Betriebliche Krankenversicherung - Mitarbeiter bei der Gesundheitsvorsorge unterstützen.

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Betriebliche Krankenversicherung - Mitarbeiter bei der Gesundheitsvorsorge unterstützen.
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                                                                       lle
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Betriebliche Krankenversicherung.
Mitarbeiter bei der Gesundheitsvorsorge unterstützen.

                                                        Rating-Agenturen
                                                        empfehlen die
                                                        ­Württem­bergische
                                                         Krankenversiche-
                                                         rung AG.
Betriebliche Krankenversicherung - Mitarbeiter bei der Gesundheitsvorsorge unterstützen.
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    Wie fit sind Sie im Wettbewerb um
    die besten Mitarbeiter?

    Wussten Sie, dass sich etwa zwei Drittel der Beschäftigten eine Betriebliche
    Krankenversicherung von ihrem Arbeitgeber wünschen und dies sogar anderen
    Zusatzleistungen vorziehen würden?1)
    Die Württembergische Krankenversicherung AG ist Ihr kompetenter Partner
    für die Betriebliche Krankenversicherung. Wir bieten Ihnen eine ganzheitliche
    Beratung und Betreuung. Unser Konzept wird Sie überzeugen!

    Nutzen Sie die Vorteile der betrieblichen                      Das sagen unsere Kunden über uns:
    ­Krankenversicherung:                                          „Unbürokratische Abwicklung und schnelle Leistung.
                                                                   Wir sagen Danke!“
    Attraktivität erhöhen.                                                  Peter Ronnacker, Lübke Oberflächentechnik GmbH, Sundern
    Wettbewerbsvorteil bei der Gewinnung von Talenten,
    Fach- und Führungskräften.                                     „Zwischenzeitlich haben über 500 Mitarbeiter unser
                                                                   Angebot der bKV angenommen. Die Vertragsunterlagen
    Soziale Verantwortung übernehmen.                              wurden zeitnah zugestellt und die Kostenerstattung
    Mitarbeiterbindung und Loyalität nachhaltig stärken.           erfolgte innerhalb kürzester Zeit.“
    Mehr Leistung durch motivierte Mitarbeiter.                                             Harald Geisinger, Leiter Human Resources,
                                                                                   Pilz GmbH & Co. KG, Sichere Automation, Ostfildern
    Produktivitätssteigerung.
    Durch gezielte Gesundheitsvorsorge senken Sie die
    Krankenausfälle und erhöhen gleichzeitig die Produktivität.
                                                                     So einfach und schnell wird die betriebliche
    Imagegewinn für Sie als Arbeitgeber.
                                                                     ­Krankenversicherung bei Ihnen installiert:
    Stärken Sie Ihre Reputation nach innen und außen.
                                                                      Sie schließen für Ihre Mitarbeiter mit der Württem-
                                                                     bergischen Krankenversicherung AG einen Kollektiv-
    Demografischen Wandel meistern.
                                                                     vertrag ab. Sie entscheiden, welche Bausteine der
    Nutzen Sie die Chance und wirken dem demografischen
                                                                     Gesundheitsvorsorge Sie anbieten möchten. Wir
    Wandel entgegen.
                                                                     wickeln mit den Mitarbeitern danach alle Vertrags-
                                                                     und Leistungsfragen direkt ab. Sie müssen sich um
    Die Beiträge:
                                                                     nichts mehr kümmern.
    sind als Betriebsausgaben absetzbar.

    1) Quelle: Befragung durch INSA-Consulere GmbH, Oktober 2014

       Von der betrieblichen
       Gesund­heitsvorsorge
       ­profitieren ­Arbeitnehmer
        und Arbeitgeber.
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Was Sie für den Abschluss eines Kollektivvertrags
wissen sollten …

Damit Ihre Mitarbeiter ohne Gesundheitsprüfung und          Neueintritte ins Unternehmen:
ohne Wartezeiten im Leistungsfall in den Kollektivvertrag   Sie melden uns neue Mitarbeiter innerhalb von zwei
aufgenommen werden können, sind nur wenige Voraus-          Monaten nach Ablauf der Probezeit.
setzungen zu erfüllen:
                                                            Untergruppen innerhalb der Firma, wie zum Beispiel
1. Einheitlicher Versicherungsschutz und einheitlicher      Führungskräfte, leitende Angestellte, Angestellte Innen-/
   Versicherungsbeginn.                                     Außendienst etc. sind – sofern die Gruppengröße
Bei Abschluss des Kollektivvertrages wird auf eine          mindestens fünf Arbeitnehmer beträgt – möglich.
Gesundheitsprüfung für die Mitarbeiter verzichtet, wenn
ein einheitlicher Versicherungsschutz zum selben            Anstelle der sonst üblichen Gesundheitsprüfung gibt der
Versicherungsbeginn vereinbart wird.                        Arbeitnehmer lediglich eine Einwilligung zur Einschrän-
                                                            kung der Leistungspflicht im Antrag ab.
2. Mindestanzahl zu versichernder Mitarbeiter bezogen
   auf die Firmengröße.                                     Familienangehörige (auch Kinder bis 25, falls Kindergeld-
   ■■ Firma mit 5 bis 10 Mitarbeitern:                      bezug) können ebenfalls mitversichert werden, aller-
      mindestens 5 Mitarbeiter                              dings nur mit normaler Gesundheitsprüfung und bei
   ■■ Firma mit 11 bis 250 Mitarbeitern:                    Eigenfinanzierung des Beitrags. Auch bei der Familienab-
      mindestens 50 % der Mitarbeiter                       sicherung bieten wir sofortigen Versicherungsschutz
   ■■ Firma mit mehr als 250 Mitarbeitern:                  ohne Wartezeiten im Leistungsfall.
      mindestens 25 % der Mitarbeiter
                                                            Ausscheiden aus dem Unternehmen.
  Versicherbarer Personenkreis:                             Bei Ausscheiden aus dem Unternehmen oder Kündigung
  ■■ Alle Arbeitnehmer (Angestellte und Arbeiter), die in   des Kollektivvertrags wird der bestehende Versicherungs-
     einem zeitlich unbefristeten Arbeitsverhältnis nach    schutz automatisch und ohne Gesundheitsprüfung auf
     Ablauf der Probezeit stehen.                           gleiche Tarife außerhalb der betrieblichen Krankenversi-
  ■■ Nicht versichert werden können Arbeitnehmer in         cherung und Eigenfinanzierung umgestellt.
     geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen,
     Saisonarbeitnehmer sowie Arbeitnehmer in
     Zeitarbeitsverhältnissen.

                                                                                  Eine Investition in Ihre
                                                                                  ­Mitarbeiter, die sich lohnt.
Betriebliche Krankenversicherung - Mitarbeiter bei der Gesundheitsvorsorge unterstützen.
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    Unsere Vorsorge-Bausteine für Ihre Mitarbeiter.

    Aus folgenden Bausteinen der Krankenzusatzversicherung
    ­können Sie für Ihre Mitarbeiter entsprechende V
                                                   ­ orsorge-Pakete
    zusammenstellen:

    1.    Zahngesundheit
    2.    Privatpatient im Krankenhaus
    3.    Ambulanter Schutz mit einer Vorsorge- und/oder Ergänzungsversicherung
    4.    Krankentagegeld
    5.    Pflegevorsorge

    1. Zahngesundheit                                            Mit dem Tarif ZahnPlus (BZGF20) tun Ihre Mitarbeiter
          (Tarife BZGF20, ZGF30, ZGF50, ZGF70)                   etwas für ein gepflegtes Äußeres und ein freundliches
                                                                 Lächeln. Neben Zahnprophylaxe und Zahnersatz leistet
    So sehen Ihre Mitarbeiter ihrem nächsten Besuch beim         ZahnPlus auch für Sehhilfen. Der Tarif BZGF20 kann
    Zahnarzt entspannt entgegen.                                 alleine abgeschlossen werden oder in Kombination mit
                                                                 ZGF30, ZGF50 oder ZGF70.
    Die gesetzliche Krankenkasse darf sich bei Zahnersatz nur
    mit einem Zuschuss beteiligen. Je hochwertiger der            Monatliche Beiträge für Männer und Frauen je Alter:
    Zahnersatz, desto teurer wird es für Ihre Mitarbeiter. Mit    Alter/Tarif          BZGF20      ZGF30       ZGF50         ZGF70
    den Tarifen ZGF30, 50 oder 70 minimieren diese den            0 bis 20 Jahre         3,56 €     0,49 €      1,09 €        1,65 €
    Eigenanteil beim Zahnersatz.
                                                                  21 bis 65 Jahre        9,15 €     5,25 €    11,80 €        18,06 €
                                                                  ab 66 Jahre           10,63 €     7,55 €     16,83 €       25,84 €
                                                                                                       Beitragsgarantie bis 31.12.2015

