Betriebliche Krankenversicherung.
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Ko Prosp lle Prospekt & Antrag kti ekt & vv ert rag Betriebliche Krankenversicherung. Mitarbeiter bei der Gesundheitsvorsorge unterstützen und von Steuervergünstigungen profitieren. KUBUS 20 13 rteil Kundenu T SEHR G U ät ngsqualit Betreuu Kunden und Rating-Agenturen empfehlen die Württembergische Krankenversiche- rung AG.
2 Gesundheit ist ein hohes Gut. Da die Absicherung durch die gesetzliche Krankenversicherung heute völlig unzureichend ist, empfiehlt sich dringend zusätzlicher, privater Krankenversicherungsschutz. Mit einer betrieblichen Krankenversicherung können Sie Ihre Mitarbeiter beim Aufbau ihrer Ge- sundheitsvorsorge unterstützen und ihnen ein entsprechendes Gesundheitsvorsorge-Pa- ket s chnüren. Und dabei noch in den Genuss von steuerlichen Vergünstigungen kommen. Das Beste vorweg: Sie tun nicht nur etwas Gutes für Ihre Vorteile für den Arbeitgeber: Mitarbeiter, die aufgrund des Kollektivvertrags von ■■ Mitarbeitergewinnung unterstützen. niedrigeren Beiträgen, vereinfachten Gesundheitsprü- ■■ Mitarbeiterbindung nachhaltig stärken. fungen und wegfallenden Wartezeiten profitieren, ■■ Gesundheitsvorsorge fördern. sondern haben selbst viele Vorteile. Denn beispielsweise ■■ Mehr Leistung durch zufriedene Mitarbeiter. kann der Arbeitgeber die Beiträge als Betriebsausgaben ■■ Weniger Fehlzeiten. steuerlich geltend machen. ■■ Erhalt der Arbeitskraft. ■■ Beiträge können als Betriebsausgaben steuerlich Betriebliche Krankenversicherung wird für Unternehmen geltend gemacht werden. immer wichtiger. Schließlich freut sich jeder Arbeitnehmer, ■■ Einfache Implementierung der bKV, geringer wenn er als Mensch wahrgenommen wird und sich der Verwaltungsaufwand. Arbeitgeber um seine Gesundheit sorgt. Dies kann sogar ■■ Firmenspezifische Gestaltung des Versicherungs- die Wahl des Arbeitsplatzes eines Arbeitnehmers beeinflus- schutzes. sen. Stimmt das Betriebsklima, stimmt auch die Leistung. Und „Fehlzeiten“ halten sich in solchen Fällen in Grenzen. Und so funktioniert die betriebliche Für Sie ganz einfach. Krankenversicherung: Um Ihren Mitarbeitern die Bausteine der Gesundheitsvor- Sie als Arbeitgeber schließen für Ihre Mitarbeiter mit sorge entsprechend vorzustellen, kommen wir gerne in der Württembergischen Krankenversicherung AG Ihren Betrieb und übernehmen das für Sie. Zusätzlich einen Kollektivvertrag ab. Sie entscheiden, welche unterstützen wir Sie mit zahlreichen Informationsmateri- Bausteine der Gesundheitsvorsorge Sie welchen alien. Auch der Verwaltungsaufwand hält sich für Sie in Mitarbeitern anbieten möchten. Versicherungsneh- Grenzen, da wir als Württembergische direkt auf die mer ist der Mitarbeiter. Arbeitnehmer zugehen und nach Unterzeichnung des Kollektivvertrags alles weitere direkt mit Ihren Mitarbeitern klären. Von der betrieblichen Gesund heitsvorsorge profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
3 Was Sie vor Abschluss eines Kollektivvertrags wissen sollten … Damit Ihre Mitarbeiter ohne Gesundheitsprüfung in den Neueintritte in das Unternehmen: Kollektivvertrag aufgenommen werden können, müssen Die Anmeldung neuer Mitarbeiter muss innerhalb einer folgende Voraussetzungen erfüllt werden: bestimmten Frist erfolgen (2 Monate nach Ablauf der Probezeit). 1. Einheitlicher Versicherungsschutz und einheitlicher Versicherungsbeginn. Untergruppen innerhalb der Firma, wie zum Beispiel Führungskräfte, leitende Angestellte, Angestellte Innen-/ Bei Abschluss des Kollektivvertrags kann nur dann auf Außendienst etc. sind – sofern die Gruppengröße eine Gesundheitsprüfung für die Mitarbeiter verzichtet mindestens 5 Arbeitnehmer beträgt – möglich. werden (mit Ausnahme bestimmter Tarife), wenn ein einheitlicher Versicherungsbeginn und ein einheitlicher Anstelle der sonst üblichen Gesundheitsprüfung gibt der Versicherungsschutz vereinbart werden. Liegen diese Arbeitnehmer lediglich eine Einwilligung zur Einschrän- Voraussetzungen nicht vor, wird für den Versicherungs- kung der Leistungspflicht im Antrag ab. schutz der Mitarbeiter eine individuelle Gesundheitsprü- fung vorgenommen. Familienangehörige (auch Kinder bis 25, falls Kindergeld- bezug) können ebenfalls mitversichert werden mit 2. Mindestanzahl zu versichernder Mitarbeiter bezogen normaler Gesundheitsprüfung und bei Eigenfinanzierung auf die Firmengröße. des Beitrags. Auch bei der Familienabsicherung bieten wir ■■ Firma mit 5 bis 10 Mitarbeitern: sofortigen Versicherungsschutz ohne Wartezeiten im mindestens 5 Mitarbeiter Leistungsfall. ■■ Firma mit 11 bis 250 Mitarbeitern: mindestens 50 % der Mitarbeiter Ausscheiden aus dem Unternehmen. ■■ Firma mit mehr als 250 Mitarbeitern: Bei Ausscheiden aus dem Unternehmen oder Kündigung mindestens 25 % der Mitarbeiter des Kollektivvertrags durch den Arbeitgeber wird der bestehende Versicherungsschutz automatisch und ohne Versicherbarer Personenkreis: Gesundheitsprüfung auf gleiche Tarife außerhalb der ■■ alle Arbeitnehmer (Angestellte und Arbeiter), die in betrieblichen Krankenversicherung und Eigenfinanzierung einem zeitlich unbefristeten Arbeitsverhältnis nach umgestellt. Ablauf der Probezeit stehen. ■■ nicht versichert werden können Arbeitnehmer in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, Saisonar- beitnehmer sowie Arbeitnehmer in Zeitarbeitsverhält- nissen. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie Ihren Mit- arbeitern sofort etwas Gutes tun.
4 Unsere Vorsorge-Bausteine für Ihre Mitarbeiter. Aus folgenden Bausteinen der Gesundheitsvorsorge können Sie für Ihre Mitarbeiter-Gruppen entsprechende Vorsorge-Pakete zusammenstellen: 1. Zahngesundheit 2. Privatpatient im Krankenhaus 3. Ambulanter Schutz mit einer Vorsorge- und/oder Ergänzungsversicherung 4. Krankentagegeld 5. Pflegevorsorge 1. Zahngesundheit Mit dem Tarif ZahnPlus (BZGF20) tun Ihre Mitarbeiter (Tarife BZGF20, ZGF30, ZGF50, ZGF70) etwas für ein gepflegtes Äußeres und ein freundliches Lächeln. Neben Zahnprophylaxe und Zahnersatz leistet So sehen Ihre Mitarbeiter ihrem nächsten Besuch beim ZahnPlus auch für Sehhilfen. Der Tarif BZGF20 kann Zahnarzt entspannt entgegen. alleine abgeschlossen werden oder in Kombination mit ZGF30, ZGF50 oder ZGF70. Die gesetzliche Krankenkasse darf sich bei Zahnersatz nur mit einem Zuschuss beteiligen. Je hochwertiger der Monatliche Beiträge für Männer und Frauen je Alter: Zahnersatz, desto teurer wird es für Ihre Mitarbeiter. Mit Alter/Tarif BZGF20 ZGF30 ZGF50 ZGF70 den Tarifen ZGF30, 50 oder 70 minimieren diese den 0 bis 20 Jahre 3,56 € 0,43 € 1,09 € 1,65 € Eigenanteil beim Zahnersatz. 21 bis 65 Jahre 9,15 € 4,55 € 11,80 € 18,06 € ab 66 Jahre 10,63 € 6,54 € 16,83 € 25,84 € Beitragsgarantie bis 31.12.2014 Sie können die Bausteine der Gesundheitsvorsorge nach Be- lieben kombinieren – beispiels- weise auch für unterschiedliche Abteilungen Ihres Unterneh- mens.
