Papierherstellung und Ausrüstung - Grundlegende Anforderungen 213-018
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213-018 DGUV Information 213-018 Papierherstellung und Ausrüstung Grundlegende Anforderungen August 2021
kommmitmensch ist die bundesweite Kampagne der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Sie will Unternehmen und Bildungseinrichtungen dabei unterstützen, eine Präventionskultur zu entwickeln, in der Sicherheit und Gesundheit Grundlage allen Handelns sind. Weitere Informationen unter www.kommmitmensch.de Impressum Herausgegeben von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) Glinkastraße 40 10117 Berlin Telefon: 030 13001-0 (Zentrale) E-Mail: info@dguv.de Internet: www.dguv.de Sachgebiet Papierherstellung und Ausrüstung des Fachbereichs Rohstoffe und chemische Industrie der DGUV Ausgabe: August 2021 DGUV Information 213-018 zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen Webcode: p213018 © Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet. Bildnachweis Abb. 18: © Manfred Krebs; alle weiteren Abbildungen: © Herbert Glaser
Inhaltsverzeichnis Seite 1 Zielsetzung................................................................................................................................... 5 2 Rechtsgrundlagen.................................................................................................................... 6 3 Gemeinsame Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung........................................................................ 8 3.1 Anforderungen an Schutzeinrichtungen....................................................................... 8 3.2 Umzäunung.................................................................................................................................. 11 3.3 Tippbetrieb................................................................................................................................... 12 3.4 Schutzeinrichtungen an Kraftübertragungselementen........................................ 12 3.5 Gefährdung durch Quetschen............................................................................................ 13 3.6 Gefährdung durch Einziehen.............................................................................................. 15 3.7 Arbeitsplätze, Zugänge, Laufstege, Durchgänge...................................................... 19 3.8 Treppen, Maschinentreppen, Steigleitern................................................................... 21 3.9 Absturzsicherungen, Geländer.......................................................................................... 25 3.10 Anlaufwarneinrichtung........................................................................................................... 27 3.11 Not-Halt-Einrichtung................................................................................................................ 28 3.12 Energietrennung, Energieabbau........................................................................................ 30 3.13 Einrichtungen zum Rüsten und Instandhalten, Schmierstellen....................... 32 3.14 Reinigen und Entfernen von Ausschuss........................................................................ 35 3.15 Kreismesser und feststehende Messer......................................................................... 38 3.16 Steuerungen und Befehlseinrichtungen....................................................................... 39 3.17 Lärm.................................................................................................................................................. 40 3.18 Integrierte Beleuchtung......................................................................................................... 41 3.19 Strahlung....................................................................................................................................... 42 3.20 Benutzerinformation............................................................................................................... 42 Literaturverzeichnis.................................................................................................................................. 44 Anlage 1........................................................................................................................................................... 50
1 Zielsetzung Der Herstellungsprozess von Papier nehmen der Papierindustrie anhand von – angefangen von der Rohstoffaufberei- praktischen Beispielen Lösungsmög- tung bis hin zur Verpackung von Papier- lichkeiten auf, wie beim Betrieb ihrer rollen oder Formatware – vollzieht sich Maschinen Schutzmaßnahmen nach auf einer Vielzahl branchenspezifischer dem Stand der Technik getroffen werden Maschinen und Aggregate. Die vorlie- können. gende DGUV Information zeigt Unter- 5
2 Rechtsgrundlagen Die dieser DGUV Information zugrunde Eine alte Maschine muss mindestens liegenden Anforderungen an Maschinen dem zum Zeitpunkt des erstmaligen der Papierherstellung und Ausrüstung Inverkehrbringens herrschenden Stand beruhen auf der Betriebssicherheits- der Technik entsprechen. Eine Nach- verordnung vom 1. Juni 2015 (BetrSichV) rüstverpflichtung für alte Maschinen sowie der Maschinenrichtlinie (Maschi- ergibt sich gegebenenfalls aus den nen-RL) 2006/42/EG in Verbindung mit §§ 4 bis 11 der BetrSichV auf Grundlage der Europanorm DIN EN 1034 Teil 1 vom einer Gefährdungsbeurteilung. Weitere Dezember 2010. Informationen zu Nachrüstungen alter Maschinen beinhalten die Technischen Die BetrSichV stellt Anforderungen an Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS) Betreiber bezüglich Sicherheit und und die Empfehlungen zur Betriebssi- Gesundheit bei der Arbeit mit Maschi- cherheit „Anpassung an den Stand der nen. Werden alte Maschinen betrieben, Technik bei der Verwendung von Arbeits- müssen Maschinenbetreiber sowohl mitteln“ (EmpfS 1114). den aktuellen Stand der Technik der jeweiligen Maschinenart, als auch den Für alle Maschinen vor Baujahr 1994 oft niedrigeren Stand der Technik der im beschreiben die Bau- und Ausrüstungs- Betrieb befindlichen Maschine zum Zeit- bestimmungen der zuletzt für diese punkt des erstmaligen Inverkehrbrin- Maschinenart geltende Unfallverhü- gens kennen. tungsvorschrift den mindestens erfor- derlichen Stand der Technik. Ab Bau- Die Normenreihe DIN EN 1034 spiegelt jahr 1995 werden die Anforderungen für die jeweilige Maschinenart den aktu- über die Maschinen-RL, in Verbindung ellen Stand der Technik wider, wie er mit den jeweils aktuellen EN-Normen gemäß § 3 Abs. 7 der BetrSichV bei der konkretisiert. Unabhängig von dem Gefährdungsbeurteilung für Maschinen Zeitpunkt des Inverkehrbringens der der Papierherstellung und Ausrüstung Maschine gelten für deren Betreiben berücksichtigt werden muss. Berück- immer zusätzlich die Anforderungen der sichtigung bedeutet nicht zwangsläufig jeweils aktuellen Betriebssicherheits- Einhaltung. verordnung. 6
