Mtsblatt - Verbandsgemeinde Landstuhl
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Krickenbach Linden mtsblatt Queidersbach Trippstadt Stelzenberg Schopp 45. Jahrgang Donnerstag, 27. Juni 2019 Nr. 26/2019 ZZZNDLVHU VODXWHU QVXHGGH Letzte Ausgabe Wir bedanken uns bei unseren Leserinnen und Lesern für 46 Jahre. Ihre Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd
Kaiserslautern -2- Ausgabe 26/2019 W ICHTIGE R UFNUMMERN Verbandsgemeindeverwaltung Notdienst der Zahnärzte Notfalldienst der Zahnärzte Kaiserslautern-Süd von Samstag, 29.06.2019, 9.00 Uhr bis Montag, 01.07.2019, 9.00 Uhr: Pirmasenser Straße 62, 67655 Kaiserslautern, Dr. Wolfram Wittge, Parkstr. 65, Telefon 0631/20161-0, Telefax 0631/18953 67655 Kaiserslautern...............................................Tel: 0631/28295 So finden Sie uns im Internet: Dr. Andreas Zorn, Ludwigstr. 21, http://www.kaiserslautern-sued.de 66849 Landstuhl....................................................Tel: 06371/17991 Redaktion Amtsblatt: Frau Jung amtsblatt@kaiserslautern-sued.de Sprechstunde des Bürgermeisters Sprechstunde nach Vereinbarung im Verwaltungsgebäude Rufbereitschaft der Versorgungswerke Tel.: 0631-20161-91 Wasserversorgung ................................................... 0631/2016165 Bürgermeister Unnold wird einmal im Monat jede Ortsgemeinde in bei Nichterreichbarkeit............................................. 0164 6037886 den Sprechstunden besuchen. Die Termine werden rechtzeitig im Abwasserbeseitigung................................................ 0631/3723301 Amtsblatt bekannt gegeben. sowie Stromversorgung in Krickenbach und Stelzenberg (Stadtwerke Kaiserslautern)...........0800-8958958 Stromversorgung in Linden, Queidersbach, Sprechstunden der Verwaltung Schopp und Trippstadt (Pfalzwerke Netz AG)......... 0800/797 777 7 Krickenbach Montag 11.00 - 11.45 Uhr Gastechnische Störungen Mittwoch 18.30 - 19.30 Uhr für die gesamte Verbandsgemeinde.......................0631/8001-2222 Kostenlose Notfallnummer Gas................................0800-8456789 Linden Montag 18.30 - 19.30 Uhr Mittwoch 10.00 - 10.45 Uhr Queidersbach Montag 16.30 - 18.00 Uhr Öffnungszeiten Grünabfallsammelstellen Mittwoch 11.00 - 11.45 Uhr Schopp Montag 10.00 - 10.45 Uhr Queidersbach Mittwoch 17.00 - 18.00 Uhr für Krickenbach, Linden und Queidersbach Stelzenberg Dienstag 17.00 - 18.00 Uhr April bis Oktober Mittwoch 09.00 - 09.45 Uhr Donnerstag............................................................. 16.00-19.00 Uhr Trippstadt Montag 09.00 - 09.45 Uhr Freitag.................................................................... 15.00-19.00 Uhr Samstag................................................................. 10.00-17.00 Uhr Dienstag 18.30 - 19.30 Uhr Trippstadt ab April Mittwoch ................................................... 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr Schiedsamt Verbandsgemeinde Freitag........................................................14.00 Uhr bis 17.00 Uhr Samstag.................................................... 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr Kaiserslautern-Süd Termine nach Vereinbarung......................................0631/20161-91 Notfalldienst der Ärzte in der Region Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd Bezirkspolizeibeamte a) für Linden und Queidersbach: Sprechstunden in der Verwaltung nach Vereinbarung Bereitschaftsdienstzentrale Landstuhl, Nardinistr. 32, 66849 Land- .................................................................................. 0631/2016171 stuhl, Tel. 116117 (ohne Vorwahl, aus dem Handynetz mit Vorwahl Frau Simone Millgramm-Denzer...............................0631/369-2224 06371) E-Mail: simone.millgramm-denzer@kaiserslautern-sued.de freitags 18 Uhr bis montags 7 Uhr; Herr Rainer Lesmeister.............................................0631/369-2225 mittwochs 13 Uhr bis donnerstags 7 Uhr; Polizeiinspektion 2 Kaiserslautern: an gesetzlichen Feiertagen von 20 Uhr des Vortages bis 7 Uhr des Wache (24 Std.)....................................................... 0631-369-2250 Folgetages E-Mail: pikaiserslautern2@polizei.rlp.de b) für Krickenbach, Schopp, Stelzenberg und Trippstadt: Bereitschaftsdienstzentrale Kaiserslautern, Helmut-Hartert-Str. 1, 67655 Kaiserslautern, Tel. 116117 (ohne Vorwahl, aus dem Handy- Sprechstunden der Ortsbürgermeister netz mit Vorwahl 0631) Krickenbach - Uwe Vatter freitags 16 Uhr bis montags 7 Uhr, Ringstraße 22, Tel. 06307/1355 mittwochs 14 Uhr bis donnerstags 7 Uhr, E-Mail: info@uwe-vatter.de an gesetzlichen Feiertagen von 18 Uhr des Vortages bis 7 Uhr des Ratssaal...............................................................Tel. 06307/401308 Folgetages Montag................................................................. 18.00 - 18.30 Uhr Sprechstunden ansonsten nach Vereinbarung Linden - Uwe Unnold Öffnungszeiten der Apotheken Am Weiherwäldchen 2, Tel. 0631/20161-90, Fax 0631/18953 Kur-Apotheke Trippstadt, Tel. 06306/ 1333, Fax: 993398 E-Mail: uwe.unnold@kaiserslautern-sued.de Montag, Dienstag, Donnerstag Gemeindebüro...................................................Tel. 06307/ 401 807 und Freitag.............................8.30-12.30 Uhr und 14.30-18.30 Uhr Montag................................................................. 19.00 - 20.00 Uhr Mittwoch und Samstag............................................ 8.30-13.00 Uhr Sprechstunden ansonsten nach Vereinbarung Queidersbach - Ralph Simbgen Eichen-Apotheke Schopp OHG, Tel: 06307/1237 Brunnenstr. 8, Tel. 06371/1300730, Fax 06371/1300731 Montag, Dienstag und Mobil: 0171 5535229, E-Mail: ralph-simbgen@t-online.de Donnerstag.................................................... 08.00 Uhr - 12.30 Uhr Gemeindebüro.........................................................Tel. 06371/2410 ...................................................................... 