Mtsblatt - Verbandsgemeinde Landstuhl

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Mtsblatt - Verbandsgemeinde Landstuhl
Krickenbach

                                                   Linden

                                                                     mtsblatt
                                    Queidersbach

Trippstadt
             Stelzenberg   Schopp

                                                                                                    45. Jahrgang
                                                                                        Donnerstag, 27. Juni 2019

                                                                                                     Nr. 26/2019
               ZZZNDLVHU VODXWHU QVXHGGH

                                                            Letzte Ausgabe
                                                             Wir bedanken uns bei
                                                        unseren Leserinnen und Lesern
                                                                  für 46 Jahre.
                                                             Ihre Verbandsgemeinde
                                                               Kaiserslautern-Süd
Mtsblatt - Verbandsgemeinde Landstuhl
Kaiserslautern                                                                                   -2-                                                                      Ausgabe 26/2019

                                                 W          ICHTIGE                      R       UFNUMMERN
              Verbandsgemeindeverwaltung                                                                                   Notdienst der Zahnärzte
                                                                                                       Notfalldienst der Zahnärzte
                   Kaiserslautern-Süd                                                                  von Samstag, 29.06.2019, 9.00 Uhr bis Montag, 01.07.2019, 9.00 Uhr:
 Pirmasenser Straße 62, 67655 Kaiserslautern,                                                          Dr. Wolfram Wittge, Parkstr. 65,
 Telefon 0631/20161-0, Telefax 0631/18953                                                              67655 Kaiserslautern...............................................Tel: 0631/28295
 So finden Sie uns im Internet:                                                                        Dr. Andreas Zorn, Ludwigstr. 21,
 http://www.kaiserslautern-sued.de                                                                     66849 Landstuhl....................................................Tel: 06371/17991
 Redaktion Amtsblatt: Frau Jung
 amtsblatt@kaiserslautern-sued.de
                                                                                                                Sprechstunde des Bürgermeisters
                                                                                                       Sprechstunde nach Vereinbarung im Verwaltungsgebäude
     Rufbereitschaft der Versorgungswerke                                                              Tel.: 0631-20161-91
 Wasserversorgung ................................................... 0631/2016165                    Bürgermeister Unnold wird einmal im Monat jede Ortsgemeinde in
 bei Nichterreichbarkeit............................................. 0164 6037886                    den Sprechstunden besuchen. Die Termine werden rechtzeitig im
 Abwasserbeseitigung................................................ 0631/3723301                     Amtsblatt bekannt gegeben.
 sowie Stromversorgung in Krickenbach
 und Stelzenberg (Stadtwerke Kaiserslautern)...........0800-8958958
 Stromversorgung in Linden, Queidersbach,                                                                           Sprechstunden der Verwaltung
 Schopp und Trippstadt (Pfalzwerke Netz AG)......... 0800/797 777 7
                                                                                                       Krickenbach                       Montag                              11.00 - 11.45 Uhr
 Gastechnische Störungen
                                                                                                                                         Mittwoch                            18.30 - 19.30 Uhr
 für die gesamte Verbandsgemeinde.......................0631/8001-2222
 Kostenlose Notfallnummer Gas................................0800-8456789                             Linden                            Montag                              18.30 - 19.30 Uhr
                                                                                                                                         Mittwoch                            10.00 - 10.45 Uhr
                                                                                                       Queidersbach                      Montag                              16.30 - 18.00 Uhr
   Öffnungszeiten Grünabfallsammelstellen                                                                                                Mittwoch                            11.00 - 11.45 Uhr
                                                                                                       Schopp                            Montag                              10.00 - 10.45 Uhr
                                  Queidersbach                                                                                           Mittwoch                            17.00 - 18.00 Uhr
              für Krickenbach, Linden und Queidersbach                                                 Stelzenberg                       Dienstag                            17.00 - 18.00 Uhr
 April bis Oktober
                                                                                                                                         Mittwoch                            09.00 - 09.45 Uhr
 Donnerstag............................................................. 16.00-19.00 Uhr
                                                                                                       Trippstadt                        Montag                              09.00 - 09.45 Uhr
 Freitag.................................................................... 15.00-19.00 Uhr
 Samstag................................................................. 10.00-17.00 Uhr                                               Dienstag                            18.30 - 19.30 Uhr
                                          Trippstadt
 ab April
 Mittwoch ................................................... 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr                             Schiedsamt Verbandsgemeinde
 Freitag........................................................14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
 Samstag.................................................... 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr                                   Kaiserslautern-Süd
                                                                                                       Termine nach Vereinbarung......................................0631/20161-91
              Notfalldienst der Ärzte in der Region
 Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd                                                                                          Bezirkspolizeibeamte
 a) für Linden und Queidersbach:                                                                       Sprechstunden in der Verwaltung nach Vereinbarung
 Bereitschaftsdienstzentrale Landstuhl, Nardinistr. 32, 66849 Land-                                    .................................................................................. 0631/2016171
 stuhl, Tel. 116117 (ohne Vorwahl, aus dem Handynetz mit Vorwahl                                       Frau Simone Millgramm-Denzer...............................0631/369-2224
 06371)                                                                                                E-Mail: simone.millgramm-denzer@kaiserslautern-sued.de
 freitags 18 Uhr bis montags 7 Uhr;                                                                    Herr Rainer Lesmeister.............................................0631/369-2225
 mittwochs 13 Uhr bis donnerstags 7 Uhr;                                                               Polizeiinspektion 2 Kaiserslautern:
 an gesetzlichen Feiertagen von 20 Uhr des Vortages bis 7 Uhr des                                      Wache (24 Std.)....................................................... 0631-369-2250
 Folgetages                                                                                            E-Mail: pikaiserslautern2@polizei.rlp.de
 b) für Krickenbach, Schopp, Stelzenberg und Trippstadt:
 Bereitschaftsdienstzentrale Kaiserslautern, Helmut-Hartert-Str. 1,
 67655 Kaiserslautern, Tel. 116117 (ohne Vorwahl, aus dem Handy-                                            Sprechstunden der Ortsbürgermeister
 netz mit Vorwahl 0631)                                                                                Krickenbach - Uwe Vatter
 freitags 16 Uhr bis montags 7 Uhr,                                                                    Ringstraße 22, Tel. 06307/1355
 mittwochs 14 Uhr bis donnerstags 7 Uhr,                                                               E-Mail: info@uwe-vatter.de
 an gesetzlichen Feiertagen von 18 Uhr des Vortages bis 7 Uhr des                                      Ratssaal...............................................................Tel. 06307/401308
 Folgetages                                                                                            Montag................................................................. 18.00 - 18.30 Uhr
                                                                                                       Sprechstunden ansonsten nach Vereinbarung
                                                                                                       Linden - Uwe Unnold
              Öffnungszeiten der Apotheken                                                             Am Weiherwäldchen 2, Tel. 0631/20161-90, Fax 0631/18953
 Kur-Apotheke Trippstadt, Tel. 06306/ 1333, Fax: 993398                                                E-Mail: uwe.unnold@kaiserslautern-sued.de
 Montag, Dienstag, Donnerstag                                                                          Gemeindebüro...................................................Tel. 06307/ 401 807
 und Freitag.............................8.30-12.30 Uhr und 14.30-18.30 Uhr                           Montag................................................................. 19.00 - 20.00 Uhr
 Mittwoch und Samstag............................................ 8.30-13.00 Uhr                      Sprechstunden ansonsten nach Vereinbarung
                                                                                                       Queidersbach - Ralph Simbgen
 Eichen-Apotheke Schopp OHG, Tel: 06307/1237
                                                                                                       Brunnenstr. 8, Tel. 06371/1300730, Fax 06371/1300731
 Montag, Dienstag und
                                                                                                       Mobil: 0171 5535229, E-Mail: ralph-simbgen@t-online.de
 Donnerstag.................................................... 08.00 Uhr - 12.30 Uhr                 Gemeindebüro.........................................................Tel. 06371/2410
 ...................................................................... 14.30 Uhr - 18.00 Uhr         Dienstag............................................................... 19.00 - 20.00 Uhr
 Mittwoch, Freitag........................................... 08.00 Uhr - 12.30 Uhr                   Sprechstunden ansonsten nach Vereinbarung
 Samstag........................................................ 08.30 Uhr - 10.00 Uhr                Schopp - Bernd Mayer
 Höhen-Apotheke Queidersbach, Tel. 06371/3324                                                          Wiesenstr. 2, Tel. 06307/99025, Fax 06307/99027,
 Montag, Dienstag, Donnerstag                                                                          Mobil 0171 7726554 , E-Mail: B.Mayer-Schopp@t-online.de
 und Freitag............................................................... 8.00-19.00 Uhr            erster Freitag im Monat........................................ 17.00 - 18.00 Uhr
 Mittwoch und Samstag............................................ 8.00-13.00 Uhr                      Sprechstunden ansonsten nach Vereinbarung
 Dienstbereitschaft außerhalb dieser Zeiten siehe Hinweisschilder                                      Stelzenberg - Reiner Demuth
 an der Apothekentür oder unter Telefon-Nummer: 0180-5-258825                                          In der Trift 8, Tel. 06306/701528, Mobil 0177 6052621
 + PLZ z.B. 66851 bzw. im Internet: www.lak-rlp.de                                                     E-Mail: info-reiner.demuth@web.de
Mtsblatt - Verbandsgemeinde Landstuhl
Kaiserslautern                                                                                 -3-                                               Ausgabe 26/2019

