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PKF NACHRICHTEN 10| 21 Sehr geehrte Leserinnen und Leser! Die neuen Verwaltungsgrundsätze zu Verrechnungs- Finanzrichter über die Gesetzeslage hinweg und entschei- preisen präsentieren wir Ihnen als Top-Thema der Okto- den, dass Quellensteuern auch auf die Gewerbesteuer ber-Ausgabe. Denn die Finanzverwaltung geht dabei teil- anrechenbar sind, wenn sie bei der Körperschaftsteuer weise weit über die OECD-Vorgaben hinaus. Wir haben für nicht genutzt werden können. Anschließend geben wir ei- Sie analysiert, bei welchen Themen Konfliktpotential mit nen kurzen Überblick, wie sich durch Gestaltungen bei den Betriebsprüfern zu erwarten ist. Im zweiten Beitrag in Schenkungen steuerliche Vorteile erzielen lassen und der Rubrik Steuern setzen wir die Reihe zu dem Options- der Schenker weiterhin versorgt bleibt. Weiterhin erhalten modell fort, nach dem die Gesellschafter von Personen- Sie zwei Tipps, wie auch im Erbfall noch Vorteile realisiert gesellschaften das Wahlrecht haben, ihr Unternehmen werden können. ab Anfang 2022 wie eine Kapitalgesellschaft besteuern zu lassen. Im Mittelpunkt dieser Ausgabe steht die Be- In der Rubrik Recht erhalten Sie einen Überblick über die handlung des sog. Sonderbetriebsvermögens, bei dem Registrierungspflichten, die sich für Unternehmen erge- entweder eine Verschiebung der Kapitalverhältnisse oder ben, wenn Verpackungen gewerbsmäßig importiert oder eine Aufdeckung von stillen Reserven droht. Anschließend befüllt und verwendet werden; das trifft also keineswegs setzen wir uns kritisch mit einem FG-Urteil auseinander, nur Hersteller, sondern auch Händler. in dem bei der Beurteilung von Konzernumlagen eine verdeckte Gewinnausschüttung angenommen wurde. Auch ohne Oktoberfest ist die bayerische Landeshaupt- Problematisch ist, dass die Hamburger Richter nicht nur stadt eine Reise wert. Wir setzen unsere Illustration der einen unangemessenen Teil, sondern das gesamte Ge- PKF-Standorte in München fort. schäft steuerlich nicht anerkannten – dies könnte negati- ve Ausstrahlwirkung auf viele andere Konzernverhältnisse Mit den besten Wünschen für eine informative Lektüre entfalten. Dagegen ist ein weiteres Urteil erfreulich, das wir im vierten Beitrag besprechen: Darin setzen sich die Ihr Team von PKF 2
Siegestor TOP-Thema Titelfoto: Frauenkirche und Rathaus Neue Verwaltungsgrundsätze für Verrechnungspreise Inhalt Steuern Recht Die neuen Verwaltungsgrundsätze für Registrierungspflichten im Verpackungsregister Verrechnungspreise – Eine erste Einschätzung LUCID für Hersteller und Händler ............................... 13 der Praxiswirkungen .................................................... 4 Neues Optionsmodell für Personengesellschaften – Kurz notiert Teil II: Auswirkungen des fiktiven Formwechsels auf das Sonderbetriebsvermögen................................ 7 Kindergartenbeiträge: Steuerfrei gezahlte Arbeitgeberzuschüsse mindern den Sonder- Verdeckte Gewinnausschüttungen im Rahmen ausgabenabzug ......................................................... 14 einer Konzernumlage ................................................... 9 Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf die Gewerbesteuerkürzung: Eine Frage der Verhältnis- deutsche Gewerbesteuer .......................................... 10 mäßigkeit ................................................................... 15 Verschenken und Vererben: Steuerliche Vorteile Bebaute Grundstücke: BMF veröffentlicht neue durch Planung sichern ............................................... 12 Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung ............................ 15 3
PKF NACHRICHTEN 10| 21 STEUERN Dr. Oliver Treidler Die neuen Verwaltungsgrundsätze für Verrech- nungspreise – Eine erste Einschätzung der Praxiswirkungen Die deutsche Finanzverwaltung hat am 14.7.2021 Aspekt in den deutschen VWG überbetont wird. Dies neue Verwaltungsgrundsätze für Verrechnungspreise spiegelt sich u.a. in Tz. 1.22 wider, wonach neben dem veröffentlicht, die ab sofort und für alle noch offenen Preis, den Konditionen (z.B. Vertragslaufzeit, Zahlungsbe- Veranlagungszeiträume gelten. Die neuen Verwal- dingungen, Rabatte und Bonusregelungen) auch Anpas- tungsgrundsätze verweisen nunmehr unmittelbar auf sungsklauseln, Sicherheiten sowie Änderungs- und Kün- die als Anlage den Verwaltungsgrundsätzen beige- digungsklauseln – für sich genommen – einer Anwendung fügten OECD-Verrechnungspreisleitlinien und sollen des Fremdvergleichsgrundsatzes unterliegen und eine eine dynamische Anpassung an künftige Entwicklun- Verrechnungspreiskorrektur auslösen können. gen im internationalen Kontext sicherstellen. Hinweis: Dieses Leitmotiv könnte – vor allem in Verbin- 1. Hintergrund dung mit den im Dezember 2020 geänderten VWG – ein Vorbote für kontroverse(re) Diskussionen bei künftigen Die neuen Verwaltungsgrundsätze (VWG) ersetzen u.a. Steuerprüfungen sein. Betriebsprüfer könnten sich ver- die VWG aus dem Jahr 1983 sowie Teile der VWG Ver- anlasst sehen, umfangreiche Erläuterungen zum Fremd- fahren aus dem Jahr 2005, die nicht im Dezember 2020 vergleichscharakter einzelner Bedingungen zu verlangen, aktualisiert wurden. Sie folgen auch den Aktualisierungen was nicht nur den Befolgungsaufwand (und die Beweis- der Verrechnungspreise im Mai 2021 im Außensteuer- last) für den Steuerpflichtigen erhöht, sondern auch einen gesetz (AStG) und sollen sicherstellen, dass die Ausle- ganzheitlichen Ansatz bei der Anwendung des Fremd- gung und Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes vergleichsgrundsatzes (einschließlich ergebnisorientierter in Deutschland mit den Post-BEPS-Verrechnungspreis- Ansätze) in Frage stellt. richtlinien in Einklang gebracht werden. Auch systema- tisch haben sich einige Änderungen ergeben. 