Neubau einer Lagerhalle in Eppingen/Richen, Berwanger Str. 29
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Neubau einer Lagerhalle in Eppingen/Richen, Berwanger Str. 29 Potenzialabschätzung zu Vorkommen planungsrelevanter Arten mit artenschutzrechtlicher Betrachtung Auftraggeber Eppingen/Richen Auftragnehmer Modus Consult Karlsruhe Bearbeitung Beratung.Gutachten Berg (Pfalz), im August 2018
Inhalt 1 Betrachtungsraum ..................................................................................................... 3 2 Planungsvorhaben ..................................................................................................... 5 3 Material und Methode .............................................................................................. 6 3.1 Definition der Arten besonderer und allgemeiner Planungsrelevanz ................................ 6 3.2 Übersichtsbegehung ........................................................................................................... 6 3.3 Ermittlung potentieller Wirkfaktoren ................................................................................. 6 3.4 Datenrecherche .................................................................................................................. 7 4 Ergebnisse der Potenzialabschätzung ......................................................................... 8 4.1 Säuger ................................................................................................................................. 8 4.2 Vögel ................................................................................................................................... 9 4.3 Reptilien ............................................................................................................................ 10 4.4 Amphibien......................................................................................................................... 10 4.5 Fische und Rundmäuler .................................................................................................... 10 4.6 Insekten ............................................................................................................................ 10 4.6.1 Schmetterlinge .................................................................................................................. 10 4.6.2 Käfer .................................................................................................................................. 10 4.6.3 Wildbienen ........................................................................................................................ 10 4.6.4 Fang- und Heuschrecken .................................................................................................. 11 4.6.5 Libellen .............................................................................................................................. 11 4.7 Krebse ............................................................................................................................... 11 4.8 Weichtiere ........................................................................................................................ 11 4.9 Alle übrigen Taxa .............................................................................................................. 11 5 Bewertung .............................................................................................................. 11 6 Planungsempfehlungen ........................................................................................... 12 7 Quellen ................................................................................................................... 13 8 Fotodokumentation ................................................................................................ 15 9 Anhang ................................................................................................................... 17 Tabellen Tabelle 1 Ermittlung potenziell betroffener Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie .................................. 17 Abbildungen Abbildung 1 Lage ............................................................................................................................................... 4 Abbildung 2 Vorhabensbereich ......................................................................................................................... 4 Abbildung 3 Planung ......................................................................................................................................... 5 ___________________________________________________________________________________________ Umschlagbild: Blick über den Bereich der geplanten Hallenerweiterung auf den nördlich gelegenen, aufgelassenen Steinbruch alle Fotos: © Ber.G, 11. April 2018 Seite 2
