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POLIZEI Nordrhein-Westfalen Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten bürgerorientiert professionell rechtsstaatlich Informationen zum Bewerbungs- und Einstellungsverfahren in den gehobenen Polizeivollzugsdienst NRW Stand : 26.01.2021 EK 2022 Seite 1
Wichtige Informationen zu Ihrem Bewerbungs- und Einstellungs- verfahren in den gehobenen Polizeivollzugsdienst NRW Sehr geehrte Bewerberin, sehr geehrter Bewerber, wir freuen uns, dass Sie sich bei der Polizei NRW bewerben möchten. Auf den folgenden Seiten haben wir für Sie wichtige Informationen zusammengestellt, die Sie für eine erfolgreiche Bewerbung unbedingt benötigen. Diese Informationen liegen auch in strukturierter Form auf unserer Internetseite www.polizeibewerbung.nrw.de für Sie bereit. Das Bewerbungsverfahren ist umfangreich. Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass Bewerberinnen und Bewerber mit dem aufmerksamen Lesen aller Informationen ihre Chance erhöhen, das Bewerbungsverfahren erfolgreich abzuschließen. Nehmen Sie sich also etwas Zeit für Ihre berufliche Zukunft bei der Polizei NRW. Wenn Sie Rückfragen haben, können Sie auf unserer Internetseite unter ‚Ansprechpartner‘ Personalwerberinnen und Personalwerber in Ihrer Nähe ermitteln. Sie haben auch die Möglichkeit sich an die zentrale Bewerbungshotline der Polizei NRW zu wenden: 0251-7795-5353. Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennenzulernen. Stand : 26.01.2021 EK 2022 Seite 2
Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Voraussetzungen .................................................................................. 4 1.1 Persönliche Voraussetzungen ..................................................................... 4 1.2 Schulbildung und Berufserfahrung............................................................... 5 1.3 Sportabzeichen und Schwimmnachweis ..................................................... 7 1.4 Körperschmuck ............................................................................................ 8 1.5 Strafverfahren .............................................................................................. 9 1.6 Sportförderung ............................................................................................. 9 2. Durchführung der Bewerbung................................................................................ 99 2.1 Vorbereitung der schriftlichen Bewerbung ................................................. 10 2.2 Bewerbungskonto erstellen ..................................................................... 144 2.3 Onlinebewerbung durchführen................................................................. 144 3. Auswahlverfahren, Ansprechpartner, sonstige Informationen ............................. 155 3.1 Ablauf des Auswahlverfahrens................................................................. 155 3.2 Ausbildungsbehörden und Studienorte .................................................. 1919 3.3 Ansprechpartner ...................................................................................... 211 3.4 Weitere Informationen ............................................................................. 211 Stand : 26.01.2021 EK 2022 Seite 3
1. Allgemeine Voraussetzungen 1.1 Persönliche Voraussetzungen Bewerben kann sich grundsätzlich jede EU-Bürgerin und jeder EU-Bürger. Für Bewerbende mit Nicht-EU-Staatsangehörigkeit gelten besondere Voraussetzungen. Hier muss für die Gewinnung der Bewerberin bzw. des Bewerbers ein dringendes, dienstliches Bedürfnis bestehen. Diese Voraussetzung ist in der Regel erfüllt, wenn das Auswahlverfahren erfolgreich absolviert wurde, ein hoher Bevölkerungsanteil der entsprechenden Nationalität in Nordrhein-Westfalen lebt, die Bewerberin/der Bewerber neben der deutschen Sprache auch die jeweilige Muttersprache spricht und wenn eine Aufenthalts-/Niederlassungserlaubnis für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland vorhanden ist. Jede Bewerbung wird im Einzelfall geprüft. Am Tag der Einstellung dürfen Sie das 37. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dies gilt nicht für: Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (mindestens SAZ zwölf Jahre und das Ende des Dienstverhältnisses oder der Fachausbildung liegt bei Eingang der Bewerbung noch keine sechs Monate zurück), • Bewerbende, die Wehrpflicht oder Zivildienst geleistet haben, • Bewerbende, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder Bundesfreiwilligendienst bzw. Jugendfreiwilligendienst geleistet haben, • Bewerbende, die minderjährige Kinder betreut oder einen nahen Angehörigen gepflegt haben, der nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftig war. Bei Ableistung eines der genannten Dienste erhöht sich das Höchstalter um die geleistete Zeit, bei Betreuung oder Pflege pro Kind/Angehörigem um höchstens drei Jahre, insgesamt um höchstens sechs Jahre. Die Mindestgröße beträgt für Frauen und Männer 163 cm. Ihr Body-Maß-Index darf zum Zeitpunkt der polizeiärztlichen Untersuchung nicht kleiner sein als 18 und nicht größer als 27,5. Weiterhin müssen Sie im Rahmen der polizeiärztlichen Untersuchung als polizeidiensttauglich eingestuft werden. Bezüglich Ihrer gesundheitlichen Vorgeschichte können an dieser Stelle keine allgemeingültigen Aussagen getroffen werden. Entscheidend ist hier allein die polizeiärztliche Untersuchung im Rahmen des Auswahlverfahrens. Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihre Vorgeschichte die Polizeidienstuntauglichkeit zur Folge hat, kann Ihnen ggf. die für Sie zuständige Personalwerberin/der für Sie zuständige Personalwerber weiterhelfen. Sollte an Ihren Augen eine Laseroperation der Augen zur Behandlung der Kurz- oder Weitsichtigkeit durchgeführt worden sein, muss ein augenfachärztliches Zeugnis überden komplikationslosen Heilungsverlauf, welches die nach den Empfehlungen der KRC (Kommission Refraktive Chirurgie) erforderlichen Angaben zur prä- und postoperativen Diagnostik und dem durchgeführten Operationsverfahren enthält, vorgelegt werden. Ein solches Zeugnis darf frühestens sechs Monate nach der Laseroperation durch jede Augenärztin/ jeden Augenarzt angefertigt werden und muss vor der Einstellung eingereicht werden. Die Kosten für dieses augenärztliche Zeugnis werden von uns nicht übernommen. Stand : 26.01.2021 EK 2022 Seite 4
Der Untersuchungsumfang für das postoperative augenärztliche Zeugnis umfasst mindestens: • Untersuchung der Hornhauttopographie mittels computergestützter Videokeratoskopie (mit Angaben zur Hornhautdicke) • Prüfung der unkorrigierten und korrigierten Sehschärfe • Messung des Augeninnendruckes • Untersuchung der vorderen und hinteren Augenabschnitte Vorher sind augenärztliche Angaben über den präoperativen Korrekturbedarf und das durchgeführte Operationsverfahren vorzulegen. Weiterhin muss bis zum 01.07. des jeweiligen Einstellungsjahres eine Fahrerlaubnis der Klasse B für Fahrzeuge mit Schaltgetriebe nachgewiesen werden. Auch begleitetes Fahren ab 17 zählt hierzu, allerdings müssen alle Führerscheininhaber spätestens bis zum 01.05. des Folgejahres der Einstellung die vollwertige Fahrerlaubnis der Klasse B vorweisen können. Am ersten Auswahltag, nach dem PC-Test, findet noch ein Formalgespräch statt. In diesem Gespräch werden Sie u. a. gefragt, ob Sie in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Konkret ist hier die Frage zu beantworten, ob Sie Schulden oder Verbindlichkeiten haben. Erklärbare Schulden/Verbindlichkeiten wie z. B. BAFÖG- Kredite oder Leasingverträge stellen grundsätzlich kein Hindernis dar. Sie dürfen für jeden Einstellungstermin (jährlich im September) nur einmal am Auswahlverfahren teilnehmen! Um Ihnen eine Verfahrenssicherheit gewähren zu können, endet der Bewerbungszeitraum immer Anfang Oktober des Vorjahres Ihres gewünschten Einstellungsjahres. Die genauen Stichtage entnehmen Sie bitte der Startseite (roter Infobalken im oberen Bereich!). 1.2 Schulbildung und Berufserfahrung Um das Studium an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein- Westfalen (HSPV NRW) beginnen zu können, müssen Sie zum Zeitpunkt der Einstellung hierzu berechtigt sein. Der Zugang zum Bachelorstudiengang steht Ihnen offen bei Vorliegen des Abiturs bzw. der vollen Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil) oder gemäß der Berufsbildungshochschulzugangsverordnung (BBHZVO) mit Ausbildung und Berufserfahrung. Die Qualifikation nach BBHZVO beinhaltet den Nachweis einer der folgenden Voraussetzungen: § 2 BBHZVO • Sie besitzen einen Meisterbrief im Handwerk, oder Sie besitzen einen gleichwertigen Fortbildungsabschluss mit Prüfungsregelungen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung, oder • Sie besitzen den Abschluss einer Fachschule entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen der Kultusministerkonferenz, oder • Sie besitzen einen Abschluss einer gleichwertigen landesrechtlich geregelten Fortbildung für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe, oder Stand : 26.01.2021 EK 2022 Seite 5
• Sie besitzen einen Abschluss einer sonstigen gleichwertigen bundes- oder landesrechtlich geregelten Aufstiegsfortbildung. § 3 BBHZVO • Sie haben eine mindestens zweijährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolviert und • Sie sind anschließend an die Ausbildung einer insgesamt mindestens dreijährigen Tätigkeit im erlernten oder in einem fachlich entsprechenden Beruf nachgegangen. Der Abschluss einer weiteren fachlich verwandten Berufsausbildung wird dabei als berufliche Tätigkeit angerechnet. • Eine mindestens hälftige Teilzeitbeschäftigung ist als berufliche Tätigkeit mit dem entsprechenden Anteil anzurechnen. § 4 BBHZVO • Sie haben eine mindestens zweijährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolviert und • Sie sind anschließend an die Ausbildung einer insgesamt mindestens dreijährigen Tätigkeit in anderen Berufen nachgegangen. Dieser Tätigkeit gleichgestellt sind beispielsweise die hauptverantwortliche und selbständige Führung eines Familienhaushalts, die Erziehung eines minderjährigen Kindes oder die Pflege eines Angehörigen. • Als berufliche Tätigkeit werden außerdem angerechnet: 1. der freiwillige Wehrdienst 2. der Bundesfreiwilligendienst 3. das freiwillige soziale Jahr 4. das freiwillige ökologische Jahr 5. dieTätigkeit als Entwicklungshelferin oder Entwicklungshelfer im Sinne des Entwicklungshelfergesetzes 6. der Abschluss einer weiteren mindestens zweijährigen Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf Sämtliche Beschäftigungsverhältnisse und Tätigkeiten müssen lückenlos durch Sie nachgewiesen werden. In den Fällen des § 4 BBHZVO muss eine Zugangsprüfung abgelegt werden, durchgeführt durch die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein- Westfalen (HSPV NRW) Bewerben Sie sich auf normalem Wege bei uns, die Prüfung wird dann im weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens stattfinden. Informationen zur Zugangsprüfung an der HSPV NRW finden Sie unter: https://www.elearning.fhoev.nrw.de/goto.php?target=cat_31&client_id=fhoev Weiterhin muss jede Bewerberin/jeder Bewerber den Nachweis über sechs Jahre Englischunterricht ab Sekundarstufe 1 erbringen oder alternativ die Sprachkenntnisse der EU-Amtssprache Englisch mit Level B1 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen. Stand : 26.01.2021 EK 2022 Seite 6
