Nachrichten aus unserer Gemeinde
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WURFSENDUNG AN ALLE HAUSHALTE 28.02/2023 vom 06.02.2023 Nachrichten aus unserer Gemeinde Liebe Bürgerinnen und Bürger, wenn schon der diesjährige Winter bisher quasi ausgefallen ist und keine Gelegenheit weder zum Rodeln oder Skifahren noch zum Schlittschuhlaufen bot, sollten wir uns mehr Zeit nehmen, die vielfältigen Angebote der so genannten „Fünften Jahreszeit“ in Anspruch zu nehmen. In den verbleibenden Tagen des diesjährigen Faschings sind dazu noch einige Gelegenheiten gegeben, das Tanzbein zu schwingen, in Gesellschaft zu feiern und ausgelassen zu sein: kurz gesagt – innere Wärme zu tanken. Das Angebot der Faschingszeit reicht vom Frauenbundfasching im Schützenhaus in Schönau am Samstag, 11. und Sonntag, 12.Februar, beim Lumpenball am Unsinnigen Donnerstag, 16. Februar und schließlich beim bedeutsamen Schlussevent, dem großen Faschingszug mit Faschingsparty in der Hofmark Schönau am Faschingssamstag, 18. Februar 2023. Das Nähere zu den einzelnen Veranstaltungen finden Sie in diesem Heft und wir wünschen den Veranstaltern genauso wie den hoffentlich zahlreichen Besuchern gutes Gelingen, geselliges Beisammensein, Unterhaltung, Spaß, Ausgelassenheit und Kurzweil. (Redaktionsschluß nächste Ausgabe: Freitag, 03. März 2018)
Aus dem Gemeinderat In der zweiten Sitzung des laufenden Jahres leitete erstmals 2. Bürgermeister Herbert Schlag in Vertretung des erkrankten Bürgermeisters Robert Putz die Sitzung; für Herbert Schlag war es eine Premiere seit er im Jahr 2014 zum stellvertretenden Bürgermeister gewählt worden ist. Ein Großteil der Beratungspunkte befaßte sich mit Sachverhaltsdarstellungen zu bereits begonnenen oder geplanten Maßnahmen. Für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 sind zur Vorbereitung der Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern bzw. des Jugendschöffengerichts im Amtsgerichtsbezirk Eggenfelden geeignete Personen zu benennen, die als Schöffen bzw. Jugendschöffen vorgeschlagen werden. Zum Schöffengericht kann die Gemeinde Schönau eine Person dem Amtsgericht vorschlagen; zum Jugendschöffenrichter können sich erzieherisch befähigte bzw. in der Jugenderziehung erfahrene Personen bewerben (siehe Bekanntmachungen in diesem Blatt). In Fortführung der Ausbauarbeiten zur Breitbanderschließung hatte die Deutsche Telekom bei drei der vier Ausschreibungs-Cluster jeweils das günstigste Angebot abgegeben; für die Gemeinde Schönau von Bedeutung ist vor allem der Zuschlag an die Dt. Telekom im Cluster- West. Für die Gemeinden des „Clusters-Süd“ (Ering, Stubenberg, Kirchdorf, Tann, Reut und Wittibreut), des „Clusters-Mitte“ (Eggenfelden, Hebertsfelden, Mitterskirchen, Postmünster, Wurmannsquick und Zeilarn) und des „Clusters-West“ (Falkenberg, Malgersdorf, Dietersburg, Massing und Schönau) fand jüngst eine Informationsversammlung zur Realisierung der Kooperationsverträge in Kirchdorf am Inn statt. Bauzeitenplan für Breitbandausbau in den Cluster-Gebieten
Dabei erläuterten die Vertreter der Telekom die bereits angelaufene Projektphase der Struktur- und Genehmigungsplanung sowie der Akquise. Vertreter der Planungsgesellschaft HPE aus Johanniskirchen zeigten die Grundlagen der zu erstellenden Trassen-, Standort- und Wegesicherung. Ab etwa März 2024 sollen dann in der Durchführungsphase die Tiefbau-Maßnahmen durchgeführt werden. Welche Bauabschnitte wie und wann ausgeführt werden, welche Verlegemethoden dabei angewendet werden, welche Grundsätze für die so genannte Mindertiefenverlegung gelten und welche Qualitätsanforderungen für den Netzausbau beachtet werden müssen, das erläuterten die Mitarbeiter der Firma BERGER Netzbau. In den Gebieten, in denen bereits Tiefbaumaßnahmen umgesetzt sind, kann ab etwa August 2024 die Breitbandtechnik installiert und der Glasfaseranschluß für den jeweiligen Bürger in Betrieb genommen werden. Bis Juli 2025 sollen