Neubau einer Lagerhalle in Eppingen/Richen, Berwanger Str. 29 Potenzialabschätzung zu Vorkommen planungsrelevanter Arten mit artenschutzrechtlicher Betrachtung Beratung.Gutachten bearbeitet von Dipl.-Biol. Tom Schulte & M. Sc. Volker Herfert Ludwigstraße 40 76768 Berg Fon: 07273 / 9185-36 e-Post: Info@Ber-G.de 1 Betrachtungsraum Der zum Bau der Lagerhalle vorgesehene Bereich liegt am nordöstlichen Ortsrand von Eppingen-Richen im Landkreis Heilbronn (siehe Abbildung 21 und 2), TK 25 6819 „Eppingen“. Naturräumlich liegt die Fläche im „Kraichgau“, einer Untereinheit des Naturraums „Neckar- und Tauber-Gäuplatten“, am nördlichen Talabfall des Berwanger Bachs. Im zentralen Teil des Geltungsbereichs des Bebauungsplans steht eine große Halle, an welche sich nach Norden hin ein Pferdestall anschließt. Im Westen befinden sich ein Wohnhaus, Betriebsräume, Gara- gen und eine Pferdekoppel. Beim südlichen Teil des Geltungsbereichs handelt es sich um Verkehrsflä- chen und Parkplätze. Im Bereich der geplanten Erweiterung im Osten befindet sich neben einer Ver- kehrsfläche ein vegetationsloser, sandiger Außenreitplatz sowie einzelne Ziergehölze (siehe Titelfoto und Fotodokumentation). Nach Norden hin grenzt ein aufgelassener und teilweise verfüllter, südexponierter Kalksteinbruch an. Der Oberhang des Steinbruchs ist teilweise stark verwittert und von aufkommender Gehölzvegetation über Vorwaldbestände bis hin zu Wald geprägt. Der untere Teil des Kalkbruchs fällt mehr oder weniger senkrecht bis zur Verfüllung hin ab und weist eine Vielzahl von Klüften und Felsvorsprüngen auf. Der Steilwand vorgelagert finden sich eine Fettwiese und, in der Nordwestecke der Offenlandfläche direkt vor der Steilwand, ein Tümpel mit Teichrosen und – zumindest zum Begehungszeitpunkt am 11. April 2018 – mit relativ schlechter Wasserqualität (siehe Fotodokumentation). Letzteres könnte auf den Besatz mit karpfenartigen Fischen zurückzuführen sein. Seite 3
2 Planungsvorhaben Die Firma BJZ GmbH & Co KG plant die Errichtung eines Lagerhauses auf dem im Osten des Bestands- gebäudes gelegenen Außehreitplatz. Abbildung 3 Planung Quelle: Modus Consult Karlsruhe Das Planungsvorhaben wird von MODUS CONSULT KARLSRUHE (2018) wie folgt beschrieben: „Das Plangebiet im östlichen Anschluss an eine gewerbliche Baufläche umfasst die Flurstücke Nr. 9697 teilweise und 9700 teilweise (beide im Eigentum von Betsy und Friedrich Zwicknagl) sowie das Flurstück Nr. 9698 (im Eigentum von Alexander Zwicknagl). Die Grundstücksverfügbarkeit zu Gunsten der Firma BJZ GmbH & Co wird vertraglich gesichert. Der heutige Bestand gliedert sich in das Bürogebäude mit Lagerhalle, einen privaten Reitstall mit Reit- halle und Freibereichen, sowie ein im Umbau befindliches Wohngebäude mit drei Wohneinheiten und Betriebsräumen im Erdgeschoss. Der östlich liegende Reitplatz ist aufgrund des nassen Bodens von der Qualität her für seine Bestimmung weitgehend ungeeignet. Daher soll die Lagerfläche flächeneffizient und kompakt über einen Lagerhallenanbau im Bereich des Reitplatzes geschaffen werden. Etwa die Hälfte der zusätzlichen Lagerfläche würde der Rückholung ex- terner Lagerflächen dienen. Die Restfläche ist für die Kapazitätserweiterung vorgesehen. Der Anbau soll mit gleicher Dachneigung, Dachform und Firstrichtung an den bestehenden Hallenbau anschließen, wobei die Firsthöhe nutzungsbedingt etwas höher wäre als der Bestand. Er soll von Süden angeliefert werden, was die gewerblichen Fahrbewegungen auf dem Grundstück minimiert und straßennah bün- delt. Der Anbau würde in untergeordnetem Umfang auch an den Bürotrakt anschließende, ergänzende dienende Räume am neuen Lager beinhalten. Durch den Anbau würde die heutige Betriebsfläche von heute ca. 1.600 m² auf ca. 3.100 m² brutto vergrößert. Seite 5
Der private Reitstall soll als solcher bestehen bleiben, wird jedoch auch als wichtige Reservefläche für den Fall einer langfristigen, heute noch nicht absehbaren Betriebserweiterung (auf dann bis zu ca. 4.300 m³ brutto) eingestuft. Zusätzliche Stellplätze, auch für Fahrräder, können südlich der Gebäude hinter einer Eingrünung ent- stehen. Es wird erwartet, dass das Verkehrsaufkommen aufgrund der Vergrößerung nicht wesentlich steigt. Denn die Lagerzentralisierung bringt hier Synergieeffekte und es wird damit gerechnet, dass sich der Verkehr auch künftig auf wenige LKW-Lieferungen täglich begrenzt. Die Lieferungen erfolgen heute im Wesentlichen durch Paketdienste (im Mittel drei bis vier Lieferungen täglich), wobei die Fahrzeuge jedoch nicht voll befüllt sind.