POLIZEI - Bewerbungsportal Polizei ...

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POLIZEI - Bewerbungsportal Polizei ...
POLIZEI
                                                                     Nordrhein-Westfalen
                                                                     Landesamt für Ausbildung,
                                                                     Fortbildung und
                                                                     Personalangelegenheiten

 bürgerorientiert professionell rechtsstaatlich

Informationen zum Bewerbungs- und
Einstellungsverfahren
in den gehobenen Polizeivollzugsdienst NRW

                                        Stand : 26.01.2021 EK 2022            Seite 1
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Wichtige Informationen zu Ihrem Bewerbungs- und Einstellungs-
verfahren in den gehobenen Polizeivollzugsdienst NRW

Sehr geehrte Bewerberin, sehr geehrter Bewerber,
wir freuen uns, dass Sie sich bei der Polizei NRW bewerben möchten.

Auf den folgenden Seiten haben wir für Sie wichtige Informationen zusammengestellt,
die Sie für eine erfolgreiche Bewerbung unbedingt benötigen. Diese Informationen
liegen     auch     in     strukturierter  Form      auf     unserer   Internetseite
www.polizeibewerbung.nrw.de für Sie bereit.
Das Bewerbungsverfahren ist umfangreich. Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt,
dass Bewerberinnen und Bewerber mit dem aufmerksamen Lesen aller Informationen
ihre Chance erhöhen, das Bewerbungsverfahren erfolgreich abzuschließen.

Nehmen Sie sich also etwas Zeit für Ihre berufliche Zukunft bei der Polizei NRW.

Wenn Sie Rückfragen haben, können Sie auf unserer Internetseite unter
‚Ansprechpartner‘ Personalwerberinnen und Personalwerber in Ihrer Nähe ermitteln.
Sie haben auch die Möglichkeit sich an die zentrale Bewerbungshotline der Polizei
NRW zu wenden: 0251-7795-5353.
Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennenzulernen.

                              Stand : 26.01.2021 EK 2022                    Seite 2
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Inhaltsverzeichnis

1. Allgemeine Voraussetzungen .................................................................................. 4
        1.1 Persönliche Voraussetzungen ..................................................................... 4
        1.2 Schulbildung und Berufserfahrung............................................................... 5
        1.3 Sportabzeichen und Schwimmnachweis ..................................................... 7
        1.4 Körperschmuck ............................................................................................ 8
        1.5 Strafverfahren .............................................................................................. 9
        1.6 Sportförderung ............................................................................................. 9

2. Durchführung der Bewerbung................................................................................ 99
        2.1 Vorbereitung der schriftlichen Bewerbung ................................................. 10
        2.2 Bewerbungskonto erstellen ..................................................................... 144
        2.3 Onlinebewerbung durchführen................................................................. 144

3. Auswahlverfahren, Ansprechpartner, sonstige Informationen ............................. 155
        3.1 Ablauf des Auswahlverfahrens................................................................. 155
        3.2 Ausbildungsbehörden und Studienorte .................................................. 1919
        3.3 Ansprechpartner ...................................................................................... 211
        3.4 Weitere Informationen ............................................................................. 211

                                           Stand : 26.01.2021 EK 2022                                          Seite 3
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1. Allgemeine Voraussetzungen
1.1 Persönliche Voraussetzungen
Bewerben kann sich grundsätzlich jede EU-Bürgerin und jeder EU-Bürger. Für
Bewerbende mit Nicht-EU-Staatsangehörigkeit gelten besondere Voraussetzungen.
Hier muss für die Gewinnung der Bewerberin bzw. des Bewerbers ein dringendes,
dienstliches Bedürfnis bestehen. Diese Voraussetzung ist in der Regel erfüllt, wenn
das Auswahlverfahren erfolgreich absolviert wurde, ein hoher Bevölkerungsanteil der
entsprechenden Nationalität in Nordrhein-Westfalen lebt, die Bewerberin/der
Bewerber neben der deutschen Sprache auch die jeweilige Muttersprache spricht und
wenn eine Aufenthalts-/Niederlassungserlaubnis für den Bereich der Bundesrepublik
Deutschland vorhanden ist. Jede Bewerbung wird im Einzelfall geprüft.
Am Tag der Einstellung dürfen Sie das 37. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Dies gilt nicht für:
Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (mindestens SAZ zwölf Jahre und das Ende des
Dienstverhältnisses oder der Fachausbildung liegt bei Eingang der Bewerbung noch
keine sechs Monate zurück),
   •   Bewerbende, die Wehrpflicht oder Zivildienst geleistet haben,
   •   Bewerbende, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder
       Bundesfreiwilligendienst bzw. Jugendfreiwilligendienst geleistet haben,
   •   Bewerbende, die minderjährige Kinder betreut oder einen nahen Angehörigen
       gepflegt haben, der nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftig war.
Bei Ableistung eines der genannten Dienste erhöht sich das Höchstalter um die
geleistete Zeit, bei Betreuung oder Pflege pro Kind/Angehörigem um höchstens drei
Jahre, insgesamt um höchstens sechs Jahre.
Die Mindestgröße beträgt für Frauen und Männer 163 cm.
Ihr Body-Maß-Index darf zum Zeitpunkt der polizeiärztlichen Untersuchung nicht
kleiner sein als 18 und nicht größer als 27,5.
Weiterhin müssen Sie im Rahmen der polizeiärztlichen Untersuchung als
polizeidiensttauglich eingestuft werden. Bezüglich Ihrer gesundheitlichen
Vorgeschichte können an dieser Stelle keine allgemeingültigen Aussagen getroffen
werden. Entscheidend ist hier allein die polizeiärztliche Untersuchung im Rahmen des
Auswahlverfahrens. Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihre Vorgeschichte die
Polizeidienstuntauglichkeit zur Folge hat, kann Ihnen ggf. die für Sie zuständige
Personalwerberin/der für Sie zuständige Personalwerber weiterhelfen.
Sollte an Ihren Augen eine Laseroperation der Augen zur Behandlung der Kurz- oder
Weitsichtigkeit durchgeführt worden sein, muss ein augenfachärztliches Zeugnis
überden komplikationslosen Heilungsverlauf, welches die nach den Empfehlungen der
KRC (Kommission Refraktive Chirurgie) erforderlichen Angaben zur prä- und
postoperativen Diagnostik und dem durchgeführten Operationsverfahren enthält,
vorgelegt werden. Ein solches Zeugnis darf frühestens sechs Monate nach der
Laseroperation durch jede Augenärztin/ jeden Augenarzt angefertigt werden und muss
vor der Einstellung eingereicht werden. Die Kosten für dieses augenärztliche Zeugnis
werden von uns nicht übernommen.

