Nachhaltigkeitsplan des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2018 2020
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Nachhaltigkeitsplan des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2018 –2020
Vorwort Liebe Leserinnen und Leser, „Nachhaltigkeit“ ist ein schillernder Begriff, der vielfältig interpretiert wird. Mit Blick auf die Forstwirtschaft wurde unter „Nachhaltigkeit“ schon vor 300 Jahren die Vorgabe verstanden, nur so viele Bäume zu fällen, wie neue nachwachsen können. Inzwischen beruht der Nachhaltigkeitsgedanke auf der Überlegung, dass zukünftige Generationen bei der Befriedigung ihrer Bedürfnisse nicht schlechter gestellt werden dürfen als die heute Lebenden. Ein so verstandener Nachhaltigkeitsbegriff gilt als Leitbild für das gegenwärtige politische, wirtschaftliche und ökologische Handeln. Mit der Umsetzung ihrer Nachhaltigkeitspläne ergreift die Thüringer Landesregierung konkrete Maßnahmen für nachhaltiges Handeln im Freistaat. Der Nachhaltigkeitsplan des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) listet die Ziele auf, die das Ministerium in den nächsten Jahren hierbei erreichen will. Im Einzelnen geht es darum, jeweils zwei wichtige Nachhaltigkeitsstrategien aus den Bereichen Wirtschaft und Wissenschaft umzusetzen. Für ein Industrieland ist eine ausreichende und verlässliche Versorgung mit Rohstoffen von zentraler Bedeutung. Um eine Rohstoffversorgung nachfolgender Generationen und auch der Entwicklungs- und Schwellenländer aufrechterhalten zu können, muss der Ressourcenverbrauch der Industrieländer deutlich eingeschränkt werden. Thüringen will die Rohstoffproduktivität durch den Einsatz fortschrittlicher Technologien erheblich steigern und damit nicht nur den Ressourcenverbrauch senken, sondern mit hoher Ressourceneffizienz auch die Wettbewerbsposition der Thüringer Wirtschaft verbessern. Das TMWWDG verwaltet darüber hinaus für die Thüringer Landesregierung die Mittel des Europäischen Regionalfonds (EFRE). Mit ihnen werden vielfältige Förderprogramme im Rahmen der Wirtschafts-, Umwelt- und Infrastrukturförderung finanziert. Das Erreichen von Nachhaltigkeitszielen nimmt im Operationellen Programm für den EFRE einen hohen Stellenwert ein und wird im Rahmen eines Umweltmonitorings regelmäßig überprüft. Auch im Hochschulbereich spielt der Nachhaltigkeitsgedanke eine tragende Rolle. In der aktuellen Hochschulstrategie und den Ziel- und Leistungsvereinbarungen sind die relevanten Nachhaltigkeitsaspekte im Hochschulbereich explizit enthalten. Und nicht zuletzt werden die Maßgaben der Thüringer Nachhaltigkeitsstrategie bei den Bauvorhaben im Bereich der Thüringer Hochschulen, der außeruniversitären Einrich- tungen und des Studierendenwerks Thüringen umgesetzt. Mit der Realisierung ihrer Nachhaltigkeitspläne leistet die Thüringer Landesregierung einen regionalen Beitrag zur Umsetzung der Globalen Nachhaltigkeitsziele. Ihr Wolfgang Tiefensee Thüringer Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 3
Inhalt Vorwort 3 Gemeinsame Vorbemerkungen: Die Nachhaltigkeitspläne der Thüringer Landesregierung 6 1 Nachhaltiges Wirtschaften – Verbesserung der Ressourceneffizienz 8 1.1 Ausgangslage 1.2 Rechtliche und programmatische Grundlagen 1.3 Handlungsfelder und Ziele 1.4 Maßnahmen 1.5 Indikatoren / Monitoring 2 Nachhaltigkeit bei der Umsetzung des OP EFRE 2014–2020 14 2.1 Ausgangslage 2.2 Rechtliche und programmatische Grundlagen 2.3 Handlungsfelder und Ziele 2.4 Maßnahmen 2.5 Indikatoren 2.6 Monitoring 3 Nachhaltigkeit im Hochschulbereich 18 3.1 Ausgangslage 3.2 Rechtliche und programmatische Grundlagen 3.3 Handlungsfelder 3.4 Maßnahmen 3.5 Indikatoren 3.6 Monitoring
4 Nachhaltiges Bauen im Bereich der Thüringer Hochschulen, der außeruniversitären Forschungs- einrichtungen und des Studierendenwerks Thüringen 21 4.1 Ausgangslage 4.2 Rechtliche und programmatische Grundlagen 4.3 Handlungsfelder und Ziele 4.4 Maßnahmen 4.5 Indikatoren 4.6 Monitoring Zusammenfassung 26 Genderhinweis / Verteilerhinweis / Copyright 28 Impressum 30
Gemeinsame Vorbemerkungen: Die Nachhaltigkeitspläne der Thüringer Landesregierung Gleichstellung Luft Finanzausgleich FairTrade E-Mobilität Inklusion Erneuerbare Energien Ressourcenschonun g Biodiversität Umweltbildung Demokratie Klima Biosiegel Wasser Gerechtigkeit Recycling
