ONNWEILER Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde - Gemeinde Nonnweiler

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Bierfeld                                                          Otzenhausen
      Braunshausen                                                      Primstal
         Kastel                                    Schwarzenbach

              Nonnweiler                               Sitzerath

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde

        ONNWEILER                     Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Nonnweiler
                                                   Trierer Straße 5 · 66620 Nonnweiler · Telefon (0 6873) 6 60-0
                                                   e-Mail: amtsblatt@nonnweiler.de
               46. Jahrgang · Nummer 30 · Donnerstag, 25. Juli 2019
Wichtige                           Wegweiser
    Telefon-                           Rathaus                                                      Wir gratulieren
    Nummern                            Telefon (06873) 660-
    Gemeindeverwaltung:                Durchwahl-Nr.                                               Es vollendet am
    Telefon . . . (06873) 660-0                                                        4. 8. 19    Herr Roland Roth, Otzenhausen, Kirchstr. 17,
                                                                       Durchwahl-Nr.
                                                                                                   sein 87. Lebensjahr
    Telefax . . . . (06873) 660 94     Erdgeschoss:
    www.nonnweiler.de                  Abfallberatung . . . . . . . . . .         20   Goldene Hochzeit
    Bauhof:                            Abwasserwerk . . . . . . . . . .           16   Am 25. 7. 2019 feiern die Eheleute Hannelore und Werner Schwarz,
                                       Ausweise . . . . . . . . . . . . . . .     39   Bühlrech 10 a, Braunshausen, das Fest der Goldenen Hochzeit. Bei
    Telefon (06873) 668244
                                       Einwohnermeldeamt . . . .                  12   dem in der Vorwoche mitgeteilten Datum hatte sich der Fehlerteufel
    Bürgermeister:                                                                     eingeschlichen. Wir bitten, dies zu entschuldigen.
                                       Führerscheine . . . . . . . . . .          39
    Dr. Franz Josef Barth                                                              Herzlichen Glückwunsch!            i.V.: Petra Mörsdorf, 1. Beigeordnete
                                       Gemeindekasse . . . . . . . . .            17
    Telefon (06873) 66027              Gewerbeamt . . . . . . . . . . . .         13
    1. Beigeordnete:                   Kulturamt . . . . . . . . . . . . . . .    14
                                       Presse- und
    Petra Mörsdorf
    Telefon (06873) 9019 20
                                       Öffentlichkeitsarbeit . . . . .            14              Aus der Gemeinde
                                       Liegenschaften . . . . . . . . . .         16
    Beigeordneter:                     Ordnungsamt/OPB . . . . . .                13
    Kurt Rech                          Renten . . . . . . . . . . . . . . . . .   28   Lärmimmissionen beim Kuhrcup-Fest
    Telefon (06875) 8 3742 32          Reisepässe . . . . . . . . . . . . .       12   im Kurpark Nonnweiler
    oder (0176) 75821573               Schulverwaltung . . . . . . . .            20   Anlässlich der Musikveranstaltungen beim Kuhrcup-Fest im Kurpark
                                       Standesamt . . . . . . . . . . . . .       25   Nonnweiler wird hiermit nach § 2 der Verordnung zum Schutz vor Ge-
    Ortsvorsteher:
                                       Tourismus/Nationalpark                     19   räuschimmissionen durch Musikdarbietungen bei Volksfesten zuge-
    Bierfeld                           Umweltamt . . . . . . . . . . . . . .      20   lassen, dass der hervorgerufene Beurteilungspegel der Geräuschim-
    Thomas Lauer                                                                       missionen am 26. 7. 2019 von 18 bis 24 Uhr und am 27. 7. 2019 von 19
    Telefon (06873) 6698858            Obergeschoss:                                   Uhr bis nachts 1 Uhr einen Immissionswert von bis zu 70 dB(A), ge-
                                       Amtliches                                       messen an den nächsten Wohnhäusern, erreichen darf. Danach gilt
    Braunshausen                                                                       der Grenzwert von 45 dB(A).
    Heinz Peter Koop                   Bekanntmachungsblatt . .                   31
                                                                                       Nonnweiler, 3. 7. 19
    Telefon (06873) 1784               Bauamt . . . . . . . . . . . . . . . . .   26
                                       Bürgermeister . . . . . . . . . .          27        Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde: Dr. Franz Josef Barth
    Kastel
                                       Büroleiter . . . . . . . . . . . . . . .   22   Geschwindigkeitskontrollen
    Dr. Magnus Jung
                                       Ehe- und Altersjubiläen .                  23
    Telefon (06873) 9 9191                                                             Vom 29. 7. bis 2. 8. führt die Gemeinde Marpingen im Auftrag der Ge-
                                       Friedhofsamt . . . . . . . . . . . .       24   meinde Nonnweiler in den Ortsteilen Braunshausen, Nonnweiler und
    Nonnweiler                         Hallen/Bürgerhäuser . . .                  40   Sitzerath Radarkontrollen durch. Auch zu anderen Zeiten und an an-
    Günther Barth                      Steuern und Abgaben . . .                  41   deren Örtlichkeiten sind Kontrollen möglich.
    Telefon (06873) 394                Wahlamt . . . . . . . . . . . . . . . .    21   Fahren Sie bitte mit angemessenem Tempo, halten Sie die zulässigen
    Otzenhausen                        Wasserwerk . . . . . . . . . . . .         29   Höchstgeschwindigkeiten ein und helfen Sie mit, unsere Straßen si-
    Petra Mörsdorf                                                                     cherer zu machen.
    Telefon (06873) 9019 20            Öffnungszeiten Rathaus:                         Nonnweiler, 19. 7. 19
                                       vormittags:                                           Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde: Dr. Franz Josef Barth
    Primstal
    Kurt Rech                          mo bis fr             8.30 – 12.00 Uhr
                                                                                       Abholung der Führerscheine
    Telefon (06875) 8 3742 32          nachmittags:                                    Die Führerscheine, die bis 5. 7. 19 bei der Gemeindeverwaltung bean-
    oder (0176) 75821573               mo bis mi    13.30 – 15.30 Uhr                  tragt wurden, sind eingetroffen und können in Zimmer 8 abgeholt wer-
    Schwarzenbach                      do                  14.00 – 18.00 Uhr           den. Den alten bzw. vorläufigen Führerschein bitte ich mitzubringen.
    Manfred Bock                       freitags geschlossen                            Nonnweiler, 19. 7. 19
    Telefon (06873) 99 2158                                                                  Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde: Dr. Franz Josef Barth
    oder (0171) 5282237                Öffnungszeiten Standesamt:
                                                                                       Verkehrsrechtliche Anordnung
    Sitzerath                          Montag      9.00 – 12.00 Uhr                    Nach §§ 44 Abs. 1 und 45 der Straßenverkehrsordnung wird anlässlich
    Lieselene Scherer                  Dienstag    9.00 – 12.00 Uhr                    der Braunshausener Kirmes folgende verkehrsrechtliche Anordnung
    Telefon (06873) 64154              Mittwoch    9.00 – 12.00 Uhr                    erlassen: Der Dorfplatz Braunshausen wird vom 1. bis 6. 8. für den
                                       Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr                    Fahrzeugverkehr, ausgenommen Schausteller, gesperrt.
    Polizeiinspektion                  Freitag     9.00 – 12.00 Uhr                    Die vorgenannte Verkehrsregelung wird entsprechend der Straßenver-
    Nordsaarland                                                                       kehrsordnung und den Verwaltungsvorschriften durch den Bauhof der
    (bei Tag und Nacht)                Mehrgenerationenhaus                            Gemeinde Nonnweiler beschildert.
    Telefon (06871) 90010                                                              Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszei-
                                       Nonnweiler (MGH):
                                                                                       chen in Kraft und mit ihrer Entfernung wieder außer Kraft. Zuwider-
    Polizeiwache Nonnweiler
                                       und Nonnweiler Sozialruf                        handlungen werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 49 Straßenver-
    Telefon (06873) 91900                             (06873) 660-73                   kehrsordnung in Verbindung mit § 24 Straßenverkehrsgesetz geahn-
                                       mehrgenerationenhaus@nonnweiler.de              det.
    Polizei-Notruf . . . . . . . 110
    Feuerwehr-Notruf . . . . 112                                                       Nonnweiler, 19. 7. 19
                                       Hallenbad . . . . . . (06873) 539
                                                                                            Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde: Dr. Franz Josef Barth

2
Der Bürgermeister informiert
Gemeindepokal 2019: Der diesjährige Gemeindepokal der Gemeinde
Nonnweiler, in Form eines Blitzturniers, fand am Samstag, 20. 7. 2019,
in Braunshausen statt. Im Endspiel traf die Mannschaft des VfL Primstal
II auf die SG Peterberg. Sieger des diesjährigen Gemeindepokals ist
Primstal II.
Der Siegermannschaft herzlichen Glückwunsch!
i.V.: Petra Mörsdorf, 1. Beigeordnete         Kurt Rech, Ortsvorsteher

