Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet Hotel Altenberg" Vorentwurf Umweltbericht Stand: 30.10.2020 - Stadt Altenberg

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet Hotel Altenberg" Vorentwurf Umweltbericht Stand: 30.10.2020 - Stadt Altenberg
Stadt Altenberg

Vorhabenbezogener Bebauungsplan
 „Sondergebiet Hotel Altenberg“

          Vorentwurf

         Umweltbericht

       Stand: 30.10.2020
Stadt Altenberg:                                                                            Umweltbericht
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sondergebiet Hotel Altenberg“               Vorentwurf, Stand: 30.10.2020

Planungsträger:                                 Stadtverwaltung Altenberg

                                                Platz des Bergmanns 2

                                                01773 Altenberg

Vorhabenträger:                                 APUREMENT GmbH

                                                Karl-Spengler-Str. 7

                                                80339 München

Bearbeitung Bebauungsplan:                      W.WERKplan GmbH

                                                Burgwartstr. 77A

                                                01705 Freital

Bearbeitung Umweltbericht:                      Schulz UmweltPlanung

                                                Schössergasse 10

                                                01796 Pirna

                                                Tel. 03501 46005-0

Pirna, 30.10.2020                                                           i.A. Dipl.-Ing. Jürgen Schulz

                                                                                                        2
Schulz UmweltPlanung
Stadt Altenberg:                                                                            Umweltbericht
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sondergebiet Hotel Altenberg“               Vorentwurf, Stand: 30.10.2020

Inhaltsverzeichnis
1       Einführung                                                                                      4
        1.1      Inhalte und Ziele der Bebauungsplanung                                                 4
        1.2      Umweltschutzziele aus übergeordneten Fachplanungen und -gesetzen                       5
                 1.2.1     Landesentwicklungsplan Sachsen                                               5
                 1.2.2     Regionalplan Oberes Elbtal / Osterzgebirge                                   5
                 1.2.3     Fachgesetzliche Vorgaben                                                     6

2       Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen                                               7
        2.1      Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustandes                                     7
                 2.1.1     Schutzgut Mensch                                                             7
                 2.1.2     Schutzgut Tiere und Pflanzen                                                 7
                 2.1.3     Schutzgut Boden                                                              9
                 2.1.4     Schutzgut Wasser                                                             9
                 2.1.5     Schutzgut Fläche                                                             9
                 2.1.6     Schutzgut Klima und Luft                                                    10
                 2.1.7     Schutzgut Landschafts- und Ortsbild                                         10
                 2.1.8     Schutzgut Kultur- und Sachgüter                                             10
        2.2      Entwicklungsprognose des Umweltzustandes                                              11
                 2.2.1     Entwicklung bei Durchführung der Planung                                    11
                 2.2.1.1   Schutzgut Mensch                                                            11
                 2.2.1.2   Schutzgut Tiere und Pflanzen                                                11
                 2.2.1.3   Schutzgut Boden                                                             12
                 2.2.1.4   Schutzgut Wasser                                                            12
                 2.2.1.5   Schutzgut Fläche                                                            13
                 2.2.1.6   Schutzgut Klima und Luft                                                    13
                 2.2.1.7   Schutzgut Landschafts- und Ortsbild                                         13
                 2.2.1.8   Schutzgut Kultur- und Sachgüter                                             13
                 2.2.2     Entwicklung bei Nichtdurchführung des Vorhabens                             13
                 2.2.3     Alternativenprüfung                                                         13
        2.3      Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
                 erheblicher nachteiliger Umweltwirkungen                                              14

3       Zusätzliche Angaben                                                                           14
        3.1      Technische Verfahren bei der Umweltprüfung                                            14
        3.2      Hinweise zur Durchführung der Umweltüberwachung                                       15
        3.3      Allgemein verständliche Zusammenfassung                                               15

4       Quellen- und Literaturverzeichnis                                                             16

                                                                                                        3
Schulz UmweltPlanung
Stadt Altenberg:                                                                             Umweltbericht
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sondergebiet Hotel Altenberg“                Vorentwurf, Stand: 30.10.2020

1       Einführung
1.1     Inhalte und Ziele der Bebauungsplanung

Die Stadt Altenberg plant mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes die Errichtung
eines Sporthotels. Der Stadtrat hat am 15.06.2020 in seiner Sitzung mit Beschluss Nr. SR 133/12/2020
die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit einer Fläche von rund 22.440 m² gemäß
§2 Abs.1 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 875/3 und Teile von 1247/8
und 1247/3 der Gemarkung Altenberg. /1/

Die Stadt zieht als Kurort jedes Jahr zahlreiche Wander-, Rad- und Wintersportbesucher an. Die touris-
tische Infrastruktur in der Stadt ist sehr gut ausgebaut. Altenberg und seine Ortsteile bieten den Tou-
risten zahlreiche Ausflugsziele – das Bergbaumuseum, einen Wildpark, Besucherstollen und Highlights
in der Natur wie das Georgenfelder Hochmoor oder den Botanischen Garten in Schellerhau. Weiterhin
verfügt Altenberg über zahlreiche Loipen für Langlauf, zwei Skilifte und eine Eishalle. Die Sportstätten
der Bobbahn und der Biathlonarena richten nationale und internationale Wettkämpfe aus und ziehen
weitere Touristen und Sportler nach Altenberg. Beispielsweise wird die „BMW IBSF Bob- und Skeleton
Weltmeisterschaft“ 2021 in Altenberg stattfinden. In den umliegenden Orten befinden sich einige Ho-
tels – Altenbergs Kernstadt selbst verfügt jedoch über keine größere Beherbergungsstätte. Die Ernen-
nung des UNSCO Weltkulturerbes Montanregion Erzgebirge mit Altenberg als Teil, wird zudem mehr
Touristen in die Region ziehen. Die Definition im Regionalplan und die prädestinierte Lage unterstützen
die Ausweisung als Hotelstandort. /1/

