Wenn das Einkommen nicht reicht - Ihre Ansprüche - Kinderzuschlag Wohngeld SGB II & Co - Vamv
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Informationen für Alleinerziehende Wenn das Einkommen nicht reicht – Ihre Ansprüche Kinderzuschlag Verband alleinerziehender Wohngeld Mütter und Väter SGB II & Co 1
Impressum Herausgeber Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e. V. (VAMV) Hasenheide 70 10967 Berlin Telefon: (030) 69 59 78-6 Fax: (030) 69 59 78-77 E-Mail: kontakt@vamv.de Internet: www.vamv.de www.facebook.com/VAMV.Bundesverband Verfasserin Julia Preidel, VAMV Bundesverband Redaktion Miriam Hoheisel, VAMV Bundesverband Konzept und Gestaltung Frank Rothe, Büro für Grafische Gestaltung, Berlin Bildnachweis Illustrationen: Nicole Riegert, Grafikdesign und Illustration, Leipzig Seite 8–10, Seite 13–14, Seite 17 und Seite 19 Fotos: Monkey Business – stock.adobe.com, Titel VAMV © Barbara Dietl, Seite 3 New Africa – stock.adobe.com, Seite 7 FotoHelin – stock.adobe.com, Seite 11 Syda Productions – stock.adobe.com, Seite 22 Druck Heider Druck GmbH, Bergisch Gladbach Stand 1. Januar 2020 © 2020. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung und Quellennachweis. Wir danken dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die freundliche Unterstützung.
Vorwort Liebe Alleinerziehende, Sie gehören zu den wahren Held*innen des Alltags: Alleiner- ziehende sind vielfach gut qualifiziert und erwerbstätig und meistern zusätzlich Kindererziehung und Hausarbeit allein. Das bedeutet wenig Zeit, gute Organisation und dass ein Einkommen für eine Familie zum Leben reichen muss. Manchmal ist für Alleinerziehende keine existenzsichernde Arbeit möglich, da familienfreundliche Arbeitsbedingungen und eine passgenaue Kinderbetreuung fehlen. Kinder brauchen vor allem Liebe und Geborgenheit, aber auch viele Dinge, die Geld kosten. Falls Ihr Einkommen nicht für Ihre Familie reicht, können Sie staatliche Unterstützung erhalten: Mit dem „Starke-Familien-Gesetz“ wurde der Kinder- zuschlag für Alleinerziehende geöffnet, indem die Anrechnung von Kindeseinkommen verbessert wurde. Parallel zum Kinderzu- schlag können Sie mit dem Wohngeld einen Zuschuss zu Ihren Wohnkosten bekommen. Falls Sie aber weniger verdienen, als Sie für sich und Ihre Familie für das existenzielle Minimum zum Leben benötigen, haben Sie stattdessen Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II), die auch als „Arbeitslosengeld II“ oder „Hartz IV“ bekannt sind. Ein An- trag auf unterstützende Leistungen kann sich lohnen, denn wer Kinderzuschlag, Wohngeld oder SGB II-Leistungen bekommt, kann ebenso Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket und eine Befreiung von den Kitakosten erhalten! Alleinerziehenden fehlt jedoch im eng getakteten Alltag häufig die Zeit, um sich mit den verschiedenen Leistungen zu befassen. Welche Unterstützung kommt für die eigene Situation in Frage, was muss zuerst und wo beantragt werden? Das Finden von Antworten wollen wir Ihnen mit dieser Broschüre erleich- tern und Ihnen einen Überblick über staatliche Unterstützungs- möglichkeiten für Ihre Familie geben. Bei Fragen und Problemen bieten die meisten Landesverbände des VAMV professionelle Beratung an. Zögern Sie nicht, sich Unterstützung zu suchen! Ich wünsche Ihnen eine informationsreiche Lektüre! Daniela Jaspers VAMV Bundesvorsitzende 3
Übersicht der Leistungen Anspruchsberechtigt Einkommensabhängig Kindergeld Wer Nein – seinen Wohnsitz in Deutschland hat – hier einkommenssteuerpflichtig ist – mit eigenen Kindern, Stief- Enkel- oder Pflegekindern im Haushalt zusammenlebt (ab 18 Jahren bes. Voraussetzungen) Kinderzuschlag Eltern von Kindern unter 25 Jahre, Ja, die im Haushalt leben, wenn Mindesteinkommensgrenze 600 € siehe S. 6–11 – für das Kind Kindergeld gezahlt und bei Alleinerziehenden – durch Einkommen, Kinderzuschlag + TIPP! Anspruch in wenigen Minuten evtl. Wohngeld ein Bezug von Einkommensanrechnung: im Internet prüfen: SGB II-Leistungen vermieden wird. – Kindeseinkommen (z.B. Unterhalt www.arbeitsagentur.de/familie-und- oder Unterhaltsvorschuss) zu 45 % kinder/kiz-lotse – Elterneinkommen ab be- stimmter Grenze zu 45 % Unterhaltsvorschuss Kinder von Alleinerziehenden, für die Nein. kein Unterhalt gezahlt wird siehe S. 22–23 Die Höhe entspricht dem gesetz- lichen Mindestunterhalt abzüglich mehr Informationen: des vollen Kindergeldes. Unter www.vamv.de/uploads/media/web_ dem Unterhaltsvorschuss liegende Flyer_Unterhalt_VAMV-B.pdf Unterhaltszahlungen/Waisenbezüge werden angerechnet. Wohngeld Haushalte mit hohen Wohnkosten Ja, im Verhältnis zum Einkommen regionale Einkommensgrenzen siehe S. 12–14 entspr. Haushaltsgröße Regionale Obergrenzen für die mehr Informationen: zuschussfähige Miete www.bmi.bund.de unter Themen/Bauen, Stadt, Wohnen /Stadt & Wohnen/Wohngeld und Wohnraumförderung/Wohngeld Steuerklasse II Alleinerziehende mit mindestens Nein einem Kind ohne weitere erwachsene siehe S. 22 Person im Haushalt, sofern das Kind Kindergeld erhält SGB II-Leistungen Personen und Familien, die aus eige- Ja, nem Einkommen (u.a. auch Arbeits- siehe S. 15–18 losengeld I, Krankengeld, Elterngeld, eigenes Einkommen und andere Kindergeld oder Unterhaltsvorschuss) Leistungen werden angerechnet und Vermögen ihr Existenzminimum nicht decken könnten, selbst wenn sie Wohngeld und/ oder Kinderzuschlag erhielten 4
