Neubau einer Lagerhalle in Eppingen/Richen, Berwanger Str. 29

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Neubau einer Lagerhalle in Eppingen/Richen, Berwanger Str. 29
Neubau einer Lagerhalle in
      Eppingen/Richen, Berwanger Str. 29
Potenzialabschätzung zu Vorkommen planungsrelevanter Arten
                      mit artenschutzrechtlicher Betrachtung

                                                       Auftraggeber

                                                    Eppingen/Richen
                                                     Auftragnehmer

                                           Modus Consult Karlsruhe

                                                        Bearbeitung

                                                 Beratung.Gutachten
                                         Berg (Pfalz), im August 2018
Neubau einer Lagerhalle in Eppingen/Richen, Berwanger Str. 29
Inhalt
1               Betrachtungsraum ..................................................................................................... 3
2               Planungsvorhaben ..................................................................................................... 5
3               Material und Methode .............................................................................................. 6
    3.1         Definition der Arten besonderer und allgemeiner Planungsrelevanz ................................ 6
    3.2         Übersichtsbegehung ........................................................................................................... 6
    3.3         Ermittlung potentieller Wirkfaktoren ................................................................................. 6
    3.4         Datenrecherche .................................................................................................................. 7
4               Ergebnisse der Potenzialabschätzung ......................................................................... 8
    4.1         Säuger ................................................................................................................................. 8
    4.2         Vögel ................................................................................................................................... 9
    4.3         Reptilien ............................................................................................................................ 10
    4.4         Amphibien......................................................................................................................... 10
    4.5         Fische und Rundmäuler .................................................................................................... 10
    4.6         Insekten ............................................................................................................................ 10
      4.6.1     Schmetterlinge .................................................................................................................. 10
      4.6.2     Käfer .................................................................................................................................. 10
      4.6.3     Wildbienen ........................................................................................................................ 10
      4.6.4     Fang- und Heuschrecken .................................................................................................. 11
      4.6.5     Libellen .............................................................................................................................. 11
    4.7         Krebse ............................................................................................................................... 11
    4.8         Weichtiere ........................................................................................................................ 11
    4.9         Alle übrigen Taxa .............................................................................................................. 11
5               Bewertung .............................................................................................................. 11
6               Planungsempfehlungen ........................................................................................... 12
7               Quellen ................................................................................................................... 13
8               Fotodokumentation ................................................................................................ 15
9               Anhang ................................................................................................................... 17

                                                                       Tabellen
Tabelle 1       Ermittlung potenziell betroffener Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie .................................. 17

                                                                  Abbildungen
Abbildung 1        Lage ............................................................................................................................................... 4
Abbildung 2        Vorhabensbereich ......................................................................................................................... 4
Abbildung 3        Planung ......................................................................................................................................... 5

___________________________________________________________________________________________
Umschlagbild: Blick über den Bereich der geplanten Hallenerweiterung auf den nördlich gelegenen, aufgelassenen Steinbruch
                                                                                                    alle Fotos: © Ber.G, 11. April 2018

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Neubau einer Lagerhalle in
        Eppingen/Richen, Berwanger Str. 29
     Potenzialabschätzung zu Vorkommen planungsrelevanter Arten
                       mit artenschutzrechtlicher Betrachtung

                                                               
                                              Beratung.Gutachten

                                                   bearbeitet von
                                  Dipl.-Biol. Tom Schulte & M. Sc. Volker Herfert
                                                  Ludwigstraße 40
                                                     76768 Berg
                                                Fon: 07273 / 9185-36
                                               e-Post: Info@Ber-G.de

1          Betrachtungsraum
Der zum Bau der Lagerhalle vorgesehene Bereich liegt am nordöstlichen Ortsrand von Eppingen-Richen
im Landkreis Heilbronn (siehe Abbildung 21 und 2), TK 25 6819 „Eppingen“. Naturräumlich liegt die
Fläche im „Kraichgau“, einer Untereinheit des Naturraums „Neckar- und Tauber-Gäuplatten“, am
nördlichen Talabfall des Berwanger Bachs.
Im zentralen Teil des Geltungsbereichs des Bebauungsplans steht eine große Halle, an welche sich nach
Norden hin ein Pferdestall anschließt. Im Westen befinden sich ein Wohnhaus, Betriebsräume, Gara-
gen und eine Pferdekoppel. Beim südlichen Teil des Geltungsbereichs handelt es sich um Verkehrsflä-
chen und Parkplätze. Im Bereich der geplanten Erweiterung im Osten befindet sich neben einer Ver-
kehrsfläche ein vegetationsloser, sandiger Außenreitplatz sowie einzelne Ziergehölze (siehe Titelfoto
und Fotodokumentation).
Nach Norden hin grenzt ein aufgelassener und teilweise verfüllter, südexponierter Kalksteinbruch an.
Der Oberhang des Steinbruchs ist teilweise stark verwittert und von aufkommender Gehölzvegetation
über Vorwaldbestände bis hin zu Wald geprägt. Der untere Teil des Kalkbruchs fällt mehr oder weniger
senkrecht bis zur Verfüllung hin ab und weist eine Vielzahl von Klüften und Felsvorsprüngen auf.
Der Steilwand vorgelagert finden sich eine Fettwiese und, in der Nordwestecke der Offenlandfläche
direkt vor der Steilwand, ein Tümpel mit Teichrosen und – zumindest zum Begehungszeitpunkt am
11. April 2018 – mit relativ schlechter Wasserqualität (siehe Fotodokumentation). Letzteres könnte auf
den Besatz mit karpfenartigen Fischen zurückzuführen sein.

