Papierherstellung und Ausrüstung - Grundlegende Anforderungen 213-018

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Papierherstellung und Ausrüstung - Grundlegende Anforderungen 213-018
213-018
              DGUV Information 213-018

              Papierherstellung
              und Ausrüstung
              Grundlegende Anforderungen

August 2021
Papierherstellung und Ausrüstung - Grundlegende Anforderungen 213-018
kommmitmensch ist die bundesweite Kampagne der gesetzlichen Unfallversicherung
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Herausgegeben von:
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de

Sachgebiet Papierherstellung und Ausrüstung des
Fachbereichs Rohstoffe und chemische Industrie der DGUV

Ausgabe: August 2021

DGUV Information 213-018
zu beziehen bei Ihrem zuständigen ­Unfallversicherungsträger
oder unter www.dguv.de/publikationen Webcode: p213018

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auch ­auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet.

Bildnachweis
Abb. 18: © Manfred Krebs; alle weiteren Abbildungen: © Herbert Glaser
Papierherstellung und Ausrüstung - Grundlegende Anforderungen 213-018
Papierherstellung und Ausrüstung
Grundlegende Anforderungen

DGUV Information 213-018 August 2021
Papierherstellung und Ausrüstung - Grundlegende Anforderungen 213-018
Inhaltsverzeichnis

                                                                                                                                                            Seite
1               Zielsetzung................................................................................................................................... 5

2               Rechtsgrundlagen....................................................................................................................                      6

3               Gemeinsame Anforderungen ­an die Sicherheit von Maschinen
                der Papierherstellung und Ausrüstung........................................................................                                              8
3.1             Anforderungen an Schutzeinrichtungen.......................................................................                                               8
3.2             Umzäunung..................................................................................................................................              11
3.3             Tippbetrieb...................................................................................................................................           12
3.4             Schutzeinrichtungen an Kraftübertragungselementen........................................                                                                12
3.5             Gefährdung durch Quetschen............................................................................................                                   13
3.6             Gefährdung durch Einziehen..............................................................................................                                 15
3.7             Arbeitsplätze, Zugänge, Laufstege, Durchgänge......................................................                                                      19
3.8             Treppen, Maschinentreppen, Steigleitern...................................................................                                               21
3.9             Absturzsicherungen, Geländer..........................................................................................                                   25
3.10            Anlaufwarneinrichtung...........................................................................................................                         27
3.11            Not-Halt-Einrichtung................................................................................................................                     28
3.12            Energietrennung, Energieabbau........................................................................................                                    30
3.13            Einrichtungen zum Rüsten und Instandhalten, Schmierstellen.......................                                                                        32
3.14            Reinigen und Entfernen von Ausschuss........................................................................                                             35
3.15            Kreismesser und feststehende Messer.........................................................................                                             38
3.16            Steuerungen und Befehlseinrichtungen.......................................................................                                              39
3.17            Lärm..................................................................................................................................................   40
3.18            Integrierte Beleuchtung.........................................................................................................                         41
3.19            Strahlung.......................................................................................................................................         42
3.20            Benutzerinformation...............................................................................................................                       42

Literaturverzeichnis.................................................................................................................................. 44

Anlage 1........................................................................................................................................................... 50
Papierherstellung und Ausrüstung - Grundlegende Anforderungen 213-018
1      Zielsetzung

Der Herstellungsprozess von Papier        nehmen der Papierindustrie anhand von
– ange­fangen von der Rohstoffaufberei-   praktischen Beispielen Lösungsmög-
tung bis hin zur Verpackung von Papier-   lichkeiten auf, wie beim Betrieb ihrer
rollen oder Formatware – vollzieht sich   Maschinen Schutzmaßnahmen nach
auf einer Vielzahl branchenspezifischer   dem Stand der Technik getroffen werden
Maschinen und Aggregate. Die vorlie-      können.
gende DGUV Information zeigt Unter-

                                                                               5
Papierherstellung und Ausrüstung - Grundlegende Anforderungen 213-018
2      Rechtsgrundlagen

Die dieser DGUV Information zugrunde       Eine alte Maschine muss mindestens
liegenden Anforderungen an Maschinen       dem zum Zeitpunkt des erstmaligen
der Papierherstellung und Ausrüstung       Inverkehrbringens herrschenden Stand
beruhen auf der Betriebssicherheits-       der Technik entsprechen. Eine Nach-
verordnung vom 1. Juni 2015 (BetrSichV)    rüstverpflichtung für alte Maschinen
sowie der Maschinenrichtlinie (Maschi-     ergibt sich gegebenenfalls aus den
nen-RL) 2006/42/EG in Verbindung mit       §§ 4 bis 11 der BetrSichV auf Grundlage
der Europanorm DIN EN 1034 Teil 1 vom      einer Gefährdungsbeurteilung. Weitere
Dezember 2010.                             Informationen zu Nachrüstungen alter
                                           Maschinen beinhalten die Technischen
Die BetrSichV stellt Anforderungen an      Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS)
Betreiber bezüglich Sicherheit und         und die Empfehlungen zur Betriebssi-
Gesundheit bei der Arbeit mit Maschi-      cherheit „Anpassung an den Stand der
nen. Werden alte Maschinen betrieben,      Technik bei der Verwendung von Arbeits-
müssen Maschinenbetreiber sowohl           mitteln“ (EmpfS 1114).
den aktuellen Stand der Technik der
jeweiligen Maschinenart, als auch den      Für alle Maschinen vor Baujahr 1994
oft niedrigeren Stand der Technik der im   beschreiben die Bau- und Ausrüstungs-
Betrieb befindlichen Maschine zum Zeit-    bestimmungen der zuletzt für diese
punkt des erstmaligen Inverkehrbrin-       Maschinenart geltende Unfallverhü-
gens kennen.                               tungsvorschrift den mindestens erfor-
                                           derlichen Stand der Technik. Ab Bau-
Die Normenreihe DIN EN 1034 spiegelt       jahr 1995 werden die Anforderungen
für die jeweilige Maschinenart den aktu-   über die Maschinen-RL, in Verbindung
ellen Stand der Technik wider, wie er      mit den jeweils aktuellen EN-Normen
gemäß § 3 Abs. 7 der BetrSichV bei der     konkretisiert. Unabhängig von dem
Gefährdungsbeurteilung für Maschinen       Zeitpunkt des Inverkehrbringens der
der Papierherstellung und Ausrüstung       Maschine gelten für deren Betreiben
berücksichtigt werden muss. Berück-        immer zusätzlich die Anforderungen der
sichtigung bedeutet nicht zwangsläufig     jeweils aktuellen Betriebssicherheits-
Einhaltung.                                verordnung.

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Papierherstellung und Ausrüstung - Grundlegende Anforderungen 213-018
Rechtsgrundlagen

Tabelle 1       echtliche Grundlagen für Maschinen der Papierherstellung
               R
               und Ausrüstung

 Zeit des Inverkehrbringen   Gesetzliche Grundlage        Konkretisierung
                                                          der Anforderungen

 bis 31.12.1994              Mindestens §§ 4 bis 11 der    Technische Regeln zur
                             BetrSichV                    ­BetrSichV (TRBS)
                             Rechtsvorschrift zum Zeit-  EmpfS 1114
                             punkt des Inverkehrbringens Unfallverhütungsvorschrift
                             (VBG 7r)                    VGB 7r „Maschinen der
                                                         Papierherstellung“

 ab 1.1.1995                 Maschinen-RL 98/37/EG        Normteile der EN 1034
 (wegen eingeräumter Über-
 gangsfrist Anwendung ab
 1.1.1993 freiwillig)

 ab 29.12.2009               Maschinen-RL 2006/42/EG      Normteile der EN 1034
                                                          ­(einschließlich deren
                                                           Amendments)

                                                                                      7
Papierherstellung und Ausrüstung - Grundlegende Anforderungen 213-018
3      Gemeinsame Anforderungen ­
       an die Sicherheit von Maschinen der
       Papierherstellung und Ausrüstung

