Eingliederungsbilanz 2020 - Stadt Stuttgart

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Eingliederungsbilanz 2020 - Stadt Stuttgart
Eingliederungsbilanz 2020
Eingliederungsbilanz 2020 - Stadt Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart
Jobcenter Stuttgart
Amtsleitung
Rosensteinstraße 11
70191 Stuttgart

November 2021
INHALTSVERZEICHNIS

VORBEMERKUNG                                                                                   6

DAS JOBCENTER STUTTGART IM ÜBERBLICK                                                           7

ARBEITSMARKT IN STUTTGART                                                                      8
Arbeitsuchende und Arbeitslose                                                                 8
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Stuttgart                                      10
Leistungsberechtigte                                                                          11
Bedarfsgemeinschaften                                                                         12

ZIELERREICHUNG                                                                                14
Entwicklung der einzelnen Ziele 2020                                                          16

AKTIVE ARBEITSMARKTPOLITIK                                                                    22
Leistungen zur Eingliederung in Arbeit                                                         22
Handlungsfeld 1 | Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Ausbildung und Arbeit 23
Handlungsfeld 2 | Integrations- und Teilhabechancen von Langzeitleistungsbeziehenden sowie
Langzeitarbeitslosen                                                                           25
Handlungsfeld 3 | Erhöhung der Bildungsbeteiligung                                             30
Handlungsfeld 4 | Gleichstellung der Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt & Aktivierung des
Beschäftigungspotenzials von Alleinerziehenden und Erziehenden                                 31
Handlungsfeld 5 | Verbesserung der Inklusion von Menschen mit Behinderung                      32
Handlungsfeld 6 | Bewältigung der Herausforderungen von Flucht und Asyl                        34
Umsetzung und Bewertung der Strategien und Förderinstrumente                                   41

KOMMUNALE SOZIALINTEGRATIVE LEISTUNGEN                                                        46

ANHANG I EINGLIEDERUNGSMAßNAHMEN                                                              49

TABELLENTEIL ZUR EINGLIEDERUNGSBILANZ NACH § 54 SGB II                                        53
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

AGH              Arbeitsgelegenheiten
AVGS             Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
AZAV             Akkreditierungs- u. Zulassungsverordnung Arbeitsförderung
BAMF             Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
BCA              Beauftragte* für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
BEJ              Berufseinsteigerjahr
BEZ              Beschäftigungszuschüsse
BG               Bedarfsgemeinschaft
BMAS             Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BTHG             Bundesteilhabegesetz
BuT              Bildung und Teilhabe
EGZ              Eingliederungszuschuss
ELb              erwerbsfähige Leistungsberechtigte*
EQ               Einstiegsqualifizierung
ESF              Europäischer Sozialfonds für Deutschland
FAG              Finanzausgleichsgesetz
FAV              Förderung von Arbeitsverhältnissen
FbW              Förderung beruflicher Weiterbildung
GPS              (Stuttgarter) Gesamtprogramm Sprache
GuR              Abteilung „Grundsatz und Recht“
IKAP             Initiativkreis Arbeit und Beschäftigung psychisch Kranker
IuK              Informations- und Kommunikationstechnik
JFW              Jahresfortschrittswert
KdU              Kosten der Unterkunft (und Heizung)
KFA              Kommunaler Finanzausgleich
LHS              Landeshauptstadt
LZB              Langzeitleistungsbeziehende*
MPD              Medizinisch-Psychologischer Dienst
MuI              Abteilung „Markt und Integration“
MuT              Abteilung „Migration und Teilhabe“
NEF              nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte*
PAT              Passiv-Aktiv-Tausch
SGB              Sozialgesetzbuch
UVG              Unterhaltsvorschussgesetz
VAB              Vorbereitungsjahr „Arbeit/Beruf“
ZSB              Zentrale Schuldnerberatung
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1: Arbeitslose im Rechtskreis SGB II im Jahresvergleich und                      7
Veränderungen in Prozent
Abbildung 2: Integrationen nach Zielgruppe und Geschlecht 2020                             7
Abbildung 3: Integrationsquote nach Zielgruppe und Geschlecht im Dezember 2020             7
Abbildung 4: Entwicklung der Zahl der Arbeitsuchenden in Stuttgart im Rechtskreis SGB II   8
Abbildung 5: Entwicklung der Zahl der Arbeitslosen in Stuttgart nach Rechtskreisen         9
Abbildung 6: Entwicklung der Arbeitslosenquote in Stuttgart nach Rechtskreisen             9
Abbildung 7: Gemeldete sozialversicherungspflichtige Stellen 2019 - 2020                   10
Abbildung 8: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Stuttgart nach                   10
ausgewählten Merkmalen
Abbildung 9: Entwicklung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und                      11
Bedarfsgemeinschaften
Abbildung 10: Erwerbsfähige und nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Geschlecht    12
Abbildung 11: Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften nach Typ im Jahresvergleich            12
Abbildung 12: Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften mit Kindern in Stuttgart      13
und der Zahl der minderjährigen Kinder in Bedarfsgemeinschaften
Abbildung 13: Entwicklung der Zahl der minderjährigen Kinder in Bedarfsgemeinschaften      13
nach Altersgruppen und Veränderung in Prozent
Abbildung 14: Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt                     16
und Jahresdurchschnitt der Ausgaben für Regelbedarf 2019 und 2020 nach Monaten
Abbildung 15: Entwicklung der Integrationsquote (K2) nach Geschlecht (ausgewählte Monate) 17
Abbildung 16: Entwicklung der Jahressummen der Integrationen nach Geschlecht               18
Abbildung 17: Integrationsquoten nach Bedarfsgemeinschafts-Typ und Geschlecht (Dez. 2020) 18
Abbildung 18: Integrationen nach Art der Integration 2019 - 2020                           19
Abbildung 19: Entwicklung der Differenz zwischen der Integrationsquote                     19
erziehender Frauen und zur allgemeinen Integrationsquote
Abbildung 20: Entwicklung der Veränderung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehenden     20
Abbildung 21: Langzeitleistungsbeziehende seit Januar 2018 nach Geschlecht                 20
Abbildung 22: Ergebnisse im Vergleichstyp IIb für den Berichtsmonat Dezember 2020          21
aufsteigend nach Veränderung der Summe von Leistungen zum Lebensunterhalt sortiert
Abbildung 23: Integrationsquote Flucht/Asyl Jobcenter Stuttgart                            35
und Bundesdurchschnitt 2020
Abbildung 24: Anzahl Integrationen Flucht/Asyl im Jahresvergleich 2019 - 2020              35
Abbildung 25: Anzahl der Integrationen mit Fluchtkontext                                   36
TABELLENVERZEICHNIS

Tabelle 1: Zielerreichung 2020                                              15
Tabelle 2: Mitteleinsatz für Eingliederungsleistungen 2020                  42
Tabelle 3: Maßnahmenteilnehmende im Jahresdurchschnitt                      43
nach Förderinstrumenten
Tabelle 4: Summe der Eintritte bis zum Jahresende nach Förderinstrumenten   44
Tabelle 5: Maßnahmen – Integration von Jugendlichen/jungen Erwachsenen      49

in Ausbildung und Arbeit
Tabelle 6: Maßnahmen – Aktivierung/Verbesserung der Integrations- und       50
Teilhabechancen von erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden
Tabelle 7: Maßnahmen – Verbesserung der Gleichstellung der Geschlechter     52
auf dem Arbeitsmarkt | Aktivierung des Beschäftigungspotenzials von
alleinerziehenden bzw. erziehenden Frauen und Männern
Eingliederungsbilanz 2020

Vorbemerkung

Das Jobcenter Stuttgart legt hiermit die Eingliederungsbilanz über die Leistungen zur Ein-
gliederung in Arbeit für das Jahr 2020 nach § 54 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) in
Verbindung mit § 11 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) vor. Im ersten Teil der Bilanz
werden die Eingliederungsleistungen inhaltlich vorgestellt und bewertet. Im zweiten Teil
sind die statistischen Daten aufbereitet.

Die Eingliederungsbilanz informiert über den Mitteleinsatz, die geförderten Personengrup-
pen und die Wirkungen der Förderung des Jobcenters Stuttgart.
Sie dient den Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes als Grundlage zur Erörterung und
gibt Aufschluss über die Leistungen und ihre Wirkungen auf den örtlichen Arbeitsmarkt,
über die Zusammensetzung der Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliede-
rung sowie über die an diesen Maßnahmen teilnehmenden Personen und deren weitere
Eingliederung in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.

