ARBEIT UND INKLUSION SEMINARE 2022 - MIT ONLINE-SEMINAR ZUR SBV-WAHL - SOZIALVERBAND VDK
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Inhalt Inhalt Begrüßung Michael Pausder Seite 3 Seminare Seite 4 Rechtsgrundlage Seite 5 Seminarkosten Seite 6 Anmeldung Seite 7 Online-Aufbauseminar A/01 Seite 8 Aufbauseminar A/02 Seite 9 Aufbauseminar A/03 Seite 10 Aufbauseminar A/04 Seite 11 Online-Tagesseminar Seite 12 Impressionen Seite 13 Der Sozialverband Seite 15 Schwerbehindertenrecht Seite 16 Anreise Seite 19 2
Liebe Kolleginnen und Kollegen, „von Inklusion im Erwerbsleben kann leider immer noch nicht gesprochen werden“ - so deutlich fasste der VdK in einer Pressemitteilung die Ergebnisse des dritten Teilhabeberichts der Bundesregierung zusammen, der im Mai 2021 veröffentlicht wurde. Zwar finden Menschen mit Behinderung inzwischen häufi- ger einen Arbeitsplatz. Doch noch immer fällt dieser Anteil spürbar geringer aus als bei den Personen ohne Behinderung. Wie aus dem dritten Teilhabebericht hervorgeht, waren im Jahr 2017 53 Prozent der Menschen mit Beeinträchtigung erwerbstätig. Im übrigen Teil der Bevölkerung lag dieser Anteil dagegen bei 81 Prozent. In den vergange- nen Monaten hat sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt durch die Corona-Pandemie noch einmal ver- schlechtert. Auch viele Menschen mit einer Schwerbehinderung haben ihre Arbeit verloren. Das erleben auch wir in unseren Beratungen in den Geschäftsstellen und am Beratungstelefon. Warum beginne ich meine Begrüßung mit diesem „pessimistischen“ Blick? Weil dadurch klar wird, wa- rum Ihre Arbeit – als Schwerbehindertenvertrauensperson oder Inklusionsbeauftragte – gerade aktuell so enorm wichtig ist. Sie sind es, die Inklusion mit Leben füllen, die sich dafür einsetzen, dass Menschen mit Behinderung einen Arbeitsplatz erhalten, und dass sie ihn behalten können, falls die Behinderung während des Berufslebens eintritt. Durch Ihren Einsatz kann Inklusion auf dem Arbeitsmarkt verbessert werden. Aber Sie sind natürlich nicht hauptverantwortlich dafür, dass Menschen mit Behinderung einer Erwerbs- arbeit nachgehen können. In allererster Linie stehen hier die Arbeitgeber in der Pflicht. Weil Menschen mit Schwerbehinderung weiter unterrepräsentiert sind, fordern wir schon lange eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe: Betriebe, die niemanden mit Schwerbehinderung beschäftigen, müssen mehr zahlen. Wir appellieren an die neue Bundesregierung, hier endlich tätig zu werden. Es gibt genug gute Beispiele, die zeigen, dass Inklusion gelingen kann, wenn man möchte. Unseren Teil zu mehr Inklusion am Arbeitsleben tragen wir unter anderem mit den Seminaren für Schwerbehindertenvertretungen (SBV), für Inklusionsbeauftragte sowie für Personal- und Betriebsräte bei. Wir statten Sie in unseren Schulungen mit den rechtlichen und sozialen Kompetenzen aus, damit Sie sich in Ihrem Unternehmen, Ihrer Institution oder Ihrer Behörde für die Zielgruppe einsetzen können. Wir freuen uns sehr, Ihnen das Jahresprogramm 2022 präsentieren zu dürfen. Neben vier Aufbausemi- naren bieten wir im März auch eine Online-Tagesschulung zur SBV-Wahl an, die im Herbst 2022 wieder auf der Agenda steht. Die Kolleginnen und Kollegen des Bereichs „Arbeit und Inklusion“ freuen sich, Sie in den Seminaren begrüßen zu dürfen und stehen Ihnen wie gewohnt gern für Fragen und Anregungen zur Verfügung. Für das Jahr 2022 wünsche ich Ihnen alles Gute und vor allem Gesundheit. Mit freundlichen Grüßen Michael Pausder Landesgeschäftsführer, Sozialverband VdK Bayern 3
