Nachhaltigkeitsplan des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2018 2020

Die Seite wird erstellt Holger Haas
 
WEITER LESEN
Nachhaltigkeitsplan des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2018 2020
Nachhaltigkeitsplan
des Thüringer Ministeriums
für Wirtschaft, Wissenschaft
und Digitale Gesellschaft 2018 –2020
Vorwort
Liebe Leserinnen und Leser,

„Nachhaltigkeit“ ist ein schillernder Begriff, der vielfältig interpretiert wird. Mit Blick auf
 die Forstwirtschaft wurde unter „Nachhaltigkeit“ schon vor 300 Jahren die Vorgabe
 verstanden, nur so viele Bäume zu fällen, wie neue nachwachsen können. Inzwischen
 beruht der Nachhaltigkeitsgedanke auf der Überlegung, dass zukünftige Generationen
 bei der Befriedigung ihrer Bedürfnisse nicht schlechter gestellt werden dürfen als
 die heute Lebenden. Ein so verstandener Nachhaltigkeitsbegriff gilt als Leitbild für das
 gegenwärtige politische, wirtschaftliche und ökologische Handeln.

Mit der Umsetzung ihrer Nachhaltigkeitspläne ergreift die Thüringer Landesregierung
konkrete Maßnahmen für nachhaltiges Handeln im Freistaat. Der Nachhaltigkeitsplan
des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
(TMWWDG) listet die Ziele auf, die das Ministerium in den nächsten Jahren hierbei
erreichen will.

Im Einzelnen geht es darum, jeweils zwei wichtige Nachhaltigkeitsstrategien aus den
Bereichen Wirtschaft und Wissenschaft umzusetzen.

Für ein Industrieland ist eine ausreichende und verlässliche Versorgung mit Rohstoffen
von zentraler Bedeutung. Um eine Rohstoffversorgung nachfolgender Generationen
und auch der Entwicklungs- und Schwellenländer aufrechterhalten zu können, muss der
Ressourcenverbrauch der Industrieländer deutlich eingeschränkt werden. Thüringen
will die Rohstoffproduktivität durch den Einsatz fortschrittlicher Technologien erheblich
steigern und damit nicht nur den Ressourcenverbrauch senken, sondern mit hoher
Ressourceneffizienz auch die Wettbewerbsposition der Thüringer Wirtschaft verbessern.
Das TMWWDG verwaltet darüber hinaus für die Thüringer Landesregierung die Mittel
des Europäischen Regionalfonds (EFRE). Mit ihnen werden vielfältige Förderprogramme
im Rahmen der Wirtschafts-, Umwelt- und Infrastrukturförderung finanziert. Das Erreichen
von Nachhaltigkeitszielen nimmt im Operationellen Programm für den EFRE einen hohen
Stellenwert ein und wird im Rahmen eines Umweltmonitorings regelmäßig überprüft.

Auch im Hochschulbereich spielt der Nachhaltigkeitsgedanke eine tragende Rolle. In
der aktuellen Hochschulstrategie und den Ziel- und Leistungsvereinbarungen sind
die relevanten Nachhaltigkeitsaspekte im Hochschulbereich explizit enthalten. Und
nicht zuletzt werden die Maßgaben der Thüringer Nachhaltigkeitsstrategie bei den
Bauvorhaben im Bereich der Thüringer Hochschulen, der außeruniversitären Einrich-
tungen und des Studierendenwerks Thüringen umgesetzt.

Mit der Realisierung ihrer Nachhaltigkeitspläne leistet die Thüringer Landesregierung
einen regionalen Beitrag zur Umsetzung der Globalen Nachhaltigkeitsziele.

Ihr
Wolfgang Tiefensee
Thüringer Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft

                                                                                           3
Inhalt

    Vorwort                                          3

    Gemeinsame Vorbemerkungen:
    Die Nachhaltigkeitspläne
    der Thüringer Landesregierung                    6

1   Nachhaltiges Wirtschaften – Verbesserung
    der Ressourceneffizienz                          8

    1.1   Ausgangslage
    1.2   Rechtliche und programmatische Grundlagen
    1.3   Handlungsfelder und Ziele
    1.4   Maßnahmen
    1.5   Indikatoren / Monitoring

2   Nachhaltigkeit bei der Umsetzung
    des OP EFRE 2014–2020                            14

    2.1   Ausgangslage
    2.2   Rechtliche und programmatische Grundlagen
    2.3   Handlungsfelder und Ziele
    2.4   Maßnahmen
    2.5   Indikatoren
    2.6   Monitoring

3   Nachhaltigkeit im Hochschulbereich               18

    3.1   Ausgangslage
    3.2   Rechtliche und programmatische Grundlagen
    3.3   Handlungsfelder
    3.4   Maßnahmen
    3.5   Indikatoren
    3.6   Monitoring
4   Nachhaltiges Bauen im Bereich
    der Thüringer Hochschulen,
    der außeruniversitären Forschungs-
    einrichtungen und
    des Studierendenwerks Thüringen                  21

    4.1   Ausgangslage
    4.2   Rechtliche und programmatische Grundlagen
    4.3   Handlungsfelder und Ziele
    4.4   Maßnahmen
    4.5   Indikatoren
    4.6   Monitoring

    Zusammenfassung                                  26

    Genderhinweis / Verteilerhinweis / Copyright     28
    Impressum                                        30
Gemeinsame Vorbemerkungen:
                    Die Nachhaltigkeitspläne
                    der Thüringer Landesregierung

                                 Gleichstellung
Luft
                                                  Finanzausgleich
                                   FairTrade
          E-Mobilität
                                                   Inklusion
         Erneuerbare Energien

         Ressourcenschonun
                             g                    Biodiversität

                                 Umweltbildung      Demokratie
Klima

                                    Biosiegel
Wasser

            Gerechtigkeit

                                    Recycling
Nachhaltigkeit ist ein wesentliches Element für die weitere Gestaltung der ökonomischen,
                                                           sozialen und ökologischen Zukunft. Auf vielen Ebenen sind die Grundgedanken eines
                                                           nachhaltigen Handelns bekannt und werden auf vielfältige Weise umgesetzt. Grund­
                                                           lage hierfür sind die 17 Globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals –
                                                           SDGs oder Agenda 20301 genannt), die Ende 2015 von den Vereinten Nationen ver­
                                                           abschiedet wurden.

