Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Hauptversammlung 2022 Ihre Einladung - Munich Re

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Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Hauptversammlung 2022 Ihre Einladung - Munich Re
Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft
Hauptversammlung 2022
Ihre Einladung
Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Hauptversammlung 2022 Ihre Einladung - Munich Re
Einladung zur Hauptversammlung 2022

Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre
zur 135. ordentlichen Hauptversammlung ein.

Sie findet statt am Donnerstag, den 28. April 2022,
10.00 Uhr (MESZ).

Die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre
sowie ihrer Bevollmächtigten abgehalten. Einzelheiten hierzu,
insbesondere zu den Rechten der Aktionärinnen und Aktionäre
sowie ihrer Bevollmächtigten entnehmen Sie bitte dem
Abschnitt III. („Weitere Angaben und Hinweise“). Ort der
Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist
Königinstraße 107, 80802 München. Bitte beachten Sie, dass
Aktionärinnen und Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten die
virtuelle Hauptversammlung nicht vor Ort verfolgen können.

Die gesamte virtuelle Hauptversammlung wird für Aktionäre
der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft und ihre
Bevollmächtigten mit Bild und Ton live im Aktionärsportal
unter www.munichre.com/register übertragen.

Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft
Aktiengesellschaft in München, München
Inhalt

I.    Tagesordnung                                                                        4

1     Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzern­
      abschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für die Münchener
      Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München und den
      Konzern, jeweils für das Geschäftsjahr 2021, sowie des Berichts des
      Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a,
      315a des Handelsgesetzbuchs (HGB)                                                   4

2     Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem
      Geschäftsjahr 2021                                                                  4

3     Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands                   4

4     Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats               4

5     Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschluss­
      prüfers, des Prüfers der Solvabilitätsübersichten und des Prüfers für die
      prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlage­
      berichts sowie etwaiger zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen              4

6     Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts                          5

7     Beschlussfassung über die Änderung des § 15 Abs. 2 Satz 1 lit. d) der Satzung       5

8     Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung
      eigener Aktien, zur Möglichkeit des Andienungs- und Bezugsrechts­
      ausschlusses, zur Einziehung erworbener eigener Aktien sowie über die
      Aufhebung der bestehenden Ermächtigung                                              6

II.   Ergänzende Informationen zu einzelnen Tagesordnungspunkten                          9

1     Ergänzende Informationen zu Tagesordnungspunkt 6
      (Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts)                        9

2     Ergänzende Informationen zu Tagesordnungspunkt 8
      (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung
      eigener Aktien, zur Möglichkeit des Andienungs- und Bezugsrechts­
      ausschlusses, zur Einziehung erworbener eigener Aktien sowie über die
      Aufhebung der bestehenden Ermächtigung)                                             32

III. Weitere Angaben und Hinweise                                                         34

1     Anmeldung und weitere Voraussetzungen für die Ausübung von
      Aktionärsrechten                                                                    34

2     Stimmabgabe im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung                     35

3     Übertragung der virtuellen Hauptversammlung                                         37

4     Rechte und Möglichkeiten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 AktG,
      § 1 Abs. 2 COVID-19-Maßnahmengesetz                                                 37

5     Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte                                           39

6     Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft                                40

7     Aktionärsservice                                                                    40

8     Hinweise zum Datenschutz                                                            40

                                                         Munich Re Hauptversammlung 2022    3
I. Tagesordnung

1   Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzern­abschlusses
    und des zusammengefassten Lageberichts für die Münchener Rückversicherungs-
    Gesellschaft Aktiengesellschaft in München und den Konzern, jeweils für das
    Geschäftsjahr 2021, sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden
    Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs (HGB)

    Die Unterlagen für die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft
    in München (im Folgenden „Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft“,
    „Münchener Rück AG“ oder „Gesellschaft“) und den Konzern (im Zusammenhang mit
    Tagesordnungspunkt 6 auch „Munich Re“) für das Geschäftsjahr 2021 sind im Internet
    unter www.munichre.com/hv (Rubrik „Dokumente“) zugänglich. Ferner werden die
    genannten Unterlagen dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

    Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss bereits gebilligt;
    der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat hat zudem den vom Vorstand
    aufgestellten Konzernabschluss bereits gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen
    Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung.

2   Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem
    Geschäftsjahr 2021

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des abgelaufenen
    Geschäftsjahres 2021 von 2.025.675.820,49 Euro wie folgt zu verwenden:

    Ausschüttung einer Dividende von 11,00 Euro
    auf jede dividendenberechtigte Stückaktie                          1.541.088.241,00 Euro
    Einstellung in andere Gewinnrücklagen                                484.587.579,49 Euro

    Bilanzgewinn 	                                                     2.025.675.820,49 Euro

    Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Stückaktien
    verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von
    11,00 Euro auf jede dividendenberechtigte Stückaktie ein in den Positionen Ausschüttung
    und Einstellung in andere Gewinnrücklagen entsprechend angepasster Beschlussvorschlag
    über die Gewinnverwendung unterbreitet.

    Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz (AktG) ist der Anspruch auf die Dividende am dritten
    auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. Die Auszahlung der
    Dividende ist somit für den 3. Mai 2022 vorgesehen.

3   Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr
    2021 für diesen Zeitraum zu entlasten.

4   Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr
    2021 für diesen Zeitraum zu entlasten.

5   Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschluss­prüfers,
    des Prüfers der Solvabilitätsübersichten und des Prüfers für die prüferische Durchsicht
    des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlage­berichts sowie etwaiger zusätzlicher
    unterjähriger Finanzinformationen

    Der Abschlussprüfer wurde gemäß einer besonderen Bestimmung für (Rück-)Versicherungs-
    unternehmen (§ 341k Abs. 2 HGB a. F. i. V. m. § 318 Abs. 1 Satz 1 HGB) bis einschließlich
    für das Geschäftsjahr 2021 vom Aufsichtsrat bestellt. Für das Geschäftsjahr 2022 wählt
    aufgrund einer Rechtsänderung erstmals die Hauptversammlung der Gesellschaft den
    Abschlussprüfer.

                                                      Munich Re Hauptversammlung 2022            4
Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die
    Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zu bestellen

    —   zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer für die Solvabilitäts-
        übersichten, jeweils für das Geschäftsjahr 2022, und

    —   zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des
        Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2022 sowie etwaiger
        zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 2022 und das
        erste Quartal des Geschäftsjahrs 2023.

    Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Ein-
    flussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende
    Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU)
    Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifi-
    sche Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse
    und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) auferlegt wurde.

6   Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

    Nach der Änderung des Aktiengesetzes durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten
    Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) ist von Vorstand und Aufsichtsrat jährlich ein Vergütungs-
    bericht nach § 162 AktG zu erstellen. Der Vergütungsbericht nach § 162 AktG ist durch den
    Abschlussprüfer daraufhin zu prüfen, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162
    Abs. 1 und Abs. 2 AktG gemacht wurden. Der geprüfte Vergütungsbericht ist nach § 120a
    Abs. 4 AktG der Hauptversammlung zur Billigung vorzulegen.

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften
    Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 zu billigen.

    Der Vergütungsbericht ist – gemeinsam mit dem Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers –
    in Abschnitt II. („Ergänzende Informationen zu einzelnen Tagesordnungspunkten“) wieder-
    gegeben und unter www.munichre.com/hv zugänglich.

7   Beschlussfassung über die Änderung des § 15 Abs. 2 Satz 1 lit. d) der Satzung

    Am 13. Oktober 2021 hat der Aufsichtsrat beschlossen, dass sich der Ständige Ausschuss
    des Aufsichtsrats regelmäßig mit nachhaltigkeitsbezogenen Themen (Environment, Social,
    Governance – ESG) befassen soll. Diese Zuweisung gilt vorbehaltlich der Zuständigkeit
    anderer Ausschüsse des Aufsichtsrats, wie etwa des Prüfungsausschusses, der die
    Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems einschließlich der
    ESG-Risiken überwacht.

