Tätigkeitsbericht 2020 - Landesverwaltungsgericht Kärnten
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Zahl: VerwG-Präs-1074-123/2021 Die Vollversammlung des Landesverwaltungsgerichtes Kärnten hat in der 10. Sitzung am 30. Juni 2021 gemäß § 7 Abs. 2 lit. b iVm § 19 Kärntner Landesverwaltungsgerichtsgesetz – K-LvwGG, LGBl Nr. 55/2013, nachstehenden BERICHT ÜBER DIE TÄTIGKEIT IM JAHRE 2020 und die hiebei gesammelten Erfahrungen beschlossen.
INHALTSVERZEICHNIS Seite 1. Verfassungsgesetzliche Grundlagen ...........................................................1 2. Gesetzliche Grundlagen ................................................................................1 3. Aufgabenbereich ............................................................................................2 4. Personelle Situation .......................................................................................3 5. Sitz und Ausstattung .....................................................................................4 6. Geschäftsanfall ..............................................................................................5 7. Verhandlungen ...............................................................................................6 8. Erledigungen ..................................................................................................6 9. Vollversammlung/Personal- und Geschäftsverteilungsausschuss ...........7 10. Dokumentation der Entscheidungen ............................................................7 11. Beschwerden/Revisionen an die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts ...8 12. Fortbildung und Weiterbildung .....................................................................8 13. Erfahrungsbericht ..........................................................................................9 14. Anhang ..........................................................................................................11
-1- 1. Verfassungsgesetzliche Grundlagen: Mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBl I Nr. 51/2012, die am 1. Jänner 2014 in Kraft getreten ist, wurden die verfassungsgesetzlichen Grundlagen für die Einführung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich geschaffen; in den Art. 129 bis Art. 136 B-VG wird die neue Struktur der Verwaltungsgerichtsbarkeit normiert. Gemäß Art. 129 B-VG besteht für jedes Land ein Verwaltungsgericht des Landes; die Organisation der Verwaltungsgerichte des Landes wird durch Landesgesetze geregelt (Art. 136 Abs. 1 B-VG). 2. Gesetzliche Grundlagen: Aufgrund der verfassungsgesetzlichen Ermächtigung wurde vom Kärntner Landtag ein entsprechendes Organisationsgesetz für das Landesverwaltungsgericht Kärnten erlassen. Das Kärntner Landesverwaltungsgerichtsgesetz – K-LvwGG, LGBl Nr. 55/2013 idgF, beinhaltet die erforderlichen Bestimmungen für die Einrichtung des Landesverwaltungsgerichtes Kärnten; in den fünf Abschnitten des Gesetzes werden sowohl dienst- und besoldungsrechtliche Angelegenheiten (Ernennung, Unvereinbarkeit, Bezüge etc.) als auch organisatorische Angelegenheiten (Organe, Geschäftsgang) normiert. Das Verfahrensrecht vor den Verwaltungsgerichten wird durch Bundesgesetze geregelt. Das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl I Nr. 33/2013 idgF beinhaltet die verfahrensrechtlichen Regelungen für die Verwaltungsverfahren und Verwaltungsstrafverfahren; für Abgabenverfahren ist die Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl Nr. 194/1961 idgF, anzuwenden.
-2- 3. Aufgabenbereich: Nach Art. 130 Abs. 1 B-VG erkennen die Verwaltungsgerichte über Beschwerden 1. gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde wegen Rechtswidrigkeit; 2. gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt wegen Rechtswidrigkeit; 3. wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch eine Verwaltungsbehörde. Weiters können durch Landesgesetze sonstige Zuständigkeiten der Verwaltungsgerichte zur Entscheidung über 1. Beschwerden wegen Rechtswidrigkeit eines Verhaltens einer Verwaltungsbehörde in Vollziehung der Gesetze oder 2. Beschwerden wegen Rechtswidrigkeit eines Verhaltens eines Auftraggebers in den Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens oder 3. Streitigkeiten in dienstrechtlichen Angelegenheiten der öffentlich Bediensteten oder 