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Abbildung 1 Lage

Abbildung 2 Vorhabensbereich

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2          Planungsvorhaben
Die Firma BJZ GmbH & Co KG plant die Errichtung eines Lagerhauses auf dem im Osten des Bestands-
gebäudes gelegenen Außehreitplatz.

Abbildung 3 Planung
                                                                              Quelle: Modus Consult Karlsruhe

Das Planungsvorhaben wird von MODUS CONSULT KARLSRUHE (2018) wie folgt beschrieben:
„Das Plangebiet im östlichen Anschluss an eine gewerbliche Baufläche umfasst die Flurstücke Nr. 9697
teilweise und 9700 teilweise (beide im Eigentum von Betsy und Friedrich Zwicknagl) sowie das Flurstück
Nr. 9698 (im Eigentum von Alexander Zwicknagl). Die Grundstücksverfügbarkeit zu Gunsten der Firma
BJZ GmbH & Co wird vertraglich gesichert.
Der heutige Bestand gliedert sich in das Bürogebäude mit Lagerhalle, einen privaten Reitstall mit Reit-
halle und Freibereichen, sowie ein im Umbau befindliches Wohngebäude mit drei Wohneinheiten und
Betriebsräumen im Erdgeschoss. Der östlich liegende Reitplatz ist aufgrund des nassen Bodens von der
Qualität her für seine Bestimmung weitgehend ungeeignet.
Daher soll die Lagerfläche flächeneffizient und kompakt über einen Lagerhallenanbau im Bereich des
Reitplatzes geschaffen werden. Etwa die Hälfte der zusätzlichen Lagerfläche würde der Rückholung ex-
terner Lagerflächen dienen. Die Restfläche ist für die Kapazitätserweiterung vorgesehen. Der Anbau
soll mit gleicher Dachneigung, Dachform und Firstrichtung an den bestehenden Hallenbau anschließen,
wobei die Firsthöhe nutzungsbedingt etwas höher wäre als der Bestand. Er soll von Süden angeliefert
werden, was die gewerblichen Fahrbewegungen auf dem Grundstück minimiert und straßennah bün-
delt. Der Anbau würde in untergeordnetem Umfang auch an den Bürotrakt anschließende, ergänzende
dienende Räume am neuen Lager beinhalten. Durch den Anbau würde die heutige Betriebsfläche von
heute ca. 1.600 m² auf ca. 3.100 m² brutto vergrößert.

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Der private Reitstall soll als solcher bestehen bleiben, wird jedoch auch als wichtige Reservefläche für
den Fall einer langfristigen, heute noch nicht absehbaren Betriebserweiterung (auf dann bis zu ca.
4.300 m³ brutto) eingestuft.
Zusätzliche Stellplätze, auch für Fahrräder, können südlich der Gebäude hinter einer Eingrünung ent-
stehen. Es wird erwartet, dass das Verkehrsaufkommen aufgrund der Vergrößerung nicht wesentlich
steigt. Denn die Lagerzentralisierung bringt hier Synergieeffekte und es wird damit gerechnet, dass sich
der Verkehr auch künftig auf wenige LKW-Lieferungen täglich begrenzt. Die Lieferungen erfolgen heute
im Wesentlichen durch Paketdienste (im Mittel drei bis vier Lieferungen täglich), wobei die Fahrzeuge
jedoch nicht voll befüllt sind.“

3             Material und Methode

3.1           Definition der Arten besonderer und allgemeiner Planungsrelevanz
Als Arten besonderer Planungsrelevanz sind zu bewerten:
       x Alle Arten, die im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt, und daher nach Bundesnaturschutz-
          gesetz (BNatSchG) „streng geschützt“ sind,
       x Brutvogelarten,
            - die in der Roten Liste der Brutvögel Baden-Württembergs (BAUER et al. 2016) aufgeführt
               sind, einschließlich der Arten der Vorwarnliste,
            - die durch Auflistung in Spalte 3 der Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung bzw.
               durch Auflistung in Anhang A der EU-Artenschutzverordnung gemäß BNatSchG streng ge-
               schützt sind,
       x weitere bestandsgefährdete, nach nationalem Recht geschützte Arten mit speziellen Habi-
          tatansprüchen können ggf. hinzukommen.
Alle weiteren, nach nationalem Recht geschützten Spezies werden als Arten allgemeiner Planungsre-
levanz eingestuft.

3.2           Übersichtsbegehung
Zur Erfassung relevanter Strukturen im Planungsgebiet sowie in dessen näherem Umfeld wurde am
11. April 2018 eine Übersichtsbegehung zur Potenzialabschätzung durchgeführt. Der Planraum und
dessen Umfeld wurden auf ihre Habitateignung für Brutvögel und für weitere planungsrelevante Arten
aus anderen Taxa untersucht und auf Besiedlungspotenzial durch diese abgeschätzt.

