FFH-Verträglichkeitsstudie - zur Aufstellung der Außenbereichssatzung der Stadt Warstein für den Bereich "Westendorf", Ortschaft Allagen
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FFH-Verträglichkeitsstudie zur Aufstellung der Außenbereichssatzung der Stadt Warstein für den Bereich „Westendorf“, Ortschaft Allagen
FFH-Verträglichkeitsstudie zur Aufstellung der Außenbereichssatzung der Stadt Warstein für den Bereich „Westendorf“, Ortschaft Allagen Auftraggeber: Hoffmann & Stakemeier Ingenieure GmbH Königlicher Wald 7 33142 Büren Verfasser: Bertram Mestermann Büro für Landschaftsplanung Brackhüttenweg 1 59581 Warstein-Hirschberg Bearbeiter: Jennifer Hofmann Dipl.-Ing. Landschaftsarchitektur Bertram Mestermann Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt Proj.-Nr. 2012 Warstein-Hirschberg, Januar 2021
FFH-Verträglichkeitsstudie zur Aufstellung der Außenbereichssatzung der Stadt Warstein für den Bereich „Westendorf“, Ortschaft Allagen Inhalt Inhaltsverzeichnis Abbildungs- und Tabellenverzeichnis 1.0 Veranlassung und Aufgabenstellung ............................................................... 1 2.0 Rechtlicher Rahmen und Methodik .................................................................. 3 3.0 Vorhabensbeschreibung ................................................................................... 8 3.1 Lage des Plangebiets ...................................................................................... 8 3.2 Bestandssituation ............................................................................................ 8 3.3 Außenbereichssatzung für den Bereich „Westendorf“ ................................... 10 3.4 Wirkungen des Vorhabens ............................................................................ 12 4.0 Grundlagen der Analyse der Bedeutung des potenziell betroffenen Natura 2000-Gebietes Vogelschutzgebiet „Hellwegbörde“ .......................... 14 5.0 Vogelschutzgebiet „Hellwegbörde“ ............................................................... 15 5.1 Charakterisierung des Schutzgebiets ............................................................ 15 5.2 Maßgebliche Bestandteile des Vogelschutzgebiets ....................................... 16 5.3 Schutzziele und Maßnahmen ........................................................................ 17 5.4 Bedrohungen, Belastungen und Tätigkeiten mit Auswirkungen auf das Gebiet ........................................................................................................... 18 5.5 Güte und Bedeutung nach Standard-Datenbogen Ziffer 4.2 .......................... 19 5.6 Darstellung der Bedeutung des Schutzgebietes ............................................ 19 6.0 Beurteilung der vorhabensspezifischen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des Vogelschutzgebietes ..................................................... 20 6.1 Bedeutung des Untersuchungsraumes als Lebensstätte für die maßgeblichen Vogelarten.............................................................................. 20 6.2 Bewertung der Lebensraumeignung des Untersuchungsraums für die maßgeblichen Vogelarten.............................................................................. 23 7.0 Beurteilung potenzieller Auswirkungen in Verbindung mit anderen Plänen und Projekten ...................................................................................... 24 8.0 Schadensbegrenzungsmaßnahmen ............................................................... 25 9.0 Zusammenfassung .......................................................................................... 26 Abbildungs- und Tabellenverzeichnis Abb. 1 Lage des Plangebiets .................................................................................................... 1 Abb. 2 Lage des Plangebiets (rote Strichlinie) zu dem Vogelschutzgebiet DE-4415-401 „Hellwegbörde“. .............................................................................................................. 2 Abb. 3 Lage des Plangebiets (rote Strichlinie) auf Grundlage des Luftbildes. .......................... 8 Abb. 4 Ackerfläche im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung. ....................................... 9 Abb. 5 Grünlandfläche südlich des Plangebiets. ....................................................................... 9 Abb. 6 Hofstelle an der Udenstraße. ......................................................................................... 9 Abb. 7 Überbaubare Grundstücksfläche im westlichen Bereich des Plangebiets. ................... 9 Abb. 8 Wohnhaus am Goesmannweg....................................................................................... 9 Abb. 9 Wohnhäuser am Haslachweg. ....................................................................................... 9 Abb. 10 Gehölzbestand im Bereich der Hofstelle. .................................................................... 10
FFH-Verträglichkeitsstudie zur Aufstellung der Außenbereichssatzung der Stadt Warstein für den Bereich „Westendorf“, Ortschaft Allagen Inhalt Abb. 11 Gehölzbestand an der Einmündung „Goesmannweg/Haslachweg“. ........................... 10 Abb. 12 Gehölzbestand als Begrenzung zur Ackerfläche im Bereich der Hofstelle. ................ 10 Abb. 13 Blick auf das eingezäunte Damwildgehege. ................................................................ 10 Abb. 14 Auszug aus der Planzeichnung zur Außenbereichssatzung der Stadt Warstein für den Bereich „Westendorf“, Ortschaft Allagen ......................................................... 11 Abb. 15 Gesamtfläche des Vogelschutzgebiets „Hellwegbörde“ .............................................. 15 Abb. 16 Fundpunkte und Reviere maßgeblicher Arten im Umfeld des geplanten Vorhabens .................................................................................................................... 22 Tab. 1 Methodische Vorgehensweise zur Prüfung der Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf Natura 2000-Gebiete. ............................................................................ 6 Tab. 2 Im Standard-Datenbogen des VSG „Hellwegbörde“ gelistete Vogelarten des Anhangs I und regelmäßig vorkommende Zugvögel gemäß Artikel 4 der EU- VSchRL. ....................................................................................................................... 16 Tab. 3 Bedrohungen, Belastungen und Tätigkeiten mit negativen Auswirkungen auf das Vogelschutzgebiet „Hellwegbörde“ .............................................................................. 19 Tab. 4 Bedrohungen, Belastungen und Tätigkeiten mit negativen Auswirkungen auf das Vogelschutzgebiet „Hellwegbörde“ .............................................................................. 19