“ 3 Material und Methode 3.1 Definition der Arten besonderer und allgemeiner Planungsrelevanz Als Arten besonderer Planungsrelevanz sind zu bewerten: x Alle Arten, die im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt, und daher nach Bundesnaturschutz- gesetz (BNatSchG) „streng geschützt“ sind, x Brutvogelarten, - die in der Roten Liste der Brutvögel Baden-Württembergs (BAUER et al. 2016) aufgeführt sind, einschließlich der Arten der Vorwarnliste, - die durch Auflistung in Spalte 3 der Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung bzw. durch Auflistung in Anhang A der EU-Artenschutzverordnung gemäß BNatSchG streng ge- schützt sind, x weitere bestandsgefährdete, nach nationalem Recht geschützte Arten mit speziellen Habi- tatansprüchen können ggf. hinzukommen. Alle weiteren, nach nationalem Recht geschützten Spezies werden als Arten allgemeiner Planungsre- levanz eingestuft. 3.2 Übersichtsbegehung Zur Erfassung relevanter Strukturen im Planungsgebiet sowie in dessen näherem Umfeld wurde am 11. April 2018 eine Übersichtsbegehung zur Potenzialabschätzung durchgeführt. Der Planraum und dessen Umfeld wurden auf ihre Habitateignung für Brutvögel und für weitere planungsrelevante Arten aus anderen Taxa untersucht und auf Besiedlungspotenzial durch diese abgeschätzt. 3.3 Ermittlung potentieller Wirkfaktoren Um die Auswirkung des Planungsvorhabens auf die Fauna zu ermitteln, sind folgende Wirkfaktoren zu analysieren: x Erdumlagerungen, x Gehölzverluste, x Habitatverlust durch Überbauung, x Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten, Seite 6
x Erhöhung des Verletzungs- und Tötungsrisikos für Tiere, x baubedingte Störungen wie Erschütterungen, Lärm, optische Reize durch Bauarbeiter oder Baumaschinen, Lichtemissionen, Staubemissionen, verstärktes Verkehrsaufkommen etc., x anlagebedingte Stör- oder Scheuchwirkungen gegenüber störungsempfindlicher Arten durch Größe und Höhe des neuen Bauwerks einschließlich Verschattung ehemals besonnter Teilha- bitate, x betriebsbedingte Störungen durch Erschütterungen, Lärm- und Lichtemissionen, Zunahme des PKW- und insbesondere des LKW-Verkehrs. 3.4 Datenrecherche Für die Ermittlung des Artenspektrums wurden Daten aus nachfolgenden Quellen herangezogen: x Internetquellen - BFN (2013): Kombinierte Vorkommens- und Verbreitungskarten der Pflanzen- und Tierar- ten der FFH-Richtlinie, - DGHT (2014): Verbreitungsatlas der Amphibien und Reptilien Deutschlands, auf Grund- lage der Daten der Länderfachbehörden, Facharbeitskreise und NABU Landesfachaus- schüsse der Bundesländer sowie des Bundesamtes für Naturschutz, - LUBW (2016): Im Portrait - die Arten und Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie, - LUBW (2018a): Arten der FFH-Richtlinie, - LUBW (2018b): Informationssystem Zielartenkonzept Baden-Württemberg (ZAK), - LUBW (2018c): Verbreitungsdaten der LUBW zu windkraftempfindlichen Arten in Baden- Württemberg, - LUBW (2018d): Landesweite Artenkartierung (LAK), - NATURGUCKER.DE (2018): Netzwerk für alle Tier-, Pflanzen und Pilzbeobachtungen welt- weit, - NATURKUNDEMUSEUM KARLSRUHE (2018): Landesdatenbank Schmetterlinge Baden-Würt- tembergs, - OGBW (2018): Informationssystem „Vögel in BW“, - WALDWISSEN.NET (2015): Das Vorkommen der Europäischen Wildkatze (Felis s. silvestris) in Baden-Württemberg. x Auswerten der Grundlagenwerke Baden-Württembergs und weiterer einschlägiger Publika- tionen auf mögliche Vorkommen besonders planungsrelevanter Arten - BRAUN, M. & F. DIETERLEN (2003 - 2005): Die Säugetiere Baden-Württembergs, - BRECHTEL & KOSTENBADER (2002): Die Pracht- und Hirschkäfer Baden-Württembergs, - DETZEL (1998): Die Heuschrecken Baden-Württembergs, - DETZEL & VIEDT (2018): Verbreitungskarten der Heuschrecken Baden-Württembergs, - EBERT (1993 - 2005): Die Schmetterlinge Baden-Württembergs, Seite 7
- HÖLZINGER (1997 - 2011): Die Vögel Baden-Württembergs, - HUNGER et al. (2006): Verbreitung und Phänologie der Libellen Baden-Württembergs (Odonata), - LAUFER et al. (2007): Die Amphibien und Reptilien Baden-Württembergs, - STERNBERG & BUCHWALD (1999 - 2000): Die Libellen Baden-Württembergs, - TRAUTNER (2017): Die Laufkäfer Baden-Württembergs. 