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Herzlich willkommen bei more Marketing
			                   Wir sind Ihre Nr. 1 für Radiowerbung in Hamburg!

Hinter more Marketing steht die 1999 gegründete MORE Marketing Organisation und Radioentwick-
lungs GmbH & Co. KG. Als Dienstleistungsgesellschaft übernehmen wir für Radio Hamburg und
HAMBURG ZWEI alle zentralen Aufgaben und Services.

                  „Wir arbeiten für den Erfolg Ihrer Werbebotschaft. Ob übers Radio mit leistungsstarken Kampagnen,
                  mit erfolgreichen Online-Werbemitteln oder crossmedialen Gesamtkonzepten. Die Unterstützung Ihrer
                  Marketingziele mit kompetenter Beratung und verlässlicher Betreuung hat bei uns Priorität. Wir freuen
                  uns, Ihre Kommunikation 2019 zu unterstützen!“
Patrick Bernstein
Geschäftsführer
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Sendegebiete

                                                                                         Fehmarn

                                                                            Herzogtum
                                                                             Lauenburg

           Radio Hamburg                HAMBURG ZWEI
           und HAMBURG KOMBI                                    Rotenburg
                                                                 (Wümme)
        Sender Hamburg-Moorfleet     Sender Hamburg-City
        Frequenz: UKW 103.6 MHz      Frequenz: UKW 95.0 MHz
        Sendeleistung: 80 kW         Sendeleistung: 100 W

        Sender Hamburg-City          Sender Hamburg-Bergedorf
        Frequenz: UKW 104.0 MHz      Frequenz: UKW 88.1 MHz
        Sendeleistung: 160 W         Sendeleistung: 100 W

        Sender Otterndorf/Cuxhaven   Sender Ahrensburg
        Frequenz: UKW 88.5 MHz       Frequenz: UKW 105.8 MHz
        Sendeleistung: 2 kW          Sendeleistung: 500 W

Sendegebiete
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Radio Hamburg Preisliste 2019
 Einschaltzeiten                  Montag–Freitag                                 Samstag                                           Sonntag
                         1 Sek.   15 Sek.   20 Sek.   30 Sek.    1 Sek.     15 Sek.      20 Sek.     30 Sek.       1 Sek.     15 Sek.     20 Sek.      30 Sek.

        0–5 Uhr          3,00 €    45,00      60,00     90,00    3,00 €      45,00        60,00       90,00       3,00 €       45,00        60,00       90,00

        5–6 Uhr         15,00 €   225,00     300,00    450,00    9,00 €     135,00       180,00      270,00       6,00 €       90,00      120,00       180,00

        6–7 Uhr         42,00 €   630,00    840,00    1260,00   10,00 €     150,00       200,00      300,00       7,00 €      105,00      140,00       210,00

        7–8 Uhr         62,00 €   930,00    1240,00   1860,00   26,00 €     390,00       520,00      780,00       7,00 €      105,00      140,00       210,00

        8–9 Uhr         51,00 €   765,00    1020,00   1530,00   40,00 €     600,00       800,00     1200,00      15,00 €      225,00      300,00       450,00

        9–10 Uhr        37,00 €   555,00     740,00   1110,00   65,00 €     975,00     1300,00      1950,00      23,00 €      345,00      460,00       690,00

       10–11 Uhr        26,00 €   390,00     520,00    780,00   62,00 €     930,00     1240,00      1860,00      23,00 €      345,00      460,00       690,00

       11–12 Uhr        22,00 €   330,00    440,00     660,00   58,00 €     870,00      1160,00     1740,00      23,00 €      345,00      460,00       690,00

       12–13 Uhr        22,00 €   330,00    440,00     660,00   47,00 €     705,00       940,00     1410,00      23,00 €      345,00      460,00       690,00

       13–14 Uhr        22,00 €   330,00    440,00     660,00   29,00 €     435,00       580,00      870,00      19,00 €      285,00      380,00       570,00

       14–15 Uhr        22,00 €   330,00    440,00     660,00   20,00 €     300,00       400,00      600,00      15,00 €      225,00      300,00       450,00

       15–16 Uhr        23,00 €   345,00     460,00    690,00   19,00 €     285,00       380,00      570,00      15,00 €      225,00      300,00       450,00

       16–17 Uhr        30,00 €   450,00     600,00    900,00   10,00 €     150,00       200,00      300,00      15,00 €      225,00      300,00       450,00

       17–18 Uhr        25,00 €   375,00     500,00    750,00   10,00 €     150,00       200,00      300,00       7,00 €      105,00      140,00       210,00

       18–19 Uhr        23,00 €   345,00     460,00    690,00   10,00 €     150,00       200,00      300,00       7,00 €      105,00      140,00       210,00

       19–20 Uhr        11,00 €   165,00     220,00    330,00    6,00 €      90,00       120,00      180,00       4,00 €       60,00        80,00      120,00

       20–21 Uhr         5,00 €    75,00     100,00    150,00    6,00 €      90,00       120,00      180,00       3,00 €       45,00        60,00       90,00

       21–22 Uhr         5,00 €    75,00     100,00    150,00    4,00 €      60,00        80,00      120,00       3,00 €       45,00        60,00       90,00

       22–23 Uhr         3,00 €    45,00      60,00     90,00    3,00 €      45,00        60,00       90,00       3,00 €       45,00        60,00       90,00

      23–24 Uhr          3,00 €    45,00      60,00     90,00    3,00 €      45,00        60,00       90,00       3,00 €       45,00        60,00       90,00
 Durchschnittspreise:
        6–18 Uhr        32,00 €   480,00    640,00     960,00   33,00 €     495,00       660,00      990,00      16,00 €      240,00      320,00       480,00

                                                                 Radio Hamburg Preisliste Nr. 33 vom 01.01.2019 (Preise sind in Euro, AE-fähig und zzgl. ges. MwSt.)

