Neubau der Gustav-Heinemann-Schule - Berlin Tempelhof-Schöneberg Auslobung Wettbewerb

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Neubau der Gustav-Heinemann-Schule - Berlin Tempelhof-Schöneberg Auslobung Wettbewerb
Auslobung
Wettbewerb

Neubau der Gustav-Heinemann-Schule
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Auslobung
Neubau der Gustav-Heinemann-Schule - Berlin Tempelhof-Schöneberg Auslobung Wettbewerb
Neubau der Gustav-Heinemann-Schule - Berlin Tempelhof-Schöneberg Auslobung Wettbewerb
Nichtoffener Wettbewerb für Architekten in Bewerbergemeinschaft
mit Landschaftsarchitekten und Fachplanern für energieeffizientes
und nachhaltiges Bauen

Neubau der Gustav-Heinemann-Schule
Berlin Tempelhof-Schöneberg

Auslobung

Berlin, Juni 2014
Neubau der Gustav-Heinemann-Schule - Berlin Tempelhof-Schöneberg Auslobung Wettbewerb
Herausgeber und Wettbewerbsdurchführung
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Abteilung Städtebau und Projekte
Referat II D
Brückenstraße 6
10179 Berlin

Wettbewerbsauslobung
Nanna Sellin-Eysholdt, Dipl.-Ing. Architektur /
Referat Wettbewerbe und Auswahlverfahren
Berit Breuer, Dipl.-Ing. Architektur

Beratung Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
Torsten Mielecke, Dr.-Ing., BNB Koordinator
LCEE Life Cycle Engineering Experts GmbH, Darmstadt

Digitale Bearbeitung
Berit Breuer, Dipl.-Ing. Architektur

Titelbild
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Berlin

Druck
A&W Digitaldruck, Berlin

Disclaimer
Die in der Auslobung gewählte männliche Form bezieht gleichermaßen
weibliche Personen ein. Auf eine Doppelbezeichnung wurde in der Regel
aufgrund besserer Lesbarkeit verzichtet.
Neubau der Gustav-Heinemann-Schule - Berlin Tempelhof-Schöneberg Auslobung Wettbewerb
Inhaltsverzeichnis
Anlass und Ziel.........................................................................................7

Teil 1      Verfahren.....................................................................................9
1.1         Auslober, Bauherr........................................................................9
1.2         Art des Verfahrens.......................................................................9
1.3         Richtlinien für Wettbewerbe.......................................................10
1.4         Wettbewerbsteilnehmer............................................................. 11
1.5         Preisgericht und Vorprüfung....................................................... 11
1.6         Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen........................................15
1.7         Abgabe der Wettbewerbsarbeit..................................................15
1.8         Ausgabekolloquium, Ortsbesichtigung und Rückfragen............16
1.9         Verzeichnis der Wettbewerbsunterlagen....................................16
1.10        Geforderte Leistungen...............................................................17
1.11        Beurteilungsverfahren und Vorprüfung......................................19
1.12        Preise und Anerkennungen........................................................20
1.13        Weitere Bearbeitung..................................................................20
1.14        Eigentum und Urheberrecht.......................................................21
1.15        Verfassererklärung.....................................................................21
1.16        Bekanntgabe des Ergebnisses / Ausstellung der Arbeiten.........21
1.17        Haftung und Rückgabe..............................................................22
1.18        Zusammenfassung der Termine.................................................22
Teil 2      Situation und Planungsvorgaben...........................................23
2.1         Städtebauliche Rahmenbedingungen........................................23
2.2         Historische Entwicklung.............................................................26
2.3         Das Wettbewerbsgrundstück.....................................................27
2.4         Technische Infrastruktur.............................................................31
2.5         Erschließung und Verkehr..........................................................32
2.6         Planungsrecht............................................................................33
2.7         Die Gustav-Heinemann-Schule..................................................34
2.8         Partizipationsverfahren..............................................................34
Teil 3      Wettbewerbsaufgabe...............................................................35
3.1         Planungsumfang........................................................................35
3.2         Städtebaulich-architektonische Zielsetzung...............................35
3.3         Anordnung, Beziehungen und Anforderungen
            der Funktionsbereiche................................................................36
3.4         Raumprogramm.........................................................................40
3.5         Freiflächen / Außenanlagen.......................................................43
3.6         Funktionalität..............................................................................44
3.7         Komfort und Gesundheit............................................................46
3.8         Wirtschaftlichkeit........................................................................47
3.9         Energie und Ressourcen............................................................49
3.10        Baurechtliche Vorschriften, Normen und Richtlinien..................51
3.11        Beurteilungskriterien des Preisgerichts......................................52
Teil 4      Anhang......................................................................................53
4.1         Digitale Anlagen ........................................................................53
4.2         Quellenangaben.........................................................................57
Neubau der Gustav-Heinemann-Schule - Berlin Tempelhof-Schöneberg Auslobung Wettbewerb
Neubau der Gustav-Heinemann-Schule   6
Neubau der Gustav-Heinemann-Schule - Berlin Tempelhof-Schöneberg Auslobung Wettbewerb
Neubau der Gustav-Heinemann-Schule | Anlass und Ziel                         7

Anlass und Ziel

Gegenstand des Wettbewerbes ist der Neubau eines Schulgebäudes
für die Gustav-Heinemann-Schule am Standort Tirschenreuther Ring 48,
12279 Berlin Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Marienfelde.

Die Gustav-Heinemann-Schule wurde 1974 gegründet. Wegen Spritzas-
bestbelastung wurde der Standort am Tirschenreuther Ring 1988 ge-
schlossen und anschließend das Schulgebäude abgerissen. Lediglich die
Schulsporthalle blieb erhalten.

Der Neubau der Gustav-Heinemann-Schule ist eine von drei Pilotschulen,
die eine neue Ära von Schulbauten in Berlin einläuten. Hier sollen neben
neuen räumlich-didaktischen Konzepten auch neue technologische, wirt-
schaftliche und nachhaltige Lösungen entwickelt werden. Die drei Neu-
bauvorhaben sind damit wegweisend und vorbildhaft für die Zukunft der
Berliner Schullandschaft.

Es ist beabsichtigt, für die drei Schulneubauten die Zertifizierung in der
Qualitätsstufe „Silber“ nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen
für Bundesgebäude (BNB), Modul Unterrichtsgebäude, zu erreichen. Um
die Zertifizierung frühzeitig zu gewährleisten, werden die Projekte von
Beginn an durch einen vom Bauherrn beauftragten Koordinator für Nach-
haltigkeit begleitet.

Der Auslober erwartet von den Wettbewerbsteilnehmern städtebaulich
und gestalterisch anspruchsvolle Entwürfe, die einen zukunftweisenden
Beitrag zum energieeffizienten und nachhaltigen Bauen leisten.

Das Raumprogramm des Schulneubaus als 6-zügige, integrierte Sekun-
darschule mit gymnasialer Oberstufe für 1165 Schüler umfasst eine
Gesamt-Nutzfläche (NF) von insgesamt 8.200 qm. Dies beinhaltet ne-
ben Allgemeinen Unterrichtsräumen und dem Verwaltungsbereich ins-
besondere naturwissenschaftliche Fachräume sowie Räume für Proben
und Veranstaltungen und eine Cafeteria auf dem ca. 19.600 qm großen
Wettbewerbsgrundstück.

Mit dem Wettbewerb soll auch ein landschaftsarchitektonisches Konzept
gefunden werden, das in Gestaltung und Funktion den vielseitigen Ansprü-
chen des Schulbetriebs gerecht wird und eine hohe Aufenthaltsqualität im
Außenraum sicherstellt.

