Preisliste für CLA (C 117) - Version 05/14

 
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Preisliste für CLA (C 117) - Version 05/14
Preisliste für
CLA (C 117)
Version 05/14
Preisliste für CLA (C 117) - Version 05/14
Das beschriebene/abgebildete Fahrzeug verfügt über Sonderausstattungen, die gegen Aufpreis erhältlich sind!
Irrtümer, technische Änderungen sowie Preisänderungen vorbehalten!
Alle angegebenen Fahrleistungen sind Näherungswerte. Sie sind abhängig von fahrzeugspezifischen Details wie Fahrzeugtyp, ­­­
Ausstat­tung, Leergewicht, Hinterachsübersetzung, Rad-/Reifenkombinationen, Getriebeausführung und aerodynamischer Ausrüstung
des einzelnen Fahrzeugs. Angaben über Leistungssteigerungen und/oder Leistungskits verstehen sich als Durchschnittswerte.
Prüfungsbedingte Abweichungen von +/- 5% sind möglich. Angaben über die Gesamtleistung durch Leistungssteigerung und/oder
Leistungskits veränderter Werksmotoren basieren auf den Herstellerangaben im Fahrzeugbrief, die ihrerseits +/- 5 % abweichen
­können. Für darüber hinausgehende Minderleistungen von Werksmotoren übernimmt Brabus keine Gewähr.

Mit Erscheinen dieser Preisliste CLA-Klasse C117 2014, Stand per Redaktionsschluss 14.05.2014, gelten die in dieser Preisliste
genannten Preise.
Alle vorherigen Preise verlieren ihre Gültigkeit.
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen gemäß unseren Allgemeinen Lieferungs-, Zahlungs- und Montagebedingungen.
Keine Haftung für Druckfehler. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers.
Verantwortlich für den Inhalt: BRABUS GmbH, Brabus-Allee, D-46240 Bottrop.

1   Wichtige Information:
Die angegebenen Lackierpreise gelten nur für Mercedes-Benz Standardfarben.
Alle weiteren Farben wie z.B. Perlmutt, Designo, Mattlacke etc. auf Anfrage!
Basis CLA C 117                     Seite 3
                                                                                  Preise in €      Preise in €
                                                                                    netto       incl. 19 % MwSt.

Aerodynamik, Design
Alle BRABUS Aerodynamik-Teile sind bezüglich Fahrverhalten
und Materialsicherheit TÜV geprüft. Sie sind so konstruiert,
dass alle Befestigungspunkte nicht sichtbar sind.

Frontschürze
117-200-00     BRABUS Frontspoiler                                         4        590,00            702,10
               PUR
               nicht für Fahrzeuge mit AMG Line (Code 950)
               Montage		     220,00 261,80
               Lackierung 1
                             350,00 416,50
117-220-00     BRABUS Frontspoiler                                         4        590,00            702,10
               PUR
               nur für Fahrzeuge mit AMG Line (Code 950)
               Montage		     220,00 261,80
               Lackierung 1
                             350,00 416,50

Dachkantenspoiler
117-460-00     BRABUS Dachkantenspoiler                                    4        390,00            464,10
               PUR
               Montage		     170,00 202,30
               Lackierung 1
                             350,00 416,50

Heckspoiler
117-450-00     BRABUS Heckspoiler                                          4        390,00            464,10
               PUR
               Montage		   170,00 202,30
               Lackierung		350,00 416,50

Räder		                                                        Räder-Adapter-Zuordnung siehe Seite 9
Der für die Bereifung zu verwendende Load- und Geschwindigkeitsindex ist abhängig vom entsprechenden
Fahrzeugmodell. Alle BRABUS-Räder sind bezüglich Fahrverhalten und Materialsicherheit TÜV geprüft und werden
mit den entsprechenden Gutachten geliefert.

Die Montagekosten betragen bei allen Rädern 15,00 € netto, 17,85 € inkl. 19% MwSt.
Reifen nicht im Preis inbegriffen! Reifenpreise- und typen sowie weitere Radkombinationen auf Anfrage!

               BRABUS Monoblock A 1)
               Sechsspeichendesign
               silber lackiert „high gloss“
A13-857-45     8.5J x 17H2 ET 45		                                                  260,00            309,40
VA+HA          für Reifendimension: 225/45 R 17 *

A13-858-45     8.5J x 18H2 ET 45		                                                  350,00            416,50
VA+HA          für Reifendimension: 225/40 R 18 *

               BRABUS Monoblock S 1)
               Doppel-Speichendesign
               silber vollpoliert

S12-758-44     7.5J x 18H2 ET 44		                                                  490,00            583,10
VA             für Reifendimension: 225/40 R 18 *

S12-758-38     7.5J x 18H2 ET 38		                                                  490,00            583,10
HA             für Reifendimension: 225/40 R 18 *
Seite 4         Basis CLA C 117
                                                                                    Preise in €      Preise in €
                                                                                      netto       incl. 19 % MwSt.

S12-858-45     8.5J x 18H2 ET 45		650,00                                                                773,50
VA             für Reifendimension: 225/40 R 18 *

S12-858-40     8.5J x 18H2 ET 40		650,00                                                                773,50
HA             für Reifendimension: 225/40 R 18 *

S12-858-45     8.5J x 18H2 ET 45		650,00                                                                773,50
VA             für Reifendimension: 225/40 R 18 *

S12-858-50     8.5J x 18H2 ET 50		650,00                                                                773,50
HA             für Reifendimension: 245/35 R 18 * bzw. 255/35 R 18 **

S12-859-45     8.5J x 19H2 ET 45		750,00                                                                892,50
VA & HA        für Reifendimension: 225/35 R 19 *

S12-859-45     8.5J x 19H2 ET 45		750,00                                                                892,50
VA             für Reifendimension: 225/35 R 19 *

S12-859-50     8.5J x 19H2 ET 50		750,00                                                                892,50
HA             für Reifendimension: 245/30 R 19 * bzw. 255/30 R 19 **

               BRABUS Monoblock Q 1)
               Doppel-Speichendesign
               anthrazit "Titan" vollpoliert
Q12-858-45     8.5J x 18H2 ET 45		650,00                                                                773,50
VA             für Reifendimension: 225/40 R 18 *

Q12-858-40     8.5J x 18H2 ET 40		650,00                                                                773,50
HA             für Reifendimension: 225/40 R 18 *

Q12-858-45     8.5J x 18H2 ET 45		                                                    650,00            773,50
VA             für Reifendimension: 225/40 R 18 *

Q12-858-50     8.5J x 18H2 ET 50		                                                    650,00            773,50
HA             für Reifendimension: 245/35 R 18 * bzw. 255/35 R 18 **

