ONNWEILER Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde - Gemeinde Nonnweiler
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Bierfeld Otzenhausen Braunshausen Primstal Kastel Schwarzenbach Nonnweiler Sitzerath Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde ONNWEILER Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Nonnweiler Trierer Straße 5 · 66620 Nonnweiler · Telefon (0 6873) 6 60-0 e-Mail: amtsblatt@nonnweiler.de 46. Jahrgang · Nummer 30 · Donnerstag, 25. Juli 2019
Wichtige Wegweiser Telefon- Rathaus Wir gratulieren Nummern Telefon (06873) 660- Gemeindeverwaltung: Durchwahl-Nr. Es vollendet am Telefon . . . (06873) 660-0 4. 8. 19 Herr Roland Roth, Otzenhausen, Kirchstr. 17, Durchwahl-Nr. sein 87. Lebensjahr Telefax . . . . (06873) 660 94 Erdgeschoss: www.nonnweiler.de Abfallberatung . . . . . . . . . . 20 Goldene Hochzeit Bauhof: Abwasserwerk . . . . . . . . . . 16 Am 25. 7. 2019 feiern die Eheleute Hannelore und Werner Schwarz, Ausweise . . . . . . . . . . . . . . . 39 Bühlrech 10 a, Braunshausen, das Fest der Goldenen Hochzeit. Bei Telefon (06873) 668244 Einwohnermeldeamt . . . . 12 dem in der Vorwoche mitgeteilten Datum hatte sich der Fehlerteufel Bürgermeister: eingeschlichen. Wir bitten, dies zu entschuldigen. Führerscheine . . . . . . . . . . 39 Dr. Franz Josef Barth Herzlichen Glückwunsch! i.V.: Petra Mörsdorf, 1. Beigeordnete Gemeindekasse . . . . . . . . . 17 Telefon (06873) 66027 Gewerbeamt . . . . . . . . . . . . 13 1. Beigeordnete: Kulturamt . . . . . . . . . . . . . . . 14 Presse- und Petra Mörsdorf Telefon (06873) 9019 20 Öffentlichkeitsarbeit . . . . . 14 Aus der Gemeinde Liegenschaften . . . . . . . . . . 16 Beigeordneter: Ordnungsamt/OPB . . . . . . 13 Kurt Rech Renten . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Lärmimmissionen beim Kuhrcup-Fest Telefon (06875) 8 3742 32 Reisepässe . . . . . . . . . . . . . 12 im Kurpark Nonnweiler oder (0176) 75821573 Schulverwaltung . . . . . . . . 20 Anlässlich der Musikveranstaltungen beim Kuhrcup-Fest im Kurpark Standesamt . . . . . . . . . . . . . 25 Nonnweiler wird hiermit nach § 2 der Verordnung zum Schutz vor Ge- Ortsvorsteher: Tourismus/Nationalpark 19 räuschimmissionen durch Musikdarbietungen bei Volksfesten zuge- Bierfeld Umweltamt . . . . . . . . . . . . . . 20 lassen, dass der hervorgerufene Beurteilungspegel der Geräuschim- Thomas Lauer missionen am 26. 7. 2019 von 18 bis 24 Uhr und am 27. 7. 2019 von 19 Telefon (06873) 6698858 Obergeschoss: Uhr bis nachts 1 Uhr einen Immissionswert von bis zu 70 dB(A), ge- Amtliches messen an den nächsten Wohnhäusern, erreichen darf. Danach gilt Braunshausen der Grenzwert von 45 dB(A). Heinz Peter Koop Bekanntmachungsblatt . . 31 Nonnweiler, 3. 7. 19 Telefon (06873) 1784 Bauamt . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Bürgermeister . . . . . . . . . . 27 Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde: Dr. Franz Josef Barth Kastel Büroleiter . . . . . . . . . . . . . . . 22 Geschwindigkeitskontrollen Dr. Magnus Jung Ehe- und Altersjubiläen . 23 Telefon (06873) 9 9191 Vom 29. 7. bis 2. 8. führt die Gemeinde Marpingen im Auftrag der Ge- Friedhofsamt . . . . . . . . . . . . 24 meinde Nonnweiler in den Ortsteilen Braunshausen, Nonnweiler und Nonnweiler Hallen/Bürgerhäuser . . . 40 Sitzerath Radarkontrollen durch. Auch zu anderen Zeiten und an an- Günther Barth Steuern und Abgaben . . . 41 deren Örtlichkeiten sind Kontrollen möglich. Telefon (06873) 394 Wahlamt . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Fahren Sie bitte mit angemessenem Tempo, halten Sie die zulässigen Otzenhausen Wasserwerk . . . . . . . . . . . . 29 Höchstgeschwindigkeiten ein und helfen Sie mit, unsere Straßen si- Petra Mörsdorf cherer zu machen. Telefon (06873) 9019 20 Öffnungszeiten Rathaus: Nonnweiler, 19. 7. 19 vormittags: Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde: Dr. Franz Josef Barth Primstal Kurt Rech mo bis fr 8.30 – 12.00 Uhr Abholung der Führerscheine Telefon (06875) 8 3742 32 nachmittags: Die Führerscheine, die bis 5. 7. 19 bei der Gemeindeverwaltung bean- oder (0176) 75821573 mo bis mi 13.30 – 15.30 Uhr tragt wurden, sind eingetroffen und können in Zimmer 8 abgeholt wer- Schwarzenbach do 14.00 – 18.00 Uhr den. Den alten bzw. vorläufigen Führerschein bitte ich mitzubringen. Manfred Bock freitags geschlossen Nonnweiler, 19. 7. 19 Telefon (06873) 99 2158 Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde: Dr. Franz Josef Barth oder (0171) 5282237 Öffnungszeiten Standesamt: Verkehrsrechtliche Anordnung Sitzerath Montag 9.00 – 12.00 Uhr Nach §§ 44 Abs. 1 und 45 der Straßenverkehrsordnung wird anlässlich Lieselene Scherer Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr der Braunshausener Kirmes folgende verkehrsrechtliche Anordnung Telefon (06873) 64154 Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr erlassen: Der Dorfplatz Braunshausen wird vom 1. bis 6. 8. für den Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Fahrzeugverkehr, ausgenommen Schausteller, gesperrt. Polizeiinspektion Freitag 9.00 – 12.00 Uhr Die vorgenannte Verkehrsregelung wird entsprechend der Straßenver- Nordsaarland kehrsordnung und den Verwaltungsvorschriften durch den Bauhof der (bei Tag und Nacht) Mehrgenerationenhaus Gemeinde Nonnweiler beschildert. Telefon (06871) 90010 Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszei- Nonnweiler (MGH): chen in Kraft und mit ihrer Entfernung wieder außer Kraft. Zuwider- Polizeiwache Nonnweiler und Nonnweiler Sozialruf handlungen werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 49 Straßenver- Telefon (06873) 91900 (06873) 660-73 kehrsordnung in Verbindung mit § 24 Straßenverkehrsgesetz geahn- mehrgenerationenhaus@nonnweiler.de det. Polizei-Notruf . . . . . . . 110 Feuerwehr-Notruf . . . . 112 Nonnweiler, 19. 7. 19 Hallenbad . . . . . . (06873) 539 Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde: Dr. Franz Josef Barth 2
Der Bürgermeister informiert Gemeindepokal 2019: Der diesjährige Gemeindepokal der Gemeinde Nonnweiler, in Form eines Blitzturniers, fand am Samstag, 20. 7. 2019, in Braunshausen statt. Im Endspiel traf die Mannschaft des VfL Primstal II auf die SG Peterberg. Sieger des diesjährigen Gemeindepokals ist Primstal II. Der Siegermannschaft herzlichen Glückwunsch! i.V.: Petra Mörsdorf, 1. Beigeordnete Kurt Rech, Ortsvorsteher Verkehrsrechtliche Anordnung Aufgrund der § 44 Abs. 1 und 45 der Straßenverkehrsordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs wegen des Trödel- marktes der Angelsportgemeinschaft Otzenhausen e.V. folgende ver- kehrsrechtliche Anordnung erlassen: Vom Nachmittag des 2. 8. bis zum Abend des 4. 8. werden in Otzenhausen der Blumenweg zwischen Ringwallstraße und Zum Marktplatz sowie der Schulweg zwischen Ringwallstraße und der ehemaligen Schreinerei Schneider für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Ausgenommen sind Veranstalter und An- lieger. Die vorgenannte Verkehrsregelung ist entsprechend dem beiliegenden Beschilderungsplan nach der Straßenverkehrsordnung und den Ver- waltungsvorschriften im Einvernehmen mit der Vollzugspolizei durch die Angelsportgemeinschaft Otzenhausen e.V. zu beschildern und zu sichern. Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Ver- kehrszeichen in Kraft und mit ihrer Entfernung wieder außer Kraft. Zu- widerhandlungen werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 49 Stra- ßenverkehrsordnung in Verbindung mit § 24 Straßenverkehrsgesetz geahndet. Nonnweiler, 19. 7. 19 Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde: Dr. Franz Josef Barth DRK-Ortsverein Nonnweiler Am Blutspendetermin in Otzenhausen am 18. 7. 2019 nahmen Spenderinnen und Spender teil aus: Bierfeld 1 Braunshausen 1 Kastel 7 Nonnweiler 19 Otzenhausen 25 Primstal 4 Schwarzenbach 15 Sitzerath 9 Sonstige 21 Neuspender 5 Spender gesamt 107 Allen Spendern sowie den Helferinnen und Helfern danken wir für ihre Hilfe für schwerkranke und verletzte Menschen. Standesamt Das Standesamt ist vom 22. 7. bis 19. 8. mittwochs von 9 – 12 Uhr ge- öffnet. In dringenden standesamtlichen Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an das Standesamt Wadern, Tel. (06871) 507245. Seniorentanz und Tanztee in der Keltenklause, Ringwallstr. 99, Otzen- hausen, mittwochs: 31. 7., 7. 8., 21. 8., ab 15 Uhr. Am Sonntag, 25. 8., Tagesfahrt zum größten Blumencorso Deutsch- lands nach Bad-Ems. Fahrpreis 26 Euro inkl. Eintritt. Abschluss mit Tanz. Wegen Bestellung der Karten: Anmeldung und Anmeldeschluss bis 2. 8., Tel. (0163) 1826622 oder (06873) 64659. Abfahrt: Kastel, Kir- mesplatz, 10.30 Uhr. 3
Niederschrift der Gemeinde veröffentlicht wurden und der Bauausschuss nach ord- nungsgemäßer Einladung in beschlussfähiger Zahl erschienen ist. über die Sitzung des Bauausschusses am Mittwoch, 10. 4. 2019, 17 Gegen Form und Frist der Einladung werden keine Bedenken erhoben. bis 19.34 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses Nonnweiler. 2. Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Anwesende unter dem Vorsitz von Bürgermeister Dr. Barth Franz Josef vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Erweiterung Senioren- waren die Mitglieder Barth Günther, Hahn Joachim, Hofmann Dieter, und Pflegezentrum Otzenhausen" in der Gemeinde Nonnweiler, Linnig Stefan, Maurer Hermann, Mörsdorf Petra, Vertretung für Klaus Ortsteil Otzenhausen Kuhn, Scherer Lieselene, beratendes Ausschussmitglied Weber Theo, die Gemeinderatsmitglieder Bock Manfred ab Punkt 12 (18.10 Uhr), Sachverhalt: Bürgermeister Dr. Barth zeigt auf, dass bereits früh daran Braun Christian, Heck Brigitte, Kaufmann Jochen ab Punkt 12 (18.20 gedacht worden sei, neben dem bestehenden Senioren- und Pflege- Uhr), Lauer Andreas, Lauer Thomas, Rech Kurt ab Punkt 12 (18.23 Uhr), zentrum ein zweites Gebäude für Kurzzeitpflege zu errichten. Nunmehr Reiter Jonas ab Punkt 13 (18.27 Uhr), Scherer Erwin ab Punkt 2 (17.04 habe der Vorhabenträger, der Saarländische Schwesternverband e.V., Uhr), Schneider Martin; Verwaltungsmitarbeiter: FB-Leiter Martin Jörg, vertreten durch Herrn Dirk Sellmann, Im Eichenwäldchen 10, in 66564 FB-Leiter Maßmann Edwin, Gde.-Angestellte Nadine Gabriel. Abwe- Ottweiler, mit Schreiben vom 18. 2. 2019 die Einleitung eines vorhaben- sendes Mitglied: Klaus Kuhn, entschuldigt. bezogenen Bebauungsplanverfahrens gem. § 12 BauGB beantragt. Dieses Vorhaben wird von der Gemeinde Nonnweiler ausdrücklich be- Tagesordnung: grüßt. Hierzu beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Nonnweiler – Öffentlicher Teil – in öffentlicher Sitzung am 11. 4. 2019 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 1. Eröffnung der Sitzung BauGB i. V. m. § 12 BauGB und § 13 a BauGB in der Fassung der Be- 2. Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorha- kanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berück- benbezogenen Bebauungsplanes "Erweiterung Senioren- und Pfle- sichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Einleitung des Verfah- gezentrum Otzenhausen" in der Gemeinde Nonnweiler, Ortsteil Ot- rens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zenhausen „Erweiterung Senioren- und Pflegezentrum Otzenhausen“ im be- 3. Beschlüsse zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Erweiterung schleunigten Verfahren. Senioren- und Pflegezentrum Otzenhausen" in der Gemeinde Nonn- Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes verfolgt weiler, Ortsteil Otzenhausen: die Gemeinde folgende Ziele: Im Ortsteil Otzenhausen soll das beste- 1. Beschluss zur Billigung des Entwurfes hende Senioren- und Pflegezentrum „Haus am Ringwall“ um ein Pfle- gedienstgebäude mit Tagespflegeeinrichtung, ambulantem Pflege- 2. Beschluss zur öffentlichen Auslegung dienst und zwei Einheiten für betreutes Wohnen erweitert werden. Die 3. Beschluss zur parallelen Beteiligung der Behörden und sonstigen Erschließung des Plangebiets erfolgt über die Stellplatzfläche des un- Träger öffentlicher Belange sowie zur Abstimmung mit den Nach- mittelbar westlich gelegenen Senioren- und Pflegezentrums „Haus am bargemeinden Ringwall“, dass an die Hochwaldstraße (Landesstraße L 147) angebun- 4. Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Auf Krämer" in der Gemeinde den ist. Die erforderlichen Stellplätze können vollständig auf dem Nonnweiler, Ortsteil Primstal Grundstück organisiert werden. Aktuell beurteilt sich die planungs- 5. Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Am Bahnhofsweg" in der Ge- rechtliche Zulässigkeit des Plangebiets nach § 34 BauGB. Danach ist meinde Nonnweiler, Ortsteil Bierfeld die Planung nicht realisierungsfähig. Deshalb bedarf es der Aufstellung 6. Teiländerung des Flächennutzungsplanes zur Aufhebung von ge- des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Die genauen Grenzen planten Wohnbauflächen in der Gemeinde Nonnweiler des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche 7. Vergabe des Auftrages für die Schreinerarbeiten im Zuge der Nut- von ca. 2.500 m2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im be- zungsänderung des Wohnhauses Wiesbachstraße 1 zum Dorfge- schleunigten Verfahren gem. § 13a i.V.m. § 13 BauGB aufgestellt. meinschaftshaus Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nonnweiler stellt den zu 8. Vergabe des Auftrages zur Möblierung im Zuge des Neubaus der überplanenden Bereich als „gemischte Baufläche in Planung“ dar. Der KITA Kastel vorhabenbezogene Bebauungsplan ist somit gem. § 8 Abs. 2 BauGB 9. Vergabe des Auftrages zur Beschaffung der Möblierung im Zuge der aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Es wird darauf hingewiesen, Grundsanierung Kita Nonnweiler mit Kommunikationsraum dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 10. Vergabe des Auftrages zur Erstellung der statischen Berechnung 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe im Zuge des Umbaues der Kurhalle nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Infor- 11. Vergabe des Auftrages zur Planung der Technischen Gebäudeaus- mationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § rüstung im Zuge des Umbaues der Kurhalle 