Neuer Personalausweis- Was kommt auf uns zu - Leipzig, den 11. Mai 2010 - Der neue Personalausweis - Stand der Umsetzung
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Der neue Personalausweis – Stand der Umsetzung Frank-Rüdiger Srocke Bundesministerium des Innern Referat IT 4 Pass- und Ausweiswesen, Identifizierungssysteme Bundesministerium des Innern Neuer Personalausweis- Was kommt auf uns zu Leipzig, den 11. Mai 2010
Der neue Personalausweis kommt am 1. November 2010 Sichtausweis Elektronische Funktionen Elektronischer Identitätsnachweis: eID-Funktion für E-Business- und E-Government PIN und Berechtigungszertifikat erforderlich Unterschriftsfunktion: Qualifizierte elektronische Signatur nachträglich auf den Ausweis nachladbar Hoheitliche Funktion digitales Lichtbild und (auf Wunsch) zwei Der neue Personalausweis vereint elektronische Fingerabdrücke den herkömmlichen Ausweis und ausschließlich für zur Identitätsfeststellung die drei neuen elektronischen Funktionen berechtigte Behörden, z. B. Polizei und im Scheckkartenformat. Grenzkontrolle www.bmi.bund.de 3
Funktionen eID und QES eID - Elektronischer Identitätsnachweis QES - Qualifizierte elektronische Signatur Anmeldung beim Anbieter Angebot des Anbieters Authentisierung des Anbieters Annahme des Angebots Authentisierung des Ausweis- Anbringung der QES inhabers Versand der „Annahme mit QES“ Personendaten-Freigabe mit PIN Prüfung der QES und der Annahme Personendaten-Übertragung Identität des Ausweisinhabers √ Rechtsgeschäft √ steht im Moment fest ist nachweislich wirksam www.bmi.bund.de 4
Gegenseitiger Identitätsnachweis Beide Seiten weisen sich aus! Bürgerinnen Diensteanbieter und Bürger Diensteanbieter weist sich mit Berechtigungszertifikat aus Kann die Person ihre Kann das Unternehmen elektronische Identität seine elektronische beweisen? Identität beweisen? Sowohl Bürger als auch Diensteanbieter können sich bei der Nutzung des elektronischen Personalausweises auf die Identität des Gegenüber verlassen! Bürger weist sich mit elektronischem Personalausweis aus
Vorgesehene Datenfelder für den elektronischen Identitätsnachweis Daten, die zur Überprüfung, ob ein abgelaufener oder gesperrter Ausweis vorliegt, immer an den Diensteanbieter übermittelt werden: Dienste- und kartenspezifisches Sperrmerkmal Ergebnis der Gültigkeitsprüfung des Ausweises Abrufbare personenbezogene Daten gemäß Berechtigungszertifikat: Vor- und Familienname(n), Doktorgrad Ordens-, Künstlername Geburtstag und -ort / Angabe, ob ein bestimmtes Alter über- oder unterschritten ist Anschrift / Angabe, ob Wohnort mit bestimmten Wohnort übereinstimmt Dokumentenart („Personalausweis“) und ausstellendes Land („D“) Dienste- und kartenspezifisches Kennzeichen („Pseudonym“) Kein Abruf von biometrischen Daten möglich! www.bmi.bund.de 6
Komponenten für die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises Welche Komponenten benötigt der Internet Bürger für das Ausweisen im Internet? Computer Internetbrowser a Internetanbindung Bürgerclient-Software a Kontaktloses Kartenlesegerät Neuer Personalausweis mit eingeschalteter eID-Funktion Geheimnummer a www.bmi.bund.de 7
Identitätsnachweis im Internet (1) Ablauf (Beispiel): 1. Bürgerin/ Bürger ruft Webseite des Online-Dienstes auf 2. Auswahl der Funktion „Identitätsnachweis mit dem neuen Personalausweis“