    Um die Zuständigkeit des Ständigen Ausschusses für nachhaltigkeitsbezogene Themen
    herauszustellen, soll der Ausschuss in „Präsidial- und Nachhaltigkeitsausschuss“ umbe-
    nannt werden. Im Zuge dessen ist es erforderlich, § 15 Abs. 2 Satz 1 lit. d) der Satzung
    anzupassen, wobei die Höhe der Vergütung für die Ausschusstätigkeit unberührt bleibt.

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

    § 15 Abs. 2 Satz 1 lit. d) der Satzung wird wie folgt geändert:

    Die Wörter „des Ständigen Ausschusses“ werden jeweils durch die Wörter „des Präsidial-
    und Nachhaltigkeitsausschusses“ ersetzt.

    § 15 Abs. 2 Satz 1 lit. d) der Satzung lautet demnach künftig wie folgt:

    „d) 	der Vorsitzende des Präsidial- und Nachhaltigkeitsausschusses 31.500 Euro, jedes
          weitere Mitglied des Präsidial- und Nachhaltigkeitsausschusses 15.750 Euro.“

                                                         Munich Re Hauptversammlung 2022         5
8    Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener
     Aktien, zur Möglichkeit des Andienungs- und Bezugsrechts­ausschlusses, zur
     Einziehung erworbener eigener Aktien sowie über die Aufhebung der bestehenden
     Ermächtigung

     Die von der Hauptversammlung am 29. April 2020 erteilte Ermächtigung zum Erwerb
     und zur Verwendung eigener Aktien ist bis zum 28. April 2023 befristet und soll vorzeitig
     erneuert werden.

     Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

a)   Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum Ablauf des
     27. April 2025 eigene Aktien zu erwerben, auf die ein Anteil von bis zu 10 % des Grund­
     kapitals zum Zeitpunkt der Beschlussfassung entfällt. Ist das zum Zeitpunkt der Ausübung
     dieser Ermächtigung bestehende Grundkapital geringer, so ist dieses maßgeblich. Die
     Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, für einen oder mehrere
     Zwecke ausgeübt werden. Der Erwerb kann unmittelbar durch die Gesellschaft, durch
     abhängige oder in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen („Konzern­
     unternehmen“) oder durch Dritte durchgeführt werden, die auf Rechnung der Gesellschaft
     oder eines Konzernunternehmens handeln. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen
     mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den
     §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals
     entfallen. Die Ermächtigung darf nicht zum Handel in eigenen Aktien genutzt werden.

b) Der Erwerb erfolgt nach der Wahl des Vorstands aa) über die Börse oder bb) durch ein an
   alle Aktionäre gerichtetes öffentliches Kaufangebot oder cc) mittels einer an alle Aktionäre
   gerichteten Aufforderung, Verkaufsangebote abzugeben (Verkaufsaufforderung), oder
   dd) durch ein an alle Aktionäre gerichtetes öffentliches Tauschangebot gegen Aktien einer
   im Sinne von § 3 Abs. 2 AktG börsennotierten Gesellschaft.

aa) Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der Kaufpreis (ohne Nebenkosten) das
    arithmetische Mittel der Schlusskurse im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse
    für Aktien der Gesellschaft an den letzten drei Börsenhandelstagen vor der Verpflichtung
    zum Erwerb um höchstens 10 % über- und um höchstens 20 % unterschreiten.

bb) Erfolgt der Erwerb der Aktien über ein öffentliches Kaufangebot, dürfen der gebotene Kauf-
    preis oder die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne (ohne Nebenkosten) je Aktie das
    arithmetische Mittel der Schlusskurse im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse
    für Aktien der Gesellschaft am 5., 4. und 3. Börsenhandelstag vor dem Tag der Veröffent­
    lichung des Angebots um höchstens 10 % über- und um höchstens 20 % unterschreiten.
    Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines öffentlichen Kaufangebots erhebliche Kurs-
    bewegungen, kann das Angebot angepasst werden. In diesem Fall wird zur Bestimmung
    des Kaufpreises oder der Kaufpreisspanne abgestellt auf das arithmetische Mittel der
    Schlusskurse im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse für Aktien der Gesell-
    schaft am 5., 4. und 3. Börsenhandelstag vor der öffentlichen Ankündigung der Anpassung.
    Das Volumen kann begrenzt werden. Überschreitet die gesamte Zeichnung des Angebots
    dieses Volumen, kann das Andienungsrecht der Aktionäre insoweit ausgeschlossen werden,
    als sich die Annahme dann nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten)
    richtet. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 100 Stück angedienter
    Aktien je Aktionär) kann vorgesehen werden. Das Kaufangebot kann weitere Bedingungen
    vorsehen.

cc) Fordert die Gesellschaft öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf, Aktien der Münchener
    Rückversicherungs-Gesellschaft zu verkaufen, so kann sie bei der Aufforderung eine Kauf-
    preisspanne festlegen, in der Angebote abgegeben werden können. Die Aufforderung kann
    eine Angebotsfrist, Bedingungen und die Möglichkeit vorsehen, die Kaufpreisspanne während
    der Angebotsfrist anzupassen, wenn sich nach der Veröffentlichung der Aufforderung
    während der Angebotsfrist erhebliche Kursbewegungen ergeben. Bei der Annahme wird
    aus den vorliegenden Verkaufsangeboten der endgültige Kaufpreis ermittelt. Der Kaufpreis
    (ohne Nebenkosten) je Aktie darf das arithmetische Mittel der Schlusskurse im Xetra-Handel
    an der Frankfurter Wertpapierbörse für Aktien der Gesellschaft am 5., 4. und 3. Börsen­
    handelstag vor dem Tag, an dem die Gesellschaft die Angebote annimmt, um höchstens 10 %
    über- und um höchstens 20 % unterschreiten. Sofern die Anzahl der zum Kauf angebotenen
    Aktien die Aktienanzahl, welche die Gesellschaft zum Erwerb bestimmt hat, übersteigt,

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kann das Andienungsrecht der Aktionäre insoweit ausgeschlossen werden, als sich die
     Annahme dann nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) richtet.
     Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 100 Stück angedienter Aktien
     je Aktionär) kann vorgesehen werden.

dd) Erfolgt der Erwerb durch ein öffentliches Angebot auf Tausch gegen Aktien einer im Sinne
    von § 3 Abs. 2 AktG börsennotierten Gesellschaft („Tauschaktien“), so kann ein bestimmtes
    Tauschverhältnis festgelegt oder über ein Auktionsverfahren bestimmt werden. Dabei kann
    eine Barleistung als weitere Gegenleistung erbracht werden, die den angebotenen Tausch
    ergänzt, oder zur Abgeltung von Spitzenbeträgen dient. Bei jedem dieser Verfahren für den
    Tausch dürfen der Tauschpreis oder die maßgeblichen Grenzwerte der Tauschpreisspanne
    in Form einer oder mehrerer Tauschaktien und rechnerischer Bruchteile einschließlich
    etwaiger Bar- oder Spitzenbeträge (ohne Nebenkosten) den maßgeblichen Wert einer Aktie
    der Gesellschaft um höchstens 10 % über- und um höchstens 20 % unterschreiten. Bei der
    Berechnung ist als Wert je Aktie der Gesellschaft und je Tauschaktie jeweils das arithmeti-
    sche Mittel der Schlusskurse im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse am 5.,
    4. und 3. Börsenhandelstag vor dem Tag der Veröffentlichung des Tauschangebots anzu­
    setzen. Wird die Tauschaktie des Unternehmens nicht im Xetra-Handel an der Frankfurter
    Wertpapierbörse gehandelt, sind die Schlusskurse an der Börse maßgeblich, an der im
    Durchschnitt des letzten abgelaufenen Kalenderjahres der höchste Handelsumsatz mit
    den Tauschaktien erzielt wurde. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines öffentlichen
    Tauschangebots erhebliche Kursbewegungen, kann das Angebot angepasst werden. In
    diesem Fall wird abgestellt auf das arithmetische Mittel der Schlusskurse am 5., 4. und
    3. Börsenhandelstag vor der öffentlichen Ankündigung der Anpassung. Das Volumen kann
    begrenzt werden. Überschreitet die gesamte Zeichnung des Tauschangebots dieses Volumen,
    kann das Andienungsrecht der Aktionäre insoweit ausgeschlossen werden, als sich die
    Annahme dann nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) richtet.
    Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 100 Stück angedienter Aktien je
    Aktionär) kann vorgesehen werden. Das Tauschangebot kann weitere Bedingungen festlegen.

