Betriebliche Krankenversicherung - Mitarbeiter bei der Gesundheitsvorsorge unterstützen.
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Ko Prosp lle Prospekt & Antrag kti ekt & vv ert rag Betriebliche Krankenversicherung. Mitarbeiter bei der Gesundheitsvorsorge unterstützen. Rating-Agenturen empfehlen die Württembergische Krankenversiche- rung AG.
2 Wie fit sind Sie im Wettbewerb um die besten Mitarbeiter? Wussten Sie, dass sich etwa zwei Drittel der Beschäftigten eine Betriebliche Krankenversicherung von ihrem Arbeitgeber wünschen und dies sogar anderen Zusatzleistungen vorziehen würden?1) Die Württembergische Krankenversicherung AG ist Ihr kompetenter Partner für die Betriebliche Krankenversicherung. Wir bieten Ihnen eine ganzheitliche Beratung und Betreuung. Unser Konzept wird Sie überzeugen! Nutzen Sie die Vorteile der betrieblichen Das sagen unsere Kunden über uns: Krankenversicherung: „Unbürokratische Abwicklung und schnelle Leistung. Wir sagen Danke!“ Attraktivität erhöhen. Peter Ronnacker, Lübke Oberflächentechnik GmbH, Sundern Wettbewerbsvorteil bei der Gewinnung von Talenten, Fach- und Führungskräften. „Zwischenzeitlich haben über 500 Mitarbeiter unser Angebot der bKV angenommen. Die Vertragsunterlagen Soziale Verantwortung übernehmen. wurden zeitnah zugestellt und die Kostenerstattung Mitarbeiterbindung und Loyalität nachhaltig stärken. erfolgte innerhalb kürzester Zeit.“ Mehr Leistung durch motivierte Mitarbeiter. Harald Geisinger, Leiter Human Resources, Pilz GmbH & Co. KG, Sichere Automation, Ostfildern Produktivitätssteigerung. Durch gezielte Gesundheitsvorsorge senken Sie die Krankenausfälle und erhöhen gleichzeitig die Produktivität. So einfach und schnell wird die betriebliche Imagegewinn für Sie als Arbeitgeber. Krankenversicherung bei Ihnen installiert: Stärken Sie Ihre Reputation nach innen und außen. Sie schließen für Ihre Mitarbeiter mit der Württem- bergischen Krankenversicherung AG einen Kollektiv- Demografischen Wandel meistern. vertrag ab. Sie entscheiden, welche Bausteine der Nutzen Sie die Chance und wirken dem demografischen Gesundheitsvorsorge Sie anbieten möchten. Wir Wandel entgegen. wickeln mit den Mitarbeitern danach alle Vertrags- und Leistungsfragen direkt ab. Sie müssen sich um Die Beiträge: nichts mehr kümmern. sind als Betriebsausgaben absetzbar. 1) Quelle: Befragung durch INSA-Consulere GmbH, Oktober 2014 Von der betrieblichen Gesundheitsvorsorge profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
3 Was Sie für den Abschluss eines Kollektivvertrags wissen sollten … Damit Ihre Mitarbeiter ohne Gesundheitsprüfung und Neueintritte ins Unternehmen: ohne Wartezeiten im Leistungsfall in den Kollektivvertrag Sie melden uns neue Mitarbeiter innerhalb von zwei aufgenommen werden können, sind nur wenige Voraus- Monaten nach Ablauf der Probezeit. setzungen zu erfüllen: Untergruppen innerhalb der Firma, wie zum Beispiel 1. Einheitlicher Versicherungsschutz und einheitlicher Führungskräfte, leitende Angestellte, Angestellte Innen-/ Versicherungsbeginn. Außendienst etc. sind – sofern die Gruppengröße Bei Abschluss des Kollektivvertrages wird auf eine mindestens fünf Arbeitnehmer beträgt – möglich. Gesundheitsprüfung für die Mitarbeiter verzichtet, wenn ein einheitlicher Versicherungsschutz zum selben Anstelle der sonst üblichen Gesundheitsprüfung gibt der Versicherungsbeginn vereinbart wird. Arbeitnehmer lediglich eine Einwilligung zur Einschrän- kung der Leistungspflicht im Antrag ab. 2. Mindestanzahl zu versichernder Mitarbeiter bezogen auf die Firmengröße. Familienangehörige (auch Kinder bis 25, falls Kindergeld- ■■ Firma mit 5 bis 10 Mitarbeitern: bezug) können ebenfalls mitversichert werden, aller- mindestens 5 Mitarbeiter dings nur mit normaler Gesundheitsprüfung und bei ■■ Firma mit 11 bis 250 Mitarbeitern: Eigenfinanzierung des Beitrags. Auch bei der Familienab- mindestens 50 % der Mitarbeiter sicherung bieten wir sofortigen Versicherungsschutz ■■ Firma mit mehr als 250 Mitarbeitern: ohne Wartezeiten im Leistungsfall. mindestens 25 % der Mitarbeiter Ausscheiden aus dem Unternehmen. Versicherbarer Personenkreis: Bei Ausscheiden aus dem Unternehmen oder Kündigung ■■ Alle Arbeitnehmer (Angestellte und Arbeiter), die in des Kollektivvertrags wird der bestehende Versicherungs- einem zeitlich unbefristeten Arbeitsverhältnis nach schutz automatisch und ohne Gesundheitsprüfung auf Ablauf der Probezeit stehen. gleiche Tarife außerhalb der betrieblichen Krankenversi- ■■ Nicht versichert werden können Arbeitnehmer in cherung und Eigenfinanzierung umgestellt. geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, Saisonarbeitnehmer sowie Arbeitnehmer in Zeitarbeitsverhältnissen. Eine Investition in Ihre Mitarbeiter, die sich lohnt.
4 Unsere Vorsorge-Bausteine für Ihre Mitarbeiter. Aus folgenden Bausteinen der Krankenzusatzversicherung können Sie für Ihre Mitarbeiter entsprechende V orsorge-Pakete zusammenstellen: 1. Zahngesundheit 2. Privatpatient im Krankenhaus 3. Ambulanter Schutz mit einer Vorsorge- und/oder Ergänzungsversicherung 4. Krankentagegeld 5. Pflegevorsorge 1. Zahngesundheit Mit dem Tarif ZahnPlus (BZGF20) tun Ihre Mitarbeiter (Tarife BZGF20, ZGF30, ZGF50, ZGF70) etwas für ein gepflegtes Äußeres und ein freundliches Lächeln. Neben Zahnprophylaxe und Zahnersatz leistet So sehen Ihre Mitarbeiter ihrem nächsten Besuch beim ZahnPlus auch für Sehhilfen. Der Tarif BZGF20 kann Zahnarzt entspannt entgegen. alleine abgeschlossen werden oder in Kombination mit ZGF30, ZGF50 oder ZGF70. Die gesetzliche Krankenkasse darf sich bei Zahnersatz nur mit einem Zuschuss beteiligen. Je hochwertiger der Monatliche Beiträge für Männer und Frauen je Alter: Zahnersatz, desto teurer wird es für Ihre Mitarbeiter. Mit Alter/Tarif BZGF20 ZGF30 ZGF50 ZGF70 den Tarifen ZGF30, 50 oder 70 minimieren diese den 0 bis 20 Jahre 3,56 € 0,49 € 1,09 € 1,65 € Eigenanteil beim Zahnersatz. 21 bis 65 Jahre 9,15 € 5,25 € 11,80 € 18,06 € ab 66 Jahre 10,63 € 7,55 € 16,83 € 25,84 € Beitragsgarantie bis 31.12.2015 Sie können die Bausteine der Gesundheitsvorsorge kombi- nieren – beispielsweise auch für unterschiedliche Abteilungen Ihres Unternehmens.