Identitätsnachweis im Internet (2) Ablauf (Beispiel): 3. Anzeige allgemeiner Informationen zum Diensteanbieter des Berechtigungszertifikats
Identitätsnachweis im Internet (4) Ablauf (Beispiel): 5. Bürger legt elektronischen Personalausweis auf das Lesegerät Vor PIN-Eingabe kein Auslesen oder Übertragen von Daten! 6. Eingabe geheime PIN (6-stellig) zur Freigabe der Daten 7. Übertragung der freigegebenen Daten www.bmi.bund.de 11
Identitätsnachweis im Internet (5) Ablauf (Beispiel): 8. Anmeldung erfolgreich abgeschlossen, Dienst kann genutzt werden. Beispielabbildung
Vorteile des elektronischen Identitätsnachweises Einfache und sichere Identifizierung im Internet Erhöhung der Sicherheit bisheriger Passwortidentifizierung darunter: Erhöhung der Sicherheit von PIN-Verfahren bisher: Passwort oder PIN = nur Wissen künftig: Personalausweis + PIN = Besitz + Wissen Sichere medienbruchfreie Abwicklung von Online-Diensten, unabhängig von Öffnungszeiten Berechtigungszertifikat mit Erforderlichkeitsprüfung; Datenübermittlung nur im Rahmen des Berechtigungszertifikats Einheitliche standardisierte Schnittstelle Î überwiegend Nutzung des neuen Ausweises zur Authentisierung bei Online-Diensten Richtigkeit der online übermittelten personenbezogenen Daten Verschlüsselte Übertragung www.bmi.bund.de 13
Anwendungsgebiete Zugang mit Pseudonym Altersverifikation Altersverifikation Bürgerdienste Kiosksysteme / Infoterminals Automat. Formularbefüllung Elektronische Signatur Online-Registrierung Zutrittskontrollen Barrierefreie Internetdienste www.bmi.bund.de 14
Zugriffsberechtigung nur mit Berechtigungszertifikaten Bundesverwaltungsamt (BVA) BSI Vergabestelle für Berechtigungszertifikate Sperrlistenbetreiber Root (Verwaltungsverfahren) Gebührenstelle Akkreditierungsstelle f f CVCA B Antrags- 5. 6.a eingang Antrags- Entscheidung € Einfache Umrechnung der Sperrkennwörter der Sperrliste prüfung (formell & inhaltlich) für Trustcenter 4. Antrag auf 6.b Bescheid 7. Gebühr für 9. Umrechnung in 1. 2. 3. Berechtigung (inkl. Gebühren Diensteanbieter- Verwaltungsakt für Verwaltungsakt) spezifische Sperrmerkmale 10.a Abruf von Sperr- DA-pezifischen merkmale Akkredi- DV-Zer- Sperrlisten tierung tifikat Antrag B 10.b Abruf von Zertifikate Berechtigungs- zu Markt- f Berech- zertifikaten preisen tigung eID-Server 8. Vorlage Berech- Berechtigung tigung Öff. Schlüssel Diensteanbieter (DA) und Bezahlung € Trustcenter (ZDA) www.bmi.bund.de 15
Anforderungen an den Diensteanbieter Diensteanbieter ( § 2 Abs. 3 PAuswG) sind ¾natürliche und juristische Personen, ¾die zur Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung oder zur Erfüllung eigener Geschäftszwecke ¾den Nachweis der Identität oder einzelner Identitätsmerkmale des Ausweisinhabers benötigen Anforderungen gemäß § 21 Abs. 2 PAuswG ¾ kein rechtswidriger Zweck ¾ keine geschäftsmäßige Übermittlung von Daten ¾ Nachweis der Erforderlichkeit der Datenkategorien für den Geschäftszweck ¾ Maßnahmen zu Datenschutz und -sicherheit ¾ keine Anhaltspunkte für missbräuchliche Verwendung der Berechtigung
