PREIS LISTE GÜLTIG AB 1. MAI 2022 HEIDELBERGER BETON GMBH REGION NORD-OST
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PREIS LISTE GÜLTIG AB 1. MAI 2022 HEIDELBERGER BETON GMBH REGION NORD-OST © Lukas Huneke XXX-CSC19-2019 *werksabhängig
INHALT Seite 3–5 Kontakt Seite 6–13 Preisliste Transportbeton Beton Spezialprodukte Zusatzleistungen Bestellinformationen Anwendungshinweise Seite 14–17 Betonpumpen Mietpreise Betonpumpen Hinweise zum Einsatz Seite 18–19 Services/Laborleistungen Seite 20–23 Allgemeine Geschäftsbedingungen © Christopher Schmid 2
KONTAKT LEITER VERTRIEB NORD-OST VERTRIEB 1–11 VERTRIEB 12–25 VERTRIEBSINNENDIENST Ingo Vollbrecht Mobil 0171 2008200 Daniela Osko Holger Nerlich (12, 13, 14) Berlin-Brandenburg ingo.vollbrecht@ Mobil 0175 7272280 Mobil 0170 5606339 Telefon 03375 578-340 heidelberger-beton.de daniela.osko@ holger.nerlich@ Telefax 03375 578-269 heidelberger-beton.de heidelberger-beton.de vertrieb.nord-ost@ GEBIETSVERKAUFSLEITER (12-25) heidelberger-beton.de Gerd Pönisch Antje Linke Rene Kruspe (15) Mobil 0171 7700285 Mobil 0152 37610887 Mobil 0170 5754459 Thüringen-Sachsen gerd.poenisch@ antje.linke@ rene.kruspe@ Telefon 0421 43570-32 heidelberger-beton.de heidelberger-beton.de heidelberger-beton.de Telefax 0421 43570-95 vertrieb.nord-ost@ LEITER BETRIEB NORD-OST Marcel Beck Philipp Berger (16, 17, 18) heidelberger-beton.de Detlef Mensch Mobil 0170 9206139 Mobil 0172 3492222 Mobil 0171 2020242 marcel.beck@ philipp.berger@ detlef.mensch@ heidelberger-beton.de heidelberger-beton.de heidelberger-beton.de Torsten Frank Noack (9, 10, 11) Jörg Apel (19, 20) LEITER LOGISTIK NORD-OST Mobil 0151 12567800 Mobil 0172 3472700 Carsten Schneider torstenfrank.noack@ joerg.apel@ Mobil 0173 6193741 heidelberger-beton.de heidelberger-beton.de carsten.schneider@ heidelberger-beton.de Mario Rudolph (21, 22, 23) Mobil 0172 3472001 mario.rudolph@ heidelberger-beton.de Maria Fanghänel (24, 25) Mobil 0172 6710289 maria.fanghaenel@ heidelberger-beton.de 3
KONTAKT ZENTRALDISPO WERKE 1–7 TELEFON 03375 578-222 TELEFAX 03375 578-299 logistik.nord-ost@ heidelberger-beton.de 1 8 12 19 Lindenberg Lübben Zwickau Neustadt Ausbau Mühle 1 An der Böttcherei 31 Muldestraße abseits Ziegenrücker Straße 4a 16356 Ahrensfelde 15907 Lübben 08056 Zwickau 07806 Neustadt/Orla Telefon 03546 8086 Telefon 0375 2040349 Telefon 036481 23561 Telefax 03546 186466 Telefax 0375 2040348 Telefax 036481 23562 2 9 13 20 Staaken Cottbus Weidensdorf Saalfeld Brunsbüttler Damm 452 Drewitzer Straße 18 Waldenburger Straße 1a Remschützer Straße 52 13591 Berlin 03042 Cottbus 08373 Weidensdorf 07318 Saalfeld Telefon 03763 2738 Telefon 0355 72990657 Telefax 03763 14415 Telefon 03671 5761-18 Telefax 0355 4937735 Telefax 03671 5761-26 3 10 14 21 Neukölln Schwarze Pumpe Gera Jena Kiefholzstraße 60-66 An der alten Ziegelei Franzosenweg 5 Brückenstraße 15 12057 Berlin 03130 Spremberg 07546 Gera 07743 Jena Telefon 0365 21239 Telefon 03564 318809 Telefax 0365 7737348 Telefon 03641 536790 Telefax 03564 3180100 Telefax 03641 536789 4 11 15 22 Potsdam Werk Hoyerswerda Spezialproduktewerk Nohra Drewitzer Str. 44 Straße E Reinsdorfer Straße 29 Gebreitestraße 4 14478 Potsdam Industriegelände Nr. 10 08066 Zwickau Im Gewerbegebiet UNO 02977 Hoyerswerda Telefon 0375 2704967 99428 Nohra Telefon 03571 6011-12 Telefax 0375 2704968 Telefon 03643 510829 Telefax 03571 6011-13 Telefax 03643 825031 5 16 23 Marzahn Plauen Sömmerda Frank Zappa-Straße 16 Zum Plom 4 An der Langen Brücke 5 12681 Berlin 08529 Plauen 99610 Sömmerda Telefon 03741 413400 Telefon 03634 685432 Telefax 03741 413856 Telefax 03634 685431 6 17 24 Wuhlheide Zeulenroda Aue An der Wuhlheide 240-244 Binsicht 48 Rudolf-Breitscheid- 12459 Berlin 07937 Zeulenroda Straße 97 Telefon 036628 89205 08280 Aue Telefax 036628 971906 Telefon 03771 554306 Telefax 03771 551064 7 18 25 Königs Wusterhausen Remptendorf Schwarzenberg Am Nordhafen 11 Pößnecker Straße 19 Am Wasserwerk 15711 Königs Wusterhausen 07368 Remptendorf 08340 Schwarzenberg Telefon 036640 26029 Telefon 03774 27164 Telefax 036640 27769 Telefax 03774 7629888 4
111 1 2 10 3 Berlin 5 6 4 113 115 10 7 12 9 96 101 13 168 8 115 97 115 9 15 101 Cottbus 15 97 10 13 11 23 Erfurt 22 72 21 14 Eisenach 4 4 Gera Weimar 13 Jena 4 19 Zwickau 71 15 20 17 12 Chemnitz 18 72 Aue 16 24 25 9 71 73 93 5
TRANSPORTBETON Über- Anwendungsbereich/ Expositionsklassen/ Festigkeits- Konsistenz- Festigkeits- Preis Größtkorn wachungs- Beton-Nr. Bauteilbeispiele Feuchtigkeitsklasse klasse klasse entwicklung €/m³ klasse Allgemeiner Betonbau C8/10 C1 32 1 mittel 1.1013.100 139,00 Beton für unbewehrte Bauteile C8/10 F3 32 1 mittel 1.1033.100 140,00 in nicht betonangreifender X0 WF Umgebung C12/15 C1 32 1 mittel 1.2013.100 140,00 C12/15 F3 32 1 mittel 1.2033.100 141,00 C16/20 F3 32 1 mittel 1.3133.100 144,00 Stahlbeton für Innenbauteile und XC1, XC2 C20/25 F3 32 1 mittel 1.4133.100 147,00 Gründungsbauteile WF XC3 C20/25 F3 32 1 mittel 1.4233.100 148,00 dto. mit Frost XC4, XF1 C25/30 F3 32 1 mittel 1.5333.100 150,00 XC4, XF1, XA1, WU C25/30 F3 32 2 mittel 1.5333.101 152,00 Stahlbeton für Außenbauteile mit WA direkter Beregnung und Frost (WU) XC4, XF1, XA1, XD1, C30/37 F3 32 2 mittel 1.6533.101 155,00 WU XC4, XF1, XA1, Permacrete® – Beton gemäß WU C25/30 F3 32 2 mittel 1.5333.109 154,50 WUe Richtlinie mit erhöhtem WA Wassereindringwiderstand XC4, XD1, XF1, XA1, C30/37 F3 32 2 mittel 1.6533.109 157,50 WUe XC4, XD2, XF2, XF3, C35/45 F3 32 2 schnell 1.7733.200 164,00 XA2 Stahlbeton für Außenbauteile, C35/45 F3 32 2 schnell 1.7833.200 168,00 Frost- und chemischer Angriff, WA mit Chlorideinwirkung XC4, XD3, XF2, XA3 C40/50 F3 16 2 schnell 1.8832.200 173,00 C45/55 F3 16 2 schnell 1.9832.200 178,00 Beton für Schlauchleitungspumpe (Citypumpe) XC4, XF1, XA1, WU C25/30 F4 16 2 mittel 1.5342.107 160,00 Stahlbeton für bewehrte und bewit- WA terte Außenbauteile, mit Frost XC4, XD1, XF1, XA1, C30/37 F4 16 2 mittel 1.6542.107 163,00 WU Vorlaufmischung zum Anpumpen - - - - 2 - - 0.7069.100 207,00 Hallenböden, Industrieflächen Stahlbeton für Hallenböden und Industrieflächen, flügelglättbar, XC4, XF1, XA1, WU WA C25/30 F4 16 2 mittel 1.5342.102 160,00 kein Verschleißangriff XC4, XD1, XF1, XA1, Stahlbeton für Hallenböden und C30/37 F4 16 2 mittel 1.6542.112 163,00 XM1, XM2(OB), WU Industrieflächen, flügelglättbar, WA Verschleißbeanspruchung durch XC4, XD3, XF2, XA3, luft- o. gummibereifte Gabelstapler XM1, XM2(OB), C35/45 F4 16 2 schnell 1.7842.212 176,00 XM3 Stahlbeton mit hohem Frost- und Tausalzwiderstand, LP-Beton, XC4, XD3, XF4, XA3, WA C30/37 F2 16 2 schnell 1.6922.212 159,50 für maschinelles Glätten nicht XM2, (LP) geeignet Ingenieurbau – Beton nach ZTV-ING Stahlbeton für Pfeiler und C30/37 F3 32 2 mittel 5.6733.102 155,00 Widerlager (Spritzwasser) XC4, XD2, XF2, XF3, Stahlbeton für den Überbau XA2 WA C35/45 F3 32 2 schnell 5.7733.202 164,00 (Sprühnebel) Stahlbeton für Kappen XC4, XD3, XF4, XA1 C25/30 F2 16 2 mittel 5.5922.102 156,50 (LP-Beton) (LP) Tiefbau – Bohrpfahlbeton nach DIN 1536/DIN SPEC 18140 Bohrpfahlbeton, Einbau unter XC4, XF1, XA1, WU C25/30 F5 32 2 mittel 