Die Eingliederungsbilanz 2020 bildet die Ergebnisse nach dem im März 2020 gültigen Ge-
bietsstand auf Ebene der Jobcenter ab.
Die Daten beruhen, soweit nicht anders angegeben, auf der Statistik der Bundesagentur
für Arbeit und auf den Haushalts- und Finanzdaten des Jobcenters Stuttgart.

6
Chancen. Gemeinsam. Gestalten.

 Das Jobcenter Stuttgart im Überblick

Abbildung 1: Arbeitslose im Rechtskreis SGB II im Jahresvergleich und Veränderung zum
Vorjahr in Prozent

           21%
 8.825    10.668
                                   21%
                                  6.897                         21%                     28%
                                                               5.904                   5.976       24%
                             5.696                                           21%
                                                          4.871                                   5.167
                                                                            4.764 4.655
                                                20%                    3.953                 4.169
                                               3.024
                                          2.526
                   24%
               603 747

 Arbeitslose   unter 25        25 bis       über 50        Männer        Frauen      Langzeit-     Ausl.
    SGB II      Jahren         unter         Jahre                                  arbeitslose Arbeitslose
   gesamt                    50 Jahren

                                      Dezember 2019           Dezember 2020

Abbildung 2: Integrationen nach Zielgruppe und Geschlecht 2020

                    Gesamt                                                                                6.477
                       U25                    1.373
 Langzeitleistungsbezieher                                      2.889
          Alleinerziehende            587
                              0      1.000        2.000       3.000      4.000      5.000     6.000        7.000

                                              Frauen          Männer

Abbildung 3: Integrationsquote nach Zielgruppe und Geschlecht im Dezember 2020

                                                                                          22,1%
 Alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (K2)                                   16,7%
                                                                                                  27,5%
                                                                                                  28,2%
                                              U25                                         22,2%
                                                                                                          33,3%
                                                                             14,8%
               Langzeitleistungsbezieher (K3E1)                          11,0%
                                                                                 18,8%
                                                                                 16,2%
                          Alleinerziehende (K2E4)                                15,8%
                                                                                          22,4%
                                         Gesamt        Frauen          Männer

                                                                                                                   7
Eingliederungsbilanz 2020

Arbeitsmarkt in Stuttgart
Der Arbeitsmarkt in Stuttgart steht im Jahr 2020 unter dem Zeichen der Corona-Pandemie.
Bis Juni 2020 steigen die Bestandszahlen im Jobcenter Stuttgart in den meisten Gruppen
an, was zu einer höheren Zahl an Arbeitsuchenden und Arbeitslosen führt. Die Zahl der
Arbeitslosen steigt jedoch auch bei den Bestandsfällen, entweder da eine neben dem Be-
zug von SGB II-Leistungen ausgeübte Beschäftigung weggefallen oder die Teilnahme an ar-
beitspolitischen Maßnahmen durch die Corona-Pandemie nicht mehr möglich ist.

Arbeitsuchende und Arbeitslose
Arbeitsuchende sind erwerbsfähige Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäfti-
gung anstreben und zur Vermittlung in ein entsprechendes Beschäftigungsverhältnis bei
einem Jobcenter oder bei einer Agentur für Arbeit gemeldet sind. Unterschieden wird da-
bei zwischen arbeitslosen und nichtarbeitslosen Arbeitsuchenden.
Zwischen Dezember 2019 und Dezember 2020 steigt die Zahl der Arbeitsuchenden im Job-
center um 1.036 auf 21.824 Personen.
Dies entspricht einem Anstieg von insgesamt fünf Prozent. Der Anstieg ist bei den Männern
etwas stärker als bei den Frauen.

Abbildung 4: Entwicklung der Zahl der Arbeitsuchenden in Stuttgart im Rechtskreis SGB II
(Quartalsabschlusswert)

             21.611                                                            22.366       22.421       21.824
                          21.335       21.041      20.788         20.848
                                                                                              11.997
                                                                                 11.897

                                                                                                           11.649
              11.535

                            11.374

                                         11.168

                                                                   11.099
                                                      11.021

                                                                                 10.469

                                                                                              10.424

                                                                                                           10.175
              10.076

                            9.961

                                         9.873

                                                      9.767

                                                                   9.749

    I-2019   I-2019    II-2019 III-2019 III-2019 IV-2019 I-2020   I-2020    II-2020 III-2020 III-2020 IV-2020

                  davon Frauen             davon Männer              Arbeitsuchende SGB II insgesamt

8
Chancen. Gemeinsam. Gestalten.

Im Jahr 2020 steigt die Zahl der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II gegenüber dem Vorjahr
um 21 Prozent (1.843 Personen) auf 10.668 Personen an, wobei der Anstieg bei den Män-
nern etwas höher ausfällt. Bei den Langzeitarbeitslosen (SGB II) zeigt sich ein etwas höherer
Anstieg (28,4 Prozent). Bei den Arbeitslosen im Rechtskreis SGB III liegt die Zahl am Ende
des IV. Quartals 2020 gegenüber dem Vorjahreswert um 48 Prozent höher.

Abbildung 5: Entwicklung der Zahl der Arbeitslosen in Stuttgart nach Rechtskreisen (Quar-
talsabschlusswerte)

                                                                              20.047       20.871
                                                                                                    18.920

                                                              15.185
              13.625                    14.332      14.401                                 9.464
                           13.503                                             8.704
                                                                                                       8.252
                                        5.588        5.576        6.025
              4.840        4.970

                                                                              11.343       11.407   10.668
              8.785        8.533        8.744        8.825        9.160

     I-2019      II-2019     III-2019     IV-2019        I-2020     II-2020     III-2020     IV-2020
                             SGB II            SGB III        Arbeitslose insgesamt

Bei der Entwicklung der Arbeitslosenquote sind die Tendenzen im SGB II und SGB III stei-
gend. Während im Berichtszeitraum im SGB III ein Anstieg von 1,7 Prozent auf 2,4 Prozent
zu verzeichnen ist, steigt die Arbeitslosenquote im SGB II etwas weniger stark von 2,5 Pro-
zent auf 3,0 Prozent. Die Quote für beide Rechtskreise zusammen liegt Ende 2020 in Stutt-
gart bei 5,4 Prozent.

Abbildung 6: Entwicklung der Arbeitslosenquote in Stuttgart nach Rechtskreisen (Quartals-
abschlusswerte)

                                                                                           6,0%
                                                                              5,7%
                                                                                                       5,4%

                                                     4,2%         4,4%
              4,0%         3,9%         4,1%
                                                                              3,2%         3,3%
                                                                                                       3,0%
              2,6%         2,5%         2,5%         2,5%         2,6%

                                                                              2,5%         2,7%
                                                                                                       2,4%
                                        1,6%         1,7%         1,8%
              1,4%         1,4%

     I-2019     II-2019      III-2019     IV-2019        I-2020     II-2020     III-2020     IV-2020

                       Arbeitslosenquote insgesamt                   SGB II            SGB III

                                                                                                               9
Eingliederungsbilanz 2020

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Stuttgart
Die Corona-Krise zeigt sich besonders stark im Rückgang der bei der Bundesagentur für
Arbeit gemeldeten Stellen. Der Jahresabschluss weist im Jahr 2020 mit 4.729 gemeldeten
Stellen rund 2.600 Stellen weniger aus als noch im Jahr 2019.

Abbildung 7: Gemeldete sozialversicherungspflichtige Stellen 2019 - 2020 (Quartalsab-
schlusswerte)

           8.128       8.759
                                     8.187
                                                 7.338
                                                            6.277

                                                                        5.010        4.960       4.729

  I-2019     II-2019      III-2019     IV-2019     I-2020     II-2020     III-2020     IV-2020
                           Gemeldete sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen

Ebenso sank die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Stuttgart (Arbeits-
ort) zwischen September 2019 und September 2020. Den stärksten Rückgang gab es in der
Altersgruppe der Personen unter 25 Jahren mit - 4,7 Prozent bzw. rund 2.000 weniger so-
zialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.