Für die Baumaßnahme ist ein Gesamtkostenrahmen von maximal
26.000.000,– Euro (brutto) einschließlich Unvorhergesehenes (UV) vorge-
sehen. Diese Kostenobergrenze ist zwingend einzuhalten. Es ist geplant,
die Baumaßnahme bis Ende 2019 zu realisieren, sofern die finanziellen
Voraussetzungen vorliegen.
Neubau der Gustav-Heinemann-Schule - Berlin Tempelhof-Schöneberg Auslobung Wettbewerb
Neubau der Gustav-Heinemann-Schule   8
Neubau der Gustav-Heinemann-Schule | Teil 1 Verfahren                         9

Teil 1 Verfahren

1.1        Auslober, Bauherr

Auftraggeber, Bauherrenvertreter
Land Berlin, vertreten durch den
Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Abteilung Bauwesen
Fachbereich Baumanagement
John-F.-Kennedy-Platz
10825 Berlin
Franz-Wilhelm Garske
Telefon: +49 (0)30 90277 6212
Telefax: +49 (0)30 90277 3299
E-Mail: Garske@ba-ts.berlin.de

Bedarfsträger, Bauherr
Land Berlin, vertreten durch den
Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Abteilung für Bildung, Kultur und Sport
Schul- und Sportamt
John-F.-Kennedy-Platz
10825 Berlin
Andreas Dathe
Telefon: +49 (0)30 90277 3636
Telefax: +49 (0)30 90277 3846
E-Mail: Andreas.Dathe@ba-ts.berlin.de

Wettbewerbsdurchführung, Auslobung und Koordination
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Abteilung Städtebau und Projekte
Referat II D
Brückenstraße 6
10179 Berlin
Nanna Sellin-Eysholdt, II D 11
Telefon: +49 (0)30 9025 2039
Telefax: +49 (0)30 9025 2535
E-Mail: nanna.sellin-eysholdt@senstadtum.berlin.de

1.2        Art des Verfahrens

Die Auslobung erfolgt als nichtoffener Wettbewerb für Architekten in Be-
werbergemeinschaft mit Landschaftsarchitekten und Fachplaner für ener-
gieeffizientes bzw. nachhaltiges Bauen (z. B. TGA-Planer, Bauphysiker
oder Architekt mit Zusatzqualifikation wie z. B. Passivhausplaner, Fachpla-
ner Nachhaltiges Bauen etc.). Das gesamte Verfahren ist bis zum Ab-
schluss anonym.

Kommunikation
Die Wettbewerbssprache ist Deutsch. Die Kommunikation mit den Teil-
nehmern erfolgt über E-Mail.
Neubau der Gustav-Heinemann-Schule | Teil 1 Verfahren                         10

1.3        Richtlinien für Wettbewerbe

Dem Wettbewerb liegen die Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW
2013) sowie der Leitfaden zur Durchführung von Wettbewerben gemäß
IV 150 der Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung
von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau) zugrunde, soweit
nachstehend nichts anderes ausgeführt ist.

Die Architektenkammer Berlin und die Baukammer Berlin sind Beteiligte
des Wettbewerbs. Sie wirken vor, während und nach dem Wettbewerb be-
ratend mit; sie registrieren den Wettbewerb. Mit der Registrierung wird be-
stätigt, dass die Auslobungsbedingungen der Richtlinie entsprechen. Die
besonderen Bestimmungen für öffentliche Auftraggeber (RPW 2013, § 9)
sind anzuwenden. Die Architektenkammer Berlin registriert den Wettbe-
werb unter der Registrier-Nr. AKB-2014-06.

Einverständnis
Jeder Teilnehmer, Preisrichter, Sachverständige, Vorprüfer und Gast er-
klärt sich durch seine Beteiligung bzw. Mitwirkung am Verfahren mit den
vorliegenden Teilnahmebedingungen und der Anwendung der RPW 2013
einverstanden. Verlautbarungen jeder Art über Inhalt und Ablauf vor und
während der Laufzeit des Wettbewerbsverfahrens, einschließlich der Ver-
öffentlichung der Wettbewerbsergebnisse, dürfen nur über die Senatsver-
waltung für Stadtentwicklung und Umwelt Referat II D abgegeben werden.

Datenschutz
Jeder Teilnehmer, Preisrichter, Sachverständige, Vorprüfer, Gast und Auf-
tragnehmer willigt durch seine Beteiligung bzw. Mitwirkung am Verfahren
ein, dass seine personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit o. g.
Wettbewerb bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in
Form einer automatisierten Datei geführt werden. Diese Einwilligung ge-
mäß § 6 des novellierten Bundesdatenschutzgesetzes ist auf der Verfas-
ser- bzw. auf der Zustimmungserklärung zu bestätigen.

Eingetragen werden Name, Anschrift, Telefon, Bankverbindung, Beauftra-
gung im Wettbewerb, Kammermitgliedschaft, Berufsbezeichnung. Nach
Abschluss des Verfahrens können auf Wunsch diese Daten gelöscht wer-
den (durch Vermerk auf der Verfassererklärung bzw. durch Mitteilung an
den Auslober).

Vergabekammer
Öffentliche Aufträge, die gemäß den Vergabevorschriften der EU verge-
ben werden müssen, unterliegen einem Rechtsschutzverfahren. Für die
öffentlichen Auftraggeber des Landes Berlin wird dieses Verfahren vor der
Vergabekammer des Landes Berlin geführt.

Vergabekammer des Landes Berlin
Martin-Luther-Str. 105
10825 Berlin
Tel.: +49(030) 9013 8316
Fax: +49(030) 9013 7613
Neubau der Gustav-Heinemann-Schule | Teil 1 Verfahren                      11

1.4        Wettbewerbsteilnehmer

Zur Teilnahme am Wettbewerb wurden entsprechend der Ankündigung
im EU-Amtsblatt vom 11.02.2014 in einem vorgeschalteten Bewerbungs-
verfahren (Teilnahmewettbewerb gemäß RPW und VOF) durch ein vom
Preisgericht unabhängiges Auswahlgremium 25 Architekten in Bewerber-
gemeinschaft mit Landschaftsarchitekten und Fachplanern für energieeffi-
zientes und nachhaltiges Bauen ausgewählt.

1.5        Preisgericht und Vorprüfung

Fachpreisrichter		 Günter Pfeifer
				Architekt, Freiburg

				Stefanie Eberding
				Architektin, Stuttgart

				Johannes Löbbert
				Architekt, Berlin

				Cornelia Müller
				Landschaftsarchitektin, Berlin

				Jürgen Schreiber
				Fachingenieur für Gebäudetechnik
				und Gebäudetechnologie, Ulm

Stellvertretende 		          Patrik Dierks
Fachpreisrichter		           Architekt, Berlin

				Dr. Susan Draeger
				 Fachplanerin für Architektur und nachhaltige
				Gebäudetechnologien, Stuttgart

Sachpreisrichter		 Manfred Kühne
				Abteilungsleiter Städtebau und Projekte
				Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
				und Umwelt Berlin

				Christine Würger
				 Abteilung Grundsatzangelegenheiten der
				Schularten, Schulentwicklung
				Referatsleiterin Schulentwicklungsplanung
				Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
				und Wissenschaft Berlin

				                         Jutta Kaddatz
				                         Bezirksstadträtin
				                         Abteilung Bildung, Kultur und Sport
				                         Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Neubau der Gustav-Heinemann-Schule | Teil 1 Verfahren   12

				Daniel Krüger
				 Bezirksstadtrat
				Abteilung Bauwesen
				 Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin

Stellvertretende 		 Peter Ostendorff
Sachpreisrichter		  Abteilung Städtebau und Projekte
				Referatsleiter Wettbewerbe und
				Auswahlverfahren
				Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
				und Umwelt Berlin

				 Lutz Schulz
				 Abteilung Grundsatzangelegenheiten
				der Schularten, Schulentwicklung
				Sachgebiet Schulbau Investitionen
				und Standards
				Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
				und Wissenschaft Berlin

				Roger Gapp
				 Abteilung für Bildung, Kultur und Sport
				Schul- und Sportamt
				Leitung Schulplanung
				 Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin

				 Franz-Wilhelm Garske
				 Abteilung Bauwesen / Facility Management
				FB Baumanagement
				Fachbereichsleiter
				 Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin

Sachverständige		 Carsten Hintze
				Schulleiter
				Gustav-Heinemann-Schule Berlin

