Neue Mitte Tempelhof Machbarkeitsstudie Neubau Polizeidienststelle Abschnitt 44 - Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

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Neue Mitte Tempelhof Machbarkeitsstudie Neubau Polizeidienststelle Abschnitt 44 - Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Neue Mitte Tempelhof

Machbarkeitsstudie Neubau
Polizeidienststelle Abschnitt 44

                                   Auftraggeber:
                                   Senatsverwaltung für
                                   Stadtentwicklung und Wohnen
                                   Abteilung Hochbau
                                   Fehrbelliner Platz 2
                                   10707 Berlin
                                   www.stadtentwicklung.berlin.de

                                   Auftragnehmer:
                                   sehw architektur GmbH
                                   Wikingerufer 7
                                   10555 Berlin
                                   www.sehw-architektur.de

Berlin, 29.03.2021
Neue Mitte Tempelhof Machbarkeitsstudie Neubau Polizeidienststelle Abschnitt 44 - Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Inhalt

1.    Hintergund und Aufgabe
     1.1 Neue Mitte Tempelhof
     1.2 Anlass Neubau der Polizeidienststelle Abschnitt 44
     1.3 Ziel der Machbarkeitsstudie Neubau Polizei Abschnitt 44
     1.4 Aufgabenstellung und Aufbau der Studie

2.   Profil Polizeineubau Götzstraße 36
     2.1 Beschreibung
     2.2 Betrieb
     2.3 Sicherheitsanforderungen der Polizei Berlin
     2.4 Anforderungen an technische Aufbauten (Funk- / Sendeanlagen)
     2.5 Anforderungen an die Barrierefreiheit
     2.6 Ermittlung Flächenbedarf
     2.7 Funktionale Zusammenhänge

3.   Grundlagenermittlung
     3.1 Grundstück und Umgebung
     3.2 Aktuelle Nutzung
     3.3 Erschließung und ruhender Verkehr
     3.4 Planungsrechtliche Situation
     3.5 Baumbestand und Baumschutz
     3.6 Artenschutz
     3.7 Kampfmittel
     3.8 Baugrund
     3.9 Zusammenfassung

4.   Variantenuntersuchung

5.   Fachthemen

     5.1   Entwässerung (Umgang mit Niederschlagswasser)
     5.2   Immissionsschutz (Schalltechnische Stellungnahme)

6.   Auswertung und Empfehlungen

     6.1   Variantenentwicklung
     6.2   Gegenüberstellung der Varianten
     6.3   Zusammenfassung und Empfehlungen

7.   Machbarkeitsstudie
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1. Hintergrund und Aufgabe

1.1 Neue Mitte Tempelhof

Die „Neue Mitte Tempelhof“ ist eines der neuen Stadtquartiere für den Wohnungsneubau des Landes Berlin.
In den nächsten zehn bis zwölf Jahren soll hier, im Zentrum Tempelhofs, ein Stadtquartier mit neuen Kultur-
und Bildungsangeboten, öffentlichen Dienstleistungen sowie neuem Wohnraum entstehen.
Von 2016 bis 2018 wurden im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vorbereitende
Untersuchungen nach dem besonderen Städtebaurecht für das gesamte Untersuchungsgebiet rund um das
Rathaus Tempelhof durchgeführt. Das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) für das rund 62
ha große Gebiet wurde zum Abschluss der Untersuchungen im Juli 2018 vom Bezirksamt Tempelhof-Schö-
neberg beschlossen und durch den Beschluss des Senats von Berlin im September 2018 als neues Stadtum-
baugebiet (heute: „Programm Nachhaltige Entwicklung“) Neue Mitte Tempelhof festgelegt.
In Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen wurden in einer begleitenden Machbarkeitsstudie (MBS 2018)
die Sanierungs- bzw. Modernisierungsbedarfe und Entwicklungsoptionen der zentralen öffentlichen Gebäude
(Polizeidienststelle Abschnitt 44, Bezirkszentralbibliothek, Stadtbad und Rathaus Tempelhof) des Gebiets un-
tersucht. Im Ergebnis der Untersuchungen wurde in der Machbarkeitsstudie ein Konzept für eine städtebauli-
che Neuordnung des Areals und eine Standortverlegung („Rochade“) der öffentlichen Einrichtungen entwickelt,
das die öffentliche Infrastruktur im Gebiet erneuern und gleichzeitig ein relevantes Wohnbauflächenpotenzial
in zentraler Lage aktivieren soll.
Mit dem Beschluss über das integrierte Stadtentwicklungskonzept der „Neuen Mitte Tempelhof“ und der Fest-
legung als Stadtumbaugebiet in 2018 wurde das Prinzip der „Rochade“ verbindlich beschlossen. Ein erster
Baustein dieser Neuordnung ist die Verlagerung des Polizeistandortes (Abschnitt 44) vom Standort Götz-
straße 6 auf das landeseigene Grundstück Götzstraße 36.
Für die planungsrechtliche Sicherung des Vorhabens wird derzeit das Bebauungsplanverfahren 7-82b (s. Kap.
3) durchgeführt sowie die weitere Hochbauplanung vorbereitet.

Abb. 1) Stadtumbaugebiet 2018                         Abb. 2) Standortverlagerung Polizeidienstelle von Götzstr. 6 nach
                                                      Götzstr. 36

1.2 Anlass Neubau der Polizeidienstelle Abschnitt 44
Das bestehende Polizeigebäude in der Götzstraße 6 wurde seit seiner Errichtung 1978 nicht grundlegend sa-
niert und befindet sich in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Zudem ist das Polizeigebäude für den
steigenden Bedarf an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern langfristig zu klein. Im Zuge der Abschnittsfusion
der

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Polizeidirektion 4 (Reduzierung von sieben auf sechs Abschnitte) sollen Teile des Abschnitts 42 in den Ab-
schnitt 44 integriert werden. Nach der Entscheidung für die Neuorganisation der Abschnitte in der Polizeidi-
rektion 4 wurden zunächst lediglich die Sanierung und der Umbau des Bestandsgebäudes angestrebt. Die
Polizei erfährt aber seit den letzten Jahren einen erheblichen Personalzuwachs, der die ursprünglichen Prog-
nosen weit übersteigt. Hinzu kommt, dass das Gebäude mit seiner langgestreckten Grundrissform den Anfor-
derungen an einen modernen Polizeibetrieb nicht mehr entspricht. Da sich ein Umbau bzw. eine Erweiterung
des bestehenden Polizeigebäudes nach einer umfassenden Prüfung als nicht realisierbar herausgestellt hat,
fiel die Entscheidung durch die beteiligten Verwaltungen, die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM)
und die Polizei Berlin zugunsten eines zukunftsfähigen Neubaus.

Abb. 3) Rochade der öffentlichen Einrichtungen

Für einen potenziellen Neubau wurden unterschiedliche Standortoptionen innerhalb der Abschnittsgrenzen
auf bezirkseigenen Grundstücken geprüft und das Grundstück Götzstraße 36 für den Ersatzneubau der Poli-
zeidienststelle identifiziert. Das rd. 3.250 m2 große Grundstück befindet sich im Landeseigentum. Es wird der-
zeit durch die Kleingartenanlage "Germania" (10 Parzellen) genutzt.
Die Standortuntersuchung wird im Rahmen der Bebauungsplanung vertieft.

1.3 Ziel der Machbarkeitsstudie Neubau Polizei Abschnitt 44
Die Realisierbarkeit des Neubaus auf dem Grundstück Götzstraße 36 wurde im Rahmen der Machbarkeitsstu-
die aus dem Jahr 2018 anhand verschiedener Standortanforderungen überprüft und nachgewiesen.
Für die weitere Hochbauplanung wurden die Raum- und Nutzungsbedarfe durch die Polizei Berlin als Nutzerin
in Abstimmung mit der Fachverwaltung, Senatsverwaltung für Inneres, aktualisiert und an die prognostizierten
Flächenzuwachse angepasst. Somit ist eine erneute Überprüfung der städtebaulichen Rahmenbedingungen
für das Grundstück Götzstraße 36 erforderlich.
Ziel der vorliegenden Machbarkeitsstudie ist es, die wesentlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen
für die weitere Umsetzung zu klären und zur Berücksichtigung im Bebauungsplanverfahren und im weiteren
Verlauf der Hochbauplanung zusammenzufassen.