 Gemeindebüro���������������������������������������������������������Tel. 06306/6323
 Donnerstag����������������������������������������������������������� 18.00 - 19.00 Uhr
 Sprechstunden ansonsten nach Vereinbarung
 Trippstadt - Manfred Stahl
                                                                                                         W W     AS -             ANN -
                                                                                                              in der Verbandsgemeinde
                                                                                                                                                 W       O
 Am Hinkelacker 8, Tel. 06306/2502, Fax 06306/7010022
 E-Mail: gemeinde.trippstadt@yahoo.de                                                                         Veranstaltungen in der
 Gemeindebüro�����������������������������������������������������������Tel. 06306/481
 Mittwoch��������������������������������������������������������������� 18.00 - 19.00 Uhr            Verbandsgemeinde Kaisreslautern-Süd
 Sprechstunden ansonsten nach Vereinbarung
                                                                                                             vom 27.06. bis 30.06.2019
                                                                                                 Freitag, 28. Juni 2019
             Öffnungszeiten der Büchereien                                                       16.30 Uhr      Blutspenden im Pfarrheim Queidersbach
 Gemeindebücherei Schopp                                                                         19.00 Uhr      Mitgliederversammlung des FCK Fanclub Schopp
 Dienstag�����������������������������������������������������09.30 Uhr bis 12.30 Uhr           Samstag, 29. Juni 2019
 Mittwoch�����������������������������������������������������15.00 Uhr bis 18.00 Uhr           19.00 Uhr      Dart-Turnier der EDC Hot-Dog’s im Schützenhaus Schopp
 Gemeindebücherei Stelzenberg
                                                                                                 Sonntag, 30. Juni 2019
 Donnerstag��������������������������������������������������������16.00 bis 19.00 Uhr
 Gemeindebücherei Trippstadt                                                                     11.30 Uhr      Schützenfest der Sportschützengilde Queidersbach
 Dienstag und Freitag����������������������������������16.00 Uhr bis 18.00 Uhr                                 am Schützenhaus

                                                                                                            A                             T
 Mittwoch���������������������������������������������������� 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr
 Öffentl. Kath. Bücherei Herz-Mariä Linden
 Mittwoch������������������������������������������������������������15.00 bis 16.30 Uhr
 �������������������������������������������������������������������und 18.30 bis 19.30 Uhr                      MTLICHER                     EIL
 Öffnungszeiten während der Ferien werden unter den jeweiligen
 Ortsgemeinden bekannt gegeben.
                                                                                                         Öffentliche Bekanntmachung
              Sprechstunde des Beirates
             für Migration und Integration                                                                  Verbandsgemeinde Landstuhl
                                                                                                 Bekanntmachung
            des Landkreises Kaiserslautern                                                       Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates wurden zur konstituierenden
 Die Sprechstunden des Beirates finden jeden Donnerstag von 16 –                                 Sitzung eingeladen auf Montag, den 01.07.2019, 18:30 Uhr, im großen
 18 Uhr nach telefonischer Vereinbarung unter 0159-04094168 oder                                 Sitzungssaal des Rathauses, Kaiserstraße 49, 66849 Landstuhl.
 0631/7105-414 mit Herrn Sofronius Spytalimakis im Gesundheits-                                  Tagesordnung:
 amt Kaiserslautern, Pfaffstr. 40 – 42, 3. Stock, Zimmer 312 statt.                              Öffentlicher Teil
 Vorherige Terminvereinbarung für die Verbandsgemeinde Kaisers-
 lautern-Süd bei Herrn Spytalimakis.                                                             1       Ernennung des Bürgermeisters, Vereidigung und Einführung
                                                                                                         in das Amt
                                                                                                 2       Erlass einer Hauptsatzung
                   Gemeindeschwester plus                                                        3       Festlegung der Reihenfolge der Beigeordneten
 Andrea Rihlmann, Kaiserstraße 42, 66849 Landstuhl, Tel.                                         4       Ernennung des Ersten hauptamtlichen Beigeordneten, Verei-
 0631/7105333, email: andrea.rihlmann@kaiserslautern-kreis.de                                            digung und Einführung in das Amt
                                                                                                 5       Bestimmung des Bekanntmachungsorganes bei dringlichen
                                                                                                         Sitzungen und bei besonderen Umständen
                           Kleiderfundgrube                                                      6       Wahl der weiteren Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung
 Rückseite der Realschule Plus in Queidersbach                                                           und Einführung in das Amt
 Öffnungszeit: donnerstags in ungeraden Kalenderwochen 16.30-                                    6.1     Weitere/r Beigeordnete/r
 18.30 Uhr                                                                                       6.2     Weitere/r Beigeordnete/r
 Spenden werden gerne während der Öffnungszeit entgegenge-                                       6.3     Weitere/r Beigeordnete/r
 nommen.                                                                                         7       Bildung und Übertragung von Geschäftsbereichen auf die
                                                                                                         Beigeordneten
                                                                                                 8       Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung des Bürger-
                            Weisser Ring e.V.                                                            meisters und des Ersten hauptamtlichen Beigeordneten
 Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern                                 9       Bildung von Ausschüssen des Verbandsgemeinderates
 Anton Müller, Schorlenbergerstraße 17, 67677 Enkenbach-Alsen-                                   9.1     Wahl der Ausschussmitglieder
 born, Tel. 06303/87251
                                                                                                 9.2     Wahl des Inklusionsbeirats
                                                                                                 10      Vertretungsorgane des Schulzweckverbandes Integrierte
                      Sozialstation                                                                      Gesamtschule Landstuhl (IGS)
                                                                                                 10.1    Wahl von Mitgliedern zur Verbandsversammlung des
              des Deutschen Roten Kreuzes                                                                Schulzweckverbandes IGS
 Montag-Donnerstag: 08.00 - 17.00 Uhr, Freitag: 08.00 - 13.30 Uhr                                10.2    Wahl von Mitgliedern zum Schulträgerausschuss und Rech-
 Pflegedienstleitung: Frau Zielinski                                                                     nungsprüfungsausschuss des Schulzweckverbandes IGS
 06371/921543 oder 06374/923113                                                                  11      Benennung eines Vertreters für den Beirat für ältere Menschen
 Pflegenotruf nach Dienstschluss: 0170/3372933                                                   12      Benennung von Vertretern der Vertretungsorgane der Ver-
                                                                                                         bandsgemeinde Landstuhl für die Regionalvertretung der
                                                                                                         Planungsgemeinschaft Westpfalz
                  Pflegestützpunkt                                                               13      Geschäftsordnung des Verbandsgemeinderates
            des Landkreises Kaiserslautern                                                       14      Wahl der Gleichstellungsbeauftragten nach der Gemeindeordnung
 Standort Landstuhl, Kaiserstraße 42, Tel. 06371/49219 - 27 oder - 28                            15      Vereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Landstuhl
 Montag und Freitag 9.00-11.00 Uhr, Mittwoch 14.00-16.00 Uhr                                             und dem Bürgermeister sowie dem hauptamtlichen Beige-
                                                                                                         ordneten über die Dienstwagennutzung
                                                                                                 16      Mitgliedschaft bei der BVK Zusatzversorgung
            Ehrenamtlicher Besuchsdienst                                                         17      Beschlussfassung über das Wappen der neuen Verbandsge-
                                                                                                         meinde Landstuhl
            des Landkreises Kaiserslautern                                                       18      Einwohnerfragestunde
 Krickenbach/Rathaus:
 Edith Mang, Tel. 06307/401308                                                                   19      Verschiedenes - Anfragen und Mitteilungen
 Jeden 2. Montag 14.00 - 15.00 Uhr                                                               19.1    Anfragen gem. § 19 der Geschäftsordnung (vorsorglich)
 Trippstadt/Rathaus:                                                                             19.2    Mitteilungen der Verwaltung
 Christa Schwöbel, Tel. 06306/481
                                                                                                 Landstuhl, den 21.06.2019
 Montag 14.00 - 15.00 Uhr
                                                                                                 gez. Dr. Degenhardt, Bürgermeister
Mtsblatt - Verbandsgemeinde Landstuhl
Kaiserslautern                                                     -4-                                                     Ausgabe 26/2019

                 V   ERBANDSGEMEINDE                                          Sonstige amtliche Mitteilungen