          Radio Hamburg Preise 2019
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Radio Hamburg Mediadaten

Was Radio Hamburg täglich leistet
Die Reichweiten im Tagesverlauf (Hörer in Tausend)
                                               287

                                                         256

                                     221
                                                                   207                                                                                                                                              207
                                                                                                       195    192        197        193
                                                                                            189
                                                                          183    183

                                                                                                                                           146
                                                                                                                                                      137

                           119

                                                                                                                                                                 81

                                                                                                                                                                           35
                                                                                                                                                                                     28
                                                                                                                                                                                               23
                                                                                                                                                                                                         9

         Stunde:      5          6         7         8         9         10     11     12         13         14     15         16         17     18         19        20        21        22        23       24   6–18 Uhr
Quelle: ma 2018 Audio II                                                                                                                                                                                           Mo.–Fr.
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Die Radio Hamburg Hörerstruktur
Wer leiht Radio Hamburg sein Ohr? Alterstruktur in %

  Gesamt                                                                            Radio Hamburg
                                     7,0        14 – 19 Jahre   6,8

                             14,0               20 – 29 Jahre                           18,6

                             14,1               30 – 39 Jahre                             19,3

                         16,1                   40 – 49 Jahre                             19,3

                      18,2                      50 – 59 Jahre                                   21,3

   30,7                                          ab 60 Jahre                 14,8

                                                                      Quelle: ma 2018 Audio II, HpT, Gebiet: Gesamt

          Radio Hamburg Mediadaten
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HAMBURG ZWEI Preisliste 2019
 Einschaltzeiten                 Montag–Freitag                                Samstag                                           Sonntag
                        1 Sek.   15 Sek.   20 Sek.   30 Sek.    1 Sek.     15 Sek.     20 Sek.      30 Sek.      1 Sek.     15 Sek.      20 Sek.     30 Sek.

         0–5 Uhr        1,00 €    15,00     20,00     30,00     1,00 €      15,00        20,00       30,00       1,00 €       15,00       20,00       30,00

         5–6 Uhr        3,00 €    45,00     60,00     90,00     2,00 €      30,00       40,00        60,00       1,00 €       15,00       20,00       30,00

         6–7 Uhr        3,00 €    45,00     60,00     90,00     4,50 €      67,50        90,00      135,00       1,00 €       15,00       20,00       30,00

         7–8 Uhr        8,10 €   121,50    162,00    243,00     7,00 €     105,00      140,00       210,00       1,00 €       15,00       20,00       30,00

         8–9 Uhr        6,00 €    90,00    120,00    180,00     7,00 €     105,00      140,00       210,00      4,50 €        67,50       90,00      135,00

        9–10 Uhr        3,00 €    45,00     60,00     90,00     8,50 €     127,50      170,00       255,00      5,00 €        75,00      100,00      150,00

       10–11 Uhr        3,00 €    45,00     60,00     90,00    10,00 €     150,00      200,00       300,00      5,00 €        75,00      100,00      150,00

       11–12 Uhr        2,50 €    37,50     50,00     75,00    11,50 €     172,50      230,00       345,00      5,00 €        75,00      100,00      150,00

       12–13 Uhr        2,00 €    30,00     40,00     60,00     9,50 €     142,50      190,00       285,00      5,60 €       84,00       112,00      168,00

       13–14 Uhr        1,70 €    25,50     34,00     51,00     6,50 €      97,50      130,00       195,00      2,50 €        37,50       50,00       75,00

       14–15 Uhr        2,00 €    30,00     40,00     60,00     2,00 €      30,00       40,00        60,00      2,50 €        37,50       50,00       75,00

       15–16 Uhr        2,30 €    34,50     46,00     69,00     1,50 €      22,50       30,00        45,00      2,50 €        37,50       50,00       75,00

       16–17 Uhr        3,20 €    48,00     64,00     96,00     2,00 €      30,00       40,00        60,00      2,50 €        37,50       50,00       75,00

       17–18 Uhr        2,80 €    42,00     56,00     84,00     2,00 €      30,00       40,00        60,00      2,50 €        37,50       50,00       75,00

       18–19 Uhr        2,80 €    42,00     56,00     84,00     2,50 €      37,50       50,00        75,00       1,00 €       15,00       20,00       30,00

       19–20 Uhr        1,00 €    15,00     20,00     30,00     2,00 €      30,00       40,00        60,00       1,00 €       15,00       20,00       30,00

       20–21 Uhr        1,00 €    15,00     20,00     30,00     1,00 €      15,00       20,00        30,00       1,00 €       15,00       20,00       30,00

       21–22 Uhr        1,00 €    15,00     20,00     30,00     1,00 €      15,00       20,00        30,00       1,00 €       15,00       20,00       30,00

       22–23 Uhr        1,00 €    15,00     20,00     30,00     1,00 €      15,00       20,00        30,00       1,00 €       15,00       20,00       30,00

       23–24 Uhr        1,00 €    15,00     20,00     30,00     1,00 €      15,00       20,00        30,00      1,00 €        15,00       20,00       30,00

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                                                               HAMBURG ZWEI Preisliste Nr. 6 vom 01.01.2019 (Preise sind in Euro, AE-fähig und zzgl. ges. MwSt.)

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                                                          24

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                                                                                                                     20
                                                                                                 19                                      19

                                                                                                                                                             17
                                        16                         16                                      16                                      16
                               15

                                                                                                                                                                       5

                                                                                                                                                                                2                          2
                                                                                                                                                                                         1        1

            Stunde:        5        6        7        8        9        10        11        12        13        14        15        16        17        18        19       20       21       22       23       24   6–18 Uhr
Quelle: ma 2018 Audio II                                                                                                                                                                                             Mo.–Fr.
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                         14,0                 20 – 29 Jahre           17,5

                         14,0                 30 – 39 Jahre   12,6

                     16,0                     40 – 49 Jahre                                 28,7

                  18,0                        50 – 59 Jahre                  21,0

   31,0                                         ab 60 Jahre            18,2

                                                                     Quelle: ma 2018 Audio II, HpT, Gebiet: Gesamt

                                  HAMBURG ZWEI Mediadaten
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Reichweiten in Tausend
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 881

                 806
                                                                                                                 Nielsen Ballungsraum Hamburg ab 14 Jahre

                                                                                                                Nielsen Ballungsraum Hamburg 14–49 Jahre

        577
                        534

                                                                                        406

                                                348

                                                            257
                                                      216                                     211                                              217
                                                                  204
                                                                                                         186
                                                                        156                                                                            164
                                 136                                                                             142        145
                                                                                                                                    100
                                           83
                                                                              51

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                                                                                                    Quelle: ma 2018 Audio II / Hörer pro Tag Mo.–Fr., 6–18 Uhr

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Die Reichweiten im Tagesverlauf (Bruttokontakte in Tausend)

                                               318

                                                         279

                                     237
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                                                                                                                162
                                                                                                                      154
                           135

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                                                                                                                                 37
                                                                                                                                      29   24
                                                                                                                                                 11

         Stunde:      5          6         7         8     9     10    11    12    13    14    15   16    17    18    19    20   21   22   23   24    6–18 Uhr
                                                                                                                                                       Mo.–Fr.
Quelle: ma 2018 Audio II
HAMBURG KOMBI Preisliste 2019
Einschaltzeiten                  Montag–Freitag                                  Samstag                                           Sonntag
                        1 Sek.   15 Sek.   20 Sek.   30 Sek.     1 Sek.     15 Sek.      20 Sek.     30 Sek.       1 Sek.     15 Sek.     20 Sek.      30 Sek.

