Tätigkeitsbericht 2020 - Landesverwaltungsgericht Kärnten
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Zahl: VerwG-Präs-1074-123/2021
Die Vollversammlung des Landesverwaltungsgerichtes Kärnten hat in der 10. Sitzung
am 30. Juni 2021 gemäß § 7 Abs. 2 lit. b iVm § 19 Kärntner
Landesverwaltungsgerichtsgesetz – K-LvwGG, LGBl Nr. 55/2013, nachstehenden
BERICHT ÜBER DIE TÄTIGKEIT IM JAHRE 2020
und die hiebei gesammelten Erfahrungen beschlossen.INHALTSVERZEICHNIS
Seite
1. Verfassungsgesetzliche Grundlagen ...........................................................1
2. Gesetzliche Grundlagen ................................................................................1
3. Aufgabenbereich ............................................................................................2
4. Personelle Situation .......................................................................................3
5. Sitz und Ausstattung .....................................................................................4
6. Geschäftsanfall ..............................................................................................5
7. Verhandlungen ...............................................................................................6
8. Erledigungen ..................................................................................................6
9. Vollversammlung/Personal- und Geschäftsverteilungsausschuss ...........7
10. Dokumentation der Entscheidungen ............................................................7
11. Beschwerden/Revisionen an die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts ...8
12. Fortbildung und Weiterbildung .....................................................................8
13. Erfahrungsbericht ..........................................................................................9
14. Anhang ..........................................................................................................11-1-
1. Verfassungsgesetzliche Grundlagen:
Mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBl I Nr. 51/2012, die am
1. Jänner 2014 in Kraft getreten ist, wurden die verfassungsgesetzlichen
Grundlagen für die Einführung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit in
Österreich geschaffen; in den Art. 129 bis Art. 136 B-VG wird die neue Struktur
der Verwaltungsgerichtsbarkeit normiert.
Gemäß Art. 129 B-VG besteht für jedes Land ein Verwaltungsgericht des Landes;
die Organisation der Verwaltungsgerichte des Landes wird durch Landesgesetze
geregelt (Art. 136 Abs. 1 B-VG).
2. Gesetzliche Grundlagen:
Aufgrund der verfassungsgesetzlichen Ermächtigung wurde vom Kärntner
Landtag ein entsprechendes Organisationsgesetz für das
Landesverwaltungsgericht Kärnten erlassen. Das Kärntner
Landesverwaltungsgerichtsgesetz – K-LvwGG, LGBl Nr. 55/2013 idgF, beinhaltet
die erforderlichen Bestimmungen für die Einrichtung des
Landesverwaltungsgerichtes Kärnten; in den fünf Abschnitten des Gesetzes
werden sowohl dienst- und besoldungsrechtliche Angelegenheiten (Ernennung,
Unvereinbarkeit, Bezüge etc.) als auch organisatorische Angelegenheiten
(Organe, Geschäftsgang) normiert.
Das Verfahrensrecht vor den Verwaltungsgerichten wird durch Bundesgesetze
geregelt. Das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl I
Nr. 33/2013 idgF beinhaltet die verfahrensrechtlichen Regelungen für die
Verwaltungsverfahren und Verwaltungsstrafverfahren; für Abgabenverfahren ist
die Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl Nr. 194/1961 idgF, anzuwenden.-2-
3. Aufgabenbereich:
Nach Art. 130 Abs. 1 B-VG erkennen die Verwaltungsgerichte über Beschwerden
1. gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde wegen Rechtswidrigkeit;
2. gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und
Zwangsgewalt wegen Rechtswidrigkeit;
3. wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch eine Verwaltungsbehörde.
Weiters können durch Landesgesetze sonstige Zuständigkeiten der
Verwaltungsgerichte zur Entscheidung über
1. Beschwerden wegen Rechtswidrigkeit eines Verhaltens einer
Verwaltungsbehörde in Vollziehung der Gesetze oder
2. Beschwerden wegen Rechtswidrigkeit eines Verhaltens eines Auftraggebers
in den Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens oder
3. Streitigkeiten in dienstrechtlichen Angelegenheiten der öffentlich Bediensteten
oder
4. Beschwerden, Streitigkeiten oder Anträge in sonstigen Angelegenheiten
vorgesehen werden (Art. 130 Abs. 2 B-VG).
Dazu ist festzuhalten, dass das Landesverwaltungsgericht Kärnten bereits seit
1. Jänner 2014 für vergaberechtliche Angelegenheiten im Landesbereich als
Nachprüfungsinstanz zuständig ist; die aktuelle Fassung des Kärntner
Vergaberechtsschutzgesetzes – K-VergRG wurde am 17. Dezember 2018
kundgemacht (LGBl Nr. 84/2018).
Der Aufgabenbereich der Verwaltungsgerichte der Länder wurden durch Art. 130
Abs. 2a B-VG erweitert, indem eine Zuständigkeit für Verletzungen nach der
Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO geschaffen wurde.
