Niedrigschwellige Hilfsangebot der - Liga der freien ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Welche Chancen eröffnen sich durch die geänderte Sozialgesetzgebung für das niedrigschwellige Hilfsangebot der Sozialpsychiatrischen Dienste Dr. Michael Konrad, Ministerium für Soziales und Integration, Referat Psychiatrie, Sucht Online Fachtagung Die Sozialpsychiatrischen Dienste in Baden-Württemberg nach der neuen Verwaltungsvorschrift Im Spannungsfeld von neuen Herausforderungen und vorhandenen Strukturen Eine Standortbestimmung
VwV SpDi Anwendungsbereich Niederschwellige Anlaufstelle Die betroffenen Personen sollen die Hilfen erhalten, die sie in ihrer individuellen Situation benötigen. Für die Zusammenführung der gesundheitlichen und sozialen Hilfen im Sinne einer sektorenübergreifenden Versorgung brauchen schwer beeinträchtigte psychisch erkrankte Menschen eine niederschwellige Anlaufstelle, die sich ihrer Probleme annimmt und notwendige weitergehende Hilfen mit ihnen zusammen erschließt. 15. Dezember 2020 VwV SpDi ab 2021 2
Landespsychiatrieplan 2000 Das Ziel der gemeindenahen bedarfsgerechten Versorgung bedingt, dass möglichst ambulante Hilfeformen zur Verfügung gestellt werden Die Sozialpsychiatrischen Dienste sind mit ihrer Geh- Struktur für ihre Klienten ein wichtiges Bindeglied zu den verschiedenen Versorgungs- und Hilfeangeboten“
VwV SpDi Anwendungsbereich SpDi als zentraler Lotsen-Dienst im GPV Mit dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) hat das Land Baden-Württemberg strukturelle Grundlagen für die Weiterentwicklung der Hilfen für psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen geschaffen. Das differenzierte System der psychiatrischen Versorgung wird durch die Gemeindepsychiatrischen Verbünde auf der Ebene der Stadt- und Landkreise gebündelt. 15. Dezember 2020 VwV SpDi ab 2021 4
Einheitliche personenzentrierte Hilfeplanung im GPV Der Stadt- oder Landkreis nutzt seinen Gestaltungsspielraum in der Gemeindepsychiatrie nach §§ 7 und 8 PsychKHG , um die verbindliche Kooperation der regionalen Leistungserbringer, zum Beispiel im GPV, und eine personenzentrierte Hilfeplanung zu bewirken. Gemeindepsychiatrische Zentren können dabei eine maßgebliche Rolle übernehmen. 15. Dezember 2020 VwV SpDi ab 2021 5
Alleinige Finanzierung der Stellendeputate des SpDi Leistungen aus anderen Leistungsbereichen (z. B. Soziotherapie oder Assistenzleistungen nach dem SGB IX) können nicht mit dem Personal erbracht werden, für das der Träger des SpDi Zuwendungen des Landes erhält. 15. Dezember 2020 VwV SpDi ab 2021 6
Psychiatrische Versorgung bei Einführung der SpDi Allgemeinärzte Krankenhausbehandlung Fachärzte für Psychiatrie 9 Psychiatrische Landeskrankenhäuser Einstieg in die ambulante Betreuung chronisch psychisch Kranker Sozialpsychiatrischer Dienst mit 1 VK je 50.000 Einwohner, mit 8% Eigenanteil und zu 20% von der GKV finanziert Leistungen nach dem PLK Private Heime Bundessozialhilfegesetz SGB V + BSHG HzP BSHG Übergangs- Dauer- ABW Langzeit- Pflege- wohnheime wohnheime kontingentiert stationen heime Werkstätten für Behinderte (WfB)
Psychiatrische Versorgung nach der Jahrtausendwende Krankenhausbehandlung Fachärzte für Psycho- Zentren für Psychiatrie Psychiatrische Fachärzte für Allgmeinmedizin therapie mit Satellitenstationen TK Institutsambulanz Psychiatrie Tagesstätte GPZ Drehscheibe der gemeindepsychiatrischen Versorgung Sozialpsychiatrischer Dienst Ambulante Ambulante mit 1 VK je 50.000 Einwohner Soziotherapie Pflegedienste GKV nicht mehr an Finanzierung beteiligt, Reduktion des Landesanteils Leistungen nach § 53 SGB XII ZfP Private Heime nicht personenzentriert und mit Heranziehung Einkommen/Vermögen SGB XI + Zusatz HzP SGB XII Stationär Betreutes Ambulant Tagesstruktur Werkstätten für Fachpflege- Pflege- Betreutes Wohnen in Betreutes LT I.4.5b + behinderte heime heime Wohnen Familien Wohnen I.4.6 Menschen(WfbM)
Vernetzte Gemeindepsychiatrische Leistungserbringung F-Diagnosen (ICD) SGB V Krankenhausbehandlung FÄ Psychiatrie Psychotherapie Stationär TK PIA StÄB Ambulante Ergotherapie Häusl.Psychiatr.Krankenpflege Ambulante Soziotherapie PsychKHG Gemeindepsychiatrischer Verbund mit Kooperationsvereinbarung und Forensische Sozialpsychiatrischer Dienst Kliniken mit niedrigschwelligem Zugang und aufsuchenden Hilfen SGB IX RPK Leistungen zur Leistungen zur Teilhabe Leistungen zur Teil 1 medizinisch - berufliche medizinischen am Teilhabe an Regelung für Komplexleistung Rehabilitation § 42 Arbeitsleben §§ 49-55,57 Bildung § 75 Menschen Individuelle, funktionsbezogene Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung mit Behinderung Beeinträchtigung der mentalen Funktionen (ICF) Leistungen zur sozialen Teilhabe Lstg. zur Teilhabe am Lstg. zur Teilhabe Häusliche Pflege SGB IX Teil 2 § 113 Arbeitsleben § 111 an Bildung § 112 SGB XI + XII Eingliederun Leistungen Betreutes Tages- WfbM Budget f. Hilfen schulische Pflegefach- gshilfe f. für Assistenz Wohnen in förderung Arb.ber. Arbeit Aus-/Weiterbildg. leistungen/ Menschen m. § 78 Familien § 81 § 58 § 61 für einen Beruf Haushaltsführung wesentlicher Gesamtplanverfahren § 117 mit Bedarfsermittlungsinstr. § 118 MDK Behinderung Begutachtungs-RL Beeinträchtigung d. gleichberechtigten Teilhabe
Sie können auch lesen