Erdgas-Hochdruckleitung St. Margrethen - Bad Ragaz (SARA), Druckerhöhung - Umweltverträglichkeitsbericht zum Plangenehmi gungsgesuch - Bad Ragaz ...

Die Seite wird erstellt Daniel Dietz
 
WEITER LESEN
Erdgas-Hochdruckleitung St. Margrethen - Bad Ragaz (SARA), Druckerhöhung - Umweltverträglichkeitsbericht zum Plangenehmi gungsgesuch - Bad Ragaz ...
Erdgas-Hochdruckleitung St.
Margrethen - Bad Ragaz
(SARA), Druckerhöhung
Umweltverträglichkeitsbericht zum Plangenehmi­
gungsgesuch

                                      Basiert Hof mann
Erdgas-Hochdruckleitung St. Margrethen - Bad Ragaz (SARA), Druckerhöhung - Umweltverträglichkeitsbericht zum Plangenehmi gungsgesuch - Bad Ragaz ...
Impressum
Datum
8. März 2017, Rev. 24 Juli 2020

Bericht-Nr.
6126.000-01

Verfasst von
Ralf Sigrist
Franziska Nyfeler
Sylvia Jaus

Basler & Hofmann AG
Ingenieure, Planer und Berater

Bachweg 1
Postfach
CH-8133 Esslingen
T +41 44 387 15 22
F +41 44 387 15 00

Verteiler
Erdgas Ostschweiz AG,
Pirmin Küttel
Erdgas-Hochdruckleitung St. Margrethen - Bad Ragaz (SARA), Druckerhöhung - Umweltverträglichkeitsbericht zum Plangenehmi gungsgesuch - Bad Ragaz ...
Basler & Hofmann   Umrweltverträglichkeitsbericht Druckerhöhung Erdgas-Hochdruckleitung SARA

                   Inhaltsverzeichnis

                   1.         Einleitung........................................................................................................ 1
                   1.1        Ausgangslage....................................................................................................... 1

                   1.2        Massgebliches Verfahren und UVP-Pflicht......................................................... 1

                   1.3        Standort und Umgebung..................................................................................... 2

                   1.4        Raumplanerische Aspekte.................................................................................. 5

                   1.5        Naturgefahren...................................................................................................... 5

                   1.6        Erforderliche Bewilligungen................................................................................. 5

                   2.         Projektbeschreibung......................................................................................7
                   2.1         Bestehende Erdgasleitung.................................................................................. 7

                   2.2         Betriebliche Anpassungen und bauliche Massnahmen.....................................7

                   2.3         Bauphase............................................................................................................. 8

                   3.         Systemabgrenzung und Relevanzmatrix................................................... 11
                   3.1        Zeitliche Abgrenzung......................................................................................... 11

                   3.2         Räumliche Abgrenzung..................................................................................... 11

                   3.3         Relevanzmatrix.................................................................................................. 11

                   4.         Auswirkungen auf die Umwelt.....................................................................13
                   4.1         Luft.......................................................................................................................13

                   4.2         Lärm.....................................................................................................................14

                   4.3         Erschütterungen................................................................................................. 15

                   4.4         Nichtionisierende Strahlung.............................................................................. 15

                   4.5         Oberflächengewässer und Entwässerung....................................................... 15

                   4.6         Grundwasser...................................................................................................... 16

                   4.7         Boden...................................................................................................................17

                   4.8        Altlasten.............................................................................................................. 21

                   4.9         Abfälle................................................................................................................. 21

                   4.10        Umweltgefährdende Organismen..................................................................... 23
                   4.11        Störfallvorsorge.................................................................................................. 23

                   4.12        Wald.................................................................................................................... 24

                   4.13        Flora, Fauna, Lebensräume.............................................................................. 25
                   4.14        Landschaft und Ortsbild..................................................................................... 25

                   4.15        Kulturdenkmäler und Archäologie..................................................................... 25
Erdgas-Hochdruckleitung St. Margrethen - Bad Ragaz (SARA), Druckerhöhung - Umweltverträglichkeitsbericht zum Plangenehmi gungsgesuch - Bad Ragaz ...
Basler & Hofmann   Umweltverträglichkeitsbericht Druckerhöhung Erdgas-Hochdruckleitung SARA

                   5.         Übersicht der Massnahmen........................................................................... 26

                   6.         Schlussfolgerungen........................................................................................28

                   Anhang
Erdgas-Hochdruckleitung St. Margrethen - Bad Ragaz (SARA), Druckerhöhung - Umweltverträglichkeitsbericht zum Plangenehmi gungsgesuch - Bad Ragaz ...
Basler & Hofmann   Umweltverträglichkeitsbericht Druckerhöhung Erdgas-Hochdruckleitung SARA                              1

                   1.     Einleitung

                   1.1    Ausgangslage
                   Die Erdgas Ostschweiz AG (EGO) plant für die Erdgas-Hochdruckleitung zwischen St.
                   Margrethen und Bad Ragaz (Strecke SARA, Kanton St.Gallen) eine Erhöhung des Lei­
                   tungsdrucks von heute 25 bar auf künftig 45 bar. Durch diese Massnahme soll die Ver­
                   sorgungssicherheit in der Ostschweiz gewährleistet werden, da der höhere Druck zu ei­
                   nem grösseren Speichervolumen in der Leitung führt.

                   Aufgrund der Druckerhöhung und der damit verbundenen höheren Störfallrisiken müs­
                   sen an zwei Stellen in den Gemeinden St. Margrethen und Sennwald sogenannte Be­
                   tonschutzplatten (DVP) über eine Länge von insgesamt rund 415 Meter eingebaut wer­
                   den.

                   Die Firma Basler & Hofmann wurde von der EGO mit der Ausarbeitung des Umweltver­
                   träglichkeitsberichts (UVB) zu diesem Vorhaben beauftragt. Zuständig für die Projektie­
                   rung ist die EGO.

                   1.2    Massgebliches Verfahren und UVP-Pflicht
                   Aufgrund des Rohrleitungsgesetzes (RLG) wird im vorliegenden Fall die betriebliche und
                   bauliche Anpassung der Rohrleitungsanlage im Rahmen eines Plangenehmigungsver­
                   fahrens bewilligt. Gemäss Art. 5 der Rohrleitungsverordnung (RLV) müssen die Ge­
                   suchsunterlagen dabei u.a. auch einen UVB enthalten.

                   Projekte für neue und wesentlich geänderte Rohrleitungsanlagen im Sinne von Art. 1
                   RLG, für welche eine ordentliche Plangenehmigung erforderlich ist, unterstehen grund­
                   sätzlich der UVP-Pflicht (Art. 1/2 UVPV). Das BFE beurteilt das vorliegende Projekt als
                   wesentliche Änderung einer bestehenden, UVP-pflichtigen Anlage nach Art. 2 UVPV,
                   wobei die wesentliche Änderung mit der Druckerhöhung von 25 auf 45 bar und der damit
                   verbundenen Erhöhung des Störfallrisikos begründet wird.

                   Dies hat zur Folge, dass die EGO im Rahmen des Bewilligungsverfahrens einen UVB
                   einreichen muss, in welchem die Auswirkungen der Anlage auf die Umwelt beschrieben
                   werden und eine Beurteilung hinsichtlich der Einhaltung von umweltrechtlichen Vorga­
                   ben vorgenommen wird. Der Projektperimeter umfasst dabei grundsätzlich das gesamte
                   Trassee der Leitung von St. Margrethen bis Bad Ragaz.

                   Im Rahmen der Umnutzung der Ölleitung in eine Erdgas-Hochdruckleitung wurde im
                   Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens in den Jahren 20051 und 20062 die Anlage

                   1 Erdgas Ostschweiz AG, Erdgasleitung SARA, Umnutzungsprojekt für den Abschnitt St. Margrethen - Bad Ra­
                   gaz (Strecke 86), Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung und Raumplanung, Plangenehmigungsverfahren,
                   10. Januar 2005.
                   2 Erdgas Ostschweiz AG, Erdgasleitung SARA, Umlegung Widnau, Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung,
                   Störfallvorsoge und Raumplanung, 7. Juni 2006.
Erdgas-Hochdruckleitung St. Margrethen - Bad Ragaz (SARA), Druckerhöhung - Umweltverträglichkeitsbericht zum Plangenehmi gungsgesuch - Bad Ragaz ...
Basler & Hofmann   Umweltverträglichkeitsbericht Druckerhöhung Erdgas-Hochdruckleitung SARA                               2

                   als umweltverträglich beurteilt. Die Plangenehmigung erfolgte 20073 und 2009 wurde die
                   Betriebsbewilligung4 erteilt. Die erteilten Bewilligungen sind weiterhin rechtskräftig. Seit­
                   her wurden keine relevanten Änderungen an der Erdgasleitung vorgenommen.

