Änderung des Bebauungsplans "Fichtelsee" Gemeinde Fichtelberg
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Änderung des Bebauungsplans „Fichtelsee“ Gemeinde Fichtelberg UMWELTBERICHT Vorhabensträger: Gemeinde Fichtelberg im Fichtelgebirge Gablonzer Straße 11 95686 Fichtelberg Auftragnehmer: Büro OPUS Oberkonnersreuther Str. 6a 95448 Bayreuth Bearbeitung: Dipl. Ing. (FH) Landespflege Ursula Gommelt Datum: 22.Juli 2019
Änderung des Bebauungsplanes „Fichtelsee“, Gemeinde Fichtelberg Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung .................................................................................................................... 1 1.1 Kurzdarstellung der wichtigsten Ziele des Bauleitplanes .............................................. 1 1.2 Darstellung der in Fachgesetzen festgelegten umweltrelevanten Ziele und ihrer Begründung ................................................................................................................. 3 1.3 Darstellung der in Fachplänen festgelegten umweltrelevanten Ziele und ihrer Begründung ................................................................................................................. 5 2 Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung........................................................... 8 2.1 Schutzgut Arten, Lebensräume und biologische Vielfalt............................................... 8 2.2 Schutzgut Fläche ........................................................................................................10 2.3 Schutzgut Boden ........................................................................................................10 2.4 Schutzgut Wasser.......................................................................................................10 2.5 Schutzgut Klima/Luft ...................................................................................................11 2.6 Schutzgut Landschaftsbild ..........................................................................................12 2.7 Schutzgut Mensch, Erholung und menschliche Gesundheit ........................................13 2.8 Schutzgut Kulturelles Erbe und Sachgüter ..................................................................14 2.9 Wechselwirkungen......................................................................................................14 2.10 Gesamtbewertung ......................................................................................................15 3 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung ....................................................... 15 4 Geplante Maßnahmen zu Vermeidung und Verringerung ...................................... 15 5 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ................................................................ 16 5.1 Bewertung des Ausgangszustandes ...........................................................................16 5.2 Berechnung des Ausgleichsbedarfs ............................................................................16 5.3 Ausgleichsmaßnahme A1 außerhalb des Geltungsbereiches .....................................18 6 Alternative Planungsmöglichkeiten ........................................................................ 19 7 Beschreibung der Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken ......................................................................................................... 19 8 Allgemeinverständliche Zusammenfassung........................................................... 20 9 Anhang ...................................................................................................................... 21 9.1 Plan zur Bewertung des Ausgangszustandes .............................................................21 9.2 Plan zur Ausgleichsfläche A1......................................................................................21 10 Quellenverzeichnis ................................................................................................... 22 Büro OPUS, Bayreuth
Änderung des Bebauungsplanes „Fichtelsee“, Gemeinde Fichtelberg Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Zusammenstellung der Erheblichkeit der Auswirkungen unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen ............................................................. 15 Tabelle 2: Erfasste Biotop- und Nutzungstypen mit Bewertungsstufe ................................... 16 Tabelle 3: Berechnung zum Kompensationsbedarf .............................................................. 18 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Lage des Geltungsbereichs ............................................................................... 1 Abbildung 2: Übersicht über den Geltungsbereich .................................................................. 2 Abbildung 3: Ausschnitt Flächennutzungsplan ....................................................................... 6 Abbildung 4: Ausschnitt Bebauungsplan ................................................................................ 6 Abbildung 5: Uferbereich mit Felsen und Gehölzen ................................................................ 9 Abbildung 6: Liegewiese und Badebereich ........................................................................... 13 Abbildung 7: aktuelle Parkplatzsituation ............................................................................... 14 Abbildung 8: Matrix zur Festlegung der Kompensationsfaktoren .......................................... 17 Verwendete Abkürzungen BauNVO Baunutzungsverordnung BauGB Baugesetzbuch BayNatSchG Bayerisches Naturschutzgesetz BayWaldG Bayerisches Waldgesetz BayWG Bayerisches Wassergesetz BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz BauGB Baugesetzbuch BayLFU Bayerisches Landesamt für Umwelt BayNatSchG Bayerisches Naturschutzgesetz BayStMLU Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen BBodSchG Bundes-Bodenschutzgesetz FFH Fauna-Flora Habitat GRZ Grundflächenzahl LEK Landschaftsentwicklungskonzept (hier Oberfranken-West) LEP Landesentwicklungsprogramm LSG Landschaftsschutzgebiet WHG Wasserhaushaltsgesetz Büro OPUS, Bayreuth