Alle vorgenannten Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Einstellung vorliegen und nicht schon bei der Bewerbung. 1.3 Sportabzeichen und Schwimmnachweis Bis zum 01.07. des Einstellungsjahres müssen Sie ein gültiges Deutsches Sportabzeichen in Bronze einreichen. Der Nachweis darf zum 01.07. des Einstellungsjahres nicht älter als 24 Monate sein. Bitte beachten Sie, dass Sie in dem Jahr, in dem Sie das 18. Lebensjahr vollenden, den Nachweis für Erwachsene erbringen müssen. Im Bereich Ausdauer ist eine der folgenden Laufdisziplinen nachzuweisen: Jugendliche: 800-m-Lauf oder Dauer-/Geländelauf (hier muss über eine bestimmte Zeit ununterbrochen gelaufen werden), Erwachsene: 3.000-m-Lauf oder 10.000-m-Lauf. Andere Ausdauersportarten werden nicht akzeptiert. Der Nachweis ist mittels Urkunde zu erbringen. Diese muss durch Sie oder ihrer Prüferin/ihrem Prüfer mit Vorlage der Prüfkarte beim Stadtsportbund ihrer Stadt beantragt werden. Geht aus der Urkunde die Ausdauerdisziplin nicht hervor, ist die Prüfkarte mit einzureichen. Wo Sie das Deutsche Sportabzeichen erwerben können, erfahren Sie z. B. im Internet. Oft kann das Sportabzeichen in Schulen oder bei lokalen Sportvereinen erworben werden, weiterhin bieten einige Polizeibehörden vor Ort auch die Abnahme für Bewerberinnen und Bewerber an. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre örtliche Personalwerbung. Denken Sie bitte daran, frühzeitig mit dem Training zu beginnen. Einer der folgenden Nachweise der Schwimmfähigkeit muss ebenfalls bis spätestens zum 01.07. des Einstellungsjahres eingereicht werden. Das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen (mindestens Bronze) oder das Deutsche Schwimmabzeichen in Gold. Das Schwimmabzeichen darf am 01.07. des Einstellungsjahres nicht älter als 24 Monate sein. Wo diese Nachweise erbracht werden können, erfahren Sie z. B. im Internet. Während das Rettungsschwimmabzeichen nur durch bestimmte Organisationen bescheinigt werden kann, kann das Schwimmabzeichen nach Absprache in der Regel in den meisten Schwimmbädern bei den Bademeistern erworben werden. Denken Sie bitte daran, sich frühzeitig um die jeweiligen Abnahmemodalitäten zu kümmern und entsprechend zu trainieren. Stand : 26.01.2021 EK 2022 Seite 7
1.4 Körperschmuck Eine Einstellung in den Polizeivollzugsdienst ist auch mit vorhandenem Körperschmuck möglich. Entscheidend hierfür sind Lage, Art und Umfang. Körperschmuck sind insbesondere: Tätowierungen, Piercings, Skarifikationen, Implantate und Vergleichbares. Zum Ausscheiden aus dem Bewerbungsverfahren führt eine körperliche Veränderung in der Regel in folgenden Fällen: • Verletzungsgefahr Liegt vor, wenn durch den Körperschmuck (sichtbar oder unsichtbar) die Verletzungsgefahr in polizeilichen Einsatzsituationen erhöht oder sogar erst begründet wird (z. B. Flesh Tunnel und Implantate) • Verfassungswidrigkeit/Diskriminierung Gleichstellung, Chancengleichheit und Schutz vor Diskriminierung sind für die Polizei des Landes NRW verbindliche Handlungsleitlinien. Von der Gefahr einer Ansehensschädigung zu Lasten des Landes NRW ist insbesondere immer dann auszugehen, wenn das Motiv eines Körperschmucks (sichtbar oder unsichtbar) eine Darstellung zum Inhalt hat, die • Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen ist (Symbole, Fahnen, Parolen o. ä.) oder mit diesen verwechselt werden könnte, • rechts- oder linksradikal oder allgemein extremistisch ist, • sexistisch oder frauenfeindlich ist oder • allgemein entwürdigt und/oder diskriminiert, Gewalt verherrlicht oder die Menschenwürde verletzt geeignet ist, die Achtung, die Würde oder das Vertrauen in die rechtsstaatliche und neutrale Arbeit der Polizei zu beeinträchtigen. Körperschmuck führt nicht zum Ausscheiden aus dem Verfahren, wenn er unauffällig ist und weltanschaulich neutral bleibt (z. B. kleine Blumenmotive, Ornamente, Sterne oder aus wenigen Worten bestehende Sinnsprüche). Bei vorhandenem Körperschmuck im Intimbereich ist es erforderlich, dass Sie eine detailgetreue Skizze oder eine identische Abschrift zur polizeiärztlichen Auswahluntersuchung in Münster vorlegen. Nur so ermöglichen Sie uns zu entscheiden, ob ein Eignungsmangel ausgeschlossen werden kann. Jeder Körperschmuck wird einzeln beurteilt. Dies erfolgt jedoch im laufenden Bewerbungsverfahren, eine Beurteilung vorab als Entscheidungsgrundlage für eine Bewerbung bei der Polizei NRW findet nicht statt. Hinsichtlich der Tätowierung von fremdsprachigen Wörtern bzw. Texten, würden wir Sie im Zweifelsfalle auffordern, eine Übersetzung des entsprechenden Textes durch einen beeidigten Übersetzer beizubringen. Etwaige in diesem Zusammenhang anfallende Kosten sind selbst zu tragen. Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihr Körperschmuck einen Eignungsmangel darstellt, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständigen Personal- werberinnen/Personalwerber. Stand : 26.01.2021 EK 2022 Seite 8
