Neue Mitte Tempelhof Machbarkeitsstudie Neubau Polizeidienststelle Abschnitt 44 - Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
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Neue Mitte Tempelhof Machbarkeitsstudie Neubau Polizeidienststelle Abschnitt 44 Auftraggeber: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Abteilung Hochbau Fehrbelliner Platz 2 10707 Berlin www.stadtentwicklung.berlin.de Auftragnehmer: sehw architektur GmbH Wikingerufer 7 10555 Berlin www.sehw-architektur.de Berlin, 29.03.2021
Inhalt 1. Hintergund und Aufgabe 1.1 Neue Mitte Tempelhof 1.2 Anlass Neubau der Polizeidienststelle Abschnitt 44 1.3 Ziel der Machbarkeitsstudie Neubau Polizei Abschnitt 44 1.4 Aufgabenstellung und Aufbau der Studie 2. Profil Polizeineubau Götzstraße 36 2.1 Beschreibung 2.2 Betrieb 2.3 Sicherheitsanforderungen der Polizei Berlin 2.4 Anforderungen an technische Aufbauten (Funk- / Sendeanlagen) 2.5 Anforderungen an die Barrierefreiheit 2.6 Ermittlung Flächenbedarf 2.7 Funktionale Zusammenhänge 3. Grundlagenermittlung 3.1 Grundstück und Umgebung 3.2 Aktuelle Nutzung 3.3 Erschließung und ruhender Verkehr 3.4 Planungsrechtliche Situation 3.5 Baumbestand und Baumschutz 3.6 Artenschutz 3.7 Kampfmittel 3.8 Baugrund 3.9 Zusammenfassung 4. Variantenuntersuchung 5. Fachthemen 5.1 Entwässerung (Umgang mit Niederschlagswasser) 5.2 Immissionsschutz (Schalltechnische Stellungnahme) 6. Auswertung und Empfehlungen 6.1 Variantenentwicklung 6.2 Gegenüberstellung der Varianten 6.3 Zusammenfassung und Empfehlungen 7. Machbarkeitsstudie
1. Hintergrund und Aufgabe 1.1 Neue Mitte Tempelhof Die „Neue Mitte Tempelhof“ ist eines der neuen Stadtquartiere für den Wohnungsneubau des Landes Berlin. In den nächsten zehn bis zwölf Jahren soll hier, im Zentrum Tempelhofs, ein Stadtquartier mit neuen Kultur- und Bildungsangeboten, öffentlichen Dienstleistungen sowie neuem Wohnraum entstehen. Von 2016 bis 2018 wurden im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vorbereitende Untersuchungen nach dem besonderen Städtebaurecht für das gesamte Untersuchungsgebiet rund um das Rathaus Tempelhof durchgeführt. Das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) für das rund 62 ha große Gebiet wurde zum Abschluss der Untersuchungen im Juli 2018 vom Bezirksamt Tempelhof-Schö- neberg beschlossen und durch den Beschluss des Senats von Berlin im September 2018 als neues Stadtum- baugebiet (heute: „Programm Nachhaltige Entwicklung“) Neue Mitte Tempelhof festgelegt. In Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen wurden in einer begleitenden Machbarkeitsstudie (MBS 2018) die Sanierungs- bzw. Modernisierungsbedarfe und Entwicklungsoptionen der zentralen öffentlichen Gebäude (Polizeidienststelle Abschnitt 44, Bezirkszentralbibliothek, Stadtbad und Rathaus Tempelhof) des Gebiets un- tersucht. Im Ergebnis der Untersuchungen wurde in der Machbarkeitsstudie ein Konzept für eine städtebauli- che Neuordnung des Areals und eine Standortverlegung („Rochade“) der öffentlichen Einrichtungen entwickelt, das die öffentliche Infrastruktur im Gebiet erneuern und gleichzeitig ein relevantes Wohnbauflächenpotenzial in zentraler Lage aktivieren soll. Mit dem Beschluss über das integrierte Stadtentwicklungskonzept der „Neuen Mitte Tempelhof“ und der Fest- legung als Stadtumbaugebiet in 2018 wurde das Prinzip der „Rochade“ verbindlich beschlossen. Ein erster Baustein dieser Neuordnung ist die Verlagerung des Polizeistandortes (Abschnitt 44) vom Standort Götz- straße 6 auf das landeseigene Grundstück Götzstraße 36. Für die planungsrechtliche Sicherung des Vorhabens wird derzeit das Bebauungsplanverfahren 7-82b (s. Kap. 3) durchgeführt sowie die weitere Hochbauplanung vorbereitet. Abb. 1) Stadtumbaugebiet 2018 Abb. 2) Standortverlagerung Polizeidienstelle von Götzstr. 6 nach Götzstr. 36 1.2 Anlass Neubau der Polizeidienstelle Abschnitt 44 Das bestehende Polizeigebäude in der Götzstraße 6 wurde seit seiner Errichtung 1978 nicht grundlegend sa- niert und befindet sich in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Zudem ist das Polizeigebäude für den steigenden Bedarf an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern langfristig zu klein. Im Zuge der Abschnittsfusion der Seite 2
Polizeidirektion 4 (Reduzierung von sieben auf sechs Abschnitte) sollen Teile des Abschnitts 42 in den Ab- schnitt 44 integriert werden. Nach der Entscheidung für die Neuorganisation der Abschnitte in der Polizeidi- rektion 4 wurden zunächst lediglich die Sanierung und der Umbau des Bestandsgebäudes angestrebt. Die Polizei erfährt aber seit den letzten Jahren einen erheblichen Personalzuwachs, der die ursprünglichen Prog- nosen weit übersteigt. Hinzu kommt, dass das Gebäude mit seiner langgestreckten Grundrissform den Anfor- derungen an einen modernen Polizeibetrieb nicht mehr entspricht. Da sich ein Umbau bzw. eine Erweiterung des bestehenden Polizeigebäudes nach einer umfassenden Prüfung als nicht realisierbar herausgestellt hat, fiel die Entscheidung durch die beteiligten Verwaltungen, die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) und die Polizei Berlin zugunsten eines zukunftsfähigen Neubaus. Abb. 3) Rochade der öffentlichen Einrichtungen Für einen potenziellen Neubau wurden unterschiedliche Standortoptionen innerhalb der Abschnittsgrenzen auf bezirkseigenen Grundstücken geprüft und das Grundstück Götzstraße 36 für den Ersatzneubau der Poli- zeidienststelle identifiziert. Das rd. 3.250 m2 große Grundstück befindet sich im Landeseigentum. Es wird der- zeit durch die Kleingartenanlage "Germania" (10 Parzellen) genutzt. Die Standortuntersuchung wird im Rahmen der Bebauungsplanung vertieft. 1.3 Ziel der Machbarkeitsstudie Neubau Polizei Abschnitt 44 Die Realisierbarkeit des Neubaus auf dem Grundstück Götzstraße 36 wurde im Rahmen der Machbarkeitsstu- die aus dem Jahr 2018 anhand verschiedener Standortanforderungen überprüft und nachgewiesen. Für die weitere Hochbauplanung wurden die Raum- und Nutzungsbedarfe durch die Polizei Berlin als Nutzerin in Abstimmung mit der Fachverwaltung, Senatsverwaltung für Inneres, aktualisiert und an die prognostizierten Flächenzuwachse angepasst. Somit ist eine erneute Überprüfung der städtebaulichen Rahmenbedingungen für das Grundstück Götzstraße 36 erforderlich. Ziel der vorliegenden Machbarkeitsstudie ist es, die wesentlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen für die weitere Umsetzung zu klären und zur Berücksichtigung im Bebauungsplanverfahren und im weiteren Verlauf der Hochbauplanung zusammenzufassen. Seite 3