dann sämtliche Arbeiten einschließlich der umfangreichen Dokumentationen und Verwendungsnachweise abgeschlossen sein. Als Hausaufgaben sollen die betroffenen Gemeinden nun noch die Vorhabenlisten zur Sanierung der gemeindlichen Straßen- und Wegenetze in den jeweiligen Ausbaugebieten erstellen und wegen möglicher Verknüpfungen baldmöglichst der Planungsgruppe zur Trassen- und Wegesicherung zuleiten. Der Bürgermeister lud im Namen der Faschingsfreunde Schönau die Gemeinderäte zur Teilnahme am Faschingszug ein, der am Samstag, 18. Februar 2023 stattfindet; das Gremium nimmt wieder als Fußgruppe am Zug teil. (siehe nähere Ausführungen zum Faschingszug in diesem Blatt). Der Bürgermeister berichtete dem Gremium weiter, daß die Erschließungsarbeiten im Wohnbaugebiet Unterzeitlarn-Oberfeld bei günstiger Witterung unmittelbar begonnen werden; diese müssen bis Ende September 2023 abgeschlossen sein. Parallel zum Baubeginn verlegt das Bayernwerk die bisherige Überspannungsleitung innerhalb der Erschließungsstraße unter die Erde. Für die neu erstellten Veranstaltungshütten legte der Gemeinderat allgemeine Vertragsbedingungen für die Vermietung fest. Nachdem weitgehend die Einschränkungen durch die Corona- Pandemie aufgehoben worden sind, entfällt auch die Maskenpflicht im Rathaus (für den Geschäftsgang im Rathaus bitten wir beigelegte Bekanntmachung zu beachten). Jeweils sein Einvernehmen erteilte der Gemeinderat noch zum Neubau einer Ausstellungshalle mit Wohnungen, einer Lager- und Maschinenhalle und einer Garage mit Lagerräumen; ebenso wurde die Tekturplanung für den Neubau einer ambulant betreuten Senioren-WG befürwortet.
Bekanntmachung Vollzug des Gerichtsverfassungsgesetzes; Wahl zum Schöffenrichter für die Schöffengerichte und Strafkammern Zur Vorbereitung der Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern sind für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 geeignete Personen als Schöffen zu wählen. Die Gemeinde Schönau kann eine Person benennen, die dem Amtsgericht Eggenfelden zur Wahl eines Schöffen für den genannten Zeitraum vorgeschlagen wird. Während der Zeit dieser Bekanntmachung können Vorschläge in der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Melden können sich deutsche Bürgerinnen und Bürger, die zu Beginn der Schöffenperiode das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre sind. Zur Bewerbung für das Schöffenamt ist die Vorlage auf der Internetseite des Bayer. Staatsministeriums der Justiz unter www.justiz.bayer.de/service/schoeffen/ herunterzuladen. Die Vorschläge sind schriftlich in der Gemeindeverwaltung Schönau, Bachhamer Straße 22 bis spätestens 20. März 2023 einzureichen. Aus den benannten Personen wird der Gemeinderat dann einen Kandidaten auswählen, der zur Wahl vorgeschlagen wird. Schönau, 30. Januar 2023 Aushang: vom 02.02.2023 bis 20.03.2023 Michael Noder Geschäftsleiter
Bekanntmachung Vollzug des Gerichtsverfassungsgesetzes; Wahl der Jugend-Schöffenrichter Zur Vorbereitung der Sitzungen des Jugendschöffengerichts beim Amtsgericht Eggenfelden sind für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 geeignete Personen als Jugend-Schöffen zu wählen. Das Amt für Jugend und Familie des Landratsamtes Rottal-Inn ersucht die Gemeinden, geeignete Personen vorzuschlagen. In der Zeit von Montag, 06. Februar 2023 bis einschließlich Dienstag, 28. Februar 2023 können sich interessierte Personen in der Gemeindeverwaltung, Bachhamer Straße 22 in 84337 Schönau zur Eintragung in die Vorschlagsliste schriftlich bewerben. Die Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Zum Amt des Jugendschöffen können nur Personen berufen werden, die zu Beginn der Schöffenperiode das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre sind. Zur Bewerbung für das Schöffenamt ist die Vorlage auf der Internetseite des Bayer. Staatsministeriums der Justiz unter www.justiz.bayer.de/service/schoeffen/ herunterzuladen. Die Vorschläge sind schriftlich einzureichen in der Gemeindeverwaltung Schönau, Bachhamer Straße 22 bis spätestens 28. Februar 2023. Die Wahl der Jugendschöffen für die Jugendschöffengerichte und der Jugendkammern erfolgt zusätzlich zur Wahl der Schöffen für die Schöffengerichte und Strafkammern. Schönau, 02. Februar 2023 Aushang: vom 02.02.2023 bis 28.02.2023 Michael Noder Geschäftsleiter
