Land- und Forstwirtschaft, Fischerei - Weinbestände 2021

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Land- und Forstwirtschaft, Fischerei - Weinbestände 2021
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                                                                                    Fachserie 3 Reihe 3.2.3

Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Weinbestände

2021

Erscheinungsfolge: jährlich
Erschienen am 02.11.2021
Artikelnummer: 2030323217004

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© Statistisches Bundesamt (Destatis), 2021
Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.
Inhalt

 Vorbemerkung

 Tabellen

         1     Bestand an Wein und Traubenmost 2021 nach Herkunft und Weiß-/Rotwein

         1.1   Bestand insgesamt

         1.2   Bestand bei den Erzeugern

         1.3   Bestand beim Handel

         2     Bestand an Wein 2021 nach Kategorien des Bezeichnungsschutzes und Weiß-/Rotwein

         2.1   Bestand insgesamt

         2.2   Bestand bei den Erzeugern

         2.3   Bestand beim Handel

         2.4   Bestand beim Handel untergliedert nach der Herkunft

         3     Bestand an Schaumwein 2021 nach Herkunft und Betriebsart

 Qualitätsbericht

Statistisches Bundesamt, Fachserie 3, R 3.2.3, 2021

                                                                                                 2
Vorbemerkung

     Dieser Bericht enthält Angaben über Bestände an Wein und Traubenmost im Jahr 2021, die am Erhebungs-
     stichtag in den Kellern und Lagerräumen der Weinbaubetriebe, Winzergenossenschaften, der Wein verarbei-
     tenden Betriebe und der Unternehmen des Großhandels lagerten, soweit diese zum Berichtszeitpunkt über
     einen Bestand an Wein von mindestens 100 Hektolitern verfügten. Der Erhebungsstichtag war der 31. Juli
     2021 (Ende des Weinwirtschaftsjahres).

     Die Ausweisung der Ergebnisse zum Bestand an Wein und Traubenmost erfolgt untergliedert nach:
     − Weiß- und Rotwein bzw. weißem und rotem Traubenmost,
     − Art der Betriebe (Erzeuger bzw. Großhandel),
     − Herkunft aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU einschl. Deutschland) bzw. Herkunft aus
       Drittländern; beim Großhandel zusätzlich nach Wein inländischer Herkunft und Wein aus anderen Mit-
       gliedstaaten der EU,
     − Kategorien des Bezeichnungsschutzes, untergliedert nach Weinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung
       (g.U.), Weinen mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.), Rebsortenweinen ohne g.U./g.g.A. und Wei-
       nen ohne g.U./g.g.A.
     Zusätzlich wird der Schaumwein nach Herkunft und Art des Betriebes nachgewiesen.

             Gebietsstand

             Die Angaben für Deutschland beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland
             nach dem Gebietsstand seit dem 3.10.1990.

             Zeichenerklärung

                   -             =       nichts vorhanden

                   .             =       Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten

             Abkürzungen

                   hl            =       Hektoliter (100 Liter)

                  g.U.           =       geschützte Ursprungsbezeichnung

                 g.g.A.          =       geschützte geografische Angabe

             Abweichungen in den Summen erklären sich durch Runden der Zahlen.

Statistisches Bundesamt, Fachserie 3, R 3.2.3, 2021

                                                                                                                 3
1       Bestand an Wein (einschließlich Schaum- und Jungwein) und Traubenmost 2021 nach Herkunft und Weiß-/Rotwein
 1.1     Bestand insgesamt
                                                                           Davon mit Herkunft aus

                     Land                      Bestand         EU-Mitgliedstaaten                             Bestand an
  Lfd.             _________                   an Wein           (einschließlich            Drittländern     Traubenmost
  Nr.                                                             Deutschland)
                 Weiß-/Rotwein
                                                                               Hektoliter
                                                   1                   2                         3               4

                                          Insgesamt
   1     Deutschland                             11 527 527           11 164 011                  363 516            12 196
   2      Baden-Württemberg                        2 510 119           2 506 306                    3 813             2 053
   3      Bayern                                     352 913             349 305                    3 608             1 256
   4      Berlin                                             .                  .                        .                 .
   5      Brandenburg                                        .                  .                        .                 .
   6      Bremen                                      76 337              61 353                   14 984                 6
   7      Hamburg                                     61 935              53 909                    8 026                 1
   8      Hessen                                   1 405 990           1 405 204                      786             4 121
   9      Mecklenburg-Vorpommern                             .                  .                        .                 .
  10      Niedersachsen                               18 493              17 190                    1 303                21
  11      Nordrhein-Westfalen                        139 273             123 736                   15 537                 -
  12      Rheinland-Pfalz                          6 049 336           5 788 446                  260 890             4 728
  13      Saarland                                    12 241                    .                        .                -
  14      Sachsen                                    114 366              73 538                   40 828                 -
  15      Sachsen-Anhalt                                     .                  .                        .                -
  16      Schleswig-Holstein                          76 108              62 983                   13 125                10
  17      Thüringen                                          .                  .                        .                 .
                                          davon:
                                          Weißwein und weißer Traubenmost
  18     Deutschland                               7 170 083           7 033 896                  136 187            11 087
  19      Baden-Württemberg                          942 873             941 428                    1 445             1 766
  20      Bayern                                     230 670             228 896                    1 774             1 151
  21      Berlin                                             .                  .                        .                 .
  22      Brandenburg                                        .                  .                        .                 .
  23      Bremen                                      23 869              19 822                    4 047                 4
  24      Hamburg                                     23 866              21 782                    2 084                 -
  25      Hessen                                   1 222 645           1 222 370                      275             3 470
  26      Mecklenburg-Vorpommern                             .                  .                        .                 .
  27      Niedersachsen                                7 446               7 037                      409                21
  28      Nordrhein-Westfalen                         67 450              61 872                    5 578                 -
  29      Rheinland-Pfalz                          3 932 794           3 832 241                  100 553             4 675
  30      Saarland                                     7 194                    .                        .                -
  31      Sachsen                                     58 928              43 658                   15 270                 -
  32      Sachsen-Anhalt                                     .                  .                        .                -
  33      Schleswig-Holstein                          30 870              26 342                    4 528                 -
  34      Thüringen                                          .                  .                        .                 .
                                          Rotwein 1 und roter Traubenmost
  35     Deutschland                               4 357 444           4 130 115                  227 329             1 109
  36      Baden-Württemberg                        1 567 246           1 564 878                    2 368               287
  37      Bayern                                     122 243             120 409                    1 834               105
  38      Berlin                                             .                  .                        .                 .
  39      Brandenburg                                        .                  .                        .                 .
  40      Bremen                                      52 468              41 531                   10 937                 2
  41      Hamburg                                     38 069              32 127                    5 942                 1
  42      Hessen                                     183 345             182 834                      511               651
  43      Mecklenburg-Vorpommern                             .                  .                        .                 .
  44      Niedersachsen                               11 047              10 153                      894                 -
  45      Nordrhein-Westfalen                         71 823              61 864                    9 959                 -
  46      Rheinland-Pfalz                          2 116 542           1 956 205                  160 337                53
  47      Saarland                                     5 047                    .                        .                -
  48      Sachsen                                     55 438              29 880                   25 558                 -
  49      Sachsen-Anhalt                                     .                  .                        .                -
  50      Schleswig-Holstein                          45 238              36 641                    8 597                10
  51      Thüringen                                          .                  .                        .                 .

 _____________
 1 Einschließlich Rotling und Roséwein.

Statistisches Bundesamt, Fachserie 3, R 3.2.3, 2021

                                                                                                                               4
1       Bestand an Wein (einschließlich Schaum- und Jungwein) und Traubenmost 2021 nach Herkunft und Weiß-/Rotwein
 1.2     Bestand bei den Erzeugern
                                                                           Davon mit Herkunft aus

                     Land                      Bestand         EU-Mitgliedstaaten                              Bestand an
  Lfd.             _________                   an Wein           (einschließlich            Drittländern      Traubenmost
  Nr.                                                             Deutschland)
                 Weiß-/Rotwein
                                                                               Hektoliter
                                                   1                   2                         3                4

                                          Insgesamt
   1     Deutschland                               5 732 044           5 731 286                       758            5 665
   2      Baden-Württemberg                        2 179 649           2 179 583                        66            1 573
   3      Bayern                                     289 267             288 638                       629            1 189
   4      Berlin                                             .                  .                         .                .
   5      Brandenburg                                        .                  .                         .                .
   6      Bremen                                             -                 -                         -                -
   7      Hamburg                                            -                 -                         -                -
   8      Hessen                                     262 979             262 979                         -            2 739
   9      Mecklenburg-Vorpommern                             .                  .                         .                .
  10      Niedersachsen                                      -                 -                         -                -
  11      Nordrhein-Westfalen                          2 295               2 295                         -                -
  12      Rheinland-Pfalz                          2 948 611           2 948 548                        63              164
  13      Saarland                                     5 589               5 589                         -                -
  14      Sachsen                                     22 660              22 660                         -                -
  15      Sachsen-Anhalt                                     .                  .                        -                -
  16      Schleswig-Holstein                                 -                 -                         -                -
  17      Thüringen                                          .                  .                         .                .
                                          davon:
                                          Weißwein und weißer Traubenmost
  18     Deutschland                               3 024 307           3 023 825                       482            4 665
  19      Baden-Württemberg                          773 256             773 222                        34            1 323
  20      Bayern                                     196 243             195 805                       438            1 092
  21      Berlin                                             .                  .                         .                .
  22      Brandenburg                                        .                  .                         .                .
  23      Bremen                                             -                 -                         -                -
  24      Hamburg                                            -                 -                         -                -
  25      Hessen                                     206 644             206 644                         -            2 108
  26      Mecklenburg-Vorpommern                             .                  .                         .                .
  27      Niedersachsen                                      -                 -                         -                -
  28      Nordrhein-Westfalen                                .                  .                        -                -
  29      Rheinland-Pfalz                          1 809 440           1 809 430                        10              142
  30      Saarland                                     4 538               4 538                         -                -
  31      Sachsen                                     18 061              18 061                         -                -
  32      Sachsen-Anhalt                                     .                  .                        -                -
  33      Schleswig-Holstein                                 -                 -                         -                -
  34      Thüringen                                          .                  .                         .                .
                                          Rotwein 1 und roter Traubenmost
  35     Deutschland                               2 707 737           2 707 461                       276            1 000
  36      Baden-Württemberg                        1 406 393           1 406 361                        32              250
  37      Bayern                                      93 024              92 833                       191               97
  38      Berlin                                             .                  .                         .                .
  39      Brandenburg                                        .                  .                         .                .
  40      Bremen                                             -                 -                         -                -
  41      Hamburg                                            -                 -                         -                -
  42      Hessen                                      56 335              56 335                         -              631
  43      Mecklenburg-Vorpommern                             .                  .                         .                .
  44      Niedersachsen                                      -                 -                         -                -
  45      Nordrhein-Westfalen                                .                  .                        -                -
  46      Rheinland-Pfalz                          1 139 171           1 139 118                        53               22
  47      Saarland                                     1 051               1 051                         -                -
  48      Sachsen                                      4 599               4 599                         -                -
  49      Sachsen-Anhalt                                     .                  .                        -                -
  50      Schleswig-Holstein                                 -                 -                         -                -
  51      Thüringen                                          .                  .                         .                .