Seminare Seminare für Schwerbehindertenvertreter/-innen, Inklusionsbeauftragte, Betriebs- und Personalräte Unsere Seminare richten sich an alle Schwerbehindertenvertrauenspersonen (SBV), ihre Vertreterinnen und Vertreter, Inklusionsbeauftragte sowie Personal- und Betriebsräte, die sich mit dem Themenbereich Arbeit und Inklusion befassen möchten. Eingeladen sind Personen aus Unternehmen, Betrieben, Instituti- onen und Behörden sowohl der Privatwirtschaft als auch des öffentlichen Bereichs. Im Grundseminar vermitteln wir rechtliche Grundlagen des SGB IX, die für Ihre Arbeit als Schwerbehin- dertenvertretung und zur Unterstützung Ihrer Kolleginnen und Kollegen mit Schwerbehinderung wichtig sind. Hierbei handelt es sich unter anderem um die gesetzlichen Tätigkeitsfelder der Schwerbehinderten- vertretung, das Verfahren zur Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) und wesentliche arbeits- rechtliche Bestimmungen. In den Aufbauseminaren bilden unsere Referentinnen und Referenten Sie in Themen weiter, auf die Sie in Ihrer täglichen Arbeit regelmäßig stoßen. Dazu zählen beispielsweise das Betriebliche Eingliederungs- management, die Beschäftigungssicherung schwerbehinderter Mitarbeiter/-innen oder psychische Er- krankungen und ihre Auswirkungen am Arbeitsplatz. Ziel unserer Seminare ist, dass Sie sich entsprechend Ihrer bisherigen Vorkenntnisse und Arbeitserfah- rungen weiterbilden und Ihr Wissen durch den Austausch mit Referentinnen und Referenten sowie mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern praxisnah und aktuell auffrischen. Zwei der Aufbauseminare fallen in die Zeit der SBV-Wahl oder kurz darauf. Aus organisatorischen Gründen war dies nicht anders möglich. Für neu gewählte Vertrauenspersonen werden im Jahr 2023 wieder Grundkurse angeboten. Die Gesundheit unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer hat oberste Priorität. Daher kann es pandemiebedingt zu Verschiebungen, Ausfällen oder der Durchführung als Online-Veranstaltung kommen. Über unsere Planungen informieren wir Sie rechtzeitig und bitten um Ihr Verständnis. 4
Rechtsgrundlage Die Vertrauenspersonen und deren mit der höchsten Stimmenzahl gewählte bzw. gem. § 178 Abs. 1 Satz 5 SGB IX dauerhaft herangezogene weitere Stellvertreter werden gemäß § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX ohne Minderung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge von ihrer beruflichen Tätigkeit freigestellt. Die geltenden Vorschriften für die Freistellung der ande- ren genannten Interessensvertretungen finden sich in § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. im § 46 Abs. 6 BPersVG und Art. 46 BayPVG. Die Sachkosten werden durch den Sozialverband VdK Bayern getragen, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Fahrtkosten trägt der Arbeit- geber nach § 179 Abs. 8 Satz 2 SGB IX sowie § 40 Abs. 1 BetrVG, § 44 Abs. 1 Satz 1 BPersVG und Art. 44 Abs. 1 Satz 1 BayPVG. Inklusionsbeauftragte gem. § 181 SGB