5 2. Privatpatient im Krankenhaus Und profitieren von vielen weiteren Extras wie freier (Tarife SGF, SEF) Krankenhauswahl etc. Sogar eine Unterbringung im Einzelzimmer ist optional im Tarif SEF möglich. Mit unserer stationären Zusatzversicherung genießen Ihre Mitarbeiter bei einem Krankenhausaufenthalt alle Monatliche Beiträge für Männer und Frauen je Alter: Vorteile eines Privatpatienten. Im Zweibettzimmer Alter/Tarif SGF SGF+SEF können sie ungestört und in aller Ruhe gesund werden. 0 bis 20 Jahre 5,26 € 6,22 € Damit sie bestens versorgt sind, haben Ihre Mitarbeiter 21 bis 65 Jahre 21,33 € 25,58 € die Möglichkeit, sich vom Chefarzt behandeln zu lassen. ab 66 Jahre 80,66 € 97,73 € Beitragsgarantie bis 31.12.2014 3. Ambulanter Schutz mit einer Vorsorge- und/oder Wer vorsorgt, hat mehr vom Leben (Tarif VSF). Ergänzungsversicherung Vorsorgeuntersuchungen sind wichtig und können Leben (Tarife EGNF, VSF) retten. Deshalb bieten immer mehr Ärzte Untersu- chungen an, die zur Früherkennung von Krankheiten Ob Brille oder Heilpraktiker – wir lassen niemanden auf wichtig sind. Die gesetzlichen Kassen kommen hierfür den Kosten sitzen (Tarif EGNF). nicht oder erst ab einem bestimmten Alter auf. Da In fast allen Bereichen müssen gesetzlich Versicherte Vorsorge aber nicht am Geld scheitern soll, kann der zuzahlen – teilweise in erheblichem Umfang. Sehhilfen Versicherungsschutz mit einer Vorsorgeversicherung und Heilpraktikerbehandlungen übernimmt die gesetz- erweitert werden. liche Kasse in der Regel nicht. Wer Wert auf Heilpraktiker- behandlungen legt, kann mit unserer Ergänzungsversi- Monatliche Beiträge für Männer und Frauen je Alter: cherung diese Kosten bis zu max. 1.250 Euro im Jahr Alter/Tarif EGNF VSF absichern. Unsere Ergänzungsversicherung übernimmt 0 bis 20 Jahre 5,36 € 4,27 € zudem die Kosten für Sehhilfen, Mehrkosten bei freier 21 bis 65 Jahre 12,35 € 9,62 € Krankenhauswahl sowie weitere Zuzahlungen, die ab 66 Jahre 27,62 € 15,71 € gesetzlich Versicherte aus eigener Tasche zahlen müssen. Beitragsgarantie bis 31.12.2014 Viele Leistungen übernehmen die gesetzlichen Kassen nicht mehr.
6 Schutz von Vermögen und Einkommen. 4. Krankentagegeld gesetzlichem Krankengeld. Unsere Tagegeldzahlung in (Tarif KTNF43 max. 20 Euro pro Tag) Höhe von 10, 15 oder 20 Euro beginnt ab dem 43. Krank- heitstag und bleibt ohne zeitliche Begrenzung für die Sicheres Einkommen – auch im Krankheitsfall. gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit bestehen bis zur Um im Krankheitsfall nicht von finanziellen Sorgen geplagt Feststellung der Berufsunfähigkeit. zu werden, kann gegen einen günstigen Beitrag eine Krank- entagegeld-Versicherung abgeschlossen werden. Denn das Krankengeld der gesetzlichen Kassen ist deutlich niedriger Monatliche Beiträge für Männer und Frauen je Alter: als das Nettogehalt: Pflichtversicherten Arbeitnehmern Alter/Tarif KTNF43 10 €1) KTNF43 15 €1) KTNF43 20 €1) fehlen während des Krankengeldbezugs ca. 20 % ihres 0 bis 20 Jahre 1,66 € 2,49 € 3,32 € Einkommens; freiwillig Versicherten sogar noch mehr. Bei 21 bis 65 Jahre 4,32 € 6,48 € 8,64 € Eintritt in die Rentenphase entfällt der Krankentagegeld- ab 66 Jahre 12,32 € 18,48 € 24,64 € tarif. Das Krankentagegeld der Württembergischen 1) Tagessatzhöhe Beitragsgarantie bis 31.12.2014 schließt die Lücke zwischen Nettoeinkommen und 5. Pflegevorsorge zu Hause. Das Geld der gesetzlichen Pflegeversicherung (Tarif PTU1 max. 50 Euro pro Tag) reicht dafür bei weitem nicht. Es droht Monat für Monat eine große Versorgungslücke, die Ihre Mitarbeiter mit Pflegefall – wer bezahlt, wenn es ernst wird? ihrer Rente oder ihren Ersparnissen schließen müssen. Über 2,5 Millionen Menschen in Deutschland sind auf Wenn das Geld nicht ausreicht, kann der Staat sogar die Pflege angewiesen. Gute professionelle Pflege ist jedoch Kinder zur Zahlung heranziehen. aufwändig und sehr teuer. Das gilt im Heim genauso wie Vermögensrisiko durch Pflege. Pflegekosten1) p.a. 39.600 € – Gesetzliche Leistungen2) (1.550 € x 12 Monate) 18.600 € Dauer der Pflege Vermögensrisiko durch Pflege x = 5 Jahre 105.000 € = Lücke p.a. 21.000 € 1) Kostensatz Pflegeheim 3.300 € x 12 Monate 2) Pflegestufe III. Unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter beim Schutz von Vermögen und Einkommen.
7 Mit dem Pflegetagegeld der Württembergischen sind Ihre von Pflegekräften betreut werden: Sie können ohne Mitarbeiter vom ersten Tag an für die gesamte Dauer der Kostennachweis völlig frei über ihr Pflegetagegeld Pflegebedürftigkeit abgesichert. Dies gilt unabhängig verfügen. So ist auch im Pflegefall bis ins hohe Alter eine davon, ob sie zu Hause von Angehörigen oder im Heim optimale Versorgung sichergestellt. Monatliche Beiträge in Euro für Männer und Frauen je Alter für die Pflegevorsorge: Premiumschutz (PTU1) Premiumschutz (PTU1) Premiumschutz (PTU1) Alter Männer und Frauen Alter Männer und Frauen Alter Männer und Frauen 0 – 20 0,54 35 2,48 50 5,37 21 1,21 36 2,63 51 5,64 22 1,27 37 2,77 52 5,95 23 1,32 38 2,91 53 6,26 24 1,38 39 3,07 54 6,60 25 1,46 40 3,23 55 6,95 26 1,53 41 3,40 56 7,33 27 1,61 42 3,57 57 7,73 28 1,70 43 3,77 58 8,16 29 1,80 44 3,96 59 8,61 30 1,89 45 4,16 60 9,11 31 2,01 46 4,38 61 9,63 32 2,12 47 4,60 62 10,20 33 2,24 48 4,85 63 10,81 34 2,36 49 5,10 64 11,47 65 12,18 Beiträge für je 5 € Pflegetagegeld Beitragsgarantie bis 31.12.2014 Welche Vorsorge-Bausteine Sie den Mitarbeitern anbieten, entscheiden alleine Sie.