Q12-859-45     8.5J x 19H2 ET 45		                                                    750,00            892,50
VA & HA        für Reifendimension: 225/35 R 19 *

Q12-859-45     8.5J x 19H2 ET 45		750,00                                                                892,50
VA             für Reifendimension: 225/35 R 19 *

Q12-859-50     8.5J x 19H2 ET 50		750,00                                                                892,50
HA für Reifendimension: 245/30 R 19 * bzw. 255/30 R 19 **

               BRABUS Monoblock F 1)
               Kreuzspeichendesign
               "Liquid Titanium" anthrazit lackiert
F13-858-50     8.5J x 18H2 ET 50 (für Fhzg. mit P84, nicht für CLA 45)		650,00                          773,50
VA+HA          für Reifendimension: 225/40 R 18*

F13-858-50     8.5J x 18H2 ET 50 (nur für Fhzg. mit P84 und CLA 45)		650,00                             773,50
VA+HA          für Reifendimension: 235/40 R 18 *

F13-859-45     8.5J x 19H2 ET 45		                                                    750,00            892,50
VA & HA        für Reifendimension: 225/35 R 19 *

F13-859-45     8.5J x 19H2 ET 45		750,00                                                                892,50
VA             für Reifendimension: 225/35 R 19 *

F13-859-50     8.5J x 19H2 ET 50		750,00                                                                892,50
HA             für Reifendimension: 245/30 R 19 * bzw. 255/30 R 19 **

               BRABUS Monoblock R 1)
               5-Doppel-Speichendesign
               "Liquid Titanium smoked" anthrazit vollpoliert
R12-858-45     8.5J x 18H2 ET 45		650,00                                                                773,50
VA             für Reifendimension: 225/40 R 18 *

   Reifen nicht im Preis inbegriffen! Reifenpreise- und typen sowie weitere Radkombinationen auf Anfrage!
               1)

		 Technische Änderungen vorbehalten.
Basis CLA C 117                      Seite 5
                                                                                    Preise in €      Preise in €
                                                                                      netto       incl. 19 % MwSt.

R12-858-40     8.5J x 18H2 ET 40		650,00                                                                773,50
HA             für Reifendimension: 225/40 R 18 *

R12-858-45     8.5J x 18H2 ET 45		650,00                                                                773,50
VA             für Reifendimension: 225/40 R 18 *

R12-858-50     8.5J x 18H2 ET 50		650,00                                                                773,50
HA             für Reifendimension: 245/35 R 18 * bzw. 255/35 R 18 **

R12-859-45     8.5J x 19H2 ET 45		750,00                                                                892,50
VA & HA        für Reifendimension: 225/35 R 19 *

R12-859-45     8.5J x 19H2 ET 45		750,00                                                                892,50
VA             für Reifendimension: 225/35 R 19 *

R12-859-50     8.5J x 19H2 ET 50		750,00                                                                892,50
HA             für Reifendimension: 245/30 R 19 * bzw. 255/30 R 19 **

               BRABUS Monoblock R "RED / BLACK" 1)
               5-Doppelspeichendesign
               Sonderedition schwarz glänzend mit roten Zierelementen
R12-859-45-RB 8,5J x 19H2 ET 45		                                                     790,00            940,10
VA & HA        für Reifendimension: 225/35 R 19 *

R12-859-45-RB 8,5J x 19H2 ET 45                                                       790,00            940,10
VA             für Reifendimension: 235/35 R 19 *

R12-859-40-RB 8,5J x 19H2 ET 40                                                       790,00            940,10
HA             für Reifendimension: 235/35 R 19 *

R12-859-45-RB 8,5J x 19H2 ET 45                                                       790,00            940,10
VA             für Reifendimension: 225/35 R 19 *

R12-859-50-RB 8,5J x 19H2 ET 50                                                       790,00            940,10
HA
 für Reifendimension: 245/30 R 19 *
 bzw. 255/30 R 19 *

*              keine TÜV-technischen Arbeiten erforderlich

**             TÜV-technisch erforderliche Arbeiten, VERSION II		390,00                                 464,10
 für ausreichende Freigängigkeit der kompletten
 Rad- und Reifenkombination

Zubehör

000-100-16     BRABUS Aluminium Nabenkappe - Satz -		                                 160,00            190,40
               mit eingeprägtem BRABUS-Logo
               (bei Rädern vom Typ Monoblock F bereits Serie)
VG-02-AL       BRABUS Ventilkappen - Satz -		                                           41,85            49,80
RS-...         Radsicherungsschlösser für BRABUS Räder		                                60,00            71,40
               bitte genauen Fahrzeug- und Radtyp angeben

Spezialfahrwerke

246-004-00     BRABUS Sportfedern                                            4        199,00            236,81
               komfortable Abstimmung
               Montage		225,00                                                                          267,75
000-101-97     Fahrzeug komplett elektronisch vermessen		                             170,00            202,30

   Reifen nicht im Preis inbegriffen! Reifenpreise- und typen sowie weitere Radkombinationen auf Anfrage!
               1)

		 Technische Änderungen vorbehalten.
Seite 6        Basis CLA C 117
                                                                                   Preise in €      Preise in €
                                                                                     netto       incl. 19 % MwSt.

Leistungssteigerung, Motorenprogramm
Aktive Sicherheit mit BRABUS-Hochleistungsmotoren für Mercedes-Benz Fahrzeuge. Schwerpunkt der
Leistungssteigerung ist eine wesentliche Erhöhung des Drehmomentes und der Durchzugskraft. Ruhiger Leerlauf
und Service-Freundlichkeit sind markante Eigenschaften.

Leistungskits Benzinmotoren

176-B18-00     BRABUS PowerXtra CGI B18		                                          1.290,00          1.535,10
               Basis CLA 180
               +24 kW / 33 PS, + 40 Nm auf 114 kW / 155 PS, 240 Nm
               Vmax: 210 km/h
               Montage		110,00                                                                         130,90
               BRABUS PowerXtra CGI B25		                                          1.290,00          1.535,10
176-B25-00     Basis CLA 250
156-B25-00     Basis CLA 250 4-Matic
               +25 kW / 34 PS, + 35 Nm auf 180 kW / 245 PS, 385 Nm
               Vmax: 250 km/h
               Montage		230,00                                                                         273,70
               BRABUS PowerXtra CGI B45
               Basis CLA 45 AMG
               + 29 kW / 40 PS, + 50 Nm auf 294 kW / 400 PS, 500 Nm
176-745-10              3.690,00
               Vmax mit/ohne SA 250: 250 km/h bzw. 270 km/h (Serie)		                                4.391,10
176-B45-10-270 Vmax ohne SA 250: 270 km/h
                        3.690,00                                                                     4.391,10
               Montage		  230,00                                                                       273,70