Änderung des Bebauungsplanes „Fichtelsee“, Gemeinde Fichtelberg 1 Einleitung Nach § 2 Abs. 4 BauGB ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen eine Umweltprüfung für die Belange des Umweltschutzes durchzuführen. In der Umweltprüfung sind die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln und in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Inhalt sind dabei die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB aufgelisteten Belange, soweit sie vorhersehbar und erheblich sind. 1.1 Kurzdarstellung der wichtigsten Ziele des Bauleitplanes Die Änderung des Bebauungsplans soll zur qualitativen Verbesserung des Fremdenverkehrs und der Tourismus-Angebote im Fichtelgebirge, hier speziell der in der Gemeinde Fichtelberg, durchgeführt werden. Die Attraktivität der Region im Gesundheits- und Wellness- und Erholungsbereich sollen gesteigert werden. Dazu sind zwei Maßnahmen geplant: 1. Ein Alleinstellungsmerkmal stellt in dieser Region das „Wasser des Hochmoores“ wegen seiner gesundheits- und entspannungsfördernden Wirkungen dar. Dies soll in einem Hotel- Neubau mit entsprechenden medizinischen Einrichtungen erfahrbar gemacht werden. 2. Für das Erholungsgebiet Fichtelsee ist eine reibungslose und an aktuelle Standards angepasste Durchführbarkeit der Rettungsdienstaufgaben sicherzustellen. Zu diesem Zweck ist ein einsatznaher Neubau erforderlich, der nicht den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans entspricht. Abbildung 1: Lage des Geltungsbereichs (OPENTOPOMAP .ORG, OHNE MAßSTAB ) Insgesamt umfasst der Geltungsbereich eine Fläche von rund 2,53 ha. Büro OPUS, Bayreuth Seite | 1
Änderung des Bebauungsplanes „Fichtelsee“, Gemeinde Fichtelberg Im Geltungsbereich ergibt sich folgende Flächenverteilung (gerundet): Nutzung Fläche Flächenanteil Planung: Baufeld Hotelneubau 2.095 m² 8% Private Grünflächen 1.375 m² 5% Baufeld Rettungsstation 582 m² 2% Stellplätze 850 m² 3% Summe 4.902 m² 19% Bestand: Hotel mit Freizeitbereich 4.250 m² 17% Erschließung 1.420 m² 6% Freizeit- und Sportanlage 2.990 m² 12% Öffentliche Badefläche 1.195 m² 5% Öffentliches Grün 960 m² 4% Fichtelsee 4.940 m² 20% Wald 4.640 m² 18% Summe 20.395 m² 81% Gesamtfläche 25.297 m² Der geänderte Bebauungsplan sieht die Erweiterung des Sonderbereichs Hotel sowie die den Neubau der Rettungsstation vor. Die Grundflächenzahl (GRZ) ist mit 0,6 angegeben. Abbildung 2: Übersicht über den Geltungsbereich (BÜRO DEYERLING , J ULI 2019, OHNE MAßSTAB ) Büro OPUS, Bayreuth Seite | 2
Änderung des Bebauungsplanes „Fichtelsee“, Gemeinde Fichtelberg 1.2 Darstellung der in Fachgesetzen festgelegten umweltrelevanten Ziele und ihrer Begründung Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zu berücksichtigen und in die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange einzustellen (§ 1 Abs. 6 u. 7 BauGB). Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§ 1 BNatSchG) Die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die biologische Vielfalt der Tier- und Pflanzenwelt, einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume, sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit und der Erholungswert von Natur und Landschaft sind im besiedelten und unbesiedelten Bereich auf Dauer zu sichern. Verursacherpflichten bei Eingriffen (§ 15 BNatSchG) Der Verursacher eines Eingriffs in Natur und Landschaft ist vorrangig verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen, und er hat unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen oder in sonstiger Weise zu kompensieren. Die Eingriffsregelung nach dem BNatSchG ist auf der Ebene der Bauleitplanung anzuwenden. Die Berücksichtigung bei der Planaufstellung erfolgt über die Anwendung der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Das Vermeidungsgebot ist zu beachten. Für die unvermeidbaren Eingriffe werden vorläufig geeignete Maßnahmen zum Ausgleich benannt. Sicherung der biologischen Vielfalt, der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie der Vielfalt, Eigenart Schönheit und des Erholungswertes der Landschaft (§ 1 Abs. 1 BNatSchG) Zur dauerhaften Sicherung dieser Funktionen sind lebensfähige Populationen der wildlebenden Tiere und Pflanzen sowie ihre Austauschbeziehungen zu erhalten und es sind Gefährdungen von natürlichen Ökosystemen, Biotopen und Arten entgegenzuwirken. Die Berücksichtigung bei der Planaufstellung erfolgt durch Prüfung der Betroffenheit von Arten sowie durch die Festlegung von Maßnahmen im Rahmen der Kompensation, die auch dem Erhalt der biologischen Vielfalt dienen. Schutz von Biotopen (§30 BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG) Handlungen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigungen der aufgelisteten Biotope führen können, sind verboten. Gesetzlich geschützte Biotope sind nicht betroffen. Schutz wildlebender Pflanzen- und Tierarten (BNatSchG, Artikel 5 der Richtlinie 79/409/EWG (EU-Vogelschutzrichtlinie) und Artikel 12 und 13 der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie)) Die wild lebenden Pflanzen- und Tierarten in ihrer natürlichen Vielfalt, einschließlich ihrer Lebensgemeinschaften und Lebensräume, sind nach den Vorschriften des Artenschutzes zu schützen und zu pflegen. Die Berücksichtigung bei der Planaufstellung erfolgt durch überschlägige Prüfung, ob von den Auswirkungen der Änderung des Plans besonders bzw. Büro OPUS, Bayreuth Seite | 3
