ARBEIT UND INKLUSION SEMINARE 2022 - MIT ONLINE-SEMINAR ZUR SBV-WAHL - SOZIALVERBAND VDK

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ARBEIT UND INKLUSION SEMINARE 2022 - MIT ONLINE-SEMINAR ZUR SBV-WAHL - SOZIALVERBAND VDK
Arbeit und Inklusion
Stand 11/2021

                Seminare 2022
                                mit Online-Sem
                                               inar
                                zur SBV-Wahl
ARBEIT UND INKLUSION SEMINARE 2022 - MIT ONLINE-SEMINAR ZUR SBV-WAHL - SOZIALVERBAND VDK
Inhalt
 Inhalt

 Begrüßung Michael Pausder   Seite 3
 Seminare                    Seite 4
 Rechtsgrundlage             Seite 5
 Seminarkosten               Seite 6
 Anmeldung                   Seite 7
 Online-Aufbauseminar A/01   Seite 8
 Aufbauseminar A/02          Seite 9
 Aufbauseminar A/03          Seite 10
 Aufbauseminar A/04          Seite 11
 Online-Tagesseminar         Seite 12
 Impressionen                Seite 13
 Der Sozialverband           Seite 15
 Schwerbehindertenrecht      Seite 16
 Anreise                     Seite 19

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ARBEIT UND INKLUSION SEMINARE 2022 - MIT ONLINE-SEMINAR ZUR SBV-WAHL - SOZIALVERBAND VDK
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

                         „von Inklusion im Erwerbsleben kann leider immer noch nicht gesprochen
                         werden“ - so deutlich fasste der VdK in einer Pressemitteilung die Ergebnisse
                         des dritten Teilhabeberichts der Bundesregierung zusammen, der im Mai 2021
                         veröffentlicht wurde. Zwar finden Menschen mit Behinderung inzwischen häufi-
                         ger einen Arbeitsplatz. Doch noch immer fällt dieser Anteil spürbar geringer aus
                         als bei den Personen ohne Behinderung. Wie aus dem dritten Teilhabebericht
                         hervorgeht, waren im Jahr 2017 53 Prozent der Menschen mit Beeinträchtigung
erwerbstätig. Im übrigen Teil der Bevölkerung lag dieser Anteil dagegen bei 81 Prozent. In den vergange-
nen Monaten hat sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt durch die Corona-Pandemie noch einmal ver-
schlechtert. Auch viele Menschen mit einer Schwerbehinderung haben ihre Arbeit verloren. Das erleben
auch wir in unseren Beratungen in den Geschäftsstellen und am Beratungstelefon.

Warum beginne ich meine Begrüßung mit diesem „pessimistischen“ Blick? Weil dadurch klar wird, wa-
rum Ihre Arbeit – als Schwerbehindertenvertrauensperson oder Inklusionsbeauftragte – gerade aktuell
so enorm wichtig ist. Sie sind es, die Inklusion mit Leben füllen, die sich dafür einsetzen, dass Menschen
mit Behinderung einen Arbeitsplatz erhalten, und dass sie ihn behalten können, falls die Behinderung
während des Berufslebens eintritt. Durch Ihren Einsatz kann Inklusion auf dem Arbeitsmarkt verbessert
werden.

Aber Sie sind natürlich nicht hauptverantwortlich dafür, dass Menschen mit Behinderung einer Erwerbs-
arbeit nachgehen können. In allererster Linie stehen hier die Arbeitgeber in der Pflicht. Weil Menschen
mit Schwerbehinderung weiter unterrepräsentiert sind, fordern wir schon lange eine Erhöhung der
Ausgleichsabgabe: Betriebe, die niemanden mit Schwerbehinderung beschäftigen, müssen mehr zahlen.
Wir appellieren an die neue Bundesregierung, hier endlich tätig zu werden. Es gibt genug gute Beispiele,
die zeigen, dass Inklusion gelingen kann, wenn man möchte.

Unseren Teil zu mehr Inklusion am Arbeitsleben tragen wir unter anderem mit den Seminaren für
Schwerbehindertenvertretungen (SBV), für Inklusionsbeauftragte sowie für Personal- und Betriebsräte
bei. Wir statten Sie in unseren Schulungen mit den rechtlichen und sozialen Kompetenzen aus, damit Sie
sich in Ihrem Unternehmen, Ihrer Institution oder Ihrer Behörde für die Zielgruppe einsetzen können.

