Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung zum Bebauungsplan "Haupt- und Landgestüt Marbach"

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Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung zum Bebauungsplan "Haupt- und Landgestüt Marbach"
Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung
                   zum Bebauungsplan
     „Haupt- und Landgestüt Marbach“
Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung zum Bebauungsplan "Haupt- und Landgestüt Marbach"
Stand 16.03.2022

Auftraggeber
Künster Planungsgesellschaft

Bearbeiterin
Hannah Kälber

Inhalt
1        Anlass und Aufgabenstellung ............................................. 3
2        Rechtliche Grundlagen ........................................................ 3
2.1      Artenschutz ............................................................................ 3
2.2      Umwelthaftung ....................................................................... 5
3        Durchgeführte Untersuchungen .......................................... 6
4        Ergebnisse ............................................................................ 7
4.1      Biotoptypen ............................................................................ 7
4.2      Europäische Vogelarten ....................................................... 10
4.3      Arten des Anhangs II und IV der FFH-Richtlinie ................... 11
4.4      Sonstige wertgebende Arten ................................................ 13
5        Artenschutzrechtliche Beurteilung ................................... 13
6        Literatur............................................................................... 16
Anhang 1: Checklisten zu prüfender Arten nach Anhang II und IV
der FFH-Richtlinie .......................................................................... 17

Datengrundlage Abbildungen und Pläne (sofern nicht abweichend gekennzeichnet):
Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg,
www.lgl-bw.de, Az.: 2851.9-1/19

Geofachdaten © Landesverwaltung Baden-Württemberg

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                                                                                                       22020_Habitatpotenzialanalyse
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Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung „Haupt- und Landgestüt Marbach“    Seite 3

1        Anlass und Aufgabenstellung
Die Gemeinde Gomadingen plant die Aufstellung des Bebauungsplans
„Haupt- und Landgestüt Marbach“. Der geplante Bebauungsplan mit
einer Größe von ca. 34 ha liegt nördlich von Dapfen und umfasst das
bestehende Haupt- und Landgestüt Marbach, die Landesreitschule so-
wie Flächen im Tal der Großen Lauter und des Dolderbachs (Abb. 1).

Zur Feststellung möglicher artenschutzrechtlicher Konflikte wurde eine
artenschutzrechtliche Relevanzprüfung durchgeführt. Hierzu erfolgten
am 08.03.2022 Ortsbegehungen, in deren Rahmen die Lebensräume
und Habitate im Plangebiet begutachtet wurden.

Abb. 1: Lage des Untersuchungsgebiets im Raum

      Gomadingen

                                                       Grafeneck

                                                 Dapfen

2        Rechtliche Grundlagen
2.1      Artenschutz
Grundsätzlich unterliegen alle besonders geschützten Arten den Re-
gelungen des § 44 BNatSchG. Das Schutzregime unterscheidet jedoch
unterschiedliche Schutzkategorien, sodass sich unterschiedliche
Rechtsfolgen ergeben. Die untenstehende Matrix (Tab. 1) stellt den
Zusammenhang zwischen den nach unterschiedlichen Rechtsgrundla-
gen besonders geschützten Arten und den jeweils zu beachtenden ar-
tenschutzrechtlichen Bestimmungen her.

Das strengere Schutzregime des § 44 ist auf folgende Gruppen anzu-
wenden:

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Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung „Haupt- und Landgestüt Marbach“    Seite 4

▪ Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie
▪ Europäische Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie
▪ Arten, die im Bestand gefährdet sind, für die die Bundesrepublik
  eine hohe Schutzverantwortung besitzt und die per Rechtsverord-
  nung nach nationalem Recht geschützt sind.

Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung umfasst die Prüfung dieser
Gruppen.

Für alle weiteren besonders geschützten Arten greift die Legalaus-
nahme des § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG. Das setzt jedoch voraus,
dass für diese Arten eine angemessene Berücksichtigung in Form von
Vermeidungsmaßnahmen oder vorgezogenen funktionserhaltenden
Maßnahmen erfolgt.

Bezüglich der Pflanzenarten nach Anhang IV b) FFH-RL ergibt sich
aus § 44 Abs. 1, Nr. 4 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 BNatSchG
zulässige Eingriffe folgendes Verbot:

▪ Beschädigen oder Zerstören von Standorten wild lebender
  Pflanzen oder damit im Zusammenhang stehendes vermeidbares
  Beeinträchtigen oder Zerstören von Exemplaren wild lebender
  Pflanzen bzw. ihrer Entwicklungsformen.
  Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische
  Funktion des von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Standor-
  tes im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird.

Bezüglich der Tierarten nach Anhang IV a) FFH-RL und der Europäi-
schen Vogelarten nach VS-RL ergeben sich aus § 44 Abs.1, Nrn. 1
bis 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige Ein-
griffe folgende Verbote:

▪ Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsfor-
  men.
▪ Erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Auf-
  zucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Eine
  Störung ist erheblich, wenn Sie zu einer Verschlechterung des Er-
  haltungszustandes der lokalen Population führt.
▪ Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhe-
  stätten.
  Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische
  Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fort-
  pflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang ge-
  wahrt wird.

Unter dem Aspekt der Umwelthaftung gem. Umweltschadengesetz
und § 19 BNatSchG sind weitere europäisch geschützte Arten zu be-
achten (z. B. Arten des Anhang II der FFH-Richtlinie).

