Nachrichten aus unserer Gemeinde

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Nachrichten aus unserer Gemeinde
WURFSENDUNG                                            AN ALLE HAUSHALTE
   28.02/2023
 vom 06.02.2023

 Nachrichten aus unserer Gemeinde
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wenn schon der diesjährige Winter bisher quasi ausgefallen ist und keine
Gelegenheit weder zum Rodeln oder Skifahren noch zum Schlittschuhlaufen bot,
sollten wir uns mehr Zeit nehmen, die vielfältigen Angebote der so genannten
„Fünften Jahreszeit“ in Anspruch zu nehmen.
In den verbleibenden Tagen des diesjährigen Faschings sind dazu noch einige
Gelegenheiten gegeben, das Tanzbein zu schwingen, in Gesellschaft zu feiern
und ausgelassen zu sein: kurz gesagt – innere Wärme zu tanken.
Das Angebot der Faschingszeit reicht vom Frauenbundfasching im
Schützenhaus in Schönau am Samstag, 11. und Sonntag, 12.Februar, beim
Lumpenball am Unsinnigen Donnerstag, 16. Februar und schließlich beim
bedeutsamen Schlussevent, dem großen Faschingszug mit Faschingsparty in
der Hofmark Schönau am Faschingssamstag, 18. Februar 2023.
Das Nähere zu den einzelnen Veranstaltungen finden Sie in diesem Heft und wir
wünschen den Veranstaltern genauso wie den hoffentlich zahlreichen Besuchern
gutes     Gelingen,     geselliges   Beisammensein,    Unterhaltung,   Spaß,
Ausgelassenheit und Kurzweil.

   (Redaktionsschluß nächste Ausgabe: Freitag, 03. März 2018)
Nachrichten aus unserer Gemeinde
Aus dem Gemeinderat
In der zweiten Sitzung des laufenden Jahres leitete erstmals 2.
Bürgermeister Herbert Schlag in Vertretung des erkrankten
Bürgermeisters Robert Putz die Sitzung; für Herbert Schlag war es
eine Premiere seit er im Jahr 2014 zum stellvertretenden
Bürgermeister gewählt worden ist. Ein Großteil der Beratungspunkte
befaßte sich mit Sachverhaltsdarstellungen zu bereits begonnenen
oder geplanten Maßnahmen.
Für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 sind zur Vorbereitung der
Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern bzw. des
Jugendschöffengerichts im Amtsgerichtsbezirk Eggenfelden geeignete
Personen zu benennen, die als Schöffen bzw. Jugendschöffen
vorgeschlagen werden. Zum Schöffengericht kann die Gemeinde
Schönau eine Person dem Amtsgericht vorschlagen; zum
Jugendschöffenrichter können sich erzieherisch befähigte bzw. in der
Jugenderziehung       erfahrene    Personen      bewerben     (siehe
Bekanntmachungen in diesem Blatt).
In Fortführung der Ausbauarbeiten zur Breitbanderschließung hatte die
Deutsche Telekom bei drei der vier Ausschreibungs-Cluster jeweils
das günstigste Angebot abgegeben; für die Gemeinde Schönau von
Bedeutung ist vor allem der Zuschlag an die Dt. Telekom im Cluster-
West. Für die Gemeinden des „Clusters-Süd“ (Ering, Stubenberg,
Kirchdorf, Tann, Reut und Wittibreut), des „Clusters-Mitte“
(Eggenfelden,      Hebertsfelden,    Mitterskirchen,    Postmünster,
Wurmannsquick und Zeilarn) und des „Clusters-West“ (Falkenberg,
Malgersdorf, Dietersburg, Massing und Schönau) fand jüngst eine
Informationsversammlung zur Realisierung der Kooperationsverträge
in Kirchdorf am Inn statt.

