POLEN Frühpädagogisches Personal - Ausbildungen, Arbeitsfelder, Arbeitsbedingungen - Zu SEEPRO-R
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POLEN Frühpädagogisches Personal Ausbildungen, Arbeitsfelder, Arbeitsbedingungen Autorinnen des Länderberichts Małgorzata Żytko und Marta Pacholczyk-Sanfilippo Universität Warschau, Fakultät für Erziehungswissenschaft Zitier-Vorschlag: Żytko, M. und M. Pacholczyk-Sanfilippo. 2017. „Frühpädagogisches Personal – Länderbericht Polen“. In Personalprofile in Systemen der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung in Europa, herausgegeben von I. Schreyer und P. Oberhuemer. www.seepro.eu/Deutsch/Laenderberichte.htm
Inhalt 1. Governance/Zuständigkeiten im System der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung ................................................................................................................................. 3 2. Wer gehört zum frühpädagogischen Personal? ....................................................................... 3 2.1 Reguläres Einrichtungspersonal mit direktem Kontakt zu Kindern ................................. 3 2.2 Personalstrukturen: Qualifikation, Geschlecht, Migrationshintergrund ......................... 5 3. Grundausbildungen .................................................................................................................. 7 3.1 Ausbildungswege frühpädagogischer Kernfachkräfte und Leitungsfachkräfte ............... 7 3.2 Kompetenzanforderungen und Ausbildungscurricula ..................................................... 9 3.3 Alternative Zugangs‐ und Qualifizierungswege, Systemdurchlässigkeit ........................ 11 4. Fachpraktische Komponente der Ausbildung von Kernfachkräften ...................................... 11 5. Fort- und Weiterbildung (FWB) .............................................................................................. 12 6. Neuere Reformen zu Professionalisierung und Personalangelegenheiten............................ 15 7. Neuere Forschungsprojekte zu Professionalisierung und Personalangelegenheiten ............ 16 8. Allgemeine Rahmenbedingungen .......................................................................................... 17 8.1 Bezahlung und Arbeitszeiten.......................................................................................... 17 8.2 Personal in Vollzeit‐ und Teilzeitbeschäftigung ............................................................. 18 8.3 Unterstützungsmaßnahmen am Arbeitsplatz ................................................................ 18 8.4 Kinderfreie Arbeitszeiten ............................................................................................... 18 8.5 Personalmangel und Personalgewinnung ...................................................................... 19 9. Künftige Personalherausforderungen – subjektive Experteneinschätzung ........................... 19 10. Literatur .................................................................................................................................. 19 © Polen – Frühpädagogisches Personal 2017 2
1. Governance/Zuständigkeiten im System der frühkindlichen Bil- dung, Erziehung und Betreuung Frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung ist in Polen in zwei Stufen und zwei Sektoren geteilt. Die Verantwortung für die erste Stufe mit Einrichtungen für Kinder von 20 Wochen bis zu 3 1 Jahren wurde 2011 vom Gesundheitsministerium auf das Ministerium für Familie, Arbeit und Soziales (Ministerstwo Rodziny, Pracy i Polityki Społecznej) übertragen. Die zweite Stufe für Kin- der zwischen 3 und 6 Jahren ist offiziell als die erste Phase des Bildungssystems anerkannt und fällt unter die Zuständigkeit des Ministeriums für Nationale Bildung (Ministerstwo Edukacji Narodowej). Das frühpädagogische System in Polen hat demnach einen „Betreuungssektor“ und einen „Bildungssektor“. Management und Verwaltung ist in beiden Sektoren an die Kommunen delegiert. 2. Wer gehört zum frühpädagogischen Personal? 2.1 Reguläres Einrichtungspersonal mit direktem Kontakt zu Kindern In Polen unterscheiden sich die Qualifikationsvoraussetzungen für das Personal in den beiden Sektoren erheblich und werden durch unterschiedliche Gesetze reguliert. Insgesamt gibt es zwei Hauptkategorien von Personal, das in Einrichtungen mit Kindern bis zum Pflichtschulalter von 7 Jahren arbeitet. Krippenfachkraft/Kinderbetreuerin (opiekun dziecięcy) “Kinderbetreuerin” ist der gesetzlich verankerte Begriff, um die verschiedenen Personaltypen zu beschreiben, die mit Kindern bis zu 3 (4) 2 Jahren in Kinderkrippen (żłobek), Kinderklubs (klub dziecięcy), der Tagespflege (opiekun dzienny) oder als Kinderfrau (opiekunk) arbeiten. Sie können Krankenschwestern sein, Hebammen, Vorschullehrkräfte, Grundschullehrkräfte, Tagespflege- personen, Schulberaterinnen oder Personen, die keine fachspezifische Qualifikation haben (sie- he Tabelle 1). Nach dem Gesetz über die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren (Art. 16) werden sie “Kinderbetreuerinnen” (opiekun dziecięcy) genannt (Ministry of Family, Labour and Social Policy 2011a). In Kinderkrippen, die von mehr als 20 Kindern besucht werden, muss mindestens eine Krankenschwester oder Hebamme angestellt sein (Artikel 15, §3). Bis 2011 standen Einrich- tungen für Kinder unter 3 Jahren in der Verantwortung des Gesundheitsministeriums, deshalb gehören auch Krankenschwestern und Hebammen zum Personalkatalog. Die Qualität der Quali- fikationen von Krippenfachkräften wird von den Kommunen überwacht. Kinderkrippen können auch unbezahlte ehrenamtliche Personen anstellen. Sie arbeiten als As- sistenzkräfte in der Gruppe und müssen – außer sie sind voll qualifizierte Kinderbetreuerinnen – einen 40stündigen Vorbereitungskurs absolvieren. Ihre jeweiligen Aufgaben hängen von ihrer Qualifikation ab. Alles Personal, das in Kinderkrippen angestellt ist, muss sich verpflichtenden gesundheits-epidemiologischen Untersuchungen unterziehen. Kindergartenfachkraft/Vorschullehrkraft Kindergartenfachkräfte (nauczyciel wychowania przedszkolnego) arbeiten in drei verschiedenen Einrichtungsformen: Kindergärten für 2/3- bis 6-Jährige (przedszkola), Vorschulklassen in Grund- schulen für 5- bis 7-Jährige (oddziały przedszkolne w szkołach podstawowych), oder in Vorschul- zentren für Kinder von 3 bis 6 Jahren (punkty przedszkolne). 1 In Polen können Kinder die Einrichtungen bis zum Ende des Schuljahres besuchen, in dem sie 3 Jahre alt werden 2 Manchmal können auch 4jährige Kinder Kinderkrippen oder Kinderklubs besuchen, z.B. wenn es keine Plätze in Kindergärten gibt oder wenn sie für noch nicht reif genug gehalten werden, in einen Kindergarten zu gehen. © Polen – Frühpädagogisches Personal 2017 3
