Eingliederungsbilanz 2020 - Stadt Stuttgart
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Landeshauptstadt Stuttgart Jobcenter Stuttgart Amtsleitung Rosensteinstraße 11 70191 Stuttgart November 2021
INHALTSVERZEICHNIS VORBEMERKUNG 6 DAS JOBCENTER STUTTGART IM ÜBERBLICK 7 ARBEITSMARKT IN STUTTGART 8 Arbeitsuchende und Arbeitslose 8 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Stuttgart 10 Leistungsberechtigte 11 Bedarfsgemeinschaften 12 ZIELERREICHUNG 14 Entwicklung der einzelnen Ziele 2020 16 AKTIVE ARBEITSMARKTPOLITIK 22 Leistungen zur Eingliederung in Arbeit 22 Handlungsfeld 1 | Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Ausbildung und Arbeit 23 Handlungsfeld 2 | Integrations- und Teilhabechancen von Langzeitleistungsbeziehenden sowie Langzeitarbeitslosen 25 Handlungsfeld 3 | Erhöhung der Bildungsbeteiligung 30 Handlungsfeld 4 | Gleichstellung der Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt & Aktivierung des Beschäftigungspotenzials von Alleinerziehenden und Erziehenden 31 Handlungsfeld 5 | Verbesserung der Inklusion von Menschen mit Behinderung 32 Handlungsfeld 6 | Bewältigung der Herausforderungen von Flucht und Asyl 34 Umsetzung und Bewertung der Strategien und Förderinstrumente 41 KOMMUNALE SOZIALINTEGRATIVE LEISTUNGEN 46 ANHANG I EINGLIEDERUNGSMAßNAHMEN 49 TABELLENTEIL ZUR EINGLIEDERUNGSBILANZ NACH § 54 SGB II 53
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS AGH Arbeitsgelegenheiten AVGS Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein AZAV Akkreditierungs- u. Zulassungsverordnung Arbeitsförderung BAMF Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BCA Beauftragte* für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt BEJ Berufseinsteigerjahr BEZ Beschäftigungszuschüsse BG Bedarfsgemeinschaft BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales BTHG Bundesteilhabegesetz BuT Bildung und Teilhabe EGZ Eingliederungszuschuss ELb erwerbsfähige Leistungsberechtigte* EQ Einstiegsqualifizierung ESF Europäischer Sozialfonds für Deutschland FAG Finanzausgleichsgesetz FAV Förderung von Arbeitsverhältnissen FbW Förderung beruflicher Weiterbildung GPS (Stuttgarter) Gesamtprogramm Sprache GuR Abteilung „Grundsatz und Recht“ IKAP Initiativkreis Arbeit und Beschäftigung psychisch Kranker IuK Informations- und Kommunikationstechnik JFW Jahresfortschrittswert KdU Kosten der Unterkunft (und Heizung) KFA Kommunaler Finanzausgleich LHS Landeshauptstadt LZB Langzeitleistungsbeziehende* MPD Medizinisch-Psychologischer Dienst MuI Abteilung „Markt und Integration“ MuT Abteilung „Migration und Teilhabe“ NEF nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte* PAT Passiv-Aktiv-Tausch SGB Sozialgesetzbuch UVG Unterhaltsvorschussgesetz VAB Vorbereitungsjahr „Arbeit/Beruf“ ZSB Zentrale Schuldnerberatung
ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1: Arbeitslose im Rechtskreis SGB II im Jahresvergleich und 7 Veränderungen in Prozent Abbildung 2: Integrationen nach Zielgruppe und Geschlecht 2020 7 Abbildung 3: Integrationsquote nach Zielgruppe und Geschlecht im Dezember 2020 7 Abbildung 4: Entwicklung der Zahl der Arbeitsuchenden in Stuttgart im Rechtskreis SGB II 8 Abbildung 5: Entwicklung der Zahl der Arbeitslosen in Stuttgart nach Rechtskreisen 9 Abbildung 6: Entwicklung der Arbeitslosenquote in Stuttgart nach Rechtskreisen 9 Abbildung 7: Gemeldete sozialversicherungspflichtige Stellen 2019 - 2020 10 Abbildung 8: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Stuttgart nach 10 ausgewählten Merkmalen Abbildung 9: Entwicklung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und 11 Bedarfsgemeinschaften Abbildung 10: Erwerbsfähige und nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Geschlecht 12 Abbildung 11: Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften nach Typ im Jahresvergleich 12 Abbildung 12: Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften mit Kindern in Stuttgart 13 und der Zahl der minderjährigen Kinder in Bedarfsgemeinschaften Abbildung 13: Entwicklung der Zahl der minderjährigen Kinder in Bedarfsgemeinschaften 13 nach Altersgruppen und Veränderung in Prozent Abbildung 14: Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt 16 und Jahresdurchschnitt der Ausgaben für Regelbedarf 2019 und 2020 nach Monaten Abbildung 15: Entwicklung der Integrationsquote (K2) nach Geschlecht (ausgewählte Monate) 17 Abbildung 16: Entwicklung der Jahressummen der Integrationen nach Geschlecht 18 Abbildung 17: Integrationsquoten nach Bedarfsgemeinschafts-Typ und Geschlecht (Dez. 2020) 18 Abbildung 18: Integrationen nach Art der Integration 2019 - 2020 19 Abbildung 19: Entwicklung der Differenz zwischen der Integrationsquote 19 erziehender Frauen und zur allgemeinen Integrationsquote Abbildung 20: Entwicklung der Veränderung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehenden 20 Abbildung 21: Langzeitleistungsbeziehende seit Januar 2018 nach Geschlecht 20 Abbildung 22: Ergebnisse im Vergleichstyp IIb für den Berichtsmonat Dezember 2020 21 aufsteigend nach Veränderung der Summe von Leistungen zum Lebensunterhalt sortiert Abbildung 23: Integrationsquote Flucht/Asyl Jobcenter Stuttgart 35 und Bundesdurchschnitt 2020 Abbildung 24: Anzahl Integrationen Flucht/Asyl im Jahresvergleich 2019 - 2020 35 Abbildung 25: Anzahl der Integrationen mit Fluchtkontext 36
TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 1: Zielerreichung 2020 15 Tabelle 2: Mitteleinsatz für Eingliederungsleistungen 2020 42 Tabelle 3: Maßnahmenteilnehmende im Jahresdurchschnitt 43 nach Förderinstrumenten Tabelle 4: Summe der Eintritte bis zum Jahresende nach Förderinstrumenten 44 Tabelle 5: Maßnahmen – Integration von Jugendlichen/jungen Erwachsenen 49 in Ausbildung und Arbeit Tabelle 6: Maßnahmen – Aktivierung/Verbesserung der Integrations- und 50 Teilhabechancen von erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden Tabelle 7: Maßnahmen – Verbesserung der Gleichstellung der Geschlechter 52 auf dem Arbeitsmarkt | Aktivierung des Beschäftigungspotenzials von alleinerziehenden bzw. erziehenden Frauen und Männern