Der Landesgesetzgeber hat im § 11a K-LvwGG (diese Bestimmung wurde mit der
Novelle LGBl Nr 113/2020 ins K-LvwGG aufgenommen) nähere Regelung zu-3-
Beschwerden nach Art. 130 Abs. 2a B-VG getroffen; so erkennt das
Landesverwaltungsgericht über derartige Beschwerden durch einen Senat.
4. Personelle Situation:
Im Berichtszeitraum bestand das Landesverwaltungsgericht Kärnten aus dem
Präsidenten, der Vizepräsidentin und 20 Verwaltungsrichterinnen/Verwaltungs-
richter, wobei eine Verwaltungsrichterin seit August 2020 in Karenz ist. Die
Vizepräsidentin Dr. Tanja Koenig-Lackner (Vizepräsidentin Dr. Christine Vauti ist
mit Ablauf des 30. November 2019 in den Ruhestand getreten) hat am 1. Juni
2020 ihren Dienst angetreten; der Verwaltungsrichter Dr. Wolfgang Lackner ist mit
Ablauf des 30. November 2020 in den Ruhestand getreten (Nachbesetzung
erfolgte im März 2021).
Im Evidenzbüro (§ 20 K-LvwGG) ist lediglich ein juristischer Mitarbeiter tätig.
Die zwei freien Planstellen in den Sekretariaten von Geschäftsabteilungen wurden
im Jänner 2020 bzw. im April 2020 nachbesetzt. In der Kanzlei war ab September
2020 eine Planstelle vakant, die im Jänner 2021 nachbesetzt wurde.
Aufgrund des Umstandes, dass drei Sekretärinnen nicht in vollem Umfang
eingesetzt werden konnten, wurden diese im November 2020 anderen
Dienststellen zugeteilt, sodass die personelle Situation seit diesem Zeitpunkt
prekär ist.
Zusammenfassend war folgender Personalstand im nichtrichterlichen Bereich
gegeben: Geschäftsstellenleiter (gleichzeitig auch EDV-Beauftragter), eine
Geschäftsstellenleiter-Stellvertreterin, eine Kanzleileiterin für das Präsidium, drei
Kanzleibedienstete, eine Rechnungsführerin sowie elf bzw. acht Sekretärinnen.-4-
Der Reinigungsdienst wird von zwei Bediensteten (teilzeitbeschäftigt) sowie von
einer externen Reinigungsfirma im Falle der urlaubs- und krankheitsbedingten
Abwesenheit der Bediensteten vorgenommen.
Weiters waren in den Sommermonaten Ferialpraktikanten / Ferialpraktikantinnen
sowie Rechtspraktikanten/Rechtspraktikantinnen von der Karl-Franzens-
Universität Graz (REWI-Praxis) beim Landesverwaltungsgericht Kärnten tätig.
5. Sitz und Ausstattung:
Der Sitz des Landesverwaltungsgerichtes Kärnten befindet sich in der
Fromillerstraße 20, 9020 Klagenfurt am Wörthersee. Dem
Landesverwaltungsgericht Kärnten stehen zwei Gebäudekomplexe zur
Verfügung, in welchen neben den Büroräumlichkeiten auch vier
Verhandlungssäle untergebracht sind. Mit den zur Verfügung stehenden Büro-
und Verhandlungsflächen kann nicht mehr das Auslangen gefunden werden; freie
Raumkapazitäten sind nicht mehr vorhanden.
Die Räumlichkeiten (Büros und Verhandlungssäle) entsprechen nicht den
modernen Anforderungen eines Gerichtsbetriebes. Die vorhandenen
Verhandlungssäle sind nur für eine begrenzte Anzahl von Personen geeignet;
insbesondere bei Mehrparteienverfahren und bei Verfahren, an denen auch viele
Zuhörer teilnehmen, ist die Durchführung der Verhandlung aufgrund der
Raumsituation äußerst schwierig bzw. unmöglich. Nur ein Verhandlungssaal
wurde im Berichtszeitraum mit einer Videoanlage für eine audiovisuelle
Vernehmung von Personen ausgestattet, die restlichen Verhandlungssäle
verfügen über keinerlei technische Ausstattung wie z.B. Notebookanschluss für
Parteien, Beamer, W-Lan oder dergleichen.
Der kleinste Verhandlungsraum musste wegen seiner Beengtheit überhaupt
geschlossen werden, in zwei weiteren Räumen ist derzeit die von der Verfassung
geforderte Teilnahme der Öffentlichkeit nicht zu gewährleisten. Es ist –-5-
unabhängig von Corona – lediglich ein Verhandlungsraum vorhanden, der auch
für Verhandlungen in Mehrparteienverfahren und für Publikumsteilnahme
geeignet ist. Derzeit muss aber auch aus diesem Raum bei größeren
Verhandlungen und Senatsverhandlungen ins Landesarchiv bzw. in die
Verwaltungsakademie ausgewichen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass bereits im Jahr 2012/2013 ein Zubau,
insbesondere für Verhandlungssäle als erforderlich erkannt und baubehördlich
bewilligt war. Letztendlich wurde das Projekt nicht umgesetzt und wird auf die
Dringlichkeit der nunmehrigen Umsetzung hingewiesen.