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 12. Vergabe des Planungsauftrages zur Errichtung einer Grüngutsam- BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 melstelle auf der Kompostieranlage in Nonnweiler-Kastel mit An- Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird. schluss an den kommunalen Ortskanal Der Beschluss, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen, 13. Vergabe des Auftrages zur Fortschreibung des Kanalkatasters in ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. der Gemeinde Nonnweiler (Kanalfilmung und TV-Inspektion) für die Finanzielle Auswirkungen: Die Kosten trägt der Vorhabenträger. Ortsteile: Kastel, Schwarzenbach, Nonnweiler, Otzenhausen und Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, den Be- Braunshausen schluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Erweiterung Senioren- 14. Vergabe des Auftrages zum barrierefreien, niederflurgerechten Bus- und Pflegezentrum Otzenhausen“ zu fassen und beauftragt die Ver- haltestellenausbaues – Ausbauprogramm 2019 waltung, den Aufstellungsbeschluss im Amtlichen Bekanntmachungs- 15. Beschluss zur Vergabe verschiedener Straßeninstandsetzungs- blatt der Gemeinde Nonnweiler ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 maßnahmen im Zuge des Straßeninstandsetzungsprogrammes Abs.1 BauGB). 2019 Abstimmungsergebnis: einstimmig 16. Mitteilungen und Anfragen 3. Beschlüsse zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Erwei- – nichtöffentlich – terung Senioren- und Pflegezentrum Otzenhausen" in der Ge- meinde Nonnweiler, Ortsteil Otzenhausen: 17. Veräußerung einer Teilfläche in Primstal 1. Beschluss zur Billigung des Entwurfes 18. Mitteilungen und Anfragen 2. Beschluss zur öffentlichen Auslegung Beratung und Beschlussfassung: 3. Beschluss zur parallelen Beteiligung der Behörden und sons- Tagesordnung: tigen Träger öffentlicher Belange sowie zur Abstimmung mit – Öffentlicher Teil – den Nachbargemeinden 1. Eröffnung der Sitzung Sachverhalt: Bürgermeister Dr. Barth zeigt auf, dass mit der vorhaben- Bürgermeister Dr. Barth eröffnet als Vorsitzender die Sitzung des Bau- bezogenen Bebauungsplanes die Vorgaben erfüllt werden, um gemäß ausschusses und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass Ort und § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. Zeit der Sitzung ordnungsgemäß im Amtlichen Bekanntmachungsblatt Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird hierzu darauf hingewiesen, dass im 4
beschleunigten Verfahren von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 2. Die Teilaufhebung des Bebauungsplans „Auf Krämer“, bestehend BauGB abgesehen wird. Gemäß § 13 Abs. 3 wird auch von dem Um- aus Begründung mit Umweltbericht und Lageplan, gemäß § 10 Abs. weltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 1 BauGB in der jetzt vorliegenden Form als Satzung zu beschließen. BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, Abstimmungsergebnis: einstimmig der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und 5. Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Am Bahnhofsweg" in der gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Gemeinde Nonnweiler, Ortsteil Bierfeld Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Gemäß § 13a BauGB, § 13 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB Sachverhalt: Der Rat der Gemeinde Nonnweiler hat den Aufstellungs- ist der Entwurf des Planes und der Begründung öffentlich auszulegen. beschluss zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Am Bahnhofs- weg" gefasst. Der bestehende Bebauungsplan aus dem Jahr 1964 Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufga- setzt im Geltungsbereich der Teilaufhebung ein Allgemeines Wohnge- benbereich durch die Planung berührt sein kann, sowie die Nachbar- biet fest, welches zwischenzeitlich realisiert ist. Hierzu verweist Bür- gemeinden sind gemäß § 13a BauGB, § 13 BauGB und § 4 Abs. 2 germeister Dr. Barth hinsichtlich der Argumentation auf die mit dem BauGB sowie § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichti- Ortsteil Primstal vergleichbare Situation. Die umgebenden Flächen gen und zu beteiligen. sind baulich so vorgeprägt, dass eine Beurteilung von Bauvorhaben Ort und Dauer der Auslegung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit dem nach § 34 BauGB vorgenommen werden kann. Dabei ist das städte- Hinweis, dass Äußerungen während der Auslegungsfrist von jeder- bauliche Planungsziel (FNP), das Gelände als Wohnbaufläche zu nut- mann schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail vorge- zen, auch bei einer Beurteilung nach § 34 zu erreichen. bracht werden können, ortsüblich bekanntzumachen. Die im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB In der Bekanntmachung ist auf die Merkmale des vereinfachten Ver- und der Beteiligung Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten fahrens gemäß § 13a BauGB i. V. m. § 13 BauGB hinzuweisen. Anregungen und Bedenken wurden bereits abgewogen. Es wurden Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat: keine Stellungnahmen von Seiten der Öffentlichkeit abgegeben. 1. Den vom Büro Kernplan vorgelegten Entwurf des vorhabenbezoge- Das vorliegende Abwägungsmaterial ergibt sich aus den Stellungnah- nen Bebauungsplanes „Erweiterung Senioren- und Pflegezentrum men aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB Otzenhausen“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem sowie der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Es wurden Textteil (Teil B) sowie der Begründung zu beschließen und den Ent- keine Stellungnahmen von Seiten der Öffentlichkeit abgegeben. Im wurf für das weitere Verfahren freizugeben. Der Ortsrat Otzenhausen Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. der Beteiligung der Behör- wird gemäß § 73 KSVG angehört. den und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind keine Stellungnah- 2. Den Entwurf des Bebauungsplanes nach vorheriger ortsüblicher Be- men eingegangen, die zu einer Änderung der Grundzüge der Planung kanntmachung für die Dauer eines Monats im Rathaus Nonnweiler geführt hätten. Im Verlauf der Beratung wird von Gemeinderatsmitglied öffentlich auszulegen, um den Bürgern Gelegenheit zur Äußerung Frau Heck um Überprüfung der genauen Grenzen des Geltungsbe- zu geben. reichs gebeten. 3. Die parallele Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentli- Nach Prüfung und Würdigung des Abwägungsmaterials wird empfoh- cher Belange sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden. len, den Bebauungsplan in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat: 4. Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Auf Krämer" in der Ge- 1. Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB meinde Nonnweiler, Ortsteil Primstal vorgebrachten und in den beigefügten Anlagen aufgelisteten Anregun- gen und Hinweise werden soweit abwägungsbeachtlich zur Kenntnis Sachverhalt: Der Rat der Gemeinde Nonnweiler hat den Aufstellungs- genommen und jeweils entsprechend des jeweiligen Beschlussvor- beschluss zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Auf Krämer“ ge- schlags beschieden. fasst. Hierzu erläutert Bürgermeister Dr. Barth, dass hiemit der Forde- rung des Landesverwaltungsamtes zur Reduzierung des Kontingents 2. Die Teilaufhebung des Bebauungsplans "Am Bahnhofsweg", beste- an anrechenbaren Bauflächen in bestehenden Bebauungsplänen hend aus Begründung mit Umweltbericht und Lageplan, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der jetzt vorliegenden Form als Satzung zu be- nachgekommen werde. Der bestehende Bebauungsplan aus dem Jahr schließen. 1964 setzt im Geltungsbereich der Teilaufhebung ein Allgemeines Wohngebiet fest, welches zwischenzeitlich realisiert ist. Die umgeben- Abstimmungsergebnis: einstimmig den Flächen sind baulich so vorgeprägt, dass eine Beurteilung von 6. Teiländerung des Flächennutzungsplanes zur Aufhebung von Bauvorhaben nach § 34 BauGB vorgenommen werden kann. Dabei ist geplanten Wohnbauflächen in der Gemeinde Nonnweiler das städtebauliche Planungsziel (FNP), das Gelände als Wohnbauflä- Sachverhalt: Bürgermeister Dr. Barth zeigt auf, dass der Rat der Ge- che zu nutzen, auch bei einer Beurteilung nach § 34 zu erreichen. meinde Nonnweiler den Beschluss zur Teiländerung des Flächennut- Die im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zungsplanes zur Aufhebung von geplanten Wohnbauflächen gefasst und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrach- habe. Mit der vorliegenden Teiländerung des Flächennutzungsplanes ten Anregungen und Bedenken wurden bereits abgewogen. Es wurde sollen die Darstellungen von geplanten Wohnbauflächen in der Ge- eine Stellungnahme von Seiten der Öffentlichkeit abgegeben. meinde Nonnweiler geändert werden. Die derzeit als geplante Wohn- Das vorliegende Abwägungsmaterial ergibt sich aus den Stellungnah- bauflächen ausgewiesenen Bereiche werden daher im Sinne der Kom- men aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB pensation aufgehoben, so dass an anderer Stelle im Ortsteil kleinere sowie der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Es wurden Wohngebiete entwickelt werden können. Der Gemeinde steht nur ein keine Stellungnahmen von Seiten der Öffentlichkeit abgegeben. begrenztes Kontingent an potenziellem Wohnbauland zur Verfügung. Langfristige Flächenreserven, wie sie der wirksame Flächennutzungs- Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. der Beteiligung der Be- plan darstellt, sind auf dieses Kontingent anzurechnen. Die Darstellun- hörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind keine Stellung- gen sollen durch die momentane Nutzung ersetzt werden, d.h. drei der nahmen eingegangen, die zu einer Änderung der Grundzüge der Pla- Flächen sollen zukünftig als Flächen für die Landwirtschaft und die Flä- nung geführt hätten. Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Schneider che in Bierfeld als Grünfläche dargestellt werden. führt Fachbereichsleiter Martin aus, dass sich die baurechtliche Zuläs- sigkeit entsprechend der bereits vorhandenen Umgebungsbebauung Die im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB ergebe, so dass sich keine Nachteile für die Grundstückseigentümer und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrach- hieraus ergeben. ten Anregungen und Bedenken wurden bereits abgewogen. Es wurden keine Stellungnahmen von Seiten der Öffentlichkeit abgegeben. Das Nach Prüfung und Würdigung des Abwägungsmaterials wird empfoh- vorliegende Abwägungsmaterial ergibt sich aus den Stellungnahmen len, den Bebauungsplan in der vorliegenden Fassung zu beschließen. aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat: der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Es wurden keine 1. Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen von Seiten der Öffentlichkeit abgegeben. Im Rahmen vorgebrachten und in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregun- der Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. der Beteiligung der Behörden und gen und Hinweise werden – soweit abwägungsbeachtlich – zur sonstigen Träger öffentlicher Belange sind keine Stellungnahmen ein- Kenntnis genommen und jeweils entsprechend des jeweiligen Be- gegangen, die zu einer Änderung der Grundzüge der Planung geführt schlussvorschlags beschieden. hätten. 5
Nach Prüfung und Würdigung des Abwägungsmaterials wird empfoh- Spielgeräten neugestaltet werde. Hieran schließen sich die Anstrich- len, die Teiländerung des Flächennutzungsplans in der vorliegenden arbeiten an. Vor der Inbetriebnahme erfolge eine Begehung mit der Un- Fassung zu beschließen. fallkasse. Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat: Beschluss: Der Bauausschuss beschließt, die Lieferung und Montage 1. Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB der losen Möblierung im Zuge der Grundsanierung der Kita Nonnweiler vorgebrachten und in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregun- mit Kommunikationsraum an die Firma Dusyma GmbH, Haubersbron- gen und Hinweise werden soweit abwägungsbeachtlich zur Kenntnis ner Str. 40, 73614 Schorndorf zur geprüften Angebotssumme von genommen und jeweils entsprechend des jeweiligen Beschlussvor- 41.321,58 € (brutto) zu vergeben. schlags beschieden. Abstimmungsergebnis: einstimmig Die Teiländerung des Flächennutzungsplans zur Aufhebung von ge- 10. Vergabe des Auftrages zur Erstellung der statischen Berech- planten Wohnbauflächen in der Gemeinde Nonnweiler, bestehend aus nung im Zuge des Umbaues der Kurhalle Begründung mit Umweltbericht und Planzeichnung – vorbehaltlich des Sachverhalt: Bürgermeister Dr. Barth zeigt auf, dass es zur Realisie- Ergebnisses des Genehmigungsverfahrens – durch Feststellungsbe- rung des Projektes erforderlich ist, ein Fachbüro mit der Erstellung der schluss zu beschließen. statischen Berechnung zu beauftragen. Es handelt sich hierbei um die Abstimmungsergebnis: einstimmig Leistungsphasen 1 bis 6 des Leistungsbildes „Tragwerksplanung“ der 7. Vergabe des Auftrages für die Schreinerarbeiten im Zuge der HOAI. Nutzungsänderung des Wohnhauses Wiesbachstraße 1 zum Auf Grundlage der Kostenschätzung wurde in Zusammenarbeit mit der Dorfgemeinschaftshaus Architektin eine Honorarsumme in Anlehnung an die HOAI ermittelt. Sachverhalt: Bürgermeister Dr. Barth zeigt auf, dass im Zuge der Nut- Die Kosten des Gesamthonorars belaufen sich auf 21.500,00 € (brutto). zungsänderung des Wohnhauses Wiesbachstraße 1, im Ortsteil Prims- Beschluss: Der Bauausschuss beschließt die Vergabe des Auftrages tal, die Ausführung der Schreinerarbeiten am 9. 3. 2019 beschränkt aus- zur Erstellung der statischen Berechnung im Zuge des Umbaus der geschrieben worden war. Die Unterlagen wurden an 4 Fachfirmen ge- Kurhalle an GMP Ingenieure GmbH, Parkstraße 31, 66606 St. Wendel, sandt. zum geprüften Angebotspreis von 21.500,00 € (brutto). Zur Submission am 20. 3. 