Betriebliche Krankenversicherung.

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Betriebliche Krankenversicherung.
Ko Prosp
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                                                                                 rag

Betriebliche Krankenversicherung.
Mitarbeiter bei der Gesundheitsvorsorge unterstützen
und von Steuervergünstigungen profitieren.

                                                                     KUBUS 20
                                                                             13

                                                                                rteil
                                                                         Kundenu

                                                                                         T
                                                                            SEHR G U
                                                                                    ät
                                                                           ngsqualit
                                                                    Betreuu

                                                       Kunden und
                                                       Rating-Agenturen
                                                       empfehlen die
                                                       ­Württem­bergische
                                                        Krankenversiche-
                                                        rung AG.
Betriebliche Krankenversicherung.
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    Gesundheit ist ein hohes Gut.

    Da die Absicherung durch die gesetzliche Krankenversicherung heute völlig unzu­reichend
    ist, empfiehlt sich dringend zusätzlicher, privater Krankenversicherungsschutz. Mit einer
    betrieblichen Krankenversicherung können Sie Ihre Mitarbeiter beim Aufbau ihrer Ge-
    sundheitsvorsorge unterstützen und ihnen ein entsprechendes Gesundheitsvorsorge-Pa-
    ket s­ chnüren. Und dabei noch in den Genuss von steuerlichen Vergünstigungen kommen.

    Das Beste vorweg: Sie tun nicht nur etwas Gutes für Ihre      Vorteile für den Arbeitgeber:
    Mitarbeiter, die aufgrund des Kollektivvertrags von           ■■ Mitarbeitergewinnung unterstützen.

    niedrigeren Beiträgen, vereinfachten Gesundheitsprü-          ■■ Mitarbeiterbindung nachhaltig stärken.

    fungen und wegfallenden Wartezeiten profitieren,              ■■ Gesundheitsvorsorge fördern.

    sondern haben selbst viele Vorteile. Denn beispielsweise      ■■ Mehr Leistung durch zufriedene Mitarbeiter.

    kann der Arbeit­geber die Beiträge als Betriebsausgaben       ■■ Weniger Fehlzeiten.

    steuerlich geltend machen.                                    ■■ Erhalt der Arbeitskraft.

                                                                  ■■ Beiträge können als Betriebsausgaben steuerlich

    Betriebliche Krankenversicherung wird für Unternehmen            geltend gemacht werden.
    immer wichtiger. Schließlich freut sich jeder Arbeitnehmer,   ■■ Einfache Implementierung der bKV, geringer

    wenn er als Mensch wahrgenommen wird und sich der                ­Verwaltungsaufwand.
    Arbeitgeber um seine Gesundheit sorgt. Dies kann sogar        ■■ Firmenspezifische Gestaltung des Versicherungs-

    die Wahl des Arbeitsplatzes eines Arbeitnehmers beeinflus-        schutzes.
    sen. Stimmt das Betriebsklima, stimmt auch die Leistung.
    Und „Fehlzeiten“ halten sich in solchen Fällen in Grenzen.
                                                                    Und so funktioniert die betriebliche
    Für Sie ganz einfach.                                           ­Krankenversicherung:
    Um Ihren Mitarbeitern die Bausteine der Gesundheitsvor-          Sie als Arbeitgeber schließen für Ihre Mitarbeiter mit
    sorge entsprechend vorzustellen, kommen wir gerne in             der Württembergischen Krankenversicherung AG
    Ihren Betrieb und übernehmen das für Sie. Zusätzlich            einen Kollektivvertrag ab. Sie entscheiden, welche
    unterstützen wir Sie mit zahlreichen Informationsmateri-        Bausteine der Gesundheitsvorsorge Sie welchen
    alien. Auch der Verwaltungsaufwand hält sich für Sie in         Mitarbeitern anbieten möchten. Versicherungsneh-
    Grenzen, da wir als Württembergische direkt auf die             mer ist der Mitarbeiter.
    Arbeitnehmer zugehen und nach Unterzeichnung des
    Kollektivvertrags alles weitere direkt mit Ihren
    ­Mitarbeitern klären.

      Von der betrieblichen Gesund­
      heitsvorsorge profitieren
      ­Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
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Was Sie vor Abschluss eines Kollektivvertrags
wissen sollten …

Damit Ihre Mitarbeiter ohne Gesundheitsprüfung in den      Neueintritte in das Unternehmen:
Kollektivvertrag aufgenommen werden können, müssen         Die Anmeldung neuer Mitarbeiter muss innerhalb einer
folgende Voraussetzungen erfüllt werden:                   bestimmten Frist erfolgen (2 Monate nach Ablauf der
                                                           Probezeit).
1. Einheitlicher Versicherungsschutz und einheitlicher
   Versicherungsbeginn.                                    Untergruppen innerhalb der Firma, wie zum Beispiel
                                                           Führungskräfte, leitende Angestellte, Angestellte Innen-/
Bei Abschluss des Kollektivvertrags kann nur dann auf      Außendienst etc. sind – sofern die Gruppengröße
eine Gesundheitsprüfung für die Mitarbeiter verzichtet     mindestens 5 Arbeitnehmer beträgt – möglich.
werden (mit Ausnahme bestimmter Tarife), wenn ein
einheitlicher Versicherungsbeginn und ein einheitlicher    Anstelle der sonst üblichen Gesundheitsprüfung gibt der
Versicherungsschutz vereinbart werden. Liegen diese        Arbeitnehmer lediglich eine Einwilligung zur Einschrän-
Voraussetzungen nicht vor, wird für den Versicherungs-     kung der Leistungspflicht im Antrag ab.
schutz der Mitarbeiter eine individuelle Gesundheitsprü-
fung vorgenommen.                                          Familienangehörige (auch Kinder bis 25, falls Kindergeld-
                                                           bezug) können ebenfalls mitversichert werden mit
2. Mindestanzahl zu versichernder Mitarbeiter bezogen      normaler Gesundheitsprüfung und bei Eigenfinanzierung
   auf die Firmengröße.                                    des Beitrags. Auch bei der Familienabsicherung bieten wir
■■ Firma mit 5 bis 10 Mitarbeitern:                        sofortigen Versicherungsschutz ohne Wartezeiten im
    mindestens 5 Mitarbeiter                               Leistungsfall.
■■ Firma mit 11 bis 250 Mitarbeitern:

    mindestens 50 % der Mitarbeiter                        Ausscheiden aus dem Unternehmen.
■■ Firma mit mehr als 250 Mitarbeitern:                    Bei Ausscheiden aus dem Unternehmen oder Kündigung
    mindestens 25 % der Mitarbeiter                        des Kollektivvertrags durch den Arbeitgeber wird der
                                                           bestehende Versicherungsschutz automatisch und ohne
Versicherbarer Personenkreis:                              Gesundheitsprüfung auf gleiche Tarife außerhalb der
■■ alle Arbeitnehmer (Angestellte und Arbeiter), die in    betrieblichen Krankenversicherung und Eigenfinanzierung
   einem zeitlich unbefristeten Arbeitsverhältnis nach     umgestellt.
   Ablauf der Probezeit stehen.
■■ nicht versichert werden können Arbeitnehmer in

   geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, Saisonar-
   beitnehmer sowie Arbeitnehmer in Zeitarbeitsverhält-
   nissen.

                                                                                 Wenn Sie die Voraussetzungen
                                                                                 erfüllen, können Sie Ihren Mit-
                                                                                 arbeitern sofort etwas Gutes
                                                                                 tun.
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    Unsere Vorsorge-Bausteine für Ihre Mitarbeiter.

    Aus folgenden Bausteinen der Gesundheitsvorsorge können Sie
    für Ihre Mitarbeiter-Gruppen entsprechende Vorsorge-Pakete
    zusammenstellen:

    1.    Zahngesundheit
    2.    Privatpatient im Krankenhaus
    3.    Ambulanter Schutz mit einer Vorsorge- und/oder Ergänzungsversicherung
    4.    Krankentagegeld
    5.    Pflegevorsorge

    1. Zahngesundheit                                            Mit dem Tarif ZahnPlus (BZGF20) tun Ihre Mitarbeiter
          (Tarife BZGF20, ZGF30, ZGF50, ZGF70)                   etwas für ein gepflegtes Äußeres und ein freundliches
                                                                 Lächeln. Neben Zahnprophylaxe und Zahnersatz leistet
    So sehen Ihre Mitarbeiter ihrem nächsten Besuch beim         ZahnPlus auch für Sehhilfen. Der Tarif BZGF20 kann
    Zahnarzt entspannt entgegen.                                 alleine abgeschlossen werden oder in Kombination mit
                                                                 ZGF30, ZGF50 oder ZGF70.
    Die gesetzliche Krankenkasse darf sich bei Zahnersatz nur
    mit einem Zuschuss beteiligen. Je hochwertiger der            Monatliche Beiträge für Männer und Frauen je Alter:
    Zahnersatz, desto teurer wird es für Ihre Mitarbeiter. Mit    Alter/Tarif       BZGF20    ZGF30          ZGF50          ZGF70
    den Tarifen ZGF30, 50 oder 70 minimieren diese den            0 bis 20 Jahre     3,56 €    0,43 €         1,09 €          1,65 €
    Eigenanteil beim Zahnersatz.
                                                                  21 bis 65 Jahre    9,15 €    4,55 €       11,80 €         18,06 €
                                                                  ab 66 Jahre       10,63 €    6,54 €        16,83 €        25,84 €
                                                                                                        Beitragsgarantie bis 31.12.2014

