Erdgas-Hochdruckleitung St. Margrethen - Bad Ragaz (SARA), Druckerhöhung - Umweltverträglichkeitsbericht zum Plangenehmi gungsgesuch - Bad Ragaz ...
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Erdgas-Hochdruckleitung St. Margrethen - Bad Ragaz (SARA), Druckerhöhung Umweltverträglichkeitsbericht zum Plangenehmi gungsgesuch Basiert Hof mann
Impressum Datum 8. März 2017, Rev. 24 Juli 2020 Bericht-Nr. 6126.000-01 Verfasst von Ralf Sigrist Franziska Nyfeler Sylvia Jaus Basler & Hofmann AG Ingenieure, Planer und Berater Bachweg 1 Postfach CH-8133 Esslingen T +41 44 387 15 22 F +41 44 387 15 00 Verteiler Erdgas Ostschweiz AG, Pirmin Küttel
Basler & Hofmann Umrweltverträglichkeitsbericht Druckerhöhung Erdgas-Hochdruckleitung SARA Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung........................................................................................................ 1 1.1 Ausgangslage....................................................................................................... 1 1.2 Massgebliches Verfahren und UVP-Pflicht......................................................... 1 1.3 Standort und Umgebung..................................................................................... 2 1.4 Raumplanerische Aspekte.................................................................................. 5 1.5 Naturgefahren...................................................................................................... 5 1.6 Erforderliche Bewilligungen................................................................................. 5 2. Projektbeschreibung......................................................................................7 2.1 Bestehende Erdgasleitung.................................................................................. 7 2.2 Betriebliche Anpassungen und bauliche Massnahmen.....................................7 2.3 Bauphase............................................................................................................. 8 3. Systemabgrenzung und Relevanzmatrix................................................... 11 3.1 Zeitliche Abgrenzung......................................................................................... 11 3.2 Räumliche Abgrenzung..................................................................................... 11 3.3 Relevanzmatrix.................................................................................................. 11 4. Auswirkungen auf die Umwelt.....................................................................13 4.1 Luft.......................................................................................................................13 4.2 Lärm.....................................................................................................................14 4.3 Erschütterungen................................................................................................. 15 4.4 Nichtionisierende Strahlung.............................................................................. 15 4.5 Oberflächengewässer und Entwässerung....................................................... 15 4.6 Grundwasser...................................................................................................... 16 4.7 Boden...................................................................................................................17 4.8 Altlasten.............................................................................................................. 21 4.9 Abfälle................................................................................................................. 21 4.10 Umweltgefährdende Organismen..................................................................... 23 4.11 Störfallvorsorge.................................................................................................. 23 4.12 Wald.................................................................................................................... 24 4.13 Flora, Fauna, Lebensräume.............................................................................. 25 4.14 Landschaft und Ortsbild..................................................................................... 25 4.15 Kulturdenkmäler und Archäologie..................................................................... 25
Basler & Hofmann Umweltverträglichkeitsbericht Druckerhöhung Erdgas-Hochdruckleitung SARA 5. Übersicht der Massnahmen........................................................................... 26 6. Schlussfolgerungen........................................................................................28 Anhang
Basler & Hofmann Umweltverträglichkeitsbericht Druckerhöhung Erdgas-Hochdruckleitung SARA 1 1. Einleitung 1.1 Ausgangslage Die Erdgas Ostschweiz AG (EGO) plant für die Erdgas-Hochdruckleitung zwischen St. Margrethen und Bad Ragaz (Strecke SARA, Kanton St.Gallen) eine Erhöhung des Lei tungsdrucks von heute 25 bar auf künftig 45 bar. Durch diese Massnahme soll die Ver sorgungssicherheit in der Ostschweiz gewährleistet werden, da der höhere Druck zu ei nem grösseren Speichervolumen in der Leitung führt. Aufgrund der Druckerhöhung und der damit verbundenen höheren Störfallrisiken müs sen an zwei Stellen in den Gemeinden St. Margrethen und Sennwald sogenannte Be tonschutzplatten (DVP) über eine Länge von insgesamt rund 415 Meter eingebaut wer den. Die Firma Basler & Hofmann wurde von der EGO mit der Ausarbeitung des Umweltver träglichkeitsberichts (UVB) zu diesem Vorhaben beauftragt. Zuständig für die Projektie rung ist die EGO. 1.2 Massgebliches Verfahren und UVP-Pflicht Aufgrund des Rohrleitungsgesetzes (RLG) wird im vorliegenden Fall die betriebliche und bauliche Anpassung der Rohrleitungsanlage im Rahmen eines Plangenehmigungsver fahrens bewilligt. Gemäss Art. 5 der Rohrleitungsverordnung (RLV) müssen die Ge suchsunterlagen dabei u.a. auch einen UVB enthalten. Projekte für neue und wesentlich geänderte Rohrleitungsanlagen im Sinne von Art. 1 RLG, für welche eine ordentliche Plangenehmigung erforderlich ist, unterstehen grund sätzlich der UVP-Pflicht (Art. 1/2 UVPV). Das BFE beurteilt das vorliegende Projekt als wesentliche Änderung einer bestehenden, UVP-pflichtigen Anlage nach Art. 2 UVPV, wobei die wesentliche Änderung mit der Druckerhöhung von 25 auf 45 bar und der damit verbundenen Erhöhung des Störfallrisikos begründet wird. Dies hat zur Folge, dass die EGO im Rahmen des Bewilligungsverfahrens einen UVB einreichen muss, in welchem die Auswirkungen der Anlage auf die Umwelt beschrieben werden und eine Beurteilung hinsichtlich der Einhaltung von umweltrechtlichen Vorga ben vorgenommen wird. Der Projektperimeter umfasst dabei grundsätzlich das gesamte Trassee der Leitung von St. Margrethen bis Bad Ragaz. Im Rahmen der Umnutzung der Ölleitung in eine Erdgas-Hochdruckleitung wurde im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens in den Jahren 20051 und 20062 die Anlage 1 Erdgas Ostschweiz AG, Erdgasleitung SARA, Umnutzungsprojekt für den Abschnitt St. Margrethen - Bad Ra gaz (Strecke 86), Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung und Raumplanung, Plangenehmigungsverfahren, 10. Januar 2005. 2 Erdgas Ostschweiz AG, Erdgasleitung SARA, Umlegung Widnau, Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung, Störfallvorsoge und Raumplanung, 7. Juni 2006.
