Die Kraft ganzheitlichen Handelns
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Angaben gemäß § 125 Aktiengesetz in Verbindung mit Tabelle 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2012 A . INHALT DER MIT TEILUNG Eindeutige Kennung des Ereignisses virtuelle ordentliche Hauptversammlung 2021 der Symrise AG Art der Mitteilung Einberufung der Hauptversammlung B. ANGABEN ZUM EMIT TENTEN ISIN DE000SYM9999 Name des Emittenten Symrise AG C. ANGABEN ZUR HAUPT VERSAMMLUNG Datum der Hauptversammlung 5. Mai 2021 Uhrzeit der Hauptversammlung (Beginn) 11:00 Uhr MESZ (9:00 Uhr UTC) Art der Hauptversammlung ordentliche Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten Ort der Hauptversammlung https:// www.symrise.com/de/investoren/ hauptversammlung Aufzeichnungsdatum (Record Date) 14. April 2021, 00:00 Uhr MESZ Uniform Resource Locator (URL) https:// www.symrise.com/de/investoren/ hauptversammlung BLÖCKE D BIS F Weitere Informationen über die Teilnahme an der Hauptversammlung (Block D), die Tagesordnung (Block E) sowie die Angabe der Fristen für die Ausübung anderer Aktionärsrechte (Block F) sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter https:// www.symrise.com/de/investoren/hauptversammlung zu finden. 2
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung (virtuelle Hauptversammlung) Wir laden unsere Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 5. Mai 2021, um 11:00 Uhr MESZ. Symrise AG Mühlenfeldstraße 1 37603 Holzminden Wertpapier-Kennnummer: SYM999 ISIN: DE000SYM9999 3
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats be- schlossen, zum Schutz der Aktionäre, Mitarbeiter und beteiligten Dienstleister von den Möglichkeiten des Arti- kel 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungs eigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (BGBl. I 2020, S. 570; verlängert am 20. Oktober 2020, BGBl. I, 2020, S. 2258; geändert am 22. Dezember 2020, BGBl. I 2020, S. 3328 ff.; im Folgenden „COVID-19-Gesetz“) Gebrauch zu machen und die ordentliche Hauptversammlung 2021 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Das heißt, dass es keine Vor-Ort-Veranstaltung geben wird, an der Sie teilnehmen können. Sie können die Hauptversammlung ausschließlich im Internet verfolgen, wo sie für ange meldete Aktionäre live übertragen wird. 4
Tagesordnung 1. VORL AGE DES FESTGESTELLTEN JAHRESABSCHLUSSES DER SYMRISE AG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020 NEBST L AGEBERICHT, DES VOM AUFSICHTSR AT GEBILLIGTEN KONZERNABSCHLUSSES FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020 NEBST KONZERNL AGE BERICHT UND DES BERICHTS DES AUFSICHTSR ATS Die vorgenannten Unterlagen werden von der Einberufung der ordentlichen Hauptver- sammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter www.symrise.com/de/investoren/hauptversammlung zugänglich gemacht. Sie enthalten auch den Vergütungsbericht und den erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 sowie § 315a Abs. 1 HGB in der für das Geschäftsjahr 2020 anwendbaren Fassung, die Erklärung zur Unternehmensführung (einschließlich der Corporate Governance- Berichterstattung) und den nichtfinanziellen Bericht für den Symrise-Konzern nach §§ 315b, 315c i.V.m. §§ 289c bis 289e HGB. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzern abschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist somit gemäß § 172 AktG festgestellt, so dass eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung nicht erfolgt. 2. BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE VERWENDUNG DES BIL ANZGEWINNS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020 Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2020 sollen 0,97 € je dividendenberechtigter Stückaktie ausgeschüttet werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von 309.805.000,65 € wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von 0,97 € je dividendenberechtigter Stückaktie: 131.363.811,70 € Vortrag auf neue Rechnung: 178.441.188,95 € Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Sofern die Symrise AG zum Zeitpunkt der Hauptversammlung eigene Aktien halten sollte, sind diese nach dem Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. In diesem Fall wird unter Beibehaltung einer Dividende von 0,97 € je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt. 5
3. BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTL ASTUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 4. BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTL ASTUNG DER MITGLIEDER DES AUFSICHTSR ATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 5. WAHL DES ABSCHLUSSPRÜFERS UND DES KONZERNABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021 SOWIE DES PRÜFERS FÜR EINE ET WAIGE PRÜFERISCHE DURCHSICHT DES HALBJAHRESFINANZBERICHTS FÜR DAS ERSTE HALBJAHR DES GESCHÄFTSJAHRES 2021 ODER SONSTIGER UNTERJÄHRIGER FINANZINFORMATIONEN Gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, zu beschließen, die Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2021 enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen des Jahres 2021 oder 2022 im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG zu wählen, sofern eine solche prü- ferische Durchsicht vor der nächsten ordentlichen Hauptversammlung abgeschlossen ist. 6. WAHL ZUM AUFSICHTSR AT Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung i. V. m. § 96 Abs. 1 Aktiengesetz („AktG“) und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Mitbestimmungsgesetzes vom 4. Mai 1976 („MitbestG“) aus zwölf Mitgliedern zu bestehen. Davon werden sechs Mitglieder von der Hauptversammlung und sechs Mitglieder von den Arbeitnehmern nach den Bestimmungen des MitbestG gewählt. § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG bestimmt u.a. für die dem MitbestG unterliegenden börsennotierten Gesellschaften, dass sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen und zu min destens 30 % aus Männern zusammensetzen muss. Um diesem Mindestanteilsgebot zu ent sprechen, müssen bei der Gesellschaft mindestens vier Aufsichtsratssitze von Frauen und mindestens vier Aufsichtsratssitze von Männern besetzt sein. Dieser Mindestanteil ist vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen (sog. Gesamterfüllung), sofern nicht die Anteilseigner- oder Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat dem durch Beschluss widersprechen (§ 96 Abs. 2 Satz 3 AktG). Der Gesamterfüllung wurde sowohl seitens der Vertreter der Anteilseigner als auch seitens der Vertreter der Arbeitnehmer nach § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG widersprochen. Sowohl die Gruppe der Anteilseignervertreter als auch die Gruppe der Arbeitnehmervertreter 6
