11 Anhang - Bundeskanzleramt

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11 Anhang - Bundeskanzleramt
11
Anhang

         Tirol
         Das Land im Gebirge und Herz der Alpen ist
         bekannt für seine einprägsamen Landschaften:
         schmale Täler schmiegen sich zwischen raue
         Bergkämme und saftige Almweiden. Gesunder
         Genuss und nachhaltiges Wirtschaften prägen die
         Spitzenleistungen der regionalen Gastgeber – auf
         Almen und Hütten, wo man zur Stärkung eine
         typische Tiroler „Brettljause“ serviert bekommt.
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11.1 Einheitswerthauptfeststellung 2014                                                                                             ein Erklärungsformular bzw. falls erforderlich Beilagen                     bezahlten Betrages ein Bestandteil des Hauptfest-
                                                                                                                                    je Bewirtschaftungszweig (z. B. Alpen, Obstbau,                             stellungsbescheides (§ 35 BewG). Nicht einbezogen
                                                                                                                                    Tierhaltung usw.) in Papierform übermittelt. Das                            werden Zahlungen der 2. Säule wie z. B. die Agra-
Definition Einheitswert                                      um die pauschalierte Festsetzung der Steuern im land-                  Erklärungsformular wurde aufgrund der gespeicherten                         rumweltmaßnahme (ÖPUL) oder Ausgleichszulage für
Theoretische Definition: Der von der Finanzver-              und forstwirtschaftlichen Bereich weiter aufrecht zu                   Daten soweit als möglich bereits vorausgefüllt zur                          naturbedingte Nachteile (AZ).
waltung festgestellte land- und forstwirtschaftliche         erhalten. Neben einer Modernisierung und Anpassung                     Verfügung gestellt. FinanzOnline Anwender*innen
Einheitswertrepräsentiert gemäß Bewertungsgesetz             an aktuelle Ertragsfaktoren (z. B. öffentliche Gelder)                 erhielten ein Schreiben, indem mitgeteilt wurde, dass                       Landwirt*innen, die keine landwirtschaftlichen Ei-
1955 einen Ertragswert, der dem 18-fachen Reinertrag         war dabei auch eine Vereinfachung in der Verwaltung                    die Erklärung und die notwendigen Beilagen online                           genflächen besitzen, jedoch als Bewirtschafter*innen
eines Betriebes mit entlohnten fremden Arbeitskräf-          eine wesentliche Zielsetzung. Mit dem 1. Stabilitäts-                  ausgefüllt werden können. Im Sinne einer Entlastung                         (Pächter*innen) öffentliche Gelder der 1. Säule der
ten bei ortsüblicher und nachhaltiger Bewirtschaftung        gesetz 2012 und dem Abgabenänderungsgesetz 2012                        der Beteiligten (Bürger*innen, Unternehmen, …) wur-                         Gemeinsamen Agrarpolitik von der Agrarmarkt
entspricht. Außerdem wird unterstellt, dass der Be-          wurden die materiell rechtlichen Grundlagen für die                    den bei ca. 50 % der wirtschaftlichen Einheiten keine                       Austria beziehen, wurden in die Hauptfeststellung
trieb ausgedinge-, pacht- und schuldenfrei ist.              Hauptfeststellung der land- und forstwirtschaftlichen                  Erklärungen versendet, da bereits alle notwendigen                          einbezogen und erhielten erstmals einen eigenen
                                                             Einheitswerte geschaffen.                                              Informationen der Finanzverwaltung vorlagen.                                Pächtereinheitswertbescheid.
Praktische Definition: Der Einheitswert eines land-
wirtschaftlichen Betriebes ist ein in Geldeinheiten                                                                                 Die Versendung der Bescheide erfolgte ab Ende 2014.                         Die betriebsindividuellen Änderungen der landwirt-
(Euro) ausgedrückter Rechenwert, der die Unter-              Hauptfeststellung des land- und                                        Sie sind steuerlich (z. B. Grundsteuer, Einkommen-                          schaftlichen Einheitswerte fallen sehr unterschiedlich
schiede zwischen Betrieben auf Grund der Ertrags-            forstwirtschaftlichen Vermögens                                        steuer) gem. § 20 Abs. 3 BewG ab 1. 1. 2015 wirksam.                        aus, je nachdem, ob sich Änderungen beim Vergleichs-
möglichkeiten widerspiegelt. Dabei berücksichtigt            Die neuen land- und forstwirtschaftlichen Einheits-                    Auf die Beitragsgrundlagen für die Sozialversicherung                       wert (durch die Anhebung des Hektarhöchstsatzes,
er insbesondere die natürlichen Ertragsbedingungen           werte wurden zum Stichtag 1. 1. 2014 neu festgestellt.                 der Bauern (BSVG) wirkte sich der neue Einheitswert                         Änderungen auf Grund der neuen Faktoren für die
(Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung, Wasser-             Dazu wurden ab Mai 2014 durch die Finanzverwaltung                     gem. § 86 Abs. 13 BewG i. V. m. § 333 BSVG erst ab                          individuelle Hektarsatzmitteilung), oder auf Grund der
verhältnisse und Klima) sowie Ab- und Zuschläge für          den Land- und Forstwirten Fragebögen (= Erklärun-                      dem 1. 4. 2018 aus.                                                         EW-Zurechnung für öffentlichen Gelder und der Höhe
die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen (das sind            gen) zur Erhebung der tatsächlichen Verhältnisse                                                                                                   der Zuschläge ergeben.
regionalwirtschaftliche und betriebliche Verhältnisse        zum Hauptfeststellungstichtag zugesandt. Für jede                      Erstmals wurden auch die öffentlichen Gelder der
sowie übrige Umstände und die Betriebsgröße). Die            wirtschaftliche Einheit (unter einem Einheitswertak-                   1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) z. B.                           Weiters sind auch Änderungen der Ertragswerte
natürlichen Ertragsbedingungen werden bei land-              tenzeichen beim Finanzamt Österreich geführt) wurde                    Direktzahlungen (vor 2015 Betriebsprämien, Tier-                            bei den anderen Vermögensunterarten, wie z. B. bei
wirtschaftlichen Betrieben und Weinbaubetrieben in                                                                                  prämien) im Ausmaß von 33 % des im Vorjahr aus-                             Ertragswert für forstwirtschaftlichen Grundbesitz,
einem vorgelagerten Verfahren, dem Verfahren der
Bodenschätzung, rechtsverbindlich festgestellt.
                                                                Verteilung der Einheitswerte nach
                                                                Nutzungen 2021                                                          Einheitswerte nach Bundesländern 2021                                       Einheitswert je ha nach Nutzungen 2021
                                                                Einheitswerte 3,02 Mrd. Euro (= 100 %)                                  Einheitswerte 3,02 Mrd. Euro (= 100 %)                                      in Euro je ha
Allgemeines
Der Einheitswert ist Grundlage für eine Reihe von                  Obst- und Gartenbau 1,9 %     Sonstiges 3,5 %
                                                                          Weinbau 4,3 %                                                  Niederösterreich                                            36,7 %                  Gartenbau                               11.971
Steuern, Abgaben und Beihilfen sowie für die Beiträge
                                                                                                                                           Oberösterreich                                   21,9 %                                Weinbau             2.802
bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbststän-                                                                                              Steiermark                         15,8 %                                         Obstbau         1.476
digen (SVS), und hat deshalb für die Land- und                   Forstwirtschaft                                   Landwirtschaft               Burgenland                 8,0 %                                      Landwirtschaft ¹       811
                                                                          23,5 %                                   59,4 %
Forstwirte große Bedeutung. Da sich seit der letzten                                                                                                  Kärnten             7,1 %                                        Sonderkulturen        716