2019, 10 Uhr, lag ein Angebot vor. Das Archi- Abstimmungsergebnis: einstimmig tekturbüro Annette Werle Architekten, St. Wendel, hat die Unterlagen 11. Vergabe des Auftrages zur Planung der Technischen Gebäude- geprüft und ausgewertet. In diesem Zusammenhang wird von Gemein- ausrüstung im Zuge des Umbaues der Kurhalle deratsmitglied Braun die Vorlage einer Gesamtaufstellung zu den Kos- Sachverhalt: Bürgermeister Dr. Barth weist daraufhin, dass sich bei ten des Projektes angefragt. den Voruntersuchungen gezeigt hat, dass verschiedene Teilbereiche Beschluss: Der Bauausschuss beschließt die Vergabe zur Ausführung nicht den aktuellen Anforderungen entsprechen. Hier hat sich erhebli- der Schreinerarbeiten an die Firma Schreinerei C. Schuh, Kladenfloß cher Ertüchtigungsbedarf am Bestand gezeigt. Es ist deshalb erforder- 3, 66625 Nohfelden, zum geprüften Angebotspreis von 25.828,95 € lich, diese Bereiche der technischen Gebäudeausrüstung zu überpla- (brutto). nen. An diesen Voruntersuchungen war das Ing.-Büro TGA Hanno Abstimmungsergebnis: einstimmig Klein, Weiskirchen, seitens der Architektin beteiligt worden. 8. Vergabe des Auftrages zur Möblierung im Zuge des Neubaus Auf Grundlage der anrechenbaren Kosten wurde vom Ing.-Büro Hanno der KITA Kastel Klein ein Honorarangebot ausgearbeitet. Die Kosten des Gesamtho- Sachverhalt: Fachbereichsleiter Martin erläutert, dass als Folge der norars belaufen sich auf 34.438,80 € (brutto). Von Ausschussmitglied ursprünglich nicht vollständigen Bedarfsmitteilung die durchgeführte Hahn wird angemerkt, dass in der heutigen Sitzung Ingenieurleistun- Ausschreibung zur Möblierung der Kita Kastel nicht erschöpfend war. gen in Höhe von rd. 102.000 € vergeben werden. Damit stelle sich die Es müsse deshalb entsprechend nachmöbliert werden. Frage, ob diese Leistungen auch durch eigenes Personal erbracht wer- Auftragnehmer der öffentlich ausgeschriebenen Möbellieferungen ist den können. die Firma Wehrfritz. Um die gleiche Möblierung zu gewährleisten, Bürgermeister Dr. Barth zeigt hierzu auf, dass es sich um unterschied- wurde bei der Firma Wehrfritz für die fehlende Möblierung ein Nach- liche spezialisierte Leistungsbereiche handele, die jeweils besondere tragsangebot durch die Architektin angefordert. Das Angebot wurde Fachkenntnisse erfordern. Damit das Leistungsverzeichnis rechtsicher durch die Architektin geprüft und beläuft sich auf 7.777,15 € (brutto). aufgestellt werden kann, ist die Einschaltung von Fachplanern erfor- Bürgermeister Dr. Barth teilt auf Anfrage mit, dass im Falle der Kita Kas- derlich. Allerdings ist es bedauerlich, dass vom Zuschussgeber ledig- tel, bei der die Gemeinde Eigentümerin des Gebäudes sei, die An- lich maximal 20 % der Baukosten als Nebenkosten anerkannt werden. schaffung der Möbel zu den Kosten der Erstausstattung gehören. Gemeinderatsmitglied Weber verweist ergänzend auf die zu beach- Fachbereichsleiter Martin zeigt hinsichtlich der Möglichkeit einer kos- tenden Bestimmungen des Brandschutzes. tengünstigeren gemeinsamen Beschaffung der Möblierung für beide Beschluss: Der Bauausschuss beschließt die Vergabe des Auftrages Kindergärten auf, dass die Hersteller heute keine Lagerhaltung betrei- zur Planung der technischen Gebäudeausrüstung im Zuge des Um- ben. Vielmehr wird bei einer Ausschreibung von den jeweiligen Kata- baus der Kurhalle an das Ing. Büro TGA Hanno Klein, Friedhofstraße logpreisen ein Nachlass gewährt. 1a, 66709 Weiskirchen, zum geprüften Angebotspreis von 34.438,80 Beschluss: Der Bauausschuss beschließt die Vergabe des Auftrages € (brutto). zur Möblierung im Zuge des Neubaus der Kita Kastel an die Firma Abstimmungsergebnis: einstimmig Wehrfritz zum geprüften Angebotspreis von 7.777,15 € (brutto). 12. Vergabe des Planungsauftrages zur Errichtung einer Grüngut- Abstimmungsergebnis: einstimmig sammelstelle auf der Kompostieranlage in Nonnweiler-Kastel 9. Vergabe des Auftrages zur Beschaffung der Möblierung im Zuge mit Anschluss an den kommunalen Ortskanal der Grundsanierung Kita Nonnweiler mit Kommunikationsraum Sachverhalt: Im Zuge der Neuorganisation der Grüngutverwertung im Sachverhalt: Bürgermeister Dr. Barth zeigt auf, dass im Zuge der Saarland ab 2018 wird auch die Gemeinde Nonnweiler als Betreiber Grundsanierung der KITA Nonnweiler die Beschaffung der Möblierung einer kommunalen Kompostieranlage bzw. zukünftigen Grüngutsam- am 28. 3. 2019 beschränkt ausgeschrieben worden war. melstelle mit der Problematik der Genehmigung solcher Anlagen nach der aktuellen Gesetzeslage (BImSchG) konfrontiert. Bürgermeister Dr. Die Ausschreibungsunterlagen wurden an 5 Firmen gesandt. Barth zeigt auf, dass die vorhandene Anlage im Ortsteil Kastel aus Die Submission wurde am 9. 4. 2019 im Rathaus Nonnweiler durchge- Sicht der zukünftigen gemeinsamen Anlagennutzung (Kompostieran- führt. Zwei Firmen haben ihr Angebot abgegeben. Das Ergebnis der lage/Grüngutsammelstelle) sowie des Gewässerschutzes den aktuel- Prüfung und Wertung der Angebote wird den Ausschussmitglieder in len gesetzlichen Anforderungen nicht mehr genügt. Insbesondere die einer Tischvorlage mitgeteilt. Sammlung und Behandlung der bei der Grüngutlagerung anfallenden Günstigster Bieter ist die Firma Dusyma GmbH, Haubersbronner Str. Sammel- und Sickerwässer stellt ein Problem dar. Deshalb muss der 40, 73614 Schorndorf mit einer geprüften Angebotssumme von Umbau mit Terminsetzung durch den EVS bis Ende 2019 abgeschlos- 41.321,58 € (brutto). sen sein. Hinsichtlich des weiteren Ablaufs teilt Fachbereichsleiter Martin mit, Um die Durchführung des anstehenden Genehmigungsverfahrens dass nach dem Abbau des Außengerüstes das Außengelände mit den nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu forcieren, wurde aktuell 6
ein Angebot eines Fachplaners angefordert. Das Ingenieurbüro Leib- hindertengerecht umzubauen. Die Baumaßnahmen werden im Förder- fried aus Eppelborn hat bereits für mehrere Gemeinden im Saarland programm „Landeszuwendung für Investitionen zur Verbesserung des auf Grund der v. g. Problemstellung die Planungen übernommen und öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)“ bezuschusst. steht in engem Kontakt mit dem EVS und dem LUA (Landesamt für Die Förderung beträgt 90 % der Baukosten; jedoch ohne Nebenkosten. Umwelt und Arbeitsschutz) als Genehmigungsbehörde. Die beauf- Im Maßnahmenprogramm 2019 sind zum Ausbau weitere 7 Haltestel- tragte Variantenuntersuchung durch das Ing.-Büro Leibfried ist abge- len vorgesehen. Die erforderliche öffentliche Ausschreibung erfolgte schlossen. Hierzu führt Fachbereichsleiter Martin aus, dass sich im am 9. 3. 2019. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von 4 Firmen an- Rahmen einer Kostenvergleichsrechnung der Bau und der Betrieb gefordert. Die Submission fand am 26. 3. 2019, 11 Uhr, statt. 