Wer entscheidet, wann und wie? - Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung - Land Brandenburg

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Wer entscheidet, wann und wie? - Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung - Land Brandenburg
Vorsorgevollmacht,
Betreuungs- und
Patientenverfügung

Wer entscheidet, wann und wie?
Wer entscheidet, wann und wie? - Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung - Land Brandenburg
Vorwort

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

mit zunehmendem Alter steigt das Risiko, im Falle von
Krankheit und Betreuungsbedürftigkeit nicht mehr in vol­
lem Umfang entscheidungs­ und handlungsfähig zu sein.
Sicher bereitet es Probleme, sich vorzustellen, eines
Tages in eine Lage zu kommen, in der man sich nicht
mehr artikulieren kann oder Entscheidungen zu treffen
vermag. Aber überlassen Sie es nicht dem Zufall, wer
dann Ihre rechtlichen Angelegenheiten regelt. Damit Sie
sicher sein können, im Falle von Entscheidungs­ und
Einwilligungsunfähigkeit Ihre Dinge so geregelt zu wis­       gericht ein Betreuer zu bestellen ist. Mit der Betreuungs­
sen, wie Sie es wünschen, sollten Sie in gesunden Ta­         verfügung legen Sie fest, wie Ihr Leben unter diesen
gen dafür Vorsorge treffen. Rechtzeitig vorzusorgen für       Umständen gestaltet werden soll. Sofern es Ihrem Wohl
Unvorhersehbares, wie Krankheiten oder Unfälle, oder          dient, ist ein bestellter Betreuer gesetzlich verpflichtet,
für altersbedingte Gebrechen, ist Ausdruck eines selbst­      sich nach Ihren Wünschen zu richten.
bestimmten und eigenverantwortlichen Handelns. Mit
dieser Informationsbroschüre zu Vorsorgevollmachten,          Mit Patientenverfügungen (S. 14) treffen Sie für den Fall
Betreuungs­ und Patientenver­fügungen wollen wir Ihnen        Vorsorge, dass Sie sich nicht mehr selbst äußern kön­
deshalb helfen, sich eine Betreuung und Unterstützung         nen, damit bei medizinischer Behandlung Ihre Vorga­
durch nahe Angehörige, Freunde oder Bekannte zu si­           ben berücksichtigt werden. Patientenverfügungen die­
chern, wenn Sie sie am dringendsten brauchen. Erläutert       nen meist als Ergänzung zu Vorsorgevollmachten oder
werden die Willenserklärungen der Vorsorgevollmacht,          Betreuungsverfügungen. Wenn Sie in einzelnen Fragen
der Betreuungs­ und Patientenverfügung, die jedermann         unsicher sind oder sich komplizierte Probleme ergeben,
für eine entsprechende Vorsorge in Anspruch nehmen            sollten Sie auf jeden Fall den Rat eines Rechtsanwalts
kann. Welche Vorsorgemöglichkeit gewählt wird, hängt          oder Notars einholen. Informationen erhalten Sie auch
im Einzelfall von verschiedenen Überlegungen ab:              bei den Betreuungsbehörden und den in Ihrem Ort oder
                                                              in Ihrer Region tätigen Betreuungsvereinen, deren je­
Vorsorgevollmachten (S. 4) empfehlen sich, wenn es            weilige Anschrift dieser Broschüre (S. 20) entnommen
in Ihrem Verwandten­ oder Freundeskreis absolut ver­          werden kann.
trauenswürdige Personen gibt, die bereit sind, Ihnen
bei eintretender Hilflosigkeit die erforderliche Unterstüt­
zung zu geben, und die hierbei einer Kontrolle durch das      Ihr
Betreuungsgericht nicht bedürfen. Da die Vorsorgevoll­
machten besonders dem Gedanken Rechnung tragen,
Hilfe und Unterstützung zu organisieren, ohne dass von
                                                              Dr. Helmuth Markov
außen in das Privatleben der Betroffenen eingegriffen
                                                              Minister der Justiz und für Europa
werden muss, steht diese Möglichkeit einer geplanten
                                                              und Verbraucherschutz
Vorsorge im Mittelpunkt der Informationsbroschüre.

Betreuungsverfügungen (S. 12) sollten immer dann in
Erwägung gezogen werden, wenn für den Fall späterer
Hilflosigkeit keine Person besonderen Vertrauensbe­
vollmächtigt werden kann und daher vom Betreuungs­

                                                                                                              Vorwort       3
Vorsorgevollmacht

    Die Vollmacht zur Vorsorge ermöglicht Ihnen ein hohes
    Maß an Selbstbestimmung. Sie benennen selbst eine oder
    mehrere Personen Ihres Vertrauens, die bereit sind, für Sie
    im Bedarfsfall zu handeln. Hierbei können Sie sich von Ihren
    persönlichen Wünschen und Bedürfnissen leiten lassen sowie
    zusätzlich Anweisungen geben, auf welche Art und Weise Ihre
    Angelegenheiten geregelt werden sollen. Es ist zweckmäßig, die
    gewünschten Bevollmächtigten (z. B. Angehörige oder Freunde)
    nach Möglichkeit bereits bei der Abfassung der Vollmacht mit
    einzubeziehen. Der Bevollmächtigte wird – anders als ein
    gesetzlich bestellter Betreuer – nicht vom Gericht beaufsichtigt,
    er ist dem Gericht daher nicht rechenschaftspflichtig.

4   Vorsorgevollmacht
Was kann geschehen, Wann und wofür
wenn ich keine          kommt eine
Vollmacht erteilt habe? Vorsorgevollmacht
                        konkret in Betracht?

Wenn Sie infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung           Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder Alter
oder auch aufgrund nachlassender geistiger Kräfte im           in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten
Alter Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht           seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln
mehr regeln können und Sie keine Vollmacht erteilt ha­         kann. Eine Vorsorgevollmacht ist also immer dann an­
ben, kann die Bestellung eines gesetzlichen Vertreters         geraten, wenn Sie in schwierigen Lebenslagen auf eine
(Betreuers) für Sie notwendig werden. Hierfür ist das          Unterstützung durch Ihnen nahestehende Personen hof­
Betreuungsgericht zuständig.                                   fen und diese bereit sind, die Aufgaben zu übernehmen,
Sind Sie verheiratet, ist Ihr Ehepartner – entgegen einer      die Sie ihnen übertragen wollen. Es muss sich um jeman­
landläufigen Meinung – nicht kraft Gesetzes befugt, für        den handeln, dem Sie absolut vertrauen und der auch
Sie zu handeln. Auch Ihr Ehepartner muss sich erst vom         der Verantwortung gewachsen ist, die Sie ihm auferlegen.
Betreuungsgericht zum Betreuer bestellen lassen, um für        Je umfassender und schwieriger die Aufgaben sind, die
Sie handeln zu können.                                         übertragen werden sollen, umso sorgfältiger sollte die
Wird dem Betreuungsgericht durch Mitteilung von Ange­          Auswahl des Bevollmächtigten erfolgen. Sie sollten sich
hörigen, Ärzten und Ärztinnen oder auch Behörden ein           für diesen Fall einmal gedanklich mit folgenden Fragen
entsprechender Anlass bekannt, prüft es, ob ein Betreuer       befassen:
für Sie zu bestellen ist und welchen Aufgabenkreis die­
                                                                  Wer erledigt meine Bankgeschäfte?
ser dann haben soll. Hierzu müssen Sie in jedem Fall
                                                                  Wer kümmert sich um meine Behörden­ und
vom Gericht persönlich angehört werden. Außerdem ist
                                                                   Versicherungsangelegenheiten?
regelmäßig ein ärztliches Sachverständigengutachten
                                                                  Wer organisiert für mich nötige ambulante Hilfen?
einzuholen. Häufig wird auch die Betreuungsstelle Ihrer
                                                                  Wer sucht für mich einen Platz in einem
Stadt oder Ihres Landkreises um Äußerung gebeten.
                                                                   Senioren­ oder Pflegeheim?
Bestellt das Gericht einen Betreuer, wird dieser Ihr gesetz­
                                                                  Wer kündigt meine Wohnung oder meinen
licher Vertreter in dem vom Gericht festgelegten Aufga­
                                                                   Telefonanschluss?
benkreis. Der Vorteil der Vorsorgevollmacht besteht also
                                                                  Wie werde ich ärztlich versorgt?
darin, dass Sie noch nach Ihren eigenen Vorstellungen
                                                                  Wer entscheidet bei Operationen und
einen Vertreter bestimmen können. Die Anordnung einer
                                                                   medizinischen Maßnahmen?
Betreuung kann dadurch entbehrlich werden.
                                                               Und denken Sie bitte daran, dass eine Vorsorgevoll­
                                                               macht in der Regel für einen späteren Zeitpunkt erteilt
                                                               und daher nicht sofort wirksam wird, sondern erst dann,
Wenn Sie selbst bereit sind, für eine Person, die es           wenn die in der Vollmacht genannten Bedingungen ein­
versäumt hat, rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht zu            getreten sind. Es kann jedoch sein, dass bis dahin Dinge
errichten, ehrenamtlicher Betreuer zu werden, wenden           geschehen, die verhindern, dass der Bevollmächtigte
Sie sich bitte an die örtliche Betreuungsbehörde oder          die ihm zugedachten Aufgaben dann noch übernehmen
einen Betreuungsverein in Ihrer Nähe (s. S. 21 ff.).           kann oder will. Treffen Sie Vorsorge auch für diesen
                                                               Fall, indem Sie zusätzlich Personen benennen, die dem
                                                               ursprünglich Bevollmächtigten nachfolgen sollen. Perso­
                                                               nen benennen, die dem ursprünglich Bevollmächtigten
                                                               nachfolgen sollen. 