im Aufsichtsrat müssen daher das Mindestanteilsgebot von 30 % jeweils getrennt für ihre Gruppe erfüllen, so dass den sechs Vertretern jeder Gruppe mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männer angehören müssen. Beide Gruppen im Aufsichtsrat erfüllen derzeit diese Voraussetzung. Sie werden auch bei mehrheitlicher Annahme der vom Aufsichtsrat unterbreiteten Wahlvorschläge diese Voraussetzung erfüllen. Die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern erfolgt nach § 8 Abs. 2 Satz 1 der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Ge schäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Jahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Die Hauptversammlung kann für von ihr zu wählende Mitglieder bei der Wahl einen kürzeren Zeitraum beschließen. Die Amtszeit aller von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der virtuellen Hauptversammlung am 5. Mai 2021, so dass alle Anteilseigner vertreter im Aufsichtsrat von der virtuellen Hauptversammlung neu gewählt werden müssen. Sämtliche bislang amtierenden Anteilseignervertreter stehen für eine Wiederwahl zur Verfügung. Der Aufsichtsrat schlägt vor, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen: 6.1 Herr Michael König, Vorsitzender des Vorstands der ELKEM ASA, Norwegen, wohnhaft in 58638 Iserlohn 6.2 Frau Ursula Buck, Geschäftsführerin der Top Managementberatung BuckConsult, wohnhaft in 82343 Possenhofen 6.3 Herr Horst-Otto Gerberding, Inhaber und Vorsitzender des Beirats der Gottfried Friedrichs GmbH & Co. KG, wohnhaft in 37603 Holzminden 6.4 Herr Bernd Hirsch, Finanzvorstand der COFRA Holding AG, Schweiz, wohnhaft in 73491 Neuler 6.5 Frau Prof. Dr. Andrea Pfeifer, Vorsitzende des Vorstands der AC Immune S.A., Schweiz, wohnhaft in 1806 St. Légier, Schweiz 7
6.6 Herr Peter Vanacker, President und Vorsitzender des Vorstands der Neste Corp., Finnland, wohnhaft in 02150 Espoo, Finnland Herr König, Frau Buck, Herr Hirsch, Frau Prof. Dr. Pfeifer und Herr Vanacker werden gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, gewählt. Herr Gerberding wird mit Blick auf die Regelung in § 8 Abs. 4 der Satzung, wonach die Amtszeit eines Aufsichtsratsmitglieds in jedem Fall mit Ablauf der ordentlichen Haupt versammlung endet, die auf die Vollendung des 70. Lebensjahres folgt, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, gewählt. Die Wahlen zum Aufsichtsrat werden entsprechend der Empfehlung C.15 des Deutschen Corporate Governance Kodex („DCGK“) als Einzelwahlen durchgeführt. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Herr König erneut als Kandidat für den Aufsichts ratsvorsitz vorgeschlagen werden soll. Der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats stützt sich auf eine entsprechende Empfehlung des Nominierungsausschusses und berücksichtigt die Ziele und das Kompetenzprofil für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass alle Kandidatinnen und Kandidaten den erwarteten Zeitaufwand für die Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats der Symrise AG aufbringen können. Die Lebensläufe aller Kandidatinnen und Kandidaten sind gem. Empfehlung C.14 des DCGK als Anlage 1 der Tagesordnung beigefügt und auch über die Internetseite der Gesell- schaft abrufbar. Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: ad 6.1) Herr König ist bei den nachfolgend unter a) aufgeführten anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Gesellschaften Mitglied des Aufsichtsrats beziehungsweise bei den unter b) aufgeführten in- und ausländischen Gesellschaften Mitglied eines vergleichbaren Kontrollgremiums: a) keine b) Conzzeta AG, Zürich, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats (Zu diesem Mandat hat Herr König erklärt, dass das Mandat am 21.4.2021 beendet ist.) 8
ad 6.2) Frau Buck ist bei den nachfolgend unter a) aufgeführten anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Gesellschaften Mitglied des Aufsichtsrats beziehungsweise bei den unter b) aufgeführten in- und ausländischen Gesellschaften Mitglied eines vergleichbaren Kontrollgremiums: a) keine b) keine ad 6.3) Herr Gerberding ist bei den nachfolgend unter a) aufgeführten anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Gesellschaften Mitglied des Aufsichtsrats beziehungs- weise bei den unter b) aufgeführten in- und ausländischen Gesellschaften Mitglied eines vergleichbaren Kontrollgremiums: a) keine b) keine ad 6.4) Herr Hirsch ist bei den nachfolgend unter a) aufgeführten anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Gesellschaften Mitglied des Aufsichtsrats beziehungsweise bei den unter b) aufgeführten in- und ausländischen Gesellschaften Mitglied eines vergleichbaren Kontrollgremiums: a) keine b) keine ad 6.5) Frau Prof. Dr. Pfeifer ist bei den nachfolgend unter a) aufgeführten anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Gesellschaften Mitglied des Aufsichtsrats beziehungs- weise bei den unter b) aufgeführten in- und ausländischen Gesellschaften Mitglied eines vergleichbaren Kontrollgremiums: a) keine b) Bio MedInvest AG, Basel, Schweiz, Vorsitzende des Verwaltungsrats AB2 Bio SA, Lausanne, Schweiz, Vorsitzende des Verwaltungsrats ad 6.6) Herr Vanacker ist bei den nachfolgend unter a) aufgeführten anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Gesellschaften Mitglied des Aufsichtsrats beziehungsweise bei den unter b) aufgeführten in- und ausländischen Gesellschaften Mitglied eines vergleichbaren Kontrollgremiums: a) keine b) keine 9