Ebenso wie bei der bautechnischen Ausgestaltung des Gerichts zeigt sich auch
bei der technischen Ausstattung der Arbeitsplätze für Verwaltungsrichterinnen
und Verwaltungsrichter, dass der Umstieg auf eine moderne IT-Ausstattung
(Laptops, digitale Diktierlösungen) notwendig und für einen modernen
Gerichtsbetrieb unerlässlich ist.
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten ist im Internet über die Adresse
www.lvwg.ktn.gv.at erreichbar.
6. Geschäftsanfall:
Im gerichtsinternen elektronischen Kanzleisystem werden sämtliche Verfahren
(Beschwerden/Anträge/Revisionen/VfGH Beschwerden) erfasst. So werden
zB sämtliche Verwaltungsstrafverfahren – auch wenn diese in einem
Straferkenntnis zusammengefasst werden – gezählt; weiters werden bei
Verwaltungsverfahren sämtliche Beschwerden dokumentiert. Daraus ergibt sich
folgender Geschäftsanfall:
Im Berichtsjahr sind 2.351 Verfahren (davon 96 Revisionen und 40 VfGH-
Beschwerden) angefallen, wobei 2.302 Verfahren in die Einzelzuständigkeit und
49 Verfahren in die Senatszuständigkeit gefallen sind. Aus dem Vorjahr waren-6-
959 Verfahren zu übernehmen, sodass die Gesamtzahl der zu erledigenden
Verfahren 3.310 betrug.
Im Berichtsjahr wurden 2.174 Verfahren erledigt, sodass mit 31. Dezember 2020
ein Rückstand von 1.136 unerledigten Verfahren bestand.
7. Verhandlungen:
732 Verhandlungen wurden mit einem Gesamtzeitaufwand (ohne Schriftführerin)
von 1.913 Stunden (Halbe) durchgeführt, dabei sind 709 Zeugen gehört sowie 215
Sachverständige und 31 Dolmetscher zugezogen worden. 10 Verhandlungen
fanden an Ort und Stelle statt.
In 360 Verhandlungen waren Vertreter der belangten Behörde anwesend,
sodass in rund 49,18 % der Fälle Verhandlungen durch die Erstinstanz besucht
wurden.
8. Erledigungen:
Über Art und Inhalt der Erledigung gibt Tabelle VII (graphische Darstellung VIII)
Auskunft. Daraus ergibt sich, dass in rund 56 % der Fälle das Rechtsmittel
erfolglos blieb. In etwa 38 % drang die antragstellende Partei zum Teil durch. Die
Differenz auf 100 % ergibt sich aus Weiterleitungen und Rechtsmittel an die
Höchstgerichte (Beschwerden/Revisionen). Die durchschnittliche Erledigungs-
dauer betrug ca. 150 Tage.-7-
9. Vollversammlung/Personal- und Geschäftsverteilungsausschuss:
Am 2. Juli 2020 fand – coronabedingt - eine Vollversammlung des
Landesverwaltungsgerichtes im Festsaal des Landesarchives statt, in welcher der
Tätigkeitsbericht für das Jahr 2019 beschlossen und die Neuwahl der Mitglieder
und Ersatzmitglieder des Disziplinarausschusses (seit der Novelle LGBl
Nr 113/2020: „Dienst- und Disziplinarausschuss“) durchgeführt wurde.
Im Berichtsjahr fanden mehrere Sitzungen des Personal- und
Geschäftsverteilungsausschusses statt; es wurde die für das Jahr 2020 geltende
Geschäftsverteilung insgesamt dreimal geändert und wurde entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen eine neue Geschäftsverteilung für das Jahr 2021
beschlossen.
10. Dokumentation der Entscheidungen:
Gemäß § 20 Abs. 1 K-LvwGG ist beim Landesverwaltungsgericht ein Evidenzbüro
einzurichten; dem Evidenzbüro obliegt die Dokumentation und Auswertung der
Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichts (§ 20 Abs. 3 leg. cit.).
Weiters ist normiert, dass Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichts, die
von allgemeinem, über den Einzelfall hinausgehenden Interesse sind, in
anonymisierter Form in einer allgemein zugänglichen Datenbank zu
veröffentlichen sind (§ 20 Abs. 3 leg. cit.).
Vom Landesverwaltungsgericht Kärnten werden laufend anonymisierte Volltexte
von Entscheidungen und ausgearbeitete Rechtssätze ins
Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) gestellt, sodass die Öffentlichkeit
Einsicht in die Entscheidungspraxis des Landesverwaltungsgerichtes erhält (mit
Stichtag 31. Dezember 2020 waren 1.235 Entscheidungen in Volltext und
588 Rechtssätze im RIS abrufbar).-8-
Das Evidenzbüro ist lediglich mit einem Juristen besetzt. Wünschenswert wäre
eine personelle Aufstockung. Damit könnte dem gesteigerten Medieninteresse
entgegengekommen werden.
