Monitoring zur Strategischen Umweltprüfung (SUP) für den Braunkohlenplan Tagebau Vereinigtes Schleenhain - Statusbericht zum Monitoringzyklus ...

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Monitoring zur Strategischen Umweltprüfung (SUP) für den Braunkohlenplan Tagebau Vereinigtes Schleenhain - Statusbericht zum Monitoringzyklus ...
Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen (Hrsg.)

Monitoring
zur Strategischen Umweltprüfung (SUP)
für den Braunkohlenplan
Tagebau Vereinigtes Schleenhain

  Statusbericht
  zum Monitoringzyklus
  2011–2014
Monitoring zur Strategischen Umweltprüfung (SUP) für den Braunkohlenplan Tagebau Vereinigtes Schleenhain - Statusbericht zum Monitoringzyklus ...
Monitoring zur Strategischen Umweltprüfung (SUP) für den Braunkohlenplan Tagebau Vereinigtes Schleenhain - Statusbericht zum Monitoringzyklus ...
Inhalt

1 Einführung ........................................................................................................................................................................................................................ 3
1.1 Anlass und Zweck ............................................................................................................................................................................................................. 3
1.2 Vorgehensweise................................................................................................................................................................................................................ 3

2      Ableitung des Überwachungsbedarfes..................................................................................................................................................................... 4

3      Erläuterung Planumsetzung......................................................................................................................................................................................... 8

4      Monitoring der Umweltauswirkungen.................................................................................................................................................................... 10
4.1    Flächeninanspruchnahme.............................................................................................................................................................................................. 10
4.2    Lärmemissionen/Lärmimmissionen............................................................................................................................................................................. 12
4.3    Staubemissionen/Staubimmissionen........................................................................................................................................................................... 13
4.4    Grundwasserabsenkung und -wiederanstieg.............................................................................................................................................................. 14
4.5    Ableitung Sümpfungswasser......................................................................................................................................................................................... 16
4.6    Grundwasserwiederanstieg im Zusammenwirken mit Schaffung Kippen-Massiv/-Böden (Versauerungsneigung)........................................ 20
4.7    Mobilisierung Altlasten................................................................................................................................................................................................... 21
4.8    Nutzungsumwandlung der Oberfläche........................................................................................................................................................................ 22
4.9    Schaffung von Oberflächengewässern......................................................................................................................................................................... 24

5 Betrachtung ausgewählter Umweltwirkungen und Monitoringmaßnahmen.............................................................................................. 25
5.1 Monitoring des Setzungs- bzw. Sackungsverhaltens des Reststoffkörpers in Zusammenhang mit anfallendem
    Sickerwasser zur Wasserhaltung Peres........................................................................................................................................................................ 25
5.2 Bodensetzungen und -sackungen durch Grundwasserwiederanstieg.................................................................................................................... 25
5.3 Umsiedlung...................................................................................................................................................................................................................... 26

6      Veränderungsrelevanz Planwirkung Natura 2000-Gebiet................................................................................................................................. 28

7 Veränderungsrelevanz Planwirkung Artenschutz................................................................................................................................................ 29
7.1 Prüfung Aktualität Fachprüfung Artenschutz............................................................................................................................................................... 29
7.2 Artenschutz im aktiven Bergbau................................................................................................................................................................................... 29

8      Zusammenfassung und Erfordernis Überarbeitung des Monitoringkonzeptes ............................................................................................ 31

9      Quellenverzeichnis....................................................................................................................................................................................................... 32

Anhänge

Anhang 1: Prüfbögen

Anhang 2: Karten
Karte 1:  Luftbild mit Darstellung Tagebauentwicklung und Wiedernutzbarmachung 2011–2014
Karte 2:  Darstellung der Wiedernutzbarmachung 2011–2014 und Festlegungen des BKP zur Gestaltung Bergbaufolgelandschaft (Karte 5 BKP)
Karte 3:  Darstellung der Wiedernutzbarmachung bis zum 31.12.2014
Karte 4:  Darstellung der Grundwasser- und Oberflächenwassermessstellen der behördlichen Erfassungssysteme
Karte 5:  Darstellung der Schutzgebiete nach Wasser- und Naturschutzrecht

                                                                                                                                                                                                                                    1
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Monitoring zur Strategischen Umweltprüfung (SUP) für den Braunkohlenplan (BKP) Tagebau Vereinigtes Schleenhain (Zyklus 2011–2014)

1 Einführung                                      Auf Hotspots hinsichtlich der Auswirkungen      1.	Prüfung der Umsetzung der Planvorgaben
                                                  im Berichtszeitraum wird jeweils vertiefend         (Soll-Ist-Vergleich) (vgl. Kap. 2)
                                                  eingegangen.                                    2.	Ableitung des ziel- und festlegungskonkreten
1.1 Anlass und Zweck                                                                                  Überwachungsbedarfs (vgl. Kap. 2)
                                                  Die Ingenieurleistung wurde nach einer An-      3.	Darstellung der Planumsetzung (vgl. Kap. 3)
Der Regionale Planungsverband Leipzig-West-       gebotsabfrage bei neun potenziell geeigne-      4.	Prüfung der Einwirkungstypen mit potentiell
sachsen hat für den Tagebau Vereinigtes           ten Anbietern, von denen fünf eine Offerte          erheblichen Umweltauswirkungen und erfor-
Schleenhain einen Braunkohlenplan (BKP) in        abgaben, an GICON – Großmann Ingenieur              derlichem Überwachungsbedarf nach Tabelle
der Fassung vom 25.08.2011 /1/ aufgestellt        Consult GmbH Dresden vergeben. Der Mo-              3.4-1 des UB durch Vergleich Prognose UB
und für diesen eine Strategische Umweltprü-       nitoringbericht wurde nach Vorberatung im           und Ist-Zustand im Monitoringzeitraum (vgl.
fung (SUP) durchgeführt.                          Braunkohlenausschuss am 02.06.2016 der              Kap. 4 und Kap. 5)
                                                  Verbandsversammlung am 24.06.2016 zur           5.	Ableitung des Aktualisierungsbedarfs bzw.
Gemäß § 9 Abs. 4 ROG i.V.m. Anlage 1 sind         Kenntnisnahme und Leistungsabnahme vor-             des Bedarfs der Überprüfung der Wirkungs-
die erheblichen Auswirkungen der Durchfüh-        gelegt. Zugleich wurde seine Ergebnisse nach        prognose für Natura 2000-Erheblichkeits-
rung von Braunkohlenplänen auf die Umwelt         erfolgter Abnahme zur öffentlichen Einsicht-        prüfungen auf Basis der Ergebnisse aus den
generell zu überwachen (Monitoring). Die          nahme durch Einstellung in das Internet zur         Schritten 2 bis 4 (vgl. Kap. 6)
Zeiträume für die Überwachung sind gesetzlich     Verfügung gestellt.                             6.	Ableitung des Aktualisierungsbedarfs bzw.
nicht vorgeschrieben. Zur Vorgehensweise                                                              des Bedarfs der Überprüfung der Wirkungs-
zum Monitoring (Methodik und inhaltliche                                                              prognose der Fachprüfung Artenschutz auf
Schwerpunkte) enthält das Planwerk konkrete       1.2 Vorgehensweise                                  Basis der Ergebnisse aus Schritten 2 bis 4
Festlegungen. Die Finanzierung des Monitoring­                                                        (vgl. Kap. 7)
berichts erfolgt anteilig durch den Regionalen    Zur Ableitung des konkreten Überwachungsbe-     7.	Prüfung möglicher Defizite des Monitorings,
Planungsverband Leipzig-Westsachsen als           darfs und der ziel- und festlegungskonkreten        welche in die Überwachung mit aufzuneh-
Auftraggeber und durch die Mitteldeutsche         Dokumentation der Ergebnisse wurden folgen-         men sind (vgl. Kap. 8).
Braunkohlengesellschaft mbH (MIBRAG) im           de Schritte abgearbeitet (vgl. nachfolgende
Rahmen der nach § 5 Abs. 3 SächsLPlG be-          Abbildung 1):                                   Zur besseren Nachvollziehbarkeit der einzelnen
stehenden Verpflichtungen.                                                                        Erhebungs- und Bewertungsschritte wird für
                                                                                                  jede Festlegung des BKP mit Überwachungs-
Neben der laufenden Raumbeobachtung und                                                           bedarf ein Prüfbogen erstellt (s. Anhang 1).
Überwachung hat sich der Planungsverband
daher entschieden, die Ergebnisse des Moni-
torings für den Monitoringzeitraum 2011–2014
in einem Statusbericht zu dokumentieren. Dies
erfolgt erstmals in dieser Form für einen Raum-
ordnungsplan zum aktiven Braunkohlentagebau
in Deutschland. Für künftige Monitoringakti-
vitäten bilden Zeiträume von 5 Jahren einen
geeigneten Rahmen, da bei kürzeren Intervallen
keine ausreichende Veränderungsdynamik zu
erwarten ist und bei längeren Intervallen die
Reaktionszeiten bei Abweichungen gegenüber
den erwarteten Umweltauswirkungen zu lang
werden. Der nächste Monitoringbericht wird
für den Zeitraum 2015–2019 erstellt.