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Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung „Haupt- und Landgestüt Marbach“                                                                                     Seite 5

Tab. 1: Schutzstatus und daraus resultierende Bestimmungen des
        § 44 BNatSchG (rot umrandet: Prüfgegenstand der saP bei
        Zulassungsentscheidungen zu Eingriffen n. § 15 BNatSchG
        [z.B. Planfeststellung] oder Bebauungsplänen; gestrichelt:
        zurzeit nicht anzuwenden, da RVO nicht vorliegt)
                                       Anzuwendende Regelungen des besonderen Artenschutzes

                                                                                                                           orte beschädigen od. zerstö-

                                                                                                                                                           Kein Verb. n. § 44 (1) 3. u. 4.

                                                                                                                                                                                             § 15 zul. Eingriffen und Vor-
                                                                                                                                                                                             Generelle Freistellung bei n.
                                                                                                                           Pflanzen entnehmen, Stand-

                                                                                                                                                           wenn ökolog. Funktion wei-
                                           Töten/ Verletzen § 44 (1) 1.

                                                                                                Fortpflanzungs- u. Ruhe-

                                                                                                                                                                                             haben n. § 18 (2) S. 11)
                                                                                                                                                           terhin gewährleistet
                                                                                                                           ren § 44 (1) 4.

                                                                                                                                                           § 44 (5) S. 2

                                                                                                                                                                                             § 44 (5) S. 5
                                                                              § 44 (1) 2.

                                                                                                § 44 (1) 3.
 Gliederung der besonders

                                                                              Störung

                                                                                                stätte
 geschützten Arten

 Streng gesch. Art n. Anh. IV FFH-RL                                      X                 X                        X                              X                            X
 Europäische Vogelart nach VSR                                            X                 X                        X                                                           X
 Nach RVO zu § 54 (1) 2. im Bestand                                       X                                          X                              X                            X
 gefährdete Arten für die hohe
 Schutzverantwortung der BRD be-
 steht (Verantwortungsarten)
 Streng gesch. Art n. Anh. A EG-VO               X             X           X                                                                        X                                                             X
 National streng gesch. Art n. Anl. 1            X             X           X                                                                        X                                                             X
 Sp. 3 BArtSchVO
 Arten n. Anhang B EG-VO                         X             -           X                                                                        X                                                             X
 Arten n. Anl. 1, Sp. 2 BArtSchVO                X             -           X                                                                        X                                                             X
 (national besonders geschützt)
 1) Vorhaben n. § 18 (2) 1 BNatSchG:

 ▪     Vorhaben in geltenden Bebauungsplänen nach § 30 BauGB
 ▪     Vorhaben innerhalb in Aufstellung befindlicher B-Pläne nach § 33 BauGB
 ▪     Vorhaben im Innenbereich nach § 34 BauGB

2.2       Umwelthaftung
Nach Inkrafttreten des Umweltschadensgesetzes (USchadG) im Jahr
2007 besteht in Verbindung mit weiterführenden Regelungen im
BNatSchG, WHG und BBodSchG die Verpflichtung zur Vermeidung
von Umweltschäden, soweit diese nicht in Verbindung mit der Vorha-
benszulassung zuvor ermittelt, berücksichtigt und ausdrücklich zuge-
lassen wurden. Als Umweltschaden gem. § 2 USchadG gelten:

▪ Schäden an Gewässern (§ 90 WHG)
▪ Schädigungen des Bodens durch Beeinträchtigungen der Boden-
  funktionen von denen Gefahren für die menschliche Gesundheit
  ausgehen (§ 2 Abs. 2 BBodSchG).
▪ Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen
  (Biodiversitätsschäden) (§ 19 BNatSchG)

Unter Schäden an Gewässern sind erhebliche nachteilige Auswirkun-
gen auf den ökologischen oder chemischen Zustand eines oberirdi-
schen Gewässers und den chemischen oder mengenmäßigen Zustand
des Grundwassers zu verstehen.

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Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung „Haupt- und Landgestüt Marbach“                 Seite 6

Nach § 19 BNatSchG sind unter dem Gesichtspunkt des Umweltscha-
dens zu betrachten:

▪ Arten des Art. 4 Abs. 2 EG-VogelSchRL (Zugvögel mit besonderer
  Schutzerfordernis)1
▪ Arten des Anhang I EG-VogelSchRL (also nicht alle europ. Vogel-
  arten)
▪ Arten der Anhänge II und IV FFH-RL
▪ Lebensräume der Arten des Anhang II FFH-RL
▪ Lebensräume der oben genannten geschützten Vogelarten
▪ Lebensräume nach Anhang I FFH-RL
▪ Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Arten des Anhang IV FFH-RL

Das Umweltschadensgesetz zielt daher ausschließlich auf den Schutz
von Arten und Lebensräumen ab, für die nach europäischem Recht
von den Mitgliedsstaaten Vogelschutzgebiete oder FFH-Gebiete aus-
gewiesen werden müssen. Dabei ist der Schutz allerdings nicht auf
gemeldete oder gelistete Gebiete begrenzt, sondern besteht „ungeach-
tet ihres Vorkommens innerhalb oder außerhalb eines Natura 2000-
Gebietes“ (SCHUMACHER 2011).

Nach § 19 Abs. 1 BNatSchG „ist jeder Schaden, der erhebliche nach-
teilige Auswirkungen auf die Erreichung oder Beibehaltung des güns-
tigen Erhaltungszustandes“ der oben genannten Arten und Lebens-
räume hat, eine Schädigung im Sinne des Umweltschadengesetzes.
Im Gegensatz zu den Regelungen des § 44 ff BNatSchG ist somit für
jede Beeinträchtigung die Frage nach der Erheblichkeit zu stellen. Zur
Beurteilung der Erheblichkeit sind die im Anhang I der Umwelthaf-
tungsrichtlinie enthaltenen Kriterien heranzuziehen.