Wir freuen uns sehr, Ihnen das Jahresprogramm 2022 präsentieren zu dürfen. Neben vier Aufbausemi-
naren bieten wir im März auch eine Online-Tagesschulung zur SBV-Wahl an, die im Herbst 2022 wieder
auf der Agenda steht.

Die Kolleginnen und Kollegen des Bereichs „Arbeit und Inklusion“ freuen sich, Sie in den Seminaren
begrüßen zu dürfen und stehen Ihnen wie gewohnt gern für Fragen und Anregungen zur Verfügung.

Für das Jahr 2022 wünsche ich Ihnen alles Gute und vor allem Gesundheit.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Pausder
Landesgeschäftsführer, Sozialverband VdK Bayern
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ARBEIT UND INKLUSION SEMINARE 2022 - MIT ONLINE-SEMINAR ZUR SBV-WAHL - SOZIALVERBAND VDK
Seminare

Seminare für Schwerbehindertenvertreter/-innen, Inklusionsbeauftragte,
Betriebs- und Personalräte

Unsere Seminare richten sich an alle Schwerbehindertenvertrauenspersonen (SBV), ihre Vertreterinnen
und Vertreter, Inklusionsbeauftragte sowie Personal- und Betriebsräte, die sich mit dem Themenbereich
Arbeit und Inklusion befassen möchten. Eingeladen sind Personen aus Unternehmen, Betrieben, Instituti-
onen und Behörden sowohl der Privatwirtschaft als auch des öffentlichen Bereichs.

Im Grundseminar vermitteln wir rechtliche Grundlagen des SGB IX, die für Ihre Arbeit als Schwerbehin-
dertenvertretung und zur Unterstützung Ihrer Kolleginnen und Kollegen mit Schwerbehinderung wichtig
sind. Hierbei handelt es sich unter anderem um die gesetzlichen Tätigkeitsfelder der Schwerbehinderten-
vertretung, das Verfahren zur Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) und wesentliche arbeits-
rechtliche Bestimmungen.

In den Aufbauseminaren bilden unsere Referentinnen und Referenten Sie in Themen weiter, auf die Sie
in Ihrer täglichen Arbeit regelmäßig stoßen. Dazu zählen beispielsweise das Betriebliche Eingliederungs-
management, die Beschäftigungssicherung schwerbehinderter Mitarbeiter/-innen oder psychische Er-
krankungen und ihre Auswirkungen am Arbeitsplatz.

Ziel unserer Seminare ist, dass Sie sich entsprechend Ihrer bisherigen Vorkenntnisse und Arbeitserfah-
rungen weiterbilden und Ihr Wissen durch den Austausch mit Referentinnen und Referenten sowie mit
anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern praxisnah und aktuell auffrischen. Zwei der Aufbauseminare
fallen in die Zeit der SBV-Wahl oder kurz darauf. Aus organisatorischen Gründen war dies nicht anders
möglich. Für neu gewählte Vertrauenspersonen werden im Jahr 2023 wieder Grundkurse angeboten.

Die Gesundheit unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer hat oberste Priorität. Daher kann es pandemiebedingt
zu Verschiebungen, Ausfällen oder der Durchführung als Online-Veranstaltung kommen. Über unsere Planungen
informieren wir Sie rechtzeitig und bitten um Ihr Verständnis.

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Rechtsgrundlage
Die Vertrauenspersonen und deren mit der höchsten Stimmenzahl gewählte bzw. gem.
§ 178 Abs. 1 Satz 5 SGB IX dauerhaft herangezogene weitere Stellvertreter werden gemäß
§ 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX ohne Minderung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge von
ihrer beruflichen Tätigkeit freigestellt. Die geltenden Vorschriften für die Freistellung der ande-
ren genannten Interessensvertretungen finden sich in § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. im § 46 Abs. 6
BPersVG und Art. 46 BayPVG. Die Sachkosten werden durch den Sozialverband VdK Bayern
getragen, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Fahrtkosten trägt der Arbeit-
geber nach § 179 Abs. 8 Satz 2 SGB IX sowie § 40 Abs. 1 BetrVG, § 44 Abs. 1 Satz 1 BPersVG
und Art. 44 Abs. 1 Satz 1 BayPVG.

