Neubau der Gustav-Heinemann-Schule - Berlin Tempelhof-Schöneberg Auslobung Wettbewerb
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Nichtoffener Wettbewerb für Architekten in Bewerbergemeinschaft mit Landschaftsarchitekten und Fachplanern für energieeffizientes und nachhaltiges Bauen Neubau der Gustav-Heinemann-Schule Berlin Tempelhof-Schöneberg Auslobung Berlin, Juni 2014
Herausgeber und Wettbewerbsdurchführung Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Abteilung Städtebau und Projekte Referat II D Brückenstraße 6 10179 Berlin Wettbewerbsauslobung Nanna Sellin-Eysholdt, Dipl.-Ing. Architektur / Referat Wettbewerbe und Auswahlverfahren Berit Breuer, Dipl.-Ing. Architektur Beratung Energieeffizienz und Nachhaltigkeit Torsten Mielecke, Dr.-Ing., BNB Koordinator LCEE Life Cycle Engineering Experts GmbH, Darmstadt Digitale Bearbeitung Berit Breuer, Dipl.-Ing. Architektur Titelbild Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Berlin Druck A&W Digitaldruck, Berlin Disclaimer Die in der Auslobung gewählte männliche Form bezieht gleichermaßen weibliche Personen ein. Auf eine Doppelbezeichnung wurde in der Regel aufgrund besserer Lesbarkeit verzichtet.
Inhaltsverzeichnis Anlass und Ziel.........................................................................................7 Teil 1 Verfahren.....................................................................................9 1.1 Auslober, Bauherr........................................................................9 1.2 Art des Verfahrens.......................................................................9 1.3 Richtlinien für Wettbewerbe.......................................................10 1.4 Wettbewerbsteilnehmer............................................................. 11 1.5 Preisgericht und Vorprüfung....................................................... 11 1.6 Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen........................................15 1.7 Abgabe der Wettbewerbsarbeit..................................................15 1.8 Ausgabekolloquium, Ortsbesichtigung und Rückfragen............16 1.9 Verzeichnis der Wettbewerbsunterlagen....................................16 1.10 Geforderte Leistungen...............................................................17 1.11 Beurteilungsverfahren und Vorprüfung......................................19 1.12 Preise und Anerkennungen........................................................20 1.13 Weitere Bearbeitung..................................................................20 1.14 Eigentum und Urheberrecht.......................................................21 1.15 Verfassererklärung.....................................................................21 1.16 Bekanntgabe des Ergebnisses / Ausstellung der Arbeiten.........21 1.17 Haftung und Rückgabe..............................................................22 1.18 Zusammenfassung der Termine.................................................22 Teil 2 Situation und Planungsvorgaben...........................................23 2.1 Städtebauliche Rahmenbedingungen........................................23 2.2 Historische Entwicklung.............................................................26 2.3 Das Wettbewerbsgrundstück.....................................................27 2.4 Technische Infrastruktur.............................................................31 2.5 Erschließung und Verkehr..........................................................32 2.6 Planungsrecht............................................................................33 2.7 Die Gustav-Heinemann-Schule..................................................34 2.8 Partizipationsverfahren..............................................................34 Teil 3 Wettbewerbsaufgabe...............................................................35 3.1 Planungsumfang........................................................................35 3.2 Städtebaulich-architektonische Zielsetzung...............................35 3.3 Anordnung, Beziehungen und Anforderungen der Funktionsbereiche................................................................36 3.4 Raumprogramm.........................................................................40 3.5 Freiflächen / Außenanlagen.......................................................43 3.6 Funktionalität..............................................................................44 3.7 Komfort und Gesundheit............................................................46 3.8 Wirtschaftlichkeit........................................................................47 3.9 Energie und Ressourcen............................................................49 3.10 Baurechtliche Vorschriften, Normen und Richtlinien..................51 3.11 Beurteilungskriterien des Preisgerichts......................................52 Teil 4 Anhang......................................................................................53 4.1 Digitale Anlagen ........................................................................53 4.2 Quellenangaben.........................................................................57
Neubau der Gustav-Heinemann-Schule | Anlass und Ziel 7 Anlass und Ziel Gegenstand des Wettbewerbes ist der Neubau eines Schulgebäudes für die Gustav-Heinemann-Schule am Standort Tirschenreuther Ring 48, 12279 Berlin Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Marienfelde. Die Gustav-Heinemann-Schule wurde 1974 gegründet. Wegen Spritzas- bestbelastung wurde der Standort am Tirschenreuther Ring 1988 ge- schlossen und anschließend das Schulgebäude abgerissen. Lediglich die Schulsporthalle blieb erhalten. Der Neubau der Gustav-Heinemann-Schule ist eine von drei Pilotschulen, die eine neue Ära von Schulbauten in Berlin einläuten. Hier sollen neben neuen räumlich-didaktischen Konzepten auch neue technologische, wirt- schaftliche und nachhaltige Lösungen entwickelt werden. Die drei Neu- bauvorhaben sind damit wegweisend und vorbildhaft für die Zukunft der Berliner Schullandschaft. Es ist beabsichtigt, für die drei Schulneubauten die Zertifizierung in der Qualitätsstufe „Silber“ nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB), Modul Unterrichtsgebäude, zu erreichen. Um die Zertifizierung frühzeitig zu gewährleisten, werden die Projekte von Beginn an durch einen vom Bauherrn beauftragten Koordinator für Nach- haltigkeit begleitet. Der Auslober erwartet von den Wettbewerbsteilnehmern städtebaulich und gestalterisch anspruchsvolle Entwürfe, die einen zukunftweisenden Beitrag zum energieeffizienten und nachhaltigen Bauen leisten. Das Raumprogramm des Schulneubaus als 6-zügige, integrierte Sekun- darschule mit gymnasialer Oberstufe für 1165 Schüler umfasst eine Gesamt-Nutzfläche (NF) von insgesamt 8.200 qm. Dies beinhaltet ne- ben Allgemeinen Unterrichtsräumen und dem Verwaltungsbereich ins- besondere naturwissenschaftliche Fachräume sowie Räume für Proben und Veranstaltungen und eine Cafeteria auf dem ca. 19.600 qm großen Wettbewerbsgrundstück. Mit dem Wettbewerb soll auch ein landschaftsarchitektonisches Konzept gefunden werden, das in Gestaltung und Funktion den vielseitigen Ansprü- chen des Schulbetriebs gerecht wird und eine hohe Aufenthaltsqualität im Außenraum sicherstellt. Für die Baumaßnahme ist ein Gesamtkostenrahmen von maximal 26.000.000,– Euro (brutto) einschließlich Unvorhergesehenes (UV) vorge- sehen. Diese Kostenobergrenze ist zwingend einzuhalten. Es ist geplant, die Baumaßnahme bis Ende 2019 zu realisieren, sofern die finanziellen Voraussetzungen vorliegen.