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Zur Bearbeitung der Fachthemen Immissionsschutz und Regenwasserbewirtschaftung wurde eine Arbeitsge-
meinschaft des für die Durchführung der Machbarkeitsstudie beauftragten Büros sehw architektur mit den
Ingenieurbüros IB Axel C. Rahn und IB Richter gebildet.

1.4 Aufgabenstellung und Aufbau der Studie

Diese Machbarkeitsstudie soll als Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren und die weitere hoch-
bauliche Planung dienen. Aufgabe dieser „Machbarkeitsstudie Polizei Abschnitt 44“, ist es umsetzbare Lösun-
gen für den Ersatzneubau der Polizeidienststelle Abschnitt 44 auf dem Grundstück Götzstraße 36 aufzuzei-
gen. Aufbauend auf den Grundlagenermittlungen werden verschiedene Bebauungsstudien erarbeitet und auf
dieser Grundlage Anforderungen und Empfehlungen an die weitere Umsetzung formuliert.

Die Studie ist wie folgt aufgebaut:

   Profil Polizeineubau - Darstellung der Gebäude-, Fach- und Nutzungsanforderungen des Nutzers Polizei
    Berlin an den Polizeineubau, mit:
    - Raum- und Flächenbedarfe (nach DIN 277)
    - Darstellung der Sicherheitsanforderung der Polizei Berlin (Gebäude und Außenraum)
    - Darstellung funktionaler Zusammenhänge
    - Aussagen zu technischen Aufbauten (Funkmast)

   Grundlagenermittlung – Aufbereitung der grundstücksbezogenen Rahmenbedingungen
    Die wesentlichen planungsrechtlichen und grundstücksbezogenen Grundlagen werden ermittelt und
    aufbereitet.
    Die Themen Immissionsschutz und Umgang mit anfallendem Niederschlagswasser werden in separaten
    Fachstudien vertieft. Abschließend werden für Kapitel 2 und 3 die wesentlichen Rahmenbedingungen
    zusammengefasst. Diese sind der Varianteentwicklung und -bewertung zu Grunde gelegt.

   Variantenentwicklung - Entwicklung städtebaulicher Konzeptionen durch Testentwürfe
    Auf Grundlage der vorab ermittelten Anforderungen an die Planung, des Raum- und Funktionsprogramms
    sowie einer städtebaulichen Auseinandersetzung mit der Umgebung werden Testentwürfe für die
    Gebäudekubatur eines baulich selbstständigen, flächeneffizienten Polizeidienstgebäudes mit Freiflächen
    in drei Varianten (zuzüglich einer Untervariante) entwickelt.

   Fachstudien
    Im Hinblick auf die Bebaubarkeit des Grundstücks sind Anforderungen an den Umgang mit anfallendem
    Niederschlagswasser zu berücksichtigen. In dem Fachbeitrag zum Thema Entwässerung wird geprüft, ob
    in den verschiedenen Bebauungsvarianten das anfallende Niederschlagswasser auf dem Grundstück
    zurück gehalten werden kann. Im Fachbeitrag Immissionsschutz werden die schalltechnischen
    Auswirkungen des Polizeibetriebs auf dem Grundstück Götzstraße 36 untersucht.

   Bewertung und Handlungsempfehlungen
    Die Varianten werden anhand der vorab definierten Anforderungen, Rahmenbedigungen und Kriterien
    gegenübergestellt und abschließend Ableitungen für die weitere Umsetzung herausgearbeitet.

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Die Studie wurde in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Abteilung
Hochbau, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Sonderreferat Wohnungsbau und der Po-
lizei Berlin erstellt.

Kapitel 2
Profil Polizeineubau Götzstraße 36

2.1 Beschreibung
Der Polizeineubau Abschnitt 44 soll als modernes Dienstgebäude dem heutigen Stand der Technik im Hinblick
auf Energiebilanz und Nachhaltigkeit, aber auch im Hinblick auf Flächeneffizienz und vorausschauender Flä-
chenreserve gerecht werden und den zeitgemäßen Nutzungsanforderungen eines Polizeiabschnitts Rech-
nung tragen.
Das Bestandsgebäude Götzstraße 6 wurde 1978 errichtet und entsprechend der damaligen Funktionsweise
eines Polizeigebäudes konzipiert. Räume wie die Meldestelle, Zellentrakt oder Schießstand sind heute nicht
mehr erforderlich und können auch nicht umgenutzt werden. Bemängelt wurden zudem lange Wege, wenig
Möglichkeiten für Kommunikation und schnellen Austausch sowie unbefriedigende Pausen- und Aufenthalts-
bereiche. Neben Funktionsfähigkeit und Sicherheitsanforderungen müssen auch diese Aspekte bei der Pla-
nung des Neubaus berücksichtigt werden.

Für den Neubau wird auf Grundlage des Flächenbedarfsprogramms der Polizei vom 30.04.2020 von einem
Flächenbedarf von ca. 5.394 m² BGF gem. DIN 277 ausgegangen.
Angesichts des Personalanstiegs aus der Neuordnung der Polizeiabschnitte (Abschnittsfusion) wird hierbei
von insgesamt 263 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (MA) bei insgesamt ca. 159 Arbeitsplätzen (AP) ausge-
gangen. Das ist ein Anstieg um 10% mehr Mitarbeitende bzw. Arbeitsplätze im Vergleich zu dem Stand der
Machbarkeitsstudie „Entwicklungsoptionen der öffentlichen Gebäude“ (Stand 2018).
Die Zahl der Mitarbeitenden des Abschnitts 44 mit Stand vom 30.04.2020 basiert auf der Berechnungsgrund-
lage für das jeweils notwendige Personal der Abschnitte der Polizei Berlin, der sogenannten belastungsorien-
tierten Personalverteilung. Die Berechnungsgrundlagen wurden 2018 neu definiert. Unter Berücksichtigung
der hier eingeführten Parameter, einer Teilzeitquote und der Zuteilung weiterer Dienstkräfte im Ergebnis der
Abschnittsfusion, ergibt sich die Prognose, dass 263 Mitarbeitende bei ca. 159 Arbeitsplätzen auf dem neuen
Abschnitt 44 verwendet werden. Aufgrund von Schichtbetrieb, Teilzeitquote und dem hohen Außendienstan-
teil hat dies kaum Auswirkungen auf das Flächenbedarfsprogramm.
Der prognostizierte Bevölkerungsanstieg und die rege Neubautätigkeit in Berlin („wachsende Stadt“) könnte
eine weitere Steigerung der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um zusätzliche 10% (auf insgesamt
ca. 286 MA) bewirken.4) Bei einem Gebäude mit einer Raumaufteilung der „kurzen Wege“ (unmittelbare Nähe
der Büros der einzelnen Arbeitsbereiche), sind nach aktueller Einschätzung ausreichend Reserven vorhanden,
um durch eine Umverteilung bzw. Umwidmung bestehender Räumlichkeiten diese zusätzlichen Mitarbeiten-
den aufzunehmen.

Quelle 1): Bevölkerungsprognose für Berlin und die Bezirke 2018 -2030

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2.2 Betrieb
Die Dienststelle wird im Schichtbetrieb in drei Schichten betrieben. Die Wache als Anlaufpunkt ist täglich 24 h
besetzt. Von den 263 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gehen täglich ca. 40 ausschließlich einer Bürotätigkeit
nach, die Mehrheit der Bediensteten ist im Außendienst im Schichtbetrieb tätig. Für alle uniformierten Mitar-
beiterinnen und Mitarbeiter werden Schrankräume vorgehalten.

