Leistungsbeschreibung - Mobilfunk 2020 - Anlage V2 Leistungsbeschreibung - Techniker Krankenkasse

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Anlage V2
                        Leistungsbeschreibung

                        Leistungsbeschreibung
                        Mobilfunk 2020
Leistungsbeschreibung

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Anlage V2
                                Leistungsbeschreibung

                                Inhalt:
                                I.          Das Unternehmen ........................................................................................................ 3
                                II.         Aktuelle Mobilfunknutzung............................................................................................ 3
                                III.        Aufteilung in Fachlose .................................................................................................. 3
                                IV.         Leistungsgegenstand ................................................................................................... 3
                                       1.      Mobilfunkdientsleistungen ......................................................................................................... 4
                                       a) Anforderungen an das Mobilfunknetz............................................................................................ 4
                                       b) Sprach- und Datendienste ............................................................................................................. 4
                                       aa) Einzelleistungen Sprachdienst .................................................................................................... 4
                                       bb) Einzelleistungen Datendienste .................................................................................................... 5
                                       cc)         SIM-Karten ............................................................................................................................ 6
                                       dd) SMS ............................................................................................................................................. 6
                                       ee)         Roaming ................................................................................................................................ 6
                                       2.      Abrufe ........................................................................................................................................ 7
                                       3.      Service und Support.................................................................................................................. 7
                                       a) Service-Desk / SLA ....................................................................................................................... 7
                                       b) Ansprechpartner ............................................................................................................................ 8
                                       c) Reporting ....................................................................................................................................... 8
                                       4.      Netzmigration ............................................................................................................................ 8
                                       a) Migrationszeitraum ........................................................................................................................ 8
                                       b) Durchführung Migration ................................................................................................................. 9
                                       5.      Tarifkontrolle ........................................................................................................................... 10
                                       a) Begrenzung der Datennutzung je Mobilfunkanschluss ............................................................... 10
                                       b) Informationen zu Poolvolumen .................................................................................................... 10
                                       6.      Kickoff-Termin ......................................................................................................................... 10
                                       7.      Mengengrüst / Sprach- und Datentarif .................................................................................... 10
                                       a) Mengengerüst .............................................................................................................................. 10
                                       b) Sprach- und Datentarif ................................................................................................................ 11
                                       aa) Monatliche Sprach-, SMS- und Datenvolumen ......................................................................... 11
                                       bb) Gesamtvolumen aller Mobilfunkanschlüsse .............................................................................. 11
                                       cc) Anpassungen ............................................................................................................................. 12
                                       4. Überschreitungen ........................................................................................................................ 12
Leistungsbeschreibung 05/2011

                                20-05019                                                           Mobilfunk 2020                                                         Seite 2 von 12
Anlage V2
                                Leistungsbeschreibung

                                I.    Das Unternehmen
                                Das Unternehmen Techniker Krankenkasse (im Folgenden: TK) ist eine bundesunmittelbare Körper-
                                schaft des öffentlichen Rechts. Als gesetzliche Krankenversicherung ist die TK eine Körperschaft des
                                öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Mit ca. 8 Millionen Mitgliedern und 10,6 Millionen Versicherten
                                ist sie eine der größten bundesweiten Krankenkassen in Deutschland. Die TK verfügt über rund 250
                                bundesweit verteilte Geschäftsstellen unterschiedlicher Größe und mit unterschiedlichen Aufgabenstel-
                                lungen. In der Unternehmenszentrale in Hamburg und in den Geschäftsstellen sind insgesamt rund
                                14.000 Mitarbeiter beschäftigt.

                                II. Aktuelle Mobilfunknutzung
                                Aktuell werden durch die TK ca. 3.400 Mobilfunkverträge genutzt. Die Mobilfunkverträge wurden alle
                                innerhalb einer Rahmenvereinbarung mit der Deutschen Telekom abgeschlossen.

                                III. Aufteilung in Fachlose
                                Die Leistung ist in folgende zwei Fachlose unterteilt:

                                      Los 1: Mobilfunkdientsleistungen
                                      Los 2: Lieferung und zeitlich befristete Gebrauchsüberlassung von Mobiltelefonen samt Zubehör.

                                Diese Leistungsbeschreibung behandelt ausschließlich Los 1.

