Einladung zur Haupt-versammlung - Februar 2021 - Bertrandt

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                                                              Einladung
                                                              zur Haupt-
                                                              versammlung
Bertrandt AG                                                  26. Februar 2021
Birkensee 1, 71139 Ehningen
Telefon +49 7034 656 0
Telefax +49 7034 656 4100
www.bertrandt.com
bjoern.voss@bertrandt.com
02                             EHNINGEN, IM JANUAR 2021            03

                               Sehr geehrte
                               Aktionärinnen und
                               Aktionäre,

                               wir laden Sie ein zur

                               ORDENTLICHEN (VIRTUELLEN)
                               HAUPTVERSAMMLUNG
                               DER BERTRANDT
                               AKTIENGESELLSCHAFT

                               am Freitag, dem 26. Februar 2021,
                               um 11:00 Uhr.

Bertrandt Aktiengesellschaft
Ehningen

Wertpapierkennnummer
523 280 / ISIN DE0005232805
04                                                          EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG                           05

         Angaben gemäß § 125 Aktiengesetz in                5.	Aufzeichnungsdatum/Record Date: 4. Februar 2021,
     Verbindung mit der Durchführungsverordnung                 24.00 Uhr (MEZ)
             (EU) 2018/1212 („EU-DVO“)                      	(Formale Angabe gemäß EU-DVO: 20210204, 23:00
                                                                Uhr (UTC))
                A. Inhalt der Mitteilung                    6.	I nternetseite zur Hauptversammlung/URL: www.
                                                                ber trandt.com/unternehmen/investor-relations/
1.	Eindeutige Kennung des Ereignisses: Virtuelle ordent-       hauptversammlung
    liche Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesell-
    schaft 2021                                             Weitere Informationen zur Einberufung der Haupt­
	(Formale Angabe gemäß EU-DVO: Virtuelle ordent­liche      versammlung (Blöcke D bis F der Tabelle 3 des Anhangs
    Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft       der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212):
    2021)
2.	Art der Mitteilung: Einladung zur Hauptversammlung      Weitere Informationen über die Teilnahme an der Haupt-
	(Formale Angabe gemäß EU-DVO: NEWM                        versammlung (Block D), die Tagesordnung (Block E) sowie
                                                            die Angabe der Fristen für die Ausübung anderer Aktionärs-
             B. Angaben zum Emittenten                      rechte (Block F) sind auf folgender Internetseite zu finden:

1. ISIN: DE0005232805                                       www.bertrandt.com/unternehmen/investor-relations/
2. Name des Emittenten: Bertrandt Aktiengesellschaft        hauptversammlung

         C. Angaben zur Hauptversammlung

1.	Datum der Hauptversammlung: 26. Februar 2021
	(Formale Angabe gemäß EU-DVO: 20210226)
2.	Uhrzeit der Hauptversammlung: 11.00 Uhr (MEZ)
    (Formale Angabe gemäß EU-DVO: 10.00 Uhr (UTC))
3.	A rt der Hauptversammlung: ordentliche Haupt­
    versammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne
    physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevoll­
    mächtigten
	(Formale Angabe gemäß EU-DVO: GMET)
4.	Ort der Hauptversammlung:
	Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes:
    die Unternehmenszentrale der Bertrandt Aktiengesell-
    schaft, Birkensee 1, 71139 Ehningen, Deutschland
	URL zum Aktionärsportal der Gesellschaft zur Verfol-
    gung der Hauptversammlung in Bild und Ton sowie zur
    Ausübung der Aktionärsrechte: www.bertrandt.com/
    unternehmen/investor-relations/hauptversammlung
	(Formale Angabe gemäß EU-DVO: www.bertrandt.com/
    unternehmen/investor-relations/hauptversammlung)
Inhalt   10

         41
              TAGESORDNUNG

              HINWEISE ZU DEN
              TAGESORDNUNGSPUNKTEN
              1 BIS 10

         42   PASSWORTGESCHÜTZTES
              AKTIONÄRSPORTAL

         43   TEILNAHME AN DER VIRTUELLEN
              HAUPTVERSAMMLUNG UND AUSÜBUNG
              VON AKTIONÄRSRECHTEN

         45   AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS
              DURCH BRIEFWAHL

         47   AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS
              DURCH VOLLMACHTS- UND WEISUNGS­
              ERTEILUNG AN DIE STIMMRECHTS­
              VERTRETER DER GESELLSCHAFT

         50   BEVOLLMÄCHTIGUNG DRITTER
              ZUR AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS
              UND SONSTIGER RECHTE

         53   SONSTIGE RECHTE VON AKTIONÄREN

         57   HINWEIS AUF DIE INTERNETSEITE
              DER GESELLSCHAFT

         57   ANGABEN ZUM GESELLSCHAFTSKAPITAL

         58   INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ

         60   TECHNISCHE HINWEISE ZUR
              VIRTUELLEN HAUPTVERSAMMLUNG

         61   HINWEIS ZUR VERFÜGBARKEIT DER
              BILD- UND TONÜBERTRAGUNG
08   EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG                            09

     Die Hauptversammlung wird aufgrund einer Entscheidung
     des Vorstandes mit Zustimmung des Aufsichtsrates gemäß
     § 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,
     Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungs-
     eigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der
     COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 (im folgenden
     abgekürzt „COVID-19-Gesetz“), dessen Geltung durch die
     am 29. Oktober 2020 in Kraft getretene Verordnung zur
     Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossen­
     schafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Aus-
     wirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRGenRCOVMVV)
     bis zum 31. Dezember 2021 verlängert worden ist, als
     virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der
     Aktionärinnen und Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
     (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft)
     abgehalten.

     Die virtuelle Hauptversammlung wird in voller Länge für
     unsere angemeldeten Aktionäre aus den Geschäftsräumen
     der Gesellschaft Birkensee 1, 71139 Ehningen, über die
     Internetseite der Gesellschaft unter

     www.bertrandt.com/unternehmen/investor-relations/
     hauptversammlung

     in Bild und Ton live im Internet übertragen.

     Bitte beachten Sie, dass Aktionärinnen und Aktionäre
     sowie ihre Bevollmächtigten nicht vor Ort an der virtuellen
     Hauptversammlung teilnehmen können. Einzelheiten,
     insbesondere zu den Rechten der Aktionärinnen und
     Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten, entnehmen Sie
     bitte den Informationen, die im Anschluss an die Tagesordnung
     nachstehend abgedruckt sind.
10                                                            EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG                           11

Tagesordnung                                                  4.    eschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
                                                                   B
                                                                   des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019/2020