Rechtsgrundlagen Tabelle 1 echtliche Grundlagen für Maschinen der Papierherstellung R und Ausrüstung Zeit des Inverkehrbringen Gesetzliche Grundlage Konkretisierung der Anforderungen bis 31.12.1994 Mindestens §§ 4 bis 11 der Technische Regeln zur BetrSichV BetrSichV (TRBS) Rechtsvorschrift zum Zeit- EmpfS 1114 punkt des Inverkehrbringens Unfallverhütungsvorschrift (VBG 7r) VGB 7r „Maschinen der Papierherstellung“ ab 1.1.1995 Maschinen-RL 98/37/EG Normteile der EN 1034 (wegen eingeräumter Über- gangsfrist Anwendung ab 1.1.1993 freiwillig) ab 29.12.2009 Maschinen-RL 2006/42/EG Normteile der EN 1034 (einschließlich deren Amendments) 7
3 Gemeinsame Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung 3.1 Anforderungen an die nur durch Einhalten eines Sicher- Schutzeinrichtungen heitsabstandes – 2,50 m oder 2,70 m von Flur aus gemessen gesichert sind. In den Normen der DIN EN 1034 werden Das Aufsteigen lässt sich häufig durch die speziellen Schutzmaßnahmen für glatte Verkleidungen oder im Fall von Maschinen der Papierherstellung und Geländerelementen durch Ausfüllen der Ausrüstung behandelt. Die Auswahl Öffnungen zwischen Handlauf und Knie- geeigneter Schutzeinrichtungen gibt die leiste mit Wellgitter oder glattem Blech jeweilige C-Norm weitgehend vor. Sind verhindern. darin keine konkreten Angaben zu fin- den, kann aufgrund des Ergebnisses An der Streichmaschine in Abbildung 1 einer Risikobeurteilung die geeignete muss der Zugang zu Gefahrstellen ver- Schutzeinrichtung für eine spezielle wehrt werden. Benachbarte Walzen Gefahrstelle ausgewählt werden. haben dort z. B. Abstände von weni- ger als 500 mm zueinander. Wird ein Geeignete Schutzeinrichtung können trennende und nicht trennende Schutz- einrichtungen sein. Die häufigsten Schutzeinrichtungen an Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung sind trennende Schutzein- richtungen. Voraussetzung für deren Einsatz ist deren Eignung für den jeweiligen Anwendungsfall. Bei der Ausführung von trennenden Schutzeinrichtungen ist darauf zu achten, dass Aufstiegs- Abb. 1 Die benachbarten Walzen an der möglichkeiten, z. B. durch Stuhlungs- Streichmaschine bilden z. T. Ein- teile oder Knieleisten von Geländern, zugstellen. Als Zugangssicherung ist nicht den unbeabsichtigten Zugang oder die abgebildete Umwehrung grund- Zugriff zu Gefahrstellen ermöglichen, sätzlich nicht mehr ausreichend. 8
Gemeinsame Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung Sicherheitsabstand von 500 mm unter- schritten, besteht Einzugsgefahr für den menschlichen Körper. Die in Abbil- dung 1 gezeigte Umwehrung – Geländer mit Kniestange und Handlauf – ist als Zugangssicherung nach dem heutigen Stand der Technik nicht ausreichend, da sie leicht über- und durchstiegen werden kann. Die zweckmäßige Ver- wendung eines Geländers ist nur die Absturzsicherung. Als Zugangssicherung eignet es sich dagegen nicht – hier ist die in Kapitel 3.3 erläuterte Umzäunung zu wählen. Wird eine Gefahrstelle durch eine bewegliche trennende Schutzeinrich- tung gesichert, ist zu entscheiden, ob Abb. 2 Der Zugang in den Gefahrbereich eine verriegelte Schutzeinrichtung aus- erfolgt durch eine verriegelte Tür mit reicht oder ob wegen der Nachlauf- Zuhaltung. zeit nach dem Abschalten eine verrie- gelte Schutzeinrichtung mit Zuhaltung der Gefahrbereich verlassen, die Tür gewählt werden muss. Letztere erlaubt geschlossen und ein Quittiertaster das Öffnen einer Tür, einer Klappe oder betätigt werden. Dieser ist so anzuord- eines Deckels erst, wenn die Gefahr nen, dass er aus dem Gefahrbereich her- bringenden Bewegungen zum Stillstand aus nicht erreichbar ist, aber von dem gekommen sind. Platz aus, wo er betätigt wird, der gesamte Gefahrbereich eingesehen Abbildung 2 zeigt eine verriegelte Tür werden kann. mit Zuhaltung in einer Umzäunung. Zum Schutz der Beschäftigten, die sich im In der Praxis können elektrische Ver- Gefahrbereich aufhalten, muss vor riegelungen bei widrigen Umgebungs- dem Wiedereinschalten der Maschine bedingungen (z. B. Chemikalien, Nässe) 9
Gemeinsame Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung störanfällig sein. Bei solchen Bedin- trennenden Schutzeinrichtung mit die- gungen und wenn nur selten Zugang ser oder mit der Maschine verbunden zum Gefahrbereich notwendig ist, kann bleiben. alternativ eine feststehende trennende Schutzeinrichtung infrage kommen, die Wie unverlierbare Befestigungsmittel auf einer Seite mit Scharnieren befestigt ausgeführt sein können, zeigt beispiels- ist und in geschlossener Stellung auf weise Nr. 5.19 von DIN EN ISO 14120. der Schließseite mit mindestens einer Schraube befestigt ist, die nur mit Werk- Vor dem Einsatz von nicht trennenden, zeug gelöst werden kann. bspw. berührungslos wirkenden Schutz- einrichtungen (z. B. Lichtschranken), Die Schutzeinrichtung ist dabei so zu ist zu prüfen, ob möglicherweise lange gestalten, dass die Schutzeinrichtung Nachlaufzeiten vorliegen oder hohe nicht in Schutzstellung verbleibt, wenn kinetische Energie (z. B. Tamboura- die Verschraubung gelöst ist (siehe brollung) vorhanden ist. In diesen Fäl- Abschnitt 5.3.10 DIN EN ISO 14120). In len kann eine berührungslos wirkende dieser Norm sind weitere Aspekte für Schutzeinrichtung ungeeignet sein, da die Gestaltung und Ausführung trennen- die Gefahrstelle vor dem Stillstand von der Schutzeinrichtungen enthalten. So der bedienenden Person erreicht wer- z. B. die Anforderung, nach „unverlier- den kann (siehe DIN EN ISO 13855). baren Befestigungsmitteln“, die auch in der Maschinenrichtlinie enthalten ist (seit MRL 2006/42) und deshalb seit 2010 in die DIN EN 1034 Teil 1 aufge- nommen wurde. Danach müssen fest- stehende trennende Schutzeinrichtun- gen, die regelmäßig für Wartungszwecke abgenommen werden (z. B. trennende Schutzeinrichtungen für Auflaufstellen an Walzen, wenn die Schutzeinrichtun- gen zum Bespannungswechsel entfernt werden), so gestaltet sein, dass die Befestigungsmittel nach dem Lösen der 10