       0–5 Uhr          3,50 €    52,50      70,00    105,00     3,50 €       52,50       70,00      105,00       3,30 €        49,50       66,00       99,00

       5–6 Uhr         16,00 €   240,00     320,00   480,00      9,50 €     142,50       190,00      285,00       6,30 €       94,50       126,00      189,00

       6–7 Uhr         42,50 €   637,50     850,00   1275,00    11,00 €      165,00      220,00      330,00       7,30 €      109,50       146,00      219,00

       7–8 Uhr         66,00 €   990,00    1320,00   1980,00   28,50 €       427,50      570,00      855,00       7,30 €      109,50       146,00      219,00

       8–9 Uhr         54,00 €   810,00    1080,00   1620,00   43,50 €      652,50       870,00     1305,00      16,50 €      247,50      330,00       495,00

       9–10 Uhr        37,50 €   562,50     750,00   1125,00    67,00 €    1005,00      1340,00     2010,00      24,50 €      367,50       490,00      735,00

      10–11 Uhr        26,50 €   397,50     530,00    795,00   66,50 €       997,50     1330,00     1995,00      24,50 €      367,50       490,00      735,00

      11–12 Uhr        22,50 €   337,50     450,00    675,00    61,50 €     922,50      1230,00     1845,00      24,20 €      363,00      484,00       726,00

      12–13 Uhr        22,50 €   337,50     450,00    675,00   50,00 €      750,00      1000,00     1500,00      24,20 €      363,00      484,00       726,00

      13–14 Uhr        22,50 €   337,50     450,00    675,00   31,00 €      465,00       620,00      930,00      20,00 €      300,00      400,00       600,00

      14–15 Uhr        22,50 €   337,50     450,00    675,00   20,50 €       307,50      410,00      615,00      16,00 €      240,00      320,00       480,00

      15–16 Uhr        23,50 €   352,50     470,00    705,00    19,50 €     292,50       390,00      585,00      16,00 €      240,00      320,00       480,00

      16–17 Uhr        30,50 €   457,50     610,00    915,00   10,50 €       157,50      210,00      315,00      16,00 €      240,00      320,00       480,00

      17–18 Uhr        25,50 €   382,50     510,00    765,00   10,50 €       157,50      210,00      315,00       7,50 €      112,50       150,00      225,00

      18–19 Uhr        23,50 €   352,50     470,00    705,00   10,50 €       157,50      210,00      315,00       7,50 €      112,50       150,00      225,00

      19–20 Uhr        11,50 €   172,50     230,00   345,00      6,50 €       97,50      130,00      195,00       4,50 €        67,50       90,00      135,00

     20–21 Uhr          5,50 €    82,50     110,00    165,00     6,50 €       97,50      130,00      195,00       3,30 €        49,50       66,00       99,00

      21–22 Uhr         5,50 €    82,50     110,00    165,00     4,50 €       67,50       90,00      135,00       3,30 €        49,50       66,00       99,00

      22–23 Uhr         3,50 €    52,50      70,00    105,00     3,50 €       52,50       70,00      105,00       3,30 €        49,50       66,00       99,00

     23–24 Uhr          3,50 €    52,50      70,00    105,00     3,50 €       52,50       70,00      105,00       3,30 €        49,50       66,00       99,00
Durchschnittspreise:
      6–18 Uhr         33,00 €   495,00     660,00   990,00    35,00 €      525,00       700,00     1050,00      17,00 €      255,00      340,00       510,00
                                                               HAMBURG KOMBI Preisliste Nr. 13 vom 01.01.2019 (Preise sind in Euro, AE-fähig und zzgl. ges. MwSt.)

                                                                                      HAMBURG KOMBI
                                                                                        Preise 2019
Was wir bieten

Was wir bieten
ON AIR                                                            ONLINE

Reichweitenstark, schnell und unkompliziert! Dies sind nur        Only the sky is the limit! Der modernen Display-Werbung sind

3 Attribute, für die wir stehen. Ob Sie Ihre Dienstleistungen     kaum Grenzen gesetzt. Generieren Sie effektive Mehrfachkon-

anbieten wollen oder den klangvollen Namen Ihres Unterneh-        takte durch klassische Werbeformen wie Wallpaper oder Bill-

mens aufmerksamkeitsstark kommunizieren möchten:                  board oder innovative Kombinationen aus On Air und Online!

                                                                  Nutzen Sie interaktive Kommunikationskanäle, um eine online-

Ihr Bedürfnis ist unser Antrieb! Wir realisieren Ihre Werbebot-   affine Mediennutzerschaft anzusprechen und nachhaltig zu

schaft, die über unterschiedliche Kanäle ihr Ziel erreicht. Ob    erreichen!

Sponsorings, Veranstaltungshinweise, eine komplett belegte

Sendeschiene oder kundenindividuell entwickelte Gewinnspiele:     Erhöhen Sie die Wirkung einer Funkkampagne durch effektive

Medium und Botschaft sind aufeinander abgestimmt. So wird         Online-Maßnahmen, und steigern Sie so ganz gezielt den

eine leistungsstarke Kommunikation gewährleistet. Nutzen Sie      ­W iedererkennungswert Ihrer Kampagne. Setzen Sie sich Ihr

unser Informationsangebot unter www.more-marketing.de.            Ziel – wir gehen mit Ihnen den Weg dorthin.
Was wir bieten
RADIO HAMBURG CLUB

Unser CLUB ist Ihr Nutzen! Sie möchten, dass Ihre Werbebot-      über 190.000 Mitglieder online und durch E-Mail-Marketing zu

schaft größtmöglichen Erfolg aufweist? Dann ran an unsere        erreichen. Die Resonanz spricht für sich. Vielseitige Kommunika-

Stammhörerschaft!   Einer   der   erfolgreichsten   Radioclubs   tion, eines unserer unternehmenseigenen Credos, das hier

Deutschlands bietet Ihnen die Möglichkeit, jedes unserer         besonders stark zur Geltung kommt.