 _____________
 1 Einschließlich Rotling und Roséwein.

Statistisches Bundesamt, Fachserie 3, R 3.2.3, 2021

                                                                                                                               5
1       Bestand an Wein (einschließlich Schaum- und Jungwein) und Traubenmost 2021 nach Herkunft und Weiß-/Rotwein
 1.3     Bestand beim Handel
                                                                                     Davon mit Herkunft aus

                     Land                       Bestand                                                                         Bestand an
                                                                                        anderen EU-
  Lfd.             _________                    an Wein            Deutschland                                Drittländern     Traubenmost
                                                                                       Mitgliedstaaten
  Nr.
                 Weiß-/Rotwein
                                                                                         Hektoliter
                                                   1                    2                    3                     4               5

                                          Insgesamt
   1     Deutschland                               5 795 483           2 393 456             3 039 269              362 758            6 531
   2      Baden-Württemberg                          330 470              139 527              187 196                3 747              480
   3      Bayern                                      63 646               29 726               30 941                2 979               67
   4      Berlin                                             .                   .                    .                    .                .
   5      Brandenburg                                        .                   .                    .                    .                .
   6      Bremen                                      76 337               10 369               50 984               14 984                6
   7      Hamburg                                     61 935                3 448               50 461                8 026                1
   8      Hessen                                   1 143 011              209 605              932 620                  786            1 382
   9      Mecklenburg-Vorpommern                             .                   .                    .                    .                .
  10      Niedersachsen                               18 493                4 556               12 634                1 303               21
  11      Nordrhein-Westfalen                        136 978               49 624               71 817               15 537                -
  12      Rheinland-Pfalz                          3 100 725           1 699 253             1 140 645              260 827            4 564
  13      Saarland                                     6 652                     .                    .                    .               -
  14      Sachsen                                     91 706               28 798               22 080               40 828                -
  15      Sachsen-Anhalt                                     .                   .                    .                    .               -
  16      Schleswig-Holstein                          76 108               23 585               39 398               13 125               10
  17      Thüringen                                          .                   .                    .                    .                .
                                          davon:
                                          Weißwein und weißer Traubenmost
  18     Deutschland                               4 145 776           1 619 846             2 390 225              135 705            6 422
  19      Baden-Württemberg                          169 617               55 935              112 271                1 411              443
  20      Bayern                                      34 427               19 536               13 555                1 336               59
  21      Berlin                                             .                   .                    .                    .                .
  22      Brandenburg                                        .                   .                    .                    .                .
  23      Bremen                                      23 869                7 134               12 688                4 047                4
  24      Hamburg                                     23 866                2 725               19 057                2 084                -
  25      Hessen                                   1 016 001              163 663              852 063                  275            1 362
  26      Mecklenburg-Vorpommern                             .                   .                    .                    .                .
  27      Niedersachsen                                7 446                2 808                4 229                  409               21
  28      Nordrhein-Westfalen                                .                   .              28 613                5 578                -
  29      Rheinland-Pfalz                          2 123 354           1 140 179               882 632              100 543            4 533
  30      Saarland                                     2 656                     .                    .                    .               -
  31      Sachsen                                     40 867               14 659               10 938               15 270                -
  32      Sachsen-Anhalt                                     .                   .                    .                    .               -
  33      Schleswig-Holstein                          30 870               11 269               15 073                4 528                -
  34      Thüringen                                          .                   .                    .                    .                .
                                          Rotwein 1 und roter Traubenmost
  35     Deutschland                               1 649 707              773 610              649 044              227 053             109
  36      Baden-Württemberg                          160 853               83 592               74 925                2 336              37
  37      Bayern                                      29 219               10 190               17 386                1 643               8
  38      Berlin                                             .                   .                    .                    .              .
  39      Brandenburg                                        .                   .                    .                    .              .
  40      Bremen                                      52 468                3 235               38 296               10 937               2
  41      Hamburg                                     38 069                  723               31 404                5 942               1
  42      Hessen                                     127 010               45 942               80 557                  511              20
  43      Mecklenburg-Vorpommern                             .                   .                    .                    .              .
  44      Niedersachsen                               11 047                1 748                8 405                  894               -
  45      Nordrhein-Westfalen                                .                   .              43 204                9 959               -
  46      Rheinland-Pfalz                            977 371              559 074              258 013              160 284              31
  47      Saarland                                     3 996                     .                    .                    .              -
  48      Sachsen                                     50 839               14 139               11 142               25 558               -
  49      Sachsen-Anhalt                                     .                   .                    .                    .              -
  50      Schleswig-Holstein                          45 238               12 316               24 325                8 597              10
  51      Thüringen                                          .                   .                    .                    .              .

 _____________
 1 Einschließlich Rotling und Roséwein.

Statistisches Bundesamt, Fachserie 3, R 3.2.3, 2021

                                                                                                                                                6
2       Bestand an Wein (einschließlich Schaum- und Jungwein) 2021 nach Kategorien des Bezeichnungsschutzes und Weiß-/Rotwein
 2.1     Bestand insgesamt
                                                                                                              Davon

                     Land                        Bestand                                                 Rebsortenwein
                                                                                                                                 Wein ohne
  Lfd.             _________                     an Wein         Wein mit g.U.      Wein mit g.g.A.           ohne                                Sonstiger Wein 1
                                                                                                                                 g.U./g.g.A.
  Nr.                                                                                                      g.U./g.g.A.
                 Weiß-/Rotwein
                                                                                                 Hektoliter
                                                    1                 2                   3                    4                     5                   6

                                           Insgesamt
   1     Deutschland                              11 527 527          7 307 987             438 682             546 351              2 150 452          1 084 055
   2      Baden-Württemberg                         2 510 119         2 304 991              48 825              53 561                 71 649             31 093
   3      Bayern                                      352 913           295 379              14 102               8 477                 17 027             17 928
   4      Berlin                                             .                 .                   .                   .                      .                  .
   5      Brandenburg                                        .                 .                   .                   .                      .                  .
   6      Bremen                                       76 337            24 503              29 848                 387                  2 848             18 751
   7      Hamburg                                      61 935            30 714              12 389               1 513                  7 553              9 766
   8      Hessen                                    1 405 990           247 952               6 775             161 158                945 588             44 517
   9      Mecklenburg-Vorpommern                             .                 .                   .                   .                      .                  .
  10      Niedersachsen                                18 493             7 722               4 959               1 629                  1 961              2 222
  11      Nordrhein-Westfalen                         139 273            61 045              23 574               8 914                 19 124             26 616
  12      Rheinland-Pfalz                           6 049 336         4 214 063             277 572             297 943                870 003            389 755
  13      Saarland                                     12 241             9 655                    .                588                       .                  .
  14      Sachsen                                     114 366            40 797               5 520               7 031                  6 002             55 016
  15      Sachsen-Anhalt                                     .           30 095                 273               1 023                       .                  .
  16      Schleswig-Holstein                           76 108            31 323              11 609               2 293                 10 905             19 978
  17      Thüringen                                          .                 .                   .                   .                      .                  .
                                           davon:
                                           Weißwein
  18     Deutschland                                7 170 083         3 999 059             250 088             342 694              1 845 770            732 472
  19      Baden-Württemberg                           942 873           826 630              21 713              32 160                 46 901             15 469
  20      Bayern                                      230 670           197 653              10 234               5 543                  7 793              9 447
  21      Berlin                                             .                 .                   .                   .                      .                  .
  22      Brandenburg                                        .                 .                   .                   .                      .                  .
  23      Bremen                                       23 869            12 289               1 342                 263                  2 483              7 492
  24      Hamburg                                      23 866            11 340               4 448                 691                  4 586              2 801
  25      Hessen                                    1 222 645           193 485               5 008             103 337                880 294             40 521
  26      Mecklenburg-Vorpommern                             .                 .                   .                   .                      .                  .
  27      Niedersachsen                                 7 446             3 490               1 497                 668                    870                921
  28      Nordrhein-Westfalen                          67 450            32 827               9 112               3 866                  9 213             12 432
  29      Rheinland-Pfalz                           3 932 794         2 647 732             189 227             189 596                712 968            193 271
  30      Saarland                                      7 194             6 034                    .                187                       .                  .
  31      Sachsen                                      58 928            30 533               1 732               4 472                  2 609             19 582
  32      Sachsen-Anhalt                                     .           18 339                 202                 354                       .                  .
  33      Schleswig-Holstein                           30 870            12 885               3 967                 673                  5 852              7 493
  34      Thüringen                                          .                 .                   .                   .                      .                  .
                                           Rotwein 2
  35     Deutschland                                4 357 444         3 308 928             188 594             203 657                304 682            351 583
  36      Baden-Württemberg                         1 567 246         1 478 361              27 112              21 401                 24 748             15 624
  37      Bayern                                      122 243            97 726               3 868               2 934                  9 234              8 481
  38      Berlin                                             .                 .                   .                   .                      .                  .
  39      Brandenburg                                        .                 .                   .                   .                      .                  .
  40      Bremen                                       52 468            12 214              28 506                 124                    365             11 259
  41      Hamburg                                      38 069            19 374               7 941                 822                  2 967              6 965
  42      Hessen                                      183 345            54 467               1 767              57 821                 65 294              3 996
  43      Mecklenburg-Vorpommern                             .                 .                   .                   .                      .                  .
  44      Niedersachsen                                11 047             4 232               3 462                 961                  1 091              1 301
  45      Nordrhein-Westfalen                          71 823            28 218              14 462               5 048                  9 911             14 184
  46      Rheinland-Pfalz                           2 116 542         1 566 331              88 345             108 347                157 035            196 484
  47      Saarland                                      5 047             3 621                    .                401                       .                  .
  48      Sachsen                                      55 438            10 264               3 788               2 559                  3 393             35 434
  49      Sachsen-Anhalt                                     .           11 756                  71                 669                       .                  .
  50      Schleswig-Holstein                           45 238            18 438               7 642               1 620                  5 053             12 485
  51      Thüringen                                          .                 .                   .                   .                      .                  .