3.1    Anforderungen an                   die nur durch Einhalten eines Sicher-
       Schutzeinrichtungen                heitsabstandes – 2,50 m oder 2,70 m
                                          von Flur aus gemessen gesichert sind.
In den Normen der DIN EN 1034 werden      Das Aufsteigen lässt sich häufig durch
die speziellen Schutzmaßnahmen für        glatte Verkleidungen oder im Fall von
Maschinen der Papierherstellung und       Geländerelementen durch Ausfüllen der
Ausrüstung behandelt. Die Auswahl         Öffnungen zwischen Handlauf und Knie-
geeigneter Schutzeinrichtungen gibt die   leiste mit Wellgitter oder glattem Blech
jeweilige C-Norm weitgehend vor. Sind     verhindern.
darin keine konkreten Angaben zu fin-
den, kann aufgrund des Ergebnisses        An der Streichmaschine in Abbildung 1
einer Risikobeurteilung die geeignete     muss der Zugang zu Gefahrstellen ver-
Schutzeinrichtung für eine spezielle      wehrt werden. Benachbarte Walzen
Gefahrstelle ausgewählt werden.           haben dort z. B. Abstände von weni-
                                          ger als 500 mm zueinander. Wird ein
Geeignete Schutzeinrichtung können
trennende und nicht trennende Schutz-
einrichtungen sein.

Die häufigsten Schutzeinrichtungen an
Maschinen der Papierherstellung und
Ausrüstung sind trennende Schutzein-
richtungen.

Voraussetzung für deren Einsatz ist
deren Eignung für den jeweiligen
Anwendungsfall. Bei der Ausführung
von trennenden Schutzeinrichtungen
ist darauf zu achten, dass Aufstiegs-     Abb. 1	Die benachbarten Walzen an der
möglichkeiten, z. B. durch Stuhlungs-             Streichmaschine bilden z. T. Ein-
teile oder Knieleisten von Geländern,             zugstellen. Als Zugangssicherung ist
nicht den unbeabsichtigten Zugang oder            die abgebildete Umwehrung grund-
Zugriff zu Gefahrstellen ermöglichen,             sätzlich nicht mehr aus­reichend.

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Papierherstellung und Ausrüstung - Grundlegende Anforderungen 213-018
Gemeinsame Anforderungen ­an die Sicherheit von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung

Sicherheitsabstand von 500 mm unter-
schritten, besteht Einzugsgefahr für
den menschlichen Körper. Die in Abbil-
dung 1 gezeigte Umwehrung – Geländer
mit Kniestange und Handlauf – ist als
Zugangssicherung nach dem heutigen
Stand der Technik nicht ausreichend,
da sie leicht über- und durchstiegen
werden kann. Die zweckmäßige Ver-
wendung eines Geländers ist nur die
Absturzsicherung. Als Zugangssicherung
eignet es sich dagegen nicht – hier ist
die in Kapitel 3.3 erläuterte Umzäunung
zu wählen.

Wird eine Gefahrstelle durch eine
bewegliche trennende Schutzeinrich-
tung gesichert, ist zu entscheiden, ob           Abb. 2	Der Zugang in den Gefahrbereich
eine verriegelte Schutzeinrichtung aus-                  erfolgt durch eine verriegelte Tür mit
reicht oder ob wegen der Nachlauf-                       Zuhaltung.
zeit nach dem Abschalten eine verrie-
gelte Schutzeinrichtung mit Zuhaltung            der Gefahrbereich verlassen, die Tür
gewählt werden muss. Letztere erlaubt            geschlossen und ein Quittiertaster
das Öffnen einer Tür, einer Klappe oder          ­betätigt werden. Dieser ist so anzuord-
eines Deckels erst, wenn die Gefahr              nen, dass er aus dem Gefahrbereich her-
bringenden Bewegungen zum Stillstand             aus nicht erreichbar ist, aber von dem
gekommen sind.                                   Platz aus, wo er betätigt wird, der
                                                 gesamte Gefahrbereich eingesehen
Abbildung 2 zeigt eine verriegelte Tür           werden kann.
mit Zuhaltung in einer Umzäunung. Zum
Schutz der Beschäftigten, die sich im            In der Praxis können elektrische Ver-
Gefahrbereich aufhalten, muss vor                riegelungen bei widrigen Umgebungs-
dem Wiedereinschalten der Maschine               bedingungen (z. B. Chemikalien, Nässe)

                                                                                              9
Papierherstellung und Ausrüstung - Grundlegende Anforderungen 213-018
Gemeinsame Anforderungen ­an die Sicherheit von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung

störanfällig sein. Bei solchen Bedin-             trennenden Schutzeinrichtung mit die-
gungen und wenn nur selten Zugang                 ser oder mit der Maschine verbunden
zum Gefahrbereich notwendig ist, kann             bleiben.
alternativ eine feststehende trennende
Schutzeinrichtung infrage kommen, die             Wie unverlierbare Befestigungsmittel
auf einer Seite mit Scharnieren befestigt         ausgeführt sein können, zeigt beispiels-
ist und in geschlossener Stellung auf             weise Nr. 5.19 von DIN EN ISO 14120.
der Schließseite mit mindestens einer
Schraube befestigt ist, die nur mit Werk-         Vor dem Einsatz von nicht ­trennenden,
zeug gelöst werden kann.                          bspw. berührungslos wirkenden Schutz-
                                                  einrichtungen (z. B. Lichtschranken),
Die Schutzeinrichtung ist dabei so zu             ist zu prüfen, ob möglicherweise lange
gestalten, dass die Schutzeinrichtung             Nachlaufzeiten vorliegen oder hohe
nicht in Schutzstellung verbleibt, wenn           kinetische Energie (z. B. Tamboura-
die Verschraubung gelöst ist (siehe               brollung) vorhanden ist. In diesen Fäl-
Abschnitt 5.3.10 DIN EN ISO 14120). In            len kann eine berührungslos wirkende
dieser Norm sind weitere Aspekte für              Schutzeinrichtung ungeeignet sein, da
die Gestaltung und Ausführung trennen-            die Gefahrstelle vor dem Stillstand von
der Schutzeinrichtungen enthalten. So             der bedienenden Person erreicht wer-
z. B. die Anforderung, nach „unverlier-           den kann (siehe DIN EN ISO 13855).
baren Befestigungsmitteln“, die auch
in der Maschinenrichtlinie enthalten ist
(seit MRL 2006/42) und deshalb seit
2010 in die DIN EN 1034 Teil 1 aufge-
nommen wurde. Danach müssen fest-
stehende trennende Schutzeinrichtun-
gen, die regelmäßig für Wartungszwecke
abgenommen werden (z. B. trennende
Schutzeinrichtungen für Auflaufstellen
an Walzen, wenn die Schutzeinrichtun-
gen zum Bespannungswechsel entfernt
werden), so gestaltet sein, dass die
Befestigungsmittel nach dem Lösen der

10
Gemeinsame Anforderungen ­an die Sicherheit von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung

3.2     Umzäunung                                          Die lichte Öffnungshöhe zum Boden
                                                           darf maximal 0,40 m betragen; die Ober-
                                                           kante der Umzäunung muss eine Min-
                                                           desthöhe von 1,40 m über dem Boden
                                                           haben. Zu beachten sind außer- dem die
                                                           nach DIN EN ISO 13857 erforderlichen
                                                           Sicherheitsabstände zu Gefahrstellen
                                                           hinter der Umzäunung.