                                                           Auch die Thüringer Landesregierung sieht sich schon länger in der Verantwortung, ihr
                                                           Regierungs- und Verwaltungshandeln nachhaltig zu gestalten und dies auch öffentlich
                                                           zu kommunizieren. Sie hat daher beschlossen, Nachhaltigkeitspläne aufzustellen, in
                                                           denen der Beitrag für eine Nachhaltige Entwicklung in den einzelnen Politikbereichen
                                                           für alle deutlich sichtbar wird.

                                                           Jedes Ressort legt dabei seinen eigenen Nachhaltigkeitsplan vor und trägt zugleich die
                                                           Verantwortung für dessen Umsetzung. Damit wird die Verantwortung der jeweiligen
                                                           Akteure gestärkt und ein ressortspezifisches Handeln ermöglicht. Zusätzlich trägt dieses
                                                           Vorgehen dazu bei, dass die Prämissen einer nachhaltigen Finanzpolitik berücksichtigt
                                                           werden. Grundsätzlich können die in den Zielen aufgeführten Maßnahmen immer nur
                                                           im Rahmen der nach Maßgabe der jeweiligen Haushaltsgesetze zur Verfügung stehenden
                                                           Haushaltsmittel sowie Stellen und Planstellen umgesetzt werden und stehen deshalb
                                                           unter Haushaltsvorbehalt.

                                                           Die Nachhaltigkeitspläne der Thüringer Landesregierung bilden die zentrale Säule der
                                                           staatlichen Umsetzung der Thüringer Nachhaltigkeitsstrategie. Die 2011 erstmals
                                                           für das Land aufgestellte Strategie wird derzeit (2018) in einem breiten Abstimmungs-
                                                           prozess fortgeschrieben und orientiert sich – wie die Nachhaltigkeitspläne auch –
                                                           an den 17 Globalen Nachhaltigkeitszielen.

                                                           Bei der Erstellung der Nachhaltigkeitspläne war für die Landesregierung die Meinung
                                                           des Beirats zur Nachhaltigen Entwicklung in Thüringen wichtig. Die festgelegten Ziele,
                                                           Maßnahmen und Indikatoren wurden daher mit den Beiratsmitgliedern besprochen
                                                           und deren Hinweise, wo immer möglich, berücksichtigt. Die Landesregierung bedankt
                                                           sich ausdrücklich für diese Hinweise und Empfehlungen.

                                                           Um die Übersichtlichkeit zu gewährleisten, wurde nach einer identischen Struktur
                                                           gearbeitet. Die Pläne zeigen den aktuellen Entwicklungsstand auf (Ausgangslage) und
                                                           benennen konkrete Ziele, die bis 2020 umgesetzt werden sollen. Bei längerfristigen
                                                           Vorhaben wird auch schon ein Blick über diesen Zeitpunkt hinausgewagt. Die Ziele
                                                           sind untersetzt mit Maßnahmen, die zur Erfüllung der Ziele beitragen. Ergänzt wurden
                                                           diese um Indikatoren und Informationen zum Monitoring.

                                                           Die Maßnahmen sollen in der Regel alle zwei Jahre überprüft und nach vier Jahren
                                                           überarbeitet werden. Im Hinblick auf die derzeitige Fortschreibung der Thüringer Nach-
                                                           haltigkeitsstrategie ist die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitspläne im Jahr 2020
                                                           geplant.

                                                           Um Nachhaltigkeit in Politik und Verwaltung tatsächlich zu verankern, werden weitere
                                                           wesentliche Schritte der Landesregierung notwendig sein. So sollen Aktivitäten der
                                                           Verwaltung, die alle Ressorts gleichermaßen betreffen, in einem „Gemeinsamen Maß-
                                                           nahmenprogramm zur Nachhaltigkeit im Verwaltungshandeln“ gebündelt werden.

                                                           Nachhaltigkeit im staatlichen Handeln ist ein Grundsatz der Thüringer Landesregierung.
                                                           Nachfolgend werden die für das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft
                                                           und Digitale Gesellschaft aufgestellten Ziele und Maßnahmen vorgestellt.

1 Voller Titel: „Transformation unserer Welt: die Agenda
   2030 für nachhaltige Entwicklung“

                                                                                                                                               7
1   Nachhaltiges Wirtschaften
    – Verbesserung
    der Ressourceneffizienz
1.1 Ausgangslage
    Die Rohstoffeffizienz ist ein wichtiges Handlungsfeld nachhaltigen Wirtschaftens. Eine
    hohe Ressourceneffizienz in der Produktion ist ein zentraler Wettbewerbsfaktor der
    deutschen Industrie. Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes weisen einen Material-
    kostenanteil von durchschnittlich rund 47 Prozent an den Herstellungskosten indus­
    trieller Produkte auf. Damit sind die Materialkosten der mit Abstand größte Kostenanteil.
    Umso wichtiger ist es, dass sich die industrielle Fertigung unter Einsatz innovativer
    Technologien möglichst ressourceneffizient vollzieht. Damit werden in der Industrie
    nicht nur die Produktionskosten gesenkt und die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt,
    sondern durch eine möglichst geringe Ressourceninanspruchnahme wird auch dem
    Gedanken nachhaltigen Wirtschaftens Rechnung getragen.

1.2 Rechtliche und programmatische Grundlagen
    Ressourceneffizienzprogramm der Bundesregierung ProgRess II
    Nationale Nachhaltigkeitsstrategie
    Thüringer Nachhaltigkeitsstrategie 2011 und ihre Fortschreibung
    Umweltmanagementsysteme (EMAS nach Verordnung EG Nr. 1221/2009,
    DIN ISO 14.000ff.)
    Thüringer Innovationsstrategie (RIS 3-Thüringen)
    Nachhaltigkeitsabkommen Thüringen (NAT)
    Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes von 2012 und Thüringer Abfallwirtschafts­
    gesetz von 1999
    Ökodesign-Richtlinie (EG) Nr. 1275/2008
    EU-Umweltzeichenverordnung (EG) Nr. 66/2010

1.3 Handlungsfelder und Ziele
     Im Rahmen der Thüringer Nachhaltigkeitsstrategie strebt Thüringen für den Zeitraum
     von 2010 bis 2020 eine Steigerung seiner Rohstoffproduktivität um 60 Prozent an.