Angaben gemäß Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) Nach Kenntnis des Aufsichtsrats bestehen bei allen zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten keine persönlichen und geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär. 7. NEUFASSUNG VON § 19 DER SATZUNG Mit Blick auf die COVID -19-Pandemie hat der Gesetzgeber wie schon für das Geschäfts jahr 2020 auch für das Geschäftsjahr 2021 für die Durchführung der Hauptversammlung vorübergehende Erleichterungen vorgesehen. Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, auch die diesjährige Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptver- sammlung abzuhalten. Um auch künftig größtmögliche Flexibilität bei der Durchführung der Hauptversammlung zu haben, soll von der im Aktiengesetz vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, den Vorstand in der Satzung zu ermächtigen, die Ausübung von Aktionärsrechten im Wege der Online-Teilnahme bzw. die Ausübung des Stimmrechts im Wege der Brief- wahl zuzulassen. Ferner soll in Erwartung, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit einer vollständig virtuellen Hauptversammlung ggf. dauerhaft als Option einführen wird, die Satzung der Symrise AG vorausschauend um eine entsprechende zeitlich befristete Ermächtigung zur virtuellen Durchführung ergänzt werden. Diese steht unter dem Vorbehalt einer vom Gesetzgeber zu schaffenden rechtlichen Zulässigkeit. Durch den Vorbehalt wird sichergestellt, dass die zukünftige Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung nur in Erwägung gezogen wird, wenn der Gesetzgeber dies auch über das Geschäftsjahr 2021 hinaus ermöglicht und die Interessen der Aktionäre dabei gewahrt sind. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 19 der Satzung in der Überschrift zu ändern und bei unverändertem Fortbestand der Absätze 1 bis 4 um folgende neue Absätze 5 bis 7 zu ergänzen: „§ 19: Übertragung der Hauptversammlung; Online-Teilnahme; Briefwahl; virtuelle Hauptversammlung Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass die Aktionäre an der Hauptversammlung 5. auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können (Online-Teilnahme). Der Vorstand ist weiter er mächtigt, Bestimmungen zum Umfang und dem Verfahren der Online-Teilnahme zu treffen. Diese werden mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht. 10
6. Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass die Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kom- munikation abgeben dürfen (Briefwahl). Der Vorstand ist ermächtigt, Bestimmungen zum Verfahren der Briefwahl zu treffen. Diese werden mit der Einberufung der Haupt- versammlung bekannt gemacht. 7. Soweit rechtlich zulässig, ist der Vorstand bis zum 30. Juni 2024 ermächtigt, mit Zustim- mung des Aufsichtsrats zu entscheiden, dass eine Hauptversammlung unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben auch ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevoll- mächtigten als virtuelle Hauptversammlung einberufen und abgehalten wird.“ 8. BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE BILLIGUNG DES VERGÜTUNGSSYSTEMS FÜR DIE VORSTANDSMITGLIEDER Die Verwaltung hat der Hauptversammlung der Symrise AG das bis zum 8. März 2021 geltende System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder letztmalig am 12. Mai 2015 frei- willig zur Billigung vorgelegt. Diese Vorlage zur Billigung durch die Hauptversammlung beruhte auf der Regelung des § 120 Abs. 4 AktG in der bis zum 31. Dezember 2019 gültigen Fassung. Durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vom 12. Dezember 2019 wurde § 120 Abs. 4 AktG gestrichen und ein neuer § 120a AktG eingeführt. Gemäß § 120a Abs. 1 Satz 1 AktG beschließt die Hauptversammlung der börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Ver gütungssystems für die Vorstandsmitglieder bei jeder wesentlichen Änderung des Vergüt ungssystems, mindestens jedoch alle vier Jahre. Zugleich hat der Gesetzgeber mit dem ARUG II in § 87a AktG die Anforderungen an das Vergütungssystem einer börsen notierten Gesellschaft konkretisiert. Der Aufsichtsrat hat entsprechend des geltenden § 87a Abs. 1 AktG ab dem 8. März 2021 ein System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder beschlossen. Es entspricht den Anforderungen des § 87a AktG sowie dem Deutschen Corporate Governance Kodex. Dieses System ist in Anlage II zu dieser Tagesordnung dargestellt. Die ordentlichen Hauptversammlung 2021 der Symrise AG beschließt erstmals über dieses Vergütungssystem des Vorstands. Gestützt auf die Empfehlung seines Personalausschusses, schlägt der Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, dieses Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands zu billigen. 11
9. BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE BILLIGUNG DER VERGÜTUNG DER AUFSICHTSR ATS MITGLIEDER Gemäß § 113 Abs. 3 Sätze 1 und 2 AktG ist von der Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zu beschließen, wobei ein die Vergütung bestätigender Beschluss zulässig ist. Die Bestim- mung ist durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) neu gefasst worden und gemäß § 26j Abs. 1 Satz 1 EGAktG spätestens für die Durchführung von ordentlichen Hauptversammlungen zu beachten, die nach dem 31. Dezember 2020 stattfinden. Die Hauptversammlung der Symrise AG hat das Vergütungssystem für die Auf sichtsratsmitglieder zuletzt mit Beschluss vom 16. Mai 2018 gebilligt, indem sie die Rege lungen zur Vergütung des Aufsichtsrats in § 14 Abs. 1, 2 und 8 der Satzung neu gefasst hat. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist eine reine Fixvergütung zuzüglich Sitzungs- gelder. Darüber hinaus kann die Gesellschaft eine Haftpflicht- und Rechtsschutzver sicherung abschließen. Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 14 der Satzung geregelt. Das zugrundeliegende Vergütungssystem mit den Angaben nach §§ 113 Abs. 3 Satz 3, 87a Abs. 1 Satz 2 Aktiengesetz wird in Anlage III zu dieser Tagesordnung dargestellt. Die in § 14 der Satzung festgelegte Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder ist nach Ansicht des Vorstands und des Aufsichtsrats nach wie vor angemessen und bedarf keiner Anpassungen. Insbesondere entspricht das Vergütungssystem der Empfehlung G.17 (Berücksichtigung des erhöhten Zeitaufwands von Vorsitz und stellvertretendem Vorsitz im Aufsichtsrat und in dessen Ausschüssen) und der Anregung G.18 (Festvergütung) des Deutschen Corporate Governance Kodex. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die in § 14 der Satzung festgesetzte und das in An- lage III zu dieser Tagesordnung dargestellte zugrunde liegende Vergütungssystem zu be- stätigen. 12