4 Ergebnisse der Potenzialabschätzung 4.1 Säuger Für keine der im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführten terrestrischen Säuger (Wolf, Luchs, Wild- katze, Haselmaus oder Feldhamster) bietet der Eingriffsbereich geeigneten Lebensraum. Auch der an Gewässer gebundene Biber kommt in Plangebiet mit Sicherheit nicht vor. Gehölz- oder Grünlandbe- stände, die von nach nationalem Recht besonders geschützten Säugerarten allgemeiner Planungsrele- vanz wie Eichhörnchen, Igel, Maulwurf, sowie von Schlaf-, Spitz- oder echten Mäusen besiedelt werden könnten, sind vorhabensbedingt nicht betroffen. Die Vorhabensfläche stellt mit Sicherheit kein essenzielles Jagdgebiet für Fledermäuse dar. Abbildung 4 Bestandsgebäude, Südostecke Quelle: BJZ GmbH & Co. KG Alle einheimischen Fledermausarten sind im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt und daher nach BNatSchG „streng geschützt“. Somit sind alle Arten als besonders planungsrelevant zu betrachten. Vor- kommen von „Hausfledermäusen“, also Arten wie Breitflügel- oder Zwergfledermaus u. a., die ihre Quartiere an oder in Häusern beziehen, sind an der zum Anbau vorgesehenen, östlichen Gebäudeseite zwar nicht unbedingt zu erwarten, Vorkommen von Sommerquartieren unter den Dachverkleidungen ist dort aber auch nicht mit letzter Sicherheit auszuschließen. Winterquartiere sind dort hingegen nicht zu erwarten, da keine geeigneten, frostfreien Hohlräume vorhanden sein dürften. Sollte es zu bauli- chen Eingriffen an der östlichen Fassade des Bestandsgebäudes kommen wird vorgeschlagen, die Nut- Seite 8
zung dieses Bereichs durch „Hausfledermäuse“ vor Baubeginn durch einen Fledermausfachmann be- gutachten zu lassen. Im Fall der Besiedlung ist eine Baufreigabe durch die zuständige Naturschutzbe- hörde zu erwirken. Zusätzliche anlage- oder betriebsbedingte negative Auswirkungen auf „Hausfleder- mäuse“ werden nicht erwartet. „Baumfledermäuse“ sind nicht betroffen, da im Eingriffsbereich keine Gehölze mit Quartiereignung vorhanden sind. 4.2 Vögel Für Vögel, die in direkt an das Baufeld angrenzenden Gehölzflächen brüten, wird keine vorhabensbe- dingte Beeinträchtigung prognostiziert, da die in Frage kommenden Arten allesamt als störungstole- rant einzustufen sind und es sich hier um Vogelarten handeln dürfte, die regelmäßig in Hausgärten vorkommen: Amsel, Blaumeise, Grünfink, Heckenbraunelle, Kohlmeise, Mönchsgrasmücke, Rotkehl- chen, Zilpzalp etc. Alle zu erwartenden Arten gelten als ungefährdet (BW: BAUER et al. 2016, BRD: GRÜ- NEBERG et al. 2015). Da es weder zu erheblichen, betriebsbedingten Lärmemissionen noch zu einer sig- nifikanten Erhöhung des Verkehrsaufkommens kommt, sind für Vertreter dieser Vogelgilde weder der Tötungstatbestand, noch der Störungstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG einschlägig. Für Brutvogelarten mit Gewässerbindung fehlen im Gebiet geeignete Habitate vollständig. In Baumhöhlen brütende Arten sind vorhabensbedingt ebenfalls nicht betroffen, da im Plangebiet keine Altbäume mit geeigneten Strukturen vorhanden sind. Baumnester von Großvogelarten waren im Wirkraum ebenfalls nicht auffindbar. Für ausgeprägte Gebäudebrüter wie Hausrotschwanz, Haussperling oder Mauersegler sowie für regel- mäßig auch an Gebäuden brütende Arten wie Bachstelze oder Star sind Brutvorkommen auf der Ost- seite des Bestandsgebäudes unter den Gebäudeverschalungen im geplanten Anbaubereich nicht mit letzter Sicherheit auszuschließen. Für Schwalben hingegen finden sich dort keine Nistmöglichkeiten. Sollte in das Bestandsgebäude eingegriffen werden – z. B. durch den Anschluss des Erweiterungsbaus – wird fachgutachterlicherseits empfohlen, die Baumaßnahmen im Winter außerhalb der Vogelbrut- zeiten zu beginnen (Anfang Oktober bis Ende Februar), um ggf. Beschädigungen von Vogelbruten oder störungsbedingte Brutaufgaben zu vermeiden. Falls hiervon abgewichen werden soll, ist vor Baubeginn der geplante Anbaubereich im Osten des Bestandsgebäudes auf besetzte Nester von Gebäudebrütern zu untersuchen. Einer Beseitigung der Nester außerhalb der Brutzeiten steht aus fachgutachterlicher Sicht nichts im Wege, da diese in Folgejahr in aller Regel nicht mehr genutzt werden und somit nicht dem Schutz der Fortpflanzungs- und Ruhestätten gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 des BNatSchG unterliegen. Außerhalb des Eingriffsbereichs, aber im Wirkraum der Baumaßnahme, könnten störungsempfindliche Großvogelarten, die regelmäßig Felswände zur Fortpflanzung nutzen, nisten. Hierbei handelt es sich insbesondere um Kolkrabe, Uhu und Wanderfalke. Die beiden letztgenannten Arten sind nach BNatSchG streng geschützt. Zwar liegen die Felswand und somit die potenziellen Hoststandorte aller genannter Arten innerhalb deren Fluchtdistanz zu dem geplanten Standort, dieser ist jedoch durch eine Hecke optisch vom alten Steinbruch abgeschirmt. Durch die Bauarbeiten mit Kranbetrieb ist die- ser Sichtschutz jedoch nicht mehr gewahrt. Eine anlagebedingte Beeinträchtigung von felsbrütenden Arten wird nicht erwartet, da der freie Anflug auch nach Erstellung der Halle gewahrt bleibt und weder starke Lärmemissionen, noch ein verstärktes Verkehrsaufkommen im rückwärtigen Bereich der Halle zu erwarten ist. Ein nächtliches Ausleuchten der Steilwand ist durch ein entsprechendes Lichtkonzept zu vermeiden. Seite 9