Basler & Hofmann Umweltverträglichkeitsbericht Druckerhöhung Erdgas-Hochdruckleitung SARA 2 als umweltverträglich beurteilt. Die Plangenehmigung erfolgte 20073 und 2009 wurde die Betriebsbewilligung4 erteilt. Die erteilten Bewilligungen sind weiterhin rechtskräftig. Seit her wurden keine relevanten Änderungen an der Erdgasleitung vorgenommen. Für die geplante Druckerhöhung von 25 auf 45 bar sind aus technischer Sicht keine bau lichen Eingriffe und Anpassungen erforderlich. Aufgrund der mit der Druckerhöhung ver bundenen höheren Störfallrisiken müssen an zwei Stellen in den Gemeinden St. Mar- grethen und Sennwald risikomindernde Massnahmen umgesetzt werden. Über eine Länge von insgesamt rund 415 Meter sind in diesen beiden Gemeinden sogenannte Be tonschutzplatten (DVP) einzubauen. Der Projektperimeter umfasst lediglich für die Störfallthematik den ganzen Streckenab schnitt der Leitung. Der entsprechende Störfallnachweis wird in einem separaten Bericht abgehandelt. Im vorliegend UVB wird hingegen nur der engere Projektperimeter behan delt, d.h. nur die Abschnitte, in welchen bauliche Eingriffe stattfinden (Untersuchungspe rimeter, siehe Kapitel 3.2 ). Aufgrund der eher geringen Umweltauswirkungen des Projekts wurde der UVB als ab schliessende Voruntersuchung ausgearbeitet (siehe Art. 10b Umweltschutzgesetz, USG). 1.3 Standort und Umgebung 1.3.1 Trassee Die Erdgas-Hochdruckleitung SARA führt über eine Streckenlänge von rund 57 km von St. Margrethen (Kanton St.Gallen) entlang des Rheintaler Binnenkanals nach Widnau und danach entlang des Rheindamms weiter nach Altstätten und Bad Ragaz. Das Tras see liegt vollständig auf Kantonsgebiet St. Gallen und führt durch insgesamt 15 Gemein den (St. Margrethen, Au, Widnau, Diepoldsau, Oberriet, Rüthi, Altstätten, Sennwald, Buchs, Sevelen, Wartau, Sargans, Meis, Vilters-Wangs und Bad Ragaz). 3 Bundesamt für Energie, Umnutzung der Oleodotto del Reno (Ölleitung) in eine Erdgas-Hochdruckleitung im Abschnitt St. Margrethen - Bad Ragaz (inklusive Leitungsumlegung Widnau), Projekt SARA, Plangenehmi gungsverfügung vom 14. November 2007. 4 Bundesamt für Energie, Erdgas-Hochdruckleitung Strecke 86: St. Margrethen - Bad Ragaz (Projekt SARA), Betriebsbewilligung vom 19. November 2009.
Basler & Hofmann Umweltverträglichkeitsbericht Druckerhöhung Erdgas-Hochdruckleitung SARA 3 1.3.2 Abschnitte Betonschutzplatten Die beiden Abschnitte, bei welchen im Rahmen des Projekts bauliche Anpassungen vor genommen werden, liegen in der Gemeinde St. Margrethen und Sennwald. Abschnitt 1 (St. Margrethen) Der Streckenabschnitt in der Gemeinde St. Margrethen (Abschnitt 1) mit einer Länge von 135 m liegt zwischen den Markierungssignalen 86.08-86.10 und führt westlich der Auto bahn durchs Gebiet Neugrüt, wo die Leitung im Industriegebiet, anschliessend in einer Wiese und schliesslich in den Damm des Binnenkanals hinein führt.
Basler & Hofmann Umweltverträglichkeitsbericht Druckerhöhung Erdgas-Hochdruckleitung SARA 4 Abbildung 2: Übersichtsplan Abschnitt 1 (St. Margrethen) ), siehe Anhang 1-1 Abschnitt 2 (Sennwald) Der Streckenabschnitt in der Gemeinde Sennwald (Abschnitt 2) mit einer Länge von 280 liegt zwischen den Markierungssignalen 86.191-89.192 m und führt entlang einer Wiese im Böschungsbereich des linksufrigen Rheindamms. Abbildung 3: Übersichtsplan Abschnitt 2 (Sennwald), siehe Anhang 1-2
Basler & Hofmann Umweltverträglichkeitsbericht Druckerhöhung Erdgas-Hochdruckleitung SARA 5 1.4 Raumplanerische Aspekte Das Trassee der Leitung verläuft dabei grösstenteils ausserhalb von Bauzonen durch Landwirtschaftsgebiet und Wald mit Niederhaltezonen. In den Gemeinden St. Mar grethen, Au und Widnau führt das Trassee teilweise durch Industrie- und Gewerbezonen resp. in Widnau auch durch eine Wohnzone. Die Abschnitte 1 und 2 mit den baulichen Eingriffen (Betonschutzplatten) sind in der Ge meinde St. Margrethen der Grünzone d (GG) resp. der Industriezone (IA) und in der Ge meinde Sennwald dem übrigen Gemeindegebiet (ueG) zugeteilt (vgl. Anhang 1-3 und Anhang 1-4). 1.5 Naturgefahren Abschnitt 1 (St. Margrethen) Der Projektperimeter von Abschnitt 1 (St. Margrethen) befindet sich gemäss Gefahren karte des Kantons St. Gallen im Wirkungsbereich von Hochwassern, ausgehend v. a. vom Rheintaler Binnenkanal (vgl. Anhang 1-5). Der Projektperimeter liegt zudem bzgl. Erdbeben in der Gefährdungszone 1. Abschnitt 2 (Sennwald) Für den Projektperimeter in Abschnitt 2 (Sennwald) existiert momentan keine Gefahren karte. Westlich angrenzend an den Projektperimeter des Abschnitts 2 ist bezüglich Hoch wasser eine Restgefährdung verzeichnet (vgl. Anhang 1-5). Der Projektperimeter befin det sich im der Erdbeben-Gefährdungszone 2. Hinweis zur Gefährdungssituation Bei Hochwassersituationen, welche auf den Projektperimeter von Abschnitt 1 Einfluss in der Bauphase haben können, sind umgehend alle Maschinen und Geräte aus dem Projektperimeter zu entfernen. 1.6 Erforderliche Bewilligungen Im Rahmen des Plangenehmigungsverfahren sind die folgenden Ausnahmenbewilligun gen einzuholen (siehe Tabelle 1).
Basler & Hofmann Umweltverträglichkeitsbericht Druckerhöhung Erdgas-Hochdruckleitung SARA 6 Beantragte Bewilligung / Gesetzliche Grundlage Begründung Ausnahmebewilligung Gewässerschutzrechtliche Art. 19 Abs.2 Gewässerschutzge Abschnitt 1 - St. Margrethen und Ab Bewilligung setz (GSchG) schnitt 2 - Sennwald innerhalb des Gewässerschutzbereichs Au, zudem (Bewilligung für Anlagen und Art. 32 Abs.2 Gewässerschutzver befindet sich der südliche Teil des Ab Tätigkeiten in den besonders ordnung (GSchV) schnitt 1 in der Grundwasserschutz gefährdeten Bereichen) zone S3 (Parzelle Nr. 719, 2109). Bewilligung für die Beein Art. 18 Bundesgesetz über den Abschnitt 1 und 2 befinden sich im Ge trächtigung schutzwürdiger Natur- und Heimatschutz (NHG) wässerraum. Lebensräume Bewilligung für Einbau der Art. 8 Rohrleitungssicherheitsver Abschnitt 1 führt durch Bauzone (Par Betonschutzplatten Bauzonen ordnung (RLSV) zelle Nr. 2768) Ausnahmebewilligung für Ro Art. 5 Waldgesetz (WaG) Abschnitt 1 führt durch den Wald ge dung mäss Waldbestandeskarte (Parzelle (voraussichtlich nicht erfor Nr. 739,2109) derlich , da kein Wald im rechtlichen Sinne). Forstrechtliche Bewilligung Art. 17 Abs. 3 Waldgesetz (WaG) Abschnitt 2 befindet sich innerhalb des zur Unterschreitung des Art. 91 Baugesetz des Kantons St. Waldabstands von 15 m. Waldabstandes Gallen Bewilligungspflicht für Bauten und An lagen innerhalb eines Waldabstandes von 15 m. Tabelle 1: Erforderliche Bewilligungen Bei den Ausnahmebewilligungen ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der Erdgaslei tung um eine bestehende, bewilligte und standortgebundene Anlage handelt und diese in ihrem Bestand geschützt ist. Die Druckerhöhung ist als geringfügige Erweiterung der Anlage einzustufen, welche zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit umgesetzt wird. Somit besteht weiterhin ein öffentliches Interesse an der Anlage resp. an der Er weiterung. Eine Verlegung ausserhalb der Schutzzonen wurde geprüft, jedoch aufgrund der Platzverhältnisse und der Wirtschaftlichkeit als nicht verhältnismässig beurteilt, zu mal es sich beim Einbau der Druckverteilplatten über eine Streckenlänge von insgesamt 415 m um einen eher geringen Eingriff handelt.