IX und andere (z. B. in Kliniken und Krankenhäu- sern) tätige Sozialdienstmitarbeiter klären mit der Geschäftsleitung die Freistellung vom Dienst und die Kostenübernahme. Es wirken Fachreferenten und -referentinnen mit aus den folgenden Bereichen: • Suchtberatung • Zentrum Bayern Familie und Soziales • Integrationsfachdienst (ZBFS) • Berufliches Trainingszentrum BTZ-VdK • ZBFS-Inklusionsamt (Integrationsamt) Rehawerk Straubing • Epilepsieberatung • sowie Sozialverband VdK Bayern Kreis der Teilnehmer/-innen: Vertrauenspersonen für Menschen mit Behinderung, Inklusionsbeauftragte, Betriebs- und Personalräte sowie in der Behindertenarbeit tätige Personen. Personen, die bislang noch nicht oder selten an einem Seminar des Sozialverbands VdK Bayern teilgenommen haben, haben Vorrang. Methodik der Seminare: Vortrag, Fallbeispiele, Diskussion Ort: Alle Präsenz-Seminare finden im Hotel St. Wolfgang in Bad Griesbach i. Rottal statt (siehe Seite 19) 5
Seminarkosten Seminarkosten VdK-Wochenseminar Bad Griesbach 605,- € In der Summe sind die Kosten für die Schulung, Übernachtung mit Vollpension und ein Soft- getränk zum Mittagessen enthalten. Leider gibt es im Umfeld keine Möglichkeit, den PKW kostenfrei abzustellen. Garage pro Tag 5,- € in Bad Griesbach Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag unter Angabe Ihres Namens, des gewählten Semi- nars und der Rechnungsnummer vor Beginn der Maßnahme an die: Bank für Sozialwirtschaft IBAN: DE83 7002 0500 0007 8404 00 Sozialverband VdK Bayern e.V. BIC: BFSWDE33MUE Eine Barzahlung vor Ort ist nicht möglich! Alle Teilnehmer/-innen erhalten Einzelzimmer. Der Schulungsort ist barrierefrei. 6
Anmeldung Vor Ihrer verbindlichen Anmeldung beantragen Sie bei Ihrer Geschäftsleitung die Frei- stellung vom Dienst sowie die Kostenübernahme (siehe Rechtsgrundlage, Seite 5). Bitte melden Sie sich online für das gewünschte Seminar an unter www.vdk-bayern-seminare.de/programm/seminare-arbeit-und-inklusion/ Mit Ihrer Anmeldung werden Sie zunächst in unsere Warteliste aufgenommen. Sie erhal- ten rechtzeitig eine Rückmeldung von uns, ob Ihre Anmeldung für das gewünschte Seminar erfolgreich war. Die weiteren Unterlagen werden zeitnah zum Seminar zugestellt. Sollte Ihr gewähltes Seminar bereits ausgebucht sein, benachrichtigen wir Sie unverzüglich und bieten bei Möglichkeit Ersatz an. Bitte beachten Sie bei Ihrer Anmeldung zu Online-Seminaren: Über die bei Ihrer Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse wird der gesamte Schriftverkehr kommuniziert. Daher ist eine personalisierte E-Mail-Adresse von Vorteil. Für eine korrekte Rechnungsstellung benötigen wir Ihre vollständige Firmenbezeichnung inkl. der Rechtsform Ihres Unternehmens sowie gegebenenfalls der Angabe von Firmensparte/ Sektor. Anmeldungen mit der Angabe einer Postfachadresse können wir nicht berücksichtigen. Rücktritt Ein Rücktritt ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur in schriftlicher Form möglich! Letzter kostenfreier Rücktrittstermin ist zwei Kalenderwochen vor Kursbeginn. Bei einem verspäteten Rücktritt bzw. Ausfall werden die jeweiligen Seminarkosten in voller Höhe entsprechend in Rechnung gestellt. Vorbehalt Der Veranstalter behält sich vor, Änderungen inhaltlicher Schwerpunkte vorzunehmen, wenn