Änderung des Bebauungsplanes „Fichtelsee“, Gemeinde Fichtelberg streng geschützte Tier- und Pflanzenarten entsprechend BNatSchG sowie die für diese Arten geltenden Verbotstatbestände nach § 44 (1) BNatSchG voraussichtlich betroffen sind. Bodenschutzklausel (§ 1a (2) BauGB) Mit Grund und Boden ist sparsam umzugehen. Die Bodenversiegelung ist auf das notwendige Maß zu begrenzen. Möglichkeiten zur Wiedernutzbarmachung von Flächen zur Nachverdichtung sowie andere Maßnahmen zur Innenentwicklung sind zu nutzen. Die Berücksichtigung bei der Planaufstellung erfolgt durch Prüfung, ob mit der vorliegenden Planung der Bodenschutzklausel des BauGB entsprochen wird. Zweck und Grundsätze des Bodenschutzes (§ 1 BBodSchG) Die Funktionen des Bodens sollen nachhaltig gesichert oder wiederhergestellt werden. Schädliche Bodenveränderungen sollen abgewehrt, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen saniert und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden getroffen werden. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden. Grundsatz der Wasserwirtschaft (§ 6 WHG) Die Gewässer (oberirdische Gewässer, Grundwasser) sind nachhaltig zu bewirtschaften. Ihre Funktions- und Leistungsfähigkeit als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen ist zu erhalten und zu verbessern, insbesondere durch Schutz vor nachteiligen Veränderungen von Gewässereigenschaften. Im Plangebiet befinden sich keine oberirdischen Gewässer. Umgang mit Niederschlagswasser (§ 55 (2) WHG) Niederschlagswasser soll ortsnah versickert, verrieselt oder direkt bzw. über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Bei einer geringen geplanten Versiegelung im Änderungsbereich des Bebauungsplanes kann das Niederschlagswasser auf den Freiflächen im Plangebiet versickert werden. Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 1 BImSchG) Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Büro OPUS, Bayreuth Seite | 4
Änderung des Bebauungsplanes „Fichtelsee“, Gemeinde Fichtelberg 1.3 Darstellung der in Fachplänen festgelegten umweltrelevanten Ziele und ihrer Begründung Folgende Zielvorgaben aus Programmen und Plänen sind relevant: 1.3.1 Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP 2018) Im Landesentwicklungsprogramm ist das Projektgebiet als „Allgemeiner ländlicher Raum“ dargestellt. Es handelt sich um eine Kreisregion mit besonderem Handlungsbedarf. Dies sind Teilräume mit wirtschaftsstrukturellen oder sozioökonomischen Nachteilen sowie Teilräume, in denen eine nachteilige Entwicklung zu befürchten ist. Es handelt sich zusätzlich um eine Kreisregion mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH). Dies sind Teilräume mit wirtschaftsstrukturellen oder sozioökonomischen Nachteilen sowie Teilräume, in denen eine nachteilige Entwicklung zu befürchten ist. Von besonderer Projektrelevanz sind die Ziele zu den Themen Wirtschaftsstruktur und Freiraumstruktur. Wirtschaft (Kap. 3): 5.1 Wirtschaftsstruktur (G) Die Standortvoraussetzungen für eine wettbewerbsfähige Tourismuswirtschaft sollen erhalten und verbessert werden. Freiraumstruktur“ (Kap.7): 7.1 Natur und Landschaft 7.1.1 Erhalt und Entwicklung von Natur und Landschaft (G) Natur und Landschaft sollen als unverzichtbare Lebensgrundlage und Erholungsraum des Menschen erhalten und entwickelt werden. 7.1.2 Landschaftliche Vorbehaltsgebiete (Z) Gebiete mit besonderer Bedeutung für Naturschutz und Landschaftspflege sind in den Regionalplänen als landschaftliche Vorbehaltsgebiete festzulegen. 7.1.3 Erhalt freier Landschaftsbereiche (G) In freien Landschaftsbereichen sollen Infrastruktureinrichtungen möglichst gebündelt werden. Durch deren Mehrfachnutzung soll die Beanspruchung von Natur und Landschaft möglichst vermindert werden. Unzerschnittene verkehrsarme Räume sollen erhalten werden. 1.3.2 Regionalplan Region Oberfranken-Ost (5) Der Geltungsbereich liegt im Landschaftsschutzgebiet „Fichtelgebirge“ mit verbindlichen Zielen zu Natur und Landschaft. Weitere Ziele und verbindliche Darstellungen sind im Gebiet nicht vorhanden. 1.3.3 Flächennutzungsplan und Bebauungsplan Für das Gebiet existiert ein Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2006 sowie ein Bebauungsplan aus dem Jahr 1982. In diesen aktuell gültigen Bauleitplänen sind Wasserflächen, Mischgebietsflächen und die Eissportfläche dargestellt. Büro OPUS, Bayreuth Seite | 5
Änderung des Bebauungsplanes „Fichtelsee“, Gemeinde Fichtelberg Abbildung 3: Ausschnitt Flächennutzungsplan Abbildung 4: Ausschnitt Bebauungsplan Im Bebauungsplan ist an der geplanten Hotelbaustelle ein Gebäudeabbruch verzeichnet. 1.3.4 Schutzgebiete und geschützte Flächen NATURA 2000-Gebiete nach § 32 BNatSchG Das Vorhaben berührt weder ein Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG vom 21.05.92) noch ein festgesetztes Schutzgebiet nach der Vogelschutzrichtlinie (VSchRL) gemäß § 7, Abs. 1, Ziff. 7 BNatSchG. Der nördliche Teil des Fichtelsees ist Bestandteil des FFH-Gebietes „Schneebergmassiv mit Fichtelseemoor“ (DE5937371). Schutzgebiete nach §§ 23-29 BNatSchG Das Vorhaben liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Fichtelgebirge“ (LSG- 00449.01). Der Schutzzweck nach § 3 der Schutzgebietsverordnung ist 1. die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts zu erhalten und dauerhaft zu verbessern, insbesondere - erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu verhindern - den Wald wegen seiner besonderen Bedeutung für den Naturhaushalt zu schützen - die heimischen Tier- und Pflanzenarten sowie ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume zu schützen, 2. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des für das Fichtelgebirge typischen Landschaftsbilds zu bewahren und 3. eingetretene Schäden zu beheben oder auszugleichen. Ein Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Verboten der Schutzgebietsverordnungen wurde parallel erstellt (OPUS, 2019). Büro OPUS, Bayreuth Seite | 6