3. Wirtschaftliche Substanz, Risikokontrolle und der hypothetische Fremdvergleichstest Die neuen VWG beinhalten insgesamt sechs Kapitel. Im Folgenden werden die wichtigsten Regelungen darge- Die Angleichung an die OECD-Leitlinien impliziert, dass stellt (sofern nicht anders angegeben, beziehen sich die die Verrechnungspreisregelungen eine wirtschaftlich referenzierten/zitierten Textziffern auf diese). geprägte Sichtweise des Fremdvergleichsgrundsatzes widerspiegeln, deren wichtigste Ausprägung die Funkti- 2. Beurteilung des Fremdvergleichscharakters einer ons- und Risikoanalyse ist. Transaktion 3.1 Analyse der Wertschöpfungskette Tz. 1.5 könnte als eine Art Leitmotiv für die VWG ange- sehen werden. Danach zielt die Anwendung des Fremd- In Tz. 3.7 wird u.a. festgelegt, dass eine Analyse der Wert- vergleichsgrundsatzes nicht allein auf die Korrektur der schöpfungskette als Grundlage dafür zu erfolgen hat, ob Verrechnungspreise ab, sondern umfasst auch den die Gewinnverteilung innerhalb eines multinationalen Unter- Grundgedanken der Transaktion (d.h. das allgemeine nehmens in angemessener Weise auf das Funktions- und Verhalten der Parteien) sowie die Bedingungen und Kon- Risikoprofil der einzelnen Einheiten abgestimmt ist. Die ditionen der jeweiligen Geschäftsbeziehung. Während die Vorschrift bleibt hier allerdings dahingehend unklar, in wel- OECD auch auf die Notwendigkeit eingeht, eine Analyse chen Fällen von einem Steuerpflichtigen erwartet wird, eine der allgemeinen Umstände des Steuerpflichtigen durch- Wertschöpfungskettenanalyse durchzuführen, die über zuführen und die kontrollierten Transaktionen angemes- eine Funktions- und Risikoanalyse im Sinne einer Quantifi- sen abzugrenzen, hat es den Anschein, dass dieser zierung der einzelnen Wertschöpfungsbeiträge hinausgeht. 4
Olympiaturm und Dach des Olympiastadions 3.2 Fremdvergleichstest Bereitstellung interner Informationen (Planungsdaten etc.) den hypothetischen Fremdvergleichstest faktisch als Hinsichtlich der Verrechnungspreismethoden wird ein Instrument anwenden könnte, um jede vom Steuerpflich- starker Akzent auf den sog. hypothetischen Fremdver- tigen auf der Grundlage der OECD-Verrechnungspreis- gleichstest gelegt, d.h. die Anwendung ökonomischer methoden erstellte Analyse zu hinterfragen. Bewertungsmethoden (wie z.B. Discounted-Cash-flow). Nach Tz. 3.12 ist der hypothetische Fremdvergleichstest Hinweis: Eine in diesem Zusammenhang interessante anstelle der traditionellen Verrechnungspreismethoden Randbemerkung ist, dass gem. Tz. 3.14 vom Steuer- anzuwenden, wenn diese keine hinreichend verlässlichen pflichtigen erwartet wird, dass er alle Abweichungen Ergebnisse liefern (z.B. mangels ausreichender Vergleich- erklärt, die zwischen den Bewertungen für nichtsteuer- barkeit). Weiter heißt es, dass der hypothetische Fremd- liche Zwecke und den Bewertungen für Verrechnungs- vergleichstest „grundsätzlich“ auf Transaktionen anzuwen- preiszwecke festgestellt werden. den ist, die (beliebige, nicht nur schwer zu bewertende) immaterielle Vermögenswerte, Unternehmensumstruk- 4. Weitere Verrechnungspreisfragen turierungen und Transaktionen beinhalten, für die die Gewinnaufteilungsmethode angewandt wird, für die aber Die deutschen VWG enthalten Regelungen zu einigen keine vergleichbaren Daten ermittelt werden können. praktischen Fragestellungen, die bestimmte, unnötige Eigenheiten widerspiegeln. In erster Linie unterscheiden 3.3 Risiken für Steuerpflichtige sie bei Preisanpassungsklauseln nicht zwischen imma- teriellen und schwer bewertbaren Wirtschaftsgütern (Tz. Aus der Sicht des Steuerpflichtigen besteht das Risiko 3.52) – und es scheint, dass die deutschen Finanzbehör- darin, dass die Finanzverwaltung in Verbindung mit den den im Allgemeinen nicht gewillt sind, diese Unterschei- weitreichenden Verpflichtungen zur Offenlegung und dung zu treffen (vgl. obige Anmerkungen zu Tz. 3.12). 5
PKF NACHRICHTEN 10| 21 Infolgedessen könnten bei einer Prüfung künftig alle mitunter die Angleichung der deutschen Verrechnungs- immateriellen Vermögenswerte einer genaueren Betrach- preisvorschriften an internationale Regelungen, insbeson- tung unterzogen werden. dere wenn es um die Klassifizierung der Vertragsparteien und die Anwendung der transaktionsbezogenen Netto- Für konzerninterne Dienstleistungen verweisen die neuen margenmethode ging. VWG auf das Kapitel VII der OECD-Leitlinien. Was in die- sem Zusammenhang jedoch fehlt, ist ein Verweis auf oder Fazi t und Empf eh lung die Einbeziehung der Dokumentation im Zusammenhang mit einem „vereinfachten Ansatz“ (oder dem Konzept eines solchen vereinfachten Ansatzes). Statt eines Quer- verweises auf Tz. 7.64 der OECD-Leitsätze wird in Tz. Zu begrüßen ist sicher, dass die Finanzverwal- 3.78 der deutschen VWG die weitreichende Dokumenta- tung ihre neuen VWG näher an die internationalen tionspflicht des Steuerpflichtigen betont. OECD-Leitlinien anlehnt und nationale Sichtweisen in der internationalen Diskussion zunehmend in Hinweis: Mit anderen Worten: Die Kostenzuordnung bei den Hintergrund treten sollten. Allerdings ist nicht Dienstleistungsvergütungen dürfte ein Bereich mit Kon- zu verkennen, dass sich aufgrund des sehr wei- fliktpotenzial und hohem Verwaltungsaufwand für die ten Anwendungsbereichs (sowohl in inhaltlicher Steuerpflichtigen bleiben. als auch in zeitlicher Hinsicht) neue Diskussions- felder auftun werden. Jeder Steuerpflichtige mit Eine der vielleicht interessantesten Entwicklungen ist grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen ist die Tatsache, dass offenbar das Konstrukt eines sog. dementsprechend gut beraten, seine bestehende „hybriden Unternehmens“ aus den deutschen Verrech- Dokumentation von Verrechnungspreisen im Hin- nungspreisvorschriften gestrichen worden ist (zumindest blick auf mögliche Problembereiche neu zu wür- scheint dies Tz. 3.33 anzudeuten). Diese Klassifizierung digen. Die wirklichen Herausforderungen werden eines Unternehmens, das sowohl Merkmale eines Rou- sich jedoch erst im Rahmen künftiger Betriebsprü- tineunternehmens als auch eines Strategieträgers bzw. fungen zeigen. Entrepreneurs aufweist, erschwerte in der Vergangenheit Bayerische Staatskanzlei 6
