Mügelner Anzeiger Amtliches Mitteilungsblatt

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Mügelner Anzeiger Amtliches Mitteilungsblatt
Mügelner Anzeiger
                                Amtliches Mitteilungsblatt                                                                                  Freitag
                                der Stadt Mügeln mit den Ortsteilen Ablaß, Baderitz, Berntitz,                                             9. August
                          Gaudlitz, Glossen, Grauschwitz, Kemmlitz, Lichteneichen, Lüttnitz, Mahris,                                          2019
                           Nebitzschen, Neubaderitz, Neusornzig, Niedergoseln, Ockritz, Oetzsch,                                         Nummer 15
                                     Paschkowitz, Pommlitz, Poppitz, Querbitzsch, Remsa,                                                 Jahrgang 25
                            Schleben, Schweta, Seelitz, Sornzig, Wetitz, Zävertitz, Zschannewitz

Impressum Mügelner Anzeiger · Das amtliche Mitteilungsblatt der Stadt Mügeln und des Abwasserzweckverbandes „Oberes Döllnitztal“ erscheint in der Regel
14tägig und wird kostenlos an alle Haushalte verteilt · Herausgeber Stadtverwaltung Mügeln, Markt 1, 04769 Mügeln, Tel. (03 43 62) 41 00 · Verantwortlich für
den Inhalt mit Ausnahme des Anzeigenteiles Bürgermeister Johannes Ecke · Verantwortlich für den sonstigen Inhalt und Anzeigenteil, einschließlich An-
zeigenannahme, Satz und Druck Druckerei & Verlag Dober, Karl-Liebknecht-Straße 2, 04769 Mügeln, Tel. (03 43 62) 3 24 30, Fax 3 06 11, info@doberdruck.de
Mügelner Anzeiger Amtliches Mitteilungsblatt
Seite 2                                                         Mügelner Anzeiger                                                          Nr. 15/2019

                                                        Wichtiges im Überblick
Stadtverwaltung Mügeln, Rathaus, Markt 1, 04769 Mügeln                     Elektro-Notdienst – Zentrale Service-Nummer (0 18 05) 23 24 22
E-Mail: Rathaus@stadtmuegeln.de · Internet: www.stadt-muegeln.de
Telefon (03 43 62) 41 00 · Telefax (03 43 62) 4 10 46                      BEREITSCHAFTSDIENSTE Vorwahl-Nummern für Oschatz 0 34 35,
                                                                           Dahlen/Calbitz 03 43 61, Wermsdorf 03 43 64, Mügeln 03 43 62
               Stadtverwaltung
Montag         geschlossen                                                 ÄRZTLICHER NOTFALLDIENST Praxisdienst an Wochenenden:
Dienstag       9–12 und 13–16.30 Uhr                                       Sonnabend 9–11 Uhr und 16–17 Uhr, Sonntag 10–11 Uhr und 16–17 Uhr
Mittwoch       geschlossen (Termine nach Vereinbarung)                     Den diensthabenden Arzt bei der Rettungsleitstelle erfragen (siehe Kasten)
Donnerstag     9–12 und 13–18 Uhr                                          Ärztlicher Notdienst außerhalb der Praxisöffnungszeiten unter der
Freitag        9–11.30 Uhr                                                 bundeseinheitlichen und kostenfreien Nummer 116117 zu erreichen
                                                                           (www.116117info.de)
Stadtbibliothek im Rathaus, Telefon 4 10 31 Neue Öffnungszeiten
Di und Do 10.00–12.00 Uhr und 15.00–18.00 Uhr, Mo, Mi und Fr geschlossen   ZAHNÄRZTE Sa, So, feiertags 9–11 Uhr
Heimatmuseum Sa und So 14.00–17.00 Uhr und nach Vereinbarung               10./11. 8. Angelika Wendler, Bahnhofstr. 7b, Oschatz, Tel.: 62 47 63
Bankverbindungen Stadtverwaltung Mügeln                                    17./18. 8. Dr. med. dent. Detlef Winkler, Str. der Einheit 47, Naundorf, Tel.:
Sparkasse Leipzig: IBAN: DE46 8605 5592 1520 0037 37                       92 23 07
                   BIC: WELADE8LXXX                                        24./25.8. BAG Kathrin Behr, Holger Behr, Härtwigstr.8, Oschatz,Tel.:62 27 29
VB Riesa:          IBAN: DE09 8509 4984 0135 2116 05
                   BIC: GENODEF1RIE
                                                                           APOTHEKEN – Der Notdienst beginnt um 8.00 Uhr und endet am darauf-
DKB Leipzig:       IBAN: DE67 1203 0000 0001 3072 63
                                                                           folgenden Tag um 8.00 Uhr
                   BIC: BYLADEM1001
                                                                           10. 8., 16. 8., 22. 8., 11. 9. Linden-Apotheke Oschatz, Telefon 9 88 66 20
Gläubiger ID       DE 92 ZZZ 00000 116168
                                                                           11. 8., 17. 8., 23. 8., 29. 8. Löwen-Apotheke Oschatz, Telefon 92 02 30
Abwasserzweckverband „Oberes Döllnitztal“, Mügelner Landstraße 4,          12. 8., 18. 8., 24. 8., 30. 8. Löwen-Apotheke Dahlen, Telefon 5 00 15