                                Teile der Leistungen von Los 1 (Netzmigration) und Los 2 (Rollout) müssen parallel und deshalb in en-
                                ger Abstimmung zwischen der TK und den jeweiligen AN erfolgen, d.h. die AN sind diesbezüglich zur
                                intensiven Abstimmung und Mitwirkung verpflichtet.

                                IV. Leistungsgegenstand

                                Der Leistungsgegenstand beinhaltet Mobilfunkdienstleistungen. Im Zusammenhang mit den Mobilfunk-
                                dienstleistungen hat der Auftragnehmer (im Folgenden: AN) der TK Sprach- und Datendienste bereitzu-
                                stellen, die Netzmigration durchzuführen sowie Serviceleistungen zu erbringen.

                                Auf Grundlage des Mobilfunkrahmenvertrages ruft die TK im Wege von Einzelabrufen Mobilfunkan-
                                schlüsse beim AN ab.

                                Die in dieser Leistungsbeschreibung beschriebenen Anforderungen sind Mindestanforderungen. Bewer-
                                tungskriterien sind ausschließlich im Kriterienkatalog (Anlage L2) aufgeführt. Soweit der AN das Vorhan-
                                densein bestimmter Funktionalitäten/Leistungen/Kriterien/Eigenschaften im Kriterienkatalog bestätigt
                                hat, gehören diese zum Bestandteil der Leistung und der AN ist damit verpflichtet, auch diese über die
                                gesamte Laufzeit des Rahmenvertrages einzuhalten und mangelfrei zur Verfügung zu stellen. Dies gilt
                                für das eingereichte Konzepte entsprechend (Anlagen L1).

                                Zum Leistungsgegenstand im Einzelnen:
Leistungsbeschreibung 05/2011

                                20-05019                                     Mobilfunk 2020                               Seite 3 von 12
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                                Leistungsbeschreibung

                                1.   Mobilfunkdientsleistungen

                                a) Anforderungen an das Mobilfunknetz
                                Die TK ist eine bundesweit tätige Krankenkasse und benötigt deshalb eine flächendeckende Mobilfunk-
                                versorgung bei der Sprach- und Datenübertragung und eine hohe Netzqualität innerhalb Deutschlands.
                                Der AN hat deshalb bei den von ihm zu erbringenden Mobilfunkdienstleistungen (Sprach- und Daten-
                                dienste) Mobilfunktechnologien einzusetzen, die dem jeweils aktuellen Stand der Technik entsprechen.
                                Insbesondere hat der AN bei den von ihm zu erbringenden Mobilfunkdienstleistungen folgende Mobil-
                                funktechnologien einzusetzen:

                                        High Speed Packet Access (HSPA),
                                        Enhanced Data Rates for GSM Evolution (EDGE),
                                        Universal Mobile Telecommunications System (UMTS),
                                        Long Term Evolution (LTE).

                                Sofern neuere Mobilfunktechnologien (wie z.B. "5G") im Netz des AN verfügbar sind, hat er auch diese
                                im Rahmen der Leistungserbringung einzusetzen.

                                b) Sprach- und Datendienste
                                Der AN stellt der TK auf Abruf Mobilfunkanschlüsse bereit, über die die Anschlussnutzer der TK (im
                                Folgenden: Nutzer) im In- und Ausland Sprach- und Datenverbindungen herstellen und entgegenneh-
                                men können. Weitere Mobilfunkanschlüsse hat der AN auf Abruf der TK zur Verfügung zu stellen.

                                aa) Einzelleistungen Sprachdienst
                                Die im Folgenden benannten Einzelleistungen sind vom AN im Rahmen des Sprachdienstes für jeden
                                Mobilfunkanschluss zu erbringen:

                                (1) Rufnummernanzeige

                                      Calling Line Identification (CLIP):
                                       Rufnummernanzeige des Anrufers beim Angerufenen.

                                      Connected Line Identification Presention (COLP):
                                       Rufnummeranzeige des Angerufenen beim Anrufer.

                                (2) Rufnummernunterdrückung

                                      Calling Line Identification Restriction (CLIR):
                                       Fallweise oder ständige Unterdrückung der Rufnummernanzeige bei Angerufenen.

                                      Connected Line Identification Restriction (COLR):
                                       Fallweise oder ständige Unterdrückung der Rufnummernanzeige beim Anrufer.

                                (3) Rufweiterleitung

                                      Call Forwarding Unconditional (CFU)
                                       Ständige Rufweiterleitung.