Basler & Hofmann Umweltverträglichkeitsbericht Druckerhöhung Erdgas-Hochdruckleitung SARA 7 2. Projektbeschreibung 2.1 Bestehende Erdgasleitung Die bestehende Erdgasleitung wurde in den Jahren 1962-1966 erstellt und bis 1995 als Ölleitung (Oleodotto) betrieben. Anschliessend wurde die Leitung nach umfangreichen Umbauarbeiten ab 2009 als Erdgas-Hochdruckleitung mit einem Betriebsdruck von 25 bar in Betrieb genommen. Diese Umnutzung wurde damals ebenfalls in einem Plange nehmigungsverfahren bewilligt Die bestehende Leitung weist folgende Kenndaten auf: Rohrdurchmesser: ..................22" (559 mm) Prüfdruck bei Messstation:............. 76.2 bar gemittelter Prüfdruck: ..................... 80.1 bar 2.2 Betriebliche Anpassungen und bauliche Massnahmen Für die heute mit maximal 25 bar betriebene Erdgasleitung ist zukünftig ein eigenes Druckregime vorgesehen. Im Winterhalbjahr (Oktober bis April) ist ein maximaler Be triebsdruck von 45 bar geplant, im Sommerhalbjahr (Mai bis September) beträgt der ma ximale Betriebsdruck 20 bar. Aufgrund der geplanten Druckerhöhung sind anlagenseitig grundsätzlich nur geringfü gige Anpassungen notwendig. Sowohl die Rohrleitung selbst wie auch alle Anschlusslei tungen, Anlagen- und Einbauteile an den bestehenden Nebenanlagen sind bereits auf diesen höheren Betriebsdruck ausgelegt. Anlagenseitig sind lediglich einzelne Druck messgeräte zu ersetzen. Die mit dem Projekt verbundenen, baulichen Anpassungen ergeben sich durch das mit der Druckerhöhung einhergehende, erhöhte Störfallrisiko entlang von einzelnen Lei tungsabschnitten. Bei diesen Abschnitten werden daher über der bestehenden Leitung sogenannte Betonschutzplatten (=Betonschutzplatten, siehe Abbildung 4) eingebaut. Die Betonschutzplatten werden in einer Tiefe von 1 m unter Terrain über einer Sauber keitsschicht (Kies) aus armiertem Beton mit folgenden Dimensionen der einzelnen Be tonplatten erstellt: Stärke/Dicke:........... 15 cm Breite: ....................... 1.5 m Länge: ...................... 2.5 m
Basler & Hofmann Umweltverträglichkeitsbericht Druckerhöhung Erdgas-Hochdruckleitung SARA 8 Terrain Abbildung 4: Normplan Betonschutzplatte über Erdgas-Hochdruckleitung (Dimensionen: A=0.45 m, B=1.5 m, Dirn.=22" / 559 mm) 2.3 Bauphase 2.3.1 Bauablauf Der Einbau der Betonschutzplatten erfolgt im offenen Graben. Nach der Baustellenin stallation und den Vorarbeiten wird der Ober- und Unterboden (B-/C-Material) auf einer Breite von ca. 2.5 m abgetragen und entlang des Grabens zwischengelagert (siehe Ka pitel 4.7 "Boden"). Im Bereich der asphaltierten Fläche in St. Margrethen wird der Asphalt entfernt und entsprechend entsorgt. Der Graben wird mittels Bagger auf die erforderliche Tiefe von ca. 1 m ausgehoben, wo bei der Unterboden (B-/C-Material) und Aushub (C-Material) ebenfalls entlang des Gra bens separat zwischengelagert wird. Im Anschluss wird beidseitig eine Abschalung an gebracht und die Betonschutzplatten vor Ort auf einer Breite von 1.5 m vergossen und armiert, wobei in Abständen von je 2.5 m eine Fuge angebracht wird. Im Anschluss wird das zwischengelagerte Aushubmaterial sowie der Unter- und Oberbo den ohne Verdichtung wieder eingebracht. Das überschüssige Aushubmaterial wird ab geführt. Im Bereich der befestigten Fläche in St. Margrethen wird über der Kofferung ein neuer Asphaltbelag eingebaut.
Basler & Hofmann Umweltverträglichkeitsbericht Druckerhöhung Erdgas-Hochdruckleitung SARA 9 2.3.2 Bauprogramm Die Bauarbeiten dauern rund 2 Monate, wobei die beiden Bauvorhaben in St. Margrethen und Sennwald gleichzeitig realisiert werden: Vorbereitungsarbeiten: .................. ca. 1 Woche Aushubphase: .............................. ca. 2 Wochen Einbau Betonschutzplatten: ........ ca. 2 Wochen _ Instandstellung / Rekultivierung: .. ca. 2 Wochen Der Baubeginn ist im August/September 2021 geplant. 2.3.3 Materialmengen, Baulogistik und Erschliessung Materialmengen Für das Bauvorhaben werden als relevante Massengüter Transportbeton, Kies (Sauber keitsschicht), Asphalt sowie Armierung mit Lastwagen zu den Installationsplätzen ge bracht. Der ausgehobene Oberboden (A-Horizont), Unterboden (B-/C-Horizont) sowie das Aushubmaterial (C-Horizont) werden mit Ausnahme des überschüssigen Aushub materials und des zu entsorgenden Ausbruchasphalts (Streckenabschnitt von 80 m Länge in St. Margrethen) vor Ort zwischengelagert. Die Übersicht zu den Materialmen gen ist in Abbildung 5 dargestellt. Asphalt Kies Beton Armierung 40 m1 25 m3 95 m3 3t Oberboden (A-Horizont) (Zwischenlager) 140 m3 Aushub (C-Horizont) (Zwischenlager) Unterboden (B-/C-Horizont) 400 m3 (Zwischenlager) 350 m3 Aushub Asphalt 130 m3 aufbruch 40 m3 Abbildung 5: Materialbilanz (Hauptmengen)
Basler & Hofmann Umweltverträglichkeitsbericht Druckerhöhung Erdgas-Hochdruckleitung SARA 10 Baulogistik Die Materiallieferungen und Abtransporte von Aushubmaterial, Kies, Beton und Asphalt erfolgen per Lastwagen. Bei einer angenommenen Transportkapazität eines Betonmi schers von 10 m3 resp. eines Lastwagens (Kies- und Aushub- und Asphalttransporte) von 14 m3 sind insgesamt für beide Baustellen zusammen rund 30 - 40 Lastwagentrans porte notwendig. Die Verlagerung des Unter- und Oberbodens sowie des Aushubmate rials innerhalb der Baustelle erfolgt mit kleineren Baufahrzeugen. Erschliessung Die Erschliessung der Baustelle in St. Margrethen ist über die Neugrütstrasse (zwischen der Firma Samaplast und dem Unterwerk) vorgesehen. Die Erschliessung der Baustelle in Sennwald erfolgt über die Strasse über dem Rheindamm und danach über Grünflächen, die bereits heute als Zufahrten für Landwirt schaftsfahrzeuge genutzt werden. Bei Bedarf ist allenfalls eine temporäre Baupiste zu erstellen.