Glossen, Frau Röber:Telefon (03 43 62) 23 84 11, c.roeber@azvmuegeln.de,   13. 8., 19. 8., 25. 8., 31. 8. Apotheke am Altmarkt Oschatz, Tel. 93 23 90
Frau Haubold: Telefon (03 43 62) 23 84 10, e.haubold@azvmuegeln.de,        14. 8., 20. 8., 26. 8., 1. 9. Markt-Apotheke Mügeln, Telefon 3 24 46
Herr Wache: Telefon (03 43 62) 23 84 12, th.wache@azvmuegeln.de,           15. 8., 4. 9., 10. 9., 16. 9. Apotheke Oschatz West, Telefon 9 87 89 60
Fax: (03 43 62) 23 84 14, Mo geschlossen (Termine nach Vereinbarung),      21. 8., 27. 8., 2. 9., 8. 9. Apotheke am Marktkauf Oschatz, Tel. 9 02 80
Di 9–12 und 14–16.30 Uhr, Mi geschlossen (Termine nach Vereinbarung),      28. 8., 3. 9., 9. 9., 15. 9. Schwanen-Apotheke Wermsdorf, Tel. 5 22 29
Do 9–12 und 14–18 Uhr, Fr 9–12 Uhr
                                                                                                                         Alle Angaben ohne Gewähr!
Verwaltung städtischer Wohnungen HWV GmbH Döbeln
Reparatur-Tel. (0 34 31) 65 11 Sprechzeit Büro Mügeln: Do 16–17.30 Uhr
Stadtbad 3 24 04      Sportplatz 3 22 02
Pfarramt und Friedhofsverwaltung Kirchspiel Mügeln                                          Polizeiposten Mügeln
im Kirchgemeindebüro Mügeln, Johanniskirchhof 5, Telefon 3 24 12
Di 10.00–12.00 und 14.30–16.00 Uhr, Do 9.00–12.00 und 14.30–17.30 Uhr                Rathaus Mügeln, 1. OG, Zimmer 20
Sprechzeiten der Krankenkassen:                                                                Sprechzeiten:
KKH Herr Klömich, Fr.-Mehring-Straße 15, Di 13–18 Uhr, KKH-Briefkasten,
www.kkh.de                                                                               Dienstag 10.00–14.00 Uhr,
Post-Agentur im Kinder- und Jugendmode-Geschäft Kerstin Unger,Dr.-                      Donnerstag 13.00–18.00 Uhr
Friedrichs-Straße 18: Mo–Fr 9.00–18.00 Uhr, Sa 9.00–11.30 Uhr
Bestattungen Regina Jacob:Dr.-Friedrichs-Straße 52, Mügeln,Tel.3 25 16                   Telefon: (03 43 62) 4 10-24
Bestattungshaus Katscher: E.-Thälmann-Straße 13, Mügeln, Tel. 4 42 58
Heizung/Sanitär-Störungsdienst Wochenendbereitschaft der Ausbau                   Polizeirevier Oschatz 0 34 35/65 00
Mügeln GmbH nur über Funktelefon (01 72) 3 74 41 66
Haustechnik Mügeln, A. Baumert über Funktelefon (01 75) 1 71 07 56                         Polizei-Notruf 110
ENVIA Störungsmeldung Strom (kostenfrei): (0 800) 2 30 50 70                      Rettungsdienst und Feuerwehr 112
Störungsmeldung Erdgas (kostenfrei): (0 800) 2 20 09 22
MITGAS Störungsmeldung (kostenfrei): (0 800) 2 20 09 22 – 24 Stunden         Notarzt (Rettungsleitstelle) 03 41/5 50 04 40 00
OEWA Notfall-Telefon: (0 34 31) 65 57 00 – 24 Stunden

                                                                              Wahlbezirk 3: Schweta, ehem. Bürgerhaus
                    Bekanntmachungen                                          Wahlraum:     Kindertagesstätte „Grashüpfer“, Oschatzer
                                                                                            Straße 23, barrierefrei
                   Wahlbekanntmachung                                         Wahlbezirk 4: Ablaß
1. Am 1. September 2019 findet die                                            Wahlraum:     Kindertagesstätte „Zur Hummelburg“ Alte
                                                                                            Salzstraße 2, nicht barrierefrei
               Wahl zum 7. Sächsischen Landtag                                Wahlbezirk 5: Glossen
   statt.                                                                     Wahlraum:     Gemeindezentrum Glossen, Mügelner Land-
                                                                                            straße 4, barrierefrei
   Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.                                    Wahlbezirk 6: Sornzig
                                                                              Wahlraum:     Kindertagesstätte „Kleine Früchtchen“ Brauerei-
2. Die Gemeinde    ist in folgende 7 allgemeine Wahlbezirke einge-                          weg 2, nicht barrierefrei
   teilt:                                                                     Wahlbezirk 7: Briefwahl
   Wahlbezirk 1:   Mügeln – Ratssaal –                                        Wahlraum:     Stadtverwaltung Mügeln, Dachgeschoss,
   Wahlraum:       Rathaus Mügeln, Markt 1, barrierefrei                                    Markt 1, nicht barrierefrei
   Wahlbezirk 2:   Mügeln – Hort –
   Wahlraum:       Hort „Angerkids“ Angerweg 2, nicht barrierefrei            In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der
Mügelner Anzeiger Amtliches Mitteilungsblatt
Nr. 15/2019                                                  Mügelner Anzeiger                                                      Seite 3

  Zeit bis spätestens 11. August 2019 übersandt worden sind,              Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle
  sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der              des Wahlberechtigten ist unzulässig (§13 Absatz 4 des Sächsi-
  Wahlberechtigte zu wählen hat.                                          schen Wahlgesetzes).
  Der Briefwahlvorstand/Die Briefwahlvorstände tritt/treten zur Zu-       EinWahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer
  lassung der Wahlbriefe sowie zur Ermittlung und Feststellung            körperlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung an der
  des Briefwahlergebnisses um 15.00 Uhr in der Stadtverwaltung            Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe
  Mügeln, Versammlungsraum, Markt 1 zusammen.                             einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf techni-
                                                                          sche Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbe-
                                                                          getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt.
   zirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
                                                                          Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Ein-
   Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Perso-
                                                                          flussnahme erfolgt, die selbstbestimmteWillensbildung oder Ent-
   nalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahl-
                                                                          scheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert, oder
   benachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
                                                                          wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Absatz
  Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln. Jeder Wäh-         5 des Sächsischen Wahlgesetzes).
  ler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel aus-           Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer
  gehändigt.                                                              Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Frei-
  Jeder Wähler hat eine Direktstimme und eine Listenstimme. Das           heitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbe-
  Stärkeverhältnis der Parteien im Sächsischen Landtag errech-            fugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen
  net sich nur aus der Anzahl der Listenstimmen.                          der des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist
  Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer              strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
  a) für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Direktbewerber der
      zugelassenen Kreiswahlvorschläge, bei Kreiswahlvorschlägen        Mügeln, den 9. 8. 2019               gez.
      von Parteien außerdem den Namen der Parteien und, sofern                                               J. Ecke
      sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei ande-                                              Bürgermeister
      ren Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts
      von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kenn-
      zeichnung,                                                        Der Stadtrat der Stadt Mügeln hat in seiner öffent-
  b) für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien,       lichen Sitzung am 4.7.2019 folgenden Beschluss
      sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und
      jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelasse-         gefasst:
      nen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen
      Kreis für die Kennzeichnung.                                      Beschluss Nr. 41/19
  Der Wähler gibt                                                       Verfahren zum Abschluss Sanierungsgebiet „Innenstadt“
  seine Direktstimme in der Weise ab,                                   einschl. Festlegung von frühzeitigen Ablösemöglichkeiten
      dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen   1. Der Stadtrat nimmt das Gutachten des Gutachterausschusses
      Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kennt-         des Landkreises Nordsachsen zur Ermittlung besonderer Boden-
      lich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,                        richtwerte im Sanierungsverfahren „Innenstadt“ Mügeln vom 4.12.
  und seine Listenstimme in der Weise,                                     2018 und die zum 31.12.2021 festgestellten sanierungsbedingten
      dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in           Bodenwertsteigerungen zur Kenntnis.
      einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeu-         2. Der Stadtrat beschließt, den Eigentümern der Grundstücke im
      tig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.            förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Innenstadt“ Mügeln –
                                                                           gemäß den Festlegungen der Richtlinie des Sächsischen Staats-
  Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahl-            ministeriums des Innern über die Förderung der Städtebaulichen
  raumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet                 Erneuerung im Freistaat Sachsen – RL Städtebauliche Erneue-
  und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht           rung – RL StBauE vom 14. 8. 2018 – bei vorzeitiger Ablösung
  erkennbar ist.                                                           des Ausgleichsbetrages einen Wertermittlungsabschlag zu
  In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.           gewähren. Der Wertermittlungsabschlag beträgt
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung            • bei Ablösung des Ausgleichsbetrages 31. 12. 2019        20 %
   erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im
   Wahlbezirk sind öffentlich.Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne      • bei Ablösung des Ausgleichsbetrages im Zeitraum
   Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.                          vom 1. 1. 2020 bis zum 30. 6. 2020                      15 %

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im              • bei Ablösung des Ausgleichsbetrages im Zeitraum
   Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,                        vom 1. 7. 2020 bis zum 31. 12. 2020                     10 %
   a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses             • bei Ablösung des Ausgleichsbetrages im Zeitraum
       Wahlkreises oder                                                     vom 1. 1. 2021 bis zum 30. 6. 2021                       5%
   b) durch Briefwahl
   teilnehmen.                                                          Anlage: Flyer zur Information der betroffenen Grundstückseigentü-
   Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde          mer
   einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichenWahlumschlag sowie
                                                                         Begründung
   einen amtlichenWahlbriefumschlag beschaffen und seinenWahl-
   brief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag)
                                                                         Gemäß § 154 BauGB muss ein „Eigentümer eines im förmlich
   und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf
                                                                         festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstückes … zur
   dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er
                                                                         Finanzierung der Sanierung an die Gemeinde einen Aus-
   dort spätestens am Wahltag bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahl-
                                                                         gleichsbetrag in Geld entrichten, der der durch die Sanierung
   brief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
                                                                         bedingten Erhöhung des Bodenwertes seines Grundstückes ent-
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur          spricht.“
   persönlich ausüben (§ 13 Absatz 4 des Sächsischen Wahlge-
                                                                         Diese besonderen Bodenwerte (Anfangs- und Endwerte) wur-
   setzes).
Mügelner Anzeiger Amtliches Mitteilungsblatt
Seite 4                                                      Mügelner Anzeiger                                                 Nr. 15/2019

 den vom Gutachterausschuss des Landkreises Nordsachsen im              den einen zusätzlichen Anreiz für eine vorzeitige Ablösung bie-
 Auftrag der Stadt Mügeln im Jahr 2018 für das Sanierungsge-            ten.
 biet „Innenstadt “ für den 31. 12. 2021 ermittelt. Das Gutachten
                                                                        Die Berücksichtigung eines Wertermittlungsabschlages gründet
 lag der Stadt im Dezember 2018 vor.
                                                                        sich auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Münster. In diesem
 Das Gutachten wurde in der Sitzung des Stadtrates am 4.7.2019
                                                                        Urteil wurde entschieden, dass sich die bei der Ermittlung des
 vom Gutachterausschuss vorgestellt.
                                                                        Ausgleichsbetrags ergebenden Unsicherheiten nicht zu Lasten
 Die mit Gutachten vom 4. 12. 2018 ermittelten sanierungsbe-
                                                                        des Ausgleichsbetragspflichtigen auswirken dürfen. Insofern
 dingten Bodenwertsteigerungen bilden die Grundlage zur Ermitt-
                                                                        stellt einWertermittlungsabschlag auch keinenVerzicht auf einen
 lung des Ausgleichsbetrages gemäß § 154 BauGB.
                                                                        Teil des Ausgleichsbetrags dar.
 Dieser Ausgleichsbetrag wird mit Abschluss der Sanierungs-             Die Festlegung dieser Abschläge liegt im Ermessen der Gemein-
 maßnahme und Aufhebung der Satzung fällig. Der Abschluss               de und wurde mit der Bewilligungsbehörde abgestimmt. Auch
 der Sanierungsmaßnahme ist für den 31. 12. 2022 vorgesehen.            bezüglich der Zeitschiene der Staffelung des Ablösebetrages (letz-
 Im Rahmen der Antragstellung für Fördermittel aus dem Pro-             te Staffelung 1,5 Jahre vor Ende des Förderzeitraumes, 31. 12.
 grammjahr 2019 erfolgte ein Antrag auf Verlängerung des Durch-         2022) bestehen keine Einwände.
 führungszeitraumes für die Sanierungsmaßnahme „Innenstadt“
                                                                        Eigentümern, die den Ausgleichsbetrag vorzeitig abzulösen, kann
 bis 31. 12. 2022. Dies war zum Zeitpunkt der Beauftragung des
                                                                        demzufolge ein Wertermittlungsabschlag gewährt werden. Die
 Gutachtens noch nicht bekannt. An dem dem Gutachten zugrun-
                                                                        derzeit gültige Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums
 de liegenden Maßnahmenumfang, der maßgeblich ist für die Ermitt-
                                                                        des Innern über die Förderung der Städtebaulichen Erneuerung
 lung der Bodenwertsteigerung, hat sich jedoch dadurch nichts
                                                                        im Freistaat Sachsen – RL Städtebauliche Erneuerung – RL StBauE
 geändert. Insofern ist die Verschiebung des Qualitätsstichtages
                                                                        vom 14. 8. 2018 sieht die Möglichkeit der Gewährung eines Wert-
 um ein Jahr unerheblich.
