Änderung des Bebauungsplans "Fichtelsee" Gemeinde Fichtelberg

Die Seite wird erstellt Silvia Walter
 
WEITER LESEN
Änderung des Bebauungsplans "Fichtelsee" Gemeinde Fichtelberg
Änderung des Bebauungsplans
                 „Fichtelsee“
                   Gemeinde Fichtelberg

                         UMWELTBERICHT

Vorhabensträger:   Gemeinde Fichtelberg im Fichtelgebirge
                   Gablonzer Straße 11
                   95686 Fichtelberg

Auftragnehmer:     Büro OPUS
                   Oberkonnersreuther Str. 6a
                   95448 Bayreuth

Bearbeitung:       Dipl. Ing. (FH) Landespflege Ursula Gommelt

Datum:             22.Juli 2019
Änderung des Bebauungsplans "Fichtelsee" Gemeinde Fichtelberg
Änderung des Bebauungsplanes „Fichtelsee“, Gemeinde Fichtelberg

                                                 Inhaltsverzeichnis

1       Einleitung .................................................................................................................... 1
1.1     Kurzdarstellung der wichtigsten Ziele des Bauleitplanes .............................................. 1
1.2     Darstellung der in Fachgesetzen festgelegten umweltrelevanten Ziele und ihrer
        Begründung ................................................................................................................. 3
1.3     Darstellung der in Fachplänen festgelegten umweltrelevanten Ziele und ihrer
        Begründung ................................................................................................................. 5
2    Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich
     der Prognose bei Durchführung der Planung........................................................... 8
2.1 Schutzgut Arten, Lebensräume und biologische Vielfalt............................................... 8
2.2 Schutzgut Fläche ........................................................................................................10
2.3 Schutzgut Boden ........................................................................................................10
2.4 Schutzgut Wasser.......................................................................................................10
2.5 Schutzgut Klima/Luft ...................................................................................................11
2.6 Schutzgut Landschaftsbild ..........................................................................................12
2.7 Schutzgut Mensch, Erholung und menschliche Gesundheit ........................................13
2.8 Schutzgut Kulturelles Erbe und Sachgüter ..................................................................14
2.9 Wechselwirkungen......................................................................................................14
2.10 Gesamtbewertung ......................................................................................................15
3       Prognose bei Nichtdurchführung der Planung ....................................................... 15
4       Geplante Maßnahmen zu Vermeidung und Verringerung ...................................... 15
5       Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ................................................................ 16
5.1     Bewertung des Ausgangszustandes ...........................................................................16
5.2     Berechnung des Ausgleichsbedarfs ............................................................................16
5.3     Ausgleichsmaßnahme A1 außerhalb des Geltungsbereiches .....................................18
6       Alternative Planungsmöglichkeiten ........................................................................ 19
7       Beschreibung der Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und
        Kenntnislücken ......................................................................................................... 19
8       Allgemeinverständliche Zusammenfassung........................................................... 20
9       Anhang ...................................................................................................................... 21
9.1     Plan zur Bewertung des Ausgangszustandes .............................................................21
9.2     Plan zur Ausgleichsfläche A1......................................................................................21
10      Quellenverzeichnis ................................................................................................... 22

Büro OPUS, Bayreuth
Änderung des Bebauungsplans "Fichtelsee" Gemeinde Fichtelberg
Änderung des Bebauungsplanes „Fichtelsee“, Gemeinde Fichtelberg

                                           Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Zusammenstellung der Erheblichkeit der Auswirkungen unter Berücksichtigung
der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen ............................................................. 15
Tabelle 2: Erfasste Biotop- und Nutzungstypen mit Bewertungsstufe ................................... 16
Tabelle 3: Berechnung zum Kompensationsbedarf .............................................................. 18

                                        Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Lage des Geltungsbereichs ............................................................................... 1
Abbildung 2: Übersicht über den Geltungsbereich .................................................................. 2
Abbildung 3: Ausschnitt Flächennutzungsplan ....................................................................... 6
Abbildung 4: Ausschnitt Bebauungsplan ................................................................................ 6
Abbildung 5: Uferbereich mit Felsen und Gehölzen ................................................................ 9
Abbildung 6: Liegewiese und Badebereich ........................................................................... 13
Abbildung 7: aktuelle Parkplatzsituation ............................................................................... 14
Abbildung 8: Matrix zur Festlegung der Kompensationsfaktoren .......................................... 17

                                      Verwendete Abkürzungen

BauNVO                 Baunutzungsverordnung
BauGB                  Baugesetzbuch
BayNatSchG             Bayerisches Naturschutzgesetz
BayWaldG               Bayerisches Waldgesetz
BayWG                  Bayerisches Wassergesetz
BNatSchG               Bundesnaturschutzgesetz
BauGB                  Baugesetzbuch
BayLFU                 Bayerisches Landesamt für Umwelt
BayNatSchG             Bayerisches Naturschutzgesetz
BayStMLU               Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen
BBodSchG               Bundes-Bodenschutzgesetz
FFH                    Fauna-Flora Habitat
GRZ                    Grundflächenzahl
LEK                    Landschaftsentwicklungskonzept (hier Oberfranken-West)
LEP                    Landesentwicklungsprogramm
LSG                    Landschaftsschutzgebiet
WHG                    Wasserhaushaltsgesetz

Büro OPUS, Bayreuth
Änderung des Bebauungsplans "Fichtelsee" Gemeinde Fichtelberg
Änderung des Bebauungsplanes „Fichtelsee“, Gemeinde Fichtelberg

1 Einleitung
Nach § 2 Abs. 4 BauGB ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen eine Umweltprüfung für die
Belange des Umweltschutzes durchzuführen. In der Umweltprüfung sind die voraussichtlich
erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln und in einem Umweltbericht zu beschreiben
und zu bewerten. Inhalt sind dabei die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB aufgelisteten
Belange, soweit sie vorhersehbar und erheblich sind.

1.1     Kurzdarstellung der wichtigsten Ziele des Bauleitplanes
Die Änderung des Bebauungsplans soll zur qualitativen Verbesserung des Fremdenverkehrs
und der Tourismus-Angebote im Fichtelgebirge, hier speziell der in der Gemeinde
Fichtelberg, durchgeführt werden. Die Attraktivität der Region im Gesundheits- und
Wellness- und Erholungsbereich sollen gesteigert werden. Dazu sind zwei Maßnahmen
geplant:
1. Ein Alleinstellungsmerkmal stellt in dieser Region das „Wasser des Hochmoores“ wegen
seiner gesundheits- und entspannungsfördernden Wirkungen dar. Dies soll in einem Hotel-
Neubau mit entsprechenden medizinischen Einrichtungen erfahrbar gemacht werden.
2. Für das Erholungsgebiet Fichtelsee ist eine reibungslose und an aktuelle Standards
angepasste Durchführbarkeit der Rettungsdienstaufgaben sicherzustellen. Zu diesem Zweck
ist ein einsatznaher Neubau erforderlich, der nicht den Festsetzungen des rechtskräftigen
Bebauungsplans entspricht.

      Abbildung 1: Lage des Geltungsbereichs
      (OPENTOPOMAP .ORG, OHNE MAßSTAB )

Insgesamt umfasst der Geltungsbereich eine Fläche von rund 2,53 ha.

