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PKF ISSING FAULHABER WOZAR ALTENBECK GMBH & CO. KG Nachrichten TOP-Thema: Konzerninterne Darlehen – national und international 06 | 21
PKF NACHRICHTEN 06 | 21 Sehr geehrte Dr. Kilian Beck Leserinnen und Leser! Die aktuelle Rechtslage bei konzerninternen Darlehen nen. Solche Dashboards bieten die komfortable Möglich- bildet unser Top-Thema der vorliegenden Juni-Ausgabe. keit, dass der Nutzer interaktiv mit wenigen Klicks exakt Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung ge- an den ihm wichtigen Stellen mehr Details zu den ent- hen wir in diesem Überblick auf nationale und grenzüber- scheidungsrelevanten Sachverhalten erhält. schreitende Sachverhalte ein. Ergänzend finden Sie auch Hinweise auf im Zuge der OECD-Vorgaben anstehende In der Rubrik Recht berichten wir zunächst vor dem Hin- Änderungen, die schon jetzt Ihre Aufmerksamkeit erfor- tergrund von zwei aktuellen BGH-Urteilen über Neues dern. Auch im zweiten Beitrag der Rubrik Steuern geht zur Kommanditistenhaftung in der Insolvenz. Anschlie- es um Grenzüberschreitung und Umsetzung von OECD- ßend geben wir einen Überblick über den Entwurf des Vorgaben – in diesem Fall um einen Gesetzentwurf auf Lieferkettengesetzes. Grundsätzlich gilt dieses Lie- der Basis des BEPS-Projekts. Ab dem 1.1.2022 sollen ferkettengesetz für inländische Unternehmen nur dann, zahlreiche Vorschriften zur Abwehr von Steuervermei- wenn weltweit mindestens 3.000 Arbeitnehmer (ab 2024: dung und unfairem Steuerwettbewerb dienen und ins- 1.000) beschäftigt werden. Zu erwarten ist jedoch eine besondere Steueroasen austrocknen. Im dritten Beitrag Ausstrahlwirkung, so dass sich auch Unternehmen mit geht es um die Umsetzung der zertifizierten technischen weniger Arbeitnehmern frühzeitig mit den Regelungen Sicherheitseinrichtung (TSE) bei elektronischen und beschäftigen sollten. computergestützten Kassensystemen. Solche Kassen- systeme finden sich in mehr materiellen und immateriel- Mit den illustrierenden Fotos in dieser und den nächsten len Gütern als man zunächst vermutet, so dass es einer Ausgaben wollen wir Impressionen aus deutschen Städ- Klarstellung bedarf, wie weit die Vorgaben gehen. Für Ar- ten vermitteln, die sich vielleicht für einen Kurztrip eignen, beitnehmer, die einen Dienstwagen nutzen, ist der vierte wenn Hotels und Restaurants wieder öffnen und auch steuerliche Beitrag wichtig: Aufgrund der Corona-bedingt das touristische Reisen erlaubt sein wird. stark ausgeweiteten Home-Office-Tätigkeiten können Nutzungsvorteile gemindert werden, was zu erhebli- Mit den besten Wünschen für eine informative Lektüre chen Steuervorteilen führen kann. In der Rubrik Rechnungslegung & Finanzen erhalten Sie einen Überblick dazu, wie Dashboards im Rahmen eines Ihr Dr. Kilian Beck Managementinformationssystems genutzt werden kön- Steuerberater 2
Berliner Dom TOP-Thema Titel: Siegessäule im Tiergarten Konzerninterne Darlehen – national und international Inhalt Steuern Konzerninterne Darlehen – national und international .. 4 Recht Bekämpfung von Steuervermeidung durch Neues zur Kommanditistenhaftung in der Insolvenz .... 12 Steueroasen-Abwehrgesetz ........................................ 6 Unternehmerische Sorgfaltspflichten gem. Lieferkettengesetz TSE bei Parkscheinautomaten, Ladeeinrichtungen Teil I: Anwendungsbereich und Pflichtenkatalog ......... 13 und Warenwirtschaftssystemen ................................... 8 Kurz Notiert Dienstwagen und Home-Office: Arbeitnehmer können Nutzungsvorteil mindern .............................................. 8 Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf Kapitalerträge bei der inländischen Gewerbesteuer .... 15 Rechnungslegung und Finanzen Keine Unternehmereigenschaft von Aufsichtsrats- Dashboards als Cockpit für ein schnelleres Verständnis mitgliedern: Finanzgericht setzt Rechtsprechung der Zusammenhänge im Unternehmen ..................... 10 des EuGH um ............................................................. 15 3
PKF NACHRICHTEN 06 | 21 STEUERN StB Dr. Maximilian Bannes Konzerninterne Darlehen – national und international Bei der Gründung von Tochtergesellschaften stellt sich Hinweis: Im Rahmen der nachfolgenden Ausführungen stets die Frage, ob eine Ausstattung mit Eigenkapital wird nicht auf die Thin-Cap Rule (sog. „Zinsschranke“ oder Fremdkapital sinnvoller ist. Gerade im Mittelstand gem. § 4h EStG) sowie die steuerlichen Folgen bei kom- ist die Fremdkapitalausstattung dabei meist nicht pletter Unverzinslichkeit von Darlehen eingegangen (§ 6 steuerlich, sondern wirtschaftlich motiviert. Die Fle- Abs. 1 Nr. 3 EStG). xibilität in der Gewährung und Rückzahlung der Dar- lehen sowie geringere Formvorschriften überzeugen 2. Nationale Sachverhalte wirtschaftlich. Steuerliche Grundsätze sind dennoch zu beachten: Hier führt die unklare Rechtslage zu Dop- Bei (rein) nationalen Sachverhalten ist das Darlehensverhält- pelbesteuerungsrisiken. Der Beitrag gibt einen kurzen, nis lediglich an den Kriterien einer verdeckten Einlage (vE) aktuellen Über- und Ausblick auf Gestaltungsfragen bzw. verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) zu messen. bei konzerninternen Darlehen. Dass in der Stufe 1 die Darlehensgewährung in voller 1. Grundtypen der Vertragsgestaltung Höhe in eine Eigenkapitalhingabe umqualifiziert wird, ist wohl auf seltene Fälle beschränkt, in denen die Rück- Grundsätzlich können die Vertragsparteien frei regeln, wie zahlung gar nicht gewollt ist. Die Umqualifizierung einer