ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES MIT INTEGRIERTEM LANDSCHAFTSPLAN
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
A) PLANZEICHNUNG, B) ZEICHENERKLÄRUNG, C) BEGRÜ NDUNG, D) UMWELTBERICHT, E) VERFAHRENSVERMERKE 16. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES MIT INTEGRIERTEM LANDSCHAFTSPLAN Für den Bereich des vorhabenbezogenen BP „Solarpark Holzheim“ GEMEINDE HOLZHEIM LANDKREI S DONAU-RIES Vorent wurf zur Frühzeit igen Beteilig ung der Öff entlichkeit, der Behörden un d der sonst igen Tr ä- ger öff entlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB Neusäß, den 10.11.2020 geändert am 09.02.2021 INGENIEURGESELLSCHAFT STEINBACHER -CONSULT mbH & Co. KG RICHARD-W AGNER-STRASSE 6, 86356 NEUSÄSS Projekt-Nummer: 120542
Gemeinde Holzheim- INHALT 16. Änderung des Flächennutzungsplanes INHALTSVERZEICHNIS A) PL ANZEICHNUNG 4 B) ZEICHENERKL ÄRUNG 6 C) BEGRÜNDUNG 7 1. Anlass der Planung 7 2. Lage des Gebietes 7 3. Übergeordnete Planung und Fachplanung 7 4. Beschreibung des Vorhabens 10 5. Planungsalternativen und Standortwahl 11 6. Schutzgebiete und - objekte 13 7. Natur und Landschaft 13 D) UMWELTBERICHT 14 1. Einleitung 14 2. Übergeordnete Planung 14 3. Vorhabenbeschreibung 20 4. Wirkfaktoren der Planung 21 5. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung 22 6. Ausgleich 32 7. Planungsalternativen 32 8. Überwachung der erheblichen Auswirkungen (Monitoring) 34 9. Verwendete Unterlagen Methodisches Vorgehen 34 10. Zusammenfassung 35 11. ANLAGEN 36 E) VERF AHRENSVERM ERKE 37 Steinbacher-Consult Seite 2 von 37 Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG
Gemeinde Holzheim ÜBERSICHTSPLAN 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Übersichtsplan Maßstab 1:25.000 Quelle: Bayerische Vermessungsverwaltung 2020, Landesamt für Digitalisierung, Breit band und Vermessung, Eurogeographics. Steinbacher-Consult Seite 3 von 37 Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG
Gemeinde Holzheim A) PLANZEICHNUNG 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Vorentwurf: i. d. F. v. 09.02.2021 A) PLANZEICHNUNG Rechtswirksame Fertigung (M 1:5 000) i. d. F. v. 05.05.2000, Steinbacher-Consult Seite 4 von 37 Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG
Gemeinde Holzheim A) PLANZEICHNUNG 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Vorentwurf: i. d. F. v. 09.02.2021 16. Änderung (M 1 : 5 000) im Bereich des BP "Solarpark Holzheim" Steinbacher-Consult Seite 5 von 37 Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG
Gemeinde Holzheim B) ZEICHENERKLÄRUNG 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Vorentwurf: i. d. F. v. 09.02.2021 B) ZEI CHENERKL ÄR UNG Bereich der Änderung Grünfläche Sonderbauflächen (Zweckbestimmung: Photovoltaik) Vorrangfläche für landwirtschaftliche Aussiedlungen Flächen für Landwirtschaft Steinbacher-Consult Seite 6 von 37 Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG
Gemeinde Holzheim- C) BEGRÜNDUNG 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Vorentwurf: i. d. F. v. 09.02.2021 C) BEGRÜNDUNG 1. Anlass der Planung Anlass der Änderung des Flächennutzungsplanes ist das Planvorhaben der Firma actensys GmbH, zwei kleinere Photovoltaikanlagen in der Gemeinde Holzheim zu errichten und in Betrieb zunehmen. Hierzu soll der Flächennutzungsplan im Paral- lelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert werden. 2. Lage des Gebietes Das Planvorhaben befindet sich in der Gemeinde Holzheim im Landkreis Donau- Ries. Die Flächen für die Photovoltaikanlagen befinden sich westlich und östlich der Staatsstraße ST 2047. Die Teil-Geltungsbereiche umgrenzen die Flurnummer 500 (Ackerfläche) und die Teilflächen der Flurnummern 501 (Feldweg), 508 (Ackerfläche) und 514 (Feldweg und Waldfläche) der Gemeinde Holzheim (Gemarkung Holzheim). Insgesamt erge- ben beide Teil-Geltungsbereiche eine Gesamtfläche von ca. 30.072 m². Die Flurnummern 500 und 508 des Planvorhabens werden derzeit landwirtschaft- lich genutzt. Die Vorhabenflächen werden durch die Flurnummern 501 (Feldweg) und 514 (Feldweg) erschlossen. 3. Übergeordnete Planung und Fachplanung Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen. In den übergeordn e- ten Planungen (Landesentwicklungsprogramm Bayern und Regionalplan Augsburg) sind diese Ziele und Grundsätze dargestellt. 3.1. Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) 2020, Stand 01.01.2020 Unter dem Aspekt des Klimaschutzes sollen erneuerbare Energien verstärkt er- schlossen und genutzt werden (vgl. 1.3.1. (G) und 6.2.1. (Z) LEP 2020). Unter Punkt 3.3 „Vermeidung von Zersiedlung-Anbindegebot“ soll eine Zersiedelung der Landschaft vermieden werden. Photovoltaikanlagen sind jedoch keine Siedlungs- flächen im Sinne der Vorgabe des LEP. Nach Punkt 6.2.3 (B) können Freiflächen- Photovoltaikanlagen das Landschafts- und Siedlungsbild erheblich beeinträchtigen. Dies trifft besonders auf bisher ungestörte Landschaftsteile zu (vgl. LEP Punkt 7.1.3 „Erhalt freier Landschaftsbereiche“). Deshalb sollen Freiflächen- Photovoltaikanlagen auf vorbelastete Standorte, beispielsweise entlang von Infr a- struktureinrichtungen (Verkehrswege, Energieleitungen, etc.) oder Konversion s- standorte, errichtet werden. Da das Plangebiet direkt an der Staatstraße ST 2047 liegt, kann der Standort als vorbelastet angesehen werden. Die Nutzung der erneuerbaren Energien und der Ausbau der Energienetze sollen intensiviert und beschleunigt werden. (Leitbild des LEP 2013) Steinbacher-Consult Seite 7 von 37 Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG
Gemeinde Holzheim- C) BEGRÜNDUNG 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Vorentwurf: i. d. F. v. 09.02.2021 Die verstärkte Erschließung und Nutzung der erneuerbaren Energien – Windkraft, Solarenergie, Wasserkraft, Biomasse und Geothermie – dienen dem Umbau der bayerischen Energieversorgung, der Ressourcenschonung und dem Klimaschutz. Ziel der bayerischen Energiepolitik ist es daher, dass die erneuerbaren Energien einen möglichst hohen Anteil an der Stromerzeugung ausmachen. Bis 2025 soll dieser Anteil auf über 70 % gesteigert werden. 3.2. Regionalplan Augsburg, Region 9, in Kraft getreten am 20.11.2007 Im Regionalplan ist die Gemeinde Holzheim als „Ländlicher Teilraum, dessen En t- wicklung besonders gestärkt werden soll“, ausgewiesen. In diesen Bereichen sollen Maßnahmen zur Stärkung des ländlichen Raumes umgesetzt werden. Durch die Schaffung einer zukünftigen Energieversorgung wird ein Beitrag zur Stärkung der Gemeinde Holzheim geleistet. Es sind keine Vorranggebiete nach dem Regionalplan in Holzheim vorhanden. Auch landschaftliche Vorbehaltsflächen werden nicht berührt. Ländlicher Teilraum, dessen Entwicklung in besonderem Maße gestärkt werden soll Abb. 1 Ausschnitt Regionalplan Augsburg, Raumstrukturkarte, In Kraft getreten am 20.11.2007 (ohne Maßstab) 3.3. Flächennutzungsplan der Gemeinde Holzheim Im aktuellen Flächennutzungsplan i. d. F. v. 05.05.2000 sind die vorgesehenen Flächen mit einer unterschiedlichen Nutzung dargestellt: Steinbacher-Consult Seite 8 von 37 Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG
Gemeinde Holzheim- C) BEGRÜNDUNG 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Vorentwurf: i. d. F. v. 09.02.2021 Die Fläche mit der Flurnummer 508 ist zum Großteil als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. In unmittelbarer Nähe befinden sich südlich vom Plangebiet Flächen mit der Darstellung „Magerrasen“ und „Abgrenzung von Biotopen, Einrichtungen von Puffer/Abstandsflächen“. Diese Flächen werden von dem Planvorhaben nicht berührt. Die Flurnummer 500 wird als „Vorrangfläche für landwirtschaftliche Aussiedlung“ dargestellt. Damit sollen diese Flächen für die Erweiterung von landwirtschaftlichen Betrieben vorgesehen werden. Von Seiten des Eigentümers und von den umlie- genden Betrieben (Schweinemastbetrieb westlich und Geflügelbetrieb südöstlich der Fl. Nr. 500) besteht derzeit kein Bedarf, sich landwirtschaftlich zu erweitern. Aufgrund der temporären Nutzungsdauer einer Photovoltaikanlage, können die Flächen nach Rückbau wieder beispielsweise landwirtschaftlich genutzt werden. Bereich der Änderung Vorrangfläche für landwirtschaftliche Aussied- lung Flächen für Landwirtschaft Abgrenzung von Biotopen, Einrichtung von Puffer-/Abstandsflächen Magerrasen Abb. 2 Rechtsgültiger Flächennutzungsplan in der Fassung vom 05.05.2000 Steinbacher-Consult Seite 9 von 37 Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG
Gemeinde Holzheim- C) BEGRÜNDUNG 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Vorentwurf: i. d. F. v. 09.02.2021 4. Beschreibung des Vorhabens Um für die Umsetzung des Solarparks planungsrechtliche Voraussetzung zu scha f- fen, wird der aktuelle Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert. Die Flächen sollen als Sonderbaufläche mit Zweckbestimm ung „Photovoltaik“ dargestellt werden. Geltungsbereich der Änderung Sonderbauflächen (Zweckbestimmung: Pho- tovoltaik) Grünfläche Vorrangfläche für landwirtschaftliche. Aus- siedlung Flächen für Landwirtschaft Abb. 3 Die 16. Flächennutzungsplanänderung mit integrierten Landschaft splan Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energie-Gesetz – EEG) 2017 Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klima - und Umwelt- schutzes, eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die Steinbacher-Consult Seite 10 von 37 Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG
Gemeinde Holzheim- C) BEGRÜNDUNG 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Vorentwurf: i. d. F. v. 09.02.2021 volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern, fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erne u- erbaren Energien zu fördern. Angestrebt wird die Steigerung des Bruttostromverbrauchs auf 40 bis 45 Prozent bis zum Jahr 2025, welcher aus erneuerbaren Energien erzeugt wird. 5. Planungsalternativen und Standortwahl Auf der Ebene des Gemeindegebietes hat eine Voruntersuchung für einen optima- len Standort einer Photovoltaikanlage stattgefunden. Der Standort wurde anhand folgender Ausschlusskriterien ermittelt: Bestehende Siedlungsbereiche Wald- und Gehölzstrukturen Schutzbedingter Bereich für Erholung Vorranggebiet für Wasserversorgung Schutzbedingter Bereich für Abbau und oberflächennahen Rohstoffe Ausschluss von FFH- und Vogelschutzgebieten, Wasserschutzgebieten, Naturparken, Biosphärenreservaten, Nationalparken, von Natur- und Land- schaftsschutzgebieten sowie Waldbiotopen Herausragende geologische und geomorphologische Erscheinungen (B o- dendenkmäler) Ausschluss landschaftlicher Vorbehaltsgebiete Insgesamt konnte durch den Ausschluss der oben genannten Kriterien festgestellt werden, dass sich die Fläche des Planvorhabens für den Betrieb von Photovoltaik eignen, da keine geologischen und naturschutzfachlichen Bereiche ber ührt werden. Die Standorte haben zudem den Vorteil, dass die Struktur und die Lage geeignet sind sowie klare Eigentümerverhältnisse bestehen. Anhand dieser oben genannten Faktoren wurde der Standort des geplanten Vorhabens ausgewählt. Steinbacher-Consult Seite 11 von 37 Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG
Gemeinde Holzheim- C) BEGRÜNDUNG 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Vorentwurf: i. d. F. v. 09.02.2021 Planvorhaben Solarpark Holzheim Landwirtschaftliches Vorbehaltsgebiet Bodendenkmäler Vorbehaltsgebiet für Bodenschätze Waldflächen Siedlungsbereiche Gewerbeflächen Abb. 4: Ausschlusskriterien für Photovoltaikanlagen. Quelle Bayerische Verme s- sungsverwaltung, November 2020. (Inhalte sind bearbeitet) Steinbacher-Consult Seite 12 von 37 Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG
Gemeinde Holzheim- C) BEGRÜNDUNG 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Vorentwurf: i. d. F. v. 09.02.2021 6. Schutzgebiete und - objekte Biotopkartierung Südlich der geplanten Anlage auf der Fl. Nr. 508 befindet sich die Biotopfläche Nr. 7331-0153-001 „Hecken, Gebüsche und Feldgehölze“. Diese wird von dem Vorha- ben nicht berührt. Abb. 5 Biotopkartierung Bayern. Hecken Büsche und Gehölze (rot) . Quelle Websei- te Bayerische Vermessungsverwaltung, Dezember 2020. Östlich der Fl. Nr. 508 sind die Biotopflächen 7331-0153-002 und 7331-0153-003 „Hecken, Gebüsche und Feldgehölze“, die nicht von dem Vorhaben berührt wer- den. Biosphärenreservate, Landschaftsschutzgebiete, FFH-Gebiete, Naturschutzgebie- te, Vogelschutzgebiete und Trinkwasserschutzgebiete Biosphärenreservate, Landschaftsschutzgebiete, FFH-Gebiete, Naturschutzgebiete und Vogelschutzgebiete, Naturwälder und Trinkwasserschutzgebiete sind nicht vorhanden und werden von dem Vorhaben nicht berührt. 7. Natur und Landschaft Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes im Aufste l- lungsverfahren zur Flächennutzungsplanänderung eine Umweltprüfung durchge- führt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet. Die Maßnahmen zu Vermeidung, Minimierung und Ausgleich der Beeinträchtigungen des Landschaft s- bildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes werden hierin ermittelt und im verbindlichen Bebauungsplanverfahren, welches parallel durchgeführt wird, festgesetzt. Steinbacher-Consult Seite 13 von 37 Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG
Gemeinde Holzheim G) UMWELTBERICHT 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Vorentwurf i. d. F. v. 09.02.2021 D) UMWELTBERICHT 1. Einleitung Kurzdarstellung des Inhalts und wichtiger Ziele des Bauleitplanes Die Gemeinde Holzheim Landkreis Donau-Ries beabsichtigt einen vorhabenbe- zogenen Bebauungsplan aufzustellen, um innerhalb der Gemarkung Holzheim die Errichtung einer Photovoltaikanlage durch das Unternehmen actensys GmbH zu ermöglichen. Ziel des Flächennutzungsplanes ist es, Baurecht für die Errich- tung der Photovoltaikanlagen durch die Ausweisung als Sonderbaufläche „S“ mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ zu schaffen. Der aktuelle Flächennut- zungsplan wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert. Das Plangebiet liegt nordwestlich der Gemeinde Holzheim auf der Flurnummer 500 (Ackerfläche) und auf den Teilflächen der Flurnummern 501 (Feldweg), 508 (Ackerfläche) und 514 (Feldweg und Waldfläche) (Gemarkung Holzheim). Zwi- schen den geplanten Vorhabenflächen verläuft die Staatsstraße ST 2047. Die Gesamtfläche der beiden Teil-Geltungsbereiche beträgt ca. 30.072 m². Derzeit werden die Flurnummern 500 und 508 landwirtschaftlich genutzt. Topo- graphisch ist die Flurnummer 500 eben. Die Flurnummer 508 ist hingegen in südlicher Richtung geringfügig geneigt. Die Flurnummern 501 (Feldweg) und 514 (Feldweg) dienen zur Erschließung des Plangebietes. 2. Übergeordnete Planung Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten Ziele und ihre Berücksichtigung, Schutzgebiete 2.1. Landesentwicklungsprogramm Bayern Gemäß LEP sind bei allen Planungen die Leistungsfähigkeit des Natu rhaushalts, die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Pflanzen- und Tierwelt, die Eigenheit und Schönheit der Natur und Landschaft nachhaltig zu sichern, gesunde Um- weltbedingungen zu erhalten und gegebenenfalls wieder herzustellen. Unter dem Aspekt des Klimaschutzes sollen erneuerbare Energien verstärkt er- schlossen und genutzt werden (vgl. 1.3.1. (G) und 6.2.1. (Z) LEP 2020). Nach Punkt 6.2.3 (B) können Freiflächen-Photovoltaikanlagen das Landschafts- und Siedlungsbild erheblich beeinträchtigen. Dies trifft besonders auf bisher ung e- störte Landschaftsteile zu (vgl. LEP Punkt 7.1.3 „Erhalt freier Landschaftsbere i- che“). Deshalb sollen Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf vorbelasteten Stand- orten, beispielsweise entlang von Infrastruktureinrichtungen (Verkehrswege, Energieleitungen, etc.) oder Konversionsstandorte, errichtet werden. Steinbacher-Consult Seite 14 von 37 Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG
Gemeinde Holzheim G) UMWELTBERICHT 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Vorentwurf i. d. F. v. 09.02.2021 Da sich das Plangebiet direkt an der Staatstraße ST 2047 liegt, k ann der Stand- ort als vorbelastet angesehen werden. Die Nutzung der erneuerbaren Energien und der Ausbau der Energienetze so l- len intensiviert und beschleunigt werden. (Leitbild des LEP 2013) Die verstärkte Erschließung und Nutzung der erneuerbaren Energien – Wind- kraft, Solarenergie, Wasserkraft, Biomasse und Geothermie – dienen dem Um- bau der bayerischen Energieversorgung, der Ressourcenschonung und dem Klimaschutz. Ziel der bayerischen Energiepolitik ist es daher, dass die erneue r- baren Energien einen möglichst hohen Anteil an der Stromerzeugung ausma- chen. Bis 2025 soll dieser Anteil auf über 70 % gesteigert werden. 2.2. Regionalplan Im Regionalplan ist die Gemeinde Holzheim als „Ländlicher Teilraum, dessen Entwicklung besonders gestärkt werden soll“ ausgewiesen. In diesen Bereichen sollen Maßnahmen zur Stärkung des ländlichen Raumes umgesetzt werden. Durch die Schaffung einer zukünftigen Energieversorgung wird ein Beitrag zur Stärkung der Gemeinde Holzheim geleistet. Es sind keine Vorranggebiete nach dem Regionalplan in Holzheim vorhanden. Landschaftliche Vorbehaltsflächen werden durch das Vorhaben nicht berührt. Steinbacher-Consult Seite 15 von 37 Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG
Gemeinde Holzheim G) UMWELTBERICHT 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Vorentwurf i. d. F. v. 09.02.2021 Abb. 1 Ausschnitt Regionalplan Augsburg, Karte Natur und Landschaft, In Kraft getreten am 20.11.2007 (ohne Maßstab). Quelle: Webseite LFU Onlineabfrage, aufgerufen am 09.12.2020. 2.3. Flächennutzungsplan Im aktuellen Flächennutzungsplan i. d. F. v. 05.05.2000 ist die Fläche mit der Flurnummer 508 zum Großteil als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. In unmittelbarer Nähe befinden sich südlich des Plangebiets Flächen mit der Dar- stellung „Magerrasen“ und „Abgrenzung von Biotopen, Einrichtungen von Pu f- fer/Abstandsflächen“. Diese Flächen werden von dem Planvorhaben nicht b e- rührt. Die Flurnummer 500 wird als „Vorrangfläche für landwirtschaftliche Aussiedlung “ dargestellt. Damit sollen diese Flächen für die Erweiterung von landwirtschaftl i- chen Betrieben vorgesehen werden. Von Seiten des Eigentümers und von den umliegenden Betrieben (Schweinemastbetrieb westlich und Geflügelbetrieb sü d- östlich der Fl. Nr. 500) besteht derzeit kein Bedarf, sich landwirtschaftlich zu er- weitern. Auf Grund der temporären Nutzungsdauer einer Photovoltaikanlage, können die Flächen nach Rückbau beispielsweise wieder landwirtschaftlich ge- nutzt werden. Abb. 2 Rechtsgültiger Flächennutzungsplan in der Fassung vom 05.05.2000 Steinbacher-Consult Seite 16 von 37 Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG
Gemeinde Holzheim G) UMWELTBERICHT 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Vorentwurf i. d. F. v. 09.02.2021 Bereich der Änderung Vorrangfläche für landwirtschaftliche Aussied- lung Flächen für Landwirtschaft Abgrenzung von Biotopen, Einrichtung von Puffer-/Abstandsflächen Magerrasen Um für die Umsetzung des Solarparks planungsrechtliche Voraussetzung zu schaffen, wird der aktuelle Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert. Die Flächen sollen als Sonderbaufläche mit Zweckb e- stimmung „Photovoltaik“ dargestellt werden. 2.4. Schutzgebiete und -objekte Schutzgebiete „Natura 2000“ nach § 32 BNatSchG: Nicht betroffen. Geschützte Gebiete und Landschaftsbestandteile: Nicht betroffen. Geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG / Art. 23 (1) BayNatSchG: Nicht betroffen. Amtlich kartierte Biotope: Südlich und östlich der Fl. Nr. 508 liegen Teilflächen des Biotopes 7331-0153 „Hecken, Gebüsche und Feldgehölze westlich Holzheim“. Steinbacher-Consult Seite 17 von 37 Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG
Gemeinde Holzheim G) UMWELTBERICHT 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Vorentwurf i. d. F. v. 09.02.2021 Abb. 3 Kartierte Biotope, Quelle Webseite LFU Onlineabfrage, aufgerufen am 09.12.2020. Beschreibung „In der welligen, vorwiegend als Acker-, weniger als Grünland genutzten westli- chen Umgebung von Holzheim liegen zahlr. mehr oder weniger steile Feldraine, die jedoch zum größten Teil stark eutrophiert sind. Es wurden nur Hecken bzw. Gebüschen und feldgehölzartigen Strukturen bestockte Abschnitte und wenige gehölzfreie, noch relativ magere Altgrasfluren aufgenommen. Die 1. Teilflächengruppe liegt im N östlich der Straße Holzheim - Rain. Teilfläche 1 im W: Kurze, dichte Schlehen- Holunderhecke mit eutrophiertem Un- terwuchs auf steilem südexponiertem Rain. Umgebung beweidet. Teilflächen 2 und 3 östlich davon: Lockere, feldgehölzartige Strukturen mit Bergahorn, Birke, Falscher Akazie, Salweide u.a. Unterwuchs eutrophiert.“ (Quelle: Webseite LFU Onlineabfrage, aufgerufen am 09.12.2 020) Steinbacher-Consult Seite 18 von 37 Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG
Gemeinde Holzheim G) UMWELTBERICHT 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Vorentwurf i. d. F. v. 09.02.2021 Ökoflächenkataster Flächen des Ökoflächenkatasters sind nicht direkt betroffen. Im Osten der Flä- che Fl. Nr. 508 liegt die Ökokatasterfläche Nr. 165 538. Abb. 4 Kartierte Ökoflächen der Gemeinde Holzheim, Quelle Webseite LFU On- lineabfrage, aufgerufen am 09.12.2020. Arten- und Biotopschutzprogramm Bayern: Nicht betroffen. Sonstige Schutzgebiete: Es sind keine Natur-Schutzgebiete von internationaler, europäischer oder natio- naler Bedeutung betroffen. Wasserschutzgebiete sind nicht betroffen. Steinbacher-Consult Seite 19 von 37 Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG
Gemeinde Holzheim G) UMWELTBERICHT 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Vorentwurf i. d. F. v. 09.02.2021 3. Vorhabenbeschreibung Das Plangebiet soll als „Sonderbaufläche“ mit der Zweckbestimmung Photovol- taik gem. § 11 Abs. (1) BauNVO als Gebiet für Anlagen die der Nutzung der Sonnenenergie, hier der Stromerzeugung aus Solarstrahlung (Photovoltaik), dargestellt werden. Die Größe des Geltungsbereichs umfasst rd. 3,0 ha. Geltungsbereich der Änderung Sonderbaufläche (Zweckbestimmung: Photo- voltaik) Grünfläche Vorrangfläche für landwirtschaftliche. Aussied- lung Flächen für Landwirtschaft Abb. 5 Die 16. Flächennutzungsplanänderung mit integrierten Landschaftsplan Steinbacher-Consult Seite 20 von 37 Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG
Gemeinde Holzheim G) UMWELTBERICHT 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Vorentwurf i. d. F. v. 09.02.2021 4. Wirkfaktoren der Planung Die zu betrachtenden Schutzgüter sind bezüglich bau-, anlage- und nutzungs- bedingten Auswirkungen der Photovoltaikanlage zu untersuchen. Die anlageb e- dingten Beeinträchtigungen werden durch die Art und den Umfang des Vorha- bens verursacht und bleiben auch nach Beendigung der Bauarbeiten bestehen. Weiter sind die durch den Baubetrieb vorübergehenden Beeinträchtigungen und Konflikte zu berücksichtigen, die nach Abschluss der Bauarbeiten meist zu be- heben sind. Die nutzungsbedingten Wirkungen werden durch die Nutzung veru r- sacht und haben anhaltenden Wirkungen auf das Umfeld der Maßnahme. Art der Projektwirkung Betreffende Schutzgüter Ausmaß der Wirkung Baubedingte Bodenumlagerung und -durchmischung Schutzgut Pflanzen Projektwirkungen und Tiere Durch Reliefanpassungen und die Anlage / Verfüllung von Kabelgräben Geräusche, Erschütterungen und stoffli- che Emissionen durch Bauarbeiten, Baustellenverkehr Geräusche/Staubemissionen durch Baube- trieb - im gewöhnlichen Umfang einer Bau- stelle, auf eine Dauer von ca. 4 Wochen. Gering erhöhtes Verkehrsaufkommen auf den öffentlichen Straßen. Anlagenbedingte Bodenversiegelung Schutzgut Pflanzen Projektwirkungen und Tiere durch Betriebsgebäude, Rammpfosten und aufgelegte Streifenfundamente Überdeckung von Boden Schutzgut Pflanzen und Tiere durch die Modulflächen Veränderung Bodenwasserhaushalt Auswir- kungen auf die Vegetationsstruktur und Ar- tenzusammensetzung (Lebensraumbedin- gungen) Licht (Lichtreflexe, Spiegelungen) Schutzgut Mensch Reflexionen sind in Grenzfällen, insbeson- dere bei tiefem Sonnenstand möglich (Ein- fallswinkel = Ausfallwinkel). Grundsätzlich absorbiert Photovoltaik Sonnenlicht und re- flektiert nur Teile. Keine nächtliche Beleuchtung Visuelle Wirkung Schutzgut Mensch durch optische Störung Schutzgut Land- schaftsbild Partielle technische Überprägung der Land- schaft. Zerschneidung / Barrierewirkung Schutzgut Pflanzen und Tiere durch Einzäunung Steinbacher-Consult Seite 21 von 37 Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG
Gemeinde Holzheim G) UMWELTBERICHT 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Vorentwurf i. d. F. v. 09.02.2021 Art der Projektwirkung Betreffende Schutzgüter Ausmaß der Wirkung Die Umzäunung kann zu einer Barrierewir- kung führen und kann für größere Tiere nicht mehr als Teillebensraum zur Verfü- gung stehen. Betriebsbedingte Wärmeabgabe Schutzgut Mensch Projektwirkungen durch Aufheizen der Module Bei voller Leistung können sich die Module auf bis zu max. 60°C erhitzen. Die Wärme- abfuhr ist durch die sehr gute Hinterlüftung von Freiflächenanlagen problemlos durch die natürliche Ventilation möglich. Elektrische und magnetische Felder Schutzgut Mensch Gleichfelder der Module und Verbindungs- kabel, Wechselfelder von Wechselrichtern und Trafo, sowie Einrichtungen die mit dem Wechselstromnetz in Verbindung stehen. Diese Felder sind vergleichbar mit elektri- schen Feldern im Haushalt (BMU 2007) Wartung Reparaturen, Austausch von Modulen Normalbetrieb ca. 2 Wartungskontrol- len/Jahr Pflege der Grünflächen 1-2malige Mahd der Grünflächen, keine Düngung oder Pestizide 5. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung 5.1 Schutzgut Arten- und Lebensräume Beschreibung: Die Bewertung der Fläche erfolgte bisher aufgrund von Fotos und Luftbildern und einer Ortsbegehung. Steinbacher-Consult Seite 22 von 37 Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG
Gemeinde Holzheim G) UMWELTBERICHT 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Vorentwurf i. d. F. v. 09.02.2021 Fläche Flur Nr. 500 Abb. 6 Fläche Flur Nr. 500 gesehen von Norden Die Fläche Flur-Nummer 500 wird als Acker intensiv ackerbaulich genutzt. Sie grenzt östlich an die Staatsstraße ST 2047. Im Süden wird die Fläche von einem Flurweg, im Norden und Westen von Ackerflächen begrenzt. Fläche Flur Nr. 508 Abb. 7 Fläche Flur Nr. 508 gesehen von Süden Auch die Fläche Flur-Nummer 508 wird intensiv landwirtschaftlich als Acker ge- nutzt. Im Süden und Osten grenzen Heckenstrukturen an Rainen an, die als Bi o- Steinbacher-Consult Seite 23 von 37 Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG
Gemeinde Holzheim G) UMWELTBERICHT 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Vorentwurf i. d. F. v. 09.02.2021 top amtlich kartiert wurden und gesetzlich geschützt sind. Im Westen ist die ST 2047. Aufgrund der intensiven Nutzung und der Nähe von Verkehrstrassen ist ein Vor- kommen von besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten nicht zu erwarten. Typische Vogelarten des Offenlands, wie Kiebitz, Lerche und Schafstelze sind bei der Wahl ihrer Brutplätze störungsempfindlich und halten Abstand zu St ö- rungsquellen wie Straßen oder kulissenartig angeordneten Gehölzen und von Wegen, die von Fußgängern begangen werden. Abb. 8 Untersuchung Störbereiche auf Bodenbrüter (ohne Maßstab) In den angrenzenden Gehölzen sind Bruthabitate von gehölzbewohnenden Vö- geln zu erwarten. Die geplante PV-Anlage greift nicht in diese Gehölzbestände ein. Durch die Randeingrünung werden zusätzliche Gehölzbestände entwickelt. Die extensiven, wiesenartigen Bestände unter den Solarmodulen werden als Nahrungshabitat für Vögel wirksam werden. Amphibien, Muscheln und Libellen sind aufgrund fehlender Gewässer nicht zu erwarten. Auch für Reptilien, Fledermäuse, Haselmäuse, Schmetterlinge und besonders geschützte Gefäßpflanzen sind derzeit keine Lebensräume auf dem Acker vo r- handen. Besonders geschützte Käfer sind an alte oder morsche Bäume gebun- den und daher auch nicht zu erwarten. Im Zusammenhang mit dem Vorhaben ist ein Verstoß gegen Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG daher nicht zu erwarten. Steinbacher-Consult Seite 24 von 37 Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG
Gemeinde Holzheim G) UMWELTBERICHT 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Vorentwurf i. d. F. v. 09.02.2021 Auswirkungen: Durch die geplante zukünftige Nutzung wird in eine landwirtschaftlich genutzte Fläche eingegriffen. Es ist mit Bau- und Wirkprozessen zu rechnen. Unter den PV-Modulen werden magere Wiesen entstehen, die blüten- und insektenreich sein werden und als Nahrungshabitat für Vögel und Fledermäu se und als Le- bensraum für Schmetterlinge geeignet sind. Durch die Differenzierung der Standortverhältnisse kann es zu einer Erhöhung der Artenvielfalt und einer Sp e- zifizierung der Artenzusammensetzung im Plangebiet kommen Bewertung: Die Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Arten- und Lebensräume sind mit gering zu bewerten. 5.2 Schutzgut Boden Beschreibung (Ist-Zustand): Als Boden stehen gem. der Übersichts-Bodenkarte von Bayern M 1: 25.000 Braunerden an. Im Untergrund befinden sich Deckenschotter mit geringem Fil- tervermögen. Durch die vergangene Nutzung als Acker, handelt es sich um anthropogen stark veränderte Böden. Der Boden ist möglicherweise verdichtet und mit Rückstä n- den von Pflanzenhilfsmitteln belastet. Altlastenverdachtsflächen auf der Planungsfläche sind nicht bekannt. Minimierungsmaßnahmen Die PV-Anlage wird dem Geländeverlauf angepasst und somit werden keine Erdmassenbewegungen erforderlich. Der Boden bleibt unter den Modultischen unversiegelt. Die Erdbewegungen beschränken sich auf die anzulegenden Ka- belgräben. Die natürliche Bodenentwicklung kann wieder stattfinden. Während der Nutzungszeit der PV-Anlage wird der Boden nicht umgelagert. Stoffeinträge durch Pflanzenhilfsmittel (Düngung und Pestizide) sind während dem Betrieb nicht zu erwarten. Für die Anlagen besteht Rückbaupflicht nach Ablauf der Nutzungsdauer. Auswirkungen: Während der Bauarbeiten kommt es durch die erforderlichen Kabelgräben, dem Rammen der Gestelle bzw. Fundamentlöcher zu Bodenumlagerungen und Bo- denverdichtungen durch schweres Gerät. Oberflächennahe Verdichtungen wer- den nach dem Bau der Module mit Bodenbearbeitungsgeräten gelockert um die Sickerfähigkeit des Bodens wieder herzustellen. Steinbacher-Consult Seite 25 von 37 Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG
Gemeinde Holzheim G) UMWELTBERICHT 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Vorentwurf i. d. F. v. 09.02.2021 Da nur ein sehr geringer Flächenanteil versiegelt wird und die Fläche bereits vorbelastet ist, sind erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwa r- ten. Nur Teile der Flächen werden durch die Modultische überschirmt. Es kommt dadurch zu einer Verschattung und zu einem oberflächlichen Au s- trocknen der Böden, weil das Niederschlagswasser vom Boden unter den Modu- len abgehalten wird. (BfN, 2009). Gleichzeitig vermindert die Verschattung die Verdunstung. Es kommt zu folgenden Auswirkungen: • Vollversiegelung durch Trafostationen und in sehr geringem Umfang durch die Erdanker der Solarmodule. • Bodenabgrabung und –umlagerung im Bereich der Kabelgräben Es wird eine Rückbaupflicht für die Fläche festgesetzt. Nach Beendigung der Nutzung steht die verwendete Fläche wieder der Landwirtschaft zur Verfügung. Bewertung: Es kann zu geringfügigen Beeinträchtigungen durch Versiegelung und Umlage- rung bisher offener, jedoch vorbelasteter Bodenbereiche sowie die Flächenina n- spruchnahme durch Überschirmung kommen. Die negativen Umwelt-Auswirkungen durch die Anlage selbst und durch den Bau der Anlage auf das Schutzgut Boden und Fläche sind als gering zu bewerten. 5.3 Schutzgut Wasser Beschreibung (Ist-Zustand) Die Planungsfläche ist unversiegelt. Die Grundwasserneubildung ist nicht behi n- dert. Trinkwasserschutzgebiete werden durch das Vorhaben nicht berührt. Innerhalb des Geltungsbereiches sind keine Oberflächengewässer vorhanden. Es sind keine Altlasten in der Fläche bekannt. Die Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Stoffeintr ä- gen ist aufgrund der Nutzung als Acker und der geringen Filterleistung der De- ckenschotter hoch. Die Planungsfläche liegt außerhalb von Überschwemmungsgebieten. Die Planungsfläche ist für das Schutzgut Wasser von mittlerer Bedeutung. Steinbacher-Consult Seite 26 von 37 Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG
Gemeinde Holzheim G) UMWELTBERICHT 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Vorentwurf i. d. F. v. 09.02.2021 Minimierungsmaßnahmen: Das zukünftig anfallende Niederschlagswasser wird breitflächig über die belebte Bodenzone versickert. Die Bodenverdichtungen, die beim Bau der Anlage en t- stehen, werden durch Bodenbearbeitungsgeräte nach Abschluss der Bauarbe i- ten gelockert. Dadurch wird sich die Versickerungsfähigkeit des Bodens wieder verbessern. Auswirkung Auswirkungen auf das Grundwasser sind bei Einhaltung der fachgerechten Au s- führung der Photovoltaikanlage nicht zu befürchten. Das anfallende Niede r- schlagswasser versickert auf der Fläche (wie vor der Nutzung als Photovoltai k- anlage). Die Einträge aus der Landwirtschaft entfallen während der Nutzungszeit der PV-Anlage. Bei Einhaltung der erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers ist mit keinen erheblichen nachhaltigen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Wasser zu rechnen. Bewertung Die Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Wasser sind mit gering zu bewerten. 5.4 Schutzgut Klima / Luft Beschreibung (Ist-Zustand) Bei der Planungsfläche handelt es sich um eine unbewachsene bzw. einförmig mit Feldfrüchten bewachsene Fläche. Die Planungsflächen für die geplante Pho- tovoltaikanlage haben eine Funktion als Kaltluftentstehungsgebiet. Sie wird durch die Staatsstraße ST 2047, die vorbelastend wirken, begrenzt. Die Pl a- nungsflächen haben mittlere Bedeutung als Luftaustauschbahn für die von den nördlich gelegenen Hangflächen abfließenden Kaltluft, da diese von den H e- ckenriegeln aufgehalten wird. Das Plangebiet ist von mittlerer Wertigkeit für das Schutzgut Klima/Luft. Gebiete von besonderer Bedeutung sind nicht betroffen. Minimierungsmaßnahmen Das geplante Vorhaben hat keine zusätzliche Barrierewirkung. Zwischen den Modulen und der Geländeoberfläche kann die Luft strömen. Auswirkungen: Lokale Temperaturveränderungen durch weitere Versiegelung sind aufgrund des geringen Neuversiegelungsgrades nicht zu erwarten. Steinbacher-Consult Seite 27 von 37 Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG
Gemeinde Holzheim G) UMWELTBERICHT 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Vorentwurf i. d. F. v. 09.02.2021 Im Nahbereich der Module kann es zu einer Erhöhung der Temperaturen durch Aufheizen der Module und Aufsteigen der Warmluft kommen. Die Modultische führen zu einer Verschattung des Bodens, der damit die Feuchtigkeit länger hält. Der kleinräumige Wechsel der PV-Freianlagen von besonnten und beschatteten Flächen, von trockenen und frischen Bereichen schafft ein wechselvolles Mikr o- klima. Während der Bauzeit ist mit Lärmbeeinträchtigungen und Beeinträchtigungen der Luft zu rechnen. Dieser Lärm tritt allerdings nicht dauerhaft auf und ist des- halb als nicht so konfliktträchtig einzustufen (BfN, 2009). Gegenüber dauerha f- ten Lärmeinwirkungen durch die Verkehrstrassen ist er vernachlässigbar. Betriebsbedingte Emissionen können durch Trafos sowie durch Schall beim Auf- treffen von Wind auf die Module entstehen. Die gesamten betriebsbedingten Lärmemissionen durch die Photovoltaikanlagen sind gegenüber den bestehe n- den Lärmemissionen vernachlässigbar und von nachrangiger Bedeutung (BfN, 2009). Zwischen den Modulen und der Geländeoberfläche ist ein Abstand, sodass Luft hindurchströmen kann. Die geplante PV-Anlage wirkt sich auf das lokale Geländeklima und die klimat i- sche Austauschfunktionen nicht nachteilig aus. Erhebliche nachteilige Auswi r- kungen auf das Schutzgut Klima/Lufthygiene durch bau-, anlage- und betriebs- bedingte Einflüsse können ausgeschlossen werden. Bewertung: Die Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Klima / Luft sind mit gering zu bewerten. 5.5 Schutzgut Mensch/ Erholung Beschreibung (Ist-Zustand) Das Gebiet und die angrenzenden Flächen sind bereits stark anthropogen übe r- prägt und vorbelastet. Der zu nutzende Acker wird die Staatsstraße ST 2047 begrenzt. Eine Wegee r- schließung, die zur Naherholung genutzt werden kann, in den Flächen selb st besteht nicht. Im Süden und Osten grenzen Heckenstrukturen an die Planungs- flächen. Eine visuelle Vorbelastung stellen die weit sichtbaren landwirtschaftl i- chen Gebäude dar. Derzeit treten Verkehrslärm durch die Staatstraße ST 2047 und gelegentlich Lärm- und Geruchsemissionen durch landwirtschaftliche Fahr- zeuge auf. Der Geltungsbereich weist eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut Mensch und die landschaftsgebundene Erholung auf. Steinbacher-Consult Seite 28 von 37 Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG
Gemeinde Holzheim G) UMWELTBERICHT 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Vorentwurf i. d. F. v. 09.02.2021 Minimierungsmaßnahmen Die Solarmodule und technischen Anlagen werden durch einen Zaun gesichert, sodass die freizügige Begehbarkeit der Landschaft durch die Wegeverbindungen außerhalb des Zaunes erhalten bleibt. Auswirkungen: Bei der Beurteilung der Umweltauswirkungen auf den Menschen sind besonders optische, klimatische/lufthygienische Belastungen und Lärmbelastungen zu be- trachten. Bei der geplanten Photovoltaikanlage sind klimatische Veränderungen, welche sich auf den Menschen auswirken, nicht zu erwarten (vgl. Kap. 5.4 - Schutzgut Klima / Luft). Während des Baubetriebes kommt zu Lärmbelastungen durch Baustellenverkehr und Bauarbeiten. Für optische Außenwirkung der Anlage sind vor allem die Lichtreflexe, Spieg e- lungen und Blendwirkungen verantwortlich. Blendwirkungen (Prinzip: Einfall s- winkel ist gleich Austrittswinkel) können aufgrund der Ausrichtung der Modulrei- hen nach Süden nur in westlicher, südlicher oder östlicher Richtung entstehen. Außerhalb des Nahbereichs ist allerdings nur von kurzzeitigen Blendeffekten auszugehen. Die nächsten Wohnsiedlungen im Süden liegen in ca. 200 m Entfernung. Zwi- schen der geplanten PV-Anlage und dem Ort Holzheim befinden sich Gehölzbe- stände. Für die Wohnbebauung ist eine störende Blendwirkung nicht zu erwa r- ten. Durch eine Randeingrünung und die Begrünung aller Zäune kann die Blendwir- kung bei Sonnentiefstand minimiert werden. Die Einzäunung der einzelnen Teilflächen hat aufgrund der mittleren Erholungs- eignung der Ackerfläche mittlere Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch. Strahlungen (Elektrosmog) können von Solarmodulen, Verbindungsleitung un d Wechselrichter ausgehen. Bei Solarmodulen (Gleichstromfelder) sind die Stra h- lungen bereits ab einer Entfernung von 10-15 cm unkritisch. Bei den Wechsel- strom-Leitungen und Wechselrichtern ist das elektromagnetische Feld bis ca. 1 m Entfernung messbar. Die elektrischen Felder der Solaranlage sind ähnlich den elektrischen Feldern im Haushalt zu beurteilen (vgl. BMU 2007). Durch den Zaun wird sichergestellt, dass der Mindestabstand immer eingehalten wird. Die Grenzwerte der BImSchV werden bei Solarmodulen, Verbindungsleitungen, Wechselrichter und Transformatorstationen deutlich unterschritten. Durch die Photovoltaik-Freifläche entstehen, abgesehen von den Bauarbeiten und Baustellenverkehr, keine zusätzlichen Schallemissionen. Steinbacher-Consult Seite 29 von 37 Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG
Gemeinde Holzheim G) UMWELTBERICHT 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Vorentwurf i. d. F. v. 09.02.2021 Bewertung: Die Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Mensch sind aufgrund einer möglichen Blendwirkung und die Wirkung der Anlage auf Erholungseignung mit mittel zu bewerten. 5.6 Schutzgut Landschaft Beschreibung (Ist-Zustand) Das Landschaftsbild innerhalb des Geltungsbereiches ist durch die landwirt- schaftliche Nutzung, die Hecken an den Geländekanten und das leicht hügelige Geländerelief geprägt. Es ist durch die Strukturarmut der Ackerflächen, sowie die angrenzenden Str a- ßen und weit sichtbaren landwirtschaftlichen Gebäude bereits b eeinträchtigt. Der Erlebniswert der Landschaft ist hinsichtlich Naturnähe, Vielfalt, Schönheit und Eigenart als mittel zu bewerten. Minimierungsmaßnahmen - Begrünung der Zäune - Anpflanzung von Gehölzstrukturen in Richtung der Staatsstraße Auswirkungen: Durch die geringe Höhe der baulichen Anlagen, ist im Nahbereich von einer Wir- kung auf das Landschaftsbild auszugehen. Die störenden Wirkungen auf das Landschaftsbild werden durch die Begrünung der Zäune mit Gehölzstrukturen und die Begrünung der Fläche mit einer Wiese gemildert. Fernwirkungen können nicht vollständig ausgeschlossen werden. Bewertung: Die Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Landschaft sind mit mittel zu bewerten. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das Landschaftsbild können ausgeschlossen werden. Die Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Landschaftsbild sind aufgrund der guten Sichtbarkeit der Anlage mit mittel zu bewerten. Steinbacher-Consult Seite 30 von 37 Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG
Gemeinde Holzheim G) UMWELTBERICHT 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Vorentwurf i. d. F. v. 09.02.2021 5.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter Beschreibung (Ist-Zustand) Unter Kultur- und Sachgütern sind Güter zu verstehen, die Objekte von gesell- schaftlicher Bedeutung darstellen. Dazu können v.a. Bau-, Boden- und Kultur- denkmale gehören. Im Plangebiet sind keine Kultur- und Sachgüter bekannt. Auswirkungen: Bekannte Bodendenkmäler sind im Bereich der Planungsfläche nicht vorhanden. Bewertung: Die Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter sind mit gering zu bewerten. 5.8 Wechselwirkungen Wechselwirkungen sind die vielfältigen Beziehungen zwischen Menschen, Ti e- ren, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft. Zur Berücksichtigung der wechselseitigen energetischen und stofflichen Beziehungen zwischen den Ökosystembestandteilen Mensch, Tier, Pflanze, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft ist die Vernetzung der Umweltkomponenten untereinander zu be- rücksichtigen und die Auswirkungen auf diese Vernetzungen darzustellen und zu bewerten. Die einzelnen Umweltgüter bestehen nicht isoliert nebeneinander, sondern es gibt gegenseitige Abhängigkeiten untereinander. Wechselwirkungen ergeben sich besonders zwischen den Schutzgütern Wasser und Boden, da die Eigenschaften des Grundwassers u.a. auch von den vorli e- genden Bodenarten beeinflusst werden. Sowohl Boden und Wasser als auch Klima bilden die Grundlage für die Ausbildung von Pflanzen- und Tiergemein- schaften. In direktem Zusammenhang stehen auch Landschaftsbild und die landschaftsgebundene Erholungseignung des Menschen. Für die menschliche Gesundheit ist z.B. der Klima- und Gewässerschutz von Bedeutung. Das Lokalklima wird wiederum durch die Ausbildung der Biotopstrukturen und das Vorhandensein von Wasserflächen beeinflusst. Mit der Beseitigung von G e- hölzbeständen geht auch deren lufthygienische Ausgleichsfunktion (Staub - und Schadstofffilterung) verloren. Dies kann wiederum die lufthygienische Situation für den Menschen beeinflussen. Für die Beurteilung des geplanten Vorhabens sind Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Schutzgütern zu nennen, die innerhalb der räumlichen Funktionsb e- ziehungen planungs- und entscheidungsrelevant sind. Steinbacher-Consult Seite 31 von 37 Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG
Gemeinde Holzheim G) UMWELTBERICHT 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Vorentwurf i. d. F. v. 09.02.2021 Auswirkungen Durch die kleinräumige Änderung der mikroklimatischen Verhältnisse (Licht/Schatten, feucht/trocken) kommt es zu kleinräumigen Wechsel von ve r- schiedenen Vegetationstypen und damit zu Steigerung der Biotop- und Arten- vielfalt. Da die Module den Boden nur überschirmen, nicht aber versiegeln bildet sich ei- ne ganzjährig weitgehend geschlossene Vegetationsdecke. Diese Bereiche ste l- len wertvolle Nahrungshabitate für manche Vogelarten dar. Günstig wirken sich dies auch für die Wasserspeicherung in den oberflächennahen Bodenschichten (Schutzgut Wasser) aus. Auf die lufthygienische Situation und die klimatischen Austauschprozesse hat das Vorhaben nur geringen Einfluss. 5.9 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes ohne Eingriff Bei Planungsverzicht wird die Fläche weiterhin als Ackerfläche genutzt. 6. Ausgleich 6.1 Ermittlung des Ausgleichsfaktors / Ausgleichserfordernis Der Bau einer Photovoltaikanlage stellt gemäß Art. 6 BayNatSchG und § 14 BNatSchG einen Eingriff in Natur und Landschaft dar, der ausgeglichen werden muss. Die Ermittlung des Ausgleichserfordernisses erfolgt nach dem Leitfaden zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung. Der Ausgleich der Photovoltaikanlage wird im Bebauungsplanverfahren konkr e- tisiert und mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. 7. Planungsalternativen Auf Ebene des Gemeindegebietes wurde der optimale Standort für eine Phot o- voltaikanlage anhand folgender Ausschlusskriterien ermittelt: Bestehende Siedlungsbereiche Wald- und Gehölzstrukturen Geschützte Bereiche für Erholung Vorranggebiet für Wasserversorgung Schutzbedingter Bereich für Abbau und oberflächennahen Rohstoffe Ausschluss von FFH- und Vogelschutzgebieten, Wasserschutzgebiete, Na- turparke, Biosphärenreservate, Nationalparke, von Natur- und Landschafts- schutzgebieten sowie von Biotopen nach § 32 BNatSchG und Waldbiotopen Steinbacher-Consult Seite 32 von 37 Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG
Gemeinde Holzheim G) UMWELTBERICHT 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Vorentwurf i. d. F. v. 09.02.2021 Herausragende geologische und geomorphologische Erscheinungen Bodendenkmäler Landschaftliches Vorbehaltsgebiet Die gewählten Flächen eignen sich gut, da sie klare Eigentümerverhältnisse b e- sitzen und die Ebene bzw. südorientierte Lage für die Erzeugung von erneuerba- ren Energien gut geeignet ist. Planvorhaben Solarpark Holzheim Landwirtschaftliches Vorbehaltsgebiet Bodendenkmäler Vorbehaltsgebiet für Bodenschätze Waldflächen Siedlungsbereiche Gewerbeflächen Abb. 9: Ausschlusskriterien für Photovoltaikanlagen. Quelle Bayerische Verme s- sungsverwaltung, November 2020. (Inhalt wurde bearbeitet) Steinbacher-Consult Seite 33 von 37 Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG
Gemeinde Holzheim G) UMWELTBERICHT 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Vorentwurf i. d. F. v. 09.02.2021 8. Überwachung der erheblichen Auswirkungen (Monitoring) Die plankonforme Ausführung der Ausgleichsmaßnahmen unterliegt der Über- wachung durch die Gemeinde Holzheim bzw. das Landratsamt Donau-Ries. 9. Verwendete Unterlagen Methodisches Vorgehen Die Darstellung und Bewertung der Schutzgüter erfolgte verbal-argumentativ und wurde mit drei Stufen durchgeführt: hoch, mittel, gering. Als Unterlagen wurden verwendet: - Biotopkartierung Bayern (Online Abfrage Bayerisches Landesamt für U m- weltschutz, Dezember 2020) - Artenschutzkartierung Bayern (Online Abfrage Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, Dezember 2020) - Arten- und Biotopschutzprogramm Bayern, Landkreis Donau-Ries (Online Abfrage Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, Dezember 2020) - Karte der Bodendenkmäler Bayern (Bayern Viewer Denkmal, BLfD) - Regionalplan Region 9 - Topographische Karte 1:25.000 - Luftbilder - Flächennutzungsplan genehmigt mit Bescheid vom 05.05.2000 - Rechtliche Grundlagen in der jeweils gültigen Fassung Baugesetzbuch (BauGB) Baunutzungsverordnung (BauNVO) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) Steinbacher-Consult Seite 34 von 37 Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG
Gemeinde Holzheim G) UMWELTBERICHT 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Vorentwurf i. d. F. v. 09.02.2021 10. Zusammenfassung Die Gemeinde Holzheim Landkreis Donau-Ries beabsichtigt einen vorhabenbe- zogenen Bebauungsplan aufzustellen, um die Errichtung einer Photovoltaikanl a- ge durch das Unternehmen actensys GmbH zu ermöglichen. Das Plangebiet liegt nordwestlich der Gemeinde Holzheim auf den Flurnummern 500 und auf den Teilflächen der Flurnummern 501 (Feldweg), 508 und 514 (Feldweg und Waldfläche) (Gemarkung Holzheim), westlich und östlich der Staatsstraße ST 2047. Die Gesamtfläche der beiden Teil-Geltungsbereiche be- trägt ca. 30.072 m². Derzeit werden die Flächen landwirtschaftlich genutzt. Topographisch ist die Flurnummer 500 eben. Die Flurnummer 508 ist hingegen in südlicher Richtung geringfügig geneigt. Die Erschließung der beiden Vorhabenflächen erfolgt über die Flurnummern 501 (Feldweg) und 514 (Feldweg). Das vorhandene Landschaftsbild wird bewahrt, indem die Anlagen, durch Ei n- grünung, in die Umgebung eingefügt werden und die maximale Höhe der Module auf ein verträgliches Maß mit der Umgebung festgelegt werden. Folgende Auswirkungen auf die Schutzgüter sind zu erwarten: Schutzgut Bewertung der Auswirkung Arten / Lebensräume gering Boden gering Wasser gering Klima / Luft gering Mensch (Erholung) mittel Landschaftsbild mittel Kultur- und Sachgüter gering Um Tötung und Vertreibung auszuschließen, sind Vermeidungs- und Aus- gleichsmaßnahmen auf der Ebene des Bebauungsplanes zu konkretisieren. Steinbacher-Consult Seite 35 von 37 Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG
Gemeinde Holzheim D) UMWELTBERICHT 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Vorentwurf: i. d. F. v. 09.02.2021 11. Anlagen Steinbacher-Consult Seite 36 von 37 Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG
Gemeinde Holzheim E) VERFAHRENSVERMERE 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Vorentwurf i. d. F. v. 09.02.2021 E) VERFAHRENSVERMERKE 1. Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 10.11.2020 die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am .................... ortsüblich bekannt gemacht. 2. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mit öffentlicher Darlegung und Anhörung für den Vorentwurf des Flächennutzungsplans in der Fas- sung vom .................... hat in der Zeit vom .................... bis .................... stattgefunden. 3. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träg er öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 für den Vorentwurf des Flächennutzungsplans in der Fassung vom .................... hat in der Zeit vom .................... .................... stattgefunden. 4. Zu dem Entwurf der XX. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom .................... wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom .................... bis .................... beteiligt. 5. Der Entwurf der XX. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom .................... wurde mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom vom .................... bis .................... öffentlich ausgelegt. 6. Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom .................... die XX. Änderung des Flächen- nutzungsplanes in der Fassung vom .................... festgestellt. Gemeinde Holzheim, den . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ............................ Josef Schmidberger, 1. Bürgermeister (Siegel) 7. Das Landratsamt Donau-Ries hat die16. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Bescheid vom .................... Az. .................... gemäß § 6 BauGB genehmigt. Gemeinde Holzheim, den . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ............................ ....................................... (Siegel Landratsamt) 8. Ausgefertigt Gemeinde Holzheim, den . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ............................ Josef Schmidberger, 1. Bürgermeister (Siegel) 9. Die Genehmigung wurde am .................... gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich be- kannt gemacht. Die XX. Änderung des Flächennutzungsplanes ist damit wirksam. Gemeinde Holzheim, den . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ............................ Josef Schmidberger, 1. Bürgermeister (Siegel) Steinbacher-Consult Seite 37 von 37 Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG
Sie können auch lesen