     Bauzeitenplan für Breitbandausbau in den Cluster-Gebieten
Nachrichten aus unserer Gemeinde
Dabei erläuterten die Vertreter der Telekom die bereits angelaufene
Projektphase der Struktur- und Genehmigungsplanung sowie der
Akquise. Vertreter der Planungsgesellschaft HPE aus Johanniskirchen
zeigten die Grundlagen der zu erstellenden Trassen-, Standort- und
Wegesicherung. Ab etwa März 2024 sollen dann in der
Durchführungsphase die Tiefbau-Maßnahmen durchgeführt werden.
Welche Bauabschnitte wie und wann ausgeführt werden, welche
Verlegemethoden dabei angewendet werden, welche Grundsätze für
die so genannte Mindertiefenverlegung gelten und welche
Qualitätsanforderungen für den Netzausbau beachtet werden müssen,
das erläuterten die Mitarbeiter der Firma BERGER Netzbau.
In den Gebieten, in denen bereits Tiefbaumaßnahmen umgesetzt sind,
kann ab etwa August 2024 die Breitbandtechnik installiert und der
Glasfaseranschluß für den jeweiligen Bürger in Betrieb genommen
werden. Bis Juli 2025 sollen dann sämtliche Arbeiten einschließlich der
umfangreichen      Dokumentationen und        Verwendungsnachweise
abgeschlossen sein. Als Hausaufgaben sollen die betroffenen
Gemeinden nun noch die Vorhabenlisten zur Sanierung der
gemeindlichen Straßen- und Wegenetze in den jeweiligen
Ausbaugebieten erstellen und wegen möglicher Verknüpfungen
baldmöglichst der Planungsgruppe zur Trassen- und Wegesicherung
zuleiten.
Der Bürgermeister lud im Namen der Faschingsfreunde Schönau die
Gemeinderäte zur Teilnahme am Faschingszug ein, der am Samstag,
18. Februar 2023 stattfindet; das Gremium nimmt wieder als
Fußgruppe am Zug teil.
(siehe nähere Ausführungen zum Faschingszug in diesem Blatt).
Der Bürgermeister berichtete dem Gremium weiter, daß die
Erschließungsarbeiten im Wohnbaugebiet Unterzeitlarn-Oberfeld bei
günstiger Witterung unmittelbar begonnen werden; diese müssen bis
Ende September 2023 abgeschlossen sein. Parallel zum Baubeginn
verlegt das Bayernwerk die bisherige Überspannungsleitung innerhalb
der Erschließungsstraße unter die Erde.
Für die neu erstellten Veranstaltungshütten legte der Gemeinderat
allgemeine Vertragsbedingungen für die Vermietung fest.
Nachdem weitgehend die Einschränkungen durch die Corona-
Pandemie aufgehoben worden sind, entfällt auch die Maskenpflicht im
Rathaus (für den Geschäftsgang im Rathaus bitten wir beigelegte
Bekanntmachung zu beachten).
Jeweils sein Einvernehmen erteilte der Gemeinderat noch zum
Neubau einer Ausstellungshalle mit Wohnungen, einer Lager- und
Maschinenhalle und einer Garage mit Lagerräumen; ebenso wurde die
Tekturplanung für den Neubau einer ambulant betreuten Senioren-WG
befürwortet.
Nachrichten aus unserer Gemeinde
Bekanntmachung
                           Vollzug des
                  Gerichtsverfassungsgesetzes;
                    Wahl zum Schöffenrichter
           für die Schöffengerichte und Strafkammern

Zur Vorbereitung der Sitzungen der Schöffengerichte und
Strafkammern sind für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 geeignete
Personen als Schöffen zu wählen.
Die Gemeinde Schönau kann eine Person benennen, die dem
Amtsgericht Eggenfelden zur Wahl eines Schöffen für den genannten
Zeitraum vorgeschlagen wird.
Während der Zeit dieser Bekanntmachung können Vorschläge in der
Gemeindeverwaltung vorgebracht werden.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße
Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch
geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden
Sitzungsdienstes - körperliche Eignung.
Melden können sich deutsche Bürgerinnen und Bürger, die zu Beginn
der Schöffenperiode das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht
älter als 69 Jahre sind. Zur Bewerbung für das Schöffenamt ist die
Vorlage auf der Internetseite des Bayer. Staatsministeriums der Justiz
unter www.justiz.bayer.de/service/schoeffen/ herunterzuladen. Die
Vorschläge sind schriftlich in der Gemeindeverwaltung Schönau,
Bachhamer Straße 22 bis

                  spätestens 20. März 2023
einzureichen. Aus den benannten Personen wird der Gemeinderat
dann einen Kandidaten auswählen, der zur Wahl vorgeschlagen wird.