Büro OPUS, Bayreuth                                                              Seite | 1
Änderung des Bebauungsplans "Fichtelsee" Gemeinde Fichtelberg
Änderung des Bebauungsplanes „Fichtelsee“, Gemeinde Fichtelberg

Im Geltungsbereich ergibt sich folgende Flächenverteilung (gerundet):

Nutzung                                                           Fläche      Flächenanteil
Planung:
Baufeld Hotelneubau                                                2.095 m²             8%
Private Grünflächen                                                1.375 m²             5%
Baufeld Rettungsstation                                              582 m²             2%
Stellplätze                                                          850 m²             3%
Summe                                                              4.902 m²            19%

Bestand:
Hotel mit Freizeitbereich                                          4.250 m²            17%
Erschließung                                                       1.420 m²             6%
Freizeit- und Sportanlage                                          2.990 m²            12%
Öffentliche Badefläche                                             1.195 m²             5%
Öffentliches Grün                                                    960 m²             4%
Fichtelsee                                                         4.940 m²            20%
Wald                                                               4.640 m²            18%
Summe                                                             20.395 m²            81%

Gesamtfläche                                                      25.297 m²

Der geänderte Bebauungsplan sieht die Erweiterung des Sonderbereichs Hotel sowie die
den Neubau der Rettungsstation vor. Die Grundflächenzahl (GRZ) ist mit 0,6 angegeben.

Abbildung 2: Übersicht über den Geltungsbereich
(BÜRO DEYERLING , J ULI 2019, OHNE MAßSTAB )

Büro OPUS, Bayreuth                                                                Seite | 2
Änderung des Bebauungsplans "Fichtelsee" Gemeinde Fichtelberg
Änderung des Bebauungsplanes „Fichtelsee“, Gemeinde Fichtelberg

1.2   Darstellung der in Fachgesetzen festgelegten umweltrelevanten Ziele und
      ihrer Begründung
Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die Belange des Umweltschutzes, einschließlich
des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zu berücksichtigen und in die Abwägung der
öffentlichen und privaten Belange einzustellen (§ 1 Abs. 6 u. 7 BauGB).

Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§ 1 BNatSchG)
Die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Regenerationsfähigkeit und
nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die biologische Vielfalt der Tier- und
Pflanzenwelt, einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume, sowie die Vielfalt,
Eigenart und Schönheit und der Erholungswert von Natur und Landschaft sind im
besiedelten und unbesiedelten Bereich auf Dauer zu sichern.

Verursacherpflichten bei Eingriffen (§ 15 BNatSchG)
Der Verursacher eines Eingriffs in Natur und Landschaft ist vorrangig verpflichtet,
vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen, und er hat
unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der
Landschaftspflege auszugleichen oder in sonstiger Weise zu kompensieren. Die
Eingriffsregelung nach dem BNatSchG ist auf der Ebene der Bauleitplanung anzuwenden.
Die Berücksichtigung bei der Planaufstellung erfolgt über die Anwendung der
Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Das Vermeidungsgebot ist zu
beachten. Für die unvermeidbaren Eingriffe werden vorläufig geeignete Maßnahmen zum
Ausgleich benannt.

Sicherung der biologischen Vielfalt, der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des
Naturhaushaltes sowie der Vielfalt, Eigenart Schönheit und des Erholungswertes der
Landschaft (§ 1 Abs. 1 BNatSchG)
Zur dauerhaften Sicherung dieser Funktionen sind lebensfähige Populationen der
wildlebenden Tiere und Pflanzen sowie ihre Austauschbeziehungen zu erhalten und es sind
Gefährdungen von natürlichen Ökosystemen, Biotopen und Arten entgegenzuwirken.
Die Berücksichtigung bei der Planaufstellung erfolgt durch Prüfung der Betroffenheit von
Arten sowie durch die Festlegung von Maßnahmen im Rahmen der Kompensation, die auch
dem Erhalt der biologischen Vielfalt dienen.

Schutz von Biotopen (§30 BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG)
Handlungen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigungen der
aufgelisteten Biotope führen können, sind verboten.
Gesetzlich geschützte Biotope sind nicht betroffen.

Schutz wildlebender Pflanzen- und Tierarten (BNatSchG, Artikel 5 der Richtlinie
79/409/EWG (EU-Vogelschutzrichtlinie) und Artikel 12 und 13 der Richtlinie 92/43/EWG
(FFH-Richtlinie))
Die wild lebenden Pflanzen- und Tierarten in ihrer natürlichen Vielfalt, einschließlich ihrer
Lebensgemeinschaften und Lebensräume, sind nach den Vorschriften des Artenschutzes zu
schützen und zu pflegen. Die Berücksichtigung bei der Planaufstellung erfolgt durch
überschlägige Prüfung, ob von den Auswirkungen der Änderung des Plans besonders bzw.

Büro OPUS, Bayreuth                                                                 Seite | 3
Änderung des Bebauungsplans "Fichtelsee" Gemeinde Fichtelberg
Änderung des Bebauungsplanes „Fichtelsee“, Gemeinde Fichtelberg

streng geschützte Tier- und Pflanzenarten entsprechend BNatSchG sowie die für diese Arten
geltenden Verbotstatbestände nach § 44 (1) BNatSchG voraussichtlich betroffen sind.

Bodenschutzklausel (§ 1a (2) BauGB)
Mit Grund und Boden ist sparsam umzugehen. Die Bodenversiegelung ist auf das
notwendige Maß zu begrenzen. Möglichkeiten zur Wiedernutzbarmachung von Flächen zur
Nachverdichtung sowie andere Maßnahmen zur Innenentwicklung sind zu nutzen.
Die Berücksichtigung bei der Planaufstellung erfolgt durch Prüfung, ob mit der vorliegenden
Planung der Bodenschutzklausel des BauGB entsprochen wird.

Zweck und Grundsätze des Bodenschutzes (§ 1 BBodSchG)
Die Funktionen des Bodens sollen nachhaltig gesichert oder wiederhergestellt werden.
Schädliche Bodenveränderungen sollen abgewehrt, der Boden und Altlasten sowie hierdurch
verursachte Gewässerverunreinigungen saniert und Vorsorge gegen nachteilige
Einwirkungen auf den Boden getroffen werden. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen
Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der
Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden.

Grundsatz der Wasserwirtschaft (§ 6 WHG)
Die Gewässer (oberirdische Gewässer, Grundwasser) sind nachhaltig zu bewirtschaften.
Ihre Funktions- und Leistungsfähigkeit als Bestandteil des Naturhaushalts und als
Lebensraum für Tiere und Pflanzen ist zu erhalten und zu verbessern, insbesondere durch
Schutz vor nachteiligen Veränderungen von Gewässereigenschaften.
Im Plangebiet befinden sich keine oberirdischen Gewässer.

Umgang mit Niederschlagswasser (§ 55 (2) WHG)
Niederschlagswasser soll ortsnah versickert, verrieselt oder direkt bzw. über eine
Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden,
soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch
wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen.
Bei einer geringen geplanten Versiegelung im Änderungsbereich des Bebauungsplanes
kann das Niederschlagswasser auf den Freiflächen im Plangebiet versickert werden.

Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 1 BImSchG)
Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die
Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu
schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.

Büro OPUS, Bayreuth                                                               Seite | 4
Änderung des Bebauungsplans "Fichtelsee" Gemeinde Fichtelberg
Änderung des Bebauungsplanes „Fichtelsee“, Gemeinde Fichtelberg

1.3     Darstellung der in Fachplänen festgelegten umweltrelevanten Ziele und
        ihrer Begründung
Folgende Zielvorgaben aus Programmen und Plänen sind relevant:

1.3.1    Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP 2018)
Im Landesentwicklungsprogramm ist das Projektgebiet als „Allgemeiner ländlicher Raum“
dargestellt. Es handelt sich um eine Kreisregion mit besonderem Handlungsbedarf. Dies sind
Teilräume mit wirtschaftsstrukturellen oder sozioökonomischen Nachteilen sowie Teilräume,
in denen eine nachteilige Entwicklung zu befürchten ist.
Es handelt sich zusätzlich um eine Kreisregion mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH).
Dies sind Teilräume mit wirtschaftsstrukturellen oder sozioökonomischen Nachteilen sowie
Teilräume, in denen eine nachteilige Entwicklung zu befürchten ist.
Von besonderer Projektrelevanz sind die Ziele zu den Themen Wirtschaftsstruktur und
Freiraumstruktur.

Wirtschaft (Kap. 3):
5.1 Wirtschaftsstruktur
(G) Die Standortvoraussetzungen für eine wettbewerbsfähige Tourismuswirtschaft sollen
erhalten und verbessert werden.

Freiraumstruktur“ (Kap.7):
7.1 Natur und Landschaft
7.1.1 Erhalt und Entwicklung von Natur und Landschaft
(G) Natur und Landschaft sollen als unverzichtbare Lebensgrundlage und Erholungsraum
des Menschen erhalten und entwickelt werden.
7.1.2 Landschaftliche Vorbehaltsgebiete
(Z) Gebiete mit besonderer Bedeutung für Naturschutz und Landschaftspflege sind in den
Regionalplänen als landschaftliche Vorbehaltsgebiete festzulegen.
7.1.3 Erhalt freier Landschaftsbereiche
(G) In freien Landschaftsbereichen sollen Infrastruktureinrichtungen möglichst gebündelt
werden. Durch deren Mehrfachnutzung soll die Beanspruchung von Natur und Landschaft
möglichst vermindert werden. Unzerschnittene verkehrsarme Räume sollen erhalten werden.

1.3.2    Regionalplan Region Oberfranken-Ost (5)
Der Geltungsbereich liegt im Landschaftsschutzgebiet „Fichtelgebirge“ mit verbindlichen
Zielen zu Natur und Landschaft. Weitere Ziele und verbindliche Darstellungen sind im Gebiet
nicht vorhanden.

1.3.3    Flächennutzungsplan und Bebauungsplan
Für das Gebiet existiert ein Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2006 sowie ein
Bebauungsplan aus dem Jahr 1982.
In diesen aktuell gültigen Bauleitplänen sind Wasserflächen, Mischgebietsflächen und die
Eissportfläche dargestellt.

Büro OPUS, Bayreuth                                                               Seite | 5
Änderung des Bebauungsplanes „Fichtelsee“, Gemeinde Fichtelberg

  Abbildung 3: Ausschnitt Flächennutzungsplan      Abbildung 4: Ausschnitt Bebauungsplan

Im Bebauungsplan ist an der geplanten Hotelbaustelle ein Gebäudeabbruch verzeichnet.

1.3.4   Schutzgebiete und geschützte Flächen
NATURA 2000-Gebiete nach § 32 BNatSchG
Das Vorhaben berührt weder ein Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
(92/43/EWG vom 21.05.92) noch ein festgesetztes Schutzgebiet nach der
Vogelschutzrichtlinie (VSchRL) gemäß § 7, Abs. 1, Ziff. 7 BNatSchG. Der nördliche Teil des
Fichtelsees ist Bestandteil des FFH-Gebietes „Schneebergmassiv mit Fichtelseemoor“
(DE5937371).

Schutzgebiete nach §§ 23-29 BNatSchG
Das Vorhaben liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Fichtelgebirge“ (LSG-
00449.01).
Der Schutzzweck nach § 3 der Schutzgebietsverordnung ist
1. die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts zu erhalten und dauerhaft zu verbessern,
insbesondere
- erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu verhindern
- den Wald wegen seiner besonderen Bedeutung für den Naturhaushalt zu schützen
- die heimischen Tier- und Pflanzenarten sowie ihre Lebensgemeinschaften und
Lebensräume zu schützen,
2. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des für das Fichtelgebirge typischen Landschaftsbilds
zu bewahren und
3. eingetretene Schäden zu beheben oder auszugleichen.
Ein Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Verboten der Schutzgebietsverordnungen
wurde parallel erstellt (OPUS, 2019).

Büro OPUS, Bayreuth                                                                  Seite | 6
Änderung des Bebauungsplanes „Fichtelsee“, Gemeinde Fichtelberg

Der nördliche Teil des Fichtelsees ist Bestandteil des Naturschutzgebietes
„Naturwaldreservat Fichtelseemoor“ (NSG-00155.01), ist jedoch vom Vorhaben nicht
betroffen.

Europäisch geschützte Arten (Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie, europäische Vogel-
arten nach Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie und weitere streng geschützte Arten nach § 10
Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG Europäisch geschützte Arten)
Es liegen Nachweise zum Vorkommen des Bibers (Castor fiber) vor. Auch Wildkatze (Felis
sylvestris), Luchs (Lynx lynx) und Wolf (Canis lupus) wurden im Fichtelgebirge
nachgewiesen und können potenziell im Gebiet vorkommen.
Weitere Artengruppen:
 Fledermäuse
 Vögel

Lebensstätten nach § 39 Abs. 5 BNatSchG / Art. 16 (1) BayNatSchG
Im Geltungsbereich befinden sich Gehölze, deren Beseitigung gesonderten zeitlichen
Regelungen unterliegt.

Trinkwasserschutzgebiete nach Art. 35 BayWG
Trinkwasserschutzgebiete sind nicht betroffen.

Überschwemmungsgebiete nach § 76 WHG
Überschwemmungsgebiete sind nicht betroffen.

Denkmäler nach Denkmalschutzgesetz
Bau- und Kulturdenkmäler sind durch den Bebauungsplan nach vorliegenden Unterlagen
nicht betroffen.

Wald
Im Geltungsbereich befindet sich Wald nach Art. 2 BayWaldG. Zudem ist der Wald in den
Waldfunktionskarten als Erholungswald I nach Art. 12 BayWaldG und Wald mit besonderer
Bedeutung für das Landschaftsbild ausgewiesen.

Biotope der Biotopkartierung Bayern
Kartierte Biotope sind nicht betroffen.