Ziele des Anwendungstests Frühzeitige Einbindung der Diensteanbieter für E-Business/ E- Government bei der Erprobung der Technik Test des elektronischen Identitätsnachweises für E-Business- und E-Government-Dienste, Automaten und Offline-Systeme Test der Public Key Infrastructure (Berechtigungszertifikate + Sperrmanagement) Breite Teilnahme von Diensteanbietern unterschiedlicher Branchen und viele potentielle Personalausweisinhaber als Probanden Optimierung der erforderlichen Supportstrukturen für das Gesamtverfahren Schaffung einer validen Anzahl attraktiver Einsatz- möglichkeiten für den elektronischen Personalausweis, die ab dem 01.11.2010 verfügbar sind! www.bmi.bund.de 17
Der zentral koordinierte Anwendungstest E-Government E-Finanzservice E-Business www.bmi.bund.de 18
Testszenarien des Anwendungstests Altersverifikation (Zugriff auf altersbeschränkte Dienstleistungen) Registrierung für Dienstleistungen, Portale oder Internetbenutzerkonten Registrierung für Dienstleistungen unter Verwendung des Pseudonyms Automatisches Ausfüllen von Web-Formularen E-Government-Suiten im virtuellen Rathaus Eröffnung eines Benutzerkontos und Anmeldung am sicheren DE-Mail-Dienst Zugangskontrolle (z.B. Zugang zum Firmengelände) Online-Beantragung einer qualifizierten elektronischen Signatur Internetservices für behinderte Mitmenschen www.bmi.bund.de 19
Registrierung für den offenen Anwendungstest www.bmi.bund.de 20
Datenschutz und Datensicherheit mit dem neuen Personalausweis RF-Prozessorchip ist vielseitig verwendbar Kurze Reichweite Starke Transportverschlüsselung (kontaktlos) Starke kryptografische Verfahren im Chip Abgeschottete Chipbereiche für Biometrie-, und eID- und Signaturfunktion Kann nicht geklont werden Grundsatz der gegenseitigen Authentisierung Kein Auslesen ohne Berechtigungszertifikat Zukunftssichere Kryptografie PIN kann geändert werden Algorithmen sind updatefähig Vom BSI geprüfte Verfahren
Beantragungs- und Ausgabeprozess Ausweisbehörde Ausweishersteller Ausweisbehörde Ausweisinhaber Nutzung eID- Funktion Auflegen nPA Datenüber- Versand Eingabe PIN mittlung nPA Beantragung des Produktion neuer PA Ausgabe neuer PA neuen PA Signaturanbieter Aktivieren Signatur- funktion (QES) Versand Ausweisinhaber PIN-Brief Ausweisinhaber Erhalt Brief mit PIN, Nutzung Signatur PUK, Sperrkennwort
Neue Abläufe in den Personalausweisbehörden Bürgerinnen und Bürger Ausweis Ausweis Daten Ausweis Personalausweisbehörde beantragen abholen ändern sperren Ausgabeverfahren Antragsverfahren Änderungsdienst Sperrdienst Daten- Lieferung Übermittlung der übermittlung Personalausweis Sperrinformation Ausweishersteller Sperrlistenbetreiber www.bmi.bund.de 23
Ausweis beantragen ePA sperren / entsperren Ausweis abholen Daten ändern Bürger Daten anzeigen Beantragung + Empfang & Visualisie- Änderungs- Sperrdienst Erfassung Ausgabe rungsdienst dienst Personalausweisbehörde Terminal Erfassungssystem Verwaltungssystem inkl. Lesegerät Änderungssystem g Sperrsystem g g Signatur-/ Signatur-/ Empfang Übermittlung Übermittlung der Empfang der Zertifikatsanfragen Zertifikatsanfragen Sperrinforma- Sperrinfor- erfassten Personalausweise g tionen vom mationen an Daten an den von dem Zertifikatsanfragen Ausweis- Sperrlisten- Ausweishersteller Ausweishersteller EAC-Box an DVCA für hersteller betreiber Ausweisbehörden g g Sperrlisten- g g Ausweishersteller g betreiber www.bmi.bund.de 24