Gemeinsame Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung 3.2 Umzäunung Die lichte Öffnungshöhe zum Boden darf maximal 0,40 m betragen; die Ober- kante der Umzäunung muss eine Min- desthöhe von 1,40 m über dem Boden haben. Zu beachten sind außer- dem die nach DIN EN ISO 13857 erforderlichen Sicherheitsabstände zu Gefahrstellen hinter der Umzäunung. Die lichte Höhe zwischen Boden und Unterkante Umzäunung wurde so ≥ 1 ,4m groß gewählt, um ohne den Gefahrbe- reich betreten zu müssen Ausschuss ≤ 0,4m bspw. mit einem Besen entfernen zu können. Sofern nicht bei laufender Maschine gereinigt werden muss, ist Abb. 3 Eine Umzäunung verwehrt den eine lichte Höhe von max. 0,18 m emp- Zugang zu dem Gefahrbereich am fehlenswert, um das Unterkriechen der Rollenschneider Schutzeinrichtung zu verhindern (gem. DIN EN ISO 13857, Tab. 7). Umzäunungen eignen sich als Schutz- einrichtung, die den Zugang zu einem Hinweis: Gefahrbereich verwehren, wenn dieser Die angegebenen Maße gelten nur für Bereich bei laufender Maschine nicht Maschinen der Papierherstellung und betreten werden darf. Ausrüstung. Für andere Gewerbezweige sind die zulässigen Werte den jeweili- Wenn von außen Arbeitsabläufe inner- gen C-Normen zu entnehmen. halb der Umzäunung beobachtet wer- den müssen, sollten Kontrastfarben für die Schutzeinrichtung vermieden werden, um eine gute Sicht durch den Schutzzaun zu ermöglichen (siehe dazu auch DIN EN ISO 14120, Abschnitt 5.22). 11
Gemeinsame Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung 3.3 Tippbetrieb 3.4 Schutzeinrichtungen an Kraftübertragungselementen Ist das Risiko an einer Gefahrstelle gering und liegt kein Automatikbetrieb vor, wird als Schutzmaßnahme oft der „Tippbetrieb“ gewählt. Als Befehls- geräte werden sowohl Taster wie auch Knebelschalter verwendet. Der zuge- hörige Befehl darf nur solange wirk- sam sein, wie das Befehlsgerät betätigt (gehalten/gedrückt) wird. Beim Loslassen des Antriebs muss die gefahrbringende Bewegung unmittel- bar stoppen. Dabei darf der Nachlauf Abb. 4 Der Keilriemenantrieb der Pumpe ist von Aktoren nicht zu inakzeptablen durch eine Verkleidung gesichert. Restrisiken führen. Entscheidende Vor- aussetzungen für den „Tippbetrieb“ als Schutzmaßnahme sind: • die sichere Bewegungsbegrenzung (z. B. niedrige Geschwindigkeit, Wegbegrenzung) und • die ausreichende Sicht auf den Gefahrbereich. C-Normen geben Auskunft darüber, wo Tippbetrieb als alleinige Schutzein- rich- tung zulässig ist. Erlaubt ist bspw. das Bewegen der Wickelarme an der Abb. 5 Die sich drehenden Teile stellen Abrollung von Rollenschneidern, nicht eine Fangstelle dar und sind durch jedoch das Absenken eines einzelnen Verkleidung gesichert. Die festste- hende trennende Schutzeinrichtung Hubtores an der Papiermaschine. ist verschraubt und lässt sich nur mithilfe von Werkzeug entfernen. 12
Gemeinsame Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung Für die Absicherung von Gefahrstellen von 30 mm reduziert sich der Mindest- an Kraftübertragungselementen, wie abstand auf 120 mm. Grundsätzlich gilt Keilriementrieben, Zahnrädern, Gelenk- aber: Bei Beschädigung der Verkleidung wellen und Kupplungen, sind festste- ist diese sofort zu reparieren oder aus- hende trennende Schutzeinrichtungen zutauschen. gefordert, aber auch verriegelte tren- nende Schutzeinrichtungen mit Zuhal- Wenn es vorhersehbar ist, z. B. zu War- tung zulässig. Da die unmittelbare Absi- tungszwecken, dass die feststehende cherung einer Gefahrstelle immer die trennende Schutzeinrichtung entfernt beste Lösung darstellt, sollte bei mehre- wird, müssen die Befestigungsmittel ren Wahlmöglichkeiten die Verkleidung an der trennenden Schutzeinrichtung (Abbildungen 4 und 5) an erster Stelle oder der Maschine befestigt bleiben. stehen. Diese Anforderung gilt nicht, wenn das Entfernen nicht regelmäßig erforderlich Verkleidung heißt: Die Gefahrstelle ist ist, z. B. nur bei Generalüberholung der durch eine feststehende (verschraubte, Maschine. verschweißte) Schutzeinrichtung gegen Zugriff von allen Seiten gesichert. Falls zur Herstellung kein geschlossenes 3.5 Gefährdung durch Material wie Blech oder Acrylglas, son- Quetschen dern Material mit Öffnungen, wie Well- gitter oder Lochblech, verwendet wird, Wie für alle Gefahren, gilt auch für sind neben den Anforderungen nach die Gefahr des Quetschens: Vermei- DIN EN ISO 14120 auch Sicherheits- den ist besser als „Sichern“. Möglich- abstände nach DIN EN ISO 13857 zu keiten zur Vermeidung sind das Ein- berücksichtigen. halten von Mindestabständen nach DIN EN ISO 13854 sowie die Begrenzung Beispiel: der wirksamen Kraft auf einen unge- Wird Wellgitter wie in Abbildung 4 ver- fährlichen Wert (≤ 150 N). In der Praxis wendet, muss bei einer Maschenweite lassen sich jedoch Quetschgefährdun- von 40 mm der Keilriemenauflauf min- gen nicht immer konstruktiv vermeiden. destens 200 mm vom Schutz nach innen Eine Lösung ist das Steuern der gefahr- entfernt sein. Für eine Maschenweite bringenden Bewegung im Tippbetrieb 13
Gemeinsame Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung (siehe Abs. 3.3). Im Automatikbetrieb ist meist eine Bereichsabsicherung not- wendig. Diese kann realisiert werden z. B. durch trennende Schutzeinrich- tungen (Umzäunung, Verkleidung) oder durch Schutzeinrichtungen mit Annä- herungsreaktion, wie Scanner, Licht- schranken oder Schaltmatten. Die Hubtore einer Trockenhaube sollen nach dem Anfahren der Papiermaschi- nen schnell und gemeinsam geschlos- sen werden. Zwischen den Unterkanten der Tore und dem Flur besteht Quetsch- gefahr. Hier lässt der Einsatz von zwei Lichtschranken z. B. in einer Höhe von 150 mm und 900 mm Höhe die Steue- rung über einen einzigen Befehlstaster Haubentore schließen. Abb. 6 Zwei Lichtschranken sichern über die gesamte Länge der Die zugehörige Steuerung muss min- Trockenhaube die Quetschstelle zwischen den Hubtoren und dem destens den Performance Level PL c der Flur. DIN EN ISO 13849 Teil 1 haben. Solange die Lichtschranken belegt sind, können die Tore nicht abgesenkt werden. Tritt Quetschgefahr besteht auch beim Trans- eine Person während des Absenkens in portieren von Rollen auf Stetigförderern den Gefahrbereich, wird der Schließvor- zu festen Teilen der Umgebung. Dies gang gestoppt. Wegen des Nachlaufs können Maschinenstuhlungen, Pfos- der Tore sind Schaltleisten an der Unter- ten von Wanddurchbrüchen oder auch kante der Tore als alleinige Schutzmaß- bereits die Ständer von Lichtschranken nahme nicht zulässig. Die in Abbildung sein, die der Zugangssicherung in einen 6 erkennbare Leiste ist eine nicht schal- Gefahrbereich dienen. Die beste Lösung tende Abdichtleiste. ist die Einhaltung eines Sicherheitsab- 14