Bekanntmachung Geschäftsgang im Rathaus Liebe Bürgerinnen und Bürger, Zwar sind die Beschränkungen aufgrund der Corona- Pandemie weitgehend aufgehoben worden. Dennoch besteht weiterhin die akute Gefahr, sich zu infizieren bzw. infiziert zu werden. Wir sind nach wie vor gerne für Ihre Anliegen da. Da der Verwaltungsbetrieb während der zurückliegenden zwei Jahre langfristig und immer wieder durch Corona- Erkrankungen eingeschränkt war, ist es uns ein dringendes Anliegen, unsere Mitarbeiter aber auch Sie vor einer Infizierung weitgehend zu schützen. Aus diesem Grund ersuchen wir Sie, vor Ihrem Besuch im Rathaus bei uns anzurufen, um einen möglichst zeitnahen Termin zu vereinbaren. Sie können zwar am Eingang zum Rathaus Kontakt zu uns über die Sprechanlage aufzunehmen. Doch weisen wir darauf hin, daß es dabei zu Wartezeiten kommen kann, wenn die Mitarbeiterinnen bereits in einer anderen Bearbeitung beschäftigt sind. Um für Sie möglichst Wartezeiten zu vermeiden, nutzen Sie bitte die Gelegenheit per Telefon (08726 / 9688-0) oder per E- Mail (gemeinde@schoenau.bayern.de) vor Ihren Besuch einen Termin zu vereinbaren. Schönau, 01.02.2023 Michael Noder Geschäftsleiter
Wir brauchen genau dich Wir, die Pfarrei Schönau St. Stephanus, suchen eine/n Mesner/in. Der Dienst des Mesners beinhaltet folgende Aufgaben: Vor- und Nachbereitung für den Gottesdienst (Kerzen anzünden, läuten, liturgische Gewänder bereit legen usw.). Ordnung halten in der Sakristei und Kirche. Der Dienst bei Beerdigungen fällt nicht an. Gründliche Einarbeitung und Unterstützung ist selbstverständlich. Diese Tätigkeit kann auf Minijob-Basis oder sozialversicherungspflichtig angeboten werden. Die Bezahlung erfolgt nach Kirchentarif (gleichzusetzen mit dem öffentlichen Dienst). Die Arbeitszeit beträgt 6-7 Stunden wöchentlich. Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann melden Sie sich bitte im Pfarrbüro. Tel. 08726-271 pfarramt.schoenau@bistum-passau.de
Öffnungszeiten Rathaus Fasching Hinweis: das Rathaus Schönau ist am Rosenmontag, 20. Februar 2023 und am Faschingsdienstag, 21. Februar 2023 ganztägig geschlossen. Schönauer Faschingszug vom 18.02.2023 Auch in diesem Jahr veranstalten die Faschingsfreunde Schönau am Faschingssamstag, 18. Februar 2023 den schon traditionellen Faschingsumzug mit anschließender Faschingsparty. Auf der Basis der schon für den vorjährigen Umzug getroffenen Vereinbarungen mit dem Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landratsamtes Rottal-Inn sowie den weiteren beteiligten Fachbehörden (Polizeiinspektion Eggenfelden, Kreisverband des Bayerischen Roten Kreuzes, Kreisfeuerwehr, Kreisbauamt, des Kreisjugendamt), den Faschingsfreunden Schönau und der Gemeinde Schönau wurde die Veranstaltung am Faschingssamstag 18.02.2023 wieder auf die zwei Bereiche 1. Faschingszug und 2. Faschingsparty aufgeteilt. 1. Der Faschingszug: Für den Faschingszug wird die Kreisstraße PAN 38 von Pfarrkirchen kommend von der Einmündung der Pfarrkirchener Straße in die Vilshofener Straße und bis zur Kreuzung in Bachham sowie die Staatsstraße St 2108 von Eggenfelden kommend von der Abzweigung der Straße nach Neuhofen bis zur Kreuzung in Bruck in der Zeit von 12.00 Uhr bis um 24.00 Uhr vollständig gesperrt. Der Zug wird wiederum entlang der Baron-Riederer-Straße im Gewerbegebiet Wührfeld aufgestellt. Die Teilnehmerzahl ist –wie schon im Vorjahr- begrenzt und teilnehmen darf nur, wer sich vorher schriftlich bei den Faschingsfreunden angemeldet hat und wer eine schriftliche Teilnahmebescheinigung erhalten hat.