                                                     T   ouristik

                 1. Woche Ferienprogramm

 In der ersten Ferienwoche erwarten die Kinder folgende Ter-           Leitung: Andrea Greiner
 mine:                                                                 Teilnehmer: 14 Kinder ab 7 Jahren
                                                                       Beitrag: 2,-- €
                                                                       Anmeldung: ab 24. Juni erforderlich, VG Kaiserslautern-Süd, Caro-
  * Kinder-Action-Tag *                                                lin Kluge, Tel.Nr. 0631/20161-38
                                                                       Mitzubringen: 1-2 alte T-Shirts, Trinkbecher
 Termin: Samstag, 29. Juni 2019, 10.00 - 14.00 Uhr
                                                                       Wir machen aus T-Shirt´s eine tolle Tasche! Ihr habt T-Shirt´s, die Ihr
 Ort: Grillhütte Jugendhaus Krickenbach (nähe Sportheim)
                                                                       nicht mehr anzieht oder ein tolles Muster haben, welches auch auf
 Leitung: Kindergottesdienstteam der Prot. Kirchengemeinde
                                                                       einer Tasche schön aussehen würde? Dann her damit, holt sie aus
 Schopp - Linden - Krickenbach
                                                                       dem Schrank und los geht´s!
 Teilnehmer: 30 Kinder von 5 - 12 Jahren
 Kosten: 5,-- €
 Anmeldung: ab 24. Juni erforderlich, VG Kaiserslautern-Süd, Caro-     * Walderlebnistag *
 lin Kluge, Tel.Nr. 631/20161-38
 Mitzubringen: Wetter- und waldfeste Kleidung (Regenjacke, festes      Termin: Donnerstag, 4. Juli 2019, 09.30-16.00 Uhr
 und geschlossenes Schuhwerk, lange Hosen)                             Ort: Naturfreundehaus, 67705 Finsterbrunnertal
 Wir haben für Euch ein Outdoorerlebnis für Groß und Klein vorbe-      Leitung: Naturfreundehaus Finsterbrunnertal
 reitet. Es warten eine Menge Abenteuer, Rätselspaß und eine GPS-      Alter: 10 - 14 Jahren
 Schatzsuche auf Euch. Lasst Euch überraschen und kommt vorbei!        Beitrag: 20,-- € (inkl. Verpflegung)
                                                                       Anmeldung: ab sofort bei Naturfreundehaus Finsterbrunnertal, Tel.
                                                                       Nr. 06306/2882
  * Keramik selbst bemalen *                                           Mitzubringen: wetterfeste Kleidung
 Termin: Montag, 1. Juli 2019, 15.30 - 17.30 Uhr                       Verbringt bei uns im Finsterbrunnertal einen spannenden Tag vol-
 Ort: Pfarrheim Linden, Flürchenstraße 13                              ler Abenteuer. Mit der Wildnisschule Pfalz erlebt Ihr die Natur mal
 Leitung: Beatrix Stahlhofen                                           anders. Es erwarten Euch Spiel und Spaß wie Survival Training,
 Teilnehmer: 15 Kinder von 6 - 13 Jahren, 5 - 6 jährige Kinder gerne   Bogenschießen, Slackline und vieles mehr!
 in Begleitung eines Erwachsenen
 Kosten: 11,00 € - 14,00 €
 Anmeldung: ab 24. Juni erforderlich, VG Kaiserslautern-Süd, Caro-
                                                                       * Tennis Schnupperkurs *
 lin Kluge, Tel.Nr. 0631/20161-38                                      Termin: Donnerstag, 4. Juli 2019, 10.00 - 13.00 Uhr
 Habt Ihr Lust eine Keramik, Frühstücksteller, Kakaobecher oder        Ort: Tennisanlage Trippstadt, Auf der Steige 1
 Müslischale oder eine Katze, Frosch, Bär, Hund, Fußballtasse oder     Leitung: Tennisclub Trippstadt
 eine Blattschale mit Schmetterling/Schnecke mit fröhlich bunten       Teilnehmer: 16 Kinder von 6 - 12 Jahren
 Farben zu bemalen?                                                    Anmeldung: ab 24. Juni erforderlich, VG Kaiserslautern-Süd, Caro-
 Die Keramiken sowie die speziellen Farben, Bleistifte, Pinsel,        lin Kluge, Tel.Nr. 0631/20161-38
 Schablonen, Stempel und anderes Handwerkszeug steht zu Eurer          Mitzubringen: Sportkleidung, Tennisschuhe oder profilarme Turn-
 Verfügung. Natürlich bekommt jeder Künstler eine genaue und indi-     schuhe
 viduelle Anleitung.                                                   Wir zeigen Euch in diesem Schnuppertraining den richtigen Umgang
                                                                       mit dem Tennisschläger. Verschiedene Schläge wie Vorhand und
  * Walderlebnistag *                                                  Rückhand sowie auch Aufschläge werden wir Euch beibringen.
                                                                       Tennisschläger und Bälle stellen wir Euch zur Verfügung. Natürlich
 Termin: Dienstag, 2. Juli 2019, 09.30-16.00 Uhr                       dürfen Eure Eltern auch gerne beim Training zuschauen.
 Ort: Naturfreundehaus, 67705 Finsterbrunnertal
 Leitung: Naturfreundehaus Finsterbrunnertal
 Alter: 10 - 14 Jahren                                                 * Säen und Pflanzen *
 Beitrag: 20,-- € (inkl. Verpflegung)                                  Termin: Freitag, 5. Juli 2019, 15.00 Uhr
 Anmeldung: ab sofort bei Naturfreundehaus Finsterbrunnertal, Tel.     Ort: am Kindergarten in Stelzenberg
 Nr. 06306/2882
                                                                       Leitung: Obst- und Gartenbauverein Stelzenberg
 Mitzubringen: wetterfeste Kleidung
                                                                       Alter: bis 14 Jahre
 Verbringt bei uns im Finsterbrunnertal einen spannenden Tag vol-
                                                                       Wer möchte gerne einmal etwas einpflanzen oder säen und dann im
 ler Abenteuer. Mit der Wildnisschule Pfalz erlebt Ihr die Natur mal
                                                                       Herbst schauen, was daraus geworden ist?
 anders. Es erwarten Euch Spiel und Spaß wie Survival Training,
                                                                       Die Mitglieder des Obst- und Gartenbauvereins Stelzenberg wer-
 Bogenschießen, Slackline und vieles mehr!
                                                                       den Euch gerne zeigen, wie man das macht und euch erklären, was
                                                                       dann in der Erde mit der Saat bzw. mit der Pflanze geschieht.
  * Upcycling *                                                        Nach getaner Arbeit gibt es auch leckeres, selbstgemachtes Essen
                                                                       und Trinken.
 * Ich mache aus meinem T-Shirt eine Tasche *                          Ein paar Wochen später schauen wir dann mit Euch was gewach-
 Termin: Mittwoch, 3. Juli 2019, 16.30-18.00 Uhr                       sen ist und ernten.
 Ort: Mehrgenerationentreff Stelzenberg (ehem. Bürgerhaus, Kai-        Also.....nix wie auf nach Stelzenberg. Und zieht Euch „Gartenkla-
 serslauterer Straße 3)                                                motten“ an, damit ihr auch richtig mitmachen könnt.
Mtsblatt - Verbandsgemeinde Landstuhl
Kaiserslautern                                                        -5-                                               Ausgabe 26/2019

           K    REISNACHRICHTEN                                                                 Q     uEiDErsBACH
              Umweltmobil-Termine 2019
               VG Kaiserslautern-Süd
Krickenbach                                                                    Öffentliche Bekanntmachungen
Mi.: 03.07. 11.45-12.45 Uhr Schulhof, Lindener Straße

Linden
                                                                            Hauptsatzung der Gemeinde Queidersbach
Mi.: 03.07.   10.05-11.25 Uhr Turnhalle Flürchenstraße
                                                                                                 vom 24.06.2019
Queidersbach                                                              Der Gemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung
Di.: 02.07. 15.30-17.30 Uhr Parkplatz Gästehaus Felsenkopf
                                                                          (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der
Schopp                                                                    Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über
Mi.: 03.07.   13.35-14.35 Uhr Parkplatz am Rathaus, Hauptstraße           die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die
                                                                          folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht
Stelzenberg                                                               wird:
Mi.: 03.07. 14.55-15.55 Uhr Parkplatz am Bürgerhaus
                                                                                                         §1
Trippstadt                                                                                 Öffentliche Bekanntmachungen
Mi.: 03.07.   16.15-17.30 Uhr Parkplatz Karlstalhalle
                                                                          (1) Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen im „Amtsblatt der Ver-
                                                                              bandsgemeinde Landstuhl.