                                                           Die lichte Höhe zwischen Boden und
                                                           Unterkante Umzäunung wurde so
                                                 ≥ 1 ,4m

                                                           groß gewählt, um ohne den Gefahrbe-
                                                           reich betreten zu müssen Ausschuss
                                       ≤  0,4m

                                                           bspw. mit einem Besen entfernen zu
                                                           können. Sofern nicht bei laufender
                                                           Maschine gereinigt werden muss, ist
Abb. 3	Eine Umzäunung verwehrt den                        eine lichte Höhe von max. 0,18 m emp-
        ­Zugang zu dem Gefahrbereich am                    fehlenswert, um das Unterkriechen der
         Rollenschneider                                   Schutzeinrichtung zu verhindern (gem.
                                                           DIN EN ISO 13857, Tab. 7).
Umzäunungen eignen sich als Schutz-
einrichtung, die den Zugang zu einem                       Hinweis:
Gefahrbereich verwehren, wenn dieser                       Die angegebenen Maße gelten nur für
Bereich bei laufender Maschine nicht                       Maschinen der Papierherstellung und
betreten werden darf.                                      Ausrüstung. Für andere Gewerbezweige
                                                           sind die zulässigen Werte den jeweili-
Wenn von außen Arbeitsabläufe inner-                       gen C-Normen zu entnehmen.
halb der Umzäunung beobachtet wer-
den müssen, sollten Kontrastfarben
für die Schutzeinrichtung vermieden
werden, um eine gute Sicht durch den
Schutzzaun zu ermöglichen (siehe dazu
auch DIN EN ISO 14120, Abschnitt 5.22).

                                                                                                   11
Gemeinsame Anforderungen ­an die Sicherheit von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung

3.3      Tippbetrieb                              3.4      Schutzeinrichtungen an
                                                           Kraftübertragungselementen
Ist das Risiko an einer Gefahrstelle
gering und liegt kein Automatikbetrieb
vor, wird als Schutzmaßnahme oft der
„Tippbetrieb“ gewählt. Als Befehls-
geräte werden sowohl Taster wie auch
­Knebelschalter verwendet. Der zuge-
 hörige Befehl darf nur solange wirk-
 sam sein, wie das Befehlsgerät betätigt
 (gehalten/gedrückt) wird.

Beim Loslassen des Antriebs muss die
gefahrbringende Bewegung unmittel-
bar stoppen. Dabei darf der Nachlauf              Abb. 4	Der Keilriemenantrieb der ­Pumpe ist
von Aktoren nicht zu inakzeptablen                        durch eine Verkleidung gesichert.
Rest­risiken führen. Entscheidende Vor-
aussetzungen für den „Tippbetrieb“ als
Schutzmaßnahme sind:
• die sichere Bewegungsbegrenzung
  (z. B. niedrige Geschwindigkeit,
  ­Wegbegrenzung) und
• die ausreichende Sicht auf den
   ­Gefahrbereich.

C-Normen geben Auskunft darüber, wo
Tippbetrieb als alleinige Schutzein-
rich- tung zulässig ist. Erlaubt ist bspw.
das Bewegen der Wickelarme an der                 Abb. 5	Die sich drehenden Teile ­stellen
Abrollung von Rollenschneidern, nicht                     eine Fangstelle dar und sind durch
jedoch das Absenken eines einzelnen                       Verkleidung gesichert. Die festste-
                                                          hende trennende Schutzeinrichtung
Hubtores an der Papiermaschine.                           ist verschraubt und lässt sich nur
                                                          mithilfe von Werkzeug entfernen.

12
Gemeinsame Anforderungen ­an die Sicherheit von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung

Für die Absicherung von Gefahrstellen            von 30 mm reduziert sich der Mindest-
an Kraftübertragungselementen, wie               abstand auf 120 mm. Grundsätzlich gilt
Keilriementrieben, Zahnrädern, Gelenk-           aber: Bei Beschädigung der Verkleidung
wellen und Kupplungen, sind festste-             ist diese sofort zu reparieren oder aus-
hende trennende Schutzeinrichtungen              zutauschen.
gefordert, aber auch verriegelte tren-
nende Schutzeinrichtungen mit Zuhal-             Wenn es vorhersehbar ist, z. B. zu War-
tung zulässig. Da die unmittelbare Absi-         tungszwecken, dass die feststehende
cherung einer Gefahrstelle immer die             trennende Schutzeinrichtung entfernt
beste Lösung darstellt, sollte bei mehre-        wird, müssen die Befestigungsmittel
ren Wahlmöglichkeiten die Verkleidung            an der trennenden Schutzeinrichtung
(Abbildungen 4 und 5) an erster Stelle           oder der Maschine befestigt bleiben.
stehen.                                          Diese Anforderung gilt nicht, wenn das
                                                 Entfernen nicht regelmäßig erforderlich
Verkleidung heißt: Die Gefahrstelle ist          ist, z. B. nur bei Generalüberholung der
durch eine feststehende (verschraubte,           Maschine.
verschweißte) Schutzeinrichtung gegen
Zugriff von allen Seiten gesichert. Falls
zur Herstellung kein geschlossenes               3.5      Gefährdung durch
Material wie Blech oder Acrylglas, son-                   Quetschen
dern Material mit Öffnungen, wie Well-
gitter oder Lochblech, verwendet wird,           Wie für alle Gefahren, gilt auch für
sind neben den Anforderungen nach                die Gefahr des Quetschens: Vermei-
DIN EN ISO 14120 auch Sicherheits-               den ist besser als „Sichern“. Möglich-
abstände nach DIN EN ISO 13857 zu                keiten zur Vermeidung sind das Ein-
berücksichtigen.                                 halten von Mindestabständen nach
                                                 DIN EN ISO 13854 sowie die Begrenzung
Beispiel:                                        der wirksamen Kraft auf einen unge-
Wird Wellgitter wie in Abbildung 4 ver-          fährlichen Wert (≤ 150 N). In der Praxis
wendet, muss bei einer Maschenweite              lassen sich jedoch Quetschgefährdun-
von 40 mm der Keilriemenauflauf min-             gen nicht immer konstruktiv vermeiden.
destens 200 mm vom Schutz nach innen             Eine Lösung ist das ­Steuern der gefahr-
entfernt sein. Für eine Maschenweite             bringenden Bewegung im Tippbetrieb

                                                                                             13
Gemeinsame Anforderungen ­an die Sicherheit von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung

(siehe Abs. 3.3). Im Automatikbetrieb
ist meist eine Bereichsabsicherung not-
wendig. Diese kann realisiert werden
z. B. durch trennende Schutzeinrich-
tungen (Umzäunung, Verkleidung) oder
durch Schutzeinrichtungen mit Annä-
herungsreaktion, wie Scanner, Licht-
schranken oder Schaltmatten.

Die Hubtore einer Trockenhaube sollen
nach dem Anfahren der Papiermaschi-
nen schnell und gemeinsam geschlos-
sen werden. Zwischen den Unterkanten
der Tore und dem Flur besteht Quetsch-
gefahr. Hier lässt der Einsatz von zwei
Lichtschranken z. B. in einer Höhe von
150 mm und 900 mm Höhe die Steue-
rung über einen einzigen Befehlstaster
Haubentore schließen.                             Abb. 6	Zwei Lichtschranken sichern
                                                          über die gesamte Länge der
Die zugehörige Steuerung muss min-                        ­Trockenhaube die Quetschstelle
                                                           zwischen den Hubtoren und dem
destens den Performance Level PL c der                     Flur.
DIN EN ISO 13849 Teil 1 haben. Solange
die Lichtschranken belegt sind, können
die Tore nicht abgesenkt werden. Tritt            Quetschgefahr besteht auch beim Trans-
eine Person während des Absenkens in              portieren von Rollen auf Stetigförderern
den Gefahrbereich, wird der Schließvor-           zu festen Teilen der Umgebung. Dies
gang gestoppt. Wegen des Nachlaufs                können Maschinenstuhlungen, Pfos-
der Tore sind Schaltleisten an der Unter-         ten von Wanddurchbrüchen oder auch
kante der Tore als alleinige Schutzmaß-           bereits die Ständer von Lichtschranken
nahme nicht zulässig. Die in Abbildung            sein, die der Zugangssicherung in einen
6 erkennbare Leiste ist eine nicht schal-         Gefahrbereich dienen. Die beste Lösung
tende Abdichtleiste.                              ist die Einhaltung eines Sicherheitsab-

14
Gemeinsame Anforderungen ­an die Sicherheit von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung

standes von 500 mm zwischen der Rolle            bildete Materialschleuse auch die
mit dem größtem Durchmesser und fes-             Funktion einer Zugangssicherung. Die
ten Teilen der Umgebung, d. h. im Bei-           Zugangssicherung ist so ausgelegt, dass
spiel von Abbildung 7 zu den Haltepfos-          die Lichtschranken über die Verknüp-
ten der Lichtschranken. Sofern an sol-           fung mit der Steuerung des Förderers
chen Quetschstellen sich der erforder-           und der Speicherung der Kenndaten
liche Sicherheitsabstand von 500 mm              der Rolle zwischen Rolle und anderen
nicht halten lässt, sind alternative Maß-        Hindernissen unterscheiden können,
nahmen zu ergreifen, z. B. Schaltleisten,        z. B. einer Person. Die Rolle darf in den
Bumper, Scanner.                                 Gefahrbereich hinein, bei einer Person
                                                 schaltet die Anlage ab.
Quetschgefahr besteht auch an dem
in Abbildung 7 zu sehenden Rollen-               Da der Gefahrbereich ausreichend abge-
ausstoßer. Daher übernimmt die abge-             sichert, d. h. der Zugang verwehrt ist,
                                                 kann auf eine Sicherung der Quetsch-
                                                 stellen am Rollenausstoßer selbst ver-
                                                 zichtet werden.

