Patientenverfügung bei Reanimationen - hilfreich? - Update Ethik - Düsseldorf 26.02.2020 Dr. med. Stefan Meier, D.E.A.A.
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Patientenverfügung bei Reanimationen – hilfreich? Update Ethik - Düsseldorf 26.02.2020 Dr. med. Stefan Meier, D.E.A.A. Klinik für Anästhesiologie Universitätsklinikum Düsseldorf
BÄK: Empfehlungen zur Patientenverfügung- Notfälle „Sofern der Wille des Patienten bekannt ist, ist dieser auch in der Notfallsituation von allen Beteiligten zu beachten. Die Bindung an den Patientenwillen gilt nicht nur für Ärzte, sondern auch für das gesamte in Notfallsituationen involvierte Personal, z. B. für das pflegerische Personal“ Deutsches Ärzteblatt (2018) Jg. 115;51-52:A2434-2441
Eine Patientenverfügung? BGB § 1901a: ? schriftlich höchstpersönlich einwilligungsfähig volljährig Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts; Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2009 Teil I Nummer 48,29 Holt et al. N Engl J Med 2017;377(22):2192-2193
PV - Voraussetzungen für die Umsetzung im Notfall Sie muss unmittelbar vorliegen Sie muss gültig sein Sie muss auf die vorliegende Situation zutreffen
PV - Voraussetzungen für die Umsetzung im Notfall § 1901a Patientenverfügung § 1901b Gespräch zur Feststellung (1) Hat ein einwilligungsfähiger des Patientenwillens Volljähriger für den Fall seiner (1) Der behandelnde Arzt prüft, welche Einwilligungsunfähigkeit schriftlich ärztliche Maßnahme im Hinblick auf festgelegt, […] den Gesamtzustand und die Prognose (Patientenverfügung), prüft der des Patienten indiziert ist. Er und der Betreuer, ob diese Festlegungen Betreuer erörtern diese Maßnahme auf die aktuelle Lebens- und unter Berücksichtigung des Behandlungssituation zutreffen. Patientenwillens als Grundlage für Ist dies der Fall, hat der Betreuer die nach § 1901a zu treffende dem Willen des Betreuten Ausdruck Entscheidung. und Geltung zu verschaffen. […] Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2009 Teil I Nummer 48,29
BÄK: Empfehlungen zur Patientenverfügung Sofern der Arzt keinen berechtigten Zweifel daran hat, dass die vorhandene Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft, hat er auf ihrer Grundlage zu entscheiden Deutsches Ärzteblatt (2018) Jg. 115;51-52:A2434-2441
PV bei Notfällen - Einschätzungen von Intensivmedizinern „Selten bis nie genug Zeit“ …um nach einer PV zu fragen …sie zu lesen ... sie auszulegen …sie anzuwenden Langer et al. DMW 2016;141:e73-e79
….es braucht neue Wege!
Dokumentation von Therapiebegrenzungen – „DIVI Bogen“ Neitzke G et al. Med Klin Intensivmed Notfmed 2017;114(6) 527-530 Janssens U et al. Med Klin Intensivmed Notfmed 2019;114(1) 53-55
Advance Care Planning Integrierte, aufsuchende Modelle mit Beratung durch qualifizierte Gesprächsbegleiter Professionelle Dokumentation, Archivierung, Zugriff, Transfer Konkrete Handlungsanweisungen für Notfälle
„ÄNo“ der DIV-BVP https://www.div-bvp.de/implementieren/#BVP- Dokumentation (aufgerufen am 10.02.2020)
„Düsseldorfer Notfallausweis“
Take Home Message Konventionelle PV sind in der Regel zu unspezifisch, um auf den Beginn einer Reanimation zu verzichten Eine individuelle Beratung mit Festlegung von Patientenwünschen ist notwendig, um ethische Dilemmata zu vermeiden Advance Care Planning kann ein Weg sein, um eine bessere Verbindlichkeit zu erreichen
….Zeit für Ihre Fragen!
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