sie ihre Darlehensverträge gestalten und welche Darle- Darlehensgewährung von Gesellschaftern an die Gesell- hensbedingungen sie darin vereinbaren. Das Steuerrecht schaft in eine vE hat der BFH weitgehend verneint (BFH setzt sich aber dann über das Zivilrecht hinweg, wenn vom 11.7.2017, Az.: IX R 36/15). Selbst in der Krise missbräuchliche Gestaltungen drohen: In solchen Fällen gewährte oder stehengelassene Darlehen begründen wird dann downstream keine steuerrechtliche Negierung des Darle- » entweder das zivilrechtliche Darlehensverhältnis dem hensverhältnisses. Unterschiedliche Auffassungen gibt es Grunde nach negiert und mit all seinen Folgen steu- bei dieser Konstellation regelmäßig auf Stufe 2 in Bezug erlich Eigenkapital statt Fremdkapital (1. Stufe) unter- auf den angemessenen Zinssatz. Zahlt die Kapitalgesell- stellt schaft ihren Gesellschaftern zu hohe Zinsen, liegt eine » oder es werden die zivilrechtlich getroffenen Ver- vGA vor. Zu niedrige Zinszahlungen an die Gesellschafter einbarungen für steuerliche Zwecke angepasst und sind i.d.R. aber kein Problem, ebenso wenig wie Fälle, in anstatt der vereinbarten Zinsen nur angemessene denen die Gesellschafter ihrer Tochtergesellschaft einen Zinsen zum Betriebsausgabenabzug zugelassen (2. überhöhten Zinssatz zahlen. Stufe). Empfehlung: Im nationalen Sachverhalt wird der down Fiktiver Maßstab ist dabei stets der „Fremdvergleich“, also stream-Sachverhalt anders behandelt als der upstream- was ein „ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter“ Sachverhalt. Das ist auch für Gestaltungszwecke interes- vereinbaren würde. Relevant ist, ob Kredithöhe und Kre- sant, wenn beispielsweise von Drittbedingungen gezielt ditlaufzeit sowie Sicherheiten und Kreditwürdigkeit des im Rahmen der Nutzung von Verlustvorträgen oder zur Schuldners fremdvergleichsüblich geregelt worden sind. Quellensteueranrechnung abgewichen wird. Allerdings in unterschiedlicher Ausprägung: Zu differen- zieren ist zwischen 3. Regelungslage im grenzüberschreitenden Fall » Darlehensverhältnissen, die rein national ohne Aus- landsbezug eingegangen werden (mehr dazu in Im grenzüberschreitenden Fall werden die nationalen Abschn. 2), und Regelungen ergänzt um § 1 AStG. Danach müssen alle » grenzüberschreitenden Sachverhalten, die regelmä- Darlehensgewährungen dem Fremdvergleich standhal- ßig weitergehenden und strengeren Anforderungen ten, dies ohne Unterscheidung in upstream oder down unterliegen (mehr dazu in Abschn. 3). stream. § 1 AStG wirkt dabei nach weitläufiger Meinung 4
Kuppel, Reichstag bislang lediglich auf Ebene der 2. Stufe auf die Höhe des Der BFH hat indes in einem viel beachteten Urteil vom Zinssatzes. 27.2.2019 (Az.: I R 73/16) neue Grundsätze aufgestellt. Bei einem Ausfall will der BFH einen gewinnmindernden Hinweis: Bei der Verrechnungspreisbildung gilt die Regel, Abzug nicht gelten lassen, was einer Korrektur auf der 1. dass höhere Risiken mit einem höheren Zinssatz verbun- Stufe und damit faktisch letztlich einer Umqualifizierung den sind. Bei konzerninternen Darlehen, bei denen häufig des Darlehensverhältnisses in eine Eigenkapitalzuführung ein Rangrücktritt, flexible Laufzeiten und keine Sicherhei- gleichkommt. Konsequent wäre es dann, auf der 2. Stufe ten vereinbart sind, führt dies aber zu einem bislang unge- für steuerliche Zwecke zumindest auch keine Zinszah- lösten Paradoxon: Je mehr das konzerninterne Darlehen lungen zu fordern. Diese Schlussfolgerung zieht der BFH eine strukturelle Nähe zum Eigenkapital aufweist, desto allerdings nicht. höher ist der für das Darlehen anzusetzende Zinssatz. Die vorgenannten Rechtsfolgen will der BFH bei allen Dieses Problem zeigt aber auch, dass der Zinssatz eines nicht fremdvergleichsüblich vereinbarten Darlehen gelten konzerninternen Darlehens einem Fremdvergleich in lassen. Er hat hier insbesondere nicht besicherte Darle- vielen Fällen nur schwer zugänglich ist, zumal konzern- hen im Blick. interne Darlehen häufig auch mit gesellschaftsrechtlichen Interessen verbunden sind. Eine externe Finanzierung ist dann teilweise aufgrund der wirtschaftlichen Lage kaum Hinweis: Interessanterweise setzt sich der BFH kaum mehr möglich. Der EuGH hat das erkannt und in der Rs. damit auseinander, ob sein Urteil mit den EuGH-Ausfüh- Hornbach (Urteil vom 31.8.2018, Az. C-382/16) explizit rungen in der Rs. Hornbach vereinbar ist, was in einem eingeräumt, konzernintern auch fremdunübliche Verein- ungewöhnlichen Schritt nun das Bundesverfassungs- barungen für steuerliche Zwecke zuzulassen, wenn hier- gericht gerügt hat (BVerfG-Entscheidung vom 4.3.2021, für wirtschaftliche Gründe angeführt werden können. Az.: 2 BvR 1161/19). 5
PKF NACHRICHTEN 06 | 21 4. Geplante Änderungen für den grenzüberschrei- flusst. Maßgebend ist dabei grundsätzlich die Bonität tendenden Fall der gesamten Unternehmensgruppe, nicht der einzelnen Gesellschaft. Diese unklare Regelungslage im grenzüberschreitenden Fall soll mit der Einführung eines § 1a AStG beseitigt werden. Zwar ist die Neuregelung in keinem aktuellen Regierungsentwurf mehr enthalten, die Umsetzung wird aber allenfalls aufgeschoben sein. Dabei orientiert sich die Empfehlungen neue Regelung nach dem Willen des Gesetzgebers an Grenzüberschreitende konzerninterne Darle- den Vorgaben der OECD (Art. X der OECD-VPR). hensbeziehungen sollten dem Fremdvergleich standhalten. Das gilt nicht nur für die Höhe Im Rahmen einer solchen Neuregelung müsste zunächst des Zinssatzes, sondern auch für die weiteren in der 1. Stufe dargelegt