                                                 3.6      Gefährdung durch Einziehen

                                                 Die am häufigsten auftretende Gefahr
                                                 an Maschinen der P   ­ apierherstellung und
                                                 Ausrüstung ist neben der Absturzgefahr
                                                 wohl die Einzugsgefahr an Einlauf- und
                                                 Auflaufstellen. Nach DIN EN ISO 13854
                                                 ist die Einzugsgefahr für den mensch-
                                                 lichen Körper nicht vorhanden, wenn
Abb. 7	Eine Papierrolle fährt durch eine        ein Sicherheitsabstand von mindestens
        „erkennende“ Lichtschranke in            500 mm zwischen drehenden Teilen
        einen Gefahrbereich, wo sie durch        oder einem drehenden Teil und einem
        einen Rollenausstoßer vom Unter-         festen Teil (Bild 1 der DIN EN 1034-1)
        flur-Plattenband ausgestoßen wird.       eingehalten wird. Da der Sicherheits-

                                                                                             15
Gemeinsame Anforderungen ­an die Sicherheit von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung

abstand nach oben zu Gefahrstellen                Das alte Maß für oben genanntes
2,50 m bzw. 2,70 m (je nach Höhe des              ­Höhen­­niveau – angewandt bei Altan-
Risikos) beträgt, dürfen Einlaufstel-              lagen, die noch zu Zeiten der Unfallver­
len nur dann ohne Schutzeinrichtung                hütungsvorschrift VBG 7r in Betrieb gin-
betrieben werden, wenn sie höher lie-              gen – betrug nur 200 mm.
gen. Dabei sollte man darauf achten,
dass keine Aufstiegsmöglichkeiten im              Geeignete Profile für Schutzstangen
Gefahrbereich vorhanden sind, die ein             werden in Abbildung 9 gezeigt. Bei der
einfaches Umgehen des Sicherheitsab-              Auswahl spielt die Breite der Maschine,
standes erlauben.                                 also die Länge der Schutzstange eine
                                                  maßgebende Rolle, wobei auch an mög-
                                                  licherweise auftretende Schwingun-
                                                  gen gedacht werden muss. Nicht ohne
                                                  Grund weicht die maximal zulässige
                                                  Spaltweite a mit 8 mm (siehe Abb. 9)
                                                  von den zulässigen Werten in C-Nor-
                                                  men für andere Gewerbezweige ab.
                                                  Die DIN EN 1010 für Druck und Papier-
                                                  verarbeitung lässt nur einen Spalt von
                                                  6 mm, die Metallverarbeitung sogar nur
                                                  4 mm zu.

                                                  An Auflaufstellen von Riementrieben
                                                  und Bespannungen (Siebe, Filze) auf
                                                  Walzen besteht Einzugsgefahr. Der
                                                  Zugriff zu diesen Stellen muss deshalb
Abb. 8	Ganz offensichtlich ist zwischen          verwehrt werden. Besonders gefährlich
        den beiden Walzen der erforder-           sind Außenwalzen. Da sie Kontakt mit
        liche Sicherheitsabstand von              der Papierseite der Bespannung haben,
        500 mm nicht eingehalten. Die Ein-        belegen sie häufig oder packen sogar
        laufstelle muss gesichert werden          ein und müssen gereinigt werden. Die
        z. B. durch Verwehren des Zugangs         beste Maßnahme ist das Vermeiden
        in den Gefahrbereich.
                                                  von Außenwalzen bei der Konstruktion.

16
Gemeinsame Anforderungen ­an die Sicherheit von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung

Ist dies nicht realisierbar und kann die
Walze nicht so in der Maschine ange-
ordnet werden, dass der Auflauf nicht
erreicht werden kann, muss die Auf-
laufstelle maschinenbreit durch eine
Schutzstange gesichert werden. Eine
Absicherung sollte in diesen Fällen
auch dann erfolgen, wenn ein Sicher-
heitsabstand in der Höhe eingehalten
ist. Bei belegten oder eingepackten
Außenwalzen besteht die Gefahr, dass
manuell gereinigt wird, ohne vorher
die Maschine abzustellen. Das Unfall-
geschehen zeigt immer wieder, dass
manche Beschäftigte dieser Versuchung
nicht widerstehen können, deshalb ein-
gezogen werden und schwerste bis töd-
liche Verletzungen erleiden.

Können Auflaufstellen von der Stirnseite
der Walze her erreicht werden, z. B. von
einem Laufsteg aus, muss der Zugriff
von dort aus durch eine ausreichend
große seitliche Verdeckung verwehrt
werden. Bei der Gestaltung der Befesti-
gung sollte berücksichtigt werden, dass
der Schutz bei Filz- oder Siebwechsel
entfernt werden muss. Ist sie so ausge-
führt, dass er beim Wechsel nicht abge-
schraubt werden muss, kann das Wie-
deranbringen nach dem Bespannungs-               Abb. 9	Beispiele für Schutzstangen an
wechsel auch nicht vergessen werden.                     einer Einzugstelle mit a als Abstand
                                                         zwischen Walze und Schutzstange

                                                                                             17
Gemeinsame Anforderungen ­an die Sicherheit von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung

                                                  Zur seitlichen Absicherung von Auflauf-
                                                  stellen haben sich im Nassbereich von
                                                  Papiermaschinen auch kurze Schutz-
                                                  stangen (Füllformstücke) zwischen Sieb
                                                  und Walze anstelle von seitlichen Ver­
                                                  deckungen bewährt, da diese beim
                                                  Bespannungswechsel nicht entfernt
                                                  werden müssen. Nachteilig wirkt sich
                                                  dagegen aus, dass sich Stoff ansetzen
                                                  kann, der beim Lösen zu Fehlstellen in
Abb. 10	Der Auflauf des Filzes auf die Walze     der Bahn führen kann. Bei entsprechen-
         ist maschinenbreit gesichert.            der Gestaltung lässt sich dieser Nachteil
                                                  je nach Einsatzfall minimieren.

                                                  Der in Abbildung 12 gezeigte Schutz
                                                  ist als Schutzeinrichtung nicht ausrei-
                                                  chend, da Sicherheitsabstände nach
                                                  DIN EN ISO 13857 nicht eingehalten
                                                  sind. Der Zugriff zum Filzauflauf unter
                                                  dem Schutz hindurch ist noch möglich.