14.30 Uhr - 18.00 Uhr Dienstag............................................................... 19.00 - 20.00 Uhr Mittwoch, Freitag........................................... 08.00 Uhr - 12.30 Uhr Sprechstunden ansonsten nach Vereinbarung Samstag........................................................ 08.30 Uhr - 10.00 Uhr Schopp - Bernd Mayer Höhen-Apotheke Queidersbach, Tel. 06371/3324 Wiesenstr. 2, Tel. 06307/99025, Fax 06307/99027, Montag, Dienstag, Donnerstag Mobil 0171 7726554 , E-Mail: B.Mayer-Schopp@t-online.de und Freitag............................................................... 8.00-19.00 Uhr erster Freitag im Monat........................................ 17.00 - 18.00 Uhr Mittwoch und Samstag............................................ 8.00-13.00 Uhr Sprechstunden ansonsten nach Vereinbarung Dienstbereitschaft außerhalb dieser Zeiten siehe Hinweisschilder Stelzenberg - Reiner Demuth an der Apothekentür oder unter Telefon-Nummer: 0180-5-258825 In der Trift 8, Tel. 06306/701528, Mobil 0177 6052621 + PLZ z.B. 66851 bzw. im Internet: www.lak-rlp.de E-Mail: info-reiner.demuth@web.de
Kaiserslautern -3- Ausgabe 26/2019 Gemeindebüro���������������������������������������������������������Tel. 06306/6323 Donnerstag����������������������������������������������������������� 18.00 - 19.00 Uhr Sprechstunden ansonsten nach Vereinbarung Trippstadt - Manfred Stahl W W AS - ANN - in der Verbandsgemeinde W O Am Hinkelacker 8, Tel. 06306/2502, Fax 06306/7010022 E-Mail: gemeinde.trippstadt@yahoo.de Veranstaltungen in der Gemeindebüro�����������������������������������������������������������Tel. 06306/481 Mittwoch��������������������������������������������������������������� 18.00 - 19.00 Uhr Verbandsgemeinde Kaisreslautern-Süd Sprechstunden ansonsten nach Vereinbarung vom 27.06. bis 30.06.2019 Freitag, 28. Juni 2019 Öffnungszeiten der Büchereien 16.30 Uhr Blutspenden im Pfarrheim Queidersbach Gemeindebücherei Schopp 19.00 Uhr Mitgliederversammlung des FCK Fanclub Schopp Dienstag�����������������������������������������������������09.30 Uhr bis 12.30 Uhr Samstag, 29. Juni 2019 Mittwoch�����������������������������������������������������15.00 Uhr bis 18.00 Uhr 19.00 Uhr Dart-Turnier der EDC Hot-Dog’s im Schützenhaus Schopp Gemeindebücherei Stelzenberg Sonntag, 30. Juni 2019 Donnerstag��������������������������������������������������������16.00 bis 19.00 Uhr Gemeindebücherei Trippstadt 11.30 Uhr Schützenfest der Sportschützengilde Queidersbach Dienstag und Freitag����������������������������������16.00 Uhr bis 18.00 Uhr am Schützenhaus A T Mittwoch���������������������������������������������������� 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr Öffentl. Kath. Bücherei Herz-Mariä Linden Mittwoch������������������������������������������������������������15.00 bis 16.30 Uhr �������������������������������������������������������������������und 18.30 bis 19.30 Uhr MTLICHER EIL Öffnungszeiten während der Ferien werden unter den jeweiligen Ortsgemeinden bekannt gegeben. Öffentliche Bekanntmachung Sprechstunde des Beirates für Migration und Integration Verbandsgemeinde Landstuhl Bekanntmachung des Landkreises Kaiserslautern Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates wurden zur konstituierenden Die Sprechstunden des Beirates finden jeden Donnerstag von 16 – Sitzung eingeladen auf Montag, den 01.07.2019, 18:30 Uhr, im großen 18 Uhr nach telefonischer Vereinbarung unter 0159-04094168 oder Sitzungssaal des Rathauses, Kaiserstraße 49, 66849 Landstuhl. 0631/7105-414 mit Herrn Sofronius Spytalimakis im Gesundheits- Tagesordnung: amt Kaiserslautern, Pfaffstr. 40 – 42, 3. Stock, Zimmer 312 statt. Öffentlicher Teil Vorherige Terminvereinbarung für die Verbandsgemeinde Kaisers- lautern-Süd bei Herrn Spytalimakis. 1 Ernennung des Bürgermeisters, Vereidigung und Einführung in das Amt 2 Erlass einer Hauptsatzung Gemeindeschwester plus 3 Festlegung der Reihenfolge der Beigeordneten Andrea Rihlmann, Kaiserstraße 42, 66849 Landstuhl, Tel. 4 Ernennung des Ersten hauptamtlichen Beigeordneten, Verei- 0631/7105333, email: andrea.rihlmann@kaiserslautern-kreis.de digung und Einführung in das Amt 5 Bestimmung des Bekanntmachungsorganes bei dringlichen Sitzungen und bei besonderen Umständen Kleiderfundgrube 6 Wahl der weiteren Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung Rückseite der Realschule Plus in Queidersbach und Einführung in das Amt Öffnungszeit: donnerstags in ungeraden Kalenderwochen 16.30- 6.1 Weitere/r Beigeordnete/r 18.30 Uhr 6.2 Weitere/r Beigeordnete/r Spenden werden gerne während der Öffnungszeit entgegenge- 6.3 Weitere/r Beigeordnete/r nommen. 7 Bildung und Übertragung von Geschäftsbereichen auf die Beigeordneten 8 Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung des Bürger- Weisser Ring e.V. meisters und des Ersten hauptamtlichen Beigeordneten Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern 9 Bildung von Ausschüssen des Verbandsgemeinderates Anton Müller, Schorlenbergerstraße 17, 67677 Enkenbach-Alsen- 9.1 Wahl der Ausschussmitglieder born, Tel. 06303/87251 9.2 Wahl des Inklusionsbeirats 10 Vertretungsorgane des Schulzweckverbandes Integrierte Sozialstation Gesamtschule Landstuhl (IGS) 10.1 Wahl von Mitgliedern zur Verbandsversammlung des des Deutschen Roten Kreuzes Schulzweckverbandes IGS Montag-Donnerstag: 08.00 - 17.00 Uhr, Freitag: 08.00 - 13.30 Uhr 10.2 Wahl von Mitgliedern zum Schulträgerausschuss und Rech- Pflegedienstleitung: Frau Zielinski nungsprüfungsausschuss des Schulzweckverbandes IGS 06371/921543 oder 06374/923113 11 Benennung eines Vertreters für den Beirat für ältere Menschen Pflegenotruf nach Dienstschluss: 0170/3372933 12 Benennung von Vertretern der Vertretungsorgane der Ver- bandsgemeinde Landstuhl für die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Westpfalz