FFH-Verträglichkeitsstudie zur Aufstellung der Außenbereichssatzung der Stadt Warstein für den Bereich „Westendorf“, Ortschaft Allagen Veranlassung und Aufgabenstellung 1.0 Veranlassung und Aufgabenstellung Anlass für die Aufstellung der Außenbereichssatzung ist die geplante Errichtung eines Wohngebäudes auf dem Flurstück 181. Für diesen Bereich besteht kein Bebauungs- plan und das Grundstück liegt im Außenbereich. Aus diesen Gründen wurde eine erste Bauvoranfrage aus dem Jahr 2020 abgelehnt. In Abstimmung mit der Baugenehmi- gungsbehörde wird nun der Weg über eine Außenbereichssatzung gewählt. Ziel der Planung ist eine behutsame, moderate Verdichtung des bestehenden Sied- lungsbereiches, insbesondere durch Lückenschließungen sowie geringfügige Erweite- rungen und Arrondierungen. Damit soll den berechtigten Interessen der Anwohner nach der Befriedigung moderner Wohnansprüche entsprochen werden. Mit der Außen- bereichssatzung sollen die bestehenden Häuser der Udenstraße 47 (Hofstelle) sowie die des Haslachwegs 13, 17 und 21 und Goesmannswegs 13 in die Außenbereichssat- zung aufgenommen werden. Neben dem Ziel der moderaten Verdichtung des Siedlungsbereichs sollen ebenso die Nutzungsmöglichkeiten der gesamten ehemaligen Hofstelle erweitert werden. Da es sich um die letzte Bebauung vor dem „Skywalk“ mit Blick über das Möhnetal handelt, hat auch die Stadt Warstein zur touristischen Aufwertung der Region Interesse daran bekundet, eine kleintouristische Nutzung der Hofstelle mit ihren angrenzenden Flächen zu unterstützen (HOFFMANN & STAKEMEIER 2021A). Abb. 1 Lage des Plangebiets (roter Punkt) auf Grundlage der Topografischen Karte TK 1:25.000. -1-
FFH-Verträglichkeitsstudie zur Aufstellung der Außenbereichssatzung der Stadt Warstein für den Bereich „Westendorf“, Ortschaft Allagen Veranlassung und Aufgabenstellung Das Plangebiet der Außenbereichssatzung der Stadt Warstein für den Bereich „Wes- tendorf“ liegt zum Teil innerhalb des Vogelschutzgebiet DE-4415-401 „Hellwegbörde“. Aufgrund der Lage ist zu prüfen, ob das geplante Vorhaben mit den Erhaltungszielen des Natura 2000-Gebiets verträglich ist. Weitere Natura 2000-Schutzgebiete liegen nicht im Wirkbereich des Vorhabens. Abb. 2 Lage des Plangebiets (rote Strichlinie) zu dem Vogelschutzgebiet DE-4415-401 „Hellwegbörde“. -2-
FFH-Verträglichkeitsstudie zur Aufstellung der Außenbereichssatzung der Stadt Warstein für den Bereich „Westendorf“, Ortschaft Allagen Rechtlicher Rahmen und Methodik 2.0 Rechtlicher Rahmen und Methodik Erfordernis einer FFH-Verträglichkeitsprüfung Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG sind Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchfüh- rung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen oder dem Schutzzweck eines Na- tura 2000-Gebietes zu überprüfen, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit an- deren Projekten oder Plänen geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen. Aufgrund der Lage der Vorhabensfläche sowie der zu erwartenden vorhabensspezifi- schen Wirkungen können nachhaltige und erhebliche Auswirkungen auf das Natura 2000-Gebiet nicht ausgeschlossen werden, daher ist eine FFH-Verträglichkeitsstudie zu erarbeiten. Die entsprechenden Unterlagen werden hiermit vorgelegt. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und die Vogelschutz-Richtlinie (V-RL) ge- hören zu den wichtigsten Beiträgen der Europäischen Union (EU) zum Erhalt der biolo- gischen Vielfalt in Europa. Das Gesamtziel besteht für die FFH-Arten und -Lebens- räume sowie für alle europäischen Vogelarten darin, einen günstigen Erhaltungszu- stand zu bewahren, beziehungsweise die Bestände der Arten und Lebensräume lang- fristig zu sichern. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die EU über die beiden genannten Richtlinien zwei Schutzinstrumente eingeführt: das europäische Schutzgebietssystem „Natura 2000“ (Habitatschutz) sowie die Bestimmungen zum Artenschutz. Das Schutzgebietssystem Natura 2000 besteht aus den FFH-Gebieten und den Vogel- schutzgebieten. Für FFH-Lebensräume und -Arten der Anhänge I und II FFH-RL sowie für Vogelarten des Anhangs I und nach Art. 4 Abs. 2 V-RL haben die Mitgliedsstaaten entsprechende Schutzgebiete an die EU gemeldet. Der nordrhein-westfälische Beitrag zum Natura 2000-Netzwerk umfasst insgesamt 518 FFH-Gebiete und 27 Vogelschutz- gebiete, was einem Anteil von 8,4 % der Landesfläche entspricht (MKUNLV 2010). Rechtsgrundlagen Die §§ 31 bis 36 Bundesnaturschutzgesetz setzen die Natura 2000-Richtlinien bezo- gen auf den Habitatschutz um. Sie enthalten, zusammen mit den Begriffsbestimmun- gen in § 7 BNatSchG, die gesetzliche Grundlage für die Verwirklichung des Europäi- schen Netzes „Natura 2000“ in der Bundesrepublik Deutschland. Nach § 31 BNatSchG erfüllen der Bund und die Länder die sich aus den Natura 2000-Richtlinien ergebenden Verpflichtungen zum Aufbau und Schutz des Natura 2000-Netzwerkes im Sinne des Art. 3 FFH-RL. Das Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen beinhaltet im Abschnitt 2 (Europäisches ökologisches Netz „Natura 2000“) folgende Umsetzungsvorschriften, die auf dem Bun- desnaturschutzgesetz basieren: -3-