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Der Untersuchungsumfang für das postoperative augenärztliche Zeugnis umfasst
mindestens:
   •   Untersuchung    der      Hornhauttopographie     mittels computergestützter
       Videokeratoskopie (mit Angaben zur Hornhautdicke)
   •   Prüfung der unkorrigierten und korrigierten Sehschärfe
   •   Messung des Augeninnendruckes
   •   Untersuchung der vorderen und hinteren Augenabschnitte

Vorher sind augenärztliche Angaben über den präoperativen Korrekturbedarf und das
durchgeführte Operationsverfahren vorzulegen.

Weiterhin muss bis zum 01.07. des jeweiligen Einstellungsjahres eine Fahrerlaubnis
der Klasse B für Fahrzeuge mit Schaltgetriebe nachgewiesen werden. Auch
begleitetes Fahren ab 17 zählt hierzu, allerdings müssen alle Führerscheininhaber
spätestens bis zum 01.05. des Folgejahres der Einstellung die vollwertige
Fahrerlaubnis der Klasse B vorweisen können.
Am ersten Auswahltag, nach dem PC-Test, findet noch ein Formalgespräch statt. In
diesem Gespräch werden Sie u. a. gefragt, ob Sie in geordneten wirtschaftlichen
Verhältnissen leben. Konkret ist hier die Frage zu beantworten, ob Sie Schulden oder
Verbindlichkeiten haben. Erklärbare Schulden/Verbindlichkeiten wie z. B. BAFÖG-
Kredite oder Leasingverträge stellen grundsätzlich kein Hindernis dar.
Sie dürfen für jeden Einstellungstermin (jährlich im September) nur einmal am
Auswahlverfahren teilnehmen! Um Ihnen eine Verfahrenssicherheit gewähren zu
können, endet der Bewerbungszeitraum immer Anfang Oktober des Vorjahres Ihres
gewünschten Einstellungsjahres. Die genauen Stichtage entnehmen Sie bitte der
Startseite (roter Infobalken im oberen Bereich!).

1.2 Schulbildung und Berufserfahrung
Um das Studium an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-
Westfalen (HSPV NRW) beginnen zu können, müssen Sie zum Zeitpunkt der
Einstellung hierzu berechtigt sein. Der Zugang zum Bachelorstudiengang steht Ihnen
offen bei Vorliegen des Abiturs bzw. der vollen Fachhochschulreife (schulischer und
praktischer Teil) oder gemäß der Berufsbildungshochschulzugangsverordnung
(BBHZVO) mit Ausbildung und Berufserfahrung. Die Qualifikation nach BBHZVO
beinhaltet den Nachweis einer der folgenden Voraussetzungen:

§ 2 BBHZVO
   •   Sie besitzen einen Meisterbrief im Handwerk, oder Sie besitzen einen
       gleichwertigen Fortbildungsabschluss mit Prüfungsregelungen nach dem
       Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung, oder
   •   Sie besitzen den Abschluss einer Fachschule entsprechend der
       Rahmenvereinbarung über Fachschulen der Kultusministerkonferenz, oder
   •   Sie besitzen einen Abschluss einer gleichwertigen landesrechtlich geregelten
       Fortbildung für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der
       sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe, oder
                              Stand : 26.01.2021 EK 2022                   Seite 5
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•   Sie besitzen einen Abschluss einer sonstigen gleichwertigen bundes- oder
       landesrechtlich geregelten Aufstiegsfortbildung.

§ 3 BBHZVO
   •   Sie haben eine mindestens zweijährige Ausbildung in einem anerkannten
       Ausbildungsberuf absolviert und
   •   Sie sind anschließend an die Ausbildung einer insgesamt mindestens
       dreijährigen Tätigkeit im erlernten oder in einem fachlich entsprechenden Beruf
       nachgegangen. Der Abschluss einer weiteren fachlich verwandten
       Berufsausbildung wird dabei als berufliche Tätigkeit angerechnet.

   •   Eine mindestens hälftige Teilzeitbeschäftigung ist als berufliche Tätigkeit mit
       dem entsprechenden Anteil anzurechnen.

§ 4 BBHZVO
   •   Sie haben eine mindestens zweijährige Ausbildung in einem anerkannten
       Ausbildungsberuf absolviert und
   •   Sie sind anschließend an die Ausbildung einer insgesamt mindestens
       dreijährigen Tätigkeit in anderen Berufen nachgegangen. Dieser Tätigkeit
       gleichgestellt sind beispielsweise die hauptverantwortliche und selbständige
       Führung eines Familienhaushalts, die Erziehung eines minderjährigen Kindes
       oder die Pflege eines Angehörigen.
   •   Als berufliche Tätigkeit werden außerdem angerechnet:
       1. der freiwillige Wehrdienst
       2. der Bundesfreiwilligendienst
       3. das freiwillige soziale Jahr
       4. das freiwillige ökologische Jahr
       5. dieTätigkeit als Entwicklungshelferin oder Entwicklungshelfer im Sinne des
          Entwicklungshelfergesetzes
       6. der Abschluss einer weiteren mindestens zweijährigen Ausbildung in einem
          anerkannten Ausbildungsberuf
Sämtliche Beschäftigungsverhältnisse und Tätigkeiten müssen lückenlos durch Sie
nachgewiesen werden.
In den Fällen des § 4 BBHZVO muss eine Zugangsprüfung abgelegt werden,
durchgeführt durch die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-
Westfalen (HSPV NRW) Bewerben Sie sich auf normalem Wege bei uns, die Prüfung
wird dann im weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens stattfinden.
Informationen zur Zugangsprüfung an der HSPV NRW finden Sie unter:
https://www.elearning.fhoev.nrw.de/goto.php?target=cat_31&client_id=fhoev

Weiterhin muss jede Bewerberin/jeder Bewerber den Nachweis über sechs Jahre
Englischunterricht ab Sekundarstufe 1 erbringen oder alternativ die Sprachkenntnisse
der EU-Amtssprache Englisch mit Level B1 des gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmens für Sprachen nachweisen.

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Alle vorgenannten Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Einstellung vorliegen
und nicht schon bei der Bewerbung.