Im vorliegenden Statusbericht werden auf der
Basis der vorliegenden Daten und Unterlagen
beim Bergbautreibenden (MIBRAG), beim
Regionalen Planungsverband Leipzig-West-
sachsen und den relevanten Behörden die im
Umweltbericht (UB) zur SUP ausgearbeiteten
Monitoringkriterien zur Anwendung gebracht
und, ausgehend von den Prüfbögen, Bewertun-
gen zu den regionalplanerischen Festlegungen
vorgenommen. Dabei ist zu prüfen, ob und
inwieweit es Anhaltspunkte dahingehend
gibt, dass sich Umweltauswirkungen anders
als erwartet entwickeln. Dabei bestimmen
die Komplexität und die Reichweite der zu
überwachenden möglichen Umweltauswir-
kungen des bergbaulichen Vorhabens die
Detailliertheit der vorliegenden Beschreibung.    Abbildung 1: Darstellung Methode zur Durchführung der Überwachung

                                                                                                                                                3
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Monitoring zur Strategischen Umweltprüfung (SUP) für den Braunkohlenplan (BKP) Tagebau Vereinigtes Schleenhain (Zyklus 2011–2014)

2 Ableitung des                                    Grundsätzlich können folgende 3 Gruppen        Bei Planfestlegungen, welche in die Gruppe B
  Überwachungsbedarfes                             unterschieden werden:                          einzuordnen sind, kann davon ausgegangen
                                                                                                  werden, dass die Kontrolle der Realisierung
                                                    Gruppe  A: Planfestlegung ohne Überwa-        des bergbaulichen Vorhabens entsprechend
Die Ableitung des Überwachungsbedarfs erfolgt      chungsbedarf der Umweltauswirkungen bzw.       der Planvorgaben durch das Sächsische Ober-
festlegungsbezogen auf Basis der im Umwelt-        erweitertem Prüfbedarf der Planumsetzung.      bergamt erfolgt.
bericht herausgearbeiteten Einwirkungstypen.
In der nachfolgenden Prüfmatrix wird auf            Gruppe B: Planfestlegung mit Überwa-          Für die Planfestlegungen mit Überwachungs-
Basis der Angaben im Umweltbericht zum             chungsbedarf der Planumsetzung. Bei Abwei-     bedarf und Einordnung in Gruppe C sind die
BKP und der Angaben in den Prüfbögen der           chen von der Planumsetzung ergibt sich ein     Planumsetzung und die Umweltauswirkungen
Überwachungsbedarf ziel- und festlegungs-          Überwachungsbedarf von Umweltauswirkun-        durch einen Soll-Ist-Abgleich zu überprüfen. Die
konkret abgeleitet.                                gen (d. h. bei Einhaltung der Planfestlegung   Ergebnisse werden im Kap. 4 dokumentiert. Zur
                                                   ergeben sich keine Umweltauswirkungen,         besseren Nachvollziehbarkeit werden für jede
Dabei erfolgt in einem ersten Schritt zunächst     welche eine Überwachung erfordern).            dieser Festlegung mit Überwachungsbedarf die
ein Soll-Ist-Abgleich der grundsätzlichen Pla-                                                    einzelnen Erhebungs- und Bewertungsschritte
numsetzung des BKP. Im Ergebnis wird festge-        Gruppe C: Planfestlegung mit Überwa-          in je einem Prüfbogen zusammengefasst
stellt, ob sich aus der einzelnen Planfestlegung   chungsbedarf von Umweltauswirkungen.           dargestellt.
ein erweiterter Prüfbedarf und daraus resultie-
rende Umweltauswirkungen ergeben (Spalte 6         Planfestlegungen, welche der Gruppe A          Die Prüfbögen sind dem Anhang 1 des vorlie-
der Tabelle 1). In einem zweiten Schritt wird      zuzuordnen sind, können aus der weiteren       genden Berichtes zu entnehmen.
der Überwachungsbedarf abgeleitet.                 Betrachtung ausgeschlossen werden.

Tabelle 1: Prüfmatrix zur Ableitung des Überwachungsbedarfs der Planumsetzung und möglicher Umweltauswirkungen im Untersuchungsraum

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Die Wirkungsprognosen, die Basis der Natura                                                                       der Wirkungen durch die Planumsetzung zu                                                                                                                                                                        Schritt 1 abgeleitete Überwachungsbedarf
2000-Erheblichkeitsprüfungen waren, sind im                                                                       prüfen. In der nachfolgenden Matrix sind die                                                                                                                                                                    zusammengefasst.
Hinblick auf mögliche gravierende Änderungen                                                                      prüfungsrelevanten Festlegungen und der im

Tabelle 2: Prüfmatrix zur Ableitung des Aktualisierungsbedarfs der Natura 2000-Erheblichkeitsprüfung bei Planumsetzung

                                                                                                                                                                                     SPA-Gebiete                                                                                                                                                                                                  FFH-Gebiete
                             des BKP (aus Natura 2000-Prüfung)

                                                                                                                                                             Bergbaufolgelandschaft Haselbach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Haselbacher Teiche und Pleißeaue
                                                                                                                                                                                                                                 Speicherbecken Borna und Teich­
                             Prüfungsrelevante Festlegungen

                                                                                                                                                                                                                                                                   Bergbaufolgelandschaft Werben
                                                                                                                                                                                                Nordöstliches Altenburger Land

                                                                                                                                                                                                                                 gebiet Haselbach DE4840-452

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Weiße Elster nordöstlich Zeitz

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Nordteil Haselbacher Teiche
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Elsteraue südlich Zwenkau
                                                                                      Umweltauswirkungen mit

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Whyraaue und Frohburger
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Streitwald (DE 4840-302)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Rückhaltebecken Stöhna
                                                                                                                                   Elsteraue bei Groitzsch
                                                                 Überwachungsbedarf

                                                                                      Überwachungsbedarf
                                                                 Planumsetzung BKP

                                                                                                               Lobstädter Lachen

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Lobstädter Lache

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            (DE 4940- 301)
                                                                                                               (DE 4840-451)
  Prüfbogen-Nr.

                                                                                                                                                                                                (DE 4940-420)

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        (DE 4940-304)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            (DE 4840-301)
                                                                                                                                                                                                                                                                   (DE 4739-452)
                                                                                                                                                             (DE 4940-451)
                                                                                                                                   (DE 4739-451)

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           (DE 4839-301)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               (DE 4739-302)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                   (DE 4740-451)

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    (DE 4940 303)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Kammerforst
 03                VRG Braunkohlenabbau                                                                             O                     O                            O                                                                   O                                                                                     O                     O
 05                Begleitrohstoffgewinnung
                                                                                                                    O                                                  O                                                                   O                                                                                     O
                   (Staub und Lärm)
 06                Massendisposition,
                   Kippenführung und                                                                                O                     O                            O                                                                   O                                                                                     O                     O
                   Oberflächengestaltung
 07                Bergmännische Verwertung
                   von Aschen und REA-
                                                                                                                                          O                                                                                                                                                                                                            O
                   Wasser aus dem Kraftwerk
                   Lippendorf
 12                Begrenzung Grundwasser-
                                                                                                                    X                     X                            O                                                                   O                                                              O                      X                     X                                                           O                                                                                        O
                   absenkung
 14                Maßnahmen des
                   Naturschutzes und der                                                                            X                     O                            O                                                                   O                                                                                     X                     O                                                           O
                   Landschaftspflege
 18                Vorranggebiete
                                                                                                                    O                                                                                                                                                                                                            O
                   Landwirtschaft
 20.1              VRG und VBG Waldmehrung                                                                          O                     O                            O                                                                   O                                                                                     O                     O
 25                VBG Erholung und Wasser-
                                                                                                                    O                                                                                                                                                                                                            O
                   zugang Neukieritzscher See

                  X Mögliche Wirkungen von Festlegungen innerhalb des Natura 2000-Gebietes
                  O Mögliche Wirkungen von Festlegungen im 2 km-Puffer des Natura 2000-Gebietes
                  ∆ Mögliche Wirkungen von Festlegungen im 4 km-Puffer (nicht gegeben)

Die Wirkungsprognosen, die Basis der Fach-                                                                        Wirkungen durch die Planumsetzung zu prü-                                                                                                                                                                       Schritt 1 abgeleitete Überwachungsbedarf
prüfung Artenschutz waren, sind im Hinblick                                                                       fen. In der der nachfolgenden Matrix sind die                                                                                                                                                                   zusammengefasst.
auf mögliche gravierende Änderungen der                                                                           prüfungsrelevanten Festlegungen und der im

Tabelle 3: Prüfmatrix zur Ableitung des Aktualisierungsbedarfs der Fachprüfung Artenschutz bei Planumsetzung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          mit Überwachungsbedarf
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Umweltauswirkungen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Überwachungsbedarf
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Planumsetzung BKP
  Prüfbogen-Nr.

