Preisliste Granit-Erzeugnisse - Produktion gültig ab 01.04.2021

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Preisliste
Granit-
Erzeugnisse
gültig ab 01.04.2021

Produktion
Granit-Schotter
Granit-Edelsplitte
Granit-Pflaster
Granit-Wasserbausteine
Granit-Schotter und -Splitt

E INFACH GE B RO CHE NE R GR A NIT **

Position                                     Granitsplitt                         to/m3                          Preis/t

Granitschotter                               32/56*                               1,38                             13,55
Granitschotter                               22/32*                               1,36                             13,55
Granitsplitt                                 5/22*                                1,30                             12,85
Granitbrechsand                              0/5 *                                1,25                              11,80
Schottertragschicht                          0/32* u. 0/45* u. 0/56*              1,65                              13,10
Granit-Brechsand-Splittgemisch               0/16 u. 0/22                         1,62                             13,30
Granit-Frostschutz                           0/56*                                1,65                             10,70
Granit-Frostschutz                           0/32*                                1,62                              11,20
Kabelsand                                                                         1,25                               5,75
Gleisschotter Körnung 1 gewaschen                                                 1,38                       auf Anfrage

D O P P E LT G E B RO C H E N E R G R A N I T ( S c h l a g z a h l S Z ≤ 1 8 ) * *

Position                                     Granitsplitt                         to/m3                          Preis/t

Granitedelsplitt                             16/22 *                              1,33                             16,50
Granitedelsplitt                             11/16 *                              1,32                             16,05
Granitedelsplitt                             8/11 *                               1,30                             16,05
Granitedelsplitt                             5/8 *                                1,28                             16,50
Granitedelsplitt                             2/5 *                                1,25                              17,15
Granitedelbrechsand                          0/2 *                                1,22                             16,05

*Güteüberwacht nach RG Min-StB durch die Technische Universität München
** Zuschlag für Verpackung in Kunststoffgewebesäcke zu je 1 t €/Sack 22,00

Granit-Schrotten und Wasserbausteine

K AT E G O R I E N AC H D I N E N 13 38 3 -1 *

Position                                                                          Kategorie                      Preis/t

Auffüllmaterial                                                                   0/50                              5,05
Schrotten                                                                         CP 45/125                        10,90
Schrotten für Gabionen                                                                                             13,65
Schrotten                                                                         LMB 5/40                         13,90
Wasserbausteine                                                                   LMB 10/60                        13,45
Wasserbausteine                                                                   LMB 40/200                       13,45
Wasserbausteine                                                                   LMB 60/300                       13,45
Wasserbausteine                                                                   HMB                        auf Anfrage

*LEGENDE

Klassifizierungsart
nach DIN EN 13383-1                Steinklassen                       Kategorie           Bemerkung

Größenklassen                      Klasse 0: 5-15                     CP 45/125           Steingrößen nach DIN EN
(CP) x/y1)                         Klasse I: 10-20                    CP 53/180           13383-1 etwas größer als
                                   Klasse II: 10-30                   CP 80/250           nach TLW 1997

Gewichtsklasse                     Klasse II: 10-30                   LMB 50/40           Steingrößen nach DIN EN
Leicht (LMB) x/y2)                 Klasse III: 15-45                  LMB 10/60           13383-1 für p=2,3 Mg/m3
                                   Klasse IV: 20-60                   LMB 40/200          überwiegend etwas größer
                                   Klasse V: 35-100                   LMB 60/300          als nach DIN EN 13383-1

Gewichtsklasse                                                        HMB 300/1000        neue Steinklasse
Schwer (HMB) x/y2)
Granit-Spaltpflaster

Position                                                        Stärke cm                Preis/t

Böschungspflaster                                               20/30                      54,00
Böschungspflaster                                               30/40                 auf Anfrage

Granit-Pflastersteine nach DIN EN 1342

G R A N I T- G R O S S P F L A S T E R

Maße cm                       Farbe              Klasse         Größe       m²/t         Preis/t

15/17                         hellgrau           I              1           ca. 2,8      145,00
15/17                         hellgrau           II             1           ca. 2,8      207,00

G R A N I T- K L E I N P F L A S T E R N A C H D I N 1 8 5 02

Maße cm                       Farbe              Klasse         Größe       m²/t         Preis/t

8/10                          hellgrau           I              2           ca. 4,8      199,00
8/11                          hellgrau           II             2           ca. 4,8      145,00
7/9                           hellgrau           I              3           ca. 5,5      240,00