8 So sieht betriebliche Gesundheitsvorsorge in der Praxis aus. Angelika Baumeister leitet erfolgreich das Bauunterneh- Für ihre Mitarbeiter auf der Baustelle kombiniert sie ein men, das ihr Vater Albert vor 30 Jahren gründete. Mittler- Paket aus Zahnvorsorge (Tarife BZGF20 und ZGF50) und weile sind insgesamt 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Vorsorgeversicherung (Tarif VSF). Für den 40-jäh- unbefristet bei der Firma angestellt. Um ihnen bei deren rigen Peter Reuss belaufen sich die Vorsorgekosten auf Gesundheitsvorsorge unter die Arme zu greifen, hat sie insgesamt 30,57 Euro monatlich (siehe Tabelle Gesund- für ihre Büroangestellten und die Mitarbeiter auf den heitsvorsorge-Paket für Baustellen-Mitarbeiter). Baustellen zwei Vorsorge-Pakete geschnürt. Da Angelika Baumeister die betriebliche Gesundheitsvor- Die Büroangestellten unterstützt sie mit einem Paket aus sorge auch noch steuerlich als Betriebsausgabe geltend den Bausteinen Zahngesundheit (BZGF20), Privatpatient machen kann und sich der Krankenstand seit Abschluss im Krankenhaus (Tarif SGF) sowie einem Krankentagegeld des Kollektivvertrags deutlich reduziert hat, bereut sie KTNF43 mit 15 Euro Tagessatz. Für den 28-jährigen ihre Entscheidung keine Sekunde. Zumal die Verwaltung Manuel Zeh wären dies beispielsweise Kosten in Höhe und Korrespondenz bezüglich der betrieblichen Kranken- von insgesamt 36,96 Euro monatlich (siehe Tabelle versicherung von der Württembergischen übernommen Gesundheitsvorsorge-Paket für Büroangestellte). wird. Paket für den 28-jährigen Büroangestellten Paket für den 40-jährigen Baustellen-Mitarbeiter Manuel Zeh. Peter Reuss. Tarif Mtl. Kosten Tarif Mtl. Kosten Zahngesundheit BZGF20 9,15 € Zahngesundheit BZGF20 9,15 € Privatpatient im Krankenhaus SGF 21,33 € Zahngesundheit ZGF50 11,80 € Krankentagegeld KTNF43 mit 15 € Tagessatz 6,48 € Ambulanter Schutz VSF 9,62 € Gesundheitsvorsorge-Paket Gesundheitsvorsorge-Paket für Büroangestellte 36,96 € für Baustellen-Mitarbeiter 30,57 € Beitragsgarantie bis 31.12.2014 Beitragsgarantie bis 31.12.2014
9 Steuerliche Behandlung der Beiträge des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers. Seit dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. April Vorteile für den Arbeitgeber: 2011 konnten die vom Arbeitgeber getragenen Beiträge ■■ Mitarbeitergewinnung unterstützen. für eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) des ■■ Mitarbeiterbindung nachhaltig stärken. Arbeitnehmers als Sachlohn angesetzt werden. Die ■■ Gesundheitsvorsorge fördern. Beiträge des Arbeitgebers für eine bKV konnten dabei ■■ Mehr Leistung durch zufriedene Mitarbeiter. entweder ■■ Weniger Fehlzeiten. ■■ Erhalt der Arbeitskraft. 1. im Rahmen der 44-Euro-Freigrenze (§ 8 Absatz 2 EStG) ■■ Beiträge können als Betriebsausgaben steuerlich steuer- und sozialversicherungsfrei oder geltend gemacht werden. 2. im Rahmen einer Pauschalbesteuerung nach § 40 EStG ■■ Einfache Implementierung der bKV, geringer sozialversicherungsfrei oder Verwaltungsaufwand. 3. im Rahmen einer Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG ■■ Firmenspezifische Gestaltung des Versicherungs- sozialversicherungspflichtig schutzes. berücksichtigt werden. Vorteile für den Arbeitnehmer: Neue Regelung ab 1.1.2014 ■■ Keine Gesundheitsprüfung bei entsprechender Anzahl Mit Schreiben vom 14. Oktober 2013 hat das Bundesfi- an versicherten Arbeitnehmern. nanzministerium (BMF) jedoch die bisherige Rechtspre- ■■ Günstigere Beiträge im Vergleich zu einem gleichar- chung des BFH für nicht anwendbar erklärt, woraus sich tigen Vertrag außerhalb der betrieblichen Krankenver- folgende Konsequenzen ergeben: sicherung, auch für Familienangehörige. ■■ Vom Arbeitgeber getragene Beiträge für die Zukunfts- ■■ Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht sicherung der Arbeitnehmer (z.B. betriebliche Kranken- ■■ Verzicht auf sämtliche Wartezeiten. versicherungen) sind Arbeitslohn in Form von Barlohn. ■■ Die Beiträge sind somit weder im Rahmen der 44-Euro- Bitte beachten Sie: Freigrenze noch im Rahmen der Pauschalbesteuerung Die Württembergische Krankenversicherung darf keine nach § 37b EStG als Sachlohn steuerbegünstigt. Die verbindlichen steuerlichen und sozialversicherungsrecht- Voraussetzungen für eine Pauschalbesteuerung nach lichen Auskünfte erteilen. Die hier geschilderten Informa- § 40 EStG liegen bei der bKV der Württembergischen tionen verstehen sich immer vorbehaltlich einer Auskunft Krankenversicherung AG nicht vor. eines Steuerberaters (oder einer ähnlich steuerrechtskun- ■■ Die neuen Grundsätze der Finanzverwaltung sind digen Person) oder der gesetzlichen Sozialversicherungs- erstmals auf Lohnzahlungszeiträume ab dem 1. Januar träger (gesetzliche Krankenkassen, Deutsche Rentenversi- 2014 anzuwenden. cherung Bund, Bundesagentur für Arbeit) und der ■■ Ab dem 1. Januar 2014 sind Beiträge zur bKV bei der möglicherweise inzwischen geänderten Gesetzeslage individuellen Lohnsteuer des Arbeitnehmers sowie als bzw. Rechtsauffassung der Finanzbehörden. beitragspflichtiges Arbeitsentgelt bei den Sozialversi- cherungsbeiträgen zu berücksichtigen. ! Die betriebliche Krankenversicherung bleibt ein zentrales, betriebliches Instrument, um die Eigenvorsorge außerhalb der Sozialversicherungs- systeme und damit unabhängig vom demographi- schen Wandel zu stärken und bietet sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer unverän- derte Vorteile.