				Jörg Henke
				Bauausschuss
				Gustav-Heinemann-Schule Berlin

				Sven Schmidt
				Bauausschuss
				Gustav-Heinemann-Schule Berlin

				Siegmund Kroll
				Stadtentwicklungsamt
				FB Stadtplanung und Quartiersmanagement
				Fachbereichsleiter
				 Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Neubau der Gustav-Heinemann-Schule | Teil 1 Verfahren                     13

				Gerrit Reitmeyer
				Stadtentwicklungsamt
				FB Bauaufsicht und
				 Untere Denkmalschutzbehörde
				Fachbereichsleiter
				 Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin

				 Ilona El Baz
				 Abteilung Bauwesen / Facility Management
				Fachbereich Baumanagement
				 Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin

				Matthias Winkler
				 Abteilung Bauwesen / Facility Management
				Fachbereich Baumanagement
				Leitung Technische Gebäudeausrüstung
				 Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin

				Birgit Hoffmann
				 Abteilung Bauen, Natur und Bürgerdienste
				 Fachbereich Grün- und Freiflächen
				 Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin

				Thomas Kossick
				 Umwelt- und Naturschutzamt
				Amtsleiter
				 Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin

				                         Franziska Schneider
				                         Beauftragte für Menschen mit Behinderungen
				                         Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin

				Uwe Dechène
				 Abteilung Zentrales Finanzmanagement-
				Informationstechnik, Prüfung / Genehmigung
				von Baumaßnahmen / Schulbau
				Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
				und Umwelt Berlin

				Leyla Köymen
				 Abteilung Zentrales Finanzmanagement-
				Informationstechnik, Prüfung / Genehmigung
				von Baumaßnahmen / Schulbau
				Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
				und Umwelt Berlin

				Anne-Katrin Kuhlmey
				 Abteilung Zentrales Finanzmanagement-
				Informationstechnik, Prüfung / Genehmigung
				 von Baumaßnahmen / Nachhaltiges Bauen
				Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
				und Umwelt Berlin
Neubau der Gustav-Heinemann-Schule | Teil 1 Verfahren   14

				 Manfred Dietzen
				 Abteilung Grundsatzangelegenheiten
				der Schularten, Schulentwicklung
				Grün macht Schule
				Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
				und Wissenschaft Berlin

				Inge Schmidt-Rathert
				Abteilung Städtebau und Projekte
				Referat Wettbewerbe und Auswahlverfahren
				Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
				und Umwelt Berlin

				Nanna Sellin-Eysholdt
				Abteilung Städtebau und Projekte
				Referat Wettbewerbe und Auswahlverfahren
				Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
				und Umwelt Berlin

				Carl Schagemann
				Architekturcontor Schagemann Schulte
				Potsdam

Vorprüfung			 Architektur und Städtebau
				N.N. Architekt

				Baukosten
				N.N. Kostenplaner / -prüfer

				 Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
				Dr. Torsten Mielecke
				LCEE GmbH, Darmstadt

Kammervertretung Marion Pristl
				Baukammer Berlin

				Peter Kever
				 Referent für Wettbewerb und Vergabe
				Architektenkammer Berlin

Gäste				N.N.
				Schülervertretung (SV)

				N.N.
				Gesamtelternvertretung (GEV)

				Mitglieder der BVV Tempelhof-Schöneberg

				Maria-Theresia Erat
				Abteilung Städtebau und Projekte
				Oberste Bauaufsicht / Energieeinsparung
				Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
				und Umwelt Berlin
Neubau der Gustav-Heinemann-Schule | Teil 1 Verfahren                      15

1.6        Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen

Am 20. Juni 2014 wird die Auslobungsbroschüre den Teilnehmern in digi-
taler Form per E-Mail zugesendet. Die digitalen Anlagen zum Wettbewerb
stehen gleichzeitig zum Download (Zugang mit Passwort) zur Verfügung.
Die gedruckte Auslobungsbroschüre wird am 24. Juni 2014 während des
Ausgabekolloquiums an die Teilnehmer übergeben.

Die Modelleinsatzplatte wird im Zusammenhang mit der Beantwortung der
Rückfragen versendet.

1.7        Abgabe der Wettbewerbsarbeit

Abgabe der Arbeit in Papierform
Die Arbeit muss bis zum 2. September 2014 um 16 Uhr in der

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Referat Wettbewerbe und Auswahlverfahren
Brückenstraße 6
10179 Berlin
Raum 4.026

eingegangen sein (Es gilt nicht das Datum des Poststempels). Die Wett-
bewerbspläne sind gerollt in einer eckigen Versandbox abzuliefern.

Das Modell ist bis zum 9. September 2014 um 16 Uhr an gleicher Stelle
einzureichen. Das Modell ist in transportgerechter und wieder verwend-
barer Verpackung abzuliefern.

Der Verfasser trägt die Verantwortung, dass die geforderten
Leistungen am 02.09.2014 bzw. am 09.09.2014 (Modell) vorliegen.

Die Wettbewerbsarbeit ist zur Wahrung der Anonymität in verschlossenem
Zustand ohne Absender oder sonstigen Hinweis auf den Verfasser, aber
mit der Kennzahl und dem Vermerk „Wettbewerb Neubau der Gustav-
Heinemann-Schule“ einzureichen. Bei Zustellung durch Post- oder Ku-
rierdienst ist der Empfänger als Absender anzugeben.

Kennzeichnung der Arbeit
Die Wettbewerbsarbeit ist in allen Stücken nur durch eine gleichlautende
Kennzahl zu bezeichnen. Sie ist aus sechs arabischen Ziffern zu bilden
und in einer Größe von 1 cm Höhe und 4 cm Breite auf jedem Blatt und
Schriftstück in der rechten oberen Ecke anzubringen.

Der Wettbewerbsverfasser hat die Verfassererklärung mit seiner Anschrift
in einem verschlossenen und undurchsichtigen Umschlag mit der glei-
chen Kennzahl abzugeben, mit der er seine Wettbewerbsarbeit gekenn-
zeichnet hat. Dieser Umschlag ist gleichzeitig mit der Wettbewerbsarbeit
abzugeben. Die Verfassererklärung ist nicht in digitaler Form einzu-
reichen.
Neubau der Gustav-Heinemann-Schule | Teil 1 Verfahren                         16

1.8        Ausgabekolloquium, Ortsbesichtigung
           und Rückfragen

Ausgabekolloquium mit Ortsbesichtigung
Ein Ausgabekolloquium mit Erläuterungen zum Pilotprojekt „Nachhaltiger
Schulbau Berlin – Gustav-Heinemann-Schule“ findet am 24. Juni 2014
um 11 Uhr statt.

Treffpunkt:
Gustav-Heinemann-Schule
Haus A, Raum 60/61
Waldsassener Straße 62
12279 Berlin

Im Anschluss daran besteht die Möglichkeit das Wettbewerbsgrundstück
zu besichtigen.

Rückfragen
Rückfragen zur Auslobung können schriftlich gestellt werden. Sie müssen
bis zum 30. Juni 2014 um 12 Uhr bei folgender E-Mail-Adresse eingegan-
gen sein:

nanna.sellin-eysholdt@senstadtum.berlin.de.

Bei den Rückfragen ist auf die entsprechenden Teilziffern der Ausschrei-
bung, auf die sie sich beziehen, Bezug zu nehmen.

Ein Rückfragenkolloquium findet nicht statt. Die Beantwortung der Rück-
fragen erfolgt ggf. in Abstimmung mit dem Preisgericht. Die Zusammen-
stellung aller eingereichten Fragen und deren Beantwortung werden den
Beteiligten zugesandt und sind Bestandteil der Ausschreibung.