3.3           Ermittlung potentieller Wirkfaktoren
Um die Auswirkung des Planungsvorhabens auf die Fauna zu ermitteln, sind folgende Wirkfaktoren zu
analysieren:
 x       Erdumlagerungen,
 x       Gehölzverluste,
 x       Habitatverlust durch Überbauung,
 x       Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten,

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x    Erhöhung des Verletzungs- und Tötungsrisikos für Tiere,
 x    baubedingte Störungen wie Erschütterungen, Lärm, optische Reize durch Bauarbeiter oder
       Baumaschinen, Lichtemissionen, Staubemissionen, verstärktes Verkehrsaufkommen etc.,
 x    anlagebedingte Stör- oder Scheuchwirkungen gegenüber störungsempfindlicher Arten durch
       Größe und Höhe des neuen Bauwerks einschließlich Verschattung ehemals besonnter Teilha-
       bitate,
 x    betriebsbedingte Störungen durch Erschütterungen, Lärm- und Lichtemissionen, Zunahme des
       PKW- und insbesondere des LKW-Verkehrs.

3.4         Datenrecherche
Für die Ermittlung des Artenspektrums wurden Daten aus nachfolgenden Quellen herangezogen:

 x    Internetquellen
        -   BFN (2013): Kombinierte Vorkommens- und Verbreitungskarten der Pflanzen- und Tierar-
             ten der FFH-Richtlinie,
        -   DGHT (2014): Verbreitungsatlas der Amphibien und Reptilien Deutschlands, auf Grund-
             lage der Daten der Länderfachbehörden, Facharbeitskreise und NABU Landesfachaus-
             schüsse der Bundesländer sowie des Bundesamtes für Naturschutz,
        -   LUBW (2016): Im Portrait - die Arten und Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie,
        -   LUBW (2018a): Arten der FFH-Richtlinie,
        -   LUBW (2018b): Informationssystem Zielartenkonzept Baden-Württemberg (ZAK),
        -   LUBW (2018c): Verbreitungsdaten der LUBW zu windkraftempfindlichen Arten in Baden-
             Württemberg,
        -   LUBW (2018d): Landesweite Artenkartierung (LAK),
        -   NATURGUCKER.DE (2018): Netzwerk für alle Tier-, Pflanzen und Pilzbeobachtungen welt-
             weit,
        -   NATURKUNDEMUSEUM KARLSRUHE (2018): Landesdatenbank Schmetterlinge Baden-Würt-
             tembergs,
        -   OGBW (2018): Informationssystem „Vögel in BW“,
        -   WALDWISSEN.NET (2015): Das Vorkommen der Europäischen Wildkatze (Felis s. silvestris) in
             Baden-Württemberg.

 x    Auswerten der Grundlagenwerke Baden-Württembergs und weiterer einschlägiger Publika-
       tionen auf mögliche Vorkommen besonders planungsrelevanter Arten
        -   BRAUN, M. & F. DIETERLEN (2003 - 2005): Die Säugetiere Baden-Württembergs,
        -   BRECHTEL & KOSTENBADER (2002): Die Pracht- und Hirschkäfer Baden-Württembergs,
        -   DETZEL (1998): Die Heuschrecken Baden-Württembergs,
        -   DETZEL & VIEDT (2018): Verbreitungskarten der Heuschrecken Baden-Württembergs,
        -   EBERT (1993 - 2005): Die Schmetterlinge Baden-Württembergs,

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-   HÖLZINGER (1997 - 2011): Die Vögel Baden-Württembergs,
         -   HUNGER et al. (2006): Verbreitung und Phänologie der Libellen Baden-Württembergs
              (Odonata),
         -   LAUFER et al. (2007): Die Amphibien und Reptilien Baden-Württembergs,
         -   STERNBERG & BUCHWALD (1999 - 2000): Die Libellen Baden-Württembergs,
         -   TRAUTNER (2017): Die Laufkäfer Baden-Württembergs.

4            Ergebnisse der Potenzialabschätzung

4.1          Säuger
Für keine der im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführten terrestrischen Säuger (Wolf, Luchs, Wild-
katze, Haselmaus oder Feldhamster) bietet der Eingriffsbereich geeigneten Lebensraum. Auch der an
Gewässer gebundene Biber kommt in Plangebiet mit Sicherheit nicht vor. Gehölz- oder Grünlandbe-
stände, die von nach nationalem Recht besonders geschützten Säugerarten allgemeiner Planungsrele-
vanz wie Eichhörnchen, Igel, Maulwurf, sowie von Schlaf-, Spitz- oder echten Mäusen besiedelt werden
könnten, sind vorhabensbedingt nicht betroffen.
Die Vorhabensfläche stellt mit Sicherheit kein essenzielles Jagdgebiet für Fledermäuse dar.

Abbildung 4 Bestandsgebäude, Südostecke
                                                                                   Quelle: BJZ GmbH & Co. KG

Alle einheimischen Fledermausarten sind im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt und daher nach
BNatSchG „streng geschützt“. Somit sind alle Arten als besonders planungsrelevant zu betrachten. Vor-
kommen von „Hausfledermäusen“, also Arten wie Breitflügel- oder Zwergfledermaus u. a., die ihre
Quartiere an oder in Häusern beziehen, sind an der zum Anbau vorgesehenen, östlichen Gebäudeseite
zwar nicht unbedingt zu erwarten, Vorkommen von Sommerquartieren unter den Dachverkleidungen
ist dort aber auch nicht mit letzter Sicherheit auszuschließen. Winterquartiere sind dort hingegen nicht
zu erwarten, da keine geeigneten, frostfreien Hohlräume vorhanden sein dürften. Sollte es zu bauli-
chen Eingriffen an der östlichen Fassade des Bestandsgebäudes kommen wird vorgeschlagen, die Nut-

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zung dieses Bereichs durch „Hausfledermäuse“ vor Baubeginn durch einen Fledermausfachmann be-
gutachten zu lassen. Im Fall der Besiedlung ist eine Baufreigabe durch die zuständige Naturschutzbe-
hörde zu erwirken. Zusätzliche anlage- oder betriebsbedingte negative Auswirkungen auf „Hausfleder-
mäuse“ werden nicht erwartet.
„Baumfledermäuse“ sind nicht betroffen, da im Eingriffsbereich keine Gehölze mit Quartiereignung
vorhanden sind.