1.    orlage des festgestellten Jahresabschlusses zum
     V                                                        Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern
     30. September 2020 und des Lageberichts der              des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019/2020 für dieses
     Bertrandt Aktiengesellschaft sowie des gebilligten       Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
     Konzern-Abschlusses zum 30. September 2020 und
     des Konzern-Lageberichts, des in den Lageberichten       5.    eschlussfassung über die Billigung des Vergütungs-
                                                                   B
     enthaltenen erläuternden Berichts zu den Angaben              systems für die Mitglieder des Vorstands
     nach §§ 289a bzw. 315a HGB unter Berücksichtigung
     von Art. 83 EGHGB, des zusammengefassten                 § 87a AktG in der Fassung durch das Gesetz zur Umsetzung
     gesonderten nichtfinanziellen Berichts nach §§ 289b      der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vom
     Abs. 3 und 315b Abs. 3 HGB sowie des Berichts des        12. Dezember 2019 verpflichtet Aufsichtsräte börsennotierter
     Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019/2020.          Aktiengesellschaften dazu, ein „System zur Vergütung
                                                              der Vorstandsmitglieder“ zu beschließen und der Haupt­
2.    eschlussfassung über die Verwendung des Bilanz-
     B                                                        versammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Nach § 26j
     gewinns der Bertrandt Aktiengesellschaft für das         Abs. 1 EGAktG muss die erstmalige Beschlussfassung des
     Geschäftsjahr 2019/2020                                  Aufsichtsrats bzw. der Hauptversammlung spätestens bis
                                                              zum Ablauf der ersten ordentlichen Hauptversammlung,
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den    die auf den 31. Dezember 2020 folgt, erfolgen.
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019/2020 der Bertrandt
Aktiengesellschaft in Höhe von 32.479.640,34 Euro zur         Der Aufsichtsrat der Bertrandt Aktiengesellschaft hat am
Ausschüttung einer Dividende von 0,15 Euro je dividendenbe-   7. Dezember 2020 mit Wirkung zum 1. Januar 2021 über
rechtigter Stückaktie zu verwenden und den verbleibenden      das Vergütungssystem der Gesellschaft unter Berücksichti-
Betrag von 30.958.154,34 Euro auf neue Rechnung vorzu-        gung der neuen Vorgaben des § 87a AktG beschlossen. Das
tragen. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch        Vergütungssystem ist nachstehend dargestellt und über die
auf Auszahlung der Dividende am dritten auf den Haupt­        Internetseite der Gesellschaft unter www.bertrandt.com/
versammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig,          unternehmen/investor-relations/hauptversammlung
mithin am 3. März 2021.                                       verfügbar.

Sofern die Bertrandt Aktiengesellschaft im Zeitpunkt der      Sämtliche Mitglieder des Vorstands sind jedoch der-
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung eigene            zeit mit Vertrag vom 5. November 2018 für die Zeit vom
Anteile hält, sind diese nach dem Aktiengesetz nicht divi-    6. November 2018 bis zum 5. November 2023 angestellt.
dendenberechtigt. Der auf nicht dividendenberechtigte         Diese Verträge (und die darin vereinbarte Vergütung)
Stückaktien entfallende Teilbetrag wird ebenfalls auf neue    gelten unberührt durch das Gesetz zur Umsetzung der
Rechnung vorgetragen.                                         zweiten Aktionärsrechterichtlinie vom 12. Dezember 2019
                                                              und das mit Wirkung zum 1. Januar 2021 auf dessen Grund-
3.    eschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
     B                                                        lage beschlossene Vergütungssystem der Gesellschaft fort.
     des Vorstands im Geschäftsjahr 2019/2020

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern
des Vorstands im Geschäftsjahr 2019/2020 für dieses
Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
12                                                                   EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG                               13

Gestützt auf die Empfehlung des Personalausschusses des              2.    as Vergütungssystem für den Vorstand ist in diese
                                                                          D
Aufsichtsrats schlägt der Aufsichtsrat der Hauptversamm-                  Bertrandt-Welt eingebettet und leistet seinen Beitrag.
lung nach § 120a Abs. 1 AktG vor zu beschließen, dass das                 Es ist auf eine nachhaltige und langfristige Unterneh­
nachfolgend beschriebene, mit Wirkung zum 1. Januar                       mensentwicklung im Sinne von § 87 Abs. 1 S. 2 AktG
2021 vom Aufsichtsrat beschlossene Vergütungssystem für                   ausgerichtet. Als variable Komponente erhalten die
Vorstandsmitglieder gebilligt wird.                                       Vorstandsmitglieder eine erfolgsabhängige Tantieme,
                                                                          die an das sich aus der Rechnungslegung nach IFRS
A.   Grundsätze des Vergütungssystems                                     ergebende EBIT des Bertrandt-Konzerns anknüpft.

1.   ie Bertrandt Aktiengesellschaft ist die Mutter­
     D                                                                     iese Anknüpfung der Tantieme wird seit der erst­
                                                                          D
     gesellschaft des Bertrandt-Konzerns, der national und                maligen Anstellung der heutigen Vorstandsmitglieder
     international mit rechtlich selbständigen Gesellschaften             im Juli 2012 bereits zu deren Vergütung genutzt; sie
     oder in Form von Betriebsstätten in Deutschland, China,              hat sich nach Überzeugung des Aufsichtsrats bewährt,
     England, Frankreich, Italien, Österreich, Rumänien,                  weswegen sie auch in das Vergütungssystem nach
     Spanien, Tschechien und den USA agiert. Als Technologie-             § 87a AktG übernommen wird.
     unternehmen steht Bertrandt als kompetenter Partner
     an der Seite seiner Kunden. Ziel ist es, das Unternehmen        3.   Für den Aufsichtsrat ist die beschriebene Anknüpfung
     durch eine nachhaltige Unternehmensführung                            der Vergütung an eine zentrale Kennzahl der Steuerung
     erfolgreich am Markt zu positionieren und seine führende              des Konzerns über seine verschiedenen Ebenen hinweg
     Marktstellung durch ein breites und tiefes Leistungs­                 ein für die Funktionsfähigkeit des Vergütungssystems
     spektrum weiter auszubauen. Den Unternehmenswert                      nicht unwesentlicher Punkt. Darüber hinaus lässt er
     unter Berücksichtigung ökonomischer, sozialer und                     sich aber bei der Festlegung von Vergütungshöhen und
     ökologischer Aspekte nachhaltig zu steigern, steht im                 Vergütungssystem von weiteren Erwägungen leiten:
     Zentrum jedes Handelns.
                                                                          –		Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder soll
      eue Anforderungen vom Markt und den Kunden
     N                                                                          klar und verständlich gestaltet sein.
     erfordern neue Herangehensweisen. Gesteigerte
     Verantwortungstiefe und Know-how in den Bereichen                    –		Die Vergütung soll am Markt wettbewerbsfähig, aber
     Digitalisierung, Elektromobilität und bei Großprojekten                  auch nicht unüblich hoch bemessen sein.
     soll durch Bündelung unterschiedlicher Kompetenzen
     erreicht werden. Auch das neue Steuerungssystem ist auf die       –		 Es soll geleistete Arbeit nachvollziehbar und
     Wertsteigerung des Gesamtkonzerns ausgelegt. Daraus ab­         			 ergebnisorientiert vergütet werden.
     geleitet ergeben sich Zielsetzungen für die Segmente und die
     Tochtergesellschaften. Die Steuerung von Bertrandt erfolgt           ementsprechend sieht das Vergütungssystem
                                                                          D
     pyramidal vom Konzern über Segmente und Tochtergesell­               beispielsweise keine Pensionszusagen zum Bezug
     schaften bis auf Profitcenter-Ebene. Die periodische Steue­          einer Altersrente vor und nutzt als Bemessungs­
     rung wird unter Berücksichtigung der durch die internationale        grundlage der Tantieme das erreichte EBIT in jeweils zwei
     Rechnungslegung definierten Bilanzierungs- und                       aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren. Durch beide
     Bewertungsregeln durchgeführt. Als Kennzahlen für                    Elemente soll einer Entkopplung von Arbeit des
     diese Steuerung nutzt Bertrandt neben der Gesamt­                    Vorstandsmitglieds einerseits und Zahlungen durch die
     leistung das EBIT und den Cashflow aus laufender                     Gesellschaft anderseits entgegengewirkt werden.
     Geschäftstätigkeit.
14                                                                   EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG                                15