         Sie können die Bausteine der
         Gesundheitsvorsorge nach Be-
         lieben kombinieren – beispiels-
         weise auch für unterschiedliche
         Abteilungen Ihres Unterneh-
         mens.
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2. Privatpatient im Krankenhaus                               Und profitieren von vielen weiteren Extras wie freier
    (Tarife SGF, SEF)                                         Krankenhauswahl etc. Sogar eine Unterbringung im
                                                              Einzelzimmer ist optional im Tarif SEF möglich.
Mit unserer stationären Zusatzversicherung genießen
Ihre Mitarbeiter bei einem Krankenhausaufenthalt alle          Monatliche Beiträge für Männer und Frauen je Alter:
Vorteile eines Privatpatienten. Im Zweibettzimmer              Alter/Tarif                       SGF              SGF+SEF
können sie ungestört und in aller Ruhe gesund werden.          0 bis 20 Jahre                    5,26 €              6,22 €
Damit sie bestens versorgt sind, haben Ihre Mitarbeiter
                                                               21 bis 65 Jahre                  21,33 €             25,58 €
die Möglichkeit, sich vom Chefarzt behandeln zu lassen.
                                                               ab 66 Jahre                      80,66 €             97,73 €
                                                                                                   Beitragsgarantie bis 31.12.2014

3. Ambulanter Schutz mit einer Vorsorge- und/oder             Wer vorsorgt, hat mehr vom Leben (Tarif VSF).
	­Ergänzungsversicherung                                      Vorsorgeuntersuchungen sind wichtig und können Leben
   (Tarife EGNF, VSF)                                         retten. Deshalb bieten immer mehr Ärzte Untersu-
                                                              chungen an, die zur Früherkennung von Krankheiten
Ob Brille oder Heilpraktiker – wir lassen niemanden auf       wichtig sind. Die gesetzlichen Kassen kommen hierfür
den Kosten sitzen (Tarif EGNF).                               nicht oder erst ab einem bestimmten Alter auf. Da
In fast allen Bereichen müssen gesetzlich Versicherte         Vorsorge aber nicht am Geld scheitern soll, kann der
zuzahlen – teilweise in erheblichem Umfang. Sehhilfen         Versicherungsschutz mit einer Vorsorgeversicherung
und Heilpraktikerbehandlungen übernimmt die gesetz-           erweitert werden.
liche Kasse in der Regel nicht. Wer Wert auf Heilpraktiker-
behandlungen legt, kann mit unserer Ergänzungsversi-           Monatliche Beiträge für Männer und Frauen je Alter:
cherung diese Kosten bis zu max. 1.250 Euro im Jahr            Alter/Tarif                      EGNF                  VSF
absichern. Unsere Ergänzungsversicherung übernimmt             0 bis 20 Jahre                    5,36 €              4,27 €
zudem die Kosten für Sehhilfen, Mehrkosten bei freier
                                                               21 bis 65 Jahre                  12,35 €               9,62 €
Krankenhauswahl sowie weitere Zuzahlungen, die
                                                               ab 66 Jahre                      27,62 €             15,71 €
gesetzlich Versicherte aus eigener Tasche zahlen müssen.
                                                                                                   Beitragsgarantie bis 31.12.2014

                                                                                    Viele Leistungen übernehmen
                                                                                    die gesetzlichen Kassen nicht
                                                                                    mehr.
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    Schutz von Vermögen und Einkommen.

    4. Krankentagegeld                                                gesetzlichem Krankengeld. Unsere Tagegeldzahlung in
        (Tarif KTNF43 max. 20 Euro pro Tag)                           Höhe von 10, 15 oder 20 Euro beginnt ab dem 43. Krank-
                                                                      heitstag und bleibt ohne zeitliche Begrenzung für die
    Sicheres Einkommen – auch im Krankheitsfall.                      gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit bestehen bis zur
    Um im Krankheitsfall nicht von finanziellen Sorgen geplagt        Feststellung der Berufsunfähigkeit.
    zu werden, kann gegen einen günstigen Beitrag eine Krank-
    entagegeld-Versicherung abgeschlossen werden. Denn das
    Krankengeld der gesetzlichen Kassen ist deutlich niedriger         Monatliche Beiträge für Männer und Frauen je Alter:
    als das Nettogehalt: Pflichtversicherten Arbeitnehmern             Alter/Tarif        KTNF43 10 €1) KTNF43 15 €1) KTNF43 20 €1)
    fehlen während des Krankengeldbezugs ca. 20 % ihres                0 bis 20 Jahre        1,66 €           2,49 €               3,32 €
    Einkommens; freiwillig Versicherten sogar noch mehr. Bei           21 bis 65 Jahre       4,32 €           6,48 €               8,64 €
    Eintritt in die Rentenphase entfällt der Krankentagegeld-
                                                                       ab 66 Jahre          12,32 €          18,48 €             24,64 €
    tarif. Das Krankentagegeld der Württembergischen
                                                                       1) Tagessatzhöhe                           Beitragsgarantie bis 31.12.2014
    schließt die Lücke zwischen Nettoeinkommen und

    5. Pflegevorsorge                                                 zu Hause. Das Geld der gesetzlichen Pflegeversicherung
        (Tarif PTU1 max. 50 Euro pro Tag)                             reicht dafür bei weitem nicht. Es droht Monat für Monat
                                                                      eine große Versorgungslücke, die Ihre Mitarbeiter mit
    Pflegefall – wer bezahlt, wenn es ernst wird?                     ihrer Rente oder ihren Ersparnissen schließen müssen.
    Über 2,5 Millionen Menschen in Deutschland sind auf               Wenn das Geld nicht ausreicht, kann der Staat sogar die
    Pflege angewiesen. Gute professionelle Pflege ist jedoch          Kinder zur Zahlung heranziehen.
    aufwändig und sehr teuer. Das gilt im Heim genauso wie

     Vermögensrisiko durch Pflege.

        Pflegekosten1) p.a.                            39.600 €
      –	Gesetzliche Leistungen2) (1.550 € x 12 Monate) 18.600 €        Dauer der Pflege               Vermögensrisiko durch Pflege
                                                                  x                             =
                                                                       5 Jahre                        105.000 €
      = Lücke p.a.                                    21.000 €

     1) Kostensatz Pflegeheim 3.300 € x 12 Monate
     2) Pflegestufe III.

      Unterstützen Sie Ihre
      ­Mitarbeiter beim Schutz von
       Vermögen und Einkommen.
Betriebliche Krankenversicherung.
7

Mit dem Pflegetagegeld der Württembergischen sind Ihre     von Pflegekräften betreut werden: Sie können ohne
Mitarbeiter vom ersten Tag an für die gesamte Dauer der    Kostennachweis völlig frei über ihr Pflegetagegeld
Pflegebedürftigkeit abgesichert. Dies gilt unabhängig      verfügen. So ist auch im Pflegefall bis ins hohe Alter eine
davon, ob sie zu Hause von Angehörigen oder im Heim        optimale Versorgung sichergestellt.

 Monatliche Beiträge in Euro für Männer und Frauen je Alter für die Pflegevorsorge:
                      Premiumschutz (PTU1)            Premiumschutz (PTU1)                     Premiumschutz (PTU1)
     Alter              Männer und Frauen    Alter     Männer und Frauen              Alter      Männer und Frauen
    0 – 20                            0,54    35              2,48                     50                   5,37
      21                              1,21    36              2,63                     51                   5,64
      22                              1,27    37              2,77                     52                   5,95
      23                              1,32    38              2,91                     53                   6,26
      24                              1,38    39              3,07                     54                   6,60
      25                              1,46    40              3,23                     55                   6,95
      26                              1,53    41              3,40                     56                   7,33
      27                              1,61    42              3,57                     57                   7,73
      28                              1,70    43              3,77                     58                   8,16
      29                              1,80    44              3,96                     59                   8,61
      30                              1,89    45              4,16                     60                   9,11
      31                              2,01    46              4,38                     61                   9,63
      32                              2,12    47              4,60                     62                  10,20
      33                              2,24    48              4,85                     63                  10,81
      34                              2,36    49              5,10                     64                  11,47
                                                                                       65                  12,18
 Beiträge für je 5 € Pflegetagegeld                                                               Beitragsgarantie bis 31.12.2014

                                                                                  Welche Vorsorge-Bausteine
                                                                                  Sie den Mitarbeitern anbieten,
                                                                                  entscheiden alleine Sie.
Betriebliche Krankenversicherung.
8

    So sieht betriebliche Gesundheitsvorsorge
    in der Praxis aus.