3 Angebote eines Verbindungskanals mit Anschluss an das Ortsnetz als wirtschaft- lagen zur Submission vor. lichste Variante ergeben hat. Günstigster Bieter ist die Firma N. Rau, Garten- und Landschafts- Bürgermeister Dr. Barth teilt weiterhin mit, dass der bestehende Vertrag bau/Straßenbau Meisterbetrieb, In den Langen Feldern 4, 66687 Nos- mit der Fa. Gil noch eine Laufzeit bis 2022 hat und die Fa. Gil an einer wendel, mit 311.204,08 € (brutto). Das Ingenieurbüro Fuchs, Hermeskeil Verlängerung interessiert ist. Damit kann die gemeinsame Zufahrt ge- hat alle Unterlagen geprüft und ausgewertet nutzt werden und gleichzeitig auf eigenes gemeindliches Personal Von Ausschussmitglied Frau Scherer wurde ergänzend darauf hinge- während der Öffnungszeiten verzichtet werden. Im Verlauf der Bera- wiesen, dass bei der Anordnung der Bushaltstelle die Zufahrtsmög- tung wurde die Restkapazität des Erdaushublagers sowie eine Betei- lichkeit zum Dorf- bzw. Kirmesplatz in Sitzerath nicht erschwert wird. ligung an den Kosten der Zufahrtsstraße angesprochen, da die Belas- tung aus der Inanspruchnahme unterschiedlich ist. Auch wurde die Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Aus- Suche nach einem anderen Standort thematisiert. Hier wurde beispiel- führung der Straßenbau-/Schlosser- und Montagearbeiten an die haft von Ausschussmitglied Mauer das Gelände am Bahnhof und von Firma N. Rau, Garten- und Landschaftsbau/Straßenbau Meisterbetrieb, Ausschussmitglied Weber die bereits befestigte Fläche innerhalb der In den Langen Feldern 4, 66687 Noswendel, zum geprüften Angebots- Tongrube genannt. preis von 311.204,08 € (brutto) zu vergeben. Bürgermeister Dr. Barth machte deutlich, dass bei einem neuen Stand- Abstimmungsergebnis: einstimmig ort in dem durchzuführenden Genehmigungsverfahren häufig mit Wi- 15. Beschluss zur Vergabe verschiedener Straßeninstandset- derständen zu rechnen ist. Zudem ist es wünschenswert, eine solche zungsmaßnahmen im Zuge des Straßeninstandsetzungspro- Anlage zentral und nicht im Randbereich zu errichten, um so die not- grammes 2019 wendige Akzeptanz zu erreichen. Hierbei ist – wie bei der noch zu klä- Sachverhalt: Bürgermeister Dr. Barth teilt mit, dass im Haushaltsjahr renden Frage des Gebührenmodells – ansonsten mit illegalen Abla- 2019 insgesamt 600 T € für das Straßeninstandsetzungsprogramm gerungen zu rechnen. 2019 zur Verfügung stehen. In einem ersten Bauabschnitt sollen In- Ebenfalls zu berücksichtigen ist, dass eine Konzeption als Wertstoffhof standsetzungsarbeiten in Höhe von ca. 200.000,00 € vergeben werden. zusätzlich bezuschusst wird. In Zusammenarbeit mit der Fa. Gil können Fachbereichsleiter Martin erläutert, dass in der Ortsvorsteherdienstbe- bereits jetzt erweiterte Öffnungszeiten angeboten werden. Der hierzu sprechung sowohl die in diesem Jahr als auch die in den folgenden mit der Fa. Gil abzuschließende Vertrag wird im Gemeinderat beraten. Jahren vorgesehenen Maßnahmen vorgestellt wurden. Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Ver- Der erste Bauabschnitt 2019 umfasst die Ortsteile Nonnweiler, Primstal gabe des Planungsauftrages (Entwurfsplanung bis Bauoberleitung) an und Schwarzenbach mit einer zu erneuernden Fahrbahnfläche von ca. das Ing.-Büro Leibfried aus Eppelborn zu einem Angebotspreis von 2.500 m². 46.516,70 €/brutto zu beschließen. Diese wird die in einer Stärke von 4 cm abgefräst und in der gesamten Abstimmungsergebnis: einstimmig Breite asphaltiert. Insgesamt sind Fräs- und Asphaltarbeiten in einer 13. Vergabe des Auftrages zur Fortschreibung des Kanalkatasters Größenordnung von 9.000 m² im Jahre 2019 vorgesehen. Zusätzlich in der Gemeinde Nonnweiler (Kanalfilmung und TV-Inspektion) werden ebenfalls 25 Straßeneinläufe erneuert. für die Ortsteile: Kastel, Schwarzenbach, Nonnweiler, Otzenhau- Ergänzend führt Bürgermeister Dr. Barth aus, dass für diese Ausfüh- sen und Braunshausen rung der Instandsetzung eine Lebensdauer von 10 bis 15 Jahren er- Sachverhalt: Zur Fortschreibung des Kanalkatasters ist es notwendig, wartet wird. Voraussetzung ist jedoch, dass der Unterbau über eine in den Ortsteilen Kastel, Schwarzenbach, Nonnweiler, Otzenhausen ausreichende Tragfähigkeit verfügt. und Braunshausen das Kanalnetz zu untersuchen. Die geplanten Ar- Von Gemeinderatsmitglied Schneider wird die Beteiligung der Ortsvor- beiten erstrecken sich über einen Zeitraum von drei Jahren. Inhalt der steher begrüßt. Allerdings darf damit die Information der Gemeinde- Beauftragung ist die Dokumentation und Zustandsbewertung der Ka- ratsmitglieder nicht zu kurz kommen, da sie ebenfalls von der Bevöl- nalisation sowie Unterhaltungsmaßnahmen in Form von Kanalreini- kerung um Auskunft gebeten werden. gung, Kanalfräsarbeiten und Kanalortung. Hierzu macht Bürgermeister Beschluss: Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach erfolgter Submis- Dr. Barth deutlich, dass es sich hierbei um ein langfristiges Projekt han- sion und Wertung der Angebote, die Instandsetzungsarbeiten an den delt, das als Grundlage für zukünftige Sanierungs- und Unterhaltungs- wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. maßnahmen dient. Die entsprechenden Arbeiten wurden am 2. 3. 2019 Abstimmungsergebnis: einstimmig öffentlich ausgeschrieben. Die Unterlagen wurden von 7 Firmen ange- fordert. 16. Mitteilungen und Anfragen Zur Submission am 21. 3. 2019, 11 Uhr, lagen 3 Angebote vor. Das In- Es ist nichts zu protokollieren. genieurbüro CADWerkstatt GmbH hat die Unterlagen geprüft und aus- Nichtöffentlicher Teil Dr. Franz Josef Barth, Bürgermeister gewertet. Günstiger Bieter ist die Firma Bernd Jager GmbH & Co.KG, Ziegelei 11, 66809 Nalbach. Die Gesamtkosten in Höhe von 211.927,10 € (brutto) erstrecken sich über den Zeitraum von drei Jahren, so dass Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde für jedes Kalenderjahr ca. 70.000,00 € im Eigenbetrieb Abwasserwerk zu veranschlagen sind. Die Ortsteile Bierfeld, Sitzerath und Primstal sind hier ausgenommen, da im Zuge der Untersuchung der Fremdwasserproblematik die dorti- Nonnweiler Das Amtliche Bekanntmachungsblatt erscheint jeden Donnerstag gen Kanäle separat dokumentiert werden. und wird durch die Gemeinde Nonnweiler allen Haushalten unent- Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Ver- geltlich zugestellt. Einzelbezug durch den Verlag gegen Berechnung gabe zur Ausführung der Arbeiten zum Kanalkataster an die Firma der Selbstkosten. Bernd Jager GmbH & Co.KG, Ziegelei 11, 66809 Nalbach zu einem ge- Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Bürger- prüften Angebotspreis von 211.927,10 € (brutto) zu beschließen. meister der Gemeinde Nonnweiler, 66620 Nonnweiler, Telefon Abstimmungsergebnis: einstimmig (06873) 660-0, Telefax (06873) 6 60 94 14. Vergabe des Auftrages zum barrierefreien, niederflurgerechten Verantwortlich für den nichtamtlichen und Anzeigenteil: Hans Burr. Bushaltestellenausbaues – Ausbauprogramm 2019 Satz + Druck: Verlag Hans Burr, In der Allwies 4, 66620 Nonnweiler, Sachverhalt: Auf Grund des Personenbeförderungsgesetzes sind die Telefon (06873) 66 99-0, Telefax (06873) 66 99 22. Kommunen verpflichtet, (soweit möglich) alle Haltestellen bis 2022 be- 7