1.4 Maßnahmen
    Im Rahmen der Umsetzung der Thüringer Innovationsstrategie (RIS 3-Thüringen) befasst
    sich ein Arbeitskreis mit dem Thema der nachhaltigen Ressourcenverwendung. Ziel
    der RIS 3-Thüringen ist in diesem Zusammenhang die Entwicklung neuer Materialien,
    Technologien und Verfahren zur Steigerung der Ressourceneffizienz sowie geschlossener
    Kreisläufe und nachhaltigen Designs. Maßnahmen und Projekte, die zur Umsetzung
    dieser Leitziele dienen, sollen unter anderem im Rahmen der Richtlinie zur Förderung
    von Forschung, Technologie und Innovation durch den Freistaat Thüringen vorrangig
    gefördert werden.

    Im Kontext des RIS 3-Spezialisierungsfelds „Nachhaltige Energie- und Ressourcenver-
    wendung“ werden folgende Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu den vom
    Arbeitskreis beschlossenen Leitzielen ausgewählt und mit Mitteln des Europäischen
    Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert.

                                                                                        9
Nachhaltiges Wirtschaften – Verbesserung der Ressourceneffizienz

                    Wettbewerbs-        Zuordnung zu den                               Eingereichte           Förderung
                    aufruf              Leitzielen                                     Anträge                Anträge

Call 1              24.08.2015          Leitziel 1                                     5                      3
                                        (Energieversorgungssysteme und
                                        Energiespeicher)

Call 2              29.02.2016          Leitziel 3                                     10                     2
                                        (Materialien, Stoffkreisläufe,
                                        Design)

Call 3              16.01.2017          Leitziel 2                                     10                     6 Vorhaben
                                        (Gebäude und Infrastruktur)                                           wurden zur
                                                                                                              Antragstellung
                                                                                                              aufgefordert ,
                                                                                                              4 davon bereits
                                                                                                              bewilligt

Call 4              15.01.2018          Leitziel 1, 2 oder 3                           4                      zur Zeit
                                                                                                              Begut­achtungs­-
                                                                                                              verfahren

                                        Unter Berücksichtigung des Umfangs der Vergabeverfahren und der vorhandenen
                                        finanziellen Mittel ist vorgesehen, jährlich einen Call zu jeweils einem Leitziel auf­
                                        zurufen.

                                        Im Rahmen des ersten Calls (2015) wurden folgende Verbundvorhaben aus dem Bereich
                                        Forschung und Entwicklung (FuE), an denen die Friedrich-Schiller-Universität Jena
                                        sowie die Bauhaus-Universität Weimar als Partner beteiligt sind, gefördert:

                                        Thema: Redox-Flow Batterie mit neuartigen Elektrolyten

                                        Thema: Wandelbare aktive Fassaden

                                        Thema: Vorhersageverbesserung und Risikominimierung bei der Erschließung
                                        petrothermaler Energiequellen

                                        Im Rahmen des zweiten Calls (2016) wurden Mittel für die FuE-Verbundvorhaben „Auf-
                                        bereitung von Kalihaldenabwässern und Gewinnung von Lithium mit keramischen
                                        Membranen“, an dem die K-UTEC AG Salt Technologies, die Fraunhofer-Gesellschaft
                                        und die Rauschert Kloster Veilsdorf GmbH beteiligt sind, sowie „Masterplan – Ressour-
                                        ceneffizientes Bauen der Zukunft“, das von der Hochschule Nordhausen, der Bauhaus
                                        Universität Weimar, dem IBA GmbH Weimar und weiteren Industriepartnern durchge-
                                        führt wird, bewilligt.

10
Nachhaltiges Wirtschaften – Verbesserung der Ressourceneffizienz

Im Rahmen des dritten Calls (2017) wurden bislang folgende FuE-Verbundvorhaben,
an denen die Technische Universität Ilmenau, die Ernst-Abbe-Hochschule Jena bzw.
die Fraunhofer-Gesellschaft als Partner beteiligt sind, bewilligt:

Thema: Entwicklung einer neuartigen Hochspannungsquelle mit Ionisationsmodul
zum Einsatz an industriellen Elektrofiltern

Thema: Produktions- und Auslegungsverfahren für das effiziente Herstellen von
individuellen Strukturen aus silikatischen Werkstoffen mittels Wire-laser Additive
Manufacturing

Thema: Entwicklung von Vakuum-Isolations-Paneele zur effizienten Wärmedämmung
von Hochleistungswärmespeichern bis 140°C

Thema: Bedarfsgerechte Wärmeversorgung mit Abwärme – maßgeschneiderte
Absorbenzien und Speichertechnologien für Wärmewende

Über die FuE-Personal Richtlinie wurden mit Mitteln aus dem Europäischen Sozial-
fonds (ESF) bislang folgende Forschungsprojekte gefördert:

Forschergruppe der Hochschule Nordhausen: Thema „Bifacial – Monofacial:
Steigerung der Energieausbeute von Silizium-PV-Modulen“

Forschergruppe des Fraunhofer-Instituts für Keramische Technologien und Systeme
(IKTS): Thema „Effiziente Stoff- und Energiewandlung durch Verknüpfung von Stoff­
trennung und Reaktion im Membranreaktor“

Forschergruppe der Friedrich-Schiller-Universität Jena (CEEC): Thema „Solarbatterien –
organische Radikalbatterien und Solarzellen“

Über die Richtlinie zur Förderung der Forschung wurden folgende Forschungsinfra-
strukturprojekte mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung
(EFRE) gefördert:

Hochschule Nordhausen: Integration eines Arbeitsplatzes Röntgenfluoreszenz­
analysator in die Forschungsarbeit zum Forschungsschwerpunkt „Green Tech“

Bauhaus Universität Weimar: Gekoppeltes Thermoanalysesystem zur Ermittlung einer
adäquaten Rohstoffperformance für nachhaltige Bindebaustoffe

Bauhaus Universität Weimar: Schlieren-Verfahren zur Visualisierung von Raumluft­
strömungen

