Pferde-OP-Versicherung - Besondere Versicherungsbedingungen im Überblick - GHV Versicherung

 
WEITER LESEN
Pferde-OP-Versicherung

                        Besondere Versicherungsbedingungen
                        im Überblick

                        Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (IPID)
                        Pferde-OP-Versicherung                                                                 Seite 3

                        Besondere Bedingungen
                        Pferde-OP-Versicherung                                                                 Seite 5

                        Besondere Bedingungen
                        Pferde-Krankenversicherung                                                             Seite 9

                        Besondere Bedingungen
                        Pferde-Bestattungsversicherung                                                         Seite 11

                                                               GHV | Die Versicherungsmanufaktur für Mensch, Tier und Natur

Pferde-OP-Kranken Besondere Bedingungen 2021-001

Gemeinnützige Haftpflicht-Versicherungsanstalt
Anstalt des öffentlichen Rechts

Hausanschrift:                               Kontakt:
GHV VERSICHERUNG                             06151 3603-0                          Gläubiger-ID: DE95ZZZ00000111555
Bartningstraße 59                            info@ghv-versicherung.de              USt-ID-Nr.: DE114107069
64289 Darmstadt                              www.ghv-versicherung.de               Vers.St-Nr.: 807/V90807010692
GHV | Die Versicherungsmanufaktur für Mensch, Tier und Natur
Pferde-OP-Kranken Besondere Bedingungen 2021-001				                               Seite 2
Pferde-OP-Versicherung
  Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

  GHV VERSICHERUNG                                         Operationen
  Gemeinnützige Haftpflicht‑Versicherungsanstalt           Basis | Komfort | Premium
  Anstalt des öffentlichen Rechts | Deutschland, VU 0523

Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte
Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Satzung, Versiche-
rungsschein, Versicherungsbedingungen und Annahmevoraussetzungen). Damit Sie umfassend informiert
sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen eine Operationsversicherung für Pferde an, entweder im Tarif Basis, Komfort oder Premium.

          Was ist versichert?                                                Was ist nicht versichert?
             Gegenstand sind Operationen an Pferden                          Bestimmte Risiken sind nicht versichert.
             gemäß der Gebührenordnung für Tier-                             Dazu gehören beispielsweise:
             ärzte bis zum 2‑fachen und, je nach Tarif,                        Der Versicherungsschutz beginnt nach
             in Notfällen bis zum 4-fachen Kosten-                             Ablauf der Wartezeit. Die Wartezeit rech-
             erstattungssatz.                                                  net vom Versicherungsbeginn an und gilt
             Für die Tarife Basis, Komfort und Pre-                            für alle vertraglichen Leistungen. Sie ent-
             mium gelten spezifische Leistungska-                              fällt bei Unfall und für versicherte Impfun-
             taloge (siehe BB / OP Pferd), die in den                          gen und Wurmkuren.
             Tarifen Komfort und Premium auch                                  Im Tarif Premium gelten besondere War-
             bestimmte Operationen außerhalb der                               tezeiten von zwölf Monaten für Gelenk-
             Gebührenordnung für Tierärzte umfassen.                           operationen bei Vorliegen von isolierten
             Zusätzlich können die Pferde-Krankenver-                          Verschattungen, OC, OCD, Chips und
             sicherung und die Pferde-Bestattungs-                             Birkelandfrakturen.
             versicherung abgeschlossen werden; der
             Einschluss ist dann im Versicherungs-
             schein ausgewiesen; die Pferde-Kranken-
             versicherung ist nur beim Premiumschutz                         Gibt es Deckungsbeschränkungen?
             möglich.                                                        Wir können nicht alle Ereignisse versichern,
                                                                             sonst müssten wir einen erheblich höheren
          Wie hoch ist die Versicherungssumme?                               Beitrag verlangen. Deshalb sind einige Fälle
             Die Höhe der vereinbarten Versicherungs-                        aus dem Versicherungsschutz herausge-
             summen können Sie Ihrem Antrag oder                             nommen, beispielsweise
             auch Ihrem Versicherungsschein entneh-                             Schäden infolge von Mängeln oder Krank-
             men.                                                               heiten, die bei Versicherungsbeginn
                                                                                bereits vorhanden waren,
                                                                                wenn der Zeitpunkt der Diagnosestel-
                                                                                lung oder des ersten Auftretens klinisch
                                                                                relevanter Symptome von Erkrankungen
                                                                                vor dem Ablauf der Wartezeit liegt, sind
                                                                                die jeweilige Krankheit und deren Folgen
                                                                                dauerhaft nicht mitversichert,
                                                                                Methoden und Mittel, die nicht anerkannt
                                                                                oder notwendig sind,
                                                                                Kastration und Sterilisation, außer bei
                                                                                medizinischer Notwendigkeit,
                                                                                Schäden aus vorsätzlicher Handlung oder
                                                                                arglistiger Täuschung.