B.    erfahren zur Festlegung, Überprüfung und Umsetzung
     V                                                               5.   illigt die Hauptversammlung das Vergütungssystem
                                                                          B
     des Vergütungssystems                                                nicht, so wird ihr spätestens in der darauffolgenden
                                                                          ordentlichen Hauptversammlung ein überprüftes
1.   Gemäß § 87 Abs. 1 Aktiengesetz erfolgt die Festsetzung              Vergütungssystem zum Beschluss vorgelegt.
      der Vergütung durch den Aufsichtsrat. Der Personal­
      ausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat unter anderem          C.   F estlegung der konkreten Gesamtvergütung (Struktur
      jeweils Vorschläge für dessen Entscheidungen. Mit                    und Höhe)
      Beschluss vom 21. September 2020 wurde die
      Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat dahin­    g ehend             uf Basis des Vergütungssystems entscheidet der
                                                                          A
      erweitert, dass der Personalausschuss nicht nur                     Aufsichtsrat über die Vergütung für die einzelnen
      Vorschläge für Entscheidungen nach § 87 Abs. 1 und Abs.             Vorstandsmitglieder, und zwar insgesamt und hinsichtlich
      2 Satz 1 und 2 AktG unterbreitet, sondern auch für das              ihrer einzelnen Bestandteile.
      Vergütungssystem nach § 87a AktG.
                                                                     C.1 Keine Differenzierung unter den Vorstandsressorts
2.    ufsichtsrat und Personalausschuss beraten über die Vor­
     A
     standsvergütung und das System der Vorstands­vergütung                nders als bei vielen Aktiengesellschaften üblich sieht
                                                                          A
     unter Kenntnisnahme der Leitlinien und Empfehlungen des              das Vergütungssystem der Bertrandt Aktiengesell­
     Deutschen Corporate Governance Kodexes in seiner jeweils             schaft keine funktionsspezifischen Differenzierungen
     geltenden Fassung.                                                   unter den Vorstandsmitgliedern vor, etwa aufgrund des
                                                                          Verantwortungsbereiches oder Ressorts. Dies korres­
     Sachverständige oder Auskunftspersonen können nach                  pondiert mit der Entscheidung des Aufsichtsrats vom
      § 109 Abs. 1 Satz 2 AktG zur Beratung zugezogen werden.             5. November 2018 die Bedeutung übergreifender
                                                                          Arbeit für die Entwicklung des gesamten Bertrandt-­
     Für die Behandlung von Interessenkonflikten hat der                 Konzerns konsequent auf Vorstandsebene durch
      Aufsichtsrat in seiner Geschäftsordnung gesondert Vor­              zukunftsorientierte vernetzte Führung zu spiegeln. Seit
     sorge getroffen: Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind              dem Schluss der Hauptversammlung am 20. Februar 2019
     allein auf die Wahrung des Unternehmensinteresses                    arbeitet der Vorstand bekanntlich dem entspre­
     verpflichtet. Jedes Aufsichtsratsmitglied soll Interessen­           chend ohne Hervorhebung eines Einzelnen durch
     konflikte gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden                    Benennung eines Vorsitzenden oder Sprechers.
     offen legen; der Vorsitzende gegenüber seinem Stellvertreter.
                                                                     C.2 Festlegung der individuellen Vergütung unter
3.    as vom Aufsichtsrat beschlossene Vergütungssystem wird
     D                                                                    Horizontal- und Vertikalvergleich
     der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt.
                                                                           ie individuelle Vergütung ist für alle Mitglieder des Vor­
                                                                          D
4.    estützt auf die Vorbereitung und Empfehlung des
     G                                                                    stands einheitlich und steht in einem angemessenen
     Personalausschusses überprüft der Aufsichtsrat das                   Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen der
     System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder regelmäßig.             Vorstandsmitglieder sowie zur Lage des Unterneh­
     Bei Bedarf beschließt der Aufsichtsrat Änderungen.                   mens. Insbesondere trägt der Aufsichtsrat Sorge für die
     Im Falle wesentlicher Änderungen, mindestens jedoch alle             Marktüblichkeit der individuellen Vorstandsvergütung
     vier Jahre, wird das Vergütungssystem der Hauptversamm­              und prüft diese jährlich. Hierfür zieht er sowohl
     lung erneut zur Billigung vorgelegt.                                 einen Horizontal- als auch einen Vertikalvergleich
                                                                          heran. Im horizontalen Vergleich werden nicht nur die
                                                                          unterschiedlichen Vergütungshöhen börsennotierter
16                                                                EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG                                17

     Aktiengesellschaften im MDAX, SDAX und TecDAX                     jeweils zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren.
     berücksichtigt, sondern auch relevante anderweitige
     Markter fahrungen. Neben dem Horizontalver­                  4.    ersorgungsbezüge werden aus den bereits geschilderten
                                                                       V
     gleich berücksichtigt der Aufsichtsrat die Entwicklung            Erwägungen nicht gewährt.
     der Vorstandsvergütung im vertikalen Vergleich zur
     Vergütung des oberen Führungskreises und der Gesamt­               uch eine aktienbasierte Vergütung wird als Vergütungs­
                                                                       A
     belegschaft des Bertrandt-Konzerns in Deutschland.                bestandteil nach dem Vergütungssystem nicht
     Den oberen Führungskreis hat der Aufsichtsrat für den             gewährt; Börsenkurse unterliegen bekanntermaßen auch
     Vergütungsvergleich wie folgt definiert: Er besteht aus           vielfältigen Einflüssen, die von der Entwicklung des Unter­
     den Geschäftsführern der Tochtergesellschaften und                nehmens und etwaigen Leistungen seines Vorstands unab­
     deren Prokuristen (sog. „Niederlassungsleitung“) und den          hängig sind.
     Ressortleitern der Bertrandt Aktiengesellschaft.
                                                                  5.   E ine feste Gewichtung der einzelnen Vergütungsbestandteile
      urch den Vertikalvergleich wird sichergestellt, dass das
     D                                                                  ist nicht vorgesehen; sie verändert sich alljährlich nach
     Vergütungssystem für den Vorstand und die Vergütungs­              der Höhe der variablen Vergütung in Relation zum festen
     politik des Unternehmens im Übrigen in Einklang stehen.            Jahres­grundgehalt und den Nebenleistungen.

C.3 B
    estandteile der Gesamtvergütung und deren                          ie Nebenleistungen haben in der Regel und im Durch­
                                                                       D
    Gewichtung                                                         schnitt der letzten drei Jahre mit unter 2 % keine
                                                                       besondere Bedeutung. Das Gegenteil gilt für die
1.    as Vergütungssystem besteht grundsätzlich aus festen
     D                                                                 erfolgsabhängige Tantieme, die absolut und relativ
     erfolgsunabhängigen und variablen erfolgsabhängigen               den Schwerpunkt der Vergütung darstellen soll und
     Vergütungsbestandteilen, deren Summe die Gesamt­                  im Durchschnitt der letzten drei Jahre rund 56% der
     vergütung eines Vorstandsmitglieds bestimmt.                      Gesamtvergütung (ohne Berücksichtigung des letzten
                                                                       Geschäftsjahres sogar rund 2/3) ausmachte. Dies
2.    ie feste, erfolgsunabhängige Vergütung setzt sich
     D                                                                 unterstreicht den unter A. beschriebenen Leitgedanken,
     dabei aus dem festen Jahresgrundgehalt und den                    dass die geleistete Arbeit der Vorstandsmitglieder nach­
     Nebenleistungen zusammen. Die Nebenleistungen                     vollziehbar und ergebnisorientiert vergütet werden soll.
     bestehen im Wesentlichen aus der Stellung eines Fahr­
     zeugs zur dienstlichen und privaten Nutzung sowie der        C.4 B
                                                                       etragsmäßige Höchstgrenzen und Maximal-Gesamt-
     Mitversicherung in einer Gruppenunfallversicherung.              vergütung
     Unbeschadet des vorstehend beschriebenen Grund­
     satzes der einheitlichen Vorstandsvergütung können           1.    m eine angemessene Anreizwirkung des Vergütungs­
                                                                       U
     Nebenleistungen personen- und ereignisbezogen jährlich            systems zu erzielen, sind die variablen Vergütungs­
     unterschiedlich hoch ausfallen, etwa wenn der auch                bestandteile so ausgestaltet, dass der Auszahlungsbetrag
     zur privaten Nutzung überlassene Dienstwagen in                   sich über den Bemessungszeitraum vermindern kann.
     verschiedenem Umfang genutzt wird.
                                                                  2.   S owohl für die Tantieme für ein Geschäftsjahr als auch für
3.    ie variable, erfolgsabhängige Vergütung besteht aus­
     D                                                                  die Vorstandsvergütung für ein Geschäftsjahr insgesamt
     schließlich aus einer erfolgsabhängigen Tantieme,                  werden Obergrenzen festgelegt und entsprechende
     die an das sich aus der Rechnungslegung nach IFRS                  vertragliche Beschränkungen vereinbart. Die Tantieme
     ergebende EBIT des Bertrandt-Konzerns anknüpft.                    für ein Geschäftsjahr wird (und wurde bereits) insgesamt
     Bemessungsgrundlage der Tantieme ist das erreichte EBIT in         auf das sechsfache des festen Jahresgrundgehalts
18                                                               EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG                                19