11. Beschwerden/Revisionen an die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts:
Der Anfall von Beschwerden/Revisionen gegen Entscheidungen des Landesver-
waltungsgerichtes Kärnten an die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts und de-
ren Erledigung bis zum 31. Dezember 2020 ist in der Tabelle IX dargestellt.
Im Berichtsjahr wurden 96 VwGH-Revisionen und 40 VfGH-Beschwerden gegen
Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichtes Kärnten eingebracht, wobei
27 Entscheidungen vom VwGH aufgehoben wurden. Seitens des VfGH wurde
eine Entscheidung aufgehoben.
12. Fortbildung und Weiterbildung:
Im Berichtszeitraum nahmen mehrere Verwaltungsrichterinnen und
Verwaltungsrichter an Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen der
Österreichischen Akademie der Verwaltungsgerichtsbarkeit, der Kärntner
Verwaltungsakademie und anderer Bildungseinrichtungen teil. Aufgrund der
Coronapandemie wurden viele Veranstaltungen digital („Webseminare“)
abgehalten. Festzuhalten ist, dass die Teilnahme der Mitarbeiter an solchen
Webseminaren aufgrund der fehlenden Kamera bei den Gerichtscomputern bzw.
Fehlen von Dienstlaptops nur durch Einbringen ihrer privaten Ausstattung möglich
war.-9-
13. Erfahrungsbericht:
Das Berichtsjahr war durch die Pandemiesituation aufgrund der Ausbreitung des
Coronavirus geprägt; der Dienstbetrieb am Landesverwaltungsgericht musste
ständig den rechtlichen Vorgaben angepasst werden, um sämtliche Bediensteten
und Verfahrensparteien vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen.
Aufgrund der von der Bundes- und Landesregierung beschlossenen COVID-
Maßnahmen wurde mit 16. März 2020 der Geschäftsbetrieb beim
Landesverwaltungsgericht Kärnten auf die wesentlichen Aufgaben eingeschränkt;
so wurde für dringende Angelegenheiten während der Amtsstunden ein
Journaldienst eingerichtet, die restlichen Bediensteten haben ihre Arbeiten im
Homeoffice erledigt. Der Verhandlungsbetrieb wurde vorübergehend völlig
eingestellt.
Der Verhandlungsbetrieb wurde erst wieder ab 4. Mai 2020 in eingeschränkter
Form aufgenommen. Weiters wurden entsprechende Vorsichtsmaßnahmen
angeordnet, insbesondere das Tragen einer Mund-Nasenschutz-Maske, sowie
das Einhalten eines entsprechenden Sicherheitsabstandes zwischen den
Personen; es wurden auch Desinfektionsspender im Gerichtsgebäude aufgestellt.
Im Herbst wurde dann noch zusätzlich angeordnet, dass vom Sicherheitsdienst
bei allen Personen, die das Gerichtsgebäude betreten, Fiebermessungen
vorgenommen werden. In den Verhandlungssälen wurden Plexigläser aufgestellt,
um die mögliche Ansteckungsgefahr während der Verhandlungen gering zu
halten. Auch wurden von den verfahrensleitenden Richterinnen und Richtern die
Verhandlungssäle öfters während der Verhandlung gelüftet.
Um größere Menschenansammlungen im Gerichtsgebäude zu vermeiden,
musste ein Verhandlungssaal geschlossen werden, sodass mit drei
Verhandlungssälen im Gerichtsgebäude das Auslangen gefunden werden
musste. Mangels eines geeigneten Verhandlungssaales für
Senatsverhandlungen und Verhandlungen mit mehreren Parteien mussten
zusätzliche Räumlichkeiten außerhalb des Gerichtsgebäudes benützt werden; so- 10 - wurden zahlreiche Verhandlungen im Festsaal des Landesarchivs bzw. im Seminarraum der Verwaltungsakademie am Bahnhofsplatz durchgeführt. Ein Gericht auf „Wanderschaft“ kann keine Dauerlösung sein. Aufgrund des außergewöhnlichen Engagements aller MitarbeiterInnen des Landesverwaltungsgerichtes ist es, trotz der äußerst schwierigen Rahmenbedingungen, dennoch gelungen, den Gerichtsbetrieb aufrecht zu erhalten und eine beträchtliche Anzahl an Verfahren im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und zur Aufrechterhaltung der Rechtsstaatlichkeit durchzuführen und zu erledigen. Da aufgrund der epidemiologischen Situation lediglich ein eingeschränkter Verhandlungsbetrieb möglich gewesen ist, konnten schon aufgrund dieses Umstandes die Erledigungszahlen der Vorjahre nicht erreicht werden. Erwähnenswert ist noch, dass aufgrund der gesetzten Vorkehrungsmaßnahmen und aufgrund der hohen Disziplin sämtlicher Bediensteter, sich an die Maßnahmen zu halten, es am Landesverwaltungsgericht keine infizierte Person gegeben hat. Bedauerlicherweise hat sich an der Situation der enormen Verzögerungen bei Verfahren nach der Kärntner Bauordnung aufgrund des Umstandes, dass vom Land nicht ausreichend Amtssachverständige zur Verfügung gestellt werden, nichts geändert. Im Gegenteil ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass der Gesetzgeber durch die Novelle der Kärntner Bauordnung und die damit einhergegangene Abschaffung der Berufungsinstanz eine Situation für das Landesverwaltungsgericht geschaffen hat, in der mit einem Mehranfall an baurechtlichen Verfahren zu rechnen ist. Somit ist aber – aufgrund der geschilderten Situation, dass nicht ausreichend bautechnische Amtssachverständige zur Verfügung stehen – mit einer weiteren Verschärfung und keiner Verbesserung bei der Verfahrensdauer im Rahmen baurechtlicher Verfahren zu rechnen.
