Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Goethe-Lessing-Park" - Große Kreisstadt Waghäusel - Stadt Waghäusel
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Große Kreisstadt Waghäusel Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Goethe-Lessing-Park" – Offenlage – Synopse
Große Kreisstadt Waghäusel, vorhabenbezogener Bebauungsplan "Goethe-Lessing-Park" Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 03.06.2019 - 12.07.2019 sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit vom 11.06.2019 - 12.07.2019 Seite 2 von 26 18. Juli 2019 Waghäusel B-Plan Goethe-Lessing-Park_Synopse_Offenlage.wpd Inhaltsverzeichnis: Träger öffentlicher Belange: Öffentlichkeit: 1 Gemeinde Reilingen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 1 Private Stellungnahme 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 2 Gemeinde Hambrücken. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 2 Private Stellungnahme 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 3 Gemeinde St. Leon-Rot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 3 Private Stellungnahme 3 (Sammelstellungnahme) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 4 Terranets BW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 4 Private Stellungnahme 4 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 5 Pledoc . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 5 Private Stellungnahme 5 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 6 Fernleitungs - Betriebsgesellschaft mbH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 6 Private Stellungnahme 6 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 7 Stadt Bruchsal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 7 Private Stellungnahme 7 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 8 Regierungspräsidium Stuttgart Referat 16.3 - Kampfmittelbeseitigungsdienst BW . . . . . . . . . . . . . 4 8 Private Stellungnahme 8 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 9 Polizeipräsidium Karlsruhe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 10 Gemeinde Graben-Neudorf. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 11 Regierungspräsidium Karlsruhe Referat 55 Naturschutz, Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 12 Deutsche Telekom Technik GmbH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 13 RP Karlsruhe Abteilung 4 - Straßenwesen und Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 14 Netze Südwest. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 15 Handwerkskammer Karlsruhe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 16 Unitymedia . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 17 IHK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 18 Regierungspräsidium Freiburg-Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau. . . . . . . . . . . . . . 6 19 Gemeinde Altlußheim . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 20 Landratsamt Karlsruhe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 21 Große Kreisstadt Waghäusel - Fachbereich IV - Baurechtsamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 22 Netze BW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Große Kreisstadt Waghäusel, vorhabenbezogener Bebauungsplan "Goethe-Lessing-Park" Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 03.06.2019 - 12.07.2019 sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit vom 11.06.2019 - 12.07.2019 Seite 3 von 26 18. Juli 2019 Waghäusel B-Plan Goethe-Lessing-Park_Synopse_Offenlage.wpd Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 03.06.2019 - 12.07.2019 sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 11.06.2019 - 12.07.2019 zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Goethe-Lessing-Park" der Stadt Waghäusel Nr. TÖB Anregung Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Beschluss 1 Gemeinde Rei- Die planerischen Belange der Gemeinde Reilingen werden durch das vg. Bebauungsplanverfahren Kenntnisnahme. Wird zur Kennt- lingen nicht berührt. nis genommen. Schreiben vom Insoweit nehmen wir die Planungsinhalte lediglich zur Kenntnis. 03.06.2019 2 Gemeinde Ham- Die Gemeinde Hambrücken äußert zum vorgelegten Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Kenntnisnahme. Wird zur Kennt- brücken „Goethe-Lessing-Park" keine Bedenken und Anregungen. nis genommen. Schreiben vom 03.06.2019 3 Gemeinde St. Die Gemeinde St. Leon-Rot hat keine Bedenken oder Anregungen gegen den oben genannten Bebau- Kenntnisnahme. Wird zur Kennt- Leon-Rot ungsplan. nis genommen. Schreiben vom Wir bedanken uns für die Beteiligung am Verfahren. 04.06.2019 4 Terranets BW Wir bedanken uns für die Beteiligung am oben genannten Bebauungsplanverfahren. Kenntnisnahme. Wird zur Kennt- nis genommen. Schreiben vom Im Geltungsbereich des oben genannten Bebauungsplanes (gilt nur für rot markierten Bereich) 04.06.2019 liegen keine Anlagen der terranets bw GmbH, so dass wir von dieser Maßnahme nicht betroffen wer- den. Eine Beteiligung am weiteren Verfahren ist nicht erforderlich. 5 Pledoc Wir beziehen uns auf Ihre o.g. Maßnahme und teilen Ihnen hierzu mit, dass von uns verwaltete Versor- Kenntnisnahme. Wird zur Kennt- gungsanlagen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber von der geplanten Maßnahme nis genommen. Schreiben vom nicht betroffen werden: 04.06.2019 • Open Grid Europe GmbH, Essen • Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen • Ferngas Netzgesellschaft mbH (FG), Netzgebiet Nordbayern, Schwaig bei Nürnberg • Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen • Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen • Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund • Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen • GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen (hier Solotrassen in Zuständigkeit der PLEdoc GmbH) • Viatel GmbH (Zayo Group), Frankfurt Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Dort dargestellte Leitungsverläufe dienen nur zur groben Übersicht. Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Ab- stimmung mit uns.