Seit 2012 ist ein Bachelor-Abschluss die Mindestvoraussetzung zur Arbeit als Kernfachkraft in Kindergärten. Künftige Kindergartenfachkräfte absolvieren dasselbe Grundstudium an der Uni- versität wie Lehrkräfte, die später in den ersten drei Klassen der Grundschule arbeiten. Es gibt keine separate Studienrichtung oder Spezialisierung für Kindergartenfachkräfte/Vorschul- lehrkräfte. Die Qualität der Grundstudien von Vorschul- und Grundschullehrkräften wird vom Ministerium für Wissenschaft und Hochschulbildung (Ministerstwo Nauki i Szkolnictwa Wyższego) überwacht. Tabelle 1 gibt einen Überblick über die Berufsprofile und Mindestanforderungen von Personal, das direkt mit Kindern arbeitet und kategorisiert auch die Kernfachkräfte, d.h. Personal mit Gruppen- oder Einrichtungsverantwortung, nach einem von fünf Berufsprofilen, die sich an die- jenigen der ursprünglichen SEEPRO-Studie anlehnen (siehe Kasten 1). Tabelle 1 Polen: Personal in frühpädagogischen Tageseinrichtungen Haupt‐Arbeits- Altersbezogene Mindestqualifikation, Haupt‐ Berufstitel felder und Alter der Ausrichtung in ECTS-Punkte, EQR‐Stufe, Funktion/en betreuten Kinder der Ausbildung ISCED-Kategorie3 Betreuungssektor Opiekun dziecięcy Żłobek Kernfachkraft Variiert je nach Mindestvoraussetzung: Krippenfachkraft/ Kinderkrippe mit Gruppen- der Spezialisie- 12 Jahre Pflichtschule Kinderbetreuerin 20 Wochen –3 Jahre verantwortung rung in der plus Klub dziecięcy Grundausbil- 2 Jahre Berufserfahrung Kinderklub dung (0-3 Jahre) Kein bestimmtes Professionsprofil: 1–3 Jahre ECTS-Punkte: n/z 4 Sehr verschieden EQR: Stufe 3 qualifiziertes oder ISCED 2013-F: n/z unqualifiziertes ISCED 2011: 3 Personal kann als Kernfachkraft Optionale Voraussetzungen: arbeiten 3 Jahre Universität, Bachelor-Abschluss für die Qualifikation als Kran- kenschwester oder Hebam- me ECTS-Punkte: 180 EQR: Stufe 6 ISCED 2013-F: 0913 ISCED 2011: 6 oder Abschluss der Sekundarstufe II als Kinderbetreuerin (280- Stunden Kurse für Kinderbe- treuerinnen werden von Institutionen angeboten, die vom Ministerium für Familie, Arbeit und Soziales lizensiert sind) ECTS-Punkte: n/z EQR: Stufe 3 ISCED 2013-F: 0922 ISCED 2011: 3 oder volle Qualifikation als Kinder- gartenfach- kraft/Vorschullehrkraft (siehe unten) 3 Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2016; UNECSO 2014. 4 n/z = nicht zutreffend © Polen – Frühpädagogisches Personal 2017 4
Haupt‐Arbeits- Altersbezogene Mindestqualifikation, Haupt‐ Berufstitel felder und Alter der Ausrichtung in ECTS-Punkte, EQR‐Stufe, Funktion/en betreuten Kinder der Ausbildung ISCED-Kategorie3 Wolontariusz Żłobek Ergänzungskraft Keine Grund- 40-stündiger Kurs, angeboten Ehrenamtliche Kinderkrippe mit minimalem ausbildung von Institutionen, die vom Kraft 20 Wochen –3 Jahre speziellen Vor- erforderlich; Ministerium für Familie, bereitungskurs verpflichtender Arbeit und Soziales lizensiert Klub dziecięcy Kurs legt den sind Kinderklub Schwerpunkt 1–3 Jahre auf die Alters- gruppe 0 bis 3 Jahre Bildungssektor Nauczyciel wycho- Przedszkole Kernfachkraft 3–6 Jahre 3 Jahre Universität, wania przedszkol- Kindergarten mit Gruppen- Bachelor-Abschluss in nego 3–6 Jahre verantwortung Frühpädagogik Kindergartenfach- ECTS-Punkte: 180 kraft/Vorschul- Oddział przedsz- Einrichtungslei- EQR: Stufe 6 lehrkraft kolny w szkole tung ISCED 2013-F: 0112 podstawowej ISCED 2011: 6 Profil: Vorschulklassen in Vor- und grund- Grundschulen schulpädagogische 5–7 Jahre Fachkraft Punkt przedszkolny Vorschulzentrum 3–6 Jahre Grundschule Klassen 1–3 Kasten 1 SEEPRO-Professionsprofile für Kernfachkräfte nach Altersfokus der Ausbildung (nach Oberhuemer, P. und I. Schreyer 2010) • Frühpädagogische Fachkraft (Fokus auf Kinder von 0 bis 6/7 Jahre) • Vorschulpädagogische Fachkraft (Fokus auf Kinder von 3/4 bis 6 Jahre) • Vor- und grundschulpädagogische Fachkraft (Fokus auf Kinder von 3/4 bis 10/11 Jahre) • Sozial- und kindheitspädagogische Fachkraft (in der Regel Fokus auf Kinder von 0 bis12 Jahre, manchmal auch auf Erwachsene) • Sozialpflege-/Gesundheitspflege-Fachkraft (je nach Berufsausbildung sowohl enger als auch breiter Altersfokus, manchmal auch für die Arbeit mit Erwachsenen) 2.2 Personalstrukturen: Qualifikation, Geschlecht, Migrationshintergrund Leider gibt es keine Forschungsstudien in Polen, die sich speziell auf das frühpädagogische Per- sonal beziehen. Derzeit expandiert der frühpädagogische Bereich sehr rasch und Regelungen werden ständig angepasst und geändert. Tabelle 2 zeigt die Anteile des Personals in Kinderkrip- pen (żłobek), Kinderklubs clubs (klub dziecięcy) und in der Tagespflege. Tabelle 2 Polen: Personalstrukturen - Qualifikation, Geschlecht, Migrationshintergrund in Einrichtungen für 0- bis 3-Jährige, 2014* Personal Prozentanteile Fachkraft mit Qualifikation als Kinderbetreuerin (ISCED 3, siehe Tabelle 1) 89% Fachkräfte mit nicht-einschlägigem Hochschulabschluss (ISCED 6) (Kranken- 11% schwester, Hebamme) Fachkräfte mit einschlägigem Fachschulabschluss (post-sekundär) n/z © Polen – Frühpädagogisches Personal 2017 5
Personal Prozentanteile Personal mit einschlägigem berufsbildendem Sekundarstufenabschluss II n/z Personal mit anderer, nicht einschlägiger Qualifikation n/z Kinderkrippen: 6,5% Personal ohne formale Ausbildung Kinderklubs: 97% Tagespflege: 96,5% Fachkräfte mit besonderer Spezialisierung (z.B. Integrationsfachkräfte), die n/z regelmäßig in der Einrichtung arbeiten Männliche Fachkräfte n/z Fachkräfte mit Migrationshintergrund n/z *Council of Ministers 2015 and Central Statistical Office 2014. Tabelle 3 zeigt die Anteile des Personals in Kindergärten (przedszkole), Vorschulklassen (oddział przedszkolny w szkole podstawowej) und Vorschulzentren (punkt przedszkolny). 2014 war der Großteil der Kindergartenfachkräfte/Vorschullehrkräfte Universitätsabsolventinnen mit einem Master-Abschluss (84%). Nur eine Minderheit hatte eine Ausbildung auf Bachelor-Niveau (11,8%). Table 3 Polen: Personalstrukturen - Qualifikation, Geschlecht, Migrationshintergrund in Einrichtungen für 3- bis 6-Jährige, 2014/15* Personal Prozentanteile 84,0% Master-Abschluss Fachkräfte mit einschlägigem, dreijährigem (oder längerem) 11,8% Bachelor-Abschluss Hochschulabschluss 4% Personen sind nach den früheren Qualifika- tionsstandards angestellt (vor 2011) Fachkräfte mit einschlägigem Fachschulabschluss (postsekundär) n/z Personal mit einschlägigem berufsbildendem Sekundarstufen- n/z abschluss II Personal mit anderer, nicht einschlägiger Qualifikation n/z Kindergarten: 15% Personal ohne formale Ausbildung Vorschulklassen: 85% Vorschulzentren: 95% Fachkräfte mit besonderer Spezialisierung (z.B. Integrations- Keine Daten verfügbar fachkräfte), die regelmäßig in der Einrichtung arbeiten Männliche Fachkräfte 0,9% Fachkräfte mit Migrationshintergrund Keine Daten verfügbar *Central Statistical Office 2015a. Tabellen 4 und 5 zeigen die qualifizierten frühpädagogischen Fachkräfte nach ihren jeweiligen Arbeitsplätzen (0 bis 3 und 3 bis 6 Jahre). Tabelle 4 Polen: Voll qualifizierte Kinderbetreuerinnen in Einrichtungen für unter 3-Jährige, 2013/2014* Einrichtungsart Anteil, in % Kinderkrippen 93,5 Kinderklubs 3 Kindertagespflege 3,5 *Council of Ministers 2015. Table 5 Polen: Voll qualifizierte Fachkräfte in Einrichtungen für 3- bis 6-Jährige, 2014/2015* Einrichtungsart Anteil, in % Kindergärten 85 Vorschulklassen 15 Vorschulzentren 5 *Central Statistical Office 2015b. © Polen – Frühpädagogisches Personal 2017 6