Verkehrsrechtliche Anordnung
Aufgrund der § 44 Abs. 1 und 45 der Straßenverkehrsordnung wird aus
Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs wegen des Trödel-
marktes der Angelsportgemeinschaft Otzenhausen e.V. folgende ver-
kehrsrechtliche Anordnung erlassen: Vom Nachmittag des 2. 8. bis zum
Abend des 4. 8. werden in Otzenhausen der Blumenweg zwischen
Ringwallstraße und Zum Marktplatz sowie der Schulweg zwischen
Ringwallstraße und der ehemaligen Schreinerei Schneider für den
Fahrzeugverkehr gesperrt. Ausgenommen sind Veranstalter und An-
lieger.
Die vorgenannte Verkehrsregelung ist entsprechend dem beiliegenden
Beschilderungsplan nach der Straßenverkehrsordnung und den Ver-
waltungsvorschriften im Einvernehmen mit der Vollzugspolizei durch
die Angelsportgemeinschaft Otzenhausen e.V. zu beschildern und zu
sichern. Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Ver-
kehrszeichen in Kraft und mit ihrer Entfernung wieder außer Kraft. Zu-
widerhandlungen werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 49 Stra-
ßenverkehrsordnung in Verbindung mit § 24 Straßenverkehrsgesetz
geahndet.
Nonnweiler, 19. 7. 19
      Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde: Dr. Franz Josef Barth

                  DRK-Ortsverein Nonnweiler
                  Am Blutspendetermin in Otzenhausen am 18. 7. 2019
                  nahmen Spenderinnen und Spender teil aus:
                  Bierfeld                                         1
                  Braunshausen                                     1
                  Kastel                                           7
                  Nonnweiler                                      19
                  Otzenhausen                                     25
                  Primstal                                         4
                  Schwarzenbach                                   15
                  Sitzerath                                        9
                  Sonstige                                        21
                  Neuspender                                       5
                  Spender gesamt                                107
Allen Spendern sowie den Helferinnen und Helfern danken wir für ihre
Hilfe für schwerkranke und verletzte Menschen.

                    Standesamt

Das Standesamt ist vom 22. 7. bis 19. 8. mittwochs von 9 – 12 Uhr ge-
öffnet. In dringenden standesamtlichen Angelegenheiten wenden Sie
sich bitte an das Standesamt Wadern, Tel. (06871) 507245.

Seniorentanz und Tanztee in der Keltenklause, Ringwallstr. 99, Otzen-
hausen, mittwochs: 31. 7., 7. 8., 21. 8., ab 15 Uhr.
Am Sonntag, 25. 8., Tagesfahrt zum größten Blumencorso Deutsch-
lands nach Bad-Ems. Fahrpreis 26 Euro inkl. Eintritt. Abschluss mit
Tanz. Wegen Bestellung der Karten: Anmeldung und Anmeldeschluss
bis 2. 8., Tel. (0163) 1826622 oder (06873) 64659. Abfahrt: Kastel, Kir-
mesplatz, 10.30 Uhr.

                                                                           3
Niederschrift                                                            der Gemeinde veröffentlicht wurden und der Bauausschuss nach ord-
                                                                             nungsgemäßer Einladung in beschlussfähiger Zahl erschienen ist.
    über die Sitzung des Bauausschusses am Mittwoch, 10. 4. 2019, 17
                                                                             Gegen Form und Frist der Einladung werden keine Bedenken erhoben.
    bis 19.34 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses Nonnweiler.
                                                                             2. Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des
    Anwesende unter dem Vorsitz von Bürgermeister Dr. Barth Franz Josef
                                                                                vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Erweiterung Senioren-
    waren die Mitglieder Barth Günther, Hahn Joachim, Hofmann Dieter,
                                                                                und Pflegezentrum Otzenhausen" in der Gemeinde Nonnweiler,
    Linnig Stefan, Maurer Hermann, Mörsdorf Petra, Vertretung für Klaus
                                                                                Ortsteil Otzenhausen
    Kuhn, Scherer Lieselene, beratendes Ausschussmitglied Weber Theo,
    die Gemeinderatsmitglieder Bock Manfred ab Punkt 12 (18.10 Uhr),         Sachverhalt: Bürgermeister Dr. Barth zeigt auf, dass bereits früh daran
    Braun Christian, Heck Brigitte, Kaufmann Jochen ab Punkt 12 (18.20       gedacht worden sei, neben dem bestehenden Senioren- und Pflege-
    Uhr), Lauer Andreas, Lauer Thomas, Rech Kurt ab Punkt 12 (18.23 Uhr),    zentrum ein zweites Gebäude für Kurzzeitpflege zu errichten. Nunmehr
    Reiter Jonas ab Punkt 13 (18.27 Uhr), Scherer Erwin ab Punkt 2 (17.04    habe der Vorhabenträger, der Saarländische Schwesternverband e.V.,
    Uhr), Schneider Martin; Verwaltungsmitarbeiter: FB-Leiter Martin Jörg,   vertreten durch Herrn Dirk Sellmann, Im Eichenwäldchen 10, in 66564
    FB-Leiter Maßmann Edwin, Gde.-Angestellte Nadine Gabriel. Abwe-          Ottweiler, mit Schreiben vom 18. 2. 2019 die Einleitung eines vorhaben-
    sendes Mitglied: Klaus Kuhn, entschuldigt.                               bezogenen Bebauungsplanverfahrens gem. § 12 BauGB beantragt.
                                                                             Dieses Vorhaben wird von der Gemeinde Nonnweiler ausdrücklich be-
    Tagesordnung:
                                                                             grüßt. Hierzu beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Nonnweiler
    – Öffentlicher Teil –                                                    in öffentlicher Sitzung am 11. 4. 2019 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1
    1. Eröffnung der Sitzung                                                 BauGB i. V. m. § 12 BauGB und § 13 a BauGB in der Fassung der Be-
    2. Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorha-    kanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berück-
       benbezogenen Bebauungsplanes "Erweiterung Senioren- und Pfle-         sichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Einleitung des Verfah-
       gezentrum Otzenhausen" in der Gemeinde Nonnweiler, Ortsteil Ot-       rens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
       zenhausen                                                             „Erweiterung Senioren- und Pflegezentrum Otzenhausen“ im be-
    3. Beschlüsse zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Erweiterung           schleunigten Verfahren.
       Senioren- und Pflegezentrum Otzenhausen" in der Gemeinde Nonn-        Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes verfolgt
       weiler, Ortsteil Otzenhausen:                                         die Gemeinde folgende Ziele: Im Ortsteil Otzenhausen soll das beste-
       1. Beschluss zur Billigung des Entwurfes                              hende Senioren- und Pflegezentrum „Haus am Ringwall“ um ein Pfle-