                                                                                                  Vorsorgevollmacht       5
Was ist eine General­
                                                               vollmacht, und genügt
                                                               sie zur Vorsorge?

    Möglich ist des Weiteren die gleichzeitige Bevollmächti­   Eine Generalvollmacht kann etwa zur Vertretung in allen
    gung mehrerer Personen. Dies empfiehlt sich etwa           Angelegenheiten ermächtigen. Eine solche allgemeine
    dann, wenn in wichtigen Fragen oder bei größeren Ver­      Formulierung deckt aber mehrere wichtige Fälle nicht ab:
    mögenswerten die Last der Entscheidung nicht einem
    Einzelnen auferlegt werden soll. Ein zweiter Bevoll­          Die bevollmächtigte Person kann an Ihrer Stelle
    mächtigter kann auch zur Kontrolle des anderen ein­            keiner ärztlichen Untersuchung, keiner Heilbehand­
    gesetzt werden. Aus der Vollmacht muss klar erkenn­            lung oder keinem medizinischen Eingriff zustimmen,
    bar sein, ob die Bevollmächtigten nur gemeinschaftlich         wenn hierbei Lebensgefahr besteht (etwa bei einer
    handeln können oder jeder allein und konkret bei welchen       Herzoperation) oder ein schwerer, länger andau­
    Sachverhalten. Wenn Sie mehrere Bevollmächtigte mit            ernder Gesundheitsschaden zu erwarten ist (z. B.
    demselben Aufgabengebiet betrauen, besteht allerdings          bei einer Amputation). Sie kann insbesondere nicht
    die Gefahr, dass die unterschiedlichen Personen ver­           der Unterlassung oder Beendigung lebensverlän­
    schiedener Meinung sind, was die Wahrnehmung Ihrer             gernder Maßnahmen zustimmen.
    Interessen gefährden kann. Sie können daher auch je­          Die bevollmächtigte Person kann an Ihrer Stelle
    weils eine eigene bevollmächtigte Person für verschie­         nicht in eine zu Ihrem Schutz notwendige geschlos­
    dene Aufgabengebiete einsetzen (z. B. Gesundheitsfür­          sene Unterbringung oder in eine andere freiheitsbe­
    sorge oder Vermögensangelegenheiten).                          schränkende Maßnahme (etwa ein Bettgitter) oder
    Bei komplizierten Fallgestaltungen oder besonderen in­         in eine im Rahmen der Unterbringung zur Abwen­
    dividuellen Wünschen empfiehlt es sich immer, vorher           dung eines Ihnen drohenden erheblichen gesund­
    rechtskundigen Rat einzuholen.                                 heitlichen Schadens notwendige ärztliche Zwangs­
                                                                   maßnahme einwilligen.
                                                                  Die bevollmächtigte Person kann an Ihrer Stelle
                                                                   nicht in eine Organspende einwilligen.

                                                               In diesen Fällen verlangt das Gesetz, dass die schriftliche
                                                               Vollmacht die vorgenannten Befugnisse ausdrücklich
                                                               bezeichnet. Eine generelle Vollmacht (Generalvoll­
                                                               macht ) genügt also nicht.

6    Vorsorgevollmacht
Welchen Inhalt sollte
eine Vorsorge­
vollmacht haben?

Der von Ihnen Bevollmächtigte erhält die Aufgabe, aber     Sie können daher eine Vorsorgevollmacht so abfassen,
auch das Recht, Ihre Angelegenheiten zu besorgen.          dass der Umfang der Bevollmächtigung jeweils mit der
Welche Aufgaben dies im Einzelnen sein sollen, bestim­     Schwere einer hoffentlich nicht eintretenden, aber den­
men Sie allein. Sie legen fest, in welchem Umfang und      noch jederzeit möglichen Behinderung korrespondiert.
unter welchen Bedingungen die Vollmacht gelten soll.       Bei körperlicher Behinderung müssen die Vollmachten
Je nach Umfang der Vollmacht kann der Aufgaben­            nicht so weitreichend und umfassend sein wie etwa bei
kreis unterschiedlich groß sein. Er kann die Besorgung     einer psychischen Erkrankung oder einer geistigen Be­
alltäglicher Geschäfte umfassen, aber auch die Vermö­      hinderung.
genssorge beinhalten, womit der Bevollmächtige Ihre ge­    Auf jeden Fall sollten Sie in der Vorsorgevollmacht ein­
samten finanziellen Angelegenheiten regeln würde.          deutige Formulierungen wählen und klare Handlungsan­
Außerdem können Sie mit der Vollmacht Pflegeanord­         weisungen und Entscheidungsvorgaben treffen. Damit
nungen treffen und eine Reihe weiterer Aufgaben z. B.      schützen Sie sich und die von Ihnen bevollmächtigte
bei der Gesundheitsvorsorge oder hinsichtlich der          Person vor Zweifeln und Missverständnissen.
Bestimmung des Aufenthaltes, festlegen. Beispiele der­     Von Zeit zu Zeit oder bei einem besonderen Anlass
artiger Verfügungen finden Sie ab Seite 26.                (z. B. bei einem bevorstehenden Krankenhausaufent­
Bei der Abfassung einer Vorsorgevollmacht sollten Sie      halt) sollten Sie überprüfen, ob die in der Vorsorgevoll­
bedenken, dass das Handeln eines Bevollmächtigten          macht getroffenen Verfügungen noch Ihren Wünschen
genauso wirkt, als würden Sie selbst tätig werden. Bei     und Vorstellungen entsprechen. Bei unveränderter
entsprechender Vollmacht kann der Bevollmächtigte          Beibehaltung der dort aufgeführten Punkte können Sie
Kaufverträge in Ihrem Namen schließen, Ihnen ge­           dies auf der Vollmacht vermerken. Anderenfalls müssen
hörende Dinge verkaufen, die Wohnung kündigen, einen       Sie eventuell die bisherige Vollmacht widerrufen.
Heimvertrag schließen usw. Wegen der Tragweite einer
Bevollmächtigung sollten Sie sich den Inhalt einer Voll­
macht genau überlegen. Es empfiehlt sich, differenzierte
Festlegungen zu treffen. Bei nur körperlicher Behinde­
rung ist die Übertragung von Rechten, die die Lebensge­
staltung zum Inhalt haben, nicht in dem Maße erfor­
derlich wie bei geistigen Gebrechen.

                                                                                               Vorsorgevollmacht       7
Welche Form muss                                           Ab wann und wie
    eine Vorsorge­                                             lange gilt die
    vollmacht haben?                                           Vollmacht?