2.3 Sicherheitsanforderungen der Polizei Berlin
Haupteingangsbereich
Grundsätzlich sind die allgemein zugänglichen Öffentlichkeitsbereiche von den internen, gesicherten Berei-
chen baulich zu trennen. Der Haupteingangsbereich ist so herzurichten, dass ein selbständiges, unbefugtes
Betreten der weiteren Diensträume durch polizeifremde Personen nicht möglich ist. Haupteingang und Wache
werden hierfür durch eine Personenschleuse getrennt. Innerhalb des gesicherten Bereichs werden die beson-
ders schutzwürdigen Einrichtungen wie Wachen, Waffenwerkstätten, Waffenschließfachräume, Waffenkam-
mern, Lagedienste / Befehlsstellen, IuK-Technik-Räume und Asservatenräume als Sicherheitsbereiche defi-
niert und besonders geschützt.2)

Siehe: Kap. 2.7, Abb. 5) Raumabhängigkeiten EG - Götzstr. 36
Quelle 2: Götzstr Raumabhängigkeiten EG (Schema Wache)

Außenraum
Der Polizeihof ist als zu sichernder Bereich einzufrieden und durch Zugangskontrollen zu sichern. Dieser Be-
reich umfasst alle Stellplätze für Dienstfahrzeuge. Neben der grundsätzlichen Forderung eines überschauba-
ren Vorfeldes ist die Schaffung einer deckungsfreien Zone (einem Bereich der frei von Vegetation oder Bautei-
len gehalten wird, um ein Übersteigen des Sicherheitszauns zu vermeiden) von je 5 m außerhalb und innerhalb
der Einfriedung anzustreben.
Bauteile an Gebäudefassaden, die zum öffentlichen Straßenland / Raum ausgerichtet sind, die Aufstiegshilfen
bilden oder „Tote Winkel“ verursachen, sind zu vermeiden.
Auf Grund der baulichen Dichte im innerstädtischen Bereich ist das Schutzziel der deckungsfreien Zone auf
dem Grundstück nicht vollumfänglich einhaltbar. In den Variantenuntersuchungen wird vorgeschlagen, einen
geschützten Polizeihof zu schaffen, der an der nordwestlichen bzw. nordöstlichen Gebäudekante beginnt und
sich über den gesamten südlichen Grundstücksbereich erstreckt. Die Einfriedung ist im Bereich des direkt an
die Grundstücksgrenze reichenden Sportgebäudes so auszugestalten, dass eine Überwindung verhindert
wird. Die Nordfassade ist im Erdgeschossbereich entsprechend der Sicherheitsanforderungen an Fassaden
auszubilden.

Ausfahrt, Notausfahrt
Es sind jeweils eine Hauptzufahrt (Ein- und Ausfahrt) und eine Notausfahrt erforderlich. Zu Polizeidienstge-
bäuden und -einrichtungen gehörende Ein- und Ausfahrten sind so anzulegen, dass sie aus dem Gebäude
heraus gut überschaubar sind und durch fremde Fahrzeuge oder andere Sperren nicht blockiert werden kön-
nen.

Stellplätze
Stellplätze für Dienstkraftfahrzeuge sind im eingefriedeten und gesicherten Bereich anzulegen, jedoch mög-
lichst in Innenhöfen, Tiefgaragen etc.

Bauweise
Es bestehen erhöhte Sicherheitsanforderungen an Bauweise, Fassaden, Fenster, Türen etc. Dies ist bei der
Planung bereits im Vorfeld zu bedenken, da im Erdgeschoss gelegene Fenster, Türen und
Fassadenbereiche

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entsprechend der Sicherheitskriterien auszuführen sind, wenn sie zum öffentlichen Raum gelegen sind. Au-
ßentüren und Nebenausgangstüren sind auf die notwendige Anzahl zu beschränken.

2.4 Anforderungen an technische Aufbauten (Funk- / Sendeanlagen)

Auf dem Dach der bestehenden Polizeistation Abschnitt 44 in der Götzstraße 6 befindet sich eine Sendemast-
anlage für den Digitalfunk der Polizei. Um die Abdeckung des Digitalfunks nach dem Wegfall der bestehenden
Anlage weiterhin zu gewährleisten, ist die Errichtung einer neuen Basisstation im Planungsgebiet erforderlich.
Die Station sollte in angemessenem Abstand rund um die bestehende Anlage errichtet werden. Der Sende-
mast dient zur Deckung des Digitalfunknetzes im Allgemeinen und nicht zur technischen Ausstattung des
Polizeigebäudes. Die Sendeanlage muss demnach nicht zwingend im Zusammenhang mit dem Neubau der
Polizeidienststelle erfolgen. Die Sendeanlage kann als Dachmast oder freistehender Mast erstellt werden. Frei-
stehende Masten sind in der Regel ca. 40 m hoch und beanspruchen eine Grundstücksfläche von max. 100m²
(inkl. technischer Nebenanlagen). Dachmasten haben in der Regel eine Höhe von ca. 6,0 m bis 20,0 m. Da der
Mast rund 5 m höher als die Umgebungsbebauung des gewählten Standorts sein muss, wird die Höhe des
Masts je nach Standort in Abhängigkeit zur Umgebungsbebauung bemessen.
Die Unterbringung der Sendeanlage auf dem Standort für den Neubau der Polizeidienststelle Götzstraße 36
wurde im Rahmen der vorliegenden Machbarkeitsstudie untersucht.
Auf Grund der hohen Nachbarbebauung an der Felixstraße wäre bei einer viergeschossigen Polizeidienststelle
(ca. 17-20m Gebäudehöhe) auf dem Grundstück Götzstraße 36 ein Dachmast von ca. 20m erforderlich. Aus
architektonischer Sicht wirkt diese Höhenrelation zwischen Gebäude und Aufbau (Dachmast) unproportional
und unattraktiv. Zudem ist die Lösung aus statischen und bautechnischen Gründen für den Neubau proble-
matisch. Die Errichtung eines Dachmasts soll daher wegen der Beeinträchtigung der architektonischen Quali-
tät und des Stadtbilds nicht verfolgt werden.
Auf dem Grundstück ist die Aufstellung eines freistehenden Mastes mit einer Höhe von ca. 40 m grundsätzlich
möglich.
Aus städtebaulichen Gründen ist allerdings die Unterbringung eines Dachmasts auf einem anderen Gebäude
zu bevorzugen und soll im Zusammenhang mit der Entwicklung rund um das Rathaus Tempelhof / Wohn-
quartier Götzstraße geprüft werden. Zu untersuchen ist insbesondere die Integration des Sendemastes auf
dem Kulturbaustein.

2.5 Anforderungen an die Barrierefreiheit

Für das öffentliche Gebäude gelten die Anforderungen der DIN 18040-1. Der Haupteingangsbereich ist barrie-
refrei herzustellen. Angrenzend an den Wartebereich ist ein behindertengerechtes WC zu planen. Es sind zwei
Pkw-Stellplätze für Menschen mit schwerer Gehbehinderung bzw. Rollstuhlfahrende herzustellen. In den Va-
rianten werden diese auf dem Vorbereich im Norden des Grundstücks nachgewiesen.

2.6 Raumprogramm

Die Ermittlung des Flächenbedarfs erfolgt nach den Vorgaben des erweiterten Raumprogramms für den Poli-
zeiabschnitt 44 gemäß Flächenbedarfsplanung nach AllA Raum vom 30.04.2020.
Es beinhaltet Flächenangaben gruppiert nach Abschnittsleitung, Verwaltung, Streifendienst, vier Dienstgrup-
pen, Abschnittskommissariat, Wachbereich und Sonderflächen.

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Da das Raumprogramm keine Flächenangaben für Küchen, Haustechnik, Eingangsbereich und Sanitäranla-
gen enthält, wurden hierfür Annahmen auf Grundlage der Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) bzw. von Erfahrungs-
werten getroffen. Insgesamt wurde das vorgegebene Raumprogramm somit um eine Nutzungsfläche von ca.
550 m² erweitert, diese Flächen sind im tabellarischen Raumprogramm entsprechend gekennzeichnet.
Siehe Anlage 3: Bedarf A 44_angepasst (Tabellarisches Raumprogramm)
Die geforderten Flächen (NUF) sind im folgenden Schema, getrennt nach Funktionsbereichen, dargestellt:

Abb. 4) grafische Darstellung des Raumprogramms NUF

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Für die einzelnen Funktionsbereiche ergeben sich folgende Flächenbedarfe:
Ermittlung Flächenbedarf Funktionsbereiche

 Funktionsbereiche                                                    Nutzungsfläche (NUF) nach DIN 277
 Abschnittsleitung                                                                               128 m²
 Führungsdienst/Verwaltung                                                                          120 m²
 Streifendienst K                                                                                    48 m²
 Dienstgruppe 1                                                                                     160 m²
 Dienstgruppe 2                                                                                     160 m²
 Dienstgruppe 3                                                                                     160 m²
 Dienstgruppe 4                                                                                     160 m²
 Abschnittskommissariat AK                                                                          440 m²
 Wachbereich                                                                                        278 m²
 Sonderflächen entspr. Raumprogramm Polizei                                                       1.245 m²
 Sonderflächen entspr. Schätzung sehw                                                               550 m²
 NUF Gesamt                                                                                       3.449 m²

Siehe Anlage 3: Bedarf A 44_angepasst (Tabellarisches Raumprogramm)

Insgesamt besteht ein Bedarf an ca. 1.380 m² für Büroräume und ca. 2.069 m² für Sonderräume, in Summe
ca. 3.449 m² NUF.
Die Hochrechnung von Nutzungsfläche (3.449 m² NUF Gesamt) zu Brutto-Grundfläche (BGF) nach DIN 277
erfolgte über den Faktor 1,56. 3)

Quelle 3: BKI, Baukosten Gebäude Neubau 2020, Planungskennwerte für Flächen und Rauminhalte nach DIN
277, Mittelwert aus Büro- und Verwaltungsgebäuden hohen Standards.