 _____________
 1 Einschließlich Wein aus Drittländern.
 2 Einschließlich Rotling und Roséwein.

Statistisches Bundesamt, Fachserie 3, R 3.2.3, 2021

                                                                                                                                                                     7
2       Bestand an Wein (einschließlich Schaum- und Jungwein) 2021 nach Kategorien des Bezeichnungsschutzes und Weiß-/Rotwein
 2.2     Bestand bei den Erzeugern
                                                                                                              Davon

                     Land                        Bestand                                                 Rebsortenwein
                                                                                                                                 Wein ohne
  Lfd.             _________                     an Wein         Wein mit g.U.      Wein mit g.g.A.           ohne                                 Sonstiger Wein 1
                                                                                                                                 g.U./g.g.A.
  Nr.                                                                                                      g.U./g.g.A.
                 Weiß-/Rotwein
                                                                                                 Hektoliter
                                                    1                 2                   3                    4                     5                    6

                                           Insgesamt
   1     Deutschland                                5 732 044         5 298 358               96 430            207 287                  58 813               71 156
   2      Baden-Württemberg                         2 179 649         2 088 663               31 835             25 180                  13 195               20 776
   3      Bayern                                      289 267           261 298                7 690              3 426                   8 917                7 936
   4      Berlin                                             .                 .                    .                  .                       .                    .
   5      Brandenburg                                        .                 .                    .                  .                       .                    .
   6      Bremen                                             -                 -                    -                  -                       -                    -
   7      Hamburg                                            -                 -                    -                  -                       -                    -
   8      Hessen                                      262 979           224 787                1 390             21 082                  13 694                2 026
   9      Mecklenburg-Vorpommern                             .                 .                    .                  .                       .                    .
  10      Niedersachsen                                      -                 -                    -                  -                       -                    -
  11      Nordrhein-Westfalen                           2 295             2 182                     .                  .                       .                    -
  12      Rheinland-Pfalz                           2 948 611         2 675 806               54 753            157 177                  20 527               40 348
  13      Saarland                                      5 589             5 511                     .                  -                       .                    .
  14      Sachsen                                      22 660            21 826                  557                105                     109                   63
  15      Sachsen-Anhalt                                     .           16 648                     .                  -                  1 905                    5
  16      Schleswig-Holstein                                 -                 -                    -                  -                       -                    -
  17      Thüringen                                          .                 .                    .                  .                       .                    .
                                           davon:
                                           Weißwein
  18     Deutschland                                3 024 307         2 751 345               63 490            125 186                  37 926               46 360
  19      Baden-Württemberg                           773 256           728 257               16 386             10 061                   8 170               10 382
  20      Bayern                                      196 243           177 727                5 628              2 132                   5 797                4 959
  21      Berlin                                             .                 .                    .                  .                       .                    .
  22      Brandenburg                                        .                 .                    .                  .                       .                    .
  23      Bremen                                             -                 -                    -                  -                       -                    -
  24      Hamburg                                            -                 -                    -                  -                       -                    -
  25      Hessen                                      206 644           175 735                1 160             16 973                  11 570                1 206
  26      Mecklenburg-Vorpommern                             .                 .                    .                  .                       .                    .
  27      Niedersachsen                                      -                 -                    -                  -                       -                    -
  28      Nordrhein-Westfalen                                .                 .                    .                  -                       .                    -
  29      Rheinland-Pfalz                           1 809 440         1 633 608               39 896             95 655                  10 511               29 770
  30      Saarland                                      4 538             4 536                     -                  -                       -                   2
  31      Sachsen                                      18 061            17 575                  285                105                      60                   36
  32      Sachsen-Anhalt                                     .           11 130                     .                  -                  1 585                    5
  33      Schleswig-Holstein                                 -                 -                    -                  -                       -                    -
  34      Thüringen                                          .                 .                    .                  .                       .                    .
                                           Rotwein 2
  35     Deutschland                                2 707 737         2 547 013               32 940               82 101                20 887               24 796
  36      Baden-Württemberg                         1 406 393         1 360 406               15 449               15 119                 5 025               10 394
  37      Bayern                                       93 024            83 571                2 062                1 294                 3 120                2 977
  38      Berlin                                             .                 .                    .                    .                     .                    .
  39      Brandenburg                                        .                 .                    .                    .                     .                    .
  40      Bremen                                             -                 -                    -                    -                     -                    -
  41      Hamburg                                            -                 -                    -                    -                     -                    -
  42      Hessen                                       56 335            49 052                  230                4 109                 2 124                  820
  43      Mecklenburg-Vorpommern                             .                 .                    .                    .                     .                    .
  44      Niedersachsen                                      -                 -                    -                    -                     -                    -
  45      Nordrhein-Westfalen                                .                 .                    .                    .                     -                    -
  46      Rheinland-Pfalz                           1 139 171         1 042 198               14 857               61 522                10 016               10 578
  47      Saarland                                      1 051               975                     .                    -                     .                    .
  48      Sachsen                                       4 599             4 251                  272                     -                   49                   27
  49      Sachsen-Anhalt                                     .            5 518                     .                    -                  320                     -
  50      Schleswig-Holstein                                 -                 -                    -                    -                     -                    -
  51      Thüringen                                          .                 .                    .                    .                     .                    .

 _____________
 1 Einschließlich Wein aus Drittländern.
 2 Einschließlich Rotling und Roséwein.

Statistisches Bundesamt, Fachserie 3, R 3.2.3, 2021

                                                                                                                                                                      8
2       Bestand an Wein (einschließlich Schaum- und Jungwein) 2021 nach Kategorien des Bezeichnungsschutzes und Weiß-/Rotwein
 2.3     Bestand beim Handel
                                                                                                              Davon

                     Land                        Bestand                                                 Rebsortenwein
                                                                                                                                 Wein ohne
  Lfd.             _________                     an Wein         Wein mit g.U.      Wein mit g.g.A.           ohne                                Sonstiger Wein 1
                                                                                                                                 g.U./g.g.A.
  Nr.                                                                                                      g.U./g.g.A.
                 Weiß-/Rotwein
                                                                                                 Hektoliter
                                                    1                 2                   3                    4                     5                   6

                                           Insgesamt
   1     Deutschland                                5 795 483         2 009 629             342 252             339 064              2 091 639          1 012 899
   2      Baden-Württemberg                           330 470           216 328              16 990              28 381                 58 454             10 317
   3      Bayern                                       63 646            34 081               6 412               5 051                  8 110              9 992
   4      Berlin                                             .                 .                   .                   .                      .                  .
   5      Brandenburg                                        .                 .                   .                   .                      .                  .
   6      Bremen                                       76 337            24 503              29 848                 387                  2 848             18 751
   7      Hamburg                                      61 935            30 714              12 389               1 513                  7 553              9 766
   8      Hessen                                    1 143 011            23 165               5 385             140 076                931 894             42 491
   9      Mecklenburg-Vorpommern                             .                 .                   .                   .                      .                  .
  10      Niedersachsen                                18 493             7 722               4 959               1 629                  1 961              2 222
  11      Nordrhein-Westfalen                         136 978            58 863                    .                   .                      .            26 616
  12      Rheinland-Pfalz                           3 100 725         1 538 257             222 819             140 766                849 476            349 407
  13      Saarland                                      6 652             4 144                    .                588                       .                  .
  14      Sachsen                                      91 706            18 971               4 963               6 926                  5 893             54 953
  15      Sachsen-Anhalt                                     .           13 447                    .              1 023                       .                  .
  16      Schleswig-Holstein                           76 108            31 323              11 609               2 293                 10 905             19 978
  17      Thüringen                                          .                 .                   .                   .                      .                  .
                                           davon:
                                           Weißwein
  18     Deutschland                                4 145 776         1 247 714             186 598             217 508              1 807 844            686 112
  19      Baden-Württemberg                           169 617            98 373               5 327              22 099                 38 731              5 087
  20      Bayern                                       34 427            19 926               4 606               3 411                  1 996              4 488
  21      Berlin                                             .                 .                   .                   .                      .                  .
  22      Brandenburg                                        .                 .                   .                   .                      .                  .
  23      Bremen                                       23 869            12 289               1 342                 263                  2 483              7 492
  24      Hamburg                                      23 866            11 340               4 448                 691                  4 586              2 801
  25      Hessen                                    1 016 001            17 750               3 848              86 364                868 724             39 315
  26      Mecklenburg-Vorpommern                             .                 .                   .                   .                      .                  .
  27      Niedersachsen                                 7 446             3 490               1 497                 668                    870                921
  28      Nordrhein-Westfalen                                .                 .                   .              3 866                       .            12 432
  29      Rheinland-Pfalz                           2 123 354         1 014 124             149 331              93 941                702 457            163 501
  30      Saarland                                      2 656             1 498                    .                187                       .                  .
  31      Sachsen                                      40 867            12 958               1 447               4 367                  2 549             19 546
  32      Sachsen-Anhalt                                     .            7 209                    .                354                       .                  .
  33      Schleswig-Holstein                           30 870            12 885               3 967                 673                  5 852              7 493
  34      Thüringen                                          .                 .                   .                   .                      .                  .
                                           Rotwein 2
  35     Deutschland                                1 649 707           761 915             155 654             121 556                283 795            326 787
  36      Baden-Württemberg                           160 853           117 955              11 663               6 282                 19 723              5 230
  37      Bayern                                       29 219            14 155               1 806               1 640                  6 114              5 504
  38      Berlin                                             .                 .                   .                   .                      .                  .
  39      Brandenburg                                        .                 .                   .                   .                      .                  .
  40      Bremen                                       52 468            12 214              28 506                 124                    365             11 259
  41      Hamburg                                      38 069            19 374               7 941                 822                  2 967              6 965
  42      Hessen                                      127 010             5 415               1 537              53 712                 63 170              3 176
  43      Mecklenburg-Vorpommern                             .                 .                   .                   .                      .                  .
  44      Niedersachsen                                11 047             4 232               3 462                 961                  1 091              1 301
  45      Nordrhein-Westfalen                                .                 .                   .                   .                 9 911             14 184
  46      Rheinland-Pfalz                             977 371           524 133              73 488              46 825                147 019            185 906
  47      Saarland                                      3 996             2 646                    .                401                       .                  .
  48      Sachsen                                      50 839             6 013               3 516               2 559                  3 344             35 407
  49      Sachsen-Anhalt                                     .            6 238                    .                669                       .                  .
  50      Schleswig-Holstein                           45 238            18 438               7 642               1 620                  5 053             12 485
  51      Thüringen                                          .                 .                   .                   .                      .                  .

