Nachrichten - 02|22 - PKF Fasselt
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PKF NACHRICHTEN 02 | 22 Sehr geehrte Leserinnen und Leser! Das Verfahren, nach dem die Grundsteuer ab dem erleichterte Gründung von Gesellschaften sowie die Ein- 1.1.2025 berechnet wird, ist Gegenstand des Top-Themas führung neuer Gesellschaftsformen dürften in der Pra- der Februar-Ausgabe. Dieser Zeitpunkt scheint zunächst xis aber von großer Bedeutung sein. Der zweite Beitrag noch in weiter Ferne. Jedoch sind bereits ab Juli dieses beleuchtet das neue Telekommunikations-Telemedien- Jahres schon Erklärungen abzugeben. Die Erfassung und Datenschutz-Gesetz (TTDSG), das – ebenfalls etwas Übermittlung der Daten an die Behörden dürfte in vielen unbemerkt – bereits seit Jahresbeginn gütig ist und des- Fällen eine IT-Lösung erfordern. sen Umsetzung oftmals mehrere Prozessschritte erfordert. Der dritte Beitrag gibt einen Überblick über das Verfahren, Die in der Rubrik Steuern folgenden Beiträge betreffen zwei nach dem jetzt frühzeitig mit den Behörden geklärt werden aktuelle BFH-Urteile. In der Entscheidung zur Fremdüb- kann, ob eine selbständige oder abhängige Beschäf- lichkeit von Zinsen auf Konzerndarlehen relativiert der tigung vorliegt. In dem diese Rubrik abschließenden Bei- BFH eine zu einseitige Sicht der Finanzverwaltung bei der trag beleuchten wir, warum die Geschäftsführer einer Ableitung des Zinssatzes. Im nachfolgend behandelten Komplementär-GmbH nicht nur gegenüber der GmbH, Urteil zum Bilanzsteuerrecht ordnen die Richter Kosten sondern auch gegenüber der Kommanditgesellschaft der Wartung und Pflege von Werkzeugen den Werk- schadenersatzpflichtig sein können. zeugen und nicht den damit produzierten Teilen zu; dar- aus folgt die Möglichkeit zur Bildung einer Rückstellung Bei den die Fachbeiträge auflockernden Illustrationen set- und nicht erst eine Erfassung des Aufwands im Zeitablauf. zen wir unsere Reise durch die deutschen PKF-Standorte mit einem Besuch in Hamburg fort. Die Rubrik Recht eröffnen wir mit den Gesetzesvor- haben der neuen Regierung im Bereich des Gesell- Eine informative Lektüre wünscht Ihnen schaftsrechts, die neben den Steuerplänen bisher wenig Beachtung gefunden haben. Die mittels Digitalisierung Ihr Team von PKF 2
Segelschiffparade beim Hafengeburtstag TOP-Thema Titelfoto: Elbphilharmonie Das Grundsteuer-Reformgesetz: Wichtige Änderungen im Überblick Inhalt Steuern TTDSG: Neuordnung der Regelungen zum Einsatz von Cookies .............................................................. 10 Anwendung des Grundsteuer-Reformgesetzes zum 1.1.2022: Wichtige Änderungen im Überblick .............. 4 Reform des Statusfeststellungsverfahrens: Neue Vorab-Feststellung des Erwerbsstatus ............. 12 Nochmals: Fremdübliche Zinsen bei Konzerndarlehen ......................................................... 6 Die Haftung des Geschäftsführers der Komplementär- GmbH gegenüber der GmbH & Co. KG ..................... 13 Rückstellung für nachlaufende Kosten bei Werkzeug- fertigung ...................................................................... 7 Kurz notiert Recht Verfassungsrechtliche BFH-Zweifel auch bei Säumniszuschlägen .................................................. 15 Gesellschaftsrechtliche Gesetzesvorhaben der Ampelkoalition: Ein Überblick ...................................... 8 Steuerliche Anforderungen an Influencer ................... 15 3
PKF NACHRICHTEN 02 | 22 STEUERN RA/StB Reinhard Ewert / Dominik Römer Anwendung des Grundsteuer-Reformgesetzes zum 1.1.2022: Wichtige Änderungen im Überblick Nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in der Vermeidung von höherer Besteuerung bei neu das Bewertungssystem der bisherigen Grundsteuer geschaffenem Wohnraum. mit Urteil vom 10.4.2018 für verfassungswidrig erklärt hatte, wurde der Gesetzgeber tätig: Ab dem 1.1.2025 » Hamburg hingegen verwendet das bereits gesetzlich muss die reformierte Grundsteuer angewandt wer- verankerte Flächen-Lage-Modell, hier werden Grund- den. Die Umsetzung des Gesetzes hat aber schon stücks- und Gebäudeflächen mit einer Äquivalenzzahl begonnen und liegt nun maßgeblich bei den Bundes- (0,02 € für den Boden und 0,40 € für das Gebäude) ländern und Kommunen, die von der Grundsteuer multipliziert. Durch die Differenzierung zwischen guter profitieren. Sie haben durch die sog. Öffnungsklau- und normaler Wohnlage bleiben potenziell steigende sel abweichend vom Bundesmodell die Möglichkeit, Marktpreise bei der Berechnung außen vor. mehr Einfluss auf die Ausgestaltung der Grundsteuer zu nehmen. » Hessen und Niedersachsen haben sich ebenfalls zu einem Flächen-Lage-Modell entschieden. Auf die 1. Umsetzung und Berechnungsmodelle Grundstücksfläche als Ausgangsbasis wird ein Faktor angewendet, der die Lage berücksichtigen soll. Die Mehrzahl der Bundesländer setzt die neue Grund- steuer nach dem sog. Bundesmodell um, das mit dem 2. Umsetzungsphase 2020 bis 2024: Feststellungs- Grundsteuer-Reformgesetz eingeführt wurde. Dies gilt erklärungen ab 1.7.2022 insbesondere im Bereich der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen / Betriebe der Land- und Auf den 1.1.2022 sind für alle wirtschaftlichen Einheiten Forstwirtschaft). Im Bereich der Grundsteuer B (Grund- des Grundbesitzes (Betriebe der Land- und Forstwirt- vermögen / Grundstücke) weichen die Länder Saarland schaft sowie Grundstücke) auf der Grundlage