Nachhaltigkeit ist ein wesentliches Element für die weitere Gestaltung der ökonomischen, sozialen und ökologischen Zukunft. Auf vielen Ebenen sind die Grundgedanken eines nachhaltigen Handelns bekannt und werden auf vielfältige Weise umgesetzt. Grund lage hierfür sind die 17 Globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals – SDGs oder Agenda 20301 genannt), die Ende 2015 von den Vereinten Nationen ver abschiedet wurden. Auch die Thüringer Landesregierung sieht sich schon länger in der Verantwortung, ihr Regierungs- und Verwaltungshandeln nachhaltig zu gestalten und dies auch öffentlich zu kommunizieren. Sie hat daher beschlossen, Nachhaltigkeitspläne aufzustellen, in denen der Beitrag für eine Nachhaltige Entwicklung in den einzelnen Politikbereichen für alle deutlich sichtbar wird. Jedes Ressort legt dabei seinen eigenen Nachhaltigkeitsplan vor und trägt zugleich die Verantwortung für dessen Umsetzung. Damit wird die Verantwortung der jeweiligen Akteure gestärkt und ein ressortspezifisches Handeln ermöglicht. Zusätzlich trägt dieses Vorgehen dazu bei, dass die Prämissen einer nachhaltigen Finanzpolitik berücksichtigt werden. Grundsätzlich können die in den Zielen aufgeführten Maßnahmen immer nur im Rahmen der nach Maßgabe der jeweiligen Haushaltsgesetze zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sowie Stellen und Planstellen umgesetzt werden und stehen deshalb unter Haushaltsvorbehalt. Die Nachhaltigkeitspläne der Thüringer Landesregierung bilden die zentrale Säule der staatlichen Umsetzung der Thüringer Nachhaltigkeitsstrategie. Die 2011 erstmals für das Land aufgestellte Strategie wird derzeit (2018) in einem breiten Abstimmungs- prozess fortgeschrieben und orientiert sich – wie die Nachhaltigkeitspläne auch – an den 17 Globalen Nachhaltigkeitszielen. Bei der Erstellung der Nachhaltigkeitspläne war für die Landesregierung die Meinung des Beirats zur Nachhaltigen Entwicklung in Thüringen wichtig. Die festgelegten Ziele, Maßnahmen und Indikatoren wurden daher mit den Beiratsmitgliedern besprochen und deren Hinweise, wo immer möglich, berücksichtigt. Die Landesregierung bedankt sich ausdrücklich für diese Hinweise und Empfehlungen. Um die Übersichtlichkeit zu gewährleisten, wurde nach einer identischen Struktur gearbeitet. Die Pläne zeigen den aktuellen Entwicklungsstand auf (Ausgangslage) und benennen konkrete Ziele, die bis 2020 umgesetzt werden sollen. Bei längerfristigen Vorhaben wird auch schon ein Blick über diesen Zeitpunkt hinausgewagt. Die Ziele sind untersetzt mit Maßnahmen, die zur Erfüllung der Ziele beitragen. Ergänzt wurden diese um Indikatoren und Informationen zum Monitoring. Die Maßnahmen sollen in der Regel alle zwei Jahre überprüft und nach vier Jahren überarbeitet werden. Im Hinblick auf die derzeitige Fortschreibung der Thüringer Nach- haltigkeitsstrategie ist die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitspläne im Jahr 2020 geplant. Um Nachhaltigkeit in Politik und Verwaltung tatsächlich zu verankern, werden weitere wesentliche Schritte der Landesregierung notwendig sein. So sollen Aktivitäten der Verwaltung, die alle Ressorts gleichermaßen betreffen, in einem „Gemeinsamen Maß- nahmenprogramm zur Nachhaltigkeit im Verwaltungshandeln“ gebündelt werden. Nachhaltigkeit im staatlichen Handeln ist ein Grundsatz der Thüringer Landesregierung. Nachfolgend werden die für das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft aufgestellten Ziele und Maßnahmen vorgestellt. 1 Voller Titel: „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ 7
1 Nachhaltiges Wirtschaften – Verbesserung der Ressourceneffizienz
1.1 Ausgangslage Die Rohstoffeffizienz ist ein wichtiges Handlungsfeld nachhaltigen Wirtschaftens. Eine hohe Ressourceneffizienz in der Produktion ist ein zentraler Wettbewerbsfaktor der deutschen Industrie. Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes weisen einen Material- kostenanteil von durchschnittlich rund 47 Prozent an den Herstellungskosten indus trieller Produkte auf. Damit sind die Materialkosten der mit Abstand größte Kostenanteil. Umso wichtiger ist es, dass sich die industrielle Fertigung unter Einsatz innovativer Technologien möglichst ressourceneffizient vollzieht. Damit werden in der Industrie nicht nur die Produktionskosten gesenkt und die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt, sondern durch eine möglichst geringe Ressourceninanspruchnahme wird auch dem Gedanken nachhaltigen Wirtschaftens Rechnung getragen. 