    Eine Vollmacht ist grundsätzlich nicht an eine Form ge­    Die Vollmacht gilt grundsätzlich ab ihrer Ausstellung. Im
    bunden, sollte aber aus Beweisgründen schriftlich ab­      Innenverhältnis zum Bevollmächtigten ist aber die mit
    gefasst werden. Der Vorteil einer selbst geschriebenen     ihm getroffene Vereinbarung maßgebend. Diese wird
    Vollmacht besteht darin, dass man den Inhalt des           wörtlich oder stillschweigend dahingehend lauten, dass
    Schriftstücks stärker überdenkt, das Aufsetzen vor dem     von der Vollmacht erst Gebrauch gemacht werden darf,
    Notar gewährleistet andererseits rechtskundigen Rat.       wenn Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind.
    Hilfe bei der Formulierung einer Vollmacht können Sie      Sie können die Vollmacht jederzeit widerrufen. Hier­
    auch bei den Betreuungsvereinen erhalten. Eine An­         zu müssen Sie ein ausgehändigtes Formular
    schriftenliste anerkannter Betreuungsvereine finden Sie    zurückverlangen. Möchten Sie eine Konto­/Depot­
    ab Seite 23.                                               Vollmacht widerrufen, sollten Sie dies stets auch Ihrer
    Die Einholung anwaltlichen oder notariellen Rats ist be­   Bank oder Sparkasse sofort schriftlich mitteilen. Können
    sonders dann zu empfehlen, wenn Sie umfangreiches          Sie die Vollmacht krankheitsbedingt nicht mehr wider­
    Vermögen besitzen, mehrere Bevollmächtigte einsetzen       rufen, kann das Gericht einen Betreuer bestellen mit
    oder neben der Vollmacht eingehende Handlungsan­           der Aufgabe, den Bevollmächtigten zu kontrollieren und
    weisungen an den oder die Bevollmächtigten festlegen       die Vollmacht zu widerrufen, wenn der Bevollmächtigte
    wollen. Die notarielle Beurkundung muss erfolgen, wenn     durch Pflichtwidrigkeiten einen wichtigen Anlass gege­
    Ihre Vollmacht auch unwiderruflich zum Erwerb oder zur     ben hat. Widerruft der Betreuer die Vollmacht, wird das
    Veräußerung von Grundstücken oder Eigentumswoh­            Gericht anstelle des Bevollmächtigten eine geeignete
    nungen oder zur Aufnahme von Verbraucherdarlehen           Person zum Betreuer bestellen, die sich um Ihre Angele­
    berechtigen soll. Ferner ist eine notarielle Beurkundung   genheiten kümmert.
    dann sinnvoll, wenn Sie ein Handelsgewerbe betreiben       Zu überlegen ist ferner, ob die Vollmacht nach dem Tod
    oder Gesellschafter einer Personen­ oder Kapitalgesell­    in Kraft bleiben soll. Damit würde der Bevollmächtigte
    schaft sind. Durch eine notarielle Beurkundung können      für unaufschiebbare Rechtsgeschäfte handlungsfähig
    zudem spätere Zweifel an der Wirksamkeit der Voll­         bleiben, bis er von den Erben abgelöst wird. Der Tod
    macht vermieden werden.                                    des Vollmachtgebers führt nach neuerer Rechtspre­
    Sofern die Vorsorgevollmacht dem Bevollmächtigten          chung im Zweifel zum Erlöschen der Vollmacht. In der
    auch Rechte im Verkehr mit einer Bank oder Sparkasse       Vollmacht sollte daher ausdrücklich geregelt werden,
    einräumt, sollten Sie sich bei dem jeweiligen Kreditin­    dass die Vollmacht über den Tod des Vollmachtgebers
    stitut erkundigen, was zu beachten ist. Viele Banken       hinaus fortgilt. Möglich ist auch, mit einem Beerdigungs­
    und Sparkassen haben für solche Fälle besondere Ge­        institut einen Vorsorgevertrag abzuschließen, mit dem
    schäftsformen geschaffen und erkennen deshalb auch         die Beerdigung und deren Ablauf im Detail geregelt
    notariell beglaubigte Unterschriften unter einer Vorsor­   werden können. Auskünfte über den Kauf einer Grab­
    gevollmacht nicht immer an.                                stätte und den Abschluss eines Grabpflegevertrages er­
    Soll der Bevollmächtigte einen Vertrag über Wohnraum       hält man bei den Friedhofsverwaltungen.
    mit Pflege oder Betreuungsleistungen (früher: sog.         Andere Verfügungen, die erst nach dem Tod wirksam
    Heimvertrag) abschließen können, muss die Bevoll­          werden sollen, wie z. B. Erbschaftsregelungen oder Ver­
    mächtigung schriftlich erfolgen.                           mächtnisse, gehören in ein Testament.
    Erteilen und widerrufen kann eine Vollmacht jeder Voll­
    jährige, der nicht infolge einer Krankheit oder Behinde­
    rung geschäftsunfähig ist.

8    Vorsorgevollmacht
Wie kann ich meine                                            Wo bewahre ich die
Wünsche und Vor­                                              Vollmachtsurkunde
stellungen verdeutli­                                         auf, und muss ich die
chen?                                                         Vollmacht registrieren
                                                              lassen?
Zunächst sollte beachtet werden, dass die Vollmacht           Handlungsfähig ist ein Bevollmächtigter nur, wenn er die
eine für Dritte bestimmte Erklärung ist. Sie bezeichnet       Vollmacht im Original oder die notariell gesiegelte Ausfer­
die Person des rechtsgeschäftlichen Vertreters bzw. der       tigung der Vollmachtsurkunde vorweisen kann. Da eine
rechtsgeschäftlichen Vertreterin und beschreibt, was          Vorsorgevollmacht aber meist erst zu einem späteren
dieser/diese im Außenverhältnis mit Rechtswirkung für         Zeitpunkt benötigt wird, kommt der Aufbewahrung der
Sie tun darf.                                                 Vollmacht bis dahin eine besondere Bedeutung zu. Eine
Deshalb sollten Anweisungen an die bevollmächtigte            sichere Aufbewahrung schützt zwar vor Missbrauch, ist
Person zum inhaltlichen Gebrauch der Vollmacht nicht          die Vollmacht im Bedarfsfall aber nicht auffindbar, ist
in diese selbst aufgenommen werden. Eine Vollmacht            möglicherweise alle Vorsorge vergeblich gewesen.
kann etwa zum Abschluss eines Heimvertrages er­               Empfehlenswert ist es, eine Kopie oder einen Hinweis
mächtigen. Wünsche, welches Heim vorrangig in Be­             auf die Vollmacht bei sich zu tragen. Auch sollte der
tracht kommt oder umgekehrt keinesfalls ausgewählt            Bevollmächtigte Kenntnis darüber haben, dass er be­
werden sollte, gehören aber nicht in diese Erklärung mit      vollmächtigt wurde, damit er sich im Bedarfsfall in den
Außenwirkung. Wünsche sollten vorweg mit der bev­             Besitz der Vollmacht setzen und dann die erforderlichen
ollmächtigten Person als Auftrag besprochen oder auch         Angelegenheiten für Sie klären und regeln kann. Sorgen
in einer schriftlichen Handlungsanweisung, etwa einem         Sie also stets dafür, dass die Vollmachtsurkunde dem
Brief, niedergelegt werden.                                   Berechtigten zur Verfügung steht, wenn sie benötigt
Dasselbe gilt für die Aufforderung, bestimmte Ange­           wird. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten:
hörige an Geburtstagen, zu Weihnachten usw. zu be­
schenken oder die bisherigen Spendengewohnheiten              Private Verwahrung
fortzuführen.                                                 Sie können die Vollmachtsurkunde an einem im Ernst­
All dies sollte nicht in den Text der Vollmacht, sondern in   fall leicht zugänglichen Ort aufbewahren, den der Be­
den Auftrag an die bevollmächtigte Person aufgenom­           vollmächtigte kennt (z. B. in Ihrem häuslichen Schreib­
men werden. Welchen weiteren Inhalt der Auftrag im            tisch), oder Sie übergeben die Vollmachtsurkunde von
Einzelnen haben kann, hängt wesentlich von Ihren indi­        vornherein dem Bevollmächtigten mit der Maßgabe,
viduellen Wünschen und Bedürfnissen ab.                       von dieser nur in dem besprochenen Fall Gebrauch zu
                                                              machen. Sollte diese Person absprachewidrig vorzeitig
                                                              von der Vollmacht Gebrauch machen, können Sie die
                                                              Vollmacht widerrufen, die Vollmachtsurkunde herausver­
                                                              langen und Schadensersatz fordern.
                                                              Sie können die Vollmachtsurkunde auch einer anderen
                                                              Vertrauensperson zur Verwahrung mit der Auflage
                                                              übergeben, sie dem Bevollmächtigten im Bedarfsfall
                                                              auszuhändigen. 