4.2        Vögel
Für Vögel, die in direkt an das Baufeld angrenzenden Gehölzflächen brüten, wird keine vorhabensbe-
dingte Beeinträchtigung prognostiziert, da die in Frage kommenden Arten allesamt als störungstole-
rant einzustufen sind und es sich hier um Vogelarten handeln dürfte, die regelmäßig in Hausgärten
vorkommen: Amsel, Blaumeise, Grünfink, Heckenbraunelle, Kohlmeise, Mönchsgrasmücke, Rotkehl-
chen, Zilpzalp etc. Alle zu erwartenden Arten gelten als ungefährdet (BW: BAUER et al. 2016, BRD: GRÜ-
NEBERG et al. 2015). Da es weder zu erheblichen, betriebsbedingten Lärmemissionen noch zu einer sig-
nifikanten Erhöhung des Verkehrsaufkommens kommt, sind für Vertreter dieser Vogelgilde weder der
Tötungstatbestand, noch der Störungstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG einschlägig.
Für Brutvogelarten mit Gewässerbindung fehlen im Gebiet geeignete Habitate vollständig.
In Baumhöhlen brütende Arten sind vorhabensbedingt ebenfalls nicht betroffen, da im Plangebiet
keine Altbäume mit geeigneten Strukturen vorhanden sind. Baumnester von Großvogelarten waren
im Wirkraum ebenfalls nicht auffindbar.
Für ausgeprägte Gebäudebrüter wie Hausrotschwanz, Haussperling oder Mauersegler sowie für regel-
mäßig auch an Gebäuden brütende Arten wie Bachstelze oder Star sind Brutvorkommen auf der Ost-
seite des Bestandsgebäudes unter den Gebäudeverschalungen im geplanten Anbaubereich nicht mit
letzter Sicherheit auszuschließen. Für Schwalben hingegen finden sich dort keine Nistmöglichkeiten.
Sollte in das Bestandsgebäude eingegriffen werden – z. B. durch den Anschluss des Erweiterungsbaus
– wird fachgutachterlicherseits empfohlen, die Baumaßnahmen im Winter außerhalb der Vogelbrut-
zeiten zu beginnen (Anfang Oktober bis Ende Februar), um ggf. Beschädigungen von Vogelbruten oder
störungsbedingte Brutaufgaben zu vermeiden. Falls hiervon abgewichen werden soll, ist vor Baubeginn
der geplante Anbaubereich im Osten des Bestandsgebäudes auf besetzte Nester von Gebäudebrütern
zu untersuchen. Einer Beseitigung der Nester außerhalb der Brutzeiten steht aus fachgutachterlicher
Sicht nichts im Wege, da diese in Folgejahr in aller Regel nicht mehr genutzt werden und somit nicht
dem Schutz der Fortpflanzungs- und Ruhestätten gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 des BNatSchG unterliegen.
Außerhalb des Eingriffsbereichs, aber im Wirkraum der Baumaßnahme, könnten störungsempfindliche
Großvogelarten, die regelmäßig Felswände zur Fortpflanzung nutzen, nisten. Hierbei handelt es sich
insbesondere um Kolkrabe, Uhu und Wanderfalke. Die beiden letztgenannten Arten sind nach
BNatSchG streng geschützt. Zwar liegen die Felswand und somit die potenziellen Hoststandorte aller
genannter Arten innerhalb deren Fluchtdistanz zu dem geplanten Standort, dieser ist jedoch durch
eine Hecke optisch vom alten Steinbruch abgeschirmt. Durch die Bauarbeiten mit Kranbetrieb ist die-
ser Sichtschutz jedoch nicht mehr gewahrt.
Eine anlagebedingte Beeinträchtigung von felsbrütenden Arten wird nicht erwartet, da der freie Anflug
auch nach Erstellung der Halle gewahrt bleibt und weder starke Lärmemissionen, noch ein verstärktes
Verkehrsaufkommen im rückwärtigen Bereich der Halle zu erwarten ist.
Ein nächtliches Ausleuchten der Steilwand ist durch ein entsprechendes Lichtkonzept zu vermeiden.

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Fachgutachterlicherseits wird daher empfohlen, die Baumaßnahmen außerhalb deren Brutzeiten zu
beginnen (zwischen Anfang August und Ende Januar), um ggf. störungsbedingte Brutaufgaben zu ver-
meiden. Falls hiervon abgewichen werden soll, ist die Felswand vor Baubeginn auf dort brütende Groß-
vogelarten überprüft werden.

4.3        Reptilien
Für Kriechtiere, weder für besonders noch für streng geschützte Arten bietet der Eingriffsbereich Le-
bensraum. Dies gilt auch für die wenig anspruchsvolle Blindschleiche – einer Art allgemeiner Planungs-
relevanz –, die im näheren Umfeld mit Sicherheit vorkommt. Auch der Schattenwurf des neuen Ge-
bäudes wird als nicht relevant betrachtet, da keine geeignet erscheinenden Reptilienlebensräume be-
einträchtigt werden. Eine vorhabensbedingte Betroffenheit von Kriechtieren ist somit nicht erkennbar.