diese aus sachlichen Gründen notwendig sind. Datenschutz Die Teilnehmer/-innen der Tagung erklären sich damit einverstanden, dass Name, Organi- sation und E-Mail-Adresse in den Tagungsunterlagen aufgeführt werden dürfen. Im Falle des (schriftlichen) Widerspruchs gegen diese Nutzung hat dies keine Auswirkungen auf die Tagungsteilnahme. Haftung Die Teilnahme am Seminar erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Während der Seminar- zeiten sind Sie als Teilnehmer/-innen über Ihren Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert. In den seminarfreien Zeiten unterliegen Sie nicht diesem Versicherungsschutz. Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die Rechtsgrundlagen und die Hinweise auf Seite 5. Weitere Informationen bei: Susanne Zunhammer, Assistenz Telefon: 089 / 2117-257, Telefax: 089 / 2117-309, eMail: arbeit.inklusion.bayern@vdk.de 7
Seminare Online-Aufbauseminar A/01 31. Januar bis 3. Februar 2022 Inhalte: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) • Qualitätsanforderungen an ein BEM • wesentliche Schritte im Einzelfall • systematischer Aufbau des BEM im Betrieb / in der Dienststelle Wahlen der Schwerbehindertenvertretung 2022 • Zeitraum und Voraussetzungen für die einzelnen Wahlverfahren • Wer darf wählen, wer darf gewählt werden? • Das förmliche und das vereinfachte Wahlverfahren • Entlastung schaffen durch Heranziehung • Tipps für die Kandidatensuche Aktuelles • Auswirkungen des Betriebsrätemodernisierungsgesetz auf die Arbeit der SBV in den Betrieben und Dienststellen Unterstützungsmöglichkeiten durch den Sozialverband VdK Bayern in der SBV-Arbeit Anmeldeschluss: 15. Januar 2022 Dauer: Montag, 31. Januar 2022 bis Donnerstag, 3. Februar 2022 Montag: 9.00 bis 14.00 Uhr Dienstag bis Donnerstag: 9.00 bis 12.30 Uhr Online per Zoom, mit ausreichend Pausen Kosten: 100,- € 8
Aufbauseminar A/02 9. bis 12. Mai 2022 Inhalte: Grundlagen der Suchtprävention • Ist-Stand-Analyse und Reflektion eigener Konsumerfahrungen • Unterscheidung Konsum – riskanter Konsum – Abhängigkeit • Entstehung manifester Abhängigkeiten und Ableitung suchtpräventiver Strategien • Interventionsmöglichkeiten • Fallanalysen und Gesprächsführung • Betriebliche Präventionsvereinbarungen Epilepsie – arbeiten erlaubt!? • Zum Krankheitsbild Epilepsie: Diagnose und Therapie: Was ist möglich? • Epilepsie am Arbeitsplatz: Die inkludierte Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutzmaßnahmen • Rechtliche Aspekte: Wer haftet bei Verletzungen? • Soziale Aspekte: Wie gelingt die berufliche Teilhabe bei Epilepsie? Wie gelingt der Runde Tisch im Betrieb? Datenschutz und Digitalisierung – worauf muss die SBV achten? • Die Grundsätze des Datenschutzes zwischen Theorie und Praxis • Datenschutz und digitale Medien am Beispiel Videokonferenz • Quo vadis … wohin entwickelt sich der Datenschutz im arbeitsrechtlichen Alltag? • Diskussion: Data Protection vs. Privacy Psychische Erkrankungen, Auswirkungen am Arbeitsplatz • die Rolle als Arbeitnehmer (Erwartungen, Anforderungen, Herausforderungen, Hürden) • Auseinandersetzung mit Case-Studies zur Reflexion und Sensibilisierung • Toolbox: Ableiten von Handlungsempfehlungen für die eigene Beratungspraxis Unterstützungsmöglichkeiten durch den Sozialverband VdK Bayern in der SBV-Arbeit Anmeldeschluss: 25. März 2022 Anreise: Montag, den 9. Mai 2022 Beginn: 13.00 Uhr, Empfangsimbiss ab 12.00 Uhr, Zimmervergabe am Ende des ersten Seminartags Abreise: Donnerstag, den 12. Mai 2022, 14.00 Uhr Kosten: 605,- € (s. Seite 6) 9
