PREISLISTEN & MEDIADATEN 2020 - more Marketing
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Herzlich willkommen bei more Marketing
Wir sind Ihre Nr. 1 für Radiowerbung in Hamburg!
Hinter more Marketing steht die 1999 gegründete MORE Marketing Organisation und Radioentwick-
lungs GmbH & Co. KG. Als Dienstleistungsgesellschaft übernehmen wir für Radio Hamburg und
HAMBURG ZWEI alle zentralen Aufgaben und Services.
„In einer Zeit der medialen Umbrüche freuen wir uns, Ihnen mit den Programmen von Radio Ham-
burg und Hamburg Zwei ein verlässliches und unverändert sehr reichweitenstarkes Angebot machen
zu können. Zusammen mit der Beratungskompetenz meiner Kollegen von der MORE sind dies beste
Voraussetzungen damit auch Ihre Kampagnen zum Erfolg werden! Und testen Sie auch unsere digitalen
Social Media und Online Audio Angebote. Es wird nicht bei einem Test bleiben!“
Patrick Bernstein
Geschäftsführer MORE & Radio HamburgJeder zweite Hamburger hört Radio Hamburg
Hörer Sendegebiet Radio Hamburg
Reichweite im Gebiet in %
über 50 %
30 – 50 %
Kiel
-
LK Rendsburg LK Plön
10 – 30 % Eckernförde
LK Dithmarschen
LK Ostholstein
Neumünster
LK Steinburg LK Segeberg
Lübeck
LK Nordwestmecklenburg
LK Stormarn
LK Pinneberg
LK Cuxhaven
Kreis Herzogtum Schwerin
Lauenburg
LK Stade
Radio Hamburg UKW Hamburg
Sender Hamburg-Moorfleet
-
LK Ludwigslust Parchim
Frequenz: UKW 103.6 MHz
Sendeleistung: 80 kW
LK Harburg
Sender Hamburg-City LK Rotenburg
LK Lüneburg
(Wümme)
Frequenz: UKW 104.0 MHz
Sendeleistung: 160 W
Sender Otterndorf/Cuxhaven
Frequenz: UKW 88.5 MHz LK Uelzen
Sendeleistung: 2 kW LK Heidekreis
Radio Hamburg Digital
DAB+ (Kanal 11C in Hamburg und im Raum Lübeck)
Web und Kabel
ma 2019 Audio II., WHK, Hörergebiet nach Landkreisen
SendegebieteRadio Hamburg Preisliste 2020
Einschaltzeiten Montag–Freitag Samstag Sonntag
1 Sek. 15 Sek. 20 Sek. 30 Sek. 1 Sek. 15 Sek. 20 Sek. 30 Sek. 1 Sek. 15 Sek. 20 Sek. 30 Sek.
0–5 Uhr 3,00 € 45,00 60,00 90,00 3,00 € 45,00 60,00 90,00 3,00 € 45,00 60,00 90,00
5–6 Uhr 17,00 € 255,00 340,00 510,00 6,00 € 90,00 120,00 180,00 3,00 € 45,00 60,00 90,00
6–7 Uhr 53,00 € 795,00 1060,00 1590,00 9,00 € 135,00 180,00 270,00 10,00 € 150,00 200,00 300,00
7–8 Uhr 81,00 € 1215,00 1620,00 2430,00 20,00 € 300,00 400,00 600,00 16,00 € 240,00 320,00 480,00
8–9 Uhr 53,00 € 795,00 1060,00 1590,00 37,00 € 555,00 740,00 1110,00 25,00 € 375,00 500,00 750,00
9–10 Uhr 43,00 € 645,00 860,00 1290,00 51,00 € 765,00 1020,00 1530,00 40,00 € 600,00 800,00 1200,00
10–11 Uhr 30,00 € 450,00 600,00 900,00 46,00 € 690,00 920,00 1380,00 40,00 € 600,00 800,00 1200,00
11–12 Uhr 30,00 € 450,00 600,00 900,00 46,00 € 690,00 920,00 1380,00 33,00 € 495,00 660,00 990,00
12–13 Uhr 28,00 € 420,00 560,00 840,00 33,00 € 495,00 660,00 990,00 32,00 € 480,00 640,00 960,00
13–14 Uhr 25,00 € 375,00 500,00 750,00 28,00 € 420,00 560,00 840,00 16,00 € 240,00 320,00 480,00
14–15 Uhr 25,00 € 375,00 500,00 750,00 16,00 € 240,00 320,00 480,00 16,00 € 240,00 320,00 480,00
15–16 Uhr 31,00 € 465,00 620,00 930,00 15,00 € 225,00 300,00 450,00 16,00 € 240,00 320,00 480,00
16–17 Uhr 43,00 € 645,00 860,00 1290,00 10,00 € 150,00 200,00 300,00 16,00 € 240,00 320,00 480,00
17–18 Uhr 38,00 € 570,00 760,00 1140,00 7,00 € 105,00 140,00 210,00 12,00 € 180,00 240,00 360,00
18–19 Uhr 27,00 € 405,00 540,00 810,00 7,00 € 105,00 140,00 210,00 8,00 € 120,00 160,00 240,00
19–20 Uhr 11,00 € 165,00 220,00 330,00 4,00 € 60,00 80,00 120,00 4,00 € 60,00 80,00 120,00
20–21 Uhr 5,00 € 75,00 100,00 150,00 4,00 € 60,00 80,00 120,00 3,00 € 45,00 60,00 90,00
21–22 Uhr 5,00 € 75,00 100,00 150,00 3,00 € 45,00 60,00 90,00 3,00 € 45,00 60,00 90,00
22–23 Uhr 3,00 € 45,00 60,00 90,00 3,00 € 45,00 60,00 90,00 3,00 € 45,00 60,00 90,00
23–24 Uhr 3,00 € 45,00 60,00 90,00 3,00 € 45,00 60,00 90,00 3,00 € 45,00 60,00 90,00
Durchschnittspreise:
6–18 Uhr 40,00 € 600,00 800,00 1200,00 26,50 € 397,50 530,00 795,00 22,67 € 340,00 453,33 680,00
Radio Hamburg Preisliste Nr. 34 vom 01.01.2020 (Preise sind in Euro, AE-fähig und zzgl. ges. MwSt.)