                   Prüfungsrelevante Festlegungen des BKP (Fachprüfung Artenschutz)

 03                VRG Braunkohlenabbau
 06                Massendisposition, Kippenführung und Oberflächengestaltung
 07                Bergmännische Verwertung von Aschen und REA-Wasser aus dem Kraftwerk Lippendorf
 16                Grundwasserwiederanstieg sowie Flutung Pereser und Groitzscher See
 20.1              Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmehrung

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            7
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Monitoring zur Strategischen Umweltprüfung (SUP) für den Braunkohlenplan (BKP) Tagebau Vereinigtes Schleenhain (Zyklus 2011–2014)

3 Erläuterung
  Planumsetzung

Die Prüfergebnisse der Planumsetzung der
einzelnen Planfestlegungen sind der Tabelle 1
zu entnehmen. Die Abbautätigkeit im Tagebau
Vereinigtes Schleenhain wurde im Monitoring-
zeitraum im Abbaufeld Schleenhain fortgesetzt
(vgl. Abbildungen 2 und 3).

2014 erfolgte der schrittweise Übergang von
Schleenhain in das zweite Abbaufeld Peres. Ab
2016 beginnt dort die Kohlegewinnung. Der
Abbildung 4 ist der Baggertransport vom Ab-
baufeld Schleenhain zum Abbaufeld Peres über
die neue B 176 am 19.03.2014 zu entnehmen.

Abbildung 2: Tagebau Vereinigtes Schleenhain,
Abbaufeld Schleenhain 2013

Abbildung 3: Innenkippe im Abbaufeld
Schleenhain 2013

Abbildung 4: Baggertransport vom Abbaufeld
Schleenhain ins Abbaufeld

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Monitoring zur Strategischen Umweltprüfung (SUP) für den Braunkohlenplan (BKP) Tagebau Vereinigtes Schleenhain (Zyklus 2011–2014)

Die Kohleförderung und Abraumbewegung             Kriterium                               Einheit     2011        2012        2013        2014
im Tagebau Vereinigtes Schleenhain sowie
die Abnahme durch das Kraftwerk Lippendorf        Kohleförderung                          Mt/a        9,824       9,713      10,695      11,891
entwickelte sich im Monitoringzeitraum wie        Abraumbewegung                          Mm³/a     26,864       27,936      23,727      24,248
in der Tabelle 4 dargestellt.
                                                  Kohleabnahme Kraftwerk Lippendorf       Mt/a          9,7         9,7        10,3        10,6

                                                 Tabelle 4: Kohleförderung und -abnahme (Angaben nach DEBRIV Jahresberichte 2011/2012/2013/
                                                 2014 und VATTENFALL)

Entsprechend des Leitbilds soll die Braunkoh-    Braunkohlenausschusses am 16.04.2015               Lediglich die Querlieferungen zum Tagebau
lenförderung eine versorgungssichere, kosten-    öffentlich mit nachfolgenden Ergebnissen           Profen 2014 ließen sich hinsichtlich der Abneh-
günstige, subventionsfreie Energieversorgung     präsentiert:                                       mer nicht verifizieren. 89,93 % und ohne den
in Sachsen gewährleisten. Hierzu wird in der                                                        Sonder­effekt ROMONTA 93,83 % der Förder-
Begründung auf die „planerische Sicherung         	2013 erfolgten Kohlelieferungen von insge-      menge aus dem Tagebau Vereinigtes Schleen-
der Versorgung bis ca. 2040 (des) bestehenden       samt 230.000 t (ca. 1 % der MIBRAG-Ge-          hain gingen in das Kraftwerk Lippendorf.
Braunkohlenkraftwerks Lippendorf“ ausdrück-         samtförderung) nach Tschechien, schwer-         Damit bewegten sich die Lieferbeziehungen
lich verwiesen.                                     punktmäßig aus dem Tagebau Profen,              durchgängig im Bereich der dem Braunkoh-
                                                  	2014 gingen insgesamt ca. 1,0 Mio. t (5 %       lenplan zugrunde liegenden Grundannahmen
In den Jahren 2011 und 2012 wurde praktisch         der MIBRAG-Gesamtförderung) nach Tsche-         dahingehend, dass die Kohlemengen aus
die gesamte Fördermenge zur Verstromung             chien, um einen Ausgleich für kurzfristige      dem Tagebau Vereinigtes Schleenhain nahezu
im Kraftwerk Lippendorf genutzt. Ab 2014            Kündigungen von Kohlelieferverträgen für        vollständig zur Verstromung im Kraftwerk
ergaben sich Abweichungen, welche sich              Heizkraftwerke zu schaffen,                     Lippendorf eingesetzt werden.
2015 verstärkten. Der Regionale Planungsver-      	zugleich gab es 2014 einen Sondereffekt da-
band nahm dies sowie Medienberichte über            hingehend, dass ca. 500.000 t Braunkohle für    Aufgrund des Wegfalls des Sondereffekts
erfolgte Kohle­exporte nach Tschechien zum          die aufgrund einer Havarie über 15 Monate       ROMONTA seit 03/2015 und bei Einhaltung
Anlass, im Rahmen seiner Monitoringaktivi-          nicht zur Eigenversorgung fähige ROMONTA        der Position, keine Kohlelieferungen nach
täten gegenüber dem Bergbauunternehmen              GmbH zur Montanwachsextraktion zu liefern       Tschechien mehr vorzunehmen, ist zu er-
eine Sachaufklärung zu betreiben, um den            waren.                                          warten, dass der Anteil der Kohlelieferungen
Fortbestand der dem Planwerk zugrunde                                                               nach Lippendorf künftig wieder durchgängig
gelegten Grundannahmen prüfen zu können.         Durch das Unternehmen wurde zugesichert,           und deutlich über 90 % liegen wird.
Im Ergebnis eines Termins zwischen Verbands-     dass künftig keine Kohlelieferungen nach
vorsitzendem, Leiter der Verbandsverwaltung      Tschechien mehr beabsichtigt sind.
und Geschäftsführung der MIBRAG wurden           Im Detail stellte sich die Kohleabnahme aus
durch diese die entsprechenden Daten zur         dem Tagebau Vereinigtes Schleenhain 2013/
Verfügung gestellt und in der Sitzung des        2014 wie folgt dar (Angaben in t):

 Abnehmer                                       2013                          2014

 Kraftwerk Lippendorf                      10.304.100,00                  10.610.592,00

 Südzucker Zeitz                                20.139,60                   105.166,70

 CropEnergie                                    37.151,20                   295.098,30

 Südzucker Brottewitz                              161,12                    46.545,70

 ROMONTA GmbH                                                               490.615,70

 Zufuhr Profen                                                              250.461,00

 Gesamt                                    10.361.551,90                 11.798.479,40

Tabelle 5: Kohleabnahme aus dem Tagebau Vereinigtes Schleenhain

                                                                                                                                                  9
Monitoring zur Strategischen Umweltprüfung (SUP) für den Braunkohlenplan (BKP) Tagebau Vereinigtes Schleenhain (Zyklus 2011–2014)