Eingliederungsbilanz 2020 Vorbemerkung Das Jobcenter Stuttgart legt hiermit die Eingliederungsbilanz über die Leistungen zur Ein- gliederung in Arbeit für das Jahr 2020 nach § 54 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) in Verbindung mit § 11 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) vor. Im ersten Teil der Bilanz werden die Eingliederungsleistungen inhaltlich vorgestellt und bewertet. Im zweiten Teil sind die statistischen Daten aufbereitet. Die Eingliederungsbilanz informiert über den Mitteleinsatz, die geförderten Personengrup- pen und die Wirkungen der Förderung des Jobcenters Stuttgart. Sie dient den Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes als Grundlage zur Erörterung und gibt Aufschluss über die Leistungen und ihre Wirkungen auf den örtlichen Arbeitsmarkt, über die Zusammensetzung der Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliede- rung sowie über die an diesen Maßnahmen teilnehmenden Personen und deren weitere Eingliederung in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Die Eingliederungsbilanz 2020 bildet die Ergebnisse nach dem im März 2020 gültigen Ge- bietsstand auf Ebene der Jobcenter ab. Die Daten beruhen, soweit nicht anders angegeben, auf der Statistik der Bundesagentur für Arbeit und auf den Haushalts- und Finanzdaten des Jobcenters Stuttgart. 6
Chancen. Gemeinsam. Gestalten. Das Jobcenter Stuttgart im Überblick Abbildung 1: Arbeitslose im Rechtskreis SGB II im Jahresvergleich und Veränderung zum Vorjahr in Prozent 21% 8.825 10.668 21% 6.897 21% 28% 5.904 5.976 24% 5.696 21% 4.871 5.167 4.764 4.655 20% 3.953 4.169 3.024 2.526 24% 603 747 Arbeitslose unter 25 25 bis über 50 Männer Frauen Langzeit- Ausl. SGB II Jahren unter Jahre arbeitslose Arbeitslose gesamt 50 Jahren Dezember 2019 Dezember 2020 Abbildung 2: Integrationen nach Zielgruppe und Geschlecht 2020 Gesamt 6.477 U25 1.373 Langzeitleistungsbezieher 2.889 Alleinerziehende 587 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 Frauen Männer Abbildung 3: Integrationsquote nach Zielgruppe und Geschlecht im Dezember 2020 22,1% Alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (K2) 16,7% 27,5% 28,2% U25 22,2% 33,3% 14,8% Langzeitleistungsbezieher (K3E1) 11,0% 18,8% 16,2% Alleinerziehende (K2E4) 15,8% 22,4% Gesamt Frauen Männer 7
Eingliederungsbilanz 2020 Arbeitsmarkt in Stuttgart Der Arbeitsmarkt in Stuttgart steht im Jahr 2020 unter dem Zeichen der Corona-Pandemie. Bis Juni 2020 steigen die Bestandszahlen im Jobcenter Stuttgart in den meisten Gruppen an, was zu einer höheren Zahl an Arbeitsuchenden und Arbeitslosen führt. Die Zahl der Arbeitslosen steigt jedoch auch bei den Bestandsfällen, entweder da eine neben dem Be- zug von SGB II-Leistungen ausgeübte Beschäftigung weggefallen oder die Teilnahme an ar- beitspolitischen Maßnahmen durch die Corona-Pandemie nicht mehr möglich ist. Arbeitsuchende und Arbeitslose Arbeitsuchende sind erwerbsfähige Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäfti- gung anstreben und zur Vermittlung in ein entsprechendes Beschäftigungsverhältnis bei einem Jobcenter oder bei einer Agentur für Arbeit gemeldet sind. Unterschieden wird da- bei zwischen arbeitslosen und nichtarbeitslosen Arbeitsuchenden. Zwischen Dezember 2019 und Dezember 2020 steigt die Zahl der Arbeitsuchenden im Job- center um 1.036 auf 21.824 Personen. Dies entspricht einem Anstieg von insgesamt fünf Prozent. Der Anstieg ist bei den Männern etwas stärker als bei den Frauen. Abbildung 4: Entwicklung der Zahl der Arbeitsuchenden in Stuttgart im Rechtskreis SGB II (Quartalsabschlusswert) 21.611 22.366 22.421 21.824 21.335 21.041 20.788 20.848 11.997 11.897 11.649 11.535 11.374 11.168 11.099 11.021 10.469 10.424 10.175 10.076 9.961 9.873 9.767 9.749 I-2019 I-2019 II-2019 III-2019 III-2019 IV-2019 I-2020 I-2020 II-2020 III-2020 III-2020 IV-2020 davon Frauen davon Männer Arbeitsuchende SGB II insgesamt 8
Chancen. Gemeinsam. Gestalten. Im Jahr 2020 steigt die Zahl der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II gegenüber dem Vorjahr um 21 Prozent (1.843 Personen) auf 10.668 Personen an, wobei der Anstieg bei den Män- nern etwas höher ausfällt. Bei den Langzeitarbeitslosen (SGB II) zeigt sich ein etwas höherer Anstieg (28,4 Prozent). Bei den Arbeitslosen im Rechtskreis SGB III liegt die Zahl am Ende des IV. Quartals 2020 gegenüber dem Vorjahreswert um 48 Prozent höher. Abbildung 5: Entwicklung der Zahl der Arbeitslosen in Stuttgart nach Rechtskreisen (Quar- talsabschlusswerte) 20.047 20.871 18.920 15.185 13.625 14.332 14.401 9.464 13.503 8.704 8.252 5.588 5.576 6.025 4.840 4.970 11.343 11.407 10.668 8.785 8.533 8.744 8.825 9.160 I-2019 II-2019 III-2019 IV-2019 I-2020 II-2020 III-2020 IV-2020 SGB II SGB III Arbeitslose insgesamt Bei der Entwicklung der Arbeitslosenquote sind die Tendenzen im SGB II und SGB III stei- gend. Während im Berichtszeitraum im SGB III ein Anstieg von 1,7 Prozent auf 2,4 Prozent zu verzeichnen ist, steigt die Arbeitslosenquote im SGB II etwas weniger stark von 2,5 Pro- zent auf 3,0 Prozent. Die Quote für beide Rechtskreise zusammen liegt Ende 2020 in Stutt- gart bei 5,4 Prozent. Abbildung 6: Entwicklung der Arbeitslosenquote in Stuttgart nach Rechtskreisen (Quartals- abschlusswerte) 6,0% 5,7% 5,4% 4,2% 4,4% 4,0% 3,9% 4,1% 3,2% 3,3% 3,0% 2,6% 2,5% 2,5% 2,5% 2,6% 2,5% 2,7% 2,4% 1,6% 1,7% 1,8% 1,4% 1,4% I-2019 II-2019 III-2019 IV-2019 I-2020 II-2020 III-2020 IV-2020 Arbeitslosenquote insgesamt SGB II SGB III 9
Eingliederungsbilanz 2020 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Stuttgart Die Corona-Krise zeigt sich besonders stark im Rückgang der bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten Stellen. Der Jahresabschluss weist im Jahr 2020 mit 4.729 gemeldeten Stellen rund 2.600 Stellen weniger aus als noch im Jahr 2019. Abbildung 7: Gemeldete sozialversicherungspflichtige Stellen 2019 - 2020 (Quartalsab- schlusswerte) 8.128 8.759 8.187 7.338 6.277 5.010 4.960 4.729 I-2019 II-2019 III-2019 IV-2019 I-2020 II-2020 III-2020 IV-2020 Gemeldete sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen Ebenso sank die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Stuttgart (Arbeits- ort) zwischen September 2019 und September 2020. Den stärksten Rückgang gab es in der Altersgruppe der Personen unter 25 Jahren mit - 4,7 Prozent bzw. rund 2.000 weniger so- zialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen. Abbildung 8: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Stuttgart nach ausgewählten Merkmalen (Jahresvergleich) Insgesamt 428.277 432.248 Männer 230.200 233.223 Frauen 198.077 199.025 15 bis unter 25 Jahre 40.433 42.421 25 bis unter 55 Jahre 304.843 309.572 55 Jahre… 83.001 80.255 Vollzeit 323.424 327.758 Teilzeit 104.853 104.490 Deutsche 348.483 351.366 Ausländer 79.600 80.728 Sep 20 Sep 19 10