Basler & Hofmann Umweltverträglichkeitsbericht Druckerhöhung Erdgas-Hochdruckleitung SARA 11 3. Systemabgrenzung und Relevanzmatrix 3.1 Zeitliche Abgrenzung Für die vorgenommenen Untersuchungen gilt die heutige Situation mit der bestehenden Erdgas-Hochdruckleitung und einem Druck von 25 bar als Ist-/Ausgangszustand. Die Abklärungen zu den Umweltauswirkungen werden für die Bauphase (Herbst 2021) und die Betriebsphase (nach Inbetriebnahme Ende 2021) vorgenommen. 3.2 Räumliche Abgrenzung Grundsätzlich umfasst der vorliegende UVB Abklärungen für das gesamte Leitungstras see zwischen St. Margrethen und Bad Ragaz. Die geplante Erhöhung des Betriebs drucks von 25 bar auf 45 bar erfolgt mit Ausnahme der beiden Abschnitte, entlang denen Betonschutzplatten eingebaut werden, ohne bauliche Anpassungen. Aus diesem Grund beschränken sich die Abklärungen zu den Umweltauswirkungen mit Ausnahme des Fachbereichs Störfallvorsorge räumlich auf diese beiden Abschnitte in St. Margrethen (Projektperimeter Abschnitt 1) und Sennwald (Projektperimeter Abschnitt 2). Durch die Reichweite der Auswirkungen für einzelne Umweltbereiche (z. B. Immissionen) wird von einem Untersuchungsperimeter ausgegangen, dessen konkrete Abgrenzung bei der Behandlung der einzelnen Umweltaspekte vorgenommen wird. 3.3 Relevanzmatrix Die Relevanzmatrix (Tabelle 2) zeigt die Beurteilung der Umweltauswirkungen in den einzelnen Projektphasen. In Kapitel 4 werden die Auswirkungen in den verschiedenen Umweltbereichen beschrieben und - falls erforderlich - Massnahmen vorgeschlagen. Ausserdem wird begründet, weshalb in einzelnen Umweltbereichen keine projektbeding ten Auswirkungen zu erwarten sind. Umweltbereich Ist-/Ausgangszu- Bauphase Betriebsphase stand Luft O Lärm Erschütterungen O Nichtionisierende Strahlung O O Grundwasser □ Oberflächengewässer Entwässerung Boden Altlasten Abfälle Störfallvorsorge Wald X O o
Basler & Hofmann Umweltverträglichkeitsbericht Druckerhöhung Erdgas-Hochdruckleitung SARA 12 Umweltbereich Ist-ZAusgangszu- Bauphase Betriebsphase stand Flora, Fauna, Lebensräume X O O Landschaft und Ortsbild X O o Kulturdenkmäler / Archäologie X O O Legende: X Wird im UVB dargestellt O Nicht relevant, keine Auswirkungen □ Geringe Auswirkungen; wird im UVB behandelt ■ Relevante Auswirkungen; wird im UVB behandelt Tabelle 2: Relevanzmatrix
Basler & Hofmann Umweltverträglichkeitsbericht Druckerhöhung Erdgas-Hochdruckleitung SARA 13 4. Auswirkungen auf die Umwelt 4.1 Luft 4.1.1 Auswirkungen Bauphase Abschnitt 1 (St. Margrethen), Ab Für die Luftreinhaltung auf Baustellen gilt die Massnahmenstufe A gemäss der Bauricht schnitt 2 (Sennwald) linie Luft des BAFU5 ("gängige Baustellenpraxis" resp. Basismassnahmen) aufgrund fol gender Kriterien: _ Lage der Baustelle: ländlich _ Dauer der Baustelle: ca. 2 Monate (< 1.5 Jahre) Fläche (Bauareal): ca. 2'000 m2 inkl. Installationsplätze (< 10'000 m2) Kubaturen (Abbruch-ZAushubkubatur): ca. 1'200 m3 (< 20'000 m3) Maschinen, Geräte und Arbeitsprozesse müssen damit der Normalausrüstung und übli chen Prozessanwendung entsprechen (Basismassnahmen). Bei der Unternehmersub mission sowie insbesondere auch bei der Durchführung der Bauarbeiten sind entspre chende Massnahmen gemäss Baurichtlinie Luft vorzusehen. Aufgrund der geringen Anzahl an Bautransporten (60 - 80 Lastwagenfahrten bei einem Leerfahrtenanteil von 50 %) werden die Emissionen als vernachlässigbar beurteilt, zumal die ermittelten spezifischen Emissionen nach der Vollzugshilfe 6 deutlich unterhalb des Zielwerts von 10 g NOx pro m3 umgeschlagenes Material liegen (überwiegender Anteil der umgeschlagenen Kubaturen wird vor Ort wieder verwendet). 4.1.2 Auswirkungen Betriebsphase Während der Betriebsphase werden gemäss EGO grundsätzlich keine Luftschadstoffe emittiert, insbesondere treten während dem Betrieb der Leitung keine Gasmengen aus. In den Druckreduzierstationen St. Margrethen, Buchs und Bad Ragaz sind Leckgas-Si- cherheitseinrichtungen eingebaut. Bei speziellen, selten auftretenden Situationen, z. B. bei Revisionen an den Regelgeräten oder Filterentleerungen, können kleine Mengen an Gas austreten resp. abgelassen werden, die aufgrund der kleinen Volumen als nicht re levant beurteilt werden. 4.1.3 Massnahmen Nr. Massnahme (Beschreibung) Lu-1 Einhaltung Massnahmenstufe A gemäss Baurichtlinie Luft _ Für die Untemehmersubmission und die Bauphase sind die Massnahmen ge mäss Anhang A4 der Baurichtlinie Luft vorzusehen. 5 Richtlinie über betriebliche und technische Massnahmen zur Begrenzung der Luftschadstoff-Emissionen von Baustellen, BAFU, ergänzte Ausgabe, Februar 2016; Erstausgabe 2009), Baurichtlinie Luft / Ostschweizer Voll zugshilfe (Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Ostschweiz September 2005) 6 Vollzugshilfe Luftreinhaltung bei Bautransporten (BAFU, 2001)
Basler & Hofmann Umweltverträglichkeitsbericht Druckerhöhung Erdgas-Hochdruckleitung SARA 14 4.2 Lärm 4.2.1 Auswirkungen Bauphase Abschnitt 1 (St. Margrethen) Die Linienbaustelle in St. Margrethen verläuft gemäss Zonenplan durch unbebaute Grünzonen ohne lärmempfindliche Nutzung sowie durch eine Industriezone IA mit Emp findlichkeitsstufe IV und teilweiser Nutzung als Büroräume. In der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen als Standort der Schaltanlage mit Bürogebäude an der Neu- grütstrasse (Empfindlichkeitsstufe II) gelten um 5 dB höhere Belastungsgrenzwerte. Die nächstgelegene Wohn- und Gewerbezone liegt südöstlich in einem Abstand von ca. 90 m zum südlichsten Bereich der Baustelle (Neugrütstrasse 9 und 11). Auf der Baustelle werden Tiefbauarbeiten mit üblichen Baumaschinen und Geräten aus geführt, die nicht als lärmintensiv gelten. Aufgrund der Dauer der lärmigen Bauphase von über 1 Woche sind für diese Baustelle Massnahmen gemäss Massnahmenstufe A nach Baulärm-Richtlinie7 vorzusehen. Lärmintensive Arbeiten sind auf der Baustelle nicht vor gesehen. Für die Bautransporte gilt für diese Baustelle ebenfalls Massnahmenstufe A. Transportfahrzeuge müssen damit der Normalausrüstung entsprechen. Abschnitt 2 (Sennwald) Die Linienbaustelle in Sennwald verläuft gemäss Zonenplan durch übriges Gemeinde gebiet ohne lärmempfindliche Nutzungen. Die nächstgelegenen Gebäude mit lärmemp findlicher Nutzung befinden sich westlich von der Baustelle im Abstand von rund 70 m in der Gewerbe- und Industriezone Gl A mit Empfindlichkeitsstufe III (gewerblich genutzte Gebäude mit Büroräumen) an der Seeli- und Rütistrasse. Auf der Baustelle werden Tiefbauarbeiten mit üblichen Baumaschinen und Geräten aus geführt, die nicht als lärmintensiv gelten. Aufgrund der Dauer der lärmigen Bauphase von über 1 Woche sind für diese Baustelle ebenfalls Massnahmen gemäss Massnahmen stufe A nach Baulärm-Richtlinie vorzusehen. Für die Bautransporte gilt für diese Bau stelle ebenfalls Massnahmenstufe A. Transportfahrzeuge müssen damit der Normalaus rüstung entsprechen. 