Neubau Verbrauchermarkt Dungelbeck (Stadt Peine) - Kartierbericht Biotoptypen, Brutvögel, Feldhamster
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Neubau Verbrauchermarkt Dungelbeck (Stadt Peine) Kartierbericht Biotoptypen, Brutvögel, Feldhamster Im Auftrag von Jan Heimsoth Bohnenschläge 13 27299 Langwedel
Biotoptypen- und Faunakartierungen NP Dungelbeck Die vorliegende Unterlage wurde erstellt von: Planungs- Landschaftsplanung Gemeinschaft GbR LaReG Rekultivierung Grünplanung Dipl. - Ing. Ruth Peschk-Hawtree Prof. Dr. Gunnar Rehfeldt Landschaftsarchitektin Dipl. Biologe Helmstedter Straße 55a 38126 Braunschweig Telefon 0531 333374 Telefax 0531 3902155 Internet www.lareg.de E-Mail info@lareg.de Braunschweig, 14.09.2020 Planungsgemeinschaft LaReG
Biotoptypen- und Faunakartierungen NP Dungelbeck Inhaltsverzeichnis 1 Veranlassung ................................................................................................................. 1 2 Untersuchungsgebiet ..................................................................................................... 1 3 Biotoptypen .................................................................................................................... 2 3.1 Methodik ................................................................................................................. 2 3.2 Ergebnisse .............................................................................................................. 2 3.3 Bewertung ............................................................................................................... 2 4 Brutvögel ........................................................................................................................ 4 4.1 Methodik ................................................................................................................. 4 4.2 Ergebnisse .............................................................................................................. 5 4.3 Bewertung ............................................................................................................... 7 5 Feldhamster ................................................................................................................... 7 5.1 Methodik ................................................................................................................. 7 5.2 Ergebnisse .............................................................................................................. 8 5.3 Bewertung ............................................................................................................... 8 6 Mögliche Maßnahmen .................................................................................................... 9 7 Quellenverzeichnis ......................................................................................................... 9 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Bewertung der Biotoptypen nach DRACHENFELS (2020). ........................................ 3 Tabelle 2 Kartiertermine und die vorherrschenden Wetterverhältnisse ....................................... 4 Tabelle 3 Bewertungsrahmen für Vogelartenvorkommen im Untersuchungsgebiet (BRINKMANN, 1998, verändert). ........................................................................................................... 5 Tabelle 4 Artspektrum der Vögel im Untersuchungsgebiet............................................................ 6 Anhang Anhang 1: Plan Biotoptypen Anhang 2: Plan Brutvögel Planungsgemeinschaft LaReG