Schönau, 30. Januar 2023

Aushang: vom 02.02.2023
         bis 20.03.2023

                                       Michael Noder
                                       Geschäftsleiter
Nachrichten aus unserer Gemeinde
Bekanntmachung
                                Vollzug des
                       Gerichtsverfassungsgesetzes;
                      Wahl der Jugend-Schöffenrichter

Zur Vorbereitung der Sitzungen des Jugendschöffengerichts beim
Amtsgericht Eggenfelden sind für die Geschäftsjahre 2024 – 2028
geeignete Personen als Jugend-Schöffen zu wählen.
Das Amt für Jugend und Familie des Landratsamtes Rottal-Inn ersucht
die Gemeinden, geeignete Personen vorzuschlagen.
In der Zeit
              von Montag, 06. Februar 2023
      bis einschließlich Dienstag, 28. Februar 2023
können sich interessierte Personen in der Gemeindeverwaltung,
Bachhamer Straße 22 in 84337 Schönau zur Eintragung in die
Vorschlagsliste schriftlich bewerben.
Die Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt und in der
Jugenderziehung erfahren sein. Zum Amt des Jugendschöffen können
nur Personen berufen werden, die zu Beginn der Schöffenperiode das
25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre sind. Zur
Bewerbung für das Schöffenamt ist die Vorlage auf der Internetseite
des     Bayer.        Staatsministeriums     der     Justiz     unter
www.justiz.bayer.de/service/schoeffen/      herunterzuladen.      Die
Vorschläge sind schriftlich einzureichen in der Gemeindeverwaltung
Schönau, Bachhamer Straße 22 bis
                spätestens 28. Februar 2023.
Die Wahl der Jugendschöffen für die Jugendschöffengerichte und der
Jugendkammern erfolgt zusätzlich zur Wahl der Schöffen für die
Schöffengerichte und Strafkammern.
Schönau, 02. Februar 2023

Aushang: vom      02.02.2023
           bis    28.02.2023

                                      Michael Noder
                                      Geschäftsleiter
Nachrichten aus unserer Gemeinde
Bekanntmachung
                Geschäftsgang im Rathaus
               Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Zwar sind die Beschränkungen aufgrund der Corona-
Pandemie weitgehend aufgehoben worden. Dennoch
besteht weiterhin die akute Gefahr, sich zu infizieren
bzw. infiziert zu werden.
Wir sind nach wie vor gerne für Ihre Anliegen da. Da der
Verwaltungsbetrieb während der zurückliegenden zwei
Jahre langfristig und immer wieder durch Corona-
Erkrankungen eingeschränkt war, ist es uns ein
dringendes Anliegen, unsere Mitarbeiter aber auch Sie
vor einer Infizierung weitgehend zu schützen.
Aus diesem Grund ersuchen wir Sie, vor Ihrem Besuch
im Rathaus bei uns anzurufen, um einen möglichst
zeitnahen Termin zu vereinbaren. Sie können zwar am
Eingang zum Rathaus Kontakt zu uns über die
Sprechanlage aufzunehmen. Doch weisen wir darauf
hin, daß es dabei zu Wartezeiten kommen kann, wenn
die Mitarbeiterinnen bereits in einer anderen
Bearbeitung beschäftigt sind. Um für Sie möglichst
Wartezeiten zu vermeiden, nutzen Sie bitte die
Gelegenheit per Telefon (08726 / 9688-0) oder per E-
Mail (gemeinde@schoenau.bayern.de) vor Ihren
Besuch einen Termin zu vereinbaren.