6.5353.102 164,00 WA Wasser, Unterwasserbeton XC4, XF1, XA1, WU C30/37 F5 32 2 mittel 6.6353.102 157,00 ERLÄUTERUNGEN: WUe: Beton mit hohem Wassereindringwiderstand gemäß DAfStB-Richtlinie Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU-Richtlinie). XA2: Geeignet für Sulfatangriff bis zu einem Sulfatgehalt von 600 mg/l im Grundwasser bzw. bis zu einem Sulfatgehalt von 2.000 mg/kg im Boden. XA3: Bei Beton XA3 sind zusätzliche Schutzmaßnahmen der Oberfläche erforderlich (z. B. geeignete Beschichtungen, dauerhafte Verkleidungen). XM2(OB): XM2 durch Oberflächenbehandlung (z. B. Flügelglätten und Vakuumieren) bauseits erreichbar. Wir verwenden Gesteinskörnung gemäß DIN EN 12620. Bei erhöhten Anforderungen an den Anteil leichtgewichtiger organischer Bestandteile oder erhöhten Verschleißanforderungen: Beton und Preis auf Anfrage. Bitte beachten Sie, dass zum genannten Preis/m³ mindestens die Zuschläge für Nachhaltigkeit, Energie und Logistik sowie gesetzliche Maut hinzukommen (s. Zusatzleistungen). Alle Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Sie gelten ab 01.05.2022 innerhalb unseres Liefergebiets. 6
TRANSPORTBETON Beton nach ZTV-Beton StB Beton für Fahrbahndecken XF4, XM2 WA C30/37 F2 16 2 schnell 5.6922.684* 167,50 BK 0,3-1,0 XF4, XM2 WS C30/37 F2 16 2 schnell 5.6926.683* 185,00 Beton für Fahrbahndecken BK 1,8- 100 XF4, XM2, farbig WS C30/37 F2 16 2 schnell 5.6926.606* auf Anfrage Flüssigkeitsdichte Betone nach DAfStB-Richtlinie (FD-Beton)** Lager- und Verkehrsflächen mit XC4, XD3, XF4, XA3, WA C30/37 F2 16 2 schnell 1.6922.205 164,50 Taumitteln XM2 (LP) Lager- und Verkehrsflächen ohne XC4, XD3, XF2, XF3, WA C35/45 F3 16 2 schnell 1.7832.205 176,00 Taumitteln XA3, XM3 Spezialprodukte XC4, XF1, XA1, WU C25/30 F5 16 2 mittel 7.5352.101 165,00 XC4, XD1, XF1, XA1, C30/37 F5 16 2 mittel 7.6552.101 168,00 Easycrete®® – leicht verarbeitbare WU WA Betone XC4, XF1, XA1, WU C25/30 F6 16 2 mittel 7.5362.101 170,00 XC4, XD1, XF1, XA1, C30/37 F6 16 2 mittel 7.6562.101 173,00 WU Steelcrete – Stahlfaserbeton XC4, XF1, XA1, WU C25/30 F4 16 2 mittel Preis gemäß jeweiliger gemäß DAfStb-Richtlinie WA XC4, XD1, XF1, XA1, Leistungsklasse auf Anfrage „Stahlfaserbeton“ C30/37 F4 16 2 mittel WU Steelcrete – Stahlfaserbeton nach XC4, XF1, XA1, WU C25/30 F4 16 2 mittel Zugabemenge; genannte Sorte Preis gemäß Fasergehalt WA mit 25kg/m³ unserer Standard- XC4, XD1, XF1, XA1, auf Anfrage Stahlfaser C30/37 F4 16 2 mittel WU Bei erhöhten Anforderungen an die Ansichtsflächen bzw. bei einer Ausführung als Farbbeton bitte möglichst frühzeitig mit uns in Verbindung treten Sondermischungen C8/10 C1 8 - - 1.1011.100 145,00 C12/15 C1 8 - - 1.2011.100 146,00 Randstein- und Pflasterbeton X0 C20/25 C1 8 - - 1.4011.100 152,00 C25/30 C1 8 - - 1.5011.100 155,00 Sandmischung ohne Normenan- SM 200 C1 2 - - 0.1010.120 167,00 - forderung (Bindemittelgehalt kg/m³) SM 400 C1 2 - - 0.1010.140 177,00 Verfüllbaustoff - SM-VERF-5 - - - - 0.9000.044* 152,00 Hydraulisch gebundene HGT/B - 32 - - 5.0003.111* 147,00 Tragschicht unter Beton - Hydraulisch gebundene HGT/A - 32 - - 5.0003.110* 142,00 Tragschicht unter Asphalt Dränbeton nach Merkblatt DBT - DB15 - 32 - - 5.0003.181 148,00 C1 16 - - 0.6012.103 151,00 Filterbeton - - C1 8 - 0.6011.102 154,00 Mauermörtel* Mauermörtel nach Normalmauermörtel MG III M 10 - 2 - - 4.3030.103 181,00 DIN EN 998-2/DIN V 18580 Landwirtschaftlicher Bau – Betone für die Landwirtschaft nach DIN 11622-2, -5, -22; Erscheinungsdatum 09/2015 XC4, XF1, XA1, WU C25/30 F3 32 2 mittel 1.5333.101 152,00 Stahlbeton für Güllekanäle und Gülletiefbehälter XC4, XD1, XF1, XA1, C30/37 F3 32 2 mittel 1.6533.101 155,00 WU Stahlbeton für Hofbefestigung, XC4, XD3, XF4, XA3 WA C30/37 F2 32 2 schnell 1.6923.202 156,50 Waschplätze, Frost- und Tausalzangriff (LP), XM1, XM2 (OB) Stahlbeton für Futtertische, XC4, XD3, XF2 XF3, C35/45 F3 32 2 schnell 1.7833.202 168,00 Biogasanlagen, Gärfutter(flach-) silos XA3 NACHHALTIG BAUEN Lieferung aus einem CSC-zertifizierten Werk Preis und Verfügbarkeit auf Anfrage (Bronze, Silber, Gold oder Platin)** Beton mit CSC-Zusatzzertifikat CO₂-Modul (Level 1 bis 4)** Preis und Verfügbarkeit auf Anfrage EcoCrete®, der nachhaltige Beton mit bis zu 66 % weniger CO₂ Preis und Verfügbarkeit auf Anfrage (EcoCrete® 30, 40, 50 oder R)*** * nicht in allen Werken verfügbar, ** FDE-Beton auf Anfrage. ** mehr unter www.csc-zertifizierung.de *** mehr unter www.ecocrete.de Alle Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Sie gelten ab 01.05.2022 innerhalb unseres Liefergebiets. 7
SPEZIALPRODUKTE Zementgebundener Porenleichtmörtel Druckfestigkeitsklasse Wärmeleitfähigkeit Trockenrohdichte Baustoff- Preis für Ausgleichsschichten, Verfüllungen in N/mm² (Materialkennwert) Sorten-Nr. in kg/m³ klasse €/m³ und Hinterfüllungen Prüfalter 28 Tage λ10,dry,mat Poriment® Porenleichtmörtel Poriment® 0,4 ca. 400 ca. 0,5 ca. 0,11 A1 4.8069.204 203,00 Poriment® 0,6 ca. 600 ca. 1,2 ca. 0,17 A1 4.8069.206 208,00 Poriment® 0,8 ca. 800 ca. 2,2 ca. 0,23 A1 4.8069.208 213,00 Porenleichtbeton PLB 1,2 ca. 1200 ca. 3,0 - A1 4.8060.212* 153,00 PLB 1,4 ca. 1400 ca. 5,0 - A1 4.8069.214* 152,00 PLB 1,6 ca. 1600 ca. 8,0 - A1 4.8060.216* 150,00 Poriment®/Porenleichtmörtel Produktvarianten werden als Sondermischung hergestellt. Weitere Rohdichten bzw. Druckfestigkeiten auf Anfrage. Biegezugfestig- Druckfestig- Preis Fließestriche Bezeichnung Baustoffklasse Größtkorn Sorten-Nr. keitsklasse keitsklasse €/m³ Fließestriche nach DIN EN 13813 geeignet als CT bzw. CAF nach DIN 18560 F4 C20 CAF A1 8 4.6061.601 216,00 Anhyment® Calciumsulfat-Fließestrich F5 C25 CAF A1 8 4.6061.602 226,00 F6 C30 CAF A1 8 4.6061.603 236,00 F4 C20 CT A1 8 4.6061.501 244,00 CemFlow®-Zementfließestrich F5 C25 CT A1 8 4.6061.502 254,00 Preis gemäß jeweiliger CemFlow® eingefärbt F5 C25 CT A1 8 Ausführung auf Anfrage Fließestriche nach DIN EN 13813 geeignet für dünnschichtige Systeme und Sonderkonstruktionen F4 C20 CAF A1 2 4.6060.601* 298,00 Anhyment® Calciumsulfat-Fließestrich F5 C25 CAF A1 2 4.6060.602* 318,00 F6 C30 CAF A1 2 4.6060.603* 338,00 Frischrohdichte fz-Wert in N/ Einaxiale Druckfestigkeit Preis Bezeichnung Sorten-Nr. in kg/dm³ mm² in N/mm² €/m³ TerraFlow®-Flüssigboden – selbstverdichtender Verfüllbaustoff für Leitungs- und Kanalbau TerraFlow® Flüssigboden (FB)³) bis 0,150 bis 0,3 4.2060.502* 144,00 TerraFlow® FB 1,8 - 2,1 0,150 bis 0,200 0,3 bis 0,8 4.2060.504* 149,00 k.A. > 0,8 4.2060.506* 154,00 TerraFlow® Haltebank (HB)4) TerraFlow® HB 1,9 - 2,3 bis 0,150 bis 0,3 4.2010.501* 144,00 3) Flüssigboden: Ziehfließmaß in Anlehnung an DIN EN 12350-5 ca. 560 - 660 mm (falls nicht anders gefordert) 4) Haltebank: Verdichtungsmaß DIN EN 12350-4 > 1,26 (falls nicht anders gefordert) Bitte beachten Sie, dass zum genannten Preis/m³ mindestens die Zuschläge für Nachhaltigkeit, Energie und Logistik sowie gesetzliche Maut hinzukommen (s. Zusatzleistungen). * Produkte sind nicht in allen Werken verfügbar. Alle Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Sie gelten ab 01.05.2022 innerhalb unseres Liefergebiets. 8