Radio Hamburg Preise 2020Radio Hamburg Mediadaten
Was Radio Hamburg täglich leistet
Die Reichweiten im Tagesverlauf (Hörer in Tausend)
363
273
258 255 261
249 251
236 232
228
219
208 207
180
125
111
57
37 32
20
Stunde: 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 6–18 Uhr
Quelle: ma 2019 Audio II, Mo-Fr 5-24 Uhr Mo.–Fr.Drei von vier Radio Hamburg Hörern sind unter 60 Jahren
Radio Hamburg Hörerschaft
Gesamt Radio Hamburg
6,8 14 – 19 Jahre 5,8
13,9 20 – 29 Jahre 17,6
14,5 30 – 39 Jahre 18,2
15 40 – 49 Jahre 20,3
18,7 50 – 59 Jahre 21,1
30,7 ab 60 Jahre 17,0
Quelle: ma 2019 Audio II, HpT, Gebiet: Gesamt
Radio Hamburg MediadatenJeder Fünfte Hamburger hört HAMBURG ZWEI
Hörer Sendegebiet HAMBURG ZWEI
Reichweite im Gebiet in %
12,4 %
10 – 30 % LK Segeberg
05 – 10 %
-
LK Stormarn
9,4 % 28,1 %
LK Pinneberg
Kreis Herzogtum
Lauenburg
19,6 % 9,9 %
LK Stade Hamburg
8,1 %
HAMBURG ZWEI UKW
Sender Hamburg-City
Frequenz: UKW 95.0 MHz
Sendeleistung: 100 W
Sender Hamburg-Bergedorf LK Harburg
6,4 %
Frequenz: UKW 88.1 MHz 6,0 %
Sendeleistung: 100 W LK Lüneburg
Sender Ahrensburg
Frequenz: UKW 105.8 MHz
Sendeleistung: 500 W
HAMBURG ZWEI DIGITAL
DAB+ (Kanal 11C in Hamburg und im Raum Lübeck)
Web und Kabel
ma 2019 Audio II., WHK, Hörergebiet nach Landkreisen
SendegebieteHAMBURG ZWEI Preisliste 2020
Einschaltzeiten Montag–Freitag Samstag Sonntag
1 Sek. 15 Sek. 20 Sek. 30 Sek. 1 Sek. 15 Sek. 20 Sek. 30 Sek. 1 Sek. 15 Sek. 20 Sek. 30 Sek.
0–5 Uhr 1,00 € 15,00 20,00 30,00 1,00 € 15,00 20,00 30,00 1,00 € 15,00 20,00 30,00
5–6 Uhr 2,00 € 30,00 40,00 60,00 1,00 € 15,00 20,00 30,00 1,00 € 15,00 20,00 30,00
6–7 Uhr 5,00 € 75,00 100,00 150,00 2,00 € 30,00 40,00 60,00 1,00 € 15,00 20,00 30,00
7–8 Uhr 9,30 € 139,50 186,00 279,00 3,00 € 45,00 60,00 90,00 2,00 € 30,00 40,00 60,00
8–9 Uhr 5,60 € 84,00 112,00 168,00 4,00 € 60,00 80,00 120,00 4,50 € 67,50 90,00 135,00
9–10 Uhr 4,50 € 67,50 90,00 135,00 7,00 € 105,00 140,00 210,00 8,50 € 127,50 170,00 255,00
10–11 Uhr 3,00 € 45,00 60,00 90,00 7,50 € 112,50 150,00 225,00 8,50 € 127,50 170,00 255,00
11–12 Uhr 2,50 € 37,50 50,00 75,00 8,40 € 126,00 168,00 252,00 4,90 € 73,50 98,00 147,00
12–13 Uhr 2,50 € 37,50 50,00 75,00 7,00 € 105,00 140,00 210,00 6,00 € 90,00 120,00 180,00
13–14 Uhr 2,50 € 37,50 50,00 75,00 7,50 € 112,50 150,00 225,00 3,00 € 45,00 60,00 90,00
14–15 Uhr 2,50 € 37,50 50,00 75,00 1,00 € 15,00 20,00 30,00 3,00 € 45,00 60,00 90,00
15–16 Uhr 4,00 € 60,00 80,00 120,00 1,00 € 15,00 20,00 30,00 3,00 € 45,00 60,00 90,00
16–17 Uhr 5,00 € 75,00 100,00 150,00 1,00 € 15,00 20,00 30,00 3,00 € 45,00 60,00 90,00
17–18 Uhr 4,00 € 60,00 80,00 120,00 1,00 € 15,00 20,00 30,00 3,00 € 45,00 60,00 90,00
18–19 Uhr 3,00 € 45,00 60,00 90,00 2,00 € 30,00 40,00 60,00 1,50 € 22,50 30,00 45,00
19–20 Uhr 1,50 € 22,50 30,00 45,00 1,00 € 15,00 20,00 30,00 1,50 € 22,50 30,00 45,00
20–21 Uhr 1,00 € 15,00 20,00 30,00 1,00 € 15,00 20,00 30,00 1,50 € 22,50 30,00 45,00
21–22 Uhr 1,00 € 15,00 20,00 30,00 1,00 € 15,00 20,00 30,00 1,50 € 22,50 30,00 45,00
22–23 Uhr 1,00 € 15,00 20,00 30,00 1,00 € 15,00 20,00 30,00 1,00 € 15,00 20,00 30,00
23–24 Uhr 1,00 € 15,00 20,00 30,00 1,00 € 15,00 20,00 30,00 1,00 € 15,00 20,00 30,00
Durchschnittspreise:
6–18 Uhr 4,20 € 63,00 84,00 126,00 4,20 € 63,00 84,00 126,00 4,20 € 63,00 84,00 126,00
HAMBURG ZWEI Preisliste Nr. 7 vom 01.01.2020 (Preise sind in Euro, AE-fähig und zzgl. ges. MwSt.)