                                      Call Farwarding on Mobil Subscriber Busy (CFB)
                                       Rufweiterleitung falls besetzt.
Leistungsbeschreibung 05/2011

                                20-05019                                  Mobilfunk 2020                              Seite 4 von 12
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                                Leistungsbeschreibung

                                     Call Forwarding on No Reply (CFNRy)
                                      Rufweiterleitung falls keine Annahme.

                                     Call Forwarding on Mobile Subscriber Not Reachable (CFNRc)
                                      Rufweiterleitung falls nicht erreichbar.

                                (4) Drittanbietersperren
                                Der AN hat auf Anforderung der TK Verbindungen zu bestimmten Rufnummern kostenlos zu sperren
                                und zu entsperren.

                                (5) WiFI-Calling / WLAN-Call
                                Die TK setzt Mobilfunk-Endgeräte ein, die WiFI-Calling unterstützen.

                                Der AN ermöglicht der TK, über Mobilfunk-Endgeräte, die WiFI-Calling unterstützen, Sprachverbindun-
                                gen in sein Mobilfunknetz über eine WLAN-Infrastruktur aufzubauen und durchzuführen.

                                (6) Voice over LTE (VoLTE)
                                Der AN ermöglicht der TK, Sprachverbindung über sein 4G-Netz (LTE) aufzubauen und durchzuführen.

                                (7) Sprachmailboxen
                                Der AN stellt der TK zu jedem Mobilfunkanschluss eine Sprachmailbox zur Nutzung bereit. Die Sprach-
                                mailbox muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:

                                       Die Sprachmailbox verfügt über eine Aufzeichnungsfunktionen.
                                       Die Sprachmailbox verfügt über eine Ansagefunktion.
                                       Die Sprachmailbox speichert Sprachnachrichten für mindestens 7 Tage.
                                       Die Dauer einer Sprachnachricht muss bis zu 3 Minuten betragen können.
                                       Die Sprachmailbox muss eine Aufnahmekapazität von mindestens 30 Minuten haben.
                                       Information des Nutzer per kostenfreier SMS-Funktion zum Nachrichtenempfang.
                                       Die Einstellungen der Sprachmailbox-Leistungen muss dem Nutzern über ein Sprachportal mög-
                                        lich sein.
                                       Für die Nutzung der Sprachmailbox fallen keine zusätzliche Kosten an.

                                bb) Einzelleistungen Datendienste
                                Neben der Übertragung von Sprache werden die Mobilfunkanschlüsse der TK umfangreich für die An-
                                bindung von Datendiensten genutzt.

                                Die Datendienste müssen dem Nutzer ermöglichen, mit mobilen Endgeräten auf mobile Daten zuzugrei-
                                fen und diese nutzen zu können.

                                Die im Folgenden benannten Einzeleistungen sind vom AN im Rahmen des Datendiensten für jeden
                                Mobilfunkanschluss zu erbringen:

                                       Es dürfen nur Zugangspunkte (Access Point Names - APN`s) durch den AN freigeschaltet wer-
                                        den, die durch die TK freigegeben sind.
                                       Der AN sorgt dafür, dass nur freigegebene APN`s vom Nutzer konfiguriert werden können.
                                       Eine VoIP Übertragung über GPRS, UMTS, HSDPA, HSUPA, EDGE oder LTE ist zu gewähren,
Leistungsbeschreibung 05/2011

                                        soweit ausreichend Bandbreite verfügbar ist.

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                                Leistungsbeschreibung

                                      Der AN sorgt dafür, dass die TK immer die maximal verfügbare Bandbreite nutzen kann.

                                cc) SIM-Karten
                                Der AN hat zu jedem Mobilfunkanschluss nach Wahl der TK mindestens eine Haupt-SIM-Karte zu liefern
                                oder die Nutzung einer Haupt-eSIM zu ermöglichen.

                                SIM-Karten hat der AN der TK per Post zu liefern. eSIM-Aktivierungsinformationen hat der AN der TK
                                per Post oder elektronisch zu liefern.

                                Weiterhin hat der AN folgende zusätzliche Leistungen zu den Haupt-SIM-Karten oder Haupt-eSIM zu
                                erbringen:

                                      Jederzeit Erweiterung der Haupt-SIM-Karte bzw. der Haupt-eSIM um mindestens 2 weitere SIM-
                                       Karten oder 2 eSIM je Mobilfunkanschluss.