                                                                                                   Vorsorgevollmacht        9
Verwahrung beim Notar                                      Kommt es zu einem Betreuungsverfahren, kann das
     Bei einer notariellen Vollmacht können Sie auch den No­    Betreuungsgericht durch Abfrage bei dem Register
     tar anweisen, an die bevollmächtigte Person (nur) dann     Kenntnis vom Vorhandensein einer Vorsorgevollmacht
     eine Ausfertigung der Vollmachtsurkunde herauszuge­        oder einer Betreuungsverfügung erlangen und auf­
     ben, wenn diese ein ärztliches Attest vorlegt, wonach      grund der registrierten Daten beurteilen, ob eine für
     Sie die in der Vollmacht bezeichneten Angelegenheiten      das Betreuungsverfahren relevante Vollmacht oder
     nicht mehr besorgen können. Sie können mit dem Notar       eine Betreuungsverfügung vorhanden ist. Um dem
     absprechen, wie alt das Attest sein darf und dass des­     Betreuungsgericht den Kontakt mit der bevollmächtig­
     sen Richtigkeit nicht überprüft werden muss.               ten Person zu ermöglichen, sollten Sie auf jeden Fall
                                                                auch deren Daten registrieren lassen. Es empfiehlt sich,
     Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister              die Einzelheiten zuvor mit dem Bevollmächtigten zu
     der Bundesnotarkammer                                      besprechen, insbesondere zu klären, ob er mit der Re­
     Unabhängig vom Ort der Verwahrung können Sie Ihre          gistrierung einverstanden ist.
     Vorsorgevollmacht gebührenpflichtig registrieren lassen.
     Die Registrierung umfasst die wesentlichen Daten der
     Vollmacht, insbesondere Ihren Namen und Ihre Anschrift,
     den Umfang der Vollmacht und die Daten Ihrer Ver­
     trauensperson. Die Vollmachtsurkunde selbst wird nicht
     bei dem Zentralen Vorsorgeregister hinterlegt und die
     Angaben zur Vollmacht werden nicht inhaltlich überprüft.
     Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen
     können in gleicher Weise im Zentralen Vorsorgeregister
     registriert werden.

10    Vorsorgevollmacht
Die Registereintragung kann unmittelbar von dem           Für die Registrierung Ihrer Vollmacht fallen einma­
Vollmachtgeber selbst beantragt werden. Der Antrag        lig aufwandsbezogene Gebühren an, wobei in der
kann aber auch über den Notar oder Rechtsanwalt           Grundgebühr die Eintragung der ersten bevollmächtig­
gestellt werden, der bei der Erstellung der Vollmacht     ten Person enthalten ist. Folgende Gebühren werden
mitgewirkt hat. Zum Teil sind auch die Betreuungs­        von der Bundesnotarkammer für einen von Ihnen selbst
vereine und Betreuungsbehörden bei der Antragstel­        gestellten Antrag erhoben:
lung behilflich. Wollen Sie die Eintragung selbst ve­
ranlassen, können Sie dies über das Internet unter
                                                             Der Antrag auf Eintragung, Änderung, Ergänzung
www.vorsorgeregister.de tun. Das hat den Vor­
                                                              oder Löschung eines Eintrags wird online über
teil, dass die von Ihnen eingegebenen Daten au­
                                                              www.vorsorgeregister.de gestellt.................€ 15,50
tomatisiert und somit wesentlich schneller weiter­
                                                             Der Antrag auf Eintragung, Änderung, Ergän­
verarbeitet werden können. Der Antrag über
                                                              zung oder Löschung eines Eintrags wird schriftlich
das Internet ist zudem kostengünstiger als ein
                                                              gestellt ........................................................€ 18,50
postalischer Antrag. Für die postalische Antragstellung
                                                             Erhöhungsgebühr für jede weitere bevollmächtig­
wenden Sie sich bitte an die
                                                              te Person bei einem online gestellten Antrag über
                                                              www.vorsorgeregister.de .............................€ 2,50
               Bundesnotarkammer
                                                             Erhöhungsgebühr für jede weitere bevollmäch­
           – Zentrales Vorsorgeregister –
                                                              tigte Person bei schriftlichem Antrag ...........€ 3,00
                 Postfach 08 01 51
                                                             Bei Zahlung durch Lastschrifteinzug ermäßigen
                    10001 Berlin
                                                              sich die Gebühren um ................................€ 2,50

                                                                                                          Vorsorgevollmacht              11
Betreuungsverfügung

     Nach dem Gesetz wird durch das Gericht ein Betreuer für
     denjenigen bestellt, der aufgrund einer psychischen
     Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen
     Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise
     nicht besorgen kann. Das Gericht hört Sie auch zur Frage
     an, wen Sie gegebenenfalls als Betreuer wünschen. Falls
     Sie sich zu diesem Zeitpunkt nicht mehr äußern können, hat
     das Gericht Wünsche, die Sie zuvor geäußert haben, zu
     berücksichtigen. Dies geschieht zweckmäßig in einer schrift­
     lichen vorsorgenden Verfügung für den Betreuungsfall, auch
     Betreuungsverfügung genannt.
     Sie können darin bestimmen, wer mit Ihrer Betreuung beauf­
     tragt werden soll. Sie können aber auch festlegen, wer
     keinesfalls für diese Aufgaben in Betracht gezogen werden
     soll. In der Betreuungsverfügung kann beispielsweise zudem
     festgehalten werden, welche Wünsche und Gewohnhei­
     ten von Ihrem Betreuer respektiert werden sollen, ob Sie
     im Pflegefall zu Hause oder in einem Pflegeheim versorgt
     werden wollen oder welches Alten­ oder Pflegeheim Sie
     bevorzugen. Diese Wünsche sind für das Gericht und den
     Betreuer grundsätzlich verbindlich, außer sie würden Ihrem
     Wohl zuwiderlaufen oder Sie haben einen Wunsch erkenn­
     bar aufgegeben oder die Erfüllung eines Wunsches kann
     dem Betreuer nicht zugemutet werden.

12   Betreuungsverfügung
Soll ich statt einer                                         Welchen Inhalt sollte
Vorsorgevollmacht                                            und welche Form
eine Betreuungs­                                             muss eine Betreuungs­
verfügung errichten?                                         verfügung haben?

Das lässt sich nicht allgemein beantworten. Ist eine Per­    Eine Betreuungsverfügung richtet sich an das für Ihren
son, der Sie vollständig vertrauen können, bereit, sich      Wohnort zuständige Betreuungsgericht. Mit ihr treffen
im Bedarfsfall um Ihre Angelegenheiten zu kümmern,           Sie vorsorgliche Anordnungen für den Fall, dass ein­
dürfte eine Vorsorgevollmacht vorzuziehen sein. Denn         mal ein Betreuer bestellt werden muss. Die Abfassung
eine gesetzliche Betreuung ist nicht erforderlich, soweit    einer Betreuungsverfügung, für die hinsichtlich ihrer
die Angelegenheiten des Betroffenen durch einen Be­          Aufbewahrung das zur Vorsorgevollmacht Gesagte gilt,
vollmächtigten oder andere Hilfen, bei denen kein gesetz­    empfiehlt sich immer dann, wenn Sie bei den zu regeln­
licher Vertreter bestellt wird, ebenso gut wie durch einen   den Angelegenheiten eine gerichtliche Kontrolle bevor­
Betreuer besorgt werden können.                              zugen oder Ihnen keine Personen so nahe stehen, dass
Allerdings kann mit einer Vorsorgevollmacht bei freiheits­   Sie ihnen Vollmacht erteilen können oder wollen.
entziehenden Maßnahmen (z. B. Unterbringung, Un­             Neben der Auswahl der Person des Betreuers können
terbringung inkl. ärztlicher Zwangsbehandlung, Bett­         Sie auch Ihre Wünsche für die jeweilige Ausübung der
gitter, Bauchgurt) das Erfordernis der Genehmigung           Betreuung äußern. Folgende Fragen können Ihnen An­
durch das Betreuungsgericht nicht umgangen werden.           regungen dafür geben:
Auch wenn solche Maßnahmen von der Vorsorgevoll­
macht erfasst sind, bedürfen sie stets der Genehmigung          Möchte ich meinen bisherigen Lebensstandard
des Betreuungsgerichts. Zudem ist streitig, ob eine Ein­         behalten und soll dafür notfalls mein Vermögen auf­
willigung in risikoreiche medizinische Maßnahmen durch           gebraucht werden?
eine Vollmacht wirksam geregelt werden kann. Mitunter           In welchem Heim möchte ich gegebenenfalls
sind Ärzte nicht bereit, Vollmachten hierüber anzuer­            wohnen und in welchem auf keinen Fall?
kennen. Sie ziehen oft gerichtlich kontrollierte Wege vor.      Möchte ich meine persönlichen Gegenstände und
Dann müsste das Gericht ergänzend einen Betreuer für             Möbel soweit wie möglich mitnehmen oder sollen
den betreffenden Aufgabenkreis bestellen.                        diese im Falle einer Wohnungsauflösung an be­
Deshalb kann es ratsam sein, bereits die Vorsorgevoll­           stimmte Personen/Organisationen ausgehändigt
macht mit einer Betreuungsverfügung zu kombinieren.              werden?
Dies ist empfehlenswert, falls die Vollmacht eine be­
stimmte Geschäftsbesorgung nicht abdeckt oder Zwei­          Die Betreuungsverfügung ist nicht an eine bestimm­
fel an der Wirksamkeit der Vollmacht bestehen. Im            te Form gebunden. Es empfiehlt sich aber, sie aufzu­
Anhang (  26) finden Sie ein Vollmachtsformular, mit        schreiben und zu unterschreiben, damit möglichst keine
dem Sie auch verfügen können, dass die von Ihnen be­         Zweifel an der Echtheit Ihrer Verfügung entstehen. Wenn
vollmächtigte Person für Ihre Betreuung ausgewählt           Sie also eine Betreuungsverfügung errichten wollen,
werden soll, wenn trotz der Vollmacht eine Betreuer­         können Sie das im Anhang (  26) abgedruckte Muster
bestellung notwendig werden sollte.                          verwenden. Betreuungsverfügungen können ebenfalls
    Wenn Sie hingegen niemanden haben, dem Sie               im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
eine Vorsorgevollmacht anvertrauen wollen, empfiehlt         registriert werden. Einzelheiten dazu finden Sie bereits
sich von vornherein nur die Festlegung einer                 oben zur Vorsorgevollmacht erläutert.
Betreuungsverfügung. Damit nehmen Sie Einfluss, wer
im Bedarfsfall für Sie zum Betreuer bestellt wird und wie
er handeln soll.