Leistungskits Dieselmotoren

176-720-210    BRABUS ECO PowerXtra Kit D2		                                       1.290,00          1.535,10
               Basis CLA 200 CDI
               +21 kW / 29 PS, + 50 Nm auf 121 kW / 165 PS, 350 Nm
               Vmax: 210 km/h
               Montage		230,00                                                                         273,70
176-720-220    BRABUS ECO PowerXtra Kit D2		                                       1.290,00          1.535,10
               Basis CLA 200 CDI
               +21 kW / 29 PS, + 50 Nm auf 121 kW / 165 PS, 350 Nm
               Vmax: 220 km/h
               Montage		230,00                                                                         273,70
176-730-00     BRABUS ECO PowerXtra Kit D3		                                       1.290,00          1.535,10
               Basis CLA 220 CDI
               +30 kW / 40 PS, + 60 Nm auf 155 kW / 210 PS, 410 Nm
               Vmax: 230 km/h
               Montage		230,00                                                                         273,70

Start-Stop Memory

000-640-00     BRABUS Start-Stop Memory                                     3        198,00            235,60
               Zusatzsteuergerät zum Speichern der Start-Stop Einstellung
               Montage                                                                 95,00           113,05

Sportauspuff
117-670-00     BRABUS Sportauspuff                                          4        990,00          1.178,10
               für CLA 220 CDI, CLA 180, CLA 200, CLA 250
               bestehend aus: 1 x ESD mittig mit 4 abgeschrägten Endrohren Ø 76 mm
               in Verbindung mit AMG Sportpaket (SA 950) bitte optionalen
               Heckaufsatz für Auspuffschacht 117-425-00 mitbestellen
               Montage		190,00                                               226,18
Basis CLA C 117                         Seite 7
                                                                                             Preise in €      Preise in €
                                                                                               netto       incl. 19 % MwSt.

117-670-25      BRABUS Klappenauspuffanlage                                         3        2.490,00          2.963,10
                für CLA 250 (nicht für 4-Matic Fahrzeuge)
                Komplettanlage ab Kat mit 4 abgeschrägten Endrohren Ø 76 mm
                bestehend aus: 1 x VSD, 1 x VBR und 1 x ESD querliegend mit je
                2 Endrohren Ø 76 mm links und rechts
                in Verbindung mit AMG Sportpaket (SA 950) bitte optionalen
                Heckaufsatz für Auspuffschacht 117-425-00 mitbestellen
                Montage		480,00                                               571,20
117-425-00      BRABUS Heckaufsatz für Auspuffschacht		249,00                                                    296,31
                nur in Kombination mit BRABUS Sportauspuff 117-670-00
                und AMG Sportpaket (SA950)
                Montage		90,00                                                                                   107,10
                Lackierung 1 		100,00                                                                            119,00

Innenausstattung
Feine Lederausstattungen – gefertigt in Handarbeit von erfahrenen Sattlermeistern. Nur ausgesuchte Häute aus
Gerbereien, die unseren hohen Qualitätsansprüchen gerecht werden, finden Verwendung.

Pedale, Interieurkits, Schaltwippen

000-805-150     BRABUS Schaltwippen "Race"		395,00                                                               470,05
                Satz, Aluminium matt
                Montage                      70,00                                                                83,30
000-805-50      BRABUS Schaltwippen "Race"		485,00                                                               577,15
                für AMG Fahrzeuge zum Austausch der Serienschaltwippen
                Satz, Aluminium matt
                Montage                                                70,00                                      83,30
000-805-100     BRABUS Schaltwippen		345,00                                                                      410,55
                Satz, Aluminium matt
                Montage                70,00                                                                      83,30
                BRABUS Aluminium Pedalauflagen matt eloxiert
166-816-00      für Automatikgetriebe, 2-teilig		             160,00 190,40
246-816-00      für Schaltgetriebe, 3-teilig		                160,00 190,40
                Montage		95,00                                       113,05
203-819-00      BRABUS Türverriegelungsstifte, 4-fach		80,00                                                      95,20
                Montage		40,00                                                                                    47,60
246-350-00      BRABUS Einstiegsleiste 2-teilig, Bi-Color-Edelstahl		398,00                                      473,62
                Montage		45,00                                                                                    53,55
166-350-00      BRABUS Einstiegsleiste 2-teilig, Bi-Color-Edelstahl		600,00               714,00
                mit beleuchtetem BRABUS Logo, nur in Verbindung mit Fußraumleuchte
                Montage                                                            150,00 178,50

Komplettausstattungen
                BRABUS Leder/Alcantara Innenausstattung *
                Beziehen von 2 Vordersitzen mit Kopfstützen, Rücksitzbank mit Kopfstützen
                Farbe von Leder, Nähten und Keder nach Wunsch inkl. Sidebag
117-857-00      Design Ausführung wie Serie		4.800,00                                             5.712,00
117-857-01      Design Ausführung abweichend Serie / Sitzinnenteile aufwendig gesteppt   5.950,00 7.080,50
117-857-03      Aufpreis für Sitze mit Sitzklimatisierung *		980,00                                            1.166,20
117-858-00      4 Türverkleidungen inkl. Staufächer komplett in Leder/Alcantara beziehen *   3.500,00          4.165,00
117-858-01      4 Türinnenteile als Ergänzung zur Serienausstattung *		1.190,00                                1.416,10
                in Leder/Alcantara beziehen
117-858-02      4 Armauflagen an Türverkleidungen in Leder/Alcantara beziehen *		              990,00          1.178,10

*20 % Aufpreis für Ausführung in BRABUS Mastik- Leder
Seite 8         Basis CLA C 117
                                                                                        Preise in €      Preise in €
                                                                                          netto       incl. 19 % MwSt.