Biotoptypen- und Faunakartierungen Verbrauchermarkt Dungelbeck 1 VERANLASSUNG Für die Errichtung eines Verbrauchermarktes „Edeka NP“ an der K47 in Dungelbeck/Stadt Peine ist die Durchführung von Kartierungen geschützter Artengruppen erforderlich, um mögliche artenschutzrechtliche Konflikte im Vorfeld des Genehmigungsverfahrens zu erkennen. Zwischen Mai und August 2020 wurden Erfassungen zur Avifauna und des Feldhamsters durchgeführt und es erfolgte eine Biotoptypenkartierung. Die Methoden und Ergebnisse der Kartierungen werden in diesem Bericht dargestellt und bewertet. 2 UNTERSUCHUNGSGEBIET Das Vorhabengebiet liegt nördlich der Ortschaft Dungelbeck im Bereich des Weser-Aller- Flachlandes in der Bodenlandschaft Sandlössgebiet (LEBG, 2020; MU-Kartenserver, 2020). Die vorherrschenden Bodentypen sind Mittlere Parabraunerden (LEBG, 2020). Das Untersuchungsgebiet (Biotoptypen, Avifauna) grenzt an die K47 an und hat eine Größe von etwa 5.800m2 (Abbildung 1). Abbildung 1 Ausdehnung des Untersuchungsgebietes (Biotoptypen, Avifauna; rot umrandet) und der entsprechenden Feldhamsterkartierungen im 500m Umkreis (gelb umrandet) Planungsgemeinschaft LaReG 1
Biotoptypen- und Faunakartierungen Verbrauchermarkt Dungelbeck 3 BIOTOPTYPEN 3.1 Methodik Eine Erhebung der aktuell vorhandenen Biotoptypen im Vorhabengebiet erfolgte auf Grundlage des Kartierschlüssels für Biotoptypen in Niedersachsen (DRACHENFELS 2020) am 17. Juli 2020. Die Ergebnisse der Kartierung und die Biotopbewertung sind in Tabelle 1 dargestellt. Die Nomenklatur der aufgeführten Pflanzenarten folgt METZING ET AL. (2018). 3.2 Ergebnisse Die Vorhabenfläche befindet sich auf einem Lehmacker (AL) auf dem 2020 Mais angebaut wurde. Am Westrand erstreckt sich eine Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte (UHM), auf der sich vereinzelt Ruderalgebüsche (BRU, Holunder – Sambucus nigra) entwickeln. Südlich angrenzend wurden im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen Sonstige standortgerechte Gehölzbestände (HPS) angelegt. Es handelt sich um Schlehe (Prunus spinosa), Spindelstrauch (Euonymus europaeus), Holunder, Vogelkirsche (Prunus avium), Weißdorn (Crataegus spec.), Feldahorn (Acer campestre), Hartriegel (Cornus sanguinea), Rose (Rosa spec.). Vereinzelt finden sich kleinere Bäume aus Eberesche (Sorbus aucuparia) und Bergahorn (Acer pseudoplatanus). Die Gehölzfläche wird durch einen unbefestigten Zufahrtsweg zwischen Straße (OVS) und Ackerfläche geteilt, der als Grasweg (GRT) erfasst wurde. Parallel zum Weg sowie am Südrand der Gehölzpflanzung erstreckt sich eine artenreiche Halbruderale Gras—und Staudenflur (UHM). Es dominiert Glatthafer (Arrhenatherum elatior), Knäuelgras (Dactylis glomerata). Typische Arten sind Wilde Möhre (Daucus carota), Rainfarn (Tanacetum vulgare), Großer Bärenklau (Heracleum sphondylium), Witwenblume (Knautia arvensis), Margerite (Leucanthemum vulgare) und Wiesen-Labkraut (Galium mollugo). Eingestreut sind Ruderalarten wie Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense), Weißer Steinklee (Melilotus albus), Beifuß (Artemisia campestris), Kompasslattich (Lactuca serriola) u.a. Parallel zur Straße (K47) wurde auf dieser Fläche eine Baumreihe (HBA) aus Bergahorn (Altersklasse 2) gepflanzt. Straßenbegleitend erstreckt sich ein temporär wasserführender, vegetationsarmer Graben (FGZ). Am Westrand der Gehölzflächen hat sich ein größeres Brombeergestrüpp (Rubus-/Lianengestrüpp, BRR) entwickelt. Hier befindet sich auch eine kleine, schwer befestigte Sonstige wasserwirtschaftliche Anlage (OWZ). 3.3 Bewertung Es ergeben sich für die erfassten Biotoptypen folgende Bewertungen: Planungsgemeinschaft LaReG 2