c)   Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die aufgrund der vorstehenden oder
     früher erteilten Ermächtigungen oder gemäß § 71d AktG erworben werden oder wurden, zu
     allen gesetzlich zulässigen Zwecken zu verwenden, insbesondere zu folgenden:

aa) Sie können zur Einführung von Aktien der Gesellschaft an ausländischen Börsen dienen, an
    denen sie bisher nicht zum Handel zugelassen sind.

bb) Sie können gegen Sachleistung veräußert werden, vor allem um sie Dritten bei Unter­
    nehmenszusammenschlüssen oder zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unter-
    nehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an anderen Unternehmen oder von sonstigen
    Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen
    anzubieten. Veräußern in diesem Sinne umfasst auch, Wandel- oder Bezugsrechte sowie
    Erwerbsoptionen einzuräumen und Aktien im Rahmen einer Wertpapierleihe zu überlassen.

cc) Sie können gegen Barzahlung an Dritte auch anders als über die Börse oder durch ein
    Angebot an alle Aktionäre veräußert werden.

dd) Sie können zur Absicherung oder Bedienung von Wandlungs- oder Optionsrechten oder von
    Wandlungspflichten verwendet werden, insbesondere aus und im Zusammenhang mit von
    der Gesellschaft oder Konzernunternehmen ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen,
    Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten, Gewinnschuldverschreibungen oder einer
    Kombination dieser Instrumente (im Folgenden zusammen auch „Schuldverschreibungen“).
    Werden eigene Aktien allen Aktionären angeboten, können sie auch den Inhabern dieser
    Wandlungs- oder Optionsrechte oder Wandlungspflichten in dem Umfang angeboten werden,
    wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts oder nach Erfüllung der
    Wandlungspflicht zustünde.

ee) Sie können allen Aktionären angeboten werden, damit diese gegen (auch teilweise) Abtretung
    ihres mit dem Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung entstandenen
    Anspruchs auf Auszahlung der Dividende eigene Aktien beziehen können (Aktiendividende).

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ff) Sie können eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines
    weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung kann auf einen Teil der
    erworbenen Aktien beschränkt werden. Der Vorstand kann bestimmen, dass die Aktien im
    vereinfachten Verfahren auch ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen
    rechnerischen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen
    werden. In diesem Fall ist der Vorstand ermächtigt, die Angabe der Zahl der Stückaktien in
    der Satzung anzupassen.

d) Der Preis (ohne Nebenkosten), zu dem die eigenen Aktien bei Ausnutzung der Ermächtigung
   gemäß lit. c) aa) an weiteren Börsen eingeführt oder gemäß lit. c) cc) an Dritte veräußert
   werden, darf den durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs von Aktien der Gesellschaft
   im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse am Tag der Börseneinführung oder
   der verbindlichen Vereinbarung mit dem Dritten nicht wesentlich unterschreiten.

e)   Sollte an die Stelle des Xetra-Handels ein vergleichbares Nachfolgesystem treten, gilt es
     auch in dieser Ermächtigung an Stelle des Xetra-Handels.

f)   Die Ermächtigungen gemäß lit. c) können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln
     oder gemeinsam ausgenutzt werden, die Ermächtigungen gemäß lit. c) bb), cc) oder dd)
     auch von Konzernunternehmen oder von Dritten, die auf Rechnung der Gesellschaft oder
     auf Rechnung eines Konzernunternehmens handeln.

g) Das Bezugsrecht der Aktionäre auf eigene Aktien der Gesellschaft wird insoweit ausge-
   schlossen, als diese Aktien gemäß den Ermächtigungen in lit. c) aa), bb), cc) oder dd)
   verwendet werden. Werden eigene Aktien zu dem in lit. c) ee) genannten Zweck verwendet,
   ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht auszuschließen.

     Die unter Bezugsrechtsausschluss verwendeten eigenen Aktien dürfen einen Anteil von
     insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen, und zwar weder zum Zeitpunkt des
     Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch zum Zeitpunkt der Verwendung der eigenen
     Aktien. Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser
     Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss in unmittelbarer oder entsprechender
     Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG aufgrund anderer Ermächtigungen veräußert oder
     ausgegeben werden sowie Aktien, die auszugeben sind, um Wandlungs- oder Options-
     rechte oder Wandlungspflichten aus Schuldverschreibungen zu erfüllen, die während der
     Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender
     Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.

h) Die von der Hauptversammlung am 29. April 2020 beschlossene Ermächtigung zum
   Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien wird mit Wirksamwerden dieser neuen
   Ermächtigung aufgehoben.

                                                       Munich Re Hauptversammlung 2022            8
II. Ergänzende Informationen zu einzelnen Tagesordnungspunkten

1   Ergänzende Informationen zu Tagesordnungspunkt 6
    (Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts)

    Vergütungsbericht

    Inhaltsverzeichnis

    a)   Vorstandsvergütung
         aa) Vergütungssystem des Vorstands
         bb) Das Geschäftsjahr 2021

    b) Aufsichtsratsvergütung
       aa) Vergütungssystem des Aufsichtsrats
       bb) Das Geschäftsjahr 2021

    c)   Vergleichende Darstellung

    d) Beschluss der Hauptversammlung nach § 120a Abs. 4 AktG

    e)   Umfang der Prüfung des Vergütungsberichts durch den Abschlussprüfer

    Der Vergütungsbericht gibt einen Überblick zur Struktur und Systematik der Vergütung
    für den Vorstand und den Aufsichtsrat der Münchener Rück AG und enthält detaillierte
    Informationen zur individuellen Vergütung der gegenwärtigen und früheren Vorstands-
    und Aufsichtsratsmitglieder. Entsprechend dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktio-
    närsrechterichtlinie (ARUG II) gelten für diesen Vergütungsbericht erstmalig geänderte
    Rahmenbedingungen der Berichterstattung.

    Der Vergütungsbericht wird gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG von Vorstand und Aufsichtsrat
    gemeinsam erstellt.

    Weitere Details zu den Vergütungssystemen von Vorstand und Aufsichtsrat sind den
    Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft zu entnehmen:

    Vergütungssystem Vorstand (www.munichre.com/vorstand)
    Vergütungssystem Aufsichtsrat (www.munichre.com/aufsichtsrat)

                                                    Munich Re Hauptversammlung 2022           9
a)   Vorstandsvergütung

aa) Vergütungssystem des Vorstands

     Zum 1. Januar 2021 wurde das Vergütungssystem für den Vorstand angepasst, dabei wurden
     alle relevanten gesellschafts- und aufsichtsrechtlichen Vorgaben, insbesondere das Aktien-
     gesetz und Artikel 275 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 zu Solvency II sowie die
     Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), berücksichtigt.