Gemeinsame Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung standes von 500 mm zwischen der Rolle bildete Materialschleuse auch die mit dem größtem Durchmesser und fes- Funktion einer Zugangssicherung. Die ten Teilen der Umgebung, d. h. im Bei- Zugangssicherung ist so ausgelegt, dass spiel von Abbildung 7 zu den Haltepfos- die Lichtschranken über die Verknüp- ten der Lichtschranken. Sofern an sol- fung mit der Steuerung des Förderers chen Quetschstellen sich der erforder- und der Speicherung der Kenndaten liche Sicherheitsabstand von 500 mm der Rolle zwischen Rolle und anderen nicht halten lässt, sind alternative Maß- Hindernissen unterscheiden können, nahmen zu ergreifen, z. B. Schaltleisten, z. B. einer Person. Die Rolle darf in den Bumper, Scanner. Gefahrbereich hinein, bei einer Person schaltet die Anlage ab. Quetschgefahr besteht auch an dem in Abbildung 7 zu sehenden Rollen- Da der Gefahrbereich ausreichend abge- ausstoßer. Daher übernimmt die abge- sichert, d. h. der Zugang verwehrt ist, kann auf eine Sicherung der Quetsch- stellen am Rollenausstoßer selbst ver- zichtet werden. 3.6 Gefährdung durch Einziehen Die am häufigsten auftretende Gefahr an Maschinen der P apierherstellung und Ausrüstung ist neben der Absturzgefahr wohl die Einzugsgefahr an Einlauf- und Auflaufstellen. Nach DIN EN ISO 13854 ist die Einzugsgefahr für den mensch- lichen Körper nicht vorhanden, wenn Abb. 7 Eine Papierrolle fährt durch eine ein Sicherheitsabstand von mindestens „erkennende“ Lichtschranke in 500 mm zwischen drehenden Teilen einen Gefahrbereich, wo sie durch oder einem drehenden Teil und einem einen Rollenausstoßer vom Unter- festen Teil (Bild 1 der DIN EN 1034-1) flur-Plattenband ausgestoßen wird. eingehalten wird. Da der Sicherheits- 15
Gemeinsame Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung abstand nach oben zu Gefahrstellen Das alte Maß für oben genanntes 2,50 m bzw. 2,70 m (je nach Höhe des Höhenniveau – angewandt bei Altan- Risikos) beträgt, dürfen Einlaufstel- lagen, die noch zu Zeiten der Unfallver len nur dann ohne Schutzeinrichtung hütungsvorschrift VBG 7r in Betrieb gin- betrieben werden, wenn sie höher lie- gen – betrug nur 200 mm. gen. Dabei sollte man darauf achten, dass keine Aufstiegsmöglichkeiten im Geeignete Profile für Schutzstangen Gefahrbereich vorhanden sind, die ein werden in Abbildung 9 gezeigt. Bei der einfaches Umgehen des Sicherheitsab- Auswahl spielt die Breite der Maschine, standes erlauben. also die Länge der Schutzstange eine maßgebende Rolle, wobei auch an mög- licherweise auftretende Schwingun- gen gedacht werden muss. Nicht ohne Grund weicht die maximal zulässige Spaltweite a mit 8 mm (siehe Abb. 9) von den zulässigen Werten in C-Nor- men für andere Gewerbezweige ab. Die DIN EN 1010 für Druck und Papier- verarbeitung lässt nur einen Spalt von 6 mm, die Metallverarbeitung sogar nur 4 mm zu. An Auflaufstellen von Riementrieben und Bespannungen (Siebe, Filze) auf Walzen besteht Einzugsgefahr. Der Zugriff zu diesen Stellen muss deshalb Abb. 8 Ganz offensichtlich ist zwischen verwehrt werden. Besonders gefährlich den beiden Walzen der erforder- sind Außenwalzen. Da sie Kontakt mit liche Sicherheitsabstand von der Papierseite der Bespannung haben, 500 mm nicht eingehalten. Die Ein- belegen sie häufig oder packen sogar laufstelle muss gesichert werden ein und müssen gereinigt werden. Die z. B. durch Verwehren des Zugangs beste Maßnahme ist das Vermeiden in den Gefahrbereich. von Außenwalzen bei der Konstruktion. 16
Gemeinsame Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung Ist dies nicht realisierbar und kann die Walze nicht so in der Maschine ange- ordnet werden, dass der Auflauf nicht erreicht werden kann, muss die Auf- laufstelle maschinenbreit durch eine Schutzstange gesichert werden. Eine Absicherung sollte in diesen Fällen auch dann erfolgen, wenn ein Sicher- heitsabstand in der Höhe eingehalten ist. Bei belegten oder eingepackten Außenwalzen besteht die Gefahr, dass manuell gereinigt wird, ohne vorher die Maschine abzustellen. Das Unfall- geschehen zeigt immer wieder, dass manche Beschäftigte dieser Versuchung nicht widerstehen können, deshalb ein- gezogen werden und schwerste bis töd- liche Verletzungen erleiden. Können Auflaufstellen von der Stirnseite der Walze her erreicht werden, z. B. von einem Laufsteg aus, muss der Zugriff von dort aus durch eine ausreichend große seitliche Verdeckung verwehrt werden. Bei der Gestaltung der Befesti- gung sollte berücksichtigt werden, dass der Schutz bei Filz- oder Siebwechsel entfernt werden muss. Ist sie so ausge- führt, dass er beim Wechsel nicht abge- schraubt werden muss, kann das Wie- deranbringen nach dem Bespannungs- Abb. 9 Beispiele für Schutzstangen an wechsel auch nicht vergessen werden. einer Einzugstelle mit a als Abstand zwischen Walze und Schutzstange 17
Gemeinsame Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung Zur seitlichen Absicherung von Auflauf- stellen haben sich im Nassbereich von Papiermaschinen auch kurze Schutz- stangen (Füllformstücke) zwischen Sieb und Walze anstelle von seitlichen Ver deckungen bewährt, da diese beim Bespannungswechsel nicht entfernt werden müssen. Nachteilig wirkt sich dagegen aus, dass sich Stoff ansetzen kann, der beim Lösen zu Fehlstellen in Abb. 10 Der Auflauf des Filzes auf die Walze der Bahn führen kann. Bei entsprechen- ist maschinenbreit gesichert. der Gestaltung lässt sich dieser Nachteil je nach Einsatzfall minimieren. Der in Abbildung 12 gezeigte Schutz ist als Schutzeinrichtung nicht ausrei- chend, da Sicherheitsabstände nach DIN EN ISO 13857 nicht eingehalten sind. Der Zugriff zum Filzauflauf unter dem Schutz hindurch ist noch möglich. Die Schutzeinrichtung ist an der linken Seite mit Scharnieren und rechts mit einer Schraube befestigt. Nach Lösen Abb. 11 Eine seitliche Verdeckung verwehrt der Schraube lässt sich die Schutzein- den Zugriff zum Siebauflauf von richtung öffnen und der Bereich inner- einem Laufsteg aus. halb der Maschine ist wie ein Querlauf- steg begehbar, was z. B. das Beseiti- gen von Ausschuss, Einstellarbeiten oder Kontrolltätigkeiten erlaubt. Die Schutzeinrichtung ist dabei so zu gestalten, dass sie nicht in Schutzstel- lung verbleibt, wenn die Verschraubung 18