4.4        Amphibien
Das Gewässer am Steinbruchrand könnte von wenig spezialisierten Arten wie Erdkröte, Teichfrosch
und den kleinen Molcharten Berg-, Faden- und/oder Teichmolch als Reproduktionsstätte genutzt wer-
den. Aufgrund der Habitatausstattung scheidet der Planraum als Landlebensraum jedoch aus. Eine
vorhabensbedingte Betroffenheit ist nicht erkennbar.

4.5        Fische und Rundmäuler
Diese Tiergruppe ist aufgrund des Fehlens geeigneter Gewässer im Baufeld nicht betroffen.

4.6        Insekten
Zusammenfassend für die Insektenfauna lässt sich festhalten, dass Vorkommen von Insekten beson-
derer oder allgemeiner Planungsrelevanz im Baufeld nicht zu erwarten sind.

4.6.1      Schmetterlinge
Strukturen, die für Schmetterlinge als Reproduktionshabitate in Betracht kommen, waren anlässlich
der Ortsbegehung am 11. April 2018 nicht zu finden. Raupenfraßpflanzen streng geschützter Falterar-
ten wachsen im Baufeld nicht.

4.6.2      Käfer
Vorkommen von nach BNatSchG streng geschützten Käferarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sind
aufgrund der vorgefundenen Strukturen ausgeschlossen (siehe Abschichtungstabelle im Anhang).
Habitatspezialisten unter den Käfern, insbesondere Sandlaufkäfer, könnten aufgrund der Habitataus-
stattung auf der Sandfläche des Außenreitplatzes siedeln. Da aber der weit verbreitete und am ehesten
auf dem Reitplatz zu erwartende Dünen-Sandlaufkäfer (Cicindela hybrida) im weiten Umfeld nicht vor-
kommt (vgl. TRAUTNER 2017), ist auch mit Vorkommen dieser Käfergruppe nicht zu rechnen.

4.6.3      Wildbienen
Alle einheimischen Wildbienenarten sind durch Aufzählung in Spalte 3 der Bundesartenschutzverord-
nung nach BNatSchG „besonders geschützt“, streng geschützte Arten, beispielsweise solche, die im
Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt sind, kommen zumindest in Deutschland jedoch nicht vor.

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Im Boden nistende Bienenarten werden auf der Sandfläche des Außenreitplatzes nicht erwartet, da
die Fläche regelmäßig bearbeitet wird und daher eventuell angelegte Bodennester nicht bis zum
Schlupf der nächsten Generation erhalten bleiben. Daher erscheint der Wert des Planraums für Wild-
bienen gering.

4.6.4      Fang- und Heuschrecken
Im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführte, streng geschützte Geradflüglerarten kommen zumindest
in Deutschland jedoch nicht vor.
Habitatspezialisten unter den Heuschrecken, insbesondere Ödland- und Sandschrecken, könnten auf-
grund der Habitatausstattung auf der Sandfläche des Außenreitplatzes sieden. Da aber weder die weit
verbreitete und am ehesten auf dem Reitplatz zu erwartende Blauflügelige Ödlandschrecke (Oedipoda
caerulescens) als auch die stärker spezialisierte Blauflügelige Sandschrecke (Sphingonotus caerulans)
im Messtischblatt 6819 „Eppingen“ nachgewiesen sind (vgl. DETZEL 2998, DETZEL & VIEDT 2018), ist auch
mit Vorkommen dieser beiden nach BNatSchG besonders geschützten Pionierarten nicht zu rechnen.

4.6.5      Libellen
Diese Tiergruppe ist aufgrund des Fehlens geeigneter Gewässer im Eingriffsbereich nicht betroffen.

4.7        Krebse
Diese Tiergruppe ist aufgrund des Fehlens geeigneter Gewässer im Baufeld nicht betroffen.

4.8        Weichtiere
Streng geschützte Weichtierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie kommen im Wirkraum des Pla-
nungsvorhabens mit Sicherheit nicht vor (siehe Abschichtungstabelle im Anhang).

4.9        Alle übrigen Taxa
Aus den übrigen Taxa sind Vorkommen besonders planungsrelevanter Arten ebenfalls nicht zu erwar-
ten.

5          Bewertung
Dem Planraum für den geplanten Erweiterungsbau selbst kommt für die Fauna nur geringe Bedeutung
zu. Vorkommen von Arten besonderer Planungsrelevanz – gefährdete oder streng geschützte Brutvo-
gelarten sowie Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie – sind nicht zu erwarten bzw. auszuschließen.
Auch Vorkommen von Arten allgemeiner Planungsrelevanz sind nicht zu erwarten, zumindest nicht in
einem Maß, welches über das in der Allgemeinlandschaft Erwartbare hinausgeht.
Sollte in das Bestandsgebäude eingegriffen werden, könnten gebäudebrütende Vogelarten und „Haus-
fledermäuse“ betroffen sein.
Außerhalb des Eingriffsbereichs, aber im Wirkraum der Baumaßnahme, könnten störungsempfindliche
Großvogelarten, die regelmäßig in Felswänden zur Fortpflanzung schreiten, nisten. Hierbei handelt es

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sich insbesondere um Kolkrabe, Uhu und Wanderfalke. Die beiden letztgenannten Arten sind nach
BNatSchG „streng geschützt“.