4 Monitoring der                                   4.1    Flächeninanspruchnahme                     	Gestattungen nach § 21(6) SächsNatSchG
  Umweltauswirkungen                                                                                   i.V.m. § 30 (3) BNatSchG
                                                   4.1.1 Bewertungsgrundlage                         	Antrag auf Befreiung gem. § 67 BNatSchG
                                                                                                       von den Verboten nach § 44 (1) BNatSchG
Im Ergebnis der Strategischen Umweltprüfung        Im Rahmen der SUP wurden folgende Moni-           	Baurechtliche Genehmigungen für Ersatz-
wurden für die herausgearbeiteten Einwir-          toringkriterien herausgearbeitet:                   maßnahmen Infrastruktur.
kungstypen Monitoringkriterien festgelegt,          	Flächeninanspruchnahme für den
welche eine Überwachung potentiell erheb-             Braunkohlenabbau                              Zur weiteren Überprüfung wurden vorhandene
licher Umweltauswirkungen ermöglichen. Die          	Inanspruchnahme Kulturgüter                   Luftbilder und markscheiderische Messungen
Auswahl dieser Kriterien erfasst die Bandbreite     	Inanspruchnahme/Ersatz verkehrs-              ausgewertet /20/.
des Einwirkungsgefüges der regionalplane-             technischer Infrastruktur
rischen Festlegungen und die Kumulation             	Ausgleichsmaßnahmen.                          Die erfolgte Wiedernutzbarmachung wurde
erheblicher Auswirkungen. Anhand der Moni-                                                          mit Status 31.12.2014 von der MIBRAG zur
toringkriterien wird nachfolgend systematisch      Für die Bewertung der Monitoringkriterien ist    Verfügung gestellt und den Vorgaben des BKP
geprüft (Soll-Ist-Vergleich), ob das Ausmaß oder   nachzuweisen, dass die Vorgaben des BKP          gegenübergestellt (s. Kap. 4.8).
die Intensität der Auswirkungen im Umweltbe-       umgesetzt worden, d. h.
richt im Vergleich zu den Umweltauswirkungen        	ein qualitäts- und zeitgerechter Ersatz von
im Monitoringzeitraum 2011–2014 und den               Sachgütern erfolgt ist,                       4.1.3 Beschreibung und Bewertung
Umweltzielen ausreichend prognostiziert und         	die denkmalgerechte Erhaltung bzw. Erfas-     		    der Umweltauswirkungen
bewertet worden sind. Die Bewertung der               sung von Kulturgütern sichergestellt wurde
Umweltauswirkungen richtet sich nach dem              und                                           Flächeninanspruchnahme für den
im UB beschriebenen Monitoringkonzept.              	d ie beanspruchten Flächen revitalisiert      Braunkohlenabbau
                                                      werden (z. B. Ersatz Streuobstwiesen an       Die Flächeninanspruchnahme erfolgte inner-
Hierzu werden für jeden Einwirkungstyp in             Ortsrandbereichen; Anlage kleinflächiger      halb der als VRG Braunkohlenabbau (Abbau­
einem ersten Schritt die Monitoringkriterien          Stillgewässer).                               fläche) ausgewiesenen Flächen im Abbaufeld
und die für die Bewertung heranzuziehenden                                                          Schleenhain (vgl. hierzu Karte 1 im Anhang 2).
Umweltziele benannt (Bewertungsgrundlagen).                                                         Die im Zeitraum 2011 bis 2014 bergbaulich
Darauf aufbauend werden die Konzepte und           4.1.2 Konzepte und Instrumente                   in Anspruch genommenen Flächen wurden
Instrumente zur Überwachung (im Regelfall          		    zur Überwachung                            überwiegend land- und forstwirtschaftlich
Mess- und Erfassungssystemen) gelistet. Ab-                                                         genutzt bzw. waren anthropogen überformt.
schließend kann durch Auswertung der vor-          Die Flächeninanspruchnahme erfolgt auf Basis     Die Flächeninanspruchnahme und die bereits
liegenden Daten für den Zeitraum 2011–2014         des jeweiligen genehmigten Hauptbetriebs-        realisierte Wiedernutzbarmachung ist der Abbil-
eine Beschreibung und Bewertung der damit          planes (HBP). Bestandteil des HBP und der        dung 5 zu entnehmen. Bei der Wiedernutzbar-
verbundenen Umweltauswirkungen im Hin-             bergrechtlichen Genehmigung ist grundsätzlich    machung wird unterschieden zwischen Flächen,
blick auf Erheblichkeit und Bewertungsdefizite     eine Flächennutzungsanalyse mit konkreter        welche von der MIBRAG „bewirtschaftet“ wer-
erfolgen.                                          Flächenbilanz. Zusätzlich sind für das berg­     den (WNM), und Flächen, welche bergmännisch
                                                   rechtliche Vorhaben im Zusammenhang mit          hergestellt sind (Wiedernutzbarmachung). Im
Bei erkennbaren Defiziten erfolgt eine Er-         der Flächeninanspruchnahme folgende Ge-          Zeitraum 2011–2014 sind insgesamt 108,6 ha
gänzung/Überprüfung der Erheblichkeit von          nehmigungen einzuholen:                          in die Bewirtschaftung gegangen und 145,6 ha
Umweltauswirkungen bzw. werden Hinweise                                                             wurden bergmännisch hergestellt.
zur Ergänzung der Konzepte und Instrumente
der Überwachung gegeben (zusätzlicher Be-
wertungs- und Überwachungsbedarf).

                                                   Abbildung 5: Flächenbilanz 2011–2014 (WNM)

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Monitoring zur Strategischen Umweltprüfung (SUP) für den Braunkohlenplan (BKP) Tagebau Vereinigtes Schleenhain (Zyklus 2011–2014)

Inanspruchnahme Kulturgüter
Die Erfassung und ggf. Bergung von Bau- und
Bodendenkmälern vor der Überbaggerung
wird durch den Vertrag über die Durchführung
archäologischer Untersuchungen (vgl. Abbil-
dung 6) im Tagebau Vereinigtes Schleenhain
zwischen der MIBRAG und dem Freistaat
Sachsen vom 03.11.1997 /10/ geregelt.

Inanspruchnahme/Ersatz verkehrstechnische
Infrastruktur
Für die Inanspruchnahme im Monitoringzeit-
raum der
  	B 176 zwischen Neukieritzsch und Pödelwitz
    und
  	der S50 zwischen Deutzen und Ramsdorf
    sowie
  	der 220 kV- und der 110 kV-Freileitung
wurde ein zeit- und qualitätsgerechter Ersatz
geschaffen (vgl. Abbildung 7). Hierzu liegen
separate Genehmigungen vor /24/. Die An-
bindung des Ortes Kieritzsch an die B 176 wird
über die S 71 gewährleistet.

Wiedernutzbarmachung/Kompensations-
maßnahmen
Die auf Grundlage der Karte 3 des BKP erfolgte
Wiedernutzbarmachung im Monitoringzeitraum
2011–2014 ist in der Karte 2 im Anhang 2
dargestellt. Eine allgemeine Beschreibung ist
dem Kap. 4.8 zu entnehmen. Zum Schutz der
Belange von Natur und Landschaft sowie des
Artenschutzes während des Bergbaubetriebes
ist eine dauerhafte ökologische Baubegleitung
eingesetzt worden (s. im Einzelnen Kap. 7).
                                                 Abbildung 6: Archäologische Ausgrabungen im Abbaufeld Peres 2015
                                                 (Landesamt für Archäologie des Freistaats Sachsen)

                                                                                                 Die bergbauliche Flächeninanspruchnahme
                                                                                                 erfordert die Inanspruchnahme von gem. § 30
                                                                                                 BNatSchG bzw. § 21 BNatSchG geschützten
                                                                                                 Biotopen und schließt eine Berührung der
                                                                                                 artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote nach
                                                                                                 § 44 BNatSchG nicht aus. Die Befreiung gemäß
                                                                                                 § 67 BNatSchG von den Verboten des § 44 (1)
                                                                                                 BNatSchG und die Erteilung einer Gestattung
                                                                                                 nach § 21 Abs. 6 SächsNatSchG i. V. mit § 30 (3)
                                                                                                 BNatSchG für die in Anspruch zu nehmenden
                                                                                                 Biotope erfolgte mit Zulassung der jeweiligen
                                                                                                 Hauptbetriebspläne. Für alle artenschutzrechtli-
                                                                                                 chen Maßnahmen liegen Entscheidungen nach
                                                                                                 § 45 Abs. 7 Nr. 2 BNatSchG vor. Im Rahmen der
                                                                                                 Wiedernutzbarmachung werden die Eingriffe
                                                                                                 kompensiert. Artenschutzrechtliche Maßnah-
                                                                                                 men werden mit der Unteren Naturschutz­
                                                                                                 behörde abgestimmt. Im Monitoringzeitraum
                                                                                                 2011–2014 wurden insbesondere folgende
                                                                                                 Maßnahmen umgesetzt:
Abbildung 7: Neubauabschnitt B 176 unmittelbar vor der Übergabe 2013

                                                                                                                                             11
Monitoring zur Strategischen Umweltprüfung (SUP) für den Braunkohlenplan (BKP) Tagebau Vereinigtes Schleenhain (Zyklus 2011–2014)

 	Ersatz Biotopmosaik von 0,44 ha südlich der
   B 176 sowie Ersatz von 0,11 ha Röhricht­
   bereichen im Bereich der ehemaligen Ta-
   gesanlagen auf der Kippe 1124
 	Als Ersatz für 4,66 ha Streuobstwiese nördlich
   der B 176 erfolgte die Anlage von Streuobst-
  wiesen in den Randbereichen Kieritzsch,
  Neukieritzsch, Hohendorf, Droßkau und
  Oellschütz mit einer Gesamtgröße von 3,2 ha
  (vgl. Abbildung 8 und Karte 1 im Anhang 2).