4. Beschwerden, Streitigkeiten oder Anträge in sonstigen Angelegenheiten vorgesehen werden (Art. 130 Abs. 2 B-VG). Dazu ist festzuhalten, dass das Landesverwaltungsgericht Kärnten bereits seit 1. Jänner 2014 für vergaberechtliche Angelegenheiten im Landesbereich als Nachprüfungsinstanz zuständig ist; die aktuelle Fassung des Kärntner Vergaberechtsschutzgesetzes – K-VergRG wurde am 17. Dezember 2018 kundgemacht (LGBl Nr. 84/2018). Der Aufgabenbereich der Verwaltungsgerichte der Länder wurden durch Art. 130 Abs. 2a B-VG erweitert, indem eine Zuständigkeit für Verletzungen nach der Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO geschaffen wurde. Der Landesgesetzgeber hat im § 11a K-LvwGG (diese Bestimmung wurde mit der Novelle LGBl Nr 113/2020 ins K-LvwGG aufgenommen) nähere Regelung zu
-3- Beschwerden nach Art. 130 Abs. 2a B-VG getroffen; so erkennt das Landesverwaltungsgericht über derartige Beschwerden durch einen Senat. 4. Personelle Situation: Im Berichtszeitraum bestand das Landesverwaltungsgericht Kärnten aus dem Präsidenten, der Vizepräsidentin und 20 Verwaltungsrichterinnen/Verwaltungs- richter, wobei eine Verwaltungsrichterin seit August 2020 in Karenz ist. Die Vizepräsidentin Dr. Tanja Koenig-Lackner (Vizepräsidentin Dr. Christine Vauti ist mit Ablauf des 30. November 2019 in den Ruhestand getreten) hat am 1. Juni 2020 ihren Dienst angetreten; der Verwaltungsrichter Dr. Wolfgang Lackner ist mit Ablauf des 30. November 2020 in den Ruhestand getreten (Nachbesetzung erfolgte im März 2021). Im Evidenzbüro (§ 20 K-LvwGG) ist lediglich ein juristischer Mitarbeiter tätig. Die zwei freien Planstellen in den Sekretariaten von Geschäftsabteilungen wurden im Jänner 2020 bzw. im April 2020 nachbesetzt. In der Kanzlei war ab September 2020 eine Planstelle vakant, die im Jänner 2021 nachbesetzt wurde. Aufgrund des Umstandes, dass drei Sekretärinnen nicht in vollem Umfang eingesetzt werden konnten, wurden diese im November 2020 anderen Dienststellen zugeteilt, sodass die personelle Situation seit diesem Zeitpunkt prekär ist. Zusammenfassend war folgender Personalstand im nichtrichterlichen Bereich gegeben: Geschäftsstellenleiter (gleichzeitig auch EDV-Beauftragter), eine Geschäftsstellenleiter-Stellvertreterin, eine Kanzleileiterin für das Präsidium, drei Kanzleibedienstete, eine Rechnungsführerin sowie elf bzw. acht Sekretärinnen.
-4- Der Reinigungsdienst wird von zwei Bediensteten (teilzeitbeschäftigt) sowie von einer externen Reinigungsfirma im Falle der urlaubs- und krankheitsbedingten Abwesenheit der Bediensteten vorgenommen. Weiters waren in den Sommermonaten Ferialpraktikanten / Ferialpraktikantinnen sowie Rechtspraktikanten/Rechtspraktikantinnen von der Karl-Franzens- Universität Graz (REWI-Praxis) beim Landesverwaltungsgericht Kärnten tätig. 5. Sitz und Ausstattung: Der Sitz des Landesverwaltungsgerichtes Kärnten befindet sich in der Fromillerstraße 20, 9020 Klagenfurt am Wörthersee. Dem Landesverwaltungsgericht Kärnten stehen zwei Gebäudekomplexe zur Verfügung, in welchen neben den Büroräumlichkeiten auch vier Verhandlungssäle untergebracht sind. Mit den zur Verfügung stehenden Büro- und Verhandlungsflächen kann nicht mehr das Auslangen gefunden werden; freie Raumkapazitäten sind nicht mehr vorhanden. Die Räumlichkeiten (Büros und Verhandlungssäle) entsprechen nicht den modernen Anforderungen eines Gerichtsbetriebes. Die vorhandenen Verhandlungssäle sind nur für eine begrenzte Anzahl von Personen geeignet; insbesondere bei Mehrparteienverfahren und bei Verfahren, an denen auch viele Zuhörer teilnehmen, ist die Durchführung der Verhandlung aufgrund der Raumsituation äußerst schwierig bzw. unmöglich. Nur ein Verhandlungssaal wurde im Berichtszeitraum mit einer Videoanlage für eine audiovisuelle Vernehmung von Personen ausgestattet, die restlichen Verhandlungssäle verfügen über keinerlei technische Ausstattung wie z.B. Notebookanschluss für Parteien, Beamer, W-Lan oder dergleichen. Der kleinste Verhandlungsraum musste wegen seiner Beengtheit überhaupt geschlossen werden, in zwei weiteren Räumen ist derzeit die von der Verfassung geforderte Teilnahme der Öffentlichkeit nicht zu gewährleisten. Es ist –