Biotoptypen- und Faunakartierungen Verbrauchermarkt Dungelbeck Im UG befinden sich Sonstige standortgerechte Gehölzbestände (HPS), Rubus- /Lianengestrüpp (BRR) sowie Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte (UHM) als Biotoptypen mit allgemeiner Bedeutung (III). Zu Biotoptypen von allgemeiner bis geringer Bedeutung (II) zählt der vegetationsarme Graben (FGZ) im Straßenseitenraum. Der Lehmacker (AL), Trittrasen (GRT), sowie die befestigte Anlage zur Wasserversorgung (OWZ) sind Biotoptypen von geringer Bedeutung (I). Nach BNatSchG geschützte Biotoptypen, besonders oder streng geschützte Pflanzenarten oder Arten der Roten Liste wurden im UG nicht festgestellt. Tabelle 1: Bewertung der Biotoptypen nach DRACHENFELS (2020). gesetzl. Code Biotoptyp RE We* FFH-LRT Schutz Gebüsche und Gehölzbestände BRU Ruderalgebüsch - * II - BRR Rubus-/Lianengestrüpp - * III - HPS Sonstiger standortgerechter Gehölzbestand - * III - HBA Allee/ Baumreihe - **/* E - BINNENGEWÄSSER FGZ Sonstiger vegetationsarmer Graben - (*) II - TROCKENE BIS FEUCHTE STAUDEN- UND RUDERALFLUREN UHM Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte - (*) III - ACKER – UND GARTENBAU-BIOTOPE AL Lehmacker - * I - GRÜNANLAGEN GRT Trittrasen - . I - GEBÄUDE, VERKEHRS- UND INDUSTRIEFLÄCHEN OVS Straße - . I - OWZ Sonstige wasserbauliche Anlage - . I - Gesetzlicher Schutz: § nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 24 NAGBNatSchG geschützte Biotoptypen Regenerationsfähigkeit: * = bedingt regenerierbar: bei günstigen Rahmenbedingungen in relativ kurzer Zeit regenerierbar (in bis zu 25 Jahren) () = meist oder häufig kein Entwicklungsziel des Naturschutzes (da Degenerationsstadium oder anthropogen stark verändert) Planungsgemeinschaft LaReG 3
Biotoptypen- und Faunakartierungen Verbrauchermarkt Dungelbeck / = untere oder obere Kategorie, abhängig von der jeweiligen Ausprägung (insbesondere Alter der Gehölze) - = keine Angabe (insbesondere Biotoptypen der Wertstufen I und II) Wertstufen: V von besonderer Bedeutung IV von besonderer bis allgemeiner Bedeutung III von allgemeiner Bedeutung II von allgemeiner bis geringer Bedeutung I von geringer Bedeutung E Bei Baum- und Strauchbeständen ist für beseitigte Bestände Ersatz in entsprechender Art, Zahl und ggf. Länge zu schaffen (Verzicht auf Wertstufen) * einige Biotope können, je nach Ausprägung oder im Zusammenhang mit anderen Biotoptypen, auch auf- oder abgestuft werden 4 BRUTVÖGEL Alle Europäischen Vogelarten sind gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie geschützt und nach § 7 Abs. 2, Satz 13 BNatSchG mindestens „besonders geschützt“. Demnach unterliegen sie dem besonderen Artenschutz des § 44 Abs. 1, Satz 1 bis 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG. Bestimmte Vogelarten der offenen Feldflur sind in Niedersachsen bestandsgefährdet (KRÜGER & NIPKOW 2015). 