10 Berechnungsbeispiele: Angestellter, 2 Kinder, Steuerklasse III, 3.000 Euro brutto, kirchensteuerpflichtig, in allen Zweigen sozialversicherungspflichtig, Wohnort in Baden-Württemberg. Regelung ab 1.1.2014: Alternative Vorgehensweise ab 1.1.2014: Das Bruttoarbeitsentgelt erhöht sich durch den Beitrag zur bKV Mit einer Nettolohnhochrechnung kann das Bruttoarbeitsentgelt im konkreten Beispiel um 20 € auf 3.020 €, was sich auf Lohnsteu- soweit erhöht werden, dass der Beitrag zur bKV aus Sicht des er sowie Sozialversicherungsbeiträge auswirkt. Arbeitnehmers aufwandsneutral gestaltet werden kann, sein Nettoarbeitsentgelt also der Höhe entspricht, wie dies ohne den Beitrag zur bKV wäre. Im konkreten Beispiel wird das Brutto somit auf 3.034,50 Euro erhöht. Arbeit- Arbeit Arbeit- Arbeit geber nehmer geber nehmer Brutto monatlich 3.000,00 € Brutto monatlich 3.014,50 € bKV (Barlohn) 20,00 € bKV (Barlohn) 20,00 € Gesamt-Brutto monatlich 3.020,00 € Gesamt-Brutto monatlich 3.034,50 € Lohnsteuer 234,83 € 234,83 € Lohnsteuer 238,00 € 238,00 € Soli-Zuschlag 0,00 € Soli-Zuschlag 0,00 € Kirchensteuer 0,00 € Kirchensteuer 0,05 € 0,05 € Krankenversicherung 468,10 € 220,46 € 247,64 € Krankenversicherung 470,35 € 221,52 € 248,83 € Pflegeversicherung 61,92 € 30,96 € 30,96 € Pflegeversicherung 62,20 € 31,10 € 31,10 € Rentenversicherung 570,78 € 285,39 € 285,39 € Rentenversicherung 573,52 € 286,76 € 286,76 € Arbeitslosenversicherung 90,60 € 45,30 € 45,30 € Arbeitslosenversicherung 91,04 € 45,52 € 45,52 € Unfallversicherung (1,3 %) 39,26 € 39,26 € Unfallversicherung (1,3 %) 39,45 € 39,45 € U1-Satz (2,25 %) 67,95 € 67,95 € U1-Satz (2,25 %) 68,28 € 68,28 € U2-Satz (1,50 %) 45,30 € 45,30 € U2-Satz (1,50 %) 45,52 € 45,52 € U3-Satz (0,15 %) 4,53 € 4,53 € U3-Satz (0,15 %) 4,55 € 4,55 € Summe der Abzüge 1.583,27 € 739,15 € 844,12 € Summe der Abzüge 1.592,96 € 742,70 € 850,26 € Netto 2.175,88 € Netto 2.184,24 € – bKV-Beitrag 20,00 € – bKV-Beitrag 20,00 € Auszahlung 2.155,88 € Auszahlung 2.164,24 € Durch den bKV-Beitrag verringert sich der Gehaltsauszahlungsbe- Dabei können die zusätzlichen Aufwendungen auch als trag des Arbeitnehmers um 8,37 Euro monatlich. Ein gleichartiger Betriebsausgaben in Höhe der Sozialversicherungsbeiträge sowie Versicherungsschutz außerhalb der bKV beläuft sich auf ca. 22 bis bei der Unternehmensbesteuerung im Rahmen der Gewerbe- 26 Euro. und Körperschaftssteuer (inkl. Solidaritätszuschlag) mindernd Dabei können die zusätzlichen Aufwendungen auch als Betriebs- berücksichtigt werden. ausgaben in Höhe der Sozialversicherungsbeiträge sowie bei der Unternehmensbesteuerung im Rahmen der Gewerbe- und Körperschaftssteuer (inkl. Solidaritätszuschlag) mindernd berücksichtigt werden.
Kollektivvertrag betriebliche Krankenversicherung. Für Arbeitgeber. Württembergische Krankenversicherung AG
Kollektivvertrag zwischen Antragsteller Vorname, Zuname und Firma (Vertragspartner) Herr Straße und Hausnummer Frau Firma Postleitzahl Ort Telefon-Nr. geschäftlich Fax-Nr. geschäftlich E-Mail-Adresse – im folgenden „Vertragspartner“ genannt – und der Württembergische Krankenversicherung Aktiengesellschaft – im folgenden „Versicherer“ genannt – wird folgender Vertrag geschlossen: § 1 Versicherbarer Personenkreis Mitarbeitergruppen des Vertragspartners sind: (1) Versicherbar sind alle Arbeitnehmer (Angestellte und Arbei- ter) des Vertragspartners, die gegen regelmäßiges Entgelt 1. in einem zeitlich unbefristeten Arbeitsverhältnis nach Ab- lauf der Probezeit stehen. Als gegen regelmäßiges Entgelt bestehende Arbeitsverhältnisse gelten auch fortbestehen- de Arbeitsverhältnisse ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt 2. (z. B. während der Eltern- oder Pflegezeit, nach Beendigung der Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall, un- bezahlter Urlaub). Nicht versicherungsfähig sind Arbeit- nehmer in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, 3. Saisonarbeitnehmer sowie Arbeitnehmer in Zeitarbeitsver- hältnissen. Der Vertragspartner kann Mitarbeitergruppen bilden. Mit Ausnahme der Firmeninhaber und Geschäfts- Die versicherbaren Mitarbeitergruppen stehen unter dem führer sind darüber hinaus selbstständig erwerbstätige so- Vorbehalt der Zustimmung des Versicherers unter Berück- wie freiberuflich tätige Personen nicht versicherungsfähig. sichtigung der Regelungen des Allgemeinen Gleichbehand- Ebenfalls nicht versicherbar sind alle Berufsgruppen/Tätig- lungsgesetzes (AGG) sowie der Gleichbehandlungsgrund- keiten gemäß den Annahmerichtlinien des Versicherers. sätze des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Die Berufsbezeichnung/Tätigkeitsbeschreibung der zu ver- sichernden Arbeitnehmer, Firmeninhaber und Geschäfts- § 2 Versicherungsschutz und Versicherungsbeginn führer ist im Anhang beschrieben. (1) Aufgrund dieses Kollektivvertrages können Versicherungen Nicht versicherbare Berufe / Berufsgruppen sind in der An- nach den Tarifen der betrieblichen Krankenversicherung so- lage „Ergänzung zu den Allgemeinen Versicherungsbedin- wie den im Anhang aufgeführten Tarifen mit den ihnen zu- gungen für auf einem Kollektivvertrag basierende Versiche- grunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen rungsverhältnisse“ aufgeführt. (AVB) in der jeweils gültigen Fassung und den vereinbarten Vergünstigungen (siehe Anhang) abgeschlossen werden. (2) Nach Abschluss des Kollektivvertrags neu in ein Arbeits- verhältnis beim Vertragspartner eintretende Arbeitnehmer (2) Voraussetzung für das Zustandekommen des Kollektivver- nach Abs. 1 sind innerhalb von 2 Monaten nach Ablauf der trags sind mindestens 5 Personen nach § 1 Abs. 1 mit ein- Probezeit versicherbar. heitlichem Versicherungsschutz (einheitliche Tarife) und einheitlichem Versicherungsbeginn. (3) Die versicherbaren Personen beantragen jeweils als Versi- cherungsnehmer den gewünschten Krankenversicherungs- Dies gilt auch, sofern mit Zustimmung des Versicherers für schutz für sich bzw. für die Personen nach Abs. 4. bestimmte Mitarbeitergruppen nach § 1 Abs. 5 mit mindes- tens 5 Personen eine von den versicherbaren Tarifen abwei- (4) Ehegatten und eingetragene Lebenspartner nach dem Ge- chende Tarifwahl vereinbart wurde. setz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (LPartG) des Versicherungsnehmers können ebenfalls versichert § 3 Versicherungsantrag und Versicherungsschein werden; Lebensgefährten des Versicherungsnehmers solan- (1) Die Teilnahme am Kollektivvertrag haben die Versiche- ge sie mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben; Kinder rungsnehmer für sich und gegebenenfalls für die mitzu- des Versicherungsnehmers oder seines Ehegatten oder sei- versichernden Personen auf dem vom Versicherer hierfür nes eingetragenen Lebenspartners oder Lebensgefährten vorgesehenen Antragsformular zu erklären. Die gestellten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, soweit für sie noch Fragen sind für alle zu versichernden Personen vollständig Kindergeld bezogen wird. zu beantworten. Änderungen der Verhältnisse sind dem Versicherer durch (2) Der Versicherer stellt jedem Versicherungsnehmer einen den Versicherungsnehmer unverzüglich schriftlich mitzu- Versicherungsschein aus. teilen. (3) Der Vertragspartner unterstützt den Versicherer bei der (5) Der Vertragspartner kann Mitarbeitergruppen bilden. Dabei Überprüfung der Zugehörigkeitsberechtigung des Versiche- muss eine Gruppe jeweils aus mindestens 5 Mitarbeitern rungsnehmers zu diesem Kollektivvertrag. bestehen. 40878