Fachgutachterlicherseits wird daher empfohlen, die Baumaßnahmen außerhalb deren Brutzeiten zu beginnen (zwischen Anfang August und Ende Januar), um ggf. störungsbedingte Brutaufgaben zu ver- meiden. Falls hiervon abgewichen werden soll, ist die Felswand vor Baubeginn auf dort brütende Groß- vogelarten überprüft werden. 4.3 Reptilien Für Kriechtiere, weder für besonders noch für streng geschützte Arten bietet der Eingriffsbereich Le- bensraum. Dies gilt auch für die wenig anspruchsvolle Blindschleiche – einer Art allgemeiner Planungs- relevanz –, die im näheren Umfeld mit Sicherheit vorkommt. Auch der Schattenwurf des neuen Ge- bäudes wird als nicht relevant betrachtet, da keine geeignet erscheinenden Reptilienlebensräume be- einträchtigt werden. Eine vorhabensbedingte Betroffenheit von Kriechtieren ist somit nicht erkennbar. 4.4 Amphibien Das Gewässer am Steinbruchrand könnte von wenig spezialisierten Arten wie Erdkröte, Teichfrosch und den kleinen Molcharten Berg-, Faden- und/oder Teichmolch als Reproduktionsstätte genutzt wer- den. Aufgrund der Habitatausstattung scheidet der Planraum als Landlebensraum jedoch aus. Eine vorhabensbedingte Betroffenheit ist nicht erkennbar. 4.5 Fische und Rundmäuler Diese Tiergruppe ist aufgrund des Fehlens geeigneter Gewässer im Baufeld nicht betroffen. 4.6 Insekten Zusammenfassend für die Insektenfauna lässt sich festhalten, dass Vorkommen von Insekten beson- derer oder allgemeiner Planungsrelevanz im Baufeld nicht zu erwarten sind. 4.6.1 Schmetterlinge Strukturen, die für Schmetterlinge als Reproduktionshabitate in Betracht kommen, waren anlässlich der Ortsbegehung am 11. April 2018 nicht zu finden. Raupenfraßpflanzen streng geschützter Falterar- ten wachsen im Baufeld nicht. 4.6.2 Käfer Vorkommen von nach BNatSchG streng geschützten Käferarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sind aufgrund der vorgefundenen Strukturen ausgeschlossen (siehe Abschichtungstabelle im Anhang). Habitatspezialisten unter den Käfern, insbesondere Sandlaufkäfer, könnten aufgrund der Habitataus- stattung auf der Sandfläche des Außenreitplatzes siedeln. Da aber der weit verbreitete und am ehesten auf dem Reitplatz zu erwartende Dünen-Sandlaufkäfer (Cicindela hybrida) im weiten Umfeld nicht vor- kommt (vgl. TRAUTNER 2017), ist auch mit Vorkommen dieser Käfergruppe nicht zu rechnen. 4.6.3 Wildbienen Alle einheimischen Wildbienenarten sind durch Aufzählung in Spalte 3 der Bundesartenschutzverord- nung nach BNatSchG „besonders geschützt“, streng geschützte Arten, beispielsweise solche, die im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt sind, kommen zumindest in Deutschland jedoch nicht vor. Seite 10
Im Boden nistende Bienenarten werden auf der Sandfläche des Außenreitplatzes nicht erwartet, da die Fläche regelmäßig bearbeitet wird und daher eventuell angelegte Bodennester nicht bis zum Schlupf der nächsten Generation erhalten bleiben. Daher erscheint der Wert des Planraums für Wild- bienen gering. 4.6.4 Fang- und Heuschrecken Im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführte, streng geschützte Geradflüglerarten kommen zumindest in Deutschland jedoch nicht vor. Habitatspezialisten unter den Heuschrecken, insbesondere Ödland- und Sandschrecken, könnten auf- grund der Habitatausstattung auf der Sandfläche des Außenreitplatzes sieden. Da aber weder die weit verbreitete und am ehesten auf dem Reitplatz zu erwartende Blauflügelige Ödlandschrecke (Oedipoda caerulescens) als auch die stärker spezialisierte Blauflügelige Sandschrecke (Sphingonotus caerulans) im Messtischblatt 6819 „Eppingen“ nachgewiesen sind (vgl. DETZEL 2998, DETZEL & VIEDT 2018), ist auch mit Vorkommen dieser beiden nach BNatSchG besonders geschützten Pionierarten nicht zu rechnen. 4.6.5 Libellen Diese Tiergruppe ist aufgrund des Fehlens geeigneter Gewässer im Eingriffsbereich nicht betroffen. 4.7 Krebse Diese Tiergruppe ist aufgrund des Fehlens geeigneter Gewässer im Baufeld nicht betroffen. 4.8 Weichtiere Streng geschützte Weichtierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie kommen im Wirkraum des Pla- nungsvorhabens mit Sicherheit nicht vor (siehe Abschichtungstabelle im Anhang). 4.9 Alle übrigen Taxa Aus den übrigen Taxa sind Vorkommen besonders planungsrelevanter Arten ebenfalls nicht zu erwar- ten. 5 Bewertung Dem Planraum für den geplanten Erweiterungsbau selbst kommt für die Fauna nur geringe Bedeutung zu. Vorkommen von Arten besonderer Planungsrelevanz – gefährdete oder streng geschützte Brutvo- gelarten sowie Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie – sind nicht zu erwarten bzw. auszuschließen. Auch Vorkommen von Arten allgemeiner Planungsrelevanz sind nicht zu erwarten, zumindest nicht in einem Maß, welches über das in der Allgemeinlandschaft Erwartbare hinausgeht. Sollte in das Bestandsgebäude eingegriffen werden, könnten gebäudebrütende Vogelarten und „Haus- fledermäuse“ betroffen sein. Außerhalb des Eingriffsbereichs, aber im Wirkraum der Baumaßnahme, könnten störungsempfindliche Großvogelarten, die regelmäßig in Felswänden zur Fortpflanzung schreiten, nisten. Hierbei handelt es Seite 11