4.1 Methodik Zur Ermittlung der Bedeutung des Gebietes für die Avifauna wurde eine Brutvogelerfassung an drei Terminen durchgeführt, bei denen Sichtbeobachtungen und Reviergesänge aller vorkommenden Arten aufgenommen wurden (Tabelle 2).Alle vorkommenden Brutvogelarten sind mit Angaben zum Verhalten (Gesang, fütternde Altvögel, Nahrungssuche usw.) erfasst worden. Die Geländebegehungen fanden zu verschiedenen Tageszeiten statt, um die unterschiedlichen Aktivitätszeiten aller Brutvögel abzudecken. Tabelle 2 Kartiertermine und die vorherrschenden Wetterverhältnisse Datum Wetterverhältnisse 31.05.2020 sonnig, bedeckt, 21° 17.06.2020 sonnig, 22° 12.07.2020 sonnig, 21° Im Rahmen der Auswertung wird der Status der jeweiligen Brutvogel-Art im Gebiet ermittelt. Eine Brutzeitfeststellung (BZ) liegt vor, wenn eine Art einmalig mit revieranzeigendem Verhalten im Gebiet während der Brutzeit nachgewiesen wurde. Ein Brutverdacht (BV) besteht, wenn eine Art zweimalig mit revieranzeigendem Verhalten oder einmalig ein Paar erfasst wurde. Der Brutnachweis (BN) liegt vor, wenn besetzte Nester, bettelnde Jungvögel Planungsgemeinschaft LaReG 4
Biotoptypen- und Faunakartierungen Verbrauchermarkt Dungelbeck oder fütternde bzw. Junge führende Altvögel beobachtet wurden. Weitere Feststellungen von Vögeln ohne revieranzeigendes Verhalten sind als Nahrungsgäste (NG) vermerkt worden, sofern es sich um wahrscheinliche Brutvögel in der Umgebung des Untersuchungsgebietes handelt. Zugvögel ohne revieranzeigendes Verhalten, die wahrscheinlich nicht in der Umgebung des Vorhabengebietes brüten, werden als Rastvögel (RV) eingestuft. Im Falle eines Brutnachweises oder Brutverdachts wird von einem Brutvogel ausgegangen (SÜDBECK et al. 2005). Das üblicherweise verwendete Verfahren zur Bewertung von Brutvogellebensräumen nach BEHM & KRÜGER (2013) kann hier aufgrund der zu geringen Flächengröße keine Anwendung finden. Die Bewertung erfolgt daher anhand eines modifizierten Bewertungsrahmens nach BRINKMANN (1998). Tabelle 3 Bewertungsrahmen für Vogelartenvorkommen im Untersuchungsgebiet (BRINKMANN, 1998, verändert). Wertstufe Definition der Kriterien Brutvorkommen einer vom Aussterben bedrohten Vogelart oder Brutvorkommen mindestens zwei stark gefährdeter Vogelarten mit hohen I Individuenzahlen oder sehr hohe Brutvorkommen mehrerer (mind. drei) gefährdeter Vogelarten mit hohen Bedeutung Individuenzahlen oder Brutvorkommen einer stark gefährdeten Vogelart der V-RL Anhang I. Ein Brutvorkommen einer stark gefährdeten Vogelart oder II Brutvorkommen mehrerer (mind. zwei) gefährdeter Vogelarten mit hohen hohe Individuenzahlen oder Bedeutung Brutvorkommen einer gefährdeten Vogelart der V-RL Anhang I. III Brutvorkommen einer gefährdeten Vogelart oder mittlere allgemein hohe Artenzahlen bezogen auf den biotopspezifischen Bedeutung Erwartungswert. IV Gefährdete Vogelarten fehlen und geringe bezogen auf die biotopspezifischen Erwartungswerte unterdurchschnittliche Bedeutung Artenzahlen. V Nur Brutvorkommen weniger Individuen nicht gefährdeter und weit verbreiteter sehr geringe Vogelarten (anspruchsvolle Arten kommen nicht vor). Bedeutung 4.2 Ergebnisse Im Zuge der Kartierungen wurden insgesamt 17 Vogelarten festgestellt (Tabelle 4).Von den nachgewiesenen Arten ist eine Art (Nahrungsgast: Mäusebussard) streng geschützt nach EG- Planungsgemeinschaft LaReG 5
Biotoptypen- und Faunakartierungen Verbrauchermarkt Dungelbeck Verordnung. Drei Arten (Brutvögel: Bluthänfling, Feldlerche, Nahrungsgast: Mehlschwalbe) sind deutschlandweit stark gefährdet. Zwei der Arten (Gelbspötter, Stieglitz) stehen in Niedersachsen auf der Vorwarnliste. Auf dem Lehmacker des Untersuchungsgebietes besteht ein Brutverdacht für die bodenbrütende Feldlerche (RL-Status: Gefährdet) am nordwestlichen Rand. Zudem suchen Arten wie der streng geschützte Mäusebussard, die Mehlschwalbe und die Rabenkrähe auf dem Acker nach Nahrung. Im Ruderalgebüsch am westlichen Rand des Ackers