Abbildung 8: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Stuttgart nach ausgewählten
Merkmalen (Jahresvergleich)

                   Insgesamt                                                                      428.277
                                                                                                  432.248
                    Männer                                         230.200
                                                                   233.223
                     Frauen                                    198.077
                                                               199.025
       15 bis unter 25 Jahre           40.433
                                       42.421
       25 bis unter 55 Jahre                                                    304.843
                                                                                 309.572
                    55 Jahre…                83.001
                                             80.255
                     Vollzeit                                                        323.424
                                                                                     327.758
                     Teilzeit                    104.853
                                                 104.490
                   Deutsche                                                            348.483
                                                                                       351.366
                   Ausländer                 79.600
                                             80.728
                                                 Sep 20     Sep 19

10
Chancen. Gemeinsam. Gestalten.

Leistungsberechtigte
Im Dezember 2020 bezogen in Stuttgart insgesamt 40.097 Personen SGB II-Leistungen, das
sind 1.267 mehr als im Dezember 2019.
Die Entwicklung der Bestandszahlen zeichnet den Verlauf der Corona-Pandemie nach. Von
Januar bis Juni 2020 steigert sich der Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
um 2.649 Personen (9,5 Prozent). Über den von niedrigen Inzidenzen und ersten Locke-
rungen geprägten Sommer kann er um 1.315 Personen reduziert werden, sodass zum Jah-
resende noch eine Steigerung von 5,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu sehen ist. Die
Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten liegt hier bei 29.166.

Abbildung 9: Entwicklung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Bedarfsgemein-
schaften

                                        30.481
                                                                                     29.166
  27.832

                                        22.568
                                                                                     21.784
  20.705

  Jan. 20       Mrz. 20       Mai. 20            Jul. 20      Sep. 20      Nov. 20

             Bedarfsgemeinschaften                Erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Der Unterschied in der Verteilung zwischen Frauen und Männern im Dezember 2020 ist
weiterhin gering, auch wenn bei den Männern ein etwas stärkerer Anstieg gegenüber De-
zember 2019 zu beobachten ist als bei den Frauen. Die Zahl der nichterwerbsfähigen Leis-
tungsberechtigten (NEF), überwiegend Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren,
sinkt im Berichtsjahr 2020 um 2 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat auf 10.440 Per-
sonen. Der Rückgang ist bei den weiblichen NEF etwas stärker zu beobachten als bei den
männlichen.

                                                                                              11
Eingliederungsbilanz 2020

Abbildung 10: Erwerbsfähige und nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Geschlecht

                                          6% | 14.687

                                                                     4% | 14.477

                                                                                              -2% | 10.440
                5% | 29.166
       27.703

                                                                                                                      -1% | 5.406

                                                                                                                                                    -3% | 5.034
                                                                                                              5.478

                                                                                                                                            5.175
                                                            13.873
                                13.827

                                                                                     10.653
       Erwerbs-                 davon                        davon                     Nicht-                  davon                         davon
        fähige                 männlich                     weiblich               erwerbsfähige              männlich                      weiblich
      Leistungs-                                                                     Leistungs-
     berechtigte                                                                    berechtigte

                                                        Dezember 2019                 Dezember 2020

Bedarfsgemeinschaften
Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften (BG) steigert sich im Dezember 2020 gegenüber
dem Vorjahresmonat um 5,4 Prozent auf 21.784 Bedarfsgemeinschaften. Der Anstieg be-
trifft vor allem Single-BG, die mit einer Zahl von 13.500 weiterhin den größten Anteil am
Gesamtbestand haben.

Abbildung 11: Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften nach Typ im Jahresvergleich

     mit 1 Person             mit 2 Personen                mit 3 Personen mit 4 Personen mit 5 und mehr
                                                                                          Personen

                                                                     +1,5%                          +1,0%                           -0,4%
                                                                     2.089                          1.542                           1.365
         +7,9%                           +2,9%
         13.500                          3.288                                                                                                      12/2020

         12.512                          3.195                        2.058                           1.526                         1.370
                                                                                                                                                    12/2019

Die Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften mit Kindern (Partner-BG und Alleinerzie-
hende) ist entgegen der allgemeinen Entwicklung positiv zu betrachten. Beide Konstellati-
onen zeigen seit dem Jahr 2018 einen kontinuierlichen Rückgang.
Bei den Alleinerziehenden zeigt sich hier die Wirkung der Reform des Unterhaltsvorschus-
ses im Jahr 2017.

12
Chancen. Gemeinsam. Gestalten.

Abbildung 12: Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften mit Kindern in Stuttgart
(Jahresdurchschnittswerte) und der Zahl der minderjährigen Kinder in Bedarfsgemeinschaf-
ten 1

    5.000 13.036                                                      13.77713.713
                                                                                      13.145 12.871
                    12.357            12.181 12.32212.370 12.716                                      14.000
                             11.520
    4.000                                                                                             12.000
                                                                                                      10.000
    3.000
                                                                                                      8.000
    2.000                                                                                             6.000
                                                                                                      4.000
            3.896
            3.598
                    3.818
                    3.281
                             3.823
                             2.721
                                      3.981
                                      2.913
                                              4.031
                                              2.957
                                                      4.018
                                                      2.948
                                                              4.014
                                                              3.054
                                                                      4.080
                                                                      3.390
                                                                              3.951
                                                                              3.331
                                                                                      3.759
                                                                                      3.106
                                                                                              3.633
                                                                                              3.091
    1.000
                                                                                                      2.000
       0                                                                                              0
            2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020

                        Alleinerziehende-BG                     Partner-BG mit Kindern
                        Kinder unter 18 Jahren

Auch die Zahl der Kinder in Bedarfsgemeinschaften geht dementsprechend zurück. Im Jahr
2020 waren im Durchschnitt 274 weniger Kinder im Leistungsbezug als noch im Jahr 2019,
ein Rückgang von 2,1 Prozent. Betrachtet man den Bestand im Dezember 2020 nach Al-
tersgruppen, betrifft der Rückgang insbesondere die Gruppe der Kinder unter drei Jahren.
Ob dieser Rückgang darauf zurückzuführen ist, dass weniger Kinder unter drei Jahren neu
in den Leistungsbezug kamen oder darauf, dass ihre Hilfebedürftigkeit beendet wurde,
lässt sich jedoch nicht sagen.

Abbildung 13: Entwicklung der Zahl der minderjährigen Kinder in Bedarfsgemeinschaften
nach Altersgruppen (Jahresvergleich) und Veränderung in Prozent

      15 bis unter 18                      unter 3 Jahren
          Jahren                               2.093
                                                                                           1.857              2.204
           1.871
                     Dez 2020                                                                    Dez 2019
                        12.562                         3 bis                                     12.751
                                                      unter 6
                    Kinder unter 18                   Jahren                                    Kinder unter          2.334
                        Jahren                         2.313                                     18 Jahren
      6 bis         (-1,5 % ggü. VJ)
    unter 15                                                                            6.356
     Jahren
      6.285

1
 Zwischen Oktober 2011 und September 2012 standen die Daten in nur eingeschränkter Qualität
zur Verfügung.
                                                                                                                      13
Eingliederungsbilanz 2020

Zielerreichung
Im Rahmen des SGB II-Zielsystems (§ 48 SGB II) haben das Ministerium für Wirtschaft, Ar-
beit und Wohnungsbau Baden-Württemberg und die Landeshauptstadt Stuttgart als zuge-
lassener kommunaler Träger des Jobcenters Stuttgart für das Jahr 2020 folgende Ziele ver-
einbart:

Ziel 1   Verringerung der Hilfebedürftigkeit

Ziel 2   Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit

Ziel 3   Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug

Ziel 4   Verbesserung der Integration von erziehenden Frauen in Erwerbstätigkeit

Ziel 5   Entwicklung der Zahl der Teilnehmenden für Leistungen nach § 16e und
         § 16i SGB II

Die Zielerreichung wird mit Hilfe von Jahresfortschrittswerten (JFW) dargestellt. Die „Ver-
ringerung der Hilfebedürftigkeit“ (Ziel 1) und die „Entwicklung der Zahl der Teilnehmenden
für Leistungen nach § 16e und § 16i SGB II“ (Ziel 5) werden als Ziel nur beobachtet. Das Ziel
der „Verbesserung der Integration von erziehenden Frauen in Erwerbstätigkeit“ wird nicht
durch einen bestimmten Wert festgelegt, sondern durch ein Monitoring beobachtet. Die
Integrationsquote der erziehenden Frauen soll an die allgemeine Integrationsquote ange-
nähert werden, was als Abstand zwischen beiden Quoten gemessen wird.

Bei Abgabe der Angebotswerte für die Zielvereinbarung war der Einfluss der Corona-Pan-
demie auf die Zielerreichung noch nicht absehbar. Dass die Integrationsquote deutlich stär-
ker zurückgegangen ist als angenommen wurde, liegt einerseits am Bestandsaufbau, ande-
rerseits an der geringeren Zahl der Integrationen. Der vereinbarte Zielwert für das Ziel 2
konnte daher nicht erreicht werden. Die Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden wurde im
Jahr 2020 gesenkt – Ziel 3 wurde erreicht. Die Annäherung der Integrationsquote erziehen-
der Frauen an die allgemeine Integrationsquote konnte etwas verbessert werden.