5 2. Privatpatient im Krankenhaus Und profitieren von vielen weiteren Extras wie freier (Tarife SGF, SEF) Krankenhauswahl etc. Sogar eine Unterbringung im Einzelzimmer ist optional im Tarif SEF möglich. Mit unserer stationären Zusatzversicherung genießen Ihre Mitarbeiter bei einem Krankenhausaufenthalt alle Monatliche Beiträge für Männer und Frauen je Alter: Vorteile eines Privatpatienten. Im Zweibettzimmer Alter/Tarif SGF SGF+SEF können sie ungestört und in aller Ruhe gesund werden. 0 bis 20 Jahre 5,26 € 6,22 € Damit sie bestens versorgt sind, haben Ihre Mitarbeiter 21 bis 65 Jahre 21,33 € 25,58 € die Möglichkeit, sich vom Chefarzt behandeln zu lassen. ab 66 Jahre 80,66 € 97,73 € Beitragsgarantie bis 31.12.2015 3. Ambulanter Schutz mit einer Vorsorge- und/oder Wer vorsorgt, hat mehr vom Leben (Tarif VSF). Ergänzungsversicherung Vorsorgeuntersuchungen sind wichtig und können Leben (Tarife EGNF, VSF) retten. Deshalb bieten immer mehr Ärzte Untersu- chungen an, die zur Früherkennung von Krankheiten Ob Brille oder Heilpraktiker – wir lassen niemanden auf wichtig sind. Die gesetzlichen Kassen kommen hierfür den Kosten sitzen (Tarif EGNF). nicht oder erst ab einem bestimmten Alter auf. Da In fast allen Bereichen müssen gesetzlich Versicherte Vorsorge aber nicht am Geld scheitern soll, kann der zuzahlen – teilweise in erheblichem Umfang. Sehhilfen Versicherungsschutz mit einer Vorsorgeversicherung und Heilpraktikerbehandlungen übernimmt die gesetz- erweitert werden. liche Kasse in der Regel nicht. Wer Wert auf Heilpraktiker- behandlungen legt, kann mit unserer Ergänzungsversi- Monatliche Beiträge für Männer und Frauen je Alter: cherung diese Kosten bis zu max. 1.250 Euro im Jahr Alter/Tarif EGNF VSF absichern. Unsere Ergänzungsversicherung übernimmt 0 bis 20 Jahre 5,36 € 4,27 € zudem die Kosten für Sehhilfen, Mehrkosten bei freier 21 bis 65 Jahre 12,35 € 9,62 € Krankenhauswahl sowie weitere Zuzahlungen, die ab 66 Jahre 27,62 € 15,71 € gesetzlich Versicherte aus eigener Tasche zahlen müssen. Beitragsgarantie bis 31.12.2015 Viele Leistungen übernehmen die gesetzlichen Kassen nicht mehr.
6 Schutz von Vermögen und Einkommen. 4. Krankentagegeld gesetzlichem Krankengeld. Unsere Tagegeldzahlung in (Tarif KTNF43 max. 20 Euro pro Tag) Höhe von 10, 15 oder 20 Euro beginnt ab dem 43. Krank- heitstag und bleibt ohne zeitliche Begrenzung für die Sicheres Einkommen – auch im Krankheitsfall. gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit bestehen bis zur Um im Krankheitsfall nicht von finanziellen Sorgen geplagt Feststellung der Berufsunfähigkeit. zu werden, kann gegen einen günstigen Beitrag eine Krankentagegeld-Versicherung abgeschlossen werden. Denn das Krankengeld der gesetzlichen Kassen ist deutlich Monatliche Beiträge für Männer und Frauen je Alter: niedriger als das Nettogehalt: Pflichtversicherten Arbeit- Alter/Tarif KTNF43 10 €1) KTNF43 15 €1) KTNF43 20 €1) nehmern fehlen während des Krankengeldbezugs ca. 20 % 0 bis 20 Jahre 1,66 € 2,49 € 3,32 € ihres Einkommens; freiwillig Versicherten sogar noch mehr. 21 bis 65 Jahre 4,32 € 6,48 € 8,64 € Bei Eintritt in die Rentenphase entfällt der Krankentage- ab 66 Jahre 12,32 € 18,48 € 24,64 € geldtarif. Das Krankentagegeld der Württembergischen 1) Tagessatzhöhe Beitragsgarantie bis 31.12.2015 schließt die Lücke zwischen Nettoeinkommen und 5. Pflegevorsorge zu Hause. Das Geld der gesetzlichen Pflegeversicherung (Tarif PTU1 max. 50 Euro pro Tag) reicht dafür bei weitem nicht. Es droht Monat für Monat eine große Versorgungslücke, die Ihre Mitarbeiter mit Pflegefall – wer bezahlt, wenn es ernst wird? ihrer Rente oder ihren Ersparnissen schließen müssen. Über 2,6 Millionen Menschen in Deutschland sind auf Wenn das Geld nicht ausreicht, kann der Staat sogar die Pflege angewiesen. Gute professionelle Pflege ist jedoch Kinder zur Zahlung heranziehen. aufwändig und sehr teuer. Das gilt im Heim genauso wie Vermögensrisiko durch Pflege. Pflegekosten1) p.a. 39.600 € – Gesetzliche Leistungen2) (1.612 € x 12 Monate) 19.344 € Dauer der Pflege Vermögensrisiko durch Pflege x = 5 Jahre 101.280 € = Lücke p.a. 20.256 € 1) Kostensatz Pflegeheim 3.300 € x 12 Monate 2) Pflegestufe III ab 2015 Unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter beim Schutz von Vermögen und Einkommen.
7 Mit dem Pflegetagegeld der Württembergischen sind Ihre von Pflegekräften betreut werden: Sie können ohne Mitarbeiter vom ersten Tag an für die gesamte Dauer der Kostennachweis völlig frei über ihr Pflegetagegeld Pflegebedürftigkeit abgesichert. Dies gilt unabhängig verfügen. So ist auch im Pflegefall bis ins hohe Alter eine davon, ob sie zu Hause von Angehörigen oder im Heim optimale Versorgung sichergestellt. Monatliche Beiträge in Euro für Männer und Frauen je Alter für die Pflegevorsorge: Premiumschutz (PTU1) Premiumschutz (PTU1) Premiumschutz (PTU1) Alter Männer und Frauen Alter Männer und Frauen Alter Männer und Frauen 0 – 20 0,54 35 2,48 50 5,37 21 1,21 36 2,63 51 5,64 22 1,27 37 2,77 52 5,95 23 1,32 38 2,91 53 6,26 24 1,38 39 3,07 54 6,60 25 1,46 40 3,23 55 6,95 26 1,53 41 3,40 56 7,33 27 1,61 42 3,57 57 7,73 28 1,70 43 3,77 58 8,16 29 1,80 44 3,96 59 8,61 30 1,89 45 4,16 60 9,11 31 2,01 46 4,38 61 9,63 32 2,12 47 4,60 62 10,20 33 2,24 48 4,85 63 10,81 34 2,36 49 5,10 64 11,47 65 12,18 Beiträge für je 5 € Pflegetagegeld Beitragsgarantie bis 31.12.2015 Welche Vorsorge-Bausteine Sie den Mitarbeitern anbieten, entscheiden alleine Sie.