                                                                                             Betreuungsverfügung        13
Patientenverfügung

     Solange Sie als Patient einwilligungsfähig sind, entscheiden Sie selbst nach
     ärztlicher Aufklärung und Beratung über alle Sie betreffenden medizinischen
     Maßnahmen. Dies gilt auch, wenn für Sie ein Betreuer mit dem Aufgabenkreis
     der Gesundheitsfürsorge bestellt wurde. Falls Sie aber nicht mehr
     entscheidungsfähig sind, vor allem Ihren Willen nicht mehr äußern können,
     muss eine bevollmächtigte Person oder ein Betreuer für Sie entscheiden. Ist
     weder ein Bevollmächtigter noch ein Betreuer bestellt, muss bei eilbedürftigen
     Maßnahmen der Arzt nach Ihrem »mutmaßlichen Willen« handeln. Bei nicht
     eilbedürftigen ärztlichen Behandlungen muss gegebenenfalls ein vorläufiger
     Betreuer bestellt werden. Ihr mutmaßlicher Wille ist maßgebend für jede ärzt­
     liche Behandlung, zu der Sie sich selbst nicht mehr äußern können. Es muss
     – gegebenenfalls von Ihrem Bevollmächtigten oder dem Betreuer – ermittelt
     werden, wie Sie sich in der gegebenen Situation entscheiden würden, wenn
     Sie Ihren Willen noch kundtun könnten. Dies kann sehr schwierig sein, wenn
     Sie in der Vergangenheit niemals schriftlich oder auch nur mündlich, z. B.
     gegenüber Angehörigen, Ihre Vorstellungen für eine medizinische Behandlung,
     insbesondere in der letzten Lebensphase, geäußert haben. Dies kann in Form
     einer gesonderten Patientenverfügung geschehen. Die Patientenverfügung
     ist gesetzlich geregelt in § 1901a Abs. 1 BGB. Mit einer Patientenverfügung
     können Sie für den Fall Ihrer späteren Entscheidungsunfähigkeit im Voraus
     festlegen, ob Sie in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht
     unmittelbar bevorstehende Untersuchungen Ihres Gesundheitszustandes,
     Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligen oder diese untersagen.
     Eine Patientenverfügung bedarf der Schriftform und ist jederzeit formlos
     widerrufbar.
14    Patientenverfügung
Brauche ich eine                                            Welchen Inhalt sollte
Patientenverfügung?                                         und welche Form
                                                            muss eine Patienten­
                                                            verfügung haben?

Niemand ist verpflichtet, eine Patientenverfügung           Viele Menschen haben klare Vorstellungen darüber, was
abzufassen. Das Gesetz stellt deshalb sogar                 geschehen soll, falls bei schweren Erkrankungen oder
ausdrücklich klar, dass die Errichtung oder Vorlage einer   Unfällen die Grenzen medizinischer Hilfe erreicht sind.
Patientenverfügung nicht zur Bedingung für einen Ver­       Wenn aber ein solcher Fall tatsächlich eintritt, können
tragsschluss (zum Beispiel den Abschluss eines Ver­         derartige Wünsche regelmäßig nicht mehr gegenüber
sicherungs­ oder Heimvertrages) gemacht werden darf         den Ärzten geäußert werden.
(§ 1901a Abs. 4 BGB). Wenn keine Patientenverfügung         Entspricht es Ihrem Willen, dass im Falle irreversibler
verfasst wurde, haben der Betreuer oder der Be­             Bewusstlosigkeit, schwerer Dauerschädigung des Ge­
vollmächtigte die Behandlungswünsche oder den mut­          hirns oder des dauernden Ausfalls lebenswichtiger Funk­
maßlichen Willen des Betroffenen festzustellen und auf      tionen keine lebensverlängernden Maßnahmen ergriffen
dieser Grundlage zu entscheiden.                            werden, können Sie dies in einer Patientenverfügung
Wenn Sie überlegen, ob Sie eine Patientenverfügung          festhalten. Dort kann außerdem zum Ausdruck gebracht
erstellen wollen oder nicht, empfiehlt es sich, zunächst    werden, dass ein menschenwürdiger Tod gewünscht
darüber nachzudenken, was Ihnen im Zusammen­                wird und ärztliche Maßnahmen abgelehnt werden, die
hang mit Krankheit, Leiden und Tod wichtig ist, wovor       lediglich eine Verlängerung des Sterbevorgangs und
Sie Angst haben und was Sie sich erhoffen. Man­             Leidens bedeuten würden.
che Menschen haben Angst, dass vielleicht nicht             Erklärt werden kann in einer Patientenverfügung aber
mehr alles medizinisch Mögliche für sie getan werden        auch, dass man mit einer ärztlichen Therapie einver­
könnte, wenn sie alt oder schwer krank sind. An­            standen ist, die das Leiden und die Schmerzen lindert.
dere befürchten, dass man sie in solchen Situa­             Sie können sich für eine intensive Schmerztherapie
tionen unter Aufbieten aller technischen Möglichkeiten      aussprechen und deren Anwendung wünschen, selbst
nicht sterben lässt.                                        wenn diese Medikation nicht risikolos ist. Aus der
Es ist nicht einfach, sich mit existenziellen Fragen aus­   Patientenverfügung muss dann aber eindeutig her­
einanderzusetzen, die Krankheit, Leiden und auch das        vorgehen, dass Sie sich dieses Risikos bei Abgabe der
Sterben betreffen. Dennoch ist dies notwendig, weil         Erklärung bewusst waren.
man sich über die Konsequenzen der eigenen Ent­             Überhaupt ist von Bedeutung, dass Sie sich über die
scheidungen klar werden muss. Festlegungen in einer         medizinische Situation und die rechtliche Bedeutung der
Patientenverfügung bedeuten, dass man selbst die Ver­       von Ihnen abgegebenen Erklärung zuvor ausführlich
antwortung für die Folgen übernimmt, wenn ein Arzt          und gründlich informiert haben. Dies sollte aus der
diesen Wünschen entspricht. Dabei sollten Sie be­           Patientenverfügung erkennbar sein, etwa indem Sie ge­
denken, dass in bestimmten Grenzsituationen des Le­         sondert darauf hinweisen. Abgeschlossen werden kann
bens Voraussagen über das Ergebnis medizinischer            die Patientenverfügung jeweils mit dem Satz: »Ich gebe
Maßnahmen und mögliche Folgeschäden im Einzelfall           diese Erklärung(en) frei und ohne Zwang, im Vollbesitz
kaum möglich sind.                                          meiner geistigen Kräfte ab.« 