    Angelika Baumeister leitet erfolgreich das Bauunterneh-                Für ihre Mitarbeiter auf der Baustelle kombiniert sie ein
    men, das ihr Vater Albert vor 30 Jahren gründete. Mittler-             Paket aus Zahnvorsorge (Tarife BZGF20 und ZGF50) und
    weile sind insgesamt 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter               einer Vorsorgeversicherung (Tarif VSF). Für den 40-jäh-
    unbefristet bei der Firma angestellt. Um ihnen bei deren               rigen Peter Reuss belaufen sich die Vorsorgekosten auf
    Gesundheitsvorsorge unter die Arme zu greifen, hat sie                 insgesamt 30,57 Euro monatlich (siehe Tabelle Gesund-
    für ihre Büroangestellten und die Mitarbeiter auf den                  heitsvorsorge-Paket für Baustellen-Mitarbeiter).
    Baustellen zwei Vorsorge-Pakete geschnürt.
                                                                           Da Angelika Baumeister die betriebliche Gesundheitsvor-
    Die Büroangestellten unterstützt sie mit einem Paket aus               sorge auch noch steuerlich als Betriebsausgabe geltend
    den Bausteinen Zahngesundheit (BZGF20), Privatpatient                  machen kann und sich der Krankenstand seit Abschluss
    im Krankenhaus (Tarif SGF) sowie einem Krankentagegeld                 des Kollektivvertrags deutlich reduziert hat, bereut sie
    KTNF43 mit 15 Euro Tagessatz. Für den 28-jährigen                      ihre Entscheidung keine Sekunde. Zumal die Verwaltung
    Manuel Zeh wären dies beispielsweise Kosten in Höhe                    und Korrespondenz bezüglich der betrieblichen Kranken-
    von insgesamt 36,96 Euro monatlich (siehe Tabelle                      versicherung von der Württembergischen übernommen
    Gesundheitsvorsorge-Paket für Büroangestellte).                        wird.

     Paket für den 28-jährigen Büroangestellten                             Paket für den 40-jährigen Baustellen-Mitarbeiter
     Manuel Zeh.                                                            Peter Reuss.
     Tarif                                            Mtl. Kosten           Tarif                                             Mtl. Kosten
     Zahngesundheit BZGF20                                9,15 €            Zahngesundheit BZGF20                                 9,15 €
     Privatpatient im Krankenhaus SGF                    21,33 €            Zahngesundheit ZGF50                                11,80 €
     Krankentagegeld KTNF43 mit 15 € Tagessatz            6,48 €            Ambulanter Schutz VSF                                 9,62 €
     Gesundheitsvorsorge-Paket                                              Gesundheitsvorsorge-Paket
     für Büroangestellte                                36,96 €             für Baustellen-Mitarbeiter                          30,57 €
                                         Beitragsgarantie bis 31.12.2014                                         Beitragsgarantie bis 31.12.2014
Betriebliche Krankenversicherung.
9

Steuerliche Behandlung der Beiträge des Arbeitgebers
für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers.

Seit dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. April      Vorteile für den Arbeitgeber:
2011 konnten die vom Arbeitgeber getragenen Beiträge          ■■ Mitarbeitergewinnung unterstützen.

für eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) des           ■■ Mitarbeiterbindung nachhaltig stärken.

Arbeitnehmers als Sachlohn angesetzt werden. Die              ■■ Gesundheitsvorsorge fördern.

Beiträge des Arbeitgebers für eine bKV konnten dabei          ■■ Mehr Leistung durch zufriedene Mitarbeiter.

entweder                                                      ■■ Weniger Fehlzeiten.

                                                              ■■ Erhalt der Arbeitskraft.

1. im Rahmen der 44-Euro-Freigrenze (§ 8 Absatz 2 EStG)       ■■ Beiträge können als Betriebsausgaben steuerlich

   steuer- und sozial­versicherungsfrei oder                     geltend gemacht werden.
2. im Rahmen einer Pauschalbesteuerung nach § 40 EStG         ■■ Einfache Implementierung der bKV, geringer

   sozialversicherungsfrei oder                                  ­Verwaltungsaufwand.
3. im Rahmen einer Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG        ■■ Firmenspezifische Gestaltung des Versicherungs-

   sozialversicherungspflichtig                                   schutzes.
berücksichtigt werden.
                                                              Vorteile für den Arbeitnehmer:
Neue Regelung ab 1.1.2014                                     ■■ Keine Gesundheitsprüfung bei entsprechender Anzahl

Mit Schreiben vom 14. Oktober 2013 hat das Bundesfi-             an versicherten Arbeitnehmern.
nanzministerium (BMF) jedoch die bisherige Rechtspre-         ■■ Günstigere Beiträge im Vergleich zu einem gleichar-

chung des BFH für nicht anwendbar erklärt, woraus sich           tigen Vertrag außerhalb der betrieblichen Krankenver-
folgende Konsequenzen ergeben:                                   sicherung, auch für Familienangehörige.
■■ Vom Arbeitgeber getragene Beiträge für die Zukunfts-       ■■ Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht

    sicherung der Arbeitnehmer (z.B. betriebliche Kranken-    ■■ Verzicht auf sämtliche Wartezeiten.

    versicherungen) sind Arbeitslohn in Form von Barlohn.
■■ Die Beiträge sind somit weder im Rahmen der 44-Euro-       Bitte beachten Sie:
    Freigrenze noch im Rahmen der Pauschalbesteuerung         Die Württembergische Krankenversicherung darf keine
    nach § 37b EStG als Sachlohn steuerbegünstigt. Die        verbindlichen steuerlichen und sozialversicherungsrecht-
    Voraussetzungen für eine Pauschalbesteuerung nach         lichen Auskünfte erteilen. Die hier geschilderten Informa-
    § 40 EStG liegen bei der bKV der Württembergischen        tionen verstehen sich immer vorbehaltlich einer Auskunft
    Krankenversicherung AG nicht vor.                         eines Steuerberaters (oder einer ähnlich steuerrechtskun-
■■ Die neuen Grundsätze der Finanzverwaltung sind             digen Person) oder der gesetzlichen Sozialversicherungs-
    erstmals auf Lohnzahlungszeiträume ab dem 1. Januar       träger (gesetzliche Krankenkassen, Deutsche Rentenversi-
    2014 anzuwenden.                                          cherung Bund, Bundesagentur für Arbeit) und der
■■ Ab dem 1. Januar 2014 sind Beiträge zur bKV bei der        möglicherweise inzwischen geänderten Gesetzeslage
    individuellen Lohnsteuer des Arbeitnehmers sowie als      bzw. Rechtsauffassung der Finanzbehörden.
    beitragspflichtiges Arbeitsentgelt bei den Sozialversi-
    cherungsbeiträgen zu berücksichtigen.

 !     Die betriebliche Krankenversicherung bleibt ein
       zentrales, betriebliches Instrument, um die
       Eigenvorsorge außerhalb der Sozialversicherungs-
       systeme und damit unabhängig vom demographi-
       schen Wandel zu stärken und bietet sowohl dem
       Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer unverän-
       derte Vorteile.
Betriebliche Krankenversicherung.
10