14
Chancen. Gemeinsam. Gestalten.

     Tabelle 1: Zielerreichung 2020

  Ziel               1                 2              3                  4                  5

                                                                   Verbesserung
               Veränderung                                                           Entwicklung der
                                                Veränderung        der Integration
                der Summe                                                                 Zahl der
                                                des Bestands             von
                    der        Integrations-                                         Teilnehmenden
 Indikator                                       an Langzeit-       erziehenden
                Leistungen         quote                                              für Leistungen
                                                  leistungs-         Frauen in
               zum Lebens-                                                           nach § 16e und
                                                beziehenden           Erwerbs-
                 unterhalt                                                             § 16i SGB II
                                                                      tätigkeit
  Kennzahl
    nach         JFW K1               K2           JFW K3
§ 48a SGB II
 Werte für
 Dezember          - 4,4              27,8          + 0,9               9,9
   2019
                               Verringerung     Erhöhung des       Annäherung
Zielvorgabe                     der Quote       Bestands um        der Integrati-
    2020                        um höchst.                         onsquote er-
                                  0,8 %        höchstens 1,1 %
               Beobachtung                                          ziehender        Beobachtung
               ohne Zielwert                                                         ohne Zielwert
                                                                  Frauen an all-
  Zielwert
                                  ≥ 27,6            ≤ 1,1         gemeine Integ-
    2020
                                                                   rationsquote
 Werte für
 Dezember         + 4,24              22,1          - 1,65              9,8
   2020
   Ziel-
                                 Ziel nicht
erreichung     Beobachtung                       Ziel erreicht     Beobachtung        Beobachtung
                                  erreicht
   2020

                                                                                            15
Eingliederungsbilanz 2020

Entwicklung der einzelnen Ziele 2020

Ziel 1 | Verringerung der Hilfebedürftigkeit
Beobachtet wird der Wert der Kennzahl 1 (K1). Bei diesem wird die Summe der Leistungen
zum Lebensunterhalt – ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung – für sämtliche Mo-
nate eines Jahres in Bezug zur Summe des Vorjahreszeitraums gesetzt.

Der Jahresfortschrittswert für K1 stieg 2020, entsprechend der Bestandsentwicklung, kon-
tinuierlich auf einen Dezember-Wert von + 4,24 Prozent. Gegenüber dem Jahr 2019 wur-
den somit 4,24 Prozent mehr für Leistungen zum Lebensunterhalt (Arbeitslosengeld II, So-
zialgeld, Mehrbedarfe und einmalige Leistungen) ausgezahlt.

Abbildung 14: Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (Jahresfort-
schrittswert) und Jahresdurchschnitt der Ausgaben für Regelbedarf 2019 und 2020 nach
Monaten

                                                                                                        2,93          3,40          3,70          3,97          4,24
                                                                                          2,23
                                                                            1,26
                                                              -0,07
                                                -2,00
      -3,32         -3,38           -3,57                     -3,97         -4,12         -4,26         -4,36         -4,38         -4,39         -4,39         -4,37
                                                -3,77

      -4,39         -4,38         -3,72
                                                                              2020                 2019
     8.432.854 €

                   8.440.391 €

                                 8.494.100 €

                                               8.620.316 €

                                                             8.754.104 €

                                                                           8.835.375 €

                                                                                         8.882.197 €

                                                                                                       8.910.685 €

                                                                                                                     8.915.870 €

                                                                                                                                   8.907.061 €

                                                                                                                                                 8.894.513 €

                                                                                                                                                               8.884.703 €
     €8.819.838

                   €8.826.526

                                 €8.822.235

                                               €8.796.537

                                                             €8.760.521

                                                                           €8.725.322

                                                                                         €8.688.779

                                                                                                       €8.656.954

                                                                                                                     €8.622.986

                                                                                                                                   €8.589.648

                                                                                                                                                 €8.554.546

                                                                                                                                                               €8.523.416

       Jan           Feb           Mrz           Apr           Mai           Jun            Jul          Aug           Sep           Okt           Nov           Dez

                                                                             2019            2020

Ziel 2 | Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit
Die Kennzahl 2 (K2) bildet die Integrationserfolge des Jobcenters Stuttgart ab. Hierzu zäh-
len die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, Beginn einer Ausbil-
dung oder die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit.
Mit einer Integrationsquote von 22,1 Prozent zum Jahresende wurde das angestrebte Ziel
einer Integrationsquote von mindestens 27,6 Prozent deutlich unterschritten. Betrachtet
man die Integrationsquoten nach Geschlechtern, dann wurde bei den Männern der Ziel-
wert mit 27,5 Prozent knapp erreicht, bei den Frauen lag der Wert niedriger.
16
Chancen. Gemeinsam. Gestalten.

Abbildung 15: Entwicklung der Integrationsquote (K2) nach Geschlecht (ausgewählte Mo-
nate)

            35,53        35,72      35,43
  34,60                                       34,88
                                                       32,79

                                                                     29,09
  27,67     28,32        28,10      28,24     27,90                             27,94 27,51
                                                       26,20
                                                                     23,77
                                                                                22,70 22,11
  20,77     21,14        20,54      21,11     20,96
                                                       19,65
                                                                     18,46
                                                                                17,42 16,65

  I-2019    II-2019      III-2019   IV-2019   I-2020   II-2020       III-2020   IV-2020

                      Zielwert          Gesamt         Frauen                Männer

Die monatliche Entwicklung der Integrationen ist durch saisonale Einflüsse, insbesondere
durch den Beginn des Ausbildungsjahres im September – und 2020 zusätzlich durch Lock-
downs – gekennzeichnet.
Die Gesamtzahl der Integrationen lag im Jahr 2020 mit 6.477 jedoch höher als zum Höhe-
punkt der Bestandsentwicklung im Juni 2020 erwartet. Insbesondere die – im Vergleich
zum Vorjahr fast gleichbleibende – Zahl der Integrationen in Ausbildung mit einem Wert
von 803 ist positiv zu bewerten.
Die vorgenannten Einflüsse schlagen sich auch im Rückgang der Integrationsquoten nieder.
Die Integrationsquote der unter 25-Jährigen liegt zum Jahresende 2020 bei 28,2 Prozent
und damit 3,5 Prozentpunkte unter dem Vorjahr. Einen deutlich stärkeren Rückgang der
Integrationsquote verzeichnet die Gruppe der Langzeitleistungsbeziehenden mit 14,8 Pro-
zent und damit - 5,7 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr. Auch bei den Alleinerziehen-
den ging die Integrationsquote mit - 8,1 Prozentpunkten deutlich zurück (vgl. Abb. 3).

                                                                                              17
Eingliederungsbilanz 2020

Abbildung 16: Entwicklung der Jahressummen der Integrationen nach Geschlecht

     Summe der Integrationen in     Summe der Integrationen der     Summe der Integrationen der
       den letzten 12 Monaten          Frauen in den letzten           Männer in den letzten
                                           12 Monaten                     12 Monaten

               -18,8%                            -19,5%                       -18,4%
                                                                                               12/2020
                6.477                             2.425                        4.052

               7.980                             3.011                         4.968           12/2019

Betrachtet man die Integrationsquoten nach Geschlechtern und nach Bedarfsgemein-
schaftstypen, zeigen sich insbesondere bei Partner-BG deutliche Diskrepanzen. Frauen mit
Kindern in Paarhaushalten haben eine wesentlich geringere Integrationsquote als Frauen
in anderen BG-Typen. Die Integrationsquote von alleinerziehenden Frauen ist demnach
rund doppelt so hoch wie die von Frauen in Partner-BG.

Im Laufe des Jahres 2020 verringerten sich die Integrationsquoten in allen BG-Typen, am
größten war die prozentuale Veränderung bei den alleinerziehenden Frauen und bei Män-
nern in Partner-BG mit Kindern.

