Neuer Personalausweis- Was kommt auf uns zu - Leipzig, den 11. Mai 2010 - Der neue Personalausweis - Stand der Umsetzung

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Neuer Personalausweis- Was kommt auf uns zu - Leipzig, den 11. Mai 2010 - Der neue Personalausweis - Stand der Umsetzung
Der neue Personalausweis – Stand der Umsetzung

  Frank-Rüdiger Srocke
  Bundesministerium
  des Innern
  Referat IT 4
  Pass- und Ausweiswesen,
  Identifizierungssysteme
  Bundesministerium des
  Innern

Neuer Personalausweis- Was kommt auf uns zu
Leipzig, den 11. Mai 2010
Neuer Personalausweis- Was kommt auf uns zu - Leipzig, den 11. Mai 2010 - Der neue Personalausweis - Stand der Umsetzung
Muster: Der neue Personalausweis

                                  Neu:
                                  Scheckkartenformat

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Neuer Personalausweis- Was kommt auf uns zu - Leipzig, den 11. Mai 2010 - Der neue Personalausweis - Stand der Umsetzung
Der neue Personalausweis
                       kommt am 1. November 2010
Sichtausweis                                Elektronische Funktionen
                                            Elektronischer Identitätsnachweis:
                                            eID-Funktion
                                            ƒ für E-Business- und E-Government
                                            ƒ PIN und Berechtigungszertifikat erforderlich

                                            Unterschriftsfunktion:
                                            Qualifizierte elektronische Signatur
                                            ƒ nachträglich auf den Ausweis nachladbar

                                            Hoheitliche Funktion
                                            ƒ digitales Lichtbild und (auf Wunsch) zwei
 Der neue Personalausweis vereint             elektronische Fingerabdrücke
 den herkömmlichen Ausweis und              ƒ ausschließlich für zur Identitätsfeststellung
 die drei neuen elektronischen Funktionen     berechtigte Behörden, z. B. Polizei und
 im Scheckkartenformat.                       Grenzkontrolle

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Neuer Personalausweis- Was kommt auf uns zu - Leipzig, den 11. Mai 2010 - Der neue Personalausweis - Stand der Umsetzung
Funktionen eID und QES

  eID - Elektronischer Identitätsnachweis   QES - Qualifizierte elektronische Signatur

   „ Anmeldung beim Anbieter                „ Angebot des Anbieters
   „ Authentisierung des Anbieters          „ Annahme des Angebots
   „ Authentisierung des Ausweis-           „ Anbringung der QES
     inhabers
                                            „ Versand der „Annahme mit QES“
   „ Personendaten-Freigabe mit PIN
                                            „ Prüfung der QES und der Annahme
   „ Personendaten-Übertragung

   Identität des Ausweisinhabers       √     Rechtsgeschäft                       √
                steht im Moment fest                   ist nachweislich wirksam

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Gegenseitiger Identitätsnachweis
                        Beide Seiten weisen sich aus!
   Bürgerinnen                                                        Diensteanbieter
   und Bürger                    Diensteanbieter weist sich mit
                                  Berechtigungszertifikat aus        Kann die Person ihre
Kann das Unternehmen                                                 elektronische Identität
  seine elektronische                                                      beweisen?
  Identität beweisen?
                           Sowohl Bürger als auch Diensteanbieter
                              können sich bei der Nutzung des
                          elektronischen Personalausweises auf die
                             Identität des Gegenüber verlassen!

                            Bürger weist sich mit elektronischem
                                   Personalausweis aus
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Vorgesehene Datenfelder
                  für den elektronischen Identitätsnachweis

                  Daten, die zur Überprüfung, ob ein abgelaufener oder gesperrter Ausweis
                  vorliegt, immer an den Diensteanbieter übermittelt werden:
                  „ Dienste- und kartenspezifisches Sperrmerkmal
                  „ Ergebnis der Gültigkeitsprüfung des Ausweises

                  Abrufbare personenbezogene Daten gemäß Berechtigungszertifikat:
                  „   Vor- und Familienname(n), Doktorgrad
                  „   Ordens-, Künstlername
                  „   Geburtstag und -ort / Angabe, ob ein bestimmtes Alter über- oder
                      unterschritten ist
                  „   Anschrift / Angabe, ob Wohnort mit bestimmten Wohnort übereinstimmt
                  „   Dokumentenart („Personalausweis“) und ausstellendes Land („D“)
                  „   Dienste- und kartenspezifisches Kennzeichen („Pseudonym“)

                   Kein Abruf von biometrischen Daten möglich!