1.3 Sportabzeichen und Schwimmnachweis
Bis zum 01.07. des Einstellungsjahres müssen Sie ein gültiges Deutsches
Sportabzeichen in Bronze einreichen. Der Nachweis darf zum
01.07. des Einstellungsjahres nicht älter als 24 Monate sein. Bitte beachten Sie, dass
Sie in dem Jahr, in dem Sie das 18. Lebensjahr vollenden, den Nachweis für
Erwachsene erbringen müssen.
Im Bereich Ausdauer ist eine der folgenden Laufdisziplinen nachzuweisen:
Jugendliche: 800-m-Lauf oder Dauer-/Geländelauf
(hier muss über eine bestimmte Zeit ununterbrochen gelaufen werden),
Erwachsene: 3.000-m-Lauf oder 10.000-m-Lauf.
Andere Ausdauersportarten werden nicht akzeptiert.
Der Nachweis ist mittels Urkunde zu erbringen. Diese muss durch Sie oder ihrer
Prüferin/ihrem Prüfer mit Vorlage der Prüfkarte beim Stadtsportbund ihrer Stadt
beantragt werden. Geht aus der Urkunde die Ausdauerdisziplin nicht hervor, ist die
Prüfkarte mit einzureichen.
Wo Sie das Deutsche Sportabzeichen erwerben können, erfahren Sie z. B. im Internet.
Oft kann das Sportabzeichen in Schulen oder bei lokalen Sportvereinen erworben
werden, weiterhin bieten einige Polizeibehörden vor Ort auch die Abnahme für
Bewerberinnen und Bewerber an. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre örtliche
Personalwerbung. Denken Sie bitte daran, frühzeitig mit dem Training zu beginnen.
Einer der folgenden Nachweise der Schwimmfähigkeit muss ebenfalls bis spätestens
zum 01.07. des Einstellungsjahres eingereicht werden.
Das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen (mindestens Bronze) oder das Deutsche
Schwimmabzeichen in Gold. Das Schwimmabzeichen darf am 01.07. des
Einstellungsjahres nicht älter als 24 Monate sein.
Wo diese Nachweise erbracht werden können, erfahren Sie z. B. im Internet. Während
das Rettungsschwimmabzeichen nur durch bestimmte Organisationen bescheinigt
werden kann, kann das Schwimmabzeichen nach Absprache in der Regel in den
meisten Schwimmbädern bei den Bademeistern erworben werden. Denken Sie bitte
daran, sich frühzeitig um die jeweiligen Abnahmemodalitäten zu kümmern und
entsprechend zu trainieren.

                              Stand : 26.01.2021 EK 2022                     Seite 7
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1.4 Körperschmuck
Eine Einstellung in den Polizeivollzugsdienst ist auch mit vorhandenem
Körperschmuck möglich. Entscheidend hierfür sind Lage, Art und Umfang.
Körperschmuck sind insbesondere: Tätowierungen, Piercings, Skarifikationen,
Implantate und Vergleichbares.

Zum Ausscheiden aus dem Bewerbungsverfahren führt eine körperliche Veränderung
in der Regel in folgenden Fällen:

   •   Verletzungsgefahr
       Liegt vor, wenn durch den Körperschmuck (sichtbar oder unsichtbar) die
       Verletzungsgefahr in polizeilichen Einsatzsituationen erhöht oder sogar erst
       begründet wird (z. B. Flesh Tunnel und Implantate)

   •   Verfassungswidrigkeit/Diskriminierung
       Gleichstellung, Chancengleichheit und Schutz vor Diskriminierung sind für die
       Polizei des Landes NRW verbindliche Handlungsleitlinien. Von der Gefahr einer
       Ansehensschädigung zu Lasten des Landes NRW ist insbesondere immer dann
       auszugehen, wenn das Motiv eines Körperschmucks (sichtbar oder unsichtbar)
       eine Darstellung zum Inhalt hat, die

       •   Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen ist (Symbole, Fahnen,
           Parolen o. ä.) oder mit diesen verwechselt werden könnte,
       •   rechts- oder linksradikal oder allgemein extremistisch ist,
       •   sexistisch oder frauenfeindlich ist oder
       •   allgemein entwürdigt und/oder diskriminiert, Gewalt verherrlicht oder die
           Menschenwürde verletzt

geeignet ist, die Achtung, die Würde oder das Vertrauen in die rechtsstaatliche und
neutrale Arbeit der Polizei zu beeinträchtigen.

Körperschmuck führt nicht zum Ausscheiden aus dem Verfahren, wenn er unauffällig
ist und weltanschaulich neutral bleibt (z. B. kleine Blumenmotive, Ornamente, Sterne
oder aus wenigen Worten bestehende Sinnsprüche).

Bei vorhandenem Körperschmuck im Intimbereich ist es erforderlich, dass Sie eine
detailgetreue Skizze oder eine identische Abschrift zur polizeiärztlichen
Auswahluntersuchung in Münster vorlegen. Nur so ermöglichen Sie uns zu
entscheiden, ob ein Eignungsmangel ausgeschlossen werden kann.

Jeder Körperschmuck wird einzeln beurteilt. Dies erfolgt jedoch im laufenden
Bewerbungsverfahren, eine Beurteilung vorab als Entscheidungsgrundlage für eine
Bewerbung bei der Polizei NRW findet nicht statt. Hinsichtlich der Tätowierung von
fremdsprachigen Wörtern bzw. Texten, würden wir Sie im Zweifelsfalle auffordern, eine
Übersetzung des entsprechenden Textes durch einen beeidigten Übersetzer
beizubringen. Etwaige in diesem Zusammenhang anfallende Kosten sind selbst zu
tragen. Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihr Körperschmuck einen Eignungsmangel
darstellt, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständigen Personal-
werberinnen/Personalwerber.

                               Stand : 26.01.2021 EK 2022                     Seite 8
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1.5 Strafverfahren
Sollten sie bereits strafrechtlich verurteilt worden sein oder ein strafrechtliches
Verfahren gegen Sie anhängig gewesen sein, wird im Einzelfall entschieden, ob eine
charakterliche Ungeeignetheit vorliegt. Dies wird im laufenden Verfahren anhand der
Straf- und Gerichtsakten entschieden; eine Beurteilung im Vorfeld einer Bewerbung ist
nicht möglich. Reichen Sie uns frühzeitig das entsprechende Aktenzeichen und die
zuständige Staatsanwaltschaft ein. Ein Recht zum Verschweigen besteht auch nicht
bezüglich laufender sowie abgeschlossener strafrechtlicher Ermittlungsverfahren.