HAMBURG ZWEI Preise 2020HAMBURG ZWEI Mediadaten
Was HAMBURG ZWEI täglich leistet
Die Reichweiten im Tagesverlauf (Hörer in Tausend)
36 36
34
29
28
27
26
25
23
22
21
20
19
16
14
12
9
4
2 2
Stunde: 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 6–18 Uhr
Quelle: ma 2019 Audio II, Mo-Fr 5-24 Uhr Mo.–Fr.Die HAMBURG ZWEI Hörerstruktur
Wer leiht HAMBURG ZWEI sein Ohr? Alterstruktur in %
Gesamt HAMBURG ZWEI
6,8 % 14 – 19 Jahre 4,7
13,9 20 – 29 Jahre 8,4
14,5 30 – 39 Jahre 16,2
15 40 – 49 Jahre 28,8
18,7 50 – 59 Jahre 28,2
31,3 ab 60 Jahre 13,0
Quelle: ma 2019 Audio II, HpT, Gebiet: Gesamt
HAMBURG ZWEI MediadatenHAMBURG KOMBI Mediadaten
DIE HAMBURG KOMBI –
Die reichweitenstärkste Radio Kombi
im Ballungsraum Hamburg
– 7,7 %* mehr Hörer gegenüber einer
Einzelbelegung von Radio Hamburg
+
– Preisvorteil von ca. 7,1% gegenüber der
Belegung beider Sender einzeln
– Mit einer Buchung erreichen Sie 68,4 %** aller
Hörer im Gesamten Ballungsraum Hamburg
Quelle: * ma 2019 Audio II, Mo-Fr D-Std, ** ma 2019 Audio II, Mo-Fr WHKReichweiten in Tausend
Sendegebiet Nielsen Ballungsraum Hamburg
1.014
Nielsen Ballungsraum Hamburg ab 14 Jahre
927
Nielsen Ballungsraum Hamburg 14–49 Jahre
636
585
489
255
238
203
180 181 188 182
158 156 158 151
136
106 103
39
HAMBURG Radio HAMBURG ROCK ANTENNE ENERGY Klassik Radio R.SH delta Radio Spotify
KOMBI Hamburg ZWEI GESAMT Hamburg Gebiet Schleswig- radio BOB!
Holstein/Hamburg
Quelle: ma 2019 Audio II / Hörer pro Tag Mo.–Fr., 6–18 Uhr
HAMBURG KOMBI MediadatenHAMBURG KOMBI Mediadaten
Was die HAMBURG KOMBI täglich leistet
Die Reichweiten im Tagesverlauf (Nettoreichweite in Tausend)
391
292 291
276 273 278
251 255 275
242
234 229 231
198
135
124
64
40
33
22
Stunde: 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 6–18 Uhr
Mo.–Fr.
Quelle: ma 2019 Audio II, Mo-Fr 5-24 UhrHAMBURG KOMBI Preisliste 2020
Einschaltzeiten Montag–Freitag Samstag Sonntag
1 Sek. 15 Sek. 20 Sek. 30 Sek. 1 Sek. 15 Sek. 20 Sek. 30 Sek. 1 Sek. 15 Sek. 20 Sek. 30 Sek.
0–5 Uhr 3,50 € 52,50 70,00 105,00 3,50 € 52,50 70,00 105,00 3,50 € 52,50 70,00 105,00
5–6 Uhr 18,00 € 270,00 360,00 540,00 6,50 € 97,50 130,00 195,00 3,50 € 52,50 70,00 105,00
6–7 Uhr 56,00 € 840,00 1120,00 1680,00 10,00 € 150,00 200,00 300,00 10,50 € 157,50 210,00 315,00
7–8 Uhr 88,00 € 1320,00 1760,00 2640,00 21,50 € 322,50 430,00 645,00 17,00 € 255,00 340,00 510,00
8–9 Uhr 57,00 € 855,00 1140,00 1710,00 39,50 € 592,50 790,00 1185,00 28,00 € 420,00 560,00 840,00
9–10 Uhr 45,50 € 682,50 910,00 1365,00 56,00 € 840,00 1120,00 1680,00 46,00 € 690,00 920,00 1380,00
10–11 Uhr 31,00 € 465,00 620,00 930,00 52,00 € 780,00 1040,00 1560,00 46,00 € 690,00 920,00 1380,00
11–12 Uhr 31,00 € 465,00 620,00 930,00 53,00 € 795,00 1060,00 1590,00 36,00 € 540,00 720,00 1080,00
12–13 Uhr 29,00 € 435,00 580,00 870,00 38,50 € 577,50 770,00 1155,00 37,00 € 555,00 740,00 1110,00
13–14 Uhr 26,00 € 390,00 520,00 780,00 33,50 € 502,50 670,00 1005,00 18,00 € 270,00 360,00 540,00
14–15 Uhr 26,00 € 390,00 520,00 780,00 16,50 € 247,50 330,00 495,00 18,00 € 270,00 360,00 540,00
15–16 Uhr 33,50 € 502,50 670,00 1005,00 15,50 € 232,50 310,00 465,00 18,00 € 270,00 360,00 540,00
16–17 Uhr 46,50 € 697,50 930,00 1395,00 10,50 € 157,50 210,00 315,00 18,00 € 270,00 360,00 540,00
17–18 Uhr 40,50 € 607,50 810,00 1215,00 7,50 € 112,50 150,00 225,00 13,50 € 202,50 270,00 405,00
18–19 Uhr 28,00 € 420,00 560,00 840,00 8,00 € 120,00 160,00 240,00 8,50 € 127,50 170,00 255,00
19–20 Uhr 11,50 € 172,50 230,00 345,00 4,50 € 67,50 90,00 135,00 4,50 € 67,50 90,00 135,00
20–21 Uhr 5,50 € 82,50 110,00 165,00 4,50 € 67,50 90,00 135,00 3,50 € 52,50 70,00 105,00
21–22 Uhr 5,50 € 82,50 110,00 165,00 3,50 € 52,50 70,00 105,00 3,50 € 52,50 70,00 105,00
22–23 Uhr 3,50 € 52,50 70,00 105,00 3,50 € 52,50 70,00 105,00 3,50 € 52,50 70,00 105,00
23–24 Uhr 3,50 € 52,50 70,00 105,00 3,50 € 52,50 70,00 105,00 3,50 € 52,50 70,00 105,00
Durchschnittspreise:
6–18 Uhr 42,50 € 637,50 850,00 1275,00 29,50 € 442,50 590,00 885,00 25,50 € 382,50 510,00 765,00
HAMBURG KOMBI Preisliste Nr. 14 vom 01.01.2020 (Preise sind in Euro, AE-fähig und zzgl. ges. MwSt.)