                                                                             gedienstgebäude mit Tagespflegeeinrichtung, ambulantem Pflege-
       2. Beschluss zur öffentlichen Auslegung
                                                                             dienst und zwei Einheiten für betreutes Wohnen erweitert werden. Die
       3. Beschluss zur parallelen Beteiligung der Behörden und sonstigen    Erschließung des Plangebiets erfolgt über die Stellplatzfläche des un-
          Träger öffentlicher Belange sowie zur Abstimmung mit den Nach-     mittelbar westlich gelegenen Senioren- und Pflegezentrums „Haus am
          bargemeinden                                                       Ringwall“, dass an die Hochwaldstraße (Landesstraße L 147) angebun-
    4. Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Auf Krämer" in der Gemeinde        den ist. Die erforderlichen Stellplätze können vollständig auf dem
       Nonnweiler, Ortsteil Primstal                                         Grundstück organisiert werden. Aktuell beurteilt sich die planungs-
    5. Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Am Bahnhofsweg" in der Ge-         rechtliche Zulässigkeit des Plangebiets nach § 34 BauGB. Danach ist
       meinde Nonnweiler, Ortsteil Bierfeld                                  die Planung nicht realisierungsfähig. Deshalb bedarf es der Aufstellung
    6. Teiländerung des Flächennutzungsplanes zur Aufhebung von ge-          des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Die genauen Grenzen
       planten Wohnbauflächen in der Gemeinde Nonnweiler                     des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
                                                                             sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche
    7. Vergabe des Auftrages für die Schreinerarbeiten im Zuge der Nut-
                                                                             von ca. 2.500 m2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im be-
       zungsänderung des Wohnhauses Wiesbachstraße 1 zum Dorfge-
                                                                             schleunigten Verfahren gem. § 13a i.V.m. § 13 BauGB aufgestellt.
       meinschaftshaus
                                                                             Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nonnweiler stellt den zu
    8. Vergabe des Auftrages zur Möblierung im Zuge des Neubaus der
                                                                             überplanenden Bereich als „gemischte Baufläche in Planung“ dar. Der
       KITA Kastel
                                                                             vorhabenbezogene Bebauungsplan ist somit gem. § 8 Abs. 2 BauGB
    9. Vergabe des Auftrages zur Beschaffung der Möblierung im Zuge der      aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Es wird darauf hingewiesen,
       Grundsanierung Kita Nonnweiler mit Kommunikationsraum                 dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.
    10. Vergabe des Auftrages zur Erstellung der statischen Berechnung       4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe
        im Zuge des Umbaues der Kurhalle                                     nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Infor-
    11. Vergabe des Auftrages zur Planung der Technischen Gebäudeaus-        mationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach §
        rüstung im Zuge des Umbaues der Kurhalle                             10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3
    12. Vergabe des Planungsauftrages zur Errichtung einer Grüngutsam-       BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3
        melstelle auf der Kompostieranlage in Nonnweiler-Kastel mit An-      Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.
        schluss an den kommunalen Ortskanal                                  Der Beschluss, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen,
    13. Vergabe des Auftrages zur Fortschreibung des Kanalkatasters in       ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
        der Gemeinde Nonnweiler (Kanalfilmung und TV-Inspektion) für die     Finanzielle Auswirkungen: Die Kosten trägt der Vorhabenträger.
        Ortsteile: Kastel, Schwarzenbach, Nonnweiler, Otzenhausen und        Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, den Be-
        Braunshausen                                                         schluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Erweiterung Senioren-
    14. Vergabe des Auftrages zum barrierefreien, niederflurgerechten Bus-   und Pflegezentrum Otzenhausen“ zu fassen und beauftragt die Ver-
        haltestellenausbaues – Ausbauprogramm 2019                           waltung, den Aufstellungsbeschluss im Amtlichen Bekanntmachungs-
    15. Beschluss zur Vergabe verschiedener Straßeninstandsetzungs-          blatt der Gemeinde Nonnweiler ortsüblich bekannt zu machen (§ 2
        maßnahmen im Zuge des Straßeninstandsetzungsprogrammes               Abs.1 BauGB).
        2019                                                                 Abstimmungsergebnis: einstimmig
    16. Mitteilungen und Anfragen                                            3. Beschlüsse zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Erwei-
    – nichtöffentlich –                                                         terung Senioren- und Pflegezentrum Otzenhausen" in der Ge-
                                                                                meinde Nonnweiler, Ortsteil Otzenhausen:
    17. Veräußerung einer Teilfläche in Primstal
                                                                                1. Beschluss zur Billigung des Entwurfes
    18. Mitteilungen und Anfragen
                                                                                2. Beschluss zur öffentlichen Auslegung
    Beratung und Beschlussfassung:
                                                                                3. Beschluss zur parallelen Beteiligung der Behörden und sons-
    Tagesordnung:                                                                  tigen Träger öffentlicher Belange sowie zur Abstimmung mit
    – Öffentlicher Teil –                                                          den Nachbargemeinden
    1. Eröffnung der Sitzung                                                 Sachverhalt: Bürgermeister Dr. Barth zeigt auf, dass mit der vorhaben-
    Bürgermeister Dr. Barth eröffnet als Vorsitzender die Sitzung des Bau-   bezogenen Bebauungsplanes die Vorgaben erfüllt werden, um gemäß
    ausschusses und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass Ort und     § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden.
    Zeit der Sitzung ordnungsgemäß im Amtlichen Bekanntmachungsblatt         Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird hierzu darauf hingewiesen, dass im