                                                  Die Schutzeinrichtung ist an der linken
                                                  Seite mit Scharnieren und rechts mit
                                                  einer Schraube befestigt. Nach Lösen
Abb. 11	Eine seitliche Verdeckung verwehrt       der Schraube lässt sich die Schutzein-
         den Zugriff zum Siebauflauf von          richtung öffnen und der Bereich inner-
         einem Laufsteg aus.                      halb der Maschine ist wie ein Querlauf-
                                                  steg begehbar, was z. B. das Beseiti-
                                                  gen von Ausschuss, ­Einstellarbeiten
                                                  oder Kontrolltätigkeiten erlaubt. Die
                                                  Schutzeinrichtung ist dabei so zu
                                                  ­gestalten, dass sie nicht in Schutzstel-
                                                  lung verbleibt, wenn die Verschraubung

18
Gemeinsame Anforderungen ­an die Sicherheit von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung

                                                 3.7      Arbeitsplätze, Zugänge,
                                                          Laufstege, Durchgänge

                                                 Arbeitsplätze, die Beschäftigten an
                                                 Maschinen der Papierherstellung
                                                 und Ausrüstung zum Bedienen, Rüs-
                                                 ten, Beheben von Störungen und zum
                                                 Instandhalten einnehmen müssen,
                                                 ­müssen sicher begehbar und sicher
                                                  erreichbar sein. Für Tätigkeiten, die
                                                  nicht vom Maschinenflur aus durchge-
                                                  führt werden können, sind Laufstege,
                                                  ortsfeste Bühnen und sichere Zugänge
                                                  ­notwendig.

Abb. 12	Der seitliche Schutz des Filzauflaufs
         kann untergriffen werden. Weiterhin
         verwehrt er nicht den Zugang in die
         Maschine.

gelöst ist (siehe Abschnitt 5.3.10 der
DIN EN ISO 14120).

Aufgrund der großen Lücke zwischen
Boden und Schutzeinrichtung ist jedoch
nicht ausgeschlossen, dass Beschäf-
tigte möglicherweise bei laufender
Maschine auch ohne den Schutz zu öff-            Abb. 13	Die Arbeitsplätze an der Papier­
nen unter ihm in die Maschine kriechen.                   maschine sind über ein System
                                                          von Treppen und Laufstegen gut
                                                          ­erreichbar.

                                                                                             19
Gemeinsame Anforderungen ­an die Sicherheit von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung

Besonders bei Bespannungs- und Wal-               Zum Wechseln von Bespannungen oder
zenwechsel sind wirkungsvolle Absturz-            Walzen sollte möglichst verhindert wer-
sicherungen wichtig. Es ist nicht mehr            den, dass Teile der Laufstege entfernt
Stand der Technik, dass beim Bespan-              werden. Damit dann keine Absturzge-
nungswechsel Laufstege und norm-                  fahr entsteht, sind verschiedene Lösun-
gerechte Geländer ersatzlos entfernt              gen möglich. Zum Beispiel können an
werden. Bei Wartungs-, Reparatur- und             Laufstegen und Treppen Durchführ-
Instandhaltungsmaßnahmen sollte eine              stellen vorgesehen werden. Alternativ
Absturzsicherung vorzugsweise durch               kann das Laufstegelement z. B. zu einer
Laufstege vorhanden sein.                         Seite geklappt, das dazu gehörende
                                                  Geländerelement zur anderen Seite um
Die Hersteller und Betreiber sollten              90° gedreht werden, sodass die nun
bemüht sein, Laufstege, Geländer und              freien Enden des Laufstegs stirnseitig
Treppen so zu gestalten, dass zu allen            geschlossen sind. Hier ist insbeson-
Arbeitsplätzen ein sicherer Zugang mög-           dere auch der Betreiber gefordert, schon
lich ist und dort auch sicher gearbeitet          bei der Planung der Maschine entspre-
werden kann.                                      chende Forderungen an den Hersteller
                                                  zu richten, da nachträgliche Änderun-
                                                  gen nicht mehr zu optimalen Lösungen
                                                  führen können.

                                                  Sind o. g. Schutzmaßnahmen nicht mög-
                                                  lich, sind andere Schutzmaßnahmen,
                                                  wie z. B. PSA gegen Absturz, zu treffen.
                                                  Generell sind PSA gegen Absturz nur als
                                                  letztes Mittel zu verwenden, nachdem
                                                  alle technischen und organisatorischen
                                                  Möglichkeiten ausgeschöpft wurden.

Abb. 14	Das Laufstegelement ist hochge-
         klappt und dient nach Arretierung
         als Absturzsicherung.

20
Gemeinsame Anforderungen ­an die Sicherheit von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung

3.8     Treppen, Maschinentreppen, in Anspruch genommen werden, die die
        Steigleitern               Verringerung der Steigung (Stufenhöhe)
                                                 innerhalb eines Treppenlaufs um bis zu
Als sicherer Zugang zu einem Arbeits-            15 % zulässt.
platz wird eine Treppe gefordert, deren
Steigungswinkel zwischen 30° und                 Ist zu Arbeitsplätzen an Maschinen
45° liegt. Nähere Angaben sind der               der Papierherstellung und Ausrüstung
DIN EN ISO 14122-3 zu entnehmen.                 aus betriebstechnischen Gründen ein
Wichtige allgemeine Forderungen an die           Zugang in Form einer Treppe nicht mög-
Treppe – wie auch an die Maschinen-              lich, darf die Maschinentreppe mit
treppe – sind:                                   einem Steigungswinkel von 45° bis 70°
• gleiche Steigung h (Höhe zwischen              eingesetzt werden, Steigungswinkel von
   aufeinanderfolgenden Stufen) über
   die gesamte Treppenlänge
• gleicher Auftritt g (Abstand zwischen
   den Antrittskanten aufeinanderfol-
   gender Stufen) über die gesamte
   ­Länge
• die Schrittmaßformel
    ­(Gleichung 600
Gemeinsame Anforderungen ­an die Sicherheit von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung

mehr als 60° sollten jedoch möglichst
vermieden werden. Nur wenn auch die
Maschinentreppe nicht realisierbar ist,
darf eine Stufenleiter oder eine Steig-
leiter mit Flachsprossen verwendet wer-
den. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass
zum Besteigen von Leitern, die steiler
als 70° sind, beide Hände zum Fest-
halten benötigt werden und deshalb
Gegenstände wie Werkzeuge, Hilfsmittel
zum Reinigen oder Maschinenteile nicht
mitgeführt werden können.

Führen Maschinentreppen, Stufenleitern
oder Steigleitern im rechten Winkel               Abb. 16	Ein selbstschließender Türbü-
auf Arbeitsbühnen und Laufstege zu,                         gel sichert die Geländerunterbre-
so ist an der Geländerunterbrechung                         chung, die durch den Anschluss der
eine nach innen öffnende, selbstschlie-                    ­Maschinentreppe entsteht.
ßende Tür als Absturzsicherung anzu-
bringen (Abbildung 16), wenn die mög­
liche Absturzhöhe mehr als 2,0 m                  gepolstert und gelb/schwarz gekenn-
beträgt. Maschinentreppen nach                    zeichnet werden.
DIN EN 1034-1 dürfen abweichend von
DIN EN ISO 14122-3 ohne Zwischen-                 Besser als sichern ist jedoch: Engstellen
podest bis zu einer Höhe von 4,0 m                vermeiden! Oben genannte Einengun-
­eingesetzt werden.                               gen sind an Treppen jedoch nicht akzep-
                                                  tabel (Abbildung 18).
Lässt es sich nicht vermeiden, dass Bau-
teile der Maschine den freien Durchgang           An Laufstegen und Treppen muss eine
auf weniger als die in DIN EN 1034-1              freie Durchgangshöhe von mindestens
geforderten 0,60 m einengen, so muss              2,0 m vorhanden sein – so legt der Teil 1
mindestens ein Durchgang von 0,40 m               der DIN EN 1034 das Maß fest. In ande-
verbleiben sowie das einengende Teil              ren Teilen der DIN EN 1034 kann die

22
Gemeinsame Anforderungen ­an die Sicherheit von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung

                                                 Durchgangshöhe jedoch auch abwei-
                                                 chen und 2.10 m betragen.

                                                 Ist dies in Einzelfällen aus konstruktiven
                                                 Gründen nicht möglich, sind die Anstoß-
                                                 stellen zu polstern und zu kennzeich-
                                                 nen. Vielfach lassen sich aber durch
                                                 bessere Planung, z. B. der Rohrverlegun-
                                                 gen, Stoßstellen vermeiden.