- 11 -
Es ergeht erneut der eindringliche Appell an die Landesregierung im Interesse der
rechtsschutzsuchenden Bevölkerung für eine zügige Gutachtenserstellung durch
mehrere bautechnische Amtssachverständige zu sorgen. Weiters wird in diesem
Zusammenhang angemerkt, dass bei einer deutlichen Erhöhung an
baurechtlichen Verfahren auch eine Erhöhung der richterlichen Planstellen
notwendig sein wird.
Im Berichtszeitraum wurde ein Verhandlungssaal mit einer Videoanlage
ausgestattet, sodass die technischen Möglichkeiten für lediglich eine audiovisuelle
Vernehmung gegeben sind. Weitere erforderliche Maßnahmen zur Digitalisierung
wurden nicht vorgenommen. Eine Investition in eine moderne Gerichtsbarkeit führt
auch zu einer effizienteren Gerichtsbarkeit.
Abschließend ist festzuhalten, dass zwar bislang die zur Verfügung gestellten
Budgetmittel für den Betrieb des Landesverwaltungsgerichtes Kärnten
ausreichend waren, die „Pandemiesituation“ jedoch die beschriebenen Mängel in
baulicher und ausstattungstechnischer Hinsicht aufgezeigt hat.
Um auch in den nächsten Jahren im Land Kärnten eine gut funktionierende, den
rechtsstaatlichen Anforderungen entsprechende, moderne
Verwaltungsgerichtsbarkeit aufrecht erhalten zu können, ist jedoch eine
Erhöhung der budgetären Mittel unerlässlich.
14. Anhang:
Tabellen I bis IXAnhang Statistiktabellen
Tabelle I Verfahrensanfall
Verfahrensanfall Verwaltungs- Administrativ- Abgabe- faktische Amts- erledigte Ver- davon aus
insgesamt strafverfahren verfahren verfahren handlungen fahren 2020 Vorjahr(en)
Übernahme aus VJ 959
Jänner 216 130 81 3 2 188 175
Februar 125 81 39 5 0 199 118
März 168 123 44 0 1 114 72
April 102 75 24 2 1 135 75
Mai 85 57 26 1 1 175 86
Juni 243 189 51 1 2 230 107
Juli 256 198 52 3 3 145 24
August 223 163 51 8 1 181 51
September 210 150 45 15 0 154 62
Oktober 207 144 59 3 1 209 26
November 249 146 86 16 1 213 16
Dezember 267 198 60 7 2 231 15
SUMME 2351 1654 618 64 15 2174 827
Anfall
Erledigung
300
250
200
150
100
50
0
Jän Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov DezTabelle II
Verfahrensanfall
(grafisch)Verfahrensanfall
Verwaltungs-
strafverfahren
70,4%
Administrativ-
verfahren
26,3%
Abgabeverfahren
2,7%
faktische
Amtshandlungen
0,6%Tabelle III
Verfahrensanfall
(Zuständigkeit – Einzel/Senat)2020
%
gesamt
Verfahrensanfall 2351 100,0%
Einzelzuständigkeit 2302 97,9%
Senatszuständigkeit 49 2,1%
Einzelzuständigkeit
97,9%
Senatszuständigkeit
2,1%Tabelle IV
Verfahrensanfall - Rechtsgebiete
(und Anteil am Gesamtanfall)Verfahrensanfall
Admi- Ab-
Straf- fakti-
nistra- gabe-
ver- % tivver- % verfah- % sche % gesamt %
fahren Amtsh
fahren ren
AbfallwirtschaftsG 7 0,30% 8 0,34% 15 0,64%
Allgemeines VerwaltungsverfahrensG 1 0,04% 1 0,04% 2 0,09%
AltlastensanierungsG 5 0,21% 5 0,21%
ApothekenG 2 0,09% 2 0,09% 4 0,17%
ArbeitnehmerschutzG 9 0,38% 9 0,38%
ArbeitszeitG 1 0,04% 1 0,04%
ArzneimittelG 14 0,60% 14 0,60%
ArzneiwareneinfuhrG 2 0,09% 2 0,09%
ÄrzteG 3 0,13% 3 0,13%
ASVG 68 2,89% 68 2,89%
AusländerbeschäftigungsG 22 0,94% 22 0,94%
AVRAG 7 0,30% 7 0,30%