                   Für die geplante Druckerhöhung von 25 auf 45 bar sind aus technischer Sicht keine bau­
                   lichen Eingriffe und Anpassungen erforderlich. Aufgrund der mit der Druckerhöhung ver­
                   bundenen höheren Störfallrisiken müssen an zwei Stellen in den Gemeinden St. Mar-
                   grethen und Sennwald risikomindernde Massnahmen umgesetzt werden. Über eine
                   Länge von insgesamt rund 415 Meter sind in diesen beiden Gemeinden sogenannte Be­
                   tonschutzplatten (DVP) einzubauen.

                   Der Projektperimeter umfasst lediglich für die Störfallthematik den ganzen Streckenab­
                   schnitt der Leitung. Der entsprechende Störfallnachweis wird in einem separaten Bericht
                   abgehandelt. Im vorliegend UVB wird hingegen nur der engere Projektperimeter behan­
                   delt, d.h. nur die Abschnitte, in welchen bauliche Eingriffe stattfinden (Untersuchungspe­
                   rimeter, siehe Kapitel 3.2 ).

                   Aufgrund der eher geringen Umweltauswirkungen des Projekts wurde der UVB als ab­
                   schliessende Voruntersuchung ausgearbeitet (siehe Art. 10b Umweltschutzgesetz,
                   USG).

                   1.3     Standort und Umgebung

                   1.3.1 Trassee
                   Die Erdgas-Hochdruckleitung SARA führt über eine Streckenlänge von rund 57 km von
                   St. Margrethen (Kanton St.Gallen) entlang des Rheintaler Binnenkanals nach Widnau
                   und danach entlang des Rheindamms weiter nach Altstätten und Bad Ragaz. Das Tras­
                   see liegt vollständig auf Kantonsgebiet St. Gallen und führt durch insgesamt 15 Gemein­
                   den (St. Margrethen, Au, Widnau, Diepoldsau, Oberriet, Rüthi, Altstätten, Sennwald,
                   Buchs, Sevelen, Wartau, Sargans, Meis, Vilters-Wangs und Bad Ragaz).

                   3 Bundesamt für Energie, Umnutzung der Oleodotto del Reno (Ölleitung) in eine Erdgas-Hochdruckleitung im
                   Abschnitt St. Margrethen - Bad Ragaz (inklusive Leitungsumlegung Widnau), Projekt SARA, Plangenehmi­
                   gungsverfügung vom 14. November 2007.
                   4 Bundesamt für Energie, Erdgas-Hochdruckleitung Strecke 86: St. Margrethen - Bad Ragaz (Projekt SARA),
                   Betriebsbewilligung vom 19. November 2009.
Erdgas-Hochdruckleitung St. Margrethen - Bad Ragaz (SARA), Druckerhöhung - Umweltverträglichkeitsbericht zum Plangenehmi gungsgesuch - Bad Ragaz ...
Basler & Hofmann               Umweltverträglichkeitsbericht Druckerhöhung Erdgas-Hochdruckleitung SARA             3

                               1.3.2 Abschnitte Betonschutzplatten
                               Die beiden Abschnitte, bei welchen im Rahmen des Projekts bauliche Anpassungen vor­
                               genommen werden, liegen in der Gemeinde St. Margrethen und Sennwald.

Abschnitt 1 (St. Margrethen)   Der Streckenabschnitt in der Gemeinde St. Margrethen (Abschnitt 1) mit einer Länge von
                               135 m liegt zwischen den Markierungssignalen 86.08-86.10 und führt westlich der Auto­
                               bahn durchs Gebiet Neugrüt, wo die Leitung im Industriegebiet, anschliessend in einer
                               Wiese und schliesslich in den Damm des Binnenkanals hinein führt.
Erdgas-Hochdruckleitung St. Margrethen - Bad Ragaz (SARA), Druckerhöhung - Umweltverträglichkeitsbericht zum Plangenehmi gungsgesuch - Bad Ragaz ...
Basler & Hofmann         Umweltverträglichkeitsbericht Druckerhöhung Erdgas-Hochdruckleitung SARA           4

                         Abbildung 2: Übersichtsplan Abschnitt 1 (St. Margrethen) ), siehe Anhang 1-1

Abschnitt 2 (Sennwald)   Der Streckenabschnitt in der Gemeinde Sennwald (Abschnitt 2) mit einer Länge von 280
                         liegt zwischen den Markierungssignalen 86.191-89.192 m und führt entlang einer Wiese
                         im Böschungsbereich des linksufrigen Rheindamms.

                         Abbildung 3: Übersichtsplan Abschnitt 2 (Sennwald), siehe Anhang 1-2
Erdgas-Hochdruckleitung St. Margrethen - Bad Ragaz (SARA), Druckerhöhung - Umweltverträglichkeitsbericht zum Plangenehmi gungsgesuch - Bad Ragaz ...
Basler & Hofmann                   Umweltverträglichkeitsbericht Druckerhöhung Erdgas-Hochdruckleitung SARA               5

                                   1.4    Raumplanerische Aspekte
                                   Das Trassee der Leitung verläuft dabei grösstenteils ausserhalb von Bauzonen durch
                                   Landwirtschaftsgebiet und Wald mit Niederhaltezonen. In den Gemeinden St. Mar­
                                   grethen, Au und Widnau führt das Trassee teilweise durch Industrie- und Gewerbezonen
                                   resp. in Widnau auch durch eine Wohnzone.

                                   Die Abschnitte 1 und 2 mit den baulichen Eingriffen (Betonschutzplatten) sind in der Ge­
                                   meinde St. Margrethen der Grünzone d (GG) resp. der Industriezone (IA) und in der Ge­
                                   meinde Sennwald dem übrigen Gemeindegebiet (ueG) zugeteilt (vgl. Anhang 1-3 und
                                   Anhang 1-4).

                                   1.5    Naturgefahren
Abschnitt 1 (St. Margrethen)       Der Projektperimeter von Abschnitt 1 (St. Margrethen) befindet sich gemäss Gefahren­
                                   karte des Kantons St. Gallen im Wirkungsbereich von Hochwassern, ausgehend v. a.
                                   vom Rheintaler Binnenkanal (vgl. Anhang 1-5). Der Projektperimeter liegt zudem bzgl.
                                   Erdbeben in der Gefährdungszone 1.

Abschnitt 2 (Sennwald)             Für den Projektperimeter in Abschnitt 2 (Sennwald) existiert momentan keine Gefahren­
                                   karte. Westlich angrenzend an den Projektperimeter des Abschnitts 2 ist bezüglich Hoch­
                                   wasser eine Restgefährdung verzeichnet (vgl. Anhang 1-5). Der Projektperimeter befin­
                                   det sich im der Erdbeben-Gefährdungszone 2.

Hinweis zur Gefährdungssituation   Bei Hochwassersituationen, welche auf den Projektperimeter von Abschnitt 1 Einfluss
in der Bauphase
                                   haben können, sind umgehend alle Maschinen und Geräte aus dem Projektperimeter zu
                                   entfernen.

                                   1.6    Erforderliche Bewilligungen
                                   Im Rahmen des Plangenehmigungsverfahren sind die folgenden Ausnahmenbewilligun­
                                   gen einzuholen (siehe Tabelle 1).
Erdgas-Hochdruckleitung St. Margrethen - Bad Ragaz (SARA), Druckerhöhung - Umweltverträglichkeitsbericht zum Plangenehmi gungsgesuch - Bad Ragaz ...
Basler & Hofmann   Umweltverträglichkeitsbericht Druckerhöhung Erdgas-Hochdruckleitung SARA                                        6

                    Beantragte Bewilligung /        Gesetzliche Grundlage                Begründung
                    Ausnahmebewilligung

                    Gewässerschutzrechtliche        Art. 19 Abs.2 Gewässerschutzge­      Abschnitt 1 - St. Margrethen und Ab­
                    Bewilligung                     setz (GSchG)                         schnitt 2 - Sennwald innerhalb des
                                                                                         Gewässerschutzbereichs Au, zudem
                    (Bewilligung für Anlagen und    Art. 32 Abs.2 Gewässerschutzver­     befindet sich der südliche Teil des Ab­
                    Tätigkeiten in den besonders    ordnung (GSchV)                      schnitt 1 in der Grundwasserschutz­
                    gefährdeten Bereichen)                                               zone S3 (Parzelle Nr. 719, 2109).

                    Bewilligung für die Beein­      Art. 18 Bundesgesetz über den        Abschnitt 1 und 2 befinden sich im Ge­
                   trächtigung schutzwürdiger       Natur- und Heimatschutz (NHG)        wässerraum.
                    Lebensräume

                    Bewilligung für Einbau der      Art. 8 Rohrleitungssicherheitsver­   Abschnitt 1 führt durch Bauzone (Par­
                    Betonschutzplatten Bauzonen     ordnung (RLSV)                       zelle Nr. 2768)

                   Ausnahmebewilligung für Ro­      Art. 5 Waldgesetz (WaG)              Abschnitt 1 führt durch den Wald ge­
                   dung                                                                  mäss Waldbestandeskarte (Parzelle
                    (voraussichtlich nicht erfor­                                        Nr. 739,2109)
                   derlich , da kein Wald im
                    rechtlichen Sinne).