Chancen. Gemeinsam. Gestalten. Leistungsberechtigte Im Dezember 2020 bezogen in Stuttgart insgesamt 40.097 Personen SGB II-Leistungen, das sind 1.267 mehr als im Dezember 2019. Die Entwicklung der Bestandszahlen zeichnet den Verlauf der Corona-Pandemie nach. Von Januar bis Juni 2020 steigert sich der Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten um 2.649 Personen (9,5 Prozent). Über den von niedrigen Inzidenzen und ersten Locke- rungen geprägten Sommer kann er um 1.315 Personen reduziert werden, sodass zum Jah- resende noch eine Steigerung von 5,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu sehen ist. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten liegt hier bei 29.166. Abbildung 9: Entwicklung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Bedarfsgemein- schaften 30.481 29.166 27.832 22.568 21.784 20.705 Jan. 20 Mrz. 20 Mai. 20 Jul. 20 Sep. 20 Nov. 20 Bedarfsgemeinschaften Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Der Unterschied in der Verteilung zwischen Frauen und Männern im Dezember 2020 ist weiterhin gering, auch wenn bei den Männern ein etwas stärkerer Anstieg gegenüber De- zember 2019 zu beobachten ist als bei den Frauen. Die Zahl der nichterwerbsfähigen Leis- tungsberechtigten (NEF), überwiegend Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren, sinkt im Berichtsjahr 2020 um 2 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat auf 10.440 Per- sonen. Der Rückgang ist bei den weiblichen NEF etwas stärker zu beobachten als bei den männlichen. 11
Eingliederungsbilanz 2020 Abbildung 10: Erwerbsfähige und nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Geschlecht 6% | 14.687 4% | 14.477 -2% | 10.440 5% | 29.166 27.703 -1% | 5.406 -3% | 5.034 5.478 5.175 13.873 13.827 10.653 Erwerbs- davon davon Nicht- davon davon fähige männlich weiblich erwerbsfähige männlich weiblich Leistungs- Leistungs- berechtigte berechtigte Dezember 2019 Dezember 2020 Bedarfsgemeinschaften Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften (BG) steigert sich im Dezember 2020 gegenüber dem Vorjahresmonat um 5,4 Prozent auf 21.784 Bedarfsgemeinschaften. Der Anstieg be- trifft vor allem Single-BG, die mit einer Zahl von 13.500 weiterhin den größten Anteil am Gesamtbestand haben. Abbildung 11: Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften nach Typ im Jahresvergleich mit 1 Person mit 2 Personen mit 3 Personen mit 4 Personen mit 5 und mehr Personen +1,5% +1,0% -0,4% 2.089 1.542 1.365 +7,9% +2,9% 13.500 3.288 12/2020 12.512 3.195 2.058 1.526 1.370 12/2019 Die Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften mit Kindern (Partner-BG und Alleinerzie- hende) ist entgegen der allgemeinen Entwicklung positiv zu betrachten. Beide Konstellati- onen zeigen seit dem Jahr 2018 einen kontinuierlichen Rückgang. Bei den Alleinerziehenden zeigt sich hier die Wirkung der Reform des Unterhaltsvorschus- ses im Jahr 2017. 12
Chancen. Gemeinsam. Gestalten. Abbildung 12: Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften mit Kindern in Stuttgart (Jahresdurchschnittswerte) und der Zahl der minderjährigen Kinder in Bedarfsgemeinschaf- ten 1 5.000 13.036 13.77713.713 13.145 12.871 12.357 12.181 12.32212.370 12.716 14.000 11.520 4.000 12.000 10.000 3.000 8.000 2.000 6.000 4.000 3.896 3.598 3.818 3.281 3.823 2.721 3.981 2.913 4.031 2.957 4.018 2.948 4.014 3.054 4.080 3.390 3.951 3.331 3.759 3.106 3.633 3.091 1.000 2.000 0 0 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Alleinerziehende-BG Partner-BG mit Kindern Kinder unter 18 Jahren Auch die Zahl der Kinder in Bedarfsgemeinschaften geht dementsprechend zurück. Im Jahr 2020 waren im Durchschnitt 274 weniger Kinder im Leistungsbezug als noch im Jahr 2019, ein Rückgang von 2,1 Prozent. Betrachtet man den Bestand im Dezember 2020 nach Al- tersgruppen, betrifft der Rückgang insbesondere die Gruppe der Kinder unter drei Jahren. Ob dieser Rückgang darauf zurückzuführen ist, dass weniger Kinder unter drei Jahren neu in den Leistungsbezug kamen oder darauf, dass ihre Hilfebedürftigkeit beendet wurde, lässt sich jedoch nicht sagen. Abbildung 13: Entwicklung der Zahl der minderjährigen Kinder in Bedarfsgemeinschaften nach Altersgruppen (Jahresvergleich) und Veränderung in Prozent 15 bis unter 18 unter 3 Jahren Jahren 2.093 1.857 2.204 1.871 Dez 2020 Dez 2019 12.562 3 bis 12.751 unter 6 Kinder unter 18 Jahren Kinder unter 2.334 Jahren 2.313 18 Jahren 6 bis (-1,5 % ggü. VJ) unter 15 6.356 Jahren 6.285 1 Zwischen Oktober 2011 und September 2012 standen die Daten in nur eingeschränkter Qualität zur Verfügung. 13
Eingliederungsbilanz 2020 Zielerreichung Im Rahmen des SGB II-Zielsystems (§ 48 SGB II) haben das Ministerium für Wirtschaft, Ar- beit und Wohnungsbau Baden-Württemberg und die Landeshauptstadt Stuttgart als zuge- lassener kommunaler Träger des Jobcenters Stuttgart für das Jahr 2020 folgende Ziele ver- einbart: Ziel 1 Verringerung der Hilfebedürftigkeit Ziel 2 Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Ziel 3 Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug Ziel 4 Verbesserung der Integration von erziehenden Frauen in Erwerbstätigkeit Ziel 5 Entwicklung der Zahl der Teilnehmenden für Leistungen nach § 16e und § 16i SGB II Die Zielerreichung wird mit Hilfe von Jahresfortschrittswerten (JFW) dargestellt. Die „Ver- ringerung der Hilfebedürftigkeit“ (Ziel 1) und die „Entwicklung der Zahl der Teilnehmenden für Leistungen nach § 16e und § 16i SGB II“ (Ziel 5) werden als Ziel nur beobachtet. Das Ziel der „Verbesserung der Integration von erziehenden Frauen in Erwerbstätigkeit“ wird nicht durch einen bestimmten Wert festgelegt, sondern durch ein Monitoring beobachtet. Die Integrationsquote der erziehenden Frauen soll an die allgemeine Integrationsquote ange- nähert werden, was als Abstand zwischen beiden Quoten gemessen wird. Bei Abgabe der Angebotswerte für die Zielvereinbarung war der Einfluss der Corona-Pan- demie auf die Zielerreichung noch nicht absehbar. Dass die Integrationsquote deutlich stär- ker zurückgegangen ist als angenommen wurde, liegt einerseits am Bestandsaufbau, ande- rerseits an der geringeren Zahl der Integrationen. Der vereinbarte Zielwert für das Ziel 2 konnte daher nicht erreicht werden. Die Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden wurde im Jahr 2020 gesenkt – Ziel 3 wurde erreicht. Die Annäherung der Integrationsquote erziehen- der Frauen an die allgemeine Integrationsquote konnte etwas verbessert werden. 14