                                       Hinweis: Sofern möglich, wird die TK bereits in der Erstbestellung/Portierung angegeben, ob
                                                und wie viele weitere SIM-Karten bzw. eSIM für den jeweiligen Mobilfunkanschluss
                                                benötigt werden.

                                      Lieferung aller SIM-Karten als Triple-SIM (Mini+Micro+Nano SIM-Karte in einem Rahmen).
                                      Ein Gemischtbetrieb von SIM-Karten und eSIM innerhalb eines Mobilfunkanschlusses muss
                                       möglich sein.
                                      Parallele Nutzung der Datendienste durch alle SIM-Karten bzw. eSIM eines Mobilfunkanschlus-
                                       ses muss möglich sein.
                                      Abrechnung aller zugehörigen SIM-Karten bzw. eSIM über den zugehörigen Mobilfunkan-
                                       schluss.

                                Der AN hat auf Anforderung der TK SIM-Karten bzw. eSIM-Karten eines Mobilfunkanschlusses zu sper-
                                ren und die Sperrung auch wieder aufzuheben.

                                Der AN hat auf Anforderung des Nutzers dessen SIM-Karte(n) bzw. eSIM zu sperren.

                                Der AN hat auf Anforderung der TK die SIM-Karten bzw. eSIM eines Mobilfunkanschlusses für eine
                                Dauer von bis zu 6 Monaten stillzulegen. Während der Stillegungen entstehen für den gesperrrten Mo-
                                bilfunkanschluss keine Kosten.

                                Bei Verlust, Defekt oder Austausch der SIM-Karten bzw. eSIM hat der AN diese auf Anforderung der TK
                                auszutauschen. Bei einem Defekt der SIM-Karte bzw. eSIM erfolgt der Austausch kostenlos.

                                dd) SMS und MMS
                                Versenden und Empfangen von SMS und MMS.

                                ee) Roaming
                                Die Roaming-Nutzung von Sprach-, SMS- und Datendiensten im EU-Ausland hat zu den gleichen
                                Preiskonditionen wie im Inland zu erfolgen.
Leistungsbeschreibung 05/2011

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Anlage V2
                                Leistungsbeschreibung

                                2. Abrufe
                                Neue Mobilfunkanschlüsse (solche, die nicht bereits Gegenstand der Migration waren) werden mittels
                                eines von der TK vorgegebenen standadisierten Abrufes (Musterabruf - Anlage V5) in elektronischer
                                Form (per E-Mail) abgeschlossen, in dem die erforderlichen Details (z.B. Lieferadresse) angegeben wer-
                                den.

                                Bei Abruf ist der AN verpflichtet, folgende Leistungen zu erbringen:

                                          Bestätigung des Abrufs (per E-Mail) an eine zwischen dem AN und der TK vereinbarte E-Mail-
                                           Adresse der TK.
                                          Bundesweite Auslieferung einer bzw. mehrerer neuer SIM-Karten oder eSIM-Aktivierungsinfor-
                                           mationen (je nach Abruf) innerhalb von maximal 2 Arbeitstagen an die im Abruf angegebene
                                           Lieferadresse.
                                          Freischaltung/Aktivieren der SIM-Karten bzw. eSIM innerhalb von 24 Stunden nach Bestellung.
                                          Einrichtung der Drittanbietersperren.

                                3.       Service und Support

                                a) Service-Desk / SLA
                                Der AN stellt der TK einen Service-Desk als Single Point of Contact (SPoC) für alle Serviceanfragen und
                                jegliche Kommunikation zu Störungen zur Verfügung. Der Service-Desk muss den Ansprechpartnern
                                der TK zur Verfügung stehen. Im Rahmen des Service-Desk hat der AN folgende Leistungen zu erbrin-
                                gen:

                                          Verfügbarkeit des Service-Desk als SPoC für alle Serviceanfragen und jegliche Kommunikation
                                           zu allen Störungen.
                                          Für die Ansprechpartner der TK ist eine einheitliche und kostenfreie Servicerufnummer zur Ver-
                                           fügung zu stellen.
                                          Die Servicerufnummer für die Ansprechpartner der TK muss an Werktagen (Montag bis Freitag,
                                           mit Ausnahme bundesweit gesetzlicher Feiertage) in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr erreichbar
                                           sein.
                                          Der Service-Desk ist in deutscher Sprache (fließend sprechend) anzubieten.
                                          Der Service-Desk hat für jede Störung ein Trouble Ticket zu erstellen das eindeutig identifizier-
                                           bar ist.
                                          Der Service-Desk steuert alle Maßnahmen zur Behebung der Störungen.
                                          Die abschließende Bearbeitung der Störungen ist in maximal 2 Werktagen ab Störungsmeldung
                                           durchzuführen.
                                          Für die Erstellung von Statistiken ist die Störungsbearbeitung vom AN zu dokumentieren und
                                           der TK monatlich in Dateiform zu übergeben (siehe auch Reporting).