-5- unabhängig von Corona – lediglich ein Verhandlungsraum vorhanden, der auch für Verhandlungen in Mehrparteienverfahren und für Publikumsteilnahme geeignet ist. Derzeit muss aber auch aus diesem Raum bei größeren Verhandlungen und Senatsverhandlungen ins Landesarchiv bzw. in die Verwaltungsakademie ausgewichen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass bereits im Jahr 2012/2013 ein Zubau, insbesondere für Verhandlungssäle als erforderlich erkannt und baubehördlich bewilligt war. Letztendlich wurde das Projekt nicht umgesetzt und wird auf die Dringlichkeit der nunmehrigen Umsetzung hingewiesen. Ebenso wie bei der bautechnischen Ausgestaltung des Gerichts zeigt sich auch bei der technischen Ausstattung der Arbeitsplätze für Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter, dass der Umstieg auf eine moderne IT-Ausstattung (Laptops, digitale Diktierlösungen) notwendig und für einen modernen Gerichtsbetrieb unerlässlich ist. Das Landesverwaltungsgericht Kärnten ist im Internet über die Adresse www.lvwg.ktn.gv.at erreichbar. 6. Geschäftsanfall: Im gerichtsinternen elektronischen Kanzleisystem werden sämtliche Verfahren (Beschwerden/Anträge/Revisionen/VfGH Beschwerden) erfasst. So werden zB sämtliche Verwaltungsstrafverfahren – auch wenn diese in einem Straferkenntnis zusammengefasst werden – gezählt; weiters werden bei Verwaltungsverfahren sämtliche Beschwerden dokumentiert. Daraus ergibt sich folgender Geschäftsanfall: Im Berichtsjahr sind 2.351 Verfahren (davon 96 Revisionen und 40 VfGH- Beschwerden) angefallen, wobei 2.302 Verfahren in die Einzelzuständigkeit und 49 Verfahren in die Senatszuständigkeit gefallen sind. Aus dem Vorjahr waren
-6- 959 Verfahren zu übernehmen, sodass die Gesamtzahl der zu erledigenden Verfahren 3.310 betrug. Im Berichtsjahr wurden 2.174 Verfahren erledigt, sodass mit 31. Dezember 2020 ein Rückstand von 1.136 unerledigten Verfahren bestand. 7. Verhandlungen: 732 Verhandlungen wurden mit einem Gesamtzeitaufwand (ohne Schriftführerin) von 1.913 Stunden (Halbe) durchgeführt, dabei sind 709 Zeugen gehört sowie 215 Sachverständige und 31 Dolmetscher zugezogen worden. 10 Verhandlungen fanden an Ort und Stelle statt. In 360 Verhandlungen waren Vertreter der belangten Behörde anwesend, sodass in rund 49,18 % der Fälle Verhandlungen durch die Erstinstanz besucht wurden. 8. Erledigungen: Über Art und Inhalt der Erledigung gibt Tabelle VII (graphische Darstellung VIII) Auskunft. Daraus ergibt sich, dass in rund 56 % der Fälle das Rechtsmittel erfolglos blieb. In etwa 38 % drang die antragstellende Partei zum Teil durch. Die Differenz auf 100 % ergibt sich aus Weiterleitungen und Rechtsmittel an die Höchstgerichte (Beschwerden/Revisionen). Die durchschnittliche Erledigungs- dauer betrug ca. 150 Tage.
-7- 9. Vollversammlung/Personal- und Geschäftsverteilungsausschuss: Am 2. Juli 2020 fand – coronabedingt - eine Vollversammlung des Landesverwaltungsgerichtes im Festsaal des Landesarchives statt, in welcher der Tätigkeitsbericht für das Jahr 2019 beschlossen und die Neuwahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Disziplinarausschusses (seit der Novelle LGBl Nr 113/2020: „Dienst- und Disziplinarausschuss“) durchgeführt wurde. Im Berichtsjahr fanden mehrere Sitzungen des Personal- und Geschäftsverteilungsausschusses statt; es wurde die für das Jahr 2020 geltende Geschäftsverteilung insgesamt dreimal geändert und wurde entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen eine neue Geschäftsverteilung für das Jahr 2021 beschlossen. 10. Dokumentation der Entscheidungen: Gemäß § 20 Abs. 1 K-LvwGG ist beim Landesverwaltungsgericht ein Evidenzbüro einzurichten; dem Evidenzbüro obliegt die Dokumentation und Auswertung der Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichts (§ 20 Abs. 3 leg. cit.). Weiters ist normiert, dass Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichts, die von allgemeinem, über den Einzelfall hinausgehenden Interesse sind, in anonymisierter Form in einer allgemein zugänglichen Datenbank zu veröffentlichen sind (§ 20 Abs. 3 leg. cit.). Vom Landesverwaltungsgericht Kärnten werden laufend anonymisierte Volltexte von Entscheidungen und ausgearbeitete Rechtssätze ins Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) gestellt, sodass die Öffentlichkeit Einsicht in die Entscheidungspraxis des Landesverwaltungsgerichtes erhält (mit Stichtag 31. Dezember 2020 waren 1.235 Entscheidungen in Volltext und 588 Rechtssätze im RIS abrufbar).