Materialforschungs- und -prüfanstalt (MFPA) an der Bauhaus Universität Weimar:
Mikromechanisches Labor zur Simulation und In-situ-Beobachtung der Schädigung
heterogener Werkstoffe („MicroLab“)

                                                                                     11
Nachhaltiges Wirtschaften – Verbesserung der Ressourceneffizienz

                                        Friedrich-Schiller-Universität Jena: Dynamische Fluoreszenzspektroskopie für
                                        die Materialentwicklung in der Energie- und Umweltforschung

                                        Friedrich-Schiller-Universität Jena: Labor für die Präparation und Charakterisierung
                                        mesoskopischer Hybridsysteme am Abbe Center of Photonics

                                        Technische Universität Ilmenau: Modulare Test- und Simulationsplattform für multi­
                                        modale Energiesysteme

                                        Bauhaus Universität Weimar: Beschaffung messtechnischer Ausstattung für den Wind-
                                        kanal der Bauhaus Universität Weimar

                                        MFPA an der Bauhaus Universität Weimar: Labor für Grenzflächenanalytik und
                                        Detektion von Interaktionen in funktionalen Werkstoffverbünden

                                        Friedrich-Schiller-Universität Jena: Anlage zur Präparation dünner, luftempfindlicher
                                        Schichten für die Materialforschung im Energiebereich

                                        Friedrich-Schiller-Universität Jena: In-situ-Erforschung elementarer lichtgetriebener
                                        Prozesse in photoaktiven Verbindungen und Materialien

                                        Technische Universität Ilmenau: Mittelspannungs-Mischstrom-Versuchsanlage (MMV)

                                        Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. – IKTS:
                                        EXTREM – Extrusion großer, dünnwandiger Keramikrohre für Energie- und Membran­
                                        anwendungen

                                        Bauhaus-Universität Weimar: Wellenlängendispersives Röntgenfluoreszenzspektrometer

                                        Friedrich-Schiller-Universität Jena: Charakterisierung und Analyse Geologischer
                                        Materialien

                                        Hochschule Nordhausen: ZEEPA - Zero-Emission-Motor für stationäre Speicherlösungen

                                        Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz, die durch das TMWWDG
                                        unterstützt werden, sind:

                                        Das Nachhaltigkeitsabkommen Thüringen (NAT), das als freiwillige Vereinbarung
                                        zwischen der Thüringer Landesregierung und der Thüringer Wirtschaft mit dem Ziel ab-
                                        geschlossen wurde, Politik, Verwaltung und Wirtschaft insbesondere zu den Themen
                                        Klima- und Umweltschutz, Ressourcenschonung und Energieeffizienz zusammenzu­
                                        führen. (Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen und Einrichtungen, die Maßnahmen
                                        u. a. zur Energieeinsparung, zum Einsatz erneuerbarer Energien und nachwachsender
                                        Rohstoffe sowie zur Verminderung des Ausstoßes von Treibhausgasen, zur Ressourcen-
                                        schonung und zur Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsprinzips geleistet oder ein
                                        Umweltmanagementsystem (z. B. EMAS, DIN ISO 14000 ff.) eingeführt haben. Derzeit
                                        beteiligen sich knapp 600 Unternehmen und Einrichtungen am NAT.)

                                        Die gemeinsame Initiative der Thüringer Tourismus GmbH (TTG), der Thüringer Energie-
                                        und GreenTech- Agentur (ThEGA) und der Stadt Erfurt zum nachhaltigen Tagen in
                                        Thüringen. Damit wird das Ziel verfolgt, Thüringen als nachhaltiges, wettbewerbs- und
                                        zukunftsfähiges Tagungsland zu etablieren.

12
Nachhaltiges Wirtschaften – Verbesserung der Ressourceneffizienz

1.5 Indikatoren / Monitoring
     Steigerung des Nachhaltigkeitsindikators „Rohstoffproduktivität“ bis zum Jahr 2020
     um 60 Prozent bezogen auf 2010 (Zielsetzung in der Thüringer Nachhaltigkeitsstrategie
     2011). Der Indikator „Rohstoffproduktivität“ drückt aus, wie effizient abiotische
     Primärmaterialien, das heißt alle im Inland entnommenen Rohstoffe – ohne land- und
     forstwirtschaftliche Erzeugnisse – und alle importierten abiotischen Materialien,
     eingesetzt werden, um das Bruttoinlandsprodukt (BIP) zu erwirtschaften. Der Indikator
     wird durch das Thüringer Statistische Landesamt erhoben.

     Die bisherigen Fortschritte bei der Steigerung der Ressourceneffizienz in der Produkti-
     on stützen die Prognose, nach der sich das ambitionierte Ziel der Erhöhung der Roh-
     stoffproduktivität um 60 Prozent bis zum Jahre 2020 erreichen lässt: So ist im Zeitraum
     von 2000 bis 2014 das preisbereinigte BIP um 15,6 Prozent gestiegen, während der
     Rohstoffverbrauch um 24,4 Prozent zurückgegangen ist.

                                                                                        13
2   Nachhaltigkeit
         bei der Umsetzung
         des OP EFRE
         2014–2020

14
2.1   Ausgangslage
      Das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung wird als Querschnittsziel bei der Durchführung,
      Überwachung und Evaluierung des Thüringer Operationellen Programms für den
      Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (OP EFRE) explizit berücksichtigt.

2.2   Rechtliche und programmatische Grundlagen
      Verordnung (EU) Nr. 1303/2013
      Thüringer OP EFRE

2.3   Handlungsfelder und Ziele
      Die Thüringer Nachhaltigkeitsstrategie beinhaltet das Ziel, nachhaltiges Wirtschaften
      zu unterstützen. Um dieses Ziel zu erreichen, wird der Nachhaltigkeitsgedanke un­
      mittelbar in die Förderkulisse aufgenommen. Mit EFRE-Mitteln erfolgt die Finanzierung
      einer Vielzahl von Förderprogrammen, mit denen insbesondere Investitionen durch
      Thüringer Unternehmen und Kommunen unterstützt werden. Die Förderprogramme
      leisten einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung in Thüringen und zur Anwendung
      umweltgerechter Technologien.