Hauptfeststellung 1988 die Verhältnisse stark ver-                                                                                                    Salzburg      4,4 %                                              Forstwirtschaft      197
                                                                                                                                                         Tirol      3,9 %
ändert hatten und die Einheitswerte nicht mehr die                Öffentliche Gelder,                                                                                                                                        Almflächen 31
                                                                  1. Säule GAP 7,4 %                                                             Vorarlberg       1,6 %
Unterschiede zwischen den Betrieben sachlich richtig                                                                                                                                                                   1) inkl. öffentliche Gelder, gem. § 35 BewG
                                                                                                                                                         Wien    0,6 %
widerspiegelten, war es notwendig, die Einheitswerte
                                                                Quelle: BMF                                                                                                                                         Quelle: BMF

an veränderte ökonomische Verhältnisse anzupassen,
                                                                                                                                        Quelle: BMF

290                       Grüner Bericht 2021 – 11. Anhang                                                                                                                                                    Grüner Bericht 2021 – 11. Anhang                            291
11 Anhang - Bundeskanzleramt
Weinbau usw. gegeben. In Summe ist ein Anstei-                Auswertung der Einheitswerthauptfest-                     Einheitswertsummen 2014 bzw. 2021 nach Bundesländern und Nutzungen in Euro
gen der Einheitswertsumme im Bundesgebiet zu                  stellung für den Grünen Bericht 2021
beobachten.                                                   bzw. die §7-Kommission                                    Beschreibung des Tabelleninhalts
                                                              Die Ergebnisse sind in den Tabellen für die Jahre
Gültigkeit                                                    2014 und 2021 – jeweils mit Datenstand Mai 2021            Landwirtschaft:                      • landwirtschaftlich genutzte Flächen
Der neue Einheitswert zum Stichtag 1. Jänner 2014             – dargestellt.                                             Alpwirtschaftlich genutzte Fläche:   • alpwirtschaftlich genutzte Flächen
                                                                                                                                                              • Zuschlag für Weiderechte
ist grundsätzlich bis zur nächsten Hauptfeststellung
                                                                                                                                                              • Abschlag (Belastung) durch Weiderechte
(HF) gültig. Die Wirksamkeit des HF-Bescheids gilt            Vorbemerkungen:
mit 1. Jänner 2015.                                           •   Es wird jeweils der nichtgerundete Einheitswert        Forstwirtschaft:                     •   forstwirtschaftlich genutzte Flächen (Kleinstwald)
                                                                                                                                                              •   forstwirtschaftlich genutzte Flächen (Kleinwald)
                                                                  für die Auswertung herangezogen. Dies ist
                                                                                                                                                              •   forstwirtschaftlich genutzte Flächen (Großwald)
Kommt es bis zur nächsten HF zu wesentlichen Ände-                notwendig, weil die Verteilung auf die einzelnen                                            •   Zuschlag für Nebennutzung (Forst)
rungen (z. B. Veräußerung oder Zukauf von Flächen,                Vermögensunterarten nur beim nichtgerundeten
Reduktion des Obstbaus, Intensivierung der Tierhal-               Einheitswert vorliegen.                                Weinbau:                             • weinbaumäßig genutzte Flächen
                                                                                                                                                              • Zuschlag für Buschenschank
tung, bedeutende Änderungen bei den zu berück-                •   Es wird immer die bewertete Fläche
                                                                                                                                                              Hinweis: Einzelne Bundesländer mit geringen Weinbauflächen
sichtigenden Öffentlichen Geldern der 1. Säule der                herangezogen.                                                                               werden nicht extra dargestellt.

gemeinsamen Agrarpolitik oder durch eine zwischen-            •   Sofern eine Mindestanzahl von 10 Betrieben             Gartenbau:                           • gärtnerisch/baumschulmäßig genutzte Flächen
                                                                                                                                                              • gärtnerisch/baumschulmäßig genutzte Flächen manueller EW
zeitige Bodenschätzung), wird dies grundsätzlich                  nicht erreicht wird, ist der jeweilige Wert (An-
                                                                                                                                                              • Umsätze aus zugekauften Erzeugnissen (Handelswaren)
aufgrund der aus dem Grundbuch, dem Kataster, der                 zahl, Fläche, Einheitswert) in der Tabelle nicht                                            Hinweis: inklusive Handelswaren; es sind hier auch die Glas- und Gewächshäuser,
                                                                                                                                                              Folientunnel mit dabei.
Agrarmarkt Austria usw. an die Finanzverwaltung                   angeführt und stattdessen mit k. A. befüllt.
übermittelten Daten amtswegig berücksichtigt. Ein                                                                        Sonderkulturen:                      • Sonderkulturen mit Zuschlag: das sind bestimmte Kulturen laut Kundmachung
                                                                                                                                                              • Feldgemüsebau
Antrag einer Eigentümerin bzw. eines Eigentümers für
                                                                                                                                                              • Arznei-, Tee- und Gewürzpflanzenanbau
eine Fortschreibung ist nur in Einzelfällen notwendig.        Einheitswert 2014 bzw. 2021: Flächen nach Bun-                                                  • Dauerkulturen:
Wenn die festgelegten Wertfortschreibungsgrenzen              desländern und Nutzungen in ha                                                                    - Christbaumkulturen
                                                                                                                                                                - Hopfenkulturen
(mehr als 5 % oder 1.000 Euro, mindestens jedoch 300          Zusammenstellung und Aufbau wie Tabelle Nutzun-
Euro) durch die geänderten Verhältnisse über- bzw.            gen, sofern Flächen vorhanden (siehe Tabelle 1.1.2.15).    Obstbau:                             • Obstbau laut Kundmachung
                                                                                                                                                              • Erdbeeren
unterschritten werden, sich die Art oder die Zurech-
                                                                                                                                                              • Zuschlag für Obstwein, Most etc.
nung ändert, wird ein neuer Einheitswertbescheid              Einheitswert 2014 bzw. 2021: Fälle (Betriebe) nach
ausgestellt.                                                  Bundesländern und Nutzungen                                Überdurchschnittliche Tierhaltung:   • überdurchschnittliche Tierhaltung
                                                              Zusammenstellung und Aufbau wie Tabelle Nutzun-            Öffentliche Gelder:                  • Öffentliche Gelder gem. § 35 BewG (Zuschlag)
Mit dem Stichtag 1. Jänner 2015 gab es aufgrund der           gen, sofern zweckmäßig (siehe Tabelle 1.1.2.15).           Flächen mit geringer Ertragskraft:   • Vegetationsflächen mit geringer Ertragsfähigkeit (mit 10 Euro je ha)
                                                                                                                                                              • Vegetationsflächen mit geringer Ertragsfähigkeit
Änderung des Bewertungsgesetzes eine Änderung bei                                                                                                               (außerhalb des Almbereichs) mit 20 Euro je ha.
der Berücksichtigung der öffentlichen Gelder in der           Anzahl der Bescheide zur Hauptfeststellung
1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik. Nachdem                Die Zahl der Einheitswertbescheide machte rund             Übriges land- und forstwirtschaft-   •   Teichwirtschaft
                                                                                                                                                              •   Angelfischerei
zuvor das Jahr der Auszahlung relevant war, wurde             550.000 Fälle (Betriebe) aus. Pächterbescheide gab         liches Vermögen:                     •   Fischzucht und Fischmast
auf das Jahr des Anspruches umgestellt.                       es rund 13.000.                                                                                 •   Fischereirechte
                                                                                                                                                              •   Imkerei

Seit einer Änderung der entsprechenden Richtlinie             Ausblick                                                   Sonstige Zuschläge:                  • Zuschläge
werden ab dem Stichtag 1. Jänner 2021 Kalamitäten             Es ist geplant, künftig jedes Jahr durch das BMF eine      Sonstige Abschläge:                  • Abschläge
im forstwirtschaftlichen Vermögen berücksichtigt.             Auswertung über den aktuellen Stand der Einheits-          Unproduktive Flächen:                • Unproduktive Flächen
                                                              werte bereitzustellen.