                                                 Laufstege und Podeste müssen siche-
                                                 res Arbeiten gewährleisten. Gerade im
                                                 Nassbereich ist es wichtig, einen Boden
                                                 auszuwählen, der rutschhemmend ist,
Abb. 17	Ein Anschlussstutzen engt den           sich aber auch leicht reinigen lässt.
         Durchgang auf weniger als 0,60 m        Falls Gitterroste nicht infrage k
                                                                                 ­ ommen,
         ein. Eine solche Einengung sollte       z. B. bei Querlaufstegen über die
         jedoch im Bereich der Treppe nicht      gesamte Breite einer Papiermaschine,
         vorhanden sein.                         weil Tropfen vom Laufsteg auf die dar-
                                                 unter befindliche Bahn vermieden wer-
                                                 den müssen, sollten bei Verwenden
                                                 geschlossener Beläge Ablaufrinnen vor-
                                                 gesehen werden und durch Gummipro-
                                                 file die Rutschhemmung erhöht werden.

                                                 Häufige Ursache für Unfälle sind Stolper-
                                                 gefahren. Durch entsprechende Gestal-
                                                 tung von Fußleisten an den Übergängen
                                                 von Treppen auf Laufstege, von Ausspa-
                                                 rungen in Laufstegen für Leitungsdurch-
                                                 führungen oder um Walzenlager im Fuß-
                                                 bereich können Stolper­stellen weitge-
Abb. 18	Aussparung mit Formteil                 hend vermieden werden. Das Ausfüllen

                                                                                             23
Gemeinsame Anforderungen ­an die Sicherheit von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung

eines Ausschnittes im ­Gitterrost ist in          einer Maschine installiert wird, sollte
jedem Fall günstiger als das Anbringen            der Bedarf von notwendigen Anschlüs-
einer Umrandung mit einer Fußleiste.              sen, ggf. unter Einbezug des Maschi-
                                                  nenpersonals, ermittelt werden. Kurze
Stolpergefahren können auch durch                 Schläuche liegen weniger herum und
die Durchbiegung von nebeneinander                je kürzer der Schlauch ist, umso größer
liegenden Elementen von Bodenbelä-                wird die Bereitschaft der Beschäftigten
gen entstehen, z. B. Gitterrosten. Nach           sein, ihn nach der Benutzung wieder
DIN EN ISO 14 122-2 darf der Höhen-               ordnungsgemäß aufzuhängen.
unterschied nicht mehr als 4 mm betra-
gen. Bei mehr als 4 mm wird von Stolper-          Besser als die Aufhängung ist eine
gefahr ausgegangen. Arbeitsbühnen im              Schlauchaufrollung (Abbildung 20).
Anwendungsbereich der DIN EN 1034-1               Nach der Benutzung genügt ein kurzer
müssen nach Abschnitt 5.5.1 für eine              Zug am Schlauch, um die Arretierung zu
Flächenbelastung von 5000 N/m2 aus-               lösen und den Schlauch aufzurollen.
gelegt sein. Abweichend davon darf
die Flächenbelastung nach Abschnitt
5.3.1 der DIN EN 1034-5 bei Querschnei-
dern 3000 N/m2 betragen, wenn die
Betriebsanleitung den Hinweis enthält,
dass auf den Arbeitsbühnen und Lauf-
stegen keine schweren Maschinenteile
abgelegt werden dürfen. Herumliegende
Schläuche führen immer wieder dazu,
dass Beschäfigte umknicken, fehltreten
oder hängen bleiben. Die Verletzungs-
folgen reichen von Verstauchungen,
Bänderdehnungen, Bänderabrissen bis
zu Knochenbrüchen. Solche Folgen sind
vermeidbar, wenn geeignete Schlauch-
aufhängungen oder -aufrollungen zur
Verfügung stehen. Bevor jedoch ein                Abb. 19	Von einem aufgehängten Schlauch
Druckluft- oder Wasseranschluss an                         geht keine Stolpergefahr aus.

24
Gemeinsame Anforderungen ­an die Sicherheit von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung

                                                 Abb. 21	Handbetätigte Ventile liegen in ca.
                                                          5 m Höhe. Vorzuziehen sind von Flur
Abb. 20	Die Schlauchaufrollung ist die                  aus zu bedienende ­Ventile. Werden
          ­bessere Lösung. Das Schlauch­ende              Anlegeleitern ­verwendet müssen
           sollte aber nicht auf dem Boden                diese gegen Wegrutschen gesichert
           ­liegen.                                       werden.

3.9     Absturzsicherungen,                      ab einer Höhe von 500 mm Geländer
        Geländer                                 gefordert werden, sind diese erst ab
                                                 einer Absturzhöhe von 0,6 m im Anwen-
Bei Absturzgefahr müssen an Arbeits-             dungsbereich der DIN EN 1034-1 erfor-
bühnen und Laufstegen, aber auch an              derlich, sofern nicht betriebstechni-
allen anderen Arbeitsplätzen, Absturz-           sche oder den Arbeitsablauf störende
sicherungen vorhanden sein. Geländer             Gründe dem entgegen stehen. In den
müssen mindestens 1,10 m hoch und mit            vorgenannten Ausnahmefällen ist die
Kniestange und Fußleiste ausgestattet            Absturzsicherung erst bei einer Absturz-
sein. Während in der DIN EN ISO 14122-3          höhe ab 1,0 m erforderlich.

                                                                                             25
Gemeinsame Anforderungen ­an die Sicherheit von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung

Für den Längslaufsteg in Abbildung 22
gilt: Ist die Lücke zwischen Stuhlung
und Laufsteg kleiner als 120 mm und
eine Fußleiste vorhanden, besteht keine
Gefahr zwischen Laufsteg und Maschi-
nenstuhlung abzustürzen. Weiterhin
ist die Frage, ob Sturzgefahr auf das
laufende Sieb besteht. Dabei kann die
Stuhlung als ausreichende Sicherung
gegen Absturz angesehen werden, wenn
sie ausreichend hoch ist. Bei ­Altanlagen
reichte dabei eine Höhe von 0,8 m zwi-
schen Laufstegebene und Siebpartie
aus. Diese Ausnahmeregelung gilt in der
DIN EN 1034 nicht mehr. Gefordert ist
eine Mindesthöhe von 1,10 m.

Zum Wechseln von Bespannungen und                 Abb. 22	Die Lücke zwischen Laufsteg und
Walzen an Papiermaschinen ist es oft                       Stuhlung ist kleiner als 120 mm.
unerlässlich, die zum Aufführen, Beob-                     Im Anwendungsbereich der
achten der Bahn oder zum Abspritzen                        DIN EN 1034 ist die Maschinen­stuh­
von angesetztem Stoff auf Führerseite                      lung als Absturzsicherung ausrei-
notwendigen Laufstege und Podeste im                       chend, wenn die Höhe zwischen
                                                           Laufstegebene und Sieb mindestens
jeweiligen Arbeitsbereich zu verfahren.
                                                           1,10 m beträgt, An ­Siebpartien von
Es sollte jedoch darauf geachtet wer-
                                                           Altanlagen genügten noch 0,80 m.
den, dass die fahrbaren Bühnen in der
Arbeitsposition an der Maschine nicht
nur durch Betätigen der Bremsen an den            dung 23), sodass automatisch beim
Rädern gehalten, sondern die Bühnen               Andocken der Bühne diese unverrück-
an der Stuhlung sicher arretiert werden           bar in definierter Position gehalten wird.
können. Das muss nicht eine Verschrau-            Dann kann auch nichts geschehen,
bung sein, es genügt eine Sperrklinke             wenn einmal vergessen wird, die Brem-
oder ein einrastender Bolzen (Abbil-              sen zu arretieren!

26
Gemeinsame Anforderungen ­an die Sicherheit von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung

                                                 kann. Die Anlaufwarnung soll Beschäf-
                                                 tigte warnen, die vom Bedienpult aus
                                                 nicht gesehen werden können.

                                                 Die Norm DIN EN 1034 verlangt ein
                                                 akustisches Signal, das bei Bedarf
                                                 durch ein optisches Signal unterstützt
                                                 werden kann. Bei der Auslegung und
                                                 der Anordnung sind die Größe der
                                                 Maschine, die Lage von Arbeitsplät-
                                                 zen und die Umgebung zu berücksich-
                                                 tigen. Das akustische Signal muss an
                                                 jedem Ort der Maschine gut wahrzu-

Abb. 23	Das fahrbare Podest rechts wird an
         dem stationären Podest angedockt
         und durch einen steckbaren Bolzen
         arretiert.