Neubau der Gustav-Heinemann-Schule | Teil 1 Verfahren 9 Teil 1 Verfahren 1.1 Auslober, Bauherr Auftraggeber, Bauherrenvertreter Land Berlin, vertreten durch den Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin Abteilung Bauwesen Fachbereich Baumanagement John-F.-Kennedy-Platz 10825 Berlin Franz-Wilhelm Garske Telefon: +49 (0)30 90277 6212 Telefax: +49 (0)30 90277 3299 E-Mail: Garske@ba-ts.berlin.de Bedarfsträger, Bauherr Land Berlin, vertreten durch den Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin Abteilung für Bildung, Kultur und Sport Schul- und Sportamt John-F.-Kennedy-Platz 10825 Berlin Andreas Dathe Telefon: +49 (0)30 90277 3636 Telefax: +49 (0)30 90277 3846 E-Mail: Andreas.Dathe@ba-ts.berlin.de Wettbewerbsdurchführung, Auslobung und Koordination Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Abteilung Städtebau und Projekte Referat II D Brückenstraße 6 10179 Berlin Nanna Sellin-Eysholdt, II D 11 Telefon: +49 (0)30 9025 2039 Telefax: +49 (0)30 9025 2535 E-Mail: nanna.sellin-eysholdt@senstadtum.berlin.de 1.2 Art des Verfahrens Die Auslobung erfolgt als nichtoffener Wettbewerb für Architekten in Be- werbergemeinschaft mit Landschaftsarchitekten und Fachplaner für ener- gieeffizientes bzw. nachhaltiges Bauen (z. B. TGA-Planer, Bauphysiker oder Architekt mit Zusatzqualifikation wie z. B. Passivhausplaner, Fachpla- ner Nachhaltiges Bauen etc.). Das gesamte Verfahren ist bis zum Ab- schluss anonym. Kommunikation Die Wettbewerbssprache ist Deutsch. Die Kommunikation mit den Teil- nehmern erfolgt über E-Mail.
Neubau der Gustav-Heinemann-Schule | Teil 1 Verfahren 10 1.3 Richtlinien für Wettbewerbe Dem Wettbewerb liegen die Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) sowie der Leitfaden zur Durchführung von Wettbewerben gemäß IV 150 der Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau) zugrunde, soweit nachstehend nichts anderes ausgeführt ist. Die Architektenkammer Berlin und die Baukammer Berlin sind Beteiligte des Wettbewerbs. Sie wirken vor, während und nach dem Wettbewerb be- ratend mit; sie registrieren den Wettbewerb. Mit der Registrierung wird be- stätigt, dass die Auslobungsbedingungen der Richtlinie entsprechen. Die besonderen Bestimmungen für öffentliche Auftraggeber (RPW 2013, § 9) sind anzuwenden. Die Architektenkammer Berlin registriert den Wettbe- werb unter der Registrier-Nr. AKB-2014-06. Einverständnis Jeder Teilnehmer, Preisrichter, Sachverständige, Vorprüfer und Gast er- klärt sich durch seine Beteiligung bzw. Mitwirkung am Verfahren mit den vorliegenden Teilnahmebedingungen und der Anwendung der RPW 2013 einverstanden. Verlautbarungen jeder Art über Inhalt und Ablauf vor und während der Laufzeit des Wettbewerbsverfahrens, einschließlich der Ver- öffentlichung der Wettbewerbsergebnisse, dürfen nur über die Senatsver- waltung für Stadtentwicklung und Umwelt Referat II D abgegeben werden. Datenschutz Jeder Teilnehmer, Preisrichter, Sachverständige, Vorprüfer, Gast und Auf- tragnehmer willigt durch seine Beteiligung bzw. Mitwirkung am Verfahren ein, dass seine personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit o. g. Wettbewerb bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in Form einer automatisierten Datei geführt werden. Diese Einwilligung ge- mäß § 6 des novellierten Bundesdatenschutzgesetzes ist auf der Verfas- ser- bzw. auf der Zustimmungserklärung zu bestätigen. Eingetragen werden Name, Anschrift, Telefon, Bankverbindung, Beauftra- gung im Wettbewerb, Kammermitgliedschaft, Berufsbezeichnung. Nach Abschluss des Verfahrens können auf Wunsch diese Daten gelöscht wer- den (durch Vermerk auf der Verfassererklärung bzw. durch Mitteilung an den Auslober). Vergabekammer Öffentliche Aufträge, die gemäß den Vergabevorschriften der EU verge- ben werden müssen, unterliegen einem Rechtsschutzverfahren. Für die öffentlichen Auftraggeber des Landes Berlin wird dieses Verfahren vor der Vergabekammer des Landes Berlin geführt. Vergabekammer des Landes Berlin Martin-Luther-Str. 105 10825 Berlin Tel.: +49(030) 9013 8316 Fax: +49(030) 9013 7613
Neubau der Gustav-Heinemann-Schule | Teil 1 Verfahren 11 1.4 Wettbewerbsteilnehmer Zur Teilnahme am Wettbewerb wurden entsprechend der Ankündigung im EU-Amtsblatt vom 11.02.2014 in einem vorgeschalteten Bewerbungs- verfahren (Teilnahmewettbewerb gemäß RPW und VOF) durch ein vom Preisgericht unabhängiges Auswahlgremium 25 Architekten in Bewerber- gemeinschaft mit Landschaftsarchitekten und Fachplanern für energieeffi- zientes und nachhaltiges Bauen ausgewählt. 1.5 Preisgericht und Vorprüfung Fachpreisrichter Günter Pfeifer Architekt, Freiburg Stefanie Eberding Architektin, Stuttgart Johannes Löbbert Architekt, Berlin Cornelia Müller Landschaftsarchitektin, Berlin Jürgen Schreiber Fachingenieur für Gebäudetechnik und Gebäudetechnologie, Ulm Stellvertretende Patrik Dierks Fachpreisrichter Architekt, Berlin Dr. Susan Draeger Fachplanerin für Architektur und nachhaltige Gebäudetechnologien, Stuttgart Sachpreisrichter Manfred Kühne Abteilungsleiter Städtebau und Projekte Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin Christine Würger Abteilung Grundsatzangelegenheiten der Schularten, Schulentwicklung Referatsleiterin Schulentwicklungsplanung Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Berlin Jutta Kaddatz Bezirksstadträtin Abteilung Bildung, Kultur und Sport Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Neubau der Gustav-Heinemann-Schule | Teil 1 Verfahren 12 Daniel Krüger Bezirksstadtrat Abteilung Bauwesen Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin Stellvertretende Peter Ostendorff Sachpreisrichter Abteilung Städtebau und Projekte Referatsleiter Wettbewerbe und Auswahlverfahren Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin Lutz Schulz Abteilung Grundsatzangelegenheiten der Schularten, Schulentwicklung Sachgebiet Schulbau Investitionen und Standards Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Berlin Roger Gapp Abteilung für Bildung, Kultur und Sport Schul- und Sportamt Leitung Schulplanung Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin Franz-Wilhelm Garske Abteilung Bauwesen / Facility Management FB Baumanagement Fachbereichsleiter Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin Sachverständige Carsten Hintze Schulleiter Gustav-Heinemann-Schule Berlin Jörg Henke Bauausschuss Gustav-Heinemann-Schule Berlin Sven Schmidt Bauausschuss Gustav-Heinemann-Schule Berlin Siegmund Kroll Stadtentwicklungsamt FB Stadtplanung und Quartiersmanagement Fachbereichsleiter Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Neubau der Gustav-Heinemann-Schule | Teil 1 Verfahren 