Preisliste Granit-Erzeugnisse - Produktion gültig ab 01.04.2021
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Preisliste Granit- Erzeugnisse gültig ab 01.04.2021 Produktion Granit-Schotter Granit-Edelsplitte Granit-Pflaster Granit-Wasserbausteine
Granit-Schotter und -Splitt E INFACH GE B RO CHE NE R GR A NIT ** Position Granitsplitt to/m3 Preis/t Granitschotter 32/56* 1,38 13,55 Granitschotter 22/32* 1,36 13,55 Granitsplitt 5/22* 1,30 12,85 Granitbrechsand 0/5 * 1,25 11,80 Schottertragschicht 0/32* u. 0/45* u. 0/56* 1,65 13,10 Granit-Brechsand-Splittgemisch 0/16 u. 0/22 1,62 13,30 Granit-Frostschutz 0/56* 1,65 10,70 Granit-Frostschutz 0/32* 1,62 11,20 Kabelsand 1,25 5,75 Gleisschotter Körnung 1 gewaschen 1,38 auf Anfrage D O P P E LT G E B RO C H E N E R G R A N I T ( S c h l a g z a h l S Z ≤ 1 8 ) * * Position Granitsplitt to/m3 Preis/t Granitedelsplitt 16/22 * 1,33 16,50 Granitedelsplitt 11/16 * 1,32 16,05 Granitedelsplitt 8/11 * 1,30 16,05 Granitedelsplitt 5/8 * 1,28 16,50 Granitedelsplitt 2/5 * 1,25 17,15 Granitedelbrechsand 0/2 * 1,22 16,05 *Güteüberwacht nach RG Min-StB durch die Technische Universität München ** Zuschlag für Verpackung in Kunststoffgewebesäcke zu je 1 t €/Sack 22,00 Granit-Schrotten und Wasserbausteine K AT E G O R I E N AC H D I N E N 13 38 3 -1 * Position Kategorie Preis/t Auffüllmaterial 0/50 5,05 Schrotten CP 45/125 10,90 Schrotten für Gabionen 13,65 Schrotten LMB 5/40 13,90 Wasserbausteine LMB 10/60 13,45 Wasserbausteine LMB 40/200 13,45 Wasserbausteine LMB 60/300 13,45 Wasserbausteine HMB auf Anfrage *LEGENDE Klassifizierungsart nach DIN EN 13383-1 Steinklassen Kategorie Bemerkung Größenklassen Klasse 0: 5-15 CP 45/125 Steingrößen nach DIN EN (CP) x/y1) Klasse I: 10-20 CP 53/180 13383-1 etwas größer als Klasse II: 10-30 CP 80/250 nach TLW 1997 Gewichtsklasse Klasse II: 10-30 LMB 50/40 Steingrößen nach DIN EN Leicht (LMB) x/y2) Klasse III: 15-45 LMB 10/60 13383-1 für p=2,3 Mg/m3 Klasse IV: 20-60 LMB 40/200 überwiegend etwas größer Klasse V: 35-100 LMB 60/300 als nach DIN EN 13383-1 Gewichtsklasse HMB 300/1000 neue Steinklasse Schwer (HMB) x/y2)
Granit-Spaltpflaster Position Stärke cm Preis/t Böschungspflaster 20/30 54,00 Böschungspflaster 30/40 auf Anfrage Granit-Pflastersteine nach DIN EN 1342 G R A N I T- G R O S S P F L A S T E R Maße cm Farbe Klasse Größe m²/t Preis/t 15/17 hellgrau I 1 ca. 2,8 145,00 15/17 hellgrau II 1 ca. 2,8 207,00 G R A N I T- K L E I N P F L A S T E R N A C H D I N 1 8 5 02 Maße cm Farbe Klasse Größe m²/t Preis/t 8/10 hellgrau I 2 ca. 4,8 199,00 8/11 hellgrau II 2 ca. 4,8 145,00 7/9 hellgrau I 3 ca. 5,5 240,00 G R A N I T- M O S A I K P F L A S T E R Maße cm Farbe Größe m²/t Preis/t 4/6 hellgrau 2 ca. 8,5 195,00
Granit-Schichtenmauerwerk Profil cm Einbautiefe Preis Trockenmauersteine nur gespalten 15-40 cm auf Anfrage Ergiebigkeit ca 2,0 qm pro t Bruchsteinmauersteine 10-30 cm auf Anfrage Ergiebigkeit ca 2,5 qm pro t Hammerrechtes Schichtenmauerwerk 10-30 cm auf Anfrage Regelmäßiges Schichtenmauerwerk 10-20 cm auf Anfrage Unregelmäßiges Schichtenmauerwerk 10-20 cm auf Anfrage Quadermauerwerk auf Anfrage auf Anfrage Granitfindlinge Position Preis Findlinge 175,00/t Zuschlag für Einzelstücke 30,00/Stk. Ständig liegen ca. 2000 t in verschiedenen Größen auf Lager. Granitbrunnen und Granitskulpturen Position Preis Granitbrunnen und Granitskulpturen auf Anfrage Granitsägeprodukte, Bodenbeläge, Blockstufen etc. Position Preis Granitsägeprodukte, ... auf Anfrage Alle Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich ab unseren Werken zuzüglich Mehrwertsteuer.