1.9        Verzeichnis der Wettbewerbsunterlagen

Unterlagen des Wettbewerbs sind:
– die vorliegende Auslobung
– die Zusammenstellung der Rückfragen und Antworten
– digitale Anlagen zum Download (vollständiges Verzeichnis siehe Teil
   4 Anhang), u. a. die im Folgenden aufgeführten Planunterlagen und
   Dokumente:
    – Übersichts- / Lageplan und Arbeitsplan
    – Vermesserplan
    – Raum- und Funktionsprogramm
    – Fotodokumentation und Luftbild 2012
    – Planungsgrundlagen Energiekonzept
    – Erhebungsbogen Energie + Nachhaltigkeit

Hinweis
Jeder Teilnehmer des Verfahrens verpflichtet sich, die vorliegenden digita-
lisierten Daten und Pläne nur für die Beteiligung am Verfahren zu nutzen.
Daten, die im Rahmen der Bearbeitung als Zwischenprodukte anfallen und
nicht an den Auslober abgegeben werden, sind nach Abschluss des Wett-
bewerbes zu löschen.
Neubau der Gustav-Heinemann-Schule | Teil 1 Verfahren                      17

1.10       Geforderte Leistungen

Geforderte Leistungen in Papierform
Von den Teilnehmern werden folgende Leistungen erwartet:
1. Lageplan mit städtebaulichem Konzept im M 1:500 und Darstellung
    der Gesamtsituation, Baukörper, Erschließung, Ver- und
    Entsorgung, erforderlicher Rettungszufahrten, PKW-Stellplätze
    für Mobilitätsbehinderte, Fahrradabstellplätze sowie Stellflächen
    für Müllbehälter, Darstellung der Freiraumgestaltung und der
    Dachaufsicht mit eindeutiger Kennzeichnung der opaken und
    transparenten Dachflächen bzw. Dachoberlichtern sowie der
    dachintegrierten Solartechnikflächen, genordet
2. EG-Grundriss mit Darstellung der angrenzenden Freiflächen und der
    äußeren Erschließung sowie alle weiteren Grundrisse im M 1:200
3. Für das Verständnis erforderliche Ansichten im M 1:200 mit
    Eintragung des bestehenden und geplanten Geländes unter Angabe
    der Gesamthöhe über Geländebestand NN
4. Für das Verständnis erforderliche Schnitte, aber mindestens ein
    Längs- und Querschnitt im M 1:200
5. Maximal zwei räumliche Darstellungen:
    – eine räumliche Darstellung einer Außenansicht mit
        Eingangsbereich des Schulneubaus
    – eine innenräumliche Darstellung des Foyers
6. Funktionaler Ausschnitt in Ansicht, Grundriss und Querschnitt
    eines Klassenraumes an einer sonnenexponierten Fassade
    (Ost- bzw. Westlage) im M 1:50 mit Aussagen zur Materialität und
    Gestaltqualität sowie:
    – Konstruktion
    – Materialarten und -dicken (inkl. Dämm- und
        Speichermassenkonzept)
    – Farbwahl
    – opake und transparente Flächen
    – zu öffnende und feststehende Fassadenelemente
    – zum Blend- und Sonnenschutz
        Der Fassadenschnitt soll die gesamte Gebäudehöhe und
        den Anschluss der Fassade an den Dachaufbau sowie die
        Geländeoberkante bis in ca. 1 m Raumtiefe darstellen. Die
        Darstellung des Ausschnittes ist in Ansicht, Grundriss und
        Querschnitt so zu wählen, dass daraus eine Beurteilung bzgl. der
        nachhaltigkeitsorientierten Bauweise und des Energiekonzeptes
        erfolgen kann. Im Schnitt ist die Erdgeschoss-, Rohbau- und
        Fertig-Fußbodenhöhe auf Normal-Null zu beziehen.
7. Energiekonzept als Piktogramm, ohne vorgegebenen Maßstab
    (vorzugsweise Schnitte, ggf. Dachaufsicht) mit Darstellung der
    wesentlichen Elemente und Prinzipien des Energiekonzeptes
    während der Heiz- und Kühlperiode (Winter- und Sommerkonzept)
8. Prüfpläne im M 1:200 (2 Sätze, gefaltet) mit Darstellung:
    – Grundrisse, Schnitte und Ansichten mit Eintragung (im
        Bereich Ansichten: eindeutige Kennzeichnung der opaken
        und transparenten Fassadenflächen sowie die Darstellung der
        energetisch relevanten Fassadenelemente (z.B. Sonnenschutz,
        fassadenintegrierte Solartechnikflächen; im Bereich Schnitt:
        die Schnitte müssen den ursprünglich vorhandenen sowie den
        geplanten Verlauf der Geländeoberkante zeigen)
Neubau der Gustav-Heinemann-Schule | Teil 1 Verfahren                       18

      – der Raumbezeichnungen (entsprechend der Formblätter)
      – der für die Berechnung notwendigen Maße
      – der Raumgrößen
9.    Alle Präsentationspläne als farbige Verkleinerungen auf DIN A3
10.   Berechnungen auf Formblättern (Formblatt A Raumprogramm
      (Flächenermittlung) und Formblatt B Gebäudekennwerte, siehe
      4.1.9 / Formblätter)
      – Überbaute Fläche sowie versiegelte Fläche
      – GRZ
      – GFZ
      – Brutto-Grundfläche BGF a und BGF b
      – Brutto-Rauminhalt BRI a (V)
      – Gebäudehüllfläche (A)
      – Nutzfläche (NF) in der Aufschlüsselung gem. Raumprogramm
      – Technische Funktionsflächen (TF)
      – Verhältnis Brutto-Grundfläche a / Nutzfläche (BGF a / NF)
      – Verhältnis A/V
      Der Rechenweg ist nachvollziehbar auf den Prüfplänen
      darzustellen. Folgende Werte werden durch die Vorprüfung
      ermittelt: DAF (Dachflächen), HTF (Horizontale Trennflächen),
      BAF (Basisflächen), AWF (Außenwandflächen, transparent/opak),
      IWF (Innenwandflächen), BAU (Baugrube). Daher wird eine
      entsprechende Darstellung auf den Prüfplänen erwartet.
11.   Erhebungsbogen Energie + Nachhaltigkeit (siehe 4.1.9 /
      Formblätter)
12.   Erläuterungsbericht (getrennt von den Plänen, max. 4 DIN A 4
      Seiten) mit Erläuterung zum städtebaulichen und architektonischen
      Konzept, Aussagen zu Konstruktion und Materialien sowie den
      unter 3.11 aufgeführten Beurteilungskriterien; es sind Aussagen
      zum Belichtungs- (Tages- und Kunstlicht) und Belüftungskonzept
      (maschinell/ natürlich), ggf. zu Maßnahmen zur Optimierung
      der Raumakustik und ggf. zur Gebäudetechnik (z.B. Wärme-
      übertragungssysteme, z.B. dezentrale Lüftungssysteme) zu treffen
13.   Baubeschreibung in Anlehnung an DIN 276 (neu) zu KG 300, 400
      und 500 zur Ermittlung der Kosten durch den Kostenprüfer
14.   Verzeichnis der eingereichten Unterlagen
15.   Verfassererklärung (siehe 4.1.9 / Formblätter)
16.   weißes Modell im M 1:500 unter Verwendung der vorgegebenen
      Modelleinsatzplatte

Zusätzlich geforderte Leistungen in digitaler Form
Zusätzlich sind folgende Leistungen in digitaler Form auf CD-ROM zu
erbringen (für Vorprüfung, Ergebnisprotokoll und Veröffentlichung):
–    die Präsentationspläne als Windows-kompatible .tif-Datei(en)
     in einer Auflösung von bevorzugt 300dpi (ggf. LZW-komprimiert)
–    die Präsentationspläne als pdf-Datei(en) mit eingebundenen
     Pixeldarstellungen in einer Auflösung von bevorzugt 300dpi
–    die geforderten Leistungen zu Punkt 8 (Prüfpläne) als CAD-Datei
     im Format .dwg oder .dxf
–    die ausgefüllten Formblätter zu Punkt 10 (siehe 4.1.9 / Formblätter)
     als .xls-Datei (Microsoft Excel)
–    der ausgefüllte Erhebungsbogen Energie + Nachhaltigkeit zu
     Punkt 11 (siehe 4.1.9 / Formblätter) als .pdf-Datei
–    die unter Punkt 12 bis Punkt 14 aufgeführten geforderten Leistungen
Neubau der Gustav-Heinemann-Schule | Teil 1 Verfahren                         19

Hinweise zu den zusätzlich geforderten digitalen Leistungen
Die CD-ROM selbst trägt als Titel nur die sechsstellige Kennzahl, mit der
auch die schriftlichen Pläne gekennzeichnet werden (z.B. 123456). Die
darauf gespeicherten Dateien dürfen ebenfalls nur mit der sechsstelligen
Kennzahl gekennzeichnet werden und dürfen keine Hinweise auf die Ver-
fasser enthalten. Die einzelnen Dateien auf der CD-ROM müssen wie folgt
benannt werden:

Der erste Teil des Dateinamens ist die sechsstellige Kennzahl, danach
folgt ein Unterstrich und anschließend der eigentliche Dateititel, gefolgt
von der Formatangabe, z.B. „tif“.