                                                                                          Was wir bieten
Auftrags-
                                                                                                                            abwicklung

Auftragsabwicklung
AUFTRAGSANNAHME                                                                          ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Werbefunkaufträge und Sendeunterlagen müssen spätestens 3 Werk­tage vor dem              Die Werbespots werden jeweils am Ende eines Monats für den gesamten Monat
ersten Ausstrahlungstermin eingegangen sein. Ab­
                                               w eichungen bedürfen einer                in Rechnung gestellt. Diese ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum
besonderen Vereinbarung.                                                                 fällig. Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit einer Rechnung
                                                                                         oder Sammelrechnung hat der Auftraggeber spätestens innerhalb eines Monats
SPOTLÄNGE                                                                                nach deren Zugang schriftlich geltend zu machen. Verlangt der Auftraggeber nach
Mindestspotlänge: 10 Sekunden. Bei Tandem- oder Tridemspots: Der Reminderspot            Fristablauf eine Berichtigung der Rechnung, so obliegt ihm der Beweis, dass und
muss mindestens 5 Sekunden lang sein.                                                    inwiefern die Rechnung unrichtig ist.

SENDEUNTERLAGEN                                                                          AGENTURPROVISIONEN
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die rechtzeitige Lieferung der Ton­t räger und   Werbeagenturen oder Werbungsmittler erhalten, sofern sie ihren Auftraggeber
Texte. Es werden benötigt: CD (Compact Disc) bzw. MP3-File per E-Mail (44 kHz) an        werblich beraten und eine entsprechende Dienstleistung nachweisen können, eine
dispo@more-marketing.de, Ein­s chaltplan, Angaben über Spotlängen, den Kunden und        Agentur vergütung in Höhe von 15 % auf die Nettorechnungsbeträge, wenn die
das Produkt sowie die GEMA-Angaben (Titel, Komponist, ­P roduzent, Musikdauer). Die      Werbeagenturen oder Werbungsmittler auch Rechnungsempfänger sind. MORE ist
Motivbezeichnungen der Tonträger und der Einschaltpläne müssen übereinstimmen.           berechtigt, die Gewährung der Agentur vergütung von der Vorlage eines schriftlichen
Von den Texten muss ein Manuskript mitgeliefert werden. Werden keine GEMA-               Agenturnachweises (Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung) abhängig
Angaben gemacht, geht MORE davon aus, dass der Spot keine GEMA-pflichtige Musik          zu machen.
enthält. Nachträgliche Änderungen des Ausstrahlungsmotivs oder Umbuchungen
durch den Auftraggeber bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von
MORE. Sendeunterlagen werden erbeten an: MORE Marketing Organisation und
Radio­e ntwicklungs GmbH & Co. KG, Disposition, Spitalerstraße 10 / Semperhaus A,
20095 Hamburg.

ABRECHNUNG
Die Abrechnung erfolgt auf der Basis der effektiv ausgestrahlten Sende­s ekunden.
Die Einschaltpreise hierfür werden zeitanteilig berechnet. Alle Preise zuzüglich
gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Zur richtigen Zeit am richtigen Ohr
     more Marketing bietet Ihnen Unterstützung in jeder Phase Ihrer Werbekampagne. Egal ob die Ausarbeitung der
     zielgenauen Mediaplanung oder Erstellung eines kreativen und wirksamen Werbespots. more Marketing hat für jeden
     Bereich die passenden Experten, die Sie gerne unterstützen.

     Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen!

     Tel.: 		        040/82 22 78-428
     Mail: 		        kontakt@more-marketing.de
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Online                                                                                             Kontakt
AGB

