Die Patientenverfügung - Zürcher Landfrauen Vereinigung 20. November 2013, 8.30 11.00
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Patientenverfügung Ziele • Sie haben die Patientenverfügung als Instrument zur Vorsorge für medizinische Massnahmen bei Urteilsunfähigkeit kennengelernt. • Sie kennen notwendige und mögliche Inhalte von Patientenverfügungen. • Sie haben sich mit einzelnen Aspekten im Hinblick auf die Errichtung einer eigenen Patientenverfügung auseinandergesetzt. • Sie kennen die einzelnen Schritte, die zur Errichtung einer Patientenverfügung zu unternehmen sind. 20. November 2013 Patientenverfügung /ZLF
Patientenverfügung - Selbstbestimmung als gesellschaftlicher Leitwert «nichts geschieht, was ich nicht selber entschieden habe, dass es so geschehen soll…» - Gesellschaft der vielen Möglichkeiten verlangt nach Auswahl und Entscheidung «nichts geschieht ‘einfach so’; was geschieht, muss vorher entschieden worden sein» Ʃ Dilemma der Freiheit Das Privileg der Wahl einerseits, der Zwang zur Entscheidung andererseits 20. November 2013 Patientenverfügung /ZLF
Patientenverfügung Reflexionsfrage Selbstbestimmt leben heisst für mich ... Wie würden Sie diesen Satz beenden ? Tauschen Sie sich mit Ihren Nachbarinnen darüber aus. Selbstbestimmt leben im Sterben heisst für mich ... 20. November 2013 Patientenverfügung /ZLF
Patientenverfügung Sammlung Selbstbestimmt leben heisst für mich ... 20. November 2013 Patientenverfügung /ZLF
Patientenverfügung Eine Patientenverfügung ist eine Vorausverfügung einer urteilsfähigen Person, in der sie für eine Situation in der Zukunft, in der sie nicht mehr urteilsfähig sein wird, festlegt, welche medizinischen Behandlungen sie für sich ablehnt und welchen sie zustimmt. 20. November 2013 Patientenverfügung /ZLF
Patientenverfügung In diesen Lebenssituationen… - Patientin/Patient erhält eine Diagnose, die neu spezifisches Gesundheitsrisiko beinhaltet - Schwerwiegende medizinische Eingriffe (Operationen …) - Veränderung im Beziehungsnetz einer Person (Tod des Partners, Wegzug der Kinder …) - Eintritt ins Altersheim - Regelung der „letzten Dinge“ wie Erbschaftsfragen etc. - Bilanzüberlegungen bei wichtigen Lebensübergängen (Eintritt ins Pensionsalter, Auszug der Kinder …) 20. November 2013 Patientenverfügung /ZLF
Patientenverfügung rechtlicher Rahmen Patientenverfügung sichert die Beachtung des Patientenwillens im Zustand von Urteilsunfähgikeit Bei Urteilsfähigkeit entscheidet der Patient /die Patientin selber über die Durchführung medizinischer Behandlungen auf der Grundlage des informierten Einverständnisses (informed consent) Patient hat das Recht auf umfassende Information zu Diagnose, Behandlungsmöglichkeiten und den Aussichten auf Heilung / Besserung Ärztin hat die Pflicht zu umfassender Information zu Diagnose, Behandlungsmöglichkeiten und den Aussichten auf Heilung / Besserung 20. November 2013 Patientenverfügung /ZLF
Patientenverfügung rechtlicher Rahmen ZGB Art 16 Urteilsfähig im Sinne dieses Gesetzes ist jede Person, der nicht wegen ihres Kindesalters, infolge geistiger Behinderung, psychischer Störung, Rausch oder ähnlicher Zustände die Fähigkeit mangelt, vernunftgemäss zu handeln. Urteilsfähigkeit ist die Fähigkeit, vernunftgemäss zu handeln, d.h. logisch nachvollziehbar zu handeln aber nicht in den Augen aller Beteiligten auch vernünftig zu handeln Recht auf Selbstbestimmung wird stärker gewichtet als mögliche Schädigungen 20. November 2013 Patientenverfügung /ZLF