des refor- und Sachsen lediglich bei der Höhe der Steuermess- mierten Grundsteuer- und Bewertungsrechts Grund- zahlen vom Bundesmodell ab. Die Länder Baden-Würt- steuerwerte gesondert festzustellen. Zur Durchführung temberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen dieser ersten Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte ist wenden hingegen ein eigenes Grundsteuermodell an. Im durch die Steuerpflichtigen ab dem 1.7.2022 eine Fest Einzelnen: stellungerklärung nach amtlich vorgeschriebenem Daten- » Bayern favorisiert in seinem gerade erst verabschie- satz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Anhand deten Grundsteuergesetz ein noch einfacheres rei- der Angaben in der Feststellungserklärung ermitteln die nes Flächenmodell. Dabei wird zwischen Grund und Finanzämter den Grundsteuerwert und erlassen einen Boden einerseits sowie Wohn- und Nutzfläche ande- Grundsteuerwertbescheid. rerseits unterteilt. Das FA berechnet sodann anhand einer gesetzlich fest- » Hingegen findet in Baden-Württemberg ein Bewer- geschriebenen Steuermesszahl den Grundsteuermess- tungsmodell Anwendung, welches im Wesentlichen betrag und stellt einen Grundsteuermessbescheid aus. auf der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert Hierbei werden die auf den 1.1.2022 festgestellten basiert. Für die Berechnung werden beide Werte mit- Grundsteuerwerte der Hauptveranlagung der Steuer- einander multipliziert. In einem weiteren Schritt wird messbeträge auf den 1.1.2025 zugrunde gelegt. eine gesetzlich festgelegte Steuermesszahl ange- wandt – modifiziert nach der Nutzung des Grund- 3. Aktueller Handlungsbedarf stücks. Für überwiegend zu Wohnzwecken genutz- te Grundstücke gibt es einen Abschlag. Vorteile des Für eine fristgerechte Abgabe der Steuererklärung besteht von Baden-Württemberg gewählten Modells liegen bereits jetzt Handlungsbedarf: Die für die Ermittlung der 4
Alsterarkaden mit Blick auf das Rathaus Grundsteuer relevanten Informationen sind zusammen- hungen entgegenzuwirken, wollen einige Kommunen zustellen und weitere Unterlagen/Daten (wie beispiels- deshalb die bisherigen Hebesätze anpassen. Das Bun- weise Bodenrichtwerte oder Bruttogrundflächen) sind zu desfinanzministerium hat zwar insgesamt – als Appell beschaffen oder zu ermitteln. Die Bodenrichtwerte, die an die Kommunen – eine Aufkommensneutralität der sich je nach Gemeinden noch verändern, müssen gem. Reform propagiert. Auswirkung wird die Grundsteuer § 247 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes von den jewei- reform aber gleichwohl sowohl für Mieter als auch für ligen Gutachterausschüssen ermittelt und veröffentlicht Vermieter haben. werden. Grundsätzlich sind diese Informationen kosten- frei und online zugänglich, es gibt allerdings Ausnahmen. Bundesweit sind noch nicht alle Bodenrichtwerte ermittelt und veröffentlicht worden. Fazi t Hinweis: Bis Ende 2024 werden der Grundsteuer noch Die Reform erfüllt alle Vorgaben des BVerfG die bisherigen Einheitswerte zugrunde gelegt. und war aufgrund der stark veralteten Einheits- bewertung aus dem Jahr 1964 überfällig. Frag- 4. Berechnung der Grundsteuer ab 2025 lich ist jedoch, ob Immobilienbesitzer nach der Neubewertung ihres Grund und Bodens und Die Stadt bzw. die Gemeinde ermittelt die zu zahlende ihrer Gebäude nicht sogar schlechter gestellt Grundsteuer. Dazu wird der Grundsteuermessbetrag mit werden. Vor allem in Großstädten, in denen die dem Hebesatz multipliziert, der von der Stadt/Gemeinde Preise immer weiter steigen, müssen die Eigen- festgelegt wird. Daraus ergibt sich die zu zahlende tümer wahrscheinlich mit einer höheren Grund- Grundsteuer, für die ein Grundsteuerbescheid i.d.R. an steuer rechnen. Zu hoffen ist, dass die einzelnen den Eigentümer gesendet wird. Kommunen mit einer entsprechenden Änderung der Hebesätze einem extremen Anstieg ent Die Neuregelung wird das gesamte Grundsteueraufkom- gegenwirken. men in der Bundesrepublik verändern. Um Steuererhö- 5
PKF NACHRICHTEN 02 | 22 Speicherstadt Angelika Mühlhoff / StB Steffen Heft Nochmals: Fremdübliche Zinsen bei Konzern- darlehen Im Nachgang zum Beitrag „Verzinsung von Gesell- vorliege. Sowohl das FA als auch das FG brachten zur schafterdarlehen auf dem BFH-Prüfstand“ in den Ermittlung der fremdüblichen Zinssätze die Kostenauf- PKF Nachrichten 12/21 wird nachfolgend eine wei- schlagsmethode zum Ansatz, bei welcher in einem ersten tere Entscheidung des BFH vom 18.5.2021 (Az.: I R Schritt die Selbstkosten des Darlehensgebers zu ermit- 4/17) zur Einordnung und Beurteilung der Fremdüb- teln sind. Diese sind um einen angemessenen Gewinn- lichkeit von Zinsen bei Konzerndarlehen beleuchtet. aufschlag zu erhöhen. 1. Sachverhalt: Darlehensgewährung im Konzern Das FG war dabei der Auffassung, dass sowohl der interne als auch der externe Preisvergleich nicht möglich In der zu entscheidenden Sache hatte eine GmbH seien, also weder ein Vergleich ähnlicher oder gleicher geklagt, deren Muttergesellschaft eine niederländische Geschäftsvorfälle des betroffenen Unternehmens mit Holdinggesellschaft war. Die Klägerin erhielt von einer nie- Dritten bzw. mit dem sog. allgemeinen Geschäftsverkehr derländischen Schwestergesellschaft, die als Konzernfi- in Betracht kämen. Vielmehr sei im Streitfall die Kosten- nanzierungsgesellschaft diente, mehrere verzinsliche Dar- aufschlagsmethode die allein praktikable Methode. lehen. Die Zinssätze lagen zwischen 4,375% und 6,45%. 2. BFH präferiert Preisvergleichsmethode Das Finanzamt (FA) erachtete die vereinbarten Zinsen als zu hoch. Auch das mit der gegen den Bescheid gerichte- Der BFH ist der Ansicht von FA und FG nicht gefolgt. ten Klage befasste Finanzgericht (FG) kam zu dem Ergeb- Generell komme für die Berechnung fremdüblicher Zins- nis, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) sätze regelmäßig die Preisvergleichsmethode zur Anwen- 6