Änderungsterminal für die Personalausweisbehörden Aus- /Einschalten eID-Funktion Neusetzung Geheimnummer Änderung der im Chip gespeicherten Anschrift Breite: 22 cm Tiefe: 19 cm Höhe: 9 cm www.bmi.bund.de 25
Neue Abläufe - Beantragung Erfassung des Ordens- und Künstlernamens Erfassung und Qualitätssicherung des Gesichtsbildes (Biometrieanforderungen wie ePass) Information des Bürgers über die Freiwilligkeit der Abnahme von Fingerabdrücken und über das Benachteiligungsverbot Schriftliche Erklärung des Antragstellers auf Nachfrage der Ausweisbehörde, ob er Fingerabdrücke erheben und speichern lassen möchte Ggf. Erfassung und Qualitätssicherung der Fingerabdrücke – Verfahren wie ePass Ausgabe des Informationsmaterials zu den neuen Funktionen (insb. eID-Funktion) Schriftliche Bestätigung des Empfangs des Informationsmaterials durch Antragsteller Angabe, ob der PIN-/ PUK-Brief an die Adresse des Antragstellers zu senden ist oder ob berechtigte Gründe für die Versendung an die ausstellende Personalausweisbehörde vorliegen Unterschrift ab einem Alter von 10 Jahren zum Abdruck im Ausweis Elektronische Übermittlung aller Ausweisantragsdaten www.bmi.bund.de 26
Neue Abläufe - Ausgabe Speicherung des Sperrkennworts im Personalausweisregister Ausgabe des Ausweises an Antragsteller nur nach Prüfung der technischen Funktionsfähigkeit Schriftliche Erklärung des Bürgers zum Erhalt des PIN-Briefes, ansonsten nur Ausgabe mit ausgeschaltetem elektronischem Identitätsnachweis, ggf. Aushändigung des PIN-Briefes Schriftliche Erklärung des Antragstellers über 16 Jahren, ob er eID-Funktion nutzen möchte Ggf. Ausschalten der eID-Funktion im Chip und Speichern dieser Tatsache im PA- Register Hinweis: Ausweishersteller schaltet eID-Funktion ein (ausgeschaltet nur bei Antragstellern unter 16 Jahren) Anzeigen der im Chip gespeicherten Daten Löschung der Fingerabdrücke spätestens bei Abholung des Ausweises www.bmi.bund.de 27
www.bmi.bund.de 28
Abläufe für den Änderungsdienst *) Aus-/ Einschalten eID-Funktion Neusetzung Geheimnummer Änderung der Adresse Feststellen der Identität Feststellen der Identität Feststellen der Identität Abgabe einer schriftlichen Änderung der Geheimnummer Änderung der Anschrift im Chip Erklärung durch den Ausweisinhaber in der mit Hilfe eines hoheitlichen PA-Behörde Berechtigungszertifikats und der Ein- bzw. Ausschalten der eID- sechsstelligen Zugangsnummer Funktion und Speicherung der Organisatorische Sicherstellung, Tatsache im PA-Register dass die PA-Behörde keine Aufbringen eines Aufklebers mit Kenntnis von der eindeutiger Adresse, Bei Einschaltung: Initiierung der Geheimnummer erlangt Dienststempel, Seriennummer Neusetzung der Geheimnummer und transparenter Schutzfolie und auf Wunsch Mitteilung des auf der Rückseite der Sperrkennwortes Personalausweiskarte Dokumentation des Datums und Speicherung der geänderten der Uhrzeit der Ein- bzw. Adresse im Melderegister Ausschaltung im PA-Register *) ohne Berücksichtigung von ausstellender und nicht ausstellender Behörde www.bmi.bund.de 29
Sperrmöglichkeiten für den elektronischen Identitätsnachweis Bürger Sperr- / Entsperrmeldung Sperrmeldung unter Angabe Name, Sperrmeldung unter Angabe Name, nach Identifizierung Vorname, Geburtsdatum und Sperrkennwort Vorname, Geburtsdatum, Sperrkennwort Ausweisbehörde Hotline (Berechnung Sperrhash) (Berechnung Sperrhash) Sperrung/ Entsperrung mit Sperrhash Sperrung mit Sperrhash Sperrung mit Sperrhash Sperrlistenbetreiber Sperrliste mit allgemeinen Sperrmerkmalen Zertifizierungs- diensteanbieter Dienstespezifische Sperrlisten Elektronischer Identitätsnachweis Abgleich dienste- Diensteanbieter Sperrliste und karten-spez. Sperrmerkmal www.bmi.bund.de 30