                                                                        ermittlungsabschlages bis zu max. 20 % vor. Dabei kann der
 Der Ausgleichsbetrag kann vorzeitig auf freiwilliger Basis durch       Höchstbetrag von 20 % nur bis ein Jahr vor Abschluss Sanie-
 den Eigentümer abgelöst werden (§ 154 Abs. 3, Satz 2 BauGB).           rungsmaßnahme, d. h. bis 31. 12. 2021 angesetzt werden.
 Dazu bedarf es des Abschlusses einer Ablösevereinbarung, die
                                                                        Die sanierungsbedingte Bodenwertsteigerung für das Gebiet
 als öffentlich-rechtlicherVertrag zwischen der Gemeinde und dem
                                                                        „Innenstadt“ konnte mit hinreichender Sicherheit ermittelt wer-
 Ausgleichsbetragspflichtigen abgeschlossen werden muss.
                                                                        den. Die Gemeinde kann gemäß § 154 Abs. 3 BauGB die Ablö-
 Die im Vertrag getroffenen Regelungen über den vorgezogenen
                                                                        sung der Ausgleichsbeträge im Ganzen vor Abschluss der Sanie-
 Ausgleichsbetrag sind endgültig und abschließend. Der Aus-
                                                                        rung zulassen.
 gleichsbetragspflichtige ist dann nach Abschluss der Sanierung
 – Aufhebung der Sanierungssatzung – von der Zahlungspflicht            Die prozentuale Höhe der Abschläge orientiert sich am bishe-
 nach § 154 Abs.1 BauGB entbunden. Eine Nacherhebung sei-               rigen Sanierungsverlauf und der für die Erreichung der Sanie-
 tens der Gemeinde bzw. eine Rückforderung seitens des Eigen-           rungsziele noch notwendigen investiven Maßnahmen insbesondere
 tümers, wenn die später tatsächlich eintretende Werterhöhung           im öffentlichen Bereich.Die vorgesehene Abstufung der Abschlä-
 den gezahlten Betrag nicht erreicht oder übersteigt, ist dann nicht    ge begründet sich aus der Durchführung der noch bis zum Jahr
 möglich.                                                               2022 geplanten Maßnahmen.
 Grundsätzlich ist den Gemeinden zu empfehlen, die Aus-
 gleichsbeträge vorzeitig, also noch während der Durchfüh-
 rungsphase der Gesamtmaßnahme, zu vereinnahmen.Zum einen
 können die Einnahmen unmittelbar für die Finanzierung der
 Gesamtmaßnahme wieder eingesetzt werden, zum andern kann
                                                                                     Frühlingserwachen an der
 den Eigentümern die Notwendigkeit von Ausgleichsbeträgen um                       Grundschule Tintenklecks 2019
 so leichter verständlich gemacht werden, je direkter der Zusam-
 menhang zwischen durchgeführter Sanierungsmaßnahme und                                   Wir sagen DANKE
 Ausgleichzahlung ist.                                                    Im Frühjahr dieses Jahres, am 23. März 2019, ging die Stadt
 Die Ermittlung des Ablösungsbetrages erfolgt nach denVorschriften,       Mügeln mit dem Schulhofprojekt der Grundschule Tinten-
 die auch für den Ausgleichsbetrag gelten (§ 154 Abs.2 BauGB              klecks an den Start für Sachsen im Rahmen des Dreilän-
 und § 2 Satz 3 ImmoWertV). Dementsprechend muss die sanie-               dervergleiches mit Thüringen und Sachsen-Anhalt.
 rungsbedingte Bodenwerterhöhung hinreichend genau ermittelt              Innerhalb weniger Stunden verwandelte sich der vorher tris-
 werden. Das ist jedoch nur möglich, wenn sich die rechtliche und         te Schulhof durch die Schulhoferweiterung sowie die Anla-
 tatsächliche Neuordnung des Sanierungsgebiets sowie die tat-             ge eines grünen Klassenzimmers in ein wahres Schmuck-
 sächliche Nutzbarkeit des Grundstücks, für das abgelöst wer-             stück.