Pferde-OP-Kranken Besondere Bedingungen 2021-001				                                                                    Seite 3
Wo bin ich versichert?
        Diese Versicherung gilt in Deutschland, darüber hinaus in den Ländern der Europäischen Union, in
        der Schweiz und in Norwegen bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 12 Monaten, soweit nicht anders ver-
        einbart.

     Welche Verpflichtungen habe ich?
     Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
     Antragsstellung
        - Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben.
     Änderungen
        - Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat. Dies gilt ins-
           besondere dann, wenn sich die Verwendungsart oder die Haltungsweise des Pferdes ändert.
     Schadenfall
        - Bei erheblichen Erkrankungen oder Unfällen ist unverzüglich ein Tierarzt hinzuzuziehen.
        - Bei Verkehrsunfällen oder Abhandenkommen des Pferdes ist Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
        - Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns
           durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und ‑regulierung zu unter-
           stützen.
        - Etwaige Ansprüche gegenüber Dritten sind zu verfolgen beziehungsweise zu wahren.
        - Rechnungen sind binnen drei Monaten nach Rechnungsstellung einzureichen.

     Wann und wie zahle ich?
     Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versi-
     cherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein
     genannt. Je nach Vereinbarung zwischen Ihnen und uns kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich
     oder jährlich sein.
     Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen.

     Wann beginnt und endet die Deckung?
     Beginn
       Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt und zwar
       auch dann, wenn zur Beitragszahlung erst später aufgefordert wird, der Beitrag aber innerhalb von
       zwei Wochen gezahlt wird.
     Dauer und Ablauf
       Die Versicherung gilt für die vereinbarte Dauer. Versicherungsverträge von mindestens einjähriger
       Dauer verlängern sich von Jahr zu Jahr vorbehaltlich der Kündigungsmöglichkeiten.

     Wie kann ich den Vertrag kündigen?
     Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen. Sie können den Vertrag
     nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres auch täglich kündigen; in diesem Fall wird die Kündigung
     wirksam, wenn sie bei uns eingeht oder zu einem von Ihnen bestimmten späteren Tag.
     Sonstige Beendigungsmöglichkeiten:
        - Sie oder wir können nach einem Schadenfall kündigen.
        - Wenn das Pferd nicht mehr lebt, endet die Versicherung zu dem Zeitpunkt, zu dem wir darüber
           informiert wurden.
        - Eigentumswechsel: Die Versicherung geht auf den Erwerber über. Der Erwerber kann innerhalb
           der oben genannten Fristen oder binnen eines Monats ab Erwerb kündigen.

Pferde-OP-Kranken Besondere Bedingungen 2021-001				                                                        Seite 4
Besondere Bedingungen
Pferde-OP-Versicherung
gültig ab 01. April 2021

In Ergänzung der AVB / TKV gelten je nach vereinbartem Tarif folgende Regelungen:

Allgemeine Regelungen                                                Basis             Komfort             Premium
Mindestaufnahmealter ab vollendeter Lebenswoche                        9                   9                    9
Höchsteintrittsalter bis vollendetem Lebensjahr                       20                   20                  20
Endalter                                                           unbegrenzt         unbegrenzt           unbegrenzt
                                                                   3 Monate            3 Monate            1 Monat
Allgemeine Wartezeiten
                                                                  Koliken 7 Tage, die Wartezeiten entfallen bei Unfall
                                                                                                        12 Monate für
                                                                                                       Gelenkoperatio-
                                                                                                      nen bei Vorliegen
                                                                                                        von isolierten
Besondere Wartezeiten                                                 keine              keine
                                                                                                      Verschattungen,
                                                                                                       OC, OCD, Chips
                                                                                                       und Birkeland-
                                                                                                          frakturen
                                                               Innerhalb der Länder der Europäischen Union, in der
Geltungsbereich
                                                               Schweiz und in Norwegen
Geltungsdauer Auslandsaufenthalt bis zu                            12 Monate           12 Monate            12 Monate
                                                               Erreicht das versicherte Pferd an seinem Geburtstag
                                                               eine neue Altersklasse, ist ab der nächsten Fälligkeit der
Altersklassen                                                  jeweilige Beitrag der neuen Altersklasse zu zahlen:
                                                               0‑20 Jahre:     siehe Versicherungsschein
                                                               je Folgejahr: Der Vorjahresbeitrag erhöht sich um 3 %.
                                                               Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag nach
                                                               Ablauf des ersten Versicherungsjahres täglich kün-
Kündigung                                                      digen. Die Kündigung wird wirksam, wenn sie beim
                                                               Versicherer eingeht oder zu einem vom Versicherungs-
                                                               nehmer bestimmten späteren Tag.

Versicherungsleistungen                                              Basis             Komfort             Premium
Erstmalige Kennzeichnung einmalig bis                                 nein               15 EUR              30 EUR
Kostenerstattungssatz nach GOT bis                                   2-fach              2-fach               2-fach
Kostenerstattungssatz nach GOT in Notfällen bis                      2-fach              2-fach              4-fach1
Jahreshöchstleistung                                               unbegrenzt         unbegrenzt           unbegrenzt
                                                                               siehe Versicherungsschein
Selbstbeteiligung (SB) pro Versicherungsjahr                           (keine, 250 EUR, 500 EUR oder 1.000 EUR,
                                                                         soweit nicht abweichend vereinbart)
                                                               -   siehe Anhang
                                                               -   unter Stand‑ und Vollnarkose
                                                               -   Es werden nur die Zusatzkosten erstattet, die
Versicherte Operationen                                            unmittelbar mit der Operation in Zusammenhang
                                                                   stehen.
                                                               -   Weitere Operationen und Zusatzkosten sind nicht
                                                                   eingeschlossen.
-   Kosten der Untersuchung am letzten Untersuchungstag
                                                                       ja                  ja                   ja
    vor der Operation
-   Unterbringungskosten in der Tierklinik am letzten Unter-
                                                                      nein            15 EUR / Tag         25 EUR / Tag
    suchungstag vor der Operation bis
-   Unterbringungskosten in der Tierklinik unmittelbar nach                           15 EUR / Tag,      25 EUR / Tag,
                                                                      nein
    der Operation bis                                                                 max. 9 Tage        max. 15 Tage
-   Nachsorge, Nachbehandlung, Physiotherapie und verord-
                                                                     3 Tage              9 Tage              15 Tage
    nete Arzneimittel unmittelbar nach der Operation bis

                                                    GHV | Die Versicherungsmanufaktur für Mensch, Tier und Natur
Pferde-OP-Kranken Besondere Bedingungen 2021-001				                                                                   Seite 5
Versicherungsleistungen                                                   Basis              Komfort             Premium
    -   Nachsorge, Nachbehandlung mit alternativen Heilmetho-                                                        80 %, max.
                                                                               nein                 nein
        den je Versicherungsjahr                                                                                      300 EUR
    -   Bildgebende Verfahren (z. B. Röntgen) bis                            500 EUR             1.000 EUR           unbegrenzt
                                                                        -   Zuschläge für apparativen Aufwand und Zeitgebüh-
                                                                            ren
    -   Zusätzliche Ausschlüsse
                                                                        -   Diastasenbehandlungen und ‑füllungen im Zahn-
                                                                            bereich