Schönau, 01.02.2023            Michael Noder
                               Geschäftsleiter
Nachrichten aus unserer Gemeinde
Wir brauchen genau dich

  Wir, die Pfarrei Schönau St. Stephanus, suchen
                   eine/n Mesner/in.
   Der Dienst des Mesners beinhaltet folgende Aufgaben:
    Vor- und Nachbereitung für den Gottesdienst (Kerzen
 anzünden, läuten, liturgische Gewänder bereit legen usw.).
 Ordnung halten in der Sakristei und Kirche. Der Dienst bei
                  Beerdigungen fällt nicht an.
        Gründliche Einarbeitung und Unterstützung ist
                      selbstverständlich.
         Diese Tätigkeit kann auf Minijob-Basis oder
       sozialversicherungspflichtig angeboten werden.
  Die Bezahlung erfolgt nach Kirchentarif (gleichzusetzen
mit dem öffentlichen Dienst).
 Die Arbeitszeit beträgt 6-7
    Stunden wöchentlich.
   Wenn wir Ihr Interesse
geweckt haben, dann melden
 Sie sich bitte im Pfarrbüro.
       Tel. 08726-271
           pfarramt.schoenau@bistum-passau.de
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Wegen Krankheit
  verschoben
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Öffnungszeiten Rathaus Fasching

                Hinweis:
          das Rathaus Schönau
                   ist am
                 Rosenmontag,
                20. Februar 2023
                               und am
            Faschingsdienstag,
             21. Februar 2023
              ganztägig geschlossen.
           Schönauer Faschingszug vom 18.02.2023
Auch in diesem Jahr veranstalten die Faschingsfreunde Schönau am
Faschingssamstag, 18. Februar 2023 den schon traditionellen Faschingsumzug
mit anschließender Faschingsparty. Auf der Basis der schon für den vorjährigen
Umzug getroffenen Vereinbarungen mit dem Sachgebiet Öffentliche Sicherheit
und Ordnung des Landratsamtes Rottal-Inn sowie den weiteren beteiligten
Fachbehörden (Polizeiinspektion Eggenfelden, Kreisverband des Bayerischen
Roten Kreuzes,     Kreisfeuerwehr, Kreisbauamt, des Kreisjugendamt), den
Faschingsfreunden Schönau und der Gemeinde Schönau wurde die
Veranstaltung am Faschingssamstag 18.02.2023 wieder auf die zwei Bereiche 1.
Faschingszug und 2. Faschingsparty aufgeteilt.

