Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Hauptversammlung 2022 Ihre Einladung - Munich Re
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Einladung zur Hauptversammlung 2022 Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur 135. ordentlichen Hauptversammlung ein. Sie findet statt am Donnerstag, den 28. April 2022, 10.00 Uhr (MESZ). Die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten abgehalten. Einzelheiten hierzu, insbesondere zu den Rechten der Aktionärinnen und Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten entnehmen Sie bitte dem Abschnitt III. („Weitere Angaben und Hinweise“). Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist Königinstraße 107, 80802 München. Bitte beachten Sie, dass Aktionärinnen und Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten die virtuelle Hauptversammlung nicht vor Ort verfolgen können. Die gesamte virtuelle Hauptversammlung wird für Aktionäre der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft und ihre Bevollmächtigten mit Bild und Ton live im Aktionärsportal unter www.munichre.com/register übertragen. Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München, München
Inhalt I. Tagesordnung 4 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzern abschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München und den Konzern, jeweils für das Geschäftsjahr 2021, sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs (HGB) 4 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2021 4 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 4 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 4 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschluss prüfers, des Prüfers der Solvabilitätsübersichten und des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlage berichts sowie etwaiger zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen 4 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 5 7 Beschlussfassung über die Änderung des § 15 Abs. 2 Satz 1 lit. d) der Satzung 5 8 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, zur Möglichkeit des Andienungs- und Bezugsrechts ausschlusses, zur Einziehung erworbener eigener Aktien sowie über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung 6 II. Ergänzende Informationen zu einzelnen Tagesordnungspunkten 9 1 Ergänzende Informationen zu Tagesordnungspunkt 6 (Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts) 9 2 Ergänzende Informationen zu Tagesordnungspunkt 8 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, zur Möglichkeit des Andienungs- und Bezugsrechts ausschlusses, zur Einziehung erworbener eigener Aktien sowie über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung) 32 III. Weitere Angaben und Hinweise 34 1 Anmeldung und weitere Voraussetzungen für die Ausübung von Aktionärsrechten 34 2 Stimmabgabe im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung 35 3 Übertragung der virtuellen Hauptversammlung 37 4 Rechte und Möglichkeiten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 AktG, § 1 Abs. 2 COVID-19-Maßnahmengesetz 37 5 Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte 39 6 Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft 40 7 Aktionärsservice 40 8 Hinweise zum Datenschutz 40 Munich Re Hauptversammlung 2022 3
I. Tagesordnung 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für die Münchener Rückversicherungs- Gesellschaft Aktiengesellschaft in München und den Konzern, jeweils für das Geschäftsjahr 2021, sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs (HGB) Die Unterlagen für die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München (im Folgenden „Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft“, „Münchener Rück AG“ oder „Gesellschaft“) und den Konzern (im Zusammenhang mit Tagesordnungspunkt 6 auch „Munich Re“) für das Geschäftsjahr 2021 sind im Internet unter www.munichre.com/hv (Rubrik „Dokumente“) zugänglich. Ferner werden die genannten Unterlagen dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat hat zudem den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss bereits gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung. 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres 2021 von 2.025.675.820,49 Euro wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von 11,00 Euro auf jede dividendenberechtigte Stückaktie 1.541.088.241,00 Euro Einstellung in andere Gewinnrücklagen 484.587.579,49 Euro Bilanzgewinn 2.025.675.820,49 Euro Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von 11,00 Euro auf jede dividendenberechtigte Stückaktie ein in den Positionen Ausschüttung und Einstellung in andere Gewinnrücklagen entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz (AktG) ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. Die Auszahlung der Dividende ist somit für den 3. Mai 2022 vorgesehen. 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2021 für diesen Zeitraum zu entlasten. 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2021 für diesen Zeitraum zu entlasten. 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers, des Prüfers der Solvabilitätsübersichten und des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts sowie etwaiger zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen Der Abschlussprüfer wurde gemäß einer besonderen Bestimmung für (Rück-)Versicherungs- unternehmen (§ 341k Abs. 2 HGB a. F. i. V. m. § 318 Abs. 1 Satz 1 HGB) bis einschließlich für das Geschäftsjahr 2021 vom Aufsichtsrat bestellt. Für das Geschäftsjahr 2022 wählt aufgrund einer Rechtsänderung erstmals die Hauptversammlung der Gesellschaft den Abschlussprüfer. Munich Re Hauptversammlung 2022 4
Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zu bestellen — zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer für die Solvabilitäts- übersichten, jeweils für das Geschäftsjahr 2022, und — zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2022 sowie etwaiger zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 2022 und das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2023. Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Ein- flussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifi- sche Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) auferlegt wurde. 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts Nach der Änderung des Aktiengesetzes durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) ist von Vorstand und Aufsichtsrat jährlich ein Vergütungs- bericht nach § 162 AktG zu erstellen. Der Vergütungsbericht nach § 162 AktG ist durch den Abschlussprüfer daraufhin zu prüfen, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und Abs. 2 AktG gemacht wurden. Der geprüfte Vergütungsbericht ist nach § 120a Abs. 4 AktG der Hauptversammlung zur Billigung vorzulegen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 zu billigen. Der Vergütungsbericht ist – gemeinsam mit dem Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers – in Abschnitt II. („Ergänzende Informationen zu einzelnen Tagesordnungspunkten“) wieder- gegeben und unter www.munichre.com/hv zugänglich. 7 Beschlussfassung über die Änderung des § 15 Abs. 2 Satz 1 lit. d) der Satzung Am 13. Oktober 2021 hat der Aufsichtsrat beschlossen, dass sich der Ständige Ausschuss des Aufsichtsrats regelmäßig mit nachhaltigkeitsbezogenen Themen (Environment, Social, Governance – ESG) befassen soll. Diese Zuweisung gilt vorbehaltlich der Zuständigkeit anderer Ausschüsse des Aufsichtsrats, wie etwa des Prüfungsausschusses, der die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems einschließlich der ESG-Risiken überwacht. Um die Zuständigkeit des Ständigen Ausschusses für nachhaltigkeitsbezogene Themen herauszustellen, soll der Ausschuss in „Präsidial- und Nachhaltigkeitsausschuss“ umbe- nannt werden. Im Zuge dessen ist es erforderlich, § 15 Abs. 2 Satz 1 lit. d) der Satzung anzupassen, wobei die Höhe der Vergütung für die Ausschusstätigkeit unberührt bleibt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: § 15 Abs. 2 Satz 1 lit. d) der Satzung wird wie folgt geändert: Die Wörter „des Ständigen Ausschusses“ werden jeweils durch die Wörter „des Präsidial- und Nachhaltigkeitsausschusses“ ersetzt. § 15 Abs. 2 Satz 1 lit. d) der Satzung lautet demnach künftig wie folgt: „d) der Vorsitzende des Präsidial- und Nachhaltigkeitsausschusses 31.500 Euro, jedes weitere Mitglied des Präsidial- und Nachhaltigkeitsausschusses 15.750 Euro.“ Munich Re Hauptversammlung 2022 5
8 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, zur Möglichkeit des Andienungs- und Bezugsrechtsausschlusses, zur Einziehung erworbener eigener Aktien sowie über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung Die von der Hauptversammlung am 29. April 2020 erteilte Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien ist bis zum 28. April 2023 befristet und soll vorzeitig erneuert werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: a) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum Ablauf des 27. April 2025 eigene Aktien zu erwerben, auf die ein Anteil von bis zu 10 % des Grund kapitals zum Zeitpunkt der Beschlussfassung entfällt. Ist das zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehende Grundkapital geringer, so ist dieses maßgeblich. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, für einen oder mehrere Zwecke ausgeübt werden. Der Erwerb kann unmittelbar durch die Gesellschaft, durch abhängige oder in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen („Konzern unternehmen“) oder durch Dritte durchgeführt werden, die auf Rechnung der Gesellschaft oder eines Konzernunternehmens handeln. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung darf nicht zum Handel in eigenen Aktien genutzt werden. b) Der Erwerb erfolgt nach der Wahl des Vorstands aa) über die Börse oder bb) durch ein an alle Aktionäre gerichtetes öffentliches Kaufangebot oder cc) mittels einer an alle Aktionäre gerichteten Aufforderung, Verkaufsangebote abzugeben (Verkaufsaufforderung), oder dd) durch ein an alle Aktionäre gerichtetes öffentliches Tauschangebot gegen Aktien einer im Sinne von § 3 Abs. 2 AktG börsennotierten Gesellschaft. aa) Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der Kaufpreis (ohne Nebenkosten) das arithmetische Mittel der Schlusskurse im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse für Aktien der Gesellschaft an den letzten drei Börsenhandelstagen vor der Verpflichtung zum Erwerb um höchstens 10 % über- und um höchstens 20 % unterschreiten. bb) Erfolgt der Erwerb der Aktien über ein öffentliches Kaufangebot, dürfen der gebotene Kauf- preis oder die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne (ohne Nebenkosten) je Aktie das arithmetische Mittel der Schlusskurse im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse für Aktien der Gesellschaft am 5., 4. und 3. Börsenhandelstag vor dem Tag der Veröffent lichung des Angebots um höchstens 10 % über- und um höchstens 20 % unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines öffentlichen Kaufangebots erhebliche Kurs- bewegungen, kann das Angebot angepasst werden. In diesem Fall wird zur Bestimmung des Kaufpreises oder der Kaufpreisspanne abgestellt auf das arithmetische Mittel der Schlusskurse im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse für Aktien der Gesell- schaft am 5., 4. und 3. Börsenhandelstag vor der öffentlichen Ankündigung der Anpassung. Das Volumen kann begrenzt werden. Überschreitet die gesamte Zeichnung des Angebots dieses Volumen, kann das Andienungsrecht der Aktionäre insoweit ausgeschlossen werden, als sich die Annahme dann nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) richtet. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär) kann vorgesehen werden. Das Kaufangebot kann weitere Bedingungen vorsehen. cc) Fordert die Gesellschaft öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf, Aktien der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft zu verkaufen, so kann sie bei der Aufforderung eine Kauf- preisspanne festlegen, in der Angebote abgegeben werden können. Die Aufforderung kann eine Angebotsfrist, Bedingungen und die Möglichkeit vorsehen, die Kaufpreisspanne während der Angebotsfrist anzupassen, wenn sich nach der Veröffentlichung der Aufforderung während der Angebotsfrist erhebliche Kursbewegungen ergeben. Bei der Annahme wird aus den vorliegenden Verkaufsangeboten der endgültige Kaufpreis ermittelt. Der Kaufpreis (ohne Nebenkosten) je Aktie darf das arithmetische Mittel der Schlusskurse im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse für Aktien der Gesellschaft am 5., 4. und 3. Börsen handelstag vor dem Tag, an dem die Gesellschaft die Angebote annimmt, um höchstens 10 % über- und um höchstens 20 % unterschreiten. Sofern die Anzahl der zum Kauf angebotenen Aktien die Aktienanzahl, welche die Gesellschaft zum Erwerb bestimmt hat, übersteigt, Munich Re Hauptversammlung 2022 6
kann das Andienungsrecht der Aktionäre insoweit ausgeschlossen werden, als sich die Annahme dann nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) richtet. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär) kann vorgesehen werden. dd) Erfolgt der Erwerb durch ein öffentliches Angebot auf Tausch gegen Aktien einer im Sinne von § 3 Abs. 2 AktG börsennotierten Gesellschaft („Tauschaktien“), so kann ein bestimmtes Tauschverhältnis festgelegt oder über ein Auktionsverfahren bestimmt werden. Dabei kann eine Barleistung als weitere Gegenleistung erbracht werden, die den angebotenen Tausch ergänzt, oder zur Abgeltung von Spitzenbeträgen dient. Bei jedem dieser Verfahren für den Tausch dürfen der Tauschpreis oder die maßgeblichen Grenzwerte der Tauschpreisspanne in Form einer oder mehrerer Tauschaktien und rechnerischer Bruchteile einschließlich etwaiger Bar- oder Spitzenbeträge (ohne Nebenkosten) den maßgeblichen Wert einer Aktie der Gesellschaft um höchstens 10 % über- und um höchstens 20 % unterschreiten. Bei der Berechnung ist als Wert je Aktie der Gesellschaft und je Tauschaktie jeweils das arithmeti- sche Mittel der Schlusskurse im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse am 5., 4. und 3. Börsenhandelstag vor dem Tag der Veröffentlichung des Tauschangebots anzu setzen. Wird die Tauschaktie des Unternehmens nicht im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt, sind die Schlusskurse an der Börse maßgeblich, an der im Durchschnitt des letzten abgelaufenen Kalenderjahres der höchste Handelsumsatz mit den Tauschaktien erzielt wurde. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines öffentlichen Tauschangebots erhebliche Kursbewegungen, kann das Angebot angepasst werden. In diesem Fall wird abgestellt auf das arithmetische Mittel der Schlusskurse am 5., 4. und 3. Börsenhandelstag vor der öffentlichen Ankündigung der Anpassung. Das Volumen kann begrenzt werden. Überschreitet die gesamte Zeichnung des Tauschangebots dieses Volumen, kann das Andienungsrecht der Aktionäre insoweit ausgeschlossen werden, als sich die Annahme dann nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) richtet. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär) kann vorgesehen werden. Das Tauschangebot kann weitere Bedingungen festlegen. c) Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die aufgrund der vorstehenden oder früher erteilten Ermächtigungen oder gemäß § 71d AktG erworben werden oder wurden, zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken zu verwenden, insbesondere zu folgenden: aa) Sie können zur Einführung von Aktien der Gesellschaft an ausländischen Börsen dienen, an denen sie bisher nicht zum Handel zugelassen sind. bb) Sie können gegen Sachleistung veräußert werden, vor allem um sie Dritten bei Unter nehmenszusammenschlüssen oder zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unter- nehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an anderen Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen anzubieten. Veräußern in diesem Sinne umfasst auch, Wandel- oder Bezugsrechte sowie Erwerbsoptionen einzuräumen und Aktien im Rahmen einer Wertpapierleihe zu überlassen. cc) Sie können gegen Barzahlung an Dritte auch anders als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre veräußert werden. dd) Sie können zur Absicherung oder Bedienung von Wandlungs- oder Optionsrechten oder von Wandlungspflichten verwendet werden, insbesondere aus und im Zusammenhang mit von der Gesellschaft oder Konzernunternehmen ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten, Gewinnschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente (im Folgenden zusammen auch „Schuldverschreibungen“). Werden eigene Aktien allen Aktionären angeboten, können sie auch den Inhabern dieser Wandlungs- oder Optionsrechte oder Wandlungspflichten in dem Umfang angeboten werden, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts oder nach Erfüllung der Wandlungspflicht zustünde. ee) Sie können allen Aktionären angeboten werden, damit diese gegen (auch teilweise) Abtretung ihres mit dem Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung entstandenen Anspruchs auf Auszahlung der Dividende eigene Aktien beziehen können (Aktiendividende). Munich Re Hauptversammlung 2022 7