-8- Das Evidenzbüro ist lediglich mit einem Juristen besetzt. Wünschenswert wäre eine personelle Aufstockung. Damit könnte dem gesteigerten Medieninteresse entgegengekommen werden. 11. Beschwerden/Revisionen an die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts: Der Anfall von Beschwerden/Revisionen gegen Entscheidungen des Landesver- waltungsgerichtes Kärnten an die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts und de- ren Erledigung bis zum 31. Dezember 2020 ist in der Tabelle IX dargestellt. Im Berichtsjahr wurden 96 VwGH-Revisionen und 40 VfGH-Beschwerden gegen Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichtes Kärnten eingebracht, wobei 27 Entscheidungen vom VwGH aufgehoben wurden. Seitens des VfGH wurde eine Entscheidung aufgehoben. 12. Fortbildung und Weiterbildung: Im Berichtszeitraum nahmen mehrere Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter an Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen der Österreichischen Akademie der Verwaltungsgerichtsbarkeit, der Kärntner Verwaltungsakademie und anderer Bildungseinrichtungen teil. Aufgrund der Coronapandemie wurden viele Veranstaltungen digital („Webseminare“) abgehalten. Festzuhalten ist, dass die Teilnahme der Mitarbeiter an solchen Webseminaren aufgrund der fehlenden Kamera bei den Gerichtscomputern bzw. Fehlen von Dienstlaptops nur durch Einbringen ihrer privaten Ausstattung möglich war.
-9- 13. Erfahrungsbericht: Das Berichtsjahr war durch die Pandemiesituation aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus geprägt; der Dienstbetrieb am Landesverwaltungsgericht musste ständig den rechtlichen Vorgaben angepasst werden, um sämtliche Bediensteten und Verfahrensparteien vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. Aufgrund der von der Bundes- und Landesregierung beschlossenen COVID- Maßnahmen wurde mit 16. März 2020 der Geschäftsbetrieb beim Landesverwaltungsgericht Kärnten auf die wesentlichen Aufgaben eingeschränkt; so wurde für dringende Angelegenheiten während der Amtsstunden ein Journaldienst eingerichtet, die restlichen Bediensteten haben ihre Arbeiten im Homeoffice erledigt. Der Verhandlungsbetrieb wurde vorübergehend völlig eingestellt. Der Verhandlungsbetrieb wurde erst wieder ab 4. Mai 2020 in eingeschränkter Form aufgenommen. Weiters wurden entsprechende Vorsichtsmaßnahmen angeordnet, insbesondere das Tragen einer Mund-Nasenschutz-Maske, sowie das Einhalten eines entsprechenden Sicherheitsabstandes zwischen den Personen; es wurden auch Desinfektionsspender im Gerichtsgebäude aufgestellt. Im Herbst wurde dann noch zusätzlich angeordnet, dass vom Sicherheitsdienst bei allen Personen, die das Gerichtsgebäude betreten, Fiebermessungen vorgenommen werden. In den Verhandlungssälen wurden Plexigläser aufgestellt, um die mögliche Ansteckungsgefahr während der Verhandlungen gering zu halten. Auch wurden von den verfahrensleitenden Richterinnen und Richtern die Verhandlungssäle öfters während der Verhandlung gelüftet. Um größere Menschenansammlungen im Gerichtsgebäude zu vermeiden, musste ein Verhandlungssaal geschlossen werden, sodass mit drei Verhandlungssälen im Gerichtsgebäude das Auslangen gefunden werden musste. Mangels eines geeigneten Verhandlungssaales für Senatsverhandlungen und Verhandlungen mit mehreren Parteien mussten zusätzliche Räumlichkeiten außerhalb des Gerichtsgebäudes benützt werden; so
- 10 - wurden zahlreiche Verhandlungen im Festsaal des Landesarchivs bzw. im Seminarraum der Verwaltungsakademie am Bahnhofsplatz durchgeführt. Ein Gericht auf „Wanderschaft“ kann keine Dauerlösung sein. Aufgrund des außergewöhnlichen Engagements aller MitarbeiterInnen des Landesverwaltungsgerichtes ist es, trotz der äußerst schwierigen Rahmenbedingungen, dennoch gelungen, den Gerichtsbetrieb aufrecht zu erhalten und eine beträchtliche Anzahl an Verfahren im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und zur Aufrechterhaltung der Rechtsstaatlichkeit durchzuführen und zu erledigen. Da aufgrund der epidemiologischen Situation lediglich ein eingeschränkter Verhandlungsbetrieb möglich gewesen ist, konnten schon aufgrund dieses Umstandes die Erledigungszahlen der Vorjahre nicht erreicht werden. Erwähnenswert ist noch, dass aufgrund der gesetzten Vorkehrungsmaßnahmen und aufgrund der hohen Disziplin sämtlicher Bediensteter, sich an die Maßnahmen zu halten, es am Landesverwaltungsgericht keine infizierte Person gegeben hat. Bedauerlicherweise hat sich an der Situation der enormen Verzögerungen bei Verfahren nach der Kärntner Bauordnung aufgrund des Umstandes, dass vom Land nicht ausreichend Amtssachverständige zur Verfügung gestellt werden, nichts geändert. Im Gegenteil ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass der Gesetzgeber durch die Novelle der Kärntner Bauordnung und die damit einhergegangene Abschaffung der Berufungsinstanz eine Situation für das Landesverwaltungsgericht geschaffen hat, in der mit einem Mehranfall an baurechtlichen Verfahren zu rechnen ist. Somit ist aber – aufgrund der geschilderten Situation, dass nicht ausreichend bautechnische Amtssachverständige zur Verfügung stehen – mit einer weiteren Verschärfung und keiner Verbesserung bei der Verfahrensdauer im Rahmen baurechtlicher Verfahren zu rechnen.