WPin/StBin Tanja Schmitz / Benedikt Helling Neues Optionsmodell für Personengesellschaften – Teil II: Auswirkungen des fiktiven Formwechsels auf das Sonderbetriebsvermögen Nachdem in den PKF Nachrichten 9/2021 die Serie die zu den funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen detaillierter Erläuterungen des am 30.6.2021 verkün- gehören, auf die übernehmende Gesellschaft übertragen deten Gesetzes zur Modernisierung der Körperschaft- werden. Diese Regelung gilt auch für Wirtschaftsgüter im steuer mit der Gegenüberstellung der unterschied- Sonderbetriebsvermögen einzelner Gesellschafter. lichen Besteuerungssysteme von Personen- und Kapitalgesellschaften sowie der Optionsausübung in 3. Funktional wesentliche Betriebsgrundlagen des Teil I gestartet wurde, werden im vorliegenden Teil II Sonderbetriebsvermögens die Auswirkungen der Optionsausübung durch fikti- ven Formwechsel dargestellt, dies insbesondere im Das Sonderbetriebsvermögen umfasst Wirtschaftsgü- Hinblick auf das Sonderbetriebsvermögen. ter, die im Eigentum der Mitunternehmer und nicht der Personengesellschaft stehen. Die Wirtschaftsgüter die- 1. Hintergrund des Besteuerungswechsels nen allerdings dem Betrieb oder der Beteiligung an der Gesellschaft. Das Sonderbetriebsvermögen befindet Ab dem 1.1.2022 haben Personenhandelsgesellschaften sich lediglich im Besitz der Personenhandelsgesellschaft. und Partnerschaftsgesellschaften im Wege der Option Dazu zählen häufig Grundstücke, Gebäude, Lizenzen, die Möglichkeit, dieselben steuerlichen Regelungen wie Patente, Beteiligungen und ggf. die Anteile an der Kom- Kapitalgesellschaften in Anspruch zu nehmen. Damit plementär-GmbH. sollen die Unterschiede, die im Rahmen der deutschen Unternehmensbesteuerung bestehen, für optierende Die funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen des Son- Personengesellschaften beseitigt werden. derbetriebsvermögens müssen identifiziert und im zeitli- chen sowie sachlichen Zusammenhang mit der Options- Hinweis: Das Gesetz zur Modernisierung der Körper- ausübung in das Vermögen der Gesamthand übertragen schaftsteuer (KöMoG) ist am 30.6.2021 im Bundesge- werden, denn eine bloße Fortsetzung der Nutzungsüber- setzblatt (Teil I Nr. 37, S. 2050) verkündet worden, wobei lassung verhindert die Buchwertfortführung insgesamt. das Gesetz im Wesentlichen ab 1.1.2022, teilweise auch Das wirtschaftliche Eigentum hat folglich zum Stichtag unmittelbar nach der Verkündigung, in Kraft tritt bzw. in des fiktiven Formwechsels überzugehen. Kraft getreten ist. Da die Ausübung der Option jedoch mit keinem zivilrecht- Der Übergang zur Körperschaftsbesteuerung klingt lichen Umwandlungsakt einhergeht, fehlt es an allgemein- zunächst simpel, hat jedoch aufgrund der im deutschen gültigen Regelungen zum Übergang der Wirtschaftsgüter Steuerrecht geltenden Besonderheiten der Besteuerung in das Vermögen der fiktiven Kapitalgesellschaft. Daher von Personengesellschaften durchaus seine Tücken. sind entsprechende zivilrechtliche Nebenvereinbarungen Besondere Bedeutung kommt dem Sonderbetriebsver- (wie Einbringungs- oder Übertragungsverträge) zwischen mögen der Mitunternehmerschaften zu. dem Mitunternehmer und der Gesellschaft erforderlich. Bei einer solchen Übertragung sind neben den zivilrecht- 2. Der Übergang zur Besteuerung nach dem KStG lichen auch gesellschaftsrechtlichen Fragen zu klären, so z.B., wie eine entsprechende Übertragung im Verhältnis zu Die Ausübung der Option zur steuerlichen Behandlung wie den Mitgesellschaftern gestaltet werden soll, da i.d.R. für eine Kapitalgesellschaft wird als fiktiver Formwechsel einer das Vorhandensein von Sonderbetriebsvermögen außer- Personenhandelsgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft steuerliche Gründe bestehen. Zudem werden weder Ver- behandelt, wobei das Umwandlungssteuergesetz unmit- schiebungen der Beteiligungsquote noch eine unentgelt- telbar anwendbar ist. Für einen steuerneutralen Übergang liche Zuwendung an die übrigen Mitgesellschafter gewollt hat der Formwechsel zu Buchwerten zu erfolgen. Für die sein. Bei einer Übertragung des Sonderbetriebsvermö- Beantragung der Buchwertfortführung (oder einen Zwi- gens gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen ohne schenwertansatz) müssen jedoch alle Wirtschaftsgüter, weitere Regelungen bezüglich der übrigen Gesellschaf- 7
