"PROMI SHOPPING QUEEN" SPONSORING-ANGEBOT - Juli 2018 | Rahel Pfammatter - Goldbach Media
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PROMI SHOPPING QUEEN STYLING-DOKU Zielgruppe Zuschauer Marktanteil Affinität Personen ab 3 Jahren 29 970 1.9% 100 Personen 15-49 Jahre 15 070 2.4% 106 HHF 20-49 Jahre 10 030 3.2% 166 Zeitraum/Sendeplatz: So, 20:15 Uhr 17.06. – 30.12.2018 "Promi Shopping Queen" ist eine Styling-Doku, bei der pro Ausgabe vier Prominente gegeneinander antreten, um der Promi mit dem besten Stil und dem besten Gespür für Mode zu werden. Am ersten Tag gibt es die Aufgabe und das finanzielle Budget von Star-Designer Guido Maria Kretschmer. Jeder "Promi Shopping Queen"-Kandidat hat dann die Chance, innerhalb von vier Stunden das Motto der Woche zu erfüllen. Wie die Kandidatinnen der täglichen "Shopping Queen"- Sendung shoppen die vier Promis Outfit, Schuhe, Schmuck und Accessoires und lassen sich Haare und Make-up machen. Die anderen Prominenten bewerten am Ende des Tages zusammen das Ergebnis und vergeben in geheimer Abstimmung ihre Punkte für das Outfit des "Promi Shopping Queen"-Kandidaten. Der Sieger erhält von Guido Maria Kretschmer ein Preisgeld in Höhe von 3.000 Euro für ein Hilfsprojekt ihrer Wahl und eine imaginäre "Promi Shopping Queen"-Krone. • Ø Durchschnittspreis für 1 Monat (2. HJ / 2018): 4 Opener / Closer inkl. 16 Reminder: CHF 20 900.- Quelle: Mediapulse Fernsehpanel, (InstarAnalytics), DS, Div. ZG, VOX, CH-Signal , 07.01. – 01.07.2018, “Promi Shopping Queen“, So 20:15 Uhr, RT-T, MA, Aff., Dauer inkl. Werbung: 180 min, Alle Plattformen, Overnight +7, Preis- / Programm- und Zeitänderungen bleiben vorbehalten. 2
SPONSORING-ANGEBOT ALLGEMEINE INFOS • Sponsorings sind standardmässig 7 Sekunden. Platzierungen für längere Billboards müssen immer zuerst beim Sender abgeklärt und dementsprechend neu berechnet werden (min. 7 Sekunden). • Die Spotanlieferung von 10 Arbeitstagen vor Erstausstrahlung muss unbedingt eingehalten werden. gewohnte Spot - Anlieferung & tech. Spezifikationen • Das Wording der Billboards muss immer (rechtlich) korrekt sein! Nachfolgend sind die wichtigsten Anforderungen seitens BAKOM (CH) Werbe- und Sponsoringrichtlinien, IP Deutschland (DE) sowie El Cartel (DE) aufgeführt. • In erster Linie müssen die Anforderungen des Herkunftslandes berücksichtigt werden, jedoch ist auch bei deutschen Sendern jeweils das Schweizer Recht zu beachten. • Keine Superlativ – Verwendung im Sponsoring: verboten sind z. B. «Das Beste», «am Grössten» oder «die beste Methode» usw. • Wir können nicht garantieren, dass das Format auf diesem Sendeplatz ausgestrahlt wird! • Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Werberichtlinien. Platzierung des Sponsorings: • Reminder werden bei der RTL Gruppe lediglich nach den Unterbrecherwerbeblöcken platziert. 3
SPONSORING PG 1 (1/2) MÖGLICHE WORDINGS IN DEN BILLBOARD- SPOTS • Mögliche Sponsoren-Nennung Opener: „Die Folgende Sendung wird Ihnen präsentiert von …“ „CSI Miami wird Ihnen präsentiert von…“ • Mögliche Sponsoren-Nennung Reminder RTL Gruppe: „Weiterhin viel Spass mit der folgenden Sendung wünscht…“ „Jetzt geht’s weiter mit … (Sendung) und … (Sponsor)“ • Mögliche Sponsoren-Nennung Closer: „Die Sendung wurde Ihnen präsentiert von…“ „CSI Miami wurde Ihnen präsentiert von…“ 4
SPONSORING PG 1 (2/2) VERBOTENE WORDINGS IN DEN BILLBOARD- SPOTS „Gleich geht’s weiter mit…(Sendung) und … (Sponsor)“ Bei RTL-Gruppe nicht erlaubt, da Reminder nur nach Werbeblock platziert werden. „Der Serienabend wird/wurde Ihnen präsentiert von…“ Hier kann kein eindeutiger Bezug zwischen Sponsor und Sendung hergestellt werden. „Der Abend wird/wurde Ihnen präsentiert von…“ Hier kann kein eindeutiger Bezug zwischen Sponsor und Sendung hergestellt werden. 5
MERCI Rahel Pfammatter Project Manager Special Ads & Sponsoring TV PG1 T +41 44 914 92 62 rahel.pfammatter@goldbachmedia.ch Goldbach Media (Switzerland) AG Seestrasse 39 | 8700 Küsnacht-Zürich T +41 44 914 92 00 | F +41 44 914 93 60 goldbachmedia.ch 6
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