AGB                                                                                         des Auftraggebers im Interesse des Auftraggebers, ist das vereinbarte Entgelt für die
                                                                                            vorgesehene Sendezeit zu zahlen, es sei denn, MORE hat die Sendezeit anderweitig ver-
                                                                                            geben können.
Radio Hamburg GmbH & Co. KG und Radio 95.0 GmbH & Co. KG haben MORE Marketing
Organisation und Radioentwicklungs GmbH & Co. KG, Spitalerstraße 10 / Semperhaus A,         MITWIRKUNGSPFLICHT DES AUFTRAGGEBERS
20095 Hamburg, mit der Vermarktung (Beratung, Verkauf) von Werbezeiten und Son-             04. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Unterlagen für die Werbesendungen spätes-
derwerbeformen im eigenen Namen für Rechnung von Radio Hamburg GmbH & Co. KG                tens bis Ablauf der in der jeweils gültigen Preisliste unter Auftragsabwicklung
bzw. Radio 95.0 GmbH & Co. KG beauftragt.                                                   bestimm­ten Frist zu liefern. Mit Auftragserteilung garantiert der Auftraggeber, dass er
                                                                                            über sämtliche zur Verwertung des Sendematerials im Rundfunk und, soweit erforder-
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN                                                             lich, im Internet unter Einschluss des Rechtes zur öffentlichen Zugänglichmachung
                                                                                            notwendigen Urheber-, Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte verfügen
GELTUNGSBEREICH, ALLGEMEINES                                                                kann und MORE diese Rechte in dem Umfang, der für die Durchführung des Auftrages
Für die Verträge zwischen MORE Marketing Organisation und Radio­entwicklungs GmbH &         erforderlich ist, überträgt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Abrechnung mit
Co. KG (nachstehend MORE genannt) und ihren Werbung treibenden Vertrags­partnern über       der GEMA notwendigen Angaben mitzuteilen. Der Auftraggeber trägt allein die Verant-
die Ausstrahlung von Werbespots gelten die folgenden allgemeinen Geschäfts­bedingungen      wortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm zur Verfügung
ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen allgemeinen Geschäfts­bedingungen ab-      gestellten Unterlagen und stellt MORE von allen Ansprüchen seitens Dritter, insbeson-
weichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, MORE           dere auch wettbewerbs- und urheberrechtlicher Art, frei, die im Zusammenhang mit
hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Diese allgemeinen Geschäfts-     der Sendung seiner Werbespots geltend gemacht werden. Dieses gilt auch für die
bedingungen gelten auch dann, wenn MORE den Auftrag in Kenntnis entgegen­stehender          Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers vorbehaltlos ausführt. Diese allge-
meinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte, auch wenn nicht           STORNOFRISTEN
nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wird, sofern sie nur   05. Der Werbefunkvertrag ist für den Auftraggeber verbindlich. Eine Aufhebung oder vor-
dem Vertragspartner bei einem vorherigen Geschäft zugegangen sind.                          zeitige Beendigung erfordert deshalb die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von
                                                                                            MORE. In der Entscheidung über die Zustimmung ist MORE frei. Auf jeden Fall ist für eine
AUFTRAG                                                                                     Zustimmung von MORE Voraussetzung, dass die Bitte des Auftraggebers spätestens
01. Ein Werbefunkauftrag ist das Angebot an MORE zum Abschluss eines Vertrags über          4 Wochen vor der vorgesehenen Ausstrah­lung (bzw. 8 Wochen bei Sonderwerbeformen)
die Sendung eines oder mehrerer Werbespots eines Werbungtreibenden (Auftrag­gebers).        schriftlich bei MORE vorliegt.
Der Werbefunkvertrag ist der Vertrag über die Sendung von Werbespots. Die Werbespots
sind, auch wenn im Rahmen eines Werbefunkvertrags das Recht zum Abruf einzelner             AUFBEWAHRUNG VON UNTERLAGEN
Spots eingeräumt worden ist, zur Sendung innerhalb des Kalenderjahres abzurufen, so-        06. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen endet für MORE nach der Umspielung.
fern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.                                       Manuskripte und Tonträger, die nicht Eigentum von MORE sind, werden auf Gefahr des
                                                                                            Auftrag­gebers ca. 4 Wochen verwahrt und anschließend vernichtet. Auf ausdrücklichen
NEBENABREDEN                                                                                Wunsch des Kunden werden die Unterlagen zurückgeschickt.
02. Der Werbefunkvertrag kommt durch Annahme von MORE in Schrift- oder Textform
zustande. Nebenabreden und Auftragsänderungen werden erst durch Bestätigung durch           AUSSTRAHLUNG
MORE in Schrift- oder Textform verbindlich. Der Vertrag gilt mit dem von MORE bestä-        07. Die vereinbarte Sendezeit wird nach Möglichkeit eingehalten, doch kann keine Gewähr
tigten Inhalt, sollte dieser vom Auftrag nicht über das Branchenübliche abweichen, wenn     für die Sendung an bestimmten Tagen zu bestimmten Stunden und in bestimmter Reihen-
der Auftraggeber dem Vertragsinhalt nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt             folge gegeben werden – es sei denn, dies wäre erklärtermaßen ausschließlich und
schriftlich oder in Textform widerspricht.                                                  schriftlich verlangt und von MORE schriftlich bestätigt worden. Fällt ein Termin aus
                                                                                            programmtechnischen Gründen, wegen technischer Störung, Betriebsunterbrechung,
AUSNAHMEN                                                                                   höherer Gewalt oder vom Sender nicht zu vertretender Umstände aus, so wird die Werbe-
03. MORE behält sich vor, die Ausstrahlung von Werbespots im Rahmen der Durchfüh-           sendung nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt. Hiervon wird der Auf-
rung von Werbefunkverträgen wegen ihrer Herkunft, ihres Inha­lts, ihrer Form, häufiger      traggeber in Kenntnis gesetzt, es sei denn, es handelt sich lediglich um eine zeitliche Ver-
Wiederholungen oder ihrer technischen Qualität nach einheitlichen, sachlich                 schiebung innerhalb derselben Preisgruppe. Bei Ausfall eines Teils der Sender, über die
gerechtfertig­ten Grundsätzen abzulehnen. Das Gleiche gilt, wenn ihr Inhalt gegen Ge-       das Programm aus­gestrahlt wird, insbesondere der Kabelsender, hat MORE einen ent-
setze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder ihre Ausstrahlung für den Sender          sprechenden Anteil des vom Auftraggeber gezahlten Entgeltes erst zu erstatten, wenn
unzumutbar ist. Unterlässt MORE die vereinbarte Ausstrahlung eines oder mehrerer            die technische Reichweite der Ausstrahlung mindestens um 10 % geringer war als üblich.
Werbespots und liegt dies mit Rücksicht auf den wirklichen oder mutmaßlichen Willen         Hierüber hinausgehende Ansprüche kann der Auftraggeber nicht geltend machen.