Landschaftsentwicklungskonzept Region Oberfranken-Ost (4)
Das Leitbild der Landschaftsentwicklung im LEK lautet „Gebiet mit langfristig
natürlicher/naturnaher Entwicklung“. Hier sollen möglichst großflächige naturnahe
Lebensräume sowie deren spezifische Arten und Lebensgemeinschaften ungestört erhalten
und entwickelt werden. Die natürlichen Selbstregulierungsprozesse der Ökosysteme sollen
bewahrt und schleichende, erst langfristig wirksam werdende Beeinträchtigungen wie die
Bodenversauerung durch geeignete Maßnahmen vermindert werden. Den Belangen des
Naturschutzes und der Landschaftspflege ist grundsätzlich gegenüber anderen
Nutzungsansprüchen Vorrang einzuräumen. Eine Nutzung dieser Gebiete soll nur insoweit
erfolgen, wie sie mit den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu
vereinbaren ist.

Büro OPUS, Bayreuth                                                             Seite | 7
Änderung des Bebauungsplanes „Fichtelsee“, Gemeinde Fichtelberg

Insbesondere sollen
 eine naturschutzrechtliche, regionalplanerische oder untergesetzliche beispielsweise
    vertragliche Sicherung angestrebt,
 bestehende Beeinträchtigungen beseitigt,
 künftige unmittelbare und mittelbare Beeinträchtigungen vermieden und
 Störungen durch Erholungssuchende minimiert werden

2 Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen
  einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung
Die Beschreibung des Bestandes sowie die Bewertung der Auswirkungen erfolgt
schutzgutbezogen. Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern werden im
Rahmen der Beschreibung und -bewertung der einzelnen Schutzgüter berücksichtigt. Die
Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt verbal argumentativ. Die Umweltauswirkungen
werden auf einer dreistufigen Skala bewertet: geringe, mittlere und hohe Erheblichkeit.
Der Untersuchungsbereich für die Schutzgüter Arten und Lebensräume, Boden, Wasser und
Klima beschränkt sich im Wesentlichen auf den Geltungsbereich des umgrenzten Gebiets.
Die Bestandsanalyse und Wirkungsabschätzung für die einzelnen Schutzgüter erfolgen
aufgrund der Auswertung vorhandener Unterlagen. Spezielle Untersuchungen zu
Artenvorkommen erfolgten nicht.
Es können nur die erheblichen Umweltauswirkungen geprüft werden, die durch die
Festsetzungen des Plans hinreichend absehbar sind. Dabei werden lediglich regelmäßig
anzunehmende Auswirkungen geprüft, nicht jedoch außergewöhnliche und nicht
vorhersehbare Ereignisse. Das konkrete Vorhaben ist nur soweit bekannt, wie es aus den
vorliegenden Plänen ersichtlich wird. Insbesondere die temporären Auswirkungen der
Bauphase sowie Angaben zu möglichen Emissionen, zur Abfallerzeugung und
voraussichtlich eingesetzten Stoffen und Techniken können nur abgeschätzt werden.

2.1   Schutzgut Arten, Lebensräume und biologische Vielfalt
Beschreibung und Bewertung
Im Geltungsbereich liegen der Fichtelsee, forstwirtschaftliche Nutzflächen sowie touristisch
genutzte Einrichtungen. Die Ufer sind überwiegend stark genutzt. Daher ist kaum Ufer- und
Wasservegetation vorhanden.
Der Wald besteht überwiegend aus Fichten und reicht meist bis zum Gewässerrand. Als
Besonderheit haben die sogenannten Kamm-Fichten einen Ökotyp entwickelt, der viel Sonne
einfängt und Schneelast reduziert. Einzelne große Felsblöcke bereichern die Strukturvielfalt.
Im Geltungsbereich ist lt. LEK eine überwiegend sehr hohe Lebensraumqualität mit dem
Vorkommen überregional bedeutsamer Arten (im Schutzgebietsbereich) vorhanden.
Bekannt sind Vorkommen von Biber (Biberspuren direkt am See), Wild-Katze, Luchs, Wolf
und Kreuzotter im Fichtelgebirge. Vom Vorkommen folgender Artengruppen ist zusätzlich
aufgrund der Habitat-Ausstattung auszugehen:
• Vogelarten, die im Wald brüten wie z.B. Spechte und Eulen und die allgemein
    verbreiteten Wald-Vogelarten
• Fledermäuse, die im Wald Gehölzstrukturen oder an Wasserflächen jagen

Als Lebensraum für Fische ist der See aufgrund des niedrigen pH-Wertes eher ungeeignet.

Büro OPUS, Bayreuth                                                                 Seite | 8
Änderung des Bebauungsplanes „Fichtelsee“, Gemeinde Fichtelberg

Es bestehen Vorbelastungen durch die Störwirkungen, die von den touristischen Nutzungen
ausgehen. Auch sind mehrere Bäume sind durch die Tätigkeit des Bibers nicht mehr
vorhanden.

Auswirkungen
Baubedingt entsteht kurzzeitig eine allgemein erhöhte Störwirkung. Der Biber ist nicht
besonders empfindlich gegenüber menschlichen Aktivitäten. Nur dort, wo die Nutzung
kontinuierlich erfolgt und bis unmittelbar an den See reicht, kann es zu Konflikten
(Vergrämung) kommen.
Scheue Arten wie Wildkatze, Luchs und Wolf werden das Gebiet aufgrund der bereits
vorhandenen menschlichen Aktivitäten nur in besucherarmen Zeiten durchstreifen.
Anlagebedingt werden ufernahe Flächen überbaut und teilweise versiegelt. Einzelne Bäume
werden gerodet.
Betriebsbedingt können durch die Beleuchtung der Gebäude, der Erschließung und der
Parkplatzflächen Insekten und damit Fledermäuse angelockt werden. Auch sind offene,
steinige Flächen ideale Sonnenplätze für Kreuzottern.
Die Anzahl Erholungssuchender wird durch das erweiterte Angebot zumindest saisonal
zunehmen und die allgemeinen Störwirkungen erhöhen, aber auch konzentrieren.

Abbildung 5: Uferbereich mit Felsen und Gehölzen
Geplante Maßnahmen zu Vermeidung und Verringerung
 Rodungen innerhalb des gesetzlich festgesetzten Zeitraums nach § 39 BNatSchG
 Extensive Dachbegrünung von Flachdächern
 Pflanzung von Einzelbäumen
 Zeitlich und räumlich maßvolle, insektenfreundliche Beleuchtung der Außenflächen mit
   nicht über die Horizontale hinausgehende Abstrahlung
 Spiegelungen und Durchsichten am Gebäude durch geeignete architektonische Planung
   vermindern
 Externe Ausgleichsfläche außerhalb des Geltungsbereiches

Insgesamt ergeben sich Auswirkungen von geringer bis mittlerer Erheblichkeit.

Büro OPUS, Bayreuth                                                             Seite | 9
Änderung des Bebauungsplanes „Fichtelsee“, Gemeinde Fichtelberg

2.2   Schutzgut Fläche
Beschreibung und Bewertung
Es existieren aktuell keine regionalen oder verbindlichen Vorgaben zur Umsetzung des
30 ha-Zieles der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung bzw. des im bayerischen
Koalitionsvertrag vereinbarten 5 ha-Richtwertes zur Reduzierung der Flächen-
inanspruchnahme.
Auswirkungen
Die Bebauung findet innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes statt und
führt zu einer Verdichtung bisher für Freizeit und Erholung genutzter Flächen.
Für die infrastrukturelle Anbindung können bestehende Strukturen mit wenig zusätzlichem
Aufwand genutzt werden.
Maßnahmen zu Vermeidung und Verringerung sind hier nur in einem größeren räumlichen
Zusammenhang umsetzbar.