1.6 Sportförderung
Das Land NRW fördert Spitzensportlerinnen und Spitzensportler bei der Polizei und
bietet ihnen berufliche Ausbildungs- sowie trainings- und wettkampforientierte
Verwendungsmöglichkeiten. Die Koordinierung und Beratung der Spitzensportlerinnen
und Spitzensportler beginnt schon mit der Abgabe Ihrer Bewerbung.
Das Ziel ist eine mit Training und Wettkampf in Einklang stehende Ausbildung und
Dienstausübung zu ermöglichen.
Ihre ausgeübte Sportart sollte im Jahr der Einstellung bei der Polizei NRW eine
olympische Disziplin sein. Darüber hinaus besteht das Erfordernis der Zugehörigkeit
zu einem Olympiakader (OK), Perspektivkader (PK), Ergänzungskader (EK) (alternativ
bei Mannschaftssportarten Teamsportkader (TK)) oder Nachwuchskader (NK 1 und
NK 2). In begründeten Ausnahmefällen können auch Sportlerinnen und Sportler mit
einer    Landeskaderzugehörigkeit       oder    Mitglieder  einer  entsprechenden
Auswahlmannschaft oder einer anderen Sportart in Betracht kommen. Die Festlegung
der olympischen Disziplin erfolgt durch die „Olympic Programm Commission“ des IOC.
Ausgenommen von der Sportförderung sind Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter,
Kampfrichterinnen     und Kampfrichter, Trainerinnen    und   Trainer    sowie
Funktionärstätigkeiten.
Damit wir prüfen können, ob Sie die Möglichkeit der Spitzensportförderung in Anspruch
nehmen können, füllen Sie bitte im Bedarfsfall das Formular 10 vollständig aus.

2. Durchführung der Bewerbung
Um ein reibungsloses Bewerbungsverfahren zu gewährleisten, gehen Sie bei der
Durchführung Ihrer Bewerbung bitte schrittweise vor, wie auf unserer Internetseite
beschrieben (Schritte 1–4). Lesen Sie sich also zunächst alle Informationen zur
Bewerbung durch, kümmern Sie sich anschließend um Formulare und Dokumente und
legen Sie erst dann ein Bewerbungskonto an, um die Onlinebewerbung
durchzuführen.
Auf unserer Internetseite finden Sie eine Checkliste zum Bewerbungsablauf. Diese soll
Ihnen helfen, das umfangreiche Verfahren strukturiert abzuarbeiten. Drucken Sie sich
die Checkliste am besten aus.
Sollten zusätzliche Fragen oder Probleme auftauchen, wenden Sie sich bitte an Ihre
örtliche Personalwerbung.

                              Stand : 26.01.2021 EK 2022                    Seite 9
2.1 Vorbereitung der schriftlichen Bewerbung
Der schriftliche Teil Ihrer Bewerbung enthält sowohl persönliche Dokumente, welche
Sie einreichen müssen, als auch Formulare, die durch Sie oder eine Ärztin/ einen Arzt
ausgefüllt werden müssen. Beides ist für Ihre Bewerbung unverzichtbar.
Wichtig:
Nach Absenden der Onlinebewerbung haben Sie in der ersten Bewerbungsphase für
das Einreichen der schriftlichen Bewerbung nur zwei Wochen Zeit.
Sollte Ihre schriftliche Bewerbung in diesem Zeitraum nicht bei uns eingehen, gehen
wir davon aus, dass Ihrerseits kein Interesse mehr an der Bewerbung besteht, womit
Sie aus dem Bewerbungsverfahren automatisch ausscheiden. Es empfiehlt sich also
unbedingt zuerst das Vorliegen aller Unterlagen zu prüfen und erst danach die
Onlinebewerbung durchzuführen.

Informationen zu unseren Formularen:
Sie finden die Formulare zum Download auf unserer Internetseite unter ‚Vorbereitung
schriftliche Bewerbung‘. Zwei Formulardateien sind vorhanden.
Erste Bewerbungsphase (vor dem 1. Auswahlverfahrenstag)
   •   Die 'Basisformulare' (1-3) sind durch alle Bewerberinnen und Bewerber
       auszufüllen. In Formular 1 geben Sie bitte eine E-Mail-Adresse an, hierbei muss
       es sich um die Adresse handeln, unter der Sie das Bewerbungskonto angelegt
       haben.

Zweite Bewerbungsphase (nach erfolgreichem 1. Auswahlverfahrenstag)

   •   Die 'Zusatzformulare' (4-11) sind ebenfalls zwingend durch alle
       Bewerberinnen und Bewerber einzureichen. Wobei die Formulare 8–11 nur
       dann beizufügen sind, wenn diese auf Sie zutreffen sollten

Diese sind:

   •   Das Formular 8 - 'Augenärztlicher Befundbericht' muss durch eine
       Augenärztin/einen Augenarzt ausgefüllt werden, falls Sie eine Sehhilfe tragen
       oder eine sonstige Minderung der Sehleistung oder eine Farbsinnstörung
       bekannt ist. Die Korrekturwerte der Augen sind immer mit einer Brille
       anzugeben (eventuell hierfür entstehende Kosten können von uns nicht
       übernommen werden).

   •   Das Formular 9 - 'Überschreiten des Höchstalters' muss durch Sie nur
       ausgefüllt werden, falls Sie zum Einstellungstermin bereits 37 Jahre oder älter
       sind und bei Ihnen eine Ausnahmeregelung zur Höchstaltersgrenze
       Anwendung findet (z. B. bei Soldatinnen/Soldaten auf Zeit, Kindeserziehung
       oder Pflege von Angehörigen, BFD, JFD, Zivil-/ Wehrdienst).

   •   Das Formular 10 - 'Angaben zum Spitzensport' kann durch Sie ausgefüllt
       werden, falls Sie eine olympische Sportart ausüben und hierin in einem Bundes-
       oder Landeskader (A-C) oder einer entsprechenden Auswahlmannschaft
       Mitglied sind. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Internetseite
                              Stand : 26.01.2021 EK 2022                      Seite 10
unter ‚Infos zur Bewerbung‘.

   •   Das Formular 11 - 'Für beruflich Qualifizierte' muss durch Sie ausgefüllt
       werden, falls Sie kein Abitur oder die volle Fachhochschulreife besitzen und sich
       auf Grundlage der Berufsbildungshochschulzugangsverordnung mit einer
       abgeschlossenen Ausbildung und Berufserfahrung bewerben wollen. Weitere
       Informationen hierzu finden Sie auf unserer Internetseite unter ‚Infos zur
       Bewerbung‘.