                    Forstrechtliche Bewilligung     Art. 17 Abs. 3 Waldgesetz (WaG)      Abschnitt 2 befindet sich innerhalb des
                   zur Unterschreitung des          Art. 91 Baugesetz des Kantons St. Waldabstands von 15 m.
                   Waldabstandes                    Gallen
                                                                                         Bewilligungspflicht für Bauten und An­
                                                                                         lagen innerhalb eines Waldabstandes
                                                                                         von 15 m.

                   Tabelle 1: Erforderliche Bewilligungen

                   Bei den Ausnahmebewilligungen ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der Erdgaslei­
                   tung um eine bestehende, bewilligte und standortgebundene Anlage handelt und diese
                   in ihrem Bestand geschützt ist. Die Druckerhöhung ist als geringfügige Erweiterung der
                   Anlage einzustufen, welche zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit umgesetzt
                   wird. Somit besteht weiterhin ein öffentliches Interesse an der Anlage resp. an der Er­
                   weiterung. Eine Verlegung ausserhalb der Schutzzonen wurde geprüft, jedoch aufgrund
                   der Platzverhältnisse und der Wirtschaftlichkeit als nicht verhältnismässig beurteilt, zu­
                   mal es sich beim Einbau der Druckverteilplatten über eine Streckenlänge von insgesamt
                   415 m um einen eher geringen Eingriff handelt.
Basler & Hofmann   Umweltverträglichkeitsbericht Druckerhöhung Erdgas-Hochdruckleitung SARA            7

                   2.        Projektbeschreibung

                   2.1       Bestehende Erdgasleitung
                   Die bestehende Erdgasleitung wurde in den Jahren 1962-1966 erstellt und bis 1995 als
                   Ölleitung (Oleodotto) betrieben. Anschliessend wurde die Leitung nach umfangreichen
                   Umbauarbeiten ab 2009 als Erdgas-Hochdruckleitung mit einem Betriebsdruck von 25
                   bar in Betrieb genommen. Diese Umnutzung wurde damals ebenfalls in einem Plange­
                   nehmigungsverfahren bewilligt

                   Die bestehende Leitung weist folgende Kenndaten auf:
                        Rohrdurchmesser: ..................22" (559 mm)
                        Prüfdruck bei Messstation:............. 76.2 bar
                        gemittelter Prüfdruck: ..................... 80.1 bar

                   2.2       Betriebliche Anpassungen und bauliche Massnahmen
                   Für die heute mit maximal 25 bar betriebene Erdgasleitung ist zukünftig ein eigenes
                   Druckregime vorgesehen. Im Winterhalbjahr (Oktober bis April) ist ein maximaler Be­
                   triebsdruck von 45 bar geplant, im Sommerhalbjahr (Mai bis September) beträgt der ma­
                   ximale Betriebsdruck 20 bar.

                   Aufgrund der geplanten Druckerhöhung sind anlagenseitig grundsätzlich nur geringfü­
                   gige Anpassungen notwendig. Sowohl die Rohrleitung selbst wie auch alle Anschlusslei­
                   tungen, Anlagen- und Einbauteile an den bestehenden Nebenanlagen sind bereits auf
                   diesen höheren Betriebsdruck ausgelegt. Anlagenseitig sind lediglich einzelne Druck­
                   messgeräte zu ersetzen.

                   Die mit dem Projekt verbundenen, baulichen Anpassungen ergeben sich durch das mit
                   der Druckerhöhung einhergehende, erhöhte Störfallrisiko entlang von einzelnen Lei­
                   tungsabschnitten. Bei diesen Abschnitten werden daher über der bestehenden Leitung
                   sogenannte Betonschutzplatten (=Betonschutzplatten, siehe Abbildung 4) eingebaut.

                   Die Betonschutzplatten werden in einer Tiefe von 1 m unter Terrain über einer Sauber­
                   keitsschicht (Kies) aus armiertem Beton mit folgenden Dimensionen der einzelnen Be­
                   tonplatten erstellt:
                        Stärke/Dicke:........... 15 cm
                        Breite: ....................... 1.5 m
                        Länge: ...................... 2.5 m
Basler & Hofmann   Umweltverträglichkeitsbericht Druckerhöhung Erdgas-Hochdruckleitung SARA                 8

                                                  Terrain

                   Abbildung 4: Normplan Betonschutzplatte über Erdgas-Hochdruckleitung
                   (Dimensionen: A=0.45 m, B=1.5 m, Dirn.=22" / 559 mm)

                   2.3    Bauphase

                   2.3.1 Bauablauf
                   Der Einbau der Betonschutzplatten erfolgt im offenen Graben. Nach der Baustellenin­
                   stallation und den Vorarbeiten wird der Ober- und Unterboden (B-/C-Material) auf einer
                   Breite von ca. 2.5 m abgetragen und entlang des Grabens zwischengelagert (siehe Ka­
                   pitel 4.7 "Boden"). Im Bereich der asphaltierten Fläche in St. Margrethen wird der Asphalt
                   entfernt und entsprechend entsorgt.

                   Der Graben wird mittels Bagger auf die erforderliche Tiefe von ca. 1 m ausgehoben, wo­
                   bei der Unterboden (B-/C-Material) und Aushub (C-Material) ebenfalls entlang des Gra­
                   bens separat zwischengelagert wird. Im Anschluss wird beidseitig eine Abschalung an­
                   gebracht und die Betonschutzplatten vor Ort auf einer Breite von 1.5 m vergossen und
                   armiert, wobei in Abständen von je 2.5 m eine Fuge angebracht wird.

                   Im Anschluss wird das zwischengelagerte Aushubmaterial sowie der Unter- und Oberbo­
                   den ohne Verdichtung wieder eingebracht. Das überschüssige Aushubmaterial wird ab­
                   geführt. Im Bereich der befestigten Fläche in St. Margrethen wird über der Kofferung ein
                   neuer Asphaltbelag eingebaut.
Basler & Hofmann   Umweltverträglichkeitsbericht Druckerhöhung Erdgas-Hochdruckleitung SARA                               9

                   2.3.2 Bauprogramm
                   Die Bauarbeiten dauern rund 2 Monate, wobei die beiden Bauvorhaben in St. Margrethen
                   und Sennwald gleichzeitig realisiert werden:
                     Vorbereitungsarbeiten: .................. ca. 1 Woche
                     Aushubphase: .............................. ca. 2 Wochen
                      Einbau Betonschutzplatten: ........ ca. 2 Wochen
                   _ Instandstellung / Rekultivierung: .. ca. 2 Wochen

                   Der Baubeginn ist im August/September 2021 geplant.

                   2.3.3 Materialmengen, Baulogistik und Erschliessung
Materialmengen     Für das Bauvorhaben werden als relevante Massengüter Transportbeton, Kies (Sauber­
                   keitsschicht), Asphalt sowie Armierung mit Lastwagen zu den Installationsplätzen ge­
                   bracht. Der ausgehobene Oberboden (A-Horizont), Unterboden (B-/C-Horizont) sowie
                   das Aushubmaterial (C-Horizont) werden mit Ausnahme des überschüssigen Aushub­
                   materials und des zu entsorgenden Ausbruchasphalts (Streckenabschnitt von 80 m
                   Länge in St. Margrethen) vor Ort zwischengelagert. Die Übersicht zu den Materialmen­
                   gen ist in Abbildung 5 dargestellt.

                                                      Asphalt    Kies    Beton   Armierung
                                                       40 m1    25 m3    95 m3      3t

                                                                                              Oberboden (A-Horizont)
                                                                                                 (Zwischenlager)
                                                                                                      140 m3

                                Aushub (C-Horizont)
                                  (Zwischenlager)                                            Unterboden (B-/C-Horizont)
                                      400 m3                                                      (Zwischenlager)
                                                                                                      350 m3

                                                                Aushub       Asphalt­
                                                                130 m3       aufbruch
                                                                              40 m3

                   Abbildung 5: Materialbilanz (Hauptmengen)
Basler & Hofmann   Umweltverträglichkeitsbericht Druckerhöhung Erdgas-Hochdruckleitung SARA             10

Baulogistik        Die Materiallieferungen und Abtransporte von Aushubmaterial, Kies, Beton und Asphalt
                   erfolgen per Lastwagen. Bei einer angenommenen Transportkapazität eines Betonmi­
                   schers von 10 m3 resp. eines Lastwagens (Kies- und Aushub- und Asphalttransporte)
                   von 14 m3 sind insgesamt für beide Baustellen zusammen rund 30 - 40 Lastwagentrans­
                   porte notwendig. Die Verlagerung des Unter- und Oberbodens sowie des Aushubmate­
                   rials innerhalb der Baustelle erfolgt mit kleineren Baufahrzeugen.