ff) Sie können eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden. Der Vorstand kann bestimmen, dass die Aktien im vereinfachten Verfahren auch ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden. In diesem Fall ist der Vorstand ermächtigt, die Angabe der Zahl der Stückaktien in der Satzung anzupassen. d) Der Preis (ohne Nebenkosten), zu dem die eigenen Aktien bei Ausnutzung der Ermächtigung gemäß lit. c) aa) an weiteren Börsen eingeführt oder gemäß lit. c) cc) an Dritte veräußert werden, darf den durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs von Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse am Tag der Börseneinführung oder der verbindlichen Vereinbarung mit dem Dritten nicht wesentlich unterschreiten. e) Sollte an die Stelle des Xetra-Handels ein vergleichbares Nachfolgesystem treten, gilt es auch in dieser Ermächtigung an Stelle des Xetra-Handels. f) Die Ermächtigungen gemäß lit. c) können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden, die Ermächtigungen gemäß lit. c) bb), cc) oder dd) auch von Konzernunternehmen oder von Dritten, die auf Rechnung der Gesellschaft oder auf Rechnung eines Konzernunternehmens handeln. g) Das Bezugsrecht der Aktionäre auf eigene Aktien der Gesellschaft wird insoweit ausge- schlossen, als diese Aktien gemäß den Ermächtigungen in lit. c) aa), bb), cc) oder dd) verwendet werden. Werden eigene Aktien zu dem in lit. c) ee) genannten Zweck verwendet, ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht auszuschließen. Die unter Bezugsrechtsausschluss verwendeten eigenen Aktien dürfen einen Anteil von insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen, und zwar weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch zum Zeitpunkt der Verwendung der eigenen Aktien. Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG aufgrund anderer Ermächtigungen veräußert oder ausgegeben werden sowie Aktien, die auszugeben sind, um Wandlungs- oder Options- rechte oder Wandlungspflichten aus Schuldverschreibungen zu erfüllen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. h) Die von der Hauptversammlung am 29. April 2020 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien wird mit Wirksamwerden dieser neuen Ermächtigung aufgehoben. Munich Re Hauptversammlung 2022 8
II. Ergänzende Informationen zu einzelnen Tagesordnungspunkten 1 Ergänzende Informationen zu Tagesordnungspunkt 6 (Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts) Vergütungsbericht Inhaltsverzeichnis a) Vorstandsvergütung aa) Vergütungssystem des Vorstands bb) Das Geschäftsjahr 2021 b) Aufsichtsratsvergütung aa) Vergütungssystem des Aufsichtsrats bb) Das Geschäftsjahr 2021 c) Vergleichende Darstellung d) Beschluss der Hauptversammlung nach § 120a Abs. 4 AktG e) Umfang der Prüfung des Vergütungsberichts durch den Abschlussprüfer Der Vergütungsbericht gibt einen Überblick zur Struktur und Systematik der Vergütung für den Vorstand und den Aufsichtsrat der Münchener Rück AG und enthält detaillierte Informationen zur individuellen Vergütung der gegenwärtigen und früheren Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder. Entsprechend dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktio- närsrechterichtlinie (ARUG II) gelten für diesen Vergütungsbericht erstmalig geänderte Rahmenbedingungen der Berichterstattung. Der Vergütungsbericht wird gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG von Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam erstellt. Weitere Details zu den Vergütungssystemen von Vorstand und Aufsichtsrat sind den Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft zu entnehmen: Vergütungssystem Vorstand (www.munichre.com/vorstand) Vergütungssystem Aufsichtsrat (www.munichre.com/aufsichtsrat) Munich Re Hauptversammlung 2022 9
a) Vorstandsvergütung aa) Vergütungssystem des Vorstands Zum 1. Januar 2021 wurde das Vergütungssystem für den Vorstand angepasst, dabei wurden alle relevanten gesellschafts- und aufsichtsrechtlichen Vorgaben, insbesondere das Aktien- gesetz und Artikel 275 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 zu Solvency II sowie die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), berücksichtigt. Die wesentlichen Änderungen zum vorhergehenden Vergütungssystem sind: — Die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung („bAV“) entfällt für Vorstands- mitglieder, die seit 1. Januar 2021 neu in den Vorstand eingetreten sind oder die dem Vorstand vor 2021 angehörten und sich im Rahmen eines Wahlrechts für das System ohne bAV entschieden haben. — Die Kriterien für die Würdigung der Gesamtleistung, die dem Aufsichtsrat insgesamt einen Zu-/Abschlag von bis zu 20 %-Punkten auf die Zielerreichungen des Jahres- und Mehrjahresbonus erlauben, wurden in 10 %-Punkte ESG-Kriterien (ökologische, soziale oder governancebezogene Aspekte) und 10 %-Punkte weitere Erfolgs- und Leistungs- kriterien aufgeteilt. — Eine Aktienhalteverpflichtung (Share Ownership Guidelines) für Vorstandsmitglieder wurde eingeführt. — Seit 1. Januar 2022 wird mindestens ein ESG-Ziel im Rahmen des Mehrjahresbonus vereinbart. Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder (ohne und mit bAV) wurde von der Hauptversammlung am 28. April 2021 mit einer Mehrheit von 86,25 % gebilligt. Mit seinen strategisch relevanten und vom Vorstand beeinflussbaren Kennzahlen in Jahres- und Mehrjahresbonus unterstützt das Vergütungssystem die Förderung der Geschäfts strategie sowie die nachhaltige und langfristige Wertentwicklung der Gesellschaft. Gleich- zeitig wird im Sinne eines soliden und wirksamen Risikomanagements vermieden, dass die Vorstandsmitglieder unangemessen hohe Risiken eingehen, um höhere Bonusbeträge zu erzielen. Insgesamt wird streng darauf geachtet, dass mit dem Vergütungssystem die Inter- essen der Aktionäre und der Vorstandsmitglieder in Einklang gebracht werden. Für die Konzeption und Umsetzung des Vorstandsvergütungssystems werden keine externen Vergütungsberater in Anspruch genommen. Vergütungsbestandteile Die Vergütung besteht aus festen (erfolgsunabhängigen) und variablen (erfolgsabhängigen) Bestandteilen. Vorstandsmitglieder, die dem Vorstand bereits vor 2021 angehörten und sich im Rahmen des Wahlrechts für den Verbleib im System mit bAV entschieden haben, erhalten weiterhin Versorgungsleistungen gemäß den Bestimmungen für die bAV. Munich Re Hauptversammlung 2022 10