Aufbauseminar A/03 17. bis 20. Oktober 2022 Inhalte: Beschäftigungssicherung für Menschen mit Behinderung • Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers nach SGB IX • Die Rolle der Interessenvertretungen bei der Beschäftigungssicherung • Maßnahmen, Hilfen und Leistungen zur Gestaltung und Sicherung eines behinderungsgerechten Arbeitsplatzes Inklusionsvereinbarung • Präambel und Ist-Situation • Zielvereinbarungen und deren Umsetzung • Berichtspflicht Kündigungsschutz und BEM-Verfahren • Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz • Prävention nach § 167 I SGB IX • Betriebliches Eingliederungsmanagement nach § 167 II SGB IX Der Integrationsfachdienst • Der Integrationsfachdienst im SGB IX • Die tägliche Arbeit des Integrationsfachdienstes: Beispiele aus der Beratungspraxis • Der Integrationsfachdienst und Schwerbehindertenvertretungen: Beispiele für gelungene Einbindung des Integrationsfachdienstes • Hilfen für die Schwerbehindertenvertretung im Betrieb Unterstützungsmöglichkeiten durch den Sozialverband VdK Bayern in der SBV-Arbeit Anmeldeschluss: 31. August 2022 Anreise: Montag, den 17. Oktober 2022 Beginn: 13.00 Uhr, Empfangsimbiss ab 12.00 Uhr, Zimmervergabe am Ende des ersten Seminartags Abreise: Donnerstag, den 20. Oktober 2022, 14.00 Uhr Kosten: 605,- € (s. Seite 6) 10
Aufbauseminar A/04 21. bis 24. November 2022 Inhalte: Einstellungsverfahren und Kündigungsschutz • Rechtliche Grundlagen • Einwirkungsmöglichkeiten und Rechte der SBV • Kündigungsschutzverfahren und Zustimmungsantrag Psychische Belastungen und Auswirkungen am Arbeitsplatz • Verhaltensauffälligkeiten und Verhaltensveränderungen • Darstellung von psychischen Erkrankungsbildern: Zahlen, Fakten • Die Bedeutung von beruflicher Beschäftigung für Menschen mit psychischer Erkrankung • Mobbing im Kontext psychischer Erkrankungen • Auswirkungen psychischer Belastungen und Erkrankungen auf Arbeitsplatzgestaltung • Prävention und eigene psychische Gesundheit Digitale Barrierefreiheit in der Arbeitswelt • Welche digitalen Barrieren gibt es? • Gesetzliche Regelungen der digitalen Barrierefreiheit • Möglichkeiten zur Identifizierung und Bewertung von digitalen Hindernissen im internen Arbeitskontext (Intranet, Antrags- und Formularwesen, Ausschreibungen) Unterstützungsmöglichkeiten durch den Sozialverband VdK Bayern in der SBV-Arbeit Anmeldeschluss: 7. Oktober 2022 Anreise: Montag, den 21. November 2022 Beginn: 13.00 Uhr, Empfangsimbiss ab 12.00 Uhr, Zimmervergabe am Ende des ersten Seminartags Abreise: Donnerstag, 24. November 2022, 14.00 Uhr Kosten: 605,- € (s. Seite 6) 11
Online-Tagesseminar: Wahlen der Schwerbehindertenvertretung 2022 Mittwoch, 9. März 2022, 9.00 – 16.00 Uhr Inhalte: • Zeitraum der Wahl 2022 • Voraussetzungen für die einzelnen Wahlverfahren • Wer darf wählen, wer darf gewählt werden? • Das förmliche Wahlverfahren • Das vereinfachte Wahlverfahren • Tätigkeitsfelder der SBV • Entlastung schaffen durch Heranziehung • Was ist der Unterschied zwischen Heranziehung und Stellvertretung? • Tipps für die Kandidatensuche Anmeldung: online unter www.vdk-bayern-seminare.de/programm/seminare-arbeit-und-inklusion/ Anmeldeschluss: 18. Februar 2022 Videokonferenz-Tool: Zoom Kosten: 50,- € 12