     begrenzt und die Vorstandsvergütung insgesamt auf das            in der mehrjährigen Anknüpfung auch die finanziellen
     Achtfache des festen Jahresgrundgehalts.                         Grundlagen für eine Umsetzung der Unternehmens­
                                                                      strategie im Sinne einer langfristigen und nachhaltigen
3.   Gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nummer 1 Aktiengesetz                 Entwicklung des Unternehmens sicherstellen soll. Aus
      hat der Aufsichtsrat am 7. Dezember 2020 die dem                diesem Grunde wird auch nicht eine jährliche Fest­
      entsprechende, auf ihre Angemessenheit geprüfte                 legung eines bestimmten EBIT-Zieles in Euro zur
      Maximalvergütung einschließlich Nebenleistungen                 Bestimmung einer Zielerreichung genutzt, sondern in der
      und Versorgungsaufwand für den Gesamtvorstand fest­             Vergütung wird auf einen bestimmten, festen Prozentsatz
      gelegt. Die für ein Geschäftsjahr erreichbare Maxi­             des erreichten EBIT (1,25 Prozent) abgestellt.
      malvergütung für den Gesamtvorstand der Bertrandt
      Aktiengesellschaft beträgt 10.080.000,00 €.                2.    ie sich daraus ableitende Tantieme wird jedoch nur
                                                                      D
                                                                      zu 45 % nach Ablauf des Geschäftsjahres ausgezahlt.
      ie Prüfung der Angemessenheit erfolgt im Zusammen­
     D                                                                Die verbleibenden 55 % werden einem sogenannten
     hang mit einem Horizontal- und Vertikalvergleich bei             „Bonus/Malus“-Topf zugewiesen und erst nach Ablauf
     Vereinbarung der Vergütung bzw. ihrer entsprechenden             eines weiteren Geschäftsjahres abhängig vom Erfolg
     Begrenzung.                                                      des Folgejahres ausgezahlt. Die dem Bonus/Malus-Topf
                                                                      zugewiesene Tantieme mindert sich gegebenenfalls um
D. Vergütungsbestandteile im Detail                                   den Prozentsatz, um den sich das EBIT des Folgejahres
                                                                      gegenüber dem EBIT des vorigen Geschäftsjahres mindert.
D.1 Feste Vergütungsbestandteile                                      Wird hingegen im Folgejahr ein EBIT in gleicher
                                                                      Höhe erreicht oder das EBIT des vorigen Geschäfts­
1.    ie feste, erfolgsunabhängige Vergütung setzt sich aus
     D                                                                jahres übertroffen, wird die dem Bonus/Malus-Topf
     dem festen Jahresgrundgehalt und den Nebenleistungen             zugewiesene Tantieme in voller Höhe ausgezahlt.
     zusammen. Die Grundvergütung ist eine fixe, auf das
     Gesamtjahr bezogene Vergütung, die in zwölf Monatsraten     3.    achträgliche Änderungen vorstehender Parameter sind
                                                                      N
     ausbezahlt wird.                                                 ausgeschlossen.

2.    ie Nebenleistungen bestehen im Wesentlichen aus
     D                                                           4.   S ogenannte „Clawback“-Regelungen über eine Rück­
                                                                      
     der Stellung eines Fahrzeugs zur dienstlichen und                forderung bereits gezahlter variabler Vergütungen,
     privaten Nutzung sowie der Mitversicherung in einer              namentlich bei Verletzung der Pflichten eines
     Gruppenunfallversicherung.                                       Vorstandsmitglieds, sind in das Vergütungssystem nicht
                                                                      implementiert. Solche Regelungen sind zwar in anderen
D.2 Variable Vergütungsbestandteile                                   Ländern verbreitet, aufgrund der gesetzlichen
                                                                      Haftungsregelungen durch § 93 Aktiengesetz, die
1.    D ie variable, erfolgsabhängige Vergütung besteht
                                                                     in Absatz 2 Satz 2 dem Vorstandsmitglied sogar die
     ausschließlich aus einer erfolgsabhängigen Tantieme,             Beweislast für die Erfüllung der Sorgfalt eines ordentlichen
     die an das sich aus der Rechnungslegung nach IFRS                und gewissenhaften Geschäftsleiters auferlegen, sieht
     ergebende EBIT des Bertrandt-Konzerns anknüpft.                  Bertrandt keinen erkennbaren Bedarf hierfür.
     Bemessungsgrundlage der Tantieme ist das erreichte EBIT
     in jeweils zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren.
     Der Vorstand wird im Vergütungssystem über das EBIT
      incentiviert, weil dieses nicht nur die jeweilige Stärke
      des Kerngeschäfts unterstreicht, sondern insbesondere
20                                                                 EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG                             21