1.2 Rechtliche und programmatische Grundlagen Ressourceneffizienzprogramm der Bundesregierung ProgRess II Nationale Nachhaltigkeitsstrategie Thüringer Nachhaltigkeitsstrategie 2011 und ihre Fortschreibung Umweltmanagementsysteme (EMAS nach Verordnung EG Nr. 1221/2009, DIN ISO 14.000ff.) Thüringer Innovationsstrategie (RIS 3-Thüringen) Nachhaltigkeitsabkommen Thüringen (NAT) Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes von 2012 und Thüringer Abfallwirtschafts gesetz von 1999 Ökodesign-Richtlinie (EG) Nr. 1275/2008 EU-Umweltzeichenverordnung (EG) Nr. 66/2010 1.3 Handlungsfelder und Ziele Im Rahmen der Thüringer Nachhaltigkeitsstrategie strebt Thüringen für den Zeitraum von 2010 bis 2020 eine Steigerung seiner Rohstoffproduktivität um 60 Prozent an. 1.4 Maßnahmen Im Rahmen der Umsetzung der Thüringer Innovationsstrategie (RIS 3-Thüringen) befasst sich ein Arbeitskreis mit dem Thema der nachhaltigen Ressourcenverwendung. Ziel der RIS 3-Thüringen ist in diesem Zusammenhang die Entwicklung neuer Materialien, Technologien und Verfahren zur Steigerung der Ressourceneffizienz sowie geschlossener Kreisläufe und nachhaltigen Designs. Maßnahmen und Projekte, die zur Umsetzung dieser Leitziele dienen, sollen unter anderem im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Forschung, Technologie und Innovation durch den Freistaat Thüringen vorrangig gefördert werden. Im Kontext des RIS 3-Spezialisierungsfelds „Nachhaltige Energie- und Ressourcenver- wendung“ werden folgende Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu den vom Arbeitskreis beschlossenen Leitzielen ausgewählt und mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. 9
Nachhaltiges Wirtschaften – Verbesserung der Ressourceneffizienz Wettbewerbs- Zuordnung zu den Eingereichte Förderung aufruf Leitzielen Anträge Anträge Call 1 24.08.2015 Leitziel 1 5 3 (Energieversorgungssysteme und Energiespeicher) Call 2 29.02.2016 Leitziel 3 10 2 (Materialien, Stoffkreisläufe, Design) Call 3 16.01.2017 Leitziel 2 10 6 Vorhaben (Gebäude und Infrastruktur) wurden zur Antragstellung aufgefordert , 4 davon bereits bewilligt Call 4 15.01.2018 Leitziel 1, 2 oder 3 4 zur Zeit Begutachtungs- verfahren Unter Berücksichtigung des Umfangs der Vergabeverfahren und der vorhandenen finanziellen Mittel ist vorgesehen, jährlich einen Call zu jeweils einem Leitziel auf zurufen. Im Rahmen des ersten Calls (2015) wurden folgende Verbundvorhaben aus dem Bereich Forschung und Entwicklung (FuE), an denen die Friedrich-Schiller-Universität Jena sowie die Bauhaus-Universität Weimar als Partner beteiligt sind, gefördert: Thema: Redox-Flow Batterie mit neuartigen Elektrolyten Thema: Wandelbare aktive Fassaden Thema: Vorhersageverbesserung und Risikominimierung bei der Erschließung petrothermaler Energiequellen Im Rahmen des zweiten Calls (2016) wurden Mittel für die FuE-Verbundvorhaben „Auf- bereitung von Kalihaldenabwässern und Gewinnung von Lithium mit keramischen Membranen“, an dem die K-UTEC AG Salt Technologies, die Fraunhofer-Gesellschaft und die Rauschert Kloster Veilsdorf GmbH beteiligt sind, sowie „Masterplan – Ressour- ceneffizientes Bauen der Zukunft“, das von der Hochschule Nordhausen, der Bauhaus Universität Weimar, dem IBA GmbH Weimar und weiteren Industriepartnern durchge- führt wird, bewilligt. 10
Nachhaltiges Wirtschaften – Verbesserung der Ressourceneffizienz Im Rahmen des dritten Calls (2017) wurden bislang folgende FuE-Verbundvorhaben, an denen die Technische Universität Ilmenau, die Ernst-Abbe-Hochschule Jena bzw. die Fraunhofer-Gesellschaft als Partner beteiligt sind, bewilligt: Thema: Entwicklung einer neuartigen Hochspannungsquelle mit Ionisationsmodul zum Einsatz an industriellen Elektrofiltern Thema: Produktions- und Auslegungsverfahren für das effiziente Herstellen von individuellen Strukturen aus silikatischen Werkstoffen mittels Wire-laser Additive Manufacturing Thema: Entwicklung von Vakuum-Isolations-Paneele zur effizienten Wärmedämmung von Hochleistungswärmespeichern bis 140°C Thema: Bedarfsgerechte Wärmeversorgung mit Abwärme – maßgeschneiderte Absorbenzien und Speichertechnologien für Wärmewende Über die FuE-Personal Richtlinie wurden mit Mitteln aus dem Europäischen Sozial- fonds (ESF) bislang folgende Forschungsprojekte gefördert: Forschergruppe der Hochschule Nordhausen: Thema „Bifacial – Monofacial: Steigerung der Energieausbeute von Silizium-PV-Modulen“ Forschergruppe des Fraunhofer-Instituts für Keramische Technologien und Systeme (IKTS): Thema „Effiziente Stoff- und Energiewandlung durch Verknüpfung von Stoff trennung und Reaktion im Membranreaktor“ Forschergruppe der Friedrich-Schiller-Universität Jena (CEEC): Thema „Solarbatterien – organische Radikalbatterien und Solarzellen“ Über die Richtlinie zur Förderung der Forschung wurden folgende Forschungsinfra- strukturprojekte mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert: Hochschule Nordhausen: Integration eines Arbeitsplatzes Röntgenfluoreszenz analysator in die Forschungsarbeit zum Forschungsschwerpunkt „Green Tech“ Bauhaus Universität Weimar: Gekoppeltes Thermoanalysesystem zur Ermittlung einer adäquaten Rohstoffperformance für nachhaltige Bindebaustoffe Bauhaus Universität Weimar: Schlieren-Verfahren zur Visualisierung von Raumluft strömungen Materialforschungs- und -prüfanstalt (MFPA) an der Bauhaus Universität Weimar: Mikromechanisches Labor zur Simulation und In-situ-Beobachtung der Schädigung heterogener Werkstoffe („MicroLab“) 11