Informationen zu Ihren persönlichen Dokumenten:
Dokumente müssen für eine Einstellung als einzelne beglaubigte Kopie vorliegen
(hierbei kann Ihnen Ihre örtliche Personalwerberin/Ihr örtlicher Personalwerber
behilflich sein). Eine Beglaubigung für mehrere Dokumente zusammenhängend
genügt nicht.
Hinweis: Für die Einsendung der schriftlichen Unterlagen reichen zunächst einfache
Kopien aus, im laufenden Auswahlverfahren können die beglaubigten Versionen dann
nachgereicht werden. Ihre Bewerbung wird nur bei Vorlage sämtlicher erforderlicher
Unterlagen bearbeitet. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Formulare nur einseitig
auszudrucken sind!

                               Stand : 26.01.2021 EK 2022                      Seite 11
Folgende Dokumente in Kopie müssen durch Sie beigebracht werden:
In der ersten Bewerbungsphase (vor dem ersten Auswahlverfahrenstag):
   •   Personalausweis, Reisepass oder
   •   Aufenthaltsstatus (bei Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürgern) sowie die für die Ausnahme zur
       Einstellung erforderliche Dolmetscherbescheinigung. Dasselbe gilt für eine
       Einbürgerungsurkunde (beglaubigt!).

Im Original:
   •   tabellarischer und unterschriebener Lebenslauf

In der zweiten Bewerbungsphase (nach erfolgreichem erstem
Auswahlverfahrenstag):
   •   Geburts- oder Abstammungsurkunde
   •   Schul- und evtl. Berufs- und Prüfungszeugnisse (beglaubigt!), aus denen
       hervorgeht, dass spätestens bis zum Einstellungstermin das Abitur oder die
       volle Fachhochschulreife mit der Berechtigung zum Studium an einer
       Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland oder in Nordrhein-Westfalen
       erreicht ist, oder
   •   eine Qualifikation gemäß Berufsbildungshochschulzugangsverordnung (siehe
       Infos Schulbildung & Berufserfahrung) mit lückenlosem Nachweis der
       Beschäftigungsverhältnisse (beglaubigt!).
   •   Falls Sie Ihre Hochschulreife im Ausland erworben haben, eine Bescheinigung
       der Zeugnisanerkennungsstelle der Bezirksregierung Düsseldorf über die
       Anerkennung.
   •   Falls auf dem Schulzeugnis nicht vermerkt, ein Nachweis über sechs Jahre
       Englischunterricht ab Sekundarstufe 1 (sollte dies auf einem Abschlusszeugnis
       nicht vermerkt sein, reichen die jeweiligen Zeugnisse der fünften und zehnten
       Klasse), oder
   •   ein Nachweis über Sprachkenntnisse in der EU-Amtssprache Englisch mit Level
       B1 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
   •   Bis zum 01.07. des Einstellungsjahres ein Nachweis über das Deutsche
       Sportabzeichen (mindestens Bronze), das zu diesem Zeitpunkt nicht älter als
       24 Monate sein darf (siehe Infos Deutsches Sportabzeichen). Wichtig: Bitte
       beachten Sie, dass Sie in dem Jahr, in dem Sie das 18. Lebensjahr vollenden,
       den Nachweis für Erwachsene erbringen müssen.
   •   Bis zum 01.07. des Einstellungsjahres ein Nachweis über das Deutsche
       Rettungsschwimmabzeichen (mindestens Bronze) oder Nachweis des
       Deutschen Schwimmabzeichens in Gold. Das Schwimmabzeichen darf am
       01.07. des Einstellungsjahres nicht älter als 24 Monate sein.
   •   Bis zum 01.07. des Einstellungsjahres ein Nachweis über den Besitz der
       Fahrerlaubnis der Klasse B für Fahrzeuge mit Schaltgetriebe, hierzu zählt auch
       begleitetes Fahren ab 17. Hinweis: Spätestens bis zum 01.05. des Folgejahres

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der Einstellung muss die vollwertige Fahrerlaubnis Klasse B vorliegen.

   •   Falls gegen Sie ein strafrechtliches Ermittlungsverfahrenanhängig war oder ist
       oder Sie bereits strafrechtlich verurteilt worden sind, das Aktenzeichen und die
       Anschrift der zuständigen Staatsanwaltschaft.

   •   Falls Sie Spitzensportlerin oder Spitzensportler sind (siehe Infos
       Sportförderung), eine Bestätigung der Zugehörigkeit zu einem Bundes- oder
       Landeskader (A-C) oder einer entsprechenden Auswahlmannschaft und eine
       Empfehlung Ihres Sportfachverbandes. Sollte in Ihrer Sportart die
       Spitzensportreform bereits umgesetzt sein (Differenzierung in Olympiakader,
       Perspektivkader, Ergänzungskader etc.), würde eine individuelle Prüfung der
       Gleichrangigkeit zu oben beschriebener Maßgabe erfolgen.

   •   Falls Sie eingebürgert wurden, eine Kopie der Einbürgerungsurkunde

   •   Falls Sie Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler sind, den Registrierschein des
       Grenzdurchgangslagers.

   •   Falls Sie Nicht-EU-Bürgerin oder -Bürger sind, eine Aufenthaltserlaubnis/-
       berechtigung oder Niederlassungserlaubnis.

Sollten Sie uns mit Ihrer Bewerbung ärztliche Unterlagen zusenden oder im Verlauf
des Bewerbungsverfahrens dazu aufgefordert werden, senden Sie diese bitte nur als
gut lesbare Kopie ein, da ärztliche Unterlagen grundsätzlich nicht zurückgesandt
werden!

Postversand:
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen unbedingt fristgerecht an folgende Adresse:
                                   LAFP NRW
                                  Dezernat 53
                                Weseler Straße 264
                                 48151 Münster

Verzichten Sie hierbei bitte auf sämtliche Bewerbungsmappen, Schutzhüllen o. ä.
Diese erschweren die Bearbeitung der großen Zahl an Bewerbungen. Der Eingang
Ihrer Unterlagen wird von uns im Nachrichtenbereich Ihres Bewerbungskontos
bestätigt. Aufgrund der Vielzahl von Bewerbungen kann es bis zur Einladung zum
ersten Testtag zu Wartezeiten von teilweise mehreren Monaten kommen. Die
Einladung wird Ihnen jedoch rechtzeitig zugehen. Sie befinden sich solange im
Auswahlverfahren, bis Sie einen Einstellungs- oder einen Ablehnungsbescheid
erhalten, auch wenn dies aufgrund der Vielzahl der Bewerbungen länger dauern kann.