E.   ergütungsbezogene Rechtsgeschäfte und Neben­
     V                                                             5.   usagen für den Fall einer vorzeitigen Beendigung
                                                                        Z
     tätigkeiten                                                        der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels
                                                                        (Change of Control) oder Zusagen von Entschädigungen
1.    ie Dienstverträge der Vorstandsmitglieder werden für
     D                                                                  bei Entlassung oder von Übergangsgeldern bestehen
     die Dauer der Bestellung abgeschlossen und verlängern              nicht.
     sich jeweils für die Dauer der Wiederbestellung.
     Bei Erstbestellung eines Vorstandsmitglieds betragen          6.   ie Vorstandsmitglieder benötigen zur Aufnahme
                                                                        D
     Bestell- und Vertragsdauer in der Regel drei Jahre.                von entgeltlichen und unentgeltlichen Nebentätig­
     Bei Wiederbestellung beträgt die Bestellperiode und                keiten die vorherige und schriftliche Zustimmung des
     Vertragsverlängerung in der Regel fünf Jahre.                      Aufsichtsrats, die dieser auch jederzeit widerrufen kann.
                                                                        Hierdurch wird sichergestellt, dass weder der zeitliche
2.   ird die Bestellung zum Vorstandsmitglied vor
     W                                                                  Aufwand noch die dafür gewährte Vergütung zu einem
     Ablauf der Befristung widerrufen oder der Dienstvertrag            Konflikt mit den Belangen des Bertrandt-Konzerns führt.
     nach § 626 BGB fristlos gekündigt oder das Vorstands­              Für eventuelle Tätigkeiten für mit der Bertrandt Aktien­
     mitglied dauernd arbeitsunfähig, endet nach Maßgabe                gesellschaft verbundene Unternehmen besteht grund­
     näherer Vereinbarungen der Dienstvertrag des betref­               sätzlich kein Anspruch auf gesonderte Vergütung;
     fenden Vorstandsmitgliedes. Beruht der Widerruf auf                sie sind mit den Vorstandsbezügen abgegolten.
     einem wichtigen Grund, der nicht zugleich ein wichtiger
     Grund gemäß § 626 BGB für die fristlose Kündigung             F.   Vorübergehende Abweichungen
     des Dienstvertrages ist, endet dieser erst mit Ablauf der
     gesetzlichen Kündigungsfrist nach § 622 Abs. 1, 2 BGB         1.   er Aufsichtsrat kann vorübergehend von dem
                                                                        D
     (wenn nicht bereits die Befristung vorher endet). Mit              Vergütungssystem abweichen, wenn dies im Interesse
     Beendigung erfolgen grundsätzlich keine Zahlungen                  des langfristigen Wohlergehens der Gesellschaft
     mehr; bei unterjährigem Austritt, auch durch Tod, werden           notwendig ist. Hierzu gehört beispielsweise die Anglei­
     aber Grundgehalt und Tantieme für das betreffende                  chung des Vergütungssystems bei einer veränderten
     Geschäftsjahr zeitanteilig gewährt. Tantiemeansprüche,             Unternehmensstrategie zur Sicherstellung der adäquaten
     die erst nach Beendigung der Vorstandstätigkeit                    Anreizsetzung oder im Falle einer schweren Krise der
     auszahlbar werden, werden am 20. Bankarbeitstag                    Automobilindustrie oder der Wirtschaft insgesamt. Die
     nach der Feststellung des Jahresabschlusses durch den              außergewöhnlichen, einer Abweichung zugrunde­
     Aufsichtsrat fällig und nicht vorzeitig gewährt.                   liegenden und diese erfordernden Umstände sowie
                                                                        die Abweichung vom Vergütungssystem sind durch
3.   Im Übrigen sind bei vorzeitiger Beendigung der Vorstand­          Aufsichtsratsbeschluss festzustellen.
      stätigkeit Zahlungen an ein Vorstandsmitglied einschließ­
      lich Nebenleistungen auf den Wert von zwei Jahresvergü­      2.    ie Bestandteile des Vergütungssystems, von denen
                                                                        D
      tungen, höchstens aber eine Vergütung der Restlaufzeit des        abgewichen werden kann, sind das Verfahren, die
      Dienstvertrages begrenzt.                                         Regelungen zur Vergütungsstruktur und -höhe sowie die
                                                                        einzelnen Vergütungsbestandteile.
4.   Stirbt ein Vorstandsmitglied während der Dauer
     
     seines Dienstvertrages, haben seine Hinterbliebenen nach      3.    arüber hinaus hat der Aufsichtsrat das Recht, (a)
                                                                        D
     näherer Maßgabe vertraglicher Vereinbarungen                       mit Mitgliedern des Vorstandes (auch nachträglich)
     Anspruch auf Fortzahlung des Festgehaltes für den                  Vereinbarungen zur Umsetzung von sog. Entgelts­
     Sterbemonat und die drei folgenden Monate.                         umwandlungen zu treffen und/oder (b) neu eintretenden
                                                                        Mitgliedern des Vorstands Sonderzahlungen zum
22                                                              EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG                            23

     Ausgleich von Gehaltsverlusten aus einem vorangehenden     (2) D
                                                                     ie Mitglieder des Aufsichtsrats können in eine im
     Dienstverhältnis oder zur Deckung der durch einen Stand­       Interesse der Gesellschaft von dieser in angemessener
     ortwechsel entstehenden Kosten zu gewähren.                    Höhe unterhaltene Vermögensschaden-Haftpflicht­
                                                                    versicherung für Organe und bestimmte Führungskräfte
6.   Beschlussfassung über die Bestätigung der                      einbezogen werden, soweit eine solche besteht. Die
     Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats                     Prämien hierfür entrichtet die Gesellschaft.

Nach § 113 Abs. 3 AktG in der Fassung durch das Gesetz zur      (3) D
                                                                     ie Aktiengesellschaft erstattet jedem Aufsichtsrats­
Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)           mitglied die auf seine Bezüge entfallende Umsatzsteuer.
vom 12. Dezember 2019 ist bei börsennotierten Gesell-
schaften mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der      (4) D
                                                                     ie Vergütung sowie die Umsatzsteuer sind nach der
Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fassen. Nach § 26j Abs.        Beschlussfassung durch die Hauptversammlung über
1 EGAktG muss die erstmalige Beschlussfassung der Haupt-            die Gewinnverwendung zahlbar.
versammlung nach § 113 Abs. 3 AktG spätestens bis zum
Ablauf der ersten ordentlichen Hauptversammlung, die auf        (5) A
                                                                     ufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des
den 31. Dezember 2020 folgt, erfolgen.                              Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss
                                                                    angehören oder den Vorsitz oder den stellvertretenden
Das Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder ist            Vorsitz im Aufsichtsrat oder den Vorsitz in einem
nachstehend dargestellt und über die Internetseite der              Ausschuss führen, erhalten eine im Verhältnis der Zeit
Gesellschaft unter www.bertrandt.com/unternehmen/                   geringere Vergütung.
investor-relations/hauptversammlung verfügbar.
                                                                Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten nach der vor-
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor nach § 113 Abs.          stehend wiedergegebenen Satzungsregelung neben der
3 AktG zu beschließen, dass die Vergütungsregelung              Erstattung ihrer Auslagen nach Ablauf des Geschäfts­jahres
für den Aufsichtsrat in § 12 der Satzung der Gesellschaft       jeweils eine feste jährliche Vergütung und gegebenen­
bestätigt wird.                                                 falls eine anfallende Umsatzsteuer darauf. Eine variable
                                                                Vergütungskomponente ist nicht vorhanden.
Die Vergütung des Aufsichtsrates ist in § 12 der Satzung der
Gesellschaft geregelt, der folgenden Wortlaut hat:              Diese Vergütung trägt der Verantwortung und dem
                                                                Tätigkeits­umfang der Aufsichtsratsmitglieder Rechnung.
(1) Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben dem          Der Aufsichtsrat leistet durch die ihm obliegende Über­
    Ersatz seiner Auslagen nach Ablauf des Geschäftsjahres      wachung der Geschäftsführung des Vorstands einen
    eine feste Vergütung von Euro 32.000,00. Der Vorsitzende    Beitrag zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur lang-
    erhält das Zweieinhalbfache, sein Stellvertreter das        fristigen Entwicklung der Gesellschaft.
    Eineinhalbfache dieses Betrages. Aufsichtsratsmitglieder,
    die einem Ausschuss des Aufsichtsrats angehören,            Aufsichtsrat und Vorstand beraten über die Vergütung des
    erhalten zusätzlich ein Viertel der festen Vergütung        Aufsichtsrats und deren Systematik unter Kenntnis­nahme
    nach Satz 1. Aufsichtsratsmitglieder, die in einem          der Leitlinien und Empfehlungen des Deutschen Corporate
    Ausschuss des Aufsichtsrats den Vorsitz innehaben,          Governance Kodexes in seiner jeweils geltenden Fassung.
    erhalten zusätzlich ein weiteres Viertel der festen         Aufgrund der besonderen Natur der Aufsichtsrats­
    Vergütung nach Satz 1. Ein Mitglied des Aufsichtsrats       vergütung, die für eine Tätigkeit gewährt wird, die sich
    erhält jedoch insgesamt höchstens das Vierfache der         grundlegend von der Tätigkeit der Arbeitnehmer der
    festen Vergütung nach Satz 1.                               Gesellschaft und des Konzerns unterscheidet, wurde ein
24                                                              EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG                           25