Änderung des Bebauungsplanes „Fichtelsee“, Gemeinde Fichtelberg Der nördliche Teil des Fichtelsees ist Bestandteil des Naturschutzgebietes „Naturwaldreservat Fichtelseemoor“ (NSG-00155.01), ist jedoch vom Vorhaben nicht betroffen. Europäisch geschützte Arten (Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie, europäische Vogel- arten nach Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie und weitere streng geschützte Arten nach § 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG Europäisch geschützte Arten) Es liegen Nachweise zum Vorkommen des Bibers (Castor fiber) vor. Auch Wildkatze (Felis sylvestris), Luchs (Lynx lynx) und Wolf (Canis lupus) wurden im Fichtelgebirge nachgewiesen und können potenziell im Gebiet vorkommen. Weitere Artengruppen: Fledermäuse Vögel Lebensstätten nach § 39 Abs. 5 BNatSchG / Art. 16 (1) BayNatSchG Im Geltungsbereich befinden sich Gehölze, deren Beseitigung gesonderten zeitlichen Regelungen unterliegt. Trinkwasserschutzgebiete nach Art. 35 BayWG Trinkwasserschutzgebiete sind nicht betroffen. Überschwemmungsgebiete nach § 76 WHG Überschwemmungsgebiete sind nicht betroffen. Denkmäler nach Denkmalschutzgesetz Bau- und Kulturdenkmäler sind durch den Bebauungsplan nach vorliegenden Unterlagen nicht betroffen. Wald Im Geltungsbereich befindet sich Wald nach Art. 2 BayWaldG. Zudem ist der Wald in den Waldfunktionskarten als Erholungswald I nach Art. 12 BayWaldG und Wald mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild ausgewiesen. Biotope der Biotopkartierung Bayern Kartierte Biotope sind nicht betroffen. Landschaftsentwicklungskonzept Region Oberfranken-Ost (4) Das Leitbild der Landschaftsentwicklung im LEK lautet „Gebiet mit langfristig natürlicher/naturnaher Entwicklung“. Hier sollen möglichst großflächige naturnahe Lebensräume sowie deren spezifische Arten und Lebensgemeinschaften ungestört erhalten und entwickelt werden. Die natürlichen Selbstregulierungsprozesse der Ökosysteme sollen bewahrt und schleichende, erst langfristig wirksam werdende Beeinträchtigungen wie die Bodenversauerung durch geeignete Maßnahmen vermindert werden. Den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist grundsätzlich gegenüber anderen Nutzungsansprüchen Vorrang einzuräumen. Eine Nutzung dieser Gebiete soll nur insoweit erfolgen, wie sie mit den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu vereinbaren ist. Büro OPUS, Bayreuth Seite | 7
Änderung des Bebauungsplanes „Fichtelsee“, Gemeinde Fichtelberg Insbesondere sollen eine naturschutzrechtliche, regionalplanerische oder untergesetzliche beispielsweise vertragliche Sicherung angestrebt, bestehende Beeinträchtigungen beseitigt, künftige unmittelbare und mittelbare Beeinträchtigungen vermieden und Störungen durch Erholungssuchende minimiert werden 2 Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung Die Beschreibung des Bestandes sowie die Bewertung der Auswirkungen erfolgt schutzgutbezogen. Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern werden im Rahmen der Beschreibung und -bewertung der einzelnen Schutzgüter berücksichtigt. Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt verbal argumentativ. Die Umweltauswirkungen werden auf einer dreistufigen Skala bewertet: geringe, mittlere und hohe Erheblichkeit. Der Untersuchungsbereich für die Schutzgüter Arten und Lebensräume, Boden, Wasser und Klima beschränkt sich im Wesentlichen auf den Geltungsbereich des umgrenzten Gebiets. Die Bestandsanalyse und Wirkungsabschätzung für die einzelnen Schutzgüter erfolgen aufgrund der Auswertung vorhandener Unterlagen. Spezielle Untersuchungen zu Artenvorkommen erfolgten nicht. Es können nur die erheblichen Umweltauswirkungen geprüft werden, die durch die Festsetzungen des Plans hinreichend absehbar sind. Dabei werden lediglich regelmäßig anzunehmende Auswirkungen geprüft, nicht jedoch außergewöhnliche und nicht vorhersehbare Ereignisse. Das konkrete Vorhaben ist nur soweit bekannt, wie es aus den vorliegenden Plänen ersichtlich wird. Insbesondere die temporären Auswirkungen der Bauphase sowie Angaben zu möglichen Emissionen, zur Abfallerzeugung und voraussichtlich eingesetzten Stoffen und Techniken können nur abgeschätzt werden. 2.1 Schutzgut Arten, Lebensräume und biologische Vielfalt Beschreibung und Bewertung Im Geltungsbereich liegen der Fichtelsee, forstwirtschaftliche Nutzflächen sowie touristisch genutzte Einrichtungen. Die Ufer sind überwiegend stark genutzt. Daher ist kaum Ufer- und Wasservegetation vorhanden. Der Wald besteht überwiegend aus Fichten und reicht meist bis zum Gewässerrand. Als Besonderheit haben die sogenannten Kamm-Fichten einen Ökotyp entwickelt, der viel Sonne einfängt und Schneelast reduziert. Einzelne große Felsblöcke bereichern die Strukturvielfalt. Im Geltungsbereich ist lt. LEK eine überwiegend sehr hohe Lebensraumqualität mit dem Vorkommen überregional bedeutsamer Arten (im Schutzgebietsbereich) vorhanden. Bekannt sind Vorkommen von Biber (Biberspuren direkt am See), Wild-Katze, Luchs, Wolf und Kreuzotter im Fichtelgebirge. Vom Vorkommen folgender Artengruppen ist zusätzlich aufgrund der Habitat-Ausstattung auszugehen: • Vogelarten, die im Wald brüten wie z.B. Spechte und Eulen und die allgemein verbreiteten Wald-Vogelarten • Fledermäuse, die im Wald Gehölzstrukturen oder an Wasserflächen jagen Als Lebensraum für Fische ist der See aufgrund des niedrigen pH-Wertes eher ungeeignet. Büro OPUS, Bayreuth Seite | 8
Änderung des Bebauungsplanes „Fichtelsee“, Gemeinde Fichtelberg Es bestehen Vorbelastungen durch die Störwirkungen, die von den touristischen Nutzungen ausgehen. Auch sind mehrere Bäume sind durch die Tätigkeit des Bibers nicht mehr vorhanden. Auswirkungen Baubedingt entsteht kurzzeitig eine allgemein erhöhte Störwirkung. Der Biber ist nicht besonders empfindlich gegenüber menschlichen Aktivitäten. Nur dort, wo die Nutzung kontinuierlich erfolgt und bis unmittelbar an den See reicht, kann es zu Konflikten (Vergrämung) kommen. Scheue Arten wie Wildkatze, Luchs und Wolf werden das Gebiet aufgrund der bereits vorhandenen menschlichen Aktivitäten nur in besucherarmen Zeiten durchstreifen. Anlagebedingt werden ufernahe Flächen überbaut und teilweise versiegelt. Einzelne Bäume werden gerodet. Betriebsbedingt können durch die Beleuchtung der Gebäude, der Erschließung und der Parkplatzflächen Insekten und damit