         Sie können die Bausteine der
         Gesundheitsvorsorge kombi-
         nieren – beispielsweise auch für
         unterschiedliche Abteilungen
         Ihres Unternehmens.
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2. Privatpatient im Krankenhaus                               Und profitieren von vielen weiteren Extras wie freier
    (Tarife SGF, SEF)                                         Krankenhauswahl etc. Sogar eine Unterbringung im
                                                              Einzelzimmer ist optional im Tarif SEF möglich.
Mit unserer stationären Zusatzversicherung genießen
Ihre Mitarbeiter bei einem Krankenhausaufenthalt alle          Monatliche Beiträge für Männer und Frauen je Alter:
Vorteile eines Privatpatienten. Im Zweibettzimmer              Alter/Tarif                           SGF             SGF+SEF
können sie ungestört und in aller Ruhe gesund werden.          0 bis 20 Jahre                        5,26 €             6,22 €
Damit sie bestens versorgt sind, haben Ihre Mitarbeiter
                                                               21 bis 65 Jahre                      21,33 €            25,58 €
die Möglichkeit, sich vom Chefarzt behandeln zu lassen.
                                                               ab 66 Jahre                         80,66 €             97,73 €
                                                                                                    Beitragsgarantie bis 31.12.2015

3. Ambulanter Schutz mit einer Vorsorge- und/oder             Wer vorsorgt, hat mehr vom Leben (Tarif VSF).
	­Ergänzungsversicherung                                      Vorsorgeuntersuchungen sind wichtig und können Leben
   (Tarife EGNF, VSF)                                         retten. Deshalb bieten immer mehr Ärzte Untersu-
                                                              chungen an, die zur Früherkennung von Krankheiten
Ob Brille oder Heilpraktiker – wir lassen niemanden auf       wichtig sind. Die gesetzlichen Kassen kommen hierfür
den Kosten sitzen (Tarif EGNF).                               nicht oder erst ab einem bestimmten Alter auf. Da
In fast allen Bereichen müssen gesetzlich Versicherte         Vorsorge aber nicht am Geld scheitern soll, kann der
zuzahlen – teilweise in erheblichem Umfang. Sehhilfen         Versicherungsschutz mit einer Vorsorgeversicherung
und Heilpraktikerbehandlungen übernimmt die gesetz-           erweitert werden.
liche Kasse in der Regel nicht. Wer Wert auf Heilpraktiker-
behandlungen legt, kann mit unserer Ergänzungsversi-           Monatliche Beiträge für Männer und Frauen je Alter:
cherung diese Kosten bis zu max. 1.250 Euro im Jahr            Alter/Tarif                          EGNF                VSF
absichern. Unsere Ergänzungsversicherung übernimmt             0 bis 20 Jahre                        5,36 €             4,27 €
zudem die Kosten für Sehhilfen, Mehrkosten bei freier
                                                               21 bis 65 Jahre                     12,35 €              9,62 €
Krankenhauswahl sowie weitere Zuzahlungen, die
                                                               ab 66 Jahre                          27,62 €            15,71 €
gesetzlich Versicherte aus eigener Tasche zahlen müssen.
                                                                                                    Beitragsgarantie bis 31.12.2015

                                                                                      Viele Leistungen übernehmen
                                                                                      die gesetzlichen Kassen nicht
                                                                                      mehr.
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    Schutz von Vermögen und Einkommen.

    4. Krankentagegeld                                                  gesetzlichem Krankengeld. Unsere Tagegeldzahlung in
        (Tarif KTNF43 max. 20 Euro pro Tag)                             Höhe von 10, 15 oder 20 Euro beginnt ab dem 43. Krank-
                                                                        heitstag und bleibt ohne zeitliche Begrenzung für die
    Sicheres Einkommen – auch im Krankheitsfall.                        gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit bestehen bis zur
    Um im Krankheitsfall nicht von finanziellen Sorgen geplagt          Feststellung der Berufsunfähigkeit.
    zu werden, kann gegen einen günstigen Beitrag eine
    Kran­kentagegeld-Versicherung abgeschlossen werden.
    Denn das Krankengeld der gesetzlichen Kassen ist deutlich            Monatliche Beiträge für Männer und Frauen je Alter:
    niedriger als das Nettogehalt: Pflichtversicherten Arbeit-           Alter/Tarif        KTNF43 10 €1)    KTNF43 15 €1)     KTNF43 20 €1)
    nehmern fehlen während des Krankengeldbezugs ca. 20 %                0 bis 20 Jahre        1,66 €            2,49 €             3,32 €
    ihres Einkommens; freiwillig Versicherten sogar noch mehr.           21 bis 65 Jahre       4,32 €            6,48 €             8,64 €
    Bei Eintritt in die Rentenphase entfällt der Krankentage-
                                                                         ab 66 Jahre          12,32 €          18,48 €            24,64 €
    geldtarif. Das Krankentagegeld der Württembergischen
                                                                         1) Tagessatzhöhe                        Beitragsgarantie bis 31.12.2015
    schließt die Lücke zwischen Nettoeinkommen und

    5. Pflegevorsorge                                                   zu Hause. Das Geld der gesetzlichen Pflegeversicherung
        (Tarif PTU1 max. 50 Euro pro Tag)                               reicht dafür bei weitem nicht. Es droht Monat für Monat
                                                                        eine große Versorgungslücke, die Ihre Mitarbeiter mit
    Pflegefall – wer bezahlt, wenn es ernst wird?                       ihrer Rente oder ihren Ersparnissen schließen müssen.
    Über 2,6 Millionen Menschen in Deutschland sind auf                 Wenn das Geld nicht ausreicht, kann der Staat sogar die
    Pflege angewiesen. Gute professionelle Pflege ist jedoch            Kinder zur Zahlung heranziehen.
    aufwändig und sehr teuer. Das gilt im Heim genauso wie

     Vermögensrisiko durch Pflege.

        Pflegekosten1) p.a.                              39.600 €
      –	Gesetzliche Leistungen2) (1.612 € x 12 Monate)   19.344 €        Dauer der Pflege               Vermögensrisiko durch Pflege
                                                                    x                             =
                                                                         5 Jahre                        101.280 €
      = Lücke p.a.                                       20.256 €

     1) Kostensatz Pflegeheim 3.300 € x 12 Monate
     2) Pflegestufe III ab 2015

      Unterstützen Sie Ihre
      ­Mitarbeiter beim Schutz von
       Vermögen und Einkommen.
Betriebliche Krankenversicherung - Mitarbeiter bei der Gesundheitsvorsorge unterstützen.
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Mit dem Pflegetagegeld der Württembergischen sind Ihre               von Pflegekräften betreut werden: Sie können ohne
Mitarbeiter vom ersten Tag an für die gesamte Dauer der              Kostennachweis völlig frei über ihr Pflegetagegeld
Pflegebedürftigkeit abgesichert. Dies gilt unabhängig                verfügen. So ist auch im Pflegefall bis ins hohe Alter eine
davon, ob sie zu Hause von Angehörigen oder im Heim                  optimale Versorgung sichergestellt.

 Monatliche Beiträge in Euro für Männer und Frauen je Alter für die Pflegevorsorge:
                     Premiumschutz (PTU1)                      Premiumschutz (PTU1)                       Premiumschutz (PTU1)
     Alter             Männer und Frauen          Alter          Männer und Frauen            Alter        Männer und Frauen
    0 – 20                       0,54              35                   2,48                   50                     5,37
      21                         1,21              36                   2,63                   51                     5,64
      22                         1,27              37                   2,77                   52                     5,95
      23                         1,32              38                   2,91                   53                     6,26
      24                         1,38              39                   3,07                   54                     6,60
      25                         1,46              40                   3,23                   55                     6,95
      26                         1,53              41                   3,40                   56                     7,33
      27                         1,61              42                   3,57                   57                     7,73
      28                         1,70              43                   3,77                   58                     8,16
      29                         1,80              44                   3,96                   59                     8,61
      30                         1,89              45                   4,16                   60                     9,11
      31                         2,01              46                   4,38                   61                     9,63
      32                         2,12              47                   4,60                   62                    10,20
      33                         2,24              48                   4,85                   63                    10,81
      34                         2,36              49                   5,10                   64                    11,47
                                                                                               65                    12,18
 Beiträge für je 5 € Pflegetagegeld                                                                      Beitragsgarantie bis 31.12.2015

                                                                                            Welche Vorsorge-Bausteine
                                                                                            Sie den Mitarbeitern anbieten,
                                                                                            entscheiden alleine Sie.
Betriebliche Krankenversicherung - Mitarbeiter bei der Gesundheitsvorsorge unterstützen.
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    So sieht betriebliche Gesundheitsvorsorge
    in der Praxis aus.