PKF NACHRICHTEN 10| 21 ter erhöht sich das Festkapitalkonto des übertragenden kunft nachgedacht werden. Immerhin haben der BFH Gesellschafters und damit seine Beteiligungsquote an der und das BMF für vergleichbare Fälle der unentgeltlichen optierenden Personengesellschaft zu Lasten der übrigen Einbringung diese Möglichkeit anerkannt. Mitgesellschafter. Sollten keine weiteren Gesellschafts- anteile gewährt werden, führt die Einbringung zu einer 4. Grunderwerbsteuerliche Änderungen durch das Erhöhung des gesamthänderisch gebundenen Rück KöMoG lagenkontos, welches allen Gesellschaftern zusteht – und damit zu einer unentgeltlichen Zuwendung. Durch die Ausübung der Option wird zwar mangels Rechtsträgerwechsel kein Tatbestand des Grunderwerb- Sollte eine Mitübertragung nicht gewünscht sein, kann steuergesetzes (GrEStG) verwirklicht, da für den fiktiven alternativ das funktional wesentliche Sonderbetriebsver- Formwechsel die gleichen Grundsätze gelten wie für den mögen parallel „zur Seite“ in eine gewerblich geprägte tatsächlichen Formwechsel. Besonderes Augenmerk ist (ggf. neue) Schwester-GmbH & Co. KG separiert werden. allerdings bei Übertragungen von Grundbesitz im Son- Die Übertragung kann u.E. gleichzeitig mit der Options- derbetriebsvermögen auf die zusätzlichen Änderungen ausübung unter Fortführung der Buchwerte erfolgen. Das im GrEStG durch das KöMoG zu richten. Erfordernis der zwingend zeitlich vorgelagerten Übertra- gung ist nach der aktuellen Rechtsprechung des BFH Der Übergang eines inländischen Grundstücks im Son- nicht mehr gegeben. Die Übertragung ohne Aufdeckung derbetriebsvermögen von einem Alleineigentümer bzw. stiller Reserven löst eine Sperrfrist aus. von mehreren Miteigentümern auf die Gesamthand – was grundsätzlich nach § 1 GrEStG ein steuerbarer Vorgang Empfehlung: Da das BMF nach aktuellem Entwurf eines ist – ist nach § 5 GrEStG insoweit steuerbefreit, als der Anwendungsschreibens vom 30.9.2021 bei diesem Fall bzw. die Überträger am Vermögen der Gesamthand die Überprüfung vorsieht, ob die Voraussetzungen der beteiligt ist bzw. sind. Eine Reduzierung der Beteiligung Optionsausübung zu Buchwerten nach § 20 UmwStG innerhalb von 10 Jahren (ab dem 1.7.2021) führt aber zur nicht vorliegen, sollte vorab über eine verbindliche Aus- entsprechenden Nachversteuerung. Eine Münchener Institution: Der Biergarten 8
Der Gesetzgeber hat zur Bekämpfung bestimmter Formwechsel wird die Inanspruchnahme der Option für Steuergestaltungen (Bildung von Vorratsgesellschaf- Betriebe mit wesentlichem Sonderbetriebsvermögen ten) zusätzliche Änderungen des GrEStG in Form von erschwert. Eine im Vorfeld des Gesetzesentwurfs dis- Vor- und Nachbehaltensfristen bei optierenden Perso- kutierte Fortführung als Betriebsvermögen wurde leider nengesellschaften vorgenommen, welche auf Betreiben nicht in die endgültige Fassung aufgenommen. Es bleibt des Finanzausschusses hin noch in die finale Beschluss- abzuwarten, ob der Gesetzgeber in der neuen Legisla- vorlage des KöMoG aufgenommen wurden, sodass die turperiode in diesem Bereich nachbessert und so vielen Vergünstigungen gerade nicht zur Anwendung kommen. Unternehmen die Ausübung der Option erleichtert. Hierdurch kommt es trotz nur partieller Änderungen doch zu erheblichen Beschränkungen, da die Ausübung der Zur Optionsausübung allgemein sind in der Praxis bereits Option als Verminderung der Beteiligung angesehen wird. viele Zweifelsfragen entstanden. Um sowohl für die bear- Damit dürfte die Optionsausübung für Mitunternehmer- beitenden Finanzämter als auch für die Steuerpflichtigen schaften mit Grundstücken, die zum funktional wesentli- und ihre Berater Hinweise zu umstrittenen Fragen zu chen Sonderbetriebsvermögen gehören, wohl zumindest geben, arbeitet das BMF an einem Anwendungsschrei- erheblich erschwert werden. ben zur Option nach § 1a KStG. Am 30.9.2021 hat es einen Entwurf veröffentlicht, zu dem Stellungnahmen Hinweis: Einzelfallbezogene Belastungsvergleiche sind bis zum 20.10.2021 erwünscht sind. Das BMF-Schrei- zwingend notwendig. ben bestätigt nach erstem Eindruck zahlreiche Überle- gungen in der Beraterschaft, die sich bereits intensiv mit Für die Übertragung von Grundstücken im Sonderbetriebs- den Zweifelsfällen im Umfeld der Option nach § 1a KStG vermögen in der alternativen Lösung auf eine gewerblich beschäftigt hat. Wir werden berichten, wenn die endgül- geprägte Schwester-GmbH & Co. KG greifen weiterhin tige Fassung vorliegt. die oben dargestellten Steuervergünstigungen, dass die Grunderwerbsteuer insoweit nicht erhoben wird, wie der Empfehlung Überträger an der aufnehmenden Gesellschaft beteiligt ist. Dies gilt, solange innerhalb der 10-jährigen Sperrfrist diese Schwester-GmbH & Co. KG ihrerseits nicht zur Kör- perschaftsteuer optiert oder der bzw. die übertragenden In jedem Fall müssen die Wirkungen der Option Gesellschafter ihre Beteiligungen nicht reduzieren. im Vorfeld genau durchdacht werden; dabei er- forderliche Vorbereitungshandlungen müssen 5. Fazit und Ausblick zum gewählten Stichtag der Optionsausübung erledigt sein! Ihr PKF-Partner steht Ihnen bei die- Aufgrund der strikten Voraussetzungen hinsichtlich des ser komplexen Materie gerne zur Seite. funktional wesentlichen Sonderbetriebsvermögens beim StB Dr. Maximilian Bannes Verdeckte Gewinnausschüttungen im Rahmen einer Konzernumlage Bei der Beurteilung einer verdeckten Gewinn- 6% vom Umsatz der Tochtergesellschaft vergütet wurden ausschüttung (vGA) stellt sich stets die Frage der und damit nach Ansicht des Gerichts zu niedrig bemessen Fremdüblichkeit. Ist diese nicht gegeben, können waren. Eine Abrechnung auf Basis tatsächlich angefalle- sich unliebsame Folgen ergeben, wie ein aktuelles ner Kosten erfolgte nicht. Die Muttergesellschaft erzielte Urteil des FG Hamburg zeigt. in dem zu entscheidenden Zeitraum vorwiegend Verluste. 1. Sachverhalt: Leistungen an Tochter-GmbH 2. FG: Zahlungen als vGA Im vorliegenden Sachverhalt hat die Holding-GmbH im Das FG Hamburg erkannte in seinem Urteil vom Rahmen eines Dienstleistungsvertrags verschiedene Leis- 17.3.2021 (Az.: 2 K 172/18) in der pauschalen Vergütung tungen an die Tochter-GmbH erbracht, die pauschal mit in voller Höhe eine vGA. Eine vGA liege vor, wenn es (u.a.) 9