13 Gerrit Reitmeyer Stadtentwicklungsamt FB Bauaufsicht und Untere Denkmalschutzbehörde Fachbereichsleiter Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin Ilona El Baz Abteilung Bauwesen / Facility Management Fachbereich Baumanagement Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin Matthias Winkler Abteilung Bauwesen / Facility Management Fachbereich Baumanagement Leitung Technische Gebäudeausrüstung Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin Birgit Hoffmann Abteilung Bauen, Natur und Bürgerdienste Fachbereich Grün- und Freiflächen Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin Thomas Kossick Umwelt- und Naturschutzamt Amtsleiter Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin Franziska Schneider Beauftragte für Menschen mit Behinderungen Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin Uwe Dechène Abteilung Zentrales Finanzmanagement- Informationstechnik, Prüfung / Genehmigung von Baumaßnahmen / Schulbau Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin Leyla Köymen Abteilung Zentrales Finanzmanagement- Informationstechnik, Prüfung / Genehmigung von Baumaßnahmen / Schulbau Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin Anne-Katrin Kuhlmey Abteilung Zentrales Finanzmanagement- Informationstechnik, Prüfung / Genehmigung von Baumaßnahmen / Nachhaltiges Bauen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin
Neubau der Gustav-Heinemann-Schule | Teil 1 Verfahren 14 Manfred Dietzen Abteilung Grundsatzangelegenheiten der Schularten, Schulentwicklung Grün macht Schule Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Berlin Inge Schmidt-Rathert Abteilung Städtebau und Projekte Referat Wettbewerbe und Auswahlverfahren Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin Nanna Sellin-Eysholdt Abteilung Städtebau und Projekte Referat Wettbewerbe und Auswahlverfahren Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin Carl Schagemann Architekturcontor Schagemann Schulte Potsdam Vorprüfung Architektur und Städtebau N.N. Architekt Baukosten N.N. Kostenplaner / -prüfer Energieeffizienz und Nachhaltigkeit Dr. Torsten Mielecke LCEE GmbH, Darmstadt Kammervertretung Marion Pristl Baukammer Berlin Peter Kever Referent für Wettbewerb und Vergabe Architektenkammer Berlin Gäste N.N. Schülervertretung (SV) N.N. Gesamtelternvertretung (GEV) Mitglieder der BVV Tempelhof-Schöneberg Maria-Theresia Erat Abteilung Städtebau und Projekte Oberste Bauaufsicht / Energieeinsparung Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin
Neubau der Gustav-Heinemann-Schule | Teil 1 Verfahren 15 1.6 Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen Am 20. Juni 2014 wird die Auslobungsbroschüre den Teilnehmern in digi- taler Form per E-Mail zugesendet. Die digitalen Anlagen zum Wettbewerb stehen gleichzeitig zum Download (Zugang mit Passwort) zur Verfügung. Die gedruckte Auslobungsbroschüre wird am 24. Juni 2014 während des Ausgabekolloquiums an die Teilnehmer übergeben. Die Modelleinsatzplatte wird im Zusammenhang mit der Beantwortung der Rückfragen versendet. 1.7 Abgabe der Wettbewerbsarbeit Abgabe der Arbeit in Papierform Die Arbeit muss bis zum 2. September 2014 um 16 Uhr in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Referat Wettbewerbe und Auswahlverfahren Brückenstraße 6 10179 Berlin Raum 4.026 eingegangen sein (Es gilt nicht das Datum des Poststempels). Die Wett- bewerbspläne sind gerollt in einer eckigen Versandbox abzuliefern. Das Modell ist bis zum 9. September 2014 um 16 Uhr an gleicher Stelle einzureichen. Das Modell ist in transportgerechter und wieder verwend- barer Verpackung abzuliefern. Der Verfasser trägt die Verantwortung, dass die geforderten Leistungen am 02.09.2014 bzw. am 09.09.2014 (Modell) vorliegen. Die Wettbewerbsarbeit ist zur Wahrung der Anonymität in verschlossenem Zustand ohne Absender oder sonstigen Hinweis auf den Verfasser, aber mit der Kennzahl und dem Vermerk „Wettbewerb Neubau der Gustav- Heinemann-Schule“ einzureichen. Bei Zustellung durch Post- oder Ku- rierdienst ist der Empfänger als Absender anzugeben. Kennzeichnung der Arbeit Die Wettbewerbsarbeit ist in allen Stücken nur durch eine gleichlautende Kennzahl zu bezeichnen. Sie ist aus sechs arabischen Ziffern zu bilden und in einer Größe von 1 cm Höhe und 4 cm Breite auf jedem Blatt und Schriftstück in der rechten oberen Ecke anzubringen. Der Wettbewerbsverfasser hat die Verfassererklärung mit seiner Anschrift in einem verschlossenen und undurchsichtigen Umschlag mit der glei- chen Kennzahl abzugeben, mit der er seine Wettbewerbsarbeit gekenn- zeichnet hat. Dieser Umschlag ist gleichzeitig mit der Wettbewerbsarbeit abzugeben. Die Verfassererklärung ist nicht in digitaler Form einzu- reichen.
Neubau der Gustav-Heinemann-Schule | Teil 1 Verfahren 16 1.8 Ausgabekolloquium, Ortsbesichtigung und Rückfragen Ausgabekolloquium mit Ortsbesichtigung Ein Ausgabekolloquium mit Erläuterungen zum Pilotprojekt „Nachhaltiger Schulbau Berlin – Gustav-Heinemann-Schule“ findet am 24. Juni 2014 um 11 Uhr statt. Treffpunkt: Gustav-Heinemann-Schule Haus A, Raum 60/61 Waldsassener Straße 62 12279 Berlin Im Anschluss daran besteht die Möglichkeit das Wettbewerbsgrundstück zu besichtigen. Rückfragen Rückfragen zur Auslobung können schriftlich gestellt werden. Sie müssen bis zum 30. Juni 2014 um 12 Uhr bei folgender E-Mail-Adresse eingegan- gen sein: nanna.sellin-eysholdt@senstadtum.berlin.de. Bei den Rückfragen ist auf die entsprechenden Teilziffern der Ausschrei- bung, auf die sie sich beziehen, Bezug zu nehmen. Ein Rückfragenkolloquium findet nicht statt. Die Beantwortung der Rück- fragen erfolgt ggf. in Abstimmung mit dem Preisgericht. Die Zusammen- stellung aller eingereichten Fragen und deren Beantwortung werden den Beteiligten zugesandt und sind Bestandteil der Ausschreibung. 1.9 Verzeichnis der Wettbewerbsunterlagen Unterlagen des Wettbewerbs sind: – die vorliegende Auslobung – die Zusammenstellung der Rückfragen und Antworten – digitale Anlagen zum Download (vollständiges Verzeichnis siehe Teil 4 Anhang), u. a. die im Folgenden aufgeführten Planunterlagen und Dokumente: – Übersichts- / Lageplan und Arbeitsplan – Vermesserplan – Raum- und Funktionsprogramm – Fotodokumentation und Luftbild 2012 – Planungsgrundlagen Energiekonzept – Erhebungsbogen Energie + Nachhaltigkeit Hinweis Jeder Teilnehmer des Verfahrens verpflichtet sich, die vorliegenden digita- lisierten Daten und Pläne nur für die Beteiligung am Verfahren zu nutzen. Daten, die im Rahmen der Bearbeitung als Zwischenprodukte anfallen und nicht an den Auslober abgegeben werden, sind nach Abschluss des Wett- bewerbes zu löschen.