§ 4 Gesundheitsprüfung § 8 Ablauf des Kollektivvertrags und Ausscheiden (1) Der Versicherer führt – außer bei den Tarifen VSF/VSU und einer versicherten Person BZGF20/BZGU20 – eine Gesundheitsprüfung durch. Liegt (1) Die Versicherungsverhältnisse enden unter Anrechnung der ein erhöhtes Risiko vor, können insoweit Beitragszuschläge bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Rechte und der Alte- erhoben oder Krankheiten und deren Folgen vom Versiche- rungsrückstellung (sofern eine solche nach den Tarifbestim- rungsschutz ausgeschlossen werden oder der Versiche- mungen zu bilden war) und werden zu den Bedingungen der rungsschutz abgelehnt werden. den Tarifen der betrieblichen Krankenversicherung entspre- (2) Für Personen nach § 1 Abs. 1, 2 und Abs. 5 wird anstelle einer chenden Tarife mit Alterungsrückstellung außerhalb der Gesundheitsprüfung eine Einwilligung zur Einschränkung der betrieblichen Krankenversicherung und des Kollektivvertra- Leistungspflicht im Antrag eingeholt, sofern ges fortgesetzt und der Beitrag unter Berücksichtigung des dann erreichten Eintrittsalters neu festgesetzt, a) bei dem Vertragspartner bei einer Gesamtarbeitnehme- – bei Beendigung des Kollektivvertrages ranzahl nach § 1 Abs. 1, 2 von 5 – 10 Personen mindestens – bei Wegfall der Voraussetzungen nach § 1 Abs. 1, 2 und 5 Personen Abs. 5 durch Beendigung des Arbeitsverhältnisses. b) bei dem Vertragspartner bei einer Gesamtarbeitnehme- (2) Sofern die Mindestpersonenzahl nach § 2 Abs. 2 im beste- ranzahl nach § 1 Abs. 1, 2 von 11 – 250 Personen mindes- henden Kollektivvertrag nicht nur vorübergehend unter- tens 50 % der Personen (6 – 125 Personen) schritten wird, kann der Versicherer den Kollektivvertrag c) bei dem Vertragspartner bei einer Gesamtarbeitnehme- außerordentlich kündigen. ranzahl nach § 1 Abs. 1, 2 ab 251 Personen mindestens (3) Die Bestimmungen der §§ 204, 206 Abs. 3 und 4 sowie § 207 25 % der Personen (ab 63 Personen) Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bleiben unberührt. nach § 2 Abs. 2 versichert werden. Die Gesamtarbeitnehmeranzahl ist im Anhang aufgeführt. § 9 Änderungen des Kollektivvertrages (1) Änderungen des Kollektivvertrages einschließlich des An- § 5 Beitragszahlung hangs bedürfen der Schriftform und werden vom Versiche- Die Modalitäten zur Beitragszahlung werden im Anhang be- rer dokumentiert. schrieben. (2) Der Anhang dieses Vertrages sowie spätere Aktualisierun- gen sind Bestandteil dieses Kollektivvertrages. § 6 Geschäftsverkehr (3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ungültig (1) Die ausschließlich den Kollektivvertrag betreffende Korres- werden, wird die Fortsetzung des Vertrages davon nicht be- pondenz wird zwischen dem Vertragspartner und dem Ver- rührt. Die Parteien verpflichten sich, eine vertragskonforme sicherer geführt. Anpassung der Vereinbarung vorzunehmen. (2) Die Korrespondenz hinsichtlich einzelner Versicherungs- (4) Ist ein Einvernehmen nicht zu erzielen, können die Vertrags- verhältnisse, insbesondere über Gesundheitsfragen und zu parteien den Kollektivvertrag zum Ablauf des laufenden Ka- Versicherungsleistungen findet unmittelbar zwischen Ver- lenderquartals kündigen. sicherer und Versicherungsnehmer statt. (3) Leistungen aus den Versicherungsverträgen werden unmit- § 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand telbar an die Arbeitnehmer erbracht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stuttgart. § 7 Laufzeit des Vertrages § 11 Schlussbestimmungen Der Kollektivvertrag beginnt am (1) Alle Mitteilungen, Rundschreiben und ähnliche Informatio- nen des Vertragspartners über den Kollektivvertrag sind vor 0 1 MM J J J J Veröffentlichung an die Arbeitnehmer mit dem Versicherer und dauert bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Danach abzustimmen. verlängert er sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht von ei- (2) Nebenabreden werden nicht getroffen. Original für Württembergische Krankenversicherung AG, 70163 Stuttgart ner der Vertragsparteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird. Stuttgart, den (Unterschrift Württembergische Krankenversicherung AG) Ort, Datum vermittelt durch (Unterschrift Vermittler) (Unterschrift Vertragspartner) Gruppenvertragsnummer Kunden-Nr. Gesch.-St.-Nr. Agentur-Nr. PZ 3 3 8 40878-KV/21 [3] 12/2013
Kollektivvertrag zwischen Antragsteller Vorname, Zuname und Firma (Vertragspartner) Herr Straße und Hausnummer Frau Firma Postleitzahl Ort Telefon-Nr. geschäftlich Fax-Nr. geschäftlich E-Mail-Adresse – im folgenden „Vertragspartner“ genannt – und der Württembergische Krankenversicherung Aktiengesellschaft – im folgenden „Versicherer“ genannt – wird folgender Vertrag geschlossen: § 1 Versicherbarer Personenkreis Mitarbeitergruppen des Vertragspartners sind: (1) Versicherbar sind alle Arbeitnehmer (Angestellte und Arbei- ter) des Vertragspartners, die gegen regelmäßiges Entgelt 1. in einem zeitlich unbefristeten Arbeitsverhältnis nach Ab- lauf der Probezeit stehen. Als gegen regelmäßiges Entgelt bestehende Arbeitsverhältnisse gelten auch fortbestehen- de Arbeitsverhältnisse ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt 2. (z. B. während der Eltern- oder Pflegezeit, nach Beendigung der Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall, un- bezahlter Urlaub). Nicht versicherungsfähig sind Arbeit- nehmer in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, 3. Saisonarbeitnehmer sowie Arbeitnehmer in Zeitarbeitsver- hältnissen. Der Vertragspartner kann Mitarbeitergruppen bilden. Mit Ausnahme der Firmeninhaber und Geschäfts- Die versicherbaren Mitarbeitergruppen stehen unter dem führer sind darüber hinaus selbstständig erwerbstätige so- Vorbehalt der Zustimmung des Versicherers unter Berück- wie freiberuflich tätige Personen nicht versicherungsfähig. sichtigung der Regelungen des Allgemeinen Gleichbehand- Ebenfalls nicht versicherbar sind alle Berufsgruppen/Tätig- lungsgesetzes (AGG) sowie der Gleichbehandlungsgrund- keiten gemäß den Annahmerichtlinien des Versicherers. sätze des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Die Berufsbezeichnung/Tätigkeitsbeschreibung der zu ver- sichernden Arbeitnehmer, Firmeninhaber und Geschäfts- § 2 Versicherungsschutz und Versicherungsbeginn führer ist im Anhang beschrieben. (1) Aufgrund dieses Kollektivvertrages können Versicherungen Nicht versicherbare Berufe / Berufsgruppen sind in der An- nach den Tarifen der betrieblichen Krankenversicherung so- lage „Ergänzung zu den Allgemeinen Versicherungsbedin- wie den im Anhang aufgeführten Tarifen mit den ihnen zu- gungen für auf einem Kollektivvertrag basierende Versiche- grunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen rungsverhältnisse“ aufgeführt. (AVB) in