    Angelika Baumeister leitet erfolgreich ein Bauunterneh-                 geversicherung (VSF). Für den 28-jährigen Manuel Zeh
    men. Es sind insgesamt 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbei-                wären dies beispielsweise Kosten in Höhe von 24,02 Euro
    ter unbefristet bei der Firma angestellt. Um ihnen bei der              monatlich.
    Gesundheitsvorsorge unter die Arme zu greifen, hat sie
    für die Mitarbeiter, je nach Betriebszugehörigkeit, zwei                Für Mitarbeiter, die bereits seit mehr als 5 Jahren im
    Vorsorge-Pakete geschnürt. Die Mitarbeiter, die bereits                 Unternehmen beschäftigt sind, kombiniert sie Zahnvor-
    seit mehr als zwei Jahren im Unternehmen sind, unter-                   sorge (Tarife BZGF20 und ZGF30), Stationäre Zusatzversi-
    stützt sie mit einem Paket aus den Bausteinen Zahnge-                   cherung (SGF) und Vorsorgeversicherung (Tarif VSF). Für
    sundheit (BZGF20), Zahnersatz (ZGF30) und einer Vorsor-                 den 40-jährigen Peter Reuss belaufen sich die Vorsorgeko-
                                                                            sten auf insgesamt 45,35 Euro monatlich.

     Manuel Zeh, 28 Jahre, seit drei Jahren im Unternehmen.                  Peter Reuss, 40 Jahre, seit acht Jahren im Unternehmen.
     Tarif                                               Mtl. Kosten         Tarif                                                Mtl. Kosten
     Zahngesundheit BZGF20                                   9,15 €          Zahngesundheit BZGF20                                    9,15 €
     Zahnersatz ZGF30                                        5,25 €          Zahnersatz ZGF30                                         5,25 €
     Vorsorgeversicherung VSF                                9,62 €          Vorsorgeversicherung VSF                                 9,62 €
     Paketpreis monatlich                                  24,02 €           Stationäre Zusatzversicherung SGF                       21,33 €
                                          Beitragsgarantie bis 31.12.2015    Paketpreis monatlich                                    45,35 €
                                                                                                                   Beitragsgarantie bis 31.12.2015

    Die oben gezeigten Vorsorgepakete stellen nur Beispiele                 Weitere wichtige Informationen:
    dar. Selbstverständlich kann im Rahmen der Zugangskri-                  Bei einer Gruppenbildung ist darauf zu achten, dass das
    terien ein Paket andere Tarifbausteine enthalten. Beach-                Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beachtet
    ten Sie bitte in diesem Zusammenhang, dass für PKV-ver-                 wird. Dies liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers!
    sicherte Mitarbeiter nur die Tarife VSF, KTNF43/max. 20
    Euro und PTU1/max. 50 Euro ausgewählt werden können.                    Unverbindliche steuerliche Hinweise und Gehaltsabrech-
                                                                            nungsbeispiele finden Sie in unserem Infoblatt „Daten,
                                                                            Fakten, Wissen“ (40253). Ihr Ansprechpartner händigt
                                                                            Ihnen dieses Infoblatt bei Bedarf gerne aus.
Betriebliche Krankenversicherung - Mitarbeiter bei der Gesundheitsvorsorge unterstützen.
Kollektivvertrag
betriebliche Krankenversicherung.
Für Arbeitgeber.

                             Württembergische
                             Krankenversicherung AG
Betriebliche Krankenversicherung - Mitarbeiter bei der Gesundheitsvorsorge unterstützen.
Kollektivvertrag zwischen
  Antragsteller                        Vorname, Zuname und Firma
   (Vertragspartner)
           Herr                         Straße und Hausnummer

           Frau
           Firma                        Postleitzahl        Ort

                                        Telefon-Nr. geschäftlich                           Fax-Nr. geschäftlich

                                        E-Mail-Adresse

                                                 – im folgenden „Vertragspartner“ genannt –
         und der Württembergische Krankenversicherung Aktiengesellschaft, 70163 Stuttgart
                                                       – im folgenden „Versicherer“ genannt –

 wird folgender Vertrag geschlossen:

 § 1 Versicherbarer Personenkreis                                             Mitarbeitergruppen des Vertragspartners sind:
 (1) Versicherbar sind alle Arbeitnehmer (Angestellte und Arbei-
     ter) des Vertragspartners, die gegen regelmäßiges Entgelt                1.
     in einem zeitlich unbefristeten Arbeitsverhältnis nach Ab-
     lauf der Probezeit stehen. Als gegen regelmäßiges Entgelt
     bestehende Arbeitsverhältnisse gelten auch fortbestehen-
     de Arbeitsverhältnisse ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt                  2.
     (z. B. während der Eltern- oder Pflegezeit, nach Beendigung
     der Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall, un-
     bezahlter Urlaub). Nicht versicherungsfähig sind Arbeit-
     nehmer in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen,                     3.
     Saisonarbeitnehmer sowie Arbeitnehmer in Zeitarbeitsver-
     hältnissen. Der Vertragspartner kann Mitarbeitergruppen
     bilden. Mit Ausnahme der Firmeninhaber und Geschäfts-
                                                                              Die versicherbaren Mitarbeitergruppen stehen unter dem
     führer sind darüber hinaus selbstständig erwerbstätige so-
                                                                              Vorbehalt der Zustimmung des Versicherers unter Berück-
     wie freiberuflich tätige Personen nicht versicherungsfähig.
                                                                              sichtigung der Regelungen des Allgemeinen Gleichbehand-
        Ebenfalls nicht versicherbar sind alle Berufsgruppen/Tätig-           lungsgesetzes (AGG) sowie der Gleichbehandlungsgrund-
        keiten gemäß den Annahmerichtlinien des Versicherers.                 sätze des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG).
        Die Berufsbezeichnung/Tätigkeitsbeschreibung der zu ver-
        sichernden Arbeitnehmer, Firmeninhaber und Geschäfts-              § 2 Versicherungsschutz und Versicherungsbeginn
        führer ist im Anhang beschrieben.                                  (1) Aufgrund dieses Kollektivvertrages können Versicherungen
        Nicht versicherbare Berufe / Berufsgruppen sind in der An-             nach den Tarifen der betrieblichen Krankenversicherung so-
        lage „Ergänzung zu den Allgemeinen Versicherungsbedin-                 wie den im Anhang aufgeführten Tarifen mit den ihnen zu-
        gungen für auf einem Kollektivvertrag basierende Versiche-             grunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen
        rungsverhältnisse“ aufgeführt.                                         (AVB) in der jeweils gültigen Fassung und den vereinbarten
                                                                               Vergünstigungen (siehe Anhang) abgeschlossen werden.
 (2) Nach Abschluss des Kollektivvertrags neu in ein Arbeits-
     verhältnis beim Vertragspartner eintretende Arbeitnehmer              (2) Voraussetzung für das Zustandekommen des Kollektivver-
     nach Abs. 1 sind innerhalb von 2 Monaten nach Ablauf der                  trags sind mindestens 5 Personen nach § 1 Abs. 1 mit ein-
     Probezeit versicherbar.                                                   heitlichem Versicherungsschutz (einheitliche Tarife) und
                                                                               einheitlichem Versicherungsbeginn.
 (3) Die versicherbaren Personen beantragen jeweils als Versi-
     cherungsnehmer den gewünschten Krankenversicherungs-                     Dies gilt auch, sofern mit Zustimmung des Versicherers für
     schutz für sich bzw. für die Personen nach Abs. 4.                       bestimmte Mitarbeitergruppen nach § 1 Abs. 5 mit mindes-
                                                                              tens 5 Personen eine von den versicherbaren Tarifen abwei-
 (4) Ehegatten und eingetragene Lebenspartner nach dem Ge-
                                                                              chende Tarifwahl vereinbart wurde.
     setz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (LPartG)
     des Versicherungsnehmers können ebenfalls versichert                  § 3 Versicherungsantrag und Versicherungsschein
     werden; Lebensgefährten des Versicherungsnehmers solan-
                                                                           (1) Die Teilnahme am Kollektivvertrag haben die Versiche-
     ge sie mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben; Kinder
                                                                               rungsnehmer für sich und gegebenenfalls für die mitzu-
     des Versicherungsnehmers oder seines Ehegatten oder sei-
                                                                               versichernden Personen auf dem vom Versicherer hierfür
     nes eingetragenen Lebenspartners oder Lebensgefährten
                                                                               vorgesehenen Antragsformular zu erklären. Die gestellten
     bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, soweit für sie noch
                                                                               Fragen sind für alle zu versichernden Personen vollständig
     Kindergeld bezogen wird.
                                                                               zu beantworten.
        Änderungen der Verhältnisse sind dem Versicherer durch
                                                                           (2) Der Versicherer stellt jedem Versicherungsnehmer einen
        den Versicherungsnehmer unverzüglich schriftlich mitzu-
                                                                               Versicherungsschein aus.
        teilen.
                                                                           (3) Der Vertragspartner unterstützt den Versicherer bei der
 (5) Der Vertragspartner kann Mitarbeitergruppen bilden. Dabei
                                                                               Überprüfung der Zugehörigkeitsberechtigung des Versiche-
     muss eine Gruppe jeweils aus mindestens 5 Mitarbeitern
                                                                               rungsnehmers zu diesem Kollektivvertrag.
     bestehen.