Erschliessung      Die Erschliessung der Baustelle in St. Margrethen ist über die Neugrütstrasse (zwischen
                   der Firma Samaplast und dem Unterwerk) vorgesehen.
                   Die Erschliessung der Baustelle in Sennwald erfolgt über die Strasse über dem
                   Rheindamm und danach über Grünflächen, die bereits heute als Zufahrten für Landwirt­
                   schaftsfahrzeuge genutzt werden. Bei Bedarf ist allenfalls eine temporäre Baupiste zu
                   erstellen.
Basler & Hofmann   Umweltverträglichkeitsbericht Druckerhöhung Erdgas-Hochdruckleitung SARA                   11

                   3.        Systemabgrenzung und Relevanzmatrix

                   3.1       Zeitliche Abgrenzung
                   Für die vorgenommenen Untersuchungen gilt die heutige Situation mit der bestehenden
                   Erdgas-Hochdruckleitung und einem Druck von 25 bar als Ist-/Ausgangszustand. Die
                   Abklärungen zu den Umweltauswirkungen werden für die Bauphase (Herbst 2021) und
                   die Betriebsphase (nach Inbetriebnahme Ende 2021) vorgenommen.

                   3.2       Räumliche Abgrenzung
                   Grundsätzlich umfasst der vorliegende UVB Abklärungen für das gesamte Leitungstras­
                   see zwischen St. Margrethen und Bad Ragaz. Die geplante Erhöhung des Betriebs­
                   drucks von 25 bar auf 45 bar erfolgt mit Ausnahme der beiden Abschnitte, entlang denen
                   Betonschutzplatten eingebaut werden, ohne bauliche Anpassungen. Aus diesem Grund
                   beschränken sich die Abklärungen zu den Umweltauswirkungen mit Ausnahme des
                   Fachbereichs Störfallvorsorge räumlich auf diese beiden Abschnitte in St. Margrethen
                   (Projektperimeter Abschnitt 1) und Sennwald (Projektperimeter Abschnitt 2).

                   Durch die Reichweite der Auswirkungen für einzelne Umweltbereiche (z. B. Immissionen)
                   wird von einem Untersuchungsperimeter ausgegangen, dessen konkrete Abgrenzung
                   bei der Behandlung der einzelnen Umweltaspekte vorgenommen wird.

                   3.3       Relevanzmatrix
                   Die Relevanzmatrix (Tabelle 2) zeigt die Beurteilung der Umweltauswirkungen in den
                   einzelnen Projektphasen. In Kapitel 4 werden die Auswirkungen in den verschiedenen
                   Umweltbereichen beschrieben und - falls erforderlich - Massnahmen vorgeschlagen.
                   Ausserdem wird begründet, weshalb in einzelnen Umweltbereichen keine projektbeding­
                   ten Auswirkungen zu erwarten sind.

                   Umweltbereich                          Ist-/Ausgangszu-         Bauphase   Betriebsphase
                                                               stand

                   Luft                                          O
                   Lärm

                   Erschütterungen                               O
                   Nichtionisierende Strahlung                   O                     O
                   Grundwasser
                                                                                       □
                   Oberflächengewässer

                   Entwässerung

                    Boden

                   Altlasten

                   Abfälle

                   Störfallvorsorge

                   Wald                                          X                     O           o
Basler & Hofmann   Umweltverträglichkeitsbericht Druckerhöhung Erdgas-Hochdruckleitung SARA                   12

                    Umweltbereich                            Ist-ZAusgangszu-      Bauphase   Betriebsphase
                                                                   stand

                    Flora, Fauna, Lebensräume                       X                  O           O
                    Landschaft und Ortsbild                         X                  O           o
                    Kulturdenkmäler / Archäologie                   X                  O           O

                    Legende:

                   X    Wird im UVB dargestellt

                    O   Nicht relevant, keine Auswirkungen

                    □   Geringe Auswirkungen; wird im UVB behandelt

                    ■   Relevante Auswirkungen; wird im UVB behandelt

                   Tabelle 2: Relevanzmatrix
Basler & Hofmann                    Umweltverträglichkeitsbericht Druckerhöhung Erdgas-Hochdruckleitung SARA                                 13

                                    4.      Auswirkungen auf die Umwelt

                                    4.1     Luft

                                    4.1.1 Auswirkungen Bauphase
Abschnitt 1 (St. Margrethen), Ab­   Für die Luftreinhaltung auf Baustellen gilt die Massnahmenstufe A gemäss der Bauricht­
schnitt 2 (Sennwald)                linie Luft des BAFU5 ("gängige Baustellenpraxis" resp. Basismassnahmen) aufgrund fol­
                                    gender Kriterien:
                                    _ Lage der Baustelle: ländlich
                                    _ Dauer der Baustelle: ca. 2 Monate (< 1.5 Jahre)
                                      Fläche (Bauareal): ca. 2'000 m2 inkl. Installationsplätze (< 10'000 m2)
                                         Kubaturen (Abbruch-ZAushubkubatur): ca. 1'200 m3 (< 20'000 m3)

                                    Maschinen, Geräte und Arbeitsprozesse müssen damit der Normalausrüstung und übli­
                                    chen Prozessanwendung entsprechen (Basismassnahmen). Bei der Unternehmersub­
                                    mission sowie insbesondere auch bei der Durchführung der Bauarbeiten sind entspre­
                                    chende Massnahmen gemäss Baurichtlinie Luft vorzusehen.

                                    Aufgrund der geringen Anzahl an Bautransporten (60 - 80 Lastwagenfahrten bei einem
                                    Leerfahrtenanteil von 50 %) werden die Emissionen als vernachlässigbar beurteilt, zumal
                                    die ermittelten spezifischen Emissionen nach der Vollzugshilfe 6 deutlich unterhalb des
                                    Zielwerts von 10 g NOx pro m3 umgeschlagenes Material liegen (überwiegender Anteil
                                    der umgeschlagenen Kubaturen wird vor Ort wieder verwendet).

                                    4.1.2 Auswirkungen Betriebsphase
                                    Während der Betriebsphase werden gemäss EGO grundsätzlich keine Luftschadstoffe
                                    emittiert, insbesondere treten während dem Betrieb der Leitung keine Gasmengen aus.
                                    In den Druckreduzierstationen St. Margrethen, Buchs und Bad Ragaz sind Leckgas-Si-
                                    cherheitseinrichtungen eingebaut. Bei speziellen, selten auftretenden Situationen, z. B.
                                    bei Revisionen an den Regelgeräten oder Filterentleerungen, können kleine Mengen an
                                    Gas austreten resp. abgelassen werden, die aufgrund der kleinen Volumen als nicht re­
                                    levant beurteilt werden.

                                    4.1.3 Massnahmen

                                     Nr.                    Massnahme (Beschreibung)

                                     Lu-1                   Einhaltung Massnahmenstufe A gemäss Baurichtlinie Luft
                                                            _ Für die Untemehmersubmission und die Bauphase sind die Massnahmen ge­
                                                              mäss Anhang A4 der Baurichtlinie Luft vorzusehen.

                                    5 Richtlinie über betriebliche und technische Massnahmen zur Begrenzung der Luftschadstoff-Emissionen von
                                    Baustellen, BAFU, ergänzte Ausgabe, Februar 2016; Erstausgabe 2009), Baurichtlinie Luft / Ostschweizer Voll­
                                    zugshilfe (Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Ostschweiz September 2005)
                                    6 Vollzugshilfe Luftreinhaltung bei Bautransporten (BAFU, 2001)
Basler & Hofmann               Umweltverträglichkeitsbericht Druckerhöhung Erdgas-Hochdruckleitung SARA                                 14

                               4.2     Lärm

                               4.2.1 Auswirkungen Bauphase
Abschnitt 1 (St. Margrethen)   Die Linienbaustelle in St. Margrethen verläuft gemäss Zonenplan durch unbebaute
                               Grünzonen ohne lärmempfindliche Nutzung sowie durch eine Industriezone IA mit Emp­
                               findlichkeitsstufe IV und teilweiser Nutzung als Büroräume. In der Zone für öffentliche
                               Bauten und Anlagen als Standort der Schaltanlage mit Bürogebäude an der Neu-
                               grütstrasse (Empfindlichkeitsstufe II) gelten um 5 dB höhere Belastungsgrenzwerte. Die
                               nächstgelegene Wohn- und Gewerbezone liegt südöstlich in einem Abstand von ca.
                               90 m zum südlichsten Bereich der Baustelle (Neugrütstrasse 9 und 11).

                               Auf der Baustelle werden Tiefbauarbeiten mit üblichen Baumaschinen und Geräten aus­
                               geführt, die nicht als lärmintensiv gelten. Aufgrund der Dauer der lärmigen Bauphase von
                               über 1 Woche sind für diese Baustelle Massnahmen gemäss Massnahmenstufe A nach
                               Baulärm-Richtlinie7 vorzusehen. Lärmintensive Arbeiten sind auf der Baustelle nicht vor­
                               gesehen. Für die Bautransporte gilt für diese Baustelle ebenfalls Massnahmenstufe A.
                               Transportfahrzeuge müssen damit der Normalausrüstung entsprechen.