sich insbesondere um Kolkrabe, Uhu und Wanderfalke. Die beiden letztgenannten Arten sind nach BNatSchG „streng geschützt“. 6 Planungsempfehlungen Notwendig werdende Gehölzrodungen sind außerhalb der Vogelbrutzeiten zwischen Anfang Oktober und Ende Februar auszuführen. Es wird fachgutachterlicherseits empfohlen, die Baumaßnahmen im Herbst/Winter zu beginnen (An- fang Oktober bis Ende Januar), um ggf. störungsbedingte Brutaufgaben vom Vögeln oder Störungen in Sommerquartieren oder gar Wochenstuben von „Hausfledermäusen“ zu vermeiden. Falls davon abgewichen wird, sollte der östliche Teil des Bestandsgebäudes vor Baubeginn auf Vor- kommen gebäudebrütender Vogelarten und auf die Besiedlung durch Fledermäuse geprüft werden. Darüber hinaus ist zu überprüfen, ob in der angrenzenden Steilwand störungsempfindliche Großvogel- arten wie Kolkrabe, Wanderfalke oder Uhu brüten. Im Besiedlungsfall ist eine Baufreigabe von der zuständigen Naturschutzbehörde zu erwirken. Ein nächtliches Ausleuchten der Steilwand ist durch ein entsprechendes Lichtkonzept zu vermeiden. Seite 12
7 Quellen BAUER, H.-G., BOSCHERT, M., FÖRSCHLER, M. I., HÖLZINGER †, J., KRAMER, M. & U. MAHLER (2016): Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Brutvögel Baden-Württembergs, Stand 31.12.2013, 6. Fassung. – LUBW - Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz [Hrsg.]: Na- turschutz-Praxis, Artenschutz 11. 239 S., Karlsruhe. – Internetseite [letzter Zugriff 15.08.2018]: http://www.fachdokumente.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/5013 9/rote_liste_brutvogelarten.pdf?command=downloadContent&filename=rote_liste_bru tvogelarten.pdf BFN - BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2013): Kombinierte Vorkommens- und Verbreitungskarten der Pflanzen- und Tierarten der FFH-Richtlinie. Stand: Dezember 2013. – Internetseite [letzter Zugriff 15.08.2018]: https://www.bfn.de/themen/natura-2000/berichte-monitoring/ nationaler-ffh-bericht/berichtsdaten.html BFN - BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2016): Arten Anhang IV FFH-Richtlinie. – Internetseite [letzter Zugriff 15.08.2018]: http://www.ffh-anhang4.bfn.de/arten-anhang4-ffh-richtlinie.html BRAUN, M. & F. DIETERLEN [Hrsg.] (2003 - 2005): Die Säugetiere Baden-Württembergs, Band 1 + 2. 687 + 704 S., Stuttgart. BRECHTEL, F. & H. KOSTENBADER [Hrsg.] (2002): Die Pracht und Hirschkäfer Baden-Württembergs. 632 S., Stuttgart. DETZEL, P. (1998): Die Heuschrecken Baden-Württembergs. 580 S., Stuttgart. DETZEL, P. & F. VIEDT (2018): Verbreitungskarten der Heuschrecken Baden-Württembergs, Stand: 9.4.2018 (unveröffentlicht). 75 S., Stuttgart. DEUTSCHER RAT FÜR LANDESPFLEGE [Hrsg.] (2014): Bericht zum Status des Feldhamsters (Cricetus cricetus) - Zusammengestellt nach Angaben der Bundesländer und Ergebnissen des Nationalen Ex- pertentreffens zum Schutz des Feldhamsters 2012 auf der Insel Vilm. – BfN-Skripten 385. 46 S., Bonn-Bad-Godesberg. – Internetseite [letzter Zugriff 16.08.2018]: https://www.bfn. de/fileadmin/BfN/service/Dokumente/skripten/skript385.pdf DGHT - DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR HERPETOLOGIE UND TERRARIENKUNDE E. V. [Hrsg.] (2014): Verbreitungsat- las der Amphibien und Reptilien Deutschlands, auf Grundlage der Daten der Länderfach- behörden, Facharbeitskreise und NABU Landesfachausschüsse der Bundesländer sowie des Bundesamtes für Naturschutz. – Internetseite [letzter Zugriff 15.08.2018]: www. dght.de EBERT, G. [Hrsg.] (1991 - 2005): Die Schmetterlinge Baden-Württembergs, Band 1 - 10. Stuttgart. GRÜNEBERG, C., BAUER, H.-G., HAUPT, H., HÜPPOP, O., RYSLAVY, T. & P. SÜDBECK [HRSG.] (2015): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands, 5. Fassung, Stand 30. November 2015. – Berichte zum Vogel- schutz, Band 52: 19 - 67, Hilpoltstein. HÖLZINGER, J. [Hrsg.] (1997 - 2011): Die Vögel Baden-Württembergs. Stuttgart. HUNGER, H., SCHIEL, F.-J. & B. KUNZ (2006): Verbreitung und Phänologie der Libellen Baden-Württem- bergs (Odonata). – Libellula Supplement 7: 15 - 188, Mönchengladbach. Seite 13