1. Der Faschingszug:
Für den Faschingszug wird die Kreisstraße PAN 38 von Pfarrkirchen kommend
von der Einmündung der Pfarrkirchener Straße in die Vilshofener Straße und bis
zur Kreuzung in Bachham sowie die Staatsstraße St 2108 von Eggenfelden
kommend von der Abzweigung der Straße nach Neuhofen bis zur Kreuzung in
Bruck in der Zeit von 12.00 Uhr bis um 24.00 Uhr vollständig gesperrt. Der Zug
wird wiederum entlang der Baron-Riederer-Straße im Gewerbegebiet Wührfeld
aufgestellt. Die Teilnehmerzahl ist –wie schon im Vorjahr- begrenzt und
teilnehmen darf nur, wer sich vorher schriftlich bei den Faschingsfreunden
angemeldet hat und wer eine schriftliche Teilnahmebescheinigung erhalten
hat.
Nachrichten aus unserer Gemeinde
Der diesjährige Zugverlauf mit Kennzeichnung der Straßensperrungen:
Der Zug mit den teilnehmenden Gruppen wird im Gewerbegebiet Wührfeld
aufgestellt. Die Zufahrt zur Aufstellung im Gewerbegebiet ist einzig bei der
Zufahrt von Bachham möglich. Es sind entlang der Aufstellungsstrecke jeweils
Fahrgassen für Rettungsdienste freizuhalten.
 Den Anweisungen der Polizei, der Feuerwehrmänner und
       des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten.
Die Aufstellung des Zuges erfolgt
                               um 12.00 Uhr
Der Zug beginnt um ca. 13.15 Uhr. Im Bereich der Zugaufstellungsstrecke ist
eine WC-Anlage aufgestellt; der Standort der WC-Anlage ist beschildert. Es wird
angemahnt, die aufgestellten WC-Anlagen auch zu benutzen; eine Nutzung der
Privatgrundstücke ist ausdrücklich verboten. Weitere WC-Anlagen sind beim
Gemeindebauhof, beim ehemaligen „Mathild-Haus“ und am Parkplatz beim
Gasthaus Oberwirt aufgestellt. Für die anfallenden Abfälle (Flaschen, Papier
etc.) sind die eigens dafür aufgestellten Tonnen zu benutzen.
Der Zugverlauf führt unverändert zum Vorjahr vom Gewerbegebiet über die
Bachhamer Straße und entlang der Eggenfeldener Straße bis zum Parkplatz
beim Gasthaus Oberwirt (Pizzeria Ciao Ciao) und löst sich dort auf. Am
Parkplatz endet die Zugstrecke und die Mitfahrer müssen dort zügig von den
Wägen absteigen (wird von der Polizei überwacht).
Aufgrund der kompletten Straßensperrungen können die Mitfahrer auf den
Wägen schon entlang der Aufstellungsstrecke im Gewerbegebiet auf den Wägen
bleiben. Auf den Wägen selbst dürfen keine Glasflaschen, Schnapsfläschen
(„Klopfer“ oder ähnliches) mitgeführt werden.
Es wird ersucht, auf das Auswerfen von Massen-Bonbons während des
Zugverlaufs zu verzichten. Alternativ zu den Massen-Bonbons könnten kleine
Schokoriegel oder ähnliches gezielt verteilt werden.
Die Lautstärke der mitgeführten Musikanlagen ist während des Umzuges und bei
der Aufstellung auf 90 db/A zu begrenzen. Es wird verbindlich vorgegeben, die
Lautsprecher nicht nach außen, sondern zur Wagenmitte auszurichten.
Elektrische    Geräte,    wie    z.   B.   Stromaggregate,     müssen    den
Sicherheitsvorschriften für den mobilen Betrieb entsprechen. Durch
Schallpegelbegrenzer kann die Lautstärke elektronischer Verstärker genau
bestimmt werden; aus diesem Grund ist die Verwendung solcher Begrenzer
besonders empfohlen.
Im Anschluß an den Zug treten die teilnehmenden Garden und Prinzenpaare auf
der Bühne am Dorfplatz auf. Während des Zuges sind Verkaufsstände für
Speisen und Getränke (Kaffee, Kuchen, Bier, Limonaden, Würstl, etc., keine
Schnäpse) auf dem Dorfplatz, im Glashaus bei ehemaligen „Mathild-Haus“ und
am Vorplatz beim „Graber“ geöffnet.
Wir hoffen, mit obiger Organisationsregelung eine übermäßige Beeinträchtigung
durch den Zug zu vermeiden und dennoch nicht das ausgelassene Treiben an
diesem Tag zu sehr zu reglementieren. Schon jetzt hoffen wir auf gegenseitige
Rücksichtnahme und Verständnis und für den Zug einen gelungenen wie
reibungslosen Verlauf.
2. Die Faschingsparty:
In diesem Jahr wird die Faschingsparty auf das Gelände des Gemeindebauhofes
nördlich des Rathauses in der Bachhamer Straße verlegt. Auf dem Gelände wird
ein Partyzelt mit eigener Bar-Meile aufgebaut und es sind auch Essens- und
Getränkestände vorhanden.
Die Faschingsparty beginnt um 14.00 Uhr und geht längstens bis um 21.30 Uhr.
Der Zugang zum Partygelände ist aus Gründen des Jugendschutzes nur
Personen über 18 Jahre erlaubt. Der Zugang zum Partygelände wird von einem
gewerblichen Sicherheitsdienst überwacht; ebenfalls kontrolliert wird die Anzahl
der zulässigen Besucher auf dem Gelände.

 Helfen wir alle zusammen, daß der Faschingssamstag in
   Schönau in ausgelassener Stimmung und vor allem
                  wieder friedlich abläuft.
… und davor schon am „Unsinnigen Donnerstag“ zur …
Obst- und Gartenbauverein
                         Schönau

            Einladung zur
          Jahresversammlung
            am 10.03.2023 um 19.00 Uhr
         im Gasthaus Wieser-Hausmanninger
                    Schlottham

Tagesordnung:

1. Begrüßung
2. Jahresbericht und Totengedenken
3. Kassenbericht
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung des Vorstandes und des Kassierers
6. Ehrungen
   Pause – Kaffee, Kuchen, Tombola
7. Bilder aus dem Vereinsleben, Ludwig Aigner zeigt wieder einen interessanten Film
8. Anregungen, Wünsche, Verschiedenes, Programmvorschau

Wir bitten um Sachgegenstände zur Tombola, die bis 08.03.2023 bei Roswitha
Stalhofer abgegeben werden können, ab 14 Uhr.