 den soll bereits zum Zeitpunkt der Ablösevereinbarung sicher             Dies wäre ohne die Unterstützung der vielen fleißigen Hel-
 bestimmen lässt. Außerdem ist bei noch nicht abgeschlossener             ferinnen und Helfer nicht möglich gewesen.Viele Hände haben
 Neuordnung die Wartezeit bis zum Abschluss der vorgesehenen              an diesem Tag sehr viel geschafft. Dafür wollen wir noch ein-
 Maßnahmen zu berücksichtigen (§ 2 Satz 3 ImmoWertV). Darü-               mal DANKE sagen und laden alle kleinen und großen Hel-
 ber hinaus beinhaltet eine Wertermittlung, bei der vor Abschluss         ferinnen und Helfer
 der Sanierung ein erst zu einem späteren Zeitpunkt zu erwar-
 tender Bodenwert – also ein fiktiver Wert ermittelt wird, größere                      am Samstag, 10. August 2019
 Unsicherheiten, als eineWertermittlung zum Abschluss der Sanie-          zu einem eintrittsfreien erholsamen Tag in unser Stadtbad
 rung, wenn alle Sanierungsvorteile bereits vorliegen. Diese Tat-         ein. Freien Eintritt erhalten alle fleißigen Bienchen in der
 sache rechtfertigt die Einführung eines Wertermittlungsab-               Zeit von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr.
 schlages in gestaffelter Höhe. Bei einer vorzeitigen Ablösung des        Wir freuen uns, mit Ihnen gemeinsam auf dieses wirklich
 Ausgleichsbetrags kann dann in Abhängigkeit von der verblei-             gelungene Schulhofprojekt anzustoßen.
 benden Wartezeit bis zum Abschluss der Sanierung ein ent-
 sprechend höherer Wertermittlungsabschlag angesetzt werden               Ihr Bürgermeister
 als zum Abschluss der Sanierung. Damit können die Gemein-                Johannes Ecke
Mügelner Anzeiger Amtliches Mitteilungsblatt
Nr. 15/2019                                               Mügelner Anzeiger                                                    Seite 5

                                                                                      Freiwillige Feuerwehr
  Feuerwerk:
  10. 8. 2019, 22.00–23.00 Uhr, Sornzig                              Einsätze
                                                                     FF Mügeln
  17. 8. 2019, 22.30–23.00 Uhr, Mügeln                               Am 17. 6. 2019
                                                                     in der Zeit von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr in Mügeln,
  Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Aus-                  August-Bebel-Straße
  nahmegenehmigungen strengen Auflagen unter-                        Fehlalarm Brandmeldeanlage, 2 Kameraden im Einsatz
  liegen und Feuerwerk ab Waldbrandstufe III nicht                   Am 25. 6. 2019 in der Zeit von 19.53 Uhr bis 20.15 Uhr in Mügeln,
  gezündet werden darf. Aktuelle Waldbrandstufen-                    Schlagwitzer Straße
  information unter:                                                 Katze in Dachrinne, 6 Kameraden im Einsatz
  www.mais.de/php/sachsenforst.php
                                                                     Am 6. 7. 2019 in der Zeit von 00.40 Uhr bis 1.15 Uhr in Mügeln,
                                                                     Nebitzschener Straße
                                                                     Fehlalarm Brandmeldeanlage
                                                                     16 Kameraden im Einsatz, 1 Kamerad im Gerätehaus
                                                                     Am 21. 7. 2019 in der Zeit von 7.26 Uhr bis 7.50 Uhr in Mügeln,
 Ab sofort besteht zusätzlich zu den bekannten                       Nebitzschener Straße
                                                                     Fehlalarm Brandmeldeanlage
   Öffnungszeiten des Stadtbades die Mög-
                                                                     17 Kameraden im Einsatz, 1 Kamerad im Gerätehaus
     lichkeit des Frühschwimmens immer
                                                                     FF Schweta
   donnerstags in der Zeit von 7 bis 8 Uhr.                          Am 24. 7. 2019 in der Zeit von 11.10 Uhr bis 12.40 Uhr in Mügeln,
                                                                     Am Ziegeleiberg
                                                                     Beseitigung Wespennest
      Neues für die Stadt und die Ortsteile                          2 Kameraden im Einsatz

Verkauf von Baugrundstücken                                          FF Ablaß
                                                                     Am 29. 7. 2019 in der Zeit von 21.27 Uhr und 22.20 Uhr in Kemm-
in Mügeln OT Ablaß                                                   litz, Straße des Friedens
Die Stadt Mügeln bietet 4 Baugrundstücke im Wohnungsbauge-           Tragehilfe für Rettungswagen; Transport einer kranken Person
biet „An der Döllnitz“ in Ablaß an.                                  6 Kameraden im Einsatz
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der
Stadt Mügeln (www.stadt-muegeln.de)
                                                                                  Altersjubilare August 2019
Verkauf des Grundstückes Wermsdorfer
Straße 27 (ehemaliger Bauhof) in Mügeln                                                  Die Stadt Mügeln gratuliert all
Die Stadt Mügeln verkauft als Eigentümerin den ehemaligen Bau-                          ihren Jubilaren ganz herzlich zum
hof (Teilfläche von Flurstück 65/3, Gemarkung Mügeln, Werms-
dorfer Str. 27)                                                                             Geburtstag und wünscht alles
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der                                Gute, vor allem Gesundheit
Stadt Mügeln (www.stadt-muegeln.de)
                                                                     Dommer, Inge              Mügeln        10. 8.        80 Jahre
        Schulen und Kindereinrichtungen                              Großmann, Ursula          Mügeln        10. 8.        80 Jahre
Für Neusornziger Grundschüler:
                                                                     Krug, Johanna             Mügeln        12. 8.        90 Jahre
Fahrplaninformation des OVH                                          Härting, Erna             Seniorenheim  14. 8.        90 Jahre
im neuen Schuljahr                                                   Findeisen, Helga          Querbitzsch   14. 8.        80 Jahre
Sehr geehrte Eltern, liebe Kinder!