Große Kreisstadt Waghäusel, vorhabenbezogener Bebauungsplan "Goethe-Lessing-Park" Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 03.06.2019 - 12.07.2019 sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit vom 11.06.2019 - 12.07.2019 Seite 4 von 26 18. Juli 2019 Waghäusel B-Plan Goethe-Lessing-Park_Synopse_Offenlage.wpd Nr. TÖB Anregung Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Beschluss 6 Fernleitungs - Wir danken für die Beteiligung an oben genanntem Vorhaben und teilen Ihnen mit, dass nach Prüfung Kenntnisnahme. Wird zur Kennt- Betriebsgesell- der zugesandten Planunterlagen keine der von unserer Gesellschaft betreuten Anlagen betroffen sind. nis genommen. schaft mbH Schreiben vom 04.06.2019 7 Stadt Bruchsal Von Seiten der Stadt Bruchsal bestehen keine Anregungen oder Bedenken. Kenntnisnahme. Wird zur Kennt- nis genommen. Schreiben vom 05.06.2019 8 Regierungspräsi- Aufgrund der ausgedehnten Kampfhandlungen und Bombardierungen, die während des 2. Weltkrie- Kenntnisnahme. Das Plangebiet im Ortskern ist derzeit Wird zur Kennt- dium Stuttgart ges stattfanden, ist es ratsam, im Vorfeld von jeglichen Bau-/(Planungs-)verfahren eine Gefahrenver- bereits bebaut, d.h. es haben bereits umfangreiche Ein- nis genommen. Referat 16.3 - dachtserforschung in Form einer Auswertung von Luftbildern der Alliierten durchzuführen. griffe in das Erdreich stattgefunden, bei denen sich eine Kampfmittel- Verdachtsfläche nicht bestätigt hat. Alle nicht vorab untersuchten Bauflächen sind daher als potentielle Kampfmittelverdachtsflächen ein- beseitigungs- zustufen. Ein Hinweis ist bereits dem Bebauungsplan beigefügt. dienst BW Seit dem 02.01.2008 kann der Kampfmittelbeseitigungsdienst Baden-Württemberg allerdings Luftbild- Schreiben vom auswertungen für Dritte, zur Beurteilungen möglicher Kampfmittelbelastungen von Grundstücken auf 07.06.2019 vertraglicher Basis nur noch kostenpflichtig durchführen. Diese Auswertung kann bei uns mittels eines Vordrucks beantragt werden. Die dafür benötigten For- mulare können unter www.rp-stuttgart.de (->Service->Formulare und Merkblätter) gefunden werden. Die momentane Bearbeitungszeit hierfür beträgt zurzeit mind. 30 Wochen ab Auftragseingang. 9 Polizeipräsidium Zu dem Bebauungsplan "Goethe-Lessing-Park" in Waghäusel, liegen seitens des Polizeipräsidiums Kenntnisnahme. Wird zur Kennt- Karlsruhe Karlsruhe keine Bedenken oder weitere Anregungen vor. nis genommen. Schreiben vom 07.06.2019 10 Gemeinde Wir bedanken uns für Beteiligung im Verfahren und teilen mit, dass die Planung Belange der Gemein- Kenntnisnahme. Wird zur Kennt- Graben-Neudorf de Graben-Neudorf nicht berührt. nis genommen. Schreiben vom Wir selbst haben keine Planungen beabsichtigt oder bereits eingeleitet, welche für die städtebauliche 11.06.2019 Entwicklung und Ordnung im obigen Plangebiet von Bedeutung sein können. Wir haben keine Infor- mationen, welche für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sein kön- nen. 11 Regierungspräsi- Sie haben uns als Höhere Naturschutzbehörde (HNB) mit Schreiben vom 03.06.2019 im Rahmen der Kenntnisnahme. Wird zur Kennt- dium Karlsruhe Beteiligung der Träger öffentlicher Belange den Entwurf eines Bebauungsplans zur Stellungnahme nis genommen. Referat 55 Na- übersandt. turschutz, Recht Die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden ganz überwiegend von der Unteren Schreiben vom Naturschutzbehörde (UNB) wahrgenommen (vgl. § 58 Absatz 1 NatSchG). Wir gehen davon aus, dass 12.06.2019 Sie die zuständige UNB in Ihrem Verfahren ebenfalls beteiligt haben. Gegebenenfalls sind wir als HNB für die Erteilung einer natur- oder artenschutzrechtlichen Ausnahme oder Befreiung zuständig. Sofern eine solche erforderlich ist, benötigen wir einen förmlichen Antrag, der sich in seiner Begründung explizit auf die Tatbestandsvoraussetzungen der Ausnahme- oder Befrei- ungsregelung bezieht. Die Frist des § 4 BauGB gilt in diesem Fall nicht. In der Anlage 1 finden Sie eine Tabelle, aus der Sie ersehen können, in welchen Fällen eine Zuständig- keit der Höheren Naturschutzbehörde (HNB) gegeben ist, sowie in Anlage 2 Hinweise zum Verfahren. Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige UNB (Landkreis Karlsruhe).
Große Kreisstadt Waghäusel, vorhabenbezogener Bebauungsplan "Goethe-Lessing-Park" Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 03.06.2019 - 12.07.2019 sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit vom 11.06.2019 - 12.07.2019 Seite 5 von 26 18. Juli 2019 Waghäusel B-Plan Goethe-Lessing-Park_Synopse_Offenlage.wpd Nr. TÖB Anregung Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Beschluss 12 Deutsche Tele- Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und Nut- Kenntnisnahme. Wird zur Kennt- kom Technik zungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und nis genommen. GmbH bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Schreiben vom 12.06.2019 Zu der o. a. Planung nehmen wir wie folgt Stellung: Im Bebauungsplangebiet befindet sich teilweise Telekommunikationsinfrastruktur der Telekom. Wir bitten Sie bei der Bauausführung darauf zu achten, dass Beschädigungen der vorhandenen Tele- kommunikationslinien vermieden werden und aus betrieblichen Gründen (z. B. im Falle von Störungen (Störungs-Hotline 0781 / 838-66 33)) der un-gehinderte Zugang zu den Telekommunikationslinien jederzeit möglich ist. Ggf. sind die TK-Anlagen zu schützen bzw. zu sichern. Die Kabelschutzanweisung der Dt. Telekom ist zu beachten. Wir weisen darauf hin, dass sich die bauausführende Fa. vor Beginn der Baumaßnahme zu informieren hat. Maßnahmen der Dt. Telekom sind im Maßnahmengebiet derzeit nicht geplant. Unsere Kontaktadresse lautet: Deutsche Telekom Technik GmbH Postfach 10 01 64, 76231 Karlsruhe KoordinierungPTI31KA@telekom.de 13 RP Karlsruhe Keine Bedenken oder Anregungen. Kenntnisnahme. Wird zur Kennt- Abteilung 4 - nis genommen. Straßenwesen und Verkehr Schreiben vom 24.06.2019 14 Netze Südwest Im Geltungsbereich des Verfahrens sind derzeit keine Leitungen der Netze-Gesellschaft Südwest mbH Kenntnisnahme. Wird zur Kennt- vorhanden oder geplant. nis genommen. Schreiben vom 02.07.2019 Gegen das Verfahren haben wir keine Einwände. Eine weitere Beteiligung am Verfahren ist nicht erforderlich. 