117-867-11      Himmel komplett in Alcantara beziehen, ohne Schiebedach 		 1.800,00                       2.142,00
                Design Ausführung wie Serie
117-868-11      Himmel komplett in Alcantara beziehen, mit Glaspanoramadach *		        2.000,00 2.380,00
                Design Ausführung wie Serie (Sonnenschutzrolle in serienmäßigen Stoff)
117-868-12      Aufpreis Ausführung abweichend Serie / Himmelinnenteil *		300,00                            357,00
                aufwendig gesteppt
117-857-05      Sonnenblenden Satz in Leder/Alcantara beziehen *		540,00                                    642,60
117-857-04      A-, B- und C-Säulen in Leder/Alcantara beziehen *		1.300,00                               1.547,00
117-857-06      Satz Rückenverkleidung Vordersitze in Leder/Alcantara beziehen *		        450,00            535,50
117-860-00      Armaturenbrett-Oberteil in Leder/Alcantara beziehen * 		1.450,00                          1.725,50
117-860-01      Armaturenbrett Unterverkleidung / links und rechts (Handschuhfach) * 1.050,00             1.249,50
                inkl. Zentralkonsole komplett in Leder/Alcantara beziehen
117-861-00      Mittelkonsole inkl. Armlehne komplett in Leder/Alcantara beziehen *		   1.350,00          1.606,50
117-857-07      Armlehne vorne in Leder/Alcantara beziehen *		380,00                                        452,20
117-857-08      Armlehne hinten in Leder/Alcantara beziehen *		350,00                                       416,50
117-857-09      Aufpreis für geteilte Rücksitzbank 2/3 , 1/3 *		660,00                                      785,40
117-857-10      Aufpreis für Fahrzeuge mit Sidebag hinten *		360,00                                         428,40
117-857-12      Verkleidungen für 2 Vordersitze in Leder/Alcantara beziehen *		           400,00            476,00
117-857-13      Fahrzeugboden komplett in Leder gesteppt *		4.500,00                                      5.355,00
117-857-14      Kofferraum komplett in Leder gesteppt *		3.900,00                                         4.641,00
117-857-20      Hutablage in Leder/Alcantara beziehen *		350,00                                             416,50
117-857-15      Fußbodenschoner 4-fach in Leder gesteppt *		1.800,00                                      2.142,00
                mit BRABUS Logo gestickt
117-857-16      Kofferraummatte in Leder gesteppt *		450,00                                                 535,50
                mit BRABUS Logo gestickt
117-857-17      Lenkradairbag in Leder/Alcantara beziehen *		400,00                                         476,00
246-871-00N     Fußbodenschoner Velours schwarz, mit Nubuk-Kante		149,00                                    177,31
                mit BRABUS Logo gestickt
117-872-00N     Kofferraummatte Velours schwarz, mit Nubuk-Kante		99,00                                     117,81
                mit BRABUS Logo gestickt
000-805-90      Lenkradkranz in Leder / Alcantara beziehen *		850,00                                      1.011,50
000-805-91      Lenkradkranz AMG Version in Leder / Alcantara beziehen *		950,00                          1.130,50
000-805-92      Aufpreis Design Ausführung abweichend Serie *		350,00                                       416,50
000-805-93      Lenkradrückseite in Leder / Alcantara beziehen *		400,00                                    476,00

Edelholz- und Carbonausstattungen auf Anfrage

Sonderzubehör
211-000-14      BRABUS Schriftzug für Heckdeckel		                                          70,00            83,30
                Verchromt
                Montage		15,00                                                                               17,85
218-000-20      BRABUS Emblem 		                                                            50,00            59,50
                Für Front
                Montage
                        15,00 17,85
219-000-22      BRABUS Schriftzug für Fahrzeugseite		                                       40,00            47,60
                Satz
                Montage
                        15,00 17,85
000-000-11      TÜV-Teilgutachten		                                                       120,00            142,80

*20 % Aufpreis für Ausführung in BRABUS Mastik- Leder
Basis CLA C 117                         Seite 9
                                                                                          Preise in €           Preise in €
                                                                                            netto            incl. 19 % MwSt.

Räder-Adapter-Zuordnung

Artikelnummer       Design   Ausführung    Größe      ET     Art. Nr. Basisrad    Schrauben / Adapterpaket      VA     HA
17 Zoll
A13-857-45            A       einteilig   8.5Jx17H2   45       A13-857-45             SP-M14-15-41               X      X

18 Zoll
A13-858-45            A       einteilig   8.5Jx18H2   45       A13-858-45             SP-M14-15-41               X      X

F13-858-50            F       einteilig   8.5Jx18H2   50       F13-858-50             SP-M14-15-41               X      X

S12-758-44            S       einteilig   7.5Jx18H2   44       S12-758-54            AP-10-M14-15-50             X
S12-758-38            S       einteilig   7.5Jx18H2   38       S12-758-54            AP-16-M14-15-56		X
S12-858-50            S       einteilig   8.5Jx18H2   50       S12-858-50             SP-M14-15-41		X
S12-858-45            S       einteilig   8.5Jx18H2   45       S12-858-50            AP-05-M14-15-45             X
S12-858-40            S       einteilig   8.5Jx18H2   40       S12-858-50            AP-10-M14-15-50		X

Q12-858-50            Q       einteilig   8.5Jx18H2   50       Q12-858-50             SP-M14-15-41		X
Q12-858-45            Q       einteilig   8.5Jx18H2   45       Q12-858-50            AP-05-M14-15-45             X
Q12-858-40            Q       einteilig   8.5Jx18H2   40       Q12-858-50            AP-10-M14-15-50		X

R12-858-50            R       einteilig   8.5Jx18H2   50       R12-858-50             SP-M14-15-41		X
R12-858-45            R       einteilig   8.5Jx18H2   45       R12-858-50            AP-05-M14-15-45             X
R12-858-40            R       einteilig   8.5Jx18H2   40       R12-858-50            AP-10-M14-15-50		X

19 Zoll
S12-859-50            S       einteilig   8.5Jx19H2   50       S12-859-50             SP-M14-15-41		X
S12-859-45            S       einteilig   8.5Jx19H2   45       S12-859-50            AP-05-M14-15-45             X      X
S12-859-40            S       einteilig   8.5Jx19H2   40       S12-859-50            AP-10-M14-15-50		X

Q12-859-50            Q       einteilig   8.5Jx19H2   50       Q12-859-50             SP-M14-15-41		X
Q12-859-45            Q       einteilig   8.5Jx19H2   45       Q12-859-50            AP-05-M14-15-45             X      X
Q12-859-40            Q       einteilig   8.5Jx19H2   40       Q12-859-50            AP-10-M14-15-50		X

F13-859-50            F       einteilig   8.5Jx19H2   50       F13-859-50             SP-M14-15-41		X
F13-859-45            F       einteilig   8.5Jx19H2   45       F13-859-50            AP-05-M14-15-45             X      X
F13-859-40            F       einteilig   8.5Jx19H2   40       F13-859-50            AP-10-M14-15-50		X

R12-859-50(-RB)       R       einteilig   8.5Jx19H2   50       R12-859-50             SP-M14-15-41		X
R12-859-45(-RB)       R       einteilig   8.5Jx19H2   45       R12-859-50            AP-05-M14-15-45             X      X
R12-859-40(-RB)       R       einteilig   8.5Jx19H2   40       R12-859-50            AP-10-M14-15-50		X
Alle BRABUS Räder sind für den Einsatz von Mercedes RDK- Systemen (Reifendruckkontrolle) geeignet.