- 11 - Es ergeht erneut der eindringliche Appell an die Landesregierung im Interesse der rechtsschutzsuchenden Bevölkerung für eine zügige Gutachtenserstellung durch mehrere bautechnische Amtssachverständige zu sorgen. Weiters wird in diesem Zusammenhang angemerkt, dass bei einer deutlichen Erhöhung an baurechtlichen Verfahren auch eine Erhöhung der richterlichen Planstellen notwendig sein wird. Im Berichtszeitraum wurde ein Verhandlungssaal mit einer Videoanlage ausgestattet, sodass die technischen Möglichkeiten für lediglich eine audiovisuelle Vernehmung gegeben sind. Weitere erforderliche Maßnahmen zur Digitalisierung wurden nicht vorgenommen. Eine Investition in eine moderne Gerichtsbarkeit führt auch zu einer effizienteren Gerichtsbarkeit. Abschließend ist festzuhalten, dass zwar bislang die zur Verfügung gestellten Budgetmittel für den Betrieb des Landesverwaltungsgerichtes Kärnten ausreichend waren, die „Pandemiesituation“ jedoch die beschriebenen Mängel in baulicher und ausstattungstechnischer Hinsicht aufgezeigt hat. Um auch in den nächsten Jahren im Land Kärnten eine gut funktionierende, den rechtsstaatlichen Anforderungen entsprechende, moderne Verwaltungsgerichtsbarkeit aufrecht erhalten zu können, ist jedoch eine Erhöhung der budgetären Mittel unerlässlich. 14. Anhang: Tabellen I bis IX
Anhang Statistiktabellen
Tabelle I Verfahrensanfall
Verfahrensanfall Verwaltungs- Administrativ- Abgabe- faktische Amts- erledigte Ver- davon aus insgesamt strafverfahren verfahren verfahren handlungen fahren 2020 Vorjahr(en) Übernahme aus VJ 959 Jänner 216 130 81 3 2 188 175 Februar 125 81 39 5 0 199 118 März 168 123 44 0 1 114 72 April 102 75 24 2 1 135 75 Mai 85 57 26 1 1 175 86 Juni 243 189 51 1 2 230 107 Juli 256 198 52 3 3 145 24 August 223 163 51 8 1 181 51 September 210 150 45 15 0 154 62 Oktober 207 144 59 3 1 209 26 November 249 146 86 16 1 213 16 Dezember 267 198 60 7 2 231 15 SUMME 2351 1654 618 64 15 2174 827 Anfall Erledigung 300 250 200 150 100 50 0 Jän Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Tabelle II Verfahrensanfall (grafisch)
Verfahrensanfall Verwaltungs- strafverfahren 70,4% Administrativ- verfahren 26,3% Abgabeverfahren 2,7% faktische Amtshandlungen 0,6%
Tabelle III Verfahrensanfall (Zuständigkeit – Einzel/Senat)
2020 % gesamt Verfahrensanfall 2351 100,0% Einzelzuständigkeit 2302 97,9% Senatszuständigkeit 49 2,1% Einzelzuständigkeit 97,9% Senatszuständigkeit 2,1%
Tabelle IV Verfahrensanfall - Rechtsgebiete (und Anteil am Gesamtanfall)
Verfahrensanfall Admi- Ab- Straf- fakti- nistra- gabe- ver- % tivver- % verfah- % sche % gesamt % fahren Amtsh fahren ren AbfallwirtschaftsG 7 0,30% 8 0,34% 15 0,64% Allgemeines VerwaltungsverfahrensG 1 0,04% 1 0,04% 2 0,09% AltlastensanierungsG 5 0,21% 5 0,21% ApothekenG 2 0,09% 2 0,09% 4 0,17% ArbeitnehmerschutzG 9 0,38% 9 0,38% ArbeitszeitG 1 0,04% 1 0,04% ArzneimittelG 14 0,60% 14 0,60% ArzneiwareneinfuhrG 2 0,09% 2 0,09% ÄrzteG 3 0,13% 3 0,13% ASVG 68 2,89% 68 2,89% AusländerbeschäftigungsG 22 0,94% 22 0,94% AVRAG 7 0,30% 7 