3. Grundausbildungen 3.1 Ausbildungswege frühpädagogischer Kernfachkräfte und Leitungs- fachkräfte Zwischen den geforderten Qualifikationsniveaus für Krippenfachkräften/Kinderbetreuerinnen und Vorschullehrkräften gibt es in Polen große Unterschiede. Diese spiegeln sich auch in den entsprechenden Gehältern und Arbeitsbedingungen wider (siehe Abschnitt 8). Krippenfachkraft/Kinderbetreuerin (Opiekun dziecięcy) Nach dem Gesetz über die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren (Ministry of Family, Labour and Social Policy 2011a) existieren vier verschiedene Möglichkeiten, eine Kinderbetreuerin zu werden: 1) Zwölf Jahre Schule plus zwei Jahre Arbeitserfahrungen mit Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren. Gesetzlich gesehen ist die Art dieser Erfahrung nicht spezifiziert, was bedeutet, dass unquali- fizierte Personen in einer frühpädagogischen Einrichtungen arbeiten, um diese zwei Jahre Be- rufserfahrung zu erwerben und ihre Arbeit als Kinderbetreuerin danach beginnen. Wenn zwi- schen diesen zwei Jahren und dem Arbeitsbeginn mehr als sechs Monate liegen, muss die Kandidatin einen 80-stündigen Kurs für Kinderbetreuerinnen absolvieren, der von einer Insti- tution angeboten wird, die vom Ministerium für Familie, Arbeit und Soziales lizensiert ist. 2) Zwölf Jahre Schule plus einen Kurs für Kinderbetreuerinnen mit 280 Stunden an einer vom Ministerium für Familie, Arbeit und Soziales lizensierten Institution. Der Kurs besteht aus 200 Stunden Theorie und 80 Stunden Praxis in einer Einrichtung für Kinder unter 3 Jahren. 3) Bachelor-Abschluss als Krankenschwester oder Hebamme. 4) Bachelor-Abschluss als Kindergartenfachkraft/Vorschullehrkraft. Da es derzeit keine spezifischen Regelungen gibt hinsichtlich der Position einer Kinderbetreuerin in frühpädagogischen Einrichtungen, werden alle Personen, die als Kernfachkraft in Einrichtun- gen für unter 3-Jährige arbeiten, als „Kinderbetreuerinnen“ betrachtet, ob sie einen Bachelor- Abschluss in Pädagogik haben oder nur zwei Jahre Berufserfahrung ohne formelles Diplom. Eini- ge Kommunen und Vereinigungen von öffentlichen Kinderkrippen versuchen, eigene Regelun- gen zu erstellen, die strikter sind als die zentralen. Tabelle 6 Polen: Kinderkrippenfachkraft/Kinderbetreuerin Titel in Polnisch: Opiekun dziecięcy Profil: Kein bestimmtes Profil Route 1 Zugangsvoraussetzungen: 12 Jahre Schule + zwei Jahre Arbeitserfahrungen mit Kindern unter 3 Jahren. Ausbildung: keine Abschluss: keine ECTS-Punkte: n/z EQR Stufe: 3 ISCED 2013-F: n/z ISCED 2011: 3 Haupt-Arbeitsfelder im Kinderbetreuungsbereich: Kinderkrippen (Żłobek) 20 Wochen–3 Jahre; Kinderklubs (Klub dziecięcy ) 1–3 Jahre Route 2 Zugangsvoraussetzungen: 12 Jahre Schule Ausbildung: 280-Stunden-Kurs mit Schwerpunkt Kinderbetreuung © Polen – Frühpädagogisches Personal 2017 7
Titel in Polnisch: Opiekun dziecięcy Profil: Kein bestimmtes Profil Abschluss: Zertifikat als Kinderbetreuerin ECTS-Punkte: n/z EQR Stufe: 3 ISCED 2013-F: n/z ISCED 2011:3 Haupt-Arbeitsfelder im Kinderbetreuungsbereich: Kinderkrippen (Żłobek) 20 Wochen–3 Jahre; Kinderklubs (Klub dziecięcy ) 1–3 Jahre Route 3 Zugangsvoraussetzungen: allgemeine Hochschulreife Ausbildung: 3 Jahre Universitätsstudium als Krankenschwester oder Hebamme Abschluss: Bachelor-Abschluss ECTS-Punkte: 180 EQR Stufe: 6 ISCED 2013-F: 0913 ISCED 2011: 6 Haupt-Arbeitsfelder im Kinderbetreuungsbereich: Kinderkrippen (Żłobek) 20 Wochen–3 Jahre; Kinderklubs (Klub dziecięcy ) 1–3 Jahre Route 4 Zugangsvoraussetzungen: allgemeine Hochschulreife Ausbildung: 3 Jahre Universitätsstudium als Kindergartenfachkraft/Vorschullehrkraft Abschluss: Bachelor-Abschluss ECTS-Punkte: 180 EQR Stufe: 6 ISCED 2013-F: 0913 ISCED 2011: 6 Haupt-Arbeitsfelder im Kinderbetreuungsbereich: Kinderkrippen (Żłobek) 20 Wochen–3 Jahre; Kinderklubs (Klub dziecięcy ) 1–3 Jahre; Kindergartenfachkraft/Vorschullehrkraft: Vorschulklasse in der Grundschule (Oddział przedszkolny w szkole podstawowej) 5–7 Jahre Kindergarten-/Vorschullehrkraft (Nauczyciel wychowania przedszkolnego) Die gesetzliche Mindestvoraussetzung für die Arbeit mit Kindern über 3 Jahren ist ein Bachelor- Abschluss in Frühpädagogik. Die Grundausbildung für künftige Kindergartenfachkräfte wird so- wohl von öffentlichen als auch von privaten Universitäten organisiert. Öffentliche Universitäten und Hochschulen sind kostenfrei, ausgenommen sind externe Studien oder Master-Studien- gänge. Tabelle 7 Polen: Kindergartenfachkraft/Vorschullehrkraft Titel in Polnisch: Nauczyciel wychowania przedszkolnego Profil: Vor- und grundschulpädagogische Fachkraft Zugangsvoraussetzungen: allgemeine Hochschulreife Ausbildung: 3 Jahre Universitätsstudium Abschluss: Bachelor-Abschluss in Frühpädagogik ECTS-Punkte: 180 EQR Stufe: 6 ISCED 2013-F: 0112 ISCED 2011: 6 Haupt-Arbeitsfelder im Kinderbetreuungsbereich: Kindergarten (Przedszkole) 3–6 Jahre; Vorschulklasse in der Grundschule (Oddział przedszkolny w szkole podstawowej) 5–7 Jahre; Vorschulzentren (Punkt przedszkolny) 3–6 Jahre; Grundschule, Klasse 1 bis 3 © Polen – Frühpädagogisches Personal 2017 8
3.2 Kompetenzanforderungen und Ausbildungscurricula Krippenfachkräfte/Kinderbetreuerin (Opiekun dziecięcy) Route 2: 280-Stunden-Kurs Kompetenzen/Ausbildungscurricula: Während des 280-Stunden-Kurses (für Personen, die keine Erfahrung in der Arbeit mit Kindern unter 3 Jahren haben oder bei denen diese Erfahrung bei Arbeitsbeginn länger als zwei Jahre zurückliegt) erwerben die Teilnehmenden theoretische und praktische Kenntnisse im Bereich der Betreuung von Kleinkindern sowie Kenntnisse in kindlicher Entwicklung, grundlegender Ernährung, Diätenlehre und erste HiIfe im Notfall. Die Qualifizie- rungskurse umfassen folgende Themen: • eine Betreuungsumgebung für die jüngsten Kinder herstellen; • psycho-pädagogische Grundlagen, die die kindliche Entwicklung betreffen; • in lebensbedrohenden Situationen oder bei zeitweiligen Unpässlichkeiten erste Hilfe leisten; • beobachten, zuhören und Beobachtungen über den Fortschritt des Kindes festhalten; • Spielaktivitäten für Kinder planen; • mit den Eltern/Erziehungsberechtigten des Kindes kommunizieren; • Kindern helfen, die „richtigen Verhaltensweisen“ zu entwickeln; • eine sichere