ANDErE           B    EHÖrDEN uND                   S    tELLEN
                                                                              Darüber hinaus erfolgen die öffentlichen Bekanntmachungen im
                                                                              Internet unter der Adresse „http.//www.landstuhl.de“ unter der
                                                                              Rubrik Amtsblatt.
                                                                          (2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte
                                                                              oder Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch
                 Haus der Nachhaltigkeit                                      Auslegung im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung
Hinweis zum Umgang mit Grünabfall - Abgabe bei Sammelstellen                  zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden bekannt
für Privatleute kostenlos                                                     gemacht werden. In diesem Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude
Aus gegebenem Anlass möchte der für Trippstadt zuständige Förster             und Raum), Frist und Zeit der Auslegung spätestens am Tage vor
auf die vom Landkreis Kaiserslautern zur Verfügung gestellten Sam-            dem Beginn der Auslegung durch öffentliche Bekanntmachung
                                                                              in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist
melstellen für Grünabfälle hinweisen. Gartenabfälle die nicht selbst          beträgt mindestens sieben volle Werktage. Besteht an dienst-
kompostierbar sind, wie Rasen- oder Heckenabschnitt, können dort              freien Werktagen keine Möglichkeit der Einsichtnahme, so ist
kostenfrei abgegeben werden.                                                  die Auslegungsfrist so festzusetzen, dass an mindestens sieben
Das Ablagern solcher Abfälle in der Natur ist nicht nur unschön und           Tagen Einsicht genommen werden kann.
verboten, sondern kann auch schädlich für die Umwelt sein.                (3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorge-
Auf der Internetseite des Kreises Kaiserslautern sowie in der Broschüre       schrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten,
                                                                              gilt Absatz 2 entsprechend.
„Abfallratgeber 2019“ oder über die entsprechende App „Abfallratge-
                                                                          (4) Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 DVO zu § 27 GemO
ber KL Land“ kann man sich über Standorte und Öffnungszeiten der
                                                                              des Gemeinderates oder eines Ausschusses werden abweichend
Sammelstellen informieren.                                                    von Absatz 1 in der durch den Gemeinderat durch Beschluss
                                                                              bestimmten Zeitung bekannt gemacht, sofern eine rechtzeitige
                                                                              Bekanntmachung in dem in Absatz 1 Satz 1 bestimmten Bekannt-
                                                                              machungsorgan nicht möglich ist. Der Gemeinderat entscheidet

                        K    RICKENBACH
                                                                              durch Beschluss in welcher Zeitung die Bekanntmachungen erfol-
                                                                              gen; der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen.
                                                                          (5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer beson-
                                                                              derer Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungsform
                                                                              nicht angewandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen
                                                                              die öffentliche Bekanntmachung in der vom Gemeinderat durch
                                                                              Beschluss festgelegten Zeitung oder durch öffentlichen Ausruf.
      Öffentliche Bekanntmachungen                                            Die Bekanntmachung ist unverzüglich nach Beseitigung des Hin-
                                                                              dernisses in der vorgeschriebenen Form nachzuholen, sofern
                                                                              nicht der Inhalt der Bekanntmachung durch Zeitablauf gegen-
                                                                              standslos geworden ist.
          Bekanntmachung Ersatzperson
     des Wahlleiters der Ortsgemeinde Krickenbach                                                    §2
                                                                                    Art und Zusammensetzung der Ausschüsse
1.   Das Ratsmitglied Uwe Vatter hat seine Wahl in den Gemeinderat
     nicht angenommen. Gemäß § 45 Abs. 1 KWG ist deshalb eine             (1) Der Gemeinderat bildet folgende Aus-
     Ersatzperson einzuberufen.                                               schüsse:
2.   Bei der Wahl zum Gemeinderat am 26.05.2019 wurde nach den                a) Haupt- und Finanzausschuss            mit    7 Mitgliedern
     Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.                                  b) Bau- und Ortsverschönerungsausschuss mit     7 Mitgliedern
3.   Gemäß § 45 Abs. 2 KWG ist der/die nach der Stimmenzahl nächste           c) Friedhofsausschuss                    mit    7 Mitgliedern
     noch nicht berufene Bewerber/in der FWG-Partei einzuberufen.             d) Landwirtschaftsausschuss              mit    7 Mitgliedern
4.   Frau Lisa Jung, geb. am 13.05.1993 in Kaiserslautern, wohnhaft           e) Kultur-, Jugend-, Sport- und Fremden- mit    7 Mitgliedern
     in 67706 Krickenbach, Steinhügelstraße 41, wird deshalb als              verkehrsausschuss
     nächste, noch nicht berufene Bewerberin (Platz Nr. 6 mit 196 Per-
                                                                              f) Rechnungsprüfungsausschuss            mit    4 Mitgliedern
     sonenstimmen) festgestellt und in den Gemeinderat Krickenbach
     berufen. Die Wählbarkeitsvoraussetzungen sind gegeben.
5.   Die Ersatzperson ist gem. § 45 Abs. 5 KWG in Verbindung mit §        (2) Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses werden aus
     44 KWG zu benachrichtigen und der Name ist öffentlich bekannt            der Mitte des Gemeinderates gewählt.
     zu machen.                                                           (3) Die übrigen Ausschüsse können aus Ratsmitgliedern und sonsti-
                                                                              gen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gebildet
Krickenbach, den 25.06.2019                                                   werden. Mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder soll Mit-
gez. Uwe Vatter, Wahlleiter                                                   glied des Gemeinderates sein.
Mtsblatt - Verbandsgemeinde Landstuhl
Kaiserslautern                                                            -6-                                                 Ausgabe 26/2019
(4) Für jedes Mitglied ist ein persönlicher Stellvertreter zu wählen;                                       §8
    für die Stellvertreter gelten die vorstehenden Regelungen nach                       Aufwandsentschädigung für weitere Ehrenämter
    Absatz 2 und 3.                                                           (1) Bachpaten, Beauftragte für das Glockengeläut, Beauftragte
                                                                                  oder Paten in der Kinder- und Jugendarbeit, Brauchtumspfleger,
                             §3                                                   Bücherei- oder Museumsbeauftragte, Dorfgemeinschaftshauspa-
 Zuständigkeit der Ausschüsse und Übertragung von Aufgaben                        ten, Kulturbeauftragte, Ortsbildbeauftragte, Sportanlagenwarte,
             des Gemeinderates auf Ausschüsse                                     Umweltbeauftragte, Wirtschaft- und Wanderwegwarte, Feldge-
(1) Soweit einem Ausschuss die Beschlussfassung über Angele-                      schworene sowie Inhaber vergleichbarer Ehrenämter erhalten
    genheiten nicht übertragen ist, hat der Ausschuss innerhalb sei-              eine Aufwandsentschädigung, die nach Stundensätzen bemes-
    nes Zuständigkeitsbereichs die Beschlüsse des Gemeinderates                   sen wird; die Zeiten für die Wegestrecken vom Wohnsitz bis zum
    vorzuberaten. Dies gilt nicht, wenn eine Angelegenheit wegen                  Tätigkeitsort und zurück werden nicht berücksichtigt. Die Ent-
    Dringlichkeit in die Tagesordnung einer Gemeinderatssitzung                   schädigung beträgt 9,70 € je volle Stunde.
    aufgenommen wird. Berührt eine Angelegenheit den Zuständig-               (2) § 6 Abs. 2 gilt entsprechend.
    keitsbereich mehrerer Ausschüsse, so obliegt dem Haupt- und
    Finanzausschuss die Federführung.                                                                         §9
(2) Die Übertragung der Beschlussfassung über eine bestimmte                                             Inkrafttreten
    Angelegenheit auf einen Ausschuss erfolgt durch Beschluss des             (1) Diese Hauptsatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekannt-
    Gemeinderates. Sie gilt bis zum Ende der Wahlzeit des Gemein-                 machung in Kraft.
    derates, soweit ihm die Beschlussfassung nicht wieder entzogen            (2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 26.09.2014 außer Kraft.
    wird. Die Bestimmungen dieser Hauptsatzung bleiben unberührt.
(3) Die Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses umfasst                Queidersbach, 24.06.2019
    alle Aufgaben und Angelegenheiten, soweit sie nicht durch ein             (Simbgen)
    Gesetz, diese Hauptsatzung oder durch Beschluss des Gemein-               Ortsbürgermeister
    derates allgemein oder im Einzelfall einem anderen Ausschuss              Hinweis:
    übertragen sind. In Angelegenheiten von besonderer Bedeutung,             Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif-
    die in die Zuständigkeit anderer Ausschüsse fallen, kann der              ten der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes zustande
    Haupt- und Finanzausschuss beteiligt werden.                              gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von
(4) Der Bau- und Ortsverschönerungsausschuss ist zuständig für alle           Anfang gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht wenn
    Angelegenheiten der Bauleitplanung und der sonstigen Bauange-
                                                                              1.  die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh-
    legenheiten sowie für Angelegenheiten der Dorferneuerung und
                                                                                  migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung
    der Ortsverschönerung,
                                                                                  verletzt worden sind,
(5) Der Friedhofsausschuss ist zuständig für Angelegenheiten des Friedhofs.
                                                                                  oder
(6) Der Landwirtschaftsausschuss ist zuständig für Angelegenhei-
                                                                              2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den
    ten der Landwirtschaft, der Feld- und Wirtschaftswege und des
                                                                                  Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung von Verfah-
    Umweltschutzes.
                                                                                  rens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemein-
(7) Der Kultur-, Jugend-, Sport- und Fremdenverkehrsausschuss                     deverwaltung Kaiserslautern-Süd, Pirmasenser Str. 62, 67655
    ist zuständig für alle Angelegenheiten aus den Bereichen Kultur,              Kaiserslautern unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Ver-
    Sport und Fremdenverkehr, für Angelegenheiten der Jugend und                  letzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
    jungen Erwachsenen sowie der Seniorenarbeit.
                                                                              Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so
(8) Dem Rechnungsprüfungsausschuss obliegt die Prüfung der Jah-               kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese
    resrechnung.                                                              Verletzung geltend machen.
                                                                              Hinweis gemäß § 27a VwVfG
                                §4                                            Die o. a. öffentliche bzw. ortsübliche Bekanntmachung ist im Internet
          Übertragung von Aufgaben des Gemeinderates                          auf unserer Homepage unter der Adresse www. kaiserslautern-sued.
                    auf den Ortsbürgermeister                                 de abrufbar.
Auf den Ortsbürgermeister wird die Entscheidung in folgender Ange-
legenheit übertragen: Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen
der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 2.500
€ (zweitausendfünfhundert Euro) je Auftrag. Die vergebenen Aufträge
                                                                                                   Bekanntmachung
und Arbeitenden sind den Ratsmitgliedern in der darauf folgenden Sit-         über die Festlegung des Bekanntmachungsorgans der Ortsge-
zung des Gemeinderates vom Ortsbürgermeister mitzuteilen.                     meinde Queidersbach bei dringlichen Sitzungen und bei beson-
                                                                              deren Umständen
                                  §5                                          Der Ortsgemeinderat Queidersbach hat in seiner Sitzung am
                             Beigeordnete                                     17.06.2019 beschlossen, dass bei dringlichen Sitzungen und bei
                                                                              besonderen Umständen, wegen denen eine öffentliche Bekannt-
(1) Die Gemeinde hat bis zu drei Beigeordnete. Die Beigeordneten              machung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde nicht erfolgen kann,
    sind ehrenamtlich tätig.                                                  ersatzweise die Bekanntmachung in der Tageszeitung „Die Rhein-
(2) Es werden keine Geschäftsbereiche im Sinne von § 50 Abs. 4                pfalz“, Ausgabe Kaiserslautern erfolgt.
    GemO gebildet.                                                            Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
                                                                              Simbgen, Ortsbürgermeister
                             §6
         Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters
(1) Der Ortsbürgermeister erhält eine Aufwandsentschädigung
    gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO.                                                     Bekanntmachung Ersatzperson
(2) Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung                 des Wahlleiters der Ortsgemeinde Queidersbach
    der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird
    die pauschale Lohnsteuer von der Gemeinde getragen. Die pau-              Betreff:  Vollzug des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunal-
    schale Lohnsteuer und pauschale Sozialversicherungsbeiträge                         wahlordnung
    werden auf die Aufwandsentschädigung nicht angerechnet.                   hier:     Einberufung einer Ersatzperson
                                                                              Das bei der Wahl zum Ortsgemeinderat Queidersbach am 26.05.2019
                              §7                                              gewählte Ratsmitglied, Herr Ralph Simbgen ist mit seiner Ernennung
            Aufwandsentschädigung der Beigeordneten                           zum Ortsbürgermeister aus dem Gemeinderat ausgeschieden.
(1) Ehrenamtliche Beigeordnete erhalten für den Fall der Vertretung           Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz (KWG) war deshalb eine Ersatz-
    des Ortsbürgermeisters eine Aufwandsentschädigung in Höhe                 person zu berufen.
    der Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters nach § 12                Herr Martin Brenk, wohnhaft in Queidersbach, Blumenstraße 7, wurde
    Abs. 1 Satz 1 KomAEVO. Erfolgt die Vertretung des Ortsbürger-             als Ersatzperson festgestellt und in den Gemeinderat Queidersbach
    meisters nicht für die Dauer eines vollen Monats, so beträgt sie          berufen.
    für jeden Tag der Vertretung ein Dreißigstel des Monatsbetrags            Herr Brenk hat die Berufung angenommen und hat damit nach Ver-
    der dem Ortsbürgermeister zustehenden Aufwandsentschädi-                  pflichtung im Gemeinderat am 17.06.2019 die Rechtsstellung als
    gung. Erfolgt die Vertretung insgesamt während eines kürzeren             Ratsmitglied erworben.
    Zeitraums als einen vollen Tag, so beträgt die Aufwandsentschä-           Queidersbach, den 17.06.2019
    digung die Hälfte des Tagessatzes nach Satz 2.                            Wahlleiter für die Ortsgemeinderatswahl
(2) § 6 Abs. 2 und gilt entsprechend.                                         Ralph Simbgen, Ortsbürgermeister
Mtsblatt - Verbandsgemeinde Landstuhl
Kaiserslautern                                                                  -7-                                                Ausgabe 26/2019
                                                                                  Die 1-Jahresfrist zur Geltendmachung von Verletzungen von Verfahrens-