Insgesamt ergeben sich Auswirkungen von geringer Erheblichkeit.

2.3   Schutzgut Boden
Beschreibung und Bewertung
Der Boden im Geltungsbereich besteht vorherrschend aus Podsol-Braunerde und
Braunerde-Podsol. Der überwiegende Teil der Fläche im direkten Eingriffsbereich wurde
bereits anthropogen bei der Anlage des Fichtelsees bzw. des ehemaligen
Gebäudestandortes verändert bzw. ist durch bestehende Nutzungen (befestigte Stellplätze)
beeinträchtigt.

Auswirkungen
Die neuen Bauwerke und die Parkplätze führen zu einer zusätzlichen, z.T. vollständigen
Versiegelung von Oberflächen.

Maßnahmen zu Vermeidung und Verringerung
 Extensive Dachbegrünung von Flachdächern
 Pflanzung von Einzelbäumen
 Externe Ausgleichsfläche außerhalb des Geltungsbereiches
 Begrenzung von Abgrabungen und Aufschüttungen auf 1,0 m

Insgesamt ergeben sich Auswirkungen von geringer Erheblichkeit.

2.4   Schutzgut Wasser
Beschreibung und Bewertung
Beim Fichtelsee handelt es sich um ein künstlich aufgestautes Gewässer, das bereits im
18. Jahrhundert als Wasserspeicher genutzt wurde. Das aktuelle Dammbauwerk wurde als
Talsperre im Jahr 1986 fertiggestellt. Dadurch erhält der See eine durchschnittliche Fläche
von 9,5 ha und eine Tiefe von 16 m. Er wird durch das wasserreiche Fichtelsee-Moor im
Norden und verschiedene Bäche gespeist. Das Wasser im Fichtelsee ist gekennzeichnet
durch einen extrem niedrigen pH-Wert.

Büro OPUS, Bayreuth                                                              Seite | 10
Änderung des Bebauungsplanes „Fichtelsee“, Gemeinde Fichtelberg

Auswirkungen
Der Versiegelungsgrad wird durch den Eingriff erhöht. Dieser Unterschied beeinflusst die
Grundwasserneubildungsrate im Gebiet jedoch nur geringfügig.
Bau- und anlagebedingt finden bei sachgemäßem Umgang mit Abwässern keine stofflichen
Belastungen des Sees mit wassergefährdenden Stoffen oder belastetem Oberflächenwasser
statt. Anlagebedingt wird der Oberflächenabfluss durch die Neuversiegelung erhöht.

Maßnahmen zu Vermeidung und Verringerung
 Extensive Dachbegrünung von Flachdächern

Insgesamt werden die erwarteten Auswirkungen als gering eingestuft.

2.5   Schutzgut Klima/Luft
Beschreibung und Bewertung
Das Wettergeschehen wird in Bayern, neben lokalen Effekten, durch die Wetterlagen der
Westwindzone bestimmt.
Das Klima in Fichtelberg ist gemäßigt. Fichtelberg hat während des Jahres eine erhebliche
Menge an Niederschlägen zu verzeichnen. Das gilt auch für den trockensten Monat. Es wird
eine Jahresdurchschnittstemperatur von 6.7 °C erreicht. Die jährliche Niederschlagsmenge
beträgt im Durchschnitt 757 mm (CLIMATE -DATA.ORG).

Auswirkungen der globalen Erwärmung
Untersuchungen von KLIWA haben gezeigt, dass in Deutschland die Wahrscheinlichkeit
eines trockenen, heißen Sommers oder einer extrem trockenen Vegetationsperiode im
Vergleich zum Zeitraum vor den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts bereits um mehr
als das Zweifache zugenommen hat (KLIMA-REPORT ). Deswegen sind die o.a. langjährigen
Temperatur- und Niederschlagsmittelwerte nur eingeschränkt aussagekräftig.
Die Klimaerwärmung hat sich in den letzten Jahrzehnten spürbar beschleunigt.
Prognostiziert wird bis 2050 je nach Klimamodell im Schnitt im Winterhalbjahr sowie im
Sommerhalbjahr für ganz Bayern ein weiterer Anstieg um 0,7 bis 1,8°C.
Zusammenfassend lassen sich folgende regionale Veränderungen und zukünftige
Entwicklungen beschreiben:
• Erhöhung der durchschnittlichen Jahrestemperatur
• Trockene Sommer mit Zunahme von Trockenperioden
• Regenreiche Winter mit erhöhten Starkregenereignissen

Gemäß § 1a Abs. 5 BauGB soll den Erfordernissen des Klimaschutzes sowohl durch
Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der
Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Dieser Grundsatz ist
auch bei der Abwägung der öffentlichen und privaten Belange in der Bauleitplanung zu
berücksichtigen (§1 Abs. 7 BauGB). Ziel ist eine klimaangepasste Planung.

Auswirkungen
Veränderung der lokalklimatischen Verhältnisse:
Es entstehen Beeinträchtigungen durch die Versiegelungen, Überbauung, Beseitigung der
Vegetationsdecke und Standortveränderungen. Mikroklimatische Klimafunktionen werden

Büro OPUS, Bayreuth                                                            Seite | 11
Änderung des Bebauungsplanes „Fichtelsee“, Gemeinde Fichtelberg

verändert. Mit erheblichen Barriere- oder Zerschneidungswirkungen ist jedoch nicht zu
rechnen.
Beeinträchtigung des Luftaustausches:
Übergeordnete Luftaustauschbahnen, die in ihrer Funktionsfähigkeit wesentlich gemindert
werden sind im Gebiet nicht vorhanden. Durch den erhöhten Versiegelungsgrad nimmt die
allgemeine Wärmebelastung jedoch zu.
Beeinträchtigung von Klimafunktionen durch Schadstoffausbreitung:
Mit Beeinträchtigungen der Luftqualität ist durch das Vorhaben nicht zu rechnen.

Maßnahmen zu Vermeidung und Verringerung
 Extensive Dachbegrünung von Flachdächern
 Pflanzung von Einzelbäumen
 Externe Ausgleichsflächen außerhalb des Geltungsbereiches

Insgesamt ergeben sich durch die kleinklimatischen Aufheizungseffekte und                bei
großräumiger Betrachtung keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Klima.