Umgebung gewährleisten; • Kinder bei der persönlichen Pflege helfen und auf ihre physiologischen Bedürfnisse eingehen; • sich an Gesundheits- und Sicherheitsregeln halten, einschließlich Arbeitsplatzorganisation und Feuerschutzregeln; • Methoden zum Umgang mit Stress und Problemlösungen lernen; • Mahlzeiten zubereiten nach angemessenen Ernährungsprinzipien und gemäß dem Alter des Kindes. Die Inhalte des Kurses müssen vom Ministerium für Familie, Arbeit und Soziales (2011b) geneh- migt werden. Eine kleine Anzahl von Hochschulen und Universitäten versucht, neue Programme zu organisie- ren, die sich auf die Bildung und Betreuung von Kindern von 5 Monaten bis zu 3 Jahren speziali- sieren, aber diese sind noch im Versuchsstadium. Während des Kurses lernen die Kinderbetreuerinnen verschiedene pädagogische Theorien ken- nen. Der typische Ansatz zielt darauf ab, die richtige Balance zwischen Betreuung und Bildung zu finden oder zwischen erwachsenen-initiierten und kind-initiierten Aktivitäten. Freispiel und die individuellen Bedürfnisse der Kinder sind die Orientierungsgrundlage für die Kinderbetreuerin- nen. Die meisten Ansätze basieren auf Theorien polnischer Autoren wie z.B. Qualitätsstandards der Betreuung und Unterstützung hinsichtlich der Entwicklung von Kindern unter 3 Jahren, die von Experten der Comenius-Stiftung zusammengestellt wurden (Rościszewska-Woźniak 2012) oder Lucyna Telka’s Konzept der Begleitung der kindlichen Entwicklung (Telka 2007). Beide An- sätze haben nur empfehlenden Charakter, da es kein obligatorisches Bildungsrahmenwerk für Kinderkrippen gibt. Kindergartenfachkräfte/Vorschullehrkräfte (Nauczyciel wychowania przedszkolnego) Kompetenzen: Künftige Kindergartenfachkräfte erwerben psychologische, pädagogische, sozio- logische und philosophische Kenntnisse und entwickeln Unterrichtsfähigkeiten, die nötig sind, um über Bildungsprozesse in Kindergärten zu reflektieren (theoretisch basierend auf den Arbei- ten von Piaget, Vygotsky und Bruner). Sie lernen aktive Lehrmethoden kennen wie den Projekt- ansatz und nehmen an gemeinschaftlichen Lernerfahrungen teil (arbeiten in Peer-Gruppen oder in Teams mit den Lehrkräften). Während des Studiums erstellen sie individuelle Portfolios, in dem sie reflexive Methoden nutzen. © Polen – Frühpädagogisches Personal 2017 9
Ausbildungscurricula: Seit 2012 ist die Lehrkraft-Ausbildung in Polen durch nationale Standards geregelt, die vom Ministerium für Wissenschaft und Hochschulbildung (2012) erstellt wurden. Nach diesen Regelungen sollen Lehrkräfte sowohl für die Arbeit in Kindergärten, Vorschulklassen und den ersten Schuljahren (Altersbereich von 3 bis 9 Jahren) vorbereitet werden. Nach diesem Dokument ist die Lehrkraftausbildung in drei Lernbereiche geteilt: • disziplinintegrierte Ausbildung, • psychologische und pädagogische Ausbildung und • didaktische Ausbildung (Unterrichtsmethoden). Diese umfassen verschiedene Untergruppen, die insgesamt 180 ECTS-Punkten entsprechen: 1. pädagogische Theorien (15 ECTS-Punkte), 2. biomedizinische und psychologische Grundlagen der Bildung (15 ECTS-Punkte), 3. Grundlagen der Ethik (10 ECTS-Punkte), 4. Grundlagen der sozialen Bildung (12 ECTS-Punkte), 5. humanistische Grundlagen der Pädagogik (15 ECTS-Punkte), 6. Grundlagen der Arbeit in Kindergarten und Schule (15 ECTS-Punkte), 7. Spezialisierung für Kindergarten und Schule (15 ECTS-Punkte), 8. Unterstützung der kindlichen Entwicklung im Kindergarten und in der Schule (10 ECTS- Punkte), 9. didaktisches Training (10 ECTS-Punkte), 10. Theorie der Didaktik (2 ECTS-Punkte), 11. Stimmbildung (2 ECTS-Punkte), 12. Erste Hilfe (1 ECTS-Punkt), 13. Gesundheitserziehung (1 ECTS-Punkt), 14. Diplom-Seminar (16 ECTS-Punkte), 15. andere Kurse (44 oder mehr ECTS-Punkte). Das Curriculum für die Grundausbildung von Kindergartenfachkräften/Vorschullehrkräften um- fasst folgende Fächer: • psychologische, pädagogische und soziologische Grundlagen der kindlichen Entwicklung; • verschiedene curriculare Bereiche, die an das nationale Curriculum für Kindergärten ange- lehnt sind wie z.B. Sprache, Mathematik, Naturwissenschaft, Kunst, Sport; • alternative Modelle der vorschulischen Bildung (die beliebtesten alternativen Modelle sind der Montessori-Ansatz, zweisprachige Bildung oder – immer häufiger – der Reggio-Emilia- Ansatz); • Spiel in der Bildung; • Eltern und Kommunen im Bildungsprozess; • erfahrungsorientiertes Lernen; • Methoden, um die kindliche Entwicklung zu begleiten; • Kinder mit besonderen Bedürfnissen; individuelle Entwicklungsprogramme; • Lösungsansätze für Erziehungsprobleme; • gesetzliche Grundlagen der Vorschulbildung;; • arbeitsplatzbezogene Erforschungen im Rahmen von Praktika. Der pädagogisch-didaktische Ansatz basiert auf dem Konstruktivismus und sozialem Lernen als die Grundlagen von Bildungsprozessen. Die Fachkraft-Rolle im Kindergarten wird als Beobach- tende von kindlicher Entwicklung und als Verantwortliche für die Bereitstellung einer anregen- den Umgebung, die Kinder zu erforschendem Lernen befähigt. © Polen – Frühpädagogisches Personal 2017 10
3.3 Alternative Zugangs‐ und Qualifizierungswege, Systemdurchlässigkeit Kindergartenfachkraft/Vorschullehrkraft Absolventinnen mit nicht-spezialisiertem Abschluss können dann in Kindergärten arbeiten, wenn sie durch postgraduierte Studien oder durch zwei Jahre Hochschulausbildung im Bereich der Frühpädagogik eine pädagogische Qualifikation erlangt haben. 4. Fachpraktische Komponente der Ausbildung von Kernfachkräften Krippenfachkraft/”Kinderbetreuerin” (Opiekun dziecięcy) Die Bedingungen hinsichtlich des Praktikums für Krankenschwestern, Hebammen und Tages- pflegepersonen sind über das Gesetz über die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren (Ministry of Family, Labour and Social Policy 2011a) geregelt. Eine der vier Möglichkeiten für Personen, die sich um eine Position in einer Kinderkrippe bewer- ben (siehe Abschnitt 3.1), ist es, einen 280-stündigen Kurs zu absolvieren. Mindestens 80 Stun- den sind ein Praktikum in einer Einrichtung für unter 3-Jährige. Das Praktikum muss unter der Supervision einer voll qualifizierten Krippenfachkraft stattfinden. Kindergartenfachkräfte/Vorschullehrkräfte (Nauczyciel wychowania przedszkolnego) Die Regularien des Ministeriums für Wissenschaft und Hochschulbildung hinsichtlich der Bil- dungsstandards für den Lehrberuf (2012) fordern 330 Stunden Praktikum in Kindergärten und den ersten Klassen der Grundschule. Die Zeit, die in Kindergärten verbracht wird, beträgt nur 150 Stunden, d.h. sie ist kürzer als die Zeit in Grundschulen. Im Allgemeinen wurde die Prakti- kums-Komponente im Curriculum der Lehrkraftausbildung seit 2012 jedoch verstärkt. Studierende nehmen an länger und kürzer dauernden Praktika teil. Das Praktikum fokussiert auf das Lernen über die