Mindest-/Höchstleistung/ Besonderheiten Antragstellung Bezugsdauer 1. + 2. Kind: 204 € Kindergeld wird im SGB II als Ein- Familienkasse der Agentur für Arbeit 3. Kind: 210 € kommen berücksichtigt. 4. + weitere Kinder: 235 € Schriftlicher Antrag (einmalig) Kann rückwirkend nur für max. Bezug längstens bis zur Vollendung 6 Monate beantragt werden. Monatliche Überweisung /Auszah- des 25. Lebensjahres lungstermine: www.arbeitsagentur.de/ familie-und-kinder/auszahlungstermine Pro Kind max. 185 €/Monat Zusätzlich Anspruch auf: Familienkasse der Agentur für Arbeit Bei mehreren Kindern wird ein Gesamt- – Leistungen zur Bildung und Teilhabe Schriftlicher Antrag (alle 6 Monate) kinderzuschlagsbetrag gebildet. – kostenfreie Kindertagesbetreu- ung unabhängig vom Wohnort Zuvor beantragen: Kindergeld, Bemessungsgrundlage: – ggf. einmalige Leistungen nach dem Unterhaltsvorschuss Durchschnittseinkommen der SGB II (siehe S. 20–21) letzten 6 Monate, Vermögen ober- – ggf. Wohngeld Wird zusammen mit dem Kindergeld halb von Freibeträgen ausgezahlt. 0 bis 5 Jahre: 165 €/Mo Der Unterhaltsvorschuss Unterhaltsvorschusskasse beim 6 bis 11 Jahre: 220 €/Mo wird angerechnet: Jugendamt 12 bis 17 Jahre: 293 €/Mo – zu 100 % auf SGB II-Leistungen – zu 45 % als Einkommen auf Schriftlicher Antrag (einmalig) Für Kinder von 12–17 Jahren nur, den Kinderzuschlag wenn sie keine SGB II-Leistungen – als Teil des Haushaltseinkommens erhalten oder Alleinerziehende im auf den Wohngeldanspruch. SGB II mind. 600 € brutto verdienen. Je nach Wohnkostenhöhe, Haushalts- Zusätzlich Anspruch auf: Wohngeldbehörde der Stadt-, größe und Haushaltseinkommen Kreis- oder Gemeindeverwaltung – Leistungen zur Bildung und Teilhabe Kindesunterhalt, Unterhaltsvor- – kostenfreie Kindertagesbetreu- Schriftlicher Antrag (jedes Jahr) schuss und andere staatliche ung unabhängig vom Wohnort Leistungen gehören zum anspruchs- – Einmalige Leistungen nach dem Zuvor beantragen: Kindergeld, relevanten Haushaltseinkommen, SGB II (siehe S. 20–21) Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag, Kindergeld und Kinderzuschlag andere Sozialleistungen (z. B. Arbeits- nicht. losengeld I oder Krankengeld) Entlastungsbetrag von Schriftlicher Antrag auf Lohnsteuerer- 1.908 € / Jahr + 240 € für jedes wei- mäßigung beim Finanzamt (einmalig) tere Kind wird laufend vom zu ver- steuernden Einkommen abgezogen. Zuvor beantragen: Kindergeld Pauschaler Regelbedarf für Zusätzlich Anspruch auf: Jobcenter Alleinerziehende: 432 € – Leistungen zur Bildung und Teilhabe – kostenfreie Kindertagesbetreu- Schriftlicher Antrag (jedes Jahr) Kinder: ung unabhängig vom Wohnort – 0 bis 5 Jahre 250 €/Mo – ggf. Lernmittelfreiheit oder Zuvor beantragen: Kindergeld, Unter- – 6 bis 13 Jahre 308 €/Mo Mehrbedarf für Lernmittel haltsvorschuss, andere Sozialleis – 14 bis 17 Jahre 328 €/Mo – Einmalige Leistungen tungen (z. B. Arbeitslosengeld I und – Rundfunkgebührenbefreiung Krankengeld), Kinderzuschlag und + Mehrbedarf für Alleinerziehende Wohngeld (Anspruch prüfen) und ggf. weitere Mehrbedarfe Bezieher*innen von SGB II-Leistungen müssen alles Zumutbare tun, um + Miete/Kosten der Unterkunft bis ihren Lebensunterhalt künftig aus zu kommunaler Obergrenze eigenem Einkommen zu sichern. 5
1 Kinderzuschlag – wenn das Einkommen nicht für alle reicht 1.1 Was ist der Kinderzuschlag? • Sie mindestens 600 € eigenes Ein- kommen haben, zum Beispiel weil Der Kinderzuschlag ist ein Zuschlag Sie arbeiten, Arbeitslosengeld I oder zum Kindergeld. Der Kinderzuschlag Krankengeld bekommen (nicht mit- soll Eltern unterstützen, die mit ihrem gerechnet Kindergeld und Wohn- Einkommen zwar für sich selbst, aber geld) und nicht ausreichend für ihre Kinder sorgen • Sie dank des Kinderzuschlags zu- können. Der Kinderzuschlag von derzeit sammen mit Ihrem eigenen Ein- bis zu 185 € pro Kind soll zusammen kommen, dem Kindergeld und dem mit dem Kindergeld, den Leistungen des Wohngeld mindestens so viel Geld Bildungs- und Teilhabepakets und ggf. für sich und Ihre Kinder zur Ver- dem Wohngeld den Lebensunterhalt fügung haben, wie Ihrer Familie eines Kindes ermöglichen. Vor allem beim Bezug von SGB II-Leistungen für Familien mit kleineren Einkom- zus tehen würde (siehe 3.1 Welche men oder mehreren Kindern kommt Ansprüche auf SGB II-Leistungen ein Anspruch auf Kinderzuschlag in habe ich?) oder Frage. die Differenz zu Ihrem SGB II-An- spruch maximal 100 € beträgt, so- 1.2 Wer hat Anspruch fern Sie arbeiten und eigenes Geld auf Kinderzuschlag? verdienen (gilt zunächst bis 31. De- zember 2022). Als Alleinerziehende können Sie An- spruch auf Kinderzuschlag haben, wenn Falls Sie selbst eine Rente oder eine • Ihr Kind jünger als 25 Jahre, nicht BAföG-Förderung beziehen, besteht nur verheiratet ist und bei Ihnen lebt und unter bestimmten Voraussetzungen • Sie für das Kind bereits Kindergeld ein Anspruch auf Kinderzuschlag. Las- oder eine vergleichbare Leistung aus sen Sie sich am besten beraten! dem Ausland beziehen und 6