Abbildung 17: Integrationsquoten nach Bedarfsgemeinschafts-Typ und Geschlecht
(Dez. 2020)

                                                                                       32,5%
             27,8%
       22,5%                         22,4%                    23,1%

                              15,8%                       14,8%

                                                                                8,5%

         Single-BG            Alleinerziehende      Partner-BG ohne Kinder Partner-BG mit Kindern

                                        Frauen           Männer

18
Chancen. Gemeinsam. Gestalten.

Abbildung 18: Integrationen nach Art der Integration 2019 - 2020

    1.400
                                                   1.160
    1.200                                                                                                    1.084

    1.000                                                                                                          832
                                                       838
      800               662 689 655 594         675                                                        553           562
                  616                                        587
      600                                 523
            494                                                    487   494 527 509             400 420
                                                                                       369 339                                 388
      400

      200

        -
            Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
            19 19 19 19 19 19 19 19 19 19 19 19 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20

         in Ausbildung oder selbstständige Tätigkeit                 in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Ziel 4 | Entwicklung der Integrationsquote erziehender Frauen 2
Die Integrationsquote wird auf Basis der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten berechnet.
In der Gruppe der Erziehenden sind Frauen überdurchschnittlich häufig vertreten, weshalb
die Verbesserung dieser Integrationsquote als zusätzliches Ziel in die Zielvereinbarung für
2020 mit aufgenommen wurde.
Eine Steigerung der Integrationsquote konnte im Jahr 2020 bei keiner Personengruppe er-
zielt werden; bei den erziehenden Frauen ist jedoch der Rückgang etwas schwächer als bei
den Männern und in der Gesamtquote. Deshalb konnte der Abstand zwischen der Integra-
tionsquote der erziehenden Frauen und der allgemeinen Integrationsquote verkleinert
werden.

Abbildung 19: Entwicklung der Differenz zwischen der Integrationsquote erziehender
Frauen und zur allgemeinen Integrationsquote

      10,0%    9,7%                                                                                  9,7%        9,8%
                          9,5%    9,4%      9,2%                                            9,2%
                                                      9,0%    8,7%                8,8%
                                                                          8,6%

      Jan. 20 Feb. 20 Mrz. 20 Apr. 20 Mai. 20 Jun. 20 Jul. 20 Aug. 20 Sep. 20 Okt. 20 Nov. 20 Dez. 20

                           Differenz zwischen IQ erziehender Frauen und IQ allgemein

2
    Durch die inhaltliche Nähe zu Ziel 2, wird Ziel 4 an dieser Stelle noch vor Ziel 3 erläutert.
                                                                                                                        19
Eingliederungsbilanz 2020

Ziel 3 | Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
Langzeitleistungsbeziehende (LZB) sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den ver-
gangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate Leistungen durch das Jobcenter erhalten
haben. In der Zielvereinbarung wird auf den Jahresfortschrittswert von K3 Bezug genom-
men, bei dem der durchschnittliche Bestand aller Monate eines Jahres mit dem entspre-
chenden Durchschnitt aller Monate des Vorjahres in Bezug zueinander gesetzt wird.

Der Jahresfortschrittswert K3 ist im Laufe des Jahres 2020 leicht angestiegen und liegt zum
Jahresende bei - 1,65 Prozent. Trotz des Anstieges ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum
immer noch ein Abbau des Bestands der Langzeitleistungsbeziehenden zu verzeichnen,
was bedeutet, dass durchschnittlich über alle zwölf Monate hinweg 1,65 Prozent weniger
Langzeitleistungsbeziehende gezählt wurden als im Vorjahreszeitraum. Das Ziel von einem
maximalen Zuwachs von 1,1 Prozent konnte somit klar erreicht werden.

Abbildung 20: Entwicklung der Veränderung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehenden
(JFW K3)

     3,31
                       3,07
                                      2,85          2,66         2,49         2,33          2,15
                                                                                                           1,89
                                                                                                                         1,67
                                                                                                                                        1,42
                                                                                                                                                        1,15
                                                                                                                                                                        0,88

                                                                                                                                                        -1,80           -1,65
                                                                                                                         -2,05          -1,93
                                                                                           -2,32          -2,17
     -2,62                                                      -2,57        -2,45
                      -2,76          -2,77         -2,68

     Jan                Feb            Mrz           Apr          Mai           Jun           Jul          Aug           Sept           Okt             Nov             Dez

                                                                              2019                       2020

Die Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden liegt dabei zum Jahresende auf dem Niveau des
Vorjahres.

Abbildung 21: Langzeitleistungsbeziehende seit Januar 2018 nach Geschlecht (Quartalsab-
schlusswerte)
        19.600 19.687 19.754 19.925 20.073 19.990 19.737 19.502 19.509 19.623 19.521 19.505
                                                                           10.365 9.706

                                                                                          10.323 9.666
                                                            10.289 9.634

                                                                                                          10.202 9.533
                                             10.174 9.578
                              10.158 9.527
             10.159 9.439

                                                                                                                                                         10.141 9.480
                                                                                                                                         10.094 9.419

                                                                                                                                                                          10.080 9.440
                                                                                                                         10.085 9.415

                                                                                                                                                                                         10.055 9.449

  I-2018 II-2018 III-2018 IV-2018 I-2019 II-2019 III-2019 IV-2019 I-2020 II-2020 III-2020 IV-2020

                                                                      Frauen                    Männer                         Gesamt

20
Chancen. Gemeinsam. Gestalten.

Ziel 5 | Entwicklung der Zahl der Teilnehmenden für Leistungen nach § 16e und §
16i SGB II
Die Entwicklung der Zahl der Teilnehmenden für Leistungen nach § 16e und § 16i SGB II
wurde in der Zielvereinbarung für das Jahr 2020 als Beobachtungsziel aufgenommen.
Im Jahr 2020 wurden monatlich durchschnittlich 201 Personen mit Leistungen nach § 16e
und § 16i SGB II gefördert.

Ergebnisse im Vergleichstyp IIb
Mit seinen circa 21.800 Bedarfsgemeinschaften (BG) und rund 29.100 erwerbsfähigen Leis-
tungsberechtigten (eLb) gehört das Jobcenter Stuttgart zu den 25 größten Jobcentern in
Deutschland.

Darüber hinaus ist es nach der Stadt Essen, dem Kreis Recklinghausen und der Stadt Wup-
pertal das viertgrößte kommunale Jobcenter.

Im Vergleichstyp IIb sind im Vergleich zu anderen Kreisen Städte mit eher geringer SGB II-
Quote, hohem Beschäftigungspotenzial in einfachen Tätigkeiten, günstigen allgemeinen
Arbeitsmarktbedingungen im Umland sowie hohen Wohnkosten und hohem Anteil an Mig-
rantinnen und Migranten eingeordnet worden.

Die Größe der Städte im Vergleichstyp erstreckt sich über eine weite Bandbreite. Daher ist
in der folgenden Tabelle neben den Kennzahlen auch die Zahl der erwerbsfähigen Leis-
tungsberechtigten dargestellt. Hier ist Stuttgart am ehesten mit Nürnberg vergleichbar.
Weitere große Jobcenter sind München, Karlsruhe und Augsburg.

Abbildung 22: Ergebnisse im Vergleichstyp IIb für den Berichtsmonat Dezember 2020 auf-
steigend nach Veränderung der Summe von Leistungen zum Lebensunterhalt (JFW K1) sor-
tiert
Kennzahl nach §48a SGB II        ELB              JFW K1            K2                  K2E4                J
                                                  Veränderung der                                           V
                                 Erwerbsfähige                                          Integrationsquote
                                                  Summe der
Indikatoren                      Leistungs-                         Integrationsquote   bei
                                                  Leistungen zum
                                 berechtigte                                            Alleinerziehenden
                                                  Lebensunterhalt                                           b
JC Kaufbeuren, Stadt                      1.326            -1,43              20,58               23,41
JC Ansbach, Stadt                         1.581             1,28              38,96               24,34
JC Bayreuth, Stadt                        2.736             1,80              32,69               25,97
JC Coburg, Stadt                          1.798             2,15              30,83               25,20
JC Rosenheim, Stadt                       2.108             2,16              28,75               23,16
JC Pforzheim, Stadt                       7.540             2,34              16,71               15,10
JC Aschaffenburg, Stadt                   3.504             2,68              26,53               23,29
JC Schweinfurt, Stadt                     3.025             2,71              26,26               26,46
JC Würzburg, Stadt                        4.332             2,73              28,09               21,41
JC Baden-Baden, Stadt                     1.927             3,13              21,90               16,88
JC Heidelberg, Stadt                      4.729             3,18              18,40               16,00
JC Nürnberg, Stadt                       28.031             4,04              22,38               17,35
JC Ulm, Universitätsstadt                 3.881             4,23              27,95               17,31
JC Stuttgart, Landeshauptstadt           29.166             4,24              22,11               16,23
JC Karlsruhe, Stadt                      11.503             4,40              24,73               20,03
JC Landshut, Stadt                        2.370             4,44              32,73               26,33
JC Kempten (Allgäu), Stadt                1.827             4,80              29,08               26,23
JC Regensburg, Stadt                      4.961             5,09              24,02               18,61
JC Heilbronn, Stadt                       5.789             5,11              23,39               19,24
JC Freiburg im Breisgau, Stadt           10.422             5,79              22,89               18,37
JC Bamberg, Stadt                         2.500             6,71              27,81               18,32
JC Augsburg, Stadt                       12.257             7,57              22,93               18,13
JC Ingolstadt, Stadt                      4.362             9,31              25,10               17,75
JC Passau, Stadt                          2.140            10,23              25,36               20,06
JC München, Landeshauptstadt             52.485            10,49              23,39               17,71         21
JC Trier, Stadt                           5.771            11,31              31,06               21,90
Eingliederungsbilanz 2020