1.5 Strafverfahren Sollten sie bereits strafrechtlich verurteilt worden sein oder ein strafrechtliches Verfahren gegen Sie anhängig gewesen sein, wird im Einzelfall entschieden, ob eine charakterliche Ungeeignetheit vorliegt. Dies wird im laufenden Verfahren anhand der Straf- und Gerichtsakten entschieden; eine Beurteilung im Vorfeld einer Bewerbung ist nicht möglich. Reichen Sie uns frühzeitig das entsprechende Aktenzeichen und die zuständige Staatsanwaltschaft ein. Ein Recht zum Verschweigen besteht auch nicht bezüglich laufender sowie abgeschlossener strafrechtlicher Ermittlungsverfahren. 1.6 Sportförderung Das Land NRW fördert Spitzensportlerinnen und Spitzensportler bei der Polizei und bietet ihnen berufliche Ausbildungs- sowie trainings- und wettkampforientierte Verwendungsmöglichkeiten. Die Koordinierung und Beratung der Spitzensportlerinnen und Spitzensportler beginnt schon mit der Abgabe Ihrer Bewerbung. Das Ziel ist eine mit Training und Wettkampf in Einklang stehende Ausbildung und Dienstausübung zu ermöglichen. Ihre ausgeübte Sportart sollte im Jahr der Einstellung bei der Polizei NRW eine olympische Disziplin sein. Darüber hinaus besteht das Erfordernis der Zugehörigkeit zu einem Olympiakader (OK), Perspektivkader (PK), Ergänzungskader (EK) (alternativ bei Mannschaftssportarten Teamsportkader (TK)) oder Nachwuchskader (NK 1 und NK 2). In begründeten Ausnahmefällen können auch Sportlerinnen und Sportler mit einer Landeskaderzugehörigkeit oder Mitglieder einer entsprechenden Auswahlmannschaft oder einer anderen Sportart in Betracht kommen. Die Festlegung der olympischen Disziplin erfolgt durch die „Olympic Programm Commission“ des IOC. Ausgenommen von der Sportförderung sind Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter, Kampfrichterinnen und Kampfrichter, Trainerinnen und Trainer sowie Funktionärstätigkeiten. Damit wir prüfen können, ob Sie die Möglichkeit der Spitzensportförderung in Anspruch nehmen können, füllen Sie bitte im Bedarfsfall das Formular 10 vollständig aus. 2. Durchführung der Bewerbung Um ein reibungsloses Bewerbungsverfahren zu gewährleisten, gehen Sie bei der Durchführung Ihrer Bewerbung bitte schrittweise vor, wie auf unserer Internetseite beschrieben (Schritte 1–4). Lesen Sie sich also zunächst alle Informationen zur Bewerbung durch, kümmern Sie sich anschließend um Formulare und Dokumente und legen Sie erst dann ein Bewerbungskonto an, um die Onlinebewerbung durchzuführen. Auf unserer Internetseite finden Sie eine Checkliste zum Bewerbungsablauf. Diese soll Ihnen helfen, das umfangreiche Verfahren strukturiert abzuarbeiten. Drucken Sie sich die Checkliste am besten aus. Sollten zusätzliche Fragen oder Probleme auftauchen, wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Personalwerbung. Stand : 26.01.2021 EK 2022 Seite 9
2.1 Vorbereitung der schriftlichen Bewerbung Der schriftliche Teil Ihrer Bewerbung enthält sowohl persönliche Dokumente, welche Sie einreichen müssen, als auch Formulare, die durch Sie oder eine Ärztin/ einen Arzt ausgefüllt werden müssen. Beides ist für Ihre Bewerbung unverzichtbar. Wichtig: Nach Absenden der Onlinebewerbung haben Sie in der ersten Bewerbungsphase für das Einreichen der schriftlichen Bewerbung nur zwei Wochen Zeit. Sollte Ihre schriftliche Bewerbung in diesem Zeitraum nicht bei uns eingehen, gehen wir davon aus, dass Ihrerseits kein Interesse mehr an der Bewerbung besteht, womit Sie aus dem Bewerbungsverfahren automatisch ausscheiden. Es empfiehlt sich also unbedingt zuerst das Vorliegen aller Unterlagen zu prüfen und erst danach die Onlinebewerbung durchzuführen. Informationen zu unseren Formularen: Sie finden die Formulare zum Download auf unserer Internetseite unter ‚Vorbereitung schriftliche Bewerbung‘. Zwei Formulardateien sind vorhanden. Erste Bewerbungsphase (vor dem 1. Auswahlverfahrenstag) • Die 'Basisformulare' (1-3) sind durch alle Bewerberinnen und Bewerber auszufüllen. In Formular 1 geben Sie bitte eine E-Mail-Adresse an, hierbei muss es sich um die Adresse handeln, unter der Sie das Bewerbungskonto angelegt haben. Zweite Bewerbungsphase (nach erfolgreichem 1. Auswahlverfahrenstag) • Die 'Zusatzformulare' (4-11) sind ebenfalls zwingend durch alle Bewerberinnen und Bewerber einzureichen. Wobei die Formulare 8–11 nur dann beizufügen sind, wenn diese auf Sie zutreffen sollten Diese sind: • Das Formular 8 - 'Augenärztlicher Befundbericht' muss durch eine Augenärztin/einen Augenarzt ausgefüllt werden, falls Sie eine Sehhilfe tragen oder eine sonstige Minderung der Sehleistung oder eine Farbsinnstörung bekannt ist. Die Korrekturwerte der Augen sind immer mit einer Brille anzugeben (eventuell hierfür entstehende Kosten können von uns nicht übernommen werden). • Das Formular 9 - 'Überschreiten des Höchstalters' muss durch Sie nur ausgefüllt werden, falls Sie zum Einstellungstermin bereits 37 Jahre oder älter sind und bei Ihnen eine Ausnahmeregelung zur Höchstaltersgrenze Anwendung findet (z. B. bei Soldatinnen/Soldaten auf Zeit, Kindeserziehung oder Pflege von Angehörigen, BFD, JFD, Zivil-/ Wehrdienst). • Das Formular 10 - 'Angaben zum Spitzensport' kann durch Sie ausgefüllt werden, falls Sie eine olympische Sportart ausüben und hierin in einem Bundes- oder Landeskader (A-C) oder einer entsprechenden Auswahlmannschaft Mitglied sind. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Internetseite Stand : 26.01.2021 EK 2022 Seite 10