Die Aufwertung bzw. Pflege von vorhandenen
Streuobstwiesen in der Gemarkung Groß-
wischstauden sowie Zedlitz (rund 1 ha) ist für
die Jahre 2015/2016 vorgesehen.
Darüber hinaus wurde ein Großteil der Kom-
pensationsmaßnahmen für den Bau der B 176
auf wiedernutzbargemachten Flächen des
Tagebaus Vereinigtes Schleenhain umgesetzt.
Durch Umsetzung dieser Maßnahmen und der
Wiedernutzbarmachung (s. hierzu Kap. 4.8)
wird eine Revitalisierung der Flächen erreicht.     Abbildung 8: Streuobstwiese nordwestlich von Kieritzsch

4.1.4 Zusätzlicher Bewertungs- und                  4.2.2 Konzepte und Instrumente zur                und den Immissionsrichtwerten gem. TA Lärm
		 Überwachungsbedarf                               		 Überwachung                                    gegenübergestellt. Die Lage der Messpunkte
                                                                                                      ist der Abbildung 12 zu entnehmen.
Es ergeben sich keine Umweltauswirkungen            Für die Bewertung der Umweltauswirkun-
mit zusätzlichem Bewertungs- und Überwa-            gen werden die quartalsweise erhobenen            Die Bewertung an 13 Messpunkten (L1 bis
chungsbedarf.                                       Messdaten des betrieblichen Messnetzes zur        L16) erfolgte unter der Einordnung als Misch-
                                                    Überwachung der MIBRAG /8/ genutzt. Bei           gebiet mit den Immissionsrichtwerten für tags
                                                    zu erwartenden erhöhten Lärmbelastungen           60 dB(A) und nachts 45 dB(A). Für den Mess-
4.2		 Lärmemissionen/
                                                    wurden Monatswerte erfasst.                       punkt L17 werden als Maßstab die Richtwerte
		Lärmimmissionen
                                                                                                      für ein Allgemeines Wohngebiet von 55 dB(A)
4.2.1 Bewertungsgrundlage                                                                             tags und 40 dB(A) nachts angegeben.
                                                    4.2.3 Beschreibung und Bewertung
Im Rahmen der SUP wurde als Monitoringkri-          		    der Umweltauswirkungen                      Die hilfsweise herangezogenen Immissions-
terium der Lärmpegel an zum Abbaugebiet                                                               richtwerte nach TA Lärm für den Tagzeitraum
nahe gelegenen Ortslagen herausgearbeitet.          Die vorliegenden Immissionsdaten für die          werden von 2011–2014 an allen Messpunkten
Die Bewertung erfolgt anhand der Vorgaben           Jahre 2011–2014 werden in den nachfol-            deutlich unterschritten. Die Beurteilungspegel
der TA Lärm, welche als Anhaltswerte für            genden Abbildungen für den Tagzeitraum            variieren dabei von 27 dB(AF) bis 54 dB(AF) (vgl.
die Umsetzung der Vorgaben nach § 22 Abs.           (Abbildung 9) und für den Nachtzeitraum (Ab-      Abbildung 9) bzw. von 29 dB(AF) bis 56 dB(AF)
1 BImSchG herangezogen werden können.               bildung 10) messpunktbezogen ausgewertet          bei Berücksichtigung des Ruhezeitenzuschlages
                                                                                                      an Sonn- und Feiertagen.

                                                                                                      Im Nachtzeitraum wurden von 2011–2014
                                                                                                      Beurteilungspegel von 24 dB(AF) bis 52 dB(AF)
                                                                                                      ermittelt. Im Regelfall werden die Immissions-
                                                                                                      richtwerte eingehalten bzw. weit unterschrit-
                                                                                                      ten. Über den Messzeitraum von vier Jahren
                                                                                                      kam es an fünf Messpunkten (L8a, L9a, L12,
                                                                                                      L13a und L17) in Einzelfällen zu Überschreitun-
                                                                                                      gen um 1 bis 5 dB (AF), im Jahr 2011 einmalig
                                                                                                      um 7 dB(AF). Die erhöhten Werte resultier-
                                                                                                      ten insbesondere aus dem vorherrschenden
                                                                                                      meteorologischen Bedingungen sowie den
                                                                                                      Gerätestellungen im Tagebau zum jeweiligen
                                                                                                      Messzeitpunkt.

Abbildung 9: Messpunktbezogene Auswertung der Messdaten 2011–2014 für den Tagzeitraum
(Datengrundlage: /8/)

12
Monitoring zur Strategischen Umweltprüfung (SUP) für den Braunkohlenplan (BKP) Tagebau Vereinigtes Schleenhain (Zyklus 2011–2014)

                                                                                                   4.3.3 Beschreibung und Bewertung
                                                                                                   		    der Umweltauswirkungen

                                                                                                   Die Immissionsdaten für 2011 bis 2014 werden
                                                                                                   in der nachfolgenden Abbildung 11 zusammen-
                                                                                                   gefasst. Die Messpunkte des Messnetzes der
                                                                                                   MIBRAG sind der Abbildung 12 zu entnehmen.
                                                                                                   Die Immissionsricht(-grenz)werte wurden im
                                                                                                   Jahresmittel für PM10, PM2,5 und Staubnieder-
                                                                                                   schlag an allen maßgeblichen Messpunkten
                                                                                                   unterschritten. Erhöhte Belastungen in Deutzen
                                                                                                   (S15) traten im März und April 2014 durch
                                                                                                   eine langanhaltende warme und extrem tro-
                                                                                                   ckene Wetterlage auf (vgl. LfULG (2014) /1/).
                                                                                                   Zur Minderung der Staubemission wurden
                                                                                                   kurzfristig ab 5. Mai 2014 unter Einsatz eines
                                                                                                   Helikopters 27 ha Betriebsfläche begrünt und
Abbildung 10: Messpunktbezogene Auswertung der Messdaten 2011–2014 für den Nachtzeitraum           51 ha versiegelt.
(Datengrundlage: /8/)

4.2.4 Zusätzlicher Bewertungs- und
		 Überwachungsbedarf

Es ergeben sich keine Umweltauswirkungen
mit zusätzlichem Bewertungs- und Überwa-
chungsbedarf.

4.3		 Staubemissionen/
		Staubimmissionen

4.3.1 Bewertungsgrundlage

Im Rahmen der SUP wurde die Immissions-
belastungen für PM10 und Staubniederschlag
[StN] als Monitoringkriterien herausgearbeitet.
Zusätzlich ist aufgrund der Neufassung der
39. BImSchV im August 2010 PM2,5 als Mo-           Abbildung 11: Auswertung Messdaten und Modellierungsdaten 2011–2014 (Quellen: /3/ – /5/ /8/)
nitoringkriterium zu ergänzen.

Für die Bewertung der Monitoringkriterien
sind folgende rechtliche Bestimmungen he-
ranzuziehen:
  	§§ 4, 5 der 39. BImSchV (Immissionsgren-
    zwerte PM10- und PM2,5-Staub)
  	Nr. 4.3.1/4.3.2 TA Luft (Immissionsrichtwert
    Staubniederschlag [StN]).