1
    In Notfällen ist auch ein Wegegeld bis zum 3-fachen GOT-Satz gemäß § 9 Abs. 2 GOT 2020 erstattungsfähig.

    Anhang a: Versicherte Operationen nach GOT                                                   Basis         Komfort Premium
    Atmungsapparat             A6        Operation am thorakalen Teil der
                                                                                                                 x          x
                                         Luftröhre und Lunge
                               A7        Trepanieren                                                             x          x
    Augen                      AU 2.1    Entfernung des Bulbus                                                   x          x
                               AU 2.3    Reposition des Bulbus                                                   x          x
                               AU 2.4    Vitrektomie                                                             x          x
                               AU 2.5    Glaukom                                                                 x          x
                               AU 2.6    Keratektomie (Korneasequester)                                          x          x
                               AU 2.7    Abrasio corneae (touchieren, Curettage)                                 x          x
                               AU 2.8    Hornhautnaht                                                            x          x
                               AU 2.15   Tumorentfernung                                                         x          x
                               AU 2.18   Linsenextraktion                                                        x          x
                               AU 2.19   Linsenimplantation                                                      x          x
    Bewegungsapparat           B 2.2     Frakturbehandlung operativ, keine
                                         Birkelandfraktur (außer in Premium                        x             x          x
                                         siehe unten B 3.1 / B 3.2)
                               B 2.3     Entfernung des distalen Fragmentes beim Grif-
                                                                                                   x             x          x
                                         felbein
                               B 2.4     Implantat‑Entfernung                                      x             x          x
                               B 3.1     Arthroskopie (nicht bei Vorliegen von
                                         isolierten Verschattungen, OC, OCD,                                     x          x
                                         Chips und Birkelandfrakturen)
                               B 3.2     Arthrotomie (nicht bei Vorliegen von
                                         isolierten Verschattungen, OC, OCD, Chips und                           x          x
                                         Birkelandfrakturen)
                               B 3.3     Gelenkoperationen bei Vorliegen von isolierten
                                         Verschattungen,
                               B 3.4     OC, OCD, Chips und Birkelandfrakturen bis                                          x
                                         1.500 EUR für den Tag des chirurgischen Ein-
                                         griffs
                               B 3.5     Fragmentexstirpation bei
                                                                                                                 x          x
                                         Gleichbeinfrakturen
                               B 3.7     Meniskusoperation                                                       x          x
                               B 3.12    Ruptur der cranialen, caudalen oder
                                                                                                                 x          x
                                         beider Kreuzbänder
                               B 3.13    Ruptur der Seitenbänder                                                 x          x
                               B 3.14    Spatoperation                                                           x          x
                               B 4.1     Hornsäulenoperation                                                     x          x
                               B 5.3     Nervenschnitt, je Gliedmaße                                             x          x
                               B 5.7     Sehnennaht                                                              x          x
                               B 5.8     Sehnenspaltung (Splitting), Fesselringband-
                                         operation, endoskopische Operationen an                                 x          x
                                         Sehnen und Sehnenscheiden