Zeitplan: Rechtlicher Rahmen Personalausweisgesetz (PAuswG) 9 verkündet: 18. Juni 2009 Personalausweisverordnung (PAuswV) mit Verweis auf §§ Technische Richtlinien 9 Kabinettbeschluss: 21. April 2010 ¾ Bundesrat: 04. Juni 2010 (BR-Drucks. 240/10) Personalausweisgebührenverordnung ¾ Bundesrat: 09. Juli 2010 Änderung der Passverordnungen ¾ Bundesrat : 09. Juli 2010 Vorläufige Durchführungshinweise ¾ 1. Entwurf: 30. Juni 2010; ¾ 2. Entwurf : 1. Oktober 2010 www.bmi.bund.de 31
Struktur und Inhalte der Personalausweisverordnungen § Personalausweisverordnung: Kapitel 1: Allgemeine Vorschriften (Normen, Begriffsdefinitionen) K Kapitel 2: Übermittlung der Ausweisantragsdaten Kapitel 3: Produktion Kapitel 4: Aushändigung Kapitel 5: Änderung von Daten Kapitel 6: Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises Kapitel 7: Sperrung und Entsperrung des elek. Identitätsnachweises Kapitel 8: Beantragung von Berechtigungen Kapitel 9: Ausgabe von Berechtigungen Kapitel 10: Schlussvorschriften Technische Richtlinien Technische Verweise Richtlinien § Anlagen: Technische ------------------- Richtlinien ------------------- Anhang 1: Muster des Personalausweises ------------------- ------------------- ------------------- Anhang 2: Muster des vorläufigen Personalausweises K ------------------- ------------------- ------------------- Anhang 3: Formale Anforderungen an die Einträge im Personalausweis K ------------------- ------------------- Anhang 4: Übersicht über die Technischen Richtlinien des BSI ------------------- Anhang 5: Übersicht über die zu zertifizierenden Systemkomponenten K ------------------- Gesonderte Personalausweisgebührenverordnung www.bmi.bund.de 32
Regelungen der Personalausweisverordnung (1/2) Keine Gebührenregelungen Muster für Personalausweis (Anhang 1) und Änderungsaufkleber, vorläufigen Personalausweis (Anhang 2) Keine Vorgaben für das „Wie“ der Kommunikation zwischen den Ausweisbehörden Bestätigung des Eingangs des Sperrkennwortes gegenüber Ausweishersteller. Ausweishersteller fragt nach, wenn nach 3 Werktagen keine Eingangsbestätigung vorliegt (§ 15 Abs. 3) Dokumentationspflichten der Personalausweisbehörde (§ 4) Erfassung der Anschrift, einschließlich Postleitzahl (§ 6) www.bmi.bund.de 33
Regelungen der Personalausweisverordnung(2/2) PIN-Brief nur an Antragsteller, die mindestens 15 Jahre und 9 Monate alt ist (§ 17 Abs. 5) Antragsteller muss bei Abholung schriftlich bestätigen, dass er den PIN-Brief erhalten hat (§ 17 Abs. 7); Bestätigt der Ausweisinhaber nicht den Empfang: Ausgabe nur mit ausgeschaltetem Identitätsnachweis (§ 18 Abs. 2) Absender des PIN-Briefs ist die postalische Anschrift der ausstellenden PAB (§ 17 Abs. 1) www.bmi.bund.de