Inklusionsbeauftragte gem. § 181 SGB IX und andere (z. B. in Kliniken und Krankenhäu-
sern) tätige Sozialdienstmitarbeiter klären mit der Geschäftsleitung die Freistellung vom
Dienst und die Kostenübernahme.

Es wirken Fachreferenten und -referentinnen
mit aus den folgenden Bereichen:                   • Suchtberatung
• Zentrum Bayern Familie und Soziales 		           • Integrationsfachdienst
  (ZBFS)                                           • Berufliches Trainingszentrum BTZ-VdK
• ZBFS-Inklusionsamt (Integrationsamt)               Rehawerk Straubing
• Epilepsieberatung                                • sowie Sozialverband VdK Bayern

Kreis der Teilnehmer/-innen:
Vertrauenspersonen für Menschen mit Behinderung, Inklusionsbeauftragte, Betriebs- und
Personalräte sowie in der Behindertenarbeit tätige Personen. Personen, die bislang noch nicht
oder selten an einem Seminar des Sozialverbands VdK Bayern teilgenommen haben, haben
Vorrang.

Methodik der Seminare:
Vortrag, Fallbeispiele, Diskussion

Ort:
Alle Präsenz-Seminare finden im Hotel St. Wolfgang
in Bad Griesbach i. Rottal statt (siehe Seite 19)
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Seminarkosten

Seminarkosten
VdK-Wochenseminar
Bad Griesbach 605,- €

In der Summe sind die Kosten für die Schulung, Übernachtung mit Vollpension und ein Soft-
getränk zum Mittagessen enthalten.
Leider gibt es im Umfeld keine Möglichkeit, den PKW kostenfrei abzustellen.
Garage pro Tag 5,- € in Bad Griesbach

Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag unter Angabe Ihres Namens, des gewählten Semi-
nars und der Rechnungsnummer vor Beginn der Maßnahme an die:
Bank für Sozialwirtschaft               IBAN: DE83 7002 0500 0007 8404 00
Sozialverband VdK Bayern e.V.           BIC: BFSWDE33MUE

Eine Barzahlung vor Ort ist nicht möglich!

Alle Teilnehmer/-innen erhalten Einzelzimmer. Der Schulungsort ist barrierefrei.

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Anmeldung
Vor Ihrer verbindlichen Anmeldung beantragen Sie bei Ihrer Geschäftsleitung die Frei-
stellung vom Dienst sowie die Kostenübernahme (siehe Rechtsgrundlage, Seite 5).
Bitte melden Sie sich online für das gewünschte Seminar an unter

www.vdk-bayern-seminare.de/programm/seminare-arbeit-und-inklusion/

Mit Ihrer Anmeldung werden Sie zunächst in unsere Warteliste aufgenommen. Sie erhal-
ten rechtzeitig eine Rückmeldung von uns, ob Ihre Anmeldung für das gewünschte Seminar
erfolgreich war. Die weiteren Unterlagen werden zeitnah zum Seminar zugestellt. Sollte Ihr
gewähltes Seminar bereits ausgebucht sein, benachrichtigen wir Sie unverzüglich und bieten
bei Möglichkeit Ersatz an. Bitte beachten Sie bei Ihrer Anmeldung zu Online-Seminaren:
Über die bei Ihrer Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse wird der gesamte Schriftverkehr
kommuniziert. Daher ist eine personalisierte E-Mail-Adresse von Vorteil.
Für eine korrekte Rechnungsstellung benötigen wir Ihre vollständige Firmenbezeichnung inkl.
der Rechtsform Ihres Unternehmens sowie gegebenenfalls der Angabe von Firmensparte/
Sektor. Anmeldungen mit der Angabe einer Postfachadresse können wir nicht berücksichtigen.

Rücktritt
Ein Rücktritt ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur in schriftlicher
Form möglich! Letzter kostenfreier Rücktrittstermin ist zwei Kalenderwochen
vor Kursbeginn. Bei einem verspäteten Rücktritt bzw. Ausfall werden die jeweiligen
Seminarkosten in voller Höhe entsprechend in Rechnung gestellt.