unter ‚Infos zur Bewerbung‘. • Das Formular 11 - 'Für beruflich Qualifizierte' muss durch Sie ausgefüllt werden, falls Sie kein Abitur oder die volle Fachhochschulreife besitzen und sich auf Grundlage der Berufsbildungshochschulzugangsverordnung mit einer abgeschlossenen Ausbildung und Berufserfahrung bewerben wollen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Internetseite unter ‚Infos zur Bewerbung‘. Informationen zu Ihren persönlichen Dokumenten: Dokumente müssen für eine Einstellung als einzelne beglaubigte Kopie vorliegen (hierbei kann Ihnen Ihre örtliche Personalwerberin/Ihr örtlicher Personalwerber behilflich sein). Eine Beglaubigung für mehrere Dokumente zusammenhängend genügt nicht. Hinweis: Für die Einsendung der schriftlichen Unterlagen reichen zunächst einfache Kopien aus, im laufenden Auswahlverfahren können die beglaubigten Versionen dann nachgereicht werden. Ihre Bewerbung wird nur bei Vorlage sämtlicher erforderlicher Unterlagen bearbeitet. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Formulare nur einseitig auszudrucken sind! Stand : 26.01.2021 EK 2022 Seite 11
Folgende Dokumente in Kopie müssen durch Sie beigebracht werden: In der ersten Bewerbungsphase (vor dem ersten Auswahlverfahrenstag): • Personalausweis, Reisepass oder • Aufenthaltsstatus (bei Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürgern) sowie die für die Ausnahme zur Einstellung erforderliche Dolmetscherbescheinigung. Dasselbe gilt für eine Einbürgerungsurkunde (beglaubigt!). Im Original: • tabellarischer und unterschriebener Lebenslauf In der zweiten Bewerbungsphase (nach erfolgreichem erstem Auswahlverfahrenstag): • Geburts- oder Abstammungsurkunde • Schul- und evtl. Berufs- und Prüfungszeugnisse (beglaubigt!), aus denen hervorgeht, dass spätestens bis zum Einstellungstermin das Abitur oder die volle Fachhochschulreife mit der Berechtigung zum Studium an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland oder in Nordrhein-Westfalen erreicht ist, oder • eine Qualifikation gemäß Berufsbildungshochschulzugangsverordnung (siehe Infos Schulbildung & Berufserfahrung) mit lückenlosem Nachweis der Beschäftigungsverhältnisse (beglaubigt!). • Falls Sie Ihre Hochschulreife im Ausland erworben haben, eine Bescheinigung der Zeugnisanerkennungsstelle der Bezirksregierung Düsseldorf über die Anerkennung. • Falls auf dem Schulzeugnis nicht vermerkt, ein Nachweis über sechs Jahre Englischunterricht ab Sekundarstufe 1 (sollte dies auf einem Abschlusszeugnis nicht vermerkt sein, reichen die jeweiligen Zeugnisse der fünften und zehnten Klasse), oder • ein Nachweis über Sprachkenntnisse in der EU-Amtssprache Englisch mit Level B1 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. • Bis zum 01.07. des Einstellungsjahres ein Nachweis über das Deutsche Sportabzeichen (mindestens Bronze), das zu diesem Zeitpunkt nicht älter als 24 Monate sein darf (siehe Infos Deutsches Sportabzeichen). Wichtig: Bitte beachten Sie, dass Sie in dem Jahr, in dem Sie das 18. Lebensjahr vollenden, den Nachweis für Erwachsene erbringen müssen. • Bis zum 01.07. des Einstellungsjahres ein Nachweis über das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen (mindestens Bronze) oder Nachweis des Deutschen Schwimmabzeichens in Gold. Das Schwimmabzeichen darf am 01.07. des Einstellungsjahres nicht älter als 24 Monate sein. • Bis zum 01.07. des Einstellungsjahres ein Nachweis über den Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B für Fahrzeuge mit Schaltgetriebe, hierzu zählt auch begleitetes Fahren ab 17. Hinweis: Spätestens bis zum 01.05. des Folgejahres Stand : 26.01.2021 EK 2022 Seite 12
der Einstellung muss die vollwertige Fahrerlaubnis Klasse B vorliegen. • Falls gegen Sie ein strafrechtliches Ermittlungsverfahrenanhängig war oder ist oder Sie bereits strafrechtlich verurteilt worden sind, das Aktenzeichen und die Anschrift der zuständigen Staatsanwaltschaft. • Falls Sie Spitzensportlerin oder Spitzensportler sind (siehe Infos Sportförderung), eine Bestätigung der Zugehörigkeit zu einem Bundes- oder Landeskader (A-C) oder einer entsprechenden Auswahlmannschaft und eine Empfehlung Ihres Sportfachverbandes. Sollte in Ihrer Sportart die Spitzensportreform bereits umgesetzt sein (Differenzierung in Olympiakader, Perspektivkader, Ergänzungskader etc.), würde eine individuelle Prüfung der Gleichrangigkeit zu oben beschriebener Maßgabe erfolgen. • Falls Sie eingebürgert wurden, eine Kopie der Einbürgerungsurkunde • Falls Sie Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler sind, den Registrierschein des Grenzdurchgangslagers. • Falls Sie Nicht-EU-Bürgerin oder -Bürger sind, eine Aufenthaltserlaubnis/- berechtigung oder Niederlassungserlaubnis. Sollten Sie uns mit Ihrer Bewerbung ärztliche Unterlagen zusenden oder im Verlauf des Bewerbungsverfahrens dazu aufgefordert werden, senden Sie diese bitte nur als gut lesbare Kopie ein, da ärztliche Unterlagen grundsätzlich nicht zurückgesandt werden! Postversand: Bitte senden Sie Ihre Unterlagen unbedingt fristgerecht an folgende Adresse: LAFP NRW Dezernat 53 Weseler Straße 264 48151 Münster Verzichten Sie hierbei bitte auf sämtliche Bewerbungsmappen, Schutzhüllen o. ä. Diese erschweren die Bearbeitung der großen Zahl an Bewerbungen. Der Eingang Ihrer Unterlagen wird von uns im Nachrichtenbereich Ihres Bewerbungskontos bestätigt. Aufgrund der Vielzahl von Bewerbungen kann es bis zur Einladung zum ersten Testtag zu Wartezeiten von teilweise mehreren Monaten kommen. Die Einladung wird Ihnen jedoch rechtzeitig zugehen. Sie befinden sich solange im Auswahlverfahren, bis Sie einen Einstellungs- oder einen Ablehnungsbescheid erhalten, auch wenn dies aufgrund der Vielzahl der Bewerbungen länger dauern kann. Wenn Sie das Auswahlverfahren nicht erfolgreich durchlaufen haben, informieren wir Sie detailliert über die Gründe des Ausscheidens. Eine erneute Bewerbung für dasselbe Einstellungsjahr ist, nach dem Ausscheiden aus dem Stand : 26.01.2021 EK 2022 Seite 13