HAMBURG KOMBI
Preise 2020Was wir bieten
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ON AIR ONLINE
Reichweitenstark, schnell und unkompliziert! Dies sind nur Only the sky is the limit! Der modernen Display-Werbung sind
3 Attribute, für die wir stehen. Ob Sie Ihre Dienstleistungen kaum Grenzen gesetzt. Generieren Sie effektive Mehrfachkon-
anbieten wollen oder den klangvollen Namen Ihres Unterneh- takte durch klassische Werbeformen wie Wallpaper oder Bill-
mens aufmerksamkeitsstark kommunizieren möchten: board oder innovative Kombinationen aus On Air und Online!
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Ihr Bedürfnis ist unser Antrieb! Wir realisieren Ihre Werbebot- affine Mediennutzerschaft anzusprechen und nachhaltig zu
schaft, die über unterschiedliche Kanäle ihr Ziel erreicht. Ob erreichen!
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Sendeschiene oder kundenindividuell entwickelte Gewinnspiele: Erhöhen Sie die Wirkung einer Funkkampagne durch effektive
Medium und Botschaft sind aufeinander abgestimmt. So wird Online-Maßnahmen, und steigern Sie so ganz gezielt den
eine leistungsstarke Kommunikation gewährleistet. Nutzen Sie W iedererkennungswert Ihrer Kampagne. Setzen Sie sich Ihr
unser Informationsangebot unter www.more-marketing.de. Ziel – wir gehen mit Ihnen den Weg dorthin.Was wir bieten
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Deutschlands bietet Ihnen die Möglichkeit, jedes unserer besonders stark zur Geltung kommt.
Was wir bietenAuftrags-
abwicklung
Auftragsabwicklung
AUFTRAGSANNAHME ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Werbefunkaufträge und Sendeunterlagen müssen spätestens 3 Werktage vor dem Die Werbespots werden jeweils am Ende eines Monats für den gesamten Monat
ersten Ausstrahlungstermin eingegangen sein. Ab
w eichungen bedürfen einer in Rechnung gestellt. Diese ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum
besonderen Vereinbarung. fällig. Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit einer Rechnung
oder Sammelrechnung hat der Auftraggeber spätestens innerhalb eines Monats
SPOTLÄNGE nach deren Zugang schriftlich geltend zu machen. Verlangt der Auftraggeber nach
Mindestspotlänge: 10 Sekunden. Bei Tandem- oder Tridemspots: Der Reminderspot muss Fristablauf eine Berichtigung der Rechnung, so obliegt ihm der Beweis, dass und
mindestens 5 Sekunden lang sein. Ein Single Spot hat eine Höchstlänge von 45 Sekunden. inwiefern die Rechnung unrichtig ist.
SENDEUNTERLAGEN AGENTURPROVISIONEN
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die rechtzeitige Lieferung der Tont räger und Werbeagenturen oder Werbungsmittler erhalten, sofern sie ihren Auftraggeber
Texte. Es werden benötigt: CD (Compact Disc) bzw. MP3-File per E-Mail (44 kHz) an werblich beraten und eine entsprechende Dienstleistung nachweisen können, eine
dispo@more-marketing.de, Eins chaltplan, Angaben über Spotlängen, den Kunden und Agentur vergütung in Höhe von 15 % auf die Nettorechnungsbeträge, wenn die
das Produkt sowie die GEMA-Angaben (Titel, Komponist, P roduzent, Musikdauer). Die Werbeagenturen oder Werbungsmittler auch Rechnungsempfänger sind. MORE ist
Motivbezeichnungen der Tonträger und der Einschaltpläne müssen übereinstimmen. berechtigt, die Gewährung der Agentur vergütung von der Vorlage eines schriftlichen
Von den Texten muss ein Manuskript mitgeliefert werden. Werden keine GEMA- Agenturnachweises (Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung) abhängig
Angaben gemacht, geht MORE davon aus, dass der Spot keine GEMA-pflichtige Musik zu machen.
enthält. Nachträgliche Änderungen des Ausstrahlungsmotivs oder Umbuchungen
durch den Auftraggeber bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von
MORE. Sendeunterlagen werden erbeten an: MORE Marketing Organisation und
Radioe ntwicklungs GmbH & Co. KG, Disposition, Spitalerstraße 10 / Semperhaus A,
20095 Hamburg.
ABRECHNUNG
Die Abrechnung erfolgt auf der Basis der effektiv ausgestrahlten Sendes ekunden.
Die Einschaltpreise hierfür werden zeitanteilig berechnet. Alle Preise zuzüglich
gesetzlicher Mehrwertsteuer.Zur richtigen Zeit am richtigen Ohr
more Marketing bietet Ihnen Unterstützung in jeder Phase Ihrer Werbekampagne. Egal ob die Ausarbeitung der
zielgenauen Mediaplanung oder Erstellung eines kreativen und wirksamen Werbespots. more Marketing hat für jeden
Bereich die passenden Experten, die Sie gerne unterstützen.
Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen!
Tel.: +49 (0)40 500 382 19
Mail: kontakt@more-marketing.de
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Online KontaktAGB
AGB des Auftraggebers im Interesse des Auftraggebers, ist das vereinbarte Entgelt für die
vorgesehene Sendezeit zu zahlen, es sei denn, MORE hat die Sendezeit anderweitig ver-
geben können.