SPEZIALPRODUKTE Druck- Be- Konsistenz- Baustoff- Preis Bezeichnung Biegezugfestigkeit Größtkorn Beton-Nr. festigkeit zeichnung klasse klasse €/m³ Estriche nach DIN EN 13813 geeignet als CT nach DIN 18560 F4 C20 CT C1 A1 8 4.6011.201 157,50 F4 C20 CT F2 A1 8 4.6021.201 160,50 Zementestriche F5 C30 CT C1 A1 8 4.6011.206 162,50 F5 C30 CT F2 A1 8 4.6021.206 165,50 Expositionsklassen/ Festigkeits- Rohdichte- Preis Bezeichnung Konsistenz Größtkorn Sorten-Nr. Feuchteklassen klasse klasse €/m³ Gefügedichter Leichtbeton nach DIN EN 206 / DIN 1045-2 unbewehrter Beton, in nicht beton- X0, WF LC12/13 1,2 F3 8 3.2031.112 272,00 angreifender Umgebung XC1, XC 2, WF LC16/18 1,4 F3 8 3.3131.114 272,00 bewehrte Innenbauteile, Fundamente, Feuchträume XC 3, WF LC20/22 1,4 F3 8 3.4231.114 277,00 LC25/28 1,4 F3 8 3.5531.114 282,00 LC25/28 1,6 F3 8 3.5531.116 277,00 bewehrte und bewitterte Außenbau- XC4, XF1, XA1, teile, Frost- und schwacher LC30/33 1,4 F3 8 3.6531.114 287,00 XD1, WF chemischer Angriff LC30/33 1,6 F3 8 3.6531.116 282,00 LC35/38 1,8 F3 8 3.7531.118 297,00 Leichtbetone mit anderen Druckfestigkeiten und Rohdichten können auf Wunsch erstellt werden. Produkte sind nicht in allen Werken verfügbar Bitte beachten Sie, dass zum genannten Preis/m³ mindestens die Zuschläge für Nachhaltigkeit, Energie und Logistik sowie gesetzliche Maut hinzukommen (s. Zusatzleistungen). MIETPREIS FÖRDERPUMPE Mietpreis Förderpumpe für Fließestriche, Poriment®, Vergußbeton bis 10 m³, inkl. Bedienpersonal, inkl. Schlauchleitung 20 m, inkl. Reinigung auf der Baustelle, pauschal 340,00 € Förderpumpe für Fließestriche, für jeden weiteren angefangenen m³ 17,50 €/m³ Poriment®, Vergussbeton Umwelt- und Sicherheitspauschale, je Einsatz 40,00 € zusätzliche Schlauchleitung (> 20 Meter) 3,50 €/m keine Reinigung auf der Baustelle möglich, pauschal 175,00 € je Standortwechsel auf der Baustelle 60,00 € Sonderleistungen vergebliche Anfahrt 300,00 € Zuschlag für Einsätze nach 17:00 Uhr 10,00 €/m³ Zuschlag für Einsätze samstags von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr 10,00 €/m³ 2. Maschinist (bei Förderhöhen über 30 m bzw. Förderweiten über 100 m generell) 75,00 €/Std. Baustellen mit Förderhöhen über 30 m und/oder Förderweiten über 100 m werden vorab besichtigt und es wird ein Baustellenkonzept erarbeitet. Standplatz für Zugfahrzeug Für den Einsatz unserer Standplatz für Anhängerpumpe Fördergeräte benötigen wir: Reinigungsmöglichkeit, Stromanschluss 220 V, Wasseranschluss Alle Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Sie gelten ab 01.05.2022 innerhalb unseres Liefergebiets. 9
ZUSATZLEISTUNGEN, BESTELLINFORMATIONEN Die angegebenen Preise sind Nettopreise ohne MwSt. Sie sind freibleibend und verstehen sich für einen m³ fertig verdichteten Beton frei Baustelle innerhalb unseres Liefergebiets. Unser Liefergebiet entspricht, wenn nicht anders angegeben oder dargestellt, Preisbasis einem Radius von 15 km um unsere Mischanlage(n). U. g. Zuschläge werden, ohne dass es einer weiteren Vereinbarung bedarf, nach Anfall berechnet. Unsere Preise beinhalten einen nicht skontierbaren Frachtanteil in Höhe von 20,00/m³. Nachhaltigkeits- CO₂-Preis zuschlag (CO₂) 1. Nachhaltigkeitszuschlag in Abhängigkeit bis 50 €/Tonne 2,50 € vom CO₂-Preis* Eine Anpassung des Nachhaltigkeitszuschlags erfolgt quartalsweise, basierend auf dem bis 60 €/Tonne 4,00 € Nachhaltigkeitszuschlag aktuellen Marktpreis (Mittelwert vorherige 3 Monate) für CO₂. bis 70 €/Tonne 5,50 € 2. Nachhaltigkeitszuschlag (insb. CO₂) bis 80 €/Tonne 7,00 € als Festpreis auf Anfrage bis 90 €/Tonne 8,50 € bis 100 €/Tonne 10,00 € Energie- und Logistikkosten Energie- und Logistikzuschlag 2,30 €/m³ Betonpreise beinhalten einen Dieselpreis bis 1,40 €/Liter (netto), Dieselzuschlag* ab 1,50 €/Liter Diesel (netto) zuzüglich 0,50 €/m³ pro 0,10 €/Liter Dieselpreissteigerung. Gesetzlicher Mautzuschlag Gesetzlicher Mautzuschlag 2,50 €/m³ Bei Lieferungen unter 7,5 m³ je Fahrzeug berechnen wir die Differenz zwischen der abgerufenen Menge und Mindermengen 20,00 €/m³ 7,5 m³ als Frachtkostenausgleich für Mindermengen mit einem Aufschlag von Wartezeiten nach Ankunft auf der Baustelle sind zu vermeiden. Wartezeit beginnt mit Ankunft auf der Baustelle und endet mit Beginn der Entladung. Die Regelentladezeit beträgt mit Beginn der Entladung je m³ 5 Minuten. Entladezeit/Wartezeit Wartezeit und weitere Verzögerungen bei der Entladung werden berechnet je angefangener Viertelstunde. 25,00 €/15 Min. Erfolgen Entladung/Einbau über die in DIN EN 206-1/DIN 1045-2 angegebene Verarbeitungs-/Einbauzeit hinaus, entfällt unsere Gewährleistung. Um- und Abbestellungen am Um- und Abbestellungen am Tag der Lieferung werden berechnet mit mindestens 3,00 €/m³ Einsatztag Montag bis Freitag erfolgt die Lieferung in der Zeit von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr zuschlagsfrei (Regelarbeitszeit) - Zuschlag für Lieferung von Montag bis Freitag von 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr (auf Anfrage) 15,00 €/m³ Lieferbereitschaft Zuschlag für Lieferung am Samstag von 06:00 Uhr bis 12:00 Uhr (auf Anfrage) 12,00 €/m³ nach Konditionen für andere, von der Regelarbeitszeit abweichende Lieferzeiten Vereinbarung Änderung des Größtkorns von 0-32 auf 0-16 3,00 €/m³ Änderung des Größtkorns von 0-16 auf 0-8 3,00 €/m³ Zulage Standardbeton ohne Füller/Flugaschemange 3,00 €/m³ Änderung der Festigkeitsentwicklung - Standard ist Mittel 5,00 €/m³ Veränderung von Frischbetoneigenschaften Änderung der Zementart z.B. LH, SR oder Straßendeckenzement 5,00 €/m³ Zugabe von Fließmittel auf Baustelle 5,00 €/I Erhöhung der Konsistenz um eine Klasse im Werk 4,00 €/m³ verlängerte Verarbeitbarkeitszeit mit Abbindeverzögerer um 1,0 bis 3,0 Stunden 4,50 €/m³ jede weitere Stunde (max. 6h) 3,00 €/m³ Saisonzuschlag: Betonieren in der kalten Jahreszeit: 15.11.–15.03. 6,00 €/m³ Heizzuschlag für die Lieferung von vorgewärmten Beton gem. DIN EN 206 / DIN 1045-2 zusätzlich zum Saisonzuschlag, bei Außentemperaturen ab 0°C bis -5°C gemessen um 06:00 Uhr am Lieferwerk. Bei Temperaturen 10,00 €/m³ unter -5°C müssen wir uns die Lieferbereitschaft vorbehalten. Temperatur/Witterung Maßnahmen zur Einhaltung der nach DIN und ZTV höchstzulässigen Betontemperatur von +30°C und +25°C gehen zu Lasten des Auftraggebers. Ab 25 °C Betontemperatur behalten wir uns vor, erforderliche Zusatzmittel auf Anfrage (Sommer-VZ) einzusetzen. Bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt und hochsommerlichen Temperaturen kön- nen wir zugesagte Liefermengen und die Einhaltung der genormten Betontemperatur nicht gewährleisten. * Wir werden diese Zusatzkosten im weiteren Verlauf des Jahres ab einem Dieselpreis von 1,40 €/Liter netto (bzw. 1,67 €/Liter brutto, Referenzquelle ADAC: https://www.adac.de/news/aktueller-spritpreis/) mit einer Steigerung von 0,50 €/m³ Transportbeton pro 0,10€/Liter anpassen (senken/erhöhen). Die Anpassungen erfolgen 14-tägig, immer zum 1. und 15. eines jeden Monats. Alle Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Sie gelten ab 01.05.2022 innerhalb unseres Liefergebiets. 10