PKF NACHRICHTEN 10| 21 bei der Tochter-GmbH zu einer Vermögensminderung an Gewinnausschüttung. Entgegen der üblichen Vorgehens- die Holding-GmbH komme, die ihren Grund im Gesell- weise differenzierte das FG nicht, bis zu welcher Höhe die schaftsverhältnis habe. Ob das Gesellschaftsverhältnis Zahlungen fremdüblich waren. In diesem Fall wäre näm- die Veranlassung für die Zahlung war, sei anhand eines lich nur ein übersteigender Betrag als Gewinnausschüt- Fremdvergleichs zu entscheiden. Ein solcher Fremdver- tung zu behandeln. Im vorliegenden Fall wäre es nach bis- gleich sei aus Sicht beider Vertragspartner zu beurteilen. heriger Vorgehensweise daher zu keiner vGA gekommen, Nach Ansicht des FG hätte ein ordentlicher und gewis- weil der fremdunübliche Preis sogar unterschritten wurde. senhafter Geschäftsleiter auf beiden Seiten einer pau- Das Urteil stellt allein auf „formale“ Kriterien ab und lässt schalen umsatzbemessenen Regelung nicht zugestimmt, ökonomische Betrachtungen und Gründe außen vor. sondern stets eine Einzelabrechnung eingefordert. Sämt- liche Zahlungen der Tochter-GmbH an die Holding stellen Falls sich das Urteil durchsetzt, ist mit weitreichenden daher eine vGA dar. Auswirkungen zu rechnen. In letzter Konsequenz führt dies zu einer Eruption des Rechts der vGA und verdeck- 3. Kritische Würdigung und Einordnung ter Einlagen. Erbringt die Muttergesellschaft beispiels- weise verbilligt Dienstleistungen oder überlässt Darlehen Sinn und Zweck des Rechtsinstituts der vGA ist es, zu geringem Zins an die Tochtergesellschaft, liegt nach grundsätzlich schuldrechtliche Vergütungen insoweit bisherigem Recht in Höhe der Differenz zum fremdübli- steuerrechtlich nicht anzuerkennen, wie sie eine übli- chen Preis / Zins mangels einlagefähigem Vermögens- che Höhe für diese Leistung überschreiten; dazu wird vorteil keine verdeckte Einlage vor. Nach dem aktuellen der übersteigende Betrag wie eine Gewinnausschüttung Urteil müsste hingegen in Höhe des gezahlten Entgelts behandelt. Die vGA stellt also für steuerrechtliche Zwecke eine vGA vorliegen. eine Situation her, die sich bei Anwendung (fremd-)übli- cher Preise ergeben hätte. Die vGA kennt dabei aber eigentlich nur eine Richtung. Im Wort „Gewinnausschüttung“ ist bereits angelegt, dass es Empf ehlung zu einer (nicht betrieblichen) Vermögensverschiebung von Es bleibt abzuwarten, ob der BFH die vom FG der Tochtergesellschaft an die Muttergesellschaft kommt vertretene Sichtweise einschränkt. Zwischenzeit- und nicht umgekehrt, wie in den Streitjahren im vorliegen- lich sollten konzerninterne Verträge streng auf den Fall. Diese Logik stellt das FG mit einem Kunstgriff Fremdüblichkeit geprüft und insbesondere rein auf den Kopf. Der Vertrag sei aufgrund seiner Umsatz- umsatzbasierte Dienstleistungsvergütungen vor- bezogenheit formal fremdunüblich und damit steuerlich sorglich angepasst werden. quasi nicht existent und sämtliche Zahlungen daher eine StB Holger Wandel Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf die deutsche Gewerbesteuer Nach bisheriger Rechtslage war ausländische Quel- auf 15% kam es in der Vergangenheit in vielen Fällen zu lensteuer nur auf die Einkommen- und Körperschaft- sog. Anrechnungsüberhängen. Für diese Anrechnungs- steuer, nicht jedoch die Gewerbesteuer anrechenbar. überhänge verantwortlich war vor allen Dingen, dass Dabei gingen oftmals anrechenbare Steuern verlo- Quellensteuern im Ausland regelmäßig auf die Bruttoein- ren. In einem aktuellen Urteil ist dies nun gerichtlich künfte, also vor Abzug damit zusammenhängender Auf- korrigiert worden – entgegen dem Wortlaut der deut- wendungen, berechnet werden, während das inländische schen Steuergesetze. Anrechnungsvolumen auf der Grundlage von Nettowerten zu ermitteln ist. Weitere Ursache für Anrechnungsüber- 1. Hintergrund zu Anrechnungsüberhängen hänge ist das für das Jahr 2014 abgeschaffte sog. körper- schaftsteuerliche Schachtelprivileg. Hiernach unterliegen Insbesondere nach Senkung des Körperschaftsteuersat- Streubesitzdividenden grundsätzlich der vollständigen zes durch das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 Besteuerung mit Körperschaftsteuer und Gewerbsteuer 10
Surf-Spot: Eisbachwelle im Inland. Dahingegen hält die Finanzverwaltung lediglich Körperschaftsteuerrecht verankert ist. Nichtsdestotrotz eine Anrechnung für körperschaftsteuerliche Zwecke für wurde im vorliegenden Fall auf die Anwendung des DBA möglich. als übergeordnetes Recht abgestellt und unabhängig davon, dass nach deutschem nationalen Recht keine 2. FG lässt Anrechnung entgegen Gesetzeswortlaut zu Anrechnung vorgesehen ist, eine Anrechnung vorge- nommen. Zudem kam das FG zu dem Ergebnis, dass Im vorliegenden Fall hatte das Finanzgericht Hessen (FG) die Anrechnung der Quellensteuer auf die inländische bezüglich des DBA Deutschland / Kanada zu entschei- Gewerbesteuer auf Ebene des Gewerbesteuermess den, mit der Besonderheit, dass die deutsche Gesell- bescheids zu erfolgen hat. schaft für körperschaftsteuerliche Zwecke ein negatives Ergebnis erwirtschaftete, für gewerbesteuerliche Zwe- 3. Ausblick cke jedoch einen positiven Gewerbeertrag erzielte. Unter Anwendung des einschlägigen DBA entschied das FG Inwieweit die Rechtsauffassung des FG, dass die Quel- mit Urteil vom 26.8.2020 (Az.: 8 K 1860/16), dass eine lensteuer – soweit dies vom DBA abgedeckt ist – auf die Anrechnung auch für gewerbesteuerliche Zwecke mög- Gewerbesteuer Anrechnung findet, Bestand haben wird, lich sein muss. Entscheidend in der Urteilsbegründung ist bleibt der nächsthöheren Instanz vorbehalten, denn das neben dem o.g. Spezialsachverhalt, dass das FG fest- FG-Urteil ist bereits beim BFH anhängig. gestellt hat, dass es sich bei den ausländischen Quellen- steuern und der Gewerbesteuer um gleichartige Steuern vom Einkommen i.S. des Art. 2 DBA-Kanada handelt. Diese Feststellung hat eine weitreichende Bedeutung, da die Definition regelmäßig bei der Anrechnung auf eine Empfehlung Steuer vom Einkommen und Ertrag abstellt. In vergleichbaren Fällen empfiehlt es sich, einen Einspruch gegen einen mit dieser Rechtspre- Grundsätzlich sieht der nationale Gesetzestext für die chung nicht vereinbaren Steuerbescheid einzu- Gewerbesteuer keine Möglichkeit der Anrechnung vor, legen. wie dies beispielsweise im Einkommensteuer- und im 11