Vorbehalt
Der Veranstalter behält sich vor, Änderungen inhaltlicher Schwerpunkte vorzunehmen, wenn
diese aus sachlichen Gründen notwendig sind.

Datenschutz
Die Teilnehmer/-innen der Tagung erklären sich damit einverstanden, dass Name, Organi-
sation und E-Mail-Adresse in den Tagungsunterlagen aufgeführt werden dürfen.
Im Falle des (schriftlichen) Widerspruchs gegen diese Nutzung hat dies keine Auswirkungen
auf die Tagungsteilnahme.

Haftung
Die Teilnahme am Seminar erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Während der Seminar-
zeiten sind Sie als Teilnehmer/-innen über Ihren Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert.
In den seminarfreien Zeiten unterliegen Sie nicht diesem Versicherungsschutz.

Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die Rechtsgrundlagen und die Hinweise auf Seite 5.

Weitere Informationen bei: Susanne Zunhammer, Assistenz
Telefon: 089 / 2117-257, Telefax: 089 / 2117-309, eMail: arbeit.inklusion.bayern@vdk.de
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Seminare
Online-Aufbauseminar A/01
31. Januar bis 3. Februar 2022

Inhalte:

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
• Qualitätsanforderungen an ein BEM
• wesentliche Schritte im Einzelfall
• systematischer Aufbau des BEM im Betrieb / in der Dienststelle

Wahlen der Schwerbehindertenvertretung 2022
• Zeitraum und Voraussetzungen für die einzelnen Wahlverfahren
• Wer darf wählen, wer darf gewählt werden?
• Das förmliche und das vereinfachte Wahlverfahren
• Entlastung schaffen durch Heranziehung
• Tipps für die Kandidatensuche

Aktuelles
• Auswirkungen des Betriebsrätemodernisierungsgesetz auf die Arbeit der SBV
  in den Betrieben und Dienststellen

Unterstützungsmöglichkeiten durch den Sozialverband VdK Bayern in der
SBV-Arbeit

Anmeldeschluss: 15. Januar 2022
Dauer: Montag, 31. Januar 2022 bis Donnerstag, 3. Februar 2022
Montag: 9.00 bis 14.00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag: 9.00 bis 12.30 Uhr
Online per Zoom, mit ausreichend Pausen

Kosten: 100,- €

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Aufbauseminar A/02
9. bis 12. Mai 2022

Inhalte:

Grundlagen der Suchtprävention
• Ist-Stand-Analyse und Reflektion eigener Konsumerfahrungen
• Unterscheidung Konsum – riskanter Konsum – Abhängigkeit
• Entstehung manifester Abhängigkeiten und Ableitung suchtpräventiver Strategien
• Interventionsmöglichkeiten
• Fallanalysen und Gesprächsführung
• Betriebliche Präventionsvereinbarungen

Epilepsie – arbeiten erlaubt!?
• Zum Krankheitsbild Epilepsie: Diagnose und Therapie: Was ist möglich?
• Epilepsie am Arbeitsplatz:
  Die inkludierte Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutzmaßnahmen
• Rechtliche Aspekte: Wer haftet bei Verletzungen?
• Soziale Aspekte: Wie gelingt die berufliche Teilhabe bei Epilepsie?
  Wie gelingt der Runde Tisch im Betrieb?

Datenschutz und Digitalisierung – worauf muss die SBV achten?
• Die Grundsätze des Datenschutzes zwischen Theorie und Praxis
• Datenschutz und digitale Medien am Beispiel Videokonferenz
• Quo vadis … wohin entwickelt sich der Datenschutz im arbeitsrechtlichen Alltag?
• Diskussion: Data Protection vs. Privacy

Psychische Erkrankungen, Auswirkungen am Arbeitsplatz
• die Rolle als Arbeitnehmer (Erwartungen, Anforderungen, Herausforderungen, Hürden)
• Auseinandersetzung mit Case-Studies zur Reflexion und Sensibilisierung
• Toolbox: Ableiten von Handlungsempfehlungen für die eigene Beratungspraxis