Chancen. Gemeinsam. Gestalten. Tabelle 1: Zielerreichung 2020 Ziel 1 2 3 4 5 Verbesserung Veränderung Entwicklung der Veränderung der Integration der Summe Zahl der des Bestands von der Integrations- Teilnehmenden Indikator an Langzeit- erziehenden Leistungen quote für Leistungen leistungs- Frauen in zum Lebens- nach § 16e und beziehenden Erwerbs- unterhalt § 16i SGB II tätigkeit Kennzahl nach JFW K1 K2 JFW K3 § 48a SGB II Werte für Dezember - 4,4 27,8 + 0,9 9,9 2019 Verringerung Erhöhung des Annäherung Zielvorgabe der Quote Bestands um der Integrati- 2020 um höchst. onsquote er- 0,8 % höchstens 1,1 % Beobachtung ziehender Beobachtung ohne Zielwert ohne Zielwert Frauen an all- Zielwert ≥ 27,6 ≤ 1,1 gemeine Integ- 2020 rationsquote Werte für Dezember + 4,24 22,1 - 1,65 9,8 2020 Ziel- Ziel nicht erreichung Beobachtung Ziel erreicht Beobachtung Beobachtung erreicht 2020 15
Eingliederungsbilanz 2020 Entwicklung der einzelnen Ziele 2020 Ziel 1 | Verringerung der Hilfebedürftigkeit Beobachtet wird der Wert der Kennzahl 1 (K1). Bei diesem wird die Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt – ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung – für sämtliche Mo- nate eines Jahres in Bezug zur Summe des Vorjahreszeitraums gesetzt. Der Jahresfortschrittswert für K1 stieg 2020, entsprechend der Bestandsentwicklung, kon- tinuierlich auf einen Dezember-Wert von + 4,24 Prozent. Gegenüber dem Jahr 2019 wur- den somit 4,24 Prozent mehr für Leistungen zum Lebensunterhalt (Arbeitslosengeld II, So- zialgeld, Mehrbedarfe und einmalige Leistungen) ausgezahlt. Abbildung 14: Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (Jahresfort- schrittswert) und Jahresdurchschnitt der Ausgaben für Regelbedarf 2019 und 2020 nach Monaten 2,93 3,40 3,70 3,97 4,24 2,23 1,26 -0,07 -2,00 -3,32 -3,38 -3,57 -3,97 -4,12 -4,26 -4,36 -4,38 -4,39 -4,39 -4,37 -3,77 -4,39 -4,38 -3,72 2020 2019 8.432.854 € 8.440.391 € 8.494.100 € 8.620.316 € 8.754.104 € 8.835.375 € 8.882.197 € 8.910.685 € 8.915.870 € 8.907.061 € 8.894.513 € 8.884.703 € €8.819.838 €8.826.526 €8.822.235 €8.796.537 €8.760.521 €8.725.322 €8.688.779 €8.656.954 €8.622.986 €8.589.648 €8.554.546 €8.523.416 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 2019 2020 Ziel 2 | Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Die Kennzahl 2 (K2) bildet die Integrationserfolge des Jobcenters Stuttgart ab. Hierzu zäh- len die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, Beginn einer Ausbil- dung oder die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. Mit einer Integrationsquote von 22,1 Prozent zum Jahresende wurde das angestrebte Ziel einer Integrationsquote von mindestens 27,6 Prozent deutlich unterschritten. Betrachtet man die Integrationsquoten nach Geschlechtern, dann wurde bei den Männern der Ziel- wert mit 27,5 Prozent knapp erreicht, bei den Frauen lag der Wert niedriger. 16
Chancen. Gemeinsam. Gestalten. Abbildung 15: Entwicklung der Integrationsquote (K2) nach Geschlecht (ausgewählte Mo- nate) 35,53 35,72 35,43 34,60 34,88 32,79 29,09 27,67 28,32 28,10 28,24 27,90 27,94 27,51 26,20 23,77 22,70 22,11 20,77 21,14 20,54 21,11 20,96 19,65 18,46 17,42 16,65 I-2019 II-2019 III-2019 IV-2019 I-2020 II-2020 III-2020 IV-2020 Zielwert Gesamt Frauen Männer Die monatliche Entwicklung der Integrationen ist durch saisonale Einflüsse, insbesondere durch den Beginn des Ausbildungsjahres im September – und 2020 zusätzlich durch Lock- downs – gekennzeichnet. Die Gesamtzahl der Integrationen lag im Jahr 2020 mit 6.477 jedoch höher als zum Höhe- punkt der Bestandsentwicklung im Juni 2020 erwartet. Insbesondere die – im Vergleich zum Vorjahr fast gleichbleibende – Zahl der Integrationen in Ausbildung mit einem Wert von 803 ist positiv zu bewerten. Die vorgenannten Einflüsse schlagen sich auch im Rückgang der Integrationsquoten nieder. Die Integrationsquote der unter 25-Jährigen liegt zum Jahresende 2020 bei 28,2 Prozent und damit 3,5 Prozentpunkte unter dem Vorjahr. Einen deutlich stärkeren Rückgang der Integrationsquote verzeichnet die Gruppe der Langzeitleistungsbeziehenden mit 14,8 Pro- zent und damit - 5,7 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr. Auch bei den Alleinerziehen- den ging die Integrationsquote mit - 8,1 Prozentpunkten deutlich zurück (vgl. Abb. 3). 17
Eingliederungsbilanz 2020 Abbildung 16: Entwicklung der Jahressummen der Integrationen nach Geschlecht Summe der Integrationen in Summe der Integrationen der Summe der Integrationen der den letzten 12 Monaten Frauen in den letzten Männer in den letzten 12 Monaten 12 Monaten -18,8% -19,5% -18,4% 12/2020 6.477 2.425 4.052 7.980 3.011 4.968 12/2019 Betrachtet man die Integrationsquoten nach Geschlechtern und nach Bedarfsgemein- schaftstypen, zeigen sich insbesondere bei Partner-BG deutliche Diskrepanzen. Frauen mit Kindern in Paarhaushalten haben eine wesentlich geringere Integrationsquote als Frauen in anderen BG-Typen. Die Integrationsquote von alleinerziehenden Frauen ist demnach rund doppelt so hoch wie die von Frauen in Partner-BG. Im Laufe des Jahres 2020 verringerten sich die Integrationsquoten in allen BG-Typen, am größten war die prozentuale Veränderung bei den alleinerziehenden Frauen und bei Män- nern in Partner-BG mit Kindern. Abbildung 17: Integrationsquoten nach Bedarfsgemeinschafts-Typ und Geschlecht (Dez. 2020) 32,5% 27,8% 22,5% 22,4% 23,1% 15,8% 14,8% 8,5% Single-BG Alleinerziehende Partner-BG ohne Kinder Partner-BG mit Kindern Frauen Männer 18
Chancen. Gemeinsam. Gestalten. Abbildung 18: Integrationen nach Art der Integration 2019 - 2020 1.400 1.160 1.200 1.084 1.000 832 838 800 662 689 655 594 675 553 562 616 587 600 523 494 487 494 527 509 400 420 369 339 388 400 200 - Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 19 19 19 19 19 19 19 19 19 19 19 19 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 in Ausbildung oder selbstständige Tätigkeit in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Ziel 4 | Entwicklung der Integrationsquote erziehender Frauen 2 Die Integrationsquote wird auf Basis der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten berechnet. In der Gruppe der Erziehenden sind Frauen überdurchschnittlich häufig vertreten, weshalb die Verbesserung dieser Integrationsquote als zusätzliches Ziel in die Zielvereinbarung für 2020 mit aufgenommen wurde. Eine Steigerung der Integrationsquote konnte im Jahr 2020 bei keiner Personengruppe er- zielt werden; bei den erziehenden Frauen ist jedoch der Rückgang etwas schwächer als bei den Männern und in der Gesamtquote. Deshalb konnte der Abstand zwischen der Integra- tionsquote der erziehenden Frauen und der allgemeinen Integrationsquote verkleinert werden. Abbildung 19: Entwicklung der Differenz zwischen der Integrationsquote erziehender Frauen und zur allgemeinen Integrationsquote 10,0% 9,7% 9,7% 9,8% 9,5% 9,4% 9,2% 9,2% 9,0% 8,7% 8,8% 8,6% Jan. 20 Feb. 20 Mrz. 20 Apr. 20 Mai. 20 Jun. 20 Jul. 20 Aug. 20 Sep. 20 Okt. 20 Nov. 20 Dez. 20 Differenz zwischen IQ erziehender Frauen und IQ allgemein 2 Durch die inhaltliche Nähe zu Ziel 2, wird Ziel 4 an dieser Stelle noch vor Ziel 3 erläutert. 19