3.10    Anlaufwarneinrichtung

Durch das Ingangsetzen von Maschi-
nen dürfen keine Personen gefährdet
werden. Insbesondere dann wenn die
Maschine unübersichtlich ist oder die            Abb. 24	Der akustische Signalgeber ist auf
gegenseitige Verständigung erschwert                      der Triebseite der Maschine an-
ist, muss eine Anlaufwarneinrichtung                      geordnet. Diese Seite der Maschi-
vorhanden sein, mit der vor dem Start                     ne kann vom Steuerpult aus nicht
ein Anlaufwarnsignal gegeben werden                       ­eingesehen werden.

                                                                                             27
Gemeinsame Anforderungen ­an die Sicherheit von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung

nehmen sein. Es muss deshalb mindes-              Für die Dauer von 30 Sekunden schließt
tens 65 dB(A) betragen und mindestens             sich die Bereitschaftszeit, durch Mel-
15 dB(A) über dem Umgebungslärm-                  deleuchte oder Display angezeigt, an,
pegel liegen (siehe DIN EN ISO 7731).             während die bedienende Person durch
Die bedienende Person muss nicht                  erneuten Startbefehl die Maschine
zwangsläufig vor dem Anlauf ein Warn-             anfahren kann. Gibt die bedienende
signal geben, wenn sich die Maschine              Person innerhalb der Bereitschaftszeit
auch ohne dieses starten lässt. Falls er          kein Start­signal, ist das erneute Star-
jedoch mit Warnsignal startet, müssen,            ten nur beginnend mit dem Warnsignal
je nach der vom Hersteller gewählten              möglich.
Kategorie, die Signalzeit, die Warte-
zeit sowie die Bereitschaftszeit einge-
halten werden. Angaben zu den für die             3.11     Not-Halt-Einrichtung
Anlaufwarnung möglichen Varianten
(sog. „Kategorien“) und den relevan-              Es ist Aufgabe der Konstruktion aus-
ten Zeiten (Signalzeit, Wartezeit sowie           gehend von einer Risikobeurteilung
Bereitschaftszeit) sind in Tabelle 4 der          Gefahrstellen an einer Maschine zu ver-
DIN EN 1034-1 für Maschinen der Papier-           meiden oder, wenn dies nicht möglich
herstellung und Ausrüstung zu finden.             ist, durch geeignete Schutzeinrichtun-
Die Abfolge der o. g. Zeiten läuft auto-          gen zu sichern. Not-Halt-Einrichtungen
matisch ab. Welche Kategorie für die              sind aber nicht als Schutzeinrichtungen
vorliegende Maschine zu wählen ist,               zu betrachten, sondern ergänzen andere
legt der maschinenspezifische Norm-               Sicherheitseinrichtungen und dürfen
teil der DIN EN 1034 fest. Für einen              diese nicht ersetzen (siehe DIN EN 1034-
Rollenschneider ist in DIN EN 1034-3              1:2010 Abschnitt 5.7). Das stellt seit Aus-
die Kategorie B vorgeschrieben. Das               gabe 2010 auch die DIN EN 1034 Teil 1
bewirkt folgenden Ablauf: Die bedien-             klar und folgt damit der DIN EN 12100,
dende Person betätigt das Befehlsge-              die die Not-Halt-Einrichtung lediglich
rät „Einschalten mit Anfahrwarnung“.              als eine ergänzende Schutzmaßnahme
Das Signal ertönt 3 Sekunden lang. Es             sieht.
folgen danach 5 Sekunden Wartezeit,
während der eine gefährdete Person                Beim Betätigen der Not-Halt-Einrichtung
aus der Maschine heraustreten kann.               sind alle an der gesamten Maschine

28
Gemeinsame Anforderungen ­an die Sicherheit von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung

oder Anlage bestehenden gefahrbrin-              Als Stellteile für Not-Halt-werden z. B.
genden Bewegungen so schnell wie                 verwendet:
möglich stillzusetzen ohne neue Gefähr-          • roter Pilztaster auf gelbem Unter-
dungen hervorzurufen. Da das Öffnen                 grund
eines Walzennips bei den schnell lau-            • rote Reißleinen
fenden Maschinen der Papierherstel-              • Schaltbügel oder Schaltleisten.
lung und Ausrüstung die Einzugsgefahr
vergrößert, darf das Auseinanderfahren           Stellteile sollten so angeordnet werden,
erst erfolgen, wenn die Einzugsgefahr            dass sie nicht unbeabsichtigt betätigt
nicht mehr besteht, d. h. die Walzen             werden. Abbildung 26 zeigt dafür eine
also fast zum Stillstand gekommen sind.          gute Lösung an einer Papiermaschine:
Bei welcher Rotationsgeschwindigkeit             Der Pilztaster liegt nicht im direkten
dies der Fall ist, hängt unter anderem           Arbeitsbereich, wird aber im Notfall
auch von der Geschwindigkeit mit der             dank der Beschriftung auf der Säule
die Walzen auseinanderfahren ab und              leicht zu finden sein.
ist im jeweiligen Einzelfall festzulegen.

                                                                               Not Halt

Abb. 25	Das Not-Halt-Befehlsgerät ist der       Abb. 26	Der rote Pilztaster ist durch seine
         rote gelb unterlegte Pilztaster. Die             Lage gegen unbeabsichtigtes Betä-
         Verwendung des Schaltkastens                     tigen geschützt. Auf der Säule wird
         als Ablage ist jedoch nicht bestim-              gut erkennbar auf ihn aufmerksam
                                                          gemacht.
         mungsgemäß.

                                                                                             29
Gemeinsame Anforderungen ­an die Sicherheit von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung

Not-Halt-Stellteile sind vorzusehen an            3.12     Energietrennung,
jedem Bedienplatz, entlang der Bedie-                      Energieabbau
nungs- und Antriebsseite, im Maschi-
nenkeller und in Bereichen, wo das Ent-           Hauptschalter zum Trennen einer
fernen von Ausschuss erforderlich ist.            Maschine von der Energiezufuhr müssen
Die Stellteile sollten so angeordnet wer-         für alle Energiearten (z. B. elektrische,
den, dass sie von keinem Platz an der             pneumatische, hydraulische) vorhanden
Maschine weiter als 15 m entfernt und zu          sein, die in der 0-Stellung gegen Wieder-
erreichen sind.                                   einschalten gesichert werden können.
                                                  In der Betriebsanleitung beschreibt der
Not-Halt-Befehlsgeräte sind nach einer            Hersteller, wie die Beschäftigten vorge-
Betätigung wieder zu entriegeln. Schal-           hen sollen, um sich beim Entstören, bei
ter, die auf die Leine oder Bügel wirken,         Reparatur- und Wartungsarbeiten nicht
sind deshalb so anzuordnen, dass sie              zu gefährden. Während das in Abschnitt
von sicheren Standplätzen aus erreich-            5.8.1 geforderte „Mittel zur Energietren-
bar sind. Die Entriegelung darf nicht zum         nung und zum Energieabbau“ (Haupt-
Wiederanlauf der Maschine führen, dazu            schalter) auch geeignet ist, um bei
muss nach der Entriegelung bewusst ein            Arbeiten an der elektrischen Ausrüstung
Startbefehl gegeben werden.                       einer Maschine Gefährdungen durch
                                                  elektrischen Strom auszuschließen,
Stellteile für den Not-Halt-Befehl kön-           haben sich in der ­Praxis vor allem bei
nen bei geringen Leistungen auch Netz-            großen Maschinen sogenannte Repara-
Trenneinrichtungen sein. In diesem Fall           turschalter bewährt.
sind sie mit roter Handhabe und gelb
hinterlegt oder mit gelbem Kragen aus-            Mit ihnen lassen sich einzelne Gruppen
zuführen und müssen auch die Anfor-               oder einzelne Antriebe von der Energie-
derungen für die Not-Halt-Einrichtun-             zufuhr trennen. Durch Abschließen in
gen erfüllen. Sogenannte Sicherheits-             der 0-Stellung – Einhängen eines oder
schalter, die nur für Wartungsarbeiten            mehrerer Schlösser – kann das Ein-
Teil­bereiche spannungsfrei schalten,             schalten von Hand oder durch einen Ein-
müssen in anderen Farben ausgeführt               schaltbefehl aus dem Steuerungssys-
sein, z. B. mit schwarzer Handhabe und            tem der Anlage verhindert werden.
grauem Gehäuse (DIN EN 60204-1).