     Die wesentlichen Änderungen zum vorhergehenden Vergütungssystem sind:

     —   Die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung („bAV“) entfällt für Vorstands-
         mitglieder, die seit 1. Januar 2021 neu in den Vorstand eingetreten sind oder die dem
         Vorstand vor 2021 angehörten und sich im Rahmen eines Wahlrechts für das System
         ohne bAV entschieden haben.

     —   Die Kriterien für die Würdigung der Gesamtleistung, die dem Aufsichtsrat insgesamt
         einen Zu-/Abschlag von bis zu 20 %-Punkten auf die Zielerreichungen des Jahres- und
         Mehrjahresbonus erlauben, wurden in 10 %-Punkte ESG-Kriterien (ökologische, soziale
         oder governancebezogene Aspekte) und 10 %-Punkte weitere Erfolgs- und Leistungs-
         kriterien aufgeteilt.

     —   Eine Aktienhalteverpflichtung (Share Ownership Guidelines) für Vorstandsmitglieder
         wurde eingeführt.

     —   Seit 1. Januar 2022 wird mindestens ein ESG-Ziel im Rahmen des Mehrjahresbonus
         vereinbart.

     Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder (ohne und mit bAV) wurde von der
     Hauptversammlung am 28. April 2021 mit einer Mehrheit von 86,25 % gebilligt.

     Mit seinen strategisch relevanten und vom Vorstand beeinflussbaren Kennzahlen in Jahres-
     und Mehrjahresbonus unterstützt das Vergütungssystem die Förderung der Geschäfts­
     strategie sowie die nachhaltige und langfristige Wertentwicklung der Gesellschaft. Gleich-
     zeitig wird im Sinne eines soliden und wirksamen Risikomanagements vermieden, dass die
     Vorstandsmitglieder unangemessen hohe Risiken eingehen, um höhere Bonusbeträge zu
     erzielen. Insgesamt wird streng darauf geachtet, dass mit dem Vergütungssystem die Inter-
     essen der Aktionäre und der Vorstandsmitglieder in Einklang gebracht werden.

     Für die Konzeption und Umsetzung des Vorstandsvergütungssystems werden keine externen
     Vergütungsberater in Anspruch genommen.

     Vergütungsbestandteile

     Die Vergütung besteht aus festen (erfolgsunabhängigen) und variablen (erfolgsabhängigen)
     Bestandteilen. Vorstandsmitglieder, die dem Vorstand bereits vor 2021 angehörten und
     sich im Rahmen des Wahlrechts für den Verbleib im System mit bAV entschieden haben,
     erhalten weiterhin Versorgungsleistungen gemäß den Bestimmungen für die bAV.

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Struktur und Systematik der Vorstandsvergütung

            Bestandteil                                           Leistungs­kriterien     Zielkorridor            Bewertung                                       Auszahlung
                                                                                                                                                                  (Form/Zeitpunkt)

                                           Grundvergütung         − Funktion              –                       –                                               Barvergütung,
                                                                                                                                                                  monatlich
                                                                  − Verantwortung
                                                                  − Dauer der
                                                                    Vorstands­
                                                                    zugehörigkeit
Feste Vergütung

                                           Laufende Nebenleistungen/Sachbezüge

                                           Beitragsorientierte bAV
                                           − Altersruhegeld/vorgezogenes gekürztes Ruhegeld
                                           − Ruhegeld aufgrund Invalidität
                                           − Hinterbliebenenversorgung
                                           (für Vorstandsmitglieder, die dem Vorstand vor 2021 angehörten und sich im Rahmen eines Wahlrechts für den Verbleib im System
                                           mit bAV entschieden haben)

                                           Jahresbonus            IFRS-                   Skalierung              Erreichen Jahresziel    Würdigung der           Barvergütung,
                                           (JB)                   Konzernergebnis         0–100 %/100–200 %                               Gesamtleistung          im Jahr nach Ablauf
                                                                                                                                          für JB + MJB            der einjährigen
                                                                                             0 % = T – (2*X)
                                                                                                                                          (Bonus-/Malus-          Planlaufzeit
                                                                                          100 % = T
                                                                                                                                          Aspekte)
                                                                                          200 % = T + X
                                                                                                                                          Anpassung der
                                                                                          T =	Target/Ziel
                                                                                                                                          Zielerreichungen
                                                                                               in Mio. €
                                                                                                                                          durch den
                                                                                          X =	Abweichung                                 Aufsichtsrat unter
Variable Vergütung (bei 100 % Bewertung)

                                                                                               in Mio. €                                  Berücksichtigung
                                                                                                                                          von individueller
                                                                                          (T und X werden
                                                                                                                                          und kollektiver
                                                                                          jährlich festgelegt)
                                                                                                                                          Managementleistung
                                           Mehrjahresbonus        Total Shareholder       Lineare Skalierung      Performance             → Zu-/Abschlag von      Barvergütung,
                                           (MJB)                  Return (TSR) der        0–200 %                 Münchener-Rück-         bis zu 10 %-Punkten     im Jahr nach Ablauf
                                                                  Münchener-Rück-                                 Aktie im Vergleich      auf Basis von           der vierjährigen
                                           Laufzeit: 4 Jahre                              0 % = niedrigster
                                                                  Aktie im Vergleich                              zur Peer Group          ESG-Kriterien           Planlaufzeit
                                                                                          TSR-Wert im
                                                                  zu einer definierten
                                                                                          Peer-Group-Vergleich                            → Zu-/Abschlag von
                                                                  Peer Group
                                                                  (seit 2022: 80 %)       200 % = höchster                                bis zu 10 %-Punkten
                                                                                          TSR-Wert im                                     auf Basis von
                                                                  (Peer Group: Allianz,                                                   Erfolgs- und
                                                                                          Peer-Group-Vergleich
                                                                  AXA, Generali,                                                          Leistungskriterien
                                                                  Hannover Rück,                                                          (einschließlich
                                                                  SCOR, Swiss Re,                                                         Lage, Erfolg und
                                                                  Zurich Insurance                                                        Zukunftsaussichten
                                                                  Group)                                                                  des Unternehmens)
                                                                  Seit 2022:              Skalierung              Erreichen
                                                                  20 % ESG-Ziel(e)        0–200 %                 Mehrjahresziel(e)
                                                                                          100 % = Ziel

                                           Nachträgliche Adjustierung der Zielwerte/Vergleichsparameter für Jahres- und
                                           Mehrjahresbonus ist ausgeschlossen.

            Ziel-Gesamtvergütung (Gesamtvergütung bei Bewertung der variablen Vergütungsbestandteile mit 100 %)

            Die festgelegte Maximalvergütung für die Vorstandsfunktionsgruppen Vorstandsvorsitzender (9,5 Mio. €) und ordentliches Vorstandsmitglied
            (7,0 Mio. €) begrenzt jeweils die Gesamtvergütung (inkl. unregelmäßige/anlassbezogene Nebenleistungen, z.B. Umzugskosten, Ablöse
            Vorarbeitgeber-Boni), die einem Geschäftsjahr zuzurechnen ist.

