Polizeiliche Ermittlungen in "Loverboy"-Fällen - Verlag ...

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.SIAK-JOURNAL      4/2021

                                                                                                                          Polizeiliche Ermittlungen
                                                                                                                          in „Loverboy“-Fällen
                                                                                                                          Der Modus Operandi der „Loverboys“ –
                                                                                                                          Heraus­forderungen der Strafverfolgung im
                                                                                                                          Deliktsbereich ­Menschenhandel

                                                                                                                          Die Strafverfolgung im Deliktsbereich des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen
                                                                                                                          Ausbeutung – oder kurz Zwangsprostitution, wie es seit 2016 im deutschen Strafrecht
                                                                                                                          heißt – ist mit zahlreichen Herausforderungen verknüpft. Der zeitliche und personelle
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                                                                                                                          Aufwand, den die Polizei betreiben muss, um ein Ermittlungsverfahren zu initiieren
                                                                                                                          und erfolgreich abzuschließen, ist enorm und nach wie vor stark an den Personalbeweis
                                                                                                                          in Form von glaubhaften Aussagen durch (Opfer-)Zeuginnen und (Opfer-)Zeugen ge-
                                                                                                                          bunden. Zeitgleich ist die Aussagebereitschaft der Opferzeuginnen in der Regel g­ ering.
                                                                                                                          Neben der Angst vor Repressalien durch den Täter können auch Scham, mangelndes
                                                                                                                          Vertrauen in die Strafverfolgungsbehörden oder ein geringes Opferbewusstsein die
                                                                                               MASCHA KÖRNER,             Aussagebereitschaft beeinflussen. Bei sogenannten „Loverboy“-Fällen – einem Modus
                                                                                     Kriminologische Forschungsstelle     ­Operandi im Deliktsbereich Menschenhandel/Zwangsprostitution – entsteht ein wei­
                                                                                              des LKA Niedersachsen.
                                                                                                                           teres Hemmnis: Durch die fingierte Liebesbeziehung bauen die Betroffenen eine emo­
                                                                                                                           tionale Bindung zum Täter auf, wodurch die Loslösung (aus) der Zwangslage erschwert
                                                                                                                           wird. Der Zugang zu den Betroffenen gestaltet sich entsprechend schwierig. Im Beitrag
                                                                                                                           werden diese und weitere Herausforderungen aus der Perspektive der Strafverfolgungs­
                                                                                                                           praxis beleuchtet sowie konkrete Hinweise und Empfehlungen für die Verfahrensinitiie-
                                                                                                                           rung und Sachverhaltsaufklärung abgeleitet. Die Erkenntnisse stammen aus qualitativen
                                                                                                                           Interviews mit Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten aus dem deutschen Bundesgebiet,
                                                                                                                           die seit durchschnittlich neun Jahren schwerpunktmäßig im Bereich Menschenhandel
                                                                                                                           und Milieukriminalität tätig sind. Sie wurden als Vorbereitung eines Promotionsprojekts
                                                                                                                           zur „Loverboy“-Methode im Zeitraum von 2017 bis 2019 erhoben, kommunikativ vali-
                                                                                                                           diert und zusätzlich durch die Expertise von der Fachabteilung des Landeskriminalamts
                                                                                                                           Niedersachsen auf Aktualität geprüft und thematisch ergänzt.

                                                                                                                          1. EINFÜHRUNG IN DEN
                                                                                                                          ­PROBLEMBEREICH
                                                                                                                           Die sogenannte „Loverboy“-Methode be-       meist junge Frau der Prostitution zuzufüh-
                                                                                                                           zeichnet einen Modus Operandi im De-        ren (vgl. z.B. BKA 2017, 9; CCV 2012,
                                                                                                                           liktsbereich Menschenhandel/Zwangs-         15). Anhand der Visualisierung zweier
                                                                                                                           prostitution (MH/ZP) gem. §§ 232, 232a      als typisch eingeschätzter Loverboy-Fälle
                                                                                                                           StGB1, bei dem der Täter2 über eine fin-    lassen sich Phasen, Vorgehensweisen und
                                                                                                                           gierte Liebesbeziehung eine emotionale      Vulnerabilitätsfaktoren nachvollziehen
                                                                                                                           Abhängigkeit forciert, um darüber die       (vgl. Abbildung 1).

                                                                                                                   28

                                                                                                                                                   Verlag Österreich
4/2021   .SIAK-JOURNAL

                                                                                     Quelle: Körner, inhaltlich basierend auf BKA 2018, 13; BKA 2019, 15
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                                                                                     Abb. 1: exemplarischer Fallverlauf

                                                                                     Der eigeninitiierte Ausstieg aus der Zwangs­                          Völschow 2018, 32 f; Follmar-­Otto/Rabe
                                                                                     prostitution z.B. durch eine Anzeigener-                              2009, 28, 61). Im aktu­ellsten Evaluations-
                                                                                     stattung bei der Polizei wird nicht nur                               bericht des Monitoring-Zusammenschlus-
                                                                                     durch das enorme Einwirken des Täters auf                             ses GRETA (für Deutschland) wird daher
                                                                                     die Betroffene erschwert; Scham, Tabui­                               der besondere Sensibilisierungs-, Präven-
                                                                                     sierung, mangelndes Opferbewusstsein                                  tions- und Interventionsbedarf im Zusam-
                                                                                     und die emotionale Bindung an den T     ­ äter                        menhang mit der Loverboy-Methode iden-
                                                                                     bei zeitgleicher Isolation vom sozialen                               tifiziert (vgl. Council of Europe 2019, 7, 16,
                                                                                     Umfeld sind weitere Faktoren, die die Aus-                            22, 65).
                                                                                     sagebereitschaft mindern und damit den                                   Bei der ohnehin herausfordernden Ver-
                                                                                     Zugang zu den Opfern merklich erschwe-                                fahrungsinitiierung muss nun auch die
                                                                                     ren (vgl. Körner/Völschow 2018, 32 f;                                 Verlagerung der Kontaktaufnahme und
                                                                                     Müller-Güldemeister 2011, 22 f).                                      Kommunikation in den digitalen Raum
                                                                                       Das spiegelt sich auch im sogenannten                               über Social Media wie Instagram, Face-
                                                                                     Hellfeld – also den polizeilich bekannt                               book, TikTok, Snapchat oder auch Da-
                                                                                     gewordenen Fällen – wider. Wie bei allen                              ting-Plattformen wie Tinder, Lovoo, – in
                                                                                     Kontrolldelikten wird die Fallanzahl maß-                             Fachkreisen auch „Loverboy-Methode 2.0“
                                                                                     geblich von der polizeilichen Aktivität                               genannt – entsprechende Berücksichti-
                                                                                     bestimmt3, sodass die Anzahl der Ermitt-                              gung finden (vgl. CCV 2012, 18 f; Kra-
                                                                                     lungsverfahren nicht als repräsentatives                              mer 2020, 438; BKA 2018, 10). Derartige
                                                                                     Abbild des tatsächlichen Auf kommens                                  Kommunikationswege sind der Loverboy-
                                                                                     oder gar als Hinweis auf die Relevanz des                             Methode in zweierlei Weise zuträglich.
                                                                                     Phänomens gewertet werden kann. Das                                   Einerseits bieten soziale Plattformen den
                                                                                     Dunkelfeld wird im Bereich Menschen-                                  Tätern einen weitestgehend anonymen
                                                                                     handel generell als hoch vermutet; auch bei                           Raum, in dem gezielt über öffentlich ein-
                                                                                     der Loverboy-Methode scheint dies nicht                               sehbare Informationen und Bilder nach
                                                                                     anders zu sein (vgl. BKA 2019, 34; K ­ örner/                         potenziellen Opfern gesucht werden kann

                                                                                                                                                                                                              29

                                                                                                                                                                 Verlag Österreich
.SIAK-JOURNAL   4/2021

                                                                                                       (vgl. CCV 2012, 18). Andererseits geht         schutzgesetzes (ProstSchG) hinsichtlich
                                                                                                       die Interaktion im Digitalen auch oft mit      möglicher Einschränkungen oder Auswir-
                                                                                                       ­einer gewissen Sorglosigkeit bzw. vermin-     kungen auf die polizeiliche Arbeit in den
                                                                                                        derten Hemmschwelle hinsichtlich des          Blick genommen, ohne dabei detailliert in
                                                                                                        Austauschs über persönliche und intime        grundsätzliche Erklärungen oder Debatten
                                                                                                        Inhalte einher, wodurch sich wiederum         im Gesetzgebungsverfahren einzusteigen.4
                                                                                                        verbesserte Einstiegsmöglichkeiten für
                                                                                                        Täter ergeben, um innerhalb kürzester Zeit    2.1.1 Straftatbestand Menschenhandel/
                                                                                                        ein Vertrauensverhältnis aufzubauen (vgl.     Zwangsprostitution
                                                                                                        CCV 2012, 18 f; Rack/Sauer 2020, 24 f).       Mit der Ratifizierung der Richtlinie
                                                                                                          Erste Einschätzungen zu den Auswir-         2011/36/EU des Europäischen Parlaments
Open Access Download von der Verlag Österreich eLibrary am 06.06.2022 um 05:38 Uhr