FFH-Verträglichkeitsstudie zur Aufstellung der Außenbereichssatzung der Stadt Warstein für den Bereich „Westendorf“, Ortschaft Allagen Rechtlicher Rahmen und Methodik § 51 (Ermittlung und Vorschlag der Gebiete) § 52 (Sicherung europäischer Vogelschutzgebiete) § 53 (Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten, Ausnahmen) § 54 (Gentechnisch veränderte Organismen) § 55 (Pläne) Daneben sind für die Umsetzung der oben genannten Natura 2000-Richtlinien noch fol- gende in anderen Gesetzen enthaltene Vorschriften maßgebend: § 7 Abs. 6 ROG (Anwendung der FFH-Verträglichkeitsprüfung bei Raumordnungsplänen) § 1a Abs. 4 BauGB (Anwendung der FFH-Verträglichkeitsprüfung bei der Bauleitplanung) § 29 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 34 BNatSchG (FFH-Verträglichkeitsprüfung bei Vorhaben im Innenbereich nach § 34 BauGB). Prüfungsumfang Nach § 33 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG sind alle Veränderungen und Störungen, die zu ei- ner erheblichen Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebietes in seinen für die Erhal- tungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können, unzu- lässig. Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG sind Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchfüh- rung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen oder dem Schutzzweck eines Na- tura 2000-Gebietes zu überprüfen, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit an- deren Projekten oder Plänen geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen Das Projekt ist zulässig, wenn durch die Schadensbegrenzungsmaßnahmen sicherge- stellt wird, dass das Gebiet in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen nicht erheblich beeinträchtigt wird. Erhaltungsziele sind gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 9 BNatSchG diejenigen Ziele, die im Hin- blick auf die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands für ein Natura 2000-Gebiet festgelegt sind. Erhaltungsziele sind festzulegen für: 1. die in Anhang I der FFH-RL aufgeführten natürlichen Lebensräume (inklusive der charakteristischen Arten) und die in Anhang II der FFH-RL aufgeführten Tier- und Pflanzenarten, die in einem FFH-Gebiet vorkommen, 2. die in Anhang I der V-RL aufgeführten und die in Art. 4 Abs. 2 V-RL […] ge- nannten Vogelarten sowie ihrer Lebensräume, die in einem Vogelschutzgebiet vorkommen (MKULNV 2016). -4-
FFH-Verträglichkeitsstudie zur Aufstellung der Außenbereichssatzung der Stadt Warstein für den Bereich „Westendorf“, Ortschaft Allagen Rechtlicher Rahmen und Methodik Verfahrensablauf Der Verfahrensablauf der FFH-Verträglichkeitsprüfung ist ein mehrstufiges Verfahren, bei dem im Wesentlichen drei Hauptschritte zu unterscheiden sind. 1. FFH-Vorprüfung gemäß § 34 Abs. 1 und § 35 BNatSchG (Screening) 2. FFH-Verträglichkeitsprüfung gemäß § 34 Abs. 1 und 2 BNatSchG (vertiefende Prüfung der Erheblichkeit) 3. Prüfung der Ausnahmebestimmung gemäß § 34 Abs. 3 bis 5 BNatSchG FFH-Vorprüfung gemäß § 34 Abs. 1 und § 35 BNatSchG Die FFH-Vorprüfung hat die Frage zu beantworten, ob von dem geplanten Vorhaben eine Wirkung auf ein Natura 2000-Gebiet ausgeht. In der Konsequenz ergibt sich dar- aus die Frage, ob eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich ist oder nicht. Sind er- hebliche Beeinträchtigungen offensichtlich erkennbar, muss eine FFH-Verträglichkeits- studie durchgeführt werden. Auf der Stufe der FFH-Vorprüfung entfällt damit die wei- tere Ausarbeitung von Unterlagen oder weiteren Dokumenten. Im Sinne einer Vorab- schätzung wird daher in einem ersten Schritt geprüft, ob ein Vorhaben in einem kon- kreten Fall überhaupt geeignet ist, ein Natura 2000-Gebiet erheblich zu beeinträchti- gen. Verbleiben Zweifel über die Unerheblichkeit des Vorhabens, ist eine genauere Prüfung des Sachverhalts und damit eine vertiefende FFH-Verträglichkeitsstudie erfor- derlich. Weiterhin wird bei einer FFH-Vorprüfung nicht die gemäß Artikel 6 Absatz 3 FFH-RL erforderliche Beurteilung der kumulativen Wirkungen des untersuchten Pro- jekts zu anderen Plänen und Projekten berücksichtigt. FFH-Verträglichkeitsprüfung gemäß § 34 Abs. 1 und 2 BNatSchG Die FFH-Verträglichkeitsprüfung hat die Beurteilung der Verträglichkeit eines Vorha- bens mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebietes zum Ziel. Die Prüfung der Verträglichkeit eines Vorhabens ist erforderlich, wenn erhebliche Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen nicht offensichtlich ausgeschlossen werden können. In der FFH-Verträglichkeitsprüfung sind eine differenzierte Ermittlung von Beeinträchti- gungen und eine Beurteilung der Erheblichkeit dieser Beeinträchtigungen des betroffe- nen Schutzgebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgebli- chen Bestandteilen vorzunehmen (BMVBW 2004). Die FFH-Verträglichkeitsprüfung dient somit auch der Betrachtung von vorhabensspezifischen Wirkungen auf Natura 2000-Gebiete. Zur Vermeidung oder Minimierung erheblicher Beeinträchtigungen können Schadens- begrenzungsmaßnahmen einbezogen werden. Diese müssen je nach erforderlicher Wirkung (funktional/zeitlich) vor oder während der Durchführung des Projekts umge- setzt werden und spätestens zum Zeitpunkt der auftretenden Beeinträchtigung -5-
FFH-Verträglichkeitsstudie zur Aufstellung der Außenbereichssatzung der Stadt Warstein für den Bereich „Westendorf“, Ortschaft Allagen Rechtlicher Rahmen und Methodik ökologisch wirksam sein. Ein Projekt ist zulässig, wenn durch die Schadensbegren- zungsmaßnahmen sichergestellt wird, dass das Natura 2000-Gebiet in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen nicht erheblich be- einträchtigt wird. Wird die Erheblichkeitsschwelle der Beeinträchtigungen mit Hinzu- nahme von Schadensbegrenzungsmaßnahmen nicht überschritten, so ist kein Ausnah- meverfahren gemäß § 34 Abs. 3, 4 und 5 BNatSchG erforderlich. Tab. 1 Methodische Vorgehensweise zur Prüfung der Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf Natura 2000-Gebiete. Arbeitsschritt Inhalte Beschreibung des Vorhabens (Lage und techni- sche Beschreibung des geplanten Vorhabens) Erläuterung der potenziellen Wirkfaktoren des Vorhabensbeschreibung geplanten Vorhabens Beschreibung und Bewertung von Planungsal- ternativen Charakterisierung des Schutzgebietes Beschreibung der Erhaltungsziele des Schutz- gebietes Dokumentation der Lebensräume (Anhang I FFH-RL) und der charakteristischen Tier- und Pflanzen (Anhang II FFH-RL) bzw. der Vogelar- Übersicht über das Schutzgebiet ten (Anhang I V-RL und Art. 4 Abs. 2 V-RL) und und die für seine Erhaltungsziele ihrer Lebensräume und Schutzzwecke maßgeblichen Darstellung der Managementpläne/Pflege- und Bestandteile Entwicklungsmaßnahmen Darstellung der Einflüsse und Nutzungen im Schutzgebiet Darstellung der Bedeutung des Schutzgebietes Erläuterung der generellen Habitateignung der Vorhabensfläche Darstellung der voraussichtlich betroffenen Le- bensräume und Arten Beurteilung der vorhabensspezifi- Beschreibung und Bewertung der relevanten schen Beeinträchtigungen der Er- Wirkfaktoren im Hinblick auf die Erhaltungsziele haltungsziele und Schutzzwecke Beurteilung von potenziellen Auswirkungen in des Schutzgebietes Verbindung mit anderen Plänen und Projekten Erarbeitung vorhabensbezogener Schadensbe- grenzungsmaßnahmen -6-