     Berechnungsbeispiele: Angestellter, 2 Kinder, Steuerklasse III, 3.000 Euro brutto, kirchensteuerpflichtig, in allen Zweigen
     ­sozialversicherungspflichtig, Wohnort in Baden-Württemberg.
     Regelung ab 1.1.2014:                                                  Alternative Vorgehensweise ab 1.1.2014:
     Das Bruttoarbeitsentgelt erhöht sich durch den Beitrag zur bKV         Mit einer Nettolohnhochrechnung kann das Bruttoarbeitsentgelt
     im konkreten Beispiel um 20 € auf 3.020 €, was sich auf Lohnsteu-      soweit erhöht werden, dass der Beitrag zur bKV aus Sicht des
     er sowie Sozialversicherungsbeiträge auswirkt.                         Arbeitnehmers aufwandsneutral gestaltet werden kann, sein
                                                                            Nettoarbeitsentgelt also der Höhe entspricht, wie dies ohne den
                                                                            Beitrag zur bKV wäre. Im konkreten Beispiel wird das Brutto
                                                                            somit auf 3.034,50 Euro erhöht.
                                                  Arbeit­-     Arbeit­                                                    Arbeit­-     Arbeit­
                                                   geber      nehmer                                                       geber      nehmer
     Brutto monatlich             3.000,00 €                                Brutto monatlich             3.014,50 €
     bKV (Barlohn)                    20,00 €                               bKV (Barlohn)                   20,00 €
     Gesamt-Brutto monatlich 3.020,00 €                                     Gesamt-Brutto monatlich 3.034,50 €
     Lohnsteuer                      234,83 €                 234,83 €      Lohnsteuer                     238,00 €                  238,00 €
     Soli-Zuschlag                     0,00 €                               Soli-Zuschlag                    0,00 €
     Kirchensteuer                     0,00 €                               Kirchensteuer                    0,05 €                     0,05 €
     Krankenversicherung             468,10 €     220,46 €    247,64 €      Krankenversicherung            470,35 €     221,52 €     248,83 €
     Pflegeversicherung               61,92 €      30,96 €     30,96 €      Pflegeversicherung              62,20 €       31,10 €     31,10 €
     Rentenversicherung              570,78 €     285,39 €    285,39 €      Rentenversicherung             573,52 €     286,76 €     286,76 €
     Arbeitslosenversicherung         90,60 €      45,30 €     45,30 €      Arbeitslosenversicherung        91,04 €       45,52 €     45,52 €
     Unfallversicherung (1,3 %)       39,26 €      39,26 €                  Unfallversicherung (1,3 %)      39,45 €       39,45 €
     U1-Satz (2,25 %)                 67,95 €      67,95 €                  U1-Satz (2,25 %)                68,28 €       68,28 €
     U2-Satz (1,50 %)                 45,30 €      45,30 €                  U2-Satz (1,50 %)                45,52 €       45,52 €
     U3-Satz (0,15 %)                  4,53 €       4,53 €                  U3-Satz (0,15 %)                 4,55 €        4,55 €
     Summe der Abzüge             1.583,27 €      739,15 €    844,12 €      Summe der Abzüge             1.592,96 €     742,70 €     850,26 €
     Netto                                                  2.175,88 €      Netto                                                  2.184,24 €
     – bKV-Beitrag                                             20,00 €      – bKV-Beitrag                                             20,00 €
     Auszahlung                                             2.155,88 €      Auszahlung                                             2.164,24 €
     Durch den bKV-Beitrag verringert sich der Gehaltsauszahlungsbe-        Dabei können die zusätzlichen Aufwendungen auch als
     trag des Arbeitnehmers um 8,37 Euro monatlich. Ein gleichartiger       Betriebsausgaben in Höhe der Sozialversicherungsbeiträge sowie
     Versicherungsschutz außerhalb der bKV beläuft sich auf ca. 22 bis      bei der Unternehmensbesteuerung im Rahmen der Gewerbe-
     26 Euro.                                                               und Körperschaftssteuer (inkl. Solidaritätszuschlag) mindernd
     Dabei können die zusätzlichen Aufwendungen auch als Betriebs-          berücksichtigt werden.
     ausgaben in Höhe der Sozialversicherungsbeiträge sowie bei der
     Unternehmensbesteuerung im Rahmen der Gewerbe- und
     Körperschaftssteuer (inkl. Solidaritätszuschlag) mindernd
     berücksichtigt werden.
Kollektivvertrag
betriebliche Krankenversicherung.
Für Arbeitgeber.

                             Württembergische
                             Krankenversicherung AG
Kollektivvertrag zwischen
  Antragsteller                        Vorname, Zuname und Firma
   (Vertragspartner)
           Herr                         Straße und Hausnummer

           Frau
           Firma                        Postleitzahl        Ort

                                        Telefon-Nr. geschäftlich                           Fax-Nr. geschäftlich

                                        E-Mail-Adresse

                                                 – im folgenden „Vertragspartner“ genannt –
                    und der Württembergische Krankenversicherung Aktiengesellschaft
                                                       – im folgenden „Versicherer“ genannt –

 wird folgender Vertrag geschlossen:

 § 1 Versicherbarer Personenkreis                                             Mitarbeitergruppen des Vertragspartners sind:
 (1) Versicherbar sind alle Arbeitnehmer (Angestellte und Arbei-
     ter) des Vertragspartners, die gegen regelmäßiges Entgelt                1.
     in einem zeitlich unbefristeten Arbeitsverhältnis nach Ab-
     lauf der Probezeit stehen. Als gegen regelmäßiges Entgelt
     bestehende Arbeitsverhältnisse gelten auch fortbestehen-
     de Arbeitsverhältnisse ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt                  2.
     (z. B. während der Eltern- oder Pflegezeit, nach Beendigung
     der Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall, un-
     bezahlter Urlaub). Nicht versicherungsfähig sind Arbeit-
     nehmer in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen,                     3.
     Saisonarbeitnehmer sowie Arbeitnehmer in Zeitarbeitsver-
     hältnissen. Der Vertragspartner kann Mitarbeitergruppen
     bilden. Mit Ausnahme der Firmeninhaber und Geschäfts-
                                                                              Die versicherbaren Mitarbeitergruppen stehen unter dem
     führer sind darüber hinaus selbstständig erwerbstätige so-
                                                                              Vorbehalt der Zustimmung des Versicherers unter Berück-
     wie freiberuflich tätige Personen nicht versicherungsfähig.
                                                                              sichtigung der Regelungen des Allgemeinen Gleichbehand-
        Ebenfalls nicht versicherbar sind alle Berufsgruppen/Tätig-           lungsgesetzes (AGG) sowie der Gleichbehandlungsgrund-
        keiten gemäß den Annahmerichtlinien des Versicherers.                 sätze des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG).
        Die Berufsbezeichnung/Tätigkeitsbeschreibung der zu ver-
        sichernden Arbeitnehmer, Firmeninhaber und Geschäfts-              § 2 Versicherungsschutz und Versicherungsbeginn
        führer ist im Anhang beschrieben.                                  (1) Aufgrund dieses Kollektivvertrages können Versicherungen
        Nicht versicherbare Berufe / Berufsgruppen sind in der An-             nach den Tarifen der betrieblichen Krankenversicherung so-
        lage „Ergänzung zu den Allgemeinen Versicherungsbedin-                 wie den im Anhang aufgeführten Tarifen mit den ihnen zu-
        gungen für auf einem Kollektivvertrag basierende Versiche-             grunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen
        rungsverhältnisse“ aufgeführt.                                         (AVB) in der jeweils gültigen Fassung und den vereinbarten
                                                                               Vergünstigungen (siehe Anhang) abgeschlossen werden.
 (2) Nach Abschluss des Kollektivvertrags neu in ein Arbeits-
     verhältnis beim Vertragspartner eintretende Arbeitnehmer              (2) Voraussetzung für das Zustandekommen des Kollektivver-
     nach Abs. 1 sind innerhalb von 2 Monaten nach Ablauf der                  trags sind mindestens 5 Personen nach § 1 Abs. 1 mit ein-
     Probezeit versicherbar.                                                   heitlichem Versicherungsschutz (einheitliche Tarife) und
                                                                               einheitlichem Versicherungsbeginn.
 (3) Die versicherbaren Personen beantragen jeweils als Versi-
     cherungsnehmer den gewünschten Krankenversicherungs-                     Dies gilt auch, sofern mit Zustimmung des Versicherers für
     schutz für sich bzw. für die Personen nach Abs. 4.                       bestimmte Mitarbeitergruppen nach § 1 Abs. 5 mit mindes-
                                                                              tens 5 Personen eine von den versicherbaren Tarifen abwei-
 (4) Ehegatten und eingetragene Lebenspartner nach dem Ge-
                                                                              chende Tarifwahl vereinbart wurde.
     setz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (LPartG)
     des Versicherungsnehmers können ebenfalls versichert                  § 3 Versicherungsantrag und Versicherungsschein
     werden; Lebensgefährten des Versicherungsnehmers solan-
                                                                           (1) Die Teilnahme am Kollektivvertrag haben die Versiche-
     ge sie mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben; Kinder
                                                                               rungsnehmer für sich und gegebenenfalls für die mitzu-
     des Versicherungsnehmers oder seines Ehegatten oder sei-
                                                                               versichernden Personen auf dem vom Versicherer hierfür
     nes eingetragenen Lebenspartners oder Lebensgefährten
                                                                               vorgesehenen Antragsformular zu erklären. Die gestellten
     bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, soweit für sie noch
                                                                               Fragen sind für alle zu versichernden Personen vollständig
     Kindergeld bezogen wird.
                                                                               zu beantworten.
        Änderungen der Verhältnisse sind dem Versicherer durch
                                                                           (2) Der Versicherer stellt jedem Versicherungsnehmer einen
        den Versicherungsnehmer unverzüglich schriftlich mitzu-
                                                                               Versicherungsschein aus.
        teilen.
                                                                           (3) Der Vertragspartner unterstützt den Versicherer bei der
 (5) Der Vertragspartner kann Mitarbeitergruppen bilden. Dabei
                                                                               Überprüfung der Zugehörigkeitsberechtigung des Versiche-
     muss eine Gruppe jeweils aus mindestens 5 Mitarbeitern
                                                                               rungsnehmers zu diesem Kollektivvertrag.
     bestehen.

