Pferde-OP-Versicherung - Besondere Versicherungsbedingungen im Überblick - GHV Versicherung
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Pferde-OP-Versicherung Besondere Versicherungsbedingungen im Überblick Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (IPID) Pferde-OP-Versicherung Seite 3 Besondere Bedingungen Pferde-OP-Versicherung Seite 5 Besondere Bedingungen Pferde-Krankenversicherung Seite 9 Besondere Bedingungen Pferde-Bestattungsversicherung Seite 11 GHV | Die Versicherungsmanufaktur für Mensch, Tier und Natur Pferde-OP-Kranken Besondere Bedingungen 2021-001 Gemeinnützige Haftpflicht-Versicherungsanstalt Anstalt des öffentlichen Rechts Hausanschrift: Kontakt: GHV VERSICHERUNG 06151 3603-0 Gläubiger-ID: DE95ZZZ00000111555 Bartningstraße 59 info@ghv-versicherung.de USt-ID-Nr.: DE114107069 64289 Darmstadt www.ghv-versicherung.de Vers.St-Nr.: 807/V90807010692
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Pferde-OP-Versicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten GHV VERSICHERUNG Operationen Gemeinnützige Haftpflicht‑Versicherungsanstalt Basis | Komfort | Premium Anstalt des öffentlichen Rechts | Deutschland, VU 0523 Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Satzung, Versiche- rungsschein, Versicherungsbedingungen und Annahmevoraussetzungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Operationsversicherung für Pferde an, entweder im Tarif Basis, Komfort oder Premium. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Gegenstand sind Operationen an Pferden Bestimmte Risiken sind nicht versichert. gemäß der Gebührenordnung für Tier- Dazu gehören beispielsweise: ärzte bis zum 2‑fachen und, je nach Tarif, Der Versicherungsschutz beginnt nach in Notfällen bis zum 4-fachen Kosten- Ablauf der Wartezeit. Die Wartezeit rech- erstattungssatz. net vom Versicherungsbeginn an und gilt Für die Tarife Basis, Komfort und Pre- für alle vertraglichen Leistungen. Sie ent- mium gelten spezifische Leistungska- fällt bei Unfall und für versicherte Impfun- taloge (siehe BB / OP Pferd), die in den gen und Wurmkuren. Tarifen Komfort und Premium auch Im Tarif Premium gelten besondere War- bestimmte Operationen außerhalb der tezeiten von zwölf Monaten für Gelenk- Gebührenordnung für Tierärzte umfassen. operationen bei Vorliegen von isolierten Zusätzlich können die Pferde-Krankenver- Verschattungen, OC, OCD, Chips und sicherung und die Pferde-Bestattungs- Birkelandfrakturen. versicherung abgeschlossen werden; der Einschluss ist dann im Versicherungs- schein ausgewiesen; die Pferde-Kranken- versicherung ist nur beim Premiumschutz Gibt es Deckungsbeschränkungen? möglich. Wir können nicht alle Ereignisse versichern, sonst müssten wir einen erheblich höheren Wie hoch ist die Versicherungssumme? Beitrag verlangen. Deshalb sind einige Fälle Die Höhe der vereinbarten Versicherungs- aus dem Versicherungsschutz herausge- summen können Sie Ihrem Antrag oder nommen, beispielsweise auch Ihrem Versicherungsschein entneh- Schäden infolge von Mängeln oder Krank- men. heiten, die bei Versicherungsbeginn bereits vorhanden waren, wenn der Zeitpunkt der Diagnosestel- lung oder des ersten Auftretens klinisch relevanter Symptome von Erkrankungen vor dem Ablauf der Wartezeit liegt, sind die jeweilige Krankheit und deren Folgen dauerhaft nicht mitversichert, Methoden und Mittel, die nicht anerkannt oder notwendig sind, Kastration und Sterilisation, außer bei medizinischer Notwendigkeit, Schäden aus vorsätzlicher Handlung oder arglistiger Täuschung. Pferde-OP-Kranken Besondere Bedingungen 2021-001 Seite 3