                                Eine Störung gilt erst dann als abschliessend bearbeitet, wenn der Ansprechpartner der TK, der die
                                Störung gemeldet hat, die erfolgreiche Behebung der Störung elektronisch (z.B. E-Mail) oder telefonisch
                                dem AN bestätigt.

                                Sofern dem AN eine Behebung der Störung nicht innerhalb von 2 Werktagen möglich ist, ist die Störung
                                durch den Ansprechpartner des AN weiter zu verfolgen.

                                Der AN hat die TK zu informieren, sobald mehr als 20 Trouble-Tickets parallel geöffnet sind.

                                Der AN muss über ein Problem-Management nach ITIL (oder vergleichbar) verfügen, um systemetische
                                oder nichtlösbare Störungen nachhaltig zu verfolgen.
Leistungsbeschreibung 05/2011

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Anlage V2
                                Leistungsbeschreibung

                                b) Ansprechpartner des AN
                                Der AN hat der TK einen Ansprechpartner zu benennen, der bei ihm die Funktion eines Service-Delivery-
                                Manager nach ITIL (oder vergleichbar) inne hat. Der Ansprechparter muss der TK für folgende Aufgaben
                                zur Verfügung stehen:

                                       Erreichbarkeit für die TK zu Aspekten der Leistungserbringung, werktags zwischen 08:00 und
                                        18:00 Uhr. Für den Fall der Nichtverfügbarkeit des Ansprechpartners hat der AN der TK einen
                                        Vertreter zu benennen.
                                       Durchführung von regelmäßigen Statusmeetings in der Unternehmenszentrale der TK in Ham-
                                        burg, zur Durchsprache der aktuellen Situation:
                                        o In der Migrationsphase mindestens alle 2 Wochen.
                                        o In der späteren Betriebszeit mindestens 1 x je Monat.
                                       Information der TK zu Änderungen und Neueinführungen von Leistungen 1x je Quartal.
                                       Proaktive Information an die Ansprechpartner der TK zu flächendeckenden Netzstörungen.

                                c) Reporting
                                Der AN ist verpflichtet, der TK einmal im Monat ein Reporting über alle im Zusammenhang mit diesem
                                Auftrag wichtigen Netz- und Serviceaktivitäten zur Verfügung zu stellen.

                                Das monatliche Reporting muss folgenden Mindestinhalt haben:

                                       Auflistung aller Störungsmeldungen (Trouble-Tickets) mit:

                                           o   Datum der Störungsmeldungen und der Bereinigung der Störung
                                           o   Störungursache
                                           o   Art der Störungsbereinigung
                                           o   Angabe, ob eine Übergabe an das Problem-Management erfolgt ist.

                                       Umfang der aktuellen Nutzung des Rahmenvertrages mit:

                                           o Anzahl der genutzten Mobilfunkanschlüsse
                                           o Anzahl der insgesamt an die TK ausgelieferten SIM-Karten und aktiver eSIM`s
                                           o Umfang der Nutzung der definierten Pools

                                Das Reporting ist der TK in strukturierter, jeweils gleich aufgebauter Form per E-Mail zuzusenden.

                                4. Netzmigration
                                Der AN hat die ca. 3.400 Rufnummern der bestehenden Einzelverträge der TK zu portieren. Die konkrete
                                Anzahl der zu portiernden Rufnummern wird die TK dem AN unmittelbar nach Zuschlagserteilung zur
                                Verfügung stellen.

                                Der AN hat unmittelbar nach Zuschlagserteilung mit der Vorbereitung der Rufnummernportierung zu
                                beginnen.

                                Die Netzmigration hat auf Grundlage des Migrationskonzepts des AN (Anlage L1) zu erfolgen.