6          Planungsempfehlungen
Notwendig werdende Gehölzrodungen sind außerhalb der Vogelbrutzeiten zwischen Anfang Oktober
und Ende Februar auszuführen.
Es wird fachgutachterlicherseits empfohlen, die Baumaßnahmen im Herbst/Winter zu beginnen (An-
fang Oktober bis Ende Januar), um ggf. störungsbedingte Brutaufgaben vom Vögeln oder Störungen in
Sommerquartieren oder gar Wochenstuben von „Hausfledermäusen“ zu vermeiden.
Falls davon abgewichen wird, sollte der östliche Teil des Bestandsgebäudes vor Baubeginn auf Vor-
kommen gebäudebrütender Vogelarten und auf die Besiedlung durch Fledermäuse geprüft werden.
Darüber hinaus ist zu überprüfen, ob in der angrenzenden Steilwand störungsempfindliche Großvogel-
arten wie Kolkrabe, Wanderfalke oder Uhu brüten. Im Besiedlungsfall ist eine Baufreigabe von der
zuständigen Naturschutzbehörde zu erwirken.
Ein nächtliches Ausleuchten der Steilwand ist durch ein entsprechendes Lichtkonzept zu vermeiden.

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8            Fotodokumentation

Blick auf den geplanten Erweiterungsbereich, welcher derzeit als Pferdekoppel genutzt wird

Blick über die Außenkoppel auf die nördlich davon gelegene Steilwand

                                                                                             Seite 15
Blick auf den aufgelassenen Steinbruch mit Blickrichtung Nordost

Tümpel am Fuß der Steilwand

                                                                   Seite 16
9                     Anhang
Nachfolgend wird das Ergebnis der Abschichtung des potenziellen Artenspektrums der besonders pla-
nungsrelevanten Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie dargestellt. Als Grundlage wurde die Ab-
schichtungstabelle des Regierungspräsidiums Karlsruhe herangezogen.

Tabelle 1              Ermittlung potenziell betroffener Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie
                       Mit Begründung, warum eine vorhabensbedingte Betroffenheit ausgeschlossen werden kann (Ausschlussgründe)

                       Betroffenheit durch das Planungsvorhaben
          (+)          ein Vorkommen im Plangebiet erscheint möglich, eine vorhabensbedingte Betroffenheit ist nicht auszu-
                       schließen
          –           ein Vorkommen im Plangebiet bzw. eine vorhabenbedingte Beeinträchtigung ist ausgeschlossen

    Deutscher Name                       Ausschlussgründe für eine vorhabensbedingte Betroffen-                     Betroffenheit
    Wissenschaftlicher Name              heit der Art

    Säuger – Mammalia

    Fledermäuse                                                                                                            (+)
    Chiroptera spp.
    Biber                                Für den Biber sind keine geeigneten Gewässer im Plangebiet vor-                    –
    Castor fiber                         handen.
    Feldhamster                          Für den Feldhamster sind keine geeigneten Habitate im Plangebiet                   –
    Cricetus cricetus                    vorhanden; aktuelle Vorkommen in Baden-Württemberg sind nur
                                         noch bei Mannheim bekannt (DEUTSCHER RAT FÜR LANDESPFLEGE 2014).
    Haselmaus                            Im Eingriffsbereich sind keine für die Haselmaus besiedelbare                      –
    Muscardinus avellanarius             Strukturen vorhanden.
    Luchs                                Für den scheuen Luchs sind im Betrachtungsraum keine geeigneten                    –
    Lynx lynx                            Habitate vorhanden.
    Wildkatze                            Für die scheue Waldart sind im UG keine geeigneten Habitate vor-                   –
    Felis silvestris                     handen
    Wolf                                 Der Wolf ist wieder in Ausbreitung begriffen und Einzelexemplare                   –
    Canis lupus                          wurden bereits wieder in Baden-Württemberg nachgewiesen. Die
                                         Fläche besitzt jedoch keine Habitateignung für die extrem scheue
                                         Art.

    Kriechtiere – Reptilia

    Reptilien                            Der Eingriffsbereich bietet keiner der Reptilienarten des Anhangs IV               –
    Reptilia spp.                        der FFH-Richtlinie Besiedlungsmöglichkeiten.

    Lurche – Amphibia
    Amphibien                            Der Eingriffsbereich bietet keiner der Lurcharten des Anhangs IV                   –
    Amphibia spp.                        der FFH-Richtlinie Besiedlungsmöglichkeiten, weder als Reprodukti-
                                         ons-, nach als Landhabitat.

                                                                                                                                  Seite 17
Deutscher Name            Ausschlussgründe für eine vorhabensbedingte Betroffen-             Betroffenheit
Wissenschaftlicher Name   heit der Art

Schmetterlinge – Lepidoptera

Dunkler Wiesenknopf-      Im Gebiet sind keine geeigneten Feuchtwiesen mit Vorkommen des          –
Ameisenbläuling           Großen Wiesenknopfs vorhanden.
Phengaris nausithous
Großer Feuerfalter        Im Gebiet sind keine geeigneten Habitate in Form großflächiger          –
Lycaena dispar            Feuchtwiesen vorhanden. Im Eingriffsbereich wurden darüber hin-
                          aus keine geeigneten Raupenfraßpflanzen (oxalatarmen Ampferar-
                          ten) festgestellt.