                                                                                                        kungen der Kontaktbeschränkungen und          und des Rates in die nationale Gesetzge-
                                                                                                        Social-Distancing-Verordnungen im Zuge        bung ging von Strafverfolgungsseite die
                                                                                                        des COVID-19-bedingten veränderten Zu-        Hoffnung einher, fortan auf leichter hand-
                                                                                                        sammenlebens zeigen, dass insbesondere        habbare Straftatbestände zurückgreifen zu
                                                                                                        junge Frauen aktuell unter einem verstärk-    können (vgl. BKA 2016a, 1; Bundesregie-
                                                                                                        ten Einsamkeitsgefühl leiden (vgl. Schmid     rung/Deutscher Bundestag 2016a). Drei-
                                                                                                        2020; pronovaBKK o.J.). Inwiefern dies        einhalb Jahre nach Ablauf der Frist fand
                                                                                                        auch Auswirkungen auf die Loverboy-           mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbes-
                                                                                                        Methode 2.0 hat, kann zum jetzigen Zeit-      serung der Bekämpfung des Menschen-
                                                                                                        punkt nur vermutet werden. Denkbar wä-        handels am 16.10.2016 in Deutschland die
                                                                                                        re, dass derzeit vermehrt Bekanntschaften     Umsetzung statt. Die neuen Straftatbestän-
                                                                                                        über soziale Medien gesucht werden und        de orientieren sich stärker an der internati-
                                                                                                        Täter zeitgleich aufgrund erhöhter sozialer   onal anerkannten UN-Definition im Art. 3
                                                                                                        Bedürftigkeit einen leichteren Einstieg bei   des sog. Palermo-Protokolls (vgl. United
                                                                                                        ihrem gezielten Umwerben potenzieller         Nations 2000). Der vormals unter § 232
                                                                                                        Opfer erfahren. Weiterhin führen die (tem-    StGB (a.F.) gefasste Straftatbestand Men-
                                                                                                        porären) Schließungen der bordellartigen      schenhandel zum Zweck der sexuellen
                                                                                                        Betriebe dazu, dass sich das Prostituti-      Ausbeutung ist mit leichten Veränderun-
                                                                                                        onsgewerbe vermehrt in den privaten und       gen in den § 232a StGB Zwangsprostitu­tion
                                                                                                        damit kaum zu kontrollierenden Bereich        übergegangen (vgl. BMJV 2016) (siehe
                                                                                                        verlagert und somit die Zugangswege für       Abbildung 2).
                                                                                                        die Polizei nachhaltig erschwert werden.
                                                                                                                                                                                               Quelle: Körner
                                                                                                       2. ZENTRALE HERAUSFORDE­
                                                                                                       RUNGEN

                                                                                                       2.1 Gesetzliche Regelungen und deren
                                                                                                       Folgen für die polizeiliche Praxis
                                                                                                       Bevor eine chronologische Betrachtung
                                                                                                       der Vorgehensweisen und Herausforde-
                                                                                                       rungen im Ermittlungsverfahren (EV) er-
                                                                                                       folgt, werden zunächst Elemente der im
                                                                                                       Oktober 2016 in Kraft getretenen Straftat-
                                                                                                       bestände §§ 232, 232a StGB sowie des           Abb. 2: Auszug Zwangsprostitution gem.
                                                                                                       seit Juni 2017 geltenden Prostituierten-       § 232a StGB

                                                                                                30

                                                                                                                                 Verlag Österreich
4/2021   .SIAK-JOURNAL

                                                                                     Obwohl es in der EU-Richtlinie in Art.        nach Einführung bestätigen erste Eindrü-
                                                                                     1, Abs. 15 wörtlich heißt, „damit die Er-     cke aus der Strafverfolgungs- und Verur-
                                                                                     mittlungen und die Strafverfolgung bei        teilungspraxis diese Einschätzung, sodass
                                                                                     Menschenhandelsdelikten erfolgreich           auch weiterhin zu befürchten ist, dass auf
                                                                                     durchgeführt werden können, sollte ­deren     leichter nachweisbare Straftatbestände
                                                                                     Einleitung grundsätzlich nicht von der        ausgewichen wird, wodurch wiederum die
                                                                                     Anzeige oder Anklage durch das Opfer          Erhellung des Dunkelfelds ausbleibt und
                                                                                     abhängig gemacht werden“, scheint dieser      komplexe Strukturen sich weiter ausbauen
                                                                                     Aspekt in den Neuregelungen ersten Ein-       können5.
                                                                                     schätzungen zufolge weiterhin unzurei-           Hier schließt sich die Problematik des
                                                                                     chend berücksichtigt (vgl. BKA 2016a, 4;      Strafmaßes an, das mit Blick auf die be-
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                                                                                     Renzikowski 2017, 358–363). Diesbezüg-        gangene schwere Menschenrechtsverlet-
                                                                                     licher Änderungsbedarf wurde beim alten       zung als zu gering erachtet wird. Gerade
                                                                                     Straftatbestand u.a. in der Formulierung      weil der Abschluss eines Strafverfahrens
                                                                                     des „Dazu-Bringens“ gesehen, nach der         nicht selten auch über einen sogenannten
                                                                                     der Entschluss zum ausbeuterischen Be-        Deal stattfindet und sich das dabei abge-
                                                                                     schäftigungsverhältnis mit einer Willens-     sprochene Strafmaß – verglichen z.B. mit
                                                                                     beeinflussung durch die Tatperson einher-     Betäubungsmitteldelikten – in der Regel
                                                                                     geht, die „prinzipiell nur im Rahmen einer    auf einem niedrigen Niveau bewege, sehen
                                                                                     Opferaussage bestätigt werden [kann], da      die befragten Vertreterinnen und Vertre-
                                                                                     es […] nahezu unmöglich [ist], von außen      ter der Fachkommissariate die notwen­
                                                                                     anhand von rein objektiven Kriterien zu       dige Signal- und Abschreckungswirkung
                                                                                     belegen, ob und wie ein Entschluss her-       verfehlt. Ein geringes Strafmaß oder eine
                                                                                     vorgerufen wurde“ (BKA 2016a, 2). Eine        niedrige Verurteilungsquote führe nicht
                                                                                     Bindung erfolgreicher Strafverfolgung an      zuletzt auch dazu, dass für Betroffene die
                                                                                     die Opferaussage ist in dem Deliktsbe-        Motivation zur Anzeige sinke bzw. eine
                                                                                     reich jedoch höchst problematisch, da die     erhoffte deutliche strafrechtliche Kon-
                                                                                     Anzeige-/Aussagebereitschaft aus Angst        sequenz nicht eintrete, sodass die hohe
                                                                                     vor Repressalien, Misstrauen gegenüber        psychische Belastung, der Opfer während
                                                                                     den Strafverfolgungsbehörden oder auch        ­eines Strafverfahrens ausgesetzt sind, zum
                                                                                     Scham sehr gering ist (vgl. Helfferich et      Leidwesen der Befragten nicht immer in
                                                                                     al. 2010, 1; BKA 2016a, 2 f). Mit der Neu­     einem angemessenen „Kosten-Nutzen-
                                                                                     formulierung des „Veranlassens“ ­sollte        Verhältnis“ stünde.
                                                                                     nunmehr ein breiteres Verständnis geschaf-       Es wäre nach Einschätzungen aus der
                                                                                     fen werden, unter das auch jegliche psy-       Strafverfolgungspraxis daher erstrebens-
                                                                                     chische Beeinflussungen zu subsu­mieren        wert, objektive Parameter festzulegen,
                                                                                     sind, ­o hne eine „besondere Intensität        durch die bei einer stabilen Beweislage
                                                                                     oder Hartnäckigkeit“ (Bundesregierung/         eine Verurteilung bzw. zumindest eine
                                                                                     Deutscher Bundestag 2016a, 33) voraus-         Verfahrensinitiierung nicht allein auf der
                                                                                     zusetzen. Expertinnen und Experten be-         Opferaussage aufbauen muss.
                                                                                     fürchten jedoch auch hier Einschränkun-
                                                                                     gen einer effektiven Strafverfolgung, da je   2.1.2 Prostituiertenschutzgesetz
                                                                                     nach Rechtsauslegung der Nachweis des         Mit dem Ziel der Nachbesserung des seit
                                                                                     „Veranlassens“ ebenfalls eine Opferaus­       2002 geltenden Prostitutionsgesetzes ist
                                                                                     sage erfordern könnte (vgl. BKA 2016a, 4;     am 01. Juli 2017 das Prostituiertenschutz-
                                                                                     Renzikowski 2017, 362). Fast fünf Jahre       gesetz (ProstSchG) in Kraft getreten, um