PKF NACHRICHTEN 10| 21 Blick über München auf die Alpen bei Föhn Verschenken und Vererben: Steuerliche Vorteile durch Planung sichern Durch eine frühzeitige Übertragung von Vermögens- weise Schenkung somit eine wesentliche Steuererspar- werten auf die nächste Generation lassen sich große nis erzielen. Steuervorteile erreichen, bei der die Versorgung des Schenkers gesichert bleibt. Nachfolgend geben wir 2. Gewährung von Versorgungsleistungen bei einen kurzen Überblick zu Gestaltungen bei Schen- Unternehmensnachfolgen kungen, der dann ergänzt wird um Aspekte bei der Erbschaft. Insbesondere in der Unternehmensnachfolge im Mittel- stand erfolgt die Übertragung von Betrieben häufig gegen 1. Freibeträge ausnutzen Versorgungsleistungen. Diese Form der vorweggenomme- nen Erbfolge hat den Vorteil, dass der Schenkende durch Eine Belastung mit Erbschaft- und Schenkungsteuer eine lebenslange Leibrente finanziell abgesichert wird. lässt sich durch diverse Freibeträge vermeiden oder senken, die alle zehn Jahre neu gewährt werden und 3. Nießbrauchvorbehalt bei Immobilien somit mehrmals ausgeschöpft werden können. Die Höhe der Freibeträge ist abhängig vom Verhältnis zwi- Wenn Immobilien zu Lebzeiten an die künftigen Erben schen Schenker und Beschenktem. Für eine Schen- verschenkt werden, kann sich der Schenkende ein sog. kung zwischen Ehegatten beläuft sich der Freibetrag Nießbrauchrecht vorbehalten und so die verschenkte auf 500.000 €, bei der Schenkung an ein Kind liegt Immobilie weiter nutzen oder vermieten, wobei ihm wei- dieser bei 400.000 €. Großeltern können ihren Enkel- terhin die Mieteinnahmen zustehen. kindern 200.000 € steuerfrei überlassen. Der Freibetrag für Geschwister, Nichten, Neffen und Lebensgefährten 4. Eigengenutzte Nachlassimmobilie (Familienheim) liegt bei 20.000 €. Sofern und soweit das Vermögen den Freibetrag übersteigt, lässt sich durch eine stufen- Bewohnt der Erbe die Nachlassimmobilie selbst für 12
mindestens zehn Jahre nach der Erbschaft, fällt keine zugunsten der gemeinsamen Kinder aus, verteilt sich das Erbschaftsteuer an. Voraussetzung ist jedoch, dass Erbe (ggf.) auf mehrere Personen und alle begünstigten er innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall dort Familienmitglieder können dann ihre Freibeträge nutzen. eingezogen ist. Während der Zehnjahresfrist darf er die Immobilie zudem weder verkaufen noch vermieten oder Empfehlung: Der Ausschlagende kann sich, um nicht verpachten. Bei Kindern ist die Steuerbefreiung auf eine leer auszugehen, eine entsprechende Abfindung von sei- Wohnfläche von 200 qm begrenzt. nen Kindern zusagen lassen. 5. Erbe ausschlagen 6. Pflichtteil beachten Eine Erbausschlagung kann vorteilhaft sein, wenn das Schenkungen, die in den letzten zehn Jahren vor dem Erbe aus Schulden besteht. Gleiches gilt sogar, wenn das Tod des Schenkers veranlasst wurden, zählen ganz oder Erbe so hoch ist, dass die persönlichen Freibeträge deut- teilweise zum Nachlass und erhöhen damit den Pflicht- lich überschritten werden. Denn schlägt beispielsweise teilsanspruch, den Enterbte später geltend machen kön- ein als Alleinerbe eingesetzter Ehegatte die Erbschaft nen. RECHT RA Andy Weichler Registrierungspflichten im Verpackungsregister LUCID für Hersteller und Händler Am 3.7.2021 ist eine Novellierung des Verpackungs- Registrierungspflichten im Verpackungsregister auferlegt. gesetzes in Kraft getreten. Nachfolgend werden Hersteller müssen sich grundsätzlich im Verpackungsre- sowohl die Neuerungen als auch die nach dem Ver- gister (LUCID) registrieren und je nach Art der Verpackung packungsgesetz bereits bestehenden Pflichten dar- an einem dualen System beteiligen, wenn diese Verpa- gestellt. Hintergrund ist, dass selbst viele der bereits ckungen als Abfälle bei einem Endverbraucher anfallen. bestehenden, teils bußgeldbewehrten Regelungen bei den Betroffenen noch nicht bekannt sind und die Beispiel: Dies bedeutet, dass sich z.B. ein Onlinehändler, Neuerungen nun zusätzliche Anforderungen sowie der einen Artikel gewerbsmäßig verkauft und diesen an Verschärfungen mit sich bringen. den Kunden verschickt, im Verpackungsregister registrie- ren lassen muss. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, so 1. Einführung droht neben einem Bußgeld auch die ggf. kostenträchtige Abmahnung durch einen Mitbewerber. Das Verpackungsgesetz gilt bereits seit dem 1.11.2019. Zielsetzung ist, die Auswirkungen von Verpackungsabfäl- Entsprechende Verpflichtungen gelten nicht nur für Ver- len auf die Umwelt zu verringern bzw. zu vermeiden. Hierzu sandverpackungen, sondern auch für Verpackungen, in werden den Herstellern von Verpackungen verschiedene denen die Ware erstmalig das Produktionswerk verlässt. Pflichten auferlegt. Hersteller ist derjenige, der die Verpa- Die Verpflichtung zur Registrierung ist daher sehr weit- ckungen erstmals gewerbsmäßig in den Verkehr bringt. gehend und betrifft fast alle gewerbsmäßig Handelnden, soweit Waren verpackt werden. Hinweis: Somit gilt als Hersteller, wer die Verpackung erstmals als solche befüllt oder verwendet. Als Hersteller Weiterhin sind Hersteller und Vertreiber von sog. system- ist auch anzusehen, wer eine Verpackung gewerbsmäßig beteiligungspflichtigen Verpackungen ebenfalls verpflichtet, importiert. » an einem dualen System teilzunehmen, 2. Registrierungspflicht » die Verpackungsdaten an das Verpackungsregister zu melden und Den Herstellern von Verpackungen werden weitgehende » ggf. eine Vollständigkeitserklärung abzugeben. 13