brütet wahrscheinlich die Dorngrasmücke. Die standortgerechten Gehölzbestände im Süden des Untersuchungsgebietes und die angrenzenden Alleen bieten einen Brutplatz für weit verbreitete gehölzbrütende Arten wie Dorngrasmücke und Heckenbraunelle. Für den Bluthänfling (RL-Status: Gefährdet) besteht Brutverdacht in beiden größeren Gehölzbereichen, für die Vorwarnliste-Arten Gelbspötter und Stieglitz in den östlich des Trittrasens gelegenen Gehölzen. Die Reviere weiterer weit verbreiteten Arten wie Rotkehlchen und Fitis überschneiden sich mit dem Untersuchungsgebiet. Tabelle 4 Artspektrum der Vögel im Untersuchungsgebiet. Schutz Gefährdung Artname V-RL EG-VO RL Tiefl. Status Anh. I A BNatSchG RL D* RL NDS** Ost** Amsel (Turdus merula) § * * * BV Blaumeise (Cyanistes caeruleus) § * * * BZ Bluthänfling (Linaria cannabina) § 3 3 3 BV Buchfink (Fringilla coelebs) § * * * BZ Dorngrasmücke (Sylvia communis) § * * * BV Feldlerche (Alauda arvensis) § 3 3 3 BV Fitis (Phylloscopus trochilus) § * * * BZ Gelbspötter (Hippolais icterina) § * V V BV Grünfink (Chloris chloris) § * * * NG Heckenbraunelle (Prunella modularis) § * * * BV Klappergrasmücke (Sylvia curruca) § * * * BV Mäusebussard (Buteo buteo) x * * * NG Mehlschwalbe (Delichon urbicum) § 3 V V NG Rabenkrähe (Corvus corone) § * * * NG Rotkehlchen (Erithacus rubecula) § * * * BV Stieglitz (Carduelis carduelis) § * V V BV Zaunkönig (Troglodytes troglodytes) § * * * BZ Planungsgemeinschaft LaReG 6
Biotoptypen- und Faunakartierungen Verbrauchermarkt Dungelbeck Schutz Gefährdung Artname V-RL EG-VO RL Tiefl. Status Anh. I A BNatSchG RL D* RL NDS** Ost** RL Anh. I (EU-Vogelschutzrichtlinie): Art. 1: genereller Schutz aller europäischer wildlebender Vogelarten; Art. 4, Abs. 1 (I): Arten, für die besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen (Anhang I-Arten); BNatSchG: §: besonders und §§ streng geschützte Art gemäß § 7 BNatSchG EG-VO A (EG-Verordnung): Streng geschützte Arten n. Anhang A d. EG-VO 338/97 Gefährdung * GRÜNEBERG et al. (2015); ** KRÜGER & NIPKOW (2015); RL-Kategorien: 0: ausgestorben, erloschen, verschollen; 1: vom Aussterben bedroht; 2: stark gefährdet; 3: gefährdet; V: Vorwarnliste; *: ungefährdet Status BN: Brutnachweis, BV: Brutvogel; BZ: Brutzeitfeststellung; NG: Nahrungsgast; RV: Rastvogel fett: bestandsgefährdete Arten 4.3 Bewertung Die beiden gefährdeten Arten Bluthänfling und Feldlerche nutzen das Untersuchungsgebiet höchst wahrscheinlich als Bruthabitat. Die gefährdete Mehlschwalbe und der streng geschützte Mäusebussard suchen das Gebiet zur Nahrungssuche auf. Dem Untersuchungsgebiet kommt daher eine mittlere Bedeutung (Wertstufe III) nach BRINKMANN (1998) zu. Bei einer Überbauung der Fläche würden die entsprechenden Brut- und Nahrungshabitate entfallen und müssten ausgeglichen werden. 5 FELDHAMSTER Der Feldhamster ist in der Roten Liste Deutschlands seit 2009 als „vom Aussterben bedroht“ eingestuft (BFN 2009). Aufgrund der Listung im Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH- Richtlinie) und den daraus folgenden nationalen artenschutzrechtlichen Bestimmungen, geregelt durch § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), ist der Feldhamster eine streng zu schützende Art von gemeinschaftlichem Interesse. Bei geeigneten Bodenverhältnissen ist eine Untersuchung hinsichtlich des Feldhamsters erforderlich. 5.1 Methodik Feldhamster legen unterirdische Baue auf offenen Ackerflächen oder in deren Randbereichen an, wo die Böden aus tiefgründigen Schwarzerden und Parabraunerden oder geeigneten Mischböden mit vergleichbaren Eigenschaften bestehen. Insgesamt nutzt die Art nahezu alle gängigen Anbaukulturen als Lebensraum, jedoch tritt sie in diesen in sehr unterschiedlicher Besiedlungsdichte auf. Günstige Bedingungen bietet Getreide wie Winterweizenkulturen, die nach SELUGA et al. (1996) am dichtesten besiedelt werden, die höchsten Reproduktionsraten aufweisen und eine günstige Populationsentwicklung ermöglichen. Auch angrenzende Planungsgemeinschaft LaReG 7