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Neuer Personalausweis- Was kommt auf uns zu - Leipzig, den 11. Mai 2010 - Der neue Personalausweis - Stand der Umsetzung
Komponenten für die Nutzung des
                   elektronischen Identitätsnachweises
                                        Welche Komponenten benötigt der
    Internet                            Bürger für das Ausweisen im
                                        Internet?
                                        „ Computer
       

                                        „ Internetbrowser
                    a
                                        „ Internetanbindung
                                        „ Bürgerclient-Software
               a                        „ Kontaktloses Kartenlesegerät
                                        „ Neuer Personalausweis mit
                                          eingeschalteter eID-Funktion
                                        „ Geheimnummer
      a

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Identitätsnachweis im Internet (1)

                     Ablauf (Beispiel):

                     1. Bürgerin/ Bürger ruft Webseite
                        des Online-Dienstes auf

                     2. Auswahl der Funktion
                        „Identitätsnachweis mit dem
                                        neuen Personalausweis“
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Identitätsnachweis im Internet (2)

                       Ablauf (Beispiel):

                       3. Anzeige allgemeiner
                          Informationen zum
                          Diensteanbieter des
                          Berechtigungszertifikats
Neuer Personalausweis- Was kommt auf uns zu - Leipzig, den 11. Mai 2010 - Der neue Personalausweis - Stand der Umsetzung
Identitätsnachweis im Internet (3)

                      Ablauf (Beispiel):

                      4. Abwahl von Datenfeldern
                         jetzt möglich
Identitätsnachweis im Internet (4)

                     Ablauf (Beispiel):
                     5. Bürger legt elektronischen Personalausweis auf das
                        Lesegerät
                        Vor PIN-Eingabe kein Auslesen oder Übertragen von
                        Daten!
                     6. Eingabe geheime PIN (6-stellig) zur Freigabe der Daten
                     7. Übertragung der freigegebenen Daten

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Identitätsnachweis im Internet (5)

                                 Ablauf (Beispiel):

                                 8. Anmeldung erfolgreich
                                    abgeschlossen,
                                    Dienst kann genutzt werden.

             Beispielabbildung
Vorteile des elektronischen
                       Identitätsnachweises

„ Einfache und sichere Identifizierung im Internet
„ Erhöhung der Sicherheit bisheriger Passwortidentifizierung
  darunter:      Erhöhung der Sicherheit von PIN-Verfahren
   bisher:         Passwort oder PIN             = nur Wissen
   künftig:        Personalausweis + PIN         = Besitz + Wissen
„ Sichere medienbruchfreie Abwicklung von Online-Diensten, unabhängig
  von Öffnungszeiten
„ Berechtigungszertifikat mit Erforderlichkeitsprüfung; Datenübermittlung
  nur im Rahmen des Berechtigungszertifikats
„ Einheitliche standardisierte Schnittstelle Î überwiegend Nutzung des
  neuen Ausweises zur Authentisierung bei Online-Diensten
„ Richtigkeit der online übermittelten personenbezogenen Daten
„ Verschlüsselte Übertragung

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Anwendungsgebiete

     Zugang mit Pseudonym              Altersverifikation
                                       Altersverifikation             Bürgerdienste

   Kiosksysteme / Infoterminals   Automat. Formularbefüllung     Elektronische Signatur

      Online-Registrierung             Zutrittskontrollen      Barrierefreie Internetdienste

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Zugriffsberechtigung
                                                 nur mit Berechtigungszertifikaten

Bundesverwaltungsamt (BVA)                                                                                                                   BSI
 Vergabestelle für Berechtigungszertifikate
                                                                                   Sperrlistenbetreiber                                              Root
         (Verwaltungsverfahren)                           Gebührenstelle                                          Akkreditierungsstelle
                                                                                                                                      f          f   CVCA
                                                            B
 Antrags-   5.                      6.a
 eingang
                   Antrags-
                                           Entscheidung         €                  Einfache Umrechnung der
                                                                                 Sperrkennwörter der Sperrliste
                   prüfung
                  (formell & inhaltlich)                                                für Trustcenter

4. Antrag auf                   6.b       Bescheid       7. Gebühr für                  9. Umrechnung in                               1.            2.        3.
   Berechtigung                        (inkl. Gebühren                                        Diensteanbieter-
                                                          Verwaltungsakt
                                     für Verwaltungsakt)                                        spezifische
                                                                                              Sperrmerkmale

                                                                                       10.a Abruf von              Sperr-
                                                                                            DA-pezifischen        merkmale        Akkredi-            DV-Zer-
                                                                                            Sperrlisten                           tierung              tifikat
 Antrag                                                             B                  10.b Abruf von             Zertifikate
                                                                                           Berechtigungs-         zu Markt-
                                                                           f
                                            Berech-                                         zertifikaten          preisen
                                             tigung                 eID-Server
                                                                                         8.      Vorlage          Berech-
                                                                                               Berechtigung        tigung       Öff. Schlüssel

Diensteanbieter (DA)                                                                          und Bezahlung           €         Trustcenter (ZDA)

   www.bmi.bund.de
                                                                                                                                                          15
Anforderungen an den Diensteanbieter