Organisation und die Merkmale verschiedener Arten von Kindergärten, wie z.B. öffentlich, nicht-öffentlich, verschiedene Bildungsprogramme und -ansätze. Die Studieren- den arbeiten themenbezogen mit dem Ziel, den Kindergarten als soziale Institution kennenzu- lernen, sowie die verschiedenen Rollen der Lehrkräfte, der Leitung, der Kinder und Eltern, ein- schließlich des Ausmaßes ihrer Autonomie, der Anwendung von innovativen Bildungsmethoden, der Kommunikationsprozesse und der Arten der Zusammenarbeit zwischen Fachkräften, Eltern und der Kommune. Sie veranstalten pädagogische Aktivitäten mit Kindern verschiedener Alters- gruppen und nehmen an Treffen mit Eltern teil. Während ihrer Zeit im Praktikum arbeitet die Universität eng mit den Kindergärten zusammen. Die Studierenden werden in kleine Gruppen aufgeteilt und von der Universitätstutorin sowie auch von der Mentoring-Fachkraft im Kindergarten begleitet. Die Studierenden beraten sich mit beiden über das Planen von Unterrichtsstunden und Beobachtungen. Sie müssen ein Reflexions- Tagebuch führen, das die Grundlage für die Evaluation ihrer Tätigkeiten ist. Universitätstutorin- nen unterstützen zusammen mit den Kindergartenfachkräften die pädagogischen Aktivitäten der Studierenden und diskutieren und reflektieren sie danach. Im Praktikum lernen die Studierenden, wie sie erworbenes Wissen anwenden und wie sie so- wohl pädagogische als auch soziale Fähigkeiten entwickeln. Von ihnen wird erwartet, dass sie … • Fähigkeiten zur Beobachtung von Bildungsprozessen im Kindergarten entwickeln, was die Beziehungen zwischen den Fachkräften, Kindern und Eltern einschließt, aber auch die Anpas- © Polen – Frühpädagogisches Personal 2017 11
sung der Kinder an die Regeln im Kindergarten, das Begleiten der kindlichen Entwicklung, Gruppeninteraktionen, Bildungserfolge und -mißerfolge sowie durchgeführte Aktivitäten; • die Bildungsprogramme des Kindergartens analysieren und verschiedene Bildungsansätze vergleichen; • Lernaktivitäten im Kindergarten planen, vorbereiten und anbieten, einschließlich kritischer Reflexion mit Teammitgliedern und Selbstevaluation; • ihre eigene Fortbildung planen. Für das Praktikum in Bachelor- oder Master-Studiengängen für Vorschul- und Grundschullehr- kräfte werden 60 ECTS-Punkte vergeben. Universitäts- und Hochschultutorinnen sind verantwortlich für die Praktikumserfahrungen der Studierenden in vorschulischen Einrichtungen. In der Regel sind dies erfahrene Kindergarten- fachkräfte, aber dies ist keine Bedingung. Universitäten unterzeichnen eine bilaterale Vereinba- rung mit Kindergärten, die Studierende für Praktika aufnehmen. Die Mentorinnen, die für die Unterstützung der studentischen Praktika verantwortlich sind, erhalten von der Partner- Universität bzw. durch verschiedene EU-Projekte eine zusätzliche Bezahlung. Aktuelle Debatten drehen sich um: • das Stärken der Qualität von studentischen Praktika in Bildungsinstitutionen; • die Implementierung von innovativen Ansätzen; • das Betonen von reflexiven Ansätzen im Praktikum; • formative Einschätzungsformen der studentischen Leistungen; • engere Zusammenarbeit zwischen den frühpädagogischen Bildungsinstitutionen und Ausbil- dungszentren für Kindergarten-/Vorschullehrkräfte: Erfahrungsaustausch, gemeinsame Se- minare und Kurse; • Einladung innovativer Kindergartenfachkräfte, um Beispiele guter Praxis an den Universitäten und an den frühpädagogischen Einrichtungen für Kinder von 0 bis 6 Jahren vorzustellen. 5. Fort- und Weiterbildung (FWB) Krippenfachkraft/Kinderbetreuerin (Opiekun dziecięcy) In Polen gibt es wenige Fortbildungsangebote, die speziell auf die Arbeit von Krippenfachkräften zugeschnitten sind und es existieren auch keine Regeln auf nationaler Ebene hinsichtlich der Finanzierung. Kinderbetreuerinnen in öffentlichen Einrichtungen unterstehen dem Gesetz der Kommunalen Arbeitgeber (Marshal of the Sejm of the Republic of Poland 2008), das keine Re- geln im Hinblick auf die Fortbildung spezifiziert. Im privaten Bereich ist es die Entscheidung des Trägers oder der Leitung, Fortbildungsmöglichkeiten anzubieten. Derzeit gibt es auch kein Review bzw. keine Forschungsstudien, die sich auf Fortbildungen von Krippenfachkräften oder auf die Gesamtqualität der Kinderkrippen beziehen. Die Teilnahme an Fortbildungen hängt meist von der Entscheidung des Arbeitgebers ab. In großen Städten arbei- ten Kinderkrippen in Gruppen zusammen und diese Netzwerke organisieren gemeinsame Fort- bildungen. Verpflichtende Hochschulstandards für Angestellte in frühpädagogischen Einrichtun- gen für Kinder unter 3 Jahren einzuführen, wird derzeit diskutiert. Es existieren einige wenige Studienangebote auf akademischem Niveau für Personen, die in Kinderkrippen arbeiten, aber diese sind noch im Versuchsstadium. © Polen – Frühpädagogisches Personal 2017 12
Kindergartenfachkräfte/Vorschullehrkräfte (Nauczyciel wychowania przedszkolnego) Für Kindergartenfachkräfte stellt sich die Situation ganz anders dar und Fortbildung ist sehr beliebt. Lehrkräfte, die im Vor- und Grundschulbereich arbeiten, sind grundsätzlich sehr moti- viert, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zu aktualisieren. Es werden zahlreiche Kurse angeboten und öffentliche Institutionen (z.B. einige Kindergärten) sind auch verpflichtet, Fortbildungen zu organisieren. Für öffentliche Kindergärten ist Fortbildung gesetzlich geregelt (Teacher's Charter, Ministry of National Education 1982). Auf kommunaler Ebene muss die Finanzierung 1% der geplanten jähr- lichen Ausgaben für die Gehälter der Fachkräfte betragen. Diese Gelder werden nach Beratun- gen mit der Bildungsgewerkschaft auf regionaler Ebene und nach Regelungen des Bildungsminis- teriums verteilt. Dieses ist verpflichtet, Finanzierung bereitzustellen, die dem Betrag von 5.000 Durchschnittsgehältern von Auszubildenden entspricht und diese dann für Fortbildungen auszu- geben. Fortbildungen in Polen sind nicht verpflichtend, außer für neu qualifizierte Lehrkräfte, die ein individuelles Fortbildungsprogramm erstellten müssen. Sie können von speziellen Laufbahn- Beratungsfachkräften oder von Kolleginnen unterstützt werden. Es gibt auch keinen Anspruch auf Fortbildung hinsichtlich einer bestimmten Anzahl von Tagen oder jährlichen Freistellungen. Die Teilnahme an Fortbildungen ist in die kinderfreie Zeit von 15 Wochenstunden für Kindergartenfachkräfte, die mit 3- bis 5-Jährigen und 18 Wochenstunden für Fachkräfte, die mit 6-Jährigen arbeiten, eingeschlossen. Jede Kindergartenleitung muss si- cherstellen, dass die Fachkräfte Gelegenheit haben, ihre Fähigkeiten und Kenntnisse weiterzu- entwickeln. Zudem können Kindergärten Fortbildungsaktivitäten am Arbeitsplatz, die den spezi- fischen Erwartungen und dem spezifischen Bedarf der Einrichtung entsprechen, in Kooperation mit externen Institutionen