15 Handwerkskam- Die Handwerkskammer Karlsruhe hat zum oben genannten Bebauungsplan keine Anregungen oder Kenntnisnahme. Wird zur Kennt- mer Karlsruhe Bedenken vorzubringen. nis genommen. Schreiben vom 28.06.2019 16 Unitymedia Im Planbereich liegen Versorgungsanlagen der Unitymedia BW GmbH. Wir sind grundsätzlich daran Kenntnisnahme. Wird zur Kennt- interessiert, unser glasfaserbasiertes Kabelnetz in Neubaugebieten zu erweitern und damit einen Bei- nis genommen. Schreiben vom trag zur Sicherung der Breitbandversorgung für Ihre Bürger zu leisten. 09.07.2019 Ihre Anfrage wurde an die zuständige Fachabteilung weiter geleitet, die sich mit Ihnen zu gegebener Zeit in Verbindung setzen wird. Bis dahin bitten wir Sie, uns am Bebauungsplanverfahren weiter zu beteiligen. 17 IHK Nach Überprüfung der uns überlassenen Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass die Industrie- und Han- Kenntnisnahme. Wird zur Kennt- delskammer Karlsruhe zu oben genanntem Bebauungsplan keine Bedenken oder Anregungen vor- nis genommen. Schreiben vom zubringen hat. 10.07.2019
Große Kreisstadt Waghäusel, vorhabenbezogener Bebauungsplan "Goethe-Lessing-Park" Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 03.06.2019 - 12.07.2019 sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit vom 11.06.2019 - 12.07.2019 Seite 6 von 26 18. Juli 2019 Waghäusel B-Plan Goethe-Lessing-Park_Synopse_Offenlage.wpd Nr. TÖB Anregung Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Beschluss 18 Regierungspräsi- Stellungnahme dium Freiburg- Im Rahmen seiner fachlichen Zuständigkeit für geowissenschaftliche und bergbehördliche Belange Landesamt für äußert sich das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau auf der Grundlage der ihm vorliegen- Geologie, den Unterlagen und seiner regionalen Kenntnisse zum Planungsvorhaben. Rohstoffe und Bergbau Schreiben vom 1 Rechtliche Vorgaben aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall nicht über- 10.07.2019 wunden werden können. Kenntnisnahme. Keine Wird zur Kennt- nis genommen. 2 Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen, die den Plan berühren können, mit Angabe des Sachstandes. Kenntnisnahme. Keine Wird zur Kennt- nis genommen. 3 Hinweise, Anregungen oder Bedenken Geotechnik Kenntnisnahme. Das LGRB weist darauf hin, dass im Anhörungsverfahren des LGRB als Träger öffentlicher Belange keine fachtechnische Prüfung vorgelegter Gutachten oder von Auszügen daraus erfolgt. Sofern für das Plan- Wird zur Kennt- gebiet ein ingenieurgeologisches Übersichtsgutachten, Baugrundgutachten oder geotechnischer Bericht nis genommen. vorliegt, liegen die darin getroffenen Aussagen im Verantwortungsbereich des gutachtenden Ingenieur- büros. Andernfalls empfiehlt das LGRB die Übernahme der folgenden geotechnischen Hinweise in den Bebau- ungsplan: Das Plangebiet befindet sich auf Grundlage der am LGRB vorhandenen Geodaten im Verbreitungs- bereich von Hochflutsanden unbekannter Mächtigkeit. Mit lokalen Auffüllungen vorangegangener Nutzungen, die ggf. nicht zur Lastabtragung geeignet sind, ist zu rechnen. Bei etwaigen geotechnischen Fragen im Zuge der weiteren Planungen oder von Bau-arbeiten (z. B. zum genauen Baugrundaufbau, zu Bodenkennwerten, zur Wahl und Tragfähigkeit des Gründungshorizon- tes, zum Grundwasser, zur Baugrubensicherung) werden objektbezogene Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 durch ein privates Ingenieurbüro empfohlen. Wird zur Kennt- Boden nis genommen. Kenntnisnahme. Zur Planung sind aus bodenkundlicher Sicht keine Hinweise, Anregungen oder Bedenken vorzutragen. Mineralische Rohstoffe Wird zur Kennt- Kenntnisnahme. Zum Planungsvorhaben sind aus rohstoffgeologischer Sicht keine Hinweise, Anregungen oder Beden- nis genommen. ken vorzubringen. Grundwasser Wird zur Kennt- Kenntnisnahme. Im Planungsgebiet laufen derzeit keine hydrogeologischen Maßnahmen des LGRB und es sind derzeit nis genommen. auch keine geplant. Bergbau Wird zur Kennt- Kenntnisnahme. Die Planung liegt nicht in einem aktuellen Bergbaugebiet. nis genommen. Nach den beim Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vorliegenden Unterlagen ist das Plan- gebiet nicht von Altbergbau oder Althohlräumen betroffen.
Große Kreisstadt Waghäusel, vorhabenbezogener Bebauungsplan "Goethe-Lessing-Park" Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 03.06.2019 - 12.07.2019 sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit vom 11.06.2019 - 12.07.2019 Seite 7 von 26 18. Juli 2019 Waghäusel B-Plan Goethe-Lessing-Park_Synopse_Offenlage.wpd Nr. TÖB Anregung Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Beschluss Geotopschutz Wird zur Kennt- Kenntnisnahme. nis genommen. Im Bereich der Planfläche sind Belange des geowissenschaftlichen Naturschutzes nicht tangiert. Allgemeine Hinweise Kenntnisnahme. Wird zur Kennt- Die lokalen geologischen Untergrundverhältnisse können dem bestehenden Geologischen Kartenwerk, nis genommen. eine Übersicht über die am LGRB vorhandenen Bohrdaten der Homepage des LGRB (http://www.lgrb-bw.de) entnommen werden. Des Weiteren verweisen wir auf unser Geotop-Kataster, welches im Internet unter der Adresse http://lgrb-bw.de/geotourismus/geotope (Anwendung LGRB-Mapserver Geotop-Kataster) abgerufen werden kann. 19 Gemeinde Alt- Mit Bezug auf ihr o. g. Vorhaben teilen wir Ihnen mit, dass die von der Gemeinde Altlußheim wahr- Kenntnisnahme. Wird zur Kennt- lußheim zunehmenden öffentlichen Belange durch den Bebauungsplan nicht berührt werden. nis genommen. Schreiben vom Der Gemeinderat bringt keine Anregungen zum Bebauungsplanverfahren „Goethe-Lessing-Park" in 10.07.2019 Waghäusel vor. 20 Landratsamt Stellungnahme Amt für Umwelt und Arbeitsschutz - Sachgebiete Altlasten/Bodenschutz - Ge- Karlsruhe wässer - Abwasser (Az.: 621.13) Schreiben vom Altlasten & Bodenschutz 11.07.2019 1. Im Zuge der Bauarbeiten ist auf Bodenverunreinigungen (ungewöhnliche Färbungen und/oder Ge- Kenntnisnahme. Die Hinweise sollen im Bebauungsplan Wird zur Kennt- ruchsemissionen, z.B. durch Mineralöle, Teer) oder verunreinigtes Grundwasser zu achten. Sofern sich aufgenommen werden. nis genommen. hierzu Hinweise ergeben, ist unverzüglich das Landratsamt Karlsruhe -Amt für Umwelt und Arbeits- schutz zu informieren. Möglicher anfallender Bodenaushub ist vor Abfuhr entsprechend der VwV Boden (Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial) zu untersu- chen. 2. Werden im Rahmen von Verfüllungen, Auffüllungen und Geländemodellierungen die Verwertung (das Auf- und Einbringen) von aufbereiteten mineralischen Bau- und Abbruchabfälle (Recyclingmaterial) oder Böden vorgesehen so sind die in Baden-Württemberg gültigen technischen Hinweise: < Mitteilung des Umweltministeriums Baden-Württemberg "Vorläufige Hinweise zum Ein-satz von Bau- stoffrecyclingmaterial" vom 13.04.2004, < Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums Baden-Württemberg für die Verwertung von Abfall eingestuftem Bodenmaterial, 14.03.2007 Az. 25-8980.08M20 Land/3 einzuhalten. 