                                                              GHV | Die Versicherungsmanufaktur für Mensch, Tier und Natur
Pferde-OP-Kranken Besondere Bedingungen 2021-001				                                                                            Seite 6
Anhang a: Versicherte Operationen nach GOT                                            Basis     Komfort Premium
Geschlechtsapparat /     G 1.3        Penisamputation                                               x          x
Milchdrüse               G 1.9        Samenstrangfistel (Operation)                                 x          x
                         G 2.3        Fetotomie                                                     x          x
                         G 2.9        Ovariohysterektomie                                x          x          x
                         G 2.14       Kaiserschnitt                                                 x          x
                         G 3.2        Entfernen eines Mammatumors                                   x          x
                         G 5.1.c      Ovarektomie                                        x          x          x
Haut                     H5           Tumor (Operation)                                             x          x
                         H 7.c        Wundnaht                                           x          x          x
                         H 7.d        Fisteloperation                                               x          x
                         H 7.e        Bauchwunden, perforierend                          x          x          x
Harnapparat              Ha 5         Nephrektomie                                                  x          x
                         Ha 6         Nephrotomie                                                   x          x
                         Ha 10        Zystotomie                                                    x          x
Herz/Kreislauf, Gefäße, He 5          Operationen am Oesophagus mit
                                                                                                    x          x
Thorax                                Thoraxöffnung
                         He 7         Traumatischer Pneumothorax                                    x          x
                         He 9         Zwerchfellhernie/Zwerchfellriss,
                                                                                                    x          x
                                      Brusthöhle
Ohr, Luftsack            O3           Bullaosteotomie einseitig                                     x          x
                         O7           Luftsackoperation Pferd                                       x          x
Verdauungsapparat,    V 1.1.1         Laparotomie, diagnostisch                          x          x          x
Hernien, Bauchorgane, V 1.1.3         Caecumresektion                                    x          x          x
Schilddrüse
                      V 1.1.5         Darmresektion                                      x          x          x
                         V 1.1.6      Enterotomie                                        x          x          x
                         V 1.1.11     Rektalschleimhautresektion                                    x          x
                         V 1.1.12     Rektumdivertikel                                              x          x
                         V 1.1.15     Magenresektion                                     x          x          x
                         V 1.1.19     Torsionsoperation                                  x          x          x
                         V 1.2.3      Operation am Oesophagus                                       x          x
                         V 1.3.2      Zahnextraktion                                                x          x
                         V 1.3.3      Zahnfüllung                                                   x          x
                         V 1.3.8      Wurzelbehandlung                                              x          x
                         V 1.3.9      Wurzelresektion                                               x          x
                         V 1.3.17     Frakturversorgung, Kiefer                                     x          x
                         V 1.3.17 d Knochendrahtcerclage                                 x          x          x
                         V 1.3.17 e Perkutane Osteosynthese                              x          x          x
                         V 1.3.17 f   Plattenosteosynthese                               x          x          x
                         V 1.3.18     Kiefergelenksluxation, unblutige
                                                                                                    x          x
                                      Reposition
                         V 1.3.19     Kieferresektion                                               x          x
                         V 1.3.20     Mandibulektomie                                               x          x
                         V 1.3.21     Maxillektomie                                                 x          x
                         V 1.3.22     Kondylektomie                                                 x          x
                         V 1.3.27     Tumor‑OP                                                      x          x
                         V 1.3.28     Zahnfisteloperation (oronasale Fistel)                        x          x
                         V 2.4        Zwerchfellhernie                                              x          x
                         V 3.2        Leberlappenresektion                                          x          x
                         V 3.3        Milzextirpation                                               x          x
ZNS, Wirbelsäule, Ner-   Z 2.1        Discopathie‑Operation                                         x          x
vensystem                Z 2.2        Wirbelfrakturen                                    x          x          x
Sonstige Operationen                                                                                           x

                                                          GHV | Die Versicherungsmanufaktur für Mensch, Tier und Natur
Pferde-OP-Kranken Besondere Bedingungen 2021-001				                                                               Seite 7
Anhang b: nicht in der GOT aufgeführte versicherte Operationen                  Basis     Komfort Premium
Bauchwandhernien, Hernia‑ventralis‑Operation                                                  x          x
Entfernung eines Knochensequesters                                                                       x
Exostose‑Operation                                                                                       x
Fesselträgerursprung‑Operation                                                                           x
Karpaltunnelsyndrom‑Operation                                                                            x
Keloid‑Operation                                                                              x          x
Kryochirurgie am Auge                                                                         x          x
Laparoskopie                                                                                  x          x
Lymphknoten‑Exstirpation                                                                                 x
Sehnenscheiden‑Operation (über B 5.8 hinaus, siehe oben)                                                 x
Sialadenektomie                                                                                          x
Tenotomie                                                                                                x
Überbein‑Operation                                                                                       x
Urachus‑Operation                                                                             x          x
Urethrotomie                                                                                  x          x
Regenerative Therapien bis … je Versicherungsfall
                                                                                           600 EUR   1.200 EUR
(z. B. IRAP, PRP, Stammzellentherapie)

                                                    GHV | Die Versicherungsmanufaktur für Mensch, Tier und Natur
Pferde-OP-Kranken Besondere Bedingungen 2021-001				                                                         Seite 8
Wenn Sie im Premium-Schutz den Zusatz
Krankenversicherung gewählt haben, gelten für
Sie nachfolgende Besondere Bedingungen:

Besondere Bedingungen
Pferde-Krankenversicherung
In Ergänzung der AVB / TKV und der BB / OP Pferd gelten, soweit vereinbart, folgende Regelungen:

1.        Versicherungsumfang
          Der Versicherungsschutz umfasst tierärztliche Leistungen nach GOT für Heilbehandlungen
          bis zum 2‑fachen Gebührensatz, im tierärztlichen Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz
          und beim Wegegeld bei besonders aufwendigen Fahrten im tierärztlichen Notdienst bis zum
          3-fachen Gebührensatz. Insgesamt gelten die Selbstbeteiligungen des Tarifs Premium, falls sol-
          che vereinbart sind.

2.        Besondere Einschlüsse
2.1       Eingeschlossen sind Vorsorgemaßnahmen bis 100 EUR je Versicherungsjahr. Etwaig vereinbarte
          Selbstbeteiligungen werden hierbei nicht angerechnet.
2.2       Eingeschlossen sind Aufenthalte in den Ländern der Europäischen Union, in der Schweiz und in
          Norwegen bis zu einer Aufenthaltsdauer von einem Jahr.

3.        Besondere Ausschlüsse
          Über Ziffer 5. AVB / TKV hinaus sind ausgeschlossen:
          a) tierärztliche Konsultationen, die keine Behandlung nach sich ziehen,
          b) Behandlung von Endo‑ und Ektoparasiten,
          c) physiologisch ablaufende Geburten,
          d) Nottötung, außer wenn der Leidenszustand des Tieres durch bewährte tierärztliche Behand-
             lungsmethoden nicht behebbar ist, der Tod des Tieres als Folge des Leidenszustandes mit
             Sicherheit zu erwarten ist und dies durch ein tierärztliches Gutachten festgestellt ist,
          e) Zuschläge für apparativen Aufwand und Zeitgebühren,
          f) Diastasenbehandlungen und ‑füllungen im Zahnbereich.

4.        Wartezeiten
          Die Wartezeiten nach Ziffer 8. AVB / TKV entfallen bei Unfall, Impfungen und Wurmkuren. Die All-
          gemeinen Wartezeiten betragen einen Monat und für Koliken sieben Tage.

                                                    GHV | Die Versicherungsmanufaktur für Mensch, Tier und Natur
Pferde-OP-Kranken Besondere Bedingungen 2021-001				                                                       Seite 9
GHV | Die Versicherungsmanufaktur für Mensch, Tier und Natur
Pferde-OP-Kranken Besondere Bedingungen 2021-001				                              Seite 10
Wenn Sie den Zusatz Bestattungsversicherung
gewählt haben, gelten für Sie nachfolgende
Besondere Bedingungen:

Besondere Bedingungen
Pferde-Bestattungsversicherung
In Ergänzung der AVB / TKV und der BB / OP Pferd gelten, soweit vereinbart, folgende Regelungen:

1.        Umfang der Versicherung
1.1       Der Versicherungsschutz umfasst Tod gemäß Ziffer 1.11 Buchstaben a bis d AVB / TKV und infolge
          von
          a) böswilliger Körperverletzung durch Dritte (Pferderipper),
          b) Riss durch Wildtiere,
          c) Kastration bis zum vollendeten 3. Lebensjahr.
1.2       Der Versicherungsnehmer darf eine Nottötung nur mit Einwilligung des Versicherers vornehmen,
          es sei denn, dass die Erklärung des Versicherers nicht abgewartet werden kann. Ist durch das Gut-
          achten des Tierarztes vor der Tötung festgestellt, dass die Tötung notwendig ist und die Erklärung
          des Versicherers nicht abgewartet werden kann, so muss der Versicherer die Feststellung gegen
          sich gelten lassen. Die Einwilligung zur Nottötung wird erteilt, wenn der Leidenszustand des Tie-
          res durch bewährte tierärztliche Behandlungsmethoden nicht behebbar ist und der Tod des Tie-
          res als Folge des Leidenszustandes mit Sicherheit zu erwarten ist.
1.3       Nicht versichert ist Tod beim Schlachttransport.
1.4       Hat der Versicherungsnehmer einen Anspruch wegen desselben Versicherungsfalles gegen wei-
          tere Erstattungsverpflichtete, gehen diese Ansprüche – abweichend von Ziffer 5.6 AVB / TKV – vor.
          Dies gilt auch dann, wenn der Anspruch vorsätzlich aufgegeben oder schuldhaft verwirkt wurde.