werden, dass der Schuldner Bestandteile des Darlehensvertrags, insbe- den Kapitaldienst überhaupt erbringen kann und er die sondere hinsichtlich der Sicherheiten. Es ist zu Finanzierung wirtschaftlich benötigt. Andernfalls werden empfehlen, die Zinssätze durch entsprechende die Zinsen bereits dem Grunde nach nicht zum Abzug Benchmark-Vergleiche zu ermitteln. zugelassen, was für Zwecke der Verrechnungspreise eine Umqualifizierung von Fremdkapital in Eigenkapital Vor allem Konzerne mit grenzüberschreitenden bedeutet. Auf der 2. Stufe, also bei der Bemessung des Finanzierungen sollten die weitere Entwicklung Zinssatzes, ist neben anderen Faktoren (wie z.B. Zweck im Hinblick auf die geplanten Veränderungen der des Darlehens, regulatorischen Rahmenbedingungen, Rechtslage genau im Auge behalten und ggf. Laufzeit, Währungsrisiken oder Darlehensvolumen) ins- bereits bestehende Verträge einer nochmaligen besondere das Debitorenrisiko des Darlehensnehmers zu Prüfung auf Anpassungsbedarf unterziehen. berücksichtigen, da dieses den Zinssatz erheblich beein- WP/StB Daniel Scheffbuch / Luca Gallus Bekämpfung von Steuervermeidung durch das Steueroasen-Abwehrgesetz Mit dem am 31.3.2021 vorgelegten Entwurf eines dazu gebracht werden, die internationalen Standards im Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und Steuerbereich künftig zu beachten. Anwendung soll das unfairem Steuerwettbewerb sollen Steueroasen aus- Gesetz ab 1.1.2022 finden. Für Steuerhoheitsgebiete, getrocknet werden, indem Unternehmen, die dort die zum 1.1.2021 noch nicht auf der „schwarzen Liste“ Geschäfte machen, steuerlich belastet werden. Das waren, soll das Gesetz ab dem 1.1.2023 gelten, sofern Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG-E) soll die EU- diese später dazu kommen. Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steu- erzwecke (sog. „schwarze Liste“) sowie die seitdem 2. Gesetzesinhalt und Konsequenzen in diesem Zusammenhang gebilligten Maßnahmen in deutsches Recht umsetzen. Das Ziel soll durch sog. Abwehrmaßnahmen bei Geschäftsbeziehungen in oder mit Bezug zu nicht koope- 1. Zielsetzung rativen Staaten erreicht werden. Die Abwehrmaßnahmen lassen sich wie folgt gruppieren: Das Gesetz strebt an, Personen und Unternehmen durch gezielte steuerliche Maßnahmen von einem Engage- (1) Abzugsverbot von Betriebsausgaben und Wer- ment in Steuerhoheitsgebieten, die anerkannte Stan- bungskosten: Aufwendungen aus Geschäftsvorgängen dards in den Bereichen der Transparenz in Steuersachen, mit Bezug zu in einem nicht kooperativen Steuerhoheits- unfairer Steuerwettbewerb und bei der Umsetzung der gebiet ansässigen natürlichen oder juristischen Personen, BEPS-Mindeststandards nicht erfüllen, abzuhalten. Glei- Personenvereinigungen oder Vermögensmassen sollen chermaßen sollen diese Steuerhoheitsgebiete dadurch steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden können. 6
Stadtschloss · Humboldt-Forum (2) Verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung: Es soll (5) Erweiterung der Mitwirkungspflichten: Vorgese- eine verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung greifen, hen ist insbesondere eine detaillierte Darstellung und wenn in einer Steueroase eine sog. Zwischengesellschaft Dokumentation der Geschäftsbeziehungen und Ver- ansässig ist. Unternehmen sollen so Steuerzahlungen tragsverhältnisse, der eingesetzten wesentlichen Ver- nicht mehr umgehen können, indem sie Einkünfte auf eine mögenswerte, der gewählten Geschäftsstrategien, der Gesellschaft in einer Steueroase verlagern, weil sämtliche Markt- und Wettbewerbsverhältnisse sowie der natür- aktive und passive Einkünfte der Zwischengesellschaft lichen Personen, die unmittelbar oder mittelbar an der der Hinzurechnungsbesteuerung unterliegen. Gesellschaft im nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet beteiligt sind. (3) Verschärfte Quellensteuermaßnahmen: Diese sol- len z.B. für Zinsaufwendungen greifen, die an in Steuer- oasen ansässige Personen geleistet werden. Damit soll die beschränkte Steuerpflicht von in Steueroasen ansäs- sigen Personen auf bestimmte Einkünfte (insbesondere für sämtliche Finanzierungsentgelte) erweitert werden, die Hinweis außerdem dem Steuerabzug unterworfen werden. Als nicht kooperativ sollen Steuerhoheitsgebiete (4) Maßnahmen bei Gewinnausschüttungen und gelten, in welchen es entweder an einer hinreichen- Anteilsveräußerungen: Bei Gewinnausschüttungen und den Transparenz in Steuersachen fehlt, in denen Anteilsveräußerungen sollen Steuerbefreiungen und Vor- unfairer Steuerwettbewerb herrscht oder BEPS- schriften in Abkommen zur Vermeidung der Doppelbe- Mindeststandards nicht erfüllt werden. Insgesamt steuerung eingeschränkt bzw. versagt werden, wenn diese werden 17 Staaten auf der „schwarzen Liste“ der Bezüge von einer Körperschaft geleistet werden, die in EU geführt, wie z.B. Bermuda oder die Vereinigten einer Steueroase ansässig ist, oder Anteile an einer in einer Arabischen Emirate. Steueroase ansässigen Gesellschaft veräußert werden. 7
