Die Patientenverfügung - Zürcher Landfrauen Vereinigung 20. November 2013, 8.30 11.00

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Die Patientenverfügung - Zürcher Landfrauen Vereinigung 20. November 2013, 8.30 11.00
Die Patientenverfügung
Zürcher Landfrauen Vereinigung
20. November 2013, 8.30 – 11.00
Hubert Kausch
Patientenverfügung
Ziele
• Sie haben die Patientenverfügung als Instrument zur
   Vorsorge für medizinische Massnahmen bei
   Urteilsunfähigkeit kennengelernt.
• Sie kennen notwendige und mögliche Inhalte von
  Patientenverfügungen.
• Sie haben sich mit einzelnen Aspekten im Hinblick auf
  die Errichtung einer eigenen Patientenverfügung
  auseinandergesetzt.
• Sie kennen die einzelnen Schritte, die zur Errichtung
  einer Patientenverfügung zu unternehmen sind.

                                         20. November 2013
                                    Patientenverfügung /ZLF
Patientenverfügung

   - Selbstbestimmung als gesellschaftlicher Leitwert
   «nichts geschieht, was ich nicht selber entschieden
   habe, dass es so geschehen soll…»
   - Gesellschaft der vielen Möglichkeiten verlangt nach
     Auswahl und Entscheidung
   «nichts geschieht ‘einfach so’; was geschieht, muss
   vorher entschieden worden sein»

   Ʃ Dilemma der Freiheit
   Das Privileg der Wahl einerseits, der Zwang zur
   Entscheidung andererseits
                                        20. November 2013
                                   Patientenverfügung /ZLF
Patientenverfügung

Reflexionsfrage

 Selbstbestimmt leben heisst für mich ...

 Wie würden Sie diesen Satz beenden ?
 Tauschen Sie sich mit Ihren Nachbarinnen darüber aus.

 Selbstbestimmt leben im Sterben heisst für mich ...

                                        20. November 2013
                                   Patientenverfügung /ZLF
Patientenverfügung

Sammlung
 Selbstbestimmt leben heisst für mich ...

                                       20. November 2013
                                  Patientenverfügung /ZLF
Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung

ist eine Vorausverfügung einer urteilsfähigen
Person, in der sie für eine Situation in der
Zukunft, in der sie nicht mehr urteilsfähig sein
wird, festlegt,

welche medizinischen Behandlungen sie für
sich ablehnt und welchen sie zustimmt.

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                                 Patientenverfügung /ZLF
Patientenverfügung
In diesen Lebenssituationen…

- Patientin/Patient erhält eine Diagnose, die neu spezifisches
  Gesundheitsrisiko beinhaltet
- Schwerwiegende medizinische Eingriffe (Operationen …)
- Veränderung im Beziehungsnetz einer Person (Tod des
  Partners, Wegzug der Kinder …)
- Eintritt ins Altersheim
- Regelung der „letzten Dinge“ wie Erbschaftsfragen etc.
- Bilanzüberlegungen bei wichtigen Lebensübergängen
  (Eintritt ins Pensionsalter, Auszug der Kinder …)