Gemeinsame Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung 3.7 Arbeitsplätze, Zugänge, Laufstege, Durchgänge Arbeitsplätze, die Beschäftigten an Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung zum Bedienen, Rüs- ten, Beheben von Störungen und zum Instandhalten einnehmen müssen, müssen sicher begehbar und sicher erreichbar sein. Für Tätigkeiten, die nicht vom Maschinenflur aus durchge- führt werden können, sind Laufstege, ortsfeste Bühnen und sichere Zugänge notwendig. Abb. 12 Der seitliche Schutz des Filzauflaufs kann untergriffen werden. Weiterhin verwehrt er nicht den Zugang in die Maschine. gelöst ist (siehe Abschnitt 5.3.10 der DIN EN ISO 14120). Aufgrund der großen Lücke zwischen Boden und Schutzeinrichtung ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass Beschäf- tigte möglicherweise bei laufender Maschine auch ohne den Schutz zu öff- Abb. 13 Die Arbeitsplätze an der Papier nen unter ihm in die Maschine kriechen. maschine sind über ein System von Treppen und Laufstegen gut erreichbar. 19
Gemeinsame Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung Besonders bei Bespannungs- und Wal- Zum Wechseln von Bespannungen oder zenwechsel sind wirkungsvolle Absturz- Walzen sollte möglichst verhindert wer- sicherungen wichtig. Es ist nicht mehr den, dass Teile der Laufstege entfernt Stand der Technik, dass beim Bespan- werden. Damit dann keine Absturzge- nungswechsel Laufstege und norm- fahr entsteht, sind verschiedene Lösun- gerechte Geländer ersatzlos entfernt gen möglich. Zum Beispiel können an werden. Bei Wartungs-, Reparatur- und Laufstegen und Treppen Durchführ- Instandhaltungsmaßnahmen sollte eine stellen vorgesehen werden. Alternativ Absturzsicherung vorzugsweise durch kann das Laufstegelement z. B. zu einer Laufstege vorhanden sein. Seite geklappt, das dazu gehörende Geländerelement zur anderen Seite um Die Hersteller und Betreiber sollten 90° gedreht werden, sodass die nun bemüht sein, Laufstege, Geländer und freien Enden des Laufstegs stirnseitig Treppen so zu gestalten, dass zu allen geschlossen sind. Hier ist insbeson- Arbeitsplätzen ein sicherer Zugang mög- dere auch der Betreiber gefordert, schon lich ist und dort auch sicher gearbeitet bei der Planung der Maschine entspre- werden kann. chende Forderungen an den Hersteller zu richten, da nachträgliche Änderun- gen nicht mehr zu optimalen Lösungen führen können. Sind o. g. Schutzmaßnahmen nicht mög- lich, sind andere Schutzmaßnahmen, wie z. B. PSA gegen Absturz, zu treffen. Generell sind PSA gegen Absturz nur als letztes Mittel zu verwenden, nachdem alle technischen und organisatorischen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden. Abb. 14 Das Laufstegelement ist hochge- klappt und dient nach Arretierung als Absturzsicherung. 20
Gemeinsame Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung 3.8 Treppen, Maschinentreppen, in Anspruch genommen werden, die die Steigleitern Verringerung der Steigung (Stufenhöhe) innerhalb eines Treppenlaufs um bis zu Als sicherer Zugang zu einem Arbeits- 15 % zulässt. platz wird eine Treppe gefordert, deren Steigungswinkel zwischen 30° und Ist zu Arbeitsplätzen an Maschinen 45° liegt. Nähere Angaben sind der der Papierherstellung und Ausrüstung DIN EN ISO 14122-3 zu entnehmen. aus betriebstechnischen Gründen ein Wichtige allgemeine Forderungen an die Zugang in Form einer Treppe nicht mög- Treppe – wie auch an die Maschinen- lich, darf die Maschinentreppe mit treppe – sind: einem Steigungswinkel von 45° bis 70° • gleiche Steigung h (Höhe zwischen eingesetzt werden, Steigungswinkel von aufeinanderfolgenden Stufen) über die gesamte Treppenlänge • gleicher Auftritt g (Abstand zwischen den Antrittskanten aufeinanderfol- gender Stufen) über die gesamte Länge • die Schrittmaßformel (Gleichung 600
Gemeinsame Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung mehr als 60° sollten jedoch möglichst vermieden werden. Nur wenn auch die Maschinentreppe nicht realisierbar ist, darf eine Stufenleiter oder eine Steig- leiter mit Flachsprossen verwendet wer- den. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass zum Besteigen von Leitern, die steiler als 70° sind, beide Hände zum Fest- halten benötigt werden und deshalb Gegenstände wie Werkzeuge, Hilfsmittel zum Reinigen oder Maschinenteile nicht mitgeführt werden können. Führen Maschinentreppen, Stufenleitern oder Steigleitern im rechten Winkel Abb. 16 Ein selbstschließender Türbü- auf Arbeitsbühnen und Laufstege zu, gel sichert die Geländerunterbre- so ist an der Geländerunterbrechung chung, die durch den Anschluss der eine nach innen öffnende, selbstschlie- Maschinentreppe entsteht. ßende Tür als Absturzsicherung anzu- bringen (Abbildung 16), wenn die mög liche Absturzhöhe mehr als 2,0 m gepolstert und gelb/schwarz gekenn- beträgt. Maschinentreppen nach zeichnet werden. DIN EN 1034-1 dürfen abweichend von DIN EN ISO 14122-3 ohne Zwischen- Besser als sichern ist jedoch: Engstellen podest bis zu einer Höhe von 4,0 m vermeiden! Oben genannte Einengun- eingesetzt werden. gen sind an Treppen jedoch nicht akzep- tabel (Abbildung 18). Lässt es sich nicht vermeiden, dass Bau- teile der Maschine den freien Durchgang An Laufstegen und Treppen muss eine auf weniger als die in DIN EN 1034-1 freie Durchgangshöhe von mindestens geforderten 0,60 m einengen, so muss 2,0 m vorhanden sein – so legt der Teil 1 mindestens ein Durchgang von 0,40 m der DIN EN 1034 das Maß fest. In ande- verbleiben sowie das einengende Teil ren Teilen der DIN EN 1034 kann die 22