Unterstützungsmöglichkeiten durch den Sozialverband VdK Bayern
in der SBV-Arbeit

Anmeldeschluss: 25. März 2022
Anreise: Montag, den 9. Mai 2022
Beginn:  13.00 Uhr, Empfangsimbiss ab 12.00 Uhr,
			      Zimmervergabe am Ende des ersten Seminartags
Abreise: Donnerstag, den 12. Mai 2022, 14.00 Uhr

Kosten:     605,- € (s. Seite 6)
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Aufbauseminar A/03
17. bis 20. Oktober 2022

Inhalte:

Beschäftigungssicherung für Menschen mit Behinderung
• Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers nach SGB IX
• Die Rolle der Interessenvertretungen bei der Beschäftigungssicherung
• Maßnahmen, Hilfen und Leistungen zur Gestaltung und Sicherung eines
  behinderungsgerechten Arbeitsplatzes

Inklusionsvereinbarung
• Präambel und Ist-Situation
• Zielvereinbarungen und deren Umsetzung
• Berichtspflicht

Kündigungsschutz und BEM-Verfahren
• Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz
• Prävention nach § 167 I SGB IX
• Betriebliches Eingliederungsmanagement nach § 167 II SGB IX

Der Integrationsfachdienst
• Der Integrationsfachdienst im SGB IX
• Die tägliche Arbeit des Integrationsfachdienstes: Beispiele aus der Beratungspraxis
• Der Integrationsfachdienst und Schwerbehindertenvertretungen: Beispiele für gelungene
  Einbindung des Integrationsfachdienstes
• Hilfen für die Schwerbehindertenvertretung im Betrieb

Unterstützungsmöglichkeiten durch den Sozialverband VdK Bayern in der
SBV-Arbeit

Anmeldeschluss: 31. August 2022
Anreise: Montag, den 17. Oktober 2022
Beginn:  13.00 Uhr, Empfangsimbiss ab 12.00 Uhr,
		       Zimmervergabe am Ende des ersten Seminartags
Abreise: Donnerstag, den 20. Oktober 2022, 14.00 Uhr

Kosten:     605,- € (s. Seite 6)

                                                                                          10
Aufbauseminar A/04
21. bis 24. November 2022

Inhalte:

Einstellungsverfahren und Kündigungsschutz
• Rechtliche Grundlagen
• Einwirkungsmöglichkeiten und Rechte der SBV
• Kündigungsschutzverfahren und Zustimmungsantrag

Psychische Belastungen und Auswirkungen am Arbeitsplatz
• Verhaltensauffälligkeiten und Verhaltensveränderungen
• Darstellung von psychischen Erkrankungsbildern: Zahlen, Fakten
• Die Bedeutung von beruflicher Beschäftigung für Menschen mit psychischer Erkrankung
• Mobbing im Kontext psychischer Erkrankungen
• Auswirkungen psychischer Belastungen und Erkrankungen auf Arbeitsplatzgestaltung
• Prävention und eigene psychische Gesundheit

Digitale Barrierefreiheit in der Arbeitswelt
• Welche digitalen Barrieren gibt es?
• Gesetzliche Regelungen der digitalen Barrierefreiheit
• Möglichkeiten zur Identifizierung und Bewertung von digitalen Hindernissen im internen
  Arbeitskontext (Intranet, Antrags- und Formularwesen, Ausschreibungen)

Unterstützungsmöglichkeiten durch den Sozialverband VdK Bayern in
der SBV-Arbeit

Anmeldeschluss: 7. Oktober 2022
Anreise: Montag, den 21. November 2022
Beginn:  13.00 Uhr, Empfangsimbiss ab 12.00 Uhr,
		       Zimmervergabe am Ende des ersten Seminartags
Abreise: Donnerstag, 24. November 2022, 14.00 Uhr

Kosten:     605,- € (s. Seite 6)

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Online-Tagesseminar:
Wahlen der Schwerbehindertenvertretung 2022