0,30% BauarbeitenkoordinationsG 3 0,13% 3 0,13% Bauarbeiter-Urlaubs- u AbfertigungsG 3 0,13% 3 0,13% BundesabgabenO 1 0,04% 1 0,04% Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 10 0,43% 10 0,43% B-VG 8 0,34% 8 0,34% Covid-19-MaßnahmenG 21 0,89% 21 0,89% EinführungG zu den Verwaltungs- 1 0,04% 1 0,04% verfahrensG EisenbahnG 3 0,13% 1 0,04% 4 0,17% EpidemieG 5 0,21% 19 0,81% 24 1,02% EU-Qualitätsregelungen-Durchfüh- 11 0,47% 11 0,47% rungsG ForstG 1975 10 0,43% 19 0,81% 29 1,23% FremdenpolizeiG 4 0,17% 4 0,17% FührerscheinG 32 1,36% 42 1,79% 74 3,15% GefahrgutbeförderungsG 2 0,09% 2 0,09% GelegenheitsverkehrsG 3 0,13% 3 0,13% GewO 1994 140 5,95% 38 1,62% 178 7,57% GlücksspielG 160 6,81% 160 6,81% GrundstückteilungsG 1 0,04% 1 0,04% Güter- und Seilwege LandesG 19 0,81% 19 0,81% GüterbeförderungsG 8 0,34% 8 0,34% HochleistungsstreckenG 1 0,04% 1 0,04% HolzhandelüberwachungsG 2 0,09% 2 0,09%
Admi- Ab- Straf- fakti- nistra- gabe- ver- % tivver- % verfah- % sche % gesamt % fahren Amtsh fahren ren Immissionschutzgesetz - Luft 1 0,04% 1 0,04% Kärntner Abfallwirtschaftsordnung 1 0,04% 2 0,09% 3 0,13% Kärntner BauO 23 0,98% 158 6,72% 181 7,70% Kärntner BienenwirtschaftsG 7 0,30% 4 0,17% 11 0,47% Kärntner ChancengleichheitsG 1 0,04% 1 0,04% Kärntner DienstrechtsG 5 0,21% 5 0,21% Kärntner FischereiG 1 0,04% 1 0,04% Kärntner Flurfverfassungs-LandesG 16 0,68% 16 0,68% Kärntner GemeindebedienstetenG 1 0,04% 1 0,04% Kärntner GemeindekanalisationsG 7 0,30% 15 0,64% 22 0,94% Kärntner GemeindeplanungsG 1 0,04% 4 0,17% 5 0,21% Kärntner Gemeindewasserversor- 8 0,34% 8 0,34% gungsG Kärntner GrundsteuerbefreiungsG 4 0,17% 4 0,17% Kärntner GrundverkehrsG 13 0,55% 13 0,55% Kärntner GrundversorgungsG 4 0,17% 4 0,17% Kärntner Informations- u StatistikG 2 0,09% 2 0,09% Kärntner HeimG 9 0,38% 1 0,04% 10 0,43% Kärntner JagdG 2000 5 0,21% 56 2,38% 61 2,59% Kärntner JugendschutzG 2 0,09% 2 0,09% Kärntner KrankenanstaltenO 5 0,21% 5 0,21% Kärntner KulturflächenschutzG 4 0,17% 4 0,17% Kärntner Landes-SicherheitsG 121 5,15% 121 5,15% Kärntner MindestsicherungsG 7 0,30% 7 0,30% Kärntner Nationalpark- u. Biosphä- 1 0,04% 1 0,04% renparkG Kärntner NaturschutzG 24 1,02% 37 1,57% 61 2,59% Kärntner Orts- u NächtigungstaxenG 11 0,47% 11 0,47% Kärntner OrtsbildpflegeG 1 1 0,04% 2 0,09% Kärntner Parkraum- und Straßen- 16 0,68% 16 0,68% aufsichtsG Kärntner SchulG 1 0,04% 1 0,04% Kärntner StraßenG 4 0,17% 4 0,17% Kärntner TourismusabgabenG 3 0,13% 3 0,13% Kärntner VeranstaltungsG 3 0,13% 3 0,13% Kärntner VergaberechtsschutzG 2 0,09% 2 0,09% Kärntner Zweitwohnsitzabgabe 3 0,13% 18 0,77% 21 0,89% K-EIWOG 1 0,04% 1 0,04% (Elektrizitätswirtschafts-OrganisationsG)