Abschnitt 2 (Sennwald)         Die Linienbaustelle in Sennwald verläuft gemäss Zonenplan durch übriges Gemeinde­
                               gebiet ohne lärmempfindliche Nutzungen. Die nächstgelegenen Gebäude mit lärmemp­
                               findlicher Nutzung befinden sich westlich von der Baustelle im Abstand von rund 70 m in
                               der Gewerbe- und Industriezone Gl A mit Empfindlichkeitsstufe III (gewerblich genutzte
                               Gebäude mit Büroräumen) an der Seeli- und Rütistrasse.

                               Auf der Baustelle werden Tiefbauarbeiten mit üblichen Baumaschinen und Geräten aus­
                               geführt, die nicht als lärmintensiv gelten. Aufgrund der Dauer der lärmigen Bauphase von
                               über 1 Woche sind für diese Baustelle ebenfalls Massnahmen gemäss Massnahmen­
                               stufe A nach Baulärm-Richtlinie vorzusehen. Für die Bautransporte gilt für diese Bau­
                               stelle ebenfalls Massnahmenstufe A. Transportfahrzeuge müssen damit der Normalaus­
                               rüstung entsprechen.

                               4.2.2 Auswirkungen Betriebsphase
                               Während dem üblichen Betrieb der Erdgas-Hochdruckleitung werden keine Lärmemissi­
                               onen erzeugt.

                               4.2.3 Massnahmen

                                Nr.                   Massnahme (Beschreibung)

                                Lä-1                  Umsetzung Massnahmenstufe A gemäss Baulärm-Richtlinie für Bauarbeiten
                                                      und Bautransporte.
                                                      In erster Linie ist dabei folgende Massnahme umzusetzen:
                                                         Einhaltung der Regelarbeitszeiten für lärmige Bauphasen von 7 bis 12 Uhr und
                                                         von 13 bis 17 Uhr, ausnahmsweise bis 19 Uhr

                               7 Richtlinie über bauliche und betriebliche Massnahmen zur Begrenzung des Baulärms gemäss Artikel 6 der
                               Lämschutz-Verordnung vom 15. Dezember 1986, BAFU, 2006, Stand 2011
Basler & Hofmann               Umweltverträglichkeitsbericht Druckerhöhung Erdgas-Hochdruckleitung SARA                          15

                               4.3    Erschütterungen
                               Während der Bauphase sind keine erschütterungsrelevanten Arbeiten vorgesehen.

                               4.4    Nichtionisierende Strahlung
                               Beim vorliegenden Projekt handelt es sich nicht um eine der NISV (Verordnung über den
                               Schutz vor nichtionisierender Strahlung, 1999, Stand 1.07.2016) unterstellte Anlage.
                               Während der Bau- und Betriebsphase werden durch die Anlage daher auch keine nicht­
                               ionisierenden Strahlungen emittiert. Entsprechend sind die Bestimmungen der NISV
                               nicht relevant.

                               4.5    Oberflächengewässer und Entwässerung

                               4.5.1 Ist-/Ausgangszustand
                               Die bestehende Erdgas-Hochdruckleitung führt von St. Margrethen bis Bad Ragaz ent­
                               lang des Rheintaler-Binnenkanals und des Rheins, wobei die Leitung überwiegend im
                               Böschungsbereich des Rheindamms verläuft.

Abschnitt 1 (St. Margrethen)   Das Leitungstrassee im Abschnitt 1 in St. Margrethen verläuft parallel zur Autobahn, wo­
                               bei der südlichste Teil zum Binnenkanal geneigt ist und potentielle Fliesswege zwischen
                               der geplanten Baustelle und dem Rheintaler-Binnenkanalnicht auszuschliessen sind. Die
                               Leitung befindet sich in diesem Abschnitt ausserhalb des Gewässerraums.8

Abschnitt 2 (Sennwald)         Das Leitungstrassee im Abschnitt 2 in Sennwald verläuft im Böschungsbereich des
                               Rheindamms. Es bestehen damit keine Fliesswege von der geplanten Baustelle zum
                               Rhein. Die Leitung befindet sich ausserhalb des Gewässerraums.9

                               4.5.2 Auswirkungen Bauphase
                               Bei Einhaltung der üblichen Sicherheitsmassnahmen sind während der Bauphase keine
                               negativen Auswirkungen auf die Oberflächengewässerzu erwarten. Im Abschnitt 1 in St.
                               Margrethen ist speziell darauf zu achten, dass während den Betonierarbeiten kein Be­
                               tonwasser in den Binnenkanal gelangt. Allenfalls sind dazu entsprechende Massnahmen
                               umzusetzen (z.B. geringe Terrainaufschüttungen gegen das Gewässer hin, um ein Ab-
                               fliessen zu verhindern).

                               Gemäss Projektplanern ist aus heutiger Sicht während der Bauphase keine Wasserhal­
                               tung notwendig. Allfälliges Wasser (u.a. Meteorwasser), das während den Betonierarbei­
                               ten aus dem Graben abgeleitet werden muss, darf nicht in ein Oberflächengewässer
                               eingeleitet werden, sondern muss abgeführt oder einer Neutralisationsanlage zugeführt
                               werden. Die Entwässerung der Baustellen erfolgt grundsätzlich unter Anwendung der
                               SIA-Empfehlung 431.

                               8 Gemäss den Übergangsbestimmungen der Gewässerschutzverordnung wird bei einer Sohlenbreite von 10m
                               ein Uferstreifen von 18 m ab Böschungsfuss ermittelt.
                               9 Gemäss den Übergangsbestimmungen der Gewässerschutzverordnung wird bei einer Sohlenbreite > 20m ein
                               Uferstreifen von 20 m ab Böchungsfuss angenommen.
Basler & Hofmann               Umweltverträglichkeitsbericht Druckerhöhung Erdgas-Hochdruckleitung SARA                              16

                               4.5.3 Auswirkungen Betriebsphase
                               Nach abgeschlossener Bauphase und Inbetriebnahme sind keine Auswirkungen auf die
                               Oberflächengewässer zu erwarten.

                               4.5.4 Massnahmen

                                 Nr.                  Massnahme (Beschreibung)

                                Og-1                  Vorgaben Entwässerung
                                                          Einhaltung der Vorgaben gemäss SIA Empfehlung 431 (Entwässerung von Bau­
                                                         stellen)
                                                         Einhaltung der Vorgaben gemäss Merkblatt AFU 002 "Umweltschutz auf Bau­
                                                         stellen"

                               4.6     Grundwasser

                               4.6.1   Ist-ZAusgangszustand
                               Die bestehende Erdgas-Hochdruckleitung führt von St. Margrethen bis Bad Ragaz ent­
                               lang des Rheintaler-Binnenkanals und des Rheins und liegt über die gesamte Strecke im
                               Gewässerschutzbereich Au. Abschnittsweise liegt das Trassee innerhalb von Grundwas­
                               serschutzzonen und Grundwasserschutzarealen.

Abschnitt 1 (St. Margrethen)   Der Leitungsabschnitt mit vorgesehenem Einbau der Betonschutzplatten in St. Mar­
                               grethen liegt im Gewässerschutzbereich Au und tangiert im südlichen Bereich über eine
                               Länge von rund 50 m eine Grundwasserschutzzone S3, die sich abstromseitig zur
                               Grundwasserfassung Schäfli der Gemeinde St. Margrethen befindet (vgl. Anhang 4-1).
                               Als Option sollte mit Berücksichtigung der Anforderungen der Störfallvorsorge geprüft
                               werden, ob auf den Einbau von Betonschutzplatten innerhalb der Grundwasserschutz­
                               zone S3 verzichtet werden kann.

Abschnitt 2 (Sennwald)         Der Leitungsabschnitt in Sennwald liegt ebenfalls im Gewässerschutzbereich Au und
                               tangiert keine Grundwasserschutzzonen oder -areale (vgl. Anhang 4-1).

                               4.6.2 Auswirkungen Bauphase
                               Der Einbau der Betonschutzplatten in St. Margrethen und Sennwald erfolgt bis in eine
                               Tiefe von ca. 1 m unter Terrain und somit über dem Grundwasserspiegel. Daher ist wäh­
                               rend der Bauphase keine Wasserhaltung notwendig. Nach dem Aushub erfolgt das Be­
                               tonieren vor Ort und im Anschluss die Wiederauffüllung und Rekultivierung.

                               Die Abklärungen mit den zuständigen Behörden des Kantons St.Gallen 10 und der zu­
                               ständigen Wasserversorgung von St. Margrethen 11 haben ergeben, dass aus Sicht des

                               10 Amt für Umwelt und Energie des Kantons St. Gallen, Bernd Weinert, Email vom 13.02.2017
                               " Besprechung vom 15.02.2017 mit der zuständigen Wasserversorgung (Technische Betriebe St. Margrethen,
                               Ludwig Buob) sowie der EGO (Roland Meier), dem Hydrogeologen (Kaspar Papritz, Fa. Dr. Bernasconi AG) und
                               Basler & Hofmann AG (Ralf Sigrist)
Basler & Hofmann           Umweltverträglichkeitsbericht Druckerhöhung Erdgas-Hochdruckleitung SARA                                 17

                           Grundwasserschutzes das Vorhaben wie geplant realisiert werden kann, sofern entspre­
                           chende Schutzmassnahmen umgesetzt werden (siehe Kapitel 4.6.4 ).