Nachhaltiges Wirtschaften – Verbesserung der Ressourceneffizienz Friedrich-Schiller-Universität Jena: Dynamische Fluoreszenzspektroskopie für die Materialentwicklung in der Energie- und Umweltforschung Friedrich-Schiller-Universität Jena: Labor für die Präparation und Charakterisierung mesoskopischer Hybridsysteme am Abbe Center of Photonics Technische Universität Ilmenau: Modulare Test- und Simulationsplattform für multi modale Energiesysteme Bauhaus Universität Weimar: Beschaffung messtechnischer Ausstattung für den Wind- kanal der Bauhaus Universität Weimar MFPA an der Bauhaus Universität Weimar: Labor für Grenzflächenanalytik und Detektion von Interaktionen in funktionalen Werkstoffverbünden Friedrich-Schiller-Universität Jena: Anlage zur Präparation dünner, luftempfindlicher Schichten für die Materialforschung im Energiebereich Friedrich-Schiller-Universität Jena: In-situ-Erforschung elementarer lichtgetriebener Prozesse in photoaktiven Verbindungen und Materialien Technische Universität Ilmenau: Mittelspannungs-Mischstrom-Versuchsanlage (MMV) Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. – IKTS: EXTREM – Extrusion großer, dünnwandiger Keramikrohre für Energie- und Membran anwendungen Bauhaus-Universität Weimar: Wellenlängendispersives Röntgenfluoreszenzspektrometer Friedrich-Schiller-Universität Jena: Charakterisierung und Analyse Geologischer Materialien Hochschule Nordhausen: ZEEPA - Zero-Emission-Motor für stationäre Speicherlösungen Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz, die durch das TMWWDG unterstützt werden, sind: Das Nachhaltigkeitsabkommen Thüringen (NAT), das als freiwillige Vereinbarung zwischen der Thüringer Landesregierung und der Thüringer Wirtschaft mit dem Ziel ab- geschlossen wurde, Politik, Verwaltung und Wirtschaft insbesondere zu den Themen Klima- und Umweltschutz, Ressourcenschonung und Energieeffizienz zusammenzu führen. (Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen und Einrichtungen, die Maßnahmen u. a. zur Energieeinsparung, zum Einsatz erneuerbarer Energien und nachwachsender Rohstoffe sowie zur Verminderung des Ausstoßes von Treibhausgasen, zur Ressourcen- schonung und zur Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsprinzips geleistet oder ein Umweltmanagementsystem (z. B. EMAS, DIN ISO 14000 ff.) eingeführt haben. Derzeit beteiligen sich knapp 600 Unternehmen und Einrichtungen am NAT.) Die gemeinsame Initiative der Thüringer Tourismus GmbH (TTG), der Thüringer Energie- und GreenTech- Agentur (ThEGA) und der Stadt Erfurt zum nachhaltigen Tagen in Thüringen. Damit wird das Ziel verfolgt, Thüringen als nachhaltiges, wettbewerbs- und zukunftsfähiges Tagungsland zu etablieren. 12
Nachhaltiges Wirtschaften – Verbesserung der Ressourceneffizienz 1.5 Indikatoren / Monitoring Steigerung des Nachhaltigkeitsindikators „Rohstoffproduktivität“ bis zum Jahr 2020 um 60 Prozent bezogen auf 2010 (Zielsetzung in der Thüringer Nachhaltigkeitsstrategie 2011). Der Indikator „Rohstoffproduktivität“ drückt aus, wie effizient abiotische Primärmaterialien, das heißt alle im Inland entnommenen Rohstoffe – ohne land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse – und alle importierten abiotischen Materialien, eingesetzt werden, um das Bruttoinlandsprodukt (BIP) zu erwirtschaften. Der Indikator wird durch das Thüringer Statistische Landesamt erhoben. Die bisherigen Fortschritte bei der Steigerung der Ressourceneffizienz in der Produkti- on stützen die Prognose, nach der sich das ambitionierte Ziel der Erhöhung der Roh- stoffproduktivität um 60 Prozent bis zum Jahre 2020 erreichen lässt: So ist im Zeitraum von 2000 bis 2014 das preisbereinigte BIP um 15,6 Prozent gestiegen, während der Rohstoffverbrauch um 24,4 Prozent zurückgegangen ist. 13
2 Nachhaltigkeit bei der Umsetzung des OP EFRE 2014–2020 14