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Deutschen Naturstein-Industrie 1. Geltung ihn zu einer neuen beweglichen Sache erfolgt in unserem Auftrag mit Wirkung für Sämtlichen Vereinbarungen und Angeboten über den Verkauf von Natursteinmaterial uns, ohne dass uns daraus Verbindlichkeiten erwachsen. Wir räumen dem Käufer liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Soweit einzelne Regelungen aus- schon jetzt an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes der neuen schließlich für Unternehmer im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB gelten, sind sie kursiv Sache zum Werte unserer Ware ein. Der Wert unserer Ware entspricht dem in der gedruckt. Rechnung ausgewiesenen Kaufpreis zuzüglich 20%. Auf Verlangen des Käufers wer- 2. Lieferung und Abnahme den wir daher die uns zustehenden Sicherungen insoweit freigeben, als deren Wert 2.1 Für die richtige Auswahl der Natursteinsorte ist allein der Käufer verantwortlich. die Forderungen um 20% übersteigt. 2.2 Die Auslieferung erfolgt bei Abholung im Werk, ansonsten an der vereinbarten 6.3 Der Käufer hat die neue Sache mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich zu verwah- Stelle. ren. Für den Fall, dass der Käufer durch Verbindung, Vermengung oder Vermischung 2.3 Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände uns die Ausführung übernomme- unserer Ware mit anderen beweglichen Sachen zu einer einheitlichen neuen Sache ner Aufträge erschweren, verzögern oder unmöglich machen, sind wir berechtigt, an dieser Allein- oder Miteigentum erwirbt, überträgt er uns zur Sicherung der Erfül- die Lieferung/Restlieferung um die Dauer der Behinderung hinaus zuschieben. Ist lung der in Abs. 6.2 aufgezählten Forderungen schon jetzt dieses Eigentumsrecht im unsere Leistung infolge dieser Umstände dauernd unmöglich geworden, sind wir Verhältnis des Wertes unserer Ware zum Wert der anderen Sachen mit der gleich- berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Nicht zu vertreten zeitigen Zusage, die neue Sache für uns unentgeltlich ordnungsgemäß zu verwahren. haben wir z.B. behördliche Eingriffe, unvorhersehbare Betriebsstörungen, Streik, Für den Fall des Weiterverkaufs unserer Ware oder der aus ihr hergestellten neuen Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeits- Sachen hat der Käufer seine Abnehmer auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen. störungen, unvermeidbaren Mangel an Rohoder Betriebsstoffen, Transportver- 6.4 Der Käufer tritt uns zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderungen gemäß Abs. 6.2 zögerungen durch Verkehrsstörung und unabwendbare Ereignisse, die bei uns, schon jetzt alle auch künftig entstehenden Forderungen aus einem Weiterverkauf unseren Vorlieferern oder in fremden Betrieben eintreten, von denen die Auf- unserer Ware mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unserer Ware mit Rang rechterhaltung unseres Betriebs abhängig ist. vor dem Rest ab. 2.4 Für die Folgen unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben bei Abruf haftet der 6.5 Für den Fall, dass der Käufer unsere Ware zusammen mit anderen uns nicht ge- Käufer. Bei Lieferung an die vereinbarte Stelle muss das Fahrzeug diese gefahrlos hörenden Waren oder aus unserer Ware hergestellte neue Sachen verkauft oder erreichen und wieder verlassen können. Dies setzt einen ausreichend befestigten, unsere Ware mit einem fremden Grundstück oder einer fremden beweglichen Sache mit schweren Lastwagen unbehindert befahrbaren Anfuhrweg voraus. Das Abladen verbindet, vermengt oder vermischt und er dafür eine Forderung erwirbt, die auch muss unverzüglich und ohne Gefahr für das Fahrzeug erfolgen. seine übrigen Leistungen deckt, tritt er uns schon jetzt wegen der gleichen Ansprü- 2.5 Ist der Käufer Unternehmer im Sinne des HGB, gilt/gelten die den Lieferschein che diese Forderung mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unserer Ware mit