Biotoptypen- und Faunakartierungen Verbrauchermarkt Dungelbeck Bereiche wie Brachen, Wegränder, Ackerraine und Böschungen gehören zum Lebensraum des Feldhamsters (W EINHOLD & KAYSER 2006). Feldhamster ziehen sich um Mitte Oktober tief in ihre Erdbaue für den Winterschlaf zurück und sind ab Mitte April/ Anfang Mai wieder aktiv. Frühestens zu dieser Zeit können Flächen auf Feldhamstervorkommen überprüft werden. Eine geeignete Erfassungsmethode von Feldhamstervorkommen ist die Suche nach den charakteristischen Baueingängen (z. B. W EIDLING & STUBBE 1998). Die Flächen werden streifenförmig im Abstand von etwa 3-5 m (abhängig von der Vegetationshöhe und –dichte) abgelaufen. Mit dieser Methode ist es möglich, Vorkommen zu erfassen oder (in unbesiedelten Flächen) auszuschließen. Die Kartierungen fanden gemäß Leitfaden „Berücksichtigung des Feldhamsters in Zulassungsverfahren und in der Bauleitplanung“ (BREUER, 2016) in einem Umkreis von 500m um die geplante Baufläche statt (siehe Abbildung 1). Die Feldfrüchte Zuckerrübe und Mais wurden im Frühjahr untersucht (Kartierdatum 16.06.2020). Da das geplante Baufeld des Verbrauchermarktes mit Mais bestellt war, wurde dieses nicht zweimalig untersucht. Ausgelassen wurde bei der Frühjahrskartierung das Kartoffelfeld am südöstlichen Rand des 500m Radius. Begehungen der mit Getreide bestellten Flächen fanden am 22.07., 29.07. und am 03.08.2020 statt. Es wurde bei den Kartierungen darauf geachtet, dass die Getreideflächen erst nach der Ernte und gegrubberte Flächen erst einige Tage nach der Bodenbearbeitung untersucht wurden. 5.2 Ergebnisse Im Rahmen der Kartierdurchgänge im Frühjahr und Sommer 2020 wurden keine Hinweise auf Vorkommen des Feldhamsters festgestellt. 5.3 Bewertung Das Bebauungsplangebiet „NP Dungelbeck“ weist trotz geeigneter Bodenbedingungen nach der aktuellen Kartierung keine Feldhamstervorkommen auf. Auch im Umfeld wurden auf der nach Leitfaden „Berücksichtigung des Feldhamsters in Zulassungsverfahren und in der Bauleitplanung“ (BREUER, 2016) kartierten Fläche keine Vorkommen festgestellt. Insgesamt ist die Vorhabenfläche und die umgebenden Ackerflächen im überregionalen Biotopverbund durch die südlich gelegene Ortslage von Dungelbeck, die B65 im Westen sowie die östlich befindlichen Waldgebiete sowie den Mittellandkanal im Norden vergleichsweise isoliert. Planungsgemeinschaft LaReG 8
Biotoptypen- und Faunakartierungen Verbrauchermarkt Dungelbeck 6 MÖGLICHE MAßNAHMEN Bei einer Überbauung der Fläche entfallen Brut- und Nahrungshabitate für die planungsrelevanten Arten Bluthänfling und Feldlerche. Die Baufeldfreimachung und die Entfernung von Gehölzen muss zwischen dem 01.09. bis und 28./29.02. erfolgen, um die Brutzeit der Vögel (01.03.