ORIENTIERUNGSSCHRIFT SCHULEINHEIT LEGO LERCHENFELD - SCHULJAHR 2017 / 2018
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Inhaltsverzeichnis Seite Seite 1. Allgemeine Informationen 4 7. Ferienplan 7 – Homepage – Leitbild 8. Interne Angebote 8 – Tagesschule 2. Unterricht 4 – Schulsozialarbeit – Fünftagewoche und Blockzeiten – Kinder- und Jugendarbeit – Beurteilung – Rümli-Treff – Angebot der Schule – Bibliothek und Mediothek 9. Gesundheit und Sicherheit 8 – Allgemein 3. Förderung 4 – Arzt – Anlaufstelle – Zahnpflege und Zahnarzt – Klasse für besondere Förderung – Kopfläuse – Kantonale Erziehungsberatung – Helmtragepflicht – Psychomotorik – Schulinterner Spezialunterricht 10. Soziales 9 – Blaue Karte 4. Schulhaus intern 5 – Schulweg 11. Elternrat 9 – Hausordnung 12. Anliegen der Schule 10 5. Abwesenheiten 6 – Wohnungswechsel – Absenzen – Datenbank – Dispensationen – Beschwerdeweg – Fünf freie Halbtage 13. Verzeichnis der Lehrpersonen 11 6. Freizeit 7 – Pausenplatz – Musikschule – Kadetten – Sportfachkurse – Ferienpass Seite 2
Organigramm & Schulstruktur Primarschule Lerchenfeld Langestrasse 47 3603 Thun Schulleitung sl.lego@schulenthun.ch Pädagogische Leitung Administrative Leitung Regula Venzl Adrian Hostettler Schule 033 225 80 53 Schule 033 225 80 53 regula.venzl@schulenthun.ch adrian.hostettler@schulenthun.ch Lehrpersonen der Schule sind wie folgt erreichbar Lehrerzimmer 033 225 80 50 Kindergarten 1+2 033 222 16 31 Basisstufe Lerchu (SEPL-Haus) 033 222 03 35 vorname.nachname@schulenthun.ch Hauswart der Schule und Tagesschule Marlis Steiner 078 655 00 45 marlis.steiner@thun.ch Leitung Tagesschule Sarah Müller Tagesschule 033 222 12 24 / 079 921 05 12 tsleitung.lerchenfeld@thun.ch Schulstruktur Dem Motto des Leitbildes «Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht der Mensch» verpflichtet, treffen wir die notwendigen Massnahmen zum Wohle aller Beteiligten. Die geltenden Schulstrukturen werden deshalb regelmässig evaluiert, allfällige Änderungen im Schulteam besprochen und wenn nötig eingeleitet und umgesetzt. Primarschule Die Kinder besuchen die Primarschule in der Regel während mindestens 8 Jahren (2 Jahre Kindergar- ten, 1. – 6. Klasse). An unserer Schule werden zwei Schuljahre in der gleichen Klasse unterrichtet (alt- ersdurchmischte Klassen). Seit Sommer 2015 führen wir im Lerchenfeld eine Basisstufe. Übertritt Die Schülerinnen und Schüler werden am Ende des 6. Schuljahres entsprechend ihren Möglichkeiten als RealschülerInnen, SekundarschülerInnen oder SchülerInnen mit speziellem Sekundarschulniveau oder als SchülerInnen der Kunst- und Sportklasse in der Regel in die Oberstufenschule Progymatte übertreten. Seite 3
1. Allgemeine Informationen Homepage Die Homepage der Schuleinheit LeGo ist unter www.lerchenfeld-goldiwil.ch abrufbar. Weitere Informa- tionen sind auf der Homepage der Erziehungsdirektion des Kantons Bern www.erz.be.ch und auf der Homepage der Stadt Thun www.thun.ch zu finden. Leitbild Die Primarschule Lerchenfeld orientiert sich am Leitbild. – LeGo-Jahresmotto im Schuljahr 2017/2018: «Echtheit». 