Neubau der Gustav-Heinemann-Schule | Teil 1 Verfahren 17 1.10 Geforderte Leistungen Geforderte Leistungen in Papierform Von den Teilnehmern werden folgende Leistungen erwartet: 1. Lageplan mit städtebaulichem Konzept im M 1:500 und Darstellung der Gesamtsituation, Baukörper, Erschließung, Ver- und Entsorgung, erforderlicher Rettungszufahrten, PKW-Stellplätze für Mobilitätsbehinderte, Fahrradabstellplätze sowie Stellflächen für Müllbehälter, Darstellung der Freiraumgestaltung und der Dachaufsicht mit eindeutiger Kennzeichnung der opaken und transparenten Dachflächen bzw. Dachoberlichtern sowie der dachintegrierten Solartechnikflächen, genordet 2. EG-Grundriss mit Darstellung der angrenzenden Freiflächen und der äußeren Erschließung sowie alle weiteren Grundrisse im M 1:200 3. Für das Verständnis erforderliche Ansichten im M 1:200 mit Eintragung des bestehenden und geplanten Geländes unter Angabe der Gesamthöhe über Geländebestand NN 4. Für das Verständnis erforderliche Schnitte, aber mindestens ein Längs- und Querschnitt im M 1:200 5. Maximal zwei räumliche Darstellungen: – eine räumliche Darstellung einer Außenansicht mit Eingangsbereich des Schulneubaus – eine innenräumliche Darstellung des Foyers 6. Funktionaler Ausschnitt in Ansicht, Grundriss und Querschnitt eines Klassenraumes an einer sonnenexponierten Fassade (Ost- bzw. Westlage) im M 1:50 mit Aussagen zur Materialität und Gestaltqualität sowie: – Konstruktion – Materialarten und -dicken (inkl. Dämm- und Speichermassenkonzept) – Farbwahl – opake und transparente Flächen – zu öffnende und feststehende Fassadenelemente – zum Blend- und Sonnenschutz Der Fassadenschnitt soll die gesamte Gebäudehöhe und den Anschluss der Fassade an den Dachaufbau sowie die Geländeoberkante bis in ca. 1 m Raumtiefe darstellen. Die Darstellung des Ausschnittes ist in Ansicht, Grundriss und Querschnitt so zu wählen, dass daraus eine Beurteilung bzgl. der nachhaltigkeitsorientierten Bauweise und des Energiekonzeptes erfolgen kann. Im Schnitt ist die Erdgeschoss-, Rohbau- und Fertig-Fußbodenhöhe auf Normal-Null zu beziehen. 7. Energiekonzept als Piktogramm, ohne vorgegebenen Maßstab (vorzugsweise Schnitte, ggf. Dachaufsicht) mit Darstellung der wesentlichen Elemente und Prinzipien des Energiekonzeptes während der Heiz- und Kühlperiode (Winter- und Sommerkonzept) 8. Prüfpläne im M 1:200 (2 Sätze, gefaltet) mit Darstellung: – Grundrisse, Schnitte und Ansichten mit Eintragung (im Bereich Ansichten: eindeutige Kennzeichnung der opaken und transparenten Fassadenflächen sowie die Darstellung der energetisch relevanten Fassadenelemente (z.B. Sonnenschutz, fassadenintegrierte Solartechnikflächen; im Bereich Schnitt: die Schnitte müssen den ursprünglich vorhandenen sowie den geplanten Verlauf der Geländeoberkante zeigen)
Neubau der Gustav-Heinemann-Schule | Teil 1 Verfahren 18 – der Raumbezeichnungen (entsprechend der Formblätter) – der für die Berechnung notwendigen Maße – der Raumgrößen 9. Alle Präsentationspläne als farbige Verkleinerungen auf DIN A3 10. Berechnungen auf Formblättern (Formblatt A Raumprogramm (Flächenermittlung) und Formblatt B Gebäudekennwerte, siehe 4.1.9 / Formblätter) – Überbaute Fläche sowie versiegelte Fläche – GRZ – GFZ – Brutto-Grundfläche BGF a und BGF b – Brutto-Rauminhalt BRI a (V) – Gebäudehüllfläche (A) – Nutzfläche (NF) in der Aufschlüsselung gem. Raumprogramm – Technische Funktionsflächen (TF) – Verhältnis Brutto-Grundfläche a / Nutzfläche (BGF a / NF) – Verhältnis A/V Der Rechenweg ist nachvollziehbar auf den Prüfplänen darzustellen. Folgende Werte werden durch die Vorprüfung ermittelt: DAF (Dachflächen), HTF (Horizontale Trennflächen), BAF (Basisflächen), AWF (Außenwandflächen, transparent/opak), IWF (Innenwandflächen), BAU (Baugrube). Daher wird eine entsprechende Darstellung auf den Prüfplänen erwartet. 11. Erhebungsbogen Energie + Nachhaltigkeit (siehe 4.1.9 / Formblätter) 12. Erläuterungsbericht (getrennt von den Plänen, max. 4 DIN A 4 Seiten) mit Erläuterung zum städtebaulichen und architektonischen Konzept, Aussagen zu Konstruktion und Materialien sowie den unter 3.11 aufgeführten Beurteilungskriterien; es sind Aussagen zum Belichtungs- (Tages- und Kunstlicht) und Belüftungskonzept (maschinell/ natürlich), ggf. zu Maßnahmen zur Optimierung der Raumakustik und ggf. zur Gebäudetechnik (z.B. Wärme- übertragungssysteme, z.B. dezentrale Lüftungssysteme) zu treffen 13. Baubeschreibung in Anlehnung an DIN 276 (neu) zu KG 300, 400 und 500 zur Ermittlung der Kosten durch den Kostenprüfer 14. Verzeichnis der eingereichten Unterlagen 15. Verfassererklärung (siehe 4.1.9 / Formblätter) 16. weißes Modell im M 1:500 unter Verwendung der vorgegebenen Modelleinsatzplatte Zusätzlich geforderte Leistungen in digitaler Form Zusätzlich sind folgende Leistungen in digitaler Form auf CD-ROM zu erbringen (für Vorprüfung, Ergebnisprotokoll und Veröffentlichung): – die Präsentationspläne als Windows-kompatible .tif-Datei(en) in einer Auflösung von bevorzugt 300dpi (ggf. LZW-komprimiert) – die Präsentationspläne als pdf-Datei(en) mit eingebundenen Pixeldarstellungen in einer Auflösung von bevorzugt 300dpi – die geforderten Leistungen zu Punkt 8 (Prüfpläne) als CAD-Datei im Format .dwg oder .dxf – die ausgefüllten Formblätter zu Punkt 10 (siehe 4.1.9 / Formblätter) als .xls-Datei (Microsoft Excel) – der ausgefüllte Erhebungsbogen Energie + Nachhaltigkeit zu Punkt 11 (siehe 4.1.9 / Formblätter) als .pdf-Datei – die unter Punkt 12 bis Punkt 14 aufgeführten geforderten Leistungen