AGB
MINDERUNG/RÜCKTRITT                                                                                ZAHLUNGSVERZUG, STUNDUNG, ZINSEN, KÜNDIGUNG
08. MORE gewährleistet die ordnungsgemäße Ausführung der Werbefunk­aufträge, insbe-                13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen zu einem Zinssatz von 8 Prozent-
sondere die sorgfältige Ausstrahlung. Bei nicht ordnungs­gemäßer Ausstrahlung, die den             punkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) p. a. oder, sofern höher, bankübliche
Zweck der Werbesendung nicht nur unerheblich beeinträchtigt, hat der Auftraggeber nach             Verzugs­ zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Bei Kenntniserlangung nach
Wahl von MORE Anspruch auf Zahlungs­­­minderung oder eine einwandfreie Ersatzausstrah-             Vertrags­s chluss von begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers
lung, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Werbe­sendung ­beeinträchtigt wurde.            (bei Z
                                                                                                        ­ ahlungsverzug, bei mangelnder Kreditwürdigkeit, bei Aufnahme in ein Schuldnerver-
Lässt MORE eine ihr hierfür gestellte an­gemessene Frist verstreichen oder ist die Werbe-          zeichnis sowie bei Bestätigung der Zahlungsunfähigkeit von dritter Seite) ist MORE berech-
sendung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber nur ein Recht auf Zahlungs­              tigt, auch während der Laufzeit eines Werbefunkvertrags das Erscheinen weiterer Werbe-
minderung oder Rücktritt vom Vertrag. Der Auftrag­geber hat den ausgestrahlten Werbespot           spots ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der
unverzüglich nach der ersten Ausstrahlung auf seine Vertragsgemäßheit hin zu über­­­­­­­­­prüfen   Vorauszahlung des B  ­ etrags für den gesamten Werbefunkvertrag abhängig zu machen.
und MORE alle offensichtlichen Mängel binnen 2 Wochen unter genauer Bezeichnung der Be-            Durch die Rückstellung der Ausstrahlung entsteht dem Auftraggeber kein Ersatzanspruch.
anstandungen anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die rechtzeitige und formgerechte             MORE wird den ihr durch die Rückstellung entstehenden Schaden dem Auftraggeber in
Anzeige, so e
            ­ ntfallen sämtliche Ansprüche auf Mängelhaftung.                                      Rechnung stellen. Nach vorheriger erfolgloser schriftlicher Mahnung zur Zahlung mit an-
                                                                                                   gemessener Frist ist MORE berechtigt, einen auf Dauer angelegten Werbefunkvertrag oh-
HAFTUNG DURCH MORE                                                                                 ne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
09. MORE haftet für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
nur, wenn und soweit MORE, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder              MÄNGELANSPRÜCHE
sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Soweit              14. Mängelansprüche, die nicht auf Schadensersatz gerichtet sind, verjähren in einem
MORE keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaf-             Jahr. ­Dies gilt nicht bei einer vorsätzlichen Pflichtverletzung oder bei einer Verletzung von
tung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden               Garantien. Die Mängelansprüche stehen nur dem Vertragspartner zu und sind nicht abtret-
begrenzt. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender           bar.
Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von MORE der Höhe nach auf
die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden begrenzt. In die-             PREISÄNDERUNGEN
sem Fall ist die Schadensersatzhaftung von MORE auf den bei Vertragsschluss vorherseh-             15. Änderungen der Preise (Tarifänderungen) werden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttre-
baren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine Haftung für den Ersatz mittel-           ten dem Auftraggeber eines bestehenden Werbefunkvertrags bekannt gegeben. Sofern die
barer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober            Preise zum Nachteil des Auftraggebers nicht unwesentlich erhöht werden, kann dieser
Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsge-         zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Tarifs vom Vertrag zurücktreten. Er hat dies
hilfen von MORE. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten                    jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Tarifänderung schriftlich gegenüber
nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch MORE und für Schäden aus                MORE zu erklären.
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender
gesetzlicher Regelungen.                                                                           AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNG
                                                                                                   16. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn
MANGELHAFTE VORGABEN                                                                               seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von MORE anerkannt
10. Wenn Werbesendungen nicht oder falsch zur Ausstrahlung kommen, weil MORE Unter­                sind.
lagen, Texte oder Sendekopien verspätet (siehe Auftragsabwicklung, dort Auftragsannah-
me), qualitativ mangelhaft oder falsch gekennzeichnet zugegangen sind, kann die verein-            RECHTEUMFANG BEI WERBEMITTELPRODUKTION (TRAILER, SPOTS ETC.)
barte Sendezeit in Rechnung gestellt werden. Für nicht in Schrift- oder Textform                   17. MORE räumt dem Auftraggeber die Rechte zur Nutzung von ihr produzierter Werbe­
durchgegebene Informationen liegt das Risiko für etwaige Übermittlungsfehler beim Auf-             mittel für 1 Jahr, beginnend mit der Erstsendung, zur Ausstrahlung über Radio Hamburg
traggeber.                                                                                         oder HAMBURG ZWEI, je nach Auswahl, ein. In der für die Werbemittelproduktion in Rech-
                                                                                                   nung gestellten Kostenpauschale gemäß Preisliste ist die Abgeltung dieser Rechte enthal-
VORLEISTUNG                                                                                        ten. Für die Nutzung der Werbemittel außerhalb der genannten Programme und/oder für
11. Ist Vorleistungspflicht des Auftraggebers vereinbart und kommt der Auftrag­geber die-          eine längere Laufzeit können die Rechte gegen eine zu verhandelnde zusätzliche Abgeltung
ser Pflicht nicht nach, ist MORE berechtigt, die Ausstrahlung des bzw. der Werbespots zu           erworben werden.
unterlassen, ohne dass dem Auftraggeber ein Ersatzanspruch zusteht. Das Entgelt für die
vorgesehene Sendezeit ist vom Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, MORE hat die Sende-             GERICHTSSTAND
zeit ­anderweitig vergeben können. MORE ist berechtigt, Vorkasse, insbesondere bei Kun-            18. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ist der Gerichtsstand Hamburg. Es gilt das Recht
den aus der Gastronomie, zu verlangen.                                                             der Bundesrepublik Deutschland.