-31.08.), zu umgehen (Bauzeitenregelung). Dadurch wird vermieden, dass Gelege bodenbrütender Vogelarten zerstört und Jungvögel verletzt oder getötet werden. Ist diese Bauzeitenregelung nicht einzuhalten, müssen die Baumaßnahmen vor dem 28./29.02. beginnen und während der Brutzeit kontinuierlich durchgeführt werden, um das Ansiedeln von Bodenbrütern zu verhindern. Beginnen die Baumaßnahmen während der Brutzeit oder werden in dieser Zeit wiederaufgenommen, sind zuvor Vergrämungsmaßnahmen durchzuführen. In diesem Fall ist die Fläche direkt vor Baubeginn zudem durch eine fachkundige Person auf Bodenbrüter zu kontrollieren. Als Kompensation für den Lebensraumverlust des Bluthänflings sind Gebüschpflanzungen vorzunehmen. Eine mögliche Kompensationsmaßnahme für den Verlust eines Teillebensraumes der Feldlerche ist die Anlage von Blühstreifen innerhalb von Agrarflächen, die einen Abstand von mindestens 100 Metern zu Siedlungsstrukturen und Waldrändern haben müssen. 7 QUELLENVERZEICHNIS BEHM, K. & T. KRÜGER (2013): Verfahren zur Bewertung von Vogelbrutgebieten in Niedersachsen. 3. Fassung, Stand 2013. – Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 33. Jg. Nr. 2, S. 55-69. Hannover. BfN (2009): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands, Band 1: Wirbeltiere, Naturschutz und Biologische Vielfalt 70(1), Bundesamt für Naturschutz, Bonn – Bad Godesberg. BREUER, W. & KIRCHBERGER, U., MAMMEN, K. & W AGNER, T. (2016): Leitfaden „Berücksichtigung des Feldhamsters in Zulassungsverfahren und in der Bauleitplanung“.-Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen36(4):173–204. BRINKMANN, R. (1998): Berücksichtigung faunistisch-tierökologischer Belange in der Landschaftsplanung. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 4/98, NLÖ. 18 (4): 57–128. Planungsgemeinschaft LaReG 9
Biotoptypen- und Faunakartierungen Verbrauchermarkt Dungelbeck DRACHENFELS, O. V. (2012): Einstufung der Biotoptypen in Niedersachsen. Liste der Biotoptypen in Niedersachsen mit Angaben zu Regenerationsfähigkeit, Wertstufen, Grundwasserabhängigkeit, Nährstoffempfindlichkeit und Gefährdung (Rote Liste) (Korrigierte Fassung 20. September 2018). Hannover. DRACHENFELS, O. V. (2020): Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen unter besonderer Berücksichtigung der gesetzlich geschützten Biotope sowie der Lebensraumtypen von Anhang I der FFH-Richtlinie, Stand Februar 2020. Hannover. GRÜNEBERG, C., BAUER, H.-G., HAUPT, H., HÜPPOP, O., RYSLAVY, T. & SÜDBECK, P. (2015): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. 3. Fassung. Stand November 2015. Hrsg.: Deutsche Rat für Vogelschutz (DRV); Naturschutzbund Deutschland (NABU). In: Berichte zum Vogelschutz 52/2015. Strube Druck & Medien OHG, Felsberg. KRÜGER, T & M. NIPKOW (2015): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Brutvögel, 8. Fassung, Stand 2015. Inform.d Naturschutz Niedersachs. 35(4): 181 – 260. Hannover LBEG (2020): Bodenkarten Niedersachsen (online unter: https://nibis.lbeg.de/cardomap3/ abgerufen September 2020) METZING, D., GARVE, E. & MATZKE-HAJEK, G. (2018): Rote Liste und Gesamtartenliste der Farn- und Blütenpflanzen Pflanzen (Trachaeophyta) Deutschlands. Erschienen in: Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.): Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (7), S. 13-358, Bonn – Bad Godesberg. MU-KARTENSERVER (2020): Umweltkarten Niedersachsen (online unter: https://www.umweltkarten-niedersachsen.de / abgerufen September 2020) SELUGA, K. (1997): Grundlagen eines Feldhamster-Schutzkonzeptes in Niedersachsen. 28 pp. SELUGA, K., M. STUBBE & U. MAMMEN (1996): Zur Reproduktion des Feldhamsters (Cricetus cricetus L.) und zum Ansiedlungsverhalten der Jungtiere. Abh. Ber. Mus. Heineanum 3: 129-142. SÜDBECK, P. et al. (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. 777 S. Radolfzell. WEINHOLD, U. & A. KAYSER (2006): Der Feldhamster - Die neue Brehm Bücherei Bd. 625.- Westarp Wissenschaften-Verlagsgesellschaften mbH, Hohenwarsleben. Gesetze und Richtlinien Planungsgemeinschaft LaReG 10