Radio Hamburg GmbH & Co. KG und Radio 95.0 GmbH & Co. KG haben MORE Marketing
Organisation und Radioentwicklungs GmbH & Co. KG, Spitalerstraße 10 / Semperhaus A, MITWIRKUNGSPFLICHT DES AUFTRAGGEBERS
20095 Hamburg, mit der Vermarktung (Beratung, Verkauf) von Werbezeiten und Son- 04. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Unterlagen für die Werbesendungen spätes-
derwerbeformen im eigenen Namen für Rechnung von Radio Hamburg GmbH & Co. KG tens bis Ablauf der in der jeweils gültigen Preisliste unter Auftragsabwicklung
bzw. Radio 95.0 GmbH & Co. KG beauftragt. bestimmten Frist zu liefern. Mit Auftragserteilung garantiert der Auftraggeber, dass er
über sämtliche zur Verwertung des Sendematerials im Rundfunk und, soweit erforder-
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN lich, im Internet unter Einschluss des Rechtes zur öffentlichen Zugänglichmachung
notwendigen Urheber-, Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte verfügen
GELTUNGSBEREICH, ALLGEMEINES kann und MORE diese Rechte in dem Umfang, der für die Durchführung des Auftrages
Für die Verträge zwischen MORE Marketing Organisation und Radioentwicklungs GmbH & erforderlich ist, überträgt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Abrechnung mit
Co. KG (nachstehend MORE genannt) und ihren Werbung treibenden Vertragspartnern über der GEMA notwendigen Angaben mitzuteilen. Der Auftraggeber trägt allein die Verant-
die Ausstrahlung von Werbespots gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen wortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm zur Verfügung
ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ab- gestellten Unterlagen und stellt MORE von allen Ansprüchen seitens Dritter, insbeson-
weichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, MORE dere auch wettbewerbs- und urheberrechtlicher Art, frei, die im Zusammenhang mit
hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Diese allgemeinen Geschäfts- der Sendung seiner Werbespots geltend gemacht werden. Dieses gilt auch für die
bedingungen gelten auch dann, wenn MORE den Auftrag in Kenntnis entgegenstehender Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers vorbehaltlos ausführt. Diese allge-
meinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte, auch wenn nicht STORNOFRISTEN
nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wird, sofern sie nur 05. Der Werbefunkvertrag ist für den Auftraggeber verbindlich. Eine Aufhebung oder vor-
dem Vertragspartner bei einem vorherigen Geschäft zugegangen sind. zeitige Beendigung erfordert deshalb die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von
MORE. In der Entscheidung über die Zustimmung ist MORE frei. Auf jeden Fall ist für eine
AUFTRAG Zustimmung von MORE Voraussetzung, dass die Bitte des Auftraggebers spätestens
01. Ein Werbefunkauftrag ist das Angebot an MORE zum Abschluss eines Vertrags über 4 Wochen vor der vorgesehenen Ausstrahlung (bzw. 8 Wochen bei Sonderwerbeformen)
die Sendung eines oder mehrerer Werbespots eines Werbungtreibenden (Auftraggebers). schriftlich bei MORE vorliegt.
Der Werbefunkvertrag ist der Vertrag über die Sendung von Werbespots. Die Werbespots
sind, auch wenn im Rahmen eines Werbefunkvertrags das Recht zum Abruf einzelner AUFBEWAHRUNG VON UNTERLAGEN
Spots eingeräumt worden ist, zur Sendung innerhalb des Kalenderjahres abzurufen, so- 06. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen endet für MORE nach der Umspielung.
fern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Manuskripte und Tonträger, die nicht Eigentum von MORE sind, werden auf Gefahr des
Auftraggebers ca. 4 Wochen verwahrt und anschließend vernichtet. Auf ausdrücklichen
NEBENABREDEN Wunsch des Kunden werden die Unterlagen zurückgeschickt.
02. Der Werbefunkvertrag kommt durch Annahme von MORE in Schrift- oder Textform
zustande. Nebenabreden und Auftragsänderungen werden erst durch Bestätigung durch AUSSTRAHLUNG
MORE in Schrift- oder Textform verbindlich. Der Vertrag gilt mit dem von MORE bestä- 07. Die vereinbarte Sendezeit wird nach Möglichkeit eingehalten, doch kann keine Gewähr
tigten Inhalt, sollte dieser vom Auftrag nicht über das Branchenübliche abweichen, wenn für die Sendung an bestimmten Tagen zu bestimmten Stunden und in bestimmter Reihen-
der Auftraggeber dem Vertragsinhalt nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt folge gegeben werden – es sei denn, dies wäre erklärtermaßen ausschließlich und
schriftlich oder in Textform widerspricht. schriftlich verlangt und von MORE schriftlich bestätigt worden. Fällt ein Termin aus
programmtechnischen Gründen, wegen technischer Störung, Betriebsunterbrechung,
AUSNAHMEN höherer Gewalt oder vom Sender nicht zu vertretender Umstände aus, so wird die Werbe-
03. MORE behält sich vor, die Ausstrahlung von Werbespots im Rahmen der Durchfüh- sendung nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt. Hiervon wird der Auf-
rung von Werbefunkverträgen wegen ihrer Herkunft, ihres Inhalts, ihrer Form, häufiger traggeber in Kenntnis gesetzt, es sei denn, es handelt sich lediglich um eine zeitliche Ver-
Wiederholungen oder ihrer technischen Qualität nach einheitlichen, sachlich schiebung innerhalb derselben Preisgruppe. Bei Ausfall eines Teils der Sender, über die
gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen. Das Gleiche gilt, wenn ihr Inhalt gegen Ge- das Programm ausgestrahlt wird, insbesondere der Kabelsender, hat MORE einen ent-
setze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder ihre Ausstrahlung für den Sender sprechenden Anteil des vom Auftraggeber gezahlten Entgeltes erst zu erstatten, wenn
unzumutbar ist. Unterlässt MORE die vereinbarte Ausstrahlung eines oder mehrerer die technische Reichweite der Ausstrahlung mindestens um 10 % geringer war als üblich.
Werbespots und liegt dies mit Rücksicht auf den wirklichen oder mutmaßlichen Willen Hierüber hinausgehende Ansprüche kann der Auftraggeber nicht geltend machen.AGB
MINDERUNG/RÜCKTRITT ZAHLUNGSVERZUG, STUNDUNG, ZINSEN, KÜNDIGUNG
08. MORE gewährleistet die ordnungsgemäße Ausführung der Werbefunkaufträge, insbe- 13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen zu einem Zinssatz von 8 Prozent-
sondere die sorgfältige Ausstrahlung. Bei nicht ordnungsgemäßer Ausstrahlung, die den punkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) p. a. oder, sofern höher, bankübliche
Zweck der Werbesendung nicht nur unerheblich beeinträchtigt, hat der Auftraggeber nach Verzugs zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Bei Kenntniserlangung nach
Wahl von MORE Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzausstrah- Vertragss chluss von begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers
lung, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Werbesendung beeinträchtigt wurde. (bei Z
ahlungsverzug, bei mangelnder Kreditwürdigkeit, bei Aufnahme in ein Schuldnerver-
Lässt MORE eine ihr hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Werbe- zeichnis sowie bei Bestätigung der Zahlungsunfähigkeit von dritter Seite) ist MORE berech-
sendung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber nur ein Recht auf Zahlungs tigt, auch während der Laufzeit eines Werbefunkvertrags das Erscheinen weiterer Werbe-
minderung oder Rücktritt vom Vertrag. Der Auftraggeber hat den ausgestrahlten Werbespot spots ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der
unverzüglich nach der ersten Ausstrahlung auf seine Vertragsgemäßheit hin zu überprüfen Vorauszahlung des B etrags für den gesamten Werbefunkvertrag abhängig zu machen.