Es werden Fahrgemeinschaften gebildet, bei Bedarf bitte bei der Vorstandschaft
melden.

Die Vorstandschaft lädt Mitglieder und Freunde des Gartenbaus herzlich ein und dankt
im Voraus für die Spenden zur Tombola.

Die Vorstandschaft
ZV Schönau

                    zum
Frauenbundfasching
                      am

 Samstag, 11.02.23 um 19.30 Uhr
              (Livemusik mit Tanz)
                      und
      Sonntag, 12.02.23 um 13.30 Uhr
  jeweils im Schützenhaus Schönau

Buntes Unterhaltungsprogramm
Auftritt der Schönauer Garde
Verlosung

    Masken erwünscht!
       ALLE sind herzlich
         eingeladen!

      Auf Euer Kommen
  freut sich der Frauenbund
            Schönau

            Bisamratten fangen

     Kontaktperson: Telefon 0160-6312640
Wo Masken noch Pflicht sind
Ab dem 1. Februar 2023 gelten in Bayern keine landeseigenen Maskenpflichten
mehr. Das betrifft in erster Linie Menschen, die im Gesundheitswesen arbeiten.
Für sie entfällt die Pflicht, mindestens eine medizinische Maske zu tragen, und
zwar in Arztpraxen, Tageskliniken, Einrichtungen für Dialyse und für ambulantes
Operieren sowie in krankenhausähnlichen Vorsorgeeinrichtungen. Auch in
Fahrzeugen des Rettungsdienstes müssen Sanitäter keine Maske mehr tragen.
In Gemeinschaftsunterkünften entfällt die Maskenpflicht ebenfalls.
Für Patienten und Besucher von Arztpraxen und anderen medizinischen
Einrichtungen bleibt alles beim Alten. Die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen, gilt
hier weiterhin, denn diese Vorschrift steht im sogenannten Covid-19-
Schutzgesetz, das bundesweit gilt. Auch in Krankenhäusern und
Pflegeeinrichtungen bleibt es weiterhin bei der FFP2-Maskenpflicht. Die
betreffenden Regelungen könnten aber bereits vorher gelockert werden, so wie
die FFP2-Maskenpflicht in Zügen und Bussen des Fernverkehrs. Diese steht
ebenfalls im Covid-19-Schutzgesetz, entfällt aber ab dem 2. Februar 2023.
Masken-Empfehlung bei Kontakt mit Risikogruppen
Der Wegfall der Maskenpflicht bedeutet jedoch nicht, dass es überflüssig oder
sinnlos ist, eine Maske zu tragen. Sie reduziert bei Infizierten weiterhin deutlich
die Zahl der ausgeschiedenen Viren. Eine Maske empfiehlt sich also bei engem
Kontakt mit Menschen, die ein hohes Risiko für einen schweren
Krankheitsverlauf bei einer SARS-CoV-2-Infektion haben. Das sind
beispielsweise Krebs- oder Rheuma-Patienten, die ein geschwächtes oder
heruntergeregeltes Immunsystem haben. Für sie ist Covid-19 weiterhin eine
schwerwiegende Gefahr.
Die meisten Menschen in Deutschland haben jedoch wegen ihrer Impfungen
und/oder durchgemachten Infektionen derzeit einen guten Immunschutz gegen
das Coronavirus aufgebaut. Dieser schützt nicht nur vor einem schweren
Krankheitsverlauf, sondern sorgt auch dafür, dass sich das Virus nicht mehr so
rasch ausbreiten kann, obwohl es im Laufe der Zeit infektiöser geworden ist.
Im Einzelfall kann es aber durchaus angebracht sein, sich aus Rücksicht eine
Maske aufzusetzen, zum Beispiel bei einer langen Fahrt in Zug. Im gleichen
Abteil können immer Menschen sein, die sich nicht infizieren sollen oder wollen.
Weiterhin Corona-Testpflicht für Besuche im Krankenhaus
Verpflichtende Corona-Tests sind eine weitere Pandemie-Maßnahme, die derzeit
noch gilt. Die Tests dienten lange dazu, Covid-Infektionen zu erkennen und
deren Ausbreitung einzudämmen. Nun sollen sie in erster Linie verhindern, dass
sich Menschen mit einem hohen Krankheitsrisiko anstecken. Diese sind oft
Patienten in Krankenhäusern, wo für Besucher und Beschäftigte weiterhin eine
Testpflicht gilt.
Das Covid-19-Schutzgesetz, in dem diese steht, läuft allerdings am 7. April 2023
aus. In Bayern gelten zudem Ausnahmen bei Besuchen von Krankenhäusern,
Rehabilitationseinrichtungen und Pflegeeinrichtungen, und zwar bis zum 17.
Februar, so wie die anderen Vorschriften der derzeit gültigen Bayerischen
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. So müssen etwa Beschäftigte von
Krankenhäusern und Pflegeheimen, die keinen Kontakt zu besonders
gefährdeten Menschen haben, nicht regelmäßig ein Testergebnis vorlegen.
Wir gedenken unserer langjährigen Gemeindemitarbeiterin Katharina Lorenz,
geb. Leeb, die nach einem erfüllten Leben friedlich eingeschlafen ist.
Katharina Lorenz wurde in Oberzeitlarn geboren, heiratete 1959 den Kfz-Meister
Karl Lorenz, baute mit ihm in Unterzeitlarn das gemeinsame Haus. Sie schenkte
ihren drei Kindern Franz, Brigitte und Jutta das Leben. Sie war zeitlebens für
viele Mitbürger Ansprechpartner und war stets hilfsbereit und zuvorkommend.
Dies war auch der Grund, warum man sie 1969 ersucht hat, den Schreibdienst in
der damaligen Gemeinde Unterzeitlarn nach den Sonntagsgottesdiensten zu
übernehmen. Nach der Gebietsreform 1972 wechselte sie ins Rathaus in
Schönau, war von Juli 1978 bis Dezember 1979 Mitarbeiterin der
Verwaltungsgemeinschaft mit Hebertsfelden und blieb bis zu ihrem Eintritt in den
Ruhestand im März 2002 die „treue Seele“ der Gemeindeverwaltung in Schönau.
Sie ist zwar für immer von uns gegangen. Wir bedanken uns auf diesem Weg für
ihr kollegiales Miteinander im Dienst und weit darüber hinaus. Wir halten ihr stets
ein ehrendes Gedenken und werden tatkräftig und zuversichtlich an ihrem Werk
der Gemeinschaft und Mitmenschlichkeit weiterarbeiten.