3. Bei der Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht (z. B. Grünfläche, gärtnerische Nutzung o. ä.) sind die Vorsorgewerte der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung bzw. die Zuordnungs- werte 0 (Z 0) der vorgenannten Verwaltungsvorschrift für Bodenmaterial einzuhalten. Die Einbaumäch- tigkeit richtet sich nach den Vorgaben der Vollzugshilfe zu § 12 BBodSchV. Abwasser Kenntnisnahme. Gemäß § 55 Abs. 2 WHG “soll” das Nie- 4. Das von den Dach- und sonstigen Flächen abfließende Niederschlagswasser ist (gemäß § 55 (2) derschlagswasser ortsnah versickert, verrieselt oder direkt WHG) auf dem Grundstück dezentral zu versickern. Wird zur Kennt- oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit nis genommen. 5. Die Versickerung ist zur Sicherstellung einer Reinigung des Niederschlagswassers vor der Einleitung Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, so- Ein detailliertes in das Grundwasser oberirdisch über die belebte Bodenzone (Versickerungsmulden oder flächenhafte weit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffent- Entwässerungs- Versickerung) vorzunehmen. lich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Be- konzept wird im lange entgegenstehen (...). Die Soll-Vorschrift ist eine Zur Minimierung der Muldentiefe sollte das Niederschlagswasser der/den Versickerungsmulde(n) über Rahmen der mehr oder minder eindringliche Empfehlung des Gesetz-
Große Kreisstadt Waghäusel, vorhabenbezogener Bebauungsplan "Goethe-Lessing-Park" Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 03.06.2019 - 12.07.2019 sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit vom 11.06.2019 - 12.07.2019 Seite 8 von 26 18. Juli 2019 Waghäusel B-Plan Goethe-Lessing-Park_Synopse_Offenlage.wpd Nr. TÖB Anregung Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Beschluss offene Ableitungsrinnen (gepflastert oder begrünt) oder ggf. über Kastenrin-nen (evtl. geschlossen) gebers, genauer gesagt, eine „Bestimmung, die ein Tun Genehmigungs- zugeleitet werden. Das erfordert bei Dachentwässerung einen Auslauf aus dem Fallrohr in Bodennähe. oder Unterlassen zwar für den Regelfall, aber nicht zwin- planung recht- gend vorschreibt“, die also nur ein „begrenztes Ermessen“ zeitig mit den 6. Zum Nachweis der schadlosen Versickerung ist das Bewertungsverfahren gemäß den "Arbeitshilfen einräumt. In diesem Zusammenhang ist in jedem Fall zu Behörden abge- für den Umgang mit Regenwasser in Siedlungsgebieten", herausgegeben von der Landesanstalt für überprüfen, ob eine vollständige Versickerung vor Ort im stimmt. Umweltschutz Baden-Württemberg, durchzuführen. Hinblick auf die vorhandenen Gegebenheiten erfolgen Bezugsquelle: kann. http://www4.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/13994/arbeitshilfen_regenwasser_ Im Planungsgebiet ist eine vollständige vor Ort Versicke- sied-lungsgebieiten.pdf?command=downloadContent&filename=arbeitshilfen_regenwasser_ sied- rung des Niederschlagswassers aufgrund der einge- lungsgebieten.pdf schränkten Größe des Grundstücks im Hinblick auf das Ziel einer innerörtlichen und wirtschaftlichen Nachver- 7. Die Entwässerungsplanung ist im Vorfeld mit dem Landratsamt -Amt für Umwelt und Arbeitsschutz- dichtung mit sparsamen Umgang mit Grund und Boden abzustimmen. nicht möglich. Ein Teil des Niederschlagswassers kann Die abgestimmte Entwässerungsplanung ist dem Landratsamt -Amt für Umwelt und Arbeitsschutz- dennoch in den nicht unterkellerten, entsiegelten Berei- rechtzeitig vor Ausführung des Vorhabens vorzulegen, das durchgeführte Bewertungsverfahren ist der chen versickert werden. Planung beizufügen. Der Planbereich ist heute zu ungefähr 90% versiegelt. Das Die Wasserbehörde entscheidet über die Notwendigkeit eines Wasserrechtsverfahrens. Niederschlagswasser wird momentan komplett in den Mischwasserkanal eingeleitet. Im Rahmen der Planung findet eine grünordnerische Aufwertung durch eine Ent- siegelung des Geländes statt. Hierzu werden Maßnahmen im Bebauungsplan getroffen, wie z. B. die Verwendung von wasserdurchlässigen Materialien zur Versickerung des Oberflächenwassers bei der Errichtung der Stellplätze, Zufahrten und Wege, die dem Boden- und Naturschutz Rechnung tragen und den natürlichen Wasserkreislauf unterstützen. Aus allgemein ökologischen Gründen und dem Ziel des schonenden Umgangs mit dem Schutzgut Boden, wird die intensive Begrünung der Tiefgaragende- cke festgeschrieben. Als Nebeneffekt wird damit auch eine Minderung bzw. Rückhaltung des Regenwasserein- trags in das Entwässerungssystem erreicht. Alle diese im Bebauungsplan festgesetzen Maßnahmen tragen bei, dass eine deutliche Verringerung des Volumens des Niederschlagswassers, das in die Kanalisation eingeleitet werden soll, stattfindet. In diesem Zusammenhang ist mit einer deutlichen Verbesserung der vorhandenen Entwäs- serungssituation zu rechen. Im Rahmen der Genehmigungsplanung ist ein detaillier- tes Entwässerungskonzept mit den Behörden rechtzeitig abzustimmen. Stellungnahme Gesundheitsamt Kenntnisnahme. Nach Überprüfung der eingereichten Unterlagen bestehen seitens unseres Amtes aus hygienischer Wird zur Kennt- Sicht keine Bedenken, wenn die geltenden Rechtsverordnungen und Normen über Wasser, Abwasser, nis genommen. Emission und Immission eingehalten werden.