Achtung! Bevor Sie Kinderzuschlag bean- miete, die ein Bruttogehalt von rund tragen, müssen Sie sich um Kindesu nterhalt 1.200 bis etwa 2.500 € verdienen.1 vom anderen Elternteil, Unterhaltsvorschuss, Waisenrente oder BAföG für Ihr Kind bemühen. Kindergeld und Wohngeld zählen beim Kinderzuschlag nicht zum anrechenba- ren Einkommen. 1.3 Wie viel darf ich verdienen und gespart haben? Vermögen über einer bestimmten Grenze muss erst verbraucht werden, Ob Sie Kinderzuschlag erhalten können, bis Sie Kinderzuschlag erhalten kön- hängt von der Zahl Ihrer Kinder, von nen. Es gelten die folgenden Vermö- Ihren Wohnkosten, Ihrem Einkommen gensfreibeträge und dem Einkommen Ihrer Kinder ab. • für Kinder unter 18 Jahren: 3.100 € Typisches Kindeseinkommen sind zum Grundfreibetrag Beispiel Kindesunterhalt, Unterhalts- • für Sie selbst: pro Lebensjahr 150 € vorschuss, Waisenrenten, BAföG oder Grundfreibetrag Stipendien für ein Kind. Auch Ausbil- • zusätzlich für jedes Familienmit- dungsvergütungen zählen dazu. glied: 750 € für notwendige Anschaf- • Für einen Anspruch auf Kinderzu- fungen. schlag kann ein Kind nicht mehr als 410 € an eigenem Einkommen im Monat haben. Auch das Elterneinkommen und die Wohnkosten sind ausschlaggebend da- für, ob Sie Kinderzuschlag bekommen können. Zu Beginn des Jahres 2020 sind Verbesserungen aus dem „Starke-Fami lien-Gesetz“ in Kraft getreten: Eltern können jetzt mehr verdienen und trotz- dem noch Kinderzuschlag erhalten. Entscheidend ist das Durchschnittsein- kommen der letzten sechs Monate vor Antragstellung. Ein Anspruch auf Kinderzuschlag kann zum Beispiel bestehen für • Alleinerziehende mit einem Kind (6 Jahre) und circa 500 € Warmmiete, die ein Bruttogehalt zwischen rund 1.300 bis etwa 2.000 € verdienen • Alleinerziehende mit zwei Kindern (6 und 8 Jahre) und circa 800 € Warm- 1 vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2019): KiZ – Der Zuschlag zum Kindergeld. Infobroschüre für die Beratung von Familien mit kleinen Einkommen, Seite 16 7
BEISPIELE: Höhe des Vermögensfreibetrags Beispiel 1: Thomas (50 Jahre) hat 6.000 € Vermögen, seine Tochter Ka- roline (15 Jahre) hat 3.850 € gespart. Thomas: 50 x 150 € = 7.500 € Grundfreibetrag + 750 € für eigene Anschaffungen = 8.250 € Karoline: 3.100 € Grundfreibetrag + 750 € für eigene Anschaffungen = 3.850 € Thomas schöpft seine Freibeträge nicht aus, Karoline erreicht ihre Freibeträge. Noch haben ihre Ersparnisse aber keine Auswirkungen auf den Kinderzuschlag. Beispiel 2: Annette (42 Jahre) hat 7.800 € Ersparnisse, ihr Sohn Finn (5 Jahre) hat ein Sparkonto von seiner Oma, auf dem 1.000 € liegen. Annette: 42 x 150 € = 6.300 € Grundfreibetrag + 750 € für eigene Anschaffungen + 750 € für Anschaffungen für Finn = 7.800 € Annettes Vermögen liegt eigentlich über ihrem Grundfreibe- trag und dem Freibetrag für notwendige Anschaffungen. Da der Betrag auf Finns Sparkonto unter seinem Grundfreibetrag liegt, wird sein Freibetrag für notwendige Anschaffungen auf Annette übertragen. Die Ersparnisse von Annette und Finn haben so keine Auswirkungen auf den Kinderzuschlag. TIPP! Ob Sie Kinderzuschlag bekommen würden, können Sie mit der interaktiven Video-Anwendung „KiZ-Lotse“ in wenigen Minuten selbst herausfinden: www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse Wenn Sie Kinderzuschlag erhalten, können Sie ggf. auch Wohngeld bekommen. Prüfen Sie dafür sicherheitshalber, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben, damit der KiZ-Lotse das richtige Ergebnis zeigt (siehe Kapitel 2 Wohngeld). 8
1.4 Wie wirkt sich Einkommen nur Tätigkeiten, bei denen das Kind auf den Kinderzuschlag aus? mehr als 100 € verdient. Je höher das Einkommen oder Vermö- Auch Elterneinkommen mindert den gen in Ihrer Familie ist, desto geringer Kinderzuschlag, falls es eine bestimm- fällt der Kinderzuschlag aus – bis hin te Grenze übersteigt. Übersteigendes zum Wegfall der Leistung. Wenn Sie Erwerbseinkommen wird zu 45 Prozent Kinderzuschlag beantragen, müssen auf den Kinderzuschlag angerechnet, Sie alles an Einkommen und Vermö- andere Einkommensarten, wie Arbeits- gen in Ihrer Familie aus den letzten losengeld I oder Krankengeld, zu 100 sechs Monaten vor Antragsstellung Prozent. Falls Sie mit einer*m neuen offenlegen, z.B. Ihr Gehalt, Arbeitslo- Partner*in zusammenleben, wirkt sich sen- oder Krankengeld, Unterhalt oder sein/ihr Einkommen ebenfalls auf den BAföG-Zahlungen. Kinderzuschlag aus. Hat ein Kind eigenes Einkommen, so Achtung! Für diese Rechnung wird nicht Ihr mindert das den Kinderzuschlag zu 45 gesamtes Einkommen berücksichtigt. Wie im Prozent. Jobbt Ihr Kind in unbezahlter SGB II greifen Freibeträge, die mit Ihrem Brut- Ausbildung (z.B. als Schüler*in), hat das toeinkommen bis zu einer Grenze etwas steigen. keine Auswirkungen auf den Kinderzu- Beim Elterngeld haben Sie einen Freibetrag von schlag, wenn 300 € (150 € bei Elterngeld plus). • das Kind regelmäßig bis zu 100 € pro Monat verdient oder /und Vollständig nicht auf den Kinderzu- • das Kind im Kalenderjahr maximal schlag angerechnet werden: Kinder 1.200 € im Ferienjob verdient, der geld, Wohngeld, das sächsische Landes- nicht länger als vier Wochen dauert. erziehungsgeld, das Bayerische Fami In die Frist von vier Wochen zählen liengeld sowie einige zweckbestimmte Leistungen (z.B. Pflegegeld). 9