der jeweils gültigen Fassung und den vereinbarten Vergünstigungen (siehe Anhang) abgeschlossen werden. (2) Nach Abschluss des Kollektivvertrags neu in ein Arbeits- verhältnis beim Vertragspartner eintretende Arbeitnehmer (2) Voraussetzung für das Zustandekommen des Kollektivver- nach Abs. 1 sind innerhalb von 2 Monaten nach Ablauf der trags sind mindestens 5 Personen nach § 1 Abs. 1 mit ein- Probezeit versicherbar. heitlichem Versicherungsschutz (einheitliche Tarife) und einheitlichem Versicherungsbeginn. (3) Die versicherbaren Personen beantragen jeweils als Versi- cherungsnehmer den gewünschten Krankenversicherungs- Dies gilt auch, sofern mit Zustimmung des Versicherers für schutz für sich bzw. für die Personen nach Abs. 4. bestimmte Mitarbeitergruppen nach § 1 Abs. 5 mit mindes- tens 5 Personen eine von den versicherbaren Tarifen abwei- (4) Ehegatten und eingetragene Lebenspartner nach dem Ge- chende Tarifwahl vereinbart wurde. setz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (LPartG) des Versicherungsnehmers können ebenfalls versichert § 3 Versicherungsantrag und Versicherungsschein werden; Lebensgefährten des Versicherungsnehmers solan- (1) Die Teilnahme am Kollektivvertrag haben die Versiche- ge sie mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben; Kinder rungsnehmer für sich und gegebenenfalls für die mitzu- des Versicherungsnehmers oder seines Ehegatten oder sei- versichernden Personen auf dem vom Versicherer hierfür nes eingetragenen Lebenspartners oder Lebensgefährten vorgesehenen Antragsformular zu erklären. Die gestellten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, soweit für sie noch Fragen sind für alle zu versichernden Personen vollständig Kindergeld bezogen wird. zu beantworten. Änderungen der Verhältnisse sind dem Versicherer durch (2) Der Versicherer stellt jedem Versicherungsnehmer einen den Versicherungsnehmer unverzüglich schriftlich mitzu- Versicherungsschein aus. teilen. (3) Der Vertragspartner unterstützt den Versicherer bei der (5) Der Vertragspartner kann Mitarbeitergruppen bilden. Dabei Überprüfung der Zugehörigkeitsberechtigung des Versiche- muss eine Gruppe jeweils aus mindestens 5 Mitarbeitern rungsnehmers zu diesem Kollektivvertrag. bestehen. 40878
§ 4 Gesundheitsprüfung § 8 Ablauf des Kollektivvertrags und Ausscheiden (1) Der Versicherer führt – außer bei den Tarifen VSF/VSU und einer versicherten Person BZGF20/BZGU20 – eine Gesundheitsprüfung durch. Liegt (1) Die Versicherungsverhältnisse enden unter Anrechnung der ein erhöhtes Risiko vor, können insoweit Beitragszuschläge bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Rechte und der Alte- erhoben oder Krankheiten und deren Folgen vom Versiche- rungsrückstellung (sofern eine solche nach den Tarifbestim- rungsschutz ausgeschlossen werden oder der Versiche- mungen zu bilden war) und werden zu den Bedingungen der rungsschutz abgelehnt werden. den Tarifen der betrieblichen Krankenversicherung entspre- (2) Für Personen nach § 1 Abs. 1, 2 und Abs. 5 wird anstelle einer chenden Tarife mit Alterungsrückstellung außerhalb der Gesundheitsprüfung eine Einwilligung zur Einschränkung der betrieblichen Krankenversicherung und des Kollektivvertra- Leistungspflicht im Antrag eingeholt, sofern ges fortgesetzt und der Beitrag unter Berücksichtigung des dann erreichten Eintrittsalters neu festgesetzt, a) bei dem Vertragspartner bei einer Gesamtarbeitnehme- – bei Beendigung des Kollektivvertrages ranzahl nach § 1 Abs. 1, 2 von 5 – 10 Personen mindestens – bei Wegfall der Voraussetzungen nach § 1 Abs. 1, 2 und 5 Personen Abs. 5 durch Beendigung des Arbeitsverhältnisses. b) bei dem Vertragspartner bei einer Gesamtarbeitnehme- (2) Sofern die Mindestpersonenzahl nach § 2 Abs. 2 im beste- ranzahl nach § 1 Abs. 1, 2 von 11 – 250 Personen mindes- henden Kollektivvertrag nicht nur vorübergehend unter- tens 50 % der Personen (6 – 125 Personen) schritten wird, kann der Versicherer den Kollektivvertrag c) bei dem Vertragspartner bei einer Gesamtarbeitnehme- außerordentlich kündigen. ranzahl nach § 1 Abs. 1, 2 ab 251 Personen mindestens (3) Die Bestimmungen der §§ 204, 206 Abs. 3 und 4 sowie § 207 25 % der Personen (ab 63 Personen) Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bleiben unberührt. nach § 2 Abs. 2 versichert werden. Die Gesamtarbeitnehmeranzahl ist im Anhang aufgeführt. § 9 Änderungen des Kollektivvertrages (1) Änderungen des Kollektivvertrages einschließlich des An- § 5 Beitragszahlung hangs bedürfen der Schriftform und werden vom Versiche- Die Modalitäten zur Beitragszahlung werden im Anhang be- rer dokumentiert. schrieben. (2) Der Anhang dieses Vertrages sowie spätere Aktualisierun- gen sind Bestandteil dieses Kollektivvertrages. § 6 Geschäftsverkehr (3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ungültig (1) Die ausschließlich den Kollektivvertrag betreffende Korres- werden, wird die Fortsetzung des Vertrages davon nicht be- pondenz wird zwischen dem Vertragspartner und dem Ver- rührt. Die Parteien verpflichten sich, eine vertragskonforme sicherer geführt. Anpassung der Vereinbarung vorzunehmen. (2) Die Korrespondenz hinsichtlich einzelner Versicherungs- (4) Ist ein Einvernehmen nicht zu erzielen, können die Vertrags- verhältnisse, insbesondere über Gesundheitsfragen und zu parteien den Kollektivvertrag zum Ablauf des laufenden Ka- Versicherungsleistungen findet unmittelbar zwischen Ver- lenderquartals kündigen. sicherer und Versicherungsnehmer statt. (3) Leistungen aus den Versicherungsverträgen werden unmit- § 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand telbar an die Arbeitnehmer erbracht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stuttgart. § 7 Laufzeit des Vertrages § 11 Schlussbestimmungen Der Kollektivvertrag beginnt am (1) Alle Mitteilungen, Rundschreiben und ähnliche Informatio- nen des Vertragspartners über den Kollektivvertrag sind vor 0 1 MM J J J J Veröffentlichung an die Arbeitnehmer mit dem Versicherer und dauert bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Danach abzustimmen. verlängert er sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht von ei- (2) Nebenabreden werden nicht getroffen. ner der Vertragsparteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird. Stuttgart, den (Unterschrift Württembergische Krankenversicherung AG) Ort, Datum vermittelt durch (Unterschrift Vermittler) Durchschrift für Arbeitgeber (Unterschrift Vertragspartner) Gruppenvertragsnummer Kunden-Nr. Gesch.-St.-Nr. Agentur-Nr. PZ 3 3 8 40878-KV/22 [3] 12/2013