Pflegestützpunkt 13 Geschäftsordnung des Verbandsgemeinderates des Landkreises Kaiserslautern 14 Wahl der Gleichstellungsbeauftragten nach der Gemeindeordnung Standort Landstuhl, Kaiserstraße 42, Tel. 06371/49219 - 27 oder - 28 15 Vereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Landstuhl Montag und Freitag 9.00-11.00 Uhr, Mittwoch 14.00-16.00 Uhr und dem Bürgermeister sowie dem hauptamtlichen Beige- ordneten über die Dienstwagennutzung 16 Mitgliedschaft bei der BVK Zusatzversorgung Ehrenamtlicher Besuchsdienst 17 Beschlussfassung über das Wappen der neuen Verbandsge- meinde Landstuhl des Landkreises Kaiserslautern 18 Einwohnerfragestunde Krickenbach/Rathaus: Edith Mang, Tel. 06307/401308 19 Verschiedenes - Anfragen und Mitteilungen Jeden 2. Montag 14.00 - 15.00 Uhr 19.1 Anfragen gem. § 19 der Geschäftsordnung (vorsorglich) Trippstadt/Rathaus: 19.2 Mitteilungen der Verwaltung Christa Schwöbel, Tel. 06306/481 Landstuhl, den 21.06.2019 Montag 14.00 - 15.00 Uhr gez. Dr. Degenhardt, Bürgermeister
Kaiserslautern -4- Ausgabe 26/2019 V ERBANDSGEMEINDE Sonstige amtliche Mitteilungen T ouristik 1. Woche Ferienprogramm In der ersten Ferienwoche erwarten die Kinder folgende Ter- Leitung: Andrea Greiner mine: Teilnehmer: 14 Kinder ab 7 Jahren Beitrag: 2,-- € Anmeldung: ab 24. Juni erforderlich, VG Kaiserslautern-Süd, Caro- * Kinder-Action-Tag * lin Kluge, Tel.Nr. 0631/20161-38 Mitzubringen: 1-2 alte T-Shirts, Trinkbecher Termin: Samstag, 29. Juni 2019, 10.00 - 14.00 Uhr Wir machen aus T-Shirt´s eine tolle Tasche! Ihr habt T-Shirt´s, die Ihr Ort: Grillhütte Jugendhaus Krickenbach (nähe Sportheim) nicht mehr anzieht oder ein tolles Muster haben, welches auch auf Leitung: Kindergottesdienstteam der Prot. Kirchengemeinde einer Tasche schön aussehen würde? Dann her damit, holt sie aus Schopp - Linden - Krickenbach dem Schrank und los geht´s! Teilnehmer: 30 Kinder von 5 - 12 Jahren Kosten: 5,-- € Anmeldung: ab 24. Juni erforderlich, VG Kaiserslautern-Süd, Caro- * Walderlebnistag * lin Kluge, Tel.Nr. 631/20161-38 Mitzubringen: Wetter- und waldfeste Kleidung (Regenjacke, festes Termin: Donnerstag, 4. Juli 2019, 09.30-16.00 Uhr und geschlossenes Schuhwerk, lange Hosen) Ort: Naturfreundehaus, 67705 Finsterbrunnertal Wir haben für Euch ein Outdoorerlebnis für Groß und Klein vorbe- Leitung: Naturfreundehaus Finsterbrunnertal reitet. Es warten eine Menge Abenteuer, Rätselspaß und eine GPS- Alter: 10 - 14 Jahren Schatzsuche auf Euch. Lasst Euch überraschen und kommt vorbei! Beitrag: 20,-- € (inkl. Verpflegung) Anmeldung: ab sofort bei Naturfreundehaus Finsterbrunnertal, Tel. Nr. 06306/2882 * Keramik selbst bemalen * Mitzubringen: wetterfeste Kleidung Termin: Montag, 1. Juli 2019, 15.30 - 17.30 Uhr Verbringt bei uns im Finsterbrunnertal einen spannenden Tag vol- Ort: Pfarrheim Linden, Flürchenstraße 13 ler Abenteuer. Mit der Wildnisschule Pfalz erlebt Ihr die Natur mal Leitung: Beatrix Stahlhofen anders. Es erwarten Euch Spiel und Spaß wie Survival Training, Teilnehmer: 15 Kinder von 6 - 13 Jahren, 5 - 6 jährige Kinder gerne Bogenschießen, Slackline und vieles mehr! in Begleitung eines Erwachsenen Kosten: 11,00 € - 14,00 € Anmeldung: ab 24. Juni erforderlich, VG Kaiserslautern-Süd, Caro- * Tennis Schnupperkurs * lin Kluge, Tel.Nr. 0631/20161-38 Termin: Donnerstag, 4. Juli 2019, 10.00 - 13.00 Uhr Habt Ihr Lust eine Keramik, Frühstücksteller, Kakaobecher oder Ort: Tennisanlage Trippstadt, Auf der Steige 1 Müslischale oder eine Katze, Frosch, Bär, Hund, Fußballtasse oder Leitung: Tennisclub Trippstadt eine Blattschale mit Schmetterling/Schnecke mit fröhlich bunten Teilnehmer: 16 Kinder von 6 - 12 Jahren Farben zu bemalen? Anmeldung: ab 24. Juni erforderlich, VG Kaiserslautern-Süd, Caro- Die Keramiken sowie die speziellen Farben, Bleistifte, Pinsel, lin Kluge, Tel.Nr. 0631/20161-38 Schablonen, Stempel und anderes Handwerkszeug steht zu Eurer Mitzubringen: Sportkleidung, Tennisschuhe oder profilarme Turn- Verfügung. Natürlich bekommt jeder Künstler eine genaue und indi- schuhe viduelle Anleitung. Wir zeigen Euch in diesem Schnuppertraining den richtigen Umgang mit dem Tennisschläger. Verschiedene Schläge wie Vorhand und * Walderlebnistag * Rückhand sowie auch Aufschläge werden wir Euch beibringen. Tennisschläger und Bälle stellen wir Euch zur Verfügung. Natürlich Termin: Dienstag, 2. Juli 2019, 09.30-16.00 Uhr dürfen Eure Eltern auch gerne beim Training zuschauen. Ort: Naturfreundehaus, 67705 Finsterbrunnertal Leitung: Naturfreundehaus Finsterbrunnertal Alter: 10 - 14 Jahren * Säen und Pflanzen * Beitrag: 20,-- € (inkl. Verpflegung) Termin: Freitag, 5. Juli 2019, 15.00 Uhr Anmeldung: ab sofort bei Naturfreundehaus Finsterbrunnertal, Tel. Ort: am Kindergarten in Stelzenberg Nr. 06306/2882 Leitung: Obst- und Gartenbauverein Stelzenberg Mitzubringen: wetterfeste Kleidung Alter: bis 14 Jahre Verbringt bei uns im Finsterbrunnertal einen spannenden Tag vol- Wer möchte gerne einmal etwas einpflanzen oder säen und dann im ler Abenteuer. Mit der Wildnisschule Pfalz erlebt Ihr die Natur mal Herbst schauen, was daraus geworden ist? anders. Es erwarten Euch Spiel und Spaß wie Survival Training, Die Mitglieder des Obst- und Gartenbauvereins Stelzenberg wer- Bogenschießen, Slackline und vieles mehr! den Euch gerne zeigen, wie man das macht und euch erklären, was dann in der Erde mit der Saat bzw. mit der Pflanze geschieht. * Upcycling * Nach getaner Arbeit gibt es auch leckeres, selbstgemachtes Essen und Trinken. * Ich mache aus meinem T-Shirt eine Tasche * Ein paar Wochen später schauen wir dann mit Euch was gewach- Termin: Mittwoch, 3. Juli 2019, 16.30-18.00 Uhr sen ist und ernten. Ort: Mehrgenerationentreff Stelzenberg (ehem. Bürgerhaus, Kai- Also.....nix wie auf nach Stelzenberg. Und zieht Euch „Gartenkla- serslauterer Straße 3) motten“ an, damit ihr auch richtig mitmachen könnt.