Einmischen kundeneigener Zusatzmittel oder Zusatzstoffe (hierdurch entfällt die Gewährleistung für unseren Beton). 5,00 €/m³ Prüfprotokolle, Ausdruck der Soll-Ist-Werte für alle Betongüten (bei ZTV-Ing.-Betonen inklusive) 2,00 €/m³ Rohrentladung, ab Konsistenz > F4 pauschal pro Fahrzeug 85,00 €/ Service/Dienstleistung Versiegelung CemFlow® Top, 2-komponentige Kunstharzversiegelung (Sperrgrundierung für CemFlow®-Ausfüh- 15,00 €/kg rung als Schnellestrich zur früheren Belegereife, nach ca. 7 bis 11 Tagen, 10 kg Gebinde) Haftemulsion (Sika-Control E-260) für CemFlow® als Verbundestrich 7,50 €/kg Kosten für zurückgenommenen Frischbeton nach Aufwand, mind. 150,00 €/m³ Sollten sich Zement-, Zusatzstoff- oder Zusatzmittelpreise während eines laufenden Liefervertrages erhöhen, werden die Mehrkosten an den Auftraggeber weiterberechnet. Kostensteigerungen auf Grund gesetzlicher oder Gleitklausel behördlicher Reglementierungen (z.B. LKW-Maut, Chromatreduzierung, etc.) werden ab dem Datum der Einführung weiterberechnet. Sollten wir aufgrund von Engpässen in der Flugaschebelieferung zu Umstellungen der Betonsorten/Rezepturen gezwungen sein, so behalten wir uns vor, die entstehenden Mehrkosten weiterzuberechnen. Unsere Produkte unterliegen der ständigen Qualitätskontrolle gem. DIN EN 206-1/DIN 1045-2 (Eigen- und Fremdüberwachung). Hinweis Wir verkaufen ausschließlich zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit dem Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle früheren Ausgaben ihre Gültigkeit. Bestellen Sie den Beton frühzeitig bei der Werks- oder Zentraldisposition und machen Sie dabei folgende Angaben: Name und Anschrift des Auftraggebers, Rechnungsanschrift, Baustellenanschrift/-telefonnummer, Gesamtbedarf und stündliche Einbaumenge, Beton-Nummer bzw. Eigenschaften des Betons/Bauteilanforderungen, Lieferzeitpunkt und Einbauart. Bei größeren Bedarfsmengen ist der Termin einige Tage vor der Betonage mit uns abzustimmen. Änderungen der Liefertermine teilen Sie uns bitte mindestens Betonbestellung einige Tage vor Lieferbeginn mit. Betone bereits beladener oder unterwegs befindlicher Fahrzeuge gehen zu Lasten des Auftrag gebers. Unsere Fahrer dürfen keine verbindlichen Bestellungen entgegennehmen. Für die Auswahl der Betongüte gemäß den einschlägigen DIN-Vorschriften und DAfStb-Richtlinien ist der Besteller verantwortlich. Das Lieferwerk übernimmt keine Gewähr für Produkteigenschaften, die ihm nicht genannt wurden. Beton für Decken, Quellfähige Bestandteile (z. B. Holz) sind gemäß DIN EN 12620 bei Verwendung von Naturkies für die gelieferten Betone/Estriche Brückenüberbauten, nicht gänzlich auszuschließen. Für Schäden aus Oberflächenbearbeitungen, maschinellem Glätten, Vakuumieren, Sandstrahlen etc. Gehwegkappen, übernehmen wir keine Gewährleistung. Maschinelles Glätten wird bei Verwendung von Luftporenbeton nicht empfohlen (evtl. Luft- Betonböden etc. blasenbildung unter der Oberfläche). Menge 1 m³ Transportbeton entspricht volumen- und gewichtsmäßig 1 m³ normgerecht verdichteten Beton ±3 % Gewichtstoleranz. Die Anlieferung setzt einen befestigten, rutschfesten, für Fahrzeuge mit max. 38 t Gesamtgewicht gefahrlos befahrbaren Weg bis zur Entladestelle voraus (Durchfahrtsbreite mind. 3,0 m; Durchfahrtshöhe mind. 4,0 m). Die Entgegennahme der Lieferung ist Anlieferung auf dem Lieferschein mit Unterschrift und Wiederholung des Namens in Druckbuchstaben zu bestätigen. Das Gleiche gilt für die Zugabe von Zusatzmitteln auf der Baustelle. Wird die Annahme von bestelltem Beton ohne unser Verschulden verweigert, gilt der Auftrag als ausgeführt. Annahmeverweigerung Die Menge wird voll berechnet zuzüglich evtl. Handlingskosten des nicht angenommenen Betons. Vorkehrungen für die Reinigung der Betonfahrzeuge sowie die Entsorgung des Restbetons sind auf der Baustelle durch die Reinigung/Entsorgung Bauleitung und in deren Verantwortung zu treffen. Im Bereich des Ablade- bzw. Reinigungsplatzes übernehmen wir keine Haftung für Schäden – auch nicht für evtl. Umweltschäden – aus dem Entlade-, Spül- und Reinigungsvorgang. Um einen pünktlichen und reibungslosen Einsatz der Betonpumpen zu gewährleisten, stimmen Sie bitte die gewünschten Termine Betonpumpen frühzeitig, mindestens 48 Stunden vor Einbaubeginn, mit unserer Disposition ab. Laborleistungen Laborleistungen richten sich nach den individuellen Gebührenkatalogen unseres Partners, der Betotech Baustofflabor GmbH. Für die Güte des Betons wird die Gewährleistung im Übergabezustand von uns nur dann übernommen, wenn das Fahrzeug bei Eintreffen auf der Baustelle unverzüglich und zügig entladen werden kann. Eine Veränderung des Betons auf der Baustelle durch den Auftraggeber, beispielsweise durch zusätzliche Wasserzugabe und andere Zusatzmittel und -stoffe, ist nach DIN 1045-2/ EN 206 verboten und entbindet uns von der Gewährleistung. Unseren Fahrern ist eine Wasserzugabe untersagt! Wir weisen Gewährleistung ausdrücklich darauf hin, dass das Erreichen der vorgenannten Eigenschaften eine sachgerechte, nach dem Stand der Technik durchzuführende Vorbereitung auf der Baustelle und Verarbeitung sowie Nachbehandlung des Betons voraussetzt. Zusätzliche Sondereigenschaften wie Zugfestigkeit, E-Modul, Elektrolytwiderstand, Blutneigung usw. sind kostenpflichtige Zusatzprüfungen, bedürfen unserer gesonderten schriftlichen Bestätigung und können ansonsten nicht gewährleistet werden. Alle Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Sie gelten ab 01.05.2022 innerhalb unseres Liefergebiets. 11
ANWENDUNGSHINWEISE SCHLÜSSEL FÜR DIE HEIDELBERGER BETON SORTENNUMMER BETONARTEN DRUCKFESTIG- EXPOSITIONS- KONSISTENZ- GRÖSSTKORN ZEMENT SPEZIALEIGENSCHAFTEN KEITSKLASSE KLASSENGRUPPE KLASSE Die Ziffern 7 und 8 der Sorten- nummerierung beschreiben besondere Betoneigenschaften wie z. B. Wasser- B D E K G Z undurchlässigkeit, Spritzbeton etc. Genauere Angaben erfahren Sie über Ihren Heidelberger Beton Partner. X • X X X X • X X X ZIFFER 1 ZIFFER 2 ZIFFER 3 ZIFFER 4 ZIFFER 5 ZIFFER 6 ZIFFER 7 ZIFFER 8 Weitere Angaben können notwendig sein. Nehmen Sie zu speziellen Fragen, wie z. B. lange Verarbeitungsfähigkeit, Pumpbarkeit, Sichtbetonoberflächen und für die Definition von Spezialbetonen (hochfeste Betone, Leichtbetone, Stahlfaserbetone, Betone nach ZTV usw.) die Beratung Ihres Heidelberger Beton Partners in Anspruch. VORGEHENSWEISE 1. LEGEN SIE DIE BETONART FEST 4. LEGEN SIE DIE KONSISTENZ FEST: Tabelle 5. Die nachfolgenden Schritte definieren die Heidelberger 5. LEGEN SIE DAS GRÖSSTKORN FEST: Tabelle 6. Beton Sortennummer. Bitte wählen Sie im ersten Schritt die Betonart: Tabelle 1. 6. WÄHLEN SIE EINEN ZEMENT Die Festigkeitsentwicklung bestimmt die Ausschalfristen 2. GEBEN SIE DIE DRUCKFESTIGKEITSKLASSE AN und die Nachbehandlungsdauer: Tabelle 7. Wenn sich aus den gewählten Expositionsklassen unterschied- liche Mindestdruckfestigkeiten ergeben, muss die höchste 7. GEBEN SIE DIE FEUCHTIGKEITSKLASSE AN: Tabelle 8. Druckfestigkeitsklasse gewählt werden (Tabelle 2). 3. WÄHLEN SIE DIE EXPOSITIONSKLASSEN AUS Wählen Sie zuerst mindestens eine Expositionsklasse für die Bewehrung und danach die zutreffende(n) für den Beton aus: Tabelle 4. Bestimmen Sie anschließend die zugehörige Exposi- tionsklassengruppe: Tabelle 3. Tabelle 1: Betonarten Tabelle 2: Druckfestigkeitsklasse 1 und 5 bis 9 3 Leichtbeton B D 2 ab C50/60 bis C45/55 (inkl. HFLB) 0 Ohne Güte und Beton nach Zusammensetzung 0 – C50/60 – 1 Betone bis C45/55 1 C8/10 C55/67 LC8/9 2 Betone ab C50/60 2 C12/15 C60/75 LC12/13 3 Leichtbeton (inkl. HFLB) 3 C16/20 C70/85 LC16/18 4 Mörtel/Estrich 4 C20/25 C80/95 LC20/22 5 ZTV 5 C25/30 C90/105 LC25/28 6 Bohrpfahl-, Unterwasser-, Kanalbeton 6 C30/37 C100/115 LC30/33 7 Easycrete® 7 C35/45 – LC35/38 8 Stahlfaserbeton Steelcrete 8 C40/50 – LC40/44 9 Spezialbetone 9 C45/55 – ab LC45/50 12