292                        Grüner Bericht 2021 – 11. Anhang                                                                                                                 Grüner Bericht 2021 – 11. Anhang                                    293
11 Anhang - Bundeskanzleramt
Der land- und forstwirtschaftliche Einheitswert (1/2)

294
                                   (nach dem Bewertungsgesetz 1955 – BewG 1955 idgF)

                                      1. Ermittlung des landwirtschaftlichen Vermögens

                                      a) Ermittlung des landwirtschaftlichen Ertragswertes                                                                            b) Zuschläge gemäß § 40 BewG
                                                                                                                                          Bodenbeschaffenheit
                                                                                                                                          Geländegestaltung           1. Zuschlag für überdurchschnittliche Tierhaltung
                                                                  Natürliche Ertragsbedingungen                                           Klimatische Verhältnisse
                                                                  Die Acker- bzw. Grünlandzahlen der Klassen- bzw. Sonder-                Wasserverhältnisse             Berechnung der Normalunterstellung: für die ersten 20 ha: 2 VE/ha RLF, > 20 ha: 1 VE/ha
                                         *) Ergebnisse der
                                         Bodenschätzung           flächen (einheitliche Boden- und Geländeverhältnisse, sonstige                                         Bei Überschreiten der Normalunterstellung: Zuschlag von 280 Euro/VE
                                      Dauerbescheid in Form       Verhältnisse) mit ihren Flächenanteilen bilden die Basis.
                                      von Schätzungskarten                                                                                                            2. Zuschlag für Obstbau
                                                                         Die Summe Acker-/Grünlandzahl x Fläche in Ar jeder einzelnen
                                      und –büchern; eigenes
                                                                         Klassen- bzw. Sonderfläche auf einem Grundstück = EMZ                                        Zuschläge differenziert nach Obstart, Klimastufe, bestimmte Ab- bzw. Zuschläge
                                      Feststellungsverfahren
                                     gemäß Bodenschätzungs-                                                                                                           z.B. für Hangneigung, Niederschlagsverhältnisse
                                                                                                                                         EMZ sind im Grund-
                                            gesetz 1970           Ertragsmesszahl (EMZ)                                                 stücksverzeichnis des
                                                                                                                                         Katasters ersichtlich.       3. Zuschlag für Sonderkulturen
                                                                         Summe der EMZ der geschätzten landwirtschaftlichen
                                                                         Eigenfläche des Betriebes (iSd BewG.) geteilt durch die
                                                                                                                                                                      Zuschlag bei bestimmte Feldgemüsearten differenziert nach Kategorien; Zuschlag für
                                                                         Summe dieser landwirtschaftlichen Flächen in Ar = BKZ                                        Christbaumkulturen, Hopfenanlagen, bestimmte Arznei-, Tee- und Gewürzpflanzen

                                                                  Bodenklimazahl (BKZ) (= 1 – 100)                                                                    4. Zuschlag für Weiderechte
                                                                                                                                                                      nach Anzahl der urkundlichen Weiderechte, fixer Ertragswert je VE
                                                                  Ab- bzw. Zuschlag für wirtschaftliche Ertragsbedingungen                                            (Weiderechte sind auf VE gem. BewG umzurechnen)

Grüner Bericht 2021 – 11. Anhang
                                           Es werden die
                                                                   +/- Zu-/Abschläge für wirtschaftliche Verhältnisse sowie               Diese werden von            5. Sonstige Zuschläge gemäß § 40 BewG
                                        individuellen Daten
                                                                        übrige Umstände in %                                             einem ortsüblichen
                                           des Betriebes
                                                                   +/- Zu-/Abschläge für Betriebsgröße (ha) in %                           „Musterbetrieb“            z.B. Handelswaren
                                          herangezogen.
                                                                       (landwirtschaftliche Eigenflächen des Betriebes)                      abgeleitet.
                                                                   Summe der Zu-/Abschläge in %                                                                       c) Ertragswert für alpwirtschaftlich genutzte Flächen
                                                                         BKZ wird um den Prozentsatz, der sich aus der Summe                                          Ausgangshektarsätze nach Seehöhenstufen und Bonitäten, Zu- und Abschläge für besondere
                                                                         der Ab-/Zuschläge für wirtschaftliche Ertragsbedingungen                                     klimatische Verhältnisse und bestimmte wirtschaftliche Ertragsbedingungen der Eigenflächen
                                                                         ergibt, reduziert oder erhöht = Betriebszahl (BZ)
                                                                                                                                                                      d) Abschlag für Belastung durch Weiderechte
                                                                  Betriebszahl (BZ) (= relativer Maßstab von 1 – 100)

                                                                         BZ des Betriebes x Hektarhöchstsatz (2.400 Euro)/ 100 =                                      2. Ermittlung des forstwirtschaftlichen Vermögens
                                                                         landwirtschaftlicher Hektarsatz des Betriebes
                                                                                                                                                                      a) Ermittlung des Ertragswertes für forstwirtschaftlich genutzte Flächen
                                                                  Landwirtschaftlicher Hektarsatz                                                                     Nur Eigenflächen werden berücksichtigt.
                                                                  (= Ertragswert pro ha)                                                                              Kleinstwald (bis 10 ha Forstfläche): kundgemachte pauschale bezirksweise Hektarsätze;
                                                                                                                                                                      Kleinwald (ab 10 ha bis 100 ha Forstfläche): differenziertes System - kundgemachte
                                                                         Ausmaß der landwirtschaftlichen Eigenflächen x
                                                                                                                                                                      Hektarsätze; individuelle Verhältnisse des Betriebes maßgebend: Baumartengruppe,
                                                                         landw. Hektarsatz = Ertragswert für die
                                                                                                                                                                      Altersgruppe, Wachstumsstufe und Bringungslage, Sonderbetriebsklassen;
                                                                         landwirtschaftlich genutzten Flächen in Euro
                                                                                                                                                                      Großwald (über 100 ha Forstflächen): weitere Differenzierungen gegenüber Kleinwald,
                                                                  Ertragswert für landwirtschaftlich genutzte                                                         Bestockungsgrad uam.
                                                                  Flächen des Betriebes                                                                               b) Sonstige Zuschläge gemäß § 40 BewG

                                   Quelle: BMF, BMLRT

                                   Der land- und forstwirtschaftliche Einheitswert (2/2)
                                   (nach dem Bewertungsgesetz 1955 – BewG 1955 idgF)

                                      3. Ermittlung des Weinbauvermögens                                                                                             7. Vegetationsflächen geringer Ertragsfähigkeit
                                                                                                                                                                     Kundgemachte Hektarsätze 10 Euro bzw. 20 Euro/ha für die Eigenflächen
                                      a) Ertragswert für weinbaulich genutzte Flächen
                                      System der Bewertung ist ein vergleichendes System wie bei der Landwirtschaft, jedoch neben
                                      Bodenklimazahl auch Berücksichtigung der regionalen weinbauklimatischen Verhältnisse =                                         8. Unproduktive Flächen (kein Ertragswert)
                                      Weinbauklimazahl, bei den Ab- und Zuschlägen für die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen
                                      auch Vermarktungsmöglichkeiten und tatsächliche Vermarktungsverhältnisse des Betriebes,                                        Insbesondere Fels- und Geröllflächen
                                      Betriebsgröße der weinbaulich genutzten Eigenflächen; Hektarhöchstsatz 5.100 Euro