 _____________
 1 Einschließlich Wein aus Drittländern.
 2 Einschließlich Rotling und Roséwein.

Statistisches Bundesamt, Fachserie 3, R 3.2.3, 2021

                                                                                                                                                                     9
2       Bestand an Wein (einschließlich Schaum- und Jungwein) 2021 nach Kategorien des Bezeichnungsschutzes und Weiß-/Rotwein
 2.4     Bestand beim Handel untergliedert nach der Herkunft
                                                                                                              Davon

                    Herkunft                   Bestand                                                   Rebsortenwein
                                                                                                                                 Wein ohne
  Lfd.             _________                   an Wein          Wein mit g.U.       Wein mit g.g.A.           ohne                                Sonstiger Wein
                                                                                                                                 g.U./g.g.A.
  Nr.                                                                                                      g.U./g.g.A.
                 Weiß-/Rotwein
                                                                                                 Hektoliter
                                                  1                   2                   3                    4                     5                  6

                                          Bestand insgesamt
   1     Insgesamt                                 5 795 483         2 009 629              342 252             339 064              2 091 639         1 012 899
         davon:
   2      aus Deutschland                         2 393 456          1 718 198               96 206              74 272                451 061            53 719
   3      aus anderen EU-Ländern                  3 039 269            291 431              246 046             264 792              1 640 578           596 422
   4      aus Drittländern                          362 758                   -                    -                   -                      -          362 758
                                          davon:
                                          Weißwein
   5     Zusammen                                 4 145 776          1 247 714              186 598             217 508              1 807 844           686 112
         davon:
   6      aus Deutschland                         1 619 846          1 114 101               80 185              57 215                336 986            31 359
   7      aus anderen EU-Ländern                  2 390 225            133 613              106 413             160 293              1 470 858           519 048
   8      aus Drittländern                          135 705                   -                    -                   -                      -          135 705
                                          Rotwein 1
   9     Zusammen                                  1 649 707           761 915              155 654             121 556                283 795           326 787
         davon:
 10       aus Deutschland                           773 610            604 097               16 021              17 057                114 075            22 360
 11       aus anderen EU-Ländern                    649 044            157 818              139 633             104 499                169 720            77 374
 12       aus Drittländern                          227 053                   -                    -                   -                      -          227 053

 _____________
 1 Einschließlich Rotling und Roséwein.

Statistisches Bundesamt, Fachserie 3, R 3.2.3, 2021

                                                                                                                                                               10
3          Bestand an Schaumwein 2021 nach Herkunft und Betriebsart
                                                                                     davon mit Herkunft aus

                        Land                     Bestand
                                                                                         anderen EU-
     Lfd.             _________              an Schaumwein        Deutschland 1                               Drittländern
                                                                                        Mitgliedstaaten
     Nr.
                      Betriebsart
                                                                              Hektoliter
                                                    1                  2                       3                   4

                                           Insgesamt
      1     Deutschland                             2 250 788              479 482            1 769 134                2 172
      2      Baden-Württemberg                        185 207               85 765               99 181                  261
      3      Bayern                                    13 847                8 344                5 461                   42
      4      Berlin                                         .                    .                    .                    .
      5      Brandenburg                                    .                    .                    .                    .
      6      Bremen                                     6 283                1 496                3 701                1 086
      7      Hamburg                                    5 748                  566                4 983                  199
      8      Hessen                                   926 795              197 330              729 465                    -
      9      Mecklenburg-Vorpommern                         .                    .                    .                    .
     10      Niedersachsen                              1 948                1 045                  887                   16
     11      Nordrhein-Westfalen                       13 166                7 539                5 102                  525
     12      Rheinland-Pfalz                          639 643              166 972              472 661                   10
     13      Saarland                                   1 145                  416                  729                    -
     14      Sachsen                                    8 945                7 452                1 492                    1
     15      Sachsen-Anhalt                                 .                    .                    .                    .
     16      Schleswig-Holstein                         2 037                  941                1 088                    8
     17      Thüringen                                      .                    .                    .                    .
                                           davon:
                                           Erzeuger
     18     Deutschland                               174 113              173 887                        -              226
     19      Baden-Württemberg                         76 831               76 607                        -              224
     20      Bayern                                     6 740                6 740                        -                -
     21      Berlin                                         .                    .                        .                .
     22      Brandenburg                                    .                    .                        .                .
     23      Bremen                                         -                    -                        -                -
     24      Hamburg                                        -                    -                        -                -
     25      Hessen                                    13 259               13 259                        -                -
     26      Mecklenburg-Vorpommern                         .                    .                        .                .
     27      Niedersachsen                                  -                    -                        -                -
     28      Nordrhein-Westfalen                            .                    .                        -                -
     29      Rheinland-Pfalz                           74 987               74 985                        -                2
     30      Saarland                                     386                  386                        -                -
     31      Sachsen                                      682                  682                        -                -
     32      Sachsen-Anhalt                             1 085                1 085                        -                -
     33      Schleswig-Holstein                             -                    -                        -                -
     34      Thüringen                                      .                    .                        .                .
                                           Handel
     35     Deutschland                             2 076 675              305 595            1 769 134                1 946
     36      Baden-Württemberg                        108 376                9 158               99 181                   37
     37      Bayern                                     7 107                1 604                5 461                   42
     38      Berlin                                         .                    .                    .                    .
     39      Brandenburg                                    .                    .                    .                    .
     40      Bremen                                     6 283                1 496                3 701                1 086
     41      Hamburg                                    5 748                  566                4 983                  199
     42      Hessen                                   913 536              184 071              729 465                    -
     43      Mecklenburg-Vorpommern                         .                    .                    .                    .
     44      Niedersachsen                              1 948                1 045                  887                   16
     45      Nordrhein-Westfalen                            .                    .                5 102                  525
     46      Rheinland-Pfalz                          564 656               91 987              472 661                    8
     47      Saarland                                     759                   30                  729                    -
     48      Sachsen                                    8 263                6 770                1 492                    1
     49      Sachsen-Anhalt                                 .                    .                    .                    .
     50      Schleswig-Holstein                         2 037                  941                1 088                    8
     51      Thüringen                                      .                    .                    .                    .

 _____________
 1 Der Schaumwein wird bei den Erzeugern nicht getrennt nach deutscher Herkunft und nach Herkunft aus anderen
   Mitgliedstaaten der EU erfasst. Der Bestand an Schaumwein wird vollständig in der Spalte Schaumwein deutscher
   Herkunft ausgewiesen, da die anderen EU-Mitgliedstaaten mengenmäßig unbedeutend sind.