2.        Wartezeiten
2.1       Die Wartezeit beträgt
          a) für ansteckende Blutarmut, Borna, Dämpfigkeit, chronische Bronchitis, periodische Augen-
             entzündung und Tuberkulose drei Monate;
          b) für chronische Lahmheit, insbesondere Hufrollenerkrankung, für Ataxie (auch nach Unfall),
             Gleichbeinlahmheit, Schale und Spat sowie Sehnenstelzfuß sechs Monate.
          Die Wartezeit für sonstige Versicherungsfälle beträgt eine Woche.
2.2       Für Versicherungsfälle durch Unfall (ausgenommen Ataxie) entfallen die Wartezeiten.
2.3       Im Übrigen gilt Ziffer 8.1 AVB / TKV.

3.        Obliegenheiten
3.1       Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer in Textform unverzüglich anzuzeigen
          a) Unfälle,
          b) Tod,
          c) Seuchen oder Seuchenverdacht,
          d) Abhandenkommen.
          Bei Seuchen oder Seuchenverdacht besteht diese Anzeigepflicht auch für nicht versicherte Tiere
          im Bestand des Versicherungsnehmers.

                                                    GHV | Die Versicherungsmanufaktur für Mensch, Tier und Natur
Pferde-OP-Kranken Besondere Bedingungen 2021-001				                                                       Seite 11
3.2   Bei Erkrankungen und Unfällen hat der Versicherungsnehmer unverzüglich einen Tierarzt hinzu-
      zuziehen.
3.3   Bei Eintritt des Versicherungsfalles hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer Gelegenheit
      zu geben, Feststellungen über Grund und Höhe des Schadens zu treffen. Insbesondere hat der
      Versicherungsnehmer bei Tod
      a) durch Verenden einen tierärztlichen Sektionsbericht auf seine Kosten vorzulegen,
      b) durch Unfall, Ripping oder Riss durch Wildtiere dies den zuständigen Behörden anzuzeigen,
         eine Tatbestandsaufnahme zu veranlassen und dies vorzulegen.
3.4   Die Rechtsfolgen bestimmen sich nach Ziffer 9.2 AVB / TKV.

4.    Versicherungsleistung
4.1   Erstattet werden
      a) der Marktwert des Tieres am Todestag, unabhängig von der Todesursache, sowie
      b) gegen Nachweis die unmittelbar notwendigen Kosten der Tierbestattung / ‑einäscherung und
         des dazugehörigen Tiertransports durch Dritte,
      jedoch maximal die vereinbarte Versicherungssumme. Dies gilt unabhängig von der Todesur-
      sache, soweit nicht sonstige Regelungen entgegenstehen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
      Regelungen zur Überversicherung.
4.2   Ist die Leistungspflicht des Versicherers dem Grunde und der Höhe nach festgestellt, so hat die
      Auszahlung der Entschädigung binnen vier Wochen zu erfolgen.
4.3   Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben,
      a) solange Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen oder
      b) wenn gegen den Versicherungsnehmer oder einen Repräsentanten aus Anlass des Versiche-
         rungsfalles ein behördliches oder strafrechtliches Verfahren aus Gründen eingeleitet worden
         ist, die auch für den Entschädigungsanspruch rechtserheblich sind, bis zum rechtskräftigen
         Abschluss dieses Verfahrens.

5.    Beitragsanpassung
      Abweichend von den BB / OP Pferd erhöht sich der Beitrag mit dem Erreichen des nächstens
      Lebensjahres um 3 % ab der folgenden Fälligkeit.

                                            GHV | Die Versicherungsmanufaktur für Mensch, Tier und Natur
Pferde-OP-Kranken Besondere Bedingungen 2021-001				                                              Seite 12
Sie können auch lesen