PKF NACHRICHTEN 06 | 21 RAin/StBin Antje Ahlert TSE bei Parkscheinautomaten, Ladeeinrichtungen und Warenwirtschaftssystemen Elektronische und computergestützte Kassensysteme gangsregelung veröffentlicht. Danach wird die Pflicht zur müssen nach § 146a AO und § 1 Satz 1 der Kassen- Aufrüstung von Kassen- und Parkscheinautomaten der sicherungsverordnung (KassenSichVO) mit einer zer- Parkraumbewirtschaftung sowie Ladepunkten für Elek- tifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) tro- oder Hybridfahrzeuge suspendiert. Wenn diese Sys- ausgerüstet werden. Wir hatten hierüber bereits in den teme noch nicht mit einer TSE aufgerüstet worden sind, PKF-Nachrichten im August 2020 berichtet. Unklar ist, muss eine Aufrüstung auch während des Übergangszeit- welche Systeme neben einer elektronischen und com- raums bis zum Inkrafttreten der geänderten Verordnung putergestützten Barkasse mit einer TSE ausgerüstet nicht mehr erfolgen. werden müssen. Eine Änderung der KassenSichVO soll Erleichterungen und Klarheit bringen. 2. TSE bei Warenwirtschaftssystemen 1. TSE bei Parkscheinautomaten und Ladeeinrich- Zu den betroffenen Systemen gehören auch Warenwirt- tungen schaftssysteme, wenn eine Kassenfunktion bzw. ein Kas- senmodul vorhanden ist. Eine solche Kassenfunktion ist Im Zuge der Änderung der KassenSichVO sollen Kas- nach dem Anwendungserlass zu § 146a AO gegeben, sen- und Parkscheinautomaten der Parkraumbewirtschaf- wenn sie der Erfassung und Abwicklung von wenigstens tung sowie Ladepunkte für Elektro- oder Hybridfahrzeuge teilweise baren Zahlungsvorgängen dienen kann. Maß- zu den Ausnahmetatbeständen des § 1 Satz 2 Kassen- geblich dafür, ob das Warenwirtschaftssystem mit einer SichVO hinzugefügt werden. Die geplante Änderung führt TSE aufgerüstet werden muss, ist also nicht die tatsäch- dazu, dass Parkscheinautomaten und Ladeeinrichtungen liche Nutzung des Kassenmoduls, sondern seine Funk- von der Pflicht zur Aufrüstung mit einer TSE befreit werden. tionsweise. Sieht das Warenwirtschaftssystem die tech- nische Möglichkeit einer Kassenfunktion vor, muss eine Bis die Änderung der KassenSichVO in Kraft tritt, hat TSE implementiert werden, auch wenn die Kassenfunk- das BMF mit einem Schreiben vom 3.5.2021 eine Über- tion tatsächlich nicht genutzt wird. Dienstwagen und Home-Office: Arbeitnehmer können Nutzungsvorteil mindern Bei der Nutzung des Dienstwagens eines Arbeit- nehmer die berufliche Nutzung des Dienstwagens stark nehmers auch für private Zwecke wird regelmäßig reduziert. Die pauschale Besteuerung der Fahrten zwi- monatlich pauschal 1% des Kfz-Bruttolistenpreises schen Wohnung und Arbeitsstätte kann aufgrund weni- als Arbeitslohn angesetzt. Im Falle der Nutzung für gerer Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte nachteilig sein. Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeits- Daher besteht die Möglichkeit, den Nutzungsvorteil nach- stätte kommen noch einmal 0,03% des Listenpreises träglich herabzusetzen, denn der pauschale 0,03-%-Vor- für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnung teil basiert auf der Annahme, dass die Fahrten zur ersten und Tätigkeitsstätte hinzu. Corona-bedingt bestehen Tätigkeitsstätte an 180 Tagen im Jahr erfolgen. nun Ansatzpunkte für eine Minderung. 2. Nachweisführung 1. Dienstwagennutzung für Fahrten Wohnung/ Arbeitsstätte Erbringt der Arbeitnehmer gegenüber dem Finanzamt Nachweise, dass er weniger Fahrten durchgeführt hat, Insbesondere in Zeiten der Corona-Pandemie hat sich kann er eine günstigere Einzelbewertung der Fahrten durch häufiges Arbeiten im Home-Office für einige Arbeit- mit 0,002% des Listenpreises je Entfernungskilometer 8
erreichen, so dass ihm zu viel einbehaltene Lohnsteuer » Nach der 0,002-%-Methode: über den Einkommensteuerbescheid zurückerstattet 0,002% x 50.000 € x 48 km x 64 Fahrten = 3.072 € wird. Die zu führenden Nachweise für die Minderung des » Minderung des Vorteils: Nutzungsvorteils sollten aufzeigen, an welchen Tagen er 8.640 € - 3.072 € = 5.568,00 € den Dienstwagen tatsächlich für Fahrten zur ersten Tätig- keitsstätte genutzt hat (z.B. durch Vorlage von Kalen- Wird von einem Grenzsteuersatz i.H.v. 30 % ausge- dern oder Arbeitszeitaufzeichnungen). Zudem muss der gangen, ergibt sich somit eine Steuerminderung von Arbeitnehmer durch Vorlage der Gehaltsabrechnung oder 1.670,40 €. Bescheinigung des Arbeitgebers glaubhaft machen, wie der Arbeitgeber den Vorteil bisher versteuert hat. 3. Beispiel zur Berechnung der Steuerminderung Hinweis Ein Arbeitnehmer fährt mit seinem Dienstwagen (Brutto- Wer bei der Nutzungsversteuerung eine redu- listenpreis von 50.000 €) an 64 Tagen im Jahr zu seiner zierte Anzahl an Fahrten zum Betrieb erklärt, ersten Tätigkeitsstätte (Entfernung: 48 Kilometer). Es muss diese allerdings auch bei der Entfernungs- ergibt sich folgender Nutzungsvorteil: pauschale zugrunde legen, so dass sich der » Nach der 0,03-%-Methode: Werbungskostenabzug verringert. 0,03% x 50.000 € x 48 km x 12 Monate = 8.640 € Neue Synagoge · Oranienburger Straße 9
PKF NACHRICHTEN 06 | 21 RECHNUNGSLEGUNG & FINANZEN Florian Buschbacher Dashboards als Cockpit für ein schnelleres Ver- ständnis der Zusammenhänge im Unternehmen Nicht nur die Corona-Krise, sondern auch die techni- den oder Produkten) angezeigt werden können. schen Entwicklungen tragen dazu bei, dass Investo- ren, Banken und Gesellschafter bzw. Family Offices Dabei können die Grafiken interaktiv gestaltet werden. besser und schneller über die Lage eines Unterneh- Durch Klicks auf die Grafiken können Details gezogen mens informiert werden möchten. Während es bei werden; beispielsweise kann so durch einen Klick auf die Banken insoweit auf neue Kreditanträge ankommt, Umsatzerlöse eine Verteilung der Warengruppen ange- bieten sich bei Gesellschaftern und Investoren interak- zeigt werden. Mit weiteren Klicks erhält man Informatio- tive Grafiken als erheblich vereinfachte und übersicht- nen über Margen und Kundengruppen. liche Informationsbasis an. Was moderne Dashboards leisten