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beschleunigten Verfahren von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4          2. Die Teilaufhebung des Bebauungsplans „Auf Krämer“, bestehend
BauGB abgesehen wird. Gemäß § 13 Abs. 3 wird auch von dem Um-                aus Begründung mit Umweltbericht und Lageplan, gemäß § 10 Abs.
weltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2           1 BauGB in der jetzt vorliegenden Form als Satzung zu beschließen.
BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind,         Abstimmungsergebnis: einstimmig
der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und               5. Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Am Bahnhofsweg" in der
gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen           Gemeinde Nonnweiler, Ortsteil Bierfeld
Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
abgesehen. Gemäß § 13a BauGB, § 13 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB             Sachverhalt: Der Rat der Gemeinde Nonnweiler hat den Aufstellungs-
ist der Entwurf des Planes und der Begründung öffentlich auszulegen.      beschluss zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Am Bahnhofs-
                                                                          weg" gefasst. Der bestehende Bebauungsplan aus dem Jahr 1964
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufga-      setzt im Geltungsbereich der Teilaufhebung ein Allgemeines Wohnge-
benbereich durch die Planung berührt sein kann, sowie die Nachbar-        biet fest, welches zwischenzeitlich realisiert ist. Hierzu verweist Bür-
gemeinden sind gemäß § 13a BauGB, § 13 BauGB und § 4 Abs. 2               germeister Dr. Barth hinsichtlich der Argumentation auf die mit dem
BauGB sowie § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichti-           Ortsteil Primstal vergleichbare Situation. Die umgebenden Flächen
gen und zu beteiligen.                                                    sind baulich so vorgeprägt, dass eine Beurteilung von Bauvorhaben
Ort und Dauer der Auslegung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit dem           nach § 34 BauGB vorgenommen werden kann. Dabei ist das städte-
Hinweis, dass Äußerungen während der Auslegungsfrist von jeder-           bauliche Planungsziel (FNP), das Gelände als Wohnbaufläche zu nut-
mann schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail vorge-     zen, auch bei einer Beurteilung nach § 34 zu erreichen.
bracht werden können, ortsüblich bekanntzumachen.                         Die im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
In der Bekanntmachung ist auf die Merkmale des vereinfachten Ver-         und der Beteiligung Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten
fahrens gemäß § 13a BauGB i. V. m. § 13 BauGB hinzuweisen.                Anregungen und Bedenken wurden bereits abgewogen. Es wurden
Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:                    keine Stellungnahmen von Seiten der Öffentlichkeit abgegeben.
1. Den vom Büro Kernplan vorgelegten Entwurf des vorhabenbezoge-          Das vorliegende Abwägungsmaterial ergibt sich aus den Stellungnah-
   nen Bebauungsplanes „Erweiterung Senioren- und Pflegezentrum           men aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
   Otzenhausen“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem         sowie der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Es wurden
   Textteil (Teil B) sowie der Begründung zu beschließen und den Ent-     keine Stellungnahmen von Seiten der Öffentlichkeit abgegeben. Im
   wurf für das weitere Verfahren freizugeben. Der Ortsrat Otzenhausen    Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. der Beteiligung der Behör-
   wird gemäß § 73 KSVG angehört.                                         den und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind keine Stellungnah-
2. Den Entwurf des Bebauungsplanes nach vorheriger ortsüblicher Be-       men eingegangen, die zu einer Änderung der Grundzüge der Planung
   kanntmachung für die Dauer eines Monats im Rathaus Nonnweiler          geführt hätten. Im Verlauf der Beratung wird von Gemeinderatsmitglied
   öffentlich auszulegen, um den Bürgern Gelegenheit zur Äußerung         Frau Heck um Überprüfung der genauen Grenzen des Geltungsbe-
   zu geben.                                                              reichs gebeten.
3. Die parallele Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentli-   Nach Prüfung und Würdigung des Abwägungsmaterials wird empfoh-
   cher Belange sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden.               len, den Bebauungsplan in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig                                           Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:
4. Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Auf Krämer" in der Ge-              1. Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
   meinde Nonnweiler, Ortsteil Primstal                                   vorgebrachten und in den beigefügten Anlagen aufgelisteten Anregun-
                                                                          gen und Hinweise werden soweit abwägungsbeachtlich zur Kenntnis
Sachverhalt: Der Rat der Gemeinde Nonnweiler hat den Aufstellungs-        genommen und jeweils entsprechend des jeweiligen Beschlussvor-
beschluss zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Auf Krämer“ ge-          schlags beschieden.
fasst. Hierzu erläutert Bürgermeister Dr. Barth, dass hiemit der Forde-
rung des Landesverwaltungsamtes zur Reduzierung des Kontingents           2. Die Teilaufhebung des Bebauungsplans "Am Bahnhofsweg", beste-
an anrechenbaren Bauflächen in bestehenden Bebauungsplänen                   hend aus Begründung mit Umweltbericht und Lageplan, gemäß § 10
                                                                             Abs. 1 BauGB in der jetzt vorliegenden Form als Satzung zu be-
nachgekommen werde. Der bestehende Bebauungsplan aus dem Jahr
                                                                             schließen.
1964 setzt im Geltungsbereich der Teilaufhebung ein Allgemeines
Wohngebiet fest, welches zwischenzeitlich realisiert ist. Die umgeben-    Abstimmungsergebnis: einstimmig
den Flächen sind baulich so vorgeprägt, dass eine Beurteilung von         6. Teiländerung des Flächennutzungsplanes zur Aufhebung von
Bauvorhaben nach § 34 BauGB vorgenommen werden kann. Dabei ist               geplanten Wohnbauflächen in der Gemeinde Nonnweiler
das städtebauliche Planungsziel (FNP), das Gelände als Wohnbauflä-        Sachverhalt: Bürgermeister Dr. Barth zeigt auf, dass der Rat der Ge-
che zu nutzen, auch bei einer Beurteilung nach § 34 zu erreichen.         meinde Nonnweiler den Beschluss zur Teiländerung des Flächennut-
Die im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB      zungsplanes zur Aufhebung von geplanten Wohnbauflächen gefasst
und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrach-        habe. Mit der vorliegenden Teiländerung des Flächennutzungsplanes
ten Anregungen und Bedenken wurden bereits abgewogen. Es wurde            sollen die Darstellungen von geplanten Wohnbauflächen in der Ge-
eine Stellungnahme von Seiten der Öffentlichkeit abgegeben.               meinde Nonnweiler geändert werden. Die derzeit als geplante Wohn-
Das vorliegende Abwägungsmaterial ergibt sich aus den Stellungnah-        bauflächen ausgewiesenen Bereiche werden daher im Sinne der Kom-
men aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB          pensation aufgehoben, so dass an anderer Stelle im Ortsteil kleinere
sowie der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Es wurden       Wohngebiete entwickelt werden können. Der Gemeinde steht nur ein
keine Stellungnahmen von Seiten der Öffentlichkeit abgegeben.             begrenztes Kontingent an potenziellem Wohnbauland zur Verfügung.
                                                                          Langfristige Flächenreserven, wie sie der wirksame Flächennutzungs-
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. der Beteiligung der Be-
                                                                          plan darstellt, sind auf dieses Kontingent anzurechnen. Die Darstellun-
hörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind keine Stellung-
                                                                          gen sollen durch die momentane Nutzung ersetzt werden, d.h. drei der
nahmen eingegangen, die zu einer Änderung der Grundzüge der Pla-
                                                                          Flächen sollen zukünftig als Flächen für die Landwirtschaft und die Flä-
nung geführt hätten. Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Schneider
                                                                          che in Bierfeld als Grünfläche dargestellt werden.
führt Fachbereichsleiter Martin aus, dass sich die baurechtliche Zuläs-
sigkeit entsprechend der bereits vorhandenen Umgebungsbebauung            Die im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
ergebe, so dass sich keine Nachteile für die Grundstückseigentümer        und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrach-
hieraus ergeben.                                                          ten Anregungen und Bedenken wurden bereits abgewogen. Es wurden
                                                                          keine Stellungnahmen von Seiten der Öffentlichkeit abgegeben. Das
Nach Prüfung und Würdigung des Abwägungsmaterials wird empfoh-
                                                                          vorliegende Abwägungsmaterial ergibt sich aus den Stellungnahmen
len, den Bebauungsplan in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
                                                                          aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie
Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:                    der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Es wurden keine
1. Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB       Stellungnahmen von Seiten der Öffentlichkeit abgegeben. Im Rahmen
   vorgebrachten und in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregun-     der Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. der Beteiligung der Behörden und
   gen und Hinweise werden – soweit abwägungsbeachtlich – zur             sonstigen Träger öffentlicher Belange sind keine Stellungnahmen ein-
   Kenntnis genommen und jeweils entsprechend des jeweiligen Be-          gegangen, die zu einer Änderung der Grundzüge der Planung geführt
   schlussvorschlags beschieden.                                          hätten.