   Diensteanbieter ( § 2 Abs. 3 PAuswG) sind
   ¾natürliche und juristische Personen,
   ¾die zur Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen
    Verwaltung oder zur Erfüllung eigener Geschäftszwecke
   ¾den Nachweis der Identität oder einzelner Identitätsmerkmale
    des Ausweisinhabers benötigen
  Anforderungen gemäß § 21 Abs. 2 PAuswG
  ¾ kein rechtswidriger Zweck
  ¾ keine geschäftsmäßige Übermittlung von Daten
  ¾ Nachweis der Erforderlichkeit der Datenkategorien für den
     Geschäftszweck
  ¾ Maßnahmen zu Datenschutz und -sicherheit
  ¾ keine Anhaltspunkte für missbräuchliche Verwendung der Berechtigung
Ziele des Anwendungstests

                  „ Frühzeitige Einbindung der Diensteanbieter für E-Business/ E-
                    Government bei der Erprobung der Technik
                  „ Test des elektronischen Identitätsnachweises für E-Business- und
                    E-Government-Dienste, Automaten und Offline-Systeme
                  „ Test der Public Key Infrastructure (Berechtigungszertifikate +
                    Sperrmanagement)
                  „ Breite Teilnahme von Diensteanbietern unterschiedlicher
                    Branchen und viele potentielle Personalausweisinhaber als
                    Probanden
                  „ Optimierung der erforderlichen Supportstrukturen für das
                    Gesamtverfahren

                          Schaffung einer validen Anzahl attraktiver Einsatz-
                         möglichkeiten für den elektronischen Personalausweis,
                                 die ab dem 01.11.2010 verfügbar sind!

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Der zentral koordinierte Anwendungstest

         E-Government    E-Finanzservice       E-Business

www.bmi.bund.de                                             18
Testszenarien des Anwendungstests

                  „ Altersverifikation (Zugriff auf altersbeschränkte
                    Dienstleistungen)
                  „ Registrierung für Dienstleistungen, Portale oder
                    Internetbenutzerkonten
                  „ Registrierung für Dienstleistungen unter Verwendung des
                    Pseudonyms
                  „ Automatisches Ausfüllen von Web-Formularen
                  „ E-Government-Suiten im virtuellen Rathaus
                  „ Eröffnung eines Benutzerkontos und Anmeldung am
                    sicheren DE-Mail-Dienst
                  „ Zugangskontrolle (z.B. Zugang zum Firmengelände)
                  „ Online-Beantragung einer qualifizierten elektronischen
                    Signatur
                  „ Internetservices für behinderte Mitmenschen

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Registrierung für den offenen Anwendungstest

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Datenschutz und Datensicherheit
mit dem neuen Personalausweis

       RF-Prozessorchip ist vielseitig verwendbar
           ƒ Kurze Reichweite
           ƒ Starke Transportverschlüsselung (kontaktlos)

       Starke kryptografische Verfahren im Chip
           ƒ Abgeschottete Chipbereiche für
             Biometrie-, und eID- und Signaturfunktion
           ƒ Kann nicht geklont werden

       Grundsatz der gegenseitigen Authentisierung
           ƒ Kein Auslesen ohne Berechtigungszertifikat

       Zukunftssichere Kryptografie
           ƒ PIN kann geändert werden
           ƒ Algorithmen sind updatefähig
           ƒ Vom BSI geprüfte Verfahren
Beantragungs- und Ausgabeprozess

 Ausweisbehörde                Ausweishersteller                        Ausweisbehörde    Ausweisinhaber
                                                                                         Nutzung eID-
                                                                                         Funktion
                                                                                         Auflegen nPA
                  Datenüber-                           Versand                           Eingabe PIN
                   mittlung                             nPA
Beantragung des
                               Produktion neuer PA                  Ausgabe neuer PA
neuen PA

                                                                                          Signaturanbieter
                                                                                         Aktivieren Signatur-
                                                                                         funktion (QES)

                               Versand           Ausweisinhaber
                               PIN-Brief                                                  Ausweisinhaber
                                                Erhalt Brief mit PIN,                    Nutzung Signatur
                                                PUK, Sperrkennwort
Neue Abläufe in den Personalausweisbehörden
                                                                Bürgerinnen und Bürger

                                  Ausweis                         Ausweis                Daten                Ausweis
         Personalausweisbehörde

                                  beantragen                      abholen                ändern               sperren

                                                                      Ausgabeverfahren
                                      Antragsverfahren

                                                                                            Änderungsdienst

                                                                                                                 Sperrdienst
            Daten-                                       Lieferung                                             Übermittlung der
       übermittlung                                      Personalausweis                                       Sperrinformation

                                   Ausweishersteller                                               Sperrlistenbetreiber

www.bmi.bund.de                                                                                                                   23
Ausweis beantragen                                                       ePA sperren / entsperren

                                                               Ausweis abholen                  Daten ändern
                                                                                  Bürger
                                                                              Daten anzeigen