Beispiele
–   Lageplan:				123456_lageplan.tif
–   Grundrisszeichnung EG:		 123456_grundriss_eg.pdf
–   Ansicht:				123456_ansicht_01.pdf
–   Prüfplan EG:			123456_pruefplan_eg.dwg

In den Dateinamen dürfen keine Leer- und Sonderzeichen vorkommen.
Die CD-ROM ist für Windows-kompatiblen PC zu erstellen.

Als verbindliche Form der Arbeit gilt der Papierausdruck.

Allgemeine Hinweise
Jeder Teilnehmer darf nur eine Arbeit ohne Variante einreichen. Gemäß
RPW 2013 § 5 Absatz 2 werden Darstellungen, die über die in der Aus-
lobung geforderten Leistungen hinausgehen oder gegen bindende Vorga-
ben des Auslobers verstoßen, von der Vorprüfung ausgesondert.

Für die Präsentation der Wettbewerbsarbeiten stehen pro Wettbewerbs-
teilnehmer max. drei 2 m hohe Rolltafeln mit je einer Hängefläche von
1,96 m (Breite) x 1,46 m (Höhe) zur Verfügung. Die vom Auslober zur Ver-
fügung gestellten Arbeitspläne sind ein Angebot, den Wettbewerbsbeitrag
darzustellen; sie müssen von den Verfassern nicht verwendet werden.

Ausschlusskriterien / Verstoß gegen bindende Vorgaben
Die für die Wettbewerbsaufgabe verbindlichen Vorgaben werden im Sinne
der Innovation und des Wettbewerbsgedankens auf folgende grundsätzli-
che Anforderungen begrenzt:

Es werden keine bindenden Vorgaben im Sinne der
RPW 2013 § 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 2 formuliert.

Wettbewerbsbeiträge, die während der Laufzeit des Wettbewerbs veröf-
fentlicht werden, verstoßen gegen die im § 1 Absatz 4 und § 6 Absatz 2
RPW 2013 geforderte Anonymität und sind von der Beurteilung auszu-
schließen.

1.11       Beurteilungsverfahren und Vorprüfung

Das Beurteilungsverfahren ist unter § 6 Absatz 2 der RPW 2013 darge-
stellt. Ergänzend gilt Folgendes: Die eingereichten Arbeiten werden mit
Hilfe eines Kriterienkataloges vorgeprüft. Bei der Erfüllung dieser Aufgabe
Neubau der Gustav-Heinemann-Schule | Teil 1 Verfahren                         20

können die Sachverständigen zur Unterstützung der Vorprüfer hinzuge-
zogen werden. Dem Preisgericht werden die Ergebnisse der Vorprüfung
als Entscheidungshilfe zur Verfügung gestellt, die Beurteilung der Arbeiten
bleibt dem Preisgericht vorbehalten (siehe Teil 3 Wettbewerbsaufgabe/
3.11 / Beurteilungskriterien des Preisgerichts).

1.12       Preise und Anerkennungen

Die Wettbewerbssumme (RPW 2013 § 7 Absatz 2) ist auf der Basis der §§
35, 40 und 56 HOAI (i. d. Fassung v. 25.04.2013) ermittelt. Für Preise ste-
hen insgesamt 130.000,– Euro (netto) zur Verfügung.

Vorgesehen ist folgende Aufteilung:

1. Preis				43.000,00 Euro
2. Preis				28.000,00 Euro
3. Preis				19.000,00 Euro
4. Preis				14.000,00 Euro
4 Anerkennungen à		 6.500,00 Euro

Über die Preise und Anerkennungen hinaus ist eine Kostenerstattung nicht
vorgesehen. Die Preise werden nach Entscheidung des Preisgerichts un-
ter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Das Preisgericht kann einstim-
mig eine andere Verteilung beschließen oder Preisgruppen bilden. Die
Mehrwertsteuer von derzeit 19% ist in den genannten Beträgen nicht ent-
halten und wird den inländischen Teilnehmern zusätzlich ausgezahlt.

1.13       Weitere Bearbeitung

Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung für die weitere Bearbei-
tung der Wettbewerbsaufgabe.

Bei der Umsetzung des Projekts wird unter Würdigung der Empfehlungen
des Preisgerichts einer der Preisträger mindestens mit den Leistungspha-
sen 2 bis 5 sowie Teile (2 v.H.) der Leistungsphase 8 gemäß HOAI (2013)
§§ 34, 39 und 55 beauftragt, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftra-
gung entgegensteht, insbesondere soweit und sobald die dem Wettbewerb
zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll (RPW 2013 § 8 Absatz
2). Voraussetzung ist, dass die Ausführung der ausgewählten Arbeit inner-
halb der Kostenobergrenze möglich ist.

Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die Beauftragung der jeweils nächs-
ten Stufe kann nur beim Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzun-
gen gem. ABau Teil II, Punkt 23 erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Beauf-
tragung dieser Leistungen besteht nicht.

Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits
erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuer-
kannten Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in
seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrun-
de gelegt wird (RPW 2013 § 8 Absatz 2).
Neubau der Gustav-Heinemann-Schule | Teil 1 Verfahren                         21

Ein Verhandlungsverfahren im Anschluss an den Wettbewerb mit allen
Preisträgern wird nur durchgeführt, wenn der Auftraggeber vom Votum des
Preisgerichts abweicht. Im Regelfall wird der Auftraggeber nur mit dem er-
sten Preisträger über die Auftragsvergabe verhandeln.

Für Architekten, die nicht Mitglieder der Berliner Architektenkammer sind,
gilt § 6 Bau- und Architektenkammergesetz in der neuesten Fassung
(http://www.akberlin.de/publicity/ak/internet.nsf/tindex/de_berufsrecht.
htm). Bei ausländischen Wettbewerbsteilnehmern wird die Hinzuziehung
eines Kontaktbüros für die weitere Bearbeitung empfohlen.

Kunst am Bau
Gemäß den Ausführungen in der Allgemeinen Anweisung für die Vorberei-
tung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau) ist be-
absichtigt, für diese Baumaßnahme Mittel für „Kunst am Bau“-Maßnahmen
bereitzustellen.

1.14       Eigentum und Urheberrecht

Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen ausgezeichneten Wettbe-
werbsarbeiten werden Eigentum des Auslobers. Das Urheberrecht und
das Recht der Veröffentlichung der Entwürfe bleiben dem Verfasser erhal-
ten (RPW 2013 § 8 Absatz 3).

Der Auslober ist berechtigt, die zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten
nach Abschluss des Wettbewerbs ohne weitere Vergütung zu dokumentie-
ren, auszustellen und (auch über Dritte) zu veröffentlichen. Die Namen der
Verfasser werden dabei genannt.

1.15       Verfassererklärung
Durch ihre Unterschrift in der Verfassererklärung versichern die Wett-
bewerbsteilnehmer, dass sie die geistigen Urheber der Wettbewerbs-
arbeiten, gemäß den Wettbewerbsbedingungen teilnahmeberechtigt, mit
einer Beauftragung zur weiteren Bearbeitung einverstanden und zur fach-
und termingerechten Durchführung in der Lage sind.

Die Verfassererklärung befindet sich als Formblatt in den digitalen Anlagen
unter 4.1.9 / Formblätter.