2.6   Schutzgut Landschaftsbild
Beschreibung und Bewertung
Der Erlebniswert der Landschaft am Fichtelsee wird im LEK Oberfranken-Ost mit sehr hoch
bewertet. Durch die Lage im Wald entsteht eine eigene, geschlossene Landschaftsbild-
kulisse. Blickbezüge ergeben sich nur von Ufer zu Ufer.
Die Auswirkungen des Eingriffs auf das Landschaftsbild wurden zusätzlich innerhalb des
Antrags auf Befreiung im Landschaftsschutzgebiet (OPUS, 2019) untersucht und
abgehandelt.
Zusammenfassend wurde einer Befreiung auf Grundlage folgender Einschätzungen
zugestimmt:
 Anhand der Fotomontagen wird deutlich dargestellt, dass sich der Hotelneubau sowohl
    durch die räumliche Lage, die Höhenstaffelung und die Fassadengestaltung gut in die
    Umgebung einfügt. Der Baumbestand wird nur um wenige einzelne Bäume reduziert. Der
    landschaftliche Charakter im Umfeld des Sees wird nicht erheblich beeinträchtigt.
 Aus den Fotomontagen lässt sich gut erkennen, wie sich der Wasserwacht-Neubau in die
    Umgebung einfügt. Der Landschaftliche Charakter im Umfeld des Sees wird nicht
    erheblich beeinträchtigt.

Auswirkungen
Hotelneubau:
Die geplanten zwei Gebäude sollen in einer regionaltypischen Bauweise errichtet werden.
Hier wird Bezug genommen auf das bestehende Hotel. Vorgesehen ist eine Bauausführung,
bei der der vorhandene Baumbestand nur um einzelne Exemplare reduziert wird.
Abstimmungen dazu haben mit dem Forst bereits stattgefunden.
Mehrere Bäume sind bereits durch die Aktivität des Bibers nicht mehr vorhanden.
Wasserwachtneubau:
Die Rettungsstation der Wasserwacht wurde vom Raumprogramm auf das Mindestmaß
reduziert. Das geplante Gebäude soll in einer regionaltypischen Bauweise mit Holz gestaltet
werden. Der vorhandene Baumbestand am Ufer wird erhalten.
Stellplätze:

Büro OPUS, Bayreuth                                                              Seite | 12
Änderung des Bebauungsplanes „Fichtelsee“, Gemeinde Fichtelberg

Die Gehölze nördlich des Eislaufplatzes werden für die Anlage der Stellplatzbereiche
gerodet. Abstimmungen dazu haben mit dem Forst bereits stattgefunden.

Maßnahmen zu Vermeidung und Verringerung
 Neuordnung des Zugangsverkehrs
 Neuordnung der Stellplätze
 Extensive Dachbegrünung von Flachdächern
 Pflanzung von Einzelbäumen

Es kommt zu Auswirkungen von geringer Erheblichkeit.

2.7   Schutzgut Mensch, Erholung und menschliche Gesundheit
Beschreibung und Bewertung
Der Geltungsbereich ist ein siedlungsnaher Erholungsraum mit hoher Aufenthaltsqualität.
Der See dient als Naturfreibad und ist mit seinen umliegenden Einrichtungen wie
Liegewiese, Kinderspielplatz, Sportflächen und Rundwegen auch im Winterhalbjahr ein
beliebtes Naherholungsgebiet.
Davon zeugt auch die stellenweise ungeordnete Parksituation. Negative Lärmeinwirkungen
sind nicht vorhanden.

Abbildung 6: Liegewiese und Badebereich

Auswirkungen
Baubedingt kommt es für einen Zeitraum von ca. 1-2 Jahren zu Belastungen v.a. durch Lärm
und zusätzlichen Baustellenverkehr.
Erholungs-Einrichtungen oder ausgewiesene Wanderwege sind nicht oder nur temporär
betroffen. Eine Vorbelastung durch die aktuellen touristischen Nutzungen ist gegeben.
Die für die Wasserwacht gewählte Lage der Rettungsstation am Seeufer gewährleistet
zukünftig die gesetzlich vorgeschriebene Rettung und medizinische Erstversorgung von

Büro OPUS, Bayreuth                                                           Seite | 13
Änderung des Bebauungsplanes „Fichtelsee“, Gemeinde Fichtelberg

Personen am, auf und im Wasser. Dies dient der Sicherheit der Badegäste und aller
Erholungssuchenden.
Die vorgesehene Nutzung des „Wasser des Hochmoores“ erhöht die Wertigkeit des
Gebietes für die menschliche Gesundheit in den Bereichen Dermatologie und allgemeine
Regeneration. Durch die Schaffung einer zusätzlichen touristischen Einrichtung kann von
einer zumindest temporären Zunahme der Anzahl an Erholungssuchenden ausgegangen
werden. Die Verkehrsbelastung am See selbst wird durch lenkende Maßnahmen eher
abnehmen. Die Stellplätze werden neu festgelegt. Ungeordnetes Parken wird durch eine
Verkehrslenkung mit Zufahrtsbeschränkung und Überwachung abgestellt.

Abbildung 7: aktuelle Parkplatzsituation

Es können keine erheblichen Auswirkungen festgestellt werden.

2.8   Schutzgut Kulturelles Erbe und Sachgüter
Der Geltungsbereich liegt im Wald. Kulturgüter wie Bau- oder Bodendenkmäler sind nicht
bekannt. bedeutsame Landschaftselemente wie das angrenzende Moorgebiet sind nicht
betroffen.
Daher sind keine Auswirkungen vorhanden.

2.9   Wechselwirkungen
Wechselwirkungen sind die vielfältigen Beziehungen und Prozessabläufe zwischen und
innerhalb der Schutzgüter. Im Folgenden werden nur die wichtigsten projektrelevanten
Wechselwirkungen aufgezeigt.
Wechselwirkungen begründen sich vor allem durch die Flächeninanspruchnahme mit
Bodenversiegelung, durch welche Lebensraum für Tiere und Pflanzen, sowie
Bodenfunktionen, hydrogeologische Funktionen und das Lokalklima beeinträchtigt werden.

Büro OPUS, Bayreuth                                                          Seite | 14
Änderung des Bebauungsplanes „Fichtelsee“, Gemeinde Fichtelberg

2.10 Gesamtbewertung
Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgte schutzgutbezogen verbal argumentativ.
Dabei werden vier Stufen unterschieden: keine, geringe, mittlere oder hohe Erheblichkeit.

Tabelle 1: Zusammenstellung der Erheblichkeit der Auswirkungen unter Berücksichtigung der
           Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen

   Schutzgut                        Dauerhafte Auswirkungen                       Erheblichkeit

                      Versiegelung und Überbauung von ufernahen Flächen am
Arten und
                       Fichtelsee im Landschaftsschutzgebiet                      gering bis mittel
Lebensräume
                      Zunahme und Konzentration von Störwirkungen
                      Verdichtung bestehender für Freizeit und Erholung
Fläche                                                                                 gering
                       genutzter Flächen

Boden                 Zusätzliche Versiegelung                                        gering

                      Reduzierung der Grundwasserneubildung
Wasser                                                                                 gering
                      erhöhter Oberflächenabfluss

Klima / Luft          lokal verstärkte Aufheizung und Abstrahlung                     keine

Landschaftsbild       geringfügige Veränderung des örtlichen Landschaftsbildes        gering

                      Zunahme von Erholungsangeboten
Mensch und
                      Zunahme der Sicherheit für Badegäste                            keine
Erholung
                      Geordneter Verkehr
Kulturelles Erbe
                                                                                       keine
und Sachgüter

3 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung würde das Gebiet in seinem aktuellen Zustand erhalten
Bleiben. Die Sicherheit der Badegäste könnte nicht im vorgeschriebenen Rahmen
gewährleistet werden. Die Attraktivität der Erholungsnutzung am Fichtelsee würde
zurückgehen.