8 So sieht betriebliche Gesundheitsvorsorge in der Praxis aus. Angelika Baumeister leitet erfolgreich ein Bauunterneh- geversicherung (VSF). Für den 28-jährigen Manuel Zeh men. Es sind insgesamt 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbei- wären dies beispielsweise Kosten in Höhe von 24,02 Euro ter unbefristet bei der Firma angestellt. Um ihnen bei der monatlich. Gesundheitsvorsorge unter die Arme zu greifen, hat sie für die Mitarbeiter, je nach Betriebszugehörigkeit, zwei Für Mitarbeiter, die bereits seit mehr als 5 Jahren im Vorsorge-Pakete geschnürt. Die Mitarbeiter, die bereits Unternehmen beschäftigt sind, kombiniert sie Zahnvor- seit mehr als zwei Jahren im Unternehmen sind, unter- sorge (Tarife BZGF20 und ZGF30), Stationäre Zusatzversi- stützt sie mit einem Paket aus den Bausteinen Zahnge- cherung (SGF) und Vorsorgeversicherung (Tarif VSF). Für sundheit (BZGF20), Zahnersatz (ZGF30) und einer Vorsor- den 40-jährigen Peter Reuss belaufen sich die Vorsorgeko- sten auf insgesamt 45,35 Euro monatlich. Manuel Zeh, 28 Jahre, seit drei Jahren im Unternehmen. Peter Reuss, 40 Jahre, seit acht Jahren im Unternehmen. Tarif Mtl. Kosten Tarif Mtl. Kosten Zahngesundheit BZGF20 9,15 € Zahngesundheit BZGF20 9,15 € Zahnersatz ZGF30 5,25 € Zahnersatz ZGF30 5,25 € Vorsorgeversicherung VSF 9,62 € Vorsorgeversicherung VSF 9,62 € Paketpreis monatlich 24,02 € Stationäre Zusatzversicherung SGF 21,33 € Beitragsgarantie bis 31.12.2015 Paketpreis monatlich 45,35 € Beitragsgarantie bis 31.12.2015 Die oben gezeigten Vorsorgepakete stellen nur Beispiele Weitere wichtige Informationen: dar. Selbstverständlich kann im Rahmen der Zugangskri- Bei einer Gruppenbildung ist darauf zu achten, dass das terien ein Paket andere Tarifbausteine enthalten. Beach- Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beachtet ten Sie bitte in diesem Zusammenhang, dass für PKV-ver- wird. Dies liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers! sicherte Mitarbeiter nur die Tarife VSF, KTNF43/max. 20 Euro und PTU1/max. 50 Euro ausgewählt werden können. Unverbindliche steuerliche Hinweise und Gehaltsabrech- nungsbeispiele finden Sie in unserem Infoblatt „Daten, Fakten, Wissen“ (40253). Ihr Ansprechpartner händigt Ihnen dieses Infoblatt bei Bedarf gerne aus.
Kollektivvertrag betriebliche Krankenversicherung. Für Arbeitgeber. Württembergische Krankenversicherung AG
Kollektivvertrag zwischen Antragsteller Vorname, Zuname und Firma (Vertragspartner) Herr Straße und Hausnummer Frau Firma Postleitzahl Ort Telefon-Nr. geschäftlich Fax-Nr. geschäftlich E-Mail-Adresse – im folgenden „Vertragspartner“ genannt – und der Württembergische Krankenversicherung Aktiengesellschaft, 70163 Stuttgart – im folgenden „Versicherer“ genannt – wird folgender Vertrag geschlossen: § 1 Versicherbarer Personenkreis Mitarbeitergruppen des Vertragspartners sind: (1) Versicherbar sind alle Arbeitnehmer (Angestellte und Arbei- ter) des Vertragspartners, die gegen regelmäßiges Entgelt 1. in einem zeitlich unbefristeten Arbeitsverhältnis nach Ab- lauf der Probezeit stehen. Als gegen regelmäßiges Entgelt bestehende Arbeitsverhältnisse gelten auch fortbestehen- de Arbeitsverhältnisse ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt 2. (z. B. während der Eltern- oder Pflegezeit, nach Beendigung der Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall, un- bezahlter Urlaub). Nicht versicherungsfähig sind Arbeit- nehmer in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, 3. Saisonarbeitnehmer sowie Arbeitnehmer in Zeitarbeitsver- hältnissen. Der Vertragspartner kann Mitarbeitergruppen bilden. Mit Ausnahme der Firmeninhaber und Geschäfts- Die versicherbaren Mitarbeitergruppen stehen unter dem führer sind darüber hinaus selbstständig erwerbstätige so- Vorbehalt der Zustimmung des Versicherers unter Berück- wie freiberuflich tätige Personen nicht versicherungsfähig. sichtigung der Regelungen des Allgemeinen Gleichbehand- Ebenfalls nicht versicherbar sind alle Berufsgruppen/Tätig- lungsgesetzes (AGG) sowie der Gleichbehandlungsgrund- keiten gemäß den Annahmerichtlinien des Versicherers. sätze des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Die Berufsbezeichnung/Tätigkeitsbeschreibung der zu ver- sichernden Arbeitnehmer, Firmeninhaber und Geschäfts- § 2 Versicherungsschutz und Versicherungsbeginn führer ist im Anhang beschrieben. (1) Aufgrund dieses Kollektivvertrages können Versicherungen Nicht versicherbare Berufe / Berufsgruppen sind in der An- nach den Tarifen der betrieblichen Krankenversicherung so- lage „Ergänzung zu den Allgemeinen Versicherungsbedin- wie den im Anhang aufgeführten Tarifen mit den ihnen zu- gungen für auf einem Kollektivvertrag basierende Versiche- grunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen rungsverhältnisse“ aufgeführt. (AVB) in der jeweils gültigen Fassung und den vereinbarten Vergünstigungen (siehe Anhang) abgeschlossen werden. (2) Nach Abschluss des Kollektivvertrags neu in ein Arbeits- verhältnis beim Vertragspartner eintretende Arbeitnehmer (2) Voraussetzung für das Zustandekommen des Kollektivver- nach Abs. 1 sind innerhalb von 2 Monaten nach Ablauf der trags sind mindestens 5 Personen nach § 1 Abs. 1 mit ein- Probezeit versicherbar. heitlichem Versicherungsschutz (einheitliche Tarife) und einheitlichem Versicherungsbeginn. (3) Die versicherbaren Personen beantragen jeweils als Versi- cherungsnehmer den gewünschten Krankenversicherungs- Dies gilt auch, sofern mit Zustimmung des Versicherers für schutz für sich bzw. für die Personen nach Abs. 4. bestimmte Mitarbeitergruppen nach § 1 Abs. 5 mit mindes- tens 5 Personen eine von den versicherbaren Tarifen abwei- (4) Ehegatten und eingetragene Lebenspartner nach dem Ge- chende Tarifwahl vereinbart wurde. setz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (LPartG) des Versicherungsnehmers können ebenfalls versichert § 3 Versicherungsantrag und Versicherungsschein werden; Lebensgefährten des Versicherungsnehmers solan- (1) Die Teilnahme am Kollektivvertrag haben die Versiche- ge sie mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben; Kinder rungsnehmer für sich und gegebenenfalls für die mitzu- des Versicherungsnehmers oder seines Ehegatten oder sei- versichernden Personen auf dem vom Versicherer hierfür nes eingetragenen Lebenspartners oder Lebensgefährten vorgesehenen Antragsformular zu erklären. Die gestellten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, soweit für sie noch Fragen sind für alle zu versichernden Personen vollständig Kindergeld bezogen wird. zu beantworten. Änderungen der Verhältnisse sind dem Versicherer durch (2) Der Versicherer stellt jedem Versicherungsnehmer einen den Versicherungsnehmer unverzüglich schriftlich mitzu- Versicherungsschein aus. teilen. (3) Der Vertragspartner unterstützt den Versicherer bei der (5) Der Vertragspartner kann Mitarbeitergruppen bilden. Dabei Überprüfung der Zugehörigkeitsberechtigung des Versiche- muss eine Gruppe jeweils aus mindestens 5 Mitarbeitern rungsnehmers zu diesem Kollektivvertrag. bestehen. 40878