                            Aus dem Standesamt
                           Herzlichen Glückwunsch

75. Geburtstag               80. Geburtstag               85. Geburtstag
Erwin Geier                  Eleonora Schindler           Elfriede Fraunhofer

                  Aufrichtiges Beileid zum Todesfall von
            Anna Schmid, Anna Obermeier, Irmengard Hofbauer,
                    Aleida Houwers, Jürgen Weidlich
Veranstaltungskalender
11.02.2023       Frauenbund                 Faschingsball
12.02.2023       Frauenbund                 Faschingskranzerl
18.02.2023       Faschingsfreunde           Schönauer Faschingszug
22.02.2023       GH Wieser-Hausmanninger Fischessen
25.02.2023       Pfarrgemeinde              Pfarrfamilienabend
03.03.2023       FFW Schönau                bis
10.03.2023       FFW Schönau                Haussammlung
17.03.2023       Gartenbauverein Schönau Jahresversammlung in Schlottham

                     Öffnungszeiten und Erreichbarkeiten
Gemeindeverwaltung:                        Wertstoffhof:
Mo.-Fr.   08.00 Uhr – 12.00 Uhr            Mi.   15.00 Uhr – 17.00 Uhr
Mo./Di.   14.00 Uhr – 17.00 Uhr            Fr.   14.00 Uhr – 17.00 Uhr
Do.       14.00 Uhr – 18.00 Uhr            Sa. 09.00 Uhr – 12.00 Uhr