                                                                                                                                                     5
Nach Prüfung und Würdigung des Abwägungsmaterials wird empfoh-               Spielgeräten neugestaltet werde. Hieran schließen sich die Anstrich-
    len, die Teiländerung des Flächennutzungsplans in der vorliegenden           arbeiten an. Vor der Inbetriebnahme erfolge eine Begehung mit der Un-
    Fassung zu beschließen.                                                      fallkasse.
    Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:                       Beschluss: Der Bauausschuss beschließt, die Lieferung und Montage
    1. Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB          der losen Möblierung im Zuge der Grundsanierung der Kita Nonnweiler
       vorgebrachten und in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregun-        mit Kommunikationsraum an die Firma Dusyma GmbH, Haubersbron-
       gen und Hinweise werden soweit abwägungsbeachtlich zur Kenntnis           ner Str. 40, 73614 Schorndorf zur geprüften Angebotssumme von
       genommen und jeweils entsprechend des jeweiligen Beschlussvor-            41.321,58 € (brutto) zu vergeben.
       schlags beschieden.                                                       Abstimmungsergebnis: einstimmig
    Die Teiländerung des Flächennutzungsplans zur Aufhebung von ge-              10. Vergabe des Auftrages zur Erstellung der statischen Berech-
    planten Wohnbauflächen in der Gemeinde Nonnweiler, bestehend aus                 nung im Zuge des Umbaues der Kurhalle
    Begründung mit Umweltbericht und Planzeichnung – vorbehaltlich des           Sachverhalt: Bürgermeister Dr. Barth zeigt auf, dass es zur Realisie-
    Ergebnisses des Genehmigungsverfahrens – durch Feststellungsbe-              rung des Projektes erforderlich ist, ein Fachbüro mit der Erstellung der
    schluss zu beschließen.                                                      statischen Berechnung zu beauftragen. Es handelt sich hierbei um die
    Abstimmungsergebnis: einstimmig                                              Leistungsphasen 1 bis 6 des Leistungsbildes „Tragwerksplanung“ der
    7. Vergabe des Auftrages für die Schreinerarbeiten im Zuge der               HOAI.
       Nutzungsänderung des Wohnhauses Wiesbachstraße 1 zum                      Auf Grundlage der Kostenschätzung wurde in Zusammenarbeit mit der
       Dorfgemeinschaftshaus                                                     Architektin eine Honorarsumme in Anlehnung an die HOAI ermittelt.
    Sachverhalt: Bürgermeister Dr. Barth zeigt auf, dass im Zuge der Nut-        Die Kosten des Gesamthonorars belaufen sich auf 21.500,00 € (brutto).
    zungsänderung des Wohnhauses Wiesbachstraße 1, im Ortsteil Prims-            Beschluss: Der Bauausschuss beschließt die Vergabe des Auftrages
    tal, die Ausführung der Schreinerarbeiten am 9. 3. 2019 beschränkt aus-      zur Erstellung der statischen Berechnung im Zuge des Umbaus der
    geschrieben worden war. Die Unterlagen wurden an 4 Fachfirmen ge-            Kurhalle an GMP Ingenieure GmbH, Parkstraße 31, 66606 St. Wendel,
    sandt.                                                                       zum geprüften Angebotspreis von 21.500,00 € (brutto).
    Zur Submission am 20. 3. 2019, 10 Uhr, lag ein Angebot vor. Das Archi-       Abstimmungsergebnis: einstimmig
    tekturbüro Annette Werle Architekten, St. Wendel, hat die Unterlagen         11. Vergabe des Auftrages zur Planung der Technischen Gebäude-
    geprüft und ausgewertet. In diesem Zusammenhang wird von Gemein-                 ausrüstung im Zuge des Umbaues der Kurhalle
    deratsmitglied Braun die Vorlage einer Gesamtaufstellung zu den Kos-
                                                                                 Sachverhalt: Bürgermeister Dr. Barth weist daraufhin, dass sich bei
    ten des Projektes angefragt.
                                                                                 den Voruntersuchungen gezeigt hat, dass verschiedene Teilbereiche
    Beschluss: Der Bauausschuss beschließt die Vergabe zur Ausführung            nicht den aktuellen Anforderungen entsprechen. Hier hat sich erhebli-
    der Schreinerarbeiten an die Firma Schreinerei C. Schuh, Kladenfloß          cher Ertüchtigungsbedarf am Bestand gezeigt. Es ist deshalb erforder-
    3, 66625 Nohfelden, zum geprüften Angebotspreis von 25.828,95 €              lich, diese Bereiche der technischen Gebäudeausrüstung zu überpla-
    (brutto).                                                                    nen. An diesen Voruntersuchungen war das Ing.-Büro TGA Hanno
    Abstimmungsergebnis: einstimmig                                              Klein, Weiskirchen, seitens der Architektin beteiligt worden.
    8. Vergabe des Auftrages zur Möblierung im Zuge des Neubaus                  Auf Grundlage der anrechenbaren Kosten wurde vom Ing.-Büro Hanno
       der KITA Kastel                                                           Klein ein Honorarangebot ausgearbeitet. Die Kosten des Gesamtho-
    Sachverhalt: Fachbereichsleiter Martin erläutert, dass als Folge der         norars belaufen sich auf 34.438,80 € (brutto). Von Ausschussmitglied
    ursprünglich nicht vollständigen Bedarfsmitteilung die durchgeführte         Hahn wird angemerkt, dass in der heutigen Sitzung Ingenieurleistun-
    Ausschreibung zur Möblierung der Kita Kastel nicht erschöpfend war.          gen in Höhe von rd. 102.000 € vergeben werden. Damit stelle sich die
    Es müsse deshalb entsprechend nachmöbliert werden.                           Frage, ob diese Leistungen auch durch eigenes Personal erbracht wer-
    Auftragnehmer der öffentlich ausgeschriebenen Möbellieferungen ist           den können.
    die Firma Wehrfritz. Um die gleiche Möblierung zu gewährleisten,             Bürgermeister Dr. Barth zeigt hierzu auf, dass es sich um unterschied-
    wurde bei der Firma Wehrfritz für die fehlende Möblierung ein Nach-          liche spezialisierte Leistungsbereiche handele, die jeweils besondere
    tragsangebot durch die Architektin angefordert. Das Angebot wurde            Fachkenntnisse erfordern. Damit das Leistungsverzeichnis rechtsicher
    durch die Architektin geprüft und beläuft sich auf 7.777,15 € (brutto).      aufgestellt werden kann, ist die Einschaltung von Fachplanern erfor-
    Bürgermeister Dr. Barth teilt auf Anfrage mit, dass im Falle der Kita Kas-   derlich. Allerdings ist es bedauerlich, dass vom Zuschussgeber ledig-
    tel, bei der die Gemeinde Eigentümerin des Gebäudes sei, die An-             lich maximal 20 % der Baukosten als Nebenkosten anerkannt werden.
    schaffung der Möbel zu den Kosten der Erstausstattung gehören.               Gemeinderatsmitglied Weber verweist ergänzend auf die zu beach-
    Fachbereichsleiter Martin zeigt hinsichtlich der Möglichkeit einer kos-      tenden Bestimmungen des Brandschutzes.
    tengünstigeren gemeinsamen Beschaffung der Möblierung für beide              Beschluss: Der Bauausschuss beschließt die Vergabe des Auftrages
    Kindergärten auf, dass die Hersteller heute keine Lagerhaltung betrei-       zur Planung der technischen Gebäudeausrüstung im Zuge des Um-
    ben. Vielmehr wird bei einer Ausschreibung von den jeweiligen Kata-          baus der Kurhalle an das Ing. Büro TGA Hanno Klein, Friedhofstraße
    logpreisen ein Nachlass gewährt.                                             1a, 66709 Weiskirchen, zum geprüften Angebotspreis von 34.438,80
    Beschluss: Der Bauausschuss beschließt die Vergabe des Auftrages             € (brutto).
    zur Möblierung im Zuge des Neubaus der Kita Kastel an die Firma              Abstimmungsergebnis: einstimmig
    Wehrfritz zum geprüften Angebotspreis von 7.777,15 € (brutto).               12. Vergabe des Planungsauftrages zur Errichtung einer Grüngut-
    Abstimmungsergebnis: einstimmig                                                  sammelstelle auf der Kompostieranlage in Nonnweiler-Kastel
    9. Vergabe des Auftrages zur Beschaffung der Möblierung im Zuge                  mit Anschluss an den kommunalen Ortskanal
       der Grundsanierung Kita Nonnweiler mit Kommunikationsraum                 Sachverhalt: Im Zuge der Neuorganisation der Grüngutverwertung im
    Sachverhalt: Bürgermeister Dr. Barth zeigt auf, dass im Zuge der             Saarland ab 2018 wird auch die Gemeinde Nonnweiler als Betreiber
    Grundsanierung der KITA Nonnweiler die Beschaffung der Möblierung            einer kommunalen Kompostieranlage bzw. zukünftigen Grüngutsam-
    am 28. 3. 2019 beschränkt ausgeschrieben worden war.                         melstelle mit der Problematik der Genehmigung solcher Anlagen nach
                                                                                 der aktuellen Gesetzeslage (BImSchG) konfrontiert. Bürgermeister Dr.
    Die Ausschreibungsunterlagen wurden an 5 Firmen gesandt.                     Barth zeigt auf, dass die vorhandene Anlage im Ortsteil Kastel aus
    Die Submission wurde am 9. 4. 2019 im Rathaus Nonnweiler durchge-            Sicht der zukünftigen gemeinsamen Anlagennutzung (Kompostieran-
    führt. Zwei Firmen haben ihr Angebot abgegeben. Das Ergebnis der             lage/Grüngutsammelstelle) sowie des Gewässerschutzes den aktuel-
    Prüfung und Wertung der Angebote wird den Ausschussmitglieder in             len gesetzlichen Anforderungen nicht mehr genügt. Insbesondere die
    einer Tischvorlage mitgeteilt.                                               Sammlung und Behandlung der bei der Grüngutlagerung anfallenden
    Günstigster Bieter ist die Firma Dusyma GmbH, Haubersbronner Str.            Sammel- und Sickerwässer stellt ein Problem dar. Deshalb muss der
    40, 73614 Schorndorf mit einer geprüften Angebotssumme von                   Umbau mit Terminsetzung durch den EVS bis Ende 2019 abgeschlos-
    41.321,58 € (brutto).                                                        sen sein.
    Hinsichtlich des weiteren Ablaufs teilt Fachbereichsleiter Martin mit,       Um die Durchführung des anstehenden Genehmigungsverfahrens
    dass nach dem Abbau des Außengerüstes das Außengelände mit den               nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu forcieren, wurde aktuell