ANL AGE I ZU TOP 6 – LEBENSL ÄUFE DER SECHS K ANDIDATEN Michael König Vorsitzender des Vorstands der ELKEM ASA, Norwegen Persönliche Daten Geburtsdatum: 3. September 1963 Geburtsort: Iserlohn, Deutschland Ausbildung 1989: Abschluss Diplom-Ingenieur in chemischer Verfahrenstechnik, Technische Universität, Dortmund, Deutschland Beruflicher Werdegang 1989 – 1998: verschiedene technische Positionen in der Polymerherstellung, Bayer AG, Leverkusen, Deutschland 1999 – 2000: Projektleiter des Polycarbonat-Projektes, Bayer AG, Krefeld, Deutschland 2000 – 2004: Geschäftsführer, Bayer Polymers Shanghai Co. Ltd., Shanghai, China 2001 – 2004: Standortleiter MDI / TDI, Shanghai, China 2004 – 2007: Globaler Leiter Produktion & Technologie für MDI und TDI, Bayer Material Science AG, Leverkusen, Deutschland 2007 – 2011: Vorsitzender und CEO, Bayer China Ltd., Shanghai, China / Geschäftsführer, Bayer Material Science China Ltd., Shanghai, China 2011 – 2013: Globaler Leiter des Geschäftsbereichs Polycarbonate, Shanghai, China 2013 – 2015: Mitglied des Vorstands, Bayer AG, Leverkusen, Deutschland 2016 – 12 / 2019: Vorsitzender des Vorstands, China National Bluestar Group, Peking, China seit 12 / 2019: Vorsitzender des Vorstands, Elkem ASA, Oslo, Norwegen Ursula Buck Geschäftsführerin der Top Managementberatung BuckConsult Persönliche Daten Geburtsdatum: 24. Oktober 1961 Geburtsort: Ulm, Deutschland Ausbildung 1981: Abitur, Wirtschaftsgymnasium Ulm, Deutschland 1986: Diplomökonomin der Universität Augsburg, Deutschland, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät 13
Beruflicher Werdegang 1987 – 1993: Mc Kinsey & Company, New York (USA), Düsseldorf (Deutschland), München (Deutschland), Unternehmensberaterin 1993 – 1998: Hugo Boss, Metzingen, Deutschland, Direktor Strateg. Planung / Direktor Lizenzen 1999: Valentino S.p.A., Rom, Italien, Vorstand Marketing / Produktmanagement / Lizenzen 2000 – 2002: Willy Bogner GmbH & Co. KG, München, Deutschland, Geschäftsführerin Strategische Planung / Lizenzen 2002 – 2012: Esprit Holding, Ratingen, Deutschland, Executive Director Product & Licenses seit 2013: Top Managementberatung BuckConsult, München, Deutschland, Geschäftsführerin Horst-Otto Gerberding Inhaber und Vorsitzender des Beirats der Gottfried Friedrichs GmbH & Co. KG Persönliche Daten Geburtsdatum: 8. Juli 1952 Geburtsort: Göttingen, Deutschland Ausbildung 1973: Abitur 1975: BHF Bank Frankfurt, Deutschland, Bankkaufmann 1979: Western Washington University, Bellingham, WA, USA, BA Business Administration Beruflicher Werdegang 1979 – 1980: Dragoco GmbH Holzminden (Deutschland) und Wien (Österreich) 1981 – 1993: Dragoco Gerberding & Co. GmbH, geschäftsführender Gesellschafter 1993 – 2002: Dragoco Gerberding & Co. AG, Vorstandsvorsitzender 2002 – 2003: Symrise GmbH & Co. KG, Vorsitzender der Geschäftsführung 2003 – 2006: Symrise GmbH & Co. KG, stellvertretender Beiratsvorsitzender seit 2004: Geschäftsführer der Gerberding Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG seit 2007: Geschäftsführer der Drago Invest GmbH & Co. KG seit 2013: Inhaber und Vorsitzender des Beirats der Gottfried Friedrichs GmbH & Co.KG, Hamburg, Deutschland 14
Bernd Hirsch Finanzvorstand der COFRA Holding AG, Schweiz Persönliche Daten Geburtsdatum: 24. Juli 1970 Geburtsort: Ellwangen, Deutschland Ausbildung 1989: Abitur 1998: Studium der Betriebswirtschaftslehre, Abschluss Diplom-Kaufmann Beruflicher Werdegang 1998 – 2001: Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Arthur Andersen, Audit Manager 2001 – 2002: Carl Zeiss-Gruppe, Leiter Mergers & Acquisitions 2002 – 2009: Carl Zeiss Meditec AG, Mitglied des Vorstandes / Finanzvorstand 2009 – 2015: Symrise AG, Mitglied des Vorstandes / Finanzvorstand 2016 – 2020: Bertelsmann Management SE, Finanzvorstand seit 2021: COFRA Holding AG, Schweiz, Finanzvorstand Prof. Dr. Andrea Pfeifer Vorsitzende des Vorstands der AC Immune S.A., Schweiz Persönliche Daten Geburtsdatum: 26. September 1957 Geburtsort: München, Deutschland Ausbildung 1980: Pharmaziestudium, Universität Würzburg, Deutschland 1981: Registrierte Pharmazeutin 1984: Doktor der Toxikologie (magna cum laude) Universität Würzburg, Deutschland 1999: Registrierte Toxikologin 2000: Habilitation, Abteilung Medizin, Universität Lausanne, Schweiz Beruflicher Werdegang 1985: Amerikanisches Forschungsstipendium, National Cancer Institute, Bethesda, MD, USA 1989: Verschiedene Forschungspositionen, Nestlé, Schweiz 1998: Leiterin der globalen Forschung, Nestlé, Schweiz 2001: Nestlé Science & Technology Alliances Management (weltweit), Nestlé, Schweiz seit 2003: AC Immune S.A., Schweiz, Gründerin und Vorstandsvorsitzende 15
Peter Vanacker President und Vorsitzender des Vorstands der Neste Corp., Finnland Persönliche Daten Geburtsdatum: 11. März 1966 Geburtsort: Wervik, Belgien Ausbildung 1989: Dipl. Ing. Chemie, Universität Gent, Belgien Beruflicher Werdegang 1990 – 1994: Sales & Technical Manager Coatings / Polyurethanes der Benelux-Länder, Bayer NV, Brüssel, Belgien 1994 – 1996: Sales Manager Elastomers, Bayer AG, Leverkusen, Deutschland 1996 – 1998: Manager Marketing Unit Electrical Encapsulation and Speciality Raw Materials, Bayer AG, Leverkusen, Deutschland 1998 – 2001: Regional Director for Polyurethanes in South America, Bayer SA, Sao Paulo, Brasilien 2001 – 2002: Vice President Specialities Business Group NAFTA-Region, Bayer Corp., Pittsburgh, USA 2002 – 2003: Senior Vice President & Leiter der Polymer Solutions Americas Division, Bayer Corp., Pittsburgh, USA 2003 – 2004: Executive Vice President & Leiter der Region Europe, Middle East und Africa, Mitglied des Executive Committee, Bayer Polymers AG, Leverkusen, Deutschland 2004 – 2011: Executive Vice President & Geschäftsführer der Business Unit Polyurethanes, Mitglied des Executive Committee, Bayer MaterialScience AG, Leverkusen, Deutschland 2011 – 2012: Executive Vice President & Chief Marketing and Innovation Officer, Mitglied des Executive Committee, Bayer MaterialScience AG, Leverkusen, Deutschland 2012 – 2015: CEO & Geschäftsführer, Treofan Group GmbH, Raunheim, Deutschland 2015 – 2018: CEO & Geschäftsführer, CABB Group GmbH, Sulzbach, Deutschland seit 2018: President & Vorsitzender des Vorstands, Neste Corp., Espoo, Finnland 16