                  Weitere Rad-/Reifenkombinationen auf Anfrage. Technische Änderungen vorbehalten!
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brabus.com   brabus.com/             facebook.com/                twitter.com/   youtube.com/user/
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Lieferungs-, Zahlungs- und Montagebedingungen
                                                                             A. Allgemeines                                                                                           Basis CLA C 117                                                                   Seite 11
                                                                                                                                                                    Vertragspartner unter angemessener Wahrung seiner Interessen Minderung gewähren. Hiervon abweichende zwingende gesetz-
                                                                                                                                                                    liche Vorschriften zugunsten von Verbrauchern bleiben unberührt.
                   1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle - auch zukünftigen - Lieferungen und Leistungen der BRABUS GmbH (im folgen-
                      den „BRABUS“ genannt). Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Vertragspartners wird aus-                       4. Kommt BRABUS einer von ihr gewählten Nacherfüllungspflicht (Ersatzlieferung oder Nachbesserung) nicht oder nicht vertrags-
                      drücklich widersprochen. Derartige Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir                     gemäß nach oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Vertragspartner im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das
                      diesen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprochen haben oder wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren                    Recht auf Minderung oder das Recht zum Rücktritt vom Vertrag nach seiner Wahl zu. Hiervon abweichende zwingende gesetzliche
                      Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichender Bedingungen des Vertragspartners Leistungen an diesen vorbehaltlos                           Vorschriften zugunsten von Verbrauchern bleiben unberührt.
                      ausführen.                                                                                                                                5. Treten Mängel an Fahrzeugen auf, die uns vom Vertragspartner zum Zwecke der Durchführung von Umbauten und/oder leis-
                   2. Abweichungen von unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind demgemäß nur dann wirksam, wenn sie in dem jeweili-                         tungssteigernder Maßnahmen und/oder des Einbaus bestimmter Fahrzeugkomponenten wie leistungsgesteigerter Motoren
                      gen Vertrag schriftlich niedergelegt und durch uns schriftlich bestätigt worden sind.                                                         und/oder spezieller Fahrwerke und/oder zur Durchführung von Wartungs- bzw. Reparaturarbeiten zur Verfügung gestellt worden
                   3. Die nachstehenden Bedingungen gelten grundsätzlich für alle unsere Vertragspartner, also für natürliche oder juristische Perso-               sind, beschränkt sich unsere Gewährleistungspflicht grundsätzlich auf die von BRABUS jeweils eingebauten Teile bzw. erbrach-
                      nen oder rechtsfähige Personenvereinigungen des Zivilrechts sowie für juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffent-               ten Leistungen. Abweichend von der Regelung oben unter Ziff. 3 ist BRABUS bei nachweisbaren Material- oder Ausführungs-
                      lich-rechtliche Sondervermögen, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Kaufleute im Sinne des HGB oder um Unternehmer                       fehlern zur Beseitigung des jeweiligen Mangels verpflichtet. Die Mangelbeseitigungspflicht erstreckt sich auch auf nicht von
                      oder Verbraucher im Sinne des BGB handelt. Abweichende Sonderbestimmungen insbesondere für Verbraucher werden jeweils                         BRABUS stammende Fahrzeugteile, die infolge des jeweiligen Material- oder Ausführungsfehlers unmittelbar beeinträchtigt bzw.
                      besonders ausgewiesen.                                                                                                                        zu Schaden gekommen sind.
                                                                                                                                                                6. Andere oder weitergehende Ansprüche des Vertragspartners, insbesondere auf Ersatz von Bearbeitungskosten, Ein- und Ausbau-
                                                                         B. Vertragsabschluss                                                                       kosten sowie von Schäden, die nicht den Liefergegenstand selbst betreffen (Mangelfolgeschäden), sind - soweit rechtlich zulässig -
                                                                                                                                                                    ausgeschlossen. Hiervon abweichende zwingende gesetzliche Vorschriften zugunsten von Verbrauchern bleiben unberührt.
                   Unsere Angebote sind stets freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen, insbesondere auch mündliche Neben-                  7. Werden dem Vertragspartner Grenzmuster zur Prüfung eingesandt, haftet BRABUS nur dafür, dass die Lieferung entsprechend
                   abreden und Zusicherungen von Mitarbeitern oder Vertretern, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.                       dem geprüften Grenzmuster unter Berücksichtigung etwaiger Berichtigungen ausgeführt wird (Beschaffenheitsbestimmung
                                                                                                                                                                    durch Grenzmuster).
                                                                                 C. Preise                                                                      8. Die in diesem Abschnitt geregelten Gewährleistungsansprüche beziehen sich ausschließlich auf Mängel der Lieferungen und
                   1. Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten für Lieferungen unsere Preise „ab Werk“. Verpackung,                Leistungen von BRABUS, einschließlich etwaiger Mängel an leistungsgesteigerten Neufahrzeugen, die zum Zeitpunkt des
                      Fracht, Porto, Versicherungs- und Zustellgebühren werden gesondert berechnet.                                                                 Gefahrübergangs auf den jeweiligen Vertragspartner bereits vorhanden sind oder auf Material- und/oder Ausführungsfehlern
                   2. Die Preise für Reparaturen, Montagen und sonstige Leistungen richten sich grundsätzlich nach dem jeweiligen Aufwand, wobei                    beruhen, die zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs bereits existent waren. Die hieraus resultierenden Gewährleistungsansprüche
                      Arbeitsleistungen nach dem jeweils maßgeblichen Arbeitswertkatalog abgerechnet werden, soweit unser jeweils maßgeblicher Preis-               des Vertragspartners verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Bei gebrauchten Kaufgegenständen ist jede Haftung für
                      katalog insoweit keine Angaben enthält. Für verwendete Teile werden die jeweils maßgeblichen Katalogpreise berechnet.                         Sachmängel ausgeschlossen; es sei denn, die Existenz eines Mangels wurde arglistig verschwiegen. Bei Verträgen mit Verbrau-
                   3. Preisangaben in Prospekten und Katalogen sind nur verbindlich, sofern die Prospekte und Kataloge zum Zeitpunkt der Auftrags-                  chern beträgt die Verjährungsfrist bei der Lieferung von Neuwaren und bei der Durchführung von Werkleistungen 24 Monate und
                      erteilung noch gültig sind und sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts Abweichendes ergibt.                                               bei der Lieferung gebrauchter Waren 12 Monate ab Gefahrübergang.