organisieren. In der Regel werden Fortbildungen jedoch als ein- oder zweitägige Kurse von verschiedenen Zentren oder Institutionen für die Lehrkräfteausbildung auf regionaler oder lokaler Ebene organ- siert. Die Übernahme der Kosten für die Teilnahme an Fortbildungen hängt vom Arbeitgeber ab. Es gibt landesweit ungefähr 400 öffentliche und private Institutionen, die Fort- und Weiterbil- dungen für Lehrkräfte anbieten, die auf verschiedenen Bildungsebenen arbeiten. Es gibt unter- schiedliche, spezifisch auf Kindergartenfachkräfte zugeschnittene Programme. Universitäten, das Zentrum für Bildungsentwicklung des Bildungsministeriums (ORE – Ośrodek Rozwoju Edu- kacji MEN) oder frühpädagogische Einrichtungen auf lokaler Ebene (voivodship, Gemeinden, Städte) bieten ebenfalls Fortbildungen an. In Polen gibt es zudem viele Möglichkeiten, an Wei- terbildungsangeboten teilzunehmen, die von der Europäischen Union finanziert werden. Nach Aussagen von Karwowska-Struczyk und Wysłowska (2015, 115) ist der Inhalt der Fortbil- dungskurse im Kindergartenbereich weitgehend unreguliert und tendiert dazu, eher auf den Trägerbedarf zugeschnitten zu sein als auf die Bedürfnisse der Fachkräfte. Obwohl die Teilnahme an Fortbildungen formell im Hinblick auf einen beruflichen Aufstieg nicht anerkannt wird, kann sie jedoch bei Beförderungen vorteilhaft sein. Die Beförderung von Lehrkräften ist durch die „Charta für Lehrkräfte“ (Karta Nauczyciela; Mi- nistry of National Education 1982) geregelt. Diese Charta unterscheidet vier Kategorien in der Laufbahn einer Lehrkraft: 1) Lehrkraft in Probezeit, 2) Lehrkraft mit Zeitvertrag, 3) angestellte Lehrkraft und 4) geprüfte Lehrkraft bzw. Lehrkraft mit Planstelle. Alle Beförderungen sind auch gesetzlich festgelegt. Dieser Prozess zielt darauf ab, Lehrkräfte in ihrer persönlichen und beruflichen Weiterentwick- lung zu motivieren und zusätzlich die Qualität der Bildungsinstitutionen zu verbessern. Auch das Gehalt einer Lehrkraft hängt vom Kategorie-Niveau ab. Nach neun Monaten Ausbildungszeit unter Aufsicht und eines erfolgreichen Interviews wird eine Kandidatin eine „Lehrkraft in Probe- zeit“. Um eine „Lehrkraft mit Zeitvertrag“ zu werden, muss sie ein Interview vor einer Prüfungs- kommission erfolgreich bestehen. Nach zwei Jahren und neun Monaten Erwerbstätigkeit und © Polen – Frühpädagogisches Personal 2017 13
nach der Evaluation ihrer beruflichen Leistungen muss sie ein Interview vor einem Auswahlkomi- tee erfolgreich bestehen und wird dann zur „angestellten Lehrkraft“. Für den Titel der „Lehrkraft mit Planstelle bzw. Geprüfte Lehrkraft“ müssen sehr spezifische Bedingungen erfüllt werden. Lehrkräfte, die herausragende berufliche Leistungen vorweisen können, können den Honorarti- tel „Bildungsprofessorin“ erhalten. Um in eine höhere Stufe befördert zu werden, muss die Lehrkraft - die erforderlichen Qualifikationen haben; - eine „Probezeit“ absolvieren (die Zeit vor der Beantragung einer Beförderung) und während dieser Zeit eine positive Beurteilung ihrer persönlichen Leistungen erhalten (die Lehrkraft verfolgt auch einen individuellen Fortbildungsplan während dieser Zeit); - die Beantragung ihrer Beförderung von einem sog. Qualifikationskommission genehmigen lassen oder im Fall einer „Lehrkraft mit Zeitvertrag“ eine mündliche Prüfung vor einer Prü- fungskommission bestehen Tabelle 8 zeigt, dass fast ein Drittel der Lehrkräfte in vorschulischen Einrichtungen der höchsten Karriere-Kategorie angehören. Tabelle 8 Polen: Lehrkraft-Kategorien in Tageseinrichtungen für Kinder von 3 bis 6 Jahren, 2014/2015* Lehrkraft Kategorien Anteil an den Fachkräften, in % 5 Kein spezieller Titel 7,1 Lehrkraft in Probezeit 9,3 Lehrkraft mit Zeitvertrag 26,3 Angestellte Lehrkraft 25,5 Geprüfte Lehrkraft/mit Planstelle 31,8 *Central Statistical Office 2015a. Außer der Leitung gibt es in frühpädagogischen Einrichtungen keine anderen Verantwortungs- positionen. Qualifikationsvoraussetzungen für Leitungen in Kinderkrippen Leitungen in Kinderkrippen müssen einen Universitätsabschluss vorweisen und mindestens drei Jahre Erfahrung in der Arbeit mit Kindern haben oder ein Diplom der berufsbildenden Sekundar- stufe und mindestens fünf Jahre Erfahrung in der Arbeit mit Kindern. Die Direktorin einer Grup- pe/eines Netzwerks von öffentlichen Kinderkrippen (zespół żłobków) muss mindestens ein Jahr Erfahrung im Management einer Kinderkrippe oder eines Kinderklubs besitzen. Qualifikationsvoraussetzungen für Kindergartenleitungen Die Leitung eines Kindergartens kann entweder eine „angestellte Lehrkraft” oder eine „geprüfte Lehrkraft/Lehrkraft mit Planstelle” (nauczyciel mianowany oder nauczyciel dyplomowany) sein, dies ist jedoch keine Bedingung. Auch Personen, die nicht Lehrkräfte sind, können zur Leitung ernannt werden. Im ersten Fall muss die Lehrkraft gemäß des Artikels 5 der Charta für Lehrkräf- te (Ministry of National Education 1982) polnischer Bürger oder Bürger der Europäischen Union sowie vollständige Rechtsbefugnis und die vollständige Nutzung öffentlicher Rechte haben. Die Kandidatin muss mindestens fünf Jahre Lehrerfahrung haben. Im zweiten Fall muss die Leitung von einer ernannten Managerin unterstützt werden. Die Managerin muss einen pädagogischen Studienabschluss haben und einen Master-Studiengang in Management oder Bildungsmanage- ment absolviert haben. Über die erwähnten Konditionen hinaus muss eine Kandidatin für die Position einer Kindergar- tenleitung a) gute Beurteilungen während der vorhergehenden fünf Jahre als Fachkraft haben 5 Eine Person, die unter den früheren Qualifikationsvoraussetzungen ausgebildet wurde – ohne Lehrkrafttitel - oder eine Person, die gerade dabei ist, eine Qualifikation zu erwerben. © Polen – Frühpädagogisches Personal 2017 14
oder b) eine positive Beurteilung ihrer beruflichen Leistungen im letzten Jahr durch eine kom- munale Behörde vorweisen oder im Fall einer Universitätslehrkraft c) eine positive Beurteilung der Arbeit der letzten vier Jahre an der Hochschule oder Universität vorweisen. Zusätzlich muss jede Kandidatin seit Dezember 2011 Dokumente vorlegen, die beweisen, dass sie die nötigen gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllt, um in einer Managementposition zu arbeiten; keine disziplinarische Aktion gegen sie vorliegt; sie nicht wegen eines vorsätzlichen Verbrechens oder Steuervergehens verurteilt wurde und dass sie keiner Straftat angeklagt wird. Drei Punkte werden derzeit im Hinblick auf die Verbesserung des Fortbildungssystems für früh- pädagogisches Personal diskutiert: • Entwicklung von Supervisions-Strategien und die Verbesserung des Systems der Zertifizie- rung/Akkreditierung von Fortbildungsinstitutionen, die außerhalb von Universitäten und im privaten Sektor arbeiten. • Steigerung der Qualität und der Anzahl von Fortbildungsangeboten