40878
§ 4 Gesundheitsprüfung                                                         § 8 Ablauf des Kollektivvertrags und Ausscheiden
(1) Der Versicherer führt – außer bei den Tarifen VSF/VSU und                      einer versicherten Person
    BZGF20/BZGU20 – eine Gesundheitsprüfung durch. Liegt                       (1) Die Versicherungsverhältnisse enden unter Anrechnung der
    ein erhöhtes Risiko vor, können insoweit Beitragszuschläge                     bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Rechte und der Alte-
    erhoben oder Krankheiten und deren Folgen vom Versiche-                        rungsrückstellung (sofern eine solche nach den Tarifbestim-
    rungsschutz ausgeschlossen werden oder der Versiche-                           mungen zu bilden war) und werden zu den Bedingungen der
    rungsschutz abgelehnt werden.                                                  den Tarifen der betrieblichen Krankenversicherung entspre-
(2) Für Personen nach § 1 Abs. 1, 2 und Abs. 5 wird anstelle einer                 chenden Tarife mit Alterungsrückstellung außerhalb der
    Gesundheitsprüfung eine Einwilligung zur Einschränkung der                     betrieblichen Krankenversicherung und des Kollektivvertra-
    Leistungspflicht im Antrag eingeholt, sofern                                   ges fortgesetzt und der Beitrag unter Berücksichtigung des
                                                                                   dann erreichten Eintrittsalters neu festgesetzt,
   a) bei dem Vertragspartner bei einer Gesamtarbeitnehme-
                                                                                  – bei Beendigung des Kollektivvertrages
      ranzahl nach § 1 Abs. 1, 2 von 5 – 10 Personen mindestens
                                                                                  – bei Wegfall der Voraussetzungen nach § 1 Abs. 1, 2 und
      5 Personen
                                                                                    Abs. 5 durch Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
   b) bei dem Vertragspartner bei einer Gesamtarbeitnehme-
                                                                               (2) Sofern die Mindestpersonenzahl nach § 2 Abs. 2 im beste-
      ranzahl nach § 1 Abs. 1, 2 von 11 – 250 Personen mindes-
                                                                                   henden Kollektivvertrag nicht nur vorübergehend unter-
      tens 50 % der Personen (6 – 125 Personen)
                                                                                   schritten wird, kann der Versicherer den Kollektivvertrag
   c) bei dem Vertragspartner bei einer Gesamtarbeitnehme-                         außerordentlich kündigen.
      ranzahl nach § 1 Abs. 1, 2 ab 251 Personen mindestens
                                                                               (3) Die Bestimmungen der §§ 204, 206 Abs. 3 und 4 sowie § 207
      25 % der Personen (ab 63 Personen)
                                                                                   Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bleiben unberührt.
      nach § 2 Abs. 2 versichert werden.
      Die Gesamtarbeitnehmeranzahl ist im Anhang aufgeführt.                   § 9 Änderungen des Kollektivvertrages
                                                                               (1) Änderungen des Kollektivvertrages einschließlich des An-
§ 5 Beitragszahlung                                                                hangs bedürfen der Schriftform und werden vom Versiche-
Die Modalitäten zur Beitragszahlung werden im Anhang be-                           rer dokumentiert.
   schrieben.                                                                  (2) Der Anhang dieses Vertrages sowie spätere Aktualisierun-
                                                                                   gen sind Bestandteil dieses Kollektivvertrages.
§ 6 Geschäftsverkehr
                                                                               (3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ungültig
(1) Die ausschließlich den Kollektivvertrag betreffende Korres-
                                                                                   werden, wird die Fortsetzung des Vertrages davon nicht be-
    pondenz wird zwischen dem Vertragspartner und dem Ver-
                                                                                   rührt. Die Parteien verpflichten sich, eine vertragskonforme
    sicherer geführt.
                                                                                   Anpassung der Vereinbarung vorzunehmen.
(2) Die Korrespondenz hinsichtlich einzelner Versicherungs-
                                                                               (4) Ist ein Einvernehmen nicht zu erzielen, können die Vertrags-
    verhältnisse, insbesondere über Gesundheitsfragen und zu
                                                                                   parteien den Kollektivvertrag zum Ablauf des laufenden Ka-
    Versicherungsleistungen findet unmittelbar zwischen Ver-
                                                                                   lenderquartals kündigen.
    sicherer und Versicherungsnehmer statt.
(3) Leistungen aus den Versicherungsverträgen werden unmit-                    § 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
    telbar an die Arbeitnehmer erbracht.                                       Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stuttgart.
§ 7 Laufzeit des Vertrages                                                     § 11 Schlussbestimmungen
      Der Kollektivvertrag beginnt am                                          (1) Alle Mitteilungen, Rundschreiben und ähnliche Informatio-
                                                                                   nen des Vertragspartners über den Kollektivvertrag sind vor
       0 1 MM J J J J                                                              Veröffentlichung an die Arbeitnehmer mit dem Versicherer
      und dauert bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Danach                      abzustimmen.
      verlängert er sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht von ei-            (2) Nebenabreden werden nicht getroffen.

                                                                                                                                                       Original für Württembergische Krankenversicherung AG, 70163 Stuttgart
      ner der Vertragsparteien mit einer Frist von 3 Monaten zum
      Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird.

    Stuttgart, den                                 (Unterschrift Württembergische Krankenversicherung AG)

    Ort, Datum                                     vermittelt durch (Unterschrift Vermittler)

                                                   (Unterschrift Vertragspartner)

Gruppenvertragsnummer                      Kunden-Nr.                                 Gesch.-St.-Nr.   Agentur-Nr.   PZ

3 3       8
                                                                                                                            40878-KV/21   [4] 3/2015
Kollektivvertrag zwischen
  Antragsteller                        Vorname, Zuname und Firma
   (Vertragspartner)
           Herr                         Straße und Hausnummer

           Frau
           Firma                        Postleitzahl        Ort

                                        Telefon-Nr. geschäftlich                           Fax-Nr. geschäftlich

                                        E-Mail-Adresse

                                                 – im folgenden „Vertragspartner“ genannt –
         und der Württembergische Krankenversicherung Aktiengesellschaft, 70163 Stuttgart
                                                       – im folgenden „Versicherer“ genannt –

 wird folgender Vertrag geschlossen:

 § 1 Versicherbarer Personenkreis                                             Mitarbeitergruppen des Vertragspartners sind:
 (1) Versicherbar sind alle Arbeitnehmer (Angestellte und Arbei-
     ter) des Vertragspartners, die gegen regelmäßiges Entgelt                1.
     in einem zeitlich unbefristeten Arbeitsverhältnis nach Ab-
     lauf der Probezeit stehen. Als gegen regelmäßiges Entgelt
     bestehende Arbeitsverhältnisse gelten auch fortbestehen-
     de Arbeitsverhältnisse ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt                  2.
     (z. B. während der Eltern- oder Pflegezeit, nach Beendigung
     der Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall, un-
     bezahlter Urlaub). Nicht versicherungsfähig sind Arbeit-
     nehmer in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen,                     3.
     Saisonarbeitnehmer sowie Arbeitnehmer in Zeitarbeitsver-
     hältnissen. Der Vertragspartner kann Mitarbeitergruppen
     bilden. Mit Ausnahme der Firmeninhaber und Geschäfts-
                                                                              Die versicherbaren Mitarbeitergruppen stehen unter dem
     führer sind darüber hinaus selbstständig erwerbstätige so-
                                                                              Vorbehalt der Zustimmung des Versicherers unter Berück-
     wie freiberuflich tätige Personen nicht versicherungsfähig.
                                                                              sichtigung der Regelungen des Allgemeinen Gleichbehand-
        Ebenfalls nicht versicherbar sind alle Berufsgruppen/Tätig-           lungsgesetzes (AGG) sowie der Gleichbehandlungsgrund-
        keiten gemäß den Annahmerichtlinien des Versicherers.                 sätze des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG).
        Die Berufsbezeichnung/Tätigkeitsbeschreibung der zu ver-
        sichernden Arbeitnehmer, Firmeninhaber und Geschäfts-              § 2 Versicherungsschutz und Versicherungsbeginn
        führer ist im Anhang beschrieben.                                  (1) Aufgrund dieses Kollektivvertrages können Versicherungen
        Nicht versicherbare Berufe / Berufsgruppen sind in der An-             nach den Tarifen der betrieblichen Krankenversicherung so-
        lage „Ergänzung zu den Allgemeinen Versicherungsbedin-                 wie den im Anhang aufgeführten Tarifen mit den ihnen zu-
        gungen für auf einem Kollektivvertrag basierende Versiche-             grunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen
        rungsverhältnisse“ aufgeführt.                                         (AVB) in der jeweils gültigen Fassung und den vereinbarten
                                                                               Vergünstigungen (siehe Anhang) abgeschlossen werden.
 (2) Nach Abschluss des Kollektivvertrags neu in ein Arbeits-
     verhältnis beim Vertragspartner eintretende Arbeitnehmer              (2) Voraussetzung für das Zustandekommen des Kollektivver-
     nach Abs. 1 sind innerhalb von 2 Monaten nach Ablauf der                  trags sind mindestens 5 Personen nach § 1 Abs. 1 mit ein-
     Probezeit versicherbar.                                                   heitlichem Versicherungsschutz (einheitliche Tarife) und
                                                                               einheitlichem Versicherungsbeginn.
 (3) Die versicherbaren Personen beantragen jeweils als Versi-
     cherungsnehmer den gewünschten Krankenversicherungs-                     Dies gilt auch, sofern mit Zustimmung des Versicherers für
     schutz für sich bzw. für die Personen nach Abs. 4.                       bestimmte Mitarbeitergruppen nach § 1 Abs. 5 mit mindes-
                                                                              tens 5 Personen eine von den versicherbaren Tarifen abwei-
 (4) Ehegatten und eingetragene Lebenspartner nach dem Ge-
                                                                              chende Tarifwahl vereinbart wurde.
     setz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (LPartG)
     des Versicherungsnehmers können ebenfalls versichert                  § 3 Versicherungsantrag und Versicherungsschein
     werden; Lebensgefährten des Versicherungsnehmers solan-
                                                                           (1) Die Teilnahme am Kollektivvertrag haben die Versiche-
     ge sie mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben; Kinder
                                                                               rungsnehmer für sich und gegebenenfalls für die mitzu-
     des Versicherungsnehmers oder seines Ehegatten oder sei-
                                                                               versichernden Personen auf dem vom Versicherer hierfür
     nes eingetragenen Lebenspartners oder Lebensgefährten
                                                                               vorgesehenen Antragsformular zu erklären. Die gestellten
     bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, soweit für sie noch
                                                                               Fragen sind für alle zu versichernden Personen vollständig
     Kindergeld bezogen wird.
                                                                               zu beantworten.
        Änderungen der Verhältnisse sind dem Versicherer durch
                                                                           (2) Der Versicherer stellt jedem Versicherungsnehmer einen
        den Versicherungsnehmer unverzüglich schriftlich mitzu-
                                                                               Versicherungsschein aus.
        teilen.
                                                                           (3) Der Vertragspartner unterstützt den Versicherer bei der
 (5) Der Vertragspartner kann Mitarbeitergruppen bilden. Dabei
                                                                               Überprüfung der Zugehörigkeitsberechtigung des Versiche-
     muss eine Gruppe jeweils aus mindestens 5 Mitarbeitern
                                                                               rungsnehmers zu diesem Kollektivvertrag.
     bestehen.

40878
§ 4 Gesundheitsprüfung                                                         § 8 Ablauf des Kollektivvertrags und Ausscheiden
(1) Der Versicherer führt – außer bei den Tarifen VSF/VSU und                      einer versicherten Person
    BZGF20/BZGU20 – eine Gesundheitsprüfung durch. Liegt                       (1) Die Versicherungsverhältnisse enden unter Anrechnung der
    ein erhöhtes Risiko vor, können insoweit Beitragszuschläge                     bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Rechte und der Alte-
    erhoben oder Krankheiten und deren Folgen vom Versiche-                        rungsrückstellung (sofern eine solche nach den Tarifbestim-
    rungsschutz ausgeschlossen werden oder der Versiche-                           mungen zu bilden war) und werden zu den Bedingungen der
    rungsschutz abgelehnt werden.                                                  den Tarifen der betrieblichen Krankenversicherung entspre-
(2) Für Personen nach § 1 Abs. 1, 2 und Abs. 5 wird anstelle einer                 chenden Tarife mit Alterungsrückstellung außerhalb der
    Gesundheitsprüfung eine Einwilligung zur Einschränkung der                     betrieblichen Krankenversicherung und des Kollektivvertra-
    Leistungspflicht im Antrag eingeholt, sofern                                   ges fortgesetzt und der Beitrag unter Berücksichtigung des
                                                                                   dann erreichten Eintrittsalters neu festgesetzt,
   a) bei dem Vertragspartner bei einer Gesamtarbeitnehme-
                                                                                  – bei Beendigung des Kollektivvertrages
      ranzahl nach § 1 Abs. 1, 2 von 5 – 10 Personen mindestens
                                                                                  – bei Wegfall der Voraussetzungen nach § 1 Abs. 1, 2 und
      5 Personen
                                                                                    Abs. 5 durch Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
   b) bei dem Vertragspartner bei einer Gesamtarbeitnehme-
                                                                               (2) Sofern die Mindestpersonenzahl nach § 2 Abs. 2 im beste-
      ranzahl nach § 1 Abs. 1, 2 von 11 – 250 Personen mindes-
                                                                                   henden Kollektivvertrag nicht nur vorübergehend unter-
      tens 50 % der Personen (6 – 125 Personen)
                                                                                   schritten wird, kann der Versicherer den Kollektivvertrag
   c) bei dem Vertragspartner bei einer Gesamtarbeitnehme-                         außerordentlich kündigen.
      ranzahl nach § 1 Abs. 1, 2 ab 251 Personen mindestens
                                                                               (3) Die Bestimmungen der §§ 204, 206 Abs. 3 und 4 sowie § 207
      25 % der Personen (ab 63 Personen)
                                                                                   Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bleiben unberührt.
      nach § 2 Abs. 2 versichert werden.
      Die Gesamtarbeitnehmeranzahl ist im Anhang aufgeführt.                   § 9 Änderungen des Kollektivvertrages
                                                                               (1) Änderungen des Kollektivvertrages einschließlich des An-
§ 5 Beitragszahlung                                                                hangs bedürfen der Schriftform und werden vom Versiche-
Die Modalitäten zur Beitragszahlung werden im Anhang be-                           rer dokumentiert.
   schrieben.                                                                  (2) Der Anhang dieses Vertrages sowie spätere Aktualisierun-
                                                                                   gen sind Bestandteil dieses Kollektivvertrages.
§ 6 Geschäftsverkehr
                                                                               (3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ungültig
(1) Die ausschließlich den Kollektivvertrag betreffende Korres-
                                                                                   werden, wird die Fortsetzung des Vertrages davon nicht be-
    pondenz wird zwischen dem Vertragspartner und dem Ver-
                                                                                   rührt. Die Parteien verpflichten sich, eine vertragskonforme
    sicherer geführt.
                                                                                   Anpassung der Vereinbarung vorzunehmen.
(2) Die Korrespondenz hinsichtlich einzelner Versicherungs-
                                                                               (4) Ist ein Einvernehmen nicht zu erzielen, können die Vertrags-
    verhältnisse, insbesondere über Gesundheitsfragen und zu
                                                                                   parteien den Kollektivvertrag zum Ablauf des laufenden Ka-
    Versicherungsleistungen findet unmittelbar zwischen Ver-
                                                                                   lenderquartals kündigen.
    sicherer und Versicherungsnehmer statt.
(3) Leistungen aus den Versicherungsverträgen werden unmit-                    § 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
    telbar an die Arbeitnehmer erbracht.                                       Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stuttgart.
§ 7 Laufzeit des Vertrages                                                     § 11 Schlussbestimmungen
      Der Kollektivvertrag beginnt am                                          (1) Alle Mitteilungen, Rundschreiben und ähnliche Informatio-
                                                                                   nen des Vertragspartners über den Kollektivvertrag sind vor
       0 1 MM J J J J                                                              Veröffentlichung an die Arbeitnehmer mit dem Versicherer
      und dauert bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Danach                      abzustimmen.
      verlängert er sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht von ei-            (2) Nebenabreden werden nicht getroffen.
      ner der Vertragsparteien mit einer Frist von 3 Monaten zum
      Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird.