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8 Fotodokumentation Blick auf den geplanten Erweiterungsbereich, welcher derzeit als Pferdekoppel genutzt wird Blick über die Außenkoppel auf die nördlich davon gelegene Steilwand Seite 15
Blick auf den aufgelassenen Steinbruch mit Blickrichtung Nordost Tümpel am Fuß der Steilwand Seite 16
9 Anhang Nachfolgend wird das Ergebnis der Abschichtung des potenziellen Artenspektrums der besonders pla- nungsrelevanten Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie dargestellt. Als Grundlage wurde die Ab- schichtungstabelle des Regierungspräsidiums Karlsruhe herangezogen. Tabelle 1 Ermittlung potenziell betroffener Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie Mit Begründung, warum eine vorhabensbedingte Betroffenheit ausgeschlossen werden kann (Ausschlussgründe) Betroffenheit durch das Planungsvorhaben (+) ein Vorkommen im Plangebiet erscheint möglich, eine vorhabensbedingte Betroffenheit ist nicht auszu- schließen – ein Vorkommen im Plangebiet bzw. eine vorhabenbedingte Beeinträchtigung ist ausgeschlossen Deutscher Name Ausschlussgründe für eine vorhabensbedingte Betroffen- Betroffenheit Wissenschaftlicher Name heit der Art Säuger – Mammalia Fledermäuse (+) Chiroptera spp. Biber Für den Biber sind keine geeigneten Gewässer im Plangebiet vor- – Castor fiber handen. Feldhamster Für den Feldhamster sind keine geeigneten Habitate im Plangebiet – Cricetus cricetus vorhanden; aktuelle Vorkommen in Baden-Württemberg sind nur noch bei Mannheim bekannt (DEUTSCHER RAT FÜR LANDESPFLEGE 2014). Haselmaus Im Eingriffsbereich sind keine für die Haselmaus besiedelbare – Muscardinus avellanarius Strukturen vorhanden. Luchs Für den scheuen Luchs sind im Betrachtungsraum keine geeigneten – Lynx lynx Habitate vorhanden. Wildkatze Für die scheue Waldart sind im UG keine geeigneten Habitate vor- – Felis silvestris handen Wolf Der Wolf ist wieder in Ausbreitung begriffen und Einzelexemplare – Canis lupus wurden bereits wieder in Baden-Württemberg nachgewiesen. Die Fläche besitzt jedoch keine Habitateignung für die extrem scheue Art. Kriechtiere – Reptilia Reptilien Der Eingriffsbereich bietet keiner der Reptilienarten des Anhangs IV – Reptilia spp. der FFH-Richtlinie Besiedlungsmöglichkeiten. Lurche – Amphibia Amphibien Der Eingriffsbereich bietet keiner der Lurcharten des Anhangs IV – Amphibia spp. der FFH-Richtlinie Besiedlungsmöglichkeiten, weder als Reprodukti- ons-, nach als Landhabitat. Seite 17
Deutscher Name Ausschlussgründe für eine vorhabensbedingte Betroffen- Betroffenheit Wissenschaftlicher Name heit der Art Schmetterlinge – Lepidoptera Dunkler Wiesenknopf- Im Gebiet sind keine geeigneten Feuchtwiesen mit Vorkommen des – Ameisenbläuling Großen Wiesenknopfs vorhanden. Phengaris nausithous Großer Feuerfalter Im Gebiet sind keine geeigneten Habitate in Form großflächiger – Lycaena dispar Feuchtwiesen vorhanden. Im Eingriffsbereich wurden darüber hin- aus keine geeigneten Raupenfraßpflanzen (oxalatarmen Ampferar- ten) festgestellt. Haarstrangeule Geeignete Raupenfraßpflanzen fehlen vollständig. In Baden-Würt- – Gortyna borelii temberg existieren nur Vorkommen im Bereich des Schönbuchs und im Norden der Oberrheinebene, weit außerhalb des Betrach- tungsgebiets (LUBW 2016). Heller Wiesenknopf- Im Gebiet sind keine geeigneten Feuchtwiesen mit Vorkommen des – Ameisenbläuling Großen Wiesenknopfs vorhanden. Phengaris teleius Nachtkerzenschwärmer Im Eingriffsbereich fehlen die Raupenfraßpflanzen (Weidenröschen – Proserpinus proserpina – Epilobium spp. und Nachtkerzen – Oenothera spp.) vollständig. Schwarzfleckiger Geeignete Habitate fehlen im Plangebiet vollständig. – Ameisenbläuling In Baden-Württemberg ist die Art vor allem im Südschwarzwald, Phengaris arion auf der Schwäbischen Alb und im Kaiserstuhl bekannt. Daneben gibt es noch weitere, weit verstreute Einzelvorkommen im Raum Stuttgart und im nördlichen Schwarzwald in der Nähe von Offen- burg (NATURKUNDEMUSEUM KARLSRUHE 2018, LUBW 2016, 2018a). Wald-Wiesenvögelchen Aus Baden-Württemberg sind nur noch wenige Vorkommen be- – Coenonympha hero kannt. Diese befinden sich im nördlichen Oberschwaben, im Neckar-Tauberland und auf der Ostalb (NATURKUNDEMUSEUM KARLS- RUHE 2018, LUBW 2018a). Der Untersuchungsraum bietet dieser an- spruchsvollen Art keine Besiedlungsmöglichkeit. Käfer – Coleoptera Alpenbock Der Untersuchungsraum liegt weit außerhalb des Verbreitungsge- – Rosalia alpina biets der Art in Baden-Württemberg (LUBW 2016). Breitband Vorkommen des Breitbands sind für Baden-Württemberg nicht si- – Dytiscus latissimus cher belegt (LUBW 2018a). Eremit Für den Eremiten, der mehrere Liter Mulm fassende Baumhöhlen – Osmoderma eremita zur Larvalentwicklung benötigt, sind im Betrachtungsraum keine geeigneten Altbäume vorhanden. Heldbock Im Betrachtungsraum sind keine besonnt stehenden Alteichen vor- – Cerambyx cerdo handen. Seite 18