                   4. Gegenüber Verbrauchern gelten die von uns jeweils ausgewiesenen Bruttopreise. Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern oder                   9. Angaben über Leistungssteigerungen und/oder Leistungskits verstehen sich als Durchschnittswerte. Prüfungsbedingte
                      Kaufleuten ist die gesetzliche Umsatzsteuer bei Preisangaben nicht eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der                   Abweichungen von +/- 5 % sind möglich. Angaben über die Gesamtleistung durch Leistungssteigerung und/oder Leistungskits
                      Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.                                                                                      veränderter Werksmotoren basieren auf den Herstellerangaben im Fahrzeugbrief, die ihrerseits +/- 5 % abweichen können. Für
                                                                                                                                                                    darüber hinausgehende Minderleistungen von Werksmotoren übernimmt Brabus keine Gewähr.
                                                                      D. Zahlungsbedingungen                                                                    10. BRABUS-Produkte sind nach EU-Norm TÜV-geprüft. Für die Erfüllung abweichender nationaler Homologationsvorschriften
                   1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind die von uns erteilten Rechnungen ohne Abzug bis zum 5. des                außerhalb Deutschlands übernimmt BRABUS keine Haftung.
                      dem Rechnungsausstellungsmonat folgenden Monats zu bezahlen. Rechnungen für Reparaturen und Montagen an uns zur Ver-
                      fügung gestellten Fahrzeugen sowie Rechnungen über Fahrzeuglieferungen sind vor oder bei Abholung zu bezahlen. Scheckzah-                                                                    H. Garantieansprüche
                      lungen haben durch LZB-Scheck zu erfolgen.                                                                                                1. Ansprüche eines Vertragspartners wegen Verletzung einer Garantie kommen nur in Betracht, wenn BRABUS gegenüber dem Ver-
                   2. Bei Überschreitung des Zahlungsziels gemäß Ziff. 1 Satz 1 kommt der Vertragspartner in Verzug. In diesem Fall sind wir berech-               tragspartner eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat und hierbei die jeweilige
                      tigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentral-                  Garantie als solche bezeichnet hat. Die schriftliche Bestätigung kann durch die Übergabe schriftlich vorformulierter Garantiebe-
                      bank und gegenüber sonstigen Kunden in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendma-                      dingungen ersetzt werden.
                      chung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. § 353 HGB bleibt unberührt.                                                2. Vorbehaltlich der jeweiligen konkreten Garantiezusagen und/oder Garantiebedingungen können vom Vertragspartner Schaden-
                   3. Bei Teillieferungen oder Teilleistungen kann BRABUS für den Fall eines Zahlungsverzuges des Vertragspartners die Erfüllung der               ersatzansprüche wegen Verletzung einer Garantie nur insoweit geltend gemacht werden, als der Vertragspartner durch die
                      noch aus dem Vertrag zu erbringenden Leistungen so lange verweigern, bis die rückständigen Forderungen erfüllt worden sind.                  Garantie gerade gegen Schäden der eingetretenen Art abgesichert werden sollte.
                      Außerdem ist BRABUS in einem derartigen Fall berechtigt, abweichend von den Regelungen oben unter Ziff. 1 für die noch zu
                      erbringenden Restleistungen Zug- um Zug-Zahlung zu verlangen.                                                                                                                    I. Allgemeine Haftungsbeschränkungen
                   4. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzugseintritt oder sonstige Umstände, die die Kreditwürdigkeit des Vertrags-               1. Die Haftung von BRABUS richtet sich ausschließlich nach diesen Bedingungen. Alle in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich
                      partners mindern, berechtigen BRABUS, alle Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung sofort fällig zu stellen.                        zugestandenen Ansprüche, insbesondere auch Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, Verletzung von vertragli-
                   5. Das Recht zur Aufrechnung mit Gegenforderungen steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig                     chen Nebenpflichten (einschließlich Beratung und Erteilung von Auskünften), Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubter
                      festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Vertragspartner nur                Handlung - auch soweit solche Ansprüche im Zusammenhang mit Mängelansprüchen des Vertragspartners stehen - werden aus-
                      dann befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.                                                                geschlossen. Dies gilt nicht, sofern die Ansprüche auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlung/Unterlassung von
                                                                                                                                                                   BRABUS bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen oder darauf beruhen, dass BRABUS, deren gesetzliche Ver-
                                                                    E. Lieferfristen und -termine                                                                  treter oder Erfüllungsgehilfen fahrlässig vertragliche Kardinalpflichten oder in sonstiger Weise vertragswesentliche Pflichten ver-
                   1. Lieferfristen und -termine gelten nur im Sinne von ca.-Angaben, es sei denn, dass wir sie schriftlich und ausdrücklich als verbindlich       letzt haben oder eine schuldhafte Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit eines Dritten in Rede steht. Unberührt blei-
                      bezeichnet haben. Die Lieferfrist bei Kaufgeschäften beginnt mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller         ben des Weiteren abweichende zwingende gesetzliche Regelungen zugunsten von Verbrauchern.
                      technischen und kaufmännischen Einzelheiten sowie Vorlage eventuell erforderlicher Genehmigungen. Etwaige vom Vertragspartner             2. Sämtliche Ansprüche gegen BRABUS, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens in einem Jahr, es sei denn, es liegt
                      innerhalb der Lieferfrist verlangte Änderungen in der Ausführung des Liefergegenstandes unterbrechen und verlängern die Lieferfrist          ein BRABUS zurechenbares vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten vor, oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
                      entsprechend. Leistungsfristen im Zusammenhang mit der Durchführung von Montage-, Reparatur- und Wartungsverträgen beginnen                  Körpers oder der Gesundheit beruhen auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von BRABUS, ihrem gesetzlichen Vertreter oder
                      nicht vor unserer Auftragsbestätigung und Zurverfügungstellung bzw. Verfügbarkeit des Fahrzeugs, an welchem die Arbeiten durchzu-            Erfüllungsgehilfen oder sonstige Schäden beruhen auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von BRABUS, ihrem gesetzlichen
                      führen sind. Im Übrigen gelten die Regelungen oben unter Satz 2 und Satz 3 entsprechend.                                                     Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; in diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Abweichende zwingende gesetzli-
                   2. Bei unvorhergesehenen Ereignissen, wie z.B. Lieferungsverzögerungen seitens des Zulieferers, Streik, Aussperrung, Material-                  che Regelungen zugunsten von Verbrauchern bleiben unberührt.
                      knappheit, behördlichen Maßnahmen sowie sonstigen Ereignissen höherer Gewalt, verlängert sich die jeweilige Liefer- bzw. Leis-            3. Haftungsausschlüsse nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungs-