                                                                     Däbritz, Jutta            Mügeln        14. 8.        70 Jahre
Der Omnibusverkehr Heideland (OVH) informierte uns über Ände-        Holzberg, Irmgard         Mügeln        18. 8.        80 Jahre
rungen der Fahrpläne der Linien 804 und 816 ab 19. 8. 2019, die      Köditz, Horst             Mügeln        18. 8.        80 Jahre
unsere Fahrschüler betreffen. Diese möchte ich hiermit an Sie wei-
tergeben:
                                                                     Rösler, Barbara           Paschkowitz   18. 8.        70 Jahre
                                                                     Thomas, Hermann           Niedergoseln  18. 8.        70 Jahre
Der Bus der Linie 804 morgens von Mügeln über Sornzig wird 2 Mi-
nuten früher abfahren und ist damit bereits um 7.11 Uhr in Neu-      Sternkopf, Ilona          Mügeln        19. 8.        70 Jahre
sornzig.                                                             Zwetkoff, Günter          Schweta       19. 8.        70 Jahre
Rückfahrmöglichkeiten ab Neusornzig Richtung Sornzig-Mügeln sind     Mothes, Inge              Lichteneichen 20. 8.        90 Jahre
neu                                                                  Hoffmann, Horst           Mügeln        20. 8.        75 Jahre
          um 15.00 Uhr (statt bisher 14.51 Uhr) und
             um 15.51Uhr (statt bisher 16.00 Uhr).                   Renner, Sieglinde         Paschkowitz 23. 8.          70 Jahre
Bitte schauen Sie auch nochmal in die im Internet veröffentlichten
                                                                     Lantzsch, Harry           Mügeln        24. 8.        75 Jahre
neuen Fahrpläne ab o.g. Zeitpunkt. Vielen Dank!                      Rößner, Ingrid            Mügeln        24. 8.        70 Jahre
                      B. Hübner, Schulleiterin GS „Auf der Höhe“     Noack, Dieter             Seniorenheim 26. 8.         80 Jahre
                      D. Hüttner, Hortleiterin Hort „Auf der Höhe“   Franz, Manfred            Glossen       26. 8.        75 Jahre
Mügelner Anzeiger Amtliches Mitteilungsblatt
Nr. 15/2019
Mügelner Anzeiger
Seite 6
                    Entwurf: Matthias Dittmann   Entwurf: Matthias Dittmann
Nr. 15/2019   Mügelner Anzeiger   Seite 7
Seite 8   Mügelner Anzeiger   Nr. 15/2019
Nr. 15/2019   Mügelner Anzeiger   Seite 9
Seite 10                                                  Mügelner Anzeiger                                                 Nr. 15/2019

                Aus dem Vereinsleben                                 Möchten Sie nette und neue Leute kennenlernen?
                                                                     Möchten Sie nur zum Diskofox tanzen oder sich auch zu einem Wal-
                                                                     zer im Rhythmus mit den richtigen Tanzschritten bewegen?
Jagdgenossenschaft Ablaß
Alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Ablaß werden zur Mitglie-     Dann sind Sie bei uns genau richtig!
derversammlung am Mittwoch, dem 28. 8. 2019 um 19.00 Uhr in          Im Einsteigertraining des Diskofox erlernen Sie nicht nur die Grund-
den Gesellschaftsraum (Feuerwehr Ablaß) herzlich eingeladen.         schritte. Auch „Damensolo- und Herrensolodrehungen“, „Hand- und
                                                                     Platzwechsel“ sowie „Körbchen“ und „Schal“ werden intensiv geübt,
Tagesordnung:
                                                                     sodass Sie nach einigen Stunden ein schönes Repertoire an Figu-
1. Bericht des Vorstandes
                                                                     ren für diese Tanzrichtung beherrschen.