Fledermäuse angelockt werden. Auch sind offene, steinige Flächen ideale Sonnenplätze für Kreuzottern. Die Anzahl Erholungssuchender wird durch das erweiterte Angebot zumindest saisonal zunehmen und die allgemeinen Störwirkungen erhöhen, aber auch konzentrieren. Abbildung 5: Uferbereich mit Felsen und Gehölzen Geplante Maßnahmen zu Vermeidung und Verringerung Rodungen innerhalb des gesetzlich festgesetzten Zeitraums nach § 39 BNatSchG Extensive Dachbegrünung von Flachdächern Pflanzung von Einzelbäumen Zeitlich und räumlich maßvolle, insektenfreundliche Beleuchtung der Außenflächen mit nicht über die Horizontale hinausgehende Abstrahlung Spiegelungen und Durchsichten am Gebäude durch geeignete architektonische Planung vermindern Externe Ausgleichsfläche außerhalb des Geltungsbereiches Insgesamt ergeben sich Auswirkungen von geringer bis mittlerer Erheblichkeit. Büro OPUS, Bayreuth Seite | 9
Änderung des Bebauungsplanes „Fichtelsee“, Gemeinde Fichtelberg 2.2 Schutzgut Fläche Beschreibung und Bewertung Es existieren aktuell keine regionalen oder verbindlichen Vorgaben zur Umsetzung des 30 ha-Zieles der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung bzw. des im bayerischen Koalitionsvertrag vereinbarten 5 ha-Richtwertes zur Reduzierung der Flächen- inanspruchnahme. Auswirkungen Die Bebauung findet innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes statt und führt zu einer Verdichtung bisher für Freizeit und Erholung genutzter Flächen. Für die infrastrukturelle Anbindung können bestehende Strukturen mit wenig zusätzlichem Aufwand genutzt werden. Maßnahmen zu Vermeidung und Verringerung sind hier nur in einem größeren räumlichen Zusammenhang umsetzbar. Insgesamt ergeben sich Auswirkungen von geringer Erheblichkeit. 2.3 Schutzgut Boden Beschreibung und Bewertung Der Boden im Geltungsbereich besteht vorherrschend aus Podsol-Braunerde und Braunerde-Podsol. Der überwiegende Teil der Fläche im direkten Eingriffsbereich wurde bereits anthropogen bei der Anlage des Fichtelsees bzw. des ehemaligen Gebäudestandortes verändert bzw. ist durch bestehende Nutzungen (befestigte Stellplätze) beeinträchtigt. Auswirkungen Die neuen Bauwerke und die Parkplätze führen zu einer zusätzlichen, z.T. vollständigen Versiegelung von Oberflächen. Maßnahmen zu Vermeidung und Verringerung Extensive Dachbegrünung von Flachdächern Pflanzung von Einzelbäumen Externe Ausgleichsfläche außerhalb des Geltungsbereiches Begrenzung von Abgrabungen und Aufschüttungen auf 1,0 m Insgesamt ergeben sich Auswirkungen von geringer Erheblichkeit. 2.4 Schutzgut Wasser Beschreibung und Bewertung Beim Fichtelsee handelt es sich um ein künstlich aufgestautes Gewässer, das bereits im 18. Jahrhundert als Wasserspeicher genutzt wurde. Das aktuelle Dammbauwerk wurde als Talsperre im Jahr 1986 fertiggestellt. Dadurch erhält der See eine durchschnittliche Fläche von 9,5 ha und eine Tiefe von 16 m. Er wird durch das wasserreiche Fichtelsee-Moor im Norden und verschiedene Bäche gespeist. Das Wasser im Fichtelsee ist gekennzeichnet durch einen extrem niedrigen pH-Wert. Büro OPUS, Bayreuth Seite | 10
Änderung des Bebauungsplanes „Fichtelsee“, Gemeinde Fichtelberg Auswirkungen Der Versiegelungsgrad wird durch den Eingriff erhöht. Dieser Unterschied beeinflusst die Grundwasserneubildungsrate im Gebiet jedoch nur geringfügig. Bau- und anlagebedingt finden bei sachgemäßem Umgang mit Abwässern keine stofflichen Belastungen des Sees mit wassergefährdenden Stoffen oder belastetem Oberflächenwasser statt. Anlagebedingt wird der Oberflächenabfluss durch die Neuversiegelung erhöht. Maßnahmen zu Vermeidung und Verringerung Extensive Dachbegrünung von Flachdächern Insgesamt werden die erwarteten Auswirkungen als gering eingestuft. 2.5 Schutzgut Klima/Luft Beschreibung und Bewertung Das Wettergeschehen wird in Bayern, neben lokalen Effekten, durch die Wetterlagen der Westwindzone bestimmt. Das Klima in Fichtelberg ist gemäßigt. Fichtelberg hat während des Jahres eine erhebliche Menge an Niederschlägen zu verzeichnen. Das gilt auch für den trockensten Monat. Es wird eine Jahresdurchschnittstemperatur von 6.7 °C erreicht. Die jährliche Niederschlagsmenge beträgt im Durchschnitt 757 mm (CLIMATE -DATA.ORG). Auswirkungen der globalen Erwärmung Untersuchungen von KLIWA haben gezeigt, dass in Deutschland die Wahrscheinlichkeit eines trockenen, heißen Sommers oder einer extrem trockenen Vegetationsperiode im Vergleich zum Zeitraum vor den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts bereits um mehr als das Zweifache zugenommen hat (KLIMA-REPORT ). Deswegen sind die o.a. langjährigen Temperatur- und Niederschlagsmittelwerte nur eingeschränkt aussagekräftig. Die Klimaerwärmung hat sich in den letzten Jahrzehnten spürbar beschleunigt. Prognostiziert wird bis 2050 je nach Klimamodell im Schnitt im Winterhalbjahr sowie im Sommerhalbjahr für ganz Bayern ein weiterer Anstieg um 0,7 bis 1,8°C. Zusammenfassend lassen sich folgende regionale Veränderungen und zukünftige Entwicklungen beschreiben: • Erhöhung der durchschnittlichen Jahrestemperatur • Trockene Sommer mit Zunahme von Trockenperioden • Regenreiche Winter mit erhöhten Starkregenereignissen Gemäß § 1a Abs. 5 BauGB soll den Erfordernissen des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Dieser Grundsatz ist auch bei der Abwägung der öffentlichen und privaten Belange in der Bauleitplanung zu berücksichtigen (§1 Abs. 7 BauGB). Ziel ist eine klimaangepasste Planung. Auswirkungen Veränderung der lokalklimatischen Verhältnisse: Es entstehen Beeinträchtigungen durch die Versiegelungen, Überbauung, Beseitigung der Vegetationsdecke und Standortveränderungen. Mikroklimatische Klimafunktionen werden Büro OPUS, Bayreuth Seite | 11