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                                     Patientenverfügung /ZLF
Patientenverfügung
rechtlicher Rahmen
Patientenverfügung sichert die Beachtung des
Patientenwillens im Zustand von Urteilsunfähgikeit
Bei Urteilsfähigkeit entscheidet der Patient /die Patientin
selber über die Durchführung medizinischer Behandlungen
auf der Grundlage des informierten Einverständnisses
(informed consent)
Patient hat das Recht auf umfassende Information zu
Diagnose, Behandlungsmöglichkeiten und den Aussichten auf
Heilung / Besserung
Ärztin hat die Pflicht zu umfassender Information zu
Diagnose, Behandlungsmöglichkeiten und den Aussichten auf
Heilung / Besserung
                                         20. November 2013
                                    Patientenverfügung /ZLF
Patientenverfügung
rechtlicher Rahmen
ZGB Art 16
Urteilsfähig im Sinne dieses Gesetzes ist jede Person, der
nicht wegen ihres Kindesalters, infolge geistiger
Behinderung, psychischer Störung, Rausch oder ähnlicher
Zustände die Fähigkeit mangelt, vernunftgemäss zu
handeln.
Urteilsfähigkeit ist die Fähigkeit, vernunftgemäss zu
handeln, d.h. logisch nachvollziehbar zu handeln
aber nicht in den Augen aller Beteiligten auch
vernünftig zu handeln
Recht auf Selbstbestimmung wird stärker gewichtet
als mögliche Schädigungen
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                                       Patientenverfügung /ZLF
Patientenverfügung
rechtlicher Rahmen
neues Erwachsenenschutzrecht regelt
Selbstbestimmung bei Urteilsunfähigkeit
- Gesetzgeber stärkt den Wert Selbstbestimmung von
Patienten und Patientinnen – mehr Verantwortung auf
Seiten des Patienten und seines Umfelds
- beschreibt (gesamtschweizerisch) drei Wege, die
Wahrnehmung der Selbstbestimmung auch im Zustand der
Urteilsunfähigkeit gewährleisten sollen:
       Patientenverfügung
       Bezugsperson
       Festlegung Reihenfolge Vertretungsberechtigter
ausserdem: Vorsorgeauftrag als Rechtsinstitut
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                                  Patientenverfügung /ZLF
Patientenverfügung
rechtlicher Rahmen
Erwachsenenschutzrecht
Art. 370 ZGB
1 Eine urteilsfähige Person kann in einer
Patientenverfügung festlegen, welchen
medizinischen Massnahmen sie im Fall ihrer
Urteilsunfähigkeit zustimmt oder nicht zustimmt.

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                                    Patientenverfügung /ZLF
Patientenverfügung
rechtlicher Rahmen
Erwachsenenschutzrecht
Art. 372 ZGB
2 Die Ärztin oder der Arzt entspricht der Patienten-
verfügung, ausser wenn diese gegen gesetzliche
Vorschriften verstösst oder wenn begründete Zweifel
bestehen, dass sie auf freiem Willen beruht oder
noch dem mutmasslichen Willen der Patientin oder des
Patienten entspricht.

Rekursinstanzen sind Kinder- und Erwachsenenschutz-
behörden

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                                  Patientenverfügung /ZLF
Patientenverfügung
rechtlicher Rahmen

liegt keine Patientenverfügung vor,
ist keine Bezugsperson benannt,
ist keine vertretungsberechtigte Person bereit, an einer
Entscheidung mitzuwirken,

entscheidet Arzt/ Ärztin in dringlichen Fällen nach dem
„mutmasslichen Patientenwillen“ und den Interessen des
Patienten

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                                     Patientenverfügung /ZLF
Patientenverfügung
medizinische Entscheidungen - Beispiele

Beispiel 1: 85-jährige Frau

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                                  Patientenverfügung /ZLF
Patientenverfügung
medizinische Entscheidungen

Patientenverfügungen sind für medizinisches Personal in
Entscheidungen verbindlich; sie sind dann auch wirklich
anwendbar, wenn…
- die getroffenen Entscheide nachvollziehbar sind.
- die Situationen, für die eine PV gelten soll, möglichst
genau beschrieben wird.
- Massnahmen benannt sind, die gewünscht sind oder
abgelehnt werden.
- die Aussagen in einer PV aktuell sind.
- wenn die Inhalte mit Angehörigen und/oder
Bezugspersonen besprochen sind.
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                                      Patientenverfügung /ZLF
Patientenverfügung
Form

- Urteilsfähigkeit bei Abfassung
- Schriftlichkeit
- eigenhändige Datierung und Unterschrift
Gängige Formulare von diversen Organisationen:

                                        20. November 2013
                                   Patientenverfügung /ZLF
Patientenverfügung
Patientenverfügung SRK

Inhalte
- Persönliche Werthaltung
- Bevollmächtigung /vertretungsberechtigte Person
- Medizinische Anordnungen
- Anordnungen für die Zeit nach dem Tod
- Aufbewahrung /Hinterlegung