speziell für Krippen- und Kindergartenfachkräfte. • Unterstützung von frühpädagogischem Personal bei der Evaluation von einrichtungsinternen Prozessen und Stärkung der Zusammenarbeit über die Einrichtungen hinweg. Es gibt keine Forschungen oder Monitoring-Praktiken, die die Wirksamkeit von Fortbildungen und ihre Auswirkung auf die tägliche Arbeit in den frühpädagogischen Einrichtungen untersu- chen. 6. Neuere Reformen zu Professionalisierung und Personal- angelegenheiten Während der letzten Jahre fanden in Polen viele Veränderungen im System der Betreuung und Bildung von kleinen Kindern statt. Die Änderungen, die sich durch Bildungsdirektiven ergaben, führten dazu, dass Regularien wenig nachhaltig sind. Zudem schuf das Fehlen einer einheitlichen Bildungsstrategie für die frühen Jahre eine unsichere Situation für das System der frühkindlichen Bildung und Betreuung. Drei relevante Reformen, die das Personal in den frühpädagogischen Einrichtungen betrifft, werden hier beschrieben: (1) Bis 2011 waren Kinderkrippen gesundheitliche Pflegeinstitutionen und unterstanden densel- ben strikten sanitären Richtlinien wie Krankenhäuser. Das Gesetz über die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren (Ministry of Family, Labour and Social Policy 2011a) legte fest, dass Einrichtungen für Kinder unter 3 Jahren vom Gesundheitsministerium zum Ministerium für Familie, Arbeit und Soziales transferiert werden sollten. Dieser Wechsel wurde von vielen ge- setzlichen Änderungen hinsichtlich der Rolle von Kinderkrippen begleitet. Kinderkrippen müssen nun für die Betreuung, Erziehung und auch für die Bildung der unter 3-Jährigen sor- gen. Diese neuen Bestimmungen führten zu einem beträchtlichen Ausbau der Anzahl der Ein- richtungen und der verfügbaren Plätze – 2011 gab es 32.053 Plätze, verglichen mit 71.386 im Jahr 2014 (Council of Ministers 2015). Dieser Ausbau dauert noch an. Hinsichtlich der Quali- tät der Einrichtungen gab es einige Verbesserungen, aber trotz der gesteigerten Platzzahlen herrscht immer noch eine drastische Platzknappheit für Kinder unter 3 Jahren. Die Heraus- forderung, qualifiziertes Personal für diesen Ausbau zu finden, konnte noch nicht vollständig umgesetzt werden. (2) 2012 wurde die Vermittlung einer Fremdsprache im Kindergarten verpflichtend. Es gab eine Änderung im nationalen Curriculum-Rahmenwerk für Grundschulen und auch bei den Vo- raussetzungen für Lehrkräfte. Alle Vorschullehrkräfte müssen ihre beruflichen Kompetenzen, kleinen Kindern eine zusätzliche Sprache (in erster Linie Englisch) zu vermitteln, vor 2020 er- weitert haben. Dafür werden spezialisierte Kurse an Universitäten angeboten. © Polen – Frühpädagogisches Personal 2017 15
(3) In den letzten Jahren gab es wegen der dauernden politischen Wechsel einige Konfusion in Bezug auf das Eintrittsalters in die Pflichtschule, was auch die Arbeit der Kindergartenfach- kräfte beeinflusst. Während der Jahre 2012 bis 2013 konnten Eltern entscheiden, ob ihr 6jähriges Kind für ein weiteres Jahr im Kindergarten bleibt oder in die Schule geht. 2014 wur- de der Schulbesuch nur für Kinder, die in der ersten Hälfte des Jahres 2008 geboren waren, verpflichtend. Im September 2015 waren alle 6-Jährigen verpflichtet, die Schule zu besuchen. Seit Januar 2016 können die Eltern wieder entscheiden, ob ihr Kind im Kindergarten bleibt oder eine Vorschulklasse der Grundschule besucht. Heute tendieren die meisten Eltern dazu, dass ihr Kind erst mit 7 Jahren einzuschulen. 7. Neuere Forschungsprojekte zu Professionalisierung und Personal- angelegenheiten Forschungsstudien der letzten fünf Jahre legten ihren Schwerpunkt hauptsächlich auf strukturel- le Reformen im frühpädagogischen Sektor, insbesondere auf die Herabsetzung der Altersbe- grenzung für den Pflichtschulbesuch. Soziale Vereinbarungen mit Kindern im Kindergarten Quelle: Olczak, A. 2010; 2015 (siehe Literatur für vollständige Angaben). Ziele: Das Ziel dieser Studie bezieht sich auf die Meinungen von Kindergartenfachkräften über den Bildungsansatz einer sozialen Vereinbarung mit Kindern in vorschulischen Einrichtungen. Vorgehen: Die Studie wurde mit einer Gruppe von 316 Kindergartenfachkräften aus der Stadt Zielona Góra im südwestlichen Teil Polens durchgeführt. Eingesetzt wurde ein Fragebogen, der zu diesem Zweck entwickelt worden war. Ergebnisse: Die Kindergartenfachkräfte waren gegenüber der Anwendung des Ansatzes einer sozialen Vereinbarung in der vorschulischen Bildung im Allgemeinen positiv eingestellt und stell- ten Argumente dafür und dagegen vor. Argumente dafür umfassten: Entwicklung der Bildungs- prozesse, Verbesserung der Sicherheit in der Kindergartenumgebung und die Entwicklung der sozialen Fähigkeiten der Kinder und die Interaktion in der Peer-Gruppe. Argumente dagegen beinhalteten: Zweifel, ob einige Kinder schon genügend reif sind hinsichtlich der Fähigkeit, Ver- einbarungen treffen zu können und Regeln und Prinzipien sowie Sicherheitsaspekte zu beach- ten. Die Kindergartenfachkräfte zeigten persönliche Qualitäten, die im Implementierungsprozess von sozialen Vereinbarungen hilfreich sind: Offenheit, Verantwortungsbewusstsein, Empathie und Toleranz. Implikationen: Die Studie regt an, den Schwerpunkt auf folgende Aspekte im System der Bildung und Lehrkraftausbildung zu legen: - Betonung der Entwicklung der sozialen und emotionalen Fähigkeiten der Studierenden in den Beziehungen mit Kindern im Praktikum der Grundausbildung; - Entwicklung von Aktivität, Mut, Einfallsreichtum der Kinder, ihrer Fähigkeit, ihre individuellen Überzeugungen zu verteidigen und ihre Gedanken und Ideen auszudrücken; - die Erziehung zur Demokratie und das Schaffen einer Balance zwischen individuellen und sozialen Regeln zu fokussieren. Vermittlungsstrategien der Fachkräfte in der Vorschulbildung und ihre Wahrnehmung der beruflichen Arbeit Quelle: Parczewska, T. 2013 (siehe Literatur für vollständige Angaben). Ziele: Die Forschungsstudie, die zwischen 2008 und 2010 in Polen durchgeführt wurde, zielte darauf ab, die Wahrnehmungen der beruflichen Rolle von Vorschullehrkräften zu untersuchen. © Polen – Frühpädagogisches Personal 2017 16