                                                                                              Patientenverfügung      15
Inhalt einer Patientenverfügung kann also alles sein,        Mündliche Äußerungen sind deshalb aber nicht wirkungs­
     was Ihnen im Falle einer Situation wichtig ist, in der Sie   los, denn sie müssen bei der Feststellung des mutmaßli­
     sich selbst nicht mehr gegenüber den behandelnden            chen Patientenwillens von der Vertreterin oder dem
     Ärzten äußern können und diese Erklärungen auch nicht        Vertreter beachtet werden. Es ist nicht unbedingt erfor­
     anderen Personen überlassen wollen. Wenn Sie Festle­         derlich, aber sehr empfehlenswert, eine Patienten­
     gungen für oder gegen bestimmte Behandlungen treffen         verfügung in bestimmten Zeitabständen (z. B. jährlich)
     wollen, sollen Sie sich bewusst sein, dass Sie durch ei­     zu erneuern oder zu bestätigen. So kann man im ei­
     nen Behandlungsverzicht unter Umständen auf ein Wei­         genen Interesse regelmäßig überprüfen, ob die ein­
     terleben verzichten. Umgekehrt sollten Sie sich darüber      mal getroffenen Festlegungen noch gelten sollen
     klar sein, dass Sie für eine Chance, weiterleben zu          oder eventuell konkretisiert oder abgeändert werden
     können, möglicherweise Abhängigkeit und Fremd­               sollten. Eine Bestätigung Ihrer Patientenverfügung ist
     bestimmung in Kauf nehmen.                                   insbesondere immer dann anzuraten, wenn sich Ihre
     Am Ende Ihrer persönlichen Willensbildung kann die           konkrete Lebenssituation geändert hat (z. B. bei Heirat,
     Entscheidung stehen, eine Patientenverfügung zu er­          Gründung einer Familie o. Ä.) und Sie an den Festle­
     stellen, oder der Entschluss, keine Vorsorge treffen zu      gungen in Ihrer Patientenverfügung festhalten wollen.
     wollen. Sie sollten sich deshalb für diese Überlegungen      Denn der Betreuer ist verpflichtet, zu prüfen, ob Ihre
     Zeit nehmen und sich nicht unter Druck setzen. Vor Ab­       möglicherweise ältere Patientenverfügung noch auf Ihre
     fassung einer Patientenverfügung sollten Sie in jedem        konkrete (neue) Lebenssituation zutrifft.
     Falle Ihren Hausarzt konsultieren.
     Die neue gesetzliche Regelung der Patientenverfügung
     sieht vor, dass eine Patientenverfügung schriftlich ver­
     fasst und durch Namensunterschrift eigenhändig oder
     durch ein von einer Notarin oder einem Notar beglaubig­
     tes Handzeichen unterzeichnet werden muss (§ 1901a
     Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 126 Abs. 1 BGB). Niemand ist
     aber an seine schriftliche Patientenverfügung für im­
     mer gebunden. Die Patientenverfügung kann jederzeit
     formlos widerrufen werden (§ 1901a Abs. 1 Satz 3 BGB).
     Da Sie im Laufe der Jahre möglicherweise mehrere
     Patientenverfügungen machen, empfiehlt es sich, diese
     mit Ort und Datum zu versehen. Dies erleichtert es, eine
     widerrufene von einer etwaigen späteren, nicht wider­
     rufenen Patientenverfügung zu unterscheiden.

16    Patientenverfügung
Wie bekommt der be­ Muss meine
handelnde Arzt meine Patientenverfügung
Patientenverfügung? beachtet werden?

Eine Patientenverfügung sollte so verwahrt werden,        Die neue gesetzliche Regelung der Patientenverfügung
dass insbesondere Ihre Ärzte, Bevollmächtigten oder       sieht vor, dass Festlegungen für ärztliche Maßnahmen
Betreuer, aber gegebenenfalls auch das Betreuungs­        in bestimmten Situationen verbindlich sind, wenn durch
gericht, möglichst schnell und unkompliziert Kennt­       diese Festlegungen Ihr Wille für eine konkrete Lebens­
nis von der Existenz und vom Hinterlegungsort einer       und Behandlungssituation eindeutig und sicher fest­
Patientenverfügung erlangen können. Dazu kann es          gestellt werden kann. Die Ärztin oder der Arzt muss eine
sinnvoll sein, einen Hinweis bei sich zu tragen, wo die   derart verbindliche Patientenverfügung beachten. Die
Patientenverfügung aufbewahrt wird. Bei Aufnahme in       Missachtung des Patientenwillens kann als Körperver­
ein Krankenhaus oder Pflegeheim sollten Sie auf Ihre      letzung strafbar sein.
Patientenverfügung hinweisen. Wenn Sie eine Ver­          Ein Vertreter ist verpflichtet, die Patientenverfügung zu
trauensperson bevollmächtigt haben, sollte auch diese     prüfen, Ihren Behandlungswillen festzustellen und ihm
informiert sein. Sofern die Patientenverfügung Bestand­   Ausdruck und Geltung zu verschaffen (§ 1901a Abs. 1
teil einer Betreuungsverfügung ist, kann das Gesamt­      Satz 2 BGB).
dokument auch im Vorsorgeregister der Bundesnotar­        Damit Ihre Patientenverfügung beachtet werden kann,
kammer registriert werden (§ 78a Bundesnotarordnung)      müssen Sie die darin enthaltenen Erklärungen frei­
                                                          verantwortlich, insbesondere ohne äußeren Druck, ab­
                                                          gegeben haben. Zudem darf die Patientenverfügung
                                                          nicht widerrufen worden sein. Festlegungen in einer
                                                          Patientenverfügung sind daher nicht bindend, wenn auf
                                                          Grund konkreter Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass
                                                          Sie sie zum Behandlungszeitpunkt nicht mehr gelten las­
                                                          sen wollen. Unbeachtlich sind Anordnungen, die gegen
                                                          ein gesetzliches Verbot verstoßen (§ 134 BGB). Des­
                                                          halb kann in einer Patientenverfügung beispielsweise
                                                          vom Arzt keine strafbare Tötung auf Verlangen gefordert
                                                          werden.
                                                          Handelt es sich bei den in einer Patientenverfügung
                                                          genannten ärztlichen Maßnahmen um einen Eingriff in
                                                          die körperliche Integrität (beispielsweise eine Opera­
                                                          tion), ist die Einwilligung nur wirksam, wenn ihr eine
                                                          ärztliche Aufklärung vorausgegangen ist, es sei denn,
                                                          Sie haben auf eine solche Aufklärung verzichtet. Aus
                                                          der Patientenverfügung soll sich ergeben, ob diese
                                                          Voraussetzungen erfüllt sind. 

                                                                                             Patientenverfügung       17
Sollte ich in meiner
                                                               Patientenverfügung
                                                               meine persönlichen
                                                               Wertvorstellungen
                                                               darlegen?
     Wenn Sie keine Patientenverfügung haben oder wenn         Wenn Sie persönliche Wertvorstellungen, Einstellun­
     die Festlegungen in einer Patientenverfügung nicht auf    gen zum eigenen Leben und Sterben und religiöse An­
     die konkrete Lebens­ und Behandlungssituation zutre­      schauungen schriftlich niederlegen, können sie als
     ffen, muss für Sie ein Vertreter (Betreuer oder Bevoll­   Ergänzung und Auslegungshilfe Ihrer Patientenverfü­
     mächtigter) entscheiden, ob sie oder er der ärztlichen    gung dienen. Dies gilt besonders dann, wenn eine
     Maßnahme zustimmt oder nicht. Bei dieser Ent­             Patientenverfügung »in gesunden Tagen« erstellt wird.
     scheidung darf die Vertreterin oder der Vertreter kei­    Die in einer Patientenverfügung festgelegten Wünsche
     ne eigenen Maßstäbe zugrunde legen, sondern muss          zum Ob und Wie medizinischer Maßnahmen in kriti­
     Ihre Behandlungswünsche oder Ihren mutmaßlichen           schen Krankheitssituationen beruhen meist auf persön­
     Willen feststellen und auf dieser Grundlage entscheiden   lichen Wertvorstellungen, Lebenshaltungen, religiösen
     (§ 1901a Abs. 2 BGB). Dabei sind insbesondere Ihre        Anschauungen, Hoffnungen oder Ängsten. Um die Fest­
     früheren Äußerungen, Ihre Überzeugungen und Wert­         legungen in einer Patientenverfügung besser nachvoll­
     vorstellungen zu berücksichtigen.                         ziehen zu können, kann es für das Behandlungsteam
                                                               ebenso wie für Bevollmächtigte, Betreuerin oder
                                                               Betreuer hilfreich sein, Ihre persönlichen Auf­
                                                               fassungen dazu zu kennen. Das ist insbesondere dann
                                                               wichtig, wenn es Auslegungsprobleme gibt oder wenn
                                                               die konkrete Situation nicht genau derjenigen entspricht,
                                                               die Sie in der Patientenverfügung beschrieben ha­
                                                               ben. Insofern kann die schriftliche Festlegung eigen­
                                                               er Wertvorstellungen eine wichtige Ergänzung einer
                                                               Patientenverfügung sein. Eine schriftliche Dokumen­
                                                               tation der eigenen Wertvorstellungen kann zudem die
                                                               Ernsthaftigkeit einer Patientenverfügung unterstreichen.