Große Kreisstadt Waghäusel, vorhabenbezogener Bebauungsplan "Goethe-Lessing-Park" Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 03.06.2019 - 12.07.2019 sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit vom 11.06.2019 - 12.07.2019 Seite 9 von 26 18. Juli 2019 Waghäusel B-Plan Goethe-Lessing-Park_Synopse_Offenlage.wpd Nr. TÖB Anregung Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Beschluss Das Amt für Umwelt und Arbeitsschutz-Immissionsschutz- und Naturschutz-, das Amt für Ver- Kenntnisnahme. Wird zur Kennt- messung, Geoinformation und Flurneuordnung, das Amt für Straßen, der Kreisbrandmeister nis genommen. und der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe haben keine Anregungen oder Be- denken gegen die vorgelegte Planung geäußert. 21 Große Kreisstadt Die Baufenster für die Stellplätze entlang der Lessing- und Schwetzinger Straße sind lediglich 4,5m tief An der Planung soll festgehalten werden. Innerhalb der Wird zur Kennt- Waghäusel - und unterschreiten somit die Mindesttiefe i.S. der Garagenverordnung. festgesetzten Baufenster sind Flächen für Stellplätze zu- nis genommen. Fachbereich IV - lässig, so dass die Mindesttiefe für Senkrechtparker von An der Planung Baurechtsamt 5,0 m an dieser Stelle sichergestellt werden kann. wird festgehal- ten. Schreiben vom 12.07.2019 Die Stellung des Hauses 3 begegnet hinsichtlich der entstehenden Abstandsflächen Bedenken: Wenn Der Anregung wird gefolgt. In der Vorhabenplanung sol- Die Planung die Planung Balkone mit einer Tiefe von 2,5m, eine Gebäudebreite von 12m, eine Baufensterbreite len die Balkone des obersten Geschosses vom Haus Nr. 3 wird von 15,65m und einen Abstand von 2,5m zwischen Baufenster und Nachbargrenze von Flst.-Nr.:4069 um 60 cm verkürzt werden. entsprechend vorsieht, wird aufgrund der geplanten Geländerhöhe des obersten Balkons (9,3m) eine Abstandsfläche der Stellung- von 3,72m notwendig. Somit lägen die Abstandsflächen in einer Tiefe von 5cm auf dem nahme der Ver- Nachbargrundstück. Die Balkone müssten daher um 5cm kürzer dargestellt, bzw. das gesamte Haus waltung ange- verschoben werden. passt. Die fünf großen Bestandsbäume entlang der Schwetzinger Straße sollen entfallen und stattdessen Kenntnisnahme. An der Planung soll festgehalten werden. Wird zur Kennt- sollen, wie im Lageplan dargestellt, zahlreiche Ersatzpflanzungen zwischen den geplanten Gebäuden Im Rahmen des Bebauungsplans sind Maßnahmen festge- nis genommen. vorgenommen werden. Die Darstellung im Lageplan täuscht aber darüber hinweg, dass es sich bei der setzt, die einerseits eine Entsiegelung der vorhandenen An der Planung Grünfläche in weiten Teilen um eine 20cm hohe Substratfläche handelt, auf der ähnlich hoher Be- komplett versiegelten Fläche erreichen, andererseits eine wird festgehal- wuchs wie der Bestand nicht entstehen wird. Berücksichtigt man noch die Lage von Versickerungsflä- Durchgrünung der freien Bereiche erzielen. ten. chen, so dürfen sich Standorte für derartige Pflanzungen praktisch auf null reduzieren. Daher sollen In diesem Zusammenhang wird aus allgemein ökologi- zumindest die Bestandsbäume erhalten und dies in den Bebauungsplan aufgenommen werden. schen Gründen und mit dem Ziel des schonenden Um- gangs mit dem Schutzgut Boden, die intensive Begrünung der Tiefgaragendecke festgeschrieben. Als Nebeneffekt wird damit auch eine Minderung bzw. Rückhaltung des Regenwassereintrags in das Entwässerungssystem erreicht. Aus gebietsgestalterischen Gründen, zur Minimierung der Eingriffe und zur Durchgrünung des Plangebietes sind die oberirdischen nicht überbaubaren Grundstücksflächen zu mindestens 70% als Grünfläche anzulegen und zu unter- halten. Zusätzlich ist pro angefangene 500 m² Grund- stücksfläche ein einheimischer Baum bzw. zwei einhei- mischen Sträuchern zu pflanzen. Durch die Festsetzung werden die Grundstücke für die Bewohner des Plangebietes mit einem Mindestangebot aufgewertet und sollen zusätzlich einen positiven Beitrag zur Natur und dem Mikroklima in der Ortsmitte leisten. Dadurch wird der Entfall der vorhandenen 5 Bäume ent- lang der Schwetzinger Straße ausgeglichen. Die Höhe der Zwerchhäuser ist nicht begrenzt, sondern lediglich deren vertikaler Abstand zum First. Kenntnisnahme. An der Planung soll festgehalten werden. Wird zur Kennt- Hier wäre eine sinnvolle Maximalhöhe (Austritte zu den Balkonen) festzulegen, damit die maximale Die genaue Ausführung der Zwerchhäuser ist in der Vor- nis genommen. Wandhöhe durch die Überhöhung der Aufbauten nicht noch zusätzlich in die Höhe getrieben wird. habenplanung dargestellt und ebenso im Durchführungs- An der Planung vertrag geregelt Eine weitere Festsetzung im Bebauungs- wird festgehal- plan ist im Rahmen des vorhabenbezogenen Verfahrens ten. nicht erforderlich.
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Große Kreisstadt Waghäusel, vorhabenbezogener Bebauungsplan "Goethe-Lessing-Park" Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 03.06.2019 - 12.07.2019 sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit vom 11.06.2019 - 12.07.2019 Seite 11 von 26 18. Juli 2019 Waghäusel B-Plan Goethe-Lessing-Park_Synopse_Offenlage.wpd Nr. Öffentlichkeit Anregung Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Beschluss 1 Private Stellung- Hauseigentümer Schwetzinger Str. 20 Kenntnisnahme. Das geplante Vorhaben befindet sich auf Wird zur Kennt- nahme 1 der gegenüberliegende Straßenseite (Schwetzinger Stra- nis genommen. Normale Bebauung in der Straße sind 1,5 und 2-geschossige Gebäude. ße). Die baurechtliche erforderliche nachbarschützende An der Planung Schreiben vom Um ein einheitliches Bild zu erreichen, wird beantragt, höchstens eine 2-geschossige Bauweise mit Grenzabstände sind eingehalten, zwischen dem geplan- wird festgehal- 19.06.2019 möglichem Dachausbau zuzulassen. ten Haus 3 und dem Wohnhaus an der Schwetzinger ten. Straße 20 liegt ein Abstand von ca. 22 m. Ebenso liegt Durch die Höhe der Gebäude wird meinem Grundstück die Helligkeit genommen. zwischen dem Baufenster vom geplanten Haus Nr. 2 und Ich habe nachmittags viel mehr Schatten. Dies führt in der kalten Jahreszeit zu erhöhtem Heizbedarf Nr. 3 ein unbebauter Bereich von 7,80 m. Eine ausrei- und ist so