sucher auch an regnerischen Tagen. In den Sommerferien hat das Na- i turfreibad täglich von 10 – 20 Uhr geöffnet. Weitere Informationen, etwa Tourist Info und zu den Eintrittspreisen, finden sich unter www.nonnweiler.de Kulturamt informieren Projekt Latène im Keltenpark zu Gast: Vom 3. bis 4. Aug. ist die Kel- tengruppe "Projekt Latène" zu Gast im Keltenpark. Die Interessensge- meinschaft verfolgt das Anliegen, die Sachkultur des ersten Abschnitts dieser Epoche, der sogenannten Stufe Latène A (475 – 370 v.chr), Workshop „Keltenküche – Sommerspeisen“: Eine Einführung in die möglichst detailliert mithilfe archäologischer Funde und wissenschaft- keltische Küche, seine Historie, Warenkunde und Zubereitung bietet licher Veröffentlichungen zu rekonstruieren. Durch eine Vielzahl von sich allen Interessierten am Samstag, 27. Juli, im Keltendorf Otzenhau- Funden aus dem Saar- Lor- Lux Raum und den angrenzenden Gebie- sen. Die Teilnehmer gehen auf die Suche nach saisonalen Kräutern, ten ist es möglich, ein facettenreiches Bild der keltischen Kultur und wilden Beeren und verarbeiten diese, unter Anleitung von Dozent speziell der indigenen Bevölkerung dieser Zeit zu entwerfen. Am Christian Havenith, zu schmackhaften Leckereien. Sie mahlen Ge- Samstag können Besucher ab 10 Uhr das Keltendorf besichtigen. Ab treide, kochen Mus und GeMüs’ und erkunden keltisches sowie neu- 14 Uhr besteht die Möglichkeit, an der dreistündigen Ringwallführung modisch römisches in einem kleinen Mahl. Der Workshop findet zwi- teilzunehmen. Alternativ dazu findet ab 15 Uhr eine einstündige alter- schen 10 Uhr und 15 Uhr statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 20 Euro. tumswissenschaftliche Führung im Keltendorf statt. Über den gesam- Anmeldungen per Mail unter koch@eao-otzenhausen.de ten Tag ist für ein reichhaltiges Rahmenprogramm an den Infoständen Römischer Wein – Weinprobe im Keltenpark: Am Samstag, 27. Juli, der Keltengruppe gesorgt. Sonntags wird sowohl ab 11 Uhr als auch 19 Uhr, findet eine exklusive Weinverköstigung mit Informationen zum um 15 Uhr eine altertumswissenschaftliche Führung im Keltendorf an- römischen, experimentellen Weinanbau im Keltendorf statt. Es werden geboten. Am Abend gibt das Shamrock-Duo ein Konzert mit irischen zehn verschiedene Weine gereicht. Die Probe wird von dem Winzer und mittelalterlichen Klängen. An beiden Tagen ist für Essen und Trin- Roman Auler begleitet, der seit 10 Jahren den römischen Wein wieder ken gesorgt. Für die Veranstaltung zahlen Besucher lediglich den re- zum Leben erweckt. Die Teilnahmegebühren belaufen sich pro Person gulären Eintritt für das Keltendorf. auf 25 Euro. Aufgrund einer begrenzten Teilnehmerzahl sind Karten nur im Vorverkauf erhältlich. Eine Platzreservierung ist bei der Ge- meinde Nonnweiler möglich unter tourist@nonnweiler.de oder 06873/ 660-14. Vortragsreihe „Anekdoten eines Beifahrers – per Anhalter um die Ortsteile Welt“: Am Samstag, 27. Juli, berichtet Daniel Klesen von seinen Anek- doten, die er als Beifahrer um die Welt erlebt hat. Der aus Sotzweiler stammende Klesen hat insgesamt 53.000 Kilometer per Anhalter zu- rückgelegt und dabei 40 Länder bereist. Seine Erzählungen beinhalten gleichermaßen lustige, interessante, abenteuerliche, chaotische, als Kastel auch berührende Geschichten. Kommen Sie mit Daniel Klesen auf Weltreise und erfahren Sie spannende Geschichten von Nächten unter Mitteilungen des Ortsvorstehers dem grünen Himmel Norwegens, Tage in der kahlen Einöde Sibiriens, • Zum »Sommer auf dem Lothringer Platz« am Freitag, 26. 7., ab 18 Uhr, verlassenen Inseln im Pazifischen Ozean, über afrikanische Wüsten, lädt der Kirchenchor Kastel herzlich ein. Die geplante Veranstaltung für Berggipfel in Kirgisistan oder gar eine Nacht eingesperrt in einem alten 19. 7. wurde wegen eines Trauerfalls abgesagt. Für Speisen und Ge- Kriegsschutzbunker in Schweden. Der Vortrag findet im Castellum Kas- tränke ist gesorgt. tel statt. Beginn ist um 19 Uhr. Veranstalter ist das Kulturamt Nonnweiler. • Der Heimatverein Kastel veranstaltet am Sonntag, 28. 7. und 11. 8., ab Der Eintritt ist frei, Hutsammlung erwünscht. 14 Uhr, für alle in den Ferien daheimgebliebenen Interessenten einen Historische Reitkunst: Am Sonntag, 28. Juli, finden in der Arena im Kaffeenachmittag in der Schutzhütte Mäusekeller. Keltenpark Otzenhausen Reitvorführungen mit Eva Auer und Romy Ich bitte herzlichst darum, die ausrichtenden Vereine durch Ihren Be- Althaus statt. Auch ein Reiterkrieger aus Luxemburg wird dem Publi- such zu unterstützen. Peter Ziller, stellv. Ortsvorsteher kum seine Reitkünste präsentieren. Eine erste kleine Demonstration beginnt bereits gegen 11.30 Uhr. Um 14 Uhr findet die große Reitvor- führung in der Arena statt. Ab 15 Uhr können Interessierte zusätzlich Nonnweiler an der Führung durch das Keltendorf teilnehmen, ehe ab 16:30 Uhr Mitteilungen des Ortsvorstehers eine zweite kleinere Demonstration mit den Pferden angeboten wird. Romy Althaus und Eva Auer werden den ganzen Tag vor Ort sein und 20 Jahre Bouleverein Nonnweiler, KuhrCup der Jugendclubs der über die Reitkunst und Reitkultur der Kelten informieren. Kinder haben Gemeinde: Die Boulefreunde Nonnweiler laden zum 20-jährigen Be- zudem die Möglichkeit die Pferde zu streicheln. Für die Reitvorführun- stehen zu einem bunten Sommerabend am Freitag, 26. 7., ab 18 Uhr gen fallen lediglich die regulären Kosten für das Keltendorf an (Erwach- mit den Live-Bands Blasting Chains und Double Malted in den Kurpark sene: 2,50 Euro; Kinder ab 6 Jahren: 1,50 Euro). Die Führung durch das herzlich ein, der Eintritt ist frei. Am Samstag findet ab 12 Uhr das Kuhr- Keltendorf kostet extra. Cup Turnier der Jugendclubs der Gemeinde Nonnweiler im Kurpark Nonnweiler mit den verschiedenen Teams statt, wo mehrere Diszipli- Bierprobe der besonderen Art: Am Samstag, 10. Aug., 19 Uhr, findet nen durchgeführt werden. Nachmittags Kinderbelustigung mit Schmin- im Keltendorf Otzenhausen eine spezielle Bierverköstigung für Lieb- ken, und eine Hüpfburg für unsere Kinder ist da. Am Abend findet ab haber des edlen Getränks statt. Inbegriffen sind sieben verschiedene 21 Uhr die Abschlussparty mit DJ Ylectric statt. Für das leibliche Wohl Biersorten. Neben der Cervoise kommen auch ein Trappisten Bier, ein ist an beiden Tagen bestens gesorgt. Unterstützen Sie die Boule- Craft Bier mit Johannisbeere, eine Germinette, gezwickeltes Weizen- freunde Nonnweiler und die Jugendclubs der Gemeinde Nonnweiler. bier u.v.m. in den Becher. Dazu wird eine deftige keltische Brotzeit ge- reicht. Das Ganze findet im besonderen Ambiente des Keltendorfes Gründung des Jugendclub Nonnweiler: Am Donnerstag, 1. 8. 2019, Otzenhausen statt. Rhys der Barde rundet das Programm mit seinem findet um 19 Uhr im Feuerwehrhaus Nonnweiler die Gründungsver- Auftritt ab. Preis: 28 € pro Person, begrenzte Teilnehmerzahl. Karten sammlung des Jugendclubs Nonnweiler mit Wahl eines Vorstandes sind nur im Vorverkauf erhältlich. Platzreservierung bei der Gemeinde statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Eröffnung; 2. Wahl des Ver- Nonnweiler, Tel. 06873/660-19, tourist@nonnweiler.de sammlungsleiter/in; 3. Wahl der Vorsitzenden/in; 4. Wahl der Kassie- rer/in; 5. Wahl der Schriftführer/in; 6. Wahl der 3 Beisitzer/innen; 7. Badespaß im Naturfreibad Primstal: Im Naturfreibad in Primstal wird Wahl der 2 Kassenprüfer/in. Zur Gründungsversammlung des Jugend- für Jung und Alt einiges geboten. Von insgesamt mehr als 1.000 m² clubs sind alle Jugendlichen ab 14 Jahre herzlich eingeladen. Wasserfläche können ca. 50 m² als Planschbecken von Kindern, ca. 450 m² von Nichtschwimmern und 550 m² von Schwimmern genutzt Günther Barth, Ortsvorsteher werden. Das Wasser hat dabei eine angenehme Temperatur von 24 Grad und wird lediglich auf natürliche Art gereinigt. Ergänzt wird der Badespaß durch vielfältige Spielgeräte, ein Beachvolleyballfeld und Redaktionsschluss: montags 12.00 Uhr eine groß angelegte Liegewiese, die zum Erholen und Spielen einlädt. Für Essen und Trinken ist gesorgt. Das Eiscafé "Da Nino" verwöhnt Be- 8