Die Brutto-Grundfläche entspricht hier der Summe der Regelfall (R)- und Sonderfall (S)-Flächen nach DIN 277).

 BGF gesamt (3.449 m² NUF * Faktor 1,56)                                                          5.394 m²

Die Fläche von insgesamt 5.394 m² BGF (gem. DIN 277) ist Grundlage der Machbarkeitsstudie und der be-
trachteten Varianten.

Siehe Anlage 13: Gegenüberstellung Flächenbedarf nach Varianten

Seite 9
2.7 Funktionale Zusammenhänge

Um den Schutz und die Einsatzfähigkeit der Polizeikräfte sowie die Funktionsfähigkeit der polizeilichen Ein-
richtung zu gewährleisten, wurden die funktionalen und organisatorischen Zusammenhänge definiert. Hierbei
ist besonders die Trennung zwischen Öffentlichkeitsbereich und gesichertem Bereich zu berücksichtigen. Zur
Veranschaulichung der Raumabhängigkeiten im Erdgeschoss wurde vom Mietermanagement der Polizei ein
Funktionsdiagramm erstellt, in dem die funktionale Abhängigkeit bestimmter Bereiche und eine damit verbun-
dene gewünschte räumliche Nähe formuliert wird. Es stellt sowohl die gesicherten Bereiche als auch Raum-
abhängigkeiten untereinander dar.
Alle im Kreisdiagramm abgebildeten Räume sind grundsätzlich im Erdgeschoss, Räume mit Publikumsver-
kehr zudem in der Nähe des Haupteinganges anzuordnen. Letztere sind gegen Räume, die üblicherweise dem
Publikumsverkehr nicht zugänglich sind, abzugrenzen.

Abb. 5) Raumabhängigkeiten EG - Götzstr. 36

Die Wache muss sich direkt am Hauptzugang des Gebäudes befinden. Besucher betreten den Eingangsbe-
reich über eine mit Gegensprech- oder Videoanlage ausgestattete Eingangstür. Sie tragen dort ihr Anliegen
vor. Die Kontaktaufnahme zu Polizeibeamten in der Wache erfolgt grundsätzlich über ein Schalterfenster. Ggf.
warten die Besucherinnen und Besucher im Wartebereich auf Abholung, beispielsweise zur Anzeigenauf-
nahme. Zwischen dem Hauptzugang und der Wache ist eine Schleusenanlage anzuordnen.
Der Wachbereich ist der Kernbereich des Polizeiabschnittes. Er umfasst Wache, Schreibräume, Anzeigenauf-
nahme, Sozialraum mit Küche, Waffenschließfächer sowie Schrankräume für den Schichtdienst. Hier
wird

Seite 10
durch den Basisdienst und den Streifendienst-Tag „rund um die Uhr“ im 4-Schichten-Betrieb die Grundbeset-
zung des Wachbereiches gestellt und der Streifenwageneinsatz organisiert.
Grafische Darstellung funktionaler Zusammenhänge

Abb. 6) grafische Darstellung der funktionalen Zusammenhänge

Der neben Büroräumen für u.a. Abschnittsleitung, Dienstgruppen, Abschnittskommissariat oder Wachbereich
erforderliche hohe Anteil an Neben-, Technik- und Sonderflächen kann teilweise in Räumen ohne natürliche

Seite 11
Belichtung oder im Untergeschoss untergebracht werden. Dies ist im tabellarischen Raumprogramm entspre-
chend gekennzeichnet. Bei der Grundrissgestaltung sollte auf kurze Kommunikationswege im Gebäude und
eine Flexibilität für sich ändernde Anforderungen geachtet werden.

Kapitel 3

Grundlagenermittlung Grundstück

3.1 Grundstück und Umgebung

Das Grundstück befindet sich an der Götzstraße 36 im Stadtteil Tempelhof und ist Teil des Stadtumbaugebiets
„Neue Mitte Tempelhof“ (heute: Programm Nachhaltige Erneuerung).

Abb. 7) Lage im Stadtgebiet

Das Grundstück wird im Norden begrenzt von der Götzstraße und einer dahinterliegenden 4-5-geschossigen
Zeilenbebauung, im Osten von einem 6-geschossigen Wohngebäude und einer eingeschossigen Garagenzeile
in offener Solitärbauweise, im Süden vom Sportplatz Germania und im Westen der dazugehörigen ein- bis
zweigeschossigen Sporthalle.
Die heterogene Umgebung ist geprägt durch Wohnsiedlungen der Zwischen- und der Nachkriegszeit. Es über-
wiegt eine offene Zeilenbebauung, überwiegend in Nord-Süd-Ausrichtung, unterbrochen durch Solitäre und
fragmentierte Blockränder. Eine einheitliche Bebauungskante ist nicht feststellbar.

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Abb. 8) Plangebietskarte SenSW

Die nähere Umgebung ist insbesondere durch Wohnungsbau aus unterschiedlichen Bauzeiten geprägt. Zu-
dem befinden sich hier der Campus der Diakonie ev. Kirche, die Paul-Simmel-Grundschule, das Luise-Hen-
riette-Gymnasium, Einzelhandel sowie Seniorenresidenzen in der Götz- und Felixstraße.
Eine Besonderheit des Gebietes liegt neben der Bau- und Nutzungsstruktur in den großflächigen öffentlichen
und denkmalgeschützten Grünanlagen des Alten Parks (mit benachbartem Lehnepark und der alten Dorfkir-
che) und des Franckeparks, die zusammen mit der Kleingartenanlage Feldblume ein den Tempelhofer Damm
überspannendes Grünband bilden, das mit weiteren Kleingartenanlagen bis hin zur Komturstraße reicht. 4)
Quelle: 4) Schlussbericht der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB für das
Untersuchungsgebiet
Siehe Anlage 6: Fotodokumentation
Siehe Anlage 7: Lageplan
Siehe Anlage 8: Plangebietskarte SenSW

3.2 Aktuelle Nutzung

Das Grundstück, das sich derzeit im Eigentum des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg, Fachvermögen Grün-
flächenamt befindet ist derzeit an den Bezirksverband der Kleingärtner Tempelhof e.V. als Zwischenpächter
vermietet. Die Parzellen sind mit üblichen Lauben in einfacher Bauweise bebaut. Für die Bebauung wird die
Kleingartenanlage in Anspruch genommen. Kündigung und Entschädigung der Pächterinnen und Pächter sol-
len auf Grundlage des Bundeskleingartengesetzes erfolgen.