Eingliederungsbilanz 2020 Ziel 3 | Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug Langzeitleistungsbeziehende (LZB) sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den ver- gangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate Leistungen durch das Jobcenter erhalten haben. In der Zielvereinbarung wird auf den Jahresfortschrittswert von K3 Bezug genom- men, bei dem der durchschnittliche Bestand aller Monate eines Jahres mit dem entspre- chenden Durchschnitt aller Monate des Vorjahres in Bezug zueinander gesetzt wird. Der Jahresfortschrittswert K3 ist im Laufe des Jahres 2020 leicht angestiegen und liegt zum Jahresende bei - 1,65 Prozent. Trotz des Anstieges ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum immer noch ein Abbau des Bestands der Langzeitleistungsbeziehenden zu verzeichnen, was bedeutet, dass durchschnittlich über alle zwölf Monate hinweg 1,65 Prozent weniger Langzeitleistungsbeziehende gezählt wurden als im Vorjahreszeitraum. Das Ziel von einem maximalen Zuwachs von 1,1 Prozent konnte somit klar erreicht werden. Abbildung 20: Entwicklung der Veränderung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehenden (JFW K3) 3,31 3,07 2,85 2,66 2,49 2,33 2,15 1,89 1,67 1,42 1,15 0,88 -1,80 -1,65 -2,05 -1,93 -2,32 -2,17 -2,62 -2,57 -2,45 -2,76 -2,77 -2,68 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sept Okt Nov Dez 2019 2020 Die Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden liegt dabei zum Jahresende auf dem Niveau des Vorjahres. Abbildung 21: Langzeitleistungsbeziehende seit Januar 2018 nach Geschlecht (Quartalsab- schlusswerte) 19.600 19.687 19.754 19.925 20.073 19.990 19.737 19.502 19.509 19.623 19.521 19.505 10.365 9.706 10.323 9.666 10.289 9.634 10.202 9.533 10.174 9.578 10.158 9.527 10.159 9.439 10.141 9.480 10.094 9.419 10.080 9.440 10.085 9.415 10.055 9.449 I-2018 II-2018 III-2018 IV-2018 I-2019 II-2019 III-2019 IV-2019 I-2020 II-2020 III-2020 IV-2020 Frauen Männer Gesamt 20
Chancen. Gemeinsam. Gestalten. Ziel 5 | Entwicklung der Zahl der Teilnehmenden für Leistungen nach § 16e und § 16i SGB II Die Entwicklung der Zahl der Teilnehmenden für Leistungen nach § 16e und § 16i SGB II wurde in der Zielvereinbarung für das Jahr 2020 als Beobachtungsziel aufgenommen. Im Jahr 2020 wurden monatlich durchschnittlich 201 Personen mit Leistungen nach § 16e und § 16i SGB II gefördert. Ergebnisse im Vergleichstyp IIb Mit seinen circa 21.800 Bedarfsgemeinschaften (BG) und rund 29.100 erwerbsfähigen Leis- tungsberechtigten (eLb) gehört das Jobcenter Stuttgart zu den 25 größten Jobcentern in Deutschland. Darüber hinaus ist es nach der Stadt Essen, dem Kreis Recklinghausen und der Stadt Wup- pertal das viertgrößte kommunale Jobcenter. Im Vergleichstyp IIb sind im Vergleich zu anderen Kreisen Städte mit eher geringer SGB II- Quote, hohem Beschäftigungspotenzial in einfachen Tätigkeiten, günstigen allgemeinen Arbeitsmarktbedingungen im Umland sowie hohen Wohnkosten und hohem Anteil an Mig- rantinnen und Migranten eingeordnet worden. Die Größe der Städte im Vergleichstyp erstreckt sich über eine weite Bandbreite. Daher ist in der folgenden Tabelle neben den Kennzahlen auch die Zahl der erwerbsfähigen Leis- tungsberechtigten dargestellt. Hier ist Stuttgart am ehesten mit Nürnberg vergleichbar. Weitere große Jobcenter sind München, Karlsruhe und Augsburg. Abbildung 22: Ergebnisse im Vergleichstyp IIb für den Berichtsmonat Dezember 2020 auf- steigend nach Veränderung der Summe von Leistungen zum Lebensunterhalt (JFW K1) sor- tiert Kennzahl nach §48a SGB II ELB JFW K1 K2 K2E4 J Veränderung der V Erwerbsfähige Integrationsquote Summe der Indikatoren Leistungs- Integrationsquote bei Leistungen zum berechtigte Alleinerziehenden Lebensunterhalt b JC Kaufbeuren, Stadt 1.326 -1,43 20,58 23,41 JC Ansbach, Stadt 1.581 1,28 38,96 24,34 JC Bayreuth, Stadt 2.736 1,80 32,69 25,97 JC Coburg, Stadt 1.798 2,15 30,83 25,20 JC Rosenheim, Stadt 2.108 2,16 28,75 23,16 JC Pforzheim, Stadt 7.540 2,34 16,71 15,10 JC Aschaffenburg, Stadt 3.504 2,68 26,53 23,29 JC Schweinfurt, Stadt 3.025 2,71 26,26 26,46 JC Würzburg, Stadt 4.332 2,73 28,09 21,41 JC Baden-Baden, Stadt 1.927 3,13 21,90 16,88 JC Heidelberg, Stadt 4.729 3,18 18,40 16,00 JC Nürnberg, Stadt 28.031 4,04 22,38 17,35 JC Ulm, Universitätsstadt 3.881 4,23 27,95 17,31 JC Stuttgart, Landeshauptstadt 29.166 4,24 22,11 16,23 JC Karlsruhe, Stadt 11.503 4,40 24,73 20,03 JC Landshut, Stadt 2.370 4,44 32,73 26,33 JC Kempten (Allgäu), Stadt 1.827 4,80 29,08 26,23 JC Regensburg, Stadt 4.961 5,09 24,02 18,61 JC Heilbronn, Stadt 5.789 5,11 23,39 19,24 JC Freiburg im Breisgau, Stadt 10.422 5,79 22,89 18,37 JC Bamberg, Stadt 2.500 6,71 27,81 18,32 JC Augsburg, Stadt 12.257 7,57 22,93 18,13 JC Ingolstadt, Stadt 4.362 9,31 25,10 17,75 JC Passau, Stadt 2.140 10,23 25,36 20,06 JC München, Landeshauptstadt 52.485 10,49 23,39 17,71 21 JC Trier, Stadt 5.771 11,31 31,06 21,90
Eingliederungsbilanz 2020 Aktive Arbeitsmarktpolitik Leistungen zur Eingliederung in Arbeit Die Abteilung Markt und Integration (MuI) des Jobcenters Stuttgart verantwortet die Aus- gestaltung der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Für geflüchtete Menschen gestaltet die Abteilung Migration und Teilhabe die Maßnahmen und Projekte (s. Handlungsfeld 6). Maßgeblich sind dabei die Ziele des Bundes, die über das Land Baden-Württemberg mit dem Jobcenter Stuttgart vereinbart und in verschiedenen Handlungsfeldern umgesetzt werden. Die Abteilung MuI entwickelt entsprechende Arbeitsmarktdienstleistungen und stimmt diese mit den sozial-integrativen kommunalen Angeboten ab. Dabei berücksichtigt die Ab- teilung sowohl die sozial- und bildungspolitische Ausrichtung der Landeshauptstadt Stutt- gart als auch die der Arbeits- und Wirtschaftsförderung und setzt sie insbesondere unter dem Blickwinkel der Nachhaltigkeit um. Damit verbunden ist die Bewirtschaftung des Ein- gliederungsbudgets. Leitkonzept für die Ausgestaltung der Arbeitsmarktdienstleistungen ist das beschäftigungs- orientierte Fallmanagement, ein auf die individuelle Lebenssituation der Leistungsberech- tigten bezogener Prozess mit dem Ziel einer nachhaltigen Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Diese Unterstützung trägt vorrangig dazu bei, die Eigenverantwortung und Eigenaktivität der Arbeitsuchenden zu stärken. Die