Kaiserslautern -5- Ausgabe 26/2019 K REISNACHRICHTEN Q uEiDErsBACH Umweltmobil-Termine 2019 VG Kaiserslautern-Süd Krickenbach Öffentliche Bekanntmachungen Mi.: 03.07. 11.45-12.45 Uhr Schulhof, Lindener Straße Linden Hauptsatzung der Gemeinde Queidersbach Mi.: 03.07. 10.05-11.25 Uhr Turnhalle Flürchenstraße vom 24.06.2019 Queidersbach Der Gemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung Di.: 02.07. 15.30-17.30 Uhr Parkplatz Gästehaus Felsenkopf (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Schopp Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über Mi.: 03.07. 13.35-14.35 Uhr Parkplatz am Rathaus, Hauptstraße die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht Stelzenberg wird: Mi.: 03.07. 14.55-15.55 Uhr Parkplatz am Bürgerhaus §1 Trippstadt Öffentliche Bekanntmachungen Mi.: 03.07. 16.15-17.30 Uhr Parkplatz Karlstalhalle (1) Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen im „Amtsblatt der Ver- bandsgemeinde Landstuhl. ANDErE B EHÖrDEN uND S tELLEN Darüber hinaus erfolgen die öffentlichen Bekanntmachungen im Internet unter der Adresse „http.//www.landstuhl.de“ unter der Rubrik Amtsblatt. (2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Haus der Nachhaltigkeit Auslegung im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Hinweis zum Umgang mit Grünabfall - Abgabe bei Sammelstellen zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden bekannt für Privatleute kostenlos gemacht werden. In diesem Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude Aus gegebenem Anlass möchte der für Trippstadt zuständige Förster und Raum), Frist und Zeit der Auslegung spätestens am Tage vor auf die vom Landkreis Kaiserslautern zur Verfügung gestellten Sam- dem Beginn der Auslegung durch öffentliche Bekanntmachung in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist melstellen für Grünabfälle hinweisen. Gartenabfälle die nicht selbst beträgt mindestens sieben volle Werktage. Besteht an dienst- kompostierbar sind, wie Rasen- oder Heckenabschnitt, können dort freien Werktagen keine Möglichkeit der Einsichtnahme, so ist kostenfrei abgegeben werden. die Auslegungsfrist so festzusetzen, dass an mindestens sieben Das Ablagern solcher Abfälle in der Natur ist nicht nur unschön und Tagen Einsicht genommen werden kann. verboten, sondern kann auch schädlich für die Umwelt sein. (3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorge- Auf der Internetseite des Kreises Kaiserslautern sowie in der Broschüre schrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten, gilt Absatz 2 entsprechend. „Abfallratgeber 2019“ oder über die entsprechende App „Abfallratge- (4) Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 DVO zu § 27 GemO ber KL Land“ kann man sich über Standorte und Öffnungszeiten der des Gemeinderates oder eines Ausschusses werden abweichend Sammelstellen informieren. von Absatz 1 in der durch den Gemeinderat durch Beschluss bestimmten Zeitung bekannt gemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung in dem in Absatz 1 Satz 1 bestimmten Bekannt- machungsorgan nicht möglich ist. Der Gemeinderat entscheidet K RICKENBACH durch Beschluss in welcher Zeitung die Bekanntmachungen erfol- gen; der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen. (5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer beson- derer Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungsform nicht angewandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffentliche Bekanntmachung in der vom Gemeinderat durch Beschluss festgelegten Zeitung oder durch öffentlichen Ausruf. Öffentliche Bekanntmachungen Die Bekanntmachung ist unverzüglich nach Beseitigung des Hin- dernisses in der vorgeschriebenen Form nachzuholen, sofern nicht der Inhalt der Bekanntmachung durch Zeitablauf gegen- standslos geworden ist. Bekanntmachung Ersatzperson des Wahlleiters der Ortsgemeinde Krickenbach §2 Art und Zusammensetzung der Ausschüsse 1. Das Ratsmitglied Uwe Vatter hat seine Wahl in den Gemeinderat nicht angenommen. Gemäß § 45 Abs. 1 KWG ist deshalb eine (1) Der Gemeinderat bildet folgende Aus- Ersatzperson einzuberufen. schüsse: 2. Bei der Wahl zum Gemeinderat am 26.05.2019 wurde nach den a) Haupt- und Finanzausschuss mit 7 Mitgliedern Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. b) Bau- und Ortsverschönerungsausschuss mit 7 Mitgliedern 3. Gemäß § 45 Abs. 2 KWG ist der/die nach der Stimmenzahl nächste c) Friedhofsausschuss mit 7 Mitgliedern noch nicht berufene Bewerber/in der FWG-Partei einzuberufen. d) Landwirtschaftsausschuss mit 7 Mitgliedern 4. Frau Lisa Jung, geb. am 13.05.1993 in Kaiserslautern, wohnhaft e) Kultur-, Jugend-, Sport- und Fremden- mit 7 Mitgliedern in 67706 Krickenbach, Steinhügelstraße 41, wird deshalb als verkehrsausschuss nächste, noch nicht berufene Bewerberin (Platz Nr. 6 mit 196 Per- f) Rechnungsprüfungsausschuss mit 4 Mitgliedern sonenstimmen) festgestellt und in den Gemeinderat Krickenbach berufen. Die Wählbarkeitsvoraussetzungen sind gegeben. 5. Die Ersatzperson ist gem. § 45 Abs. 5 KWG in Verbindung mit § (2) Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses werden aus 44 KWG zu benachrichtigen und der Name ist öffentlich bekannt der Mitte des Gemeinderates gewählt. zu machen. (3) Die übrigen Ausschüsse können aus Ratsmitgliedern und sonsti- gen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gebildet Krickenbach, den 25.06.2019 werden. Mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder soll Mit- gez. Uwe Vatter, Wahlleiter glied des Gemeinderates sein.
Kaiserslautern -6- Ausgabe 26/2019 (4) Für jedes Mitglied ist ein persönlicher Stellvertreter zu wählen; §8 für die Stellvertreter gelten die vorstehenden Regelungen nach Aufwandsentschädigung für weitere Ehrenämter Absatz 2 und 3. (1) Bachpaten, Beauftragte für das Glockengeläut, Beauftragte oder Paten in der Kinder- und Jugendarbeit, Brauchtumspfleger, §3 Bücherei- oder Museumsbeauftragte, Dorfgemeinschaftshauspa- Zuständigkeit der Ausschüsse und Übertragung von Aufgaben ten, Kulturbeauftragte, Ortsbildbeauftragte, Sportanlagenwarte, des Gemeinderates auf Ausschüsse Umweltbeauftragte, Wirtschaft- und Wanderwegwarte, Feldge- (1) Soweit einem Ausschuss die Beschlussfassung über Angele- schworene sowie Inhaber vergleichbarer Ehrenämter erhalten genheiten nicht übertragen ist, hat der Ausschuss innerhalb sei- eine Aufwandsentschädigung, die nach Stundensätzen bemes- nes Zuständigkeitsbereichs die Beschlüsse des Gemeinderates sen wird; die Zeiten für die Wegestrecken vom Wohnsitz bis zum vorzuberaten. Dies gilt nicht, wenn eine Angelegenheit wegen Tätigkeitsort und zurück werden nicht berücksichtigt. Die Ent- Dringlichkeit in die Tagesordnung einer Gemeinderatssitzung schädigung beträgt 9,70 € je volle Stunde. aufgenommen wird. Berührt eine Angelegenheit den Zuständig- (2) § 6 Abs. 2 gilt entsprechend. keitsbereich mehrerer Ausschüsse, so obliegt dem Haupt- und Finanzausschuss die Federführung. §9 (2) Die Übertragung der Beschlussfassung über eine bestimmte Inkrafttreten Angelegenheit auf einen Ausschuss erfolgt durch Beschluss des (1) Diese Hauptsatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekannt- Gemeinderates. Sie gilt bis zum Ende der Wahlzeit des Gemein- machung in Kraft. derates, soweit ihm die Beschlussfassung nicht wieder entzogen (2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 26.09.2014 außer Kraft. wird. Die Bestimmungen dieser Hauptsatzung bleiben unberührt. (3) Die Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses umfasst Queidersbach, 24.06.2019 alle Aufgaben und Angelegenheiten, soweit sie nicht durch ein (Simbgen) Gesetz, diese Hauptsatzung oder durch Beschluss des Gemein- Ortsbürgermeister derates allgemein oder im Einzelfall einem anderen Ausschuss Hinweis: übertragen sind. In Angelegenheiten von besonderer Bedeutung, Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif- die in die Zuständigkeit anderer Ausschüsse fallen, kann der ten der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes zustande Haupt- und Finanzausschuss beteiligt werden. gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von (4) Der Bau- und Ortsverschönerungsausschuss ist zuständig für alle Anfang gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht wenn Angelegenheiten der Bauleitplanung und der sonstigen Bauange- 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- legenheiten sowie für Angelegenheiten der Dorferneuerung und migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung der Ortsverschönerung, verletzt worden sind, (5) Der Friedhofsausschuss ist zuständig für Angelegenheiten des Friedhofs. oder (6) Der Landwirtschaftsausschuss ist zuständig für Angelegenhei- 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den ten der Landwirtschaft, der Feld- und Wirtschaftswege und des Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung von Verfah- Umweltschutzes. rens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemein- (7) Der Kultur-, Jugend-, Sport- und Fremdenverkehrsausschuss deverwaltung Kaiserslautern-Süd, Pirmasenser Str. 62, 67655 ist zuständig für alle Angelegenheiten aus den Bereichen Kultur, Kaiserslautern unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Ver- Sport und Fremdenverkehr, für Angelegenheiten der Jugend und letzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. jungen Erwachsenen sowie der Seniorenarbeit. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so (8) Dem Rechnungsprüfungsausschuss obliegt die Prüfung der Jah- kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese resrechnung. Verletzung geltend machen. Hinweis gemäß § 27a VwVfG §4 Die o. a. öffentliche bzw. ortsübliche Bekanntmachung ist im Internet Übertragung von Aufgaben des Gemeinderates auf unserer Homepage unter der Adresse www. kaiserslautern-sued. auf den Ortsbürgermeister de abrufbar. Auf den Ortsbürgermeister wird die Entscheidung in folgender Ange- legenheit übertragen: Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 2.500 € (zweitausendfünfhundert Euro) je Auftrag. Die vergebenen Aufträge Bekanntmachung und Arbeitenden sind den Ratsmitgliedern in der darauf folgenden Sit- über die Festlegung des Bekanntmachungsorgans der Ortsge- zung des Gemeinderates vom Ortsbürgermeister mitzuteilen. meinde Queidersbach bei dringlichen Sitzungen und bei beson- deren Umständen §5 Der Ortsgemeinderat Queidersbach hat in seiner Sitzung am Beigeordnete 17.06.2019 beschlossen, dass bei dringlichen Sitzungen und bei besonderen Umständen, wegen denen eine öffentliche Bekannt- (1) Die Gemeinde hat bis zu drei Beigeordnete. Die Beigeordneten machung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde nicht erfolgen kann, sind ehrenamtlich tätig. ersatzweise die Bekanntmachung in der Tageszeitung „Die Rhein- (2) Es werden keine Geschäftsbereiche im Sinne von § 50 Abs. 4 pfalz“, Ausgabe Kaiserslautern erfolgt. GemO gebildet. Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Simbgen, Ortsbürgermeister §6 Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters (1) Der Ortsbürgermeister erhält eine Aufwandsentschädigung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO. Bekanntmachung Ersatzperson (2) Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung des Wahlleiters der Ortsgemeinde Queidersbach der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die pauschale Lohnsteuer von der Gemeinde getragen. Die pau- Betreff: Vollzug des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunal- schale Lohnsteuer und pauschale Sozialversicherungsbeiträge wahlordnung werden auf die Aufwandsentschädigung nicht angerechnet. hier: Einberufung einer Ersatzperson Das bei der Wahl zum Ortsgemeinderat Queidersbach am 26.05.2019 §7 gewählte Ratsmitglied, Herr Ralph Simbgen ist mit seiner Ernennung Aufwandsentschädigung der Beigeordneten zum Ortsbürgermeister aus dem Gemeinderat ausgeschieden. (1) Ehrenamtliche Beigeordnete erhalten für den Fall der Vertretung Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz (KWG) war deshalb eine Ersatz- des Ortsbürgermeisters eine Aufwandsentschädigung in Höhe person zu berufen. der Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters nach § 12 Herr Martin Brenk, wohnhaft in Queidersbach, Blumenstraße 7, wurde Abs. 1 Satz 1 KomAEVO. Erfolgt die Vertretung des Ortsbürger- als Ersatzperson festgestellt und in den Gemeinderat Queidersbach meisters nicht für die Dauer eines vollen Monats, so beträgt sie berufen. für jeden Tag der Vertretung ein Dreißigstel des Monatsbetrags Herr Brenk hat die Berufung angenommen und hat damit nach Ver- der dem Ortsbürgermeister zustehenden Aufwandsentschädi- pflichtung im Gemeinderat am 17.06.2019 die Rechtsstellung als gung. Erfolgt die Vertretung insgesamt während eines kürzeren Ratsmitglied erworben. Zeitraums als einen vollen Tag, so beträgt die Aufwandsentschä- Queidersbach, den 17.06.2019 digung die Hälfte des Tagessatzes nach Satz 2. Wahlleiter für die Ortsgemeinderatswahl (2) § 6 Abs. 2 und gilt entsprechend. Ralph Simbgen, Ortsbürgermeister
Kaiserslautern -7- Ausgabe 26/2019 Die 1-Jahresfrist zur Geltendmachung von Verletzungen von Verfahrens- S CHOPP und Formvorschriften beginnt am 28.06.2019 und endet am 29.06.2020. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2, sowie Abs. 4 des Baugesetzbuches in der neuesten Fassung über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschä- digungsansprüche wird hingewiesen. Mit dieser Bekanntmachung wird der Bebauungsplan gemäß § 10 Öffentliche Bekanntmachungen Baugesetzbuch und die darin aufgenommenen gestalterischen Fest- setzungen (örtliche Bauvorschriften gemäß § 88 Landesbauordnung), jeweils in der neusten Fassung rechtsverbindlich. Bekanntmachung des Ergebnisses der Stichwahl zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Schopp Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Schopp hat in seiner Sitzung am 18. Juni 2019 das Ergebnis der Stichwahl zum Ortsbürgermeister wie folgt festgestellt: I. Wahlberechtigte insgesamt 1.201 Wähler insgesamt 776 Die Wahlbeteiligung betrug 64,6 %. Von den insgesamt abgegebenen Stimmen waren 767 gültig und 9 ungültig. II. Es entfielen auf die Bewerber Busch, Benjamin, CDU 465 Stimmen 60,6 % Mayer, Bernd, FWG 302 Stimmen 39,4 % III. Als Ortsbürgermeister ist damit gewählt: Busch Benjamin, CDU Schopp, im Juni 2019 gez. Mayer, Ortsbürgermeister S Schopp, den 19.06.2019 Gez. Ralf Weismann Wahlleiter TELZENBERG Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet-Süd“ Öffentliche Bekanntmachungen in der Ortsgemeinde Schopp Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet-Süd“ wurde in der Sitzung des Ortsgemeinderates Schopp am 09.04.2019 als Satzung gemäß § 10 Bekanntmachung Ersatzperson BauGB und § 88 LBauO beschlossen. des Wahlleiters der Ortsgemeinde Stelzenberg Der Bebauungsplan einschließlich der Begründung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaiserslautern-Süd, Zimmer 60, Pir- 1. Das Ratsmitglied Fritz Geib hat seine Wahl in den Gemeinderat masenser Straße 62, 67655 Kaiserslautern, während der üblichen nicht angenommen. Gemäß § 45 Abs. 1 KWG ist deshalb eine Dienststunden von jedermann eingesehen und Auskunft über den Ersatzperson einzuberufen. Inhalt verlangt werden. 2. Bei der Wahl zum Gemeinderat am 26.05.2019 wurde nach den Das Satzungsgebiet ist aus der nachstehend abgedruckten verklei- Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. nerten Planskizze ersichtlich. 3. Gemäß § 45 Abs. 2 KWG ist der/die nach der Stimmenzahl nächste Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird noch nicht berufene Bewerber/in der FWG-Partei einzuberufen. darauf hingewiesen, daß gemäß § 24 GemO (Gemeindeordnung) in 4. Herr Tobias Foth, geb. am 21.07.1978 in Kaiserslautern, wohnhaft der gültigen Fassung eine Verletzung der Bestimmungen über in 67705 Stelzenberg, Marcel-Cordes-Straße 24, wird deshalb als nächster, noch nicht berufene Bewerber (Platz Nr. 12 mit 294 Per- 1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und sonenstimmen) festgestellt und in den Gemeinderat Stelzenberg 2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des berufen. Die Wählbarkeitsvoraussetzungen sind gegeben. Gemeinderates (§ 34 GemO) 5. Die Ersatzperson ist gem. § 45 Abs. 5 KWG in Verbindung mit § bei der Beschlußfassung des Gemeinderates über die Satzung 44 KWG zu benachrichtigen und der Name ist öffentlich bekannt unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die- zu machen. ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter der Bezeichnung der Tatsache, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, Stelzenberg, den 25.06.2019 gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Kaiserslautern-Süd gez. Reiner Demuth, Wahlleiter geltend gemacht werden. Nach § 215 Abs 1 BauGB werden unbeachtlich 1.) eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr.:1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, Datenschutz geht uns alle an... 2.) eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verlet- Die DSGVO unterscheidet nicht zwischen öffentlich zung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nichtöffentlich. Somit gelten grundsätzlich sämt- 3.) nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungs- liche Vorschriften der DSGVO auch für Vereine. vorgangs wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung des blog.wittich.de Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sach- Diskutieren Sie mit uns über dieses Thema! verhalts geltend gemacht worden sind.