                                                                                                                                                                                   31

                                                                                                                                         Verlag Österreich
.SIAK-JOURNAL   4/2021

                                                                                                       u.a. durch strengere gewerberechtliche          berinnen und -betreibern bzw. auch mit
                                                                                                       ­Regelungen und Arbeitsauflagen die Ar-         den in der Prostitution tätigen Personen
                                                                                                        beitsbedingungen der Prostituierten zu         entstanden ist und diese nicht fortgeführt
                                                                                                        verbessern. Die nun verpflichtende (ge­        werden kann. Das Bundeskriminalamt
                                                                                                        sundheitliche) Beratung und A    ­ nmeldung    bringt den zuletzt beobachteten Rückgang
                                                                                                        kann ferner die Identifizierung von Zwangs-    der Fallzahlen u.a. mit der Umsetzung des
                                                                                                        prostitution erleichtern (vgl. Bundesregie-    ProstSchG in Verbindung, da „in einigen
                                                                                                        rung/Deutscher Bundestag 2016b; BMFSFJ         Ländern Kontrollen im Zusammenhang
                                                                                                        2015, 31–33). Dies wiederum setzt spe-         mit dem ProstSchG von Ordnungsbehör-
                                                                                                        ziell geschultes Personal voraus, um ge-       den durchgeführt werden, die den Fokus
                                                                                                        rade Personen als potenzielle Opfer zu         ihrer Tätigkeit weniger auf die Identifizie-
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                                                                                                        erkennen, die sich in emotionalen Abhän-       rung von Menschenhandelsopfern legen
                                                                                                        gigkeitsverhältnissen befinden und ggf.        dürften“ (BKA 2019, 9). Zeitgleich kann
                                                                                                        (noch) kein Unrechtsbewusstsein entwi-         aber auch auf erfolgversprechende Koope-
                                                                                                        ckelt haben (vgl. Council of Europe 2019,      rationen zwischen Polizei und Ordnungs-
                                                                                                        26–30; Hoffmann 2013, 18 f; Helfferich et      amt in Frankfurt a.M. verwiesen werden,
                                                                                                        al. 2010, 138–140). Die Gestaltung der Be-     um die für die Strafverfolgung notwen-
                                                                                                        ratung liegt in der Länderverantwortlich-      digen Kontrollanlässe weiterhin uneinge-
                                                                                                        keit; inwiefern spezifische Schulungen für     schränkt ausführen zu können (vgl. ebd.).
                                                                                                        Beraterinnen und Berater vorgesehen sind,      Auf dem Weg hin zu einer funktionieren-
                                                                                                        unterscheidet sich damit bundesweit (vgl.      den Kooperation sollten die beiden Akteure
                                                                                                        BMFSFJ 2020; MHKBG NRW 2019, 5).               zunächst die (1) Überschneidungen bzw.
                                                                                                        Es bleibt zu befürchten, dass sich erzwun-     Zielsetzungen bei ­Milieukontrollen iden-
                                                                                                        gene Prostitutionshandlungen – also auch       tifizieren, (2) unter Einbezug der rechtli-
                                                                                                        jener in Loverboy-Fällen – zur Umgehung        chen Rahmung konkrete Maßnahmen zur
                                                                                                        der Anmeldung in den privaten, nicht kon-      Optimierung der Arbeitsabläufe abstim-
                                                                                                        trollierbaren Bereich verlagern, „wo sie für   men, um abschließend (3) durch Koope-
                                                                                                        Behörden und Beratungseinrichtungen nur        rationsvereinbarungen die langfristige Zu-
                                                                                                        noch schwer zu erreichen sind“ (MHKBG          sammenarbeit zu beschließen.
                                                                                                        NRW 2019, 7) und damit die Erhellung
                                                                                                        des Dunkelfelds ausbleibt.                     2.2 Möglichkeiten der Verfahrens­
                                                                                                          Problematisch erweist sich aus polizei­      initiierung
                                                                                                        licher Sicht auch die Formulierung „zu-        Vor dem Hintergrund der gesetzlichen
                                                                                                        ständige Behörde“ im Zusammenhang mit          Rahmung werden nachfolgend erfolgver-
                                                                                                        der Überwachung des Prostitutionsge­           sprechende Möglichkeiten der Verfahrens­
                                                                                                        werbes, da auf kommunaler Ebene p­ rimär       initiierung skizziert, wobei der Fokus auf
                                                                                                        das Ordnungsamt mit entsprechenden             dem Zugang zum Opfer liegt, da der Per-
                                                                                                        Entscheidungs- und Organisationsbefug-         sonalbeweis weiterhin wesentlicher Gelin-
                                                                                                        nissen ausgestattet wird (vgl. Bundes-         gensfaktor bei der Initiierung eines Ermitt-
                                                                                                        regierung/Deutscher Bundestag 2016b,­          lungsverfahrens bleibt.
                                                                                                        § 30 Abs. 1 ProstSchG). Dies wiederum er-
                                                                                                        weist sich dahingehend als nicht optimale      2.2.1 Milieukontrollen und Vertrauens­
                                                                                                        Lösung, wenn zuvor im Rahmen regelmä-          aufbau
                                                                                                        ßiger Milieukontrollen bereits eine funk-      In der Regel führen Fachkommissariate
                                                                                                        tionierende Arbeitsbeziehung zwischen          mehrmals wöchentlich Milieukontrollen in
                                                                                                        Fachkommissariat und den Bordellbetrei-        Bordellen oder Terminwohnungen durch.

                                                                                                32

                                                                                                                                 Verlag Österreich
4/2021   .SIAK-JOURNAL

                                                                                     Derartige Maßnahmen sind ressourcenauf-        levantes Merkmal in Betracht gezogen
                                                                                     wendig und setzen eine entsprechende per-      werden (vgl. van San/Bovenkerk 2013, 72),
                                                                                     sonelle Ausstattung voraus. Wird der per-      weil sich hieraus eine bessere polizeiliche
                                                                                     sonelle Bedarf für Fachkommissariate nun       Handhabe ergibt. Ist die junge Frau un-
                                                                                     aber an abgeschlossenen EV bemessen, ist       ter 21 Jahre alt und fällt damit unter die
                                                                                     dies als wenig zielführendes Referenzmaß       Schutzaltersgrenze gem. § 232a Abs. 1
                                                                                     zu betrachten, da die Fallzahlen bekannt-      StGB, kann sie nämlich zur Klärung der
                                                                                     lich nicht das tatsächliche Aufkommen          Freiwilligkeit der Prostitutionstätigkeit
                                                                                     abbilden. Kürzungen am Personal würden         außerhalb der bordellartigen Einrichtung
                                                                                     daher zwangsläufig die Abnahme von EV-         befragt werden. Regelmäßige Milieukon-
                                                                                     Zahlen nach sich ziehen, da Verfahrens­        trollen erzeugen aber auch langfristige
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                                                                                     initiierungen im Deliktsbereich Menschen­      Zugangsmöglichkeiten, wenn die Polizei-
                                                                                     handel im engen Zusammenhang mit der           beamtinnen und -beamten durch konstante
                                                                                     polizeilichen Aktivität stehen (vgl. Körner/   Präsenz als verlässliche, vertrauenswürdi-
                                                                                     Völschow 2018, 37). In den vergangenen         ge Ansprechpersonen erkannt und akzep-
                                                                                     fünf Jahren sind durchschnittlich 55 % der     tiert werden.
                                                                                     EV auf polizeiliche Aktivitäten zurückzu-        Im Umgang mit dem potenziellen Opfer
                                                                                     führen (eigene Rechnung vgl. BKA 2015,         gilt es neben dem Setting – ein Gespräch
                                                                                     4; BKA 2016b, 6; BKA 2017, 7; BKA              sollte stets im geschützten Rahmen außer
                                                                                     2018, 6; BKA 2019, 8).                         Hörweite von anderen Prostituierten oder
                                                                                       Dieser hohe Anteil verdeutlicht, „wie        dem Zuhälter erfolgen – drei wesentliche
                                                                                     wichtig proaktive polizeiliche Aktivitä-       Aspekte zu beachten:
                                                                                     ten im Kriminalitätsbereich der sexuellen        (1) Die Haltung, mit der die Polizeibe-
                                                                                     Ausbeutung sind, um Ermittlungsverfah-         amtin bzw. der Polizeibeamte in die In-
                                                                                     ren einleiten zu können“ (BKA 2019, 9).        teraktion tritt, ist entscheidend dafür, in-
                                                                                     Milieukontrollen bieten hier Mehrwert          wiefern die Betroffene Vertrauen fasst und
                                                                                     in kurz- wie auch langfristiger Form.          ein nachhaltiger Zugang hergestellt wird.
                                                                                     Während der Kontrolle können erste Ver-        Dafür ist es unabdingbar, sich auf einen
                                                                                     dachtsmomente entstehen, wenn Ausweis-         Perspektivenwechsel einzulassen und zu
                                                                                     papiere der Prostituierten nicht zugänglich    verstehen, dass – im Sinne eines konst-
                                                                                     sind oder über Dritte ausgehändigt werden      ruktivistischen Verständnisses – Situati-
                                                                                     oder Zweifel an der legalen Erwerbstätig-      onen und Gesprächsinhalte stets vor dem
                                                                                     keit durch fehlende EU-Staatsangehörig-        eigenen Erfahrungshintergrund bewertet
                                                                                     keit bestehen. Die Anwerbung über die          und interpretiert werden (vgl. Ellis 1977)
                                                                                     Loverboy-Methode wird bisherigen Er-           (siehe Abbildung 3, Seite 34).
                                                                                     kenntnissen nach jedoch primär bei inlän-        Wie eingangs beschrieben, befindet sich
                                                                                     dischen Personen angewandt (vgl. Müller-       die Betroffene in einer emotionalen Bin-
                                                                                     Güldemeister 2011, 22, 27; Scheer/Dufner       dung zum Täter und hält ggf. an der kürz-
                                                                                     2015, 19–23; Zietlow/Baier 2018, 52 f),        lich noch versprochenen gemeinsamen
                                                                                     sodass die ausländerspezifische Hilflosig-     Zukunft bzw. der als kurzzeitig in Aus-
                                                                                     keit (gem. § 232a Abs. 1 StGB) ein weni­       sicht gestellten Prostitutionstätigkeit fest
                                                                                     ger greif barer Ansatz für polizeiliche        (vgl. Abbildung 1, Seite 29). Aus ­Liebe
                                                                                     Maßnahmen zu sein scheint. Bei diesem          und dem Wunsch nach Zuneigung und
                                                                                     Modus Operandi wird vielmehr das (sehr)        Anerkennung verhält sie sich loyal oder er-
                                                                                     junge Alter der Opfer als charakteristisch     kennt in dieser „Verliebtheits-Phase“ ggf.
                                                                                     beschrieben und sollte daher stets als re-     auch nicht das Unrecht, das ihr durch die