BauarbeitenkoordinationsG 3 0,13% 3 0,13%
Bauarbeiter-Urlaubs- u AbfertigungsG 3 0,13% 3 0,13%
BundesabgabenO 1 0,04% 1 0,04%
Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 10 0,43% 10 0,43%
B-VG 8 0,34% 8 0,34%
Covid-19-MaßnahmenG 21 0,89% 21 0,89%
EinführungG zu den Verwaltungs-
1 0,04% 1 0,04%
verfahrensG
EisenbahnG 3 0,13% 1 0,04% 4 0,17%
EpidemieG 5 0,21% 19 0,81% 24 1,02%
EU-Qualitätsregelungen-Durchfüh-
11 0,47% 11 0,47%
rungsG
ForstG 1975 10 0,43% 19 0,81% 29 1,23%
FremdenpolizeiG 4 0,17% 4 0,17%
FührerscheinG 32 1,36% 42 1,79% 74 3,15%
GefahrgutbeförderungsG 2 0,09% 2 0,09%
GelegenheitsverkehrsG 3 0,13% 3 0,13%
GewO 1994 140 5,95% 38 1,62% 178 7,57%
GlücksspielG 160 6,81% 160 6,81%
GrundstückteilungsG 1 0,04% 1 0,04%
Güter- und Seilwege LandesG 19 0,81% 19 0,81%
GüterbeförderungsG 8 0,34% 8 0,34%
HochleistungsstreckenG 1 0,04% 1 0,04%
HolzhandelüberwachungsG 2 0,09% 2 0,09%Admi- Ab-
Straf- fakti-
nistra- gabe-
ver- % tivver- % verfah- % sche % gesamt %
fahren Amtsh
fahren ren
Immissionschutzgesetz - Luft 1 0,04% 1 0,04%
Kärntner Abfallwirtschaftsordnung 1 0,04% 2 0,09% 3 0,13%
Kärntner BauO 23 0,98% 158 6,72% 181 7,70%
Kärntner BienenwirtschaftsG 7 0,30% 4 0,17% 11 0,47%
Kärntner ChancengleichheitsG 1 0,04% 1 0,04%
Kärntner DienstrechtsG 5 0,21% 5 0,21%
Kärntner FischereiG 1 0,04% 1 0,04%
Kärntner Flurfverfassungs-LandesG 16 0,68% 16 0,68%
Kärntner GemeindebedienstetenG 1 0,04% 1 0,04%
Kärntner GemeindekanalisationsG 7 0,30% 15 0,64% 22 0,94%
Kärntner GemeindeplanungsG 1 0,04% 4 0,17% 5 0,21%
Kärntner Gemeindewasserversor-
8 0,34% 8 0,34%
gungsG
Kärntner GrundsteuerbefreiungsG 4 0,17% 4 0,17%
Kärntner GrundverkehrsG 13 0,55% 13 0,55%
Kärntner GrundversorgungsG 4 0,17% 4 0,17%
Kärntner Informations- u StatistikG 2 0,09% 2 0,09%
Kärntner HeimG 9 0,38% 1 0,04% 10 0,43%
Kärntner JagdG 2000 5 0,21% 56 2,38% 61 2,59%
Kärntner JugendschutzG 2 0,09% 2 0,09%
Kärntner KrankenanstaltenO 5 0,21% 5 0,21%
Kärntner KulturflächenschutzG 4 0,17% 4 0,17%
Kärntner Landes-SicherheitsG 121 5,15% 121 5,15%
Kärntner MindestsicherungsG 7 0,30% 7 0,30%
Kärntner Nationalpark- u. Biosphä-
1 0,04% 1 0,04%
renparkG
Kärntner NaturschutzG 24 1,02% 37 1,57% 61 2,59%
Kärntner Orts- u NächtigungstaxenG 11 0,47% 11 0,47%
Kärntner OrtsbildpflegeG 1 1 0,04% 2 0,09%
Kärntner Parkraum- und Straßen-
16 0,68% 16 0,68%
aufsichtsG
Kärntner SchulG 1 0,04% 1 0,04%
Kärntner StraßenG 4 0,17% 4 0,17%
Kärntner TourismusabgabenG 3 0,13% 3 0,13%
Kärntner VeranstaltungsG 3 0,13% 3 0,13%
Kärntner VergaberechtsschutzG 2 0,09% 2 0,09%
Kärntner Zweitwohnsitzabgabe 3 0,13% 18 0,77% 21 0,89%
K-EIWOG 1 0,04% 1 0,04%
(Elektrizitätswirtschafts-OrganisationsG)Admi- Ab-
Straf- fakti-
nistra- gabe-
ver- % tivver- % verfah- % sche % gesamt %
fahren Amtsh
fahren ren
Kinder-u JugendlichenbeschäftigungsG 1 0,04% 1 0,04%
K-Kinder- und JugendhilfeG 5 0,21% 5 0,21%
KommunalsteuerG 2 0,09% 2 0,09%
KraftfahrG 236 10,04% 1 0,04% 237 10,08%
Krankenanstalten u. Kuranstalten
2 0,09% 2 0,09%
BundesG
K-WBG (Gesetz v. 22. März 1923 über die 5 0,21% 5 0,21%