2.Unterricht Fünftagewoche und Blockzeiten An den Thuner Schulen gelten die Fünftagewoche und die verbindlichen Blockzeiten: – Montag bis Freitag von 08.20 – 11.50 Uhr Beurteilung Schuljahr 1. Semester 2. Semester 1 KG Gespräch 2 KG Standortgespräch und Bericht 1. bis 2. Klasse Gespräch Beurteilungsbericht ohne Noten 3. bis 5. Klasse Gespräch Beurteilungsbericht mit Noten 6. Klasse Übertrittsbericht und -protokoll Beurteilungsbericht mit Noten 1. bis 3. Basisstufe Standortbestimmung Beurteilungsbericht ohne Noten 4. Basisstufe Standortbestimmung Beurteilungsbericht ohne Noten Angebot der Schule Die Schülerinnen und Schüler von der 2. – 6. Klasse haben die Möglichkeit, in verschiedenen Bereichen ein Angebot der Schule zu belegen. Die Anmeldung ist verbindlich für ein Jahr. Der Unterricht unterliegt der Absenzenordnung und wird im Lernbericht vermerkt. Bibliothek und Mediothek Die Bibliothek steht allen Klassen mindestens einmal pro Woche zur Verfügung. Der Verleih der Bücher in der unterrichtsfreien Zeit ist gemäss Anschlag der Öffnungszeiten möglich. Nicht fristgerecht zurückgebrachte Bücher werden mit einer Mahngebühr belegt. 3. Förderung Anlaufstelle Erste Anlaufstelle für Spezialunterricht ist die Klassenlehrperson, welche die notwendigen Abklärungen vornimmt und gegebenenfalls weitere Schritte einleitet. Seite 4
Klasse für besondere Förderung Die Schülerinnen und Schüler, die besonderer Förderung bedürfen, werden bis Ende des 6. Schuljahres möglichst schulhausintern und integrativ geschult. Kantonale Erziehungsberatung Sekretariat | Scheibenstrasse 11C | 3600 Thun | 031 635 58 58 Die Erziehungsberatung unterstützt Eltern und Lehrpersonen in der Erfüllung des Erziehungsauftrages und führt notwendige Abklärungen durch. Psychomotorik Siegenthaler Silvia | Jungfraustrasse 2 | 3600 Thun | 033 225 50 18 Salzmann Daniela | Jungfraustrasse 2 | 3600 Thun | 033 225 50 18 Schulinterner Spezialunterricht Integrative Förderung Hodel Christina | 033 221 46 33 Roth Martina | 033 437 72 73 Vögeli Ursula | 079 541 35 20 Logopädie Schneider Ilona | 031 731 18 47 Deutsch als Zweitsprache Ancellotti Elena | 079 430 04 05 und diverse Lehrpersonen aus dem Team 4. Schulhaus intern Schulweg Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern. Polizei und Lehrpersonen empfehlen, dass die Kin- der den Schulweg zu Fuss zurücklegen. Das Fahrrad darf nicht benutzt werden. Die Schule lehnt beim Gebrauch von Inline-Skates, Kick-Boards und Rollbrettern jede Haftung ab. In der Regel sind die Kinder frühestens ¼ Stunde vor Schulbeginn auf dem Schulareal. Hausordnung Die gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern, Hauswart und Lehrpersonen erarbeitete Hausordnung ist Basis für die Zusammenarbeit an unserer Schule. – Wir nehmen Rücksicht aufeinander und verhalten uns fair und verantwortungsbewusst. – Zu dem uns zur Verfügung gestellten Schulmaterial tragen wir Sorge und leisten wenn nötig Ersatz. – Anweisungen des Hauswartes und der Lehrpersonen werden strikte befolgt. – Gefährliche Gegenstände oder Waffen gehören nicht in die Schule und werden gegebenenfalls einge- zogen. – Der Abfall wird in den auf dem Areal montierten Kübeln getrennt entsorgt. – Wenn Unterricht stattfindet, verhalten wir uns in den Gängen und in der Pausenhalle ruhig und rück- sichtsvoll. Seite 5