Neubau der Gustav-Heinemann-Schule | Teil 1 Verfahren 19 Hinweise zu den zusätzlich geforderten digitalen Leistungen Die CD-ROM selbst trägt als Titel nur die sechsstellige Kennzahl, mit der auch die schriftlichen Pläne gekennzeichnet werden (z.B. 123456). Die darauf gespeicherten Dateien dürfen ebenfalls nur mit der sechsstelligen Kennzahl gekennzeichnet werden und dürfen keine Hinweise auf die Ver- fasser enthalten. Die einzelnen Dateien auf der CD-ROM müssen wie folgt benannt werden: Der erste Teil des Dateinamens ist die sechsstellige Kennzahl, danach folgt ein Unterstrich und anschließend der eigentliche Dateititel, gefolgt von der Formatangabe, z.B. „tif“. Beispiele – Lageplan: 123456_lageplan.tif – Grundrisszeichnung EG: 123456_grundriss_eg.pdf – Ansicht: 123456_ansicht_01.pdf – Prüfplan EG: 123456_pruefplan_eg.dwg In den Dateinamen dürfen keine Leer- und Sonderzeichen vorkommen. Die CD-ROM ist für Windows-kompatiblen PC zu erstellen. Als verbindliche Form der Arbeit gilt der Papierausdruck. Allgemeine Hinweise Jeder Teilnehmer darf nur eine Arbeit ohne Variante einreichen. Gemäß RPW 2013 § 5 Absatz 2 werden Darstellungen, die über die in der Aus- lobung geforderten Leistungen hinausgehen oder gegen bindende Vorga- ben des Auslobers verstoßen, von der Vorprüfung ausgesondert. Für die Präsentation der Wettbewerbsarbeiten stehen pro Wettbewerbs- teilnehmer max. drei 2 m hohe Rolltafeln mit je einer Hängefläche von 1,96 m (Breite) x 1,46 m (Höhe) zur Verfügung. Die vom Auslober zur Ver- fügung gestellten Arbeitspläne sind ein Angebot, den Wettbewerbsbeitrag darzustellen; sie müssen von den Verfassern nicht verwendet werden. Ausschlusskriterien / Verstoß gegen bindende Vorgaben Die für die Wettbewerbsaufgabe verbindlichen Vorgaben werden im Sinne der Innovation und des Wettbewerbsgedankens auf folgende grundsätzli- che Anforderungen begrenzt: Es werden keine bindenden Vorgaben im Sinne der RPW 2013 § 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 2 formuliert. Wettbewerbsbeiträge, die während der Laufzeit des Wettbewerbs veröf- fentlicht werden, verstoßen gegen die im § 1 Absatz 4 und § 6 Absatz 2 RPW 2013 geforderte Anonymität und sind von der Beurteilung auszu- schließen. 1.11 Beurteilungsverfahren und Vorprüfung Das Beurteilungsverfahren ist unter § 6 Absatz 2 der RPW 2013 darge- stellt. Ergänzend gilt Folgendes: Die eingereichten Arbeiten werden mit Hilfe eines Kriterienkataloges vorgeprüft. Bei der Erfüllung dieser Aufgabe
Neubau der Gustav-Heinemann-Schule | Teil 1 Verfahren 20 können die Sachverständigen zur Unterstützung der Vorprüfer hinzuge- zogen werden. Dem Preisgericht werden die Ergebnisse der Vorprüfung als Entscheidungshilfe zur Verfügung gestellt, die Beurteilung der Arbeiten bleibt dem Preisgericht vorbehalten (siehe Teil 3 Wettbewerbsaufgabe/ 3.11 / Beurteilungskriterien des Preisgerichts). 1.12 Preise und Anerkennungen Die Wettbewerbssumme (RPW 2013 § 7 Absatz 2) ist auf der Basis der §§ 35, 40 und 56 HOAI (i. d. Fassung v. 25.04.2013) ermittelt. Für Preise ste- hen insgesamt 130.000,– Euro (netto) zur Verfügung. Vorgesehen ist folgende Aufteilung: 1. Preis 43.000,00 Euro 2. Preis 28.000,00 Euro 3. Preis 19.000,00 Euro 4. Preis 14.000,00 Euro 4 Anerkennungen à 6.500,00 Euro Über die Preise und Anerkennungen hinaus ist eine Kostenerstattung nicht vorgesehen. Die Preise werden nach Entscheidung des Preisgerichts un- ter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Das Preisgericht kann einstim- mig eine andere Verteilung beschließen oder Preisgruppen bilden. Die Mehrwertsteuer von derzeit 19% ist in den genannten Beträgen nicht ent- halten und wird den inländischen Teilnehmern zusätzlich ausgezahlt. 1.13 Weitere Bearbeitung Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung für die weitere Bearbei- tung der Wettbewerbsaufgabe. Bei der Umsetzung des Projekts wird unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einer der Preisträger mindestens mit den Leistungspha- sen 2 bis 5 sowie Teile (2 v.H.) der Leistungsphase 8 gemäß HOAI (2013) §§ 34, 39 und 55 beauftragt, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftra- gung entgegensteht, insbesondere soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll (RPW 2013 § 8 Absatz 2). Voraussetzung ist, dass die Ausführung der ausgewählten Arbeit inner- halb der Kostenobergrenze möglich ist. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die Beauftragung der jeweils nächs- ten Stufe kann nur beim Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzun- gen gem. ABau Teil II, Punkt 23 erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Beauf- tragung dieser Leistungen besteht nicht. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuer- kannten Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrun- de gelegt wird (RPW 2013 § 8 Absatz 2).
Neubau der Gustav-Heinemann-Schule | Teil 1 Verfahren 21 Ein Verhandlungsverfahren im Anschluss an den Wettbewerb mit allen Preisträgern wird nur durchgeführt, wenn der Auftraggeber vom Votum des Preisgerichts abweicht. Im Regelfall wird der Auftraggeber nur mit dem er- sten Preisträger über die Auftragsvergabe verhandeln. Für Architekten, die nicht Mitglieder der Berliner Architektenkammer sind, gilt § 6 Bau- und Architektenkammergesetz in der neuesten Fassung (http://www.akberlin.de/publicity/ak/internet.nsf/tindex/de_berufsrecht. htm). Bei ausländischen Wettbewerbsteilnehmern wird die Hinzuziehung eines Kontaktbüros für die weitere Bearbeitung empfohlen. Kunst am Bau Gemäß den Ausführungen in der Allgemeinen Anweisung für die Vorberei- tung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau) ist be- absichtigt, für diese Baumaßnahme Mittel für „Kunst am Bau“-Maßnahmen bereitzustellen. 1.14 Eigentum und Urheberrecht Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen ausgezeichneten Wettbe- werbsarbeiten werden Eigentum des Auslobers. Das Urheberrecht und das Recht der Veröffentlichung der Entwürfe bleiben dem Verfasser erhal- ten (RPW 2013 § 8 Absatz 3). Der Auslober ist berechtigt, die zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten nach Abschluss des Wettbewerbs ohne weitere Vergütung zu dokumentie- ren, auszustellen und (auch über Dritte) zu veröffentlichen. Die Namen der Verfasser werden dabei genannt. 1.15 Verfassererklärung Durch ihre Unterschrift in der Verfassererklärung versichern die Wett- bewerbsteilnehmer, dass sie die geistigen Urheber der Wettbewerbs- arbeiten, gemäß den Wettbewerbsbedingungen teilnahmeberechtigt, mit einer Beauftragung zur weiteren Bearbeitung einverstanden und zur fach- und termingerechten Durchführung in der Lage sind. Die Verfassererklärung befindet sich als Formblatt in den digitalen Anlagen unter 4.1.9 / Formblätter. 1.16 Bekanntgabe des Ergebnisses / Ausstellung der Arbeiten Das Ergebnis des Wettbewerbs wird (unter Vorbehalt der Prüfung der Teilnahmeberechtigung) den Teilnehmern, deren Arbeit mit einem Preis oder einer Anerkennung ausgezeichnet wird, unmittelbar nach der Ent- scheidung des Preisgerichts, allen anderen durch Übersendung des Preisgerichtsprotokolls mitgeteilt und der Öffentlichkeit über die Presse bekanntgegeben sowie unter www.stadtentwicklung.berlin.de/städtebau/ baukultur/wettbewerbe angekündigt.