18    Patientenverfügung
Wie formuliere ich
eine schriftliche
Patientenverfügung?

Am besten lassen Sie sich von einer ärztlichen oder an­    Eine fachkundige Beratung kann Ihnen helfen,
deren fachkundigen Person oder Organisation beraten,       Widersprüche zwischen einzelnen Festlegungen zu
bevor Sie eine schriftliche Patientenverfügung abfas­      vermeiden. Wie soll z. B. verfahren werden, wenn Sie
sen. Möglichst vermeiden sollte man allgemeine Formu­      einerseits festlegen, möglichst lange leben zu wollen,
lierungen wie z. B.: »Solange eine realistische Aussicht   aber andererseits bestimmte lebenserhaltende Maßnah­
auf Erhaltung eines erträglichen Lebens besteht, erwarte
                                                           men ablehnen? Liegt bereits eine schwere Erkrankung
ich ärztlichen und pflegerischen Beistand unter Aus­
                                                           vor, empfiehlt es sich, die Patientenverfügung vor allem
schöpfung der angemessenen Möglichkeiten« oder
                                                           auf die konkrete Krankheitssituation zu beziehen. Da­
Begriffe wie »unwürdiges Dahinvegetieren«, »qualvolles
                                                           bei sollten Sie mit dem Arzt über den Krankheitsverlauf,
Leiden«, »Apparatemedizin«. Solche Aussagen sind
                                                           mögliche Komplikationen und verschiedene Behand­
wenig hilfreich, denn sie sagen nichts darüber aus, was
für den Betroffenen beispielsweise ein »erträgliches«      lungsmöglichkeiten sprechen. Zudem kann es sinnvoll
Leben ist. Beschreiben Sie deshalb möglichst konkret,      sein, auch detaillierte Angaben zur Krankheitsgeschichte,
in welchen Situationen die Patientenverfügung gelten       Diagnose und aktuellen Medikation sowie zu den
soll und welche Behandlungswünsche Sie in diesen           Behandlungswünschen zu machen.
Situationen haben.
Wenn die Patientenverfügung in verschiedenen Situati­
onen gelten soll (z. B. für die Sterbephase, bei einem
dauernden Verlust der Einsichts­ und Kommunika­
tionsfähigkeit, im Endstadium einer unheilbaren Er­
krankung), sollten Sie überlegen, ob die festgelegten
Behandlungswünsche (z. B. die Durchführung oder die
Ablehnung bestimmter Maßnahmen wie die künstliche
Ernährung, die künstliche Beatmung und anderes) in
allen beschriebenen Situationen gelten sollen oder ob
Sie für verschiedene Situationen auch verschiedene
Behandlungswünsche festlegen möchten (Lehnen Sie
beispielsweise eine künstliche Ernährung nur in der
Sterbephase oder auch bei einer weit fortgeschrittenen
Demenzerkrankung ab?).

                                                                                              Patientenverfügung       19
Weitere Informationen
     und Adressen

     Nähere Informationen zu den aufgezeigten Fallgestaltungen
     können Sie den vom Bundesministerium der Justiz und
     Verbraucherschutz herausgegebenen Broschüren Betreuungsrecht
     und Patientenverfügung entnehmen. Die Broschüren sind auch im
     Internet abrufbar (www.bmjv.bund.de). Dort finden Sie weitere
     hilfreiche Informationen und Erläuterungen der gesetzlichen
     Vorschriften. Die Broschüre Patientenrechte in Deutschland
     informiert Sie ergänzend über die Rechte und Pflichten im
     Arzt-Patienten-Verhältnis.

20   Adressen
Örtliche Betreuungsbehörden
im Land Brandenburg
gemäß Brandenburgisches Betreuungsausführungsgesetz (BtAusfGBbg)
(nach kreisfreien Städten, Landkreisen und Postleitzahlen sortiert)

Landeshauptstadt Potsdam                      Landkreis Barnim                    Gesundheitsamt
                                                                                  Örtliche Betreuungsbehörde
Fachbereich Soziales,                         Grundsicherungsamt                  Falkensee
Gesundheit und Umwelt                         Örtliche Betreuungsbehörde          Dallgower Straße 9
Örtliche Betreuungsbehörde                    Eberswalde                          14612 Falkensee
Friedrich­Ebert­Straße 79/81                  Am Markt 1, Haus C, 2. OG           t 03321 40 36 822
(Postanschrift)                               16225 Eberswalde                    f 03321 40 36 822
14461 Potsdam                                 t 03334 21 41 330                   e Kerstin.Brandhorst@havelland.de
                                              f 03334 21 42 330
Hegelallee 6­10 (Haus 2)                      e gesundheitsamt@kvbarnim.de        Gesundheitsamt
(Sitz Eingang Jägerallee 2)                                                       Örtliche Betreuungsbehörde
14467 Potsdam                                 Grundsicherungsamt                  Rathenow
t 0331 289 2110                               Örtliche Betreuungsbehörde Bernau   Forststraße 45, Haus A
f 0331 289 2089                               Jahnstraße 45                       14712 Rathenow
e Soziale­Leistungen@                         16321 Bernau                        t 03385 55 17 115
   Rathaus.Potsdam.de                         t 03338 398 931 992                    03385 55 17 116
                                              f 03338 398 932 991                 f 03385 55 17 158
                                              e gesundheitsamt@kvbarnim.de        e Ines.Wiesener@havelland.de
Stadt Brandenburg an der Havel                                                       Beate.Ludwig@havelland.de

Fachgruppe Gesundheit                         Landkreis Dahme-Spreewald
Örtliche Betreuungsbehörde                                                        Landkreis Märkisch-Oderland
Klosterstraße 14                              Sozialamt
14770 Brandenburg an der Havel                Betreuungsbehörde                   Sozialamt
t 03381 58 53 27                              Beethovenweg 14                     Betreuungsbehörde Seelow
   03381 58 53 28                             15907 Lübben (Spreewald)            Puschkinplatz 12
f 03381 58 53 04                              t 03546 20 17 21                    15306 Seelow
e Frank.Bartels@Stadt­Brandenburg.de          e sozialamt@dahme­spreewald.de      t 03346 85 06 582
   Holger.Herrendorf@                                                             f 03346 85 06 509
   Stadt­Brandenburg.de                                                           e sozialamt@landkreismol.de
   Tatjana.Wegert@                            Landkreis Elbe-Elster
   Stadt­Brandenburg.de                                                           Sozialamt
                                              Sozialamt                           Betreuungsbehörde Strausberg
                                              Betreuungsbehörde                   Klosterstraße 14
Stadtverwaltung Cottbus                       Grochwitzer Straße 20               15344 Strausberg
                                              04916 Herzberg                      t 03346 85 06 579
Fachbereich Gesundheit                        t 03535 46 35 38                    f 03346 85 06 589
Betreuungsbehörde                               03535 46 35 13                    e sozialamt@landkreismol.de
Puschkinpromenade 25                          f 03535 46 31 26
03044 Cottbus                                 e Sozialamt@lkee.de                 Sozialamt
t 0355 612 3297                                                                   Betreuungsbehörde Bad Freienwalde
  0355 612 3211                                                                   Wriezener Straße 36
f 0355 612 13 3297 / 3211                     Landkreis Havelland                 16259 Bad Freienwalde
e gabriele.Nestler@cottbus.de                                                     t 03346 850 6578
  ute.roesler@cottbus.de                      Gesundheitsamt                      e sozialamt@landkreismol.de
                                              Örtliche Betreuungsbehörde Nauen
                                              Goethestraße 59/60
Stadt Frankfurt (Oder)                        14641 Nauen                         Landkreis Oberhavel
                                              t 03321 40 35 300
Gesundheitsamt                                f 03321 40 37 158                   Fachbereich Soziales
Örtliche Betreuungsbehörde                    e Doreen.Krueger@havelland.de       Örtliche Betreuungsbehörde
Logenstraße 6                                                                     Adolf­Dechert­Straße 1
15230 Frankfurt (Oder)                                                            16515 Oranienburg
t 0335 55 25 341                                                                  t 03301 60 14 56
f 0335 55 25 399                                                                  f 03301 60 14 90
e petra.huebner@frankfurt­oder.de                                                 e Heidemarie.Diederich@oberhavel.de