                              S      CHOPP
                                                                                  und Formvorschriften beginnt am 28.06.2019 und endet am 29.06.2020.
                                                                                  Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2, sowie Abs. 4 des
                                                                                  Baugesetzbuches in der neuesten Fassung über die Entschädigung
                                                                                  von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen,
                                                                                  sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschä-
                                                                                  digungsansprüche wird hingewiesen.
                                                                                  Mit dieser Bekanntmachung wird der Bebauungsplan gemäß § 10
         Öffentliche Bekanntmachungen                                             Baugesetzbuch und die darin aufgenommenen gestalterischen Fest-
                                                                                  setzungen (örtliche Bauvorschriften gemäß § 88 Landesbauordnung),
                                                                                  jeweils in der neusten Fassung rechtsverbindlich.
                Bekanntmachung des Ergebnisses der Stichwahl
                zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Schopp

     Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Schopp hat in seiner Sitzung am
     18. Juni 2019 das Ergebnis der Stichwahl zum Ortsbürgermeister wie folgt
     festgestellt:

                                                 I.

     Wahlberechtigte insgesamt        1.201
     Wähler insgesamt                   776
     Die Wahlbeteiligung betrug       64,6 %.

     Von den insgesamt abgegebenen Stimmen waren 767 gültig und 9 ungültig.

                                                II.

     Es entfielen auf die Bewerber
     Busch, Benjamin, CDU             465 Stimmen       60,6 %
     Mayer, Bernd, FWG                302 Stimmen       39,4 %

                                                III.

     Als Ortsbürgermeister ist damit gewählt:
     Busch Benjamin, CDU                                                          Schopp, im Juni 2019
                                                                                  gez. Mayer, Ortsbürgermeister

                                                                                                          S
     Schopp, den 19.06.2019
     Gez.
     Ralf Weismann
     Wahlleiter
                                                                                                              TELZENBERG
          Inkrafttreten des Bebauungsplanes
                 „Gewerbegebiet-Süd“                                                     Öffentliche Bekanntmachungen
             in der Ortsgemeinde Schopp
Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet-Süd“ wurde in der Sitzung des
Ortsgemeinderates Schopp am 09.04.2019 als Satzung gemäß § 10                               Bekanntmachung Ersatzperson
BauGB und § 88 LBauO beschlossen.
                                                                                        des Wahlleiters der Ortsgemeinde Stelzenberg
Der Bebauungsplan einschließlich der Begründung kann bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Kaiserslautern-Süd, Zimmer 60, Pir-                    1.   Das Ratsmitglied Fritz Geib hat seine Wahl in den Gemeinderat
masenser Straße 62, 67655 Kaiserslautern, während der üblichen                         nicht angenommen. Gemäß § 45 Abs. 1 KWG ist deshalb eine
Dienststunden von jedermann eingesehen und Auskunft über den                           Ersatzperson einzuberufen.
Inhalt verlangt werden.                                                           2.   Bei der Wahl zum Gemeinderat am 26.05.2019 wurde nach den
Das Satzungsgebiet ist aus der nachstehend abgedruckten verklei-                       Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.
nerten Planskizze ersichtlich.                                                    3.   Gemäß § 45 Abs. 2 KWG ist der/die nach der Stimmenzahl nächste
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird                    noch nicht berufene Bewerber/in der FWG-Partei einzuberufen.
darauf hingewiesen, daß gemäß § 24 GemO (Gemeindeordnung) in                      4.   Herr Tobias Foth, geb. am 21.07.1978 in Kaiserslautern, wohnhaft
der gültigen Fassung eine Verletzung der Bestimmungen über                             in 67705 Stelzenberg, Marcel-Cordes-Straße 24, wird deshalb als
                                                                                       nächster, noch nicht berufene Bewerber (Platz Nr. 12 mit 294 Per-
1.  Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
                                                                                       sonenstimmen) festgestellt und in den Gemeinderat Stelzenberg
2.  die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des                             berufen. Die Wählbarkeitsvoraussetzungen sind gegeben.
    Gemeinderates (§ 34 GemO)
                                                                                  5.   Die Ersatzperson ist gem. § 45 Abs. 5 KWG in Verbindung mit §
bei der Beschlußfassung des Gemeinderates über die Satzung                             44 KWG zu benachrichtigen und der Name ist öffentlich bekannt
unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die-                      zu machen.
ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter der Bezeichnung
der Tatsache, die eine solche Rechtsverletzung begründen können,                  Stelzenberg, den 25.06.2019
gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Kaiserslautern-Süd                       gez. Reiner Demuth, Wahlleiter
geltend gemacht werden.
Nach § 215 Abs 1 BauGB werden unbeachtlich
1.) eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr.:1 bis 3 beachtliche Verletzung
    der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,                           Datenschutz geht uns alle an...
2.) eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verlet-                  Die DSGVO unterscheidet nicht zwischen öffentlich
    zung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans
    und des Flächennutzungsplans                                                      und nichtöffentlich. Somit gelten grundsätzlich sämt-
3.) nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungs-                        liche Vorschriften der DSGVO auch für Vereine.
    vorgangs
wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung des                                       blog.wittich.de
Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der
Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sach-                        Diskutieren Sie mit uns über dieses Thema!
verhalts geltend gemacht worden sind.
Mtsblatt - Verbandsgemeinde Landstuhl
Kaiserslautern                                                         -8-                                                          Ausgabe 26/2019