Gemeindebücherei:                            Kath. Pfarramt:
---                                          Di.   08.00 Uhr – 11.30 Uhr
                                                   14.30 Uhr – 18.00 Uhr
                                             Fr.   13.00 Uhr – 16.00 Uhr
                                     E-Mail: pfarramt.schoenau@bistum-passau.de

Kompostieranlage:
Kompostiermaterial ist zur neuen Anlage des Abfallwirtschaftsverbandes
in Arnstorf, Lohmann 2 zu bringen; diese hat geöffnet: jeweils mittwochs,
14.00 – 18.00 Uhr; freitags, 14.00 – 18.00 Uhr und samstags, 09.00 – 12.00
Uhr.

Erreichbarkeit der Seniorenbeauftragten der Gemeinde, Frau Angela Fritz:
    Tel: 08726 / 910003           E-Mail:    08726910003@t-online.de

 Erreichbarkeit der Jugendbeauftragten der Gemeinde, Frau Martina März:
     Tel: 08726 / 967817            E-Mail:  maerz-martina@gmx.de

Gemeindeverwaltung:              Telefon-Nr.   08726 / 9688-0
                                 Fax-Nr.       08726 / 9688-20
E-Mail-Adresse der Gemeindeverwaltung: gemeinde@schoenau.bayern.de
   Homepage der Gemeindeverwaltung: www.gemeinde-schoenau.de

Grundschule Schönau:                 Telefon-Nr.    08726 / 1600
                                     Fax-Nr.        08726 / 1728
          E-Mail-Adresse der Schule: sekretariat@gs-schoenau.de
           Homepage der Schule Schönau: www.gs-schoenau.de

Kindergarten St. Stephanus:         Telefon-Nr.   08726 / 543
   E-Mail-Adresse des Kindergartens: kita.schoenau@bistum-passau.de
  Homepage des Kindergartens Schönau: www.kindergarten-schönau.de
Arztpraxis Dr. Gerhard König, Schulstraße 2
                                    Telefon-Nr.     08726 / 9695222
                                    Sprechzeiten:
                                    Montag:         08.00 – 12.00 Uhr
                                    Montag:         16.00 – 19.00 Uhr
                                    Dienstag:       09.00 – 13.00 Uhr
                                    Donnerstag:     08.00 – 12.00 Uhr
                                    Freitag:        08.00 – 12.00 Uhr

Psychotherapiepraxis Dr. Andrea Füzi,
                                    Baron-Riederer-Straße 55
                                    Tel.: 0175 – 1121180
                                    Sprechzeiten:
                                    Dienstag 14:00-18:00
                                    Mittwoch 09:00-18:00

Tierarztpraxis Dr. Anja Kotter & Julia Evers,
Baron-Riederer-Straße 55       E-Mail: info@tieraerzte-sonnendorf.de
Tel.: 08726 – 9409000          Mobil: 0151 - 25564791
                               Sprechzeiten:
                               Montag 08:00-12:00; 14:00-18:00
                               Dienstag 08:00-12:00; 15:00-19:00
                               Mittwoch 08:00-12:00; 14:00-18:00
                               Donnerst. 08:00-12:00; 15:00-19:00
                               Freitag    08:00-12:00; 14:00-18:00

Physiopraxis Stefanie Hofbauer & Nicole Krapf,
Baron-Riederer-Straße 55       E-Mail:
sonnendorf_physio@yahoo.com
Tel.: 08726 – 9698750
Montag         08:00 - 20:00
Dienstag       07:30 - 20:00
Mittwoch       08:00 - 19:00
Donnerstag     07:30 - 20:00
Freitag        07:00 - 17:00

Praxis für Heilpraktik, Physiotherapie und Osteopathie
Baron-Riederer-Straße 55       E-Mail: info@osteopathie-schoenau.de

                               Tel: 0151 / 54928954

                               Mittwoch     14.00 – 19.00 Uhr
                               Freitag      14.30 – 17.30 Uhr
                               und
                               Termine nach Vereinbarung
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