      Das Operationelle Programm EFRE 2014–2020 sieht zum Thema „Nachhaltigkeit“
      folgende Prioritäten sowie spezifische Ziele und Projekte vor:

      Förderung von Maßnahmen zur Verringerung der CO2-Emissionen in allen Bereichen
      der Wirtschaft

      Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in
      Unternehmen

      Steigerung der Energieeffizienz und des Anteils erneuerbarer Energien im Bereich
      der öffentlichen Hand

      Energieeffizienzsteigerungen in Kommunen und städtischen Quartieren

      Risikomanagement und -prävention, Umweltschutz und Förderung der nachhaltigen
      Nutzung der Ressourcen

      Verbesserung des Schutzes vor Hochwasser – Risikovorsorge in Thüringen

      Wiederherstellung naturnaher Ökosysteme mit den Schwerpunkten Fließgewässer
      und Flussräume

      Nachhaltige Stadtentwicklung

      Revitalisierung von Flächen im Siedlungszusammenhang

      Stärkung von ausgewählten Kommunen als attraktive Wirtschafts- und Sozialräume

                                                                                       15
Nachhaltigkeit bei der Umsetzung des OP EFRE 2014–2020

                              2.4 Maßnahmen
                                       Das bereits in den Förderperioden 2000 – 2006 und 2007– 2013 durchgeführte EFRE-
                                       Umweltmonitoring wird für die Förderperiode 2014 – 2020 weiterentwickelt. Zuständig
                                       für die Konzeption und die Umsetzung des Umweltmonitorings ist die Verwaltungs­
                                       behörde.

                                      Mit der Aufstellung des Operationellen Programms wurden den Spezifischen Zielen
                                      konkrete Ergebnisindikatoren zugeordnet und dafür bis zum Jahr 2020 zu erreichende
                                      Zielwerte festgelegt. Somit ist es möglich, die Umweltauswirkungen einzelner Förder-
                                      maßnahmen zu kontrollieren und zu dokumentieren.

                                      Ferner sind für alle Einzelprojekte konkrete Outputindikatoren festgeschrieben worden.
                                      Anhand der Outputindikatoren können die mit der Umsetzung der Einzelprojekte be-
                                      trauten zwischengeschalteten Stellen den Zielerreichungsgrad der Fördermaßnahmen
                                      überprüfen.

                              2.5 Indikatoren
                                       Folgende Ergebnisindikatoren wurden für die einzelnen spezifischen Ziele festgelegt:

                                      CO2-Emissionen aus dem Energieverbrauch der Bereiche verarbeitendes Gewerbe,
                                      Handel, Dienstleistungen und übrige Verbraucher (ohne Privathaushalte) (jährlich),

                                      energiebedingte CO2-Emissionen im Bereich der öffentlichen Gebäude (Landes­
                                      gebäude) (alle 2 Jahre),

                                      CO2-Emissionen aus privaten Haushalten, dem Handel, dem Gewerbe, den Dienst­
                                      leistungen und den übrigen Verbrauchern (jährlich),

                                      CO2-Emissionen durch den Verkehr (jährlich),

                                      Schadenspotenzial durch Überflutung (alle 3 Jahre),

                                      Anteil der Fließgewässer, die Qualitätsanforderungen bezüglich Hydromorphologie
                                      erfüllen, an allen Fließgewässern (jährlich),

                                       Bestand wertgebender Arten in Fließgewässern und Flussräumen (alle 3 Jahre),

                                      Gesamtfläche der unsanierten Brachflächen in Thüringen (alle 3 Jahre),

                                      Auslastung der Infrastrukturen in Kommunen mit Integraler kommunaler Strategie (IKS)
                                      (alle 3 Jahre).

16
Nachhaltigkeit bei der Umsetzung des OP EFRE 2014–2020

2.6 Monitoring
    Auf der Ebene der Verwaltungsbehörde ist eine Datenbank eingerichtet worden, für
    die die jeweils zuständigen Zwischengeschalteten Stellen Daten über die Output­
    indikatoren zur Verfügung stellen.

    Diese Daten werden den jeweiligen Maßnahmen zugeordnet und im Hinblick auf die
    spezifische Zielerreichung ausgewertet. Kommt es zu Abweichungen von den Ziel­
    werten, erfolgt seitens der Verwaltungsbehörde eine entsprechende Information an
    die Zwischengeschalteten Stellen, die anschließend über einen möglichen Nach­
    steuerungsbedarf entscheiden.

    Zusätzlich veröffentlicht die Verwaltungsbehörde die jeweiligen aktualisierten
    Zwischenstände der erfassten Daten auf den EFRE-Internetseiten.

                                                                                     17
3   Nachhaltigkeit
         im Hochschulbereich

18
3.1 Ausgangslage
    Die Rolle, die Hochschulen in der Nachhaltigkeitsdiskussion einnehmen, lässt sich
    am besten mit der Erklärung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und der Deutschen
    UNESCO-Kommission (DUK) zur Hochschulbildung für nachhaltige Entwicklung vom
    24.11.2009/22.01.2010 beschreiben: „Hochschulen sind Einrichtungen der Gesell-
    schaft und stehen als Kern des Wissenschaftssystems mit ihren drei Aufgabenfeldern
    Forschung, Lehre und Dienstleistung in der Verantwortung, zur zukunftsorientierten
    Entwicklung der Gesellschaft beizutragen. Die Hochschulen als Bildungsstätten
    für künftige Entscheidungsträger und als Zentren von Forschung haben hierbei eine
    besondere Verantwortung und spielen eine entscheidende Rolle: Sie legen Grund­
    lagen, indem sie in Lehre und Studium Kenntnisse, Kompetenzen und Werte vermitteln
    und in der Forschung Wissen und Innovationen erzeugen, die für die Gestaltung nach-
    haltiger Entwicklung nötig sind.“

3.2 Rechtliche und programmatische Grundlagen
    Hochschulstrategie 2020 vom Mai 2014
    Rahmenvereinbarung IV zwischen der Landesregierung und den Thüringer Hochschulen
    vom Dezember 2015
    Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen dem TMWWDG und den Hochschulen
    vom Januar 2016
    Thüringer Digitalisierungsstrategie für die Hochschulen (Dezember 2017)
    Thüringer Hochschulgesetz

    Die Hochschulstrategie und die Rahmenvereinbarung enthalten die grundlegenden
    Ziele und Entwicklungen für die Thüringer Hochschullandschaft bis zum 31.12.2019.
    In diesen Planungs- und Entwicklungsgrundsätzen sowie den entsprechenden hoch-
    schulspezifischen Zielstellungen der Ziel- und Leistungsvereinbarungen ist auch das
    Thema Nachhaltigkeit in und durch Hochschulen enthalten. Dies betrifft alle sozialen,
    ökologischen und ökonomischen Aspekte der Nachhaltigkeit im Hochschulbereich –
    von der Nachhaltigkeit in der Lehre über die Nachhaltigkeit in der Forschung bis hin
    zur Nachhaltigkeit im Betrieb der Hochschulen. Im novellierten Thüringer Hochschul-
    gesetz sollen die Grundsätze nachhaltiger Entwicklung als Leitlinie für das Handeln
    der Thüringer Hochschulen festgeschrieben werden.