4 Geplante Maßnahmen zu Vermeidung und Verringerung
Die schutzgutbezogenen Vermeidungsmaßnahmen haben einen hohen Stellenwert. Mit
Durchführung von für mehrere Schutzgüter wirksamen Vermeidungsmaßnahmen kann der
Ausgleichsbedarf durch das Ansetzen eines geringeren Kompensationsfaktors reduziert
werden.
Zusammenfassend werden für die betroffenen Schutzgüter u.a. folgende festzusetzende
Maßnahmen empfohlen:
• Rodungen innerhalb des gesetzlich festgesetzten Zeitraums nach § 39 BNatSchG
• Extensive Dachbegrünung von Flachdächern
• Pflanzung von Einzelbäumen
• Zeitlich und räumlich maßvolle, insektenfreundliche Beleuchtung der Außenflächen mit
   nicht über die Horizontale hinausgehende Abstrahlung

Büro OPUS, Bayreuth                                                                    Seite | 15
Änderung des Bebauungsplanes „Fichtelsee“, Gemeinde Fichtelberg

•     Spiegelungen und Durchsichten am Gebäude durch geeignete architektonische Planung
      vermindern
•     Externe Ausgleichsfläche außerhalb des Geltungsbereiches
•     Begrenzung von Abgrabungen und Aufschüttungen auf 1,0 m
•     Neuordnung des Zugangsverkehrs
•     Neuordnung der Stellplätze

5 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
Der aktuelle Bebauungsplan wurde in den Jahren 1981 bzw. 1982 rechtskräftig. In der Zeit
vor dem 1.5.1993 bestanden keine besonderen gesetzlichen Vorgaben zur Berücksichtigung
der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung.

5.1     Bewertung des Ausgangszustandes

Die Einstufung des Bestands erfolgt für den Änderungsbereich nach Kategorien des gültigen
Leitfadens „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ (EINGRIFFSREGELUNG ).

Die aktuelle Wertigkeit der einzelnen Flächen wird dazu wie folgt eingestuft:

Im Bestand sind befestigte Flächen, Erholungsflächen am Seeufer und Gehölzflächen
innerhalb des Landschaftsschutzgebietes vorhanden. Die aktuelle Wertigkeit der einzelnen
Flächen wird in einem Plan im Anhang des Umweltberichts dargestellt.

Dabei bedeutet nach dem Leitfaden Anhang Teil A Kategorie I „Gebiet geringer Bedeutung
für Natur und Landschaft“ Kategorie II „Gebiet mittlerer Bedeutung für Natur und Landschaft“
und Kategorie III „Gebiet mit hoher Bedeutung für Natur und Landschaft“.

Tabelle 2: Erfasste Biotop- und Nutzungstypen mit Bewertungsstufe
      Biotop- und Nutzungstyp                Kategorie                   Wertbereich
       Bestandsflächen ohne
                                                                                     21.826 m²
           Bilanzierung
                                             Kategorie I                  oberer Wert
Befestigte Flächen                                                                        975 m²
                                             Kategorie II                 unterer Wert
Gehölzflächen                                                                            2.210 m²
                                            Kategorie III
Flächen am Seeufer                                                                        581 m²
                                                                      Gesamtfläche: 25.297 m²

5.2     Berechnung des Ausgleichsbedarfs
Die Bearbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung erfolgt nach dem Leitfaden
„Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ (EINGRIFFSREGELUNG ).
Die bereits bestehenden Flächen im Bereich des gültigen Bebauungsplanes werden nicht in
die Bilanzierung einbezogen.
Büro OPUS, Bayreuth                                                                 Seite | 16
Änderung des Bebauungsplanes „Fichtelsee“, Gemeinde Fichtelberg

Die maximal zulässige Grundflächenzahl (GRZ) für das Gebiet liegt bei 0,35. Die
Eingriffsschwere wird für die Erschließungsflächen sowie für die Bebauungsflächen daher
dem Typ B = niedriger bis mittlerer Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad zugeordnet.

Abbildung 8: Matrix zur Festlegung der Kompensationsfaktoren
Ausschnitt aus Eingriffsleitfaden (Eingriffsregelung, 2003)

Auf Grundlage der Bestandsbewertung wird der Ausgleichsbedarf ermittelt, indem die zu
bilanzierende Vorhabensfläche mit dem gewählten Faktor multipliziert wird. Die für die
Kompensationsermittlung relevante Fläche beträgt 5.142 m².

Begründung der Faktorenwahl
 Kategorie I, II und III Flächen im Landschaftsschutzgebiet
 zur Vermeidung und Verminderung negativer Auswirkungen auf die Schutzgüter in der
   Grünordnung festgesetzte Maßnahmen

Daher werden abhängig von der Gesamtwertigkeit der vermeidungsmaßnahmen und je nach
Bedeutung des Gebietes die Kompensationsfaktoren 0,3, 0,6 und 1,0 veranschlagt.

Büro OPUS, Bayreuth                                                          Seite | 17
Änderung des Bebauungsplanes „Fichtelsee“, Gemeinde Fichtelberg

Tabelle 3: Berechnung zum Kompensationsbedarf
                                                                           Kompensations-
Bestand                                                Berechnung
                                                                           bedarf
Flächen ohne Bewertung                                  21.826 m² x 0 =                 0 m²
Flächen Kategorie I                                       975 m² x 0,3 =            292,5 m²
Flächen Kategorie II                                    2.210 m² x 0,6 =          2.151,6 m²
Flächen Kategorie III                                     581 m² x 1,0 =              581 m²
                                                       Summe                      3.025,1 m²

5.3   Ausgleichsmaßnahme A1 außerhalb des Geltungsbereiches
Die externe Ausgleichsfläche A1 ist in einem gesonderten Plan dargestellt, der Bestandteil
des Bebauungsplans ist. Eine 3.025 m² Teilfläche des Flurstücks 554/2 in der Gemarkung
Fichtelberg ist für den Ausgleich vorgesehen.
Bestand: landwirtschaftlich genutzte Fläche - Grünland intensiv und kleine Kapelle
Bewertung: geringe bis mittlere Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaft
Ziel: Aufwertung von Naturhaushalt und Landschaftsbild durch Entwicklung von extensiven,
artenreichen Grünland und Saumstreifen
Bilanzierung:
Aufwertung von Kategorie I zu Kategorie II: 3.025 m² * 1,0 = 3.025 m²
Im Einzelnen erfolgen diese Maßnahmen:

A. Entwicklung von extensiven, artenreichen Grünland

Pflege im 1. und 2. Jahr: Mahd 2x pro Jahr witterungsabhängig ab Anfang Juli und im
September mit Abfuhr des Mahdgutes
Pflege ab dem 3. Jahr: Mahd 1x pro Jahr ab Anfang Juli mit Abfuhr des Mahdgutes
• Schnitthöhe nicht unter 10 cm
• Kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln oder Dünger
• Kein Walzen und Striegeln
Gegebenenfalls erfolgen beim Monitoring durch die UNB Anpassungen des Mahdregimes
Fläche: 2.825 m²