                          Beantragung +                Empfang &              Visualisie-            Änderungs-                 Sperrdienst
                            Erfassung                   Ausgabe              rungsdienst               dienst
 Personalausweisbehörde

                                                                               Terminal
                          Erfassungssystem          Verwaltungssystem       inkl. Lesegerät       Änderungssystem
                                                                                                   g
                                                                                                                                Sperrsystem g
                                                                                                                                g

                                                                              Signatur-/            Signatur-/             Empfang Übermittlung
                           Übermittlung der            Empfang der
                                                                          Zertifikatsanfragen   Zertifikatsanfragen      Sperrinforma- Sperrinfor-
                              erfassten              Personalausweise
                                                                                         g                                tionen vom mationen an
                            Daten an den                 von dem                                   Zertifikatsanfragen      Ausweis- Sperrlisten-
                           Ausweishersteller          Ausweishersteller          EAC-Box             an DVCA für           hersteller   betreiber
                                                                                                   Ausweisbehörden

                                                                                                                         g      g   Sperrlisten-
                                                                                                                                            g
                                   g
                                                            Ausweishersteller
                                                             g
                                                                                                                                     betreiber

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Änderungsterminal für die Personalausweisbehörden

„    Aus- /Einschalten eID-Funktion
„    Neusetzung Geheimnummer
„    Änderung der im Chip
     gespeicherten Anschrift

           Breite: 22 cm
           Tiefe: 19 cm
           Höhe: 9 cm

    www.bmi.bund.de                                    25
Neue Abläufe - Beantragung

„ Erfassung des Ordens- und Künstlernamens
„ Erfassung und Qualitätssicherung des Gesichtsbildes (Biometrieanforderungen wie
  ePass)
„ Information des Bürgers über die Freiwilligkeit der Abnahme von Fingerabdrücken und
  über das Benachteiligungsverbot
„ Schriftliche Erklärung des Antragstellers auf Nachfrage der Ausweisbehörde, ob er
  Fingerabdrücke erheben und speichern lassen möchte
„ Ggf. Erfassung und Qualitätssicherung der Fingerabdrücke – Verfahren wie ePass
„ Ausgabe des Informationsmaterials zu den neuen Funktionen (insb. eID-Funktion)
„ Schriftliche Bestätigung des Empfangs des Informationsmaterials durch Antragsteller
„ Angabe, ob der PIN-/ PUK-Brief an die Adresse des Antragstellers zu senden ist oder ob
  berechtigte Gründe für die Versendung an die ausstellende Personalausweisbehörde
  vorliegen
„ Unterschrift ab einem Alter von 10 Jahren zum Abdruck im Ausweis
„ Elektronische Übermittlung aller Ausweisantragsdaten

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Neue Abläufe - Ausgabe

„ Speicherung des Sperrkennworts im Personalausweisregister
„ Ausgabe des Ausweises an Antragsteller nur nach Prüfung der technischen
  Funktionsfähigkeit
„ Schriftliche Erklärung des Bürgers zum Erhalt des PIN-Briefes, ansonsten nur Ausgabe
  mit ausgeschaltetem elektronischem Identitätsnachweis,
„ ggf. Aushändigung des PIN-Briefes
„ Schriftliche Erklärung des Antragstellers über 16 Jahren, ob er eID-Funktion nutzen
  möchte
„ Ggf. Ausschalten der eID-Funktion im Chip und Speichern dieser Tatsache im PA-
  Register
    Hinweis: Ausweishersteller schaltet eID-Funktion ein (ausgeschaltet nur bei
    Antragstellern unter 16 Jahren)
„ Anzeigen der im Chip gespeicherten Daten
„ Löschung der Fingerabdrücke spätestens bei Abholung des Ausweises

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Abläufe für den Änderungsdienst *)

 Aus-/ Einschalten eID-Funktion                      Neusetzung Geheimnummer                Änderung der Adresse
„ Feststellen der Identität                       „ Feststellen der Identität          „ Feststellen der Identität
„ Abgabe einer schriftlichen                      „ Änderung der Geheimnummer          „ Änderung der Anschrift im Chip
  Erklärung                                         durch den Ausweisinhaber in der      mit Hilfe eines hoheitlichen
                                                    PA-Behörde                           Berechtigungszertifikats und der
„ Ein- bzw. Ausschalten der eID-
                                                                                         sechsstelligen Zugangsnummer
  Funktion und Speicherung der                    „ Organisatorische Sicherstellung,
  Tatsache im PA-Register                           dass die PA-Behörde keine          „ Aufbringen eines Aufklebers mit
                                                    Kenntnis von der                     eindeutiger Adresse,
„ Bei Einschaltung: Initiierung der
                                                    Geheimnummer erlangt                 Dienststempel, Seriennummer
  Neusetzung der Geheimnummer
                                                                                         und transparenter Schutzfolie
  und auf Wunsch Mitteilung des
                                                                                         auf der Rückseite der
  Sperrkennwortes
                                                                                         Personalausweiskarte
„ Dokumentation des Datums und
                                                                                       „ Speicherung der geänderten
  der Uhrzeit der Ein- bzw.
                                                                                         Adresse im Melderegister
  Ausschaltung im PA-Register