4.3.2 Konzepte und Instrumente
		    zur Überwachung

Zur Bewertung der Umweltauswirkungen bei
Umsetzung der Planvorgaben können folgende
Messdaten herangezogen werden:
 	Messungen des behördlichen Messnetzes
   zur Luftreinhaltung und flächendeckende
   Modellierung (LfULG) /1/ –/7/
 	Staubniederschlagsmessungen der MIBRAG
  (Messnetz und Auswertung entsprechend der
  Festlegungen der Hauptbetriebspläne) /8/.        Abbildung 12: Messpunkte 2011–2014 für Staubniederschlag und Lärm

                                                                                                                                             13
Monitoring zur Strategischen Umweltprüfung (SUP) für den Braunkohlenplan (BKP) Tagebau Vereinigtes Schleenhain (Zyklus 2011–2014)

Grundsätzlich werden die in den Hauptbe-              tungsziele gemäß § 47 Abs. 1 WHG für den          Zur Bewertung der Umweltauswirkungen bei
triebsplänen festgelegten Minderungs- und             mengenmäßigen und chemischen Zustand in           Umsetzung der Planvorgaben können weiter-
Vermeidungsmaßnahmen umgesetzt. Die über              Anspruch genommen. Die Inanspruchnahme            hin folgende Messdaten und Auswertungen
längere Zeit offen liegenden Betriebsflächen          von Ausnahmen nach §47 Abs. 3 WHG wurde           herangezogen werden:
werden jeweils im Frühjahr und Herbst zwi-            im Rahmen der Erstellung der Bewirtschaf-          	Wasserspiegelstandsmessungen der Lob-
schenbegrünt bzw. versiegelt. Als technische          tungsdokumente unter Berücksichtigung der            städter Lachen der MIBRAG und bei Bedarf
Maßnahmen zur Staubbindung sind darüber               bereits genehmigten Tagebaue begründet               Fremdwasserzuführung (s. hierzu Sonderbe-
hinaus zu nennen:                                     (s. im Einzelnen /25/). Der Tagebau Vereinigtes      triebsplan /24/, jährliche Datenübermittlung
  	Haubenabdeckungen bzw. Einhausung von             Schleenhain nimmt im Grundwasserkörper               Wasserstände und eingeleitete Wassermen-
    Kohlebandanlagen in Nähe von Ortslagen            etwa 4 % ein /6/.                                    ge an die zuständige Bergbehörde /9/)
    oder sensiblen Bereichen                                                                             	Markscheiderische Messungen zur Erfassung
  	Einsatz von Sprühanlagen und Staubbinde-                                                               der Bodenbewegungen (s. hierzu Kap. 5.2)
   mitteln an stationären Anlagen, wie z. B. am       4.4.2 Konzepte und Instrumente zur                 	Pegelmessungen Schnauder/Pleiße (Mes-
   Kohle-, Misch- und Stapelplatz, sowie von          		 Überwachung                                       spegel LfULG) /11/.
   Sprühanlagen in der Nähe von einzelnen
   Ortslagen                                          Zur Kontrolle der Entwässerungsmaßnah-
  	Befestigung von dauerhaft genutzten Fahr-         men und ihrer möglichen Auswirkungen auf          4.4.3 Beschreibung und Bewertung
   wegen und deren regelmäßige Reinigung              Grundwasser und Oberflächengewässer sind          		    der Umweltauswirkungen
   sowie                                              Überwachungsmaßnahmen nach Vorgabe
  	Benetzung von Fahrwegen mittels Wasser­           der wasserrechtlichen Erlaubnisse (s. hierzu      Wasserspiegelstabilisierung Restloch
   wagen.                                             auch Kap. 4.5) und bergrechtlicher Zulassun-      Deutzen (Lobstädter Lachen)
                                                      gen umzusetzen. Diese Maßnahmen werden            Die Messdaten des Wasserspiegels der Lob-
                                                      unter dem Begriff montanhydrogeologisches         städter Lachen und die jährlich zugeführte
4.3.4 Zusätzlicher Bewertungs- und                    Monitoring zusammengefasst.                       Fremdwassermenge sind der Abbildung 13
		 Überwachungsbedarf                                                                                   zu entnehmen.
                                                      Das montanhydrogeologische Monitoring /16/
Es ergeben sich keine Umweltauswirkungen              bis /19/ des aktiven Bergbaus überlagert sich     Der Vergleich mit dem Sollwasserspiegel für
mit zusätzlichem Bewertungs- und Überwa-              in den Randbereichen mit der Überwachung          den Zeitraum März bis Juli von + 138,55 NHN
chungsbedarf.                                         der Landesbehörden und der Überwachung des        zeigt, dass nur geringfügige Schwankungen
                                                      Sanierungsbergbaues der LMBV. Das montanhy-       des Wasserspiegelstandes von < 0,5 m auf-
                                                      drogeologische Monitoring für den Tagebau         treten. Die angegebene Sollhöhe wurde für
4.4		 Grundwasserabsenkung                            Vereinigtes Schleenhain wird von der MIBRAG       die Laichzeit von März bis Juli eingehalten.
		 und -wiederanstieg                                 seit mehreren Jahren betrieben und umfasst:       Angaben zum SPA-Monitoring sind dem Kap. 6
                                                        	die Erfassung der gehobenen und abge-         zu entnehmen.
4.4.1 Bewertungsgrundlage                                 leiteten Sümpfungswassermengen und
                                                          -beschaffenheiten
Im Rahmen der SUP wurden folgende Moni-                 	die Messung der Pegelstände und Güte des
toringkriterien herausgearbeitet:                         Grundwassers (Grundwassermonitoring)
  	Änderung des Wasserspiegels vom Restloch            	die Erstellung von Berichten und Übergabe
    Deutzen (Lobstädter Lachen)                           an die Landesbehörden und
  	Mögliche Beeinflussung des Fließgewässer­           	das Betreiben des Grundwassermodells.
    abflusses der Schnauder und Schwennigke
    durch Grundwasserabsenkung
  	Änderung Grundwasserstand (Pegelmes-
    sung)
  	B odensetzungen, Sackungen, Gebäude-
    schäden (s. hierzu Kap. 5.2).
Für die Bewertung dieser Monitoringkriterien
ist auf Basis des Soll-Ist-Vergleichs zu prüfen, ob
  	eine Wasserspiegelstabilisierung des Rest-
    lochs Deutzen (Lobstädter Lachen) erreicht
    wurde
  	die naturschutzfachlichen und wasserwirt-
    schaftlichen Funktionen der Oberflächen-
    gewässer und grundwasserabhängiger
    Ökosysteme erhalten bleiben
  	die Referenzzustände des Grundwassers
    der Prognose entsprechen.

Für den betroffenen Grundwasserkörper SAL
GW 059 (Weißelsterbecken mit Bergbauein-              Abbildung 13: Messdaten Wasserspiegelhöhe Lobstädter Lachen (2011–2014) und zugeführte
fluss) werden weniger strenge Bewirtschaf-            Wassermenge pro Jahr /9/

14
Monitoring zur Strategischen Umweltprüfung (SUP) für den Braunkohlenplan (BKP) Tagebau Vereinigtes Schleenhain (Zyklus 2011–2014)

Funktionen der Oberflächengewässer
                                                                                                                  Pegel Großstolpen
Der Tabelle 6 sind die Pegelmessdaten für                     Wasserstand                                            (Schnauder)
die Schnauder und die Pleiße zu entnehmen.
                                                                      Einheit                 2011             2012                 2013                   2014
Für den Pegel Schnauder liegen Messungen
des Wasserstandes und für die Pleiße des            NNW                    [cm]                                       37 (27.07.2005)
Durchflusses vor. Für die Schwennigke als           NW                     [cm]                76                65                     69                 60
Zufluss zur Schnauder liegen keine gesonderten
Messdaten vor. Die Lage der Gewässer ist der        MW                     [cm]                99                87                     93                  79
Karte 4 im Anhang 2 zu entnehmen.                   HW                     [cm]               205             154 (Eis)             209                    167
Die östlich des Tagebaus verlaufende Pleiße
                                                    HHW                    [cm]                                    209 (03.06.2013)
ist über weite Abschnitte im Zuge der früheren
Verlegung abgedichtet worden, so dass ein
Einfluss aufgrund der Sümpfungsmaßnahmen            Abfluss                         Pegel Regis-Serbitz                                  Pegel Böhlen
nicht gegeben ist. Durch die Einleitung gerei-                                           (Pleiße)                                          (Pleiße)
nigter sulfathaltiger Sümpfungswässer (vgl.                      Einheit          2011     2012      2013      2014        2011         2012      2013           2014
Kap. 4.5) wird der Durchfluss erhöht.
Über den Stauanlagenkomplex Hochwasser­             NNQ          [m³/s]                    0,5 (26.09.1995)                         0,922 (01.08.1994)

rückhaltebecken Regis-Serbitz/Speicher Borna        NQ           [m³/s]           2,12     1,41       2,01     1,39        3,85         3,06       4,09          2,65
kann der Durchfluss der Pleiße gezielt gesteuert
                                                    MQ           [m³/s]           5,28     3,15       2,86     2,78         8,91        6,42       11,4          5,05
werden. Eine Sondersituation trat mit dem
Hochwasser Juni 2013 auf.                           HQ           [m³/s]           54,1     35,2       19,7     21,3        58,3         38,5       72,6          21,4