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ein Angebot eines Fachplaners angefordert. Das Ingenieurbüro Leib-           hindertengerecht umzubauen. Die Baumaßnahmen werden im Förder-
fried aus Eppelborn hat bereits für mehrere Gemeinden im Saarland            programm „Landeszuwendung für Investitionen zur Verbesserung des
auf Grund der v. g. Problemstellung die Planungen übernommen und             öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)“ bezuschusst.
steht in engem Kontakt mit dem EVS und dem LUA (Landesamt für                Die Förderung beträgt 90 % der Baukosten; jedoch ohne Nebenkosten.
Umwelt und Arbeitsschutz) als Genehmigungsbehörde. Die beauf-                Im Maßnahmenprogramm 2019 sind zum Ausbau weitere 7 Haltestel-
tragte Variantenuntersuchung durch das Ing.-Büro Leibfried ist abge-         len vorgesehen. Die erforderliche öffentliche Ausschreibung erfolgte
schlossen. Hierzu führt Fachbereichsleiter Martin aus, dass sich im          am 9. 3. 2019. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von 4 Firmen an-
Rahmen einer Kostenvergleichsrechnung der Bau und der Betrieb                gefordert. Die Submission fand am 26. 3. 2019, 11 Uhr, statt. 3 Angebote
eines Verbindungskanals mit Anschluss an das Ortsnetz als wirtschaft-        lagen zur Submission vor.
lichste Variante ergeben hat.
                                                                             Günstigster Bieter ist die Firma N. Rau, Garten- und Landschafts-
Bürgermeister Dr. Barth teilt weiterhin mit, dass der bestehende Vertrag     bau/Straßenbau Meisterbetrieb, In den Langen Feldern 4, 66687 Nos-
mit der Fa. Gil noch eine Laufzeit bis 2022 hat und die Fa. Gil an einer     wendel, mit 311.204,08 € (brutto). Das Ingenieurbüro Fuchs, Hermeskeil
Verlängerung interessiert ist. Damit kann die gemeinsame Zufahrt ge-         hat alle Unterlagen geprüft und ausgewertet
nutzt werden und gleichzeitig auf eigenes gemeindliches Personal
                                                                             Von Ausschussmitglied Frau Scherer wurde ergänzend darauf hinge-
während der Öffnungszeiten verzichtet werden. Im Verlauf der Bera-
                                                                             wiesen, dass bei der Anordnung der Bushaltstelle die Zufahrtsmög-
tung wurde die Restkapazität des Erdaushublagers sowie eine Betei-
                                                                             lichkeit zum Dorf- bzw. Kirmesplatz in Sitzerath nicht erschwert wird.
ligung an den Kosten der Zufahrtsstraße angesprochen, da die Belas-
tung aus der Inanspruchnahme unterschiedlich ist. Auch wurde die             Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Aus-
Suche nach einem anderen Standort thematisiert. Hier wurde beispiel-         führung der Straßenbau-/Schlosser- und Montagearbeiten an die
haft von Ausschussmitglied Mauer das Gelände am Bahnhof und von              Firma N. Rau, Garten- und Landschaftsbau/Straßenbau Meisterbetrieb,
Ausschussmitglied Weber die bereits befestigte Fläche innerhalb der          In den Langen Feldern 4, 66687 Noswendel, zum geprüften Angebots-
Tongrube genannt.                                                            preis von 311.204,08 € (brutto) zu vergeben.
Bürgermeister Dr. Barth machte deutlich, dass bei einem neuen Stand-         Abstimmungsergebnis: einstimmig
ort in dem durchzuführenden Genehmigungsverfahren häufig mit Wi-             15. Beschluss zur Vergabe verschiedener Straßeninstandset-
derständen zu rechnen ist. Zudem ist es wünschenswert, eine solche               zungsmaßnahmen im Zuge des Straßeninstandsetzungspro-
Anlage zentral und nicht im Randbereich zu errichten, um so die not-             grammes 2019
wendige Akzeptanz zu erreichen. Hierbei ist – wie bei der noch zu klä-       Sachverhalt: Bürgermeister Dr. Barth teilt mit, dass im Haushaltsjahr
renden Frage des Gebührenmodells – ansonsten mit illegalen Abla-             2019 insgesamt 600 T € für das Straßeninstandsetzungsprogramm
gerungen zu rechnen.                                                         2019 zur Verfügung stehen. In einem ersten Bauabschnitt sollen In-
Ebenfalls zu berücksichtigen ist, dass eine Konzeption als Wertstoffhof      standsetzungsarbeiten in Höhe von ca. 200.000,00 € vergeben werden.
zusätzlich bezuschusst wird. In Zusammenarbeit mit der Fa. Gil können        Fachbereichsleiter Martin erläutert, dass in der Ortsvorsteherdienstbe-
bereits jetzt erweiterte Öffnungszeiten angeboten werden. Der hierzu         sprechung sowohl die in diesem Jahr als auch die in den folgenden
mit der Fa. Gil abzuschließende Vertrag wird im Gemeinderat beraten.         Jahren vorgesehenen Maßnahmen vorgestellt wurden.
Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Ver-              Der erste Bauabschnitt 2019 umfasst die Ortsteile Nonnweiler, Primstal
gabe des Planungsauftrages (Entwurfsplanung bis Bauoberleitung) an           und Schwarzenbach mit einer zu erneuernden Fahrbahnfläche von ca.
das Ing.-Büro Leibfried aus Eppelborn zu einem Angebotspreis von             2.500 m².
46.516,70 €/brutto zu beschließen.                                           Diese wird die in einer Stärke von 4 cm abgefräst und in der gesamten
Abstimmungsergebnis: einstimmig                                              Breite asphaltiert. Insgesamt sind Fräs- und Asphaltarbeiten in einer
13. Vergabe des Auftrages zur Fortschreibung des Kanalkatasters              Größenordnung von 9.000 m² im Jahre 2019 vorgesehen. Zusätzlich
    in der Gemeinde Nonnweiler (Kanalfilmung und TV-Inspektion)              werden ebenfalls 25 Straßeneinläufe erneuert.
    für die Ortsteile: Kastel, Schwarzenbach, Nonnweiler, Otzenhau-          Ergänzend führt Bürgermeister Dr. Barth aus, dass für diese Ausfüh-
    sen und Braunshausen                                                     rung der Instandsetzung eine Lebensdauer von 10 bis 15 Jahren er-
Sachverhalt: Zur Fortschreibung des Kanalkatasters ist es notwendig,         wartet wird. Voraussetzung ist jedoch, dass der Unterbau über eine
in den Ortsteilen Kastel, Schwarzenbach, Nonnweiler, Otzenhausen             ausreichende Tragfähigkeit verfügt.
und Braunshausen das Kanalnetz zu untersuchen. Die geplanten Ar-             Von Gemeinderatsmitglied Schneider wird die Beteiligung der Ortsvor-
beiten erstrecken sich über einen Zeitraum von drei Jahren. Inhalt der       steher begrüßt. Allerdings darf damit die Information der Gemeinde-
Beauftragung ist die Dokumentation und Zustandsbewertung der Ka-             ratsmitglieder nicht zu kurz kommen, da sie ebenfalls von der Bevöl-
nalisation sowie Unterhaltungsmaßnahmen in Form von Kanalreini-              kerung um Auskunft gebeten werden.
gung, Kanalfräsarbeiten und Kanalortung. Hierzu macht Bürgermeister          Beschluss: Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach erfolgter Submis-
Dr. Barth deutlich, dass es sich hierbei um ein langfristiges Projekt han-   sion und Wertung der Angebote, die Instandsetzungsarbeiten an den
delt, das als Grundlage für zukünftige Sanierungs- und Unterhaltungs-        wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
maßnahmen dient. Die entsprechenden Arbeiten wurden am 2. 3. 2019
                                                                             Abstimmungsergebnis: einstimmig
öffentlich ausgeschrieben. Die Unterlagen wurden von 7 Firmen ange-
fordert.                                                                     16. Mitteilungen und Anfragen
Zur Submission am 21. 3. 2019, 11 Uhr, lagen 3 Angebote vor. Das In-         Es ist nichts zu protokollieren.
genieurbüro CADWerkstatt GmbH hat die Unterlagen geprüft und aus-            Nichtöffentlicher Teil             Dr. Franz Josef Barth, Bürgermeister
gewertet. Günstiger Bieter ist die Firma Bernd Jager GmbH & Co.KG,
Ziegelei 11, 66809 Nalbach. Die Gesamtkosten in Höhe von 211.927,10
€ (brutto) erstrecken sich über den Zeitraum von drei Jahren, so dass             Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde
für jedes Kalenderjahr ca. 70.000,00 € im Eigenbetrieb Abwasserwerk
zu veranschlagen sind.
Die Ortsteile Bierfeld, Sitzerath und Primstal sind hier ausgenommen,
da im Zuge der Untersuchung der Fremdwasserproblematik die dorti-
                                                                                           Nonnweiler
                                                                               Das Amtliche Bekanntmachungsblatt erscheint jeden Donnerstag
gen Kanäle separat dokumentiert werden.                                        und wird durch die Gemeinde Nonnweiler allen Haushalten unent-
Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Ver-                geltlich zugestellt. Einzelbezug durch den Verlag gegen Berechnung
gabe zur Ausführung der Arbeiten zum Kanalkataster an die Firma                der Selbstkosten.
Bernd Jager GmbH & Co.KG, Ziegelei 11, 66809 Nalbach zu einem ge-              Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Bürger-
prüften Angebotspreis von 211.927,10 € (brutto) zu beschließen.                meister der Gemeinde Nonnweiler, 66620 Nonnweiler, Telefon
Abstimmungsergebnis: einstimmig                                                (06873) 660-0, Telefax (06873) 6 60 94
14. Vergabe des Auftrages zum barrierefreien, niederflurgerechten              Verantwortlich für den nichtamtlichen und Anzeigenteil: Hans Burr.
    Bushaltestellenausbaues – Ausbauprogramm 2019                              Satz + Druck: Verlag Hans Burr, In der Allwies 4, 66620 Nonnweiler,
Sachverhalt: Auf Grund des Personenbeförderungsgesetzes sind die               Telefon (06873) 66 99-0, Telefax (06873) 66 99 22.
Kommunen verpflichtet, (soweit möglich) alle Haltestellen bis 2022 be-