und MORE alle offensichtlichen Mängel binnen 2 Wochen unter genauer Bezeichnung der Be- Durch die Rückstellung der Ausstrahlung entsteht dem Auftraggeber kein Ersatzanspruch.
anstandungen anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die rechtzeitige und formgerechte MORE wird den ihr durch die Rückstellung entstehenden Schaden dem Auftraggeber in
Anzeige, so e
ntfallen sämtliche Ansprüche auf Mängelhaftung. Rechnung stellen. Nach vorheriger erfolgloser schriftlicher Mahnung zur Zahlung mit an-
gemessener Frist ist MORE berechtigt, einen auf Dauer angelegten Werbefunkvertrag oh-
HAFTUNG DURCH MORE ne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
09. MORE haftet für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
nur, wenn und soweit MORE, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder MÄNGELANSPRÜCHE
sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Soweit 14. Mängelansprüche, die nicht auf Schadensersatz gerichtet sind, verjähren in einem
MORE keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaf- Jahr. Dies gilt nicht bei einer vorsätzlichen Pflichtverletzung oder bei einer Verletzung von
tung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden Garantien. Die Mängelansprüche stehen nur dem Vertragspartner zu und sind nicht abtret-
begrenzt. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender bar.
Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von MORE der Höhe nach auf
die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden begrenzt. In die- PREISÄNDERUNGEN
sem Fall ist die Schadensersatzhaftung von MORE auf den bei Vertragsschluss vorherseh- 15. Änderungen der Preise (Tarifänderungen) werden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttre-
baren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine Haftung für den Ersatz mittel- ten dem Auftraggeber eines bestehenden Werbefunkvertrags bekannt gegeben. Sofern die
barer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Preise zum Nachteil des Auftraggebers nicht unwesentlich erhöht werden, kann dieser
Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsge- zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Tarifs vom Vertrag zurücktreten. Er hat dies
hilfen von MORE. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Tarifänderung schriftlich gegenüber
nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch MORE und für Schäden aus MORE zu erklären.
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender
gesetzlicher Regelungen. AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNG
16. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn
MANGELHAFTE VORGABEN seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von MORE anerkannt
10. Wenn Werbesendungen nicht oder falsch zur Ausstrahlung kommen, weil MORE Unter sind.
lagen, Texte oder Sendekopien verspätet (siehe Auftragsabwicklung, dort Auftragsannah-
me), qualitativ mangelhaft oder falsch gekennzeichnet zugegangen sind, kann die verein- RECHTEUMFANG BEI WERBEMITTELPRODUKTION (TRAILER, SPOTS ETC.)
barte Sendezeit in Rechnung gestellt werden. Für nicht in Schrift- oder Textform 17. MORE räumt dem Auftraggeber die Rechte zur Nutzung von ihr produzierter Werbe
durchgegebene Informationen liegt das Risiko für etwaige Übermittlungsfehler beim Auf- mittel für 1 Jahr, beginnend mit der Erstsendung, zur Ausstrahlung über Radio Hamburg
traggeber. oder HAMBURG ZWEI, je nach Auswahl, ein. In der für die Werbemittelproduktion in Rech-
nung gestellten Kostenpauschale gemäß Preisliste ist die Abgeltung dieser Rechte enthal-
VORLEISTUNG ten. Für die Nutzung der Werbemittel außerhalb der genannten Programme und/oder für
11. Ist Vorleistungspflicht des Auftraggebers vereinbart und kommt der Auftraggeber die- eine längere Laufzeit können die Rechte gegen eine zu verhandelnde zusätzliche Abgeltung
ser Pflicht nicht nach, ist MORE berechtigt, die Ausstrahlung des bzw. der Werbespots zu erworben werden.
unterlassen, ohne dass dem Auftraggeber ein Ersatzanspruch zusteht. Das Entgelt für die
vorgesehene Sendezeit ist vom Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, MORE hat die Sende- GERICHTSSTAND
zeit anderweitig vergeben können. MORE ist berechtigt, Vorkasse, insbesondere bei Kun- 18. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ist der Gerichtsstand Hamburg. Es gilt das Recht
den aus der Gastronomie, zu verlangen. der Bundesrepublik Deutschland.
PREISBASIS DATENSCHUTZ
12. Der Grundpreis ist die Vergütung für die Ausstrahlung der Werbesendung. Produk- 19. Der Auftraggeber wird gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass
tions- und sonstige Kosten werden gesondert berechnet. Kundendaten von MORE gespeichert werden.