Wo bin ich versichert? Diese Versicherung gilt in Deutschland, darüber hinaus in den Ländern der Europäischen Union, in der Schweiz und in Norwegen bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 12 Monaten, soweit nicht anders ver- einbart. Welche Verpflichtungen habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: Antragsstellung - Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. Änderungen - Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat. Dies gilt ins- besondere dann, wenn sich die Verwendungsart oder die Haltungsweise des Pferdes ändert. Schadenfall - Bei erheblichen Erkrankungen oder Unfällen ist unverzüglich ein Tierarzt hinzuzuziehen. - Bei Verkehrsunfällen oder Abhandenkommen des Pferdes ist Anzeige bei der Polizei zu erstatten. - Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und ‑regulierung zu unter- stützen. - Etwaige Ansprüche gegenüber Dritten sind zu verfolgen beziehungsweise zu wahren. - Rechnungen sind binnen drei Monaten nach Rechnungsstellung einzureichen. Wann und wie zahle ich? Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versi- cherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung zwischen Ihnen und uns kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Beginn Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt und zwar auch dann, wenn zur Beitragszahlung erst später aufgefordert wird, der Beitrag aber innerhalb von zwei Wochen gezahlt wird. Dauer und Ablauf Die Versicherung gilt für die vereinbarte Dauer. Versicherungsverträge von mindestens einjähriger Dauer verlängern sich von Jahr zu Jahr vorbehaltlich der Kündigungsmöglichkeiten. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen. Sie können den Vertrag nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres auch täglich kündigen; in diesem Fall wird die Kündigung wirksam, wenn sie bei uns eingeht oder zu einem von Ihnen bestimmten späteren Tag. Sonstige Beendigungsmöglichkeiten: - Sie oder wir können nach einem Schadenfall kündigen. - Wenn das Pferd nicht mehr lebt, endet die Versicherung zu dem Zeitpunkt, zu dem wir darüber informiert wurden. - Eigentumswechsel: Die Versicherung geht auf den Erwerber über. Der Erwerber kann innerhalb der oben genannten Fristen oder binnen eines Monats ab Erwerb kündigen. Pferde-OP-Kranken Besondere Bedingungen 2021-001 Seite 4
Besondere Bedingungen Pferde-OP-Versicherung gültig ab 01. April 2021 In Ergänzung der AVB / TKV gelten je nach vereinbartem Tarif folgende Regelungen: Allgemeine Regelungen Basis Komfort Premium Mindestaufnahmealter ab vollendeter Lebenswoche 9 9 9 Höchsteintrittsalter bis vollendetem Lebensjahr 20 20 20 Endalter unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt 3 Monate 3 Monate 1 Monat Allgemeine Wartezeiten Koliken 7 Tage, die Wartezeiten entfallen bei Unfall 12 Monate für Gelenkoperatio- nen bei Vorliegen von isolierten Besondere Wartezeiten keine keine Verschattungen, OC, OCD, Chips und Birkeland- frakturen Innerhalb der Länder der Europäischen Union, in der Geltungsbereich Schweiz und in Norwegen Geltungsdauer Auslandsaufenthalt bis zu 12 Monate 12 Monate 12 Monate Erreicht das versicherte Pferd an seinem Geburtstag eine neue Altersklasse, ist ab der nächsten Fälligkeit der Altersklassen jeweilige Beitrag der neuen Altersklasse zu zahlen: 0‑20 Jahre: siehe Versicherungsschein je Folgejahr: Der Vorjahresbeitrag erhöht sich um 3 %. Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres täglich kün- Kündigung digen. Die Kündigung wird wirksam, wenn sie beim Versicherer eingeht oder zu einem vom Versicherungs- nehmer bestimmten späteren Tag. Versicherungsleistungen Basis Komfort Premium Erstmalige Kennzeichnung einmalig bis nein 15 EUR 30 EUR Kostenerstattungssatz nach GOT bis 2-fach 2-fach 2-fach Kostenerstattungssatz nach GOT in Notfällen bis 2-fach 2-fach 4-fach1 Jahreshöchstleistung unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt siehe Versicherungsschein Selbstbeteiligung (SB) pro Versicherungsjahr (keine, 250 EUR, 500 EUR oder 1.000 EUR, soweit nicht abweichend vereinbart) - siehe Anhang - unter Stand‑ und Vollnarkose - Es werden nur die Zusatzkosten erstattet, die Versicherte Operationen unmittelbar mit der Operation in Zusammenhang stehen. - Weitere Operationen und Zusatzkosten sind nicht eingeschlossen. - Kosten der Untersuchung am letzten Untersuchungstag ja ja ja vor der Operation - Unterbringungskosten in der Tierklinik am letzten Unter- nein 15 EUR / Tag 25 EUR / Tag suchungstag vor der Operation bis - Unterbringungskosten in der Tierklinik unmittelbar nach 15 EUR / Tag, 25 EUR / Tag, nein der Operation bis max. 9 Tage max. 15 Tage - Nachsorge, Nachbehandlung, Physiotherapie und verord- 3 Tage 9 Tage 15 Tage nete Arzneimittel unmittelbar nach der Operation bis GHV | Die Versicherungsmanufaktur für Mensch, Tier und Natur Pferde-OP-Kranken Besondere Bedingungen 2021-001 Seite 5
Versicherungsleistungen Basis Komfort Premium - Nachsorge, Nachbehandlung mit alternativen Heilmetho- 80 %, max. nein nein den je Versicherungsjahr 300 EUR - Bildgebende Verfahren (z. B. Röntgen) bis 500 EUR 1.000 EUR unbegrenzt - Zuschläge für apparativen Aufwand und Zeitgebüh- ren - Zusätzliche Ausschlüsse - Diastasenbehandlungen und ‑füllungen im Zahn- bereich 1 In Notfällen ist auch ein Wegegeld bis zum 3-fachen GOT-Satz gemäß § 9 Abs. 2 GOT 2020 erstattungsfähig. Anhang a: Versicherte Operationen nach GOT Basis Komfort Premium Atmungsapparat A6 Operation am thorakalen Teil der x x Luftröhre und Lunge A7 Trepanieren x x Augen AU 2.1 Entfernung des Bulbus x x AU 2.3 Reposition des Bulbus x x AU 2.4 Vitrektomie x x AU 2.5 Glaukom x x AU 2.6 Keratektomie (Korneasequester) x x AU 2.7 Abrasio corneae (touchieren, Curettage) x x AU 2.8 Hornhautnaht x x AU 2.15 Tumorentfernung x x AU 2.18 Linsenextraktion x x AU 2.19 Linsenimplantation x x Bewegungsapparat B 2.2 Frakturbehandlung operativ, keine Birkelandfraktur (außer in Premium x x x siehe unten B 3.1 / B 3.2) B 2.3 Entfernung des distalen Fragmentes beim Grif- x x x felbein B 2.4 Implantat‑Entfernung x x x B 3.1 Arthroskopie (nicht bei Vorliegen von isolierten Verschattungen, OC, OCD, x x Chips und Birkelandfrakturen) B 3.2 Arthrotomie (nicht bei Vorliegen von isolierten Verschattungen, OC, OCD, Chips und x x