 *) ohne Berücksichtigung von ausstellender und nicht ausstellender Behörde

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Sperrmöglichkeiten für den elektronischen
                           Identitätsnachweis

                                                     Bürger

     Sperr- / Entsperrmeldung            Sperrmeldung unter Angabe Name,                    Sperrmeldung unter Angabe Name,
       nach Identifizierung           Vorname, Geburtsdatum und Sperrkennwort             Vorname, Geburtsdatum, Sperrkennwort

      Ausweisbehörde                                                                                    Hotline
        (Berechnung Sperrhash)                                                                     (Berechnung Sperrhash)

Sperrung/ Entsperrung mit Sperrhash            Sperrung mit Sperrhash                              Sperrung mit Sperrhash

                                             Sperrlistenbetreiber

                                      Sperrliste mit allgemeinen Sperrmerkmalen

                                                Zertifizierungs-
                                                diensteanbieter
                                            Dienstespezifische Sperrlisten        Elektronischer Identitätsnachweis
                                                                                            Abgleich dienste-
                                                Diensteanbieter              Sperrliste     und karten-spez.
                                                                                             Sperrmerkmal

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Zeitplan: Rechtlicher Rahmen

                  „ Personalausweisgesetz (PAuswG)
                     9 verkündet: 18. Juni 2009
                  „ Personalausweisverordnung (PAuswV) mit Verweis auf

   §§
                    Technische Richtlinien
                     9 Kabinettbeschluss: 21. April 2010
                     ¾ Bundesrat: 04. Juni 2010 (BR-Drucks. 240/10)

                  „ Personalausweisgebührenverordnung
                     ¾ Bundesrat: 09. Juli 2010
                  „ Änderung der Passverordnungen
                     ¾ Bundesrat : 09. Juli 2010
                  „ Vorläufige Durchführungshinweise
                     ¾ 1. Entwurf: 30. Juni 2010;
                     ¾ 2. Entwurf : 1. Oktober 2010

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Struktur und Inhalte der Personalausweisverordnungen

§   Personalausweisverordnung:
„   Kapitel 1:   Allgemeine Vorschriften (Normen, Begriffsdefinitionen) K
„   Kapitel 2:   Übermittlung der Ausweisantragsdaten
„   Kapitel 3:   Produktion
„   Kapitel 4:   Aushändigung
„   Kapitel 5:   Änderung von Daten
„   Kapitel 6:   Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises
„   Kapitel 7:   Sperrung und Entsperrung des elek. Identitätsnachweises
„   Kapitel 8:   Beantragung von Berechtigungen
„   Kapitel 9:   Ausgabe von Berechtigungen
„   Kapitel 10:  Schlussvorschriften                                                     Technische
                                                                                         Richtlinien
                                                                                            Technische
                                                                             Verweise          Richtlinien
§   Anlagen:                                                                                       Technische
                                                                                        -------------------
                                                                                                    Richtlinien
                                                                                        -------------------
„   Anhang 1:     Muster des Personalausweises                                               -------------------
                                                                                        -------------------
                                                                                             -------------------
„   Anhang 2:     Muster des vorläufigen Personalausweises                              K         -------------------
                                                                                        -------------------
                                                                                             -------------------
„   Anhang 3:     Formale Anforderungen an die Einträge im Personalausweis              K
                                                                                                  -------------------
                                                                                             -------------------
„   Anhang 4:     Übersicht über die Technischen Richtlinien des BSI                              -------------------
„   Anhang 5:     Übersicht über die zu zertifizierenden Systemkomponenten
                                                                        K
                                                                                                  -------------------

 Gesonderte Personalausweisgebührenverordnung

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Regelungen der Personalausweisverordnung (1/2)

             „ Keine Gebührenregelungen

             „ Muster für Personalausweis (Anhang 1) und Änderungsaufkleber,
               vorläufigen Personalausweis (Anhang 2)

             „ Keine Vorgaben für das „Wie“ der Kommunikation zwischen den
               Ausweisbehörden

             „ Bestätigung des Eingangs des Sperrkennwortes gegenüber
               Ausweishersteller. Ausweishersteller fragt nach, wenn nach 3 Werktagen
               keine Eingangsbestätigung vorliegt (§ 15 Abs. 3)

             „ Dokumentationspflichten der Personalausweisbehörde (§ 4)

             „ Erfassung der Anschrift, einschließlich Postleitzahl (§ 6)

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Regelungen der Personalausweisverordnung(2/2)

          „ PIN-Brief nur an Antragsteller, die mindestens 15 Jahre und 9
            Monate alt ist (§ 17 Abs. 5)