Zur Bearbeitung der Fachthemen Immissionsschutz und Regenwasserbewirtschaftung wurde eine Arbeitsge- meinschaft des für die Durchführung der Machbarkeitsstudie beauftragten Büros sehw architektur mit den Ingenieurbüros IB Axel C. Rahn und IB Richter gebildet. 1.4 Aufgabenstellung und Aufbau der Studie Diese Machbarkeitsstudie soll als Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren und die weitere hoch- bauliche Planung dienen. Aufgabe dieser „Machbarkeitsstudie Polizei Abschnitt 44“, ist es umsetzbare Lösun- gen für den Ersatzneubau der Polizeidienststelle Abschnitt 44 auf dem Grundstück Götzstraße 36 aufzuzei- gen. Aufbauend auf den Grundlagenermittlungen werden verschiedene Bebauungsstudien erarbeitet und auf dieser Grundlage Anforderungen und Empfehlungen an die weitere Umsetzung formuliert. Die Studie ist wie folgt aufgebaut: Profil Polizeineubau - Darstellung der Gebäude-, Fach- und Nutzungsanforderungen des Nutzers Polizei Berlin an den Polizeineubau, mit: - Raum- und Flächenbedarfe (nach DIN 277) - Darstellung der Sicherheitsanforderung der Polizei Berlin (Gebäude und Außenraum) - Darstellung funktionaler Zusammenhänge - Aussagen zu technischen Aufbauten (Funkmast) Grundlagenermittlung – Aufbereitung der grundstücksbezogenen Rahmenbedingungen Die wesentlichen planungsrechtlichen und grundstücksbezogenen Grundlagen werden ermittelt und aufbereitet. Die Themen Immissionsschutz und Umgang mit anfallendem Niederschlagswasser werden in separaten Fachstudien vertieft. Abschließend werden für Kapitel 2 und 3 die wesentlichen Rahmenbedingungen zusammengefasst. Diese sind der Varianteentwicklung und -bewertung zu Grunde gelegt. Variantenentwicklung - Entwicklung städtebaulicher Konzeptionen durch Testentwürfe Auf Grundlage der vorab ermittelten Anforderungen an die Planung, des Raum- und Funktionsprogramms sowie einer städtebaulichen Auseinandersetzung mit der Umgebung werden Testentwürfe für die Gebäudekubatur eines baulich selbstständigen, flächeneffizienten Polizeidienstgebäudes mit Freiflächen in drei Varianten (zuzüglich einer Untervariante) entwickelt. Fachstudien Im Hinblick auf die Bebaubarkeit des Grundstücks sind Anforderungen an den Umgang mit anfallendem Niederschlagswasser zu berücksichtigen. In dem Fachbeitrag zum Thema Entwässerung wird geprüft, ob in den verschiedenen Bebauungsvarianten das anfallende Niederschlagswasser auf dem Grundstück zurück gehalten werden kann. Im Fachbeitrag Immissionsschutz werden die schalltechnischen Auswirkungen des Polizeibetriebs auf dem Grundstück Götzstraße 36 untersucht. Bewertung und Handlungsempfehlungen Die Varianten werden anhand der vorab definierten Anforderungen, Rahmenbedigungen und Kriterien gegenübergestellt und abschließend Ableitungen für die weitere Umsetzung herausgearbeitet. Seite 4
Die Studie wurde in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Abteilung Hochbau, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Sonderreferat Wohnungsbau und der Po- lizei Berlin erstellt. Kapitel 2 Profil Polizeineubau Götzstraße 36 2.1 Beschreibung Der Polizeineubau Abschnitt 44 soll als modernes Dienstgebäude dem heutigen Stand der Technik im Hinblick auf Energiebilanz und Nachhaltigkeit, aber auch im Hinblick auf Flächeneffizienz und vorausschauender Flä- chenreserve gerecht werden und den zeitgemäßen Nutzungsanforderungen eines Polizeiabschnitts Rech- nung tragen. Das Bestandsgebäude Götzstraße 6 wurde 1978 errichtet und entsprechend der damaligen Funktionsweise eines Polizeigebäudes konzipiert. Räume wie die Meldestelle, Zellentrakt oder Schießstand sind heute nicht mehr erforderlich und können auch nicht umgenutzt werden. Bemängelt wurden zudem lange Wege, wenig Möglichkeiten für Kommunikation und schnellen Austausch sowie unbefriedigende Pausen- und Aufenthalts- bereiche. Neben Funktionsfähigkeit und Sicherheitsanforderungen müssen auch diese Aspekte bei der Pla- nung des Neubaus berücksichtigt werden. Für den Neubau wird auf Grundlage des Flächenbedarfsprogramms der Polizei vom 30.04.2020 von einem Flächenbedarf von ca. 5.394 m² BGF gem. DIN 277 ausgegangen. Angesichts des Personalanstiegs aus der Neuordnung der Polizeiabschnitte (Abschnittsfusion) wird hierbei von insgesamt 263 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (MA) bei insgesamt ca. 159 Arbeitsplätzen (AP) ausge- gangen. Das ist ein Anstieg um 10% mehr Mitarbeitende bzw. Arbeitsplätze im Vergleich zu dem Stand der Machbarkeitsstudie „Entwicklungsoptionen der öffentlichen Gebäude“ (Stand 2018). Die Zahl der Mitarbeitenden des Abschnitts 44 mit Stand vom 30.04.2020 basiert auf der Berechnungsgrund- lage für das jeweils notwendige Personal der Abschnitte der Polizei Berlin, der sogenannten belastungsorien- tierten Personalverteilung. Die Berechnungsgrundlagen wurden 2018 neu definiert. Unter Berücksichtigung der hier eingeführten Parameter, einer Teilzeitquote und der Zuteilung weiterer Dienstkräfte im Ergebnis der Abschnittsfusion, ergibt sich die Prognose, dass 263 Mitarbeitende bei ca. 159 Arbeitsplätzen auf dem neuen Abschnitt 44 verwendet werden. Aufgrund von Schichtbetrieb, Teilzeitquote und dem hohen Außendienstan- teil hat dies kaum Auswirkungen auf das Flächenbedarfsprogramm. Der prognostizierte Bevölkerungsanstieg und die rege Neubautätigkeit in Berlin („wachsende Stadt“) könnte eine weitere Steigerung der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um zusätzliche 10% (auf insgesamt ca. 286 MA) bewirken.4) Bei einem Gebäude mit einer Raumaufteilung der „kurzen Wege“ (unmittelbare Nähe der Büros der einzelnen Arbeitsbereiche), sind nach aktueller Einschätzung ausreichend Reserven vorhanden, um durch eine Umverteilung bzw. Umwidmung bestehender Räumlichkeiten diese zusätzlichen Mitarbeiten- den aufzunehmen. Quelle 1): Bevölkerungsprognose für Berlin und die Bezirke 2018 -2030 Seite 5