– Die Gänge und WC’s sind sauber und ordentlich. – Ausserhalb der Unterrichtszeiten kann im Schulhaus kein Unterrichtsmaterial geholt werden. – In den Schulzimmern und Spezialräumen werden Hausschuhe getragen. – Wir verlassen die Spezialräume (Pausenhalle, Bibliothek, Werkräume und Turnhalle) ordentlich. – Bälle, Rollbretter, Inline-Skates, Kick-Boards und Schuhe mit Rollen sind im Schulhaus verboten. – Um Missbrauch vorzubeugen, empfiehlt es sich, das Handy zu Hause zu lassen. – Die grosse Pause verbringen wir auf dem Schulareal. – Die Wiese und der Hartplatz sind für das Spiel reserviert. Die Strasse, der Parkplatz und die Nachbargrundstücke sind keine Spielplätze. – Gefundene Gegenstände werden im Fundbüro deponiert und können bei der Hauswartin abgeholt werden. Wer sich nicht an die Hausordnung hält, wird zur Rechenschaft gezogen. 5. Abwesenheiten Die Eltern sind verpflichtet, ihr Kind gemäss Stundenplan in die Schule zu schicken. Absenzen Die Eltern teilen den Lehrpersonen die Gründe für die Absenz ihres Kindes mit: – Voraussehbare Absenzen sind im Voraus zu melden. – Nicht voraussehbare Abwesenheiten sollten so schnell wie möglich mitgeteilt werden. Absenzen des Kindes gelten als entschuldigt (bewilligt) aus folgenden Gründen: – Krankheit oder Unfall des Kindes, Krankheit oder Todesfall in der Familie, Wohnungswechsel, Arzt- und Zahnarzttermine. Die Anzahl der entschuldigten und allfällig unentschuldigten Lektionen, die ein Kind im Unterricht ge- fehlt hat, wird im Beurteilungsbericht vermerkt. Dispensation Für die Bewilligung von Dispensationen muss vier Wochen im Voraus ein schriftlich begründetes Gesuch bei der Schulleitung eingereicht werden. Dispensationen können gewährt werden aus Gründen wie: hohe religiöse Feiertage, wichtige Familienereignisse, Besuch des Kurses in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK), Absolvieren von Schnupperlehren. Fünf freie Halbtage Die Eltern haben für ihr Kind Anrecht auf bis zu fünf freie Halbtage pro Schuljahr. An diesen Halbtagen kann es ohne Angabe von Gründen dem Unterricht fernbleiben. Die Mitteilung an die Klassenlehrperson erfolgt mindestens zwei Tage im Voraus. Ausnahme vor den Sommerferien: Mitteilung mindestens zwei Wochen vorher, bei Aufführungen zwingend Absprache mit den Beteiligten notwendig! Seite 6
6. Freizeit Pausenplatz Für Kinder, die ausserhalb der Unterrichtszeit auf dem Pausenplatz spielen, sind die Eltern verantwortlich. Das Amt für Stadtliegenschaften hält in seinen Weisungen fest, dass Schulpflichtige die Anlagen spätestens bis um 20.00 Uhr im Winter, beziehungsweise bis um 21.00 Uhr im Sommer, verlassen haben müssen. Das Richterliche Verbot regelt weitere Details zur Benutzung des Schulareals. Sachbeschädigungen können zur Anzeige gebracht werden. Sportfachkurse Die Stadt Thun organisiert Sportfachkurse. Die Information der Schülerinnen und Schüler und die Anmel- dung durch die Eltern erfolgt über die Klassenlehrpersonen. Ferienpass Die Schülerinnen und Schüler der Volksschule haben die Möglichkeit, während der Sommerferien am Thuner-Ferienpass teilzunehmen. Die Publikation erfolgt im Thuner Amtsanzeiger. Musikschule Die Musikschule der Region Thun bietet diverse Instrumentalkurse für Schülerinnen und Schüler an. Kontakt: Musikschule Region Thun, Gwatt | 033 334 08 08 | info@msrthun.ch Kadettenkommission Thun Vom 4. Schuljahr an können Schülerinnen und Schüler dem Kadettenkorps Thun beitreten. Kontakt: Kadettenkommission Thun | 033 334 60 30 Sekretariat | sommer.thun@bluewin.ch 7. Ferienplan Schuljahr 2017 / 2018 Schuljahr 2018 / 2019 Herbst 23.09.17 – 15.10.17 Herbst 22.09.18 – 14.10.18 Winter 23.12.17 – 07.01.18 Winter 22.12.18 – 06.01.19 Sportwoche 17.02.18 – 25.02.18 Sportwoche 16.02.19 – 24.02.19 Frühling 07.04.18 – 29.04.18 Frühling 06.04.19 – 22.04.19 Sommer 07.07.18 – 12.08.18 Sommer 06.07.19 – 11.08.19 Schulschluss vor den Ferien ist am Freitag nach Stundenplan, vor den Sommerferien am Freitagmittag (gemäss Stundenplan). Ebenfalls schulfrei sind der Gründonnerstagnachmittag und der Freitag nach Auffahrt, sowie der Montag nach Pfingsten. Seite 7
8. Interne Angebote Tagesschule Müller Sarah | Langestrasse 49 | 3603 Thun | 033 222 12 24 Die Tagesschule Lerchenfeld bietet Schülerinnen und Schülern vom Kindergarten bis zur 6. Klasse zusätzlich zum Mittagstisch eine Betreuung in Sachen Aufgaben und Freizeitgestaltung an. Für die Anmeldung und allfällige Fragen wende man sich bitte direkt an die Tagesschulleitung. Kontakt: 079 921 05 12 Anmeldungen für die Tagesschule sind für ein Jahr verbindlich. Schulsozialarbeit Zeindler Magdalena | Langestrasse 49 | 3603 Thun | 079 859 23 59 Schulsozialarbeit ist ein Beratungsangebot für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrpersonen bei sozialen Fragen und Problemen. Die Schulsozialarbeit kann freiwillig in Anspruch genommen werden oder durch Lehrpersonen und Schulleitung vermittelt oder angefordert werden. Die Beratungen sind vertraulich und kostenlos. Kinder- und Jugendarbeit Lerchenfeld KJAL (www.thun.ch/kjal) Krebs Gerhard | Langestrasse 49 | 3603 Thun | 079 701 75 20 Die KJAL betreut Kinder und Jugendliche bei Problemen, Fragen und Freizeitgestaltung und setzt dies in den Bereichen Treff- und Begegnungsorte und in der aufsuchenden Kinder- und Jugendarbeit um. Die KJAL versteht sich als Ergänzung zu bereits bestehenden Angeboten. Deshalb arbeitet sie eng mit der Schule, dem Leist, der Kirche und anderen Institutionen bzw. Bezugspersonen von Kindern und Jugendlichen zusammen. Rümli-Treff Die KJAL übernimmt ab dem Schuljahr 2016/2017 den Rümlitreff und betreut diesen an einem Nachmittag pro Woche. 9. Gesundheit und Sicherheit Allgemein Unsere Schule ist Mitglied des schweizerischen Netzwerkes gesundheitsfördernder Schulen. Mit speziellen Projekten tragen wir der Gesundheit Sorge, beispielsweise mit dem neuen «Znünimodus». So werden wir auf Grund der Auswertung der Rückmeldungen das tägliche, gemeinsame «Znüni» beibehalten. Seite 8
Arzt Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen wird im 2. Jahr der Schuleingangsstufe (Kindergarten), im 4. und 8. Schuljahr eine obligatorische schulärztliche Untersuchung durchgeführt. Die Schule gibt die notwendigen Unterlagen ab. Die Eltern sind dafür besorgt, dass die Untersuchung beim Arzt ihrer Wahl bis zu den Frühlingsferien durchgeführt wird und die Klassenlehrperson den Abschnitt zurückerhält. Die Arztkarte bleibt bei den Eltern. Zahnpflege und Zahnarzt Alle zwei Monate werden ab 1. Schuljahr die Zähne mit einer Fluorlösung geputzt. Dispensationen können nur auf Grund eines schriftlichen Gesuches erfolgen. Den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend, werden die Schüler jährlich einmal beim Zahnarzt un- tersucht. Die Schule gibt die notwendigen Unterlagen ab. Die Eltern sind