ANL AGE II ZU TOP 8 – VERGÜTUNGSSYSTEM DES VORSTANDS BESCHREIBUNG DER VERGÜTUNG DES VORSTANDS 1. ALLGEMEINE ZIELSETZUNG DES VORSTANDSVERGÜTUNGSSYSTEMS UND BEZUG ZUR SYMRISE STR ATEGIE F ÖRDERUNG NACHHALTIGER UND L ANGFRISTIGER ENT WICKLUNG VON SYMRISE 1.1 Das Vergütungssystem für den Symrise Vorstand leistet einen wesentlichen Beitrag zur langfristigen Förderung unserer Unternehmensstrategie. Neben dem Erreichen der jährlich neu festgesetzten Geschäftsziele in den Bereichen Umsatz, Profitabilität und nachhaltige Entwicklung unseres Geschäftsportfolios unterstützt unser Vergütungssystem die lang- fristige Unternehmensentwicklung. Wir wollen den Wert unseres Unternehmens für unsere Aktionäre sowie weitere Stakeholder steigern und den Bestand von Symrise lang- fristig sichern. – EBITDA-Marge währungsbereinigtes – Umsatzwachstum Nachhaltigkeit 1.2 LEITLINIEN ZUR VOR STANDSVERGÜTUNG UND FÖRDERUNG DER GESCHÄF TS STR ATEGIE Zielsetzungen des Symrise Vergütungssystems sind die Förderung der Umsetzung der langfristigen Strategie einschließlich der Nachhaltig keitsziele; die Ausrichtung der Vergütung an den Grundsätzen des „Pay for Performance“ Prinzips; die konsequente Ausrichtung an den Interessen der Aktionäre und weiteren Stakeholder des Unternehmens; die transparente und klar verständliche Darstellung der Vergütungssystematik in enger Anlehnung an die regulatorischen Anforderungen entsprechend dem Aktiengesetz; die angemessene und marktübliche Höhe der Vergütung im externen und internen Vergleich einschließlich der Durchgängigkeit der Vergütungsgrundsätze auf nachgeordneten Führungsebenen. 17
2. VERFAHREN ZUR FESTLEGUNG DES VERGÜTUNGSSYSTEMS Der Aufsichtsrat beschließt gemäß § 87 Abs. 1 AktG die Vergütungssystematik für den Vor- stand und setzt die Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder fest. Er richtet die Ver gütung auf eine nachhaltige und langfristige Entwicklung des Unternehmens aus. Dabei wird der Aufsichtsrat entsprechend seiner Geschäftsordnung durch einen aus seinen Reihen gebildeten Personalausschuss unterstützt. Der Personalausschuss des Aufsichts- rats analysiert im Detail die Systematik des Vergütungssystems und unterbreitet dem Aufsichtsratsplenum Empfehlungen bei Anpassungsbedarf. Er kann externe Berater in Vergütungsfragen hinzuziehen, insbesondere zur Erarbeitung von Benchmark-Studien oder zur Ausrichtung und Anpassung unserer Vergütungskonzeption. Der Personalausschuss tagt mindestens zweimal pro Jahr. Er überprüft in seinen Sitzungen die Systematik zur Vergütung der Vorstandsmitglieder und macht bei Bedarf entspre- chende Vorschläge an den Aufsichtsrat. Im Falle wesentlicher Änderungen, mindestens jedoch alle vier Jahre, beginnend mit dem Jahr 2021, wird die Systematik der Vorstands vergütung in der Hauptversammlung den Aktionären zur Billigung vorgelegt. Sollte die Hauptversammlung das zur Abstimmung gestellte Vergütungssystem nicht billigen, wird es in der darauffolgenden Hauptversammlung in angepasster Form erneut zur Beschlussfassung vorgelegt. Zuletzt hat die Hauptversammlung der Symrise AG das System der Vorstandsvergütung mit Beschluss vom 12. Mai 2015 bestätigt. Der Personalausschuss bewertet einmal jährlich auf der Basis des verabschiedeten Ver gütungssystems die individuelle Leistung der Vorstandsmitglieder und bestimmt dabei die Ziel-Gesamtvergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds. Ebenfalls einmal jährlich überprüft der Personalausschuss die sich aus der individuellen Zielerreichung ergebende erfolgsabhängige, variable Vergütung und achtet dabei darauf, dass die im System vorge gebene Maximalvergütung (der sog. Cap) nicht überschritten wird. Die variable Vergütung und die monatliche Festvergütung bilden damit die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder. Sofern bei der Vorstandsvergütungssystematik ein Anpassungsbedarf besteht, gibt der Personalausschuss eine entsprechende Empfehlung an den Aufsichtsrat. Bei wesentlichen Änderungen der Systematik der Vorstandsvergütung wird diese (erneut) der Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. 3. ALLGEMEINE ANGEMESSENHEIT DER VORSTANDSVERGÜTUNG Entsprechend den Anforderungen des Aktiengesetzes (§ 87 AktG) und des Deutschen Corporate Governance Kodex (Fassung vom 16. Dezember 2019) ist die Vorstandsvergütung bei der Symrise AG auf eine nachhaltige und langfristige Entwicklung des Unternehmens ausgerichtet. Der erfolgsabhängige, variable Teil der Vergütung übersteigt mit rund 65 % der Gesamtvergütung deutlich das Gewicht der erfolgsunabhängigen, fixen Vergütungs- bestandteile. Da die Leistungskriterien für das jeweilige Geschäftsjahr aus der rollierenden Mittelfristplanung abgeleitet sind, unterstützt auch das Short-term Incentive (sog. STI) das Verfolgen der langfristig angelegten, mehrjährigen Unternehmensziele. So stellen wir 18
sicher, dass das Verfolgen operativer Ziele im Einklang mit der langfristigen Ausrichtung unserer Geschäftsziele steht. Demgegenüber reflektiert das an der Aktienkursentwicklung zuzüglich Dividende (dem sog. „Total Shareholder -Return“) orientierte Long-term Incentive (sog. LTIP) die Sicht des Kapitalmarkts auf das Unternehmen und sorgt für einen Gleichklang der Vergütung der Vorstandsmitglieder mit den Interessen der Aktionäre. 4. BESTANDTEILE DER GESAMT VERGÜTUNG (ZIEL-GESAMT VERGÜTUNG) DER VORSTANDSMITGLIEDER Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Symrise AG setzt sich aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteilen zusammen. Dabei umfasst die erfolgs unabhängige Vergütung die Festvergütung, die in zwölf monatlich, gleichen Beträgen als Jahresfestvergütung ausbezahlt wird, und Nebenleistungen in Form von Sachbezügen wie der Bereitstellung eines Dienstwagens und sonstige Leistungen wie Versicherungs- leistungen in Form einer Gruppenunfallversicherung. Die erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteile umfassen die kurzfristige, einjährige Ver- gütung, das sog. Short-term-Incentive oder kurz STI, und die langfristige, mehrjährige Vergütung, das sog. Long-term-Incentive oder kurz LTIP. Sowohl für das STI wie auch für das LTIP ist als Leistung ein Cashbonus bei 100 % Zielerreichung vereinbart. Auf die maximal erreichbare Vergütung (Maximalvergütung) im STI (Cap bei 150 %) und im LTIP (Cap bei 200 %) wird bei der Darstellung der jeweiligen Systematik eingegangen. Die Jahresfestvergütung zuzüglich des Cashbonus im STI und des Cashbonus im LTIP (jeweils bei 100 % Zielerreichung) ergeben die Ziel-Gesamtvergütung des einzelnen Vor- standsmitglieds. Bei der Symrise AG gilt die Zielsetzung, dass 35 % der Ziel-Gesamtver gütung auf die Festvergütung entfällt, 30 % auf die einjährige, variable Vergütung und 35 % auf die mehrjährige, variable Vergütung. Durch individuelle Entgeltanpassungen kann es zu geringfügigen Abweichungen von der Zielsetzung kommen. Die konkrete, auf ein Jahr bezogene Auszahlung hängt von dem tatsächlichen Erreichen der erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteile ab. 19