                                                    HHQ          [m³/s]                   76,5 (02.08.1970)                             142 (11.06.1961)
Alle vom Tagebau berührten Fließgewässer
waren vom Hochwasserereignis 2013 massiv           Tabelle 6: Pegelmessungen Schnauder und Pleiße
betroffen. Der Tagebaubereich Vereinigtes
Schleenhain liegt im Einzugsgebiet der Weißen
Elster und wird von nachfolgenden Fließge-         In der Weißen Elster belief sich der Scheitel­             Zeitpunkt des Hochwasserscheitels gehal-
wässerläufen berührt:                              durchfluss am Pegel Kleindalzig (HQ) auf                   ten werden. Für die übrigen Fließgewässer
 	Weiße Elster (Tangierung Plangebiet im          ca. 600 m³/s gegenüber einem mittleren                     sind keine Pegel als Durchflussmessstellen
   Raum Groitzsch-Pegau),                          Durchfluss (MQ) von 17,5 m³/s (Reihe 1982–                 vorhanden.
 	Schlumper (Tangierung Abbaufeld Groitz-         2009). Am Pegel Regis-Serbitz wäre ohne
   scher Dreieck südlich von Groitzsch),           die Retentionswirkung von Rückhaltebecken                  Das Hochwasserereignis bewegte sich sowohl
 	Schnauder (Tangierung Alkippen Schleenhain      Regis-Serbitz und Speicher Borna ein HQ von ca.            an Weißer Elster und Pleiße mindestens in den
   und Peres sowie Abbaufeld Groitzscher           300 m³/s gegenüber einem MQ von 3,67 m³/s                  Dimensionen eines HQ100 und erreichte (Weiße
   Dreieck zwischen Berndorf und Groitzsch),       (Reihe 1964–2009) wirksam geworden,                        Elster) bzw. übertraf damit die Durchflüsse
 	Pleiße (Tangierung Abbaufeld Schleenhain        das auf 30 m³/s gekappt werden konnte. Der                 vom Juli 1954. Eine Interaktion zwischen den
   zwischen Deutzen und Neukieritzsch).            Pegel in Böhlen konnte bei 72,6 m³/s zum                   hochwasserführenden Vorflutern und Tagebau
                                                                                                              war weder in Form von durchflussaufhöhen-
                                                                                                              den Abflüssen aus den Kippenarealen noch
                                                                                                              hinsichtlich der Gefahr möglicher Durchbrüche
                                                                                                              zu den Abbauhohlformen zu verzeichnen.
                                                                                                              Damit erwies sich das hydraulische System
                                                                                                              als ausreichend robust, um Flutereignisse in
                                                                                                              den 2013 beobachteten Größenordnungen
                                                                                                              zu beherrschen.

                                                                                                              Grundwasser-Pegelmessungen
                                                                                                              Zur Erfassung der Wasserstände steht ein
                                                                                                              umfangreiches Pegelnetz (s. Abbildung 14) zur
                                                                                                              Verfügung, welches laufend in Abhängigkeit
                                                                                                              von den Berichtspflichten ausgewertet wird.
                                                                                                              Neue Pegel werden zum Ersatz von ausgefal-
                                                                                                              lenen Pegeln sowie zum Lückenschluss oder
                                                                                                              für weitere erforderliche Detailerkundungen
                                                                                                              abgeteuft.

                                                                                                              Zur Überwachung der Grundwasserbeeinflus-
                                                                                                              sung und zur Planung der Entwässerungsmaß-
                                                                                                              nahmen wird ein hydrogeologisches Modell
                                                                                                              (HGMS) genutzt. Dieses Grundwassermodell
                                                                                                              wird bedarfsweise fortgeschrieben.
Abbildung 14: Übersicht Grundwassermessstellen (Pegel)

                                                                                                                                                                    15
Monitoring zur Strategischen Umweltprüfung (SUP) für den Braunkohlenplan (BKP) Tagebau Vereinigtes Schleenhain (Zyklus 2011–2014)

Pegelmessungen der Grundwasserstände in             abdichtung der Messstelle verursacht werden.    4.5.2 Konzepte und Instrumente zur
der Schnauderaue zeigen im Monitoringzeit-          Als Ursache der fallenden Tendenz ist, nach     		 Überwachung
raum keinen Einfluss durch die bergbauliche         Auswertung der umliegenden Messstellen
Entwässerung. Der starke Gradient des Grund-        und der Wasserhebung des Tagebaus, eine         Die Überwachung der Einleitung von Sümp-
wasserspiegelniveaus in Richtung Tagebau-           Grundwasserentnahme Dritter zu vermuten.        fungswasser erfolgt direkt an den Einleitstellen
hohlform bzw. die geringen Abstrommengen            Östlich des Restloches Groitzscher Dreieck      nach den Vorgaben der wasserrechtlichen
in Richtung Kippe Schleenhain werden durch          wurde ein im Mittel um ca. 1 m tieferer         Erlaubnisse (s. hierzu auch Ausführung zum
die anstehenden überwiegend bindigen Mate-          Grundwasserstand mit starken Schwankun-         montanhydrogeologischen Monitoring im
rialien verursacht. Im Bereich der Innenkippen      gen des Grundwasserspiegels von ca. 4 m         Kap. 4.4).
Schleenhain und Peres setzt sich insgesamt          an einer Messstelle ermittelt (2005/2014).
ein leichter Grundwasserwiederanstieg fort.         Aufgrund der Schwankungen kann davon aus-       Zusätzlich können behördliche Daten zur Er-
Mit Ergänzung des Entwässerungssystems              gegangen werden, dass die Messdaten durch       fassung der Oberflächenwasserbeschaffenheit
im Abbaufeld Peres zur Vorbereitung des             Oberflächenwasserzuflüsse über eine defekte     (vgl. Karte 4 in Anhang 2) herangezogen
Gewinnungsbetriebes zeigen sich ab 2014             Ringraumabdichtung verursacht werden.           werden. Von besonderer Bedeutung für die
weitere Absenkungen der bereits abgesenkten                                                         Umwelterheblichkeit wäre die mögliche Ver-
Grundwasserstände.                                  Damit ist zu schlussfolgern, dass die festge-   änderung der Gewässergüte bzw. der chemi-
                                                    stellten Grundwasserabsenkungen nicht aus       schen und ökologischen Beschaffenheit der
Im Abbaufeld Groitzscher Dreieck ist ein leichter   den Entwässerungsmaßnahmen des Tagebaus         betroffenen Oberflächengewässer durch die
Grundwasseranstieg zu verzeichnen. Die Was-         Vereinigtes Schleenhain resultieren.            Einleitung von Sümpfungswasser.
serspiegelhöhe für den Zwischenwasserstand
wurde auf + 110 m NHN bei zulässigen + 112 m
NHN für das RL Groitzscher Dreieck begrenzt.        4.4.4 Zusätzlicher Bewertungs- und              4.5.3 Beschreibung und Bewertung
Im Monitoringzeitraum wurden diese Begren-          		 Überwachungsbedarf                           		    der Umweltauswirkungen
zungen nicht erreicht (Messung am 03.06.2014
+107,86 m NHN). Ab dem 30.06.2013 wurden            Es ergeben sich keine Umweltauswirkungen        Sümpfungswassermengen
die Filterbrunnen zur Entwässerung der Hohl-        mit zusätzlichem Bewertungs- und Überwa-        Die im Monitoringzeitraum gehobenen Sümp-
form des Groitzscher Dreiecks außer Betrieb         chungsbedarf.                                   fungswassermengen sind der Abbildung 15
genommen.                                                                                           zu entnehmen. Die Gesamtwassermengen
                                                                                                    beinhalten Hangend-, Liegend- und Oberflä-
Außerhalb des aktiven Abbaugeschehens               4.5		 Ableitung Sümpfungswasser                 chenwasseranteile.
steigt das Grundwasser allmählich an. Für den
betroffenen GWK SAL GW 059 Weißelsterbecken         4.5.1 Bewertungsgrundlage                       Die Grundwasserhebung Groitzscher Dreieck
mit Bergbaueinfluss wurden für den Zeitraum                                                         wurde zum 01.07.2013 in Verbindung mit der
2009 bis 2015 steigende Grundwasserstände           Im Rahmen der SUP wurden die Einleitmenge       Außerbetriebnahme des Kraftwerks Mumsdorf
für 33,8 % der Fläche des GWK und 7,7 % mit         und die Qualität der Sümpfungswässer als        eingestellt.
fallenden bzw. bergbaubedingt abgesenkten,          Monitoringkriterien herausgearbeitet. Die ge-   Maximale Mengen an Wasser mit ca. 48 m³/
perspektivisch abgesenkten Grundwasserstän-         hobenen Sümpfungswassermengen sind nach         min wurden beispielsweise im Dezember 2014
den festgestellt /6/.                               den Vorgaben der erteilten wasserrechtlichen    im Abbaufeld Schleenhain gehoben. Davon
                                                    Erlaubnisse des Bergamtes Borna                 entfielen auf gehobenes Grundwasser ca.
Auswertung Nulllinie /28/                            	Abbaufeld Schleenhain vom 26.03.1998/        34 m³/min und ca. 14 m³/min auf die Ober­
Grundlage der umweltfachlichen Bewertung               12.11.2010 (befristet bis 31.12.2029)        flächenentwässerung.
der räumlichen Ausdehnung der Grundwasser­           	Abbaufeld Peres vom 17.02.1997/03.11.1998
absenkung in der SUP war die sogenannte Null-          (befristet bis 31.12.2015)                   Eine Einleitung der gehobenen Wassermengen
linie. Die Nulllinie kennzeichnet den räumlichen     	Abbaufeld Groitzscher Dreieck vom 30.05.     in die Vorflut erfolgte im Monitoringzeitraum
Bereich innerhalb der es zu temporären Absen-          2001 (befristet bis 31.12.2025) sowie        auf Basis der vorliegenden genannten was-
kungen infolge der Entwässerungsmaßnahmen            	des Sächsischen Oberbergamtes zur Einlei-    serrechtlichen Erlaubnisse:
kommt. Innerhalb des Monitoringzeitraumes              tung gereinigten Sümpfungswassers in die       	aus dem Abbaufeld Peres in den Rietzsch-
wurden in kleinräumigen Bereichen                      Vorflut (Pleiße) vom 12.03.2009 (befristet       kegraben und über die Hauptwasserhaltung
  	nordwestlich des Abbaufeldes Peres und             bis 31.12.2041)                                  in die Schnauder
  	östlich des Restloches Groitzscher Dreieck      zu verwenden.                                     	aus dem Abbaufeld Schleenhain in den
Grundwasserabsenkungen außerhalb der Null-                                                              Haselbacher See oder über die GWRA in
linie der SUP ausgewiesen.                          Die Erlaubnisse legen die Menge und Qualität        die Pleiße
                                                    der einzuleitenden Sümpfungswässer unter          	aus dem Abbaufeld Groitzscher Dreieck in die
Im Bereich nordwestlich des Abbaufeldes             Berücksichtigung möglicher Umweltwirkungen          Schlumper, den Langendorfer Graben und zur
Peres wurde ein um ca. 3 m tieferer Grund-          fest und sind somit als Bewertungsmaßstab           Brauchwasserversorgung des Kraftwerkes
wasserstand (2005/2014) mit kontinuierlich          für die Überwachung heranzuziehen.                  Mumsdorf (Januar 2011 bis Juni 2013).
fallender Tendenz und Schwankungen von 6 m
an einer Grundwassermessstelle erfasst. Im
Umfeld sind jedoch keine derartigen Grund-
wasser-Spiegeländerungen zu verzeichnen. Es
kann davon ausgegangen werden, dass die
Schwankungen von einer defekten Ringraum-