Der Zug mit den teilnehmenden Gruppen wird im Gewerbegebiet Wührfeld aufgestellt. Die Zufahrt zur Aufstellung im Gewerbegebiet ist einzig bei der Zufahrt von Bachham möglich. Es sind entlang der Aufstellungsstrecke jeweils Fahrgassen für Rettungsdienste freizuhalten. Den Anweisungen der Polizei, der Feuerwehrmänner und des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Die Aufstellung des Zuges erfolgt um 12.00 Uhr Der Zug beginnt um ca. 13.15 Uhr. Im Bereich der Zugaufstellungsstrecke ist eine WC-Anlage aufgestellt; der Standort der WC-Anlage ist beschildert. Es wird angemahnt, die aufgestellten WC-Anlagen auch zu benutzen; eine Nutzung der Privatgrundstücke ist ausdrücklich verboten. Weitere WC-Anlagen sind beim Gemeindebauhof, beim ehemaligen „Mathild-Haus“ und am Parkplatz beim Gasthaus Oberwirt aufgestellt. Für die anfallenden Abfälle (Flaschen, Papier etc.) sind die eigens dafür aufgestellten Tonnen zu benutzen. Der Zugverlauf führt unverändert zum Vorjahr vom Gewerbegebiet über die Bachhamer Straße und entlang der Eggenfeldener Straße bis zum Parkplatz beim Gasthaus Oberwirt (Pizzeria Ciao Ciao) und löst sich dort auf. Am Parkplatz endet die Zugstrecke und die Mitfahrer müssen dort zügig von den Wägen absteigen (wird von der Polizei überwacht). Aufgrund der kompletten Straßensperrungen können die Mitfahrer auf den Wägen schon entlang der Aufstellungsstrecke im Gewerbegebiet auf den Wägen bleiben. Auf den Wägen selbst dürfen keine Glasflaschen, Schnapsfläschen („Klopfer“ oder ähnliches) mitgeführt werden. Es wird ersucht, auf das Auswerfen von Massen-Bonbons während des Zugverlaufs zu verzichten. Alternativ zu den Massen-Bonbons könnten kleine Schokoriegel oder ähnliches gezielt verteilt werden. Die Lautstärke der mitgeführten Musikanlagen ist während des Umzuges und bei der Aufstellung auf 90 db/A zu begrenzen. Es wird verbindlich vorgegeben, die Lautsprecher nicht nach außen, sondern zur Wagenmitte auszurichten. Elektrische Geräte, wie z. B. Stromaggregate, müssen den Sicherheitsvorschriften für den mobilen Betrieb entsprechen. Durch Schallpegelbegrenzer kann die Lautstärke elektronischer Verstärker genau bestimmt werden; aus diesem Grund ist die Verwendung solcher Begrenzer besonders empfohlen. Im Anschluß an den Zug treten die teilnehmenden Garden und Prinzenpaare auf der Bühne am Dorfplatz auf. Während des Zuges sind Verkaufsstände für Speisen und Getränke (Kaffee, Kuchen, Bier, Limonaden, Würstl, etc., keine Schnäpse) auf dem Dorfplatz, im Glashaus bei ehemaligen „Mathild-Haus“ und am Vorplatz beim „Graber“ geöffnet. Wir hoffen, mit obiger Organisationsregelung eine übermäßige Beeinträchtigung durch den Zug zu vermeiden und dennoch nicht das ausgelassene Treiben an diesem Tag zu sehr zu reglementieren. Schon jetzt hoffen wir auf gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis und für den Zug einen gelungenen wie reibungslosen Verlauf. 2. Die Faschingsparty: In diesem Jahr wird die Faschingsparty auf das Gelände des Gemeindebauhofes nördlich des Rathauses in der Bachhamer Straße verlegt. Auf dem Gelände wird ein Partyzelt mit eigener Bar-Meile aufgebaut und es sind auch Essens- und Getränkestände vorhanden.