                                                                                                                                                        7
sucher auch an regnerischen Tagen. In den Sommerferien hat das Na-

                                                                    i
                                                                                  turfreibad täglich von 10 – 20 Uhr geöffnet. Weitere Informationen, etwa
               Tourist Info und                                                   zu den Eintrittspreisen, finden sich unter www.nonnweiler.de
            Kulturamt informieren                                                 Projekt Latène im Keltenpark zu Gast: Vom 3. bis 4. Aug. ist die Kel-
                                                                                  tengruppe "Projekt Latène" zu Gast im Keltenpark. Die Interessensge-
                                                                                  meinschaft verfolgt das Anliegen, die Sachkultur des ersten Abschnitts
                                                                                  dieser Epoche, der sogenannten Stufe Latène A (475 – 370 v.chr),
    Workshop „Keltenküche – Sommerspeisen“: Eine Einführung in die
                                                                                  möglichst detailliert mithilfe archäologischer Funde und wissenschaft-
    keltische Küche, seine Historie, Warenkunde und Zubereitung bietet
                                                                                  licher Veröffentlichungen zu rekonstruieren. Durch eine Vielzahl von
    sich allen Interessierten am Samstag, 27. Juli, im Keltendorf Otzenhau-
                                                                                  Funden aus dem Saar- Lor- Lux Raum und den angrenzenden Gebie-
    sen. Die Teilnehmer gehen auf die Suche nach saisonalen Kräutern,
                                                                                  ten ist es möglich, ein facettenreiches Bild der keltischen Kultur und
    wilden Beeren und verarbeiten diese, unter Anleitung von Dozent
                                                                                  speziell der indigenen Bevölkerung dieser Zeit zu entwerfen. Am
    Christian Havenith, zu schmackhaften Leckereien. Sie mahlen Ge-
                                                                                  Samstag können Besucher ab 10 Uhr das Keltendorf besichtigen. Ab
    treide, kochen Mus und GeMüs’ und erkunden keltisches sowie neu-
                                                                                  14 Uhr besteht die Möglichkeit, an der dreistündigen Ringwallführung
    modisch römisches in einem kleinen Mahl. Der Workshop findet zwi-
                                                                                  teilzunehmen. Alternativ dazu findet ab 15 Uhr eine einstündige alter-
    schen 10 Uhr und 15 Uhr statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 20 Euro.
                                                                                  tumswissenschaftliche Führung im Keltendorf statt. Über den gesam-
    Anmeldungen per Mail unter koch@eao-otzenhausen.de
                                                                                  ten Tag ist für ein reichhaltiges Rahmenprogramm an den Infoständen
    Römischer Wein – Weinprobe im Keltenpark: Am Samstag, 27. Juli,               der Keltengruppe gesorgt. Sonntags wird sowohl ab 11 Uhr als auch
    19 Uhr, findet eine exklusive Weinverköstigung mit Informationen zum          um 15 Uhr eine altertumswissenschaftliche Führung im Keltendorf an-
    römischen, experimentellen Weinanbau im Keltendorf statt. Es werden           geboten. Am Abend gibt das Shamrock-Duo ein Konzert mit irischen
    zehn verschiedene Weine gereicht. Die Probe wird von dem Winzer               und mittelalterlichen Klängen. An beiden Tagen ist für Essen und Trin-
    Roman Auler begleitet, der seit 10 Jahren den römischen Wein wieder           ken gesorgt. Für die Veranstaltung zahlen Besucher lediglich den re-
    zum Leben erweckt. Die Teilnahmegebühren belaufen sich pro Person             gulären Eintritt für das Keltendorf.
    auf 25 Euro. Aufgrund einer begrenzten Teilnehmerzahl sind Karten
    nur im Vorverkauf erhältlich. Eine Platzreservierung ist bei der Ge-
    meinde Nonnweiler möglich unter tourist@nonnweiler.de oder 06873/
    660-14.
    Vortragsreihe „Anekdoten eines Beifahrers – per Anhalter um die                                    Ortsteile
    Welt“: Am Samstag, 27. Juli, berichtet Daniel Klesen von seinen Anek-
    doten, die er als Beifahrer um die Welt erlebt hat. Der aus Sotzweiler
    stammende Klesen hat insgesamt 53.000 Kilometer per Anhalter zu-
    rückgelegt und dabei 40 Länder bereist. Seine Erzählungen beinhalten
    gleichermaßen lustige, interessante, abenteuerliche, chaotische, als                                        Kastel
    auch berührende Geschichten. Kommen Sie mit Daniel Klesen auf
    Weltreise und erfahren Sie spannende Geschichten von Nächten unter
                                                                                  Mitteilungen des Ortsvorstehers
    dem grünen Himmel Norwegens, Tage in der kahlen Einöde Sibiriens,             • Zum »Sommer auf dem Lothringer Platz« am Freitag, 26. 7., ab 18 Uhr,
    verlassenen Inseln im Pazifischen Ozean, über afrikanische Wüsten,            lädt der Kirchenchor Kastel herzlich ein. Die geplante Veranstaltung für
    Berggipfel in Kirgisistan oder gar eine Nacht eingesperrt in einem alten      19. 7. wurde wegen eines Trauerfalls abgesagt. Für Speisen und Ge-
    Kriegsschutzbunker in Schweden. Der Vortrag findet im Castellum Kas-          tränke ist gesorgt.
    tel statt. Beginn ist um 19 Uhr. Veranstalter ist das Kulturamt Nonnweiler.   • Der Heimatverein Kastel veranstaltet am Sonntag, 28. 7. und 11. 8., ab
    Der Eintritt ist frei, Hutsammlung erwünscht.                                 14 Uhr, für alle in den Ferien daheimgebliebenen Interessenten einen
    Historische Reitkunst: Am Sonntag, 28. Juli, finden in der Arena im           Kaffeenachmittag in der Schutzhütte Mäusekeller.
    Keltenpark Otzenhausen Reitvorführungen mit Eva Auer und Romy                 Ich bitte herzlichst darum, die ausrichtenden Vereine durch Ihren Be-
    Althaus statt. Auch ein Reiterkrieger aus Luxemburg wird dem Publi-           such zu unterstützen.                  Peter Ziller, stellv. Ortsvorsteher
    kum seine Reitkünste präsentieren. Eine erste kleine Demonstration
    beginnt bereits gegen 11.30 Uhr. Um 14 Uhr findet die große Reitvor-
    führung in der Arena statt. Ab 15 Uhr können Interessierte zusätzlich
                                                                                                           Nonnweiler
    an der Führung durch das Keltendorf teilnehmen, ehe ab 16:30 Uhr              Mitteilungen des Ortsvorstehers
    eine zweite kleinere Demonstration mit den Pferden angeboten wird.
    Romy Althaus und Eva Auer werden den ganzen Tag vor Ort sein und              20 Jahre Bouleverein Nonnweiler, KuhrCup der Jugendclubs der
    über die Reitkunst und Reitkultur der Kelten informieren. Kinder haben        Gemeinde: Die Boulefreunde Nonnweiler laden zum 20-jährigen Be-
    zudem die Möglichkeit die Pferde zu streicheln. Für die Reitvorführun-        stehen zu einem bunten Sommerabend am Freitag, 26. 7., ab 18 Uhr
    gen fallen lediglich die regulären Kosten für das Keltendorf an (Erwach-      mit den Live-Bands Blasting Chains und Double Malted in den Kurpark
    sene: 2,50 Euro; Kinder ab 6 Jahren: 1,50 Euro). Die Führung durch das        herzlich ein, der Eintritt ist frei. Am Samstag findet ab 12 Uhr das Kuhr-
    Keltendorf kostet extra.                                                      Cup Turnier der Jugendclubs der Gemeinde Nonnweiler im Kurpark
                                                                                  Nonnweiler mit den verschiedenen Teams statt, wo mehrere Diszipli-
    Bierprobe der besonderen Art: Am Samstag, 10. Aug., 19 Uhr, findet            nen durchgeführt werden. Nachmittags Kinderbelustigung mit Schmin-
    im Keltendorf Otzenhausen eine spezielle Bierverköstigung für Lieb-           ken, und eine Hüpfburg für unsere Kinder ist da. Am Abend findet ab
    haber des edlen Getränks statt. Inbegriffen sind sieben verschiedene
                                                                                  21 Uhr die Abschlussparty mit DJ Ylectric statt. Für das leibliche Wohl
    Biersorten. Neben der Cervoise kommen auch ein Trappisten Bier, ein
                                                                                  ist an beiden Tagen bestens gesorgt. Unterstützen Sie die Boule-
    Craft Bier mit Johannisbeere, eine Germinette, gezwickeltes Weizen-
                                                                                  freunde Nonnweiler und die Jugendclubs der Gemeinde Nonnweiler.
    bier u.v.m. in den Becher. Dazu wird eine deftige keltische Brotzeit ge-
    reicht. Das Ganze findet im besonderen Ambiente des Keltendorfes              Gründung des Jugendclub Nonnweiler: Am Donnerstag, 1. 8. 2019,
    Otzenhausen statt. Rhys der Barde rundet das Programm mit seinem              findet um 19 Uhr im Feuerwehrhaus Nonnweiler die Gründungsver-
    Auftritt ab. Preis: 28 € pro Person, begrenzte Teilnehmerzahl. Karten         sammlung des Jugendclubs Nonnweiler mit Wahl eines Vorstandes
    sind nur im Vorverkauf erhältlich. Platzreservierung bei der Gemeinde         statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Eröffnung; 2. Wahl des Ver-
    Nonnweiler, Tel. 06873/660-19, tourist@nonnweiler.de                          sammlungsleiter/in; 3. Wahl der Vorsitzenden/in; 4. Wahl der Kassie-
                                                                                  rer/in; 5. Wahl der Schriftführer/in; 6. Wahl der 3 Beisitzer/innen; 7.
    Badespaß im Naturfreibad Primstal: Im Naturfreibad in Primstal wird
                                                                                  Wahl der 2 Kassenprüfer/in. Zur Gründungsversammlung des Jugend-
    für Jung und Alt einiges geboten. Von insgesamt mehr als 1.000 m²
                                                                                  clubs sind alle Jugendlichen ab 14 Jahre herzlich eingeladen.
    Wasserfläche können ca. 50 m² als Planschbecken von Kindern, ca.
    450 m² von Nichtschwimmern und 550 m² von Schwimmern genutzt                                                               Günther Barth, Ortsvorsteher
    werden. Das Wasser hat dabei eine angenehme Temperatur von 24
    Grad und wird lediglich auf natürliche Art gereinigt. Ergänzt wird der
    Badespaß durch vielfältige Spielgeräte, ein Beachvolleyballfeld und            Redaktionsschluss: montags 12.00 Uhr
    eine groß angelegte Liegewiese, die zum Erholen und Spielen einlädt.
    Für Essen und Trinken ist gesorgt. Das Eiscafé "Da Nino" verwöhnt Be-