FFH-Verträglichkeitsstudie zur Aufstellung der Außenbereichssatzung der Stadt Warstein für den Bereich „Westendorf“, Ortschaft Allagen Rechtlicher Rahmen und Methodik Prüfung der Ausnahmebestimmungen gemäß § 34 Abs. 3, 4 und 5 BNatSchG Sind erhebliche Beeinträchtigungen auf das Natura 2000-Gebiet und die Erhaltungs- ziele möglich, das heißt, ist das Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsprüfung negativ, so kann im Rahmen des Ausnahmeverfahrens geprüft werden, ob spezifische Tatbe- stände erfüllt werden, die eine Zulassung des geplanten Vorhabens rechtfertigen. Gemäß § 34 Abs. 3 BNatSchG kann das Vorhaben zugelassen werden, wenn es 1. aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, ein- schließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art, notwendig ist und 2. zumutbare Alternativen, den mit dem Projekt verfolgten Zweck an anderer Stelle ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen zu erreichen, nicht gege- ben sind. Soll ein Projekt nach § 34 Abs. 3 BNatSchG, auch in Verbindung mit Absatz 4, zuge- lassen oder durchgeführt werden, sind die zur Sicherung des Zusammenhanges des Netzes „Natura 2000“ notwendigen Maßnahmen vorzusehen (Kohärenzmaßnahmen). Aus diesen Ausnahmetatbeständen ergeben sich folgende Verfahrensschritte: Prüfung, ob zumutbare Alternativen gegeben sind Prüfung der Ausnahmegründe Festlegung von Kohärenzmaßnahmen -7-
FFH-Verträglichkeitsstudie zur Aufstellung der Außenbereichssatzung der Stadt Warstein für den Bereich „Westendorf“, Ortschaft Allagen Vorhabensbeschreibung 3.0 Vorhabensbeschreibung 3.1 Lage des Plangebiets Das ca. 3,09 ha große Plangebiet liegt im nördlichen Bereich des Ortsteils Allagen, Stadt Warstein, im Kreis Soest. Es befindet sich östlich der „Udenstraße“ sowie nörd- lich des „Goesmannwegs“ und umfasst die Flurstücke 23, 73, 76, 166 (tlw.), 180, 181, 196 (tlw.), 218, 219, 229 und 251 (tlw.) der Flur 15 in der Gemarkung Allagen (051074). 3.2 Bestandssituation Das Plangebiet der Außenbereichssatzung für den Bereich „Westendorf“ umfasst ne- ben den bebauten Bereichen mit Hausgärten am Haslachweg bzw. Goesmannweg auch die ehemalige Hofstelle mit Nebengebäuden an der Udenstraße. Weiterhin befin- den sich ein Teil einer Ackerfläche sowie eine eingezäunte Grünlandfläche mit Einzel- bäumen für Damwild im Plangebiet. Die Hofstelle ist zur offenen Landschaft hin mit Ge- hölzbeständen eingefasst. 1 5 1 5 6 3 2 4 Abb. 3 Lage des Plangebiets (rote Strichlinie) auf Grundlage des Luftbildes. Legende: 1 = Ackerflächen 2 = Grünlandfläche 3 = Hofstelle 4 = Wohnhäuser mit Hausgärten 5 = Gehölzbestände 6 = Damwildgehege -8-
FFH-Verträglichkeitsstudie zur Aufstellung der Außenbereichssatzung der Stadt Warstein für den Bereich „Westendorf“, Ortschaft Allagen Vorhabensbeschreibung Die überbaubare Grundstücksfläche bei der Hofstelle wird von Gehölzbeständen und einer Grünlandfläche eingenommen. Innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen im östlichen Teil des Plangebiets finden sich die vorhandenen Wohnhäuser sowie die dazugehörigen Hausgärten. Abb. 4 Ackerfläche im Geltungsbereich der Abb. 5 Grünlandfläche südlich des Plange- Außenbereichssatzung. biets. Abb. 6 Hofstelle an der Udenstraße. Abb. 7 Überbaubare Grundstücksfläche im westlichen Bereich des Plangebiets. Abb. 8 Wohnhaus am Goesmannweg. Abb. 9 Wohnhäuser am Haslachweg. -9-
FFH-Verträglichkeitsstudie zur Aufstellung der Außenbereichssatzung der Stadt Warstein für den Bereich „Westendorf“, Ortschaft Allagen Vorhabensbeschreibung Abb. 10 Gehölzbestand im Bereich der Hof- Abb. 11 Gehölzbestand an der Einmündung stelle. „Goesmannweg/Haslachweg“. Abb. 12 Gehölzbestand als Begrenzung zur Abb. 13 Blick auf das eingezäunte Damwildge- Ackerfläche im Bereich der Hofstelle. hege. 3.3 Außenbereichssatzung für den Bereich „Westendorf“ Durch die Außenbereichssatzung sollen auf den bisherigen Siedlungszusammenhang beschränkte, bauliche Änderungen und Ergänzungen der vorhandenen Wohnbauten ermöglicht werden. Durch die Beschränkung dieser erleichterten Zulässigkeit von Bauten im Außenbereich auf das Satzungsgebiet wird gleichzeitig eine ungewünschte weitere Ausdehnung die- ses Bereiches ausgeschlossen. In dem Teilbereich des Flurstücks 180 nördlich das Goesmannswegs wird bewusst keine weitere Bebauung ermöglicht, da sich in diesem das Vogelschutzgebiet Hellweg- börde befindet. Dieser Teilbereich wird weiterhin als landwirtschaftliche Fläche genutzt und daher auch als solche in der Planzeichnung festgesetzt. Durch diese planungs- rechtliche Sicherung der Fläche für die Landwirtschaft stellt die Stadt Warstein aus- drücklich außenwirksam fest, dass dieser Bereich nicht für eine Bebauung zur Verfü- gung steht (HOFFMANN & STAKEMEIER 2021A). - 10 -