PKF NACHRICHTEN 10| 21 3. Neuerungen im Verpackungsgesetz gen Händler im Verpackungsregister LUCID registriert sind und ob sich diese an einem dualen System beteiligen. Da die im Verpackungsgesetz vorgegebenen Pflichten in den Sollte dies nicht der Fall sein, so greift ein Vertriebsverbot. letzten Jahren durch viele gewerbsmäßig Handelnde ver- nachlässigt wurden, ist das Gesetz nun mit der Novellierung vom 3.7.2021 angepasst worden. Nach einem Übergangs- zeitraum müssen sich ab dem 1.7.2022 auch Vertreiber von Transportverpackungen sowie Letztvertreiber von Service- Empfehlung verpackungen im Verpackungsregister LUCID registrieren. Der Gesetzgeber hat insbesondere durch die Novellierung im Verpackungsgesetz praktisch Hinweis: Diese Verpflichtung trifft somit auch beispiels- allen Händlern, die Waren verpacken, eine weise Bäckereifilialen, welche Coffee-to-go-Becher oder Pflicht zur Registrierung im Verpackungsregis- Brötchenverpackungen herausgeben. ter LUCID auferlegt. In vielen Fällen sind diese Händler auch gezwungen, an einem dualen Weiterhin müssen Letztvertreiber von Verpackungen End- System teilzunehmen. Daher sollten die Ad- verbraucher durch geeignete Maßnahmen über die Rück- ressaten den hier aufgezeigten Verpflichtungen gabemöglichkeiten und deren Sinn informieren. Zusätzlich möglichst umgehend nachkommen, da an- werden Betreiber von elektronischen Marktplätzen (Ebay, sonsten Bußgelder und Abmahnungen drohen. Amazon etc.) verpflichtet, zu überprüfen, ob die dort täti- KURZ NOTIERT Kindergartenbeiträge: Steuerfreie Arbeitgeber- zuschüsse mindern den Sonderausgabenabzug Viele Arbeitgeber bezuschussen die Unterbringung zung ist, dass diese Leistungen zusätzlich zum ohnehin und Betreuung von nichtschulpflichtigen Kindern ihrer geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Der BFH hat Arbeitnehmer in Kindergärten und vergleichbaren Ein- sich in seinem Beschluss vom 14.4.2021 (Az.: III R 30/20) richtungen. Im Folgenden wird dargestellt, in welchem damit auseinandergesetzt, inwieweit die Zuschüsse des Umfang sich dieser Vorteil reduziert, weil Sonderaus- Arbeitgebers als Sonderausgaben abziehbar sind. Dem- gaben zu kürzen sind. nach sind steuerfrei vom Arbeitgeber übernommene Kin- dergartenkosten nicht zusätzlich als Sonderausgaben Zwei Drittel und maximal 4.000 € pro Kind und Jahr der abziehbar. Im vorliegenden Fall hatten die verheirateten Betreuungskosten können Eltern als Sonderausgaben in Kläger einen Kindergartenbeitrag von 926 € gezahlt und ihrer Einkommensteuererklärung abrechnen. Es ist irrele- vom Arbeitgeber einen steuerfreien Kindergartenzuschuss vant, ob das Kind in einer Spielgruppe betreut wird, in i.H. von 600 € erhalten. Entgegen der Ansicht der Kläger, den Kindergarten geht oder eine Nachmittagsbetreuung dass der Komplettbetrag von 926 € zu zwei Dritteln als besucht. Die Kinderbetreuungskosten können jedoch nur Sonderausgaben abzuziehen sei, ließ das Finanzamt nur abgezogen werden, sofern das Kind zum elterlichen Haus- den nach der Kürzung des Zuschusses von 600 € verblei- halt gehört und das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet benden Teil i.H. von 326 € zu zwei Dritteln zum Sonder- hat. Zudem müssen die Eltern über die Betreuungskosten ausgabenabzug zu. eine Rechnung (oder einen Gebührenbescheid) erhalten und die Betreuungskosten unbar gezahlt haben. Der BFH folgte der Berechnung des Finanzamts und erklärte, dass als Sonderausgaben nur solche Ausgaben Neben dieser steuerlichen Entlastung sieht das EStG vor, berücksichtigt werden dürften, durch die eine tatsächliche dass der Arbeitgeber die Unterbringung und Betreuung und endgültige wirtschaftliche Belastung entsteht. Der von nichtschulpflichtigen Kindern seiner Arbeitnehmer in vorliegende steuerfreie zweckgebundene Arbeitgeber- Kindergärten und vergleichbaren Einrichtungen steuerfrei zuschuss führe zu einer Minderung der wirtschaftlichen bezuschussen oder komplett finanzieren kann. Vorausset- Belastung der Eltern in diesem Umfang. Folglich müsse 14
eine Kürzung der Sonderausgaben um die steuerfreien Hinweis: In der Steuererklärung werden nur „reine“ Arbeitgeberleistungen erfolgen, die nach Ansicht der Betreuungskosten als Sonderausgaben anerkannt. Nicht Richter auch gleichermaßen bei verheirateten und bei begünstigt sind beispielsweise die Kosten für Verpflegung, unverheirateten Elternteilen greift. Unterrichtung und Sportaktivitäten des Kindes. Gewerbesteuerkürzung: Eine Frage der Verhält- nismäßigkeit Ein ausschließlich eigenen Grundbesitz verwaltendes Dezember 2014 einen Genossenschaftsanteil (< 0,1%) Unternehmen kann eine Kürzung des Gewerbeertrags und bezog in Folge eine Wohnung. Nach einer Betriebs- beantragen, damit u.U. keine Gewerbesteuer anfällt. prüfung vertrat das Finanzamt die Ansicht, dass eine Kür- Die Voraussetzungen dafür sind allerdings sehr hoch zung des Gewerbeertrags für die Genossenschaft aus- und es gibt nur wenige Tätigkeiten (wie etwa die Ver- geschlossen sei. Die dagegen vor dem FG Düsseldorf waltung und Nutzung von eigenem Kapitalvermögen), erhobene Klage war erfolgreich, da die Genossenschaft die eine Kürzung ermöglichen. Inwieweit die Aus- die Voraussetzungen für die Kürzung des Gewerbeertrags übung einer „unzulässigen“ Tätigkeit die gesamte erfüllte. Das FG bestätigte in seinem Urteil vom 22.4.2021 Kürzung ausschließt, wurde kürzlich entschieden. (Az.: 9 K 2652/19) zwar, dass der Grundbesitz teilweise dem Gewerbebetrieb einer Genossin diente, allerdings In dem zum Finanzgericht gelangten Fall hatte sich die sei diese Beteiligung von geringer Bedeutung, da diese klagende Genossenschaft in den Jahren 2014 bis 2016 zu weniger als 1% an der Genossenschaft beteiligt war ausschließlich mit der Vermietung von