§ 4 Gesundheitsprüfung § 8 Ablauf des Kollektivvertrags und Ausscheiden (1) Der Versicherer führt – außer bei den Tarifen VSF/VSU und einer versicherten Person BZGF20/BZGU20 – eine Gesundheitsprüfung durch. Liegt (1) Die Versicherungsverhältnisse enden unter Anrechnung der ein erhöhtes Risiko vor, können insoweit Beitragszuschläge bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Rechte und der Alte- erhoben oder Krankheiten und deren Folgen vom Versiche- rungsrückstellung (sofern eine solche nach den Tarifbestim- rungsschutz ausgeschlossen werden oder der Versiche- mungen zu bilden war) und werden zu den Bedingungen der rungsschutz abgelehnt werden. den Tarifen der betrieblichen Krankenversicherung entspre- (2) Für Personen nach § 1 Abs. 1, 2 und Abs. 5 wird anstelle einer chenden Tarife mit Alterungsrückstellung außerhalb der Gesundheitsprüfung eine Einwilligung zur Einschränkung der betrieblichen Krankenversicherung und des Kollektivvertra- Leistungspflicht im Antrag eingeholt, sofern ges fortgesetzt und der Beitrag unter Berücksichtigung des dann erreichten Eintrittsalters neu festgesetzt, a) bei dem Vertragspartner bei einer Gesamtarbeitnehme- – bei Beendigung des Kollektivvertrages ranzahl nach § 1 Abs. 1, 2 von 5 – 10 Personen mindestens – bei Wegfall der Voraussetzungen nach § 1 Abs. 1, 2 und 5 Personen Abs. 5 durch Beendigung des Arbeitsverhältnisses. b) bei dem Vertragspartner bei einer Gesamtarbeitnehme- (2) Sofern die Mindestpersonenzahl nach § 2 Abs. 2 im beste- ranzahl nach § 1 Abs. 1, 2 von 11 – 250 Personen mindes- henden Kollektivvertrag nicht nur vorübergehend unter- tens 50 % der Personen (6 – 125 Personen) schritten wird, kann der Versicherer den Kollektivvertrag c) bei dem Vertragspartner bei einer Gesamtarbeitnehme- außerordentlich kündigen. ranzahl nach § 1 Abs. 1, 2 ab 251 Personen mindestens (3) Die Bestimmungen der §§ 204, 206 Abs. 3 und 4 sowie § 207 25 % der Personen (ab 63 Personen) Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bleiben unberührt. nach § 2 Abs. 2 versichert werden. Die Gesamtarbeitnehmeranzahl ist im Anhang aufgeführt. § 9 Änderungen des Kollektivvertrages (1) Änderungen des Kollektivvertrages einschließlich des An- § 5 Beitragszahlung hangs bedürfen der Schriftform und werden vom Versiche- Die Modalitäten zur Beitragszahlung werden im Anhang be- rer dokumentiert. schrieben. (2) Der Anhang dieses Vertrages sowie spätere Aktualisierun- gen sind Bestandteil dieses Kollektivvertrages. § 6 Geschäftsverkehr (3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ungültig (1) Die ausschließlich den Kollektivvertrag betreffende Korres- werden, wird die Fortsetzung des Vertrages davon nicht be- pondenz wird zwischen dem Vertragspartner und dem Ver- rührt. Die Parteien verpflichten sich, eine vertragskonforme sicherer geführt. Anpassung der Vereinbarung vorzunehmen. (2) Die Korrespondenz hinsichtlich einzelner Versicherungs- (4) Ist ein Einvernehmen nicht zu erzielen, können die Vertrags- verhältnisse, insbesondere über Gesundheitsfragen und zu parteien den Kollektivvertrag zum Ablauf des laufenden Ka- Versicherungsleistungen findet unmittelbar zwischen Ver- lenderquartals kündigen. sicherer und Versicherungsnehmer statt. (3) Leistungen aus den Versicherungsverträgen werden unmit- § 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand telbar an die Arbeitnehmer erbracht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stuttgart. § 7 Laufzeit des Vertrages § 11 Schlussbestimmungen Der Kollektivvertrag beginnt am (1) Alle Mitteilungen, Rundschreiben und ähnliche Informatio- nen des Vertragspartners über den Kollektivvertrag sind vor 0 1 MM J J J J Veröffentlichung an die Arbeitnehmer mit dem Versicherer und dauert bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Danach abzustimmen. verlängert er sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht von ei- (2) Nebenabreden werden nicht getroffen. Original für Württembergische Krankenversicherung AG, 70163 Stuttgart ner der Vertragsparteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird. Stuttgart, den (Unterschrift Württembergische Krankenversicherung AG) Ort, Datum vermittelt durch (Unterschrift Vermittler) (Unterschrift Vertragspartner) Gruppenvertragsnummer Kunden-Nr. Gesch.-St.-Nr. Agentur-Nr. PZ 3 3 8 40878-KV/21 [4] 3/2015
Kollektivvertrag zwischen Antragsteller Vorname, Zuname und Firma (Vertragspartner) Herr Straße und Hausnummer Frau Firma Postleitzahl Ort Telefon-Nr. geschäftlich Fax-Nr. geschäftlich E-Mail-Adresse – im folgenden „Vertragspartner“ genannt – und der Württembergische Krankenversicherung Aktiengesellschaft, 70163 Stuttgart – im folgenden „Versicherer“ genannt – wird folgender Vertrag geschlossen: § 1 Versicherbarer Personenkreis Mitarbeitergruppen des Vertragspartners sind: (1) Versicherbar sind alle Arbeitnehmer (Angestellte und Arbei- ter) des Vertragspartners, die gegen regelmäßiges Entgelt 1. in einem zeitlich unbefristeten Arbeitsverhältnis nach Ab- lauf der Probezeit stehen. Als gegen regelmäßiges Entgelt bestehende Arbeitsverhältnisse gelten auch fortbestehen- de Arbeitsverhältnisse ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt 2. (z. B. während der Eltern- oder Pflegezeit, nach Beendigung der Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall, un- bezahlter Urlaub). Nicht versicherungsfähig sind Arbeit- nehmer in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, 3. Saisonarbeitnehmer sowie Arbeitnehmer in Zeitarbeitsver- hältnissen. Der Vertragspartner kann Mitarbeitergruppen bilden. Mit Ausnahme der Firmeninhaber und Geschäfts- Die versicherbaren Mitarbeitergruppen stehen unter dem führer sind darüber hinaus selbstständig erwerbstätige so- Vorbehalt der Zustimmung des Versicherers unter Berück- wie freiberuflich tätige Personen nicht versicherungsfähig. sichtigung der Regelungen des Allgemeinen Gleichbehand- Ebenfalls nicht versicherbar sind alle Berufsgruppen/Tätig- lungsgesetzes (AGG) sowie der Gleichbehandlungsgrund- keiten gemäß den Annahmerichtlinien des Versicherers. sätze des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Die Berufsbezeichnung/Tätigkeitsbeschreibung der zu ver- sichernden Arbeitnehmer, Firmeninhaber und Geschäfts- § 2 Versicherungsschutz