Statistisches Bundesamt, Fachserie 3, R 3.2.3, 2021

                                                                                                                               11
wissen.nutzen.                                                                      Statistisches Bundesamt

                                                                                         Qualitätsbericht

Erhebung der Weinbestände

2021
Erscheinungsfolge: jährlich
Erschienen am 22.10.2021

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Telefon:+49 (0) 611/75 24 05

© Statistisches Bundesamt (Destatis), 2021
Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.
Kurzfassung

1 Allgemeine Angaben zur Statistik                                                                   Seite 3
  • Grundgesamtheit und Erhebungseinheiten: Unternehmen des Großhandels und Erzeugerbetriebe,
  die zum Berichtszeitpunkt über einen Bestand an Wein von mindestens 100 hl verfügen
  • Räumliche Abdeckung: Deutschland insgesamt, Bundesländer
  • Berichtszeitpunkt: 31. Juli eines jeden Jahres
  • Periodizität: jährlich
2 Inhalte und Nutzerbedarf                                                                           Seite 4
  • Erhebungsinhalte: Bestand an Wein nach Weiß- und Rotwein, Herkunft, Art der Betriebe (Erzeuger
  oder Großhandel) und Kategorien des Bezeichnungsschutzes. Dabei zählt Deutscher Wein zu Wein
  ohne geschützte Herkunftsangabe. Zusätzlich wird der Schaumwein nach Herkunft und Art des
  Betriebes ausgewiesen. Der Bestand an Traubenmost wird nach weißem und rotem Traubenmost
  untergliedert.
  • Nutzerbedarf: Hauptnutzer sind die Europäische Kommission, das Bundesministerium für
  Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und die jeweiligen Länderministerien,
  wissenschaftliche Institutionen sowie Wirtschaftsverbände, insbesondere der Deutsche
  Weinbauverband
3 Methodik                                                                                           Seite 5
  • Art der Datengewinnung : Sekundärstatistische Auswertung der Weinbaukartei sowie elektronische
  Befragung der nicht in der Weinbaukartei enthaltenen auskunftspflichtigen Einheiten
  • Erhebungsinstrumente und Berichtsweg: Meldeformular in elektronischer Form an die zuständigen
  Verwaltungen bei Sekundärerhebung sowie elektronischer Erhebungsbogen bei Primärbefragung
4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit                                                                    Seite 6
  • Nicht-stichprobenbedingte Fehler: Mängel in der Erfassungsgrundlage durch untere
  Abschneidegrenze sowie Beschränkung auf den Großhandel und die Erzeuger, Verzerrungen durch die
  Stichtagsregelung
5 Aktualität und Pünktlichkeit                                                                       Seite 6
  • Veröffentlichung erster Ergebnisse: Endgültige Ergebnisse liegen etwa drei Monate nach dem
  Erhebungszeitpunkt vor.
6 Vergleichbarkeit                                                                                   Seite 7
  • Räumlich: EU-weit sowie zwischen den einzelnen Bundesländern vergleichbar
  • Zeitlich: eine zeitliche Vergleichbarkeit ist seit 2013 ohne Einschränkungen möglich. Vor 2013
  wurden andere Begrifflichkeiten verwendet.
7 Kohärenz                                                                                           Seite 7
  • Input für andere Statistiken: Versorgungsbilanzen für Wein
8 Verbreitung und Kommunikation                                                                      Seite 7
  • Verbreitungswege: ausschließlich elektronische Veröffentlichung regelmäßiger Publikationen
  kostenlos unter
  https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-
  Fischerei/Wein/_inhalt.html#sprg239642
9 Sonstige fachstatistische Hinweise                                                                 Seite 8
  keine

                                                                                                               Seite 2
1 Allgemeine Angaben zur Statistik
1.1 Grundgesamtheit
Die Erhebungsgrundgesamtheit bilden Unternehmen und Betriebe, die über einen Bestand an Wein von mindestens 100
hl verfügen. Sie gliedern sich in die Betriebsarten Großhandel und Erzeuger.
Betriebsart Großhandel:
Rechtlich selbständige Unternehmen des Großhandels mit Sitz in Deutschland, die über einen Bestand an Wein von
mindestens 100 hl verfügen. Nicht einbezogen werden im Ausland gelegene Unternehmensteile. Die Erhebungseinheiten
zählen i. d. R. zum Wirtschaftszweig 46.34.0 (Großhandel mit Getränken) der Statistischen Systematik der
Wirtschaftszweige in der Europäischen Union, NACE Rev. 2 (entspricht der Klassifikation der Wirtschaftszweige - Ausgabe
2008).
Betriebsart Erzeuger:
Weinbauliche Erzeugerbetriebe, z. B. Weinbaubetriebe, Winzergenossenschaften, Wein verarbeitende Betriebe.

1.2 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten)
Erhebungseinheiten sind
1.) die in der Weinbaukartei erfassten Betriebe,
2.) die nicht in der Weinbaukartei erfassten Unternehmen, die Wein und Traubenmost zum Verkauf herstellen,
3.) die Unternehmen des Großhandels mit Wein und Traubenmost,
soweit sie zum Berichtszeitpunkt über einen Bestand an Wein von mindestens 100 Hektolitern verfügen. Erhebungs- und
Darstellungseinheit sind identisch.

1.3 Räumliche Abdeckung
Der Weinbestand wird in allen 16 Bundesländern erhoben. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht Ergebnisse der
Erhebung der Weinbestände auf Bundes- und Länderebene. In Veröffentlichungen bis einschließlich zum Berichtsjahr
2006 wurden Ergebnisse bis auf Ebene der Regierungsbezirke ausgewiesen.

1.4 Berichtszeitraum/-zeitpunkt
Berichtszeitpunkt ist jeweils der 31. Juli eines jeden Jahres.

1.5 Periodizität
Die Weinbestandserhebung wird jährlich durchgeführt.

1.6 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen
EU-Rechtsgrundlagen:
 Delegierte VO (EU) 2018/273 der Kommission vom 11. Dezember 2017 (ABl. L 58 vom 28. Februar 2018 S. 1)
 Durchführungsverordnung (EU) 2017/1185 der Kommission vom 20. April 2017 (ABl. L 171 vom 4. Juli 2017 S. 113),
  Anhang III 8.
 Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 (ABl. L 347 vom
  20. Dezember 2013, S. 671)
in den jeweils geltenden Fassungen
Bundesrecht:
 Agrarstatistikgesetz (AgrStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3886) in der
  jeweils geltenden Fassung
 Bundesstatistikgesetz (BStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394)
in den jeweils geltenden Fassungen.

1.7 Geheimhaltung
1.7.1 Geheimhaltungsvorschriften
Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich
geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Die Namen und Adressen der Befragten werden in
keinem Fall an Dritte weitergegeben.
Nach § 16 BStatG ist es möglich, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger
wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben Einzelangaben dann zur Verfügung zu

                                                                                                                 Seite 3
stellen, wenn diese so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und
Arbeitskraft dem Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für
Personen, die Empfänger von Einzelangaben sind.
Nach § 98 Absatz 1 AgrStatG in Verbindung mit § 16 Absatz 4 BStatG dürfen an die zuständigen obersten Bundes- oder
Landesbehörden für die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung, jedoch
nicht für die Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder Tabellen
mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen.
1.7.2 Geheimhaltungsverfahren
Die Ermittlung der primär geheim zu haltenden Daten erfolgt auf Basis der Mindestfallzahlregel. Die primäre und
sekundäre Geheimhaltung wird manuell in den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder durchgeführt.

1.8 Qualitätsmanagement
1.8.1 Qualitätssicherung
Im Prozess der Statistikerstellung werden Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Datenqualität beitragen. Diese
werden insbesondere in Kapitel 3 (Methodik) erläutert.
Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an einzelnen Punkten der Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf
angepasst und um standardisierte Methoden der Qualitätsbewertung und -sicherung ergänzt.
1.8.2 Qualitätsbewertung
Aufgrund der Durchführung der Weinbestandserhebung als Totalerhebung ist die Datenqualität als gut einzustufen. Bei
der Interpretation der Ergebnisse ist jedoch insbesondere zu berücksichtigen, dass durch die Stichtagsregelung
Verzerrungen auftreten können.

2 Inhalte und Nutzerbedarf
2.1 Inhalte der Statistik
2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik
Erfasst wird der Bestand an Wein und Traubenmost aus eigener sowie fremder Erzeugung untergliedert nach
 Weiß- und Rotwein bzw. weißem und rotem Traubenmost,
 Art der Betriebe (Erzeuger oder Großhandel),
 Herkunft aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU einschl. Deutschland) bzw. Herkunft aus Drittländern;
  beim Großhandel zusätzlich nach Wein inländischer Herkunft und Wein aus anderen Mitgliedstaaten der EU.
Zusätzlich werden die Weine aus den EU-Mitgliedstaaten (EU einschl. Deutschland) untergliedert nach den Kategorien des
Bezeichnungsschutzes. Der Schaumwein wird nach Herkunft und Art des Betriebes dargestellt.
2.1.2 Klassifikationssysteme
Die Einteilung nach Qualitätsstufen erfolgt nach der Bezeichnungssystematik der Weine gemäß Verordnung (EG) Nr.
1234/2007. Dabei zählt Deutscher Wein zu Wein ohne geschützte Herkunftsangabe.
2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen
Die Definitionen der erhobenen Merkmale können den Erläuterungen zum Erhebungsbogen (siehe Anhang) entnommen
werden.
Zu Wein ohne geschützte Herkunftsangabe zählen Deutscher Wein und Deutscher Wein mit Angabe der Rebsorte und/oder
des Jahrgangs. Deutscher Wein muss:
• ausschließlich aus im Inland geernteten Weintrauben hergestellt sein,
• ausschließlich von zugelassenen Rebsorten stammen,
• nach etwaiger Anreicherung einen vorhandenen Alkoholgehalt von mindestens 8,5 % vol = 67 g/l in den Zonen A und B
aufweisen,
• einen in Weinsäure ausgedrückten Gesamtsäuregehalt von mindestens 3,5 g/l aufweisen.
Im Hinblick auf die Hektarertragsregelung wurden für Deutschen Wein maximal 150 Hektoliter je Hektar in den
Anbaugebieten Mosel, Nahe, Pfalz und Rheinhessen festgelegt.
Der alkoholreduzierte Wein bzw. der alkoholfreie Wein ist nicht Bestandteil der Meldung der Wein- und
Traubenmostbestände.

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2.2 Nutzerbedarf
Die Weinbestandsstatistik gibt wichtige Einblicke in die Marktentwicklung und die Marktstruktur. Sie liefert damit
Grunddaten, die für weinbaupolitische Entscheidungen, absatzfördernde Maßnahmen und Beratungsempfehlungen
erforderlich sind und die der Anpassung der Versorgung an den Bedarf dienen.
Sie liefert Eckwerte für die Versorgungsbilanzen für Wein auf nationaler und supranationaler Ebene sowie für die Vorbilanz
im Rahmen der EU-Weinmarktordnung. Weiterhin fließen die Ergebnisse der Weinbestandsstatistik in den Ernährungs- und
agrarpolitischen Bericht der Bundesregierung ein.
Die wichtigsten supranationalen Nutzer der Weinbestandsstatistik sind die Europäische Kommission (Generaldirektion
Landwirtschaft) und die Internationale Organisation für Rebe und Wein (OIV). Zu den wichtigsten nationalen Nutzern
zählen das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, die jeweiligen Länderministerien
sowie wissenschaftliche Institutionen und Wirtschaftsverbände, insbesondere der Deutsche Weinbauverband. Weitere
Nutzer der Daten sind das Deutsche Weininstitut sowie der Deutsche Weinfonds.