                                                                                                                                  Munich Re Hauptversammlung 2022                       11
Weitere Komponenten der Gestaltung

Aktienhalteverpflichtung (Share Ownership Guidelines)
− 100 % der jährlichen Brutto-Grundvergütung
− während der Zugehörigkeit zum Vorstand
− Aufbauphase 5 Jahre oder 2 Jahre bei Zugehörigkeit zu Vorstand vor 2019
− Nachweispflicht

Beurteilung Üblichkeit Gesamtvergütung
− im Vergleich zum Markt → Benchmark auf Basis von DAX-Gesellschaften (bis 2021: DAX30, seit 2022: DAX40)
− innerhalb der Gesellschaft → oberer Führungskreis und Belegschaft insgesamt (auch zeitliche Entwicklung)

Malus/Clawback
→ Einbehalt und Kompensation variabler Vergütung möglich

Vergütungen aus Mandaten
→ grundsätzlich an Gesellschaft abzuführen

Abfindungs-Cap
→ zwei Jahresvergütungen, nicht mehr als Restlaufzeit Vertrag, wenn diese kürzer

Wenn nachvertragliches Wettbewerbsverbot
→ Anrechnung etwaiger Abfindungen auf Karenzentschädigung

Die beiden variablen Vergütungskomponenten sind zukunftsbezogen und aufgrund der
stärkeren Gewichtung des Mehrjahresbonus gegenüber dem Jahresbonus insgesamt über-
wiegend aktienkursbasiert. Basis für die volle und zeitanteilige Gewährung der variablen
Vergütung ist jeweils das 1. Jahr. Es wird somit die Dauer der aktiven Tätigkeit im 1. Planjahr
herangezogen (pro rata temporis).

Im Rahmen der Würdigung der Gesamtleistung hat der Aufsichtsrat beim Jahres- und
Mehrjahresbonus die Möglichkeit, die Umsetzung von Nachhaltigkeitsgesichtspunkten
(„ESG-Kriterien“) sowie die in den Zielen nicht berücksichtigte Leistung zu bewerten und
außergewöhnlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen.

Die Gesellschaft gewährt den Vorstandsmitgliedern grundsätzlich keine garantierte variable
Vergütung. Nur wenn ein neues Vorstandsmitglied einen Bonus des Vorarbeitgebers
verliert, werden in Ausnahmefällen und gegen entsprechenden Nachweis Sign-on- bzw.
Recruitment-Boni bezahlt. Der Ausgleich verlorener variabler Vergütungsbestandteile des
Vorarbeitgebers erfolgt in mehreren Teilzahlungen und ist an Auszahlungsvoraussetzungen
geknüpft.

Im Zusammenhang mit dem Beginn oder der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätig-
keit und im Falle von mehreren Tätigkeitsstätten können zusätzlich angemessene und
marktübliche Leistungen entstehen und zugesagt werden.

Bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder andere durch das Vorstands-
mitglied nicht verschuldete Gründe werden die Bezüge bis zur Beendigung des Anstellungs-
vertrags weitergezahlt.

Den Vorstandsmitgliedern werden keine Aktien gewährt und es existieren keine Aktien­
optionsprogramme oder ähnliche Anreizsysteme.

                                                                 Munich Re Hauptversammlung 2022             12
Vorstandsmitglieder mit Anspruch auf bAV erhalten Leistungen entsprechend der folgenden
   Übersicht:

    Arbeitgeberfinanzierte bAV

    Durchführungsweg               Beitragsorientierte Pensionszusage über Versicherungslösung
                                   (Vorstandsmitglieder, die bereits vor 2009 dem Vorstand angehörten, haben zudem
                                   eine leistungsorientierte Besitzstandsrente und somit kombinierte Zusagen)

    Versorgungsbeitrag             Jährlicher Beitrag zwischen 16,25 % und 25,5 % der Ziel-Gesamtdirektvergütung
                                   (= Grundvergütung + variable Vergütung auf Basis 100 % Gesamtbewertung) während
                                   Laufzeit des Anstellungsvertrags; Beitrag wird an Rückdeckungsversicherer abgeführt

    Pensionierungsalter            60. oder 62. Lebensjahr, spätestens 67. Lebensjahr

    Leistungsarten                 − Altersruhegeld (optional: Kapitalauszahlung)
                                   − Ruhegeld aufgrund Invalidität
                                     (80 % des versicherten Altersruhegelds)
                                   − Hinterbliebenenrente
                                     (60 % des versicherten Ruhegelds für Ehe- und eingetragene Lebenspartner,
                                     20/40 % des versicherten Ruhegelds für Halb- bzw. Vollwaisen)

    Leistungshöhe                  Versicherungsleistung, die sich aus Beitragszahlungen ergibt, bzw. Besitzstandsrente

    Vorübergehend erhöhte          − Für die ersten 6 oder 3 Monate nach Pensionierung Ruhegeld in Höhe der bisherigen
    Leistungen                       monatlichen Grundvergütung
    (Einzelne Vorstands­mit­       − Für die ersten 6 oder 3 Monate nach Tod des Vorstandsmitglieds Hinterbliebenen­
    glieder mit entsprechenden       leistung in Höhe der bisherigen monatlichen Grundvergütung (Tod vor Pensionierung)
    vertraglichen Sonder­            oder in Höhe des bisherigen Ruhegeldes (Tod nach Pensionierung)
    vereinbarungen)

    Unverfallbare Anwartschaft    Anwartschaft auf Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung nach dem
    („UVA“) bei Ausscheiden aus   Betriebsrentengesetz
    den Diensten der Gesellschaft
                                  Beitragsorientierte Zusage: Anwartschaft entspricht dem Deckungskapital zum
                                  Zeitpunkt des Eintritts des Versorgungsfalls
                                   Kombinierte leistungs- und beitragsorientierte Zusage:
                                   − Anwartschaft aus der Besitzstandsrente entspricht demjenigen Teil der Besitz­
                                     standsrente, der dem Verhältnis der Dauer der Betriebszugehörigkeit zu der Zeit
                                     vom Beginn der Betriebszugehörigkeit bis zum Erreichen der festen Altersgrenze
                                     entspricht (m/n-tel-Verfahren)
                                   − Anwartschaft aus der Zuwachsrente entspricht dem Deckungskapital zum Zeitpunkt
                                     des Eintritts des Versorgungsfalls

    Vorgezogenes gekürztes         Wenn Vertrag seitens Gesellschaft ohne wichtigen Grund beendet wird, das
    Ruhegeld                       Vorstandsmitglied älter als 50 Jahre und mehr als 10 Jahre im Unternehmen ist sowie
                                   die Vorstandsbestellung schon mindestens einmal verlängert wurde
    (Vorstandsmitglieder, die
    bereits vor 2017 dem           Beitragsorientierte Zusage: Verrentung des Deckungskapitals oder Auszahlung als
    Vorstand angehörten)           Einmalbetrag zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme
                                   Kombinierte leistungs- und beitragsorientierte Zusage: 30–60 % der pensionsfähigen
                                   Grundvergütung (= 25 % der Grundvergütung + variable Vergütung bei 100 %
                                   Bewertung) abzüglich 2 % für jedes Jahr vor Vollendung des 65. Lebensjahres

bb) Das Geschäftsjahr 2021

   Im Berichtsjahr gab es keine Abweichung von dem durch die Hauptversammlung 2021
   gebilligten Vergütungssystem des Vorstands.

   (1) Ziel-Gesamtvergütung

        Der Aufsichtsrat setzte in Übereinstimmung mit dem Vergütungssystem Ende 2020
        für das bevorstehende Geschäftsjahr (= Berichtsjahr 2021) die Ziel-Gesamtvergütung
        (= Gesamtvergütung bei Bewertung sämtlicher variabler Vergütungsbestandteile mit
        100 %) für die einzelnen Vorstandsmitglieder fest. Im Rahmen eines horizontalen und
        vertikalen Angemessenheitsvergleichs wurde vorab die Üblichkeit der Vergütung im
        Vergleich zum Markt und innerhalb der Gesellschaft beurteilt.

