Orientierungsseminar Bildquelle: Teresa Velten - Freie Universität Berlin

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Orientierungsseminar Bildquelle: Teresa Velten - Freie Universität Berlin
Orientierungsseminar

Bildquelle: Teresa Velten
Orientierungsseminar Bildquelle: Teresa Velten - Freie Universität Berlin
Veranstaltungstipp
   jeden Mittwoch um 18.00 Uhr
 www.fu-berlin.de/uni-im-gespraech

z.B. 06.01.2021 – Veterinärmedizin &
          Pferdewissenschaft

 Studierende stellen ihre Fächer vor.
Orientierungsseminar Bildquelle: Teresa Velten - Freie Universität Berlin
Inhalt

 RÜCKMELDUNG

 UMSCHREIBUNG

 EXMATRIKULATION

 BEWERBUNG
 Fristen im Land Berlin
 Verfahren an der FU

   ZULASSUNG
   Rechtsgrundlagen
   Zulassungsquoten
   Numerus Clausus        Bildquelle: Volker Möller
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Inhalt

 RÜCKMELDUNG

 UMSCHREIBUNG

 EXMATRIKULATION

 BEWERBUNG
 Fristen im Land Berlin
 Verfahren an der FU

   ZULASSUNG
   Rechtsgrundlagen
   Zulassungsquoten
   Numerus Clausus        Bildquelle: Volker Möller
Orientierungsseminar Bildquelle: Teresa Velten - Freie Universität Berlin
Was heißt Rückmelden?
= für das kommende Semester im gleichen Fach (!) registrieren

Voraussetzungen:
   Semesterbeitrag zahlen (derzeit 312,89 Euro)
   ggf. weitere Bedingungen (s. https://studium.fu-berlin.de)

Wann?
   immer bis zum letzten Freitag der Vorlesungszeit! (dieses Mal bis 26.02.2021,
    s.. Akademischer Terminkalender: FU-Startseite > Studium > Infos A-Z)

Frist verpasst?
   bis Semesterende dennoch möglich, aber Säumnisgebühr i.H.v. 19,94 Euro
   nach Semesterende  Exmatrikulation von Amts wegen!

Warum frühe Frist?                                                                  Bildquelle: Bernd Wannenmacher
 Freie Plätze in höheren Fachsemestern werden berechnet
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Inhalt

 RÜCKMELDUNG

 UMSCHREIBUNG

 EXMATRIKULATION

 BEWERBUNG
 Fristen im Land Berlin
 Verfahren an der FU

   ZULASSUNG
   Rechtsgrundlagen
   Zulassungsquoten
   Numerus Clausus        Bildquelle: Volker Möller
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Was heißt Umschreiben?
= für das kommende Semester in einem anderen Fach an derselben
Hochschule registrieren

Voraussetzungen an der FU:
   Semesterbeitrag zahlen (derzeit 312,89 Euro)
   Zulassung fürs Fach oder
   zulassungsfreier Mono-Bachelor

Wann?
   siehe Zulassungsbescheid (PDF im Bewerbungsportal der FU oder bei
    Hochschulstart)
   zulassungsfreie Mono-Bachelor: 01.02.2021 bis 08.03.2021

Frist verpasst?
   NC-Fächer: Platz weg
   zulassungsfreie Mono-Bachelor: trotzdem probieren!
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Inhalt

 RÜCKMELDUNG

 UMSCHREIBUNG

 EXMATRIKULATION

 BEWERBUNG
 Fristen im Land Berlin
 Verfahren an der FU

   ZULASSUNG
   Rechtsgrundlagen
   Zulassungsquoten
   Numerus Clausus        Bildquelle: Volker Möller
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Exmatrikulation

Sollte ich die Exmatrikulation beantragen, wenn…

a) …ich nächstes Semester etwas anderes an der FU studiere?
                                                                       NEIN!

b) …ich nächstes Semester etwas anderes an einer anderen Hochschule studiere?

                                                                       JA!

c) …ich nächstes Semester gar nicht mehr studiere und nicht eingeschrieben bleiben
kann oder möchte?
                                                                        JA!
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Exmatrikulation

= Ausschreiben aus der Uni (nicht nur aus dem
Studiengang!)