2.3 Nutzerkonsultation
Die von Seiten der Europäischen Kommission oder der Ministerien gewünschten Veränderungen im bestehenden
Erhebungsprogramm lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen.
Insofern finden auch die Interessen der Hauptnutzer Berücksichtigung bei der Datenerhebung. Darüber hinaus sind die
Bundesministerien, die Statistischen Ämter der Länder, die kommunalen Spitzenverbände sowie Vertreter aus Wirtschaft
und Wissenschaft im Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen
berät. Fachspezifische Fragen oder Anregungen werden dabei in dem vom Statistischen Beirat eingesetzten
Fachausschuss "Landwirtschaftsstatistik" eingebracht.

3 Methodik
3.1 Konzept der Datengewinnung
Die Weinbestandserhebung wird als Vollerhebung durchgeführt. Soweit in den Weinbau treibenden Bundesländern die
Erhebungseinheiten in der Weinbaukartei erfasst sind, werden die bei den Verwaltungen (z. B. Landwirtschaftskammer,
Weinbauamt, Ämter für Landwirtschaft) vorliegenden Daten sekundärstatistisch genutzt. Alle übrigen Einheiten werden
primärstatistisch erhoben. Für die Erhebung besteht Auskunftspflicht.

3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung
Die Erhebung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder durchgeführt. Die Datenaufbereitung nehmen die
Statistischen Ämter der Länder vor. Der primärstatistische Teil erfolgt anhand eines standardisierten Fragebogens (siehe
Anhang) in Form einer elektronischen Befragung (IDEV).
Die Verwaltungsdaten werden auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt. In einigen Weinbau treibenden
Bundesländern (RP, BW, BY) wird die Weinbestandsstatistik vollständig als Sekundärstatistik durchgeführt.
Großhändler mit Lagerstätten in verschiedenen Bundesländern weisen ihre Weinbestände am Firmensitz nach.

3.3 Datenaufbereitung (einschl. Hochrechnung)
Grundsätzlich wird bei den durch primärstatistische Befragung erhobenen Daten bei fehlenden oder unplausiblen
Angaben beim Auskunftspflichtigen nachgefragt. Es kommen keine Imputationsmethoden zur Anwendung. Die Daten der
Weinbaukarteien werden nach Eingang in den Statistischen Landesämtern soweit möglich ebenfalls auf Vollständigkeit
und Plausibilität geprüft.
Das Statistische Bundesamt stellt, nachdem die Statistischen Ämter der Länder ihre Länderergebnisse übermittelt haben,
aus diesen das Bundesergebnis zusammen. Eine Hochrechnung erfolgt nicht.

3.4 Preis- und Saisonbereinigung; andere Analyseverfahren
Bei der Erhebung der Weinbestände handelt es sich um eine jährliche Erhebung zum jeweils gleichen Stichtag 31. Juli. Ein
Saisonbereinigungsverfahren findet nicht statt.

3.5 Beantwortungsaufwand
Die Weinerzeuger sind aufgrund der Delegierte VO (EU) 2018/273 verpflichtet, für Verwaltungszwecke eine
Weinbestandsmeldung vorzulegen. Durch die sekundärstatistische Nutzung der für Verwaltungszwecke erhobenen Daten
werden diese Auskunftspflichtigen nicht zusätzlich durch statistische Berichtspflichten belastet. Das gleiche gilt auch für
die Unternehmen des Großhandels in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, die ebenfalls bereits in der Weinbaukartei
mit den relevanten Angaben erfasst sind. Lediglich die Unternehmen in den Ländern ohne eine Weinbaukartei sowie in
den Ländern, bei denen keine bzw. nicht alle Handelsbetriebe in der Weinbaukartei erfasst sind, werden durch die
Statistik befragt. Durch die Einführung einer unteren Erfassungsgrenze im Jahr 2002 und die Beschränkung auf
Unternehmen des Großhandels ab dem Jahr 1998 wurde der Berichtskreis erheblich eingeschränkt. Bis 1997 waren auch
Gaststätten- und Einzelhandelsbetriebe sowie Privatverbraucher meldepflichtig, sofern sie sich eigener oder fremder
Kellereinrichtungen bedienten und mindestens 2 500 Liter lagerten.

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4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit
4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit
Da über 95 % des Weinbestands in den Weinbau treibenden Ländern (Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen,
Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-
Holstein und Thüringen) lagert und diese zum größten Teil die Daten der Weinbaukartei nutzen, ist die Datenqualität der
Weinbestandserhebung als relativ gut einzustufen. In den Ländern, in denen ausschließlich bzw. zusätzlich zur Nutzung
der Daten aus der Weinbaukartei eine Primärerhebung durchgeführt wird, hängt die Genauigkeit der Angaben zum einen
davon ab, ob alle maßgeblichen Betriebe mit einem Weinbestand über 100 hl befragt werden und ob diese Betriebe
wahrheitsgemäß Auskunft erteilen.
Die Adressbeschaffung erfolgt bei der Primärerhebung überwiegend unter Zuhilfenahme des Unternehmensregisters.
Daher hängt die Weinbestandserhebung u. a. auch von der Aktualität des Unternehmensregisters ab. Weitere
Verzerrungen können durch Probleme bei der Abgrenzung zwischen Großhandel und Einzelhandel (der nicht befragt wird)
sowie durch die Stichtagsregelung entstehen.

4.2 Stichprobenbedingte Fehler
Bei der Weinbestandsstatistik handelt es sich um eine Totalerhebung. Aus diesem Grund können keine
stichprobenbedingten Fehler auftreten.

4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler
Systematische Fehler können durch Mängel in der Erfassungs-/Auswahlgrundlage entstehen. Durch die bei der
Weinbestandserhebung geltende untere Abschneidegrenze von 100 hl sowie die Beschränkung auf den Großhandel wird
ein geringer Teil der Weinbestände nicht erfasst. Ein weiterer kritischer Punkt bei der Weinbestandserhebung liegt in der
Abgrenzung zwischen Einzelhandel und Großhandel. Zentrale Lager größerer Einzelhandelsketten weisen einen größeren
Weinbestand auf. Durch die Zuordnung zum Wirtschaftszweig Einzelhandel werden solche Lager jedoch nicht erfasst.
Zu den erhebungsbedingten Fehlern gehören auch Antwortausfälle (= so genannte "echte Ausfälle" von Unternehmen, die
nicht oder nicht rechtzeitig melden, obwohl sie auskunftspflichtig sind. Hierunter fallen solche Unternehmen, die nicht
angeschrieben wurden, da sie fälschlicherweise nicht als auskunftspflichtig identifiziert wurden bzw. den Statistischen
Ämtern der Länder gar nicht bekannt sind. Da für die Primärerhebung überwiegend das Unternehmensregister zur
Identifizierung potenzieller Auskunftspflichtiger herangezogen wird, hängt die Genauigkeit der Primärbefragung u. a. auch
von der Aktualität des Unternehmensregisters sowie der korrekten Zuordnung der im Unternehmensregister geführten
Einheiten zu den Wirtschaftszweigen gemäß der geltenden WZ-Klassifikation ab.
Eine weitere Ergebnisverzerrung kann durch fehlerhafte Angaben verursacht werden. Durch Einsatz von
Plausibilitätskontrollen, die im Verlauf der Datenaufbereitung die jeweiligen Angaben mit den entsprechenden
Vorjahreswerten vergleichen, werden diese Eintragungen weitestgehend erkannt.
Darüber hinaus sind Ergebnisverzerrungen durch die Stichtagsregelung möglich.
Für die Erhebung der Weinbestände wurden keine Analysen zum systematischen Fehler durchgeführt.

4.4 Revisionen
4.4.1 Revisionsgrundsätze
Bei der Erhebung der Weinbestände werden keine vorläufigen Ergebnisse veröffentlicht. Daher gelten veröffentlichte Daten
als endgültig.
4.4.2 Revisionsverfahren
keine
4.4.3 Revisionsanalysen
keine

5 Aktualität und Pünktlichkeit
5.1 Aktualität
Das Bundesergebnis wird 3 Monate nach dem Erhebungszeitpunkt veröffentlicht.

5.2 Pünktlichkeit
Eine Statistik ist pünktlich, wenn die Ergebnisse zu dem vorab geplanten und ggf. bekannt gegebenen Termin
veröffentlicht werden. Die Ergebnisse der Statistik werden der EU-Kommission pünktlich vor dem gesetzlich festgelegten
Termin, dem 31. Oktober, übermittelt. Die nationale Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt ebenfalls pünktlich.

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6 Vergleichbarkeit
6.1 Räumliche Vergleichbarkeit
Die Erhebung der Weinbestände basiert auf Verordnungen der Europäischen Union und wird in allen EU-Mitgliedstaaten
durchgeführt. Entsprechend sind die Ergebnisse EU-weit vergleichbar.
Die räumliche Vergleichbarkeit von nationalen Ergebnissen ist gewährleistet. Zu beachten ist dabei, dass die
Weinbestände jeweils dem Bundesland zugeordnet werden, in dem die Erhebungseinheit ihren Hauptsitz hat.