Änderung des Bebauungsplanes „Fichtelsee“, Gemeinde Fichtelberg verändert. Mit erheblichen Barriere- oder Zerschneidungswirkungen ist jedoch nicht zu rechnen. Beeinträchtigung des Luftaustausches: Übergeordnete Luftaustauschbahnen, die in ihrer Funktionsfähigkeit wesentlich gemindert werden sind im Gebiet nicht vorhanden. Durch den erhöhten Versiegelungsgrad nimmt die allgemeine Wärmebelastung jedoch zu. Beeinträchtigung von Klimafunktionen durch Schadstoffausbreitung: Mit Beeinträchtigungen der Luftqualität ist durch das Vorhaben nicht zu rechnen. Maßnahmen zu Vermeidung und Verringerung Extensive Dachbegrünung von Flachdächern Pflanzung von Einzelbäumen Externe Ausgleichsflächen außerhalb des Geltungsbereiches Insgesamt ergeben sich durch die kleinklimatischen Aufheizungseffekte und bei großräumiger Betrachtung keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Klima. 2.6 Schutzgut Landschaftsbild Beschreibung und Bewertung Der Erlebniswert der Landschaft am Fichtelsee wird im LEK Oberfranken-Ost mit sehr hoch bewertet. Durch die Lage im Wald entsteht eine eigene, geschlossene Landschaftsbild- kulisse. Blickbezüge ergeben sich nur von Ufer zu Ufer. Die Auswirkungen des Eingriffs auf das Landschaftsbild wurden zusätzlich innerhalb des Antrags auf Befreiung im Landschaftsschutzgebiet (OPUS, 2019) untersucht und abgehandelt. Zusammenfassend wurde einer Befreiung auf Grundlage folgender Einschätzungen zugestimmt: Anhand der Fotomontagen wird deutlich dargestellt, dass sich der Hotelneubau sowohl durch die räumliche Lage, die Höhenstaffelung und die Fassadengestaltung gut in die Umgebung einfügt. Der Baumbestand wird nur um wenige einzelne Bäume reduziert. Der landschaftliche Charakter im Umfeld des Sees wird nicht erheblich beeinträchtigt. Aus den Fotomontagen lässt sich gut erkennen, wie sich der Wasserwacht-Neubau in die Umgebung einfügt. Der Landschaftliche Charakter im Umfeld des Sees wird nicht erheblich beeinträchtigt. Auswirkungen Hotelneubau: Die geplanten zwei Gebäude sollen in einer regionaltypischen Bauweise errichtet werden. Hier wird Bezug genommen auf das bestehende Hotel. Vorgesehen ist eine Bauausführung, bei der der vorhandene Baumbestand nur um einzelne Exemplare reduziert wird. Abstimmungen dazu haben mit dem Forst bereits stattgefunden. Mehrere Bäume sind bereits durch die Aktivität des Bibers nicht mehr vorhanden. Wasserwachtneubau: Die Rettungsstation der Wasserwacht wurde vom Raumprogramm auf das Mindestmaß reduziert. Das geplante Gebäude soll in einer regionaltypischen Bauweise mit Holz gestaltet werden. Der vorhandene Baumbestand am Ufer wird erhalten. Stellplätze: Büro OPUS, Bayreuth Seite | 12
Änderung des Bebauungsplanes „Fichtelsee“, Gemeinde Fichtelberg Die Gehölze nördlich des Eislaufplatzes werden für die Anlage der Stellplatzbereiche gerodet. Abstimmungen dazu haben mit dem Forst bereits stattgefunden. Maßnahmen zu Vermeidung und Verringerung Neuordnung des Zugangsverkehrs Neuordnung der Stellplätze Extensive Dachbegrünung von Flachdächern Pflanzung von Einzelbäumen Es kommt zu Auswirkungen von geringer Erheblichkeit. 2.7 Schutzgut Mensch, Erholung und menschliche Gesundheit Beschreibung und Bewertung Der Geltungsbereich ist ein siedlungsnaher Erholungsraum mit hoher Aufenthaltsqualität. Der See dient als Naturfreibad und ist mit seinen umliegenden Einrichtungen wie Liegewiese, Kinderspielplatz, Sportflächen und Rundwegen auch im Winterhalbjahr ein beliebtes Naherholungsgebiet. Davon zeugt auch die stellenweise ungeordnete Parksituation. Negative Lärmeinwirkungen sind nicht vorhanden. Abbildung 6: Liegewiese und Badebereich Auswirkungen Baubedingt kommt es für einen Zeitraum von ca. 1-2 Jahren zu Belastungen v.a. durch Lärm und zusätzlichen Baustellenverkehr. Erholungs-Einrichtungen oder ausgewiesene Wanderwege sind nicht oder nur temporär betroffen. Eine Vorbelastung durch die aktuellen touristischen Nutzungen ist gegeben. Die für die Wasserwacht gewählte Lage der Rettungsstation am Seeufer gewährleistet zukünftig die gesetzlich vorgeschriebene Rettung und medizinische Erstversorgung von Büro OPUS, Bayreuth Seite | 13
Änderung des Bebauungsplanes „Fichtelsee“, Gemeinde Fichtelberg Personen am, auf und im Wasser. Dies dient der Sicherheit der Badegäste und aller Erholungssuchenden. Die vorgesehene Nutzung des „Wasser des Hochmoores“ erhöht die Wertigkeit des Gebietes für die menschliche Gesundheit in den Bereichen Dermatologie und allgemeine Regeneration. Durch die Schaffung einer zusätzlichen touristischen Einrichtung kann von einer zumindest temporären Zunahme der Anzahl an Erholungssuchenden ausgegangen werden. Die Verkehrsbelastung am See selbst wird durch lenkende Maßnahmen eher abnehmen. Die Stellplätze werden neu festgelegt. Ungeordnetes Parken wird durch eine Verkehrslenkung mit Zufahrtsbeschränkung und Überwachung abgestellt. Abbildung 7: aktuelle Parkplatzsituation Es können keine erheblichen Auswirkungen festgestellt werden. 2.8 Schutzgut Kulturelles Erbe und Sachgüter Der Geltungsbereich liegt im Wald. Kulturgüter wie Bau- oder Bodendenkmäler sind nicht bekannt. bedeutsame Landschaftselemente wie das angrenzende Moorgebiet sind nicht betroffen. Daher sind keine Auswirkungen vorhanden. 2.9 Wechselwirkungen Wechselwirkungen sind die vielfältigen Beziehungen und Prozessabläufe zwischen und innerhalb der Schutzgüter. Im Folgenden werden nur die wichtigsten projektrelevanten Wechselwirkungen aufgezeigt. Wechselwirkungen begründen sich vor allem durch die Flächeninanspruchnahme mit Bodenversiegelung, durch welche Lebensraum für Tiere und Pflanzen, sowie Bodenfunktionen, hydrogeologische Funktionen und das Lokalklima beeinträchtigt werden. Büro OPUS, Bayreuth Seite | 14