können und wie der Einführungsprozess zu 1.3 Anwendungsvorteile gestalten ist, wird nachfolgend erläutert. Die Anwendungsmöglichkeiten von Dashboards sind 1. Anwendung von Dashboards in den letzten Jahren stark gestiegen. Nachfolgend ein Überblick (vgl. dazu auch die Beispiel-Grafiken auf S. 11): 1.1 Definition und Verbreitung von Dashboards » Sämtliche Grafiken sind individualisierbar und auf Ta- blets bzw. Handys abrufbar; Als Dashboard bezeichnet man eine graphische Benut- » die Datenanbindung an das ERP-System ist möglich; zeroberfläche zur Visualisierung von Daten. Das Wort » Grafiken lassen sich interaktiv gestalten, Details sind Dashboard leitet sich aus dem englischen Wort für Arma- durch einfaches Klicken erlebbar; turenbrett ab. An einem Armaturenbrett eines Kfz wird » durch die Einbindung von künstlicher Intelligenz las- bekanntlich nicht nur die Geschwindigkeit, sondern es sen sich Algorithmen zur Prognose von Kennzahlen werden auch Warnhinweise aus dem Motorraum und bezüglich Umsatz und Kosten einbauen; Frühwarnindikatoren der Fahrerassistenzsysteme ange- » über die Programmierung von Szenarien wird die Be- zeigt. Die Anwendung solchermaßen leistungsfähiger antwortung von Fragenkomplexen ermöglicht, z.B.: Dashboards ist mittlerweile in vielen Unternehmen und Wie wird sich die Lage des Unternehmens in den Abteilungen Standard. Unterschiedliche Studien zeigen kommenden Monaten entwickeln, wenn die Kredit- allerdings noch einen enormen Nachholbedarf bei Unter- zinsen um x% und/oder die Einkaufspreise um y% nehmen bis 1.000 Mitarbeitern. steigen oder sich der Absatz um z% verschlechtert? 1.2 Nutzen: Mehrwert realisieren 2. Projektablauf zur Einführung von Dashboards Der Mehrwert von Dashboards besteht darin, dass Zah- 2.1 Abgrenzung der Projektziele len in vielfältigster Weise visualisiert werden können. Über diese Visualisierungen erhalten die Berichtsempfänger Zu Beginn des Projekts ist die Frage zu beantworten, in einen völlig neuen Zugang zu Daten und deren Zusam- welchen Bereichen Dashboards eingesetzt werden sol- menhängen. Ursachen und Wirkungen unterschiedlicher len. Es ist zu empfehlen, mit einer Abteilung anzufangen, Kennzahlen und Entwicklungen werden so intuitiv begreif- um so die Erfahrungen und den Nutzen schneller auf und erlebbar. andere Abteilungen übertragen zu können. Für den Ein- satz von Dashboards eignen sich folgende Abteilungen Neben den bekannten Visualisierungsmöglichkeiten wie besonders: Linien- und Balkendiagrammen gibt es insbesondere » Finanz- und Rechnungswesen, sog. Heatmaps oder Kartenausschnitte, auf denen Daten » Controlling (Zentral- und Bereichscontrolling), auf der Basis einer regionalen Verbreitung (z.B. von Kun- » Logistik, 10
Gesamtkosten- Gesamtkosten- und Materialquote und Materialquote nach Jahr nach Jahr Mat./Wareneinkauf Mat./Wareneinkauf Gesamtkosten Gesamtkosten Gesamtleistung GesamtleistungGesamtkostenquote GesamtkostenquoteMaterialquote Materialquote 7,8 Mio.7,8 Mio. 2,93 2,93Mio. Mio. Betriebsergebnis Betriebsergebnis Gesamtkosten- und Materialquote nach 7,1 Mio. Jahr 7,1 Mio. 2,93 Mio. Gesamtkosten- und Materialquote 6,6 Mio.6,6 Mio. nach Jahr Mat./Wareneinkauf Gesamtkosten Gesamtleistung Gesamtkostenquote Materialquote Mat./Wareneinkauf 6,1 Mio.6,1 Mio. Gesamtkosten Gesamtleistung Gesamtkostenquote 7,1 Mio. Materialquote 7,8 Mio. 50 % 50 % 7,8 Mio. 40,41% 40,41% 2,93 Durchschnittliche 50,98 50,98%% Mio. Durchschnittliche Materialquote Materialquote Betriebsergebnis Durchschnittliche Durchschnittliche Gesamtkostenquote Gesamtkostenquote Betriebsergebnis 6,6 Mio. 7,1 Mio. 40,41% 50,98 50,98 %% Jahr Jahr 6,6 Mio. 50 % 6,1 Mio. 6,1 Mio. 3,0 Mio.3,0 Mio. 3,5 Mio.3,5 Mio. 3,7 Mio.3,7 Mio. 3,8 Mio.3,8 Mio. 50 % 40 % 40 % 40,41% 2017 2017 2018 2018 Durchschnittliche Materialquote Durchschnittliche Monat Monat Materialquote 2019 2019 2020 2020 Durchschnittliche Gesamtkostenquote Durchschnittliche Gesamtkostenquote 2021 2021 Jahr Jahr Januar Januar März März Mai Mai Juli Juli September September November November 2,7 Mio.2,7 Mio. 2,8 Mio.2,8 Mio. 3,2 Mio.3,2 Mio. 2017 2018 2019 2020 2021 2,4 Mio.2,4 Mio. 3,8 Mio. 2017 2018 2019 2020 2021 3,5 Mio. 3,7 Mio. 3,8 Mio. FebruarFebruar April April Juni Juni AugustAugust Oktober OktoberDezember Dezember 2017 3,0 Mio. 2017 2018 2018 3,72019 Mio. 2019 2020 2020 2021 2021 40 % 3,5 Mio. Monat 3,0 Mio. 40 % Entwicklung Entwicklung Betriebsergebnis Betriebsergebnis zu Gesamtleistung zu Gesamtleistung Monat VerhältnisJanuar Verhältnis März Gesamtkosten Gesamtkosten Mai zu Materialeinkauf Juli zu Materialeinkauf September November 2,7 Mio. 2,8 Mio. 3,2 Mio. 2,4 Mio. GewinnGewinn Betriebsergebnis Betriebsergebnis Gesamtleistung GesamtleistungUmsatzrentabilität Umsatzrentabilität Januar März Mai Juli September November 2,7 Mio. 2,8 Mio. 3,2 Mio. 2,4 Mio. 10% 10% Februar April Juni August Oktober Dezember 2017 2018 2019 2020 2021 Gesamtkosten Gesamtkosten 6,81% 6,81% 9,78% 9,78% Februar 11,37 Mio. 11,37 April (44,38%) Mio. (44,38%) Juni August Oktober Dezember 9,14% 2017 9,14% 2018 5,98% 2019 2020 2021 5,98% 14,25 Mio. 14,25 (55,62%) Mio. (55,62%) Entwicklung Betriebsergebnis zu Gesamtleistung Mat./Wareneinkauf Mat./Wareneinkauf 7,83 Mio. 7,83 Mio. Verhältnis Gesamtkosten zu Materialeinkauf Entwicklung Betriebsergebnis zu Gesamtleistung 7,15 Mio. 7,15 Mio. Gewinn Betriebsergebnis 6,12 Mio. 6,12 Mio. 6,65 Mio. Gesamtleistung 6,65 Mio. Umsatzrentabilität Verhältnis Gesamtkosten zu Materialeinkauf Gewinn Betriebsergebnis Gesamtleistung