                           4.6.3 Auswirkungen Betriebsphase
                           Während dem Betrieb der Erdgas-Hochdruckleitung sind in den beiden Abschnitten
                           keine negativen Auswirkungen auf das Grundwasser zu erwarten. Entlang der übrigen
                           Abschnitte wird aufgrund der unveränderten Situation auf den Umweltverträglichkeitsbe­
                           richt aus dem Jahr 2005 verwiesen, welcher für den Betrieb der Erdgas-Hochdrucklei­
                           tung keine negativen Auswirkungen auf das Grundwasser aufgezeigt hat.

                           4.6.4 Massnahmen

                            Nr.                   Massnahme (Beschreibung)

                            Gw-1                  Chemische Analysen Trinkwasserfassung Schäfli (Beweissicherung)
                                                  _ Durchführung chemischer Analysen vor Baubeginn und nach der Bauphase
                                                     durch die Technischen Betriebe St. Margrethen als Beweissicherungsmass­
                                                     nahme

                            Gw-2                  Einhaltung der Vorgaben für Bauvorhaben in Grundwassergebieten
                                                     Merkblatt AFU 173 "Bauten und Anlagen in Grundwassergebieten"
                                                     Merkblatt AFU 001 "Bauarbeiten in Grundwasserschutzzonen und -arealen (Zo­
                                                     nen S)"
                                                     Bau- und Installationsplätze sind ausserhalb der Schutzzone anzuordnen
                                                     Die Einhaltung dieser Vorgaben ist mit den Unternehmern vertraglich festzuhalten
                                                     und durch die örtliche Bauleitung zu kontrollieren.

                           4.7     Boden

                           4.7.1 Ist-/Ausgangszustand
Beanspruchte Bodenfläche   Der geplante Einbau der Betonschutzplatten in Abschnitt 1 und 2 tangiert rund 700 m2
                           Bodenfläche temporär. Das heisst, dass nach dem Einbau der Platten der Boden wieder
                           gemäss seinem Ausgangszustand hergestellt wird.

Bodenverhältnisse          Gemäss Bodenkarte des Kantons St.Gallen treten im Abschnitt 1, St. Margrethen, mas­
                           sig tiefgründige Fluvisole auf (vgl. Anhang 4-2). Für den Abschnitt 2 existiert keine Bo­
                           denkarte.

                           Am 07.02.2017 wurden in beiden Abschnitten ergänzende Bodenuntersuchungen mittels
                           Handbohrstock (Hohlmeissel und Flügelbohrer) durchgeführt. Ziel dieser Untersuchun­
                           gen war die Bestimmung des Bodentyps, der Bodeneigenschaften, der Bodenmächtig­
                           keiten sowie der Nutzungseignungsklassen (NEK). Die Bodenuntersuchungen entspre­
                           chen der in der Bodenschutzrichtlinie des BFE (Bundesamtes für Energie) geforderten
                           Bestandesaufnahme. Die Lage der Bodenprofile sowie die Profildatenblätter sind in An­
                           hang 4-3 ersichtlich.
Basler & Hofmann   Umweltverträglichkeitsbericht Druckerhöhung Erdgas-Hochdruckleitung SARA                        18

                   Die Angaben aus der Bodenkarte konnten dabei grösstenteils bestätigt werden. Die Bo­
                   denverhältnisse können innerhalb der beiden Projektperimeter wie folgt präzisiert wer­
                   den.

                   Abschnitt 1, St. Mararethen, "Neuarüt“ (westlich der Autobahn)
                      Bodentyp:                                mässig tiefgründiger Fluvisol (IF, cF)
                   _ Untertyp:                                 karbonatreich, grund- oder stauwasserbeeinflusst
                      Skelettgehalt:                           skelettarm
                      Feinerdekörnung OB:                      sandiger Lehm (sL)
                      Feinerdekörnung UB:                      sandiger Schluff (sU)
                      VerdichtungsempfindlichkeitFehter!       normal bis stark empfindlich
                     Textmarke nicht definiert..

                      Geländeform:                             leicht geneigt bis eben
                      OB-Mächtigkeit:                          ca. 20 cm
                      Nutzungseignungsklasse (NEK):            keine Landwirtschaftsfläche

                   Unterhalb des Oberbodens wird das darunterliegende Material (B- bis C-Horizont) schluf-
                   figer und ist somit verdichtungsempfindlicher als der A-Horizont.

                   Abschnitt 2. Sennwald, zwischen Rheindamm und Gehölzstreifen
                      Boden typ:                               flachgründige Auffüllung (eX)
                      Untertyp:                                karbonatreich, stauwasserbeeinflusst
                      Skelettgehalt:                           skelettfrei
                      Feinerdekörnung OB:                      sandiger Lehm (sL)
                     Feinerdekörnung UB:                       sandiger Schluff (sU)
                     Verdichtungsempfindlichkeit12:            normal bis stark empfindlich
                      Geländeform:                             eben
                      OB-Mächtigkeit:                          ca. 10 cm
                      Nutzungseignungsklasse (NEK):            9G (limitierender Faktor: Gründigkeit)

                   Abschnitt 2, Sennwald, zwischen Rheindamm und Autobahn
                      Bodentyp:                                flachgründiger Fluvisol (wF)
                      Untertyp:                                karbonatreich, grundwasserbeeinflusst
                      Skelettgehalt:                           skelettarm
                      Feinerdekörnung OB:                      sandiger Lehm bis sandiger Schluff (sL, sU)
                     Feinerdekörnung UB:                       sandiger Schluff (sU)
                     Verdichtungsempfindlichkeit12::           normal bis stark empfindlich
                     Geländeform:                              eben
                     OB-Mächtigkeit:                           ca. 20 cm
                      Nutzungseignungsklasse (NEK):            9G (limitierender Faktor: Gründigkeit)

                   Auch die Böden im Projektperimeter von Abschnitt 2 sind schluffig, vor allem der B-/C-
                   Horizont und ist damit verdichtungsempfindlich.

Bodennutzung

                   12 Verdichtungsempfindlichkeit gemäss VSS-Norm 640 581 "Erdbau, Boden. Bodenschutz und Bauen"
Basler & Hofmann          Umweltverträglichkeitsbericht Druckerhöhung Erdgas-Hochdruckleitung SARA                          19

                          Die vom Projekt tangierten Böden liegen im klimatischen Nutzungsgebiet 2 ("Übergangs­
                          gebiet ackerbaubetont"). In Abschnitt 1 führt der Projektperimeter durch eine bestockte
                          Fläche, welche ebenfalls nur pflegerisch genutzt wird. In Abschnitt 2 findet Graswirtschaft
                          u. a. mit Beweidung statt.

Fruchtfolgeflächen        Durch das Projekt werden keine Fruchtfolgeflächen tangiert (vgl. Anhang 4-4).

Belastungssituation       Gemäss der Karte Prüfgebiete für Boden Verschiebung des Kantons St.Gallen sind für
                          Teile der Projektperimeter in Abschnitt 1 und 2 Belastungshinweise für den Boden vor­
                          handen, welche auf Verkehrsträger mit einem durchschnittlichen Tagesverkehr (DTV
                          > 15'000 oder Nationalstrassen) zurückzuführen sind (vgl. Anhang 4-5). Die Belastungs­
                          hinweise des Bodens betreffen im vorliegenden Fall einen 15 m breiten Streifen ab Fahr­
                          bahnrand.
                          Im Rahmen des vorliegenden UVB wurden keine chemischen Bodenuntersuchungen
                          durchgeführt, da das Bodenmaterial am Ort des Eingriffs zwischengelagert und wieder
                          am Ort des Abtrags eingebaut wird. Erfahrungen zeigen, dass der Boden im Nahbereich
                          von Nationalstrassen meist schwach bis stark belastet ist.

Neophyten                 Gemäss Neophytenstandortkarte sind In Abschnitt 1 keine invasiven Neophyten ver­
                          zeichnet (vgl. Anhang 4-6). Im Bereich der bestockten Fläche, westlich der Autobahn,
                          konnten am 07.02.2017 Goldruten festgestellt werden. Es ist nicht geplant, Bodenmate­
                          rial aus dem Projektperimeter zu verschieben. Wichtig ist, dass kein mit Neophyten be­
                          lastetes Bodenmaterial in andere Bereiche des Projektperimeters verschleppt wird.

                          Im Abschnitt 2 konnten keine Neophyten festgestellt werden.