2.1 Ausgangslage Das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung wird als Querschnittsziel bei der Durchführung, Überwachung und Evaluierung des Thüringer Operationellen Programms für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (OP EFRE) explizit berücksichtigt. 2.2 Rechtliche und programmatische Grundlagen Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 Thüringer OP EFRE 2.3 Handlungsfelder und Ziele Die Thüringer Nachhaltigkeitsstrategie beinhaltet das Ziel, nachhaltiges Wirtschaften zu unterstützen. Um dieses Ziel zu erreichen, wird der Nachhaltigkeitsgedanke un mittelbar in die Förderkulisse aufgenommen. Mit EFRE-Mitteln erfolgt die Finanzierung einer Vielzahl von Förderprogrammen, mit denen insbesondere Investitionen durch Thüringer Unternehmen und Kommunen unterstützt werden. Die Förderprogramme leisten einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung in Thüringen und zur Anwendung umweltgerechter Technologien. Das Operationelle Programm EFRE 2014–2020 sieht zum Thema „Nachhaltigkeit“ folgende Prioritäten sowie spezifische Ziele und Projekte vor: Förderung von Maßnahmen zur Verringerung der CO2-Emissionen in allen Bereichen der Wirtschaft Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen Steigerung der Energieeffizienz und des Anteils erneuerbarer Energien im Bereich der öffentlichen Hand Energieeffizienzsteigerungen in Kommunen und städtischen Quartieren Risikomanagement und -prävention, Umweltschutz und Förderung der nachhaltigen Nutzung der Ressourcen Verbesserung des Schutzes vor Hochwasser – Risikovorsorge in Thüringen Wiederherstellung naturnaher Ökosysteme mit den Schwerpunkten Fließgewässer und Flussräume Nachhaltige Stadtentwicklung Revitalisierung von Flächen im Siedlungszusammenhang Stärkung von ausgewählten Kommunen als attraktive Wirtschafts- und Sozialräume 15
Nachhaltigkeit bei der Umsetzung des OP EFRE 2014–2020 2.4 Maßnahmen Das bereits in den Förderperioden 2000 – 2006 und 2007– 2013 durchgeführte EFRE- Umweltmonitoring wird für die Förderperiode 2014 – 2020 weiterentwickelt. Zuständig für die Konzeption und die Umsetzung des Umweltmonitorings ist die Verwaltungs behörde. Mit der Aufstellung des Operationellen Programms wurden den Spezifischen Zielen konkrete Ergebnisindikatoren zugeordnet und dafür bis zum Jahr 2020 zu erreichende Zielwerte festgelegt. Somit ist es möglich, die Umweltauswirkungen einzelner Förder- maßnahmen zu kontrollieren und zu dokumentieren. Ferner sind für alle Einzelprojekte konkrete Outputindikatoren festgeschrieben worden. Anhand der Outputindikatoren können die mit der Umsetzung der Einzelprojekte be- trauten zwischengeschalteten Stellen den Zielerreichungsgrad der Fördermaßnahmen überprüfen. 2.5 Indikatoren Folgende Ergebnisindikatoren wurden für die einzelnen spezifischen Ziele festgelegt: CO2-Emissionen aus dem Energieverbrauch der Bereiche verarbeitendes Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und übrige Verbraucher (ohne Privathaushalte) (jährlich), energiebedingte CO2-Emissionen im Bereich der öffentlichen Gebäude (Landes gebäude) (alle 2 Jahre), CO2-Emissionen aus privaten Haushalten, dem Handel, dem Gewerbe, den Dienst leistungen und den übrigen Verbrauchern (jährlich), CO2-Emissionen durch den Verkehr (jährlich), Schadenspotenzial durch Überflutung (alle 3 Jahre), Anteil der Fließgewässer, die Qualitätsanforderungen bezüglich Hydromorphologie erfüllen, an allen Fließgewässern (jährlich), Bestand wertgebender Arten in Fließgewässern und Flussräumen (alle 3 Jahre), Gesamtfläche der unsanierten Brachflächen in Thüringen (alle 3 Jahre), Auslastung der Infrastrukturen in Kommunen mit Integraler kommunaler Strategie (IKS) (alle 3 Jahre). 16
Nachhaltigkeit bei der Umsetzung des OP EFRE 2014–2020 2.6 Monitoring Auf der Ebene der Verwaltungsbehörde ist eine Datenbank eingerichtet worden, für die die jeweils zuständigen Zwischengeschalteten Stellen Daten über die Output indikatoren zur Verfügung stellen. Diese Daten werden den jeweiligen Maßnahmen zugeordnet und im Hinblick auf die spezifische Zielerreichung ausgewertet. Kommt es zu Abweichungen von den Ziel werten, erfolgt seitens der Verwaltungsbehörde eine entsprechende Information an die Zwischengeschalteten Stellen, die anschließend über einen möglichen Nach steuerungsbedarf entscheiden. Zusätzlich veröffentlicht die Verwaltungsbehörde die jeweiligen aktualisierten Zwischenstände der erfassten Daten auf den EFRE-Internetseiten. 17
3 Nachhaltigkeit im Hochschulbereich 18
3.1 Ausgangslage Die Rolle, die Hochschulen in der Nachhaltigkeitsdiskussion einnehmen, lässt sich am besten mit der Erklärung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und der Deutschen UNESCO-Kommission (DUK) zur Hochschulbildung für nachhaltige Entwicklung vom 24.11.2009/22.01.2010 beschreiben: „Hochschulen sind Einrichtungen der Gesell- schaft und stehen als Kern des Wissenschaftssystems mit ihren drei Aufgabenfeldern Forschung, Lehre und Dienstleistung in der Verantwortung, zur zukunftsorientierten Entwicklung der Gesellschaft beizutragen. Die Hochschulen als Bildungsstätten für künftige Entscheidungsträger und als Zentren von Forschung haben hierbei eine besondere Verantwortung und spielen eine entscheidende Rolle: Sie legen Grund lagen, indem sie in Lehre und Studium Kenntnisse, Kompetenzen und Werte vermitteln und in der Forschung Wissen und Innovationen erzeugen, die für die Gestaltung nach- haltiger Entwicklung nötig sind.