dafür besorgt, dass die Untersuchung bis Ende Dezember durchgeführt wird und die Klassenlehrperson den Abschnitt zurückerhält. Die Zahnkarte bleibt bei den Eltern. Kopfläuse Bei Läusebefall ist die Klassenlehrperson umgehend zu informieren. Einmal im Jahr findet eine obligatorische Untersuchung durch die Läusecrew der Stadt Thun statt. Helmtragepflicht Das Tragen eines Helmes ist auf Anweisung der Lehrpersonen obligatorisch, insbesondere bei Ausflügen mit dem Fahrrad, beim Besuch der Eisbahn und beim Schlitteln und Skifahren. 10. Soziales Blaue Karte Eltern in bescheidenen finanziellen Verhältnissen, haben die Möglichkeit, die «Blaue Karte» über das Amt für Bildung und Sport (033 225 84 06) oder die Klassenlehrperson zu beantragen. Wenn dem Antrag bei den zuständigen Behörden stattgegeben wird, werden in der Regel finanzielle Zuschüsse für besondere Schulanlässe wie z.B. Landschulwochen und Skilager gewährt. 11. Elternrat Der Elternrat Lerchenfeld bezieht die Eltern vermehrt ins Schulgeschehen ein und etabliert in diversen Aktionsfeldern das gemeinsame Wirken zu Gunsten der Kinder. Die Zusammenarbeit mit dem Elternrat gestaltet sich auf vielfältige, gegenseitig nutzbringende Art und Weise. Mehr Informationen auf der Homepage www.er-lerchenfeld.ch. Seite 9
12. Anliegen der Schule Wohnungswechsel Eine frühzeitige Information von Lehrperson und Schulleitung ist zwingend notwendig. Die Schulleitung klärt die Formalitäten mit der neuen Schul- und Klassenzuteilung ab. Bestehende Unterlagen werden durch die Klassenlehrperson direkt weitergeleitet. Datenbank Wir sind auf eine stets aktuelle Datenbank im Rahmen des Datenschutzgesetzes angewiesen. Wir bitten Sie deshalb, der Klassenlehrperson sofort mitzuteilen, wenn sich die familiären Verhältnisse ändern. Seite 10
13. Verzeichnis der Lehrpersonen Name Vorname Telefon privat Funktion Affolter Olivia 033 437 27 28 Lehrperson Ancellotti Elena 079 430 04 05 Lehrperson Baur Anja 031 351 02 13 Lehrperson Basissstufe Beutler Erna 033 336 52 19 Lehrperson Kindergarten Beyeler Regina 079 871 66 24 Lehrperson Kindergarten Buchs Christine 033 222 48 56 Lehrperson Christen Cornelia 033 437 95 76 Lehrperson Kindergarten Gäumann Esther 031 791 22 87 Lehrperson Güler Selin 033 225 80 50 Lehrperson Hodel Christina 033 221 46 33 Heilpädagogin Hostettler Adrian 033 345 22 68 Lehrperson Koch Jacqueline 033 345 03 80 Lehrperson Krebs Andrea 031 781 28 59 Lehrperson Mc Hale Brigitte 033 222 14 01 Lehrperson Kindergarten Nyfeler Gertrud 033 222 97 69 Lehrperson Oberer Sibylle 078 872 57 56 Lehrperson Basisstufe Roth Martina 033 437 72 73 Heilpädagogin Schild Katrin 078 739 69 56 Lehrperson Schwander Ursula 033 733 04 06 Lehrperson Stauffer Karin 079 287 97 35 Lehrperson Stähli Anna 079 127 11 37 Lehrperson Basisstufe Tellenbach Thomas 078 808 83 84 Lehrperson Basisstufe Thomann Jennifer 033 225 80 50 Lehrperson Venzl Regula 079 292 90 37 Lehrperson Basisstufe Vögeli Ursula 079 541 35 20 Heilpädagogin Wyss Regina 033 438 27 79 Lehrperson Zengaffinen Reinhard 079 394 26 01 Lehrperson Seite 11
Lerchenfeld | Goldiwil Kindergärten und Primarschulen Primarschulen und Kindergärten Lerchenfeld /Goldiwil Langestrasse 47 3603 Thun sl.lego@schulenthun.ch www.lerchenfeld-goldiwil.ch
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