Birkelandfrakturen) B 3.3 Gelenkoperationen bei Vorliegen von isolierten Verschattungen, B 3.4 OC, OCD, Chips und Birkelandfrakturen bis x 1.500 EUR für den Tag des chirurgischen Ein- griffs B 3.5 Fragmentexstirpation bei x x Gleichbeinfrakturen B 3.7 Meniskusoperation x x B 3.12 Ruptur der cranialen, caudalen oder x x beider Kreuzbänder B 3.13 Ruptur der Seitenbänder x x B 3.14 Spatoperation x x B 4.1 Hornsäulenoperation x x B 5.3 Nervenschnitt, je Gliedmaße x x B 5.7 Sehnennaht x x B 5.8 Sehnenspaltung (Splitting), Fesselringband- operation, endoskopische Operationen an x x Sehnen und Sehnenscheiden GHV | Die Versicherungsmanufaktur für Mensch, Tier und Natur Pferde-OP-Kranken Besondere Bedingungen 2021-001 Seite 6
Anhang a: Versicherte Operationen nach GOT Basis Komfort Premium Geschlechtsapparat / G 1.3 Penisamputation x x Milchdrüse G 1.9 Samenstrangfistel (Operation) x x G 2.3 Fetotomie x x G 2.9 Ovariohysterektomie x x x G 2.14 Kaiserschnitt x x G 3.2 Entfernen eines Mammatumors x x G 5.1.c Ovarektomie x x x Haut H5 Tumor (Operation) x x H 7.c Wundnaht x x x H 7.d Fisteloperation x x H 7.e Bauchwunden, perforierend x x x Harnapparat Ha 5 Nephrektomie x x Ha 6 Nephrotomie x x Ha 10 Zystotomie x x Herz/Kreislauf, Gefäße, He 5 Operationen am Oesophagus mit x x Thorax Thoraxöffnung He 7 Traumatischer Pneumothorax x x He 9 Zwerchfellhernie/Zwerchfellriss, x x Brusthöhle Ohr, Luftsack O3 Bullaosteotomie einseitig x x O7 Luftsackoperation Pferd x x Verdauungsapparat, V 1.1.1 Laparotomie, diagnostisch x x x Hernien, Bauchorgane, V 1.1.3 Caecumresektion x x x Schilddrüse V 1.1.5 Darmresektion x x x V 1.1.6 Enterotomie x x x V 1.1.11 Rektalschleimhautresektion x x V 1.1.12 Rektumdivertikel x x V 1.1.15 Magenresektion x x x V 1.1.19 Torsionsoperation x x x V 1.2.3 Operation am Oesophagus x x V 1.3.2 Zahnextraktion x x V 1.3.3 Zahnfüllung x x V 1.3.8 Wurzelbehandlung x x V 1.3.9 Wurzelresektion x x V 1.3.17 Frakturversorgung, Kiefer x x V 1.3.17 d Knochendrahtcerclage x x x V 1.3.17 e Perkutane Osteosynthese x x x V 1.3.17 f Plattenosteosynthese x x x V 1.3.18 Kiefergelenksluxation, unblutige x x Reposition V 1.3.19 Kieferresektion x x V 1.3.20 Mandibulektomie x x V 1.3.21 Maxillektomie x x V 1.3.22 Kondylektomie x x V 1.3.27 Tumor‑OP x x V 1.3.28 Zahnfisteloperation (oronasale Fistel) x x V 2.4 Zwerchfellhernie x x V 3.2 Leberlappenresektion x x V 3.3 Milzextirpation x x ZNS, Wirbelsäule, Ner- Z 2.1 Discopathie‑Operation x x vensystem Z 2.2 Wirbelfrakturen x x x Sonstige Operationen x GHV | Die Versicherungsmanufaktur für Mensch, Tier und Natur Pferde-OP-Kranken Besondere Bedingungen 2021-001 Seite 7
Anhang b: nicht in der GOT aufgeführte versicherte Operationen Basis Komfort Premium Bauchwandhernien, Hernia‑ventralis‑Operation x x Entfernung eines Knochensequesters x Exostose‑Operation x Fesselträgerursprung‑Operation x Karpaltunnelsyndrom‑Operation x Keloid‑Operation x x Kryochirurgie am Auge x x Laparoskopie x x Lymphknoten‑Exstirpation x Sehnenscheiden‑Operation (über B 5.8 hinaus, siehe oben) x Sialadenektomie x Tenotomie x Überbein‑Operation x Urachus‑Operation x x Urethrotomie x x Regenerative Therapien bis … je Versicherungsfall 600 EUR 1.200 EUR (z. B. IRAP, PRP, Stammzellentherapie) GHV | Die Versicherungsmanufaktur für Mensch, Tier und Natur Pferde-OP-Kranken Besondere Bedingungen 2021-001 Seite 8