unterzeichnende(n) Person(en) uns gegenüber als zur Abnahme der Ware und zur Rang vor dem Rest ab. Gleiches gilt in gleichem Umfang für seine etwaigen Rechte Bestätigung des Empfangs bevollmächtigt sowie unser Lieferverzeichnis durch auf Einräumen einer Sicherungshypothek aufgrund der Verarbeitung unserer Ware Unterzeichnung des Lieferscheins als anerkannt. wegen und in Höhe unserer gesamten offenstehenden Forderungen. Wir nehmen 2.6 Bei unbegründet verweigerter, verspäteter, verzögerter oder sonst sachwidriger die Abtretungserklärungen des Käufers hiermit an. Auf unser Verfangen hat uns der Abnahme hat uns der Käufer unbeschadet seiner Verpflichtung zur Zahlung des Käufer diese Forderungen einzeln nachzuweisen und Nacherwerbern die erfolgte Kaufpreises zu entschädigen, es sei denn, Verweigerung oder Verspätung beruhten Abtretung bekanntzugeben mit der Aufforderung, bis zur Höhe der Ansprüche nach auf Gründen, die wir zu vertreten haben. Mehrere Käufer haften als Gesamtschuld- Abs. 6.2 an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst die Nacher- ner für ordnungsmäßige Abnahme der Ware und Bezahlung des Kaufpreises. Wir werber von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Wir leisten an jeden von ihnen mit Wirkung für und gegen alle. Sämtliche Käufer be- werden indessen von diesen Befugnissen keinen Gebrauch machen und die Forde- vollmächtigen einander, in allen den Verkauf betreffenden Angelegenheiten unsere rungen nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ord- rechtsverbindlichen Erklärungen entgegenzunehmen. nungsgemäß nachkommt. 3. Gefahrübergang 6.6 Der Käufer darf seine Forderungen gegen Nacherwerber weder an Dritte abtreten 3.1 Wird die Ware auf Wunsch des Käufers an den von diesem angegebenen Ort ver- noch verpfänden noch mit Nacherwerbern ein Abtretungsverbot vereinbaren. sandt, geht mit ihrer Auslieferung an den Versandbeauftragten, spätestens jedoch 6.7 Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung mit Verlassen des Werkes, die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälli- unserer Saldoforderung. Der Käufer hat uns von einer Pfändung oder jeder anderen gen Verschlechterung der Ware auf den Abnehmer unabhängig davon über, ob die Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zur 3.2 Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme Last fallende Interventionskosten zu tragen. aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr mit dem Zugang der 6.8 Bei Zahlungsverzug, Vermögensverfall, Zahlungseinstellung oder Beantragung der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eröffnung des Insolvenzverfahrens können wir unsere Vorbehaltsware herausver- 3.3 Bei Abholung der Ware im Werk geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Käufer langen, ohne vom Vertrag zurückzutreten. über, in welchem das Fahrzeug das Werk verlässt. 7. Zahlungsbedingungen 3.4 Bei Lieferung nach außerhalb des Werkes geht die Gefahr auf den Käufer über, so- 7.1 Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bald das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist, spätestens jedoch sobald bezahlen. Ausnahmen bedürfen schriftlicher Vereinbarungen. Ungeachtet etwai- es die öffentliche Straße verlässt, um zur vereinbarten Anlieferstelle zu fahren. ger diesbezüglicher Vereinbarungen werden offene Forderungen sofort fällig, so- 4. Gewährleistung bald der Käufer mit der Erfüllung von Verbindlichkeiten aus demselben Vertrag in 4.1 Der Käufer hat Abweichungen des gelieferten vom bestellten Material hinsichtlich Verzug geraten ist. Art, Beschaffenheit und Menge (Mängel) unverzüglich zu rügen, sofern sie offen- 7.2 Im Falle des Verzugs sind wir berechtigt, nach erfolgloser Setzung einer angemes- sichtlich sind. Bei nicht offensichtlichen Mängeln hat die Mängelanzeige innerhalb senen Frist nach unserer Wahl die gelieferte Ware zurückzuverlangen, Schadenser- der gesetzlichen Gewährleistungsfristen gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BGB zu satz zu verlangen und vom Vertrag zurückzutreten, im übrigen weitere Lieferungen erfolgen, sofern der Käufer kein Unternehmer ist. Unternehmer haben einen nicht von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen. offensichtlichen Mangel unverzüglich nach Erkennbarkeit zu rügen. 