                                      b) Zuschlag für Weinbau-Buschenschank (§ 48 Abs. 4 Z 3 BewG)                                                                   9. Abschläge gemäß § 40 BewG
                                      c) Sonstige Zuschläge gemäß § 40 BewG                                                                                          Im Einzelfall

                                      4. Ermittlung des gärtnerischen Vermögens                                                                                      Summe aller Ertragswerte
                                                                                                                                                                               (abgerundet auf volle 100 Euro gem. § 25 BewG)
                                      a) Ertragswert für gärtnerisch/baumschulisch genutzte Flächen
                                      individuelle Verhältnisse maßgebend in der Regel mit kundgemachten Hektarsätzen für                                            Einheitswert
                                      gärtnerische Kategorien, z.B. Freiland für Schnittblumen, Gemüse ua., Folientunnel,                                            (des landwirtschaftlichen Betriebes / des forstwirtschaftlichen Betriebes / des
                                      Gewächshäuser, – differenziert nach Klimastufen; Ab- bzw. Zuschläge für bestimmte klimatische
                                      Verhältnisse und wirtschaftliche Ertragsbedingungen. Nur Eigenflächen werden berücksichtigt.
                                                                                                                                                                     Weinbaubetriebes / des übrigen land- und forstwirtschaftlichen Vermögens)

                                      b) Zuschlag gem. § 40 BewG
                                                                                                                                                                     Einheitswertbescheid (Muster)
                                      Umsätze aus zugekauften Erzeugnissen (Handelswaren)
                                                                                                                                                                     Nutzung                                 Fläche      Hektarsatz (€)    Ertragswert (€)
                                                                                                                                                                     landwirtschaftlich genutzte Flächen 18,1218 ha             698,40          12.656,27
                                      5. Übriges land- und forstwirtschaftliches Vermögen                                                                            forstwirtschaftlich genutzte Flächen 12,5200 ha            205,16           2.568,61
                                                                                                                                                                     Zwischensumme                                                              15.224,88
                                      a) Ermittlung des Ertragswertes (insbesondere für)
                                                                                                                                                                     Zuschläge gemäß § 40 BewG.                                            Ertragswert (€)
                                            Imkerei
                                                                                                                                                                     überdurchschnittliche Tierhaltung                                           5.908,00
                                            Teichwirtschaft                                                                                                          Zwischensumme                                                               5.908,00
                                            Angelfischerei
Grüner Bericht 2021 – 11. Anhang

                                            Durchflussanlagen für Fischzucht- und Fischmast                                                                          öffentliche Gelder gemäß § 35 BewG.
                                            Fischereirecht an fließenden Gewässern                                                                                   Summe öffentliche Gelder        33 % von 14.697,98                          4.850,33

                                            Fischereirecht an stehenden Gewässern                                                                                    Summe
                                                                                                                                                                     Summe gesamt                                                               25.983,21
                                                                                                                                                                     Einheitswert (gerundet gemäß § 25 BewG)                                       25.900
                                      6. Öffentliche Gelder gem. § 35 BewG
                                                                                                                                                                     Weitere Informationen zur Einheitsbewertung und zur Grundsteuer unter:
                                      33 % der Direktzahlungen in der Säule 1 der GAP
                                      Direktzahlung der Säule 1: DIZA; nicht dabei: ÖPUL und AZ
                                                                                                                                                                     https://www.bmf.gv.at/- Steuern – Immobilien & Grundstücke
                                                                                                                                                                     www.lko.at – Einheitswert – Hauptfeststellung
295

                                   Quelle: BMF, BMLRT
11 Anhang - Bundeskanzleramt
Neuabgrenzung benachteiligter                                    der Antragsstellung über die neue Gebietskulisse    Die Berggebiete waren nicht Teil der Neuabgren-            aufgrund der Vorgaben unvermeidbar, dass rund
      Gebiete                                                          informiert werden.                                  zung. Jedoch konnten im Zuge der Neuabgren-                58.000 ha LF aus der bisherigen Kulisse heraus-
      Die neue Gebietskulisse wurde im Jahr 2019                                                                           zung Katastralgemeinden, die nur zum Teil als              fallen, während etwa 34.000 ha als neue Gebiete
      im Rahmen einer Programmänderung von der                         Wie in anderen Mitgliedstaaten mussten auch in      Berggebiet abgegrenzt waren, bei Erfüllung der             hinzukamen sind.
      EU offiziell genehmigt.                                          Österreich die aus erheblichen naturbedingten       Kriterien zur Gänze als Sonstiges benachteiligtes
                                                                       Gründen benachteiligten Gebiete („Sonstiges         Gebiet bzw. Kleines Gebiet abgegrenzt werden.              In den Gebieten, die zukünftig nicht mehr ab-
      Die von der Europäischen Union gemäß ELER-                       benachteiligtes Gebiet“) anhand biophysikalischer                                                              grenzbar sind, wurden in den Jahren 2019 und
      Verordnung verpflichtend vorgeschriebene                         Kriterien von den Bereichen Klima und Boden         Mit der Genehmigung durch die EU-Kommission                2020 degressive Übergangszahlungen geleistet.
      Neuabgrenzung des sogenannten „Sonstigen                         sowie der Hangneigung abgegrenzt werden. Da         sind rund 1.657.500 ha landwirtschaftlich ge-
      benachteiligten Gebietes“ wurde in                               Teile der bisherigen Gebietskulisse betreffend      nutzte Fläche (LF) in Österreich als benachteiligte        Die räumliche Verteilung der neu abgegrenzten
      Österreich Anfang 2019 nach einem intensiven                     „Sonstiges benachteiligtes Gebiet“ nicht mehr       Gebiete abgegrenzt.                                        Gebietskulissen bzw. deren Änderung ist aus dem
      Vorbereitungsprozess abgeschlossen. Durch die                    abgrenzbar und damit verloren gegangen wären,                                                                  Vergleich der beiden Abbildungen ersichtlich.
      europaweite Überarbeitung der bestehenden                        wurde auch die Gebietskategorie „Kleines Gebiet“    Diese teilen sich folgendermaßen auf:
      Gebietskulisse wird darüber hinaus auch eine                     (aus anderen spezifischen Gründen benachteiligte    • Berggebiete: 1.294.000 ha                                Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete
      mehrjährige Forderung des Europäischen                           Gebiete) mit aktualisierten Kriterien neu           • aus erheblichen naturbedingten Gründen be-               bleibt auch nach der Neuabgrenzung das zen-
      Rechnungshofes umgesetzt.                                        abgegrenzt. Mit einer komplexen, auf Grundlage        nachteiligt: 151.400 ha LF (bisher: 204.000 ha LF)       trale agrarpolitische Instrument zur Sicherung
                                                                       objektiver und solider Daten durchgeführten         • aus anderen spezifischen Gründen benach­                 der flächendeckenden Landbewirtschaftung in
      Die Programmänderung wurde mit 28. Februar                       Abgrenzung konnte Österreich große Teile der        teiligt: 212.100 ha LF (bisher: 184.000 ha LF)             Österreich.
      2019 per Durchführungsbeschluss von der                          bisherigen Gebietskulisse erhalten, die durch die
      Europäischen Kommission genehmigt. Somit                         Neuabgrenzung der Sonstigen benachteiligten         Das bedeutet, dass die neue Gebietskulisse
      konnten die Förderwerber*innen rechtzeitig vor                   Gebiete verloren gegangen wären.                    um rund 24.000 ha kleiner ist. Allerdings ist es

         Benachteiligtes Gebiet Österreich – neue Kulisse (ab 02/2019)                                                        Benachteiligtes Gebiet Österreich – bisherige Kulisse