und Versicherungsbeginn führer ist im Anhang beschrieben. (1) Aufgrund dieses Kollektivvertrages können Versicherungen Nicht versicherbare Berufe / Berufsgruppen sind in der An- nach den Tarifen der betrieblichen Krankenversicherung so- lage „Ergänzung zu den Allgemeinen Versicherungsbedin- wie den im Anhang aufgeführten Tarifen mit den ihnen zu- gungen für auf einem Kollektivvertrag basierende Versiche- grunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen rungsverhältnisse“ aufgeführt. (AVB) in der jeweils gültigen Fassung und den vereinbarten Vergünstigungen (siehe Anhang) abgeschlossen werden. (2) Nach Abschluss des Kollektivvertrags neu in ein Arbeits- verhältnis beim Vertragspartner eintretende Arbeitnehmer (2) Voraussetzung für das Zustandekommen des Kollektivver- nach Abs. 1 sind innerhalb von 2 Monaten nach Ablauf der trags sind mindestens 5 Personen nach § 1 Abs. 1 mit ein- Probezeit versicherbar. heitlichem Versicherungsschutz (einheitliche Tarife) und einheitlichem Versicherungsbeginn. (3) Die versicherbaren Personen beantragen jeweils als Versi- cherungsnehmer den gewünschten Krankenversicherungs- Dies gilt auch, sofern mit Zustimmung des Versicherers für schutz für sich bzw. für die Personen nach Abs. 4. bestimmte Mitarbeitergruppen nach § 1 Abs. 5 mit mindes- tens 5 Personen eine von den versicherbaren Tarifen abwei- (4) Ehegatten und eingetragene Lebenspartner nach dem Ge- chende Tarifwahl vereinbart wurde. setz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (LPartG) des Versicherungsnehmers können ebenfalls versichert § 3 Versicherungsantrag und Versicherungsschein werden; Lebensgefährten des Versicherungsnehmers solan- (1) Die Teilnahme am Kollektivvertrag haben die Versiche- ge sie mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben; Kinder rungsnehmer für sich und gegebenenfalls für die mitzu- des Versicherungsnehmers oder seines Ehegatten oder sei- versichernden Personen auf dem vom Versicherer hierfür nes eingetragenen Lebenspartners oder Lebensgefährten vorgesehenen Antragsformular zu erklären. Die gestellten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, soweit für sie noch Fragen sind für alle zu versichernden Personen vollständig Kindergeld bezogen wird. zu beantworten. Änderungen der Verhältnisse sind dem Versicherer durch (2) Der Versicherer stellt jedem Versicherungsnehmer einen den Versicherungsnehmer unverzüglich schriftlich mitzu- Versicherungsschein aus. teilen. (3) Der Vertragspartner unterstützt den Versicherer bei der (5) Der Vertragspartner kann Mitarbeitergruppen bilden. Dabei Überprüfung der Zugehörigkeitsberechtigung des Versiche- muss eine Gruppe jeweils aus mindestens 5 Mitarbeitern rungsnehmers zu diesem Kollektivvertrag. bestehen. 40878
§ 4 Gesundheitsprüfung § 8 Ablauf des Kollektivvertrags und Ausscheiden (1) Der Versicherer führt – außer bei den Tarifen VSF/VSU und einer versicherten Person BZGF20/BZGU20 – eine Gesundheitsprüfung durch. Liegt (1) Die Versicherungsverhältnisse enden unter Anrechnung der ein erhöhtes Risiko vor, können insoweit Beitragszuschläge bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Rechte und der Alte- erhoben oder Krankheiten und deren Folgen vom Versiche- rungsrückstellung (sofern eine solche nach den Tarifbestim- rungsschutz ausgeschlossen werden oder der Versiche- mungen zu bilden war) und werden zu den Bedingungen der rungsschutz abgelehnt werden. den Tarifen der betrieblichen Krankenversicherung entspre- (2) Für Personen nach § 1 Abs. 1, 2 und Abs. 5 wird anstelle einer chenden Tarife mit Alterungsrückstellung außerhalb der Gesundheitsprüfung eine Einwilligung zur Einschränkung der betrieblichen Krankenversicherung und des Kollektivvertra- Leistungspflicht im Antrag eingeholt, sofern ges fortgesetzt und der Beitrag unter Berücksichtigung des dann erreichten Eintrittsalters neu festgesetzt, a) bei dem Vertragspartner bei einer Gesamtarbeitnehme- – bei Beendigung des Kollektivvertrages ranzahl nach § 1 Abs. 1, 2 von 5 – 10 Personen mindestens – bei Wegfall der Voraussetzungen nach § 1 Abs. 1, 2 und 5 Personen Abs. 5 durch Beendigung des Arbeitsverhältnisses. b) bei dem Vertragspartner bei einer Gesamtarbeitnehme- (2) Sofern die Mindestpersonenzahl nach § 2 Abs. 2 im beste- ranzahl nach § 1 Abs. 1, 2 von 11 – 250 Personen mindes- henden Kollektivvertrag nicht nur vorübergehend unter- tens 50 % der Personen (6 – 125 Personen) schritten wird, kann der Versicherer den Kollektivvertrag c) bei dem Vertragspartner bei einer Gesamtarbeitnehme- außerordentlich kündigen. ranzahl nach § 1 Abs. 1, 2 ab 251 Personen mindestens (3) Die Bestimmungen der §§ 204, 206 Abs. 3 und 4 sowie § 207 25 % der Personen (ab 63 Personen) Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bleiben unberührt. nach § 2 Abs. 2 versichert werden. Die Gesamtarbeitnehmeranzahl ist im Anhang aufgeführt. § 9 Änderungen des Kollektivvertrages (1) Änderungen des Kollektivvertrages einschließlich des An- § 5 Beitragszahlung hangs bedürfen der Schriftform und werden vom Versiche- Die Modalitäten zur Beitragszahlung werden im Anhang be- rer dokumentiert. schrieben. (2) Der Anhang dieses Vertrages sowie spätere Aktualisierun- gen sind Bestandteil dieses Kollektivvertrages. § 6 Geschäftsverkehr (3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ungültig (1) Die ausschließlich den Kollektivvertrag betreffende Korres- werden, wird die Fortsetzung des Vertrages davon nicht be- pondenz wird zwischen dem Vertragspartner und dem Ver- rührt. Die Parteien verpflichten sich, eine vertragskonforme sicherer geführt. Anpassung der Vereinbarung vorzunehmen. (2) Die Korrespondenz hinsichtlich einzelner Versicherungs- (4) Ist ein Einvernehmen nicht zu erzielen, können die Vertrags- verhältnisse, insbesondere über Gesundheitsfragen und zu parteien den Kollektivvertrag zum Ablauf des laufenden Ka- Versicherungsleistungen findet unmittelbar zwischen Ver- lenderquartals kündigen. sicherer und Versicherungsnehmer statt. (3) Leistungen aus den Versicherungsverträgen werden unmit- § 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand telbar an die Arbeitnehmer erbracht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stuttgart. § 7 Laufzeit des Vertrages § 11 Schlussbestimmungen Der Kollektivvertrag beginnt am (1) Alle Mitteilungen, Rundschreiben und ähnliche Informatio- nen des Vertragspartners über den Kollektivvertrag sind vor 0 1 MM J J J J Veröffentlichung an die Arbeitnehmer mit dem Versicherer und dauert bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Danach abzustimmen. verlängert er sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht von ei- (2) Nebenabreden werden nicht getroffen. ner der Vertragsparteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird. Stuttgart, den (Unterschrift Württembergische Krankenversicherung AG) Ort, Datum vermittelt durch (Unterschrift Vermittler) Durchschrift für Arbeitgeber (Unterschrift Vertragspartner) Gruppenvertragsnummer Kunden-Nr. Gesch.-St.-Nr. Agentur-Nr. PZ 3 3 8 40878-KV/22 [4] 3/2015