Struktur und Systematik der Vorstandsvergütung Bestandteil Leistungskriterien Zielkorridor Bewertung Auszahlung (Form/Zeitpunkt) Grundvergütung − Funktion – – Barvergütung, monatlich − Verantwortung − Dauer der Vorstands zugehörigkeit Feste Vergütung Laufende Nebenleistungen/Sachbezüge Beitragsorientierte bAV − Altersruhegeld/vorgezogenes gekürztes Ruhegeld − Ruhegeld aufgrund Invalidität − Hinterbliebenenversorgung (für Vorstandsmitglieder, die dem Vorstand vor 2021 angehörten und sich im Rahmen eines Wahlrechts für den Verbleib im System mit bAV entschieden haben) Jahresbonus IFRS- Skalierung Erreichen Jahresziel Würdigung der Barvergütung, (JB) Konzernergebnis 0–100 %/100–200 % Gesamtleistung im Jahr nach Ablauf für JB + MJB der einjährigen 0 % = T – (2*X) (Bonus-/Malus- Planlaufzeit 100 % = T Aspekte) 200 % = T + X Anpassung der T = Target/Ziel Zielerreichungen in Mio. € durch den X = Abweichung Aufsichtsrat unter Variable Vergütung (bei 100 % Bewertung) in Mio. € Berücksichtigung von individueller (T und X werden und kollektiver jährlich festgelegt) Managementleistung Mehrjahresbonus Total Shareholder Lineare Skalierung Performance → Zu-/Abschlag von Barvergütung, (MJB) Return (TSR) der 0–200 % Münchener-Rück- bis zu 10 %-Punkten im Jahr nach Ablauf Münchener-Rück- Aktie im Vergleich auf Basis von der vierjährigen Laufzeit: 4 Jahre 0 % = niedrigster Aktie im Vergleich zur Peer Group ESG-Kriterien Planlaufzeit TSR-Wert im zu einer definierten Peer-Group-Vergleich → Zu-/Abschlag von Peer Group (seit 2022: 80 %) 200 % = höchster bis zu 10 %-Punkten TSR-Wert im auf Basis von (Peer Group: Allianz, Erfolgs- und Peer-Group-Vergleich AXA, Generali, Leistungskriterien Hannover Rück, (einschließlich SCOR, Swiss Re, Lage, Erfolg und Zurich Insurance Zukunftsaussichten Group) des Unternehmens) Seit 2022: Skalierung Erreichen 20 % ESG-Ziel(e) 0–200 % Mehrjahresziel(e) 100 % = Ziel Nachträgliche Adjustierung der Zielwerte/Vergleichsparameter für Jahres- und Mehrjahresbonus ist ausgeschlossen. Ziel-Gesamtvergütung (Gesamtvergütung bei Bewertung der variablen Vergütungsbestandteile mit 100 %) Die festgelegte Maximalvergütung für die Vorstandsfunktionsgruppen Vorstandsvorsitzender (9,5 Mio. €) und ordentliches Vorstandsmitglied (7,0 Mio. €) begrenzt jeweils die Gesamtvergütung (inkl. unregelmäßige/anlassbezogene Nebenleistungen, z.B. Umzugskosten, Ablöse Vorarbeitgeber-Boni), die einem Geschäftsjahr zuzurechnen ist. Munich Re Hauptversammlung 2022 11
Weitere Komponenten der Gestaltung Aktienhalteverpflichtung (Share Ownership Guidelines) − 100 % der jährlichen Brutto-Grundvergütung − während der Zugehörigkeit zum Vorstand − Aufbauphase 5 Jahre oder 2 Jahre bei Zugehörigkeit zu Vorstand vor 2019 − Nachweispflicht Beurteilung Üblichkeit Gesamtvergütung − im Vergleich zum Markt → Benchmark auf Basis von DAX-Gesellschaften (bis 2021: DAX30, seit 2022: DAX40) − innerhalb der Gesellschaft → oberer Führungskreis und Belegschaft insgesamt (auch zeitliche Entwicklung) Malus/Clawback → Einbehalt und Kompensation variabler Vergütung möglich Vergütungen aus Mandaten → grundsätzlich an Gesellschaft abzuführen Abfindungs-Cap → zwei Jahresvergütungen, nicht mehr als Restlaufzeit Vertrag, wenn diese kürzer Wenn nachvertragliches Wettbewerbsverbot → Anrechnung etwaiger Abfindungen auf Karenzentschädigung Die beiden variablen Vergütungskomponenten sind zukunftsbezogen und aufgrund der stärkeren Gewichtung des Mehrjahresbonus gegenüber dem Jahresbonus insgesamt über- wiegend aktienkursbasiert. Basis für die volle und zeitanteilige Gewährung der variablen Vergütung ist jeweils das 1. Jahr. Es wird somit die Dauer der aktiven Tätigkeit im 1. Planjahr herangezogen (pro rata temporis). Im Rahmen der Würdigung der Gesamtleistung hat der Aufsichtsrat beim Jahres- und Mehrjahresbonus die Möglichkeit, die Umsetzung von Nachhaltigkeitsgesichtspunkten („ESG-Kriterien“) sowie die in den Zielen nicht berücksichtigte Leistung zu bewerten und außergewöhnlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Die Gesellschaft gewährt den Vorstandsmitgliedern grundsätzlich keine garantierte variable Vergütung. Nur wenn ein neues Vorstandsmitglied einen Bonus des Vorarbeitgebers verliert, werden in Ausnahmefällen und gegen entsprechenden Nachweis Sign-on- bzw. Recruitment-Boni bezahlt. Der Ausgleich verlorener variabler Vergütungsbestandteile des Vorarbeitgebers erfolgt in mehreren Teilzahlungen und ist an Auszahlungsvoraussetzungen geknüpft. Im Zusammenhang mit dem Beginn oder der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätig- keit und im Falle von mehreren Tätigkeitsstätten können zusätzlich angemessene und marktübliche Leistungen entstehen und zugesagt werden. Bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder andere durch das Vorstands- mitglied nicht verschuldete Gründe werden die Bezüge bis zur Beendigung des Anstellungs- vertrags weitergezahlt. Den Vorstandsmitgliedern werden keine Aktien gewährt und es existieren keine Aktien optionsprogramme oder ähnliche Anreizsysteme. Munich Re Hauptversammlung 2022 12
Vorstandsmitglieder mit Anspruch auf bAV erhalten Leistungen entsprechend der folgenden Übersicht: Arbeitgeberfinanzierte bAV Durchführungsweg Beitragsorientierte Pensionszusage über Versicherungslösung (Vorstandsmitglieder, die bereits vor 2009 dem Vorstand angehörten, haben zudem eine leistungsorientierte Besitzstandsrente und somit kombinierte Zusagen) Versorgungsbeitrag Jährlicher Beitrag zwischen 16,25 % und 25,5 % der Ziel-Gesamtdirektvergütung (= Grundvergütung + variable Vergütung auf Basis 100 % Gesamtbewertung) während Laufzeit des Anstellungsvertrags; Beitrag wird an Rückdeckungsversicherer abgeführt Pensionierungsalter 60. oder 62. Lebensjahr, spätestens 67. Lebensjahr Leistungsarten − Altersruhegeld (optional: Kapitalauszahlung) − Ruhegeld aufgrund Invalidität (80 % des versicherten Altersruhegelds) − Hinterbliebenenrente (60 % des versicherten Ruhegelds für Ehe- und eingetragene Lebenspartner, 20/40 % des versicherten Ruhegelds für Halb- bzw. Vollwaisen) Leistungshöhe Versicherungsleistung, die sich aus Beitragszahlungen ergibt, bzw. Besitzstandsrente Vorübergehend erhöhte − Für die ersten 6 oder 3 Monate nach Pensionierung Ruhegeld in Höhe der bisherigen Leistungen monatlichen Grundvergütung (Einzelne Vorstandsmit − Für die ersten 6 oder 3 Monate nach Tod des