Tabelle 3: Expositionsklassengruppen Tabelle 5: Konsistenzklassen E K Konsistenz 0 0 XO und außerhalb DIN EN 206-1/DIN 1045-2 Sehr steif außerhalb DIN 0 C0 ≥ 1,46 EN 206-1/DIN 1045-2 1 XC1, XC2 1 Steif F1 < 34 C1 1,45 bis 1,26 2 XC3 2 Plastisch F2 35 bis 41 C2 1,25 bis 1,11 3 XC4, XF1, XA1 3 Weich F3 42 bis 48 C3 1,10 bis 1,04 XD1 (mit LP), XS1 (mit LP), XF2 (mit LP), XF3 (mit LP), XM2 4 4 Sehr weich F4¹ 49 bis 55 (mit LP und Oberflächenbehandlung) 5 XS1, XD1, XM1, XM2 (mit Oberflächenbehandlung) 5 Fließfähig F5¹ 56 bis 62 Easycrete® F 6 XD2 (mit LP), XS2 (mit LP), XF4 (mit LP), XA2 (mit LP) 6 Sehr fließfähig F6¹ 63 bis 70 Easycrete® SF 7 XD2, XS2, XF2, XF3, XA2 9 Selbstverdichtend SV¹ > 70 Easycrete® SV 8 XD3, XS3, XA3, XM3 (Gesteinskörnung!), XM2 1 Konsistenz ≥ F4 mit Fließmitteln herzustellen. XD3 (mit LP), XS3 (mit LP), XA3 (mit LP), XM2 (mit LP) und XM3 (mit LP), 9 Sonstige Tabelle 4: Expositionsklassen Tabelle 6: Größtkorn der Gesteinskörnung Klasse Umgebung max. w/z min. fck min. z [kg/m³] G Nennwert¹ 4 5 8 11 16 22 32 63 Kein Korrosions- oder XO – C8/10 – Rundkorn 0 1 1 2 2 3 3 4 Angriffsrisiko XC Bewehrungskorrosion, ausgelöst durch Karbonatisierung Splitt 5 5 5 6 6 7 7 8 XC 1 Trocken o. ständig nass 0,75 C16/20 240 1 Nennwert des Größtkorns der Lieferkörnungen in mm nach DIN EN 12620. Der Nennwert des Größtkorns der Gesteinskörnung (Dmax) ist unter Berücksichtigung der Betondeckung und der XC 2 Nass, selten trocken 0,75 C16/20 240 kleinsten Querschnittsmaße auszuwählen. XC 3 Mäßige Feuchte 0,65 C20/25 260 XC 4 Wechselnd nass/trocken 0,60 C25/30 280 Bewehrung Bewehrungskorrosion, verursacht durch Chloride, XD außer Meerwasser Tabelle 7: Zement XD 1 Mäßige Feuchte 0,55 C30/37¹ 300 XD 2 Nass, selten trocken 0,50 C35/45¹ 320 Z 1 2 3 4 XD 3 Wechselnd nass/trocken 0,45 C35/45¹,² 320 Standardzement Hochwertzement Hochofenzement SR-Zement (mittel) (schnell) (langsam) XS XS Bewehrungskorrosion, verursacht durch Chloride aus Meerwasser XS 1 Salzhaltige Luft 0,55 C30/37¹ 300 XS 2 Unter Wasser 0,50 C35/45¹,² 320 XS 3 Tide-, Spritzwasserbereiche 0,45 C35/45¹ 320 Tabelle 8: Feuchtigkeitsklasse XF Frostangriff mit und ohne Taumittel Klasse Umgebung: Betonkorrosion infolge Alkali-Kieselsäurereaktion Mäßige Wassersättigung, XF 1 0,60 C25/30 280 ohne Taumittel Beton, der nach normaler Nachbehandlung nicht längere Zeit WO feucht und nach dem Austrocknen während der Nutzung weitgehend Mäßige Wassersättigung, 0,55 C25/30³ 300 trocken bleibt. XF 2 mit Taumittel 0,50 C35/45² 320 Hohe Wassersättigung, 0,55 C25/30³ 300 WF Beton, der während der Nutzung häufig oder längere Zeit feucht ist. XF 3 ohne Taumittel 0,50 C35/45² 320 Beton, der zusätzlich zu der Beanspruchung nach Klasse WF häufiger Hohe Wassersättigung, WA XF 4 0,50 C30/37³ 320 oder langzeitiger Alkalizufuhr von außen ausgesetzt ist. mit Taumittel Beton, der hoher dynamischer Beanspruchung und direktem WS XA Betonkorrosion durch chemischen Angriff Alkalieintrag ausgesetzt ist. Beton XA 1 Chemisch schwach angreifend 0,60 C25/30 280 XA 2 Chemisch mäßig angreifend 0,50 C35/45¹,² 320 , XA 3 Chemisch stark angreifend 0,45 C35/45¹ ⁵ 320 XM Betonkorrosion durch Verschleißbeanspruchung 1 Bei LP-Beton z. B. wegen XF eine Festigkeitsklasse niedriger. XM 1 Mäßiger Verschleiß 0,55 C30/37¹ 300 2Bei langsam und sehr langsam erhärtenden Betonen (r < 0,30) eine Festigkeitsklasse niedriger. Die Druckfestigkeit zur Einteilung in die geforderte Druckfestigkeitsklasse muss im Alter von Starker Verschleiß, mit Oberfl.-Beh. 0,55 C30/37¹ 300 XM 2 28 Tagen bestimmt werden. ohne Oberfl.-Beh. 0,45 C35/45¹ 320 3 Mit Luftporenbildnern herzustellen. 4 Hartstoffe nach DIN 1100 erforderlich. XM 3 sehr starker Verschleiß 0,45 C35/45¹,⁴ 320 5 Zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich. 13
14 BETON- PUMPEN © Steffen Fuchs
MIETPREISE BETONPUMPEN Verteilermasthöhe Schlauchpumpe bis 24 m bis 36 m bis 42 m bis 46 m bis 52 m Mindesteinsatzpreis – nicht rabattfähig 345,00 € 345,00 € 435,00 € 555,00 € 610,00 € 830,00 € (zuzüglich Umwelt- und Sicherheitspauschale) Umwelt - und Sicherheitspauschale je Einsatz 40,00 € 40,00 € 40,00 € 40,00 € 40,00 € 40,00 € Nutzpreise, Fördermenge je Aufstellungsort 0,01–8,00 m³ pauschal 395,00 € 385,00 € 500,00 € 555,00 € 610,00 € 830,00 € 8,01–16,00 m³ pauschal 420,00 € 400,00 € 520,00 € 595,00 € 645,00 € 870,00 € 16,01–25,00 m³ pauschal 445,00 € 420,00 € 535,00 € 645,00 € 700,00 € 950,00 € 25,01–50,00 m³ je m³ 18,00 € 18,00 € 21,00 € 23,50 € 25,00 € 27,50 € 50,01–100,00 m³ je m³ 16,50 € 17,00 € 20,00 € 22,50 € 24,00 € 26,00 € 100,01–250,00 m³ je m³ 15,50 € 15,00 € 19,00 € 21,50 € 23,00 € 25,00 € über 250,01 m³ je m³ 13,00 € 14,00 € 17,00 € 19,50 € 21,00 € 23,00 € Stundenmietsatz bei Unterschreitung 15 m³/h 15 m³/h 20 m³/h 25 m³/h 25 m³/h 25 m³/h der Förderleistung pro Stunde 150,00 € 160,00 € 185,00 € 300,00 € 350,00 € 400,00 € Energiekostenzuschlag 1,05 € je m³ 1,05 € je m³ 1,05 € je m³ 1,05 € je m³ 1,05 € je m³ 1,05 € je m³ Standortwechsel auf der Baustelle je Wechsel 80,00 € 75,00 € 95,00 € 130,00 € 145,00 € 160,00 € Baustelle ohne pauschal 160,00 € 160,00 € 210,00 € 260,00 € 260,00 € 300,00 € Reinigungsmöglichkeit Wartezeit je Stunde 150,00 € 160,00 € 185,00 € 300,00 € 350,00 € 400,00 € Vergebliche Anfahrt pauschal 330,00 € 330,00 € 420,00 € 555,00 € 610,00 € 830,00 € Abbestellung am Einsatztag pauschal 330,00 € 330,00 € 420,00 € 555,00 € 610,00 € 830,00 € Pauschale für den Transport von mehr als 10 lfdm Schlauch- oder Rohrleitung auf Mastpumpen* 40,00 € je Einsatz Schlauch- bzw. Rohrleitung an Schlauchpumpen bis DN 65 6,00 € je lfdm Schlauch- bzw. Rohrleitung an Mastpumpen ab DN 65** 9,00 € je lfdm Zuschlag Schlauch- bzw. Rohrverlegung ohne bauseitiges Hilfspersonal 11,50 € je lfdm Reinigungspool zum Verbleib auf der Baustelle und geht ins Eigentum des AG über 50,00 € je Stück Bogen für Schlauch- und Rohrleitung 5,00 € je Stück Reduzierung für Schlauch- und Rohrleitung 25,00 € je Stück Betonabsperrventil/Quetschventil 25,00 € je Einsatz Zusätzlicher An- und Abtransport von Schlauch- bzw. Rohrleitungen 100,00 €/h Samstagszuschlag bis 13 Uhr und werktags von 17 bis 20 Uhr 150,00 € je Einsatz Nachtstundenzuschlag von 20 bis 6 Uhr und Samstag ab 13 Uhr 75,00 €/h Sonn- und Feiertagszuschlag (von Abfahrt bis Ankunft Betriebsstätte) nach Vereinbarung Saisonzuschlag von 1. Dezember bis 28. Februar 20,00 € je Einsatz Zuschlag beim Pumpen von Faserbeton, Leichtbeton oder Schwerbeton 6,00 € je m³ Zweiter Maschinist, bei Schlauchpumpen ab 50 m generell 85,00 €/h Zuschlag Hallenpumpe 1,25 € je m³ Mehrkosten auf Nachweis Schwerlastgenehmigung und Begleitfahrzeug (falls erforderlich)*** jedoch mindestens 450,00 € Mechanischer Rundverteiler RV 10/2 auf Anfrage Mietpreise für Hochdruckpumpen und Spezialtechnik auf Anfrage Mietpreise für Schlauch- bzw. Rohrleitungen auf Anfrage Hydraulischer Rundverteiler 18-03 auf Anfrage * Nur unter Berücksichtigung der zulässigen Achslasten! ** Die Herstellerangaben sind einzuhalten. *** Der Einsatz von Betonpumpen der Verteilermastgrößen ab 42 m erfolgt vorbehaltlich einer gültigen Ausnahmegenehmigung nach § 70 und § 29 der StVZO und kann den Einsatz von Begleitfahrzeugen BF2 oder BF3 beinhalten. Alle Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Sie gelten ab 01.05.2022 innerhalb unseres Liefergebiets. 15