BEISPIEL: Anrechnung von Einkommen auf den Kinderzuschlag Bruttoeinkommen: 1.900,00 € Nettoeinkommen: 1.396,00 € Freibeträge: - 100,00 € Grundfreibetrag - 180,00 € Erwerbstätigenfreibetrag (20 % von 100 – 1.000 € Bruttoeinkommen) - 50,00 € Erwerbstätigenfreibetrag (10 % von 1.000 – 1.500 € Bruttoeinkommen) Freibeträge gesamt: - 330,00 € Zu berücksichtigendes Einkommen: = 1.066,00 € derzuschlagsanspruch angerech- net werden. Dafür werden zunächst wie im SGB II Freibeträge anhand ihres Bruttoeinkommens ermittelt und von ihrem Nettoeinkommen abgezogen (siehe Tabelle). Das zu berücksichtigende Ein- kommen von Annette in Höhe von 1.066 € übersteigt die individuelle Einkommensgrenze um 55 €, ab der ihr Einkommen auf den Kin- derzuschlag angerechnet wird. Im Annette verdient monatlich 1.900 € brutto, Fall von Annette liegt diese Einkommensgrenze ihr Sohn Finn (5 Jahre) erhält monatlich 165 € bei 1.011 €. Unterhaltsvorschuss. Die Wohnung der Familie kostet 550 Euro. 55 € übersteigendes Einkommen werden deshalb auf den zuvor ermittelten Kinderzu- Zuerst wird der Unterhaltsvorschuss für Finn schlagsanspruch für Finn zu 45 Prozent an- zu 45 Prozent auf den maximal möglichen Kin- gerechnet. 45 Prozent von 55 € sind 24,75 €. derzuschlag von 185 € angerechnet. 45 Prozent 110,75 € bisher ermittelter Kinderzuschlagsan- von 165 € Unterhaltsvorschuss sind 74,25 €. spruch abzüglich 24,75 € ergibt am Ende 185 € maximal möglicher Kinderzuschlag ab- einen Anspruch auf Kinderzuschlag von züglich 74,25 € ergeben 110,75 €. 86 €. Außerdem erhält Finn Bildungs- und Teilhabeleistungen (siehe Kapitel 4 zu weite- Im zweiten Schritt prüft die Familienkasse, ob ren Leistungen), sein Kitaplatz ist bundesweit auch Teile von Annettes Einkommen auf den Kin- kostenlos. 10
Wenn Sie oder Ihr Kind Vermögen erst beim Folgeantrag auf Kinderzu- haben, können Sie trotzdem Kinder- schlag berücksichtigt. Falls Sie unerwar- zuschlag erhalten. Voraussetzung ist, tet weniger verdienen und das Geld auch dass das übersteigende Vermögen un- mit dem Kinderzuschlag nicht mehr ter dem monatlichen Anspruch auf für den Lebensunterhalt Ihrer Familie Kinderzuschlag liegt, der auf Grund reicht, können Sie zusätzlich ergänzende lage des Einkommens ermittelt wurde. SGB II-Leistungen beantragen. Das übersteigende Vermögen wird im ersten Monat des Bezugs angerechnet. Sie müssen der Familienkasse jedoch unbedingt mitteilen, wenn 1.5 Was muss ich beachten, wenn • ein Kind oder ein*e neue*r Partner*in ich Kinderzuschlag bekomme? aus Ihrem Haushalt aus- bzw. in Ihren Haushalt einzieht Ihren Antrag auf Kinderzuschlag kön- • ein Kind in Ihrer Familie geboren nen Sie bei der Familienkasse stellen. wird. Sie können den Kinderzuschlag dann für ein halbes Jahr ab dem Monat der Lebt Ihr Kind in regelmäßigen Abständen Antragstellung erhalten. für einige Tage beim anderen Elternteil, so hat das keine Auswirkungen auf den Falls Ihr Einkommen sich verändert, Kinderzuschlag. Der Kinderzuschlag müssen Sie der Familienkasse das nicht wird nur an Sie als kindergeldberech- mitteilen. Dass Ihre Familie nun mehr tigter Elternteil ausgezahlt. eigenes Geld zur Verfügung hat, wird Weiterlesen zum Kinderzuschlag: Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit: Merkblatt Kinderzuschlag, Download unter www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder 11
2 Wohngeld – Zuschuss zu den Wohnkosten 2.1 Was ist Wohngeld und Welche Obergrenzen für das Haushalts- wer kann es bekommen? einkommen und die Höhe der Wohn kosten gelten, hängt vom durchschnitt Wohngeld ist ein Zuschuss zu den lichen Mietniveau in Ihrer Gemeinde ab. Wohnkosten. Ob und wie viel Wohngeld Sie erhalten können, hängt davon ab Wenn Ihr Kind ein Drittel des Monats • wie viele Personen in Ihrem Haus- und länger beim anderen Elternteil halt leben und lebt, können sowohl Sie als auch der • wie hoch das Einkommen aller Per- andere Elternteil Wohngeld für den sonen in Ihrem Haushalt ist und Wohnbedarf des Kindes bekommen. • wie hoch Ihre Wohnkosten (Miete oder laufende Kosten des Wohnei- Wenn Sie und ihre Kinder Leistungen gentums) sind. nach dem SGB II erhalten, bekommen Sie in der Regel kein Wohngeld. Wann es Ausnahmen von dieser Regel gibt, können Sie der folgenden Tabelle ent- nehmen: Leistungen nach dem SGB II Wohngeld Sie erhalten SGB II-Leistungen. Die Wohnkosten für Sie und Ihre ✘ Kinder werden übernommen. Sie sind noch in der Ausbildung, erhalten ausschließlich den Alleinerziehendenmehrbedarf nach dem SGB II und keine anderen ✔ Leistungen, bei deren Höhe Wohnkosten berücksichtigt sind. Sie sind in Ausbildung und erhalten SGB II-Leistungen als Darlehen. ✔ Sie möchten keine ergänzenden SGB II-Leistungen beantragen, obwohl ✔ Sie mit dem Wohngeld etwas weniger Geld zur Verfügung haben. 12