Änderung des Bebauungsplanes „Fichtelsee“, Gemeinde Fichtelberg 2.10 Gesamtbewertung Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgte schutzgutbezogen verbal argumentativ. Dabei werden vier Stufen unterschieden: keine, geringe, mittlere oder hohe Erheblichkeit. Tabelle 1: Zusammenstellung der Erheblichkeit der Auswirkungen unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen Schutzgut Dauerhafte Auswirkungen Erheblichkeit Versiegelung und Überbauung von ufernahen Flächen am Arten und Fichtelsee im Landschaftsschutzgebiet gering bis mittel Lebensräume Zunahme und Konzentration von Störwirkungen Verdichtung bestehender für Freizeit und Erholung Fläche gering genutzter Flächen Boden Zusätzliche Versiegelung gering Reduzierung der Grundwasserneubildung Wasser gering erhöhter Oberflächenabfluss Klima / Luft lokal verstärkte Aufheizung und Abstrahlung keine Landschaftsbild geringfügige Veränderung des örtlichen Landschaftsbildes gering Zunahme von Erholungsangeboten Mensch und Zunahme der Sicherheit für Badegäste keine Erholung Geordneter Verkehr Kulturelles Erbe keine und Sachgüter 3 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der Planung würde das Gebiet in seinem aktuellen Zustand erhalten Bleiben. Die Sicherheit der Badegäste könnte nicht im vorgeschriebenen Rahmen gewährleistet werden. Die Attraktivität der Erholungsnutzung am Fichtelsee würde zurückgehen. 4 Geplante Maßnahmen zu Vermeidung und Verringerung Die schutzgutbezogenen Vermeidungsmaßnahmen haben einen hohen Stellenwert. Mit Durchführung von für mehrere Schutzgüter wirksamen Vermeidungsmaßnahmen kann der Ausgleichsbedarf durch das Ansetzen eines geringeren Kompensationsfaktors reduziert werden. Zusammenfassend werden für die betroffenen Schutzgüter u.a. folgende festzusetzende Maßnahmen empfohlen: • Rodungen innerhalb des gesetzlich festgesetzten Zeitraums nach § 39 BNatSchG • Extensive Dachbegrünung von Flachdächern • Pflanzung von Einzelbäumen • Zeitlich und räumlich maßvolle, insektenfreundliche Beleuchtung der Außenflächen mit nicht über die Horizontale hinausgehende Abstrahlung Büro OPUS, Bayreuth Seite | 15
Änderung des Bebauungsplanes „Fichtelsee“, Gemeinde Fichtelberg • Spiegelungen und Durchsichten am Gebäude durch geeignete architektonische Planung vermindern • Externe Ausgleichsfläche außerhalb des Geltungsbereiches • Begrenzung von Abgrabungen und Aufschüttungen auf 1,0 m • Neuordnung des Zugangsverkehrs • Neuordnung der Stellplätze 5 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung Der aktuelle Bebauungsplan wurde in den Jahren 1981 bzw. 1982 rechtskräftig. In der Zeit vor dem 1.5.1993 bestanden keine besonderen gesetzlichen Vorgaben zur Berücksichtigung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung. 5.1 Bewertung des Ausgangszustandes Die Einstufung des Bestands erfolgt für den Änderungsbereich nach Kategorien des gültigen Leitfadens „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ (EINGRIFFSREGELUNG ). Die aktuelle Wertigkeit der einzelnen Flächen wird dazu wie folgt eingestuft: Im Bestand sind befestigte Flächen, Erholungsflächen am Seeufer und Gehölzflächen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes vorhanden. Die aktuelle Wertigkeit der einzelnen Flächen wird in einem Plan im Anhang des Umweltberichts dargestellt. Dabei bedeutet nach dem Leitfaden Anhang Teil A Kategorie I „Gebiet geringer Bedeutung für Natur und Landschaft“ Kategorie II „Gebiet mittlerer Bedeutung für Natur und Landschaft“ und Kategorie III „Gebiet mit hoher Bedeutung für Natur und Landschaft“. Tabelle 2: Erfasste Biotop- und Nutzungstypen mit Bewertungsstufe Biotop- und Nutzungstyp Kategorie Wertbereich Bestandsflächen ohne 21.826 m² Bilanzierung Kategorie I oberer Wert Befestigte Flächen 975 m² Kategorie II unterer Wert Gehölzflächen 2.210 m² Kategorie III Flächen am Seeufer 581 m² Gesamtfläche: 25.297 m² 5.2 Berechnung des Ausgleichsbedarfs Die Bearbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung erfolgt nach dem Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ (EINGRIFFSREGELUNG ). Die bereits bestehenden Flächen im Bereich des gültigen Bebauungsplanes werden nicht in die Bilanzierung einbezogen. Büro OPUS, Bayreuth Seite | 16
Änderung des Bebauungsplanes „Fichtelsee“, Gemeinde Fichtelberg Die maximal zulässige Grundflächenzahl (GRZ) für das Gebiet liegt bei 0,35. Die Eingriffsschwere wird für die Erschließungsflächen sowie für die Bebauungsflächen daher dem Typ B = niedriger bis mittlerer Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad zugeordnet. Abbildung 8: Matrix zur Festlegung der Kompensationsfaktoren Ausschnitt aus Eingriffsleitfaden (Eingriffsregelung, 2003) Auf Grundlage der Bestandsbewertung wird der Ausgleichsbedarf ermittelt, indem die zu bilanzierende Vorhabensfläche mit dem gewählten Faktor multipliziert wird. Die für die Kompensationsermittlung relevante Fläche beträgt 5.142 m². Begründung der Faktorenwahl Kategorie I, II und III Flächen im Landschaftsschutzgebiet zur Vermeidung und Verminderung negativer Auswirkungen auf die Schutzgüter in der Grünordnung festgesetzte Maßnahmen Daher werden abhängig von der Gesamtwertigkeit der vermeidungsmaßnahmen und je nach Bedeutung des Gebietes die Kompensationsfaktoren 0,3, 0,6 und 1,0 veranschlagt. Büro OPUS, Bayreuth Seite | 17
Änderung des Bebauungsplanes „Fichtelsee“, Gemeinde Fichtelberg Tabelle 3: Berechnung zum Kompensationsbedarf Kompensations- Bestand Berechnung bedarf Flächen ohne Bewertung 21.826 m² x 0 = 0 m² Flächen Kategorie I 975 m² x 0,3 = 292,5 m² Flächen Kategorie II 2.210 m² x 0,6 = 2.151,6 m² Flächen Kategorie III 581 m² x 1,0 = 581 m² Summe 3.025,1 m² 5.3 Ausgleichsmaßnahme A1 außerhalb des Geltungsbereiches Die externe Ausgleichsfläche A1 ist in einem gesonderten Plan dargestellt, der Bestandteil des Bebauungsplans ist. Eine 3.025 m² Teilfläche des Flurstücks 554/2 in der Gemarkung Fichtelberg ist für den Ausgleich vorgesehen. Bestand: landwirtschaftlich genutzte Fläche - Grünland intensiv und kleine Kapelle Bewertung: geringe bis mittlere Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaft Ziel: Aufwertung von Naturhaushalt und Landschaftsbild durch Entwicklung von extensiven, artenreichen Grünland und Saumstreifen Bilanzierung: Aufwertung von Kategorie I zu Kategorie II: 3.025 m² * 1,0 = 3.025 m² Im Einzelnen erfolgen diese Maßnahmen: A. Entwicklung von extensiven, artenreichen Grünland Pflege im 1. und 2. Jahr: Mahd 2x pro Jahr witterungsabhängig ab Anfang Juli und im September mit Abfuhr des Mahdgutes Pflege ab dem 3. Jahr: Mahd 1x pro Jahr ab Anfang Juli mit Abfuhr des Mahdgutes • Schnitthöhe nicht unter 10 cm • Kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln oder Dünger • Kein Walzen und Striegeln Gegebenenfalls erfolgen beim Monitoring durch die UNB Anpassungen des Mahdregimes Fläche: 2.825 m² B. Entwicklung von extensiven Saumstreifen Pflege: auf einer ca. 5-8 m breiten Teilfläche am Rand des Flurstücks je zur Hälfte alle zwei Jahre wechselnde Mahd ab September mit Abfuhr des Mahdgutes Fläche: 200 m² C. Anpflanzen von Bäumen fachgerechte Pflanzung von 2 Laubbäumen mit je drei Pfählen (3er-Bock) • Stammschutz vor Verbiss • Baumscheibe mit einer Mindestgröße von 1,50 m in den ersten 3 Jahren gras- und krautfrei halten Büro OPUS, Bayreuth Seite | 18