Erkenntnisse aus den Fallverläufen sowie die Resultate der genutzten Eingliederungs- instrumente sind, neben Best-Practice-Ansätzen aus anderen Jobcentern und wissen- schaftlichen Studien, Grundlage für die Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Pro- gramme und Maßnahmen. Darüber hinaus stellt die Abteilung Markt und Integration die rechtskonforme Umsetzung des SGB II im aktiven Bereich durch fachliche Vorgaben, Aufbereitung gesetzlicher Ände- rungen sowie aktueller Informationen sicher und entwickelt kontinuierlich die Beratungs- und Vermittlungsprozesse weiter. Ein weiterer zentraler Aspekt der Arbeit ist die Pflege intensiver Kontakte zu Arbeitgebenden und Kammern, deren Beratung und die Akquise von Stellenangeboten. Das Jobcenter verfügt seit 2017 über ein erfolgreich zertifiziertes Qualitätsmanagement- system nach der Norm DIN ISO 9001:2015 und der Akkreditierungs- und Zulassungsverord- nung Arbeitsförderung (AZAV). Das System dient sowohl der Sicherstellung der kontinuier- lichen Qualitätsarbeit als auch der Bewertung der Arbeitsergebnisse. Die Bewertung der eigenen Arbeit erfolgt durch das Leitungsgremium, das Beschwerdemanagement und Kun- denbefragungen sowie durch interne und externe Audits. Die Angebote des Jobcenters werden im Rahmen des Qualitätsmanagements regelmäßig überprüft und beteiligungsori- entiert weiterentwickelt (Zirkelarbeit mit Beteiligung der Mitarbeitenden, Rückmeldungen bzw. Bewertungen der Maßnahmen durch die Teilnehmenden). 22
Chancen. Gemeinsam. Gestalten. Die eingliederungsbezogenen strategischen Ziele 2020 des Jobcenters Stuttgart wurden in sechs Handlungsfeldern umgesetzt, welche im Folgenden vorgestellt werden. Handlungsfeld 1 | Integration von Jugendlichen und jungen Er- wachsenen in Ausbildung und Arbeit Junge Menschen zwischen 15 und 24 Jahren stehen am Anfang ihrer Berufsplanung. Dabei benötigen viele von ihnen Orientierung und Unterstützung. Sie sollen den Beruf erlernen dürfen, der zu ihren Fähigkeiten und Interessen passt, gegebenenfalls eine zweite Chance bekommen und eine Arbeit finden, von der sie leben können. Die Strategie „Ausbildung vor Arbeit" ist das Leitprinzip des Jobcenters Stuttgarts. Das Job- center Stuttgart stellt den unter 25-Jährigen ein vielfältiges, flexibles und individuelles Un- terstützungsangebot bereit, damit sie ihren Weg in ihre berufliche Zukunft so einfach wie möglich gestalten können. Dabei kooperiert das Jobcenter insbesondere mit der Agentur für Arbeit, den freien Trä- gern, der Jugendhilfe (Jugendhilfeplanung und Beratungszentren), dem Staatlichen Schul- amt, den Kammern und den Schulen. In enger Zusammenarbeit mit den Kooperationspart- nern und einem System aus aufeinander abgestimmten Angeboten, erhalten die jungen Menschen die erforderliche Hilfe, • um schwierige Lebenslagen zu bewältigen. • sich auf den Start in die Ausbildung oder in das Studium vorzubereiten. • ihren Wunschberuf und einen Ausbildungsplatz in diesem Beruf zu finden oder – falls möglich – zu studieren. • bei Problemen im Ausbildungsbetrieb oder in der Berufsschule. Auch der Ausbil- dungsbetrieb wird auf Wunsch unterstützt. Ziel ist es, dass die jungen Menschen ihre Ausbildung erfolgreich abschließen. • einen passenden Arbeitsplatz zu finden. In der Fachstelle für junge Menschen U25 des Jobcenters werden erwerbsfähige Leistungs- berechtigte im Alter von 15 bis 24 Jahren 3 betreut, d. h., sie werden auf ihrem Weg von der Schule ins Berufsleben entsprechend ihrer individuell benötigten Unterstützung bera- ten und gefördert. Das besondere Augenmerk der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachstelle für junge Menschen U25 liegt neben der nachhaltigen Eingliederung in Ausbil- dung oder Arbeit vor allem auf der Herstellung und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit und der Ausbildungsreife junger Menschen. 3 Geflüchtete und Wohnungslose dieser Altersgruppe mit Alg II-Bezug werden von der Abteilung Migration und Teilhabe (s. Handlungsfeld 6) bzw. von der Fachstelle für Menschen in Wohnungsnot betreut. 23
Eingliederungsbilanz 2020 Die Ausbildungsstellenvermittlung für ausbildungsreife SGB II-Leistungsberechtigte unter 25 Jahren wurde vom Jobcenter auf die Agentur für Arbeit in Stuttgart rückübertragen. Im Berichtsjahr 2019/2020 der Ausbildungsvermittlung waren vom Jobcenter 448 erwerbsfä- hige Leistungsberechtigte unter 25 Jahren bei der Ausbildungsvermittlung der Agentur für Arbeit gemeldet; es sind nur geringfügig (sieben Personen) weniger als im Berichtsjahr 2018/2019. Auf diesem Wege wurden 103 junge Menschen in eine Ausbildung vermittelt. Die Berufsberatung und Ausbildungsstellenvermittlung basieren auf Freiwilligkeit, es gibt daher junge Menschen, die das Angebot der Agentur für Arbeit nicht oder nicht bis zu einer abschließenden Vermittlung in Anspruch nehmen. Gründe hierfür sind zum Beispiel die Ar- beitsaufnahme (ungelernte Tätigkeit), Entscheidung für einen weiterführenden Schulbe- such, Freiwilligendienst, Umzug oder Elternzeit. Integrationen in Ausbildung finden darüber hinaus jedoch auch auf anderen Wegen statt. Im Jahr 2020 haben insgesamt 574 unter 25-jährige SGB II-Leistungsberechtigte des Job- centers Stuttgart ein Ausbildungsverhältnis aufgenommen, das waren trotz der besonde- ren Umstände durch die Corona-Pandemie 37 Ausbildungsaufnahmen mehr als im Jahr 2019 (537 Ausbildungsaufnahmen). 2020 konnte 76 jungen Menschen über die außerbe- triebliche Berufsausbildung („BaE“ und „BaEplus“) zu einem Ausbildungsplatz verholfen werden. Auszubildende, die Hilfe während der Ausbildung benötigten, bekamen diese individuell passend im Rahmen der ausbildungsbegleitenden Hilfen oder der assistierten Ausbildung durch die Kooperationspartner des Jobcenters: Nachhilfe für die Berufsschule, Beratung bei persönlichen Problemen bis hin zu gemeinsamen Gesprächen im Ausbildungsbetrieb. Die Teilnahme am Online-Unterricht der Berufsschule stellte für viele in der Theorie leis- tungsschwächere Auszubildende eine noch größere Herausforderung als der Präsenzun- terricht dar. Insbesondere die ausbildungsbegleitenden Hilfen wurden daher 2020 intensiv genutzt; es standen hierfür flexibel einsetzbar bis zu 60 Plätze zur Verfügung. Der Vermei- dung von Ausbildungsabbrüchen wurde somit auch 2020 ein hoher Stellenwert beigemes- sen. Um gute Übergänge nach der allgemeinbildenden Schule ins Berufsleben zu unterstützen, werden präventiv alle Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahren zu einem Beratungsgespräch eingeladen. In dieser Beratung werden mit ihnen ihre