Umsatzrentabilität 10% Aufteilung Aufteilung Gesamtkosten Gesamtkosten Top 3 Top 3 6,81% 9,78% 10% 11,37 Mio. (44,38%) Gesamtkosten 9,14% 0% 0% 5,98% 9,78% 14,25 Mio. (55,62%) Gesamtkosten 9,14% 6,81% 11,371,85 Mio.Mio.1,85 (14,76%) Mio. (14,76%) (44,38%) Mat./Wareneinkauf Personalkosten Personalkosten 5,98% 7,83 Mio. 14,25 Mio. (55,62%) 7,15 Mio. Mat./Wareneinkauf 6,12 Mio. 6,65 Mio. 7,83 Mio. -2,36% -2,36% Raumkosten Raumkosten 6,12 Mio. 7,15 Mio. 6,65 Mio. 2017 2017 2018 2018 2019 2019 2020 2020 2021 2021 Aufteilung Gesamtkosten Top 3 10,01 Abschreibungen Abschreibungen 10,01 Mio. (79,85%) Mio. (79,85%) 0%Aufteilung Gesamtkosten Top 3 1,85 Mio. (14,76%) 0% Personalkosten 1,85 Mio. (14,76%) / / Personalkosten -2,36% Raumkosten -2,36% Raumkosten Abschreibungen 2017 2018 2019 2020 2021 10,01 Mio. (79,85%) 2017 2018 2019 2020 2021 Abschreibungen 10,01 Mio. (79,85%) / / » Personalabteilung, tenansicht und der damit visuell dargestellten regionalen » Produktionssteuerung, Verteilung der Kunden oder Lieferanten zu unterstützen. » Vertrieb. 2.2 Konzeptphase Neben der Auswahl des Einsatzbereichs kommt es vor allem auch auf den Informationsbedarf der Berichtsemp- Nachdem das Ziel definiert wurde, ist zu klären, ob die fänger an. Dieser setzt regelmäßig auf dem bisherigen erforderlichen Daten im ERP-System oder in Vorsyste- Reporting auf und bezieht folgende Daten ein: men verfügbar sind und ob diese Systeme per Schnitt- » Historische Entwicklungen, stelle (API) erreichbar sind. Ebenso wichtig ist zu klären, » Kennzahlen, wie oft auf den Bericht zurückgegriffen werden und wie » Prognosen, aktuell der Bericht sein soll. Es gilt also zu unterscheiden, » Messung und Vergleiche von Entwicklungen im Zeit- ob es ein Datenmodell sein soll, in dem möglichst auf der ablauf, Basis tagesaktueller Werte visualisiert werden soll (bis hin » Vergleiche zwischen geographisch unterschiedlichen zur „near real time“) oder ob wöchentliche oder monat- Entwicklungsverläufen, liche Berichte ausreichend sind. » Preisunterschiede. 2.3 Umsetzung Neben dem „Was“ ist vor allem auch die Frage des „Wie“ entscheidend. Und hier kommen Data-Science-Exper- Sobald die konkrete Aussagekraft für die Berichtsemp- ten zum Einsatz. Eine Visualisierung sollte zwar optisch fänger definiert wurde, sind das Datenmodell und dessen ansprechend sein, der eigentliche Nutzen ergibt sich Granularität zu prüfen. Oft wird man feststellen, dass ent- jedoch erst dann, wenn die Grafik zur Aussage und zur weder noch viel mehr Details möglich wären oder neue Interpretation der Daten beiträgt. Ein Balkendiagramm mit Datenquellen erschlossen werden müssen. Allerdings ist Postleitzahlen zur Analyse der Kundenstruktur kann gut in diesem Schritt Vorsicht geboten. Denn Dashboards sein; besser wäre es jedoch, die Analyse mit einer Kar- sind keine Datenbanken: Je komplexer das Datenmodell 11
PKF NACHRICHTEN 06 | 21 und die Berechnungen, desto langsamer wird die Per- Blick ableiten. Durch eine gute Vorbereitung und Einfüh- formance. Deshalb sollten größere Datenbestände direkt rung in allen Abteilungen lassen sich Entscheidungen über eine Datenbankschnittstelle oder große Berechnun- deutlich schneller und dennoch treffsicher fällen. Data gen über Software wie Python abgebildet werden. Scientists können bei der Gestaltung der komplexen Anwendungen unterstützen. 3. Fazit Vorhandene Reports und Berichte in allen Abteilungen sind dafür prädestiniert, auf moderne Dashboards umge- stellt zu werden. Mittels einer visualisierten und inter- Hinweis aktiven Darstellung werden Adressaten deutlich besser Weitere Infos: www.PowerBWA.de erreicht und sie können Entscheidungen mit fokussiertem RECHT RA/StB Frank Moormann Neues zur Kommanditistenhaftung in der Insolvenz Die haftungsrechtliche Stellung von Kommanditis- genommenen Wechsels der Gewinnermittlungsart zur ten in der Insolvenz der Gesellschaft ist mit zwei Tonnagebesteuerung hat dies letztlich zu einer Gewer- aktuellen Urteilen des BGH deutlich geschwächt besteuerschuld der Gesellschaft geführt (Hinzurechnung worden. In beiden Fällen hat der Insolvenzverwalter der beim Wechsel der Gewinnermittlungsart festge- einer Schiffsfondsgesellschaft die Kommanditisten stellten stillen Reserven). Hierfür hat der Insolvenzver- für Gewerbesteuerverbindlichkeiten letztlich erfolg- walter jeweils die Haftung der Kommanditisten geltend reich in Anspruch genommen. gemacht. 1. Ausgangslage: Rückzahlung der Einlage Die BGH-Richter haben eine Haftung im Ergebnis bejaht und dabei im Wesentlichen darauf abgestellt, dass die Kommanditisten einer KG oder GmbH & Co. KG haften Begründung der Verbindlichkeit vor der Insolvenzeröff- gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft nur in Höhe nung erfolgt ist. Der Grund für die Gewerbesteuerschuld ihrer im Handelsregister eingetragenen Kommandit- bzw. sei durch den vor der Insolvenz vorgenommenen Wech- Hafteinlage. Ist diese einmal geleistet, kommt eine weiter- sel der Gewinnermittlungsart gelegt worden, so dass die gehende Haftung grundsätzlich nicht mehr in Betracht. dadurch ausgelöste Gewerbesteuer von der Gesellschaf- Etwas anderes gilt jedoch, wenn die Einlage an den terhaftung umfasst ist. Kommanditisten zurückgezahlt wird. Insoweit lebt dann auch die Außenhaftung wieder auf. So verhält es sich oft 3. Praxishinweise bei Schiffsfondsbeteiligungen, wenn dem Anleger regel- mäßige Ausschüttungen gezahlt werden, für die die tat- Wenn das auch für betroffene Kommanditanleger wenig sächlich erwirtschafteten Gewinne aber