Kaiserslautern -8- Ausgabe 26/2019 Sonstige amtliche Mitteilungen 90. Geburtstag in Stelzenberg T RIPPSTADT Herbert Schäfer empfängt, wohlerholt von einer Urlaubsreise zurück- gekehrt, am 18. Juni die Gästeschar zu seinem 90. Geburtstag. Beide Töchter unterstützten die Eltern bei den Vorbereitungen der Bewirtung Öffentliche Bekanntmachungen der Gratulanten. Erfreulich für den Jubilar ist die Tatsache, dass eine der Töchter,, wie der Sohn in Stelzenberg wohnt und die andere ledig- lich nach Trippstadt umgezogen ist. Bekanntmachung des Ergebnisses der Stichwahl Die Beigeordnete, Renate Flesch, gratuliert im Namen der Ortsge- meinde und bringt den liebevoll gefüllten Korb als Präsent. zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Trippstadt Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Trippstadt hat in seiner Sitzung am 19. Juni 2019 das Ergebnis der Stichwahl zum Ortsbürgermeister wie folgt festgestellt: I. Wahlberechtigte insgesamt 2.366 Wähler insgesamt 1.199 Die Wahlbeteiligung betrug 50,7%. Von den insgesamt abgegebenen Stimmen waren 1.190 gültig und 9 ungültig. II. Es entfielen auf die Bewerber Specht, Jens, FWG 676 Stimmen 56,8 % Mannweiler, Reinhold, CDU 514 Stimmen 43,2 % auf dem Foto: der Jubilar Herbert Schäfer mit Gattin Emma Renate Flesch III. 95. Geburtstag in Stelzenberg Julia (Lydia) Junker freut sich mit ihren drei Söhnen und deren Fami- Als Ortsbürgermeister ist damit gewählt: lien bei gute Gesundheit ihren 95. Geburtstag zu feiern. Ihre sechs Specht Jens, FWG Enkelinnen und Enkel halten den Kontakt zur Oma und umsorgen die Trippstadt, den 20.06.2019 zahlreichen Gäste. Renate Flesch, Beigeordnete und der Ortsbürger- Gez. meister Reiner Demuth gratulieren der Jubilarin und überreichen den Manfred Stahl Präsentkorb der Ortsgemeinde. Wahlleiter Sonstige amtliche Mitteilungen Der Bürgermeister informiert: Rentenberatung vor Ort im Rathaus Trippstadt Seit einigen Jahren können die Bürgerinnen und Bürger den besonde- ren Service der Rentenberatung in Anspruch nehmen. Die Rentenberatung wird monatlich, im Rathaus, Hauptstraße 32, 67705 Trippstadt angeboten. Die nächste Rentenberatung findet am: Freitag 05.07.2019 von 14.00 bis 16.00 Uhr im Rathaus Tripp- stadt statt. Der Versichertenberater der Deutschen Rentenversiche- rung Bund für den Landkreis Kaiserslautern Land, Herr Armin Eckes, steht für diesen Service zur Verfügung. Zu den Aufgaben des Versichertenberaters der DRV Bund gehört es: Rentenauskünfte zu erteilen Rentenanträge aufzunehmen und Kontenklärungen durchzuführen Um Wartezeiten zu vermeiden ist eine telefonische Voranmeldung unter auf dem Bild sind neben der Jubilarin auch der älteste Sohn Ottmar der Telefon Nr.: 0 63 06 - 3 41 erforderlich! Für die Beratung sind unbe- und der „Mittlere“ Willi Junker zu sehen. dingt die Rentenunterlagen und Personalausweis mitzubringen! Renate Flesch, Beigeordnete Manfred Stahl, Ortsbürgermeister Herausgeber: Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd Druck: Druckhaus WITTICH KG Impressum Verlag: LINUS WITTICH Medien KG Anschrift: 54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT) Verantwortlich: Erscheinungsweise: wöchentlich Amtlicher und Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle nichtamtlicher Teil: Uwe Unnold, Bürgermeister Haushalte, Einzelbezug über den 67655 Kaiserslautern, Verlag Pirmasenser Straße 62 Reklamationen Vertrieb: Tel. 06502 9147-335, -336, -713, Anzeigen: Thomas Blees, Produktionsleiter E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich ge- kennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
Kaiserslautern -9- Ausgabe 26/2019 96. Geburtstagsjubiläum Am 22. Juni feierte die älteste noch aktive Trippstadter Gastwirtin, unsere Mitbürgerin Frau Anita Wielinski, im Kreise ihrer Familie und Freunde, ihr 96. Geburtstagsjubiläum, wie für sie selbstverständlich, K RICKENBACH hinter der Theke ihrer Gastwirtschaft und Pension Geib. Zu diesem seltenen Geburtstagsjubiläum zählten neben zahlreichen Gratulan- Nachrichten aus dem Gemeindeleben ten auch der Beigeordnete des Landkreises, Herr Dr. Walter Altherr, sowie die Beigeordnete der Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd, Frau Waltraud Gries. Ortsbürgermeister Manfred Stahl gratulierte der Jugendinitiative sehr rüstigen Jubilarin ebenfalls im Namen der Gemeinde mit einem Präsent. Krickenbach e.V. Mitgliederversammlung Hiermit laden wir alle Mitglieder zur diesjährigen Mitgliederversamm- lung am 06.07.2019, um 19:00 Uhr im Jugendhaus ein. Tagesordnung: 1.) Begrüßung und Bericht des 1.Vorditzenden 2.) Bericht des Kassenwarts 3.) Bericht des Kassenprüfers 4.) Entlastung des Vorstands 5.) Ausblick 2019/2020 6.) Sonstiges Die Vorstandschaft 1. FCK Fan Club Krickenbach e.V. Manfred Stahl, Ortsbürgermeister Neuwahlen in der FCK Fan Region Kaiserslautern N ICHTAMTLICHER T EIL Sickingerhöhe - Werner Bohl für 3 Jahre wieder gewählt In einer Sitzung der FCK Fanregion Kaiserslautern Sickingerhöhe am 22. Mai in Krickenbach wurde der bisherige Vorstand Werner Bohl für weitere 3 Jahre wiedergewählt. Ausgeschieden ist auf eigenem Wunsch die bisherige stellvertretende Hinweis in eigener Sache Vorsitzende Martina Schmalenberger. Neuer Stellvertreter ist nun Stefan Bernhard aus Trippstadt. Ausgeschieden ist auch der bisherige Fanbeauftragte des FCK Chris- toph Schneller dessen Nachfolger jetzt Alexander Krist ist. Zum 01.07.2019 werden die Verbandsgemeinden Kaisers- Werner Bohl bedankte sich bei Martina für die beispiellose Unterstüt- lautern-Süd und Landstuhl fusionieren. Ab KW 27 wird zung in fast 20 Jahren Fanarbeit für die Fanregion und bei Christoph eine neue Publikation „Wochenzeitung mit eingelegtem Schneller für 10 Jahre hervorragend geleistete Arbeit als Fanbeauf- Amtsblatt“ der Verbandsgemeinde Landstuhl erscheinen. tragter. Beide erhielten im Namen der Region ein Präsent. Wie Werner Bohl Ab Ausgabe 27/2019 ist die LINUS WITTICH Medien KG mitteilte wird er das Amt des Fanbeiratssprechers beim FCK zur Ver- verantwortlich für alle Berichte im Mitteilungsblatt, die fügung stellen, dies hat er dem Vereinsrat des FCK und Kollegen aus Veröffentlichungen der Vereine, Verbände, kirchlichen Ins- dem Fanbeirat bereits mitgeteilt. titutionen, politischen