dung; erst wenn diese Methode nicht anwendbar sei, 3. Stand-alone-Betrachtung könne die Kostenaufschlagsmethode herangezogen wer- den. Dabei sei der fremdübliche Preis der Zins, zu dem Bei der Bewertung der Bonität stellt der BFH klar, dass Fremde zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses den Kredit es i.d.R. nicht auf die Kreditwürdigkeit des Gesamtkon- gewährt hätten. Es könne sowohl der interne als auch der zerns ankommt. Vielmehr müsse einzig die Bonität der externe Preisvergleich herangezogen werden. einzelnen, darlehensnehmenden Gesellschaft in den Blick genommen werden (sog. „Stand-alone“-Rating). Nach Die Preisvergleichsmethode ist laut BFH bei der Ermitt- der neueren Rechtsprechung könne in einem nicht durch lung fremdüblicher Darlehenszinsen deswegen vorzu- rechtlich bindende Einstandsverpflichtungen anderer ziehen, weil das Objekt der Leistung – die Überlassung Konzernunternehmen verfestigten Konzernrückhalt keine von Geld für einen bestimmten Zeitraum – im Kern homo- werthaltige Besicherung gesehen werden. Ein vernünftig gen sei und es hierfür zahlreiche Märkte mit verfügbaren handelnder Darlehensgeber würde grundsätzlich nur sol- Informationen und Analysen gebe. Sofern sich hiernach che Gesichtspunkte in seine Bonitätsbeurteilung einfließen ein Preis feststellen lasse, sei dieser auch dann maß- lassen, auf die er sich im Krisenfall auch verlassen könne. geblich, wenn er über oder unter dem nach der Kosten- aufschlagsmethode ermittelten Preis (Selbstkosten zzgl. Der BFH betont aber auch, dass fremde Dritte die Kon- Gewinnaufschlag) liege: zernzugehörigkeit bei der Bemessung des Zinssatzes » Liegt der Marktpreis über dem nach der Kostenauf- u.U. berücksichtigen würden und so ggf. eine Anpassung schlagsmethode ermittelten Preis, verlange der Leis- im Vergleich zur reinen Stand-alone-Betrachtung vorzu- tende den Marktpreis und behalte die Differenz ein. nehmen sein könne. » Liegt der Marktpreis unter dem nach der Kostenauf- schlagsmethode ermittelten Preis, sehe der Leistende regelmäßig vom Geschäftsabschluss ganz ab, weil er sonst einen Verlust für sein Unternehmen erleide. Hinweis Die Anwendung der Preisvergleichsmethode darf laut Bei der Ermittlung des fremdvergleichskonfor- BFH nicht ohne Weiteres mit dem Argument abgelehnt men Zinssatzes werden in der Praxis selbstver- werden, es fehle an der Vergleichbarkeit der Leistungen. ständlich auch die Ausführungen der Finanzver- Wenn z.B. die Konzernobergesellschaft Sicherheiten wie waltung in ihren neuen „Verwaltungsgrundsätzen eine Bürgschaft gestellt habe und damit ein Bankdarle- Verrechnungspreise“ vom 14.7.2021 (dort Kapi- hen zu einem niedrigeren Zins gewährt worden sei, könne tel III Punkt J „Finanzierungsbeziehungen“) zu die Vergleichbarkeit der vereinbarten Zinsen dennoch berücksichtigen sein. bestehen, wenn Anpassungsrechnungen möglich seien. WP/StB Daniel Scheffbuch Rückstellung für nachlaufende Kosten bei Werk- zeugfertigung Ob eine Rückstellung für die Aufwendungen zur War- derlichen kundenspezifischen Werkzeuge. Es wurde ver- tung, Instandhaltung und Aufbewahrung von Werk- traglich vereinbart, dass das Eigentum an den gefertigten zeugen zu bilden ist, die ein Zulieferer an seinen Werkzeugen nach Fertigstellung auf den Kunden über- Kunden geliefert hat, hatte kürzlich der BFH zu ent- geht und dass das Volumen der tatsächlich produzierten scheiden: Danach ist der Ansatz zulässig. Teile keinen Einfluss auf den für die Werkzeuge zu zahlen- den Preis haben soll. In den Werkzeugverträgen war gere- 1. Rückstellungsbildung für Werkzeuge als Streit- gelt, dass der Zulieferer ohne gesonderte Bezahlung die gegenstand Werkzeuge zu versichern und die Kosten der laufenden Wartung, Instandhaltung und der Reparatur zu tragen hat. Im Streitfall entwickelte und produzierte ein Zulieferer (Klä- gerin) Teile für ein Industrieunternehmen. Daneben fertigte Der Zulieferer bildete für die zu erwartenden Aufwen- der Zulieferer auch die für die Produktion dieser Teile erfor- dungen eine Rückstellung für Werkzeugkosten. Diese 7
PKF NACHRICHTEN 02 | 22 wurde vom FA mit der Begründung nicht anerkannt, dass dem Abschluss der Verträge über die Veräußerung der Rückstellungen für Aufwendungen, die in künftigen Wirt- Werkzeuge. Die Aufwendungen für diese Verpflichtungen schaftsjahren als Anschaffungs- oder Herstellungskos- seien mit dem Verkaufserlös bereits abgegolten worden. ten eines Wirtschaftsguts zu aktivieren seien, gem. § 5 Abs. 4b Satz 1 EStG nicht gebildet werden dürften. 