Das Gebiet wird aufgrund der geplanten Nutzung als Sonstiges Sondergebiet - "Sporthotel" (§11
BauNVO) definiert. Ausnahmsweise können Wohneinheiten für die Betriebsführung bzw. den Haus-
meister zugelassen werden. Das Maß der baulichen Nutzung wird aufgrund der konkreten Planung des
Hotels mit einer maximal zulässigen Grundfläche von 8.000 m² festgelegt. Dabei sind befestigte Flä-
chen und Nebenanlagen mit einbezogen. Dies entspricht einer Überbauung des Grundstückes von rund
60 % durch bauliche Anlagen und befestigte Flächen. Die maximale Geschossanzahl wird gemäß der
Planung durch Planeintrag auf ein bis vier Vollgeschosse unterteilt. Unterschiedliche Bereiche werden
in der Planzeichnung entsprechend unterschieden.

Die neu zu errichtende Erschließungsstraße wird von der Bundesstraße 170 über eine bereits beste-
hende Zufahrt erschlossen. /1/

Für Bauleitplanverfahren ist im Rahmen der Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) ein Umweltbericht zu
erstellen (§ 2a BauGB und Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, § 2a und § 4c BauGB), in dem die in der Umweltprü-
fung ermittelten voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen beschrieben und bewertet wer-
den. Der Umweltbericht ist ein gesonderter, selbstständiger Teil der Begründung zum Bauleitplan (§
2a BauGB), dessen wesentliche Inhaltspunkte vorgegeben sind (Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB
und Anhang 1 der EU-SUP-Richtlinie). Die Umweltprüfung dient auch der ordnungsgemäßen Vorberei-
tung der Abwägungsentscheidung. Untersuchungsumfang und -tiefe sind auf erhebliche, abwägungs-
relevante Umweltauswirkungen begrenzt.

                                                                                                         4
Schulz UmweltPlanung
Stadt Altenberg:                                                                           Umweltbericht
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sondergebiet Hotel Altenberg“              Vorentwurf, Stand: 30.10.2020

1.2       Umweltschutzziele aus übergeordneten Fachplanungen und -gesetzen
1.2.1 Landesentwicklungsplan Sachsen
Der Landesentwicklungsplan Sachsen /3/ zeigt Altenberg:
     • im ländlichen Raum auf der überregional bedeutsamen Verbindungsachse Brandenburg (Ber-
          lin) – Dresden – Dippoldiswalde – Altenberg – Tschechische Republik
      •   als Vorbehaltsgebiet der Bundesstraße B170
      •   als Verbreitungsgebiet von Fluß- und Schwerspat sowie Wolfram, Zinn und Uran
      •   umrahmt von Biotopverbindungsbereichen, von Wäldern und Kernbereichen und von Stein-
          rücken im Komplex mit frisch-feuchtem Grünland sowie Restwäldern und Heiden
      •   als Raum mit besonderem Handlungsbedarf – Grenznahes Gebiet und Altbergbau
      •   als Lebensraumverbundsystem für großräumig lebende Wildtiere mit natürlichem Wande-
          rungsverhalten
      •   als Gebiet mit Anhaltspunkten oder Belegen für großflächige schädliche stoffliche Bodenver-
          änderungen.

1.2.2 Regionalplan Oberes Elbtal / Osterzgebirge
In der aktuellen 2.Gesamtfortschreibung des Regionalplans Oberes Elbtal / Osterzgebirge /4/ wird Al-
tenberg wie folgt eingeordnet:

      •   Grundzentrum mit besonderer Gemeindefunktion Sport und Tourismus im ländlichen Raum

      •   überregional bedeutsame Verbindungs- und Entwicklungsachse Brandenburg – Dresden – Dip-
          poldiswalde – Altenberg – Tschechische Republik

      •   Vorbehaltsgebiet Arten- und Biotopschutz und Vorranggebiet Schutz des vorhandenen Waldes
          (berühren NICHT das Plangebiet)

      •   Gebiet mit hoher geologisch bedingter Grundwassergefährdung, Gebiet mit Anhaltspunkten
          oder Belegen für großflächige schädliche stoffliche Bodenveränderungen, Gebiet mit erhöhter
          substratbedingter Versauerungsgefährdung des Bodens

      •   Gebiet mit unterirdischen Hohlräumen gemäß § 8 SächsHohlrVO

      •   Kurort

      •   Lage am Müglitztalradweg.