                              Berggebiet                                                                                                           Berggebiet

                              Kleines Gebiet                                                                                                       Kleines Gebiet

                              Sonstiges benachteiligtes Gebiet                                                                                     Sonstiges benachteiligtes Gebiet

                     0   25    50          100                                                                                            0   25    50          100
                                             km                                                                                                                   km

         Quelle: BMLRT                                                                                                        Quelle: BMLRT

296                                 Grüner Bericht 2021 – 11. Anhang                                                                                                                  Grüner Bericht 2021 – 11. Anhang                  297
11 Anhang - Bundeskanzleramt
11.2 Erhebungsgrundlagen, Auswahlrahmen und Methodik                                                                wertungseinheiten sind die Auswahlprozentsätze                               und Forstwirtschaft bei Futterbaubetrieben mit
                                                                                                                    unterschiedlich hoch festgesetzt. Siehe hierzu                               ±6,9 % am geringsten (±4,6 % im Durchschnitt aller
Die Daten der freiwillig buchführenden Betriebe für           Stichprobe Buchführungsbetriebe                       die Tabelle „Konfidenzintervall von ausgewählten                             Betriebe).
den Grünen Bericht vermitteln einen umfassenden               Die Stichprobe Buchführungsbetriebe bezieht           Auswertungsgruppen bei verschiedenen Betriebs-
Einblick in die wirtschaftlichen Verhältnisse der             sich auf eine Grundgesamtheit, die durch weitere      gruppierungen“. Sie sind bei kleineren Betrieben                             Eine genaue und umfassende Darstellung der Me-
Land- und Forstwirtschaft. Um eine aussagekräf-               Abgrenzungen der Betriebe aus der Agrarstruk-         durchgehend niedriger als bei den größeren                                   thodik ist in der Broschüre „Einkommensermittlung
tige Darstellung der einzelnen Auswertungsgruppen             turerhebung (AS) 2016 abgeleitet wird: Es werden      Betrieben. Im Hinblick auf die Aussagesicherheit                             für den Grünen Bericht“ enthalten. Diese Broschüre
zu gewährleisten, wird im gesamten Bundesgebiet               nur jene Betriebe berücksichtigt, deren Rechtsform    liegt der Schwankungsbereich bei den Einkünften                              ist auf der Homepage www.gruenerbericht.at/sons-
ein Netz von Testbetrieben unterhalten. Die Betreu-           den Gruppen „Natürliche Personen (Einzelunterneh-     aus Land- und Forstwirtschaft bei Betrieben mit                              tiges abrufbar.
ung der freiwillig buchführenden Betriebe sowie die           men)“, „Personengemeinschaften, -gesellschaften“      einem GSO zwischen 15.000 Euro und 25.000 Euro
betriebswirtschaftliche Aufbereitung der aus ihren            zugeordnet werden oder deren Rechtsform „Gesell-      bei ±123,2 % und ±5,5 % bei Betrieben mit einem                              Diese Broschüre ist auf der Website www.gruener-
Buchführungen erhaltenen Daten wird von LBG                   schaft mit beschränkter Haftung“ ist. Betriebe, die   GSO zwischen 100.000 Euro und 350.000 Euro                                   bericht.at/sonstiges abrufbar.
Österreich sichergestellt. Die statistischen Auswer-          mehr als ein Drittel ihres SO aus dem Gartenbau er-   (bei einem Konfidenzintervall von jeweils 95 %). Der
tungen wurden von der Bundesanstalt für Agrar-                wirtschaften oder mehr als 500 ha Waldfläche be-      hohe Schwankungsbereich der kleinsten Größen-
wirtschaft und Bergbauernfragen durchgeführt.                 wirtschaften, sind nicht Teil der Grundgesamtheit.    klasse ist damit zu erklären, dass die Einkünfte
                                                                                                                    aus Land- und Forstwirtschaft gering sind (nahe
Österreichische Betriebsklassifizierung                       Mit dem Erhebungsjahr 2016 wurde die Untergrenze      dem Wert „0“) und sich daher naturgemäß höhere
Das österreichische Klassifizierungssystem für land-          des Auswahlrahmens von 8.000 Euro auf 15.000          Prozentzahlen errechnen. In absoluten Zahlen (in
und forstwirtschaftliche Betriebe basierend auf               Euro Gesamtstandardoutput (GSO) angehoben und         Euro) ist der Schwankungsbereich bei den kleinen
dem Standardoutput (SO) wird seit der nationalen              die Obergrenze von 350.000 Euro auf 750.000           Betrieben am geringsten. Nach Betriebsformen ist
Auswertung der Agrarstrukturerhebung 2010 sowie               Euro ausgeweitet. Weiters wurde die Zahl der          der Schwankungsbereich nach Einkünften aus Land-
der Auswertung der Buchführungsbetriebe für den               Stichprobenbetriebe von 2.200 auf 2.000 reduziert.
Grünen Bericht 2013 angewendet. Die Grundlage                 Verschiedene Kennzahlen wurden an die aktuellen
für die Betriebsklassifizierung sind die Standard-            Anforderungen angepasst und einige neue Kenn-
output-Koeffizienten (SO-KO). Die von Eurostat                zahlen berechnet.
definierten Kategorien der SO-KO wurden für                                                                         Konfidenzintervall von ausgewählten Auswertungspositionen bei
                                                                                                                    verschiedenen Betriebsgruppierungen (2020)                                                                                              Tabelle 4.9.4
nationale Auswertungen um einige Kategorien (z. B.            Aufgrund der noch vergleichsweise geringen Anzahl                                         Betriebsanzahl   Buchführungsbetriebe in %      Standard-                          Erwerbs-           Verfügbares
                                                                                                                                                                                                                    Einkünfte aus Land-
                                                                                                                                                           in % des            der jeweiligen            Output                           einkommen          Haushaltsein-
Forstwirtschaft) erweitert.                                   an Buchführungsbetrieben zwischen 350.000 Euro         Betriebsformen
                                                                                                                                                          Auswahl-          Auswertungsgruppe            aktuell
                                                                                                                                                                                                                     und Forstwirtschaft
                                                                                                                                                                                                                                             netto              kommen
                                                                                                                                                                                                                 Schwankungsbereich +/– (Konfidenzintervall 95 %)
                                                              und 750.000 Euro können im Jahr 2020 keine                                                  rahmens          des Auswahlrahmens
                                                                                                                      Marktfruchtbetriebe                    15,2                          3,0               3,2                 9,4              9,6                 8,4
Für die Zuteilung eines Betriebs zu einer Betriebs-           Auswertungen nach Betriebsformen Bundesländer,          Dauerkulturbetriebe                     8,5                          2,4               4,0                20,1             18,7                19,1
                                                                                                                      Futterbaubetriebe                      50,2                          2,3               1,6                 7,1              5,8                 5,2
form ist im österreichischen Betriebsklassifizie-             etc. bis zu einer Obergrenze von 750.000 Euro           Veredelungsbetriebe                     6,3                          3,7               4,2                10,1              9,9                 9,5
rungssystem ein dreistufiges Verfahren vorgesehen.            durchgeführt werden. Bei einem Auswertungssoll          Landw. Gemischtbetriebe                 9,7                          3,2               3,3                10,3             10,4                 9,2
                                                                                                                      Forstbetriebe                          10,1                          2,0               2,8                21,6             17,2                13,9
Die österreichischen land- und forstwirtschaftlichen          von mindestens 2.000 Betrieben liegt der Auswahl-     Alle Betriebe                           100,0                          2,5               1,2                 4,4              4,0                 3,6