PREISBASIS                                                                                         DATENSCHUTZ
12. Der Grundpreis ist die Vergütung für die Ausstrahlung der Werbesendung. Produk-                19. Der Auftraggeber wird gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass
tions- und sonstige Kosten werden gesondert berechnet.                                             Kundendaten von MORE gespeichert werden.

                                                                                                                                                                                                    AGB
AGB für Online-
                                                                                                                                                                                       Werbung

AGB für Online-Werbung                                                                           ANLIEFERUNG VON ANZEIGENUNTERLAGEN
                                                                                                 06. Für die rechtzeitige Anlieferung bzw. elektronische Übermittlung einwandfreier Anzei-
                                                                                                 genunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Aufträge müssen MORE 5 Werktage
Radio Hamburg GmbH & Co. KG und Radio 95.0 GmbH & Co. KG haben MORE Marketing                    vor Schaltungsbeginn vorliegen, elektronische Anzeigenunterlagen bis 3 Werktage vor
Organisation und Radioentwicklungs GmbH & Co. KG, Spitalerstraße 10/Semperhaus A,                Schaltungsbeginn. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Unterlagen fordert MORE
20095 Hamburg, mit der Vermarktung (Beratung, Verkauf) von Werbezeiten und Son-                  unverzüglich Ersatz an. MORE ist zur Veröffentlichung der Anzeige in der für Online-Publi-
derwerbeformen im eigenen Namen für Rechnung von Radio Hamburg GmbH & Co. KG                     kationen jeweils marktüblichen Wiedergabequalität verpflichtet. Nachträgliche Änderun-
und Radio 95.0 GmbH & Co. KG beauftragt.                                                         gen des Ausstrahlungsmotivs oder Umbuchungen durch den Auftraggeber bedürfen der
                                                                                                 vorherigen schriftlichen Zustimmung von MORE. Der Auftraggeber hat digital übermittelte
ONLINEWERBEAUFTRAG                                                                               Druckunterlagen frei von sogenannten Computerviren, Würmern und sonstigen Schadens-
01. Onlinewerbeauftrag im Sinne der nachstehenden Geschäftsbedingungen ist das Angebot           quellen zu liefern. Er ist insbesondere verpflichtet, zu diesem Zweck handelsübliche
des Auftraggebers zum Abschluss eines Vertrages über die Veröffentlichung einer oder             Schutzprogramme einzusetzen, die jeweils dem neuesten technischen Stand zu entspre-
mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden in einem Mediendienst, der elektronisch (zum           chen haben. Entdeckt MORE auf einer ihr übermittelten Datei Schadensquellen der vor­
Beispiel via Internet) zugänglich ist. Onlinewerbeaufträge werden erst nach schriftlicher Be-    bezeichneten Art, wird MORE von dieser Datei keinen Gebrauch mehr machen und diese,
stätigung durch MORE verbindlich. Für die Abwicklung eines Onlinewerbeauftrags gelten die-       soweit zur Schadensvermeidung bzw. -begrenzung (insbesondere zur Vermeidung des
se allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden            Übergreifens der Schadensquelle auf die EDV-Anlage von MORE) erforderlich, löschen, oh-
auch dann keine Anwendung, wenn MORE im Einzelfall nicht widerspricht. Der Vertrag über          ne dass der Auftraggeber in diesem Zusammenhang Schadensersatzansprüche geltend
die Schaltung der Werbemittel wird durch die von MORE zu erklärende Annahme wirksam ab-          machen kann. MORE behält sich vor, den Auftraggeber auf Schadensersatz in Anspruch zu
geschlossen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und die jeweils geltende Preisliste          nehmen, wenn durch solche durch den Auftraggeber infiltrierte Schadensquellen MORE
stellen keine Angebote im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches dar. Die Annahme wird von          Schäden entstanden sind.
MORE in Schrift- oder Textform erklärt. Nebenabreden und Auftragsänderungen werden erst
nach Bestätigung von MORE in Schrift- oder Textform verbindlich. Wenn der Auftrag zur            RECHTSFOLGEN BEI FEHLERHAFTEN ANZEIGENUNTERLAGEN
Schaltung von Werbemitteln durch eine Werbeagentur erteilt wird, kommt der Vertrag mit der       07. Sind etwaige Mängel der Anzeigenunterlagen des Auftraggebers nicht sofort erkennbar,
Werbeagentur zustande, wenn diese nicht ausdrücklich erklärt, dass der Vertrag im Namen          so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das Gleiche
des Werbung treibenden Unternehmens abgeschlossen wird. MORE ist berechtigt, von der             gilt bei Fehlern in wiederholten Anzeigen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung
Werbeagentur die Vorlage einer Vollmacht des Werbung treibenden Unternehmens zu                  der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinweist. Gegen MORE können wegen der Aus-
verlangen. Mündlich oder fernmündlich abgegebene Erklärungen sind nicht verbindlich.             lieferung einer falschen Anzeige keine Ansprüche geltend gemacht werden, wenn die Anzei-
                                                                                                 ge vom Auftraggeber oder dessen Beauftragten versehentlich zugesandt wurde oder falsch
ANZEIGENART                                                                                      beschriftet war. Bei fernmündlich aufgegebenem Auftrag liegt das Risiko für etwaige Fehler
02. Eine Anzeige kann aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: aus               bei der Übermittlung beim Auftraggeber. Wenn Anzeigen nicht oder falsch zur Aussendung
einem Bild oder Text, aus Tonfolgen und Bewegtbildern, aus einer sensitiven Fläche, die bei      kommen, weil Unterlagen, Texte oder elektronische Daten verspätet oder qualitativ mangel-
Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weite-       haft oder falsch gekennzeichnet zugegangen sind, kann die vereinbarte Ausstrahlungszeit in
ren Daten herstellt, die im Wirtschaftsbereich des Auftraggebers liegen. Werbemittel, die auf-   Rechnung gestellt werden.
grund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung gekennzeichnet.       Der Auftraggeber hat die Werbemittel mit Beginn der Online-Präsentation auf ihre Ver-
                                                                                                 tragsgemäßheit zu überprüfen und MORE alle etwaigen Mängel unverzüglich unter genauer
ABLEHNUNG VON AUFTRÄGEN                                                                          Bezeichnung der Beanstandung anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die rechtzeitige
03. MORE behält sich vor, Onlinewerbeaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder aus           und formgerechte Anzeige eines Mangels, so gilt die Präsentation des Werbemittels als ge-
technischen Gründen abzulehnen, wenn die betreffende Anzeige gegen Gesetze, behördliche          nehmigt.
Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder ihre Veröffentlichung für MORE unzumut-
bar ist. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber, nachdem MORE den Ableh-            PLATZIERUNG DER ANZEIGE
nungsgrund erkannt hat, unverzüglich unter Nennung der Gründe für die Ablehnung eines            08. Die Platzierung der Anzeige liegt im billigen Ermessen von MORE, die die angemessenen
Werbemittels mitgeteilt. Der Auftraggeber kann aus einer solchen Zurückweisung eines Wer-        Interessen des Auftraggebers weitestgehend berücksichtigen wird. Für die Platzierung von
bemittels gegenüber MORE und den Sendern keine Schadensersatzansprüche geltend machen.           Werbemitteln kommen ausschließlich die Formate infrage, die in der jeweils gültigen Preis-
                                                                                                 liste ausgewiesen sind.
VERÖFFENTLICHUNG
04. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung zum nächstmöglichen Termin bestimmt. Ist       ERSATZANSPRÜCHE DES AUFTRAGGEBERS
im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist            09. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlicher, unrichtiger oder unvollstän-
der Auftrag bis Ende des Kalenderjahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln.          diger Veröffentlichung einer mangelfreien Anzeige Anspruch auf eine einwandfreie Ersatz-
                                                                                                 anzeige, aber nur in dem Umfang, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Ist
RÜCKTRITTSERSUCHEN                                                                               eine Ersatzanzeige im Hinblick auf den Inhalt der Anzeige nicht möglich oder lässt MORE
05. Der Auftraggeber kann nur mit Zustimmung von MORE vom Vertrag zurücktreten. Das              eine ihr für die Ersatzanzeige gestellte angemessene Nachfrist verstreichen oder ist die
Rücktrittsersuchen muss schriftlich an MORE gerichtet werden und spätestens 4 Wochen vor         Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber in dem vorgenannten Um-
der vorgesehenen Veröffentlichung bei MORE eingehen. Ein Anspruch auf Zustimmung zum             fang Anspruch auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Vertrages.
Rücktritt entsteht auch bei Einhaltung der Frist nicht.
AGB für Online-Werbung
HAFTUNG DURCH MORE                                                                             TARIFÄNDERUNGEN
10. 1. MORE haftet für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflich-      14. Tarifänderungen werden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten dem Auftraggeber be-
ten, nur, wenn und soweit MORE, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten          kannt gegeben. Der Auftraggeber kann in diesem Fall zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des
oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall    neuen Tarifs vom Vertrag zurücktreten. Er hat dies jedoch innerhalb von 14 Tagen nach
der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet MORE für jedes schuldhafte Verhalten      Bekanntgabe der Tarifänderung schriftlich gegenüber MORE zu erklären.
ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Ei-
ne wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, die sich aus der Natur des Vertrages ergibt   RECHTEGEWÄHRLEISTUNG
und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist. Außer bei Vor-      15. 1. Mit Erteilung des Auftrags bestätigt der Auftraggeber ausdrücklich, dass er sämtliche
satz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonsti-    Urheber-, Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte an den Werbemitteln innehat, die
ger Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von MORE der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss      zur Online-Vermarktung erforderlich sind. Er verpflichtet sich, MORE die für eine etwaige
vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden begrenzt. Eine Haftung für den Ersatz mit-        Abrechnung mit der GEMA notwendigen Angaben mitzuteilen.
telbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder gro-       2. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit
ber Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfül-        der von ihm zur Verfügung gestellten Werbemittel und weiteren Unterlagen und stellt MORE
lungsgehilfen von MORE. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen                und die Sender von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Nutzung und Online-Schaltung
gelten nicht im Rahmen der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch MORE und für               der Werbemittel geltend gemacht werden. Die Freistellung erstreckt sich auch auf die bei der
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall           notwendigen Rechteverteidigung gegenüber Dritten entstehenden Kosten. Der Auftraggeber
zwingender gesetzlicher Regelungen. 2. Ein von MORE zu vertretender Fehler oder Mangel         ist verpflichtet, MORE nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechte-
in der Darstellung der Werbemittel liegt nicht vor bei                                         verteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
• Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- oder -hardware;                          3. Mit Erteilung des Auftrags überträgt der Auftraggeber an MORE alle für die Nutzung des
• Störungen der Kommunikationsnetze anderer Betreiber;                                         Werbemittels in Online-Medien erforderlichen Nutzungs-, Verwertungs- und Leistungsschutz-
• Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten;                                  rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglich-
•u  nvollständigen oder nicht aktualisierten Angeboten auf Proxyservern (Zwischen-            machung, Übertragung, Sendung, Abänderung, Speicherung und Datenbanknutzung, ohne
   speichern) kommerzieller und nicht kommerzieller Provider und Online-Dienste;               jede räumliche, inhaltliche oder zeitliche Beschränkung.
• Ausfall eines Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert)
   innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.         AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNG
                                                                                               16. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn
AUFBEWAHRUNGSPFLICHT                                                                           seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von MORE anerkannt
11. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen endet für MORE nach der Übernahme in eige-     sind.
ne EDV-Systeme. Unterlagen, die nicht Eigentum von MORE sind, werden auf Gefahr des Auf-
traggebers verwahrt und versandt. MORE ist nicht verpflichtet, Werbemittel länger als einen    GERICHTSSTAND
Monat nach Ende des Schaltzeitraums aufzubewahren. Wenn Werbemittel nicht oder falsch          17. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ist der Gerichtsstand Hamburg. Es gilt das Recht
übermittelt werden, bleibt der Anspruch von MORE auf Zahlung der Vergütung unberührt.          der Bundesrepublik Deutschland.