1.16       Bekanntgabe des Ergebnisses / Ausstellung
           der Arbeiten

Das Ergebnis des Wettbewerbs wird (unter Vorbehalt der Prüfung der
Teilnahmeberechtigung) den Teilnehmern, deren Arbeit mit einem Preis
oder einer Anerkennung ausgezeichnet wird, unmittelbar nach der Ent-
scheidung des Preisgerichts, allen anderen durch Übersendung des
Preisgerichtsprotokolls mitgeteilt und der Öffentlichkeit über die Presse
bekanntgegeben sowie unter www.stadtentwicklung.berlin.de/städtebau/
baukultur/wettbewerbe angekündigt.
Neubau der Gustav-Heinemann-Schule | Teil 1 Verfahren                            22

Die zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsarbeiten werden mit den
Namen der Verfasser, der Mitarbeiter und Sonderfachleute, den Preisen
und Anerkennungen, der Aufnahme in die engere Wahl und dem Preisge-
richtsprotokoll öffentlich ausgestellt. Eröffnung, Ort und Dauer der
Ausstellung werden den Wettbewerbsteilnehmern und der Presse bekannt
gegeben (RPW 2013 § 8 Absatz 1).

1.17       Haftung und Rückgabe

Für die Beschädigung oder den Verlust der eingereichten Arbeiten haftet
der Auslober nur im Fall nachweisbar schuldhaften Verhaltens. Die nicht
prämierten Arbeiten von in Berlin ansässigen Teilnehmern können zu einem
Zeitpunkt, der ihnen rechtzeitig mitgeteilt wird, bei der Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung und Umwelt im Referat II D abgeholt werden.

Die nicht in Berlin ansässigen Büros werden nach Ausstellung der Wett-
bewerbsarbeiten schriftlich bzw. per Mail angefragt, ob Interesse an einer
Rücksendung ihrer Wettbewerbsunterlagen besteht. Die Rücksendung er-
folgt nur dann, wenn die Unterlagen in transportgerechter und wieder ver-
wendbarer Verpackung (eckige Versandbox) eingereicht wurden.

Werden die Arbeiten innerhalb der genannten Fristen nicht zurückgefor-
dert, so geht der Auslober davon aus, dass die betreffenden Teilnehmer
das Eigentum an ihren eingereichten Wettbewerbsunterlagen aufgegeben
haben und wird dann mit diesen Unterlagen nach seinem Belieben verfah-
ren.

1.18       Zusammenfassung der Termine

Ausgabe der Auslobung per E-Mail/
Planunterlagen zum Download			                          20. Juni 2014
Ausgabekolloquium mit Ortsbesichtigung                  24. Juni 2014/ 11 Uhr
Rückfragen schriftlich per E-Mail bis		                 30. Juni 2014 / 12 Uhr
Versand des Rückfragenprotokolls		                      10. Juli 2014
Abgabe der Wettbewerbsarbeit		                          2. September 2014
Abgabe des Modells 				                                 9. September 2014
Preisgerichtssitzung 				                               16. Oktober 2014
Neubau der Gustav-Heinemann-Schule | Teil 2 Situation und Planungsvorgaben   23

Teil 2 Situation und Planungsvorgaben

2.1        Städtebauliche Rahmenbedingungen

Lage im Stadtgebiet
Der Wettbewerbsstandort liegt im Süden Berlins im Ortsteil Marienfelde
des Bezirks Tempelhof-Schöneberg. Er befindet sich nördlich der
Marienfelder Allee – einer Ausfallstraße, die das Gebiet mit dem Berliner
Umland verbindet. Etwa 500 m südlich befindet sich die Stadtgrenze zum
Land Brandenburg.

Abb. 1   Schwarzplan mit Darstellung des Wettbewerbsbereiches

Baustruktur der Umgebung
Die Umgebung weist ein heterogenes Stadtbild auf und ist hauptsächlich
durch Wohnnutzung geprägt. Der Wettbewerbsstandort befindet sich am
Übergang einer großmaßstäblichen städtischen zu einer kleinteiligen Bau-
struktur.

Die Quartiere entlang des Tirschenreuther Rings sind in offener Bauweise
Geschosswohnungsbau mit stark variierender Geschossanzahl sowie
ein bis zu 28-geschossiges Wohnhochhaus aus den 80er Jahren des 20.
Jahrhunderts bebaut.

Es handelt sich dabei um Wohnquartiere mit einem hohen Anteil an Grün-
flächen und zugehörigen Stellplatzflächen. Entsprechende Infrastruktur-
einrichtungen wie eine Grundschule mit Sporthalle, eine Kindertages-
einrichtung und ein Jugendfreizeitheim sind hier angeordnet.

Südlich und westlich des Wettbewerbsgebietes erstrecken sich bis zur
Stadtgrenze Kleinsiedlungsgebiete mit Einfamilienhäusern und Klein-
gartenanlagen.
Neubau der Gustav-Heinemann-Schule | Teil 2 Situation und Planungsvorgaben   24

Abb. 2   Luftbild 2012 mit Darstellung des Wettbewerbsbereiches, M 1:4000
Neubau der Gustav-Heinemann-Schule | Teil 2 Situation und Planungsvorgaben   25

Abb. 3   Lageplan mit Darstellung des Wettbewerbsbereiches, M 1:4000
Neubau der Gustav-Heinemann-Schule | Teil 2 Situation und Planungsvorgaben       26

Abb. 4   Einbettung des überörtlichen öffentlichen Grünzuges in die Bebauungs-
         und Erschließungsstruktur

Der Wettbewerbsstandort ist eingebettet in einen überörtlichen Grünzug
mit angegliederten Spielplätzen und Freizeitflächen, der den südöstlich
gelegenen Freizeitpark Marienfelde mit den Wohngebieten im Zentrum
Marienfeldes verknüpft.

2.2        Historische Entwicklung

Das ehemalige Angerdorf Marienfelde entstand, gemeinsam mit dem be-
nachbarten Mariendorf, etwa um 1220 als Bauernsiedlung im Schutz des
Komturhofs Tempelhof, der von Tempelrittern errichtet worden war. Der
alte Dorfkern ist bis heute erhalten. Er wird durch die ebenfalls um 1220
erbaute Dorfkirche markiert – das älteste erhaltene Bauwerk Berlins. Die
früheste bekannte urkundliche Erwähnung als Merghenvelde stammt von
1344. Das Dorf gehörte anfangs zu den Ländereien des Templerordens,
nach dessen Auflösung ab 1312 zum Johanniterorden. 1435 ging es
in den Besitz des Berliner Magistrats über. Seit 1831 gab es häufige
Besitzwechsel. 1844 kaufte Adolf Kiepert das Rittergut und schuf einen
landwirtschaftlichen Musterbetrieb.

Bis 1800 war Marienfelde ein kleiner Ort mit weniger als 200 Bewohnern.
Etwa ab 1850 nahm die Zahl der Einwohner langsam zu. Nach der
Eröffnung des Bahnhofs Marienfelde im Jahr 1875 begann die Entwicklung
des Gebietes zwischen Bahnhof und dem alten Dorfkern. Auf dem Gelände
der Baumschulen Hranitzky entstand ab 1888 westlich der Eisenbahn
die Villenkolonie Neu-Marienfelde. In dieser Zeit begann auch östlich
der Eisenbahn die Entwicklung des Industriegebietes. Vor dem Ersten
Weltkrieg wurden nun fast 4.000 Einwohner gezählt. Während des Krieges
stagnierte der Bevölkerungszuwachs.

Im Jahr 1920 wurde Marienfelde mit der Bildung Groß-Berlins Teil des ehe-
maligen Bezirks Tempelhof. Etwa ab 1925 begann der Ausbau südlich der
Villenkolonie. Im Südosten, zwischen Schichauweg und Landesgrenze,
Neubau der Gustav-Heinemann-Schule | Teil 2 Situation und Planungsvorgaben   27

entstand entlang der Eisenbahn eine Siedlung. Diese wurde 1938 dem
Ortsteil Lichtenrade zugeordnet. Vor Ausbruch des Zweiten Weltkriegs gab
es in Marienfelde über 10.000 Bewohner.