Mittwoch, 9. März 2022, 9.00 – 16.00 Uhr

Inhalte:
• Zeitraum der Wahl 2022
• Voraussetzungen für die einzelnen Wahlverfahren
• Wer darf wählen, wer darf gewählt werden?
• Das förmliche Wahlverfahren
• Das vereinfachte Wahlverfahren
• Tätigkeitsfelder der SBV
• Entlastung schaffen durch Heranziehung
• Was ist der Unterschied zwischen Heranziehung und Stellvertretung?
• Tipps für die Kandidatensuche

Anmeldung: online unter
www.vdk-bayern-seminare.de/programm/seminare-arbeit-und-inklusion/
Anmeldeschluss: 18. Februar 2022
Videokonferenz-Tool: Zoom
Kosten: 50,- €

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Impressionen

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Recht schaffen.
                Recht schaffen.
                                           DerVdK
                                          Der  VdK bietet
                                                    bietet kompetente
                                                           kompetente
                                       Sozialberatung bei Rechtsfragen
                                      Sozialberatung bei Rechtsfragen
                                     zu Rente,Behinderung
                                    zu Rente,  Behinderung und
                                                            undPflege.
                                                                Pflege.
                     Profitieren Sie von mehr als 70 Jahren Erfahrung.
                   Profitieren Sie von mehr als 70 Jahren Erfahrung.
                     Allein in Bayern vertrauen über 755.000
                                                660.000       Menschen
                                                         Menschen      dem VdK.
                                                                   dem VdK.
                   Allein in Bayern vertrauen 660.000 Menschen dem VdK.
                Stand 02/2017

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Der Sozialverband
Der Sozialverband VdK Bayern
setzt sich für Menschen mit Behinderung in vielfältiger Weise ein:

Rechtsberatung und Rechtsbeistand:

•   Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
•   Arbeitsförderungsrecht (SGB III)
•   Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)
•   Recht der gesetzlichen Rentenversicherung (SGB VI)
•   Recht der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII)
•   Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX)
•   Gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI)
•   Sozialhilferecht und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
•   Soziales Entschädigungsrecht (BVG, SVG, OEG)

Fortbildungen:

• für Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen, Betriebs- und Personalräte,
  Inklusionsbeauftragte und in der Behindertenarbeit tätige Personen
• im Sozialrecht, SGB IX, Betriebsverfassungsgesetz

                                                                                       15
Wir informieren

Schwerbehindertenrecht
Vom Antrag bis zur Feststellung
Wer sollte eine Feststellung beantragen?
Wer seine Rechte als schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter Mensch beanspruchen
möchte, muss seine Schwerbehinderteneigenschaft nachweisen.
Bei einer längerfristigen gesundheitlichen Einschränkung (über sechs Monate) sollte ein Antrag auf Fest-
stellung einer Behinderung gestellt werden. Gesetzliche Grundlage ist das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX).

Wo ist der Antrag zu stellen?
Die Anträge auf Feststellung nach dem SGB IX müssen bei der zuständigen Region des „Zentrums Bay-
ern Familie und Soziales“ gestellt werden.

Die Bewertung und Einstufung der einzelnen Gesundheitsstörungen erfolgt nach den Grundsätzen und
Kriterien der Versorgungsmedizin-Verordnung. Die Schwere der Behinderung wird durch den Grad der
Behinderung ausgedrückt (GdB). Der GdB wird in Zehnergraden von 20 bis 100 festgestellt.
Die versorgungsmedizinischen Grundsätze geben für zahlreiche Gesundheitsstörungen Richtwerte vor,
aus denen dann bei Vorliegen mehrerer Behinderungen der Gesamt-Grad der Behinderung gebildet
wird. Dabei werden die Einzelgrade nicht zusammengezählt. Maßgebend sind die Auswirkungen der ein-
zelnen Gesundheitsstörungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung der einzelnen Gesundheits-
störungen zueinander. Wird ein GdB von mindestens 50 erreicht, liegt eine Schwerbehinderung vor und
es wird ein entsprechender Ausweis erteilt.

Welche Leistungen werden gewährt?
Es gibt keine direkten Geldleistungen, sondern zahlreiche Nachteilsausgleiche.