für mich nicht hinnehmbar. chende Belichtung und Belüftung des Wohnhauses Nr. 20 ist also gegeben. Von einer aus einer geplanten Bebauung resultierenden unzumutbaren Verschattung der benachbarten Bestands- bebauung ist der Rechtssprechung nach dann auszuge- hen, wenn mehr als die Hälfte des Jahres mehr als die Hälfte des Tages relevante Bereiche, wie Wohnräume, verschattet werden. Unter Berücksichtigung eines Son- nen-Einfallwinkels von ca. 40° zur Herbst- / Frühjahr - Sonnenstandsgleiche werden die Wohnräume des Flur- stücks 3902/29 (Schwetzinger Straße 20) aufgrund der Bebauungsplanfestsetzungen nicht verschattet. Des Wei- teren ist der im Osten liegende Gartenbereich mit seiner Erholungsfunktion durch das Bauvorhaben nicht betrof- fen. Im Übrigen ist anzumerken, dass die geplante Bebauung das Ziel der innerörtlichen Nachverdichtung verfolgt. Die beschriebenen verbleibenden potentiellen temporären Beeinträchtigungen sind gegenüber den sonstigen Be- langen städtebaulicher Art und dem öffentlichen Inter- esse, unter einer vergleichsweise geringen Inanspruch- nahme von Grund und Boden neues Bauland zu schaffen, abzuwägen. Die künftige Teilverschattung der Westfassade, vor Allem in den winterlichen Abendstun- den, kann nicht verhindert werden und wird in diesem Kontext als zumutbar angesehen. Dem öffentlichen Inter- esse einer Nachverdichtung der bestehenden Wohnbe- bauung an dieser Stelle wird aus dem genannten Grund im Zuge der bauleitplanerischen Abwägung der Vorrang vor dem privaten Belang eines unverschatteten Grund- stücks eingeräumt. Da die eingehaltenen Abstände der geplanten Gebäude zur Grenze bzw. zum benannten Grundstück über das bauordnungsrechtlich notwendige Maß bereits deutlich hinausgehen, wird den bisherigen Festsetzungen zur Ge- schossigkeit der geplanten Gebäude unverändert fest- gehalten. Durch Ergänzung von Wohnbauflächen in einem Wohn- gebiet entsteht objektiv kein Wohnwertverlust bzw. Scha- den, wenngleich dies subjektiv als solcher empfunden werden kann. Im Übrigen muss festgestellt werden, dass
Große Kreisstadt Waghäusel, vorhabenbezogener Bebauungsplan "Goethe-Lessing-Park" Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 03.06.2019 - 12.07.2019 sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit vom 11.06.2019 - 12.07.2019 Seite 12 von 26 18. Juli 2019 Waghäusel B-Plan Goethe-Lessing-Park_Synopse_Offenlage.wpd Nr. Öffentlichkeit Anregung Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Beschluss die hier aufgezeigten Beeinträchtigungen in den meisten innerörtlichen Lagen vorliegen und keinen Einzelfall dar- stellen. Aufgrund des Bauvorhabens ist nicht mit einem für die Die Schwetzinger Straße ist schon bisher mit sehr hohem Verkehrsaufkommen belastet. Nachbarschaft unzumutbaren Verkehrsaufkommen zu Das vorgesehene Bauvorhaben führt nochmals zu einer weiteren Zunahme des Verkehrsaufkommens rechnen. Vielmehr ist es mit einer Verbesserung der vor- und zusätzlich durch die verdichtete Bauweise wird der Wert meines Grundstückes vermindert. handenen Situation zu rechnen. Durch den Bebauungs- plan wird die Nutzung des Grundstückes für ein Fach- Wer ersetzt mir meinen Schaden? markt, der mit erheblichem Besucherverkehr und Anliefe- rungsverkehr über den ganzen Tag verteilt verbunden ist, dauerhaft untersagt; der Einwohnerverkehr für die ge- planten 36 Wohnungen steht nicht im Verhältnis zum Be- sucherverkehr eines Fachmarktes und ist im Sinne einer innerörtlichen Nachverdichtung als zumutbar zu bewer- ten. In diesem Zusammenhang entsteht kein Schaden für das Wohnhaus Schwetzinger Str. 20, an der Bebauungs- planung soll festgehalten werden. Durch die Ausschachtung der Grundstücke für die vorgesehenen Tiefgaragen, entstehen evtl. Gebäu- Das Wohnhaus Schwetzinger Str. 20 grenzt nicht direkt an deschäden an meinem Wohnhaus. das Grundstück des Bauvorhabens an. Zwischen der ge- planten Tiefgarage und dem Wohnhaus liegt die Schwet- Wer haftet für diese Schäden? zinger Straße und ein Abstand von ca. 15 m. Die Baufir- ma soll im Rahmen der Bauausführung dafür Sorge tra- gen, dass die Baumaßnahmen inkl. Fertigstellung der Tiefgarage ordnungsgemäß und fachgerecht durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang ist nicht mit Gebäude- schäden für die Nachbarschaft zu rechnen. 2 Private Stellung- Stellungnahme als Eigentümer einer Immobilie an der Schwetzinger Straße: Kenntnisnahme. Wird zur Kennt- nahme 2 nis genommen. Bei.der Errichtung von 4 Mehrfamilienhäusern sind notwendige Stellplätze in solcher Zahl herzustellen, Schreiben vom dass sie für die ordnungsgemäße Nutzung des „Goethe-Lessing-Parks" unter Berücksichtigung des 04.07.2019 ÖPNV ausreichen. Für Mehrfamilienhäuser sind als Richtzahl 1,5 Kfz-Stellplätze je Wohnung vorgesehen, hiervon für Besucher 10%. Innerhalb des Plangebiets sind insgesamt 54 Stellplätze Wird zur Kennt- Die Nutzung der Stellplätze darf das Wohnen, die Ruhe und die Erholung in der Umgebung durch nachzuweisen. In der Tiefgarage sind gemäß Vorhaben- nis genommen. Feinstaub, Abgase und Lärm nicht erheblich stören. So muss bei der Beurteilung der konkrete Standort, planung 36 davon auszuweisen, also 2/3 der erforderli- An der Planung die Zahl und die Benutzungsart der Stellplätze, die Art und Weise der Verbindung zum öffentlichen chen Stellplätze, die restlichen 18 Stellplätze sind ober- wird festgehal- Verkehrsraum und die Funktion der Stellplätze als notwendige oder zusätzliche Stellplätze im öffentli- irdisch auf dem Grundstück auszuweisen. In diesem Zu- ten. chen Straßenraum entlang der Lessing-, Goethe- und Schwetzinger Straße eine Rolle spielen. sammenhang werden vermutliche Störungen für die Um- gebungsbebauung durch Lärm, Abgase und Feinstaub minimiert. Im Übrigen ist durch die Planung mit einer Ver- besserung der vorhandenen Situation zu rechnen. Durch den Bebauungsplan wird die Nutzung des Grundstückes für ein Fachmarkt, der mit erheblichem Besucherverkehr und Anlieferungsverkehr über den ganzen Tag verteilt verbunden ist, dauerhaft untersagt; der Einwohnerverkehr für die geplanten 36 Wohnungen steht nicht im Verhältnis zum Besucherverkehr eines Fachmarktes und ist im Sinne einer innerörtlichen Nachverdichtung als zumutbar zu bezeichnen.