    Stuttgart, den                                 (Unterschrift Württembergische Krankenversicherung AG)

    Ort, Datum                                     vermittelt durch (Unterschrift Vermittler)
                                                                                                                                                       Durchschrift für Arbeitgeber

                                                   (Unterschrift Vertragspartner)

Gruppenvertragsnummer                      Kunden-Nr.                                 Gesch.-St.-Nr.   Agentur-Nr.   PZ

3 3       8
                                                                                                                            40878-KV/22   [4] 3/2015
Anhang Nr. _1_ zum Kollektivvertrag zwischen
  Antragsteller                          Firmenname
   (Vertragspartner)
           Herr                           Straße und Hausnummer

           Frau
           Firma                          Postleitzahl        Ort

                                          Telefon-Nr. geschäftlich                         Fax-Nr. geschäftlich

                                          E-Mail-Adresse

                    und der Württembergische Krankenversicherung AG, 70163 Stuttgart

                                                   Gültig ab: 01. ______ .    _______________

 ■ Berufsbezeichnung/
   Tätigkeitsbeschreibung des
   versicherbaren Personen­
   kreises nach § 1 Abs. 1 des
   Kollektivvertrags:

 ■ Gesamtarbeitnehmeranzahl nach § 1 Abs. 1, 2 des Kollektivvertrags:

 ■ Abschließbare Tarife:                 Als versicherbare Tarife der betrieblichen Krankenversicherung für Personen nach § 1 Abs. 1
                                         und 2 des Kollektivvertrags gelten (bitte gewünschte Tarife ankreuzen)
                                              ZGF30          ZGF50         ZGF70           BZGF20                 SGF
                                              SEF (nur in Verbindung mit SGF)              EGNF                   VSF

                                                                              vereinbarter Tagessatz (max. 20 Euro Tagessatz im
        Weitere Unterscheidung                                            € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags)
        bei der Tarifauswahl nur für          KTNF43
        Firmen mit mindestens zwei                                            vereinbarter Tagessatz (max. 50 Euro Tagessatz im
        Gruppen erforderlich.                 PTU1                        € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags)
        Für die Mitarbeitergruppe 1.          ZGF30          ZGF50         ZGF70           BZGF20                 SGF
        nach § 1 Abs. 5
                                              SEF (nur in Verbindung mit SGF)              EGNF                   VSF
        des Kollektivvertrags
                                                                              vereinbarter Tagessatz (max. 20 Euro Tagessatz im
                                              KTNF43                      € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags)
        Arbeitnehmer­
        anzahl der Mit­                                                       vereinbarter Tagessatz (max. 50 Euro Tagessatz im
        arbeitergruppe:                       PTU1                        € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags)
        Für die Mitarbeitergruppe 2.          ZGF30          ZGF50         ZGF70           BZGF20                 SGF
        nach § 1 Abs. 5
                                              SEF (nur in Verbindung mit SGF)              EGNF                   VSF
        des Kollektivvertrags
                                                                              vereinbarter Tagessatz (max. 20 Euro Tagessatz im
                                              KTNF43                      € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags)
        Arbeitnehmer­
        anzahl der Mit­                                                       vereinbarter Tagessatz (max. 50 Euro Tagessatz im
        arbeitergruppe:                       PTU1                        € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags)
        Für die Mitarbeitergruppe 3.          ZGF30          ZGF50         ZGF70           BZGF20                 SGF
        nach § 1 Abs. 5
                                              SEF (nur in Verbindung mit SGF)              EGNF                   VSF
        des Kollektivvertrags
                                                                              vereinbarter Tagessatz (max. 20 Euro Tagessatz im
                                              KTNF43                      € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags)
        Arbeitnehmer­
        anzahl der Mit­                                                       vereinbarter Tagessatz (max. 50 Euro Tagessatz im
        arbeitergruppe:                       PTU1                        € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags)
        sowie alle verkaufsoffenen Zusatzversicherungstarife der Württembergischen Krankenversicherung AG mit den jeweils
        ­zugehörenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Besteht für versicherbare Personen bereits ein Versicherungsvertrag
         zum Tarif ZG oder ZGU, ist Tarif ZGF nicht gleichzeitig versicherbar. Besteht für versicherbare Personen bereits ein Versicherungs-
        vertrag zum Tarif AS, ASU oder NH, ist Tarif EGNF nicht versicherbar.

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■ Vergünstigungen: Der Versicherer verzichtet auf sämtliche Wartezeiten und das bedingungsgemäß zustehende ordentliche
                   Kündigungsrecht.
                   Es gelten die Beiträge der jeweiligen Tarife.

■ Beitrags­                Der Versicherer wird durch Erklärung im Antrag ermächtigt, die Beiträge für alle versicherten Perso-
  zahlungsart:             nen nach § 1 Abs. 1, 2 und Abs. 5 des Kollektivvertrags bei Fälligkeit für auf einem Kollektivvertrag
                           basierende Versicherungsverhältnisse durch Abruf vom Konto des Vertragspartners bei einem deut-
                           schen Geldinstitut einzuziehen.
                           Sind in dem eingezogenen Betrag Beiträge nicht enthalten, ändern sich Beiträge zu bestehenden
                           Versicherungsverträgen, fallen Versicherungsverträge weg oder kommen neue Versicherungsverträge
                           hinzu, werden entstehende Beitragsguthaben mit sich ergebenden Beitragsforderungen verrechnet.
                           Der Vertragspartner zahlt die Beiträge bei Fälligkeit durch Sammelüberweisung unter Benennung der
                           Kollektivvertragsnummer des Vertragspartners für alle versicherten Personen nach § 1 Abs. 1, 2 und
                           Abs. 5 des Kollektivvertrags auf das vom Versicherer benannte Konto bei einem deutschen Geldinstitut.
                           Sind in dem angenommenen Betrag Beiträge nicht enthalten, ändern sich Beiträge zu bestehenden
                           Versicherungsverträgen, fallen Versicherungsverträge weg oder kommen neue Versicherungsverträge
                           hinzu, werden entstehende Beitragsguthaben mit sich ergebenden Beitragsforderungen verrechnet.

■ Beitrags­             Die Beiträge werden von uns als Vertragspartner während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gezahlt,
  zahlungsdauer:        längstens jedoch bis zum Ausscheiden der versicherten Personen nach § 8 Abs. 1 des Kollektivvertrags.
                            Die Pflicht zur Beitragszahlung des Vertragspartners bleibt bestehen, wenn das jeweilige Arbeitsver-
                            hältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortbesteht (z.B. während der Eltern- oder Pflegezeit, nach
                            Beendigung der Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall, unbezahlter Urlaub).
                            Die Pflicht zur Beitragszahlung des Vertragspartners entfällt, wenn das jeweilige Arbeitsverhältnis
                            ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortbesteht (z.B. während der Eltern- oder Pflegezeit, nach Beendi-
                            gung der Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall, unbezahlter Urlaub).