Ab einem GdB von 50 stehen den Berechtigten beispielsweise zu:
• Besonderer Kündigungsschutz
• Zusatzurlaub
• Altersrente für schwerbehinderte Menschen (unter bestimmten Voraussetzungen)
• Steuerliche Vorteile

Weitere Nachteilsausgleiche gibt es unter anderem bei folgenden Merkzeichen:

• „G“ für erhebliche Gehbehinderung                 • „H“ für Hilflosigkeit
• „aG“ für außergewöhnliche Gehbehinderung          • „Gl“ für Gehörlosigkeit
• „B“ für Begleitperson                             • „Bl“ für Blindheit
• „RF“ für Ermäßigung des Rundfunkbeitrags          • „TBl“ für Taubblindheit

Der Sozialverband VdK Bayern berät und vertritt seine Mitglieder in Verfahren zur Feststellung der
Schwerbehinderteneigenschaft.
Neben der rechtlichen Beratung übernehmen wir für unsere Mitglieder die Antragsstellung und führen
gegebenenfalls ein Widerspruchs- oder Klageverfahren durch.

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kostenlos
                                                                   unabhängig
                                                                   bayernweit
                 Beratungstelefon                                  Beratungstelefon
                 Pflege und Wohnen                                 Leben mit Behinderung
                 Telefon 089 / 2117-112                            Telefon 089 / 2117-113
                 Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr               Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr
                 Donnerstag von 15 bis 18 Uhr                      Donnerstag von 15 bis 18 Uhr

                 Themen                                            Themen
                 • Organisation der Pflege zu Hause                • Teilhabe und Selbstbestimmung
                   oder in einer Pflegeeinrichtung                 • Inklusion an Schulen, Hochschulen und am Arbeitsplatz
                 • Rehabilitation im Alter                         • Wohnlösungen für Menschen mit Behinderung
                 • Leistungen der Pflegeversicherung,              • Übergänge zur Volljährigkeit und beim Eintritt
                   Pflegeeinstufungsverfahren                        ins Rentenalter
                 • Pflegerische Fachfragen                         • Tipps zur inklusiven Freizeitgestaltung
                 • Barrierefreies Wohnen                           • Leistungen bei Schwerbehinderung
                 • Wohnungsumbau und dessen Finanzierung           • Barrierefreiheit
                 • Alternative Wohnformen im Alter                 • Informationen und Kontakte zu weiterführenden Hilfen
                 • Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und                und Netzwerken
                   Patientenverfügung
                 eMail: lebenimalter.bayern@vdk.de                 eMail: lebenmitbehinderung.bayern@vdk.de

                 www.vdk-bayern.de
Stand: 05/2021

                                                                                              17
Ihr professioneller Dienstleister in Straubing
Als einer der größten Inklusionsbetriebe im ostbayerischen Raum agieren wir mit
ca. 80 Mitarbeitern an mehreren Standorten in der Region. Seit über 20 Jahren
sind wir erfolgreich als kompetenter und professioneller Dienstleister mit breit auf­
gestelltem Leistungsangebot tätig.

Unsere Dienstleistungen überregional
· Layout – Druck – Mailing · Werbe­ und Geschenkartikel

Unsere Dienstleistungen regional
· Malerbetrieb · Gartengestaltung · Wäscherei
· Second­Hand­Shop´s · Schneiderei

Dimetria-VdK gGmbH
Rennbahnstr. 48 · 94315 Straubing
Tel. 09421 / 9290­100
Fax 09421 / 9290­109
info@dimetria.de · www.dimetria.de

Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 07.00 Uhr – 16.00 Uhr
                     und Freitag 07.00 Uhr – 15.00 Uhr
                                                                                        18
Anreise
                                                        Hotel St. Wolfgang
Mit dem Pkw
Das Hotel St. Wolfgang ist über die A3 Nürnberg – Regensburg – Passau, Ausfahrt Pocking,
am schnellsten zu erreichen.Von München kommend führt die B12 zur B388 über Eggenfelden
nach Bad Griesbach-Therme. Dort angekommen, fahren Sie in den Kreisverkehr ein und in
den gegenüberliegenden Maximiliantunnel hinunter, bis zum Parkdeck 1, 2 oder 3 (VdK) auf
der rechten Seite.
Hinweis für Navigationseingabe: Bitte geben Sie als Ort „94086 Bad Griesbach- Therme“
in Ihr Navigationssystem ein. Als Straße bitten wir Sie, nicht die „Ludwigpromenade 6“
einzugeben, sondern die „Kurallee“. Folgen Sie der Route jedoch nicht bis zur Kurallee,
sondern fahren Sie in den Kreisverkehr ein und in den gegenüberliegenden Maximiliantunnel
hinunter.