Die folgende graphische Darstellung zeigt den relativen Anteil der Festvergütung einer- seits und der kurzfristigen variablen und langfristig variablen Vergütung andererseits auf: Erfolgsunabhängige Festvergütung Vergütung + Kurzfristige, einjährige Vergütung (sog. STI) Erfolgsabhängige Vergütung Langfristige, mehrjährige Vergütung (sog. LTIP) = Ziel-Gesamtvergütung Abhängig von Zielerreichung 5. DIE VERGÜTUNGSKOMPONENTEN IM ÜBERBLICK F EST VERGÜTUNG 5.1 Die Festvergütung der Vorstandsmitglieder wird bei erstmaligem Vertragsabschluss oder später bei Vertragsverlängerung individuell vereinbart und gilt grundsätzlich für die Lauf- zeit des Vertrags. Sie ist in den Anstellungsverträgen festgeschrieben und wird in zwölf monatlich gleichen Raten ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich in dem Land, in dem die Symrise AG ihren Sitz hat (Corporate Headquarters). Im Ausnahmefall wird die Auszahlung in der Währung desjenigen Landes geleistet, in dem das Vorstandsmitglied seinen Lebensmittelpunkt hat. 5.2 N EBENLEISTUNGEN Neben der fixen Vergütungskomponente erhalten alle Vorstandsmitglieder Nebenleistungen in Form von Sachbezügen aus der Bereitstellung eines Firmen-PKW auch zur privaten Nutzung (geldwerter Vorteil) und von Beiträgen zu einer Gruppenunfallversicherung für den Fall des Todes oder der Invalidität (geldwerter Vorteil). Grundlage hierfür ist die jeweilige anstellungsvertragliche Vereinbarung. 20
Alle in Deutschland ansässigen Vorstandsmitglieder sind von der gesetzlichen Renten- und Sozialversicherung befreit. Renten- und Sozialversicherungsbeiträge müssen daher anders als bei Arbeitnehmern für diesen Personenkreis nicht an die Sozialversicherungs- träger abgeführt werden. Die Vorstandsmitglieder erhalten aber den entsprechenden Arbeitgeberbeitrag als Bruttozahlung mit ihrem Monatsentgelt ausgezahlt. Die Nebenleistungen der Vorstandsmitglieder belaufen sich in der Regel auf rund 3 – 5 % der Fixvergütung. Sofern ein Vorstandsmitglied seinen Lebensmittelpunkt im Ausland hat und dort auf- grund gesetzlicher Bestimmungen Sozialversicherungsbeiträge anfallen, kommt Symrise seinen gesetzlichen Verpflichtungen nach. Die dadurch entstehenden Kosten werden unter „Nebenleistungen“ ausgewiesen. 5.3 E RFOLGSABHÄNGIGE, EINJÄHRIGE VARIABLE VERGÜTUNG Allen Vorstandsmitgliedern ist im Anstellungsvertrag die Gewährung einer erfolgsab hängigen, einjährigen variablen Vergütung zugesagt (sog. Jahresbonus oder STI). Der STI beruht auf den mit dem Aufsichtsrat abgestimmten Geschäftszielen für das Kalenderjahr, die zugleich Teil der jährlich rollierend neu verabschiedeten Mittelfristplanung (sog. 3 bis 5-Jahres-Mittelfristplanung) sind. So wirkt der STI auf die operative Umsetzung der mittel- und langfristigen Geschäftsziele hin und unterstützt das langfristige, profitable Wachstum des Unternehmens. Die Höhe des individuellen Jahresbonus bei 100 % Zielerreichung ist im Anstellungsver- trag festgelegt. Die konkrete, auf ein Jahr bezogene Auszahlungshöhe des Jahresbonus beruht auf der individuellen Erreichung der mit dem jeweiligen Vorstandsmitglied durch den Aufsichtsrat vereinbarten Ziele. Die Bewertung der Erreichung individueller Ziele obliegt dem Personalausschuss, der einen entsprechenden Vorschlag an den Aufsichtsrat zur Beschlussfassung macht. % Über % Zielerreichung Zielerreichung führt (Maximum) zu keinem höheren entspricht % Bonusanspruch Bonusanspruch als % (sog. Cap) % Zielerreichung % entspricht % Unterhalb % Zielerreichung Bonusanspruch Zielerreichung (Minimum) kein Bonusanspruch entspricht % (sog. Threshold) Bonusanspruch 21
5.4 E RFOLGSABHÄNGIGE, MEHRJÄHRIGE VARIABLE VERGÜTUNG Neben dem Jahresbonus haben alle Vorstandsmitglieder die Zusage, dass ihnen eine erfolgs abhängige, mehrjährige variable Vergütung angeboten wird (Long-term Incentive oder abgekürzt sog. LTIP). Das LTIP wird in einer rollierenden Systematik jedes Jahr neu aufge- legt (jährliche Tranchen), um die mittelfristige Entwicklung des Unternehmens am Kapitalmarkt im Rahmen des Vergütungssystems zu berücksichtigen. Die zentrale Kenn- ziffer des LTIP ist die Entwicklung des Symrise AG-Aktienkurses zuzüglich Dividende (sog. „Total Shareholder Return“). Das LTIP beteiligt die Vorstandsmitglieder an der positiven Entwicklung des Aktienkurses und sorgt damit für einen Gleichlauf dieser Vergütungs- komponente der Vorstandsmitglieder mit den Interessen der Aktionäre. Das einzelne LTIP hat eine Leistungslaufzeit von drei aufeinander folgenden Kalender jahren, beginnend mit dem Jahr des Angebots an alle Vorstandsmitglieder. Es ist damit auf eine nachhaltige und langfristige Entwicklung von Symrise ausgerichtet. Die erfolgsabhängige, mehrjährige variable Vergütung, der sog. LTIP-Bonus, ist ein Cash- bonus, der anstellungsvertraglich zugesagt ist und dessen Höhe bei 100 % Leistung im jeweils jährlich neu angebotenen LTIP-Offer Letter des Aufsichtsrats vorgegeben ist. Die konkrete, auf eine Drei-Jahres-Leistungsperiode bezogene Auszahlungshöhe wird nach Auslaufen der Leistungsperiode durch den Personalausschuss festgestellt und dem Auf- sichtsrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Schematische Beispieldarstellung Drei rollierende Performance-Perioden Auszahlung Erfolgsabhängige, mehrjährige variable Vergütung (sog. LTIP) 5.5 A LTER SVOR SORGE Das Vorstandsvergütungssystem von Symrise sieht keine unternehmensfinanzierte Altersvorsorge (sog. defined benefit plan) als Vergütungskomponente für Vorstandsmit- glieder vor. Allerdings erhalten alle in Deutschland ansässigen Vorstandsmitglieder die Möglichkeit, einen Teil ihrer fixen Bruttovergütung im Rahmen eines Gehaltsverzichts in Altersversorgungsbezüge umzuwandeln (sog. Deferred Compensation Modell). Nähere Details siehe Kapitel 12 „Altersvorsorge“. 22