 SEPA-                 Ich ermächtige die Württembergische Versicherung                           Ich weiß, dass durch diese Rückerstattung mein
  Lastschriftmandat     AG, Zahlungen von meinem Konto mittels Last-                               Versicherungsschutz gefährdet wird, da der Versi-
                        schrift einzuziehen.                                                       cherungsbeitrag rückwirkend als nicht bezahlt gilt.
                        Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von                         Die Rechtsfolgen entnehme ich den Versicherungs-
                        der Württembergischen Versicherung AG von mei-                             bedingungen meines Vertrags.
                        nem Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.                              Der Versicherer wird spätestens 5 Tage vor Einrei-
                        Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, begin-                           chung der ersten Lastschrift und bei Änderungen
                        nend mit dem Belastungsdatum, die Rückerstat-                              über den Lastschriftbetrag und Belastungstag in-
                        tung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten                           formieren. Ich verpflichte mich, dem Versicherer
                        dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten                           stets meine aktuellen Adressdaten mitzuteilen. Der
                        Bedingungen.                                                               Versicherer wird sie an die Württembergische Versi-
                                                                                                   cherung AG weiterleiten.
                        Württembergische Versicherung AG, 70163 Stuttgart
                        Gläubiger-Identifikations-Nummer: DE81ZZZ00000052734
                        Das Lastschriftmandat mit diesem Konto soll verwendet werden
                           für diesen Vertrag.
                           für alle meine bestehenden Versicherungsverträge bei der Württem­bergischen Versicherung AG,
                           der Württembergischen Lebensversicherung AG, der Allgemeinen Rentenanstalt P   ­ ensionskasse AG,
                           der Württembergischen K ­ rankenversicherung AG und der Karlsruher Lebens­versicherung AG.
                        Kontoinhaber ist der Antragsteller (Vertragspartner).
                        Angaben zum Konto

                                                                                                                                                                       Original für Württembergische Krankenversicherung AG, 70163 Stuttgart
                        Kreditinstitut (Name)                                                                                BIC

                        IBAN   LKZ     Prüfz.   BLZ                              Kontonummer                            zusätzlich Auslands-IBAN

                               D E
                        Ich erteile mit meinen Angaben zum SEPA-Lastschriftmandat die obige Ermächtigung zugunsten der
                        Württembergischen Versicherung AG sowie die A­ nweisung an mein Kreditinstitut.
                        Hiermit willige ich ein, dass der mir benannte erste oder einmalige Beitrag (Einlösungsbeitrag) sofort
                        nach Abschluss des Versicherungsvertrags/der Versicherungsverträge fällig wird, jedoch nicht vor dem
                        gewünschten Versicherungsbeginn dieses Versicherungsvertrags/dieser Versicherungsverträge.

    Stuttgart, den                                    (Unterschrift Württembergische Krankenversicherung AG)

    Ort, Datum                                        vermittelt durch (Unterschrift Vermittler)

                                                      (Unterschrift Vertragspartner und Kontoinhaber)

Gruppenvertragsnummer                     Kunden-Nr.                                     Gesch.-St.-Nr.   Agentur-Nr.   PZ

3 3       8
                                                                                                                                        40878-Anhang/21   [4] 3/2015
Anhang Nr. _1_ zum Kollektivvertrag zwischen
  Antragsteller                          Firmenname
   (Vertragspartner)
           Herr                           Straße und Hausnummer

           Frau
           Firma                          Postleitzahl        Ort

                                          Telefon-Nr. geschäftlich                         Fax-Nr. geschäftlich

                                          E-Mail-Adresse

                    und der Württembergische Krankenversicherung AG, 70163 Stuttgart

                                                   Gültig ab: 01. ______ .    _______________

 ■ Berufsbezeichnung/
   Tätigkeitsbeschreibung des
   versicherbaren Personen­
   kreises nach § 1 Abs. 1 des
   Kollektivvertrags:

 ■ Gesamtarbeitnehmeranzahl nach § 1 Abs. 1, 2 des Kollektivvertrags:

 ■ Abschließbare Tarife:                 Als versicherbare Tarife der betrieblichen Krankenversicherung für Personen nach § 1 Abs. 1
                                         und 2 des Kollektivvertrags gelten (bitte gewünschte Tarife ankreuzen)
                                              ZGF30          ZGF50         ZGF70           BZGF20                 SGF
                                              SEF (nur in Verbindung mit SGF)              EGNF                   VSF

                                                                              vereinbarter Tagessatz (max. 20 Euro Tagessatz im
        Weitere Unterscheidung                                            € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags)
        bei der Tarifauswahl nur für          KTNF43
        Firmen mit mindestens zwei                                            vereinbarter Tagessatz (max. 50 Euro Tagessatz im
        Gruppen erforderlich.                 PTU1                        € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags)
        Für die Mitarbeitergruppe 1.          ZGF30          ZGF50         ZGF70           BZGF20                 SGF
        nach § 1 Abs. 5
                                              SEF (nur in Verbindung mit SGF)              EGNF                   VSF
        des Kollektivvertrags
                                                                              vereinbarter Tagessatz (max. 20 Euro Tagessatz im
                                              KTNF43                      € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags)
        Arbeitnehmer­
        anzahl der Mit­                                                       vereinbarter Tagessatz (max. 50 Euro Tagessatz im
        arbeitergruppe:                       PTU1                        € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags)
        Für die Mitarbeitergruppe 2.          ZGF30          ZGF50         ZGF70           BZGF20                 SGF
        nach § 1 Abs. 5
                                              SEF (nur in Verbindung mit SGF)              EGNF                   VSF
        des Kollektivvertrags
                                                                              vereinbarter Tagessatz (max. 20 Euro Tagessatz im
                                              KTNF43                      € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags)
        Arbeitnehmer­
        anzahl der Mit­                                                       vereinbarter Tagessatz (max. 50 Euro Tagessatz im
        arbeitergruppe:                       PTU1                        € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags)
        Für die Mitarbeitergruppe 3.          ZGF30          ZGF50         ZGF70           BZGF20                 SGF
        nach § 1 Abs. 5
                                              SEF (nur in Verbindung mit SGF)              EGNF                   VSF
        des Kollektivvertrags
                                                                              vereinbarter Tagessatz (max. 20 Euro Tagessatz im
                                              KTNF43                      € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags)
        Arbeitnehmer­
        anzahl der Mit­                                                       vereinbarter Tagessatz (max. 50 Euro Tagessatz im
        arbeitergruppe:                       PTU1                        € Rahmen des § 4 Abs. 2 des Kollektivvertrags)
        sowie alle verkaufsoffenen Zusatzversicherungstarife der Württembergischen Krankenversicherung AG mit den jeweils
        ­zugehörenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Besteht für versicherbare Personen bereits ein Versicherungsvertrag
         zum Tarif ZG oder ZGU, ist Tarif ZGF nicht gleichzeitig versicherbar. Besteht für versicherbare Personen bereits ein Versicherungs-
        vertrag zum Tarif AS, ASU oder NH, ist Tarif EGNF nicht versicherbar.

40878
■ Vergünstigungen: Der Versicherer verzichtet auf sämtliche Wartezeiten und das bedingungsgemäß zustehende ordentliche
                   Kündigungsrecht.
                   Es gelten die Beiträge der jeweiligen Tarife.

■ Beitrags­                Der Versicherer wird durch Erklärung im Antrag ermächtigt, die Beiträge für alle versicherten Perso-
  zahlungsart:             nen nach § 1 Abs. 1, 2 und Abs. 5 des Kollektivvertrags bei Fälligkeit für auf einem Kollektivvertrag
                           basierende Versicherungsverhältnisse durch Abruf vom Konto des Vertragspartners bei einem deut-
                           schen Geldinstitut einzuziehen.
                           Sind in dem eingezogenen Betrag Beiträge nicht enthalten, ändern sich Beiträge zu bestehenden
                           Versicherungsverträgen, fallen Versicherungsverträge weg oder kommen neue Versicherungsverträge
                           hinzu, werden entstehende Beitragsguthaben mit sich ergebenden Beitragsforderungen verrechnet.
                           Der Vertragspartner zahlt die Beiträge bei Fälligkeit durch Sammelüberweisung unter Benennung der
                           Kollektivvertragsnummer des Vertragspartners für alle versicherten Personen nach § 1 Abs. 1, 2 und
                           Abs. 5 des Kollektivvertrags auf das vom Versicherer benannte Konto bei einem deutschen Geldinstitut.
                           Sind in dem angenommenen Betrag Beiträge nicht enthalten, ändern sich Beiträge zu bestehenden
                           Versicherungsverträgen, fallen Versicherungsverträge weg oder kommen neue Versicherungsverträge
                           hinzu, werden entstehende Beitragsguthaben mit sich ergebenden Beitragsforderungen verrechnet.