40878
§ 4 Gesundheitsprüfung                                                         § 8 Ablauf des Kollektivvertrags und Ausscheiden
(1) Der Versicherer führt – außer bei den Tarifen VSF/VSU und                      einer versicherten Person
    BZGF20/BZGU20 – eine Gesundheitsprüfung durch. Liegt                       (1) Die Versicherungsverhältnisse enden unter Anrechnung der
    ein erhöhtes Risiko vor, können insoweit Beitragszuschläge                     bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Rechte und der Alte-
    erhoben oder Krankheiten und deren Folgen vom Versiche-                        rungsrückstellung (sofern eine solche nach den Tarifbestim-
    rungsschutz ausgeschlossen werden oder der Versiche-                           mungen zu bilden war) und werden zu den Bedingungen der
    rungsschutz abgelehnt werden.                                                  den Tarifen der betrieblichen Krankenversicherung entspre-
(2) Für Personen nach § 1 Abs. 1, 2 und Abs. 5 wird anstelle einer                 chenden Tarife mit Alterungsrückstellung außerhalb der
    Gesundheitsprüfung eine Einwilligung zur Einschränkung der                     betrieblichen Krankenversicherung und des Kollektivvertra-
    Leistungspflicht im Antrag eingeholt, sofern                                   ges fortgesetzt und der Beitrag unter Berücksichtigung des
                                                                                   dann erreichten Eintrittsalters neu festgesetzt,
   a) bei dem Vertragspartner bei einer Gesamtarbeitnehme-
                                                                                  – bei Beendigung des Kollektivvertrages
      ranzahl nach § 1 Abs. 1, 2 von 5 – 10 Personen mindestens
                                                                                  – bei Wegfall der Voraussetzungen nach § 1 Abs. 1, 2 und
      5 Personen
                                                                                    Abs. 5 durch Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
   b) bei dem Vertragspartner bei einer Gesamtarbeitnehme-
                                                                               (2) Sofern die Mindestpersonenzahl nach § 2 Abs. 2 im beste-
      ranzahl nach § 1 Abs. 1, 2 von 11 – 250 Personen mindes-
                                                                                   henden Kollektivvertrag nicht nur vorübergehend unter-
      tens 50 % der Personen (6 – 125 Personen)
                                                                                   schritten wird, kann der Versicherer den Kollektivvertrag
   c) bei dem Vertragspartner bei einer Gesamtarbeitnehme-                         außerordentlich kündigen.
      ranzahl nach § 1 Abs. 1, 2 ab 251 Personen mindestens
                                                                               (3) Die Bestimmungen der §§ 204, 206 Abs. 3 und 4 sowie § 207
      25 % der Personen (ab 63 Personen)
                                                                                   Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bleiben unberührt.
      nach § 2 Abs. 2 versichert werden.
      Die Gesamtarbeitnehmeranzahl ist im Anhang aufgeführt.                   § 9 Änderungen des Kollektivvertrages
                                                                               (1) Änderungen des Kollektivvertrages einschließlich des An-
§ 5 Beitragszahlung                                                                hangs bedürfen der Schriftform und werden vom Versiche-
Die Modalitäten zur Beitragszahlung werden im Anhang be-                           rer dokumentiert.
   schrieben.                                                                  (2) Der Anhang dieses Vertrages sowie spätere Aktualisierun-
                                                                                   gen sind Bestandteil dieses Kollektivvertrages.
§ 6 Geschäftsverkehr
                                                                               (3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ungültig
(1) Die ausschließlich den Kollektivvertrag betreffende Korres-
                                                                                   werden, wird die Fortsetzung des Vertrages davon nicht be-
    pondenz wird zwischen dem Vertragspartner und dem Ver-
                                                                                   rührt. Die Parteien verpflichten sich, eine vertragskonforme
    sicherer geführt.
                                                                                   Anpassung der Vereinbarung vorzunehmen.
(2) Die Korrespondenz hinsichtlich einzelner Versicherungs-
                                                                               (4) Ist ein Einvernehmen nicht zu erzielen, können die Vertrags-
    verhältnisse, insbesondere über Gesundheitsfragen und zu
                                                                                   parteien den Kollektivvertrag zum Ablauf des laufenden Ka-
    Versicherungsleistungen findet unmittelbar zwischen Ver-
                                                                                   lenderquartals kündigen.
    sicherer und Versicherungsnehmer statt.
(3) Leistungen aus den Versicherungsverträgen werden unmit-                    § 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
    telbar an die Arbeitnehmer erbracht.                                       Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stuttgart.
§ 7 Laufzeit des Vertrages                                                     § 11 Schlussbestimmungen
      Der Kollektivvertrag beginnt am                                          (1) Alle Mitteilungen, Rundschreiben und ähnliche Informatio-
                                                                                   nen des Vertragspartners über den Kollektivvertrag sind vor
       0 1 MM J J J J                                                              Veröffentlichung an die Arbeitnehmer mit dem Versicherer
      und dauert bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Danach                      abzustimmen.
      verlängert er sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht von ei-            (2) Nebenabreden werden nicht getroffen.

                                                                                                                                                       Original für Württembergische Krankenversicherung AG, 70163 Stuttgart
      ner der Vertragsparteien mit einer Frist von 3 Monaten zum
      Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird.

    Stuttgart, den                                 (Unterschrift Württembergische Krankenversicherung AG)

    Ort, Datum                                     vermittelt durch (Unterschrift Vermittler)

                                                   (Unterschrift Vertragspartner)

Gruppenvertragsnummer                      Kunden-Nr.                                 Gesch.-St.-Nr.   Agentur-Nr.   PZ

3 3       8
                                                                                                                           40878-KV/21   [3] 12/2013
Kollektivvertrag zwischen
  Antragsteller                        Vorname, Zuname und Firma
   (Vertragspartner)
           Herr                         Straße und Hausnummer

           Frau
           Firma                        Postleitzahl        Ort

                                        Telefon-Nr. geschäftlich                           Fax-Nr. geschäftlich

                                        E-Mail-Adresse

                                                 – im folgenden „Vertragspartner“ genannt –
                    und der Württembergische Krankenversicherung Aktiengesellschaft
                                                       – im folgenden „Versicherer“ genannt –

 wird folgender Vertrag geschlossen:

 § 1 Versicherbarer Personenkreis                                             Mitarbeitergruppen des Vertragspartners sind:
 (1) Versicherbar sind alle Arbeitnehmer (Angestellte und Arbei-
     ter) des Vertragspartners, die gegen regelmäßiges Entgelt                1.
     in einem zeitlich unbefristeten Arbeitsverhältnis nach Ab-
     lauf der Probezeit stehen. Als gegen regelmäßiges Entgelt
     bestehende Arbeitsverhältnisse gelten auch fortbestehen-
     de Arbeitsverhältnisse ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt                  2.
     (z. B. während der Eltern- oder Pflegezeit, nach Beendigung
     der Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall, un-
     bezahlter Urlaub). Nicht versicherungsfähig sind Arbeit-
     nehmer in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen,                     3.
     Saisonarbeitnehmer sowie Arbeitnehmer in Zeitarbeitsver-
     hältnissen. Der Vertragspartner kann Mitarbeitergruppen
     bilden. Mit Ausnahme der Firmeninhaber und Geschäfts-
                                                                              Die versicherbaren Mitarbeitergruppen stehen unter dem
     führer sind darüber hinaus selbstständig erwerbstätige so-
                                                                              Vorbehalt der Zustimmung des Versicherers unter Berück-
     wie freiberuflich tätige Personen nicht versicherungsfähig.
                                                                              sichtigung der Regelungen des Allgemeinen Gleichbehand-
        Ebenfalls nicht versicherbar sind alle Berufsgruppen/Tätig-           lungsgesetzes (AGG) sowie der Gleichbehandlungsgrund-
        keiten gemäß den Annahmerichtlinien des Versicherers.                 sätze des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG).
        Die Berufsbezeichnung/Tätigkeitsbeschreibung der zu ver-
        sichernden Arbeitnehmer, Firmeninhaber und Geschäfts-              § 2 Versicherungsschutz und Versicherungsbeginn
        führer ist im Anhang beschrieben.                                  (1) Aufgrund dieses Kollektivvertrages können Versicherungen
        Nicht versicherbare Berufe / Berufsgruppen sind in der An-             nach den Tarifen der betrieblichen Krankenversicherung so-
        lage „Ergänzung zu den Allgemeinen Versicherungsbedin-                 wie den im Anhang aufgeführten Tarifen mit den ihnen zu-
        gungen für auf einem Kollektivvertrag basierende Versiche-             grunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen
        rungsverhältnisse“ aufgeführt.                                         (AVB) in der jeweils gültigen Fassung und den vereinbarten
                                                                               Vergünstigungen (siehe Anhang) abgeschlossen werden.
 (2) Nach Abschluss des Kollektivvertrags neu in ein Arbeits-
     verhältnis beim Vertragspartner eintretende Arbeitnehmer              (2) Voraussetzung für das Zustandekommen des Kollektivver-
     nach Abs. 1 sind innerhalb von 2 Monaten nach Ablauf der                  trags sind mindestens 5 Personen nach § 1 Abs. 1 mit ein-
     Probezeit versicherbar.                                                   heitlichem Versicherungsschutz (einheitliche Tarife) und
                                                                               einheitlichem Versicherungsbeginn.
 (3) Die versicherbaren Personen beantragen jeweils als Versi-
     cherungsnehmer den gewünschten Krankenversicherungs-                     Dies gilt auch, sofern mit Zustimmung des Versicherers für
     schutz für sich bzw. für die Personen nach Abs. 4.                       bestimmte Mitarbeitergruppen nach § 1 Abs. 5 mit mindes-
                                                                              tens 5 Personen eine von den versicherbaren Tarifen abwei-
 (4) Ehegatten und eingetragene Lebenspartner nach dem Ge-
                                                                              chende Tarifwahl vereinbart wurde.
     setz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (LPartG)
     des Versicherungsnehmers können ebenfalls versichert                  § 3 Versicherungsantrag und Versicherungsschein
     werden; Lebensgefährten des Versicherungsnehmers solan-
                                                                           (1) Die Teilnahme am Kollektivvertrag haben die Versiche-
     ge sie mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben; Kinder
                                                                               rungsnehmer für sich und gegebenenfalls für die mitzu-
     des Versicherungsnehmers oder seines Ehegatten oder sei-
                                                                               versichernden Personen auf dem vom Versicherer hierfür
     nes eingetragenen Lebenspartners oder Lebensgefährten
                                                                               vorgesehenen Antragsformular zu erklären. Die gestellten
     bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, soweit für sie noch
                                                                               Fragen sind für alle zu versichernden Personen vollständig
     Kindergeld bezogen wird.
                                                                               zu beantworten.
        Änderungen der Verhältnisse sind dem Versicherer durch
                                                                           (2) Der Versicherer stellt jedem Versicherungsnehmer einen
        den Versicherungsnehmer unverzüglich schriftlich mitzu-
                                                                               Versicherungsschein aus.
        teilen.
                                                                           (3) Der Vertragspartner unterstützt den Versicherer bei der
 (5) Der Vertragspartner kann Mitarbeitergruppen bilden. Dabei
                                                                               Überprüfung der Zugehörigkeitsberechtigung des Versiche-
     muss eine Gruppe jeweils aus mindestens 5 Mitarbeitern
                                                                               rungsnehmers zu diesem Kollektivvertrag.
     bestehen.