Auswahlverfahren, nicht möglich. Wir würden uns freuen, wenn Sie sich für das folgende Einstellungsjahr wieder bei uns bewerben. Bei einer weiteren Bewerbung ist es erforderlich, dass Sie sich sowohl online als auch schriftlich neu bewerben. Ihr bereits angelegtes Bewerbungskonto in unserem Bewerbungsportal sollten Sie auch im Folgejahr für die Onlinebewerbung nutzen! Bei Fragen wenden Sie sich gerne an ihre Personalwerbung vor Ort oder an unsere landeszentrale Bewerbungshotline: Telefonnummer: +49 (0) 251 7795 5353 oder E- Mail: polizeiberuf@polizei.nrw.de 2.2 Bewerbungskonto erstellen Für die Durchführung der Onlinebewerbung und die folgende Kommunikation mit uns über den Nachrichtenbereich ist das Anlegen eines Bewerbungskontos erforderlich. Achten Sie darauf, im weiteren Verlauf regelmäßig Ihren privaten E-Mail-Eingang (inkl. Spam-Ordner) zu kontrollieren. Zu einer E-Mail-Adresse kann jeweils nur ein Benutzerkonto angelegt werden. Bitte verzichten Sie unbedingt auf die Erstellung mehrerer Benutzerkonten zu einer Person. Sollten Sie bereits in einer vergangenen Bewerbungskampagne ein Benutzerkonto angelegt haben und hierunter auch eine Bewerbung verschickt haben, können Sie dieses Konto weiterverwenden. Hierzu müssen Sie sich auf unserer Internetseite unter ‚Bewerbungskonto‘ lediglich ein neues Passwort vergeben. Die von Ihnen verwendete E-Mail-Adresse sollte nicht mehrere Sonderzeichen (z. B. T.M_Z.@mail.de) enthalten, da dies zu technischen Problemen führen kann. Nach Eingabe erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungscode, mit welchem Sie hier zunächst Ihr Konto bestätigen müssen (dies kann je nach E-Mail-Anbieter bis zu einer Stunde dauern). Bitte kontrollieren Sie auch Ihren Spam-Ordner. Erst nach Kontobestätigung können Sie eine Bewerbung an uns abschicken. Hiermit wollen wir sicherstellen, dass Ihre E-Mail-Adresse nicht missbräuchlich benutzt wird. Wenn Sie über das Nachrichtenportal des Bewerbungskontos eine Nachricht an uns senden wollen, ist dies erst möglich, nachdem Sie eine Onlinebewerbung abgeschickt haben. 2.3 Onlinebewerbung durchführen Vergewissern Sie sich vor Durchführung der Onlinebewerbung, dass Ihnen alle notwendigen Unterlagen und Daten vorliegen. Das Bewerbungsformular kann zwischengespeichert werden. Wichtig: In sämtlichen Datenfeldern dürfen keine Sonderzeichen verwendet werden (Sonderzeichen sind z. B.: ? ! , . – ( ) § $ % / „ & + = und alle weiteren Zeichen, die von der normalen Schreibweise abweichen). Achten Sie unbedingt darauf, auch bei Doppelnamen, Straßennamen, Schulnamen etc. keine Sonderzeichen zu verwenden! Weiterhin kopieren Sie bitte keine Textinhalte in die Datenfelder (z. B. vorbereitete Texte aus Textverarbeitungsprogrammen). Das Absenden der Onlinebewerbung war nur erfolgreich, wenn sich anschließend ein Textfeld öffnet, das den Eingang bestätigt. In jedem anderen Fall hat Ihre Onlinebewerbung uns nicht erreicht, bitte füllen Sie diese dann erneut aus oder Stand : 26.01.2021 EK 2022 Seite 14
kontaktieren Sie Ihre Personalwerberin/Ihren Personalwerber oder die landeszentrale Bewerbungshotline unter 0251-7795-5353. Zudem wird der Eingang Ihrer Onlinebewerbung im Laufe des Tages automatisch in Ihrem Nachrichtenbereich bestätigt, hierüber erhalten Sie eine E-Mail. Nach dem Absenden der Onlinebewerbung müssen innerhalb der zweiwöchigen Frist die erforderlichen Formulare und Dokumente übersandt werden! 3. Auswahlverfahren, Ansprechpartner, sonstige Informationen 3.1 Ablauf des Auswahlverfahrens Unser Auswahlverfahren besteht aus mehreren Abschnitten: aus der Vorauswahl, dem computergestützten Test (PC-Test), einem Assessment-Center (AC), der polizeiärztlichen Untersuchung und der Nachauswahl. Seien Sie achtsam bei der Nutzung unterschiedlicher privater Anbieter, die im Internet „Seminare zur Einstellungsvorbereitung“, „Coaching“ oder „Bewerbertrainings“ für die Bewerbung bei der Polizei anbieten. Einige dieser Internetseiten erwecken einen offiziellen Eindruck. Dahinter verbirgt sich aber niemals die Polizei NRW. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass einige Bewerberinnen und Bewerber durch die Teilnahme an solchen kostenpflichtigen Veranstaltungen sogar Nachteile hatten, da falsche Inhalte vermittelt wurden, Teilnehmerinnen und Teilnehmer verunsichert wurden oder auf Aufgaben vorbereitet wurden, die im Auswahlverfahren nicht vorkommen. Erster Check Was geschieht vor dem ersten Auswahlverfahrenstag? Im Rahmen des sogenannten „Ersten Checks“ werden Ihre mit der Bewerbung eingereichten Unterlagen gesichtet. Wenn diese Prüfung soweit vollständig und ohne Beanstandung ist, werden Sie (ohne vorherige ärztliche Beurteilung) zunächst zum ersten Auswahlverfahrenstag eingeladen. Die Einladung erfolgt über Ihr Nachrichtenkonto im Bewerbungsportal (bitte achten Sie in Ihrem privaten E-Mail- Konto auch auf den Spam-Ordner). PC-Test/Formalgespräch Der PC-Test und das Formalgespräch finden beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten des Landes NRW (LAFP NRW) in Münster statt. Beim PC-Test werden analytische Fähigkeiten, Lernfähigkeit, Gedächtnisleistung und (schriftliche) Kommunikationsfähigkeit überprüft. Der Test dauert ca. zwei Stunden und besteht aus verschiedenen Aufgabengruppen. Die Aufgaben beschäftigen sich unter anderem mit Wortanalogien, Figurensequenzen, Zahlensymbolen, Syllogismen, Flussdiagrammen, Rechtschreibung und Zeichensetzung sowie der Merkfähigkeit. Auf diesen Test sollten Sie sich gut vorbereiten. Fachliteratur, in welcher die Stand : 26.01.2021 EK 2022 Seite 15