B. Entwicklung von extensiven Saumstreifen

Pflege: auf einer ca. 5-8 m breiten Teilfläche am Rand des Flurstücks je zur Hälfte alle zwei
Jahre wechselnde Mahd ab September mit Abfuhr des Mahdgutes
Fläche: 200 m²

C. Anpflanzen von Bäumen
fachgerechte Pflanzung von 2 Laubbäumen mit je drei Pfählen (3er-Bock)
• Stammschutz vor Verbiss
• Baumscheibe mit einer Mindestgröße von 1,50 m in den ersten 3 Jahren gras- und
    krautfrei halten

Büro OPUS, Bayreuth                                                               Seite | 18
Änderung des Bebauungsplanes „Fichtelsee“, Gemeinde Fichtelberg

•   Verwendung von gebietseigenen Gehölzen aus der Ursprungsregion 15: „Thüringer
    Wald, Fichtelgebirge und Vogtland“
Pflanzqualität: Hochstamm; Stammhöhe mind. 1,80 m; 3xv, Stammumfang 16-18 cm
Pflanzabstand: 15 bis 20 m; gesetzliche Grenzabstände zum Nachbargrundstück von 4 m
einhalten
Artenauswahl:
Acer platanoides Spitz-Ahorn
Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn
Prunus avium Vogel-Kirsche
Sorbus aucuparia Vogelbeere
Pflege im 1. Jahr: Startdüngung (Festmistkompost) und Gehölze bei starker und
anhaltender Trockenheit wässern
Folgepflege: Erziehungsschnitt, Baumscheibe mulchen, Kontrolle und Entfernen von
Pfählen und Verbissschutz

Naturschutzfachlich erforderliche Kompensationsflächen müssen gemäß Art. 9 BayNatSchG
an das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) gemeldet sowie dauerhaft gesichert und
unterhalten werden.

6 Alternative Planungsmöglichkeiten
Im Baugesetzbuch (Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a) wird die Betrachtung der Null-Variante
sowie „anderweitiger Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und der räumliche
Geltungsbereich des Bauleitplans zu berücksichtigen sind“ gefordert.
Ziel der Änderung des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Erweiterung von touristischen Angeboten und die Sicherheit der
Badegäste.
Der vorgesehene Standort erfüllt folgende Eignungskriterien:
     Gute Anbindung an vorhandene Infrastruktur
     Vorhandene Erschließung
Unter Beachtung der Zielsetzungen, der vorhandenen Strukturen und des räumlichen
Geltungsbereiches sind keine anderweitigen wirtschaftlichen Planungsmöglichkeiten
vorhanden. Auch wird ein Verzicht auf das Vorhaben (Null-Variante) der Zielsetzung der
Vorhabensträger nicht gerecht.

7 Beschreibung der Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten
  und Kenntnislücken
Die Schutzgüter wurden aufgrund von Auswertungen vorhandener Daten beschrieben und
bewertet. Kenntnislücken ergeben sich zu folgenden Schutzgütern:

   Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: aktuelle Angaben zu Vorkommen schutzwürdiger
    Arten

Büro OPUS, Bayreuth                                                             Seite | 19
Änderung des Bebauungsplanes „Fichtelsee“, Gemeinde Fichtelberg

8 Allgemeinverständliche Zusammenfassung
Beabsichtigt ist die Schaffung von zusätzlichen touristischen Angeboten und die
Gewährleistung einer an aktuelle Standards angepasste Durchführbarkeit der
Rettungsdienstaufgaben.
Das Gebiet ist überwiegend für die Naherholung genutzt und im gültigen
Flächennutzungsplan als Mischgebietsfläche gekennzeichnet.
Bei der vorgesehenen Änderung der Nutzungsart in ein Sondergebiet Freizeit und Erholung
wird die Intensität der Nutzung erhöht, Flächen versiegelt, aber auch der Zugangsverkehr
reglementiert.
Die Auswirkungen der mit dieser Bebauungsplan-Änderung verbundenen Maßnahmen
werden insgesamt unter Berücksichtigung der Vorbelastung und der vorgesehenen
Vermeidungsmaßnahmen mit „geringer Erheblichkeit“ eingeschätzt.
Der naturschutzrechtlich erforderliche Ausgleich findet auf einer 3.025 m² großen Teilfläche
des Flurstücks 554/2 in der Gemarkung Fichtelberg statt. Dort werden zur Aufwertung von
Naturhaushalt und Landschaftsbild die landwirtschaftliche Nutzung extensiviert und zwei
Laubbäume neu angepflanzt.

Büro OPUS, Bayreuth                                                              Seite | 20
Änderung des Bebauungsplanes „Fichtelsee“, Gemeinde Fichtelberg

9 Anhang

9.1   Plan zur Bewertung des Ausgangszustandes

Plan M 1:2.000

9.2   Plan zur Ausgleichsfläche A1

Plan 1:1.000 / 1:10.000

Büro OPUS, Bayreuth                                               Seite | 21
Änderung des Bebauungsplanes „Fichtelsee“, Gemeinde Fichtelberg

10 Quellenverzeichnis

             BAYERNATLAS , (Abruf: 03/2019)

             BAYSTUGV (BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT, GESUNDHEIT UND
              VERBRAUCHERSCHUTZ ; OBERSTE BAUBEHÖRDE IM BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUM DES
              INNEREN) (Hrsg., 2005): Der Umweltbericht in der Praxis (Ergänzte Fassung).
              Broschüre, 2. Auflage 2007

              EINGRIFFSREGELUNG ,    BayStMLU       (Bayerisches Staatsministerium     für
               Landesentwicklung und Umweltfragen) (Hrsg., 2003): Eingriffsregelung in der
               Bauleitplanung – Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft – Ein Leitfaden
               (Ergänzte Fassung). Broschüre, 2. Auflage

              LEK, BayStMLU (Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und
               Umweltfragen) (Hrsg., 2003): Regionalplan Oberfranken - Ost

             FIN-W EB: Bayerisches Fachinformationssystem Naturschutz. Online-Viewer
              http://fisnat.bayern.de/finweb/risgen?template=FinTemplate&preframe=1&wndw=
              800&wndh=600&blend=on&askbio=on (Abruf 03/2019)

             KLIWA: „Klimawandel im Süden Deutschlands; Herausforderungen – Anpassungen;
              Folgen für die Wasserwirtschaft“ (Mai 2017) Hrsg. u. a. Bayerisches Landesamt
              für Umwelt im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und
              Verbraucherschutz; www.kliwa.de

             KLIMA -REPORT:   „Klima-Report Bayern 2015; Klimawandel, Auswirkungen,
              Anpassungs- und Forschungsaktivitäten“ (November 2015) ; Bayerischen
              Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz; www.klima.bayern.de

             UMWELTATLAS :    Kartendienst des Bayerischen Landesamtes für Umwelt;
              http://www.umweltatlas.bayern.de/startseite/
              (Abruf 03/19)

Büro OPUS, Bayreuth                                                               Seite | 22
Sie können auch lesen