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Schulz UmweltPlanung
Stadt Altenberg:                                                                           Umweltbericht
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sondergebiet Hotel Altenberg“              Vorentwurf, Stand: 30.10.2020

1.2.3 Fachgesetzliche Vorgaben

Insbesondere die folgenden umweltrechtlichen Vorgaben sind für die Bebauungsplanung von beson-
derer Bedeutung:

Sparsamer und schonender Umgang mit Boden
§ 1a Abs. 2 Satz 1 BauGB /2/ führt aus, dass „[…] mit Grund und Boden soll sparsam und schonend
umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen
durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen auf das not-
wendige Maß zu begrenzen.“

Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft
Auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) /5/ sind Tiere und Pflanzen als Bestand-
teil des Naturhaushaltes in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt zu schützen.
Ihre Lebensräume sowie die sonstigen Lebensbedingungen sind zu pflegen, zu entwickeln und wieder-
herzustellen. § 21 Abs. 1 BNatSchG führt weiterhin aus: „Sind bei der Aufstellung, Änderung, Ergänzung
oder Aufhebung von Bauleitplänen […] Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten, ist über die Ver-
meidung, den Ausgleich und den Ersatz nach den Vorschriften des BauGB zu entscheiden.“ Nach § 1a
Abs. 3 BauGB sind die Vermeidung und der Ausgleich von Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes auf
Grundlage der Eingriffsregelung nach BNatSchG in der Abwägung zum Bauleitplan zu berücksichtigen.

Artenschutz
Nach § 44 Abs. 1 des BNatSchG ist es verboten:
„1. wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu
töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
2. wildlebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fort-
pflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeiten erheblich zu stören; eine erhebli-
che Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer
Art verschlechtert,
3. Fortpflanzungs- und Ruhestätten der wildlebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der
Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
4. wildlebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.“

Schutzgebiete nach Bundesnaturschutzgesetz
Die §§ 21 bis 23 BNatSchG weisen bestimmte Teile von Natur und Landschaft als Schutzgebiete aus.
Die Schutzgebietserklärung liegt bei den Ländern. Das „Verbot von Maßnahmen, die zu einer Zerstö-
rung oder sonstigen erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen […] führen können“ ist Sache
der Länder und wird in Sachsen durch § 21 des Sächsischen Naturschutzgesetzes geregelt. „Die §§ 32
bis 38 dienen dem Aufbau und dem Schutz des Europäischen Netzes `Natura 2000`, insbesondere dem
Schutz der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete“.

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Schulz UmweltPlanung
Stadt Altenberg:                                                                          Umweltbericht
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sondergebiet Hotel Altenberg“             Vorentwurf, Stand: 30.10.2020

Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
„Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sind für eine bestimmte Nutzung vorgesehene
Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen und von schweren Unfällen im
Sinne des Artikels 3 Nr. 5 der Richtlinie 96/82/EG in Betriebsbereichen hervorgerufene Auswirkungen
auf die ausschließlich oder überwiegend […] auf sonstige Schutzgebiete […] und unter dem Gesichts-
punkt des Naturschutzes besonders wertvolle oder besonders empfindliche Gebiete […], so weit wie
möglich vermieden werden.“

2       Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
2.1     Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustandes
2.1.1 Schutzgut Mensch
Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine besonders schutzbedürftigen Nutzungen wie Wohn-
und Erholungsflächen. Im nördlichen Bereich des Plangebietes grenzt auf dem unmittelbar benachbar-
ten Flurstück Nr. 875/2 ein bebautes Wohngrundstück (Einfamilienhaus) an. Die Zufahrt zu diesem
Wohnhaus verläuft über das Plangebiet.
Darüber hinaus verlaufen mehrere Wege durch das Plangebiet. Entlang der B 170 verläuft ein Fußweg.
Hier befindet sich auch ein genutzter Garagenkomplex, der jedoch im Zuge der Planung beseitigt wer-
den soll.
Im Westen und Südwesten grenzen im Bereich der Bergstraße Gärten und weitere Wohnbauflächen
an das Plangebiet an.
Das Plangebiet ist Lärmimmissionen durch den angrenzenden Straßenverkehr der B 170 ausgesetzt.

2.1.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen

Die aktuellen Biotop- und Nutzungsstrukturen wurden im Oktober 2020 bei der Geländebegehung auf-
genommen und den Kartiereinheiten der „Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von
Eingriffen im Freistaat Sachsen“ zugeordnet. /6/ Sie sind in der Karte 1 des Grünordnungsplanes dar-
gestellt. Die Biotoptypen werden nachfolgend beschrieben. Sie erhalten einen Biotopwert nach der
„Handlungsempfehlung …“. Dieser beträgt je nach Wertigkeit des Biotops zwischen 0 Punkten und 30
Punkten pro m², wobei 0 Punkte für eine ökologisch wertlose Fläche vergeben werden und bis zu 30
Punkte bei den wertvollsten Flächen.

Geholzsukzession / Baumgruppen (Biotoptyp Nr. 02.02.400; Biotopwert: 23 Punkte/m²)
Es handelt sich um Sukzessionsflächen mit einer mehr oder weniger fortgeschrittenen Gehölzsukzes-
sion, mit mehreren Altbäumen und Altbaumgruppen. Auf den Flächen kommen autochthone Gehölz-
arten wie Rotbuche, Berg- und Spitzahorn, Sand-Birke, Zitterpappel, Gewöhnliche Esche und Eber-
esche vor, aber auch Blaufichte und Hybrid-Pappeln. Einzelne vorkommende Höhlenbäume werden in
der Karte 1 „Grünordnerische Bestandsbewertung“ markiert.

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sondergebiet Hotel Altenberg“             Vorentwurf, Stand: 30.10.2020

Gebüsche / Strauchflächen (Biotoptyp-Nr. 02.01.000; Biotopwert 22 Punkte/m²)
In den mehr oder weniger dichten Gebüschen wachsen meist autochthone Straucharten wie Schwar-
zer Holunder, Berg-Holunder, Brombeere, Zweigriffliger Weißdorn, Salweide und Ginster.