3         Durchgeführte Untersuchungen
Zur Beurteilung der im Planungsgebiet potenziell vorkommenden Arten
wurde eine Prüfung der relevanten Arten anhand ihres Verbreitungs-
gebietes und eine Habitatpotenzialanalyse vorgenommen. Bei einer
solchen Analyse werden Rückschlüsse von den vorgefundenen Habi-
tatstrukturen auf das Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Ar-
ten gezogen. Dabei wird unterstellt, dass sämtliche vorkommenden
Habitatstrukturen von den in Frage kommenden Arten auch genutzt
werden. Dies führt ohne eine konkrete Bestandsaufnahme der tatsäch-
lich vorkommenden Arten in der Regel zu einer Überschätzung der
Nutzung von Habitaten. Die zu betrachtenden Arten sind Anhang 1 zu
entnehmen.

Die Habitatstrukturen wurden am 08.03.2022 vor Ort erfasst.

1 Welche Arten dies sind, wird von den Mitgliedsstaaten unter Berücksichtigung der
Schutzerfordernisse festgelegt. Für Bad.-Württ. sind die Arten durch das MLR & LUBW
(2014) veröffentlicht.

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Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung zum Bebauungsplan "Haupt- und Landgestüt Marbach"
Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung „Haupt- und Landgestüt Marbach“   Seite 7

4       Ergebnisse
4.1     Biotoptypen
Der geplante Bebauungsplan umfasst das Haupt- und Landgestüt Mar-
bach beidseitig der L 249, die westlich hiervon gelegene Landesreit-
schule sowie landwirtschaftliche Flächen in den Tälern der Großen
Lauter und des Dolderbachs.

Abb. 2: Grenze des Geltungsbereichs

Das Haupt- und Landgestüt besteht aus zahlreichen Stallungen, sowie
Wirtschafts-, Verwaltungs- und Wohngebäuden. Im östlichen Bereich
besteht zudem eine Reithalle und eine Reitarena. Das gesamte Gebiet
ist mit einem teils sehr alten Baumbestand durchgrünt, hervorzuheben
ist hier insbesondere eine Allee aus alten Linden entlang des von den
Gestütshof von Nord nach Süd querenden Weges. Die Landesreit-
schule umfasst ein Reit- und Seminargebäude sowie Stallungen und
Paddocks. Im Bereich der Landesreitschule sowie westlich des Ge-
stütshofes bestehen große Parkierungsflächen. Diese sind überwie-
gend geschottert, auf der westlichsten Fläche sind Rasengittersteine
verlegt. Der Geltungsbereich wird von der L 247 und L 249 gequert. Im
östlichen Vorhabensgebiet verläuft parallel zum Doldersbach eine
Bahnlinie.

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Abb. 3: Lindenallee im Bereich des Haupt- und Landgestüts

Die Große Lauter bildet die südliche Grenze des Geltungsbereichs.
Südlich des Gestütshofes wird der Bach von einem gewässerbeglei-
tenden Auwaldstreifen aus teils sehr alten Weiden und Erlen gesäumt.
In den unverschatteten Bereichen findet sich teils Flutende Wasserve-
getation. Die Große Lauter ist daher als FFH-LRT 3260 [Fließgewässer
mit flutender Wasservegetation] einzustufen. Der Bach weist teils ei-
nen strukturreichen Lauf mit Strömungsvarianzen auf.

Abb. 4: Große Lauter südlich des Gestütshofs mit Flutende Wasser-
        vegetation

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Der Doldersbach verläuft von Nord nach Süd durch den östlichen Gel-
tungsbereich. Der Bach weist einen begradigten Lauf mit Regelprofil
auf. Die Ufer sind nur von wenigen Gehölzen gesäumt. Es überwiegt
eine grasreiche Ruderalvegetation. Der angrenzende Bahndamm ist
ebenfalls von einer Ruderalvegetation bewachsen.

Abb. 5: Doldersbach mit vereinzelten Gehölzen

Der Gestütshof und die Landesreitschule werden von zahlreichen
Grünlandflächen umgeben. Es handelt sich hierbei überwiegend um
Pferdeweiden, die teilweise intensiv genutzt werden. Die Talflächen
östlich des Dolderbachs sowie die Talflächen der Lauter im westlichen
Geltungsbereich werden als Wiese bewirtschaftet. Westlich des Dol-
dersbach wird eine Fläche ackerbaulich genutzt.

Westlich der L 247 stockt an dem steilen Hang ein Waldbestand mit
alten Eichen und Buchen. Südlich ist dem Wald ein dichtes Gebüsch
mit Schlehe und weiteren Straucharten vorgelagert. Entlang der L 247
und L 249 sowie am Waldrand östlich des Dolderbachs stocken ab-
schnittsweise Feldhecken.

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Abb. 5: Gebüsch westlich der L 247

4.2     Europäische Vogelarten
Die Gehölze innerhalb des Geltungsbereichs können grundsätzlich
von Gehölzbrütern, die ihre Nester ausschließlich oder häufig auf bzw.
im Stamm-, Ast- oder Zweigbereich anlegen sowie von bodenbrüten-
den Arten mit obligater Bindung an Gehölzbiotope, als Brutstandort ge-
nutzt werden. Es sind im Bereich des Haupt- und Landgestüts sowie
der Landesreitschule überwiegend störungsunempfindliche Vogelar-
ten zu erwarten, die auch häufig in Siedlungsgebieten anzutreffen sind.

Der Waldbestand westlich der L 247 kommt als Lebensraum typischer
Waldarten in Betracht. Neben häufigen und ungefährdeten Arten ist in
dem alten Baumbestand auch ein Vorkommen von im Bestand rück-
läufigen oder gefährdeten Arten wie z. B. Hohltaube, Waldlaubsänger,
Waldkauz oder verschiedene Spechtarten möglich.