30
Gemeinsame Anforderungen ­an die Sicherheit von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung

Abb. 27	Der Hauptschalter, der die Maschi-      Abb. 28	Dieser Hauptschalter ist eindeutig
         ne allpolig vom Netz trennt, kann in             beschriftet. Er hat außerdem Not-
         der 0-Stellung mit einem Vorhänge-               Halt-Schaltvermögen, wie es die
         schloss gegen Wiedereinschalten                  Farbgebung in rot/gelb ausweist.
         gesichert werden.

Doch dabei ist Vorsicht geboten: Bei             müssen mit schriftlichem Nachweis
Arbeiten z. B. an einer Pumpe in der             unterwiesen werden.
Stoffaufbereitung muss nicht nur mit
einer Gefährdung durch die Pumpe                 In der Praxis haben sich für diese Arbei-
gerechnet werden. Auch von benachbar-            ten Befahrerlaubnisscheine bewährt.
ten Pumpen, von kraftbetätigten Schie-           Stellteile von Befehlseinrichtungen sind
bern oder durch heiße Medien, die sich           eindeutig und dauerhaft zu beschrif-
in der Zuleitung zur Pumpe befinden,             ten. Nicht nur der Elektriker, auch der
können Gefährdungen ausgehen. Für                Schlosser muss wissen, ob er den richti-
vorstehend genannte Arbeiten sind des-           gen Schalter betätigt hat und nicht mehr
halb auf der Basis einer Gefährdungs­            gefährdet werden kann.
beurteilung gemäß des Arbeitsschutz­
gesetzes entsprechende Maßnahmen                 Es darf nicht übersehen werden, dass
durch das Unternehmen festzulegen.               auch durch gespeicherte Energien z. B.
Die Beschäftigten, die mit der Durch­            in Pneumatik- oder Hydrauliksystemen
führung der Arbeiten beauftragt werden,          durch noch anstehenden Druck in Zylin-

                                                                                               31
Gemeinsame Anforderungen ­an die Sicherheit von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung

                                                  arbeiten zu verhindern. Die in der
                                                  Betriebsanleitung des Herstellers gege-
                                                  benen Benutzerinformationen sind hier
                                                  wichtig, denn dort müssen die oben
                                                  genannten Einrichtungen und ihre
                                                  bestimmungsgemäße Verwendung ein-
                                                  deutig und verständlich beschrieben
                                                  sein.

                                                  3.13     Einrichtungen zum Rüsten
                                                           und Instandhalten,
                                                           Schmierstellen

Abb. 29	Beim Hochfahren überfährt der Trag-      Zum Rüsten und Instandhalten sind vor
         arm die Sperrklinke. Diese rastet ein    allen Dingen sichere Arbeitsbühnen und
         und hält den Tragarm in der oberen       Zugänge wichtig, wie sie in Abschnitt 5.5
         Stellung, auch wenn die Energie für      der DIN EN 1034-1 beschrieben werden.
         den Hubzylinder ausfällt.                Einrichtungen zum Wechseln und Trans-
                                                  portieren von Schaberklingen werden
dern, durch Dampf oder auch durch                 in der Norm DIN EN 1034, gefordert, da
potenzielle Energie hydraulisch oder              das Gefährdungspotenzial im Umgang
pneumatisch angehobene Bauteile –                 mit Schaberklingen hoch ist. Obwohl die
zumindest bei Störungen – Gefährdun-              Klingen inzwischen mit einer Bohrung
gen auftreten können. Wurden früher               geliefert werden, in die ein Haken ein-
angehobene Maschinenteile durch ein               gehängt werden kann und nicht mehr
untergestelltes Kantholz „abgesichert“,           wie früher mit einer Gripzange gezo-
ist der Konstrukteur heute aufgefordert,          gen werden müssen, kommt es immer
entsprechend geeignete Einrichtungen              wieder zu schweren Schnittverletzun-
wie Sperrklinken, klappbare Abstützun-            gen, weil manche Beschäftigte glau-
gen oder den Einsatz von Getriebemoto-            ben, beim Umgang mit den Klingen auf
ren vorzusehen, um ein ungewolltes                schnittfeste Handschuhe verzichten zu
Absenken bei Wartungs- und Reparatur-             können. Besonders bei breiten Maschi-

32
Gemeinsame Anforderungen ­an die Sicherheit von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung

nen muss die Klinge beim Herausziehen
mit der zweiten Hand geführt werden.
Rutschten die Beschäftigten dabei ab,
kann nur der schnittfeste Handschuh
Handverletzungen verhindern. In vielen
Betrieben werden gebrauchte Schaber-
klingen gleich neben der Maschine in
Stücke geschnitten und in einem Behäl-
ter gesammelt. Dies hilft Gefährdungen
beim Transport zu vermeiden (Abbil-
dung 30).

Das Auswechseln von Kreismessern in
Rollenschneidern und Querschneidern
kann ebenfalls zu Schnittverletzungen
führen, wenn das Messer z. B. nicht über
einen Bajonettverschluss befestigt ist,
sondern erst nach Lösen von etlichen
Schrauben herausgenommen werden                  Abb. 30	Noch an der Papiermaschine wer-
kann. Niemand muss das Messer direkt                      den die Klingen klein geschnitten
in die Hand nehmen, wenn ein Werk-                        und über die blaue Tonne im Hinter-
                                                          grund entsorgt. Lange Transport­
zeug, wie in Abbildung 31 gezeigt, zur                    wege entfallen und das Verletzungs-
Verfügung steht. Bei der Verwendung                       risiko ist minimiert.
des Werkzeuges bleiben die Schrau-
ben zugänglich. Haftmagnete nehmen
das Drehmoment beim Lösen oder                   den. Mit größer werdenden Maschinen
Festschrauben auf und halten das lose            werden auch die Cantileverteilstücke
Kreismesser fest.                                schwerer. Zur Begrenzung der Belas-
                                                 tung durch Heben und Tragen ist das
Beim Filz- und Siebwechsel werden zum            Gewicht der Cantileverstücke jedoch
Cantilevern Teilstücke aus der Stuhlung          auf 25 kg zu begrenzen (Abschnitt 5.22
entfernt, die so abgelegt werden müs-            der DIN EN 1034-1). Zur besseren Hand-
sen, dass sie nicht zu Stolperfallen wer-        habung sind sie mit Handgriffen zu ver-

                                                                                             33
Gemeinsame Anforderungen ­an die Sicherheit von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung

Abb. 31	Das Werkzeug wird auf das Kreis-         Abb. 32	Das herausnehmbare Cantilever-
         messer aufgesetzt. Die Innensechs-                stück hat einen Handgriff, damit es
         kantschrauben können gelöst wer-                  besser zu transportieren ist. Sein
         den. Das gelöste Messer wird durch                Gewicht sollte 25 kg nicht über-
         Magnete im Werkzeug gehalten und                  schreiten.
         lässt sich, ohne in die Hand genom-
         men werden zu müssen, aus der
         Schneidpartie herausnehmen.

sehen (Abbildung 32) und können bis               Anschlag herausgezogen und dann
zum Wiedereinbau z. B. an die Stuhlung            nach unten geklappt werden, sodass ein
gehängt werden.                                   Transport entfällt.

Bei neueren Konstruktionen können die             Eine Maschine muss mit Kriechge-
Zwischenstücke nur noch bis zu einem              schwindigkeit betrieben werden kön-

34
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