3.3 Erschließung und ruhender Verkehr

Die verkehrliche Anbindung erfolgt im Wesentlichen über die beiden Hauptverkehrsstraßen, den Tempelhofer
Damm im Westen und die Germaniastraße im Norden.
Die Erschließung des Grundstücks Götzstraße 36 erfolgt über die Götzstraße, die im Norden entlang der
Grundstücksgrenze verläuft. Die Götzstraße mündet weiter westlich an den Tempelhofer Damm (B 96, über-

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geordnete Straßenverbindung nach dem StEP Verkehr in Bestand und Planung), über den im Norden die Au-
tobahn A100 und im Süden die Stadtgrenze erreicht werden können. Über die östlich querende Felixstraße
kann im Norden die Germaniastraße erreicht werden, die eine Querverbindung nach Schöneberg/Neukölln
darstellt und als örtliche Straßenverbindung (Stufe III) im Bestand sowie in der Planung eingestuft ist.
Die zweispurige Götzstraße verfügt beidseitig über einen Gehweg. Separat geführte Radwege/-streifen sind
nicht vorhanden. Der ruhende Verkehr ist beidseitig längs am Fahrbahnrand angeordnet.
Das Grundstück ist gut durch den öffentlichen Personennahverkehr erschlossen. In der näheren Umgebung
befinden sich Bushaltestellen und ein U-Bahnhof:
    -      Bushaltestelle Felixstraße (ca. 230 m; Linien M46 und 246)
    -      Bushaltestelle U Alt-Tempelhof (ca. 700 m; Linien 140, 184, 246, M46, N6, N84)
    -      U-Bahnhof Alt-Tempelhof (ca. 700 m; Linie U6)

Darüber hinaus befindet sich in einer Entfernung von ca. einem Kilometer der S-Bahnhof Tempelhof, der
durch die Ringbahnlinien befahren wird. Hier besteht eine Umsteigemöglichkeit von der U-Bahnlinie U 6. 3)
Durch den geplanten Polizeiabschnitt entfallen im Bereich der Götzstraße 36 in den Bereichen der Ein- und
Ausfahrt bzw. Notausfahrt, die im öffentlichen Straßenraum befindliche Stellplätze für ruhenden Verkehr (am
südlichen Fahrbahnrand der Götzstraße). Entsprechend der Ausführungsverordnung Stellplätze des Landes
Berlin (AV Stellplätze) sind 2 Pkw-Stellplätze für Menschen mit schwerer Gehbehinderung und Rollstuhlfah-
rende herzustellen. Diese müssen in zumutbarer Entfernung zum barrierefreien Hauptzugang liegen.
Publikumsstellplätze sind jedoch entsprechend der Sicherheitsanforderungen grundsätzlich außerhalb der
Polizeianlage einzurichten und zwar in einem angemessenen Abstand von den zu schützenden Dienstgebäu-
den und anderen wichtigen Einrichtungen. In der Variantenuntersuchung sind sie in den jeweiligen Lageplänen
am nördlichen Grundstücksbereich. Sie befinden sich außerhalb des eingefriedeten Polizeihofs und werden
von der Götzstraße aus angefahren. Es sind darüber hinaus keine weiteren Stellplätze für Mitarbeitende der
Polizei oder Besucherinnen und Besucher der Polizeidienststelle auf dem Grundstück vorgesehen.
Nach § 49 Absatz 2 Satz1 BauO Bln sind 25 Abstellplätze für Fahrräder gefordert, davon einer den Anforde-
rungen von Sonderfahrrädern entsprechend. Sie sind im nicht gesicherten Bereich, möglichst in Eingangsnähe
herzustellen und sind in den jeweiligen Lageplänen nachgewiesen.
Es sind laut Raumprogramm der Polizei Berlin insgesamt 20 Stellplätze für 15 Dienst-Pkw und 5 Gruppenkraft-
wagen im eingefriedeten und gesicherten Bereich gefordert. Diese sind in den Lageplänen, je nach Variante,
im Hofbereich oder einer Tiefgarage nachgewiesen.

Siehe Erster Bericht zur Umsetzung des Stadtentwicklungsplanes Verkehr 2025 Senatsbeschluss vom 23. Sep-
tember 2014
https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrspolitik/stadtentwicklungsplan-mobilitaet-und-verkehr/
Siehe Anlage 9: AV Stellplätze 20200715

3.4 Planungsrechtliche Situation

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat im Juli 2018 neben dem Beschluss über das integrierte Stadtent-
wicklungskonzept „Neue Mitte Tempelhof“ auch den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans 7-
82 gefasst. Durch den Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die weitere Um-

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setzung geschaffen. Da im Jahr 2018 für das Gebiet die außergewöhnliche stadtpolitische Bedeutung festge-
stellt wurde, ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für die Bauleitplanung in diesem Be-
reich zuständig.

Der Neubau der Polizeidienststelle stellt den ersten Schritt der städtebaulichen Neuordnung im Gebiet der
Neuen Mitte Tempelhof dar. In diesem Zusammenhang wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplanent-
wurfs 7-82 Tempelhof mit Beschluss der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen im August 2019
in die Bebauungspläne 7-82a und 7-82b (Polizeidienststelle Götzstraße) geteilt, um eine zügige Gesamtent-
wicklung zu gewährleisten. Der Bebauungsplanentwurf 7-82b dient zur planungsrechtlichen Sicherung des
Polizeineubaustandorts auf dem Grundstück Götzstraße 36. Im Januar und Februar 2020 fanden die frühzei-
tige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 1
BauGB statt.

Für die vorliegende Machbarkeitsstudie werden entsprechend der Festsetzungen aus dem Bebauungsplan 7-
82b folgende Rahmenbedingungen berücksichtigt:

•    Baugrenze: Die Bebauung darf bis max. 3 m parallel an den Gehweg heranreichen

•    Überbaubarkeit des Grundstücks: Es wird von einer GRZ von max. 0,8 (inkl. Nebenanlagen) ausgegangen.

•    Anzahl der Vollgeschosse: Für die Bebauung werden max. 4 Vollgeschosse vorgesehen.

Abb. 9) Geltungsbereich B-Plan 7-82                  Abb. 10) B-Plan Entwurf 7-82b Stand: 01/2020

Siehe Anlage 10: B-Plan-Entwurf 7-82b

Im Flächennutzungsplan Berlin (FNP) ist das Grundstück Götzstraße 36 als Grünfläche dargestellt. Die Flä-
chen westlich, nördlich und östlich des Grundstücks sind als Wohnbaufläche W2 (GFZ bis 1,5) dargestellt.
Das Grundstück Götzstraße 36 liegt innerhalb der Flächennutzungsplan-Darstellung "Vorranggebiet für Luft-
reinhaltung".5)

Quelle 5): Begründung zum Bebauungsplan 7-82b vom 8.12.2019
Siehe Anlage 5: Auszug aus dem Flächennutzungsplan

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3.5 Baumbestand und Baumschutz

Bei den Bäumen innerhalb der Kleingartenanlage handelt es sich zum Großteil um Obstbäume (v.a. Prunus,
Malus). Nach Einschätzung der Fachgutachtenden befinden sich auf dem auf dem Grundstück Götzstraße 36
drei Bäume, bei denen es sich voraussichtlich nicht um Obstbäume handelt und für die bei Beseitigung im
Zuge der Bauausführung ein Ausgleich nach Baumschutzverordnung zu leisten wäre. Dies wird im weiteren
Verfahren bei fortschreitender Vegetationsperiode überprüft.
Die Götzstraße wird auf beiden Gehwegseiten von einer Eichenallee gesäumt. Bei den Straßenbäumen entlang
des Grundstücks Götzstraße 36 handelt es sich um Roteichen (Quercus rubra).

3.6 Artenschutz

Im Zusammenhang mit den vorbereitenden Untersuchungen (2016-18) wurde eine Studie zur landschaftsöko-
logischen Ersteinschätzung durch das Büro bgmr erarbeitet. Die durch Begehung und Luftbildauswertung er-
fassten Grundlagen und Analysen der Umweltdaten wurden überlagert und miteinander verschnitten. Durch
die Überlagerung wurden grundlegende Aussagen zur landschaftsökologischen Bedeutung der Flächen hin-
sichtlich Naturhaushalt, Biotop- und Artenschutz und Landschaftsbild getroffen und sogenannte „Hot Spots“
des Biotop- und Artenschutzes ermittelt. Der Kleingartenanlage Germania hat das Büro bgmr in der zusam-
menfassenden Betrachtung nur eine mittlere Wertigkeit im Bereich Naturhaushalt, Arten- und Biotopschutz
sowie geringe Wertigkeit im Bereich Landschaftsbild beigemessen.
Die Auswirkungen der Planung werden im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren 7-82b vertie-
fend untersucht und dargestellt.
Der Bebauungsplan darf nicht in eine unüberwindliche Verbotslage gemäß § 44 (1) Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG) hinein planen. Dementsprechend wurde durch die Trias Planungsgruppe ein faunistisches Gut-
achten, (17.09.2020) erstellt.
In der faunistischen Untersuchung wird dargestellt, dass keine wertgebenden Brutvogelarten festgestellt wur-
den.
Auf dem Grundstück wurde eine Fledermausart nachgewiesen. Eine Nutzung der Bäume als Quartier kann
nicht ausgeschlossen werden. Durch eine Bauzeitenregelung (VASB1) könnte laut Trias vermieden werden,
dass Individuen sowie Gelege bei Fällungen oder Abriss von Gebäuden zu Schaden kommen. Die Prüfung
erfolgt auf der Ebene der Genehmigungsplanung. Vor den bauvorbereitenden Maßnahmen (Fällung und Ge-
bäudeabriss) sind Baumkontrollen und Gebäudekontrollen (VASB2) durchzuführen. Werden Quartiere nach-
gewiesen, hat ein Ausgleich gemäß § 44 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz zu erfolgen.
Die faunistische Bestandsaufnahme ist Grundlage für den Artenschutzfachbeitrag als Bestandteil des Bebau-
ungsplans 7-82b.