Gemeinsame Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung Durchgangshöhe jedoch auch abwei- chen und 2.10 m betragen. Ist dies in Einzelfällen aus konstruktiven Gründen nicht möglich, sind die Anstoß- stellen zu polstern und zu kennzeich- nen. Vielfach lassen sich aber durch bessere Planung, z. B. der Rohrverlegun- gen, Stoßstellen vermeiden. Laufstege und Podeste müssen siche- res Arbeiten gewährleisten. Gerade im Nassbereich ist es wichtig, einen Boden auszuwählen, der rutschhemmend ist, Abb. 17 Ein Anschlussstutzen engt den sich aber auch leicht reinigen lässt. Durchgang auf weniger als 0,60 m Falls Gitterroste nicht infrage k ommen, ein. Eine solche Einengung sollte z. B. bei Querlaufstegen über die jedoch im Bereich der Treppe nicht gesamte Breite einer Papiermaschine, vorhanden sein. weil Tropfen vom Laufsteg auf die dar- unter befindliche Bahn vermieden wer- den müssen, sollten bei Verwenden geschlossener Beläge Ablaufrinnen vor- gesehen werden und durch Gummipro- file die Rutschhemmung erhöht werden. Häufige Ursache für Unfälle sind Stolper- gefahren. Durch entsprechende Gestal- tung von Fußleisten an den Übergängen von Treppen auf Laufstege, von Ausspa- rungen in Laufstegen für Leitungsdurch- führungen oder um Walzenlager im Fuß- bereich können Stolperstellen weitge- Abb. 18 Aussparung mit Formteil hend vermieden werden. Das Ausfüllen 23
Gemeinsame Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung eines Ausschnittes im Gitterrost ist in einer Maschine installiert wird, sollte jedem Fall günstiger als das Anbringen der Bedarf von notwendigen Anschlüs- einer Umrandung mit einer Fußleiste. sen, ggf. unter Einbezug des Maschi- nenpersonals, ermittelt werden. Kurze Stolpergefahren können auch durch Schläuche liegen weniger herum und die Durchbiegung von nebeneinander je kürzer der Schlauch ist, umso größer liegenden Elementen von Bodenbelä- wird die Bereitschaft der Beschäftigten gen entstehen, z. B. Gitterrosten. Nach sein, ihn nach der Benutzung wieder DIN EN ISO 14 122-2 darf der Höhen- ordnungsgemäß aufzuhängen. unterschied nicht mehr als 4 mm betra- gen. Bei mehr als 4 mm wird von Stolper- Besser als die Aufhängung ist eine gefahr ausgegangen. Arbeitsbühnen im Schlauchaufrollung (Abbildung 20). Anwendungsbereich der DIN EN 1034-1 Nach der Benutzung genügt ein kurzer müssen nach Abschnitt 5.5.1 für eine Zug am Schlauch, um die Arretierung zu Flächenbelastung von 5000 N/m2 aus- lösen und den Schlauch aufzurollen. gelegt sein. Abweichend davon darf die Flächenbelastung nach Abschnitt 5.3.1 der DIN EN 1034-5 bei Querschnei- dern 3000 N/m2 betragen, wenn die Betriebsanleitung den Hinweis enthält, dass auf den Arbeitsbühnen und Lauf- stegen keine schweren Maschinenteile abgelegt werden dürfen. Herumliegende Schläuche führen immer wieder dazu, dass Beschäfigte umknicken, fehltreten oder hängen bleiben. Die Verletzungs- folgen reichen von Verstauchungen, Bänderdehnungen, Bänderabrissen bis zu Knochenbrüchen. Solche Folgen sind vermeidbar, wenn geeignete Schlauch- aufhängungen oder -aufrollungen zur Verfügung stehen. Bevor jedoch ein Abb. 19 Von einem aufgehängten Schlauch Druckluft- oder Wasseranschluss an geht keine Stolpergefahr aus. 24
Gemeinsame Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung Abb. 21 Handbetätigte Ventile liegen in ca. 5 m Höhe. Vorzuziehen sind von Flur Abb. 20 Die Schlauchaufrollung ist die aus zu bedienende Ventile. Werden bessere Lösung. Das Schlauchende Anlegeleitern verwendet müssen sollte aber nicht auf dem Boden diese gegen Wegrutschen gesichert liegen. werden. 3.9 Absturzsicherungen, ab einer Höhe von 500 mm Geländer Geländer gefordert werden, sind diese erst ab einer Absturzhöhe von 0,6 m im Anwen- Bei Absturzgefahr müssen an Arbeits- dungsbereich der DIN EN 1034-1 erfor- bühnen und Laufstegen, aber auch an derlich, sofern nicht betriebstechni- allen anderen Arbeitsplätzen, Absturz- sche oder den Arbeitsablauf störende sicherungen vorhanden sein. Geländer Gründe dem entgegen stehen. In den müssen mindestens 1,10 m hoch und mit vorgenannten Ausnahmefällen ist die Kniestange und Fußleiste ausgestattet Absturzsicherung erst bei einer Absturz- sein. Während in der DIN EN ISO 14122-3 höhe ab 1,0 m erforderlich. 25
Gemeinsame Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung Für den Längslaufsteg in Abbildung 22 gilt: Ist die Lücke zwischen Stuhlung und Laufsteg kleiner als 120 mm und eine Fußleiste vorhanden, besteht keine Gefahr zwischen Laufsteg und Maschi- nenstuhlung abzustürzen. Weiterhin ist die Frage, ob Sturzgefahr auf das laufende Sieb besteht. Dabei kann die Stuhlung als ausreichende Sicherung gegen Absturz angesehen werden, wenn sie ausreichend hoch ist. Bei Altanlagen reichte dabei eine Höhe von 0,8 m zwi- schen Laufstegebene und Siebpartie aus. Diese Ausnahmeregelung gilt in der DIN EN 1034 nicht mehr. Gefordert ist eine Mindesthöhe von 1,10 m. Zum Wechseln von Bespannungen und Abb. 22 Die Lücke zwischen Laufsteg und Walzen an Papiermaschinen ist es oft Stuhlung ist kleiner als 120 mm. unerlässlich, die zum Aufführen, Beob- Im Anwendungsbereich der achten der Bahn oder zum Abspritzen DIN EN 1034 ist die Maschinenstuh von angesetztem Stoff auf Führerseite lung als Absturzsicherung ausrei- notwendigen Laufstege und Podeste im chend, wenn die Höhe zwischen Laufstegebene und Sieb mindestens jeweiligen Arbeitsbereich zu verfahren. 1,10 m beträgt, An Siebpartien von Es sollte jedoch darauf geachtet wer- Altanlagen genügten noch 0,80 m. den, dass die fahrbaren Bühnen in der Arbeitsposition an der Maschine nicht nur durch Betätigen der Bremsen an den dung 23), sodass automatisch beim Rädern gehalten, sondern die Bühnen Andocken der Bühne diese unverrück- an der Stuhlung sicher arretiert werden bar in definierter Position gehalten wird. können. Das muss nicht eine Verschrau- Dann kann auch nichts geschehen, bung sein, es genügt eine Sperrklinke wenn einmal vergessen wird, die Brem- oder ein einrastender Bolzen (Abbil- sen zu arretieren! 26