                                                                                                                                                                                     33

                                                                                                                                          Verlag Österreich
.SIAK-JOURNAL   4/2021

                                                                                                              Quelle: Körner, basierend auf Müller-Güldemeister 2011, 22–24
                                                                                                                                                                              werden. Die Beamtinnen und Beamten
                                                                                                                                                                              sollten sich auch ihrer polizeigeprägten
                                                                                                                                                                              Sprache bewusst sein und beachten, dass
                                                                                                                                                                              es nicht grundsätzlich als mindere kogni-
                                                                                                                                                                              tive Leistung einzuschätzen ist, wenn Ver-
                                                                                                                                                                              ständnisprobleme entstehen. Es erweist
                                                                                                                                                                              sich als förderlich, die Sprache dem Ge-
                                                                                                                                                                              genüber anzupassen, sodass Fachtermini
                                                                                                                                                                              oder verklausulierte Sätze keine künstli-
                                                                                                                                                                              che Distanz erzeugen (vgl. Körner et al.
                                                                                                                                                                              2017, 115–118).
Open Access Download von der Verlag Österreich eLibrary am 06.06.2022 um 05:38 Uhr

                                                                                                                                                                                (3) Beim Umgang mit den potenziellen
                                                                                                                                                                              Opfern spielt der Faktor Zeit ebenfalls
                                                                                                                                                                              eine entscheidende Rolle. Auch wenn im
                                                                                                                                                                              polizeilichen Kontext ein gewisser Druck
                                                                                                       Abb. 3: Beispiele differenzierter Wahrnehmung                          hinsichtlich des Arbeitsnachweises über
                                                                                                                                                                              numerische Werte besteht oder die Fallbe-
                                                                                                       erzwungene Prostitution widerfährt. Auch                               arbeitung zügig zu erkennbaren Ergebnis-
                                                                                                       kann bereits psychische oder physische                                 sen führen soll, sollte beim übergeordne-
                                                                                                       Gewalt erfolgt sein, wodurch die Betroffe-                             ten Ziel der Verfahrensinitiierung über den
                                                                                                       ne erpresserisch oder unter Gewaltanwen-                               Vertrauensauf bau zu Prostituierten stets
                                                                                                       dung von einer Anzeige bei der Polizei                                 ohne Hektik und Zeitnot agiert werden.
                                                                                                       abgehalten wird (vgl. CCV 2012, 16–18;                                 Dies bemerkt schließlich auch das Gegen-
                                                                                                       Kähler 2015, 202–206; Helfferich et al.                                über. Angesichts der komplexen emotiona-
                                                                                                       2010, 138–140; Müller-Güldemeister 2011,                               len Verstrickung, oftmals über einen län-
                                                                                                       22–24; BKA 2019, 10). Vor diesem Hinter-                               geren Zeitraum hinweg, und bestehenden
                                                                                                       grund gilt es daher, eine verständnisvolle,                            Unsicherheiten und ­Ä ngsten ist nicht zu
                                                                                                       empathische und zugleich Schutz bieten-                                erwarten, dass sich ein „Loverboy“-Opfer
                                                                                                       de Haltung zu signalisieren, um mögliche                               innerhalb von wenigen Minuten einer bis
                                                                                                       Vorbehalte, Ängste und Unsicherheiten                                  dato fremden Person anvertraut. Vielmehr
                                                                                                       abzubauen.                                                             gilt es, non-verbale Signale oder Andeu-
                                                                                                         (2) Selbst wenn das Verhalten der Be-                                tungen als Hinweise auf eine Zwangslage
                                                                                                       troffenen aus der polizeilichen Perspek-                               zu erkennen, indem mit äußerster Sensi-
                                                                                                       tive wenig nachvollziehbar erscheint,                                  bilität und Offenheit vorgegangen wird.
                                                                                                       darf ­weder wertend, belehrend noch vor-                               Lässt es die Situation in authentischer
                                                                                                       wurfsvoll kommuniziert werden, da dies                                 Weise zu, über ein unverfängliches ­Thema
                                                                                                       den Vertrauensauf bau nachhaltig stört.                                (wie z.B. ob die Person aus dieser Stadt
                                                                                                       Die Haltung spiegelt sich auch in einer                                kommt oder hier Freunde und Familie hat)
                                                                                                       respektvollen und zugewandten Kommu-                                   eine angenehme Gesprächsatmosphäre
                                                                                                       nikation wider. Bei der Anrede z.B. pau-                               aufzubauen, kann sich parallel dazu ein
                                                                                                       schal die Du-Form zu wählen, kann als                                  Eindruck vom Habitus und auch der kör-
                                                                                                       fehlender Respekt oder Hierarchie forcie-                              perlichen wie psychischen Verfassung ver-
                                                                                                       rend wahrgenommen werden. Wird hinge-                                  schafft werden.
                                                                                                       gen im Einverständnis das „Du“ gewählt,                                  Auch wenn sich die Person nicht direkt
                                                                                                       kann darüber auch Distanz abgebaut und                                 anvertraut, sollten Hilfs- und Schutzan-
                                                                                                       eine vertrauensvolle Interaktion initiiert                             gebote von Seiten der Polizei sowie die

                                                                                                34

                                                                                                                                               Verlag Österreich
4/2021   .SIAK-JOURNAL

                                                                                     e­igene Erreichbarkeit in vertraulicher        auch forcieren die FBS nicht zwangsläu-
                                                                                      Form vermittelt werden. Dies erhöht die       fig die Anzeigenerstattung. Allerdings
                                                                                      Chance, dass bei der Entscheidung zur         kann im Zuge des Stabilisierungsprozes-
                                                                                      Anzeige die Betroffene auf eine für den       ses und nach Verdeutlichung der (rechtli-
                                                                                      Deliktsbereich sensibilisierte polizeiliche   chen) Möglichkeiten bei den Betroffenen
                                                                                      Ansprechperson trifft. Darüber hinaus         die Bereitschaft entstehen, sich der Polizei
                                                                                      sollte auch auf die Unterstützungsmög-        anzuvertrauen, wobei sie durch die FBS
                                                                                      lichkeit durch eine Fachberatungsstelle       unterstützt werden (vgl. Tanis/­R ichter
                                                                                      Menschenhandel (FBS) hingewiesen wer-         2015, 173–176; Ott 2017, 225–228; ­Kähler
                                                                                      den, mit der im Idealfall eine enge koope-    2015, 195–205). Eine enge, möglichst of-
                                                                                      rative Zusammenarbeit besteht.                fiziell geregelte Vernetzung zwischen
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                                                                                                                                    FBS und Fachkommissariaten-Milieu er-
                                                                                     2.2.2 Kooperation mit Fachberatungs­           weist sich spätestens an dieser Stelle als
                                                                                     stellen Menschenhandel                         relevant, um eine Kontaktaufnahme über
                                                                                     Wird für die Polizei während einer Milieu­     kurze Wege zu initiieren. Vorbild für eine
                                                                                     kontrolle eine akute Notlage erkennbar,        institutionelle Verankerung der Zusam-
                                                                                     leisten die FBS wertvolle und entlastende      menarbeit können das über die Bund-Län-
                                                                                     Arbeit, wenn zügig die Unterbringung in        der-Arbeitsgruppe Menschenhandel ent-
                                                                                     eine Schutzunterkunft organisiert wird,        wickelte Kooperations­konzept oder auch
                                                                                     sodass der Unterstützungs- und Stabilisie-     Umsetzungen auf Länderebene, wie z.B.
                                                                                     rungsprozess direkt beginnen kann. Dies        der zuerst 2014 v­ erabschiedete und 2020
                                                                                     wiederum wirkt sich auch auf die Sta-          aktualisierte Runderlass zur „Zusammen-
                                                                                     bilität der Betroffenen in ihrer Rolle als     arbeit zum Schutz von Betroffenen des
                                                                                     Opferzeugin aus. Gerade im Zusammen-           auf sexuelle Ausbeutung gerichteten Men-
                                                                                     hang mit dem „Loverboy“-Phänomen ist           schenhandels und der Zwangsprostituti-
                                                                                     bei den Betroffenen ein oft ambivalentes       on“ in Niedersachsen, sein (vgl. BMFSFJ
                                                                                     Verhalten zu beobachten und – ohne ent-        2007; Niedersächsisches Ministerium für
                                                                                     sprechend engmaschige Betreuung – die          Inneres und Sport/Niedersächsisches Mi-
                                                                                     Rückkehr zum Täter wahrscheinlich (vgl.        nisterium für Soziales, Gesundheit und
                                                                                     Kähler 2015, 205).                             Gleichstellung/Niedersächsisches Justiz-
                                                                                       Doch auch außerhalb von Kontrollen           ministerium 2020).
                                                                                     kann die Kooperation zwischen der Poli-
                                                                                     zei und den FBS verfahrensunterstützend        2.3 Ausermittlung des Straftatbestands
                                                                                     sein, wobei zunächst die Differenz des je-     Wurde mit einer erfolgreichen Verfahrens­
                                                                                     weiligen beruflichen Auftrags verstanden       initiierung die erste Hürde des Strafverfah-
                                                                                     und akzeptiert werden muss. So ist weder       rens erfolgreich genommen, gilt es nun,
                                                                                     die psychosoziale Beratung z­ entraler Ge-     den Straftatbestand auszuermitteln. Dieser
                                                                                     genstand polizeilicher Arbeit, noch wer-       Abschnitt widmet sich verschiedenen Er-
                                                                                     den Fachberatungsstellenmitarbeiterinnen       mittlungsansätzen und Herausforderun-
                                                                                     versuchen, polizeilich relevante Informati-    gen, die insbesondere bei Loverboy-Fällen
                                                                                     onen im Gespräch „auszuermitteln“ (wei-        zum Tragen kommen, wobei auch hier ins-
                                                                                     terführend zum Mandat und der Arbeit der       besondere der Personalbeweis Aufmerk-
                                                                                     FBS vgl. Tanis/Richter 2015, 173–176). Die     samkeit erhält.
                                                                                     Beratung bei einer FBS setzt auch nicht vo-
                                                                                     raus, dass das Opfer über eine Anzeigener-     2.3.1 Verdeckte Ermittlungsphase
                                                                                     stattung als solches ­ausgewiesen wurde;       Erste Anhaltspunkte oder Hinweise auf