FFH-Verträglichkeitsstudie zur Aufstellung der Außenbereichssatzung der Stadt Warstein für den Bereich „Westendorf“, Ortschaft Allagen Vorhabensbeschreibung Abb. 14 Auszug aus der Planzeichnung zur Außenbereichssatzung der Stadt Warstein für den Bereich „Westendorf“, Ortschaft Allagen (HOFFMANN & STAKEMEIER 2021B). Überbaubare Grundstücksflächen Mittels der Festsetzung von Baugrenzen werden die überbaubaren Grundstücksflä- chen gekennzeichnet, innerhalb derer sowohl Neubauten als auch maßvolle Gebäu- deerweiterungen möglich sind. Die Abgrenzung der überbaubaren Flächen an der Hof- stelle orientieren sich an den Bestandsgebäuden und berücksichtigen die geplante Be- bauung auf dem Flurstück 181. Da die Hofstelle in sich ein Siedlungsgefüge darstellt, wird in diesem Bereich eine zusammenhängende überbaubare Fläche festgesetzt. Dies geschieht auch vor dem Hintergrund, dass dem Eigentümer langfristig die Mög- lichkeit gegeben werden soll, an den Standorten der heutigen Bestandsbauten neue Gebäude zu errichten, da ein Großteil der bestehenden Gebäude aus dem 19. Jahr- hundert stammen und damit weit über 100 Jahre alt sind. In etwa der Mitte des Grund- stücks wird ein Teil der überbaubaren Fläche ausgespart, da dieser Teilbereich als Grünfläche genutzt wird und einen Teich für das Niederschlagswasser aufweist. Ebenso spiegelt die Ausgestaltung der überbaubaren Fläche die städtebauliche Ord- nung einer Hofstelle wider, die regelmäßig in der Mitte des Grundstücks als offene Hof- fläche oder Aufenthaltsfläche ausgestaltet ist (HOFFMANN & STAKEMEIER 2021A). Art und Maß der baulichen Nutzung Es wird bestimmt, dass Wohnzwecken und kleineren Handwerks- und Gewerbebetrie- ben dienende Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB nicht entgegengehalten wer- den kann, dass sie einer Darstellung im Flächennutzungsplan der Stadt Warstein über - 11 -
FFH-Verträglichkeitsstudie zur Aufstellung der Außenbereichssatzung der Stadt Warstein für den Bereich „Westendorf“, Ortschaft Allagen Vorhabensbeschreibung „Flächen für die Landwirtschaft“ widersprechen und die Entstehung bzw. Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen (§ 35 Abs. 3 und 4 BauGB). Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Vorhaben, die Wohnzwecken sowie kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben dienen, sind zulässig, wenn sie sich nach dem Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise in die Eigenart der nähe- ren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert ist. Durch die auf den relativ engen Bereich beschränkte Zulässigkeit von baulichen Anla- gen bleibt der Außenbereichscharakter für das Gesamtumfeld erhalten (HOFFMANN & STAKEMEIER 2021A). Erschließung, Infrastruktur Der Geltungsbereich ist über die Udenstraße, den Goesmannsweg und den Haslach- weg an das öffentliche Verkehrsnetz angeschlossen. Eine spürbare Belästigung durch zu nehmenden Kfz-Verkehr ist nicht erkennbar. Die Wasserversorgung im Satzungsgebiet wird durch die Stadtwerke Warstein, die Energieversorgung durch die WVG sichergestellt. Die Abwässer werden ordnungsge- mäß der Kläranlage des Ruhrverbandes zugeführt. Die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers auf den Grundstücken ist bei geeigneten Bodenverhältnissen zulässig (HOFFMANN & STAKEMEIER 2021A). 3.4 Wirkungen des Vorhabens Im Zusammenhang mit der Aufstellung der Außenbereichssatzung für den Bereich „Westendorf““ ergeben sich die nachstehenden Wirkungen: Festsetzung von überbaubaren Grundstücksflächen im direkten Zusammen- hang mit bereits bebauten Bereichen Festsetzung von privaten Grünflächen (als Bestandssicherung), Flächen zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern sowie zu erhaltende Bäume Festsetzung von Fläche für die Landwirtschaft (als Bestandssicherung) Festsetzung von Verkehrsfläche (als Bestandssicherung) Aufgrund der Lage des Plangebietes zu dem Vogelschutzgebiet „Hellwegbörde“ kön- nen folgende Wirkungen auf das Natura 2000-Gebiet eintreten: Indirekte Flächeninanspruchnahme durch Silhouettenwirkung: Eine Silhouettenwirkung mit daraus resultierender Meidungswirkung der maß- geblichen Vogelarten mit einer Sensibilität gegenüber vertikalen Strukturen kann nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere bei Vogelarten der offenen Feldflur kann die Silhouettenwirkung die Lebensraumeignung beeinflussen. - 12 -
FFH-Verträglichkeitsstudie zur Aufstellung der Außenbereichssatzung der Stadt Warstein für den Bereich „Westendorf“, Ortschaft Allagen Vorhabensbeschreibung Dies kann einerseits zu Störungen an Brutplätzen in der Umgebung des Plan- gebiets und andererseits aufgrund von Meidungsverhalten zu einem weiterge- henden Flächenverlustes innerhalb der Natura 2000-Gebiete führen. Meideverhalten aufgrund Schallemissionen: Während der Bauarbeiten des Wohngebäudes sowie der geringfügigen Ver- dichtung des Siedlungsbereichs „Goesmannsweg/Haslachweg“ können baube- dingt akustische Störungen durch den Baustellenbetrieb auftreten. Diese sind jedoch zeitlich auf die Bauphase und räumlich auf das Plangebiet beschränkt und werden zu keinen erheblichen Auswirkungen auf das Vogelschutzgebiet führen. Von den geplanten Wohngebäuden gehen wohngebietstypische Schall- emissionen z. B. durch zusätzlichen Fahrzeugverkehr, Personenbewegungen und von Heizungsanlagen aus. Der geringfügige Anstieg der betriebsbedingten Schallemission durch die zusätzliche Wohnbebauung wird jedoch zu keinen nachteiligen und erheblichen Auswirkungen auf die Lebensraumeignung des Vogelschutzgebiets führen. - 13 -
FFH-Verträglichkeitsstudie zur Aufstellung der Außenbereichssatzung der Stadt Warstein für den Bereich „Westendorf“, Ortschaft Allagen Grundlagen der Analyse der Bedeutung des potenziell betroffenen Natura 2000-Gebietes VSG „Hellwegbörde“ 4.0 Grundlagen der Analyse der Bedeutung des potenziell betroffenen Natura 2000-Gebietes Vogelschutzgebiet „Hellwegbörde“ Die herangezogenen Datenquellen sind neben den Daten aus dem Fundortkataster des LANUV (LAND NRW 2020) für das gesamte Vogelschutzgebiet „Hellwegbörde“, das u. a. alle relevanten Daten der Arbeitsgemeinschaft Biologischer Umweltschutz im Kreis Soest e. V. (ABU) enthält, auch die Fachinformationssysteme „@LINFOS“ (LANUV 2020D), „Natura 2000 in Nordrhein-Westfalen“ (LANUV 2020A/B/C) sowie „FFH-Verträglichkeitsprüfungen in Nordrhein-Westfalen“ (LANUV 2020E). Das Fachinformationssystem dient der vorhaben- und gebietsbezogenen Dokumenta- tion von FFH-Verträglichkeitsprüfungen und hat zum Ziel, die FFH-Verträglichkeits-stu- dien und ihre Ergebnisse zu dokumentieren. Weiterhin schafft das Fachinformations- system die Voraussetzungen für die Überprüfung von kumulativen Wirkungen mit an- deren Plänen und Projekten. Eine schriftliche Anfrage aller Städte und Gemeinden sowie Kreisverwaltungen in der Gebietskulisse des Vogelschutzgebiets „Hellwegbörde“ zu nicht im Fachinformations- system gelisteten Plänen und Projekten erfolgte nicht, da nach dem MKULNV (2015) alle Pläne und Projekte im Fachinformationssystem zeitnah eingetragen werden. - 14 -