Beschlussvorschlag: Der Jagdpachtvertrag über den gemeinschaft- Otzenhausen lichen Jagdbezirk Schwarzenbach wird wie vorgetragen ab dem 1. April 2020 für die Dauer von 10 Jahren verlängert. Mitteilung der Ortsvorsteherin Urlaubsvertretung: Vom 29. 7. – 11. 8. habe ich Urlaub. Die Vertretung Abstimmung: einstimmig übernimmt mein Stellvertreter Tom Colling. Zu 7. Festsetzung der Prämie laut § 7 Abs. 3 des Jagdpachtvertra- Petra Mörsdorf, Ortsvorsteherin ges für das Jagdjahr 2019/2020 Beschlussvorschlag: Die Prämie lt. § 7 Abs. 3 für Schwarzwild unter Schwarzenbach 20 kg wird für das Jagdjahr 2019/2020 auf 30 € festgesetzt. Abstimmung: einstimmig Niederschrift Nr. 1/2019 Zu 8. Wildschadensregulierung über die Sitzung der Jagdgenossenschaft Schwarzenbach am 27. Beschlussvorschlag für das Jagdjahr 2019/2020: Der Pächter ist Juni 2019 im Kolpinghaus Schwarzenbach. zum Wildschadensersatz in dem vom Gesetz bestimmten Umfang ver- Anwesend oder vertreten waren der Jagdvorsteher Finkler Harald, die pflichtet. Hat der Pächter nachweislich Maßnahmen zur Verhütung von Jagdgenossen Basters Torsten, Bothe Karin, Bothe Ulrich, Eiden Mar- Wildschäden getroffen so hat er maximal im Pachtjahr 2019/2020 ein kus, Finkler Harald, Gemeinde Nonnweiler, Haupenthal Maria, Herr- Wildschadensersatz in Höhe von 5.000 € zu leisten. Darüber hinaus mann Walter, Jung Albert, Kaufmann Christof, Kaufmann Dietmar, gehende Ansprüche teilen sich Jagdpächter, Landwirte und Jagdge- Ostermann Georg, Preuß Inge, Rausch Norbert, Schüssler Helmut, nossenschaft. Weber Jürgen, Welker Margret, Zaums Stefan. Ferner waren anwesend: Übersteigt im Einzelfall der Wildschaden voraussichtlich den Betrag Finkler Aline, Meyer-Weber Heidi und Gemeindeangestellter Baldur von 1.000 € muss ein förmliches Verfahren unter Mitwirkung der Ge- Thome. meinde eingeleitet werden. Kleinere Wildschadensersatzleistungen In der heutigen Jagdgenossenschaftsversammlung, zu der alle Jagd- sind der Jagdgenossenschaft (Jagdvorsteher) vom Pächter und Eigen- genossen durch öffentliche Bekanntmachung im Amtlichen Bekannt- tümer bzw. Nutzungsberechtigten schriftlich nachzuweisen. machungsblatt der Gemeinde Nonnweiler vom 11. 5. 2019 geladen Die Wildschadensregulierung ist in der Jagdgenossenschaftsver- waren, kamen nachfolgende Punkte zur Beratung und Beschlussfas- sammlung für jedes Jagdjahr neu zu beschließen. sung: Der Jagdvorsteher stellte vor Eintritt in die Tagesordnung fest, dass 18 Jagdgenossen mit einer Fläche von 149,69 Hektar anwesend Abstimmung: einstimmig oder vertreten waren. Zu 9. Verwendung des Jagdertrages Tagesordnung: Der Jagdreinertrag wird für die Neuanlegung, den Ausbau und die Un- 1. Begrüßung terhaltung von Feld- und Forstwirtschaftswegen innerhalb des gesam- ten Gemeindebezirkes Schwarzenbach verwandt. 2. Bericht des Jagdvorstehers Mögliche Maßnahmen wie Ausschreibung, Planung, Vergabe und Aus- 3. Bericht der Kassenprüfer führung werden durch die Jagdgenossenschaft selbst erledigt. Auf- 4. Rechnungslegung über die Einnahmen und Ausgaben des Rech- tragserteilung sowie anfallende Kosten sind im Vorfeld mit der Ge- nungsjahres 2018 meinde Nonnweiler abzustimmen. Des Weiteren ist die Gemeinde über 5. Entlastung des Jagdvorstandes für das Rechnungsjahr 2018 den Verfahrensablauf zu informieren. Der nicht verbrauchte Betrag soll 6. Antrag des Jagdpächters auf Verlängerung des Jagdpachtvertrages in das nächste Haushaltsjahr übertragen werden. 7. Festsetzung der Prämie laut § 7 Abs. 3 des Jagdpachtvertrages Abstimmung: einstimmig 8. Wildschadensregulierung Zu 10. Aufstellung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019 9. Verwendung des Jagdertrages Dem in der Anlage beigefügten Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 10. Aufstellung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019 2019 wird zugestimmt. 11. Bericht des Jagdpächters Abstimmung: einstimmig 12. Verschiedenes Zu 11. Bericht des Jagdpächters Beginn: 20 Uhr; Ende: 21.30 Uhr. • Der Jagdpächter Ulrich Bothe bedankt sich beim Jagdvorsteher und den Jagdgenossen für die gute Zusammenarbeit, er berichtet u. a. über Zu 1. Begrüßung das vergangene Jagdjahr, Abschussplan (Strecke), Fallwild, Wildschä- Der Jagdvorsteher Harald Finkler begrüßt alle Anwesenden und stellt den. die Beschlussfähigkeit fest. ohne Abstimmung Zu 2. Bericht des Jagdvorstehers Zu 12. Verschiedenes • Er informiert die Versammlung über Aktivitäten im vergangenen • Spende an Vereine: Die Geldspende des Jagdpächters Ulrich Bothe Jagdjahr u.a. über Unterhaltungsmaßnahmen an Feld- und Forstwirt- wird in diesem Jahr von der Jagdgenossenschaft zu gleichen Teilen schaftswegen an folgende Schwarzenbacher Vereine übergeben: Angelsportverein, ohne Abstimmung Jugendtreff, Obst- u. Gartenbauverein, Pfarrkapelle und Sportverein Zu 3. Bericht der Kassenprüfer Tus Fortuna. Dietmar Kaufmann berichtet über die Kassenprüfung. Die Kassenprü- Allgemeine Aussprache ohne Abstimmung fer Jürgen Weber und Dietmar Kaufmann haben am 26. 6. 2019 die Harald Finkler, Jagdvorsteher Kasse (Jahresrechnung 2018) geprüft und für in Ordnung befunden. Es ergaben sich keine Beanstandungen ohne Abstimmung Sitzerath Zu 4. Rechnungslegung über die Einnahmen und Ausgaben des Niederschrift Rechnungsjahres 2018 über die erste Sitzung des neu gewählten Ortsrates Sitzerath am Der in der Anlage beigefügten Jahresrechnung wird zugestimmt. Montag, 8. Juli 2019, im Kath. Pfarrheim im Ortsteil Sitzerath. Abstimmung: einstimmig Anwesend: Bürgermeister Dr. Franz Josef Barth als Vorsitzender. Mit- Zu 5. Entlastung des Jagdvorstandes für das Rechnungsjahr 2018 glieder des Ortsrates: 1. Barth Martina, 2. Hilgers Michael, 3. Müller Dem Jagdvorstand wird für das Rechnungsjahr 2018 Entlastung erteilt. Siegfried, 4. Paulus Volker, 5. Petit Dierk, 6. Scherer Lieselene, 7. Schmitt Michael, 8. Schmitt Stefan, 9. Trampert Wolfgang. Ferner anwesend: Abstimmung: einstimmig Fachbereichsleiter Edwin Maßmann. Zu 6. Antrag des Jagdpächters auf Verlängerung des Jagdpacht- Beginn: 18 Uhr; Ende: 18.45 Uhr. vertrages Tagesordnung: – öffentlich – Der Jagdvorsteher trägt vor, dass ihm ein schriftlicher Antrag des Jagd- pächters Ulrich Bothe auf Verlängerung des bestehenden Jagdpacht- 1. Eröffnung der Sitzung verhältnisses für weitere 10 Jahre vorliegt. 2. Verpflichtung der Mitglieder des Ortsrates 9
Sie können auch lesen