                                                                                                            Adressen    21
Landkreis Oberspreewald-Lausitz     Fachdienst Soziales und Wohnen        Fachbereich Soziales
                                         Örtliche Betreuungsbehörde            Örtliche Betreuungsbehörde Guben
     Sozialamt                           Potsdamer Straße 18, Haus 1           Gasstraße 4
     Betreuungsbehörde                   14770 Brandenburg an der Havel        03172 Guben
     Dubinaweg 1                         t 03381 53 32 08                      t 03561 68 71 33 03
     01968 Senftenberg                   f 03381 53 33 48                      f 03561 68 71 33 49
     t 03573 87 04 166                   e Sozialamt@Potsdam­Mittelmark.de     e sozialamt@lkspn.de
       03573 87 04 167
       03573 87 04 168                   Fachdienst Soziales und Wohnen
     f 03573 87 04 112                   Örtliche Betreuungsbehörde            Landkreis Teltow-Fläming
     e poststelle@osl­online.de          Papendorfer Weg 1
                                         14806 Bad Belzig                      Sozialamt
                                         t 033841 91 288                       Örtliche Betreuungsbehörde
     Landkreis Oder-Spree                f 033841 91 185                       Am Nuthefließ 2
                                         e Sozialamt@Potsdam­Mittelmark.de     14943 Luckenwalde
     Sozialamt                                                                 t 03371 60 83 300
     Betreuungsbehörde                                                         f 03371 60 89 210
     Liebknechtstraße 13                 Landkreis Prignitz                    e elfi.grzanna@teltow­flaeming.de
     15848 Beeskow
     t 03366 35 24 30                    Gesundheit und Soziales
     f 03366 35 24 49                    Örtliche Betreuungsbehörde            Landkreis Uckermark
     e Kerstin.Prestin@                  Berliner Straße 49
        landkreis­oder­spree.de          19348 Perleberg                       Gesundheits- und Veterinäramt
                                         t 03876 71 36 07                      Betreuungsbehörde Angermünde
                                         f 03876 71 36 33                      Berliner Straße 72
     Landkreis Ostprignitz-Ruppin        e betreuungsbehoerde@lkpringnitz.de   16278 Angermünde
                                                                               t 03331 26 84 44
     Jugend- und Betreuungsamt                                                 f 03331 26 82 68
     Betreuungsbehörde                   Landkreis Spree-Neiße                 e gesundheitsamt@uckermark.de
     Heinrich­Rau­Straße 27­30
     16816 Neuruppin                     Fachbereich Soziales                  Gesundheits- und Veterinäramt
     t 03391 68 85 170                   Örtliche Betreuungsbehörde Cottbus    Betreuungsbehörde Schwedt/Oder
        03391 68 85 171                  Makarenkostraße 5                     Berliner Straße 123
        03391 68 85 172                  03050 Cottbus                         16303 Schwedt
        03391 68 85 173                  t 0355 866 94 35 033                  t 03332 20 81 46
     f 03391 68 85 174                   f 0355 866 94 35 088                  f 03332 20 82 08
     e kerstin.barsikow@opr.de           e sozialamt@lkspn.de                  e gesundheitsamt@uckermark.de

                                         Fachbereich Soziales                  Gesundheits- und Veterinäramt
     Landkreis Potsdam-Mittelmark        Örtliche Betreuungsbehörde            Betreuungsbehörde Templin
                                         Spremberg                             Prenzlauer Allee 7
     Fachdienst Soziales und Wohnen      Mittelstraße 2                        17268 Templin
     Örtliche Betreuungsbehörde          03130 Spremberg                       t 03987 41 34 53
     Lankeweg 4                          t 03563 57 55 032                     f 03987 41 17 53
     14513 Teltow                        f 03563 57 51 088                     e gesundheitsamt@uckermark.de
     t 03328 31 81 11                    e sozialamt@lkspn.de
     f 03328 31 85 29                                                          Gesundheits- und Veterinäramt
     e Sozialamt@Potsdam­Mittelmark.de   Fachbereich Soziales                  Betreuungsbehörde Prenzlau
                                         Örtliche Betreuungsbehörde Forst      Karl­Marx­Straße 1
     Fachdienst Soziales und Wohnen      Heinrich­Heine Straße 1               17291 Prenzlau
     Örtliche Betreuungsbehörde          03149 Forst (Lausitz)                 t 03984 70 29 53
     Am Gutshof 7­9                      t 03562 98 61 50 36                   f 03984 70 34 53
     14542 Werder                        f 03562 98 61 50 88                   e gesundheitsamt@uckermark.de
     t 03327 73 93 12                    e sozialamt@lkspn.de
     f 03327 73 92 91
     e Sozialamt@Potsdam­Mittelmark.de

22    Adressen
Anerkannte Betreuungsvereine
Im Land Brandenburg
Gemäß § 1908f BGB und Brandenburgisches Betreuungsausführungsgesetz (BtAusfGBbg)
(nach Postleitzahlen sortiert)

Diakonisches Werk Niederlausitz e.V.    Diakonisches Werk                          Freier Betreuungsverein
Betreuungsverein                        im Kirchenkreis Brandenburg                Teltow-Fläming e.V.
Ostrower Straße 13 b                    an der Havel e.V.                          Baruther Straße 20/21
03046 Cottbus                           Betreuungsverein                           15806 Zossen
t 0355 38 32 470                       Damaschkestraße 17                          t 03377 20 43 927
f 0355 38 32 471                       14770 Brandenburg an der Havel              f 03377 20 43 911
e betreuungsverein@                    t 03381 20 99 377                           e j.kay@betreuungsverein­tf.de
  diakonie­niederlausitz.de            f 03381 20 99 570
                                       e stadtmann@diakoniebrb.de
                                                                                   Betreuungsverein
Unabhängiger Betreuungsverein                                                      Integration-Berlin Köpenick e.V.
Cottbus e.V.                            Betreuungsverein Fläming e.V.              Betreuungsverein
Straße der Jugend 33                   Straße der Einheit 3                        Fürstenberg (Oder)
03050 Cottbus                          14806 Bad Belzig                            Schützenstraße 10
t 0355 430 90 640                      t 033841 798 40                             15890 Eisenhüttenstadt
f 0355 430 90 644                      f 033841 798 429                            t 03364 60 92 25
e ubv­cottbus@freenet.de               e betreuungsverein@btv­flaeming.de          f 03364 60 92 27
                                                                                   e betreuung­langanki@freenet.de

Haus der Familie e.V.                   Betreuungsverein Fläming e.V.
Betreuungsverein Guben                 Grünstraße 1                                Betreuungsverein der AWO
Goethestraße 93                        14913 Jüterbog                              Eisenhüttenstadt e.V.
03172 Guben                            t 03372 398 35 20                           Karl­Marx­Straße 35 c
t 03561 68 51 26                       f 03372 398 35 49                           15890 Eisenhüttenstadt
f 03561 68 51 25                       e betreuungsverein@btv­flaeming.de          t 03364 284 178
e verwaltungsleitung@                                                              f 03364 771 254
  haus­der­familie­guben.de                                                        e awo­betreuungsverein­ehst@
                                        Betreuungsverein Luckenwalde e. V.            t­online.de
                                       Bahnhofstraße 18/19
Caritasverband                         14943 Luckenwalde
für das Erzbistum Berlin e.V.          t 03371 69 53 00                            Arbeiter-Samariter-Bund
Betreuungsverein Potsdam               f 03371 40 53 58                            Luckau/Dahme e.V.
Berliner Straße 49                     e info@betreuungsverein­luk.de              Betreuungsverein
14467 Potsdam                                                                      Nordhag 17­19
t 0331 290 8 811                                                                   15936 Dahme/Mark
f 0331 290 8 810                        Strausberger Betreuungsverein e.V.         t 035451 987 0
e s.aengst@caritas­berlin.de           Berliner Straße 83                          f 035451 987 20
                                       15344 Strausberg                            e BTV­Trepsdorf@asb­dalu.de
                                       t 03341 21 50 43
Betreuungsverein Rathenow e.V.         f 03341 42 00 302
Puschkinstraße 88                      e betreungsverein@btv­srb.de                Betreuungsverein OPTIMUT
14712 Rathenow                                                                     Europäischer Regionaler
t 03385 503 498                                                                    Förderverein e.V.
f 03385 517 60 22                       DRK Kreisverband Märkisch-Oder-            Technologie­ und Gemeindezentrum
e m.korallus@                           Havel-Spree e.V.                           16278 Pinnow
   betreuungsverein­rathenow.de        Dr.­Wilhelm­Külz­Straße 37­38               t 033 335 42 07 0
                                       15517 Fürstenwalde/Spree                    f 033 335 42 07 1
                                       t 03361 365 47 10                           e Regionaler­Förderverein@t­online.de
                                       f 03361 365 47 19
                                       e ingrid.vogeler@drk­mos.de

                                                                                                              Adressen     23
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