Änderung des Bebauungsplanes „Fichtelsee“, Gemeinde Fichtelberg • Verwendung von gebietseigenen Gehölzen aus der Ursprungsregion 15: „Thüringer Wald, Fichtelgebirge und Vogtland“ Pflanzqualität: Hochstamm; Stammhöhe mind. 1,80 m; 3xv, Stammumfang 16-18 cm Pflanzabstand: 15 bis 20 m; gesetzliche Grenzabstände zum Nachbargrundstück von 4 m einhalten Artenauswahl: Acer platanoides Spitz-Ahorn Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn Prunus avium Vogel-Kirsche Sorbus aucuparia Vogelbeere Pflege im 1. Jahr: Startdüngung (Festmistkompost) und Gehölze bei starker und anhaltender Trockenheit wässern Folgepflege: Erziehungsschnitt, Baumscheibe mulchen, Kontrolle und Entfernen von Pfählen und Verbissschutz Naturschutzfachlich erforderliche Kompensationsflächen müssen gemäß Art. 9 BayNatSchG an das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) gemeldet sowie dauerhaft gesichert und unterhalten werden. 6 Alternative Planungsmöglichkeiten Im Baugesetzbuch (Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a) wird die Betrachtung der Null-Variante sowie „anderweitiger Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplans zu berücksichtigen sind“ gefordert. Ziel der Änderung des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung von touristischen Angeboten und die Sicherheit der Badegäste. Der vorgesehene Standort erfüllt folgende Eignungskriterien: Gute Anbindung an vorhandene Infrastruktur Vorhandene Erschließung Unter Beachtung der Zielsetzungen, der vorhandenen Strukturen und des räumlichen Geltungsbereiches sind keine anderweitigen wirtschaftlichen Planungsmöglichkeiten vorhanden. Auch wird ein Verzicht auf das Vorhaben (Null-Variante) der Zielsetzung der Vorhabensträger nicht gerecht. 7 Beschreibung der Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken Die Schutzgüter wurden aufgrund von Auswertungen vorhandener Daten beschrieben und bewertet. Kenntnislücken ergeben sich zu folgenden Schutzgütern: Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: aktuelle Angaben zu Vorkommen schutzwürdiger Arten Büro OPUS, Bayreuth Seite | 19
Änderung des Bebauungsplanes „Fichtelsee“, Gemeinde Fichtelberg 8 Allgemeinverständliche Zusammenfassung Beabsichtigt ist die Schaffung von zusätzlichen touristischen Angeboten und die Gewährleistung einer an aktuelle Standards angepasste Durchführbarkeit der Rettungsdienstaufgaben. Das Gebiet ist überwiegend für die Naherholung genutzt und im gültigen Flächennutzungsplan als Mischgebietsfläche gekennzeichnet. Bei der vorgesehenen Änderung der Nutzungsart in ein Sondergebiet Freizeit und Erholung wird die Intensität der Nutzung erhöht, Flächen versiegelt, aber auch der Zugangsverkehr reglementiert. Die Auswirkungen der mit dieser Bebauungsplan-Änderung verbundenen Maßnahmen werden insgesamt unter Berücksichtigung der Vorbelastung und der vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen mit „geringer Erheblichkeit“ eingeschätzt. Der naturschutzrechtlich erforderliche Ausgleich findet auf einer 3.025 m² großen Teilfläche des Flurstücks 554/2 in der Gemarkung Fichtelberg statt. Dort werden zur Aufwertung von Naturhaushalt und Landschaftsbild die landwirtschaftliche Nutzung extensiviert und zwei Laubbäume neu angepflanzt. Büro OPUS, Bayreuth Seite | 20
Änderung des Bebauungsplanes „Fichtelsee“, Gemeinde Fichtelberg 9 Anhang 9.1 Plan zur Bewertung des Ausgangszustandes Plan M 1:2.000 9.2 Plan zur Ausgleichsfläche A1 Plan 1:1.000 / 1:10.000 Büro OPUS, Bayreuth Seite | 21
Änderung des Bebauungsplanes „Fichtelsee“, Gemeinde Fichtelberg 10 Quellenverzeichnis BAYERNATLAS , (Abruf: 03/2019) BAYSTUGV (BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT, GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ ; OBERSTE BAUBEHÖRDE IM BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUM DES INNEREN) (Hrsg., 2005): Der Umweltbericht in der Praxis (Ergänzte Fassung). Broschüre, 2. Auflage 2007 EINGRIFFSREGELUNG , BayStMLU (Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen) (Hrsg., 2003): Eingriffsregelung in der Bauleitplanung – Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft – Ein Leitfaden (Ergänzte Fassung). Broschüre, 2. Auflage LEK, BayStMLU (Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen) (Hrsg., 2003): Regionalplan Oberfranken - Ost FIN-W EB: Bayerisches Fachinformationssystem Naturschutz. Online-Viewer http://fisnat.bayern.de/finweb/risgen?template=FinTemplate&preframe=1&wndw= 800&wndh=600&blend=on&askbio=on (Abruf 03/2019) KLIWA: „Klimawandel im Süden Deutschlands; Herausforderungen – Anpassungen; Folgen für die Wasserwirtschaft“ (Mai 2017) Hrsg. u. a. Bayerisches Landesamt für Umwelt im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz; www.kliwa.de KLIMA -REPORT: „Klima-Report Bayern 2015; Klimawandel, Auswirkungen, Anpassungs- und Forschungsaktivitäten“ (November 2015) ; Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz; www.klima.bayern.de UMWELTATLAS : Kartendienst des Bayerischen Landesamtes für Umwelt; http://www.umweltatlas.bayern.de/startseite/ (Abruf 03/19) Büro OPUS, Bayreuth Seite | 22
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