Parteien und Gruppierungen. Die Neuwahlen im Fanbeirat finden im Juli statt. Da sich die Struktur der Wochenzeitung ändern wird, bit- Die Region Lautre hat sich mittlerweile aufgelöst so dass viele Fan- ten wir alle WebUser, ab Freitag, 28. Juni 2019 die neue clubs in die Region Kaiserslautern Sickingerhöhe wechseln werden. Dies hat zur Folge, dass man davon ausgehen muss, dass die Fanre- Zeitung zu beantragen. gion mit weit über 50 Fanclubs aktiv sein wird. Eine Anleitung zur Registrierung oder Beantragung einer Eine riesen Aufgabe wartet daher auf Stefan Bernhard und Werner neuen Zeitung finden Sie in dieser oder einer der nächs- Bohl mit ihren Kollegen im erweiterten Vorstand. ten Ausgaben. Werner Bohl bedankte sich daher auch bei allen Fanclubs für das entgegengebrachte Vertrauen mit dem Wunsch auf eine erfolgreiche Vereine und Verbände haben im neuen Mitteilungsblatt Arbeit in der Fanregion. für die Verbandsgemeine Landstuhl für Ankündigungen, Berichte und Nachberichterstattungen ein Zeichenkontin- gent von 1.500 Zeichen und 1 Bild pro Woche zur Verfü- gung. Veranstaltungshinweise können nur noch einmalig kos- tenlos mit der Größe ¼ Seite vierfarbig abgedruckt wer- den, sofern diese druckfähig eingereicht werden. Weitere Veröffentlichungen sind kostenpflichtig und werden wie folgt berechnet: ¼ Seite ab der 2. Veröffentlichung: 75,00 €+ MwSt. pro Schaltungswoche ½ Seite ab erstem Abdruck: 100,00 € + MwSt. pro Schaltungswoche 1/1 Seite ab erstem Abdruck: 175,00 € + MwSt. pro Schaltungswoche Redaktionsschluss ist wie gewohnt montags, 12:00 Uhr Die neue Vorstandschaft der Fanregion mit Martina, Christoph und im Verlag, bei Vorverlegungen entsprechend früher. Alexander Schriftführer Fanregion
Kaiserslautern - 10 - Ausgabe 26/2019 L INDEN FC Queidersbach 1932 e.V. Dorfmeisterschaft 2019 Mannschaftsmeldung für die Dorfmeisterschaft am Samstag 20.07.19 ab ca. 15:00 Uhr. Nachrichten aus dem Gemeindeleben Wie in den vergangenen Jahren wird der Dorfmeister bei einem Klein- feldturnier ermittelt. Interessierte Mannschaften melden sich bitte bis zum 10.07. bei Werner Gries 0171-6774770. Stefan Bold, Schriftführer Mittagstisch für Senioren in Linden Heimat- und Kulturverein Queidersbach e. V. von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr im Kath. Pfarrheim Einladung zur Jahreshauptversammlung Anmeldung 1-(2) Tag(e) im Voraus unter Am Freitag, den 5. Juli 2019, ab 19.30 Uhr, findet im Bürgerhaus 0175/1909862 oder 0151/26680841 „Felsenkopf“ (Ruffing‘s Restaurant), in Queidersbach, die Jahres- Täglich frisch zubereitet! hauptversammlung des Heimat- und Kulturvereins statt. Zu dieser Vor- oder Nachspeise und Hauptgericht für 4,50 EUR Versammlung sind alle Mitglieder recht herzlich eingeladen. Möglichkeit der Lieferung nach Hause für 5,50 EUR Tagesordnung: - Lieferung nach Linden und Krickenbach möglich - 1. Begrüssung und Eröffnung durch die Vorsitzenden Speiseplan vom 01.07.2019 bis 05.07.2019 Montag: 2. Totenehrung Wiener Würstchen mit Kartoffel-Gemüsegratin 3. Bericht der Vorsitzenden *Waffeleis* 4. Bericht des Gruppenleiters Theatergruppe Dienstag: 5. Bericht des Kassenwarts Chicken Nuggets mit Kartoffelbällchen und Tomatensalat 6. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung der Vorstandschaft *Frischer Obstsalat* 7. Wahl des Wahlvorstandes (Wahlleiter und Wahlhelfer) Mittwoch: Rinderkraftbrühe mit Markklößchen 8. Wahl der Vorstandschaft *Semmelknödel mit Rahmchampignons* 9. Wahl der Kassenprüfer Donnerstag: 10. Aktivitäten 2019 Hähnchenschnitzel mit Röstkartoffeln und Salatgarnitur 11. Anträge *Kuchen* 12. Verschiedenes Freitag: Anträge sind bis spätestens 29. Juni 2019, schriftlich und begründet, Geb. Fischfilet mit Dillrahmsauce und Gemüsereis bei der Vorsitzenden, Frau Heike Kraus, einzureichen. *Knusper-Joghurt mit Melone* Die Einladung zur Jahreshauptversammlung erfolgt nur auf diesem Weg. Uwe Unnold, Ortsbürgermeister Gerhard Simonis, Schriftführer RV Sport 1919 Queidersbach e.V. Q UEIDERSBACH Deutsche Meisterschaft in Linden Im Rennen der Jugendklasse U17 waren gleich 4 unserer Fahrer am Start. Für den amtierenden Meister Philip Straßer ging es um die Mis- sion Titelverteidigug. Doch schon nach wenigen Kilometern war er Nachrichten aus dem Gemeindeleben in einen Sturz verwickelt, der ihm letztendliche alle Chancen raubte. Nachdem er dann auch noch wegen Defekt 2 mal das Rad wechseln musste, stieg er in der 5.Runde abgeschlagen, chancenlos und völlig demoralisiert vom Rad. Ein bescheidener Tag, an dem sich das Pech gleich kübelweise über ihn ergoß. Auch Benedict Anderson konnte Stammessen das Rennen leider nicht zu Ende fahren. Besser erging es ihren Vereinskollegen. Max Müller fuhr vor allem am für Senioren in Queidersbach Berg ein starkes Rennen, befand sich immer in der Spitzengruppe und Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, landete am Ende auf einem ausgezeichneten 17. Platz. Auch Tjark besonders für unsere Senioren in der Gemeinde bietet unser Gäs- Krüger zeigte sich von seiner besten Seite, bewegte sich stets im vor- tehaus Felsenkopf von 11.30 Uhr -13.00 Uhr ein günstiges Stam- deren Drittel des Hauptfeldes und erkämpfte sich so Rang 37 bei 140 messen an. Startern. Stammessen mit Tagessuppe oder Dessert: 5,50 € Ben Grimm startete in der Schülerklasse U13 und erreichte hier auf Lieferservice, nur in Queidersbach: 6,50 € dem schweren Rundkurs am Ende Platz 8. Zur besseren Planung ist eine Anmeldung mindestens einen Das Nachwuchsrennen der Kleinsten war dann wieder in Queiders- Tag im Voraus unbedingt nötig. bacher Hand. Die Truppe von Jugendleiter Christian Polke zeigte sich Anmeldung unter Tel: 06371/9460184 oder 0160-97923268 von ihrer besten Seite und errang die ersten 4 Plätze in der Reihen- Speiseplan vom 01.07.2019 bis 05.07.2019 folge Lotte Brewi, Anna Frank, Hanna Polke und Manuel Kühn. In dieser Zeit ist das Gästehaus Felsenkopf geschlossen. Weitere Ergebnisse: Somit wird in dieser Zeit kein Mittagstisch angeboten. 20.06. Rundstreckenrennen Serrig: Max Müller 1.Platz Jugend U17 Ralph Simbgen, Ortsbürgermeister 21.06. Bahn Omnium Oberhausen: Philip Straßer 1. Platz Jugend U17 DRK Ortsverein Queidersbach e.V. Blutspenden in Queidersbach Am Freitag, den 28.06.2019 findet in der Zeit zwischen 16:30 und 20:00 Uhr unser nächstes Blutspenden im katholischen Pfarrzentrum in Queidersbach statt. Alle gesunden Menschen ab 18 Jahren sind eingeladen an diesem Termin zu kommen und Ihren Lebenssaft zur Verfügung zu stellen. Leider nimmt die generelle Spendenbereitschaft immer mehr ab und Blut wird immer Rarer. Darum unsere herzliche Bitte, kommen Sie und spenden Sie, auch Erstspender sind herzlich Willkommen. Es wird wieder etwas Leckeres auf den Tisch gebracht. Bitte bringen Sie ihren gültigen Personalausweis und den Blutspen- derausweis, sofern Sie einen besitzen, mit. Erstspender bitte mindesten eine halbe Stunde vor Ende erscheinen. Wir freuen uns viele spendenbereite Menschen begrüßen zu können. Wilke Jutta, Schriftführerin V. Straßer