Im Zweiten Weltkrieg wurde der Kern von Neu-Marienfelde durch
Bombenangriffe weitgehend zerstört. Ende 1945 war die Einwohnerzahl
auf etwas über 8.000 gesunken. Durch den Mauerbau wurde Marienfelde
Grenzgebiet und abgeschnitten vom Berliner Umland.

Nach und nach wuchsen Alt- und Neu-Marienfelde zusammen. Einfamilien-
häuser und Mietwohnungen entstanden in den 1950er und 1960er Jahren
nördlich des alten Ortskerns, insbesondere auf den südwestlichen
Freiflächen und den Ländereien des Klosters zum Guten Hirten an der
heutigen Malteser Straße. 1970 wurden etwa 18.000 Einwohner registriert.

In den 1970er Jahren entstand das von Hochhäusern geprägte Wohngebiet
entlang des Tirschenreuther Rings und das Industriegebiet Nahmitzer
Damm/ Motzener Straße. Bis 1977 erhöhte sich die Zahl der hier woh-
nenden Menschen auf über 32.000. Im Jahr 1989 wurde das bisherige
Maximum mit 33.126 Bewohnern registriert. Seit der Wiedervereinigung
geht die Einwohnerzahl leicht zurück. Durch den Fall der Mauer ist
Marienfelde nicht mehr Grenzgebiet und über die Marienfelder Allee wur-
de die Verkehrsanbindung zum Berliner Umland wieder hergestellt.

2.3        Das Wettbewerbsgrundstück

Grundstück / Größe
Das Wettbewerbsgrundstück wird vom Tirschenreuther Ring im Nord-
westen, einer Brachfläche an der Marienfelder Allee im Südosten und
der Wiesauer Straße und dem Fuchsmühler Weg im Südwesten be-
grenzt. Nordöstlich schließt ein öffentlicher Grünzug an. Es umfasst eine
Gesamtfläche von etwa 19.600 qm.

Abb. 5   Wettbewerbsgrundstück, Blick Richtung Westen
Neubau der Gustav-Heinemann-Schule | Teil 2 Situation und Planungsvorgaben   28

Abb. 6   Wettbewerbsgrundstück, Blick Richtung Osten

Abb. 7   Schulsporthalle, Ansicht von Norden

Abb. 8   Sporthalle am Baußnern Weg, Ecke Marienfelder Allee
Neubau der Gustav-Heinemann-Schule | Teil 2 Situation und Planungsvorgaben     29

Im südlichen Teil des Wettbewerbsgrundstückes sind folgende derzeit un-
genutzte Sportanlagen vorhanden: ein Bolzplatz mit Ballfangzaun, zwei
Fußballplätze und ein Volleyballfeld.

Südlich an das Wettbewerbsgrundstück angrenzend befindet sich die
Schulsporthalle mit vorgelagertem Parkplatz. Am Baußnern Weg Ecke
Marienfelder Allee befindet sich eine weitere 2009 für den Vereinssport
errichtete Sporthalle, die ebenfalls bei Bedarf von der Schule genutzt
wird. Auf dem Sportgelände gegenüber wird ein abgetrenntes Areal als
Sportplatz von der Gustav-Heinemann-Schule genutzt.

Eigentum
Das Grundstück befindet sich im Eigentum des Landes Berlin und ist dem
Fachvermögen des Bezirkes Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Abteilung
Bildung, Kultur und Sport zugeordnet.

Topographie
Das Wettbewerbsgrundstück weist insgesamt nur geringe Höhen-
unterschiede auf. Die Höhenkoordinaten liegen zwischen 43,53 m NHN
und 43,90 m NHN. Die jeweilige exakte Höhenlage eines Geländepunkts
ist in den digitalen Anlagen unter 4.1.2 / Informationspläne / Vermesserplan
zu entnehmen.

Baugrund
Der Wettbewerbsbereich liegt geologisch und morphologisch auf der
pleistozänen Teltow-Hochfläche, einer eiszeitlichen Grundmoräne. Der
oberflächennahe Schichtenaufbau besteht im Allgemeinen aus mehre-
re Meter mächtigen bindigen Sedimenten (Geschiebemergel, Schluff)
mit Einlagerungen von Schmelzwassersanden. Aufgrund der Entstehung
sind diese Sande in ihrer lateralen und vertikalen Ausdehnung sehr he-
terogen, sodass lokal mächtige Geschiebemergel- mit ausgedehnten
Sandablagerungen wechseln können. In den obersten Metern unter
der Geländeoberfläche kann der kalkhaltige Geschiebemergel durch
Verwitterung entkalkt und zu Geschiebelehm umgewandelt sein.

Zur Prognose und orientierenden Einschätzung eines möglichen Aufbaus
des Baugrundes sind Schichtenverzeichnisse von Bohrungen aus dem
Bereich/ Umfeld des Wettbewerbsbereiches im digitalen Anhang zu finden.

Zur Veranschaulichung der großräumigen geologischen Verhältnisse
(Schichtenfolgen, Schichtenmächtigkeiten) wurde ein Auszug aus dem di-
rekt durch das Baugelände, von Westen nach Osten verlaufenden, genera-
lisierten Geologischen Schnitt herangezogen (siehe digitale Anlagen unter
4.1.3 / Weitere Planungsunterlagen). Die ungefähre Lage des Baugebietes
ist im Schnitt gekennzeichnet, sowie eine Generallegende beigefügt.

Örtliche Abweichungen der Gesteinsausbildung, Schichtenfolge, Schich-
tenmächtigkeit sind möglich. Das Schichtenverzeichnis der Bohrung und
der geologische Schnitt entbinden deshalb nicht von projektbezogenen
geologischen Untersuchungsarbeiten. Die Baugrube des ehemaligen
Schulgebäudes wurde verfüllt. Ein tragfähiger Verdichtungsgrad wurde
hergestellt.
Neubau der Gustav-Heinemann-Schule | Teil 2 Situation und Planungsvorgaben   30

Grundwasser
Das Grundwasser des mit gering durchlässigen oder undurchlässigen,
bindigen Sedimentschichten überdeckten Hauptgrundwasserleiters
steht im Grundstücksbereich wahrscheinlich in gespanntem Zustand an.
Das Grundwasser kann daher nicht so hoch ansteigen, wie es seinem
hydrostatischen Schweredruck entspricht, da die überlagernden bin-
digen Sedimente (Geschiebemergel, -lehm, Schluff, Ton) als grundwas-
sergeringleitende bzw. -nichtleitende Schichten dies verhindern. Erst
beim Durchbohren dieser bindigen Sedimentdeckschichten steigt das
Grundwasser im Bohrloch auf die dann entspannte Druckhöhe, entspre-
chend dem hydrostatischen Schweredruckes, an. Bei freien, ungespann-
ten Grundwasserverhältnissen entspricht die Grundwasserdruckfläche der
Grundwasseroberfläche.

Die Ermittlung der Grundwasserstände beruht auf der flächenhaften
Interpolation von Grundwasserstandswerten, die an Messstellen in der
näheren/weiteren Umgebung des Planungsbereiches seit dem Jahr
1953 festgestellt wurden. Der aus den beobachteten Werten für das
Grundstück interpolierte höchste Grundwasserstand (HGW) trat im Jahr
1961 auf und betrug ca. NHN +38,7 m. Die Berechnung des höchsten
Grundwasserstandes bezieht sich auf die interpolierte Grundstücksmitte
(Soldner Berlin Rechtswert 21542,31 / Hochwert 8967,75). Im Juli 2013
lag der aktuelle (entspannte) Grundwasserstand (Grundwasserdruckhöhe)
im Planungsbereich bei etwa NHN + 37,5 m. Es ist nicht auszuschließen,
dass außerhalb der Messreihen höhere Grundwasserstände vorhanden
waren.

Die Grundwasserfließrichtung des Hauptgrundwasserleiters wurde aus
der interpolierten Grundwassergleichenkarte des Monats Juli 2013 ermit-
telt und ist im Planungsbereich in etwa von SO nach NW gerichtet.