Vorstandsmitglieds Hinterbliebenen glieder mit entsprechenden leistung in Höhe der bisherigen monatlichen Grundvergütung (Tod vor Pensionierung) vertraglichen Sonder oder in Höhe des bisherigen Ruhegeldes (Tod nach Pensionierung) vereinbarungen) Unverfallbare Anwartschaft Anwartschaft auf Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung nach dem („UVA“) bei Ausscheiden aus Betriebsrentengesetz den Diensten der Gesellschaft Beitragsorientierte Zusage: Anwartschaft entspricht dem Deckungskapital zum Zeitpunkt des Eintritts des Versorgungsfalls Kombinierte leistungs- und beitragsorientierte Zusage: − Anwartschaft aus der Besitzstandsrente entspricht demjenigen Teil der Besitz standsrente, der dem Verhältnis der Dauer der Betriebszugehörigkeit zu der Zeit vom Beginn der Betriebszugehörigkeit bis zum Erreichen der festen Altersgrenze entspricht (m/n-tel-Verfahren) − Anwartschaft aus der Zuwachsrente entspricht dem Deckungskapital zum Zeitpunkt des Eintritts des Versorgungsfalls Vorgezogenes gekürztes Wenn Vertrag seitens Gesellschaft ohne wichtigen Grund beendet wird, das Ruhegeld Vorstandsmitglied älter als 50 Jahre und mehr als 10 Jahre im Unternehmen ist sowie die Vorstandsbestellung schon mindestens einmal verlängert wurde (Vorstandsmitglieder, die bereits vor 2017 dem Beitragsorientierte Zusage: Verrentung des Deckungskapitals oder Auszahlung als Vorstand angehörten) Einmalbetrag zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme Kombinierte leistungs- und beitragsorientierte Zusage: 30–60 % der pensionsfähigen Grundvergütung (= 25 % der Grundvergütung + variable Vergütung bei 100 % Bewertung) abzüglich 2 % für jedes Jahr vor Vollendung des 65. Lebensjahres bb) Das Geschäftsjahr 2021 Im Berichtsjahr gab es keine Abweichung von dem durch die Hauptversammlung 2021 gebilligten Vergütungssystem des Vorstands. (1) Ziel-Gesamtvergütung Der Aufsichtsrat setzte in Übereinstimmung mit dem Vergütungssystem Ende 2020 für das bevorstehende Geschäftsjahr (= Berichtsjahr 2021) die Ziel-Gesamtvergütung (= Gesamtvergütung bei Bewertung sämtlicher variabler Vergütungsbestandteile mit 100 %) für die einzelnen Vorstandsmitglieder fest. Im Rahmen eines horizontalen und vertikalen Angemessenheitsvergleichs wurde vorab die Üblichkeit der Vergütung im Vergleich zum Markt und innerhalb der Gesellschaft beurteilt. (a) Horizontaler Angemessenheitsvergleich Zur Beurteilung der Marktüblichkeit der Gesamtvergütung werden Vergütungsdaten von DAX-Gesellschaften (bis 2021: DAX30, seit 2022: DAX40) zugrunde gelegt, die aus einer jährlich durchgeführten Studie abgeleitet werden. Beim Vergleich stellt der Aufsichtsrat insbesondere auf die Marktkapitalisierung ab. Im Rahmen des horizontalen Angemessenheitsvergleichs erscheint eine auf die gleiche Region bezogene Vergleichs- Munich Re Hauptversammlung 2022 13
gruppe geeigneter als eine internationale Branchen-Vergleichsgruppe, die hinsichtlich Vergütungshöhe und Marktüblichkeit zwangsläufig sehr heterogen ist. (b) Vertikaler Angemessenheitsvergleich Zur Beurteilung der Üblichkeit innerhalb des Unternehmens berücksichtigt der Auf- sichtsrat − auch in der zeitlichen Entwicklung − das Verhältnis der Vergütung des Vorstands zur Vergütung des oberen Führungskreises der Gesellschaft und der Beleg- schaft insgesamt. Hierbei wird auf Deutschland abgestellt. Der obere Führungskreis umfasst die Leitenden Angestellten, die Belegschaft insgesamt setzt sich aus den Leiten- den Angestellten sowie den außertariflichen und tariflichen Mitarbeitern zusammen. Folgende Tabellen (Beträge und Prozentwerte teilweise gerundet) zeigen die vom Auf- sichtsrat festgelegte Gesamtvergütung bei 100 % sowie 0 % und 200 % Zielerreichung (freiwillige Angabe): Joachim Wenning Thomas Blunck Vorsitzender des Vorstands Mitglied des Vorstands 2021 2020 2021 2020 relativer relativer relativer relativer € Anteil € Anteil € Anteil € Anteil Grundvergütung 2.325.000 40 % 2.325.000 40 % 1.125.000 42 % 1.125.000 42 % Nebenleistungen/Sachbezüge1 40.000 1% 40.000 1% 40.000 2% 40.000 2% bAV-Beitrag/ 1.185.750 20 % 1.185.750 20 % 365.625 14 % 365.625 14 % bAV-Kompensationszahlung Summe feste Vergütung 3.550.750 3.550.750 1.530.625 1.530.625 Jahresbonus (100 %) 697.500 12 % 697.500 12 % 337.500 13 % 337.500 13 % Mehrjahresbonus (100 %) 1.627.500 28 % 1.627.500 28 % 787.500 30 % 787.500 30 % Gesamtvergütung (100 %) 5.875.750 100 % 5.875.750 100 % 2.655.625 100 % 2.655.625 100 % Jahresbonus (0 %) 0 0 0 0 Mehrjahresbonus (0 %) 0 0 0 0 Gesamtvergütung (0 %) 3.550.750 3.550.750 1.530.625 1.530.625 Jahresbonus (200 %) 1.395.000 1.395.000 675.000 675.000 Mehrjahresbonus (200 %) 3.255.000 3.255.000 1.575.000 1.575.000 Gesamtvergütung (200 %) 8.200.750 8.200.750 3.780.625 3.780.625 Fußnoten siehe am Ende der Tabellen Nicholas Gartside2 Stefan Golling (seit 1.1.2021) Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands 2021 2020 2021 2020 relativer relativer relativer relativer € Anteil € Anteil € Anteil € Anteil Grundvergütung 1.411.875 49 % 1.125.000 39 % 1.411.875 49 % Nebenleistungen/Sachbezüge1 40.000 1% 40.000 1% 40.000 1% bAV-Beitrag/ 573.750 20 % bAV-Kompensationszahlung Summe feste Vergütung 1.451.875 1.738.750 1.451.875 Jahresbonus (100 %) 423.563 15 % 337.500 12 % 423.563 15 % Mehrjahresbonus (100 %) 988.313 35 % 787.500 27 % 988.313 35 % Gesamtvergütung (100 %) 2.863.750 100 % 2.863.750 100 % 2.863.750 100 % Jahresbonus (0 %) 0 0 0 Mehrjahresbonus (0 %) 0 0 0 Gesamtvergütung (0 %) 1.451.875 1.738.750 1.451.875 Jahresbonus (200 %) 847.125 675.000 847.125 Mehrjahresbonus (200 %) 1.976.625 1.575.000 1.976.625 Gesamtvergütung (200 %) 4.275.625 3.988.750 4.275.625 Doris Höpke Torsten Jeworrek Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands 2021 2020 2021 2020 relativer relativer relativer relativer € Anteil € Anteil € Anteil € Anteil Grundvergütung 1.125.000 39 % 1.125.000 39 % 1.625.000 41 % 1.625.000 41 % Nebenleistungen/Sachbezüge1 40.000 1% 40.000 1% 40.000 1% 40.000 1% bAV-Beitrag/ 573.750 20 % 573.750 20 % 633.750 16 % 633.750 16 % bAV-Kompensationszahlung Summe feste Vergütung 1.738.750 1.738.750 2.298.750 2.298.750 Jahresbonus (100 %) 337.500 12 % 337.500 12 % 487.500 12 % 487.500 12 % Mehrjahresbonus (100 %) 787.500 27 % 787.500 27 % 1.137.500 29 % 1.137.500 29 % Gesamtvergütung (100 %) 2.863.750 100 % 2.863.750 100 % 3.923.750 100 % 3.923.750 100 % Jahresbonus (0 %) 0 0 0 0 Mehrjahresbonus (0 %) 0 0 0 0 Gesamtvergütung (0 %) 1.738.750 1.738.750 2.298.750 2.298.750 Jahresbonus (200 %) 675.000 675.000 975.000 975.000 Mehrjahresbonus (200 %) 1.575.000 1.575.000 2.275.000 2.275.000 Gesamtvergütung (200 %) 3.988.750 3.988.750 5.548.750 5.548.750 Munich Re Hauptversammlung 2022 14