Impressionen 13
Recht schaffen. Recht schaffen. DerVdK Der VdK bietet bietet kompetente kompetente Sozialberatung bei Rechtsfragen Sozialberatung bei Rechtsfragen zu Rente,Behinderung zu Rente, Behinderung und undPflege. Pflege. Profitieren Sie von mehr als 70 Jahren Erfahrung. Profitieren Sie von mehr als 70 Jahren Erfahrung. Allein in Bayern vertrauen über 755.000 660.000 Menschen Menschen dem VdK. dem VdK. Allein in Bayern vertrauen 660.000 Menschen dem VdK. Stand 02/2017 Jetzt Mitglied werden. Stand 02/2017 Jetzt www.Mitglied werden. vdk-bayern.de www. vdk-bayern.de 14
Der Sozialverband Der Sozialverband VdK Bayern setzt sich für Menschen mit Behinderung in vielfältiger Weise ein: Rechtsberatung und Rechtsbeistand: • Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) • Arbeitsförderungsrecht (SGB III) • Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) • Recht der gesetzlichen Rentenversicherung (SGB VI) • Recht der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII) • Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) • Gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI) • Sozialhilferecht und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) • Soziales Entschädigungsrecht (BVG, SVG, OEG) Fortbildungen: • für Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen, Betriebs- und Personalräte, Inklusionsbeauftragte und in der Behindertenarbeit tätige Personen • im Sozialrecht, SGB IX, Betriebsverfassungsgesetz 15
Wir informieren Schwerbehindertenrecht Vom Antrag bis zur Feststellung Wer sollte eine Feststellung beantragen? Wer seine Rechte als schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter Mensch beanspruchen möchte, muss seine Schwerbehinderteneigenschaft nachweisen. Bei einer längerfristigen gesundheitlichen Einschränkung (über sechs Monate) sollte ein Antrag auf Fest- stellung einer Behinderung gestellt werden. Gesetzliche Grundlage ist das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX). Wo ist der Antrag zu stellen? Die Anträge auf Feststellung nach dem SGB IX müssen bei der zuständigen Region des „Zentrums Bay- ern Familie und Soziales“ gestellt werden. Die Bewertung und Einstufung der einzelnen Gesundheitsstörungen erfolgt nach den Grundsätzen und Kriterien der Versorgungsmedizin-Verordnung. Die Schwere der Behinderung wird durch den Grad der Behinderung ausgedrückt (GdB). Der GdB wird in Zehnergraden von 20 bis 100 festgestellt. Die versorgungsmedizinischen Grundsätze geben für zahlreiche Gesundheitsstörungen Richtwerte vor, aus denen dann bei Vorliegen mehrerer Behinderungen der Gesamt-Grad der Behinderung gebildet wird. Dabei werden die Einzelgrade nicht zusammengezählt. Maßgebend sind die Auswirkungen der ein- zelnen Gesundheitsstörungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung der einzelnen Gesundheits- störungen zueinander. Wird ein GdB von mindestens 50 erreicht, liegt eine Schwerbehinderung vor und es wird ein entsprechender Ausweis erteilt. Welche Leistungen werden gewährt? Es gibt keine direkten