7.3 Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, beanspruchen wir unbeschadet der 4.2 Proben gelten nur dann als Beweismittel, wenn sie in Gegenwart eines von uns dazu Möglichkeit, einen höheren Schaden geltend zu machen, Verzugszinsen in Höhe besonders Beauftragten vorschriftsmäßig entnommen und behandelt worden sind. von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB. Bei Unternehmern 4.3 Wegen eines von uns zu vertretenden Mangels kann der Käufer nach seiner Wahl betragen die Verzugszinsen 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. angemessene Herabsetzung des Kaufpreises oder Lieferung mangelfreien Na- 7.4 Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer vorheriger Vereinba- tursteinmaterials verlangen. Schlägt die Nachlieferung fehl, hat der Käufer unter rung entgegengenommen. Ausschluss aller anderen Gewährleistungsansprüche ein Recht auf Rückgängigma- 7.5 Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen, gleich welcher Art, ist aus- chung des Kaufes. Für Ersatzlieferungen haften wir in gleichem Umfang wie für den geschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von ursprünglichen Liefergegenstand. uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. 5. Schadensersatzansprüche 7.6 Reichen die Zahlungen des Käufers nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen Schadensersatzansprüche, insbesondere solche aus Unmöglichkeit der Leistung, zu tilgen, bestimmen wir - auch bei deren Einstellung in laufende Rechnung - auf aus Verzug, aus Verletzung von vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten, aus welche Schuld die Leistung angerechnet wird. Verschulden bei Vertragsschluss und aus außervertraglicher Haftung werden aus- 8. Erfüllungsort und Gerichtsstand geschlossen, soweit sie bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Schäden betref- 8.1 Erfüllungsort für die Lieferung ist unser Lieferwerk, für die Zahlung unser fen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns. Dies Geschäftssitz. gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen wegen der Verletzung von Leben, Körper 8.2 Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und und Gesundheit. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten mit Unternehmern ist unser 6. Sicherungsrechte Geschäftssitz oder nach unserer Wahl auch der Geschäfts- oder Wohnsitz des 6.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung unserer Kaufpreisforde- Käufers. rung unser Eigentum. 9. Nichtigkeitsklausel 6.2 Der Käufer darf unsere Ware weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Doch Sollte eine dieser Bestimmungen nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein darf er sie im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterverkaufen oder verarbeiten, oder werden, berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. es sei denn, er hätte den Anspruch gegen seinen Vertragspartner bereits im voraus einem Dritten wirksam abgetreten. Eine etwaige Verarbeitung unserer Ware durch Stand: 01/2002
KUSSER SCHOT TERWERKE GMBH Dreiburgenstraße 5 Sitz und Erfüllungsort: Geschäftsführer: Bankverbindung: IBAN: BIC: 94529 Aicha vorm Wald · Deutschland 94529 Aicha vorm Wald Dipl. Kaufmann Josef Kusser Sparkasse Passau DE84 7405 0000 0030 2496 50 BYLADEM1PAS T +49 8544 9625-0 · F DW 90 Reg-Gr.: Passau-HRB 8353 Dipl. Wirtsch. Ing. (FH) Josef Kusser Raiba Ortenburg eG DE69 7406 1670 0000 8004 14 GENODEF1ORT kusser@kusser.com · kusser.com UID-Nr.: DE279538642 Dipl.-Ing., MBA Georg Kusser Deutsche Bank AG DE29 7507 0013 0931 0350 00 DEUTDEMM750
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