Neubau der Gustav-Heinemann-Schule | Teil 1 Verfahren 22 Die zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsarbeiten werden mit den Namen der Verfasser, der Mitarbeiter und Sonderfachleute, den Preisen und Anerkennungen, der Aufnahme in die engere Wahl und dem Preisge- richtsprotokoll öffentlich ausgestellt. Eröffnung, Ort und Dauer der Ausstellung werden den Wettbewerbsteilnehmern und der Presse bekannt gegeben (RPW 2013 § 8 Absatz 1). 1.17 Haftung und Rückgabe Für die Beschädigung oder den Verlust der eingereichten Arbeiten haftet der Auslober nur im Fall nachweisbar schuldhaften Verhaltens. Die nicht prämierten Arbeiten von in Berlin ansässigen Teilnehmern können zu einem Zeitpunkt, der ihnen rechtzeitig mitgeteilt wird, bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Referat II D abgeholt werden. Die nicht in Berlin ansässigen Büros werden nach Ausstellung der Wett- bewerbsarbeiten schriftlich bzw. per Mail angefragt, ob Interesse an einer Rücksendung ihrer Wettbewerbsunterlagen besteht. Die Rücksendung er- folgt nur dann, wenn die Unterlagen in transportgerechter und wieder ver- wendbarer Verpackung (eckige Versandbox) eingereicht wurden. Werden die Arbeiten innerhalb der genannten Fristen nicht zurückgefor- dert, so geht der Auslober davon aus, dass die betreffenden Teilnehmer das Eigentum an ihren eingereichten Wettbewerbsunterlagen aufgegeben haben und wird dann mit diesen Unterlagen nach seinem Belieben verfah- ren. 1.18 Zusammenfassung der Termine Ausgabe der Auslobung per E-Mail/ Planunterlagen zum Download 20. Juni 2014 Ausgabekolloquium mit Ortsbesichtigung 24. Juni 2014/ 11 Uhr Rückfragen schriftlich per E-Mail bis 30. Juni 2014 / 12 Uhr Versand des Rückfragenprotokolls 10. Juli 2014 Abgabe der Wettbewerbsarbeit 2. September 2014 Abgabe des Modells 9. September 2014 Preisgerichtssitzung 16. Oktober 2014
Neubau der Gustav-Heinemann-Schule | Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 23 Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 2.1 Städtebauliche Rahmenbedingungen Lage im Stadtgebiet Der Wettbewerbsstandort liegt im Süden Berlins im Ortsteil Marienfelde des Bezirks Tempelhof-Schöneberg. Er befindet sich nördlich der Marienfelder Allee – einer Ausfallstraße, die das Gebiet mit dem Berliner Umland verbindet. Etwa 500 m südlich befindet sich die Stadtgrenze zum Land Brandenburg. Abb. 1 Schwarzplan mit Darstellung des Wettbewerbsbereiches Baustruktur der Umgebung Die Umgebung weist ein heterogenes Stadtbild auf und ist hauptsächlich durch Wohnnutzung geprägt. Der Wettbewerbsstandort befindet sich am Übergang einer großmaßstäblichen städtischen zu einer kleinteiligen Bau- struktur. Die Quartiere entlang des Tirschenreuther Rings sind in offener Bauweise Geschosswohnungsbau mit stark variierender Geschossanzahl sowie ein bis zu 28-geschossiges Wohnhochhaus aus den 80er Jahren des 20. Jahrhunderts bebaut. Es handelt sich dabei um Wohnquartiere mit einem hohen Anteil an Grün- flächen und zugehörigen Stellplatzflächen. Entsprechende Infrastruktur- einrichtungen wie eine Grundschule mit Sporthalle, eine Kindertages- einrichtung und ein Jugendfreizeitheim sind hier angeordnet. Südlich und westlich des Wettbewerbsgebietes erstrecken sich bis zur Stadtgrenze Kleinsiedlungsgebiete mit Einfamilienhäusern und Klein- gartenanlagen.
Neubau der Gustav-Heinemann-Schule | Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 24 Abb. 2 Luftbild 2012 mit Darstellung des Wettbewerbsbereiches, M 1:4000
Neubau der Gustav-Heinemann-Schule | Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 25 Abb. 3 Lageplan mit Darstellung des Wettbewerbsbereiches, M 1:4000
Neubau der Gustav-Heinemann-Schule | Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 26 Abb. 4 Einbettung des überörtlichen öffentlichen Grünzuges in die Bebauungs- und Erschließungsstruktur Der Wettbewerbsstandort ist eingebettet in einen überörtlichen Grünzug mit angegliederten Spielplätzen und Freizeitflächen, der den südöstlich gelegenen Freizeitpark Marienfelde mit den Wohngebieten im Zentrum Marienfeldes verknüpft. 2.2 Historische Entwicklung Das ehemalige Angerdorf Marienfelde entstand, gemeinsam mit dem be- nachbarten Mariendorf, etwa um 1220 als Bauernsiedlung im Schutz des Komturhofs Tempelhof, der von Tempelrittern errichtet worden war. Der alte Dorfkern ist bis heute erhalten. Er wird durch die ebenfalls um 1220 erbaute Dorfkirche markiert – das älteste erhaltene Bauwerk Berlins. Die früheste bekannte urkundliche Erwähnung als Merghenvelde stammt von 1344. Das Dorf gehörte anfangs zu den Ländereien des Templerordens, nach dessen Auflösung ab 1312 zum Johanniterorden. 1435 ging es in den Besitz des Berliner Magistrats über. Seit 1831 gab es häufige Besitzwechsel. 1844 kaufte Adolf Kiepert das Rittergut und schuf einen landwirtschaftlichen Musterbetrieb. Bis 1800 war Marienfelde ein kleiner Ort mit weniger als 200 Bewohnern. Etwa ab 1850 nahm die Zahl der Einwohner langsam zu. Nach der Eröffnung des Bahnhofs Marienfelde im Jahr 1875 begann die Entwicklung des Gebietes zwischen Bahnhof und dem alten Dorfkern. Auf dem Gelände der Baumschulen Hranitzky entstand ab 1888 westlich der Eisenbahn die Villenkolonie Neu-Marienfelde. In dieser Zeit begann auch östlich der Eisenbahn die Entwicklung des Industriegebietes. Vor dem Ersten Weltkrieg wurden nun fast 4.000 Einwohner gezählt. Während des Krieges stagnierte der Bevölkerungszuwachs. Im Jahr 1920 wurde Marienfelde mit der Bildung Groß-Berlins Teil des ehe- maligen Bezirks Tempelhof. Etwa ab 1925 begann der Ausbau südlich der Villenkolonie. Im Südosten, zwischen Schichauweg und Landesgrenze,