Christoph Jurecka Achim Kassow (seit 1.5.2020)3 Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands 2021 2020 2021 2020 relativer relativer relativer relativer € Anteil € Anteil € Anteil € Anteil Grundvergütung 1.625.000 39 % 1.500.000 39 % 1.411.875 49 % 1.125.000 39 % Nebenleistungen/Sachbezüge1 40.000 1% 40.000 1% 40.000 1% 40.000 1% bAV-Beitrag/ 828.750 20 % 765.000 20 % 573.750 20 % bAV-Kompensationszahlung Summe feste Vergütung 2.493.750 2.305.000 1.451.875 1.738.750 Jahresbonus (100 %) 487.500 12 % 450.000 12 % 423.563 15 % 337.500 12 % Mehrjahresbonus (100 %) 1.137.500 28 % 1.050.000 28 % 988.313 35 % 787.500 27 % Gesamtvergütung (100 %) 4.118.750 100 % 3.805.000 100 % 2.863.750 100 % 2.863.750 100 % Jahresbonus (0 %) 0 0 0 0 Mehrjahresbonus (0 %) 0 0 0 0 Gesamtvergütung (0 %) 2.493.750 2.305.000 1.451.875 1.738.750 Jahresbonus (200 %) 975.000 900.000 847.125 675.000 Mehrjahresbonus (200 %) 2.275.000 2.100.000 1.976.625 1.575.000 Gesamtvergütung (200 %) 5.743.750 5.305.000 4.275.625 3.988.750 Markus Rieß4 Mitglied des Vorstands 2021 2021 2020 2020 gesamt davon gesamt davon Münchener Rück AG Münchener Rück AG relativer relativer relativer relativer € Anteil € Anteil € Anteil € Anteil Grundvergütung 2.787.500 68 % 462.500 39 % 2.750.000 67 % 500.000 39 % Nebenleistungen/Sachbezüge1 40.000 1% 40.000 3% 40.000 1% 40.000 3% bAV-Beitrag/ 817.125 20 % 235.875 20 % 817.500 20 % 255.000 20 % bAV-Kompensationszahlung Summe feste Vergütung 3.644.625 738.375 3.607.500 795.000 Jahresbonus (100 %) 138.750 3% 138.750 12 % 150.000 4% 150.000 12 % Mehrjahresbonus (100 %) 323.750 8% 323.750 27 % 350.000 9% 350.000 27 % Gesamtvergütung (100 %) 4.107.125 100 % 1.200.875 100 % 4.107.500 100 % 1.295.000 100 % Jahresbonus (0 %) 0 0 0 0 Mehrjahresbonus (0 %) 0 0 0 0 Gesamtvergütung (0 %) 3.644.625 738.375 3.607.500 795.000 Jahresbonus (200 %) 277.500 277.500 300.000 300.000 Mehrjahresbonus (200 %) 647.500 647.500 700.000 700.000 Gesamtvergütung (200 %) 4.569.625 1.663.375 4.607.500 1.795.000 1 Vom Aufsichtsrat festgelegter Orientierungswert. 2 Nicholas Gartside wird anstelle der arbeitgeberfinanzierten bAV eine an Bedingungen geknüpfte einmalige Zahlung am Ende der ersten Bestellperiode gewährt. Seit 2021 ist der Jahreswert dieser Zahlung auf die Vergütungskomponenten umgelegt. 3 Achim Kassow wurden 2020 anstelle der arbeitgeberfinanzierten bAV monatliche Ausgleichszahlungen gewährt. Seit 2021 sind diese auf die Vergütungskomponenten umgelegt. 4 Die Vergütung umfasst auch die Bezügebestandteile, die Markus Rieß für seine Tätigkeit bei der ERGO Group AG erhält. Das Vergütungssystem der ERGO Group AG sieht keine variable Komponente vor. Die Entwicklung der Bezüge ist so festgelegt, dass Markus Rieß in Summe von beiden Gesellschaften eine Ziel-Gesamtdirektvergütung erhält, mit einer Aufteilung zwischen ERGO Group AG und Münchener Rück AG von ca. 2/3 zu 1/3. Da die Vergütungsanpassungen von Münchener Rück AG und ERGO Group AG zeitversetzt erfolgten, wurde aufgrund der Erhöhung der ERGO-Bezüge eine Reduktion der Bezüge der Münchener Rück AG vorgenommen. Ab 2022 erfolgt eine Anpassung im zeitlichen Gleichlauf. Feste und variable Vergütungsbestandteile stehen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander. Der feste Bestandteil hat einen ausreichend hohen Anteil an der Ziel- Gesamtvergütung, so dass es dem Unternehmen ermöglicht wird, eine flexible Bonus- politik anzuwenden, einschließlich der Möglichkeit, überhaupt keine variable Vergütung zu zahlen. Vorstandsmitglieder haben so keinen Anreiz, zugunsten höherer Bonus zahlungen unangemessen hohe Risiken einzugehen. Bei der Festsetzung der variablen Vergütungsbestandteile im Verhältnis zur Ziel- Gesamtvergütung stellt der Aufsichtsrat sicher, dass der Anteil der langfristig variablen Vergütung den der kurzfristig variablen Vergütung übersteigt. (c) Vergütungsrelationen (Pay Ratios) Im Berichtsjahr betrug die Ziel-Gesamtvergütung des Vorstandsvorsitzenden das 39-Fache (2020: 39-Fache) der Ziel-Gesamtvergütung des Durchschnitts aller Mitarbeiter der Gesellschaft (ohne Vorstand). Die Ziel-Gesamtvergütung des Durch- schnitts aller Vorstandsmitglieder belief sich auf das 24-Fache (2020: 24-Fache) der Ziel-Gesamtvergütung des Durchschnitts aller Mitarbeiter (ohne Vorstand). Munich Re Hauptversammlung 2022 15
(2) Bemessungsgrundlagen für die variable Vergütung (a) Jahresbonus Die Geschäftsstrategie von Munich Re ist auf profitables Wachstum und eine erfolg reiche Positionierung im Wettbewerb ausgerichtet. Das IFRS-Konzernergebnis als etabliertes Ergebnisaggregat und relevante Messgröße für den Kapitalmarkt trägt im Rahmen der einjährigen variablen Vergütungskomponente der Bedeutung einer hohen und stabilen Ergebniskraft Rechnung. Der Zielwert für das IFRS-Konzernergebnis folgt der jährlichen Planung, die die strategische Ambition widerspiegelt. (b) Mehrjahresbonus Auf Basis ihrer langfristigen strategischen Ausrichtung und der ökonomischen Steuerung des Konzerns möchte Munich Re nachhaltig Wert für ihre Aktionäre in Form des TSR schaffen. Der TSR berücksichtigt neben der Kursentwicklung auch die Dividenden zahlungen. Die Steigerung des TSR im Vergleich zur Peer Group stellt als mehrjährige Komponente den größten Teil der variablen Vergütung für den