          „ Antragsteller muss bei Abholung schriftlich bestätigen, dass er den
            PIN-Brief erhalten hat (§ 17 Abs. 7); Bestätigt der Ausweisinhaber
            nicht den Empfang: Ausgabe nur mit ausgeschaltetem
            Identitätsnachweis (§ 18 Abs. 2)

          „ Absender des PIN-Briefs ist die postalische Anschrift der
            ausstellenden PAB (§ 17 Abs. 1)

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Technische Infrastruktur

XhD-Data Exchange Format                       DOI-Zertifikate (Deutschland-Online Infrastruktur)
„   Einführung von XhD bis zum 1. November     „   Die Nutzung der DOI-Zertifikate für elektronische
    2010 ohne Übergangsphase für den               Signaturen sind verpflichtend ab dem 1. November 2010;
    neuen Personalausweis                          bereits existierende Zertifikate bleiben gültig und können
                                                   auch nach dem 1. November 2010 bis zu ihrem
„   Einführung von XhD auch für den ePass          Ablaufdatum weiter verwendet werden.
    bis zum 1. November 2013 mit einer
    Übergangsphase von 3 Jahren
                                               OSCI-Transport

BIO-API 2.0                                    „   Verwendung des Deutschen Verwaltungsdienste-
                                                   verzeichnis (DVDV) für OSCI-Transport
„   Die Nutzung der Bio-API 2.0-Software ist
    sowohl für den neuen Personalausweis als   „   Zentrale Registrierung aller Personalausweisbehörden und
    auch den ePass zum 1.November 2010             des Personalausweisherstellers im DVDV gemäß der
    verpflichtend                                  Technischen Richtlinie des BSI: “Sichere Szenarien für die
                                                   Kommunikationsprozesse hoheitlicher Dokumente” [TR-
                                                   03132]

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Prüfliste für Personalausweis-und Passbehörden
      zur neuen Kommunikation
  1      Signaturkarte inklusive Kartenzertifikat   Beantragt?                                4   bis 31. Mai(es sei denn
                                                    Erhalten?                                 4   die rote X-Safe-Karte ist
                                                                                                   über den 1. 11. gültig)
                                                    Freigeschaltet und Aktiviert?             4
  2      Inhaltsdatenverschlüsselungszertifikat     Beantragt?                                4
                                                    Erhalten?                                 4
                                                    Aktiviert?                                4
  3      OSCI-Zertifikat                            Beantragt?                                4         31. Mai
                                                    Erhalten?                                 4
                                                    Aktiviert?                                4
  4      Intermediärsbetreiber                      Mitteilung des OSCI-Zertifikats           4
                                                    Einrichtung des Postfachs                 4          30. Juni
  5      Behörden-ID und Behördenschlüssel          Bildung der Behörden-ID und des
                                                    Behördenschlüssels abgeschlossen?         4
  6      Beauftragung der Pflegenden Stelle         Beauftragung mit dem Eintrag ins DVDV     4          15. Juli
                                                    Benennung der erforderlichen Daten?
  7      DVDV-Eintrag durch pflegende Stelle        Eintrag in das DVDV ist laut Pflegender   4
                                                    Stelle erfolgt und Quittierung wurde                 30. Juli
                                                    erhalten
  8      EWO-Verfahren ist XhD-fähig                                                               30. September
  9      Testantragstellung
                                                                                                      September/
                                                                                                       Oktober

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Feldtest in Personalausweisbehörden

EWO-         Behörde                                  EWO-         Behörde
Hersteller                                            Hersteller
ADKOM        „ Burg – Sachsen-Anhalt                  HSH          „   Ansbach – Bayern
             „ Baddeckenstedt – Niedersachsen                      „   Potsdam – Brandenburg
                                                                   „   Wunstorf – Niedersachsen
AKDB         „   Hagen – Nordrhein-Westfalen                       „   Neuwied – Rheinland-Pfalz
             „   Haren - Niedersachsen                             „   Halle – Sachsen-Anhalt
             „   Fürstenfeldbruck - Bayern
             „   Schenefeld – Schleswig-Holstein      DZ BW        „   Taucha – Sachsen
             „   Unterschleißheim (26.400) – Bayern                „   Kornwestheim – Baden-Württemberg
                                                                   „   Offenburg
EKOM 21      „ Kassel – Hessen                                     „   Ravensburg – Baden Württemberg
             „ Gießen – Hessen
                                                      Schleupen    „ Coswig – Sachsen-Anhalt
GES          „ Leverkusen – Nordrhein-Westfalen                    „ Nienburg – Sachsen-Anhalt
                                                                   „ Mansfelder Grund-Helbra – Sachsen-Anhalt
Saskia       „ Bad Schlema – Sachsen
             „ Flöha – Sachsen                        MPS          „ Bergkamen - Nordrhein-Westfalen
                                                                   „ Wadern – Saarland
KAI Gruppe   „ Buxtehude – Niedersachsen