      Sonstige amtliche Mitteilungen

           90. Geburtstag in Stelzenberg
                                                                                                       T     RIPPSTADT
Herbert Schäfer empfängt, wohlerholt von einer Urlaubsreise zurück-
gekehrt, am 18. Juni die Gästeschar zu seinem 90. Geburtstag. Beide
Töchter unterstützten die Eltern bei den Vorbereitungen der Bewirtung            Öffentliche Bekanntmachungen
der Gratulanten. Erfreulich für den Jubilar ist die Tatsache, dass eine
der Töchter,, wie der Sohn in Stelzenberg wohnt und die andere ledig-
lich nach Trippstadt umgezogen ist.
                                                                                        Bekanntmachung des Ergebnisses der Stichwahl
Die Beigeordnete, Renate Flesch, gratuliert im Namen der Ortsge-
meinde und bringt den liebevoll gefüllten Korb als Präsent.                           zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Trippstadt

                                                                             Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Trippstadt hat in seiner Sitzung am
                                                                             19. Juni 2019 das Ergebnis der Stichwahl zum Ortsbürgermeister wie folgt
                                                                             festgestellt:

                                                                                                                         I.

                                                                             Wahlberechtigte insgesamt        2.366
                                                                             Wähler insgesamt                 1.199
                                                                             Die Wahlbeteiligung betrug       50,7%.

                                                                             Von den insgesamt abgegebenen Stimmen waren 1.190 gültig und 9 ungültig.

                                                                                                                        II.

                                                                             Es entfielen auf die Bewerber
                                                                             Specht, Jens, FWG                676 Stimmen       56,8 %
                                                                             Mannweiler, Reinhold, CDU        514 Stimmen       43,2 %
auf dem Foto: der Jubilar Herbert Schäfer mit Gattin Emma Renate Flesch
                                                                                                                        III.
           95. Geburtstag in Stelzenberg
Julia (Lydia) Junker freut sich mit ihren drei Söhnen und deren Fami-        Als Ortsbürgermeister ist damit gewählt:
lien bei gute Gesundheit ihren 95. Geburtstag zu feiern. Ihre sechs          Specht Jens, FWG
Enkelinnen und Enkel halten den Kontakt zur Oma und umsorgen die
                                                                             Trippstadt, den 20.06.2019
zahlreichen Gäste. Renate Flesch, Beigeordnete und der Ortsbürger-           Gez.
meister Reiner Demuth gratulieren der Jubilarin und überreichen den          Manfred Stahl
Präsentkorb der Ortsgemeinde.                                                Wahlleiter

                                                                                  Sonstige amtliche Mitteilungen

                                                                                         Der Bürgermeister informiert:
                                                                           Rentenberatung vor Ort im Rathaus Trippstadt
                                                                           Seit einigen Jahren können die Bürgerinnen und Bürger den besonde-
                                                                           ren Service der Rentenberatung in Anspruch nehmen.
                                                                           Die Rentenberatung wird monatlich, im Rathaus, Hauptstraße 32,
                                                                           67705 Trippstadt angeboten. Die nächste Rentenberatung findet
                                                                           am: Freitag 05.07.2019 von 14.00 bis 16.00 Uhr im Rathaus Tripp-
                                                                           stadt statt. Der Versichertenberater der Deutschen Rentenversiche-
                                                                           rung Bund für den Landkreis Kaiserslautern Land, Herr Armin Eckes,
                                                                           steht für diesen Service zur Verfügung.
                                                                           Zu den Aufgaben des Versichertenberaters der DRV Bund gehört es:
                                                                           Rentenauskünfte zu erteilen
                                                                           Rentenanträge aufzunehmen und
                                                                           Kontenklärungen durchzuführen
                                                                           Um Wartezeiten zu vermeiden ist eine telefonische Voranmeldung unter
auf dem Bild sind neben der Jubilarin auch der älteste Sohn Ottmar         der Telefon Nr.: 0 63 06 - 3 41 erforderlich! Für die Beratung sind unbe-
und der „Mittlere“ Willi Junker zu sehen.                                  dingt die Rentenunterlagen und Personalausweis mitzubringen!
Renate Flesch, Beigeordnete
                                                                           Manfred Stahl, Ortsbürgermeister

                Herausgeber:           Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd
                Druck:                 Druckhaus WITTICH KG                                                                     Impressum
                Verlag:                LINUS WITTICH Medien KG
                Anschrift:             54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT)
                Verantwortlich: 		                                           Erscheinungsweise:      wöchentlich
                Amtlicher und                                                Zustellung:             Kostenlose Zustellung an alle
                nichtamtlicher Teil: Uwe Unnold, Bürgermeister                                       Haushalte, Einzelbezug über den
                                     67655 Kaiserslautern,                                           Verlag
                                     Pirmasenser Straße 62                   Reklamationen Vertrieb: Tel. 06502 9147-335, -336, -713,
                Anzeigen:            Thomas Blees, Produktionsleiter         		                      E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de
               Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit
               gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich ge-
               kennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des
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Mtsblatt - Verbandsgemeinde Landstuhl
Kaiserslautern                                                      -9-                                                   Ausgabe 26/2019

               96. Geburtstagsjubiläum
Am 22. Juni feierte die älteste noch aktive Trippstadter Gastwirtin,
unsere Mitbürgerin Frau Anita Wielinski, im Kreise ihrer Familie und
Freunde, ihr 96. Geburtstagsjubiläum, wie für sie selbstverständlich,
                                                                                          K   RICKENBACH
hinter der Theke ihrer Gastwirtschaft und Pension Geib. Zu diesem
seltenen Geburtstagsjubiläum zählten neben zahlreichen Gratulan-
                                                                          Nachrichten aus dem Gemeindeleben
ten auch der Beigeordnete des Landkreises, Herr Dr. Walter Altherr,
sowie die Beigeordnete der Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd,
Frau Waltraud Gries. Ortsbürgermeister Manfred Stahl gratulierte der                           Jugendinitiative
sehr rüstigen Jubilarin ebenfalls im Namen der Gemeinde mit einem
Präsent.
                                                                                               Krickenbach e.V.
                                                                                             Mitgliederversammlung
                                                                        Hiermit laden wir alle Mitglieder zur diesjährigen Mitgliederversamm-
                                                                        lung am 06.07.2019, um 19:00 Uhr im Jugendhaus ein.
                                                                        Tagesordnung:
                                                                        1.)    Begrüßung und Bericht des 1.Vorditzenden
                                                                        2.)    Bericht des Kassenwarts
                                                                        3.)    Bericht des Kassenprüfers
                                                                        4.)    Entlastung des Vorstands
                                                                        5.)    Ausblick 2019/2020
                                                                        6.)    Sonstiges

                                                                        Die Vorstandschaft

                                                                                               1. FCK Fan Club
                                                                                               Krickenbach e.V.
Manfred Stahl, Ortsbürgermeister
                                                                              Neuwahlen in der FCK Fan Region Kaiserslautern