Große Kreisstadt Waghäusel, vorhabenbezogener Bebauungsplan "Goethe-Lessing-Park" Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 03.06.2019 - 12.07.2019 sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit vom 11.06.2019 - 12.07.2019 Seite 13 von 26 18. Juli 2019 Waghäusel B-Plan Goethe-Lessing-Park_Synopse_Offenlage.wpd Nr. Öffentlichkeit Anregung Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Beschluss Die Schwetzinger Straße bzw. die beidseitigen Gehwege werden hauptsächlich von den Mitarbeitern Kenntnisnahme. Der laufende Verfahren zum illegalen Wird zur Kennt- der Fa. Betonbau zugeparkt. (Ein Verfahren wegen diesem illegalen Gehwegparken ist momentan vom Gehwegparken entlang der Schwetzinger Straße ist nicht nis genommen. Regierungspräsidium Karlsruhe gegen die Stadtverwaltung Waghäusel in Arbeit). „Die öffentlichen Gegenstand des Bebauungsplanes. In den umliegenden An der Planung Stellplätze entlang der Verkehrsflächen sollen in ihrer Funktion erhalten bleiben". Straßen (Schwetzinger Str., Goethestraße, Lessingstraße wird festgehal- usw.) gibt es ausreichende Parkmöglicheiten, in ten. Frage 1: Welche Stellplätze sind hier gemeint? Bereichen, wo es nicht eindeutig untersagt ist (z.B. Zufahrten usw.). Öffentliche Stellplätze sind entlang der Kolpingstraße ausgewiesen. Durch das Bauvorhaben wird die vorhandene Parkplatzsituation nicht beeinträchtigt, da alle erforderliche private Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen werden müssen. Trotz Umgehungsstraße fährt der Schwerlastverkehr über die Bruchsaler- und Schwetzinger Straße zu Kenntnisnahme. Die vorhandene Belastung durch den Wird zur Kennt- den Gewerbegebieten 1, 2 und 3, auch abends bis 24 Uhr. DHL fährt täglich mehrmals Produkte von Schwerlastverkehr und den Durchgangsverkehr sowie nis genommen. der „Tito-Express IP & Marketing GmbH" über die Bruchsaler- und Schwetzinger Straße zur PVS Ver- mögliche Maßnahmen durch die Stadt zur Entlastung der An der Planung lags-Service GmbH und wieder zurück. Der „Globusverkehr" samstags, Reilingen - Globus und zurück, vorhandenen Situation sind kein Gegenstand der Bauleit- wird festgehal- kommt noch erschwerend hinzu. planung. ten. Es wird also bei nicht ausreichender Stellplatzkapazität zu erheblichen Störungen/Beeinträchtigungen Durch die Planung wird die aktuelle Situation nicht weiter nach § 37 Abs. 7 BauO BW kommen. verschärft, im Gegenteil, durch die dauerhafte Umnut- zung des Grundstücks vom Fachmarkt zum Wohngebiet „Der Verkehrslärm entlang der Schwetzinger Straße wird jetzt schon am Tag um bis zu 8 dB/A)sowie in entfällt der belastende Besucherverkehr des Fachmarktes der Nacht um bis zu maximal 11 dB(A) überschritten." und der Anlieferverkehr. Der Anwohnerverkehr für 36 Frage 2: Welche Maßnahmen trifft die Stadtverwaltung Waghäusel um die Anwohner der Schwetzin- Wohneinheiten ist im Hinblick auf eine innerörtliche ger Straße vor den Geräuscheinwirkungen aus dem zunehmenden Straßenverkehr der Goethe - Nachverdichtung als zumutbar zu betrachten. Lessing - Wohnanlage zu schützen? Im Übrigen wird durch den Bau der 4 Wohngebäude eine deutliche Schallschutzwirkung gegenüber dem vorhande- nen Verkehrslärm an der Schwetzinger Straße zu Gunsten der vorhandenen Wohnbebauung erreicht. Die Bauordnung fordert auch, dass Stellplätze so angeordnet und ausgeführt werden müssen, dass Kenntnisnahme. Bei 36 Wohnungen und einen Faktor von Wird zur Kennt- ihre Benutzung keine Gefahren oder unzumutbare Belästigungen hervorruft. Bei 36 Wohnungen wird 1,5 Stellplätzen pro Wohnung sind im Plangebiet insge- nis genommen. die Schwetzinger-, Lessing- u. Goethestraße mit rd. 60 zusätzlichen Fahrzeugen noch mehr belastet. samt 54 Stellplätze nachzuweisen. Gemäß der Vorhaben- An der Planung planung sind 36 davon in der Tiefgarage unterzubringen, wird festgehal- „Die Anlage soll mit ausreichend privaten Stellplätzen ausgestattet werden, so dass keine Beeinträchti- die restlichen 18 werden oberirdisch auf dem Grundstück ten. gungen der umgebenden Quartiere durch Parkverkehr eintreten, und somit ein attraktives und begrün- im Bereich entlang der Lessingstraße und der Schwetzin- tes Wohngebiet entstehen kann". ger Straße ausgewiesen. Frage 3: Wie viele Stellplätze werden unterirdisch (Tiefgarage) ausgewiesen? „Um erhebliche Störungen/Beeinträchtigungen für die Umgebung auszuschließen und aus Gründen Gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO kann “(...) im Bebauungsplan Wird zur Kennt- der Verkehrsvermeidung wird von der Möglichkeit der Feinsteuerung im Sinne des § 1 Abs. 5 BauNVO festgesetzt werden, dass bestimmte Arten von Nutzungen, nis genommen. Gebrauch gemacht". die nach den §§ 2 bis 9 sowie 13 und 13a allgemein zu- An der Planung lässig sind, nicht zulässig sind oder nur ausnahmsweise wird festgehal- Frage 4: Wie sieht diese Feinsteuerung aus? zugelassen werden können, sofern die allgemeine Zweck- ten. bestimmung des Baugebiets gewahrt bleibt.” In diesem Zusammenhang werden im Bebauungsplan “Goethe-Lessing-Park” im Allgemeinen Wohngebiet Be- triebe des Beherbergungsgewerbes, Anlagen für Verwal- tungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen im Sinne von § 1 Abs. 5 BauNVO ausgeschlossen, obwohl diese Betrie- be in einem Allgemeinen Wohngebiet ausnahmsweise zugelassen werden könnten.
Große Kreisstadt Waghäusel, vorhabenbezogener Bebauungsplan "Goethe-Lessing-Park" Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 03.06.2019 - 12.07.2019 sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit vom 11.06.2019 - 12.07.2019 Seite 14 von 26 18. Juli 2019 Waghäusel B-Plan Goethe-Lessing-Park_Synopse_Offenlage.wpd Nr. Öffentlichkeit Anregung Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Beschluss Dadurch sollen einerseits Störungen und erhebliche Beeinträchtigungen für die Umgebung, die durch solche Betriebe hervorgerufen werden können, auch aus Grün- den der Verkehrsvermeidung, verhindert werden, ander- erseits sollen dadurch die wertvollen Innenbereichsflä- chen den zulässigen Nutzungen vorbehalten werden. Die ausgeschlossenen Nutzungen können ihre Umgebung aus städtebaulicher und funktionaler Sicht negativ beein- trächtigen, insbesondere, wenn sie zu einer Verdrängung der gewünschten Nutzung führen. Um in der Planung ei- ne Flexibilität zu gewährleisten, sind in dem Plangebiet Nutzungen, die der Wohnnutzung nicht wesentlich stören wie Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheit- liche und sportliche Zwecke sowie sonstige nicht störende Gewerbebetriebe ausnahmsweise zulässig. Bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan bitte ich meine Stellungnahme zu berücksichtigen Kenntnisnahme. Wird zur Kennt- und gleichzeitig um die Beantwortung der vier Fragen. nis genommen. 