2.2 Betrieb Die Dienststelle wird im Schichtbetrieb in drei Schichten betrieben. Die Wache als Anlaufpunkt ist täglich 24 h besetzt. Von den 263 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gehen täglich ca. 40 ausschließlich einer Bürotätigkeit nach, die Mehrheit der Bediensteten ist im Außendienst im Schichtbetrieb tätig. Für alle uniformierten Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter werden Schrankräume vorgehalten. 2.3 Sicherheitsanforderungen der Polizei Berlin Haupteingangsbereich Grundsätzlich sind die allgemein zugänglichen Öffentlichkeitsbereiche von den internen, gesicherten Berei- chen baulich zu trennen. Der Haupteingangsbereich ist so herzurichten, dass ein selbständiges, unbefugtes Betreten der weiteren Diensträume durch polizeifremde Personen nicht möglich ist. Haupteingang und Wache werden hierfür durch eine Personenschleuse getrennt. Innerhalb des gesicherten Bereichs werden die beson- ders schutzwürdigen Einrichtungen wie Wachen, Waffenwerkstätten, Waffenschließfachräume, Waffenkam- mern, Lagedienste / Befehlsstellen, IuK-Technik-Räume und Asservatenräume als Sicherheitsbereiche defi- niert und besonders geschützt.2) Siehe: Kap. 2.7, Abb. 5) Raumabhängigkeiten EG - Götzstr. 36 Quelle 2: Götzstr Raumabhängigkeiten EG (Schema Wache) Außenraum Der Polizeihof ist als zu sichernder Bereich einzufrieden und durch Zugangskontrollen zu sichern. Dieser Be- reich umfasst alle Stellplätze für Dienstfahrzeuge. Neben der grundsätzlichen Forderung eines überschauba- ren Vorfeldes ist die Schaffung einer deckungsfreien Zone (einem Bereich der frei von Vegetation oder Bautei- len gehalten wird, um ein Übersteigen des Sicherheitszauns zu vermeiden) von je 5 m außerhalb und innerhalb der Einfriedung anzustreben. Bauteile an Gebäudefassaden, die zum öffentlichen Straßenland / Raum ausgerichtet sind, die Aufstiegshilfen bilden oder „Tote Winkel“ verursachen, sind zu vermeiden. Auf Grund der baulichen Dichte im innerstädtischen Bereich ist das Schutzziel der deckungsfreien Zone auf dem Grundstück nicht vollumfänglich einhaltbar. In den Variantenuntersuchungen wird vorgeschlagen, einen geschützten Polizeihof zu schaffen, der an der nordwestlichen bzw. nordöstlichen Gebäudekante beginnt und sich über den gesamten südlichen Grundstücksbereich erstreckt. Die Einfriedung ist im Bereich des direkt an die Grundstücksgrenze reichenden Sportgebäudes so auszugestalten, dass eine Überwindung verhindert wird. Die Nordfassade ist im Erdgeschossbereich entsprechend der Sicherheitsanforderungen an Fassaden auszubilden. Ausfahrt, Notausfahrt Es sind jeweils eine Hauptzufahrt (Ein- und Ausfahrt) und eine Notausfahrt erforderlich. Zu Polizeidienstge- bäuden und -einrichtungen gehörende Ein- und Ausfahrten sind so anzulegen, dass sie aus dem Gebäude heraus gut überschaubar sind und durch fremde Fahrzeuge oder andere Sperren nicht blockiert werden kön- nen. Stellplätze Stellplätze für Dienstkraftfahrzeuge sind im eingefriedeten und gesicherten Bereich anzulegen, jedoch mög- lichst in Innenhöfen, Tiefgaragen etc. Bauweise Es bestehen erhöhte Sicherheitsanforderungen an Bauweise, Fassaden, Fenster, Türen etc. Dies ist bei der Planung bereits im Vorfeld zu bedenken, da im Erdgeschoss gelegene Fenster, Türen und Fassadenbereiche Seite 6
entsprechend der Sicherheitskriterien auszuführen sind, wenn sie zum öffentlichen Raum gelegen sind. Au- ßentüren und Nebenausgangstüren sind auf die notwendige Anzahl zu beschränken. 2.4 Anforderungen an technische Aufbauten (Funk- / Sendeanlagen) Auf dem Dach der bestehenden Polizeistation Abschnitt 44 in der Götzstraße 6 befindet sich eine Sendemast- anlage für den Digitalfunk der Polizei. Um die Abdeckung des Digitalfunks nach dem Wegfall der bestehenden Anlage weiterhin zu gewährleisten, ist die Errichtung einer neuen Basisstation im Planungsgebiet erforderlich. Die Station sollte in angemessenem Abstand rund um die bestehende Anlage errichtet werden. Der Sende- mast dient zur Deckung des Digitalfunknetzes im Allgemeinen und nicht zur technischen Ausstattung des Polizeigebäudes. Die Sendeanlage muss demnach nicht zwingend im Zusammenhang mit dem Neubau der Polizeidienststelle erfolgen. Die Sendeanlage kann als Dachmast oder freistehender Mast erstellt werden. Frei- stehende Masten sind in der Regel ca. 40 m hoch und beanspruchen eine Grundstücksfläche von max. 100m² (inkl. technischer Nebenanlagen). Dachmasten haben in der Regel eine Höhe von ca. 6,0 m bis 20,0 m. Da der Mast rund 5 m höher als die Umgebungsbebauung des gewählten Standorts sein muss, wird die Höhe des Masts je nach Standort in Abhängigkeit zur Umgebungsbebauung bemessen. Die Unterbringung der Sendeanlage auf dem Standort für den Neubau der Polizeidienststelle Götzstraße 36 wurde im Rahmen der vorliegenden Machbarkeitsstudie untersucht. Auf Grund der hohen Nachbarbebauung an der Felixstraße wäre bei einer viergeschossigen Polizeidienststelle (ca. 17-20m Gebäudehöhe) auf dem Grundstück Götzstraße 36 ein Dachmast von ca. 20m erforderlich. Aus architektonischer Sicht wirkt diese Höhenrelation zwischen Gebäude und Aufbau (Dachmast) unproportional und unattraktiv. Zudem ist die Lösung aus statischen und bautechnischen Gründen für den Neubau proble- matisch. Die Errichtung eines Dachmasts soll daher wegen der Beeinträchtigung der architektonischen Quali- tät und des Stadtbilds nicht verfolgt werden. Auf dem Grundstück ist die Aufstellung eines freistehenden Mastes mit einer Höhe von ca. 40 m grundsätzlich möglich. Aus städtebaulichen Gründen ist allerdings die Unterbringung eines Dachmasts auf einem anderen Gebäude zu bevorzugen und soll im Zusammenhang mit der Entwicklung rund um das Rathaus Tempelhof / Wohn- quartier Götzstraße geprüft werden. Zu untersuchen ist insbesondere die Integration des Sendemastes auf dem Kulturbaustein. 2.5 Anforderungen an die Barrierefreiheit Für das öffentliche Gebäude gelten die Anforderungen der DIN 18040-1. Der Haupteingangsbereich ist barrie- refrei herzustellen. Angrenzend an den Wartebereich ist ein behindertengerechtes WC zu planen. Es sind zwei Pkw-Stellplätze für Menschen mit schwerer Gehbehinderung bzw. Rollstuhlfahrende herzustellen. In den Va- rianten werden diese auf dem Vorbereich im Norden des Grundstücks nachgewiesen. 2.6 Raumprogramm Die Ermittlung des Flächenbedarfs erfolgt nach den Vorgaben des erweiterten Raumprogramms für den Poli- zeiabschnitt 44 gemäß Flächenbedarfsplanung nach AllA Raum vom 30.04.2020. Es beinhaltet Flächenangaben gruppiert nach Abschnittsleitung, Verwaltung, Streifendienst, vier Dienstgrup- pen, Abschnittskommissariat, Wachbereich und Sonderflächen. Seite 7
Da das Raumprogramm keine Flächenangaben für Küchen, Haustechnik, Eingangsbereich und Sanitäranla- gen enthält, wurden hierfür Annahmen auf Grundlage der Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) bzw. von Erfahrungs- werten getroffen. Insgesamt wurde das vorgegebene Raumprogramm somit um eine Nutzungsfläche von ca. 550 m² erweitert, diese Flächen sind im tabellarischen Raumprogramm entsprechend gekennzeichnet. Siehe Anlage 3: Bedarf A 44_angepasst (Tabellarisches Raumprogramm) Die geforderten Flächen (NUF) sind im folgenden Schema, getrennt nach Funktionsbereichen, dargestellt: Abb. 4) grafische Darstellung des Raumprogramms NUF Seite 8