        N    ICHTAMTLICHER                          T    EIL
                                                                                             Sickingerhöhe -
                                                                        Werner Bohl für 3 Jahre wieder gewählt
                                                                        In einer Sitzung der FCK Fanregion Kaiserslautern Sickingerhöhe am
                                                                        22. Mai in Krickenbach wurde der bisherige Vorstand Werner Bohl für
                                                                        weitere 3 Jahre wiedergewählt.
                                                                        Ausgeschieden ist auf eigenem Wunsch die bisherige stellvertretende
             Hinweis in eigener Sache                                   Vorsitzende Martina Schmalenberger.
                                                                        Neuer Stellvertreter ist nun Stefan Bernhard aus Trippstadt.
                                                                        Ausgeschieden ist auch der bisherige Fanbeauftragte des FCK Chris-
                                                                        toph Schneller dessen Nachfolger jetzt Alexander Krist ist.
 Zum 01.07.2019 werden die Verbandsgemeinden Kaisers-                   Werner Bohl bedankte sich bei Martina für die beispiellose Unterstüt-
 lautern-Süd und Landstuhl fusionieren. Ab KW 27 wird                   zung in fast 20 Jahren Fanarbeit für die Fanregion und bei Christoph
 eine neue Publikation „Wochenzeitung mit eingelegtem                   Schneller für 10 Jahre hervorragend geleistete Arbeit als Fanbeauf-
 Amtsblatt“ der Verbandsgemeinde Landstuhl erscheinen.                  tragter.
                                                                        Beide erhielten im Namen der Region ein Präsent. Wie Werner Bohl
 Ab Ausgabe 27/2019 ist die LINUS WITTICH Medien KG
                                                                        mitteilte wird er das Amt des Fanbeiratssprechers beim FCK zur Ver-
 verantwortlich für alle Berichte im Mitteilungsblatt, die              fügung stellen, dies hat er dem Vereinsrat des FCK und Kollegen aus
 Veröffentlichungen der Vereine, Verbände, kirchlichen Ins-             dem Fanbeirat bereits mitgeteilt.
 titutionen, politischen Parteien und Gruppierungen.                    Die Neuwahlen im Fanbeirat finden im Juli statt.
 Da sich die Struktur der Wochenzeitung ändern wird, bit-               Die Region Lautre hat sich mittlerweile aufgelöst so dass viele Fan-
 ten wir alle WebUser, ab Freitag, 28. Juni 2019 die neue               clubs in die Region Kaiserslautern Sickingerhöhe wechseln werden.
                                                                        Dies hat zur Folge, dass man davon ausgehen muss, dass die Fanre-
 Zeitung zu beantragen.
                                                                        gion mit weit über 50 Fanclubs aktiv sein wird.
 Eine Anleitung zur Registrierung oder Beantragung einer                Eine riesen Aufgabe wartet daher auf Stefan Bernhard und Werner
 neuen Zeitung finden Sie in dieser oder einer der nächs-               Bohl mit ihren Kollegen im erweiterten Vorstand.
 ten Ausgaben.                                                          Werner Bohl bedankte sich daher auch bei allen Fanclubs für das
                                                                        entgegengebrachte Vertrauen mit dem Wunsch auf eine erfolgreiche
 Vereine und Verbände haben im neuen Mitteilungsblatt                   Arbeit in der Fanregion.
 für die Verbandsgemeine Landstuhl für Ankündigungen,
 Berichte und Nachberichterstattungen ein Zeichenkontin-
 gent von 1.500 Zeichen und 1 Bild pro Woche zur Verfü-
 gung.
 Veranstaltungshinweise können nur noch einmalig kos-
 tenlos mit der Größe ¼ Seite vierfarbig abgedruckt wer-
 den, sofern diese druckfähig eingereicht werden. Weitere
 Veröffentlichungen sind kostenpflichtig und werden wie
 folgt berechnet:
             ¼ Seite ab der 2. Veröffentlichung:
            75,00 €+ MwSt. pro Schaltungswoche
                ½ Seite ab erstem Abdruck:
           100,00 € + MwSt. pro Schaltungswoche
               1/1 Seite ab erstem Abdruck:
           175,00 € + MwSt. pro Schaltungswoche
 Redaktionsschluss ist wie gewohnt montags, 12:00 Uhr                   Die neue Vorstandschaft der Fanregion mit Martina, Christoph und
 im Verlag, bei Vorverlegungen entsprechend früher.                     Alexander

                                                                        Schriftführer Fanregion
Mtsblatt - Verbandsgemeinde Landstuhl
Kaiserslautern                                                       - 10 -                                               Ausgabe 26/2019

                      L   INDEN
                                                                                       FC Queidersbach 1932 e.V.
                                                                                             Dorfmeisterschaft 2019
                                                                         Mannschaftsmeldung für die Dorfmeisterschaft am Samstag 20.07.19
                                                                         ab ca. 15:00 Uhr.
Nachrichten aus dem Gemeindeleben                                        Wie in den vergangenen Jahren wird der Dorfmeister bei einem Klein-
                                                                         feldturnier ermittelt. Interessierte Mannschaften melden sich bitte bis
                                                                         zum 10.07. bei Werner Gries 0171-6774770.
                                                                         Stefan Bold, Schriftführer
       Mittagstisch für Senioren in Linden                                Heimat- und Kulturverein Queidersbach e. V.
                    von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr im Kath. Pfarrheim               Einladung zur Jahreshauptversammlung
                    Anmeldung 1-(2) Tag(e) im Voraus unter               Am Freitag, den 5. Juli 2019, ab 19.30 Uhr, findet im Bürgerhaus
                    0175/1909862 oder 0151/26680841                      „Felsenkopf“ (Ruffing‘s Restaurant), in Queidersbach, die Jahres-
                    Täglich frisch zubereitet!                           hauptversammlung des Heimat- und Kulturvereins statt. Zu dieser
 Vor- oder Nachspeise und Hauptgericht für               4,50 EUR       Versammlung sind alle Mitglieder recht herzlich eingeladen.
 Möglichkeit der Lieferung nach Hause für                5,50 EUR       Tagesordnung:
 - Lieferung nach Linden und Krickenbach möglich -
                                                                         1. Begrüssung und Eröffnung durch die Vorsitzenden
 Speiseplan vom 01.07.2019 bis 05.07.2019
 Montag:                                                                 2. Totenehrung
 Wiener Würstchen mit Kartoffel-Gemüsegratin                             3. Bericht der Vorsitzenden
 *Waffeleis*                                                             4. Bericht des Gruppenleiters Theatergruppe
 Dienstag:                                                               5. Bericht des Kassenwarts
 Chicken Nuggets mit Kartoffelbällchen und Tomatensalat                  6. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung der Vorstandschaft
 *Frischer Obstsalat*                                                    7. Wahl des Wahlvorstandes (Wahlleiter und Wahlhelfer)
 Mittwoch:
 Rinderkraftbrühe mit Markklößchen                                       8. Wahl der Vorstandschaft
 *Semmelknödel mit Rahmchampignons*                                      9. Wahl der Kassenprüfer
 Donnerstag:                                                             10. Aktivitäten 2019
 Hähnchenschnitzel mit Röstkartoffeln und Salatgarnitur                  11. Anträge
 *Kuchen*                                                                12. Verschiedenes
 Freitag:                                                                Anträge sind bis spätestens 29. Juni 2019, schriftlich und begründet,
 Geb. Fischfilet mit Dillrahmsauce und Gemüsereis                        bei der Vorsitzenden, Frau Heike Kraus, einzureichen.
 *Knusper-Joghurt mit Melone*                                            Die Einladung zur Jahreshauptversammlung erfolgt nur auf diesem Weg.
 Uwe Unnold, Ortsbürgermeister                                           Gerhard Simonis, Schriftführer

                                                                                  RV Sport 1919 Queidersbach e.V.

              Q     UEIDERSBACH
                                                                                      Deutsche Meisterschaft in Linden
                                                                         Im Rennen der Jugendklasse U17 waren gleich 4 unserer Fahrer am
                                                                         Start. Für den amtierenden Meister Philip Straßer ging es um die Mis-
                                                                         sion Titelverteidigug. Doch schon nach wenigen Kilometern war er
Nachrichten aus dem Gemeindeleben                                        in einen Sturz verwickelt, der ihm letztendliche alle Chancen raubte.
                                                                         Nachdem er dann auch noch wegen Defekt 2 mal das Rad wechseln
                                                                         musste, stieg er in der 5.Runde abgeschlagen, chancenlos und völlig
                                                                         demoralisiert vom Rad. Ein bescheidener Tag, an dem sich das Pech
                                                                         gleich kübelweise über ihn ergoß. Auch Benedict Anderson konnte
                   Stammessen                                            das Rennen leider nicht zu Ende fahren.
                                                                         Besser erging es ihren Vereinskollegen. Max Müller fuhr vor allem am
           für Senioren in Queidersbach                                  Berg ein starkes Rennen, befand sich immer in der Spitzengruppe und
 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,                                     landete am Ende auf einem ausgezeichneten 17. Platz. Auch Tjark
 besonders für unsere Senioren in der Gemeinde bietet unser Gäs-         Krüger zeigte sich von seiner besten Seite, bewegte sich stets im vor-
 tehaus Felsenkopf von 11.30 Uhr -13.00 Uhr ein günstiges Stam-          deren Drittel des Hauptfeldes und erkämpfte sich so Rang 37 bei 140
 messen an.                                                              Startern.
 Stammessen mit Tagessuppe oder Dessert:                 5,50 €         Ben Grimm startete in der Schülerklasse U13 und erreichte hier auf
 Lieferservice, nur in Queidersbach: 6,50 €                             dem schweren Rundkurs am Ende Platz 8.
 Zur besseren Planung ist eine Anmeldung mindestens einen                Das Nachwuchsrennen der Kleinsten war dann wieder in Queiders-
 Tag im Voraus unbedingt nötig.                                          bacher Hand. Die Truppe von Jugendleiter Christian Polke zeigte sich
 Anmeldung unter Tel: 06371/9460184 oder 0160-97923268                   von ihrer besten Seite und errang die ersten 4 Plätze in der Reihen-
 Speiseplan vom 01.07.2019 bis 05.07.2019                                folge Lotte Brewi, Anna Frank, Hanna Polke und Manuel Kühn.
 In dieser Zeit ist das Gästehaus Felsenkopf geschlossen.                Weitere Ergebnisse:
 Somit wird in dieser Zeit kein Mittagstisch angeboten.                  20.06. Rundstreckenrennen Serrig: Max Müller 1.Platz Jugend U17
 Ralph Simbgen, Ortsbürgermeister                                        21.06. Bahn Omnium Oberhausen: Philip Straßer 1. Platz Jugend U17