3. … auch aus zu erwartenden Wartungsverpflich- tungen 2. BFH entscheidet auf rückstellungsfähige Aufwen- dungen … Der Rückstellung für die zukünftig anfallenden Aufwen- dungen stehe auch nicht die Vorschrift des § 5 Abs. 4b Demgegenüber war das FG der Auffassung, dass es Satz 1 EStG entgegen, wonach eine Rückstellungsbil- sich um rückstellungsfähige Aufwendungen aufgrund dung ausscheide, wenn die Aufwendungen in zukünftigen eines Erfüllungsrückstands handele. Der BFH bestätigte Wirtschaftsjahren Anschaffungs- oder Herstellungskosten mit Urteil vom 2.7.2021 (Az.: XI R 21/19, n.v.), dass eine eines anderen Wirtschaftsguts seien. Die zurückgestellten Rückstellung wegen Erfüllungsrückstands für nachlau- Aufwendungen hätten bei der Kalkulation vertragsgemäß fende Kosten der gelieferten Werkzeuge zu bilden ist. Die keine Auswirkung auf das Entgelt für die Produktion der zukünftig anfallenden und vom Zulieferer zurückgestellten Teile gehabt und seien deshalb nicht in die Ermittlung der Aufwendungen seien vor dem Bilanzstichtag wirtschaft- Herstellungskosten der Teile eingegangen. Vielmehr seien lich verursacht worden. Eine wirtschaftliche Verursachung die Aufwendungen in die Kalkulation des Entgelts für die in der Vergangenheit ergebe sich als Nebenpflicht mit Werkzeuge einbezogen worden. RECHT RA/StB Frank Moormann Gesellschaftsrechtliche Gesetzesvorhaben der Ampelkoalition: Ein Überblick Wenn eine neue Regierung ihre Arbeit aufnimmt, ste- tion auch bei Sachgründungen und weiteren Beschlüs- hen Maßnahmen im grundsätzlich bewährten Gesell- sen erlauben. schaftsrecht nicht unbedingt ganz oben auf der Prio- ritätenliste. Dennoch sind im Koalitionsvertrag vom Darüber hinaus sollen für Gründungswillige sog. „One 7.12.2021 auch diesbezüglich Neuerungen vorgese- Stop Shops“ als Anlaufstellen für Gründungsberatung, hen. Über die wesentlichen Aspekte wird nachfol- -förderung und -anmeldung eingerichtet werden. Ziel ist gend informiert. es, Unternehmensgründungen innerhalb von 24 Stun- den zu ermöglichen. Es bleibt abzuwarten, wie genau die 1. Erleichterte Gründung mittels Digitalisierung Umsetzung hier aussehen soll. In Betracht käme etwa die Einrichtung eines entsprechenden Online-Portals. Noch unter der alten Regierung wurde ein Gesetz ver- abschiedet, das zukünftig die Bargründung von GmbH Hinweis: Als weitere Maßnahmen zur Etablierung eines oder Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) Start-up-Standorts Deutschland sollen Börsengänge und im Wege eines notariellen Online-Verfahrens ermöglicht. Kapitalerhöhungen gerade auch für Wachstumsunter- Dies gilt ab dem 1.8.2022 und soll über ein von der Bun- nehmen und KMU erleichtert werden. Zudem wird die desnotarkammer bereit gestelltes Videokommunikations- Einführung von Aktien mit unterschiedlichen Stimmrech- system erfolgen. Die Gründung kann so ohne physisches ten angekündigt. Erscheinen der Gründer vor dem Notar vollzogen werden. Entsprechendes gilt dann auch für notariell zu beglaubi- 2. Neue Gesellschaftsformen gende Handelsregisteranmeldungen bei Kapitalgesell- schaften. Die neue Koalition möchte nun einen Schritt Vorgesehen ist ferner die Einführung von neuen Gesell- weitergehen und Beurkundungen per Videokommunika- schaftsformen, wie z.B. Sozialunternehmen oder Gesell- 8
schaften mit gebundenem Vermögen. Letztere werden (2) Mitbestimmung: Die unternehmerische Mitbestim- unter dem Gesichtspunkt von nachhaltigem Wirtschaften mung soll weiterentwickelt werden. Angedacht ist z.B., bzw. Corporate Social Responsibility schon länger dis- dass auch die Rechtsform der SE (societas europaea) in kutiert. Bei dieser Rechtsformvariante bleiben die erwirt- die Pflicht zum mitbestimmten Aufsichtsrat hineinwach- schafteten Gewinne langfristig in der Gesellschaft und sen kann, was bisher nur in Ausnahmefällen greift. unterliegen nicht dem Zugriff der Gesellschafter. Diese verstehen sich quasi als Treuhänder für die nächste (3) Compliance: Der Koalitionsvertrag sieht ferner eine Unternehmensgeneration. Die hierfür zu schaffende Überarbeitung der Vorschriften über die Unternehmens- Rechtsgrundlage soll Steuersparkonstruktionen dabei sanktionen inkl. der Sanktionshöhe bei Verstößen gegen ausdrücklich ausschließen. Compliance-Pflichten vor. Außerdem soll für interne Unter- suchungen ein präziser Rechtsrahmen geschaffen werden. 3. Sonstige gesellschaftsrechtlich relevante Vorhaben Ausblick Über die genannten Rechtsgebiete hinaus sind Verän- derungen hinsichtlich der Durchführung von Hauptver- sammlungen, bei den Mitbestimmungsregelungen sowie im Compliance-Bereich wie folgt geplant: Wir werden Sie über die Umsetzung der ver- einbarten Neuerungen auf dem Laufenden (1) Online-Hauptversammlungen: Die pandemiebe- halten. Dies kann allerdings mitunter etwas dingt vorübergehend eingeführte Möglichkeit der virtuel- Geduld erfordern. So waren z.B. die Planungen len Hauptversammlung ist als dauerhafte Option geplant, für „One-Stop-Shop“-Anlaufstellen für Gründer wobei die Aktionärsrechte umfassend gewährleistet wer- auch bereits in den Koalitionsverträgen der bei- den sollen. Nicht erwähnt wird allerdings die – wünschens- den Vorgängerregierungen enthalten (!). werte – Erweiterung der Regelungen auch auf die GmbH. Container Terminal Burchardkai 9