Anhang Nr. _1_ zum Kollektivvertrag zwischen Antragsteller Firmenname (Vertragspartner) Herr Straße und Hausnummer Frau Firma Postleitzahl Ort Telefon-Nr. geschäftlich Fax-Nr. geschäftlich E-Mail-Adresse und der Württembergische Krankenversicherung AG Gültig ab: 01. ______ . _______________ ■ Berufsbezeichnung/ Tätigkeitsbeschreibung des versicherbaren Personen kreises nach § 1 Abs. 1 des Kollektivvertrags: ■ Gesamtarbeitnehmeranzahl nach § 1 Abs. 1, 2 des Kollektivvertrags: ■ Abschließbare Tarife: Als versicherbare Tarife der betrieblichen Krankenversicherung für Personen nach § 1 Abs. 1 und 2 des Kollektivvertrags gelten (bitte gewünschte Tarife ankreuzen) ZGF30 ZGF50 ZGF70 BZGF20 SGF SEF (nur in Verbindung mit SGF) EGNF VSF vereinbarter Tagessatz (max. 20 Euro Tagessatz im Weitere Unterscheidung € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags) bei der Tarifauswahl nur für KTNF43 Firmen mit mindestens zwei vereinbarter Tagessatz (max. 50 Euro Tagessatz im Gruppen erforderlich. PTU1 € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags) Für die Mitarbeitergruppe 1. ZGF30 ZGF50 ZGF70 BZGF20 SGF nach § 1 Abs. 5 SEF (nur in Verbindung mit SGF) EGNF VSF des Kollektivvertrags vereinbarter Tagessatz (max. 20 Euro Tagessatz im KTNF43 € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags) Arbeitnehmer anzahl der Mit vereinbarter Tagessatz (max. 50 Euro Tagessatz im arbeitergruppe: PTU1 € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags) Für die Mitarbeitergruppe 1. ZGF30 ZGF50 ZGF70 BZGF20 SGF nach § 1 Abs. 5 SEF (nur in Verbindung mit SGF) EGNF VSF des Kollektivvertrags vereinbarter Tagessatz (max. 20 Euro Tagessatz im KTNF43 € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags) Arbeitnehmer anzahl der Mit vereinbarter Tagessatz (max. 50 Euro Tagessatz im arbeitergruppe: PTU1 € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags) Für die Mitarbeitergruppe 1. ZGF30 ZGF50 ZGF70 BZGF20 SGF nach § 1 Abs. 5 SEF (nur in Verbindung mit SGF) EGNF VSF des Kollektivvertrags vereinbarter Tagessatz (max. 20 Euro Tagessatz im KTNF43 € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags) Arbeitnehmer anzahl der Mit vereinbarter Tagessatz (max. 50 Euro Tagessatz im arbeitergruppe: PTU1 € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags) sowie alle verkaufsoffenen Zusatzversicherungstarife der Württembergischen Krankenversicherung AG mit den jeweils zugehörenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Besteht für versicherbare Personen bereits ein Versicherungsvertrag zum Tarif ZG oder ZGU, ist Tarif ZGF nicht gleichzeitig versicherbar. 40878
■ Vergünstigungen: Der Versicherer verzichtet auf sämtliche Wartezeiten und das bedingungsgemäß zustehende ordentliche Kündigungsrecht. Es gelten die Beiträge der jeweiligen Tarife. ■ Beitrags Der Versicherer wird durch Erklärung im Antrag ermächtigt, die Beiträge für alle versicherten Perso- zahlungsart: nen nach § 1 Abs. 1, 2 und Abs. 5 des Kollektivvertrags bei Fälligkeit für auf einem Kollektivvertrag basierende Versicherungsverhältnisse durch Abruf vom Konto des Vertragspartners bei einem deut- schen Geldinstitut einzuziehen. Sind in dem eingezogenen Betrag Beiträge nicht enthalten, ändern sich Beiträge zu bestehenden Versicherungsverträgen, fallen Versicherungsverträge weg oder kommen neue Versicherungsverträge hinzu, werden entstehende Beitragsguthaben mit sich ergebenden Beitragsforderungen verrechnet. Der Vertragspartner zahlt die Beiträge bei Fälligkeit durch Sammelüberweisung unter Benennung der Kollektivvertragsnummer des Vertragspartners für alle versicherten Personen nach § 1 Abs. 1, 2 und Abs. 5 des Kollektivvertrags auf das vom Versicherer benannte Konto bei einem deutschen Geldinstitut. Sind in dem angenommenen Betrag Beiträge nicht enthalten, ändern sich Beiträge zu bestehenden Versicherungsverträgen, fallen Versicherungsverträge weg oder kommen neue Versicherungsverträge hinzu, werden entstehende Beitragsguthaben mit sich ergebenden Beitragsforderungen verrechnet. ■ Beitrags Die Beiträge werden von uns als Vertragspartner während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gezahlt, zahlungsdauer: längstens jedoch bis zum Ausscheiden der versicherten Personen nach § 8 Abs. 1 des Kollektivvertrags. Die Pflicht zur Beitragszahlung des Vertragspartners bleibt bestehen, wenn das jeweilige Arbeitsver- hältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortbesteht (z.B. während der Eltern- oder Pflegezeit, nach Beendigung der Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall, unbezahlter Urlaub). Die Pflicht zur Beitragszahlung des Vertragspartners entfällt, wenn das jeweilige Arbeitsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortbesteht (z.B. während der Eltern- oder Pflegezeit, nach Beendi- gung der Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall, unbezahlter Urlaub). SEPA- Ich ermächtige die Württembergische Versicherung Ich weiß, dass durch diese Rückerstattung mein Lastschriftmandat AG, Zahlungen von meinem Konto mittels Last- Versicherungsschutz gefährdet wird, da der Versi- schrift einzuziehen. cherungsbeitrag rückwirkend als nicht bezahlt gilt. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Die Rechtsfolgen entnehme ich den Versicherungs- der Württembergischen Versicherung AG von mei- bedingungen meines Vertrags. nem Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Versicherer wird spätestens 5 Tage vor Einrei- Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, begin- chung der ersten Lastschrift und bei Änderungen nend mit dem Belastungsdatum, die Rückerstat- über den Lastschriftbetrag und Belastungstag in- tung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten formieren. Ich verpflichte mich, dem Versicherer dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten stets meine aktuellen Adressdaten mitzuteilen. Der Bedingungen. Versicherer wird sie an die Württembergische Versi- cherung AG weiterleiten. Württembergische Versicherung AG, 70163 Stuttgart Gläubiger-Identifikations-Nummer: DE81ZZZ00000052734 Das Lastschriftmandat mit diesem Konto soll verwendet werden für diesen Vertrag. für alle meine bestehenden Versicherungsverträge bei der Württembergischen Versicherung AG, der Württembergischen Lebensversicherung AG, der Allgemeinen Rentenanstalt P ensionskasse AG, der Württembergischen K rankenversicherung AG und der Karlsruher Lebensversicherung AG. Kontoinhaber ist der Antragsteller (Vertragspartner). Angaben zum Konto Original für Württembergische Krankenversicherung AG, 70163 Stuttgart Kreditinstitut (Name) BIC IBAN LKZ Prüfz. BLZ Kontonummer zusätzlich Auslands-IBAN D E Ich erteile mit meinen Angaben zum SEPA-Lastschriftmandat die obige Ermächtigung zugunsten der Württembergischen Versicherung AG sowie die A nweisung an mein Kreditinstitut. Hiermit willige ich ein, dass der mir benannte erste oder einmalige Beitrag (Einlösungsbeitrag) sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrags/der Versicherungsverträge fällig wird, jedoch nicht vor dem gewünschten Versicherungsbeginn dieses Versicherungsvertrags/dieser Versicherungsverträge. Stuttgart, den (Unterschrift Württembergische Krankenversicherung AG) Ort, Datum vermittelt durch (Unterschrift Vermittler) (Unterschrift Vertragspartner und Kontoinhaber) Gruppenvertragsnummer Kunden-Nr. Gesch.-St.-Nr. Agentur-Nr. PZ 3 3 8 40878-Anhang/21 [3] 12/2013