vertikaler Vergleich mit der Arbeitnehmervergütung nicht        Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
vorgenommen. Maßgeblich aus Sicht der Verwaltung sind
vielmehr ins­besondere die zeitliche Inanspruchnahme der        a)    ie von der Hauptversammlung am 23. Februar 2017
                                                                     D
Aufsichtsratsmitglieder sowie die von anderen, vergleich-            erteilte, bis 31. Januar 2022 befristete Ermächtigung
baren Gesellschaften gewährten Aufsichtsratsvergütungen.             des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals mit der
                                                                     Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses (genehmigtes
Für die Behandlung von Interessenkonflikten hat der                  Kapital 2017) wird mit Wirkung auf den Zeitpunkt der
Aufsichtsrat in seiner Geschäftsordnung gesondert Vorsor-            Eintragung des nachfolgend unter lit. b) und lit. c) zu
ge getroffen: Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind allein          beschließenden neuen genehmigten Kapitals bzw.
auf die Wahrung des Unternehmensinteresses verpflichtet.             der Satzungsänderung in das Handelsregister der Ber-
Jedes Aufsichtsratsmitglied soll Interessen­     k onflikte          trandt Aktiengesellschaft aufgehoben.
gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden offenlegen; der
Vorsitzende gegenüber seinem Stellvertreter.                    b) D
                                                                    er Vorstand wird ermächtigt das Grundkapital der
                                                                   Bertrandt Aktiengesellschaft bis zum 31. Januar 2026
Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat wird der Haupt-          mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe
versammlung mindestens alle vier Jahre zur Überprüfung             neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen
vorgelegt. Davon unabhängig wird es von der Verwaltung             Bar- und/oder Sacheinlagen (einschließlich sogenannter
regelmäßig überprüft.                                              gemischter Sacheinlagen) einmalig oder mehrfach,
                                                                   jedoch insgesamt höchstens um bis zu 4.000.000,00 EUR
7.   Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden          zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2021). Den Aktionären
     genehmigten Kapitals (§ 5 Abs. 8 der Satzung                  steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Das Bezugs-
     der Gesellschaft (genehmigtes Kapital 2017)),                 recht kann den Aktionären auch mittelbar gemäß § 186
     die neue Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung              Abs. 5 AktG gewährt werden.
     des Grundkapitals mit der Möglichkeit des
     Bezugsrechtsausschlusses (genehmigtes Kapital                    er Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung
                                                                     D
     2021) und die entsprechende Satzungsänderung                    des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in
                                                                     folgenden Fällen auszuschließen:
Die von der Hauptversammlung am 23. Februar 2017
erteilte und bisher nicht ausgenutzte Ermächtigung zur               – bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen,
Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 4.000.000,00 EUR
läuft am 31. Januar 2022 und damit voraussichtlich vor der           –	bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn
ordentlichen Hauptversammlung 2022 aus. Daher soll ein                  der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsen­
neues genehmigtes Kapital in gleicher Höhe geschaffen                   preis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeit-
werden, damit die Gesellschaft auch in den kommenden                    punkt der endgültigen Festlegung des Ausgabe-
Jahren hierdurch bei Bedarf ihre Eigenmittel verstärken kann.           preises nicht wesentlich unterschreitet und die
                                                                        unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186
                                                                        Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien insgesamt
                                                                        10 % des vorhandenen Grundkapitals weder im
                                                                        Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt
                                                                        der Ausübung dieser Ermächtigung überschreiten.
                                                                        Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die
                                                                        in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung
                                                                        des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit
26                                                            EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG                         27

        dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Aus-           er Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung
                                                                  D
        nutzung aufgrund anderer Ermächtigungen unter             des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in
        Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben          folgenden Fällen auszuschließen:
        werden bzw. auszugeben sind,
                                                                  – bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen,
     –	zum Ausgleich von Spitzenbeträgen.
                                                                  –	bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn
      ie insgesamt aufgrund der vorstehenden Ermächti­
     D                                                               der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsen­
     gungen unter Ausschluss des Bezugsrechts bei                    preis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeit-
     Kapitalerhöhungen gegen Bar- und/oder Sacheinlagen              punkt der endgültigen Festlegung des Ausgabe-
     (einschließlich sogenannter gemischter Sacheinlagen)            preises nicht wesentlich unterschreitet und die
     ausgegebenen Aktien dürfen 20 % des vorhandenen                 unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186
     Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksam­                   Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien insgesamt
     werdens der Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer                10 % des vorhandenen Grundkapitals weder im
     Ausnutzung überschreiten.                                       Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt
                                                                     der Ausübung dieser Ermächtigung überschreiten.
      er Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung
     D                                                               Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die
     des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der                 in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung
     Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung sowie den                des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit
     Inhalt der Aktienrechte festzulegen.                            dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Aus-
                                                                     nutzung aufgrund anderer Ermächtigungen unter
      er Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des
     D                                                               Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben
     § 5 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung          werden bzw. auszugeben sind,
     des genehmigten Kapitals 2021 abzuändern und, falls
     das genehmigte Kapital 2021 bis zum 31. Januar 2026          – zum Ausgleich von Spitzenbeträgen.
     nicht oder nicht vollständig ausgenutzt sein sollte,
     nach Fristablauf der Ermächtigung anzupassen und              ie insgesamt aufgrund der vorstehenden Ermächti­
                                                                  D
     neu zu fassen.                                               gungen unter Ausschluss des Bezugsrechts bei
                                                                  Kapitalerhöhungen gegen Bar- und/oder Sach­einlagen
c)   § 5 Abs. 8 der Satzung wird wie folgt vollständig neu       (einschließlich sogenannter gemischter Sacheinlagen)
      gefasst:                                                    ausgegebenen Aktien dürfen 20 % des vorhandenen
                                                                  Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksam­
     „Der Vorstand ist ermächtigt das Grundkapital der           werdens der Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer
     Bertrandt Aktiengesellschaft bis zum 31. Januar 2026         Ausnutzung überschreiten.
     mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe
     neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen             er Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung
                                                                  D
     Bar- und/oder Sacheinlagen (einschließlich sogenannter       des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der
     gemischter Sacheinlagen) einmalig oder mehrfach,             Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung sowie den
     jedoch insgesamt höchstens um bis zu 4.000.000,00 EUR        Inhalt der Aktienrechte festzulegen.“
     zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2021). Den Aktionären
     steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Das Bezugs-      d) § 5 Abs. 9 der Satzung wird wie folgt vollständig neu
     recht kann den Aktionären auch mittelbar gemäß § 186         gefasst:
     Abs. 5 AktG gewährt werden.
28                                                               EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG                              29

     „ Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung des § 5          Verhinderung seines Stellvertreters auch außerhalb
      der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung              von Sitzungen schriftlich, mündlich, fernmündlich, per
      des genehmigten Kapitals 2021 abzuändern und, falls             Telefax, per E-Mail oder mittels sonstiger gebräuchlicher
      das genehmigte Kapital 2021 bis zum 31. Januar 2026             Kommunikationsmittel, in Kombination der
     nicht oder nicht vollständig ausgenutzt sein sollte,             vorgenannten Formen sowie in Kombination von Sitzung
     nach Fristablauf der Ermächtigung anzupassen und neu             und Beschlussfassung außerhalb der Sitzung erfolgen.
     zu fassen.“                                                      Eine solche Beschlussfassung hat der Vorsitzende unter
                                                                      Angabe von Zeit und Verfahren unter Verwendung eines
8.    eschlussfassung über Änderungen der Satzung in
     B                                                                der in Satz 1 genannten Kommunikationsmittel mit einer
     § 10 (Sitzungen, Beschlüsse und Willenserklärungen               angemessenen Frist zu veranlassen. Ein Recht zum
     des Aufsichtsrates)                                              Widerspruch gegen eine vom Vorsitzenden angeordnete
                                                                      Form oder Frist zur Beschlussfassung besteht nicht.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:                Der Vorsitzende hat außerhalb von Sitzungen gefasste
                                                                      Beschlüsse schriftlich festzustellen. Sie sind zudem
1.   § 10 der Satzung wird geändert und nach Absatz (1)              in die Niederschrift über die nächste Sitzung des
      neu als weiterer Absatz (1a) eingefügt:                         Aufsichtsrats nach Abs. 8 aufzunehmen.