In dem Gebüsch westlich der L 247 sowie den Hecken entlang der L
249 und dem Waldrand östlich des Dolderbachs sind auch typische
Arten des Halboffenlandes wie Goldammer oder Klappergrasmücke
(landesweit auf der Vorwarnliste) zu erwarten. Auch ein Vorkommen
des landesweit stark gefährdeten Bluthänflings kann nicht ausge-
schlossen werden.

An dem alten Baumbestand im Bereich des Haupt- und Landgestütes
sowie in dem Auwaldstreifen entlang der Großen Lauter konnten meh-
rere Baumhöhlen festgestellt werden, die von höhlenbrütenden Vogel-
arten als Brutstätte genutzt werden können. Zu erwarten sind hier ne-
ben häufigen und ungefährdeten Arten wie der Blau- und Kohlmeise
auch der bundesweit gefährdete Star oder der auf der landesweiten
Vorwarnliste geführte Feldsperling zu erwarten. Diese Arten können

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Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung „Haupt- und Landgestüt Marbach“    Seite 11

auch die zahlreichen an den Bäumen und Gebäuden angebrauchten
Nisthilfen nutzen.

Insbesondere an den Stall- und Wirtschaftsgebäuden sind zahlreiche
Brutstandorte von gebäude- bzw. nischenbrütenden Vogelarten zu er-
warten. So wurden an dem Gebäude nördlich der L 249 eine Kolonie
der Mehlschwalbe mit 14 Nestern festgestellt. In den Stallgebäuden ist
zudem mit Vorkommen der Rauchschwalbe zu rechnen. Weitere zu
erwartende typische Gebäudebrüter sind der Haussperling und der
Hausrotschwanz. Da viele der Dachstühle gut zugänglich sind, kann
auch die Brut von Turmfalken oder Schleiereulen an den Gebäuden
nicht ausgeschlossen werden.

Die Acker- und Grünlandflächen in den Tälern der Großen Lauter und
des Dolderbachs sind aufgrund der bestehenden Kulissen durch Wald
und sonstige Gehölze entlang der Straßen und Gewässer für Offen-
landvogelarten wie z. B. die Feldlerche nicht als Lebensraum geeignet.

4.3     Arten des Anhangs II und IV der FFH-Richtlinie
Fledermäuse
Die zahlreichen alten Bäume im Bereich des Haupt- und Landgestüts
sowie in dem Waldbestand westlich der L 247 können von verschiede-
nen Fledermausarten als Quartier genutzt werden. Auch an den Ge-
bäudefassaden sind zahlreiche Quartiermöglichkeiten vorhanden. Zu-
sätzlich wurden hier Fledermausflachkästen angebracht. Da viele der
Stall- und Wirtschaftsgebäude Einflugsmöglichkeiten bieten, können
auch Vorkommen im Dachstuhl der Gebäude nicht ausgeschlossen
werden. Es sind überwiegend Tages- und Sommerquartiere zu erwar-
ten, insbesondere die Dachstühle könnten jedoch auch als Wochen-
stubenquartiere genutzt werden.

Der Managementplan zum FFH-Gebiet „Großes Lautertal und Landge-
richt“ (DEUSCHLE et al. 2020) weist das Tal der Großen Lauter als Le-
bensraum von Mopsfledermaus und Großem Mausohr aus. Auch ent-
lang des Dolderbachs und den an das Tal angrenzenden Waldbestän-
den ist von einer häufigen Frequentierung durch Fledermäuse auszu-
gehen. Die Waldränder und gewässerbegleitenden Gehölze können
als Leitstrukturen zur Vernetzung von Jagdgebieten von Bedeutung
sein. Die zahlreichen Pferdeweiden im Gebiet bieten ein gutes Nah-
rungsangebot.

Haselmaus
Das dem Wald westlich der L 247 vorgelagerte Gebüsch weist ein ho-
hes Potenzial als Lebensraum der Haselmaus auf. Auch in einer Hecke
nördlich der L 249 sowie im Waldrand östlich des Dolderbachs kann
ein Vorkommen der Art nicht ausgeschlossen werden.

Reptilien
Die Saum- und Ruderalvegetation entlang des Dolderbachs sowie der
parallel verlaufenden Bahnlinie kommt als Lebensraum für die Zau-
neidechse in Betracht. Nördlich der Landesreitschule wurde entlang
des Ufers des Dolderbachs eine Plane evtl. zur Vergrämung der Tiere

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Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung „Haupt- und Landgestüt Marbach“     Seite 12

ausgelegt. In diesem Bereich ist ein Springplatz angelegt. Die naturna-
hen Hindernisse mit Erdwällen und Totholz bieten der Zauneidechse
geeignete Habitatstrukturen. Neben den genannten Flächen ist ein
Vorkommen der Zauneidechse auch an den süd- und westexponierten
Böschungen der Landstraßen L 247 und L 249 wahrscheinlich. Die
Waldränder westlich der L 247 kommen auch als Lebensraum der
Schlingnatter in Betracht.

Biber
Entlang der Großen Lauter und des Dolderbachs weisen zahlreiche
Spuren (Biberrutsche, Fraßspuren) auf ein Vorkommen des Bibers hin.
Entlang der Großen Lauter sind zahlreiche Gehölze mit Drahthosen
vor Verbiss geschützt.