beruflichen Vorstellungen und Wün- sche erörtert, Möglichkeiten der Berufsorientierung, Wege zur Zielerreichung sowie Stol- persteine besprochen und bei Bedarf eine frühzeitige Anbindung an Unterstützungssys- teme in die Wege geleitet. Diese strategische Ausrichtung hat sich im durch die Pandemie geprägten Jahr 2020 als besonders wertvoll erwiesen, da die Schülerinnen und Schüler we- nig bis gar keinen Zugang zu Praktika hatten und der normalerweise über die Schule gut organisierte und niederschwellige Zugang zur Berufsberatung in anderen Formaten statt- gefunden hat, die nicht alle Personen gleichermaßen erreichen konnten. Ein Teil der jungen Menschen verfügt noch nicht über die erforderliche Ausbildungsreife, oft bedingt durch vielfältige psychosoziale Problemlagen. Diese jungen Menschen werden von den persönlichen Ansprechpartnerinnen und -partnern besonders in den Blick genom- men und bei der Bewältigung ihrer Problemlagen und der Entwicklung der erforderlichen Ausbildungsreife unterstützt. Hierfür nutzten die Fachkräfte in der Fachstelle für junge 24
Chancen. Gemeinsam. Gestalten. Menschen U25 insbesondere die Maßnahmen „Yes You Can!“ und „Reif für die Ausbil- dung“. Bei diesen Angeboten erhalten sie Unterstützung, um Hürden zu überwinden, die einer Ausbildung im Wege stehen: Schwierige Familienverhältnisse, akute persönliche Kri- sen, Suchtprobleme, unangemessene Tagesstruktur oder Überforderung im Alltag. Die Zahl der Arbeitslosen unter 25 Jahren insgesamt (vgl. Abb. 1) stieg um 24 Prozent von 603 im Dezember 2019 auf 747 Personen im Dezember 2020. Durch den Lockdown im Dezember fielen viele, bei jungen Menschen beliebte Helfertätigkeiten im Veranstaltungs- bereich und Beschäftigungen in der Gastronomie weg – dies erklärt den außergewöhnli- chen Anstieg in diesem Monat. Viele von den Betroffenen benötigen daher nur zur Über- brückung eine finanzielle Unterstützung und möchten ihre Tätigkeit schnellstmöglich wie- deraufnehmen. Ergibt sich im Beratungsgespräch ein Qualifizierungsbedarf hinsichtlich be- ruflicher Weiterentwicklung, stehen ausreichend Plätze im gesamten Maßnahmenportfo- lio des Jobcenters zur Verfügung. Alle im Vergabeverfahren eingekauften Maßnahmen ent- halten Aufstockungsmöglichkeiten, darüber hinaus stehen vielfältige Weiterbildungs- oder Coachingmaßnahmen zur Verfügung, welche mit Bildungs- oder Aktivierungsgutscheinen gefördert werden können. Insgesamt können für die unter 25-Jährigen im Berichtsjahr 1.373 Integrationen gezählt werden. Die Integrationsquote „U25“ liegt im Dezember 2020 bei 28,2 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr ist hier ein Rückgang um 3,5 Prozent zu verzeichnen. Verglichen mit der Integrati- onsquote des Gesamtbestands (= 22,1 Prozent) war die Integrationsquote bei den unter 25-Jährigen überdurchschnittlich. Weiterhin einen größeren Unterstützungsbedarf haben Frauen, da ihre Integrationsquote erneut niedriger ist als die der Männer. Ende Dezember 2020 waren insgesamt 4.110 junge Menschen unter 25 Jahren im Leis- tungsbezug des Jobcenters Stuttgart nicht arbeitslos gemeldet. 268 dieser jungen Men- schen standen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, da sie ein Kind unter drei Jahren betreuten oder Angehörige pflegten. Weitere 2.963 der nicht arbeitslos gemeldeten jun- gen Menschen gingen entweder zur Schule, waren in ungeförderter Ausbildung, studierten oder waren erwerbstätig. Handlungsfeld 2 | Integrations- und Teilhabechancen von Langzeit- leistungsbeziehenden sowie Langzeitarbeitslosen Im Berichtsjahr 2020 liegt der Anteil der Langzeitleistungsbeziehenden an allen erwerbsfä- higen Leistungsberechtigten im Durchschnitt bei 66,4 Prozent. Das Jobcenter Stuttgart hat deshalb, wie in den vergangenen Jahren auch, 2020 seine Aktivitäten konsequent darauf ausgerichtet, einer Verfestigung des Langzeitleistungsbezugs durch bedarfsdeckende und nachhaltige Integrationen weiter aktiv entgegen zu wirken. 25
Eingliederungsbilanz 2020 Da 27,9 Prozent der Langzeitleistungsbeziehenden ein Einkommen aus abhängiger und/oder selbstständiger Tätigkeit beziehen und somit zur Zielgruppe der langzeitleistungsbeziehenden Erwerbsaufstockenden gezählt werden, liegt auf dieser Gruppe ein besonderer Fokus. Hier erzielen Maßnahmen, die Leistungsbeziehende beim Aufbau weitergehender beruflicher Perspektiven unterstützen und sie gleichzeitig qualifizieren, gute Erfolge. Intern stehen für diesen Personenkreis im Arbeitgeberteam drei spezialisierte Integrationsfachkräfte zur Verfügung. Das Arbeitgeberteam des Jobcenters Stuttgart unterstützt als Servicestelle Arbeitgeberin- nen und Arbeitgeber bei der Besetzung offener Stellen – unabhängig von Branche, Größe und Rechtsform. Es bietet durch eine individuelle Begleitung der Bewerberinnen und Be- werber eine hohe Passgenauigkeit im Bewerbungsverfahren. Das Arbeitgeberteam hilft auch bei der Beantragung von Lohnkostenzuschüssen und bei der Förderung von arbeits- feldbezogenen Qualifizierungen. Außerdem steht es Unternehmen und Betrieben nach dem Einstellungsverfahren mit einer Nachbetreuung zur Verfügung. Zur Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses können die neu eingestellten Mitarbeitenden übergangsweise durch Coachings begleitet werden. Einem Großteil der arbeitsmarktfernen Leistungsbeziehenden kann aufgrund persönlicher schwerwiegender Einschränkungen nicht unmittelbar eine Perspektive auf dem allgemei- nen Arbeitsmarkt eröffnet werden. Im Vordergrund steht zunächst die Stabilisierung, das heißt, der Erhalt oder die (Wieder-)Erlangung der Beschäftigungsfähigkeit sowie die Unter- stützung bei spezifischen Themen, wie zum Beispiel gesundheitlichen Fragestellungen, die der Aufnahme einer Arbeit (noch) im Weg stehen. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gemäß § 16 SGB II i. V. m. § 45 SGB III sind vielfältig ausgestaltet und weitgehend auf individuelle Bedarfe zugeschnit- ten. Parallel zur Beauftragung verschiedener Träger im Wege des Vergabeverfahrens stellt das Jobcenter den Leistungsberechtigten auch Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS) aus, mit welchen diese eigeninitiativ geeignete Maßnahmen finden und in Anspruch nehmen können. Für das Jobcenter Stuttgart nehmen diese AVGS-Maßnahmen einen wichtigen Stellenwert ein. Seit der Einführung des Instruments 2012 entwickelt sich die regionale Angebotspa- lette kontinuierlich weiter, sodass die Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine entspre- chend gut genutzt werden können. Während des ersten Lockdowns im März 2020, war für die Fortführung der AVGS-Maßnah- men eine sogenannte Äquivalenzbescheinigung erforderlich beziehungsweise musste für Vergabemaßnahmen eine alternative Durchführung beantragt werden, wenn die Maßnah- men nicht unter Berücksichtigung der geltenden Schutzvorschriften vollkommen vertrags- konform durchgeführt werden konnten. Nahezu alle Träger von AVGS-Maßnahmen brachten eine für die Durchführung der Maß- nahme in alternativer Form notwendige Äquivalenzbescheinigung bei, so konnten - bis auf eine Ausnahme – alle Vergabemaßnahmen alternativ durchgeführt werden. 26