                                a) Migrationszeitraum
                                Die Migration ist durch den AN ab Zuschlagserteilung zwingend innerhalb von vier Monaten durchzufüh-
                                ren und abzuschließen, so dass die Mobilfunkkommunikation der TK ab diesem Zeitpunkt über diesen
                                Rahmenvertrag erfolgem kann.
Leistungsbeschreibung 05/2011

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                                Leistungsbeschreibung

                                b) Durchführung Migration
                                Der AN ist verpflichtet die Migration aller Rufnummern der TK durchzuführen. Im Rahmen der Durchfüh-
                                rung der Migration hat der AN folgende Leistungen zu erbringen:

                                Der AN hat der TK im Migrationszeitraum ein ihr direkt zugeordnetes Projektteam für die komplette
                                Durchführung der Migration aller Mobilfunk-Rufnummern zur Verfügung zu stellen. Der AN hat ein Mit-
                                glied des Projektteams mit der Leitung der Migration zu beauftragen (sog. Projektleiter/in) und mindes-
                                tents dieses Mitglied in der Unternehmenszentrale der TK (Bramfelder Straße 140, 22305 Hamburg)
                                einzusetzen. Der Projektleiter muss in den letzten drei Jahren (vor Ablauf der Angebotsfrist) bereits min-
                                destens 3 Netzmigrationen mit jeweils mindestens 500 Mobilfunkanschlüssen erfolgreich durchgeführt
                                haben.

                                Folgende Leistungen sind vom Projektteam im Zusammenhang mit der Migration zu erbringen:

                                       Organisation und Steuerung aller vorbereitenden Maßnahmen für die Umschaltung aller Mobil-
                                        funk-Rufnummern, wobei jedoch mindestens folgende Leistungen zu erbringen sind:
                                        o Information aller Nutzer über den Migrationsverlauf.
                                        o Versendung der SIM-Karten, samt PIN und PUK und Informationen zur Handhabung der
                                           SIM-Karten an die betreffenden Nutzer
                                        o Vorbereitung und Monitoring der Portierungsarbeiten.
                                       Feststellung der Ergebnisse der Netzmigration.
                                       Bereinigung aller Migrationsfehler.
                                       Enge direkte Abstimmung mit dem Vor-Lieferanten.
                                       Bei auftretenden Problemen in der Migrationsphase hat die Leitung des Projektteams die TK
                                        über die Probleme unverzüglich zu informieren.

                                Der AN hat eine speziellen Hotline für Fragen der Nutzer zu den Migrationsmaßnahmen bereitzustel-
                                len. Die Hotline muss den Nutzer im Migrationszeitraum werktags zwischen 08:00 und 18:00 Uhr zur
                                Verfügung stehen.

                                Folgende Rahmenbedingungen hat der AN bei der Migration einzuhalten:

                                       Die Portierung aller von der TK benannten Mobilfunk-Rufnummern muss im vierten Monat nach
                                        Zuschlagserteilung erfolgen.
                                       Die Portierung aller von der TK benannten Mobilfunk-Rufnummern muss bis zum letzen Tag des
                                        vierten Monats nach Zuschlagserteilung, um 23:59 Uhr abgeschlossen sein.
                                       Die Unterbrechung der Mobilfunkversorgung darf je Nutzer maximal 24 Stunden betragen.
                                       Die Portierung hat grundsätzlich in der Zeit zwischen 18:00 und 06:00 Uhr zu erfolgen.
                                       Den konkrete Zeitpunkt der Portierung hat der AN mit dem jeweiligen Nutzer zu vereinbaren,
                                        wobei die Terminvereinbarungen mit dem jeweiligen Nutzer werktags zwischen 08:00 und 16:00
                                        Uhr zu erfolgen hat.
                                       Die neuen SIM-Karten bzw. eSIM-Aktivierungsinformationen müssen dem Nutzer mindestens 6
                                        Arbeitstage vor Portierung zur Verfügung stehen.
                                       Vorbereitung der Umschläge für den Versand der SIM-Karten oder eSIM-Aktivierungsinformati-
                                        onen mit Mitarbeitername, Standort, Brieffach, Rufnummer und deren Versand.
                                       Der AN hat alle SIM-Karten vor Auslieferung an die Nutzer bereits mit den erforderlichen Be-
                                        rechtigungen zu versehen.