Betriebe werden dabei sechs Betriebsformen und                prozentsatz bei 2,5 %. Die Stichprobe Buchfüh-                                       Größenstufen nach Gesamtstandardoutput (GSO) über alle Betriebsformen
                                                                                                                      15.000 bis < 25.000 Euro               21,3                  1,1          2,2              74,6                            14,7                12,6
sechs Größenklassen zugeordnet. Die Ergebnisse                rungsbetriebe auf Basis der AS 2016 repräsentiert       25.000 bis < 40.000 Euro               19,4                  1,7          1,7              20,8                            10,6                 9,0
                                                                                                                      40.000 bis < 60.000 Euro               16,8                  2,4          1,3              12,4                            10,3                 8,9
der Klassifizierung von land- und forstwirtschaftli-          somit rund 49,6 % der Betriebe, jedoch beispiels-       60.000 bis < 100.000 Euro              21,1                  2,9          1,3               7,1                             7,7                 6,8
chen Betrieben sind einerseits wichtige Grundlagen            weise 84,3 % des GSO, 85,2 % der LF und 85,4 %          100.000 bis < 350.000 Euro             21,4                  4,6          2,2               5,3                             5,8                 5,5
                                                                                                                    Alle Betriebe                          100,0                   2,5          1,2               4,4                             4,0                 3,6
für die Agrarpolitik und Betriebsberatung. Ande-              der Großvieheinheiten (in 1.000 GVE); siehe hierzu                                                                                 Quelle: LBG Österreich; Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen

rerseits stellen sie ein wichtiges Werkzeug in der            auch die Tabellen 4.9.2 und 4.9.3.
angewandten Statistik für die Schichtung von Stich-
proben land- und forstwirtschaftlicher Betriebe dar,          Entsprechend der Bedeutung einer Schicht und im
um homogene Einheiten zu erreichen.                           Hinblick auf die Aussagesicherheit für größere Aus-

298                        Grüner Bericht 2021 – 11. Anhang                                                                                                                                  Grüner Bericht 2021 – 11. Anhang                                             299
11 Anhang - Bundeskanzleramt
11.3 Weitere Grafiken und Texte zu einzelnen Kapiteln
      Anbau auf dem Ackerland 2021

      Das Ackerland umfasst in Österreich 2021 laut                                                                                                           1.1 Entwicklung der Gesamtwirtschaft und des Agrarsektors
      den Daten des AMA-Mehrfachantrages (MFA,
      Stand Juli 2021) 1,31 Mio. ha. Den größten Anteil
      des Ackerlandes nimmt der Getreidebau mit                                                                                                                                 Landwirtschaftliche Gesamtrechnung 2020
      rund 56 % ein. Feldfutterbau kommt auf fast
                                                                                                                                                                                                    Produktionswert (zu Herstellungspreisen)                                                     Agrarzahlungen
      18 %, Ölfrüchte erreichen rund 13 % und die
                                                                                                                                                                                                    7.658 Mio.                                                                                        1.506 Mio.
      Hackfrüchte 5 %. Der Leguminosenanteil am
                                                                                       Die Sojafläche hat gegenüber dem Vorjahr um 11 %                                                                                                          Vorleistungen
      Ackerland liegt bei 12,7 %. Die flächenmäßig in                                  auf 75.892 ha zugenommen und ist mittlerweile schon                                                                                                        –4.560 Mio.
      Österreich mit Abstand wichtigste Fruchtart                                      die fünftgrößte Fruchtart am Ackerland in Österreich.
                                                                                                                                                                                                                                                                    Abschreibungen
      ist der Winterweichweizen mit 233.244 ha,                                                                                                                                                                                                                         –1.925 Mio.

                                                                                       gefolgt vom Körnermais mit 218.558 ha und                                                                                                                      Sonstige Produktionsabgaben
                                                                                                                                                                                                                                                                         –188 Mio.
      Anbau ausgewählter Feldfrüchte¹                                                  der Wintergerste mit 91.628 ha. Mit 75.892
      Flächenänderung 2021 zu 2020 in % mit Flächen 2021                                                                                                                                                                                                       Arbeitnehmerentgelte
                                                                                       ha liegt die Sojabohne nach dem Silo- und                                                                                                                                         –520 Mio.
                    Zuckerrüben                          37.838 ha             +43,6   Grünmais bereits an der 5. Stelle. Den größten                                                                                                                                       Pacht und Zinsen
                                                                                                                                                                                                                                                                                   –167 Mio.
                    Winterdinkel                         20.226 ha             +32,4   Flächenzuwachs gegenüber 2020 verzeichnete
           Winterhartweizen                                                                                                                                                                                                                                                           Nettounternehmensgewinn
                    (Durum)
                                                         13.065 ha             +24,4   die Zuckerrübe mit +44 %, gefolgt vom
                                                                                                                                                                                                                                                                                                    1.825 Mio.
                   Sommerhafer                           23.780 ha             +20,4   Winterdinkel mit +32 % und Durum mit 24 %
       Pferde(Acker)bohnen                                6.633 ha             +13,3
                                                                                       (siehe Grafik). 2021 gab es 59.380 Betriebe                                              Quelle: Statistik Austria, LGR
                      Winterraps          –11,1          28.230 ha
                                                                                       mit Ackerland (–5 % zu 2020). Im Durchschnitt
                   Wintergerste          –11,5           91.628 ha
                                                                                       bewirtschaftete 2021 ein Betrieb rund 22 ha;
                 Wintertriticale –12,6                   48.645 ha
                                                                                       1.650 Betriebe haben mehr als 100 ha Ackerland,
                             Hirse –20,1                  7.216 ha
                                                                                       im Durchschnitt rund 170 ha je Betrieb, das ist                              Zusammensetzung der forstwirtschaftlichen Produktion im Jahr 2020
                  Winterroggen –23,3                     32.516 ha
                                                                                                                                                                    Land- und Forstwirtschaft                                                                            Forstwirtschaft
        1) Es sind nur Feldfrüchte berücksichtigt, deren Anbau mehr
                                                                                       über ein Fünftel des Ackerlandes.                                            (9.359 Mio. Euro = 100 %)                                                                       (1.704 Mio. Euro = 100 %)
        als 2.000 ha ausmacht.
                                                                                                                                                                                                                                                         Andere Produkte
      Quelle: BMLRT, AMA, INVEKOS-Daten                                                                                                                                                                                                                             0,6 %
                                                                                                                                                                                                                               Nichtforstwirtschaftliche
                                                                                                                                                                            Forstwirtschaft                                    Nebentätigkeiten
                                                                                                                                                                            1.704 Mio. Euro                                    3,2 %                                                                 Waldbäume (Zuwachs)
                                                                                                                                                                                (22,4 %)
      Die zehn flächenmäßig wichtigsten Feldfrüchte                                     Fruchtartenverteilung am Ackerland 2021                                                                                  Forstwirtschaftliche                                                                24,7 %
                                                                                                                                                                                                                 Dienstleistungen
      in Österreich 2021                                                                1.319.565 ha (= 100 %)                                                                                                   15,6 %
      in ha
                                                                                                                       Sonstige Ackerfrüchte
                                                                                                                       6,4 %                                                                                                                                            Sonstige
                Winterweichweizen                                    233.244                                                                                                                                                                                             19,4 %
                                                                                              Feldfutterbau
          Körnermais (inkl. CCM)                                     218.558            (Grünfutterpflanzen)                                                                                                                                                                 Waldbäume und
                                                                                                      17,8 %                                                                                                                                                                Forstbaumpflanzen                  Forstbaumpflanzen
                       Wintergerste                                   91.628                                                                                                Landwirtschaft
                                                                                                                                    Brotgetreide                                                                                                                                  25,3 %                       0,6 %
                                                                                                                                                                            7.655 Mio. Euro                       Rohholz für
                            Silomais                                  84.372                                                        23,6 %                                      (77,6 %)                          energetische Nutzung
                         Sojabohnen                                   75.892                                                                       Getreide                                                       17,5 %                                               Rohholz
                                                                                                                                                   56,5 %                                                                                                              55,3 %
                 Bracheflächen                                       50.692
       Ackerwiese, Ackerweiden
                                                                      50.561                     Ölfrüchte
              (Wechselgrünland, Egart)                                                                                            Futtergetreide
                     Wintertriticale                                 48.645                         13,3 %                        32,8 %
                            Kleegras                                  47.965
                                                                                                     Hackfrüchte                                                                                                                           Industrierundholz
                            Ölkürbis                                  39.155                                                                                                                                                                                                                    Sägerundholz
                                                                                                           4,6 %                                                                                                                           5,8 %
                                                                                                                                                                                                                                                                                                32,0 %
                                                                                                                        Körnerleguminosen
      Quelle: BMLRT, AMA, INVEKOS-Daten                                                                                 (Eiweißpflanzen)
                                                                                                                        1,5 %
                                                                                        Quelle: BMLRT, AMA, INVEKOS-Daten                                           Quelle: Statistik Austria, Forstwirtschaftliche Gesamtrechnung, Stand Juli 2021