Wenn Sie das Auswahlverfahren nicht erfolgreich durchlaufen haben, informieren wir
Sie detailliert über die Gründe des Ausscheidens. Eine erneute Bewerbung für
dasselbe Einstellungsjahr ist, nach dem Ausscheiden aus dem
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Auswahlverfahren, nicht möglich. Wir würden uns freuen, wenn Sie sich für das
folgende Einstellungsjahr wieder bei uns bewerben.
Bei einer weiteren Bewerbung ist es erforderlich, dass Sie sich sowohl online als auch
schriftlich neu bewerben. Ihr bereits angelegtes Bewerbungskonto in unserem
Bewerbungsportal sollten Sie auch im Folgejahr für die Onlinebewerbung nutzen!

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an ihre Personalwerbung vor Ort oder an unsere
landeszentrale Bewerbungshotline: Telefonnummer: +49 (0) 251 7795 5353 oder E-
Mail: polizeiberuf@polizei.nrw.de

2.2 Bewerbungskonto erstellen
Für die Durchführung der Onlinebewerbung und die folgende Kommunikation mit uns
über den Nachrichtenbereich ist das Anlegen eines Bewerbungskontos erforderlich.
Achten Sie darauf, im weiteren Verlauf regelmäßig Ihren privaten E-Mail-Eingang (inkl.
Spam-Ordner) zu kontrollieren. Zu einer E-Mail-Adresse kann jeweils nur ein
Benutzerkonto angelegt werden. Bitte verzichten Sie unbedingt auf die Erstellung
mehrerer Benutzerkonten zu einer Person. Sollten Sie bereits in einer vergangenen
Bewerbungskampagne ein Benutzerkonto angelegt haben und hierunter auch eine
Bewerbung verschickt haben, können Sie dieses Konto weiterverwenden. Hierzu
müssen Sie sich auf unserer Internetseite unter ‚Bewerbungskonto‘ lediglich ein neues
Passwort vergeben.
Die von Ihnen verwendete E-Mail-Adresse sollte nicht mehrere Sonderzeichen (z. B.
T.M_Z.@mail.de) enthalten, da dies zu technischen Problemen führen kann.
Nach Eingabe erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungscode, mit welchem Sie
hier zunächst Ihr Konto bestätigen müssen (dies kann je nach E-Mail-Anbieter bis zu
einer Stunde dauern). Bitte kontrollieren Sie auch Ihren Spam-Ordner. Erst nach
Kontobestätigung können Sie eine Bewerbung an uns abschicken. Hiermit wollen wir
sicherstellen, dass Ihre E-Mail-Adresse nicht missbräuchlich benutzt wird.
Wenn Sie über das Nachrichtenportal des Bewerbungskontos eine Nachricht an uns
senden wollen, ist dies erst möglich, nachdem Sie eine Onlinebewerbung abgeschickt
haben.

2.3 Onlinebewerbung durchführen
Vergewissern Sie sich vor Durchführung der Onlinebewerbung, dass Ihnen alle
notwendigen Unterlagen und Daten vorliegen. Das Bewerbungsformular kann
zwischengespeichert werden.
Wichtig: In sämtlichen Datenfeldern dürfen keine Sonderzeichen verwendet werden
(Sonderzeichen sind z. B.: ? ! , . – ( ) § $ % / „ & + = und alle weiteren Zeichen, die von
der normalen Schreibweise abweichen). Achten Sie unbedingt darauf, auch bei
Doppelnamen, Straßennamen, Schulnamen etc. keine Sonderzeichen zu verwenden!
Weiterhin kopieren Sie bitte keine Textinhalte in die Datenfelder (z. B. vorbereitete
Texte aus Textverarbeitungsprogrammen).
Das Absenden der Onlinebewerbung war nur erfolgreich, wenn sich anschließend ein
Textfeld öffnet, das den Eingang bestätigt. In jedem anderen Fall hat Ihre
Onlinebewerbung uns nicht erreicht, bitte füllen Sie diese dann erneut aus oder
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kontaktieren Sie Ihre Personalwerberin/Ihren Personalwerber oder die landeszentrale
Bewerbungshotline unter 0251-7795-5353.
Zudem wird der Eingang Ihrer Onlinebewerbung im Laufe des Tages automatisch in
Ihrem Nachrichtenbereich bestätigt, hierüber erhalten Sie eine E-Mail.
Nach dem Absenden der Onlinebewerbung müssen innerhalb der zweiwöchigen Frist
die erforderlichen Formulare und Dokumente übersandt werden!

3. Auswahlverfahren, Ansprechpartner, sonstige
   Informationen
3.1 Ablauf des Auswahlverfahrens
Unser Auswahlverfahren besteht aus mehreren Abschnitten: aus der Vorauswahl, dem
computergestützten Test (PC-Test), einem Assessment-Center (AC), der
polizeiärztlichen Untersuchung und der Nachauswahl.
Seien Sie achtsam bei der Nutzung unterschiedlicher privater Anbieter, die im Internet
„Seminare zur Einstellungsvorbereitung“, „Coaching“ oder „Bewerbertrainings“ für die
Bewerbung bei der Polizei anbieten. Einige dieser Internetseiten erwecken einen
offiziellen Eindruck. Dahinter verbirgt sich aber niemals die Polizei NRW. In der
Vergangenheit hat sich gezeigt, dass einige Bewerberinnen und Bewerber durch die
Teilnahme an solchen kostenpflichtigen Veranstaltungen sogar Nachteile hatten, da
falsche Inhalte vermittelt wurden, Teilnehmerinnen und Teilnehmer verunsichert
wurden oder auf Aufgaben vorbereitet wurden, die im Auswahlverfahren nicht
vorkommen.

Erster Check
Was geschieht vor dem ersten Auswahlverfahrenstag?
Im Rahmen des sogenannten „Ersten Checks“ werden Ihre mit der Bewerbung
eingereichten Unterlagen gesichtet. Wenn diese Prüfung soweit vollständig und ohne
Beanstandung ist, werden Sie (ohne vorherige ärztliche Beurteilung) zunächst zum
ersten Auswahlverfahrenstag eingeladen. Die Einladung erfolgt über Ihr
Nachrichtenkonto im Bewerbungsportal (bitte achten Sie in Ihrem privaten E-Mail-
Konto auch auf den Spam-Ordner).