16
Monitoring zur Strategischen Umweltprüfung (SUP) für den Braunkohlenplan (BKP) Tagebau Vereinigtes Schleenhain (Zyklus 2011–2014)

Abbildung 15 (3 Grafiken): Sümpfungswassermengen 2011–2014                  Abbildung 16: Verteilung der Sümpfungswassermengen Abbaufelder Peres,
der Abbaufelder Schleenhain, Peres und Groitzscher Dreieck                  Schleenhain und Groitzscher Dreieck

Das gehobene Sümpfungswasser wurde somit             	27 % Abgabe in die Vorflut (Schnauder/         Für die Einleitung in die Vorfluter
nach den Vorgaben des BKP im Monitoringzeit-           Rietzschkegraben/Schlumper/Langendorfer          	Pleiße (Abbaufeld Schleenhain),
raum in die Schnauder abgeleitet sowie für die         Graben)                                          	Schlumper, Langendorfer Graben (Abbaufeld
Flutung und Stützung der Abbauhohlformen             	6 % Flutungswasser Haselbacher See III             Groitzscher Dreieck) und
(hier: Haselbacher See III) genutzt. Zur bedarfs-    	7 % Brauchwasserversorgung Kraftwerk             	Schnauder und Rietzschkegraben (Abbaufeld
gerechten Stützung von Oberflächengewässern            Mumsdorf (30.06.2013 ausgelaufen).                 Peres)
(Bruchteiche, Forellenteich) wurde separat                                                            sind Einleitgrenzwerte festgelegt.
gehobenes Wasser verwendet.                         Einen Überblick über die Verteilung der Sümp-     Zur Bewertung der eingeleiteten Sümpfungs-
                                                    fungswassermengen gibt die Abbildung 16.          wässer in die Vorfluter wurden die Messdaten
Für den Monitoringzeitraum 2011–2014 ergibt                                                           zur Eigenüberwachung ausgewertet.
sich nach dem Verwendungszweck folgende             Sümpfungswasserqualität
Aufteilung der Sümpfungswassermenge:                Die Menge und Güte der eingeleiteten Wasser­      Abbaufeld Schleenhain
  	60 % Reinigung in der GWRA Neukieritzsch        mengen werden im Rahmen der Eigenkont-            Die Auswertung der behördlichen Messdaten
    und Ableitung in die Pleiße                     rolle von der MIBRAG monatlich erfasst und        zur Gewässerbeschaffenheit der Pleiße (Mittel-
                                                    ausgewertet. Die Ergebnisse werden jährlich       wert und 90-Perzentil) ist der nachfolgenden
                                                    an das Sächsische Oberbergamt übergeben.          Abbildung zu entnehmen.

Abbildung 17: Entwicklung der Wasserbeschaffenheit der Pleiße an der Messstelle Neukieritzsch (oberhalb Einleitung) – 2011 bis 2014 /11/

                                                                                                                                                17
Monitoring zur Strategischen Umweltprüfung (SUP) für den Braunkohlenplan (BKP) Tagebau Vereinigtes Schleenhain (Zyklus 2011–2014)

Der Vergleich der Daten von 2011 bis 2014         belaufen sich die Stoffeinträge maßgeblich in       Tagebau Vereinigtes Schleenhain die GWRA
an der Messstelle Neukieritzsch zeigt keine       Form von Eisenfrachten auf 770–1480, im Mittel      Neukieritzsch im Jahr 2010 in Betrieb genom-
gravierenden Veränderungen in den Konzen-         935 t/d. Der Tagebaubaubereich Vereinigtes          men (vgl. nachfolgende Abbildung).
trationsverläufen. Die mittlere Konzentration     Schleenhain ist trotz seiner relativen räumlichen
der Einzelstoffe bleibt nahezu unverändert.       Nähe zum Gewässerlauf daran nicht beteiligt,        In der gegenwärtigen Praxis erfolgt in der
                                                  da exfiltrierende Kippen-Grundwasserleiter          GWRA die Einstellung eines pH-Wertes im neu-
Die „Braune Pleiße“ als Gewässer 1. Ordnung       hier nicht berührt werden.                          tralen Bereich (pH = 6,5…8,5), die Abreinigung
wird maßgeblich durch diffuse Quellaustritte      Zur Vermeidung künftiger Eisenausträge wur-         der Eisenkonzentration (Eisen gesamt < 3 mg/l,
im Bereich der Verlegungsstrecke zwischen         den durch das Braunkohlenplanverfahren              Eisen gelöst < 1 mg/l) und die Minderung des
Wyhramündung und Trachenauer Wehr im              geeignete Maßnahmen angestoßen. Neben               Parameters abfiltrierbare Stoffe (< 20 mg/l).
Innenkippenbereich des zwischen 1945 und          einem Verkippungsmanagement mit dem                 Die behandelten Sümpfungswässer werden
1993 betriebenen Tagebaus Witznitz bewirkt.       Versturz besonders versauerungs- und ei-            nordöstlich von Neukieritzsch in die Pleiße
In der Folge des Grundwasserwiederanstiegs        senaustragsdisponierter Substrate so tief wie       eingeleitet und wirken dort bei Bedarf als
treten diese oberhalb der erfolgten Dichtung      möglich in der Abbauhohlform wurde zur              signifikante Niedrigwasseraufhöhung (vgl.
im Verlegungsabschnitt in Erscheinung. Dabei      Behandlung des Sümpfungswassers aus dem             Abbildung 19).

Abbildung 18: Grubenwasserreinigungsanlage Neukieritzsch

Abbildung 19: Einleitung der Grubenwasserreinigungsanlage Neukieritzsch in die Pleiße

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