PKF NACHRICHTEN 02 | 22 RA/StB Sascha Wegener TTDSG: Neuordnung der Regelungen zum Ein- satz von Cookies Seit dem 1.12.2021 ist das neue Telekommunika- lich der Übertragung von Nachrichten über ein öffentli- tions-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) in ches Telekommunikationsnetz dienen oder die technisch Kraft. Dabei tritt der Anwendungsbereich des TTDSG zwingend notwendig sind. neben den der DSGVO. Die bisherigen Datenschutz- vorschriften des Telekommunikationsgesetzes (TKG) 3. Was sind technisch notwendige Cookies? und des Telemediengesetzes (TMG) wurden zusam- mengeführt und den europarechtlichen Vorgaben Technisch notwendige Cookies sind alle Cookies, ohne angepasst. Über die gesetzlichen Neuerungen, deren die eine Webseite nicht funktionieren würde. Nach der Auswirkungen sich für die meisten Websitebetreiber entsprechenden EU-Richtlinie (Art. 5 Abs. 3 Satz 2 der allerdings in Grenzen halten, informiert der nachfol- RL 2002/58/EG – ePrivacy-Richtlinie) sind z.B. folgende gende Überblick. Cookies technisch notwendig: » Session-Cookies, die bestimmte Einstellungen des 1. Neu: Erfassung von OTT-Diensten Nutzers speichern (z.B. den Warenkorb, Sprachein- stellungen oder Log-In-Daten); Aus dem bisher anzuwendenden TMG wurden die meis- » Flash-Cookies zur Wiedergabe von Medieninhalten; ten Regelungen in das TTDSG übernommen, das sich » Cookies, die von eingebundenen Zahlungsdienst- an alle Telemedienanbieter richtet. Neu ist hingegen die anbietern (unabhängig von einer konkreten Zahlung) Erweiterung der Begriffe Telekommunikationsanbieter gesetzt werden, sofern sie kein bestimmtes Nut- und Telekommunikationsdienste. Zu letzteren gehören zungsverhalten analysieren, sondern nur der Vorbe- nun auch – über den Begriff der „interpersonellen Kom- reitung eventueller Zahlungen oder der Prüfung einer munikationsdienste“ – sog. Over-the-Top-Dienste (OTT- Zahlungslegitimation dienen. Dienste). Von der gesetzlichen Definition erfasst sind diejenigen OTT-Dienste, die über das Internet angeboten 4. Personal Information Management System (PIMS) werden, ohne dass der Internetanbieter dabei beteiligt ist. und Single-Sign-On-Lösung Gemeint sind in erster Linie Apps von E-Mail-Diensten, Instant-Messenger und Internettelefonie-Angebote, aber Nach § 26 TTDSG sollen in Zukunft Dienste anerkannt auch SmartHome-Geräte, wie z.B. Glühbirnen, die über werden, über die Websitebesucher einmalig angeben Alexa oder andere Sprachprogramme gesteuert werden. können, wie und unter welchen Voraussetzungen sie ihre Einwilligung oder Ablehnung zum Setzen von Cookies 2. Einwilligung gem. § 25 TDSSG als wichtigste Vor- geben möchten. Diese Informationen leitet der Anbieter schrift solcher „Personal Information Management Services“ (PIMS) automatisch an alle Websites weiter. Die ausdrückliche Einwilligung für die Nutzung von Coo- kies und Trackingdiensten ist dabei für Telemedienanbie- Hinweis: Damit sollen Nutzer generell mehr Kontrolle ter weiterhin die wichtigste Vorschrift. Dieses Erfordernis über personenbezogene Daten und den Zugriff Dritter auf besteht bereits nach der höchstrichterlichen BGH- und Informationen erhalten. EuGH-Rechtsprechung zur europarechtskonformen Ausle- gung des – bis zum 30.11.2021 gültigen – § 15 Abs. 3 des Eine mögliche Folge wäre dann, dass Cookie-Banner für Telemediengesetzes (vgl. dazu das Urteil des BGH vom die Erteilung der Einwilligung entbehrlich wären. Dies wird 28.5.2020, Az.: I ZR 7/16). Nun wird die Einwilligung in dem aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen, denn diese TTDSG erstmals ausdrücklich gesetzlich festgeschrieben. Dienste müssten zuvor anerkannt werden. Für die Aner- kennung sind bestimmte Voraussetzungen notwendig Wie zuvor benötigen die Websitebetreiber die Einwilligung (z.B.: kein wirtschaftliches Eigeninteresse an der Erteilung der Nutzer, wenn sie Informationen in der Endeinrichtung der Einwilligung auf Seiten der Anbieter, Sicherheitskon- des Endnutzers speichern oder darauf zugreifen möch- zept des Anbieters, etc.). Ein Verfahren für die Anerken- ten. Ausgenommen hiervon sind Cookies, die ausschließ- nung der Dienste muss noch festgelegt werden. 10
Der alte Elbtunnel Ein Beispiel für einen solchen Dienst wird in der Geset- TTDSG nur wenige Änderungen, so dass sich für viele zesbegründung zum TTDSG genannt: Mehrere zusam- Websitebetreiber nichts ändern dürfte. Die umständliche mengeschlossene Unternehmen organisieren eine unionsrechtskonforme Auslegung des § 15 Abs. 3 TMG Einrichtung. Diese bietet für die Unternehmen sog. Sin- ist nun nicht mehr nötig, ebenso gehört das Nebenein- gle-Sign-On-Lösungen an, über die Nutzer ihre Einwilli- ander von Regeln in unterschiedlichen Gesetzen der Ver- gung organisieren können. Konkret heißt das: Wer sich gangenheit an. über einen Single-Sign-On-Dienst auf seinem Rechner anmeldet, kann sich gleichzeitig bei mehreren Diensten und Anwendungen einloggen, ohne separat für jeden ein- zelnen Dienst seine Zugangsdaten angeben zu müssen. Empf ehlung 5. Weitere Änderungen Vor dem Hintergrund der nun klaren Gesetzes- lage empfehlen wir neben der aktuellen Über- Darüber hinaus regelt das TTDSG noch weitere Punkte, prüfung der Einwilligungsvoraussetzungen und wie z.B. in § 3 TTDSG: Dieser enthält eine neue Regelung der Aktualität der Datenschutzerklärung darüber zum Fernmeldegeheimnis, mit der der Adressatenkreis hinaus, einen laufenden Prozess einzurichten, mit erweitert wurde. Ferner ist § 4 TTDSG zu nennen, nach dem sichergestellt wird, dass zukünftig sämtliche dem Erben nun hinsichtlich der Daten des Verstorbenen technische Änderungen bei der Einwilligung und ausdrücklich zugriffsberechtigt sind. auch in der Datenschutzerklärung berücksichtigt werden. Zu beachten ist ferner, dass auf EU-Ebe- 6. Fazit ne nach wie vor die sog. ePrivacy-Verordnung geplant ist; damit könnte es neue Änderungen Mit dem TTDSG sind die datenschutzrechtlichen Vor- geben, die zumindest teilweise auch das TTDSG gaben für Telemedien- und Telekommunikationsdienste betreffen werden. übersichtlicher geworden. Inhaltlich gesehen enthält das 11