Falter
Im FFH-Gebiet „Großes Lautertal und Landgericht“ ist die Spanische
Flagge (Calimorpha quadripunctaria) gemeldet. Die Spanische Flagge
besiedelt offene, trockene und sonnige Bereiche, ist aber auch an halb-
schattigen Stellen anzutreffen. Die Lebensräume umfassen Lichtun-
gen, Säume an Waldrändern, Steinbrüche, waldnahe Hecken, Rand-
bereiche von Magerrasen mit Hochstaudenfluren. Die Art profitiert vor
allem von Kahlschlägen und Windwurfflächen und besiedelt schnell
neue Biotope, da sie sehr mobil ist. Die Art bevorzugt Wasserdost bzw.
auf trockenen Standorten Oregano als Nektarpflanze, es werden aber
ebenso verschiedene Kräuter und Hochstauden angenommen. Ein
Vorkommen der Art innerhalb des Geltungsbereichs kann nicht ausge-
schlossen werden.

Auf dem östlich angrenzenden TK-Blattschnitt 7623 wurde der
Schwarze Apollofalter (Parnassius mnemosyne) kartiert. Die Art besie-
delt Randzonen und Lichtungen staudenreicher, lichter Laubmischwäl-
der am Rande von Wiesentälern. Als Raupen-Futterpflanze dient der
Hohle Lerchensporn. Innerhalb des Geltungsbereichs sind Vorkom-
men des Schwarzen Apollofalters an den Randbereichen des Waldes
westlich der L 247 nicht auszuschließen.

Innerhalb des TK-Blattschnittes 7622 sind Vorkommen des Schwarz-
fleckiger Ameisen-Bläuling (Maculinea arion) bekannt. Die Art besie-
delt sonnige Kalk-Magerrasen, auf denen die bevorzugten Raupen-
Futterpflanzen Dost und Thymian wachsen, zudem ist das Vorhanden-
sein der Wirtsameise Myrmica sabuleti unabdingbar. Geeignete Habi-
tate für den Schwarzfleckigen Ameisen-Bläuling konnten bei der Bege-
hung am 08.03.22 nicht festgestellt werden.

Kleine Flussmuschel
Innerhalb des FFH-Gebiets „Großes Lautertal und Landgericht“
(DEUSCHLE et al 2020) sind Vorkommen der kleinen Flussmuschel
(Unio crassus) oberhalb von Unterwilzlingen gemeldet. Innerhalb des
Geltungsbereichs liegen keine Hinweise auf ein Vorkommen der Art
vor, diese kann jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Fische
Innerhalb des FFH-Gebiets „Großes Lautertal und Landgericht“
(DEUSCHLE et al 2020) sind Vorkommen des Bachneunauges und der

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Groppe gemeldet. Ein Vorkommen der beiden Fischarten in der Gro-
ßen Lauter und im Dolderbach ist anzunehmen.

Die Große Lauter weist gem. dem Managementplan (DEUSCHLE et al
2020) eine hervorragende Habitatqualität für das Bachneunauge und
die Groppe auf. Die Groppe wurde dabei in allen Probestrecken der
Großen Lauter nachgewiesen, u. A. unmittelbar unterhalb des Gel-
tungsbereichs am Sägewerk Dapfen. Es ist daher von einer Besiede-
lung der Großen Lauter und des Dolderbachs auszugehen.

Das Bachneunauge konnte im näheren Umfeld des Geltungsbereichs
nicht nachgewiesen werden. Aufgrund der nur geringen Anzahl an Pro-
bestrecken kann ein Vorkommen in der Großen Lauter und im Dolder-
bach jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Steinkrebs
Innerhalb des FFH-Gebiets „Großes Lautertal und Landgericht“ sind
Vorkommen des Steinkrebses gemeldet. Im Zuge der Erstellung des
Managementplans (DEUSCHLE et al 2020) wurde der Mündungsbereich
der Großen Lauter und des Dolderbachs auf Vorkommen der Art un-
tersucht. Es konnten hierbei keine Nachweise erbracht werden.

Frauenschuh
Der Frauenschuh (Cypripedum calceolus) besiedelt vorwiegend lichte
Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte auf kalkhaltigen
Lehm- und Tonböden. Der Frauenschuh wurde im TK-Blattschnitt 7622
sowie im FFH-Gebiet „Großes Lautertal und Landgericht“ nachgewie-
sen (DEUSCHLE et al 2020). Im Geltungsbereich kommt der alte Wald-
bestand westlich der L 247 als Wuchsstandort in Frage.

Spelz-Trespe
Die Spelz-Trespe (Bromus grossus), ein Ackerwildgras, besiedelt vor-
wiegend Ackerränder, seltener wächst sie in den Ackerflächen. Die Art
ist vor allem in Beständen von Wintergetreide-Sorten wie Dinkel, Wei-
zen und Futtergerste zu finden. Sie kann aber auch in Hafer-, Mais-,
Roggen-, Raps- oder Leinäckern sowie vorübergehend auf Ackerbra-
chen und Ruderalstellen auftreten.

Verbreitungsschwerpunkte der Art in Baden-Württemberg sind die
Schwäbische Alb und die südlichen Gäulandschaften. Im TK-
Blattschnitt 7622 liegen Nachweise der Art vor. Ein Vorkommen der
Spelztrespe innerhalb des Geltungsbereichs kann daher nicht ausge-
schlossen werden.

4.4     Sonstige wertgebende Arten
Das Vorkommen weiterer nach Anhang IV oder II der FFH-Richtlinie
geschützter Arten ist aufgrund der Verbreitung dieser Arten oder der
fehlenden Habitateignung auszuschließen.