Die Faschingsparty beginnt um 14.00 Uhr und geht längstens bis um 21.30 Uhr. Der Zugang zum Partygelände ist aus Gründen des Jugendschutzes nur Personen über 18 Jahre erlaubt. Der Zugang zum Partygelände wird von einem gewerblichen Sicherheitsdienst überwacht; ebenfalls kontrolliert wird die Anzahl der zulässigen Besucher auf dem Gelände. Helfen wir alle zusammen, daß der Faschingssamstag in Schönau in ausgelassener Stimmung und vor allem wieder friedlich abläuft.
… und davor schon am „Unsinnigen Donnerstag“ zur …
Obst- und Gartenbauverein Schönau Einladung zur Jahresversammlung am 10.03.2023 um 19.00 Uhr im Gasthaus Wieser-Hausmanninger Schlottham Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Jahresbericht und Totengedenken 3. Kassenbericht 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung des Vorstandes und des Kassierers 6. Ehrungen Pause – Kaffee, Kuchen, Tombola 7. Bilder aus dem Vereinsleben, Ludwig Aigner zeigt wieder einen interessanten Film 8. Anregungen, Wünsche, Verschiedenes, Programmvorschau Wir bitten um Sachgegenstände zur Tombola, die bis 08.03.2023 bei Roswitha Stalhofer abgegeben werden können, ab 14 Uhr. Es werden Fahrgemeinschaften gebildet, bei Bedarf bitte bei der Vorstandschaft melden. Die Vorstandschaft lädt Mitglieder und Freunde des Gartenbaus herzlich ein und dankt im Voraus für die Spenden zur Tombola. Die Vorstandschaft
ZV Schönau zum Frauenbundfasching am Samstag, 11.02.23 um 19.30 Uhr (Livemusik mit Tanz) und Sonntag, 12.02.23 um 13.30 Uhr jeweils im Schützenhaus Schönau Buntes Unterhaltungsprogramm Auftritt der Schönauer Garde Verlosung Masken erwünscht! ALLE sind herzlich eingeladen! Auf Euer Kommen freut sich der Frauenbund Schönau Bisamratten fangen Kontaktperson: Telefon 0160-6312640
Wo Masken noch Pflicht sind Ab dem 1. Februar 2023 gelten in Bayern keine landeseigenen Maskenpflichten mehr. Das betrifft in erster Linie Menschen, die im Gesundheitswesen arbeiten. Für sie entfällt die Pflicht, mindestens eine medizinische Maske zu tragen, und zwar in Arztpraxen, Tageskliniken, Einrichtungen für Dialyse und für ambulantes Operieren sowie in krankenhausähnlichen Vorsorgeeinrichtungen. Auch in Fahrzeugen des Rettungsdienstes müssen Sanitäter keine Maske mehr tragen. In Gemeinschaftsunterkünften entfällt die Maskenpflicht ebenfalls. Für Patienten und Besucher von Arztpraxen und anderen medizinischen Einrichtungen bleibt alles beim Alten. Die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen, gilt hier weiterhin, denn diese Vorschrift steht im sogenannten Covid-19- Schutzgesetz, das bundesweit gilt. Auch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bleibt es weiterhin bei der FFP2-Maskenpflicht. Die betreffenden Regelungen könnten aber bereits vorher gelockert werden, so wie die FFP2-Maskenpflicht in Zügen und Bussen des Fernverkehrs. Diese steht ebenfalls im Covid-19-Schutzgesetz, entfällt aber ab dem 2. Februar 2023. Masken-Empfehlung bei Kontakt mit Risikogruppen Der Wegfall der Maskenpflicht bedeutet jedoch nicht, dass es überflüssig oder sinnlos ist, eine Maske zu tragen. Sie reduziert bei Infizierten weiterhin deutlich die Zahl der ausgeschiedenen Viren. Eine Maske