PKF NACHRICHTEN 02 | 22 RAin Katharina Stock Reform des Statusfeststellungsverfahrens: Neue Vorab-Feststellung des Erwerbsstatus Zur Feststellung des abhängigen oder unabhängi- früher, einfacher und vor allem zügiger hergestellt werden. gen Erwerbsstatus wird das Statusfeststellungs- verfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund 2.1 Erwerbsstatus statt Versicherungspflicht (DRV Bund) mit Wirkung zum 1.4.2022 u.a. durch Aufnahme einer vorgelagerten Prognoseentschei- Das vorgelagerte neue Verfahren entscheidet über den dung weiterentwickelt. Erwerbsstatus als Teil einer möglichen Sozialversiche- rungspflicht, nicht allerdings über die Versicherungspflicht 1. Rechtslage bis zum 31.3.2022 selbst. Es wird also festgestellt, ob es sich grundsätzlich um eine abhängige Beschäftigung oder eine selbststän- Mit dem Statusfeststellungsverfahren in der Sozialversi- dige Tätigkeit handelt. Damit werden die Beteiligten und cherung können die Beteiligten eines bereits bestehen- die Clearingstelle von bürokratischem Aufwand entlas- den Auftragsverhältnisses rechtlich verbindlich feststellen tet, das Verfahren wird vereinfacht, beschleunigt und ist lassen, ob eine versicherungspflichtige Beschäftigung bereits vor Vertragsbeginn möglich. vorliegt. Das Statusfeststellungsverfahren ist erst ab Ver- tragsschluss möglich; es ist für die Beteiligten kostenfrei. Sollte eine abhängige und damit grundsätzlich versiche- rungspflichtige Beschäftigung vorliegen, so ist der Arbeit- 2. Erweiterung ab dem 1.4.2022 geber verpflichtet, die erforderlichen Meldungen vorzuneh- men. Eine gesonderte Feststellung der Versicherungspflicht Mit der Reform des Statusfeststellungsverfahrens soll die durch die Einzugsstelle bzw. durch die DRV Bund ist nur Rechts- und Planungssicherheit für alle Vertragsbeteiligten noch bei besonderen Sachverhalten erforderlich. Reeperbahn mit Davidwache 12
Hinweis: Eine unabhängige Beschäftigung bedeutet 2.3 Einführung der Gruppenfeststellung nicht zugleich Sozialversicherungsfreiheit. So sind z.B. arbeitnehmerähnliche Selbständige – wie Künstler, Leh- Ein weiteres neues Instrument zur möglichst frühzeitigen rer, Hausgewerbetreibende und Gewerbetreibende in und umfassenden Gewissheit über den Erwerbsstatus ist Handwerksbetrieben, wirtschaftlich Abhängige ohne die sog. Gruppenfeststellung gem. § 7a Abs. 4b SGB IV versicherungspflichtige Arbeitnehmer – rentenversiche- n.F. Eine solche kommt in Betracht, wenn die Aufträge auf rungspflichtig (vgl. § 2 SGB VI). Die Abführungspflicht liegt der Grundlage von im Wesentlichen einheitlichen Bedin- hier beim Selbständigen. gungen umgesetzt werden. Hierdurch entfallen vielfache Einzelentscheidungen in gleichgelagerten Sachverhalten. 2.2 Einführung von Prognoseentscheidungen 2.4 Feststellung in Dreiecksverhältnissen Zukünftig kann eine Entscheidung über den Erwerbssta- tus bereits vor Vertragsbeginn getroffen werden (vgl. § 7a Wird die vereinbarte Tätigkeit für einen Dritten erbracht, Abs. 4a SGB IV n.F.). Die Entstehung von sog. „Schein- wird auch festgestellt, ob das Beschäftigungsverhältnis zu selbständigkeiten“ soll eingedämmt oder gar vermieden dem Auftraggeber oder dem Dritten besteht. Hiermit wer- werden. Hierfür sind die vertraglichen Umstände hinrei- den ebenfalls separate Statusfeststellungsverfahren ver- chend konkret darzulegen. Ergeben sich bei der tatsäch- mieden. lichen Ausübung der Tätigkeit oder in der vertraglichen Ausblick Gestaltung Abweichungen gegenüber der Grundlage der vorherigen Prognose, kann die DRV Bund die Prognose- entscheidung aufheben. Ändern sich die vertraglichen Vereinbarungen oder die Umstände der Vertragsdurchfüh- Die genannten Änderungen sind zunächst bis zum rung bis zu einem Monat nach der Aufnahme der Tätig- 30.6.2027 befristet. Die DRV Bund wird diese so- keit, haben die Beteiligten dies unverzüglich mitzuteilen. dann evaluieren und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bis zum 31.12.2025 Hinweis: Die DRV Bund prüft, ob sich daraus eine geän- einen fundierten Bericht vorlegen. Abgrenzungs- derte Entscheidung ergibt. Ist dies der Fall, erfolgt eine kriterien, die explizit für oder gegen eine abhän- Korrektur der Entscheidung mit Wirkung für die Zukunft. gige oder selbständige Beschäftigung sprechen, Erfolgt die Mitteilung vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht hat der Gesetzgeber erneut nicht formuliert. Dies unverzüglich, wird die Entscheidung rückwirkend zum bleibt weiterhin der Rechtsprechung vorbehalten. Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme aufgehoben. RA/StB Dr. Dirk Moldenhauer Die Haftung des Geschäftsführers der Komple- mentär-GmbH gegenüber der GmbH & Co. KG Die Unternehmensform der GmbH & Co. KG erfreut 1. Hintergrund sich in Deutschland großer Beliebtheit. Insbeson- dere die gesellschafterfreundlichen Haftungsbe- Kommt der Geschäftsführer einer GmbH seinen schränkungen stellen dabei einen großen Vorteil im Geschäftsführungspflichten nicht ordnungsgemäß nach, Vergleich zur OHG, KG oder GbR dar. Das OLG Ham- so haftet er nach den allgemeinen Grundsätzen wegen burg hat am 17.9.2021 unlängst entschieden, dass Verletzung seines Geschäftsführeranstellungs- bzw. der Geschäftsführer einer geschäftsführenden Kom- Dienstvertrags gegenüber seinem diesbezüglichen Ver- manditisten-GmbH gegenüber der GmbH & Co. KG tragspartner. Dies kann neben der Komplementär-GmbH grundsätzlich nach denselben Grundsätzen wie der selbst auch die Kommanditgesellschaft sein. Im Hinblick Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH haftet – auf die vom Geschäftsführer zu beachtenden Pflichten Anlass genug, einen näheren Blick auf die Haftung enthält § 43 Abs. 1 GmbHG einen allgemeinen Auffangtat- der Geschäftsführer gegenüber der GmbH & Co. KG bestand („Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns“). zu werfen. Zu den Geschäftsführerpflichten zählen die Pflicht zur 13