G R A N I T- M O S A I K P F L A S T E R

Maße cm                       Farbe                             Größe       m²/t         Preis/t

4/6                           hellgrau                          2           ca. 8,5       195,00
Granit-Schichtenmauerwerk

Profil cm                                                      Einbautiefe                          Preis

Trockenmauersteine nur gespalten                           15-40 cm                        auf Anfrage
Ergiebigkeit ca 2,0 qm pro t
Bruchsteinmauersteine                                      10-30 cm                        auf Anfrage
Ergiebigkeit ca 2,5 qm pro t
Hammerrechtes Schichtenmauerwerk                           10-30 cm                        auf Anfrage
Regelmäßiges Schichtenmauerwerk                            10-20 cm                        auf Anfrage
Unregelmäßiges Schichtenmauerwerk                          10-20 cm                        auf Anfrage
Quadermauerwerk                                            auf Anfrage                     auf Anfrage

Granitfindlinge

Position                                                                                            Preis

Findlinge                                                                                     175,00/t
Zuschlag für Einzelstücke                                                                   30,00/Stk.

Ständig liegen ca. 2000 t in verschiedenen Größen auf Lager.

Granitbrunnen und Granitskulpturen

Position                                                                                            Preis

Granitbrunnen und Granitskulpturen                                                         auf Anfrage

Granitsägeprodukte, Bodenbeläge, Blockstufen etc.

Position                                                                                            Preis

Granitsägeprodukte, ...                                                                    auf Anfrage

Alle Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich ab unseren Werken zuzüglich Mehrwertsteuer.
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Deutschen Naturstein-Industrie