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Ziele des Feldtests

    Zeitraum      „ 4. Januar 2010 bis 12. Juni 2010

  Integrations-   „ Nachweis der Integrationsfähigkeit der Module und Komponenten in die
                    Echtumgebungen:
    fähigkeit
                       -   zur Datenerfassung, -prüfung und -übermittlung
                       -   zum Änderungsmanagement, inkl. der Anbindung der PKI für den
                           Änderungsdienst am Arbeitsplatz
                       -   zum Sperrmanagement

                  „ Nachweis der Praxistauglichkeit, Handhabbarkeit und Akzeptanz des gesamten
   Akzeptanz
                    Verfahrens

                  „ Optimierung der Abläufe, Module und Komponenten
  Optimierung
                  „ Optimierung des Informations- und Schulungsmaterials bzgl. Vollständigkeit,
 Komponenten        Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit

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Zeitplan Feldtest (1/2)

    „ 26. April    Lieferung fehlerbereinigter Software durch BDr.
                   Start Pretest-Phase II (Testanträge PA/Pass+Test
                   Produktionsweiche)
    „ 07. Mai      Alle Kern-EWO-Behörden in Phase I
                   Übermittlung von XhD-Testdaten mit neuen Zertifikaten über DVDV,
                   XhD-Dateneingang in BDr.
    „ 17. Mai      Start Phase II (Wirkbetrieb Echtanträge PA+Pass mit XhD,
                   Produktion bisherige PA, Pässe
    „ 4.Juni       Alle Behörden (auch DIGID-Behörden) im Wirkbetrieb Phase I+II
    „ 7. Juni      Lieferung fehlerbereinigter Softwaremodule durch BDr.
                   Start Phase III für alle Behörden (Phase II+ Anonymisierte
                   Testdaten auf nPA-Produktion, Übermittlungen der neuen
                   Nachrichtenobjekte, insb. Sperrkennwort, neue Ausweisproduktion

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Zeitplan Feldtest (2/2)

  „ 15. Juni             Start Kommunikation mit BVA-Sperrregister
                         (Sperrungen/Entsperrungen/Auskünfte)

  „ 9. Juli              Lieferung Änderungsboxen für Feldtest mit finaler Version

  „ 12. Juli             Anschluss und Inbetriebnahme Änderungsboxen
  „ 19. Juli             Lieferung Softwaremodule Produktversion – (incl. Änderungs- und
                         Visualisierungsfunktionen – kein Integrationsaufwand)
                         Betriebsaufnahme PKI für Änderungsdienst

  „ 19. Juli- 23. Juli   Test Änderungsterminals mit Änderungsdienst und Visualisierung

  „ 23. Juli             Ende Feldtest

  „ 15. September        Abschlussbericht

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Wichtige Meilensteine der letzten Monate

 Oktober 2009
     9 Start Anwendungstest

 November 2009:
     9 Treffen mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten und den
       Landesdatenschutzbeauftragten

 Dezember 2009:
     9 Veröffentlichung des Musters des neuen Personalausweises
     9 Start des Rollouts der Module für Feldtestbehörden
     9 Informationsveranstaltung für Feldtestbehörden und Verfahrensentwickler im BMI
     9 Start der Informationsmaßnahmen Personalausweisbehörden
         durch Versand des ersten Newsletters

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Wichtige Meilensteine der letzten Monate

Januar 2010:
   9 Länderversendung Personalausweisverordnung
   9 Versand eines Sicherheitsleitfadens für Ausweisbehörden
   9 Start des Feldtests
   9 BMI-Vorschlag zur künftigen Verwaltungskostenpauschale
   9 Fertigstellung eines Entwurfs des Handlungsleitfadens für Personalausweisbehörden

März 2010:
   9 CEBIT
   9 Anwendungstest: Alle Systemkomponenten im Echtbetrieb
   9 Konzeption Schulung der Personalausweisbehörden

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Wichtige Meilensteine bis zur Einführung

 April 2010:
     9 Kabinettbeschluss Personalausweisverordnung
     9 Treffen mit Verfahrensentwicklern
 Mai 2010:
     9 Start Beantragung Berechtigungszertifikate für Diensteanbieter der VfB
     9 Kurzleitfaden „Technische Kommunikationsprozesse“
     „ Verteilung Handlungsleitfaden (Zwischenfassung)
     „ Festlegung der Gebühr
     „ Treffen mit den Pflegenden Stellen im BMI (17. Mai)
     „ Treffen Feldtestbehörden im BSI
 Juli 2010:
     „ Start der Schulungs- und Informationsmaßnahmen für Personalausweisbehörden

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Rollout für Personalausweisbehörden
        „   15. Juli             Rollout der Softwaremodule an alle Behörden