                          4.7.2 Auswirkungen Bauphase
Flächen mit Bodenabtrag   In den Abschnitten 1 und 2 findet auf einer Fläche von rund 700 m2 ein Bodenabtrag für
                          die Erstellung der Betonschutzplatten statt. Dabei fallen rund 45 m3 unbelasteter (Kat. I)
                          und rund 95 m3 schwach bis stark belasteter (Kat. Il/Ill) Oberboden an. Zudem wird rund
                          350 m3 Unterboden resp. Aushub (B- bis C-Material) ausgehoben.

Bodenbilanz               In Tabelle 3 ist die Bodenbilanz dargestellt. Darin enthalten ist auch der mit Neophyten
                          belastete Boden.

                           Kategorie                                                  Fläche [m2]            Kubatur [m3]
                                                                                       gerundet                gerundet

                           Oberboden, unbelastet (Kat. I)                                265                       45

                           Oberboden, schwach bis stark belastet (Kat. Il/Ill)           440                       95

                           Unterboden / Aushub, unbelastet (Kat. I)                      710                      350

                          Tabelle 3: Bodenbilanz und temporäre Flächenbeanspruchung (Bodenabtrag und Rekultivierung)

Zwischenlager             Der gesamte Bodenaushub wird zwischengelagert. Der Oberboden sowie das darunter­
                          liegende Aushubmaterial (B-/C-Material) werden separat ausgehoben und seitlich ent-
Basler & Hofmann          Umweltverträglichkeitsbericht Druckerhöhung Erdgas-Hochdruckleitung SARA            20

                          lang des Grabens als Walldepot auf dem anstehenden Boden zwischengelagert. Auf­
                          grund der kurzen Bauzeit ist keine Begrünung der Depots vorzunehmen. Die Schütthöhe
                          für die Oberbodendepots beträgt max. 1.5 m. Das verdichtungsempfindliche B-/C-Mate-
                          rial solle ebenfalls nicht höher als 1.5 m geschüttet werden.

Rekultivierung            Die beanspruchten Bodenflächen werden nach Abschluss der Bauarbeiten dem Ist-/Aus-
                          gangszustand entsprechend wiederhergestellt. Das vor Ort gelagerte Aushub- und Bo­
                          denmaterial wird schichtig wieder eingebaut. Das Rekultivierungsziel einspricht einer
                          pflanzennutzbaren Gründigkeit und NEK gemäss dem Ausgangszustand (vgl. Kapitel
                          4.7).

Bodenschutzmassnahmen     Für die Bauphase gelten die Vorgaben der Wegleitung Bodenaushub (BAFU, 2001), des
                          Leitfadens Bodenschutz beim Bauen (BAFU, 2001) und der SN 640 581a, 640 582 und
                          640 583.

                          Da es sich beim anstehenden Bodenmaterial um verdichtungsempfindliches, schluffiges
                          Material handelt, sind insbesondere Bodenverdichtungen zu vermeiden. Dies ist folgen-
                          dermassen zu erreichen:
                             Bodenabtrag nur im Grabenbereich
                          _ Saubere Trennung von Oberboden und B-/C-Material
                          _ Einsatz eines Raupenbaggers
                          _ Raupenbagger befährt nur den gewachsenen Oberboden - dies aber nur bei trocke­
                            nen Boden- und Witterungsbedingungen (> 10 cbar - zudem abhängig vom Maschi­
                            nentyp) - im Notfall sind lastverteilenden Massnahmen (z. B. Baggermatratzen, Bau­
                            pisten) einzusetzen
                          _ Bei nassen Boden- und Witterungsbedingungen dürfen keine Bodenarbeiten ausge­
                            führt werden
                          _ Walldepot max. 1.5 m hoch schütten
                          _ kein Befahren von Oberboden- und Aushubdepots, keine Lagerung von Materialien
                            auf den Depots
                            LKW und andere Pneufahrzeuge fahren nur auf vorhandenen Flurwegen oder auf pro­
                            visorischen Baupisten
                          _ Beim Verfüllen des Grabens Boden lose einbringen, nicht verdichten

                          Nebst dem physikalischen Bodenschutz ist auch der chemische resp. biologische Bo­
                          denschutz zu beachten.
                          _ Chemisch oder mit Neophyten belastetes Bodenmaterial ist am Ort des Abtrags zu
                            lagern und auch am Ort des Abtrags wieder einzubauen.

                          4.7.3 Auswirkungen Betriebsphase
Fo Ige bewi rtschaftung   Nach Abschluss des Bodenauftrags erfolgt die Ansaat der Fläche mit einer tiefwurzeln­
                          den Rekultivierungsmischung (z. B. UFA Rekultivierung GOLD). Da die vom Projekt be­
                          troffenen Flächen nicht geackert werden, wird keine typische Folgebewirtschaftung not­
                          wendig. In den ersten 3 Jahren ist jedoch daraufzu achten, die neu angelegten Flächen
                          nicht zu beweiden (Vermeidung von Trittschäden).
Basler & Hofmann   Umweltverträglichkeitsbericht Druckerhöhung Erdgas-Hochdruckleitung SARA   21
Basler & Hofmann   Umweltverträglichkeitsbericht Druckerhöhung Erdgas-Hochdruckleitung SARA                                 22

                   4.7.4 Massnahmen

                     Nr.                  Massnahme (Beschreibung)

                     Bo-1                 Minimierung Bodenfläche
                                          Das Befahren von Bodenflächen ausserhalb des unmittelbaren Bauperimeters oder
                                          das Abstellen von Materialien und Geräten auf solchen Flächen ist zu vermeiden.

                     Bo-2                Witterung, Bodenfeuchte
                                         Der Abtrag, die Zwischenlagerung und das Anlegen des für die Rekultivierung vor­
                                          gesehenen Bodenmaterials dürfen nur bei trockenen Wetter- und Bodenverhältnis­
                                          sen erfolgen. Für die Beurteilung der Bodenfeuchte können die Daten der Tensio-
                                          meterstationen des Bodenfeuchte-Messnetzes Ostschweiz verwendet werden. Zu­
                                          sätzlich kann die Bodenfeuchte vor Ort mittels Handfühlprobe geprüft werden.

                     Bo-3                Bodenabtrag und -auftrag
                                         _ Der Bodenabtrag sowie die Rekultivierung des Bodens erfolgt mittels Raupen­
                                                bagger vor Kopf im Streifenverfahren.
                                                LKW und andere Pneufahrzeuge verkehren nur auf Flurwegen oder provisori­
                                                schen Baupisten.

                     Bo-4                Zwischenlager
                                          Die Walldepots von Oberboden und B-/C-Material sind max. 1.5 m hoch zu schüt­
                                          ten

                     Bo-5                Rekultivierung und Folgebewirtschaftung
                                          Das zwischengelagerte Boden- und B-/C-Material ist ohne Verdichtung wieder ein­
                                          zubauen und mittels tiefwurzelnder Saatmischung (z. B. UFA Rekultivierung GOLD)
                                          anzusäen.

                    Bo-6                 Mit Neophyten belastetes Material
                                          Mit Neophyten belastetes Bodenmaterial ist am Ort des Abtrags zu lagern und am
                                          Ort des Abtrags wiedereinzubauen.

                   4.8      Altlasten
                   Gemäss Kataster der belasteten Standorte des Kantons St. Gallen (Geoportal Kanton
                   St.Gallen) sind weder im Abschnitt 1, noch im Abschnitt 2 belastete Standorte im Bereich
                   der beiden Abschnitte vorhanden (vgl. Anhang 4-7). Im Abschnitt 1 in St. Margrethen
                   liegen die nächst gelegenen Katastereinträge (3236B0210 und 3236B0049) rund 200 m,
                   beim Abschnitt 2 in Sennwald (3274B0013, 3274B0005) rund 130 m vom Projektperime­
                   ter entfernt. Durch das vorliegende Projekt werden somit keine belasteten Standorte tan­
                   giert.

                   4.9      Abfälle

                   4.9.1    Ist-/Ausgangszustand
                   Wie in Kapitel 4.8 beschrieben, werden durch das Projekt keine belasteten Standorte
                   tangiert. Jedoch liegen die beiden Projektperimeter im Bereich der Prüfgebiete für Bo­
                   denverschiebung, womit Belastungshinweise für den Boden vorliegen (vgl. Kapitel 4.7 ).
                   Das Bodenmaterial ist zudem in Abschnitt 1 mit Neophyten belastet.
Basler & Hofmann              Umweltverträglichkeitsbericht Druckerhöhung Erdgas-Hochdruckleitung SARA                                 23

                              4.9.2 Auswirkungen Bauphase
Bodenaushub, Aushubmaterial   In der Bauphase fällt Bodenaushub und Aushubmaterial an. Beim Boden handelt es sich
                              um unbelastetes, schwach bis stark und mit Neophyten belastetes Oberbodenmaterial
                              sowie um unbelastetes B-/C-Material. Das gesamte Bodenmaterial wird am Ort des Ab­
                              trags zwischengelagert und vor Ort wieder eingebaut.
                              Durch die Verdrängung der Betonschutzplatte fällt Aushubmaterial an, welches extern
                              wiederverwertet oder entsorgt werden muss.