Neubau der Gustav-Heinemann-Schule | Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 27 entstand entlang der Eisenbahn eine Siedlung. Diese wurde 1938 dem Ortsteil Lichtenrade zugeordnet. Vor Ausbruch des Zweiten Weltkriegs gab es in Marienfelde über 10.000 Bewohner. Im Zweiten Weltkrieg wurde der Kern von Neu-Marienfelde durch Bombenangriffe weitgehend zerstört. Ende 1945 war die Einwohnerzahl auf etwas über 8.000 gesunken. Durch den Mauerbau wurde Marienfelde Grenzgebiet und abgeschnitten vom Berliner Umland. Nach und nach wuchsen Alt- und Neu-Marienfelde zusammen. Einfamilien- häuser und Mietwohnungen entstanden in den 1950er und 1960er Jahren nördlich des alten Ortskerns, insbesondere auf den südwestlichen Freiflächen und den Ländereien des Klosters zum Guten Hirten an der heutigen Malteser Straße. 1970 wurden etwa 18.000 Einwohner registriert. In den 1970er Jahren entstand das von Hochhäusern geprägte Wohngebiet entlang des Tirschenreuther Rings und das Industriegebiet Nahmitzer Damm/ Motzener Straße. Bis 1977 erhöhte sich die Zahl der hier woh- nenden Menschen auf über 32.000. Im Jahr 1989 wurde das bisherige Maximum mit 33.126 Bewohnern registriert. Seit der Wiedervereinigung geht die Einwohnerzahl leicht zurück. Durch den Fall der Mauer ist Marienfelde nicht mehr Grenzgebiet und über die Marienfelder Allee wur- de die Verkehrsanbindung zum Berliner Umland wieder hergestellt. 2.3 Das Wettbewerbsgrundstück Grundstück / Größe Das Wettbewerbsgrundstück wird vom Tirschenreuther Ring im Nord- westen, einer Brachfläche an der Marienfelder Allee im Südosten und der Wiesauer Straße und dem Fuchsmühler Weg im Südwesten be- grenzt. Nordöstlich schließt ein öffentlicher Grünzug an. Es umfasst eine Gesamtfläche von etwa 19.600 qm. Abb. 5 Wettbewerbsgrundstück, Blick Richtung Westen
Neubau der Gustav-Heinemann-Schule | Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 28 Abb. 6 Wettbewerbsgrundstück, Blick Richtung Osten Abb. 7 Schulsporthalle, Ansicht von Norden Abb. 8 Sporthalle am Baußnern Weg, Ecke Marienfelder Allee
Neubau der Gustav-Heinemann-Schule | Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 29 Im südlichen Teil des Wettbewerbsgrundstückes sind folgende derzeit un- genutzte Sportanlagen vorhanden: ein Bolzplatz mit Ballfangzaun, zwei Fußballplätze und ein Volleyballfeld. Südlich an das Wettbewerbsgrundstück angrenzend befindet sich die Schulsporthalle mit vorgelagertem Parkplatz. Am Baußnern Weg Ecke Marienfelder Allee befindet sich eine weitere 2009 für den Vereinssport errichtete Sporthalle, die ebenfalls bei Bedarf von der Schule genutzt wird. Auf dem Sportgelände gegenüber wird ein abgetrenntes Areal als Sportplatz von der Gustav-Heinemann-Schule genutzt. Eigentum Das Grundstück befindet sich im Eigentum des Landes Berlin und ist dem Fachvermögen des Bezirkes Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Abteilung Bildung, Kultur und Sport zugeordnet. Topographie Das Wettbewerbsgrundstück weist insgesamt nur geringe Höhen- unterschiede auf. Die Höhenkoordinaten liegen zwischen 43,53 m NHN und 43,90 m NHN. Die jeweilige exakte Höhenlage eines Geländepunkts ist in den digitalen Anlagen unter 4.1.2 / Informationspläne / Vermesserplan zu entnehmen. Baugrund Der Wettbewerbsbereich liegt geologisch und morphologisch auf der pleistozänen Teltow-Hochfläche, einer eiszeitlichen Grundmoräne. Der oberflächennahe Schichtenaufbau besteht im Allgemeinen aus mehre- re Meter mächtigen bindigen Sedimenten (Geschiebemergel, Schluff) mit Einlagerungen von Schmelzwassersanden. Aufgrund der Entstehung sind diese Sande in ihrer lateralen und vertikalen Ausdehnung sehr he- terogen, sodass lokal mächtige Geschiebemergel- mit ausgedehnten Sandablagerungen wechseln können. In den obersten Metern unter der Geländeoberfläche kann der kalkhaltige Geschiebemergel durch Verwitterung entkalkt und zu Geschiebelehm umgewandelt sein. Zur Prognose und orientierenden Einschätzung eines möglichen Aufbaus des Baugrundes sind Schichtenverzeichnisse von Bohrungen aus dem Bereich/ Umfeld des Wettbewerbsbereiches im digitalen Anhang zu finden. Zur Veranschaulichung der großräumigen geologischen Verhältnisse (Schichtenfolgen, Schichtenmächtigkeiten) wurde ein Auszug aus dem di- rekt durch das Baugelände, von Westen nach Osten verlaufenden, genera- lisierten Geologischen Schnitt herangezogen (siehe digitale Anlagen unter 4.1.3 / Weitere Planungsunterlagen). Die ungefähre Lage des Baugebietes ist im Schnitt gekennzeichnet, sowie eine Generallegende beigefügt. Örtliche Abweichungen der Gesteinsausbildung, Schichtenfolge, Schich- tenmächtigkeit sind möglich. Das Schichtenverzeichnis der Bohrung und der geologische Schnitt entbinden deshalb nicht von projektbezogenen geologischen Untersuchungsarbeiten. Die Baugrube des ehemaligen Schulgebäudes wurde verfüllt. Ein tragfähiger Verdichtungsgrad wurde hergestellt.
Neubau der Gustav-Heinemann-Schule | Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 30 Grundwasser Das Grundwasser des mit gering durchlässigen oder undurchlässigen, bindigen Sedimentschichten überdeckten Hauptgrundwasserleiters steht im Grundstücksbereich wahrscheinlich in gespanntem Zustand an. Das Grundwasser kann daher nicht so hoch ansteigen, wie es seinem hydrostatischen Schweredruck entspricht, da die überlagernden bin- digen Sedimente (Geschiebemergel, -lehm, Schluff, Ton) als grundwas- sergeringleitende bzw. -nichtleitende Schichten dies verhindern. Erst beim Durchbohren dieser bindigen Sedimentdeckschichten steigt das Grundwasser im Bohrloch auf die dann entspannte Druckhöhe, entspre- chend dem hydrostatischen Schweredruckes, an. Bei freien, ungespann- ten Grundwasserverhältnissen entspricht die Grundwasserdruckfläche der Grundwasseroberfläche. Die Ermittlung der Grundwasserstände beruht auf der flächenhaften Interpolation von Grundwasserstandswerten, die an Messstellen in der näheren/weiteren Umgebung des Planungsbereiches seit dem Jahr 1953 festgestellt wurden. Der aus den beobachteten Werten für das Grundstück interpolierte höchste Grundwasserstand (HGW) trat im Jahr 1961 auf und betrug ca. NHN +38,7 m. Die Berechnung des höchsten Grundwasserstandes bezieht sich auf die interpolierte Grundstücksmitte (Soldner Berlin Rechtswert 21542,31 / Hochwert 8967,75). Im Juli 2013 lag der aktuelle (entspannte) Grundwasserstand (Grundwasserdruckhöhe) im Planungsbereich bei etwa NHN + 37,5 m. Es ist nicht auszuschließen, dass außerhalb der Messreihen höhere Grundwasserstände vorhanden waren. Die Grundwasserfließrichtung des Hauptgrundwasserleiters wurde aus der interpolierten Grundwassergleichenkarte des Monats Juli 2013 ermit- telt und ist im Planungsbereich in etwa von SO nach NW gerichtet. Hinsichtlich der Grundwasserverhältnisse wird auf die besondere Stellung der Sande hingewiesen, die über dem Geschiebemergel der Grundmoräne lagern bzw. in Linsen eingeschaltet sind und beim Bauvorhaben berücksich- tigt werden sollten. In mit Sanden gefüllten Senken oberhalb oder in san- digen Linsen innerhalb des Geschiebemergels kann sich in Abhängigkeit von den Niederschlägen temporäres oberflächennahes Grundwasser aus- bilden, das unabhängig vom Hauptgrundwasserleiter ist und häufig als so genanntes Schichtwasser bezeichnet wird. Messwerte über dieses ober- flächennahe Grundwasser liegen nicht vor. An der südöstlichen Grundstücksgrenze (außerhalb des Wettbewerbsgrund- stückes) verläuft der verrohrte Manntzgraben. Es ist nicht möglich Nieder- schlagswasser in den Graben einzuleiten. Altlasten Das Grundstück ist nicht im Bodenbelastungskataster des Landes Berlin eingetragen. Dem Umwelt- und Naturschutzamt liegen keine Erkenntnisse über Bodenbelastungen im Wettbewerbsbereich vor. Kampfmittel Das Vorhandensein von Kampfmitteln kann nicht ausgeschlossen werden. Daher muss vor Durchführung der Bauarbeiten eine geeignete Maßnahme zur Suche und Bergung eingeleitet und durchgeführt werden. Hierfür ist es