Aufgabenarten vorgestellt werden, erhalten Sie im Buchhandel. Nach dem PC-Test folgt ein Formalgespräch. Hier werden eventuell offene Rückfragen geklärt. Weiterhin müssen Sie hier angeben, ob Sie Tätowierungen tragen oder ob gegen Sie ein Strafverfahren anhängig ist oder war. Anschließend erhalten Sie das Ergebnis des PC-Tests. Wenn Sie den Test nicht bestanden haben, ist das Auswahlverfahren an dieser Stelle für Sie beendet. Sie können sich dann frühestens für das folgende Einstellungsjahr erneut bewerben. Wenn Sie diesen Abschnitt erfolgreich absolviert haben, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen unsere Zusatzformulare (4-11) ausgefüllt einreichen, wobei die Formulare 8-11 nur dann von Ihnen ausgefüllt und eingesendet werden, wenn diese auf Sie zutreffen. Später werden Sie zu einem Assessment-Center eingeladen. Vorauswahl Im Rahmen der sogenannten „Vorauswahl“ werden Ihre eingereichten Unterlagen geprüft. Im Bedarfsfall werden Sie gebeten, weitere Unterlagen beizubringen. Wenn Sie die formalen Voraussetzungen erfüllen, werden Sie nun zum Assessment-Center oder zur polizeiärztlichen Untersuchung eingeladen, dies geschieht auf elektronischem Wege über Ihr Bewerbungskonto (kontrollieren Sie daher bitte regelmäßig Ihren E- Mail-Eingang inkl. Spam-Ordner). Assessment-Center (AC) Das Assessment-Center absolvieren Sie in einer unserer Einstellungs- und Ausbildungsbehörden (siehe 3.2). Die Einladung dazu erfolgt durch die jeweilige Behörde. Wo Sie das Assessment-Center absolvieren, hängt von Ihrem Wohnort ab. Sollten Sie außerhalb Nordrhein-Westfalens wohnen, wird gemeinsam mit Ihnen eine Einstellungs- und Ausbildungsbehörde für die Durchführung des Assessment-Centers festgelegt. Stand : 26.01.2021 EK 2022 Seite 16
Im Assessment-Center werden u. a. soziale und kommunikative Kompetenzen geprüft. Sie absolvieren hier zwei Rollenspiele, halten einen Vortrag und stellen sich einem Interview. Beim ersten Rollenspiel handelt es sich um ein Konfliktgespräch, das Sie mit einem/einer ausgebildeten Rollenspieler/-in führen. Dabei soll ein Konflikt behandelt werden, der im polizeilichen Umfeld auftreten kann. Dieses Gespräch dauert ca. fünf Minuten. Für den dann folgenden Vortrag haben Sie 15 Minuten Vorbereitungszeit. Es handelt sich um aktuelle Alltagsthemen. Der Vortrag soll ca. fünf Minuten dauern, im Anschluss werden Ihnen zwei Fragen zum Thema gestellt. Im zweiten Rollenspiel wird die Situation in einer Führungsstelle eines Polizeipräsidiums (vergleichbar mit einem Sekretariat) nachgestellt. Hier müssen schriftliche Unterlagen bearbeitet und es muss auf Telefonanrufe reagiert werden. Im abschließenden Interview sollen Sie etwas zu Ihrer bisherigen schulischen und/oder beruflichen Entwicklung erzählen sowie Fragen zu Ihrer Berufsmotivation und anderen Aspekten des Polizeiberufes beantworten. Auch beim AC erhalten Sie nach der letzten Übung eine Rückmeldung zu Ihrem Ergebnis. Wenn Sie die Mindestanforderungen erfüllt haben (Rangordnungswert mindestens 85), werden Sie darüber unmittelbar informiert und später, sofern noch nicht erfolgt, zu einer Untersuchung beim Polizeiarzt eingeladen. Hier ist zu bemerken, dass unter Umständen die ärztliche Untersuchung auch vor dem AC stattfinden kann, je nach aktueller Bewerberlage. Stand : 26.01.2021 EK 2022 Seite 17
Rangordnungswert (ROW) Bei jedem Auswahl-Abschnitt müssen Sie bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, um zum nächsten Abschnitt eingeladen zu werden. Bei den Abschnitten PC-Test und AC wird diese Mindestanforderung in einem sogenannten Rangordnungswert ausgedrückt. Die Höhe Ihres persönlichen Rangordnungswertes hängt von Ihrer gezeigten Leistung im PC-Test bzw. AC ab. Der hieraus resultierende Platz in der Gesamtrangliste jedoch natürlich auch von der Leistung der anderen Bewerberinnen und Bewerber. Wenn Sie zum Beispiel acht von zehn Aufgaben richtig gelöst haben, ist das schon eine sehr gute Leistung. Wenn jedoch alle Ihre Mitbewerberinnen und Mitbewerber jeweils neun oder zehn Aufgaben richtig absolviert haben, steht Ihr Wert mit acht im hinteren Bereich der Rangliste. Der Rangordnungswert muss sowohl beim PC-Test (bzw. Teilaufgaben des PC-Tests) als auch beim AC mindestens 85 betragen, um zum nächsten Abschnitt zu gelangen. Je höher Ihr ROW ist, desto höher ist Ihre Chance eingestellt zu werden. Sollten Sie Ihren ROW nicht kennen, kann dieser über Ihre Personalwerberin/Ihren Personalwerber erfragt werden. Im Bewerbungsportal erfahren Sie, welcher ROW zurzeit für eine vorläufige Einstellungszusage notwendig ist (https://pvb.polizeibewerbung.nrw.de/user/auswahlverfahren/RowInfo.aspx). Polizeiärztliche