Siehe Anlage 11: Faunistisches Gutachten, 17.09.2020, Trias Planungsgruppe
Siehe Anlage 12: Landschaftsökologische Ersteinschätzung, Nov. 2017, bgmr Landschaftsarchitekten GmbH

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3.7 Kampfmittel
Gemäß der Stellungnahme zu Informationen über Kampfmittel für das Grundstück Götzstraße 36 in 12099
Berlin Tempelhof-Schöneberg, OT Tempelhof vom 10.06.2020 / 20.07.2020 liegen Hinweise auf mehrere
Bombentrichter aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs vor.
Es wird empfohlen, vor einem Baubeginn zumindest die von Bodeneingriffen betroffenen Merkmale / Anhalts-
punkte auf der Antragsfläche sowie im Randbereich durch ein zugelassenes Unternehmen untersuchen zu
lassen.
Siehe Anlage 4: Stellungnahme zu Informationen über Kampfmittel, SenUVK, 20.07.2020

3.8 Baugrund
Der Untersuchungsstandort liegt im Bereich der Teltower Hochfläche.
Hier ist unterhalb anthropogener Auffüllungen und Decksande mit Geschiebelehm und -mergel zu rechnen.
Unterhalb von 0,4 m bis 1, 1 m starken, sandigen, vornehmlich schwach bis stark humose Auffüllungen, die
stellenweise Ziegel- und Betonbruch beinhalten und bereichsweise von Betonpflaster überdeckt und von Fein-
sanden unterlagert werden, konnte bis in eine maximale Tiefe von ca. 2, 1 m unter Gelände sandiger Geschie-
bemergel erkundet werden.
Die Baugrunduntersuchungen haben ergeben, dass die Gründungssohle des unterkellerten Neubaus in dem
gewachsenen, mitteldicht gelagerten Sand liegen wird. Die Gründung des unterkellerten Bauwerkes kann so-
mit, wie vorgesehen, unter Einhaltung der nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen, flach, mittels Boden-
platte ausgeführt werden. Die Bemessung der Gründungsplatte kann entweder nach dem Steife- oder dem
Bettungs­zifferverfahren erfolgen.
Voraussetzung ist, dass die innerhalb der Sohle anstehenden Sande nach zu verdichten sind.
Bei der angenommenen Gründungstiefe von ca. 3,0 m unter Gelände sind die Bauarbeiten hier im Schutze
einer Baugrube, deren Sicherung mittels Trägerbohlwänden ausgeführt werden kann, vorzunehmen.

Orientierende Altlastenuntersuchung
Im Bereich der Mischprobe liegen Verunreinigungen durch das Schwermetall Kupfer im Feststoff vor, was zu
einem Zuordnungswert >Z2 der LAGA führt.
Darüber hinaus konnten Verunreinigungen im Feststoff durch Arsen, Nickel, Quecksilber, Zink und MKW (Z1)
sowie Blei, TOC, PAK und Benz(a)pyren (Z2) analysiert werden.
Mit der Zuordnung >Z2, wie diese für die Mischprobe MP1 ermittelt wurde, sind die Auffüllböden im Fall ei-
nes Bodenaushubs als gefährlicher Abfall einzustufen und bei der Sonderabfallgesellschaft Branden-
burg/Berlin (SBB) anzudienen.6)
Die Fläche wird nicht im Bodenbelastungskataster des Landes Berlin (BBK) geführt.

Quelle 6: Baugrundgutachten IGK GmbH com 10.12.2020
Siehe Anlage 14: 200325_Altlastenauskunft_Memoformat

Grundwasser
Im Zuge der Baugrunduntersuchungen im November 2020 wurde Grundwasser in Tiefen zwischen ca. 11,5
m und 11,9 m unter Gelände angeschnitten. Auf Grund der oberflächennah anstehenden wenig durchlässi-
gen Böden ist zudem mit aufstauendem Sicker- und Schichtenwasser zu rechnen.
Das Grundwasser des Hauptgrundwasserleiters steht am Untersuchungsstandort auf einer Ordinate von ca.
+32,8 m NHN in gespanntem Zustand an

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Gründungsempfehlung
Bei der angenommenen Gründungstiefe von ca. 3,0 m unter Gelände sind die Bauarbeiten hier im Schutze
einer Baugrube, deren Sicherung mittels Trägerbohlwänden ausgeführt werden kann, vorzunehmen.
Die Baugrunduntersuchungen haben ergeben, dass die Gründungssohle des unterkellerten Neubaus in dem
gewachsenen, mitteldicht gelagerten Sand liegen wird. Die Gründung des unterkellerten Bauwerkes kann so-
mit, wie vorgesehen, unter Einhaltung der nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen, flach, mittels Boden-
platte ausgeführt werden.
Die Abdichtung des unterkellerten Bauwerkes sollte in Anlehnung an die DIN 18533- 1 :2017-07 unter Berück-
sichtigung der Wassereinwirkungsklasse W2.1-E erfolgen.
Alternativ dazu können die erdberührenden Bauteile in WU-Beton, als so genannte weiße Wanne, ausgeführt
werden.

Siehe. Anlage 15: Baugrund und Gründungsgutachten mit orientierender Altlastenuntersuchung, IGK GmbH
10.12.2020

3.9 Zusammenfassung der Grundlagenermittlung Profil Polizeineubau und Grundstück

Das Planungsgebiet umfasst das Grundstück Götzstraße 36 im Stadtteil Tempelhof und ist Teil des Stadtum-
baugebiets „Neue Mitte Tempelhof“ (heute: Programm Nachhaltige Erneuerung) und wird derzeit durch die
Kleingartenanlage "Germania" (10 Parzellen) genutzt. Das rd. 3.250 m2 große Grundstück befindet sich im
Landeseigentum und ist in der Götzstraße in einem heterogenen, überwiegend durch offene Wohnbebauung
und soziale Infrastrukturen geprägten Bereich gelegen. Das Grundstück wird im Norden von der Götzstraße
begrenzt, an die sich nördlich eine offene Zeilenbauweise anschließt. Im Osten befinden sich ein 6-geschossi-
ges Wohngebäude mit eingeschossiger Garagenzeile. Im Süden und Westen liegen der Sportplatz Germania
mit dazugehörigem Vereinsgebäude. Das Grundstück ist durch übergeordnete Straßenverbindungen und den
ÖPNV gut erschlossen.
Aus den Kapiteln 2 und 3 werden für die Variantenentwicklung folgende Rahmenbedingungen abgeleitet:
1.    Flächenbedarf: Für den Neubau wird von einem Flächenbedarf von ca. 5.394 m² BGF (gem. DIN 277)
      ausgegangen. Angesichts des Personalanstiegs aus der Neuordnung der Polizeiabschnitte
      (Abschnittsfusion) ist der Neubau auf insgesamt 263 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (max. zuzüglich
      10% Steigerung, d.h. 286 MA) bei insgesamt ca. 159 Arbeitsplätzen ausgerichtet. Rund 40 Mitarbeitende
      gehen werktags einer Bürotätigkeit nach. Die Mehrheit der Mitarbeitenden ist im Außendienst im
      Schichtbetrieb tätig.
2.    Sicherheitsanforderung Außenraum: Aus Sicherheitsgründen ist das Grundstück grundsätzlich
      einzufrieden. Um der Lage im städtischen Kontext gerecht zu werden, ist davon auszugehen, dass die
      Einfriedung an der nordwestlichen bzw. nordöstlichen Gebäudekante beginnt und sich über den
      gesamten südlichen Grundstücksbereich erstreckt. Es sind für die Nordfassade im Erdgeschossbereich
      besondere bauliche Sicherheitsanforderungen zu erfüllen. 7)
3.    Sicherheitsanforderung Innen: Bei der Grundrissorganisation ist die Staffelung von öffentlichem Bereich,
      Sicherheitsbereich und gesichertem Bereich zu berücksichtigen.
4.    Grundrissorganisation: Bei der Grundrissgestaltung sollte auf kurze Kommunikationswege im Gebäude
      und eine Flexibilität für sich ändernde funktionale Anforderungen geachtet werden.
5.    Erschließung: Für die Erschließung des Grundstücks sind eine Ein- und Ausfahrt sowie eine zusätzliche
      Notausfahrt vorzusehen.