Aktive Exmatrikulation (empfohlen!):
 Antrag stellen (auch am Ende von EinS@FU)
       Exmatrikulationsbescheinigung

Exmatrikulation von Amts wegen (nicht empfohlen!)
 automatisch bei ausbleibender Rückmeldung
       Exmatrikulationsbescheid
Exmatrikulationsbescheinigung   Exmatrikulationsbescheid
Inhalt

 RÜCKMELDUNG

 UMSCHREIBUNG

 EXMATRIKULATION

 BEWERBUNG
 Fristen im Land Berlin
 Verfahren an der FU

   ZULASSUNG
   Rechtsgrundlagen
   Zulassungsquoten
   Numerus Clausus        Bildquelle: Volker Möller
Bewerbungsfristen 2021

zum Sommersemester:                      bis zum 15.01.
zum Wintersemester:                      bis zum 15.07.

Ausnahmen:

 Medizin, Pharmazie, Veterinärmedizin und Zahnheilkunde
  für Altabiturient*innen bis zum 31.05. zum Wintersemester

 ggf. Private Hochschulen

 ggf. Kunsthochschulen
                                                              © Volker Möller
 ggf. Masterstudiengänge

 ggf. zulassungsfreie Studiengänge (an der FU zum
  Sommersemester bis zum 08.03. und zum Wintersemester bis
  Anfang September)
Bewerbungsverfahren

                 Dialogorientiertes
                 Serviceverfahren (DoSV)                     Direktbewerbung
                 www.hochschulstart.de             www.fu-berlin.de/bewerbung

für zulassungsbeschränkte Mono-                   für alle Kombi-Bachelor* an der FU und
Bachelor* und Rechtswissenschaft an                    das Orientierungsstudium EinS@FU
der FU sowie bundesweit für Medizin,
Pharmazie, Veterinärmedizin und
Zahnheilkunde

*Ausnahmen: Deutsch-französische Literatur- und        * auch für: Deutsch-französische Literatur- und
Kulturstudien, Grundschulpädagogik,                              Kulturstudien, Grundschulpädagogik,
Nordamerikastudien (jeweils Direktbewerbung)             Nordamerikastudien (obwohl Mono-Bachelor)
Anzahl Zulassungsanträge

                    Dialogorientiertes
                    Serviceverfahren                           Direktbewerbung
                    (DoSV)

www.hochschulstart.de                             www.fu-berlin.de/bewerbung

• bis zu 3 Anträge an der FU möglich              • bis zu 2 Anträge an der FU möglich

• bis zu 12 Anträge bundesweit möglich

Ausnahme: Medizin, Pharmazie, Veterinärmedizin,
Zahnheilkunde (alle Hochschulen möglich)
Bewerbung im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV)
1. Schritt: REGISTRIEREN auf www.hochschulstart.de
 Erhalt von BID (Bewerber-ID) und BAN (Bewerber-Authentifizierungs-Nummer)

2. Schritt: BEWERBEN je nach Hochschule über www.hochschulstart.de oder über die Hochschule selbst
(Frist: 01.12. – 15.01. zum Sommersemester 2021)
(Frist: 01.06. – 15.07. zum Wintersemester 2021/22)
bis zu 12 Bewerbungen bundesweit möglich (für Medizin, Pharmazie, Veterinärmedizin, Zahnheilkunde mehr!)
aber maximal 3 Bewerbungen an der FU

3. Schritt: PRIORISIEREN im Portal von Hochschulstart
(Frist: bis zum 22.01. zum Sommersemester 2021 und bis zum 22.07. zum Wintersemester 2021/22)
bei mehr als einer Bewerbung über das DoSV
Bewerbung im Dialogorientierten Serviceverfahren
    Karenzphase                                   Auswahlverfahren
     bis 22.01.           23.01. bis 24.02. (keine Änderung der Priorisierung mehr möglich!)
     bis 22.07.           23.07. bis 24.08. (keine Änderung der Priorisierung mehr möglich!)