                      tungsfrist um den Zeitraum zwischen Eintritt und Beendigung des Hinderungsgrundes.                                                           gesetz.
                   3. In Fällen der Nichtverfügbarkeit bzw. Nichterbringbarkeit der Leistung wegen wesentlicher Erschwerung oder Unmöglichkeit ist
                      BRABUS berechtigt, ohne Gewährung von Schadenersatz vom Vertrag zurückzutreten, wenn BRABUS den jeweiligen Vertragspartner                                                                 J. Erweitertes Pfandrecht
                      unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der geschuldeten Leistung informiert und sich gleichzeitig verpflichtet hat, bereits verein-     1. BRABUS steht wegen ihrer Forderungen aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in ihren
                      nahmte Gegenleistungen des Vertragspartners zu erstatten. Der Vertragspartner kann nach Erteilung einer entsprechenden Informa-              Besitz gelangten Gegenständen zu.
                      tion durch uns von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern. Erklären wir uns
                      nicht, so kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. Teillieferungen oder Teilleistungen kann der Vertragspartner nicht zurück-   2. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonsti-
                      weisen, es sei denn, er hat ein berechtigtes Interesse an deren Ablehnung. Gesetzliche Ansprüche des Vertragspartners, die er statt          gen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige
                      eines Schadenersatzanspruches oder neben einem Schadenersatzanspruch geltend machen kann, bleiben unberührt.                                 Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräf-
                                                                                                                                                                   tiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Vertragspartner gehört.
                   4. Falls BRABUS in Verzug gerät, muss der Vertragspartner BRABUS schriftlich eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen.
                      Wird auch innerhalb dieser Nachfrist der Liefergegenstand nicht oder nicht vollständig geliefert bzw. die Leistung nicht oder nicht
                      vollständig erbracht, ist der Vertragspartner berechtigt, nach Fristablauf in Bezug auf diejenigen Lieferungen und Leistungen                                                                K. Eigentumsvorbehalt
                      zurückzutreten, die bis zum Ablauf der Nachfrist nicht geliefert worden sind; insoweit steht bei Liefergeschäften die Absendung           1. BRABUS behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten Waren bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Vertragspartner aus
                      durch BRABUS der Lieferung gleich. Entsteht dem Vertragspartner wegen eines von BRABUS zu vertretenden Lieferverzuges ein                    der laufenden Geschäftsverbindung bestehenden Ansprüche vor. Dies gilt auch dann, wenn der Preis für bestimmte, vom Ver-
                      Schaden, so ersetzt BRABUS den nachweislich entstandenen Schaden, höchstens jedoch 5 % des Nettowaren- bzw. Leistungs-                       tragspartner bezeichnete Lieferungen bezahlt ist. Eine Be- und Verarbeitung erfolgt für BRABUS, ohne diese zu verpflichten und
                      wertes der verspäteten oder unterbliebenen Lieferung oder Leistung, es sei denn, BRABUS kann Vorsatz oder grobe Fahrlässig-                  ohne dass das Eigentum von BRABUS hierdurch untergeht. Verbindet der Vertragspartner Vorbehaltsware mit anderen Waren, so
                      keit zur Last gelegt werden. Ist der jeweilige Vertragspartner kein Verbraucher und macht er einen Anspruch auf Schadenersatz                steht BRABUS an der neuen Sache Miteigentum zu im Verhältnis des Rechnungswertes aller verbundenen Waren. Die neue
                      statt der Leistung geltend, sind derartige Ansprüche bei nicht grob fahrlässigem oder vorsätzlichen Verhalten auf Seiten von                 Sache gilt insoweit als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
                      BRABUS ausgeschlossen.                                                                                                                    2. Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Anderweitige Ver-
                   5. BRABUS ist von der Einhaltung jeglicher Lieferfrist entbunden, falls der Vertragspartner aus früheren Aufträgen oder hinsichtlich            fügungen sind ihm untersagt.
                      einer Teillieferung eines Auftrages in Zahlungsverzug gerät oder sonstige Vertragspflichten nicht erfüllt.                                3. Sämtliche dem Vertragspartner aus der Verwendung der Vorbehaltsware erwachsenen Forderungen tritt er im Voraus an BRABUS
                   6. Bei der Versendung von Waren gilt der Tag der Versandaufgabe als Liefertag; in allen anderen Fällen ist der Tag, an dem der Ver-             ab. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, BRABUS nicht gehörenden Gegenständen veräußert oder wird sie bei Ausführung von
                      tragspartner die Mitteilung von der Versand-, Liefer- oder Übergabebereitschaft erhält, maßgebend.                                           Werkverträgen als Stoff verwendet, dann erfasst die Abtretung nur denjenigen Erlösanteil, der dem Miteigentumsanteil von
                                                                                                                                                                   BRABUS an der Vorbehaltsware entspricht.
                                                                  F. Versendung/Gefahrtragung                                                                   4. Der Vertragspartner ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr ermächtigt.
                   1. Die Versendung erfolgt auf Kosten des Vertragspartners an ihn oder nach seinen Angaben an Dritte.                                         5. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen hat der Vertragspartner BRABUS unverzüglich mit-
                   2. Für den Fall der Versendung geht die Gefahr auf den Vertragspartner über, sobald die zu liefernde Ware das Werk von BRABUS                   zuteilen. Kosten von Interventionen trägt der Vertragspartner.
                      verlassen hat. Entsprechendes gilt, wenn die zu liefernde Ware auf Veranlassung von BRABUS von einem Vorlieferanten unmittel-             6. Die Ermächtigung des Vertragspartners zur Verfügung über die Vorbehaltsware und zur Einziehung der abgetretenen Forderungen
                      bar an den Vertragspartner versendet wird. Diese Regelungen gelten auch bei Teillieferungen oder wenn BRABUS noch Leis-                      erlischt bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen sowie bei Wechsel- und Scheckprotesten. In diesem Fall ist BRABUS
                      tungen anderer Art übernommen hat. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern.                                                                  berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen. Die daraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Vertragspartners. Ein
                   3. Wird der Versand durch Umstände verzögert, die der Vertragspartner zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Tag der Anzeige              Rücktritt vom Vertrag liegt in der Rücknahme nur dann, wenn dies von BRABUS ausdrücklich erklärt wird. Auf Verlangen von
                      der Versandbereitschaft an diesen auf ihn über.                                                                                              BRABUS ist der Vertragspartner ferner verpflichtet, BRABUS die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforder-
                                                                                                                                                                   lichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
                   4. BRABUS ist berechtigt, die zu versendende Ware auf Kosten des Vertragspartners gegen das Transportrisiko zu versichern. Eine