Für die einzelnen Funktionsbereiche ergeben sich folgende Flächenbedarfe: Ermittlung Flächenbedarf Funktionsbereiche Funktionsbereiche Nutzungsfläche (NUF) nach DIN 277 Abschnittsleitung 128 m² Führungsdienst/Verwaltung 120 m² Streifendienst K 48 m² Dienstgruppe 1 160 m² Dienstgruppe 2 160 m² Dienstgruppe 3 160 m² Dienstgruppe 4 160 m² Abschnittskommissariat AK 440 m² Wachbereich 278 m² Sonderflächen entspr. Raumprogramm Polizei 1.245 m² Sonderflächen entspr. Schätzung sehw 550 m² NUF Gesamt 3.449 m² Siehe Anlage 3: Bedarf A 44_angepasst (Tabellarisches Raumprogramm) Insgesamt besteht ein Bedarf an ca. 1.380 m² für Büroräume und ca. 2.069 m² für Sonderräume, in Summe ca. 3.449 m² NUF. Die Hochrechnung von Nutzungsfläche (3.449 m² NUF Gesamt) zu Brutto-Grundfläche (BGF) nach DIN 277 erfolgte über den Faktor 1,56. 3) Quelle 3: BKI, Baukosten Gebäude Neubau 2020, Planungskennwerte für Flächen und Rauminhalte nach DIN 277, Mittelwert aus Büro- und Verwaltungsgebäuden hohen Standards. Die Brutto-Grundfläche entspricht hier der Summe der Regelfall (R)- und Sonderfall (S)-Flächen nach DIN 277). BGF gesamt (3.449 m² NUF * Faktor 1,56) 5.394 m² Die Fläche von insgesamt 5.394 m² BGF (gem. DIN 277) ist Grundlage der Machbarkeitsstudie und der be- trachteten Varianten. Siehe Anlage 13: Gegenüberstellung Flächenbedarf nach Varianten Seite 9
2.7 Funktionale Zusammenhänge Um den Schutz und die Einsatzfähigkeit der Polizeikräfte sowie die Funktionsfähigkeit der polizeilichen Ein- richtung zu gewährleisten, wurden die funktionalen und organisatorischen Zusammenhänge definiert. Hierbei ist besonders die Trennung zwischen Öffentlichkeitsbereich und gesichertem Bereich zu berücksichtigen. Zur Veranschaulichung der Raumabhängigkeiten im Erdgeschoss wurde vom Mietermanagement der Polizei ein Funktionsdiagramm erstellt, in dem die funktionale Abhängigkeit bestimmter Bereiche und eine damit verbun- dene gewünschte räumliche Nähe formuliert wird. Es stellt sowohl die gesicherten Bereiche als auch Raum- abhängigkeiten untereinander dar. Alle im Kreisdiagramm abgebildeten Räume sind grundsätzlich im Erdgeschoss, Räume mit Publikumsver- kehr zudem in der Nähe des Haupteinganges anzuordnen. Letztere sind gegen Räume, die üblicherweise dem Publikumsverkehr nicht zugänglich sind, abzugrenzen. Abb. 5) Raumabhängigkeiten EG - Götzstr. 36 Die Wache muss sich direkt am Hauptzugang des Gebäudes befinden. Besucher betreten den Eingangsbe- reich über eine mit Gegensprech- oder Videoanlage ausgestattete Eingangstür. Sie tragen dort ihr Anliegen vor. Die Kontaktaufnahme zu Polizeibeamten in der Wache erfolgt grundsätzlich über ein Schalterfenster. Ggf. warten die Besucherinnen und Besucher im Wartebereich auf Abholung, beispielsweise zur Anzeigenauf- nahme. Zwischen dem Hauptzugang und der Wache ist eine Schleusenanlage anzuordnen. Der Wachbereich ist der Kernbereich des Polizeiabschnittes. Er umfasst Wache, Schreibräume, Anzeigenauf- nahme, Sozialraum mit Küche, Waffenschließfächer sowie Schrankräume für den Schichtdienst. Hier wird Seite 10
durch den Basisdienst und den Streifendienst-Tag „rund um die Uhr“ im 4-Schichten-Betrieb die Grundbeset- zung des Wachbereiches gestellt und der Streifenwageneinsatz organisiert. Grafische Darstellung funktionaler Zusammenhänge Abb. 6) grafische Darstellung der funktionalen Zusammenhänge Der neben Büroräumen für u.a. Abschnittsleitung, Dienstgruppen, Abschnittskommissariat oder Wachbereich erforderliche hohe Anteil an Neben-, Technik- und Sonderflächen kann teilweise in Räumen ohne natürliche Seite 11
Belichtung oder im Untergeschoss untergebracht werden. Dies ist im tabellarischen Raumprogramm entspre- chend gekennzeichnet. Bei der Grundrissgestaltung sollte auf kurze Kommunikationswege im Gebäude und eine Flexibilität für sich ändernde Anforderungen geachtet werden. Kapitel 3 Grundlagenermittlung Grundstück 3.1 Grundstück und Umgebung Das Grundstück befindet sich an der Götzstraße 36 im Stadtteil Tempelhof und ist Teil des Stadtumbaugebiets „Neue Mitte Tempelhof“ (heute: Programm Nachhaltige Erneuerung). Abb. 7) Lage im Stadtgebiet Das Grundstück wird im Norden begrenzt von der Götzstraße und einer dahinterliegenden 4-5-geschossigen Zeilenbebauung, im Osten von einem 6-geschossigen Wohngebäude und einer eingeschossigen Garagenzeile in offener Solitärbauweise, im Süden vom Sportplatz Germania und im Westen der dazugehörigen ein- bis zweigeschossigen Sporthalle. Die heterogene Umgebung ist geprägt durch Wohnsiedlungen der Zwischen- und der Nachkriegszeit. Es über- wiegt eine offene Zeilenbebauung, überwiegend in Nord-Süd-Ausrichtung, unterbrochen durch Solitäre und fragmentierte Blockränder. Eine einheitliche Bebauungskante ist nicht feststellbar. Seite 12
Abb. 8) Plangebietskarte SenSW Die nähere Umgebung ist insbesondere durch Wohnungsbau aus unterschiedlichen Bauzeiten geprägt. Zu- dem befinden sich hier der Campus der Diakonie ev. Kirche, die Paul-Simmel-Grundschule, das Luise-Hen- riette-Gymnasium, Einzelhandel sowie Seniorenresidenzen in der Götz- und Felixstraße. Eine Besonderheit des Gebietes liegt neben der Bau- und Nutzungsstruktur in den großflächigen öffentlichen und denkmalgeschützten Grünanlagen des Alten Parks (mit benachbartem Lehnepark und der alten Dorfkir- che) und des Franckeparks, die zusammen mit der Kleingartenanlage Feldblume ein den Tempelhofer Damm überspannendes Grünband bilden, das mit weiteren Kleingartenanlagen bis hin zur Komturstraße reicht. 4) Quelle: 4) Schlussbericht der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB für das Untersuchungsgebiet Siehe Anlage 6: Fotodokumentation Siehe Anlage 7: Lageplan Siehe Anlage 8: Plangebietskarte SenSW 3.2 Aktuelle Nutzung Das Grundstück, das sich derzeit im Eigentum des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg, Fachvermögen Grün- flächenamt befindet ist derzeit an den Bezirksverband der Kleingärtner Tempelhof e.V. als Zwischenpächter vermietet. Die Parzellen sind mit üblichen Lauben in einfacher Bauweise bebaut. Für die Bebauung wird die Kleingartenanlage in Anspruch genommen. Kündigung und Entschädigung der Pächterinnen und Pächter sol- len auf Grundlage des Bundeskleingartengesetzes erfolgen. 3.3 Erschließung und ruhender Verkehr Die verkehrliche Anbindung erfolgt im Wesentlichen über die beiden Hauptverkehrsstraßen, den Tempelhofer Damm im Westen und die Germaniastraße im Norden. Die Erschließung des Grundstücks Götzstraße 36 erfolgt über die Götzstraße, die im Norden entlang der Grundstücksgrenze verläuft. Die Götzstraße mündet weiter westlich an den Tempelhofer Damm (B 96, über- Seite 13