PKF NACHRICHTEN 02 | 22 Beachtung rechtlicher Vorgaben (Legalitätspflicht), die 3. Urteil des OLG Hamburg vom 17.9.2021 Pflicht zur ordnungsgemäßen Unternehmensleitung sowie die organschaftliche Treuepflicht. Das OLG Hamburg hat in seinem Urteil vom 17.9.2021 (Az.: 11 U 71/20; Rev. eingelegt, BGH-Az.: II ZR 162/21) Gegenüber der GmbH haftet der Geschäftsführer zudem klargestellt, dass sich die BGH-Rechtsprechung zur Haf- nach der gesetzlichen Regelung des § 43 Abs. 2 GmbHG tung des Geschäftsführers einer Komplementär-GmbH auf auf der Grundlage seiner organschaftlichen Stellung als die Geschäftsführer der nach dem Gesellschaftsvertrag Geschäftsführer der Gesellschaft. § 43 Abs. 2 GmbHG geschäftsführenden Kommanditistin übertragen lässt. Im ist die zentrale Haftungsnorm für GmbH-Geschäftsführer. zugrunde liegenden Fall hatte die GmbH & Co. KG bzw. Der durch die Pflichtverletzung entstandene Schaden tritt der Insolvenzverwalter über das Vermögen der GmbH & jedoch regelmäßig nicht bei der Komplementär-GmbH, Co. KG sowohl den Geschäftsführer der Komplemen- sondern bei der KG ein. tär-GmbH als auch den Geschäftsführer der geschäfts- führenden Kommanditisten-GmbH (geschäftsführende 2. Erweiterung der Haftung gegenüber der KG Kommanditistin war eine GmbH) auf Schadenersatz in Anspruch genommen. Beiden wurde die Verletzung von Damit die Haftungsregelung des § 43 Abs. 2 GmbHG in Sorgfaltspflichten im Rahmen von Darlehensgewährungen der Praxis bei GmbH & Co. KG nicht wirkungslos bleibt mit mangelnder Besicherung vorgeworfen. und die KG ohne eine vertragliche Regelung zwischen Geschäftsführer und KG im Ergebnis nicht ohne Scha- In Fortführung der BGH-Rechtsprechung formulierte der denersatzmöglichkeit dasteht, hat die Rechtsprechung 11. Senat des OLG Hamburg, dass die Haftungsregeln des die Haftungsregelung des § 43 Abs. 2 GmbHG unter § 43 Abs. 2 GmbHG in entsprechender Anwendung auch bestimmten Voraussetzungen auf das Verhältnis zwi- auf die geschäftsführende Kommanditistin anzuwenden schen Geschäftsführer und KG erweitert (vgl. z.B. BGH- seien. Entscheidend sei, dass auch die geschäftsführende Urteil vom 18.6.2013, Az.: II ZR 86/11). Jedenfalls dann, Kommanditisten-GmbH gegenüber der GmbH & Co. KG wenn die „alleinige oder wesentliche Aufgabe“ einer zu einer sorgfältigen und gewissenhaften Geschäftsfüh- Komplementär-GmbH in der Führung der Geschäfte rung verpflichtet ist. Jedenfalls dann, wenn im Zusammen- einer Kommanditgesellschaft besteht, erstreckt sich der hang mit der behaupteten Pflichtverletzung kein Interes- Schutzbereich der durch die Bestellung begründeten senkonflikt des Geschäftsführers der geschäftsführenden organschaftlichen Sonderrechtsbeziehung zwischen der Kommanditisten-GmbH bestand, komme es nicht darauf Komplementär-GmbH und ihrem Geschäftsführer hier- an, dass er noch in weiteren Gesellschaften als Geschäfts- nach im Hinblick auf die Haftung aus § 43 Abs. 2 GmbHG führer eingesetzt war. Ein Geschäftsführer, welcher beim im Falle einer sorgfaltswidrigen Geschäftsführung auf die Abschluss zweifelhafter Darlehensgewährungen völlig Kommanditgesellschaft (BGH-Urteil vom 22.9.2020, Az.: untätig bleibt, könne sich dabei auch nicht darauf berufen, II ZR 141/19). dass man ohnehin nicht auf ihn gehört hätte. Hinweis Das OLG Hamburg hat die Revision zum BGH im Hinblick auf die Frage zu- gelassen, ob der Beklagte als Geschäftsführer der geschäftsführenden Kom- manditistin gegenüber der GmbH & Co. KG haftet, obwohl diese Kommandi- tistin die Geschäftsführung auch in weiteren Komman- ditgesellschaften ausübte. Elbphilharmonie 14
KURZ NOTIERT Verfassungsrechtliche BFH-Zweifel auch bei Säumniszuschlägen Nachdem der BFH schon verfassungsrechtliche Dies gelte jedenfalls insoweit, als Säumniszuschlägen nicht Zweifel gegen die Zinssätze auf Steuernachzahlun- die Funktion eines Druckmittels zukomme, sondern die gen geäußert hatte, hat er diese nun auch bezüglich Funktion einer Gegenleistung oder eines Ausgleichs für das der Höhe von Säumniszuschlägen formuliert. Hinausschieben der Zahlung fälliger Steuern, mithin also eine zinsähnliche Funktion. Vor diesem Hintergrund war In dem vom BFH entschiedenen Fall ging es um die Ausset- die Vollziehung des angefochtenen Abrechnungsbescheids zung von Säumniszuschlägen zur Umsatzsteuer für August hinsichtlich der Säumniszuschläge zur Umsatzsteuer für 2018. Der BFH verweist auf seine kurz zuvor ergangenen August 2018 in der beantragten hälftigen Höhe (Zinsanteil Beschlüsse zu verfassungsrechtlichen Zweifeln gegen die in Höhe von 6% p.a.) aufzuheben. Ein Revisionsverfahren Höhe der in § 233a AO und in § 238 Abs. 1 Satz 1 AO ist anhängig (Az.: VII R 55/20). normierten