AGBAGB für Online-
Werbung
AGB für Online-Werbung ANLIEFERUNG VON ANZEIGENUNTERLAGEN
06. Für die rechtzeitige Anlieferung bzw. elektronische Übermittlung einwandfreier Anzei-
genunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Aufträge müssen MORE 5 Werktage
Radio Hamburg GmbH & Co. KG und Radio 95.0 GmbH & Co. KG haben MORE Marketing vor Schaltungsbeginn vorliegen, elektronische Anzeigenunterlagen bis 3 Werktage vor
Organisation und Radioentwicklungs GmbH & Co. KG, Spitalerstraße 10/Semperhaus A, Schaltungsbeginn. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Unterlagen fordert MORE
20095 Hamburg, mit der Vermarktung (Beratung, Verkauf) von Werbezeiten und Son- unverzüglich Ersatz an. MORE ist zur Veröffentlichung der Anzeige in der für Online-Publi-
derwerbeformen im eigenen Namen für Rechnung von Radio Hamburg GmbH & Co. KG kationen jeweils marktüblichen Wiedergabequalität verpflichtet. Nachträgliche Änderun-
und Radio 95.0 GmbH & Co. KG beauftragt. gen des Ausstrahlungsmotivs oder Umbuchungen durch den Auftraggeber bedürfen der
vorherigen schriftlichen Zustimmung von MORE. Der Auftraggeber hat digital übermittelte
ONLINEWERBEAUFTRAG Druckunterlagen frei von sogenannten Computerviren, Würmern und sonstigen Schadens-
01. Onlinewerbeauftrag im Sinne der nachstehenden Geschäftsbedingungen ist das Angebot quellen zu liefern. Er ist insbesondere verpflichtet, zu diesem Zweck handelsübliche
des Auftraggebers zum Abschluss eines Vertrages über die Veröffentlichung einer oder Schutzprogramme einzusetzen, die jeweils dem neuesten technischen Stand zu entspre-
mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden in einem Mediendienst, der elektronisch (zum chen haben. Entdeckt MORE auf einer ihr übermittelten Datei Schadensquellen der vor
Beispiel via Internet) zugänglich ist. Onlinewerbeaufträge werden erst nach schriftlicher Be- bezeichneten Art, wird MORE von dieser Datei keinen Gebrauch mehr machen und diese,
stätigung durch MORE verbindlich. Für die Abwicklung eines Onlinewerbeauftrags gelten die- soweit zur Schadensvermeidung bzw. -begrenzung (insbesondere zur Vermeidung des
se allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden Übergreifens der Schadensquelle auf die EDV-Anlage von MORE) erforderlich, löschen, oh-
auch dann keine Anwendung, wenn MORE im Einzelfall nicht widerspricht. Der Vertrag über ne dass der Auftraggeber in diesem Zusammenhang Schadensersatzansprüche geltend
die Schaltung der Werbemittel wird durch die von MORE zu erklärende Annahme wirksam ab- machen kann. MORE behält sich vor, den Auftraggeber auf Schadensersatz in Anspruch zu
geschlossen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und die jeweils geltende Preisliste nehmen, wenn durch solche durch den Auftraggeber infiltrierte Schadensquellen MORE
stellen keine Angebote im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches dar. Die Annahme wird von Schäden entstanden sind.
MORE in Schrift- oder Textform erklärt. Nebenabreden und Auftragsänderungen werden erst
nach Bestätigung von MORE in Schrift- oder Textform verbindlich. Wenn der Auftrag zur RECHTSFOLGEN BEI FEHLERHAFTEN ANZEIGENUNTERLAGEN
Schaltung von Werbemitteln durch eine Werbeagentur erteilt wird, kommt der Vertrag mit der 07. Sind etwaige Mängel der Anzeigenunterlagen des Auftraggebers nicht sofort erkennbar,
Werbeagentur zustande, wenn diese nicht ausdrücklich erklärt, dass der Vertrag im Namen so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das Gleiche
des Werbung treibenden Unternehmens abgeschlossen wird. MORE ist berechtigt, von der gilt bei Fehlern in wiederholten Anzeigen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung
Werbeagentur die Vorlage einer Vollmacht des Werbung treibenden Unternehmens zu der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinweist. Gegen MORE können wegen der Aus-
verlangen. Mündlich oder fernmündlich abgegebene Erklärungen sind nicht verbindlich. lieferung einer falschen Anzeige keine Ansprüche geltend gemacht werden, wenn die Anzei-
ge vom Auftraggeber oder dessen Beauftragten versehentlich zugesandt wurde oder falsch
ANZEIGENART beschriftet war. Bei fernmündlich aufgegebenem Auftrag liegt das Risiko für etwaige Fehler
02. Eine Anzeige kann aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: aus bei der Übermittlung beim Auftraggeber. Wenn Anzeigen nicht oder falsch zur Aussendung
einem Bild oder Text, aus Tonfolgen und Bewegtbildern, aus einer sensitiven Fläche, die bei kommen, weil Unterlagen, Texte oder elektronische Daten verspätet oder qualitativ mangel-
Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weite- haft oder falsch gekennzeichnet zugegangen sind, kann die vereinbarte Ausstrahlungszeit in
ren Daten herstellt, die im Wirtschaftsbereich des Auftraggebers liegen. Werbemittel, die auf- Rechnung gestellt werden.
grund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung gekennzeichnet. Der Auftraggeber hat die Werbemittel mit Beginn der Online-Präsentation auf ihre Ver-
tragsgemäßheit zu überprüfen und MORE alle etwaigen Mängel unverzüglich unter genauer
ABLEHNUNG VON AUFTRÄGEN Bezeichnung der Beanstandung anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die rechtzeitige
03. MORE behält sich vor, Onlinewerbeaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder aus und formgerechte Anzeige eines Mangels, so gilt die Präsentation des Werbemittels als ge-
technischen Gründen abzulehnen, wenn die betreffende Anzeige gegen Gesetze, behördliche nehmigt.
Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder ihre Veröffentlichung für MORE unzumut-
bar ist. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber, nachdem MORE den Ableh- PLATZIERUNG DER ANZEIGE
nungsgrund erkannt hat, unverzüglich unter Nennung der Gründe für die Ablehnung eines 08. Die Platzierung der Anzeige liegt im billigen Ermessen von MORE, die die angemessenen
Werbemittels mitgeteilt. Der Auftraggeber kann aus einer solchen Zurückweisung eines Wer- Interessen des Auftraggebers weitestgehend berücksichtigen wird. Für die Platzierung von
bemittels gegenüber MORE und den Sendern keine Schadensersatzansprüche geltend machen. Werbemitteln kommen ausschließlich die Formate infrage, die in der jeweils gültigen Preis-
liste ausgewiesen sind.
VERÖFFENTLICHUNG
04. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung zum nächstmöglichen Termin bestimmt. Ist ERSATZANSPRÜCHE DES AUFTRAGGEBERS
im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist 09. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlicher, unrichtiger oder unvollstän-
der Auftrag bis Ende des Kalenderjahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln. diger Veröffentlichung einer mangelfreien Anzeige Anspruch auf eine einwandfreie Ersatz-
anzeige, aber nur in dem Umfang, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Ist
RÜCKTRITTSERSUCHEN eine Ersatzanzeige im Hinblick auf den Inhalt der Anzeige nicht möglich oder lässt MORE
05. Der Auftraggeber kann nur mit Zustimmung von MORE vom Vertrag zurücktreten. Das eine ihr für die Ersatzanzeige gestellte angemessene Nachfrist verstreichen oder ist die
Rücktrittsersuchen muss schriftlich an MORE gerichtet werden und spätestens 4 Wochen vor Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber in dem vorgenannten Um-
der vorgesehenen Veröffentlichung bei MORE eingehen. Ein Anspruch auf Zustimmung zum fang Anspruch auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Vertrages.