Geldleistungen, sondern zahlreiche Nachteilsausgleiche. Ab einem GdB von 50 stehen den Berechtigten beispielsweise zu: • Besonderer Kündigungsschutz • Zusatzurlaub • Altersrente für schwerbehinderte Menschen (unter bestimmten Voraussetzungen) • Steuerliche Vorteile Weitere Nachteilsausgleiche gibt es unter anderem bei folgenden Merkzeichen: • „G“ für erhebliche Gehbehinderung • „H“ für Hilflosigkeit • „aG“ für außergewöhnliche Gehbehinderung • „Gl“ für Gehörlosigkeit • „B“ für Begleitperson • „Bl“ für Blindheit • „RF“ für Ermäßigung des Rundfunkbeitrags • „TBl“ für Taubblindheit Der Sozialverband VdK Bayern berät und vertritt seine Mitglieder in Verfahren zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft. Neben der rechtlichen Beratung übernehmen wir für unsere Mitglieder die Antragsstellung und führen gegebenenfalls ein Widerspruchs- oder Klageverfahren durch. 16
kostenlos unabhängig bayernweit Beratungstelefon Beratungstelefon Pflege und Wohnen Leben mit Behinderung Telefon 089 / 2117-112 Telefon 089 / 2117-113 Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr Donnerstag von 15 bis 18 Uhr Donnerstag von 15 bis 18 Uhr Themen Themen • Organisation der Pflege zu Hause • Teilhabe und Selbstbestimmung oder in einer Pflegeeinrichtung • Inklusion an Schulen, Hochschulen und am Arbeitsplatz • Rehabilitation im Alter • Wohnlösungen für Menschen mit Behinderung • Leistungen der Pflegeversicherung, • Übergänge zur Volljährigkeit und beim Eintritt Pflegeeinstufungsverfahren ins Rentenalter • Pflegerische Fachfragen • Tipps zur inklusiven Freizeitgestaltung • Barrierefreies Wohnen • Leistungen bei Schwerbehinderung • Wohnungsumbau und dessen Finanzierung • Barrierefreiheit • Alternative Wohnformen im Alter • Informationen und Kontakte zu weiterführenden Hilfen • Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und und Netzwerken Patientenverfügung eMail: lebenimalter.bayern@vdk.de eMail: lebenmitbehinderung.bayern@vdk.de www.vdk-bayern.de Stand: 05/2021 17
Ihr professioneller Dienstleister in Straubing Als einer der größten Inklusionsbetriebe im ostbayerischen Raum agieren wir mit ca. 80 Mitarbeitern an mehreren Standorten in der Region. Seit über 20 Jahren sind wir erfolgreich als kompetenter und professioneller Dienstleister mit breit auf gestelltem Leistungsangebot tätig. Unsere Dienstleistungen überregional · Layout – Druck – Mailing · Werbe und Geschenkartikel Unsere Dienstleistungen regional · Malerbetrieb · Gartengestaltung · Wäscherei · SecondHandShop´s · Schneiderei Dimetria-VdK gGmbH Rennbahnstr. 48 · 94315 Straubing Tel. 09421 / 9290100 Fax 09421 / 9290109 info@dimetria.de · www.dimetria.de Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 07.00 Uhr – 16.00 Uhr und Freitag 07.00 Uhr – 15.00 Uhr 18
Anreise Hotel St. Wolfgang Mit dem Pkw Das Hotel St. Wolfgang ist über die A3 Nürnberg – Regensburg – Passau, Ausfahrt Pocking, am schnellsten zu erreichen.Von München kommend führt die B12 zur B388 über Eggenfelden nach Bad Griesbach-Therme. Dort angekommen, fahren Sie in den Kreisverkehr ein und in den gegenüberliegenden Maximiliantunnel hinunter, bis zum Parkdeck 1, 2 oder 3 (VdK) auf der rechten Seite. Hinweis für Navigationseingabe: Bitte geben Sie als Ort „94086 Bad Griesbach- Therme“ in Ihr