empfiehlt sich also bei engem Kontakt mit Menschen, die ein hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer SARS-CoV-2-Infektion haben. Das sind beispielsweise Krebs- oder Rheuma-Patienten, die ein geschwächtes oder heruntergeregeltes Immunsystem haben. Für sie ist Covid-19 weiterhin eine schwerwiegende Gefahr. Die meisten Menschen in Deutschland haben jedoch wegen ihrer Impfungen und/oder durchgemachten Infektionen derzeit einen guten Immunschutz gegen das Coronavirus aufgebaut. Dieser schützt nicht nur vor einem schweren Krankheitsverlauf, sondern sorgt auch dafür, dass sich das Virus nicht mehr so rasch ausbreiten kann, obwohl es im Laufe der Zeit infektiöser geworden ist. Im Einzelfall kann es aber durchaus angebracht sein, sich aus Rücksicht eine Maske aufzusetzen, zum Beispiel bei einer langen Fahrt in Zug. Im gleichen Abteil können immer Menschen sein, die sich nicht infizieren sollen oder wollen. Weiterhin Corona-Testpflicht für Besuche im Krankenhaus Verpflichtende Corona-Tests sind eine weitere Pandemie-Maßnahme, die derzeit noch gilt. Die Tests dienten lange dazu, Covid-Infektionen zu erkennen und deren Ausbreitung einzudämmen. Nun sollen sie in erster Linie verhindern, dass sich Menschen mit einem hohen Krankheitsrisiko anstecken. Diese sind oft Patienten in Krankenhäusern, wo für Besucher und Beschäftigte weiterhin eine Testpflicht gilt. Das Covid-19-Schutzgesetz, in dem diese steht, läuft allerdings am 7. April 2023 aus. In Bayern gelten zudem Ausnahmen bei Besuchen von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen und Pflegeeinrichtungen, und zwar bis zum 17. Februar, so wie die anderen Vorschriften der derzeit gültigen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. So müssen etwa Beschäftigte von Krankenhäusern und Pflegeheimen, die keinen Kontakt zu besonders gefährdeten Menschen haben, nicht regelmäßig ein Testergebnis vorlegen.
Wir gedenken unserer langjährigen Gemeindemitarbeiterin Katharina Lorenz, geb. Leeb, die nach einem erfüllten Leben friedlich eingeschlafen ist. Katharina Lorenz wurde in Oberzeitlarn geboren, heiratete 1959 den Kfz-Meister Karl Lorenz, baute mit ihm in Unterzeitlarn das gemeinsame Haus. Sie schenkte ihren drei Kindern Franz, Brigitte und Jutta das Leben. Sie war zeitlebens für viele Mitbürger Ansprechpartner und war stets hilfsbereit und zuvorkommend. Dies war auch der Grund, warum man sie 1969 ersucht hat, den Schreibdienst in der damaligen Gemeinde Unterzeitlarn nach den Sonntagsgottesdiensten zu übernehmen. Nach der Gebietsreform 1972 wechselte sie ins Rathaus in Schönau, war von Juli 1978 bis Dezember 1979 Mitarbeiterin der Verwaltungsgemeinschaft mit Hebertsfelden und blieb bis zu ihrem Eintritt in den Ruhestand im März 2002 die „treue Seele“ der Gemeindeverwaltung in Schönau. Sie ist zwar für immer von uns gegangen. Wir bedanken uns auf diesem Weg für ihr kollegiales Miteinander im Dienst und weit darüber hinaus. Wir halten ihr stets ein ehrendes Gedenken und werden tatkräftig und zuversichtlich an ihrem Werk der Gemeinschaft und Mitmenschlichkeit weiterarbeiten. Aus dem Standesamt Herzlichen Glückwunsch 75. Geburtstag 80. Geburtstag 85. Geburtstag Erwin Geier Eleonora Schindler Elfriede Fraunhofer Aufrichtiges Beileid zum Todesfall von Anna Schmid, Anna Obermeier, Irmengard Hofbauer, Aleida Houwers, Jürgen Weidlich