300                                               Grüner Bericht 2021 – 11. Anhang                                                                                                                                                                              Grüner Bericht 2021 – 11. Anhang                                   301
3.1 Agrarstruktur in Österreich                                                                                                                                                   4.5 Einkommenssituation nach Produktionsgebieten

   Anzahl der Haupt- und                                                             Durchschnittliche landwirtschaftliche                                                          Landwirtschaftliche Hauptproduktionsgebiete
   Nebenerwerbsbetriebe                                                              Betriebsgröße in Österreich 1995–2016
   Verteilung nach Erwerbsarten

      300.000                                                                                                                                              110                                      Grenze landwirtschaftliches Hauptproduktionsgebiet
                                                                                                                                              103
                                                                                                                                                                                                    1 Hochalpen
                              Haupterwerb                                                                                                                                                           2 Voralpen
      250.000                                                                                                                         85
                                                                                                       Schweine (Stk. je Betrieb)
                                                                                                                                                                                                    3 Alpenostrand
                                                                                                                                             Rinder (Stk. je Betrieb)                               4 Wald- und Mühlviertel
      200.000                                                                                                                                                                                       5 Kärntner Becken
                                                                                                                        60                   landwirtschaftlich genutzte Fläche
                                                       Nebenerwerb                                                                           (ha je Betrieb)                                        6 Alpenvorland
      150.000                                                                                                                                                                                       7 Südöstliches Flach- und Hügelland
                                                                                                           41
                                                                                                                                                                                                    8 Nordöstliches Flach- und Hügelland
                                                                                          35                                                  29           32
      100.000                                                                                                                         28
                                                                                                                        24
                                                                                                           21                                              19,8
                                                                                          20                                          18,8    18,8
                                                                                          15,3                                                             19,3
       50.000                Personengemeinschaften                                       10                                          16,3    17,6
                             und juristische Personen                                                   Ackerland (ha je Betrieb)
                                                                                               ’95         ’99           ’05          ’10       ’13         ’16
                0
                    ’51 ’60 ’70 ’80 ’90 ’95 ’99 ’05 ’07 ’10 ’13 ’16

   Quelle: Statistik Austria (Agrarstrukturerhebungen)                               Quelle: Statistik Austria (Agrarstrukturerhebungen)

3.2 Agrarstruktur in der EU

                                                                                                                                                                                    Quelle: BAB

 Anteil der Familienbetriebe an der
 Bewirtschaftung der landw. genutzten Fläche
 in der EU-28
 In Österreich wird der überwiegende Anteil der LF von
 Familienbetrieben bewirtschaftet.
                                                                                                                                                                                  4.6 Einkommenssituation nach Bundesländern

                     Irland                                                99 %
                     Malta                                                 96 %                                                                                                       Bundesländer
               Slowenien                                                   95 %
             Niederlande                                                   94 %
                    Italien                                                92 %
                     Polen                                                 92 %
                Dänemark                                                   91 %
                  Lettland                                              89 %
              Luxemburg                                                 88 %                                                                                                                                   Grenze Bundesland
                   Litauen                                              86 %
               Österreich                                               86 %
   Vereinigtes Königreich                                               85 %
                   Zypern                                               85 %
                 Finnland                                               84 %
                   Belgien                                              83 %
               Schweden                                             76 %
                  Spanien                                        69 %
            Griechenland                                         69 %
                 Kroatien                                        64 %
             Deutschland                                         64 %
                  Portugal                                       62 %
                   Ungarn                                     58 %
                Rumänien                                      55 %
                Bulgarien                              38 %
               Frankreich                              36 %
                   Estland                             35 %
   Tschechische Republik                               30 %
                 Slowakei                       20 %

 Quelle: Eurostat, Agrarstrukturerhebung 2016

                                                                                                                                                                                      Quelle: BAB

302                                               Grüner Bericht 2021 – 11. Anhang                                                                                                                                                                  Grüner Bericht 2021 – 11. Anhang   303
304
Grüner Bericht 2021 – 11. Anhang
                                                                                                                                                                                                                       5.2.2 Ländliche Entwicklung (2. Säule der GAP)

                                   LE 14–20, Agrarumweltprogramm (ÖPUL 2015)
                                                                                                                                                                                       Art. 30
                                                                                       Art. 28                                                                      Art. 29                                 Art. 33
                                                                                                                                                                                    Natura 2000 +
                                                                             Agrarumwelt- und Klimaschutz                                                            Bio                                  Tierschutz
                                                                                                                                                                                       WRRL

                                     Allgemein                          Acker                                Grünland                     Dauerkulturen

                                   Umweltgerechte        Begrünung von       Begrünung von
                                                                                                                                          Erosionsschutz
                                                                                                                                                                                                                       5.2.2.2 Agrarumweltmaßnahme (ÖPUL)

                                   und biodiversitäts-   Ackerflächen -      Ackerflächen -                          Alpung und                                Biologische          Natura 2000-        Tierschutz -
                                                                                                 Silageverzicht                           Obst, Wein und
                                   fördernde             Zwischenfrucht-     System                                  Behirtung                                 Wirtschaftsweise     Landwirtschaft      Weide
                                                                                                                                          Hopfen
                                   Bewirtschaftung       anbau               Immergrün

                                   Bodennahe
                                   Ausbringung           Vorbeugender        Mulch- und          Bewirtschaftung     Erhaltung            Pflanzenschutz-                           Wasserrahmen-
                                                                                                                                                                                                        Tierschutz -
                                   flüssiger Wirt-       Grundwasser-        Direktsaat (inkl.   von Bergmäh-        gefährdeter          mittelverzicht                            richtlinie-
                                                                                                                                                                                                        Stallhaltung
                                   schaftsdünger         schutz (regional)   Strip-Till)         wiesen              Nutztierrassen       Wein und Hopfen                           Landwirtschaft *
                                   und Biogasgülle

                                                         Vorbeugender        Bewirtschaftung
                                   Einschränkung
                                                         Oberflächen-        auswaschungs-                                                Nützlingseinsatz
                                   ertrags-
                                                         gewässerschutz      gefährdeter                                                  im geschützten
                                   steigernder
                                                         auf Ackerflächen    Ackerflächen                                                 Anbau
                                   Betriebsmittel
                                                         (regional)          (regional)
Grüner Bericht 2021 – 11. Anhang