Aktive Arbeitsmarktpolitik

Leistungen zur Eingliederung in Arbeit

Die Abteilung Markt und Integration (MuI) des Jobcenters Stuttgart verantwortet die Aus-
gestaltung der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Für geflüchtete Menschen gestaltet
die Abteilung Migration und Teilhabe die Maßnahmen und Projekte (s. Handlungsfeld 6).
Maßgeblich sind dabei die Ziele des Bundes, die über das Land Baden-Württemberg mit
dem Jobcenter Stuttgart vereinbart und in verschiedenen Handlungsfeldern umgesetzt
werden.

Die Abteilung MuI entwickelt entsprechende Arbeitsmarktdienstleistungen und stimmt
diese mit den sozial-integrativen kommunalen Angeboten ab. Dabei berücksichtigt die Ab-
teilung sowohl die sozial- und bildungspolitische Ausrichtung der Landeshauptstadt Stutt-
gart als auch die der Arbeits- und Wirtschaftsförderung und setzt sie insbesondere unter
dem Blickwinkel der Nachhaltigkeit um. Damit verbunden ist die Bewirtschaftung des Ein-
gliederungsbudgets.

Leitkonzept für die Ausgestaltung der Arbeitsmarktdienstleistungen ist das beschäftigungs-
orientierte Fallmanagement, ein auf die individuelle Lebenssituation der Leistungsberech-
tigten bezogener Prozess mit dem Ziel einer nachhaltigen Integration in den allgemeinen
Arbeitsmarkt. Diese Unterstützung trägt vorrangig dazu bei, die Eigenverantwortung und
Eigenaktivität der Arbeitsuchenden zu stärken.
Die Erkenntnisse aus den Fallverläufen sowie die Resultate der genutzten Eingliederungs-
instrumente sind, neben Best-Practice-Ansätzen aus anderen Jobcentern und wissen-
schaftlichen Studien, Grundlage für die Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Pro-
gramme und Maßnahmen.

Darüber hinaus stellt die Abteilung Markt und Integration die rechtskonforme Umsetzung
des SGB II im aktiven Bereich durch fachliche Vorgaben, Aufbereitung gesetzlicher Ände-
rungen sowie aktueller Informationen sicher und entwickelt kontinuierlich die Beratungs-
und Vermittlungsprozesse weiter. Ein weiterer zentraler Aspekt der Arbeit ist die Pflege
intensiver Kontakte zu Arbeitgebenden und Kammern, deren Beratung und die Akquise von
Stellenangeboten.

Das Jobcenter verfügt seit 2017 über ein erfolgreich zertifiziertes Qualitätsmanagement-
system nach der Norm DIN ISO 9001:2015 und der Akkreditierungs- und Zulassungsverord-
nung Arbeitsförderung (AZAV). Das System dient sowohl der Sicherstellung der kontinuier-
lichen Qualitätsarbeit als auch der Bewertung der Arbeitsergebnisse. Die Bewertung der
eigenen Arbeit erfolgt durch das Leitungsgremium, das Beschwerdemanagement und Kun-
denbefragungen sowie durch interne und externe Audits. Die Angebote des Jobcenters
werden im Rahmen des Qualitätsmanagements regelmäßig überprüft und beteiligungsori-
entiert weiterentwickelt (Zirkelarbeit mit Beteiligung der Mitarbeitenden, Rückmeldungen
bzw. Bewertungen der Maßnahmen durch die Teilnehmenden).

22
Chancen. Gemeinsam. Gestalten.

Die eingliederungsbezogenen strategischen Ziele 2020 des Jobcenters Stuttgart wurden in
sechs Handlungsfeldern umgesetzt, welche im Folgenden vorgestellt werden.

Handlungsfeld 1 | Integration von Jugendlichen und jungen Er-
wachsenen in Ausbildung und Arbeit

Junge Menschen zwischen 15 und 24 Jahren stehen am Anfang ihrer Berufsplanung. Dabei
benötigen viele von ihnen Orientierung und Unterstützung. Sie sollen den Beruf erlernen
dürfen, der zu ihren Fähigkeiten und Interessen passt, gegebenenfalls eine zweite Chance
bekommen und eine Arbeit finden, von der sie leben können.
Die Strategie „Ausbildung vor Arbeit" ist das Leitprinzip des Jobcenters Stuttgarts. Das Job-
center Stuttgart stellt den unter 25-Jährigen ein vielfältiges, flexibles und individuelles Un-
terstützungsangebot bereit, damit sie ihren Weg in ihre berufliche Zukunft so einfach wie
möglich gestalten können.
Dabei kooperiert das Jobcenter insbesondere mit der Agentur für Arbeit, den freien Trä-
gern, der Jugendhilfe (Jugendhilfeplanung und Beratungszentren), dem Staatlichen Schul-
amt, den Kammern und den Schulen. In enger Zusammenarbeit mit den Kooperationspart-
nern und einem System aus aufeinander abgestimmten Angeboten, erhalten die jungen
Menschen die erforderliche Hilfe,

    •   um schwierige Lebenslagen zu bewältigen.
    •   sich auf den Start in die Ausbildung oder in das Studium vorzubereiten.
    •   ihren Wunschberuf und einen Ausbildungsplatz in diesem Beruf zu finden oder –
        falls möglich – zu studieren.
    •   bei Problemen im Ausbildungsbetrieb oder in der Berufsschule. Auch der Ausbil-
        dungsbetrieb wird auf Wunsch unterstützt. Ziel ist es, dass die jungen Menschen
        ihre Ausbildung erfolgreich abschließen.
    •   einen passenden Arbeitsplatz zu finden.

In der Fachstelle für junge Menschen U25 des Jobcenters werden erwerbsfähige Leistungs-
berechtigte im Alter von 15 bis 24 Jahren 3 betreut, d. h., sie werden auf ihrem Weg von
der Schule ins Berufsleben entsprechend ihrer individuell benötigten Unterstützung bera-
ten und gefördert. Das besondere Augenmerk der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Fachstelle für junge Menschen U25 liegt neben der nachhaltigen Eingliederung in Ausbil-
dung oder Arbeit vor allem auf der Herstellung und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit
und der Ausbildungsreife junger Menschen.

3
 Geflüchtete und Wohnungslose dieser Altersgruppe mit Alg II-Bezug werden von der Abteilung
Migration und Teilhabe (s. Handlungsfeld 6) bzw. von der Fachstelle für Menschen in Wohnungsnot
betreut.
                                                                                            23
Eingliederungsbilanz 2020

Die Ausbildungsstellenvermittlung für ausbildungsreife SGB II-Leistungsberechtigte unter
25 Jahren wurde vom Jobcenter auf die Agentur für Arbeit in Stuttgart rückübertragen. Im
Berichtsjahr 2019/2020 der Ausbildungsvermittlung waren vom Jobcenter 448 erwerbsfä-
hige Leistungsberechtigte unter 25 Jahren bei der Ausbildungsvermittlung der Agentur für
Arbeit gemeldet; es sind nur geringfügig (sieben Personen) weniger als im Berichtsjahr
2018/2019. Auf diesem Wege wurden 103 junge Menschen in eine Ausbildung vermittelt.
Die Berufsberatung und Ausbildungsstellenvermittlung basieren auf Freiwilligkeit, es gibt
daher junge Menschen, die das Angebot der Agentur für Arbeit nicht oder nicht bis zu einer
abschließenden Vermittlung in Anspruch nehmen. Gründe hierfür sind zum Beispiel die Ar-
beitsaufnahme (ungelernte Tätigkeit), Entscheidung für einen weiterführenden Schulbe-
such, Freiwilligendienst, Umzug oder Elternzeit.
Integrationen in Ausbildung finden darüber hinaus jedoch auch auf anderen Wegen statt.
Im Jahr 2020 haben insgesamt 574 unter 25-jährige SGB II-Leistungsberechtigte des Job-
centers Stuttgart ein Ausbildungsverhältnis aufgenommen, das waren trotz der besonde-
ren Umstände durch die Corona-Pandemie 37 Ausbildungsaufnahmen mehr als im Jahr
2019 (537 Ausbildungsaufnahmen). 2020 konnte 76 jungen Menschen über die außerbe-
triebliche Berufsausbildung („BaE“ und „BaEplus“) zu einem Ausbildungsplatz verholfen
werden.