Wenn Sie im Premium-Schutz den Zusatz Krankenversicherung gewählt haben, gelten für Sie nachfolgende Besondere Bedingungen: Besondere Bedingungen Pferde-Krankenversicherung In Ergänzung der AVB / TKV und der BB / OP Pferd gelten, soweit vereinbart, folgende Regelungen: 1. Versicherungsumfang Der Versicherungsschutz umfasst tierärztliche Leistungen nach GOT für Heilbehandlungen bis zum 2‑fachen Gebührensatz, im tierärztlichen Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz und beim Wegegeld bei besonders aufwendigen Fahrten im tierärztlichen Notdienst bis zum 3-fachen Gebührensatz. Insgesamt gelten die Selbstbeteiligungen des Tarifs Premium, falls sol- che vereinbart sind. 2. Besondere Einschlüsse 2.1 Eingeschlossen sind Vorsorgemaßnahmen bis 100 EUR je Versicherungsjahr. Etwaig vereinbarte Selbstbeteiligungen werden hierbei nicht angerechnet. 2.2 Eingeschlossen sind Aufenthalte in den Ländern der Europäischen Union, in der Schweiz und in Norwegen bis zu einer Aufenthaltsdauer von einem Jahr. 3. Besondere Ausschlüsse Über Ziffer 5. AVB / TKV hinaus sind ausgeschlossen: a) tierärztliche Konsultationen, die keine Behandlung nach sich ziehen, b) Behandlung von Endo‑ und Ektoparasiten, c) physiologisch ablaufende Geburten, d) Nottötung, außer wenn der Leidenszustand des Tieres durch bewährte tierärztliche Behand- lungsmethoden nicht behebbar ist, der Tod des Tieres als Folge des Leidenszustandes mit Sicherheit zu erwarten ist und dies durch ein tierärztliches Gutachten festgestellt ist, e) Zuschläge für apparativen Aufwand und Zeitgebühren, f) Diastasenbehandlungen und ‑füllungen im Zahnbereich. 4. Wartezeiten Die Wartezeiten nach Ziffer 8. AVB / TKV entfallen bei Unfall, Impfungen und Wurmkuren. Die All- gemeinen Wartezeiten betragen einen Monat und für Koliken sieben Tage. GHV | Die Versicherungsmanufaktur für Mensch, Tier und Natur Pferde-OP-Kranken Besondere Bedingungen 2021-001 Seite 9
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Wenn Sie den Zusatz Bestattungsversicherung gewählt haben, gelten für Sie nachfolgende Besondere Bedingungen: Besondere Bedingungen Pferde-Bestattungsversicherung In Ergänzung der AVB / TKV und der BB / OP Pferd gelten, soweit vereinbart, folgende Regelungen: 1. Umfang der Versicherung 1.1 Der Versicherungsschutz umfasst Tod gemäß Ziffer 1.11 Buchstaben a bis d AVB / TKV und infolge von a) böswilliger Körperverletzung durch Dritte (Pferderipper), b) Riss durch Wildtiere, c) Kastration bis zum vollendeten 3. Lebensjahr. 1.2 Der Versicherungsnehmer darf eine Nottötung nur mit Einwilligung des Versicherers vornehmen, es sei denn, dass die Erklärung des Versicherers nicht abgewartet werden kann. Ist durch das Gut- achten des Tierarztes vor der Tötung festgestellt, dass die Tötung notwendig ist und die Erklärung des Versicherers nicht abgewartet werden kann, so muss der Versicherer die Feststellung gegen sich gelten lassen. Die Einwilligung zur Nottötung wird erteilt, wenn der Leidenszustand des Tie- res durch bewährte tierärztliche Behandlungsmethoden nicht behebbar ist und der Tod des Tie- res als Folge des Leidenszustandes mit Sicherheit zu erwarten ist. 1.3 Nicht versichert ist Tod beim Schlachttransport. 