FFH-Verträglichkeitsstudie zur Aufstellung der Außenbereichssatzung der Stadt Warstein für den Bereich „Westendorf“, Ortschaft Allagen Vogelschutzgebiet „Hellwegbörde“ 5.0 Vogelschutzgebiet „Hellwegbörde“ 5.1 Charakterisierung des Schutzgebiets Das Plangebiet befindet sich im nördlichen Bereich des Ortsteils Allagen, Stadt War- stein und somit am südlichen Rand des großflächigen Vogelschutzgebiets „Hellweg- börde“. Insgesamt erstreckt sich das Vogelschutzgebiet „Hellwegbörde“ über eine Fläche von 48.378 ha mit einer Ost-West-Ausdehnung von Salzkotten im Osten bis nach Werl im Westen. Die Süd-Nord-Ausdehnung reicht von der Möhne im Süden bis nahezu an die Lippe im Norden. Abb. 15 Gesamtfläche des Vogelschutzgebiets „Hellwegbörde“ (gelbe Schraffur). Die Lage des Plangebiets ist mit einem roten Punkt markiert. Das Vogelschutzgebiet DE-4415-401 „Hellwegbörde“ wird von der LANUV wie folgt charakterisiert: „Das annähernd 500 km² große Vogelschutzgebiet umfasst große Teile der Hellwegbörden von Unna im Westen bis Salzkotten im Osten. Es handelt sich um eine zusammenhängende, in Ost-West-Richtung orientierte Fläche zwischen der Lip- peaue im Norden und dem Ruhr-/Möhnetal im Süden. Diese überwiegend offene, durch landwirtschaftliche Nutzflächen (es dominieren traditionell Getreideäcker) ge- prägte Kulturlandschaft basiert auf den Lößböden und reichen Böden über den Pläner- kalken der Oberkreide. Die Landschaft fällt von Nord nach Süd ab und wird in gleicher - 15 -
FFH-Verträglichkeitsstudie zur Aufstellung der Außenbereichssatzung der Stadt Warstein für den Bereich „Westendorf“, Ortschaft Allagen Vogelschutzgebiet „Hellwegbörde“ Ausrichtung durch sogenannte Schleddentäler (Karstgebiet) gegliedert. Eingestreut lie- gen zahlreiche kleine Weiler und Dörfer“ (LANUV 2020A). 5.2 Maßgebliche Bestandteile des Vogelschutzgebiets Nach § 33 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG sind alle Veränderungen und Störungen, die zu ei- ner erheblichen Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebietes in seinen für die Erhal- tungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können, unzu- lässig. Für die Erhaltungs- oder Schutzziele der maßgeblichen Bestandteile eines Natura 2000-Gebietes sind bei Vogelschutzgebieten die signifikanten Vorkommen von Vogel- arten des Anhangs I VSchRL bzw. nach Art. 4 Abs. 2 VSchRL (MKULNV 2016). Le- bensräume des Anhangs I der FFH-Richtlinie sind von den Erhaltungszielen des Vo- gelschutzgebietes nicht umfasst. Überblick über die Arten des Anhangs I der VSchRL und Art. 4 Abs. 2 Es werden im Standard-Datenbogen (LANUV 2020B) die folgenden Arten des Anhang I der VSchRL sowie die Zugvögel des Art. 4 Abs. 2 VSchRL genannt: Tab. 2 Im Standard-Datenbogen des VSG „Hellwegbörde“ gelistete Vogelarten des Anhangs I und regelmäßig vorkommende Zugvögel gemäß Artikel 4 der EU-VSchRL. Wissenschaftlicher Code Name Name Arten des Anhangs I A255 Brachpieper Anthus campestris A166 Bruchwasserläufer Tringa glareola A229 Eisvogel Alcedo atthis A247 Feldlerche Alauda arvensis A140 Goldregenpfeifer Pluvialis apricaria A746 Grauammer Emberiza calandra A246 Heidelerche Lullula arborea A151 Kampfläufer Philomachus pugnax A082 Kornweihe Circus cyaneus A056 Löffelente Anas clypeata A098 Merlin Falco columbarius A139 Mornellregenpfeifer Charadrius morinellus A338 Neuntöter Lanius collurio A081 Rohrweihe Circus aeruginosus A074 Rotmilan Milvus milvus A073 Schwarzmilan Milvus migrans A030 Schwarzstorch Ciconia nigra A222 Sumpfohreule Asio flammeus A119 Tüpfelsumpfhuhn Porzana porzana A215 Uhu Bubo bubo - 16 -
FFH-Verträglichkeitsstudie zur Aufstellung der Außenbereichssatzung der Stadt Warstein für den Bereich „Westendorf“, Ortschaft Allagen Vogelschutzgebiet „Hellwegbörde“ Fortsetzung Tab. 2 Code Name Wissenschaftlicher Name Arten des Anhangs I A113 Wachtel Coturnix coturnix A122 Wachtelkönig Crex crex A103 Wanderfalke Falco peregrinus A031 Weißstorch Ciconia ciconia A072 Wespenbussard Pernis apivorus A084 Wiesenweihe Circus pygargus Arten des Art. 4 Abs. 2 A099 Baumfalke Falco subbuteo A275 Braunkehlchen Saxicola rubetra A726 Flussregenpfeifer Charadrius dubius A142 Kiebitz Vanellus vanellus A055 Knäkente Anas querquedula A052 Krickente Anas crecca A056 Löffelente Anas clypeata A340 Raubwürger Lanius excubitor A210 Turteltaube Streptopelia turtur A118 Wasserralle Rallus aquaticus A257 Wiesenpieper Anthus pratensis A690 Zwergtaucher Tachybaptus ruficollis Für die im Standarddatenbogen genannten Vogelarten Feldlerche, Grauammer, Löffel- ente und Turteltaube liegt keine „Beurteilung des Gebietes“ vor. 5.3 Schutzziele und Maßnahmen „Wesentliches Schutz- und Entwicklungsziel ist die Erhaltung der offenen Feldflur mit traditionellen Nutzungsformen und Strukturen sowie besonderen Schutzprogrammen zur Erhaltung und Förderung der Bestände von Wiesen-, Rohr- und Kornweihe sowie des Wachtelkönigs. Hinzu kommt der Schutz ausreichend großer und ungestörter Rastplätze für die Vogelarten der Feldflur wie Greifvögel, Kiebitz, Mornell- und Goldre- genpfeifer. Die Hellwegbörde hat eine herausragende Bedeutung für durchziehende und rastende Greif-, Wat- und Singvögel der Feldfluren. Sie erstreckt sich als ausge- dehnte Ost-West-Verbindung am Nordrand der bewaldeten Mittelgebirge und dient da- her als bedeutende Achse im Rahmen des Vogelzuges (hier ist insbesondere auf Vo- gelzugverdichtungen am Haarstrang hinzuweisen). In dieser Funktion kommt ihr eine erhebliche Bedeutung im Rahmen des landesweiten Biotopverbundes zu“ (LANUV 2020A). - 17 -