■ Beitrags­             Die Beiträge werden von uns als Vertragspartner während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gezahlt,
  zahlungsdauer:        längstens jedoch bis zum Ausscheiden der versicherten Personen nach § 8 Abs. 1 des Kollektivvertrags.
                            Die Pflicht zur Beitragszahlung des Vertragspartners bleibt bestehen, wenn das jeweilige Arbeitsver-
                            hältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortbesteht (z.B. während der Eltern- oder Pflegezeit, nach
                            Beendigung der Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall, unbezahlter Urlaub).
                            Die Pflicht zur Beitragszahlung des Vertragspartners entfällt, wenn das jeweilige Arbeitsverhältnis
                            ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortbesteht (z.B. während der Eltern- oder Pflegezeit, nach Beendi-
                            gung der Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall, unbezahlter Urlaub).

 SEPA-                 Ich ermächtige die Württembergische Versicherung                           Ich weiß, dass durch diese Rückerstattung mein
  Lastschriftmandat     AG, Zahlungen von meinem Konto mittels Last-                               Versicherungsschutz gefährdet wird, da der Versi-
                        schrift einzuziehen.                                                       cherungsbeitrag rückwirkend als nicht bezahlt gilt.
                        Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von                         Die Rechtsfolgen entnehme ich den Versicherungs-
                        der Württembergischen Versicherung AG von mei-                             bedingungen meines Vertrags.
                        nem Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.                              Der Versicherer wird spätestens 5 Tage vor Einrei-
                        Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, begin-                           chung der ersten Lastschrift und bei Änderungen
                        nend mit dem Belastungsdatum, die Rückerstat-                              über den Lastschriftbetrag und Belastungstag in-
                        tung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten                           formieren. Ich verpflichte mich, dem Versicherer
                        dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten                           stets meine aktuellen Adressdaten mitzuteilen. Der
                        Bedingungen.                                                               Versicherer wird sie an die Württembergische Versi-
                                                                                                   cherung AG weiterleiten.
                        Württembergische Versicherung AG, 70163 Stuttgart
                        Gläubiger-Identifikations-Nummer: DE81ZZZ00000052734
                        Das Lastschriftmandat mit diesem Konto soll verwendet werden
                           für diesen Vertrag.
                           für alle meine bestehenden Versicherungsverträge bei der Württem­bergischen Versicherung AG,
                           der Württembergischen Lebensversicherung AG, der Allgemeinen Rentenanstalt P   ­ ensionskasse AG,
                           der Württembergischen K ­ rankenversicherung AG und der Karlsruher Lebens­versicherung AG.
                        Kontoinhaber ist der Antragsteller (Vertragspartner).
                        Angaben zum Konto
                        Kreditinstitut (Name)                                                                                BIC

                        IBAN   LKZ     Prüfz.   BLZ                              Kontonummer                            zusätzlich Auslands-IBAN

                               D E
                        Ich erteile mit meinen Angaben zum SEPA-Lastschriftmandat die obige Ermächtigung zugunsten der
                        Württembergischen Versicherung AG sowie die A­ nweisung an mein Kreditinstitut.
                        Hiermit willige ich ein, dass der mir benannte erste oder einmalige Beitrag (Einlösungsbeitrag) sofort
                        nach Abschluss des Versicherungsvertrags/der Versicherungsverträge fällig wird, jedoch nicht vor dem
                        gewünschten Versicherungsbeginn dieses Versicherungsvertrags/dieser Versicherungsverträge.

    Stuttgart, den                                    (Unterschrift Württembergische Krankenversicherung AG)

    Ort, Datum                                        vermittelt durch (Unterschrift Vermittler)
                                                                                                                                                                       Durchschrift für Arbeitgeber

                                                      (Unterschrift Vertragspartner und Kontoinhaber)

Gruppenvertragsnummer                     Kunden-Nr.                                     Gesch.-St.-Nr.   Agentur-Nr.   PZ

3 3       8
                                                                                                                                        40878-Anhang/22   [4] 3/2015
Ergänzung zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen
– für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung nach Art der Schadenversicherung AVB/S
– für Tarif VSF
– für die Krankentagegeldversicherung MB/KT
– für die ergänzende Pflegekrankenversicherung MB/EPV
in der jeweils gültigen Fassung

für auf einem Kollektivvertrag basierende Versicherungsverhältnisse

§ 1 Nicht versicherbare Berufe / Berufsgruppen                      § 3 Regelung bei Ablauf des Kollektivvertrages / Ausscheiden
                                                                        aus dem Kreis der versicherbaren Personen
Nicht versicherbare Berufe/Berufsgruppen in allen Tarifen:
■■ Berufe im amourösen Gewerbe                                      (1) Die Versicherungsverhältnisse enden unter Anrechnung der
■■ Artisten, Akrobaten
                                                                        bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Rechte und der Alte-
■■ Schlachter, Ausbeiner, Zerleger und ähnliche Tätigkeiten
                                                                        rungsrückstellung (sofern eine solche nach den Tarifbestim-
■■ Bergleute unter Tage
                                                                        mungen zu bilden war) und werden zu den Bedingungen der
■■ Seeleute außerhalb Küstengewässer
                                                                        den Tarifen der betrieblichen Krankenversicherung entspre-
■■ Bundeswehrsoldaten und andere Streitkräfte
                                                                        chenden Tarife mit Alterungsrückstellung außerhalb der be-
■■ Spezialeinheiten der Polizei (auch Sondereinsatzkommando)
                                                                        trieblichen Krankenversicherung und des Kollektivvertrages
■■ Profisportler
                                                                        fortgesetzt und der Beitrag unter Berücksichtigung des dann
■■ Tauchlehrer, Taucher (hauptberuflich)
                                                                        erreichten Eintrittsalters neu festgesetzt,
■■ Drachenfluglehrer                                                   – bei Beendigung des Kollektivvertrages
■■ Segelfluglehrer
                                                                       – bei Wegfall der Voraussetzungen nach § 1 Abs. 1, 2 und Abs.
Nicht versicherbare Berufe / Berufsgruppen in allen Krankenta-           5 durch Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
gegeldtarifen:                                                      (2) Die Bestimmungen der §§ 204, 206 Abs. 3 und 4 sowie § 207
■■ Bühnenarbeiter
                                                                        Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bleiben unberührt.
■■ Croupiers
                                                                    (3) Werden Versicherungsverhältnisse nach Abs. 1 auf die Be-
■■ Detektive
                                                                        dingungen der Tarife außerhalb der Tarife der betrieblichen
■■ Kurierfahrer
                                                                        Krankenversicherung umgestellt, hat der Versicherungsneh-
■■ Holzfäller
                                                                        mer das Recht, das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der
§ 2 Vergünstigungen                                                     betroffenen versicherten Personen binnen zwei Monaten
(1) Der Versicherer verzichtet auf sämtliche Wartezeiten und das        nach der Änderung zum Zeitpunkt der Umstellung zu kündi-
    bedingungsgemäß zustehende ordentliche Kündigungsrecht.             gen.
(2) Es gelten die Beiträge der jeweiligen Tarife nach diesem Ver-   (4) Im übrigen gelten die Vorschriften der Allgemeinen Versiche-
    trag.                                                               rungsbedingungen.

                                                                    § 4 Beitragzahlung, Beitragsseinzug,
                                                                    (1) Der Vertragspartner erhält vom Versicherer vor Fälligkeit
                                                                        des Beitrags bzw. der Beitragsrate eine Sollstellungsliste der
                                                                        Beiträge mit Namen, Tarifbezeichnung und Beitragshöhe je
                                                                        versicherter Person nach § 1 Abs. 1, 2 und Abs. 5 des Kollek-
                                                                        tivvertrags.
                                                                    (2) Abweichend von den Allgemeinen Versicherungsbedingun-
                                                                        gen sehen die Tarife ausschließlich Monatsbeiträge ohne Ein-
                                                                        räumung einer Vorauszahlung vor.
                                                                    (3) Im übrigen gelten die Vorschriften der Allgemeinen Versiche-
                                                                        rungsbedingungen.
Betriebliche Gesundheitsvorsorge anbieten
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Mit der betrieblichen Krankenversicherung der Württem-
bergischen unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter beim Aufbau
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Denken Sie als Unternehmer auch an folgende wichtige Produkte:

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     Je nach Ihrem Status kommt eine private oder betriebliche
     Altersvorsorge für Sie in Betracht. Auch für die Entgeltumwand-
     lung Ihrer Mitarbeiter bieten wir mit der ARA Pensionskasse
     oder der Direktversicherung maßgeschneiderte Lösungen.

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     einsetzen. Für Autohäuser bieten wir speziell die Handel- und
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Württembergische Krankenversicherung AG, 70163 Stuttgart
www.wuerttembergische.de
                                                                           [4] 3/2015
                                                                           40878

Württembergische Krankenversicherung AG
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