VORLEISTUNGSPFLICHT                                                                            DATENSCHUTZ
12. Ist Vorleistungspflicht des Auftraggebers vereinbart und kommt der Auftraggeber dieser     18. Der Auftraggeber wird gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen,
Pflicht nicht nach, ist MORE berechtigt, die Veröffentlichung zu unterlassen, ohne dass dem    dass Kundendaten von MORE gespeichert werden.
Auftraggeber ein Ersatzanspruch zusteht. Das Entgelt für die vorgesehene Veröffentlichung
ist vom Auftraggeber zu zahlen.                                                                SCHLUSSBESTIMMUNG
                                                                                               19. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden,
ZAHLUNGSMODALITÄTEN, ZAHLUNGSVERZUG, KÜNDIGUNG                                                 bleibt deren Wirksamkeit im Übrigen davon unberührt.
13. 1. Die Rechnungssumme ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum an MORE zu
zahlen. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die gesetzlichen Verzugszinsen sowie
die Einziehungskosten berechnet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren
Verzugsschadens vorbehalten. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit
des Auftraggebers (bei Zahlungsverzug, bei mangelnder Kreditwürdigkeit, bei Aufnahme in
ein Schuldnerverzeichnis sowie bei Bestätigung der Zahlungsunfähigkeit von dritter Seite)
ist MORE berechtigt, auch während der Laufzeit eines Onlinewerbevertrages die Veröffent-
lichung weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel
von der Vorauszahlung des Betrages für den gesamten Onlinewerbevertrag abhängig zu
machen. Durch die Rückstellung der Veröffentlichung entsteht dem Auftraggeber kein Er-
satzanspruch. MORE wird den ihr durch die Rückstellung entstehenden Schaden dem Auf-
traggeber in Rechnung stellen. 2. Nach vorheriger erfolgloser schriftlicher Mahnung zur
Zahlung mit angemessener Frist ist MORE berechtigt, einen auf Dauer angelegten Online-
werbevertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

                                                                                                                                                                                        AGB für Online-
                                                                                                                                                                                          Werbung
MORE Marketing Organisation und Radioentwicklungs GmbH & Co. KG
      Vermarktung für Radio Hamburg und HAMBURG ZWEI

        Spitalerstraße 10/Semperhaus A | 20095 Hamburg
                 Postfach 10 03 68 | 20002 Hamburg
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