geordnete Straßenverbindung nach dem StEP Verkehr in Bestand und Planung), über den im Norden die Au- tobahn A100 und im Süden die Stadtgrenze erreicht werden können. Über die östlich querende Felixstraße kann im Norden die Germaniastraße erreicht werden, die eine Querverbindung nach Schöneberg/Neukölln darstellt und als örtliche Straßenverbindung (Stufe III) im Bestand sowie in der Planung eingestuft ist. Die zweispurige Götzstraße verfügt beidseitig über einen Gehweg. Separat geführte Radwege/-streifen sind nicht vorhanden. Der ruhende Verkehr ist beidseitig längs am Fahrbahnrand angeordnet. Das Grundstück ist gut durch den öffentlichen Personennahverkehr erschlossen. In der näheren Umgebung befinden sich Bushaltestellen und ein U-Bahnhof: - Bushaltestelle Felixstraße (ca. 230 m; Linien M46 und 246) - Bushaltestelle U Alt-Tempelhof (ca. 700 m; Linien 140, 184, 246, M46, N6, N84) - U-Bahnhof Alt-Tempelhof (ca. 700 m; Linie U6) Darüber hinaus befindet sich in einer Entfernung von ca. einem Kilometer der S-Bahnhof Tempelhof, der durch die Ringbahnlinien befahren wird. Hier besteht eine Umsteigemöglichkeit von der U-Bahnlinie U 6. 3) Durch den geplanten Polizeiabschnitt entfallen im Bereich der Götzstraße 36 in den Bereichen der Ein- und Ausfahrt bzw. Notausfahrt, die im öffentlichen Straßenraum befindliche Stellplätze für ruhenden Verkehr (am südlichen Fahrbahnrand der Götzstraße). Entsprechend der Ausführungsverordnung Stellplätze des Landes Berlin (AV Stellplätze) sind 2 Pkw-Stellplätze für Menschen mit schwerer Gehbehinderung und Rollstuhlfah- rende herzustellen. Diese müssen in zumutbarer Entfernung zum barrierefreien Hauptzugang liegen. Publikumsstellplätze sind jedoch entsprechend der Sicherheitsanforderungen grundsätzlich außerhalb der Polizeianlage einzurichten und zwar in einem angemessenen Abstand von den zu schützenden Dienstgebäu- den und anderen wichtigen Einrichtungen. In der Variantenuntersuchung sind sie in den jeweiligen Lageplänen am nördlichen Grundstücksbereich. Sie befinden sich außerhalb des eingefriedeten Polizeihofs und werden von der Götzstraße aus angefahren. Es sind darüber hinaus keine weiteren Stellplätze für Mitarbeitende der Polizei oder Besucherinnen und Besucher der Polizeidienststelle auf dem Grundstück vorgesehen. Nach § 49 Absatz 2 Satz1 BauO Bln sind 25 Abstellplätze für Fahrräder gefordert, davon einer den Anforde- rungen von Sonderfahrrädern entsprechend. Sie sind im nicht gesicherten Bereich, möglichst in Eingangsnähe herzustellen und sind in den jeweiligen Lageplänen nachgewiesen. Es sind laut Raumprogramm der Polizei Berlin insgesamt 20 Stellplätze für 15 Dienst-Pkw und 5 Gruppenkraft- wagen im eingefriedeten und gesicherten Bereich gefordert. Diese sind in den Lageplänen, je nach Variante, im Hofbereich oder einer Tiefgarage nachgewiesen. Siehe Erster Bericht zur Umsetzung des Stadtentwicklungsplanes Verkehr 2025 Senatsbeschluss vom 23. Sep- tember 2014 https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrspolitik/stadtentwicklungsplan-mobilitaet-und-verkehr/ Siehe Anlage 9: AV Stellplätze 20200715 3.4 Planungsrechtliche Situation Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat im Juli 2018 neben dem Beschluss über das integrierte Stadtent- wicklungskonzept „Neue Mitte Tempelhof“ auch den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans 7- 82 gefasst. Durch den Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die weitere Um- Seite 14
setzung geschaffen. Da im Jahr 2018 für das Gebiet die außergewöhnliche stadtpolitische Bedeutung festge- stellt wurde, ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für die Bauleitplanung in diesem Be- reich zuständig. Der Neubau der Polizeidienststelle stellt den ersten Schritt der städtebaulichen Neuordnung im Gebiet der Neuen Mitte Tempelhof dar. In diesem Zusammenhang wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplanent- wurfs 7-82 Tempelhof mit Beschluss der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen im August 2019 in die Bebauungspläne 7-82a und 7-82b (Polizeidienststelle Götzstraße) geteilt, um eine zügige Gesamtent- wicklung zu gewährleisten. Der Bebauungsplanentwurf 7-82b dient zur planungsrechtlichen Sicherung des Polizeineubaustandorts auf dem Grundstück Götzstraße 36. Im Januar und Februar 2020 fanden die frühzei- tige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB statt. Für die vorliegende Machbarkeitsstudie werden entsprechend der Festsetzungen aus dem Bebauungsplan 7- 82b folgende Rahmenbedingungen berücksichtigt: • Baugrenze: Die Bebauung darf bis max. 3 m parallel an den Gehweg heranreichen • Überbaubarkeit des Grundstücks: Es wird von einer GRZ von max. 0,8 (inkl. Nebenanlagen) ausgegangen. • Anzahl der Vollgeschosse: Für die Bebauung werden max. 4 Vollgeschosse vorgesehen. Abb. 9) Geltungsbereich B-Plan 7-82 Abb. 10) B-Plan Entwurf 7-82b Stand: 01/2020 Siehe Anlage 10: B-Plan-Entwurf 7-82b Im Flächennutzungsplan Berlin (FNP) ist das Grundstück Götzstraße 36 als Grünfläche dargestellt. Die Flä- chen westlich, nördlich und östlich des Grundstücks sind als Wohnbaufläche W2 (GFZ bis 1,5) dargestellt. Das Grundstück Götzstraße 36 liegt innerhalb der Flächennutzungsplan-Darstellung "Vorranggebiet für Luft- reinhaltung".5) Quelle 5): Begründung zum Bebauungsplan 7-82b vom 8.12.2019 Siehe Anlage 5: Auszug aus dem Flächennutzungsplan Seite 15
3.5 Baumbestand und Baumschutz Bei den Bäumen innerhalb der Kleingartenanlage handelt es sich zum Großteil um Obstbäume (v.a. Prunus, Malus). Nach Einschätzung der Fachgutachtenden befinden sich auf dem auf dem Grundstück Götzstraße 36 drei Bäume, bei denen es sich voraussichtlich nicht um Obstbäume handelt und für die bei Beseitigung im Zuge der Bauausführung ein Ausgleich nach Baumschutzverordnung zu leisten wäre. Dies wird im weiteren Verfahren bei fortschreitender Vegetationsperiode überprüft. Die Götzstraße wird auf beiden Gehwegseiten von einer Eichenallee gesäumt. Bei den Straßenbäumen entlang des Grundstücks Götzstraße 36 handelt es sich um Roteichen (Quercus rubra). 