6. DIE ERFOLGSABHÄNGIGEN, VARIABLEN VERGÜTUNGSKOMPONENTEN IM EINZELNEN E INJÄHRIGE, ERFOLGSABHÄNGIGE VARIABLE VERGÜTUNG 6.1 (SOG. JAHRESBONUS) 6.1.1 Die Jahreszielvereinbarung Die einjährige, erfolgsabhängige variable Vergütungskomponente der Vorstandsmitglieder, der Jahresbonus oder das sog. STI, wird jeweils zu Beginn eines neuen Jahres durch den Aufsichtsrat in Form der Vereinbarung von Jahreszielen ausgelobt und beruht auf dem bei der Symrise AG zur Anwendung kommenden „Global Performance Bonus Plan“ für das je weilige Geschäftsjahr. Der Global Performance Bonus Plan setzt für alle Vorstandsmitglieder sowie für die weltweiten Führungskräfte einheitliche Anreize zur Erreichung der erfolgs kritischen Geschäftskennzahlen aus der jährlichen Budgetplanung. Die jährlichen Budget kennzahlen werden wiederum aus der langfristigen strategischen Planung, unserer sog. rollierenden Mittelfristplanung (3 bis 5 Jahres-Horizont), abgeleitet. Darüber hinaus ent- halten die Jahresziele der Vorstandsmitglieder Sustainability Ziele, die nachhaltiges Handeln fördern. Sie umfassen auch nichtfinanzielle Kriterien und Unternehmenskenn- zahlen, die für die Nachhaltigkeitsstrategie von Symrise von hoher Bedeutung sind. Die Höhe der einjährigen, erfolgsabhängigen Vergütung bei 100 % Erfüllung ist im Anstellungsvertrag der Vorstandsmitglieder individuell vereinbart. Die tatsächliche Auszahlungshöhe ist abhängig von der Leistung des einzelnen Vorstandsmitglieds und richtet sich nach der Zielerreichung der mit ihm vereinbarten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungskriterien. Die Erreichung der einzelnen, mit dem Vor standsmitglied vereinbarten Ziele wird zu einer gerechneten Gesamtzielerreichung zusammengefasst (sog. „Total Performance Indicator“). Der Personalausschuss erarbeitet zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres einen Vorschlag für den Aufsichtsrat, wie die individuelle Zielvereinbarung eines jeden Vorstandsmitglieds für das laufende Geschäftsjahr ausgestaltet sein soll. Hierbei werden die finanziellen und nichtfinanziellen Leistungskriterien und deren Gewichtung in der Gesamtleistungsbe urteilung festlegt. 6.1.2 Die finanziellen und nichtfinanziellen Leistungskriterien Als finanzielle und damit quantitative Leistungskriterien werden finanzbezogene Steue- rungsgrößen aus der Jahresgeschäftsplanung von Symrise herangezogen. Konkret sind dies in absoluten Zahlen das währungsbereinigte EBITDA („Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Armortisation“ zu Deutsch: Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschrei bungen) und der währungsbereinigte Netto-Umsatz („Net Sales“). Die hier angesetzten Jahresziele entstammen der dem Aufsichtsrat vorgestellten und von ihm verabschiedeten, rollierenden Mittelfristplanung. Neben den absoluten finanziellen Kennzahlen werden operative Verhältniskennzahlen, sog. Margenziele, mit den Vorstandsmitgliedern verein- bart, um die operative Managementleistung fair zu beurteilen. Konkret sind dies die währungsbereinigte EBITDA-Marge (EBITDA / Net Sales) sowie die währungsbereinigte 23
Business Free Cashflow-Marge (BFCF in % des Netto-Umsatzes). Um die Aktionärs perspektive in die Vergütung der Vorstandsmitglieder einzubeziehen, fließt schließlich der währungsbereinigte „Gewinn je Aktie“ (sog. Earnings per Share) in die erfolgsab hängige Vergütung der Vorstandsmitglieder ein. Diese finanziellen Kennzahlen sind jeweils bezogen auf das konkrete Geschäftsjahr, so dass das Erreichen der Jahresziele und der festgesetzte Jahresbonus in Einklang stehen. Für jede finanzielle Kenngröße wird eine zahlenmäßige Zielvorgabe bestimmt, die einer Zielerreichung von 100 % entspricht. Mindestens 80 % des individuellen Jahresbonus beruhen auf diesen finanziellen Leistungs kriterien. Die verbleibenden maximal 20 % des Jahresbonus leiten sich aus nichtfinanziellen und damit qualitative Leistungskriterien ab. Als nichtfinanzielle Zielgrößen werden Themen aus dem Bereich der Nachhaltigkeitsstrategie herangezogen, die für die langfristige und nachhaltige Entwicklung von Symrise von Bedeutung sind. Dies können Themen aus dem Bereich des Umwelt- und Klimaschutzes (CO2-Ausstoß, Wasserverbrauch, Strom aus erneuerbaren Energien) oder der Arbeitssicherheit, der Mitarbeiterentwicklung und -förderung sein. Alternativ kann der Aufsichtsrat auch strategisch bedeutende Ziele als qualitative, nicht finanzielle Ziele vorgeben, wenn er zu der Überzeugung gelangt, dass diese als Steue- rungsgröße besser geeignet sind, die langfristige Entwicklung von Symrise zu fördern. Die Festlegung der nichtfinanziellen Ziele muss ebenfalls zu Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres erfolgen. Absolute Ziele wie Mindestens %, Umsatz, EBITDA und maximal % Ergebnis je Aktie Finanzielle Ziele Margen-Ziele Mindestens %, wie EBITDA-Marge, maximal % Business Free Cashflow + Nichtfinanzielle Qualitative Ziele wie Mindestens %, Ziele Nachhaltigkeitsprojekte maximal % = Unterhalb % kein Ziel-Jahresbonus Bonus (sog. Threshold) Gesamt-Zielerreichung (sog. STI) Oberhalb % keine Bonusrelevanz (sog. Cap) 24
Alle Vorstandsmitglieder haben die Symrise-Gruppenziele wie das Symrise-Gruppen EBITDA und die EBITDA Marge gemeinsam in ihren Zielen, um die Gesamtverantwortung des Vorstands für das Gruppenergebnis zu betonen. Darüber hinaus haben der Vorstands vorsitzende sowie der CFO das „Ergebnis je Aktie“ als weiteres Schwerpunktziel in ihrer Zielvereinbarung, um die Aktionärsperspektive in den Fokus zu nehmen. Bei den ge schäftsbereichsleitenden Vorstandsmitgliedern kommen die jeweiligen Umsatzziele und EBITDA Ziele des jeweiligen Geschäftsbereiches hinzu. Schließlich haben alle Vorstands mitglieder ein Nachhaltigkeitsziel in ihrer Zielvereinbarung. Business Ergebnis Nach- EBITDA EBITDA-Marge Umsatz Free Cashflow je Aktie haltigkeit CEO – CFO – Divisionale Vorstandsmitglieder – 6.1.3 Die Überführung der Leistungsbeurteilung in eine Bonuszahlung Auf der Basis des auditierten Geschäftsabschlusses bewertet der Aufsichtsrat die Ziel erreichung des Vorstands im zurückliegenden Geschäftsjahr. Hierzu werden die ver einbarten finanziellen Leistungskriterien einzeln herangezogen und in einen Soll-Ist- Abgleich überführt, aus dem sich der prozentuale Grad der Erreichung je Ziel ergibt. Bei den vereinbarten nichtfinanziellen Leistungskriterien werden geeignete Nachweise wie Projektpräsentationen im Aufsichtsrat zur Bewertung herangezogen. Werden die mit dem Vorstandsmitglied vereinbarten Ziele zu 100 % erreicht, beträgt die Auszahlung des Jahresbonus ebenfalls 100 %. Damit ist die Kalibrierung des Jahresbonus- Konzepts bei der Symrise AG auf eine Zielerreichung von 100 % ausgerichtet. Bei der Bewertung der einzelnen finanziellen und nichtfinanziellen Ziele wird jedes Ziel einzeln hinsichtlich seiner Zielerreichung bewertet. Für die finanziellen Ziele, die in absoluten Zahlen definiert sind (Netto-Umsatz, EBITDA, Gewinn pro Aktie) gilt ein Zieler- reichungskorridor von mindestens 85 % bis maximal 150 % Erreichen des vordefinierten Zieles. Das heißt: Wird das mit 100 % Zielerreichung vorgegebene Leistungskriterium nur zur weniger als 85 % erreicht, entfällt eine Bonuszahlung auf dieses spezifische Ziel (minimale bonusrelevante Leistung oder sog. Threshold). Wird das zu 100 % vorgegebene Leistungskriterium zu mehr als 150 % erfüllt, ist die Bonuszahlung auf dieses spezifische Ziel bei 150 % gedeckelt (maximale bonusrelevante Leistung oder sog. Cap). Für die finan- ziellen Ziele, die als Margenziel definiert sind (EBITDA-Marge, BFCF im Verhältnis zum Netto-Umsatz), gilt ein Zielerreichungskorridor von mindestens 96 % bis maximal 105 % Erreichen des vordefinierten Zieles. Bei den nichtfinanziellen, qualitativen Zielen gilt ein Zielerreichungskorridor von mindestens 50 % bis maximal 100 %. 25