5       Artenschutzrechtliche Beurteilung
Eine Umnutzung des Gebietes kann zu Lebensraumverlusten oder
sonstigen Beeinträchtigungen von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten

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Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung „Haupt- und Landgestüt Marbach“   Seite 14

führen. Das Ausmaß möglicher Beeinträchtigungen hängt von der ge-
planten Bebauung und den konkreten Artenvorkommen ab. Für eine
Einschätzung des Untersuchungsbedarfs wurde der Masterplan vom
08.05.2018 des Haupt- und Landgestüt Marbach zugrunde gelegt
(CITIPLAN GmbH 2018).

Vögel
Eine artenschutzrechtliche Beurteilung der Artengruppe der Vögel ist
nur nach umfangreichen Erhebungen möglich.

Fledermäuse
Der alte Baumbestand und die Gebäude im Bereich des Haupt- und
Landgestüts werden mit Ausnahme einer Longierhalle nördlich des
Reithauses erhalten.

Im Dolderbachtal sind großflächig neue Parkierungsflächen und Flä-
chen für temporäre Stallzelte vorgesehen. Hierdurch gehen Nahrungs-
flächen von Fledermäusen verloren. Zur Anbindung der Parkierungs-
flächen an die Reitarena ist ein neuer Fußweg vorgesehen, der durch
den alten Waldbestand führt. Das Fällen von Bäumen für den Weg
kann zum Verlust von Fledermausquartieren führen. Eine etwaige Be-
leuchtung des Weges und des Parkplatzes kann zudem zu erheblichen
Störungen von Fledermäusen führen. Zur Abschätzung der tatsächli-
chen artenschutzrechtlichen Auswirkungen der geplanten Bebauung
auf die Artengruppe der Fledermäuse sind Erhebungen notwendig.

Haselmaus
Sofern für den Bau des geplanten Fußwegs von den Parkierungsflä-
chen zur Reitarena in die potenziell als Lebensraum der Haselmaus
geeigneten Gehölze eingegriffen wird, ist eine Erfassung der Hasel-
maus zur Abschätzung der möglichen Beeinträchtigungen notwendig.

Reptilien
Für den Bau eines Fußweges sind Eingriffe in die potenziellen Lebens-
räume der Zauneidechse im Bereich des Dolderbachs und der Bahn-
gleise sowie der Böschungsbereich entlang der L 247 notwendig. Zur
Abschätzung der Betroffenheit der Zauneidechse sind Untersuchun-
gen der Art notwendig.

Biber
Vorkommen des Bibers sind am Dolderbach und der Großen Lauter
bekannt. Im Zuge des Baus einer Brücke über den Dolderbach kommt
es zu Eingriffen in den Lebensraum der Art. Vor Baubeginn ist daher
der Eingriffsbereich auf Biberbaue zu untersuchen und ggf. Maßnah-
men zur Vergrämung durchzuführen.

Falter
Zur Abschätzung von Vorkommen der Spanischen Flagge und des
Schwarzen Apollofalters ist der Geltungsbereich auf Vorkommen der
typischen Futterpflanzen der Arten zu untersuchen. Sollten diese in
großem Umfang im Gebiet vorhanden sein, sind gezielte Untersuchun-
gen der Falterarten notwendig.

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Fische, Steinkrebs, Kleine Flussmuschel
Der Bau der Brücke über den Dolderbach führt zu Eingriffen in den
Lebensraum der Groppe und evtl. des Bachneunauges und der kleinen
Flussmuschel. Zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Verbotstat-
beständen ist der Eingriffsbereich vor Beginn der Bauarbeiten abzufi-
schen und nach Flussmuscheln abzusuchen. Eingriffe in die Große
Lauter sind gemäß des Masterplans nicht vorgesehen.

Frauenschuh
Der geplante Fußweg führt durch den potenziell als Wuchsort des
Frauenschuhs geeigneten Wald. Es ist eine Erfassung der Art notwen-
dig.

Spelz-Trespe
Die potenziell als Wuchsort der Spelz-Trespe geeignete Ackerfläche
im Dolderbachtal wird überbaut. Es ist daher eine Erfassung der der
Spelz-Trespe notwendig.

Zusammenfassung
Eine konkrete artenschutzrechtliche Beurteilung ist nur nach einer Un-
tersuchung folgender Artengruppen möglich.

   ▪   Erfassung der Brutvögel durch sechs Begehungen im Zeitraum
       Mitte Februar bis Juni

   ▪   Flächendeckende Erhebungen der Artengruppe Fledermäuse
       mit Transektbegehungen an zwei Terminen und eine Erfassung
       von potenziellen Quartieren im Zeitraum März bis Oktober

   ▪   Erfassung von Reptilien am vier Terminen zwischen April und
       September

   ▪   Erfassung der Haselmaus durch Anbringen von Haselmaus-
       Tubes und fünfmalige Kontrolle

   ▪   Im Zuge der Kartierungen ist auf ein Vorkommen von Futter-
       pflanzen des Schwarzen Apollofalters (Hohler Lerchensporn)
       sowie der Spanischen Flagge (Wasserdost, Dost) zu achten.
       Bei gehäuftem Auftreten ist eine Erfassung der jeweiligen Fal-
       terart notwendig.

   ▪   Erfassung der Spelz-Trespe durch eine Begehung im Zeitraum
       Ende Juli bis Mitte August (vor der Ernte)

   ▪   Erfassung des Frauenschuhs durch eine Begehung im Zeit-
       raum Mai bis Juni

Auf der Grundlage dieser Untersuchungen ist eine spezielle arten-
schutzrechtliche Prüfung zu erstellen.