4.2.2 Auswirkungen Betriebsphase Während dem üblichen Betrieb der Erdgas-Hochdruckleitung werden keine Lärmemissi onen erzeugt. 4.2.3 Massnahmen Nr. Massnahme (Beschreibung) Lä-1 Umsetzung Massnahmenstufe A gemäss Baulärm-Richtlinie für Bauarbeiten und Bautransporte. In erster Linie ist dabei folgende Massnahme umzusetzen: Einhaltung der Regelarbeitszeiten für lärmige Bauphasen von 7 bis 12 Uhr und von 13 bis 17 Uhr, ausnahmsweise bis 19 Uhr 7 Richtlinie über bauliche und betriebliche Massnahmen zur Begrenzung des Baulärms gemäss Artikel 6 der Lämschutz-Verordnung vom 15. Dezember 1986, BAFU, 2006, Stand 2011
Basler & Hofmann Umweltverträglichkeitsbericht Druckerhöhung Erdgas-Hochdruckleitung SARA 15 4.3 Erschütterungen Während der Bauphase sind keine erschütterungsrelevanten Arbeiten vorgesehen. 4.4 Nichtionisierende Strahlung Beim vorliegenden Projekt handelt es sich nicht um eine der NISV (Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung, 1999, Stand 1.07.2016) unterstellte Anlage. Während der Bau- und Betriebsphase werden durch die Anlage daher auch keine nicht ionisierenden Strahlungen emittiert. Entsprechend sind die Bestimmungen der NISV nicht relevant. 4.5 Oberflächengewässer und Entwässerung 4.5.1 Ist-/Ausgangszustand Die bestehende Erdgas-Hochdruckleitung führt von St. Margrethen bis Bad Ragaz ent lang des Rheintaler-Binnenkanals und des Rheins, wobei die Leitung überwiegend im Böschungsbereich des Rheindamms verläuft. Abschnitt 1 (St. Margrethen) Das Leitungstrassee im Abschnitt 1 in St. Margrethen verläuft parallel zur Autobahn, wo bei der südlichste Teil zum Binnenkanal geneigt ist und potentielle Fliesswege zwischen der geplanten Baustelle und dem Rheintaler-Binnenkanalnicht auszuschliessen sind. Die Leitung befindet sich in diesem Abschnitt ausserhalb des Gewässerraums.8 Abschnitt 2 (Sennwald) Das Leitungstrassee im Abschnitt 2 in Sennwald verläuft im Böschungsbereich des Rheindamms. Es bestehen damit keine Fliesswege von der geplanten Baustelle zum Rhein. Die Leitung befindet sich ausserhalb des Gewässerraums.9 4.5.2 Auswirkungen Bauphase Bei Einhaltung der üblichen Sicherheitsmassnahmen sind während der Bauphase keine negativen Auswirkungen auf die Oberflächengewässerzu erwarten. Im Abschnitt 1 in St. Margrethen ist speziell darauf zu achten, dass während den Betonierarbeiten kein Be tonwasser in den Binnenkanal gelangt. Allenfalls sind dazu entsprechende Massnahmen umzusetzen (z.B. geringe Terrainaufschüttungen gegen das Gewässer hin, um ein Ab- fliessen zu verhindern). Gemäss Projektplanern ist aus heutiger Sicht während der Bauphase keine Wasserhal tung notwendig. Allfälliges Wasser (u.a. Meteorwasser), das während den Betonierarbei ten aus dem Graben abgeleitet werden muss, darf nicht in ein Oberflächengewässer eingeleitet werden, sondern muss abgeführt oder einer Neutralisationsanlage zugeführt werden. Die Entwässerung der Baustellen erfolgt grundsätzlich unter Anwendung der SIA-Empfehlung 431. 8 Gemäss den Übergangsbestimmungen der Gewässerschutzverordnung wird bei einer Sohlenbreite von 10m ein Uferstreifen von 18 m ab Böschungsfuss ermittelt. 9 Gemäss den Übergangsbestimmungen der Gewässerschutzverordnung wird bei einer Sohlenbreite > 20m ein Uferstreifen von 20 m ab Böchungsfuss angenommen.
Basler & Hofmann Umweltverträglichkeitsbericht Druckerhöhung Erdgas-Hochdruckleitung SARA 16 4.5.3 Auswirkungen Betriebsphase Nach abgeschlossener Bauphase und Inbetriebnahme sind keine Auswirkungen auf die Oberflächengewässer zu erwarten. 4.5.4 Massnahmen Nr. Massnahme (Beschreibung) Og-1 Vorgaben Entwässerung Einhaltung der Vorgaben gemäss SIA Empfehlung 431 (Entwässerung von Bau stellen) Einhaltung der Vorgaben gemäss Merkblatt AFU 002 "Umweltschutz auf Bau stellen" 4.6 Grundwasser 4.6.1 Ist-ZAusgangszustand Die bestehende Erdgas-Hochdruckleitung führt von St. Margrethen bis Bad Ragaz ent lang des Rheintaler-Binnenkanals und des Rheins und liegt über die gesamte Strecke im Gewässerschutzbereich Au. Abschnittsweise liegt das Trassee innerhalb von Grundwas serschutzzonen und Grundwasserschutzarealen. Abschnitt 1 (St. Margrethen) Der Leitungsabschnitt mit vorgesehenem Einbau der Betonschutzplatten in St. Mar grethen liegt im Gewässerschutzbereich Au und tangiert im südlichen Bereich über eine Länge von rund 50 m eine Grundwasserschutzzone S3, die sich abstromseitig zur Grundwasserfassung Schäfli der Gemeinde St. Margrethen befindet (vgl. Anhang 4-1). Als Option sollte mit Berücksichtigung der Anforderungen der Störfallvorsorge geprüft werden, ob auf den Einbau von Betonschutzplatten innerhalb der Grundwasserschutz zone S3 verzichtet werden kann. Abschnitt 2 (Sennwald) Der Leitungsabschnitt in Sennwald liegt ebenfalls im Gewässerschutzbereich Au und tangiert keine Grundwasserschutzzonen oder -areale (vgl. Anhang 4-1). 4.6.2 Auswirkungen Bauphase Der Einbau der Betonschutzplatten in St. Margrethen und Sennwald erfolgt bis in eine Tiefe von ca. 1 m unter Terrain und somit über dem Grundwasserspiegel. Daher ist wäh rend der Bauphase keine Wasserhaltung notwendig. Nach dem Aushub erfolgt das Be tonieren vor Ort und im Anschluss die Wiederauffüllung und Rekultivierung. Die Abklärungen mit den zuständigen Behörden des Kantons St.Gallen 10 und der zu ständigen Wasserversorgung von St. Margrethen 11 haben ergeben, dass aus Sicht des 10 Amt für Umwelt und Energie des Kantons St. Gallen, Bernd Weinert, Email vom 13.02.2017 " Besprechung vom 15.02.2017 mit der zuständigen Wasserversorgung (Technische Betriebe St. Margrethen, Ludwig Buob) sowie der EGO (Roland Meier), dem Hydrogeologen (Kaspar Papritz, Fa. Dr. Bernasconi AG) und Basler & Hofmann AG (Ralf Sigrist)