3.6 Artenschutz Im Zusammenhang mit den vorbereitenden Untersuchungen (2016-18) wurde eine Studie zur landschaftsöko- logischen Ersteinschätzung durch das Büro bgmr erarbeitet. Die durch Begehung und Luftbildauswertung er- fassten Grundlagen und Analysen der Umweltdaten wurden überlagert und miteinander verschnitten. Durch die Überlagerung wurden grundlegende Aussagen zur landschaftsökologischen Bedeutung der Flächen hin- sichtlich Naturhaushalt, Biotop- und Artenschutz und Landschaftsbild getroffen und sogenannte „Hot Spots“ des Biotop- und Artenschutzes ermittelt. Der Kleingartenanlage Germania hat das Büro bgmr in der zusam- menfassenden Betrachtung nur eine mittlere Wertigkeit im Bereich Naturhaushalt, Arten- und Biotopschutz sowie geringe Wertigkeit im Bereich Landschaftsbild beigemessen. Die Auswirkungen der Planung werden im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren 7-82b vertie- fend untersucht und dargestellt. Der Bebauungsplan darf nicht in eine unüberwindliche Verbotslage gemäß § 44 (1) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) hinein planen. Dementsprechend wurde durch die Trias Planungsgruppe ein faunistisches Gut- achten, (17.09.2020) erstellt. In der faunistischen Untersuchung wird dargestellt, dass keine wertgebenden Brutvogelarten festgestellt wur- den. Auf dem Grundstück wurde eine Fledermausart nachgewiesen. Eine Nutzung der Bäume als Quartier kann nicht ausgeschlossen werden. Durch eine Bauzeitenregelung (VASB1) könnte laut Trias vermieden werden, dass Individuen sowie Gelege bei Fällungen oder Abriss von Gebäuden zu Schaden kommen. Die Prüfung erfolgt auf der Ebene der Genehmigungsplanung. Vor den bauvorbereitenden Maßnahmen (Fällung und Ge- bäudeabriss) sind Baumkontrollen und Gebäudekontrollen (VASB2) durchzuführen. Werden Quartiere nach- gewiesen, hat ein Ausgleich gemäß § 44 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz zu erfolgen. Die faunistische Bestandsaufnahme ist Grundlage für den Artenschutzfachbeitrag als Bestandteil des Bebau- ungsplans 7-82b. Siehe Anlage 11: Faunistisches Gutachten, 17.09.2020, Trias Planungsgruppe Siehe Anlage 12: Landschaftsökologische Ersteinschätzung, Nov. 2017, bgmr Landschaftsarchitekten GmbH Seite 16
3.7 Kampfmittel Gemäß der Stellungnahme zu Informationen über Kampfmittel für das Grundstück Götzstraße 36 in 12099 Berlin Tempelhof-Schöneberg, OT Tempelhof vom 10.06.2020 / 20.07.2020 liegen Hinweise auf mehrere Bombentrichter aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs vor. Es wird empfohlen, vor einem Baubeginn zumindest die von Bodeneingriffen betroffenen Merkmale / Anhalts- punkte auf der Antragsfläche sowie im Randbereich durch ein zugelassenes Unternehmen untersuchen zu lassen. Siehe Anlage 4: Stellungnahme zu Informationen über Kampfmittel, SenUVK, 20.07.2020 3.8 Baugrund Der Untersuchungsstandort liegt im Bereich der Teltower Hochfläche. Hier ist unterhalb anthropogener Auffüllungen und Decksande mit Geschiebelehm und -mergel zu rechnen. Unterhalb von 0,4 m bis 1, 1 m starken, sandigen, vornehmlich schwach bis stark humose Auffüllungen, die stellenweise Ziegel- und Betonbruch beinhalten und bereichsweise von Betonpflaster überdeckt und von Fein- sanden unterlagert werden, konnte bis in eine maximale Tiefe von ca. 2, 1 m unter Gelände sandiger Geschie- bemergel erkundet werden. Die Baugrunduntersuchungen haben ergeben, dass die Gründungssohle des unterkellerten Neubaus in dem gewachsenen, mitteldicht gelagerten Sand liegen wird. Die Gründung des unterkellerten Bauwerkes kann so- mit, wie vorgesehen, unter Einhaltung der nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen, flach, mittels Boden- platte ausgeführt werden. Die Bemessung der Gründungsplatte kann entweder nach dem Steife- oder dem Bettungszifferverfahren erfolgen. Voraussetzung ist, dass die innerhalb der Sohle anstehenden Sande nach zu verdichten sind. Bei der angenommenen Gründungstiefe von ca. 3,0 m unter Gelände sind die Bauarbeiten hier im Schutze einer Baugrube, deren Sicherung mittels Trägerbohlwänden ausgeführt werden kann, vorzunehmen. Orientierende Altlastenuntersuchung Im Bereich der Mischprobe liegen Verunreinigungen durch das Schwermetall Kupfer im Feststoff vor, was zu einem Zuordnungswert >Z2 der LAGA führt. Darüber hinaus konnten Verunreinigungen im Feststoff durch Arsen, Nickel, Quecksilber, Zink und MKW (Z1) sowie Blei, TOC, PAK und Benz(a)pyren (Z2) analysiert werden. Mit der Zuordnung >Z2, wie diese für die Mischprobe MP1 ermittelt wurde, sind die Auffüllböden im Fall ei- nes Bodenaushubs als gefährlicher Abfall einzustufen und bei der Sonderabfallgesellschaft Branden- burg/Berlin (SBB) anzudienen.6) Die Fläche wird nicht im Bodenbelastungskataster des Landes Berlin (BBK) geführt. Quelle 6: Baugrundgutachten IGK GmbH com 10.12.2020 Siehe Anlage 14: 200325_Altlastenauskunft_Memoformat Grundwasser Im Zuge der Baugrunduntersuchungen im November 2020 wurde Grundwasser in Tiefen zwischen ca. 11,5 m und 11,9 m unter Gelände angeschnitten. Auf Grund der oberflächennah anstehenden wenig durchlässi- gen Böden ist zudem mit aufstauendem Sicker- und Schichtenwasser zu rechnen. Das Grundwasser des Hauptgrundwasserleiters steht am Untersuchungsstandort auf einer Ordinate von ca. +32,8 m NHN in gespanntem Zustand an Seite 17
Gründungsempfehlung Bei der angenommenen Gründungstiefe von ca. 3,0 m unter Gelände sind die Bauarbeiten hier im Schutze einer Baugrube, deren Sicherung mittels Trägerbohlwänden ausgeführt werden kann, vorzunehmen. Die Baugrunduntersuchungen haben ergeben, dass die Gründungssohle des unterkellerten Neubaus in dem gewachsenen, mitteldicht gelagerten Sand liegen wird. Die Gründung des unterkellerten Bauwerkes kann so- mit, wie vorgesehen, unter Einhaltung der nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen, flach, mittels Boden- platte ausgeführt werden. Die Abdichtung des unterkellerten Bauwerkes sollte in Anlehnung an die DIN 18533- 1 :2017-07 unter Berück- sichtigung der Wassereinwirkungsklasse W2.1-E erfolgen. Alternativ dazu können die erdberührenden Bauteile in WU-Beton, als so genannte weiße Wanne, ausgeführt werden. Siehe. Anlage 15: Baugrund und Gründungsgutachten mit orientierender Altlastenuntersuchung, IGK GmbH 10.12.2020 3.9 Zusammenfassung der Grundlagenermittlung Profil Polizeineubau und Grundstück Das Planungsgebiet umfasst das Grundstück Götzstraße 36 im Stadtteil Tempelhof und ist Teil des Stadtum- baugebiets „Neue Mitte Tempelhof“ (heute: Programm Nachhaltige Erneuerung) und wird derzeit durch die Kleingartenanlage "Germania" (10 Parzellen) genutzt. Das rd. 3.250 m2 große Grundstück befindet sich im Landeseigentum und ist in der Götzstraße in einem heterogenen, überwiegend durch offene Wohnbebauung und soziale Infrastrukturen geprägten Bereich gelegen. Das Grundstück wird im Norden von der Götzstraße begrenzt, an die sich nördlich eine offene Zeilenbauweise anschließt. Im Osten befinden sich ein 6-geschossi- ges Wohngebäude mit eingeschossiger Garagenzeile. Im Süden und Westen liegen der Sportplatz Germania mit dazugehörigem Vereinsgebäude. Das Grundstück ist durch übergeordnete Straßenverbindungen und den ÖPNV gut erschlossen. Aus den Kapiteln 2 und 3 werden für die Variantenentwicklung folgende Rahmenbedingungen abgeleitet: 1. Flächenbedarf: Für den Neubau wird von einem Flächenbedarf von ca. 5.394 m² BGF (gem. DIN 277) ausgegangen. Angesichts des Personalanstiegs aus der Neuordnung der Polizeiabschnitte (Abschnittsfusion) ist der Neubau auf insgesamt 263 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (max. zuzüglich 10% Steigerung, d.h. 286 MA) bei insgesamt ca. 159 Arbeitsplätzen ausgerichtet. Rund 40 Mitarbeitende gehen werktags einer Bürotätigkeit nach. Die Mehrheit der Mitarbeitenden ist im Außendienst im Schichtbetrieb tätig. 