Achtung! Falls Ihr Einkommen mit dem Wohn- ern zahlen müssen. Zum Haushaltsein- geld geringer wäre als mit SGB II-Leistungen, kommen gehören aber beispielsweise liegt es im Ermessen Ihrer Wohngeldstelle, auch Einkünfte aus Minijobs, Unterhalt, ob Ihnen Wohngeld gezahlt wird. Sie erhalten Renten oder Leistungen wie Elterngeld, allerdings immer Wohngeld statt SGB II-Leis Unterhaltsvorschuss oder BAföG. Die tungen, wenn Sie mit Ihrem eigenen Einkom- Wohngeldstelle zieht bestimmte Frei- men, dem Kindergeld und dem Kinderzuschlag beträge von Ihrem Einkommen ab, bei- mindestens so viel Geld zur Verfügung haben, spielsweise 110 € monatlich, falls mindes wie Sie mit SGB II-Leistungen erhalten würden. tens ein Kind unter 18 Jahren bei Ihnen lebt. Nicht zum Einkommen gerechnet 2.2 Wie wirken sich Einkommen werden Kinderzuschlag und Kindergeld. und Miete aufs Wohngeld aus? Für zuschussfähige Wohnkosten gibt es Das monatliche Gesamteinkommen in den Kreisen und Gemeinden unter- aller in Ihrem Haushalt lebenden Per schiedliche Höchstbeträge. Liegen Ihre sonen darf eine bestimmte Grenze nicht Wohnkosten über dem zuschussfähigen überschreiten. Auch ein größeres Ver- Höchstbetrag, so werden sie nur bis zum mögen kann dazu führen, dass Sie kein Höchstbetrag berücksichtigt. Wohnkos Wohngeld erhalten. ten 2 sind z.B. die Bruttokaltmiete, Un- termiete (falls Sie selbst zur Untermiete Zum Haushaltseinkommen gehört der wohnen) oder die Kosten für das selbst Teil Ihres Einkommens, auf den Sie Steu- genutzte Wohneigentum. BEISPIEL: Wohngeldberechnung bei einer Miete über den zuschussfähigen Wohnkosten Die Kaltmiete von Thomas und Karoline beträgt 750 €, die mit Wohngeld maximal zuschussfähige Miete in ihrer Gemeinde nur 636 €. Die Wohngeldstelle berechnet das Wohngeld für Thomas und Karoline deshalb anhand einer Miete von 636 €. Falls Thomas und Karoline Teile ihrer Wohnung untervermie- ten, zählt für ihren Wohngeldanspruch nur der Kostenanteil der Räume, die sie selbst bewohnen. Die Mietzahlungen des Untermieters zählen deshalb nicht zum Einkommen. TIPP! Ob Sie prinzipiell einen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie im Internet mit Hilfe von Wohngeldrechnern ermitteln, zum Beispiel unter www.wohngeldrechner24.de 2 Zur Ermittlung der Wohnkosten werden von der Miete die Heizkosten, evtl. Kosten für Warmwasserbereitung sowie die Garagen- oder Stellplatzmiete abgezogen. Zu den Kosten für selbst genutztes Wohneigentum zählen zum Beispiel Kredit zinsen, Kreditraten, Grundsteuer und pauschal 36 € im Jahr pro Quadratmeter für Instandhaltungs- und Betriebskosten. 13
Der zuschussfähige Höchstbetrag für • falls Ihre Wohnkosten oder das Ge- die Wohnkosten wird ab 1. Januar 2022 samteinkommen Ihres Haushalts sich alle zwei Jahre angepasst. um mehr als 15 Prozent verändern oder 2.3 Was muss ich beim • sich die Personenzahl in Ihrem Haus- Wohngeldantrag beachten? halt ändert (z.B. durch den Auszug oder die Geburt eines Kindes). Der Wohngeldantrag wird bei der Wohn- geldbehörde der Stadt-, Gemeinde- Veränderungen sollten Sie der Wohn- oder Kreisverwaltung gestellt. Wohn- geldstelle mitteilen bzw. einen neuen geld erhalten Sie ab Beginn des Monats, Antrag stellen, falls sich Ihr Wohngeld in dem Sie den Antrag gestellt haben. anspruch erhöht. Ist jemand in Ihrem Haushalt verstorben, ändert sich das In der Regel bekommen Sie Wohngeld Wohngeld ein Jahr nach dem Sterbe für 12 Monate (Bewilligungszeitraum). monat nicht, sofern Sie in derselben Die Höhe Ihres Wohngeldes verändert Wohnung bleiben. sich in dieser Zeit nur TIPP! Sie sollten Ihren Folgeantrag auf Wohngeld spätestens zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums stellen, damit Sie ohne Unterbrechung Wohngeld bekommen können. Weiterlesen zum Wohngeld: Mehr Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministe- riums des Inneren unter www.bmi.bund.de in Themen/Bauen, Stadt & Wohnen/Wohngeld & Wohnraumförderung/Wohngeld 14
3 SGB II-Leistungen – Aufstockung des Gehalts 3.1 Welche Ansprüche auf SGB II-Leistungen habe ich? TIPP! Das Jobcenter ist ge- setzlich verpflichtet, Ihnen Wenn Ihr Familieneinkommen nicht Leistungen zu zahlen, falls ausreicht um den Lebenshalt für Ihre Sie im aktuellen Monat Ihr Exis Familie mit Kinderzuschlag und Wohn- tenzminimum nicht aus eigenem geld zu sichern, können Sie stattdessen Einkommen und Vermögen be- ergänzende SGB II-Leistungen vom Job- streiten können. Das gilt auch, center erhalten. Zuvor müssen Sie aber während Ihr Antrag auf andere Ihr eigenes Einkommen für Ihren Lebens- Leistungen läuft oder Sie noch den unterhalt einsetzen und alle anderen Unterhalt für Ihre Kinder einfor- Ihnen zustehenden Leistungen sowie dern. Suchen Sie sich ggf. bei einer etwaige Ansprüche auf Unterhalt aus- Beratungsstelle Unterstützung, um schöpfen. Mit den ergänzenden SGB II- Ihre Ansprüche gegenüber dem Leistungen wird Ihr Familieneinkom- Jobcenter durchzusetzen! men auf das Existenzminimum aufge- stockt. Folgende Regelbedarfe gelten für Einelternfamilien nach dem SGB II Alleinerziehende 432 € Kinder bis zum 6. Geburtstag 250 € Kinder bis zum 14. Geburtstag 308 € Kinder bis zum 18. Geburtstag 328 € Kinder im Haushalt bis zum 25. Geburtstag 345 € 15