Anhang Nr. _1_ zum Kollektivvertrag zwischen Antragsteller Firmenname (Vertragspartner) Herr Straße und Hausnummer Frau Firma Postleitzahl Ort Telefon-Nr. geschäftlich Fax-Nr. geschäftlich E-Mail-Adresse und der Württembergische Krankenversicherung AG Gültig ab: 01. ______ . _______________ ■ Berufsbezeichnung/ Tätigkeitsbeschreibung des versicherbaren Personen kreises nach § 1 Abs. 1 des Kollektivvertrags: ■ Gesamtarbeitnehmeranzahl nach § 1 Abs. 1, 2 des Kollektivvertrags: ■ Abschließbare Tarife: Als versicherbare Tarife der betrieblichen Krankenversicherung für Personen nach § 1 Abs. 1 und 2 des Kollektivvertrags gelten (bitte gewünschte Tarife ankreuzen) ZGF30 ZGF50 ZGF70 BZGF20 SGF SEF (nur in Verbindung mit SGF) EGNF VSF vereinbarter Tagessatz (max. 20 Euro Tagessatz im Weitere Unterscheidung € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags) bei der Tarifauswahl nur für KTNF43 Firmen mit mindestens zwei vereinbarter Tagessatz (max. 50 Euro Tagessatz im Gruppen erforderlich. PTU1 € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags) Für die Mitarbeitergruppe 1. ZGF30 ZGF50 ZGF70 BZGF20 SGF nach § 1 Abs. 5 SEF (nur in Verbindung mit SGF) EGNF VSF des Kollektivvertrags vereinbarter Tagessatz (max. 20 Euro Tagessatz im KTNF43 € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags) Arbeitnehmer anzahl der Mit vereinbarter Tagessatz (max. 50 Euro Tagessatz im arbeitergruppe: PTU1 € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags) Für die Mitarbeitergruppe 1. ZGF30 ZGF50 ZGF70 BZGF20 SGF nach § 1 Abs. 5 SEF (nur in Verbindung mit SGF) EGNF VSF des Kollektivvertrags vereinbarter Tagessatz (max. 20 Euro Tagessatz im KTNF43 € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags) Arbeitnehmer anzahl der Mit vereinbarter Tagessatz (max. 50 Euro Tagessatz im arbeitergruppe: PTU1 € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags) Für die Mitarbeitergruppe 1. ZGF30 ZGF50 ZGF70 BZGF20 SGF nach § 1 Abs. 5 SEF (nur in Verbindung mit SGF) EGNF VSF des Kollektivvertrags vereinbarter Tagessatz (max. 20 Euro Tagessatz im KTNF43 € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags) Arbeitnehmer anzahl der Mit vereinbarter Tagessatz (max. 50 Euro Tagessatz im arbeitergruppe: PTU1 € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags) sowie alle verkaufsoffenen Zusatzversicherungstarife der Württembergischen Krankenversicherung AG mit den jeweils zugehörenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Besteht für versicherbare Personen bereits ein Versicherungsvertrag zum Tarif ZG oder ZGU, ist Tarif ZGF nicht gleichzeitig versicherbar. 40878
■ Vergünstigungen: Der Versicherer verzichtet auf sämtliche Wartezeiten und das bedingungsgemäß zustehende ordentliche Kündigungsrecht. Es gelten die Beiträge der jeweiligen Tarife. ■ Beitrags Der Versicherer wird durch Erklärung im Antrag ermächtigt, die Beiträge für alle versicherten Perso- zahlungsart: nen nach § 1 Abs. 1, 2 und Abs. 5 des Kollektivvertrags bei Fälligkeit für auf einem Kollektivvertrag basierende Versicherungsverhältnisse durch Abruf vom Konto des Vertragspartners bei einem deut- schen Geldinstitut einzuziehen. Sind in dem eingezogenen Betrag Beiträge nicht enthalten, ändern sich Beiträge zu bestehenden Versicherungsverträgen, fallen Versicherungsverträge weg oder kommen neue Versicherungsverträge hinzu, werden entstehende Beitragsguthaben mit sich ergebenden Beitragsforderungen verrechnet. Der Vertragspartner zahlt die Beiträge bei Fälligkeit durch Sammelüberweisung unter Benennung der Kollektivvertragsnummer des Vertragspartners für alle versicherten Personen nach § 1 Abs. 1, 2 und Abs. 5 des Kollektivvertrags auf das vom Versicherer benannte Konto bei einem deutschen Geldinstitut. Sind in dem angenommenen Betrag Beiträge nicht enthalten, ändern sich Beiträge zu bestehenden Versicherungsverträgen, fallen Versicherungsverträge weg oder kommen neue Versicherungsverträge hinzu, werden entstehende Beitragsguthaben mit sich ergebenden Beitragsforderungen verrechnet. ■ Beitrags Die Beiträge werden von uns als Vertragspartner während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gezahlt, zahlungsdauer: längstens jedoch bis zum Ausscheiden der versicherten Personen nach § 8 Abs. 1 des Kollektivvertrags. Die Pflicht zur Beitragszahlung des Vertragspartners bleibt bestehen, wenn das jeweilige Arbeitsver- hältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortbesteht (z.B. während der Eltern- oder Pflegezeit, nach Beendigung der Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall, unbezahlter Urlaub). Die Pflicht zur Beitragszahlung des Vertragspartners entfällt, wenn das jeweilige Arbeitsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortbesteht (z.B. während der Eltern- oder Pflegezeit, nach Beendi- gung der Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall, unbezahlter Urlaub). SEPA- Ich ermächtige die Württembergische Versicherung Ich weiß, dass durch diese Rückerstattung mein Lastschriftmandat AG, Zahlungen von meinem Konto mittels Last- Versicherungsschutz gefährdet wird, da der Versi- schrift einzuziehen. cherungsbeitrag rückwirkend als nicht bezahlt gilt. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Die Rechtsfolgen entnehme ich den Versicherungs- der Württembergischen Versicherung AG von mei- bedingungen meines Vertrags. nem Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Versicherer wird spätestens 5 Tage vor Einrei- Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, begin- chung der ersten Lastschrift und bei Änderungen nend mit dem Belastungsdatum, die Rückerstat- über den Lastschriftbetrag und Belastungstag in- tung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten formieren. Ich verpflichte mich, dem Versicherer dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten stets meine aktuellen Adressdaten mitzuteilen. Der Bedingungen. Versicherer wird sie an die Württembergische Versi- cherung AG weiterleiten. Württembergische Versicherung AG, 70163 Stuttgart Gläubiger-Identifikations-Nummer: DE81ZZZ00000052734 Das Lastschriftmandat mit diesem Konto soll verwendet werden für diesen Vertrag. für alle meine bestehenden Versicherungsverträge bei der Württembergischen Versicherung AG, der Württembergischen Lebensversicherung AG, der Allgemeinen Rentenanstalt P ensionskasse AG, der Württembergischen K rankenversicherung AG und der Karlsruher Lebensversicherung AG. Kontoinhaber ist der Antragsteller (Vertragspartner). Angaben zum Konto Kreditinstitut (Name) BIC IBAN LKZ Prüfz. BLZ Kontonummer zusätzlich Auslands-IBAN D E Ich erteile mit meinen Angaben zum SEPA-Lastschriftmandat die obige Ermächtigung zugunsten der Württembergischen Versicherung AG sowie die A nweisung an mein Kreditinstitut. Hiermit willige ich ein, dass der mir benannte erste oder einmalige Beitrag (Einlösungsbeitrag) sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrags/der Versicherungsverträge fällig wird, jedoch nicht vor dem gewünschten Versicherungsbeginn dieses Versicherungsvertrags/dieser Versicherungsverträge. Stuttgart, den (Unterschrift Württembergische Krankenversicherung AG) Ort, Datum vermittelt durch (Unterschrift Vermittler) Durchschrift für Arbeitgeber (Unterschrift Vertragspartner und Kontoinhaber) Gruppenvertragsnummer Kunden-Nr. Gesch.-St.-Nr. Agentur-Nr. PZ 3 3 8 40878-Anhang/22 [3] 12/2013
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