2. Sicherheitsanforderung Außenraum: Aus Sicherheitsgründen ist das Grundstück grundsätzlich einzufrieden. Um der Lage im städtischen Kontext gerecht zu werden, ist davon auszugehen, dass die Einfriedung an der nordwestlichen bzw. nordöstlichen Gebäudekante beginnt und sich über den gesamten südlichen Grundstücksbereich erstreckt. Es sind für die Nordfassade im Erdgeschossbereich besondere bauliche Sicherheitsanforderungen zu erfüllen. 7) 3. Sicherheitsanforderung Innen: Bei der Grundrissorganisation ist die Staffelung von öffentlichem Bereich, Sicherheitsbereich und gesichertem Bereich zu berücksichtigen. 4. Grundrissorganisation: Bei der Grundrissgestaltung sollte auf kurze Kommunikationswege im Gebäude und eine Flexibilität für sich ändernde funktionale Anforderungen geachtet werden. 5. Erschließung: Für die Erschließung des Grundstücks sind eine Ein- und Ausfahrt sowie eine zusätzliche Notausfahrt vorzusehen. Seite 18
6. Unterbringung ruhender Verkehr: Es sind insgesamt 20 Stellplätze für Dienstfahrzeuge, darunter fünf für Gruppenkraftwagen, vorzusehen. Die Stellplätze können oberirdisch innerhalb des eingefriedeten Polizeihofs oder in einer Tiefgarage nachgewiesen werden. Zudem sind zwei Stellplätze für Menschen mit schwerer Gehbehinderung und Rollstuhlfahrende außerhalb des Polizeihofs in Nähe des Eingangsbereichs auf dem Grundstück unterzubringen. Es sind 25 Fahrradstellplätze in Eingangsnähe nachzuweisen. 7. Bebaubarkeit des Grundstücks: Im Hinblick auf die Regelungen des Bebauungsplanentwurfs 7-82b wird für die Variantenentwicklung von einer GRZ von max. 0,8 (inkl. Nebenanlagen) bei max. vier Vollgeschossen ausgegangen. Die Bebauung muss einen Abstand von mindestens 3 m zur Gehwegkante einhalten. In der weiteren Planung und Umsetzung sind die Hinweise und Erkenntnisse aus der Bodenuntersuchung so- wie hinsichtlich der Themen Kampfmittel, Sicherheitsanforderungen und Artenschutz zu berücksichtigen. Aus städtebaulichen Gründen ist die Unterbringung eines Dachmasts auf einem anderen Gebäude zu bevorzugen und soll im Zusammenhang mit der Entwicklung rund um das Rathaus Tempelhof / Wohnquartier Götzstraße geprüft werden. Die Unterbringung eines Dachmasts auf dem Neubau der Polizeidienststelle wird hier daher nicht betrachtet. Quelle 7: Polizei-Verkehr-Sicherheitsanforderungen vom 24.06.2020 Seite 19
Kapitel 4 Variantenuntersuchung Variante A: Kompakter Gebäudeblock (47,5 x 24m) 4-Geschossig ohne TG, GRZ 0,71 Kennwerte BGF R 4.973,5 m² BGF S BGF R + S 4 973,5 m² davon unterirdisch 411,5 m² BRI 1.7864 m³ Geschossfläche 4.562 m² Grundstücksgröße 3.253 m² Überbaute Fläche 1.140,5 m² Versiegelte Fläche 1.178,0 m² Unversiegelte Fläche 934,5 m² Summe überbaute und versiegelte Fläche 2.318,5 m² GRZ 1 0,35 GRZ 2 0,36 GFZ 1,40 Abb. 11) Isometrie Variante A Abb. 12) Lageplan Variante A Seite 20
Variante B: Kompakter „Doughnut“ (45,0 x 31,5m) 4-Geschossig mit TG, GRZ 0,69 4-Geschossig ohne TG, GRZ 0,73 Kennwerte BGF R 5.770 m² BGF S 151 m² BGF R + S 5.921 m² davon unterirdisch 1.310,5 m² BRI 2.1732 m³ Geschossfläche 4.459,5 m² Grundstücksgröße 3.253 m² Überbaute Fläche 1.152,5 m² Versiegelte Fläche m. TG 1.090,5 m² Versiegelte Fläche 1.235,5 m² Unversiegelte Fläche 865,0 m² Summe überbaute und versiegelte Fläche 2.243,5 m² GRZ 1 0,35 GRZ 2 0,33 /0,38 Abb. 13) Isometrie Variante B GFZ 1,37 Abb. 14) Lageplan Variante B Seite 21
Variante B 1: Flacher „Doughnut“ (45,0 x 40,0m) 3-Geschossig mit TG, GRZ 0,83 Kennwerte BGF R 6.497 m² BGF S BGF R + S 6.497 m² davon unterirdisch 1.717 m² BRI 2.3022,9 m³ Geschossfläche 4.780,5 m² Grundstücksgröße 3.253 m² Überbaute Fläche 1.593,5 m² Versiegelte Fläche 1.090,5 m² Unversiegelte Fläche 569 m² Summe überbaute und versiegelte Fläche 2.691 m² GRZ 1 0,49 GRZ 2 0,34 GFZ 1,46 Abb. 15) Isometrie Variante B1 Abb. 16) Lageplan Variante B1 Seite 22
Variante C: L-Form / Sonderform (47,5 x 43,0m) 4-Geschossig ohne TG, GRZ 0,80 Kennwerte BGF R 5.067 m² BGF S 65 m² BGF R + S 5.132 m² davon unterirdisch 505 m² BRI 1.8581 m³ Geschossfläche 4.562 m² Grundstücksgröße 3.253 m² Überbaute Fläche 1.117,0 m² Versiegelte Fläche 1.430,0 m² Unversiegelte Fläche 706,0 m² Summe überbaute und versiegelte Fläche 2.547,0 m² GRZ 1 0,34 GRZ 2 0,44 GFZ 1,40 Abb. 17) Isometrie Variante C Abb. 18) Lageplan Variante C Weitere Informationen zur Untersuchung der Varianten siehe Ende des Erläuterungsberichts. Seite 23
Kapitel 5 Fachthemen 5.1 Entwässerung (Umgang mit Niederschlagswasser) Im Rahmen der Studie wurde ein Regenwasserentwässerungskonzept durch das Ingenieurbüro Richter, Berlin erstellt. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist im Hinblick auf den Umgang mit anfallendem Niederschlagswasser eine dezentrale Versickerung nach Möglichkeit mit Reinigung des Wassers über die belebte Bodenzone zu favorisieren. Nur wenn dies nicht möglich ist, ist eine gedrosselte Einleitung in die Kanalisation der Berliner Wasserbetriebe nach den Vorgaben der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zulässig. Auf dieser Grundlage wird in der Fachstudie geprüft, ob eine dezentrale Regenwasserbewirtschaftung auf dem Grundstück in den in der Machbarkeitsstudie erarbeiteten Varianten A, B mit einer Untervariante B1 und C umsetzbar ist. Das grundsätzliche Konzept der Regenentwässerung sieht eine Verdunstung des anfallenden Niederschlags- wassers über Dach- und Grünflächen sowie eine Versickerung über Mulden und Rigolen vor. Angesichts der gegebenen Rahmenbedingungen ist die Kombination der Maßnahmen für alle betrachteten Gebäudevarianten sinnfällig und umsetzbar. Im Einzelnen ergeben sich für die Varianten A, B mit Untervariante B1 und C folgende Vor- bzw. Nachteile: Variante A Vorteile - Hoher Grünflächenanteil zur Versickerung und Verdunstung von Wasser - Unbeeinträchtigte Möglichkeiten zur Baumpflanzung - Geringe Kosten Nachteile - Geringe Gründachfläche zur Verdunstung von Wasser - Hoher Verkehrsflächenanteil führt zu erhöhtem Reinigungsbedarf des auf diesen Flächen anfallenden Wassers in der belebten Bodenzone der Versickerungsmulden Variante B Vorteile - Relativ große Gründach- und Hoffläche zur Verdunstung von Wasser - Geringe Kosten Nachteile - Geringer Grünflächenanteil zur Versickerung und Verdunstung von Wasser - Versickerungsmulde beeinträchtigt die Baumpflanzmöglichkeiten in der sehr kleinen Grünfläche - Hoher Verkehrsflächenanteil führt zu erhöhtem Reinigungsbedarf des auf diesen Flächen anfallenden Wassers in der belebten Bodenzone der Versickerungsmulden Variante B1 Vorteile - Sehr große Gründach- und Hoffläche zur Verdunstung von Wasser - Geringer Verkehrsflächenanteil verringert den Reinigungsbedarf des auf diesen Flächen anfallenden Wassers in der belebten Bodenzone der Versickerungsmulden Nachteile - Geringer Grünflächenanteil zur Versickerung und Verdunstung von Wasser - Versickerungsmulde beeinträchtigt die Baumpflanzmöglichkeiten in der sehr kleinen Grünfläche - Hohe Kosten Seite 24