Patientenverfügung rechtlicher Rahmen neues Erwachsenenschutzrecht regelt Selbstbestimmung bei Urteilsunfähigkeit - Gesetzgeber stärkt den Wert Selbstbestimmung von Patienten und Patientinnen – mehr Verantwortung auf Seiten des Patienten und seines Umfelds - beschreibt (gesamtschweizerisch) drei Wege, die Wahrnehmung der Selbstbestimmung auch im Zustand der Urteilsunfähigkeit gewährleisten sollen: Patientenverfügung Bezugsperson Festlegung Reihenfolge Vertretungsberechtigter ausserdem: Vorsorgeauftrag als Rechtsinstitut 20. November 2013 Patientenverfügung /ZLF
Patientenverfügung rechtlicher Rahmen Erwachsenenschutzrecht Art. 370 ZGB 1 Eine urteilsfähige Person kann in einer Patientenverfügung festlegen, welchen medizinischen Massnahmen sie im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit zustimmt oder nicht zustimmt. 20. November 2013 Patientenverfügung /ZLF
Patientenverfügung rechtlicher Rahmen Erwachsenenschutzrecht Art. 372 ZGB 2 Die Ärztin oder der Arzt entspricht der Patienten- verfügung, ausser wenn diese gegen gesetzliche Vorschriften verstösst oder wenn begründete Zweifel bestehen, dass sie auf freiem Willen beruht oder noch dem mutmasslichen Willen der Patientin oder des Patienten entspricht. Rekursinstanzen sind Kinder- und Erwachsenenschutz- behörden 20. November 2013 Patientenverfügung /ZLF
Patientenverfügung rechtlicher Rahmen liegt keine Patientenverfügung vor, ist keine Bezugsperson benannt, ist keine vertretungsberechtigte Person bereit, an einer Entscheidung mitzuwirken, entscheidet Arzt/ Ärztin in dringlichen Fällen nach dem „mutmasslichen Patientenwillen“ und den Interessen des Patienten 20. November 2013 Patientenverfügung /ZLF
Patientenverfügung medizinische Entscheidungen - Beispiele Beispiel 1: 85-jährige Frau 20. November 2013 Patientenverfügung /ZLF
Patientenverfügung medizinische Entscheidungen Patientenverfügungen sind für medizinisches Personal in Entscheidungen verbindlich; sie sind dann auch wirklich anwendbar, wenn… - die getroffenen Entscheide nachvollziehbar sind. - die Situationen, für die eine PV gelten soll, möglichst genau beschrieben wird. - Massnahmen benannt sind, die gewünscht sind oder abgelehnt werden. - die Aussagen in einer PV aktuell sind. - wenn die Inhalte mit Angehörigen und/oder Bezugspersonen besprochen sind. 20. November 2013 Patientenverfügung /ZLF
Patientenverfügung Form - Urteilsfähigkeit bei Abfassung - Schriftlichkeit - eigenhändige Datierung und Unterschrift Gängige Formulare von diversen Organisationen: 20. November 2013 Patientenverfügung /ZLF
Patientenverfügung Patientenverfügung SRK Inhalte - Persönliche Werthaltung - Bevollmächtigung /vertretungsberechtigte Person - Medizinische Anordnungen - Anordnungen für die Zeit nach dem Tod - Aufbewahrung /Hinterlegung 20. November 2013 Patientenverfügung /ZLF