   (a) Horizontaler Angemessenheitsvergleich

        Zur Beurteilung der Marktüblichkeit der Gesamtvergütung werden Vergütungsdaten
        von DAX-Gesellschaften (bis 2021: DAX30, seit 2022: DAX40) zugrunde gelegt, die
        aus einer jährlich durchgeführten Studie abgeleitet werden. Beim Vergleich stellt der
        Aufsichtsrat insbesondere auf die Marktkapitalisierung ab. Im Rahmen des horizontalen
        Angemessenheitsvergleichs erscheint eine auf die gleiche Region bezogene Vergleichs-

                                                                   Munich Re Hauptversammlung 2022                        13
gruppe geeigneter als eine internationale Branchen-Vergleichsgruppe, die hinsichtlich
     Vergütungshöhe und Marktüblichkeit zwangsläufig sehr heterogen ist.

 (b) Vertikaler Angemessenheitsvergleich

     Zur Beurteilung der Üblichkeit innerhalb des Unternehmens berücksichtigt der Auf-
     sichtsrat − auch in der zeitlichen Entwicklung − das Verhältnis der Vergütung des
     Vorstands zur Vergütung des oberen Führungskreises der Gesellschaft und der Beleg-
     schaft insgesamt. Hierbei wird auf Deutschland abgestellt. Der obere Führungskreis
     umfasst die Leitenden Angestellten, die Belegschaft insgesamt setzt sich aus den Leiten-
     den Angestellten sowie den außertariflichen und tariflichen Mitarbeitern zusammen.

     Folgende Tabellen (Beträge und Prozentwerte teilweise gerundet) zeigen die vom Auf-
     sichtsrat festgelegte Gesamtvergütung bei 100 % sowie 0 % und 200 % Zielerreichung
     (freiwillige Angabe):

                                                                            Joachim Wenning                                        Thomas Blunck
                                                                   Vorsitzender des Vorstands                               Mitglied des Vorstands
                                                           2021                         2020                     2021                        2020
                                                       relativer                     relativer               relativer                    relativer
                                                   €      Anteil                €       Anteil           €      Anteil               €       Anteil
     Grundvergütung                        2.325.000       40 %        2.325.000         40 %    1.125.000       42 %       1.125.000         42 %
     Nebenleistungen/Sachbezüge1              40.000         1%            40.000          1%       40.000         2%          40.000           2%
     bAV-Beitrag/                          1.185.750       20 %        1.185.750         20 %      365.625       14 %         365.625         14 %
     bAV-Kompensations­zahlung
     Summe feste Vergütung                 3.550.750                   3.550.750                 1.530.625                  1.530.625

     Jahresbonus (100 %)                     697.500      12 %           697.500         12 %      337.500      13 %          337.500          13 %
     Mehrjahresbonus (100 %)               1.627.500      28 %         1.627.500         28 %      787.500      30 %          787.500          30 %
     Gesamtvergütung (100 %)               5.875.750     100 %         5.875.750        100 %    2.655.625     100 %        2.655.625         100 %

     Jahresbonus (0 %)                             0                           0                         0                          0
     Mehrjahresbonus (0 %)                         0                           0                         0                          0
     Gesamtvergütung (0 %)                 3.550.750                   3.550.750                 1.530.625                  1.530.625

     Jahresbonus (200 %)                   1.395.000                   1.395.000                   675.000                    675.000
     Mehrjahresbonus (200 %)               3.255.000                   3.255.000                 1.575.000                  1.575.000
     Gesamtvergütung (200 %)               8.200.750                   8.200.750                 3.780.625                  3.780.625

		   Fußnoten siehe am Ende der Tabellen

                                                                           Nicholas Gartside2                          Stefan Golling (seit 1.1.2021)
                                                                       Mitglied des Vorstands                               Mitglied des Vorstands
                                                           2021                         2020                     2021                           2020
                                                       relativer                     relativer               relativer                      relativer
                                                   €      Anteil                €       Anteil           €      Anteil               €         Anteil
     Grundvergütung                        1.411.875       49 %        1.125.000         39 %    1.411.875       49 %
     Nebenleistungen/Sachbezüge1              40.000        1%            40.000          1%        40.000        1%
     bAV-Beitrag/                                                        573.750         20 %
     bAV-Kompensations­zahlung
     Summe feste Vergütung                 1.451.875                   1.738.750                 1.451.875

     Jahresbonus (100 %)                     423.563      15 %           337.500         12 %      423.563      15 %
     Mehrjahresbonus (100 %)                 988.313      35 %           787.500         27 %      988.313      35 %
     Gesamtvergütung (100 %)               2.863.750     100 %         2.863.750        100 %    2.863.750     100 %

     Jahresbonus (0 %)                             0                           0                         0
     Mehrjahresbonus (0 %)                         0                           0                         0
     Gesamtvergütung (0 %)                 1.451.875                   1.738.750                 1.451.875

     Jahresbonus (200 %)                     847.125                     675.000                   847.125
     Mehrjahresbonus (200 %)               1.976.625                   1.575.000                 1.976.625
     Gesamtvergütung (200 %)               4.275.625                   3.988.750                 4.275.625

                                                                                  Doris Höpke                                     Torsten Jeworrek
                                                                       Mitglied des Vorstands                               Mitglied des Vorstands
                                                           2021                          2020                    2021                         2020
                                                       relativer                     relativer               relativer                     relativer
                                                   €      Anteil                €       Anteil           €      Anteil               €        Anteil
     Grundvergütung                        1.125.000       39 %        1.125.000          39 %   1.625.000       41 %       1.625.000          41 %
     Nebenleistungen/Sachbezüge1              40.000         1%           40.000           1%       40.000         1%          40.000            1%
     bAV-Beitrag/                            573.750       20 %          573.750          20 %     633.750       16 %         633.750          16 %
     bAV-Kompensations­zahlung
     Summe feste Vergütung                 1.738.750                   1.738.750                 2.298.750                  2.298.750

     Jahresbonus (100 %)                     337.500      12 %           337.500         12 %      487.500      12 %          487.500          12 %
     Mehrjahresbonus (100 %)                 787.500      27 %           787.500         27 %    1.137.500      29 %        1.137.500          29 %
     Gesamtvergütung (100 %)               2.863.750     100 %         2.863.750        100 %    3.923.750     100 %        3.923.750         100 %

     Jahresbonus (0 %)                             0                           0                         0                          0
     Mehrjahresbonus (0 %)                         0                           0                         0                          0
     Gesamtvergütung (0 %)                 1.738.750                   1.738.750                 2.298.750                  2.298.750

     Jahresbonus (200 %)                     675.000                     675.000                   975.000                    975.000
     Mehrjahresbonus (200 %)               1.575.000                   1.575.000                 2.275.000                  2.275.000
     Gesamtvergütung (200 %)               3.988.750                   3.988.750                 5.548.750                  5.548.750

                                                                                   Munich Re Hauptversammlung 2022                               14
Christoph Jurecka                             Achim Kassow (seit 1.5.2020)3
                                                                       Mitglied des Vorstands                                  Mitglied des Vorstands
                                                             2021                       2020                         2021                        2020
                                                         relativer                   relativer                   relativer                    relativer
                                                  €         Anteil              €       Anteil             €        Anteil              €        Anteil
    Grundvergütung                        1.625.000          39 %      1.500.000         39 %      1.411.875         49 %      1.125.000          39 %
    Nebenleistungen/Sachbezüge1              40.000            1%         40.000           1%         40.000           1%         40.000            1%
    bAV-Beitrag/                            828.750          20 %        765.000         20 %                                    573.750          20 %
    bAV-Kompensations­zahlung
    Summe feste Vergütung                 2.493.750                    2.305.000                   1.451.875                    1.738.750