FFH-Verträglichkeitsstudie zur Aufstellung der Außenbereichssatzung der Stadt Warstein für den Bereich „Westendorf“, Ortschaft Allagen Vogelschutzgebiet „Hellwegbörde“ Für das Vogelschutzgebiet „Hellwegbörde“ werden im Meldedokument für folgende maßgebliche Vogelarten Erhaltungsziele und -maßnahmen formuliert (LANUV 2020C): Baumfalke Neuntöter Brachpieper Raubwürger Braunkehlchen Rohrweihe Bruchwasserläufer Rotmilan Eisvogel Schwarzmilan Flussregenpfeifer Schwarzstorch Goldregenpfeifer Sumpfohreule Heidelerche Tüpfelsumpfhuhn Kampfläufer Wiesenpieper Großer Brachvogel Wiesenweihe Kiebitz Weißstorch Knäkente Wespenbussard Kornweihe Wanderfalke Krickente Wasserralle Löffelente Uhu Merlin Wachtelkönig Mornellregenpfeifer Zwergtaucher Zusammengefasst stehen bei den formulierten Erhaltungszielen und -maßnahmen der Erhalt und die Entwicklung der individuellen Lebensräume sowie der Nahrungsflächen im Vordergrund. Dies beinhaltet habitaterhaltende Maßnahmen, wie die Extensivierung von Acker- und Grünlandflächen, die Reduzierung von Nährstoff- und Schadstoffeinträ- gen oder auch die Verbesserung des Wasserhaushalts durch eine schonende Gewäs- serunterhaltung. Zusätzlich legen die Erhaltungsmaßnahmen einen Schwerpunkt auf die Vermeidung von Störungen an Brutplätzen sowie an Rast- und Nahrungsflächen. Bei einigen Arten wird die Maßnahme „Entschärfung und Absicherung von gefährlichen Strommasten und Freileitungen“ aufgeführt. Den Arten der freien Feldflur kommen aufgrund ihrer Charakteristik andere Maßnah- men zugute, als den gehölzbewohnenden Arten. Während z. B. die Wiesenweihe von dem Erhalt ihrer offenen, durch die landwirtschaftliche Nutzung geprägten, Lebens- räume profitiert, ist der Schwarzstorch auf den Erhalt strukturreicher Laub- und Mischwälder mit einem hohen Altholzanteil angewiesen. 5.4 Bedrohungen, Belastungen und Tätigkeiten mit Auswirkungen auf das Gebiet Für das Vogelschutzgebiet „Hellwegbörde“ werden im Standard-Datenbogen die fol- genden Bedrohungen, Belastungen und Tätigkeiten mit negativen Auswirkungen (starkem Einfluss) auf das Gebiet genannt: - 18 -
FFH-Verträglichkeitsstudie zur Aufstellung der Außenbereichssatzung der Stadt Warstein für den Bereich „Westendorf“, Ortschaft Allagen Vogelschutzgebiet „Hellwegbörde“ Tab. 3 Bedrohungen, Belastungen und Tätigkeiten mit negativen Auswirkungen auf das Vogel- schutzgebiet „Hellwegbörde“ (starker Einfluss) (LANUV 2020B). Rang- Bedrohungen und Bedeutung innerhalb/ skala Belastungen (Code) außerhalb/ beides H D02 Energieleitungen i H G menschliche Störungen und Eingriffe i H G01 Sport und Freizeit i H = stark, M = mittel, L = gering, i = innerhalb, o = außerhalb, b = beides Für das Vogelschutzgebiet „Hellwegbörde“ werden im Standard-Datenbogen die fol- genden Bedrohungen, Belastungen und Tätigkeiten mit negativen Auswirkungen (mittlerem/geringem Einfluss) auf das Gebiet genannt: Tab. 4 Bedrohungen, Belastungen und Tätigkeiten mit negativen Auswirkungen auf das Vogel- schutzgebiet „Hellwegbörde“ (mittlerer/geringer Einfluss) (LANUV 2020B). Rang- Bedrohungen und Bedeutung innerhalb/ skala Belastungen (Code) außerhalb/ beides M A01 landwirtschaftliche Nutzung i Einsatz von Bioziden, Hormonen und M A07 b Chemikalien (Landwirtschaft) M A08 Düngung b M D01.02 Straße, Autobahn i M F03.01 Jagd i L C01.03 Torfabbau i H = stark, M = mittel, L = gering, i = innerhalb, o = außerhalb, b = beides 5.5 Güte und Bedeutung nach Standard-Datenbogen Ziffer 4.2 „Die Hellwegbörde ist eine offene, großflächige Ackerlandschaft mit vorherrschendem Getreideanbau. Sie weist bundesweit bedeutende Brutbestände der Wiesenweihe, Rohrweihe und des Wachtelkönigs auf. Landesweit bedeutsam sind auch die Rastbe- stände von Rotmilan, Mornellregenpfeifer, Goldregenpfeifer und Kornweihe“ (LANUV 2020B). 5.6 Darstellung der Bedeutung des Schutzgebietes „Die Hellwegbörde weist international bedeutende Brutbestände der Wiesen- und Rohrweihe sowie des Wachtelkönigs auf. Ebenso bedeutsam sind einzelne Brutpaare und größere Winteransammlungen der Kornweihe. Als Rast- und Durchzugsquartier weist das Gebiet eine besondere Bedeutung für den Mornell- und den Goldregenpfeifer sowie für Rot- und Schwarzmilan auf. Zahlreiche weitere Vogelarten des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie sowie andere bedrohte Arten treten in unterschiedlicher Häufig- keit und Regelmäßigkeit auf“ (LANUV 2020A). - 19 -
FFH-Verträglichkeitsstudie zur Aufstellung der Außenbereichssatzung der Stadt Warstein für den Bereich „Westendorf“, Ortschaft Allagen Beurteilung der vorhabensspezifischen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des Vogelschutzgebietes 6.0 Beurteilung der vorhabensspezifischen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des Vogelschutzgebietes Eine Beeinträchtigung liegt vor, wenn entweder einzelne Faktoren eines Funktionsge- füges oder das Zusammenspiel der Faktoren derart beeinflusst werden, dass die Funk- tionen des Systems gestört werden. Zu berücksichtigen sind alle relevanten bau-, an- lage- und betriebsbedingten Wirkungen und Wirkfaktoren des geplanten Vorhabens entsprechend ihrer Intensität und ihrer maximalen Einflussbereiche auf die Lebens- raumtypen und Arten. Eine erhebliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn die Veränderungen und Störungen in ihrem Ausmaß oder in ihrer Dauer dazu führen, dass ein Natura 2000-Gebiet seine Funktion in Bezug auf die Erhaltungsziele gemäß FFH-RL bzw. VSchRL oder die für den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile nur noch in eingeschränktem Umfang er- füllen kann. Grundsätzlich kann jede Beeinträchtigung von Erhaltungszielen erheblich sein und muss „als Beeinträchtigung des Gebiets als solches“ gewertet werden. Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn sich unter Berücksichtigung von Schadensbegrenzungsmaßnah- men in der Gesamtbilanz keine größere Beeinträchtigung als bei einer Nullvariante ergibt (MKULNV 2016). 6.1 Bedeutung des Untersuchungsraumes als Lebensstätte für die maß- geblichen Vogelarten Die herangezogene Datenquelle zu dem Vorkommen der maßgeblichen Vogelarten im Vogelschutzgebiet „Hellwegbörde“ sind die von dem LANUV zur Verfügung gestellten Daten (Stand: November 2020, LAND NRW 2020), die u. a. alle relevanten Daten der Arbeitsgemeinschaft Biologischer Umweltschutz im Kreis Soest e. V. (ABU) enthalten sowie das Fachinformationssystem @LINFOS des LANUV (2020D). Datenrecherche LAND NRW (2020) und @LINFOS (LANUV 2020D) Das Plangebiet liegt südlich eines ca. 739 ha großen Rastgebiets des Mornellregen- pfeifers. Dieses Rastgebiet erstreckt sich von der Bundesstraße B 516 im Westen bis Waldhausen-Taubeneiche im Osten. Weitere dokumentierte Reviere im Umfeld des Plangebiets sind die beiden nördlich von Warstein-Mühlheim gelegenen Wachtel- königreviere. Diese beiden Reviere sind ungefähr 2.000 m entfernt (LAND NRW 2020). Die nächstgelegenen Fundpunkte der maßgeblichen Vogelarten Rotmilan, Wachtel- könig sowie Wiesenweihe befinden sich nordwestlich des Plangebiets im Bereich Oberbergheim/Haarhöfe und sind mindestens 1.200 m entfernt. Ebenfalls in diesem Bereich wurden im Jahr 2014 zwei Weihenschlafplätze festgestellt. Ein weiterer Wei- henschlafplatz (2014) befindet sich in einer Entfernung von 1.400 m nordöstlich des - 20 -