Haarstrangeule            Geeignete Raupenfraßpflanzen fehlen vollständig. In Baden-Würt-         –
Gortyna borelii           temberg existieren nur Vorkommen im Bereich des Schönbuchs
                          und im Norden der Oberrheinebene, weit außerhalb des Betrach-
                          tungsgebiets (LUBW 2016).
Heller Wiesenknopf-       Im Gebiet sind keine geeigneten Feuchtwiesen mit Vorkommen des          –
Ameisenbläuling           Großen Wiesenknopfs vorhanden.
Phengaris teleius
Nachtkerzenschwärmer      Im Eingriffsbereich fehlen die Raupenfraßpflanzen (Weidenröschen        –
Proserpinus proserpina    – Epilobium spp. und Nachtkerzen – Oenothera spp.) vollständig.
Schwarzfleckiger          Geeignete Habitate fehlen im Plangebiet vollständig.                    –
Ameisenbläuling           In Baden-Württemberg ist die Art vor allem im Südschwarzwald,
Phengaris arion
                          auf der Schwäbischen Alb und im Kaiserstuhl bekannt. Daneben
                          gibt es noch weitere, weit verstreute Einzelvorkommen im Raum
                          Stuttgart und im nördlichen Schwarzwald in der Nähe von Offen-
                          burg (NATURKUNDEMUSEUM KARLSRUHE 2018, LUBW 2016, 2018a).
Wald-Wiesenvögelchen      Aus Baden-Württemberg sind nur noch wenige Vorkommen be-                –
Coenonympha hero          kannt. Diese befinden sich im nördlichen Oberschwaben, im
                          Neckar-Tauberland und auf der Ostalb (NATURKUNDEMUSEUM KARLS-
                          RUHE 2018, LUBW 2018a). Der Untersuchungsraum bietet dieser an-
                          spruchsvollen Art keine Besiedlungsmöglichkeit.

Käfer – Coleoptera

Alpenbock                 Der Untersuchungsraum liegt weit außerhalb des Verbreitungsge-          –
Rosalia alpina            biets der Art in Baden-Württemberg (LUBW 2016).
Breitband                 Vorkommen des Breitbands sind für Baden-Württemberg nicht si-           –
Dytiscus latissimus       cher belegt (LUBW 2018a).
Eremit                    Für den Eremiten, der mehrere Liter Mulm fassende Baumhöhlen            –
Osmoderma eremita         zur Larvalentwicklung benötigt, sind im Betrachtungsraum keine
                          geeigneten Altbäume vorhanden.
Heldbock                  Im Betrachtungsraum sind keine besonnt stehenden Alteichen vor-         –
Cerambyx cerdo            handen.

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Deutscher Name             Ausschlussgründe für eine vorhabensbedingte Betroffen-                 Betroffenheit
Wissenschaftlicher Name    heit der Art

Scharlachkäfer             Der Scharlachkäfer besiedelt die Tal- und Hanglagen von Fluss- und          –
Cucujus cinnaberinus       Bachläufen. Insbesondere in Weichholzauen, in der Hartholzaue
                           und in Bergmischwaldgesellschaften findet sich die Art. Die Larve
                           lebt unter der Rinde von stärkerem Totholz von Laub-, seltener Na-
                           delhölzern und benötigt dabei eine ausreichende Durchfeuchtung
                           des Holzes. (BFN 2016). Solche Strukturen sind im Plangebiet nicht
                           ausgebildet, darüber hinaus befindet sich der Betrachtungsraum
                           weit außerhalb des bekannten Verbreitungsgebiets der Art in Ba-
                           den-Württemberg (LUBW 2016).
Schmalbindiger             Der Untersuchungsraum liegt weit außerhalb des Verbreitungsge-              –
Breitflügel-Tauchkäfer     biets der Art in Baden-Württemberg (BFN 2013, LUBW 2016). Ge-
Graphoderus bilineatus
                           eignete Gewässer sind darüber hinaus vorhabensbedingt nicht be-
                           troffen.
Vierzähniger Mistkäfer     Bolbelasmus unicornis wurde in Baden-Württemberg seit 1967                  –
Bolbelasmus unicornis      nicht mehr nachgewiesen (LUBW 2018a) und gilt zwischenzeitlich
                           als verschollen.

Libellen – Odonata

Libellen                   Für Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie besiedelbare Still- oder        –
Odonata spp.               Fließgewässer sind im Wirkraum des Planungsvorhabens nicht vor-
                           handen.

Weichtiere – Mollusca

Gemeine Flussmuschel       Im Plangebiet sind keine geeigneten Fließgewässer vorhanden.                –
Unio crassus
Zierliche Tellerschnecke   Vom Planungsvorhaben sind keine geeigneten, dauerhaft Wasser                –
Anisus vorticulus          führenden Stillgewässer betroffen

Farn- und Blütenpflanzen – Pteridophyta et Spermatophyta

Dicke Trespe               Das Betrachtungsgebiet dieser Ackerbegleitpflanze liegt weit au-            –
Bromus grossus             ßerhalb des bekannten Verbreitungsgebiets der Dicken Trespe in
                           Baden-Württemberg (vgl. BFN 2013, LUBW 2016).
Europäischer Dünnfarn      Der Europäische Dünnfarn ist ein Bewohner von silikatischen Felsen          –
Trichomanes speciosum      und Blockhalden, wobei er windstille, extrem lichtarme Bereiche in
                           Höhlen, an Überhängen, in Nischen sowie in senkrechten oder waa-
                           gerechten Spalten bevorzugt (LUBW 2016). Solche Strukturen sind
                           im Betrachtungsgebiet nicht ausgebildet, darüber hinaus liegt der
                           Planraum weit außerhalb des bekannten Verbreitungsgebiets.
Frauenschuh                Für den Frauenschuh sind im Betrachtungsraum keine geeigneten               –
Cypripedium calceolus      Lebensräume vorhanden. Für das Messtischblatt 6819 sind weder
                           aktuelle noch historische Vorkommen belegt (LUBW 2016).
Kleefarn                   Vorkommen des Kleefarns sind nur aus der nördlichen Oberrhein-              –
Marsilea quadrifolia       niederung bekannt (LUBW 2016).