Deutscher Name Ausschlussgründe für eine vorhabensbedingte Betroffen- Betroffenheit Wissenschaftlicher Name heit der Art Scharlachkäfer Der Scharlachkäfer besiedelt die Tal- und Hanglagen von Fluss- und – Cucujus cinnaberinus Bachläufen. Insbesondere in Weichholzauen, in der Hartholzaue und in Bergmischwaldgesellschaften findet sich die Art. Die Larve lebt unter der Rinde von stärkerem Totholz von Laub-, seltener Na- delhölzern und benötigt dabei eine ausreichende Durchfeuchtung des Holzes. (BFN 2016). Solche Strukturen sind im Plangebiet nicht ausgebildet, darüber hinaus befindet sich der Betrachtungsraum weit außerhalb des bekannten Verbreitungsgebiets der Art in Ba- den-Württemberg (LUBW 2016). Schmalbindiger Der Untersuchungsraum liegt weit außerhalb des Verbreitungsge- – Breitflügel-Tauchkäfer biets der Art in Baden-Württemberg (BFN 2013, LUBW 2016). Ge- Graphoderus bilineatus eignete Gewässer sind darüber hinaus vorhabensbedingt nicht be- troffen. Vierzähniger Mistkäfer Bolbelasmus unicornis wurde in Baden-Württemberg seit 1967 – Bolbelasmus unicornis nicht mehr nachgewiesen (LUBW 2018a) und gilt zwischenzeitlich als verschollen. Libellen – Odonata Libellen Für Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie besiedelbare Still- oder – Odonata spp. Fließgewässer sind im Wirkraum des Planungsvorhabens nicht vor- handen. Weichtiere – Mollusca Gemeine Flussmuschel Im Plangebiet sind keine geeigneten Fließgewässer vorhanden. – Unio crassus Zierliche Tellerschnecke Vom Planungsvorhaben sind keine geeigneten, dauerhaft Wasser – Anisus vorticulus führenden Stillgewässer betroffen Farn- und Blütenpflanzen – Pteridophyta et Spermatophyta Dicke Trespe Das Betrachtungsgebiet dieser Ackerbegleitpflanze liegt weit au- – Bromus grossus ßerhalb des bekannten Verbreitungsgebiets der Dicken Trespe in Baden-Württemberg (vgl. BFN 2013, LUBW 2016). Europäischer Dünnfarn Der Europäische Dünnfarn ist ein Bewohner von silikatischen Felsen – Trichomanes speciosum und Blockhalden, wobei er windstille, extrem lichtarme Bereiche in Höhlen, an Überhängen, in Nischen sowie in senkrechten oder waa- gerechten Spalten bevorzugt (LUBW 2016). Solche Strukturen sind im Betrachtungsgebiet nicht ausgebildet, darüber hinaus liegt der Planraum weit außerhalb des bekannten Verbreitungsgebiets. Frauenschuh Für den Frauenschuh sind im Betrachtungsraum keine geeigneten – Cypripedium calceolus Lebensräume vorhanden. Für das Messtischblatt 6819 sind weder aktuelle noch historische Vorkommen belegt (LUBW 2016). Kleefarn Vorkommen des Kleefarns sind nur aus der nördlichen Oberrhein- – Marsilea quadrifolia niederung bekannt (LUBW 2016). Seite 19
Deutscher Name Ausschlussgründe für eine vorhabensbedingte Betroffen- Betroffenheit Wissenschaftlicher Name heit der Art Kriechender Sellerie Die Art ist an Ufern unterschiedlicher Gewässer, im Grünland, auf – Apium repens Scherrasen (Park-, Tritt- und Sportrasen) oder auch an Wegrändern zu finden. Wichtig für die konkurrenzschwache Art sind offener Bo- den und/oder ein niedriger Pflanzenbewuchs und ein feuchter bis zeitweise nasser Untergrund. (BFN 2016). Solche Strukturen sind im Betrachtungsgebiet nicht ausgebildet. Aktuell ist die in Baden-Württemberg lange Zeit als verschollen gel- tende Art wieder am Bodensee aufgetreten (LUBW 2016). Liegendes Büchsenkraut Das Liegende Büchsenkraut gilt als wärmeliebende Schlammboden- – Lindernia procumbens Pionierart und besiedelt Ufer von Flüssen, Altwässern, Gräben, Tei- chen und Stauseen, die längere Zeit überflutet sind und im Hoch- sommer trocken fallen (LUBW 2018a). Solche Strukturen sind im Wirkraum des Planungsvorhabens nicht ausgebildet. Sand-Silberscharte Die Sand-Silberscharte besiedelt in Mitteleuropa offene bis licht mit – Jurinea cyanoides Gehölzen bestandene, basenreiche aber nährstoffarme, trockene Sandflächen auf Dünen, Moränenkuppen und Talsandterrassen. Sie ist überwiegend auf Sandtrockenrasen anzutreffen, nur sehr selten auf Kiefernwaldlichtungen. Aktuelle Vorkommen sind nur aus dem äußersten Nordwesten von Baden-Württemberg bekannt und rei- chen südlich bis Sandhausen (LUBW 2016). Sumpf-Glanzkraut Geeignete Feuchtwiesen-Standorte sind im Planungsraum nicht – Liparis loeselii vorhanden. Der Betrachtungsraum liegt weit außerhalb des be- kannten Verbreitungsgebiets der Art am Bodensee (LUBW 2016). Seite 20
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