                                                                             Verzicht auf
                                                         Anbau seltener
                                                                             Fungizide und                         Kombination mit UBB oder "Biologische Wirtschaftsweise" (Bio) erforderlich
                                                         landwirtschaft-
                                   Naturschutz                               Wachstums-
                                                         licher                                                    Kombination mit "Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung" (UBB) erforderlich
                                                                             regulatoren bei
                                                         Kulturpflanzen                                            * angeboten ab dem Jahr 2018
                                                                             Getreide
305
5.2.2.3 Projektmaßnahmen LE 14-20                     5.5.6 Gesetzliche Änderungen 2020

                                                      Im Jahr 2020 sind folgende gesetzliche Änderungen mit Auswirkungen auf die bäuerliche
                                                      Versichertengruppe in Kraft getreten:
  Leader-Regionen in Österreich, LE 14–20

                                                      Sozialversicherungsstrukturreform – SVS                     nach dem GSVG um 0,85 Prozentpunkte auf
                                                      mit 1. 1. 2020 gestartet                                    6,80 % der Beitragsgrundlage herabgesetzt. Die
                                                                                                                  Differenz auf 7,65 % wird aus Mitteln des Bundes
                                                      Mit dem Ende 2018 beschlossenen Sozialversicherungs-        aufgebracht.
                                                      Organisationsgesetz (SV-OG) wurde die Struktur der
                                                      Sozialversicherungen in Österreich neu organisiert. Die
                                                      Zahl der Sozialversicherungsträger wurde ab 1. 1. 2020      Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage in
                                                      auf fünf reduziert und die Selbstverwaltung der So-         der Krankenversicherung
                                                      zialversicherung und deren Aufgaben neu geordnet.           Die Mindestbeitragsgrundlage in der Krankenversi-
                                                                                                                  cherung nach dem BSVG wurde mit 1. 1. 2020 auf
                                                      Mit der SVS, der Sozialversicherung der Selbstän-           den Wert der Geringfügigkeitsgrenze von EUR 460,66
                                                      digen, ist damit aus den bis Ende 2019 selbständig          (Wert 2020) abgesenkt. Dies gilt sowohl bei pauscha-
                                                      agierenden Versicherungsträgern, der Sozialversi-           ler Beitragsberechnung als auch für Betriebe, welche
                                                      cherungsanstalt der Bauern (SVB) und der Sozial-            sich für die „Beitragsgrundlagen-Option“ entschieden.
                                                      versicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft            Bei Letzteren entfiel zudem der Beitragszuschlag von
                                                      (SVA), ein gemeinsamer, berufsständischer Sozial-           3 % der Beitragssumme.
                                                      versicherungsträger entstanden. Die SVS kümmert
                                                      sich ab 1. 1. 2020 um die Kranken-, Unfall- und Pen-
                                                      sionsversicherung aller Gewerbetreibenden, Bauern,          Erhöhung der PV-Beitragsgrundlage für
                                                      Freiberufler und Neuen Selbständigen in Österreich          hauptberuflich beschäftigte Kinder
                                                      und bietet soziale Sicherheit aus einer Hand an.            Die Beitragsgrundlage in der Pensionsversicherung für
                                                      Die SVS wird in Selbstverwaltung geführt. Die Ge-           hauptberuflich in einem land- und forstwirtschaftli-
                                                      schäftsführung obliegt dem Verwaltungsrat. Weitere          chen Betrieb beschäftigte Kinder bis zur Vollendung
                                                      Organe der Selbstverwaltung sind die Hauptver-              des 27. Lebensjahres wurde von einem Drittel auf die
                                                      sammlung und die Landesstellenausschüsse für jedes          Hälfte der Beitragsgrundlage des Betriebsführers
                                                      Bundesland.                                                 angehoben. Diese Beitragserhöhung wird durch
                                                                                                                  Finanzmittel des Bundes gedeckt.

                                                      Änderungen im Versicherungs- und
                                                      Beitragsbereich                                             Solidaritätsbeitrag der Bauern-Pensionisten
                                                                                                                  gestrichen
                                                      Absenkung des Beitrages in der                              Von jeder BSVG-Pension (inkl. Kinderzuschüsse und
                                                      Krankenversicherung für Selbständige                        Ausgleichszulagen) wurde ein Solidaritätsbeitrag von
                                                      Der Krankenversicherungsbeitrag für Selbständige            0,5 Prozent einbehalten. Diese Sonderregelung für
                                                      wurde ab 1. 1. 2020 sowohl nach dem BSVG als auch           Pensionsbezieher nach dem BSVG entfiel ab 1. 1. 2020.

306                Grüner Bericht 2021 – 11. Anhang                                                             Grüner Bericht 2021 – 11. Anhang                   307
Änderungen im Pensions- und                                   Gesamtpensionseinkommen bis 1.111 Euro um 3,6 %,
Ausgleichszulagenrecht                                        über 1.111 Euro bis 2.500 Euro linear sinkend um 3,6 %
                                                              bis 1,8 %, über 2.500 Euro bis 5.220 Euro um 1,8 %
                                                              erhöht. Pensionen über 5.220 Euro wurden mit einem
Abschlagsfreier Pensionsantritt bei 45                        Fixbetrag von 94 Euro erhöht.
Beitragsjahren Erwerbstätigkeit
Der Abschlag für einen Pensionsantritt vor dem                Die Ausgleichszulagenrichtsätze sowie die Richtsatz-
regulären Pensionsalter entfällt ab 1. 1. 2020, wenn          erhöhung für Kinder stiegen um 3,6 %. Der Familien-
540 Beitragsmonate einer Erwerbstätigkeit vorliegen,          richtsatz wurde 2020 zudem außertourlich erhöht.
wobei auch bis zu 60 Versicherungsmonate für Zeiten
der Kindererziehung anrechenbar sind. Dies gilt für           Die Wartezeit für die erste Pensionsanpassung entfiel
alle vorzeitigen Pensionsformen.                              ab 1. 1. 2020, sodass auch im Jahr 2019 zuerkannte
                                                              Pensionen in voller Höhe angepasst wurden.

Ausgleichszulagen- bzw. Pensionsbonus
Ab 1. 1. 2020 gebührt Pensionisten bei Vorliegen einer        Jährliche Pflegegeldanpassung
bestimmten Anzahl von Versicherungsmonaten ein                Erstmals ab 1. 1. 2020 und in der Folge mit 1. Jänner
Ausgleichszulagen- oder Pensionsbonus, sofern ihr             jeden Jahres wird das Pflegegeld nach dem Bundes-
Gesamteinkommen unter einem bestimmten Grenzbe-               pflegegeldgesetz in den einzelnen Stufen mit dem
trag liegt. Dieser Grenzbetrag hängt von der Versiche-        Anpassungsfaktor vervielfacht (2020: 1,8 %).
rungsdauer (mindestens 30 oder 40 Beitragsjahre) ab
und davon, ob auch ein Ehepartner bzw. eingetragene
Partner im gemeinsamen Haushalt lebt.

Absenkung des fiktiven Ausgedinges für Bezug
einer Ausgleichszulage
Wird ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb
übergeben, verkauft, verpachtet oder auf andere
Weise zur Bewirtschaftung überlassen, so werden
für die Berechnung der Ausgleichszulage in der
Pensionsversicherung nicht die tatsächlich erzielten
Einkünfte angerechnet, sondern ein Pauschalbetrag,
das sogenannte „fiktive Ausgedinge“. Der Höchst-
anrechnungsbetrag wurde ab 1. 1. 2020 von 13 auf
10 % des jeweiligen Ausgleichszulagen-Richtsatzes
abgesenkt.

Pensionsanpassung 2020
Die Pensionsanpassung für das Jahr 2020 erfolgte
gestaffelt: Pensionen wurden bei einem monatlichen

308                        Grüner Bericht 2021 – 11. Anhang
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