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6       Literatur
Citiplan GmbH (2018): Masterplan 2018 Haupt und Landgestüt Mar-
     bach vom 08.05.2018.
Deuschle et al (2020): Managementplan für das FFH-Gebiet 7622-341
   „Großes Lautertal und Landgericht“.
MLR Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Würt-
   temberg & LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Na-
   turschutz Baden-Württemberg (Hrsg.) (2014): Im Portrait – die Ar-
   ten der EU-Vogelschutzrichtlinie. 2. Auflage, Stand 2014, 144 S.
Schumacher, J. (2011): Kommentar zu § 19 BNatSchG.- in: Schuma-
    cher, J., Fischer-Hüftle, P. (HRSG.): Kommentar zum Bundesna-
    turschutzgesetz, 1041 S. Kohlhammer, Stuttgart.

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Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung „Haupt- und Landgestüt Marbach“                                                                 Anhang 1

Anhang 1: Checklisten zu prüfender Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie
Die Auswahl erfolgte auf Basis des im Nationalen FFH-Bericht (BfN 2019)2, in den Artsteckbriefen der
LUBW (2020)3, im Verzeichnis der Fische Baden-Württembergs (LUBW 2001)4, in den Verbreitungsan-
gaben zu Brutvögeln (OGBW 2020)5, in der Landesdatenbank Schmetterlinge Baden-Württemberg
(Staatliches Museum für Naturkunde Karlsruhe 2020)6, den Verbreitungsangaben zu Amphibien und
Reptilien (ABS 2020)7 und in FloraWeb des BfN (2020)8 dargestellten Verbreitungsgebieten/potenziel-
len Verbreitungsgebieten der jeweiligen Arten sowie einer Vorbegehung des Untersuchungsraumes.
Geprüft wurde, ob das Messtischblatt 7622 für die betreffenden Arten als Bestandteil des Verbreitungs-
gebietes gekennzeichnet ist oder das Messtischblatt an ein als solches gekennzeichnetes unmittelbar
anschließt. Zudem wurde beurteilt, ob im Untersuchungsraum potenziell geeignete Habitate vorhanden
sind.

Checkliste Artenschutz Anhang IV-Arten FFH-RL

                                                                                  aufgrund Habi-

                                                                                  nicht zu erwar-

                                                                                                                     nachgewiesen
                                                                                  tatansprüchen
                                                                 aufgrund Ver-
                                                                 breitung nicht

                                                                                                                     bereits früher
                                                                 zu erwarten

                                                                                                                                         Anhang der
                                                                                                    Prüfbedarf
 FFH-RL Anhang IV-Arten

                                                                                                                                         FFH-RL
 Baden-Württemberg

                                                                                  ten
                                                                         1              2                        3            4
 Säugetiere (ohne Fledermäuse)
 Castor fiber              Biber                                                                                 X                            II, IV
 Cricetus cricetus         Feldhamster                                   X                                                                      IV
 Felis silvestris          Wildkatze                                     X                                                                      IV
 Lynx lynx                 Luchs                                         X                                                                    II, IV
 Muscardinus avellanarius  Haselmaus                                                                             X                              IV
 Fledermäuse
 Mehrere Arten **                                                                                                                        IV (tw. II)
 Reptilien
 Coronella austriaca       Schlingnatter                                                                         X                              IV
 Emys orbicularis          Europ. Sumpfschildkröte                       X                                                                    II, IV
 Lacerta agilis            Zauneidechse                                                                          X                              IV
 Podarcis muralis          Mauereidechse                                 X                                                                      IV
 Zamenis longissimus       Äskulapnatter                                 X                                                                      IV
 Amphibien
 Alytes obstetricans       Geburtshelferkröte                            X                                                                      IV
 Bombina variegata         Gelbbauchunke                                 X                                                                    II. IV
 Bufo calamita             Kreuzkröte                                                   X                                                       IV
 Bifo viridis              Wechselkröte                                  X                                                                      IV
 Hyla arborea              Laubfrosch                                                   X                                                       IV
 Pelobates fuscus          Knoblauchkröte                                X                                                                      IV
 Rana arvalis              Moorfrosch                                    X                                                                      IV
 Rana dalmatina            Springfrosch                                  X                                                                      IV
 Rana lessonae             Kleiner Wasserfrosch                          X                                                                      IV
 Salamandra atra           Alpensalamander                               X                                                                      IV
 Triturus cristatus        Kammmolch                                     X                                                                    II. IV

2 Bundesamt für Naturschutz (2019): Nationaler Bericht 2019 gemäß FFH-Richtlinie. - www.bfn.de
3 LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messung und Naturschutz Bad.-Württ. (2020): Arten der FFH-Richtlinie. -
www.lubw.de, zul. aufgerufen Nov. 2020.
4 LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messung und Naturschutz Bad.-Württ. (2001): Fische in Baden-Württemberg.
- 176 S. Karlsruhe
5 OGBW Ornithologische Gesellschaft Baden-Württemberg (2020): Verbreitung der Brutvögel Baden-Württem-
bergs. – www.ogbw.de, zul. aufgerufen Nov. 2020.
6 Staatliches Museum für Naturkunde Karlsruhe (2020): Landedatenbank Schmetterlinge Baden-Württemberg. –
www. schmetter-linge-bw.de, zul. aufgerufen Nov. 2020.
7 ABS Amphibien/Reptilien – Biotop – Schutz Baden-Württemberg e.V. (2020): Verbreitungskarten zu den Arten-
vorkommen. – www.herpetofauna.de, zul. aufgerufen Nov. 2020.
8 Bundesamt für Naturschutz (2020): FloraWeb Artinformation. - www.bfn.de, zul. aufgerufen Nov. 2020.