PC-Test/Formalgespräch
Der PC-Test und das Formalgespräch finden beim Landesamt für Ausbildung,
Fortbildung und Personalangelegenheiten des Landes NRW (LAFP NRW) in Münster
statt. Beim PC-Test werden analytische Fähigkeiten, Lernfähigkeit, Gedächtnisleistung
und (schriftliche) Kommunikationsfähigkeit überprüft. Der Test dauert ca. zwei Stunden
und besteht aus verschiedenen Aufgabengruppen. Die Aufgaben beschäftigen sich
unter anderem mit Wortanalogien, Figurensequenzen, Zahlensymbolen, Syllogismen,
Flussdiagrammen, Rechtschreibung und Zeichensetzung sowie der Merkfähigkeit.
Auf diesen Test sollten Sie sich gut vorbereiten. Fachliteratur, in welcher die
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Aufgabenarten vorgestellt werden, erhalten Sie im Buchhandel. Nach dem PC-Test
folgt ein Formalgespräch. Hier werden eventuell offene Rückfragen geklärt.
Weiterhin müssen Sie hier angeben, ob Sie Tätowierungen tragen oder ob gegen Sie
ein Strafverfahren anhängig ist oder war. Anschließend erhalten Sie das Ergebnis des
PC-Tests. Wenn Sie den Test nicht bestanden haben, ist das Auswahlverfahren an
dieser Stelle für Sie beendet. Sie können sich dann frühestens für das folgende
Einstellungsjahr erneut bewerben. Wenn Sie diesen Abschnitt erfolgreich absolviert
haben, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen unsere Zusatzformulare (4-11)
ausgefüllt einreichen, wobei die Formulare 8-11 nur dann von Ihnen ausgefüllt und
eingesendet werden, wenn diese auf Sie zutreffen. Später werden Sie zu einem
Assessment-Center eingeladen.

Vorauswahl
Im Rahmen der sogenannten „Vorauswahl“ werden Ihre eingereichten Unterlagen
geprüft. Im Bedarfsfall werden Sie gebeten, weitere Unterlagen beizubringen. Wenn
Sie die formalen Voraussetzungen erfüllen, werden Sie nun zum Assessment-Center
oder zur polizeiärztlichen Untersuchung eingeladen, dies geschieht auf elektronischem
Wege über Ihr Bewerbungskonto (kontrollieren Sie daher bitte regelmäßig Ihren E-
Mail-Eingang inkl. Spam-Ordner).

Assessment-Center (AC)
Das Assessment-Center absolvieren Sie in einer unserer Einstellungs- und
Ausbildungsbehörden (siehe 3.2). Die Einladung dazu erfolgt durch die jeweilige
Behörde. Wo Sie das Assessment-Center absolvieren, hängt von Ihrem Wohnort ab.
Sollten Sie außerhalb Nordrhein-Westfalens wohnen, wird gemeinsam mit Ihnen eine
Einstellungs- und Ausbildungsbehörde für die Durchführung des Assessment-Centers
festgelegt.

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Im Assessment-Center werden u. a. soziale und kommunikative Kompetenzen geprüft.
Sie absolvieren hier zwei Rollenspiele, halten einen Vortrag und stellen sich einem
Interview. Beim ersten Rollenspiel handelt es sich um ein Konfliktgespräch, das Sie
mit einem/einer ausgebildeten Rollenspieler/-in führen. Dabei soll ein Konflikt
behandelt werden, der im polizeilichen Umfeld auftreten kann. Dieses Gespräch dauert
ca. fünf Minuten. Für den dann folgenden Vortrag haben Sie 15 Minuten
Vorbereitungszeit. Es handelt sich um aktuelle Alltagsthemen. Der Vortrag soll ca. fünf
Minuten dauern, im Anschluss werden Ihnen zwei Fragen zum Thema gestellt. Im
zweiten Rollenspiel wird die Situation in einer Führungsstelle eines Polizeipräsidiums
(vergleichbar mit einem Sekretariat) nachgestellt. Hier müssen schriftliche Unterlagen
bearbeitet und es muss auf Telefonanrufe reagiert werden. Im abschließenden
Interview sollen Sie etwas zu Ihrer bisherigen schulischen und/oder beruflichen
Entwicklung erzählen sowie Fragen zu Ihrer Berufsmotivation und anderen Aspekten
des Polizeiberufes beantworten.
Auch beim AC erhalten Sie nach der letzten Übung eine Rückmeldung zu Ihrem
Ergebnis. Wenn Sie die Mindestanforderungen erfüllt haben (Rangordnungswert
mindestens 85), werden Sie darüber unmittelbar informiert und später, sofern noch
nicht erfolgt, zu einer Untersuchung beim Polizeiarzt eingeladen. Hier ist zu bemerken,
dass unter Umständen die ärztliche Untersuchung auch vor dem AC stattfinden kann,
je nach aktueller Bewerberlage.

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Rangordnungswert (ROW)

Bei jedem Auswahl-Abschnitt müssen Sie bestimmte Mindestanforderungen erfüllen,
um zum nächsten Abschnitt eingeladen zu werden. Bei den Abschnitten PC-Test und
AC wird diese Mindestanforderung in einem sogenannten Rangordnungswert
ausgedrückt. Die Höhe Ihres persönlichen Rangordnungswertes hängt von Ihrer
gezeigten Leistung im PC-Test bzw. AC ab. Der hieraus resultierende Platz in der
Gesamtrangliste jedoch natürlich auch von der Leistung der anderen Bewerberinnen
und Bewerber. Wenn Sie zum Beispiel acht von zehn Aufgaben richtig gelöst haben,
ist das schon eine sehr gute Leistung. Wenn jedoch alle Ihre Mitbewerberinnen und
Mitbewerber jeweils neun oder zehn Aufgaben richtig absolviert haben, steht Ihr Wert
mit acht im hinteren Bereich der Rangliste.
Der Rangordnungswert muss sowohl beim PC-Test (bzw. Teilaufgaben des PC-Tests)
als auch beim AC mindestens 85 betragen, um zum nächsten Abschnitt zu gelangen.
Je höher Ihr ROW ist, desto höher ist Ihre Chance eingestellt zu werden. Sollten Sie
Ihren ROW nicht kennen, kann dieser über Ihre Personalwerberin/Ihren
Personalwerber erfragt werden.
Im Bewerbungsportal erfahren Sie, welcher ROW zurzeit für eine vorläufige
Einstellungszusage notwendig ist
(https://pvb.polizeibewerbung.nrw.de/user/auswahlverfahren/RowInfo.aspx).