HINWEISE ALLGEMEINE HINWEISE Gegenstand jeder Vermietung eines Betonfördergerätes sind unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Betonfördergeräten“. BEI IHRER BESTELLUNG BENÖTIGEN WIR FOLGENDE ANGABEN: 1. Anschrift des Mieters (Rechnungsanschrift) 2. Baustellenbezeichnung (Ort, Straße und Hausnummer) 3. Betonmenge, Betonsorte, Konsistenz und Betonlieferant 4. Gewählte Betonpumpe, erforderliche Förderlänge und Förderhöhe* 5. Bauteil (z. B. Fundament, Decke, Wände, Stützmauer) 6. Zeitpunkt des Pumpbeginns (Tag, Uhrzeit) 7. Wir bitten um rechtzeitige Bestellung HINWEISE ZUR ABRECHNUNG ■ Für die Berechnung liegen Grundbetrag, Arbeitszeit sowie Sonderleistungen zugrunde. ■ Der Mietpreis wird berechnet aus der Summe des Nutzpreises und Preisen für Sonderleistungen und Zuschläge. ■ Der Berechnungszeitraum für den Stundenmietpreis ergibt sich aus „bestellter Pumpbeginn bis Abfahrt Baustelle“ sowie einer pauschalierten Aufbauzeit: für Betonpumpen < 36 m je 30 min und für Betonpumpen ≥ 36 m je 45 min vor „bestellter Pumpbeginn“. ■ Für den Einsatz von Schlauchpumpen im Stundenmietpreis und mit mehr als 25 m Schlauch wird der Zeitraum „Ankunft Baustelle bis Abfahrt Baustelle“ zugrunde gelegt. ■ Auf- bzw. Abbau von Rohr- oder Schlauchleitungen werden nach Aufwand berechnet; Berechnungsgrundlage siehe „Sonderleistungen und Zuschläge“. ■ Wartezeiten auf der Baustelle werden laut Preisliste „Sonderleistungen und Zuschläge“ abgerechnet. ■ Baustellenbesichtigung durch einen unserer Mitarbeiter ist im Auftragsfall kostenlos. Andernfalls erfolgt eine Berechnung nach Zeitaufwand mit 85,00 €/h. ■ Mit Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle bestehenden Preislisten ihre Gültigkeit. ■ Wir behalten uns vor, außergewöhnliche Erhöhungen, insbesondere der Diesel- und Ölpreise, Energie- und Personalkosten, sowie bei Steuern und Autobahngebühren für LKW an Sie weiterzugeben. ■ Die Bestellung der Pumpe beinhaltet nicht die Bestellung des zu befördernden Materials (z. B. Estrich, Beton). ■ Unsere Preise sind Nettopreise, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, ohne Abzug von Skonto sofort nach Rechnungseingang zahlbar. ■ Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. ■ Die Preise sind nicht skontofähig, da sie ausschließlich Dienstleistungen betreffen. ■ Zahlungsziel: sofort netto Kasse. © Steffen Fuchs * Wir verweisen auf die Sicherheitscheckliste für Betonpumpen, abgestimmt mit dem BTB, der BG RCI und BG Bau. Alle Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Sie gelten ab 01.05.2022 innerhalb unseres Liefergebiets. 16
HINWEISE ZUM EINSATZ VON BETONPUMPEN ■ Beim Betonlieferanten ist vom Auftraggeber ein pumpfähiger ■ Der Auftraggeber muss für genügend Hilfskräfte (mind. Beton zu bestellen. 2 Personen) zum Auf- und Abbau von bestellten Schlauch- und ■ Der Auftraggeber hat notwendige behördliche Genehmigungen Rohrleitungen sorgen. für Straßen- und Bürgersteigsperrung rechtzeitig zu erwirken. ■ Bei Rohr- bzw. Schlauchleitungen muss eine Anpumpschlämme ■ Der Einsatz von Betonpumpen der Verteilermasthöhe ab 42 m durch den Auftraggeber bereitgestellt werden. Diese ist beim erfolgt vorbehaltlich einer gültigen Ausnahmegenehmigung Betonwerk zu bestellen und wird im Fahrmischer angeliefert. nach § 70 und § 29 der StVZO und kann den Einsatz von Entstehende Kosten sind durch den Auftraggeber zu tragen. Begleitfahrzeugen BF2 oder BF3 beinhalten. Bitte beachten ■ Auf der Baustelle muss ein geeigneter Wasseranschluss vor Sie bei Ihrer Bestellung längere Abruffristen. gehalten werden. ■ Zufahrtswege müssen gut befahrbar, der Aufstellungsort ■ Frischbeton ist alkalisch, deshalb müssen Haut und Augen ge- tragfähig sein. Betonpumpe und Aufstellort sind daher auch schützt werden. Bei Berührung gründlich mit Wasser spülen. so auszuwählen, dass die Bodenbeschaffenheit der durch den Bei Augenkontakt bitte einen Arzt aufsuchen. Einsatz der Betonpumpe auftretenden Bodenbelastung stand- ■ Im Bereich des Ablage- bzw. Reinigungsplatzes übernehmen hält (bitte Abstützdruck bei unterschiedlichen Betonpumpen wir keine Haftung für Schäden – auch nicht für Umwelt beachten, siehe nachfolgende Tabelle). Bei Zweifeln hat der schäden – aus dem Entlade-, Spül- und Reinigungsvorgang. Auftraggeber uns zu kontaktieren, damit die weitere Vorge- ■ Ersatzpumpen auf Anfrage. hensweise gemeinsam festgelegt werden kann. ■ Auf der Baustelle muss die Möglichkeit zum Reinigen der ■ Auf ausreichenden Abstand zu Hochspannungsleitungen Betonpumpe und der Rohrleitung sowie zur Ablagerung ist zu achten. von Betonresten gegeben sein. Ist keine Reinigung auf der ■ Die Betonpumpe und der Fahrmischer sind generell, ins- Baustelle möglich, erfolgt die Berechnung laut Preisliste. besondere jedoch beim Rückwärtsfahren von geeignetem ■ Wir verweisen auf die gesetzliche Regelarbeitszeit. Personal des Mieters einzuweisen. ■ Im Spritzbereich der Betonpumpe und des Reinigungsplatzes dürfen keine Fahrzeuge oder sonstige gefährdete Gegenstände abgestellt sein, vorhandene Gebäude oder Bauteile usw. müssen entsprechend durch den Auftraggeber geschützt werden. Arbeits- und Aufstellparameter* Max. Abstützlast je Stütze Pumpe Höhe (m) Tiefe (m) Alle Maße sind ca.-Maße Vorn (t) Hinten (t) 9,5 m 24 14 14 9,5 20 m M 24 5,6 m 2,6 m Durchfahrtshöhe 3,95 m 11,5 m 36 23 18 18,5 32 m M 36 6,3 m 6,3 m Durchfahrtshöhe 3,95 m 13,0 m 38 m 42 30 22,5 23,5 M 42 7,9 m 7,9 m Durchfahrtshöhe 4,00 m 11,5 m 45 30 25 25 40 m M 46 8,5 m 8,5 m Durchfahrtshöhe 4,00 m 14,0 m 52 38 34 35 48 m M 52 10,4 m 10,2 m Durchfahrtshöhe 4,00 m * Die genauen Maße können den jeweiligen Technischen Merkblättern entnommen werden. Alle Angaben sind ca.-Angaben. 17