Rücktritt entsteht auch bei Einhaltung der Frist nicht.AGB für Online-Werbung
HAFTUNG DURCH MORE TARIFÄNDERUNGEN
10. 1. MORE haftet für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflich- 14. Tarifänderungen werden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten dem Auftraggeber be-
ten, nur, wenn und soweit MORE, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten kannt gegeben. Der Auftraggeber kann in diesem Fall zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des
oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall neuen Tarifs vom Vertrag zurücktreten. Er hat dies jedoch innerhalb von 14 Tagen nach
der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet MORE für jedes schuldhafte Verhalten Bekanntgabe der Tarifänderung schriftlich gegenüber MORE zu erklären.
ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Ei-
ne wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, die sich aus der Natur des Vertrages ergibt RECHTEGEWÄHRLEISTUNG
und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist. Außer bei Vor- 15. 1. Mit Erteilung des Auftrags bestätigt der Auftraggeber ausdrücklich, dass er sämtliche
satz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonsti- Urheber-, Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte an den Werbemitteln innehat, die
ger Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von MORE der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss zur Online-Vermarktung erforderlich sind. Er verpflichtet sich, MORE die für eine etwaige
vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden begrenzt. Eine Haftung für den Ersatz mit- Abrechnung mit der GEMA notwendigen Angaben mitzuteilen.
telbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder gro- 2. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit
ber Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfül- der von ihm zur Verfügung gestellten Werbemittel und weiteren Unterlagen und stellt MORE
lungsgehilfen von MORE. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen und die Sender von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Nutzung und Online-Schaltung
gelten nicht im Rahmen der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch MORE und für der Werbemittel geltend gemacht werden. Die Freistellung erstreckt sich auch auf die bei der
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall notwendigen Rechteverteidigung gegenüber Dritten entstehenden Kosten. Der Auftraggeber
zwingender gesetzlicher Regelungen. 2. Ein von MORE zu vertretender Fehler oder Mangel ist verpflichtet, MORE nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechte-
in der Darstellung der Werbemittel liegt nicht vor bei verteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
• Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- oder -hardware; 3. Mit Erteilung des Auftrags überträgt der Auftraggeber an MORE alle für die Nutzung des
• Störungen der Kommunikationsnetze anderer Betreiber; Werbemittels in Online-Medien erforderlichen Nutzungs-, Verwertungs- und Leistungsschutz-
• Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten; rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglich-
•u nvollständigen oder nicht aktualisierten Angeboten auf Proxyservern (Zwischen- machung, Übertragung, Sendung, Abänderung, Speicherung und Datenbanknutzung, ohne
speichern) kommerzieller und nicht kommerzieller Provider und Online-Dienste; jede räumliche, inhaltliche oder zeitliche Beschränkung.
• Ausfall eines Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert)
innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNG
16. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn
AUFBEWAHRUNGSPFLICHT seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von MORE anerkannt
11. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen endet für MORE nach der Übernahme in eige- sind.
ne EDV-Systeme. Unterlagen, die nicht Eigentum von MORE sind, werden auf Gefahr des Auf-
traggebers verwahrt und versandt. MORE ist nicht verpflichtet, Werbemittel länger als einen GERICHTSSTAND
Monat nach Ende des Schaltzeitraums aufzubewahren. Wenn Werbemittel nicht oder falsch 17. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ist der Gerichtsstand Hamburg. Es gilt das Recht
übermittelt werden, bleibt der Anspruch von MORE auf Zahlung der Vergütung unberührt. der Bundesrepublik Deutschland.
VORLEISTUNGSPFLICHT DATENSCHUTZ
12. Ist Vorleistungspflicht des Auftraggebers vereinbart und kommt der Auftraggeber dieser 18. Der Auftraggeber wird gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen,
Pflicht nicht nach, ist MORE berechtigt, die Veröffentlichung zu unterlassen, ohne dass dem dass Kundendaten von MORE gespeichert werden.
Auftraggeber ein Ersatzanspruch zusteht. Das Entgelt für die vorgesehene Veröffentlichung
ist vom Auftraggeber zu zahlen. SCHLUSSBESTIMMUNG
19. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden,
ZAHLUNGSMODALITÄTEN, ZAHLUNGSVERZUG, KÜNDIGUNG bleibt deren Wirksamkeit im Übrigen davon unberührt.
13. 1. Die Rechnungssumme ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum an MORE zu
zahlen. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die gesetzlichen Verzugszinsen sowie
die Einziehungskosten berechnet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren
Verzugsschadens vorbehalten. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit
des Auftraggebers (bei Zahlungsverzug, bei mangelnder Kreditwürdigkeit, bei Aufnahme in
ein Schuldnerverzeichnis sowie bei Bestätigung der Zahlungsunfähigkeit von dritter Seite)
ist MORE berechtigt, auch während der Laufzeit eines Onlinewerbevertrages die Veröffent-
lichung weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel
von der Vorauszahlung des Betrages für den gesamten Onlinewerbevertrag abhängig zu
machen. Durch die Rückstellung der Veröffentlichung entsteht dem Auftraggeber kein Er-
satzanspruch. MORE wird den ihr durch die Rückstellung entstehenden Schaden dem Auf-
traggeber in Rechnung stellen. 2. Nach vorheriger erfolgloser schriftlicher Mahnung zur
Zahlung mit angemessener Frist ist MORE berechtigt, einen auf Dauer angelegten Online-
werbevertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
AGB für Online-
WerbungMORE Marketing Organisation und Radioentwicklungs GmbH & Co. KG
Vermarktung für Radio Hamburg und HAMBURG ZWEI
Spitalerstraße 10/Semperhaus A | 20095 Hamburg
Postfach 10 03 68 | 20002 Hamburg
Tel.: 040/82 22 78-428 | Fax: 040/82 22 78-455
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