“ 3.2 Rechtliche und programmatische Grundlagen Hochschulstrategie 2020 vom Mai 2014 Rahmenvereinbarung IV zwischen der Landesregierung und den Thüringer Hochschulen vom Dezember 2015 Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen dem TMWWDG und den Hochschulen vom Januar 2016 Thüringer Digitalisierungsstrategie für die Hochschulen (Dezember 2017) Thüringer Hochschulgesetz Die Hochschulstrategie und die Rahmenvereinbarung enthalten die grundlegenden Ziele und Entwicklungen für die Thüringer Hochschullandschaft bis zum 31.12.2019. In diesen Planungs- und Entwicklungsgrundsätzen sowie den entsprechenden hoch- schulspezifischen Zielstellungen der Ziel- und Leistungsvereinbarungen ist auch das Thema Nachhaltigkeit in und durch Hochschulen enthalten. Dies betrifft alle sozialen, ökologischen und ökonomischen Aspekte der Nachhaltigkeit im Hochschulbereich – von der Nachhaltigkeit in der Lehre über die Nachhaltigkeit in der Forschung bis hin zur Nachhaltigkeit im Betrieb der Hochschulen. Im novellierten Thüringer Hochschul- gesetz sollen die Grundsätze nachhaltiger Entwicklung als Leitlinie für das Handeln der Thüringer Hochschulen festgeschrieben werden. Die Digitalisierungsstrategie soll dabei helfen, die Chancen der Digitalisierung in Lehre und Forschung systematisch und nachhaltig zu nutzen. 3.3 Handlungsfelder Die Hochschulen werden auf vielfältige Weise im Sinne der nachhaltigen Entwicklung tätig. Eine ihrer Aufgaben ist die Erschließung zukunftsträchtiger Forschungsfelder in der Grundlagen- sowie der angewandten Forschung. Dazu suchen sie die vertiefte Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Die Hochschulen sichern zudem die Deckung des zukünftigen Bedarfs an wissenschaftlichen Fachkräften auch in Thüringen. Um die gesellschaftliche Ressource Wissen auszuschöpfen, sorgen das Land und die Hochschulen für einen erweiterten Zugang zu akademischer Bildung unter der Beachtung der zunehmenden Heterogenität und Diversität der Studierenden. Dazu gehört auch, neue Lehr- und Lernformen zu entwickeln. Im Sinne des lebenslangen Lernens stellen die Hochschulen immer mehr Weiterbildungsangebote zur Verfügung. Nachhaltige Entwicklung der Hochschulen selbst bedeutet, die Grundsätze der Guten Arbeit an den Hochschulen zu beachten, den Frauenanteil im Wissenschaftssystem zu erhöhen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Hochschulbereich weiter zu verbessern. 19
Nachhaltigkeit im Hochschulbereich 3.4 Maßnahmen In den individuellen Ziel- und Leistungsvereinbarungen der Hochschulen sind bereits zahlreiche Maßnahmen aus den angeführten Handlungsfeldern vereinbart worden. Hierzu zählen unter anderem Maßnahmen zur Sicherung des Studienangebots, zur besseren Betreuung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses, zur Gleichstellung zwischen den Geschlechtern, zur Umsetzung besserer Arbeitsbedingun- gen oder zur stärkeren Internationalisierung der Hochschulen. Der Wissenschaftsrat hat im Jahr 2017 Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Inge- nieurwissenschaften in Thüringen gegeben. Das Land und die Hochschulen werden gemeinsam wesentliche Empfehlungen umsetzen, um die Leistungsfähigkeit dieses wichtigen Schwerpunkts der Thüringer Hochschullandschaft in Forschung und Lehre nachhaltig abzusichern und zu verbessern. Dazu gehören u. a. die Bildung einer strategischen Allianz, eine noch stärkere hochschulübergreifende Vernetzung in der Forschung oder die Förderung der Digitalisierung als Querschnittsfunktion aller Leistungsdimensionen der Hochschulen. 3.5 Indikatoren In den Ziel- und Leistungsvereinbarungen wurden mit jeder Hochschule quantitative und qualitative Indikatoren vereinbart, mit denen sich das Erreichen auch der im Sinne der Nachhaltigkeit besonders relevanten Entwicklungsziele messen lässt. Dazu zählen: Studierende in Regelstudienzeit, Qualitätssicherung Lehre, Erstellung von Personalentwicklungskonzepten, Absolventen/innen bei Promotion und Habilitation, Bildungsausländerquoten, Erstellung von Maßnahmeplänen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, Ernennungsquote Professorinnen. 3.6 Monitoring Die Hochschulen erstatten dem TMWWDG jährlich Bericht über die Erfüllung der in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen niedergelegten Ziele. Die Jahresberichte dienen dem Monitoring der Zielerfüllung und liefern gegebenenfalls die Grundlage für gemein- sam zu leistende Nachsteuerungen. 20