Wegfreiheit im Berglande)
Landeslehrer-DienstrechtsG 3 0,13% 3 0,13%
Lebensmittelsicherheits- u. Verbrau-
20 0,85% 14 0,60% 34 1,45%
cherschutzG
Lohn- u Sozialdumping-Bekämp-
197 8,38% 197 8,38%
fungsG
MeldeG 3 0,13% 3 0,13%
Niederlassungs- und AufenthaltsG 1 0,04% 5 0,21% 6 0,26%
PassG 3 0,13% 3 0,13%
PersonenstandsG 2 0,09% 2 0,09%
PyrotechnikG 1 0,04% 1 0,04%
Rechtsanwaltsordnung 3 0,13% 3 0,13%
SchifffahrtsG 1 0,04% 6 0,26% 7 0,30%
SchulpflichtsG 1 0,04% 1 0,04%
Seen- und Flußverkehrsordnung 2 0,09% 2 0,09%
SicherheitspolizeiG 34 1,45% 8 0,34% 7 0,30% 49 2,08%
StaatsbürgerschaftsG 1 0,04% 1 0,04%
Strafprozeßordnung 1 0,04% 1 0,04%
StVO 329 13,99 329 13,99%
%
Tabak- u NichtraucherInnenschutzG 1 0,04% 1 0,04%
TierschutzG 1 0,04% 2 0,09% 3 0,13%
VereinsG 1 0,04% 1 0,04%
VStG 51 2,17% 51 2,17%
WaffenG 13 0,55% 13 0,55%
WasserrechtsG 8 0,34% 44 1,87% 52 2,21%
WirtschaftskammerG 2 0,09% 2 0,09%
WohnungsgemeinnützigkeitsG 1 0,04% 1 0,04%
VERFAHREN gesamt: 1654 70,35% 618 26,29% 64 2,72% 15 0,64% 2351 100,00%Tabelle V
Behörden 1. Instanz
(Globalzahlen samt grafischer Auswertung)Verfahrensanfall - Erstinstanz
Abgabeverfahren
faktische Amts-
Strafverfahren
Administrativ-
handlungen
verfahren
gesamt
Erstinstanz % % % % %
Agrarbeh. Kärnten - Klagenfurt 10 0,43% 10 0,43%
Agrarbeh. Kärnten - Villach 25 1,06% 25 1,06%
Amt der Kärntner Landesregie-
58 2,47% 3 0,13% 61 2,59%
rung
Ärztekammer Kärnten 3 0,13% 3 0,13%
BH Feldkirchen 96 4,08% 17 0,72% 2 0,09% 115 4,89%
BH Hermagor 32 1,36% 4 0,17% 36 1,53%
BH Klagenfurt 206 8,76% 37 1,57% 243 10,34%
BH Spittal/Drau 83 3,53% 48 2,04% 131 5,57%
BH St.Veit/Glan 227 9,66% 37 1,57% 3 0,13% 267 11,36%
BH Villach 318 13,53% 46 1,96% 364 15,48%
BH Völkermarkt 166 7,06% 40 1,70% 206 8,76%
BH Wolfsberg 32 1,36% 12 0,51% 44 1,87%
diverse Bezirksjägermeister 3 0,13% 3 0,13%
Kärntner Jägerschaft 1 0,04% 1 0,04%
diverse Bundesministerien 3 0,13% 3 0,13%
diverse Disziplinarkommissionen 1 0,04% 1 0,04%
diverse Gemeinden 130 5,53% 56 2,38% 186 7,91%
Landeshauptmann Kärnten 29 1,23% 29 1,23%
Landespolizeidirektion Kärnten 351 14,93% 23 0,98% 10 0,43% 384 16,33%
Magistrat Klagenfurt 74 3,15% 62 2,64% 5 0,21% 141 6,00%
Magistrat Villach 57 2,42% 13 0,55% 70 2,98%
Rechtsanwaltskammer f. Kärnten 3 0,13% 3 0,13%
sonstige 12 0,51% 9 0,38% 21 0,89%
nicht zuordenbar 4 0,17% 4 0,17%
Summe 1654 70,35% 618 26,29% 64 2,72% 15 0,64% 2351 100,00%nicht zuordenbar 4
sonstige 21
Rechtsanwaltskammer f. Kärnten 3
Magistrat Villach 70
Magistrat Klagenfurt 141
Landespolizeidirektion Kärnten 384
Landeshauptmann Kärnten 29
diverse Gemeinden 186
diverse Disziplinarkommissionen 1
diverse Bundesministerien 3
Kärntner Jägerschaft 1
diverse Bezirksjägermeister 3
BH Wolfsberg 44
BH Völkermarkt 206
BH Villach 364
BH St.Veit/Glan 267
BH Spittal/Drau 131
BH Klagenfurt 243
BH Hermagor 36
BH Feldkirchen 115
Ärztekammer Kärnten 3
Amt der Kärntner… 61
Agrarbeh. Kärnten - Villach 25
Agrarbeh. Kärnten - Klagenfurt 10
0 50 100 150 200 250 300 350 400 450nicht zuordenbar
sonstige
Rechtsanwaltskammer f. Kärnten