1.4 Hat der Versicherungsnehmer einen Anspruch wegen desselben Versicherungsfalles gegen wei- tere Erstattungsverpflichtete, gehen diese Ansprüche – abweichend von Ziffer 5.6 AVB / TKV – vor. Dies gilt auch dann, wenn der Anspruch vorsätzlich aufgegeben oder schuldhaft verwirkt wurde. 2. Wartezeiten 2.1 Die Wartezeit beträgt a) für ansteckende Blutarmut, Borna, Dämpfigkeit, chronische Bronchitis, periodische Augen- entzündung und Tuberkulose drei Monate; b) für chronische Lahmheit, insbesondere Hufrollenerkrankung, für Ataxie (auch nach Unfall), Gleichbeinlahmheit, Schale und Spat sowie Sehnenstelzfuß sechs Monate. Die Wartezeit für sonstige Versicherungsfälle beträgt eine Woche. 2.2 Für Versicherungsfälle durch Unfall (ausgenommen Ataxie) entfallen die Wartezeiten. 2.3 Im Übrigen gilt Ziffer 8.1 AVB / TKV. 3. Obliegenheiten 3.1 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer in Textform unverzüglich anzuzeigen a) Unfälle, b) Tod, c) Seuchen oder Seuchenverdacht, d) Abhandenkommen. Bei Seuchen oder Seuchenverdacht besteht diese Anzeigepflicht auch für nicht versicherte Tiere im Bestand des Versicherungsnehmers. GHV | Die Versicherungsmanufaktur für Mensch, Tier und Natur Pferde-OP-Kranken Besondere Bedingungen 2021-001 Seite 11
3.2 Bei Erkrankungen und Unfällen hat der Versicherungsnehmer unverzüglich einen Tierarzt hinzu- zuziehen. 3.3 Bei Eintritt des Versicherungsfalles hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer Gelegenheit zu geben, Feststellungen über Grund und Höhe des Schadens zu treffen. Insbesondere hat der Versicherungsnehmer bei Tod a) durch Verenden einen tierärztlichen Sektionsbericht auf seine Kosten vorzulegen, b) durch Unfall, Ripping oder Riss durch Wildtiere dies den zuständigen Behörden anzuzeigen, eine Tatbestandsaufnahme zu veranlassen und dies vorzulegen. 3.4 Die Rechtsfolgen bestimmen sich nach Ziffer 9.2 AVB / TKV. 4. Versicherungsleistung 4.1 Erstattet werden a) der Marktwert des Tieres am Todestag, unabhängig von der Todesursache, sowie b) gegen Nachweis die unmittelbar notwendigen Kosten der Tierbestattung / ‑einäscherung und des dazugehörigen Tiertransports durch Dritte, jedoch maximal die vereinbarte Versicherungssumme. Dies gilt unabhängig von der Todesur- sache, soweit nicht sonstige Regelungen entgegenstehen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zur Überversicherung. 4.2 Ist die Leistungspflicht des Versicherers dem Grunde und der Höhe nach festgestellt, so hat die Auszahlung der Entschädigung binnen vier Wochen zu erfolgen. 4.3 Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, a) solange Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen oder b) wenn gegen den Versicherungsnehmer oder einen Repräsentanten aus Anlass des Versiche- rungsfalles ein behördliches oder strafrechtliches Verfahren aus Gründen eingeleitet worden ist, die auch für den Entschädigungsanspruch rechtserheblich sind, bis zum rechtskräftigen Abschluss dieses Verfahrens. 5. Beitragsanpassung Abweichend von den BB / OP Pferd erhöht sich der Beitrag mit dem Erreichen des nächstens Lebensjahres um 3 % ab der folgenden Fälligkeit. GHV | Die Versicherungsmanufaktur für Mensch, Tier und Natur Pferde-OP-Kranken Besondere Bedingungen 2021-001 Seite 12
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