Vorgehen: Die Studie verwendete Fragebögen für Lehrkräfte und Beobachtungen kommunikati- ver Prozesse zwischen 255 Lehrkräften und 1.744 5jährigen Kindern in 118 Kindergärten in ganz Polen - sowohl in ländlichen als auch in städtischen Gebieten. Die Beobachtungen wurden kate- gorisiert nach drei Bildungssituationen, die sich auf interpersonelle Beziehungen bezogen: Prob- lemlöse-Aufgaben, Auswahl von Kunstwerken der Kinder für die Ausstellung im Klassenraum, Diskussion über den Namen der Ausstellung. Ergebnisse: Zwei deutliche Vermittlungsstrategien in der beruflichen Arbeit der Lehrkräfte konn- ten identifiziert werden: • Aktivierender (“trigger”) Stil (zuhören, die Ideen und Vorschlage der Kinder annehmen, an ihren Entscheidungsprozessen teilnehmen, voller Fokus auf die Kinder); • Restriktiver Stil (Lehrkräfte als Entscheider, voller Fokus auf das Programm, keine Aufmerk- samkeit auf die Bedürfnisse der Kinder). Implikationen: Lehrkräfte müssen besser in der Lage sein, ihre Rolle zu reflektieren und Kompe- tenzen für die Unterstützung der Kinder und in der Kommunikation mit ihnen zu entwickeln, indem sie kindorientierte Ansätze nutzen. Dies sollte ein Schlüsselelement in der Grundausbil- dung und bei Fortbildungen am Arbeitsplatz sein. Qualität von Betreuung und Bildung in Kinderkrippen Quelle: Telka, L. 2007 (siehe Literatur für vollständige Angaben). Hintergrund: Eine der wenigen polnischen Forschungsstudien über Kinderkrippen fand an der Universität von Lodz statt (durchgeführt von Professor Lucyna Telka, Universität Łódź). Zwischen 1996 und 2000 arbeitete ein Team der Universität mit öffentlichen Kinderkrippen zusammen. Ziele: In acht Kinderkrippen wurde im Jahr 2000 eine detaillierte Studie gestartet, mit dem Ziel, Wege zur Verbesserung der Qualität von Betreuung und Bildung in Kinderkrippen zu finden. Zwischen 2001 und 2003 wurden in allen öffentlichen Kinderkrippen, die in der Stadt Lodz regis- triert waren, verschiedene Bildungsprogramme implementiert. Die Absicht der Forscher war es, die Transformation der Kinderkrippe in eine soziale Institution zu begleiten. Vorgehen: Vertretungen der Universität und des Managements der Kinderkrippen von Lodz verständigten sich auf eine wechselseitige Zusammenarbeit, um die Bildungsqualität zu verbes- sern. Das akademische Personal und das Personal von 31 Kinderkrippen erstellten ein Instituti- ons-Tagebuch, das später von der Gruppe gemeinsam analysiert wurde. Jede Teilnehmende entwickelte ein pädagogisches Projekt. Ergebnisse: Die anhaltende Kooperation zwischen dem Personal an Universitäten und in Kinder- krippen beeinflusste und erleichterte die Bedingungen für den Austausch von theoreti- schen/methodischem und praktischen Kenntnissen. Durch diese langfristige Kooperation konn- ten im Management und in der Organisation dieser Kinderkrippen Transformationsprozesse eingeleitet werden. Es ist bemerkenswert, dass durch diese Forschung Telka beträchtliche Auf- merksamkeit auf die Möglichkeiten lenkte, die Autonomie sehr kleiner Kinder in Kinderkrippen zu fördern und zu unterstützen (Telka 2007). 8. Allgemeine Rahmenbedingungen 8.1 Bezahlung und Arbeitszeiten Die Gehälter von Krippenfachkräften/Kinderbetreuerinnen und Kindergartenfachkräften unter- scheiden sich beträchtlich, je nachdem, ob sie 1) in großen oder kleinen Städten oder ländlichen Gebieten wohnen – Gehälter sind in Großstädten viel höher, 2) ob sie im privaten oder öffentli- chen Sektor arbeiten - Gehälter sind im privaten Sektor höher, 3) ob sie nur minimale berufsbil- dende Qualifikationen habe (wie oftmals bei Krippenfachkräften) oder Universitätsausbildungen © Polen – Frühpädagogisches Personal 2017 17
(wie bei fast allen Kindergartenfachkräften) – die Gehälter sind bei höheren Qualifikationen auch höher . Personal in Kinderkrippen Die Gehälter hängen von den kommunalen Regelungen oder den spezifischen Bedingungen pri- vater Anbieter ab. Es gibt keine Informationen über diese Unterschiede im öffentlichen Sektor und es existieren auch keine Forschungsstudien, die Hinweise geben könnten. Kindergartenfachkräfte/Vorschullehrkräfte Öffentlicher Sektor: Alle Entscheidungen werden auf zentraler Ebene getroffen und von lokalen Regierungsbehörden wird nur über Zusatzzahlungen entschieden. Das jährliche Bruttogehalt einer voll qualifizierten Lehrkraft, die Vollzeit arbeitet beträgt durchschnittlich 49,631 PLN (11,615€). Die Gehälter hängen ab von der Charta für Lehrkräfte (Ministry of National Education 1982) und bestimmten Regularien, wie z.B. eine positive Beurteilung der Lehrleistungen oder auch die Testergebnisse der Kinder. Anreize zur Motivation hängen von der kommunalen Politik ab. Lehrkräfte können auch extra Zahlungen für zusätzliche Verantwortlichkeiten erhalten, z.B. die Arbeit mit Kindern mit besonderen Bedürfnissen, oder bestimmte Ortszulagen (hohe Le- benskosten, benachteiligte oder entlegene Gebiete etc.). Nach der Charta für Lehrkräfte werden Überstunden extra bezahlt. Das Gehalt einer Leitung in einem öffentlichen Kindergartenbeträgt derzeit durchschnittlich 72,860 PLN (17,050€) im Jahr. Zudem hängen die Gehälter auch von der erreichten Stufe der Lehrkraft-Laufbahn ab (siehe Abschnitt 5). Privater Sektor: Die Gehälter der Lehrkräfte werden in Abstimmung mit dem Arbeitskodex ge- zahlt. Die Gehälter von Kindergarten- oder Grundschulleitung können sich unterscheiden und hängen ab von Vereinbarungen zwischen Schule und Leitung (European Commission 2015). In der Regel verdienen Lehrkräfte im privaten Bereich mehr als im öffentlichen; sie arbeiten jedoch auch meist mehr Stunden in der Woche. Fachkräfte in Kindergärten und Grundschulen haben das gleiche Grundgehalt. Der einzige Unterschied sind die „Anreiz-Zulagen“, zusätzliche Zahlungen, die von der lokalen Regierung oder der Leitung genehmigt werden. 8.2 Personal in Vollzeit‐ und Teilzeitbeschäftigung Hinsichtlich der Krippenfachkräfte, die mit unter 3jährigen Kindern arbeiten, gibt es keine dies- bezüglichen Informationen. Es wird angenommen, dass die meisten in Vollzeit arbeiten (acht Stunden pro Tag, 40 Stunden in der Woche). Die Charta für Lehrkräfte (Ministry of National Education 1982) bestimmt die Arbeitsbedin- gungen der Kindergartenfachkräfte sowie ihre Rechte und Pflichten und verdeutlicht die Lauf- bahn-Stufen und die Bezahlung. Private Schullehrkräfte fallen unter den allgemeingültigen Ar- beitsgesetzen oder des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Nationale Statistiken zeigen, dass fast das ganze Personal in Kindergärten 40 Stunden pro Woche arbeitet (92.5%), nur 7,5% arbeiten in Teilzeit (Central Statistical Office 2015a). 8.3 Unterstützungsmaßnahmen am Arbeitsplatz Es gibt keine nationalen Richtlinien für die Unterstützung des Personals am Arbeitsplatz. Jede Institution organisiert ihre eigenen Unterstützungsmaßnahmen. Daher variieren Qualität und Verfügbarkeit sehr. 8.4 Kinderfreie Arbeitszeiten Es gibt keine offiziellen Regelungen über Arbeitszeit mit Kindern oder kinderfreie Arbeitszeiten für Kinderbetreuerinnen, die in Einrichtungen für Kinder unter 3 Jahren arbeiten. Nach der Charta für Lehrkräfte (Ministry of National Education 1982) haben Fachkräfte in öffent- lichen Kindergärten 15 bis 22 Stunden pro Woche kinderfrei Arbeitszeiten, je nach der Alters- gruppe oder den Bedürfnissen der Kinder. Private Einrichtungen erstellen ihre eigenen Regeln. © Polen – Frühpädagogisches Personal 2017 18
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