nicht ausreichen. tröstlich ist, so sorgt die neue Rechtsprechung zumindest Dann liegt insoweit eine Rückzahlung der Einlage vor, die für deutlich mehr Rechtssicherheit im Bereich der Kom- zum Wiederaufleben der Haftung führt. manditistenhaftung in der Insolvenz. Ein Ausschluss der Haftung kommt nunmehr nur noch für solche Verbindlich- 2. Umfang der Haftung in der Insolvenz keiten in Betracht, die als echte Masseverbindlichkeiten durch Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters ent- In den Urteilsfällen (BGH vom 15.12.2020, Az.: II ZR standen sind. Ist die Verbindlichkeit hingegen schon vor- 108/19, und vom 28.1.2021, Az.: IX ZR 54/20) war über insolvenzlich begründet worden, wie das neben Steuer- das Vermögen der Fondsgesellschaft jeweils das Insol- schulden z.B. auch bei Dauerschuldverhältnissen oft der venzverfahren eröffnet und im Zuge dessen das Schiff Fall ist, kann der Kommanditist keine Haftungsbeschrän- veräußert worden. Aufgrund eines vor der Krise vor- kung geltend machen. 12
RAin/StBin Antje Ahlert Unternehmerische Sorgfaltspflichten gem. Lieferkettengesetz Teil I: Anwendungsbereich und Pflichtenkatalog Am 3.3.2021 hat das Bundeskabinett einen Gesetz- Das Lieferkettengesetz wird für inländische Unternehmen entwurf für das Lieferkettengesetz verabschiedet, gelten, die i.d.R. weltweit mindestens 3.000 Arbeitneh- das zum 1.1.2023 in Kraft treten soll. Für deutsche mer (ab 2024: 1.000 Arbeitnehmer) beschäftigen. Für Unternehmen stellen sich schon jetzt viele Fragen, Unternehmen mit weniger Arbeitnehmern ist das Liefer- welche Anforderungen sich in Zukunft daraus erge- kettengesetz nicht unmittelbar anwendbar. Gleichwohl ben und welche Vorbereitungen sowie Maßnahmen kann sich aus unternehmensinternen Gründen oder z.B. ergriffen werden müssen. Kundenerwartungen bzw. anderer Bezugsgruppen eine analoge Anwendung ergeben. 1. Ziel und Anwendungsbereich des Gesetzes 2. Auf welche Menschenrechte bezieht sich das Im Rahmen der weltweiten Lieferketten werden immer Lieferkettengesetz? wieder grundlegende Menschenrechte verletzt: Kinder- arbeit, Ausbeutung, Diskriminierung sowie fehlende Die Sorgfaltspflichten knüpfen insbesondere an men- Arbeitsrechte bis hin zur Umweltzerstörung. Als dritt- schenrechtliche Risiken an. Welche Menschenrechte größtes Importland profitieren deutsche Unternehmen umfasst sind, ergibt sich zunächst aus den von Deutsch- besonders von der Produktion und dem Handel mit dem land ratifizierten völkerrechtlichen Übereinkommen. Der Ausland. Mit dem Lieferkettengesetz sollen sie verpflich- Gesetzentwurf ergänzt diese um Verbotskataloge für tet werden, ihrer globalen Verantwortung hinsichtlich des Menschenrechte und Umweltpflichten. Umfasst sind u.a. Schutzes von Menschen und Umwelt nachzukommen. folgende Bereiche: Bode Museum · Museumsinsel 13
PKF NACHRICHTEN 06 | 21 » Freiheit von Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Sklaverei und men sind dabei abgestuft, insbesondere nach dem Grad Folter, ihrer Einflussmöglichkeit. Für den eigenen Geschäftsbe- » Vereinigungsfreiheit, reich wird höchste Sorgfalt geschuldet. Bei unmittelba- » Verbot der Missachtung der nach dem anwendbaren ren Zulieferern bestehen geringfügige Erleichterungen. nationalen Recht geltenden Pflichten des Arbeits- Bei mittelbaren Zulieferern bestehen für das Unterneh- schutzes, men Sorgfaltspflichten, sobald es substantiiert Kenntnis » Unversehrtheit von Leben und Gesundheit, von möglichen Menschenrechtsverletzungen auf dieser » Verbot der Ungleichbehandlung, Ebene erhält. » Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns und Einhaltung des Mindestlohns, Hinweis: Bei Verstößen können durch das hierfür zustän- » Umweltschutz und umweltbezogene Pflichten, dige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle » Verbot des widerrechtlichen Entzugs von Land, von (BAFA) geeignete Buß- und Zwangsgelder verhängt Wäldern und Gewässern. werden. Daneben kann ein Verstoß zu einem Vergabe- ausschluss und Klagen vor Zivilgerichten führen. 3. Pflichtenkatalog für deutsche Unternehmen Hauptgegenstand des Lieferkettengesetzes sind die für die Unternehmen geltenden menschenrechtlichen Sorg- faltspflichten. Diese enthalten insbesondere: Ausblick » Einrichtung eines Risikomanagements Spätestens nach der Verabschiedung des Geset- » Risikoanalyse zes sollten Unternehmen sich mit der Durch- » Verabschiedung einer Grundsatzerklärung führung einer Risikoanalyse für den eigenen » Präventionsmaßnahmen Geschäftsbereich sowie für die unmittelbaren » Abhilfemaßnahmen Zulieferer näher befassen. Dazu wird in den nächs- » Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens ten PKF-Nachrichten in Teil II das entsprechende » Dokumentation und Berichterstattung Implementieren eines Risikomanagementsystems näher beschrieben sowie detailliert auf die Folgen Die Sorgfaltspflichten erstrecken sich grundsätzlich auf die bei Verstößen eingegangen werden. gesamte Lieferkette. Die Anforderungen an die Unterneh- James-Simon-Galerie · Museumsinsel 14