                      diesbezügliche Pflicht besteht für BRABUS nur auf Grund einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.                                      7. Übersteigt der Wert der BRABUS zur Verfügung stehenden Sicherheiten deren Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so ist
                                                                                                                                                                   BRABUS auf Verlangen des Vertragspartners verpflichtet, die übersteigenden Sicherheiten nach ihrer Wahl freizugeben.
                   5. Nicht versendungspflichtige Waren oder sonstige Leistungen sind vom Vertragspartner im Betrieb von BRABUS entgegen- bzw.
                      abzunehmen, und zwar spätestens innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der jeweiligen Liefer- bzw. Abholungsanzeige. Im Fall der
                      Nichtabnahme kann BRABUS von ihren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.                                                                                                  L. Beendigung des Vertrages aus wichtigem Grund
                   6. Verlangt BRABUS Schadenersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises bei Verträgen über Neu- und Gebrauchtwagen und                      BRABUS ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, der BRABUS die Fortsetzung des Vertrages auch unter Berücksichti-
                      20 % bei Verträgen über Ersatzteile oder sonstige Leistungen. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn                 gung der Interessen des Vertragspartners unzumutbar werden lässt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen. Ein wichti-
                      BRABUS einen höheren oder der Vertragspartner einen geringeren Schaden nachweist.                                                         ger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Vertragspartners oder der
                                                                                                                                                                Werthaltigkeit einer Sicherheit eintritt oder einzutreten droht.
                                                                         G. Gewährleistungen
                   1. Der Vertragspartner hat gelieferte Ware nach Eingang sofort zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich, spätestens inner-                                                                        M. Altteile
                      halb von 8 Werktagen nach Eingang am Bestimmungsort schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Feststel-               Aus Fahrzeugen ausgebaute Teile (Original- oder Altteile) sind vom Vertragspartner innerhalb einer Frist von 4 Wochen zu übernehmen.
                      lung zu rügen. Die Nichtbeachtung der Rügefrist hat den Ausschluss des Vertragspartners mit Ansprüchen jeglicher Art in Bezug             Für eine über diesen Zeitraum hinausgehende Lagerung übernimmt BRABUS keine Gewähr. Eine Wiederbeschaffung ist ausgeschlossen.
                      auf die nicht oder verspätet gerügten Mängel zur Folge, wenn es sich bei dem Vertragspartner um einen Kaufmann oder eine                  Diese Regelung gilt nicht bei Teilen, die verrechnet werden oder in sonstiger Weise in das Eigentum von BRABUS übergehen.
                      juristische Person des öffentlichen Rechts handelt.
                   2. Bei fehlerhaften Lieferungen oder Leistungen ist BRABUS Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel nach ihrer Wahl entweder                                             N. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
                      an Ort und Stelle oder in den Niederlassungen von BRABUS zu überprüfen. Die Überprüfung durch BRABUS hat unverzüglich zu                  1. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von BRABUS ist der Sitz von BRABUS.
                      erfolgen, sofern der Vertragspartner ein Interesse an sofortiger Erledigung darlegt. Ohne Zustimmung von BRABUS darf an                   2. Der Gerichtsstand richtet sich nach dem Sitz von BRABUS, die jedoch berechtigt ist, den Vertragspartner auch an seinem Sitz
                      bemängelten Waren und/oder Leistungen nichts geändert werden, anderenfalls verliert der Vertragspartner seine Gewährlei-                     oder an sonstigen gesetzlich zulässigen Gerichtsständen in Anspruch zu nehmen. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckver-
                      stungsansprüche. Abweichend von den vorstehenden Regelungen können unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen                           bindlichkeiten.
                      Mängelbeseitigungsmaßnahmen auch durch eine andere Fachwerkstatt auf Kosten von BRABUS durchgeführt werden:                               3. Für Lieferungen und Leistungen von BRABUS gilt ausschließlich deutsches Recht, wie es unter Inländern zur Anwendung kommt.
                      2.1 Wenn das Fahrzeug infolge eines Mangels betriebsunfähig geworden und mehr als 50 km vom Betrieb von BRABUS entfernt                      Die Anwendung der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und über den Abschluss von internationalen
                           ist und BRABUS hierzu vor Auftragserteilung an die Drittwerkstatt die Zustimmung erteilt hat.                                           Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
                      2.2 Wenn ein dringender Notfall vorliegt und BRABUS nicht in der Lage ist, unverzüglich Abhilfe zu schaffen; die Verpflichtung            4. Die vorstehenden Ziffern 1 bis 3 gelten nur, wenn es sich beim jeweiligen Vertragspartner um einen Kaufmann, eine juristische
                           des Vertragspartners, BRABUS unverzüglich unter Angabe der Adresse des beauftragten Betriebes vom Mangel zu unter-                      Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
                           richten, bleibt hiervon unberührt.
                      2.3 Werden Mängel in einer anderen Fachwerkstatt beseitigt, so ist in den Auftragsschein aufzunehmen, dass es sich um die                                                                O. Personenbezogene Daten
                           Durchführung einer Mängelbeseitigung für BRABUS handelt. Zu vermerken ist unbedingt, dass die ausgebauten Teile
                           während einer angemessenen Frist zur Verfügung zu halten sind. BRABUS ist zur Erstattung der dem Vertragspartner nach-               1. BRABUS ist berechtigt, die personenbezogenen Daten der Vertragspartner mittels elektronischer Datenverarbeitung zu spei-
                           weislich entstandenen Kosten verpflichtet. Der Vertragspartner ist verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass die Kosten für die            chern und zu verarbeiten.
                           Mängelbeseitigung so niedrig wie möglich gehalten werden.
                   3. Bei nachweisbaren Material- oder Ausführungsfehlern kann BRABUS nach ihrer Wahl den Mangel kostenlos beseitigen oder                                                                             P. Unwirksamkeit
Stand: 15.6.2013

                      gegen Rücklieferung der bemängelten Waren entweder kostenfrei Ersatz leisten oder den Rechnungswert gutschreiben oder dem                 Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt weder die Gültigkeit des Vertrages noch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.

                   BRABUS® GmbH · Brabus-Allee                                                     Eingetragen beim Amtsgericht Gelsenkirchen                                                        Geschäftsleitung: Prof. h.c. Bodo Buschmann (Vors.),
                   D-46240 Bottrop/Germany                                                         HRB-Nr. 5286                                                                                      Ulrich J. Gauffrés, Stefan Hosters
BRABUS_CLA_C_117_05_2014_D

                                                             BRABUS® GmbH · Brabus-Allee · D-46240 Bottrop
                                                               Tel. +49 2041 777-0 · Fax +49 2041 777-111
                                                                            www.brabus.com

                             Official technology-partners                                                   Member of
                             
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