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Deutscher Name            Ausschlussgründe für eine vorhabensbedingte Betroffen-                  Betroffenheit
Wissenschaftlicher Name   heit der Art

Kriechender Sellerie      Die Art ist an Ufern unterschiedlicher Gewässer, im Grünland, auf            –
Apium repens              Scherrasen (Park-, Tritt- und Sportrasen) oder auch an Wegrändern
                          zu finden. Wichtig für die konkurrenzschwache Art sind offener Bo-
                          den und/oder ein niedriger Pflanzenbewuchs und ein feuchter bis
                          zeitweise nasser Untergrund. (BFN 2016). Solche Strukturen sind im
                          Betrachtungsgebiet nicht ausgebildet.
                          Aktuell ist die in Baden-Württemberg lange Zeit als verschollen gel-
                          tende Art wieder am Bodensee aufgetreten (LUBW 2016).
Liegendes Büchsenkraut    Das Liegende Büchsenkraut gilt als wärmeliebende Schlammboden-               –
Lindernia procumbens      Pionierart und besiedelt Ufer von Flüssen, Altwässern, Gräben, Tei-
                          chen und Stauseen, die längere Zeit überflutet sind und im Hoch-
                          sommer trocken fallen (LUBW 2018a). Solche Strukturen sind im
                          Wirkraum des Planungsvorhabens nicht ausgebildet.
Sand-Silberscharte        Die Sand-Silberscharte besiedelt in Mitteleuropa offene bis licht mit        –
Jurinea cyanoides         Gehölzen bestandene, basenreiche aber nährstoffarme, trockene
                          Sandflächen auf Dünen, Moränenkuppen und Talsandterrassen. Sie
                          ist überwiegend auf Sandtrockenrasen anzutreffen, nur sehr selten
                          auf Kiefernwaldlichtungen. Aktuelle Vorkommen sind nur aus dem
                          äußersten Nordwesten von Baden-Württemberg bekannt und rei-
                          chen südlich bis Sandhausen (LUBW 2016).
Sumpf-Glanzkraut          Geeignete Feuchtwiesen-Standorte sind im Planungsraum nicht                  –
Liparis loeselii          vorhanden. Der Betrachtungsraum liegt weit außerhalb des be-
                          kannten Verbreitungsgebiets der Art am Bodensee (LUBW 2016).

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                                                                                                                                                                                                                                                          /HJHQGH

                                                                                                                                                                                                                       (LQ]HOEDXP
                                                                                                                                                                                                                                                          $UWGHUEDXOLFKHQ1XW]XQJ
                                                                                                                    

                                                                                                                                                                                                                                                                               • • • •• • • • • • • • •••• ••• • •• • ••• • • • •• •• • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • •
                
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                                                                                                                                                                                                                                                                          %DXJUHQ]H

                                                                                                                                                                                                                                                          %DXZHUNH

                                                                                                                                                                                                                                                                              • • • • • • • ••• • • •• • • ••••••••••••••••••

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                                                                                                                                                                                                                                                                               )HWWZLHVH 3ODQXQJ

                                                                                                                                                                                                                                                          • • • • •• ••• • •• • •• •• • • •• • • • • •• • • • •• ••• • • • • •••• •• • ••• • • • • • •• •• • • • • • • • • • • •
                

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                                                                                                                                                                                                                                                                                  %LRWRSQDFK1DW6FK* 2IIHQODQGNDUWLHUXQJ
                                   
                                                                                                                                                                                                                                                                                  • ••• • •• • • • • • •• • •• • • • • ••• •• •••••• •• • •• • • •• • • •• • • • • • • • • • • •
                                                  
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                                                                                                                                                                                                                                                          6RQVWLJHV
                                                                                                                                                                                                                                                                              *UHQ]HGHV8QWHUVXFKXQJVJHELHWHV

                                                                                                                                                                                                                                                                                   *HOWXQJVEHUHLFK

                                                                                                                                                                                                                                                                                  • • • • •• ••• • • • • • • •• •• • • • • •• • • •• • •• • • • • • • • • • • • • • • • • • • •

                                                                                                                                                                                                                                                                                  /DXEEDXP%HVWDQG %HVWDQG

       
                                                                                                                                                                                                                                                                                  )HOGKHFNH %HVWDQG

                                                                                                                                                                                                                                                                                  (LQ]HOEDXP %HVWDQG
                                                                                                                                                                                
                                                                                                                                                                                                  
                                                                                                                            
                                                                                                                                                    

                                                                                                                                 •••
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                                                                                                                                                                                               6SH
                                                                                                                                                                                                      FKWV
                                                                                                                                                                                                          WUD‰
                                                                                                                                                                                                                                                   
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                                                                                                                                                                                                                                                                                           *UQRUGQXQJVSODQ
                                                                                                                                                                               
                                                                                                                                                                                                             
                            

                                                                                                                                                                                                                                                                                              • • • • •• • •• •• •• • • • • • • • • • • • • • • • • •              
                                                                       
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