Mit der Bahn
Rufen Sie uns an, wir geben Ihnen gerne Auskunft über die für Sie beste Anbindung und unse-
ren Shuttle-Service (gebührenpflichtig) zum Hotel.

Entfernungen:
Deutschland: Berlin 630 km, Frankfurt 460 km, Stuttgart 375 km, Nürnberg 250 km,
München 200 km, Regensburg 150 km, Passau 30 km
Österreich: Wien 285 km, Linz 120 km, Salzburg 80 km

Klinik und Hotel
St. Wolfgang
Ludwigpromenade 6
94086 Bad Griesbach
i. Rottal/ Therme
Telefon: 08532 / 980-0
Telefax: 08532 / 980-635
eMail: BadGriesbach@asklepios.com
Internet: www.stwolfgang.de
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Berufliches
Trainingszentrum

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                                                                                Gerne beraten wir Sie!
                                                                                Tel. 0 94 21 / 9 96 70
Inklusion gelingt
Seit mehr als 30 Jahren unterstützen wir unter dem          über berufliche Neuorientierung bis hin zur Rückkehr in
Dach des Sozialverbands VdK Bayern e.V. Menschen            den erlernten Beruf bzw. bestehenden Arbeitsplatz. Be-
mit psychischen Erkrankungen und Behinderung bei            standteil aller Reha-Maßnahmen ist die Steigerung der
der beruflichen Eingliederung. Der Erfolg unserer Arbeit    Belastbarkeit und die Stabilisierung für eine Arbeitstätig-
und die jahrelange Zusammenarbeit mit regionalen und        keit. So beginnen alle Rehabilitanden mit einem Training
überregionalen Firmen zeigen, dass Inklusion gelingt,       von vier Stunden, welches dann schrittweise angehoben
wenn sich viele Akteure beteiligen. In verschiedenen        wird. Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Arbeit im BTZ
Maßnahmen werden die Teilnehmer darauf vorbereitet,         bildet die Psychoedukation. Diese beinhaltet Krankheits-
den Anforderungen am Arbeitsplatz gerecht zu werden.        erklärung, -akzeptanz, -bewältigung und -prophylaxe
Die Maßnahmen reichen von der Berufsvorbereitung            vor allem im Hinblick auf die berufliche Tätigkeit.

Berufliche Perspektiven schaffen!                           Unsere Trainingsbereiche
Wir sind eine kleine Einrichtung mit 55 Trainingsplätzen.     Wirtschaft und Verwaltung
So können wir die Rehabilitanden besonders individu-          Handel und Logistik
ell begleiten und unterstützen. Als anerkannter Ausbil-
                                                              Küche und Cafeteria
dungsbetrieb haben wir in den letzten fünf Jahren 46
                                                              Wäscherei und Hotelbetrieb
junge Menschen erfolgreich in kaufmännischen Beru-
fen, IT-Berufen, Dienstleitungsberufen und handwerk-          Informations- und Telekommunikationstechnik
lichen Berufen ausgebildet. Die enge Zusammenarbeit           Handwerk
mit IHK und HWK sowie Betrieben und Berufsschulen
ermöglicht den jungen Menschen den beruflichen Start,       BTZ-VdK Rehawerk Straubing gGmbH
der wiederum die Grundlage für Teilhabe am Leben in         Rennbahnstraße 44 / 46 · 94315 Straubing · Tel.: 0 94 21 / 9 96 70
der Gesellschaft bildet.                                    www.btz-straubing.de · post@btz-straubing.de
Zukunft braucht Menschlichkeit.

Sozialverband VdK Bayern e.V.
Arbeit und Inklusion
Schellingstraße 31
80799 München
Telefon: 089 / 2117-257
Telefax: 089 / 2117-309
eMail: arbeit.inklusion.bayern@vdk.de

Verantwortlich:
Jan Gerspach und Ulrike Stemmer
Telefon: 089 / 2117-103 bzw. -216
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