Variante C Vorteile - Relativ hoher Grünflächenanteil zur Versickerung und Verdunstung von Wasser - Geringe Kosten Nachteile - Geringe Gründachfläche zur Verdunstung von Wasser - Versickerungsmulden beeinträchtigen die Baumpflanzmöglichkeiten in den Grünflächen - Hoher Verkehrsflächenanteil führt zu erhöhtem Reinigungsbedarf des auf diesen Flächenanfallenden Wassers in der belebten Bodenzone der Versickerungsmulden Der Einsatz von Retentionsdächern verdoppelt bei allen Varianten den Verdunstungsanteil auf den Dachflä- chen, verringert jedoch im Gegenzug den Eintrag von Regenwasser in das Grundwasser und führt zu höheren Kosten. Jede der betrachteten Gebäudevarianten hat gewisse Vor- und Nachteile. So fördert ein hoher Gründach- und Grünflächenanteil die Verdunstung von Regenwasser und trägt dadurch zur Verbesserung des Stadtklimas bei. Dies stellt die Varianten A, B und B1 mit ca. 1.900 - 2.000 m2 Dach- und Grünflächen etwas günstiger als die Variante C mit ca. 1.700 m2. Bei Verwendung von Retentionsdächern erzielt die Variante B1 aufgrund der großen Dachflächen noch einmal eine bessere Verdunstungswirkung. Die Anordnung der Stellplätze bei der Variante B1 in einer Tiefgarage minimiert den Anteil versiegelter Ver- kehrsflächen, führt jedoch durch die Schaffung eines Untergeschosses hinsichtlich der Baukosten zu Nach- teilen. Die Grünflächen dienen zum einen der Verdunstung von Wasser und der Anlage von Versickerungsmulden, ermöglicht aber zum anderen auch das Pflanzen von Bäumen, was in Versickerungsmulden aufgrund der Wirkungseinschränkung der belebten Bodenzone sowie der eingeschränkten Auswahlmöglichkeiten von Baumarten problematisch ist. Ein hoher Grünflächenanteil wie bei Variante A ist daher grundsätzlich von Vor- teil. Da der Verbesserung des Stadtklimas an dieser Stelle große Bedeutung zukommt, wird empfohlen, die Ver- dunstung des Wassers durch Einsatz eines hohen Anteils von Grün- bzw. Retentionsdächern sowie von Grün- flächen zu maximieren und den Anteil versiegelter Flächen mit dem Ziel, die Versickerungsanlagen möglichst klein zu halten, zu minimieren. Aus Sicht der Regenentwässerung ist keine der untersuchten Varianten den anderen eindeutig vorzuziehen. Die Anforderungen an den Verbleib des Regenwassers auf dem Grundstück können in allen Varianten erfüllt werden. Siehe Fachbeiträge 1): Regenwasserentwässerungskonzept Ingenieurbüro Richter Beratende Ingenieure vom 17.01.2021 Seite 25
5.2 Immissionsschutz / Schalltechnische Stellungnahme In der schalltechnischen Machbarkeitsstudie werden im Rahmen einer Immissionsprognose die voraussicht- lichen Geräuscheinwirkungen einer Polizeistation auf die umliegenden Nutzungen auf Basis verschiedener Varianten untersucht. Die Studie umfasst die Betrachtung der Zu- und Abfahrtsverkehre durch Dienstfahr- zeuge sowie durch Fahrzeuge von Personen mit schwerer Gehbehinderung und Rollstuhlnutzende, von Ge- räuschspitzen aus Pkw-Fahrten und Stellplatzgeräuschen, den zu erwartenden anlagenbezogenen Lärm und mögliche Auswirkungen von Einsatzfahrten mit Sonderwegerecht, d.h. Fahrten, bei denen das Martinshorn verwendet wird. Die Berechnungen und Beurteilung erfolgten auf Grundlage der TA Lärm. Alle Varianten sind im Hinblick auf die schalltechnischen Auswirkungen durch den Betrieb der Polizeidienst- stelle auf dem Grundstück Götzstraße 36 grundsätzlich umsetzbar. Entsprechend den Berechnungsergebnis- sen für die Beurteilungspegel am Tag hält der Betrieb der Polizeistation in allen untersuchten Varianten die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm ein. In der lautesten Nachtstunde überschreiten die ermittelten Beurtei- lungspegel an zwei Immissionsorten gegenüber dem Polizeistandort aufgrund der Ein- und Ausfahrt zur Götz- straße die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm so geringfügig, dass dies einer Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens im nachgeordneten Verfahren grundsätzlich nicht entgegensteht. Da sich die Unterbringung von Stellplätzen für Fahrzeuge von schwer Gehbehinderten und Rollstuhlnutzenden an der östlichen Grundstücksgrenze im Ergebnis der schalltechnischen Untersuchung als problematisch dar- stellte, wurden die Varianten überarbeitet und sind in den in Kap. 4 dargestellten Varianten an der nördlichen Grundstücksgrenze verortet, jeweils außerhalb des eingefriedeten Bereichs. Zudem zeigte sich, dass bei den Varianten A und B (ohne Tiefgarage) aufgrund von kurzzeitigen Einzelereignissen (Tür- und Kofferraumschlie- ßen) im Nachtzeitraum das so genannte Spitzenpegelkriterium gegenüber dem Grundstück Felixstraße 14 für Teilbereiche nicht eingehalten werden kann. Um dieses zu vermeiden ist die Unterbringung der Stellplätze für Dienstfahrzeuge in einer Tiefgarage vorteilhaft. Im Hinblick auf mögliche erhebliche Belästigungen beim Ein- satz des Martinshorns im Bereich der Götzstraße werden organisatorische Maßnahmen empfohlen, um die Einwirkungen auf die umliegende Wohnbebauung möglichst zu reduzieren. Dazu gehören bspw. Maßnahmen wie der Entfall von einzelnen gehwegbegleitenden Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum. Hierdurch kann, gewährleistet werden, dass bei der Ausfahrt vom Grundstück freie Sicht auf die Fahrbahn besteht, sodass sich der Einsatz des Martinshorns voraussichtlich erübrigt. Sollte dies nicht ausreichen, können einzelne Parkplätze im weiteren Straßenverlauf entfallen, um den Begegnungsfall zweier Pkw auf der Straße zu erleichtern. Die Gutachter weisen zudem darauf hin, dass aufgrund der Bedeutsamkeit von Polizeieinsätzen zur allgemeinen Gefahrenabwehr die Schallimmissionen aus den Einsatzfahrten insbesondere durch den Betrieb der Martins- hörner als sozialadäquat einzustufen sind. Der Betrieb von haustechnischen Anlagen ist nicht mit besonderen schalltechnischen Auswirkungen auf die Umgebung verbunden. Es wird nicht von einer maßgeblichen Erhö- hung des Verkehrsaufkommens mit einer einhergehenden Erhöhung des Immissionspegels auf der Götz- straße durch den Betrieb der Polizei auf dem Grundstück Götzstraße 36 ausgegangen. Siehe Fachbeiträge 2): Schallschutztechnische Stellungnahme Ingenieurbüro Axel C. Rahn GmbH vom März 2021 Seite 26
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