Zinssätze ab dem Jahr 2012. Für den anhän- gigen Streitfall stellen die Münchener Richter im Beschluss Hinweis: In vergleichbaren Fällen sollte zunächst ein vom 26.5.2021 (Az.: VII B 13/21) fest, dass unter Berück- Abrechnungsbescheid über die Säumniszuschläge bean- sichtigung seiner Rechtsprechung auch Zweifel an der Ver- tragt werden. Das nachfolgende Einspruchsverfahren ruht fassungsmäßigkeit der gesetzlich festgelegten Höhe der dann bei Hinweis auf das genannte, beim BFH anhängige Säumniszuschläge nach § 240 Abs. 1 Satz 1 AO bestehen. Verfahren kraft Gesetzes. Steuerliche Anforderungen an Influencer In sozialen Netzwerken tätige Influencer, die ihr vornehmen. Dies kann zu Ungunsten des Influencers Geld damit verdienen, Produkte oder Lebensstile zu ausgehen. Solche unbaren Einnahmen sind grundsätz- bewerben, sollten steuerliche Fallstricke kennen, die lich steuerpflichtig. Werden sie nicht erklärt, droht u.U. eine solche Tätigkeit mit sich bringt. der Vorwurf einer Steuerhinterziehung. (1) Zuwendungen dokumentieren: Wenn Influencer Ein- Hinweis: Geschenke mit einem Wert von unter 10 € sind ladungen für Events, Restaurantbesuche und Hotelauf- i.d.R. steuerfrei und müssen nicht dokumentiert werden. enthalte erhalten, sind diese üblicherweise kostenlos. Der Gleiches gilt, wenn ein Artikel nach der öffentlichen Prä- Gastgeber möchte in solchen Fällen aber, dass der Influ- sentation wieder an den Absender zurückgeschickt wird. encer im Gegenzug Werbung macht, indem er sich an den entsprechenden Lokalitäten in Szene setzt und dies (2) Betriebsausgaben dokumentieren: Influencer postet. Es wird also eine Gegenleistung erwartet. Somit erwecken häufig den Eindruck, dass ihre Posts direkt aus handelt es sich steuerrechtlich nicht um Geschenke. Das- ihrem Privatleben stammen. Oft handelt es sich dabei selbe gilt für zugesandte Gratisprodukte wie Kosmetika, um kommerzielle Werbung. Fallen beim Influencer Kos- Outfits von Modemarken oder Handys. Sobald der Influ- ten für werbliche Posts an (z.B. für die Anreise mit Über- encer diese Produkte behält und auf seinen Kanälen prä- nachtung), werden diese vom FA wegen des privaten sentiert, handelt es sich um Einnahmen, die durch den „Anstrichs“ möglicherweise nicht als Betriebsausgaben Influencer in einer Liste dokumentiert werden müssen. akzeptiert, da eine private Reise angenommen wird. Diese Liste muss das Empfangsdatum, den Zuwender, die Art der Zuwendung und deren Geldwert erfassen. (3) Gemischt veranlasste Reisen: Verbindet ein Influen- Der Wert solcher Zuwendungen ist mit den üblichen End- cer eine geschäftliche Reise mit privaten Urlaubstagen, preisen am Abgabeort (unter Berücksichtigung üblicher sind private und geschäftliche Ausgaben zu trennen. Preisnachlässe) zu erfassen. Finden keine Aufzeichnun- gen und keine ordnungsgemäße Versteuerung statt, kann Hinweis: Für alle betrieblichen Aufwendungen sollten das Finanzamt anhand der Internetposts eine Schätzung Belege als Nachweise gesammelt werden. 15
BONMOT ZUM SCHLUSS „Ich glaube, für mich liegt der Schlüssel darin, mir BONMOTwirklich ZUMgroße SCHLUSS Ziele zu setzen.“ „We don‘t Lawrence want „Larry“ Edward an Page, geb.America that is closed 26.3.1973, US-amerikanischer Informatiker, to the world. Gründer und langjähriger CEO von Google bzw. Alphabet Inc. What we want is a world that is open to America.“ George H. W. Bush, 41. Präsident der USA (1989 – 1993), 12.6.1924 - 30.11.2018. Bildnachweis: Titel © mf-guddyx; S. 3 © horstgerlach; S. 5 © alxpin, S.6 © mh-fotos; S. 9 + S. 12 © jan-otto; S. 10 © Bim; PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EUREF-Campus 10/11 | 10829 Berlin | Tel. +49 30 306 907 - 0 | www.pkf.de Anfragen und Anregungen an die Redaktion bitte an: pkf-nachrichten@pkf.de Die Inhalte der PKF* Nachrichten können weder eine umfassende Darstellung der jeweiligen Problemstellungen sein noch den auf die Besonderheiten von Einzel- fällen abgestimmten steuerlichen oder sonstigen fachlichen Rat ersetzen. Wir sind außerdem bestrebt sicherzustellen, dass die Inhalte der PKF Nachrichten dem aktuellen Rechtsstand entsprechen, weisen aber darauf hin, dass Änderungen der Gesetzgebung, der Rechtsprechung oder der Verwaltungsauffassung immer wieder auch kurzfristig eintreten können. Deshalb sollten Sie sich unbedingt individuell beraten lassen, bevor Sie konkrete Maßnahmen treffen oder unterlassen. So- weit innerhalb der PKF Fachnachrichten rechtliche Themen dargestellt sind, liegt die Verantwortlichkeit bei den Rechtsanwälten, die im PKF-Netzwerk tätig sind. * PKF Deutschland GmbH ist ein Mitgliedsunternehmen des PKF International Limited Netzwerks und in Deutschland Mitglied eines Netzwerks von Wirtschafts prüfern gemäß § 319 b HGB. Das Netzwerk besteht aus rechtlich unabhängigen Mitgliedsunternehmen. PKF Deutschland GmbH übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Handlungen oder Unterlassungen anderer Mitgliedsunternehmen. Die Angaben nach der Dienstleistungsinformationspflichten-Verordnung sind unter www.pkf.de einsehbar. S. 14 © ThomasFluegge; alle iStock.com „PKF“ und das PKF-Logo sind eingetragene Marken, die von PKF International und den Mitgliedsunternehmen des PKF International Network verwendet werden. Sie dürfen nur von einem ordnungsgemäß lizenzierten Mitgliedsunternehmen des Netzwerks verwendet werden.
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