                                                                                                                                                                                     35

                                                                                                                                          Verlag Österreich
.SIAK-JOURNAL   4/2021

                                                                                                       eine sexuelle Ausbeutung führen nicht            Nun stellt sich die Frage, inwiefern die
                                                                                                       zwangsläufig zu einem offenen EV. Es             Loverboy-Methode durch eben solche
                                                                                                       kann durchaus sinnvoll sein, zunächst im         Täterstrukturen als gezielte Anwerbungs-
                                                                                                       Verdeckten ermittelnd tätig zu werden, um        methode genutzt wird oder ob der Lover-
                                                                                                       die Beweislage auf ein stabileres Funda-         boy – wie es sich aufgrund der bilateralen
                                                                                                       ment zu stellen, (weitere) Täter und Opfer       Verbindung zwischen Täter und Opfer
                                                                                                       zu identifizieren und die Aufklärung und         vermuten lässt – als Einzeltäter agiert. Ein-
                                                                                                       Zurechnung einzelner Tatbeiträge voran-          schätzungen dazu lassen sich derzeit vor
                                                                                                       zubringen.                                       allem aus Einzelfällen und einer niederlän-
                                                                                                          Um strafbare Handlungen und/oder per-         dischen Täterbefragung mit Loverboys ab-
                                                                                                       sonelle Verbindungen nachvollziehen zu           leiten. Van San und Bovenkerk (van San/
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                                                                                                       können, bieten sich verdeckte Observatio­        Bovenkerk 2013) stellen dabei fest, dass
                                                                                                       nen, Telekommunikationsüberwachung               die Täter außerhalb der sexuellen Aus-
                                                                                                       (TKÜ) und – je nach Verfahrensgegen-             beutung in kleinere kriminelle Netzwerke
                                                                                                       stand – auch der Einsatz von verdeckten          eingebunden sind, die allerdings primär
                                                                                                       Ermittlern (VE) und nicht offen ermit-           auf einer „Gelegenheitsbasis“ arbeitsteilig
                                                                                                       telnden Polizeibeamtinnen und -beamten           agieren. Es wird in den Niederlanden also
                                                                                                       (NoeP) an, um ein stabiles Beweisfunda-          weniger von komplexen Organisations-
                                                                                                       ment aufzubauen. Allerdings handelt es           netzen, sondern vielmehr von kriminellen
                                                                                                       sich hierbei um kosten- und zeitaufwen-          Gelegenheitsstrukturen gesprochen (vgl.
                                                                                                       dige Vorgehensweisen, die auch oft an die        hierzu auch CCV 2012, 22). Im Gegensatz
                                                                                                       Bedingung einer Opferaussage geknüpft            dazu werden nach Auskunft der ­Befragten
                                                                                                       werden, sodass auch aus formalen Grün-           im deutschen Bundesgebiet vereinzelt or-
                                                                                                       den nicht darauf zurückgegriffen wird.           ganisierte Strukturen festgestellt, die sich
                                                                                                          Nicht zuletzt können Strukturermitt-          im Rockermilieu und/oder grenzüber-
                                                                                                       lungen, die im Zusammenhang mit orga-            schreitend mit Ausgangspunkt in Südost-
                                                                                                       nisierter Kriminalität Anwendung finden,         europa ansiedeln.
                                                                                                       Hinweise auf bislang unbekannte Tatbetei-          Das Spektrum reicht, den Fallbeschrei-
                                                                                                       ligungen und Funktionen der kriminellen          bungen nach zu urteilen, von allein – ggf.
                                                                                                       Netzwerke liefern. Auch wenn sich dies           gar aus einer Gelegenheit heraus – agie-
                                                                                                       nicht überdeutlich in den Hellfelddaten          renden Tätern über mehr oder weniger
                                                                                                       zeigt, belegen Einzelfälle im Deliktsbereich     strukturierte Verbindungen mit arbeitstei-
                                                                                                       ­Menschenhandel/Zwangsprostitution, dass         ligem Vorgehen bis hin zu vereinzelt auch
                                                                                                        mitunter organisierte kriminelle Struktu-       in größere (Rocker-)Gruppierungen in-
                                                                                                        ren aktiv sind. In den vergangenen fünf         volvierte Täter, sodass Taktiken in EV im
                                                                                                        Jahren wurden rund 1,5 Tatverdächtige (TV)      „Loverboy“-Kontext nicht von vornherein
                                                                                                        pro EV ermittelt, wobei als limitierender       die Ausermittlung von weiterreichenden
                                                                                                        Faktor zu beachten ist, dass es formal aus-     Täterstrukturen ausschließen sollten.
                                                                                                        reicht, einen TV pro EV ­festzustellen. Auch
                                                                                                        Ermittlungen über die nationalen Grenzen        2.3.2 Übergang in offene Ermittlungs­
                                                                                                        hinweg können nicht immer reibungslos und       phase
                                                                                                        zeitnah realisiert werden (vgl. Zietlow/Baier   Sind ausreichend Beweise zusammenge-
                                                                                                        2017, 13), sodass im Hintergrund agierende      tragen oder besteht akute Gefahr für die
                                                                                                        Täterstrukturen ggf. nicht aufzudecken sind.    Opfer, wird der Übergang in die offe-
                                                                                                        Das tatsächliche Aufkommen wird dement-         ne Ermittlungsphase initiiert. Dabei gilt
                                                                                                        sprechend höher vermutet.                       es absolut strategisch vorzugehen, um

                                                                                                36

                                                                                                                                  Verlag Österreich
4/2021   .SIAK-JOURNAL

                                                                                      Sach- und Personenbeweise sicher in das             Der Übergang in die offene Ermitt-
                                                                                      EV einbringen zu können. Im Rahmen              lungsphase kann auch mit der Vollstre­
                                                                                      von Durchsuchungen und Beschlagnah-             ckung e­ ines Haftbefehls eingeläutet wer-
                                                                                      men können neben illegalen Gegenstän-           den. D ­ abei kann die Festnahme sowohl als
                                                                                      den wie ­Waffen oder Betäubungsmitteln          ­Signalwirkung gegenüber dem Tatumfeld
                                                                                      auch größere Geldwerte (hierzu zählen            als auch für die Opfer selbst wahrgenom-
                                                                                      z.B. Bargeld, Autos, teurer Schmuck),            men werden. Die Aussagebereitschaft ist
                                                                                      die der Vermutung nach aus illegalen             nicht selten mit der Gewissheit, dass sich
                                                                                      Geschäften erlangt wurden, sicherge-             der Täter im polizeilichen Gewahrsam be-
                                                                                      stellt werden. Auch der sog. „Follow the         findet, verknüpft, da anderenfalls Repres-
                                                                                      Money“-Ansatz, also der Nachverfol-              salien befürchtet werden. Gefahr besteht
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                                                                                      gung vom Geldtransfer z.B. über Western          allerdings nicht nur durch den Täter; ist er
                                                                                      Union, ist verfahrensstrategisch sinnvoll.       beispielsweise im Milieu vernetzt, können
                                                                                      Schließlich dominiert bei sexueller Aus-         auch Bekannte Hinweise auf den Aufent-
                                                                                      beutung – auch wenn es mit dem Ziel des          haltsort der Betroffenen geben. Grund-
                                                                                      Brechens von Widerständen auch zu Ver-           sätzlich bestünde die Möglichkeit des
                                                                                      gewaltigungen kommen kann (vgl. CCV              Zeugen- bzw. Opferschutzes. Doch gerade
                                                                                      2012, 17) – weniger ein sexuelles Motiv,         bei jungen Frauen sehen die Praxisvertre-
                                                                                     ­sondern Gewinnstreben.6                          terinnen und -vertreter Schwierigkeiten
                                                                                         Durch die vergleichsweise einfache            in der Umsetzung, da die Betroffenen oft
                                                                                      „Maxi­mierung ihres Profits bei gleichzei­ti­    ihr Umfeld nicht verlassen möchten und/
                                                                                      ger Reduzierung des Entdeckungsrisi­kos“         oder über soziale Medien stark vernetzt
                                                                                      (BKA 2015, 5) erweist sich Zwangspros-           und nicht bereit sind, sich konsequent an
                                                                                      titution als ein lohnenswertes Ge­schäft.        die Vorgaben des Schutzprogramms zu
                                                                                      Ein effektiver Bekämpfungsansatz, um             ­halten. Auch ohne gesonderten Schutz ist
                                                                                      der Tatperson sämtliche Vorteile aus der          das O
                                                                                                                                            ­ pfer bestmöglich von der Einfluss-
                                                                                      rechtswidrigen Tat zu entziehen, liegt            nahme des Täters bzw. dessen Umfeld
                                                                                      ­daher in der strafrechtlichen Vermögens-
                                                                                                                                      Quelle: Körner, vgl. Bundeslagebilder Menschenhandel 2005–2019
                                                                                       abschöpfung. Mit der gesetzlichen Neue-
                                                                                       rung zur strafrechtlichen Vermögensab-
                                                                                       schöpfung, die am 01. Juli 2017 in Kraft
                                                                                       getreten ist, sollten der Vorgang für Ge-
                                                                                       richte und Staatsanwaltschaften verein-
                                                                                       facht, die vorläufige Sicherstellung von
                                                                                       deliktisch erlangten Vermögensgegen-
                                                                                       ständen und auch langfristig betrachtet
                                                                                       eine nachträgliche Einziehung von Tat-
                                                                                       erträgen gesetzlich verankert werden.
                                                                                       Auch die Entschädigung der Opfer soll
                                                                                       mit w­ eniger Aufwand verbunden sein
                                                                                       (vgl. BMJV 2017). Die jährlich im EV im
                                                                                       Bereich Zwangsprostitution gesicherten
                                                                                       Vermögenswerte lagen zuletzt bei etwa
                                                                                       500.000 €7, wobei keine Differenzierung
                                                                                       nach Loverboy-Fällen möglich ist (vgl.
                                                                                       Abbildung 4).                                  Abb. 4: Vermögensabschöpfung