Auszubildende, die Hilfe während der Ausbildung benötigten, bekamen diese individuell
passend im Rahmen der ausbildungsbegleitenden Hilfen oder der assistierten Ausbildung
durch die Kooperationspartner des Jobcenters: Nachhilfe für die Berufsschule, Beratung
bei persönlichen Problemen bis hin zu gemeinsamen Gesprächen im Ausbildungsbetrieb.
Die Teilnahme am Online-Unterricht der Berufsschule stellte für viele in der Theorie leis-
tungsschwächere Auszubildende eine noch größere Herausforderung als der Präsenzun-
terricht dar. Insbesondere die ausbildungsbegleitenden Hilfen wurden daher 2020 intensiv
genutzt; es standen hierfür flexibel einsetzbar bis zu 60 Plätze zur Verfügung. Der Vermei-
dung von Ausbildungsabbrüchen wurde somit auch 2020 ein hoher Stellenwert beigemes-
sen.

Um gute Übergänge nach der allgemeinbildenden Schule ins Berufsleben zu unterstützen,
werden präventiv alle Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahren zu einem Beratungsgespräch
eingeladen. In dieser Beratung werden mit ihnen ihre beruflichen Vorstellungen und Wün-
sche erörtert, Möglichkeiten der Berufsorientierung, Wege zur Zielerreichung sowie Stol-
persteine besprochen und bei Bedarf eine frühzeitige Anbindung an Unterstützungssys-
teme in die Wege geleitet. Diese strategische Ausrichtung hat sich im durch die Pandemie
geprägten Jahr 2020 als besonders wertvoll erwiesen, da die Schülerinnen und Schüler we-
nig bis gar keinen Zugang zu Praktika hatten und der normalerweise über die Schule gut
organisierte und niederschwellige Zugang zur Berufsberatung in anderen Formaten statt-
gefunden hat, die nicht alle Personen gleichermaßen erreichen konnten.

Ein Teil der jungen Menschen verfügt noch nicht über die erforderliche Ausbildungsreife,
oft bedingt durch vielfältige psychosoziale Problemlagen. Diese jungen Menschen werden
von den persönlichen Ansprechpartnerinnen und -partnern besonders in den Blick genom-
men und bei der Bewältigung ihrer Problemlagen und der Entwicklung der erforderlichen
Ausbildungsreife unterstützt. Hierfür nutzten die Fachkräfte in der Fachstelle für junge

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Menschen U25 insbesondere die Maßnahmen „Yes You Can!“ und „Reif für die Ausbil-
dung“. Bei diesen Angeboten erhalten sie Unterstützung, um Hürden zu überwinden, die
einer Ausbildung im Wege stehen: Schwierige Familienverhältnisse, akute persönliche Kri-
sen, Suchtprobleme, unangemessene Tagesstruktur oder Überforderung im Alltag.

Die Zahl der Arbeitslosen unter 25 Jahren insgesamt (vgl. Abb. 1) stieg um 24 Prozent von
603 im Dezember 2019 auf 747 Personen im Dezember 2020. Durch den Lockdown im
Dezember fielen viele, bei jungen Menschen beliebte Helfertätigkeiten im Veranstaltungs-
bereich und Beschäftigungen in der Gastronomie weg – dies erklärt den außergewöhnli-
chen Anstieg in diesem Monat. Viele von den Betroffenen benötigen daher nur zur Über-
brückung eine finanzielle Unterstützung und möchten ihre Tätigkeit schnellstmöglich wie-
deraufnehmen. Ergibt sich im Beratungsgespräch ein Qualifizierungsbedarf hinsichtlich be-
ruflicher Weiterentwicklung, stehen ausreichend Plätze im gesamten Maßnahmenportfo-
lio des Jobcenters zur Verfügung. Alle im Vergabeverfahren eingekauften Maßnahmen ent-
halten Aufstockungsmöglichkeiten, darüber hinaus stehen vielfältige Weiterbildungs- oder
Coachingmaßnahmen zur Verfügung, welche mit Bildungs- oder Aktivierungsgutscheinen
gefördert werden können.

Insgesamt können für die unter 25-Jährigen im Berichtsjahr 1.373 Integrationen gezählt
werden.
Die Integrationsquote „U25“ liegt im Dezember 2020 bei 28,2 Prozent. Im Vergleich zum
Vorjahr ist hier ein Rückgang um 3,5 Prozent zu verzeichnen. Verglichen mit der Integrati-
onsquote des Gesamtbestands (= 22,1 Prozent) war die Integrationsquote bei den unter
25-Jährigen überdurchschnittlich. Weiterhin einen größeren Unterstützungsbedarf haben
Frauen, da ihre Integrationsquote erneut niedriger ist als die der Männer.

Ende Dezember 2020 waren insgesamt 4.110 junge Menschen unter 25 Jahren im Leis-
tungsbezug des Jobcenters Stuttgart nicht arbeitslos gemeldet. 268 dieser jungen Men-
schen standen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, da sie ein Kind unter drei Jahren
betreuten oder Angehörige pflegten. Weitere 2.963 der nicht arbeitslos gemeldeten jun-
gen Menschen gingen entweder zur Schule, waren in ungeförderter Ausbildung, studierten
oder waren erwerbstätig.

Handlungsfeld 2 | Integrations- und Teilhabechancen von Langzeit-
leistungsbeziehenden sowie Langzeitarbeitslosen

Im Berichtsjahr 2020 liegt der Anteil der Langzeitleistungsbeziehenden an allen erwerbsfä-
higen Leistungsberechtigten im Durchschnitt bei 66,4 Prozent. Das Jobcenter Stuttgart hat
deshalb, wie in den vergangenen Jahren auch, 2020 seine Aktivitäten konsequent darauf
ausgerichtet, einer Verfestigung des Langzeitleistungsbezugs durch bedarfsdeckende und
nachhaltige Integrationen weiter aktiv entgegen zu wirken.

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Da 27,9 Prozent der Langzeitleistungsbeziehenden ein Einkommen aus abhängiger
und/oder selbstständiger Tätigkeit beziehen und somit zur Zielgruppe der
langzeitleistungsbeziehenden Erwerbsaufstockenden gezählt werden, liegt auf dieser
Gruppe ein besonderer Fokus. Hier erzielen Maßnahmen, die Leistungsbeziehende beim
Aufbau weitergehender beruflicher Perspektiven unterstützen und sie gleichzeitig
qualifizieren, gute Erfolge. Intern stehen für diesen Personenkreis im Arbeitgeberteam drei
spezialisierte Integrationsfachkräfte zur Verfügung.
Das Arbeitgeberteam des Jobcenters Stuttgart unterstützt als Servicestelle Arbeitgeberin-
nen und Arbeitgeber bei der Besetzung offener Stellen – unabhängig von Branche, Größe
und Rechtsform. Es bietet durch eine individuelle Begleitung der Bewerberinnen und Be-
werber eine hohe Passgenauigkeit im Bewerbungsverfahren. Das Arbeitgeberteam hilft
auch bei der Beantragung von Lohnkostenzuschüssen und bei der Förderung von arbeits-
feldbezogenen Qualifizierungen. Außerdem steht es Unternehmen und Betrieben nach
dem Einstellungsverfahren mit einer Nachbetreuung zur Verfügung. Zur Stabilisierung des
Beschäftigungsverhältnisses können die neu eingestellten Mitarbeitenden übergangsweise
durch Coachings begleitet werden.
Einem Großteil der arbeitsmarktfernen Leistungsbeziehenden kann aufgrund persönlicher
schwerwiegender Einschränkungen nicht unmittelbar eine Perspektive auf dem allgemei-
nen Arbeitsmarkt eröffnet werden. Im Vordergrund steht zunächst die Stabilisierung, das
heißt, der Erhalt oder die (Wieder-)Erlangung der Beschäftigungsfähigkeit sowie die Unter-
stützung bei spezifischen Themen, wie zum Beispiel gesundheitlichen Fragestellungen, die
der Aufnahme einer Arbeit (noch) im Weg stehen.