6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit
Für das frühere Bundesgebiet wird der Weinbestand von 1962 bis zum Jahr 1990 zum Stichtag 31.08. nachgewiesen; für
Deutschland (einschließlich der neuen Länder) ab 1991 bis zum Jahr 2000 zum Stichtag 31.08. und seit 2001 bis aktuell
zum Stichtag 31.07. (mit der Änderung der Definition des Weinwirtschaftsjahres).
Im Jahre 2002 wurde die untere Abschneidegrenze von 100 hl eingeführt. Bis 1998 war die Weinbestandserhebung eine
reine Primärerhebung, bei der auch Privatverbraucher, Einzelhandelsbetriebe und Gaststätten berichtspflichtig waren, die
mindestens 2 500 Liter Wein lagerten. Bei der Einführung der Gesetzesänderungen wurde jedoch darauf geachtet, dass
der Informationsverlust möglichst gering gehalten wird bei einer möglichst großen Entlastung der Berichtspflichtigen.
Zu Verzerrungen hinsichtlich des Weinbestands in Deutschland im Zeitverlauf kann es auch dadurch kommen, dass es
sich bei der Weinbestandserhebung um eine Stichtagserhebung handelt. Dies kann dazu führen, dass möglicherweise
gerade zum Zeitpunkt des Stichtages Weinlager nahezu geleert sind und die Nachlieferung erst einige Tage später eintrifft.
Die Angaben über den Weinbestand werden dann zu einem Zeitpunkt gemacht, der keine "normalen Verhältnisse"
widerspiegelt.
Seit der Erhebung 2012 werden Mehrländerunternehmen (Unternehmen, die Niederlassungen in mehreren Bundesländern
besitzen) im Bereich des Großhandels prinzipiell nur noch direkt nach ihren deutschlandweiten Weinbeständen befragt.
Sämtliche Weinbestände von Mehrländerunternehmen, unabhängig davon, in welcher Niederlassung sie tatsächlich
lagerten, werden in dem Bundesland ausgewiesen, in welchem das Mehrländerunternehmen seinen Hauptsitz hat. In der
Vergangenheit wurden nicht immer die Mehrländerunternehmen direkt, sondern zum Teil die Niederlassungen in den
einzelnen Bundesländern nach ihren Weinbeständen befragt. Die Bestände der Niederlassungen wurden für das
Bundesland ausgewiesen, in welchem die Niederlassung ansässig war. Aus diesem Grund sind die Ergebnisse ab 2012
auf Ebene der Bundesländer mit den Ergebnissen aus Vorjahren (bis 2011) nur eingeschränkt vergleichbar.

7 Kohärenz
7.1 Statistikübergreifende Kohärenz
Die erhobenen Merkmale überschneiden sich nicht mit den Merkmalen anderer Erhebungen.

7.2 Statistikinterne Kohärenz
Die Erhebung der Weinbestände ist in sich kohärent.

7.3 Input für andere Statistiken
Die Ergebnisse der Erhebung der Weinbestände finden Eingang in die Versorgungsbilanzen über Wein.

8 Verbreitung und Kommunikation
8.1 Verbreitungswege
Pressemitteilungen
keine
Veröffentlichungen
Die Weinbestandsstatistik wird online veröffentlicht; die Fachserie wird nicht mehr gedruckt. Das Statistische Bundesamt
stellt das Bundesergebnis in folgenden Veröffentlichungen zur Verfügung:
 Fachserie 3, Reihe 3.2.3: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei - Weinbestände. Diese können im Publikationsservice unter
  folgendem Link abgerufen und kostenlos heruntergeladen werden:
https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-
Fischerei/Wein/_inhalt.html#sprg239642
Online-Datenbank
Über das Datenbanksystem GENESIS-Online https://www-
genesis.destatis.de/genesis/online?operation=statistic&levelindex=0&levelid=1603968676365&code=41255#abreadcr
umb können lange Zeitreihen zu den Weinbeständen kostenfrei in unterschiedlichen Dateiformaten (.xls, .html und .csv)
direkt geladen werden.

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Zugang zu Mikrodaten
keine
Sonstige Verbreitungswege
keine

8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik
Die amtlichen Qualitätsberichte zur Erhebung der Weinbestände stehen in ihrer jeweils aktuellen Fassung als kostenloser
Download unter
https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-
Fischerei/Wein/_inhalt.html#sprg394832
zur Verfügung.

8.3 Richtlinien der Verbreitung
Veröffentlichungskalender
Die Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt gemäß dem mit den Statistischen Ämtern der Länder abgestimmten Arbeits-
und Zeitplan.
Zugriff auf den Veröffentlichungskalender
nicht möglich
Zugangsmöglichkeiten der Nutzer/-innen
keine

9 Sonstige fachstatistische Hinweise
keine

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Weinbestandserhebung
am 31. Juli 2021
                                                              WE
                                                                           Ansprechperson für Rückfragen
                                                                           ( freiwillige Angabe )
                                                                           Name:

                                                                                                                 Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.
                                                                           Telefon oder E-Mail:

                                                                                                                 Kennnummer
                                                                                                                 ( bei Rückfragen bitte angeben )

Zu den Erhebungseinheiten der Weinbestandserhebung gehören alle Unternehmen
des Großhandels mit Wein und Traubenmost sowie nicht in der Weinbaukartei
erfasste Unternehmen, die Wein und Traubenmost zum Verkauf herstellen, soweit
sie zum 31. Juli 2021 (Berichtszeitpunkt) über einen Weinbestand von mindestens
100 Hektolitern verfügen.
Bitte prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen diese Erfassungsgrenze erreicht.
Wenn dies der Fall ist, lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise zum Aus­
füllen des Fragebogens und beginnen anschließend mit dem Ausfüllen.
Senden Sie den Fragebogen bitte auch dann an den Absender zurück, wenn die
an­gegebene Grenze auf Ihr Unternehmen nicht zutrifft.
Tragen Sie bitte den Grund im Feld Bemerkungen auf Seite 2 ein.

Bitte gehen Sie beim Ausfüllen des Fragebogens wie folgt vor:
                                                                                                            hl
Beantworten Sie die Fragen, indem Sie
die zutreffenden Bestände in Hektolitern (hl) rechtsbündig eintragen, z. B. ...................            9 3 4 2 1

Erläuterungen zu einzelnen Fragen finden Sie auf Seite 2 in dieser Unterlage.
Diese sind im Text mit einem Verweis (z. B. 1 ) gekennzeichnet.

WE 2021                                                                                                                                             Seite 1
Bitte aktualisieren Sie Ihre Anschrift, falls erforderlich.
                                                                                                 Name und Anschrift

                                                                                                 Bemerkungen
                                                                                                 Zur Vermeidung von Rückfragen unsererseits können Sie
                                                                                                 hier auf besondere Ereignisse und Umstände hinweisen,
                                                                                                 die Einfluss auf Ihre Angaben haben.

Erläuterungen zum Fragebogen
1   Einschließlich Rotling, Weißherbst und Blanc de Noirs.                                       4   Hierzu gehört Rebsortenwein nach den aktuell in Deutsch­
2   Hier sind alle Erzeugnisse aufzuführen, deren Bezeichnung                                        land klassifizierten Rebsorten ohne geschützte Ursprungs­
    den Namen eines der 13 bestimmten Anbaugebiete enthält.                                          bezeichnung und ohne geschützte geografische Angabe
    Bei den Anbaugebieten handelt es sich um die Gebiete                                             (Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen
    Ahr, Baden, Franken, Hessische Bergstraße, Mittelrhein,                                          Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über
    Mosel, Nahe, Pfalz, Rheingau, Rheinhessen,                                                       eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche
    Saale-Un­strut, Sachsen und Württemberg.                                                         Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG)
                                                                                                     Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und
3   Hierzu gehören die Erzeugnisse, die den Namen der                                                (EG) Nr. 1234/2007).
    folgenden Gebiete enthalten: Ahrtaler Landwein, Landwein
    Rhein, Badischer Landwein, Taubertäler Landwein, Land­
                                                                                                 5   Hier sind alle zuvor nicht erfassten Weine aufzuführen.
    wein Oberrhein, Landwein Main, Regensburger Landwein,                                        6   Weine, die die geschützte Ursprungsbezeichnung bzw. die
    Starkenburger Landwein, Rheinburgen-Landwein, Land­                                              geschützte geografische Angabe des jeweiligen
    wein der Mosel, Landwein der Saar, Landwein der Ruwer,                                           EU-Mitgliedstaates enthalten (Delegierte Verordnung (EU)
    Saarländischer Landwein, Nahegauer Landwein, Pfälzer                                             2019/33 der Kommission vom 17. Oktober 2018 zur
    Landwein, Rheingauer Landwein, Rheinischer Landwein,                                             Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Euro­
    Mitteldeutscher Landwein, Sächsischer Landwein,                                                  päischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Anträge
    Schwäbischer Landwein, Landwein Neckar, Landwein                                                 auf Schutz von Ursprungsbezeichnungen, geografischen
    Rhein-Neckar, Bayerischer Bodensee Landwein,                                                     Angaben und traditionellen Begriffen im Weinsektor, das
    Mecklen­burger Landwein, Brandenburger Landwein,                                                 Einspruchsverfahren, Einschränkungen der Verwendung,
    Schleswig-Holsteinischer Landwein.                                                               Änderungen der Produktspezifikationen, die Löschung des
                                                                                                     Schutzes sowie die Kennzeichnung und Aufmachung).