Technische Infrastruktur XhD-Data Exchange Format DOI-Zertifikate (Deutschland-Online Infrastruktur) Einführung von XhD bis zum 1. November Die Nutzung der DOI-Zertifikate für elektronische 2010 ohne Übergangsphase für den Signaturen sind verpflichtend ab dem 1. November 2010; neuen Personalausweis bereits existierende Zertifikate bleiben gültig und können auch nach dem 1. November 2010 bis zu ihrem Einführung von XhD auch für den ePass Ablaufdatum weiter verwendet werden. bis zum 1. November 2013 mit einer Übergangsphase von 3 Jahren OSCI-Transport BIO-API 2.0 Verwendung des Deutschen Verwaltungsdienste- verzeichnis (DVDV) für OSCI-Transport Die Nutzung der Bio-API 2.0-Software ist sowohl für den neuen Personalausweis als Zentrale Registrierung aller Personalausweisbehörden und auch den ePass zum 1.November 2010 des Personalausweisherstellers im DVDV gemäß der verpflichtend Technischen Richtlinie des BSI: “Sichere Szenarien für die Kommunikationsprozesse hoheitlicher Dokumente” [TR- 03132] www.bmi.bund.de 35
Prüfliste für Personalausweis-und Passbehörden zur neuen Kommunikation 1 Signaturkarte inklusive Kartenzertifikat Beantragt? 4 bis 31. Mai(es sei denn Erhalten? 4 die rote X-Safe-Karte ist über den 1. 11. gültig) Freigeschaltet und Aktiviert? 4 2 Inhaltsdatenverschlüsselungszertifikat Beantragt? 4 Erhalten? 4 Aktiviert? 4 3 OSCI-Zertifikat Beantragt? 4 31. Mai Erhalten? 4 Aktiviert? 4 4 Intermediärsbetreiber Mitteilung des OSCI-Zertifikats 4 Einrichtung des Postfachs 4 30. Juni 5 Behörden-ID und Behördenschlüssel Bildung der Behörden-ID und des Behördenschlüssels abgeschlossen? 4 6 Beauftragung der Pflegenden Stelle Beauftragung mit dem Eintrag ins DVDV 4 15. Juli Benennung der erforderlichen Daten? 7 DVDV-Eintrag durch pflegende Stelle Eintrag in das DVDV ist laut Pflegender 4 Stelle erfolgt und Quittierung wurde 30. Juli erhalten 8 EWO-Verfahren ist XhD-fähig 30. September 9 Testantragstellung September/ Oktober www.bmi.bund.de 36
Feldtest in Personalausweisbehörden EWO- Behörde EWO- Behörde Hersteller Hersteller ADKOM Burg – Sachsen-Anhalt HSH Ansbach – Bayern Baddeckenstedt – Niedersachsen Potsdam – Brandenburg Wunstorf – Niedersachsen AKDB Hagen – Nordrhein-Westfalen Neuwied – Rheinland-Pfalz Haren - Niedersachsen Halle – Sachsen-Anhalt Fürstenfeldbruck - Bayern Schenefeld – Schleswig-Holstein DZ BW Taucha – Sachsen Unterschleißheim (26.400) – Bayern Kornwestheim – Baden-Württemberg Offenburg EKOM 21 Kassel – Hessen Ravensburg – Baden Württemberg Gießen – Hessen Schleupen Coswig – Sachsen-Anhalt GES Leverkusen – Nordrhein-Westfalen Nienburg – Sachsen-Anhalt Mansfelder Grund-Helbra – Sachsen-Anhalt Saskia Bad Schlema – Sachsen Flöha – Sachsen MPS Bergkamen - Nordrhein-Westfalen Wadern – Saarland KAI Gruppe Buxtehude – Niedersachsen www.bmi.bund.de 37
Ziele des Feldtests Zeitraum 4. Januar 2010 bis 12. Juni 2010 Integrations- Nachweis der Integrationsfähigkeit der Module und Komponenten in die Echtumgebungen: fähigkeit - zur Datenerfassung, -prüfung und -übermittlung - zum Änderungsmanagement, inkl. der Anbindung der PKI für den Änderungsdienst am Arbeitsplatz - zum Sperrmanagement Nachweis der Praxistauglichkeit, Handhabbarkeit und Akzeptanz des gesamten Akzeptanz Verfahrens Optimierung der Abläufe, Module und Komponenten Optimierung Optimierung des Informations- und Schulungsmaterials bzgl. Vollständigkeit, Komponenten Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit www.bmi.bund.de 38