Vorstand dar. Aus Sicht der Gesellschaft ist der relative TSR gut geeignet, die Interessen der Aktionäre und der Vorstandsmitglieder in Einklang zu bringen. Die TSR-Entwicklung über mehrere Jahre bildet die relative Entwicklung der langfristigen Performance von Munich Re ab. Eine im Vergleich zur Peer Group überdurchschnittliche TSR-Entwicklung ist auf lange Sicht nicht vorstellbar, ohne nachhaltig gute Geschäftsergebnisse zu erzielen und damit auch für die Aktionäre Wert zu schaffen. Die Leistung der Wettbewerber zu übertreffen, liegt selbst in einem schwachen Marktumfeld im Aktionärsinteresse. Seit 1. Januar 2022 stellt der Mehrjahresbonus zu 80 % auf die relative TSR-Entwicklung und zu 20 % auf ein oder mehrere Nachhaltigkeitsziele ab. (c) Würdigung der Gesamtleistung Nach Vorliegen der Zielerreichung hat der Aufsichtsrat sowohl beim Jahres- als auch beim Mehrjahresbonus (ab 2022 beim Mehrjahresbonus auf Basis der Gesamt-Ziel erreichung beider Zielkategorien) die Möglichkeit, im Rahmen der Würdigung der Gesamtleistung die Managementleistung der einzelnen Vorstandsmitglieder und des Vorstands insgesamt sowie Lage, Erfolg und Zukunftsaussichten des Unternehmens zu berücksichtigen. Dies erfolgt durch Zu- und Abschläge von bis zu insgesamt 20 %-Punkten auf Basis beispielhafter Bonus-/Malus-Aspekte, die vom Aufsichtsrat festgelegt werden und auch auf Zeiträume zurückgehen können, die vor dem jeweiligen Beurteilungszeitraum liegen. Für Bonuspläne, die bis einschließlich 2020 aufgelegt wurden, werden folgende Bewertungskriterien für die 20 %-Punkte Zu-/Abschlag im Rahmen der Würdigung der Gesamtleistung zugrunde gelegt: Individuelle − Ergebnis des Ressorts/Geschäftsbereichs, Beitrag zum Gesamterfolg Managementleistung − Persönliche Leistung (qualitativ und/oder quantitativ) − ESG-Kriterien (ökologische, soziale und governancebezogene Aspekte) − Mitarbeiter-Zufriedenheit − Berücksichtigung besonderer Marktumstände und unerwarteter Entwicklungen − Umsetzung der Strategie, Organisations- und Prozessverbesserung, Innovation − Verhalten (Führung, Vorbildrolle, Einhalten von Richtlinien/Compliance- Anforderungen, Zusammenarbeit mit Kollegen und Aufsichtsrat) Kollektive − Ergebnis des Geschäftsfelds (Rückversicherung und/oder Erstversicherung) Managementleistung − ESG-Kriterien (ökologische, soziale und governancebezogene Aspekte) − Mitarbeiter-Zufriedenheit − Reaktion auf besondere Marktumstände und nicht absehbare Entwicklungen Lage, Erfolg und − Wirtschaftliche Situation des Unternehmens Zukunftsaussichten − Kurz- und langfristige Ertragsaussichten des Unternehmens − Marktumfeld (Zinsniveau, Branchensituation etc.) Munich Re Hauptversammlung 2022 16
Für Bonuspläne, die seit dem Jahr 2021 aufgelegt werden, sind folgende Bewertungs- kriterien für die Würdigung der Gesamtleistung festgelegt: Bis zu 10 %-Punkte Zu-/Abschlag auf Basis ESG-Kriterien Ökologische Gesichtspunkte – Reduktion des CO2-Fußabdrucks gemäß der Klimastrategie von Munich Re bei Assets, Liabilities und Eigenemissionen Governancebezogene Soziale Gesichtspunkte Gesichtspunkte – Zugang zu medizinischer – Führungsqualität Versorgung und – Diversity Gesundheitsmaßnahmen – Einhalten von Richtlinien/ ESG-Kriterien – Weiterbildungskosten Compliance-Anforderungen (individuelle und und -tage – Angemessene Einrichtung kollektive Manage- – Krankenquote der Governance-Funktionen mentleistung) Bis zu 10 %-Punkte Zu-/Abschlag auf Basis folgender Erfolgs- und Leistungskriterien Kollektive Managementleistung – Ergebnis des Geschäftsfelds (Rückversicherung und/oder Erstversicherung) – Reaktion auf besondere Marktumstände und nicht absehbare Entwicklungen Lage, Erfolg und Individuelle Zukunftsaussichten Managementleistung des Unternehmens – Ergebnis des Ressorts/ – Wirtschaftliche Situation Geschäftsbereichs, Beitrag des Unternehmens zum Gesamterfolg – Kurz- und langfristige Erfolgs- und – Persönliche Leistung (quali Ertragsaussichten Leistungskriterien tativ und/oder quantitativ) – Marktumfeld (Zinsniveau, – Berücksichtigung besonderer Branchensituation etc.) Marktumstände und unerwar- teter Entwicklungen – Umsetzung der Strategie, Organisations- und Prozess verbesserung, Innovation Darüber hinaus können Faktoren berücksichtigt werden, welche die Geschäftsent wicklung beeinflussen, aber nicht durch die verwendeten Kennzahlen IFRS-Konzern ergebnis und TSR abgebildet werden. Munich Re Hauptversammlung 2022 17
(d) Zielwerte/Zielerreichungen für Jahres- und Mehrjahresbonus Die folgende Tabelle zeigt für die Jahresbonuspläne 2020, 2021 und 2022 die konkreten Zielvorgaben und – soweit vorliegend – die Zielerreichungen und finalen Bewertungen: Jahresbonus für Geschäftsjahr 2020 – Gewährung 2021 Bemessungsgrundlage IFRS-Konzernergebnis Zielwerte/Skalierung 2.100 Mio. € = 0 % 2.800 Mio. € = 100 % 3.500 Mio. € = 200 % Zielerreichung IFRS-Konzernergebnis: 1.211 Mio. € = 0 % Würdigung der Die Abwägung des Aufsichtsrats auf Basis der vorab definierten Kriterien hat zu dem Gesamtleistung Ergebnis geführt, dass keine Zu- oder Abschläge auf die Zielerreichung vorgenommen werden. Gesamtbewertung 0% Jahresbonus für Geschäftsjahr 2021 – Gewährung 2022 (freiwillige Angabe) Bemessungsgrundlage IFRS-Konzernergebnis Zielwerte/Skalierung 1.800 Mio. € = 0 % 2.800 Mio. € = 100 % 3.300 Mio. € = 200 % Zielerreichung IFRS-Konzernergebnis = 2.932 Mio. € = 126 % Würdigung der Die Abwägung des Aufsichtsrats auf Basis der vorab definierten Kriterien hat zu dem Gesamtleistung Ergebnis geführt, dass keine Zu- oder Abschläge auf die Zielerreichung vorgenommen werden. Gesamtbewertung 126 % Jahresbonus für Geschäftsjahr 2022 – Gewährung 2023 (freiwillige Angabe) Bemessungsgrundlage IFRS-Konzernergebnis Zielwerte/Skalierung 2.100 Mio. € = 0 % 3.300 Mio. € = 100 % 3.900 Mio. € = 200 % Zielerreichung Bewertung 2023 Würdigung der Bewertung 2023 Gesamtleistung Gesamtbewertung Bewertung 2023 Munich Re Hauptversammlung 2022 18
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