    Jahresbonus (100 %)                     487.500         12 %         450.000         12 %        423.563         15 %         337.500         12 %
    Mehrjahresbonus (100 %)               1.137.500         28 %       1.050.000         28 %        988.313         35 %         787.500         27 %
    Gesamtvergütung (100 %)               4.118.750        100 %       3.805.000        100 %      2.863.750        100 %       2.863.750        100 %

    Jahresbonus (0 %)                             0                            0                           0                            0
    Mehrjahresbonus (0 %)                         0                            0                           0                            0
    Gesamtvergütung (0 %)                 2.493.750                    2.305.000                   1.451.875                    1.738.750

    Jahresbonus (200 %)                     975.000                      900.000                     847.125                      675.000
    Mehrjahresbonus (200 %)               2.275.000                    2.100.000                   1.976.625                    1.575.000
    Gesamtvergütung (200 %)               5.743.750                    5.305.000                   4.275.625                    3.988.750

                                                                                                                                         Markus Rieß4
                                                                                                                               Mitglied des Vorstands
                                                            2021                      2021                           2020                        2020
                                                          gesamt                    davon                          gesamt                       davon
                                                                        Münchener Rück AG                                        Münchener Rück AG
                                                         relativer                relativer                       relativer                  relativer
                                                  €         Anteil            €      Anteil                €         Anteil             €       Anteil
    Grundvergütung                        2.787.500          68 %       462.500       39 %         2.750.000          67 %      500.000           39 %
    Nebenleistungen/Sachbezüge1              40.000            1%        40.000         3%            40.000            1%        40.000           3%
    bAV-Beitrag/                            817.125          20 %       235.875       20 %           817.500          20 %      255.000           20 %
    bAV-Kompensations­zahlung
    Summe feste Vergütung                 3.644.625                     738.375                    3.607.500                     795.000

    Jahresbonus (100 %)                     138.750          3%          138.750         12 %        150.000          4%          150.000         12 %
    Mehrjahresbonus (100 %)                 323.750          8%          323.750         27 %        350.000          9%          350.000         27 %
    Gesamtvergütung (100 %)               4.107.125        100 %       1.200.875        100 %      4.107.500        100 %       1.295.000        100 %

    Jahresbonus (0 %)                             0                           0                            0                           0
    Mehrjahresbonus (0 %)                         0                           0                            0                           0
    Gesamtvergütung (0 %)                 3.644.625                     738.375                    3.607.500                     795.000

    Jahresbonus (200 %)                     277.500                      277.500                     300.000                      300.000
    Mehrjahresbonus (200 %)                 647.500                      647.500                     700.000                      700.000
    Gesamtvergütung (200 %)               4.569.625                    1.663.375                   4.607.500                    1.795.000

    1   Vom Aufsichtsrat festgelegter Orientierungswert.
    2   Nicholas Gartside wird anstelle der arbeitgeberfinanzierten bAV eine an Bedingungen geknüpfte einmalige Zahlung am Ende der ersten
        Bestellperiode gewährt.
        Seit 2021 ist der Jahreswert dieser Zahlung auf die Vergütungskomponenten umgelegt.
    3   Achim Kassow wurden 2020 anstelle der arbeitgeberfinanzierten bAV monatliche Ausgleichszahlungen gewährt. Seit 2021 sind diese auf die
        Vergütungskomponenten umgelegt.
    4   Die Vergütung umfasst auch die Bezügebestandteile, die Markus Rieß für seine Tätigkeit bei der ERGO Group AG erhält. Das Vergütungssystem
        der ERGO Group AG sieht keine variable Komponente vor.
        Die Entwicklung der Bezüge ist so festgelegt, dass Markus Rieß in Summe von beiden Gesellschaften eine Ziel-Gesamtdirektvergütung erhält, mit
        einer Aufteilung zwischen ERGO Group AG und Münchener Rück AG von ca. 2/3 zu 1/3. Da die Vergütungsanpassungen von Münchener Rück AG
        und ERGO Group AG zeitversetzt erfolgten, wurde aufgrund der Erhöhung der ERGO-Bezüge eine Reduktion der Bezüge der Münchener Rück AG
        vorgenommen. Ab 2022 erfolgt eine Anpassung im zeitlichen Gleichlauf.

    Feste und variable Vergütungsbestandteile stehen in einem ausgewogenen Verhältnis
    zueinander. Der feste Bestandteil hat einen ausreichend hohen Anteil an der Ziel-
    Gesamtvergütung, so dass es dem Unternehmen ermöglicht wird, eine flexible Bonus-
    politik anzuwenden, einschließlich der Möglichkeit, überhaupt keine variable Vergütung
    zu zahlen. Vorstandsmitglieder haben so keinen Anreiz, zugunsten höherer Bonus­
    zahlungen unangemessen hohe Risiken einzugehen.

    Bei der Festsetzung der variablen Vergütungsbestandteile im Verhältnis zur Ziel-
    Gesamtvergütung stellt der Aufsichtsrat sicher, dass der Anteil der langfristig variablen
    Vergütung den der kurzfristig variablen Vergütung übersteigt.

(c) Vergütungsrelationen (Pay Ratios)

    Im Berichtsjahr betrug die Ziel-Gesamtvergütung des Vorstandsvorsitzenden das
    39-Fache (2020: 39-Fache) der Ziel-Gesamtvergütung des Durchschnitts aller
    Mitarbeiter der Gesellschaft (ohne Vorstand). Die Ziel-Gesamtvergütung des Durch-
    schnitts aller Vorstandsmitglieder belief sich auf das 24-Fache (2020: 24-Fache) der
    Ziel-Gesamtvergütung des Durchschnitts aller Mitarbeiter (ohne Vorstand).

                                                                                   Munich Re Hauptversammlung 2022                                 15
(2) Bemessungsgrundlagen für die variable Vergütung

(a) Jahresbonus

   Die Geschäftsstrategie von Munich Re ist auf profitables Wachstum und eine erfolg­
   reiche Positionierung im Wettbewerb ausgerichtet. Das IFRS-Konzernergebnis als
   etabliertes Ergebnisaggregat und relevante Messgröße für den Kapitalmarkt trägt im
   Rahmen der einjährigen variablen Vergütungskomponente der Bedeutung einer hohen
   und stabilen Ergebniskraft Rechnung. Der Zielwert für das IFRS-Konzernergebnis
   folgt der jährlichen Planung, die die strategische Ambition widerspiegelt.

(b) Mehrjahresbonus

   Auf Basis ihrer langfristigen strategischen Ausrichtung und der ökonomischen Steuerung
   des Konzerns möchte Munich Re nachhaltig Wert für ihre Aktionäre in Form des TSR
   schaffen. Der TSR berücksichtigt neben der Kursentwicklung auch die Dividenden­
   zahlungen. Die Steigerung des TSR im Vergleich zur Peer Group stellt als mehrjährige
   Komponente den größten Teil der variablen Vergütung für den Vorstand dar. Aus Sicht
   der Gesellschaft ist der relative TSR gut geeignet, die Interessen der Aktionäre und der
   Vorstandsmitglieder in Einklang zu bringen. Die TSR-Entwicklung über mehrere Jahre
   bildet die relative Entwicklung der langfristigen Performance von Munich Re ab. Eine im
   Vergleich zur Peer Group überdurchschnittliche TSR-Entwicklung ist auf lange Sicht
   nicht vorstellbar, ohne nachhaltig gute Geschäftsergebnisse zu erzielen und damit auch
   für die Aktionäre Wert zu schaffen. Die Leistung der Wettbewerber zu übertreffen, liegt
   selbst in einem schwachen Marktumfeld im Aktionärsinteresse.