Polizeiärztliche Untersuchung
Bei dieser medizinischen Untersuchung, welche wiederum beim LAFP NRW in
Münster stattfindet, wird geprüft, ob Sie polizeidiensttauglich sind. Dabei werden u. a.
Hör- und Sehvermögen sowie die körperliche Belastung (EKG) getestet. Auch die
Körpergröße wird gemessen und Ihr Body-Maß-Index ermittelt. Abschließend werden
Sie von einer Polizeiärztin oder einem Polizeiarzt untersucht. Es besteht die
Möglichkeit, dass weitere Facharztbefunde herangezogen werden müssen. Dies wird
aber im Einzelnen mit Ihnen besprochen.

Am Tag der polizeiärztlichen Untersuchung müssen Sie einen weiteren
computergestützten, arbeitsmedizinischen Test durchlaufen, der unter anderem
Reaktionsschnelligkeit,          Aufmerksamkeit,        Konzentrationsfähigkeit,
Orientierungsleistung und Belastungsvermögen prüft.

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Nachauswahl

Haben Sie bis hierhin alle Abschnitte erfolgreich durchlaufen, erfolgt die weitere
Bearbeitung Ihrer Bewerbung im Rahmen der sogenannten „Nachauswahl“. Dort
werden nochmals alle Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.
Gegebenenfalls werden Sie hier noch einmal gebeten, Unterlagen einzureichen. In
Abhängigkeit von Ihrem erreichten Rangordnungswert erhalten Sie in diesem
Abschnitt auch weitere Informationen über eine mögliche Einstellung in den
Polizeivollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen.

3.2 Ausbildungsbehörden und Studienorte
Die Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen sind in zehn sogenannte
Einstellungs-    und    Ausbildungsbehörden        untergliedert,  denen    weitere
Kooperationsbehörden zugeordnet sind (siehe nachfolgende Grafik). Jede
Einstellungs- und Ausbildungsbehörde verfügt über eine Ausbildungsleitung, welche
Sie durch Ihr Studium begleitet. Die berufspraktischen Anteile des Studiums werden
Sie innerhalb des Zuständigkeitsbereichs Ihrer zugewiesenen Einstellungs- und
Ausbildungsbehörde bzw. in einer Kooperationsbehörde absolvieren.
Bei Ihrer Onlinebewerbung können Sie einen Erstwunsch und einen Zweitwunsch für
eine Einstellungs- und Ausbildungsbehörde angeben.
Mit der Wahl des Erstwunsches teilen Sie uns mit, welcher Behörde Sie vorrangig zur
Ausbildung zugewiesen werden möchten.
Mit der Wahl des Zweitwunsches teilen Sie uns eine weitere Wunschoption mit, auf die
wir einzugehen versuchen, falls der Erstwunsch nicht berücksichtigt werden kann.
Sollte aus Kapazitätsgründen keine Zuordnung zu einer dieser Wunschbehörden
realisiert werden können, behalten wir uns vor, Sie einer anderen Behörde
zuzuweisen.
Ihre Einstellung im Sinne des Landesbeamtengesetzes NRW erfolgt in den
Polizeivollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen. Damit kann nach dem Studium
eine dienstliche Verwendung landesweit stattfinden und ist nicht zwingend an die von
Ihnen gewünschte Einstellungs- und Ausbildungsbehörde gebunden.
Jede der Einstellungs- und Ausbildungsbehörden kooperiert zudem mit einem
Standort der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung, an dem die
theoretischen Studienabschnitte absolviert werden, sowie mit einem Trainingsstandort
des LAFP NRW, in dem das berufspraktische Training stattfindet. Aus
Kapazitätsgründen sind hier jedoch regelmäßig auch abweichende Konstellationen
nötig.

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Einstellungs- und Ausbildungsbehörden
                                 HSPV-Studienorte (Abweichungen sind möglich)

E.- und A.-     HSPV-              Ausbildungs-                Kooperationsbehörde
Behörden        Studienort         standort

Aachen          Aachen             Brühl                       LR Düren, LR Heinsberg, LR Rhein-Erft-Kreis

Bielefeld       Bielefeld          Schloß-Holte-Stukenbrock    LR Gütersloh, LR Herford, LR Höxter, LR Lippe,
                                                               LR Minden-Lübbecke, LR Paderborn, LR Detmold

Bonn            Köln                Brühl                      LR Euskirchen, LR Rhein-Sieg-Kreis

Dortmund        Dortmund/Herne     Schloß-Holte-Stukenbrock    PP Hamm, LR Hochsauerlandkreis, LR Unna,
                                                               LR Soest

Düsseldorf       Mülheim            Selm                       LR Mettmann, LR Neuss, PP Wuppertal

Duisburg         Duisburg           Selm                       LR Kleve, LR Krefeld, PP Mönchengladbach
                                                               LR Viersen, LR Wesel

Gelsenkirchen   Gelsenkirchen       Selm                       PP Essen, PP Oberhausen, PP Recklinghausen

Hagen            Hagen              Selm                       PP Bochum, LR Ennepe-Ruhr-Kreis, LR Olpe
                                                               LR Märkischer Kreis, LR Siegen-Wittgenstein

Köln             Köln               Brühl                       LR Oberbergischer Kreis,
                                                                LR Rheinisch Bergischer Kreis

Münster          Münster            Schloß-Holte-Stukenbrock    LR Borken, LR Coesfeld, LR Steinfurt, LR Warendorf

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3.3 Ansprechpartner
Als Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Bewerbung stehen Ihnen Ihre
Personalwerberinnen und Personalwerber zur Verfügung. Welche Personalwerbung
örtlich für Sie zuständig ist, können Sie auf unserer Internetseite unter
‚Ansprechpartner‘ über Ihre Postleitzahl ermitteln. Dort sind auch sämtliche
Informationen hinterlegt, die Sie benötigen, um mit den Personalwerberinnen und
Personalwerbern in Kontakt zu treten. Sollte Ihr Wohnsitz außerhalb Nordrhein-
Westfalens liegen, wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 0251-7795-5353
an die landeszentrale Bewerberbetreuung in Münster.

3.4 Weitere Informationen
Auf unserer Internetseite finden Sie unter ‚FAQ‘ noch weitere Informationen rund um
das Bewerbungs- und Auswahlverfahren.

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Landesamt für Ausbildung , Fortbildung und Personal­
angelegenheiten der Polizei Nordrhein -Westfalen

Weseler Str. 264
48151 Münster
Telefon 02517795-5301
www.polizei .nrw.de/ lafp

                                                Stand : 26.01.2021 EK 2022   Seite 22
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