Niedrigschwellige Hilfsangebot der - Liga der freien ...

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Welche Chancen eröffnen sich durch
die geänderte Sozialgesetzgebung für das
   niedrigschwellige Hilfsangebot der
      Sozialpsychiatrischen Dienste

             Dr. Michael Konrad, Ministerium für Soziales und Integration,
                               Referat Psychiatrie, Sucht
                                   Online Fachtagung
               Die Sozialpsychiatrischen Dienste in Baden-Württemberg
                         nach der neuen Verwaltungsvorschrift
      Im Spannungsfeld von neuen Herausforderungen und vorhandenen Strukturen
                               Eine Standortbestimmung
VwV SpDi Anwendungsbereich
               Niederschwellige Anlaufstelle
 Die betroffenen Personen sollen die Hilfen erhalten,
 die sie in ihrer individuellen Situation benötigen. Für
   die Zusammenführung der gesundheitlichen und
sozialen Hilfen im Sinne einer sektorenübergreifenden
     Versorgung brauchen schwer beeinträchtigte
 psychisch erkrankte Menschen eine niederschwellige
  Anlaufstelle, die sich ihrer Probleme annimmt und
     notwendige weitergehende Hilfen mit ihnen
                   zusammen erschließt.
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Landespsychiatrieplan 2000

    Das Ziel der gemeindenahen bedarfsgerechten
    Versorgung bedingt, dass möglichst ambulante
      Hilfeformen zur Verfügung gestellt werden
 Die Sozialpsychiatrischen Dienste sind mit ihrer Geh-
 Struktur für ihre Klienten ein wichtiges Bindeglied zu
den verschiedenen Versorgungs- und Hilfeangeboten“
VwV SpDi Anwendungsbereich
SpDi als zentraler Lotsen-Dienst im GPV

Mit dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) hat
das Land Baden-Württemberg strukturelle Grundlagen
   für die Weiterentwicklung der Hilfen für psychisch
kranke und seelisch behinderte Menschen geschaffen.
     Das differenzierte System der psychiatrischen
 Versorgung wird durch die Gemeindepsychiatrischen
  Verbünde auf der Ebene der Stadt- und Landkreise
                       gebündelt.

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Einheitliche personenzentrierte
               Hilfeplanung im GPV

       Der Stadt- oder Landkreis nutzt seinen
 Gestaltungsspielraum in der Gemeindepsychiatrie
 nach §§ 7 und 8 PsychKHG , um die verbindliche
Kooperation der regionalen Leistungserbringer, zum
   Beispiel im GPV, und eine personenzentrierte
Hilfeplanung zu bewirken. Gemeindepsychiatrische
   Zentren können dabei eine maßgebliche Rolle
                   übernehmen.

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Alleinige Finanzierung der
                    Stellendeputate des SpDi

  Leistungen aus anderen Leistungsbereichen (z. B.
   Soziotherapie oder Assistenzleistungen nach dem
    SGB IX) können nicht mit dem Personal erbracht
 werden, für das der Träger des SpDi Zuwendungen
                          des Landes erhält.

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Psychiatrische Versorgung
                  bei Einführung der SpDi

Allgemeinärzte           Krankenhausbehandlung               Fachärzte für
                                                             Psychiatrie
                            9 Psychiatrische
                          Landeskrankenhäuser

       Einstieg in die ambulante Betreuung chronisch psychisch Kranker
        Sozialpsychiatrischer Dienst mit 1 VK je 50.000 Einwohner, mit
              8% Eigenanteil und zu 20% von der GKV finanziert

           Leistungen nach dem                         PLK               Private Heime
          Bundessozialhilfegesetz                  SGB V + BSHG            HzP BSHG
   Übergangs-      Dauer-         ABW                Langzeit-               Pflege-
   wohnheime     wohnheime   kontingentiert          stationen               heime

      Werkstätten für Behinderte (WfB)
Psychiatrische Versorgung nach der
                          Jahrtausendwende
                                            Krankenhausbehandlung
Fachärzte für          Psycho-        Zentren für Psychiatrie             Psychiatrische              Fachärzte für
Allgmeinmedizin        therapie       mit Satellitenstationen      TK     Institutsambulanz            Psychiatrie

                                                                                  Tagesstätte
                                                                                      GPZ

                             Drehscheibe der gemeindepsychiatrischen Versorgung
                                     Sozialpsychiatrischer Dienst                                      Ambulante
  Ambulante
                                     mit 1 VK je 50.000 Einwohner                                     Soziotherapie
 Pflegedienste
                         GKV nicht mehr an Finanzierung beteiligt, Reduktion des
                                             Landesanteils

                         Leistungen nach § 53 SGB XII                                    ZfP             Private Heime
     nicht personenzentriert und mit Heranziehung Einkommen/Vermögen                SGB XI + Zusatz       HzP SGB XII
  Stationär      Betreutes      Ambulant        Tagesstruktur   Werkstätten für
                                                                                     Fachpflege-           Pflege-
  Betreutes      Wohnen in      Betreutes        LT I.4.5b +      behinderte
                                                                                       heime               heime
   Wohnen         Familien       Wohnen             I.4.6       Menschen(WfbM)
Vernetzte Gemeindepsychiatrische Leistungserbringung
                                                     F-Diagnosen (ICD)
   SGB V           Krankenhausbehandlung                     FÄ Psychiatrie                  Psychotherapie
                Stationär       TK   PIA   StÄB

                Ambulante Ergotherapie         Häusl.Psychiatr.Krankenpflege         Ambulante Soziotherapie

 PsychKHG           Gemeindepsychiatrischer Verbund mit Kooperationsvereinbarung und                   Forensische
                                      Sozialpsychiatrischer Dienst                                       Kliniken
                         mit niedrigschwelligem Zugang und aufsuchenden Hilfen

   SGB IX                 RPK                    Leistungen zur         Leistungen zur Teilhabe       Leistungen zur
   Teil 1       medizinisch - berufliche         medizinischen                    am                   Teilhabe an
Regelung für       Komplexleistung             Rehabilitation § 42      Arbeitsleben §§ 49-55,57       Bildung § 75
 Menschen
                    Individuelle, funktionsbezogene Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung
    mit
Behinderung                     Beeinträchtigung der mentalen Funktionen (ICF)

                  Leistungen zur sozialen Teilhabe     Lstg. zur Teilhabe am   Lstg. zur Teilhabe   Häusliche Pflege
SGB IX Teil 2                  § 113                    Arbeitsleben § 111      an Bildung § 112      SGB XI + XII
Eingliederun     Leistungen      Betreutes   Tages-     WfbM      Budget f.    Hilfen schulische      Pflegefach-
  gshilfe f.    für Assistenz    Wohnen in förderung   Arb.ber.    Arbeit      Aus-/Weiterbildg.      leistungen/
Menschen m.          § 78         Familien    § 81       § 58       § 61        für einen Beruf     Haushaltsführung
wesentlicher
                Gesamtplanverfahren § 117 mit Bedarfsermittlungsinstr. § 118                              MDK
Behinderung
                                                                                                    Begutachtungs-RL
                      Beeinträchtigung d. gleichberechtigten Teilhabe
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