Gemeinsame Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung kann. Die Anlaufwarnung soll Beschäf- tigte warnen, die vom Bedienpult aus nicht gesehen werden können. Die Norm DIN EN 1034 verlangt ein akustisches Signal, das bei Bedarf durch ein optisches Signal unterstützt werden kann. Bei der Auslegung und der Anordnung sind die Größe der Maschine, die Lage von Arbeitsplät- zen und die Umgebung zu berücksich- tigen. Das akustische Signal muss an jedem Ort der Maschine gut wahrzu- Abb. 23 Das fahrbare Podest rechts wird an dem stationären Podest angedockt und durch einen steckbaren Bolzen arretiert. 3.10 Anlaufwarneinrichtung Durch das Ingangsetzen von Maschi- nen dürfen keine Personen gefährdet werden. Insbesondere dann wenn die Maschine unübersichtlich ist oder die Abb. 24 Der akustische Signalgeber ist auf gegenseitige Verständigung erschwert der Triebseite der Maschine an- ist, muss eine Anlaufwarneinrichtung geordnet. Diese Seite der Maschi- vorhanden sein, mit der vor dem Start ne kann vom Steuerpult aus nicht ein Anlaufwarnsignal gegeben werden eingesehen werden. 27
Gemeinsame Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung nehmen sein. Es muss deshalb mindes- Für die Dauer von 30 Sekunden schließt tens 65 dB(A) betragen und mindestens sich die Bereitschaftszeit, durch Mel- 15 dB(A) über dem Umgebungslärm- deleuchte oder Display angezeigt, an, pegel liegen (siehe DIN EN ISO 7731). während die bedienende Person durch Die bedienende Person muss nicht erneuten Startbefehl die Maschine zwangsläufig vor dem Anlauf ein Warn- anfahren kann. Gibt die bedienende signal geben, wenn sich die Maschine Person innerhalb der Bereitschaftszeit auch ohne dieses starten lässt. Falls er kein Startsignal, ist das erneute Star- jedoch mit Warnsignal startet, müssen, ten nur beginnend mit dem Warnsignal je nach der vom Hersteller gewählten möglich. Kategorie, die Signalzeit, die Warte- zeit sowie die Bereitschaftszeit einge- halten werden. Angaben zu den für die 3.11 Not-Halt-Einrichtung Anlaufwarnung möglichen Varianten (sog. „Kategorien“) und den relevan- Es ist Aufgabe der Konstruktion aus- ten Zeiten (Signalzeit, Wartezeit sowie gehend von einer Risikobeurteilung Bereitschaftszeit) sind in Tabelle 4 der Gefahrstellen an einer Maschine zu ver- DIN EN 1034-1 für Maschinen der Papier- meiden oder, wenn dies nicht möglich herstellung und Ausrüstung zu finden. ist, durch geeignete Schutzeinrichtun- Die Abfolge der o. g. Zeiten läuft auto- gen zu sichern. Not-Halt-Einrichtungen matisch ab. Welche Kategorie für die sind aber nicht als Schutzeinrichtungen vorliegende Maschine zu wählen ist, zu betrachten, sondern ergänzen andere legt der maschinenspezifische Norm- Sicherheitseinrichtungen und dürfen teil der DIN EN 1034 fest. Für einen diese nicht ersetzen (siehe DIN EN 1034- Rollenschneider ist in DIN EN 1034-3 1:2010 Abschnitt 5.7). Das stellt seit Aus- die Kategorie B vorgeschrieben. Das gabe 2010 auch die DIN EN 1034 Teil 1 bewirkt folgenden Ablauf: Die bedien- klar und folgt damit der DIN EN 12100, dende Person betätigt das Befehlsge- die die Not-Halt-Einrichtung lediglich rät „Einschalten mit Anfahrwarnung“. als eine ergänzende Schutzmaßnahme Das Signal ertönt 3 Sekunden lang. Es sieht. folgen danach 5 Sekunden Wartezeit, während der eine gefährdete Person Beim Betätigen der Not-Halt-Einrichtung aus der Maschine heraustreten kann. sind alle an der gesamten Maschine 28
Gemeinsame Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung oder Anlage bestehenden gefahrbrin- Als Stellteile für Not-Halt-werden z. B. genden Bewegungen so schnell wie verwendet: möglich stillzusetzen ohne neue Gefähr- • roter Pilztaster auf gelbem Unter- dungen hervorzurufen. Da das Öffnen grund eines Walzennips bei den schnell lau- • rote Reißleinen fenden Maschinen der Papierherstel- • Schaltbügel oder Schaltleisten. lung und Ausrüstung die Einzugsgefahr vergrößert, darf das Auseinanderfahren Stellteile sollten so angeordnet werden, erst erfolgen, wenn die Einzugsgefahr dass sie nicht unbeabsichtigt betätigt nicht mehr besteht, d. h. die Walzen werden. Abbildung 26 zeigt dafür eine also fast zum Stillstand gekommen sind. gute Lösung an einer Papiermaschine: Bei welcher Rotationsgeschwindigkeit Der Pilztaster liegt nicht im direkten dies der Fall ist, hängt unter anderem Arbeitsbereich, wird aber im Notfall auch von der Geschwindigkeit mit der dank der Beschriftung auf der Säule die Walzen auseinanderfahren ab und leicht zu finden sein. ist im jeweiligen Einzelfall festzulegen. Not Halt Abb. 25 Das Not-Halt-Befehlsgerät ist der Abb. 26 Der rote Pilztaster ist durch seine rote gelb unterlegte Pilztaster. Die Lage gegen unbeabsichtigtes Betä- Verwendung des Schaltkastens tigen geschützt. Auf der Säule wird als Ablage ist jedoch nicht bestim- gut erkennbar auf ihn aufmerksam gemacht. mungsgemäß. 29
Gemeinsame Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung Not-Halt-Stellteile sind vorzusehen an 3.12 Energietrennung, jedem Bedienplatz, entlang der Bedie- Energieabbau nungs- und Antriebsseite, im Maschi- nenkeller und in Bereichen, wo das Ent- Hauptschalter zum Trennen einer fernen von Ausschuss erforderlich ist. Maschine von der Energiezufuhr müssen Die Stellteile sollten so angeordnet wer- für alle Energiearten (z. B. elektrische, den, dass sie von keinem Platz an der pneumatische, hydraulische) vorhanden Maschine weiter als 15 m entfernt und zu sein, die in der 0-Stellung gegen Wieder- erreichen sind. einschalten gesichert werden können. In der Betriebsanleitung beschreibt der Not-Halt-Befehlsgeräte sind nach einer Hersteller, wie die Beschäftigten vorge- Betätigung wieder zu entriegeln. Schal- hen sollen, um sich beim Entstören, bei ter, die auf die Leine oder Bügel wirken, Reparatur- und Wartungsarbeiten nicht sind deshalb so anzuordnen, dass sie zu gefährden. Während das in Abschnitt von sicheren Standplätzen aus erreich- 5.8.1 geforderte „Mittel zur Energietren- bar sind. Die Entriegelung darf nicht zum nung und zum Energieabbau“ (Haupt- Wiederanlauf der Maschine führen, dazu schalter) auch geeignet ist, um bei muss nach der Entriegelung bewusst ein Arbeiten an der elektrischen Ausrüstung Startbefehl gegeben werden. einer Maschine Gefährdungen durch elektrischen Strom auszuschließen, Stellteile für den Not-Halt-Befehl kön- haben sich in der Praxis vor allem bei nen bei geringen Leistungen auch Netz- großen Maschinen sogenannte Repara- Trenneinrichtungen sein. In diesem Fall turschalter bewährt. sind sie mit roter Handhabe und gelb hinterlegt oder mit gelbem Kragen aus- Mit ihnen lassen sich einzelne Gruppen zuführen und müssen auch die Anfor- oder einzelne Antriebe von der Energie- derungen für die Not-Halt-Einrichtun- zufuhr trennen. Durch Abschließen in gen erfüllen. Sogenannte Sicherheits- der 0-Stellung – Einhängen eines oder schalter, die nur für Wartungsarbeiten mehrerer Schlösser – kann das Ein- Teilbereiche spannungsfrei schalten, schalten von Hand oder durch einen Ein- müssen in anderen Farben ausgeführt schaltbefehl aus dem Steuerungssys- sein, z. B. mit schwarzer Handhabe und tem der Anlage verhindert werden. grauem Gehäuse (DIN EN 60204-1). 30