Admi- Ab- Straf- fakti- nistra- gabe- ver- % tivver- % verfah- % sche % gesamt % fahren Amtsh fahren ren Kinder-u JugendlichenbeschäftigungsG 1 0,04% 1 0,04% K-Kinder- und JugendhilfeG 5 0,21% 5 0,21% KommunalsteuerG 2 0,09% 2 0,09% KraftfahrG 236 10,04% 1 0,04% 237 10,08% Krankenanstalten u. Kuranstalten 2 0,09% 2 0,09% BundesG K-WBG (Gesetz v. 22. März 1923 über die 5 0,21% 5 0,21% Wegfreiheit im Berglande) Landeslehrer-DienstrechtsG 3 0,13% 3 0,13% Lebensmittelsicherheits- u. Verbrau- 20 0,85% 14 0,60% 34 1,45% cherschutzG Lohn- u Sozialdumping-Bekämp- 197 8,38% 197 8,38% fungsG MeldeG 3 0,13% 3 0,13% Niederlassungs- und AufenthaltsG 1 0,04% 5 0,21% 6 0,26% PassG 3 0,13% 3 0,13% PersonenstandsG 2 0,09% 2 0,09% PyrotechnikG 1 0,04% 1 0,04% Rechtsanwaltsordnung 3 0,13% 3 0,13% SchifffahrtsG 1 0,04% 6 0,26% 7 0,30% SchulpflichtsG 1 0,04% 1 0,04% Seen- und Flußverkehrsordnung 2 0,09% 2 0,09% SicherheitspolizeiG 34 1,45% 8 0,34% 7 0,30% 49 2,08% StaatsbürgerschaftsG 1 0,04% 1 0,04% Strafprozeßordnung 1 0,04% 1 0,04% StVO 329 13,99 329 13,99% % Tabak- u NichtraucherInnenschutzG 1 0,04% 1 0,04% TierschutzG 1 0,04% 2 0,09% 3 0,13% VereinsG 1 0,04% 1 0,04% VStG 51 2,17% 51 2,17% WaffenG 13 0,55% 13 0,55% WasserrechtsG 8 0,34% 44 1,87% 52 2,21% WirtschaftskammerG 2 0,09% 2 0,09% WohnungsgemeinnützigkeitsG 1 0,04% 1 0,04% VERFAHREN gesamt: 1654 70,35% 618 26,29% 64 2,72% 15 0,64% 2351 100,00%
Tabelle V Behörden 1. Instanz (Globalzahlen samt grafischer Auswertung)
Verfahrensanfall - Erstinstanz Abgabeverfahren faktische Amts- Strafverfahren Administrativ- handlungen verfahren gesamt Erstinstanz % % % % % Agrarbeh. Kärnten - Klagenfurt 10 0,43% 10 0,43% Agrarbeh. Kärnten - Villach 25 1,06% 25 1,06% Amt der Kärntner Landesregie- 58 2,47% 3 0,13% 61 2,59% rung Ärztekammer Kärnten 3 0,13% 3 0,13% BH Feldkirchen 96 4,08% 17 0,72% 2 0,09% 115 4,89% BH Hermagor 32 1,36% 4 0,17% 36 1,53% BH Klagenfurt 206 8,76% 37 1,57% 243 10,34% BH Spittal/Drau 83 3,53% 48 2,04% 131 5,57% BH St.Veit/Glan 227 9,66% 37 1,57% 3 0,13% 267 11,36% BH Villach 318 13,53% 46 1,96% 364 15,48% BH Völkermarkt 166 7,06% 40 1,70% 206 8,76% BH Wolfsberg 32 1,36% 12 0,51% 44 1,87% diverse Bezirksjägermeister 3 0,13% 3 0,13% Kärntner Jägerschaft 1 0,04% 1 0,04% diverse Bundesministerien 3 0,13% 3 0,13% diverse Disziplinarkommissionen 1 0,04% 1 0,04% diverse Gemeinden 130 5,53% 56 2,38% 186 7,91% Landeshauptmann Kärnten 29 1,23% 29 1,23% Landespolizeidirektion Kärnten 351 14,93% 23 0,98% 10 0,43% 384 16,33% Magistrat Klagenfurt 74 3,15% 62 2,64% 5 0,21% 141 6,00% Magistrat Villach 57 2,42% 13 0,55% 70 2,98% Rechtsanwaltskammer f. Kärnten 3 0,13% 3 0,13% sonstige 12 0,51% 9 0,38% 21 0,89% nicht zuordenbar 4 0,17% 4 0,17% Summe 1654 70,35% 618 26,29% 64 2,72% 15 0,64% 2351 100,00%
nicht zuordenbar 4 sonstige 21 Rechtsanwaltskammer f. Kärnten 3 Magistrat Villach 70 Magistrat Klagenfurt 141 Landespolizeidirektion Kärnten 384 Landeshauptmann Kärnten 29 diverse Gemeinden 186 diverse Disziplinarkommissionen 1 diverse Bundesministerien 3 Kärntner Jägerschaft 1 diverse Bezirksjägermeister 3 BH Wolfsberg 44 BH Völkermarkt 206 BH Villach 364 BH St.Veit/Glan 267 BH Spittal/Drau 131 BH Klagenfurt 243 BH Hermagor 36 BH Feldkirchen 115 Ärztekammer Kärnten 3 Amt der Kärntner… 61 Agrarbeh. Kärnten - Villach 25 Agrarbeh. Kärnten - Klagenfurt 10 0 50 100 150 200 250 300 350 400 450