    Die Digitalisierungsstrategie soll dabei helfen, die Chancen der Digitalisierung in Lehre
    und Forschung systematisch und nachhaltig zu nutzen.

3.3 Handlungsfelder
    Die Hochschulen werden auf vielfältige Weise im Sinne der nachhaltigen Entwicklung
    tätig. Eine ihrer Aufgaben ist die Erschließung zukunftsträchtiger Forschungsfelder
    in der Grundlagen- sowie der angewandten Forschung. Dazu suchen sie die vertiefte
    Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Die Hochschulen sichern zudem
    die Deckung des zukünftigen Bedarfs an wissenschaftlichen Fachkräften auch in
    Thüringen. Um die gesellschaftliche Ressource Wissen auszuschöpfen, sorgen das Land
    und die Hochschulen für einen erweiterten Zugang zu akademischer Bildung unter
    der Beachtung der zunehmenden Heterogenität und Diversität der Studierenden. Dazu
    gehört auch, neue Lehr- und Lernformen zu entwickeln. Im Sinne des lebenslangen
    Lernens stellen die Hochschulen immer mehr Weiterbildungsangebote zur Verfügung.

    Nachhaltige Entwicklung der Hochschulen selbst bedeutet, die Grundsätze der Guten
    Arbeit an den Hochschulen zu beachten, den Frauenanteil im Wissenschaftssystem
    zu erhöhen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Hochschulbereich weiter
    zu verbessern.

                                                                                         19
Nachhaltigkeit im Hochschulbereich

                               3.4 Maßnahmen
                                     In den individuellen Ziel- und Leistungsvereinbarungen der Hochschulen sind bereits
                                     zahlreiche Maßnahmen aus den angeführten Handlungsfeldern vereinbart worden.
                                     Hierzu zählen unter anderem Maßnahmen zur Sicherung des Studienangebots, zur
                                     besseren Betreuung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses, zur
                                     Gleichstellung zwischen den Geschlechtern, zur Umsetzung besserer Arbeitsbedingun-
                                     gen oder zur stärkeren Internationalisierung der Hochschulen.

                                     Der Wissenschaftsrat hat im Jahr 2017 Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Inge-
                                     nieurwissenschaften in Thüringen gegeben. Das Land und die Hochschulen werden
                                     gemeinsam wesentliche Empfehlungen umsetzen, um die Leistungsfähigkeit dieses
                                     wichtigen Schwerpunkts der Thüringer Hochschullandschaft in Forschung und Lehre
                                     nachhaltig abzusichern und zu verbessern. Dazu gehören u. a. die Bildung einer
                                     strategischen Allianz, eine noch stärkere hochschulübergreifende Vernetzung in der
                                     Forschung oder die Förderung der Digitalisierung als Querschnittsfunktion aller
                                     Leistungsdimensionen der Hochschulen.

                               3.5 Indikatoren
                                     In den Ziel- und Leistungsvereinbarungen wurden mit jeder Hochschule quantitative und
                                     qualitative Indikatoren vereinbart, mit denen sich das Erreichen auch der im Sinne der
                                     Nachhaltigkeit besonders relevanten Entwicklungsziele messen lässt. Dazu zählen:

                                     Studierende in Regelstudienzeit,

                                     Qualitätssicherung Lehre,

                                     Erstellung von Personalentwicklungskonzepten,

                                     Absolventen/innen bei Promotion und Habilitation,

                                     Bildungsausländerquoten,

                                     Erstellung von Maßnahmeplänen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention,

                                     Ernennungsquote Professorinnen.

                               3.6 Monitoring
                                     Die Hochschulen erstatten dem TMWWDG jährlich Bericht über die Erfüllung der in den
                                     Ziel- und Leistungsvereinbarungen niedergelegten Ziele. Die Jahresberichte dienen
                                     dem Monitoring der Zielerfüllung und liefern gegebenenfalls die Grundlage für gemein-
                                     sam zu leistende Nachsteuerungen.

20
Kolumne

4   Nachhaltiges Bauen im
    Bereich der Thüringer
    Hochschulen, der außer­
    universitären Forschungs-
    einrichtungen und
    des Studierendenwerks
    Thüringen

                              21
Nachhaltiges Bauen im Bereich der Thüringer Hochschulen, der außer­universitären Forschungseinrichtungen
und des Studierendenwerks Thüringen

                                4.1 Ausgangslage
                                        Gebäude und bauliche Anlagen sind komplexe Systeme zur Erfüllung definierter Aufga-
                                        ben und Funktionen. Sie sind Lebensraum und Arbeitsumgebung zugleich. Damit
                                        haben sie Einfluss auf Komfort, Gesundheit und Zufriedenheit der Nutzer sowie auf die
                                        Qualität des Zusammenlebens. Sie stellen einen ökonomischen Wert dar, tragen zur
                                        Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen sowie zur Wertschöpfung bei. Zudem ver-
                                        ursachen sie Energie- und Stoffströme mit entsprechenden Wirkungen auf die globale
                                        und lokale Umwelt. Insofern haben sie einen erheblichen Einfluss auf eine an Nach-
                                        haltigkeitszielen ausgerichtete Entwicklung.

