Orientierungsseminar Bildquelle: Teresa Velten - Freie Universität Berlin
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Veranstaltungstipp jeden Mittwoch um 18.00 Uhr www.fu-berlin.de/uni-im-gespraech z.B. 06.01.2021 – Veterinärmedizin & Pferdewissenschaft Studierende stellen ihre Fächer vor.
Inhalt RÜCKMELDUNG UMSCHREIBUNG EXMATRIKULATION BEWERBUNG Fristen im Land Berlin Verfahren an der FU ZULASSUNG Rechtsgrundlagen Zulassungsquoten Numerus Clausus Bildquelle: Volker Möller
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Was heißt Rückmelden? = für das kommende Semester im gleichen Fach (!) registrieren Voraussetzungen: Semesterbeitrag zahlen (derzeit 312,89 Euro) ggf. weitere Bedingungen (s. https://studium.fu-berlin.de) Wann? immer bis zum letzten Freitag der Vorlesungszeit! (dieses Mal bis 26.02.2021, s.. Akademischer Terminkalender: FU-Startseite > Studium > Infos A-Z) Frist verpasst? bis Semesterende dennoch möglich, aber Säumnisgebühr i.H.v. 19,94 Euro nach Semesterende Exmatrikulation von Amts wegen! Warum frühe Frist? Bildquelle: Bernd Wannenmacher Freie Plätze in höheren Fachsemestern werden berechnet
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Was heißt Umschreiben? = für das kommende Semester in einem anderen Fach an derselben Hochschule registrieren Voraussetzungen an der FU: Semesterbeitrag zahlen (derzeit 312,89 Euro) Zulassung fürs Fach oder zulassungsfreier Mono-Bachelor Wann? siehe Zulassungsbescheid (PDF im Bewerbungsportal der FU oder bei Hochschulstart) zulassungsfreie Mono-Bachelor: 01.02.2021 bis 08.03.2021 Frist verpasst? NC-Fächer: Platz weg zulassungsfreie Mono-Bachelor: trotzdem probieren!
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Exmatrikulation Sollte ich die Exmatrikulation beantragen, wenn… a) …ich nächstes Semester etwas anderes an der FU studiere? NEIN! b) …ich nächstes Semester etwas anderes an einer anderen Hochschule studiere? JA! c) …ich nächstes Semester gar nicht mehr studiere und nicht eingeschrieben bleiben kann oder möchte? JA!
Exmatrikulation = Ausschreiben aus der Uni (nicht nur aus dem Studiengang!) Aktive Exmatrikulation (empfohlen!): Antrag stellen (auch am Ende von EinS@FU) Exmatrikulationsbescheinigung Exmatrikulation von Amts wegen (nicht empfohlen!) automatisch bei ausbleibender Rückmeldung Exmatrikulationsbescheid
Exmatrikulationsbescheinigung Exmatrikulationsbescheid
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Bewerbungsfristen 2021 zum Sommersemester: bis zum 15.01. zum Wintersemester: bis zum 15.07. Ausnahmen: Medizin, Pharmazie, Veterinärmedizin und Zahnheilkunde für Altabiturient*innen bis zum 31.05. zum Wintersemester ggf. Private Hochschulen ggf. Kunsthochschulen © Volker Möller ggf. Masterstudiengänge ggf. zulassungsfreie Studiengänge (an der FU zum Sommersemester bis zum 08.03. und zum Wintersemester bis Anfang September)
Bewerbungsverfahren Dialogorientiertes Serviceverfahren (DoSV) Direktbewerbung www.hochschulstart.de www.fu-berlin.de/bewerbung für zulassungsbeschränkte Mono- für alle Kombi-Bachelor* an der FU und Bachelor* und Rechtswissenschaft an das Orientierungsstudium EinS@FU der FU sowie bundesweit für Medizin, Pharmazie, Veterinärmedizin und Zahnheilkunde *Ausnahmen: Deutsch-französische Literatur- und * auch für: Deutsch-französische Literatur- und Kulturstudien, Grundschulpädagogik, Kulturstudien, Grundschulpädagogik, Nordamerikastudien (jeweils Direktbewerbung) Nordamerikastudien (obwohl Mono-Bachelor)
Anzahl Zulassungsanträge Dialogorientiertes Serviceverfahren Direktbewerbung (DoSV) www.hochschulstart.de www.fu-berlin.de/bewerbung • bis zu 3 Anträge an der FU möglich • bis zu 2 Anträge an der FU möglich • bis zu 12 Anträge bundesweit möglich Ausnahme: Medizin, Pharmazie, Veterinärmedizin, Zahnheilkunde (alle Hochschulen möglich)