40878
§ 4 Gesundheitsprüfung                                                         § 8 Ablauf des Kollektivvertrags und Ausscheiden
(1) Der Versicherer führt – außer bei den Tarifen VSF/VSU und                      einer versicherten Person
    BZGF20/BZGU20 – eine Gesundheitsprüfung durch. Liegt                       (1) Die Versicherungsverhältnisse enden unter Anrechnung der
    ein erhöhtes Risiko vor, können insoweit Beitragszuschläge                     bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Rechte und der Alte-
    erhoben oder Krankheiten und deren Folgen vom Versiche-                        rungsrückstellung (sofern eine solche nach den Tarifbestim-
    rungsschutz ausgeschlossen werden oder der Versiche-                           mungen zu bilden war) und werden zu den Bedingungen der
    rungsschutz abgelehnt werden.                                                  den Tarifen der betrieblichen Krankenversicherung entspre-
(2) Für Personen nach § 1 Abs. 1, 2 und Abs. 5 wird anstelle einer                 chenden Tarife mit Alterungsrückstellung außerhalb der
    Gesundheitsprüfung eine Einwilligung zur Einschränkung der                     betrieblichen Krankenversicherung und des Kollektivvertra-
    Leistungspflicht im Antrag eingeholt, sofern                                   ges fortgesetzt und der Beitrag unter Berücksichtigung des
                                                                                   dann erreichten Eintrittsalters neu festgesetzt,
   a) bei dem Vertragspartner bei einer Gesamtarbeitnehme-
                                                                                  – bei Beendigung des Kollektivvertrages
      ranzahl nach § 1 Abs. 1, 2 von 5 – 10 Personen mindestens
                                                                                  – bei Wegfall der Voraussetzungen nach § 1 Abs. 1, 2 und
      5 Personen
                                                                                    Abs. 5 durch Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
   b) bei dem Vertragspartner bei einer Gesamtarbeitnehme-
                                                                               (2) Sofern die Mindestpersonenzahl nach § 2 Abs. 2 im beste-
      ranzahl nach § 1 Abs. 1, 2 von 11 – 250 Personen mindes-
                                                                                   henden Kollektivvertrag nicht nur vorübergehend unter-
      tens 50 % der Personen (6 – 125 Personen)
                                                                                   schritten wird, kann der Versicherer den Kollektivvertrag
   c) bei dem Vertragspartner bei einer Gesamtarbeitnehme-                         außerordentlich kündigen.
      ranzahl nach § 1 Abs. 1, 2 ab 251 Personen mindestens
                                                                               (3) Die Bestimmungen der §§ 204, 206 Abs. 3 und 4 sowie § 207
      25 % der Personen (ab 63 Personen)
                                                                                   Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bleiben unberührt.
      nach § 2 Abs. 2 versichert werden.
      Die Gesamtarbeitnehmeranzahl ist im Anhang aufgeführt.                   § 9 Änderungen des Kollektivvertrages
                                                                               (1) Änderungen des Kollektivvertrages einschließlich des An-
§ 5 Beitragszahlung                                                                hangs bedürfen der Schriftform und werden vom Versiche-
Die Modalitäten zur Beitragszahlung werden im Anhang be-                           rer dokumentiert.
   schrieben.                                                                  (2) Der Anhang dieses Vertrages sowie spätere Aktualisierun-
                                                                                   gen sind Bestandteil dieses Kollektivvertrages.
§ 6 Geschäftsverkehr
                                                                               (3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ungültig
(1) Die ausschließlich den Kollektivvertrag betreffende Korres-
                                                                                   werden, wird die Fortsetzung des Vertrages davon nicht be-
    pondenz wird zwischen dem Vertragspartner und dem Ver-
                                                                                   rührt. Die Parteien verpflichten sich, eine vertragskonforme
    sicherer geführt.
                                                                                   Anpassung der Vereinbarung vorzunehmen.
(2) Die Korrespondenz hinsichtlich einzelner Versicherungs-
                                                                               (4) Ist ein Einvernehmen nicht zu erzielen, können die Vertrags-
    verhältnisse, insbesondere über Gesundheitsfragen und zu
                                                                                   parteien den Kollektivvertrag zum Ablauf des laufenden Ka-
    Versicherungsleistungen findet unmittelbar zwischen Ver-
                                                                                   lenderquartals kündigen.
    sicherer und Versicherungsnehmer statt.
(3) Leistungen aus den Versicherungsverträgen werden unmit-                    § 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
    telbar an die Arbeitnehmer erbracht.                                       Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stuttgart.
§ 7 Laufzeit des Vertrages                                                     § 11 Schlussbestimmungen
      Der Kollektivvertrag beginnt am                                          (1) Alle Mitteilungen, Rundschreiben und ähnliche Informatio-
                                                                                   nen des Vertragspartners über den Kollektivvertrag sind vor
       0 1 MM J J J J                                                              Veröffentlichung an die Arbeitnehmer mit dem Versicherer
      und dauert bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Danach                      abzustimmen.
      verlängert er sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht von ei-            (2) Nebenabreden werden nicht getroffen.
      ner der Vertragsparteien mit einer Frist von 3 Monaten zum
      Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird.

    Stuttgart, den                                 (Unterschrift Württembergische Krankenversicherung AG)

    Ort, Datum                                     vermittelt durch (Unterschrift Vermittler)
                                                                                                                                                       Durchschrift für Arbeitgeber

                                                   (Unterschrift Vertragspartner)

Gruppenvertragsnummer                      Kunden-Nr.                                 Gesch.-St.-Nr.   Agentur-Nr.   PZ

3 3       8
                                                                                                                           40878-KV/22   [3] 12/2013
Anhang Nr. _1_ zum Kollektivvertrag zwischen
  Antragsteller                       Firmenname
   (Vertragspartner)
           Herr                        Straße und Hausnummer

           Frau
           Firma                       Postleitzahl        Ort

                                       Telefon-Nr. geschäftlich                       Fax-Nr. geschäftlich

                                       E-Mail-Adresse

                               und der Württembergische Krankenversicherung AG

                                                Gültig ab: 01. ______ .   _______________

 ■ Berufsbezeichnung/
   Tätigkeitsbeschreibung des
   versicherbaren Personen­
   kreises nach § 1 Abs. 1 des
   Kollektivvertrags:

 ■ Gesamtarbeitnehmeranzahl nach § 1 Abs. 1, 2 des Kollektivvertrags:

 ■ Abschließbare Tarife:               Als versicherbare Tarife der betrieblichen Krankenversicherung für Personen nach § 1 Abs. 1
                                       und 2 des Kollektivvertrags gelten (bitte gewünschte Tarife ankreuzen)
                                           ZGF30          ZGF50         ZGF70         BZGF20                 SGF
                                           SEF (nur in Verbindung mit SGF)            EGNF                   VSF

                                                                          vereinbarter Tagessatz (max. 20 Euro Tagessatz im
        Weitere Unterscheidung                                        € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags)
        bei der Tarifauswahl nur für       KTNF43
        Firmen mit mindestens zwei                                        vereinbarter Tagessatz (max. 50 Euro Tagessatz im
        Gruppen erforderlich.              PTU1                       € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags)
        Für die Mitarbeitergruppe 1.       ZGF30          ZGF50         ZGF70         BZGF20                 SGF
        nach § 1 Abs. 5
                                           SEF (nur in Verbindung mit SGF)            EGNF                   VSF
        des Kollektivvertrags
                                                                          vereinbarter Tagessatz (max. 20 Euro Tagessatz im
                                           KTNF43                     € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags)
        Arbeitnehmer­
        anzahl der Mit­                                                   vereinbarter Tagessatz (max. 50 Euro Tagessatz im
        arbeitergruppe:                    PTU1                       € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags)
        Für die Mitarbeitergruppe 1.       ZGF30          ZGF50         ZGF70         BZGF20                 SGF
        nach § 1 Abs. 5
                                           SEF (nur in Verbindung mit SGF)            EGNF                   VSF
        des Kollektivvertrags
                                                                          vereinbarter Tagessatz (max. 20 Euro Tagessatz im
                                           KTNF43                     € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags)
        Arbeitnehmer­
        anzahl der Mit­                                                   vereinbarter Tagessatz (max. 50 Euro Tagessatz im
        arbeitergruppe:                    PTU1                       € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags)
        Für die Mitarbeitergruppe 1.       ZGF30          ZGF50         ZGF70         BZGF20                 SGF
        nach § 1 Abs. 5
                                           SEF (nur in Verbindung mit SGF)            EGNF                   VSF
        des Kollektivvertrags
                                                                          vereinbarter Tagessatz (max. 20 Euro Tagessatz im
                                           KTNF43                     € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags)
        Arbeitnehmer­
        anzahl der Mit­                                                   vereinbarter Tagessatz (max. 50 Euro Tagessatz im
        arbeitergruppe:                    PTU1                       € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags)
        sowie alle verkaufsoffenen Zusatzversicherungstarife der Württembergischen Krankenversicherung AG mit den jeweils
        ­zugehörenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Besteht für versicherbare Personen bereits ein Versicherungsvertrag
         zum Tarif ZG oder ZGU, ist Tarif ZGF nicht gleichzeitig versicherbar.

40878
■ Vergünstigungen: Der Versicherer verzichtet auf sämtliche Wartezeiten und das bedingungsgemäß zustehende ordentliche
                   Kündigungsrecht.
                   Es gelten die Beiträge der jeweiligen Tarife.

■ Beitrags­                Der Versicherer wird durch Erklärung im Antrag ermächtigt, die Beiträge für alle versicherten Perso-
  zahlungsart:             nen nach § 1 Abs. 1, 2 und Abs. 5 des Kollektivvertrags bei Fälligkeit für auf einem Kollektivvertrag
                           basierende Versicherungsverhältnisse durch Abruf vom Konto des Vertragspartners bei einem deut-
                           schen Geldinstitut einzuziehen.
                           Sind in dem eingezogenen Betrag Beiträge nicht enthalten, ändern sich Beiträge zu bestehenden
                           Versicherungsverträgen, fallen Versicherungsverträge weg oder kommen neue Versicherungsverträge
                           hinzu, werden entstehende Beitragsguthaben mit sich ergebenden Beitragsforderungen verrechnet.
                           Der Vertragspartner zahlt die Beiträge bei Fälligkeit durch Sammelüberweisung unter Benennung der
                           Kollektivvertragsnummer des Vertragspartners für alle versicherten Personen nach § 1 Abs. 1, 2 und
                           Abs. 5 des Kollektivvertrags auf das vom Versicherer benannte Konto bei einem deutschen Geldinstitut.
                           Sind in dem angenommenen Betrag Beiträge nicht enthalten, ändern sich Beiträge zu bestehenden
                           Versicherungsverträgen, fallen Versicherungsverträge weg oder kommen neue Versicherungsverträge
                           hinzu, werden entstehende Beitragsguthaben mit sich ergebenden Beitragsforderungen verrechnet.

■ Beitrags­             Die Beiträge werden von uns als Vertragspartner während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gezahlt,
  zahlungsdauer:        längstens jedoch bis zum Ausscheiden der versicherten Personen nach § 8 Abs. 1 des Kollektivvertrags.
                            Die Pflicht zur Beitragszahlung des Vertragspartners bleibt bestehen, wenn das jeweilige Arbeitsver-
                            hältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortbesteht (z.B. während der Eltern- oder Pflegezeit, nach
                            Beendigung der Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall, unbezahlter Urlaub).
                            Die Pflicht zur Beitragszahlung des Vertragspartners entfällt, wenn das jeweilige Arbeitsverhältnis
                            ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortbesteht (z.B. während der Eltern- oder Pflegezeit, nach Beendi-
                            gung der Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall, unbezahlter Urlaub).

 SEPA-                 Ich ermächtige die Württembergische Versicherung                           Ich weiß, dass durch diese Rückerstattung mein
  Lastschriftmandat     AG, Zahlungen von meinem Konto mittels Last-                               Versicherungsschutz gefährdet wird, da der Versi-
                        schrift einzuziehen.                                                       cherungsbeitrag rückwirkend als nicht bezahlt gilt.
                        Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von                         Die Rechtsfolgen entnehme ich den Versicherungs-
                        der Württembergischen Versicherung AG von mei-                             bedingungen meines Vertrags.
                        nem Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.                              Der Versicherer wird spätestens 5 Tage vor Einrei-
                        Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, begin-                           chung der ersten Lastschrift und bei Änderungen
                        nend mit dem Belastungsdatum, die Rückerstat-                              über den Lastschriftbetrag und Belastungstag in-
                        tung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten                           formieren. Ich verpflichte mich, dem Versicherer
                        dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten                           stets meine aktuellen Adressdaten mitzuteilen. Der
                        Bedingungen.                                                               Versicherer wird sie an die Württembergische Versi-
                                                                                                   cherung AG weiterleiten.
                        Württembergische Versicherung AG, 70163 Stuttgart
                        Gläubiger-Identifikations-Nummer: DE81ZZZ00000052734
                        Das Lastschriftmandat mit diesem Konto soll verwendet werden
                           für diesen Vertrag.
                           für alle meine bestehenden Versicherungsverträge bei der Württem­bergischen Versicherung AG,
                           der Württembergischen Lebensversicherung AG, der Allgemeinen Rentenanstalt P   ­ ensionskasse AG,
                           der Württembergischen K ­ rankenversicherung AG und der Karlsruher Lebens­versicherung AG.
                        Kontoinhaber ist der Antragsteller (Vertragspartner).
                        Angaben zum Konto

                                                                                                                                                                       Original für Württembergische Krankenversicherung AG, 70163 Stuttgart
                        Kreditinstitut (Name)                                                                                BIC

                        IBAN   LKZ     Prüfz.   BLZ                              Kontonummer                            zusätzlich Auslands-IBAN

                               D E
                        Ich erteile mit meinen Angaben zum SEPA-Lastschriftmandat die obige Ermächtigung zugunsten der
                        Württembergischen Versicherung AG sowie die A­ nweisung an mein Kreditinstitut.
                        Hiermit willige ich ein, dass der mir benannte erste oder einmalige Beitrag (Einlösungsbeitrag) sofort
                        nach Abschluss des Versicherungsvertrags/der Versicherungsverträge fällig wird, jedoch nicht vor dem
                        gewünschten Versicherungsbeginn dieses Versicherungsvertrags/dieser Versicherungsverträge.