Gemeinsame Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung Abb. 27 Der Hauptschalter, der die Maschi- Abb. 28 Dieser Hauptschalter ist eindeutig ne allpolig vom Netz trennt, kann in beschriftet. Er hat außerdem Not- der 0-Stellung mit einem Vorhänge- Halt-Schaltvermögen, wie es die schloss gegen Wiedereinschalten Farbgebung in rot/gelb ausweist. gesichert werden. Doch dabei ist Vorsicht geboten: Bei müssen mit schriftlichem Nachweis Arbeiten z. B. an einer Pumpe in der unterwiesen werden. Stoffaufbereitung muss nicht nur mit einer Gefährdung durch die Pumpe In der Praxis haben sich für diese Arbei- gerechnet werden. Auch von benachbar- ten Befahrerlaubnisscheine bewährt. ten Pumpen, von kraftbetätigten Schie- Stellteile von Befehlseinrichtungen sind bern oder durch heiße Medien, die sich eindeutig und dauerhaft zu beschrif- in der Zuleitung zur Pumpe befinden, ten. Nicht nur der Elektriker, auch der können Gefährdungen ausgehen. Für Schlosser muss wissen, ob er den richti- vorstehend genannte Arbeiten sind des- gen Schalter betätigt hat und nicht mehr halb auf der Basis einer Gefährdungs gefährdet werden kann. beurteilung gemäß des Arbeitsschutz gesetzes entsprechende Maßnahmen Es darf nicht übersehen werden, dass durch das Unternehmen festzulegen. auch durch gespeicherte Energien z. B. Die Beschäftigten, die mit der Durch in Pneumatik- oder Hydrauliksystemen führung der Arbeiten beauftragt werden, durch noch anstehenden Druck in Zylin- 31
Gemeinsame Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung arbeiten zu verhindern. Die in der Betriebsanleitung des Herstellers gege- benen Benutzerinformationen sind hier wichtig, denn dort müssen die oben genannten Einrichtungen und ihre bestimmungsgemäße Verwendung ein- deutig und verständlich beschrieben sein. 3.13 Einrichtungen zum Rüsten und Instandhalten, Schmierstellen Abb. 29 Beim Hochfahren überfährt der Trag- Zum Rüsten und Instandhalten sind vor arm die Sperrklinke. Diese rastet ein allen Dingen sichere Arbeitsbühnen und und hält den Tragarm in der oberen Zugänge wichtig, wie sie in Abschnitt 5.5 Stellung, auch wenn die Energie für der DIN EN 1034-1 beschrieben werden. den Hubzylinder ausfällt. Einrichtungen zum Wechseln und Trans- portieren von Schaberklingen werden dern, durch Dampf oder auch durch in der Norm DIN EN 1034, gefordert, da potenzielle Energie hydraulisch oder das Gefährdungspotenzial im Umgang pneumatisch angehobene Bauteile – mit Schaberklingen hoch ist. Obwohl die zumindest bei Störungen – Gefährdun- Klingen inzwischen mit einer Bohrung gen auftreten können. Wurden früher geliefert werden, in die ein Haken ein- angehobene Maschinenteile durch ein gehängt werden kann und nicht mehr untergestelltes Kantholz „abgesichert“, wie früher mit einer Gripzange gezo- ist der Konstrukteur heute aufgefordert, gen werden müssen, kommt es immer entsprechend geeignete Einrichtungen wieder zu schweren Schnittverletzun- wie Sperrklinken, klappbare Abstützun- gen, weil manche Beschäftigte glau- gen oder den Einsatz von Getriebemoto- ben, beim Umgang mit den Klingen auf ren vorzusehen, um ein ungewolltes schnittfeste Handschuhe verzichten zu Absenken bei Wartungs- und Reparatur- können. Besonders bei breiten Maschi- 32
Gemeinsame Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung nen muss die Klinge beim Herausziehen mit der zweiten Hand geführt werden. Rutschten die Beschäftigten dabei ab, kann nur der schnittfeste Handschuh Handverletzungen verhindern. In vielen Betrieben werden gebrauchte Schaber- klingen gleich neben der Maschine in Stücke geschnitten und in einem Behäl- ter gesammelt. Dies hilft Gefährdungen beim Transport zu vermeiden (Abbil- dung 30). Das Auswechseln von Kreismessern in Rollenschneidern und Querschneidern kann ebenfalls zu Schnittverletzungen führen, wenn das Messer z. B. nicht über einen Bajonettverschluss befestigt ist, sondern erst nach Lösen von etlichen Schrauben herausgenommen werden Abb. 30 Noch an der Papiermaschine wer- kann. Niemand muss das Messer direkt den die Klingen klein geschnitten in die Hand nehmen, wenn ein Werk- und über die blaue Tonne im Hinter- grund entsorgt. Lange Transport zeug, wie in Abbildung 31 gezeigt, zur wege entfallen und das Verletzungs- Verfügung steht. Bei der Verwendung risiko ist minimiert. des Werkzeuges bleiben die Schrau- ben zugänglich. Haftmagnete nehmen das Drehmoment beim Lösen oder den. Mit größer werdenden Maschinen Festschrauben auf und halten das lose werden auch die Cantileverteilstücke Kreismesser fest. schwerer. Zur Begrenzung der Belas- tung durch Heben und Tragen ist das Beim Filz- und Siebwechsel werden zum Gewicht der Cantileverstücke jedoch Cantilevern Teilstücke aus der Stuhlung auf 25 kg zu begrenzen (Abschnitt 5.22 entfernt, die so abgelegt werden müs- der DIN EN 1034-1). Zur besseren Hand- sen, dass sie nicht zu Stolperfallen wer- habung sind sie mit Handgriffen zu ver- 33
Gemeinsame Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung Abb. 31 Das Werkzeug wird auf das Kreis- Abb. 32 Das herausnehmbare Cantilever- messer aufgesetzt. Die Innensechs- stück hat einen Handgriff, damit es kantschrauben können gelöst wer- besser zu transportieren ist. Sein den. Das gelöste Messer wird durch Gewicht sollte 25 kg nicht über- Magnete im Werkzeug gehalten und schreiten. lässt sich, ohne in die Hand genom- men werden zu müssen, aus der Schneidpartie herausnehmen. sehen (Abbildung 32) und können bis Anschlag herausgezogen und dann zum Wiedereinbau z. B. an die Stuhlung nach unten geklappt werden, sodass ein gehängt werden. Transport entfällt. Bei neueren Konstruktionen können die Eine Maschine muss mit Kriechge- Zwischenstücke nur noch bis zu einem schwindigkeit betrieben werden kön- 34
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