Ruderalfluren frischer Standorte, extensiv genutzt (Biotoptyp-Nr. 07.03.000; Biotopwert 15
Punkte/m²)
Die Ruderalflächen frischer Standorte befinden sich meist im Saumbereich der Gehölzgruppen und
setzen sich aus autochthonen Gras- und Krautarten zusammen. Die Flächen werden offenbar selten
gemäht, teilweise beginnt die Verbuschung. Es kommen Arten wie Reitgras, Wiesenschwingel, Rotklee
und Schafgarbe vor.

Grünflächen / Grünland, intensiv genutzt (Biotoptyp-Nr. 06.03.000; Biotopwert 6 Punkte/m²)
Es handelt sich um häufiger gemähte Flächen von rasenartiger Ausprägung, die insgesamt artenärmer
sind als die Ruderalfluren.

Gebäude / Mauern (Biotoptyp-Nr. 11.02.400; Biotopwert 1 Punkt/m²)
Zum einen handelt es sich um den an der B 170 gelegenen Garagenkomplex, zum anderen um den
Gebäuderest auf der Grünfläche oberhalb der B 170 (Tor).

Verkehrsflächen, versiegelt (Biotoptyp-Nr. 11.04.000; Biotopwert 0 Punkte/m²)
Dazu gehören die Flächen der B 170 sowie die versiegelten Flächen im Bereich des geplanten Bau-
grundstückes.

Verkehrsflächen, teilversiegelt (Biotoptyp-Nr. 11.04.300; Biotopwert 2 Punkte/m²)
Diese Flächen sind in der Regel mit Schotter befestigt, aber weitgehend wasserdurchlässig. Sie weisen
nur vereinzelt eine trittfeste Vegetation auf.

Das Plangebiet gehört zum Jagdrevier verschiedener heimischer Fledermausarten wie Abendsegler,
Braunes Langohr oder Großes Mausohr. Reproduktionshabitate sind nicht bekannt. Aufgrund der vor-
handenen Gehölzstrukturen sind außerdem baum- und gebüschbrütende Vogelarten zu erwarten. /7/

Das Plangebiet liegt außerhalb von Schutzgebieten nach dem Naturschutzrecht. Das Landschafts-
schutzgebiet „Oberes Osterzgebirge“ grenzt ca. 150m westlich des Plangebietes an die bebaute Orts-
lage von Altenberg an. Das Naturschutzgebiet „Geisingberg“ liegt ca. 600m nordöstlich des Plangebie-
tes.

Das Plangebiet liegt auch außerhalb von Natura 2000 – Gebieten. Die Teilfläche Altenberg des FFH-
Gebietes „Bergwiesen um Schellerhau und Altenberg“ befindet sich ca. 1.000m westlich des Plange-
bietes. Die Teilfläche Schwarzwasser dieses FFH-Gebietes liegt ca. 350m südlich des Plangebietes. Das
FFh- und Vogelschutzgebiet „Geisingberg und Geisingwiesen“ befindet sich ca. 600m nordöstlich des
Plangebietes.

Erhebliche Auswirkungen der Planung auf die genannten Schutzgebiete in der Umgebung sind auf-
grund der Entfernung und Lage dieser Gebiete nicht zu erwarten.

                                                                                                      8
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2.1.3 Schutzgut Boden
Hauptausgangsgestein im Gebiet um Altenberg sind die Porphyre. Aufgrund von Verwitterungsprozes-
sen sowie starken Niederschlägen entstanden aus dem Porphyr Podsole und an Hanglagen saure
Braunerden. Entlang von Oberflächengewässern sowie Hangbereichen mit Vernässungsbereichen ent-
wickelten sich Pseudogley, Staugley sowie Anmoorgley. Im Untersuchungsgebiet dominieren beson-
ders lehmige Sande.
Das Bodenbewertungsinstrument Sachsen (LfULG, 2020) /8/ weist für das Plangebiet folgende natür-
liche Bodenfunktionen, Bodeneigenschaften und -empfindlichkeiten aus (jeweils 5 Bewertungsstufen
sehr gering / gering / mittel / hoch / sehr hoch):

    •   Natürliche Bodenfruchtbarkeit: gering bis sehr gering
    •   Wasserspeichervermögen des Bodens: überwiegend gering bis sehr gering
    •   Filter und Puffer für Schadstoffe: überwiegend gering bis mittel
    •   Erodierbarkeit des Bodens: überwiegend gering bis sehr gering
    •   Kationenaustauschkapazität im effektiven Wurzelraum: überwiegend gering bis sehr gering
    •   Luftkapazität im effektiven Wurzelraum: überwiegend mittel.

Im Plangebiet wurden die natürlichen Böden größtenteils umgeformt und das Gelände terrassiert bzw.
Böschungen angelegt. Früher vorhandene Hochbauten wurden zurückgebaut. Ein kleinerer Teil des
Plangebietes ist heute noch teilversiegelt bzw. versiegelt. Diese Flächen werden in der Regel als Ver-
kehrsflächen genutzt.

Im weiteren Verlauf der Planung soll ein Bodengutachten zur vertiefenden Beurteilung der Baugrund-
und Grundwasserverhältnisse erstellt werden.

Über Altlasten liegen derzeit keine Erkenntnisse vor.