Grundstücken und die Mieterin selbst nicht mit Gewerbesteuer belas- – sowohl Wohnungen als auch gewerbliche Flächen – tet war. Zudem handele es sich um einen Einzelfall und befasst und daher Anträge auf Kürzung des Gewerbeer- ein Ausschluss von der begünstigenden Kürzung wäre trags gestellt. Eine gewerbliche Mieterin hatte ein Laden- unverhältnismäßig und daher unangemessen gewesen. geschäft gemietet, in welchem sie Gewinne unterhalb des gewerbesteuerlichen Freibetrags erwirtschaftete. Im Hinweis: Zu beachten ist BFH-Rechtsprechung, wonach Jahr 2014 wollte diese Mieterin zusätzlich eine Wohnung die Begünstigung nicht versagt werden darf, wenn der mieten, welche allerdings vorrangig an Genossenschafts- Gesellschafter, der den überlassenen Grundbesitz nutzt, mitglieder vermietet wurden. Daher kaufte die Mieterin im Einkünfte erzielt, die nicht der Gewerbesteuer unterliegen. Bebaute Grundstücke: BMF veröffentlicht neue Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung Für Vermieter ist es beim Kauf eines Mietobjekts in Die neue Kaufpreisaufteilung führt oftmals zu einem für die aller Regel vorteilhaft, wenn das Finanzamt einen Vermieter günstigeren höheren Gebäudewert. Bei dem möglichst hohen Teil des Kaufpreises dem Gebäude Ansatz eines niedrigeren Gebäudewerts in der Vergangen- zuordnet, denn nur dieser Kostenteil fließt in die heit können bereits bestandskräftige Veranlagungsjahre Bemessungsgrundlage zur Gebäudeabschreibung allerdings nicht mehr angepasst werden. Die neue Kauf- ein. Demgegenüber kann der Teil des Gesamtkauf- preisaufteilung kann aber in offenen Veranlagungsfällen preises, der auf den nichtabnutzbaren Grund und zugrunde gelegt werden und auch für künftige Veranlagun- Boden entfällt, nicht abgeschrieben werden und gen neues Abschreibungspotential schaffen. somit keine steuermindernde Wirkung entfalten. Hinweis: Grundsätzlich erkennt die Finanzverwaltung eine In diesem Zusammenhang hat das BMF am 1.5.2021 als im Kaufvertrag vorgenommene nachvollziehbare Kaufpreis- Reaktion auf die BFH-Rechtsprechung eine aktualisierte aufteilung an, sofern sie nicht nur zum Schein getroffen Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstü- wurde und keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt. Mit der cken veröffentlicht. Anlass war, dass die bisherige Arbeits- neuen Arbeitshilfe kann der Anschein einer solchen Schein- hilfe die realen Wertverhältnisse verfehle sowie Orts- und vereinbarung oder eines Gestaltungsmissbrauchs entkräf- Regionalisierungsfaktoren unberücksichtigt lasse. tet werden. 15
BONMOT ZUM SCHLUSS 10 Ratschläge von Niklas Östberg 1. Geschwindigkeit schlägt fast immer Perfektion. 2. Die meisten Entscheidungen haben einen Drehtür-Charakter. Verschwende keine Zeit mit zu viel Analyse. 3. Man selbst zu sein, ist immer besser, als eine schlechte Kopie eines anderen zu sein. 4. Fokussiere dich auf schrittweise Verbesserungen statt auf deutliche Veränderungen. 5. Es ist nie zu spät, in einen Markt mit einer besseren Customer-Experience einzusteigen – BONMOT siehe Zoom ZUM SCHLUSS versus Skype oder Google Meet. „We 6. don‘t Stelle want Menschen mit an HerzAmerica ein. Herz ist that wirklichiswichtig, closed to the es geht nicht world. nur um Talent. What 7. we want Eine Sache ismachen, richtig zu a world that kann zehnis open falsche to aufwiegen. Dinge America.“ 8. Es ist fast immer besser, ein Team ausprobieren, scheitern und daraus lernen zu lassen, George H. W. Bush, 41. Präsident der USA (1989 – 1993), 12.6.1924 - 30.11.2018. als es davon abzuhalten. 9. Hab den Mut, deinem Herzen und deiner Intuition zu folgen. 10. Bleib auf dem Teppich. Dein Erfolg beruht auf Glück, Zufall und vielen tollen Menschen um dich herum. Niklas Östberg, geb. 1980 in Schweden, Mitgründer und CEO von Delivery Hero. Bildnachweis: Titel © alexsl; S. 3 © gregobagel; S. 5 © GoodLifeStudio, S. 6 © Seewhatmitchsee; S. 8 + S. 11 © Nikada, S. 12 © bkindler; alle iStock.com PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EUREF-Campus 10/11 | 10829 Berlin | Tel. +49 30 306 907 - 0 | www.pkf.de Anfragen und Anregungen an die Redaktion bitte an: pkf-nachrichten@pkf.de Die Inhalte der PKF* Nachrichten können weder eine umfassende Darstellung der jeweiligen Problemstellungen sein noch den auf die Besonderheiten von Einzel- fällen abgestimmten steuerlichen oder sonstigen fachlichen Rat ersetzen. Wir sind außerdem bestrebt sicherzustellen, dass die Inhalte der PKF Nachrichten dem aktuellen Rechtsstand entsprechen, weisen aber darauf hin, dass Änderungen der Gesetzgebung, der Rechtsprechung oder der Verwaltungsauffassung immer wieder auch kurzfristig eintreten können. Deshalb sollten Sie sich unbedingt individuell beraten lassen, bevor Sie konkrete Maßnahmen treffen oder unterlassen. So- weit innerhalb der PKF Fachnachrichten rechtliche Themen dargestellt sind, liegt die Verantwortlichkeit bei den Rechtsanwälten, die im PKF-Netzwerk tätig sind. * PKF Deutschland GmbH ist ein Mitgliedsunternehmen des PKF International Limited Netzwerks und in Deutschland Mitglied eines Netzwerks von Wirtschafts prüfern gemäß § 319 b HGB. Das Netzwerk besteht aus rechtlich unabhängigen Mitgliedsunternehmen. PKF Deutschland GmbH übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Handlungen oder Unterlassungen anderer Mitgliedsunternehmen. Die Angaben nach der Dienstleistungsinformationspflichten-Verordnung sind unter www.pkf.de einsehbar. „PKF“ und das PKF-Logo sind eingetragene Marken, die von PKF International und den Mitgliedsunternehmen des PKF International Network verwendet werden. Sie dürfen nur von einem ordnungsgemäß lizenzierten Mitgliedsunternehmen des Netzwerks verwendet werden.
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