Ausbauasphalt                 Westlich der Autobahn im Abschnitt 1 führt der Projektperimeter nach der Querung der
                              Autobahn über eine befestige Verkehrsfläche. Beim Öffnen des Grabens fällt daher auch
                              Ausbauasphalt im Umfang von rund 40 m3 an. Die Belastungssituation des Ausbauas­
                              phalts ist nicht bekannt - es wird aber davon ausgegangen das der PAK-Gehalt unter
                              250 mg/kg liegt.

Materialbewirtschaftung       Tabelle 4 stellt die Materialflüsse während der Bauphase dar.

                              Material                       Qualität                             Menge        Verwertung / Entsorgung
                              OUTPUT                                                             [m3] fest

                              Oberboden                      unbelastet                             45         Lagerung vor Ort

                                                             schwach bis stark belastet11*          95         Lagerung vor Ort

                              Unterboden (B-/C-Material)      unbelastet                           350         Lagerung vor Ort

                              Aushub (C-Material)             unverschmutzt                        400         Lagerung vor Ort

                                                                                                   130         Verwertung extern

                              Ausbauasphalt                   : 250 mg/kg PAK                       40         Belagsrecycling

                              Total (gerundet)                                                    1'060

                              Material                        Qualität                           Menge         Herkunft
                              INPUT                                                             [m3] fest

                              Oberboden                       unbelastet                           45          Zwischenlager vor Ort

                                                              schwach bis stark belas­             95          Zwischenlager vor Ort
                                                              tet1’

                               Unterboden (B-/C-Material)     unbelastet                          350          Zwischenlager vor Ort

                              Aushub (C-Horizont)             unverschmutzt                       400          Zwischenlager vor Ort

                              Transportbeton                  unverschmutzt                       105          Betonwerk

                               Sauberkeitsschicht Kies        unverschmutzt                        25          Kieswerk

                              Armierung                       Armierungsnetz                      3 to         Baustoffmarkt

                              Asphalt                         < 250 mg/kg PAK                      40          Belagswerk

                               Total (gerundet)                                                    1'060
                                                                                             (+3t Armierung)

                              Tabelle 4: Materialflüsse
                                in dieser Kategorie enthalten ist auch das mit Neophyten belastete Bodenmaterial
Basler & Hofmann   Umweltverträglichkeitsbericht Druckerhöhung Erdgas-Hochdruckleitung SARA                                 24

                   4.9.3 Massnahmen

                     Nr.                    Massnahme (Beschreibung)

                    Ab-1                   Entsorgung von Bauabfällen
                                           _ Die Entsorgung von Bauabfällen richtet sich nach der Empfehlung SIA 430.
                                           _ Bauabfälle sind auf der Baustelle entsprechend dem Mehrmuldenkonzept des
                                             Baumeisterverbandes zu trennen und bewilligten Entsorgungs- und Aufberei­
                                               tungsanlagen zuzuführen.

                    Ab-2                   Chemisch und mit Neophyten belastetes Bodenmaterial
                                           Das schwach bis stark und mit Neophyten belastete Bodenmaterial ist am Ort des
                                           Abtrags zwischenzulagern und wieder vor Ort einzubringen. Eine Verschleppung
                                           des Materials ist zu vermeiden.

                   4.10    Umweltgefährdende Organismen
                   Im Zusammenhang mit dem vorliegenden Projekt werden keine umweltgefährdenden
                   Organismen eingesetzt. Der Umgang mit invasiven Neophyten, die bereits heute entlang
                   der beiden Abschnitte Vorkommen, wird im Kapitel 4.7 abgehandelt.

                   4.11    Störfallvorsorge
                   Die Erdgas-Hochdruckleitung St. Margrethen - Bad Ragaz ist der Störfallverordnung
                   (StFV) unterstellt (Art. 1 Abs. 3b StFV). Daher ist für die geplante Druckerhöhung von 25
                   auf 45 bar die Störfallsituation zu beurteilen und zusammen mildern Plangenehmigungs­
                   gesuch einzureichen.

                   Die Störfallbeurteilung wurde von der Firma Basler & Hofmann AG durchgeführt und in
                   folgendem eigenständigen Bericht dokumentiert (Bestandteil der Gesuchsunterlagen zur
                   Plangenehmigung):
                   _ Basler & Hofmann, Druckerhöhung SARA (Strecke 86). Störfallbericht. Bericht
                      Nr.6370.500, 30. Juni 2020.

                   Die Untersuchungen haben folgende wichtigsten Resultate und Schlussfolgerungen er­
                   geben:
                   _ Die Ausmasseinschätzung gemäss Rahmenbericht13 zeigt, dass für insgesamt 26
                      Streckenabschnitte eine schwere Schädigung möglich ist. Für diese 26 Streckenab­
                      schnitte sind somit weitere Risikoabklärungen notwendig.
                   _ Im Sinne eines risikorelevanten, schrittweisen Vorgehens wurde in einem ersten
                      Schritt für 13 Streckenabschnitte mildem grössten Risiko eine Risikoermittlung
                      durchgeführt. Die Beurteilung der Risikosituation der 13 verbleibenden Streckenab­
                      schnitte erfolgte anhand der bereits vorliegenden Resultate und aufgrund von Plausi­
                      bilitätsüberlegungen.
                   _ Bei 17 von 26 Streckenabschnitten ist das Risiko als akzeptabel einzustufen.

                   13 Sicherheit von Erdgashochdruckanlagen, Rahmenbericht zur standardisierten Ausmasseinschätzung und
                   Risikoermittlung, Schweizerische Erdgaswirtschaft, Revision 2010
Basler & Hofmann                   Umweltverträglichkeitsbericht Druckerhöhung Erdgas-Hochdruckleitung SARA              25

                                      Bei 8 Streckenabschnitten verläuft die Risikosummenkurve in der unteren Hälfte des
                                      Übergangbereichs und bei einem Streckenabschnitt in der oberen Hälfte des Über­
                                     gangbereichs. Für diese 9 Streckenabschnitte wurde evaluiert, ob zusätzliche risiko­
                                     mindernde Massnahmen wie der Einbau von Druckverteilplatten (DVP) umzusetzen
                                     sind.
                                      Die Evaluation der risikomindernden Massnahmen ergab, dass der Einbau von DVP
                                     entlang des Streckenabschnittes in St. Margrethen Industrie und in Haag (Gemeinde
                                     Sennwald) im Bereich der Einkaufszone zu einer deutlichen Risikoreduktion führt
                                     und somit entlang dieser Streckenabschnitten umzusetzen ist. Bei weiteren 5 Stre­
                                     ckenabschnitten sind bereits risikomindernde Massnahmen wie der Einbau von DVP
                                     oder eine dickere Wandstärke vorhanden. Bei den verbleibenden zwei Streckenab­
                                     schnitten verlaufen die Risikosummenkurven nur ganz knapp im Übergangsbereich,
                                     so dass der Einbau von DVP als risikomindernde Massnahmen als nicht notwendig
                                     beurteilt wird.

                                   4.12 Wald
Bestockung auf Parzelle Kat.-Nr.   Die Erdgas-Hochdruckleitung führt im Abschnitt 1 (St. Margrethen) westlich der Auto­
2109
                                   bahn durch eine bestockte Fläche, welche gemäss Waldbestandskarte des Kantons St.
                                   Gallen als Wald ausgeschieden ist (vgl. Anhang 4-8). Gemäss den gesetzlichen Bestim­
                                   mungen (Natur- und Heimatschutzgesetz, NHG, 1966, Stand 1.1.2017) handelt es sich
                                   dabei um eine geschützte Waldgesellschaft (typischer Ulmen-Eschen-Auenwald). An der
                                   Feldbegehung vom 07.02.2017 konnte festgestellt werden, dass die Fläche nur noch
                                   marginal bestockt ist (vgl. Abbildung 6).

                                   Abbildung 6:   Fotos der als Wald ausgeschiedenen Fläche im Abschnitt   1

                                   Vor diesem Hintergrund wurde beim Kantonsforstamt des Kantons St.Gallen abgeklärt,
                                   ob es sich bei der vorliegenden Waldfläche noch um Wald gemäss Waldgesetz handelt.
                                   Nach Aussage von Stefan Buob vom Kantonsforstamt handelt es sich bei der Besto­
                                   ckung auf Parzelle Kat.-Nr. 2109 nicht um Wald im rechtlichen Sinne14. Es ist daher für
                                   den Einbau der Betonschutzplatten auch kein Rodungsgesuch notwendig. Falls Bäume
                                   gefällt werden müssten, sollte jedoch mit dem zuständigen Revierförster, Josef Benz,
                                   Kontakt aufgenommen werden.

                                   14 Mail, vom 17.02.2017 von Stefan Buob, Kantonsförstamt St.Gallen
Sie können auch lesen