    Stuttgart, den                                    (Unterschrift Württembergische Krankenversicherung AG)

    Ort, Datum                                        vermittelt durch (Unterschrift Vermittler)

                                                      (Unterschrift Vertragspartner und Kontoinhaber)

Gruppenvertragsnummer                     Kunden-Nr.                                     Gesch.-St.-Nr.   Agentur-Nr.   PZ

3 3       8
                                                                                                                                       40878-Anhang/21   [3] 12/2013
Anhang Nr. _1_ zum Kollektivvertrag zwischen
  Antragsteller                       Firmenname
   (Vertragspartner)
           Herr                        Straße und Hausnummer

           Frau
           Firma                       Postleitzahl        Ort

                                       Telefon-Nr. geschäftlich                       Fax-Nr. geschäftlich

                                       E-Mail-Adresse

                               und der Württembergische Krankenversicherung AG

                                                Gültig ab: 01. ______ .   _______________

 ■ Berufsbezeichnung/
   Tätigkeitsbeschreibung des
   versicherbaren Personen­
   kreises nach § 1 Abs. 1 des
   Kollektivvertrags:

 ■ Gesamtarbeitnehmeranzahl nach § 1 Abs. 1, 2 des Kollektivvertrags:

 ■ Abschließbare Tarife:               Als versicherbare Tarife der betrieblichen Krankenversicherung für Personen nach § 1 Abs. 1
                                       und 2 des Kollektivvertrags gelten (bitte gewünschte Tarife ankreuzen)
                                           ZGF30          ZGF50         ZGF70         BZGF20                 SGF
                                           SEF (nur in Verbindung mit SGF)            EGNF                   VSF

                                                                          vereinbarter Tagessatz (max. 20 Euro Tagessatz im
        Weitere Unterscheidung                                        € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags)
        bei der Tarifauswahl nur für       KTNF43
        Firmen mit mindestens zwei                                        vereinbarter Tagessatz (max. 50 Euro Tagessatz im
        Gruppen erforderlich.              PTU1                       € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags)
        Für die Mitarbeitergruppe 1.       ZGF30          ZGF50         ZGF70         BZGF20                 SGF
        nach § 1 Abs. 5
                                           SEF (nur in Verbindung mit SGF)            EGNF                   VSF
        des Kollektivvertrags
                                                                          vereinbarter Tagessatz (max. 20 Euro Tagessatz im
                                           KTNF43                     € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags)
        Arbeitnehmer­
        anzahl der Mit­                                                   vereinbarter Tagessatz (max. 50 Euro Tagessatz im
        arbeitergruppe:                    PTU1                       € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags)
        Für die Mitarbeitergruppe 1.       ZGF30          ZGF50         ZGF70         BZGF20                 SGF
        nach § 1 Abs. 5
                                           SEF (nur in Verbindung mit SGF)            EGNF                   VSF
        des Kollektivvertrags
                                                                          vereinbarter Tagessatz (max. 20 Euro Tagessatz im
                                           KTNF43                     € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags)
        Arbeitnehmer­
        anzahl der Mit­                                                   vereinbarter Tagessatz (max. 50 Euro Tagessatz im
        arbeitergruppe:                    PTU1                       € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags)
        Für die Mitarbeitergruppe 1.       ZGF30          ZGF50         ZGF70         BZGF20                 SGF
        nach § 1 Abs. 5
                                           SEF (nur in Verbindung mit SGF)            EGNF                   VSF
        des Kollektivvertrags
                                                                          vereinbarter Tagessatz (max. 20 Euro Tagessatz im
                                           KTNF43                     € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags)
        Arbeitnehmer­
        anzahl der Mit­                                                   vereinbarter Tagessatz (max. 50 Euro Tagessatz im
        arbeitergruppe:                    PTU1                       € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags)
        sowie alle verkaufsoffenen Zusatzversicherungstarife der Württembergischen Krankenversicherung AG mit den jeweils
        ­zugehörenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Besteht für versicherbare Personen bereits ein Versicherungsvertrag
         zum Tarif ZG oder ZGU, ist Tarif ZGF nicht gleichzeitig versicherbar.

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■ Vergünstigungen: Der Versicherer verzichtet auf sämtliche Wartezeiten und das bedingungsgemäß zustehende ordentliche
                   Kündigungsrecht.
                   Es gelten die Beiträge der jeweiligen Tarife.

■ Beitrags­                Der Versicherer wird durch Erklärung im Antrag ermächtigt, die Beiträge für alle versicherten Perso-
  zahlungsart:             nen nach § 1 Abs. 1, 2 und Abs. 5 des Kollektivvertrags bei Fälligkeit für auf einem Kollektivvertrag
                           basierende Versicherungsverhältnisse durch Abruf vom Konto des Vertragspartners bei einem deut-
                           schen Geldinstitut einzuziehen.
                           Sind in dem eingezogenen Betrag Beiträge nicht enthalten, ändern sich Beiträge zu bestehenden
                           Versicherungsverträgen, fallen Versicherungsverträge weg oder kommen neue Versicherungsverträge
                           hinzu, werden entstehende Beitragsguthaben mit sich ergebenden Beitragsforderungen verrechnet.
                           Der Vertragspartner zahlt die Beiträge bei Fälligkeit durch Sammelüberweisung unter Benennung der
                           Kollektivvertragsnummer des Vertragspartners für alle versicherten Personen nach § 1 Abs. 1, 2 und
                           Abs. 5 des Kollektivvertrags auf das vom Versicherer benannte Konto bei einem deutschen Geldinstitut.
                           Sind in dem angenommenen Betrag Beiträge nicht enthalten, ändern sich Beiträge zu bestehenden
                           Versicherungsverträgen, fallen Versicherungsverträge weg oder kommen neue Versicherungsverträge
                           hinzu, werden entstehende Beitragsguthaben mit sich ergebenden Beitragsforderungen verrechnet.

■ Beitrags­             Die Beiträge werden von uns als Vertragspartner während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gezahlt,
  zahlungsdauer:        längstens jedoch bis zum Ausscheiden der versicherten Personen nach § 8 Abs. 1 des Kollektivvertrags.
                            Die Pflicht zur Beitragszahlung des Vertragspartners bleibt bestehen, wenn das jeweilige Arbeitsver-
                            hältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortbesteht (z.B. während der Eltern- oder Pflegezeit, nach
                            Beendigung der Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall, unbezahlter Urlaub).
                            Die Pflicht zur Beitragszahlung des Vertragspartners entfällt, wenn das jeweilige Arbeitsverhältnis
                            ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortbesteht (z.B. während der Eltern- oder Pflegezeit, nach Beendi-
                            gung der Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall, unbezahlter Urlaub).

 SEPA-                 Ich ermächtige die Württembergische Versicherung                           Ich weiß, dass durch diese Rückerstattung mein
  Lastschriftmandat     AG, Zahlungen von meinem Konto mittels Last-                               Versicherungsschutz gefährdet wird, da der Versi-
                        schrift einzuziehen.                                                       cherungsbeitrag rückwirkend als nicht bezahlt gilt.
                        Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von                         Die Rechtsfolgen entnehme ich den Versicherungs-
                        der Württembergischen Versicherung AG von mei-                             bedingungen meines Vertrags.
                        nem Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.                              Der Versicherer wird spätestens 5 Tage vor Einrei-
                        Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, begin-                           chung der ersten Lastschrift und bei Änderungen
                        nend mit dem Belastungsdatum, die Rückerstat-                              über den Lastschriftbetrag und Belastungstag in-
                        tung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten                           formieren. Ich verpflichte mich, dem Versicherer
                        dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten                           stets meine aktuellen Adressdaten mitzuteilen. Der
                        Bedingungen.                                                               Versicherer wird sie an die Württembergische Versi-
                                                                                                   cherung AG weiterleiten.
                        Württembergische Versicherung AG, 70163 Stuttgart
                        Gläubiger-Identifikations-Nummer: DE81ZZZ00000052734
                        Das Lastschriftmandat mit diesem Konto soll verwendet werden
                           für diesen Vertrag.
                           für alle meine bestehenden Versicherungsverträge bei der Württem­bergischen Versicherung AG,
                           der Württembergischen Lebensversicherung AG, der Allgemeinen Rentenanstalt P   ­ ensionskasse AG,
                           der Württembergischen K ­ rankenversicherung AG und der Karlsruher Lebens­versicherung AG.
                        Kontoinhaber ist der Antragsteller (Vertragspartner).
                        Angaben zum Konto
                        Kreditinstitut (Name)                                                                                BIC

                        IBAN   LKZ     Prüfz.   BLZ                              Kontonummer                            zusätzlich Auslands-IBAN

                               D E
                        Ich erteile mit meinen Angaben zum SEPA-Lastschriftmandat die obige Ermächtigung zugunsten der
                        Württembergischen Versicherung AG sowie die A­ nweisung an mein Kreditinstitut.
                        Hiermit willige ich ein, dass der mir benannte erste oder einmalige Beitrag (Einlösungsbeitrag) sofort
                        nach Abschluss des Versicherungsvertrags/der Versicherungsverträge fällig wird, jedoch nicht vor dem
                        gewünschten Versicherungsbeginn dieses Versicherungsvertrags/dieser Versicherungsverträge.

    Stuttgart, den                                    (Unterschrift Württembergische Krankenversicherung AG)

    Ort, Datum                                        vermittelt durch (Unterschrift Vermittler)
                                                                                                                                                                       Durchschrift für Arbeitgeber

                                                      (Unterschrift Vertragspartner und Kontoinhaber)

Gruppenvertragsnummer                     Kunden-Nr.                                     Gesch.-St.-Nr.   Agentur-Nr.   PZ

3 3       8
                                                                                                                                       40878-Anhang/22   [3] 12/2013
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