Kolumne 4 Nachhaltiges Bauen im Bereich der Thüringer Hochschulen, der außer universitären Forschungs- einrichtungen und des Studierendenwerks Thüringen 21
Nachhaltiges Bauen im Bereich der Thüringer Hochschulen, der außeruniversitären Forschungseinrichtungen und des Studierendenwerks Thüringen 4.1 Ausgangslage Gebäude und bauliche Anlagen sind komplexe Systeme zur Erfüllung definierter Aufga- ben und Funktionen. Sie sind Lebensraum und Arbeitsumgebung zugleich. Damit haben sie Einfluss auf Komfort, Gesundheit und Zufriedenheit der Nutzer sowie auf die Qualität des Zusammenlebens. Sie stellen einen ökonomischen Wert dar, tragen zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen sowie zur Wertschöpfung bei. Zudem ver- ursachen sie Energie- und Stoffströme mit entsprechenden Wirkungen auf die globale und lokale Umwelt. Insofern haben sie einen erheblichen Einfluss auf eine an Nach- haltigkeitszielen ausgerichtete Entwicklung. An vielen Standorten in Thüringen sind in den letzten Jahren innovative Neubauten entstanden beziehungsweise Altbauten zeitgemäß modernisiert worden. Im Bereich der Thüringer Hochschulen, der außeruniversitären Einrichtungen und des Studierenden- werks Thüringen wird dabei immer mehr auch großer Wert auf nachhaltiges und energie- effizientes Bauen, attraktive Architektur sowie zeitgemäße Raumprogramme gelegt. 4.2 Rechtliche und programmatische Grundlagen auf Bundesebene Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagen technik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung – EnEV) Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) auf Landesebene Thüringer Nachhaltigkeitsstrategie Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Freistaats Thüringen (RLBau), dabei unter anderem Abschnitt K 3 (Umweltschutz) und K 21 (Klimaschutz, Ressourcen- schutz und Energieeinsparung) Beschluss des Thüringer Landtages vom 02.09.2016 zum Thema „Photovoltaikanla- gen für landeseigene Immobilien“ (Drucksache 6/2280 – Neufassung) Beschluss des Thüringer Landtages vom 06.11.2015 zum Thema „Energetische Standards im öffentlichen Bau vorbildlich gestalten“ (Drucksache 6/1273) 4.3 Handlungsfelder und Ziele Bei Bauvorhaben im Bereich der Thüringer Hochschulen, der außeruniversitären Ein- richtungen und des Studierendenwerks Thüringen sollen insbesondere die Maßgaben der Thüringer Nachhaltigkeitsstrategie und der Beschlüsse des Thüringer Landtages zu den Themen „Energetische Standards im öffentlichen Bau vorbildlich gestalten“ und „Photovoltaikanlagen für landeseigene Immobilien“ umgesetzt werden. Dabei soll die Optimierung sämtlicher Einflussfaktoren über den gesamten Lebens zyklus eines Gebäudes angestrebt werden – von der Rohstoffgewinnung über die Errichtung bis zum Rückbau. Die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (Ökologie, Ökonomie und Soziokulturelles) sind gleichwertig zu betrachten. 22
Nachhaltiges Bauen im Bereich der Thüringer Hochschulen, der außeruniversitären Forschungseinrichtungen und des Studierendenwerks Thüringen 4.4 Maßnahmen Bei Bauvorhaben im Bereich der Thüringer Hochschulen, der außeruniversitären Ein- richtungen und des Studierendenwerks Thüringen sollen die Prinzipien der Nachhaltig- keit unter anderem durch geeignete gestalterische Maßnahmen, ökologische und nachhaltige Bauweise, energieeffiziente und energiesparende Technik, die Verwendung besonderer Materialien und experimentellen Wohnheimbau berücksichtigt werden. Die Einhaltung der Prinzipien des nachhaltigen Bauens wird in der Bauvorbereitungs- planung und bei der baufachlichen Begleitung seitens des Landes überwacht. Zudem wird bei Bauvorhaben jeweils projektbezogen die Implementierung mit geeignetem externen Sachverstands geprüft. In diesem Zusammenhang sollen bei allen Bauvorhaben im Bereich der Thüringer Hochschulen, der außeruniversitären Einrichtungen und des Studierendenwerks Thüringen die nachfolgenden konkreten Aufgabenstellungen bereits wesentlicher Bestandteil der Planungsphase eines jeden Bauvorhabens sein. Energetische Standards im öffentlichen Bau sollen vorbildlich gestaltet werden. Möglichkeiten nachhaltiger Energiebereitstellung und Ressourcennutzung sind zu prüfen. Die Einhaltung von Gesetzmäßigkeiten im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) sind zu beachten. Die Installation einer Photovoltaikanlage für die landeseigene Immobilie ist zu prüfen. Aktuelle Beispiele für Bauvorhaben, bei denen die Prinzipien der Nachhaltigkeit bereits besondere Berücksichtigung finden, sind der Neubau des IT-Dienstleistungszentrums der Technischen Universität Ilmenau, der Umbau der ehemaligen Zahnklinik in Erfurt zur Studierendenwohnanlage und die Errichtung des neuen Hochschulcampus für die Friedrich-Schiller-Universität auf dem Inselplatz in Jena. Daneben werden die genannten Aufgabenstellungen auch bei allen anderen künftig anstehenden Bauvorhaben in den genannten Bereichen zu berücksichtigen sein. 4.5 Indikatoren Das übergeordnete Leitbild einer nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung stellt den Ausgangspunkt für nachhaltiges Bauen, aufbauend auf drei gleichwertigen Dimensionen mit entsprechenden Indikatoren, dar. a) Ökonomische Dimension Folgende Lebenszykluskosten (Life-Cycle-Costs LCC) sind zu betrachten: Errichtungskosten, Nutzungskosten und Rückbaukosten. 23