3 Private Stellung- Gegen den am 11.06.2019 bekanntgegebenen Bebauungsplan möchten wir, die Bewohner der Goe- Kenntnisnahme. In der benachbarten Umgebung gibt es Wird zur Kennt- nahme 3 thestraße, Lessingstraße, Schwetzingerstraße folgende Einwände vorbringen: sowohl 2-geschossige Gebäude (plus Dach), als auch 3- nis genommen. (Sammelstel- geschossige Gebäude (plus Dach), wie z.B. das Gebäude 1. Die Häuser im WA 1 passen von den Dimensionen nicht zu unserem Wohnbezirk, überwiegend gibt lungnahme) an der Schwetzinger Str. 22. Die erforderlichen nachbar- es hier 2 Vollgeschosse mit einem Satteldach. Dadurch, dass die Tiefgarage etwas aus dem Boden schützenden Grenzabstände sind in der Planung einge- Schreiben vom herausragen wird (60 cm hoher Sockel) wird das Haus nicht nur um die 12 Meter hoch, sondern halten, ausreichende Belichtung und Belüftung wird ge- 10.07.2019 12,60m Mindesthöhe erreichen. Sie zerstören unser Wohnbild, nehmen uns die Helligkeit, die Privat- währleistet. Im Übrigen ist das persönliche Empfinden sphäre und die Parkplätze in den Nebenstraßen, offene Parkplätze sind für weitere 36 Wohneinheiten gegenüber den sonstigen Belangen städtebaulicher Art einfach zu wenig. Die Bewohner werden auf die Nebenstraßen ausweichen und wenn der Wendekreis und dem öffentlichen Interesse, unter einer vergleichs- Tiefgarage nicht passt, oder nicht eine bestimmte Höhe hat, werden viele trotzdem draußen parken. weise geringen Inanspruchnahme von Grund und Boden neues Bauland zu schaffen, abzuwägen. In diesem Zu- sammenhang ist dem öffentlichen Interesse einer Nach- verdichtung an dieser Stelle und Umnutzung einer inner- örtlichen brachliegenden Fläche aus oben genannten Gründen im Zuge der bauleitplanerischen Abwägung der Vorrang eingeräumt. Innerhalb des Grundstücks sind alle erforderlichen Stell- plätze oberirdisch oder unterirdisch auszuweisen. Es be- steht kein Anlass zur Annahme, dass die Bewohner, trotz ausreichender Parkmöglichkeiten auf dem eigenen Grundstück auf die Nebenstraßen zum Parken auswei- chen. Die Tiefgarage soll gemäß den Vorgaben der aktu- ell geltenden technischen Bestimmungen geplant werden und wird im Rahmen der Genehmigungsplanung über- prüft. 2. Die Aufteilung des 3-stöckigen + Satteldach - Haus Nr. 3 liegt nach unserem Befinden zu nah an Der Anregung wird teilweise gefolgt. Im oberen Geschoss Der Balkon im unserem Grundstück. Alle Balkone sind in unsere Richtung gerichtet und somit hat jeder Einsicht in vom Wohnhaus 3 soll der Balkon in der Vorhabenplanung oberen Ge- unser Haus, Hof und Gartenbereich. um 60 cm verkürzt werden. Somit werden die erforderli- schoss vom chen nachbarschützenden Grenzabstände eingehalten. Wohnhaus 3 Im Übrigen muss festgestellt werden, dass die hier aufge- wird um 60 cm zeigten Beeinträchtigungen in den meisten innerörtlichen verkürzt. Lagen vorliegen und keinen Einzelfall darstellen. Im Zuge
Große Kreisstadt Waghäusel, vorhabenbezogener Bebauungsplan "Goethe-Lessing-Park" Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 03.06.2019 - 12.07.2019 sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit vom 11.06.2019 - 12.07.2019 Seite 15 von 26 18. Juli 2019 Waghäusel B-Plan Goethe-Lessing-Park_Synopse_Offenlage.wpd Nr. Öffentlichkeit Anregung Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Beschluss einer Nachverdichtung in der Innerortslage sind solche Beeinträchtigungen zumutbar. 3. Haus 4 (angrenzend an unser Haus in der Goethestrasse 20), soll 2. Stöckig+ Satteldach werden, Der Anregung wird gefolgt. Im Rahmen der Vorhaben- Der westliche mit 2 Balkonen in der Höhe der Grenzmauer (mit einer Entfernung von 1,40 m, was unseres Wissens planung soll der westliche Balkon verkleinert werden, da- Balkon im Haus nicht zulässig ist, schon alleine wegen der Brandschutzverordnung und dem mind. Abstand von 2,50 m mit der erforderliche nachbarschützende Grenzabstand 4 wird verklei- die man zum Nachbar einhalten muss ), diese sind 2,50 Tief und 6 Meter breit. Somit Kann uns jeder eingehalten werden kann. nert. in unsere Wohnräume rein schauen. 4. Die Bebauungspläne versprechen einen Park mit Spielplatz, aber Fahrrad-Abstellräumlichkeiten Kenntnisnahme. Die LBO sieht eine Verpflichtung zur Wird zur Kennt- werden hierbei nicht aufgezeigt. Festsetzungen zu Fahrradstellplätzen sind nicht vorgesehen. Ausweisung der erforderlichen Stellplätze pro Wohnein- nis genommen. heit vor. Diese Verpflichtung besteht weiterhin und muss nicht explizit im Bebauungsplan festgesetzt werden. Im Bebauungsplan sind Flächen, bei denen Fahrradstellplät- ze zulässig sind, ausgewiesen (innerhalb der Baufenster, innerhalb der Flächen für Nebenanlagen und bis zu ei- nem gewissen Maß innerhalb der nicht überbaubaren Grundstücksfläche). 5. Versickerungsflächen für Regenwasser sind auch keine aufgeführt, wohl wurde dieses auch nicht Kenntnisnahme. Gemäß § 55 Abs. 2 WHG “soll” das Nie- Wird zur Kennt- bedacht. Hier haben wir wieder unsere Bedenken, dass das Regenwasser nicht richtig versickern kann. derschlagswasser ortsnah versickert, verrieselt oder direkt nis genommen. Ein Trennsystem besteht hier nicht, so dass eine Einleitung in einen Regenwasserkanal nicht möglich oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Ein detailliertes ist. Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, so- Entwässerungs- weit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich- konzept wird im rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange Rahmen der entgegenstehen (...). Die Soll-Vorschrift ist eine mehr oder Genehmigungs- minder eindringliche Empfehlung des Gesetzgebers, ge- planung recht- nauer gesagt, eine „Bestimmung, die ein Tun oder Unter- zeitig mit den lassen zwar für den Regelfall, aber nicht zwingend Behörden abge- vorschreibt“, die also nur ein „begrenztes Ermessen“ ein- stimmt. räumt. In diesem Zusammenhang ist in jedem Fall zu überprüfen, ob eine vollständige Versickerung vor Ort im Hinblick auf die vorhandenen Gegebenheiten erfolgen kann. Im Planungsgebiet ist eine vollständige vor Ort Versicke- rung des Niederschlagswassers aufgrund der einge- schränkten Größe des Grundstücks im Hinblick auf das Ziel einer innerörtlichen und wirtschaftlichen Nachver- dichtung mit sparsamen Umgang mit Grund und Boden nicht möglich. Ein Teil des Niederschlagswassers kann dennoch in den nicht unterkellerten, entsiegelten Berei- chen versickert werden. Der Planbereich ist heute zu ungefähr 90% versiegelt. Das Niederschlagswasser wird momentan komplett in das Mischwasserkanal eingeleitet. Im Rahmen der Planung findet eine grünordnerische Aufwertung durch eine Ent- siegelung des Geländes statt. Hierzu werden Maßnahmen im Bebauungsplan getroffen, wie z. B. die Verwendung von wasserdurchlässigen Materialien zur Versickerung des Oberflächenwassers bei der Errichtung der Stellplätze, Zufahrten und Wege, die dem Boden- und Naturschutz Rechnung tragen und den natürlichen Wasserkreislauf
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