nicht zuordenbar sonstige Rechtsanwaltskammer f. Kärnten Magistrat Villach Magistrat Klagenfurt Landespolizeidirektion Kärnten Landeshauptmann Kärnten diverse Gemeinden Jän diverse Disziplinarkommissionen Feb diverse Bundesministerien Mär Kärntner Jägerschaft Apr Mai diverse Bezirksjägermeister Jun BH Wolfsberg Jul BH Völkermarkt Aug BH Villach Sep BH St.Veit/Glan Okt BH Spittal/Drau Nov Dez BH Klagenfurt BH Hermagor BH Feldkirchen Ärztekammer Kärnten Amt der Kärntner Landesregierung Agrarbeh. Kärnten - Villach Agrarbeh. Kärnten - Klagenfurt 0 50 100 150 200 250 300 350 400 450
nicht zuordenbar 4 sonstige 12 9 Rechtsanwaltskammer f. Kärnten 3 Magistrat Villach 57 13 Magistrat Klagenfurt 74 62 5 Landespolizeidirektion Kärnten 351 23 10 Landeshauptmann Kärnten 29 Strafverfahren diverse Gemeinden 130 56 diverse Disziplinarkommissionen 1 Administrativ- diverse Bundesministerien 3 verfahren Kärntner Jägerschaft 1 Abgabeverfahren diverse Bezirksjägermeister 3 BH Wolfsberg 32 12 faktische Amtshandlungen BH Völkermarkt 166 40 BH Villach 318 46 BH St.Veit/Glan 227 37 3 BH Spittal/Drau 83 48 BH Klagenfurt 206 37 BH Hermagor 32 4 BH Feldkirchen 96 17 2 Ärztekammer Kärnten 3 Amt der Kärntner Landesregierung 58 3 Agrarbeh. Kärnten - Villach 25 Agrarbeh. Kärnten - Klagenfurt 10 0 50 100 150 200 250 300 350 400 450
Tabelle VI Verhandlungen
Verhandlungen: Einzel: 717 Senat: 15 Gesamt: 732 800 700 600 Einzel: 500 97,95% 400 300 Senat: 200 2,05% 100 0 Einzel: Senat: Laienrichter: 26 Dolmetscher: 31 Sachverständige: 215 Zeugen: 709 Verhandlungen gesamt: 732 0 100 200 300 400 500 600 700 800
mit Teilnahme 49,18% ohne Teilnahme der Erstinstanz 50,82% Verhandlungen im Haus 96,58% Verhandlungen an Verhandlungen an Ort und Stelle: Außenstellen 1,37% 2,05%
Tabelle VII Art und Inhalt der Erledigungen
Tabelle VIII Art und Inhalt der Erledigungen (grafisch)
Gesamtübersicht der Erledigungen Sonstige 0,7% Abweisung 35,7% Abtretung Zurückziehung 0,6% 12,3% Zurückweisung Teilstattgebung 7,9% 14,6% VwGH, VfGH Vollstattgebung 5,2% 22,0% Zurück- verweisung 1,0%
Tabelle IX VfGH/VwGH Beschwerden/Revisionen und deren Erledigung
VfGH 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Summe Beschwerden 14 38 44 38 48 29 40 Erledigung/Erlediungsart durch VfGH: Abweisung 0 0 2 0 2 0 0 Behandlung der Beschwerde abgelehnt 9 28 31 49 37 27 37 Erkenntnis /Beschluss aufgehoben 0 6 0 1 4 2 1 Verfahren eingestellt 0 1 2 0 0 1 2 Zurückweisung 0 0 0 1 0 2 2 noch offen: 5 8 17 4 9 6 4 2020 Behandlung der Beschwerde abgelehnt 80,5% Abweisung 0,0% noch offen: 8,7% Zurückweisung Verfahren 4,3% eingestellt Erkenntnis 4,3% /Beschluss aufgehoben 2,2% VwGH 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Summe Revisionen 80 88 107 108 137 102 96 Erledigung/Erlediungsart durch VwGH: Abweisung 3 13 9 12 2 4 8 Erkenntnis/ Beschluss aufgehoben 0 8 21 16 15 23 27 Verfahren eingestellt 5 10 3 10 8 11 7 Zurückweisung 30 45 59 72 75 59 52 noch offen: 42 54 69 67 104 109 111 2020 Abweisung noch offen: 3,9% 54,1% Erkenntnis/ Beschluss aufgehoben Zurückweisung 13,2% 25,4% Verfahren eingestellt 3,4%
Sie können auch lesen