Magistrat Villach
Magistrat Klagenfurt
Landespolizeidirektion Kärnten
Landeshauptmann Kärnten
diverse Gemeinden Jän
diverse Disziplinarkommissionen Feb
diverse Bundesministerien Mär
Kärntner Jägerschaft
Apr
Mai
diverse Bezirksjägermeister
Jun
BH Wolfsberg
Jul
BH Völkermarkt Aug
BH Villach Sep
BH St.Veit/Glan Okt
BH Spittal/Drau Nov
Dez
BH Klagenfurt
BH Hermagor
BH Feldkirchen
Ärztekammer Kärnten
Amt der Kärntner
Landesregierung
Agrarbeh. Kärnten - Villach
Agrarbeh. Kärnten - Klagenfurt
0 50 100 150 200 250 300 350 400 450nicht zuordenbar 4
sonstige 12 9
Rechtsanwaltskammer f. Kärnten 3
Magistrat Villach 57 13
Magistrat Klagenfurt 74 62 5
Landespolizeidirektion Kärnten 351 23 10
Landeshauptmann Kärnten 29
Strafverfahren
diverse Gemeinden 130 56
diverse Disziplinarkommissionen 1
Administrativ-
diverse Bundesministerien 3 verfahren
Kärntner Jägerschaft 1 Abgabeverfahren
diverse Bezirksjägermeister 3
BH Wolfsberg 32 12 faktische
Amtshandlungen
BH Völkermarkt 166 40
BH Villach 318 46
BH St.Veit/Glan 227 37 3
BH Spittal/Drau 83 48
BH Klagenfurt 206 37
BH Hermagor 32 4
BH Feldkirchen 96 17 2
Ärztekammer Kärnten 3
Amt der Kärntner Landesregierung 58 3
Agrarbeh. Kärnten - Villach 25
Agrarbeh. Kärnten - Klagenfurt 10
0 50 100 150 200 250 300 350 400 450Tabelle VI Verhandlungen
Verhandlungen:
Einzel: 717
Senat: 15
Gesamt: 732
800
700
600
Einzel:
500
97,95%
400
300
Senat:
200 2,05%
100
0
Einzel: Senat:
Laienrichter: 26
Dolmetscher: 31
Sachverständige: 215
Zeugen: 709
Verhandlungen gesamt: 732
0 100 200 300 400 500 600 700 800mit Teilnahme
49,18%
ohne Teilnahme
der Erstinstanz
50,82%
Verhandlungen im
Haus
96,58%
Verhandlungen an
Verhandlungen an Ort und Stelle:
Außenstellen 1,37%
2,05%Tabelle VII Art und Inhalt der Erledigungen
Tabelle VIII
Art und Inhalt der Erledigungen
(grafisch)Gesamtübersicht der Erledigungen
Sonstige
0,7%
Abweisung
35,7%
Abtretung
Zurückziehung 0,6%
12,3%
Zurückweisung Teilstattgebung
7,9% 14,6%
VwGH, VfGH Vollstattgebung
5,2% 22,0%
Zurück-
verweisung
1,0%Tabelle IX
VfGH/VwGH
Beschwerden/Revisionen
und deren ErledigungVfGH 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Summe Beschwerden 14 38 44 38 48 29 40
Erledigung/Erlediungsart durch VfGH:
Abweisung 0 0 2 0 2 0 0
Behandlung der Beschwerde abgelehnt 9 28 31 49 37 27 37
Erkenntnis /Beschluss aufgehoben 0 6 0 1 4 2 1
Verfahren eingestellt 0 1 2 0 0 1 2
Zurückweisung 0 0 0 1 0 2 2
noch offen: 5 8 17 4 9 6 4
2020
Behandlung der
Beschwerde abgelehnt
80,5%
Abweisung
0,0%
noch offen:
8,7%
Zurückweisung Verfahren
4,3% eingestellt Erkenntnis
4,3% /Beschluss
aufgehoben
2,2%
VwGH 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Summe Revisionen 80 88 107 108 137 102 96
Erledigung/Erlediungsart durch VwGH:
Abweisung 3 13 9 12 2 4 8
Erkenntnis/ Beschluss aufgehoben 0 8 21 16 15 23 27
Verfahren eingestellt 5 10 3 10 8 11 7
Zurückweisung 30 45 59 72 75 59 52
noch offen: 42 54 69 67 104 109 111
2020
Abweisung
noch offen:
3,9%
54,1%
Erkenntnis/ Beschluss
aufgehoben
Zurückweisung 13,2%
25,4% Verfahren
eingestellt
3,4%Sie können auch lesen