Bewerbung im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) 1. Schritt: REGISTRIEREN auf www.hochschulstart.de Erhalt von BID (Bewerber-ID) und BAN (Bewerber-Authentifizierungs-Nummer) 2. Schritt: BEWERBEN je nach Hochschule über www.hochschulstart.de oder über die Hochschule selbst (Frist: 01.12. – 15.01. zum Sommersemester 2021) (Frist: 01.06. – 15.07. zum Wintersemester 2021/22) bis zu 12 Bewerbungen bundesweit möglich (für Medizin, Pharmazie, Veterinärmedizin, Zahnheilkunde mehr!) aber maximal 3 Bewerbungen an der FU 3. Schritt: PRIORISIEREN im Portal von Hochschulstart (Frist: bis zum 22.01. zum Sommersemester 2021 und bis zum 22.07. zum Wintersemester 2021/22) bei mehr als einer Bewerbung über das DoSV
Bewerbung im Dialogorientierten Serviceverfahren Karenzphase Auswahlverfahren bis 22.01. 23.01. bis 24.02. (keine Änderung der Priorisierung mehr möglich!) bis 22.07. 23.07. bis 24.08. (keine Änderung der Priorisierung mehr möglich!) © 2012-2016 hochschulstart.de
Inhalt RÜCKMELDUNG UMSCHREIBUNG EXMATRIKULATION BEWERBUNG Fristen im Land Berlin Verfahren an der FU ZULASSUNG Rechtsgrundlagen Zulassungsquoten Numerus Clausus Bildquelle: Volker Möller
Rechtsgrundlagen im Zulassungsverfahren Staatliche Hochschulen müssen sich nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Bundeslandes richten Hochschulen bzw. Stiftung für Hochschulzulassung (bei Medizin, Pharmazie, Veterinärmedizin und Zahnheilkunde) erstellen Ranglisten (für verschiedene Quoten) Zugelassene erhalten Zulassungsbescheid (postalisch und/oder online) Abgelehnte erhalten Ablehnungsbescheid (postalisch und/oder online) © Volker Möller
Rechtsgrundlagen im Zulassungsverfahren Beispiel Berlin Einschlägige Rechtsvorschriften: KapVO, BerlHZG, BerlHZVO Kapazitätsverordnung (KapVO) regelt Kriterien, nach denen staatliche Hochschulen die Studienplatzzahlen festlegen Berliner Hochschulzulassungsgesetz (BerlHZG) regelt die Studienplatzvergabe in allen zulassungsbeschränkten Studiengängen der staatlichen Hochschulen des Landes Berlin Berliner Hochschulzulassungsverordnung (BerlHZVO) regelt bzw. konkretisiert die Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen mit erstem berufsqualifizierenden Abschluss (Bachelor, Staatsexamen) durch die Hochschulen des Landes Berlin © Volker Möller
Zulassungsquoten (an der FU Berlin) Bevorzugte Zulassung Deutschen nicht Gleichgestellte 28 % Härtefälle 72 % Zweitstudium Minderjährige Spitzensportler*innen beruflich Qualifizierte ohne Abitur 0 2 4 6 8 Vorabquoten Hauptquoten
Hauptquoten an der FU Berlin (Kernfächer) Qualifikation = Abiturnote 20 % Wartezeit = jedes Semester nach Erwerb der HZB, das nicht an einer Hochschule innerhalb der EU bzw. 60 % 20 % des EWR studiert wurde Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) = Abiturnote wird mit weiteren Kriterien verrechnet: an der FU sind das Schulfachkriterien und studien- relevante Tätigkeiten (z.B. Praktika) Qualifikation Wartezeit Auswahlverfahren der Hochschule
AdH-Quote (nur für Kernfächer)
Hauptquoten an der FU Berlin (Kernfächer) Beispiel Biologie nur 20 % der Zugelassenen hatten 1,3 oder besser! Wer mehr als 6 Wartesemester hatte, wurde 2020 mit jedem Abiturschnitt genommen! AdH-Wert stellt eine Spanne dar: 2020 wurde bis 1,5 zugelassen, wenn keine zusätzlichen Kriterien erfüllt wurden bzw. bis 2,0 wenn alle Kriterien erfüllt wurden.
Hauptquoten an der FU Berlin (Nebenfächer a.k.a. Modulangebote) Qualifikation = Abiturnote Wartezeit = jedes Semester nach Erwerb der HZB, das nicht an einer Hochschule innerhalb der EU bzw. 50 % 50 % des EWR studiert wurde Qualifikation Wartezeit
Hauptquoten an der FU Berlin (Nebenfächer a.k.a. Modulangebote) Beispiel Publizistik- und Kommunikationswissenschaft ohne Wartezeit wurde bis 1,9 zugelasssen Auch ohne Wartezeit wurde in der Wartezeitquote bis 2,6 zugelassen. Wer ein einziges Wartesemester (oder mehr) hatte, wurde unabhängig von der Abiturnote zugelassen.
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