        „ 1. Juni – 30.September Umstellung XhD-Betrieb in allen Behörden

        „ September               Rollout Änderungsboxen für alle Behörden

        „ September/Oktober       Vorgezogener Wirkbetrieb für alle Behörden
                                  9    Testantragstellung
                                  9    Sperrwortübermittlung
                                  9    Änderungsdienst
                                  9    Sperrdienst mit BVA-Sperrregister

        „ 1. November 2010        Einführung des neuen Personalausweises

                                  Inkrafttreten des Personalausweisgesetzes

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Informationen für Personalausweisbehörden

                   „ Newsletter monatlich

                   „ Handlungsleitfaden für Personalausweisbehörden

                   „ Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch
                     Multiplikatoren

                   „ Elektronisches Lernprogramm (eLearning-Module)

                   „ Website zum Personalausweis , u. a. Bereich für
                     Personalausweisbehörden

                   „ Informationsbroschüre für Bürgerinnen und Bürger

                   „ Film „High noon im Bürgeramt Leerbach“, Teil 2

                   „ Ausweisbroschüre

                   „ Vorläufige Durchführungshinweise

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Schulungsinhalte

          Grundsatz: Gleicher Aufbau und Inhalte im
          Handlungsleitfaden, in den e-Learningmodulen und
          Multiplikatorenschulungen
         „ Der neue Personalausweis und seine elektronischen Funktionen

         „ Elektronischer Identitätsnachweis

         „ Beantragung, Datenübermittlung und Produktion

         „ Ausgabe

         „ Änderungsdienst

         „ Sperrdienst

         „ Support – Welche Hilfen gibt es

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Elektronisches Lernprogramm für
                  Personalausweisbehörden

           „ Inhalte: Handlungsleitfaden

           „ Bereitstellung ab August 2010

           „ 7 Module (20 – 25 Minuten), jeweils mit Multiple-Choice-Test

           „ Abschlusstest mit elektronischem Schulungszertifikat

           „ Module können jederzeit unterbrochen werden.

           „ Bereitstellung über Lernplattform der BAKÖV oder als CD-Rom

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Multiplikatorenschulungen
    „ Konzeption abgeschlossen (Februar 2010)

    „ Benennung von 60 Multiplikatoren durch Länder und kommunale Spitzenverbände bis
      zum 30. April

    „ Fertigstellung der Schulungsunterlagen durch BMI (Mai 2010)

    „ 3 Schulungsveranstaltungen für Multiplikatoren in Berlin mit Bereitstellung der
      Schulungsunterlagen (Juni 2010)

    „ Länder übernehmen Vorbereitung und Durchführung der regionalen Schulungen

    „ Regionale Schulungsveranstaltungen der Ausweisbehörden durch Multiplikatoren (Juli –
      Oktober 2010)

    „ Erfahrungstreffen BMI mit Multiplikatoren (Anfang Oktober)

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www.personalausweisportal.de

                      „ Kampagnenwebsite für die Öffentlichkeit
                          „ Umfassende Information zu den neuen
                            Funktionen und Anwendungen, sowie
                            Hilfestellungen für die Bürger
                          „ Pressematerial und Download von Broschüren
                          „ Informationen für potentielle Diensteanbieter
                            und Zertifizierungsdiensteanbieter
                      „ Behördenbereich
                          „ Passwortgeschützter Bereich
                          „ Rechtliche Grundlagen: Gesetz und Verordnung
                          „ Hilfestellungen zu den neuen Verfahren
                          „ Newsletter

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Bürger-Hotline und Supportstruktur für
                                             den neuen Personalausweis

                                                                       Anfragen zum neuen PA                                           Anfragen zur Antragsstellung
First Level Support

                                                                                                       Bürgerinnen und Bürger
                           Servicenummer 0180-1 333 333
                           BürgerService neuer
                           Personalausweis                                                                                                    Direkte Kontaktierung
                                                                                                                                              der zuständigen PA-
                           Lösungsquote > 60 %                                                                                                Behörde

                          Weiterleitung nicht beantworteter Anfragen                        Anfragen zum neuen Personalausweis
Second Level Support

                                          Personalaus-                                                    Support-Hotline                          Support-      Support
                       Bundes-                                 Support-Hotline      Zertifizierungs-                          Support-Hotline
                                          weisbehörden/                                                   Vergabestelle f.                         Hotline       Bundes-
                       ministerium des                         Hersteller des       diensteanbieter                           Kartenleser-
                                          Auslandsver-                                                    Berechtigungen/                          Dienste-      drucke-
                       Innern / BSI                            Bürgerclient         (ZDA)                                     Hersteller
                                          tretungen                                                       Sperrdienst                              anbieter      rei

                                          Standardverfahren: Über BürgerService                                  Standardverfahren: Direkt an Second Level Support

                                          Nicht-Standardverfahren: Über BürgerService                            Nicht-Standardverfahren: Direkt an Second Level Support

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www.cio.bund.de/Anwendungstest
www.bsi.de (elektronische Ausweise)
ePa@bmi.bund.de

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