Chancen. Gemeinsam. Gestalten. Leistungen nach dem Gesetz über den Einsatz der Einrichtungen und sozialen Dienste zur Bekämpfung der Coronavirus SARS-CoV-2-Krise in Verbindung mit einem Sicherstellungs- auftrag (Sozialdienstleister-Einsatzgesetz – SodEG) beantragten insgesamt neun Träger. Mit diesem Instrument konnten sie besser ihre Liquidität in der Krise sichern. Die Ausgaben für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung beliefen sich im Berichtsjahr 2020 auf 13.829.487 Euro, was im Vergleich zum Vorjahr, mit Gesamtaus- gaben in Höhe von 13.955.085 Euro, einen Rückgang um 0,9 Prozent darstellt. In die Aus- gaben fließen aber die Leistungen nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz in Höhe von 1.759.509 Euro mit ein. Insgesamt sind mit diesen Mitteln 5.690 Personen, 773 oder 12 Prozent weniger als 2019 (s. auch Schlussbemerkung Handlungsfeld 2), gefördert worden. Eingliederungszuschüsse Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können gemäß §§ 88 ff., 131 SGB III bei der Einstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in versicherungspflichtige Beschäftigungen Zuschüsse zum Arbeitsentgelt (EGZ) erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass die Vermitt- lung der Leistungsberechtigten aufgrund in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist und daher im Vergleich zu anderen Bewerberinnen und Bewerbern eine sogenannte Min- derleistung vorliegt. Die Ursachen hierfür können sehr vielfältig sein und sind zum Beispiel in fehlender Berufserfahrung, langer Zeit der Arbeitslosigkeit, Überschuldung, gesundheit- lichen Einschränkungen oder Suchterkrankungen sowie fehlender Kinderbetreuung oder mangelnder Mobilität begründet. Vor jeder Förderung ist zu prüfen, ob und in welcher Form sich diese individuellen Prob- lemstellungen auf die konkret angestrebte Tätigkeit auswirken. Neben den vorgenannten Gründen sind auch das Alter oder eine vorliegende (Schwer-) Behinderung für die mögliche Förderhöhe und Förderdauer entscheidend. An die Gewährung von EGZ sind Bedingungen für die Arbeitgebenden geknüpft, unter anderem müssen die geförderten Beschäftigten nach Ablauf der Förderung für einen gewissen Zeitraum ohne Förderung weiterbeschäftigt werden, um Mitnahmeeffekte zu begrenzen. Da der Eingliederungszuschuss ausschließlich bei der Aufnahme einer sozialversicherungs- pflichtigen Beschäftigung gezahlt wird, ist die Nachhaltigkeit der Vermittlungen überdurch- schnittlich hoch. Der EGZ ist nach wie vor ein erfolgreiches Eingliederungsinstrument. Im Berichtsjahr 2020 betrugen die Eingliederungszuschüsse insgesamt 1.096.218 Euro, 36 Prozent weniger als 2019, was mit der durch die Pandemie bedingten geringeren Auf- nahmefähigkeit des Arbeitsmarktes wie zum Beispiel der Gastronomie und den damit ge- ringeren Integrationen in Arbeit zusammenhängt. Arbeitsgelegenheiten Arbeitsgelegenheiten waren auch im Jahr 2020 ein wichtiges Instrument zum Erhalt oder zur Wiederherstellung von Beschäftigungsfähigkeit für Leistungsberechtigte, für die mittel- 27
Eingliederungsbilanz 2020 fristig nur geringe Integrationschancen gesehen werden. Für Leistungsberechtigte mit ei- ner Suchterkrankung wurden 54 spezifische Arbeitsgelegenheiten (AGH) eingerichtet. Die Bewertung der Kriterien „Zusätzlichkeit“ und „Wettbewerbsneutralität“ bei den Arbeitsge- legenheiten ist eng mit dem Beirat des Jobcenters abgestimmt. Während des ersten Lockdowns im Frühjahr war eine Teilnahme an einer Arbeitsgelegen- heit nicht möglich, allerdings führten alle Träger von Arbeitsgelegenheiten die sozialpäda- gogische Betreuung fort. Mit der Wiederaufnahme der Arbeitsgelegenheiten mussten auf- grund der Umsetzung hygienischer Vorschriften, wie zum Beispiel eine auf die Raumgröße begrenzte Anzahl von Personen, die Platzzahlen reduziert werden. Im Berichtsjahr 2020 wurden für die AGH Eingliederungsmittel in Höhe von 1.719.599 Euro ausgegeben. Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsleben Mit dem Teilhabechancengesetz im Rahmen des Programmes „MitArbeit“ des Bundesmi- nisteriums für Arbeit und Soziales hat die Bundesregierung zum 01. Januar 2019 zwei neue Fördermöglichkeiten geschaffen. Förderfähig sind sozialversicherungspflichtige Beschäfti- gungsverhältnisse in Wirtschaftsbetrieben, bei Kommunen und öffentlichen Einrichtungen sowie Trägern der Wohlfahrtspflege. Die Fördermöglichkeiten des Teilhabechancengesetzes beziehen sich auf zwei unterschied- liche Zielgruppen: Eingliederung von Langzeitarbeitslosen nach § 16e SGB II gilt für erwerbsfähige Leistungs- berechtigte, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind. Im Jahr 2020 konnten 49 Per- sonen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt werden, für die Zu- schüsse an Arbeitgebende wurden 812.296 EUR aufgewendet. Teilhabe am Arbeitsleben nach § 16i SGB II sichert die Teilhabe am Arbeitsleben für Perso- nen, die älter als 25 Jahre sind, mindestens sechs Jahre innerhalb der letzten sieben Jahre Arbeitslosengeld II bezogen haben und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig beschäftigt oder selbstständig tätig waren. Ebenfalls kommt eine Förderung nach § 16i SGB II für Leis- tungsberechtigte in Betracht, die innerhalb der letzten fünf Jahre durchgängig Leistungen bezogen haben, in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig beschäftigt oder selbstständig tätig waren und die in einer Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einem minderjährigen Kind leben oder schwerbehindert sind. 2020 wurden 103 Langzeitleistungsbeziehende in Arbeit vermittelt, für die 2.115.629 Euro als Zuschüsse an Arbeitgebende gewährt wurden. Ende 2019 beschloss der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart im Rahmen der Be- ratungen zum Doppelhaushalt 2020/2021 für die Stadtverwaltung 30 zusätzliche Arbeits- plätze zur Teilhabe am Arbeitsleben für Langzeitleistungsbeziehende, für die eine Förde- rung nach § 16i SGB II abgerufen werden kann. 28
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