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                                   Patientenverfügung /ZLF
Patientenverfügung
Reflexionsfragen zur Werthaltung
 Was mich bewegt, eine Patientenverfügung zu
 verfassen: Gibt es einen konkreten Anlass? Was
 wollen Sie mit einer Patientenverfügung erreichen
 oder allenfalls vermeiden?
Wo ich mich derzeit in meinem Leben sehe: Wie
ist mein derzeitiger gesundheitlicher Zustand? Mit
welchen Einschränkungen körperlicher Art oder in
Bezug auf meinen Gesundheitszustand kann ich
mir vorstellen zu leben?
Was im Moment die Qualität in meinem Leben
ausmacht : Was ist wichtig und wertvoll für mich,
worauf möchte ich nicht verzichten müssen?
                                         20. November 2013
                                    Patientenverfügung /ZLF
Patientenverfügung
Reflexionsfragen zur Werthaltung
 Frühere Krankheitserfahrungen bei mir selber oder
 bei (nahen) Angehörigen: Hat eine Leben mit starken
 Einschränkungen Sinn für Sie? Was bedeutet für Sie ein
 «guter» Tod?
Wenn ich auf Pflege durch andere angewiesen bin:
Was ist Ihnen wichtig, wenn Sie daran denken, von
anderen gepflegt zu werden? Würden Sie auch über eine
bestimmte Zeit hinweg ohne Bewusstsein leben wollen?
Meine persönlichen, religiösen und spirituellen
Überzeugungen: Haben Sie Grundhaltungen, die Ihre
Einstellung gegen über Krankheit und Leiden bestimmen?
Welche Personen sind in einer solchen Situation
einzubeziehen?                          20. November 2013
                                   Patientenverfügung /ZLF
Patientenverfügung

  Besprechen Sie sich mit Ihrer Nachbarin über
  ihre Beobachtungen im Umgang mit diesen
  Fragen.

                                        20. November 2013
                                   Patientenverfügung /ZLF
Patientenverfügung
Reflexionsfragen
 Welche Personen müssten in meine
 Auseinandersetzungen um meine
 Entscheidungen auf jeden Fall einbezogen sein?

Wen würde ich allenfalls bevollmächtigen
wollen?

                                     20. November 2013
                                Patientenverfügung /ZLF
Patientenverfügung
Patientenverfügung SRK
Medizinische Anordnungen
Lebenserhaltender Einsatz medizinischer Massnahmen
im Fall schlechter Erholungschancen

- Medikamente

- Künstliche Ernährung / Flüssigkeitszufuhr

- Künstliche Beatmung (maschinell)

- Nierenersatzverfahren (Dialyse)

- Krebsbehandlung, Chirurgische Eingriffe,
Bluttransfusion
                                          20. November 2013
                                     Patientenverfügung /ZLF
Patientenverfügung
Patientenverfügung SRK
Aufbewahrung und Hinterlegung
 - bei einer Person des Vertrauens

 - Hinterlegungsstelle z. B. Schweiz. Rotes Kreuz

 - Hinweis auf der Krankenversicherungskarte

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                                     Patientenverfügung /ZLF
Patientenverfügung
 Schritte zur Patientenverfügung
- Bestimmen, wozu ich eine Patientenverfügung erstellen
und einsetzen will

- Wahl der Form (selber formuliert, Formularvariante …)

- Klärung der eigenen Werthaltung, Einstellung zu Leben,
Leiden, Sterben und Tod

- bei spezifischen Risiken Gespräch mit behandelndem Arzt/
Hausärztin

- widerspruchsfreie Entscheidung für angegebene
Alternativen in Formularen;

                                          20. November 2013
                                     Patientenverfügung /ZLF
Patientenverfügung
Schritte zur Patientenverfügung

- präzise Formulierungen/ persönliche Ergänzungen (bei
Formularen)

- Datum und Unterschrift handschriftlich

- Kommunikation der Inhalte mit Bezugspersonen

- Hinterlegung der Verfügung bei Bezugspersonen,
Hausarzt, Hinterlegungsstelle

- Inanspruchnahme von persönlicher Beratung

                                         20. November 2013
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Patientenverfügung
Angebot des Schweizerischen Roten Kreuzes zur
Patientenverfügung

- Elektronische Vorlage auf www.patientenverfügung-srk.ch
plus weitere Informationen

- Telefonische Auskunft über 0800 99 88 44 (gratis)

- Persönliche Beratung durch Fachperson SRK

- Hinterlegung der Verfügung; Abrufbarkeit der hinterlegten
Verfügung 24 h über Notrufzentrale des Roten Kreuzes

                                         20. November 2013
                                    Patientenverfügung /ZLF
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