                                Von der TK werden zur Umsetzung dieser Aufgabe folgende Beistellungen (Ressourcen) dem AN ge-
                                liefert:

                                       Verfügbarkeit entsprechender Büroressourcen in der Unternehmenszentrale der TK.
Leistungsbeschreibung 05/2011

                                       Verfügbarkeit aller erforderlichen Kommunikationswege (Telefon, E-Mail usw.).

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Anlage V2
                                Leistungsbeschreibung

                                        Lieferung der entsprechenden Nutzerlisten.

                                5.   Tarifkontrolle

                                a) Begrenzung der Datennutzung je Mobilfunkanschluss
                                Der AN muss der TK zur Tarifkontrolle je Mobilfunkanschluss die Möglichkeit der Festlegung eines Da-
                                tenvolumens je Monat ermöglichen, ab dem eine weitere Datennutzung nicht oder nur noch sehr einge-
                                schränkt, d.h. mit geringer Bandbreite, möglich ist.

                                b) Informationen zu Poolvolumen
                                Der AN hat der TK Informationen zur Verfügung stellen, in welchem Umfang die Poolvolumina jeweils
                                aktuell genutzt werden. Die Informationen dürfen nicht älter als 48 Stunden sein. Die Bereitstellung der
                                Informationen ist der TK vom AN auf Abruf elektronisch zur Verfügung zu stellen.

                                6. Kickoff-Termin
                                Innerhalb der ersten zwei Wochen nach Zuschlagserteilung ist in der Unternehmenszentrale der TK
                                (Bramfelder Straße 140, 22305 Hamburg) ein Kickoff-Termin durchzuführen.

                                An dem Kickoff-Termin haben folgende Personen teilzunehmen:

                                        Ansprechpartner des AN (vgl. Ziffer 3),
                                        Projektleiter des AN (vgl. Ziffer 4).

                                Weitere Teilnehmer seitens des AN sind der TK im Vorfeld des Kickoff-Termins zu nennen.

                                Im Kickoff-Termin werden folgende Inhalte behandelt:

                                        Vorstellung des Ansprechpartners und des Projektleiters des AN,
                                        Vorstellung der Ansprechpartner der TK,
                                        Terminplanung der Migration,
                                        Planung der Regeltermine im Migrationszeitraum.

                                Sofern aus Sicht des AN weitere Themen im Kickoff-Termin behandelt werden sollen, hat der AN der
                                TK diese Thmena im Vorfeld des Kickoff-Termins mitzuteilen.

                                7.   Mengengrüst / Sprach- und Datentarif

                                a) Mengengerüst
                                Die TK rechnet über die Vertragslaufzeit mit folgenden Mengen an Mobilfunkanschluss:

                                                    Zeitraum                       Anschlussmenge
                                                1. Vertragsquartal                      3.400
                                                2. Vertragsquartal                      3.650
                                                3. Vertragsquartal                      3.900
                                                4. Vertragsquartal                      4.150
                                                5. Vertragsquartal                      4.400
                                                6. Vertragsquartal                      4.650
                                                7. Vertragsquartal                      4.900
Leistungsbeschreibung 05/2011

                                                8. Vertragsquartal                      5.150

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                                Leistungsbeschreibung

                                Bei den vorgennanten Mengenangaben handelt es sich jedoch lediglich um Schätzmengen. Für die TK
                                besteht eine Abrufverpflichtung in Höhe von 2.000 Mobilfunkanschlüssen.

                                b) Sprach- und Datentarif
                                Der vom AN anzubietende Sprach- und Datentarif muss für jeden Mobilfunkanschluss mindestens fol-
                                gende Anforderungen erfüllen:

                                aa) Monatliche Sprach-, SMS- und Datenvolumen
                                (1) Jeder Mobilfunkanschluss muss monatlich mit folgenden Sprach-, SMS- und Datenvolumen (auch
                                Einzelvolumen) augestattet sein:

                                    Sprachvolumen national / EU: 45 Freiminuten in alle deutschen und europäischen Telefonnetze,
                                    SMS-Volumen national / EU: 3 Frei-SMS in alle deutschen und europäischen Mobilfunknetze,
                                    Datenvolumen national / EU: 600 MB für alle deutschen und europäischen Mobilfunknetze,
                                    Sprachvolumen international (ins Ausland): 10 Freisekunden in alle Nicht-EU Telefonnetze,
                                    Sprachvolumen international (aus dem Ausland): 10 Freisekunden aus allen Nicht-EU Telefon-
                                     netze,
                                    SMS-Volumen international: 0,01 Frei-SMS in alle Nicht-EU Mobilfunknetze,
                                    inklusive einer Haupt-SIM-Karte (als Triple-SIM) oder einer Haupt-eSIM,
                                    inklusive mindestens zwei weitere SIM-Karten oder zwei eSIM,
                                    inklusive Sprachmailbox,
                                    inklusive WLAN Hotspot Nutzung,
                                    inklusive Standard-Systemservice,
                                    inklusive Reporting,
                                    inklusive Tarifkontrolle,
                                    Beschränkung des Datenvolumens Option.