Ihnen steht ein Alleinerziehenden- Haushalt lebenden minderjährigen Kin- mehrbedarf zu. Die Höhe richtet sich der. Für jedes weitere Kind erhöht sich nach der Anzahl und dem Alter der im der Mehrbedarf um 12 Prozent. Kinder unter 18 Jahren Prozent vom Regelsatz Mehrbedarf 1 12 51,88 € 2 24 103,68 € 3 36 155,52 € 4 48 207,36 € 5 60 259,20 € Sonderregeln 1 Kind unter 7 Jahren 36 155,52 € 2 Kinder unter 16 Jahren 36 155,52 € Weitere Mehrbedarfe erkennt das Job- Falls Sie keine Ersparnisse haben, kön- center an bei nen Sie vom Jobcenter ein Darlehen für • Schwangerschaft dringende Anschaffungen erhalten, z.B. • Behinderung für den Ersatz einer kaputten Wasch- • kostenaufwändiger Ernährung aus maschine. Für die Rückzahlung werden medizinischen Gründen ab dem darauf folgenden Monat regel- • Warmwasserbereitung über Durch- mäßig 10 Prozent von Ihren Regelleis- lauferhitzer oder Gastherme tungen abgezogen. • ggf. regelmäßig anfallenden Kosten, die nicht anderweitig bezahlt wer- Ihr eigenes Einkommen und Vermö- den können. gen sowie andere Leistungen werden auf Ihren Bedarf nach dem SGB II ange- Zusätzlich werden Ihre Wohn- und rechnet. Insbesondere beim Elterngeld, Heizkosten (Kosten der Unterkunft) bei Erwerbseinkommen und beim Ver- übernommen. Dabei gelten regionale mögen werden bestimmte Freibeträge Obergrenzen. Das Jobcenter sorgt bei berücksichtigt (siehe 1.3. zum Kinder- Bedarf auch für Ihre gesetzliche Kran- zuschlag: Wie viel darf ich verdienen ken- und Pflegeversicherung oder und gespart haben?). übernimmt einen Zuschuss zu Ihren Versicherungskosten. TIPP! Liegen Ihre Wohnkosten über der örtlichen Obergrenze, so über- nimmt das Jobcenter sie in der Regel nur für ein halbes Jahr in tatsächlicher Höhe. Wenn Sie aktive Suchbemühungen nach einer günstigeren Woh- nung oder einer*m Untermieter*in nachweisen, können Sie ggf. eine längere Übernahme Ihrer vollen Miete erreichen. Dokumentieren Sie Ihre Bemühungen von Anfang an und suchen Sie sich Unterstützung bei einer Beratungsstelle! 16
3.2 Was hat noch Einfluss auf Regel eine Bedarfsgemeinschaft3 . Ihr die Höhe meiner Leistungen? Anspruch auf SGB II-Leistungen wird dann in einer gemeinsamen Berech- Als Alleinerziehende bilden Sie mit nung ermittelt. ihren Kindern unter 25 Jahren in der TIPP! Kann ein Kind sein Existenzminimum inklusive seines Wohnkos tenanteils aus eigenem Einkommen sichern, z.B. aus Unterhalt/Unter- haltsvorschuss und Kindergeld oder eigener Erwerbstätigkeit, so gehört es nicht mehr zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft. Bis auf das Kindergeld darf sein Einkommen nicht auf Ihre Leistungen angerechnet werden. Rechnet das Jobcen- ter das Kind trotzdem Ihrer Bedarfsgemeinschaft zu? Legen Sie schnellstmöglich Widerspruch ein und suchen Sie sich Unterstützung bei einer Beratungsstelle! TIPP! Falls das Jobcenter nicht Ihre vollständigen Wohnkosten dauerhaft als angemessen anerkennt, kann sich die Beantragung von Kinderwohngeld für Sie lohnen. Sie können auch ausschließlich für ein Kind Wohngeld be ziehen, sofern dessen Existenzminimum durch eigenes Einkommen, z.B. Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss, Kindergeld und das Kinderwohngeld gedeckt wird. Das Kind verlässt dann Ihre Bedarfsgemeinschaft. Für die verbleibende, kleinere Bedarfsgemeinschaft werden ggf. höhere Wohnkosten anerkannt. So haben Sie unter dem Strich mehr Geld für Ihr Kind zur Verfügung. BEISPIEL: Vorteile von Kinderwohngeld Die Wohnung von Annette und Finn kostet 550 €. Das Jobcenter übernimmt nur 450 €, die es als angemessen betrachtet. Wenn Finn dank des Kinderwohngeldes aus der Bedarfsgemeinschaft mit Annette fällt, ist Annette eine Einpersonen-Bedarfsgemein- schaft mit einer Angemessenheitsgrenze für die Wohnkosten bei 320 €. Ihr Wohnkostenanteil von 275 € wird nun vollständig vom Jobcenter anerkannt, Annette und Finn haben mehr Geld zur Verfügung. 3 Für die Zugehörigkeit zur Bedarfsgemeinschaft ist außerdem Voraussetzung, dass ein Kind im Haushalt noch keine eigenen Kinder hat und nicht verheiratet ist. 17