KURZ NOTIERT Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf Kapitalerträge bei der inländischen Gewerbesteuer Im Gewerbesteuergesetz gibt es keine eigene erheben. Nach Ansicht des FG sieht das DBA mit Kanada Anrechnungsvorschrift für ausländische Quellen- die Anrechnung der in Kanada gezahlten Steuer vor und steuer auf Kapitalerträge. Eine Anrechnung auf die differenziert dabei nicht zwischen einer Anrechnung auf deutsche Gewerbesteuer könnte sich jedoch aus die Körperschaftsteuer oder Einkommensteuer einerseits dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen und auf die Gewerbesteuer andererseits. Die Anrechnung (DBA) mit dem ausländischen Staat ergeben. Zu die- scheitere auch nicht daran, dass im deutschen Gewerbe- ser Auffassung gelangte kürzlich das Finanzgericht steuerrecht anders als im EStG/KStG keine Regelung zur Hessen (FG). Anrechnung ausländischer Steuern enthalten sei. Ob die ausländische Quellensteuer auf die inländische Gewerbe- In seinem Urteil vom 26.8.2020 (Az.: 8 K 1860/16) bejaht steuer anrechenbar ist, sei somit von der Ausgestaltung das FG die Anrechnung von auf Kapitalerträge einbehalte- der DBA abhängig. ner kanadischer Quellensteuer auf die inländische Gewer- besteuer: Der Einbehalt kanadischer Quellensteuer würde Hinweis: Gegen die Entscheidung des FG wurde Revi- zu einer Doppelbesteuerung führen, weil Deutschland und sion beim Bundesfinanzhof (Az.: I R 8/21) eingelegt, wes- Kanada von demselben Steuerpflichtigen für denselben halb vergleichbare Fälle mit Verweis auf das anhängige Steuergegenstand und Zeitraum eine gleichartige Steuer Verfahren per Einspruch offengehalten werden können. Keine Unternehmereigenschaft von Aufsichtsrats- mitgliedern: Finanzgericht setzt Rechtsprechung des EuGH um Grundsätzlich gilt ein Aufsichtsratsmitglied als Die Klage gegen die Umsatzsteuerfestsetzung hatte umsatzsteuerlicher Unternehmer und seine Ver- Erfolg, da das FG der EuGH-Rechtsprechung vom gütungen unterliegen der Umsatzsteuer. Der EuGH 13.6.2019 (Az.: C-420/18) folgte. Demnach ist das Auf- verlangt aber zusätzliche Voraussetzungen für eine sichtsratsmitglied mit seiner Aufsichtsratstätigkeit nicht Umsatzsteuerfestsetzung. Das bekräftigte nun das selbständig tätig und damit kein Unternehmer im Sinne Finanzgericht Köln (FG). des UStG. Ein Aufsichtsratsmitglied könne nur dann als Unternehmer agieren, wenn es seine Tätigkeit im eigenen In dem aktuell bekanntgewordenen Urteil des FG Köln Namen und auf eigene Rechnung ausübt und das damit vom 26.11.2020 (Az.: 8 K 2333/18) entschieden die verbundene wirtschaftliche Risiko trägt. Diese Vorausset- Richter, dass die Vergütung, die ein Aufsichtsratsmitglied zungen lägen im Streitfall nicht vor. Die Umsatzsteuerfest- eines Sportvereins für seine Tätigkeit erhielt, nicht der setzung sei daher aufzuheben. Umsatzsteuer unterliegt. Dem Aufsichtsratsmitglied des Sportvereins stand ein jährliches Budget zur Verfügung, Hinweis: Die bisher durch die deutsche Finanzverwal- das er für den Bezug von Dauer- und Tageskarten, die tung grundsätzlich vorgenommene Qualifizierung von Erstattung von Reisekosten und den Erwerb von Fanarti- Aufsichtsräten als Unternehmer dürfte im Zuge der weite- keln einsetzen konnte. Das Finanzamt sah dieses Budget ren Umsetzung der o.g. EuGH-Rechtsprechung und des als Entgelt für seine Aufsichtsratstätigkeit an und setzte BFH-Urteils vom 27.11.2019 (Az.: V R 23/19) zunehmend Umsatzsteuer fest. obsolet werden. 15
BONMOT ZUM SCHLUSS „Anyone can replicate a product. There are lots of brilliant minds out there that know how to code, but there’s unique DNA BONMOT to aZUM brand. SCHLUSS You cannot have a brand without people. That is the want „We don‘t most an important Americaasset that is you will ever closed to the have.“ world. What we want is a world that is open to America.“ Whitney Wolfe Herd, geboren 1.7.1989 in Salt Lake City, US-amerikanische Unternehmerin und jüngste Selfmade- Milliardärin George H. der Welt. Sie W. Bush, 41. ist Mitbegründerin Präsident der USAvon Tinder (1989 und Gründerin – 1993), 12.6.1924sowie CEO von Bumble. - 30.11.2018. Bildnachweis: Titel © stocklapse, S. 3 © Arand, S. 5 © Mienny S. 7, S. 9, S. 14 © golero, S. 13 © Noppasin; alle iStock.com PKF ISSING FAULHABER WOZAR ALTENBECK GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Oeggstraße 2 /Jacobi-Hof | 97070 Würzburg | Tel. +49 (0) 931 35 578 - 0 | Fax +49 (0) 931 35 578 - 35 Pestalozziallee 13/15 | 97941 Tauberbischofsheim | Tel. +49 (0) 9341 89 08 - 0 | Fax +49 (0) 9341 89 08 - 20 www.pkf-issing.de Anfragen und Anregungen an die Redaktion bitte an: pkf-nachrichten@pkf.de Die Inhalte der PKF* Nachrichten können weder eine umfassende Darstellung der jeweiligen Problemstellungen sein noch den auf die Besonderheiten von Einzel- fällen abgestimmten steuerlichen oder sonstigen fachlichen Rat ersetzen. Wir sind außerdem bestrebt sicherzustellen, dass die Inhalte der PKF Nachrichten dem aktuellen Rechtsstand entsprechen, weisen aber darauf hin, dass Änderungen der Gesetzgebung, der Rechtsprechung oder der Verwaltungsauffassung immer wieder auch kurzfristig eintreten können. Deshalb sollten Sie sich unbedingt individuell beraten lassen, bevor Sie konkrete Maßnahmen treffen oder unterlassen. So- weit innerhalb der PKF Fachnachrichten rechtliche Themen dargestellt sind, liegt die Verantwortlichkeit bei den Rechtsanwälten, die im PKF-Netzwerk tätig sind. * PKF ISSING FAULHABER WOZAR ALTENBECK GmbH & Co. KG ist ein Mitgliedsunternehmen des PKF International Limited Netzwerks und in Deutschland Mit- glied eines Netzwerks von Wirtschaftsprüfern gemäß § 319 b HGB. Das Netzwerk besteht aus rechtlich unabhängigen Mitgliedsunternehmen. PKF ISSING FAUL- HABER WOZAR ALTENBECK GmbH & Co. KG übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Handlungen oder Unterlassungen anderer Mitgliedsunternehmen. Die Angaben nach der Dienstleistungsinformationspflichten-Verordnung sind unter www.pkf-issing.de einsehbar.
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