FFH-Verträglichkeitsstudie zur Aufstellung der Außenbereichssatzung der Stadt Warstein für den Bereich „Westendorf“, Ortschaft Allagen Beurteilung der vorhabensspezifischen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des Vogelschutzgebietes Plangebiets. Im Umfeld von Waldhausen-Taubeneiche konnten in den Jahren 2007 bis 2009 rufende Wachtelkönigmännchen festgestellt werden. Eine Vielzahl dieser Nach- weise wurden im Jahr 2008 erbracht (LAND NRW 2020). Weitere Nachwiese rufender Männchen aus dem Jahr 2008 befinden sich nördlich und südlich von Warstein-Sichtigvor (LANUV 2020D). Diese Fundpunkte liegen außerhalb des Geltungsbereichs des Vogelschutzgebiets und sind ca. 1.400 m entfernt. - 21 -
FFH-Verträglichkeitsstudie zur Aufstellung der Außenbereichssatzung der Stadt Warstein für den Bereich „Westendorf“, Ortschaft Allagen Beurteilung der vorhabensspezifischen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des Vogelschutzgebietes Abb. 16 Fundpunkte und Reviere maßgeblicher Arten im Umfeld des geplanten Vorhabens (LAND NRW 2020, LANUV 2020D). - 22 -
FFH-Verträglichkeitsstudie zur Aufstellung der Außenbereichssatzung der Stadt Warstein für den Bereich „Westendorf“, Ortschaft Allagen Beurteilung der vorhabensspezifischen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des Vogelschutzgebietes 6.2 Bewertung der Lebensraumeignung des Untersuchungsraums für die maßgeblichen Vogelarten Es liegen keine Hinweise auf ein Vorkommen der maßgeblichen Vogelarten des Vogel- schutzgebiets im Plangebiet bzw. seinem direkten Umfeld vor. Fundpunkte maßgebli- cher Vogelarten im betrachtungsrelevanten Abstand zum Plangebiet liegen somit nicht vor. Das Plangebiet ist ca. 75 m entfernt, die überbaubaren Bereiche befinden sich in einer Entfernung von ca. 180 m zu dem dokumentierten Rastgebiet der Mornellregen- pfeifer (LAND NRW 2020, LANUV 2020D). Das Plangebiet und sein Umfeld erfahren durch die vorhandene Bebauung sowie der Gehölzbestände bereits Einschränkungen der Lebensraumeignung empfindlicher Vo- gelarten. Neben den vertikalen Strukturen (Bebauung, Gehölze) sind hier auch die nut- zungsspezifischen Schallemissionen des bebauten Bereichs von Allagen, der landwirt- schaftlichen Nutzung sowie des Straßenverkehrs als Störwirkungen zu betrachten. Eine Nutzung des Plangebiets und des nahen Umfelds als Brutquartier störungsemp- findlicher Vogelarten wie Wachtelkönig oder Wiesenweihe ist aufgrund der vorhande- nen Stör- und Scheuchwirkungen sowie der anstehenden vertikalen Strukturen ausge- schlossen. Die geplante Bebauung bzw. die moderate Verdichtung der vorhandenen Wohnbebauung führt zu keinen zusätzlichen Störwirkungen durch die neu entstehen- den vertikalen Strukturen. Eine Erhöhung der wohngebietstypischen Schallemissionen ist als geringfügig einzustufen, weshalb auch hiermit keine nachteiligen Störwirkungen ausgelöst werden. Somit sind erhebliche und/oder nachteilige Auswirkungen auf die maßgeblichen Arten oder ihre Lebensraumstrukturen nicht zu erwarten. - 23 -
FFH-Verträglichkeitsstudie zur Aufstellung der Außenbereichssatzung der Stadt Warstein für den Bereich „Westendorf“, Ortschaft Allagen Beurteilung potenzieller Auswirkungen in Verbindung mit anderen Plänen und Projekten 7.0 Beurteilung potenzieller Auswirkungen in Verbindung mit ande- ren Plänen und Projekten Aus dem Artikel 6 Absatz 3 FFH-RL ergibt sich das Erfordernis zu prüfen, ob das ge- plante Vorhaben in Zusammenwirkung mit anderen Plänen und Projekten das Natura 2000-Gebiet erheblich beeinträchtigen könnten. Zu ermitteln und betrachten sind alle Pläne oder Projekte, die mit dem Vorhaben kumulativ zusammenwirken könnten und bereits abgeschlossen sind bereits genehmigt, aber noch nicht realisiert sind sich mit hinreichender inhaltlicher Konkretisierung und bereits erkennbarer pla- nerischer Verfestigung in Planung befinden. Im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsstudie werden bei den kumulativen Wirkungen fol- gende Fälle unterschieden: mehrere Projekte oder Pläne führen durch gleiche Wirkfaktoren zur summierten Wirkung auf einzelne maßgebliche Bestandteile eines Gebietes (= Wirkfaktor) verschiedenartige Projekte oder Pläne mit unterschiedlichen Wirkfaktoren wir- ken auf den gleichen maßgeblichen Bestandteil eines Gebietes (= maßgebliche Art) Nur nachweislich nicht betroffene bzw. durch vorhabensspezifisch vorgesehene Maß- nahmen zur Schadensbegrenzung nachweislich nicht mehr beeinträchtigte Erhaltungs- ziele können aus der weiteren Betrachtung ausgeschlossen werden (BMVBW 2004). Andere Pläne und Projekte, mit von der Genehmigungsbehörde als Nebenbestimmung geforderten Schadensbegrenzungsmaßnahmen sowie mit dem daraus resultierenden Hinweis der Naturschutzbehörde auf keine erhebliche Beeinträchtigung, werden daher bei der Betrachtung der kumulativen Wirkungen nicht berücksichtigt. Das Fachinformationssystems des LANUV zu den FFH-Verträglichkeitsprüfungen in Nordrhein-Westfalen (LANUV 2020E) dokumentiert für das Vogelschutzgebiet „Hell- wegbörde“ derzeit insgesamt 215 Pläne und Projekte, die nach verschiedenen Kriterien erfasst und ausgewertet sind. Das Plangebiet bzw. sein Umfeld ist kein Lebensraum maßgeblicher Vogelarten. Eine Verstärkung der vorhandenen Wirkungen sowie zusätzliche vorhabensbedingte Wir- kungen auf die maßgeblichen Vogelarten durch das geplante Vorhaben sind ausge- schlossen. Daher sind erhebliche und/oder nachteilige Auswirkungen auf die maßgebli- chen Arten oder ihre Lebensraumstrukturen nicht zu erwarten. Entsprechend der Hin- weise aus dem „Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau“ (BMVBW 2004) ist eine Betrachtung der kumulativen Wirkungen anderer Pläne und Projekte nicht erforderlich, da mit dem geplanten Vorhaben keine vorhabensspezifi- schen Auswirkungen auf die maßgeblichen Vogelarten einhergehen. - 24 -
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