Anhang Nr. _1_ zum Kollektivvertrag zwischen Antragsteller Firmenname (Vertragspartner) Herr Straße und Hausnummer Frau Firma Postleitzahl Ort Telefon-Nr. geschäftlich Fax-Nr. geschäftlich E-Mail-Adresse und der Württembergische Krankenversicherung AG, 70163 Stuttgart Gültig ab: 01. ______ . _______________ ■ Berufsbezeichnung/ Tätigkeitsbeschreibung des versicherbaren Personen kreises nach § 1 Abs. 1 des Kollektivvertrags: ■ Gesamtarbeitnehmeranzahl nach § 1 Abs. 1, 2 des Kollektivvertrags: ■ Abschließbare Tarife: Als versicherbare Tarife der betrieblichen Krankenversicherung für Personen nach § 1 Abs. 1 und 2 des Kollektivvertrags gelten (bitte gewünschte Tarife ankreuzen) ZGF30 ZGF50 ZGF70 BZGF20 SGF SEF (nur in Verbindung mit SGF) EGNF VSF vereinbarter Tagessatz (max. 20 Euro Tagessatz im Weitere Unterscheidung € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags) bei der Tarifauswahl nur für KTNF43 Firmen mit mindestens zwei vereinbarter Tagessatz (max. 50 Euro Tagessatz im Gruppen erforderlich. PTU1 € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags) Für die Mitarbeitergruppe 1. ZGF30 ZGF50 ZGF70 BZGF20 SGF nach § 1 Abs. 5 SEF (nur in Verbindung mit SGF) EGNF VSF des Kollektivvertrags vereinbarter Tagessatz (max. 20 Euro Tagessatz im KTNF43 € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags) Arbeitnehmer anzahl der Mit vereinbarter Tagessatz (max. 50 Euro Tagessatz im arbeitergruppe: PTU1 € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags) Für die Mitarbeitergruppe 2. ZGF30 ZGF50 ZGF70 BZGF20 SGF nach § 1 Abs. 5 SEF (nur in Verbindung mit SGF) EGNF VSF des Kollektivvertrags vereinbarter Tagessatz (max. 20 Euro Tagessatz im KTNF43 € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags) Arbeitnehmer anzahl der Mit vereinbarter Tagessatz (max. 50 Euro Tagessatz im arbeitergruppe: PTU1 € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags) Für die Mitarbeitergruppe 3. ZGF30 ZGF50 ZGF70 BZGF20 SGF nach § 1 Abs. 5 SEF (nur in Verbindung mit SGF) EGNF VSF des Kollektivvertrags vereinbarter Tagessatz (max. 20 Euro Tagessatz im KTNF43 € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags) Arbeitnehmer anzahl der Mit vereinbarter Tagessatz (max. 50 Euro Tagessatz im arbeitergruppe: PTU1 € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags) sowie alle verkaufsoffenen Zusatzversicherungstarife der Württembergischen Krankenversicherung AG mit den jeweils zugehörenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Besteht für versicherbare Personen bereits ein Versicherungsvertrag zum Tarif ZG oder ZGU, ist Tarif ZGF nicht gleichzeitig versicherbar. Besteht für versicherbare Personen bereits ein Versicherungs- vertrag zum Tarif AS, ASU oder NH, ist Tarif EGNF nicht versicherbar. 40878
■ Vergünstigungen: Der Versicherer verzichtet auf sämtliche Wartezeiten und das bedingungsgemäß zustehende ordentliche Kündigungsrecht. Es gelten die Beiträge der jeweiligen Tarife. ■ Beitrags Der Versicherer wird durch Erklärung im Antrag ermächtigt, die Beiträge für alle versicherten Perso- zahlungsart: nen nach § 1 Abs. 1, 2 und Abs. 5 des Kollektivvertrags bei Fälligkeit für auf einem Kollektivvertrag basierende Versicherungsverhältnisse durch Abruf vom Konto des Vertragspartners bei einem deut- schen Geldinstitut einzuziehen. Sind in dem eingezogenen Betrag Beiträge nicht enthalten, ändern sich Beiträge zu bestehenden Versicherungsverträgen, fallen Versicherungsverträge weg oder kommen neue Versicherungsverträge hinzu, werden entstehende Beitragsguthaben mit sich ergebenden Beitragsforderungen verrechnet. Der Vertragspartner zahlt die Beiträge bei Fälligkeit durch Sammelüberweisung unter Benennung der Kollektivvertragsnummer des Vertragspartners für alle versicherten Personen nach § 1 Abs. 1, 2 und Abs. 5 des Kollektivvertrags auf das vom Versicherer benannte Konto bei einem deutschen Geldinstitut. Sind in dem angenommenen Betrag Beiträge nicht enthalten, ändern sich Beiträge zu bestehenden Versicherungsverträgen, fallen Versicherungsverträge weg oder kommen neue Versicherungsverträge hinzu, werden entstehende Beitragsguthaben mit sich ergebenden Beitragsforderungen verrechnet. ■ Beitrags Die Beiträge werden von uns als Vertragspartner während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gezahlt, zahlungsdauer: längstens jedoch bis zum Ausscheiden der versicherten Personen nach § 8 Abs. 1 des Kollektivvertrags. Die Pflicht zur Beitragszahlung des Vertragspartners bleibt bestehen, wenn das jeweilige Arbeitsver- hältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortbesteht (z.B. während der Eltern- oder Pflegezeit, nach Beendigung der Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall, unbezahlter Urlaub). Die Pflicht zur Beitragszahlung des Vertragspartners entfällt, wenn das jeweilige Arbeitsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortbesteht (z.B. während der Eltern- oder Pflegezeit, nach Beendi- gung der Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall, unbezahlter Urlaub). SEPA- Ich ermächtige die Württembergische Versicherung Ich weiß, dass durch diese Rückerstattung mein Lastschriftmandat AG, Zahlungen von meinem Konto mittels Last- Versicherungsschutz gefährdet wird, da der Versi- schrift einzuziehen. cherungsbeitrag rückwirkend als nicht bezahlt gilt. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Die Rechtsfolgen entnehme ich den Versicherungs- der Württembergischen Versicherung AG von mei- bedingungen meines Vertrags. nem Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Versicherer wird spätestens 5 Tage vor Einrei- Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, begin- chung der ersten Lastschrift und bei Änderungen nend mit dem Belastungsdatum, die Rückerstat- über den Lastschriftbetrag und Belastungstag in- tung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten formieren. Ich verpflichte mich, dem Versicherer dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten stets meine aktuellen Adressdaten mitzuteilen. Der Bedingungen. Versicherer wird sie an die Württembergische Versi- cherung AG weiterleiten. Württembergische Versicherung AG, 70163 Stuttgart Gläubiger-Identifikations-Nummer: DE81ZZZ00000052734 Das Lastschriftmandat mit diesem Konto soll verwendet werden für diesen Vertrag. für alle meine bestehenden Versicherungsverträge bei der Württembergischen Versicherung AG, der Württembergischen Lebensversicherung AG, der Allgemeinen Rentenanstalt P ensionskasse AG, der Württembergischen K rankenversicherung AG und der Karlsruher Lebensversicherung AG. Kontoinhaber ist der Antragsteller (Vertragspartner). Angaben zum Konto Original für Württembergische Krankenversicherung AG, 70163 Stuttgart Kreditinstitut (Name) BIC IBAN LKZ Prüfz. BLZ Kontonummer zusätzlich Auslands-IBAN D E Ich erteile mit meinen Angaben zum SEPA-Lastschriftmandat die obige Ermächtigung zugunsten der Württembergischen Versicherung AG sowie die A nweisung an mein Kreditinstitut. Hiermit willige ich ein, dass der mir benannte erste oder einmalige Beitrag (Einlösungsbeitrag) sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrags/der Versicherungsverträge fällig wird, jedoch nicht vor dem gewünschten Versicherungsbeginn dieses Versicherungsvertrags/dieser Versicherungsverträge. Stuttgart, den (Unterschrift Württembergische Krankenversicherung AG) Ort, Datum vermittelt durch (Unterschrift Vermittler) (Unterschrift Vertragspartner und Kontoinhaber) Gruppenvertragsnummer Kunden-Nr. Gesch.-St.-Nr. Agentur-Nr. PZ 3 3 8 40878-Anhang/21 [4] 3/2015
Anhang Nr. _1_ zum Kollektivvertrag zwischen Antragsteller Firmenname (Vertragspartner) Herr Straße und Hausnummer Frau Firma Postleitzahl Ort Telefon-Nr. geschäftlich Fax-Nr. geschäftlich E-Mail-Adresse und der Württembergische Krankenversicherung AG, 70163 Stuttgart Gültig ab: 01. ______ . _______________ ■ Berufsbezeichnung/ Tätigkeitsbeschreibung des versicherbaren Personen kreises nach § 1 Abs. 1 des Kollektivvertrags: ■ Gesamtarbeitnehmeranzahl nach § 1 Abs. 1, 2 des Kollektivvertrags: ■ Abschließbare Tarife: Als versicherbare Tarife der betrieblichen Krankenversicherung für Personen nach § 1 Abs. 1 und 2 des Kollektivvertrags gelten (bitte gewünschte Tarife ankreuzen) ZGF30 ZGF50 ZGF70 BZGF20 SGF SEF (nur in Verbindung mit SGF) EGNF VSF vereinbarter Tagessatz (max. 20 Euro Tagessatz im Weitere Unterscheidung € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags) bei der Tarifauswahl nur für KTNF43 Firmen mit mindestens zwei vereinbarter Tagessatz (max. 50 Euro Tagessatz im Gruppen erforderlich. PTU1 € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags) Für die Mitarbeitergruppe 1. ZGF30 ZGF50 ZGF70 BZGF20 SGF nach § 1 Abs. 5 SEF (nur in Verbindung mit SGF) EGNF VSF des Kollektivvertrags vereinbarter Tagessatz (max. 20 Euro Tagessatz im KTNF43 € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags) Arbeitnehmer anzahl der Mit vereinbarter Tagessatz (max. 50 Euro Tagessatz im arbeitergruppe: PTU1 € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags) Für die Mitarbeitergruppe 2. ZGF30 ZGF50 ZGF70 BZGF20 SGF nach § 1 Abs. 5 SEF (nur in Verbindung mit SGF) EGNF VSF des Kollektivvertrags vereinbarter Tagessatz (max. 20 Euro Tagessatz im KTNF43 € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags) Arbeitnehmer anzahl der Mit vereinbarter Tagessatz (max. 50 Euro Tagessatz im arbeitergruppe: PTU1 € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags) Für die Mitarbeitergruppe 3. ZGF30 ZGF50 ZGF70 BZGF20 SGF nach § 1 Abs. 5 SEF (nur in Verbindung mit SGF) EGNF VSF des Kollektivvertrags vereinbarter Tagessatz (max. 20 Euro Tagessatz im KTNF43 € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags) Arbeitnehmer anzahl der Mit vereinbarter Tagessatz (max. 50 Euro Tagessatz im arbeitergruppe: PTU1 € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags) sowie alle verkaufsoffenen Zusatzversicherungstarife der Württembergischen Krankenversicherung AG mit den jeweils zugehörenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Besteht für versicherbare Personen bereits ein Versicherungsvertrag zum Tarif ZG oder ZGU, ist Tarif ZGF nicht gleichzeitig versicherbar. Besteht für versicherbare Personen bereits ein Versicherungs- vertrag zum Tarif AS, ASU oder NH, ist Tarif EGNF nicht versicherbar. 40878
■ Vergünstigungen: Der Versicherer verzichtet auf sämtliche Wartezeiten und das bedingungsgemäß zustehende ordentliche Kündigungsrecht. Es gelten die Beiträge der jeweiligen Tarife. ■ Beitrags Der Versicherer wird durch Erklärung im Antrag ermächtigt, die Beiträge für alle versicherten Perso- zahlungsart: nen nach § 1 Abs. 1, 2 und Abs. 5 des Kollektivvertrags bei Fälligkeit für auf einem Kollektivvertrag basierende Versicherungsverhältnisse durch Abruf vom Konto des Vertragspartners bei einem deut- schen Geldinstitut einzuziehen. Sind in dem eingezogenen Betrag Beiträge nicht enthalten, ändern sich Beiträge zu bestehenden Versicherungsverträgen, fallen Versicherungsverträge weg oder kommen neue Versicherungsverträge hinzu, werden entstehende Beitragsguthaben mit sich ergebenden Beitragsforderungen verrechnet. Der Vertragspartner zahlt die Beiträge bei Fälligkeit durch Sammelüberweisung unter Benennung der Kollektivvertragsnummer des Vertragspartners für alle versicherten Personen nach § 1 Abs. 1, 2 und Abs. 5 des Kollektivvertrags auf das vom Versicherer benannte Konto bei einem deutschen Geldinstitut. Sind in dem angenommenen Betrag Beiträge nicht enthalten, ändern sich Beiträge zu bestehenden Versicherungsverträgen, fallen Versicherungsverträge weg oder kommen neue Versicherungsverträge hinzu, werden entstehende Beitragsguthaben mit sich ergebenden Beitragsforderungen verrechnet. ■ Beitrags Die Beiträge werden von uns als Vertragspartner während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gezahlt, zahlungsdauer: längstens jedoch bis zum Ausscheiden der versicherten Personen nach § 8 Abs. 1 des Kollektivvertrags. Die Pflicht zur Beitragszahlung des Vertragspartners bleibt bestehen, wenn das jeweilige Arbeitsver- hältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortbesteht (z.B. während der Eltern- oder Pflegezeit, nach Beendigung der Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall, unbezahlter Urlaub). Die Pflicht zur Beitragszahlung des Vertragspartners entfällt, wenn das jeweilige Arbeitsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortbesteht (z.B. während der Eltern- oder Pflegezeit, nach Beendi- gung der Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall, unbezahlter Urlaub). SEPA- Ich ermächtige die Württembergische Versicherung Ich weiß, dass durch diese Rückerstattung mein Lastschriftmandat AG, Zahlungen von meinem Konto mittels Last- Versicherungsschutz gefährdet wird, da der Versi- schrift einzuziehen. cherungsbeitrag rückwirkend als nicht bezahlt gilt. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Die Rechtsfolgen entnehme ich den Versicherungs- der Württembergischen Versicherung AG von mei- bedingungen meines Vertrags. nem Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Versicherer wird spätestens 5 Tage vor Einrei- Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, begin- chung der ersten Lastschrift und bei Änderungen nend mit dem Belastungsdatum, die Rückerstat- über den Lastschriftbetrag und Belastungstag in- tung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten formieren. Ich verpflichte mich, dem Versicherer dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten stets meine aktuellen Adressdaten mitzuteilen. Der Bedingungen. Versicherer wird sie an die Württembergische Versi- cherung AG weiterleiten. Württembergische Versicherung AG, 70163 Stuttgart Gläubiger-Identifikations-Nummer: DE81ZZZ00000052734 Das Lastschriftmandat mit diesem Konto soll verwendet werden für diesen Vertrag. für alle meine bestehenden Versicherungsverträge bei der Württembergischen Versicherung AG, der Württembergischen Lebensversicherung AG, der Allgemeinen Rentenanstalt P ensionskasse AG, der Württembergischen K rankenversicherung AG und der Karlsruher Lebensversicherung AG. Kontoinhaber ist der Antragsteller (Vertragspartner). Angaben zum Konto Kreditinstitut (Name) BIC IBAN LKZ Prüfz. BLZ Kontonummer zusätzlich Auslands-IBAN D E Ich erteile mit meinen Angaben zum SEPA-Lastschriftmandat die obige Ermächtigung zugunsten der Württembergischen Versicherung AG sowie die A nweisung an mein Kreditinstitut. Hiermit willige ich ein, dass der mir benannte erste oder einmalige Beitrag (Einlösungsbeitrag) sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrags/der Versicherungsverträge fällig wird, jedoch nicht vor dem gewünschten Versicherungsbeginn dieses Versicherungsvertrags/dieser Versicherungsverträge. Stuttgart, den (Unterschrift Württembergische Krankenversicherung AG) Ort, Datum vermittelt durch (Unterschrift Vermittler) Durchschrift für Arbeitgeber (Unterschrift Vertragspartner und Kontoinhaber) Gruppenvertragsnummer Kunden-Nr. Gesch.-St.-Nr. Agentur-Nr. PZ 3 3 8 40878-Anhang/22 [4] 3/2015
Ergänzung zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen – für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung nach Art der Schadenversicherung AVB/S – für Tarif VSF – für die Krankentagegeldversicherung MB/KT – für die ergänzende Pflegekrankenversicherung MB/EPV in der jeweils gültigen Fassung für auf einem Kollektivvertrag basierende Versicherungsverhältnisse § 1 Nicht versicherbare Berufe / Berufsgruppen § 3 Regelung bei Ablauf des Kollektivvertrages / Ausscheiden aus dem Kreis der versicherbaren Personen Nicht versicherbare Berufe/Berufsgruppen in allen Tarifen: ■■ Berufe im amourösen Gewerbe (1) Die Versicherungsverhältnisse enden unter Anrechnung der ■■ Artisten, Akrobaten bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Rechte und der Alte- ■■ Schlachter, Ausbeiner, Zerleger und ähnliche Tätigkeiten rungsrückstellung (sofern eine solche nach den Tarifbestim- ■■ Bergleute unter Tage mungen zu bilden war) und werden zu den Bedingungen der ■■ Seeleute außerhalb Küstengewässer den Tarifen der betrieblichen Krankenversicherung entspre- ■■ Bundeswehrsoldaten und andere Streitkräfte chenden Tarife mit Alterungsrückstellung außerhalb der be- ■■ Spezialeinheiten der Polizei (auch Sondereinsatzkommando) trieblichen Krankenversicherung und des Kollektivvertrages ■■ Profisportler fortgesetzt und der Beitrag unter Berücksichtigung des dann ■■ Tauchlehrer, Taucher (hauptberuflich) erreichten Eintrittsalters neu festgesetzt, ■■ Drachenfluglehrer – bei Beendigung des Kollektivvertrages ■■ Segelfluglehrer – bei Wegfall der Voraussetzungen nach § 1 Abs. 1, 2 und Abs. Nicht versicherbare Berufe / Berufsgruppen in allen Krankenta- 5 durch Beendigung des Arbeitsverhältnisses. gegeldtarifen: (2) Die Bestimmungen der §§ 204, 206 Abs. 3 und 4 sowie § 207 ■■ Bühnenarbeiter Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bleiben unberührt. ■■ Croupiers (3) Werden Versicherungsverhältnisse nach Abs. 1 auf die Be- ■■ Detektive dingungen der Tarife außerhalb der Tarife der betrieblichen ■■ Kurierfahrer Krankenversicherung umgestellt, hat der Versicherungsneh- ■■ Holzfäller mer das Recht, das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der § 2 Vergünstigungen betroffenen versicherten Personen binnen zwei Monaten (1) Der Versicherer verzichtet auf sämtliche Wartezeiten und das nach der Änderung zum Zeitpunkt der Umstellung zu kündi- bedingungsgemäß zustehende ordentliche Kündigungsrecht. gen. (2) Es gelten die Beiträge der jeweiligen Tarife nach diesem Ver- (4) Im übrigen gelten die Vorschriften der Allgemeinen Versiche- trag. rungsbedingungen. § 4 Beitragzahlung, Beitragsseinzug, (1) Der Vertragspartner erhält vom Versicherer vor Fälligkeit des Beitrags bzw. der Beitragsrate eine Sollstellungsliste der Beiträge mit Namen, Tarifbezeichnung und Beitragshöhe je versicherter Person nach § 1 Abs. 1, 2 und Abs. 5 des Kollek- tivvertrags. (2) Abweichend von den Allgemeinen Versicherungsbedingun- gen sehen die Tarife ausschließlich Monatsbeiträge ohne Ein- räumung einer Vorauszahlung vor. (3) Im übrigen gelten die Vorschriften der Allgemeinen Versiche- rungsbedingungen.
Betriebliche Gesundheitsvorsorge anbieten und von vielen Vorteilen profitieren. Mit der betrieblichen Krankenversicherung der Württem- bergischen unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter beim Aufbau ihrer Gesundheitsvorsorge und profitieren dabei selbst von vielen Vorteilen. Denken Sie als Unternehmer auch an folgende wichtige Produkte: ■■ Firmen-Police – Sicherheit kompakt mit Preisvorteil. Ein Baukasten-System speziell für gewerbliche Unternehmen, Selbstständige und freiberuflich Tätige – individuell und flexibel. Sichern Sie sich den vorteilhaften Paketpreis bei Abschluss von mindestens zwei Verträgen. ■■ Altersvorsorge. Je nach Ihrem Status kommt eine private oder betriebliche Altersvorsorge für Sie in Betracht. Auch für die Entgeltumwand- lung Ihrer Mitarbeiter bieten wir mit der ARA Pensionskasse oder der Direktversicherung maßgeschneiderte Lösungen. ■■ Kraftfahrtversicherung. Schutz für alle versicherungspflichtigen Kraftfahrzeuge, Anhänger und/ oder Auflieger, die Sie in Ihrem Unternehmen einsetzen. Für Autohäuser bieten wir speziell die Handel- und Handwerk-Police. Als Taxiunternehmer sollten Sie sich unseren interessanten Sondertarif nicht entgehen lassen. Württembergische Krankenversicherung AG, 70163 Stuttgart www.wuerttembergische.de [4] 3/2015 40878 Württembergische Krankenversicherung AG
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