SERVICES/ LABORLEISTUNGEN ÜK2-BETON DAS BETOTECH QUALITÄTSSICHERUNG LEISTUNGSSPEKTRUM AUF DER BAUSTELLE AUF EINEN BLICK Betone der Expositionsklassen XD, XA, XM, XF2, XF3, XF4, XS ■ Betontechnologie und Laborleistungen und Betone der Festigkeitsklasse C25/30 mit besonderen ■ Anwendungstechnik Eigenschaften sowie alle Betone ab der Festigkeitsklasse ■ Baustoffprüfung C30/37 unterliegen der Baustellen-Überwachungspflicht (siehe Tabelle unten). ■ Bauwerksuntersuchung ■ Güteprüfung Für die Betreuung solcher Baustellen stellen wir für Sie gerne ■ Qualitätssicherung den Kontakt zu unserem Partner Betotech her. ■ Produktentwicklung Betotech steht für Labore bzw. Betonprüfstellen, die Ihnen mit ■ Musterplatten Farbbeton/Sichtbeton ihrem betontechnologischen Know-how als kompetenter Part- ner zur Seite stehen. Fordern Sie unverbindlich ein Angebot an. Überwachungsklassen ÜK1 ÜK2a ÜK3a Festigkeitsklasse für Normal- und ≥ C30/37 und ≤ C25/30b ≥ C55/67 Schwerbeton ≤ C50/60 Festigkeitsklasse für Leichtbeton nicht anwendbar ≤ LC25/28 ≥ LC30/33 D1,0 bis D1,4 und D1,6 bis D2,0 ≤ LC25/28 LC30/33 und LC35/38 ≥ LC40/44 XS, XD, XA, XMc Expositionsklasse X0, XC, XF1 – XF2, XF3, XF4d Besondere Beton für wasserundurchlässige – – Betoneigenschaften Baukörper (z. B. Weiße Wannen)d, e Probenahme auf der Baustelle mind. 3 Proben pro 300 m³ mind. 3 Proben pro 50 m³ – durch Bauunternehmungf oder je 3 Betoniertage oder je Betoniertag a Wird Beton der Überwachungsklassen 2 und 3 eingebaut, muss die Überwachung durch das Bauunternehmen zusätzlich die Anforderungen von Anhang NC erfüllen und eine Überwachung durch eine dafür anerkannte Überwachungsstelle nach Anhang ND durchgeführt werden. b Spannbeton der Festigkeitsklasse C25/30 ist stets als Überwachungsklasse 2 einzuordnen. c Gilt nicht für übliche Industrieböden. d Beton mit hohem Wassereindringwiderstand darf in die Überwachungsklasse 1 eingeordnet werden, wenn der Baukörper nur zeitweilig aufstauendem Sickerwasser ausgesetzt ist und wenn in der Projektbeschreibung nichts anderes festgelegt ist. eB esondere Betoneigenschaften: ■ Unterwasserbeton ■ Beton für hohe Gebrauchstemperaturen T ≤ 250 °C ■ Strahlenschutzbeton (außerhalb des Kernkraftwerkbaus) ■ Für besondere Anwendungsfälle (z. B. verzögerter Beton, Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) sind die jeweiligen DAfStb-Richtlinien anzuwenden. f Diejenige Anforderung ist maßgebend, welche die größte Anzahl von Proben ergibt. 18
BETOTECH BAUSTOFFLABOR GMBH BEREICH BERLIN-BRANDENBURG ONSITE Am Nordhafen 11, 15711 Königs Wusterhausen Telefon 03375 5628-60, Telefax 03375 5628-28 DIE APP FÜR DIE BAUSTELLE berlin-brandenburg@betotech.de it „OnSite“ Baustellen und Beton-Bestellungen auf einen M Blick auf Ihrem Smartphone! Planen Sie Ihre Betonagen BEREICH THÜRINGEN-SACHSEN mit den genauen Ankunftszeiten unserer Mischer auf Ihrer Fasanerieweg 24, 99098 Erfurt-Vieselbach Baustelle. Telefon 036203 68820, Telefax 036203 68888 thueringen-sachsen@betotech.de SERVICEPOINT SACHSEN Muldestraße abseits, 08056 Zwickau Telefon 0375 353133-42, Telefax 0375 353133-44 www.betotech.de WEITERE PARTNER IN DER REGION: HEIDELBERGER BETON GERSDORF GMBH & CO. KG TBG TRANSPORTBETON REICHENBACH GMBH & CO. KG Plutostraße Alte Ziegelei 6 09355 Gersdorf 08468 Reichenbach Telefon 037203 65791 Telefon 03765 13247 Telefax 037203 65799 Telefax 03765 12124 www.heidelbergcement.de/de/beton/gersdorf www.heidelbergcement.de/de/beton/reichenbach TBG ILM-BETON GMBH & CO. KG TBG TRANSPORTBETON ODER-SPREE GMBH & CO. KG Feldstraße 40 Markt 2a 99310 Arnstadt-Rudisleben 16269 Wriezen Telefon 03628 6626-16 Telefon 033456 464-0 Telefax 03628 6626-26 Telefax 033456 464-19 www.heidelbergcement.de/de/beton/ilm-beton www.heidelbergcement.de/de/beton/oder-spree 19
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN VERKAUF VON TRANSPORTBETON, WERKFRISCHMÖRTEL UND WERKFRISCHESTRICH. NACHFOLGEND KURZ ALS „BETON/BAUSTOFF” BEZEICHNET. Stand: September 2020 Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden III. MÄNGELANSPRÜCHE/HAFTUNG Bedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers verpflichten uns 1. Wir gewährleisten, dass die Betone/Baustoffe unseres Betonverzeichnisses auch dann nicht, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. nach den geltenden Vorschriften hergestellt, überwacht und geliefert werden. Für sonstige Betone/Baustoffe gelten jeweils besondere Vereinbarungen. I. ANGEBOT Die Druckfestigkeit wird bei unseren Betonen an Probewürfeln mit 100 mm 1. Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge gelten erst als zustande gekom- Kantenlänge bestimmt. Betone der Festigkeitsklasse C 8/10, C12/15, C16/20, men, wenn unsere schriftliche Bestätigung vorliegt bzw. wenn Versandanzeige, C20/25 und C25/30 können Anteile an Rückbeton enthalten. Muster, Proben Lieferschein oder Rechnung erteilt worden ist. oder Prospektangaben sind Beispiele und beinhalten keine Garantie oder Ge- 2. Unserem Angebot liegen unsere jeweils gültigen Preislisten und Betonverzeich- währleistung einer bestimmten Beschaffenheit. Soweit nicht ausdrücklich etwas nisse zugrunde soweit nicht gesondert vereinbart. Leistungsverzeichnisse, auf anderes vereinbart wurde, stellen optische Abweichungen von Mustern, Proben die der Besteller Bezug nimmt, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn oder Prospektangaben daher keinen Mangel dar und berechtigen nicht zu einer unsere Angebote darauf Bezug nehmen und nur insoweit, als sie uns offen- Reklamation. gelegt wurden. 2. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer oder die nach Ziffer II. Abs. 3 3. Für die richtige Auswahl der Beton-/Baustoffsorte, -eigenschaften und -menge zur Abnahme als bevollmächtigt geltende Person unseren Beton/ Baustoff mit ist allein der Käufer verantwortlich. Er hat die einschlägigen DIN-Normen zu Zusätzen, Wasser, Beton/Baustoffe anderer Lieferanten oder mit Baustellenbe- beachten. ton/-baustoff vermengt oder sonst verändert oder vermengen oder verändern lässt oder verzögert abnimmt, es sei denn, der Käufer weist nach, dass die Ver- II. LIEFERUNG UND ABNAHME änderung des Beton/Baustoff den Gewährleistungsfall nicht herbeigeführt hat. 1. Die Auslieferung erfolgt bei Abholung im Werk, ansonsten an der vereinbarten 3. Zur Wahrung von Mängelansprüchen hat der Käufer die Ware unverzüglich Stelle. Wird diese auf Wunsch des Käufers nachträglich geändert, so trägt dieser auf ihre Vertragsgemäßheit, insbesondere Sorten-, Mengen- und Gewichts- alle dadurch entstehenden Kosten. abweichungen sowie erkennbare Sachmängel zu untersuchen und die in den 2. Wir bemühen uns, die Lieferungen zu den vereinbarten Terminen fristgerecht geltenden DIN-Normen aufgestellten Untersuchungspflichten einzuhalten. durchzuführen. Die Nichteinhaltung vereinbarter Leistungszeiten (Lieferfristen 4. Mängel sind gegenüber der Betriebsleitung unverzüglich zu rügen; erfolgt die und -termine) berechtigt den Käufer unter den gesetzlichen Voraussetzungen Rüge mündlich oder fernmündlich, bedarf sie schriftlicher Bestätigung; Fahrer, zum Rücktritt vom Vertrag, wenn wir die Nichteinhaltung zu vertreten haben Laboranten oder Disponenten insbesondere sind zur Entgegennahme der Rüge und der Käufer uns zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung ge- nicht befugt. Offensichtliche Mängel gleich welcher Art und die Lieferung einer setzt hat. Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände uns die Ausführung offensichtlich anderen als der bestellten Beton/Baustoffsorte oder -menge sind übernommener Aufträge erschweren oder verzögern, sind wir berechtigt, die von Kaufleuten im Sinne des HGB sofort bei Abnahme des Betons/Baustoffs Lieferung/ Restlieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben; zu untersuchen und zu rügen (§ 377 HGB); in diesem Fall hat der Käufer den soweit uns gleiche Umstände die Lieferung/Restlieferung unmöglich machen, Beton/Baustoff zwecks Nachprüfung durch uns unangetastet zu lassen. Nicht sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Wir wer- offensichtliche Mängel gleich welcher Art und Lieferung einer nicht offensicht- den den Käufer davon unverzüglich in Kenntnis setzen und bereits erbrachte lich anderen als der bestellten Beton-/Baustoffsorte oder -menge sind nach Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten. Nicht zu vertreten haben Sichtbarwerden von Kaufleuten im Sinne des HGB unverzüglich, von Nichtkauf- wir z. B. behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, durch leuten jedoch spätestens innerhalb der Gewährleistungsfrist (gem. Absatz 3 politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, Mangel Satz 2) ab Lieferung zu rügen. Unsere Verantwortung für die Güte endet bei der an notwendigen Roh- und Betriebsstoffen, Transportverzögerungen durch Abholung ab Werk, sobald das Fahrzeug beladen ist, bei Zulieferung, sobald Verkehrsstörung, anhaltende Hitzeperioden, bei denen für uns die Kühlung die Entladung an der vereinbarten Anlieferstelle erfolgt, sofortige und zügige von Frischbeton/ Frischmörtel auf die für den jeweiligen Verwendungszweck Entladung vorausgesetzt. Probewürfel gelten nur dann als Beweismittel für gemäß den einschlägigen technischen Regelwerken zulässige maximale Frisch- die Güte, wenn sie in Gegenwart eines von uns besonders Beauftragten vor- betontemperatur (zur Einhaltung der Anlieferungs-/Einbautemperatur von schriftsmäßig hergestellt und behandelt worden sind. Bei nicht form- und/oder z.B. 30 Grad oder 25 Grad Celsius) nicht möglich ist, Frostperioden, welche die fristgerechter Rüge gilt der Beton/Baustoff als genehmigt. Produktion des Beton/Mörtels erheblich erschweren, unabhängig davon, ob wir 5. Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge, kann der Käufer zunächst grundsätzlich den Baustoff mit Winterzuschlag anbieten und unabwendbare Nacherfüllung verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Käufer be- Ereignisse, die bei uns, unseren Vorlieferern oder in fremden Betrieben ein- rechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Für Schadensersatzansprüche treten, von denen die Aufrechterhaltung unseres Betriebes abhängig ist, soweit gelten die Bestimmungen unter Ziff. IV. diese für uns unvorhersehbar und unvermeidbar sind. 6. Für unseren Beton/Baustoff verjähren, mit Ausnahme der in § 478 BGB bezeich- 3. Für die Folgen unrichtiger und unvollständiger Angaben bei Abruf haftet der neten Ansprüche und Schadenersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, Käufer; Übermittlungsfehler gehen zu seinen Lasten. Bei Lieferung an die ver- des Körpers oder der Gesundheit oder aus der vorsätzlichen oder grob fahr- einbarte Stelle muss das Beton-Baustoff-Fahrzeug diese ohne jegliche Gefahr lässigen Verletzung von Vertragspflichten oder leicht fahrlässigen Verletzung erreichen und wieder verlassen können. Dies setzt einen ausreichend befestig- wesentlicher Vertragspflichten, alle Rechte des Käufers wegen eines Mangels ten, mit bis zu 40 t schweren Lastwagen unbehindert befahrbaren ausreichend der gelieferten Sache in zwei (2) Jahren ab Gefahrübergang. breiten Anfuhrweg voraus. Bei Zweifeln hat der Käufer uns zu kontaktieren und 7. Mängelansprüche eines Kaufmanns im Sinne des HGB verjähren spätestens die Fahrzeugdaten zu erfragen. Der Entladeort ist so zu wählen, dass er unter einen Monat nach Zurückweisung der Mängelrüge durch uns. Berücksichtigung der Bodenbeschaffenheit und der vom Transportfahrzeug ausgehenden Bodenbelastung dem Einsatz des Transportfahrzeuges mit einem IV. HAFTUNG AUS SONSTIGEN GRÜNDEN Gewicht von bis zu 40 t standhält. Sind diese Voraussetzung nicht gegeben, so 1. Schadensersatzansprüche des Käufers gegen uns, unsere Erfüllungs- und haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf sein Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden. Das Beton-Baustoff-Fahrzeug ist generell, insbesondere jedoch bei Verschulden bei Vertragsabschluss, aus Verzug und aus unerlaubter Handlung Rückwärtsfahrten, von geeignetem Personal des Käufers einzuweisen. Das Ent- sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob leeren muss unverzüglich, zügig (bei Beton 1 cbm in höchstens 5 Minuten) und fahrlässiges Verhalten unserer Organe, eines gesetzlichen Vertreters oder eines ohne Gefahr für das Fahrzeug erfolgen können. Ist der Käufer „Kaufmann“ im Erfüllungsgehilfen oder durch die Verletzung einer für die Vertragsdurch- Sinne des HGB (Handelsgesetzbuch), so gelten die den Lieferschein unterzeich- führung wesentlichen Verpflichtung verursacht ist. Ist der Käufer Kaufmann im nenden Personen uns gegenüber als zur Abnahme des Betons/Baustoffs und Sinne des HGB, so ist unsere Haftung im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung zur Bestätigung des Empfangs bevollmächtigt sowie unser Lieferverzeichnis/ wesentlicher Vertragspflichten sowie vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Betonverzeichnis durch Unterzeichnung des Lieferscheines als anerkannt. Vertragspflichtverletzung durch einfache Erfüllungsgehilfen der Höhe nach 4. Bei verweigerter, verspäteter, verzögerter oder sonst sachwidriger Abnahme begrenzt auf den vorhersehbaren typischen Durchschnittsschaden. Die Haftung hat uns der Käufer unbeschadet seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kauf- für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. preises zu entschädigen, es sei denn, Verweigerung oder Verspätung beruhten 2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der auf Gründen, die wir zu vertreten haben. Mehrere Käufer haften als Gesamt- Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach schuldner für ordnungsmäßige Abnahme des Betons/Baustoffs und Bezahlung dem Produkthaftungsgesetz. des Kaufpreises. Wir leisten an jeden von ihnen mit Wirkung für und gegen alle. Sämtliche Käufer bevollmächtigen einander, in allen den Verkauf betreffenden V. SICHERUNGSRECHTE Angelegenheiten unsere rechtsverbindlichen Erklärungen entgegenzunehmen. 1. Der gelieferte Beton/Baustoff bleibt bis zur vollständigen Erfüllung unserer 5. Etwaiges Fördern unseres Betons/Baustoffs auf der Baustelle und etwaiges Ver- Kaufpreisforderung samt aller diesbezüglichen Nebenforderungen unser Eigen- mitteln von Fördergeräten und/oder deren Einsatz sind nicht Gegenstand des tum. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, bleibt die gelieferte Ware bis Kaufvertrages. zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die wir gegen den Käufer haben, unser Eigentum. Der Käufer darf unseren Beton/Baustoff weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Doch darf er ihn im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterverkaufen oder verarbeiten, es sei denn, er hätte entgegen Absatz 4 20
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