Zeitplan Feldtest (1/2) 26. April Lieferung fehlerbereinigter Software durch BDr. Start Pretest-Phase II (Testanträge PA/Pass+Test Produktionsweiche) 07. Mai Alle Kern-EWO-Behörden in Phase I Übermittlung von XhD-Testdaten mit neuen Zertifikaten über DVDV, XhD-Dateneingang in BDr. 17. Mai Start Phase II (Wirkbetrieb Echtanträge PA+Pass mit XhD, Produktion bisherige PA, Pässe 4.Juni Alle Behörden (auch DIGID-Behörden) im Wirkbetrieb Phase I+II 7. Juni Lieferung fehlerbereinigter Softwaremodule durch BDr. Start Phase III für alle Behörden (Phase II+ Anonymisierte Testdaten auf nPA-Produktion, Übermittlungen der neuen Nachrichtenobjekte, insb. Sperrkennwort, neue Ausweisproduktion www.bmi.bund.de 39
Zeitplan Feldtest (2/2) 15. Juni Start Kommunikation mit BVA-Sperrregister (Sperrungen/Entsperrungen/Auskünfte) 9. Juli Lieferung Änderungsboxen für Feldtest mit finaler Version 12. Juli Anschluss und Inbetriebnahme Änderungsboxen 19. Juli Lieferung Softwaremodule Produktversion – (incl. Änderungs- und Visualisierungsfunktionen – kein Integrationsaufwand) Betriebsaufnahme PKI für Änderungsdienst 19. Juli- 23. Juli Test Änderungsterminals mit Änderungsdienst und Visualisierung 23. Juli Ende Feldtest 15. September Abschlussbericht www.bmi.bund.de 40
Wichtige Meilensteine der letzten Monate Oktober 2009 9 Start Anwendungstest November 2009: 9 Treffen mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten und den Landesdatenschutzbeauftragten Dezember 2009: 9 Veröffentlichung des Musters des neuen Personalausweises 9 Start des Rollouts der Module für Feldtestbehörden 9 Informationsveranstaltung für Feldtestbehörden und Verfahrensentwickler im BMI 9 Start der Informationsmaßnahmen Personalausweisbehörden durch Versand des ersten Newsletters www.bmi.bund.de 41
Wichtige Meilensteine der letzten Monate Januar 2010: 9 Länderversendung Personalausweisverordnung 9 Versand eines Sicherheitsleitfadens für Ausweisbehörden 9 Start des Feldtests 9 BMI-Vorschlag zur künftigen Verwaltungskostenpauschale 9 Fertigstellung eines Entwurfs des Handlungsleitfadens für Personalausweisbehörden März 2010: 9 CEBIT 9 Anwendungstest: Alle Systemkomponenten im Echtbetrieb 9 Konzeption Schulung der Personalausweisbehörden www.bmi.bund.de 42
Wichtige Meilensteine bis zur Einführung April 2010: 9 Kabinettbeschluss Personalausweisverordnung 9 Treffen mit Verfahrensentwicklern Mai 2010: 9 Start Beantragung Berechtigungszertifikate für Diensteanbieter der VfB 9 Kurzleitfaden „Technische Kommunikationsprozesse“ Verteilung Handlungsleitfaden (Zwischenfassung) Festlegung der Gebühr Treffen mit den Pflegenden Stellen im BMI (17. Mai) Treffen Feldtestbehörden im BSI Juli 2010: Start der Schulungs- und Informationsmaßnahmen für Personalausweisbehörden www.bmi.bund.de 43
Rollout für Personalausweisbehörden 15. Juli Rollout der Softwaremodule an alle Behörden 1. Juni – 30.September Umstellung XhD-Betrieb in allen Behörden September Rollout Änderungsboxen für alle Behörden September/Oktober Vorgezogener Wirkbetrieb für alle Behörden 9 Testantragstellung 9 Sperrwortübermittlung 9 Änderungsdienst 9 Sperrdienst mit BVA-Sperrregister 1. November 2010 Einführung des neuen Personalausweises Inkrafttreten des Personalausweisgesetzes www.bmi.bund.de 44