                                                                                                                                                                                                            37

                                                                                                                                               Verlag Österreich
.SIAK-JOURNAL   4/2021

                                                                                                       abzuschirmen, da zur Abwendung des            spiel verschiedenster Akteurinnen und
                                                                                                       Strafverfahrens nicht selten auf Aussage-     Akteure unabdingbar.
                                                                                                       bereitschaft des Opfers eingewirkt wird.        Aus der – anfänglich im Glauben einer
                                                                                                       In Loverboy-Fällen zeigt sich in dem Zu-      die Partnerschaft unterstützenden – Ein-
                                                                                                       sammenhang die emotionale Bindung an          willigung in die Prostitutionstätigkeit (vgl.
                                                                                                       den Täter als herausfordernd, wenn der        Müller-Güldemeister 2011, 22–24; Abbil-
                                                                                                       Loslösungs­prozess noch nicht weit fort-      dung 1, Seite 29; Abbildung 3, Seite 34)
                                                                                                       geschritten ist und die Opfer ggf. sogar      kann ein Einfallstor für die gegnerische
                                                                                                       ­Mitgefühl empfinden.                         Verteidigungstaktik konstruiert werden.
                                                                                                                                                     Die vermeintliche Freiwilligkeit wird als
                                                                                                       2.3.3 Personalbeweis                          Angriffspunkt instrumentalisiert, um die
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                                                                                                       Die oben beschriebene generelle Proble-       Glaubwürdigkeit und Integrität der Be-
                                                                                                       matik einer geringen Aussagebereitschaft      troffenen anzuzweifeln (vgl. Scheer/Duf-
                                                                                                       im Deliktsbereich Menschenhandel lässt        ner 2015, 23). An dieser Stelle braucht
                                                                                                       sich auch auf Fälle, in denen über die        es dringend weiterer Sensibilisierung der
                                                                                                       Loverboy-Methode angeworben wurde,            Strafverfolgungsbehörden und Gerichte
                                                                                                       übertragen. Neben Scham, Angst vor Re-        sowie Erklärungen zu den vorherrschen-
                                                                                                       pressalien oder auch vermuteten korrupten     den Dynamiken, Vulnerabilitäten und
                                                                                                       Polizeistrukturen (vgl. Helfferich et al.     Zwangsprozessen der Loverboy-Methode8.
                                                                                                       2010, 49) ist bei diesem Modus Operandi         Insgesamt erweist es sich in der Polizei­
                                                                                                       ein weiterer Umstand zentral:                 praxis als herausfordernd, Betroffene der
                                                                                                         Aufgrund der anfänglichen und ggf.          Loverboy-Methode als stabile Opferzeu-
                                                                                                       auch weiterhin wahrgenommenen part-           ginnen zu gewinnen. Das Verfahren steht
                                                                                                       nerschaftlichen Verbindung – oft in Kom-      und fällt trotz gesetzlicher Neuerungen
                                                                                                       bination mit fehlender Vorerfahrung einer     mit dem Personenbeweis, sodass den er-
                                                                                                       gleichberechtigten Beziehung bei jungen       mittelnden Beamtinnen und Beamten
                                                                                                       Betroffenen (vgl. CCV 2012; Bubenitschek      stets daran gelegen sein muss, die Aus-
                                                                                                       et al. 2011, 539) – besteht „häufig weiter-   sagebereitschaft zu fördern und aufrecht-
                                                                                                       hin die Hoffnung, dies [Anm.: die Prosti-     zuerhalten. Dies kann idealerweise in
                                                                                                       tution] nur zeitweilig machen zu müssen       enger Kooperation mit den FBS erfolgen,
                                                                                                       und anschließend die ‚Liebesbeziehung‘        die parallel Stabilisierungsarbeit leisten,
                                                                                                       als normales Paar fortführen zu können“       setzt aber auch voraus, dass die Interak-
                                                                                                       (Scheer/Dufner 2015, 23). In diesem Zu-       tion von polizeilicher Seite mit Empathie
                                                                                                       sammenhang verweisen Helfferich u.a.          und Hintergrundwissen zu den besagten
                                                                                                       (Helfferich et al. 2010, 171–179) auf den     Dynamiken gerahmt wird, um eine ver-
                                                                                                       für die Aussagebereitschaft n­ otwendigen     trauensvolle Arbeitsbeziehung aufzubau-
                                                                                                       Loslösungsprozess aus der Liebesbezie-        en (vgl. Berresheim/Capellmann 2013, 95;
                                                                                                       hung. Erst dann kann durch emotionale         Sticher/Schicht 2019, 22).
                                                                                                       Distanz und Reflexion des Geschehenen           Gerade ein gelungener Einstieg über die
                                                                                                       das Unrechtsbewusstsein gefördert wer-        Kontakt- und Orientierungsphase oder
                                                                                                       den, sodass es zur Opfer­deklaration und      auch Rapport-Phase, wie es in der interna-
                                                                                                       infolgedessen auch zur Aussagebereit-         tionalen Fachliteratur heißt, hat entschei-
                                                                                                       schaft kommt (vgl. Helfferich et al. 2010,    denden Einfluss auf den Vernehmungs­
                                                                                                       138–141). Um Unrechtsbewusstsein und          verlauf (vgl. Kelly et al. 2013, 170;
                                                                                                       (emotionale) Loslösung vom Täter zu för-      Heubrock/Palkies 2008, 602–604). Bei
                                                                                                       dern, ist ein interdisziplinäres Zusammen-    einer Vernehmung handelt es sich schließ-

                                                                                                38

                                                                                                                                Verlag Österreich
4/2021   .SIAK-JOURNAL

                                                                                      lich um ein nicht alltägliches Ereignis,        tion erfolgen, bleibt der Personalbeweis
                                                                                      „das oft mit Unsicherheiten und Ängsten         maßgeblich für die Verfahrensinitiie-
                                                                                      einhergeht“ (Körner/Lemme 2020, 51).            rung und erfolgreiche Ausermittlung. Die
                                                                                      Eine gezielte Gestaltung der anfänglichen       Ressourcen und Bemühungen, die in die
                                                                                      Interaktion, aber auch des Settings ist bei     Herstellung und Aufrechterhaltung eines
                                                                                      labilem und zu ambivalentem Verhalten           Zugangs zu den Betroffenen von Seiten
                                                                                      neigenden Loverboy-Opfern entscheidend.         der Strafverfolgungsbehörden investiert
                                                                                      14 Vernehmungsbereiche und -techniken           werden müssen, sind entsprechend hoch.
                                                                                      wurden als beziehungsfördernd identi-           Dennoch sollten weitere Verfahrensini-
                                                                                      fiziert (Kelly et al. 2013, 170 f): Neben       tiierungs- und Ermittlungsansätze (z.B.
                                                                                      grundlegenden höflichen und respektvol-         über Strukturermittlungen, Observationen,
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                                                                                      len Umgangsformen (wie z.B. etwas zum           TKÜ oder auch Finanzermittlungen) aus-
                                                                                      Trinken anbieten, Raucherpausen ermög-          geschöpft werden, um die ohnehin schwer
                                                                                      lichen) spielen Transparenz über die Ab-        nachweisbare Straftat mit belastenden Be-
                                                                                      läufe, Geduld und auch die Fähigkeit zur        weisen durch die Phasen des Strafverfah-
                                                                                      sprachlichen Anpassung eine entscheiden-        rens zu bringen.
                                                                                      de Rolle. Um in der Interaktion kein hier-          Im persönlichen Kontakt mit den Lover-
                                                                                      archisches Gefälle dominieren zu lassen,        boy-Opfern ist ein Verständnis über und
                                                                                      ist es außerdem empfehlenswert, urteilen-       für deren vulnerable Situation entschei-
                                                                                      de und belehrende Aussagen zu unterlas-         dend, um entsprechend authentisch empa-
                                                                                      sen und stattdessen Empathie und Anteil-        thisch interagieren zu können und ein Ver-
                                                                                      nahme an der Situation der Betroffenen zu       trauensverhältnis zu forcieren. Befinden
                                                                                      signalisieren. Gerade in diesem Delikts-        sich die Betroffenen weiterhin in einer en-
                                                                                      bereich, in dem notwendigerweise intime         gen emotionalen Bindung oder gar Abhän-
                                                                                      Details und potenziell retraumatisierende       gigkeit zum Täter, begleiten ambivalentes
                                                                                      Inhalte zur Ausermittlung der Straftat-         Verhalten (z.B. Rücknahme der Anzeige
                                                                                      bestände inkl. Qualifizierungsmerk­m a­         und Rückkehr) und fehlendes Unrechtsbe-
                                                                                      len vertieft werden müssen, sollte beim         wusstsein häufig das EV, sodass von Seiten
                                                                                      ­Setting außerdem auf eine angemessene          der Beamtinnen und -beamten ein hohes
                                                                                       Nähe- bzw. Distanzgestaltung, die Sitz-        Maß an Geduld, Empathie und Nachsicht –
                                                                                       anordnung und auch die Eliminierung            trotz der nachvollziehbaren Frustration
                                                                                       von externen S­ törungen geachtet werden       aufgrund des instabilen Beweisfunda-
                                                                                       (vgl. Gahleitner et al. 2019, 7 f; Heubrock/   ments – gefordert ist.
                                                                                       Palkies, 2008, 603 f; Haas/Ill 2013, 6;            Aufgrund der spezifischen Herausforde-
                                                                                       Schicht, 2012, 37, 50).                        rungen erweisen sich die k­ onstante Auf-
                                                                                         Gerade mit Blick auf die Notwendig-          klärung und Sensibilisierung von poli­
                                                                                       keit des Personalbeweises sollte also eine     zei­l ichen, aber auch ­außerpolizeili­chen
                                                                                       vertrauensfördernde Gestaltung der Ver-        Akteurinnen und Akteuren als unab­
                                                                                       nehmung nicht „unterpriorisiert“ werden,       dingbar, damit durch fehlende Empa­
                                                                                       um auch hierüber langfristige ­Zugänge         thie im Opferkontakt nicht vorschnell die
                                                                                       zu ­O pfern der Loverboy-Methode zu            ­mühevoll entwickelte Aussagebereitschaft
                                                                                     ­generieren.                                      erlischt. Dafür braucht es nicht zuletzt
                                                                                                                                       ­weiterer Forschung über die D ­ ynamiken
                                                                                     3. CONCLUSIO                                       und Fallverläufe unter Einbezug theoreti-
                                                                                     Solange keine strafrechtlichen Nachbes-            scher „Modus Operandi Loverboy“ empi-
                                                                                     serungen im Deliktsfeld Zwangsprostitu-            risch und systematisch zu identifizieren.