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6.    Unterbringung ruhender Verkehr: Es sind insgesamt 20 Stellplätze für Dienstfahrzeuge, darunter fünf für
      Gruppenkraftwagen, vorzusehen. Die Stellplätze können oberirdisch innerhalb des eingefriedeten
      Polizeihofs oder in einer Tiefgarage nachgewiesen werden. Zudem sind zwei Stellplätze für Menschen
      mit schwerer Gehbehinderung und Rollstuhlfahrende außerhalb des Polizeihofs in Nähe des
      Eingangsbereichs auf dem Grundstück unterzubringen. Es sind 25 Fahrradstellplätze in Eingangsnähe
      nachzuweisen.
7.    Bebaubarkeit des Grundstücks: Im Hinblick auf die Regelungen des Bebauungsplanentwurfs 7-82b wird
      für die Variantenentwicklung von einer GRZ von max. 0,8 (inkl. Nebenanlagen) bei max. vier
      Vollgeschossen ausgegangen. Die Bebauung muss einen Abstand von mindestens 3 m zur
      Gehwegkante einhalten.
In der weiteren Planung und Umsetzung sind die Hinweise und Erkenntnisse aus der Bodenuntersuchung so-
wie hinsichtlich der Themen Kampfmittel, Sicherheitsanforderungen und Artenschutz zu berücksichtigen. Aus
städtebaulichen Gründen ist die Unterbringung eines Dachmasts auf einem anderen Gebäude zu bevorzugen
und soll im Zusammenhang mit der Entwicklung rund um das Rathaus Tempelhof / Wohnquartier Götzstraße
geprüft werden. Die Unterbringung eines Dachmasts auf dem Neubau der Polizeidienststelle wird hier daher
nicht betrachtet.

Quelle 7: Polizei-Verkehr-Sicherheitsanforderungen vom 24.06.2020

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Kapitel 4
Variantenuntersuchung

Variante A:
Kompakter Gebäudeblock (47,5 x 24m)
4-Geschossig ohne TG, GRZ 0,71

Kennwerte
BGF R                          4.973,5 m²
BGF S
BGF R + S 4                    973,5 m²
davon unterirdisch             411,5 m²
BRI                            1.7864 m³
Geschossfläche                 4.562 m²
Grundstücksgröße               3.253 m²
Überbaute Fläche               1.140,5 m²
Versiegelte Fläche             1.178,0 m²
Unversiegelte Fläche           934,5 m²
Summe überbaute und
versiegelte Fläche             2.318,5 m²
GRZ 1                          0,35
GRZ 2                          0,36
GFZ                            1,40
                                            Abb. 11) Isometrie Variante A

Abb. 12) Lageplan Variante A

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Variante B:
Kompakter „Doughnut“ (45,0 x 31,5m)
4-Geschossig mit TG, GRZ 0,69
4-Geschossig ohne TG, GRZ 0,73

Kennwerte
BGF R                          5.770 m²
BGF S                          151 m²
BGF R + S                      5.921 m²
davon unterirdisch             1.310,5 m²
BRI                            2.1732 m³
Geschossfläche                 4.459,5 m²
Grundstücksgröße               3.253 m²
Überbaute Fläche               1.152,5 m²
Versiegelte Fläche m. TG       1.090,5 m²
Versiegelte Fläche             1.235,5 m²
Unversiegelte Fläche           865,0 m²
Summe überbaute und
versiegelte Fläche             2.243,5 m²
GRZ 1                          0,35
GRZ 2                          0,33 /0,38
                                            Abb. 13) Isometrie Variante B
GFZ                            1,37

Abb. 14) Lageplan Variante B

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Variante B 1:
Flacher „Doughnut“ (45,0 x 40,0m)
3-Geschossig mit TG, GRZ 0,83

Kennwerte
BGF R                           6.497 m²
BGF S
BGF R + S                       6.497 m²
davon unterirdisch              1.717 m²
BRI                             2.3022,9 m³
Geschossfläche                  4.780,5 m²
Grundstücksgröße                3.253 m²
Überbaute Fläche                1.593,5 m²
Versiegelte Fläche              1.090,5 m²
Unversiegelte Fläche            569 m²
Summe überbaute und
versiegelte Fläche              2.691 m²
GRZ 1                           0,49
GRZ 2                           0,34
GFZ                             1,46
                                              Abb. 15) Isometrie Variante B1

Abb. 16) Lageplan Variante B1

Seite 22
Variante C:
L-Form / Sonderform (47,5 x 43,0m)
4-Geschossig ohne TG, GRZ 0,80

Kennwerte
BGF R                          5.067 m²
BGF S                          65 m²
BGF R + S                      5.132 m²
davon unterirdisch             505 m²
BRI                            1.8581 m³
Geschossfläche                 4.562 m²
Grundstücksgröße               3.253 m²
Überbaute Fläche               1.117,0 m²
Versiegelte Fläche             1.430,0 m²
Unversiegelte Fläche           706,0 m²
Summe überbaute und
versiegelte Fläche             2.547,0 m²
GRZ 1                          0,34
GRZ 2                          0,44
GFZ                            1,40          Abb. 17) Isometrie Variante C

Abb. 18) Lageplan Variante C

Weitere Informationen zur Untersuchung der Varianten siehe Ende des Erläuterungsberichts.

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Kapitel 5
Fachthemen

5.1 Entwässerung (Umgang mit Niederschlagswasser)

Im Rahmen der Studie wurde ein Regenwasserentwässerungskonzept durch das Ingenieurbüro Richter, Berlin
erstellt.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist im Hinblick auf den Umgang mit anfallendem Niederschlagswasser
eine dezentrale Versickerung nach Möglichkeit mit Reinigung des Wassers über die belebte Bodenzone zu
favorisieren. Nur wenn dies nicht möglich ist, ist eine gedrosselte Einleitung in die Kanalisation der Berliner
Wasserbetriebe nach den Vorgaben der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zulässig.
Auf dieser Grundlage wird in der Fachstudie geprüft, ob eine dezentrale Regenwasserbewirtschaftung auf dem
Grundstück in den in der Machbarkeitsstudie erarbeiteten Varianten A, B mit einer Untervariante B1 und C
umsetzbar ist.
Das grundsätzliche Konzept der Regenentwässerung sieht eine Verdunstung des anfallenden Niederschlags-
wassers über Dach- und Grünflächen sowie eine Versickerung über Mulden und Rigolen vor. Angesichts der
gegebenen Rahmenbedingungen ist die Kombination der Maßnahmen für alle betrachteten Gebäudevarianten
sinnfällig und umsetzbar.
Im Einzelnen ergeben sich für die Varianten A, B mit Untervariante B1 und C folgende Vor- bzw. Nachteile:

Variante A
Vorteile
   - Hoher Grünflächenanteil zur Versickerung und Verdunstung von Wasser
   - Unbeeinträchtigte Möglichkeiten zur Baumpflanzung
   - Geringe Kosten
Nachteile
   - Geringe Gründachfläche zur Verdunstung von Wasser
   - Hoher Verkehrsflächenanteil führt zu erhöhtem Reinigungsbedarf des auf diesen Flächen anfallenden
        Wassers in der belebten Bodenzone der Versickerungsmulden