2.1.4 Schutzgut Wasser
Im Plangebiet sind keine Oberflächengewässer und demzufolge auch keine Überschwemmungsgebiete
vorhanden. Östlich des Europarks Altenberg verläuft das Schwarzwasser.

Das Plangebiet befindet sich im großräumigen Hochwasserentstehungsgebiet Geising-Altenberg. /9/

Über Grundwasserflurabstände und die Grundwasserbeschaffenheit liegen derzeit keine Angaben vor.
Es sind keine Grundwassermeßstellen im Plangebiet vorhanden.

2.1.5 Schutzgut Fläche
Teilflächen des Plangebietes sind bereits teil- oder vollversiegelt. Dabei handelt es sich um verschie-
dene Wege und Verkehrsflächen, die in der Karte 1 des Grünordnungsplanes dargestellt sind. Das Plan-
gebiet war bereits früher bebaut. Der überwiegende Teil des Plangebietes besteht jedoch aus weitge-
hend unversiegelten Freiflächen, die durch Ruderalvegetation, Grünland und Gehölzsukzessionen ge-
prägt sind.

                                                                                                        9
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2.1.6 Schutzgut Klima und Luft
Im Osterzgebirge herrscht ein überwiegend montanes Klima mit der Tendenz zum kontinentalen Klima.
Aufgrund des Reliefs und der ausgeprägten Porphyr- Rücken entstehen je nach Wetterlage ausge-
prägte Steigungsregen, die typisch für die Berglagen des Erzgebirges sind. Je nach Lokalität beträgt der
Jahresniederschlag zwischen ca. 800 mm und ca. 1000 mm. Der niederschlagsärmste Monat ist der
Februar mit 55 mm, wohingegen der Juli mit 95 mm der niederschlagsstärkste Monat ist. In Altenberg
herrscht eine Jahresisotherme von etwa +5°C. Im Vergleich zu anderen Standorten in deutschen Mit-
telgebirgen liegt die Jahresdurchschnittstemperatur im Normalbereich. Des Weiteren besitzt die Re-
gion eine hohe Anzahl an Nebeltagen (190 Tage).
Die Windverhältnisse werden einerseits von der Lage innerhalb der in Mitteleuropa vorherrschenden
Westwindzone (22%), anderseits durch die Winde aus nordwestlicher sowie südlicher Richtung (je 8%)
charakterisiert. Südliche Winde treten überwiegend im Winter auf. /10/
Die lokalklimatischen Verhältnisse im Plangebiet werden vor allem durch die Geländeneigung in östli-
che Richtung und die vorhandenen Vegetationsstrukturen geprägt. Die vorhandenen Altgehölze wir-
ken lokalklimatisch günstig, die versiegelten Flächen ungünstig.

Das Plangebiet befindet sich im Immissionskorridor der B 170, die allerdings seit der Inbetriebnahme
der A17 Dresden-Prag deutlich weniger Verkehrsaufkommen insbesondere bezüglich Lkw aufweist.
Das Plangebiet ist aufgrund der exponierten Lage in einer Höhenlage von ca. 750 m üNN gut durchlüf-
tet.

2.1.7 Schutzgut Landschafts- und Ortsbild
Das Plangebiet befindet sich im südöstlichen Stadtgebiet von Altenberg gegenüber dem Europark Al-
tenberg und war früher teilweise bebaut. Es befindet sich am Osthang des Berges Raupennest. Nach
dem Rückbau entwickelten sich im Plangebiet auf unversiegelten Freiflächen offene oder gehölzbe-
standene Ruderalfluren, die das Gebiet heute prägen. Im Gebiet sind auch mehrere Altbäume vorhan-
den. Das Gebiet liegt an der B 170 und ist durch versiegelte Zufahrten verkehrlich erschlossen. Das
Gelände ist terrassiert. An der B 170 befindet sich ein Garagenkomplex. Wanderwege und Erholungs-
einrichtungen sind nicht im Gebiet vorhanden. Vom nördlichen Teil des Plangebietes aus hat man eine
Blickbeziehung zur nahe gelegenen Pinge.

2.1.8 Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Im Plangebiet selbst sind keine Kulturdenkmale bekannt. Allerdings gibt es etwa in der Mitte des Plan-
gebietes nahe der B 170 Mauerreste eines alten Tores, das aus der früheren Bebauung stammt. Auf
der gegenüberliegenden Seite der B 170 befindet sich der denkmalgeschützte Arno-Lippmann-Schacht.

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2.2     Entwicklungsprognose des Umweltzustandes
2.2.1 Entwicklung bei Durchführung der Planung
2.2.1.1 Schutzgut Mensch
Zur verkehrlichen Anbindung des benachbarten Wohngrundstückes auf dem Flurstück Nr. 875/2 muss
eine gute planerische Lösung gefunden werden.
Vom Vorhaben gehen vor allem bauzeitliche Immissionen auf die angrenzenden Wohn- und Erholungs-
bereiche aus. Diese überschneiden sich mir den Vorbelastungen durch die B 170. Schalltechnische Un-
tersuchungen liegen momentan noch nicht vor. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die Schall-
immissionsbelastung des Hotelstandortes durch passive Lärmschutzeinrichtungen wie z.B. Schall-
schutzfenster minimiert werden kann.
Eine dauerhafte Verlärmung der angrenzenden Wohngebiete und Gartenanlagen ist durch das Vorha-
ben nicht zu erwarten, da der Verkehr direkt von der B 170 auf das Gelände abgeleitet wird (Tiefga-
rage).
Im Gebiet sind keine markierten Wanderwege betroffen. Der Fußweg an der B 170 und der am süd-
westlichen Plangebietsrand verlaufende Weg bleiben erhalten.