Untersuchung Bei dieser medizinischen Untersuchung, welche wiederum beim LAFP NRW in Münster stattfindet, wird geprüft, ob Sie polizeidiensttauglich sind. Dabei werden u. a. Hör- und Sehvermögen sowie die körperliche Belastung (EKG) getestet. Auch die Körpergröße wird gemessen und Ihr Body-Maß-Index ermittelt. Abschließend werden Sie von einer Polizeiärztin oder einem Polizeiarzt untersucht. Es besteht die Möglichkeit, dass weitere Facharztbefunde herangezogen werden müssen. Dies wird aber im Einzelnen mit Ihnen besprochen. Am Tag der polizeiärztlichen Untersuchung müssen Sie einen weiteren computergestützten, arbeitsmedizinischen Test durchlaufen, der unter anderem Reaktionsschnelligkeit, Aufmerksamkeit, Konzentrationsfähigkeit, Orientierungsleistung und Belastungsvermögen prüft. Stand : 26.01.2021 EK 2022 Seite 18
Nachauswahl Haben Sie bis hierhin alle Abschnitte erfolgreich durchlaufen, erfolgt die weitere Bearbeitung Ihrer Bewerbung im Rahmen der sogenannten „Nachauswahl“. Dort werden nochmals alle Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Gegebenenfalls werden Sie hier noch einmal gebeten, Unterlagen einzureichen. In Abhängigkeit von Ihrem erreichten Rangordnungswert erhalten Sie in diesem Abschnitt auch weitere Informationen über eine mögliche Einstellung in den Polizeivollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen. 3.2 Ausbildungsbehörden und Studienorte Die Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen sind in zehn sogenannte Einstellungs- und Ausbildungsbehörden untergliedert, denen weitere Kooperationsbehörden zugeordnet sind (siehe nachfolgende Grafik). Jede Einstellungs- und Ausbildungsbehörde verfügt über eine Ausbildungsleitung, welche Sie durch Ihr Studium begleitet. Die berufspraktischen Anteile des Studiums werden Sie innerhalb des Zuständigkeitsbereichs Ihrer zugewiesenen Einstellungs- und Ausbildungsbehörde bzw. in einer Kooperationsbehörde absolvieren. Bei Ihrer Onlinebewerbung können Sie einen Erstwunsch und einen Zweitwunsch für eine Einstellungs- und Ausbildungsbehörde angeben. Mit der Wahl des Erstwunsches teilen Sie uns mit, welcher Behörde Sie vorrangig zur Ausbildung zugewiesen werden möchten. Mit der Wahl des Zweitwunsches teilen Sie uns eine weitere Wunschoption mit, auf die wir einzugehen versuchen, falls der Erstwunsch nicht berücksichtigt werden kann. Sollte aus Kapazitätsgründen keine Zuordnung zu einer dieser Wunschbehörden realisiert werden können, behalten wir uns vor, Sie einer anderen Behörde zuzuweisen. Ihre Einstellung im Sinne des Landesbeamtengesetzes NRW erfolgt in den Polizeivollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen. Damit kann nach dem Studium eine dienstliche Verwendung landesweit stattfinden und ist nicht zwingend an die von Ihnen gewünschte Einstellungs- und Ausbildungsbehörde gebunden. Jede der Einstellungs- und Ausbildungsbehörden kooperiert zudem mit einem Standort der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung, an dem die theoretischen Studienabschnitte absolviert werden, sowie mit einem Trainingsstandort des LAFP NRW, in dem das berufspraktische Training stattfindet. Aus Kapazitätsgründen sind hier jedoch regelmäßig auch abweichende Konstellationen nötig. Stand : 26.01.2021 EK 2022 Seite 19
Einstellungs- und Ausbildungsbehörden HSPV-Studienorte (Abweichungen sind möglich) E.- und A.- HSPV- Ausbildungs- Kooperationsbehörde Behörden Studienort standort Aachen Aachen Brühl LR Düren, LR Heinsberg, LR Rhein-Erft-Kreis Bielefeld Bielefeld Schloß-Holte-Stukenbrock LR Gütersloh, LR Herford, LR Höxter, LR Lippe, LR Minden-Lübbecke, LR Paderborn, LR Detmold Bonn Köln Brühl LR Euskirchen, LR Rhein-Sieg-Kreis Dortmund Dortmund/Herne Schloß-Holte-Stukenbrock PP Hamm, LR Hochsauerlandkreis, LR Unna, LR Soest Düsseldorf Mülheim Selm LR Mettmann, LR Neuss, PP Wuppertal Duisburg Duisburg Selm LR Kleve, LR Krefeld, PP Mönchengladbach LR Viersen, LR Wesel Gelsenkirchen Gelsenkirchen Selm PP Essen, PP Oberhausen, PP Recklinghausen Hagen Hagen Selm PP Bochum, LR Ennepe-Ruhr-Kreis, LR Olpe LR Märkischer Kreis, LR Siegen-Wittgenstein Köln Köln Brühl LR Oberbergischer Kreis, LR Rheinisch Bergischer Kreis Münster Münster Schloß-Holte-Stukenbrock LR Borken, LR Coesfeld, LR Steinfurt, LR Warendorf Stand : 26.01.2021 EK 2022 Seite 20
3.3 Ansprechpartner Als Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Bewerbung stehen Ihnen Ihre Personalwerberinnen und Personalwerber zur Verfügung. Welche Personalwerbung örtlich für Sie zuständig ist, können Sie auf unserer Internetseite unter ‚Ansprechpartner‘ über Ihre Postleitzahl ermitteln. Dort sind auch sämtliche Informationen hinterlegt, die Sie benötigen, um mit den Personalwerberinnen und Personalwerbern in Kontakt zu treten. Sollte Ihr Wohnsitz außerhalb Nordrhein- Westfalens liegen, wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 0251-7795-5353 an die landeszentrale Bewerberbetreuung in Münster. 3.4 Weitere Informationen Auf unserer Internetseite finden Sie unter ‚FAQ‘ noch weitere Informationen rund um das Bewerbungs- und Auswahlverfahren. Stand : 26.01.2021 EK 2022 Seite 21
Landesamt für Ausbildung , Fortbildung und Personal angelegenheiten der Polizei Nordrhein -Westfalen Weseler Str. 264 48151 Münster Telefon 02517795-5301 www.polizei .nrw.de/ lafp Stand : 26.01.2021 EK 2022 Seite 22
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