     uf Anordnung des Vorsitzenden oder im Fall
     A                                                           4.   § 11 Abs. (3) der Satzung wird geändert und wie folgt
     seiner Verhinderung seines Stellvertreters oder mit               um einen neu angefügten Satz 2 ergänzt:
     Zustimmung aller Mitglieder des Aufsichtsrats können
     Sitzungen des Aufsichtsrats auch in Form einer Telefon-          		 Die Bestimmungen des § 10 gelten für Ausschüsse
     konferenz oder mittels elektronischer Kommunikations-            		 entsprechend.
     mittel (insbesondere Videokonferenz) abgehalten und
     einzelne Aufsichtsratsmitglieder telefonisch oder mittels    ie derzeit geltende Satzung hat in § 10 den nachstehend
                                                                 D
     elektronischer Kommunikationsmittel (insbesondere           wiedergegebenen Wortlaut:
     Videoübertragung) zugeschaltet werden. Aufsichts-
     ratsmitgliedern soll gestattet werden, an Sitzungen des     		§ 10 Sitzungen, Beschlüsse und Willenserklärungen des
     Aufsichtsrats fernmündlich oder mittels elektronischer         Aufsichtsrates
     Medien (insbesondere Telefon- oder Videokonferenz)          		(1) Der Vorsitzende, im Falle seiner Verhinderung sein
     teilzunehmen, wenn sie aus wichtigem Grund an einer                 Stellvertreter, beruft die Sitzungen des Aufsichts­
     persönlichen Teilnahme gehindert sind.                              rats schriftlich mit einer Frist von 2 Wochen ein. In
                                                                         dringenden Fällen kann diese Frist abgekürzt und/
2.   § 10 Abs. 2 der Satzung wird geändert und um einen                 oder eine Sitzung mündlich, telefonisch, telegra­
      weiteren Satz 3 wie folgt ergänzt:                                 phisch oder mittels Telefax oder E-Mail, die der Text­
                                                                         form des § 126b BGB genügt, einberufen werden.
      chriftliche Stimmabgaben nach Satz 2 können auch
     S                                                                   Bei der Berechnung der Frist werden der Tag der
     per Telefax übermittelt werden.                                     Absendung der Einberufung und der Tag der Sitzung
                                                                         nicht mitgerechnet. Die Einberufung soll die einzel­
3.   § 10 Abs. 6 der Satzung wird geändert und wie folgt                nen Punkte der Tagesordnung angeben.
      neu gefasst:
                                                                 		(2) D
                                                                        er Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn der Aufsichts­
     eschlussfassungen des Aufsichtsrats können auf
     B                                                                 ratsvorsitzende oder sein Stellvertreter und mindestens
     Anordnung des Vorsitzenden oder im Fall seiner                    zwei weitere Mitglieder an der Beschlussfassung
30                                                                  EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG                                31

          teilnehmen. Ein abwesendes Aufsichtsratsmitglied kann               oder mittels Telefax oder e- mail, die der elektroni­
          dadurch an der Beschlussfassung teilnehmen, dass                    schen Form des § 126a BGB genügt, zulässig. Der
          es durch ein anderes Aufsichtsratsmitglied seine                    Vorsitzende, ersatzweise sein Stellvertreter, bestimmt
          schriftliche Stimmabgabe überreichen lässt.                         das Verfahren. Er hat außerhalb von Sitzungen
                                                                              gefasste Beschlüsse schriftlich festzustellen. Sie sind
		(3) B
       eschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abge­                     zudem in die Niederschrift über die nächste Sitzung
      gebenen Stimmen gefasst, soweit nicht gesetzliche                       des Aufsichtsrats nach Abs. 8 aufzunehmen.
      andere Mehrheiten zwingend vorgeschrieben sind.
      Bei Feststellung des Abstimmungsergebnisses werden            		(7) W
                                                                           illenserklärungen des Aufsichtsrates sind im Namen
      Stimm­enthaltungen nicht mitgezählt. Die Art der                    des Aufsichtsrates von dem Vorsitzenden, im Falle seiner
      Abstimmung bestimmt der Vorsitzende.                                Verhinderung von seinem Stell­vertreter abzugeben.

		(4) E rgibt eine Abstimmung Stimmengleichheit, so kann           		(8) Ü
                                                                           ber die Sitzungen und Beschlüsse des Aufsichtsrates ist
       jedes Aufsichtsratsmitglied die zweite Abstimmung                  eine Niederschrift anzufertigen, die vom Vorsitzenden
       verlangen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates, im Falle            der jeweiligen Sitzung zu unterzeichnen ist.
      seiner Verhinderung sein Stellvertreter, bestimmt,
      wann die Abstimmung wiederholt wird. Ergibt sich              In § 11 Abs. 3 hat die derzeit geltende Satzung den nach-
      auch bei der zweiten Abstimmung Stimmengleich­                stehend wiedergegebenen Wortlaut:
      heit, hat der Vorsitzende des Aufsichtsrates zwei                  (3) Der Aufsichtsrat kann sich selbst eine Geschäfts­
      Stimmen. Ist der Vorsitzende verhindert und über­                       ordnung geben.
      reicht niemand für ihn eine schriftliche Stimmabgabe,
      hat sein Stellvertreter eine Zweitstimme, sofern dieser       9.    eschlussfassung über Änderungen der Satzung in
                                                                         B
      ein Anteilseigner­vertreter ist. Ist der Stellvertreter ein        § 14 (Einberufung der Hauptversammlung) und
      Arbeitnehmer­vertreter, steht ihm eine Zweitstimme                 § 17 (Vorsitz)
      nicht zu.
                                                                    Das COVID-19-Gesetz ermöglicht unter bestimmten
		(5) D
       ie Beschlussfassung über einen Gegenstand, der in           Voraussetzungen für eine befristete Geltungsdauer auch
      der Einladung nicht enthalten war, ist nur zulässig,          ohne eine entsprechende Ermächtigung durch die Satzung
      wenn kein Mitglied des Aufsichtsrates der Beschluss­          die Bild- und Tonübertragung der gesamten Haupt­
      fassung widerspricht, und mindestens zwei Drittel             versammlung, die elektronische Teilnahme der Aktionäre
      der Mitglieder anwesend sind oder eine schriftliche           und die Teilnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrats im
      Stimmabgabe überreichen lassen. Den nicht an der              Wege der Bild- und Tonübertragung. Um auch für die
      Beschlussfassung teilnehmenden Mitgliedern des                Zeit nach Ende der Geltungsdauer des COVID-19-Geset-
      Aufsichtsrates ist in einem solchen Fall innerhalb einer      zes mehr Flexibilität zu erhalten, sollen die Ermächtigun-
      vom Vorsitzenden zu bestimmenden angemessenen                 gen gemäß § 118 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4
      Frist Gelegenheit zu geben, der Beschlussfassung zu           Aktiengesetz genutzt und die Satzung geändert werden.
      widersprechen oder nachträglich ihre Stimme abzu­             Damit sollen auch die Möglichkeiten der Gesellschaft
      geben. Der Beschluss wird erst wirksam, wenn kein             zur Nutzung moderner Kommunikationswege erweitert
      Mitglied, das an der Beschlussfassung nicht teilge­           werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
      nommen hat, innerhalb der Frist widersprochen hat.            beschließen:

		(6) A
       ußerhalb von Sitzungen sind Beschluss­fassungen             1.   § 14 der Satzung wird geändert und um neu angefügte
      schriftlich, mündlich, telefonisch, telegraphisch                   Abs. (4), (5) und Abs. (6) wie folgt ergänzt:
32                                                              EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG                               33

     (4) D
           er Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass                 Tonübertragung ausnahmsweise in den Fällen
          Aktionäre ihre Stimmen, ohne an der Versammlung               gestattet, in denen die Gesellschaft eine solche auch
          teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektroni-             den Aktionären ermöglicht und (a) ein wichtiger
          scher Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl).               Grund (beispielsweise eine staatliche Reise-
          Der Vorstand ist auch ermächtigt, Bestimmungen                oder Teilnahmebeschränkung aus Gründen des
          zum Umfang und Verfahren der Rechtsausübung                   Infektionsschutzes) gegeben ist oder (b) auf-
          nach Satz 1 zu treffen, die er mit der Einberufung            grund ihres Dienst- oder Wohnsitzes im Ausland
          der Hauptversammlung bekannt macht.                           die persönliche Teilnahme nicht oder nur mit
                                                                        erheblichem Aufwand möglich ist.
     (5) D
          er Vorstand ist ermächtigt, die Bild- und Tonüber-
         tragung der Hauptversammlung zuzulassen. Die           Die derzeit geltende Satzung hat in § 14 den nachstehend
         näheren Einzelheiten regelt der Vorstand, die er mit   wiedergegebenen Wortlaut:
         der Einberufung bekannt macht.
                                                                		§ 14 Einberufung der Hauptversammlung
     (6) D
          er Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass
         die Aktionäre an der Hauptversammlung auch             		(1) Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand oder
         ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen                  den Aufsichtsrat einberufen.
         Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder
         einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege      		(2) Die Hauptversammlung ist mindestens mit der gesetz­
         elektronischer Kommunikation ausüben können                   lichen Frist einzuberufen.
         (Online-Teilnahme). Der Vorstand ist auch ermäch-
         tigt, Bestimmungen zu Umfang und Verfahren der         		(3) Der Vorstand ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, vor
         Online-Teilnahme und Rechtsausübung nach Satz 1               der Hauptversammlung Auskünfte auf der Internet­
         zu treffen, die er mit der Einberufung der Haupt­             seite der Gesellschaft zu erteilen. Die Auskünfte
         versammlung bekannt macht.                                    müssen gegebenenfalls dort mindestens 7 Tage vor
                                                                       Beginn der Hauptversammlung und bis zum Ende
2.   § 17 der Satzung wird in Abs. 2 geändert (wobei dessen           der Hauptversammlung verfügbar und in der Haupt­
      Satz 1 unverändert bleibt und dessen Satz 2 ersatzlos            versammlung durchgängig zugänglich sein.
      gestrichen wird) sowie um einen neu angefügten Abs.
      (5) ergänzt; die neuen Absätze (2) und (5) lauten wie     Die derzeit geltende Satzung hat in § 17 den nachstehend
      folgt:                                                    wiedergegebenen Wortlaut:

     (2) D
         er Vorsitzende bestimmt im Rahmen der                 		§ 17 Vorsitz
         gesetzlichen Bestimmungen den Ablauf der
         Haupt­versammlung, insbesondere Art, Form und          		(1) D
                                                                       en Vorsitz in der Hauptversammlung führt der
         Reihenfolge der Abstimmung.                                  Vorsitzende des Aufsichtsrates, im Falle seiner
                                                                      Verhinderung sein Stellvertreter oder ein vom
     (5) M
          itgliedern des Aufsichtsrats ist in Abstimmung             Aufsichtsrat zu bestimmendes Mitglied.
         mit dem Versammlungsleiter die Teilnahme an
         der Hauptversammlung im Wege der Bild- und
34                                                           EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG                            35

		(2) D
       er Vorsitzende bestimmt im Rahmen der gesetzlichen   Bericht an die Hauptversammlung zu Tagesordnungs-
      Bestimmungen den Ablauf der Hauptversammlung,          punkt 7:
      insbesondere Art, Form und Reihenfolge der Abstim­
      mung. Der Versammlungsleiter ist dazu ermächtigt       Zu Tagesordnungspunkt 7 erstatten wir zu dem vorgesehenen
      vorzusehen, die Bild- und Tonübertragung der Haupt­    Bezugsrechtsausschluss gemäß §§ 203 Abs. 2 Satz 2,
      versammlung zuzulassen.                                186 Abs. 4 Satz 2 AktG folgenden

		(3) D
       er Versammlungsleiter ist ermächtigt, das Frage-     Bericht des Vorstands über den Ausschluss des Bezugs-
      und Rederecht für den ganzen Hauptversammlungs­        rechts bei der Erhöhung des Grundkapitals:
      verlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte oder für
      einzelne Redner angemessen zu beschränken.             Die bislang in § 5 Abs. 8 der Satzung enthaltene Ermäch-
                                                             tigung zur Kapitalerhöhung über 4.000.000,00 EUR endet
		(4) D
       er Versammlungsleiter ist insbesondere berechtigt,   am 31. Januar 2022. Diese Möglichkeit der Gesellschaft,
      zu Beginn der Hauptversammlung oder während            sich durch Ausgabe neuer Aktien am Kapitalmarkt zu
      ihres Verlaufs einen zeitlich angemessenen Rahmen      refinanzieren oder durch Sacheinlage andere Unternehmen
      für den ganzen Versammlungsverlauf oder für einzelne   zu erwerben, entfällt durch Zeitablauf voraussichtlich vor
      Tagesordnungspunkte zu setzen.                         der ordentlichen Hauptversammlung 2022.

10. W
     ahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr         Im Unternehmensinteresse soll daher durch den Beschluss
    2020/2021                                                zu Punkt 7 der Tagesordnung ein neues genehmigtes
                                                             Kapital in Höhe von 4.000.000,00 EUR geschaffen werden. Um
Der Aufsichtsrat schlägt auf Vorschlag seines Prüfungs­      dem Vorstand der Gesellschaft auch in zeitlicher Hinsicht die
ausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH,            volle Flexibilität zur Nutzung der Ermächtigungsgrundlage
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweig-   einzuräumen, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat
niederlassung Stuttgart, zum Abschlussprüfer der Bertrandt   daher vor, die Ermächtigung zur Kapitalerhöhung in
Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr    § 5 Abs. 8 der Satzung aufzuheben und durch eine neue
2020/2021 zu wählen.                                         Ermächtigung mit einer Laufzeit bis zum 31. Januar 2026
                                                             zu ersetzen. Der Vorstand der Gesellschaft soll hierdurch
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt,      ermächtigt werden, das Grundkapital mit Zustimmung des
dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch       Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt
Dritte ist und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der   4.000.000,00 EUR durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber
EU-Abschlussprüferverordnung genannten Art auferlegt         lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen
wurde (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen         (einschließlich sogenannter gemischter Sacheinlagen) zu
Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über             erhöhen (genehmigtes Kapital 2021).
spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei
Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung     Hierdurch bleibt der Vorstand in einem angemessenen
des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission).                 Rahmen in der Lage, auch über den 31. Januar 2022 hinaus
                                                             die Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft den geschäft-
                                                             lichen und rechtlichen Erfordernissen anzupassen und
                                                             kurzfristig auf auftretende Finanzierungserfordernisse im
                                                             Zusammenhang mit der Umsetzung von strategischen
                                                             Entscheidungen zu reagieren. Dazu muss die Gesellschaft –
                                                             unabhängig von konkreten Ausnutzungsplänen – stets
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