Basler & Hofmann Umweltverträglichkeitsbericht Druckerhöhung Erdgas-Hochdruckleitung SARA 17 Grundwasserschutzes das Vorhaben wie geplant realisiert werden kann, sofern entspre chende Schutzmassnahmen umgesetzt werden (siehe Kapitel 4.6.4 ). 4.6.3 Auswirkungen Betriebsphase Während dem Betrieb der Erdgas-Hochdruckleitung sind in den beiden Abschnitten keine negativen Auswirkungen auf das Grundwasser zu erwarten. Entlang der übrigen Abschnitte wird aufgrund der unveränderten Situation auf den Umweltverträglichkeitsbe richt aus dem Jahr 2005 verwiesen, welcher für den Betrieb der Erdgas-Hochdrucklei tung keine negativen Auswirkungen auf das Grundwasser aufgezeigt hat. 4.6.4 Massnahmen Nr. Massnahme (Beschreibung) Gw-1 Chemische Analysen Trinkwasserfassung Schäfli (Beweissicherung) _ Durchführung chemischer Analysen vor Baubeginn und nach der Bauphase durch die Technischen Betriebe St. Margrethen als Beweissicherungsmass nahme Gw-2 Einhaltung der Vorgaben für Bauvorhaben in Grundwassergebieten Merkblatt AFU 173 "Bauten und Anlagen in Grundwassergebieten" Merkblatt AFU 001 "Bauarbeiten in Grundwasserschutzzonen und -arealen (Zo nen S)" Bau- und Installationsplätze sind ausserhalb der Schutzzone anzuordnen Die Einhaltung dieser Vorgaben ist mit den Unternehmern vertraglich festzuhalten und durch die örtliche Bauleitung zu kontrollieren. 4.7 Boden 4.7.1 Ist-/Ausgangszustand Beanspruchte Bodenfläche Der geplante Einbau der Betonschutzplatten in Abschnitt 1 und 2 tangiert rund 700 m2 Bodenfläche temporär. Das heisst, dass nach dem Einbau der Platten der Boden wieder gemäss seinem Ausgangszustand hergestellt wird. Bodenverhältnisse Gemäss Bodenkarte des Kantons St.Gallen treten im Abschnitt 1, St. Margrethen, mas sig tiefgründige Fluvisole auf (vgl. Anhang 4-2). Für den Abschnitt 2 existiert keine Bo denkarte. Am 07.02.2017 wurden in beiden Abschnitten ergänzende Bodenuntersuchungen mittels Handbohrstock (Hohlmeissel und Flügelbohrer) durchgeführt. Ziel dieser Untersuchun gen war die Bestimmung des Bodentyps, der Bodeneigenschaften, der Bodenmächtig keiten sowie der Nutzungseignungsklassen (NEK). Die Bodenuntersuchungen entspre chen der in der Bodenschutzrichtlinie des BFE (Bundesamtes für Energie) geforderten Bestandesaufnahme. Die Lage der Bodenprofile sowie die Profildatenblätter sind in An hang 4-3 ersichtlich.
Basler & Hofmann Umweltverträglichkeitsbericht Druckerhöhung Erdgas-Hochdruckleitung SARA 18 Die Angaben aus der Bodenkarte konnten dabei grösstenteils bestätigt werden. Die Bo denverhältnisse können innerhalb der beiden Projektperimeter wie folgt präzisiert wer den. Abschnitt 1, St. Mararethen, "Neuarüt“ (westlich der Autobahn) Bodentyp: mässig tiefgründiger Fluvisol (IF, cF) _ Untertyp: karbonatreich, grund- oder stauwasserbeeinflusst Skelettgehalt: skelettarm Feinerdekörnung OB: sandiger Lehm (sL) Feinerdekörnung UB: sandiger Schluff (sU) VerdichtungsempfindlichkeitFehter! normal bis stark empfindlich Textmarke nicht definiert.. Geländeform: leicht geneigt bis eben OB-Mächtigkeit: ca. 20 cm Nutzungseignungsklasse (NEK): keine Landwirtschaftsfläche Unterhalb des Oberbodens wird das darunterliegende Material (B- bis C-Horizont) schluf- figer und ist somit verdichtungsempfindlicher als der A-Horizont. Abschnitt 2. Sennwald, zwischen Rheindamm und Gehölzstreifen Boden typ: flachgründige Auffüllung (eX) Untertyp: karbonatreich, stauwasserbeeinflusst Skelettgehalt: skelettfrei Feinerdekörnung OB: sandiger Lehm (sL) Feinerdekörnung UB: sandiger Schluff (sU) Verdichtungsempfindlichkeit12: normal bis stark empfindlich Geländeform: eben OB-Mächtigkeit: ca. 10 cm Nutzungseignungsklasse (NEK): 9G (limitierender Faktor: Gründigkeit) Abschnitt 2, Sennwald, zwischen Rheindamm und Autobahn Bodentyp: flachgründiger Fluvisol (wF) Untertyp: karbonatreich, grundwasserbeeinflusst Skelettgehalt: skelettarm Feinerdekörnung OB: sandiger Lehm bis sandiger Schluff (sL, sU) Feinerdekörnung UB: sandiger Schluff (sU) Verdichtungsempfindlichkeit12:: normal bis stark empfindlich Geländeform: eben OB-Mächtigkeit: ca. 20 cm Nutzungseignungsklasse (NEK): 9G (limitierender Faktor: Gründigkeit) Auch die Böden im Projektperimeter von Abschnitt 2 sind schluffig, vor allem der B-/C- Horizont und ist damit verdichtungsempfindlich. Bodennutzung 12 Verdichtungsempfindlichkeit gemäss VSS-Norm 640 581 "Erdbau, Boden. Bodenschutz und Bauen"
Basler & Hofmann Umweltverträglichkeitsbericht Druckerhöhung Erdgas-Hochdruckleitung SARA 19 Die vom Projekt tangierten Böden liegen im klimatischen Nutzungsgebiet 2 ("Übergangs gebiet ackerbaubetont"). In Abschnitt 1 führt der Projektperimeter durch eine bestockte Fläche, welche ebenfalls nur pflegerisch genutzt wird. In Abschnitt 2 findet Graswirtschaft u. a. mit Beweidung statt. Fruchtfolgeflächen Durch das Projekt werden keine Fruchtfolgeflächen tangiert (vgl. Anhang 4-4). Belastungssituation Gemäss der Karte Prüfgebiete für Boden Verschiebung des Kantons St.Gallen sind für Teile der Projektperimeter in Abschnitt 1 und 2 Belastungshinweise für den Boden vor handen, welche auf Verkehrsträger mit einem durchschnittlichen Tagesverkehr (DTV > 15'000 oder Nationalstrassen) zurückzuführen sind (vgl. Anhang 4-5). Die Belastungs hinweise des Bodens betreffen im vorliegenden Fall einen 15 m breiten Streifen ab Fahr bahnrand. Im Rahmen des vorliegenden UVB wurden keine chemischen Bodenuntersuchungen durchgeführt, da das Bodenmaterial am Ort des Eingriffs zwischengelagert und wieder am Ort des Abtrags eingebaut wird. Erfahrungen zeigen, dass der Boden im Nahbereich von Nationalstrassen meist schwach bis stark belastet ist. Neophyten Gemäss Neophytenstandortkarte sind In Abschnitt 1 keine invasiven Neophyten ver zeichnet (vgl. Anhang 4-6). Im Bereich der bestockten Fläche, westlich der Autobahn, konnten am 07.02.2017 Goldruten festgestellt werden. Es ist nicht geplant, Bodenmate rial aus dem Projektperimeter zu verschieben. Wichtig ist, dass kein mit Neophyten be lastetes Bodenmaterial in andere Bereiche des Projektperimeters verschleppt wird. Im Abschnitt 2 konnten keine Neophyten festgestellt werden. 