Neubau der Gustav-Heinemann-Schule | Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 31 unbedingt erforderlich, 10 bis 12 Wochen vor Beginn der Baumaßnahme mit dem Kampfmittelräumdienst in Verbindung zu treten. Freiflächen Im nördlichen Teil des Wettbewerbsgrundstückes sind Reste ehemaliger Außenanlagen vorhanden: befestigte Flächen, Poller, Stützmauern und Sitzbänke, die nicht erhalten werden müssen. Der mittlere Teil ist frei von baulichen Anlagen. Baumbestand An den Grundstücksgrenzen und um den Bolzplatz herum sind zahlreiche Laubbäume und einige wenige Nadelbäume vorhanden. Hinzu kommt in den Randbereichen ein Wildwuchs aus Sträuchern, Büschen und Hecken. Geschützte Pflanzenarten In den offenen Wiesenbeständen und entlang von Gehölzansiedlungen, im nordwestlichen Areal ist ein zerstreut verbreitetes Vorkommen des Großen Bocksbarts (Tragopogon dubius) und des Wiesenbocksbarts (Tragopogon pratensis s.l) entdeckt worden. Besonders die Erdwälle um die Sandsportplätze sind auffallend stark besetzt. Ein Schutzstatus besteht für Tragopogon-Arten gem. BNatSchG nicht. Jedoch werden die Vertreter der Unterarten regional in den Verzeichnissen der gefährdeten Arten (Rote Liste) genannt. In Berlin besitzt die Subspezies Tragopogon pratensis ssp. orientalis den Index einer vom Aussterben be- drohten Art (RLBln 2004 = 1). Des Weiteren wurde auf dem Gelände eine Rosaceae als weitere Art gefun-den, die nach der geltenden Roten Liste für gefährdete Gefäßpflanzen in Berlin (RLBln 2004) einen Index Vermerk besitzt. Der Große Odermenning (Agrimonia procera) besitzt wegen seiner extremen Seltenheit den RLBln 2004-Index = R der Vorwarnstufe. Genauere Informationen sind dem in den digitalen Anlagen unter Punkt 4.1.2 / Informationspläne zu findenden amtlichen Lageplan (Vermesserplan) und der Verbreitungskarte der vorhandenen geschützten Pflanzenarten unter Punkt 4.1.3 / Weitere Planungsunterlagen zu entnehmen. Es gilt die Baumschutzverordnung Berlin. 2.4 Technische Infrastruktur Der Verlauf der Leitungen und die Lage der Schächte und Anschluss- möglichkeiten sind den Leitungsplänen in den digitalen Anlagen unter 4.1.3 / Weitere Planungsunterlagen zu entnehmen. Die am Grundstück verfügbaren Potentiale für erneuerbare Energien sind der Anlage 4.1.3 „Planungsgrundlagen Energiekonzept“ zu entnehmen. Stromversorgung Aus dem Mittelspannungsnetz der Vattenfall GmbH steht eine Stromver- sorgung zur Verfügung. Die Stromversorgung verläuft im südlichen Geh- wegbereich des Tirschenreuther Rings sowie beidseitig der Wiesauer Straße. Etwa auf Höhe des Pfabener Weges sind ein Hausanschluss so- wie Kabelschutzrohre im nordwestlichen Bereich des Planungsbereiches vorhanden.
Neubau der Gustav-Heinemann-Schule | Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 32 Gasversorgung Vom westlichen Abschnitt des Tirschenreuther Rings kommend verläuft im westlichen Gehwegbereich der Wiesauer Straße und des Fuchsmühler Weges eine Gasleitung (200 St). Diese quert im südlichen Abschnitt des Fuchsmühler Weges nach Osten zu einer Station und verläuft im östlichen Gehwegbereich weiter nach Süden. Wasserversorgung Die Trinkwasserversorgung erfolgt über das Trinkwassernetz der Berliner Wasserbetriebe. Im südlichen Gehwegbereich des Tirschenreuther Rings verläuft eine Trinkwasserleitung aus Asbestzement (300 Az). Hier ist ein Hausanschluss zum Planungsbereich vorhanden. Im östlichen Straßenbereich des Fuchsmühler Weges sowie am nörd- lichen und südlichen Ende im Gehwegbereich der Wiesauer Straße ver- läuft eine Trinkwasserleitung im duktilen Gussrohr (200 GGG). Im mittle- ren Abschnitt der Wiesauer Straße verläuft eine Trinkwasserleitung aus Asbestzement (200 Az). Wasserentsorgung Die Abwasserentsorgung erfolgt über Abwasserdruckrohre (1000 St) bzw. Schmutzwasserkanäle der Berliner Wasserbetriebe entlang des Tirschen- reuther Rings (DN 450), Schmutzwasserkanäle in der Wiesauer Straße (DN 250) und entlang des Fuchsmühler Weges (DN 200). Regenwasser Das Regenwasser wird in separaten Regenwasserableitungen sowohl im Tirschenreuther Ring (DN 1400) als auch in der Wiesauer Straße (DN 800) geführt. Telekommunikation Entlang des Tirschenreuther Rings, der Wiesauer Straße und des Fuchs- mühler Wegs verlaufen TK-Linien der Telekom Deutschland GmbH. Das abgerissene Schulhaus wurde über eine Abzweigung vom Tirschenreuther Ring versorgt. Die Kabelschutzanweisung ist zu beachten. 2.5 Erschließung und Verkehr Übergeordnete Erschließung Die übergeordnete Erschließung erfolgt südöstlich des Wettbewerbs- bereiches über die Marienfelder Allee, eine im STEP Verkehr als über- geordnete Straßenverbindung der Verbindungsfunktionsstufe II klassifi- zierte Straße. Die Marienfelder Allee ist Teil der Bundestraße B 101 und verbindet den südlichen Bezirk mit Brandenburg (Gemeinde Großbeeren, Landkreis Teltow-Fläming), nach Norden führt sie über die Dorfkerne Alt- Marienfelde und Alt-Mariendorf in die innerstädtischen Bezirke. Der das Wettbewerbsgrundstück begrenzende Tirschenreuther Ring wird über in Ost-Westrichtung verlaufende Quartierstraßen an die Marienfelder Allee angebunden. Die nördlich des Tirschenreuther Rings anschließende Hildburghauser Straße (östliche Verlängerung Nahmitzer Damm) ver- bindet das Wettbewerbsgebiet in Ost-West-Richtung mit den Ortsteilen Lichterfelde und Buckow.
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