   Seit 1. Januar 2022 stellt der Mehrjahresbonus zu 80 % auf die relative TSR-Entwicklung
   und zu 20 % auf ein oder mehrere Nachhaltigkeitsziele ab.

(c) Würdigung der Gesamtleistung

   Nach Vorliegen der Zielerreichung hat der Aufsichtsrat sowohl beim Jahres- als auch
   beim Mehrjahresbonus (ab 2022 beim Mehrjahresbonus auf Basis der Gesamt-Ziel­
   erreichung beider Zielkategorien) die Möglichkeit, im Rahmen der Würdigung der
   Gesamtleistung die Managementleistung der einzelnen Vorstandsmitglieder und des
   Vorstands insgesamt sowie Lage, Erfolg und Zukunftsaussichten des Unternehmens
   zu berücksichtigen. Dies erfolgt durch Zu- und Abschläge von bis zu insgesamt
   20 %-Punkten auf Basis beispielhafter Bonus-/Malus-Aspekte, die vom Aufsichtsrat
   fest­gelegt werden und auch auf Zeiträume zurückgehen können, die vor dem jeweiligen
   Beurteilungszeitraum liegen.

   Für Bonuspläne, die bis einschließlich 2020 aufgelegt wurden, werden folgende
   Bewertungskriterien für die 20 %-Punkte Zu-/Abschlag im Rahmen der Würdigung
   der Gesamtleistung zugrunde gelegt:

    Individuelle         − Ergebnis des Ressorts/Geschäftsbereichs, Beitrag zum Gesamterfolg
    Managementleistung
                         − Persönliche Leistung (qualitativ und/oder quantitativ)
                         − ESG-Kriterien (ökologische, soziale und governancebezogene Aspekte)
                         − Mitarbeiter-Zufriedenheit
                         − Berücksichtigung besonderer Marktumstände und unerwarteter Entwicklungen
                         − Umsetzung der Strategie, Organisations- und Prozessverbesserung, Innovation
                         − Verhalten (Führung, Vorbildrolle, Einhalten von Richtlinien/Compliance-
                           Anforderungen, Zusammenarbeit mit Kollegen und Aufsichtsrat)

    Kollektive           − Ergebnis des Geschäftsfelds (Rückversicherung und/oder Erstversicherung)
    Managementleistung
                         − ESG-Kriterien (ökologische, soziale und governancebezogene Aspekte)
                         − Mitarbeiter-Zufriedenheit
                         − Reaktion auf besondere Marktumstände und nicht absehbare Entwicklungen

    Lage, Erfolg und     − Wirtschaftliche Situation des Unternehmens
    Zukunftsaussichten
                         − Kurz- und langfristige Ertragsaussichten
    des Unternehmens
                         − Marktumfeld (Zinsniveau, Branchensituation etc.)

                                                          Munich Re Hauptversammlung 2022                16
Für Bonuspläne, die seit dem Jahr 2021 aufgelegt werden, sind folgende Bewertungs-
kriterien für die Würdigung der Gesamtleistung festgelegt:

Bis zu 10 %-Punkte Zu-/Abschlag auf Basis ESG-Kriterien

                                   Ökologische Gesichtspunkte
                                   – Reduktion des CO2-Fußabdrucks gemäß
                                     der Klimastrategie von Munich Re bei
                                     Assets, Liabilities und Eigenemissionen

  Governancebezogene                                                           Soziale Gesichtspunkte
  Gesichtspunkte                                                               – Zugang zu medizinischer
  – Führungsqualität                                                             Versorgung und
  – Diversity                                                                    Gesundheitsmaßnahmen
  – Einhalten von Richt­linien/               ESG-Kriterien                   – Weiterbildungskosten
     Compliance-Anforderungen                  (individuelle und                  und -tage
  – Angemessene Einrichtung                   kollektive Manage-              – Krankenquote
     der Governance-Funktionen                 mentleistung)

Bis zu 10 %-Punkte Zu-/Abschlag auf Basis folgender Erfolgs- und Leistungskriterien

                                   Kollektive Managementleistung
                                   – Ergebnis des Geschäftsfelds (Rückversicherung
                                      und/oder Erstversicherung)
                                   – Reaktion auf besondere Marktumstände und
                                      nicht absehbare Entwicklungen

  Lage, Erfolg und                                                             Individuelle
  Zukunftsaussichten                                                           Managementleistung
  des Unternehmens                                                             – Ergebnis des Ressorts/
  – Wirtschaftliche Situation                                                    Geschäftsbereichs, Beitrag
     des Unternehmens                                                             zum Gesamterfolg
  – Kurz- und langfristige                    Erfolgs- und                    – Persönliche Leistung (quali­
     Ertragsaussichten                         Leistungskriterien                 tativ und/oder quantitativ)
  – Marktumfeld (Zinsniveau,                                                  – Berücksichtigung besonderer
     Branchensituation etc.)                                                      Marktumstände und unerwar-
                                                                                  teter Entwicklungen
                                                                               – Umsetzung der Strategie,
                                                                                  Organisations- und Prozess­
                                                                                  verbesserung, Innovation

Darüber hinaus können Faktoren berücksichtigt werden, welche die Geschäftsent­
wicklung beeinflussen, aber nicht durch die verwendeten Kennzahlen IFRS-Konzern­
ergebnis und TSR abgebildet werden.

                                                           Munich Re Hauptversammlung 2022                       17
(d) Zielwerte/Zielerreichungen für Jahres- und Mehrjahresbonus

   Die folgende Tabelle zeigt für die Jahresbonuspläne 2020, 2021 und 2022 die konkreten
   Zielvorgaben und – soweit vorliegend – die Zielerreichungen und finalen Bewertungen:

    Jahresbonus für Geschäftsjahr 2020 – Gewährung 2021

    Bemessungsgrundlage    IFRS-Konzernergebnis

    Zielwerte/Skalierung   2.100 Mio. € =    0 %
                           2.800 Mio. € = 100 %
                           3.500 Mio. € = 200 %

    Zielerreichung         IFRS-Konzernergebnis: 1.211 Mio. € = 0 %

    Würdigung der          Die Abwägung des Aufsichtsrats auf Basis der vorab definierten Kriterien hat zu dem
    Gesamtleistung         Ergebnis geführt, dass keine Zu- oder Abschläge auf die Zielerreichung vorgenommen
                           werden.

    Gesamtbewertung        0%

    Jahresbonus für Geschäftsjahr 2021 – Gewährung 2022 (freiwillige Angabe)

    Bemessungsgrundlage    IFRS-Konzernergebnis

    Zielwerte/Skalierung   1.800 Mio. € =    0 %
                           2.800 Mio. € = 100 %
                           3.300 Mio. € = 200 %

    Zielerreichung         IFRS-Konzernergebnis = 2.932 Mio. € = 126 %

    Würdigung der          Die Abwägung des Aufsichtsrats auf Basis der vorab definierten Kriterien hat zu dem
    Gesamtleistung         Ergebnis geführt, dass keine Zu- oder Abschläge auf die Zielerreichung vorgenommen
                           werden.

    Gesamtbewertung        126 %

    Jahresbonus für Geschäftsjahr 2022 – Gewährung 2023 (freiwillige Angabe)

    Bemessungsgrundlage    IFRS-Konzernergebnis

    Zielwerte/Skalierung   2.100 Mio. € =    0 %
                           3.300 Mio. € = 100 %
                           3.900 Mio. € = 200 %

    Zielerreichung         Bewertung 2023

    Würdigung der          Bewertung 2023
    Gesamtleistung

    Gesamtbewertung        Bewertung 2023

                                                           Munich Re Hauptversammlung 2022                       18
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