Nachhaltiges Bauen im Bereich der Thüringer Hochschulen, der außeruniversitären Forschungseinrichtungen und des Studierendenwerks Thüringen b) Ökologische Betrachtung Nach dem aktuellen Stand der Diskussion werden folgende Indikatoren für die ökologische Gebäudebewertung identifiziert: Flächeninanspruchnahme, Primärenergieaufwand (erneuerbar/nicht erneuerbar), Treibhausgaspotenzial (GWP), im Hinblick auf die „Erderwärmung“, Ozonzerstörungspotenzial (ODP), im Hinblick auf das „Ozonloch“, Versauerungspotenzial (AP), im Hinblick auf den „Sauren Regen“, Überdüngungspotenzial (EP), im Hinblick auf Gewässer- beziehungsweise Grund wasserschutz, Ozonbildungspotenzial (POCP), im Hinblick auf den „Sommersmog“, Anzahl der landeseigenen Hochschulgebäude mit PV-Anlagen, Biomasseanteil bei der Beheizung nicht mit Fernwärme betriebener landeseigener Hochschulgebäude. c) Soziale und kulturelle Dimension Innerhalb der sozialen und kulturellen Dimension der Nachhaltigkeit sind folgende Aspekte zu betrachten: Gestaltung und Ästhetik, Barrierefreiheit und Gesundheit und Behaglichkeit. 4.6 Monitoring Bei allen Bauvorhaben im Bereich der Thüringer Hochschulen, der außeruniversitären Einrichtungen und des Studierendenwerks Thüringen erfolgt durch das TMWWDG eine Überwachung der Prinzipien nachhaltigen Bauens von der Bauvorbereitung bis zur baufachlichen Begleitung. 24
Zusammenfassung
Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung sind Motoren für eine Nachhaltige Ent- wicklung. Der Nachhaltigkeitsplan des TMWWDG gibt Ziele vor und benennt Maß nahmen für die Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung in diesen Bereichen. Im Mittelpunkt stehen hierbei die Verbesserung der Ressourceneffizienz, Nachhaltigkeit bei der Umsetzung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie Nachhaltigkeit und nachhaltiges Bauen im Hochschulbereich. 1 Nachhaltiges Wirtschaften – Verbesserung der Ressourceneffizienz Die Rohstoffeffizienz ist ein wichtiges Handlungsfeld nachhaltigen Wirtschaftens. Eine hohe Ressourceneffizienz in der Produktion ist ein zentraler Wettbewerbsfaktor der Thüringer Industrie. Im Rahmen der Thüringer Nachhaltigkeitsstrategie strebt der Frei- staat an, im Zeitraum von 2010 bis 2020 eine Steigerung der Rohstoffproduktivität in Thüringen um 60 Prozent zu erreichen. Dazu trägt das TMWWDG insbesondere mit der Umsetzung der Innovationsstrategie (RIS 3-Thüringen) sowie mit den Maßnahmen des Nachhaltigkeitsabkommen Thüringen (NAT) bei. 2 Nachhaltigkeit bei der Umsetzung des OP EFRE 2014–2020 Das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung wird als Querschnittsziel bei der Durchführung, Überwachung und Evaluierung des Thüringer Operationellen Programms für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (OP EFRE) explizit berücksichtigt. Mit EFRE-Mitteln wird eine Vielzahl von Förderprogrammen finanziert, mit denen insbeson- dere Investitionen von Thüringer Unternehmen und Kommunen unterstützt werden. 3 Nachhaltigkeit im Hochschulbereich Hochschulen legen Grundlagen für eine nachhaltige Entwicklung, indem sie Kompe- tenzen, Werte und Wissen vermitteln, die für innovative Ideen und die Gestaltung einer nachhaltigen Entwicklung nötig sind. Die Thüringer Hochschulstrategie, die jeweilige Rahmenvereinbarung zwischen den Hochschulen und der Landesregierung sowie die Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen dem TMWWDG und den Hochschulen legen hierzu Grundsätze und Ziele fest. Darüber hinaus wird die berufspraktische Orientie- rung in der Lehre gestärkt. 4 Nachhaltiges Bauen im Bereich der Thüringer Hoch- schulen, der außeruniversitären Forschungseinrich- tungen und des Studierendenwerks Thüringen Bei Forschungs- und Bildungseinrichtungen legt das Land Thüringen Wert auf nachhal- tiges und energieeffizientes Bauen, attraktive Architektur sowie zeitgemäße Raum programme. Dabei soll die Optimierung sämtlicher Einflussfaktoren über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes angestrebt werden. 27
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