Kaiserslautern - 11 - Ausgabe 26/2019 Maennergesangverein Concordia 1886 Queidersbach e. V. Die Sänger haben eine Pause verdient S TELZENBERG Nach all ihren Sängertätigkeiten und Verpflichtungen in den letzten Wochen und Monaten, haben sie sich diese Pause verdient. Nachrichten aus dem Gemeindeleben Am Mittwoch, den 3. Juli 2019 ist unsere letzte Singstunde, jetzt geht‘s in die Sommerpause. Die erste Singstunde nach der Sommer- pause ist am 7. August 2019, um 20.00 Uhr, wie üblich im Bürger- Gemeindebücherei Stelzenberg saal Felsenkopf. Der Männergesangverein Concordia Queidersbach wünscht allen Sängern, Mitgliedern, Freunden und Sponsoren schöne im Mehrgenerationentreff und erholsame Ferien. Mit freundlichem Sängergruß Otto Wilhelm, 1. Vorsitzender Schmökern und Sommerkino Zum Urlaubsbeginn sind wieder viele aktuelle Romane, Krimis, Kinder- und Jugendbücher sowie DVDs und CDs aus der Ergän- Sportschützengilde Queidersbach zungsbibliothek Neustadt bei uns eingetroffen. Schützenfest Für das Sommerkino zuhause gibt es neue DVDs für Groß und Klein. Am Sonntag, 30.06.2019, findet wieder das alljährliche Schützenfest „Ein Pflaster für den Zackenbarsch“ der Sportschützengilde Queidersbach auf dem Gelände des Schüt- Geschichten vom Doktorfisch…. und er hat ganz schön zu tun. zenhauses statt. Da sind die Kraken, deren Familienfest in einem Knotenchaos Beginn ist das Böllern zum Wecken um 7:00 Uhr in der Ortsmitte. endet. Der Haifisch, der bei seiner Geburtstagsparty die Gäste Um 9:30 Uhr wird der neue Schützenkönig Zoran Stanisic von einer verspeisen möchte. Oder der Zackenbarsch, der sich eine lustige Delegation zu Hause abgeholt und zum Schützenhaus geleitet. Krankheit wünscht, irgendwas mit roten Tupfen oder mit einer Zum Mittagessen, ab ca. 11:30 Uhr, gibt es Rollbraten mit Rotkraut Erkältung, damit er Wasserblasen husten kann. Ein humorvolles, und Knödeln sowie Würstchen oder Frikadellen mit Pommes Frites. wunderschön illustriertes Bilderbuch von Jens Rassmus. Ab 12:30 Uhr gibt es auch wieder tolle Preise beim Glücksschießen Weitere tolle Bilder- und Kinderbücher, Hörspiele und DVDs rund mit dem Luftgewehr zu gewinnen. ums Meer und Ozeane gibt es auf unserem Thementisch in der Für unser Kuchenbüffet bitten wir noch um zahlreiche Kuchenspenden. Kinderbuchabteilung. Zum Beispiel: „Nautilon“ eine fantastische Eine Liste für die Kuchen liegt im Schützenhaus aus. Tiefseereise in dem genialen U-Boot, „Wir entdecken Meeres- Die Sportschützengilde Queidersbach lädt alle Mitglieder, Freunde tiere“, „Ozeane“, als DVDs „Findet Nemo“, „Findet Dorie“, „Sam- und Gönner des Vereins zu diesem Fest ein und freut sich auf einen mys Abenteuer“ u.v.m. schönen Tag! In den Sommerferien hat die Bücherei bis zum 18.07.19 geöffnet! Die Bücherei hat in den Ferien donnerstags noch bis zum 18.07.19 geöffnet und ist erst von 25.07.19 bis 08.08.19 geschlossen. Ab 15.08.19 sind wir wieder da. Wir laden herzlich in die Gemeindebücherei im Mehrgenerationentreff ein – zum Stöbern, Blättern, Lesen, Verweilen, Ausleihen und freuen uns auf Ihren / euren Besuch! Ihr Stelzenberger Büchereiteam Öffnungszeit: Donnerstag von 16.00 – 19.00 Uhr Telefon: 06306/9928955 (nur zu den Öffnungszeiten oder auf den B. Wilhelm Anrufbeantworter sprechen) E-Mail Adresse: lesen-in-stelzen- S berg@gmx.de CHOPP Obst- und Gartenbauverein Stelzenberg 1918 e.V. Nachrichten aus dem Gemeindeleben Ferienprogramm der Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd Liebe Kinder, kaum ist die Schule aus und Ihr in die Ferien entlassen, beginnt das Gemeindebücherei Schopp Ferienprogramm der Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd. Wir öffnen auch in den Sommerferien für Sie Wie jedes Jahr laden wir Euch auch 2019 zum Pflanzen und Säen ein. Ferienzeit sollte keine lesefreie Zeit sein. Von 1.7. bis 9.8. ist die Schule Gemeinsam ernten werden wir später, wenn unsere Arbeit Erfolg hat. geschlossen. Diese schulfreie Zeit sei allen von Herzen gegönnt. Wir wür- Wann wollen wir mit Euch Pflanzen und Säen? Am Freitag, dem den uns allerdings sehr freuen, wenn diese freie Zeit von unseren Leserin- 05.07.2019; nen und Lesern genutzt wird, interessante, spannende Bücher zu lesen. Wo treffen wir uns? Im Pflanzgarten des OGV am Kindergarten; Auch wir wünschen uns Sonne, Wärme, Zeit zum Wandern, Schwim- Um wieviel Uhr beginnen wir? 15.00 Uhr. men und Relaxen. Doch ohne Bücher wäre das Mehr an Zeit bei Es gibt viel zu tun, bringt Arbeitseifer mit. Dafür werden wir auch Euren weitem nicht so interessant. Das Team der Gemeindebücherei wird Hunger und Euren Durst stillen. Wir sind vorbereitet und freuen uns daher jeden Mittwoch in der Zeit zwischen 16.00 und 18.00 Uhr auf Euch. ihre Türen öffnen. Am Mittwoch, 3.7., 10.7., 17.7., 24.7., 31.7. und 7.8. warten wir auf euch/Sie. Nach den Sommerferien haben wir dann wieder ganz normal dienstags von 9.30 bis 12.30 Uhr und mittwochs von 15.00 bis 18.00 geöffnet. Willi Vetter-Gundacker FCK-Fanclub Schopp „grad se lääd“ Einladung zur Mitgliederversammlung Am 28.06.2019 um 19:00 möchten wir euch zur Mit- gliederversammlung in den Eichwaldstuben Schopp einladen. Es stehen folgende Tagesordnungspunkte an: - Rückblick „Anonyme Giddarischde“ Konzert - Planung Sommer Ausflug, bitte bringt hier Ideen mit - Planung Helferfest Über ein zahlreiches Erscheinen würden wir uns freuen. Michael Litzel, Schriftführer Der Vorstand
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