Lebt Ihr Kind regelmäßig auch beim Solange Sie Ihren Pflichten nicht nach- anderen Elternteil, der ebenfalls SGB II- kommen, droht Ihnen eine vorüberge- Leistungen bezieht, bilden Sie mit hende Kürzung Ihrer Regelleistungen. Ihrem Kind für die Anwesenheitstage bei Ihnen eine temporäre Bedarfsgemein Achtung! Auch wenn Ihnen jede Arbeit zumut- schaft. Sie erhalten Regelleistungen bar ist, für die Sie die Minimalanforderungen und ggf. Mehrbedarfe für das Kind nur erfüllen – die Erziehung eines Kindes darf während seiner Anwesenheitstage. Als durch die Arbeit nicht gefährdet sein. Das ist Anwesenheitstag bei Ihnen gilt jeder dann der Fall, wenn Sie keine geeignete und Tag, an dem das Kind in Ihrem Haushalt bedarfsgerechte Kindertagesbetreuung haben. aufwacht oder an dem es sich gar nicht Alleinerziehende, die ein Kind unter drei Jahren bei den Eltern aufhält, z. B. wegen eines betreuen, sind nicht verpf lichtet, eine Arbeit Besuchs bei den Großeltern oder einer aufzunehmen. Auch kann „ein sonstiger wich- Klassenfahrt. Ihnen steht weiterhin der tiger Grund“ gegen die Aufnahme einer Arbeit volle Alleinerziehendenmehrbedarf zu. sprechen, wie zum Beispiel die Beendigung einer Ausbildung. Achtung! Lebt das Kind 13 Tage im Monat und länger beim anderen Elternteil, geht das Jobcen- 3.4 Was muss ich beim Antrag auf ter von einem Wechselmodell aus. In diesem Fall SGB II-Leistungen beachten? werden Ihnen der Regelbedarf, ggf. Mehrbedarfe für das Kind und der Alleinerziehendenmehrbe- SGB II-Leistungen erhalten Sie in der Re- darf nur zur Hälfte gezahlt. Das ist auch der Fall, gel für ein Jahr (Bewilligungszeitraum), wenn der andere Elternteil keine SGB II-Leis- dann müssen Sie einen neuen Antrag tungen bezieht. stellen. Falls Ihr Einkommen schwankt oder Sie mit einem Kind eine temporäre 3.3 Welche Pflichten Bedarfsgemeinschaft bilden, werden habe ich im SGB II-Bezug? Ihnen die SGB II-Leistungen nur vorläu- Wenn Sie SGB II-Leistungen beziehen, fig für sechs Monate bewilligt. verpflichten Sie sich gegenüber dem Hat das Jobcenter Ihnen vorläufig mehr Jobcenter oder weniger Geld bewilligt, als Ihnen • sich jederzeit bei Aufforderung beim nach Ende des Bewilligungszeitraums zu- Jobcenter zu melden stehen würde, erhalten Sie einen neuen • alle Möglichkeiten auszuschöpfen, Bescheid und ggf. eine Nachzahlung. um keine ergänzenden Leistungen Die abschließende Entscheidung einer mehr beziehen zu müssen, z.B. vorläufigen Bewilligung und ggf. eine durch aktive Arbeitssuche oder Be- Nachzahlung können Sie auch selbst werbung auf vom Jobcenter angebo- noch innerhalb eines Jahres beantragen. tene Stellen. Weiterlesen zu den SGB II-Leistungen: Bundesagentur für Arbeit: Merkblatt SGB II. Arbeitslosengeld II / Sozialgeld. Grundsicherung für Arbeitsuchende, Download unter www.arbeitsagen- tur.de/arbeitslosengeld-2 / finanziell-absichern 18
4 Weitere Leistungen 4.1 Weitere Leistungen für Familien mit kleinen Einkommen Wenn Sie Kinderzuschlag, Wohngeld tere Leistungen und Vergünstigungen. oder SGB II-Leistungen erhalten, haben Welche das sind, können Sie der Grafik Sie und Ihre Kinder Anspruch auf wei- auf der folgenden Seite entnehmen. 19
Weitere Ansprüche bei Kinderzuschlag, Wohngeld und SGB II-Leistungen Kinderzuschlag Wohngeld Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT) Einmalige Leistungen nach dem SGB II Wo? Jobcenter (SGB II), Kommune (bei Kinderzuschlag, Wohngeld) Wo? Jobcenter Antrag? Zusammen mit den SGB II-Leistungen, Antrag? Immer im Voraus bei Wohngeld und Kinderzuschlag extra Antrag Sach- oder pauschale Achtung! Lernförderung extra im Voraus Geldleistungen für: beantragen • Erstausstattung einer Wohnung mit Möbeln Für Kinder, die eine allgemein- oder berufs und Hausrat bildende Schule besuchen und die keine • Erstausstattung bei Ausbildungsvergütung erhalten: Schwangerschaft und • Schulbedarfspaket (150 €/Schuljahr, jährliche Geburt eines Kindes Erhöhung ab 2021) • Kauf und Reparatur von orthopädischen Geldleistungen, Gutscheine oder direkte Schuhen Abrechnung mit dem Anbieter für: • Miete/Reparatur von • Kosten für Schul- und Kitaausflüge/ therapeutischen Geräten Klassenfahrten • Fahrtkosten zur nächsten Schule des gewählten Bildungsgangs/Ganztagsschule • Lernförderung bei nicht ausreichenden Schulleistungen, unabhängig von einer TIPP! Behalten Sie Versetzungsgefährdung eine eigene Kopie • Kosten für gemeinschaftliche Mittagsver aller Antragsunter- pflegung in Schule, Hort, Kindertagesstätte lagen zurück und lassen oder Kindertagespflege Sie sich den Eingang Ihres Antrags bei der Behörde Für Kinder bis 18 Jahre: bestätigen, z.B. durch Post- • Zuschuss von 15 € monatlich für den Sport- verein, den Musikunterricht, die Teilnahme an sendung per Einschreiben Freizeiten o.ä.; Erstattung weiterer damit oder eine Eingangsbestä- verbundener Kosten, die nicht selbst bezahlt tigung nach persönlicher werden können Abgabe. 20