1.  Geltung                                                                                  ihn zu einer neuen beweglichen Sache erfolgt in unserem Auftrag mit Wirkung für
    Sämtlichen Vereinbarungen und Angeboten über den Verkauf von Natursteinmaterial          uns, ohne dass uns daraus Verbindlichkeiten erwachsen. Wir räumen dem Käufer
    liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Soweit einzelne Regelungen aus-           schon jetzt an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes der neuen
    schließlich für Unternehmer im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB gelten, sind sie kursiv        Sache zum Werte unserer Ware ein. Der Wert unserer Ware entspricht dem in der
    gedruckt.                                                                                Rechnung ausgewiesenen Kaufpreis zuzüglich 20%. Auf Verlangen des Käufers wer-
2. Lieferung und Abnahme                                                                     den wir daher die uns zustehenden Sicherungen insoweit freigeben, als deren Wert
2.1 Für die richtige Auswahl der Natursteinsorte ist allein der Käufer verantwortlich.       die Forderungen um 20% übersteigt.
2.2 Die Auslieferung erfolgt bei Abholung im Werk, ansonsten an der vereinbarten         6.3 Der Käufer hat die neue Sache mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich zu verwah-
    Stelle.                                                                                  ren. Für den Fall, dass der Käufer durch Verbindung, Vermengung oder Ver­mischung
2.3 Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände uns die Ausführung übernomme-               unserer Ware mit anderen beweglichen Sachen zu einer einheitlichen neuen Sache
    ner Aufträge erschweren, verzögern oder unmöglich machen, sind wir berechtigt,           an dieser Allein- oder Miteigentum erwirbt, überträgt er uns zur Sicherung der Erfül-
    die Lieferung/Restlieferung um die Dauer der Behinderung hinaus zuschieben. Ist          lung der in Abs. 6.2 aufgezählten Forderungen schon jetzt dieses Eigentumsrecht im
    unsere Leistung infolge dieser Umstände dauernd unmöglich geworden, sind wir             Verhältnis des Wertes unserer Ware zum Wert der anderen Sachen mit der gleich-
    berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Nicht zu vertreten           zeitigen Zusage, die neue Sache für uns unentgeltlich ordnungsgemäß zu verwahren.
    haben wir z.B. behördliche Eingriffe, unvorhersehbare Betriebsstörungen, Streik,         Für den Fall des Weiterverkaufs unserer Ware oder der aus ihr hergestellten neuen
    Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeits-        Sachen hat der Käufer seine Abnehmer auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen.
    störungen, unvermeidbaren Mangel an Roh­oder Betriebsstoffen, Transportver-          6.4 Der Käufer tritt uns zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderungen gemäß Abs. 6.2
    zögerungen durch Verkehrsstörung und unabwendbare Ereignisse, die bei uns,               schon jetzt alle auch künftig entstehenden Forderungen aus einem Weiterverkauf
    unseren Vorlieferern oder in fremden Betrieben eintreten, von denen die Auf-             unserer Ware mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unserer Ware mit Rang
    rechterhaltung unseres Betriebs abhängig ist.                                            vor dem Rest ab.
2.4 Für die Folgen unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben bei Abruf haftet der     6.5 Für den Fall, dass der Käufer unsere Ware zusammen mit anderen uns nicht ge-
    Käufer. Bei Lieferung an die vereinbarte Stelle muss das Fahrzeug diese gefahrlos        hörenden Waren oder aus unserer Ware hergestellte neue Sachen verkauft oder
    erreichen und wieder verlassen können. Dies setzt einen ausreichend befestigten,         unsere Ware mit einem fremden Grundstück oder einer fremden beweglichen Sache
    mit schweren Lastwagen unbehindert befahrbaren Anfuhrweg voraus. Das Abladen             verbindet, vermengt oder vermischt und er dafür eine Forderung erwirbt, die auch
    muss unverzüglich und ohne Gefahr für das Fahrzeug erfolgen.                             seine übrigen Leistungen deckt, tritt er uns schon jetzt wegen der gleichen Ansprü-
2.5 Ist der Käufer Unternehmer im Sinne des HGB, gilt/gelten die den Lieferschein            che diese Forderung mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unserer Ware mit
    unterzeichnende(n) Person(en) uns gegenüber als zur Abnahme der Ware und zur             Rang vor dem Rest ab. Gleiches gilt in gleichem Umfang für seine etwaigen Rechte
    Bestätigung des Empfangs bevollmächtigt sowie unser Lieferverzeichnis durch              auf Einräumen einer Sicherungshypothek aufgrund der Verarbeitung unserer Ware
    Unterzeichnung des Lieferscheins als anerkannt.                                          wegen und in Höhe unserer gesamten offenstehenden Forderungen. Wir nehmen
2.6 Bei unbegründet verweigerter, verspäteter, verzögerter oder sonst sachwidriger           die Abtretungserklärungen des Käufers hiermit an. Auf unser Verfangen hat uns der
    Abnahme hat uns der Käufer unbeschadet seiner Verpflichtung zur Zahlung des              Käufer diese Forderungen einzeln nachzuweisen und Nacherwerbern die erfolgte
    Kaufpreises zu entschädigen, es sei denn, Verweigerung oder Verspätung beruhten          Abtretung bekanntzugeben mit der Aufforderung, bis zur Höhe der Ansprüche nach
    auf Gründen, die wir zu vertreten haben. Mehrere Käufer haften als Gesamtschuld-         Abs. 6.2 an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst die Nacher-
    ner für ordnungsmäßige Abnahme der Ware und Bezahlung des Kaufpreises. Wir               werber von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Wir
    leisten an jeden von ihnen mit Wirkung für und gegen alle. Sämtliche Käufer be-          werden indessen von diesen Befugnissen keinen Gebrauch machen und die Forde-
    vollmächtigen einander, in allen den Verkauf betreffenden Angelegenheiten unsere         rungen nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ord-
    rechtsverbindlichen Erklärungen entgegenzunehmen.                                        nungsgemäß nachkommt.
3. Gefahrübergang                                                                        6.6 Der Käufer darf seine Forderungen gegen Nacherwerber weder an Dritte abtreten
3.1 Wird die Ware auf Wunsch des Käufers an den von diesem angegebenen Ort ver-              noch verpfänden noch mit Nacherwerbern ein Abtretungsverbot vereinbaren.
    sandt, geht mit ihrer Auslieferung an den Versandbeauftragten, spätestens jedoch     6.7 Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung
    mit Verlassen des Werkes, die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälli-         unserer Saldoforderung. Der Käufer hat uns von einer Pfändung oder jeder anderen
    gen Verschlechterung der Ware auf den Abnehmer unabhängig davon über, ob die             Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er
    Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt.                 hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zur
3.2 Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme            Last fallende Interventionskosten zu tragen.
    aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr mit dem Zugang der    6.8 Bei Zahlungsverzug, Vermögensverfall, Zahlungseinstellung oder Beantragung der
    Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.                                     Eröffnung des Insolvenzverfahrens können wir unsere Vorbehaltsware herausver-
3.3 Bei Abholung der Ware im Werk geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Käufer            langen, ohne vom Vertrag zurückzutreten.
    über, in welchem das Fahrzeug das Werk verlässt.                                     7. Zahlungsbedingungen
3.4 Bei Lieferung nach außerhalb des Werkes geht die Gefahr auf den Käufer über, so-     7.1 Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu
    bald das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist, spätestens jedoch sobald       bezahlen. Ausnahmen bedürfen schriftlicher Vereinbarungen. Ungeachtet etwai-
    es die öffentliche Straße verlässt, um zur vereinbarten Anlieferstelle zu fahren.        ger diesbezüglicher Vereinbarungen werden offene Forderungen sofort fällig, so-
4. Gewährleistung                                                                            bald der Käufer mit der Erfüllung von Verbindlichkeiten aus demselben Vertrag in
4.1 Der Käufer hat Abweichungen des gelieferten vom bestellten Material hinsichtlich         Verzug geraten ist.
    Art, Beschaffenheit und Menge (Mängel) unverzüglich zu rügen, sofern sie offen-      7.2 Im Falle des Verzugs sind wir berechtigt, nach erfolgloser Setzung einer angemes-
    sichtlich sind. Bei nicht offensichtlichen Mängeln hat die Mängelanzeige innerhalb       senen Frist nach unserer Wahl die gelieferte Ware zurückzuverlangen, Schadenser-
    der gesetzlichen Gewährleistungsfristen gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BGB zu            satz zu verlangen und vom Vertrag zurückzutreten, im übrigen weitere Lieferungen
    erfolgen, sofern der Käufer kein Unternehmer ist. Unternehmer haben einen nicht          von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen.
    offensichtlichen Mangel unverzüglich nach Erkennbarkeit zu rügen.                    7.3 Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, beanspruchen wir unbeschadet der
4.2 Proben gelten nur dann als Beweismittel, wenn sie in Gegenwart eines von uns dazu        Möglichkeit, einen höheren Schaden geltend zu machen, Verzugszinsen in Höhe
    besonders Beauftragten vorschriftsmäßig entnommen und behandelt worden sind.             von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB. Bei Unternehmern
4.3 Wegen eines von uns zu vertretenden Mangels kann der Käufer nach seiner Wahl             betragen die Verzugszinsen 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
    angemessene Herabsetzung des Kaufpreises oder Lieferung mangelfreien Na-             7.4 Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer vorheriger Vereinba-
    tursteinmaterials verlangen. Schlägt die Nachlieferung fehl, hat der Käufer unter        rung entgegengenommen.
    Ausschluss aller anderen Gewährleistungsansprüche ein Recht auf Rückgängigma-        7.5 Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen, gleich welcher Art, ist aus-
    chung des Kaufes. Für Ersatzlieferungen haften wir in gleichem Umfang wie für den        geschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von
    ursprünglichen Liefergegenstand.                                                         uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.
5. Schadensersatzansprüche                                                               7.6 Reichen die Zahlungen des Käufers nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen
    Schadensersatzansprüche, insbesondere solche aus Unmöglichkeit der Leistung,             zu tilgen, bestimmen wir - auch bei deren Einstellung in laufende Rechnung - auf
    aus Verzug, aus Verletzung von vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten, aus            welche Schuld die Leistung angerechnet wird.
    Verschulden bei Vertragsschluss und aus außervertraglicher Haftung werden aus-       8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    geschlossen, soweit sie bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Schäden betref-      8.1 Erfüllungsort für die Lieferung ist unser Lieferwerk, für die Zahlung unser
    fen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns. Dies       Geschäftssitz.
    gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen wegen der Verletzung von Leben, Körper       8.2 Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und
    und Gesundheit. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.              seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten mit Unternehmern ist unser
6. Sicherungsrechte                                                                          Geschäftssitz oder nach unserer Wahl auch der Geschäfts- oder Wohnsitz des
6.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung unserer Kaufpreisforde-       Käufers.
    rung unser Eigentum.                                                                 9. Nichtigkeitsklausel
6.2 Der Käufer darf unsere Ware weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Doch             Sollte eine dieser Bestimmungen nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein
    darf er sie im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterverkaufen oder verarbeiten,           oder werden, berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
    es sei denn, er hätte den Anspruch gegen seinen Vertragspartner bereits im voraus
    einem Dritten wirksam abgetreten. Eine etwaige Verarbeitung unserer Ware durch           Stand: 01/2002
KUSSER SCHOT TERWERKE GMBH

Dreiburgenstraße 5                    Sitz und Erfüllungsort:    Geschäftsführer:                        Bankverbindung:      IBAN:                         BIC:
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kusser@kusser.com · kusser.com        UID-Nr.: DE279538642       Dipl.-Ing., MBA Georg Kusser            Deutsche Bank AG     DE29 7507 0013 0931 0350 00   DEUTDEMM750
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