2.2.1.1 Schutzgut Tiere und Pflanzen
Das Vorhaben bedeutet einen Eingriff in Lebensräume von Tieren und Pflanzen. Die vorhandene Aus-
prägung an Biotoptypen kann nur an den Rändern des Plangebietes erhalten werden, wogegen der
zentrale Bereich bebaut wird.
Bei Eingriffen in Natur und Landschaft kann unterschieden werden in bau-, anlage- und betriebsbe-
dingte Eingriffswirkungen.
Baubedingte Beeinträchtigungen:
Bei den baubedingten Eingriffswirkungen handelt es sich um vorübergehende Beeinträchtigungen, die
während der Bauzeit entstehen und kurz- bzw. mittelfristig wirken können.
Im Zuge der geplanten Neuordnung des Plangebietes werden Gehölzstrukturen gerodet und Ruderal-
und Grünflächen umgewandelt. Es erfolgt eine Versiegelung oder Befestigung von Bodenoberflächen.
Dabei gehen die erfassten Strukturen zum Großteil als Lebensraum von Tieren und Pflanzen verloren.
Durch die Bautätigkeiten sind Lärmimmissionen durch den Betrieb von Baufahrzeugen und -maschinen
zu erwarten. Dies kann zu einer Vergrämung von lärmempfindlichen Tierarten und zu einer Beeinträch-
tigung von deren Lebensräumen führen. Hierzu zählen z. B. Fledermäuse, die durch ihre Form der Jagd
mittels Gehörsinn (Echoortung) ein besonders weites Hörspektrum aufweisen. Auch einige Vogelarten
gelten als lärmempfindlich. Aufgrund der Vorbelastung durch die B170 sind jedoch die im Umfeld des
Plangebietes vorkommenden Fledermausarten und Vögel an ein gewisses Maß von Lärmimmissionen
gewöhnt.
Abgase von Baufahrzeugen und Baumaschinen können temporär zu einer erhöhten Luftschadstoffbe-
lastung oder zu Staubimmissionen führen.
Während der Bautätigkeiten kann es zu Erschütterungen kommen. Diese können eine vergrämende
Wirkung auf bodenbewohnende Tierarten haben.
Baubedingt sind Tötungen von Tieren nicht auszuschließen. Dies betrifft besonders brütende Vogelar-
ten oder im bzw. auf dem Boden lebende, wenig mobile, nicht fliegende Tierarten. Gehölzentfernun-
gen während der Brutzeit einheimischer Vogelarten können zur Verletzung bzw. Tötung von Jungtieren
führen oder die Zerstörung von im Nest liegenden Eiern zur Folge haben.
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Durch notwendige Erdarbeiten, Hochbauarbeiten sowie die Errichtung von Zuwegungen kann es zur
Beseitigung von Habitaten oder Wanderkorridoren während der Bauphase kommen.
Anlagebedingte Beeinträchtigungen:
Anlagebedingte Beeinträchtigungen sind in der Regel dauerhaft durch das Bauvorhaben selbst verur-
sacht. Durch den Neubau der Hotelanlage und der Nebenanlagen und Verkehrsflächen werden Flächen
dauerhaft versiegelt. Diese gehen daher als Lebensraum sowie als Nahrungshabitat für Vögel, Fleder-
mäuse und weitere geschützte Tierarten verloren.
Insbesondere Gebäude, Straßen und Wege können eine dauerhafte Barriere bzw. Zerschneidung des
Lebensraumes bodenlebender, wenig mobiler Tierarten, wie z. B. von Reptilien oder Amphibien, dar-
stellen.
Eine Gefahr für die vorkommenden Vogelarten stellen größere Glasflächen an Gebäuden dar, da Glas
in der Natur normalerweise nicht vorkommt. Daher kann es zu Kollisionen kommen, die für die Vögel
häufig tödlich sind.
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen:
Unter betriebsbedingten Beeinträchtigungen sind die in der Betriebsphase durch die dauerhafte Nut-
zung entstehenden Wirkungen zu verstehen. Durch die Nutzung des Hotels kann es zu verkehrs- und
nutzungsbedingten Lärmimmissionen kommen.
Auswirkungen auf Schutzgebiete nach dem BNatSchG sind nicht zu erwarten.

2.2.1.3 Schutzgut Boden
Die in der Analyse überwiegend als gering bis mittel bewerteten Bodenfunktionen werden im Bereich
der geplanten Überbauung von Freiflächen beeinträchtigt, z.B. Versickerungsfähigkeit, Wasserspei-
chervermögen, Bodenleben. Durch die vorherige Bebauung des Geländes und die bestehenden Ver-
siegelungen sowie durch die umfangreichen Geländeumformungen mit Terrassierung des Hanges exis-
tieren umfangreiche Vorbelastungen des Schutzgutes Boden. Ein Baugrundgutachten liegt momentan
noch nicht vor.

Die Versiegelung von Flächen erhöht generell den Oberflächenabfluss und vermindert die Grundwas-
serneubildung. Das schmälert das Retentionsvermögen des Standortes und mindert die Hochwasser-
schutzfunktionen.