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gemäß § 16 SGB II i. V. m.
§ 45 SGB III sind vielfältig ausgestaltet und weitgehend auf individuelle Bedarfe zugeschnit-
ten. Parallel zur Beauftragung verschiedener Träger im Wege des Vergabeverfahrens stellt
das Jobcenter den Leistungsberechtigten auch Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine
(AVGS) aus, mit welchen diese eigeninitiativ geeignete Maßnahmen finden und in Anspruch
nehmen können.

Für das Jobcenter Stuttgart nehmen diese AVGS-Maßnahmen einen wichtigen Stellenwert
ein. Seit der Einführung des Instruments 2012 entwickelt sich die regionale Angebotspa-
lette kontinuierlich weiter, sodass die Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine entspre-
chend gut genutzt werden können.

Während des ersten Lockdowns im März 2020, war für die Fortführung der AVGS-Maßnah-
men eine sogenannte Äquivalenzbescheinigung erforderlich beziehungsweise musste für
Vergabemaßnahmen eine alternative Durchführung beantragt werden, wenn die Maßnah-
men nicht unter Berücksichtigung der geltenden Schutzvorschriften vollkommen vertrags-
konform durchgeführt werden konnten.
Nahezu alle Träger von AVGS-Maßnahmen brachten eine für die Durchführung der Maß-
nahme in alternativer Form notwendige Äquivalenzbescheinigung bei, so konnten - bis auf
eine Ausnahme – alle Vergabemaßnahmen alternativ durchgeführt werden.

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Chancen. Gemeinsam. Gestalten.

Leistungen nach dem Gesetz über den Einsatz der Einrichtungen und sozialen Dienste zur
Bekämpfung der Coronavirus SARS-CoV-2-Krise in Verbindung mit einem Sicherstellungs-
auftrag (Sozialdienstleister-Einsatzgesetz – SodEG) beantragten insgesamt neun Träger.
Mit diesem Instrument konnten sie besser ihre Liquidität in der Krise sichern.

Die Ausgaben für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung beliefen sich
im Berichtsjahr 2020 auf 13.829.487 Euro, was im Vergleich zum Vorjahr, mit Gesamtaus-
gaben in Höhe von 13.955.085 Euro, einen Rückgang um 0,9 Prozent darstellt. In die Aus-
gaben fließen aber die Leistungen nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz in Höhe von
1.759.509 Euro mit ein. Insgesamt sind mit diesen Mitteln 5.690 Personen, 773 oder 12
Prozent weniger als 2019 (s. auch Schlussbemerkung Handlungsfeld 2), gefördert worden.

Eingliederungszuschüsse
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können gemäß §§ 88 ff., 131 SGB III bei der Einstellung
von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in versicherungspflichtige Beschäftigungen
Zuschüsse zum Arbeitsentgelt (EGZ) erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass die Vermitt-
lung der Leistungsberechtigten aufgrund in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist
und daher im Vergleich zu anderen Bewerberinnen und Bewerbern eine sogenannte Min-
derleistung vorliegt. Die Ursachen hierfür können sehr vielfältig sein und sind zum Beispiel
in fehlender Berufserfahrung, langer Zeit der Arbeitslosigkeit, Überschuldung, gesundheit-
lichen Einschränkungen oder Suchterkrankungen sowie fehlender Kinderbetreuung oder
mangelnder Mobilität begründet.

Vor jeder Förderung ist zu prüfen, ob und in welcher Form sich diese individuellen Prob-
lemstellungen auf die konkret angestrebte Tätigkeit auswirken. Neben den vorgenannten
Gründen sind auch das Alter oder eine vorliegende (Schwer-) Behinderung für die mögliche
Förderhöhe und Förderdauer entscheidend. An die Gewährung von EGZ sind Bedingungen
für die Arbeitgebenden geknüpft, unter anderem müssen die geförderten Beschäftigten
nach Ablauf der Förderung für einen gewissen Zeitraum ohne Förderung weiterbeschäftigt
werden, um Mitnahmeeffekte zu begrenzen.

Da der Eingliederungszuschuss ausschließlich bei der Aufnahme einer sozialversicherungs-
pflichtigen Beschäftigung gezahlt wird, ist die Nachhaltigkeit der Vermittlungen überdurch-
schnittlich hoch. Der EGZ ist nach wie vor ein erfolgreiches Eingliederungsinstrument. Im
Berichtsjahr 2020 betrugen die Eingliederungszuschüsse insgesamt 1.096.218 Euro,
36 Prozent weniger als 2019, was mit der durch die Pandemie bedingten geringeren Auf-
nahmefähigkeit des Arbeitsmarktes wie zum Beispiel der Gastronomie und den damit ge-
ringeren Integrationen in Arbeit zusammenhängt.

Arbeitsgelegenheiten
Arbeitsgelegenheiten waren auch im Jahr 2020 ein wichtiges Instrument zum Erhalt oder
zur Wiederherstellung von Beschäftigungsfähigkeit für Leistungsberechtigte, für die mittel-

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fristig nur geringe Integrationschancen gesehen werden. Für Leistungsberechtigte mit ei-
ner Suchterkrankung wurden 54 spezifische Arbeitsgelegenheiten (AGH) eingerichtet. Die
Bewertung der Kriterien „Zusätzlichkeit“ und „Wettbewerbsneutralität“ bei den Arbeitsge-
legenheiten ist eng mit dem Beirat des Jobcenters abgestimmt.

Während des ersten Lockdowns im Frühjahr war eine Teilnahme an einer Arbeitsgelegen-
heit nicht möglich, allerdings führten alle Träger von Arbeitsgelegenheiten die sozialpäda-
gogische Betreuung fort. Mit der Wiederaufnahme der Arbeitsgelegenheiten mussten auf-
grund der Umsetzung hygienischer Vorschriften, wie zum Beispiel eine auf die Raumgröße
begrenzte Anzahl von Personen, die Platzzahlen reduziert werden.

Im Berichtsjahr 2020 wurden für die AGH Eingliederungsmittel in Höhe von 1.719.599 Euro
ausgegeben.

Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsleben
Mit dem Teilhabechancengesetz im Rahmen des Programmes „MitArbeit“ des Bundesmi-
nisteriums für Arbeit und Soziales hat die Bundesregierung zum 01. Januar 2019 zwei neue
Fördermöglichkeiten geschaffen. Förderfähig sind sozialversicherungspflichtige Beschäfti-
gungsverhältnisse in Wirtschaftsbetrieben, bei Kommunen und öffentlichen Einrichtungen
sowie Trägern der Wohlfahrtspflege.

Die Fördermöglichkeiten des Teilhabechancengesetzes beziehen sich auf zwei unterschied-
liche Zielgruppen:

Eingliederung von Langzeitarbeitslosen nach § 16e SGB II gilt für erwerbsfähige Leistungs-
berechtigte, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind. Im Jahr 2020 konnten 49 Per-
sonen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt werden, für die Zu-
schüsse an Arbeitgebende wurden 812.296 EUR aufgewendet.

Teilhabe am Arbeitsleben nach § 16i SGB II sichert die Teilhabe am Arbeitsleben für Perso-
nen, die älter als 25 Jahre sind, mindestens sechs Jahre innerhalb der letzten sieben Jahre
Arbeitslosengeld II bezogen haben und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig beschäftigt
oder selbstständig tätig waren. Ebenfalls kommt eine Förderung nach § 16i SGB II für Leis-
tungsberechtigte in Betracht, die innerhalb der letzten fünf Jahre durchgängig Leistungen
bezogen haben, in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig beschäftigt oder selbstständig tätig
waren und die in einer Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einem minderjährigen Kind
leben oder schwerbehindert sind. 2020 wurden 103 Langzeitleistungsbeziehende in Arbeit
vermittelt, für die 2.115.629 Euro als Zuschüsse an Arbeitgebende gewährt wurden.

Ende 2019 beschloss der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart im Rahmen der Be-
ratungen zum Doppelhaushalt 2020/2021 für die Stadtverwaltung 30 zusätzliche Arbeits-
plätze zur Teilhabe am Arbeitsleben für Langzeitleistungsbeziehende, für die eine Förde-
rung nach § 16i SGB II abgerufen werden kann.

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