                                                                                                                                                                                      39

                                                                                                                                            Verlag Österreich
.SIAK-JOURNAL   4/2021

                                                                                                       1                                                   8
                                                                                                          Es wird in diesem Beitrag auf die deutsche Ge-     In dem kurz vor Abschluss stehenden Promo-
                                                                                                       setzgebung Bezug genommen. Hierin wird der          tionsprojekt der Autorin werden u.a. eben diese
                                                                                                       betrachtete Straftatbestand nach Umsetzung der      Faktoren untersucht und vor dem Hintergrund
                                                                                                       Richtlinie 2011/36/EU am 16. Oktober 2016 fort-     eines gelungenen Wissenschafts-Praxis-Trans-
                                                                                                       an als Zwangsprostitution gem. § 232a StGB be-      fers anschließend publiziert.
                                                                                                       zeichnet.
                                                                                                       2
                                                                                                          In dem vorliegenden Beitrag wird von der         Quellenangaben
                                                                                                       Konstellation eines männlichen Täters und           Berresheim, Alexander/Capellmann, Michael
                                                                                                       weiblichen Opfers ausgegangen, ohne dabei die       (2013). Personen mit und ohne Aussagewider-
                                                                                                       Existenz anderer Geschlechtskombinationen zu        stand, Taktische Kommunikation im Rahmen der
Open Access Download von der Verlag Österreich eLibrary am 06.06.2022 um 05:38 Uhr

                                                                                                       negieren. Die Ausrichtung der Beschreibungen        Strukturierten Vernehmung, Kriminalistik (2),
                                                                                                       basiert in erster Linie auf den genannten Fall-     93–99.
                                                                                                       beispielen der befragten Polizeivertreterinnen      Birkel, Christoph (2014). Die Dunkelfeld-Op-
                                                                                                       und Polizeivertreter, aber auch auf den Erkennt-    ferbefragung im Verbundprojekt „      ­ BaSiD“ –
                                                                                                       nissen bisheriger Untersuchungen zur Loverboy-      Befunde zu Opfererfahrungen, Mehrfachvikti-
                                                                                                       Methode.                                            misierungen und Anzeigeverhalten, in: Niggli,
                                                                                                       3
                                                                                                          Anders als z.B. Wohnungseinbruchsdiebstahl       Marcel A  ­ lexander/Marty, Lukas (Hg.), Risiken
                                                                                                       werden sogenannte Kontrolldelikte selten aus ei-    der S­ icherheitsgesellschaft: Sicherheit, Risiko &
                                                                                                       gener Initiative zur Anzeige gebracht und setzen    Kriminalpolitik, Godesberg.
                                                                                                       zum Bekanntwerden stärkere polizeiliche Aktivi-     BKA [Bundeskriminalamt] (Hg.) (2015).
                                                                                                       tät (vgl. Birkel 2014).                             Menschenhandel, Bundeslagebild 2015,
                                                                                                       4
                                                                                                          Für tiefergehende Auseinandersetzungen mit       Wiesbaden, ­O nline: https://www.bka.de/
                                                                                                       den rechtlichen Rahmungen wird auf die in der       SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/
                                                                                                       weiterführenden Literatur angeführten Quellen       JahresberichteUndLagebilder/Menschenhandel/
                                                                                                       verwiesen.                                          menschenhandelBundeslagebild2015.pdf?__
                                                                                                       5
                                                                                                          Wenn nicht anderweitig über eine Quellenanga-    blob=publicationFile&v=8 (19.04.2021).
                                                                                                       be ausgewiesen, resultieren die dargestellten In-   BKA [Bundeskriminalamt] (Hg.) (2016a). Stel-
                                                                                                       halte aus den Gesprächen mit Vertreterinnen und     lungnahme im Rahmen der Öffent­lichen Anhö-
                                                                                                       Vertretern aus der Strafverfolgungspraxis sowie     rung im Rechtsausschuss des Deutschen Bun-
                                                                                                       den Fachabteilungen des LKA Nieder­sachsen.         destages am 08.06.2016, Online: https://www.
                                                                                                       6
                                                                                                          Zur kontextbezogenen Verwendung d­ ieser         bundestag.de/resource/blob/426706/38597d3
                                                                                                       ­Redewendung im Zusammenhang mit Ermittlun-         65a484b6d8ad0f4af3b665c11/gayer-data.pdf
                                                                                                        gen im Bereich der organisierten Kriminalität      (24.06.2021).
                                                                                                        z.B.: https://www.juris.de/jportal/portal/page/    BKA [Bundeskriminalamt] (Hg.) (2016b). Men-
                                                                                                        homerl.psml?cmsuri=/juris/de/nachrichten/          schenhandel, Bundeslagebild 2016, Wiesbaden,
                                                                                                        zeigenachricht.jsp&nid=jnachr-JUNA                 Online: https://www.bka.de/SharedDocs/Down
                                                                                                        201003633 (19.04.2021); https://www.gdp.           loads/DE/Publika tionen/JahresberichteUnd
                                                                                                        de/gdp/gdpbupo.nsf/id/DG_13_BZGZoll_               Lagebilder/Menschenhandel/menschenhandel
                                                                                                        FOLLOW-THE-MONEY?open (19.04.2021);                Bundeslagebild2016.pdf;jsessionid=666159D5
                                                                                                        https://www.welt.de/politik/deutschland/           796DE03C18FEDFF7EDAE6FB0.live2291?__
                                                                                                        article184206070/Organisierte-Kriminalitaet-       blob=publicationFile&v=2 (19.04.2021).
                                                                                                        Die-Clans-setzen-sich-in-der-Provinz-fest.html     BKA [Bundeskriminalamt] (Hg.) (2017). Men-
                                                                                                        (19.04.2021).                                      schenhandel und Ausbeutung, Bundeslagebild
                                                                                                        7
                                                                                                          Für 2018 liegen keine Werte vor; 0 € bedeutet    2017, Wiesbaden, ­Online: https://www.bka.de/
                                                                                                        also nicht, dass keine Vermögenswerte sicherge-    SharedDocs/Down loads/DE/Publikationen/
                                                                                                        stellt wurden.                                     JahresberichteUndLagebilder/Menschenhandel/

                                                                                                40

                                                                                                                                    Verlag Österreich
4/2021   .SIAK-JOURNAL

                                                                                     menschenhandelBundeslagebild2017.pdf;jses           zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
                                                                                     sionid=047F8F4C4A9C3E31A3F7D143F2A9                 sowie des Achten Buches Sozialgesetzbuch, Bun-
                                                                                     65B0.live0611?__blob=publicationFile&v=4            desgesetzblatt, Teil I, 48, 2226.
                                                                                     (19.04.2021).                                       BMJV [Bundesministerium der Justiz und für
                                                                                     BKA [Bundeskriminalamt] (Hg.) (2018). Men-          Verbraucherschutz] (2017). Gesetz zur Reform
                                                                                     schenhandel und Ausbeutung, Bundeslagebild          der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung,
                                                                                     2018, Wiesbaden, ­Online: https://www.bka.de/       Bundesgesetzblatt, Teil I, 22, 872.
                                                                                     SharedDocs/Down loads/DE/Publikationen/             Bubenitschek, Günther et al. (2011). Die Lover­
                                                                                     JahresberichteUndLagebilder/Menschenhandel/         boys Methode – Ein neues Phänomen in der
                                                                                     menschenhandelBundeslagebild2018.pdf?__             ­Jugendprostitution, Kriminalis­tik (8–9), 537–542.
Open Access Download von der Verlag Österreich eLibrary am 06.06.2022 um 05:38 Uhr