                                (2) Darüber hinaus hat der AN der TK, unabhängig von der Anzahl der Mobilfunkanschlüsse, für Daten-
                                Roaming international (ohne Schweiz) monatlich ein Datenvolumen in Höhe von mindestens 7 GB und
                                für Daten-Roaming Schweiz monatlich ein Datenvolumen in Höhe von mindestens 1 GB zur Verfügung
                                zu stellen. Dies hat entweder über einzelne Tagespässe (300 MB und 1 GB) zu erfolgen, die entspre-
                                chend dem Preismodell 1 nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet werden oder der AN hat der TK
                                Datenpools in entsprechender Höhe zu bereitzustellen, die allen Mobilfunkanschlüssen der TK zur Nut-
                                zung zur Verfügung stehen und die entsprechend Preismodell 2 abgerechnet werden.

                                bb) Gesamtvolumen aller Mobilfunkanschlüsse
                                Die monatlichen Sprach-, SMS- und Datenvolumen eines Mobilfunkanschluss gemäß Ziffer 7 b) aa)
                                müssen allen anderen Mobilfunkanschlüssen der TK zur Nutzung zur Verfügung stehen. Jeder Mobil-
                                funkanschluss muss monatlich mindestens auf ein Sprach-, SMS- und Datengesamtvolumen ohne Dros-
                                selung zurückgreifen können, das der Summe aus der konkreten Höhe der Sprach-, SMS- und Daten-
                                volumen und der Anzahl an Mobilfunkanschlüsse, entspricht. Dies kann auch dadurch erreicht werden,
                                dass für Einzelvolumen eine Flatrate (Unbegrenzte Nutzung ohne Drosselung gegen Festpreis) ange-
                                boten wird. Sofern der AN der TK für Daten-Roaming gemäß Ziffer 7 b) aa) (2) Tagespässe zur Verfü-
                                gung stellt, müssen diese nur dem Mobilfunkanschluss zur Nutzung zur Verfügung stehen, für welchen
                                sie gebucht worden sind.
Leistungsbeschreibung 05/2011

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                                Leistungsbeschreibung

                                cc) Anpassungen
                                Die TK darf alle gemäß Ziffer 7 b) aa) festgelegten monatlichen Sprach-, SMS- und Datenvolumen der
                                Mobilfunkanschlüsse während der Vertragslaufzeit bei Bedarf einheitlich nach oben oder unten anpas-
                                sen.

                                Grundsätzlich erfolgt die Anpassung des jeweiligen Sprach-, SMS- und Datenvolumens, soweit das je-
                                weilige verbrauchte monatliche Gesamtvolumen +/- 10% über dem festgelegten monatliche Gesamtvo-
                                lumen liegt. Die TK ist in diesem Fall jedoch berechtigt, sich auch gegen eine Anpassung zu entscheiden.
                                Die Entscheidung über eine Anpassung erfolgt innerhalb des Vertragshalbjahres, in dem das festgelegte
                                monatliche Gesamtvolumen überschritten wird (sog. Betrachtungszeitraum) und spätestens bis zu dem
                                im Kriterienkatalog (Anlage L2) vereinbarten Anpassungszeitpunkt. Die Anpassung erfolgt für die nach-
                                folgenden Vertragshalbjahre.

                                4. Überschreitungen
                                Eine Überschreitung der festgelgten monatlichen Gesamtvolumen muss möglich sein. Ab einer Über-
                                schreitung der jeweiligen Gesamtvolumen um mehr 10%, ist der AN berechtigt, die Kosten für die Über-
                                schreitung, die über 10% liegen, entsprechend des Preisblattes (Anlage A1) monatlich nachträglich gel-
                                tend zu machen.

                                Anlagen:

                                       Migrationskonzept (Anlage L1)
                                       Kriterienkatalog (Anlage L2)
Leistungsbeschreibung 05/2011

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