Abschnitt 1:               Wein inländischer Herkunft (einschließlich Schaum- und Jungwein)
                                                                                                                Bestand
                                                                        Rot- und Roséwein    1                 Weißwein                        insgesamt
                                                                       Code           hl              Code             hl             Code               hl

 Wein mit geschützter
 Ursprungsbezeichnung (g. U.)                         . . ...... 2     3511                           3521                            3501
 Wein mit geschützter
 geografischer Angabe (g. g. A.) ........                       3      3512                           3522                            3502
 Deutscher Rebsortenwein
 ohne g. U./g. g. A . ................................          4      3513                           3523                            3503

 Deutscher Wein ohne g. U./g. g. A.                            .....   3514                           3524                            3504

 Sonstiger Wein ....................................            5      3515                           3525                            3505

                                                                              Summe 3511 bis 3515            Summe 3521 bis 3525             Summe 3501 bis 3505
 Insgesamt         .................................................   3516                           3526                            3506

 darunter: Schaumwein .............................                                                                                   3507

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Abschnitt 2:              Wein aus anderen Mitgliedstaaten der EU (einschließlich Schaum- und Jungwein)
                                                                                                              Bestand
                                                                         Rot- und Roséwein     1              Weißwein                    insgesamt
                                                                        Code              hl         Code              hl         Code           hl

 Wein mit geschützter
 Ursprungsbezeichnung (g. U.) ..........                         6      3551                         3571                         3531
 Wein mit geschützter
 geografischer Angabe (g. g. A.) ........                        6      3552                         3572                         3532

 Rebsortenwein ohne g. U./g. g. A. .......... 3553                                                   3573                         3533

 Wein ohne g. U./g. g. A. ............................. 3554                                         3574                         3534

 Sonstiger Wein ........................................... 3555                                     3575                         3535

                                                                               Summe 3551 bis 3555          Summe 3571 bis 3575          Summe 3531 bis 3535
 Insgesamt ................................................. 3556                                    3576                         3536

 darunter: Schaumwein .............................                                                                               3537

Abschnitt 3:              Wein mit Ursprung aus Drittländern
                                                                                                              Bestand
                                                                         Rot- und Roséwein     1              Weißwein                    insgesamt
                                                                        Code              hl         Code              hl         Code           hl

 Wein insgesamt ......................................... 3558                                       3578                         3538

 darunter: Schaumwein .............................                                                                               3539

Abschnitt 4:              Traubenmost in- und ausländischer Herkunft
                                                                                                              Bestand
                                                                                    rot                         weiß                      insgesamt
                                                                        Code              hl         Code              hl         Code           hl

 Konzentrierter Traubenmost                       . . ...............   3560                         3580                         3540

 Rektifizierter Traubenmost                    .. ..................    3561                         3581                         3541

                                                                               Summe 3560 und 3561          Summe 3580 und 3581          Summe 3540 und 3541
 Insgesamt        .................................................     3562                         3582                         3542

WE 2021                                                                                                                                                Seite 3
Weinbestandserhebung 2021

Unterrichtung nach § 17 Bundesstatistikgesetz (BStatG)1 und nach
der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (DS-GVO)2
Zweck, Art und Umfang der Erhebung
Die Weinbestandserhebung wird jährlich bei nicht in der Weinbaukartei erfassten
Unternehmen, die Wein und Traubenmost zum Verkauf herstellen sowie bei
Unternehmen des Großhandels mit Wein und Traubenmost, die am 31. Juli 2021
(Berichtszeitpunkt) über einen Weinbestand von mindestens 100 Hektolitern verfügen,
durchgeführt.
Die Weine werden beim Handel untergliedert nach Wein inländischer Herkunft, Wein
aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Wein aus Drittländern.
Die inländischen Weine sowie die Weine aus anderen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union sind nach Kategorien des Bezeichnungsschutzes zu untergliedern.
Die Weinbestandsstatistik gibt wichtige Einblicke in die Marktentwicklung und die
Marktstruktur. Sie liefert Grunddaten, die für weinbaupolitische Entscheidungen, Absatz
fördernde Maßnahmen und Beratungsempfehlungen erforderlich sind. Die Ergebnisse
dienen zur Anpassung der Versorgung an den Bedarf.

Rechtsgrundlagen, Auskunftspflicht
Rechtsgrundlage ist das Agrarstatistikgesetz (AgrStatG) in Verbindung mit dem BStatG.
Erhoben werden die Angaben zu § 77 Absatz 1 AgrStatG.
Die Auskunftspflicht ergibt sich aus § 93 Absatz 1 Satz 1 AgrStatG in Verbindung mit
§ 15 BStatG. Nach § 93 Absatz 2 Nummer 1 AgrStatG sind die Inhaber/Inhaberinnen oder
Leiter/Leiterinnen der Unternehmen auskunftspflichtig.
Nach § 11a Absatz 2 BStatG sind alle Unternehmen verpflichtet, ihre Meldungen auf
elektronischem Weg an die statistischen Ämter zu übermitteln. Hierzu sind die von den
statistischen Ämtern zur Verfügung gestellten Online-Verfahren zu nutzen. Im
begründeten Einzelfall kann eine zeitlich befristete Ausnahme von der Verpflichtung
zur Online-Meldung vereinbart werden. Dies ist auf formlosen Antrag möglich. Die
Pflicht, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen, bleibt jedoch weiterhin bestehen.
Erteilen Auskunftspflichtige keine, keine vollständige, keine richtige oder nicht
rechtzeitig Auskunft, können sie zur Erteilung der Auskunft mit einem Zwangsgeld nach
den Verwaltungsvollstreckungs­gesetzten der Länder angehalten werden.
Nach § 23 BStatG handelt darüber hinaus ordnungswidrig, wer
– vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 15 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 und 5 Satz 1
  BStatG eine Auskunft nicht, nicht rechtzeitig, nicht vollständig oder nicht
  wahrheitsgemäß erteilt,
– entgegen § 15 Absatz 3 BStatG eine Antwort nicht in der vorgeschriebenen Form
  erteilt oder
– entgegen § 11a Absatz 2 Satz 1 BStatG ein dort genanntes Verfahren nicht nutzt.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet
werden.
Soweit die Erteilung der Auskunft freiwillig ist, kann die Einwilligung in die Verarbeitung
der freiwillig bereit gestellten Angaben jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf wirkt
erst für die Zukunft. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht
betroffen.
Nach § 15 Absatz 7 BStatG haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die
Aufforderung zur Auskunftserteilung keine aufschiebende Wirkung.

1 Den Wortlaut der nationalen Rechtsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung finden Sie
  unter https://www.gesetze-im-internet.de/.
2 Die Rechtsakte der EU in der jeweils geltenden Fassung und in deutscher Sprache finden Sie auf der
  Internetseite des Amtes für Veröffentlichungen der Europäischen Union unter https://eur-lex.europa.eu/.

WE 2021                                                                                                     Seite 1
Geheimhaltung
Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten.
Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen, dürfen Einzelangaben
übermittelt werden.
Eine Übermittlung von Einzelangaben ist grundsätzlich zulässig an:
– öffentliche Stellen und Institutionen innerhalb des Statistischen Verbunds, die mit der
  Durchführung einer Bundes- oder europäischen Statistik betraut sind (z. B. die
  Statistischen Ämter der Länder, die Deutsche Bundesbank, das Statistische Amt der
  Europäischen Union [Eurostat]),
– Dienstleister, zu denen ein Auftragsverhältnis besteht (z. B. ITZBund, Rechenzentren
  der Länder).
Nach § 98 Absatz 1 AgrStatG in Verbindung mit § 16 Absatz 4 BStatG dürfen vom
Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder an die zuständigen
obersten Bundes- oder Landesbehörden für die Verwendung gegenüber den
gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung, jedoch nicht für die
Regelung von Einzelfällen, Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden,
auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen.
​ ach § 16 Absatz 6 BStatG ist es zulässig, den Hochschulen oder sonstigen
N
Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die
Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben
1. Einzelangaben zu übermitteln, wenn die Einzelangaben so anonymisiert sind, dass
   sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft
   den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können (faktisch anonymisierte
   Einzelangaben),
2. innerhalb speziell abgesicherter Bereiche des Statistischen Bundesamtes und der
   statistischen Ämter der Länder Zugang zu Einzelangaben ohne Name und Anschrift
   (formal anonymisierte Einzelangaben) zu gewähren, wenn wirksame Vorkehrungen
   zur Wahrung der Geheimhaltung getroffen werden.
Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Einzelangaben erhalten.

Hilfsmerkmale, laufende Nummern/Ordnungsnummern, Löschung,
Betriebsregister
Name (gegebenfalls Firma, Instituts- oder Behördenname) und Anschrift des
Unternehmens sowie Name und Rufnummer oder Adresse für elektronische Post der für
Rückfragen zur Verfügung stehenden Person sind Hilfsmerkmale, die lediglich der
technischen Durchführung der Erhebung dienen. In den Datensätzen mit Angaben zu
den Erhebungsmerkmalen werden diese Hilfsmerkmale nach Abschluss der Überprüfung
der Erhebungs- und Hilfsmerkmale auf ihre Schlüssigkeit und Vollständigkeit gelöscht.
Angaben zu den Erhebungsmerkmalen werden solange verarbeitet und gespeichert, wie
dies für die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich ist.
Nach § 97 Absatz 3 AgrStatG wird für jede Erhebungseinheit eine systemfreie
länderspezifische Kennnummer vergeben, die von den statistischen Ämtern der Länder
in das nach § 97 Absatz 1 AgrStatG zu führende landwirtschaftliche Betriebsregister
übernommen wird. Die verwendete Kennnummer dient der Unterscheidung der in die
Erhebung einbezogenen Unternehmen.
Neben der vergebenen Kennnummer werden in das Betriebsregister nach
§ 97 Absatz 2 AgrStatG folgende Hilfs- und Erhebungsmerkmale aufgenommen
– die Namen und die Anschriften der Inhaber/Inhaberinnen oder Leiter/Leiterinnen
  der Unternehmen,
– die Namen, die Rufnummern und die Adressen für elektronische Post der Personen,
  die für Rückfragen zur Verfügung stehen,
– die Anschrift des Unternehmenssitzes und die Bezeichnungen für regionale
  Zuordnungen,
– die Beteiligung an den agrarstatistischen Erhebungen und
– der Tag der Aufnahme in das Betriebsregister.

Nach § 97 Absatz 4 AgrStatG werden die im Betriebsregister gespeicherten Merkmale
gelöscht, wenn sie für die Vorbereitung, Durchführung und Aufbereitung der Agrar­
statistiken nicht mehr benötigt werden. Bei Betrieben, die über einen Zeitraum von
sieben Jahren nicht mehr zu Erhebungen herangezogen wurden, werden sie spätestens
nach Ablauf von sieben Jahren gelöscht. Eine Löschung der Kennnummer im Einzel­
datensatz erfolgt nicht.

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