2.2.1.4 Schutzgut Wasser
Da im Plangebiet keine Oberflächengewässer vorhanden sind gibt es keine direkten Auswirkungen auf
angrenzende Vorfluter. Hinsichtlich der Niederschlagswasserbewirtschaftung ist dafür Sorge zu tragen,
dass von den befestigten Flächen des Plangebietes ablaufendes Niederschlagswasser im Gebiet durch
geeignete Einrichtungen zurückgehalten und ggf. schadlos abgeleitet wird.
Sofern geeignete Rückhaltelösungen im Plangebiet greifen, sind die Auswirkungen auf das großräu-
mige Hochwasserentstehungsgebiet Geising-Altenberg als gering anzusehen.

Nachhaltige Auswirkungen auf die Grundwasserverhältnisse sind nach dem heutigen Kenntnisstand
nicht zu erwarten. Hierzu sollte jedoch das derzeit noch nicht vorliegende Baugrundgutachten ausge-
wertet werden.

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2.2.1.5 Schutzgut Fläche
Für den Hotelstandort ist eine überbaubare Fläche von bis zu 8.000m² vorgesehen. /1/ Dazu kommen
die geplanten Verkehrsflächen von ca. 2.900m² (ohne B 170), die in der Regel ebenfalls versiegelt wer-
den. Im Plangebiet sind durch Gebäude und Verkehrsflächen heute nur ca. 2.738m² versiegelt bzw.
befestigt, sodass die Neuversiegelung ca. 8.162m² betragen wird.
Positiv ist zu bewerten, dass sich die geplante Neubebauung an einem bereits vorbelasteten Standort
mit räumlichem Bezug zur bebauten Ortslage Altenberg befindet und hierfür keine völlig unbelasteten
Naturraumflächen in Anspruch genommen werden.

2.2.1.6 Schutzgut Klima und Luft
Durch die Überbauung von Freiflächen im Plangebiet werden lokalklimatisch günstig wirkende Flächen
und Strukturen wir Bäume, Sträucher und Grünflächen teilweise beseitigt. Allerdings ist zum Einen der
Umfang dieser beanspruchten Flächen und Strukturen nicht groß genug, um erhebliche lokalklimati-
sche Effekte auszulösen, zum Anderen besteht aufgrund der exponierten und windoffenen Lage des
Standortes und der bewaldeten Umgebung keine Gefahr einer Verschlechterung lokalklimatischer Fak-
toren oder gar einer Verschlechterung der Frischluftversorgung für das Stadtgebiet Altenberg.
Von der zukünftigen Nutzung gehen keine erheblichen lufthygienischen Belastungen aus, sodass auch
dadurch das Lokalklima nicht beeinträchtigt wird. Die Belastung des Standorts selbst durch die von der
B 170 ausgehenden Immissionen werden als nicht erheblich eingestuft.

2.2.1.7 Schutzgut Landschafts- und Ortsbild
Die im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgelegte maximal zulässige Firsthöhe der Gebäude liegt
bei maximal 773,00m über NHN, sodass die Gebäude bis zu gut 20m über das bisherige Geländeniveau
hinausragen. Somit wird der Gebäudekomplex insbesondere nach Osten hin landschaftsbildwirksam
sein. Zum Ortskern von Altenberg hin wird das Baugebiet weniger in Erscheinung treten, da hier durch
das vorhandene Gelände eine gute optische Abschirmung gegeben ist.

2.2.1.8 Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Der etwa in der Mitte des Plangebietes vorhandene historische Gebäuderest (Tor) wird voraussichtlich
beseitigt. Ausgewiesene Kultur-, Bau- und Bodendenkmale sind im Plangebiet nach dem bisherigen
Kenntnisstand nicht betroffen. Zum benachbarten denkmalgeschützten Arno-Lippmann-Schacht wird
eine ausreichende Entfernung eingehalten.

2.2.2 Entwicklung bei Nichtdurchführung des Vorhabens
Im Falle der Nichtdurchführung der Planung ist damit zu rechnen, dass sich an den bisherigen Nut-
zungsarten des Plangebietes nichts Wesentliches ändert.

2.2.3 Alternativenprüfung
Mögliche andere Standorte in Altenberg haben den Nachteil, dass sie für ein Bauvorhaben dieser Di-
mension entweder aufgrund der zur Verfügung stehenden Fläche nicht geeignet sind oder in ökolo-
gisch sensiblen Landschaftsräumen liegen, in denen naturschutzrechtliche Restriktionen wie die Lage
im Landschaftsschutzgebiet zu erwarten wären. Der gewählte Standort weist dagegen den Vorteil auf,
dass er sich innerhalb des bebauten Stadtgebietes befindet und baulich vorgeprägt ist.

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2.3     Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erhebli-
        cher, nachteiliger Umweltwirkungen

Allgemeine umweltbezogene Zielvorstellungen sind:
    − der Schutz der Bevölkerung vor schädlichen Umweltwirkungen, wie z.B. Lärmimmissionen,
    − die Bodenversiegelung und -verdichtung so gering wie möglich zu halten,
    − die Eingrünung des Baugebietes zu gewährleisten und
    − die naturschutzrechtlichen Belange zur berücksichtigen.