SGB II-Leistungen TIPP! Wo Bezieher*innen von Kinderzuschlag und Wohngeld den Antrag auf Bildungs- und Teilhabeleis tungen stellen können, erfahren Sie auf der Internetseite des Bun Befreiung vom Kostenbeitrag desministeriums für Arbeit und für die Kindertagesbetreuung Soziales: www.bmas.de in Themen/ Arbeitsmarkt/Grundsicherung/ Leis- Wo? Jugendamt tungen zur Sicherung des Lebens- unterhalts/Bildungspaket/Anlauf- stellen. Rundfunkgebührenbefreiung Wo? Beitragsservice von ARD und ZDF www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_ TIPP! Für die Übernahme und_buerger der Kosten für Klassenfahr- auch für Empfänger*innen von BAföG ten und Schulausflüge be- oder Berufsbildungsbeihilfe (BAB) und steht auch eine direkte Antrags- Personen mit einer vergleichbaren möglichkeit für die Schule. Fragen finanziellen Situation (Härtefall) Sie in der Schule Ihres Kindes nach. Sind in Ihrem Bundesland Eigenanteile oder Leihgebühren für Schulbücher vor- gesehen? Möglicherweise können Sie eine vollständige Lernmittelbefreiung erhalten. Besteht im SGB II-Bezug keine Weiterlesen zum Bildungs- Lernmittelfreiheit, erkennt das Jobcen- und Teilhabepaket: ter einen Mehrbedarf für den Kauf von Mehr Informationen finden Schulbüchern an. Sie auf der Internetseite des Bun- desministeriums für Arbeit und Achtung! Bildungs- und Teilhabeleistungen Soziales unter www.bmas.de in oder einmalige Leistungen nach dem SGB II Themen/Arbeitsmarkt/Grundsiche erhalten Sie auch, wenn Sie diese aus eigenem rung/Leistungen zur Sicherung des Einkommen und Vermögen nicht selbst bestreiten Lebensunterhalts/Bildungspaket können. 21
4.2 Andere Leistungen speziell für Einelternfamilien Als Alleinerziehende können Sie in die Wenn Sie für ein Kind keinen Unter- Steuerklasse II eingestuft werden, deren halt vom anderen Elternteil oder eine Tarif schon im laufenden Jahr einen Halbwaisenrente bekommen, können Entlastungsbetrag enthält. Für Allein- Sie Unterhaltsvorschuss erhalten. Der erziehende mit einem Kind beträgt der Unterhaltsvorschuss ist eine Vorleistung Entlastungsbetrag 1.908 € im Jahr. Für ausbleibender Unterhaltszahlungen. jedes weitere Kind erhöht er sich auf Zusammen mit dem Kindergeld soll er Antrag um 240 €, z.B. bei drei Kindern ermöglichen, dass für Ihr Kind monat- auf 2.388 €. l ich ein Betrag in Höhe des Mindestun- terhalts zur Verfügung steht. Geringe- Sie haben Anspruch auf die Steuer rer Unterhalt oder Halbwaisenbezüge klasse II, wenn: werden entsprechend aufgestockt. In • Sie ohne eine weitere erwachsene 2020 beträgt der Unterhaltsvorschuss Person und mit mindestens einem • für Kinder von 0 bis 5 Jahren bis zu Kind in einem Haushalt wohnen 165 € und • für Kinder von 6 bis 11 Jahren bis zu • Sie für das Kind auch Kindergeld 220 € bekommen. • für Kinder von 12 bis 17 Jahren bis zu 293 €. Um aus einer anderen Steuerklasse in die Steuerklasse II zu wechseln, müs- Eigene Einkünfte des Kindes, z.B. aus sen Sie beim Finanzamt einen Antrag einer Ausbildungsvergütung, werden auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Der teilweise angerechnet. Erhöhungsbetrag für mehr als ein Kind muss gesondert beantragt werden. Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat Ihr Kind bis zum 18. Geburtstag, wenn • Sie dauerhaft vom anderen Elternteil getrennt leben und • das Kind mindestens zu zwei Drit- teln der Zeit (inklusive der Ferien) in Ihrem Haushalt betreut wird und • das Kind dank des Unterhaltsvor- schuss nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen ist (nur bei Kindern ab 12 Jahren!) oder Sie ein eigenes Einkommen von min- destens 600 € brutto haben (nur bei Kindern ab 12 Jahren!). Den Antrag auf Unterhaltsvorschuss können Sie beim Jugendamt stellen. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Sie schon alles Zumutbare unternommen haben, um Unterhalt vom anderen 22
Elternteil zu erhalten. Das Jugendamt ist gaben zum anderen Elternteil machen, verpflichtet, die vorgestreckten Unter sofern Ihnen der andere Elternteil be- haltsleistungen wieder einzutreiben. Sie kannt ist und dem keine schwerwiegen- müssen deshalb bei Antragstellung An- den Gründe entgegen stehen. Weiterlesen zum Unterhaltsvorschuss: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Der Unter- haltsvorschuss. Eine Hilfe für Alleinerziehende und ihre Kinder, Download unter: www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V.: Der Unterhalts- vorschuss, Download unter www.vamv.de TIPP! Wenn Sie unsicher sind, ob die Entscheidung einer Behörde richtig ist, zögern Sie nicht Widerspruch gegen den betreffenden Bescheid einzulegen und sich Unterstützung durch eine Beratungsstelle zu suchen! Falls wenig Zeit ist: Reichen Sie Ihren Widerspruch zunächst ohne Begründung innerhalb der im Rechtsbehelf angegebenen Frist ein. Unterstützung durch professionelle Beratung bieten die meisten Landesverbände des VAMV an. Adressen und Telefonnummern finden Sie unter www.vamv.de/ vamv/landesverbaende Weiterlesen zu Familienleistungen und nützlichen Informationen für Alleinerziehende: Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: www.familienportal.de Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V.: Alleiner- ziehend. Tipps und Informationen, Download und Bestellung der aktuellen Aus- gabe unter: www.bundesregierung.de/breg-de/service/publikationen 23
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,6 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verant- wortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein. Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e. V. (VAMV) Hasenheide 70 10967 Berlin Telefon: (030) 69 59 78 6 Fax: (030) 69 59 78 77 E-Mail: kontakt@vamv.de Internet: www.vamv.de www.facebook.com/VAMV.Bundesverband 24
Sie können auch lesen