2. Finanzbericht
                                                                     Wir freuen uns auf Sie immer sonntags zum Diskofox ab Sonntag,
3. Diskussion
                                                                     dem 15. 9. 2019, um 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr in der Turnhalle
4. Verlängerung der Pachtverträge
                                                                     des Thomas-Mann-Gymnasiums Oschatz.
5. Schlußwort
                                                  M.Kretzschmar      Die Grundschritte der Standard- und Lateinamerikanischen
                            Vorsitzender der Jagdgenossenschaft      Tänze können Sie donnerstags erlernen. Unser Trainer freut sich
                                                                     auf Sie, um Ihnen die Grundschritte der Standardtänze Langsamer
                                                                     Walzer, Wiener Walzer, Tango und Quickstepp sowie die latein-
                         Sonstiges                                   amerikanischen Tänze wie Cha Cha, Rumba, Jive und Samba zu
                                                                     zeigen und mit Ihnen gemeinsam zu üben.
1-2-Tap und dann?                                                    Die Einsteiger tanzen ab Donnerstag, dem 12. 9. 2019 um
Seit 1991 bietet der 1. Tanzsportclub Oschatz e.V. Tanzbegeis-       18.30 Uhr in der Turnhalle in Schweta.
terten jeden Alters Trainingszeiten an, um das 1x1 des Tanzens zu
                                                                     Sollten Sie vor einiger Zeit schon einmal einen Tanzkurs besucht
erlernen.
                                                                     haben und möchten jetzt Ihre tänzerischen Fähigkeiten weiter fes-
Tanzen schult die Koordination, das Gleichgewicht, stärkt die Aus-
                                                                     tigen, dann haben wir auch für Sie eine passende Trainingszeit.
dauer und macht dabei sehr viel Spaß. Tanzen ist mehr als Bewe-
                                                                     Unsere Trainingstage sind Montag, Dienstag, Donnerstag und
gung. Tanzen bedeutet Gemeinsamkeit als Paar und im Verein und
                                                                     Sonntag.
sorgt für ein gutes Stück Lebensqualität.
                                                                     Lassen Sie sich vom Tanzen verzaubern! Beschreiten Sie gemein-
Viele von Ihnen tanzen gern und haben sehr viel Freude dabei!        sam einen neuen Weg! Schnell lernt man neue Schritte, trifft nette
Möchten Sie ihre Kenntnisse vertiefen?                               Leute und hat viel Freude!
Möchten Sie die eine oder andere Drehung erlernen?                   Für Anfragen stehen wir Ihnen abends gern zur Verfügung. Eben-
Möchten Sie auf der Tanzfläche etwas mehr bringen als Andere?        so freuen wir uns auf Ihre Anmeldung.
Nr. 15/2019                                             Mügelner Anzeiger   Seite 11

Kontakte: Frau Langner, Tel. 015155280657 und Frau Terpitz, Tel.
01785300298. Per Mail: tanzsport-oschatz@gmx.de
In diesem Sinne: Lasst uns Tanzen!

                  Kirchennachrichten

Ev.-Luth. Pfarramt des Kirchspiels
Mügeln mit den Gemeinden Altmügeln,
Mügeln und Schweta
Sonntag, 11. August 2019, 8. Sonntag nach Trinitatis
14.00 Uhr Schleben, Hofgottesdienst bei Fam. Heinze,
          Pfrn. Krautkrämer
Sonnabend, 17. August 2019
10.00 Uhr Schweta, Schulanfang, Pfrn. Schilke
Sonntag, 18. August 2019, 9. Sonntag nach Trinitatis
10.30 Uhr Mügeln, Pfrn. Krautkrämer
Sonntag, 25. August 2019, 10. Sonntag nach Trinitatis
10.00 Uhr Sornzig, Familiengottesdienst zum Schulanfang, Pdn.
          Luksch/Pfr. Riese
18.00 Uhr Mügeln, Konzert zum Stadtfest

Ev.-Luth. Pfarramt des Kirchspiels Sornzig mit
den Gemeinden Kiebitz, Schrebitz, Börtewitz,
Ablaß, Gallschütz und Sornzig
Sonntag, 11. August 2019, 8. Sonntag nach Trinitatis
10.30 Uhr Ablaß, Lektor Zeidler
Sonntag, 18. August 2019, 9. Sonntag nach Trinitatis
9.00 Uhr Kiebitz, Pfrn. Krautkrämer
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