                                        An vielen Standorten in Thüringen sind in den letzten Jahren innovative Neubauten
                                        entstanden beziehungsweise Altbauten zeitgemäß modernisiert worden. Im Bereich der
                                        Thüringer Hochschulen, der außeruniversitären Einrichtungen und des Studierenden-
                                        werks Thüringen wird dabei immer mehr auch großer Wert auf nachhaltiges und energie-
                                        effizientes Bauen, attraktive Architektur sowie zeitgemäße Raumprogramme gelegt.

                                4.2 Rechtliche und programmatische Grundlagen
                                        auf Bundesebene
                                        Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagen­
                                        technik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung – EnEV)
                                        Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz,
                                        Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)

                                        auf Landesebene
                                        Thüringer Nachhaltigkeitsstrategie
                                        Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Freistaats Thüringen (RLBau),
                                        dabei unter anderem Abschnitt K 3 (Umweltschutz) und K 21 (Klimaschutz, Ressourcen-
                                        schutz und Energieeinsparung)
                                        Beschluss des Thüringer Landtages vom 02.09.2016 zum Thema „Photovoltaikanla-
                                        gen für landeseigene Immobilien“ (Drucksache 6/2280 – Neufassung)
                                        Beschluss des Thüringer Landtages vom 06.11.2015 zum Thema „Energetische
                                        Standards im öffentlichen Bau vorbildlich gestalten“ (Drucksache 6/1273)

                                4.3 Handlungsfelder und Ziele
                                         Bei Bauvorhaben im Bereich der Thüringer Hochschulen, der außeruniversitären Ein-
                                         richtungen und des Studierendenwerks Thüringen sollen insbesondere die Maßgaben
                                         der Thüringer Nachhaltigkeitsstrategie und der Beschlüsse des Thüringer Landtages
                                         zu den Themen „Energetische Standards im öffentlichen Bau vorbildlich gestalten“ und
                                        „Photovoltaikanlagen für landeseigene Immobilien“ umgesetzt werden.

                                        Dabei soll die Optimierung sämtlicher Einflussfaktoren über den gesamten Lebens­
                                        zyklus eines Gebäudes angestrebt werden – von der Rohstoffgewinnung über die
                                        Errichtung bis zum Rückbau. Die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (Ökologie,
                                        Ökonomie und Soziokulturelles) sind gleichwertig zu betrachten.

22
Nachhaltiges Bauen im Bereich der Thüringer Hochschulen, der außer­universitären Forschungseinrichtungen
                                                                   und des Studierendenwerks Thüringen

              4.4 Maßnahmen
                       Bei Bauvorhaben im Bereich der Thüringer Hochschulen, der außeruniversitären Ein-
                       richtungen und des Studierendenwerks Thüringen sollen die Prinzipien der Nachhaltig-
                       keit unter anderem durch geeignete gestalterische Maßnahmen, ökologische und
                       nachhaltige Bauweise, energieeffiziente und energiesparende Technik, die Verwendung
                       besonderer Materialien und experimentellen Wohnheimbau berücksichtigt werden.

                       Die Einhaltung der Prinzipien des nachhaltigen Bauens wird in der Bauvorbereitungs-
                       planung und bei der baufachlichen Begleitung seitens des Landes überwacht. Zudem
                       wird bei Bauvorhaben jeweils projektbezogen die Implementierung mit geeignetem
                       externen Sachverstands geprüft.

                       In diesem Zusammenhang sollen bei allen Bauvorhaben im Bereich der Thüringer
                       Hochschulen, der außeruniversitären Einrichtungen und des Studierendenwerks
                       Thüringen die nachfolgenden konkreten Aufgabenstellungen bereits wesentlicher
                       Bestandteil der Planungsphase eines jeden Bauvorhabens sein.

                       Energetische Standards im öffentlichen Bau sollen vorbildlich gestaltet werden.

                       Möglichkeiten nachhaltiger Energiebereitstellung und Ressourcennutzung sind zu
                       prüfen.

                       Die Einhaltung von Gesetzmäßigkeiten im Rahmen der Energieeinsparverordnung
                       (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) sind zu beachten.

                       Die Installation einer Photovoltaikanlage für die landeseigene Immobilie ist zu prüfen.

                       Aktuelle Beispiele für Bauvorhaben, bei denen die Prinzipien der Nachhaltigkeit bereits
                       besondere Berücksichtigung finden, sind der Neubau des IT-Dienstleistungszentrums
                       der Technischen Universität Ilmenau, der Umbau der ehemaligen Zahnklinik in Erfurt
                       zur Studierendenwohnanlage und die Errichtung des neuen Hochschulcampus für die
                       Friedrich-Schiller-Universität auf dem Inselplatz in Jena. Daneben werden die genannten
                       Aufgabenstellungen auch bei allen anderen künftig anstehenden Bauvorhaben in
                       den genannten Bereichen zu berücksichtigen sein.

              4.5 Indikatoren
                       Das übergeordnete Leitbild einer nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung stellt
                       den Ausgangspunkt für nachhaltiges Bauen, aufbauend auf drei gleichwertigen
                       Dimensionen mit entsprechenden Indikatoren, dar.

                a)     Ökonomische Dimension

                       Folgende Lebenszykluskosten (Life-Cycle-Costs LCC) sind zu betrachten:

                       Errichtungskosten,

                       Nutzungskosten und

                       Rückbaukosten.

                                                                                                          23
Nachhaltiges Bauen im Bereich der Thüringer Hochschulen, der außer­universitären Forschungseinrichtungen
und des Studierendenwerks Thüringen

                                  b)    Ökologische Betrachtung

                                        Nach dem aktuellen Stand der Diskussion werden folgende Indikatoren für die
                                        ökologische Gebäudebewertung identifiziert:

                                        Flächeninanspruchnahme,

                                        Primärenergieaufwand (erneuerbar/nicht erneuerbar),

                                        Treibhausgaspotenzial (GWP), im Hinblick auf die „Erderwärmung“,

                                        Ozonzerstörungspotenzial (ODP), im Hinblick auf das „Ozonloch“,

                                        Versauerungspotenzial (AP), im Hinblick auf den „Sauren Regen“,

                                        Überdüngungspotenzial (EP), im Hinblick auf Gewässer- beziehungsweise Grund­
                                        wasserschutz,

                                        Ozonbildungspotenzial (POCP), im Hinblick auf den „Sommersmog“,

                                        Anzahl der landeseigenen Hochschulgebäude mit PV-Anlagen,

                                        Biomasseanteil bei der Beheizung nicht mit Fernwärme betriebener landeseigener
                                        Hochschulgebäude.