8
Beschlussvorschlag: Der Jagdpachtvertrag über den gemeinschaft-
                       Otzenhausen                                         lichen Jagdbezirk Schwarzenbach wird wie vorgetragen ab dem 1. April
                                                                           2020 für die Dauer von 10 Jahren verlängert.
Mitteilung der Ortsvorsteherin
Urlaubsvertretung: Vom 29. 7. – 11. 8. habe ich Urlaub. Die Vertretung     Abstimmung: einstimmig
übernimmt mein Stellvertreter Tom Colling.                                 Zu 7. Festsetzung der Prämie laut § 7 Abs. 3 des Jagdpachtvertra-
                                      Petra Mörsdorf, Ortsvorsteherin            ges für das Jagdjahr 2019/2020
                                                                           Beschlussvorschlag: Die Prämie lt. § 7 Abs. 3 für Schwarzwild unter
                     Schwarzenbach                                         20 kg wird für das Jagdjahr 2019/2020 auf 30 € festgesetzt.
                                                                           Abstimmung: einstimmig
Niederschrift Nr. 1/2019                                                   Zu 8. Wildschadensregulierung
über die Sitzung der Jagdgenossenschaft Schwarzenbach am 27.               Beschlussvorschlag für das Jagdjahr 2019/2020: Der Pächter ist
Juni 2019 im Kolpinghaus Schwarzenbach.                                    zum Wildschadensersatz in dem vom Gesetz bestimmten Umfang ver-
Anwesend oder vertreten waren der Jagdvorsteher Finkler Harald, die        pflichtet. Hat der Pächter nachweislich Maßnahmen zur Verhütung von
Jagdgenossen Basters Torsten, Bothe Karin, Bothe Ulrich, Eiden Mar-        Wildschäden getroffen so hat er maximal im Pachtjahr 2019/2020 ein
kus, Finkler Harald, Gemeinde Nonnweiler, Haupenthal Maria, Herr-          Wildschadensersatz in Höhe von 5.000 € zu leisten. Darüber hinaus
mann Walter, Jung Albert, Kaufmann Christof, Kaufmann Dietmar,             gehende Ansprüche teilen sich Jagdpächter, Landwirte und Jagdge-
Ostermann Georg, Preuß Inge, Rausch Norbert, Schüssler Helmut,             nossenschaft.
Weber Jürgen, Welker Margret, Zaums Stefan. Ferner waren anwesend:         Übersteigt im Einzelfall der Wildschaden voraussichtlich den Betrag
Finkler Aline, Meyer-Weber Heidi und Gemeindeangestellter Baldur           von 1.000 € muss ein förmliches Verfahren unter Mitwirkung der Ge-
Thome.                                                                     meinde eingeleitet werden. Kleinere Wildschadensersatzleistungen
In der heutigen Jagdgenossenschaftsversammlung, zu der alle Jagd-          sind der Jagdgenossenschaft (Jagdvorsteher) vom Pächter und Eigen-
genossen durch öffentliche Bekanntmachung im Amtlichen Bekannt-            tümer bzw. Nutzungsberechtigten schriftlich nachzuweisen.
machungsblatt der Gemeinde Nonnweiler vom 11. 5. 2019 geladen              Die Wildschadensregulierung ist in der Jagdgenossenschaftsver-
waren, kamen nachfolgende Punkte zur Beratung und Beschlussfas-            sammlung für jedes Jagdjahr neu zu beschließen.
sung: Der Jagdvorsteher stellte vor Eintritt in die Tagesordnung fest,
dass 18 Jagdgenossen mit einer Fläche von 149,69 Hektar anwesend           Abstimmung: einstimmig
oder vertreten waren.                                                      Zu 9. Verwendung des Jagdertrages
Tagesordnung:                                                              Der Jagdreinertrag wird für die Neuanlegung, den Ausbau und die Un-
1. Begrüßung                                                               terhaltung von Feld- und Forstwirtschaftswegen innerhalb des gesam-
                                                                           ten Gemeindebezirkes Schwarzenbach verwandt.
2. Bericht des Jagdvorstehers
                                                                           Mögliche Maßnahmen wie Ausschreibung, Planung, Vergabe und Aus-
3. Bericht der Kassenprüfer
                                                                           führung werden durch die Jagdgenossenschaft selbst erledigt. Auf-
4. Rechnungslegung über die Einnahmen und Ausgaben des Rech-               tragserteilung sowie anfallende Kosten sind im Vorfeld mit der Ge-
   nungsjahres 2018                                                        meinde Nonnweiler abzustimmen. Des Weiteren ist die Gemeinde über
5. Entlastung des Jagdvorstandes für das Rechnungsjahr 2018                den Verfahrensablauf zu informieren. Der nicht verbrauchte Betrag soll
6. Antrag des Jagdpächters auf Verlängerung des Jagdpachtvertrages         in das nächste Haushaltsjahr übertragen werden.
7. Festsetzung der Prämie laut § 7 Abs. 3 des Jagdpachtvertrages           Abstimmung: einstimmig
8. Wildschadensregulierung                                                 Zu 10. Aufstellung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019
9. Verwendung des Jagdertrages                                             Dem in der Anlage beigefügten Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
10. Aufstellung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019             2019 wird zugestimmt.
11. Bericht des Jagdpächters                                               Abstimmung: einstimmig
12. Verschiedenes                                                          Zu 11. Bericht des Jagdpächters
Beginn: 20 Uhr; Ende: 21.30 Uhr.                                           • Der Jagdpächter Ulrich Bothe bedankt sich beim Jagdvorsteher und
                                                                           den Jagdgenossen für die gute Zusammenarbeit, er berichtet u. a. über
Zu 1. Begrüßung
                                                                           das vergangene Jagdjahr, Abschussplan (Strecke), Fallwild, Wildschä-
Der Jagdvorsteher Harald Finkler begrüßt alle Anwesenden und stellt        den.
die Beschlussfähigkeit fest.
                                                                           ohne Abstimmung
Zu 2. Bericht des Jagdvorstehers
                                                                           Zu 12. Verschiedenes
• Er informiert die Versammlung über Aktivitäten im vergangenen
                                                                           • Spende an Vereine: Die Geldspende des Jagdpächters Ulrich Bothe
Jagdjahr u.a. über Unterhaltungsmaßnahmen an Feld- und Forstwirt-
                                                                           wird in diesem Jahr von der Jagdgenossenschaft zu gleichen Teilen
schaftswegen
                                                                           an folgende Schwarzenbacher Vereine übergeben: Angelsportverein,
ohne Abstimmung                                                            Jugendtreff, Obst- u. Gartenbauverein, Pfarrkapelle und Sportverein
Zu 3. Bericht der Kassenprüfer                                             Tus Fortuna.
Dietmar Kaufmann berichtet über die Kassenprüfung. Die Kassenprü-          Allgemeine Aussprache ohne Abstimmung
fer Jürgen Weber und Dietmar Kaufmann haben am 26. 6. 2019 die                                                      Harald Finkler, Jagdvorsteher
Kasse (Jahresrechnung 2018) geprüft und für in Ordnung befunden.
Es ergaben sich keine Beanstandungen
ohne Abstimmung
                                                                                                        Sitzerath
Zu 4. Rechnungslegung über die Einnahmen und Ausgaben des                  Niederschrift
      Rechnungsjahres 2018                                                 über die erste Sitzung des neu gewählten Ortsrates Sitzerath am
Der in der Anlage beigefügten Jahresrechnung wird zugestimmt.              Montag, 8. Juli 2019, im Kath. Pfarrheim im Ortsteil Sitzerath.
Abstimmung: einstimmig                                                     Anwesend: Bürgermeister Dr. Franz Josef Barth als Vorsitzender. Mit-
Zu 5. Entlastung des Jagdvorstandes für das Rechnungsjahr 2018             glieder des Ortsrates: 1. Barth Martina, 2. Hilgers Michael, 3. Müller
Dem Jagdvorstand wird für das Rechnungsjahr 2018 Entlastung erteilt.       Siegfried, 4. Paulus Volker, 5. Petit Dierk, 6. Scherer Lieselene, 7. Schmitt
                                                                           Michael, 8. Schmitt Stefan, 9. Trampert Wolfgang. Ferner anwesend:
Abstimmung: einstimmig
                                                                           Fachbereichsleiter Edwin Maßmann.
Zu 6. Antrag des Jagdpächters auf Verlängerung des Jagdpacht-
                                                                           Beginn: 18 Uhr; Ende: 18.45 Uhr.
      vertrages
                                                                           Tagesordnung: – öffentlich –
Der Jagdvorsteher trägt vor, dass ihm ein schriftlicher Antrag des Jagd-
pächters Ulrich Bothe auf Verlängerung des bestehenden Jagdpacht-          1. Eröffnung der Sitzung
verhältnisses für weitere 10 Jahre vorliegt.                               2. Verpflichtung der Mitglieder des Ortsrates

                                                                                                                                                           9
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