Beispielrechnung bei Ziel Gewichtung Anteil an Ziel-Jahresbonus Zielerreichung Auszuzahlender Jahresbonus Umsatzziel EBITDA-Ziel Business Free Cashflow Marge Nachhaltigkeitsprojekt Jahreszielvereinbarung Ziel-Jahresbonus Gewichtete Zielerreichung 6.1.4 Die Auszahlung des Jahresbonus Aus der Bewertung der einzelnen Ziele (= prozentualer Zielerreichungsgrad) und ihrer Gewichtung im Rahmen der Gesamtzielvereinbarung (= prozentuale Gewichtung) errechnet sich die Gesamtzielerreichung (der sog. „Total Performance Indicator“) als Summe der be werteten und gewichteten Zielerreichung für die finanziellen und die nicht-finanziellen Ziele. Der maximale Gesamtzielerreichungsgrad beim Jahresbonus kann nicht mehr als 150 % der vereinbarten einjährigen, erfolgsabhängigen Vergütung betragen (sog. Cap). Un- terhalb eines Gesamtzielerreichungsgrades von 85 % entfällt eine Jahresbonuszahlung vollständig (sog. Threshold). Bemessungszeitraum für die Zielerreichung ist immer jeweils das Geschäftsjahr, für das die einjährige, erfolgsabhängige Vergütung gewährt wird. Der tatsächliche prozentuale Gesamtzielerreichungsgrad des einzelnen Vorstandsmitglieds wird mit seinem im Anstellungsvertrag vereinbarten Jahresbonus bei 100 % Zielerreichung abgeglichen. Daraus ergibt sich der Jahresbonus des jeweiligen Vorstandsmitglieds für das jeweilige Geschäftsjahr. Der Aufsichtsrat stellt die Zielerreichung nach Ablauf des Geschäftsjahres in seiner Bilanz sitzung fest. Grundlage dafür sind die währungsbereinigten Kennziffern und deren Berechnung auf der Basis des geprüften Jahresabschlusses. Entsprechendes gilt für den Nachweis der Zielerreichung bei den nichtfinanziellen, qualitativen Zielen im Bereich der Nachhaltigkeit. Sofern außergewöhnliche Effekte, die nicht in der Jahres-Geschäfts- planung enthalten waren (wie zum Beispiel der Erwerb von Unternehmen, Unterneh- mensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen), die operative Leistung des Vorstands maßgeblich beeinflusst haben, kann der Aufsichtsrat diese Sondereffekte bei der Ziel erreichung berücksichtigen (währungsbereinigte und um einmalige, nicht budgetierte Sondereffekte bereinigte Leistung). Der Aufsichtsrat ist berechtigt, bei außergewöhnlichen, nicht vorhersehbaren Ereignissen den Auszahlungsbetrag unter Berücksichtigung des Unternehmensinteresses nach billi- gem Ermessen anzupassen. Nähere Ausführungen hierzu finden sich unter 8.3 Malus und Clawback Regelung. 26
Die Auszahlung der einjährigen, erfolgsabhängigen variablen Vergütungskomponente (STI-Bonus) erfolgt nach Feststellung des Jahresabschlusses für das betreffende Geschäfts- jahr durch den Aufsichtsrat. Der Jahresbonus wird dem Vorstandsmitglied grundsätzlich in dem Land ausbezahlt, in dem die Symrise AG ihren Sitz hat (Corporate Headquarters). Im Ausnahmefall wird die Auszahlung in der Währung desjenigen Landes geleistet, in dem das Vorstandsmitglied seinen Lebensmittelpunkt hat. 6.2 M EHRJÄHRIGE, ERFOLGSABHÄNGIGE VARIABLE VERGÜTUNG (SOG. LTIP) Der Long-Term-Incentive Plan (sog. LTIP) der Symrise AG ist eine mehrjährige, erfolgsab- hängige variable Vergütungskomponente als Teil der Ziel-Gesamtvergütung der Symrise AG- Vorstandsmitglieder. Sie wird in Form jährlicher Tranchen gewährt. Eine Tranche um fasst jeweils eine Leistungsperiode von drei aufeinanderfolgenden Jahren. Damit unterstützt der Long-Term-Incentive Plan das Verfolgen einer nachhaltigen und langfristigen Stra tegie profitablen Wachstums über die Leistungsperiode. Die Vorstandsmitglieder werden für ein geschäftsmäßiges Handeln belohnt, das speziell die Interessen der Aktionäre in den Fokus stellt und die von den Aktionären wahrgenommene und im Aktienkurs sich widerspiegelnde Leistung von Symrise bewertet. Gleichzeitig übt das LTIP durch seine langfristige Ausrichtung auch eine Bindungswirkung („Retention“) der Vorstandsmitglieder an das Unternehmen aus. Bei initialer Gewährung der einzelnen Tranche wird der im An- stellungsvertrag des Vorstandsmitglieds vereinbarte LTIP-Bonus bei 100 % Zielerreichung zugrunde gelegt. Am Ende der jeweils dreijährigen Laufzeit des LTIP wird die Entwicklung des Aktienkurses der Symrise AG durch den Personalausschuss bewertet, die Zielerreichung anhand der LTIP Bonuskurve berechnet und auf Vorschlag des Personalausschusses durch den Aufsichtsrat beschlossen. 6.2.1 Die Aktienkursentwicklung als Leistungskriterium Die einzige Kennziffer bei der mehrjährigen, erfolgsabhängigen variablen Vergütung ist die Entwicklung des Symrise AG-Aktienkurses zuzüglich Dividende (sog. „Total Shareholder Return“). Der LTIP Plan der Symrise AG basiert auf der indexierten Aktienkursentwick- lung. Dazu wird die Kursentwicklung der Symrise AG-Aktie mit der Kursentwicklung der Aktien einer vordefinierten Peer Group verglichen. Es wird die Veränderung des Aktien- kurses zuzüglich der ausgezahlten Dividende des Vorjahreszeitraums mit der Aktienkurs- entwicklung zuzüglich der Dividende des laufenden Jahres (Bewertungsjahr) errechnet und in Prozent ausgedrückt (prozentualer Anstieg oder Rückgang des Aktienkurses). Diese für den Symrise AG-Aktienkurs vorgenommene Berechnung wird für alle Unternehmen der Peer Group gleichermaßen, also „Total Shareholder Return“ bestehend aus Aktienkurs entwicklung plus Dividende, vorgenommen. Damit verfolgt das Symrise-LTIP den Grundgedanken, die Aktienkurs-Performance der Symrise AG relativ zur Aktienkurs- Performance der Peer Group zu messen. 27
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