                                                                                     blob=publicationFile&v=4 (19.04.2021).               Bundesregierung/Deutscher Bundestag (2016a).
                                                                                     BKA [Bundeskriminalamt] (Hg.) (2019). Men-           Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus-
                                                                                     schenhandel und Ausbeutung, Bundeslagebild           ses für Recht und Verbraucherschutz zu dem Ge-
                                                                                     2019, Wiesbaden, ­Online: https://www.bka.de/        setzesentwurf der Bundesregierung (Drucksache
                                                                                     SharedDocs/Down loads/DE/Publikationen/              18/4613). Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung
                                                                                     JahresberichteUndLagebilder/Menschenhandel/          der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen
                                                                                     menschenhandelBundeslagebild2019.pdf?__              Parlaments und des Rates vom 5. April 2011
                                                                                     blob=publicationFile&v=3 (19.04.2021).               zur Verhütung und Bekämpfung des Menschen-
                                                                                     BMFSFJ [Bundesministerium für Familie, Se-           handels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur
                                                                                     nioren, Frauen und Jugend] (2007). Kooperati-        Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI
                                                                                     onskonzept für die Zusammenarbeit von Fach-          des Rates (Drucksache 18/9095), Online: http://
                                                                                     beratungsstellen und Polizei für den Schutz von      dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/090/1809095.
                                                                                     Opferzeugen/innen von Menschenhandel zum             pdf (19.04.2021).
                                                                                     Zweck der sexuellen Ausbeutung. Bund-Länder-         Bundesregierung/Deutscher Bundestag (2016b).
                                                                                     Arbeitsgruppe Frauenhandel, Online: http://          Entwurf eines Gesetzes zur Regulierung des
                                                                                     www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung4/            Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in
                                                                                     Pdf-Anlagen/gewalt-kooperationskonzept,prope         der Prostitution tätigen Personen (Drucksache
                                                                                     rty=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.          18/8556), Online: http://dip21.bundestag.de/
                                                                                     pdf (19.04.2021).                                    dip21/btd/18/085/1808556.pdf (19.04.2021).
                                                                                     BMFSFJ [Bundesministerium für Fami­lie, Senio­       CCV [Centrum voor Criminaliteitspreventie
                                                                                     ren, Frauen und Jugend] (2015). Entwurf eines        en Veiligheid] (2012). Handreiking aanpak
                                                                                     Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsge-        ­loverboyproblematiek, Online: https://hetccv.
                                                                                     werbes ­sowie zum Schutz von in der ­Prostitution     nl/fileadmin/Bestanden/Bestellen/Algemeen/
                                                                                     tätigen Personen [Referentenentwurf] (Druck-          handreiking_aanpak_loverboyproblematiek.pdf
                                                                                     sache 18/8556), Berlin, ­O nline: http://dip21.       (19.04.2021).
                                                                                     bundestag.de/dip21/btd/18/085/1808556.pdf             Council of Europe (2019). Report concern­ing the
                                                                                     (19.04.2021).                                         implementation of the Council of Europe Con-
                                                                                     BMFSFJ [Bundesministerium für Fami­lie,               vention on Action against Trafficking in Human
                                                                                     Senio­ren, Frauen und Jugend] (2020). Zwischen-       Beings by Germany. GRETA – Group of Experts
                                                                                     bericht zum Prostituiertenschutzgesetz, Berlin,       on Action against Trafficking in Human Beings.
                                                                                     Online: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/         ­Second evaluation round, Strasbourg, ­Online:
                                                                                     publikationen/zwischenbericht-zum-prostituier          https://rm.coe.int/greta-2019-07-fgr-deu-en/
                                                                                     tenschutzgesetz-157000 (19.04.2021).                   1680950011 (19.04.2021).
                                                                                     BMJV [Bundesministerium der Justiz und für             Ellis, Albert (1977). Anger: How to live with and
                                                                                     Verbraucherschutz] (2016). Gesetz zur Verbesse-        without it, New York.
                                                                                     rung der Bekämpfung des Menschenhandels und            Follmar-Otto, Petra/Rabe, Heike (2009). Men-

                                                                                                                                                                                                  41

                                                                                                                                                Verlag Österreich
.SIAK-JOURNAL   4/2021

                                                                                                       schenhandel in Deutschland: Die Menschenrech-           Körner, Mascha/Völschow, ­Yvette (2018). La-
                                                                                                       te der Betroffenen stärken, eine Studie des Deut-       gedarstellung: Deliktsfeld Menschenhandel in
                                                                                                       schen Instituts für Menschenrechte, Berlin.             Deutschland – E  ­ ine längsschnittliche Analyse po-
                                                                                                       Gahleitner, Silke et al. (2019). Reaching and           lizeilicher Hellfelddaten des Delikts Menschen-
                                                                                                       Supporting Trafficked Women in A       ­ ustria and     handel zum Zweck sexueller Ausbeutung. SIAK-
                                                                                                       Germany: A Call for Train­ing on Attachment and         Journal – Zeitschrift für Polizeiwissenschaft und
                                                                                                       Trust-Building, Dignity: A Journal on Sexual Ex-        polizeiliche Praxis (1), 27–42, Online: http://
                                                                                                       ploitation and Violence, 4 (2), 4.                      dx.doi.org/10.7396/2018_1_C (19.04.2021).
                                                                                                       Haas, Henriette/Ill, Christoph (2013). Ge-              Körner, Mascha et al (2017). Strafverfolgung
                                                                                                       sprächsführungstechniken in der Einvernahme,            von Zwangsprostitution – Verhaltensbegründete
Open Access Download von der Verlag Österreich eLibrary am 06.06.2022 um 05:38 Uhr

                                                                                                       Forumpoenale, 3–27.                                     Dynamiken zwischen ausländischen Opfern und
                                                                                                       Helfferich, Cornelia et al. (2010). Deter­minanten      der Polizei, in: Liebl, Karlhans (Hg.), Empiri-
                                                                                                       der Aussagebereitschaft von Opfern des Men-             sche Polizeiforschung XX: Polizei und Minder­
                                                                                                       schenhandels zum Zweck sexueller Ausbeutung:            heiten (= Schriften zur Empirischen Polizei­
                                                                                                       Eine qualitative Opferbefragung, in: Bundes­            forschung, Bd. 21), Frankfurt a.M.
                                                                                                       kriminalamt/Kriminalistisches Institut (Hg.)            Kramer, Franziska (2020). Mit THB ­L IBERI
                                                                                                       (= Polizei + Forschung, Bd. 41), Köln.                  ­organisierten Menschenhandel bekämpfen, Die
                                                                                                       Heubrock, Dietmar/Palkies, Petra (2008). Der             Polizei (11), 437–440.
                                                                                                       Rapport: Grundlagen und Anwendung eines tak-             MHKBG NRW [Ministerium für Heimat, Kom-
                                                                                                       tischen Kommunikationsmittels in der Beschul-            munales, Bau und Gleichstellung des Landes
                                                                                                       digten- und Zeugenvernehmung, Kriminalistik              Nordrhein-Westfalen] (2019). B    ­ ericht der Lan-
                                                                                                       (11), 602–608.                                           desregierung für die ­Sitzung des Ausschusses
                                                                                                       Hoffmann, Ulrike (2013). Die Identifizierung von         für Gleichstellung und Frauen am 9. Mai 2019
                                                                                                       Opfern von Menschenhandel im Asylverfahren               zum Tagesordnungspunkt: Sachstandsbericht
                                                                                                       und im Fall der erzwungenen Rückkehr: Fokus-             zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes
                                                                                                       Studie der deutschen Kontaktstelle für das Euro-         in Nordrhein-Westfalen im H  ­ inblick auf das Mit­
                                                                                                       päische Migrationsnetzwerk (Working P     ­ aper 56),    führen der Anmeldebescheinigung, Düsseldorf.
                                                                                                       Online: http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/            Müller-Güldemeister, Susanne (2011). Ex-
                                                                                                       what-we-do/networks/euro pean_migration_                 pertise zum Thema deutsche Betroffene von
                                                                                                       network/reports/docs/emn-studies/10b.germa-              Menschenhandel. KOK – Bundesweiter Koor­
                                                                                                       ny_national_report_trafficking_study_final_de_           dinierungskreis gegen Frauenhandel und Ge-
                                                                                                       version_november_2013.pdf (19.04.2021).                  walt an Frauen im Migrationsprozess e.V.,
                                                                                                       Kähler, Katherina (2015). (Zwangs-)Prostitu­tion         Online: ­h ttp://www.kok-gegen-menschen-
                                                                                                       – Zwischen Freiwilligkeit und Fremdbestimmung.           handel.de/uploads/media/ExpertiseDeutsche
                                                                                                       Einblicke aus der Sicht der praktischen Sozialar-        Betroffene_MH05_12_2011.pdf (19.04.2021).
                                                                                                       beit in einer Fachberatungsstelle gegen Menschen-        Niedersächsisches Ministerium für I­ nneres und
                                                                                                       handel, in: Albert, Martin/Wege, J­ ulia (Hg.), Sozi-    Sport/Niedersächsisches ­Ministerium für Soziales,
                                                                                                       ale Arbeit und Prostitution, Wies­baden, 195–224.        Gesundheit und Gleichstellung/Niedersächsisches
                                                                                                       Kelly, Christopher E. et al. (2013). A t­axonomy         Justizministerium (2020). Runderlass: Zusammen-
                                                                                                       of interrogation methods, ­P sychology, public           arbeit zum Schutz von Betroffenen des auf sexuelle
                                                                                                       ­policy and law, 19 (2), 165.                            Ausbeutung gerichteten Menschenhandels und der
                                                                                                        Körner, Mascha/Lemme, ­T heresa (2020).                 Zwangsprostitution (Gem. RdErl. d. MI, d. MS u.
                                                                                                        ­„Haben Sie gut hergefunden?“ ­SIAK-Journal –           d. MJ v. 16. 7. 2020 / 3.2-12334/15-4), Online:
                                                                                                         Zeitschrift für Polizeiwissenschaft und polizei-       https://www.ms.niedersachsen.de/down load/
                                                                                                         liche Praxis (3), 48–61, Online: h­ ttp://dx.doi.      50436/Erlass_vom_31.07.2014.pdf (19.04.2021).
                                                                                                         org/10.7396/2020_3_E (19.04.2021).                     Ott, Veronika (2017). Soziale Arbeit – Sexarbeit –

                                                                                                42

                                                                                                                                      Verlag Österreich
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