Variante B
Vorteile
   - Relativ große Gründach- und Hoffläche zur Verdunstung von Wasser
   - Geringe Kosten
Nachteile
   - Geringer Grünflächenanteil zur Versickerung und Verdunstung von Wasser
   - Versickerungsmulde beeinträchtigt die Baumpflanzmöglichkeiten in der sehr kleinen Grünfläche
   - Hoher Verkehrsflächenanteil führt zu erhöhtem Reinigungsbedarf des auf diesen Flächen anfallenden
        Wassers in der belebten Bodenzone der Versickerungsmulden

Variante B1
Vorteile
   - Sehr große Gründach- und Hoffläche zur Verdunstung von Wasser
   - Geringer Verkehrsflächenanteil verringert den Reinigungsbedarf des auf diesen Flächen anfallenden
        Wassers in der belebten Bodenzone der Versickerungsmulden
Nachteile
   - Geringer Grünflächenanteil zur Versickerung und Verdunstung von Wasser
   - Versickerungsmulde beeinträchtigt die Baumpflanzmöglichkeiten in der sehr kleinen Grünfläche
   - Hohe Kosten

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Variante C
Vorteile
   - Relativ hoher Grünflächenanteil zur Versickerung und Verdunstung von Wasser
   - Geringe Kosten
Nachteile
   - Geringe Gründachfläche zur Verdunstung von Wasser
   - Versickerungsmulden beeinträchtigen die Baumpflanzmöglichkeiten in den Grünflächen
   - Hoher Verkehrsflächenanteil führt zu erhöhtem Reinigungsbedarf des auf diesen Flächenanfallenden
        Wassers in der belebten Bodenzone der Versickerungsmulden

Der Einsatz von Retentionsdächern verdoppelt bei allen Varianten den Verdunstungsanteil auf den Dachflä-
chen, verringert jedoch im Gegenzug den Eintrag von Regenwasser in das Grundwasser und führt zu höheren
Kosten.
Jede der betrachteten Gebäudevarianten hat gewisse Vor- und Nachteile. So fördert ein hoher Gründach- und
Grünflächenanteil die Verdunstung von Regenwasser und trägt dadurch zur Verbesserung des Stadtklimas
bei. Dies stellt die Varianten A, B und B1 mit ca. 1.900 - 2.000 m2 Dach- und Grünflächen etwas günstiger als
die Variante C mit ca. 1.700 m2. Bei Verwendung von Retentionsdächern erzielt die Variante B1 aufgrund der
großen Dachflächen noch einmal eine bessere Verdunstungswirkung.
Die Anordnung der Stellplätze bei der Variante B1 in einer Tiefgarage minimiert den Anteil versiegelter Ver-
kehrsflächen, führt jedoch durch die Schaffung eines Untergeschosses hinsichtlich der Baukosten zu Nach-
teilen.
Die Grünflächen dienen zum einen der Verdunstung von Wasser und der Anlage von Versickerungsmulden,
ermöglicht aber zum anderen auch das Pflanzen von Bäumen, was in Versickerungsmulden aufgrund der
Wirkungseinschränkung der belebten Bodenzone sowie der eingeschränkten Auswahlmöglichkeiten von
Baumarten problematisch ist. Ein hoher Grünflächenanteil wie bei Variante A ist daher grundsätzlich von Vor-
teil.
Da der Verbesserung des Stadtklimas an dieser Stelle große Bedeutung zukommt, wird empfohlen, die Ver-
dunstung des Wassers durch Einsatz eines hohen Anteils von Grün- bzw. Retentionsdächern sowie von Grün-
flächen zu maximieren und den Anteil versiegelter Flächen mit dem Ziel, die Versickerungsanlagen möglichst
klein zu halten, zu minimieren.
Aus Sicht der Regenentwässerung ist keine der untersuchten Varianten den anderen eindeutig vorzuziehen.
Die Anforderungen an den Verbleib des Regenwassers auf dem Grundstück können in allen Varianten erfüllt
werden.

Siehe Fachbeiträge 1):
Regenwasserentwässerungskonzept Ingenieurbüro Richter Beratende Ingenieure vom 17.01.2021

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5.2 Immissionsschutz / Schalltechnische Stellungnahme

In der schalltechnischen Machbarkeitsstudie werden im Rahmen einer Immissionsprognose die voraussicht-
lichen Geräuscheinwirkungen einer Polizeistation auf die umliegenden Nutzungen auf Basis verschiedener
Varianten untersucht. Die Studie umfasst die Betrachtung der Zu- und Abfahrtsverkehre durch Dienstfahr-
zeuge sowie durch Fahrzeuge von Personen mit schwerer Gehbehinderung und Rollstuhlnutzende, von Ge-
räuschspitzen aus Pkw-Fahrten und Stellplatzgeräuschen, den zu erwartenden anlagenbezogenen Lärm und
mögliche Auswirkungen von Einsatzfahrten mit Sonderwegerecht, d.h. Fahrten, bei denen das Martinshorn
verwendet wird. Die Berechnungen und Beurteilung erfolgten auf Grundlage der TA Lärm.
Alle Varianten sind im Hinblick auf die schalltechnischen Auswirkungen durch den Betrieb der Polizeidienst-
stelle auf dem Grundstück Götzstraße 36 grundsätzlich umsetzbar. Entsprechend den Berechnungsergebnis-
sen für die Beurteilungspegel am Tag hält der Betrieb der Polizeistation in allen untersuchten Varianten die
Immissionsrichtwerte nach TA Lärm ein. In der lautesten Nachtstunde überschreiten die ermittelten Beurtei-
lungspegel an zwei Immissionsorten gegenüber dem Polizeistandort aufgrund der Ein- und Ausfahrt zur Götz-
straße die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm so geringfügig, dass dies einer Genehmigungsfähigkeit des
Vorhabens im nachgeordneten Verfahren grundsätzlich nicht entgegensteht.
Da sich die Unterbringung von Stellplätzen für Fahrzeuge von schwer Gehbehinderten und Rollstuhlnutzenden
an der östlichen Grundstücksgrenze im Ergebnis der schalltechnischen Untersuchung als problematisch dar-
stellte, wurden die Varianten überarbeitet und sind in den in Kap. 4 dargestellten Varianten an der nördlichen
Grundstücksgrenze verortet, jeweils außerhalb des eingefriedeten Bereichs. Zudem zeigte sich, dass bei den
Varianten A und B (ohne Tiefgarage) aufgrund von kurzzeitigen Einzelereignissen (Tür- und Kofferraumschlie-
ßen) im Nachtzeitraum das so genannte Spitzenpegelkriterium gegenüber dem Grundstück Felixstraße 14 für
Teilbereiche nicht eingehalten werden kann. Um dieses zu vermeiden ist die Unterbringung der Stellplätze für
Dienstfahrzeuge in einer Tiefgarage vorteilhaft. Im Hinblick auf mögliche erhebliche Belästigungen beim Ein-
satz des Martinshorns im Bereich der Götzstraße werden organisatorische Maßnahmen empfohlen, um die
Einwirkungen auf die umliegende Wohnbebauung möglichst zu reduzieren. Dazu gehören bspw. Maßnahmen
wie der Entfall von einzelnen gehwegbegleitenden Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum. Hierdurch kann,
gewährleistet werden, dass bei der Ausfahrt vom Grundstück freie Sicht auf die Fahrbahn besteht, sodass sich
der Einsatz des Martinshorns voraussichtlich erübrigt. Sollte dies nicht ausreichen, können einzelne Parkplätze
im weiteren Straßenverlauf entfallen, um den Begegnungsfall zweier Pkw auf der Straße zu erleichtern. Die
Gutachter weisen zudem darauf hin, dass aufgrund der Bedeutsamkeit von Polizeieinsätzen zur allgemeinen
Gefahrenabwehr die Schallimmissionen aus den Einsatzfahrten insbesondere durch den Betrieb der Martins-
hörner als sozialadäquat einzustufen sind. Der Betrieb von haustechnischen Anlagen ist nicht mit besonderen
schalltechnischen Auswirkungen auf die Umgebung verbunden. Es wird nicht von einer maßgeblichen Erhö-
hung des Verkehrsaufkommens mit einer einhergehenden Erhöhung des Immissionspegels auf der Götz-
straße durch den Betrieb der Polizei auf dem Grundstück Götzstraße 36 ausgegangen.

Siehe Fachbeiträge 2):
Schallschutztechnische Stellungnahme Ingenieurbüro Axel C. Rahn GmbH vom März 2021

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