                                                                                               © 2012-2016 hochschulstart.de
Inhalt

 RÜCKMELDUNG

 UMSCHREIBUNG

 EXMATRIKULATION

 BEWERBUNG
 Fristen im Land Berlin
 Verfahren an der FU

   ZULASSUNG
   Rechtsgrundlagen
   Zulassungsquoten
   Numerus Clausus        Bildquelle: Volker Möller
Rechtsgrundlagen im Zulassungsverfahren

 Staatliche Hochschulen müssen sich nach den
Rechtsvorschriften des jeweiligen Bundeslandes richten

 Hochschulen bzw. Stiftung für Hochschulzulassung (bei
Medizin, Pharmazie, Veterinärmedizin und Zahnheilkunde)
erstellen Ranglisten (für verschiedene Quoten)

 Zugelassene erhalten Zulassungsbescheid (postalisch
und/oder online)

 Abgelehnte erhalten Ablehnungsbescheid (postalisch
und/oder online)

                                                          © Volker Möller
Rechtsgrundlagen im Zulassungsverfahren

Beispiel Berlin
Einschlägige Rechtsvorschriften: KapVO, BerlHZG, BerlHZVO

Kapazitätsverordnung (KapVO)
     regelt Kriterien, nach denen staatliche Hochschulen die Studienplatzzahlen festlegen

Berliner Hochschulzulassungsgesetz (BerlHZG)
     regelt die Studienplatzvergabe in allen zulassungsbeschränkten Studiengängen der staatlichen Hochschulen
    des Landes Berlin

Berliner Hochschulzulassungsverordnung (BerlHZVO)
     regelt bzw. konkretisiert die Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen mit
    erstem berufsqualifizierenden Abschluss (Bachelor, Staatsexamen) durch die Hochschulen des Landes Berlin
                                                                                                    © Volker Möller
Zulassungsquoten (an der FU Berlin)

                                       Bevorzugte Zulassung

                             Deutschen nicht Gleichgestellte
                 28 %
                                                    Härtefälle

    72 %                                        Zweitstudium

                                                Minderjährige

                                        Spitzensportler*innen

                            beruflich Qualifizierte ohne Abitur

                                                                  0   2   4   6   8
   Vorabquoten    Hauptquoten
Hauptquoten an der FU Berlin (Kernfächer)

Qualifikation = Abiturnote
                                                                                      20 %
Wartezeit = jedes Semester nach
Erwerb der HZB, das nicht an einer
Hochschule innerhalb der EU bzw.                                   60 %                      20 %
des EWR studiert wurde

Auswahlverfahren der Hochschule (AdH)
= Abiturnote wird mit weiteren Kriterien verrechnet:
an der FU sind das Schulfachkriterien und studien-
relevante Tätigkeiten (z.B. Praktika)

                                                   Qualifikation    Wartezeit   Auswahlverfahren der Hochschule
AdH-Quote (nur für Kernfächer)
Hauptquoten an der FU Berlin (Kernfächer)

Beispiel Biologie

   nur 20 % der Zugelassenen hatten 1,3 oder besser!

   Wer mehr als 6 Wartesemester hatte, wurde 2020 mit
    jedem Abiturschnitt genommen!

   AdH-Wert stellt eine Spanne dar: 2020 wurde bis 1,5
    zugelassen, wenn keine zusätzlichen Kriterien erfüllt
    wurden bzw. bis 2,0 wenn alle Kriterien erfüllt wurden.
Hauptquoten an der FU Berlin (Nebenfächer a.k.a. Modulangebote)

Qualifikation = Abiturnote

Wartezeit = jedes Semester nach
Erwerb der HZB, das nicht an einer
Hochschule innerhalb der EU bzw.
                                        50 %                    50 %
des EWR studiert wurde

                                             Qualifikation   Wartezeit
Hauptquoten an der FU Berlin (Nebenfächer a.k.a. Modulangebote)

Beispiel Publizistik- und
Kommunikationswissenschaft

   ohne Wartezeit wurde bis 1,9 zugelasssen

   Auch ohne Wartezeit wurde in der Wartezeitquote bis 2,6
    zugelassen. Wer ein einziges Wartesemester (oder mehr)
    hatte, wurde unabhängig von der Abiturnote zugelassen.
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