Biotoptypen- und Faunakartierungen Verbrauchermarkt Dungelbeck Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 290 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist. [FFH-Richtlinie] Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/17/EU des Rates vom 13. Mai 2013 (ABl. L 158, S. 193) Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (kodifizierte Fassung) Planungsgemeinschaft LaReG 11
¯ Brutvögel Status ! ( Brutverdacht # * Nahrungsgast $ + Brutzeitfeststellung Arten A Amsel He Heckenbraunelle ! ( Fl B Bm Buchfink Blaumeise Kg M Klappergrasmücke Mehlschwalbe Dg Dorngrasmücke Mb Mäusebussard F Fitis R Rotkehlchen # * Mb Fl Gf Feldlerche Grünfink Rk Sti Rabenkrähe Stieglitz # *Rk Gr Hä Gartenrotschwanz Bluthänfling Z Zaunkönig Sonstiges ! ( Dg Untersuchungsgebiet # *M ! ( Hä ! ( $ Dg + R ! ( He ! ( Gr $ + F Auftraggeber: ! ( Jan Heimsoth ! ( Hä He $ + A Bohnenschläge 13 27299 Langwedel $ + F ! ( R ! ( # Sti * Gf $ + Z Projekt: NP Dungelbeck ! ( A $ + Bm 31226 Peine Alte Landstraße 12 ! ( He ! ( $ Kg + B Planinhalt: Brutvögel LaReG Planverfasser: Planungs- Landschaftsplanung Rekultivierung Datum: Name: Gemeinschaft GbR Grünplanung Dipl. - Ing. Ruth Peschk-Hawtree Prof. Dr. Gunnar Rehfeldt Bearbeitet: Sep. 2020 AM Landschaftsarchitektin Dipl. Biologe Gezeichnet: Sep. 2020 LD Helmstedter Straße 55A 38126 Braunschweig Telefon 0531-707156-00 Telefax 0531-707156-15 Geprüft: Sep. 2020 GR 0 10 20 40 Internet www.lareg.de E-Mail info@lareg.de Plan-Nr.: 2 Meter Quelle: Esri, DigitalGlobe, GeoEye, Earthstar Geographics, CNES/Airbus DS, USDA, USGS, AeroGRID, IGN, and the GIS User Community Proj.-Nr.: 1702 Maßstab: 1:600 Blattgröße: 29,70 cm x 59,00 cm
¯ Biotoptypen (nach v. Drachenfels Feb. 2020) ! . Gebüsche und Gehölzbestände BRU Ruderalgebüsch BRR Rubus-/Lianengestrüpp HBA Allee/Baumreihe HPS Sonstiger standortgerechter Gehölzbestand Binnengewässer FGZ Sonstiger vegetationsarmer Graben Trockene bis feuchte Stauden- und Ruderalfluren UHM Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte Acker- und Gartenbaubiotope AL Basenarmer Lehmacker Grünanlagen AL GRT Trittrasen BRU Gebäude, Verkehrs- und Industrieflächen OVS Straße OWZ Sonstige wasserbauliche Anlage Dominante Baum- und Straucharten Ah Ahorn Sonstiges Untersuchungsgebiet HPS Auftraggeber: UHM GRT HBA(Ah) HBA(Ah) Jan Heimsoth HBA(Ah) Bohnenschläge 13 . ! ! . ! . HBA(Ah) 27299 Langwedel HPS ! . OVS ! . ! . FGZ ! . NP Dungelbeck Projekt: ! . UHM ! . ! . FGZ ! . ! . 31226 Peine ! . Alte Landstraße 12 HBA(Ah) Planinhalt: ! . BRR OWZ Biotoptypen UHM ! . LaReG Planverfasser: Planungs- Landschaftsplanung Rekultivierung Datum: Name: HBA(Ah) Gemeinschaft GbR Grünplanung Dipl. - Ing. Ruth Peschk-Hawtree Prof. Dr. Gunnar Rehfeldt Bearbeitet: Sep. 2020 AM Landschaftsarchitektin Dipl. Biologe Gezeichnet: Sep. 2020 LD Helmstedter Straße 55A 38126 Braunschweig Telefon 0531-707156-00 Telefax 0531-707156-15 Geprüft: Sep. 2020 GR 0 10 20 40 Internet www.lareg.de E-Mail info@lareg.de Plan-Nr.: 1 Meter Quelle: Esri, DigitalGlobe, GeoEye, Earthstar Geographics, CNES/Airbus DS, USDA, USGS, AeroGRID, IGN, and the GIS User Community Proj.-Nr.: 1702 Maßstab: 1:600 Blattgröße: 29,70 cm x 59,00 cm
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