                                  c)    Soziale und kulturelle Dimension

                                        Innerhalb der sozialen und kulturellen Dimension der Nachhaltigkeit sind folgende
                                        Aspekte zu betrachten:

                                        Gestaltung und Ästhetik,

                                        Barrierefreiheit und

                                        Gesundheit und Behaglichkeit.

                                4.6 Monitoring
                                        Bei allen Bauvorhaben im Bereich der Thüringer Hochschulen, der außeruniversitären
                                        Einrichtungen und des Studierendenwerks Thüringen erfolgt durch das TMWWDG eine
                                        Überwachung der Prinzipien nachhaltigen Bauens von der Bauvorbereitung bis zur
                                        baufachlichen Begleitung.

24
Zusammenfassung
Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung sind Motoren für eine Nachhaltige Ent-
   wicklung. Der Nachhaltigkeitsplan des TMWWDG gibt Ziele vor und benennt Maß­
   nahmen für die Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung in diesen Bereichen. Im
   Mittelpunkt stehen hierbei die Verbesserung der Ressourceneffizienz, Nachhaltigkeit
   bei der Umsetzung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie
   Nachhaltigkeit und nachhaltiges Bauen im Hochschulbereich.

1 Nachhaltiges Wirtschaften – Verbesserung
  der Ressourceneffizienz
   Die Rohstoffeffizienz ist ein wichtiges Handlungsfeld nachhaltigen Wirtschaftens. Eine
   hohe Ressourceneffizienz in der Produktion ist ein zentraler Wettbewerbsfaktor der
   Thüringer Industrie. Im Rahmen der Thüringer Nachhaltigkeitsstrategie strebt der Frei-
   staat an, im Zeitraum von 2010 bis 2020 eine Steigerung der Rohstoffproduktivität
   in Thüringen um 60 Prozent zu erreichen. Dazu trägt das TMWWDG insbesondere mit
   der Umsetzung der Innovationsstrategie (RIS 3-Thüringen) sowie mit den Maßnahmen
   des Nachhaltigkeitsabkommen Thüringen (NAT) bei.

2 Nachhaltigkeit bei der Umsetzung des OP EFRE
  2014–2020
   Das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung wird als Querschnittsziel bei der Durchführung,
   Überwachung und Evaluierung des Thüringer Operationellen Programms für den
   Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (OP EFRE) explizit berücksichtigt. Mit
   EFRE-Mitteln wird eine Vielzahl von Förderprogrammen finanziert, mit denen insbeson-
   dere Investitionen von Thüringer Unternehmen und Kommunen unterstützt werden.

3 Nachhaltigkeit im Hochschulbereich
   Hochschulen legen Grundlagen für eine nachhaltige Entwicklung, indem sie Kompe-
   tenzen, Werte und Wissen vermitteln, die für innovative Ideen und die Gestaltung einer
   nachhaltigen Entwicklung nötig sind. Die Thüringer Hochschulstrategie, die jeweilige
   Rahmenvereinbarung zwischen den Hochschulen und der Landesregierung sowie die
   Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen dem TMWWDG und den Hochschulen legen
   hierzu Grundsätze und Ziele fest. Darüber hinaus wird die berufspraktische Orientie-
   rung in der Lehre gestärkt.

4 Nachhaltiges Bauen im Bereich der Thüringer Hoch-
  schulen, der außeruniversitären Forschungseinrich-
  tungen und des Studierendenwerks Thüringen
   Bei Forschungs- und Bildungseinrichtungen legt das Land Thüringen Wert auf nachhal-
   tiges und energieeffizientes Bauen, attraktive Architektur sowie zeitgemäße Raum­
   programme. Dabei soll die Optimierung sämtlicher Einflussfaktoren über den gesamten
   Lebenszyklus eines Gebäudes angestrebt werden.

                                                                                     27
Genderhinweis:

     Aus Gründen einer besseren Lesbarkeit des Textes wird an einigen Stellen auf die gleich­
     zeitige Verwendung unterschiedlicher geschlechtsspezifischer personenbezogener
     Hauptwörter verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für weibliche,
     männliche sowie diverse Geschlechter gleichberechtigt.

     Verteilerhinweis:

     Diese Informationsschrift wird von der Thüringer Landesregierung im Rahmen ihrer ver-
     fassungsmäßigen Verpflichtung zur Information der Öffentlichkeit herausgegeben.
     Sie darf weder von Parteien noch von deren Kandidaten oder Helfern im Zeitraum von
     sechs Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden.
     Dies gilt für alle Wahlen.

     Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Infor­
     mationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben partei­
     politischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist auch die Weitergabe an
     Dritte zur Verwendung bei der Wahlwerbung.

     Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die vorliegende Infor-
     mationsschrift nicht so verwendet werden, dass dies als Parteinahme des Heraus­
     gebers zu Gunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte.

     Diese Beschränkungen gelten unabhängig vom Vertriebsweg, also unabhängig davon,
     auf welchem Wege und in welcher Anzahl diese Informationsschrift dem Empfänger
     zugegangen ist. Erlaubt ist jedoch den Parteien, diese Informationsschrift zur Unter-
     richtung ihrer Mitglieder zu verwenden.

     Copyright:

     Diese Veröffentlichung ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch die des Nach-
     drucks von Auszügen und der fotomechanischen Wiedergabe, sind dem Herausgeber
     vorbehalten.

28
www.thueringen.de

Herausgeber:

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Referat M3 Standortmarketing und Öffentlichkeitsarbeit
Max-Reger-Straße 4– 8
99096 Erfurt

Tel: 0361 / 3797999
E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@tmwwdg.thueringen.de
Adresse der Webseite des Ministeriums: www.tmwwdg.de

Redaktion:

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft,
Referat 21 Grundsatzfragen, Wirtschafts- und Konjunkturpolitik

IFOK GmbH

Gestaltung:

FORMAT –  Büro für Gestaltung

Bildnachweise:

Titelseite: Getty
S. 3: TMWWDG
S. 6: Pixabay.com
S. 26: Getty
Sie können auch lesen