4.7.2 Auswirkungen Bauphase Flächen mit Bodenabtrag In den Abschnitten 1 und 2 findet auf einer Fläche von rund 700 m2 ein Bodenabtrag für die Erstellung der Betonschutzplatten statt. Dabei fallen rund 45 m3 unbelasteter (Kat. I) und rund 95 m3 schwach bis stark belasteter (Kat. Il/Ill) Oberboden an. Zudem wird rund 350 m3 Unterboden resp. Aushub (B- bis C-Material) ausgehoben. Bodenbilanz In Tabelle 3 ist die Bodenbilanz dargestellt. Darin enthalten ist auch der mit Neophyten belastete Boden. Kategorie Fläche [m2] Kubatur [m3] gerundet gerundet Oberboden, unbelastet (Kat. I) 265 45 Oberboden, schwach bis stark belastet (Kat. Il/Ill) 440 95 Unterboden / Aushub, unbelastet (Kat. I) 710 350 Tabelle 3: Bodenbilanz und temporäre Flächenbeanspruchung (Bodenabtrag und Rekultivierung) Zwischenlager Der gesamte Bodenaushub wird zwischengelagert. Der Oberboden sowie das darunter liegende Aushubmaterial (B-/C-Material) werden separat ausgehoben und seitlich ent-
Basler & Hofmann Umweltverträglichkeitsbericht Druckerhöhung Erdgas-Hochdruckleitung SARA 20 lang des Grabens als Walldepot auf dem anstehenden Boden zwischengelagert. Auf grund der kurzen Bauzeit ist keine Begrünung der Depots vorzunehmen. Die Schütthöhe für die Oberbodendepots beträgt max. 1.5 m. Das verdichtungsempfindliche B-/C-Mate- rial solle ebenfalls nicht höher als 1.5 m geschüttet werden. Rekultivierung Die beanspruchten Bodenflächen werden nach Abschluss der Bauarbeiten dem Ist-/Aus- gangszustand entsprechend wiederhergestellt. Das vor Ort gelagerte Aushub- und Bo denmaterial wird schichtig wieder eingebaut. Das Rekultivierungsziel einspricht einer pflanzennutzbaren Gründigkeit und NEK gemäss dem Ausgangszustand (vgl. Kapitel 4.7). Bodenschutzmassnahmen Für die Bauphase gelten die Vorgaben der Wegleitung Bodenaushub (BAFU, 2001), des Leitfadens Bodenschutz beim Bauen (BAFU, 2001) und der SN 640 581a, 640 582 und 640 583. Da es sich beim anstehenden Bodenmaterial um verdichtungsempfindliches, schluffiges Material handelt, sind insbesondere Bodenverdichtungen zu vermeiden. Dies ist folgen- dermassen zu erreichen: Bodenabtrag nur im Grabenbereich _ Saubere Trennung von Oberboden und B-/C-Material _ Einsatz eines Raupenbaggers _ Raupenbagger befährt nur den gewachsenen Oberboden - dies aber nur bei trocke nen Boden- und Witterungsbedingungen (> 10 cbar - zudem abhängig vom Maschi nentyp) - im Notfall sind lastverteilenden Massnahmen (z. B. Baggermatratzen, Bau pisten) einzusetzen _ Bei nassen Boden- und Witterungsbedingungen dürfen keine Bodenarbeiten ausge führt werden _ Walldepot max. 1.5 m hoch schütten _ kein Befahren von Oberboden- und Aushubdepots, keine Lagerung von Materialien auf den Depots LKW und andere Pneufahrzeuge fahren nur auf vorhandenen Flurwegen oder auf pro visorischen Baupisten _ Beim Verfüllen des Grabens Boden lose einbringen, nicht verdichten Nebst dem physikalischen Bodenschutz ist auch der chemische resp. biologische Bo denschutz zu beachten. _ Chemisch oder mit Neophyten belastetes Bodenmaterial ist am Ort des Abtrags zu lagern und auch am Ort des Abtrags wieder einzubauen. 4.7.3 Auswirkungen Betriebsphase Fo Ige bewi rtschaftung Nach Abschluss des Bodenauftrags erfolgt die Ansaat der Fläche mit einer tiefwurzeln den Rekultivierungsmischung (z. B. UFA Rekultivierung GOLD). Da die vom Projekt be troffenen Flächen nicht geackert werden, wird keine typische Folgebewirtschaftung not wendig. In den ersten 3 Jahren ist jedoch daraufzu achten, die neu angelegten Flächen nicht zu beweiden (Vermeidung von Trittschäden).
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Basler & Hofmann Umweltverträglichkeitsbericht Druckerhöhung Erdgas-Hochdruckleitung SARA 22 4.7.4 Massnahmen Nr. Massnahme (Beschreibung) Bo-1 Minimierung Bodenfläche Das Befahren von Bodenflächen ausserhalb des unmittelbaren Bauperimeters oder das Abstellen von Materialien und Geräten auf solchen Flächen ist zu vermeiden. Bo-2 Witterung, Bodenfeuchte Der Abtrag, die Zwischenlagerung und das Anlegen des für die Rekultivierung vor gesehenen Bodenmaterials dürfen nur bei trockenen Wetter- und Bodenverhältnis sen erfolgen. Für die Beurteilung der Bodenfeuchte können die Daten der Tensio- meterstationen des Bodenfeuchte-Messnetzes Ostschweiz verwendet werden. Zu sätzlich kann die Bodenfeuchte vor Ort mittels Handfühlprobe geprüft werden. Bo-3 Bodenabtrag und -auftrag _ Der Bodenabtrag sowie die Rekultivierung des Bodens erfolgt mittels Raupen bagger vor Kopf im Streifenverfahren. LKW und andere Pneufahrzeuge verkehren nur auf Flurwegen oder provisori schen Baupisten. Bo-4 Zwischenlager Die Walldepots von Oberboden und B-/C-Material sind max. 1.5 m hoch zu schüt ten Bo-5 Rekultivierung und Folgebewirtschaftung Das zwischengelagerte Boden- und B-/C-Material ist ohne Verdichtung wieder ein zubauen und mittels tiefwurzelnder Saatmischung (z. B. UFA Rekultivierung GOLD) anzusäen. Bo-6 Mit Neophyten belastetes Material Mit Neophyten belastetes Bodenmaterial ist am Ort des Abtrags zu lagern und am Ort des Abtrags wiedereinzubauen. 4.8 Altlasten Gemäss Kataster der belasteten Standorte des Kantons St. Gallen (Geoportal Kanton St.Gallen) sind weder im Abschnitt 1, noch im Abschnitt 2 belastete Standorte im Bereich der beiden Abschnitte vorhanden (vgl. Anhang 4-7). Im Abschnitt 1 in St. Margrethen liegen die nächst gelegenen Katastereinträge (3236B0210 und 3236B0049) rund 200 m, beim Abschnitt 2 in Sennwald (3274B0013, 3274B0005) rund 130 m vom Projektperime ter entfernt. Durch das vorliegende Projekt werden somit keine belasteten Standorte tan giert. 4.9 Abfälle 4.9.1 Ist-/Ausgangszustand Wie in Kapitel 4.8 beschrieben, werden durch das Projekt keine belasteten Standorte tangiert. Jedoch liegen die beiden Projektperimeter im Bereich der Prüfgebiete für Bo denverschiebung, womit Belastungshinweise für den Boden vorliegen (vgl. Kapitel 4.7 ). Das Bodenmaterial ist zudem in Abschnitt 1 mit Neophyten belastet.