       DRK Ortsverein Queidersbach e.V.
               Blutspenden in Queidersbach
Am Freitag, den 28.06.2019 findet in der Zeit zwischen 16:30 und
20:00 Uhr unser nächstes Blutspenden im katholischen Pfarrzentrum
in Queidersbach statt.
Alle gesunden Menschen ab 18 Jahren sind eingeladen an diesem
Termin zu kommen und Ihren Lebenssaft zur Verfügung zu stellen.
Leider nimmt die generelle Spendenbereitschaft immer mehr ab und
Blut wird immer Rarer. Darum unsere herzliche Bitte, kommen Sie und
spenden Sie, auch Erstspender sind herzlich Willkommen.
Es wird wieder etwas Leckeres auf den Tisch gebracht.
Bitte bringen Sie ihren gültigen Personalausweis und den Blutspen-
derausweis, sofern Sie einen besitzen, mit.
Erstspender bitte mindesten eine halbe Stunde vor Ende erscheinen.
Wir freuen uns viele spendenbereite Menschen begrüßen zu können.
Wilke Jutta, Schriftführerin                                             V. Straßer
Kaiserslautern                                                             - 11 -                                                  Ausgabe 26/2019

     Maennergesangverein Concordia 1886
             Queidersbach e. V.
           Die Sänger haben eine Pause verdient
                                                                                                    S    TELZENBERG
Nach all ihren Sängertätigkeiten und Verpflichtungen in den letzten
Wochen und Monaten, haben sie sich diese Pause verdient.
                                                                                Nachrichten aus dem Gemeindeleben
Am Mittwoch, den 3. Juli 2019 ist unsere letzte Singstunde, jetzt
geht‘s in die Sommerpause. Die erste Singstunde nach der Sommer-
pause ist am 7. August 2019, um 20.00 Uhr, wie üblich im Bürger-                            Gemeindebücherei Stelzenberg
saal Felsenkopf. Der Männergesangverein Concordia Queidersbach
wünscht allen Sängern, Mitgliedern, Freunden und Sponsoren schöne                             im Mehrgenerationentreff
und erholsame Ferien.
Mit freundlichem Sängergruß
Otto Wilhelm, 1. Vorsitzender                                                       Schmökern und Sommerkino
                                                                                    Zum Urlaubsbeginn sind wieder viele aktuelle Romane, Krimis,
                                                                                    Kinder- und Jugendbücher sowie DVDs und CDs aus der Ergän-
         Sportschützengilde Queidersbach                                            zungsbibliothek Neustadt bei uns eingetroffen.
                             Schützenfest                                           Für das Sommerkino zuhause gibt es neue DVDs für Groß und Klein.
Am Sonntag, 30.06.2019, findet wieder das alljährliche Schützenfest                 „Ein Pflaster für den Zackenbarsch“
der Sportschützengilde Queidersbach auf dem Gelände des Schüt-                      Geschichten vom Doktorfisch…. und er hat ganz schön zu tun.
zenhauses statt.                                                                    Da sind die Kraken, deren Familienfest in einem Knotenchaos
Beginn ist das Böllern zum Wecken um 7:00 Uhr in der Ortsmitte.                     endet. Der Haifisch, der bei seiner Geburtstagsparty die Gäste
Um 9:30 Uhr wird der neue Schützenkönig Zoran Stanisic von einer                    verspeisen möchte. Oder der Zackenbarsch, der sich eine lustige
Delegation zu Hause abgeholt und zum Schützenhaus geleitet.                         Krankheit wünscht, irgendwas mit roten Tupfen oder mit einer
Zum Mittagessen, ab ca. 11:30 Uhr, gibt es Rollbraten mit Rotkraut                  Erkältung, damit er Wasserblasen husten kann. Ein humorvolles,
und Knödeln sowie Würstchen oder Frikadellen mit Pommes Frites.                     wunderschön illustriertes Bilderbuch von Jens Rassmus.
Ab 12:30 Uhr gibt es auch wieder tolle Preise beim Glücksschießen                   Weitere tolle Bilder- und Kinderbücher, Hörspiele und DVDs rund
mit dem Luftgewehr zu gewinnen.                                                     ums Meer und Ozeane gibt es auf unserem Thementisch in der
Für unser Kuchenbüffet bitten wir noch um zahlreiche Kuchenspenden.                 Kinderbuchabteilung. Zum Beispiel: „Nautilon“ eine fantastische
Eine Liste für die Kuchen liegt im Schützenhaus aus.                                Tiefseereise in dem genialen U-Boot, „Wir entdecken Meeres-
Die Sportschützengilde Queidersbach lädt alle Mitglieder, Freunde                   tiere“, „Ozeane“, als DVDs „Findet Nemo“, „Findet Dorie“, „Sam-
und Gönner des Vereins zu diesem Fest ein und freut sich auf einen                  mys Abenteuer“ u.v.m.
schönen Tag!
                                                                                In den Sommerferien hat die Bücherei bis zum 18.07.19 geöffnet!
                                                                                Die Bücherei hat in den Ferien donnerstags noch bis zum 18.07.19
                                                                                geöffnet und ist erst von 25.07.19 bis 08.08.19 geschlossen. Ab
                                                                                15.08.19 sind wir wieder da.
                                                                                Wir laden herzlich in die Gemeindebücherei im Mehrgenerationentreff
                                                                                ein – zum Stöbern, Blättern, Lesen, Verweilen, Ausleihen und freuen
                                                                                uns auf Ihren / euren Besuch!
                                                                                Ihr Stelzenberger Büchereiteam
                                                                                Öffnungszeit: Donnerstag von 16.00 – 19.00 Uhr
                                                                                Telefon: 06306/9928955 (nur zu den Öffnungszeiten oder auf den
B. Wilhelm                                                                      Anrufbeantworter sprechen) E-Mail Adresse: lesen-in-stelzen-

                         S
                                                                                berg@gmx.de

                               CHOPP                                                           Obst- und Gartenbauverein
                                                                                                 Stelzenberg 1918 e.V.
Nachrichten aus dem Gemeindeleben                                                         Ferienprogramm der Verbandsgemeinde
                                                                                                    Kaiserslautern-Süd
                                                                                Liebe Kinder,
                                                                                kaum ist die Schule aus und Ihr in die Ferien entlassen, beginnt das
               Gemeindebücherei Schopp                                          Ferienprogramm der Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd.
      Wir öffnen auch in den Sommerferien für Sie                               Wie jedes Jahr laden wir Euch auch 2019 zum Pflanzen und Säen ein.
Ferienzeit sollte keine lesefreie Zeit sein. Von 1.7. bis 9.8. ist die Schule   Gemeinsam ernten werden wir später, wenn unsere Arbeit Erfolg hat.
geschlossen. Diese schulfreie Zeit sei allen von Herzen gegönnt. Wir wür-       Wann wollen wir mit Euch Pflanzen und Säen? Am Freitag, dem
den uns allerdings sehr freuen, wenn diese freie Zeit von unseren Leserin-      05.07.2019;
nen und Lesern genutzt wird, interessante, spannende Bücher zu lesen.           Wo treffen wir uns? Im Pflanzgarten des OGV am Kindergarten;
Auch wir wünschen uns Sonne, Wärme, Zeit zum Wandern, Schwim-                   Um wieviel Uhr beginnen wir? 15.00 Uhr.
men und Relaxen. Doch ohne Bücher wäre das Mehr an Zeit bei                     Es gibt viel zu tun, bringt Arbeitseifer mit. Dafür werden wir auch Euren
weitem nicht so interessant. Das Team der Gemeindebücherei wird                 Hunger und Euren Durst stillen. Wir sind vorbereitet und freuen uns
daher jeden Mittwoch in der Zeit zwischen 16.00 und 18.00 Uhr                   auf Euch.
ihre Türen öffnen. Am Mittwoch, 3.7., 10.7., 17.7., 24.7., 31.7. und
7.8. warten wir auf euch/Sie. Nach den Sommerferien haben wir dann
wieder ganz normal dienstags von 9.30 bis 12.30 Uhr und mittwochs
von 15.00 bis 18.00 geöffnet.
Willi Vetter-Gundacker

                             FCK-Fanclub Schopp
                                „grad se lääd“
                     Einladung zur Mitgliederversammlung
                  Am 28.06.2019 um 19:00 möchten wir euch zur Mit-
                  gliederversammlung in den Eichwaldstuben Schopp
                  einladen.
                  Es stehen folgende Tagesordnungspunkte an:
- Rückblick „Anonyme Giddarischde“ Konzert
- Planung Sommer Ausflug, bitte bringt hier Ideen mit
- Planung Helferfest
Über ein zahlreiches Erscheinen würden wir uns freuen.
Michael Litzel, Schriftführer                                                   Der Vorstand
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