Informationen für Personalausweisbehörden Newsletter monatlich Handlungsleitfaden für Personalausweisbehörden Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Multiplikatoren Elektronisches Lernprogramm (eLearning-Module) Website zum Personalausweis , u. a. Bereich für Personalausweisbehörden Informationsbroschüre für Bürgerinnen und Bürger Film „High noon im Bürgeramt Leerbach“, Teil 2 Ausweisbroschüre Vorläufige Durchführungshinweise www.bmi.bund.de 45
Schulungsinhalte Grundsatz: Gleicher Aufbau und Inhalte im Handlungsleitfaden, in den e-Learningmodulen und Multiplikatorenschulungen Der neue Personalausweis und seine elektronischen Funktionen Elektronischer Identitätsnachweis Beantragung, Datenübermittlung und Produktion Ausgabe Änderungsdienst Sperrdienst Support – Welche Hilfen gibt es www.bmi.bund.de 46
Elektronisches Lernprogramm für Personalausweisbehörden Inhalte: Handlungsleitfaden Bereitstellung ab August 2010 7 Module (20 – 25 Minuten), jeweils mit Multiple-Choice-Test Abschlusstest mit elektronischem Schulungszertifikat Module können jederzeit unterbrochen werden. Bereitstellung über Lernplattform der BAKÖV oder als CD-Rom www.bmi.bund.de 47
Multiplikatorenschulungen Konzeption abgeschlossen (Februar 2010) Benennung von 60 Multiplikatoren durch Länder und kommunale Spitzenverbände bis zum 30. April Fertigstellung der Schulungsunterlagen durch BMI (Mai 2010) 3 Schulungsveranstaltungen für Multiplikatoren in Berlin mit Bereitstellung der Schulungsunterlagen (Juni 2010) Länder übernehmen Vorbereitung und Durchführung der regionalen Schulungen Regionale Schulungsveranstaltungen der Ausweisbehörden durch Multiplikatoren (Juli – Oktober 2010) Erfahrungstreffen BMI mit Multiplikatoren (Anfang Oktober) www.bmi.bund.de 48
www.personalausweisportal.de Kampagnenwebsite für die Öffentlichkeit Umfassende Information zu den neuen Funktionen und Anwendungen, sowie Hilfestellungen für die Bürger Pressematerial und Download von Broschüren Informationen für potentielle Diensteanbieter und Zertifizierungsdiensteanbieter Behördenbereich Passwortgeschützter Bereich Rechtliche Grundlagen: Gesetz und Verordnung Hilfestellungen zu den neuen Verfahren Newsletter www.bmi.bund.de 49
Bürger-Hotline und Supportstruktur für den neuen Personalausweis Anfragen zum neuen PA Anfragen zur Antragsstellung First Level Support Bürgerinnen und Bürger Servicenummer 0180-1 333 333 BürgerService neuer Personalausweis Direkte Kontaktierung der zuständigen PA- Lösungsquote > 60 % Behörde Weiterleitung nicht beantworteter Anfragen Anfragen zum neuen Personalausweis Second Level Support Personalaus- Support-Hotline Support- Support Bundes- Support-Hotline Zertifizierungs- Support-Hotline weisbehörden/ Vergabestelle f. Hotline Bundes- ministerium des Hersteller des diensteanbieter Kartenleser- Auslandsver- Berechtigungen/ Dienste- drucke- Innern / BSI Bürgerclient (ZDA) Hersteller tretungen Sperrdienst anbieter rei Standardverfahren: Über BürgerService Standardverfahren: Direkt an Second Level Support Nicht-Standardverfahren: Über BürgerService Nicht-Standardverfahren: Direkt an Second Level Support www.bmi.bund.de 50
Fragen? www.personalausweisportal.de www.bmi.bund.de (Pässe&Ausweise) www.cio.bund.de/ePA www.cio.bund.de/Anwendungstest www.bsi.de (elektronische Ausweise) ePa@bmi.bund.de Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! www.bmi.bund.de 51
Sie können auch lesen