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Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung „Haupt- und Landgestüt Marbach“         Anhang 1

 Schmetterlinge
 Coenonympha hero            Wald-Wiesenvögelchen                    X              IV
 Euphydryas maturna          Eschen-Scheckenfalter                   X            II, IV
 Gotyna borelii              Haarstrangwurzeleule                    X            II, IV
 Lopinga achine              Gelbringfalter                          X              IV
 Lycaena dispar              Großer Feuerfalter                      X            II, IV
 Lycaena helle               Blauschillernder Feuerfalter            X            II, IV
 Maculinea arion             Schwarzfl. Ameisenbläuling                   X       II, IV
 Maculinea nausithous        D. Wiesenknopf-A.-bläuling              X            II, IV
 Maculinea teleius           H. Wiesenknopf-A.-bläuling              X            II, IV
 Parnassius apollo           Apollofalter                                 X         IV
 Parnassius mnemosyne        Schwarzer Apollofalter                  X              IV
 Proserpinus proserpina      Nachtkerzenschwärmer                    X              IV
 Käfer
 Cerambyx cerdo              Heldbock                                X             II, IV
 Graphoderus bilineatus      Schmal. Breitflügel-Tauchkäfer          X             II, IV
 Osmoderma eremita           Eremit, Juchtenkäfer                    X            II*, IV
 Rosalia alpina              Alpenbock                               X            II*, IV
 Libellen
 Gomphus flavipes            Asiatische Keiljungfer                  X              IV
 Leucorrhinia caudalis       Zierliche Moosjungfer                   X              IV
 Leucorrhinia pectoralis     Große Moosjungfer                       X            II, IV
 Ophiogomphus cecilia        Grüne Flussjungfer                      X            II, IV
 Sympecma paedisca           Sibirische Winterlibelle                X              IV
 Weichtiere
 Anisus vorticulus           Zierliche Tellerschnecke                X            II, IV
 Unio crassus                Kleine Flussmuschel                          X       II, IV
 Farn- und Blütenpflanzen
 Bromus grossus              Dicke Trespe                                 X       II, IV
 Cypripedium calceolus       Frauenschuh                                  X       II, IV
 Gladiolus palustris         Sumpf-Siegwurz                          X              IV
 Jurinea cyanoides           Silberscharte                           X            II, IV
 Lindernia procumbens        Liegendes Büchsenkraut                  X              IV
 Liparis loeselii            Sumpf-Glanzkraut                        X            II, IV
 Marzilea quadrifolia        Kleefarn                                X            II, IV
 Myotzotis rehsteineri       Bodensee-Vergißmeinnicht                X            II, IV
 Spiranthes aestivalis       Sommer Schraubenstendel                 X              IV
 Trichomanes speciosum       Europäischer Dünnfarn                   X            II, IV

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Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung „Haupt- und Landgestüt Marbach“                                                                           Anhang 1

Checkliste Umwelthaftung Anhang II-Arten FFH-RL

                                                                        breitung nicht zu

                                                                                            aufgrund Habi-

                                                                                            nicht zu erwar-

                                                                                                                               nachgewiesen
                                                                                            tatansprüchen
                                                                        aufgrund Ver-

                                                                                                                               bereits früher

                                                                                                                                                   Anhang der
                                                                                                              Prüfbedarf
 FFH-RL Anhang II-Arten

                                                                        erwarten

                                                                                                                                                   FFH-RL
 Baden-Württemberg

                                                                                            ten
 Fische
 Alosa alosa                          Maifisch                                   X                                                                         II
 Aspius aspius                        Rapfen                                     X                                                                         II
 Cobitis taenia                       Steinbeißer                                X                                                                         II
 Cottus gobio                         Groppe, Mühlkoppe                                                                    X                               II
 Hucho hucho                          Huchen                                     X                                                                         II
 Lampetra fluviatilis                 Flussneunauge                              X                                                                         II
 Lampetra planeri                     Bachneunauge                                                                         X                               II
 Telestes souffia                     Strömer                                    X                                                                         II
 Misgurnus fossilis                   Schlammpeitzger                            X                                                                         II
 Petromyzon marinus                   Meerneunauge                               X                                                                         II
 Phodeus amarus                       Bitterling                                 X                                                                         II
 Salmo salar                          Atlantischer Lachs                         X                                                                         II
 Zingel streber                       Streber                                    X                                                                         II
 Schmetterlinge
 Euphydryas aurinia                   Goldener Scheckenfalter                    X                                                                         II
 Calimprpha quadripunctaria           Spanische Flagge                                                                     X                              II*
 Käfer
 Lucanus cervus                       Hirschkäfer                                X                                                                         II
 Libellen
 Coenagrion mercuriale                Helm-Azurjungfer                           X                                                                         II
 Coenagrion ornatum                   Vogel-Azurjungfer                          X                                                                         II
 Weichtiere
 Vertigo angustior                    Schmale Windelschnecke                     X                                                                         II
 Vertigo geyeri                       Vierzähn. Windelschnecke                   X                                                                         II
 Vertigo moulinsiana                  Bauchige Windelschnecke                    X                                                                         II
 Moose
 Buxbaumia virides                    Grünes Koboldmoos                                           X                                                        II
 Dicranum virides                     Grünes Besenmoos                                            X                                                        II
 Hamatocaulic verinicosus             Firnisglänzendes  Sichel-                  X                                                                         II
                                      moos
 Orthotrichum rogeri                  Rogers Goldhaarmoos                        X                                                                         II
 Sonstige
 Austropotamobius torrentium          Steinkrebs                                                                           X                              II*
 Austropotamobius pallipes            Dohlenkrebs                                X                                                                         II

      *   Prioritäre Art
     **   hier nicht weiter differenziert, da Gruppe gesamt in den Blick zu nehmen

menz umweltplanung      Magazinplatz 1 72072 Tübingen      Tel 07071 - 440235
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