Veranstaltungskalender 11.02.2023 Frauenbund Faschingsball 12.02.2023 Frauenbund Faschingskranzerl 18.02.2023 Faschingsfreunde Schönauer Faschingszug 22.02.2023 GH Wieser-Hausmanninger Fischessen 25.02.2023 Pfarrgemeinde Pfarrfamilienabend 03.03.2023 FFW Schönau bis 10.03.2023 FFW Schönau Haussammlung 17.03.2023 Gartenbauverein Schönau Jahresversammlung in Schlottham Öffnungszeiten und Erreichbarkeiten Gemeindeverwaltung: Wertstoffhof: Mo.-Fr. 08.00 Uhr – 12.00 Uhr Mi. 15.00 Uhr – 17.00 Uhr Mo./Di. 14.00 Uhr – 17.00 Uhr Fr. 14.00 Uhr – 17.00 Uhr Do. 14.00 Uhr – 18.00 Uhr Sa. 09.00 Uhr – 12.00 Uhr Gemeindebücherei: Kath. Pfarramt: --- Di. 08.00 Uhr – 11.30 Uhr 14.30 Uhr – 18.00 Uhr Fr. 13.00 Uhr – 16.00 Uhr E-Mail: pfarramt.schoenau@bistum-passau.de Kompostieranlage: Kompostiermaterial ist zur neuen Anlage des Abfallwirtschaftsverbandes in Arnstorf, Lohmann 2 zu bringen; diese hat geöffnet: jeweils mittwochs, 14.00 – 18.00 Uhr; freitags, 14.00 – 18.00 Uhr und samstags, 09.00 – 12.00 Uhr. Erreichbarkeit der Seniorenbeauftragten der Gemeinde, Frau Angela Fritz: Tel: 08726 / 910003 E-Mail: 08726910003@t-online.de Erreichbarkeit der Jugendbeauftragten der Gemeinde, Frau Martina März: Tel: 08726 / 967817 E-Mail: maerz-martina@gmx.de Gemeindeverwaltung: Telefon-Nr. 08726 / 9688-0 Fax-Nr. 08726 / 9688-20 E-Mail-Adresse der Gemeindeverwaltung: gemeinde@schoenau.bayern.de Homepage der Gemeindeverwaltung: www.gemeinde-schoenau.de Grundschule Schönau: Telefon-Nr. 08726 / 1600 Fax-Nr. 08726 / 1728 E-Mail-Adresse der Schule: sekretariat@gs-schoenau.de Homepage der Schule Schönau: www.gs-schoenau.de Kindergarten St. Stephanus: Telefon-Nr. 08726 / 543 E-Mail-Adresse des Kindergartens: kita.schoenau@bistum-passau.de Homepage des Kindergartens Schönau: www.kindergarten-schönau.de
Arztpraxis Dr. Gerhard König, Schulstraße 2 Telefon-Nr. 08726 / 9695222 Sprechzeiten: Montag: 08.00 – 12.00 Uhr Montag: 16.00 – 19.00 Uhr Dienstag: 09.00 – 13.00 Uhr Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr Psychotherapiepraxis Dr. Andrea Füzi, Baron-Riederer-Straße 55 Tel.: 0175 – 1121180 Sprechzeiten: Dienstag 14:00-18:00 Mittwoch 09:00-18:00 Tierarztpraxis Dr. Anja Kotter & Julia Evers, Baron-Riederer-Straße 55 E-Mail: info@tieraerzte-sonnendorf.de Tel.: 08726 – 9409000 Mobil: 0151 - 25564791 Sprechzeiten: Montag 08:00-12:00; 14:00-18:00 Dienstag 08:00-12:00; 15:00-19:00 Mittwoch 08:00-12:00; 14:00-18:00 Donnerst. 08:00-12:00; 15:00-19:00 Freitag 08:00-12:00; 14:00-18:00 Physiopraxis Stefanie Hofbauer & Nicole Krapf, Baron-Riederer-Straße 55 E-Mail: sonnendorf_physio@yahoo.com Tel.: 08726 – 9698750 Montag 08:00 - 20:00 Dienstag 07:30 - 20:00 Mittwoch 08:00 - 19:00 Donnerstag 07:30 - 20:00 Freitag 07:00 - 17:00 Praxis für Heilpraktik, Physiotherapie und Osteopathie Baron-Riederer-Straße 55 E-Mail: info@osteopathie-schoenau.de Tel: 0151 / 54928954 Mittwoch 14.00 – 19.00 Uhr Freitag 14.30 – 17.30 Uhr und Termine nach Vereinbarung
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