Hinsichtlich der Grundwasserverhältnisse wird auf die besondere Stellung
der Sande hingewiesen, die über dem Geschiebemergel der Grundmoräne
lagern bzw. in Linsen eingeschaltet sind und beim Bauvorhaben berücksich-
tigt werden sollten. In mit Sanden gefüllten Senken oberhalb oder in san-
digen Linsen innerhalb des Geschiebemergels kann sich in Abhängigkeit
von den Niederschlägen temporäres oberflächennahes Grundwasser aus-
bilden, das unabhängig vom Hauptgrundwasserleiter ist und häufig als so
genanntes Schichtwasser bezeichnet wird. Messwerte über dieses ober-
flächennahe Grundwasser liegen nicht vor.

An der südöstlichen Grundstücksgrenze (außerhalb des Wettbewerbsgrund-
stückes) verläuft der verrohrte Manntzgraben. Es ist nicht möglich Nieder-
schlagswasser in den Graben einzuleiten.

Altlasten
Das Grundstück ist nicht im Bodenbelastungskataster des Landes Berlin
eingetragen. Dem Umwelt- und Naturschutzamt liegen keine Erkenntnisse
über Bodenbelastungen im Wettbewerbsbereich vor.

Kampfmittel
Das Vorhandensein von Kampfmitteln kann nicht ausgeschlossen werden.
Daher muss vor Durchführung der Bauarbeiten eine geeignete Maßnahme
zur Suche und Bergung eingeleitet und durchgeführt werden. Hierfür ist es
Neubau der Gustav-Heinemann-Schule | Teil 2 Situation und Planungsvorgaben     31

unbedingt erforderlich, 10 bis 12 Wochen vor Beginn der Baumaßnahme
mit dem Kampfmittelräumdienst in Verbindung zu treten.

Freiflächen
Im nördlichen Teil des Wettbewerbsgrundstückes sind Reste ehemaliger
Außenanlagen vorhanden: befestigte Flächen, Poller, Stützmauern und
Sitzbänke, die nicht erhalten werden müssen. Der mittlere Teil ist frei von
baulichen Anlagen.

Baumbestand
An den Grundstücksgrenzen und um den Bolzplatz herum sind zahlreiche
Laubbäume und einige wenige Nadelbäume vorhanden. Hinzu kommt in
den Randbereichen ein Wildwuchs aus Sträuchern, Büschen und Hecken.

Geschützte Pflanzenarten
In den offenen Wiesenbeständen und entlang von Gehölzansiedlungen,
im nordwestlichen Areal ist ein zerstreut verbreitetes Vorkommen des
Großen Bocksbarts (Tragopogon dubius) und des Wiesenbocksbarts
(Tragopogon pratensis s.l) entdeckt worden. Besonders die Erdwälle um
die Sandsportplätze sind auffallend stark besetzt.

Ein Schutzstatus besteht für Tragopogon-Arten gem. BNatSchG nicht.
Jedoch werden die Vertreter der Unterarten regional in den Verzeichnissen
der gefährdeten Arten (Rote Liste) genannt. In Berlin besitzt die Subspezies
Tragopogon pratensis ssp. orientalis den Index einer vom Aussterben be-
drohten Art (RLBln 2004 = 1). Des Weiteren wurde auf dem Gelände eine
Rosaceae als weitere Art gefun-den, die nach der geltenden Roten Liste
für gefährdete Gefäßpflanzen in Berlin (RLBln 2004) einen Index Vermerk
besitzt. Der Große Odermenning (Agrimonia procera) besitzt wegen seiner
extremen Seltenheit den RLBln 2004-Index = R der Vorwarnstufe.

Genauere Informationen sind dem in den digitalen Anlagen unter Punkt
4.1.2 / Informationspläne zu findenden amtlichen Lageplan (Vermesserplan)
und der Verbreitungskarte der vorhandenen geschützten Pflanzenarten
unter Punkt 4.1.3 / Weitere Planungsunterlagen zu entnehmen. Es gilt die
Baumschutzverordnung Berlin.

2.4        Technische Infrastruktur

Der Verlauf der Leitungen und die Lage der Schächte und Anschluss-
möglichkeiten sind den Leitungsplänen in den digitalen Anlagen unter
4.1.3 / Weitere Planungsunterlagen zu entnehmen. Die am Grundstück
verfügbaren Potentiale für erneuerbare Energien sind der Anlage 4.1.3
„Planungsgrundlagen Energiekonzept“ zu entnehmen.

Stromversorgung
Aus dem Mittelspannungsnetz der Vattenfall GmbH steht eine Stromver-
sorgung zur Verfügung. Die Stromversorgung verläuft im südlichen Geh-
wegbereich des Tirschenreuther Rings sowie beidseitig der Wiesauer
Straße. Etwa auf Höhe des Pfabener Weges sind ein Hausanschluss so-
wie Kabelschutzrohre im nordwestlichen Bereich des Planungsbereiches
vorhanden.
Neubau der Gustav-Heinemann-Schule | Teil 2 Situation und Planungsvorgaben   32

Gasversorgung
Vom westlichen Abschnitt des Tirschenreuther Rings kommend verläuft
im westlichen Gehwegbereich der Wiesauer Straße und des Fuchsmühler
Weges eine Gasleitung (200 St). Diese quert im südlichen Abschnitt des
Fuchsmühler Weges nach Osten zu einer Station und verläuft im östlichen
Gehwegbereich weiter nach Süden.

Wasserversorgung
Die Trinkwasserversorgung erfolgt über das Trinkwassernetz der Berliner
Wasserbetriebe. Im südlichen Gehwegbereich des Tirschenreuther Rings
verläuft eine Trinkwasserleitung aus Asbestzement (300 Az). Hier ist ein
Hausanschluss zum Planungsbereich vorhanden.

Im östlichen Straßenbereich des Fuchsmühler Weges sowie am nörd-
lichen und südlichen Ende im Gehwegbereich der Wiesauer Straße ver-
läuft eine Trinkwasserleitung im duktilen Gussrohr (200 GGG). Im mittle-
ren Abschnitt der Wiesauer Straße verläuft eine Trinkwasserleitung aus
Asbestzement (200 Az).

Wasserentsorgung
Die Abwasserentsorgung erfolgt über Abwasserdruckrohre (1000 St) bzw.
Schmutzwasserkanäle der Berliner Wasserbetriebe entlang des Tirschen-
reuther Rings (DN 450), Schmutzwasserkanäle in der Wiesauer Straße
(DN 250) und entlang des Fuchsmühler Weges (DN 200).

Regenwasser
Das Regenwasser wird in separaten Regenwasserableitungen sowohl im
Tirschenreuther Ring (DN 1400) als auch in der Wiesauer Straße (DN 800)
geführt.

Telekommunikation
Entlang des Tirschenreuther Rings, der Wiesauer Straße und des Fuchs-
mühler Wegs verlaufen TK-Linien der Telekom Deutschland GmbH. Das
abgerissene Schulhaus wurde über eine Abzweigung vom Tirschenreuther
Ring versorgt. Die Kabelschutzanweisung ist zu beachten.

2.5        Erschließung und Verkehr

Übergeordnete Erschließung
Die übergeordnete Erschließung erfolgt südöstlich des Wettbewerbs-
bereiches über die Marienfelder Allee, eine im STEP Verkehr als über-
geordnete Straßenverbindung der Verbindungsfunktionsstufe II klassifi-
zierte Straße. Die Marienfelder Allee ist Teil der Bundestraße B 101 und
verbindet den südlichen Bezirk mit Brandenburg (Gemeinde Großbeeren,
Landkreis Teltow-Fläming), nach Norden führt sie über die Dorfkerne Alt-
Marienfelde und Alt-Mariendorf in die innerstädtischen Bezirke.

Der das Wettbewerbsgrundstück begrenzende Tirschenreuther Ring wird
über in Ost-Westrichtung verlaufende Quartierstraßen an die Marienfelder
Allee angebunden. Die nördlich des Tirschenreuther Rings anschließende
Hildburghauser Straße (östliche Verlängerung Nahmitzer Damm) ver-
bindet das Wettbewerbsgebiet in Ost-West-Richtung mit den Ortsteilen
Lichterfelde und Buckow.
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