Die Auswirkungen auf Natur und Landschaft können durch folgende grünordnerische Maßnahmen mi-
nimiert bzw. ausgeglichen werden:
   − Begrünung der nicht überbaubaren Freiflächen innerhalb des Baugebietes
   − Erhaltung von Bestandsbäumen und Biotopstrukturen, insbesondere im Randbereich
   − Gewährleistung der standortgerechten Ein- und Durchgrünung des Baugebietes durch Festset-
      zung von Bepflanzungsvorschriften
   − Verwendung heimischer, standortgerechter Gehölzarten
   − Befestigung von Pkw-Stellplätzen und Wegen in teilweise wasserdurchlässiger Bauweise
   − Vermeidungsmaßnahmen zur Gewährleistung des Artenschutzes: Gehölzfällungen nur im natur-
      schutzrechtlich zulässigen Zeitraum; insektenschonende, fledermausgerechte Beleuchtung;
      Nachtbauverbot.

Bei der Durchführung der Baumaßnahmen sind die fachgesetzlichen Vorgaben zum Bodenschutz ein-
zuhalten. Dies betrifft insbesondere den sachgerechten Umgang mit den Böden bei Tiefbauarbeiten
und die sachgerechte Lagerung der Böden.

Sollten bei den Baumaßnahmen archäologische Funde auftreten, dann ist die Untere Denkmalschutz-
behörde unmittelbar in Kenntnis zu setzen.

Inwieweit Maßnahmen zum Immissionsschutz erforderlich werden kann zum heutigen Zeitpunkt noch
nicht abgesehen werden.

3       Zusätzliche Angaben

3.1     Technische Verfahren bei der Umweltprüfung
Zur Beurteilung der Planung aus Sicht von Natur und Landschaft wurde ein Grünordnungsplan erstellt,
der den Eingriff in Natur und Landschaft nach § 9 SächsNatSchG /11/ beurteilt. Dieser greift auf eine
Biotopkartierung nach der Biotoptypenkartierung Sachsen als fachliche Grundlage zurück.
Eine Baugrunduntersuchung nach dem aktuellen Stand der Technik wird im weiteren Verlauf noch er-
stellt.

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3.2     Hinweise zur Durchführung der Umweltüberwachung
Auf der Grundlage des Artikels 10 der Plan-UP-Richtlinie 2001 sind die erwarteten erheblichen Um-
weltauswirkungen formalisiert zu überwachen. Nach § 4c (1) BauGB überwachen die Gemeinden die
aufgrund der Durchführung der Bauleitpläne entstehenden „erheblichen Umweltauswirkungen, […]
um insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage
zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen“.

Folgende Überwachungsmaßnahmen werden in diesem Fall für sinnvoll erachtet:
• Überprüfung der festgesetzten Art und des festgesetzten Maßes der baulichen Nutzung
• Überprüfung der Durchführung der festgesetzten grünordnerischen Maßnahmen.

3.3     Allgemein verständliche Zusammenfassung
Der Umweltbericht beschreibt und bewertet die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung auf die
Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Fläche, Klima und Luft, Landschafts- und
Ortsbild sowie Kultur- und Sachgüter. Zudem erfolgen Angaben zur Berücksichtigung dieser Auswir-
kungen in den grünordnerischen und den sonstigen umweltbezogenen Festsetzungen und Hinweisen.
Die umweltfachliche Beurteilung erfolgt auf der Grundlage des Ausgangszustandes des Plangebietes,
so wie es im Oktober 2020 zum Untersuchungszeitpunkt geprägt war.
Durch die festgesetzten umweltbezogenen und grünordnerischen Maßnahmen ist eine Minimierung
von Eingriffen möglich. Vorhandene Gehölz- und Ruderalflächen sollen in Bereichen, die nicht durch
die geplanten Bauwerke und deren Erschließung betroffen sind, erhalten werden. Darüber hinaus er-
folgen zusätzliche Baumpflanzungen.
Durch die Anlage von Freiflächen zur Wasserretention wird dem Hochwasserschutz Rechnung getra-
gen.

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5       Quellen- und Literaturverzeichnis
/1/     W.WERKplan GmbH (2020): Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sondergebiet Hotel Alten-
        berg“, Vorentwurf, Stand: 30.10.2020

/2/     Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I
        S. 3634), das durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) geändert worden
        ist

/3/     Landesentwicklungsplan Sachsen: Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über den Lan-
        desentwicklungsplan Sachsen (LEP 2013) vom 14.08.2013 (SächsGVBl. S.582)

/4/     Regionalplan Oberes Elbtal / Osterzgebirge, 2. Gesamtfortschreibung, beschlossen als Satzung
        gemäß § 7 Abs. 2 SächsLPlG am 24.06.2019

/5/     Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Ar-
        tikel 1 des Gesetzes vom 4. März 2020 (BGBl. I S. 440) geändert worden ist

/6/     Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie (2009): Handlungsempfehlung zur Bewer-
        tung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen.

/7/     Schulz UmweltPlanung: Grünordnungsplan zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sonder-
        gebiet Hotel Altenberg“, Vorentwurf, Stand: 30.10.2020

/8/     Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie (2020): Bodenbewertungsinstrument Sach-
        sen, Karten, 08/2020, entnommen aus www.boden.sachsen.de

/9/     Regierungspräsidium Dresden (2006): Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes
        „Geising-Altenberg“, Verordnung vom 17.08.2006

/10/    Stadt Altenberg (2001): Landschaftsplan für die Stadt Altenberg; Bearbeitung: Institut für Frei-
        raumplanung und Siedlungsentwicklung, Arbeitsgruppe Region und Landschaft, Dresden, Ja-
        nuar 2001.

/11/    Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) vom 6. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 451), das zu-
        letzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 14. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 782) geändert wor-
        den ist

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Schulz UmweltPlanung
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