Navigationssystem ein. Als Straße bitten wir Sie, nicht die „Ludwigpromenade 6“ einzugeben, sondern die „Kurallee“. Folgen Sie der Route jedoch nicht bis zur Kurallee, sondern fahren Sie in den Kreisverkehr ein und in den gegenüberliegenden Maximiliantunnel hinunter. Mit der Bahn Rufen Sie uns an, wir geben Ihnen gerne Auskunft über die für Sie beste Anbindung und unse- ren Shuttle-Service (gebührenpflichtig) zum Hotel. Entfernungen: Deutschland: Berlin 630 km, Frankfurt 460 km, Stuttgart 375 km, Nürnberg 250 km, München 200 km, Regensburg 150 km, Passau 30 km Österreich: Wien 285 km, Linz 120 km, Salzburg 80 km Klinik und Hotel St. Wolfgang Ludwigpromenade 6 94086 Bad Griesbach i. Rottal/ Therme Telefon: 08532 / 980-0 Telefax: 08532 / 980-635 eMail: BadGriesbach@asklepios.com Internet: www.stwolfgang.de 19
Berufliches Trainingszentrum Sie haben Fragen? Gerne beraten wir Sie! Tel. 0 94 21 / 9 96 70 Inklusion gelingt Seit mehr als 30 Jahren unterstützen wir unter dem über berufliche Neuorientierung bis hin zur Rückkehr in Dach des Sozialverbands VdK Bayern e.V. Menschen den erlernten Beruf bzw. bestehenden Arbeitsplatz. Be- mit psychischen Erkrankungen und Behinderung bei standteil aller Reha-Maßnahmen ist die Steigerung der der beruflichen Eingliederung. Der Erfolg unserer Arbeit Belastbarkeit und die Stabilisierung für eine Arbeitstätig- und die jahrelange Zusammenarbeit mit regionalen und keit. So beginnen alle Rehabilitanden mit einem Training überregionalen Firmen zeigen, dass Inklusion gelingt, von vier Stunden, welches dann schrittweise angehoben wenn sich viele Akteure beteiligen. In verschiedenen wird. Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Arbeit im BTZ Maßnahmen werden die Teilnehmer darauf vorbereitet, bildet die Psychoedukation. Diese beinhaltet Krankheits- den Anforderungen am Arbeitsplatz gerecht zu werden. erklärung, -akzeptanz, -bewältigung und -prophylaxe Die Maßnahmen reichen von der Berufsvorbereitung vor allem im Hinblick auf die berufliche Tätigkeit. Berufliche Perspektiven schaffen! Unsere Trainingsbereiche Wir sind eine kleine Einrichtung mit 55 Trainingsplätzen. Wirtschaft und Verwaltung So können wir die Rehabilitanden besonders individu- Handel und Logistik ell begleiten und unterstützen. Als anerkannter Ausbil- Küche und Cafeteria dungsbetrieb haben wir in den letzten fünf Jahren 46 Wäscherei und Hotelbetrieb junge Menschen erfolgreich in kaufmännischen Beru- fen, IT-Berufen, Dienstleitungsberufen und handwerk- Informations- und Telekommunikationstechnik lichen Berufen ausgebildet. Die enge Zusammenarbeit Handwerk mit IHK und HWK sowie Betrieben und Berufsschulen ermöglicht den jungen Menschen den beruflichen Start, BTZ-VdK Rehawerk Straubing gGmbH der wiederum die Grundlage für Teilhabe am Leben in Rennbahnstraße 44 / 46 · 94315 Straubing · Tel.: 0 94 21 / 9 96 70 der Gesellschaft bildet. www.btz-straubing.de · post@btz-straubing.de
Zukunft braucht Menschlichkeit. Sozialverband VdK Bayern e.V. Arbeit und Inklusion Schellingstraße 31 80799 München Telefon: 089 / 2117-257 Telefax: 089 / 2117-309 eMail: arbeit.inklusion.bayern@vdk.de Verantwortlich: Jan Gerspach und Ulrike Stemmer Telefon: 089 / 2117-103 bzw. -216
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