Basler & Hofmann Umweltverträglichkeitsbericht Druckerhöhung Erdgas-Hochdruckleitung SARA 23 4.9.2 Auswirkungen Bauphase Bodenaushub, Aushubmaterial In der Bauphase fällt Bodenaushub und Aushubmaterial an. Beim Boden handelt es sich um unbelastetes, schwach bis stark und mit Neophyten belastetes Oberbodenmaterial sowie um unbelastetes B-/C-Material. Das gesamte Bodenmaterial wird am Ort des Ab trags zwischengelagert und vor Ort wieder eingebaut. Durch die Verdrängung der Betonschutzplatte fällt Aushubmaterial an, welches extern wiederverwertet oder entsorgt werden muss. Ausbauasphalt Westlich der Autobahn im Abschnitt 1 führt der Projektperimeter nach der Querung der Autobahn über eine befestige Verkehrsfläche. Beim Öffnen des Grabens fällt daher auch Ausbauasphalt im Umfang von rund 40 m3 an. Die Belastungssituation des Ausbauas phalts ist nicht bekannt - es wird aber davon ausgegangen das der PAK-Gehalt unter 250 mg/kg liegt. Materialbewirtschaftung Tabelle 4 stellt die Materialflüsse während der Bauphase dar. Material Qualität Menge Verwertung / Entsorgung OUTPUT [m3] fest Oberboden unbelastet 45 Lagerung vor Ort schwach bis stark belastet11* 95 Lagerung vor Ort Unterboden (B-/C-Material) unbelastet 350 Lagerung vor Ort Aushub (C-Material) unverschmutzt 400 Lagerung vor Ort 130 Verwertung extern Ausbauasphalt : 250 mg/kg PAK 40 Belagsrecycling Total (gerundet) 1'060 Material Qualität Menge Herkunft INPUT [m3] fest Oberboden unbelastet 45 Zwischenlager vor Ort schwach bis stark belas 95 Zwischenlager vor Ort tet1’ Unterboden (B-/C-Material) unbelastet 350 Zwischenlager vor Ort Aushub (C-Horizont) unverschmutzt 400 Zwischenlager vor Ort Transportbeton unverschmutzt 105 Betonwerk Sauberkeitsschicht Kies unverschmutzt 25 Kieswerk Armierung Armierungsnetz 3 to Baustoffmarkt Asphalt < 250 mg/kg PAK 40 Belagswerk Total (gerundet) 1'060 (+3t Armierung) Tabelle 4: Materialflüsse in dieser Kategorie enthalten ist auch das mit Neophyten belastete Bodenmaterial
Basler & Hofmann Umweltverträglichkeitsbericht Druckerhöhung Erdgas-Hochdruckleitung SARA 24 4.9.3 Massnahmen Nr. Massnahme (Beschreibung) Ab-1 Entsorgung von Bauabfällen _ Die Entsorgung von Bauabfällen richtet sich nach der Empfehlung SIA 430. _ Bauabfälle sind auf der Baustelle entsprechend dem Mehrmuldenkonzept des Baumeisterverbandes zu trennen und bewilligten Entsorgungs- und Aufberei tungsanlagen zuzuführen. Ab-2 Chemisch und mit Neophyten belastetes Bodenmaterial Das schwach bis stark und mit Neophyten belastete Bodenmaterial ist am Ort des Abtrags zwischenzulagern und wieder vor Ort einzubringen. Eine Verschleppung des Materials ist zu vermeiden. 4.10 Umweltgefährdende Organismen Im Zusammenhang mit dem vorliegenden Projekt werden keine umweltgefährdenden Organismen eingesetzt. Der Umgang mit invasiven Neophyten, die bereits heute entlang der beiden Abschnitte Vorkommen, wird im Kapitel 4.7 abgehandelt. 4.11 Störfallvorsorge Die Erdgas-Hochdruckleitung St. Margrethen - Bad Ragaz ist der Störfallverordnung (StFV) unterstellt (Art. 1 Abs. 3b StFV). Daher ist für die geplante Druckerhöhung von 25 auf 45 bar die Störfallsituation zu beurteilen und zusammen mildern Plangenehmigungs gesuch einzureichen. Die Störfallbeurteilung wurde von der Firma Basler & Hofmann AG durchgeführt und in folgendem eigenständigen Bericht dokumentiert (Bestandteil der Gesuchsunterlagen zur Plangenehmigung): _ Basler & Hofmann, Druckerhöhung SARA (Strecke 86). Störfallbericht. Bericht Nr.6370.500, 30. Juni 2020. Die Untersuchungen haben folgende wichtigsten Resultate und Schlussfolgerungen er geben: _ Die Ausmasseinschätzung gemäss Rahmenbericht13 zeigt, dass für insgesamt 26 Streckenabschnitte eine schwere Schädigung möglich ist. Für diese 26 Streckenab schnitte sind somit weitere Risikoabklärungen notwendig. _ Im Sinne eines risikorelevanten, schrittweisen Vorgehens wurde in einem ersten Schritt für 13 Streckenabschnitte mildem grössten Risiko eine Risikoermittlung durchgeführt. Die Beurteilung der Risikosituation der 13 verbleibenden Streckenab schnitte erfolgte anhand der bereits vorliegenden Resultate und aufgrund von Plausi bilitätsüberlegungen. _ Bei 17 von 26 Streckenabschnitten ist das Risiko als akzeptabel einzustufen. 13 Sicherheit von Erdgashochdruckanlagen, Rahmenbericht zur standardisierten Ausmasseinschätzung und Risikoermittlung, Schweizerische Erdgaswirtschaft, Revision 2010
Basler & Hofmann Umweltverträglichkeitsbericht Druckerhöhung Erdgas-Hochdruckleitung SARA 25 Bei 8 Streckenabschnitten verläuft die Risikosummenkurve in der unteren Hälfte des Übergangbereichs und bei einem Streckenabschnitt in der oberen Hälfte des Über gangbereichs. Für diese 9 Streckenabschnitte wurde evaluiert, ob zusätzliche risiko mindernde Massnahmen wie der Einbau von Druckverteilplatten (DVP) umzusetzen sind. Die Evaluation der risikomindernden Massnahmen ergab, dass der Einbau von DVP entlang des Streckenabschnittes in St. Margrethen Industrie und in Haag (Gemeinde Sennwald) im Bereich der Einkaufszone zu einer deutlichen Risikoreduktion führt und somit entlang dieser Streckenabschnitten umzusetzen ist. Bei weiteren 5 Stre ckenabschnitten sind bereits risikomindernde Massnahmen wie der Einbau von DVP oder eine dickere Wandstärke vorhanden. Bei den verbleibenden zwei Streckenab schnitten verlaufen die Risikosummenkurven nur ganz knapp im Übergangsbereich, so dass der Einbau von DVP als risikomindernde Massnahmen als nicht notwendig beurteilt wird. 4.12 Wald Bestockung auf Parzelle Kat.-Nr. Die Erdgas-Hochdruckleitung führt im Abschnitt 1 (St. Margrethen) westlich der Auto 2109 bahn durch eine bestockte Fläche, welche gemäss Waldbestandskarte des Kantons St. Gallen als Wald ausgeschieden ist (vgl. Anhang 4-8). Gemäss den gesetzlichen Bestim mungen (Natur- und Heimatschutzgesetz, NHG, 1966, Stand 1.1.2017) handelt es sich dabei um eine geschützte Waldgesellschaft (typischer Ulmen-Eschen-Auenwald). An der Feldbegehung vom 07.02.2017 konnte festgestellt werden, dass die Fläche nur noch marginal bestockt ist (vgl. Abbildung 6). Abbildung 6: Fotos der als Wald ausgeschiedenen Fläche im Abschnitt 1 Vor diesem Hintergrund wurde beim Kantonsforstamt des Kantons St.Gallen abgeklärt, ob es sich bei der vorliegenden Waldfläche noch um Wald gemäss Waldgesetz handelt. Nach Aussage von Stefan Buob vom Kantonsforstamt handelt es sich bei der Besto ckung auf Parzelle Kat.-Nr. 2109 nicht um Wald im rechtlichen Sinne14. Es ist daher für den Einbau der Betonschutzplatten auch kein Rodungsgesuch notwendig. Falls Bäume gefällt werden müssten, sollte jedoch mit dem zuständigen Revierförster, Josef Benz, Kontakt aufgenommen werden. 14 Mail, vom 17.02.2017 von Stefan Buob, Kantonsförstamt St.Gallen
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