Patientenverfügung Reflexionsfragen zur Werthaltung Was mich bewegt, eine Patientenverfügung zu verfassen: Gibt es einen konkreten Anlass? Was wollen Sie mit einer Patientenverfügung erreichen oder allenfalls vermeiden? Wo ich mich derzeit in meinem Leben sehe: Wie ist mein derzeitiger gesundheitlicher Zustand? Mit welchen Einschränkungen körperlicher Art oder in Bezug auf meinen Gesundheitszustand kann ich mir vorstellen zu leben? Was im Moment die Qualität in meinem Leben ausmacht : Was ist wichtig und wertvoll für mich, worauf möchte ich nicht verzichten müssen? 20. November 2013 Patientenverfügung /ZLF
Patientenverfügung Reflexionsfragen zur Werthaltung Frühere Krankheitserfahrungen bei mir selber oder bei (nahen) Angehörigen: Hat eine Leben mit starken Einschränkungen Sinn für Sie? Was bedeutet für Sie ein «guter» Tod? Wenn ich auf Pflege durch andere angewiesen bin: Was ist Ihnen wichtig, wenn Sie daran denken, von anderen gepflegt zu werden? Würden Sie auch über eine bestimmte Zeit hinweg ohne Bewusstsein leben wollen? Meine persönlichen, religiösen und spirituellen Überzeugungen: Haben Sie Grundhaltungen, die Ihre Einstellung gegen über Krankheit und Leiden bestimmen? Welche Personen sind in einer solchen Situation einzubeziehen? 20. November 2013 Patientenverfügung /ZLF
Patientenverfügung Besprechen Sie sich mit Ihrer Nachbarin über ihre Beobachtungen im Umgang mit diesen Fragen. 20. November 2013 Patientenverfügung /ZLF
Patientenverfügung Reflexionsfragen Welche Personen müssten in meine Auseinandersetzungen um meine Entscheidungen auf jeden Fall einbezogen sein? Wen würde ich allenfalls bevollmächtigen wollen? 20. November 2013 Patientenverfügung /ZLF
Patientenverfügung Patientenverfügung SRK Medizinische Anordnungen Lebenserhaltender Einsatz medizinischer Massnahmen im Fall schlechter Erholungschancen - Medikamente - Künstliche Ernährung / Flüssigkeitszufuhr - Künstliche Beatmung (maschinell) - Nierenersatzverfahren (Dialyse) - Krebsbehandlung, Chirurgische Eingriffe, Bluttransfusion 20. November 2013 Patientenverfügung /ZLF
Patientenverfügung Patientenverfügung SRK Aufbewahrung und Hinterlegung - bei einer Person des Vertrauens - Hinterlegungsstelle z. B. Schweiz. Rotes Kreuz - Hinweis auf der Krankenversicherungskarte 20. November 2013 Patientenverfügung /ZLF
Patientenverfügung Schritte zur Patientenverfügung - Bestimmen, wozu ich eine Patientenverfügung erstellen und einsetzen will - Wahl der Form (selber formuliert, Formularvariante …) - Klärung der eigenen Werthaltung, Einstellung zu Leben, Leiden, Sterben und Tod - bei spezifischen Risiken Gespräch mit behandelndem Arzt/ Hausärztin - widerspruchsfreie Entscheidung für angegebene Alternativen in Formularen; 20. November 2013 Patientenverfügung /ZLF
Patientenverfügung Schritte zur Patientenverfügung - präzise Formulierungen/ persönliche Ergänzungen (bei Formularen) - Datum und Unterschrift handschriftlich - Kommunikation der Inhalte mit Bezugspersonen - Hinterlegung der Verfügung bei Bezugspersonen, Hausarzt, Hinterlegungsstelle - Inanspruchnahme von persönlicher Beratung 20. November 2013 Patientenverfügung /ZLF
Patientenverfügung Angebot des Schweizerischen Roten Kreuzes zur Patientenverfügung - Elektronische Vorlage auf www.patientenverfügung-srk.ch plus weitere Informationen - Telefonische Auskunft über 0800 99 88 44 (gratis) - Persönliche Beratung durch Fachperson SRK - Hinterlegung der Verfügung; Abrufbarkeit der hinterlegten Verfügung 24 h über Notrufzentrale des Roten Kreuzes 20. November 2013 Patientenverfügung /ZLF
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